Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe auf den Punkt 1 der Tagesordnung:
Fragestunde ({0})
Ein kleiner Hinweis: Es stehen noch zirka 130 Fragen zur Beantwortung an. Es ist auch entschieden worden, daß die heute nicht aufgerufenen Fragen in der nächsten Woche behandelt werden und daß noch zusätzliche Fragen eingereicht werden können. Daher die Bitte um kurze Antworten und vielleicht eine gewisse Beschränkung in den Zusatzfragen.
Ich rufe auf aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts die Frage IV/10 - des Herrn Abgeordneten Dr. Eppler -:
Ist es richtig, daß deutsche Reiseomnibusse die französische Grenze zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr nicht passieren dürfen?
Ich darf Ihre Frage, Herr Abgeordneter, im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Verkehr wie folgt beantworten.
Der Personenstraßenverkehr ausländischer Unternehmer nach und durch Frankreich bedarf der Genehmigung des französischen Verkehrsministeriums, die im allgemeinen nur mit der Auflage erteilt wird, daß Reiseomnibusse in Frankreich während der Nachtzeit, d. h. zwischen 22 Uhr und 5 Uhr, nicht verkehren dürfen und daß die bei Tage zurückzulegende Strecke auf 500 km beschränkt wird. Damit hängt auch zusammen, daß ausländische Reiseomnibusse im allgemeinen während der Nachtzeit nicht von französischen Grenz- und Zollbeamten abgefertigt werden. Touristenrundreisen bedürfen zwar keiner Genehmigung, sie wurden aber mit einem besonderen Erlaß vom 17. Mai 1963 dem Nachtfahrverbot und der 500-km-Beschränkung unterworfen. Das Dekret bezieht sich seinem Wortlaut nach auf den gesamten grenzüberschreitenden gewerblichen Personenstraßenverkehr, enthält also keine Diskriminierung gegenüber Ausländern.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Eppler.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung irgend etwas unternommen, um bei der französischen Regierung darauf hinzuwirken, daß das vielleicht einmal geändert wird?
Es haben Gespräche und Verhandlungen zwischen den Verkehrsressorts beider Länder stattgefunden, die jedoch zu keinem Ergebnis geführt haben. Außerdem wird die Frage in den zuständigen Gremien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft unter dem Gesichtspunkt geprüft, ob diese Regelung mit dem EWG-Vertrag vereinbar ist.
Eine weitere Frage!
Herr Staatssekretär, wenn Sie also hier bisher noch keinen Erfolg gehabt haben, würden Sie dann bitte dafür sorgen, daß die Unternehmer in der Bundesrepublik wirklich darüber aufgeklärt werden, damit die Busse nicht abends um 23 Uhr ankommen und erst morgens um 6 Uhr wieder weiterfahren dürfen?
Ich werde mich dieser Sache gern annehmen, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Strohmayr zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß diese Sperren wahrscheinlich auf Wunsch der Bundesregierung durchgeführt werden?
Das ist mir nicht bekannt. Das halte ich auch für ausgeschlossen.
Eine weitere Frage!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß angeblich eine Besprechung stattgefunden hat, an der die Bundesbahn beteiligt gewesen ist und in der dieser Wunsch zum Ausdruck gebracht worden ist?
Das ist mir nicht bekannt.
Herr Abgeordneter Dr. Schäfer zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, seit wann besteht diese Regelung?
Diese Regelung besteht auf Grund eines Dekrets vom 17. Mai 1963.
Hat es früher irgendeine solche Regelung gegeben?
Es gibt in Frankreich, soweit ich unterrichtet bin, eine generelle Regelung, die das Befahren der französischen Straßen durch Reiseomnibusse während der Nachtzeit, d. h. von 22 Uhr bis 5 Uhr, untersagt. Diese generelle Regelung ist durch das erwähnte Dekret von 1963 auf Touristenrundreisen ausgedehnt worden.
Herr Abgeordneter Borm zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, gilt die gleiche Regelung auch im grenzüberschreitenden Verkehr von Norden nach Süden, also auch zwischen Luxemburg und Frankreich?
Sie gilt für sämtliche französische Grenzen.
Herr Abgeordneter Professor Schmid zu einer Zusatzfrage.
Eine Ergänzungsfrage: Gilt diese Bestimmung in Frankreich nur für ausländische Lkw oder auch für französische?
Diese Regelung gilt für alle, auch für französische Unternehmer.
Ich rufe dann auf die Frage IV/11 - des Abgeordneten Dr. Schulz ({0}) -:
Hat der Bundesaußenminister während seines letzten Aufenthaltes in Paris irgendwelche Anhaltspunkte dafür gewonnen, daß Frankreich bereit sein wird, in den Ministerrat der EWG zurückzukehren, ohne hierfür Bedingungen zu stellen, die die weitere Existenz der Gemeinschaft gefährden?
Ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulz wie folgt beantworten. Der französische Außenminister hat dem Bundesaußenminister während ihrer letzten Zusammenkunft in Paris die französische Haltung zur EWG-Krise erläutert. Die französischen Forderungen werden bei der nächsten Ratstagung der EWG in Brüssel am Montag und Dienstag der kommenden Woche erörtert werden.
Bei gutem Willen aller Ratsmitglieder erscheint eine Lösung der Krise möglich.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schulz.
Trifft es zu, Herr Staatssekretär, daß Erwägungen darüber angestellt werden, das Prinzip des Mehrheitsstimmrechtes im Ministerrat, wie es in den Römischen Verträgen ab 1. Januar 1966 in gewissen wichtigen Fragen vorgesehen war, dadurch zu retten, daß es nicht zur Anwendung kommen soll, wenn ein Partnerstaat sich auf nationale Lebensinteressen beruft?
Das trifft nicht zu, Herr Abgeordneter.
Keine weiteren Fragen! - Die Frage IV/12 ist zurückgezogen.
Ich rufe dann auf die Frage IV/13 - des Abgeordneten Dr. Dr. Heinemann -:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Meldung der Washington Post vom 13. November d. J. über eine Äußerung des französischen Informationsministers Peyrefitte, die Entführung Argoud's aus Deutschland sei - im Vergleich zur Entführung Ben Berkas in Frankreich - ein Sonderfall, da sie sich in der französischen Zone Deutschlands abgespielt habe?
Über die angebliche Äußerung, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, Herr Abgeordneter, liegen t verschiedene Meldungen vor, die nicht miteinander übereinstimmen. Eine Meldung spricht von einer unter militärischem Statut stehenden Zone Deutschlands, die andere spricht von der französischen Besatzungszone. Die Rechtslage Deutschlands ist bekannt. Es ist daher nicht anzunehmen, daß zuständige französische Stellen sich in dem erwähnten Sinne geäußert haben. Im übrigen hat sich der Vorfall bekanntlich in München abgespielt, das nie zur französischen Besatzungszone gehört hat.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Dr. Heinemann.
Wird die Bundesregierung erneut an die französische Regierung herantreten und um die Rückführung Argoud's in die Bundesrepublik nachsuchen unter Hinweis darauf, daß es 1963 in der Tat keine Besatzungszonen und erst recht keine besatzungsrechtlichen Polizeibefugnisse in der Bundesrepublik mehr gab und daß die französische Regierung ihre Auseinandersetzung um Ben Berka wesentlich fördern, d. h. ihr eine vertrauenswürdigere Grundlage geben könnte, wenn sie das schlechte Beispiel Argoud bereinigte?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung betrachtet die Angelegenheit durch den Briefwechsel zwischen dem Bundeskanzler und dem französischen Staatspräsidenten sowie auf Grund der eingehenden
Erörterung der Angelegenheit im Auswärtigen Ausschuß des Bundestages und des Berichtes des Auswärtigen Ausschusses an das Hohe Haus als erledigt.
Eine weitere Frage, Herr Dr. Heinemann!
Werden Sie denn nun wenigstens noch der Frage weiter nachgehen, was wirklich gesagt worden ist? Sie sprachen von zwiespältigen Zeitungsnachrichten.
Das wird geschehen, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Dr. Mommer zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich zu Ihren Gunsten unterstellen, daß Ihnen und Ihrem Minister ein wenig das Gewissen geschlagen hat, als Sie gesehen und gehört haben, wie Herr de Gaulle auf die Affäre Ben Berka reagiert hat, und Sie daran dachten, wie Sie die Affäre Argoud behandelt haben?
Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, ob dies ein Ort für Gewissenserforschung ist; aber ich glaube, der Standpunkt der Bundesregierung in dieser Frage ist eingehend dargelegt worden. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
({0})
Herr Abgeordneter Erler zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sollte nicht das Verhalten der französischen Regierung gegenüber der Entführung von Ben Berka - das selbstverständlich mit den Grundsätzen des Rechtsstaates und der Wahrung der eigenen Souveränität in voller Übereinstimmung steht - Anlaß sein, den Fall Argoud nicht ohne weiteres als abgeschlossen zu betrachten? So war ja wohl auch die Meinung des Auswärtigen Ausschusses.
