Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Ich eröffne die heutige Sitzung.
Wir treten in die
Fragestunde
- Drucksachen V/970, V/980 ein und fahren in dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr fort. Ich rufe die Frage X/10 des Abgeordneten Jung auf:
Hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, zwischen Bonn und Weißenthurm - sei es bei Remagen oder bei Bad Kripp - eine weitere Rheinbrücke zu bauen, auch um die stark befahrene B 9 durch Anschluß an die rechtsrheinische B 42 zu entlasten?
Zur Beantwortung hat der Herr Bundesverkehrsminister das Wort.
Da die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Jung sachlich unmittelbar zusammenhängen, bitte ich, Frau Präsidentin -und Herr Kollege Jung, damit einverstanden zu sein, daß ich sie auch zusammen beantworte.
Herr Kollege Jung, Sie sind einverstanden? ({0})
- Das ist der Fall; ich ebenso. Dann rufe ich noch die Frage X/11 des Abgeordneten Jung auf:
Wann ist gegebenenfalls mit dem in Frage X/10 erwähnten Bau einer solchen Brücke zu rechnen?
Wir sind der Auffassung, Herr Kollege, daß der Bau einer neuen Rheinbrücke im Raum Sinzig, etwa in Verlängerung der Bundesstraße 266, der sogenannten Ahrtalstraße, auf die Dauer notwendig ist, aber zeitlich hinter anderen vordringlicheren Brückenbauprojekten im Mittel-Rhein-Gebiet, wie z. B. der Brücken bei Weißenthurm-Neuwied, bei Bonn ({0}) und bei Koblenz ({1}) noch zurücktreten muß. Mit dem Bau der neuen Rheinbrücke im Raume Sinzig kann daher schon allein aus
finanziellen Gründen frühestens im 4. Vierjahresplan, also in den 70er Jahren, begonnen werden.
Diese Brücke wird hauptsächlich der Verbindung der linksrheinischen Autobahn über das Ahrtal und über einen Anschluß an die zu erstellende Rottbitzestraße zur Autobahn Köln-Frankfurt dienen. Für die Entlastung der Bundesstraße 9 zwischen Sinzig und Bonn wird die linksrheinische Autobahn nach Köln mit dem Anschluß .von Gelsdorf nach Bonn über die neu gestaltete Bundesstraße 257 sorgen.
Die sehr stark vom Ausflugsverkehr benutzte Bundesstraße 42 zwischen Linz und Beuel soll vom durchgehenden Lastwagenverkehr möglichst freigehalten werden. Die Zeitungsangabe, die Rheinbrücke bei Sinzig werde die höchste Brücke Deutschlands werden, ist falsch. Es gibt zahlreiche Autobahnbrücken in der Bundesrepublik, die 100 m und mehr über der Talsohle liegen oder liegen werden. Nach den derzeitigen Planungen wird die Moselbrücke bei Winningen mit über 130 m über Talsohle in absehbarer Zeit die höchste Autobahnbrücke in der Bundesrepublik Deutschland sein.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten.
Herr Minister, ich darf Sie auf Grund Ihrer soeben gegebenen Antwort fragen: Hat Ihre Erklärung anläßlich Ihrer Besichtigungsreise in Rheinland-Pfalz am 5. September dieses Jahres in Sinzig nach wie vor Gültigkeit, wonach Sie mit guter Begründung auf den Plan für den Bau einer neuen Rheinbrücke in diesem Raum hingewiesen haben?
Ja, das entspricht auch meiner heutigen Antwort. Das ist ein vollständiges Festhalten an dem damals Dargelegten.
Ich rufe auf die Frage X/12 des Herrn Abgeordneten Dr. Hofmann:
Entsprechen die in der Öffentlichkeit ({0}) lautgewordenen Befürchtungen, daß die Bundesbahndirektion in Mainz in absehbarer Zeit aufgelöst werden soll, den Tatsachen?
Ist Herr Dr. Hofmann damit einverstanden, daß die Frage X/13 gleich mitbeantwortet wird? ({1})
Vizepräsident Frau Dr. Probst
Dann rufe ich noch die Frage X/13 des Abgeordneten Dr. Hofmann auf:
Hält es die Bundesregierung aus wirtschaftlichen, regionalen und strukturellen Gründen nicht für untragbar, daß nach der Auflösung der Bundesbahndirektion in Trier das Land RheinlandPfalz die letzte Bundesbahndirektion verlieren würde?
Danke vielmals, Frau Präsidentin. Ich bitte mir zu gestatten, daß ich die Fragen zusammen beantworte. Ich darf sie wie folgt beantworten.
