Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Ich eröffne die Sitzung.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Gesundheitswesen hat am 8. November 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}), Bading, Mertes und Genossen betr. Motorboote - Drucksache V/1035 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1101 verteilt.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 4. November 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schultz ({1}), Dr. Effertz, Reichmann und Genossen betr. Verhalten eines Repräsentanten der Generaldirektion „Landwirtschaft" der EWG-Kommission auf dem Deutschen Weinbaukongreß 1966 - Drucksache V/982 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1102 verteilt.
Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau hat am 10. November 1966 clie Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Wagner, Schmidhuber, Wieninger, Prinz von Bayern, Dr.-Ing. Dr h. c. Balke, Frau Dr. Kuchtner, Frau Geisendörfer, Dr. Besold. Leukert und Genossen betr. wohnwirtschaftliche Situation in den Brennpunkten des Wohnungsbedarfs - Drucksache V/1044 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1106 verteilt.
Unsere Tagesordnung beschränkt sich auf die Fragestunde
- Drucksachen V/1085, V/1092 Zunächst Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes aus der Drucksache V/1092. Die Fragen I/1 bis I/3 werden vom Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau beantwortet, die Frage I/4 vom Bundesminister des Innern.
Ich rufe die Frage I/4 des Herrn Abgeordneten Matthöfer auf:
Entspricht die Veröffentlichung „schwarz auf weiß - Notstandsrecht ohne Not", aus der nicht zu ersehen ist, wer für sie verantwortlich ist, den presserechtlichen Vorschriften?
Darf ich den Herrn Innenminister bitten.
Die von Ihnen genannte Veröffentlichung entspricht den presserechtlichen Vorschriften, denn es handelt sich hierbei nicht um ein periodisches Druckwerk im Sinne des § 7 Abs. 4 des nordrhein-westfälischen Pressegesetzes vom 24. Mai 1966. Eine zweite Folge der Aufklärungsschrift wird, wenn überhaupt, keinesfalls innerhalb der nächsten sechs Monate erscheinen.
Der Angabe des verantwortlichen Redakteurs gemäß § 8 Abs. 2 des genannten Gesetzes bedurfte es also nicht. Es genügte vielmehr gemäß § 8 Abs. 1, wenn Name und Anschrift des Druckers und des Verlegers angegeben werden. Das ist geschehen, und damit ist die Sache in Ordnung.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer.
Herr Minister, wenn die Sache auch formal in Ordnung sein mag, obwohl sich darüber diskutieren läßt, ob „schwarz auf weiß" periodisch erscheint oder nicht - halten Sie es für zweckmäßig, daß die Bundesregierung in einer Veröffentlichung über eine so wichtige Frage wie die der Notstandsgesetzgebung nach außen nicht erkennbar als verantwortlich erscheint und sich gewissermaßen hinter den Namen des Verlegers und des Druckers verbirgt?
Dahinter steckt keinerlei Absicht. Sie haben festgestellt, daß bei der weiteren Auflage im Impressum der Innenminister angegeben wurde.
Ich rufe die in der Drucksache V/1092 unter „Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft" aufgeführte Frage III/1 des Herrn Abgeordneten Matthöfer auf:
Trifft es zu, daß eine Druckerei, die Privateigentum des Bundeswirtschaftsministers ist, Aufträge der Deutschen Bundespost erhalten hat?
Die Frage wird vom Herrn Bundesminister des Innern beantwortet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Kollegen Matthöfer betrifft den Herrn Kollegen Schmücker persönlich. Ich darf sie daher als der für derartige Fragen zuständige Minister beantworten.
Herr Kollege Schmücker ist Eigentümer eines mittelständischen Druckereibetriebes mit 75 Beschäftigten. Herr Kollege Schmücker hat diesen Betrieb ver3394
J pachtet, als er das Amt des Bundeswirtschaftsministes angetreten hat. Er hat damit der Vorschrift des Art. 66 des Grundgesetzes entsprochen, wonach die Bundesminister kein Gewerbe ausüben dürfen. Die Vorschrift verbietet nicht, daß ein Bundesminister einen Gewerbebetrieb innehat. Ein Bundesminister braucht also einen Gewerbebetrieb nicht zu schließen oder etwa zu veräußern, wenn er sein Amt antritt. Der Sinn der Vorschrift ist vielmehr, dafür zu sorgen, daß er seine Arbeitskraft voll seinem verantwortungsvollen Amt widmen kann.
Daß ein Bundesminister sein Amt nur so ausüben darf, daß er dabei nicht in Kollision mit seinen privaten Interessen gerät, ist selbstverständlich. Der Herr Kollege Schmücker hat dem bei der Verpachtung seiner Druckerei Rechnung getragen. Das ergibt sich aus folgenden Tatsachen.
1. Der Pachtvertrag ist auf zehn Jahre abgeschlossen und enthält keine Rücktrittsklausel.
2. Es ist ein gleichbleibender Pachtzins, also keine Umsatzpacht, vereinbart. Eine Beteiligung des Herrn Kollegen Schmücker an Umsatzsteigerungen ist also ausgeschlossen.
3. Der Pachtvertrag sieht im Gegenteil vor, daß der Pächter Betriebserweiterungen nach Auflösung des Vertrages als Anteil an der Firma belassen kann, wenn er es wünscht.
Schließlich 4. Auf Kundenauswahl und Kundenbedienung hat Herr Kollege Schmücker nach dem Pachtvertrag und auch tatsächlich keinen Einfluß.
Herr Kollege Schmücker hat sich korrekt verhalten. Er hat alles Erdenkliche getan, um jede Interessenkollision zwischen seinem verantwortungsvollen Amt als Bundesminister und der von ihm früher betriebenen Druckerei auszuschließen.
Dem Pächter der Druckerei des Herrn Kollegen Schmücker, der Firma Friedrich Schmücker in Löningen, Herrn Faulde, sind durch die Deutsche Bundespost im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, seit der Ernennung von Herrn Kollegen Schmücker zum Bundesminister für Wirtschaft im Jahre 1963 Aufträge in acht Fällen erteilt worden, weil die Firma jeweils das billigste Angebot abgegeben hatte. Herr Bundesminister Schmücker hat auf die Auftragsvergabe in keiner Weise Einfluß genommen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gewandt.
Herr Minister, sind Sie der Meinung, daß ein Gewerbebetrieb, der von einem Bundesminister verpachtet worden ist, dadurch diskriminiert werden sollte, daß er sich an Ort und Stelle an ordnungsgemäßen Ausschreibungen nicht beteiligen darf?
Ich bin nicht dieser Meinung. Unser Grundgesetz, meine Damen und Herren, hat den Bundesministern mit Bedacht eine solche Auflage nicht gemacht. Hätte das Grundgesetz eine solche Auflage gemacht, wäre das einer
Deklassierung beruflich Selbständiger gleichgekommen, die bereit sind, ein Staatsamt zu übernehmen. Meine Damen und Herren, man kann einen Gewerbebetrieb nicht aufgeben und wieder aufnehmen wie etwa eine Stellung in der Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst oder in einem sonstigen Beruf. Es ist ohnehin für die Damen und Herren Abgeordneten, die nun seit Jahren dem Bundestag angehören, klar, wie schwer es ist, nach einer längeren Tätigkeit als Abgeordneter wieder draußen im Beruf Fuß zu fassen. Erschwerend kommt noch hinzu, daß unser Grundgesetz die Versorgung der Bundesminister so unzureichend geregelt hat, daß auch hier im Sinne des Grundgesetzes eine Ergänzung notwendig ist.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Ich rufe die Frage VII/1 aus der Drucksache V/1085 des Abgeordneten Wischnewski auf:
Welches sind die „neuen Gedanken" aus der Rede des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika vom 7. Oktober 1966 vor der Nationalen Konferenz Amerikanischer Leitartikler in New York, die beim Bundeskanzler entsprechend seinem Interview vom 23. Oktober 1966 im Deutschlandfunk teilweise Bedenken ausgelöst haben und die nach seiner Meinung sorgfältig geprüft werden müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat die Rede, die Präsident Johnson am 7. Oktober 1966 vor der Nationalkonferenz amerikanischer Leitartikler in New York gehalten hat, mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Sie begrüßt die Ausführungen des amerikanischen Präsidenten über die drei grundlegenden Ziele seiner Außenpolitik, nämlich erstens die Erhaltung von Stärke und Lebenskraft der atlantischen Allianz, zweitens die weitere Stärkung der Einigkeit des Westens und drittens die Bemühungen, die Ost-West-Beziehungen zu verbessern. Insbesondere begrüßt die Bundesregierung die Erklärung des amerikanischen Präsidenten, daß die Wiedervereinigung Deutschlands in einem wiederhergestellten Europa ein lebenswichtiges Ziel der amerikanischen Politik bleibt und daß der Friede in Europa nicht gesichert sein werde, solange die grausame Teilung Deutschlands nicht beseitigt worden sei.