Ich glaube, Herr Abgeordneter, man sollte es bei dem bewenden lassen, was der Auswärtige Ausschuß seinerzeit vorgeschlagen hat und was hier die allgemeine Zustimmung gefunden hat.
Herr Abgeordneter Wehner zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Sie bereit sind, dem dafür parlamentarisch verantwortlichen Herrn Minister die Frage vorzulegen, ob er bereit ist, hier wahrheitsgemäß über den wirklichen Vorgang im Auswärtigen Ausschuß und darüber zu berichten, daß eine Fraktion dieses Hauses durch einen Antrag an dieses Haus einen Bericht im Plenum dieses Hauses verlangt hat?
Herr Abgeordneter, über den Vorgang sind ausschließlich wahrheitsgemäße Berichte erstattet worden. Sie sind im Auswärtigen Ausschuß erstattet worden. Der Auswärtige Ausschuß hat darüber einen Bericht vorgelegt. Das scheint mir die korrekte Behandlung der Angelegenheit gewesen zu sein.
({0})
Ich rufe auf die Frage IV/14 - des Herrn Abgeordneten Sänger -:
Ist die Bundesregierung bereit, juristische Referendare im Rahmen ihrer Ausbildung auch in Dienststellen des Auswärtigen Amts im Inland oder Ausland zu beschäftigen?
Das Auswärtige Amt sieht sich nicht in der Lage, juristische Referendare im Rahmen ihrer Ausbildung bei seinen Dienststellen im In- oder Ausland zu beschäftigen. Das Auswärtige Amt bildet seinen eigenen Nachwuchs aus. Außerdem leisten eine Anzahl von Probebeamten anderer Ressorts bei den Auslandsvertretungen ihre Probezeit ab. Damit sind die Ausbildungsmöglichkeiten des Auswärtigen Amts, insbesondere im europäischen Raum, voll erschöpft. Das Auswärtige Amt hat jedoch gemeinsam mit dem Bundesminister der Justiz daran mitgewirkt, daß zahlreiche Referendare bei internationalen Organisationen, ausländischen Anwälten und Handelskammern eine Ausbildungsstation ableisten konnten. Es ist beabsichtigt, dies auch in Zukunft weiterhin zu fördern.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sänger.
Herr Staatssekretär, ist es nicht ein beträchtlicher Unterschied, ob ein in der Ausbildung befindlicher künftiger Volljurist im Auswärtigen Amt selbst die Möglichkeiten der Arbeit dort prüft oder in einer internationalen Organisation, die keine Amtsstellungen hat?
Das ist ganz gewiß ein Unterschied, Herr Abgeordneter; nur führt das nicht zu der Folgerung, daß das Auswärtige Amt Referendare beschäftigen sollte.
Eine weitere Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, würden Sie nicht angesichts der Tatsache, daß das Auswärtige Amt ständig darüber klagt, nicht genügend Nachwuchs zu haben, in der vorübergehenden Beschäftigung von Referendaren im Auswärtigen Dienst eine Möglichkeit sehen, qualifizierte Nachwuchskräfte für die Arbeit im Auswärtigen Dienst zu interessieren?
Herr Abgeordneter, diese Möglichkeit sehe ich. Sie wäre nur von unserem Standpunkt aus zu aufwendig.
Ich rufe auf die Frage IV/15 - des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert -:
Bis wann wird die Bundesregierung gemäß dem Beschluß des Bundestages vom 23. Juni 1965 ({0}) mit den Vertragspartnern des NATO-Truppenstatuts und seiner Zusatzvereinbarungen Verhandlungen mit dem Ziele aufnehmen, die Souveränität auch hinsichtlich der Rechtsstellung der bei den Alliierten Beschäftigten herzustellen?
Ich darf diese Frage wie folgt beantworten. In Durchführung des Beschlusses des Bundestages vom 23. Juni 1965 trifft die Bundesregierung die erforderlichen Vorbereitungen, um mit den Vertragspartnern des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die Rechtsstellung der bei den ausländischen Streitkräften beschäftigten deutschen Arbeitnehmer so weit wie möglich dem deutschen Recht anzugleichen. Im Zuge dieser Vorbereitungen wird die Bundesregierung in Kürze mit den Entsendestaaten Fühlung nehmen und einen möglichst baldigen Beginn der Verhandlungen anstreben.
Im übrigen liegt zu diesem Komplex eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx ({0}), Franzen, Leicht, Becker, Dr. Süsterhenn, Holkenbrink und Genossen vor, zu der die Bundesregierung in Kürze ausführlich Stellung nehmen wird.
Eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, warum wurden die Verhandlungen bisher noch nicht aufgenommen, obwohl es doch eigentlich offenkundig ist, daß die bei den Alliierten beschäftigten deutschen Personen eine äußerst geminderte Rechtsstellung haben, die mit unserem deutschen Arbeitsrecht in keiner Weise übereinstimmt?
Herr Abgeordneter, der fragliche Vertrag sieht vor, daß Revisionsverhandlungen frühestens nach Ablauf von drei Jahren aufgenommen werden können. Das Abkommen ist am 1. Juli 1963 in Kraft getreten. Die Dreijahresfrist läuft also am 1. Juli 1966 ab. Zu diesem Zeitpunkt werden die Verhandlungen aufgenommen werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, daß vorher schon eine entsprechende Fühlungnahme hergestellt wird.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Müller-Emmert.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Ihre Antwort nicht im Widerspruch zu dem Bericht des Auswärtigen Ausschusses steht, in dem ausdrücklich festgelegt ist, daß die
Dreijahresfrist nicht abgewartet zu werden braucht, weil nämlich nach dem Nato-Truppenstatut eindeutig feststeht, daß eine klare Benachteiligung eines Vertragspartners vorliegt.
Eine derartige Feststellung des Auswärtigen Ausschusses ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Borm zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der gleiche Personenkreis in Berlin, der ja nicht nach dem Vertrag behandelt wird, noch schlechter gestellt ist als derselbe Kreis in der Bundesrepublik? Ist die Bundesregierung bereit, sich dieser Berliner besonders anzunehmen?
Mir ist der Sachverhalt nicht bekannt, Herr Abgeordneter. Die Bundesregierung ist aber bereit, der Angelegenheit nachzugehen.
Herr Abgeordneter Dröscher zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, befinden Sie sich mit Ihrer vorherigen Antwort nicht im Irrtum? Es heißt doch im Truppenstatut - soweit mir bekannt ist -, daß unter besonderen Bedingungen auch die vorfristige Einleitung von Verhandlungen möglich ist.
Soweit ich sehe, Herr Abgeordneter, ist vorgesehen, daß eine Überprüfung unter besonders belastenden oder unzumutbaren Verhältnissen stattfinden kann. Hierzu hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen in einer Antwort, die er am 10. November 1964 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD gegeben hat, erklärt, daß derartig belastende oder unzumutbare Tatbestände im einzelnen nicht vorgetragen worden seien. Das hat seinen Niederschlag in dem Bericht des Auswärtigen Ausschusses gefunden, der zu dieser Frage am 24. Mai 1965 ergangen ist.
Herr Abgeordneter Dröscher zu einer weiteren Frage.
Herr Staatssekretär, halten Sie unter Berücksichtigung Ihrer jetzt gegebenen Antwort die Meinung, die bei den Beschäftigten vorherrscht, für zutreffend, daß sie für ihr Wohlverhalten im Interesse der westlichen Verteidigungsgemeinschaft geradezu bestraft werden, weil nämlich wegen dieses Wohlverhaltens diese „unzumutbaren Verhältnisse" nicht bestehen?
Herr Abgeordneter, ich habe dargelegt, daß die Bundesregierung bestrebt ist, diese Verhältnisse
zu ändern. Ich glaube nicht, daß es angebracht ist, in diesem Zusammenhang von einer Bestrafung der in Betracht kommenden Personen zu sprechen.
Bitte schön, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, in der zu erwartenden Antwort auf die soeben genannte Kleine Anfrage auch die besondere Situation der deutschen Dienstgruppen bei den Alliierten, also besonders organisierter und geführter Einheiten, zu berücksichtigen?
Die Bundesregierung wird auch diesen Tatbestand berücksichtigen.
Bitte, Herr Kollege!
Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin festgestellt, daß nur in Ausnahmefällen, wenn es für eine der Parteien unzumutbar ist, die Dreijahresfrist abzuwarten, ein solcher Vertrag frühzeitig gekündigt werden kann. Sind Sie nicht der Meinung, daß es als unzumutbar anzusehen ist, wenn ein Teil deutscher Staatsbürger als Arbeitnehmer nicht das gleiche Recht hat wie die anderen Arbeitnehmer?
Ich bin der Auffassung, daß angestrebt werden muß, die gleiche Rechtstellung für die Bediensteten der in Deutschland stationierten ausländischen Truppen zu erreichen, wie sie für die übrigen Bediensteten, die bei der Bundeswehr beschäftigt sind; besteht.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern.
