Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Gesundheitswesen hat am 19. September 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}), Bading, Mertes und Genossen betreffend Beseitigung von Altöl, Ölverschmutzung des Rheins ({1}) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/922 verteilt.
Einziger Punkt der Tagesordnung: Fragestunde
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Wir kommen zunächst zur Erledigung Dringender Mündlicher Anfragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Schlager auf:
Hält die Bundesregierung an ihrer im Bulletin vom 2. September 1966 verkündeten Absicht fest, bei Versorgungsempfängern des öffentlichen Dienstes, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, teilweise auch private Einkünfte auf die Versorgungsbezüge anzurechnen?
Der Fragesteller ist im Saal. Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.
Frau Präsidentin, darf ich die Fragen der Herren Abgeordneten Schlager und Wagner wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten?
Ja, wenn der Herr Abgeordnete damit einverstanden ist. - Das ist der Fall. Dann rufe ich auch die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Wagner und die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Schlager auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die in Frage I vom Bundesfinanzminister geforderte Maßnahme dem das Beamtenrecht beherrschenden Grundsatz des Alimentationsprinzips gerecht wird, wohlerworbene Rechte der Beamten nicht verletzt und im Einklang mit dem Grundrecht der freien Berufswahl steht?
Wie hoch werden die Einsparungen im Bundeshaushalt veranschlagt ({0}), falls die in Frage I erwähnte beabsichtigte Anrechnung von Privateinkünften auf die Pensionsbezüge durchgeführt würde?
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 26. August 1966 zum Ausgleich des Bundeshaushalts 1967 entsprechend den Vorschlägen der Kabinettskommission für die Erstellung einer mittelfristigen Haushaltsgestaltung - nicht etwa nur auf Vorschlag des Bundesministers der Finanzen - unter anderem vorgesehen, bei Versorgungsempfängern des öffentlichen Dienstes bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres private Einkünfte teilweise auf die Versorgungsbezüge anzurechnen. Die endgültige Beschlußfassung über den Haushalt 1967 und damit auch über die hier angeschnittene Teilfrage wird erst in der Kabinettssitzung vom 28. September dieses Jahres erfolgen.
Inzwischen sind rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der vorgesehenen Anrechnungsvorschrift erhoben worden, und zwar gerade im Zusammenhang mit den von Ihnen, Herr Abgeordneter Wagner, erwähnten Grundsätzen des Alimentationsprinzips und der wohlerworbenen Rechte der Beamten. Selbstverständlich wird sich die Bundesregierung mit diesen Fragen noch sehr sorgfältig befassen. Ich kann also heute noch nicht sagen, ob die Bundesregierung an ihrer ursprünglichen Absicht festhalten wird.
Die Einsparungen für den Bundeshaushalt würden sich auf etwa 105 Millionen DM jährlich belaufen, von denen im Jahre 1967 auf den Bereich des 131erGesetzes rund 70 Millionen DM und auf den übrigen öffentlichen Bereich einschließlich Bundesbahn rund 35 Millionen DM entfallen würden.
Zunächst eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Brück.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie einmal fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß die Bundesregierung bei der Vorlage eines Dritten Gesetzes zur Änderung beamten- und besoldungsrechtlicher Vorschriften - Drucksache IV/2174 -, also im 4. Deutschen Bundestag, in ihrer Begründung gesagt hat:
Durch wiederholte Entscheidungen oberer Bundesgerichte ist in letzter Zeit bestätigt worden, daß grundsätzlich der Dienstherr dem Ruhegehaltsempfänger den standesgemäßen Lebensunterhalt selbst zu gewähren hat und ihn deshalb zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes
Brück ({0})
nicht auf ein anderweitiges privates Arbeitseinkommen verweisen kann. Nur in Notzeiten und nur für eine vorübergehende Zeitdauer ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz des Beamtenrechts möglich, wenn und soweit der Dienstherr in zulässiger Weise den Grundsatz, daß der Ruhegehaltsempfänger über seine Arbeitskraft frei verfügen kann, aufgehoben hat usw.
Gilt das jetzt nicht mehr?
Herr Abgeordneter, die Begründung des von Ihnen zitierten Gesetzes ist mir selbstverständlich bekannt. Ich habe sie auch hier vor mir. Ebenso ist mir die Rechtsprechung - es handelt sich um die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts - bekannt. Aber wie Sie selbst aus der Begründung vorgelesen haben, ist die Anrechnung nicht schlechthin für unzulässig erklärt worden, sondern mit einer Einschränkung; in Notzeiten und für vorübergehende Zeit ist sie zulässig. Der eine Gesichtspunkt, „für vorübergehende Zeit", sollte berücksichtigt werden. Es war nur eine Zeit von mehreren Jahren in Aussicht genommen. Die Frage dagegen, ob Notzeiten vorliegen, kann in der Tat trotz der bekannten Schwierigkeiten, den Haushalt 1967 auszugleichen, höchst streitig sein. Aber, Herr Abgeordneter, ich hatte schon in meiner Antwort zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung diese Frage noch einmal mit großer Sorgfalt prüfen wird und sich selbstverständlich nicht in Widerspruch zu der Begründung setzen wird, die sie vor Jahresfrist amtlich gegeben hat.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schlager.
Herr Staatssekretär, welche Haltung nimmt in dieser Frage eigentlich der Herr Bundesinnenminister ein, und können Sie uns sagen, welche Beamtengruppen von der vom Herrn Bundesfinanzminister vorgeschlagenen Regelung - soweit sich hierfür auch im Bundestag wider Erwarten eine Mehrheit finden sollte - besonders hart betroffen würden? Ist es richtig, daß besonders die Besoldungsempfänger der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr von dieser Regelung betroffen würden?
Herr Abgeordneter, ich darf in einem Punkte zunächst noch einmal widersprechen, was ich bereits getan habe. Der Vorschlag stammt nicht allein vom Bundesminister der Finanzen, sondern kommt aus der Kabinettskommission für die mittelfristige Haushaltsplanung.
Es ist richtig, daß durch diesen Vorschlag - wie es in Ihrer Frage wohl drinliegt - insbesondere die Beamten, die allgemein früher als sonst in den Ruhestand treten, sehr stark benachteiligt würden.
Das gilt insbesondere für den Bereich der Verteidigung, aber auch des Bundesgrenzschutzes und der Polizei. Gerade das wird uns veranlassen, die Frage nochmals mit großer Sorgfalt zu prüfen.
Herr Abgeordneter Wagner, bitte!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß dieses Vorhaben, würde es verwirklicht, dem Bemühen der Bundesregierung, zusätzlich Arbeitskräfte zu gewinnen, entgegenliefe?
Diese Frage kann ich, glaube ich, nicht so eindeutig bejahen, wie Sie das erwarten. In der Tat - das räume ich Ihnen ein - ist hier bisher eine Möglichkeit gegeben, zusätzliche Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Andererseits könnte man auch überlegen, ob man nicht beamtenrechtliche Vorschriften ändern sollte,
({0})
indem man z. B. die Vorschrift ändert, wonach ein Beamter auf seinen Antrag, ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit, bereits mit Vollendung des 62. Lebensjahres in den Ruhestand treten darf.
Herr Abgeordneter Wagner zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, die Teile eines noch nicht endgültig verabschiedeten Haushalts zu veröffentlichen und damit der öffentlichen Diskussion anheimzustellen?
