Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren,
({0})
ich habe die schmerzliche Pflicht, eines Kollegen zu gedenken, der durch den Tod aus unserer Mitte gerissen worden ist. Gestern verstarb nach längerer Krankheit an den Folgen einer Operation unser Kollege Dr. Hans Verbeek. Hans Verbeek wurde am 6. Dezember 1917 in Uerdingen am Rhein geboren. Er widmete sich dem Studium der Rechtswissenschaften. Arbeits- und Wehrdienst, die Teilnahme am Zweiten Weltkrieg sowie die Kriegsgefangenschaft unterbrachen das Studium von 1937 bis 1946. Seine juristische Ausbildung schloß er 1951 mit dem Assessorexamen ab. Als berufliches Wirkungsfeld wählte Hans Verbeek die kommunale Verwaltung. Von 1953 bis 1956 war er Kreisverwaltungsrat, von 1957 an Oberkreisdirektor des Landkreises Euskirchen. Mit großem Interesse verfolgte er den Aufbau und den Weg der Bundeswehr. Er gehörte ihr als Major der Reserve an.
Unmittelbar nach Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft schloß sich Hans Verbeek der Christlich-Demokratischen Union an. Von 1953 bis 1965 war er Vorstandsmitglied des CDU-Kreisverbandes Euskirchen, von 1954 bis 1957 Vorsitzender der CDU-Kreispartei. Dem Deutschen Bundestag gehörte unser verstorbener Kollege seit 1965 für den Wahlkreis 57 - Bergheim - an. Er war Mitglied des Innenausschusses dieses Hauses.
Ich spreche den Angehörigen unseres verstorbenen Kollegen und der Fraktion der CDU/CSU die tiefempfundene Teilnahme des Hauses aus. - Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Die amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundeskanzler hat am 13. Dezember 1966 gemäß § 30 Absatz 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1966 mit der Bitte um Kenntnisnahme vorgelegt. Der Nachtrag liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({1})
- Drucksache V/1207 -an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 8. März 1967.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Richtlinie des Rates zur. . . ten Änderung der Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
Richtlinie des Rates über die Verwendung gewisser konservierender Stoffe für die Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten sowie über Überwachungsmaßnahmen zum Nachweis und zur Identifizierung der konservierenden Stoffe in und auf Zitrusfrüchten
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 26. Januar 1965 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
- Drucksache V/1192 -
an den Ausschuß für Gesundheitswesen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 25. Januar 1967,
Verordnung des Rates über die Hilfsmaßnahmen des EAGFL für bestimmte, im Herbst 1966 von Überschwemmungskatastrophen heimgesuchte Gebiete Italiens
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.
Zu den in der Fragestunde der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Zebisch, Drucksache V/1215 Nrn. VI/1, VI/2 und VI/3 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 13. Dezember 1966 eingegangen:
Zu 1.:
In den vergangenen Jahren hat die Luitpoldhütte AG eine anhaltende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage ihrer Grundstoffbetriebe hinnehmen müssen. Es war der Gesellschaft jedoch in den letzten Jahren stets gelungen, für das Gesamtunternehmen noch befriedigende Ergebnisse zu erzielen. Die Gesellschaft wird voraussichtlich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr noch mit einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis abschließen.
Leider haben sich die Verhältnisse in den letzten Monaten infolge eines sehr erheblichen Auftrags- und Beschäftigungsrückgangs beträchtlich verschlechtert. Im Hochofenbereich sind Produktion und Absatz weiterhin stark zurückgegangen. Auch im Bereich der beiden Gießereien sind die Aufträge, insbesondere seitens der Nutzfahrzeugindustrie, so erheblich geschrumpft, daß eine Vollbeschäftigung in den nächsten Monaten nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Die Luitpoldhütte AG hat im Einvernehmen mit dem Bundesschatzministerium, der Bayerischen Staatsregierung und der Konzernobergesellschaft, der Salzgitter AG, eine Reihe von Umstellungsmaßnahmen eingeleitet, mit denen man der erwarteten Entwicklung im Grundstoffbereich weitgehend begegnen will. Diese Maßnahmen haben sich naturgemäß noch nicht voll ausgewirkt. Die Bemühungen, die drohenden wirtschaftlichen Sehwie-
*) Siehe 80. Sitzung, Seite 3648 B
Vizepräsident Frau Dr. Probst
rigkeiten von der Gesellschaft nach Möglichkeit zu mildern, werden fortgesetzt.
Zu 2.:
Entlassungen größeren Umfangs werden bei der Luitpoldhütte AG wahrscheinlich im Zusammenhang mit der Stillegung der Grundstoffbetriebe erforderlich werden. Sie sind für das Jahr 1968 zu erwarten. Mit einer Freisetzung von etwa 500 Beschäftigten muß leider für diesen Zeitpunkt gerechnet werden.
Für die weiterverarbeitenden Betriebe der Luitpoldhütte AG, die Gießereien und die Kunststoffverarbeitung sind keine Massenentlassungen vorgesehen. In der Handelsgießerei, die ihre Aufträge zum großen Teil von der Kraftfahrzeugindustrie und deren Zulieferbetrieben erhält, ist für die Monate Januar und Februar 1967 infolge eines konjunktur- und saisonbedingten Beschäftigungsmangels Kurzarbeit derart vorgesehen, daß nur je-wails an 2 Tagen in der Woche voll gearbeitet wird. Von der Kurzarbeit sind etwa 350 Beschäftigte betroffen. Das Unternehmen rechnet damit, in diesen Betrieben ab März 1967 wieder zur Vollarbeit übergehen zu können.
Zu 3.:
Mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr sind keine besonderen Absprachen zur Hilfe .für die Luitpoldhütte AG getroffen worden. In der Erkenntnis, daß die infolge des ungünstigen Standorts unrentabel gewordenen Grundstoffbetriebe der Gesellschaft nicht auf die Dauer aufrechtzuerhalten sind, hat aber die Bundesregierung im Zusammenwirken mit der Bayerischen Staatsregierung die Hohe Behörde der Montanunion veranlaßt, eine Strukturuntersuchung des Amberger Raumes durchführen zu lassen. Die Veröffentlichung dieses inzwischen fertiggestellten Gutachtens, in dem die Beschäftigungsaussichten im Amberger Raum sowie die Beschäftigungslage der dortigen Eisen- und Stahlindustrie und die Umstellungsvorhaben der Luitpoldhütte AG untersucht werden, steht unmittelbar bevor.
Zu den in der Fragestunde der 80. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Hilbert, Drucksache V/1215 Nrn. IX15, IX/6 und IX/7 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 13. Dezember 1966 eingegangen:
Die Instandsetzung von Rad-Kraftfahrzeugen erfolgt in der Bundeswehr sowohl in militärischen Instandsetzungseinrichtungen als auch in zivilen Reparaturwerkstätten.
Zur Wahrnehmung der militärischen Instandsetzung bestehen bei allen Verbänden Instandsetzungsdienste, bei denen neben Pflege und Wartung auch kleinere Instandsetzungen durchgeführt werden können. Für die Erfüllung dieser Aufträge sind die erforderlichen Werkstätten, Werkzeugausrüstungen und Ersatzteile vorhanden.
Instandsetzungen, die einen bestimmten Umfang überschreiten, werden an die Instandsetzungstruppe abgegeben. Soweit deren Kapazität nicht ausreicht, werden Aufträge an das zivile Reparaturhandwerk vergeben. Form und Verfahren der Vergabe sind in den Verträgen festgelegt, die von den Standortverwaltungen aufgrund eines Rahmenvertrages mit den zivilen Werkstätten abgeschlossen werden.
Aufgrund der weiterhin begrenzten militärischen Instandsetzungskapazität und des zunehmenden Alters des Geräts müssen in Zukunft Handwerk und Industrie mehr denn je zur Unterstützung herangezogen werden.
Die Zusammenarbeit insbesondere mit dem Kraftfahrzeug-Handwerk ist im allgemeinen zufriedenstellend. Bei mangelhafter Auftragserfüllung besteht die Möglichkeit, mit anderen Firmen einen Vertrag abzuschließen.
Der Stand der Einsatzbereitschaft der Rad-Kraftfahrzeuge in der Bundeswehr liegt bei etwa 80 %.
Meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung soll ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen. - Das Haus ist damit einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Wir kommen zu dem ersten Punkt der heutigen Tagesordnung, zur
Fragestunde
- Drucksachen V/1215, V/1217 Herr Staatssekretär Lahr, der die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts beantworten wird, hat gebeten, die Fragen aus diesem
1 Siehe 80. Sitzung, Seite 3650 B Geschäftsbereich zurückzustellen, da er durch eine dringende Verpflichtung des Auswärtigen Amts festgehalten ist. Er hofft, spätestens bis 15 Uhr zur Verfügung zu stehen. Darf ich das Einverständnis annehmen? - Es ist so.
Dann kommen wir zu der Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, die Herr Abgeordneter Kubitza gestellt hat:
Ist die Bundesregierung heute in der Lage, mir meine Frage XV/6 aus der Drucksache V/760 betr. das von der ARD zur Begründung von höheren Fernsehgebühren vorausberechneten Defizits zu beantworten?
Der Herr Abgeordnete Kubitza ist im Raum. Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.
Ich beantworte die Frage wie folgt: Nein, im Augenblick nicht.
Ich hatte Ihre Frage, Herr Abgeordneter, auf die Sie in Ihrer- Frage Bezug nehmen, damals - im Juni - schriftlich dahin beantwortet, daß ich auf die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die endgültige Regelung des Rundfunkgebührenwesens hingewiesen habe. Die Verhandlungskommissionen von Bund und Ländern haben bei Abschluß der Besprechungen über die vorläufige Regelung der Rundfunkgebühren, die ja bekanntlich erfreulicherweise zu einer Übereinstimmung dahin geführt haben, daß die Länder sich bereit erklären, 25 Millionen für die Finanzierung des Deutschlandfunks zu zahlen, in Aussicht genommen, so bald als möglich den Versuch zu unternehmen, eine Vereinbarung über die endgültige Regelung der Rundfunkgebühren zu treffen. Diese Verhandlungen haben aber noch nicht begonnen. Ich meine, daß allein in dem Zusammenhang des Problems bei der endgültigen Regelung der Rundfunkgebühren die Frage eine Rolle spielen könnte, die Herr von Bismarck in seiner Äußerung angeschnitten hat. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter, um Verständnis, wenn ich sage, daß ich glaube, daß es bis zum Beginn dieser Verhandlungen für den Erfolg der Verhandlungen nicht sehr günstig wäre, wenn ich hier seitens der Bundesregierung heute schon eine Erklärung zu der Frage der Höhe der Gebühren für die Zukunft abgäbe.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kubitza.
Ist Ihnen eine Äußerung des Intendanten Hans Bausch aus jüngster Zeit bekannt, in der dieser ebenfalls herausstellte, daß eine Gebührenerhöhung ab 1. Januar 1968 unvermeidlich sei?
Ja, Herr Abgeordneter, ist mir bekannt.
Eine zweite Zusatzfrage.
Sind Überlegungen darüber angestellt worden, daß eine Verringerung der Kosten unter Umständen auch durch eine Verringerung der Rundfunkanstalten erzielt werden könnte?
Herr Abgeordneter, der Gedanke ist wiederholt erwogen worden. Aus wohlerwogenen Gründen möchte ich aber, ehe wir in die Verhandlungen mit den Ländern eintreten, hier keine Erklärungen seitens der Bundesregierung abgeben, die nachher unseren Spielraum für die Verhandlungen einengen würden.
Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Wir kommen zu der Frage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung - Drucksache V/1217 -:
Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf hinsichtlich einer Beseitigung der Nachteile, die jungen Beamten durch die Ableistung des Grundwehrdienstes erwachsen ({0}), beim Deutschen Bundestag einbringen?
Herr Abgeordneter, der Petitionsausschuß hat dem Bundesminister der Verteidigung die Eingaben der jungen Beamten, die sich durch die Ableistung des Wehrdienstes in ihrem beruflichen Fortkommen benachteiligt glaubten, als Material übersandt. Die Bundesregierung hat am 30. November den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes beschlossen. In diesem Entwurf sind eine Reihe von Vorschriften enthalten, durch die bestehende Härten beseitigt oder gemildert werden, die jungen Beamten durch Ableistung des Wehrdienstes entstehen. Der Gesetzentwurf ist inzwischen dem Bundesrat zugeleitet worden. Die Beratung wird dort am 22. Dezember 1966 stattfinden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schultz.
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß diese Benachteiligung innerhalb der Länder in den entsprechenden Landesbesoldungsgesetzen beseitigt werden kann?
Diese Frage kann ich nicht beantworten, Herr Abgeordneter; ich bin aber gern bereit, mich darüber zu informieren.
Würden Sie sich bei der Landesregierung Rheinland-Pfalz darüber informieren, wo solche landesgesetzlichen Bestimmungen geschaffen worden sind?
Das will ich gern tun, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, im Einvernehmen Verteidigungsministerium - Innenministerium gegebenenfalls Vorschriften für das Beamtenrechtsrahmengesetz vorzuschlagen, um dem zu entsprechen?
Ich möchte darauf antworten, daß die Bundesregierung bereit sein wird, das zu prüfen,
Damit ist dieser Fragenkomplex erledigt. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Die Frage IV/1 des Herrn Abgeordneten Erhard wird vom Bundesminister für Verkehr beantwortet werden.
Ich rufe die Fragen IV/2, IV/3 und IV/4 des Herrn Abgeordneten Dr. Giulini auf:
Hat die Bundesregierung eine fiskalische Möglichkeit zu verhindern, daß Behörden nur darum zweckgebundene Mittel in einem Rechnungsjahr ausgeben, um sicherzustellen, daß auch im folgenden Rechnungsjahr solche Mittel gewährt werden?
Wäre es im Sinne der Rationalisierung der Etatmittelausgaben nicht sinnvoller, nach Bedarfsprüfung für jedes Rechnungsjahr zweckgebundene Etatmittel zu gewähren?
Kann der Bundesrechnungshof prüfen und sicherstellen, daß die in Frage IV/2 geschilderte Lage und Übung verhindert wird?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage IV/5 des Herrn Abgeordneten Dr. Friderichs auf:
Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß der Erlaß des Bundesfinanzministers vom 14. Oktober 1966 an die Hauptzollämter, der vorsieht, daß alle Einsprüche gegen die Erhebung der Umsatzausgleichsteuer zurückzuweisen sind, soweit eine Zustimmung zur Erhebung einer Sprungklage gemäß § 45 Finanzgerichtsordnung nicht zu geben ist, dazu führt, daß für die Betroffenen Kosten entstehen, die in der Regel viermal so hoch sind wie bei dem bisher bewährten Verfahren, nach dem Einsprüche bis zur Erledigung von Musterprozessen zurückgestellt werden?
Ist der Herr Abgeordnete Dr. Friderichs im Raum? - Wird die Frage übernommen? - Der Herr Abgeordnete Dr. Rutschke übernimmt die Frage.
Ich bitte um die Erlaubnis, die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Friderichs gemeinsam zu beantworten, weil sie in einem sachlichen Zusammenhang stehen.
Ich setze das Einverständnis des Fragestellers voraus und rufe weiter die Fragen IV/6 und IV/7 des Herrn Abgeordneten Dr. Friderichs auf:
Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien, wenn Staatsbürger von Behörden durch ein nicht notwendiges Kostenrisiko in der Verfolgung ihrer Rechte behindert werden?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um einen Stillstand der Rechtspflege bei den Finanzgerichten zu verhindern, die auf Grund des Erlasses des Bundesfinanzministers vom 14. Oktober 1966 mit Klagen überschwemmt werden?
Nach der bis zum 31. Dezember 1965 gültigen Fassung der Abgabenordnung konnte die Verwaltung mit Zustimmung des Steuerpflichtigen die Entscheidung über einen Einspruch aussetzen, wenn wegen einer gleichen oder ähnlichen Streitfrage ein Rechtsmittel in einer höheren Rechtsstufe anhängig war ({0}). Eine ähnliche Bestimmung sollte im Laufe der parlamentarischen Beratungen der Finanzgerichtsordnung wieder in die Abgabenordnung eingefügt werden. Sie ist aber mit dem ausdrücklichen Hinweis gestrichen worden, die Verwaltung solle sofort entscheiden. Danach verfährt zur Zeit die Zollverwaltung. Es ist mir aber zweifelhaft, ob die Verwaltung nicht doch die Möglichkeit hat, die Entscheidung über die Einsprüche wegen gerichtshängiger Musterprozesse auszusetzen. Diese Frage werde ich im Benehmen mit dem Justiz- und Innenministerium sobald wie möglich abschließend klären lassen. Ich darf Sie, Herr Abgeordneter, über das Ergebnis dann schriftlich unterrichten. Sollte die Zulässigkeit der Aussetzung oder des Ruhens bejaht werden - wofür manches spricht so werde ich unverzüglich die Zollstellen anweisen, die Entscheidung über Einsprüche zurückzustellen, soweit bei den Finanzgerichten Musterprozesse anhängig sind. In diesem Fall würde sich das von Ihnen angeschnittene Kostenproblem erledigen, was ich begrüßen würde.