Ich rufe auf die Frage V/1 - des Abgeordneten Gewandt -:
Ist die Bundesregierung bereit, den im Ausland lebenden Deutschen das Wahlrecht zu gewähren?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Lücke vom 11. November 1965 lautet:
Die Bundesregierung ist an die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes gebunden. Nach dessen § 12 hängt das Wahlrecht von dem Bestehen eines Wohnsitzes oder dauernden Aufenthalts im Wahlgebiet ab. Den gesetzgeberischen Grund für diese Bestimmung hat das Bundesverfassungsgericht zutreffend wie folgt erläutert:
„Da Deutschland zwar nicht de jure, aber de facto geteilt ist, reicht das Merkmal der deutschen Staatsangehörigkeit als Anknüpfungspunkt nicht aus. Der Bundestag ist das Repräsentativorgan der im Geltungsbereich des Grundgesetzes lebenden Bevölkerung; sein Wirkungsbereich beschränkt sich auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Das Wahlrecht kann infolgedessen nur dem Teil der deutschen Bevölkerung gewährt werden, der in diesem Wirkungsbereich lebt. Das aktive Wahlrecht ist demgemäß auf die Deutschen beschränkt, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes seßhaft sind." ({0}).
Die Möglichkeiten einer Änderung der bestehenden Rechtslage sind in meinem Hause im vergangenen Jahr unter Mitwirkung aller sachlich beteiligten Ressorts eingehend geprüft worden. Dabei hat sich ergeben, daß es vornehmlich aus völkerrechtlichen und außenpolitischen Gründen nicht möglich ist, den
im Ausland lebenden Deutschen allgemein das Wahlrecht zuzuerkennen. Eine ausführliche Untersuchung dieser Fragen, die vom Innenausschuß des vierten Bundestages gebilligt worden ist, füge ich zu Ihrer Unterrichtung bei.
Ich rufe die Frage V/2 - des Abgeordneten Dröscher - auf:
Hält es die Bundesregierung für richtig und mit den heutigen Zielen der Familienpolitik im Einklang stehend, daß für Kinder von Beamten kein Kinderzuschlag gezahlt wird, wenn sie eine Ehe eingehen, obwohl sie infolge eines Studiums weiterhin in wirtschaftlicher Abhängigkeit von ihren Eltern bleiben und für Ledige Anspruch auf den Kinderzuschlag bestünde?
Nach der jetzigen Regelung, Herr Abgeordneter, wird für verheiratete, verwitwete und geschiedene Kinder eines Beamten kein Kinderzuschlag gezahlt. Diese Regelung beruht auf einer Entscheidung des Bundesgesetzgebers aus dem Jahre 1957, die anläßlich der Beratung des Bundesbesoldungsgesetzes gefallen ist. Sicher spricht einiges dafür, den Kinderzuschlag auch für verheiratete Kinder zu gewähren, wenn der Beamte ein noch in der Ausbildung befindliches Kind weiterhin unterhält. Allerdings müßten dann die Einkommensverhältnisse von Fall zu Fall geprüft und damit ein gewisses Eindringen in die Privatsphäre der Beteiligten sowie ein erhöhter Verwaltungsaufwand in Kauf genommen werden. Im übrigen würde sich die Einbeziehung der verheirateten Kinder in die Regelung über den Kinderzuschlag auch auf andere Bereiche auswirken, so z. B. auf das Bundeskindergeldgesetz, das Sozialversicherungsrecht, das Versorgungsrecht nach dem Bundesbeamtengesetz und das Bundesversorgungsgesetz. Der gesamte Fragenkomplex wird bei den Vorarbeiten für eine Besoldungsneuregelung, mit der wir befaßt sind, erneut geprüft werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß in einigen Ländern, so z. B. seit längerem in Bremen und Hamburg sowie neuerdings in Rheinland-Pfalz, eine andere Regelung getroffen worden ist, nämlich daß verheiratete Kinder den Zuschlag nur bekommen, wenn der Ehegatte außerstande ist, die Kinder zu ernähren? Ist diese Rechtsungleichheit zwischen den Bundesbeamten in diesen Ländern und den Landesbeamten erträglich?
Es mag sein, daß einzelne Länder solche Regelungen getroffen haben. Eine Ubersicht über sämtliche elf Bundesländer liegt mir zur Zeit nicht vor. Ich sagte schon, daß wir bei den Vorarbeiten über die Besoldungsneuregelung den Komplex überprüfen werden. Dabei werden wir auch Rücksicht auf die Regelung nehmen müssen, die vielleicht einige Länder schon getroffen haben.
Herr Abgeordneter Brück für eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich darf doch wohl von der Annahme ausgehen, daß
Brück ({0})
die Bundesregierung nicht beabsichtigt, in dieser Frage nun Schritte zu unternehmen, damit das, was soeben vom Kollegen Dröscher angesprochen worden ist, verwirklicht wird? Denn man könnte es doch sicher in der Offentlichkeit kaum vertreten, eine solche Regelung zu treffen.
Ich habe schon darauf hingewiesen, daß eine Regelung im Beamtenrecht Auswirkungen auf die gesamten anderen Bereiche haben müßte, in denen die Zahlung von Kindergeld oder ähnliche Zahlungen erfolgen, und habe dadurch zum Ausdruck bringen wollen, daß eine solche Regelung große Probleme aufwirft.
Frage V/3 - des Herrn Abgeordneten Matthöfer -:
Um wieviel Prozent erhöhen sich die von Ausländern zu entrichtenden Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis nach der Neufestsetzung durch die „Gebührenverordnung zum Ausländergesetz" vom 10. September 1965?
Die Gebühren der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer waren seit dem Jahre 1938, also seit nunmehr 27 Jahren, unverändert geblieben. Sie betrugen seit damals 3 Mark für eine befristete und 10 Mark für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Diese Gebühren deckten nur einen geringen Bruchteil der tatsächlichen Verwaltungskosten. Eine neuere Untersuchung über die Personal- und Sachkosten bei Verwaltungsmaßnahmen hat einen Durchschnittswert von 10,39 pro Stunde Verwaltungsarbeit ergeben. Durch die Gebührenverordnung zum Ausländergesetz, die vor kurzem mit Zustimmung des Bundesrates ergangen ist und die sowohl für Bundes- als auch für Landesbehörden gilt, sind die Gebühren so angehoben worden, daß damit, insgesamt gesehen, eine Deckung der notwendigen Verwaltungskosten wenigstens annähernd erhofft werden kann. Die Gebühr für eine Aufenthaltserlaubnis von drei Monaten auf auf 10 DM angehoben worden; für eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr sind jetzt 15 DM zu zahlen; für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist jetzt eine Gebühr von 30 DM vorgesehen. Gleichzeitig sind aber die bisher neben der Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis erhobenen besonderen Gebühren für Sichtvermerke, nämlich 5 DM für einmalige und 10 DM für mehrmalige Einreisen, entfallen. Nach der Auffassung der Innenministerien der Länder und des Bundesministers des Innern waren die Gebührenerhöhungen unerläßlich, da es nicht angeht, weiterhin den weitaus größten Teil der Verwaltungskosten, die durch den Aufenthalt der Ausländer im Bundesgebiet entstehen, den deutschen Steuerzahlern aufzubürden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer.
Herr Präsident, meine Frage ist eigentlich gar nicht richtig beantwortet. Ich habe nämlich gefragt: Um wieviel Prozent erhöhen sich die von den Ausländern zu entrichtenden Gebühren?
Ich habe Ihnen, Herr Abgeordneter, die Höhe der einzelnen Gebühren genannt. Wenn Sie die Prozentzahlen so genau wissen wollen, kann ich für die erste Gebühr -
Das wollen wir im stillen Kämmerlein tun, Herr Matthöfer. Wenn sich eine Frage zur schriftlichen Beantwortung eignet, dann diese. - Noch eine Zusatzfrage? Wir haben noch 30 Fragen, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, sind denn Erhöhungen um zum Teil über 500 % nicht gewissermaßen als eine Ausländersteuer zu betrachten, die man durch die Hintertür einführt?
Von einer Ausländersteuer kann man bei einer Verwaltungsgebühr sicher nicht sprechen; denn bei der Verwaltungsgebühr wird ja die Gegenleistung erbracht. Im übrigen habe ich soeben schon des längeren ausgeführt, daß nach Auffassung sowohl meines Hauses als auch der Innenminister der Länder diese Erhöhung der Gebühr durchaus gerechtfertigt war.
Bitte, Herr Abgeordneter Matthöfer!
Wenn man die Sache vom Kostenstandpunkt betrachtet, warum müssen dann gerade diejenigen Ausländer, die, wie es erwünscht ist, länger bei uns bleiben, soviel mehr bezahlen?
Ich glaube, es ist eine gerechte Regelung, daß ein kürzerer Aufenthalt mit einer geringeren Gebühr belegt wird als ein längerer Aufenthalt.