Herr Abgeordneter, es ist allgemein üblich, daß nach Kabinettsentscheidungen, insbesondere wenn es sich um ganz grundsätzliche Fragen handelt, der Bundesfinanzminister beauftragt wird, über das, was im Kabinett beschlossen wird, auch die Presse zu unterrichten. Der Bundesfinanzminister hat das nicht aus eigener Initiative getan, sondern ist vom Kabinett gebeten worden, wie das immer geschieht. Darüber wurde ein besonderer Beschluß gefaßt, daß auch in diesem Falle die Öffentlichkeit über die Grundsätze unterrichtet wird.
Herr Abgeordneter Wagner zu einer letzten Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß unnötig Unruhe in der Öffentlichkeit geschaffen wird, wenn noch nicht endgültig verabschiedete Teilstücke des Haushalts bekanntgegeben werden? Denn niemand kann ja sagen, ob das Kabinett bei der endgültigen Beschlußfassung an dem Teilstück festhält.
Das Faktum, daß eine Beunruhigung eingetreten ist, kann ich nicht bestreiten. Sie wäre aber, so glaube ich, auch sonst nicht vermeidbar gewesen, weil überall da, wo Kürzungen vorgenommen werden sollen - gleichgültig, in welchem Bereich -, alle Betroffenen sofort mit erheblichem Widerspruch und mit Protesten antworten. Das läßt sich leider nicht verhindern. Jeder bejaht zwar ganz allgemein die Streichung von Subventionen, gleichgültig, ob offener oder versteckter Art. Ich spreche, Herr Abgeordneter, jetzt hier nicht von den Beamten, sondern von Subventionen schlechthin. Die Frage war auch ganz generell gestellt, nämlich hinsichtlich der Veröffentlichung von grundsätzlichen Beschlüssen. Ich möchte ganz klar sagen, daß im Zusammenhang mit den Anrechnungsvorschriften natürlich von keiner Subvention die Rede sein kann. Jeder - sagte ich - bejaht selbstverständlich die Streichung ganz allgemein und befindet sich damit in Einklang mit einer Entschließung dieses Hohen Hauses. Aber wenn es an die Streichung in einem Bereich geht, von dem er selbst betroffen wird, dann ist er natürlich nicht dafür.
Herr Abgeordneter Wagner möchte noch einmal sprechen. Aber ich mache darauf aufmerksam, daß Sie nur eine Frage gestellt haben. Die beiden anderen Fragen sind Fragen des Herrn Abgeordneten Schlager. Also stehen Ihnen nicht mehr als zwei Zusatzfragen zu. Ich bitte, eventuell Gegenargumente geltend zu machen. Ich wiederhole: es ist aufgerufen die Frage Nr. 1 des Herrn Abgeordneten Schlager, dann kommt die Frage 2 des Herrn Wagner, dann nochmals Herr Schlager. Es ist also nicht möglich, dem Herrn Abgeordneten Wagner mehr als zwei Zusatzfragen zu gewähren.
Der nächste ist Herr Abgeordneter Moersch.
Herr Staatssekretär, können Sie uns - damit hier keine Mißverständnisse entstehen - die Namen der Mitglieder des Kabinettsausschusses mitteilen, die diesen Beschluß vorbereitet haben?
Das kann ich selbstverständlich tun. Es sind der Bundesfinanzminister, der Bundeswirtschaftsminister, der Minister für wissenschaftliche Forschung, der Bundesarbeitsminister und der Minister für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Summe der möglichen Einsparungen geschätzt, oder gibt es bestimmte Anhaltspunkte, und gibt es in diesem Zusammenhang die Überlegung, daß die Theorie in der Praxis sehr widerlegt werden könnte, wenn etwa zusätzliche Arbeit in dieser Form behindert wird?
Die Frage kann ich dahin beantworten, daß unserer Schätzung von 105 Millionen DM gewisse Berechnungen zugrunde liegen. Wir können das bei dem Kreis der 131er durchaus einigermaßen sicher errechnen, ebenso wohl bei dem anderen Bereich. Ich sagte Ihnen schon in meiner Antwort, daß wir u. a. auch die Bundesbahnbeamten eingeschlossen haben, weil wir davon ausgingen, daß das eine Entlastung der Bundesbahn bedeuten und in dieser Höhe sich der Zuschuß des Bundes an die Bundesbahn verringern würde.
Herr Abgeordneter Dr. Hellige.
Herr Staatssekretär, gehören zum Kreise der Versorgungsempfänger im Sinne Ihrer Ausführungen auch die pensionierten Bundesminister?
Die Minister haben ein Amt, sind aber keine Beamten.
Herr Abgeordneter Schlager, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, alle die heute vorgebrachten rechtlichen Bedenken in der nächsten Kabinettssitzung mit allem Nachdruck geltend zu machen?
Herr Abgeordneter, ich habe hier den bisherigen Standpunkt der Bundesregierung zu vertreten, möchte aber doch schon zu erkennen geben - und das ist aus meinen Ausführungen doch hervorgegangen -, daß ich selber bereit bin, mich im Sinne der vorgetragenen Bedenken im Rahmen der abschließenden Beratungen der Bundesregierung einzusetzen und eine andere Lösung anzustreben.
Herr Abgeordneter Brück.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen - und gleichzeitig eine Bitte in diesem Sinne aussprechen -, ob bei den kommenden Beratungen im Kabinett noch eine andere Frage, die bei dem von mir erwähnten Gesetz Gegenstand der Beratung war, nämlich die Frage des Zusammentreffens von Rente und Pension, erörtert werden wird, damit bei der Regelung unnötige Härten vermieden werden.
Ich bin bereit, diese Frage zu prüfen; ich fürchte nur, daß die Zeit zu kurz sein wird, um dieses Problem etwa einer anderen Regelung, als sie bisher vorgesehen war, zuzuführen. Sie wissen, daß wir jetzt am 28. September nicht nur den Haushalt mit dem Haushaltsgesetz verabschieden
müssen; es ist noch das Beteiligungsgesetz zu verabschieden, einschließlich derjenigen Gesetze, die erforderlich sind, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Das ist ein ganzes Bündel von Gesetzesänderungen, und ich bitte um Verständnis, wenn ich sage, daß im Rahmen dieser gesetzgeberischen Arbeit nicht noch weitere Probleme erschwerend hinzukommen dürfen.
Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesen Tagesordnungspunkten vor. Ich möchte mir eine Bemerkung erlauben. Meine Herren, was sich hier abgespielt hat, ist ein ganz und gar ungewöhnlicher Vorgang. Es ist ein einzelnes Ressort angesprochen worden in Fragen des künftigen Haushalts, ohne daß das Kabinett bisher in dieser Frage einen gemeinsamen Beschluß gefaßt hätte. Es ist etwas völlig Ungewöhnliches, daß Einzelressorts ihre Meinung zu Gesetzentwürfen, die noch nicht vom Kabinett verabschiedet sind, dem Hause gegenüber vertreten. Es ist ungewöhnlich - ich bin 17 Jahre Mitglied dieses Hauses -, daß von einzelnen Ressorts Dinge publiziert werden, ehe sie im Kabinett offiziell verabschiedet sind.
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Wir fahren fort mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe gemeinsam die Fragen VII/1, VII/2 und VII/3 des Abgeordneten Meister auf:
Wann kann mit der Einführung des 02-Systems ({1}) 29623-B1 Versorgungs-Nr. 1660-00-978-4025 im Flugrettungswesen gerechnet werden?
Ist das in Frage VII/1 erwähnte System, das ja im Gegensatz zu den mit flüssigem Sauerstoff betriebenen Höhenatemgeräten mit verdichtetem Sauerstoff arbeitet, bereits erprobt?
Ist bei den verschiedenen 02-Versorgungsgeräten im Flugwesen die Verwendung von elektrolytisch gewonnenem Sauerstoff wegen seiner hohen Reinheit erwägenswert?