Das bei Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln bestehende allgemeine Kostenrisiko kann dem Steuerpflichtigen allerdings nicht abgenommen werden. Es widerspricht auch nicht rechtsstaatlichen Prinzipien, daß der Staatsbürger bei der Verfolgung seiner vermeintlichen Rechte ein solches Risiko tragen muß. Die Kosten betragen bei einem Streitwert von 1000 DM, der in der Mehrzahl der vorliegenden Fälle nicht überschritten wird, 36 DM, wenn über den Einspruch entschieden worden ist und die Klage vor einer Entscheidung des Finanzgerichts zurückgenommen wird. Selbstverständlich bin auch ich der Auffassung, daß dem Staatsbürger Kosten erspart werden sollten, soweit die Verfahrens- und Kostenbestimmungen das irgendwie zulassen.
Die Finanzgerichte sind übrigens nicht auf Grund des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 14. Oktober 1966 mit Klagen überschwemmt worden. Die Ursache liegt vielmehr in der Erhebung der Einsprüche, auf die die Verwaltung keinen Einfluß hat. Mit dem Erlaß vom 14. Oktober 1966 sollte den Zollstellen das Material an die Hand gegeben werden, die eingelegten Einsprüche - es sind immerhin etwa 150 000 Fälle - rasch zu behandeln. Auf den Ablauf des Verfahrens bei den Finanzgerichten hat die Verwaltung keinen Einfluß. Wohl aber können die Finanzgerichte sich selbst dadurch helfen, daß sie das Ruhen des Verfahrens anordnen. In dem angeführten Erlaß ist ausdrücklich vorgesehen, daß die Finanzverwaltung dem Ruhen des Verfahrens zustimmt, wenn das Gericht das Ruhen wegen eines gleichartigen bereits anhängigen Verfahrens anordnen will. Im übrigen wird die von mir nach Überprüfung der Rechtslage in Aussicht gestellte Aussetzung der Einspruchsentscheidung die von Ihnen, Herr Abgeordneter, befürchtete Überschwemmung der Finanzgerichte vermeiden helfen.
Erste Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke.
Herr Staatssekretär, welche Zeit werden diese Verhandlungen, von denen Sie in der Beantwortung der Frage 1 sprachen, ungefähr in Anspruch nehmen? Können Sie etwa einen Termin sagen?
Herr Abgeordneter, ich hoffe, in den nächsten Tagen schon die Entscheidung treffen zu können.
Damit sind die Fragen erledigt. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf, zunächst die Frage V/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Pohle:
Welches ist die von der Bundesregierung für notwendig oder zweckmäßig gehaltene Rangordnung der Aufgaben, die in dem für die nachsten Jahre bestimmten Arbeitsprogramm der EWG Kommission vorgesehen sind?
Bitte, Herr Staatssekretär, zur Beantwortung.
Mit seinen bisherigen Beschlüssen hat der EWG-Ministerrat konkrete Termine für das Inkrafttreten des gemeinsamen Agrarmarktes und für die Verwirklichung der Zollunion festgelegt. Jetzt handelt es sich darum, die ausfüllenden Regelungen für den gemeinsamen Agrarmarkt zu treffen und die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Zollunion am 1. Juli 1968 zu schaffen.
Darüber hinaus ist ,die deutsche Arbeit im Ministerrat der EWG darauf gerichtet, die Gemeinschaft zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung hat ihre Vorstellungen dazu im Rat wiederholt vorgetragen. Sie betrachtet als Schwerpunkte dieser inneren Ausgestaltung der Gemeinschaft die Harmonisierung der Umsatzsteuern mit dem Ziel der Beseitigung der Steuergrenzen, die Erarbeitung einer gemeinsamen Energiepolitik im Zusammenwirken mit den anderen europäischen Gemeinschaften, die weitere Entwicklung der Wettbewerbspolitik, den Ausbau der Konjunkturpolitik und eine koordinierte Wachstums- und Strukturpolitik im Rahmen der mittelfristigen Wirtschaftspolitik sowie Fortschritte bei der gemeinsamen Verkehrspolitik.
Die Bundesregierung wird darauf drängen, daß neben dieser inneren Entwicklung der Gemeinschaft eine weltoffene Handelspolitik konzipiert wird, die der Größe dieses westeuropäischen Potentials und der Verantwortung der EWG gegenüber dritten Ländern gerecht wird. Sie wird sich wie bisher für einen erfolgreichen Abschluß der Kennedy-Runde einsetzen und die Erweiterung der EWG durch AnStaatssekretär Dr. Neef
näherung anderer Länder unterstützen, ,die dazu bereit sind.
Ein formuliertes Programm für die nächsten Jahre hat die Kommission dem Rat nicht vorgelegt. Präsident Hallstein hat kürzlich vor dem Europäischen Parlament jene Aufgaben genannt, die die Kommission als Schwerpunkte ihrer künftigen Arbeit verstanden haben möchte. Eine Rangfolge wurde dabei nicht angegeben. Auch die Bundesregierung meint, daß zwischen den von mir dargelegten Schwerpunktaufgaben die Festlegung einer Rangfolge nicht zweckmäßig ist, denn die gleichgewichtige Entwicklung der Gemeinschaft, die von der Bundesregierung angestrebt wird, erfordert zügige Fortschritte in allen wichtigen Bereichen, sofern dies zeitlich jeweils möglich ist. Zeitliche Bindungen zwischen diesen einzelnen Aufgaben hält die Bundesregierung nicht für gut.
Ich nehme an, Herr Staatssekretär, daß Sie damit gleichzeitig die Frage V/2 und die Frage V/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Pohle mitbeantwortet haben. Herr Fragesteller, trifft das zu? Sind Sie mit den Antworten zu den drei Fragen einverstanden?
Frau Präsidentin, ich wollte an den Herrn Staatssekretär die gleiche Frage stellen, ob das gleich die Beantwortung aller drei Fragen war oder nur die Beantwortung der Frage 1.
Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, möchte ich zu den beiden folgenden Fragen gesondert noch etwas Ergänzendes sagen.
Dann frage ich jetzt, ob Herr Abgeordneter Dr. Pohle zur Frage V/1 eine Zusatzfrage zu stellen wünscht.
Ich darf mir vorbehalten, im Anschluß an die Beantwortung der beiden weiteren Fragen meine Zusatzfragen zur ersten Frage zu stellen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Illerhaus zu Frage V/1.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, beim Ministerrat neue Schritte zu unternehmen, um die Fusion der Exekutiven in die Wege zu leiten, und ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß die Fusion der Exekutiven wesentlich zur Beschleunigung der von Ihnen eben angeführten Aufgaben beitragen könnte?
Die Bundesregierung stimmt all diesen Auffassungen zu, die Sie eben vertreten haben, Herr Abgeordneter, nur meint sie, daß sie schon bisher alle denkbaren Anstrengungen gemacht hat, um, soweit es an ihr - der Bundesregierung - liegt, die Fusion zu betreiben. Sie wird in diesen Bemühungen nicht nachlassen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, meine Frage war so gemeint, ob die neue Bundesregierung bereit ist, neue Anstrengungen zu unternehmen, vor allen Dingen auch im Gespräch mit der französischen Regierung, um vielleicht doch noch eine Fusion der Exekutiven baldmöglichst herbeizuführen.
Diese Frage gehört nach meiner Meinung - wenn Sie mir diese Bemerkung erlauben, Herr Abgeordneter - ganz sicher in die Zuständigkeit des Bundesministers des Auswärtigen.
Ich rufe nun die Frage V/2 des Abgeordneten Dr. Pohle auf:
Welche Konzeption hat die Bundesregierung für die in das Arbeitsprogramm der EWG-Kommission aufzunehmende Entwicklung der gemeinsamen Industriepolitik ({0}) ?
In den Rahmen der Bemühungen um eine Fortführung der Integration zur Wirtschaftsunion gehört auch, daß alle Anstrengungen gemacht werden, eine gemeinsame Industriepolitik zu fördern. Ziel dieser Anstrengungen ist, Wettbewerbsverfälschungen zu beseitigen und die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen im Gemeinsamen Markt zu stärken. Alle Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, werden die Unterstützung der Bundesregierung finden. In diesen Zusammenhang gehören auch die von Ihnen, Herr Abgeordneter, besonders genannten Themen:
Die Bundesregierung begrüßt und fördert alle Fortschritte auf dem Gebiet des europäischen Gesellschaftsrechts, zumal diese auch geeignet sind, das industrielle Wachstum in der Gemeinschaft zu begünstigen.
Die Bundesregierung wird dafür eintreten, daß in der Frage der Unternehmenskonzentration den Notwendigkeiten des größeren Marktes Rechnung getragen wird.
Die Bundesregierung unterstützt weiter die Arbeiten für die Entwicklung einer Regionalpolitik und einer sektoralen Strukturpolitik der Gemeinschaft. Ihre Vorstellungen, die auf eine Erhöhung der volkswirtschaftlichen Produktivität und auf die Mobilisierung der regionalen Reserven gerichtet sind, haben ihren Niederschlag in dem ersten Programm für die mittelfristige Wirtschaftspolitik gefunden, dessen Verabschiedung im Rat hoffentlich für den 20./21. Dezember bevorsteht.
Frau Präsidentin, darf ich mit der Beantwortung der dritten Frage fortfahren?
Ich bin damit einverstanden. Dann rufe ich noch die Frage V/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Pohle auf:
Steht die Auffassung der Bundesregierung zur Rangfolge der Aufgaben und zur Entwicklung einer gemeinsamen Industriepolitik bei den zuständigen Gremien der EWG bereits zur Diskussion?
Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zur Rangfolge der Aufgaben und zur Entwicklung einer gemeinsamen Industriepolitik im Ministerrat schon in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht. Sie hat dies bei jeder Gelegenheit zu einer grundsätzlichen Erklärung, aber auch bei jeder Zustimmung im Einzelfall mit folgendem Tenor getan: Die deutsche Europapolitik wünscht eine gleichgewichtige Entwicklung, gleichgewichtige Fortschritte in allen Sektoren der Gemeinschaft. Die wichtigsten Thesen, die wir dabei vertreten haben, Herr Abgeordneter, waren: Die Wirtschaftsunion darf nicht zur Agrarunion herabsinken, d. h. die Integration im gewerblichen Bereich muß mit der Entwicklung im landwirtschaftlichen Bereich Schritt halten. Und: Die Gestaltung der Außenbeziehungen der Gemeinschaft - ich erinnere an das, was ich eben zur Handelspolitik, zur Kennedy-Runde und zur Annäherung dritter Länder sagte - ist von der gleichen Bedeutung wie die innere Konsolidierung.
Herr Dr. Pohle, Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, ob das Arbeitsprogramm, das nach Ihren Worten bei der EWG-Kommission in Bearbeitung ist, nur für interne Zwecke aufgestellt wird oder ob es der Veröffentlichung zugeführt werden soll?
Was ich von Präsident Hallstein zitierte, war eine Erklärung des Präsidenten im Europäischen Parlament, also vor einer sehr breiten Öffentlichkeit.
Herr Mertes!
Herr Staatssekretär, beurteile ich Ihre Antworten richtig, wenn ich feststelle, daß die Bundesregierung zu den von Herrn Dr. Pohle angeschnittenen Fragen keine Konzeption hat, sondern pragmatisch von Fall zu Fall vorzugehen gedenkt?
Nein, das beurteilen Sie ganz sicher falsch, Herr Abgeordneter. Die bisherige Bundesregierung hat einige Programme zur Europapolitik vorgelegt, und die neue Bundesregierung hat sich, wie ich Ihnen eben vortrug, hinter die programmatischen Erklärungen des Präsidenten der Kommission gestellt. Mein einziger Einwand war, es sei nicht klug, diese Themen an eine zeitliche Abhängigkeit voneinander zu binden.
Herr Abgeordneter Klinker!
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, mit der Zustimmung zu den noch ausstehenden Agrarverordnungen so lange zu warten, bis eindeutige Fortschritte auf den von Ihnen vorhin erwähnten Gebieten erzielt worden sind?
Die Fortschritte auf dem Agrargebiet sind auch notwendig, um auf dem Gebiet der Kennedy-Runde endgültig verhandlungsbereit und verhandlungsfähig zu sein. Hier sind also die beiden deutschen Forderungen gleichlaufend: Verabschiedung der restlichen Agrarbeschlüsse und Handlungsfähigkeit für die Schlußphase der Kennedy-Runde.
Herr Abgeordneter Logemann!
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie recht verstanden habe, haben Sie vorhin erklärt, die EWG dürfe nicht auf den Status einer Agrarunion absinken. Darf ich Sie fragen, was Sie darunter, besonders unter der Bezeichnung „absinken", verstehen.
Ich verstehe darunter, daß der volle Inhalt und die volle Zielsetzung der Römischen Verträge erhalten bleiben sollten. Sie streben eine Wirtschaftsunion und nicht nur eine Agrarunion an. Deshalb meinte ich, man solle vermeiden, daß man sich mit einem geringeren, einem Weniger als einer Wirtschaftsunion begnügt.
Keine Zusatzfrage mehr. Damit ist der Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft abgeschlossen. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts auf, zunächst die Frage III/1 des Herrn Abgeordneten Bühler:
Was gedenkt das Auswärtige Amt zu tun, wenn der Mietvertrag zwischen Frau Aenne Schlüter, Bad Godesberg, Rheinallee 25 a, und der Türkischen Botschaft in Bad Godesberg am 31. Dezember 1966 abläuft, ohne daß das Anwesen geräumt wird?
Hierbei erhebt sich die Frage, ob die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Bühler gleichzeitig beantwortet werden sollen. Ich weiß nicht, ob Sie den Wunsch äußern, Herr Staatssekretär, die drei Fragen III/1, III/2 und III/3 des Herrn Abgeordneten Bühler gemeinsam zu beantworten.
Ich darf vorschlagen, die Fragen III/1 und III/2 zusammen zu beantworten, um dann nachher auf die Frage III/3 einzugehen.
Wenn der Herr Fragesteller damit einverstanden ist, dann bin ich es auch. Ich rufe also auch die Frage III/2 des Herrn Abgeordneten Bühler auf:
Ist dem Auswärtigen Amt bekannt, daß ein vom Gericht benannter Sachverständiger zwar ein Gutachten über die angemessene Miete erstattet hat, das der Forderung der Vermieterin einigermaßen Rechnung trägt, daß aber die Botschaft der Ansicht ist, es sollte von ihr selbst ein neuer Sachverständiger benannt werden, ein Verfahren, das angesichts des oben erwähnten Termins nicht bejaht werden kann?
Frau Aenne Schlüter, Bad Godesberg, und die türkische Botschaft haben 1952 einen „Pachtvertrag" über das in Bad Godesberg, Rheinallee 34, gelegene Hotel-Restaurant geschlossen. Der Vertrag ist mehrfach, zuletzt am 31. Dezember 1961, erneuert worden. Er läuft am 31. Dezember 1966 aus.
Der Mietzins betrug 1952 1300 DM monatlich. Für die Zeit vom 1. Januar 1962 bis zum 31. Dezember 1966 ist ein Mietzins von 2000 DM vereinbart worden. Gleichwohl verlangt Frau Schlüter mit der im Vertrag nicht vorgesehenen Begründung, die Immobilienpreise in Bad Godesberg seien gestiegen, ab 1. Januar 1963 eine Erhöhung des monatlichen Mietzinses auf 2500 DM und hat am 5. Dezember 1963 beim Landgericht Bonn Feststellungsklage erhoben, daß ab 1. Januar 1963 nicht 2000 DM, sondern 2500 DM monatlich als Miete zu zahlen sind.
Das Auswärtige Amt hat erfahren, daß der Sachverständige, Architekt Schüren, Bad Godesberg, im März 1964 ein Gutachten dahin erstattet hatte, daß der Mietzins für gleichwertige Objekte unbeschadet der Parteienvereinbarung über 2000 DM mit 2389 DM anzusetzen sei. Die Botschaft hat daraufhin diesen Betrag ab März 1964 entrichtet, wenngleich unter dem Vorbehalt der Entscheidung der ordentlichen Gerichte. Auf Grund eines gerichtlichen Beweisbeschlusses veranschlagte am 4. November 1966 der Sachverständige Breuer, Bonn - wiederum unbeschadet der vertraglichen Vereinbarung -, den monatlichen Mietzins auf 2562 DM. Die Entscheidung des Landgerichts Bonn über das Begehren der Klägerin bleibt abzuwarten.
Falls die türkische Botschaft nach dem 1. Januar 1967 weitere sechs Monate in dem vermittelten Haus verbleiben kann, ist sie bereit, einen erheblich über dem vertraglich vereinbarten Betrag von 2000 DM und auch einen über dem ab März 1964 gezahlten Betrag von 2389 DM liegenden Mietzins, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 1964, zu zahlen. Die genaue Höhe dieses Betrages muß der Vereinbarung unter den Parteien vorbehalten bleiben.
