Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Die heutige Tagesordnung soll ergänzt werden um die Vorlagen, die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichnet sind. - Das Haus ist damit einverstanden. Dann ist die Erweiterung der Tagesordnung beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der Bundesminister für Verkehr hat am 22. Juni 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prochazka, Dr. Becher ({0}) und Genossen betr. blinklichtgesicherte Bahnübergänge - Drucksache V/663 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/749 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat am 16. Juni 1966 gemäß § 1 Abs. 3 der Reichsschuldenordnung die Anleihedenkschrift 1965 übersandt. Die Anleihedenkschrift liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Wir kommen auf die vorgestrige Behandlung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes - Drucksache V/267 - zurück. Hier ist eine Erklärung des Herrn Abgeordneten Schmidt ({1}) zu Protokoll gegeben worden. Der Abgeordnete Schmidt ({2}) war nicht im Hause und damit an sich auch nicht in der Lage, eine schriftliche - ebensowenig wie eine mündliche - Erklärung abzugeben. Ich glaube aber, ich kann feststellen, daß diese Erklärung namens der Fraktion der FDP abgegeben sein sollte. - Das wird bestätigt.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller ({3}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der gestern nachmittag verteilte Stenographische Bericht über den Verlauf der 49. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch dieser Woche enthält als Anlage 2 eine schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidt ({0}) zur dritten Beratung des als Punkt 10 der Tagesordnung behandelten Dritten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Gegen die Entgegennahme dieser Erklärung ist bereits in der Sitzung protestiert worden, weil der Abgeordnete Schmidt ({1}) um die fragliche
Zeit überhaupt nicht im Saale war. Als Mitglied dieses Hohen Hauses nehme ich den Vorfall zum Anlaß, den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität um eine ihm nach § 130 der Geschäftsordnung ohne weiteres mögliche Prüfung zu bitten, damit der Bundestag nach § 129 der Geschäftsordnung eine grundsätzliche Entscheidung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des vom Abgeordneten Schmidt ({2}) angewandten Verfahrens fällen kann.
Als Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit kann ich mich aber nicht auf diese Verfahrensrüge beschränken, sondern muß, wenn auch in gebotener Kürze, gleichfalls gegen den erst nach Ausdruck und Verteilung des Stenographischen Berichtes bekanntgewordenen Inhalt der Erklärung des Abgeordneten Schmidt ({3}) Stellung nehmen, die sowohl den Berichterstatter, den Abgeordneten Liehr, kritisiert wie auch Behauptungen enthält, daß ,die Materie im Ausschuß für Arbeit nicht genügend geklärt worden sei.
1. Es ist nicht unverständlich - wie der Abgeordnete Schmidt ({4}) behauptet -, daß im Ausschußbericht die Zahl von 35 % Nachuntersuchungen steht. Dieser Prozentsatz ist von den Vertretern von Bundesrat und Bundesregierung in der 6. Sitzung des Ausschusses für Arbeit genannt worden, und zwar in Übereinstimmung mit den früheren Angaben von Bundesrat und Bundesregierung in der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfs. Der Ausschußbericht wiederholt lediglich diesen Tatbestand, und zwar unmißverständlich, denn er ist in diesem Punkte in indirekter Rede gehalten. Ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten:
Die überwiegende Mehrheit des Ausschusses sah keinen Anlaß, die Zahlenangaben von Bundesrat und Bundesregierung anzuzweifeln.
Vorher heißt es:
Die Vertreter des zuständigen Ministeriums wiesen darauf hin, daß eingehend geprüft worden sei, ob durch andere Maßnahmen der gleiche Effekt erreicht werden könne; dies müsse verneint werden. Trotz intensiver Bemühungen aller interessierten Kreise, insbesondere der Sozialpartner, der Ärzte, der ärztlichen Vereinigungen und in Berufsschulen, sei es nicht gelungen, bei den vorgeschriebenen Nachuntersuchungen mehr als 35 v. H. der Jugendlichen zu erfassen.
Müller ({5})
Mehr ist in diesem Bericht des Abgeordneten Liehr nicht gesagt worden.
Die dem Ausschuß für seine Beratungen vorgelegte neueste Statistik betrifft das Jahr 1965 und differiert bei den einzelnen Ländern zwischen 26,1 v. H. und 62,8 v. H., dies aber. nur im Lande Berlin, während die Mehrheit der Länder um 40 v. H. liegt. Im übrigen unterschlägt der Ausschußbericht weder die Feststellung, daß eine Minderheit die Richtigkeit dieser Prozentzahlen anzweifelte, noch die Tatsache, daß nicht alle Ausschußmitglieder die Auffassung teilten, weitere Appelle an die Einsicht der Verantwortlichen, d. h. an Arbeitgeber, Jugendliche, Personensorgeberechtigte, seien nutzlos, wenn nicht eine Sanktion eingeführt werde.
Zweitens. Es ist unwahr, daß in den Ausschußberatungen die arbeitsrechtliche Seite des Beschäftigungsverbotes nicht völlig geklärt worden sei, wie es vom Abgeordneten Schmidt ({6}) behauptet worden ist. Der wahre Sachverhalt ist folgender. Es hat einige -Abgeordnete gegeben, die in ganz allgemeiner Form arbeitsrechtliche Bedenken geäußert haben. Diesen Abgeordneten wurde von Regierungsvertretern und von rechtskundigen anderen Ausschußmitgliedern die Rechtslage auseinandergesetzt mit dem abschließenden Hinweis darauf, daß es längst in anderen Gesetzen, z. B. der Ersten Strahlenschutzverordnung und dem Mutterschutzgesetz, Beschäftigungsverbote gebe, ohne daß daraus im Konfliktsfall rechtlich unklare oder unhaltbare Folgerungen für das Arbeitsverhältnis hätten gezogen werden müssen.
Der Ausschuß beschloß im Anschluß daran, der Behauptung arbeitsrechtlicher Bedenken nur dann nachzugehen, wenn konkrete Anhaltspunkte für deren Vorliegen behauptet werden sollten. Ein solcher Vortrag ist im Laufe der weiteren Beratung nicht mehr erfolgt.
Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß für Streitigkeiten aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht, wie vom Kollegen Schmidt behauptet wird, das Sozialgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig ist.
In einem dritten Punkt sagt der Abgeordnete Schmidt ({7}), es seien Tendenzen zum staatlichen Gesundheitsdienst erkennbar. Weder in der Vorlage des Bundesrates, die auf Veranlassung des Landes Nordrhein-Westfalen gekommen ist, noch in der Stellungnahme der Bundesregierung, noch in irgendeinem Bericht des Ausschusses ist etwas Derartiges behauptet und erkennbar geworden.
Eine Klärung der Geschäftsordnungsfrage ist nicht notwendig. Es ist selbstverständlich, daß ein nicht anwesender Abgeordneter weder mündlich - darüber ist kein Wort zu verlieren - noch schriftlich etwas erklären kann. Im übrigen ist, glaube ich, der Sache Ehre genug angetan.
Eine Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung! Herr Abgeordneter Genscher hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Schmidt ({0}) war vorgestern anwesend. Ob er zu einem bestimmten Zeitpunkt der Beratung anwesend war, entzieht sich der Nachprüfung. Er war in jedem Falle vorgestern im Hause und hatte 'deshalb die Möglichkeit, sowohl schriftlich als auch mündlich seine Auffassung darzulegen.
Weiter weise ich die Behauptung zurück, daß in der schriftlichen Erklärung des Abgeordneten Schmidt ({1}) unwahre Behauptungen aufgestellt seien. Die Darlegungen meines Herrn Vorredners haben ergeben, daß es sich gar nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um reine Wertungsfragen handelt, die der Nachprüfung nach Wahrheit und Unwahrheit entzogen sind.
({2})
Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Mommer, auch eine Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fairerweise muß ich hier sagen, daß uns mitgeteilt worden war, daß diese schriftliche Erklärung zu Protokoll gegeben werden sollte. Das war sicher in Ordnung. Aber andererseits haben wir jetzt den Fall, wo sich aus solchen Erklärungen zu Protokoll Schwierigkeiten ergeben. Ich begrüße die Gelegenheit, daß wir im Ältestenrat und im Geschäftsordnungsausschuß klären können, wie wir das in Zukunft handhaben wollen.
Damit beendigen wir diese Angelegenheit.
Ich rufe Punkt 1 'der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Druchsachen V/720, V/723 Zunächst kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe die Frage VII/7 des Abgeordneten Prinz von Bayern auf:
Erfolgt eine Abstimmung zwischen den Ergänzungskäufen an Fluggerät für die Flugbereitschaft des Bundesverteidigungsministeriums und für die Lufthansa mit dem Ziel der einheitlichen Ausrüstung für eine strategische Flugzeugreserve?