An einigen Stellen dieser Rede fanden sich jedoch Formulierungen, die von den bisher üblichen abzuweichen schienen. Es handelte sich einmal um die Frage, welchen Platz die Wiedervereinigung Deutschlands in der von Präsident Johnson umrissenen Entspannungspolitik einnehmen sollte. Ferner konnten die Ausführungen des Präsidenten zur Grenzfrage als eine Änderung des bisherigen amerikanischen Standpunkts gedeutet werden. Schließlich schien aus der Rede hervorzugehen, daß die bisherige Verbindung zwischen Deutschlandpolitik und europäischer Sicherheit gelockert werden könnte.
Die Bundesregierung hat im Gedankenaustausch mit der amerikanischen Regierung feststellen könBundesminister Dr. Schröder
nen, daß die gemeinsame Grundhaltung und die gleichgerichtete Zielsetzung beider Regierungen in der Deutschlandfrage fortbestehen. Nach amerikanischer Auffassung laufen Entspannung und Fortschritte in der Wiedervereinigung parallel. Die Anstrengungen der Regierung der Vereinigten Staaten sind darauf gerichtet, beide Ziele eines Tages zu erreichen. Auch die kurze Bezugnahme des Präsidenten zur Frage der Grenzen bedeutet keine Änderung in der bisherigen Haltung der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie habe, wie uns amerikanischerseits ausdrücklich versichert worden ist, lediglich zum Ausdruck bringen sollen, daß nationale Grenzen nicht durch Gewalt geändert werden dürften, ein Grundsatz, der, wie Sie wissen, auch der unsrige ist.
Zu dem Problem der Verbindung von Deutschlandpolitik und europäischer Sicherheit ergaben die Konsultationen, daß sich die Haltung der amerikanischen Regierung ebenfalls nicht verändert hat. Nach wie vor müssen nach amerikanischer Meinung eine Verminderung der Spannung und ein Fortschritt in der Lösung der deutschen Frage eng miteinander verbunden bleiben.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wischnewski.
Herr Minister, wie konnte es zu diesen Zweifeln in bezug auf die Vorstellungen des amerikanischen Präsidenten kommen, nachdem der Herr Bundeskanzler und auch Sie verhältnismäßig kurze Zeit vorher in den Vereinigten Staaten waren und nach den Angaben des Bundeskanzlers und nach Ihren alle anstehenden Probleme besprochen worden sind?
Herr Kollege Wischnewski, ich bin an der Vorbereitung dieser Äußerungen nicht beteiligt gewesen und kann deswegen einen näheren Aufschluß darüber nicht geben. Ich glaube, daß nach dem, was ich hier ausgeführt habe, keinerlei Zweifel an der geradlinigen, unveränderten Fortsetzung der amerikanischen Politik berechtigt sind.
Ich rufe die Frage VII/2 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Sowjetzone an zahlreiche germanistische Institute in Europa, Amerika und Asien umfangreiche Literatur aller Fachgebiete, darunter in erheblichem Umfang polemische Literatur zur Zeitgeschichte, kostenlos versendet und damit Einfluß auf die politische Meinungsbildung junger Germanisten nimmt?
Herr Präsident, die Antwort auf diese Frage lautet wie folgt.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Propagandisten der kommunistischen Machthaber in der sowjetisch besetzten Zone wie an zahlreiche andere Stellen so auch an germanistische Institute im Ausland Broschüren und Zeitschriften, Sach- und Fachbücher in großer Menge verschicken. Kommunistische Thesen zur Wirtschaftspolitik und verleumderische Angriffe auf die Bundesregierung und die
Bundesrepublik Deutschland sind häufig in die unterhaltenden, schöngeistigen und dem Sprachunterricht dienenden Publikationen eingestreut. Wieweit es nun gelingt, den Leser dadurch zu beeinflussen, ist natürlich schwer abzuschätzen. Jedenfalls haben zahlreiche Empfänger solches Material - zumeist mit abwertenden Kommentaren - unseren Auslandsvertretungen übergeben.
Der Einfluß, den die Zonenpropagandisten durch solche Sendungen auf junge Germanisten im Ausland ausüben, ist wohl unterschiedlich. Er hält den Vergleich mit der Wirkung des von uns an den gleichen Personenkreis verteilten Informationsmaterials nicht aus. Dennoch sollte die Gefahr, die sich aus dieser Aktivität ergeben kann, nicht unterschätzt werden. Unsere Anstrengungen auf dem Gebiete der Kultur- und Informationspolitik sollten daher verstärkt werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.
Herr Minister, ist die Bundesregierung bereit, die Ausbildung junger ausländischer Germanisten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland tatkräftig zu unterstützen?
Herr Kollege Moersch, ich möchte sagen, daß ich das eigentlich für eine Selbstverständlichkeit halte. Leider finden solche Selbstverständlichkeiten immer ihre Grenze an den finanziellen Möglichkeiten. Wenn aber dieses Hohe Haus gerade dieser Sache ein besonderes, auch finanzielles Interesse zuwenden sollte, so wäre das der Bundesregierung sicherlich herzlich willkommen.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.
Moersch ({0}): Herr Bundesminister, darf ich vorausschicken, daß es sich nicht nur um eine Geldfrage handelt. Wären Sie z. B. bereit, von der Bundesregierung aus dafür zu sorgen, daß einem privaten amerikanischen College, das der Grundausbildung von Germanisten dient und das keinen Pfennig aus deutschen Mitteln bekommt und auch nicht beansprucht, künftig wenigstens die Umsatzsteuer erlassen wird und daß es nicht weiterhin dadurch behindert wird, daß ihm das zuständige Kultusministerium die Gemeinnützigkeit abstreitet?
Sie haben zwei Fragen berührt. Die eine betrifft das College als solches und seine Bereitwilligkeit, in dieser Weise tätig zu werden. Davon habe ich bisher nichts gehört. Ich will mich aber gern darum kümmern. Das zweite Problem, auf das Sie hingedeutet haben, ist natürlich im Bund-Länder-Verhältnis zu bereinigen. Also soweit wir das können, werden wir uns gern darum bemühen.
({0})
- Danke sehr.
Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß zumindest die Hälfte dieser Einwirkungsmöglichkeiten hätte vermieden werden können, wenn die Bundesregierung rechtzeitig entsprechende Lehrstühle und Dozentenstellen durch Germanisten oder Deutsch-Dozenten aus der Bundesrepublik besetzt hätte, und daß es doch offenbar daran gelegen hat, daß man die politische Bedeutung dieser Frage nicht rechtzeitig erkannt hat, daß es an ernsthaften Anstrengungen gefehlt hat, dieses Loch, das wir heute noch nicht ausfüllen können, im Zusammenwirken mit den Ländern durch eine geeignete Werbung so auszufüllen, daß die notwendige Anzahl von jungen deutschen Germanisten ins Ausland geschickt werden kann - neben den Vorschlägen, die Herr Kollege Moersch soeben gemacht hat?
Herr Kollege Kahn-Ackermann, es wird sich in einer solchen Fragestunde schwer wirklich befriedigend behandeln lassen, ob und wo irgendwelche Versäumnisse vorliegen. Deswegen möchte ich dazu nicht Stellung nehmen. Mir scheint nach allem, was ich sehe, ein sehr wichtiger Punkt gerade darin zu liegen, daß die Bereitwilligkeit, in ausländischen Stellen tätig zu werden - ich sage das jetzt einmal im umfassendsten Sinne -, bei uns in Deutschland leider nicht so stark entwickelt ist, wie sie es nach meiner Meinung sein sollte.
Ich rufe dann die Frage VII/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, der in Frage VII/2 erwähnten gezielten Aktion entgegenzuwirken und Literatur, insbesondere auch Dokumentationen zum Problem der Wiedervereinigung den bekannten Instituten zur Verfügung zu stellen?
Die Antwort auf diese Frage, Herr Präsident, lautet wie folgt.
Die politische Öffentlichkeitsarbeit unserer Auslandsvertretungen zielt darauf ab, der Massenstreuung sowjetzonaler Hetzschriften durch eine sachliche Darstellung unserer überlegenen freiheitlichen Ordnung entgegenzuwirken. Unsere Vertretungen lassen es sich seit Jahren angelegen sein, gerade Hochschulkreisen im Ausland die politischen und rechtlichen Argumente unserer Deutschlandpolitik immer wieder deutlich zu machen. Zum gleichen Zweck wird in letzter Zeit das Ihnen bekannte Weißbuch „Die Bemühungen der deutschen Regierung und ihrer Verbündeten um die Einheit Deutschlands 1955 bis 1966" und vor allem seine in Fremdsprachen veröffentliche Einleitung an die germanistischen, juristischen und politologischen Universitätsinstitute im Ausland in beträchtlichem Umfang verteilt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn.
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen dieser Betreuungsmaßnahmen auch die Dokumentation zur Vertreibung der 13 Millionen Deutschen aus ihrer Heimat in englischer, französischer und spanischer Sprache zu versenden?