Ist der Herr Staatssekretär zur gemeinsamen Beantwortung bereit? - Das ist der Fall. Ist der Herr Fragesteller einverstanden? - Das ist auch der Fall.
Dann bitte ich den Herrn Staatssekretär des Bundesministeriums .der Verteidigung um Beantwortung.
Das in der ersten Frage nicht völlig eindeutig bezeichnete Sauerstoffsystem, Herr Abgeordneter, das wir an Hand der angegebenen Nummer identifiziert zu haben glauben, ist bei der deutschen Luftwaffe eingeführt. Es wurde zugleich mit ,der F 104 von den USA übernommen. Das System war vorher bereits bei der kanadischen Luftwaffe eingeführt.
Die Antwort auf die zweite Frage lautet: Das mit gasförmigem Sauerstoff versorgte System war zum Zeitpunkt der Einführung bereits in den USA erprobt und zugelassen. Es handelt sich um die Notsauerstoffanlage, während die Hauptsauerstoffanlage mit flüssigem Sauerstoff arbeitet.
Die Antwort auf die dritte Frage lautet: Eine elektrolytische Gewinnung von Sauerstoff ist nicht ernsthaft erwogen worden, weil die industrielle Herstellung außerordentlich hohen Aufwand erfordert. Außerdem ist der Reinheitsgrad des nach dem bisher üblichen Verfahren gewonnenen flüssigen Sauerstoffs völlig ausreichend, so daß auch unter diesem Gesichtspunkt der hohe Aufwand nicht zu rechtfertigen wäre. Der bei der deutschen Luftwaffe verwendete flüssige Sauerstoff wird nach einer innerhalb der NATO vereinbarten Standardisierungsvorschrift, die u. a. den erforderlichen Reinheitsgrad festlegt, von der Industrie hergestellt und geliefert.
Die erste Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Meister.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß die atemphysiologische Forschung mehr Klarheit darüber schaffen sollte, welche Zusammenhänge zwischen Gewebe, Kohlensäure und Sauerstoffmangel beim Höhenflug bestehen?
Herr Abgeordneter, diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, weil sie über meine technischen Kenntnisse hinausgeht. Ich will sie gern aufgreifen und unseren Fachleuten im Ministerium stellen.
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Meister.
Herr Staatssekretär, können Sie meiner Meinung zustimmen, daß der orthostatische Kollaps, also die Erscheinung, daß die Blutverteilung im Kreislauf unter Einwirkung des Erdschwerefeldes bei akutem Sauerstoffmangel bedenklich gestört ist, der Gesamtkreislauf instabil wird, nicht nur für große Höhen, sondern auch für extrem hohe Fluggeschwindigkeiten ungenügend erforscht ist?
Ich müßte, um hier antworten zu können, mich erst vergewissern, wie es sich damit verhält. Ich kann das aus eigenem Wissen und eigenem Beurteilungsvermögen nicht sagen.
Dritte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Meister.
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht auch, daß fliegerischer Einsatz den Mangel wissenschaftlicher Erkenntnisse und ihrer Nutzanwendung nicht ausgleichen kann?
Dieser Auffassung könnte ich zustimmen, Herr Abgeordneter.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe dann die Frage VII/4 des Abgeordneten Felder auf:
Zu welchem Ergebnis haben bisher die Überlegungen des Bundesverteidigungsministeriums geführt, das Kantinenwesen der Bundeswehr im Interesse der gleichmäßigeren Versorgung der Truppe zeitgemäß neu zu organisieren?
Der Herr Abgeordnete ist anwesend. Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.
Herr Abgeordneter, ich möchte mich auf die schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers von Hassel vom 16. Juni 1966 auf die mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Prochazka beziehen, die als Anlage 5 zum Sitzungsprotokoll vom 22. Juni 1966 abgedruckt ist. Darin wird ausgeführt - was Ihnen, Herr Abgeordneter, ja auch bekannt ist -, daß seit geraumer Zeit die Frage geprüft wird, in welcher Form eine aus verteidigungspolitischen und sozialen Gründen erwünschte Modernisierung des Kantinenwesens der Bundeswehr durchgeführt werden könnte. Der Bundesminister der Verteidigung teilt in dieser Antwort ferner mit, daß er vor einer Entscheidung in dieser Angelegenheit den Verteidigungsausschuß und den Wirtschaftsausschuß des Bundestages unterrichten werde. Das ist im Verteidigungsausschuß auch bereits vorgetragen worden.
Die Untersuchungen sind inzwischen so weit gediehen, daß die Unterrichtung der Ausschüsse erfolgen könnte. Das Ergebnis der Untersuchungen sollte, wie ich vorschlagen möchte, zunächst im Verteidigungsausschuß vorgetragen werden. In Anbetracht dessen bitte ich, damit einverstanden zu sein, daß die Erörterungen möglicher organisatorischer Änderungen im Verteidigungsausschuß und gegebenenfalls im Wirtschaftsausschuß stattfinden.
Herr Abgeordneter Felder zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß die Beratung dieser Angelegenheit allmählich dringlich wird, weil das derzeitige System der Kantinenverpachtung bei der Truppe nach dem, was man hört, immer unbeliebter wird und weil sich in der letzten Zeit verschiedentlich Offiziers- und Unteroffizierseinkaufsgesellschaften gebildet haben, um unter Umgehung der Kantinen billigere Bezugsmöglichkeiten zu eröffnen, so daß die betreffenden Soldaten sozusagen zu Selbstversorgern werden?
Über die Änderung des Kantinenwesens ist hier in der Fragestunde und auch im Verteidigungsausschuß wiederholt gesprochen worden. Es sind, um gründliche Unterlagen zu bekommen, Gutachten und Rentabilitätsuntersuchungen veranlaßt worden, die erst seit kurzer Zeit vorliegen. Es war also bisher nicht möglich gewesen, dem Ausschuß zu berichten. Das kann, wie ich eben ausgeführt habe, in allerkürzester Zeit geschehen, sobald der Ausschuß die notwendige Zeit dazu findet.
Herr Abgeordneter Felder, sind damit auch Ihre Fragen VII/5 und VII/6:
Hat der Erlaß des Bundesverteidigungsministeriums vom 10. März 1966, mit welchem die Änderung des § 13 der alten Kantinenpachtverträge mit sofortiger Wirkung zurückgestellt wurde, gegenwärtig noch Gültigkeit?
Wird eine frühere Anregung des Bundesverteidigungsministeriums, die auf die Gründung einer Genossenschaft durch die Kantinenpächter abzielte, noch weiter verfolgt?
beantwortet?
({0})
- Ja.
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Schmidt.
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten, daß zum Zwecke der Ermittlung der günstigsten Kantinenform ein Gutachten eingeholt worden ist. Darf ich fragen, welche Organisationsform des Kantinenwesens das Gutachten vorsieht.
Es handelt sich um eine Untersuchung der Frage, ob die Einrichtung eines Regiebetriebs günstigere Kantinenpreise ermögliche. Ich möchte aber hinzufügen, Herr Abgeordneter, daß das Problem nicht nur unter rein wirtschaftlichen und ökonomischen Gesichtspunkten betrachtet wird, sondern daß es sich hier auch um Fragen der Mittelstandspolitik und dergleichen handelt. Es ist wohl nicht möglich, das alles hier in einer Fragestunde vorzutragen. Es ist ein sehr umfassendes Problem.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen soeben von der Berücksichtigung bestimmter Mittelstandsangehöriger. Ich frage Sie, wessen Interessenwahrnehmung für das Verteidigungsministerium die dringendere ist, die einer kleinen Gruppe eines bestimmten mittelständischen Gewerbes oder die von mehreren Hunderttausend mehr oder weniger mittellosen Rekruten. Ich glaube, diese Frage sollte man bei den anstehenden Überlegungen berücksichtigen.
