Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Die heutige Tagesordnung soll ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen. - Das Haus hat keine Bedenken. Die Erweiterung der Tagesordnung ist somit beschlossen.
Eine Mitteilung hinsichtlich der Mündlichen Anfragen während der Ferienzeit. Der Ältestenrat empfiehlt, für die Einreichung von Mündlichen Anfragen während der Sommerpause abweichend von der Geschäftsordnung folgende Regelung zu treffen: Jeder Abgeordnete ist berechtigt, in den Monaten Juli und August je drei Mündliche Anfragen einzureichen. Die Anfragen für den Monat Juli müssen spätestens bis zum 29. Juli, 17 Uhr, die Fragen für August bis Mittwoch, den 31. August, eingehen. Mündliche Anfragen, die in den Monaten Juli und August eingereicht werden, werden von der Bundesregierung schriftlich beantwortet. Mündliche Anfragen, die im September gestellt werden, werden gemäß den Richtlinien für die Fragestunde mündlich beantwortet, wenn sich der Fragesteller nicht mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Bundesregierung hat sich allerdings nur für dieses Jahr mit der vorgeschlagenen Regelung einverstanden erklärt.
Ich frage, ob das Haus mit dieser Regelung einverstanden ist. - Widerspruch erhebt sich nicht; es ist also so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau hat unter dem 27. Juni 1966 mit Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 12. Februar 1965 den ersten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz übersandt. Der Bericht wird als Drucksache V/796 verteilt.
Der Antrag der Fraktion der SPD betr. militärische Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe - Drucksache V/535 - ist nach einer Vereinbarung im Ältestenrat am 30. Juni 1966 auch dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen worden.
Wir beginnen dann mit der
Fragestunde
- Drucksachen V/770, V/760, V/767 - Zunächst die Restfragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe die Frage VII/7 des Herrn Abgeordneten Schmidt ({0}) auf:
In welcher Höhe können voraussichtlich die deutschen Verpflichtungen aus den laufenden Devisenausgleichsabkommen sowohl mit den USA als auch mit Großbritannien nicht erfüllt werden, weil die Bundesrepublik Deutschland keine geeigneten militärisch und ökonomisch sinnvollen Auftragsobjekte zu vergeben hat?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem ursprünglichen Inhalt der Vereinbarungen mit den Vereinigten Staaten sind wir verpflichtet, durch militärische Aufträge das Abkommen zu erfüllen. Es wurde allseitig erkannt, daß das Ziel in Form von festen Aufträgen voll bis zum 31. Dezember 1966 nicht zu erfüllen ist. Die ursprüngliche Verpflichtung wurde daher durch die Besprechung mit Minister McNamara im Dezember 1965 dahin gehend modifiziert, daß das Abkommen auftragsseitig auch dann als erfüllt gilt, wenn „bis zum 31. Dezember 1966 spezifische Bedarfsforderungen dergestalt identifiziert sind, daß sie die anschließende Einleitung von Beschaffungsmaßnahmen ermöglichen". Damit wird es möglich, militärische Planungen, deren Realisierung sich in der Form von Aufträgen 1967 oder später vollzieht, für die Erfüllung heranzuziehen, ohne daß ein Zeitdruck auf ihre Konkretisierung zu Aufträgen ausgeübt wird.
Diese Vereinbarung dient beiden Ländern; denn weder die Vereinigten Staaten noch wir können daran interessiert sein, wie verschiedentlich mißverständlich in der Offentlichkeit ausgeführt wurde, unter Zeitdruck militärisch nicht geeignetes Material für die Bundeswehr zu beschaffen und damit die gemeinsame Verteidigung zu schwächen. Unter den Voraussetzungen dieser modifizierten Vereinbarung hofft die Bundesrepublik, ihre Verpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten hinsichtlich des gegenwärtigen Vereinbarungszeitraums erfüllen zu können.
Die Zusage an Großbritannien, bis zum 31. März 1967 aus dem Verteidigungsbereich einschließlich eines Überhanges aus dem 2. Abkommen rund 287 Millionen DM zu zahlen, wird voraussichtlich eingehalten werden können, wenn auch nur mit größter Mühe und unter Vorgriff auf Zahlungen, die erst später im Jahre 1967, vielleicht erst 1968, fällig wären.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Buchstaller, der die Frage für Herrn Abgeordneten Schmidt übernommen hat.
Herr Minister, denkt die Bundesregierung zur Erfüllung der deutschen Verpflichtungen auch an die direkte Übernahme von Stationierungskosten?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich habe Ihnen, glaube ich, gestern dargelegt, Herr Kollege, daß wir über die weiteren Abmachungen mit den Vereinigten Staaten eine Fülle von Überlegungen anstellen müssen. Sie werden Verständnis dafür haben, daß man in diesem gegenwärtigen Zeitpunkt darüber nichts sagen kann, weder positiv noch negativ; das würde jede Verhandlungsposition erschweren.
Eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Berkhan!
Herr Minister, ist an eine Vorfinanzierung, sei es im Wege von Barleistungen über den Bundeshaushalt, sei es im Wege der Kreditierung durch Einschaltung der Bundesbank oder einer sonstigen Institution, gedacht, um die Verpflichtungen zu erfüllen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ja, es sind Überlegungen darüber im Gange.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berkhan.
Bestehen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder im Königreich Großbritannien neben den für den Abwicklung der Devisenausgleichsabkommen erforderlichen Konten auch noch andere deutsche Rüstungskonten?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Es gibt gewisse Vorfinanzierungskonten, beispielsweise in Großbritannien, die jetzt für die Abwicklung im zivilen Bereich herangezogen werden. Aber ich darf bitten, diese Frage gelegentlich an den Herrn Finanzminister zu stellen, weil er dafür - ich darf es einmal so sagen - die Verantwortung hat.
Herr Abgeordneter Neumann zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, können Sie uns sagen, in welcher Höhe diese Konten bestehen und wie sie abgewickelt werden?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Diese Frage kann ich Ihnen im Augenblick nicht beantworten, weil mir erstens die Höhe im Moment nicht bekannt ist und sie zweitens in Fluß ist durch die laufenden Maßnahmen, die von diesem Konto abgedeckt werden.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Neumann.
Herr Minister, sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, einen befriedigenden Devisenausgleich mit allen Stationierungsländern durch gemeinsame Standardisierungsprogramme Forschung und Produktion langfristig zu erreichen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Bundesregierung hat sich bisher immer führend, glaube ich, innerhalb der Allianz darum bemüht, Standardisierungsprogramme mit anderen Ländern zu erreichen, bilateral, trilateral oder multilateral. Sie hat zu diesem Zweck von sich aus bei den Koproduktionen, die dann entstehen, immer Quotenverzichte ausgesprochen, um überhaupt eine solche Maßnahme zu erreichen. Ich glaube, daß die Bundesregierung in dieser Beziehung vorbildlich in der Allianz ist.
Herr Abgeordneter Felder zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, hat das Verteidigungsministerium langfristige Planungen für militärische Umrüstungen unter Berücksichtigung des Devisenausgleichs durch Standardisierungsprogramme und gemeinsame Forschung und Produktion vorliegen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Sie wissen aus den Darlegungen im Verteidigungsausschuß, Herr Kollege Felder, daß das Bundesministerium der Verteidigung an einer mittelfristigen Fünfjahresplanung arbeitet. Ich habe im Verteidigungsausschuß vorgetragen, daß die erste Lesung beendet ist und daß das Dokument fertig sein wird, wenn sich der Verteidigungsausschuß und der Haushaltsausschuß mit dem Haushalt für das Jahr 1967 befassen werden. Dann werden wir Ihnen das vortragen. Wir haben derartige Überlegungen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Felder.
In welcher Höhe, Herr Minister, werden Devisenkosten entstehen, wenn in den nächsten Haushaltsjahren die NATO-Infrastruktureinrichtungen aus Frankreich in andere Länder des NATO-Bereichs verlegt werden müssen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Frage kann Ihnen gegenwärtig weder die zuständige Dienststelle der NATO in Paris noch der Bundesminister der Verteidigung beantworten, weil die Untersuchungen darüber nicht abgeschlossen sind.
Ich rufe dann die Frage VII/8 des Abgeordneten Wienand auf:
Wie hoch setzt die Bundesregierung den möglichen Betrag für Rüstungskäufe im Jahre 1966 in den USA, in Großbritannien sowie im sonstigen Ausland an, wenn sie berücksichtigt, daß der Haushaltsplan im Einzelplan 14 nicht mehr als 3,988 Milliarden DM für Investitionsausgaben in den Materialkapiteln vorsieht?
Ich möchte Ihre Frage, Herr Kollege Wienand, mit drei Feststellungen beantworten.
Erstens. Das Abkommen wird nicht nur durch Beschaffungen ausgefüllt. Zu einem wesentlichen Teil wird es durch den Gegenwert von Leistungen erfüllt, die wir im Rahmen der intensiven logistischen Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten laufend in Anspruch nehmen. Ich darf daran erinnern, daß wir neben sonstigen Ausbildungsvorhaben z. B. die Ausbildung der Flugzeugführer zur Entlastung unseres eigenen Luftraums verstärkt in die Vereinigten Staaten verlegt haben, daß die FlaRakSchule dorthin verlegt wurde und daß wir im Rahmen der Vereinbarungen über die gemeinsame Logistik die Ersatzteilversorgung für bestimmtes Material sowie Instandsetzungs- und Depoteinrichtungen der Amerikaner ständig mitbenutzen. Diese Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ausbildung und der Logistik stellt neben den eigentlichen Rüstungskäufen einen erheblichen Teil der auf das Ausgleichsabkommen anrechenbaren Leistungen dar. Außerdem sind hier die Mittel für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erwähnen; das sind etwa 60 bis 70 Millionen DM im Jahr. Es stehen somit zur Erfüllung des Abkommens nicht nur ein Teil der von Ihnen angesprochenen Investitionsmittel, sondern auch Mittel aus dem Titel für fortdauernde Ausgaben zur Verfügung.
Zweitens. Dies vorausgeschickt, ergibt sich für die Aufgliederung des Investitionsprogramms des Bundesverteidigungsministeriums, das seinen Niederschlag in dem diesjährigen Haushaltsplan im Einzelplan 14 gefunden hat, auf die einzelnen von Ihnen genannten Länder etwa folgendes Bild. Bei dem von Ihnen erwähnten Gesamtansatz von rund 4 Milliarden DM für Erstbeschaffungen der Bundeswehr werden rund 1,6 Milliarden DM für die Erfüllung der beiden Devisenausgleichsabkommen gegenüber Großbritannien und den Vereinigten Staaten eingesetzt werden. Das bedeutet, daß bei voller Berücksichtigung der Devisenausgleichsverpflichtungen gegenüber den genannten beiden Ländern für Erstbeschaffungen aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern etwa 2,4 Milliarden DM verbleiben.