Die Frage der Bildung einer einheitlichen strategischen Flugzeugreserve ist bisher, Herr Abgeordneter, nicht Gegenstand der Erörterungen zwischen den zuständigen Bundesressorts oder zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Deutschen Lufthansa gewesen. Das Bundesministerium der Verteidigung verfügt in seiner Flugbereitschaft an begrenzt langstreckenfähigen Transportflugzeugen lediglich über vier viermotorige Propellerflugzeuge eines älteren Typs, die allerdings in absehbarer Zeit ausgesondert und durch neue Modelle ersetzt werden müssen.
Ob es darüber hinaus erforderlich ist, für die Luftwaffe in begrenzter Zahl Langstreckentransportflugzeuge zu beschaffen und dieserhalb entsprechende Anträge an das Parlament zu richten, wird zur Zeit eingehend geprüft. Für den Fall der Beschaffung moderner Langstreckentransportflugzeuge für die Bundeswehr wird eine möglichst kosten- und personalsparende Wartung und Instandsetzung angestrebt. Insoweit kann eine zwischen Lufthansa und Luftwaffe einheitliche Ausrüstung von besonderer Bedeutung sein, weil sie eine gemeinsame Abstützung auf die Instandhaltungseinrichtungen der Lufthansa ermöglichen wird. In dieser Hinsicht haben daher auch bereits im derzeitigen Planungsstadium Vorbesprechungen der Luftwaffe mit dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Lufthansa stattgefunden. Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.
Das Bundesministerium der Verteidigung muß allerdings neben der Frage der erleichterten Wartung, Ersatzteilversorgung und Instandsetzung auch andere Kriterien in seine Untersuchung einbeziehen wie etwa die Frage der Eignung der Lufthansamodelle für typische militärische Materialtransportaufgaben, die nicht ohne weiteres mit dem Verwendungszweck der Flugzeuge der Lufthansa identisch sind. Hier wird man letzten Endes die Vor- und Nachteile sorgfältig gegeneinander abwägen müssen, um zu möglichst sachgemäßen und ökonomischen Vorschlägen zu kommen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, die Bestellungen der Lufthansa an Großraumflugzeugen B 747 - das ist der Jumbo-Typ - dahin gehend zu überprüfen, daß das Flugmuster bereits mit Einrichtungen geliefert wird, die seine Verwendung für die genannten militärischen Zwecke ermöglicht?
Die bisherigen vorbereitenden Besprechungen mit dem Bundesverkehrsministerium und der Deutschen Lufthansa sind, wie ich ausgeführt habe, unter anderen Aspekten geführt worden. Darüber hinaus besteht aber nunmehr die Absicht, nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr Verhandlungen mit der Deutschen Lufthansa im Sinne Ihrer Frage aufzunehmen.
Zu einer weiteren Frage Herr Abgeordneter Prinz von Bayern.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, mit Ihrem Kollegen aus dem amerikanischen Verteidigungsministerium dahin gehend zu verhandeln, daß Fluggerät, das von der Luftwaffe als strategische Reserve gekauft und an die Lufthansa verchartert wird, über das Devisenausgleichskonto abgesetzt und bezahlt werden kann?
Auf diese Frage, Herr Abgeordneter, kann ich Ihnen nur eine hypothetische Antwort geben. Mit einem Projekt, wie Sie es mit Ihrer Frage implizite vorschlagen, ist die Bundesregierung bisher nicht befaßt gewesen. Für den Fall, daß sich ein solches Projekt als durchführbar erweisen würde - was nicht allein der Beurteilung und der Entscheidung meines Ressorts unterliegt -, und für den Fall, daß die Bundesregierung und das Parlament ihre Zustimmung geben würden, habe ich keinen Anlaß, anzunehmen, daß die Anrechnungsfähigkeit auf den Devisenausgleich in Zweifel gezogen würde.
Ich rufe die Frage XIV/2 des Herrn Abgeordneten Genscher auf, die bisher beim Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft aufgeführt war:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zwischen annähernd gleich entwickelten Industrienationen Gemeinschaftsproduktionen die für beide Seiten befriedigendste Form waffentechnischer Zusammenarbeit darstellen, vor allem in solchen Bereichen, in denen erhebliche Entwicklungsarbeiten notwendig sind?
Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, Herr Abgeordneter. Sie hat daher das Prinzip der Gemeinschaftsentwicklung und Gemeinschaftsproduktion seit Beginn der Wiederaufstellung deutscher Streitkräfte stets nach Kräften ideell und materiell gefördert und sich gerade auf diesem Gebiet im Rahmen der NATO immer wieder um neue Impulse bemüht. Ich könnte Ihnen hier eine Fülle von bi- und multilateralen Projekten aufzählen, in denen dieses Prinzip mit Erfolg angewandt worden ist, angewandt wird und in Zukunft angewendet werden soll. Ich will mich auf die beispielhafte Erwähnung der Flugkörpersysteme Hawk und Sidewinder, des Flugzeugs F 104 G, der Transall, des Kampfpanzers 70, einer Aufklärungsdrohne, des Seeaufklärungsflugzeugs Atlantik und einiger kleinerer Boden-Boden- und Boden-Luft-Raketen sowie des integrierten Luftverteidigungssystems Nadge beschränken.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf man davon ausgehen, daß bei den von Ihnen genannten Gemeinschaftsproduktionen auch Rechte für die deutsche Wirtschaft erworben worden sind und Ausbildungsmöglichkeiten für deutsche Wissenschaftler bestanden haben?
Davon dürfen Sie ausgehen., Ich komme bei der Beantwortung Ihrer weiteren Fragen auf diesen Punkt noch einmal zurück.
Eine weitere Zusatzfrage.
Können Sie sagen, in welchem Verhältnis sich diese Gemeinschaftsproduktion etwa auf die einzelnen Partnerländer in der NATO verteilen? Gibt es da besonders starke Gewichte zugunsten der einen Seite oder nicht?
Die Aufteilungsverhältnisse sind unterschiedlich.
({0})
Auch im Verhältnis zu dem einzelnen Land - beispielsweise zu Amerika - gibt es unterschiedliche Aufteilungsschlüssel. Im Grundsatz geht man davon aus, daß soviel im eigenen Lande produziert wird, wie dem Bedarf entspricht. Das bedeutet nicht, daß das ganze Gerät im Land produziert wird, sondern daß unter Umständen mehr Teile im eigenen Land produziert werden und dann im Ausgleich gegen Produktionen an das Ausland abgegeben werden. Meistens handelt es sich dabei um Großgerät, um solches Gerät, das aus verschiedenen Teilen zusammengefügt und montiert werden muß.
Wir kommen zur zweiten Frage des Abgeordneten Genscher:
Teilt die Bundesregierung insbesondere die Auffassung, daß Gemeinschaftsentwicklungen und Gemeinschaftsproduktionen im Gegensatz zu reinen Verkäufen den Volkswirtschaften der beteiligten Länder die Ergebnisse dieser Entwicklungen und die dabei gewonnenen persönlichen Erfahrungen in sinnvollster Weise sichern?
Der volkswirtschaftliche Vorteil von Gemeinschaftsvorhaben gegenüber reinen Auslandskäufen liegt auf der Hand. Seine Grenzen - wiederum im Sinne volkswirtschaftlicher Kriterien-findet er jedoch dort, wo der Mehraufwand für Entwicklung und Fertigung in keinem tragbaren Verhältnis zum erzielbaren Erfolg stünde. Das kann aus vielerlei Gründen der Fall sein, so z. B. wenn der eigene Bedarf verhältnismäßig gering oder wenn die ausländische Entwicklung zufriedenstellend abgeschlossen ist und auch aus einem Nachbau wesentliche technologische Erkenntnisse nicht zu erwarten sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich nicht ganz unerwähnt lassen, daß es inzwischen auch eine Anzahl von ausgezeichneten deutschen Entwicklungen gibt, die im Ausland Beachtung gefunden haben und zu Beschaffungen in Deutschland und zum Lizenzerwerb durch befreundete Staaten geführt haben. Hier darf ich beispielhaft auf das Gebiet der Handfeuerwaffen, das Panzer- und Fahrzeugfunkgerät und die seitens Norwegens bezogenen U-Boote hinweisen. Auch das dürfte für unsere Volkswirtschaft von Vorteil sein.
Ich möchte mit diesen Bemerkungen zum Ausdruck bringen, daß viele Varianten der Rüstungszusammenarbeit möglich sind, die sowohl auf dem Prinzip der Aufgabenteilung als auch auf dem Prinzip des Gemeinschaftsvorhabens beruhen können. Ich stehe aber nicht an, zu erklären, daß - wie ich schon in meiner ersten Antwort ausgeführt habe - überall da, wo es sinnvoll ist, dem Gemeinschaftsprojekt der Vorzug gegeben werden sollte.
Kann man sagen, daß es bei dem Verhältnis von Gemeinschaftsentwicklungen und Gemeinschaftsproduktionen zu reinen Käufen
bei bestimmten Partnerländern ein Übergewicht der Käufe und bei anderen ein Übergewicht der Gemeinschaftsproduktionen und Gemeinschaftsentwicklungen gibt? .