Presse- und Rundfunknachrichten, Herr Kollege, eilen etwaigen Beschlüssen zumindest weit voraus. Die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn eingesetzte Organisationskommission hat dem Bundesbahnvorstand Vorschläge für eine Neuaufteilung des Bundesbahnnetzes und für die Abgrenzung der Direktionsbezirke gemacht. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn kann nunmehr in Gespräche mit den zuständigen obersten Stellen der berührten Länder über die von der Kommission vorgeschlagenen Lösungen eintreten. Außer mit den Ländern und den beteiligten Städten wird der Vorstand auch mit den Eisenbahnergewerkschaften und mit dem Hauptpersonalrat der Deutschen Bundesbahn entsprechende Gespräche führen. Erst dann wird der Vorstand der Deutschen Bundesbahn entscheiden, welche Vorschläge er dem Verwaltungsrat zur Beschlußfassung unterbreiten wird. Diese Beschlüsse des Verwaltungsrats bedürfen, wenn sie gefaßt werden, der Genehmigung durch den Bundesminister für Verkehr. Die danach durchzuführende notwendige Neuordnung wird sich über mehrere Jahre hinziehen, und zwar unter möglichster Vermeidung von Entlassungen, von personellen Härten und von unwirtschaftlichen Aufwendungen.
Tatsächlich werden alle bestehenden Direktionen von der Neuaufteilung mehr oder weniger betroffen. Bei dem erreichten Stand des technischen und wirtschaftlichen Strukturwandels können meiner Ansicht nach nicht alle Bundesbahndirektionen - nämlich 16 - aufrechterhalten werden. Eine Straffung der Organisation der Deutschen Bundesbahn, eine Organisation, die auf die Zeit nach dem 1. Weltkrieg zurückgeht, ist zur Anpassung des Leistungsangebots notwendig. Nur unter Ausnutzung aller Möglichkeiten kann den von allen Seiten bedauerten Verlusten der Deutschen Bundesbahn entgegengewirkt werden.
Zu der zweiten Frage darf ich noch bemerken, daß bei der Deutschen Bundesbahn Überlegungen angestellt sind, ob und in welcher Weise bei notwendigen Auflösungen oder Umgliederungen von Direktionen an dem bisherigen Direktionssitz zum Ausgleich zentrale Stellen der Deutschen Bundesbahn untergebracht werden können. Auch diese Frage, über die mir Unterlagen oder Vorschläge noch nicht vorliegen, soll zunächst mit den Ländern erörtert werden.
Ich möchte damit auch die Frage beantwortet haben, die mir Herr Kollege Stein schriftlich gestellt hat.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe dann die Fragen des Abgeordneten Picard, die Fragen III/1 und III/2 aus der Drucksache V/980, auf:
Ist die Bundesregierung in der Lage, darüber Auskunft zu geben, ob auch in anderen Ländern Versuche unternommen werden, in Kraftfahrzeugen die herkömmlichen Explosionsmotoren durch elektrische Antriebskraft zu ersetzen?
Ist die Bundesregierung bereit, solche wie in Frage III/1 genannten Versuche zu fördern, insbesondere auch das Problem der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung einer baldigen Lösung näherzubringen?
Ist Herr Abgeordneter Picard mit der gemeinsamen Beantwortung einverstanden?
({0})
- Herr Bundesminister, ich bitte um die Beantwortung der beiden Fragen.
Ich danke vielmals, Frau Präsidentin.
Betriebliche und wirtschaftliche Gründe haben bis zur Gegenwart, Herr Kollege, die Verwendung des Elektromotors in Kraftfahrzeugen an Stelle des Verbrennungsmotors beschränkt, obwohl seine Vorteile hinsichtlich der Luftreinhaltung und der Lärmminderung unbestritten sind. Die Forschung ist aber seit mehreren Jahren dabei, eine elektrische Energiequelle in Form der Brennstoffzelle zu entwickeln, die erwarten läßt, daß durch sie ein Teil der Hinderungsgründe entfällt, die gegenwärtig noch bestehen. Ich habe vor wenigen Tagen eine solche Brennstoffzelle auf dem Stand der Firma Brown, Boveri & Cie. auf der Schiffsmaschinenausstellung in Hamburg gesehen; sie ist aber zweifellos noch nicht betriebsreif und zur Zeit allenfalls bei stationären Einrichtungen geeignet. In England und in den USA sind bereits Versuchsfahrzeuge mit solchen Brennstoffzellen gebaut worden. Auch weitere deutsche Forschungsstellen und Industrieunternehmen befassen sich mit dieser Entwicklung. Trotzdem muß die Frage nach der praktischen Anwendungsmöglichkeit heute noch zurückhaltend beurteilt werden. Fachleute rechnen mit mindestens weiteren 10 Jahren Entwicklungsarbeit.
Eine Möglichkeit, diese Entwicklung durch die Bundesregierung besonders zu fördern, ist vorerst kaum gegeben. Es handelt sich jetzt noch um Grundlagenforschung, die von den beteiligten Gremien weiterhin selbständig zu leisten ist, bis sich die praktische Nutzanwendung übersehen läßt.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, können Sie etwas zu der am Montag in deutschen Presseorganen veröffentlichten Meldung sagen, daß eine amerikanische Automobilfirma eine Zelle entwickelt habe, die es ermögliche, etwa 80 Meilen mit dieser einen Zelle zu fahren, und zwar mit einer ähnlichen Geschwindigkeit wie herkömmliche Kraftfahrzeuge?