Herr Kollege Jahn, das ist eine Spezialfrage, die ich gern prüfen und auf die ich zurückkommen will.
Frage VII/4 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der Ostblockpropaganda in Entwicklungsländern, die in umgekehrten Verhältnissen zu ihren Leistungen steht und sich mit den gezielten Maßnahmen der deutschen Entwicklungspolitik nicht vergleichen kann, entgegenzuwirken?
Herr Präsident, die dritte Frage in diesem Zusammenhang wird wie folgt beantwortet. Zwischen Worten und Taten der SBZ gegenüber den Entwicklungsländern besteht in der Tat ein überaus krasses Mißverhältnis. Wenn man die effektiven Leistungen der Sowjetzone auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe, nämlich die Auszahlungen, in Verbindung setzt zu den Auszahlungen unserer Entwicklungshilfe, kommt man auf ein Verhältnis 1 : 100. Wir benutzen jede Gelegenheit, die Entwicklungsländer auf diesen Tatbestand hinzuweisen.
Im übrigen bemühen wir uns mit unserer eigenen politischen Öffentlichkeitsarbeit, der Ostblockpropaganda entgegenzuwirken. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die politische Selbstdarstellung. Träger unserer Maßnahmen sind hauptsächlich unsere Auslandsvertretungen, denen wir dabei eine gewisse Selbständigkeit einräumen, um sie von Fall zu Fall über die Methode entscheiden zu lassen, die den größten Erfolg verspricht.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die Entwicklungsländer sehr wohl zu unterscheiden wissen, auf welcher Seite echte Bereitschaft zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit vorhanden ist mit dem Ziel, ihnen wirklich zu helfen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jahn.
Ist die Bundesregierung bereit, für die Politik der Selbstdarstellung der Entwicklungshilfe bei allen von ihr geförderten Projekten in Anlehnung an Erfahrungen der Wirtschaftswerbung zu verfahren und einen gewissen Prozentsatz der Gesamtsumme für public relations zu verwenden?
Herr Kollege Jahn, ich möchte darauf sagen: Wir sind sehr gern bereit, immer von neuem und auch auf Ihre Anregung hin zu prüfen, in welcher Form diese politische Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden kann.
Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode - 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11 November 1966 3397
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn.
Sind Sie nicht auch der Meinung, Herr Minister, daß der für das Haushaltsjahr 1967 angesetzte Betrag von 0,2 % pro Projekt nahezu unwirksam bleiben muß und eine Erhöhung auf mindestens 1 bis 2 % gerechtfertigt wäre?
Herr Kollege Jahn, dies ist eine hervorragende Gelegenheit für das Hohe Haus, bei den Haushaltsberatungen Ihren Anregungen zu folgen, wenn es sie für begründet hält.
Frage VII/5 des Abgeordneten Gewandt:
Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge die Bundesregierung ihre Bemühungen zur Wiederherstellung normaler diplomatischer Beziehungen zu den arabischen Staaten in der jüngsten Vergangenheit verstärkt hat?
Herr Präsident, vielleicht erlauben Sie mir, die drei Fragen, die von den Herren Kollegen Gewandt, Rasner und Genscher gestellt worden sind, zusammen zu beantworten.
Einverstanden! Die Fragesteller sind auch damit einverstanden? - Ja! Dann rufe ich aus der Drucksache V/1092 noch die Fragen der Abgeordneten Rasner und Genscher auf:
Vor dem Hintergrund, daß in der Fragestunde des Bundestages am 15. September 1966 der Bundesaußenminister erklärt hat, die Bundesregierung sei bemüht, die Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen zu den arabischen Staaten zu erleichtern und vorzubereiten, frage ich, auf welche Weise die Bundesregierung glaubt, das in der arabischen Welt entstandene Mißtrauen über unsere Nahostpolitik ausräumen zu können?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Normalisierung des Verhältnisses zu den arabischen Staaten, insbesondere für die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen?
Die Antwort darauf lautet wie folgt. Die deutsche Regierung hat den Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch die arabischen Staaten außerordentlich bedauert. Ihr ist bekannt, daß in einigen Kreisen die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Israel als eine gegen die arabischen Staaten gerichtete Maßnahme mißverstanden worden ist. Ich möchte deshalb nochmals betonen, daß die deutsche Regierung den Austausch von Botschaftern mit Israel als einen normalen Schritt betrachtet, den fast alle Länder außerhalb der arabischen Welt vollzogen haben. Dieser Schritt war in keiner Weise gegen einen arabischen Staat oder gegen arabische Interessen gerichtet.
Die deutsche Regierung hat den aufrichtigen Wunsch, möglichst bald ein gutes Verhältnis zu allen arabischen Staaten auf der Grundlage gegenseitigen Verständnisses und gegenseitiger Achtung wiederherzustellen. Sie vertraut dabei auf die Einsicht der arabischen Regierungen und die Festigkeit der seit langem bestehenden engen Verbindungen zwischen
der arabischen Welt und Deutschland. Die deutsche Regierung hat dem Streben der arabischen Völker nach politischer Unabhängigkeit und nach wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt stets Verständnis und Sympathie in Wort und Tat entgegengebracht. Sie ist bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der in den arabischen Staaten bestehenden Erfordernisse auch künftig zur Entwicklung dieser Länder beizutragen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ferner darauf hinweisen, daß die deutsche Regierung ihren diesjährigen Beitrag für die humanitäre Hilfe der Vereinten Nationen an die Palästina-Flüchtlinge verdoppelt hat. Auch in der Zukunft wird sie der Notlage der Flüchtlinge ihre besondere Aufmerksamkeit schenken. Die deutsche Regierung ist zuversichtlich, daß sich die arabischen Staaten von unserem Wunsch nach freundschaftlichen Beziehungen überzeugen lassen und erkennen werden, daß ein Mißtrauen gegenüber der deutschen Nahostpolitik unbegründet ist.
Keine Zusatzfragen? - Dann rufe ich die Frage II/3 des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine größere Anzahl augenblicklich mit Zuwendungen amerikanischer Universitäten und Stiftungen oder mit Zuwendungen der jeweiligen Gastländer arbeitender deutscher Wissenschaftler in Asien, Latein-Amerika und Afrika sehr gerne einen der der Bundesrepublik zur Besetzung in diesen Läedern angebotenen Lehrstühle einnehmen würden?
Herr Präsident! Die Antwort auf diese Frage lautet wie folgt. Dem Auswärtigen Amt sind einige Professoren im Ausland bekannt, die sich um eine Weitervermittlung auf Lehrstühle an ausländischen Universitäten bemühen oder hierzu bereit sind. Dabei handelt es sich größtenteils um Vertreter von Fachgebieten, die nur selten gesucht werden. Es ist daher in den meisten bekanntgewordenen Fällen nicht möglich gewesen, von den Angeboten Gebrauch zu machen. Dies ist um so bedauerlicher, als in der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig Professorenmangel herrscht und es schwierig ist, Wissenschaftler zu finden, die bereit sind, für einige Zeit an ausländischen Universitäten zu lehren. Darauf habe ich schon bei einer vorausgehenden Frage hingewiesen. Ich wäre Ihnen daher dankbar, Herr Kollege, wenn Sie die Ihnen bekannten Professoren benennen würden, damit das Auswärtige Amt mit diesen wegen einer Weitervermittlung unverzüglich Verbindung aufnehmen kann.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, sind Sie sich bei dieser Antwort der Tatsache bewußt, daß unsere auswärtigen Missionen, nicht zuletzt durch die mangelnden Bewegungsmöglichkeiten der Kulturreferenten, gar nicht wissen, wie viele derartige Wissenschaftler draußen tätig sind und wo sie tätig sind? Sie können keine lückenlose Übersicht über die Zahl der jungen Leute gewinnen, die
deswegen ins Ausland gegangen sind, weil die deutschen Bedingungen nicht attraktiv genug und, ich möchte einmal sagen, auch nicht phantasievoll genug sind, um sich zunächst einmal bei deutschen Stellen zu bewerben.
Herr Kollege Kahn-Ackermann, wir haben kürzlich in einem anderen Zusammenhang schon einmal darauf hingewiesen, daß es ein Ausschreibungssystem, ein Annonciersystem usw. gibt, daß also schon einiges geschieht, um Zugang zu den Betreffenden zu finden. Aber ich erkläre mich sehr gern bereit, weiter darüber zu sprechen - ob in dem dafür geeigneten Ausschuß oder wo auch immer -, auf welche Weise eine größere, möglichst lückenlose Erfassung geeigneter Personen versucht werden kann. Wir teilen das Interesse, das Sie hier ausdrücken, völlig. Es wird um die Frage gehen, welche Methode - ich sage: möglicherweise - eine bessere personelle Übersicht und stärkere personelle Möglichkeiten eröffnen könnte.
Eine weitere Frage.
Darf ich dieser Antwort entnehmen, Herr Minister, daß Sie bereit sind, in Ihrem Hause und mit den damit befaßten Hilfsorganisationen einmal Überlegungen darüber anzustellen, wie in kurzer Zeit eine solche Erfassungsaktion effektiv eingeleitet werden kann?