So kann man es auch nicht sagen. Es kommt immer auf das Gerät oder den Gegenstand an, der bezogen werden soll. Bei Munition z. B., Herr Abgeordneter, ist eine Gemeinschaftsarbeit in der Regel ausgeschlossen. Es gibt natürlich Länder - vor allen Dingen hängt das von der technologischen oder technischen Kraft der einzelnen Länder ab -, mit denen der Austausch stärker gepflogen werden kann als mit anderen Ländern, die selbst auf Käufe im Ausland angewiesen sind.
Ich meine auch weniger das einzelne Projekt als vielmehr das Gesamtvolumen der Vertragsabschlüsse.
Ich würde sagen, daß die Käufe und Beteiligungen im Ausland etwa bei 50 % der Gesamtbeschaffung liegen.
Frage XIV/ 4 des Herrn Abgeordneten Genscher:
Wird die Bundesregierung die Vertragsabschlüsse im Rahmen der Devisenabkommen davon abhängig machen, daß Gemeinschaftsproduktionen oder Lizenz- und know-how-Übertragungen und die Ausbildung junger technischer Wissenschaftler in den beteiligten Instituten und industriellen Forschungseinrichtungen vereinbart werden?
Vertragsabschlüsse im Rahmen der Devisenausgleichsabkommen und auch außerhalb solcher Abkommen betreffen sehr mannigfaltige und unterschiedliche Lieferungen und Leistungen. Sie können sich, um einige Beispiele zu nennen, auf reine Ausbildungsvorhaben, auf Entwicklungsvorhaben, auf die Lieferungen von Ersatzteilen bis hin zur Lieferung eines militärischen Großgeräts oder Waffensystems erstrecken. In allen geeigneten Fällen wird entweder Gemeinschaftsentwicklung - wo erforderlich - und Gemeinschaftsproduktion oder Lizenzgewährung und knowhow-Übertragung zur Bedingung gemacht. Dabei liegt der Ausbildungseffekt sowohl behördenseitig als auch industrieseitig für die zu solchen Projekten abgestellten technischen Wissenschaftler in der Natur der Sache. Ihm gilt das besondere Interesse und das besondere Bemühen des Bundesministers der Verteidigung.
Darüber hinaus hat der Bundesminister der Verteidigung mit verschiedenen Verteidigungsministern, beispielsweise dem Verteidigungsminister der USA und auch dem französischen Verteidigungsminister, von einzelnen Projekten unabhängige Ausbildungsprogramme vereinbart. Im Rahmen dieser Programme werden unsere jungen Ingenieure
an ausländische Institute und zu ausländischen Firmen geschickt', um dort ihre technische Praxis zu vervollkommnen.
eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind die Bedingungen, die von Ihnen genannt worden sind, auch bei Abschluß des laufenden Devisenausgleichsabkommens mit den USA vereinbart worden?
Das wird jeweils im Einzelfall ausgehandelt. Käufe in Amerika oder in England beispielsweise können Regierungskäufe sein. Es können aber auch Käufe sein, die unmittelbar zwischen den Produzenten und der Bundeswehr zustande kommen. Es ist dann jeweils im Einzelfall auszuhandeln, wie die Anteile verteilt werden.
Können Sie jetzt schon übersehen, in welchem Verhältnis im Bereich des laufenden Devisenausgleichsabkommens die Waffenkäufe zu den anderen hier genannten Formen der Zusammenarbeit stehen werden?
Auf diese Frage bin ich nicht vorbereitet. Das möchte ich nicht so aus der Hand heraus sagen. Ich kann es aber einmal nachprüfen lassen und Ihnen mitteilen.
Dann die Frage VII/8 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx ({0}):
Wie beurteilt die Bundesregierung die von verschiedenen hohen sowjetischen Offizieren und auch in einigen sowjetischen Presseerzeugnissen aufgestellte Behauptung, daß die Sowjetunion über eine ausgereifte Antiraketen-Rakete verfüge und sie in nahe bevorstehender Zeit deren Serienproduktion aufnehmen könne?
Herr Abgeordneter, bereits seit 1961 behaupten führende Politiker und Militärs der UdSSR, die Sowjetunion verfüge über eine „Antirakete" und „das Problem der Vernichtung feindlicher Raketen im Fluge sei technisch gelöst".
Es ist bekannt, daß die Sowjetunion seit Jahren intensiv an der Entwicklung einer AntiraketenRakete und eines über die Sowjetunion gespannten globalen Systems zur Abwehr strategischer Raketen arbeitet. Bisher sind wiederholt FlugkörperPrototypen beobachtet worden, mit denen den Sowjets der Abschuß einzelner Zielflugkörper unter vereinfachten Bedingungen bereits gelungen sein dürfte. Der Flugkörper selbst ist aber nur ein Bestandteil eines sehr komplizierten und vollautomatischen Systems. Ein derartiges Flugkörper-Abwehrsystem besteht bisher im Osten nicht. Es scheint aber im Aufbau zu sein.
Bitte, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die beiden folgenden Theorien? Die eine Theorie lautet: Wenn es der Sowjetunion gelingt, ein solches System aufzubauen, wird damit das atomare Patt hinfällig. Die andere Theorie, vertreten durch den amerikanischen Verteidigungsminister McNamara, lautet: Wir können einen solchen Vorteil der Sowjets durch einen massiven Einsatz eigener Raketen ausgleichen, weil das gegenwärtige und auch absehbare Abwehrsystem von Antiraketen-Raketen nicht' in der Lage wäre, einem massiven Angriff zu widerstehen.
Herr Abgeordneter, ich habe auf eine ähnliche Frage schon einmal in einer früheren Fragestunde geantwortet. Die bisherigen Erfolge in der Bekämpfung von Raketen durch AntiraketenRaketen sind auf einzelne Projektile beschränkt. Eine Abwehr gegen einen massierten Angriff ballistischer Raketen kennt man bisher nicht. Das heißt, daß der massierte Einsatz von ballistischen Raketen bisher nicht abgewehrt werden kann, daß es also dagegen bisher kein Abwehrmittel gibt und auch demnächst nicht zu erwarten ist. Infolgedessen würde ich der Theorie des amerikanischen Verteidigungsministers zuneigen.
Herr Abgeordneter Berkhan, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Regierung der Auffassung, daß der Westen in der Entwicklung der Antiraketen-Rakete durchaus noch einen Vorsprung gegenüber der Sowjetunion hat, oder ist es wahrscheinlicher, daß die durchklingenden Befürchtungen des Herrn Kollegen Dr. Marx, das Gegenteil könnte der Fall sein, begründet sind?
Ich glaube nicht, daß diese Befürchtung aus der Frage des Abgeordneten Marx hervorgeklungen ist. Ich habe zur Frage der Entwicklung der Antiraketen-Rakete in der westlichen Welt schon früher einmal Stellung genommen und darauf hingewiesen, daß derartige Probleme technisch wohl gelöst werden können, daß es aber einen ungeheuren Aufwand an Geld und Zeit erfordert, sie praktisch in Anwendung zu bringen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Berkhan.
Herr Staatssekretär, werden in Ihrem Hause die Diskussionen des amerikanischen Senats insbesondere über diese Frage sorgfältig verfolgt und ausgewertet?
Ich möchte das sicher annehmen, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es nicht erschreckend, daß es solche Überlegungen für Amerika einerseits, für die Sowjetunion andererseits gibt, daß - wie Sie selber heute noch einmal bestätigt haben - Entwicklungen im Gange sind, daß es aber entsprechende Überlegungen, die ja verteidigungsmäßig im Atomzeitalter von außerordentlicher Bedeutung sind, die praktisch über Leben und Tod entscheiden, für Westeuropa bis heute offensichtlich - jedenfalls gemeinsame - nicht gibt?
Diese Frage möchte ich nicht in vollem Umfange bejahen. Selbstverständlich beschäftigt sich jede Macht mit der Frage der Abwehr von Raketen. Ich muß aber darauf hinweisen, daß es einen wesentlichen technischen Unterschied darstellt, ob ich Interkontinentalraketen abfangen will oder ob ich Raketen auf dem Festland abfangen will, die in der Regel als ballistische Raketen abgeschossen werden.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Staatssekretär, zwingen nicht gerade Ihre Überlegungen dazu, in Europa zu gemeinsamen Verteidigungsanstrengungen auf diesem Gebiet zu kommen, gerade weil es noch einmal komplizierter ist?
Es trifft durchaus zu, daß das ein Anliegen jedes einzelnen europäischen Landes und damit auch der Gemeinschaft der europäischen Länder ist.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie es für richtig halten, daß Ihr Haus diesen Fragenkomplex, weil er in einer Fragestunde ohnehin nur unzureichend behandelt werden kann, einmal im Verteidigungsausschuß vorträgt?
Ich habe dagegen nicht den geringsten Einwand. Ich meine sogar, daß sich die Erörterung dieser Fragen in der Fragestunde des Plenums unter Umständen sehr schwierig gestalten könnte.
({0})
Nun die Frage VII/9 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx ({0}) :
Wie qualifiziert die Bundesregierung die aus Ostberlin gemeldete Absicht der Sowjetregierung, fünf ihrer Divisionen aus der
sowjetisch besetzten Zone Deutschlands abzuziehen und die hierdurch entstehende Schwächung der Feuerkraft ihrer Besetzungstruppen durch die zusätzliche Aufstellung von Raketen in der SBZ auszugleichen?