Ja, Herr Kollege, es gibt schon lange alle möglichen derartigen Antriebsmöglichkeiten. Wir haben auf der 1. Verkehrsausstellung 1953 in München sogar einen Omnibus eingesetzt, der mit Auftanken an Kontakten über das ganze Ausstellungsgelände elektrisch gefahren ist. Derartige Einrichtungen gibt es durchaus. Um sie aber im allgemeinen Verkehr einzuführen, bedarf es einer genauen Überprüfung, ob diese Brennstoffzellen die technischen Lösungsmöglichkeiten wirklich enthalten, die man von ihnen füglich erwarten muß.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, darf ich fragen, ob Sie bereit sind, die von mir soeben angezogene Meldung a) auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und b) zu überprüfen, ob es zutrifft, daß die amerikanische Regierung erwägt, diese Versuche mit einer nicht unerheblichen Summe für die nächsten Jahre zu fördern.
Nach den mir vorliegenden Nachrichten zu dieser Frage muß ich feststellen, daß sehr viel Phantasie und Hoffnungen darinstecken, die bisher noch keine Grundlage haben.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Frage III/3 des Abgeordneten Picard:
Wann ist nach dem derzeitigen Stand der Planung mit dem weiteren Ausbau der B 38 zwischen Brensbach und Groß Bieberau zu rechnen?
Nach Auskunft der Auftragsverwaltung des Landes Hessen wird die Planung für den Ausbau der Bundesstraße 38 zwischen Brensbach und Groß Bieberau in Kürze fertiggestellt sein. Auf der Grundlage des noch zu genehmigenden Entwurfs muß dann das Planfeststellungsverfahren nach §§ 17 und 18 des Fernstraßengesetzes durchgeführt werden, über dessen Dauer erfahrungsgemäß wegen eventuell zu erwartender Einsprüche zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine näheren Angaben gemacht werden können.
Erst nach Abschluß des Planfeststellungsverfahrens kann der erforderliche Grunderwerb durchgeführt und das Bauvorhaben in Angriff genommen werden; mit einiger Sicherheit kann damit etwa für 1968 gerechnet werden. Mittel im Jahre 1967 können für dieses Bauvorhaben bei den Haushaltskürzungen sicherlich nicht zur Verfügung gestellt werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Picard.
Herr Minister, sehen Sie unter der Voraussetzung, daß die Planung im Jahre 1968 so weit abgeschlossen ist, wie Sie soeben sagten, die Möglichkeit, dieses Projekt zu finanzieren?
Das hängt ganz davon ab, welche Mittel 1968 im Rahmen des Straßenbauplans zur Verfügung gestellt werden können, Herr Kollege. Ich kann das jetzt nicht mit absoluter Sicherheit sagen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Auffassung, daß die Straße eine gewisse Dringlichkeit hat, die eine Finanzierung im Jahre 1968 für wünschenswert erachten läßt?
Für wünschenswert sicher; aber ob die Dringlichkeit es uns mit Rücksicht auf die Mittel erlaubt, ein solches neues Bauvorhaben anzufangen, oder ob wir die vorhandenen Mittel dazu benutzen müssen, zunächst angefangene Bauvorhaben fertigzustellen, damit die Gelder nicht unnütz lange ohne Nutzen bleiben, das kann ich eben heute noch nicht sagen.
Ich danke dem Herrn Bundesverkehrsminister.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen auf. Frage XII/1 des Herrn Abgeordneten Kohlberger:
Ist die Bundesregierung bereit, ein Modellvorhaben zur Erfassung und Betreuung spastisch gelähmter Kinder im Raum Augsburg zu fördern, um jetzt noch bestehende Betreuungsunterschiede zwischen Kindern aus der Stadt und vom Lande zu beseitigen?
Ich bitte die Frau Ministerin um Beantwortung.
Die Betreuung und Rehabilitation spastisch gelähmter Kinder ist allerdings besonders dringlich; da stimme ich ganz mit Ihnen überein, Herr Kollege.
In meinem Haushalt stehen Mittel zur Verfügung für Zuwendungen zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die überwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen. Aus diesen Mitteln wird bereits eine Modelleinrichtung für die Rehabilitation spastisch gelähmter Kinder im Lande Bayern gefördert, nämlich in Göggingen bei Augsburg. Ein weiterer Antrag für eine derartige Einrichtung aus dem Land Nordrhein-Westfalen konnte bisher noch nicht in den Etat aufgenommen werden. Aus den mir vorliegenden Anträgen wegen der Förderung des von Ihnen angesprochenen Projekts im Raume Augsburg geht jedoch hervor, daß es sich dabei nicht um eine überregionale Einrichtung handelt. Deshalb kann ich diese Einrichtung nicht fördern.
Zusatzfrage.