Ich rufe auf die Frage V/4 - des Abgeordneten Dr. Huys -:
Welche Auflagen können den Banken und Sparkassen gemacht werden, um der erschreckend hohen Zunahme der Raubüberfälle entgegenzuwirken?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Lücke vom 19. November 1965 lautet:
Mein Vorgänger, Herr Bundesminister Höcherl, hat bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2. Juli 1965 in Beantwortung der Fragen VI/3, VI/4, VI/5 und VI/9 mitgeteilt, daß die Verwaltungsberufsgenossenschaft den Entwurf einer Unfallverhütungsvorschrift erstellt habe, durch die den Kreditinstituten umfangreiche bauliche und technische Sicherungsmaßnahmen zur Pflicht gemacht werden sollen. Der Entwurf wurde in einer Sitzung am 10. November 1965, zu der der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Bundesminister der Justiz, für Wirtschaft, für das Post- und Fernmeldewesen, für Verkehr und des Innern sowie die Landesarbeitsminister, ferner die Spitzenverbände für Kreditgewerbe, der Gewerkschaften und des Arbeitsunfallschutzes eingeladen hatte, überarbeitet. An der Besprechung nahmen auch leitende Beamte der Kriminalpolizei der Länder teil.
Der überarbeitete Entwurf fordert im wesentlichen folgende Sicherheitsmaßnahmen:
1. Eine durchschußsichere Abschirmung der Kassierer- und Geldzähl-Arbeitsplätze, z. B. durch durchschußsichere Glastrennwände,
2. bauliche Maßnahmen an Außenfenstern von Kassenräumen zur Verhinderung eines Einstiegs,
Vizepräsident Dr. Dehler
3. Außentüren, die einen Durchblick von innen nach außen gewähren,
4. selbstschließende Außentüren mit Sicherheitsschlössern, wenn sie nicht dem Publikumsverkehr dienen,
5. Schaltertische ({0}) ohne Borde und Fächer auf der Kundenseite,
6. Maßnahmen, daß bei Geldschränken und Tresoren, die sich außerhalb beschußsicherer Räume oder Raumteile befinden, Nichtbeschäftigte nicht erkennen können, ob die Türen offen oder geschlossen sind,
7. bei Kassen an Orten mit tagsüber besetzter Polizeidienststelle eine Überfall- und Einbruchsmeldeanlage mit unmittelbarem Anschluß an diese Polizeidienststelle,
8. bei Kassen an Orten ohne tagsüber besetzte Polizeidienststelle eine andere Alarmanlage.
Es kann damit gerechnet werden, daß der neue Entwurf noch im Dezember dieses Jahres der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zur Verabschiedung vorgelegt wird. Nach dieser Verabschiedung wird der Bundesminister für Arbeit- und Sozialordnung die Gewerbeaufsicht veranlassen, nach § 120 d der Gewerbeordnung die neue Unfallverhütungsvorschrift ihren Verfügungen zugrunde zu legen, wenn die der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft angeschlossenen Kreditinstitute nicht von sich aus die erforderlichen Sicherungseinrichtungen anbringen lassen. Da die gemeindeeigenen Sparkassen nicht der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, sondern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Gemeindeunfallversicherungsträger angeschlossen sind, ist die Übernahme der vorgenannten Unfallverhütungsvorschrift durch die Gemeindeunfallversicherungsverbände bereits in die Wege geleitet.
Ich rufe auf die Fragen V/5 und V/6 - des Abgeordneten Dr. Aigner -:
Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Personen sich
der Förderkreis Kulturzentrum e. V. Berlin zusammensetzt?
Hat der in Frage V/5 genannte Förderkreis entweder unmittelbar oder mittelbar über den Berliner Haushalt Bundesmittel erhalten?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesminister Lücke vom 22. November 1965 lautet:
Nach § 1 seiner Satzung führt der Verein den Namen „Haus am Lützowplatz" Fördererkreis Kulturzentrum Berlin e. V. Der Verein bezweckt nach § 2 der Satzung die Förderung des kulturellen und wissenschaftlichen Lebens im Lande Berlin, insbesondere durch Erfüllung folgender Aufgaben:
1. Veranstaltung von Vorträgen durch Persönlichkeiten der Wissenschaft, Kunst und Politik des In- und Auslands,
2. Durchführung von Kunstausstellungen,
3. Förderung der Bildung der Erwachsenen und der staatsbürgerlichen Erziehung der Jugendlichen,
4. Förderung von Studenten aus den Entwicklungsländern,
5. Veranstaltung von Berlin-Begegnungen für Besucher aus der Bundesrepublik,
6. Zusammenkunft von Personen, die am Berliner Kulturleben beteiligt sind,
7. Einrichtung und Pflege eines Archivs für die Berliner Geschichte.
Mitglied des Vereins kann nach § 3 der Satzung jeder werden, der bereit ist, an der Erfüllung der genannten Aufgaben des Vereins mitzuwirken.
Dem Gesamtvorstand des Vereins, der nach § 4 der Satzung aus insgesamt 5 Vereinsmitgliedern besteht, gehören z. Z. folgende Persönlichkeiten an:
Konrad Hammer, Vorsitzender
Joseph Braun, Stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer
Dr. Werner Bloch Prof. Horst Strempel.
Das Vorstandsmitglied Maria Reuber hat die Mitgliedschaft im Sommer d. J. niedergelegt. Eine Neuwahl ist bisher nicht erfolgt.
Der Fördererkreis Kulturzentrum Berlin e. V. hat aus dem Bundeshaushalt keine Mittel erhalten. Auch wurde ein Bundeszuschuß über den Haushalt des Landes Berlin im Rahmen der Bundeshilfe gem. § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 i. d. F. vom 11. Mai 1956 ({1}) nicht gewährt.
Ob der Fördererkreis Kulturzentrum Berlin e. V. aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin Zuwendungen erhält, ist mit nicht bekannt.
Ich rufe die Frage V/7 - des Herrn Abgeordneten Tönjes - auf:
Wie hoch sind heute die jährlichen Aufwendungen für die Straßenverkehrssicherheit und insbesondere für die Verkehrspolizei?
Herr Abgeordneter, Sie fragen nach den jährlichen Aufwendungen für die Straßenverkehrssicherheit und insbesondere für die Verkehrspolizei. Ich darf diese Frage wie folgt beantworten.
Für ,die Straßenverkehrssicherheit werden sowohl vom Bund, den Ländern und Kommunen als auch von privaten Verbänden und Organisationen erhebliche Mittel aufgewendet. Es ist außerordentlich schwierig, wenn nicht gar unmöglich, genaue Angaben über die Höhe dieser Aufwendungen insgesamt zu machen.
Die polizeiliche Überwachung, Regelung und Sicherung des Straßenverkehrs, also die Verkehrspolizei, fällt in die Zuständigkeit der Länder und zum Teil der Kommunen, die auch die Kasten hierfür aufbringen. Ich bin daher auf die Angaben der Länder angewiesen. Diese Kosten sind in den Haushaltsplänen der Länder und Kommunen nicht gesondert ausgewiesen, sondern stellen einen Teil der allgemeinen Polizeikosten dar. Deshalb beruhen die Angaben der Länder auf Schätzungen.
Nach den mir zugegangenen Mitteilungen haben die Aufwendungen der Länder außer dem Bundesland Berlin und der Kommunen für die Polizei im Verkehrsdienst im Jahre 1964 rund 751 Millionen DM betragen. Für das Jahr 1965 können die Aufwendungen zur Zeit auch nicht schätzungsweise angegeben werden.
Für die Zwecke der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung stellen im Jahre 1965 der Bund, die Länder, die Kommunen sowie private Verbände und Organisationen etwa 13 Millionen DM zur Verfügung. Auch diese Zahl konnte, da exakte Unterlagen weitgehend fehlen, nur geschätzt werden. Die Beträge, die von den Straßenbaulastträgern, d. h. Bund, Ländern und Gemeinden, für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen sowie die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgewendet worden sind, sind in den genannten Zahlen nicht enthalten. Die Ermittlung dieser Kosten würde einen erheblichen Zeit- und Verwaltungsaufwand erfordern.
Ich rufe die Frage V/8 - des Herrn Abgeordneten Busse ({0}) - auf :
Sieht die Bundesregierung im Ausbau des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden und in einer eventuellen Kompetenzverstärkung dieses Amtes eine Möglichkeit, zur wirksameren Bekämpfung der wachsenden Kriminalität in der Bundesrepublik - unter besonderer Berücksichtigung von Triebverbrechen - beizutragen?
Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung und die Verfolgung strafbarer Handlungen sind bekanntlich grundsätzlich Angelegenheit der Länder. Der Bund wirkt in der Regel nur mittelbar an der Verbrechensaufklärung mit, indem er die kriminalpolizeilichen Einrichtungen des Bundeskriminialamtes, insbesondere die zentrale Nachrich60
tensammlung und -auswertung sowie die nachrichtendienstlichen, erkennungsdienstlichen und kriminaltechnischen Einrichtungen zur Verfügung stellt.
