Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, zu Beginn der heutigen Sitzung habe ich eine traurige Pflicht zu erfüllen.
({0})
Der Deutsche Bundestag hat eines seiner ältesten und angesehensten Mitglieder verloren. Am 1. Adventssonntag, dem 27. November, verstarb unser Kollege Dr. h. c. Wenzel Jaksch an den Folgen eines schweren Verkehrsunfalles.
Wenzel Jaksch wurde am 25. September 1896 in Langstrobnitz im Sudetenland geboren. Er erlernte in Wien das Maurerhandwerk und nahm kurz nach Beendigung der Lehre als Soldat in der österreichisch-ungarischen Armee am ersten Weltkrieg teil, aus dem er schwerverwundet zurückkehrte.
Nachdem er bereits mit 17 Jahren der österreichischen Sozialdemokratischen Partei beigetreten war, bemühte er sich nach dem ersten Weltkrieg im neugegründeten tschechoslowakischen Staat um den organisatorischen und geistigen Aufbau der sudetendeutschen Sozialdemokratie. Von 1920 bis 1928 war er als Redakteur in Komotau und Prag tätig und zusammen mit Politikern anderer Parteien unermüdlich um ein friedliches Zusammenleben von Tschechen und Deutschen bemüht. Von 1929 bis 1938 gehörte Wenzel Jaksch der Prager Nationalversammlung als Abgeordneter der Deutschen Sozialdemokratischen Arbeiterpartei an. Im März 1938 wählte ihn seine Partei zum Vorsitzenden.
Wenzel Jaksch lehnte es für seine Partei ab, sich der Henlein-Bewegung anzuschließen. Nach dem Anschluß des Sudetenlandes mußte er aus seiner Heimat fliehen. Das bittere Schicksal der Emigration brach nicht seinen politischen Willen. Im Gegenteil: mit großer Leidenschaft setzte er sich in der englischen Emigration bei der tschechoslowakischen Exilregierung für die Interessen des sudetendeutschen Volksteils ein.
1949 kehrte Wenzel Jaksch nach Deutschland zurück. Er übernahm innerhalb der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands die zentrale Flüchtlingsbetreuung.
Von 1950 bis 1953 leitete er im Hessischen Innenministerium das Landesamt für Vertriebene und Evakuierte.
Wenzel Jaksch war Vorsitzender der in der Seligergemeinde zusammengeschlossenen ehemaligen sudetendeutschen Sozialdemokraten. Im Jahre 1964 wurde unser verstorbener Kollege zum Präsidenten des Bundes der Vertriebenen gewählt.
Für sein gleichermaßen mit dem historischen Bewußtsein des Geschichtsforschers wie mit der Anteilnahme des gestaltenden Politikers geschriebenes Werk „Europas Weg nach Potsdam" aus dem Jahre 1958 wurde ihm die Würde des Ehrendoktors ver- liehen. Die hohen Ehrungen, die unserem Kollegen Wenzel Jaksch vor wenigen Wochen aus Anlaß seines 70. Geburtstages vom Herrn Bundespräsidenten und der Bundesregierung, von seinen Parteifreunden und von unzähligen ihm nahestehenden Menschen zuteil wurden, sind nun durch seinen unerwarteten Tod zum Zeichen eines wehmütigen Abschieds geworden.
Dem Deutschen Bundestag gehörte unser verstorbener Kollege für die Sozialdemokratische Partei seit 1953, zunächst über die Landesliste Hessen, später Nordrhein-Westfalen, an. Seine parlamentarische Arbeit galt in erster Linie dem Schicksal und der Eingliederung der Heimatvertriebenen, ferner den Fragen des Verhältnisses zu unseren ost- und südosteuropäischen Nachbarstaaten. Er gehörte dem Auswärtigen Ausschuß und dem Ausschuß für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge an.
Ich spreche der Gattin unseres verstorbenen Kollegen Wenzel Jaksch, seinen Angehörigen und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands die tiefe Anteilnahme des Hauses aus.
Sie haben sich zu Ehren unseres verstorbenen Kollegen erhoben. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, zunächst habe ich mitzuteilen, daß die Punkte 2 bis 15, d. h. die ganze gedruckte Tagesordnung außer dem Punkt 1, von der Tagesordnung abgesetzt werden müssen, weil im Anschluß an die Plenarsitzung die Fraktionen Sitzungen abhalten.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Ausschuß für Gesundheitswesen hat am 25. November 1966 mitgeteilt, daß gegen die
Richtlinie des Rats vom 28. Juli 1966 zur Änderung des Artikels 22 der Richtlinie des Rats vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten
keine Bedenken bestehen.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 113/64/EWG hinsichtlich der Kontrolle des innergemeinschaftlichen Handels mit Magermilchpulver für Futterzwecke
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden;
Verordnung des Rates über die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für die Grob- und Feingrießsorten aus Mais, die in der Brauerei-Industrie Verwendung finden
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden;
Verordnung des Rates zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung der Verordnungen Nr. 55/65/EWG und Nr. 56/65/EWG, die besondere Bestimmungen über den Absatz bestimmter Käsesorten enthalten
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden;
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 14/64/EWG betreffend die Festsetzung der Einfuhrpreise und Abschöpfungen für Folgeerzeugnisse auf dem Rindfleischmarkt
- Drucksache V/1161 -
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 25. Januar 1967;
Verordnung des Rates zur Änderung der Liste der den Verordnungen Nr. 19 und 13/64/EWG über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Getreide beziehungsweise für Milch und Milcherzeugnisse unterliegenden Erzeugnisse
- Drucksache V/1164 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dein Plenum am 15. Dezember 1966;
Verordnung des Rates betreffend die Festlegung der abweichenden Vorschriften beim innergemeinschaftlichen Handel mit Butter
- Drucksache V/1163 -
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 15. Dezember 1966.
Zu der in der Fragestunde der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. November 1966 gestellten Frage des Abgeordneten Hirsch, Drucksache V/1133 Nr. II t), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Gradl vom 28. November 1966 eingegangen. Sie lautet:
Das sogenannte „Helmstedter Abkommen" vom 4. Oktober 1949 gilt heute noch. Die in diesem Abkommen vorgesehenen Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen über die Demarkationslinie werden den Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland von den zuständigen Landesbehörden erteilt. Ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen.
Zu der in der Fragestunde der 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. November 1966 gestellten Frage des Abgeordneten Dröscher, Drucksache V/1133 Nr. X/7 **), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 29. November 1966 eingegangen. Sie lautet:
Die Frage nach der Dreiteilung von Bundesstraßen war von Ihnen, Herr Abgeordneter, im Jahre 1962 schon einmal gestellt und von mir in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 29. Juni 1962 beantwortet worden. Ich hatte darauf hingewiesen, daß sich zweispurig angelegte Straßen nicht in drei Fahrspuren einteilen lassen, weil dann die für eine gefahrlose Abwicklung des Verkehrs verbleibende Fahrspurbreite bei der Breite einer Anzahl von Fahrzeugen nicht ausreicht. Auch ist dann der beim Überholen notwendige Sicherheitsraum zwischen den Fahrzeugen nicht mehr immer vorhanden. Für die Fahrer des gerade auf den Bundesstraßen anteilmäßig sehr hohen Lastkraftwagenver-
*) Siehe 73. Sitzung, Seite 3410 D **) Siehe 74. Sitzung, Seite 3470 D
kehrs bedeutet das Fahren auf nicht ausreichend breiten Fahrspuren über längere Strecken hinweg zudem eine starke Belastung, die leicht zu Unfällen führen kann.
Bekanntlich ist auch das Überholen auf einer dreispurigen Straße mit Gegenverkehr mit besonderen Gefahren verbunden, weil die mittlere Fahrspur für beide Fahrtrichtungen gilt. Die Erfahrungen aus dem westlichen Ausland mit dreispurigen Straßen haben immer wieder gezeigt, daß die Unfälle wesentlich höher sind als auf zweispurigen Straßen mit Gegenverkehr. Aus den genannten Gründen ist der Bundesminister für Verkehr der Auffassung, daß in der Bundesrepublik das im Ausland früher praktizierte System der dreispurigen Straße mit Gegenverkehr, auch bei einer etwas angespannten Haushaltssituation, nicht angewendet werden sollte. Das schließt nicht aus, daß in bestimmten Fällen dreispurige Bundesstraßenabschnitte mit Gegenverkehr gebaut werden, wobei die zusätzliche Spur als Kriechspur ausgewiesen ist.
Zu der in der Fragestunde der 74. Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. November 1966 gestellten Frage des Abgeordneten Dr. Marx ({1}), Drucksache V/1133 Nr. X/9 a), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 29. November 1966 eingegangen. Sie lautet:
Bei der Deutschen Bundesbahn wird als Verwaltungsdienst der gesamte Dienst bei zentralen Stellen, Direktionen und Ämtern bezeichnet. Er umfaßt alles in allem etwa 8,2 % des Gesamtpersonalbestandes. Dieser Personalbestand wurde seit dem 1. Januar 1965 trotz der gegenwärtigen Organisationsform um rund 1500 auf ca. 36 000 Kräfte verringert. Weitere fühlbare Einsparungen sind im Zusammenhang mit den in Aussicht genommenen Organisationsänderungen und der weiteren Umstellung auf elektronische Datenverarbeitung zu erwarten. Größenordnungen hierfür lassen sich zwar noch nicht zuverlässig festlegen, doch dürften allein durch die Straffung auf der Direktionenebene, natürlich ohne Entlassungen und im Laufe einiger Jahre, etwa 5000 bis 6000 Kräfte eingespart werden können.