Frau Ministerin, darf ich Ihnen mitteilen, daß diese Einrichtung für den Raum Schwaben und Neuburg gilt, also nicht nur für Augsburg. Und sind Sie der Auffassung, daß die gegenwärtig bekannten Einrichtungen, die Sie
auch genannt haben, tatsächlich ausreichen, die Behandlung und Betreuung behinderter Kinder, und zwar nach Möglichkeit unter Verbleiben im Elternhaus und soweit möglich ohne Unterschied von Stadt und Land, lückenlos durchzuführen?
Nein, Herr Kollege, da bin ich mit Ihnen einig, daß das, was hier auf diesem Gebiet bisher getan worden ist, nicht ausreicht. Die Förderung von derartigen Einrichtungen ist aber Sache der Länder. Der Bund ist darauf beschränkt, nur solche Einrichtungen zu fördern, die ein überregionales Modell darstellen. Das ist der Grund, weshalb wir die von Ihnen erwähnte Einrichtung nicht fördern können. Sie müssen über die Ländergrenzen hinweg, nicht nur über die Grenzen eines Kreises innerhalb desselben Landes hinaus von Bedeutung sein.
Zweite Zusatzfrage.
Frau Ministerin, ist es, wenn man über die Länder hinwegsehen will, um solche Einrichtungen zu schaffen, nicht notwendig, erst einmal Modellvorhaben zu erproben?
Dieser Meinung bin ich. Die bestehen allerdings auch. Es sollte eben vom Land her damit angefangen werden. Sie müssen sich an Ihr Land wenden.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rösing.
Frau Ministerin, was tut die Bundesregierung im übrigen für die spastisch gelähmten Kinder?
Wir fördern die Hilfe für diese Kinder in sehr verschiedener Weise. Wir fördern z. B. den Verband, der sich mit der Hilfe für diese Kinder beschäftigt, und weiter eine Reihe von Vorhaben aus dem Etat des Bundesgesundheitsministeriums. Ich darf einmal ein paar Zahlen nennen. Im Jahre 1965 haben wir 5000 DM für die Beschaffung und Verteilung von Aufklärungsschriften und zur Beschaffung von Filmkopien gegeben. Im Jahre 1966 haben wir 7500 DM gegeben. Der Bundesminister des Innern, der für die fürsorgerische Seite zuständig ist, gibt hohe Mittel. Im Jahre 1966 waren rund 35 000 DM vorgesehen. Ich möchte andere Zahlen nicht nennen; sie liegen etwa in dieser Höhe.
Keine weitere Zusatzfrage.
Frage XII/2 des Herrn Abgeordneten Zebisch:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Schaumbademittel ,.badedas" - das wegen eines erheblichen Anteils an Fettalkoholsulfaten bei häufigem Gebrauch zu einer starken Entfettung der Haut und damit zur gesundheitlichen Gefährdung insbesondere von Kindern, älteren sowie allergieanfälligen Personen führen kann - häufiger schädliche Wirkungen gehabt hat?
Ich bitte, die beiden ersten Fragen, die sich mit dem „badedas" beschäftigen, gemeinsam beantworten zu dürfen.
Einverstanden?
({0})
- Ich bin es auch. Dann rufe ich noch die Frage XII/3 auf:
Ist die Bundesregierung - falls sie Frage XII/2 nicht beantworten kann - bereit, entsprechende Gutachten aus deutschen Hautkliniken anzufordern?
Die vielfach in Schaumbademitteln - darunter auch im „badedas" - enthaltenen Fettalkoholsulfate sind zur Schaumbildung geeignet und besitzen eine große Reinigungskraft. Insofern sind sie positiv zu bewerten. Andererseits führen sie zu einer Entfettung der Haut. Aus Äußerungen von ärztlichen Sachverständigen, die mir vorliegen, geht hervor, daß die Anwendung von solchen Schaumbademitteln im allgemeinen keinen Anlaß zu Bedenken gibt. Es bestehen verschiedene Auffassungen darüber, ob die tägliche Anwendung dieser Bademittel oder ihre Anwendung durch Personen, die eine besonders geringe Fettproduktion haben, zu einer zu starken Entfettung der Haut führt. Deshalb habe ich das Bundesgesundheitsamt um eine gutachtliche Äußerung gebeten. Das Bundesgesundheitsamt wird sich auch mit der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie und der Deutschen Gesellschaft für Pharmakologie und Toxikologie in Verbindung setzen.
Eine Zusatzfrage.
Frau Ministerin, stimmt es, daß aus Ihrem Hause bereits eine Auskunft an Bevölkerungsteile geschickt wurde mit dem Hinweis, daß das Benutzen von „badedas" bei Kindern und älteren Leuten sehr gefährlich sei?
Eine derartige Auskunft ist mir nicht bekannt.
Schreiben vom 22. März 1966, unterschrieben von Dr. Nickels.
Habe ich Sie richtig verstanden, eine Auskunft, daß die Verwendung von „badedas" sehr gefährlich ist?
Sie schreiben folgendes:
Viele Schaumbademittel, zu denen auch „badedas" gehört, weisen einen erheblichen Anteil an Fettalkoholsulfaten auf, weil diese Stoffe zur Schaumerzeugung geeignet sind und eine große Reinigungskraft besitzen.