Herr Abgeordneter, der Bundesregierung sind bisher nur westliche Pressemeldungen bekannt, wonach auf der Konferenz der Verteidigungsminister der Sowjetunion, Polens, der CSR und der sowjetisch besetzten Zone mit Militärexperten in Ostberlin Überlegungen angestellt worden sein sollen, fünf sowjetische Divisionen aus dem Gebiet der sowjetisch besetzten Zone abzuziehen und dafür Atomwaffen einzubringen. Diese Pressemeldungen kann ich nicht bestätigen. Bisher liegen auch keinerlei Anzeichen für irgendwelche vorbereitenden Maßnahmen vor.
Zur Frage der Einbringung von Atomwaffen möchte ich folgendes hinzufügen. Bereits seit 1960 befinden sich in der sowjetisch besetzten Zone sowohl bei den Heeres- wie auch bei den Luftwaffenverbänden der Sowjetunion und in jüngster Zeit auch bei der NVA-Volksmarine Atomwaffen in erheblicher Anzahl. Das Potential ist weiter im Wachsen und könnte im Bedarfsfall sicher schnell erhöht werden.
Es muß jedoch im Zuge einer sowjetischen Entspannungskampagne als möglich angesehen werden, daß spektakuläre Angebote auf Abzug sowjetischer Divisionen aus der SBZ oder anderen Satellitenräumen gemacht werden. Eine erste Gelegenheit hierfür würde die voraussichtlich am 5. Juli in Bukarest stattfindende Tagung des Beratenden Politischen Ausschusses des Warschauer Pakts bieten. Einem solchen Angebot kann, falls es nicht mit konkreten Vorschlägen bezüglich Inspektion und Rüstungskontrolle verbunden ist, vorerst nur ein propagandistischer Wert beigemessen werden. Im Falle eines Abzugs sowjetischer Divisionen könnte die nukleare Feuerkraft durch Zuführung nuklearer taktischer und Gefechtsfeldwaffen an die NVA ausgeglichen werden. Die Anzahl dieser Waffen der NVA-Divisionen wird ohnehin laufend erhöht. Die Aufstellung strategischer Raketen in der sowjetisch besetzten Zone dürfte nicht beabsichtigt sein, da diese aus ihren jetzigen Stellungen entlang der sowjetischen Westgrenze mit ihren Reichweiten ganz Europa dekken, im übrigen zum Teil auch bereits mobil gemacht worden sind.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, wie würde sich nach Auffassung der Bundesregierung das Kräfteverhältnis zwischen Ost und West gestalten, wenn etwa gleichzeitig und etwa im gleichen Rahmen Truppen aus der sowjetisch besetzten Zone und aus dem westlichen Europa abgezogen werden würden?
Ich würde der Auffassung sein, Herr Abgeordneter, daß sich in diesem Fall das Kräfteverhältnis zugunsten der Sowjetunion verStaatssekretär Gumbel
schieben würde, und zwar einfach deswegen, weil die Sowjetunion in der Lage ist, sehr viel schneller Truppen in die sowjetisch besetzte Zone zu bringen, als etwa umgekehrt unsere Partner sich hier verstärken könnten. Der Abzug der Divisionen würde ja nur eine andere Dislozierung bedeuten, aber keinesfalls einen Abbau und eine Verringerung der militärischen Stärke der Sowjetunion.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, Sie haben - wenn ich es noch recht im Ohr habe - davon gesprochen, daß wohl nicht beabsichtigt sei, in der sowjetisch besetzten Zone strategische Raketen aufzustellen. Ich frage: meinen Sie damit Mittelstreckenraketen?
Ich meine damit Mittelstreckenraketen; entschuldigen Sie, wenn ich das nicht hinzugefügt habe. Es ist ja bekannt, daß die Sowjetunion an ihrer Westgrenze einen relativ starken Mittelstreckenraketengürtel angelegt hat, zum Teil gehärtet, zum Teil sogar mobil, und es besteht für sie wegen der Reichweite der Mittelstreckenraketen nicht der geringste Anlaß, diese Mittelstreckenraketen nach vorn zu ziehen.
Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß es die offizielle westliche Politik ist, daß eine militärische Verdünnung in Westeuropa oder in Europa überhaupt aus den eben von Ihnen geschilderten Gründen nicht in Frage kommt, daß andererseits dann tatsächlich eine solche Verdünnung durchgeführt wird, und zwar ohne erkennbare Gegenleistung, wie das jetzt durch den Abzug der amerikanischen Truppen geschehen ist?
Herr Abgeordneter, ich muß auf die Erklärung und die Zusicherung der amerikanischen Regierung verweisen, daß die Abzüge, die jetzt vorgenommen werden, im Laufe des Jahres wieder ausgeglichen werden und daß eine Verminderung der Kampfkraft amerikanischer Truppen dadurch nicht eintritt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Staatssekretär, könnte man diesen temporären Rückzug amerikanischer Kräfte aus Europa nicht für eine Verhandlung mit den kommunistischen Ländern benutzen, um tatsächlich doch zu einer Verdünnung zu kommen, wenn gewährleistet ist, daß sich die Kräfteverhältnisse dadurch nicht verschieben?
Ich habe in meiner vorangegangenen Antwort deutlich zu machen versucht, daß nicht einfach die Herausnahme bestimmter Truppenstärken in der sowjetisch besetzten Zone und in der Bundesrepublik allein das Gleichgewicht der Kräfte wahren würde, sondern daß dabei noch eine ganze Reihe von anderen Faktoren eine Rolle spielen. Das ist eine sehr komplizierte Angelegenheit.
Wir sind allmählich dabei, in der Fragestunde hohe und höchste Politik zu betreiben. - Herr Abgeordneter Berkhan zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, messen Sie dem Abzug sowjetischer Divisionen aus der sowjetisch besetzten Zone nicht zumindest eine gewisse politische Bedeutung bei in dem Sinne, daß erstens die Zone selbst, zweitens aber auch die sogenannten Satellitenstaaten der Sowjetunion dadurch, wenn auch nicht vollen, so doch etwas mehr politischen Spielraum erhalten?
Herr Abgeordneter, Sie unterstellen etwas, was nicht zutrifft. Bisher handelt es sich nur um Gerüchte, wenn gesagt wird, daß die sowjetischen Truppen in der sowjetisch besetzten Zone verringert werden. Derartige Ankündigungen hat es in der Vergangenheit schon öfter gegeben. Vorläufig habe ich keinen Anhaltspunkt dafür, daß ich die derzeitigen Gerüchte ernster nehmen müßte, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Zunächst einmal handelt es sich um reine Propagandameldungen.
Herr Abgeordneter Berkhan zu einer weiteren Frage.
Herr Staatssekretär, in bezug auf Ihre Antwort die amerikanischen Truppen betreffend möchte ich fragen: Können wir sicher sein, daß der Abzug amerikanischer Truppen die amerikanische Deckungsarmee in unserem Bereich der NATO-Front an Feuerkraft und Abwehrfähigkeit nicht schwächen wird?
Ich habe schon auf die Erklärungen der amerikanischen Regierung und die Zusicherung des amerikanischen Verteidigungsministers verwiesen. Gestern hat sich der amerikanische Außenminister, wenn ich es richtig gehört habe, erneut in diesem Sinne geäußert.
Herr Abgeordneter Stiller zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß gestern General Norstad vor dem amerikanischen Senat erklärt hat, man könne die Pläne des amerikanischen Verteidigungsmini2466
sters, eventuell US-Truppen aus Europa abzuziehen, wenn Sowjettruppen abgezogen würden, nicht teilen, weil die Sowjets über Nacht in der Lage wären, diesen Abzug wieder zu reparieren, und dadurch die Verteidigungskraft des Westens außerordentlich geschwächt werden würde.
Ich danke für diesen Hinweis. Ich bin sehr stolz darauf, daß ich vorhin anscheinend das gleiche gesagt habe wie General Norstad bei dem Hearing vor dem amerikanischen Senat.
Und da gibt es Leute, die einen militärischen Staatssekretär des Verteidigungsministeriums wollen! - Herr Abgeordneter Dröscher zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie bei Ihren vorhin angestellten Überlegungen auch in Betracht ziehen, daß durch die Möglichkeiten des modernen Lufttransports unter Umständen eine Veränderung der Analyse der Gegebenheiten möglich ist?
Das will ich zu gegebener Zeit gern in Betracht ziehen. Im Moment ist die Lage nicht so.
Herr Abgeordneter Draeger zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, verfolgt die Bundesregierung weiterhin eine Politik gemeinsam mit den Amerikanern, auch wenn wir unterstellen, daß wegen der Gründe, die General Norstad gestern vor dem Außenpolitischen Ausschuß des amerikanischen Senats dargelegt hat, durch den Abzug von fünf sowjetischen Divisionen aus der Zone für uns keinesfalls irgendeine militärische Entspannung eintreten würde? Wie sind im Zusammenhang mit diesem Versuchsballon die Gespräche von Ihrem Hause aus in den letzten Tagen geführt worden?