Drittens. Im übrigen endet die Zahlungsperiode des Devisenhilfeabkommens mit den Vereinigten Staaten erst am 30. Juni 1967. Es können deshalb für die Erfüllung der Verpflichtungen auch Mittel aus dem Haushalt 1967 eingesetzt werden.
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß schon in der zweiten Lesung des Haushalts 1966 von dem Sprecher der CDU/CSU-Fraktion darauf hingewiesen wurde, daß der Verteidigungshaushalt 1967 schon aus den hier genannten Gründen wesentlich erhöht werden muß. Ich brauche nicht zu betonen, daß dies auch deshalb erforderlich ist, weil die Modernisierungsvorhaben der Bundeswehr und der Nachholbedarf auf dem Gebiet der Infrastruktur eine solche Erhöhung erfordern.
Herr Abgeordneter Wienand zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, hält es die Bundesregierung für sinnvoll, eine Lösung der Devisenausgleichsprobleme auf Grund des Art. 3 des NATO-Vertrages und des Art. 6, Protokoll 2, über die Streitkräfte der Westeuropäischen Union auf multilateraler Ebene anzustreben?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Daß wir ständig in diese Blickrichtung zielen, Herr Kollege Wienand, möchte ich Ihnen hiermit bestätigen. Daß wir aber bei der Lage, in der sich die anderen Partner befinden, keine große Chance darin sehen, möchte ich nicht verhehlen. Ich glaube also nicht, daß diese Art eines Vorbringens zu großen Erfolgen führt. Ich schwäche aber unsere Verhandlungsposition in der NATO, wenn ich zu große Skepsis in dieser Richtung an den Tag lege.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wienand.
Ist zu erwarten, daß der Verteidigungshaushalt angesichts des gegenwärtig geringen Anteils der Investitionskosten und in Anbetracht Ihres Hinweises auf die Äußerung des CDU-Sprechers, daß er im nächsten Jahr erhöht werden muß, auch bei Berücksichtigung der Devisenausgleichsverpflichtungen die Erhöhung erfahren wird, die kürzlich in der Presse mit 2 Milliarden DM beziffert wurde?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich gebe dieser Erwartung Ausdruck.
Herr Schulze-Vorberg zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, darf ich die Anwesenheit des amerikanischen Abrüstungsbeauftragten Foster, gerade heute, hier benutzen, um zu fragen, ob die Abkommen mit Amerika und England vorsehen und möglich machen, daß bei entsprechenden zu erhoffenden Erfolgen der Amerikaner und der Engländer bei den Abrüstungsbemühungen diese Abkommen entsprechend gekürzt werden können?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Unter der hypothetischen Annahme, daß es zu einer kontrollierten Abrüstung der Kernwaffen und der konventionellen Waffen käme, würden dann ja die Amerikaner Truppen zurücknehmen, und damit würde der Devisenausgleich in dieser Höhe nicht mehr erforderlich sein.
Dann rufe ich die Frage VII/9 des Abgeordneten Schmidt ({0}) auf:
Inwieweit befindet sich die Bundesrepublik in ihrem Programm der Anschaffung militärischer Ausrüstungsgegenstände in den USA im Rückstand?
Unser Beschaffungsprogramm entspricht dem Stand unserer militärischen Planung. Es wird planmäßig abgewickelt. Wenn sich Ihre Frage dagegen, wie ich annehme, auf einen Rückstand der Aufträge und Zahlungen bezieht, so darf ich nach dem Stand vom 31. März 1966 nachstehende Angaben machen. Hierbei muß ich aber, um die Zahlen in das rechte Licht zu rücken, ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Auffüllung des Rahmens des Abkommens in ständigem Fluß ist und daß deshalb heute noch nicht übersehen werden kann, ob sich die Auftragssumme bis Ende des Jahres nicht noch verändert. Mit dieser grundsätzlichen Maßgabe ergibt sich nach dem Stand vom 31. März 1966 folgendes Zahlenbild: 782 Millionen Dollar bis zum 31. Dezember 1966 erteilte oder als sicher zu betrachtende Aufträge; 428 Millionen Dollar bis zum gleichen Zeitpunkt identifizierbare militärische Bedarfsanforderungen und Leistungen. Sie werden im Laufe des Jahres 1967 in entsprechende Aufträge umgewandelt werden können. In Höhe von 140 Millionen Dollar werden solche militärische Anforderungen noch zu identifizieren sein. Ich hoffe, daß dies gelingt.
An diesen Bericht knüpfe ich nochmals folgende grundsätzliche Feststellungen:
Erstens. Wir geben nur das in den Vereinigten Staaten in Auftrag, was wir für die militärische Ausrüstung wirklich benötigen.
Zweitens. Wir kaufen nur das, was militärisch und ökonomisch sinnvoll ist.
Drittens. Wir beschaffen nur, was wir in Anbetracht der Personallage und der Ausbildungsmöglichkeiten verkraften können.
Viertens. Es besteht also keine Divergenz zwischen dem Aufbauprogramm der Bundeswehr und dem Programm der Beschaffungen in den Vereinigten Staaten.
Fünftens. Um diese Grundsätze zu sichern, ist bei den Verhandlungen im Dezember 1965 eine Formel gefunden worden, die, wie ich bereits vorgetragen habe, einerseits unsere Beschaffungsüberlegungen nicht unter Zeitdruck setzt, andererseits aber auch den Vereinigten Staaten auf längere Sicht die Erfüllung dieses Abkommens sichert.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt.
Angesichts der Skepsis, die Sie, Herr von Hassel, über die Möglichkeit zum Ausdruck gebracht haben, die noch offenstehenden militärischen Anforderungen in dem entsprechenden Zeitraum zu spezifizieren, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sieht und vielleicht im Gespräch mit den Vereinigten Staaten schon vorgeschlagen hat, auf andere Weise - z. B. durch kreditpolitische Hilfen, währungspolitische Maßnahmen, vorzeitige Rückzahlung von Nachkriegsschulden - ihre Verpflichtungen gegen über den Vereinigten Staaten abzudecken. Wenn solche Vorschläge gemacht worden sind, können Sie dann andeuten, welches Ergebnis sie gehabt haben?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich möchte Ihnen dazu folgendes sagen, nämlich daß erstens sowohl die Gespräche zwischen dem Herrn Bundeskanzler und Präsident Johnson als auch zwischen meinem Kollegen und mir in die Richtung gehen, daß man auch andere Bereiche einbezieht, daß beispielsweise Aufträge, die andere Ressorts oder von uns, der Bundesregierung, abhängige nachgeordnete Organe - z. B. die Lufthansa - erteilen, auf diese Abkommen angerechnet werden. Die Amerikaner 'haben sich in dieser Beziehung bisher strikt geweigert, anderes einzubeziehen als das für die Verteidigung zugeschnittene Gerät oder Dienstleistungen, über die ich gesprochen habe.
Zweitens. Die Bundesregierung überlegt auch andere Maßnahmen - die eine ist vorhin von mir in der Beantwortung einer Zusatzfrage des Herrn Kollegen Berkhan genannt worden -; man denkt auch an eine Vorfinanzierung in diesem Jahr, wie Sie es in die Frage gelegt haben.
Drittens. Sie überlegt, ob man vorzeitige Schuldenrückzahlungen vornehmen kann und ähnliches.
Ich glaube, daß wir uns die Verhandlungsführung erschweren, wenn wir in der Breite darlegen, welche Überlegungen bei uns angestellt werden, um zu einer Modifizierung der immer zwei Jahre laufenden Vereinbarungen zu kommen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Schmidt ({0}) ({1}) In Anknüpfung an die letzte Bemerkung, Herr von Hassel: Können Sie mir darin zustimmen, daß die Stellung von Fragen, diesen Bereich betreffend, heute, gestern und vorgestern den Zweck verfolgt und auch zum Teil erreicht hat, Ihre Verhandlungsposition gegen über Ihrem amerikanischen Kollegen und die des Herrn Bundesfinanzministers gegenüber seinem englischen Kollegen zu stützen, dadurch, daß Sie gezwungen sind, gegenüber diesem Parlament Rede und Antwort über eine Sache zu stehen, die nicht nur Ihnen, sondern auch uns große Sorgen bereitet?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich stimme Ihrer Auffassung zu.
Eine Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, treffen Meldungen zu, daß die Bundesregierung bei der Bundesbank einen Devisenkredit in Höhe von 1 Milliarde DM zum Zwecke der Vorfinanzierung an die USA aufzunehmen bereit ist und daß die
Bundesbank zur Vermeidung einer inflationären Geldschöpfung in Höhe dieses Betrages Offenmarktpapiere auf dem deutschen Geldmarkt plazieren will und den Gegenwert dann ihrerseits in US-Schatzanweisungen anzulegen gedenkt?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Diese Frage ist bereits durch eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Berkhan gestellt worden. Sie ist von mir dahin beantwortet worden, daß es Überlegungen dieser Art gibt.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Draeger.
Herr Minister, gibt es oder gab es ein Junktim der Art, das die Anwesenheit amerikanischer Truppen auf deutschem Boden direkt von deutschen Devisenausgleichszahlungen abhängig macht?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Es gibt kein formelles Junktim dieser Art, aber es ist unbestreitbar und das muß man auf deutscher Seite wissen, Herr Kollege Draeger -, daß in der amerikanischen Administration, beim Präsidenten, beim Auswärtigen Amt, State-Departement und beim Verteidigungsministerium, vor allen Dingen aber in der amerikanischen Offentlichkeit dieses Junktim gesehen wird. Wir haben dieses Junktim nie anerkannt.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Draeger.
Herr Minister, gibt es in Ihrem Hause Überlegungen, ob man in diesen Bereich der Devisenausgleichszahlungen auch die Tätigkeit deutscher Zivilbediensteter im Rahmen der amerikanischen und englischen Streitkräfte mit in dieses Paket einbeziehen kann? Ich will nur wissen, ob es Überlegungen dieser Art in Ihrem Hause gibt.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Wenn ich sagen würde, es gebe solche Überlegungen, schwäche ich meine Verhandlungsposition, Herr Kollege. Ich darf es vielleicht mit einer Bemerkung zu dem zweiten Halbsatz Ihrer Frage beantworten. Der britische Premierminister hat beim letzten Besuch des 'deutschen Bundeskanzlers in London und sein Verteidigungsminister, Mr. Healey, hat bei seinem Besuch bei mir die Frage gestellt, ob man diese Einheiten nicht auf den deutschen Verteidigungshaushalt mit übernehmen könnte. Sowohl der Herr Bundeskanzler in London als auch ich meinem Kollegen gegenüber haben das verneint.