Ich will das sehr gern tun und möchte noch einmal unterstreichen, daß das Anliegen, das Sie verfolgen, ein uns gemeinsames Anliegen ist.
Ich rufe die Frage II/4 des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Trifft es zu, daß der Schulverein der deutschen Alexander-vonHumboldt-Schule in Mexiko-City, die mit erheblichen Beträgen aus dem Schulfonds des Auswärtigen Amts subventioniert wird, aus dem Betrieb der Schule erhebliche Gewinne zieht, über deren Höhe die zuständigen Stellen in der Bundesrepublik nicht unterrichtet werden?
Die Antwort auf diese Frage, Herr Präsident, lautet wie folgt.
Dem Auswärtigen Amt sind seit Ende April dieses Jahres Vorwürfe zur Kenntnis gebracht worden, der private Träger der deutschen Schule in Mexiko-City erziele durch den Betrieb der Schule Gewinne, über die bisher eine Abrechnung nicht erfolgt sei. Das Auswärtige Amt hat daraufhin die Botschaft angewiesen, diese Vorwürfe zu klären.
Nun betragen aber die laufenden Kosten der Schule jährlich rund 2,5 Millionen DM, wovon 231 000 DM, also nicht ganz 10 %, aus Bundesmitteln stammen. Nachdem sich die Botschaft im Hinblick auf dieses große Haushaltsvolumen der Schule zur Nachprüfung der Frage, ob der Schulträger private Gewinne erziele, außerstande erklärt hat, ist Vorsorge getroffen worden, diese Aufgabe einem Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Das Ergebnis der Untersuchung des Wirtschaftsprüfers steht noch aus.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, ist dem Auswärtigen Amt bekannt, daß die Statuten des Schulvereins, der diese Schule trägt, einen derartigen Charakter haben, daß die Schule praktisch ein Unternehmen von wenigen Familien ist, an dem Besitzanteile vererbt werden können, bei dem in Erbfällen Gewinnausschüttungen stattfinden müssen und auch Jahresgewinne ausgeschüttet werden können, und steht die Tatsache, daß die Bundesrepublik dieser Schule auch Zuwendungen für die Errichtung neuer Gebäude gemacht hat - das letztemal, glaube ich, in Höhe von 1 Million DM -, nicht in krassem Widerspruch zu § 64 der Reichshaushaltsordnung?
Herr Kollege Kahn-Ackermann, ich weiß nicht, inwieweit die Zusammenhänge, die Sie gerade geschildert haben, im Amt bekannt sind; ich nehme an, sie sind bekannt. Mir persönlich sind sie nicht geläufig. Aber soweit diese Frage für die Behandlung der anderen Sache relevant sein sollte, könnten wir darauf zurückkommen, wenn wir den Bericht des Wirtschaftsprüfers haben.
Noch eine Frage.
Herr Minister, sind Sie bereit, die Sache nicht nur im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den deutschen gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch im Hinblick auf den kulturpolitischen Effekt prüfen zu lassen, der hinsichtlich der Führung der Schule und hinsichtlich der Behandlung der entsandten Lehrer auf Grund der Statuten entsteht?
Das wollen wir in diesem Zusammenhang gern tun.
Herr Abgeordneter Biechele, eine Zusatzfrage.
Hat die Bundesregierung - ich muß die Frage des Herrn Kollegen Kahn-Ackermann in einen größeren Zusammenhang stellen - die erheblichen Vorwürfe gegen die Deutsche Schule Alexander von Humboldt in Mexiko-Stadt geprüft, die in dem Schreiben der Evangelischen Deutschen Gemeinde in Mexiko und der Katholischen Deutschen Gemeinde in Mexiko vom 18. 4. 1966 an das Auswärtige Amt und in dem Schreiben von christlichen Eltern der Bundesrepublik Deutschland in Mexiko vom 24. 8. 1966 an den Herrn Bundesminister des Auswärtigen erhoben und belegt
worden sind, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die hier offenbar gewordenen Mängel zu beheben oder beheben zu helfen? Ich erinnere an den Komplex, der Gegenstand der Frage des Herrn Kollegen Kahn-Ackermann war, ich erinnere etwa an die Frage der Erteilung des katholischen und evangelischen Religionsunterrichts an dieser Schule, die ich der Bundesregierung mal in in der Fragestunde am 24. 3. 1966 vorgelegt habe. Es gibt hier noch eine ganze Reihe von Fragen.
Herr Kollege, diese Frage steht sicherlich insoweit in einem Zusammenhang mit der voraufgehenden, als es sich um dieselbe Schule handelt; aber es ist doch ein ganz anderes Thema, auf das ich nur unzulänglich vorbereitet bin. Das Entscheidende jedoch, was Sie vielleicht interessieren wird, ist folgendes. Es ist, wie ich dem Kollegen Dr. Aigner in Beantwortung eines Schreibens am 20. Oktober schriftlich mitgeteilt habe, dafür gesorgt, daß die deutschen Schüler der Deutschen Schule Mexico-City Religionsunterricht erhalten können. Das Auswärtige Amt hat nämlich den Kirchengemeinden Mittel zur Anmietung von Räumen in der Nachbarschaft der Schule für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Das deckt sicherlich einen Teil Ihrer Frage. Die nicht gedeckten Teile können wir vielleicht später noch einmal aufnehmen.
Eine weitere Frage.
Herr Bundesminister, sieht die Bundesregierung überhaupt eine Möglichkeit, helfend einzugreifen, wenn sie an ihrer bisherigen Auffassung festhält, die in einem Schreiben aus dem Bereich des Auswärtigen Amts in diesen Wochen enthalten ist, in dem es heißt, „daß gewisse Eigenheiten der rechtlichen Verhältnisse des Schulvereins auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der historischen Entwicklung zu berücksichtigen sind und daß grundsätzliche Änderungen der Statuten kaum zu verwirklichen sein werden"?
Diese Frage deckt sich in der Tat mit einigem, was der Kollege Kahn-Ackermann vorgetragen hat. Ob diese Auffassung aufrechtzuerhalten ist oder nicht, kann ich in diesem Augenblick und an dieser Stelle nicht sagen. Ich will mich gerne mit dieser Sache noch einmal beschäftigen, zumal ich diese Schule selbst kennengelernt habe. Ich habe aber die Vermutung, daß sich hinter der Antwort, die vom Auswärtigen Amt erteilt worden ist, in der Tat ziemlich harte Gegebenheiten verbergen, daß wir nämlich nicht in der Lage sind, an jedem Ort und an jeder Stelle tatsächlich die Schulgegebenheiten und -gelegenheiten zu schaffen, die wir vielleicht gern sehen möchten. Mit anderen Worten, wir müssen unter Umständen mit Gegebenheiten vorliebnehmen, die wir nicht ändern können. Ob das aber wirklich so ist, wie ich jetzt vermute, das mag eine gründliche Nachprüfung ergeben.
Die Frage II/5 des Herrn Abgeordneten Dr. Pohle:
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um eine hohe Qualität der bei der Kommission in Brüssel beschäftigten deutschen Mitarbeiter sicherzustellen?
Herr Präsident, die Antwort auf die Frage lautet wie folgt. Die Entscheidung darüber, wen sie als Beamten einstellen, treffen nach den im Beamtenstatut der Gemeinschaften vorgesehenen Verfahren die Kommissionen der EWG und der EAG und die Hohe Behörde der EGKS selbst.
Die Bundesregierung ist bemüht, hochqualifizierte Bewerber zu benennen, soweit sie für die Besetzung der wenigen leitenden Beamtenposten von den Kommissionen darum gebeten wird. In allen übrigen Fällen geben die Rechtsvorschriften der europäischen Gemeinschaften der Bundesregierung ebenso wie den Regierungen der anderen Mitgliedsländer keine Befugnisse zu Personalvorschlägen.
Eine gute Qualifizierung deutscher Beamter der europäischen Gemeinschaften sowie sonstiger internationaler Organisationen fördert die Bundesregierung durch eine Verbesserung der fachlichen und sprachlichen Ausbildung der Anwärter für den internationalen Dienst durch Kurse. Diese werden nach den Vorschlägen des Loschelder-Gutachtens II seit Frühjahr 1966 für Angehörige des deutschen öffentlichen Dienstes veranstaltet. Ferner fördern wir durch interministerielle Sprachkurse, durch internationalen Beamtenaustausch und durch die Entsendung von Praktikanten zu den internationalen Behörden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Pohle.
Herr Bundesminister, werden, soweit die in Brüssel tätigen Beamten aus dem Bereich der Bundes- oder Landesministerien kommen, diese Beamten - um hochqualifizierten Kräften eine zweitweise Beschäftigung in Brüssel zu gewährleisten - aus dem Staatsdienst beurlaubt, in den sie später wieder unter Wahrung der Anciennität zurückkehren können?