Sie wird sicher berücksichtigt werden. Ich muß aber sagen, daß das Verteidigungsministerium sich nicht nur reiner Interessenvertretungen annehmen kann, sondern auch im Rahmen der Gesamtpolitik handeln und denken muß.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Staatssekretär, wird die Unterrichtung des Verteidigungsausschusses so rechtzeitig erfolgen, daß noch Einfluß auf die endgültige Entscheidung des Ministeriums genommen werden kann?
Herr Abgeordneter, ich möchte noch einmal wiederholen, daß vor Unterrichtung und Erörterung im Verteidigungsausschuß keine Entscheidung getroffen werden wird.
Herr Abgeordneter Josten zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Meinung, daß die Rede von dem Unbehagen in der Truppe auch mit dem Kantinenwesen zusammenhängt und daher die Berichterstattung über diese Frage im Verteidigungsausschuß bald erfolgen muß?
Ich stimme Ihnen zu, daß der Bericht an den Verteidigungsausschuß so rasch als möglich erstattet werden sollte, Herr Abgeordneter. Aber Sie selbst als Mitglied des Verteidigungsausschusses kennen die Geschäftslage des Ausschusses.
Damit sind diese Fragen erledigt.
Wir kommen zur Frage VII/7 des Herrn Abgeordneten Dr. Bechert.
Darf ich darauf aufmerksam machen, Frau Präsidentin, daß an sich noch zwei weitere Fragen des Herrn Abgeordneten Felder zu beantworten sind.
Ich habe den Herrn Abgeordneten Felder gefragt, ob er seine Fragen als beantwortet betrachtet, und er hat dies bejaht.
({0})
Dann kommen wir zu Frage VII/7 des Abgeordneten Dr. Bechert ({1}) :
Was hat das Bundesverteidigungsministerium an Gründen gegen die Auffassung des Wehrbeauftragten vorzubringen ({2}), die dort genannte Entscheidung der Abteilung Verwaltung und Recht des Ministeriums sei gesetzwidrig, die darauf hinauslief, die Entfernung eines Atomwaffengegner-Plakates aus dem Spind eines Bundeswehrsoldaten sei Rechtens gewesen?
Das Bundesverteidigungsministerium, Herr Abgeordneter, hält an seiner Rechtsauffassung fest. Ich darf sie hier noch einmal erläutern.
Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG - unterliegt bei Soldaten weitergehenden Beschränkungen als bei anderen Staatsbürgern. Für den Soldaten ergeben sich die Grundrechtsschranken der Meinungsäußerung in politischen Angelegenheiten aus § 15 des Soldatengesetzes. Diese Bestimmung beruht auf der Ermächtigung des Art. 17 a GG. Danach darf sich der Soldat im Dienst nicht zugunsten oder zuungunsten einer politischen Richtung betätigen. In der Freizeit darf er sich innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen insbesondere nicht als Werber für eine politische Gruppe betätigen, indem er Ansprachen hält, Schriften verteilt oder als Vertreter einer politischen Organisation arbeitet. Gegen diese Grundsätze verstieß der Gefreite Buder, als er ein Plakat mit der Überschrift „Gegen Atomwaffen in Ost und West" mit dem Emblem der Kampagne für Frieden und Abrüstung an der Innenseite seiner Spindtür anbrachte. Damit trat er für die politischen Ansichten der sogenannten Ostermarschierer ein, einer politischen Aktionsgemeinschaft, die nicht nur die Bundesregierung in der Frage der Atombewaffnung beeinflussen will, sondern auch alle von ihrer Auffassung abweichenden politischen Richtungen bekämpft.
Der Aussagegehalt des Plakats war objektiv geeignet, andere Soldaten zugunsten einer bestimmten politischen Richtung zu beeinflussen. Das Emblem wird bei den Kundgebungen der sogenannten Ostermarschierer als Propaganda- und Agitationsmittel mitgeführt. Die Anbringung dieses Plakats ist nach der Ansicht des Bundesverteidigungsministeriums der unzulässigen Verteilung von Schriften im Sinne der nicht abschließend aufgeführten Beispiele des § 15 Abs. 2 des Soldatengesetzes für Fälle unzulässiger Meinungsäußerung gleichzusetzen.
Dabei ist es rechtlich unerheblich, daß das Plakat nur einem begrenzten Personenkreis, nämlich den Stubenkameraden des Gefreiten Buder, und diesen auch nicht ständig, zur Kenntnis kam. Ein solches Plakat entfaltet politische Werbewirkung auch dann, wenn es Betrachtern nur kurzfristig zu Gesicht kommt. Es liegt in der Natur des engen Zusammenlebens in einer Kasernenstube, daß die Kameraden des Gefreiten Buder beim häufigen Offnen der Spindtür aus dienstlichem und sonstigem Anlaß das Plakat längere oder kürzere Zeit zur Kenntnis nahmen.
Entgegen der Auffassung des Herrn Wehrbeauftragten kommt es nicht darauf an, daß die Werbewirkung des Plakats gegenüber der seinerzeit außerhalb der Kasernen stattfindenden politischen Werbung für die Bundestagswahl 1965 allenfalls gering gewesen ist und sich kein Stubenkamerad durch das Plakat gestört fühlte. Es ist für die Anwendung des § 15 des Soldatengesetzes rechtlich unerheblich, ob und in welchem Umfange ein innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen angeschlagenes politisches Plakat Werbeerfolg hat. Entscheidend ist allein, ob ein solches Plakat objektiv geeignet ist, für eine bestimmte politische Richtung zu werben. Daher ist es ebenfalls unbeachtlich, daß die Kameraden des Gefreiten Buder an diesem Plakat keinen Anstoß genommen haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Bechert.
Herr Staatssekretär, ist das Ministerium der Ansicht, daß auch das Anbringen des Textes der Konzilserklärung gegen Atomkrieg im Spind eines Soldaten als unerlaubte politische Propaganda gesetzlichen Bestimmungen widerspricht und daher ebenfalls untersagt werden muß?
Ich wüßte nicht, daß sich ein solcher Fall ereignet hat, Herr Abgeordneter. Wenn er sich ereignen sollte, würde ich diese Frage erst noch einmal prüfen wollen, ehe ich dazu Stellung nehme.
Zweite Zusatzfrage.
Ich frage: Da in der Abteilung Verwaltung und Recht des Ministeriums Referenten das Recht haben, Führungsfernschreiben bis an Kompanien hinunter zu geben, mußte dann nicht der Oberst, der in dem in meiner Frage genannten Fall die Erlaubnis zum Wiederanbringen des Plakates gegeben hatte, die Mitteilung der Abteilung Verwaltung und Recht als Anweisung, wenn nicht gar als Befehl für ihn betrachten, und das entgegen der Darstellung, die Sie, Herr Staatssekretär, in der Fragestunde vom 5. Mai dieses Jahres gegeben haben?
Herr Abgeordneter, es gibt ein Recht bestimmter Referate - ich glaube, daß das gestern in der Plenardebatte deutlich geworden ist -, Anweisungen an die Truppe zu geben. Hier in diesem Falle - das habe ich in der früheren Fragestunde ausgeführt - hat es sich lediglich um die Mitteilung einer Rechtsauffassung gehandelt. Ich erwähnte, daß der Oberst, von dem Sie sprachen, sich gar nicht an das Ministerium gewandt hatte, sondern daß es durch die Anfrage einer illustrierten Zeitschrift notwendig geworden war, die allgemeine Frage zu beantworten, ob in einem solchen Falle das Anbringen des Plakates zulässig gewesen wäre. Von der Auskunft, die das Ministerium dieser illustrierten Zeitschrift gegeben hat, hat es einen Abdruck an die Truppe geschickt, um sie über die Rechtsansicht des Ministeriums zu unterrichten.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher.