Herr Abgeordneter Neumann zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, warum enthält das Abkommen mit den USA im Gegensatz zu den Vereinbarungen mit Großbritannien keine Bemühungsklausel?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Es ist in der Grundvereinbarung des Jahres 1961 eine solche Bemühungsklausel - wenn die Mittel bereitstehen usw. - enthalten. Sie ist später nicht ausdrücklich aufgegeben oder abgesagt worden, sondern sie gilt nach unserer Auffassung weiter.
Dann kann ich die Frage VII/10 des Herrn Abgeordneten Dr. Rinderspacher aufrufen:
Welche finanziellen Beiträge für gemeinsame Entwicklung, Forschung und Produktion auf dem Rüstungssektor flossen bisher aus der Bundesrepublik nach Frankreich?
Herr Dr. Rinderspacher ist nicht anwesend. Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Berkhan übernommen.
Vom Beginn des Aufbaues der Bundeswehr bis zum 31. Mai 1966 sind an Frankreich insgesamt rund 3200 Millionen DM gezahlt worden. Davon entfallen auf Forschung und Entwicklung etwa 100 Millionen DM, der Rest auf Beschaffungen und auf Dienstleistungen. Der Anteil der reinen Gemeinschaftsprojekte, insbesondere die Flugzeuge Bréguet und Transall sowie der Flugkörper Hawk beträgt rund 1300 Millionen DM. Der Wert der weiteren Projekte, die sich im Stadium der Verhandlungen befinden, beträgt ungefährt 1500 Millionen DM. Kontrahiert, zu einem großen Teil abgewickelt und gezahlt sind 3200 Millionen DM.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berkhan.
Herr Minister, in welcher Höhe werden im laufenden Haushaltsjahr deutsche Zahlungen an Frankreich auf dem Rüstungssektor, über den Sie eben gesprochen haben, voraussichtlich anfallen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich kann Ihnen die Zahl für 1966 nicht nennen. Aber vielleicht genügt es Ihnen, Herr Kollege, wenn ich einen Vergleich .mit den Jahren 1963, 1964 und 1965 nehme. Im Jahre 1966 wird es sich etwa in dieser Höhe fortsetzen. 1963 beliefen sich die Zahlungen auf rund 500 Millionen DM, 1964 auf 580 Millionen DM, 1965 auf 480 Millionen DM und bis zum 31. Mai dieses Jahres auf rund 140 Millionen DM.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Berkhan.
Herr Minister, wären Sie so freundlich und würden auch die finanziellen Beiträge für gemeinsame Entwicklung, Forschung und Produktion nennen, die bisher aus Frankreich in die Bundesrepublik gingen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Frage ist etwas schwierig zu beantworten, weil wir darüber keine direkten Unterlagen haben wie bei den Zahlungen, die wir selbst zu leisten haben. Wir können aber aus den laufenden Vorgängen schätzen, daß in dem Vergleichszeitraum, in dem 3,2 Milliarden DM nach Frankreich flossen und in dem noch über einen Betrag von 1,5 Milliarden DM verhandelt wird, nach unserer Übersicht etwa 900 Millionen DM zurückgeflossen sind.
Dann die Frage VII/11 des Herrn Abgeordneten Fellermaier:
Bis zu welchem Zeitpunkt wird das Bundesverteidigungsministerium zu meinen Fragen im Fernschreiben vom 20. Mai 1966 im Zusammenhang mit den andauernden Belästigungen durch Schalldurchbrüche von Düsenmaschinen im Raume Ulm und Neu-Ulm endgültig Stellung nehmen?
Meine Antwort auf Ihr Fernschreiben vom 20. Mai 1966 ist inzwischen, vom 29. Juni datiert, schriftlich an Sie abgegangen. Ich habe dabei die gültigen Flugbestimmungen und die erforderliche Flughöhe beim Tiefflug besonders erörtert.
Ich stelle nochmals fest: a) Flüge bis zu 500 Fuß - das sind rund 150 m - sind fast über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erlaubt, also auch über ,dem Raum Ulm und Neu-Ulm. b) Städte und Ortschaften dürfen nicht unter 2000 Fuß - das sind rund 600 m - überflogen werden.
Ob die von Ihnen beobachteten Canberra-Flugzeuge, die nicht zum Bestand der deutschen Luftwaffe gehören, die Städte Ulm und Neu-Ulm tatsächlich tiefer als erlaubt überflogen haben, läßt sich nur durch den Einsatz von Luftraumbeobachtungstrupps eindeutig ermitteln. Ich habe inzwischen angeordnet und die Oberbürgermeister der Städte Ulm und Neu-Ulm entsprechend unterrichtet, daß ein derartiger Luftraumbeobachtungstrupp in ihrem Raume eingesetzt wird.
Ich bitte, solche speziellen Fragen jetzt nicht mehr auszuweiten. Wir haben eine große Anzahl von Fragen.
({0})
- Ja, bitte, Herr Abgeordneter Fellermaier!
Herr Minister, Sie haben mitgeteilt, daß Sie für den Bereich der Bundeswehr angeordnet haben, daß die Flughöhe von 9000 m auf 11 000 m heraufgesetzt wird, sicherlich, um die Lärmbelästigung und die anderen Beeinträchtigungen zu mindern. Besteht begründete Aussicht, .daß sich auch die befreundeten Streitkräfte dieser Regelung über dem Luftraum der Bundesrepublik anschließen, weil es sonst nur eine halbe Maßnahme sein könnte?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ja.
Dann die Frage VII/12 des Herrn Abgeordneten Rau:
Treffen alarmierende Zeitungsmeldungen zu, wonach Baudenkmäler von Weltrang, wie die Wallfahrtskirche in Neresheim, die Kirche auf dem Schönen Berge in Ellwangen, das Ulmer und das Freiburger Münster und andere, durch tieffliegende Überschallflugzeuge erheblich beschädigt worden sein sollen?
Überschallflüge werden über der Bundesrepublik nur über 30 000 Fuß - das sind rund 9000 m -, von der Bundeswehr sogar nur über 36 000 Fuß Flughöhe durchgeführt. Wir bemühen uns, das gleiche für die anderen Partner zu erreichen.
Ob Schäden an Baudenkmälern oder Kirchen durch Tiefflüge oder Überschallflüge verursacht werden, ist zur Zeit Gegenstand von schallschwingungstechnischen Untersuchungen eines auf diesem Gebiet anerkannten Instituts, das von mir um ein Gutachten gebeten wurde.
Ich darf im übrigen auf die Ausführungen in der Fragestunde vom 21. April dieses Jahres zum gleichen Thema verweisen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rau.
Darf ich fragen, Herr Minister, ob wir rechtzeitig oder zu einem verhältnismäßig frühen Zeitpunkt davon in Kenntnis gesetzt werden, zu welchem Ergebnis die Untersuchungen geführt haben.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Wir werden sie dem Verteidigungsausschuß zur Kenntnis bringen, sobald sie vorliegen und ausgewertet worden sind. Solche technischen Untersuchungen sind aber äußerst kompliziert. Wir können leider auf diese Institute keinen Druck ausüben. Sie müssen dazu die Zeit haben, wenn es sorgfältig sein soll.
Ich darf die Bitte wiederholen, daß wir etwas zügiger fortschreiten sollten.
({0})
Die anderen Kollegen wollen auch einmal zum Zuge kommen.
Bitte!
Darf ich noch fragen, Herr Minister, ob Ihnen bewußt ist, daß hier Gefahr im Verzuge ist angesichts der Tatsache, daß z. B. in Neresheim die Kirche bereits wegen Baufälligkeit geschlossen werden mußte, die dadurch verursacht worden ist. Es ist also wirklich eine Beschleunigung notwendig.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich stimme Ihnen zu, daß die Beschleunigung erforderlich ist. Wir bemühen uns darum.
Frage VII/13 des Herrn Abgeordneten Hörmann ({0}) :
Übernimmt die Bundesregierung die Kosten zur Beseitigung von Schäden an Baudenkmälern, die durch Überschallflüge verursacht worden sind?
Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die von Flugzeugen verursacht werden, deren Nationalität nicht zu ermitteln ist, haben die örtlichen Am-ter für Verteidigungslasten zu tragen.
Für den Ersatz von Schäden, die nachweislich von Flugzeugen der Bundeswehr verursacht worden sind, ist die Wehrbereichsverwaltung zuständig, in deren Bereich der Schaden eingetreten ist.
Herr Abgeordneter Fellermaier, eine Zusatzfrage.
Herr Minister, werden Sie der Bitte der baden-württembergischen Landesregierung entsprechen können, zu erwägen, Tiefflugstraßen gegenwärtiger Art zu verlegen, um solche Schäden dadurch vermeiden zu können?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege, es gibt nach meinem Dafürhalten nicht viele Verlegungsmöglichkeiten für Tiefflugschneisen, weil wir dann, wenn wir verlegen, ein anderes Gebiet treffen, und da werden wahrscheinlich andere Probleme auftreten. Es ist nicht wahrscheinlich, daß dadurch, aufs Ganze gesehen, viel gewonnen wird.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Damm.
Herr Minister, können Sie uns darüber Auskunft geben, ob die ÜberschallTiefflugübungen nur über dem Gebiet der Bundesrepublik oder auch über Territorien verbündeter Nationen durchgeführt werden?
Das ist keine Zusatzfrage. Es ist vom Herrn Abgeordneten Hörmann gefragt worden, wer die Kosten übernimmt. Die Zusatzfrage hat also keinen Bezug auf diese Frage.
Ich rufe die Frage VII/14 des Abgeordneten Brück ({0}) auf:
Ist die Bundesregierung immer noch der Auffassung, daß kein Anlaß besteht, aus den Ausführungen des Majors Franz von Schönberg auf einer Tagung des „Stahlhelms" Konsequenzen zu ziehen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Ausführungen des Majors Franz von Schönberg, die dieser in Zivil und - worauf er auch selbst hingewiesen hat -- nicht im dienstlichen Auftrag vor geladenen Gästen einer „Stahlhelm"-Veranstaltung am 16. April in Saarbrücken gemacht hatte, sind an Hand der inzwischen vorliegenden Tonbandaufzeichnungen geprüft worden.