In einer Verstärkung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes, die Sie ansprechen, Herr Abgeordneter, erblicken wir, abgesehen von den verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Erweiterung, kein geeignetes Mittel, die Kriminalität in der Bundesrepublik wirksamer zu bekämpfen. Es kommt vielmehr in erster Linie darauf an, daß die Länder ihrem Polizeiapparat die jeweils optimale Wirkungsmöglichkeit verschaffen. Das ist in der Tat der Fall. Die Länder sind ständig bemüht, die Arbeitsmöglichkeiten ihrer Kriminalpolizei personell und materiell zu verbessern.
Auch für das Bundeskriminalamt stellt sich stets aufs neue die Frage nach dem optimalen Nutzeffekt. Verbesserungen sind möglich. So leidet das Bundeskriminalamt ganz besonders unter starkem Personal-und Raummangel. Dieser muß behoben werden, damit es dem Amt möglich bleibt, den Kriminalpolizeien der Länder die erforderliche Unterstützung schnell, zuverlässig und wirksam zu geben. Die personelle und materielle Verstärkung des Bundeskriminalamtes kann zu einer Intensivierung der Verbrechensbekämpfung auch auf dem Gebiet, das Sie ansprechen, beitragen. Wir werden dieser Frage unsere besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Busse.
Ich habe eine Zusatzfrage, Herr Staatssekretär: Sind seit den letzten Auskünften über die Ausstattung des Bundeskriminalamtes in personeller und materieller Hinsicht, die im Juni dieses Jahres erteilt worden sind, Fortschritte in der personellen Besetzung und materiellen Ausstattung des Bundeskriminalamtes zu verzeichnen?
Die materielle Ausstattung des Bundeskriminalamtes wird selbstverständlich laufend verbessert. Was die personelle Seite betrifft, so verfügt das Bundeskriminalamt über insgesamt 822 Planstellen. Hiervon sind zur Zeit 132 leider unbesetzt. Wir werden uns nachdrücklich bemühen - wie es schon in der letzten Zeit geschah -, diese Lücke baldmöglichst zu schließen.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß die Zusammenarbeit zwischen den Ländern oder auch zwischen den Ländern, der städtischen Kriminalpolizei und dem Bundeskriminalamt jetzt bereits einen optimalen Wirkungsgrad erreicht hat?
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern, Herr Abgeordneter, ist zufriedenstellend. Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, ihr Arbeitskreis „Öffentliche Sicherheit und Ordnung" sowie die Arbeitsgemeinschaft der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes befassen sich seit Jahren mit der Frage dieser Zusammenarbeit und der wirksameren Bekämpfung der wachsenden Kriminalität in der Bundesrepublik.
Herr Abgeordneter Rinderspacher zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß Kriminalämter in anderen Ländern
- z. B. in den Vereinigten Staaten und in England
- durch die Ausstattung mit Elektronengehirnen wesentlich bessere Arbeit leisten können als das Bundeskriminalamt in der Bundesrepublik?
Es ist möglich, daß ausländische Kriminalämter zur Zeit besser ausgestattet sind als unser Bundeskriminalamt. Wir sind aber ständig bemüht, auch unser Bundeskriminalamt auf den neuesten Stand zu bringen. Wir werden deswegen jeden vernünftigen technischen Fortschritt in den Dienst dieses Amtes stellen. So werden wir auch elektronische Datenverarbeitungsmaschinen einsetzen, sobald die schwierigen Vorarbeiten, die schon seit einiger Zeit im Gange sind, zu einem positiven Ergebnis geführt haben. Das Bundeskriminalamt arbeitet auch auf dem Gebiet der Ausstattung mit elektronischen Datenverarbeitungsmaschinen eng mit den Landeskriminalämtern zusammen. Noch in diesem Monat findet auch ein internationaler Erfahrungsaustausch bei der Interpol in Paris über das Problem statt, das Sie angesprochen haben.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rinderspacher.
Herr Staatssekretär, werden sich die Bestrebungen, von denen Sie eben gesprochen haben, bereits im Bundeshaushalt für das kommende Jahr niederschlagen?
Ich glaube, ja.
Herr Abgeordneter Mengelkamp zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist das personelle Defizit beim Bundeskriminalamt nach wie vor auf das Fehlen geeigneter Laufbahnvorschriften zurückzuführen?
Die Laufbahnvorschriften sind ergangen, Herr Abgeordneter; aber sie haben sich noch nicht so ausgewirkt, daß das personelle Defizit in der Zwischenzeit hätte beseitigt werden können.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Mengelkamp.
Wird der jetzige Status der Laufbahnvorschriften ausreichen, um den Nachwuchs aus den Länderbehörden sicherzustellen?
Das kann man im Augenblick noch nicht voraussagen.
Herr Abgeordneter Jahn, eine Zusatzfrage.
Gibt es nach Ihrer Auffassung noch andere Ursachen für die auffallend hohe Zahl unbesetzter Planstellen?
Es mag andere Ursachen geben; aber ich vermag sie im Augenblick nicht zu erkennen.
Was wird die Bundesregierung tun, um diese Frage ein wenig zu prüfen und vielleicht zu weiteren Erkenntnissen zu kommen und darüber hinaus überhaupt die Planstellen aufzufüllen?
Die Bundesregierung prüft ständig, nicht nur auf dem Gebiet des Kriminalnachwuchses, sondern allgemein auf dem Gebiet des Beamtennachwuchses, der uns ja auch in der allgemeinen Verwaltung Sorge macht, welche Maßnahmen getroffen werden können, um dieser latenten Sorge abzuhelfen.
Ich rufe die Frage
V/9 - der Frau Abgeordneten Kurlbaum-Beyer - auf. Mit Freude nehme ich diesen Aufruf vor. Die Frage lautet:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der verspäteten Herausgabe der Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Kriegsopferversorgung vom 3. August :1965 ({0}) die Kriegerwaisen einen erheblichen Teil des für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1965 gezahlten Schülergeldes im Weihnachtsmonat wieder zurückerstatten müssen?
Herr Präsident, ich bitte um Ihre Erlaubnis, die Fragen 9 und 10 wegen des inneren Zusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen.
Dann rufe ich Frage
V/10 - der Frau Abgeordneten Kurlbaum-Beyer - ebenfalls auf:
Warum hat die Bundesregierung nicht dafür Sorge getragen, daß eine Anrechnung des für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1965 gezahlten Schülergeldes unterbleibt, und die in Frage V/9 genannte Verordnung rückwirkend in Kraft gesetzt?
Die Antwort lautet: Nein, das ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine Rückforderung von Kindergeld oder Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz wegen gleichzeitigen Bezuges der Erziehungsbeihilfe kann eigentlich nach den Vorschriften des Bundeskindergeldgesetzes nicht in Betracht kommen.
Umgekehrt kann natürlich eine Rückforderung von etwa überzahlten Erziehungsbeihilfen in Betracht kommen. Dann ist sie aber unserer Ansicht nach nicht auf die in der Anfrage erwähnte Verordnung zurückzuführen. Diese Verordnung hat ja auf mittelbarem Wege eine Besserstellung gebracht. Denn bis zum Erlaß der Verordnung wurde Kindergeld als Einkommen des Kindes gerechnet und führte daher, wenn Sie so wollen, zu einer gewissen Minderung der Erziehungsbeihilfe. Nach dem Erlaß der Verordnung wird aber das Kindergeld in den meisten Fällen nur noch als Einkommen des Erziehungsberechtigten geführt, so daß es an sich nicht mehr zu einer Minderung der Erziehungsbeihilfe führt.
Die verspätete Inkraftsetzung der Verordnung war von der Bundesregierung nicht beabsichtigt. Nach den Vorbereitungen der Bundesregierung sollte die Verordnung am 1. April in Kraft treten. Es haben sich jedoch, da die Verordnung der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, bei den Verhandlungen mit den Ländern unerwartet Schwierigkeiten ergeben, so daß deswegen nachher der Zeitpunkt vom 1. Oktober festgesetzt wurde.
Eine rückwirkende Inkraftsetzung ist, wie mir berichtet worden ist, bei den Beratungen eingehend geprüft worden, doch ist insbesondere auf Drängen der Fürsorgebehörden davon abgesehen worden, weil man die sehr große Verwaltungsarbeit gefürchtet habe, die eine nachträgliche Umberechnung der Beihilfen erfordert hätte.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Kurlbaum-Beyer.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zuzugeben, daß es genau umgekehrt ist: daß nun dadurch, daß man die Verordnung nicht rückwirkend in Kraft gesetzt hat, die Ämter praktisch gezwungen sind, zurückzurechnen, d. h. vom 1. April bis 30. September die ganze Verrechnung durchzuführen?
Frau Abgeordnete, nach den Angaben, die die Fürsorgebehörden uns gemacht haben, versprachen sie sich von der jetzt getroffenen Regelung eine geringere Arbeitslast als von der Rückwirkung. Wenn Ihnen Einzelfälle bekannt sind, bei denen Sie den Verdacht haben, daß es umgekehrt gelaufen sei, dann bitte ich, sie mir mitzuteilen, damit wir ihnen einmal nachgehen können.
Eine weitere Frage.