Herr Staatssekretär, ist in diesem Zusammenhang untersucht worden, ob der Soldat das Plakat aus Motiven aufgehängt hat, die direkt mit der Ostermarsch-Bewegung zusammenhängen, oder. etwa, weil er damit zum Ausdruck bringen wollte, daß er sich mit den wiederholt abgegebenen Erklärungen der beiden christlichen Weltkirchen gegen Atomkrieg identifiziert?
Herr Abgeordneter, ich müßte Ihnen einige Ausführungen über die Familie des Gefreiten Buder machen und dazu sagen, daß man wohl davon ausgehen muß, daß der Gefreite Buder gewisse politische Absichten mit der Anbringung des Plakates verfolgt hat. Ich glaube aber, ich sollte das hier im einzelnen nicht tun. Ich bin gern bereit, Ihnen persönlich die Unterlagen des Ministeriums darüber zur Verfügung zu stellen. Ich möchte nur noch einmal in rechtlicher Hinsicht sagen, daß die Absicht politischer Agitation in diesem Zusammenhang kein Tatbestandsmerkmal des § 15 ist.
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher.
Ist der Ursprung des Plakates festgestellt worden, also aus welcher Druckerei und aus welchem Zusammenhang heraus es kam?
Herr Abgeordneter, dieser Frage bin ich nicht nachgegangen; sie steht auch in keinem Zusammenhang mit der hier gestellten Frage. Mit der Frage sollte ja noch einmal ergründet werden, welche Rechtsansicht das Ministerium vertritt. Ich glaube, ich habe sie - vielleicht etwas zu ausführlich - dargestellt.
Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Wenn das Hohe Haus einverstanden ist, würde ich den Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen vorziehen. Es soll hier nur eine einzige Frage mündlich beantwortet werden. Wir könnten dadurch die Frau Gesundheitsministerin entlasten.
Die drei ersten Fragen wurden von dem Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke eingereicht:
Ist die Bundesregierung in der Lage, die Summe der zur Zeit in allen Bundesländern eingerichteten Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes für vollbeschäftigte Arzte und nichtvollbeschäftigte Arzte anzugeben?
Ist die Bundesregierung auf Grund der Gesundheitsberichte der Länder in der Lage, die Zahl der nichtbesetzten ({0}) Stellen für beide in der Frage IX/1 angeführten Kategorien zu nennen?
Bestehen zwischen einzelnen Bundesländern in der Vakanz der
in Frage IX/1 erwähnten Stellen gravierende Unterschiede?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage IX/4 des Abgeordneten Dr. Bechert ({1}) auf:
Werden in der Bundesrepublik ausländische Lebensmittel eingeführt, die mit ionisierender - radioaktiver oder anderer - Strahlung behandelt und als bestrahlt gekennzeichnet sind?
Ich bitte die Frau Gesundheitsministerin um Beantwortung.
Nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung vom 19. Dezember 1959 ist ein Bestrahlen von Lebensmitteln ohne Kenntlichmachung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wenn Elektronen-, Gamma- und Röntgenstrahlen in Form umschlossener strahlender Stoffe zu Meßzwecken verwendet werden oder wenn ultraviolettes Licht direkt zur Entkeimung bestimmter Lebensmittel angewandt wird. Nach den heutigen Erkenntnissen der Wissenschaft sind diese Behandlungsmethoden unschädlich, und insoweit ist auch die Einfuhr zulässig.
Ob tatsächlich unter Verstoß gegen diese Bestimmungen ausländische Lebensmittel in nennenswertem Umfang in die Bundesrepublik eingeführt werden, können nur, soweit analytische Feststellungen überhaupt möglich sind, die Länder feststellen, die für die amtliche Überwachung der Lebensmittel zuständig sind.
Ich habe mich deshalb sofort nach Eingang Ihrer Frage an die Länder gewandt und werde Ihre Frage schriftlich beantworten, sobald die Antworten der Länder da sind.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Bechert.
Frau Ministerin, ist es nicht so, daß das auf analytische Weise gar nicht festgestellt werden kann? Nur bei den Ländern, die diese Lebensmittel produzieren, bestrahlen lassen und dann zum Export freigeben, kann festgestellt werden, ob die exportierten und bei uns importierten Lebensmittel bestrahlt worden sind. Meine Frage zielt darauf ab, ob solche Lebensmittel bei uns eingeführt werden, was ja verboten ist. Nach dem, was Sie eben auch zitiert haben, dürfen solche Lebensmittel nur zu Versuchs- und Meßzwecken verwendet werden, es sei denn, es sind ultraviolette Strahlen zur Entkeimung verwendet worden. Aber darum geht es ja nicht. Meine Frage zielt darauf ab, ob, da in den Vereinigten Staaten solche Lebensmittel hergestellt und auch exportiert werden, so etwas bei uns importiert wird, was entgegen unseren Lebensmittelbestimmungen wäre.
Herr Kollege, ich habe Ihnen eben gesagt: Die Bundesregierung hat keine Möglichkeiten zu einer Kontrolle. Es ist vielmehr Sache der Länder, in deren Händen die Lebensmittelüberwachung liegt, diese Feststellungen zu treffen. Ich habe mich sofort an die Länder gewandt. Ich will hinzufügen, daß ich bereits zwei Antworten habe, nämlich von Berlin und Hamburg, die bisher nichts dergleichen beobachtet haben.
Zweite und letzte Zusatzfrage.
Ich nehme an, der Bundesregierung ist bekannt, daß Wissenschaftler der Cornell University in Ithaca, also einer der angesehensten Universitäten in den Vereinigten Staaten, festgestellt haben, daß die Behandlung von Lebensmitteln mit Strahlung zum Zweck der Konservierung zerstörend auf den in den Lebensmitteln enthaltenen Zucker und oft auch auf Aromastoffe wirkt.
Das ist der Bundesregierung bekannt. Hierüber ist im Ausschuß auch bereits bei Fassung des § 4 c des Lebensmittelgesetzes diskutiert worden. Man kann auch davon ausgehen, daß der Verbraucher gerade Lebensmittel, bei denen Geschmacksveränderungen stattgefunden haben, nicht annehmen würde. Schon dadurch besteht ein gewisses Interesse auch des Herstellers, daß kein Übergebrauch von ionisierenden Strahlen erfolgt. Aber, wie gesagt, die Feststellungen der Länder stehen bei mir noch aus. Ich werde Ihnen gern eine ergänzende schriftliche Antwort auf Ihre Frage geben.
Ich danke der Frau Bundesministerin.
Wir kommen nunmehr zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr.
Ich rufe die Frage VIII/1 des Abgeordneten Dr. Hammans auf:
Ist der Bundesverkehrsminister bereit, prüfen zu lassen, ob - wie in den USA - auch für deutsche Straßen ein Belag aus Steinkohle in Frage kommt?
Vom Abgeordneten Dr. Hammans liegt außerdem die Frage VIII/2 vor. Soll sie gleichzeitig beantwortet werden?
({0}) - Ich rufe auch diese Frage auf:
Könnten durch den Verbrauch von Steinkohle für den Straßenbau nicht die Halden bei den Zechen zum Teil abgebaut werden?