Das Auswärtige Amt ist seit 1963 bemüht, zu einer Regelung der Streitigkeiten nach Kräften beizutragen. Der neue türkische Botschafter, Seine Exzellenz Oguz Gökmen, der am 9. Dezember von dem Herrn Bundespräsidenten zur Übergabe seines Beglaubigungsschreibens empfangen wurde, hat sein unverzügliches Mitwirken am Zustandekommen eines baldigen Vergleiches zugesagt. Vorbesprechungen haben bereits stattgefunden.
Herr Abgeordneter Bühler, erste Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen die Bestimmung in diesem Pachtvertrag nicht bekannt: „Sollten die Mieten Änderungen erfahren, so bedarf die Feststellung der Miete neuer Verhandlungen zwischen dem Pächter und der Verpächterin."?
Herr Abgeordneter, der Pachtvertrag ist dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes nicht in allen seinen Einzelheiten bekannt. Im übrigen sind die Möglichkeiten der Einwirkung des Auswärtigen Amtes auf einen rein zivilen Streit natürlich sehr begrenzt.
Herr Staatssekretär, es ist Ihnen aber sicher bekannt, daß Frau Schlüter längst angeboten hat, den Vertrag für einen angemessenen Pachtzins - etwa in der Höhe, wie er von dem vom Gericht bestellten Sachverständigen geschätzt wurde - bei monatlicher Kündigungsfrist für die Pächterin zu verlängern, und zwar so lange, bis das im Bau befindliche Botschaftsgebäude bezogen werden kann. Das ist ein Angebot, das sich wirklich sehen lassen kann.
Es ist mir bekannt, daß von beiden Seiten jedenfalls in jüngster Zeit ernsthafte Bemühungen unternommen werden, um zu einer gütlichen Einigung zu gelangen, und wir beurteilen die Aussichten eines solchen Kompromisses recht optimistisch.
Herr Abgeordneter Bühler, die dritte Zusatzfrage, bitte!
Nein, ich habe drei Fragen eingereicht.
Verzeihen Sie, aber die dritte Frage ist noch nicht aufgerufen. Der Herr Staatssekretär hat gebeten, die ersten beiden Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen. Es stehen also jetzt nur die ersten beiden Fragen zur Diskussion. Ich bitte Sie, sich auf die vier Zusatzfragen zu beschränken. Sie haben jetzt die dritte Zusatzfrage.
Ich werde künftig einer Zusammenlegung von solchen Fragen nicht mehr zustimmen können, Frau Präsidentin, wenn mir die Zahl der Zusatzfragen begrenzt wird.
Nein, sie wird nicht begrenzt. Die Zahl der Zusatzfragen bleibt die gleiche. Sie haben jetzt bei den ersten beiden Fragen je zwei Zusatzfragen, also insgesamt vier. Bei der nächsten Frage, die ich dann gesondert aufrufe, haben Sie noch einmal zwei Zusatzfragen. Ins- gesamt haben Sie also sechs Zusatzfragen. Herr Abgeordneter, bitte schön!
Frau Präsidentin, Sie waren akustisch jetzt fast nicht zu verstehen. Ich weiß nicht, ob es an der Anlage dort oben liegt; ich habe jedenfalls nicht viel verstanden.
Ich darf jetzt aber meine Frage stellen. Was kann das Auswärtige Amt dazu beitragen, das Vertrauensverhältnis zwischen ausländischen Vertretungen in der Bundesrepublik und der deutschen Bevölkerung in dem engen Raum Bonn-Bad Godesberg, wo sich ja alles sofort herumspricht, zu verbessern, indem es verhüten hilft, daß ein Mißverhältnis zwischen mancher ausländischen und deutschen Rechtsauffassung entsteht?
Herr Abgeordneter, dies ist das ständige - ich möchte beinahe sagen: das rührende - Bemühen des Protokolls des Auswärtigen Amts, das sich auch dieses Falles mit einer ungewöhnlichen Intensität angenommen hat. Wie ich eben schon sagte: Ich glaube, daß dieses ständige Bemühen unmittelbar vor der Krönung durch den Erfolg steht.
Frage III/3 des Abgeordneten Bühler:
Wer ersetzt Frau Schlüter den Schaden, wenn sie dieses Haus, für das eine entsprechende Konzession vorhanden ist, trotz vorteilhafter Angebote namhafter Gastronomen nicht vermieten kann?
Über die Frage, ob und bejahendenfalls in welcher Höhe Frau Schlüter ein Schaden entstanden ist, können ebenfalls nur die ordentlichen Gerichte entscheiden.
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe nunmehr die Frage III/4 des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu dem Vorschlag des italienischen Außenministers Fanfani, einen Zehnjahresplan für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Technologie, kurz „Neuer Marshallplan für Technologie" genannt, innerhalb Europas zu schaffen, ein?
Die Frage ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Frage III/5 des Herrn Abgeordneten Dr. Rinderspacher:
Trifft die im Stern vom 4. Dezember 1966 ({0}) aufgestellte Behauptung des KZ-Arztes Dr. Schumann zu, daß deutsche Diplomaten nicht nur von seiner Tätigkeit in Liyubu wußten, sondern mit ihm dort sogar zur Jagd gegangen sind?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe nunmehr die Frage I/1 der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus - Drucksache V/1215 - auf :
Was hat die Bundesregierung getan, um den sieben in Saudi-Arabien seit neun Monaten festgehaltenen deutschen Ingenieuren und Technikern die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen?
Die Frage ist bereits am 30. November dieses Jahres dem Herrn Abgeordneten Rollmann mit dessen Einverständnis durch Staatssekretär Carstens schriftlich beantwortet worden. Ich darf diese Antwort hier wiederholen.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß keine diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien bestehen, hat die Bundesregierung alle Möglichkeiten, die ihr zu Gebote stehen, durch Inanspruchnahme der Schutzmachtvertretung für deutsche Interessen in Saudi-Arabien, die dort von der italienischen Botschaft wahrgenommen werden, ausgeschöpft. Hierbei hat sich der deutsche Vertreter in der Schutzmachtvertretung, der seit Februar 1966 in ständigem Kontakt mit den deutschen Ingenieuren steht, besonders eingesetzt. Auf Grund seiner Berichterstattung hat das Auswärtige Amt laufend die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt bzw. die Zustimmung zu deren Einsatz gegeben.
Frau Dr. Diemer-Nicolaus zu einer Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, rechnen Sie damit, daß Ihre Bemühungen Erfolg haben werden? Werden den Ingenieuren irgendwelche strafrechtlichen Vorwürfe gemacht, deretwegen sie festgehalten werden?
Ich darf mit der letzten Frage beginnen. In der Tat werden von saudi-arabischer Seite den deutschen Ingenieuren unrechtmäßige Handlungen vorgeworfen; inwieweit zu Recht, ist von hier aus schwer zu beurteilen. Wir haben jetzt noch einmal einen letzten Versuch unternommen, indem wir durch eine Intervention durch unsere Botschaft in Rom die italienische Regierung gebeten haben, auf möglichst hoher Ebene in El Riad in dieser Frage vorstellig zu werden. Wir hoffen natürlich, daß dies dann auch Erfolg haben wird.
Frau Dr. Diemer-Nicolaus, eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in welcher Weise bekommen diese Ingenieure von uns Rechtsschutz gestellt?
Durch die Restvertretung, die wir dort haben, und zwar mit einer finanziellen Unterstützung.
Frage I/2 des Herrn Abgeordneten Schultz ({0}) :
Wie weit sind die Verhandlungen der Bundesregierung mit Frankreich gediehen, die den in der Bundesrepublik stationierten französischen Truppen eine neue Rechtsgrundlage schaffen sollen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Im Rahmen der deutschen französischen Verhandlungen über die Rechtsstellung der französischen Streitkräfte in Deutschland hat das jüngste Gespräch am 13. Dezember, also gestern, in Paris stattgefunden. Wir haben heute morgen die erfreuliche Mitteilung erhalten, daß diese Verhandlungen zu einem positiven Abschluß geführt haben. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen, das wie üblich ad referendum der beiden Regierungen festgestellt worden ist, kann ich, wie Sie verstehen werden, zu diesem Zeitpunkt noch keine Mitteilung machen. Der vorher erreichte Stand berechtigt jedoch zu der Hoffnung, daß die Regierungen die in den Verhandlungen erzielte Einigung billigen werden. Ich nehme an, daß .die Bundesregierung schon in den nächsten Tagen die Möglichkeit haben wird, über das Ergebnis Näheres mitzuteilen.
Eine Zusatzfrage? - Bitte sehr.
Herr Staatssekretär, ist die Meldung in der heutigen „Welt" richtig, daß sich der französische Standpunkt in dieser Frage voll durchgesetzt hat, von dem wir wissen, daß er sich sehr erheblich von dem damals von Außenminister Schröder geäußerten Standpunkt unterschieden hat?
Das ist nicht richtig. Es ist in diesen Verhandlungen zu einem Kompromiß gekommen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist in diesen Verhandlungen che Souveränität der Bundesrepublik hinreichend gewahrt worden?
Ja, diese Frage kann ich bejahen. Wir werden in der Lage sein, das in den nächsten Tagen durch die Mitteilung der Einzelheiten des Ergebnisses zu bekräftigen.
Herr Moersch, erste Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn es sich so verhält, daß die Meldung in der heutigen Ausgabe der „Welt" nicht korrekt ist, ist das Auswärtige Amt dann bereit und willens, diese Meldung entsprechend richtigstellen zu lassen?
Herr Abgeordneter, ich sagte eben, wir werden in der Lage sein, in den nächsten Tagen das Ergebnis, das erzielt worden ist, bekanntzugeben. Ich glaube, damit wird volle Klarheit geschaffen werden.
Damit ist der Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen abgehandelt. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Ich rufe nunmehr die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf, zuerst die Frage VII/1 des Herrn Abgeordneten Erhard:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß bei Betriebswahlen die Verletzung des Wahlgeheimnisses, begangen in der Absicht, sich Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, nicht mit Strafe bedroht ist?
Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.
Die Bundesregierung bedauert, daß die absichtliche Verletzung des Wahlgeheimnisses bei Betriebsratswahlen zur Zeit nicht mit Strafe bedroht ist. Sie hält eine entsprechende Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes jedoch für untunlich, weil das gleiche Problem sich auch bei anderen Wahlen wie z. B. nach dem Personalvertretungsrecht, bei Wahlen innerhalb der Sozialversicherung oder in berufsständischen Organisationen - z. B. Anwaltskammern, Ärztekammern, Industrie- und Handelskammern - stellt.
Die Bundesregierung hat seit langem, insbesondere seit der Vorbereitung des Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes in der 1. Legislaturperiode vorgeschlagen, den Schutz des Wahlverfahrens und die Sicherung des Wahlgeheimnisses strafrechtlich auf die eben erwähnten Bereiche zu erweitern. Bei den Beratungen in den gesetzgebenden Körperschaften wurde der strafrechtliche Schutz jedoch auf die Wahlen und Abstimmungen im Bund, in den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, also auf die eigentlichen Urabstimmungen beschränkt. Die Regelung der Wahlvergehen ist seither unvollkommen und unbefriedigend. Die Angelegenheit müßte im Zusammenhang mit der Strafrechtsreform erneut geprüft werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie haben, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gesagt, daß die Bundesregierung den mangelnden Strafschutz bedauert. Aus welchem Grunde hat die Bundesregierung dann bei der Vorlage eines neuen Strafgesetzbuchs den gleichen Zustand in der Vorlage beibehalten, also den Strafschutz nicht erweitert?
Herr Abgeordneter, Ihre Frage betrifft die Gestaltung des allgemeinen Strafrechts. Als Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung kann ich, wie Sie verstehen werden, die Frage leider nicht beantworten.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, dann möchte ich von Ihnen gern wissen, aus welchem Grunde Sie sich mit dem Justiz-. ministerium nicht darüber abgestimmt haben; denn ich habe die Bundesregierung gefragt.
Ich kann unmöglich, Herr Abgeordneter, für den Bundesminister der Justiz sprechen. Ich werde, wie wir das in den letzten Tagen schon getan haben, weiter mit dem Bundesministerium der Justiz Fühlung nehmen, und ich hoffe, daß das Bundesministerium der Justiz auf Grund Ihrer Frage sich der Sache annehmen wird.
Herr Abgeordneter Moersch, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß es Interventionen, etwa Ihres Ressorts, gegeben hat, diese Bestimmung nicht einzuführen, oder ist das eine falsche Darstellung der Sachlage?
Das Bundesministerium für Arbeit hat keine Intervention vorgenommen, die Bestimmung nicht wieder aufzunehmen. Sie ist 1953 in dem Entwurf aufgenommen gewesen; 1962 ist sie nicht erneut in die Vorlage aufgenommen worden. Ich bin nicht darüber unterrichtet, aus welchem Grunde sie damals nicht aufgenommen worden ist. Ich bin der Ansicht, sie sollte wieder aufgenommen werden, muß Ihnen aber nochmals sagen: dafür ist der Bundesminister der Justiz zuständig. Ich werde weiter mit dem Bundesministerium der Justiz Fühlung nehmen, wie wir es in den letzten Tagen getan haben.
Ich rufe die Fragen VII/2, VII/3 und VII/4 des Herrn Abgeordneten Porten auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesversicherungsamt ({0}) trotz vielseitiger Bemühungen der Selbstverwaltung die Satzung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Genuß noch nicht genehmigt hat?
Billigt die Bundesregierung die Begründung der Verzögerung der in Frage VI1/2 erwähnten Satzungsgenehmigung des Bundesversicherungsamtes?
Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um die Durchführung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes, insbesondere § 725 RVO, in der Selbstverwaltung und der Verwaltung der Berufsgenossenschaften zu gewährleisten?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 13. Dezember 1966 lautet:
Zu VII. 2.:
Wie mir das Bundesversicherungsamt berichtet hat, ist ihm die Satzung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten am 27. September 1966 zur Genehmigung vorgelegt worden. Nachdem gewisse Bedenken des Bundesversicherungsamtes zu einer Satzungsbestimmung über Mehrleistungen für ehrenamtlich Tätige durch eine Erklärung des Vorstandsvorsitzenden vom 12. Dezember 1966 ausgeräumt sind, wird die Satzung nunmehr genehmigt werden.
Zu VII. 3.:
Nach der Darstellung des Bundesversicherungsamtes ist die Angelegenheit nicht verzögert worden.
Zu VII. 4.:
Da die Satzung nunmehr genehmigt werden wird, ist Weiteres nicht zu veranlassen.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung erledigt. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Frage IV/1 des Abgeordneten Erhard ({0}) aus der Drucksache V/1217:
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung der ah 1. Januar 1967 eintretenden weiteren Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Unternehmer zu begegnen, die durch das französische Umsatzsteuerrecht ({1}) eintritt?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und inwieweit durch die Neuregelung des französischen Umsatzsteuersystems zusätzliche Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Unternehmer im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr entstehen können. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die bisherige Steuer auf das Transportmittel nicht ersatzlos wegfällt, sondern daß an ihre Stelle die Mehrwertsteuer tritt. Ob die Belastung durch die Mehrwertsteuer derjenigen aus der bisherigen Besteuerung voll entspricht, bedarf ebenfalls noch der Prüfung.
Unabhängig von diesen Untersuchungen wird auch im Rahmen der EWG eine wettbewerbsneutrale Lösung angestrebt. Die EWG-Kommission hat dem Rat den Entwurf einer Verordnung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung bei der Kfz-Steuer im grenzüberschreitenden Verkehr vorgelegt. Der Verordnungsentwurf geht davon aus, daß in jedem Mitgliedstaat Kraftfahrzeugsteuern erhoben werden. Im Hinblick darauf, daß dies in Frankreich vom 1. Januar 1967 an nicht mehr der Fall ist, hat die Kommission inzwischen Ergänzungsvorschläge erarbeitet. Das Ziel dieser Vorschläge ist die Beseitigung der Schwierigkeiten, die durch das französische Vorgehen bei der Verabschiedung der Doppelbesteuerungsverordnung entstanden sind. Der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wird sich voraussichtlich in der nächsten Zeit mit der Doppelbesteuerungsverordnung und den Ergänzungsvorschlägen der Kommission befassen. Die Bundesregierung wird beide Vorhaben im Rat mit Nachdruck unterstützen.
Herr Abgeordneter Erhard, erste Zusatzfrage.
Wie lange gedenkt die Bundesregierung die Fragen, die hier aufgeworfen sind, zu prüfen? Der benachteiligende Rechtszustand wird mit Wirkung vom 1. Januar 1967, also in etwa vierzehn Tagen, eintreten.
Herr Kollege, die Bundesregierung wird in Brüssel dafür eintreten, daß so bald wie möglich - wir haben das nicht allein in der Hand - die Lösung herbeigeführt wird, die über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft erfolgen muß.
Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode -.
Zweite Zusatzfrage.
Darf ich Sie so verstehen, Herr Bundesminister, daß die Bundesregierung nicht erwägt, auch für ihren eigenen Bereich, also für unseren Bereich, irgendwelche Abhilfemaßnahmen zu treffen?
Das wäre eine Möglichkeit, die dann eintreten würde, wenn es über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft nicht zu einer uns befriedigenden Lösung käme. Hier wäre die Möglichkeit, dann eben Fahrzeuge, die die deutsche Grenze überschreiten, nach bestimmten Tarifen, die es gibt, besonders zu versteuern.