Wir kommen nun zur
Fragestunde
({2}).
Zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Die Frage I/1 des Abgeordneten Rollmann ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Die Frage I/2 des Abgeordneten Höhmann ({3}) wird bei einem anderen Ressort aufgerufen.
Die Frage des Abgeordneten Bauer ({4}) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz:
Wie weit sind zwischenzeitlich die bilateralen Verhandlungen fortgeschritten, die nach Auskunft des Bundesjustizministers in der Fragestunde vom 8. Dezember 1965 abgeschlossen werden sollten, bevor die Bundesregierung das Europäische Auslieferungsübereinkommen und das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen ratifizieren will?
wird im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort ist noch nicht eingegangen, sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Dann kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernemeldewesen.
Zunächst die Frage III/1 des Abgeordneten Bauer ({5}) :
Wie steht das Bundespostministerium zu der Anregung, eine Briefmarkenserie mit Landschaftsmotiven besonderer Anziehungkraft im Bereich der Bundesrepublik Deutschland - vergleichbar etwa den beliebten französischen Ausgaben - herauszubringen?
Bitte, Herr Staatssekretär! *) Siehe 74. Sitzung, Seite 3471 B
Die Verwendung von Landschaftsmotiven auf Briefmarken hatte die Deutsche Bundespost erst kürzlich anläßlich der Vorbereitung der neuen Postwertzeichen-Dauerserie „Deutsche Bauwerke aus zwölf Jahrhunderten" mit in die engere Wahl gezogen. Die Entscheidung fiel jedoch zugunsten der Abbildung von Bauwerken aus. Ausschlaggebend dafür war, daß Bauwerke gegenüber Landschaften auf der kleinen Fläche einer Briefmarke leichter und besser zu gestalten sind. Ob bei künftigen Ausgaben Landschaftsmotive verwandt werden, hängt davon ab, wie weit sie sich auf einer Briefmarke graphisch gestalten lassen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bauer ({0}).
Herr Staatssekretär, ist die Frage der graphischen Verwertbarkeit und der Schönheit dieser Darstellungen nicht dadurch positiv geklärt, daß auf den erwähnten französischen Briefmarken diese Aufgabe vorbildlich gelöst ist, und ist die Deutsche Bundespost nicht in der Lage, drucktechnisch dasselbe leisten zu lassen?
Herr Abgeordneter, drucktechnisch ist die Deutsche Bundespost dazu in der Lage; aber die Deutsche Bundespost hält bei der Gestaltung ihrer Briefmarken eine klare Linie ein, die im Urteil der Kunstsachverständigen des In- und Auslandes anerkannt ist. Eine Nachahmung französischer oder anderer ausländischer Ausgaben ist nicht geplant.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Bauer ({0}).
Ganz abgesehen von der Frage der Nachahmung, würde die Deutsche Bundespost unter Umständen einer Anregung folgen, die Verwendung von Naturschutzparkmotiven, die nicht so weiträumig wäre wie die Verwendung von Landschaftsmotiven insgesamt, in den Bereich der Erwägungen zu ziehen, zumal da auch andere Staaten auf diesem Wege die Naturschutzparkbewegung ins Bewußtsein der Bevölkerung bringen?
Herr Abgeordneter, die Deutsche Bundespost wird Ihre Empfehlung gern in Erwägung ziehen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hellige.
Herr Staatssekretär, können Sie mir wohl sagen, wodurch Sie über die internationale Anerkennung des künstlerischen Wertes der deutschen Briefmarken informiert sind?
Verehrter Herr Abgeordneter, Sie können doch unterstellen, daß ein Angehöriger der Deutschen Bundespost darüber informiert ist. Ich bin jederzeit in der Lage, Ihnen entsprechende Urteile aus allen Ländern der Erde zur Verfügung zu stellen.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hellige.
Ich wäre sehr dankbar, Herr Staatssekretär, wenn Sie das täten.
Das werde ich gern tun.
Herr Abgeordneter Dr. Rinderspacher zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem ich Ihrer ersten Antwort an meinen Kollegen Bauer entnehmen zu können glaubte, daß Sie der Möglichkeit, Landschaften auf Briefmarken darzustellen, positiv gegenüberstehen, mußte ich aus der Antwort auf die erste Zusatzfrage eigentlich das Gegenteil entnehmen. Täusche ich mich, oder darf ich da Näheres hören?
Ich bitte um Entschuldigung, wenn Sie aus der Beantwortung der Zusatzfrage ein ausschließlich negatives Urteil herausgehört haben. Ich hatte nicht diese. Absicht und wollte auch nicht so verstanden werden.
'Herr Abgeordneter Könen.
Herr Staatssekretär, liegt Ihre Zurückhaltung in der Verwendung von Landschaftsmotiven nicht eventuell darin begründet, daß Sie ebenso zurückhaltend sind bei der Einführung von Markengrößen, die denen, die wir jetzt haben, nicht entsprechen, weil ja die angesprochenen Landschaftsbilder auf Briefmarken anderer Länder oft größere Formate sind?
Herr Abgeordneter, auch dieser Gesichtspunkt spielt bei diesen Entscheidungen eine Rolle.
Keine weiteren Fragen.
Ich rufe die Frage III/2 des Abgeordneten Fritsch ({0}) auf:
Wann ist mit dem Neubau eines Hauptpostamtes in Daggendorf zu rechnen?
Der Neubau eines Hauptpostamtes in Deggendorf ist geplant. Der von der Oberpostdirektion Regensburg vorgelegte Bebauungsvorschlag wird zur Zeit aus betrieblichen und baulichen Gründen nochmals überarbeitet. Die neuen Planungsunterlagen werden voraussichtlich Anfang 1967 vorliegen. Im Hinblick auf die noch zu leistenden umfangreichen weiteren Planungsarbeiten - wie Aufstellung des Vorentwurfs und des Bauentwurfs - und insbesondere wegen der angespannten Finanzlage der Deutschen Bundespost kann ich über den Zeitpunkt des Baubeginns im Augenblick nichts Genaues sagen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch.
Herr Staatssekretär, könnte bei Ihren Erwägungen auch der Umstand eine Rolle spielen, daß die Errichtung dieses neuen Hauptpostamtes in Deggendorf für den Überlandverkehr im ostbayerischen Grenzgebiet eine besondere Bedeutung hat, daß zum zweiten die Grundstücksfrage bereits geregelt ist und daß zum dritten in den derzeitigen Posträumen in Deggendorf ein außergewöhnlicher Raummangel zu verzeichnen ist?
Ich kann alle Ihre drei Fragen mit einem uneingeschränkten Ja beantworten.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Büttner.
Herr Staatssekretär, darf ich in diesem Zusammenhang die Zusatzfrage stellen, ob dem Bundespostministerium die Finanzlage nicht klar gewesen ist, weil ich von meiner Stadt Moers auch weiß, daß ein Restaurant angemietet worden ist, in dem die Post wegen eines Neubaus vorübergehend untergebracht werden sollte, daß man aber jetzt einen längeren Pachtvertrag eingegangen ist - da das Restaurant unbenutzt da liegt -, daß die Post jedoch nicht bauen kann, weil keine Gelder da sind.
Herr Abgeordneter, den ersten Teil der Frage darf ich mit Ja beantworten. Die Ursachen sind finanzielle Gründe, wie ich vorhin bereits erklärt habe.
Daß in Moers ein Gasthaus angemietet wurde, das zur Zeit leersteht - wenn ich Sie recht verstanden habe -, ist mir nicht bekannt. Wir werden das sofort nachprüfen und werden Ihnen einen aufklärenden Bescheid zugehen lassen.
Wir kommen zu den Fragen aus demselben Geschäftsbereich auf Drucksache V/1159. Ich rufe die Frage II/1 des Abgeordneten Zebisch auf:
Stimmen Zeitungsmeldungen, wonach die Gebührenzähler der Deutschen Bundespost bei der Berechnung von Telefongebühren sich irren können?
Herr Präsident, darf ich mit Einverständnis des Herrn Abgeordneten die drei Fragen zusammen beantworten?
Ist der Fragesteller einverstanden?
({0})
- Dann rufe ich auch die Fragen II/2 und I1/3 des Abgeordneten Zebisch auf:
Bei Bejahung der Frage II/1, was gedenkt die Deutsche Bundespost dagegen zu unternehmen?
Gibt es technische Möglichkeiten, Fehlberechnungen durch Gebührenzähler für den Postkunden vermeidlich zu machen?