Ich darf einmal die augenblickliche Lage schildern. Beamte des Bundes können nach den Richtlinien des Bundesministers des Innern vom 21. April 1960 für die Entsendung von Bundesbediensteten in öffentliche, zwischenstaatliche oder überstaatliche Organisationen unter Wahrung der Anciennität beurlaubt werden und anschließend in den nationalen Dienst zurückkehren. Während ihrer Beschäftigung im internationalen Dienst werden sie von ihren Heimatbehörden auf einer Leerstelle geführt, auf der sie auch befördert werden können. Die meisten Bundesländer haben sich den oben genannten Bundesrichtlinien angeschlossen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Pohle.
Herr Bundesminister, kann bei der von der Kommission geforderten stärkeren Besetzung der Brüsseler Verwaltung z. B. in den Generaldirektionen Wettbewerb und Landwirtschaft mit einer Verkleinerung des entsprechenden Beamtenapparates in den Ministerien der Bundesrepublik und beim Bundeskartellamt gerechnet werden?
Herr Kollege Dr. Pohle, das so aus dem Stegreif zu beantworten, ist schwer möglich. Ich will aber gern eine schriftliche Antwort auf diese Frage geben.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Brück.
Herr Bundesminister, Sie sprachen von den Leerstellen. Ich darf Sie fragen: Sind dann die bei den europäischen Gremien beschäftigten Beamten entsprechend den vergleichbaren einzurangieren, damit auch gewisse Maßstäbe gesetzt werden und damit die Leute bei ihrer Rückkehr keinen Nachteil erleiden?
Herr Kollege Brück, der Haushalt des Bundes - ich habe den des Auswärtigen Amtes optisch vor ) mir - weist nach, welche Stellen als Leerstellen für diesen Zweck geführt werden. Ich habe gesagt, daß in diesem Rahmen auch eine Beförderung möglich ist. Natürlich wird immer ein gewisser Zweifel bestehen können, welches bei einem weiteren Aufrücken draußen die richtige inländische Bewertung ist, und es wird dabei sicherlich Fälle geben, in denen unter Umständen Enttäuschungen unvermeidbar sind. Trotzdem wird man sich bemühen müssen, in einer angemessenen und, ich möchte sagen, in einer natürlichen Weise bei Bewährung im Ausland auch mit einer Beförderung im Inland nachzukommen.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache V/1085. Ich rufe die Frage X/1 des Herrn Abgeordneten Dröscher auf:
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und die notwendige Umwandlung vieler brachliegender Flächen, insbesondere ausgedehnter Hanglagen, fördernd, wenn zur Erlangung der staatlichen Hilfe vorgeschrieben bleibt, daß die Beteiligten als Landwirte im Sinne des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte zu gelten haben?
Die Förderung der Umwandlung brachliegender Flächen und von Meliorations-arbeiten ist nicht ausschließlich auf Alterskassenbetriebe abgestellt. Das gilt sowohl für Meliorationen als Teilmaßnahmen innnerhalb bestimmter Förderungsprogramme als auch für die Aufforstung brachliegender Flächen im Rahmen der Verbesserung der Agrarstruktur.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher.
Herr Bundesminister, ist Ihnen nicht bekannt, daß z. B. die Grundstücksregelungskosten, also die Kosten, die entstehen, wenn mehrere Kleineigentümer ihre Flächen zum Zwecke einer sinnvollen Aufforstung zusammenlegen wollen, nicht beihilfefähig sind, wenn es sich nicht um Betriebe im Sinne des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte handelt?
Das ist mir sehr wohl bekannt. Aber Ihre Frage hat sich nicht spezifisch darauf bezogen. Vielmehr bezog sie sich ganz allgemein auf die Umwandlung brachliegender Flächen, insbesondere von Hanglagen, und nicht auf die Frage der Ihrerseits erwähnten Nebenkosten. Ich bin aber mit Ihnen der Meinung, daß hier kein Unterschied gemacht werden sollte.
Herr Abgeordneter Dröscher!
Herr Bundesminister, wären Sie da wir uns wohl darüber einig sind, daß zu der Umwandlung natürlich auch die grundstücksmäßige Zusammenführung dieser Flächen gehört, bereit, die bestehenden Bestimmungen im Sinne der von Ihnen schon vorhin betonten grundsätzlichen Bereitschaft zu ändern?
Ich werde mit den Ländern in Verhandlungen eintreten.
Ich rufe die Frage X/2 des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Verhandlung vor dem Seeamt Husum ausgesetzt werden mußte, weil das Seeamt die Frage nicht zu klären vermochte, ob Dänemark eine neue Berechnung seiner Hoheitsgewässer vorgenommen hat?
Ich bitte, die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé zusammen beantworten zu dürfen.
Bitte sehr. Dann rufe ich zusätzlich die Frage X/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé auf:
Wie erklärt es sich die Bundesregierung, daß das Seeamt Husum in der in Frage X/2 erwähnten Verhandlung in der mir von der Bundesregierung ({0}) am 10. Dezember 1965 erteilten Antwort wegen der Fischereigrenzen in den deutsch-dänischen Gewässern ebenfalls keine sichere Handhabe zu sehen vermochte?
Bitte, Herr Minister!
Ich beantworte diese Fragen im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminister für Verkehr. In der von Ihnen, Herr Abgeordneter, erwähnten Verhandlung des Seeamtes Flensburg in Husum am 20. Oktober 1966 wurde die Aufbringung eines deutschen Fischkutters durch die dänische Fischereiaufsicht untersucht. Dem Kutter wurde von dänischer Seite unbefugter Fischfang in den dänischen Hoheitsgewässern vorgeworfen. Die Verhandlung vor dem deutschen Seeamt wurde ausgesetzt, um nähere Feststellungen über den Verlauf der dänischen Dreimeilengrenze am Aufbringungsort zu treffen. Das Seeamt hat das Fischereiamt des Landes Schleswig-Holstein um Auskunft gebeten. Das Fischereiamt seinerseits führt in seiner Stellungnahme aus, daß die dänischen Aufsichtsbehörden bei der Berechnung der Dreimeilengrenze westlich von Röm von einer geraden Linie zwischen dem Römer Flach und Sylt ausgehen. Die Rechtsgrundlagen für eine solche Berechnung werden zur Zeit noch geprüft.
In meiner Antwort vom 10. Dezember 1965 auf Ihre Anfrage betreffend die dänische Fischereigrenze habe ich u. a. ausgeführt, nach welcher Methode Dänemark seine Hoheitsgewässer abgrenzt. Der genaue Verlauf der Drei-Meilen-Grenze vor einem bestimmten Küstenabschnitt läßt sich aus einem solchen allgemeinen Hinweis natürlich nicht ermitteln. Es ging seinerzeit auch nur um die Frage, ob Dänemark eine neue Methode für die Abgrenzung seiner Hoheitsgewässer eingeführt habe. Das ist nach wie vor nicht der Fall.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Tamblé.
Herr Bundesminister, ist die Bundesregierung nunmehr nach Kenntnis des Sachverhalts - auf die Rechtsunsicherheit habe ich bereits Ende vergangenen Jahres hingewiesen - bereit, unverzüglich mit den dänischen Behörden Verhandlungen aufzunehmen, um die Frage der Hoheitsgrenzen eindeutig zu klären?
Herr Kollege, Beschwerden gegenüber Dänemark haben wir nicht vorgebracht. Ob die Festlegung des Verlaufs der Drei-MeilenZone internationalen Rechtsregeln entspricht, ist zur Zeit in einem Rechtsstreit anhängig. Ich würde vorschlagen, daß wir den Ausgang des Rechtsstreites abwarten und dann erst Konsequenzen ziehen, wenn das notwendig sein sollte.
Eine weitere Frage.
Wie beurteilen Sie, Herr Bundesminister, die Feststellung eines Sprechers des dänischen Außenministeriums, daß es nach dänischer Auffassung über den Verlauf der Seegrenzen keinerlei Unklarheiten gebe und daß nach Auskunft dieses dänischen Sprechers diese Grenzziehung auch den deutschen Behörden bekannt sein müsse?
Ich möchte sagen, daß es sich hier um eine anwaltschaftliche Äußerung handelt, die einen Standpunkt in einer Streitangelegenheit wiedergibt.
Eine weitere Frage.
Herr Bundesminister, wie sollen sich die deutschen Fischer bis zur Klärung dieser Frage verhalten?
Ich glaube, sie sollten sich entsprechend den Unterlagen verhalten, die ihnen zur Verfügung gestellt werden und in denen die Grenzziehung nach unserer Auffassung genau angegeben ist.
Ich rufe die Frage X/4 des Herrn Abgeordneten Weigl auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der ostbayerischen Fischzüchter, daß die diesjährigen Schwierigkeiten im Karpfenabsatz auf überhöhte Einfuhren aus Ostblockländern zurückzuführen sind?