Herr Abgeordneter Dr. Müller-Hermann, erste Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß nicht nur Frankreich, sondern auch andere Mitgliedstaaten durch nationale Gesetzgebung ohne die im Vertrag vorgesehene Konsultation einseitige Wettbewerbsvorteile für ihren Kraftverkehr im grenzüberschreitenden Verkehr zu erzwingen versuchen, und kann man sich darauf verlassen, daß die Bundesregierung, wenn also nahe Lösungen auf EWG-Ebene nicht zu erreichen sind, auch durch eigene nationale Gesetzgebung die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Kraftverkehrswirtschaft abzubauen geneigt ist?
Ich halte Ihre Frage für berechtigt, Herr Abgeordneter Dr. Müller-Hermann. Die Bundesregierung wird prüfen, was von Fall zu Fall erforderlich ist, damit die Wettbewerbsgleichheit hergestellt ist.
Die Frage ist damit erledigt.
Ich rufe die Frage VIII/1 des Herrn Abgeordneten Biechele auf:
Kann die Bundesregierung die Feststellungen des Automobilclubs von Deutschland ({0}) und des Deutschen Motorsport-Verbandes ({1}) bestätigen, daß die meisten Unfälle mit Schulkindern deswegen passieren, weil Hunderttausende von Kindern, zu Fuß und mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule, auf die morgendlichen Stoßzeiten des Verkehrs treffen, weil Betriebsbeginn und Unterrichtsanfang zu nahe beieinander liegen?
Ich mache darauf aufmerksam, daß von Herrn Abgeordneten Biechele außerdem die Fragen VIII/2 und VIII/3 anstehen, und frage den Herrn Bundesminister, ob er alle drei Fragen zusammen beantworten möchte.
Ich bitte darum, Frau Präsidentin, wenn Herr Kollege Biechele damit einverstanden ist.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich zugleich die
Fragen VIII/2 und VIII/3 des Abgeordneten Biechele auf:
Teilt die Bundesregierung die Meinung der in Frage VIII/1 genannten Organisationen, daß die in Frage VIII/1 erwähnten Gefahren wesentlich vermindert werden könnten, wenn man den Schulbeginn um 1/2 Stunde verschieben würde?
Ist die Bundesregierung ggf. bereit, mit den Ländern über das in Frage VIII/1 erwähnte Problem zu sprechen, um für die Schulkinder bessere Verhältnisse zu gewährleisten?
Die Tageszeiten, zu denen sich die Unfälle von Jugendlichen unter 15 Jahren ereignen, sind in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes nicht ausgewiesen. Daher vermag ich die in der Frage enthaltene Feststellung der beiden Automobilklubs von mir aus nicht zu bestätigen.
Der seit einiger Zeit schon erörterte Gedanke, den Arbeitsbeginn der Betriebe und den Zeitpunkt des täglichen Schulanfangs möglichst auseinander zu legen, verfolgt das Ziel, die Schulkinder im Rahmen des Möglichen von den morgendlichen Stoßzeiten des Verkehrs fernzuhalten. Ich bin davon überzeugt, daß auch diese Maßnahme, abgesehen von sonstigen laufenden Bemühungen, zu einer wirksamen Verringerung der Straßenverkehrsunfälle der Schulkinder beitragen würde. Ich bin gern bereit, mit den Ländern diese Frage zu erörtern.
Erste Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Biechele.
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, folgende Zahlen zu prüfen, die der Automobilclub von Deutschland in diesem Zusammenhang mitgeteilt hat: daß von den 15 712 Verkehrstoten des Jahres 1965 1612 Jugendliche unter 15 Jahren und von den 5670 verkehrstoten Fußgängern 1100 Kinder unter 15 Jahren waren und daß von den Fußgängern die Schulanfänger und von den Radfahrern die vierzehn- bis fünfzehnjährigen Kinder am meisten bedroht sind, und würden Sie mir, wenn diese Zahlen zutreffen, darin zustimmen, daß die von mir aufgeworfene Frage eine besondere Dringlichkeit hat?
Herr Kollege, ich sehe die Dringlichkeit Ihrer Frage durchaus ein. Ich bin gern bereit, die Feststellungen des Automobilklubs zu prüfen, und hoffe darauf, daß sich im Frühjahr des kommenden Jahres bei den neuen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes von da her schon Vergleichsmöglichkeiten, vielleicht auch Bestätigungen, ergeben.
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Biechele.
Sind Sie bereit, Herr Bundesminister, worum ich bitte, bei der nächsten Konferenz der Innenminister der Länder dieses Problem in die Diskussion zu bringen?
Ich will Herrn Kollegen Lücke als Bundesinnenminister gern darum bitten.
({0})
Die Fragen sind damit erledigt.
Ich rufe die Frage VIII/4 des Abgeordneten Picard auf:
Wann ist mit dem Weiterbau der B 45 neu zwischen der Autobahnabfahrt bei Weiskirchen-Dieburg zu rechnen?
Außerdem steht ebenfalls von Herrn Abg. Picard die Frage VIII/5 an. Sollen beide Fragen gemeinsam beantwortet werden?
Ich bitte darum, sie gemeinsam beantworten zu dürfen, wenn Herr Kollege Picard einverstanden ist.
Herr Kollege Picard ist einverstanden. Dann rufe ich zugleich die Frage VIII/5 des Abgeordneten Picard auf:
Wie ist der Stand der Planung und der Finanzierung für die in Frage VIII/4 genannte Strecke?
Mit dem Bau einer neuen Bundesstraße 45 zwischen Weiskirchen und Dieburg ist voraussichtlich im 4. Vierjahresplan ({0}) zu rechnen.
Die Trasse des neuen Straßenzuges liegt in groben Zügen fest. Jedoch ist die endgültige Abstimmung mit dem Verkehrswegenetz der städtebaulichen Planungen der Planungsgemeinschaft Untermain erforderlich, die erst nach Vorliegen der von der Planungsgemeinschaft durchgeführten Verkehrsuntersuchung vorgenommen werden kann.
Die Finanzierung eines so umfangreichen Bauvorhabens, wie es der Bau einer neuen Bundesstraße 45 darstellt, ist im 3. Vierjahresplan, der im Jahre 1970 endet, nicht möglich. Auf die Schreiben meines Herrn Vorgängers vom 10. August und 24. November 1966 darf ich in diesem Zusammenhang Bezug nehmen.
Erste Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Picard.
Herr Bundesminister, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie die Stellungnahme Ihres Vorgängers, des früheren Bundesverkehrsministers, bestätigen?
Ich muß sie leider bestätigen, denn ich habe auch die zusätzlichen Mittel nicht zur Verfügung, um dieses Bauvorhaben jetzt schon durchzuführen, und wenn ich die Mittel hätte, wäre ich gehalten, sie erst dann einzusetzen und das Bauvorhaben erst dann zu verwirklichen, wenn die Planungen abgeschlossen sind. Das ist aber noch nicht der Fall.
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Picard.
Darf ich, Herr Bundesminister, Ihre Antwort also so verstehen, daß die Befürchtungen eines Kollegen dieses Hauses, der seitherige Bundesverkehrsminister habe dieser Frage nicht wohlwollend genug gegenüberstanden, nicht zutreffen?
Das kann ich nicht beurteilen. Ich ersehe aus dem Schriftverkehr, daß sich mein Herr Vorgänger sehr ernsthaft bemüht hat, diese Angelegenheit zu prüfen, daß aber die Verwirklichung bisher nicht erfolgen konnte, weil erstens die- Voraussetzungen zum Baubeginn infolge der vielen Absprachen und Klärungen, die erforderlich sind, noch nicht geschaffen sind und weil zweitens - und das ist das entscheidende - die Mittel für ein so umfangreiches Bauvorhaben in diesem 3. Vierjahresplan nicht zur Verfügung stehen.
Ich rufe nunmehr die Frage VIII/6 des Abgeordneten Erhard ({0}) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, ausländische Lastkraftwagen. die in die Bundesrepublik einfahren wollen, an der Grenze zurückzuweisen, wenn diese für den Bereich ihres Heimatlandes wegen Überschreitung der Inlandsnormen ({1}) nicht zugelassen sind?
Ich bitte den Herrn Bundesminister um Beantwortung.
Nach Artikel 3 des für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 müssen Kraftfahrzeuge und Anhänger hinsichtlich ihrer Abmessungen und Gewichte den allgemeinen Vorschriften der Länder, in denen sie verkehren, genügen. Die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 bestimmt deswegen, daß außerdeutsche Kraftfahrzeuge und Anhänger in Gewicht und Abmessungen den Bestimmungen der §§ 32 und 34 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen müssen. Danach dürfen z. B. außerdeutsche Lastzüge auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei Beachtung unserer Vorschriften über die Einzelfahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht bis zu 38 t haben.
Selbstverständlich müssen die im Heimatland ausgestellten Kraftfahrzeug- und Anhängerpapiere ein derartiges Gesamtgewicht des Zuges aus technischer Sicht zulassen. Dabei macht es aber rechtlich keinen Unterschied, wenn diese Papiere für den Verkehr im Ausland andere Grenzwerte, etwa höhere Gesamtgewichte, zulassen als für den Verkehr im Heimatland. Aus solchen Gründen können ausländische Lastkraftwagen nach geltendem internationalem Recht nicht zurückgewiesen werden.
Ich verkenne nicht, daß sich aus dieser Situation Nachteile und Schwierigkeiten für die deutschen Güterkraftverkehrsunternehmer ergeben können. Ich bin auch der Auffassung, daß mit allen Mitteln anzustreben ist, daß solche Erschwernisse verhindert
werden. Mein Haus wird deshalb in den bilateralen Verhandlungen über den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr mit Nachdruck darauf hinwirken, daß die angesprochenen Schwierigkeiten der deutschen Transportunternehmer ausgeräumt werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Erhard.
Herr Minister, ist Frankreich diesen internationalen Abmachungen in vollem Umfange beigetreten?
Das vermag ich im Augenblick nicht zu beantworten. Ich bin gern bereit, Ihnen das schriftlich zu geben.
Ich bitte darum. Darf ich gleich eine zweite Zusatzfrage -ebenfalls mit der Bitte um schriftliche Beantwortung - stellen. Frankreich weist die Lastwagen zurück, die den innerstaatlichen Normen im Ausland nicht entsprechen. Ich bitte, das in der schriftlichen Antwort mit zu berücksichtigen.
Das können wir berücksichtigen. Ich kann noch sagen, daß gestern zwischen meinem Hause und der Eidgenössischen Regierung vereinbart worden ist, Anfang des Jahres 1967 Verhandlungen über die Frage aufzunehmen, die Sie angeschnitten haben.
Die Fragen des Herrn Abgeordneten Erhard sind damit beantwortet. Wir kommen zur Frage VIII/7 des Abgeordneten Hofmann ({0}) :
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn eine termingerechte Bereitstellung der KDS-Waggons für staubförmige Materialien nicht garantieren bzw. derartige Wagen nicht mietweise zur Verfügung stellen kann?
Frau Präsidentin, wenn Sie einverstanden sind und der Herr Kollege Hofmann zustimmt, würde ich die Fragen 7 bis 9 wegen des Sachzusammenhangs gern gemeinsam beantworten.
Ja, es besteht Einverständnis. Ich rufe also auch die Fragen VIII/8 und VIII/9 des Abgeordneten Hofmann ({0}) auf:
Trifft es zu, daß sich die Industrie ausländischer Privatwagen bedienen muß, die kostenpflichtig zum Verladeort befördert werden, während die dafür nur in beschränkter Stückzahl zur Verfügung gestellten Waggons der Deutschen Bundesbahn frachtfrei retourniert werden?
Ist die Bundesregierung bereit, falls die oben angeführten Fragen VIII/7 und 8 mit einem Ja beantwortet würden, diesen Gegebenheiten entgegenzuwirken und eine Änderung herbeizuführen?
Kds-Wagen, d. h. Spezialwagen der Deutschen Bundesbahn für die Beförderung staubförmiger Güter, die mit Druckluft entladen werden, sind nur in geringer Zahl vorhanden und denjenigen Bahnhöfen fest zugeteilt, deren Verkehrsaufkommen eine gute Auslastung der Fahrzeuge erwarten läßt. Diese sogenannte Beheimatung garantiert den ständigen Kunden der Bundesbahn das stete Vorhandensein dieser Fahrzeuge. Eine Vermietung ist deshalb nicht vorgesehen.
Firmen, die nur gelegentlich oder in größeren Zeitabständen staubförmige Massengüter versenden oder empfangen, haben, sofern sie auf Zuteilung von Kds-Wagen zur ausschließlichen Benutzung für eigene Zwecke Wert legen, eine besondere Gebühr zu zahlen, die die Bundesbahn für die Zeiten der Nichtausnutzung dieser Fahrzeuge entschädigt. Firmen, denen diese Gebühr zu hoch ist, können stattdessen entweder gedeckte Selbstentladewagen normaler Bauart in Anspruch nehmen, die bei der Bundesbahn in ausreichender Zahl vorgehalten werden, oder sich der Großbehälter der Bundesbahn für staubförmige Schüttgüter bedienen oder bei einem Wagenvermietunternehmen geeignete Spezialwagen mieten. Diese Privatwagen können inländischer oder ausländischer Herkunft sein.
Es gibt also auch für solche Firmen, die sich nicht der Kds-Wagen der Bundesbahn bedienen können, weil zu geringe Ausnutzungsmöglichkeiten bestehen, mehrere Wege, um in den Besitz geeigneten Transportraums zu gelangen. Soweit sie sich privater Wagen bedienen, erhalten sie auf alle Frachten einen Nachlaß von 15 0/o. Andererseits haben sie in diesem Falle für die Rückbeförderung der Wagen in leerem Zustand eine mäßige Gebühr zu entrichten.
Die Bundesregierung kann in diesem Falle nicht tätig werden. Insbesondere kann sie der Bundesbahn nicht aufgeben, auf ihre nach den Selbstkosten bemessenen Gebühren zu verzichten. Den Frachtkunden muß es daher überlassen bleiben, auf Grund kaufmännischer Kalkulation selber den für sie geeigneten Weg herauszufinden und danach zu handeln.
Eine Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Hofmann wünscht keine Zusatzfrage.
Ich rufe nunmehr die Frage VIII/10 des Herrn Abgeordneten Brück ({0}) ,auf:
Trifft die Meldung der Deutschen Verkehrs-Zeitung vom 24. November 1966 zu, daß die Hohe Behörde der Montanunion zwei Anträge der Bundesregierung auf Einführung von Als-obTarifen der Deutschen Bundesbahn für die Ausfuhr französischer und saarländischer Kohle über deutsche Seehäfen nach dritten Ländern abgelehnt hat?
Ich bitte den Herrn Bundesminister um Beantwortung.
Die Meldung der Deutschen Verkehrs-Zeitung vom 24. November 1966 trifft nicht zu. Wie Ihnen bereits von meinem Hause mit Schreiben vom 30. November 1966 mitgeteilt wurde, steht die Entscheidung der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die beiden von Ihnen genannten Tarife noch aus. Über die beiden Tarife haben zwischen Vertretern der Bundesregierung und der
Hohen Behörde Besprechungen stattgefunden, in denen jedoch noch einige Fragen offen geblieben sind. Weitere Verhandlungen sind in Aussicht genommen. Erst danach erwartet die Bundesregierung die Entscheidung der Hohen Behörde.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Brück.
Herr Minister, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Ich habe die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl darum gebeten, den Termin um zwei Monate hinauszuschieben. Dem hat die Hohe Behörde entsprochen. Ich hoffe, daß in dieser Zeit eine Lösung gefunden wird.
Noch eine Zusatzfrage? - Bitte schön!
Herr Minister, ist die Bundesregierung, falls die Antwort der Hohen Behörde in dem Sinne ausfällt, daß die Als-ob-Tarife abgelehnt werden, bereit, die daraufhin gebotenen Konsequenzen bezüglich des Saar-Pfalz-Kanals zu ziehen und die Planung unverzüglich in Auftrag zu geben?
Wir werden eine Lösung finden, die unseren wirtschaftlichen Vorstellungen entspricht, die zweckmäßig ist und auch in das hineinpaßt, was wir mit Richtung auf die europäische Integration am ehesten zu tun haben. Ich kann mich heute nicht auf eine bestimmte Maßnahme festlegen.
Ich rufe nunmehr die Frage VIII/11 des Herrn Abgeordneten Logemann auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Schüler auf dem Lande, die gezwungen sind, auf ihren Schulwegen mit dem Fahrrad oder zu Fuß verkehrsreiche Bundesstraßen und andere Landstraßen zu benutzen, immer häufiger Opfer von Verkehrsunfällen werden?
Ich bitte darum, die Fragen VIII/11 bis 13 gemeinsam beantworten zu dürfen.
Einverstanden. Ich rufe also auch die Fragen VIII/12 und 13 auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den Ländern besondere Schutzmaßnahmen zur Sicherheit der Schulkinder auf ihren Schulwegen zu treffen?