Es gibt kein technisches Gerät, das absolut fehlerfrei arbeitet. Dies gilt auch, für Gebührenzähler. Die Deutsche Bundespost ist deshalb darum bemüht, alles zu tun, um eine einwandfreie Gebührenerfassung zu ermöglichen. Sie stellt besonders hohe Anforderungen an die Gebührenerfassungsgeräte, die bei Inbetriebnahme besonders sorgfältig abgenommen und während des Betriebs in regelmäßigen, kurzen Abständen überprüft werden. Hierdurch wird die Fehlerzahl nachweisbar auf das überhaupt erreichbare Minimum gesenkt. Durch die Prüfungen schützt die Deutsche Bundespost den Teilnehmer vor Überzahlungen und sich selbst vor Gebührenverlusten. Um dem verbleibenden sehr geringen Unsicherheitsgrad Rechnung zu tragen, gewährt die Deutsche Bundespost dem Teilnehmer in jeder Fernsprechrechnung einen Nachlaß von 1 v. H. des Gebührenaufkommens für Gespräche des Orts- und Selbstwählferndienstes. Zur Zeit gibt es noch keine technischen Möglichkeiten, Fehlberechnungen durch Gebührenzähler für den Teilnehmer voll und ganz auszuschließen. Die Deutsche Bundespost beobachtet die technischen Entwicklungsarbeiten der Industrie mit großer Aufmerksamkeit, um jede Verbesserung zum Nutzen des Betriebes und damit des Fernsprechteilnehmers einzuführen. So hat sie in den letzten Jahren zwei Versuche mit Einrichtungen für eine elektronische Gebührenerfassung durchgeführt. Die Ergebnisse waren positiv. Bei der Einführung eines neuen Wählsystems können nunmehr auch neuartige Geräte zur Gebührenerfassung eingesetzt werden, die die Sicherheit der Gebührenerfassung weiter festigen werden.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Zebisch.
Herr Staatssekretär, ist es in diesem Zusammenhang richtig, daß nur ein Drittel der Beschwerden von Postkunden nach Überprüfung durch die Bundespost als berechtigt anerkannt werden?
Herr
Abgeordneter, es tut mir leid, dieser Prozentsatz ist mir nicht bekannt. Aber er dürfte zu hoch liegen.
Herr Abgeordneter Zebisch, eine weitere Zusatzfrage.
Stimmt es weiterhin, Herr Staatssekretär, daß, wer sich mit einem ablehnenden Bescheid auf seine Beschwerde nicht zufrieden geben will, sich gegen eine Gebühr von 6 DM für den ersten und DM 2 für jeden weiteren Tag einen Kontrollapparat an seinen Zähler anschließen lassen kann? Ist es weiterhin richtig, daß dieser Zähler jede Nummer, die angemeldet wird, notiert und die Gebühreneinheit auf einem Kontrollstreifen ausweist?
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, Herr Abgeordneter, daß mir eine solche Einzelheit nicht bekannt ist. Ich möchte das nicht ausschließen.
Könnten Sie vielleicht diese Frage später schriftlich beantworten?
Das will ich gern tun.
Herr Abgeordneter Cramer!
Herr Staatssekretär, was tut die Bundespost überhaupt, um die Berechtigung von Reklamationen festzustellen?
Herr Abgeordneter Cramer, wenn solche Reklamationen auftreten, werden sie sofort nachgeprüft.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Staatssekretär, können Sie Auskunft darüber geben, in welchem Umfang solche berechtigten Forderungen in der Vergangenheit anerkannt worden sind?
Ich kann nur wiederholen, was ich dem Herrn Kollegen gesagt habe. Mir ist die Zahl im Augenblick nicht bekannt, wofür ich Sie um Verständnis bitte.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ich rufe die Fragen VII/1 und VII/2 des Abgeordneten Dr. Schulz ({0}) auf:
Trifft es zu, daß Bundesminister Höcherl im Kolpinghaus von Rosenheim auf einer Veranstaltung, in der der bayerische Landwirtschaftsminister Hundhammer von einem „Saustall in Bonn" gesprochen haben soll, für seine Person erklärte, in Bonn spiele eine Anzahl von Desperados mit dem Schicksal des deutschen Volkes?
Bei Bejahung der Frage VII/1, ist der Bundesminister bered dem Bundestag darüber Aufschluß zu geben, weide Personen nach seiner Auffassung mit den „Bonner Desperados" gemeint sind?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Dann rufe ich die Frage VII/3 des Abgeordneten Porten auf:
Wie sieht die Bundesregierung im Rahmen der EWG-Getreidemarktordnung die Entwicklung der Getreide- und Mehlpreise nach dem 1. Juli 1967?
Herr Präsident, ich bitte mir zu gestatten, die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Porten zusammen zu beantworten.
Sind Sie damit einverstanden? - Dann rufe ich auch die Frage VII/4 auf:
Hat die Bundesregierung die Absicht, Übergangsmaßnahmen nach Einbeziehung der Mühlenwirtschaft in den Gemeinsamen Markt zu treffen?
Zu Frage 1 wäre zu sagen, daß eine genaue Mitteilung sich zur Zeit nicht machen läßt, weil dies von der Marktsituation abhängt. Aber einen gewissen Anhaltspunkt für die Höhe der Preissenkung, z. B. bei Weizen, bietet eine Gegenüberstellung der bisherigen und künftigen Interventionspreise. Eine solche Gegenüberstellung des im Wirtschaftsjahr 1966/67 im Hauptzuschußgebiet ({0}), dem entscheidenden Zuschußgebiet, geltenden Interventionspreises für Weizen mit dem des Wirtschaftsjahres 1967/68 ergibt eine Senkung um 47,50 DM pro Tonne.
Da vom Erlös aus der Vermahlung von 1 Tonne Weizen 80 bis 85 % auf den Rohstoff entfallen, müßte die ab 1. Juli 1967 eintretende Getreidepreissenkung auch zu einer Senkung der Mehlpreise führen.
Zur Frage 2 darf ich sagen: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß mit dem Übergang zum Gemeinsamen Markt auf dem Getreidesektor gewisse Schwierigkeiten auftreten würden, wenn nicht entsprechende Übergangsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene ergriffen werden. Die deutsche Delegation hat daher den EWG-Ministerrat in Brüssel bereits auf die Notwendigkeit einer gemeinsamen Übergangsregelung im Mühlenbereich hingewiesen.
Die EWG-Kommission hat in der Ratssitzung vom 25. November 1966 mitgeteilt, daß sie dem Rat im Januar 1967 bereits einen Vorschlag über entsprechende Übergangsmaßnahmen vorlegen will.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Porten.
Herr Minister, es ist Ihnen doch bekannt - ich nehme es jedenfalls an -, daß heute schon davon gesprochen wird, wie Sie selbst andeuteten, daß sich die Mehlpreise senken können. Sind Sie mit mir der Meinung, daß bei der Konzernstellung der westdeutschen Mühlen eine solche Preissenkung auf dem Markt auch wirklich durchgebracht wird unter Beachtung der Mehlpreiserhöhung ab 1. Dezember, die ja unter Einschluß der Mehlpreiserhöhung vom 1. Februar allein in diesem Jahr eine Erhöhung von etwa 10 % bedeutet?
Sie wissen, daß hinsichtlich der Mehlpreisbewegungen eine scharfe Aufsicht durch das Bundeswirtschaftsministerium und die Kartellbehörde geübt wurde und daß die vorletzte - wenn ich so sagen darf - Erhöhung der Nachprüfung standgehalten hat. Bei der neuen Mehlpreiserhöhung, die vereinzelt vorgenommen worden ist, steht eine solche Nachprüfung noch aus. Sie wird erfolgen.
Ich rufe die Fragen VII/5 und VII/6 des Abgeordneten Riedel ({0}) auf:
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der seit Jahren vorliegende, bisher noch nicht genehmigte Kartellantrag der deutschen Mühlenwirtschaft nach Inkrafttreten der EWG-Getreidemarktordnung den dann eintretenden Marktverhältnissen gerecht wird?
Bei Bejahung der Frage VII/5, welche Aspekte ergeben sich für die gesamte Mühlenwirtschaft im EWG-Raum?
Diese Fragen werden von Herrn Abgeordneten Porten übernommen. Herr Minister, wollen Sie antworten.
Ja, darf ich die beiden Fragen zusammenfassen.
Die EWG-Kommission und die Mitgliedstaaten prüfen seit einiger Zeit, welche Maßnahmen nach dem Inkrafttreten des gemeinsamen Getreidepreises am 1. Juli 1967 zur notwendigen Verbesserung der Mühlenstruktur im EWG-Raum erforderlich sind. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte meines Erachtens abgewartet werden.
Die Bundesregierung ist sich dabei bewußt, daß ein Beschluß des Ernährungsausschusses vorliegt, der einen gewissen Rahmen abgesteckt hat und der dabei zu berücksichtigen wäre.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, Sie sagten eben auf meine Frage, daß die Kostenerhöhung geprüft werden müsse. Es ist Ihnen doch mit Schreiben vom 23. November in Abschrift die Mitteilung zugegangen, daß die erneute Mehlpreiserhöhung mit Lohnerhöhungen, Kostensteigerungen und weiteren Zinsbelastungen begründet wird. Ab 1. Dezember morgens trat die Mehlpreiserhöhung ein. Sind Sie mit mir der Meinung, daß die Mißbrauchsaufsicht schnellstens verwirklicht werden muß, damit sich die Ministerien mit solchen enormen Preissteigerungen von 10 %, die Auswirkungen auf den Brotpreis haben und damit vielleicht eine Unruhe in die Bevölkerung bringen, schnellstens befassen und sie eventuell verhindern?
Ich bin der Meinung, daß dies bereits geschieht und zudem jede Mißbrauchsaufsicht schnellstens zu vollziehen ist.
Eine Zusatzfrage.
Welchen Zeitraum nehmen Sie für die Prüfung an, Herr Minister?
Ich kann über den Zeitbedarf beim Wirtschaftsministerium und bei der Kartellbehörde nicht gut eine Aussage machen. Aber ich bin überzeugt, daß diese gut arbeitenden Behörden das so schnell wie möglich tun werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Porten.
Als mitwirkender Minister können Sie mir einen bestimmten Zeitpunkt hier nicht nennen?