Herr Kollege, ich muß die Frage mit Nein beantworten. Die Karpfeneinfuhren aus Ostblockländern haben noch nicht begonnen. Sie sind erst ab 15. November zugelassen. Außerdem wurden die Karpfenkontingente der Ostblockländer gegenüber 1965 nicht angehoben.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage X/5 des Herrn Abgeordneten Fellermaier auf:
Ist aus der Äußerung des Bundesministers Höcherl, wonach wegen der „gegenwärtigen Kostenentwicklung auch der Brotgetreidepreis noch einmal überprüft werden müsse", zu schließen, daß die Bundesregierung die Kommission der EWG erneut auffordern wird, die am 15. Dezember 1964 festgelegten und ab 1, Juli 1967 anzuwendenden gemeinsamen Getreidepreise zu revidieren?
Die Frage besteht aus mehreren Bestandteilen. Zunächst möchte ich zu dem Teil Stellung nehmen, der die Frage des Brotgetreidepreises betrifft.
Ich habe zum Ausdruck gebracht, daß ich mir vorstellen könnte, daß die am 1. Juli 1967 eintretende Verringerung der Getreidepreise auch Konsequenzen für den Brotpreis haben müßte.
Was nun die Frage der Getreidepreise selbst betrifft, die ja am 1. Juli 1967 ein gemeinsames europäisches Niveau erreichen, so geht es einmal um die absolute Höhe und zum anderen um das Preisverhältnis von Brot- und Futtergetreide.
Die Bundesregierung hat bereits bei der Beratung des sogenannten Revisionsberichts der EWG-Kommission im Juni dieses Jahres im Ministerrat in Brüssel eingehend dargelegt, daß die von der Kom3402
mission gelieferten Unterlagen angesichts der Kostenentwicklung eine Revision der Getreidepreise rechtfertigen würden. Damals wurde deutscherseits formell eine Verengung des Preisverhältnisses zwischen Brot- und Futtergetreide durch Anhebung des Gersten- und Maispreises beantragt.
Die Richtigkeit einer solchen Forderung wurde inzwischen durch mehrere wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt. Ich darf auf ein neues Gutachten verweisen, das Professor Dr. Strecker aus Völkenrode erst kürzlich publiziert hat. Obwohl die Begründung für den deutschen Antrag im Ministerrat unwiderlegt blieb, ja sogar weithin Zustimmung gefunden hat, ist aus politischen Gründen eine Zustimmung der übrigen Partner nicht erteilt worden. Die Bundesregierung wird sich aber weiterhin für eine laufende Beobachtung der Getreidepreisbeschlüsse vom 15. Dezember 1964 einsetzen und gegebenenfalls bei entsprechender Entwicklung der Kosten das Notwendige veranlassen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Fellermaier.
Herr Minister, darf ich Sie fragen, in welchem Umfang Sie die Konsequenzen ziehen, die sich aus der Verbilligung des Brotgetreides am 1. Juli 1967 ergeben könnten?
Herr Kollege, ich muß sagen: Gott sei Dank oder leider kann ich keine Konsequenzen ziehen, weil die Preisbildung, was den Brotpreis betrifft, nicht durch das Ernährungsministerium stattfindet. Es handelt sich hier um einen Preis, der sich auf dem Markt einspielt; dazu kommt, daß in diesem Produkt viele Preis- und Kostenelemente stecken, die nichts mit Getreide zu tun haben.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Fellermaier.
Würden Sie aber mit mir nicht der Meinung sein, daß das Einpendeln am Markt darauf hinauslaufen müßte, es zu einer Verbilligung kommen zu lassen?
Ich bin Ihrer Meinung und habe ihr wiederholt Ausdruck gegeben.
Herr Abgeordneter Bading zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, Sie haben gesagt, daß im Ministerrat in Brüssel dem Anspruch Deutschlands auf eine Überprüfung aus politischen Gründen nicht stattgegeben worden ist. Hat sich die Bundesregierung diesen politischen Gründen angeschlossen?
Die Bundesregierung hat auf ihrem Standpunkt beharrt. Sie ist aber in einer Mehrheitsabstimmung unterlegen, wie das in einer Gemeinschaft eben vorkommen kann. Wir werden das in der Zukunft jedoch durch Beharrlichkeit auszugleichen versuchen.
Sie erachten also die politischen Gründe als für die Bundesregierung nicht maßgebend?
Nein, der Begriff „politische Gründe" bedarf einer konkreten Ausfüllung. Wahrscheinlich hat es sich bei diesen politischen Gründen darum gehandelt, daß ein einmal feierlich gefaßter Beschluß vom Jahre 1964 nicht so ohne weiteres aufgehoben werden sollte. Einer solchen Überlegung steht die Bundesregierung nicht fern, obwohl es auch andere, sehr konkrete und zutreffende sachliche Gründe für den Standpunkt der Bundesregierung gegeben hat.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, heißt „politische Gründe" in diesem Falle, daß die französischen Interessen stärker waren als gute deutsche Argumente?
Nein, das waren nicht nur die französischen Interessen, sondern wir waren in der Relation 5 : 1. Vielleicht ist die Formulierung „politische Gründe" ein internationaler Höflichkeitsakt, den ich hier vorgetragen habe.
Eine weitere Frage, Herr Moersch.
Sind Sie bei dieser Debatte sehr ungern unterlegen?
Ich unterliege immer ungern, aber ich bin trotzdem ein guter Verlierer, wie ich hoffe.
({0})
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe dann auf aus der Drucksache V/1092 die Fragen des Herrn Abgeordneten Jacobi ({0}) aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes:
Welches Ergebnis hatte die vom Bundespressechef, Staatssekretär von Hase, in der Fragestunde der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Oktober 1966 zugesagte Überprüfung der Beziehungen zwischen einem Angehörigen des Bundeswohnungsministeriums und der Verlagsgesellschaft m. b. H. für Gegenwartskunde in Dinslaken?
Wann und wo wurde die in Frage I 1 genannte Verlagsgesellschaft gegründet?
Vizepräsident Dr. Dehler
Wer waren und sind die Gesellschafter der in Frage I/1 genannten Gesellschaft?
Sie werden beantwortet von dem Bundesminister für Wohnungwesen und Städtebau. Bitte, Herr Staatssekretär!
Die in diesen Tagen abgeschlossene Überprüfung der Angelegenheit, die Herr Staatssekretär von Hase in der Fragestunde des Hohen Hauses am 5. Oktober 1966 angekündigt hatte, hat folgendes ergeben.
Die Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde mbH ist am 21. Januar 1961 errichtet und am 27. Juni 1961 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn eingetragen worden. Am 24. Mai 1966 ist eine Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht in Dinslaken erfolgt, nachdem die Gesellschafter zuvor eine Sitzverlegung dorthin vereinbart hatten.
Gesellschafter der Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde sind Herr Willi Kahlert aus Dinslaken, Im Bremerkamp 10, mit einem Gesellschafteranteil von 60 %, und Frau Renate Klingenburg aus Bad Godesberg, Am Buchenhang 1, mit einem Gesellschafteranteil von 40 %. Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Kahlert, nachdem Frau Klingenburg am 1. März 1966 aus der Geschäftsführung ausgeschieden ist. Frau Renate Klingenburg ist die Mutter eines im Bundesministerium für Wohnungswesen und Städtebau beschäftigten Angestellten. Dieser war zum Zeitpunkt der Auftragserteilung an die Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde im Juni 1966 als Referent für Öffentlichkeitsarbeit tätig. Diese verwandtschaftliche Beziehung war seinerzeit der Leitung meines Ministeriums nicht bekannt.
Als Ergebnis der in meinem Hause und im Bundespresseamt erfolgten Prüfung kann festgestellt werden, daß die Ausschreibungen und Auftragsvergabe in den Händen dieses Referenten für Öffentlichkeitsarbeit lagen. Er hatte neben der Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde zwei weitere Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die auf die Aufforderung eingegangenen schriftlichen Angebote sind in meinem Hause und in dem zuständigen Referat des Bundespresseamtes überprüft worden. Es wurde gemeinsam festgestellt, daß das Angebot der Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde das günstigste war, zumal die Gesellschaft nicht nur die Herstellung übernehmen, sondern auch als Herausgeber zeichnen und alle Verteilungsaufgaben durchführen wollte und auch tatsächlich durchgeführt hat.
Eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen einem Auftragnehmer und einem Mitarbeiter einer auftragerteilenden Stelle ist wohl an sich kein Hinderungsgrund für die Erteilung eines Auftrages, wenn dieser der günstigste ist. Es muß allerdings in einem solchen Falle erwartet werden, daß auch die Formalitäten des Ausschreibungsverfahrens mit besonders exakter Sorgfalt beachtet werden, damit jeder Verdacht einer Bevorzugung ausgeschlossen wird.
Der Referent hätte deshalb die Auftragsvergabe einem anderen Bediensteten meines Hauses überlassen müssen, um auch jedem Anschein einer Bevorzugung dieser Firma vorzubeugen. Im übrigen hätte er seine Vorgesetzten von der verwandtschaftlichen Beziehung zu der Mitgesellschafterin der Verlagsgesellschaft in Kenntnis setzen müssen, bevor er die Aufforderung zur Angebotsabgabe auf diese Firma erstreckte.