Werden als geeignete Schutzmaßnahmen auf den in Frage VIII/11 genannten Straßen u. a. die Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Anlage von Radfahrwegen, von Schülerüberwegen und das Tragen von im Verkehr auffallenden Schülerschutzkleidern gefördert werden?
Die Statistiken besagen, daß die Zahl der bei Straßenverkehrsunfällen getöteten Schulkinder im Alter von 6 bis unter 15 Jahren in den Jahren 1961 bis 1963 etwa konstant blieb, im Jahre 1964 dagegen stark anstieg, im Jahre 1965 aber erfreulicherweise wieder zurückging. Inwieweit hierbei Schüler auf dem Lande, d. h. außerhalb geschlossener Ortschaften, betroffen waren, läßt sich aus der Statistik nicht entnehmen.
In Zusammenarbeit mit den zuständigen Länderministerien und den auf dem Gebiete der Verkehrssicherheit tätigen privaten Verbänden, Organisationen und Unternehmen hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen und Vorhaben zur Sicherung des Schulweges und zur Verhütung von Schülerunfällen durchgeführt, materiell unterstützt oder eingeleitet: 1. Schülerlotsendienst, 2. Verteilung von Elternbriefen, 3. gelbe Mützen für Schulanfänger, 4. Durchführung von Radfahrerprüfungen, 5. einheitliche Kenntlichmachung von Schulomnibussen, 6. Aufstellung von Schulwegeplänen.
Die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Schulbeginns und des Arbeitsbeginns in den Behörden und Betrieben auseinanderzulegen, sollte gemeinsam mit den Ländern geprüft werden, wie ich es bereits in meiner Antwort auf die Anfrage des Herrn Kollegen Biechele dargelegt habe.
Die Einführung von im Einzelfall erforderlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundes- und Landstraßen fällt in die Zuständigkeit der Länderbehörden.
Die Anlage von Radwegen wird von den zuständigen Straßenbaubehörden laufend gefördert.
Von der Einrichtung von Schülerüberwegen in der Nähe von Schulen wird in den Gemeinden und Städten in zunehmendem Maße Gebrauch gemacht.
Als Schülerschutzkleidung sind für die besonders gefährdeten Schulanfänger gelbe Mützen für Jungen und gelbe Kopftücher für Mädchen eingeführt worden.
Eine Zusatzfrage, bitte sehr!
Herr Minister, darf ich in diesem Zusammenhang vielleicht noch erfahren, ob Ihnen bekannt ist, daß sich allein in einem niedersächsischen Landkreis, nämlich dem Kreise Grafschaft Diepholz, im Jahre 1966 bis Anfang Dezember 18 Verkehrsunfälle ereignet haben - 1965 waren es Gott sei Dank nur 3 - und daß die „Hannoversche Allgemeine Zeitung" schrieb: „14 Kinder starben auf den Straßen unserer Stadt - Eine alarmierende Bilanz aus 11 Monaten"?
Ich habe als Zeitungsleser von der Konzentration der Unfälle in bestimmten Gebieten natürlich gehört. Ich kann die Zahlen aus dem genannten Landkreis von mir aus nicht bestätigen. Ich unterstelle aber, daß das so ist. Ich bin der Auffassung: hier müssen alle Behörden zusammenarbeiten; das ist nicht nur Sache der Bundesregierung, sondern auch der Landesregierung und der Kommunen.
({0})
- Und der Eltern!
Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode - 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, ,den 14. Dezember 1966 3683
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Logemann.
Herr Minister, wird die Gefahr von Verkehrsunfällen für Schüler auf dem Lande durch den zunehmenden Verkehr und durch die Tatsache, daß Schüler auf dem Lande - durch die schulische Entwicklung bedingt - Dörfergemeinschafts- und Mittelpunktschulen zu besuchen haben und so zwangsläufig auf die Benutzung verkehrsreicher Straßen angewiesen sind, in Zukunft nicht noch größer werden?
Ich bin der Auffassung, daß durch die Einrichtung von Mittelpunktschulen solche Gefahren vergrößert werden können, wenn nicht - bei den längeren Anmarschwegen der Kinder - gleichzeitig auch Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt werden; in diesem Fall würde allerdings nach meiner Auffassung die Unfallgefahr verkleinert werden.
Dritte Zusatzfrage.
Herr Minister, wären Sie bereit, auf die Länder dahin gehend einzuwirken, daß ein Einsatz von Schulbussen auch auf kurzen Entfernungen gefördert wird, wenn Schülern die Benutzung verkehrsreicher Straßen aus Gründen der Gefahr nicht zugemutet werden kann?
Ich will gern auf die Länder einwirken, aber ich halte es für möglich, daß die Länder mich dann fragen, wer das bezahlen soll. Das muß miteinander besprochen werden.
({0})
Damit ist der Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr abgeschlossen. Ich danke dem Herrn Bundesminister für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe als letzten den Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung auf, zunächst Frage IX/1 des Herrn Abgeordneten Kulawig:
Welche Aussichten hat die Bundesrepublik, bei der Entscheidung über die Standortwahl für das Projekt eines 300 GeV - Protonensynchrotons der Europäischen Organisation für Kernforschung, neben zahlreichen anderen Mitgliedstaaten von CERN, die ebenfalls Standortvorschläge gemacht haben, berücksichtigt zu werden?
Der Herr Staatssekretär von Heppe wird die Frage beantworten.
Frau Präsidentin, kann ich die drei Fragen zusammen beantworten?
Ist der Fragesteller einverstanden? - Ich bin es ebenfalls. Dann rufe ich auch die Fragen IX/2 und IX/3 auf:
Welchen der drei in der Bundesrepublik in Frage kommenden Standortvorschläge für das in Frage IX/1 genannte Projekt - Ebersberger Forst bei München, Drensteinfurt im Lande Nordrhein-Westfalen, Neuforweiler im Saarland - gedenkt die Bundesregierung CERN zu benennen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Faktoren, die für die Wahl des saarländischen Standorts für das in Frage IX/1 genannte Projekt sprechen: die geologischen Voraussetzungen, günstiger Bodenerwerb, die Möglichkeit einer deutsch-französischen Gemeinschaftsanlage, die strukturverbessernde Wirkung für das gesamte Saarland?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Ob das Projekt eines europäischen Großbeschleunigers verwirklicht werden kann, ist offen. Der Bau des Beschleunigers würde 11/2 Milliarden DM und der Betrieb in jedem Jahr 1/2 Milliarde DM erfordern. Ob die europäischen Staaten in der Lage und bereit sein werden, dem Projekt eine hinreichende Priorität zu geben und diese gewaltigen Kosten auf sich nehmen, bleibt abzuwarten.
Die Europäische Organisation für Kernforschung - CERN - untersucht vorsorglich Geländeangebote aus den Mitgliedstaaten. 12 Standorte in 9 Staaten sind in die engere Wahl gezogen worden. Die Untersuchungen sind noch im Gange. Einer endgültigen Auswahl müßte die Abwägung zahlreicher geologischer, fachwissenschaftlicher, finanzieller, sozialer und politischer Gründe vorausgehen. Eine Beurteilung der deutschen Chancen ist derzeit beim besten Willen nicht möglich.
Die Bundesregierung steht mit den drei beteiligten Landesregierungen in Verbindung, um die von CERN gewünschte Beschränkung auf möglichst nur ein deutsches Angebot vorzubereiten. Sie hat ergänzende fachwissenschaftliche Gutachten veranlaßt. Um der Bodenspekulation vorzubeugen, dürfte es sich nicht empfehlen, Einzelheiten in der Offentlichkeit zu erörtern. Der deutsche Vertreter im Rat von CERN ist angewiesen, keine Erklärungen in dieser Frage abzugeben, bevor die Beratung mit den Landesregierungen abgeschlossen ist.
Die genannten Kriterien sind einige derjenigen, die bei der Standortwahl zu beachten sein werden. Dabei glaube ich wie der Herr Abgeordnete, daß die geologischen Voraussetzungen an erster Stelle zu nennen sind. Aus den zuvor genannten Gründen muß die Bundesregierung von einer Erörterung der Vor- und Nachteile der Standorte und der Angebote aber zur Zeit absehen.
Erste Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kulawig!
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung es für möglich, den Bau einer deutsch-französischen Gemeinschaftsanlage zu erwägen und darüber dann auch gebenenfalls mit der französischen Regierung zu verhandeln?
Darüber
kann gegenwärtig noch nichts Bestimmtes gesagt werden, weil die Angelegenheit noch im Stadium der Vorprüfung ist. Ich halte es für möglich.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen damit zur letzten Frage der heutigen Fragestunde. Ich rufe die Frage IX/4 des Herrn Abgeordneten Moersch auf:
Was beabsichtigt die Bundesregierung zur Verbesserung der Beziehungen zu Polen im Bereich der Wissenschaft und Technik entsprechend den Erklärungen des polnischen Ministers Olszewski ({0}) zu tun?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Die Bundesregierung hat mit besonderer Aufmerksamkeit von dem Bericht der „NRZ" vom 7. Dezember 1966 über das Gespräch mit dem polnischen Minister für industrielle, wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit dem Ausland Kenntnis genommen. Sie begrüßt das Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit auf diesem Gebiet, das der polnische Minister zum Ausdruck gebracht hat, dies um so mehr, als bisher deutsche Institutionen bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung der wissenschaftlichen und kulturellen Kontakte mit Polen häufig nur eine zurückhaltende Resonanz gefunden haben. Die Bundesregierung hofft, daß die von der „NRZ" berichtete positive Haltung Polens gegenüber einem wissenschaftlich-technischen Austausch mit der Bundesrepublik Deutschland in verstärkten Kontakten in diesem Bereich ihre Bestätigung finden wird.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Kontakte im wissenschaftlich-technischen Bereich besonders geeignet sind, die Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten zu verbessern. Sie ist bereit, ihrerseits alles zu tun, um diese Kontakte zu fördern, und wird alle sich bietenden Möglichkeiten sorgfältig prüfen.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer ersten Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, besteht die Aussicht, daß im kommenden Jahr der Austausch von Wissenschaftlern und Studenten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen verstärkt wird, auch in Anknüpfung an dieses Interview des polnischen Ministers?
Ja, Herr Abgeordneter, auf der Basis wie bisher. Ich kann Ihnen beispielsweise berichten, daß der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft und der Präsident der entsprechenden polnischen Akademie einen gegenseitigen Besuch im nächsten Jahr vereinbart haben, um Beziehungen anzuknüpfen und zu vertiefen. Bei der Alexander-von-Humboldt-Stiftung steigt die Zahl der polnischen Stipendiaten langsam an.
Eine zweite und letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.
Herr Staatssekretär, beabsichtigen die Bundesregierung oder die Wissenschaftsorganisationen, einen polnischen Minister oder die Vorsitzenden der polnischen Forschungsorganisation auf Grund der Ausführungen in der „NRZ" zu einem möglicherweise inoffiziellen Besuch in die Bundesrepublik Deutschland einzuladen?
Ich habe von derartigen Absichten bisher nichts gehört.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ertl.
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, in Ergänzung Ihrer vorhergehenden Antwort zu sagen, inwieweit sich in den letzten Jahren die wissenschaftlichen Beziehungen und Kontakte zu den südosteuropäischen Staaten vermehrt haben?
Ich kann Ihnen nur berichten, daß die Kontakte mit der Tschechoslowakei erfreulicherweise schon eng geworden sind; mit Polen sind sie noch in den Anfängen.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ertl.
Ich darf noch einmal fragen: Hat man sich in letzter Zeit um Kontakte zu den südosteuropäischen Staaten bemüht?
Von neueren Bemühungen ist mir nichts bekannt.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung der an sein Ressort gerichteten Fragen und schließe die heutige Fragestunde.
Wir kommen nun zu den Zusatzpunkten zur heutigen Tagesordnung, und zwar zunächst zur
Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten.
Die Fraktion der SPD hat für die Wahl zum Vizepräsidenten den Abgeordneten Dr. Mommer vorgeschlagen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist, daß wir in Abweichung von der Geschäftsordnung auf die Wahl durch Stimmzettel verzichten und durch Handzeichen abstimmen. - Ich höre keinen Widerspruch; das Haus ist damit einverstanden.
Ich bitte diejenigen Mitglieder, die dem .Wahlvorschlag zustimmen wollen, um ein Handzeichen. Vizepräsident Frau Dr. Probst
Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? -Damit ist der Herr Abgeordnete Dr. Mommer einstimmig zum Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages gewählt.
({0})
Ich frage den Herrn Abgeordneten Dr. Mommer, ob er die Wahl annimmt.
Abg. Dr. Mommer: Ich nehme die Wahl an.
Herr Bundestagsvizepräsident Dr. Mommer, ich gratuliere Ihnen zu der einstimmigen Wahl und spreche Ihnen die herzlichsten Glückwünsche des Hauses und der Mitglieder des Präsidiums aus.
({0})
Ich rufe nunmehr Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts ({1}) - Drucksache V/1012 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({2}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache V/1227 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Götz
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden ({3})
- Drucksachen V/1216, zu V/1216 Berichterstatter: Abgeordneter Maucher ({4})
Ich frage, ob einer der Herren Berichterstatter seinen Bericht zu ergänzen wünscht. - Das ist der Fall.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Maucher als Berichterstatter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dem Schriftlichen Bericht eine mündliche Ergänzung hinzuzufügen.
Der Ausschuß hat den Wunsch geäußert, daß in der orthopädischen Versorgung großzügig verfahren wird, daß z. B. bei Hörgeräten den Taubblinden unter Umständen auch ein zweites Gerät zugebilligt wird. Eine Reihe weiterer Wünsche wurden der Bundesregierung vorgetragen.
§ 27 Abs. 2 hat der Kriegsopferausschuß eingehend beraten. Es handelt sich um die Frage, ob bei Leistungen der sozialen Fürsorge - vor allem bei Erholungsfürsorge - das staatliche Gesundheitsamt eingeschaltet werden soll oder nicht. Der Kriegsopferausschuß kam nach eingehender Diskussion zu dem Beschluß, daß dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt werden sollte; er nahm dabei an, daß Mehrkosten nicht entstehen. Im Ausschuß wurde vor allem die Auffassung vertreten, daß es nicht gut sei, wenn die Gesundheitsämter eingeschaltet würden, da diese Ämter arbeitsmäßig ohnehin überlastet seien und deshalb gar nicht in der Lage seien, diese Untersuchungen durchzuführen; in der Praxis werde in der Regel nur der Stempel auf die Anträge gedrückt, ohne daß eine Untersuchung im Einzelfall erfolge. Befürchtungen, die im Ausschuß geäußert wurden, daß durch eine derartige Änderung Mehrkosten in Höhe zwischen 1,5 und 30 Millionen DM entstehen würden, teilt der Kriegsfolgenausschuß nicht.
Vom Ausschuß wurde nach erneuter Beratung auf Grund der Beschlußfassung des Haushaltsausschusses die Auffassung vertreten, daß es nicht gut sei, wenn erstens beispielsweise nach dem Sozialhilfegesetz eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt im allgemeinen nicht erforderlich sei, wohl aber im speziellen bei den Kriegsopfern, und wenn zweitens eine notwendige Hilfsmaßnahme oder Vorsorgemaßnahme nicht rechtzeitig erfolge und dadurch eine vorzeitige Arbeitsunfähigkeit bewirkt werde, so daß die Kosten am Ende höher seien als die Mehrausgaben, die man im Augenblick vermeiden zu können glaube. Der Ausschuß ist nach wie vor der Meinung, daß dann, wenn überhaupt Mehrkosten entstünden, diese durch Verwaltungsersparnisse wieder ausgeglichen würden. Außerdem wurde von einigen Vertretern zum Ausdruck gebracht, daß das Urteil des Fachausschusses nicht genügend bewertet werde.
Bei einer Reihe von Stimmenenthaltungen hat der Ausschuß dann schweren Herzens der Auffassung des Haushaltsausschusses zugestimmt. Der Ausschuß erwartet jedoch, daß diese Frage von der Bundesregierung nochmals eingehend geprüft wird.
Zu § 35 ist noch zu bemerken, daß im Kriegsopferausschuß von den Vertretern der FDP beantragt wurde, die Pflegezulage neu zu regeln und bei der Schwerstbeschädigtenzulage eine neue Stufe einzuführen. Der Ausschuß kam jedoch nach eingehender Beratung zu dem Ergebnis, daß für die Schwerstbeschädigtenzulage, die merklich erhöht wurde, die jetzigen fünf Stufen ausreichend seien; auch die Pflegezulage sei merklich erhöht worden; im übrigen müßten die Gesamtleistungen für die Erwerbsunfähigen im Zusammenhang gesehen werden. Auch gelte es, im Versorgungsrecht die Leistungen gegenüber allen Kriegsopfern untereinander in einem gerechten und vertretbaren Verhältnis zu halten. Außerdem sei eine finanzielle Ausweitung beim besten Willen nicht mehr möglich. Der Antrag wurde daher mit Mehrheit abgelehnt.