Ich sagte ja schon, Herr Abgeordneter, daß man sich mit derartigen Fragen - die Entwicklung auf diesem Gebiet ist ja ständig in Fluß - natürlich dauernd beschäftigen muß. Das tun wir auch. Irgendwelche Schlüsse können aber im gegenwärtigen Augenblick nicht gezogen werden. Man kann nur theoretisch, hypothetisch darüber sprechen. Es würde, falls es überhaupt dazu kommen sollte, sehr auf die Umstände und die Einzelheiten ankommen. Ich kann nur die globale Zusicherung geben, daß wir diese Frage sorgfältig verfolgen und uns mit unseren NATO-Partnern und mit der NATO-Gemeinschaft ständig über diese Probleme abstimmen.
Herr Abgeordneter Draeger zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie den Abzug von einigen tausend Spezialisten bei der 7. Armee, die im wesentlichen zu Ausbildungszwecken nach Amerika zurückgeführt werden, für eine Schwächung der Verteidigungskraft der 7. amerikanischen Armee auf deutschem Boden?
Ich kann mich nur auf die Erklärung des amerikanischen Verteidigungsministers stützen, daß dies keine Schwächung der Kampfkraft der amerikanischen Armee bedeute. Diese Spezialisten sind teilweise in den logistischen Bereichen der amerikanischen Armee eingesetzt. Ich habe keinerlei Zweifel daran, daß, wenn überhaupt eine Schwächung einträte, eine solche nur vorübergehend wäre und rasch wieder ausgeglichen würde.
Ich rufe die Frage VII/21 des Herrn Abgeordneten Kaffka auf:
Hat die Staatsanwaltschaft durch das Bundesverteidigungsministerium alle Möglichkeiten erhalten, in den gegenwärtigen Korruptionsfällen frei und nach eigenem Ermessen im Blick auf Personen und Umfang zu ermitteln, oder ist sie angewiesen auf die Berichte und Hinweise, die ihr von Ministerialrat Schnell übergeben werden?
Ich freue mich, Herr Präsident, mich hier sehr kurz fassen zu können, zum ersten Teil: ja, zum zweiten Teil: nein.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kaffka.
Herr Staatssekretär, sind der Staatsanwaltschaft Beamte und Offiziere genannt worden, die vor den gegenwärtig laufenden Ermittlungen Berichte, die der Aufklärung dieser ganzen Affäre dienen können, bei Ministerialrat Schnell abgegeben haben?
Diese konkrete Frage kann ich Ihnen ohne Rückfrage nicht beantworten. Ich kann nur allgemein sagen, daß den Beamten und Soldaten, die von der Staatsanwaltschaft benannt worden sind, Aussagegenehmigungen erteilt worden sind und daß auch dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft auf Durchführung von Durchsuchungen entsprochen worden ist.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Kaffka.
Herr Staatssekretär, ist ein meines Wissens aus dem Jahre 1962 stammender Bericht, der damals dem Ministerialrat Schnell übergeben wurde, in Ihrem Hause ausreichend zur Kenntnis genommen oder wenigstens jetzt der Staatsanwaltschaft übergeben worden?
Es wird sicher viele Berichte, Herr Abgeordneter, aus dem Jahre 1962 geben. Ich
wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir diesen Bericht nennen würden; dann kann ich die Sache nachprüfen.
Herr Abgeordneter Berkhan zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, nach Einsicht in das vorliegende Protokoll und nach voller Kenntnis der Fragen und Nachfragen meines Kollegen Kaffka - notfalls durch Rücksprache mit dem Kollegen Kaffka - zu klären, um welche Vorfälle es sich handelt, und dann, wenn Sie es für notwendig erachten, alles in die Wege zu leiten, um diese Dokumente der Staatsanwaltschaft zugänglich zu machen?
Ich werde alles tun, was in meinen Kräften steht, Herr Abgeordneter.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Berkhan.
Darf ich dann aus Ihrer Antwort entnehmen, Herr Staatssekretär, daß ich mich heute abend in voller Ruhe und Zufriedenheit in mein Bett legen kann?
({0})
Das können Sie sicherlich; wenigstens von mir aus, Herr Abgeordneter, bestehen keine Einwände dagegen.
Die Frage VII/22 des Herrn Abgeordneten Kaffka:
Hat das Bundesverteidigungsministerium das zur persönlichen Ausrüstung des Piloten erforderliche Not-Sende- und Empfangsgerät an alle im Einsatz befindlichen Piloten ausgeliefert?
Ich antworte mit Ja, Herr Abgeordneter.
Seit wann?
Ich weiß nur, daß alle Piloten mit diesem Not-Sende- und Empfangsgerät ausgerüstet sind und sicherlich nicht erst seit gestern, sondern schon seit langer Zeit.
Darf ich Sie darum bitten, uns im Verteidigungsausschuß detailliert darüber zu berichten?
Gern, Herr Abgeordneter.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf, zunächst die Fragen IV/1, IV/2" und IV/3 des Abgeordneten Faller:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Allgemeine Ortskrankenkasse für den Landkreis Lörrach vom deutsch-frenzösischen Forschungsinstitut in St. Louis/Oberelsaß seit rund zwei Jahren keinen Ersatz für die Leistungen erhalten hat, die die Kasse für die deutschen Bediensteten des Instituts erbrachte?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund des in Frage IV/1 geschilderten Tatbestandes die Allgemeine Ortskrankenkasse Lörrach keine Krankenscheine mehr für die deutschen Bediensteten des Forschungsinstituts ausgibt?
Ist die Bundesregierung bereit, ihren Einfluß geltend zu machen, daß die in Frage IV/2 aufgezeigten unerfreulichen Differenzen im Interesse der deutschen Bediensteten beschleunigt beigelegt werden?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 22. Juni 1966 lautet:
1. Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten bekannt, die im Abrechnungsverfahren zwischen den deutschen und den französischen Trägern der Krankenversicherung bestehen. Tatsächlich ist in den Fällen der Leistungsaushilfe seit 1964 nicht mehr abgerechnet worden. Dies gilt jedoch nicht nur für die Allgemeine Ortskrankenkasse Lörrach. Betroffen sind vielmehr alle in den beiderseitigen Grenzzonen liegenden deutschen und französischen Kassen, soweit Grenzgänger in ihren Bereichen wohnen.
Für die Allgemeine Ortskrankenkasse Lörrach haben sich die von Ihnen erwähnten Probleme ergeben, weil die bei dem deutsch-französisdien Forschungsinstitut St. Louis beschäftigten deutschen Grenzgänger zwar bei französischen Krankenkassen versichert sind und mit ihren Angehörigen aushilfsweise Leistungen der deutschen Krankenkasse erhalten, aber die französischen Kassen bisher diese Leistungen nicht erstattet haben. Zu einer direkten Erstattung ist das Institut nicht verpflichtet. Die Ursache der Verzögerung ist darin zu suchen, daß
a) die zwischen Deutschland und Frankreich auf Grund der Vereinbarung vom 27. Februar 1964 gebildete Technische Kommission - sie setzt sich deutscherseits aus Vertretern der Arbeitsministerien der an Frankreich angrenzenden Länder und des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen zusammen - ihre Arbeiten noch nicht aufgenommen hat,
b) die durch die Verordnung Nr. 36/63 des Rates der EWG festgelegte Umstellung des Abrechnungsverfahrens von der Pauschalerstattung auf die Erstattung der tatsächlichen Kosten - und zwar vom 1. Februar 1964 ab - auf erhebliche buchungstechnische Schwierigkeiten gestoßen ist. Die in dem Schreiben der Allgemeinen Ortskrankenkasse Lörrach an Sie zitierten Bestimmungen des Abkommens sind seit diesem Zeitpunkt außer Kraft. Abgesehen von der nach meiner Meinung nicht zutreffenden Auslegung des Abkommens enthält die Verordnung Nr. 36/63 eindeutige Verpflichtungen für die Allgemeine Ortskrankenkasse.
Von seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sind rechtzeitig die formellen Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme der Technischen Kommission und für ein ordnungsgemäßes Abrechnungsverfahren geschaffen worden.
Die Allgemeine Ortskrankenkasse Lörrach ist durch den Bundesverband der Ortskrankenkassen - die deutsche Verbindungsstelle auf dem Gebiete der Krankenversicherung - auf die Möglichkeit hingewiesen worden, daß außergewöhnliche Belastungen ({0}), die sich aus der Durchführung der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 und der Verordnung Nr. 36/63 des Rates der EWG über die soziale Sicherheit der Grenzgänger ergeben, aus einem bei der Verbindungsstelle für die Krankenversicherung bestehenden Ausgleichsfonds ausgeglichen werden können. Ein entsprechender Antrag ist meines Wissens bisher nicht gestellt worden.
Der Bundesverband der Ortskrankenkassen hat mich davon unterrichtet, daß die Forderungen der französischen Kassen per Saldo die Forderungen der deutschen Kassen erheblich übersteigen.