Auch jetzt, Herr Abgeordneter, besteht - abgesehen von der bereits in der Fragestunde am 5. Mai 1966 durch Herrn Staatssekretär Gumbel gegebene Zusage, eine Darstellung über den „Stahlhelm" in den Informationen für die Truppe zu bringen - keine Veranlassung, weitere Konsequenzen zu ziehen.
Erstens. Nach § 6 des Soldatengesetzes hat „der Soldat die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger", also auch das Recht der freien Meinungsäußerung. Diese Rechte werden durch gesetzlich begründete Pflichten eingeschränkt, die im einzelnen im Soldatengesetz aufgezählt sind, wie z. B. die Pflicht zur Zurückhaltung bei politischer Betätigung ({1}).
Zweitens. Der für Major von Schönberg zuständige Disziplinarvorgesetzte hat gemäß § 21 der Wehrdisziplinarordnung ({2}) geprüft, ob Major von Schönberg mit seinen Äußerungen in Saarbrücken gegen seine Pflichten verstoßen hat. Nach seiner Ansicht ist dies nicht der Fall. Er hat daher nach § 24 WDO ({3}) von einer disziplinaren Ahndung abgesehen.
Abgesehen davon, daß der zuständige Disziplinarvorgesetzte allein verantwortlich entscheidet, halte ich die Entscheidung auch für richtig.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, Sie bestreiten also nicht mehr, daß Major Franz von Schönberg die betreffenden Ausführungen gemacht hat?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, wir haben inzwischen das Tonband übertragen lassen. Das sind rund 24 enggeschriebene Seiten. Wir werden es den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses im Original zuleiten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen. - Nur noch einmal meine Bitte, sich vielleicht doch nicht bei einzelnen Punkten festzuhaken.
Herr Minister, wird dieser Vorfall auch Veranlassung sein, daß Ihr Staatssekretär bei der Beantwortung von Fragen in der Fragestunde die Unterlagen in Zukunft möglichst geschlossen beizieht?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Der Herr Staatssekretär hat meines Wissens damals hier dargelegt, daß er das Tonband inzwischen bekommen hat. Dieses Tonband mußte zunächst übertragen werden, es mußte in Reinschrift gemacht werden, man mußte es dann durchsehen können; und ich glaube, Herr Kollege, daß Sie auch ein Gefühl dafür haben, welche Arbeiten zu erledigen sind.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Felder.
Herr Minister, sind Sie bereit, im Herbst dieses Jahres im Verteidigungsausschuß das ganze Kapitel Stahlhelm/NPD und Bundeswehr zu einer grundsätzlichen Erörterung zu stellen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Dazu bin ich nicht nur bereit, sondern ich habe selber die Absicht, diese Dinge einmal vortragen zu lassen.
Herr Abgeordneter Brück ({0}).
Da der Herr Staatssekretär eine Zeitung beschuldigt hat, falsch berichtet zu haben, ist der Herr Staatssekretär bereit, sich dafür hier zu entschuldigen?
({0})
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß Ihr Vorfragesteller mich gerade eben darauf angesprochen hat, das ganze Thema im Verteidigungsausschuß zu behandeln. Dabei wird auch der Herr Staatssekretär Ihnen gegenüber Rede und Antwort stehen.
({1})
Ich rufe die Frage VII/15 des Abgeordneten Faller auf - sie wird übernommen von Herrn Abgeordneten Hörmann ({0}) -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß am 16. Juni 1966 Flugzeuge der Bundeswehr von 13 Uhr bis 18 Uhr fast ununterbrochen Tiefflugübungen über dem dichtbesiedelten Wiesental, Kreis Lörrach, durchgeführt haben?
Ist die Frage wichtig nach dem, was schon geäußert worden ist?
({1})
Der Bundesregierung waren diese Tiefflüge nicht bekannt. Die unterstellten Kommandobehörden des Heeres, der Luftwaffe und der Marine meldeten, an den Tiefflügen unbeteiligt zu sein.
Keine Zusatzfrage? - Doch, es muß sein. Herr Abgeordneter Hörmann.
Herr Minister, können Sie nicht nachprüfen lassen, wer an diesen Tiefflügen schuld ist? Das ist doch für die Bevölkerung dort sehr wichtig, weil es unzumutbar ist.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich kann nur die Teilstreitkräfte dienstlich befragen. Die dienstliche Meldung liegt vor. Ich habe sie Ihnen eben vorgetragen.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Ich rufe die Frage III/1 des Abgeordneten Dr. Arndt ({0}) auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, der von der deutschen Stahlindustrie geplanten Gründung von vier Verkaufskontoren bei der genehmigenden Stelle - der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in Luxemburg - entgegenzuwirken?
Nach dem Montanvertrag hat die Hohe Behörde in Luxemburg zu beurteilen, ob die Bildung der vier Verkaufskontore der deutschen Stahlindustrie mit dem Montanvertrag im Einklang steht. Die Bundesregierung hat keine rechtlichen Möglichkeiten, auf die Entscheidung der Hohen Behörde einzuwirken. Sie wird in dem Genehmigungsverfahren formell auch nicht gehört.
In diesen Tagen wollen die vier Kontore ihre formulierten Anträge der Hohen Behörde in Luxemburg vorlegen. Die Bundesregierung glaubt, daß es wegen der guten Zusammenarbeit mit der Hohen Behörde zu einer Fühlungnahme in dieser Sache kommen wird. Sie bittet um Verständnis dafür, daß sie diese Gespräche in Luxemburg heute durch materielle Erklärungen zu dieser Sache ohne Kenntnis der Anträge nicht präjudizieren möchte.
Herr Abgeordneter Dr. Arndt.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung in ihren vorklärenden Gesprächen mit der Stahlindustrie bereits eine Stellung bezogen oder erkennen lassen?
Die Haltung der Bundesregierung in den vorklärenden Gesprächen entspricht exakt dem, was ich hier vorgetragen habe.
Eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, könnte auf die Dauer den übrigen Wirtschaftszweigen in Deutschland verwehrt werden, was, gesetzt den Fall, der deutschen Stahlindustrie mit einer Syndikatbildung in Luxemburg gestattet werden würde?
Noch unterliegt die Politik der Stahlindustrie insgesamt dem Montanvertrag. Solange dies so ist, glaube ich, ist eine Vergleichbarkeit mit anderen Industrien nicht gegeben. Aber am Vorabend der Fusion zunächst der Exekutiven wird
die Stahlindustrie sicher Überlegungen anstellen, mit denen sie einen solchen Verdacht, eine solche Sorge ausräumen kann. Auch die Hohe Behörde wird am Vorabend der Fusion - ich bin ganz sicher - diese Ihre Frage, Herr Abgeordneter, mit besonderer Sorgfalt im Auge haben.
Ich rufe die Frage III/2 des Abgeordneten Rock auf:
Ist die Bundesregierung bereits in der Lage, Auskunft über das Ergebnis zu geben, das die Untersuchungen von Wissenschaftlern über das Verhältnis von Presse, Rundfunk und Fernsehen in der Bundesrepublik ergeben haben?
Die Arbeiten der Kommission erstrecken sich zur Zeit noch immer auf die Sammlung von Material. Das sehr umfangreiche Material hat bis zu diesem Augenblick noch nicht zu Schlußfolgerungen geführt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rock.
Herr Staatssekretär, würden Sie mit mir die Sorge teilen, ,daß dieses sehr schwierige Untersuchungsverfahren eventuell Präjudizien schaffen könnte, wenn man im Vorgriff auf die Entscheidung, die dieses Gremium eventuell treffen könnte, einen bestimmten Faktor der öffentlichen Meinungsbildung erneut mit erheblichen Gebühren belastet und dadurch die öffentliche Meinungsbildung wieder verteuert?
Ich habe an dieser Stelle schon einmal die vollständige Unabhängigkeit dieser Kornmission betont. Ich möchte nicht Stellung nehmen zu den Wirkungen, die der Zeitplan und die übrigen Imponderabilien dieser Arbeit haben werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, daß das Gebiet sehr schwierig sein muß, ergibt sich doch wohl aus der langen Untersuchungsdauer?
Das ist unbestritten.
Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen auf, die bisher beim Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheitswesen stand:
Verfolgt die Bundesregierung die Preisentwicklung von Arzneimitteln, beispielsweise an Hand derjenigen Arzneimittel, die seit Jahren in unveränderter Zusammensetzung angeboten werden?
Die Bundesregierung beobachtet auch die Preise von Arzneimitteln. Um einen möglichst guten Überblick zu gewinnen, sind die Preisbehörden der Länder, die monatlich über besonders wichtige Teilmärkte berichten, schon vor längerer Zeit gebeten worden, ihr besonderes Augenmerk auch auf den Arzneimittelmarkt zu richten.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, haben Sie die Tendenz einer starken Anhebung in den letzten Monaten feststellen können?
Ich habe einen fünf oder sechs Seiten langen Katalog bei mir, der für die Mehrzahl der Arzneimittel aufzeigt, wo Preise gestiegen und wo Preise gesunken sind. Ich stelle ihn Ihnen gern zur Verfügung.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf. Frage IX/1 des Abgeordneten Schmidt ({0}) :
Entspricht es den Tatsachen, daß die Deutsche Bundespost für Telegramme nach kleineren Orten von Samstag, 14 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, keine Zustellungsgarantie mehr übernimmt?
Mit dem Ausdruck „kleinere Orte" sind vermutlich Orte gemeint, deren postalische Versorgung durch Poststellen I, Poststellen II oder Posthilfsstellen wahrgenommen wird. Seit dem 1. April 1964 verrichten diese Dienststellen von Samstag gegen Mittag bis Montag früh und an Feiertagen keinen Dienst mehr. Das bedeutet, daß 'in dieser Zeit regulär auch keine Telegramme zugestellt werden können. Die Annahmebeamten sind angewiesen, die Auflieferer auf diesen Sachverhalt 'hinzuweisen. Im übrigen kommt
für kleinere Orte an diesen Tagen so gut wie kein Verkehr auf. Es ist aus diesem Grunde auch nicht vertretbar, eine besondere Dienstbereitschaft dafür aufrechtzuerhalten, daß möglicherweise einmal im Monat ein Telegramm eingehen kann und zuzustellen wäre. Es ist jedoch Vorsorge getroffen, daß dringende Telegramme, das heißt Telegramme mit dem gebührenpflichtigen Dienstvermerk - D -, und andere Vorrangtelegramme auch außerhalb der Dienststunden zugestellt werden können. Hierfür bestehen unterschiedliche, von den örtlichen Gegebenheiten abhängige Regelungen.
Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt ({0}).
Darf ich Ihrer Antwort entnehmen, Herr Staatssekretär, daß keine Garantie für Telegrammzustellungen in diesen Orten mehr gegeben ist?
Eine amtliche Gewähr können wir dafür nicht übernehmen.
Eine weitere Frage.
Herr Staatssekretär, ist Ihr Haus bereit, die Frage zu prüfen, wie in bestimmten Fällen Entschädigungen für daraus sich ergebende Folgen geleistet werden können?
Herr Abgeordneter, diese Frage ist von uns im Zusammenhang mit den Diensteinschränkungen eingehend geprüft worden. Wir sehen keine rechtliche Möglichkeit.
Herr Abgeordneter Moersch, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, haben Sie erwogen, die Absender von Telegrammen nach Orten, in denen die Zustellung an diesen Tagen nicht gewährleistet ist, rechtzeitig auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, damit am Wochenende solche Fälle wie etwa die Nichtbenachrichtigung bei einem Todesfall vermieden werden?
Die Annahmebeamten sind angewiesen, die Auflieferer darauf hinzuweisen.
Frage 1X/2 des Abgeordneten Opitz:
Wann ist mit der Einführung von einheitlichen Post- und Fernmeldegebühren innerhalb der EWG zu rechnen?
Die Bundesregierung trittgrundsätzlich dafür ein, die Post- und Fernmeldegebühren im Rahmen der EWG zu harmonisieren und auf der Grundlage des Art. 100 des EWG-Vertrages die erforderlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.
Einheitliche Preise, hier in Form einheitlicher Post- und Fernmeldegebühren, sind aber nur bei gleichen Betriebsbedingungen und annähernd gleichen Selbstkosten gerechtfertigt. 'Gegenwärtig sind die Benutzungsbedingunen im Post- und Fernmeldewesen der sechs EWG-Länder noch so unterschiedlich, daß jede Vergleichsmöglichkeit für die Festsetzung einheitlicher Gebühren fehlt. Mit der Festsetzung einheitlicher Gebühren würde auch ein Weg beschritten, der das Endziel an den Beginn der Harmonisierung des Post- und Fernmeldewesens setzt. Einheitliche Preise können nur das Ergebnis einer organischen Entwicklung und einer fortschreitenden Harmonisierung sein.
Ich rufe die Frage
IX/3 des Abgeordneten Opitz auf:
Welche wesentlichen deutschen Gebühren müßten aller Wahrscheinlichkeit nach nach der Einführung von einheitlichen Post-und Fernmeldegebühren innerhalb der EWG gesenkt, welche erhöht werden?
Die Harmonisierung der Benutzungsbedingungen ist eine so komplexe Materie, daß über die gebührenmäßigen Auswirkungen auch keine annähernden Angaben möglich sind. Man muß berücksichtigen, daß beispielsweise bei der Harmonisierung der Zulassungsbedingungen für Postsendungen einzelne Sendungsarten ganz neu definiert werden müssen, daß möglicherweise sogar bestimmte Sendungsarten wegfallen oder Sendungsarten, die in anderen Ländern bestehen, von der Bundespost neu eingeführt werden müssen.
Die größte Schwierigkeit besteht hier darin, daß Wege gefunden werden müssen, die einerseits zu einer echten Harmonisierung führen, andererseits die Postbenutzer nicht der bestehenden Vorteile berauben. Es läßt sich daher noch in keiner Weise voraussehen, ob und gegebenenfalls wie sich die Harmonisierung des Post- und Fernmeldewesens in der EWG gebührenmäßig auswirken wird.
Ich rufe die Frage
IX/4 des Herrn Abgeordneten Josten auf:
Wie hoch sind die Zinsbeträge von Postsparkunden in den Jahren 1960 bis 1965 gewesen?
Die Guthaben auf den jetzt nahezu 14 Millionen Postsparkonten werden ebenso verzinst wie Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist bei Banken und Sparkassen. In den Jahren 1960 bis 1965 wurden zusammen 852,9 Millionen DM Zinsen an Inhaber von Postsparkonten gezahlt.
Eine Zusatzfrage? - Aber noch einmal meine Bitte hierzu, von Zusatzfragen mit Rücksicht auf die Fülle der noch zu behandelnden Fragen abzusehen!
Herr Staatssekretär, hat die Bundespost in dem genannten Zeitraum im gleichen Umfange Zinsen gezahlt wie die anderen Geldinstitute?
Genau die ,gleichen Zinssätze, Herr Abgeordneter.
Ich rufe die Frage
IX/5 des Herrn Abgeordneten Josten auf:
Wie weit sind die Postsparkunden über ihre Zinsen benachrichtigt worden?
Die Zinserträge werden mit Ablauf jeden Jahres den Postsparkonten gutgeschrieben und mit den Guthaben verzinst. Sobald ,die gutgeschriebenen Zinsen 20 DM erreichen oder der Sparer es beantragt, übersendet ihm (das Postsparkassenamt eine Zinsanweisung. Gegen Vorlage dieser Anweisung am Schalter werden die Zinsen im Postsparbuch eingetragen, so daß der Sparer darüber verfügen kann. Der jeweils geltende Zinssatz für Postspareinlagen wird bei den Postämtern und den Poststellen durch Aushang bekanntgegeben.
Eine Zusatzfrage des 'Herrn Abgeordneten Josten.
Herr Staatssekretär, kann man also annehmen, daß die Postsparkunden, die keine Nachricht über ihre Zinsen erhielten, jährlich nur einen geringen Zinsbetrag erreichen?
Dem ist so, Herr Abgeordneter.
Ich rufe die Frage IX/6 des Herrn Abgeordneten Dorn auf:
Sind der Bundesregierung die Unzuträglichkeiten bekannt, die sich aus der Verschiedenheit von telefonischen Notrufnummern innerhalb des Bundesgebietes ergeben?
Von Unzuträglichkeiten, Herr Abgeordneter, kann nach Auffassung der Bundesregierung keine Rede sein. Aus technischen Gründen können die Notrufnummern 110 und 112 in jedem Ortsnetz nur einmal vergeben werden.
Umfaßt ein Ortsnetz mehrere selbständige Gemeinden oder Polizeibereiche, so ist es Sache der Notdienstträger, der Deutschen Bundespost die Stelle anzugeben, zu der die Notrufanschlüsse geschaltet werden sollen. Verlangen die Notdienstträger jedoch, .daß daneben auch ihre übrigen Dienststellen in demselben Ortsnetz unmittelbar zu erreichen sind, so können diesen nur gewöhnliche Fernsprechhauptanschlüsse, also keine Kurzrufnummern, zur Verfügung gestellt werden.
Die dreistelligen Notrufnummern 110 und 112 sind nur in Ortsnetzen mit drei- und mehrstelligen Rufnummern schaltbar. In ,den Ortsnetzen, die zwar dreistellige Rufnummern besitzen, bei denen jedoch das erste Hundert nicht oder noch nicht be-schaltbar ist, werden entsprechende Maßnahmen veranlaßt, so daß auch dort die einheitlichen Kurzrufnummern zur Verfügung stehen werden.
In kleinen Fernsprechortsnetzen mit zweistelligen Rufnummern ist es jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, dreistellige Rufnummern bereitzustellen.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dorn.
Herr Staatssekretär, sind Sie, nachdem Sie eine Fülle von Ausnahmemöglichkeiten auf Grund von technisch nicht ausnutzbaren Möglichkeiten geschildert haben, nicht auch der Auffassung, daß die im Fernsehen in einer Fülle von Einzelbeispielen dargestellten Probleme doch als Unzuträglichkeiten anzusehen sind?
Der Meinung sind wir nicht. Es gibt bei entsprechendem Bemühen immer Möglichkeiten, in Notdienstfällen die erforderlichen Verbindungen zu erhalten.
Ich rufe die Frage IX/7 des Herrn Abgeordneten Dorn auf:
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten und ist sie bereit, zum besseren Schutz der Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens die Vereinheitlichung dieser Notrufnummern alsbald herbeizuführen?
Wie soeben von mir ausgeführt, hat die Deutsche Bundespost das bisher Mögliche getan, um der Bevölkerung in Notfällen Gelegenheit zu geben, durch Benutzung des öffentlichen Fernsprechnetzes Hilfe herbeizuholen. Aus technischen Gründen ist sie jedoch nicht in der Lage, zur Zeit weitere Maßnahmen vorzunehmen. Die Einheitlichkeit der Notrufnummern ließe sich nur dann sicherstellen, wenn die Zuständigkeitsbereiche der Polizei oder der Feuerwehrdienststellen an die Fernsprechortsnetze angepaßt würden.
Außerdem darf ich darauf hinweisen, daß nach dem Stand von Mitte 1965 von den Polizeidienststellen bei rund 2800 und den Feuerwehren bei rund 2900 der 3767 Ortsnetze im Bundesgebiet kein Antrag auf Einrichtung des Notrufdienstes gestellt worden ist.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dorn.
Herr Staatssekretär, wäre das nicht Veranlassung, mit den zuständigen Behörden - Innenministerien der Länder usw. - Fühlung aufzunehmen, um die doch nun deutlich sichtbaren Unzuträglichkeiten abzustellen?
Diese Verhandlungen sind meines Wissens bereits aufgenommen worden. Dafür zuständig ist der Herr Bundesminister des Innern.
Herr Abgeordneter Mischnick, muß das sein?
Ja. - Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, in die Notrufdienst2620
nummern auch den ärztlichen Notdienst mit einzubeziehen? Jetzt ist der ärztliche Notdienst ja nicht mit einer einheitlichen Nummer im ganzen Bundesgebiet versehen. Deshalb die Frage: Wäre das zu machen?
Herr Abgeordneter, diese Frage hat im Hohen Hause schon mehrmals eine Rolle gespielt. Die Deutsche Bundespost sieht keine Möglichkeit, eine solche Nummer mit einzubeziehen.
Aus welchen technischen Gründen ist das nicht möglich?
Ich bedauere, Ihnen dazu im Augenblick keine erschöpfende Auskunft geben zu können. Ich will es aber gern schriftlich nachholen.
({0})
Es tut mir nur leid um die Fülle der interessanten Fragen, die dann unter den Tisch fallen werden. Ich denke an die Geschäftsbereiche des Auswärtigen Amts und des Bundeskanzleramtes.