Zu § 41 ist ergänzend zu vermerken, daß der Kriegsopferausschuß wollte, daß Witwen, die nur Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten und damit das geringste Einkommen von allen Witwen haben, nachdem der Zuschlag zur Ausgleichsrente aus verwaltungstechnischen Gründen auf Grund der Anwendung der neuen Tabelle wegfallen mußte, mindestens eine Erhöhung der Grundrente von 30 DM bekommen. Im vorliegenden Fall ist diese Angelegenheit in den Übergangsbestimmungen als Kann-Leistung geregelt. Es darf aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß diese Kann-Leistung nach dem Willen des Ausschusses und der Erklärung der Vertreter der Bundesregie3686 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode - 81. Sitzung. Bonn, Mittwoch, ,den 14. Dezember 1966
rung für die Witwen sichergestellt ist, die keine andere Leistung, sondern nur die Erhöhung von 30 DM erhalten.
Zu § 40 a Abs. 1 ist zu bemerken, daß in der zweiten Lesung der Antrag gestellt wurde, den Schadensausgleich bei Witwen von 250 auf 300 DM zu erhöhen, um auch bei den Witwen bei der Änderung des Schadensausgleichs festzustellen, daß für die Gewährung des Schadensausgleichs im Verhältnis zu der Erwerbsunfähigkeitsrente das gleiche gilt wie für die Gewährung von Grund- und Ausgleichsrente. Nach eingehender Diskussion und unter Hinweis auf die Leistungen für die Hinterbliebenen nach diesem Gesetz und die augenblickliche finanzielle Situation wurde der Antrag nicht mehr weiter verfolgt, um dem oben genannten Antrag den Vorrang zu geben, sicherzustellen, daß jeder Witwe mindestens 30 DM zukommen.
Zu § 48 ist noch zu bemerken, daß die Frage aufgeworfen wurde, ob nicht Witwen, deren schwerbeschädigte Ehemänner nicht an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung gestorben sind, bereits bei 50 % anstatt bei 70 % Erwerbsminderung des Beschädigten eine Witwenbeihilfe von zwei Dritteln erhalten sollen. Der Ausschuß war der Meinung, die Bundesregierung solle diese Frage bei der Weiterentwicklung des Kriegsopferrechts eingehend prüfen.
Zu § 56. Mit dieser Frage hat sich der Ausschuß sehr eingehend befaßt. Es wurden eine Reihe von Vorschlägen erörtert, so der Vorschlag des Bundesrates, ein weiterer Vorschlag, der der Regelung der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten entspricht. Nach eingehender Aussprache hat der Ausschuß dann der Regierungsvorlage zugestimmt, jedoch mit dem Zusatz, „gegebenenfalls ein entsprechendes Gesetz vorzulegen". Der Ausschuß ist der Meinung, daß damit die finanzielle Auswirkung gegenüber der Regierungsvorlage nicht angesprochen sei. Es sei jedoch eine Verdeutlichung gegenüber der Formulierung, die in der Regierungsvorlage stand. Der Kriegsopferausschuß ging davon aus, daß nach der Formulierung der Bundesregierung gleichzeitig mit dem Bericht ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden soll.
Der Kriegsopferausschuß hat sich in seiner abschließenden Beratung bei einer großen Zahl von Enthaltungen dem Votum des Finanzausschusses angeschlossen. Im Kriegsopferausschuß wurde jedoch ganz klar und deutlich die Erwartung ausgesprochen, daß auch dann, wenn der vom Kriegsopferausschuß beschlossene Passus wieder gestrichen wird, so verfahren werde, daß mit dem zu erstattenden Bericht gleichzeitig ein Gesetzentwurf vorgelegt werde.
Ich bitte die verehrten Damen und Herren, die Vorlage des Kriegsopferausschusses, die mit der des Haushaltsausschusses übereinstimmt, anzunehmen.
Zum Schluß darf ich zwei redaktionelle Änderungen vorschlagen. In Art. V § 3 werden nach den
Worten „Dieses Gesetz" die Worte „mit Ausnahme der Artikel III und IV" eingefügt, so daß der Paragraph folgenden Wortlaut hat:
§ 3
Dieses Gesetz, mit Ausnahme der Artikel III und IV, gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 ({0}) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.
Weiter ist eine redaktionelle Änderung insofern erforderlich, als sich in Artikel V § 6 ein Druckfehler eingestellt hat. In § 6 vorletzte Zeile muß es anstatt „b" richtig „c" heißen.
Ich bitte, dem Antrag des Kriegsopferausschusses zu entsprechen.
Sie haben die mündliche Ergänzung des Berichts des Herrn Berichterstatters gehört. - Das Wort zur Aussprache wird nicht begehrt.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung. Ich rufe auf Art. I Nrn. 1 bis einschließlich 47. Wer den aufgerufenen Nummern zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Die aufgerufenen Nummern sind einstimmig verabschiedet.
Ich rufe nun Art. I Nr. 48 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 122 vor.
({0})
- Ist der Umdruck verteilt?
({1})
- Meine Damen und Herren, ich werde jetzt den Antrag, der dem Sitzungsvorstand vorliegt, vorlesen:
Änderungsantrag
der Fraktion der FDP
zur zweit en Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten
Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des
Kriegsopferrechts ({2})
- Drucksachen V/1012, V/1216 Der Bundestag wolle beschließen:
In Artikel I Nr. 48 erhält § 56 folgende Fassung:
„§ 56
Die Bundesregierung hat in zweijährigem Abstand, erstmals zum 1. Oktober 1968, den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zu berichten, inwieweit es notwendig ist, die Leistungen dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen LeistungsfähigVizepräsident Frau Dr. Probst
keit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft zu ändern. Gegebenenfalls hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen."
Bonn, den 14. Dezember 1966
Rutschke
Mischnick und Fraktion
Der Inhalt des Antrags ist Ihnen damit bekannt. Ich gebe jetzt zur Begründung das Wort Herrn Abgeordneten Reichmann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP entspricht dem Wortlaut des Änderungsvorschlags des Bundesrates, wie er in der Drucksache V/1012 festgelegt ist.
In diesem Zusammenhang darf ich auf folgendes hinweisen. Die Bundesregierung hat im „Bulletin" vom 25. Mai 1965 folgenden Beschluß veröffentlicht:
Die Bundesregierung ist sich ihrer Verpflichtung gegenüber den Kriegsopfern bewußt und ist bestrebt, deren Versorgung würdig und gerecht weiterzuentwickeln. Sie ist daher bereit, im Haushaltsjahr 1966 dem Bundesrat und Bundestag ein Drittes Neuordnungsgesetz vorzulegen, das die Grundlage bilden soll für eine laufende Angleichung der Rentenleistungen in zweijährigem Abstand - erstmals also im Jahre 1968. Die Angleichung soll unter Berücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft vorgenommen werden. Damit wird es möglich, unter Wahrung der Währungsstabilität das Kriegsopferrecht fortschrittlich und zeitgemäß auszubauen.
Der genannte Beschluß der Bundesregierung enthält für das Kriegsopferrecht und seine Stellung im Rahmen unseres sozialen Systems folgende Kriterien: Erstens die Angleichung der Rentenleistungen im zweijährigen Abstand, zweitens die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und drittens die Berücksichtigung des realen Wachstums und die Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft. Von diesen Feststellungen wurde in dem versprochenen und dann vorgelegten Entwurf bereits von der Bundesregierung entscheidend abgegangen. An die Stelle einer Anpassung unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien sollte die Bestimmung treten, in zweijährigem Abstand, erstmals 1969, einen Bericht vorzulegen, der die Möglichkeiten der Leistungsverbesserung nur aufzeigen sollte; eine Verpflichtung zur Vornahme dieser Leistungsverbesserungen war jedoch nicht vorgesehen.
Der Bundesrat hat gegen den Zeitpunkt der Berichterstattung mit Recht technisch-organisatorische Bedenken erhoben. Er hat die Befürchtung geäußert, daß im Falle einer Anpassung zum 1. Januar 1969 erhebliche Nachzahlungen erforderlich werden könnten und daß bei der Anpassung zu einem späteren Zeitpunkt die gleichlaufende Entwicklung und Durchführung mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich wäre.
Die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu dem Vorschlag des Bundesrates ist nicht überzeugend. Da die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor jährlich angepaßt werden, ist nicht einzusehen, warum die Bundesregierung im Hinblick auf die Kriegsopferversorgung nicht wenigstens die Verpflichtung haben sollte, einen Bericht über die veränderte Lage bis zum 1. Oktober 1968 vorzulegen.
Wenn man zu einem solchen Bericht mit entsprechenden Verbesserungsvorschlägen nicht bereit ist, setzt man sich in der Tat dem Verdacht aus, daß man nicht bereit ist, eine gerechte Fortentwicklung der Kriegsopferversorgung zuzusagen und die Verantwortung dafür zu übernehmen.
Wenn die Bundesregierung im Jahre 1968 zu der Auffassung gelangen sollte, daß Leistungsverbesserungen nicht möglich sind, muß sie dies dem Hohen Haus begründen und entsprechende Entscheidungen dem Parlament überlassen. Für den Fall aber, daß das reale Wachstum und die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft sie ermöglichen, ist festzustellen, daß die Bundesregierung durch die Annahme der Bundesratsfassung in keiner Weise in irgendeiner Form hinsichtlich ihrer Vorschläge präjudiziert würde.
Abschließend darf ich zu unserem Antrag feststellen, daß bei der Annahme des Bundesratsvorschlags keine Mehrbelastungen in den Haushaltsjahren 1967 und 1968 erfolgen und daher auch eine Verzögerung des Inkrafttretens nicht zu befürchten ist. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das reale Wachstum der Volkswirtschaft werden bei der zukünftigen Gestaltung und Verbesserung der Kriegsopferversorgung die entscheidenden Maßstäbe sein.
Meine Damen und Herren, ich darf im Auftrag meiner Fraktion herzlichst bitten, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Die Annahme des Vorschlages des Bundesrates wäre für die Kriegsopfer ein sichtbarer Beweis, daß dieses Hohe Haus und die Bundesregierung sich nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft der gerechten und würdigen Kriegs- und Wehrdienstopferversorgung verpflichtet fühlen.
({0})
Damit ist die Begründung abgeschlossen. Das Wort zur Beratung wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache und stelle den weitergehenden Antrag der FDP auf Umdruck 122 zuerst zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist bei wenigen Enthaltungen abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über Nr. 48 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Art. I Nrn. 49 bis 69 auf. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen.
Vizepräsident Frau Dr. Probst
Wir kommen zur Abstimmung über Art. II. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei einer Enthaltung ohne Gegenstimmen angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Art. III des vorliegenden Entwurfs, und zwar über Nrn. 1 bis 7 einschließlich. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen!
Ich rufe Art. IV auf. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen!
Ich rufe Art. V mit den vom Berichterstatter vorgetragenen redaktionellen Änderungen auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen!
Ich stelle jetzt noch Einleitung und Überschrift zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen!
Wir sind damit am Ende der zweiten Beratung angelangt. Ich eröffne nun die
dritte Beratung.
Zur dritten Beratung liegen Wortmeldungen zu Erklärungen der Fraktionen vor.
Herr Abgeordneter Mick hat das Wort zu einer Erklärung für die CDU/CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es eines Beweises bedurft hätte, daß die CDU/CSU-Fraktion auch unter der gegenwärtig schwierigen finanziellen Situation der Bundesrepublik Sozialpolitik und hier insonderheit Leistungen für die Kriegsopfer nicht abgeschrieben hat, sondern weiter groß schreibt, so ist dieser Nachweis mit dem Dritten Neuordnungsgesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts erbracht.
Der vorliegende, nun zur dritten Beratung anstehende Gesetzentwurf ist ein großer Schritt auf dem Wege zu einem endgültigen Rahmen für die Kriegsopferversorgung. Die CDU/CSU-Fraktion betrachtet, was die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes angeht, das jetzt Erreichte nicht als eine Selbstverständlichkeit. Sie ist sich darüber klar, daß hier wirklich letzte Anstrengungen unternommen worden sind. Deshalb ist sie auch realistisch genug, zuzugestehen, daß die gültigen Zielvorstellungen in der Kriegsopferversorgung nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gesehen werden können. Diese Möglichkeiten wurden mit diesem Gesetz ausgeschöpft.
Es wird mit Befriedigung festgestellt, daß sowohl unter Bundeskanzler Erhard als auch unter Bundeskanzler Kiesinger ein Konzept durchgehalten wurde, welches echte Schwerpunkte setzt. Das Gesetz umfaßt ein finanzielles Volumen von rund 867 Millionen DM. Rechnen wir dazu die Änderung der Anrechnungsbestimmungen und damit dem Bund entgehende Einsparungen, so kommen wir auf eine Summe von mehr als einer Milliarde DM.
Einer der Schwerpunkte dieses Gesetzes ist die bessere Versorgung der Kriegerwitwen. Das drückt sich schon darin aus, daß allein der den Kriegerwitwen zugute kommende Betrag rund 582 Millionen DM ausmacht. Mit dieser Leistung werden nicht zuletzt über Rechtsgründe hinaus die großen Opfer und ,die großen Leistungen anerkannt, die gerade vielen Kriegerwitwen abverlangt wurden. Jetzt, da viele bereits in Jahrgänge aufrücken, welche die Weiterführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht mehr möglich machen, ist die Leistung an die Kriegerwitwen auch eine Leistung zur Abwendung akuter materieller Not im Alter.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es, daß mit der Änderung der Anrechnungsbestimmungen jener Zustand weitgehend beseitigt worden ist, der in der Öffentlichkeit immer wieder den Eindruck erzeugte, als wenn gerade in der Kriegsopferversorgung eine Politik mit doppeltem Boden gemacht werde, und zwar dergestalt, daß der Staat mit der einen Hand - lies Erhöhung der Renten - gebe, mit der anderen Hand aber durch Abzug dieser Erhöhungen von der Kriegsopferversorgung wieder nehme; ein Tatbestand, durch den nicht zuletzt wiederum die Kriegerwitwen erhebliche Nachteile hinnehmen mußten. Daß diese Nachteile jetzt weitgehend beseitigt wurden, darf wiederum als ein Akt positiver Sozialpolitik gewertet werden.
Die CDU/CSU-Fraktion ist mit der Bundesregierung der Meinung, daß eine schematische Dynamisierung der Kriegsopferrenten zum jetzigen Zeitpunkt eine problematische Angelegenheit wäre; denn jede Fehlleistung und jede Fehldiagnose würde zunächst denjenigen, denen hier etwas Gutes getan werden sollte, zum Schaden gereichen. Die Bundesregierung hat sich im Gesetz bereit erklärt, die Kriegsopferversorgung erstmals im Jahre 1969 wieder zu überprüfen. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, daß dies im Rahmen „der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachstums der Volkswirtschaft", wie es im Gesetz heißt, geschehen muß, aber auch geschehen wird, wenn die eben genannten Komponenten Möglichkeiten bieten, den Kriegsopfern vermehrt zu helfen.
Die CDU/CSU begrüßt es insbesondere, daß dieses Gesetz noch reichtzeitig vor Weihnachten im Deutschen Bundestag verabschiedet werden kann und somit dem Bundesrat noch in diesem Jahr Gelegenheit gegeben ist, dieses Gesetz ebenfalls zu verabschieden und dadurch verkündungsreif zu machen, so daß es am 1. Januar 1967 in Kraft treten kann, nicht rückwirkend, sondern rechtzeitig.
Die CDU/CSU-Fraktion bedankt sich bei den Verbänden der Kriegsopfer für die gute Zusammenarbeit und sachliche Unterstützung vor den Beratungen und während der Beratungen zu diesem Gesetz.
({0})
Sie bedankt sich auch bei allen Privatpersonen, die
Vorschläge für dieses Dritte Neuordnungsgesetz gemacht haben, Vorschläge, die nicht nur materielle
Verbesserungen enthielten, sondern auch Vorschläge, die in der Praxis zu einer Vereinfachurng des Kriesopferrechts führen. Sie betrachtet es als ein Zeichen lebendiger Demokratie, daß breiteste Kreise sich Gedanken um dieses Neuordnungsgesetz gemacht haben - und, wie gesagt, noch nicht einmal in erster Linie aus materiellen Gesichtspunkten, sondern einfach aus dem Gesichtspunkt, den Kriegsopfern auch durch eine Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmungen einen Dienst zu erweisen.
Die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu.
({1})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Glombig für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich zur dritten Lesung des Dritten Neuordnungsgesetzes zum Kriegsopferrecht folgende Erklärung abgeben:
Wir sind glücklich, dem Dritten Neuordnungsgesetz, das ein Finanzvolumen von 880 Millionen DM umfaßt, im Interesse der Kriegsopfer noch vor Weihnachten in der zweiten und dritten Lesung zustimmen zu können. Der Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden hat die Beratung des Gesetzentwurfs in einem fast atemberaubenden Tempo durchgeführt und abgeschlossen. Das Ergebnis liegt vor uns. Wenn es auch nicht in allen Teilen restlos befriedigt - uns lag daran, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich zu verabschieden, damit die Kriegsopfer so schnell wie möglich in den Genuß der erhöhten Leistungen kommen -, es kann sich sehen lassen. Mancher von uns - auch aus den Reihen der Kriegsopfer - hat sich in den letzten Wochen die bange Frage gestellt, ob das von der damaligen Bundesregierung am 12. Mai 1965 - also kurz vor der Bundestagswahl - abgegebene Versprechen überhaupt noch erfüllt werden könne. Dieses Ziel konnte tatsächlich nicht mehr erreicht werden. Das sollte allen politischen Kräften in unserem Lande eine Mahnung sein und sie veranlassen, gerade den Kriegsopfern und den ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr gegenüber, die die schwersten Schäden, nämlich Schäden an Leib und Leben, zu tragen haben, verantwortlich zu handeln und nur das zu versprechen, was sie tatsächlich auch halten wollen oder halten können. Und doch: Trotz der Regierungskrise, die Gott sei Dank inzwischen überwunden werden konnte, trotz bestehender Finanzkrise und trotz beginnender Wirtschaftskrise, die wir hoffen auch bald zu überwinden, kann dieses Werk bestehen.