Ich bin bereit, Ihnen einen solchen Erlaß zuzuschicken. Es ist Ihnen doch sicher bewußt, daß dadurch gerade diejenigen stark betroffen werden, die wenig Geld zur Verfügung haben; ich kann Ihnen an Hand der Anträge
nachweisen, daß im Monat Dezember praktisch nur noch 5 DM Erziehungsbeihilfe ausgezahlt wird. Das hätte man doch vorher wissen müssen!
Gnädige Frau, nach allen Angaben, die uns vorliegen, kann ich das nicht verstehen. Es kann aber sein, daß es in Einzelfällen durch eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Handhabung so ist. Da wir beide gemeinsam das Bestreben haben, den Betroffenen zu helfen, bitte ich Sie, mir die Unterlagen zu geben, damit wir das korrigieren können.
Die Frage V/10 ist damit beantwortet. Ich danke den beiden Herren Staatssekretären des Innenministeriums.
Ich rufe auf die Fragen V/11, V/12 und V/13 - des Abgeordneten Hauck -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß dem örtlichen Träger der Sozialhilfe erhebliche finanzielle Belastungen bei der Betreuung von Behinderten ({0}) in Tageseinrichtungen dadurch entstehen, daß nach § 100 BSHG der überörtliche Träger der Sozialhilfe nur dann zuständig ist, sobald für Behinderte eine Unterbringung in einer Anstalt, einem Heim oder ähnlichen Einrichtungen erforderlich wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die starken finanziellen Belastungen der örtlichen Träger und der freien Vereinigungen in einigen Fällen die Weiterführung von bestehenden Einrichtungen für Behinderte gefährdet ist und in vielen Fällen die Initiative für die Schaffung weiterer dringend benötigter Einrichtungen gehemmt wird?
Beabsichtigt die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß § 100 BSHG in der Form ergänzt wird, daß als vergleichbare Hilfen, für die der überörtliche Träger zuständig ist, auch die Förderung in Sonderkindergärten, in Tagesbildungsstätten, Anlernwerkstätten und beschützenden Werkstätten angesehen wird?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Lücke vom 24. November 1965 lautet:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Hilfe für Behinderte, die Sonderkindergärten, Tagesstätten usw. besuchen, nicht unerhebliche finanzielle Mittel erfordert. Für Hilfen dieser Art sind nach dem Bundessozialhilfegesetz - die örtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig. Den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes über die sachliche Zuständigkeit liegt der Gedanke zugrunde, daß für die Aufgaben, die den örtlichen Bereich betreffen, wegen der größeren Personennähe und damit im Interesse der Behinderten grundsätzlich die örtlichen Träger der Sozialhilfe zuständig sein sollen. Nach dem Bundessozialhilfegesetz sind die Länder jedoch ausdrücklich ermächtigt, den überörtlichen Trägern über die Regelung des § 100 BSHG hinaus weitere Aufgaben zu übertragen und damit die örtlichen Träger zu entlasten. Das gilt insbesondere auch für die Betreuung von Behinderten in Tageseinrichtungen. Von dieser Ermächtigung hat das Land Nordrhein-Westfalen auch hinsichtlich der Tageseinrichtungen für Behinderte Gebrauch gemacht.
Bei einer Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes wird zu prüfen sein, ob und inwieweit durch bundesgesetzliche Regelung eine Erweiterung der sachlichen Zuständigkeit der überörtlichen Träger der Sozialhilfe erfolgen soll. Hierüber wird vorher insbesondere mit den zuständigen obersten Landesbehörden gesprochen werden müssen; denn die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die finanzielle Belastung der örtlichen Träger der Sozialhilfe die Weiterführung bestehender und die Schaffung neuer Tageseinrichtungen für Behinderte im allgemeinen erschwert hat. Soweit ihr Einzelfälle dieser Art bekannt geworden sind, hat sie die zuständigen obersten Landesbehörden um Überprüfung gebeten.
Ich rufe dann die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf, zunächst die Fragen VI/1, VI/2 und VI/3 - des Herrn Abgeordneten Strohmayr -:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Darstellung des Vorsitzenden des Bundes der Steuerbeamten, daß etwa zwei Drittel der Vollziehungsbeamten der Finanzämter sich fast ausschließlich damit beschäftigen, die Kraftfahrzeugsteuer zwangsweise einzuziehen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch der Staatsminister der Finanzen des Freistaats Bayern bestätigt hat, bei den bayerischen Oberfinanzdirektionen erscheine der Personalaufwand bei der Kraftfahrzeugsteuer „verhältnismäßig hoch"?
Gedenkt die Bundesregierung, Neuregelungen bei der Kraftfahrzeugsteuer vorzuschlagen, vor allem im Hinblick auf die Erhebungszeiträume?
Wie ich bereits in der Fragestunde des Hohen Hauses am 18. März 1965 ausführte, hat die Bundesregierung keine Unterlagen, in welchem Umfang Vollziehungsbeamte mit der Beitreibung von Kraftfahrzeugsteuerrückständen beschäftigt sind. Die Bundesregierung kennt die Ausführungen des Herrn Bayerischen Staatsministers der Finanzen nicht. Mir ist aber bekannt, daß sich bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer - infolge der starken Zunahme des Kraftfahrzeugbestandes - in zunehmendem Maße Schwierigkeiten ergeben haben, die zu einer Reform zwingen. Bei der Reform kommt es insbesondere darauf an, die Zahl der Rückstandsfälle zu vermindern.
Die Länder hoffen auf eine Verminderung durch Verlängerung der Besteuerungszeiträume. Auch diese Möglichkeit habe ich in der Fragestunde am 18. März 1965 schon erwähnt.
Zur Zeit wird die Kraftfahrzeugsteuer für Krafträder und Personenkraftwagen für die Dauer eines Jahres, eines Halbjahres und, wenn die Steuer höher als 100 DM ist, auch für die Dauer eines Vierteljahres entrichtet. Bei anderen Fahrzeugen ist auch die monatliche Entrichtung zulässig. Wenn die Steuer für Krafträder, Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge nur noch jährlich, für Nutzfahrzeuge ab 3 t auch halbjährlich und für Nutzfahrzeuge ab 6 t Gesamtgewicht auch vierteljährlich entrichtet werden dürfte, verringerte sich die Zahl der Buchungen bei der Kraftfahrzeugsteuer um etwa 50 bis 60 %.
Wie ich schon damals in der Fragestunde gesagt habe, bringt die Verlängerung der Besteuerungszeiträume eine Belastung für den Steuerzahler. Einen besseren Vorschlag zur Behebung der jetzt bestehenden Schwierigkeiten sehe ich nicht. Die Bundesregierung hat noch nicht beschlossen.
Herr Abgeordneter Strohmayr zu einer Zusatzfrage.
Strohmayr ({0}) Herr Minister, glauben Sie nicht, daß mein damals gemachter Vorschlag der richtige wäre, nämlich endlich einmal die Kraftfahrzeugsteuer auf den Treibstoff umzulegen?
Herr Kollege Strohmayr, Ihr damaliger Vorschlag ist sehr eingehend geprüft worden. Er wird häufig in der Öffentlichkeit mit dem Grundsatz „Wer viel fährt, soll auch viel zahlen" begründet. Aber die Länder und auch wir haben gegen diese Maßnahme einige Bedenken, die ich kurz schildern möchte.
Zunächst sind Vereinfachungen und Personaleinsparungen nur dann zu erwarten, wenn die bei
der Kraftfahrzeugsteuer jetzt bestehenden Vergünstigungen ersatzlos wegfallen. Der Ersatz dieser Vergünstigungen durch neue Betriebsbeihilfen und sonstige Subventionen bringt neue Verwaltungsarbeit, und das bei den Finanzämtern eingesparte Personal muß an anderer Stelle eingesetzt werden. Eine ausschließliche Besteuerung des Mineralöls hat den Nachteil, daß die Wenigfahrer, die ja hauptsächlich in den Spitzenverkehrszeiten auftreten, und der ruhende Verkehr, der eine immer größere Bedeutung gewinnt, nicht genügend zu den Kosten beitragen. Das gleiche gilt z. B. auch für AnhängerWagen. Es gibt noch eine weitere Schwierigkeit: die Mineralölsteuer fließt dem Bund zu, die Kraftfahrzeugsteuer aber den Ländern, die sie zum Teil an die Gemeinden weitergeben. Durch eine solche Maßnahme, die sehr schwierig vorzubereiten wäre, würde also der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern und darüber hinaus auch der kommunale Finanzausgleich berührt. Wegen dieser großen Schwierigkeiten sehe ich im Augenblick keine Chance, in dieser Richtung etwas zu tun.