Da die Überprüfungen ergeben haben, daß das Angebot der Verlagsgesellschaft für Gegenwartskunde das günstigste war, ist ein Schaden für den Bund durch die Auftragserteilung nicht entstanden. Dennoch ist der Angestellte von der Pressearbeit abgelöst und in eine Fachabteilung versetzt worden, um sicherzustellen, daß Interessenkollisionen für die Zukunft in jedem Fall ausgeschlossen werden.
Herr Abgeordneter Jacobi zu einer Zusatzfrage.
Sind weitere Aufträge der Bundesregierung an diese Verlagsgesellschaft vergeben worden?
Ja, Herr Abgeordneter, von seiten meines Ministeriums hat die Verlagsgesellschaft im Jahre 1965 einen Auftrag über die Herstellung einer Beilage zu einem von der Verlagsgesellschaft herausgegebenen Informationsdienst für Werkzeitschriften im Betrage von rund 3500 DM erhalten.
Nach einer Auskunft des Bundespresseamts hat die Verlagsgesellschaft in den Jahren 1961, 1962 und 1965 drei Aufträge des Bundespresseamtes über die Herstellung und Verteilung von Flugschriften sozialpolitischen Inhalts erhalten. Diese drei Aufträge bewegten sich in einer Größenordnung von insgesamt 21 000 DM. Es handelte sich bei diesen Aufträgen nicht um solche meines Ministeriums. Ob andere Ressorts Aufträge erteilt haben, ist mir nicht bekannt.
Eine weitere Frage.
Hat bei den Aufträgen des Bundespresse- und Informationsamts die Tatsache eine Rolle gespielt, daß die Mitgeschäftsführerin und Mitinhaberin Frau Klingenburg zu der Zeit, als diese Aufträge des Bundespresse- und Informationsamts an die Verlagsgesellschaft erteilt wurden, Angestellte des Bundespresse- und Informationsamts war?
Herr Bundestagsabgeordneter, nach meiner Unterrichtung ist Frau Klingenburg bereits im Jahre 1961 aus dem Bundespresseamt ausgeschieden. Die von mir eben erwähnten drei Aufträge des Bundespresseamts lagen in den Jahren 1961, 1962 und 1965. Um Ihre Frage genau beantworten zu können, müßte ich al3404
lerdings eine Rückfrage beim Bundespresseamt halten. Ich darf mir erlauben, vorzuschlagen, daß die Frage vom Bundespresseamt Ihnen gegenüber schriftlich beantwortet wird.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Jacobi.
Darf ich bitten, in diese Prüfung auch die Tatsache einzubeziehen, daß die genannte Dame nach dem Ausscheiden aus dem Bundespresse- und Informationsamt in einer Organisation beschäftigt war und nach wie vor ist, die zum Bundespresse- und Informationsamt amtliche Beziehungen unterhält, und gleichzeitig die Frage zu beantworten, ob die Bundesregierung die Koppelung einer dienstlichen Tätigkeit mit Privatgeschäften für zulässig hält.
Soweit mir bekannt ist, ist Frau Klingenburg seit ihrem Ausscheiden aus dem Bundespresseamt bei Inter Nationes beschäftigt. Inwieweit dort Querverbindungen zum Bundespresseamt in diesen Fragen bestehen, ist mir nicht bekannt. Ich darf vorschlagen, daß auch diese Frage vom Bundespresseamt unmittelbar beantwortet wird.
Noch eine Frage.
Darf ich eine letzte Frage
stellen: Ist die Bundesregierung bereit, die in der Fragestunde vom 5. Oktober und heute erörterten Komplexe zum Anlaß zu nehmen, in geeigneter Form den Behörden noch einmal dringlich vorzustellen, daß bei der Vergabe von Aufträgen nach strengen Maßstäben zu verfahren ist und daß sichergestellt sein muß, daß weder verwandtschaftliche noch persönliche noch politische Beziehungen den freien Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einengen oder gar ausschalten?
Herr Bundestagsabgeordneter, das Verfahren bei der Erteilung solcher Aufträge ist in der Verdingungsordnung für Leistungen geregelt. Ich bin gern bereit, prüfen zu lassen, ob die Bestimmungen ausreichend und präzise genug gefaßt sind, und, auch wenn das der Fall ist, zu veranlassen, daß sie bei den auftragsvergebenden Ressorts noch einmal in Erinnerung gerufen werden.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß vor dem Oktober 1965 unter anderem im Bundeswohnungsbauministerium solche Aufträge wiederholt per Telefon und durch Freundschaftsgespräch vergeben worden sind?
Das ist mir nicht bekannt. Ich weiß wohl, daß diese Aufträge immer im engsten Einvernehmen mit dem Bundespresseamt vergeben worden sind. Die Mittel sind ja auch Mittel, über die das Bundespresseamt verfügt.
Hielten Sie es dann für zulässig, Herr Staatssekretär, daß solche Vergaben nicht auf ordnungsgemäßem Wege, etwa durch Ausschreibung, sondern, wie gesagt, per Freundschaft und per Telefon erfolgen?
Ich kann diese Ihre Frage sicher nicht bestätigen, daß Vergaben „per Freundschaft und per Telefon" erfolgen. Das Verfahren, das hier angewandt worden ist, nämlich das einer beschränkten Ausschreibung, ist, soweit ich weiß, das seit vielen Jahren im Bundespresseamt übliche.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Frage III/2 aus der Drucksache V/1092 des Herrn Abgeordneten Buschfort:
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Situation in der Textilindustrie allgemein?
Die deutsche Textilindustrie gehört zu den Bereichen unserer Volkswirtschaft, deren Entwicklung nicht immer und überall gleichzügig mit dem industriellen Gesamtwachstum verläuft. Ihre bisherige Entwicklung kann bei nicht zu übersehenden Unterschieden in einzelnen Sparten dennoch positiv beurteilt werden, insbesondere wenn man die großen Schwierigkeiten, denen sich die Textilindustrie gegenübersieht, berücksichtigt.
Neue Rohstoffe, technischer Fortschritt, Änderung der Verbrauchergewohnheiten und wachsende weltumspannende Integration haben in der Textilindustrie der gesamten Welt tiefgreifende Strukturwandlungsprozesse ausgelöst. Von ihnen bleibt auch die deutsche Textilindustrie nicht verschont. Sie beanspruchen sogar alle ihre Kräfte. Die Intensität dieses Prozesses dürfte sich auch in den kommenden Jahren nicht abschwächen. Er zwingt die deutschen Unternehmen, ihre Kräfte so zu ordnen, daß sie optimal zum Zuge kommen. Die bisherigen Anpassungsbemühungen der deutschen Textilindustrie sind bemerkenswert und von Erfolg begleitet.
Herr Kollege, ich habe erst vor einiger Zeit eine Aussprache mit Gesamttextil gehabt, habe mir die besonderen Nöte vortragen lassen und in einigen Fällen, wo ein auch nach meiner Meinung vom Standpunkt des fairen und gleichen Wettbewerbs nicht hinzunehmender Druck vorherrscht, Abhilfe zugesagt. Die Maßnahmen sind eingeleitet.
Herr Abgeordneter Buschfort, bitte.
Herr Minister, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß das im September 1967 auslaufende Weltbaumwollabkommen verlängert wird?
Ich habe mich gerade über diese Frage mit Gesamttextil unterhalten, und ich möchte sie gern auch im Zusammenhang mit anderen Komplexen sehen. Ich glaube aber, ich kann Ihre Frage im Prinzip bejahen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Minister, in Belgien wird bekanntermaßen eine Antidumpingmethode angewandt. Wäre es nicht ratsam, einmal zu prüfen, ob diese Methode auch für unsere Textilindustrie gut wäre?
Herr Kollege, wir haben ja ein Antidumpinggesetz bekommen. Ich möchte vor allen Dingen erreichen, daß im Textilsektor ein einheitliches Vorgehen innerhalb der EWG erzielt wird. Leider muß ich sagen, daß diese Bemühungen bisher wenig Erfolg gehabt haben. Ich fürchte, wenn die anderen sich nicht auf eine gleiche Basis stellen, daß wir unsererseits dann leider Gegenmaßnahmen ergreifen müssen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Minister, aus Pressemitteilungen konnte ich entnehmen, daß gewisse Einfuhren aus Hongkong jetzt ein klein wenig ausgeglichen werden sollten. Besteht die Möglichkeit, diesen Ausgleich - wenn ich die Pressemeldung richtig verstanden habe - auch auf andere Importländer auszudehnen?
Herr Kollege, die Verfahren sind angelaufen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich mich während der laufenden Verfahren dazu nicht äußere. Aber Sie haben recht: die Bemühungen laufen.