2. Der Bundesverband der Ortskrankenkassen hat wiederholt von sich aus und auf meine Veranlassung die Allgemeine Ortskrankenkasse Lörrach auf die gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung der Leistungsaushilfe hingewiesen. Es ist Sache der Aufsichtsbehörden und der Sozialgerichte, die Befolgung gesetzlicher Vorschriften durchzusetzen.
3. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat sich wiederholt an das französische Arbeitsministerium gewandt, um eine beschleunigte Arbeitsaufnahme der Technischen Kommission zu erreichen.
Die beiden Leiter der Delegationen haben inzwischen Kontakt aufgenommen und in Straßburg eine Vorbesprechung
Vizepräsident Dr. Dehler
geführt. Es ist damit zu rechnen, daß die Technische Kornmission in Kürze zusammentritt.
Dann rufe ich die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Stecker auf, die bisher beim Bundesministerium für Familie und Jugend aufgeführt waren:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Witwen, die Witwenrente beziehen und deren Kinder Waisenrente erhalten, vielfach nicht wissen, daß sie trotzdem Anspruch auf Kindergeld haben?
Sieht die Bundesregierung einen Weg, für Aufklärung über den in Frage VI/1 aufgezeigten Sachverhalt zu sorgen, etwa durch entsprechende Hinweise in den Rentenbescheiden, um dadurch zu verhindern, daß ausgerechnet sehr bedürftige Familien durch die Ausschlußfrist des § 9 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes erhebliche Verluste erleiden?
Wer vertritt Herrn Abgeordneten Dr. Stecker? Werden die Fragen nicht übernommen? - Ich rufe die Fragen später noch einmal auf.
Dann rufe ich die Frage IV/4 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt ({1}) auf:
Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung von den bisherigen Untersuchungen über das Auftreten der chronischen Emphysem-Bronchitis bei älteren Arbeitnehmern, insbesondere bei Bergleuten, im Hinblick auf mögliche Zusammenhänge mit der beruflichen Tätigkeit der Untersuchten vor?
Die Frage wird übernommen von Herrn Abgeordneten Hörmann ({2}).
Ihre Frage kann gegenwärtig leider noch nicht anders beantwortet werden, als es am 10. Juli 1964 in der Antwort von Herrn Bundesminister Blank auf eine Kleine Anfrage geschehen ist, und zwar in der Bundestagsdrucksache IV/2451. Wie Herr Bundesminister Blank in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. Juni 1965 weiterhin ausgeführt hat, müssen mehrere tausend Personen aus bestimmten Unternehmen und aus der allgemeinen Bevölkerung eingehend untersucht werden, um zu wissenschaftlich exakten und statistisch ausreichend gesicherten Ergebnissen zu kommen. Diese Untersuchungen, in die auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft maßgeblich eingeschaltet ist und mit denen sich mehrere medizinische Universitätskliniken, medizinische Universitätsinstitute und andere Forschungsstellen befassen, sind in vollem Gange. Diese Institutionen wissen um die Dringlichkeit der Angelegenheit. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ,es bekanntgeben.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hörmann.
Herr Staatssekretär, können Sie uns, nachdem sich alles jetzt schon sehr lange Zeit hinzieht, einen verbindlichen Termin nennen, wann endlich im Interesse der Betroffenen endgültige Ergebnisse zu erwarten sind?
Einen Termin, Herr Abgeordneter, kann ich Ihnen hierfür zu meinem Bedauern noch nicht angeben. Ich hoffe jedoch sehr, daß in etwa zwei Jahren erste Ergebnisse vorliegen werden.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Hörmann.
Herr Staatssekretär, dann möchte ich fragen: Ist die in der Mai-Ausgabe 1966 Ihrer Zeitschrift „Arbeitsschutz" erschienene Artikelserie von Herrn Professor Schimanski nur als Teilergebnis zu werten, oder sind hier schon endgültige Ergebnisse angegeben worden?
Endgültige Ergebnisse sind noch nicht angegeben worden.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Büttner.
Herr Staatssekretär, wie können Sie Ihre Antwort, in der Sie auf die Bundestagsdrucksache IV/2451 verwiesen haben, mit dem Schlußsatz in dem Bericht vereinbaren: „Die Bundesregierung wird bemüht sein, beschleunigt zu konkreten Ergebnissen zu kommen" ? Mittlerweile sind zwei Jahre vergangen.
Offenbar bedeutet es für die medizinischen Wissenschaftler eine beschleunigte Bearbeitung, mit dieser Aufgabe in zwei Jahren fertig zu werden. Das Problem ist derart kompliziert, wie Ihnen bekannt ist, Herr Abgeordneter, daß - so ist mir gesagt worden - es noch zwei Jahre dauern wird.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Büttner.
Herr Staatssekretär, sind Sie trotz der Auskunft in der Lage und willens, bei den beteiligten Gutachtern noch einmal Nachfrage zu halten bzw. darauf hinzuwirken, daß die Gutachten sobald wie möglich abgegeben werden? Oft reden sie sich damit heraus, daß es ihnen an Schreibkräften fehle.
Herr Abgeordneter, dazu sind wir selbstverständlich gern bereit.
Ich rufe noch einmal die Fragen VI/1 und VI/2 des Herrn Abgeordneten Dr. Stecker auf.
Herr Abgeordneter Josten vertritt Herrn Dr. Stecker.
Wegen des inneren Zusammenhangs möchte ich beide Fragen zusammen beantworten.
Seit dem Jahre 1961 schließt der Bezug von Waisenrente aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung den Anspruch auf Kindergeld nicht mehr aus. Witwen können daher für ihre waisenrentenberechtigten Kinder Kindergeld beziehen. Ich möchte annehmen, daß in der großen Mehrzahl aller Fälle den Witwen, die Witwenrente beziehen und deren Kinder Waisenrente erhalten, bekannt ist, daß sie für diese Kinder auch Anspruch auf Kindergeld haben. Ich bin jedoch bereit, an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen und der gesetzlichen Unfallversicherung mit der Empfehlung heranzutreten, bei ihren Rentenbescheiden einen entsprechenden Hinweis zu geben.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird im übrigen in den nächsten Tagen der Presse einen aufklärenden Hinweis geben.
Ich rufe die Frage IV/5 des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) auf:
Wird die Bundesregierung dem Vorschlag des Sachverständigenausschusses beim Bundesarbeitsministerium folgen und die „chronische Emphysem-Bronchitis bei gleichzeitigem Nachweis röntgenologisch erkennbarer Staubveränderungen" in die angekündigte Siebente Berufskrankheiten-Verordnung aufnehmen?
Die chronische Emphysem-Bronchitis wird bereits nach der geltenden Sechsten Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit anerkannt, sofern sie eine Folgeerkrankung beruflich verursachter Einwirkung z. B. von Kadmium, Vanadium oder ihrer Verbindungen oder von anorganischem Quecksilber ist. Das gleiche gilt, wenn die Emphysem-Bronchitis in ursächlichem Zusammenhang steht mit einer Asbeststaublungenerkrankung, einer fortgeschrittenen Silikose, einer Erkrankung der tieferen Luftwege und der Lunge durch Aluminium oder seine Verbindungen, einer Lungenfibrose durch Metallstäube bei der Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen oder einer Erkrankung der tieferen Luftwege und der Lunge durch Thomasmehl.
Die Frage, ob darüber hinaus die chronische Emphysem-Bronchitis - z. B. im Bergbau - ohne gleichzeitigen Nachweis silikotischer Veränderungen in der Lunge als Berufskrankheit anerkannt werden kann, ist am 17. Februar 1966 mit kompetenten medizinischen Wissenschaftlern in meinem Hause eingehend besprochen worden. Die Mehrheit hat die Frage verneint und angeraten, zunächst das Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchungen abzuwarten, die ich in Ihrer ersten Frage, Herr Abgeordneter, erwähnt habe.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe dann die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau' auf, und zwar zunächst die Frage V/1 des Herrn Abgeordneten Baier:
Ist dem Bundeswohnungsbauminister bekannt, daß die für die Bearbeitung von Wohngeld zuständigen Verwaltungsbehörden dann vor komplizierten Verwaltungsaufgaben stehen, die die im Wohngeldgesetz in der Fassung vom 1. April 1965 gebrachten Vereinfachungen zunichte machen, wenn es sich bei den Antragstellern um Bundeswehrangehörige handelt, weil dann zwei verschiedene Ämter, nämlich die für die Gewährung
des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz zuständige untere Verwaltungsbehörde und das Wehrbereichsgebührnisamt, sich mit jedem Einzelfall häufig mehrmals zu befassen haben und eine umfangreiche Korrespondenz miteinander führen müssen?