In der Diskussion über eine Verbesserung der Grundrenten im Rahmen eines Dritten Neuordnungsgesetzes wird seitens der Öffentlichkeit immer wieder die Frage nach der Berechtigung der Erhöhung der Grundrenten gestellt und seitens der Kriegsopfer vielfach auf andere gesetzliche Regelungen verwiesen, die sich mit der Abgeltung körperlicher Schäden befassen. Ich meine, es ist gut,auch hierzu, zu diesem Zeitpunkt und an dieser Stelle ein Wort zu sagen.
Von besonderer Bedeutung sind hier die zu Recht gewährten Leistungen - ich betone: die zu Recht gewährten Leistungen - nach dem Bundesentschädigungsgesetz und aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Gewiß sind Vergleiche mit Regelungen anderer Rechtsgebiete immer fragwürdig, weil sie sich meist nur auf Teilgebiete erstrecken können und die Gesetze in ihrer Gesamtheit keine stichhaltigen Vergleiche zulassen. Im Verhältnis zur Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz können daher nur Mindestrenten- oder Festrentenbestimmungen nach anderen Gesetzen vergleichsweise gegenübergestellt werden.
Im Bundesentschädigungsgesetz gelten ab 1. Oktober 1964 für Renten wegen Schäden an Körper oder Gesundheit z. B. folgende Mindestbeträge: bei einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit von 25 % bis 39 % 147 DM, von 40 % bis 49 % 187 DM. Die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz werden überwiegend ins Ausland gezahlt.
Die Verletztenrenten in der gesetzlichen Unfallversicherung sind Festrenten, die vom Jahresarbeitsverdienst abgeleitet werden. Als Jahresarbeitsverdienst gilt das Arbeitseinkommen des Verletzten im Jahre vor dem Arbeitsunfall. Sie sind mit der Grundrente nur dann vergleichbar, wenn der Verletzte neben seiner Rente noch sein normales Erwerbseinkommen bezieht. Dies ist häufig der Fall. Bei einem Jahreseinkommen eines Hilfsarbeiters in der Industrie im Jahre 1965 - das sind 9100 DM - wären u. a. folgende Verletztenrenten zu zahlen: bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % 152 DM, von 40 % 202 DM. Die Witwenrente für Witwen unter 45 Jahren beträgt 228 DM.
Bei der Gegenüberstellung mit den Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz im jetzigen Recht ergibt sich u. a. folgendes Bild: bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % 45 DM, von 40 % 60 DM. Die Witwenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz beträgt 120 DM.
Weshalb, meine Damen und Herren, sage ich das auch in dieser Schlußerklärung noch einmal? Zwar hat man sich immer bemüht, diese unterschiedliche Rechtsgestaltung durch politische oder rechtliche Argumentation zu rechtfertigen; doch muß man sich darüber klar sein, daß solche Argumente die Betroffenen selbst nie überzeugt haben und auch nicht überzeugen können. Dabei soll nichts gegen die Rechtmäßigkeit der Leistungen in den anderen Bereichen des sozialen Rechts gesagt werden. Im Gegenteil, diese Zahlen sprechen gegen das Leistungsrecht in der Kriegsopferversorgung.
Im Hinblick auf die Renten der Schwer- und Schwerstbeschädigten kann nur festgestellt werden, daß das Bundesversorgungsgesetz durch seine zusätzlichen individuellen Leistungen - wie z. B. Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich - einem Vergleich mit anderen Gesetzen einigermaßen standhalten kann, wenn keine oder nur geringe anderweitige Einkünfte vorhanden sind. Bezüglich der Be3690
schädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % und 40 % wird ein Leistungsvergleich immer zuungunsten des Bundesversorgungsgesetzes ausfallen, weil sie nur eine relativ geringe Grundrente erhalten.
Nun noch ein Wort dazu, was eine 30- oder 40%ige Erwerbsminderung nach dem Bundesversorgungsgesetz bedeutet. Sie bedeutet z. B.: die Versteifung des Schultergelenks in ungünstiger Stellung oder Verlust eines Unterschenkels bei günstigem Stumpf oder Absetzung eines Fußes oder Verlust einer Niere oder Magenresektion oder Wirbelbruch oder schwere Funktionsstörung der Zunge oder Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme nur flüssiger Nahrung oder Verlust beider Ohrmuscheln oder hochgradige doppelseitige Schwerhörigkeit. Ich habe den Eindruck, daß das mitunter nicht gewußt wird, daß es aber gewußt werden muß, wenn man über die Frage der Grundrenten und ihrer Berechtigung nicht nur in diesem Hause, sondern auch draußen in der Offentlichkeit spricht.
Wir denken nicht daran, dem Gedanken der entschädigungslosen Enteignung des Grundrechts der körperlichen Unversehrtheit das Wort zu reden. Die Kriegsopfer, die auf ihre Grundrente wegen ihrer gehobenen sozialen Stellung verzichten können, haben die Möglichkeit, auf die Auszahlung der Grundrente durch eine entsprechende Willenserklärung tatsächlich zu verzichten. Sie sollen nicht soviel gegen diesen Anspruch reden, sie sollen handeln und damit zeigen, daß sie wirklich darauf verzichten..
Die SPD-Fraktion jedenfalls wird sich auch in Zukunft ihrer Verpflichtung gegenüber den Kriegsopfern in vollem Umfange bewußt sein und stimmt diesem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu.
({0})
Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Dr. Rutschke.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bevor ich namens der FDP-Fraktion die Erklärung zum Dritten Neuordnungsgesetz abgebe, erlauben Sie mir, einige Bemerkungen zu machen, insbesondere zu meinem Vorredner, Herrn Glombig. Ich begreife nach den Ausführungen, die er soeben gemacht hat, nicht recht, wie man dann von der CDU/CSU und der SPD unseren Antrag zu § 56 auf Umdruck 122 abgelehnt hat.
({0})
Auf der einen Seite sagt man, die Leistungsunterschiede bei vergleichbaren Schäden seien so groß, und man beschwert sich mit Recht darüber; auch ich habe das bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzes getan. Auf der anderen Seite lehnt man unseren Antrag ab, der wünscht, wenigstens in die Nähe der Leistung zu kommen, die gerechtfertigt ist.
({1})
Gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Ich darf aber darauf aufmerksam machen, daß der Ältestenrat beschlossen hat, daß nur das Wort zu Erklärungen vor der Abstimmung in der dritten Beratung gegeben werden soll. Ich bitte, sich im Rahmen von Erklärungen zu halten.
Zu einer Zwischenfrage Herr Abgeordneter Maucher bitte!
Darf ich den Kollegen Rutschke fragen, wie er in dieser Frage im Haushaltsausschuß abgestimmt hat.
Entschuldigen Sie, ich bin nicht Mitglied des Haushaltsausschusses. Ich habe meine Worte nicht gegen diesen gerichtet, weil auf der anderen Seite gesagt wurde, daß wir damit unter Umständen die Verabschiedung des dritten Neuordnungsgesetzes unmöglich machen. Das ist etwas anderes. Es gibt aber das Institut, daß man in einer zweiten und dritten Lesung Anträge einbringt. Von diesem Recht, Herr Kollege Maucher, werden wir in Zukunft immer wieder Gebrauch machen, weil das unser Recht und unsere Pflicht ist.
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Lassen Sie mich dazu aber noch folgendes sagen. Sie haben bei den Neurenten jedes Jahr eine automatische Anpassung, Sie haben bei den Altrenten gleichfalls jährlich eine fast automatische Anpassung. Beim Bundesentschädigungsgesetz haben Sie durch die Bindung an die Beamtengehälter eine unbemerkte Erhöhung. Wir wollten jetzt, daß für die Kriegsopfer wenigstens alle zwei Jahre eine Überprüfung stattfindet, damit dann ein entsprechendes Gesetz - was durchaus in der Hand der Bundesregierung liegt - eingebracht wird. Das haben Sie abgelehnt.
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- Dann hätten Sie dem Antrag zustimmen können. So kann man nicht argumentieren, meine Herren; draußen erzählen Sie etwas anderes, als Sie hier im Bundestag tun.
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Meine Damen und Herren, namens der FDP-Fraktion darf ich folgende Erklärung abgeben:
Im „Bulletin" des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 25. Mai 1965 heißt es, daß die Bundesregierung nach eingehender Beratung folgenden Beschluß gefaßt hat - dieser Beschluß wurde im Jahre 1965 von der viel geschmähten Regierung Erhard gefaßt -:
Die Bundesregierung ist sich ihrer Verpflichtung gegenüber den Kriegsopfern bewußt und ist bestrebt, deren Versorgung würdig und gerecht weiterzuentwickeln. Sie ist daher bereit, im Haushaltsjahr 1966 dem Bundesrat und Bundestag ein Drittes Neuordnungsgesetz vorzulegen, das die Grundlage bilden soll für eine laufende Angleichung der Rentenleistungen in zweijährigem Abstand - erstmals also
im Jahre 1968. Die Angleichung soll unter BeDr. Rutschke
rücksichtigung der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des realen Wachs-turns der Volkswirtschaft vorgenommen werden. Damit wird es möglich, unter Wahrung der Währungsstabilität das Kriegsopferrecht fortschrittlich und zeitgemäß auszubauen.
Das 1965 angekündigte Dritte Neuordnungsgesetz liegt uns nunmehr zur Verabschiedung vor. Es ist ein Dokument des guten Willens aller im Bundestag vertretenen Parteien, aus der gegebenen Haushaltssituation heraus das optimal Mögliche für die Kriegsopfer zu tun.
Wir Freien Demokraten glauben allerdings, daß man den Kriegsopfern Unrecht täte, wenn man die materiellen Probleme allein als ihr ausschließliches und zentrales Anliegen betrachten wollte. Worauf die Kriegsopfer mit Recht gewartet haben und zum Teil heute noch warten, ist die Antwort auf die Frage, welchen Rang und welche Stellung das Kriegsopferrecht innerhalb unseres sozialen Leistungssystems und dessen Entwicklung in der Zukunft einnehmen soll. Damit komme ich zurück auf den Kern des zitierten Beschlusses der Bundesregierung.
Was bei den Betroffenen - psychologisch verständlich - immer wieder Unruhe schafft und ein Gefühl der Benachteiligung hervorruft, ist einmal die Unterschiedlichkeit der Leistungen in den verschiedenen Bereichen bei zwar ungleichen Schadensursachen, aber vergleichbaren Schäden und Schadensfolgen, zum anderen eine Entwicklung, die
diese Schere der Disparität nicht schließt, sondern immer weiter öffnet. Man muß diese psychologischen Momente einfach mit sehen.
Wir Freien Demokraten wollen in diesem Zusammenhang jedoch anerkennen, daß der derzeitige Arbeitsminister, Hans Katzer, im Gegensatz zu seinem Vorgänger, Theodor Blank, durch seine Persönlichkeit das gestörte Verhältnis zwischen Kriegsopfern und dem verantwortlichen Ressort wieder in positive Bahnen gelenkt hat.
Es ist der Wunsch der FDP, daß dieses Dritte Neuordnungsgesetz zum 1. Januar 1967 in Kraft treten kann. Wir bedauern allerdings, daß mehrere Vorschläge der FDP durch die neue Koalition im Ausschuß abgelehnt worden sind. Wir hatten vorgeschlagen, eine weitere Stufe für die Schwerstbeschädigten einzuführen, weil wir glaubten, daß gerade bei diesem Personenkreis eine möglichst umfangreiche Differenzierung entsprechend der Schwere der Beschädigung und entsprechend den Schwierigkeiten der Pflege gerechtfertigt wäre.
Wir begrüßen, daß auch dieses Dritte Neuordnungsgesetz in einer Reihe von Punkten neben den pauschalen Verbesserungen die soziale Situation des einzelnen und den Schaden, den er oder seine Angehörigen erlitten haben, in einer besseren Weise als bisher berücksichtigt.
Wir hätten es bei Anerkennung aller systematischen Bedenken ebenfalls gern gesehen, daß für die Kriegereltern im Bedarfsfalle die Kriegsopferfürsorge zuständig geworden wäre. Wir. wollen die Leistungen der Sozialhilfe und der in ihr beruflich
Tätigen keineswegs schmälern. Aber es ist doch eine Tatsache, daß sich viele dieser Eltern, die in schwierige Verhältnisse geraten, eher einmal auf den Weg zur Kriegsopferfürsorge als zur Sozialhilfe machen. Man wird dieses Problem in Zukunft noch einmal eingehend diskutieren müssen.
Wenn wir von kleineren Dingen absehen, so waren es im wesentlichen zwei Bereiche, die echten reformerischen Charakter hatten und dem Namen „Drittes Neuordnungsgesetz" Rechnung trugen: einmal die Neuregelung der Anrechnungsbestimmungen und zum anderen eine Bestimmung über die Zeiträume, in denen die Leistungen angepaßt werden sollten. Wir müssen leider feststellen, daß von diesen beiden wesentlichen neu geplanten Regelungen nur eine Eingang in das Gesetz finden wird. Die FDP hat im Ausschuß versucht, - und das haben wir auch jetzt wieder getan -, wenigstens den Vorschlag des Bundesrates zur eventuellen Rentenanpassung in das Gesetz zu bringen. Wir sind enttäuscht darüber, daß die Koalitionsfraktionen sich nicht einmal zu einer Empfehlung an die Bundesregierung bezüglich Vorlage eines Berichts bis Ende 1968 haben durchringen können. Wir werden eine soziale Befriedung im Innern so lange nicht haben, als die Entwicklungen in den einzelnen Sektoren so kraß wie bisher auseinanderlaufen. Über diese Probleme wird noch im Zusammenhang mit der Diskussion über die Regierungserklärung eingehend zu sprechen sein.
Dieses Gesetz enthält - das muß in aller Deutlichkeit festgestellt werden - nach dem Willen der neuen Koalition im Hinblick auf die künftige Entwicklung weniger, als durch die frühere Bundesregierung in der Erklärung vom 11. Mai 1965 - veröffentlicht im Bulletin - versprochen wurde. Wir müssen dabei deutlich sehen: die Kriegsopferversorgung ist nicht allein ein Problem aus der Vergangenheit, sie ist auch ein Problem für die Gegenwart und noch mehr ein Problem für die Zukunft. Sie ist nicht nur eine Frage der Anerkennung der Opfer, die gebracht werden mußten, sondern auch der Opfer, die von den gegenwärtigen und künftigen wehrpflichtigen Soldaten und Soldaten auf Zeit unter Umständen noch gebracht werden müssen. Sie ist damit auch ein zentrales Problem der Verteidigungsbereitschaft der jungen Generation und ein Maß für das, was an Verteidigungsbereitschaft und Verteidigungswillen gefordert und erwartet werden kann.
Ich weiß nicht, was von der SPD gemeint war, als - so wurde es gesagt - von der Notwendigkeit eines Abschlußgesetzes gesprochen worden ist. In der bereits zitierten Mitteilung der Bundesregierung von 1965 waren die Bedingungen genannt, die erfüllt werden müssen, damit der Kriegsopferversorgung in der Zukunft der gleiche Rang wie anderen sozialen Bereichen eingeräumt werden kann. Sie sind mit diesem Dritten Neuordnungsgesetz noch nicht geschaffen worden. Sie stehen als weitere Aufgabe vor uns. Wir Freien Demokraten sehen es. Wir glauben aber trotzdem, daß in der momentanen Situation dieses Gesetz als Ausdruck des guten Willens aller Fraktionen dieses Hauses gegenüber
den Kriegsopfern anzuerkennen ist. Wir werden ihm daher zustimmen.
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Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herr Katzer.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, vorab meine Genugtuung darüber zum Ausdruck zu bringen, daß es durch zügige und intensive Ausschußberatungen ermöglicht wurde, das Dritte Neuordnungsgesetz heute in zweiter und dritter Lesung zu beraten. Damit haben Sie mitgeholfen, das Wort zu erfüllen, das die Bundesregierung den Kriegsopfern gegeben hat. Das Parlament hat damit weiterhin zum Ausdruck gebracht, daß es die Kriegsopferversorgung als vorrangige soziale Aufgabe betrachtet und als einen Schwerpunkt behandelt wissen will.
Schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs waren wir uns darüber im klaren, daß manche wünschenswerte Verbesserung angesichts der auch damals schon kritischen finanzpolitischen Situation unterbleiben mußte. Wir glauben aber andererseits, daß wir mit diesem Gesetz - das kam als Kern der Ausführungen der Sprecher aller Fraktionen zum Ausdruck - einen beachtlichen Schritt auf dem Gebiet der Kriegsopferversorgung weitergekommen sind, obwohl es uns aus finanziellen Gründen nicht gelungen ist, das Verhältnis von 60 % der Witwenrente zur Rente des erwerbsunfähigen Beschädigten völlig herzustellen. Die Tatsache jedoch, daß fast 60 % aller Mehraufwendungen dieses Gesetzes der Verbesserung der Witwenversorgung zufließen, sollte gerade auch bei den Kriegerwitwen den Eindruck festigen, daß sich Parlament und Regierung ihrer Verpflichtung besonders ihnen gegenüber bewußt sind.
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Ganz besonders freue ich mich, daß Sie das neue Anrechnungssystem gebilligt haben. Verehrter Herr Kollege Dr. Rutschke, man kann selbstverständlich über den § 56 diskutieren, aber man darf dabei nicht übersehen, daß die Neuregelung der Anrechnungsbestimmungen diesem Gesetz strukturell einen ganz besonderen Akzent gegeben hat, der sich auch über die Jahre 1969/70 hinaus auswirken wird.
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Mit dem Anrechnungssystem haben wir ein großes Ärgernis speziell unter den Rentenbeziehern beseitigen können. Sicherlich werden sich noch da oder dort, wie das immer bei derartigen Umstellungen zu sein pflegt, gewisse Schwierigkeiten nicht vermeiden lassen. Soweit wir sie voraussehen konnten, haben wir bereits in den Übergangsvorschriften dieses Gesetzes Vorsorge getroffen, um irgendwelche nichtgewollten unbilligen Härten zu beseitigen.
Wir werden seitens der Bundesregierung alles tun, um das Dritte Neuordnungsgesetz alsbald zur
Wirkung zu bringen. Soweit es in unseren Möglichkeiten liegt, werden wir die notwendigen Durchführungsverordnungen verabschieden, damit keine Störung bei der Durchführung des Gesetzes eintritt.
Sie haben in den Beratungen des federführenden Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden manche Anregung für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes gegeben. Besonders lag Ihnen dabei die Ausgestaltung der orthopädischen Versorgung am Herzen. Ich werde diesem Problem ebenfalls meine Aufmerksamkeit widmen, weil ich der Auffassung bin, daß man hier wirklich alles tun muß, um körperliche Behinderungen zu mildern.
Wir haben in der ersten Lesung in diesem Hause sehr eingehend die grundsätzlichen Fragen der Kriegsopferversorgung diskutiert, und ich kann daher hier auf eine Wiederholung verzichten, zumal der Ausschuß bei seinen Beratungen im wesentlichen der Grundkonzeption der Regierungsvorlage gefolgt ist.
Lassen Sie mich nur kurz wiederholen, was ich dazu in diesem Hause bei der ersten Lesung gesagt habe, gerade auch angesichts dieser oder jener Kritik, die in der Öffentlichkeit geäußert worden ist. Ich meine, man kann 20 Jahre nach Kriegsende nicht so tun, als gingen uns die Folgen dieses Krieges nichts mehr an.
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Ich möchte hinzufügen: wir haben diesen Krieg gemeinsam verloren, wir müssen auch gemeinsam die Lasten tragen, die er mit sich brachte.
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Schließlich sind in diesen 20 Jahren die gesundheitlichen Leiden und Beschwerden der Beschädigten nicht leichter geworden, und auch diese Jahre konnten die Hinterbliebenen den Verlust ihres Ernährers nicht vergessen lassen.
Manchem von uns mag ein wachsender Wohlstand unseres Volkes die schlimmen Jahre des Kriedes in Vergessenheit geraten lassen. Die Menschen aber, für die wir dieses Gesetz geschaffen haben, werden - das sollte niemand übersehen - täglich an ihr Schicksal, ihre Behinderung, ihre mangelnde Gesundheit oder das Fehlen des Ernährers erinnert.
Ich habe Verständnis dafür, wenn, wie das in der Diskussion zum Ausdruck kam, die von der Bundesregierung vorgeschlagene Fassung des § 56 nicht Ihren ungeteilten Beifall gefunden hat. Aber, Herr Kollege Reichmann, zu Ihrem Änderungsantrag möchte ich sagen: der Gesetzentwurf ist, auch was die Anpassungen anlangt, von der alten Bundesregierung so verabschiedet worden, wie er jetzt vorliegt. Sie, Herr Kollege Mende, der Sie der alten Bundesregierung angehört haben, werden mir das gern bestätigen. Wir standen doch vor der Frage: Wollen wir die Anrechnungsbestimmungen mit den finanziellen Auswirkungen für die Zukunft jetzt nicht einbauen, oder wollen wir den Zeitpunkt vorverlegen? Wir haben uns zu letzterem entschieden und, ich glaube, mit Recht dazu entschieden, denn die strukturelle Verbesserung des Gesetzes war Bundesminister Katzer
und ich meine, das ist auch heute noch richtig - wichtiger. Ich bitte, dabei nicht zuletzt auch zu bedenken, daß die Bundesregierung bei ihrem Vorschlag die jährliche Angleichung der Freibeträge der Ausgleichs- und Elternrenten an die Entwicklung der allgemeinen Bemessungsgrundlage und die damit verbundenen zukünftigen Auswirkungen auf den Haushalt berücksichtigt hat.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit benutzen, besonders dem Vorsitzenden und den Damen und Herren des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden für die ausgezeichnete Arbeit, die sie in so kurzer Zeit geleistet haben, zu danken.
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Ich füge hinzu: Ich möchte mich ebenfalls sehr herzlich bedanken bei dem Vorsitzenden und den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die trotz größter Belastung auch zeitlich die Beratungen so haben legen können, daß wir heute die dritte Lesung dieses Gesetzes durchführen können und daß wir damit das einhalten können, was die alte Bundesregierung und die neue Bundesregierung versprochen haben, nämlich dieses Dritte Gesetz zum 1. Januar 1967 in Kraft treten zu lassen.
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Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Erklärungen angekommen. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die mündliche Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle in dritter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts - Drucksache V/1012 - in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden - Drucksache V/1216 - zur Abstimmung, und zwar als Ganzes mit Einleitung und Überschrift. - Wer dem Gesetz als ganzem mit Einleitung und Überschrift in der genannten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Gesetz ist in dritter Lesung einstimmig verabschiedet. Ich danke dem Hohen Hause.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zu den Zusatzpunkten zur Tagesordnung.
Ich rufe zunächst' Punkt 2 der Zusatzpunkte zur Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zu dem Siebzehnten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
- Drucksache V/1212 Der Berichterstatter, Herr Dr. Toussaint, hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner 302. Sitzung am 2. Dezember dieses Jahres -beschlossen, hinsichtlich des vom Bundestag verabschiedeten Siebzehnten Umsatzsteueränderungsgesetzes den Vermittlungsausschuß mit dem Ziele anzurufen, in der Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichsteuersatz als 4 v. H. unterliegen, bei der Position 64.02 - Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder usw. - in der Spalte „Steuersatz" die Zahl „7" durch die Zahl „8" zu ersetzen.
Der Bundesrat macht in seiner Begründung geltend, daß beim Vertrieb inländischer Schuhe an den Konsumenten die umsatzsteuerliche Vorbelastung zur Zeit zwischen 8,99 % und 10 % liege. Demgegenüber betrage der Ausgleichsteuersatz bisher nur 6 %. Dieses Mißverhältnis habe dazu geführt, daß sich der Anteil der Schuhimporte gegenüber der gesamten Inlandsproduktion von 1,2 % im Jahre 1955 auf 24,3 % im Jahre 1965 erhöht habe. Im laufenden Jahr sei ein weiterer Anstieg des Einfuhranteils festzustellen. Diese bestehende Disparität habe bereits jetzt einschneidende Produktionsrückgänge verursacht und zur Einführung von Kurzarbeit geführt. Nach Ansicht des Bundesrates wird der bisher bestehende Wettbewerbsvorteil ausländischer Exporteure durch die vorgesehene Erhöhung des Umsatzausgleichsteuersatzes auf lediglich 7 % nicht entscheidend abgebaut; er erachtet eine Anhebung auf 8 % als dringend geboten.
Der Vertreter der Bundesregierung erkannte in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 8. Dezember 1966 die Argumente des Bundesrates in tatsächlicher Hinsicht an. Die wirtschaftliche Lage der Schuhindustrie sei durch zunehmenden Auslandswettbewerb gekennzeichnet. Dies habe allerdings die Schuhindustrie mit einem großen Teil der deutschen Fertigwarenindustrie gemeinsam. Es würde jedoch der Konzeption der Umsatzausgleichsteuererhöhungen der 17. Umsatzsteuernovelle widersprechen, wenn dem Vorschlag des Bundesrates stattgegeben würde. Diese vom Bundesministerium für Wirtschaft entwickelte und vom Bundestag übernommene Konzeption bestehe darin, nur für den Stahlsektor und entsprechende Positionen des Sektors Ziehereien die Umsatzausgleichsteuer bis heran an die Obergrenze der Inlandsbelastung zu erhöhen. Bei allen übrigen vorgeschlagenen Waren solle ausnahmslos nur eine Anhebung um einen Punkt erfolgen. Diese Konzeption stelle einen wirtschaftspolitisch vertretbaren Kompromiß dar zwischen dem steuer- und wettbewerbspolitisch gerechtfertigten möglichst vollständigen Grenzausgleich einerseits und andererseits dem preispolitischen Anliegen, möglichst geringen Anlaß für Preiserhöhungen zu geben. Mit diesem Kompromiß hätten sich alle Wirtschaftszweige mit Ausnahme der Schuhindustrie beschieden. Der Schuhindustrie könne zugemutet werden, ebenso wie alle übrigen Wirtschaftsbereiche bis zur baldigen Einführung der Mehrwertsteuer auf den vollen Grenzausgleich zu warten. Weiter wies der Vertreter der Bundesregierung darauf hin, daß von seiten anderer EWG-Staaten schon jetzt Bedenken gegen die beabsichtigten deutschen Maßnahmen erhoben worden seien.
Nach eingehender Beratung ist der Vermittlungsausschuß in seiner Sitzung am 8. Dezember 1966 mit großer Mehrheit der Argumentation des Bun3694
desrates gefolgt. Der Antrag des Ausschusses liegt Ihnen in Drucksache V/1212 vor; er lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Das vom Deutschen Bundestag in seiner 73. Sitzung am 23. November 1966 beschlossene Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes - Drucksachen V/505, V/1004 -wird wie folgt geändert:
Anlage zu Artikel 1 Nr. 7
Anlage 5
({0}) :
Die Liste der Waren, die einem höheren Ausgleichsteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen, wird wie folgt geändert:
Bei der Tarifnummer
„64.02 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder
Kunstleder; usw." wird in der Spalte „Steuersatz" die Zahl „T" durch die Zahl „8" ersetzt.
({1})
Meine Damen und Herren! Sie haben den Bericht gehört. Die Berichterstattung ist geschlossen. Das Wort zur Beratung wird nicht begehrt. Wir kommen zur Beschlußfassung. Der Antrag des Ausschusses liegt Ihnen in der Drucksache V/ 1212 vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei einer Stimmenthaltung angenommen.
Die Punkte 3 und 4 der zusätzlichen Tagesordnung werden abgesetzt.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 5:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- Drucksache V/1087 Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({0})
- Drucksache V/1222 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schmid-Burgk
({1})
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Die Berichterstattung ist geschlossen. - Das Wort zur Beratung wird nicht begehrt.
Der Antrag des Ausschusses liegt Ihnen auf Drucksache V/1222 vor. Der Ausschuß beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache V/1087 unverändert anzunehmen.
Wer diesem Antrag des Ausschusses zu folgen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist so beschlossen. Damit ist dieser eingebrachte Entwurf eines Gesetzes in der zweiten Lesung angenommen.
Wir kommen nunmehr zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Beratung. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung.
Wer dem Gesetz als ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich komme zum 6. Zusatzpunkt der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei der Gewerbesteuer
- Drucksache V/1046 Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({2})
- Drucksache V/1223 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schmid-Burgk
({3})
Der Schriftliche Bericht des Finanzausschusses liegt Ihnen auf Drucksache V/1223 vor. Der Ausschuß beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache V/1046 unverändert anzunehmen.
Wer dem genannten Gesetzentwurf in allen seinen Teilen einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? -Einstimmig so beschlossen. Ich schließe die zweite Beratung.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Beratung. Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 7 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern
- Drucksache V/1045 Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({4})
- Drucksache V/1224 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schmid-Burgk
({5}).
Vizepräsident Frau Dr. Probst
Hierzu liegt Ihnen der Schriftliche Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache V/1224 vor. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Schmid-Burgk. Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort in der Beratung begehrt? - Das ist ebenfalls nicht der Fall. Ich schließe die Beratung.
Ich komme zur Abstimmung. Der Ausschuß schlägt Ihnen eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache V/1045 vor. Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung in allen seinen Teilen einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Es ist einstimmig in zweiter Beratung so beschlossen. Ich schließe die zweite Beratung.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem in dritter Beratung zuzustimmen wünscht den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig so beschlossen.
Ich komme nun zum Zusatzpunkt 8 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({6}) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG
für eine Verordnung des Rats über die Einführung einer gemeinsamen Handelsregelung für Eieralbumin und Milchalbumin
für eine Verordnung des Rats betreffend die Festlegung der abweichenden Vorschriften beim innergemeinschaftlichen Handel mit Butter
für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Liste der den Verordnungen Nr. 19 und 13/64/EWG über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide beziehungsweise für Milch und Milcherzeugnisse unterliegenden Erzeugnisse
- Drucksachen V/1036, V/1163, V/1164, V/1209 Berichterstatter: Abgeordneter Krug.
Ich bitte, den Text im. einzelnen der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zu entnehmen. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? - Er verzichtet. - Das Haus ist damit einverstanden.
Ich eröffne die Beratung. Das Wort zur Beratung wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung.
Wer dem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig so beschlossen.
Ich komme nun zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({7}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung einer zusätzlichen Güteklasse der gemeinsamen Qualitätsnormen für bestimmte Obst- und Gemüsearten
- Drucksachen V/1165, V/1210 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Rinderspacher
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? - Er verzichtet. - Das Haus ist damit einverstanden.
Ich eröffne die Beratung. Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag in dem Ihnen vorliegenden Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen.
Nun komme ich zu Punkt 10 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen ({8}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Stoffe, die Arzneimittel zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen
- Drucksachen V/807, V/1194 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bechert ({9})
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?
({10})
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf die mündliche Berichterstattung. Sein Bericht wird in schriftlicher Form zu Protokoll genommen. - Das Haus ist damit einverstanden.
Ich komme nun zur Beschlußfassung. Wer für den Antrag des Ausschusses ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe nun Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses ({11}) über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Kommission der EWG für eine Verordnung der Räte zur Festlegung der Höhe und des Zeitraumes der Gewährung der vorübergehenden Pauschalzulage nach Artikel 4 a von Anhang VII des Statuts der Beamten
- Drucksachen V/1166, V/1202 Berichterstatter: Abgeordneter SchmittVockenhausen
Vizepräsident Frau Dr. Probst
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?
({12})
- Der Herr Berichterstatter nimmt auf den Antrag des Ausschusses Bezug und verzichtet auf mündliche Berichterstattung. - Das Haus ist damit einverstanden.
Ich komme dann zur Abstimmung. Die Drucksache liegt Ihnen vor, Sie kennen den Antrag. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen.
Ich komme zum 12. Punkt der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses ({13}) über den Antrag der Abgeordneten Kubitza, Schultz ({14}), Dorn, Rommerskirchen, Draeger, Josten und Genossen
betr. Förderung der Leibesübungen
- Drucksachen V/630, V/1213 -Berichterstatter: Abgeordneter Collet
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? - Er wünscht das Wort offenbar nicht. - Das Haus ist damit einverstanden.
Ich eröffne die Beratung. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung und komme zur Beschlußfassung.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({15}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf der Kommission der EWG des Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik ({16})
- Drucksachen V/629, V/1226 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Steinmetz
Wünscht der Berichterstatter das Wort?
({17})
- Der Berichterstatter verweist auf den Schriftlichen Bericht und verzichtet auf mündliche Berichterstattung. - Das Haus ist damit einverstanden.
Ich rufe auf zur Beratung. - Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Beratung und komme zur Beschlußfassung.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Angenommen.
Ich komme nun zum 14. und letzten Zusatzpunkt der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen ({18}) über den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 5. November 1963 über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen
- Drucksachen V/1167, V/1218 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Prassler
Wünscht der Berichterstatter das Wort? Das ist nicht der Fall. Er verzichtet auf mündliche Berichterstattung. Das Haus ist damit einverstanden.
Ich eröffne die Beratung. - Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Beschlußfassung. Der Antrag des Ausschusses ist Ihnen bekannt. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Donnerstag, den 15. Dezember 1966, 9 Uhr vormittags.
Ich danke dem Hause und schließe die Sitzung.