Sie schreiben weiterhin, daß bei dauernder Anwendung sich bei einem bestimmten Personenkreis, bei älteren Menschen und insbesondere bei Kindern, eine Schädigung der Haut ergeben kann.
({0})
... ergeben kann! Herr Kollege, ich glaube, es besteht ein kleiner Unterschied zwischen dem, was Sie gesagt haben, und dem, was dort geschrieben worden ist. Es ist richtig, daß sich eine Schädigung ergeben kann, wenn es sich um Menschen mit besonders fettarmer Haut handelt. Das sind ältere Menschen und ganz kleine Kinder. Wir haben ein Gutachten des Bundesgesundheitsamtes eingeholt, um darüber genauere Auskunft zu erhalten. Die Antwort ist noch nicht da.
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Zebisch.
Wenn das schon bekannt ist, möchte ich fragen: Was hat das Gesundheitsministerium bis jetzt in dieser Angelegenheit getan?
Herr Kollege, solange noch nicht klar ist, ob tatsächlich Schädigungen eintreten, können wir nichts anderes tun, als diesen Sachverhalt zu klären. Das haben wir eingeleitet, indem wir ein Gutachten eingeholt haben. Wenn wir die Antwort bekommen, daß für bestimmte Personen, etwa für kleine Kinder und für alte Leute, oder bei einem täglichen Gebrauch oder bei einer zu starken Dosierung Schäden eintreten, werden wir veranlassen, daß ein entsprechender Aufdruck erfolgt und die Öffentlichkeit aufgeklärt wird. Aber so weit ist es noch nicht.
Herr Abgeordneter Unertl zu einer Zusatzfrage.
Frau Bundesministerin, sind Sie nicht auch der Meinung, daß es außer „badedas" noch andere Mittel gibt und daß es sogar erlaubt ist, Seife zu verwenden?
({0})
Ich kann Ihnen darin nur zustimmen. Im übrigen bringen alle stark reinigenden Mittel natürlich auch eine Entfettung der Haut mit sich, und dabei handelt es sich nur um recht feine Nuancen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage XII/4 des Herrn Abgeordneten Zebisch auf:
Wird die Bundesregierung - sofern schädliche Wirkungen von badedas" und verwandten Schaumbademitteln in größerer Zahl bekannt sind - dafür sorgen, daß die Hersteller gezwungen werden, mit einem Hinweis auf den Behältern und Verpackungen den Verbraucher auf diesen Tatbestand aufmerksam zu machen und ihm entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen zu empfehlen?
Bitte, Frau Ministerin!
Die Frage ist im Grunde schon in der bisherigen freien Diskussion beantwortet worden. Herr Kollege, ich kann Ihnen aber noch einmal sagen: wenn die Überprüfung des Sachverhalts ergibt, daß die tägliche Anwendung von „badedas" zu gesundheitlich bedenklichen Auswirkungen führen kann, werden wir die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat ist der Meinung, daß Fragen nicht wiederholt werden sollten, damit eine gewisse Konzentration eintritt.
Ich rufe die Frage XII/5 des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke auf:
Teilt die Bundesregierung die Meinung, die auf dem Internationalen Kongreß für die Reinhaltung der Luft in London geäußert wurde, daß ohne Bekämpfung der Luftverschmutzung in großem Stil etwa im Jahre 2000 eine unerträgliche Situation in Europa eingetreten sein wird?
Ich bitte auch hier um die Erlaubnis/ die beiden Fragen gemeinsam zu beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich ferner die Frage XII/6 des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke auf:
Ist sich die Bundesregierung mit den Ländern darüber einig, nach welchem System in der Bundesrepublik die bedrohliche Zunahme der Luftverschmutzung eingedämmt und der gegenwärtige Grad weiter zurückgedrängt werden soll?
Die Bundesregierung teilt die Meinung, daß im Jahre 2000 eine unerträgliche Situation in Europa eintreten würde, wenn die Bevölkerungsdichte, die Industrieproduktion und der Kraftfahrzeugverkehr in dem Maße zunähmen wie bisher und wenn nichts zur Verminderung der luftverunreinigenden Stoffe aus industriellen Anlagen, häuslichen Feuerungen und Kraftfahrzeugen getan würde.
Ich darf aber hinzufügen, daß auch heute schon bei der Zunahme der Produktion und der Bevölkerungsdichte in den letzten 10 Jahren in unseren Industriegebieten eine unerträgliche Situation entstanden sein würde, wenn nicht in diesen letzten 10 Jahren schon sehr viel zur Luftreinhaltung getan worden wäre.
Zur Abwehr dieser Gefahren hat die Bundesregierung bereits einschneidende Maßnahmen getroffen. Ich darf hier vor allem auf die von der Bundesregierung erlassene Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft verweisen, die den Behörden genaue Anweisungen gibt, um den Gefahren in dem industriellen Bereich zu begegnen. Der Internationale Kongreß für Luftreinhaltung in London, auf den Sie sich beziehen, hat gezeigt, daß Deutschland auf diesem Gebiet eine führende Rolle einnimmt. Die Bundesregierung will die technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft in enger Zusammenarbeit mit den Ländern weiter ausbauen und sie jeweils dem neuesten Stand der Luftreinhaltetechnik anpassen.