Die Federführung liegt nicht bei mir, sondern bei den bereits genannten Stellen. Was meine Mitwirkung betrifft, so wird es so rasch geschehen, wie es denkbar ist. Niemand soll mehr zusagen, als ihm möglich ist.
Ich rufe die Frage VII/7 des Abgeordneten Schmidt ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in mehreren europäischen Ländern wie England, Schweiz usw. sowie auch in Mitteldeutschland die Greifvögel ganzjährig geschützt sind?
Ich darf auf die Frage etwas ausholend folgendes erwidern.
Es ist bekannt, daß die Greifvögel in einigen europäischen Ländern grundsätzlich ganzjährig Schutz genießen. In anderen Ländern Europas bestehen weitgehende Schutzvorschriften zugunsten der Greifvögel aber nicht, zur Zeit wenigstens nicht.
In der Bundesrepublik Deutschland haben die meisten Greifvögel auf Grund der mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Verordnung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Jagd- und Schonzeiten vom 7. April 1961 dauernde Schonzeit. Davon ausgenommen sind Fischadler, Mäuse- und Rauhfußbussard sowie Rohrweihe, für die befristete Jagdzeiten bestimmt sind, außerdem Habicht und Sperber, die ganzjährig Jagdzeit haben.
In den Brutzeiten dürfen jedoch die zur Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbständigwerden
der Jungtiere gemäß § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz nicht bejagt werden. Die Gelege und Nester der Greifvögel sind mit Ausnahme der des Habichts und Sperbers geschützt.
Im übrigen haben die meisten Bundesländer auf Grund der Ermächtigung des § 22 Abs. 1 Satz 2 Bundesjagdgesetz die Jagdzeiten für die erwähnten Greifvogelarten abgekürzt oder vorübergehend aufgehoben.
Ich rufe dann die Frage VII/8 des Abgeordneten Schmidt ({0}) auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen einer Novelle zum Bundesjagdgesetz die ganzjährige Schonzeit für Greifvögel, deren Bestand in der Bundesrepublik in zunehmenden Maße bedroht ist, auszusprechen?
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt unter anderem, den Schutz einiger Greifvogelarten in einer Novelle zur Verordnung über die Jagd- und Schonzeiten mit Zustimmung des Bundesrates in nächster Zeit weiter zu verbessern und zu vereinheitlichen. Einzelheiten bitte ich erst dann bekanntgeben zu dürfen, wenn die Anhörung der Länder und der zu hörenden Verbände abgeschlossen ist.
Keine Zusatzfrage.
Die. Fragen I/1 bis I/3 des Abgeordneten Müller ({0}) auf Drucksache V/1159:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Eröffnung der Möglichkeit zur Einfuhr von Pellets der Tarifnr. 07.06 der Markt für Tapiokaprodukte deshalb empfindlich gestört wird, weil die Pellets aus Chips in Wirklichkeit Tapiokamehl enthalten, das der Abschöpfung unterliegt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die abschöpfungsfreie Einfuhr von Pellets aus Chips ({1}) der Ausfall an Abschöpfungen auf Grund der zur Einfuhr kontrahierten Mengen etwa 4 Millionen DM betragen wird?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem in Frage I/1 erwähnten Mißbrauch der Marktordnung vorzubeugen?
werden im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zunächst die Frage IV/1 des Abgeordneten Sanger:
Treffen Pressemitteilungen zu, nach denen der deutsche Leiter der mit der Wahrung der deutschen Interessen betrauten Abteilung der französischen Botschaft in Beirut bei Überreichung des Wortlauts der Antwort des Bundesaußenministers in der Fragestunde des Bundestages vom li. November 1966 an die Regierung des Libanon diese „ersucht" haben soll, die Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland wieder aufzunehmen?
Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworten?
Ist der Fragesteller damit einverstanden?
({0})
Dann rufe ich noch die Frage IV/2 des Abgeordneten Sänger auf:
Hält die Bundesregierung angesichts der leider noch immer nicht normalisierten arabisch-deutschen Beziehungen ein drängendes Ersuchen für die angemessene Form zur durchaus erwünschten und zweckmäßigen Wiederherstellung der diplomatischen Vertretungen?
Pressemeldungen, wonach der deutsche Leiter der Abteilung für deutsche Interessen bei der Französischen Botschaft in Beirut die libanesische Regierung „ersucht" haben soll, die Beziehungen zu uns wieder aufzunehmen, treffen nicht zu. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß ein „drängendes Ersuchen" die angemessene Form darstellen würde, die diplomatischen Beziehungen zu den arabischen Ländern wiederherzustellen.
Keine Zusatzfrage. Die Frage IV/3 des Abgeordneten Rollmann:
Was hat die Bundesregierung getan, um den sieben in Saudi-Arabien seit neun Monaten festgehaltenen deutschen Ingenieuren und Technikern die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen?
wird im Einverständnis mit dem Antragsteller schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Wir kommen zur Frage IV/4 der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein:
Welches ist der gegenwärtige Stand der Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen und des Zusatznrotokolls zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse, die nach Auskunft des Bundesaußenministers in der Fragestunde vom 9. Dezember 1965 in wenigen Monaten abgewickelt werden sollte?
Die Arbeiten zur Einleitung des Ratifizierungsverfahrens sind mit der Abfassung der Denkschriften abgeschlossen. Eine Verzögerung hat sich vor allem dadurch ergeben, daß die Zustimmung einiger Länder zu dem Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse nach meiner am 9. Dezember vorigen Jahres vor diesem Hause gegebenen Antwort erfolgt ist und beide Übereinkommen gemeinsam vorgelegt werden sollten. Zudem ließ das schwierige juristische und sachliche Fragen aufwerfende Beitrittsgesuch eines nichteuropäischen Staates eine gründliche Behandlung der beiden in Frage stehenden europäischen Übereinkommen als geboten erscheinen. Die entsprechenden Zustimmungsgesetze werden aber nunmehr dem Bundestag in Kürze zugeleitet werden.
Keine Zusatzfrage.
Wir kommen zur Frage IV/5 des Abgeordneten Dr. Stecker:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Auslegung, die der deutsch-niederländische Grenzvertrag durch niederländische Be-horden erfährt, in der deutschen Grenzbevölkerung erhebliche Sorge und Unruhe hervorruft?
Darf ich auch hier die drei Fragen im Zusammenhang beantworten?
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe also noch die Fragen IV/6 und IV/7 des Abgeordneten Dr. Stecker auf:
Ist es mit dem Geist des in Frage IV/5 erwähnten Vertrages vereinbar, wenn man von niederländischer Seite wohl die Eigentums-, nicht aber die Nutzungsübertragung für früher deutsche Grundstücke als Vertragsverpflichtung anerkennt?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung sicherzustellen, daß die Traktatländereien, die noch kurz vor Inkrafttreten des in Frage IV/5 erwähnten Grenzvertrages an Niederländer verpachtet wurden, unverzüglich den früheren deutschen Eigentümern, die keine ausreichend großen Betriebe haben, zur Nulzung zurückgegeben werden?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die deutschen Eigentümer der an der deutsch-niederländischen Grenze gelegenen Traktatländereien darüber enttäuscht sind, daß ihnen das zurückgekaufte Land nicht sofort zur Nutzung überlassen werden konnte, weil es an niederländische Bauern verpachtet war und unter die niederländischen Pachtschutzbestimmungen fällt. Über die Anwendung der Pachtschutzbestimmungen entscheiden die niederländischen Behörden.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es dem Geiste des Vertrages entsprechen würde, wenn die Eigentümer die Möglichkeit erlangten, ihren Grundbesitz sobald als möglich wieder in vollem Umfang zu nutzen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, in dieser Angelegenheit mit der niederländischen Regierung Besprechungen aufzunehmen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Stecker.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß es dem Geist des Vertrags widerspricht, wenn die deutschen Bauern fünf Jahre nach seinem Abschluß noch nicht im Besitz ihrer Ländereien sind, und sind Sie nicht auch der Meinung, daß die niederländische Regierung an sich Veranlassung hätte, ihr innerstaatliches Recht den Verpflichtungen anzupassen, die sie in dem Vertrag übernommen hat?
Wir sind der Meinung, daß es dem Geist des Vertrages entspräche, wenn die Eigentümer in den vollen Genuß auch der Nutzung dieser Ländereien kämen. Ich habe gesagt, daß wir mit der niederländischen Regierung wegen dieser Frage in Verbindung treten wollen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Wir kommen zur Frage IV/8 des Abgeordneten Bauer ({0}) :
Aus welchem Grunde wurde das Ratifikationsverfahren für das vom deutschen Bundestag am 10. Februar 1966 gebilligte Übereinkommen über die Haftung der Gastwirte für die von ihren Gästen eingebrachten Sachen bis heute noch nicht abgeschlossen r
Die deutsche Ratifikationsurkunde zu dem Übereinkommen über die Haftung der Gastwirte für die von ihren Gästen eingebrachten Sachen ist am 14. November 1966 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt worden. Das Ratifikationsverfahren ist damit abgeschlossen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bauer.
Herr Staatssekretär, darf ich unabhängig von diesem Fall die grundsätzliche Frage an Sie richten, ob nicht vom Auswärtigen Amt - da ja Europapolitik ein Stück Außenpolitik beinhaltet - bei allen Ressorts in der Richtung gewirkt werden könnte, daß die Durchführung der Ratifikationsverfahren bei den Europarat-Übereinkommen etwas beschleunigt wird, so daß man nicht praktisch nach einem Jahr wieder mit Nachfragen lästig fallen muß.