Eine weitere Zusatzfrage.
van Delden ({0}) : Herr Minister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß man der Textilindustrie gar nicht oft genug empfehlen kann, von den Kooperationsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, damit -- unbeschadet der Frage der bekannten Wettbewerbsverzerrungen - gewisse leider unvermeidliche „Flurbereinigungen" innerhalb einzelner Sparten erleichtert und schneller vollzogen werden können?
Herr Kollege van Delden, bei der von mir erwähnten Besprechung habe ich gerade diese Gelegenheit wahrgenommen und darauf hingewiesen, daß man alle Möglichkeiten der Kooperation ausnutzen sollte. Ich habe auch von seiten des Ministeriums jede Unterstützung dafür zur Verfügung gestellt.
Frage 111 /5 des Herrn Abgeordneten Brück ({0}).
Gerade in der Baumwollindustrie vollzieht sich aus den soeben genannten Gründen ein Strukturwandel. -
Das ist noch die Antwort auf die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Buschfort? Ich dachte, die drei Fragen seien insgesamt beantwortet worden. Wenn das nicht der Fall ist, ist Herr Abgeordneter Buschfort bei den Zusatzfragen begünstigt worden.
Zweite Frage III/3 - des Herrn Abgeordneten Buschfort:
Sind der Bundesregierung die sozialstrukturellen Auswirkungen des Rückganges der Baumwolltextilindustrie in den einseitig von dieser Industrie bestimmten Gebieten bekannt?
Gerade in der Baumwollindustrie vollzieht sich aus den eben genannten Gründen ein struktureller Wandlungsprozeß. In vereinzelten Fällen können sich dabei auch Schwierigkeiten sozialer Art ergeben. Das wird von der Bundesregierung keineswegs verkannt. In Gebieten, deren Industriestruktur vorwiegend durch die Baumwollindustrie bestimmt ist, verdienen solche Gefahren natürlich besondere Aufmerksamkeit. Wenn in jüngster Zeit beispielsweise vereinzelt Betriebe stillgelegt oder Arbeitskräfte entlassen wurden, so ist das aber keineswegs als allgemeines Symptom für eine Krisenlage der Baumwollindustrie in diesem Gebiet zu werten.
Ich rufe die Frage III/4 des Abgeordneten Buschfort auf:
Ist die Bundesregierung bereit, für die in Frage III3 genannten Gebiete ein Förderungsprogramm aufzustellen, das sowohl der ansässigen Baumwolltextilindustrie den Übergang in den Gemeinsamen Markt ermöglicht, als auch die Erwerbsbasis der ansässigen Bevölkerung verbreitert?
Die Bundesregierung stellt in den wirtschaftsschwächsten Gebieten der Bundesrepublik und im Zonenrandgebiet aus ihrem Regionalen Förderungsprogramm finanzielle Hilfen zur Stärkung der Wirtschaftskraft dieser Gebiete und damit zur Verbesserung der Einkommensmöglichkeiten der dort ansässigen Bevölkerung zur Verfügung. Daneben haben die Länder, die primär für die regionale Wirtschaftspolitik zuständig sind, für wirtschaftlich schwach strukturierte Gebiete Landesförderungsprogramme aufgestellt, aus denen entsprechende Hilfen gegeben werden. Die vorwiegend in ihrer Wirtschaftsstruktur durch die Baumwollindustrie bestimmten Gebiete Oberfrankens und des Münsterlandes werden bereits mit den Hilfen der genannten Programme unterstützt.
Außerdem stehen unabhängig vom Standort der Unternehmen zinsgünstige Kredite aus dem ERP-Sondervermögen für solche Wirtschaftszweige zur Verfügung, die wegen der zunehmenden internationalen Verflechtung besonderen Anpassungsproblemen gegenüberstehen. Von dieser Möglichkeit hat
4O6
auch die Baumwollindustrie sehr stark Gebrauch gemacht.
Die Bundesregierung ist daher der Meinung, daß mit den regionalen Förderungsprogrammen des Bundes und der Länder wie auch mit den erwähnten ERP-Mittel ausreichende Hilfen bereitstehen, um eventuell auftretenden Schwierigkeiten zu begegnen.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage III/5 des Abgeordneten Brück ({0}) auf:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung in der Saar-Studie des Instituts für Allgemeine Wirtschaftsforschung der Universität Freiburg, im Saarland müßten bis 1980 100 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden?
Herr Kollege Brück, die Untersuchung der Wirtschaftsstruktur des Saarlandes wurde von der Hohen Behörde mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums in Auftrag gegeben. Aber das Gutachten liegt noch nicht vor. Teile des Entwurfs sind einigen Stellen in einzelnen Exemplaren zur vertraulichen Vorberatung übermittelt worden. Die Angaben, die Sie machen, sind in diesem vorläufigen Gutachten. Aber ich möchte doch bitten, nicht vor der Abgabe eines Gutachtens eine Diskussion darüber zu beginnen. Ich möchte damit nicht erreichen, daß wir das Problem als solches etwa hier nicht behandeln. Ich habe dieses Gutachten ja gerade unterstützt, weil wir wissen, daß im Saarland besondere Probleme auftreten. Wir wollen ja gerade die Grundlagen erarbeiten, um diese Probleme überwinden zu können. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie bis zur Abgabe des Gutachtens auf eine Debatte dieses Gutachtens verzichten wollten.
Herr Abgeordneter Brück.
Herr Minister, glauben Sie nicht, daß gerade in diesem Falle besondere Eile geboten ist?
Natürlich ist besondere Eile geboten. Aus der Tatsache, daß eine Vorunterrichtung stattfindet, entnehme ich, daß auch die Gutachter das sehr wohl wissen. Ich selbst lege sehr viel Wert darauf, daß wir schnell zum Handeln kommen. Ich glaube, es ist Ihnen nicht unbekannt, welche Bemühungen das Bundeswirtschaftsministerium gerade zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Saarland unternommen hat.
Herr Abgeordneter Brück.
Gibt dieses Gutachten nicht Anlaß, weitere Regionen des Saarlandes, wenn nicht überhaupt das ganze Land, zu Bundesausbaugebieten zu erklären?
Ich muß ja erst das Gutachten haben, um darüber urteilen zu können.
Herr Abgeordneter Josten, eine Zusatzfrage.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob die Saar-Studie des Instituts für Allgemeine Wirtschaftsforschung der Universität Freiburg unter der Voraussetzung erarbeitet wird, daß 1980 noch die gleichen Landesgrenzen wie heute an der Saar bestehen?
Herr Abgeordneter Josten, diese Frage kann ich leider nicht beantworten.
Eine weitere Frage.
Herr Minister, sind Sie bereit, bei den Überlegungen um die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen den gesamten Wirtschaftsraum einzubeziehen, da z. B. Pendler von Rheinland-Pfalz zum Saargebiet sicher gern ihre Arbeitsplätze in diesem Gebiet zur Verfügung stellen, falls in ihrem Wohnbereich günstige Arbeitsplätze geschaffen werden?
Herr Kollege Josten, Landesgrenzen müssen ja wohl sein. Aber daß sie Wirtschaftsgrenzen zu sein haben, würde, glaube ich, niemand behaupten.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe die Fragen IV/1, IV/2 und IV/3 des Abgeordneten Burger auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die unterschiedlichen Altersgrenzen hinsichtlich der Ansprüche für Kinder, Halbwaisen und Vollwaisen auf Leistungen in den verschiedensten Gesetzen zu harmonisieren?
Kann damit gerechnet werden, daß analog dem Entwurf der Bundesregierung zum Dritten Neuordnungsgesetz zum Bundesversorgungsgesetz, in dem die Anhebung der Altersgrenze für Ansprüche auf Erziehungsbeihilfe, Kinderzuschlag und Waisenrente von 25 auf 27 Jahre vorgesehen ist, auch die Altersgrenzen für
e) Kinderzulage in der gesetzlichen Unfallversicherung ({0}),
b) Kinderzuschuß und Waisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung ({1}),
c) Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz ({2}) den Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes angepaßt werden, in welchem Kinderzuschlag ({3}) und Waisengeld ({4}) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden, ebenso auch die Ausbildungszulage gemäß § 14 a Abs. 1 BKGG?
Hält die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung studierender Kinder z. B. von Bediensteten der Deutschen Bundesbahn für gerecht, auch im Hinblick darauf, daß mit der Gewährung von Kinderzulagen auch andere Vergünstigungen, z. B. Freifahrten, verbunden sind?
Die schriftliche Antwort des Bundesministers für Familie und Jugend vom 10. November 1966 lautet:
Die Bundesregierung hält es für unbefriedigend, daß z. Z. auf mehreren Rechtsgebieten die Höchstaltersgrenzen, die für Leistungen für Kinder und Waisen gelten, unterschiedlich sind. Sie ist grundsätzlich bereit, darauf hinzuwirken, daß die inn Kindergeld- und im Sozialversicherungsrecht geltenden Höchstaltersgrenzen einheitlich auf die Vollendung des 27. Lebensjahres festgesetzt werden, sobald die Haushalts- und Finanzlage dies zuläßt.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde und der Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 23. November, 14.30 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.