Herr Abgeordneter, nach den mir vorliegenden Unterlagen hat sich bei den in den Vereinigten Staaten versuchsweise - und zwar durch Firmen, nicht durch die Straßenbauverwaltung - gebauten Fahrbahndecken unter Verwendung geringer Anteile an feingemahlener Kohle eine stärkere Abnutzung ergeben als bei den nach den üblichen und bewährten Bauverfahren hergestellten Decken. Auf Grund der negativen Ergebnisse kann von ähnlichen Ausführungen auf den deutschen Bundesfernstraßen kein Gebrauch gemacht werden.
Die Festigkeiten der Steinkohle liegen wesentlich unter den Mindestwerten, die bei den im Straßenbau zur Anwendung zugelassenen Gesteinsbaustoffen gefordert werden und gefordert werden müssen. Die Steinkohle ist daher weder als Ersatz für Splitt und Schotter noch als Zusatz zum Bindemittel im Straßenbau geeignet.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Hammans.
Herr Staatssekretär, wie stellen Sie sich zu den Meldungen, wonach die Firma Curtiss & Wright mitteilt, daß die Straße mit einer Steinkohlendecke etwa viermal so lange hält wie herkömmliche Straßendecken?
Ich habe Ihre Frage akustisch nicht verstanden.
Die Firma Curtiss & Wright in den USA behauptet, die Straße mit einer Steinkohlendecke halte viermal so lange wie eine herkömmliche Alphaltdecke.
Das ist eine Firmenbehauptung, deren Richtigkeit ich natürlich im Augenblick nicht nachprüfen kann; aber sie erscheint mir ihrer Substanz nach als sehr unwahrscheinlich. Ich erinnere daran - Sie wissen es vielleicht -, daß die größeren Versuche, die im Jahre 1959 in Pennsylvania unter Verwendung von feingemahlener Kohle als Zusatz zum Bindemittel durchgeführt wurden, von der amerikanischen Straßenbauverwaltung beobachtet wurden und daß die amerikanische Straßenbauverwaltung wegen der schlechten Erfahrung auf den Versuchsstrecken keinen Gebrauch von dieser Bauweise machte. Der ausführliche Bericht des Highway Research Board wurde im Jahre 1962 erstattet. Es wurde festgestellt, daß sich die Fahrbahndecken bei Beanspruchung durch den Verkehr im Falle der Benützung des Bindemittels Kohle stärker abnützen als die normalen Decken. Als weiterer Nachteil wurde festgestellt, daß sich beim Einbau starker Qualm entwickelt und daß übelriechende Dünste und Abdämpfe entstehen. Als Vorteil wurde lediglich verzeichnet, daß diese Decken eine gute Widerstandsfähigkeit gegen Ole besitzen. Das ist aber eine Eigenschaft, die allgemein den Teerbauweisen zugesprochen werden kann.
Ich kenne keine anderen Berichte und Erfahrungen als diese. Wenn Sie hier aber glauben, daß Ihre Auskunft ausreicht, um neue Feststellungen zu treffen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Unterlagen zur Verfügung stellten.
Herr Abgeordneter Illerhaus zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat der deutsche Bergbau in bezug auf die Möglichkeit, Kohle für den Straßenbau zu verwenden, bereits Forschungen angestellt oder eine Stellungnahme abgegeben?
Das ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter.
Ich rufe die Fragen VIII/3, VIII/4 und VIII/5 des Herrn Abgeordneten Biechele auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die kurzfristige Stilllegung der Nebenbahn Singen ({0}) -Beuren-Büßlingen ({1}) vom 24. September 1966 zu massiven Schädigungen der Interessen des Randengebiets vor allem im Bereich der Landwirtschaft führen muß?
Hat die Bundesregierung keine Möglichkeit gesehen, die vor geschlagenen Ersatzmaßnahmen, die eine optimale Verkehrsbedienung vor allem im Güterverkehr sicherstellen sollen, zu berücksichtigen, so die Fertigstellung des Ausbaus der B 314 vor der endgültigen Stillegung der Randenbahn und die Einrichtung öffentlicher tariflicher Ladestellen für Waggonverkehr in Hilzingen und Binningen?
Ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, wie die durch die in Frage VIII/3 erwähnte Maßnahme zu erwartenden massiven Schädigungen der Interessen des Randengebiets vermieden oder doch gemildert werden können?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 21. September 1966 lautet:
Dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn wurde bereits am 4. Juni 1966 nach eingehender Prüfung der von ihr nach Genehmigung durch ihren Verwaltungsrat vorgelegte Antrag genehmigt, den Gesamtbetrieb auf der Strecke Singen ({2}) -Beuren-Büßlingen stillzulegen. Ausdrückliche Bedenken der Landesregierung gegen diese Stillegung sind nicht erhoben worden. Vorausgegangen war das Stillegungsverfahren, wie es nach dem Bundesbahngesetz vorgeschrieben ist; die Deutsche Bundesbahn hatte es am 31. Dezember 1965 eingeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens ist gerade durch die Einschaltung der obersten Landesverkehrsbehörde sichergestellt, daß die örtlichen und regionalen Interessen bei der abschließenden Gesamtbeurteilung entsprechende Berücksichtigung finden. Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hatte bei seiner Stellungnahme allerdings um Prüfung gebeten, ob nicht zumindest bis Hilzingen ({3}) der Güterverkehr anschlußmäßig auf der Schiene weiterbedient werden könne. Wie mir die Deutsche Bundesbahn hierzu mitgeteilt hat, sind die Verhandlungen hierüber wegen der hohen auf die wenigen Sendungen umzuschlagenden Kosten gescheitert.
Bei dem nachweislich geringen Verkehrsaufkommen auf dieser Strecke handelt es sich bei der Durchführung der Stillegungsmaßnahme nur noch um die Verlagerung des bisher sehr geringen Restverkehrs auf die Straße. Ich kann mir daher schwer vorstellen, daß in diesem Falle eine massive Schädigung der Interessen des Randengebietes eintritt. Nach meiner Überzeugung hätte in diesem Fall das Land in seiner Stellungnahme auf die von Ihnen vorgetragenen Bedenken hingewiesen, wenn ihre Auswirkungen den von Ihnen vermuteten Umfang haben könnten.
Im übrigen wird die Umstellung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße auf dem wesentlichen Abschnitt bis Hilzingen nach Abwicklung des diesjährigen Herbstverkehrs zum 31. Oktober 1966 durchgeführt werden, also nicht so kurzfristig, wie Sie angenommen haben. Gleichzeitig ist der Zwischenausbau der B 314 in vollem Gange. Ein großer Teil ist schon fertiggestellt, und bis zum Jahresende wird der Gesamtabschnitt mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Binningen und Beuren abgeschlossen sein. Die Ortsdurchfahrt Binningen soll 1967 folgen. Damit ist eine Abstimmung der Straßenbaumaßnahmen mit den Stillegungsmaßnahmen bei der Deutschen Bundesbahn gegeben.
Ich komme zur Frage VIII/6 des Herrn Abgeordneten Fritsch:
Besteht Aussicht, daß im Benehmen mit dem Land Bayern eine vorgeschobene Ausgabestelle für Genehmigungen des Güterkraftverkehrs im grenzüberschreitenden Verkehr nach Osterreich im Raum Passau errichtet wird?
Der Herr Abgeordnete ist im Raum. Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.
Wie Ihnen das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr mit Schreiben vom 16. August 1966 und wie Ihnen auch der Bundesminister für Verkehr noch am 8. September 1966 mitgeteilt haben, scheiterte die Verwirklichung der Absicht, Genehmigungen auch an weiteren Grenzübergangsstellen - z. B. bei oder in der Nähe von Passau - auszugeben, u. a. an personalmäßigen
und finanziellen Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten konnten und können zur Zeit nicht behoben werden. Im übrigen würde die Erfüllung dieses Anliegens in erster Linie in der Zuständigkeit des Landes liegen.