Herr Abgeordneter, das Auswärtige Amt wirkt ständig in dieser Richtung, und - wenn ich das hinzufügen darf - es begrüßt Fragen dieser Art, wie Sie sie gestellt haben.
Es folgen die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Die Fragen VI/1 und VI/2 des Herrn Abgeordneten Dr. Apel sind zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage VI/3 des Herrn Abgeordneten Brück ({0}) auf:
Basiert die Feststellung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministers Kienbaum, eine europäische Lösung des Kokskohleproblems sei nur möglich, wenn Frankreich von der sich aus dem Saarvertrag ergebenden Abnahmeverpflichtung für Saarkohle befreit werde, nur auf einer Vermutung oder sind der Bundesregierung konkrete Gründe dafür bekannt?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. Langer vom 30. November 1966 lautet:
Die französische Regierung hat eine Zustimmung zu einer europäischen Lösung des Kokskohleproblems nicht von einer Revision des Saarvertrages abhängig gemacht.
Die Äußerung von Herrn Minister Kienbaum, für das Zustandekommen einer derartigen europäischen Lösung sei eine für Frankreich befriedigende Regelung der Abnahmeverpflichtung für Saarkohle wesentliche Voraussetzung, dürfte die persönliche Meinung des Ministers wiedergeben. Die Bundesregierung sieht keinen derartigen Zusammenhang und teilt diese Auffassung nicht.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich rufe die Frage VIII/1 des Herrn Abgeordneten Porten auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Einfluß zu nehmen, um die ins Jahre 1958 erlassenen Vorschriften für Umschulungsmaßnahmen durch die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung schnellstens den veränderten Verhältnissen anzupassen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Nach Ihrer Frage teilen Sie, Herr Abgeordneter, die Auffassung der Bundesregierung, daß die berufliche Umschulung von Arbeitnehmern eine der bedeutsamsten Aufgaben von heute und morgen ist. Ihrer Frage entnehme ich, daß Sie offenbar nicht an die Umschulungsmaßnahmen denken, die nach den Richtlinien der Bundesregierung zum Montanunionvertrag für den Bergbau gefördert werden und die in Kürze generell auf die Eisen- und Stahlindustrie erstreckt werden sollen. Die Bergbaurichtlinien sind in den letzten Jahren wiederholt, zuletzt im Juli dieses Jahres, erheblich verbessert worden.
Für die übrigen Wirtschaftzweige außerhalb der Montanindustrie gelten allein das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und die hierzu erlassenen Richtlinien des Verwaltungsrats der Bundesanstalt aus dem Jahre 1955. Die hiernach gegebenen Umschulungsmöglichkeiten sollten nach Auffassung der Bundesregierung im Interesse der Mobilität der Arbeitskräfte ausgeweitet werden. Wie der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereits wiederholt betont hat, sieht er es als eine der vordringlichsten Aufgaben an, das geltende Recht den heutigen und zukünftigen Erfordernissen anzupassen. Mit der Anpassung soll vor allem die Möglichkeit geschaffen werden, die Dauer der Umschulung bis auf zwei Jahre zu verlängern und den Lebensunterhalt besser als bisher sicherzustellen.
Da bis zur Verabschiedung der in Aussicht genommenen Novelle zum AVAVG trotz intensiver Vorarbeiten noch einige Zeit vergehen wird, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den Verwaltungsrat der Bundesanstalt kürzlich in einem Schreiben gebeten, seine Richtlinien zur Durchführung beruflicher Bildungsmaßnahmen zu verbessern, damit noch vor der Verabschiedung der Novelle alle Möglichkeiten, die das geltende Gesetz bietet, ausgeschöpft werden. Nach Ansicht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung sollten vor allem der Personenkreis erweitert, die Dauer der Maßnahmen verlängert und die im Einzelfall zur Verfügung stehenden Mittel erhöht werden. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesanstalt hat mit Schreiben vom 17. November 1966 zugesagt, daß er die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats im Dezember dieses Jahres erörtern werde
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Porten.
Herr Staatssekretär, können Sie insbesondere angesichts der Arbeitsmarktsituation in Nordrhein-Westfalen einen Zeitpunkt nennen, bis zu dem das dankenswerte Bemühen des Herrn Bundesarbeitsministers Erfolg haben wird? Wird die Verbesserung der jetzigen Richtlinien durch den Verwaltungsrat so rechtzeitig erfolgen, daß der gegenwärtigen Situation auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen schnellstens wirksam begegnet werden kann?
Herr Abgeordneter, das hängt von der Entscheidung des selbständigen Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ab. Aber ich hoffe, daß Ihre Argumente den Verwaltungsrat überzeugen werden. Die Bundesregierung ist der sich aus Ihren Fragen ergebenden Ansicht.
Noch eine Frage.
Darf ich Ihrer Antwort, Herr Staatssekretär, entnehmen, daß der Herr Bundesarbeitsminister und das Ministerium weiterhin bemüht bleiben, darauf hinzuwirken, daß der Verwaltungsrat als selbständiges Selbstverwaltungsorgan diese Arbeit schnellstens vollendet?
Herr Abgeordneter, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist dazu bereit, auf den Verwaltungsrat in dieser Richtung einzuwirken.
Nun folgen die Fragen des Herrn Abgeordneten Müller ({0}). Gehören die drei Fragen zusammen? - Das ist ,der Fall. Dann rufe ich die Fragen VIII/2, VIII/3 und VIII/4 des Abgeordneten Müller ({1}) auf:
Hat die Bundesregierung inzwischen in die Fragebogen Einsicht nehmen können, die nach einer Darstellung in der Öffentlichkeit von Arbeitgebern hei der Neueinstellung berufstätigen Frauen vorgelegt werden und Fragen beinhalten sollen, die den Betrieb gar nichts angehen, die in die Intimsphäre eindringen und die vom Grundgesetz geschützte Würde des Menschen verletzen?
Hat die Bundesregierung sich mit den Organisationen der Sozialpartner in Verbindung gesetzt, um über die in der Frage VIII'2 angeschnittenen Probleme Aufklärung zu erhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, durch gesetzgeberische Maßnahmen zu erreichen, daß sachfremde und die Menschenwürde verletzende Fragen in den in Frage VIII/2 erwähnten Personalbogen nicht mehr aufgenommen werden dürfen?
In der Fragestunde vom 22. April 1966 hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zugesagt, gemeinsam mit den Sozialpartnern zu prüfen, ob und inwieweit von einigen Betrieben gegenwärtig verwendete Einstellungsfragebogen in die Intimsphäre eingreifen. In der Hauptsache handelt es sich dabei um Fragen nach dem Bestehen einer Schwangerschaft. Seiner Zusage entsprechend hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung sich an die Sozialpartner gewandt.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat mitgeteilt, sie werde sich dafür einsetzen, daß bei Fragen nach dem Bestehen einer Schwangerschaft die angemessene Form gewahrt werde. Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft hat darauf hingewiesen, daß die Befragungen unterschiedlich gehandhabt würden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat, nachdem er Erhebungen angestellt hatte, kürzlich eingehendes Material hierzu übersandt.
Auf Grund einer vorläufigen Prüfung läßt sich folgendes sagen. Eine Reihe von Fragebogen beschränkt sich darauf, in angemessener Form nach dem Bestehen einer Schwangerschaft zu fragen. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig. Nach § 5 des Mutterschutzgesetzes sollen im übrigen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Einige Fragebogen enthalten Fragen, bei denen es allerdings zweifelhaft erscheint, ob sie wirklich angebracht sind, so zum Beispiel Fragen nach Fehl- und Totgeburten sowie nach Beschwerden bei dem monatlichen Zyklus. Es ist im übrigen nach den vorliegenden Unterlagen nicht sicher, ob in allen Fällen die erforderliche Trennung von Personalunterlagen und Ergebnissen ärztlicher Erhebungen und Untersuchungen gewährleistet ist.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird auf Grund des jetzt vorliegenden Materials versuchen, in Gesprächen mit den Sozialpartnern, vor allem mit der Arbeitgeberseite - auch, soweit es Arbeitgeber der öffentlichen Hand betrifft -, darauf hinzuwirken, daß nicht sachdienliche Fragen unterbleiben und die Vertraulichkeit ärztlicher Unterlagen gewährleistet ist.
Schon heute nehmen die Arbeitsgerichte eine Verpflichtung zur Beantwortung von Fragen bei der Einstellung eines Arbeitnehmers nur an, soweit der Arbeitgeber im Einzelfall an der Antwort ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse hat. Ich bin mir jedoch über die schwache Stellung desjenigen, der eingestellt werden möchte, im klaren. Deshalb glaube ich, daß das Problem, wie der Arbeitnehmer wirksam gegen unberechtigte Fragen bei der Einstellung geschützt werden kann, am besten durch Gespräche mit und zwischen den Sozialpartnern gelöst werden sollte. Eine gesetzliche Regelung wirft solch schwierige Probleme auf, daß wir sie bis jetzt nicht ins Auge gefaßt haben.
Herr Abgeordneter Müller ({0}) !
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß das Ergebnis einer Einstellungsuntersuchung nur so lauten kann, ob jemand für einen Arbeitsplatz geeignet ist oder nicht, also ja oder nein, daß aber beispielsweise die Ergebnisse gynäkologischer Untersuchungen nicht an den Arbeitgeber gegeben werden sollten?