({0})
- Dann rufe ich die Frage IX/8 des Abgeordneten Rock auf:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost eine Erhöhung der Postzeitungsgebühren vornehmen will, obwohl ihr bekannt ist, daß dadurch eine weitere erhebliche Wettbewerbsverzerrung zwischen dem gedruckten Wort einerseits und Rundfunk und Fernsehen andererseits eintritt?
Ich kann mich bei der Beantwortung dieser Frage zunächst auf die Ausführungen, die mein Kollege Neef vor wenigen Minuten gemacht hat, beziehen und darf dazu weiter folgendes ausführen.
Die Bundesregierung sieht sich nicht imstande, zur Frage einer Wettbewerbsverzerrung zwischen dem gedruckten Wort einerseits und Rundfunk und Fernsehen andererseits Stellung zu nehmen, solange nicht das Gutachten der auf Beschluß des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung eingesetzten Kommission betreffend die Untersuchung über die Wettbewerbsgleichheit von Presse, Funk, Fernsehen und Film erstattet ist.
Wie in diesem Hohen Hause in den letzten Fragestunden mehrmals vorgetragen, wird der Postzeitungsdienst im Jahre 1967 voraussichtlich ein Defizit von 280 Millionen DM aufweisen. Die dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost vorgelegte Änderung der Postzeitungsgebühren soll zu einer Mehreinnahme von nur rund 39,9 Millionen DM führen. Gerade die Rücksicht auf die staatspolitische Bedeutung der Presseerzeugnisse, Herr Abgeordneter, hat den Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen mit Billigung der Bundesregierung und der zuständigen Verbände veranlaßt, diese Vorlage im Postverwaltungsrat einzubringen, obwohl dann immer noch mit einem Defizit von 240 Millionen DM gerechnet werden muß. Die Bundesregierung hält auch im Hinblick auf die Haushaltsslage dies für das äußerste Zugeständnis.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich zusätzlich folgendes fragen. Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die wirkliche Wettbewerbslage zwischen Presse, Rundfunk und Fernsehen. Der Postverwaltungsrat will trotzdem die Gebühren erhöhen. Besteht dann nicht die Gefahr, daß sich die Wettbewerbslage zuungunsten des einen Meinungsinstruments weiter verschärft?
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie wirklich, dafür Verständnis zu haben, daß die Bundesregierung - solange die Enquete nicht vorliegt - zu dieser Frage keine Stellung nimmt. Sie achtet das Ansehen dieses Hohen Hauses viel zu hoch.
Eine weitere Frage.
Herr Staatssekretär, dann bedeutet doch aber sicher auch nach Ihrer Meinung die Entscheidung, die am 19. Juli durch den Postverwaltungsrat vorweggenommen wird, ebenfalls eine Brüskierung dieses Hauses?
Dieser Ihrer Auffassung muß ich widersprechen.
Frage IX/9 des Abgeordneten Rock:
Aus welchen Gründen weigert sich die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsrechnung der Deutschen Bundespost, die in der politischen Aufgabenstellung gleichwertig zu betrachtenden Informationsmittel - Presse, Rundfunk und Fernsehen - in einem gemeinsamen Etattitel der Einnahmen und Ausgaben zu behandeln?
Bislang ist an die Bundesregierung eine rechtlich verpflichtende Anweisung im Sinne Ihrer Frage nicht ergangen. Meines Erachtens müssen hierzu auch zwingende Vorschriften des Haushaltsrechts geändert werden. Der Deutschen Bundespost ist es mit Hilfe ihrer vorbildlichen betriebswirtschaftlichen Ergebnisrechnung möglich, die auf den Zeitungsdienst, Rundfunkdienst sowie auf die technische Seite des Fernseh- und Rundfunkdienstes entfallenden Leistungen und Kosten zu ermitteln. Eine gemeinsame Behandlung der genannten Informationsmittel in einem gemeinsamen Etattitel ist auch nicht sinnvoll.
Sie würde die Durchsichtigkeit bzw. die Aussagekraft des Haushalts der Deutschen Bundespost ebenso wie der betriebswirtschaftlichen Ergebnisrechnung wesentlich einschränken.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe dann die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau auf, zunächst Frage X/1 des Abgeordneten Orgaß:
Wann kann mit dem Erlaß einer Rechtsverordnung über Miet und Lastenbeihilfen gerechnet werden, zu dem die Bundesregierung nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 des Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 1. April 1965 ermächtigt ist?
Eine solche Rechtsverordnung nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 des Wohngeldgesetzes ist bereits vorbereitet und mit Sachverständigen erörtert worden. Sie muß noch mit den Bundesressorts abgestimmt werden. Außerdem bedarf sie der Zustimmung des Bundesrates. Ich hoffe aber, daß die Rechtsverordnung noch in diesem Jahre in Kraft treten wird.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Orgaß.
Herr Bundesminister, würden diese Richtlinien auch Vorschriften enthalten, welche die Benachteiligung solcher Personen aufheben, welche sich zum Zwecke des Erwerbs eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung ihre Versorgungsrente kapitalisieren lassen? Da diese bei der 'derzeitigen Regelung nicht auf den Kapitaldienst angerechnet wird, ergibt sich dort eine Ungerechtigkeit.
Herr Kollege, ich möchte mir erlauben, auf die Fragestunde vom 11. März in diesem Hohen Hause hinzuweisen, wo wir diese Frage in ziemlich eingehendem Frage- und Antwortspiel diskutiert haben. In die Verordnung könnte eine solche Bestimmung nicht aufgenommen werden, da dazu die Vollmacht für eine Regelung durch Verordnung nicht ausreicht. Wenn es gemacht werden sollte, müßte das durch eine Gesetzesänderung geschehen.
Dann rufe ich die Frage X/2 des Herrn Abgeordneten Orgaß auf:
Ist beabsichtigt, in den in Frage X/1 erwähnten Erlaß auch Richtlinien aufzunehmen, die bezwecken, daß eine durch Selbsthilfe erbrachte Eigenleistung, soweit sie den üblichen Umfang übersteigt, verzinslichen Fremdmitteln gleichgestellt wird?
In den Vorbesprechungen mit den Ländern waren die Auffassungen über eine Gleichstellung der durch Selbsthilfe erbrachten Eigenleistungen mit verzinslichen Fremdmitteln geteilt. Der überwiegende Teil der Länder hat eine Gleichstellung abgelehnt. Sie würde nach ihrer Meinung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, da dann nur die manuellen Eigenleistungen und nicht auch die finanziellen Eigenleistungen verzinslichen Fremdmitteln gleichgestellt würden. Außerdem würde eine solche Regelung wahrscheinlich Schwierigkeiten für die Bewilligungsstellen entstehen lassen. Ich selbst - das muß ich Ihnen offen sagen - habe mir noch keine abschließende Meinung dazu gebildet. Bis jetzt - das muß ich allerdings sagen - überwiegen auch bei mir die Bedenken dagegen, vor allem aus dem Gesichtspunkt der verwaltungstechnischen Schwierigkeiten.
Herr Orgaß, eine Zusatzfrage.
Herr Minister, wenn ich Sie recht verstanden habe, daß die Frage der Selbsthilfe noch nicht entschieden ist, darf ich Sie dann fragen, was denn überhaupt Inhalt der Rechtsverordnung werden soll, wenn weder die Frage der Rentenkapitalisierung noch die Frage der Selbsthilfe in dieser Rechtsverordnung angeschnitten werden soll.
Nun, ich habe ja nicht gesagt, daß das Letzte nicht geschehen soll. Ich habe nur gesagt, daß ich mir selbst noch keine Meinung gebildet habe. Es ist durchaus möglich, daß das doch in die Verordnung kommt.
Herr Abgeordneter Dr. Czaja zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, würden Sie bei Ihrer weiteren Prüfung der Angelegenheit auch berücksichtigen, daß im Zweiten Wohnungsbaugesetz festgelegt ist, wie die manuelle Eigenleistung zu bewerten ist, und daß dies auch in der Berechnungsverordnung der Fall ist?
Ja, das würde dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.
Dann rufe ich die Frage X/3 des Herrn Abgeordneten Orgaß auf:
Wird die in Frage X/1 erwähnte Rechtsverordnung die Selbsthilfeleistung auch rückwirkend anerkennen?
Die Vorschriften der Ver ordnung können nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Ein rückwirkendes Inkraftsetzen würde dem Grundsatz des Wohngeldgesetzes widersprechen, daß einmal erteilte Bewilligungsbescheide nur in den im Gesetz ausdrücklich genannten Ausnahmefällen abgeändert und aufgehoben werden können.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Orgaß.
Herr Minister, ist sich die Bundesregierung dann darüber im klaren, daß der
betroffene Personenkreis desto länger benachteiligt ist - indem ihm das vom Gesetzgeber zugestandene Recht nicht zuteil wird -, je länger eine solche Rechtsverordnung auf sich warten läßt?
Sicher, die Verordnung soll in keiner Weise verzögert werden.
Ich rufe die Frage X/4 des Herrn Abgeordneten Schonhofen auf:
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß die von den Sparkassen bereits bewilligten und ausgezahlten und von den Hauseigentümern schon verwendeten zinsverbiligten Reparatur- und Modernisierungsdarlehen für Altbauten, bei denen der im Zeitpunkt der Darlehnsbewilligung gestellte Einplanungsantrag auf Zinszuschuß zunächst wegen nicht vorhandener Mittel nicht bestätigt werden konnte, nunmehr nach Erlaß neuer und offenbar ungünstigerer Richtlinien des Bundeswohnungsbauminiriums nach diesen ungünstigeren Richtlinien behandelt werden und damit nachträglich in teuere Darlehen umgewandelt werden müssen?
Bewilligungen dürfen für diese Maßnahmen nur im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Kontingents und zu den jeweils gültigen Richtlinien des Bundes ausgesprochen werden. Wegen der erheblichen Kürzungen im Bundeshaushalt 1966 von 90 auf 45 Millionen DM mußten die Richtlinien für das jetzige Haushaltsjahr zugunsten einkommensschwacher Hauseigentümer eingeschränkt werden. Eine Übergangsregelung war nicht möglich, weil sehr viele Anträge vorlagen. Sofern also im Einzelfall über einen schon
im Vorjahr gestellten Antrag erst in diesem Jahr entschieden wird, kann über diesen Antrag leider nur nach den Richtlinien für dieses Jahr entschieden werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schonhofen.
Herr Minister, haben Sie nicht auch den Eindruck, daß hier eine Reihe, andererseits wiederum eine relativ kleine Gruppe von Hauseigentümern das Opfer des Haushaltssicherungsgesetzes geworden ist, und sind Sie nicht auch der Meinung, daß man auf sie nachträglich doch noch die alten Richtlinien anwenden sollte?