Herr Abgeordneter Fritsch, erste Zusatzfrage.
Ist bekannt, Herr Staatssekretär, daß die jetzige Regelung, so begrüßenswert sie auch ist, den niederbayerischen Fernverkehrsunternehmern eine ausgesprochene Verschlechterung ihrer Lage dadurch eingebracht hat, daß die Kontingente, die bisher bei der Regierung von Niederbayern zu haben waren, nunmehr bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen sind, daß damit ein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist und daß zum zweiten die eröffneten Übergangsstellen Kiefersfelden und Schwarzbach so weit entfernt sind, daß sie für die niederbayerischen Unternehmer nicht in Betracht kommen?
Herr Abgeordneter, mir ist bekannt, daß vor einiger Zeit von einigen niederbayerischen Fernverkehrsunternehmern mit Unterstützung des zuständigen Berufsverbandes solche Beschwerden erhoben worden sind. Mir ist aber auch bekannt, daß daraufhin eine Besprechung beim Bayerischen Staatsministeriums des Innern stattgefunden hat, zu der die Beschwerdeführer mit ihren Verbandsvertretern gehört wurden, in der sich die Herren davon überzeugt haben, daß die von ihnen befürchteten Nachteile viel geringer sind als die Gesamtvorteile, die mit der Zentralisierung der Ausgabe der Lizenzen an einer einzigen Stelle verbunden sind; sie haben deshalb nicht auf der Weiterverfolgung ihrer Beschwerden bestanden.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie davon Kenntnis nehmen, daß auf Grund jüngster Vorfälle, bei denen man mit mir persönlich in Kontakt getreten ist, sich nach wie vor herausstellte, daß 'die Regelung nachteilig für den niederbayerischen Verkehr ist, und würden Sie den Umstand, daß viele Fernverkehrsunternehmer dem Zonenrand- und Grenzgebiet und den Ausbaugebieten Niederbayerns angehören, zum Anlaß nehmen, die Frage mit Rücksicht darauf noch einmal zu prüfen, daß auch das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr zunächst die Notwendigkeit bejahte, aber meinte, allein wegen der personellen Schwierigkeiten könne es diese Stelle im Raum Passau zunächst nicht eröffnen?
Herr Abgeordneter, was Sie in Ihrem letzten Halbsatz andeutungsweise genannt haben, spielt natürlich eine erhebliche Rolle. Das ganze System, das sich in den letzten Monaten seit der Neueinführung für alle Fernverkehrsunternehmer der Bundesrepublik bewährt hat, würde ins Wanken geraten, wenn neben diese eine Ausgabestelle, auf .die sich alle Landesregierungen geeinigt haben, nun im gleichen Land eine zweite Stelle gesetzt würde. Eine solche Maßnahme würde nach meiner Überzeugung dahin führen, daß es wieder zur Zersplitterung auf 10 oder 11 Landesverwaltungen kommt.
Ich will Ihre Mitteilungen aber gern dem bayerischen Staatsministerium des Innern zur Kenntnis bringen.
Wir kommen zu den Fragen der Abgeordneten Frau Freyh. Können sie im Zusammenhang beantwortet werden? - Die Fragestellerin ist einverstanden. Dann rufe ich die Fragen VIII/7 und VIII/8 der Abgeordneten Frau Freyh auf:
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vorsehen, um die sozialen Belange der Mitarbeiter des stillzulegenden Bundesbahnausbesserungswerkes in Frankfurt ({0})-Nied zu regeln?
Wann ist mit einer Entscheidung über die Form der Weiterverwendung der Gesamtanlage des stillzulegenden Bundesbahnausbesserungswerkes in Frankfurt ({1})-Nied zu rechnen?
Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat mir mitgeteilt, daß die Belegschaft des Ausbesserungswerkes Nied wegen des stark rückläufigen Arbeitsanfalls auf dem Dampfloksektor seit einiger Zeit planmäßig vermindert wird und daß beabsichtigt ist, das Werk im Sommer des nächsten Jahres in eine Werkabteilung umzuwandeln. Ein Termin für die Stillegung ist heute noch nicht bekannt. Die Unterbringung der Belegschaft, die heute 727 Köpfe umfaßt und bis Ende des Jahres auf etwa 550 Bedienstete absinken soll, bereitet bei der angespannten Personallage im Großraum Frankfurt keine wesentlichen Schwierigkeiten. Die Umsetzung der Werkstättenarbeiter erfolgt im Rahmen eines Sozialplans, der im engen Einvernehmen mit dem örtlichen Personalrat aufgestellt wurde und ohne nennenswerte Härten durchgeführt werden kann. Wie in der zurückliegenden Zeit werden Entlassungen auf jeden Fall vermieden. Ein Sozialplan für die Umsetzung der Beamten wird zu gegebener Zeit aufgestellt werden:
Über die Weiterverwendung der Anlagen ist bisher noch keine Entscheidung getroffen worden. Verhandlungen werden zur Zeit mit mehreren Interessenten geführt.
Eine erste Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Freyh.
Herr Staatssekretär, werden die Entscheidungen, die in vieler Beziehung noch zu fällen sind - Sie haben von einigem gesprochen, was noch offen ist -, unter Einschaltung des hessischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr getroffen werden?
Ich will die Frage gern prüfen. Ich weiß nicht, ob das in Fällen dieser Art, die uns ja schon seit etwa 10 Jahren beschäftigen, geschehen ist und überhaupt gewünscht wurde. Aber ich will, wie gesagt, die Frage prüfen und Ihnen schriftlich Bescheid geben.
Eine zweite Zusatzfrage.
Sehen Sie sich in der Lage, auch Härten in der Wohnungsversorgung zu vermeiden, die ja bei solchen Stillegungen immer ein besonderes Problem darstellen?
Ich bin überzeugt, daß bei der Prüfung ,der Härten und bei dem Sozialplan auch auf die Frage der wohnungsmäßigen Unterbringung der Familien und der Beteiligten Rücksicht genommen wird.
Ich rufe die Frage VIII/9 des Herrn Abgeordneten Dr. Bechert auf:
Was hat die Bundesregierung veranlaßt, um die Gefahren und Schäden für die deutsche Bevölkerung abzuwenden, die nach dem Gutachten der Biologischen Anstalt Helgoland und nach Warnungen und Bedenken von seiten anderer Wissenschaftler dadurch entstehen können, daß ein Titandioxyd-Werk, das an der Wesermündung gebaut werden soll, regelmäßig große Mengen von Giftstoffen ins Meer nordwestlich von Helgoland versenken will?
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bundesminister für Gesundheitswesen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das Gebiet für die Verklappung der bei der Titanherstellung anfallenden Dünnsäure 15 Seemeilen nordwestlich Helgoland ist vom Deutschen Hydrographischen Institut und der Bundesforschungsanstalt für Fischerei ausgewählt worden, da es dort am wenigsten die Fischerei beeinträchtigt, keine auflandigen Strömungen herrschen, die Bodenbedekkung nicht ungünstig ist und das Gebiet von einem Säuretanker in einem Tag von Nordenham aus erreicht werden kann. Diese sogenannte Dünnsäure besteht aus 18- bis 19%iger Schwefelsäure. Das bei der Produktion des Titandioxyds als kristallines Salz anfallende „Grünsalz" wird der Dünnsäure beigemengt.