Ich darf auch auf das Gesetz über Vorsorgemaßnahmen zur Luftreinhaltung hinweisen, das eine weitgehende Überwachung der Luftgüte über dem Bundesgebiet vorsieht. Eine erste Mustermeßstation ist auf Veranlassung meines Hauses in Frankfurt am Main bereits errichtet worden.
Auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugverkehrs sind mehrere Rechtsverordnungen in Vorbereitung, die eine Begrenzung der luftverunreinigenden Stoffe vorsehen. Es wird angestrebt, die Konzentration der luftverunreinigenden Stoffe in den Auspuffgasen stark zu vermindern.
Über weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung besteht zur Zeit mit den Ländern ein reger Gedankenaustausch.
Herr Abgeordneter Dr. Rutschke, ist damit Ihre zweite Frage auch beantwortet?
({0})
- Bitte sehr!
Frau Ministerin, besteht eigentlich eine Dokumentation, was von der Bundesregierung alles auf diesem Gebiet getan worden ist, und wie ist das Ergebnis der Verhandlungen mit den Ländern?
Herr Kollege, wir haben eine Broschüre über Reinhaltung der Luft herausgegeben, die jetzt vergriffen ist und in einer neuen Auflage, in der alle neuen Fakten aufgeführt sind, herauskommen wird. Ich glaube, daß damit Ihre eine Frage beantwortet ist.
Ich sagte schon, daß wir mit den Ländern gerade in bezug auf die Durchführung des Vorsorgegesetzes und die Durchführung unserer Technischen Anleitung in einem ständigen Austausch stehen.
Noch eine zweite Zusatzfrage.
Wäre es möglich, daß, wenn diese Neuauflage erscheint, mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Themas die Broschüre allen Mitgliedern des Hauses zugeleitet wird?
Das ist vorgesehen und wird bestimmt geschehen.
Ich rufe die Frage XII/7 des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke auf:
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den in einer Ansprache der Bundesgesundheitsministerin zur Eröffnung der Vollversammlung des Bundesgesundheitrates im Juni 1965 angesprochenen „eigentlichen Mangel im Verhältnis Bundesregierung - Bundesgesundheitsrat" zu beheben und die Beratungsfunktion des Bundesgesundheitsrates gegenüber der Bundesregierung zu verbessern und zu intensivieren?
Herr Abgeordneter Dr. Meinecke, sind Sie damit einverstanden, daß die Fragen XII/7 und XII/8 zusammen beantwortet werden?
({0})
- Sie sollen also getrennt beantwortet werden.
In der Anfrage gehen Sie von einer Ansprache aus, die ich vor dem Bundesgesundheitsrat aus Anlaß der Eröffnung der vorletzten Vollversammlung gehalten habe. In dieser habe ich den Wunsch ausgesprochen, die Beratungsfunktion dieses Gremiums möge intensiviert werden. Ich glaube, daß wir in der Zwischenzeit einiges getan haben, um diesem Ziel näher zu kommen. Wir haben den Bundesgesundheitsrat um ein Votum zu einer Reihe wichtiger gesundheitspolitischer Fragen gebeten, die häufigere Sitzungen seiner Ausschüsse und wohl auch seiner Vollversammlung erforderlich machen. Wir haben auch die Zahl seiner Mitglieder erhöht, um eine Ergänzung dieses Mitgliederkreises zu haben. Weitere besonders erfahrene Persönlichkeiten, vorwiegend Wissenschaftler, sind in das Gremium berufen worden.. Um die Beratung meines Hauses zu einer Reihe von grundlegenden Fragen der allgemeinen Gesundheitspolitik durch einen sachverständigen Kreis aus dem Bundesgesundheitsrat zu vertiefen und aktueller zu machen, habe ich aus dem Kreis der Mitglieder des Bundesgesundheitsrates vor kurzem ein kleineres Gremium zunächst für den humanmedizinischen Bereich gebildet, das noch im Laufe dieses Monats zu seiner ersten Sitzung zusammentreten wird.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke.
Frau Ministerin, Ihnen wird nicht entgangen sein, daß ich nicht von einer Rede, die Sie vor der vorletzten Vollversammlung des Bundesgesundheitsrats gehalten haben, sondern von zwei Reden gesprochen habe: der ersten im Juli 1965 und der zweiten im Juli 1966. Da Sie nun schon von einer „Royal Commission" gesprochen haben - ich zitiere Sie -, würden Sie geneigt sein, den Mitgliedern des Hohen Hauses wenigstens die Namen des zu berufenden Sachverständigengremiums mitzuteilen?
Ich werde sie Ihnen schriftlich mitteilen. Ich habe sie nicht auswendig gelernt und könnte einen vergessen. Ich teile es gern schriftlich mit.
Zweite Zusatzfrage.