Herr Abgeordneter, ich teile im Grundsatz Ihre Auffassung. Wir möchten diese Frage mit den Sozialpartnern besprechen und möchten dabei auch Ärzte hinzuziehen. Denn gerade auch Ärzte haben uns erklärt, daß dadurch, daß ihre Mitteilungen in die Akten kämen, für den Arbeitnehmer Schwierigkeiten auftreten könnten, Schwierigkeiten, die zweifellos nicht auftreten dürfen. Im Grundsatz, das darf ich noch einmal sagen, stimme ich Ihrer Einstellung zu dieser Frage zu.
Darf ich Ihre Antwort dahingehend verstehen, daß auch Sie es ablehnen und in diesem Gespräch zum Ausdruck bringen, daß die sogenannten Froschtests auch bei den ausländischen Arbeitnehmern unzulässig sind und daß Sie versuchen wollen, das zu verhindern?
Herr Abgeordneter, ich bin der Ansicht, daß solche Tests unzulässig sind.
Herr Abgeordneter Fellermaier!
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung versuchen wolle, auf die Arbeitgeberverbände bzw. auf die Firmen einzuwirken, daß künftig diese von Ihnen genannten Fragen aus der Intimsphäre unterbleiben, und darf ich daraus die Frage ableiten, ob der Versuch hier in der Antwort nicht ein wenig unbefriedigend klingt?
Herr Abgeordneter, ich muß Ihnen zugeben, daß wir selbst über das Ergebnis unserer Ermittlungen nicht zufrieden sind. Wir sind aber, wie ich angedeutet habe, im Gespräch mit den Sozialpartnern, und ich teile Ihre Ansicht, daß wir zu einem Ergebnis kommen müssen, das Sie und den Herrn Fragesteller ebenso wie die Bundesregierung zufriedenstellt.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob in Ihrem Hause auch eine Abstimmung mit dem Bundesjustizministerium erzielt worden ist in bezug auf die Interpretation der Würde, die das Grundgesetz ja vorrangig auch vor solche Dinge zu stellen hat.
Herr Abgeordneter, wir werden auch mit dem Bundesministerium der Justiz Verbindung aufnehmen.
Frau Abgeordnete Rudoll!
Herr Staatssekretär, sehen Sie die Möglichkeit, dem Hause nach einer angemessenen Zeit über das Ergebnis Ihrer Bemühungen bzw. Maßnahmen Bericht zu erstatten?
Frau Abgeordnete, ich sehe die Möglichkeit. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird das Hohe Haus über das Ergebenis unserer Untersuchungen und der Besprechungen unterrichten.
Herr Abgeordneter Fritsch.
Herr Staatssekretär, nachdem ich die Anfrage, die am 22. April 1966 beantwortet worden ist, gestellt habe, gestatten Sie mir im Anschluß an die Frage des Herrn Kollegen Fellermaier die Frage, wie die rechtliche Durchsetzung der Vermeidung. der Stellung solcher Fragen - seien sie schriftlich oder mündlich - gedacht ist.
Ich hatte vorhin schon, Herr Abgeordneter, gesagt, daß ich eine gesetzliche Regelung nicht für gut hielte, weil sie zu viele Probleme aufwerfen würde. Aber ich muß zugeben, daß dann, wenn wir kein Gesetz schaffen, die Durchsetzungsmöglichkeit fraglich sein kann. Letzten Endes hat darüber das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden. Nur glaube ich, daß eine gemeinsame Meinung aller Sozialpartner und der zuständigen Bundesressorts über diese Frage die Arbeitgeber - auch die Arbeitgeber der öffentlichen Hand - dazu veranlassen wird, in Zukunft die Fragen entsprechend der Einstellung dieses Hohen Hauses zu behandeln.
Herr Abgeordneter Fritsch!
Sofern man Ihre Meinung, Herr Staatssekretär, nicht teilt: Sind Sie mit mir der Auffassung, daß sich eine mögliche Durchsetzung dieser Forderungen auf dem Rücken des wirtschaftlich Schwächeren, in diesem Falle des weiblichen Arbeitnehmers abspielen wird und daß man unsererseits dazu beitragen sollte, das zu vermeiden?
Herr Abgeordneter, ich hatte vorhin gesagt, daß sich gerade - ich habe es nicht so ausgedrückt, aber so gemeint - der wirtschaftlich Schwächere in einer schwierigen Position befindet, so daß wir gerade den wirtschaftlich Schwächeren unterstützen müssen.
Keine weitere Frage.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Frage IX/1 des Abgeordneten Cramer:
Welche Absichten hat das Bundesverteidigungsministerium mit. dem im Binnenhafen von Wilhelmshaven seit Jahren liegenden Fahrzeug Nr, 1403?
Herr Präsident, ich bitte, die drei Fragen wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Fragen IX/2 und IX/3 des Abgeordneten Cramer auf:
Wie oft sind die Dispositionen über den Umbau des in Frage IX/1 erwähnten Schiffes inzwischen bereits geändert?
Wie hoch ist der Betrag, der bisher in das in Frage IX/1 erwähnte Fahrzeug investiert wurde?
Die Marine kaufte 1960 drei Landungsschiffe von den USA für relativ wenig Geld. Dazu gehörte auch das Fahrzeug Nr. A 1403, die „Bamberg", deren Kaufpreis 500 000 DM betrug. Diese drei Landungsschiffe sollten als Minenlagerschiffe umgebaut werden, um die ab 1963 neu zulaufenden Minen unterbringen zu können.
Eine schwimmende Depotkapazität entspricht der logistischen Konzeption der Marine und ist außerdem notwendig, um im Verteidigungsfall die Überführung von Minen aus den Depots im Ausland sicherzustellen.
Für den Umbau aller drei Schiffe waren ungefähr 20 Millionen DM vorgesehen. Davon sollten auf die „Bamberg" rund 6,8 Millionen DM entfallen. Für diesen Betrag waren Unterbringungsmöglichkeiten und sanitäre Einrichtungen für die Besatzung und das Minenspezialpersonal, Kühlräume für die Minenbatterien, Zwischendecks, Minentransporteinrichtungen, Prüfräume für Minenzündgeräte, elektronische Anlagen, zusätzliche E-Werke, Fernmeldeeinrichtungen und Schiffsführungsanlagen - um einige Beispiele zu nennen - zu schaffen.
Die ersten beiden Landungsschiffe wurden ab Herbst 1961 als Minenlagerschiffe umgebaut, nämlich die heutigen „Bottrop" und „Bochum", und Ende 1963 / Anfang 1964 in Dienst gestellt. Die „Bamberg" war das letzte der drei Landungsschiffe, das umgebaut werden sollte, weil sie sich baulich im schlechtesten Zustand befand.
Bevor der Umbau begann, wurde Ende 1961 beschlossen, sie nicht nur als Minenlagerschiff, sondern darüber hinaus zum Minenleger umzubauen. Dafür mußten neue Entwürfe angefertigt und Angebote der Werft eingeholt werden. Der neue Konstruktionsentwurf lag im Frühjahr 1962 vor. Mit den Arbeiten wurde im Frühsommer 1962 begonnen.
Im Herbst 1962 mußte jedoch das Schiffbauprogramm einer Beschränkung der Haushaltsmittel angepaßt werden. Dieser Beschränkung fiel der Umbau der „Bamberg" in ein Minenlegerschiff zum Opfer. Ab Frühjahr 1963 wurden die Umbauarbeiten infolgedessen mit dem Ziel fortgesetzt, die „Bamberg" lediglich als Minenlagerschiff zu verwenden. Ein finanzieller Schaden ist durch diese Umdisposition nicht eingetreten, da alle Arbeiten, die an der „Bamberg" zunächst für eine Verwendung als Minenleger durchgeführt worden sind und einen Kostenaufwand von rund 5,85 Millionen DM erfordert haben, auch für die Verwendung als Minenlager-schiff hätten durchgeführt werden müssen.
1964 wurde erneut erwogen, die „Bamberg" entsprechend den ursprünglichen Forderungen der Marine als Minenleger umzubauen. Dabei sollten auch die mit der „Bottrop" und der „Bochum" gewonnenen Erfahrungen hinsichtlich der Minenlagerung im Schiff berücksichtigt werden. Dies alles
machte eine neue Umbauanweisung erforderlich; außerdem mußten neue Werftangebote eingeholt werden.
Die Fertigung dieser Unterlagen erwies sich als schwieriger und langwieriger als erwartet. Nur so ist es zu erklären, daß die endgültige Umbauanweisung für die „Bamberg" erst im August dieses Jahres dem Bundesministerium der Verteidigung zur Genehmigung vorgelegt worden ist.
Inzwischen hat sich jedoch die Haushaltslage erneut verschlechtert, so daß es höchst fraglich geworden ist, ob mit den zusätzlich erforderlichen Geldern noch gerechnet werden kann. Die Marine stellt augenblicklich Überlegungen an, welche Teile ihres Schiffbauprogramms zurückgezogen werden müssen, um zu einer spürbaren Kosteneinsparung zu kommen. Das kann unter Umständen bedeuten, daß die „Bamberg" doch noch als Minenlagerschiff zu Ende gebaut wird.
Herr Abgeordneter Cramer!