Die in der Frage geschilderten Unzuträglichkeiten sind mir bekannt. Sie ergeben sich dadurch, daß nach § 29 a des Wohngeldgesetzes dem Wohngeld vergleichbare Leistungen anzurechnen sind. Zu den vergleichbaren Leistungen gehören auch die Wohnungszuschüsse, die den Angehörigen der Bundeswehr gewährt werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, diese Antwort bringt natürlich keine Bereinigung des Problems, und ich möchte Sie fragen, ob Sie nicht innerhalb der Bundesregierung bereit wären, im Interesse von Personal- und Kosteneinsparungen doch darauf hinzuwirken - und mir scheint beides in unserer Zeit erforderlich -, daß alle Bundeswehrangehörigen auf das Wohngeldgesetz verwiesen werden oder aber, falls dies zweckmäßiger wäre, lediglich einen Mietzuschuß in entsprechender Höhe erhalten, weil es nach meiner Meinung letztlich einfacher und auch unbürokratischer wäre, wenn der Bund statt aus der linken und der rechten Tasche nur aus einer Tasche einen Mietzuschuß gäbe.
Herr Kollege Baier, ich habe mich genau an die Frage gehalten und bis jetzt nur Ihre erste Frage beantwortet, ob es mir bekannt sei. Sie haben jetzt mit der Zusatzfrage Ihre zweite Frage vorweggenommen. Ich darf also gleich die zweite Frage beantworten.
Ich rufe dann noch die Frage V/2 des Abgeordneten Baier auf:
Wie gedenkt die Bundesregierung die in Frage V/l aufgezeigte unzumutbare Belastung der unteren Verwaltungsbehörden in diesen Fällen zu beseitigen?
Ich persönlich teile durchaus Ihre Meinung. Ich darf zunächst nur bemerken, daß bis jetzt schon vorgesehen ist, die derzeitige zweigleisige Lösung zum 30. April 1968 ohnehin auslaufen zu lassen. Aber auch schon vorher habe ich mich, d. h. in diesem Fall mein Vorgänger, bemüht, im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Verteidigung zu einer etwas zweckmäßigeren Lösung zu kommen, indem entweder der Wohnungszuschuß gewährt wird, wenn er höher ist als das Wohngeld, oder im anderen Falle, wenn er gleich hoch oder niedriger ist, das Wohngeld. Eine gewisse Vereinfachung ist damit erreicht, aber es ist zweifellos noch eine Zweigleisigkeit vorhanden. Ich möchte mich aber gern - das muß ich allerdings sagen, ohne mich darüber mit dem Herrn Bundesminister der Verteidigung abgestimmt zu haben - dafür einsetzen, daß, wie Sie es sagen, entweder generell das Wohngeld auch für die Angehörigen
der Bundeswehr gewährt wird oder daß für sie überhaupt nur diese Sonderregelung bestehenbleibt.
Ich darf aber noch darauf hinweisen, daß ja in den nächsten Tagen, nämlich am 1. Juli, dem Hohen Hause der Erfahrungsbericht über das Wohngeld vorgelegt werden muß und werden wird, in dem auch diese Frage behandelt wird.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen, eine Zusatzfrage.
Herr Minister, sind in diesem Bericht auch die allgemeinen Fragen der Vereinfachung des Verfahrens behandelt, die Sie vor längerer Zeit schon hier einmal angekündigt haben?
Jawohl, der Bericht ist umfassend.
Herr Abgeordneter Josten, eine Zusatzfrage.
Herr Minister, wären Sie bereit, sich vielleicht mit dem Bundesminister der Verteidigung in Verbindung zu setzen, damit besonders auf die Fälle, die für Soldaten in Frage kommen, im Informationsblatt der Bundeswehr ein entsprechender Hinweis gegeben wird?
Jawohl, das werde ich gern tun.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Ich rufe zunächst die Frage IX/1 des Abgeordneten Dr. Aigner auf:
Ist der Bundesregierung die wachsende Kritik in weiten Teilen des bayerischen Ostens über die schlechten Möglichkeiten des Empfangs von Rundfunk- und Fernsehsendungen bekannt?
Ist Herr Abgeordneter Dr. Aigner im Saal? - Die Frage wird auch nicht übernommen. Die Frage IX/1 wird schriftlich beantwortet. Ebenso die Fragen IX/2 und IX/3 des Abgeordneten Dr. Aigner:
Ist die Bundesregierung gewillt, in Zukunft in ihre weiteren Ausbaupläne forciert regionalpolitische Überlegungen mit einzubeziehen?
Bis wann ist mit der vollen rundfunktechnischen Sendeversorgung ({0}) des Juiagebietes, insbesondere des Landkreises Beilngries, zu rechnen?
Ich rufe die Frage IX/4 des Abgeordneten Sänger auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die beabsichtigte Erhöhung der Postgebühren für den Vertrieb der Wochenzeitungen und Zeitschriften ({0}) für ein Jahr aufzuschieben, damit in dieser Zeit ein Sondertarif erarbeitet werden kann, der die besonderen Verhältnisse berücksichtigt, die für diesen Teil des Pressewesens in der Bundesrepublik vorhanden sind?
Ihre Frage, Herr Abgeordneter Sänger, kann ich für die Bundesregierung mit Nein beantworten.
Herr Abgeordneter Sänger, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie dann bereit, anzuerkennen, daß die Tatsachen und das Vorhandensein besonderer Verhältnisse in diesem Teil der deutschen Zeitschriftenpresse wirklich eine besondere Behandlung verlangen?
Darf ich dazu folgendes ausführen. Nachdem die übrigen Postgebühren bereits am 1. März 1966 erhöht werden mußten, sollen die Postzeitungsgebühren erst zum 1. Januar 1967 erhöht werden. Diese zeitliche Verschiebung ist mit Rücksicht auf die besonderen Gegebenheiten des Pressewesens erfolgt. Eine Verschiebung um ein weiteres Jahr ist aber nicht zu verantworten. Der Postzeitungsdienst weist, wie ja bekannt ist, eine Kostenunterdeckung von über 200 Millionen DM jährlich auf. Die dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost vorgelegte Postzeitungsgebührenordnung soll etwa 40 Millionen DM Mehreinnahmen bringen. Dieser Betrag übersteigt die jährliche Steigerungsrate des Defizits nur unwesentlich.
Die Gebührenerhöhung kann aber auch nicht speziell für die in der Anfrage genannte Zeitschriftengruppe hinausgeschoben werden. Zum Postzeitungsdienst sind etwa 930 Zeitungen und Zeitschriften der verschiedensten Fachrichtungen mit wöchentlicher Erscheinungsweise zugelassen. Es ist daher unmöglich, innerhalb der Wochenzeitungen und Zeitschriften bestimmte Gruppen begrifflich so klar abzugrenzen, daß für sie eine bevorzugte Behandlung ermöglicht wird.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, es ist hier nicht Zeit und Ort, die besondere politische Bedeutung dieser Wochenzeitschriften hervorzuheben. Aber darf ich mir im Anschluß an das, was Sie eben sagten, die Frage erlauben, ob die Zeit bis zum Beginn der Erhöhung am 1. Januar 1967 nicht benutzt werden könnte, um einen Sondertarif unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse auszuarbeiten.
Herr Abgeordneter, ich kann nur antworten, daß das für die Entscheidung zuständige Organ, der Postverwaltungsrat, sich jetzt in dieser Zeit mit der Frage beschäftigt. Dort ist sicherlich Gelegenheit gegeben, alle einschlägigen Fragen zu beraten und sie zur Entscheidung mit anzuziehen.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik einmütig eine ähnliche Initiative begrüßen würde und sich dazu auch geäußert hat?
Das ist mir bekannt, Herr Abgeordneter.
Die Frage IX/5 des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen ist zurückgezogen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme nun zu dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen und rufe zunächst die Frage XI/2 des Abgeordneten Zebisch auf:
Stimmt es, daß zur Zeit auf dem deutschen Obst- und Gemüsemarkt Äpfel aus vorjährigen Beständen der amerikanischen und italienischen Ernte angeboten werden, die nachweisbar mit Diphenylamin chemisch behandelt worden sind?
Ist Herr Abgeordneter Zebisch im Raum? - Dann
wird die Frage schriftlich beantwortet, ebenso die
Fragen XI/3 und XI/4 des Abgeordneten Zebisch:
Ist es richtig, daß die in Frage XI/2 erwähnten Äpfel undeklariert auf dem Markt angeboten werden?
Welche gesundheitsschädigenden Folgen haben die Rückstände von Diphenylamin bzw. welche Forschungsergebnisse liegen hier vor?
Die Frage XI/5 der Frau Abgeordneten Freyh ist zurückgezogen.
Herr Staatssekretär, Sie kommen leider nicht zum Zug. Ich darf Ihnen für Ihre Anwesenheit danken.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf, und zwar die Fragen XII/1 und XII/2 des Abgeordneten Dr. Rutschke:
Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die angespannte Arbeitsmarktlage auch für den öffentlichen Dienst eine Änderung der beamtenrechtlichen Versorgungsbestimmungen für Kriegerwitwen herbeizuführen, wenn diese Kriegerwitwen im öffentlichen Dienst tätig sind und deshalb auf ihre gesamten Versorgungsbezüge als Beamtenwitwen so lange verzichten müssen, wie sie selbst im öffentlichen Dienst tätig sind?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es im Hinblick auf den Personalmangel im öffentlichen Dienst sehr zweckmäßig ist, den in Frage XII/1 genannten Beamtenwitwen bei einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Versorgungsbezüge vorzuenthalten, während die Versorgungsbezüge dann bezahlt werden, wenn diese Beamtenwitwen im gleichen Umfange Einkünfte durch Berufstätigkeit erzielen, die außerhalb des öffentlichen Dienstes erfolgt?