Frau Ministerin, sind Sie in der Lage, sagen zu können, oder haben Sie eine Vorstellung darüber, mit welchem gesundheitspolitischen Fragenkomplex sich dieses Beratungsgremium vordringlich beschäftigen wird?
Für die erste Sitzung ist ein bestimmtes Thema vorgesehen, nämlich die Beratung hinsichtlich der überregionalen Modelleinrichtungen, von denen vorhin die Rede war. Wir wollen mit diesem Gremium die Schwerpunkte beraten, die in den nächsten fünf Jahren bei einer mittelfristigen Planung der Haushaltsmittel für diesen Zweck einzusetzen sind.
Ich rufe die Frage XII/8 des Abgeordneten Dr. Meinecke auf:
Hält die Bundesregierung die Befürchtungen des Deutschen Apothekertages für berechtigt, daß Arzneimittel, die nach ihrer theoretischen Definition auch unter das Lebensmittelgesetz fallen könnten - wie z. B. Ovulationshemmer, Appetitzügler und Raucherentwöhnungsmittel -, eines Tages „freiverkäuflich" werden könnten?
Ich bitte um Beantwortung durch die Frau Gesundheitsminister Dr. Schwarzhaupt.
Ovulationshemmer, Appetitzügler und Raucherentwöhnungsmittel sind bei einer vernünftigen Auslegung des Arzneimittelgesetzes und des Lebensmittelgesetzes Arzneimittel. Mir ist bekannt, daß hierzu auch andere Auffassungen vertreten werden. Ich halte das für einen Theorienstreit, der für die Praxis bisher ohne Bedeutung geblieben ist.
Ovulationshemmer und Appetitzügler enthalten als arzneilich wirksame Bestandteile Stoffe, die wegen ihrer starken physiologischen Wirkung der Rezeptpflicht unterstellt worden sind. Damit sind sie apothekenpflichtig.
Raucherentwöhnungsmittel können durchaus aus Stoffen bestehen, die nicht der Rezeptpflicht unterliegen. In diesem Falle besteht auch die Möglichkeit, daß sie im freien Verkehr erworben werden. Gesundheitliche Bedenken dagegen würden nicht bestehen.
Wird eine Zusatzfrage gewünscht?
In Anbetracht der Tatsache, daß diese Kritik auf dem Apothekertag weitgehend über das hinausging, was man Theorienstreit
nennt, muß ich nun doch fragen: Halten Sie die Kritik des Apothekertages gleichfalls für unberechtigt, daß sich das Arzneimittelgesetz von 1961 bisher nicht bewährt habe und daß dieses Gesetz seitens der Bundesregierung anläßlich entsprechender Verordnungen zu liberal ausgelegt wird?
Herr Kollege, Sie denken an die Verordnungen zu den §§ 30 und 32 des Arzneimittelgesetzes. Seit diese Verordnungen den beteiligten Kreisen zur sachverständigen Äußerung vorgelegt worden sind, bekommen wir von beiden Seiten Kritik. Wir bekommen von seiten der Apotheker die Kritik, daß es zu liberal ausgelegt wird, daß also zu viele Arzneimittel für den Verkauf außerhalb der Apotheken zugelassen seien; wir bekommen von den Drogerien und einem Teil der Industrie die Kritik, daß wir zuwenig für den freien Verkauf zulassen. Mit dieser Kritik von beiden Seiten setzen wir uns auseinander. Die Verordnungen werden noch einmal geprüft werden, und es wird unsere Aufgabe sein, die richtige Mitte zu finden.
Die letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke.
War es auf dem Apothekertag diese etwas scharfe und - da stimme ich mit Ihnen überein - vielleicht unberechtigte Kritik der Apotheker oder war es eine eigene politische Vorstellung Ihrerseits oder Ihres Hauses, die Sie veranlaßt haben, auf dem Apothekertag zuzusagen, erneut über die Niederlassungsfreiheit der Apotheker bzw. über eine Einschränkung oder gar eine Beseitigung der Niederlassungsfreiheit nachzudenken?
Es war meine Auffassung von einer guten Weiterentwicklung unseres Apothekenwesens, und zwar im Hinblick auf den Patienten, auf den Käufer, auf die richtige Versorgung der Bevölkerung, daß ich es allerdings für erstrebenswert halten würde, wenn wir die Niederlassungsfreiheit beschränken könnten. Ich brauche dazu weitere Unterlagen, um die Rechtslage zu klären, insbesondere um eine Änderung des Apothekengesetzes vorschlagen zu können, die gegenüber den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts standhält. Es sind eigene Überlegungen, aber Überlegungen gesundheitspolitischer, nicht irgendwie standespolitischer Art. Das Ganze ist aber noch im Stadium der Überlegungen.
Ich danke der Frau Gesundheitsministerin für die Beantwortung der Fragen aus ihrem Geschäftsbereich.
Ich komme nunmehr zu dein Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Wischnewski aus der Drucksache V/980 auf:
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem Verkauf von Düsenflugzeugen der Bundeswehr an den Iran gemacht?