Ich rufe auf die Frage VI/4 - des Abgeordneten Dr. Arndt ({0})-:
Wie erklärt es sich, daß die vierteljährlichen Nachweise über die Bundesfinanzen ({1}) noch nicht einmal für das erste Quartal 1965 veröffentlicht wurden, während sie in den letzten Jahren im September oder Oktober bereits für das zweite Quartal publiziert werden konnten?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 24. November 1965 lautet:
Über die vierteljährliche Entwicklung der Bundesfinanzen berichtet das Statistische Bundesamt in seiner Veröffentlichungsreihe „Finanzen und Steuern" ({2}). In dieser Reihe sind auch die finanzstatistischen Ergebnisse des Bundeshaushalts für das 1. Rechnungsvierteljahr 1965 veröffentlicht worden. Von der Herausgabe eines gesonderten Berichtes meines Hauses über die Bundesfinanzen im 1. Quartal 1965 ist in diesem Jahre abgesehen worden, weil der Zeitpunkt der Veröffentlichung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 14. Juli 1965 zusammenfiel, aus denen sich eine veränderte Situation für den Bundeshaushalt 1965 ergeben hat. Das erforderte eine neue Darstellung über die Gesamtentwicklung des Bundeshaushalts, die nunmehr in dem am 5. November 1965 veröffentlichten Bericht über die Bundesfinanzen im 1. Rechnungshalbjahr enthalten ist. Dieser Bericht bringt gesonderte und ausführliche Zahlenangaben über die Ergebnisse des 1. Rechnungsvierteljahres 1965.
Ich rufe auf die Frage VI/5 - des Herrn Abgeordneten Schmidt ({3}) -:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Erwerb von Grundstücken seitens des Bundes für vom Bundestag noch nicht beschlossene Neubauten mit einer Kaufsumme von fast 100 Millionen DM einschließlich der Verlegungskosten für das Wasserwerk und den Sportplatz der Gronau nicht nur im Hinblick auf die Haushaltslage problematisch ist, sondern darüber hinaus auch durch die Höhe des insgesamt dafür zu zahlenden qm-Preises von 700 DM im Widerspruch steht zu der vom Bund bekämpften Grund- und Bodenspekulation?
Herr Präsident, Herr Kollege, die Antwort lautet: Der Vorstand des Deutschen Bundestages hat am 27. Januar 1964 beschlossen, für den Erwerb des Gronau-Geländes durch den Bund einzutreten. Das Hohe Haus hat im Haushaltsplan 1965 zur Errichtung eines Bürohauses des Bundestages in der Gronau 2 Millionen DM bei Kap. 02 01 Tit. 710 ausgebracht sowie Bindungsermächtigungen bis zu
10 Millionen DM für 1966 und die folgenden Jahre vorgesehen.
Nach langen Bemühungen ist es gelungen, die zunächst wesentlich höheren Forderungen der Stadt für das etwa 14 ha große Gelände auf 98,5 Millionen DM zu senken, das die Stadt ganz oder überhaupt nicht abtreten wollte. Aus diesem Gesamtbetrag kann meines Erachtens ein Quadratmeterpreis von 700 DM nicht abgeleitet werden, wie Sie, Herr Kollege, es nach dem Wortlaut Ihrer Frage tun. Entschädigungen in Höhe von 62,5 Millionen DM für die Verlegung der auf dem Gelände befindlichen Sportplätze, des Wasserwerks, für Straßen und andere Anlagen sind, wenn man überhaupt kaufen will, berechtigt. Der Grund und Boden kostet 36 Millionen DM. Wenn man überhaupt - jetzt oder später - an eine Erweiterung der Bundestags- und Bundesratsneubauten denkt, ist die Bebauung der Gronau bei den beengten Verhältnissen im Raume Bonn jedenfalls eine wirtschaftliche und vorteilhafte Lösung.
Der Erwerb der Gronau ist ein einmaliger Vorgang zwischen Bund und Stadt Bonn, der für anderen Grunderwerb meiner Ansicht nach nicht vergleichbar ist. Aus diesem Grunde ist ein konjunktureller Einfluß auf die Bodenpreise im Bonner Raum wohl nicht zu befürchten.
Herr Kollege, der Deutsche Bundestag bestimmt seinen Haushalt selbst. Die Auswirkungen des Kaufvertrages habe ich angesichts der angespannten Haushaltslage durch Vereinbarung von drei Jahresraten für den Kaufpreis zu mindern gesucht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, wenn ich aus Ihrer Antwort entnehme, daß der Haushaltsausschuß damals bis zu 10 Millionen DM für die Neubauten vorgesehen hatte, daß also ein neuer Haushaltsbeschluß notwendig ist, wenn nunmehr etwa 35 Millionen DM in drei Jahresraten für diesen Grundstückskauf vorgesehen sind? Sind Sie nicht auch der Meinung, daß es im Augenblick problematisch ist, einen solchen Beschluß zu fassen?
Herr Kollege Schmidt, nicht der Haushaltsausschuß, sondern das Parlament hat in Kap. 02 01 Tit. 710 2 Millionen DM für die Errichtung eines Bürohauses in der Gronau ausgebracht und Bindungsermächtigungen bis zu 10 Millionen DM für 1966 und die folgenden Jahre vorgesehen. Es muß, da der Haushalt 1966 noch nicht eingebracht ist, selbstverständlich dem Hohen Hause überlassen bleiben, was es entscheidet. Der Haushaltsplan des Deutschen Bundestages wird vom Bundesfinanzminister kommentarlos weitergegeben.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Schmidt.
Schmidt (Kempten ({0}) : Herr Minister, halten Sie es angesichts der augenblicklichen Situation für möglich oder für notwendig, daß die insgesamt 100 Millionen DM, wenn sie seitens des Parlaments nicht genehmigt werden, wie andere im Augenblick in der Problematik stehende Beträge gestrichen werden, und glauben Sie, daß dann noch ein Rücktritt von diesem Vertrag mit der Stadt Bonn möglich ist?
Herr Kollege Schmidt, von einem geschlossenen Vertrage kann man nicht zurücktreten. Ich glaube auch, daß angesichts der großen Grundstückskäufe und -verkäufe des Bundes ein solches Objekt mit dem von Ihnen angeschnittenen Problem nichts zu tun hat. Es ist die Frage, ob gebaut wird.
Herr Abgeordneter Dorn zu einer Zusatzfrage, bitte!
Herr Minister, habe ich Sie recht verstanden, daß Sie davon ausgegangen sind, daß die bisher bewilligten Mittel nur für Baumaßnahmen und nicht für Grundstückskäufe verwendet werden können?
Das können Sie selber im Haushaltsplan 1965 nachlesen, Herr Kollege Dorn. Das ist so.
({0})
Wollen wir nicht dieses Thema beendigen? An sich ist es eine interne Angelegenheit des Parlaments und nicht Gegenstand von Fragen an die Regierung.
Herr Minister, würden Sie sagen, welcher Quadratmeterpreis sich für die Gesamtfläche ergibt, wenn Sie den Kaufpreis von 100 Millionen DM zugrunde legen?
Herr Kollege Mommer, ich bezweifle, daß Sie einen Kaufpreis von 100 Millionen DM für den Grund und Boden zugrunde legen können. Der Grund und Boden kostet bei einer Größe von 14 ha 36 Millionen DM. Das andere sind die Nebenleistungen, die genau spezifiziert sind und ohne die die Stadt den Grund und Boden natürlich nicht verkaufen wollte.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Mommer.
Herr Minister, ist es richtig, daß dieser Kauf im Interesse aller Organe des Bundes hier in Bonn liegt im Hinblick auf die Notwendigkeiten, die sich im Augenblick und in späteren Jahren ergeben?
Herr Kollege Mommer, wenn ein solches Gelände vom Bund gekauft werden kann, würde ich angesichts der Knappheit von Grund und Boden im Raum Bonn - das sage ich ganz offen - immer gern kaufen. Ob darauf gebaut werden soll, ist eine andere Frage.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, daß nur eine Vermögensverschiebung, aber kein Vermögenszuwachs an Grundstücken beim Bund entstehen sollte, daß Sie also bereit wären, an anderer Stelle Grundstücke zu verkaufen, um dieses Grundstück hier erwerben zu können? Ich denke hier z. B. an eine Stadt wie Ludwigsburg mit einer großen Zahl von Bundesgrundstücken.
Ich bin bereit, auf diese Frage zu antworten, wobei ich voraussetze, daß ich im Einvernehmen mit meinem Herrn Kollegen Dr. Dollinger, dem Bundesschatzminister, handle, der hierfür zuständig ist. Ich würde sagen: Ja, Herr Moersch, das ist so. Der Bund verkauft laufend Grundstücke und kauft laufend Grundstücke. Wenn Sie das so betrachten, haben Sie durchaus recht.
Dann die Frage VI/6 - des Abgeordneten Fritsch ({0}) -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in unterschiedlicher Auslegung der durch das Elfte Änderungsgesetz vom 16. August 1961 geänderten bzw. neu eingefügten Ziffern 14 und 24 des § 4 des Umsatzsteuergesetzes verschiedene Volkshochschulen zur Umsatzsteuerveranlagung, teilweise unter Androhung eines Erzwingungsgeldes, aufgefordert wurden?