Ich' darf die beiden Fragen, da sie in einem inneren Zusammenhang stehen, zusammen beantworten.
Ihre Fragestellung, Herr Abgeordneter, erweckt den, Eindruck, als ob es im Beamtenrecht besondere Versorgungsbestimmungen für Kriegerwitwen gebe. Das trifft nicht zu. Für alle Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge gilt - wie auch für die Empfänger von Dienstbezügen - der Grundsatz, daß niemand unbeschränkt mehrere Dienst- oder Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln erhält. Dieser Grundsatz ist Ausfluß des im Beamtenrecht
herrschenden Alimentationsprinzips und als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes anzusehen.
Im Rahmen dieses Grundsatzes ist den in der Frage angesprochenen geänderten Verhältnissen bereits in der Vergangenheit Rechnung getragen worden. Weitere wesentliche Verbesserungen, die gerade ein Anreiz für Versorgungsempfänger sein sollen, im öffentlichen Dienst tätig zu sein, werden, wie Sie wohl wissen, ab 1. Januar 1967 in Kraft treten. Dabei handelt es sich um folgendes:
1. Eine Witwe kann neben ihrer Versorgung ein Arbeitseinkommen beziehen bis zu einer Grenze, die sich nicht mehr nach der erreichten Dienstaltersstufe, sondern nach dem Endgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe des verstorbenen Beamten bemißt.
2. Wird diese Grenze durch das Gesamteinkommen aus Versorgung und Verwendung im öffentlichen Dienst überschritten, bleiben noch 60 v. H. des übersteigenden Betrages anrechnungsfrei.
Eine völlige Beseitigung dieser Anrechungs- oder Ruhensvorschriften erscheint uns nicht möglich, weil sie, wie schon gesagt, auf dem Alimentationsprinzip, einem hergebrachten Grundsatz des Beamtenrechts, beruhen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke.
Herr Staatssekretär, es ist doch richtig, daß, wenn die Kriegerwitwen in der freien Wirtschaft tätig sind, eine Anrechnung ihres Einkommens aus Arbeit nicht erfolgt. Meinen Sie, daß es im Hinblick auf die heutige Arbeitsmarktlage, die auch die Verwaltung in hohem Maße betrifft, sehr zweckmäßig ist, hier ein Prinzip, das sicherlich vor fünfzig Jahren richtig war, heute noch aufrechtzuerhalten und damit praktisch der Verwaltung zu schaden, weil sie aus diesem Personenkreis keine Arbeitskräfte mehr bekommt?
Den ersten Teil Ihrer Frage kann ich mit Ja beantworten. Bezüglich des zweiten Teils muß ich auf das Bezug nehmen, was ich gesagt habe: Es ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der in unserer Verfassung anerkannt und aufrechterhalten ist und an den auch der Gesetzgeber gebunden ist. Er hat sich auch in der Vergangenheit daran gehalten und hat nur die von mir erwähnten Verbesserungen geschaffen. Eine völlige Gleichstellung des Einkommens aus privater Tätigkeit und des Einkommens aus Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist nicht möglich.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke.
Herr Staatssekretär, darf ich daraus entnehmen, daß nicht beabsichtigt ist, diese Bestimmung zu modernisieren und entsprechend auf die heutige Zeit abzustellen?
Ich glaube, Herr Abgeordneter, daß wir diese Bestimmung durch das Dritte Beamtenrechtsänderungsgesetz schon ziemlich modernisiert haben, das leider erst am 1. Januar 1967 in Kraft tritt. Zu weiterer Modernisierung sieht sich die Bundesregierung aus den genannten Gründen nicht veranlaßt.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, könnten Sie dem Hause bestätigen, daß wir im Innenausschuß diese Frage besonders eingehend besprochen haben und daß die Erleichterungen gerade Ausfluß dieser Bemühungen waren? Wären Sie aber nicht bereit, doch noch einmal die verfassungsrechtliche Frage zu prüfen, ob wir so stark gebunden sind, wie Sie es damals und heute deutlich gemacht haben, weil wir ja keinen Anlaß geben sollten, daß jemand in die Privatwirtschaft geht, den wir gern im öffentlichen Diesnt sähen?
Zum ersten Teil Ihrer Frage bin ich gern bereit, zu bestätigen, daß der von Ihnen geleitete Innenausschuß in der Vergangenheit die Frage gründlich geprüft hat. Zum zweiten Teil der Frage erkläre ich ebenfalls die Bereitschaft, die verfassungsrechtliche Seite nochmals gründlich zu überdenken.
Herr Abgeordneter Brück ({0}) zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie bitten, durch Ihr Haus einige Beispiele ausarbeiten zu lassen, um dem Fragesteller zu zeigen, welcher Fortschritt dutch das Dritte Gesetz zur Änderung beamten- und besoldungsrechtlicher Vorschriften, das am 1. Januar 1967 in Kraft treten soll, eingetreten ist?
Ich bin gern dazu bereit.
Dann die Frage II/2 des Herrn Abgeordneten Brück ({0}), bisher beim Auswärtigen Amt aufgeführt:
Wann wird die Bundesregierung das in der Fragestunde vom 16. Februar 1966 angekündigte Ratifikationsgesetz zu der europäischen Konvention über die Wehrpflicht von Doppelstaatsangehörigen dem Bundestag vorlegen?
Auf Ihre Frage darf ich antworten: Die Bundesregierung hat den Entwurf des Zustimmungsgesetzes zu dem Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern am 8. Juni 1966 dem Bundesrat zugeleitet. Innenausschuß und Rechtsausschuß des Bundesrates haben am 22. Juni, also vor
zwei Tagen, über den Entwurf beraten. Das Zustimmungsgesetz wird also nach der Sommerpause diesem Hohen Hause vorliegen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. - Ich muß leider feststellen, daß kein Minister mehr da ist. Es tagt ein Ministerrat.
Ich muß nun zunächst feststellen, daß verschiedene Fragen zurückgezogen worden sind. Aus der Drucksache V/720 sind es die Fragen IX/5 und XI/5. Das ist schon festgestellt worden. Aus der Drucksache V/723 sind es die Fragen I/1 bis 3, II/1 bis 6. Dann wird mir eben noch mitgeteilt, daß aus der Drucksache V/320 auch die Fragen XIII/1 und XIV/1 und aus der Drucksache V/723 die Fragen III/1 und 2 zurückgezogen worden sind. Die übrigen Fragen werden schriftlich beantwortet. Damit sind wir am Ende der Fragestunde.
Wir kommen zu den Zusatzpunkten. Zunächst Zusatzpunkt 1:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik ({0}) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für
eine Verordnung des Rats über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
eine Entscheidung des Rats über die Anwendung des Artikels 51 des Vertrages auf die französischen überseeischen Departements
- Drucksachen V/197, V/751 Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Kalinke
Es liegt vor der Bericht der Frau Abgeordneten Kalinke. Eine Ergänzung wird nicht gewünscht. Ich danke der Frau Berichterstatterin.
Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Bundestag wolle beschließen,
die Vorschläge der EWG-Kommission - Drucksache V/197 - zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Erhebt sich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.
Ich rufe den zweiten Zusatzpunkt der Tagesordnung auf:
Erste Beraung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes - Drucksache V/728 Das Wort hat Herr Abgeordneter Memmel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht zum berufsMemmel
mäßigen Hüter der Geschäftsordnung werden, Herr Kollege Mommer. Aber ich muß meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß in einer Sitzung, von der ausdrücklich behauptet wurde, daß nur Fragengestunde sein soll, heute morgen auf einmal eine andere Sache auf dem Tisch liegt, ein Zusatzpunkt, der immerhin von einiger Bedeutung ist. Ich will nicht offiziell den Einspruch nach § 77 Abs. 2 der Geschäftsordnung erheben, den irgend jemand erheben könnte; aber ich möchte meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß in einer solchen Sitzung ein solcher Zusatzpunkt auf die Tagesordnung gesetzt wird.
In diesem Hause wundert man sich nicht. Wir haben eine ordnungsgemäße Sitzung und in dieser Sitzung kann jeder Antrag gestellt werden.
({0})
Keine Sitzung ist auf einen bestimmten Tagesordnungspunkt beschränkt.
Dann können wir in die Behandlung eintreten. Eine Aussprache über den Entwurf wird nicht gewünscht. Dann schließe ich die erste Beratung.
Es ist Überweisung an den Ausschuß für Kriegs- und Verfolgungsschäden - federführend - und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung vorgesehen. Erhebt sich kein Einwand? - Es ist so beschlossen.
Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 29. Juni, 14.30 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.