Im Gutachten der Bundesforschungsanstalt für Fischerei und des Deutschen Hydrographischen Instituts vom 7. Juni 1966 ist außerdem erklärt, daß 1. die Zustimmung zur Abgabe der Dünnsäure nur vorläufig ist, 2. die rasche Vermischung mit dem Meerwasser durch Einleitung in das Schraubenwasser gefördert werden muß und 3. andere Maßnahmen getroffen werden müssen, falls biologische Folgeschäden erkennbar werden oder internationale Vereinbarungen das Einbringen derartiger Abfallstoffe verbieten ,sollten. - Zur Frage etwaiger biologischer Folgeschäden laufen zur Zeit Untersuchungen in der Bundesforschungsanstalt für Fischerei, der biologischen Anstalt Helgoland und anderen Instituten.
Erste Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Bechert.
Herr Staatssekretär, hält es ,die Bundesregierung nicht für besser, Forschungen mit dem Ziel 2u veranlassen, die gefährlichen Abfallstoffe eines solchen Werkes in ungefährliche Stoffe oder ungefährliche Formen umzuwandeln?
Ich bin überzeugt, daß die Forschung sich dieser Frage primär genauso wie bei den Abfällen in der nuklearen Technik. angenommen hat. Es gibt offenbar noch solche Stoffe, die - um mich laienhaft auszudrücken nicht entgiftet werden können und die aus diesem Grunde anderweitig untergebracht werden müssen.
Zweite und damit letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, vielleicht darf ich meine Überzeugung mit einer Frage verbinden. Ich bin überzeugt, daß keine derartige Forschung im Gange ist; denn sie hätte ja von der Industrie ausgeführt werden müssen, sofern nicht das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung oder irgendein anderes Ministerium eine solche Forschung veranlaßt hat. Das ist offenbar nicht der Fall. Ich frage nun: Wird die Bundesregierung eine solche Erlaubnis zum Einführen von auch verdünnter Säure in das Meerwasser nordwestlich von Helgoland erst dann geben, wenn die biologischen Untersuchungen, von denen Sie gesprochen haben, wirklich zum Ergebnis geführt haben, daß keine Gefahr zu erwarten ist?
Wenn Ihre Auffassung, die Sie eben dargelegt haben, zutrifft, bin ich gerne bereit, diese Frage sofort aufzugreifen.
Ich komme zu den Fragen VIII/10, VIII/11 und VIII/12 des Herrn Abgeordneten Löbbert:
Entspricht die Meldung des Westdeutschen Rundfunks ({0}) und des Regionalfernsehens „Hier und Heute" von Dienstag, dem 23. August 1966, den Tatsachen, die besagt, daß der Ausbau des Schnellbahnnetzes auf der Bergisch-Märkischen Strecke und der Köln-Mindener Strecke zwischen Duisburg und Dortmund sich um weitere zwei Jahre verzögert, weil keine Bundesmittel für die Finanzierung dieses Projekts, die im übrigen in einem Vertrag zwischen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Bundesbahn geregelt ist, zu erwarten sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Ruhrsiedlungsverbandes und der Gemeinden des Reviers, daß unter allen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur des Ruhrgebietes
Vizepräsident Frau Dr. Probst
dem Ausbau der Schnellbahn die höchste Dringlichkeitsstufe eingeräumt werden muß, weil die Beweglichkeit, die sie der Bevölkerung gibt, Voraussetzung für eine gewerbliche Aufforstung ohne Störung der vorhandenen Wirtschaft ist?
Ist die Bundesregierung bereit, die Möglichkeiten für einen Baubeginn des in Frage VIII/11 näher bezeichneten Bauvorhabens im Jahre 1966 noch einmal zu überprüfen?
Ist der Herr Staatssekretär bereit, diese Fragen gemeinsam zu beantworten?
Ich bitte darum, die Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen.
Ist der Fragesteller einverstanden? - Das ist der Fall. Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.
Die von Ihnen, Herr Abgeordneter, genannte Meldung des Westdeutschen Rundfunks ist mir nicht bekannt. Sie kann aber auch nicht zutreffen, weil das Rahmenabkommen, das zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Land Nordrhein-Westfalen abgeschlossen ist, keine Bestimmungen über eine finanzielle Beteiligung des Bundes enthält.
Es ist zweifellos richtig, daß dem Ausbau der bergisch-märkischen und der Köln-Mindener Strecke im Hinblick auf die Bewältigung des Personennahverkehrs im Ruhrgebiet besondere Bedeutung zukommt. Die Deutsche Bundesbahn hat deshalb in engstem Einvernehmen mit dem Land NordrheinWestfalen ihre Vorbereitungs- und Planungsarbeiten intensiviert.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich bin in der Lage, morgen früh die Meldung des Westdeutschen Rundfunks und des Fernsehens „Hier und Heute" zu überreichen. Ich habe mir sie vom Studio Essen besorgen lassen. Ich bitte, noch einmal auf die erste Frage zurückkommen zu dürfen. In der Meldung des WDR hieß es, daß der Ausbau deshalb nicht erfolgen könne, weil zugesagte Bundesmittel in diesem und im nächsten Jahr nicht zur Verfügung stehen würden.
Herr Abgeordneter, ich habe hier den Wortlaut des bisher allein bestehenden Rahmenabkommens vor mir. Dieser Inhalt bestätigt, was ich Ihnen gesagt habe: daß eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung dieser Projekte nicht vorgesehen ist. Daß es bisher noch nicht zu größeren Fortschritten in der Vorbereitung gekommen ist, führe ich darauf zurück, daß für den Abschluß der besonderen Ausführungsverträge, die dem Rahmenabkommen folgen müssen, baureife Planungen notwendig sind. Die Fertigstellung dieser Planungen hat sich durch den außergewöhnlichen Umfang und die Schwierigkeit der Arbeiten verzögert. Darüber hinaus liegt ein seitens des Landes Nordrhein-Westfalen von einem Verkehrsfachmann angefordertes Gutachten über die Verkehrsentwicklung zur Zeit noch nicht vor. Dieses Gutachten ist aber für die abschließenden Planungen unbedingte Voraussetzung. Aus diesem Grunde konnte auch der erste Zusatzvertrag bislang noch nicht abgeschlossen werden.
Zweite Zusatzfrage. Ich bitte aber, sich auf die Fragestellung zu beschränken. Es ist nach der Geschäftsordnung zwingend vorgeschrieben.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Worten entnehmen, daß seitens der Bundesregierung nicht daran gedacht ist, einen Zuschuß für den Ausbau der beiden von mir angeführten Strekken zu geben?
Ein solcher Zuschuß ist auch beim Abschluß des Vertrages nicht diskutiert worden, da es sich hier um ein Problem des Nahverkehrs handelt, dessen Bewältigung sich die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Aufgabe gestellt hat.
Herr Illerhaus, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn es stimmt, daß diese Meldungen des Rundfunks und des Fernsehens nicht den Tatsachen entsprechen, ist die Bundesregierung bereit, den Rundfunk und das Fernsehen zu veranlassen, diese Meldung zu widerrufen?
Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, das Fernsehen zu veranlassen, etwas zu tun. Sie kann das Fernsehen nur unterrichten und bitten, seine Meldungen zu berichtigen. Das will ich gerne tun, sobald mir Ihr Herr Kollege die Meldung, wie er mir zugesagt hat, vorgelegt hat.
Ich danke dem Herrn Staatssekretär. Wir sind damit am Ende der Fragestunde angekommen. Zugleich sind damit sämtliche Fragen, die in dieser Sitzungswoche zu beantworten sind, erledigt, so daß morgen die Fragestunde entfällt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Freitag, den 23. September, früh 9 Uhr.
Ich schließe die Sitzung und danke allen Beteiligten.