Die Opfer des Haushaltssicherungsgestzes sind leider sehr zahlreich, nicht nur auf diesem Gebiet. Trotzdem halte ich es einfach nicht für möglich, nachträglich noch die alten Richtlinien anzuwenden, weil die Zahl der Anträge sehr groß ist. Wir haben z. B. im letzten Jahr den ganzen Bewilligungsrahmen von 90 Millionen DM mit 82 Millionen DM ausgeschöpft. Für dieses Jahr sind bereits so viele Anträge vorhanden, daß wir Mühe haben, mit den jetzigen eingeschränkten Richtlinien diese Anträge zu bedienen.
Herr Minister, haben Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt, daß die Sparkassen die zinsverbilligten Darlehen üblicherweise
schon ausgezahlt hatten, bevor von den zuständigen Behörden der Zinszuschuß zugesagt worden war?
Das ist richtig. Das ist eine Härte, die in einzelnen Fällen aufgetreten ist.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend auf, zuerst die Frage XI/ 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Ritz:
Treffen Informationen zu, nach denen die Förderungsmittel des Bundesfamilienministers für Stätten der Jugendarbeit nur noch für die Zonenrandgebiete und die Gebiete entlang der Grenze der CSSR bereitgestellt werden sollen?
Herr Präsident, wenn Sie gestatten und Herr Dr. Ritz einverstanden ist, werde ich die ersten drei Fragen zusammen beantworten.
Ja; auch Herr Dr. Ritz ist einverstanden. Ich rufe also auch die Fragen XI/2 und XI/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Ritz auf:
Hält es die Bundesregierung für richtig, in Notstandsgebieten außerhalb der in Frage XI/1 genannten Gebiete überhaupt keine Stätten der Jugendarbeit aus Bundesmitteln zu fördern?
Hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, vor allem in den Notstandsgebieten den Bau von Stätten für Jugendarbeit weiterhin zu fördern, in denen auf Grund eines besonders hohen Geburtenüberschusses der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich hoch ist?
Ihre erste Frage, Herr Dr. Ritz, muß ich mit Ja und Nein zugleich beantworten; mit Ja deswegen, weil wir das Programm „Stätten der Jugendarbeit" in Notstandsgebieten auf die Stadt- und Landkreise entlang der Demarkationslinie und entlang der tschechischen Grenze konzentriert haben. Diese Konzentration war einfach deswegen notwendig, weil dort ein wesentlich größerer Nachholbedarf zu befriedigen ist. Mit Nein muß ich Ihre Frage beantworten, weil es neben dem Programm „Stätten der Jugendarbeit" in Notstandsgebieten noch andere Programme im Bundesjugendplan gibt, nach denen zentrale Stätten der Jugendarbeit und der Bau von Jugendherbergen weiter gefördert werden können und auch gefördert werden. Außerdem stehen für das ganze Bundesgebiet Mittel aus der Stiftung Deutsche Jugendmarken zur Verfügung. - Damit habe ich die Frage 2 beantwortet.
Zur Frage 3: Die Bundesregierung fördert ausschließlich dort, wo Häuser und Einrichtungen für außerschulische Jugendarbeit nicht ausreichend vorhanden sind. Dies gilt auch und natürlich vorzüglich für die Notstandsgebiete. Aber ein hoher Geburtenüberschuß, Herr Kollege, ist dafür kein direktes Kriterium.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Ritz.
Herr Minister, die Maßnahmen dieses Programms, die in Notstandsgebieten außerhalb des Zonenrandgebiets bereits im Bau befindlich sind, sind nicht von dieser Regelung gefährdet?
Sämtliche Maßnahmen, die mit unserer Genehmigung und mit der Zusage für entsprechende Zuschüsse begonnen worden sind, werden natürlich weiter gefördert. Die Zusage wird eingehalten.
Frage XI/4 der Frau Abgeordneten Freyh:
Auf welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten für Ausbildungsbeihilfe bezieht sich die Bundesregierung im letzten Absatz ihrer Antwort in der Drucksache V1682 über ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern über die Ausbildungsförderung?
Verehrte Frau Kollegin, der Bund hat nach Art. 74 Nr. 7 das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung für die öffentliche Fürsorge. Soweit sich ein Gesetz über Ausbildungsbeihilfen im Rahmen der öffentlichen Fürsorge hält, hat der Bund dafür das Gesetzgebungsrecht nach Art. 72, da hier sicherlich eine bundeseinheitliche Regelung nicht nur wünschenswert, sondern notwendig ist.
Es handelt sich aber bei den Ausbildungsbeihilfen auch um ein bildungspolitisches Problem ersten Ranges, und dafür liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit und Verantwortung eindeutig bei den Ländern. Deswegen bemüht sich die Bundesregierung, das Ganze in einem Verwaltungsabkommen mit den Ländern zu regeln. Sollten die Länder dies ablehnen, bleiben dem Bund nur zwei Möglichkeiten: entweder ein Gesetz vorzulegen, das sich im Rahmen der öffentlichen Fürsorge hält, oder eine Änderung des Grundgesetzes anzustreben, um eine klare und umfassende Zuständigkeit für den Bund zu schaffen.
Frau Abgeordnete Freyh, eine Zusatzfrage.
Herr Minister, die Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzen ist offensichtlich nicht endgültig geklärt, wie sich in der letzten Legislaturperiode ergeben hat, so daß ich Sie fragen möchte, ob Sie denn inzwischen zur Klärung etwas beigetragen haben, beispielsweise durch ein Gutachten.
Ja! Wir haben zur Zeit beim Bundesverfassungsgericht einen Rechtsstreit anhängig, zu dem erneut Gutachten vorgelegt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat aber noch nicht entschieden.
Eine weitere Frage, Frau Abgeordnete Freyh.
Herr Minister, ist Ihnen vielleicht bekannt, wann dieser Rechtsstreit, der inzwischen, wie ich meine, schon über sechs Jahre andauert, einmal zu einer Entscheidung gelangen dürfte?
Soweit ich das Hörensagen zur Grundlage einer Auskunft machen kann, verehrte Frau Kollegin, soll das im September/Oktober entschieden werden.
Wahrscheinlich im November, nach meinem Wissen.
Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich danke Ihnen, Herr Minister.
({0})
- Ich bin durch die Geschäftsordnung gebunden. Wir haben die Zeit schon überschritten. Sämtliche weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet werden.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({1}) - Immunitätsangelegenheiten betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Bäuerle gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 23. Februar 1966
- Drucksache V/762 Berichterstatter: Abgeordneter Genscher
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Genscher, hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Falle des Kollegen Bäuerle empfiehlt der Ausschuß, die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens nicht zu erteilen. Dem Antrag des Bundesministers der Justiz, die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Bäuerle zu erteilen, liegt eine Strafanzeige des Kaufmanns Klotz aus Höchst im Odenwald zugrunde. Nach dieser Anzeige soll der Kollege Bäuerle während einer Wahlversammlung im Jahre 1965 Äußerungen getan haben, durch die sich der Anzeigeerstatter beleidigt fühlte. Da es sich hier um eine Beleidigung politischen Charakters handelt, empfiehlt der Ausschuß entsprechend seinen Grundsätzen, die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens nicht zu erteilen.
Ich darf dem Hohen Hause empfehlen, diesem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben.
Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir stimmen ab über den Antrag des Ausschusses Drucksache V/762. Wer zustimmt, der gebe bitte
Vizepräsident Dr. Dehler
Zeichen. - Dem Antrag des Ausschusses ist entsprochen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({0}) - Immunitätsangelegenheiten betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abgeordneten Biermann gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 12. April 1966
- Drucksache V/763
Berichterstatter: Abgeordneter Genscher Bitte, Herr Abgeordneter Genscher!
Die Anzeige gegen den Kollegen Biermann ist von dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Bösel aus Herford erstattet worden. Er stützt sich in seiner Anzeige auf Presseveröffentlichungen, für die der Kollege Biermann verantwortlich sein soll. Diese Presseveröffentlichungen sind im Laufe des Bundestagswahlkampfs 1965 erfolgt. Die Anschuldigungen sind dem Herrn Kollegen Biermann von der Staatanwaltschaft mitgeteilt worden. Eine Stellungnahme hat er nicht abgegeben.
Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat sich in seiner Sitzung am 22. 6. 1966 mit dem Antrag des Herrn Bundesministers der Justiz auf Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens befaßt. Er hat entsprechend seinen Grundsätzen dem Plenum die Empfehlung gegeben, die Genehmigung zur Durchführung des Strafverfahrens nicht zu erteilen. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß es sich bei dem Vorwurf gegen den Kollegen Biermann um eine Beleidigung politischen Charakters handelt. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Verleumdung gemäß § 187 StGB vor. Ich darf Sie bitten, dem Antrag des Ausschusses auch in diesem Falle zuzustimmen.
Erheben sich gegen den Antrag Bedenken? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, daß das Haus mit dem Antrag des Ausschusses einverstanden ist; es ist so beschlossen.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 19 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses ({0}) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel ({1}), Winkelheide und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn
über den Antrag des Abgeordneten Börner und der Fraktion der SPD
betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn
- Drucksachen V/546, V/563, V/755 Berichterstatter: Abgeordneter Müser dazu:
Bericht des Haushaltsausschusses ({2}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache V/781 Berichterstatter: Abgeordneter Mengelkamp
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist Rückverweisung an den Verkehrsausschuß - federführend -, den Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik - mitberatend - und den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung vorgesehen. Ist das Haus einverstanden? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe dann die Zusatzpunkte auf, zunächst den Zusatzpunkt 1:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Anderung des Bundesentschädigungsgesetzes
- Drucksache V/728 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden ({3})
- Drucksache V/785 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wuermeling
({4})
Wird eine Ergänzung des Berichts gewünscht? - Bitte, Herr Abgeordneter Wuermeling.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da in dieser Angelegenheit divergierende Vorschläge des Haushaltsausschusses und des federführenden Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden vorliegen, darf ich eine kleine mündliche Berichterstattung geben und folgendes feststellen.
Erstens. Dieser Gesetzentwurf hat keinen materiell-reditlichen Inhalt, so daß der Charakter des Bundesentschädigungsschlußgesetzes als solcher klar erhalten bleibt.
Zweitens. Es handelt sich lediglich um die Verlängerung einer Frist um sechs Monate, und zwar vom 30. September 1966 auf den 31. März 1967. In dem Gesetz wird also nur dieses Datum geändert.