Herr Staatssekretär, ich habe nicht mitzählen können, wie oft e und a Minenleger und Minenlager - ausgewechselt wurden. Aber meinen Sie nicht, daß es doch zu einer erheblichen Fehlinvestition führt - vielleicht schon geführt hat , wenn seit 1960 der Zweck des Schiffes ständig geändert wird und neue Werftpläne eingeholt werden müssen, die sicherlich dazu geführt haben, daß die alten Investitionen wieder überholt waren?
Herr Abgeordneter, es trifft zu, daß hinsichtlich des dritten Landungsschiffes, das von den USA erworben worden ist, wiederholt Umplanungen vorgenommen worden sind. Sie hängen mit den Umplanungen zusammen, die die Marine im Zuge der Notwendigkeit einzusparen, in Anpassung an die vorhandenen Haushaltsmittel vornehmen mußte. Ich darf daran erinnern, daß im Anschluß an die Errichtung der Mauer im Jahre 1961 der Verteidigungsetat sehr wesentlich überschritten worden ist und daß nur zu einem Teil dafür Deckungsmittel zur Verfügung gestellt worden sind; die Überschreitungen mußten später durch Einsparungen gedeckt werden. Das war beispielsweise einer der Gründe, die damals zur Streichung gewisser Bauvorhaben der Marine so auch des Neubaus von Minenlegerschiffen - geführt haben. Dafür sollte dann ein solches ehemaliges Landungsschiff der USA in ein Minenlegerschiff umgebaut werden. Wenn man heute ein solches Schiff neu auf Kiel legen würde, müßte man mit Baukosten von 20- bis 25 Millionen DM rechnen. Der Umbau dieser alten Landungsboote ist also preiswerter und verhältnismäßig billig. Deswegen ist er auch in Aussicht genommen worden. Daß neuerdings wiederum die Haushaltsschwierigkeiten die Durchführung der Pläne in Frage stellen, kann der Marine nicht unbedingt zum Vorwurf gemacht werden.
Herr Abgeordneter Cramer!
In welchem Baujahr wurde das Schiff abgeliefert?
Der Kauf ist 1960 getätigt worden. Von wann das Landungsboot stammt, weiß ich nicht. Ein Landungsboot ist an und für sich nur ein Schwimmkörper. Das zeigt auch der relativ geringe Preis. Wir haben das Boot sehr billig - für 500 000 DM - kaufen können. Die Einrichtung zu einem Spezialschiff erfordert natürlich den Spezialverwendungen entsprechend erhebliche Investitionen.
Herr Abgeordneter Cramer!
Herr Staatssekretär, wie lange wird dieser Schiffskörper noch - zum Mißfallen der Bevölkerung von Wilhelmshaven - im Binnenhafen liegenbleiben?
Er liegt im Arsenal, wenn ich recht unterrichtet bin, Herr Abgeordneter. Er ist ins Arsenal verbracht worden, um die Werftliegekosten zu sparen, bis man sich endgültig über den Ausbau klargeworden ist.
Herr Abgeordneter Cramer!
Wann wurde das Schiff ins Arsenalgelände gebracht?
Wenn ich richtig unterrichtet bin, etwa Mitte 1964.
Noch einmal Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Staatssekretär, würden Sie Freitag mit mir nach Wilhelmshaven fahren, um zu sehen, daß das Schiff im Binnenhafen liegt?
Wenn Sie mich einladen, bin ich gerne bereit, Ihrer Einladung zu folgen, Herr Abgeordneter.
({0})
Herr Abgeordneter Berkhan!
Herr Staatssekretär, war es im Frühjahr 1962 wirklich nicht abzusehen, daß im Herbst 1962 so erhebliche Einsparungen in dem Marineprogramm vorgenommen werden mußten?
Nein, Herr Abgeordneter. Sie wissen, glaube ich, daß wir uns infolge des Abflusses der Mittel im Haushaltsjahr 1962 im Herbst 1962 genötigt gesehen haben, einen sogenannten fast totalen Auftragsstopp einzulegen, der his in das Jahr 1963 aufrechterhalten werden mußte. Diese Maßnahme war damals erforderlich, um allzu starke Haushaltsüberschreitungen zu vermeiden.
Herr Abgeordneter Berkhan!
Herr Staatssekretär, können Sie dem Haus die Gewißheit geben, daß der Schwimmkörper nach den Einbauten, die vorgenommen werden, entweder als Minenlager oder als Minenleger einen so modernen Stand aufweist, daß wir mit seinem Einsatz zufrieden sein können?
Ich muß mich auf die mir gegebenen Auskünfte verlassen, weil ich das selbst nicht aus eigener Kenntnis beurteilen kann. Als Minenlagerschiffe werden die Schiffe als durchaus brauchbar bezeichnet. Ich habe schon ausgeführt, daß zwei dieser umgebauten Landungsboote als Minenlagerschiffe in Betrieb sind und daß zu erwarten ist, daß auch an dem letzten Schiff - die Arbeiten, die zur Vollendung als Minenlagerschiff nötig sind, sind nicht sehr umfangreich- diese Arbeiten noch ausgeführt werden.
Herr Abgeordneter Ollesch!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß man Ihrem Vortrag entnehmen kann, daß die Planungskosten, ohne daß bisher ein Handschlag getan wurde, den Wert des Schiffes weit übersteigen?
Das glaube ich nicht, Herr Abgeordneter. Ich kann jetzt im Moment nicht sagen, wie hoch die Planungskosten sind.
({0})
Aber sie sind angemessen im Verhältnis zu dem, was in das Schiff hineingebaut worden ist. Das, was hineingebaut worden ist - ich sagte Ihnen, es ist in jedem Fall notwendig, auch wenn es nur als Lagerschiff verwendet wird -, hat sich durchaus gelohnt und macht das Schiff immerhin noch zu einem billigen und preiswerten Lagerschiff.
Keine weiteren Fragen.
Die Fragen des Herrn Abgeordneten Felder sind vomFragesteller zurückgezogen worden.
({0})
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich rufe die Fragen X/1 und X/2 des Herrn Abgeordneten Gewandt auf:
Besteht die Möglichkeit, in absehbarer Zeit korrosionshemmende Streusalze zum Auftauen der Straßen vorzuschreiben?
Wäre es möglich, durch Schutzanstriche an den Personenkraftwagen billiger bessere Ergebnisse zu erzielen als durch die Verwendung korrosionshemmender Streusalze?
Ist der Herr Abgeordnete Gewandt im Saal? - Das ist nicht der Fall. Die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Die Fragen X/3, X/4 und X/5 des Herrn Abgeordneten Burger werden im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet; sie lauten:
Sind Änderungen in der Umgehung Waldkirchs bei der Neutrassierung der Bundesstraße 294 des Umstands wegen vorgesehen, weil durch Bohrungen Heilquellen im Gebiet der sogenannten Südtrasse festgestellt wurden?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, in absehbarer Zeit die in Frage X/3 erwähnten als dringlich anzusehenden geplanten Umgehungen zu realisieren, da bedauerlicherweise der Landkreis Emmendingen, trotz beachtlicher Leistungen im Straßenbau bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, mit der Zahl der Verkehrstoten im Regierungsbezirk Südbaden dieses Jahr an erster Stelle liegt, wobei sicherlich auch der Umstand beiträgt, daß die neue vorzügliche Linienführung der B 294 aus dem Raum Freiburg den Verkehr rasch an die tückischen und engen Kurven der alten Trasse der B 294 im Elztal heranführt?
Welche Bedeutung haben die Voranschläge privater Gutachter über die Kosten einer sogenannten Nordtrasse der B 294 in Waldkirch, die beinhalten, daß eine nördliche Umgehung nicht teurer als die vorgesehene südliche sei?
Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Die Fragen X/6 und X/7 des Herrn Abgeordneten Wagner:
Wie beurteilt der Bundesverkehrsminister den in der Zeitschrift „Der Deutsche Bundesbahnbeamte" Nr. 20 vom 16. Oktober 1966 erschienenen Artikel „Nebenbahnstillegung ein Verlustgeschäft"?
Hält der Bundesverkehrsminister die in dem in Frage X'6 erwähnten Artikel zum Ausdruck kommende Ansicht für richtig, daß die im Bundesbahnanpassungsgesetz vorgeschlagene Stiflegung der Nebenbahnen im Zuge der negativen Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn einen Verlust von 440 Millionen und nicht, wie erwartet, eine Einsparung von 600 Millionen pro Jahr ergeben würde?
Ist Herr Abgeordneter Wagner anwesend? - Die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Frage X/8 des Herrn Abgeordneten Höhmann ({1}) :
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der IVG Bad Godesberg betreffend die Übernahme des Industriegleises von Hessisch Lichtenau - Hirschhagen his zum Anschluß an die Bundesbahnstrecke Walburg-Großalmerode-West?
Ist der Abgeordnete Höhmann im Saal? - Auch
nicht im Saal.
({2})
Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Frage X/9 des Herrn Abgeordneten Fritsch ({3}) :
Entsprechen Pressemeldungen den Tatsachen, wonach im Bereich der Bundesbahndirektion Regensburg weitere Strecken stillgelegt und die Bundesbahndirektion Regensburg aufgelöst werden soll?