Vizepräsident Frau Dr. Probst
Herr Wischnewski hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe schließlich aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen die Fragen XI/1, XI/2 und XI/3 des Abgeordneten Wurbs auf:
Wie setzt sich der Betrag von 1,35 DM zusammen, den die Bundespost als Anteil an der Fernsehgebühr einbehält?
Gibt es keine Möglichkeit, durch Rationalisierung im Hebedienst und in technischen Fragen den in Frage XI/1 genannten Betrag zu senken?
Wann ist mit der seit langem angekündigten Trennung von Tonfunk- und Fernsehgebühr zu rechnen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Stücklen vom 13. Oktober 1966 lautet:
Zu 1.:
Bei dem Betrag von 1,35 DM, den die Deutsche Bundespost je Fernseh-Rundfunkgebühr einbehält, handelt es sich um einen Pauschalbetrag, für den die Deutsche Bundespost folgende Leistungen erbringt:
1. Bereitstellung von Fernsehleitungen für Bild und Ton für das 1. und 2. Fernsehprogramm mit Ausnahme
a) der Leitungen für den internationalen Fernsehprogrammaustausch,
b) für Fernsehübertragungen von Veranstaltungen außerhalb von Studios sowie
c) für Werbezwecke im 1. Fernsehprogramm, 2. Bereitstellung des Sendernetzes für das 2. Fernsehprogramm,
3. Erteilung und Widerruf von Fernseh-Rundfunkempfangsgenehmigungen,
4. Einziehung und Verrechnung der Fernseh-Rundfunkgebühren,
5. Befreiung von der Fernseh-Rundfunkgebühr,
6. Durchführung des Funkstörungsmeßdienstes,
7. Ermittlung nicht genehmigter Fernseh-Rundfunkempfangsanlagen,
8. Erteilung von Fernseh-Rundfunksendegenehmigungen,
9. Frequenzverwaltung,
10. Durchführung des Funkkontrollmeßdienstes und
11. Wahrnehmung der technischen Belange des Fernseh-Rundfunks in internationalen Organisationen.
Zu 2.:
Die Deutsche Bundespost ist ständig bemüht, das Hebeverfahren für Ton- und Fernsehrundfunkgebühren durch organisatorische und betriebliche Maßnahmen zu verbessern. Sie hat in der letzten Zeit etwa 1000 örtliche Rundfunkstellen zu 23 zentralen Rundfunkabrechnungsstellen zusammengefaßt. Durch diese Maßnahme konnte ein übermäßiges Anwachsen der durch Lohn- und Gehaltserhöhungen bedingten Mehrkosten vermieden und die Kostenunterdeckung in Grenzen gehalten werden. Weitere Rationalisierungsmaßnahmen sind im Hebedienst zur Zeit nicht möglich.
Die für das Fernsehen eingesetzte Technik wurde bereits in den letzten Jahren automatisiert und rationalisiert. Die von der Deutschen Bundespost betriebenen Fernsehnetze werden schon zum größten Teil fernbedient und fernbeobachtet. Weitere Möglichkeiten sind in dieser Hinsicht zur Zeit nicht gegeben. Der von der Deutschen Bundespost für den technischen Betrieb angesetzte Teilbetrag kann nicht gesenkt werden, weil auch die Forderungen an die Deutsche Bundespost - z. B. nach einem weiteren Ausbau der Leitungsnetze für das 1. und 2. Programm; die Errichtung neuer Sendeanlagen für das 2. Programm; technische Vorbereitungen an den Fernsehnetzen für das Farbfernsehen - ständig wachsen.
Zu 3.:
Einen Zeitpunkt für die Trennung von Tonfunk- und Fernsehgebühr kann ich im Augenblick noch nicht angeben.
Die Bundesregierung hatte bereits in dem von ihr im Jahre 1959 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk eine Trennung von Ton-Rundfunkgebühr und Fernseh-Rundfunkgebühr vorgesehen. Der Deutsche Bundestag hat jedoch den die Regelung der Rundfunkgebühren behandelnden Teil des Gesetzentwurfs nicht verabschiedet.
In den zur Zeit mit den Länderregierungen laufenden Verhandlungen hat die Bundesregierung erneut die Trennung von Ton- und Fernsehrundfunkgebühr vorgeschlagen.
Vor dem Abschluß der Verhandlungen kann die Bundesregierung die Kopplung nicht aufheben, weil sie sich damit in Widerspruch zum Geist der Verhandlungen setzen würde, wenn sie während der laufenden Verhandlungen einen Teilbereich von sich aus einseitig regeln würde.
Hierauf habe ich bereits bei der Beantwortung einer ähnlichen Frage des Herrn Kollegen Schmidt ({0}) am 2. März dieses Jahres hingewiesen.
Damit sind alle Fragen dieser Woche beantwortet. Wir werden daher morgen direkt in die Beratung der noch anstehenden Punkte der Tagesordnung eintreten. - Es sind dies die Punkte 4 bis 16.
Ich berufe die nächste Sitzung ein auf Freitag, den 14. Oktober 1966, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.