Drittens handelt es sich nicht um eine Ausschlußfrist für die Einreichung neuer Anträge, die neue finanzielle Belastungen bringen könnten, sondern die Frist für die Einreichung neuer Anträge ist und bleibt abgelaufen. Es geht lediglich um eine Verlängerung der Frist zur näheren Begründung von bereits gestellten Anträgen.
Der Entwurf ist mit dem Finanzministerium und mit den Ländervertretern im Ausschuß zwei Stunden gründlich beraten worden mit dem Ergebnis, daß eine Annahme der Vorlage empfohlen wird. Warum? Das Zweite Änderungsgesetz zum Bundesentschädigungsgesetz vom 14. September 1965, das sogenannte Bundesentschädigungsschlußgesetz für die Naziverfolgten, wurde erst mehrere Monate
nach der Verabschiedung durch den Bundestag verkündet, so daß die vom Bundestag vorgesehene Frist zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und der Begründung der bereits vorliegenden Anträge wesentlich verkürzt wurde. Bei unseren ausländischen Anspruchsberechtigten besteht dieser-halb eine erhebliche Mißstimmung, der Rechnung zu tragen gerade bei Opfern des Nationalsozialismus wohl angebracht erscheint. Es handelt sich hier vielfach um KZ-Häftlinge, die viel gelitten haben. Wir treffen hier also keine finanzielle, sondern - ich kann, glaube ich, sagen - eine politische Entscheidung ohne finanzielle Auswirkungen. Es handelt sich um ein rein menschliches Entgegenkommen bezüglich einer Begründungsfrist gegenüber wirklichen Opfern des Nationalsozialismus, zu dem sich das Hohe Haus doch möglichst einmütig entschließen sollte. Ich danke Ihnen.
({0})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die Abstimmung ein. Ich rufe Artikel 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmt, gebe bitte Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen angenommen.
Ich schließe die zweite und eröffne die
dritte Beratung.
Es werden Erklärungen zur Abstimmung abgegeben. Das Wort hat der Abgeordnete Spitzmüller.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Im Namen der Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei habe ich folgende Erklärung abzugeben.
Der Gesetzgeber sollte bei jedem Gesetzesvorhaben oder bei entsprechenden Wünschen, die an ihn herangetragen werden, grundsätzlich prüfen, ob dem Anliegen nur durch ein Gesetz Rechnung getragen werden kann. Nach unserer Auffassung besteht hier aus folgenden Gründen diese Notwendigkeit nicht. Im Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden ist von seiten der Sachverständigen der Länder vorgetragen worden, daß sie ausreichende Möglichkeiten sehen, die angeschnittenen Punkte verwaltungsmäßig so zu behandeln, daß die Betroffenen bei Bestehen berechtigter Interessen nicht benachteiligt werden. Der Bundesregierung sind die Probleme, die durch diesen Gesetzentwurf angeschnitten werden, nicht neu. Sie hätte sicherlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, wenn sie der Auffassung gewesen wäre, daß nur auf dem Wege einer gesetzlichen Änderung eine befriedigende Lösung herbeizuführen sei.
Es gibt einen weiteren Grund, der eine gesetzliche Regelung bedenklich erscheinen läßt. Die Regierungsparteien waren sich im vergangenen Jahr darin einig und haben dies erklärt, daß durch das Zweite Änderungsgesetz das BEG abgeschlossen sein soll. Eine entsprechende Erklärung hat der
Herr Bundesfinanzminister in der 188. Sitzung für
die Bundesregierung in gleichem Sinne abgegeben.
Wir wissen alle, daß mit der Gesetzgebung zur Wiedergutmachung leider nur ein Teil des Bereiches der NS- und Kriegsfolgen in einem positiven Sinne geregelt worden ist. Es leben in der Bundesrepublik rund 15 Millionen anerkannte Heimatvertriebene, Flüchtlinge, Kriegsopfer, Kriegssachgeschädigte, politische Häftlinge und 131er, die gegenüber dem Bundestag die Erwartung haben, daß auch ihre Anliegen mehr als 20 Jahre nach Kriegsende abschließend oder in einem besseren Sinne geregelt werden.
Die in der 4. Legislaturperiode verabschiedeten Abschlußgesetze zur Wiedergutmachung haben nicht nur in diesem Hause, sondern gerade auch bei den genannten Betroffenen ein hohes Maß an Verständnisbereitschaft angesichts unserer Leistungsmöglichkeiten verlangt. Sie mußten erwarten, daß die Erklärung, daß im Teilbereich der Wiedergutmachung ein Abschluß gefunden sei, gelten werde. Wenn nunmehr zu dem Zeitpunkt, da die Verabschiedung der 19. LAG-Novelle im Kabinett zurückgestellt wird, von seiten der SPD der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BEG zur Beratung ansteht, erhebt sich für sie die Frage, inwieweit bei uns gleiches Recht für alle gilt.
Wir erkennen dankbar an, daß durch die neue Formulierung der Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung der Frist des § 190 a des Bundesentschädigungsgesetzes zum Ausdruck gebracht wird, daß es sich hier nicht um den Anfang einer neuen Serie von Novellen handeln soll. Trotzdem wird der Charakter des Schlußgesetzes, wenn dieser Änderungsantrag eine Mehrheit findet, verändert; und es wird wahrscheinlich nicht an weiteren Versuchen fehlen, nachdem die SPD im 4. Deutschen Bundestag erklären ließ: „Die Bezeichnung ,Schlußgesetz' ist also sozusagen nur eine Fahne, die dem Gesetz voranmarschiert, die aber sehr schnell eingezogen werden könnte, wenn ein anderer Bundestag eine andere Meinung hat."
Aus diesen sachlichen und grundsätzlichen Erwägungen und aus ,der Tatsache heraus, daß materielle Benachteiligungen bei berechtigten Ansprüchen nach Aussagen der Sachverständigen auch ohne Gesetz nicht zu erwarten sind, können wir diesem Entwurf unsere Zustimmung nicht geben.
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Das Wort wird nicht weiter gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmt, erhebe sich vom Platz. - Gegenprobe! - Bei Gegenstimmen auf der rechten Seite ist das Gesetz angenommen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. November 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutsch2626
Vizepräsident Dr. Dehler
land und Ceylon über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Drucksache V/676 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({0}) - Drucksache V/776 Berichterstatter: Abgeordneter Matthöfer
({1})
Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Matthöfer vor. Ich danke ,dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir treten in die Abstimmung ein. Ich rufe auf: Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Einleitung und Überschrift. - Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. - Gegenprobe! - Ich kann einmütige Annahme feststellen.
Ich schließe die zweite und eröffne die
dritte Beratung.
Wer in der Schlußabstimmung dem Gesetz zustimmt, der erhebe sich vom Platz. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das Gesetz ist einmütig angenommen.
Ich rufe auf den Zusatzpunkt 3:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses ({2}) über den Antrag der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Dr. Rau und der Fraktion der SPD betr. Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
hier: Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
- Drucksachen V/173, V/768 -Berichterstatter: Abgeordneter Biechele
Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Biechele vor. Soll er ergänzt werden? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/768. Wer dem Antrag zustimmt, gebe bitte Handzeichen. - Ich stelle einmütige Annahme fest.
Ich rufe auf den Zusatzpunkt 4:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({3}) über den
Antrag der Fraktion der SPD betr. Pflegesätze von Krankenhäusern und den
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. finanzielle Situation der Krankenhäuser
- Drucksachen V/314, V/389, V/784 -Berichterstatter: Abgeordneter Russe ({4})
Hier liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Russe vor. Es wird keine Ergänzung gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir können dann über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/784 abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, gebe bitte Zeichen. - Ich stelle einmütige Annahme des Antrags des Ausschusses fest.
Wir kommen dann zum Zusatzpunkt 5:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({5}) über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes - Umdruck 24, Drucksache V/791 -Berichterstatter: Abgeordneter Marquardt
Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Marquardt vor. Eine Ergänzung wird nicht gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir können dann über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/791 abstimmen. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe dann auf den Zusatzpunkt 6:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({6}) über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes - Umdruck 23, Drucksache V/793 -Berichterstatter: Abgeordneter Müller ({7})
Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Müller ({8}) vor. Eine Ergänzung wird nicht gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Es soll entsprechend dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/793 beschlossen werden. Wer diesem Antrag zustimmt, gebe bitte Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen auf der linken Seite angenommen.
Es liegt noch der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Umdruck 23 vor, über den ich noch abstimmen lassen muß.
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- Einverständnis?
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Ich rufe auf den Zusatzpunkt 7:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({11}) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966
hier: Einzelplan 10
Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Umdruck 69, Drucksache V/792 Berichterstatter: Abgeordneter Logemann
Vizepräsident Dr. Dehler
Eine Ergänzung des Berichts wird nicht gewünscht.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den Entschließungsantrag der Bundesregierung als Material zu überweisen. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. - Einstimmig angenommen.
Dann rufe ich den Zusatzpunkt 8 auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
betr. Veräußerung des ehemaligen Standortübungsplatzes Worms-Hochheim an die Stadt Worms
- Drucksache V/769 Der Antrag soll an den Ausschuß für das Bundesvermögen überwiesen werden. - Ich stelle Zustimmung fest.
Ich rufe den Zusatzpunkt 9 auf:
Beratung der Ubersicht 6 des Rechtsausschusses ({12}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
- Drucksache V/766 Es liegt der Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/766 vor, von einer Äußerung zu den aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Das Haus ist einverstanden? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt 10 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({13}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Bedingungen und Einzelheiten der Anwendung bestimmter Vorschriften des Artikels 93 EWG
- Drucksachen V/548, V/790 -Berichterstatter: Abgeordneter Schmidhuber
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Es liegt der Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/790 vor, von der Verordnung Kenntnis zu nehmen und bestimmte Wünsche an die Bundesregierung zu richten. Erheben sich gegen den Antrag Bedenken? Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? - Es ist so beschlossen.
Wir sind dann am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich darf Ihnen, meine Damen und Herren, in den nächsten Wochen gute Erholung wünschen, auch Stunden der Besinnung und der Besinnlichkeit, damit wir den schweren Aufgaben, die im Herbst vor uns stehen, gewachsen sind.
Die nächste Sitzung, zu der ich einberufe, ist am Mittwoch, dem 14. September. Die Uhrzeit wird noch 'bekanntgegeben. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß schon vom 13. bis 15. September Präsenzpflicht angeordnet ist. Weitere Regelung erfolgt noch.
Die Sitzung ist geschlossen.