Herr Kollege Fritsch, eine Oberfinanzdirektion hat 1965 eine der größeren Volkshochschulen ihres Bezirks um eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1964 gebeten. Hierbei ist die Volkshochschule vorsorglich auf ein eventuelles Erzwingungsgeld hingewiesen worden, weil die Volkshochschule einer Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung nicht nachgekommen war. Die Volkshochschule war der Auffassung, daß sie allgemein von der Umsatzsteuer befreit sei und daher keine Umsatzsteuererklärung abzugeben habe.
Diese Auffassung ist unrichtig. Jeder Unternehmer hat nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Das gilt auch für solche Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze haben. Nur dann kann das Finanzamt prüfen, ob die Angaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Volkshochschulen sind überdies nicht in vollem Umfange von der Umsatzsteuer befreit. Steuerfrei sind Vorträge, Kurse und sonstige Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Unkosten verwendet werden. Steuerfrei ist ferner die Veranstaltung von Lehrgängen zur Berufsausbildung und Berufsfortbildung. Soweit jedoch
Volkshochschulen andere Leistungen erbringen - z. B. Veranstaltung von Reisen oder Konzerten außerhalb einer wissenschaftlichen und belehrenden Veranstaltung - unterliegen sie der Umsatzsteuer. Auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Steuerfreibeträge kann bei den größeren Volkshochschulen nicht von vornherein davon ausgegangen werden, daß eine Umsatzsteuer nicht zu zahlen ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fritsch.
Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, daß das volksbildnerische Anliegen der Volkshochschulen allgemein die Veranlagung zur Umsatzsteuer ausschließen müßte, zumal da ja die meisten Volkshochschulen, vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen, keinerlei Gewinn aus ihrer Tätigkeit erzielen und sich ja hauptsächlich ehrenamtliche Kräfte diesem volksbildnerischen Anliegen verschrieben haben?
Herr Kollege, dem Anliegen Ihrer Zusatzfrage ist dadurch Rechnung getragen, daß die Volkshochschulen tatsächlich umsatzsteuerfrei sind, soweit sie das tun, was Sie in Ihrer Zusatzfrage andeuten. Soweit sie eine unternehmerische Tätigkeit entfalten, z. B. durch Veranstaltung von Reisen oder Konzerten gegen Entgelt, sind sie umsatzsteuerpflichtig.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fritsch.
Herr Minister, dürfte ich, nachdem diese Veranlagung doch bei vielen Volkshochschulen eine erhebliche Beunruhigung ausgelöst hat, die Frage stellen, ob Sie bereit wären, mit den Länderfinanzverwaltungen dahin gehend zu verhandeln, daß man hier eine Modalität findet, um diejenigen Volkshochschulen von der Androhung der Erzwingung einer Erklärung zu befreien, die offensichtlich nicht in den Kreis derer fallen, die zur Umsatzsteuer veranlagt werden?
Ich bin dazu gern bereit.
Dann die Frage VI/7 - des Abgeordneten Haar ({0}) -:
Beabsichtigt die Bundesregierung, noch vor der Harmonisierung der Kraftfahrzeugsteuern im Gemeinsamen Markt die Sätze der deutschen Kraftfahrzeugsteuer zu erhöhen?
Die Bundesregierung hat bisher keine Veranlassung gehabt, sich mit einer Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer zu befassen. Ihr liegen bisher auch keine entsprechenden Anträge der Länder vor, die ja Gläubiger der Kraftfahrzeugsteuer sind.
Eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Abgeordneter Haar!
Herr Minister, besteht die Absicht, im Interesse eines weiteren Ausbaus des Netzes der Bundesfernstraßen künftig eine Autobahnsteuer zu erheben?
Herr Präsident, ich bitte sehr um Verzeihung, aber die Fragen sind hier oben durch die Unruhe im Saal nicht zu verstehen. Ich habe die Frage wirklich nicht verstehen können.
Nehmen Sie also bitte die Mahnung auf, meine Damen und Herren. -Bitte, Herr Abgeordneter Haar!
Herr Minister, besteht die Absicht, im Interesse eines weiteren Ausbaus des Netzes der Bundesfernstraßen künftig eine Autobahngebühr zu erheben?
Pläne in dieser Hinsicht bestehen nicht. Die Frage einer Autobahngebühr wird immer wieder angesprochen, insbesondere von denjenigen, die aus dem Urlaub aus anderen Ländern nach Deutschland zurückkommen und dort Autobahngebühren haben bezahlen müssen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schmidt ({0}).
Herr Minister, ist nicht unter dem Gesichtspunkt, daß der Kraftverkehr die durch ihn verursachten Kosten tatsächlich voll trägt, einmal ernsthaft zu prüfen, ob nicht die Kraftfahrzeugsteuer erhöht werden müßte?
Herr Kollege Dr. Schmidt, angesichts der Notwendigkeit, nicht zuletzt die Nahverkehrswege auszubauen, sind alle Steuern, die damit in Zusammenhang stehen, zu überprüfen. Bitte, warten Sie den Bericht der Finanzreformkommission ab, darin werden Sie auch einiges finden.
Dann die Frage VI/8 - des Abgeordneten Seibert -:
Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Sicherung des Verkehrswegebaus in den Gemeinden die Mineralölsteuer zu erhöhen und die Gemeinden an dem damit verbundenen zusätzlichen Steueraufkommen entsprechend zu beteiligen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Seibert, die Bundesregierung hat sich mit der Frage einer Erhöhung der Mineralölsteuer im Zusammenhang mit dem kommunalen Verkehrswegebau noch nicht befaßt. Insoweit gilt dasselbe, was ich soeben auf eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Schmidt geantwortet habe. Im Zuge der Finanzreform kommt auch
dieses Problem der Verteilung oder der Umorganisation von Kraftfahrzeugsteuer und Mineralölsteuer auf uns zu. Ich kann lediglich wiederholen, was ich immer gesagt habe. Es ist nicht beabsichtigt, diese Steuer zur Deckung des Haushalts 1966 zu erhöhen. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß sobald wie möglich eine Planung zur Behebung der Verkehrsschwierigkeiten nicht zuletzt in den Gemeinden erarbeitet werden muß. Umfangreiche Vorarbeiten sind schon geleistet. Die Bundesregierung will aber das Gutachten der Kommission für die Finanzreform abwarten, das für Anfang 1966 erwartet wird.
Herr Abgeordneter Lemmrich zu einer Zusatzfrage.
Wann ist mit der Vorlage des Gutachtens der Kommission für die Finanzreform zu rechnen?
Anfang 1966. Das Gutachten ist, wie ich weiß, im großen und ganzen fertig. Es soll vor der Veröffentlichung den Auftraggebern - das sind der Herr Bundeskanzler, die Herren Ministerpräsidenten der Länder und die Herren Bürgermeister - übergeben werden.
Herr Dr. Schmidt ({0}) zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, könnten Sie einmal dem Hause bei nächster Gelegenheit einen Überblick geben über die vom Kraftverkehr verursachten wirklichen Kosten? Darunter verstehe ich nicht nur die Kosten für den Straßenbau, der Straßenunterhaltung, die Kosten des ruhenden Verkehrs, den Kapitaldienst aller Investitionen, sondern auch die mittelbaren Kosten der Verkehrspolizei, der Verkehrsjustiz und des Unfalldienstes.
Dazu bin ich gern bereit, obwohl das ganze Zahlenmaterial schon veröffentlicht worden ist;
({0})
man braucht es nur fortzuschreiben. Aber vieles ist sehr problematisch, Herr Dr. Schmidt; denn bei bestimmten Posten sagen die einen: Das gehört gar nicht dazu. Der Verkehrspolizist ist ja nicht nur Verkehrspolizist, sondern auch Polizist für andere Dinge, die er z. B. bei der Ausübung des Verkehrsdienstes beobachtet. Da muß er eingreifen. Eine Belastung in voller Höhe komme nicht in Frage, lautet beispielsweise eine Ansicht.
Halten Sie denn die Kostenvorstellung der Automobilinteressenten für die eigentlich maßgebende?
Nein, keineswegs.
Herr Abgeordneter Brück zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesfinanzminister, darf ich Sie - sofern Sie die Zahlen präsent haben - in diesem Zusammenhang fragen: Was bedeutet finanziell die Erhöhung um einen Pfennig bei Dieselkraftstoff und bei Benzin? Wissen Sie zufällig, was das pro Jahr für die einzelnen Gebiete ausmacht?
Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen.
({0})
Herr Abgeordneter Strohmayr zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß die Mineralölsteuer schon sehr hoch ist und daß deshalb nicht erwogen werden sollte, sie noch weiter zu erhöhen?
Auch ich bin dieser Meinung. Ein eventueller Ausgleich kann nur im Wege des Umbaus des ganzen Systems erfolgen.
({0})
Die Fragestunde ist beendet. Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Einsetzung von Ausschüssen ({0}).
Ihnen liegt der Antrag der drei Fraktionen des Hauses auf Drucksache V/42 vor. Widerspruch erhebt sich nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Einsetzung eines Sonderausschusses für die Strafrechtsreform ({1}).
Es liegt Ihnen der Antrag der drei Fraktionen auf Drucksache V/41 vor. Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Damit sind wir am Ende der Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung auf Montag, den 29. November, 14 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.