Herr Abgeordneter, auch im
Bereich der Bundesbahndirektion Regensburg werden von der Deutschen Bundesbahn weitere ver3534
kehrsschwache Strecken untersucht. Die Verfahren gemäß Bundesbahngesetz müssen durchgeführt werden, um die Prüfung zu ermöglichen, wie es mit Ausgleichszahlungen des Bundes bei weiterer Aufrechterhaltung des Betriebes steht oder ob im Sinne optimaler Verkehrsbedienung auch andere Maßnahmen in Aussicht genommen werden können.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage hat Ihnen Herr Bundesminister Dr. Seebohm bereits mit Schreiben vom 14. November 1966 ausführlich geantwortet. Ich nehme an, daß Sie das Schreiben inzwischen erhalten haben. Im wesentlichen ist darin ausgeführt, daß die Untersuchungen darüber, welche der 16 Bundesbahndirektionen aufgelöst werden sollen, noch nicht abgeschlossen sind. Die notwendige Erarbeitung einer Rahmenplanung für die von der Organisationskommission der Deutschen Bundesbahn zur Auflösung vorgeschlagenen Bundesbahndirektionen wird noch einige Zeit dauern. Erst dann wird vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn entschieden werden können, welche Vorschläge weiter verfolgt werden sollen, um die nach § 44 des Bundesbahngesetzes vorgesehene Anhörung der Länder einleiten zu können.
Im übrigen ist in dem Antwortschreiben auf die Fragen der Herren Abgeordneten Dr. Hofmann und Fellermaier zu der Auflösung von Bundesbahndirektionen im allgemeinen dargelegt und betont worden, daß durch die Schließung einer Bundesbahndirektion keine Verschlechterung der Verkehrsbedienung eintritt.
Herr Abgeordneter Fritsch!
Herr Staatssekretär, wäre Ihr Haus bereit, bei diesen Verhandlungen zu betonen, daß Bayern im allgemeinen und das Grenzland sowie das Zonenrandgebiet im besonderen verkehrsmäßig benachteiligt sind, weil es sich um verkehrsmäßig verdünnte Zonen handelt und die Aufhebung von Strecken und Bundesbahndirektionen dort zu ganz besonderen Härten führen würde?
Herr Abgeordneter, ich zweifle nicht daran, daß die beteiligten Bundesbahnstellen, vor allem aber die bayerische Staatsregierung im Zuge des Verfahrens die von Ihnen geäußerten Gesichtspunkte berücksichtigen wird. Ich kann Ihnen aber versprechen, daß wir, wenn die Entscheidung in unserem Hause gefallen sein wird, auf diese Gesichtspunkte ebenfalls Rücksicht nehmen werden.
Herr Abgeordneter Fritsch!
Herr Staatssekretär, würden Sie bei der Frage der möglichen Auflösung von Bundesbahndirektionen, in diesem Falle der Bundesbahndirektion Regensburg, berücksichtigen, daß im Falle der Auflösung dieser Direktion die beiden noch verbleibenden Bundesbahndirektionen in Bayern Gebietsflächen von 35 000 qkm zu versehen hätten, während die Gebietsfläche der anderen, verbleibenden Bundesbahndirektionen außerhalb Bayerns im Schnitt 21 000 qkm umfassen würde?
Ich bin davon überzeugt, daß von den vorbeteiligten Stellen, die darüber zu befinden haben, auch auf diese Frage Rücksicht genommen wird. Ich will aber auch hier vorsehen, daß dieser Gesichtspunkt bei unserer Prüfung noch einmal berücksichtigt wird.
Frage X/10 des Abgeordneten Brück ({0}) :
Ist die Bundesregierung auch nach der Ablehnung der Als-obTarife für die Ausfuhr saarländischer und lothringischer Kohle über deutsche Seehäfen durch die Hohe Behörde immer noch der Auffassung, daß diese Tarife eine dauerhafte Lösung der Standortfrage des Saarlandes sind?
Ist der Abgeordnete Brück im Saal? - Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Die Fragen X/11 und X/12 des Abgeordneten Dr. Lohmar:
Trifft es zu, daß 100 bis 150 Wissenschaftlern und Technikern in den Instituten der Deutschen Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt gekündigt worden ist?
Welche Ursachen haben zu den in Frage X/11 erwähnten Maßnahmen im Rahmen der Deutschen Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt geführt?
Ist der Abgeordnete im Saal? - Die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Die Fragen V/1 und V/2 des Abgeordneten Reichmann:
Ist es zutreffend, daß mit Erlaß vom 29. Juli 1966 das Bundesfinanzministerium das Finanzamt in Bonn anwies, vom Bund der hirnverletzten Kriegs- und Arbeitsopfer 15 % der Mitgliederbeiträge pauschal als Entgelt für die Beratung und Betreuung in Rentenangelegenheiten anzusetzen und daß dieser Anteil dementsprechend umsatzsteuerpflichtig sei?
Hält die Bundesregierung die Besteuerung der in Frage V/1 erwähnten sozialen Betreuungsaufgabe, die doch im staatspolitischen Interesse liegt, für gerechtfertigt?
sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
({1})
- Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter Spitzmüller, mir ist mitgeteilt worden, daß die Fragen zurückgezogen seien.
({2})
- Wir wollen jetzt nicht in eine Diskussion eintreten.
({3})
Vizepräsident Schoettle
- Herr Abgeordneter Spitzmüller, ich verbitte mir Kommentare dieser Art; sie gehören nicht in die Fragestunde.
({4})
Herr Kollege Reichmann, halten Sie Ihre Fragen aufrecht?
Ich halte meine Fragen aufrecht. Heute vormittag wurde mit dem Finanzministerium vereinbart, daß sie, weil Staatssekretär Grund und Minister Schmücker die Fragen nicht beantworten könnten, bis zur nächsten Woche zurückgestellt werden.
Gut, dann sind sie zurückgestellt.
Die Frage I/2 des Abgeordneten Höhmann ({0}) :
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die im Bericht des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen betreffend Förderung des Zonenrandgebietes, Drucksache IV/3668, geforderte Vereinfachung des Verfahrens für den Ersatz von Schäden an Wegen und Straßen im Zonenrandgebiet zu erreichen?
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern wird im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen zur Frage V/3 des Abgeordneten Fritsch ({1}) :
Sind ausreichende Maßnahmen der Wohnungsfürsorge für die Bediensteten der Bundeszollverwaltung, insbesondere des Zollgrenzdienstes vorgesehen, um den gestellten Anträgen auf Bundesdarlehen und der Bereitstellung von angemessenen Dienstwohnungen zu entsprechen?
Die Frage wird vom Herrn Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau beantwortet.
Herr Abgeordneter, Ihre zum Geschäftsbereich des Herrn Bundesministers der Finanzen gestellte Frage darf ich für das Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau beantworten, da die Wohnungsfürsorge für die Finanzverwaltung wie für alle anderen Bundesbediensteten zu meinem Aufgabenbereich gehört.
Die Antwort auf Ihre Frage lautet wie folgt:
Der Zoll- und Zollgrenzdienst wird im Rahmen der allgemeinen Wohnungsfürsorge für die Bediensteten des Bundes von den Oberfinanzdirektionen betreut. Für das laufende Haushaltsjahr 1966 ist ein Gesamtbedarf von rund 3000 Wohnungen gemeldet worden, davon rund 500 Wohnungen für den Zoll-und Zollgrenzdienst, für den Zollgrenzdienst allein etwa 140 Wohnungen. Vom Deutschen Bundestag wurden zur Deckung dieses Bedarfs 80 Millionen DM als sogenannte Bindungsermächtigung im Haushalt 1966 bewilligt. Die Mittel sind im Frühjahr dieses Jahres etwa zur Hälfte, der Rest im Herbst auf die Oberfinanzdirektionen verteilt worden. Mit diesem Betrag können etwa 1900 Wohnungen gefördert werden. Der Zoll- und Zollgrenzdienst wird dabei angemessen berücksichtigt, der Zollgrenzdienst mit rund 100 Wohnungseinheiten.
Für das Jahr 1967 liegt der voraussichtliche Bedarf bei 3500 Wohnungen, davon rund 1000 Wohnungen für die Finanzverwaltung. Etwa 300 Wohnungen sind für den Zollgrenzdienst vorgesehen. Welche Mittel im Jahre 1967 für die Wohnungsfürsorge des Bundes bewilligt werden, ist zur Zeit noch nicht bekannt. Im Haushalt für 1967 sind rund 125 Millionen DM eingestellt worden. Der Zollgrenzdienst wird auch im nächsten Jahr angemessen berücksichtigt werden.
Bei der Verteilung der Bindungsermächtigungen habe ich die Oberfinanzdirektionen angewiesen, den Bedarf im Zonenrandgebiet bevorzugt zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sind die Oberfinanzdirektionen des Zonenrandgebiets mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet worden. Das gleiche ist auch im kommenden Jahr vorgesehen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fritsch.
Herr Staatssekretär, können Sie darüber Auskunft geben, wie viele Anträge von Bundesbediensteten, insbesondere der Bundeszollverwaltung, auf Gewährung von Bundesdarlehen zur Errichtung von Eigenheimen derzeit noch nicht erfüllt werden können?
Herr Abgeordneter, ich habe die Zahl dieser Anträge nicht zur Verfügung. Ich will sie gern feststellen und darf vorschlagen, daß ich dann Ihre Frage schriftlich beantworte.
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Keine weiteren Fragen. Damit sind wir am Ende der Fragestunde und am Ende der heutigen Sitzung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 1. Dezember 1966, 10 Uhr ein und teile mit, daß in dieser Sitzung zunächst um 10 Uhr die Wahl des Bundeskanzlers, dann um 12 Uhr die Eidesleistung des Bundeskanzlers und um 16 Uhr die Eidesleistung der Bundesminister stattfinden wird.
Die Sitzung ist geschlossen.