Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich habe zunächst einige Glückwünsche zum Geburtstag auszusprechen. Der Abgeordnete Fritz ({0}) ist am 30. März 1966 60 Jahre alt geworden. Am 6. April 1966 beging Frau Jacobi ({1}) ihren Geburtstag. Am 14. April 1966 wurde der Abgeordnete Stooß 70 Jahre .alt. Ich wünsche den Kollegen alles Gute zu ihren Geburtstagen.
({2})
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner 293. Sitzung am 1. April 1966 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juli 1962 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei der Gewerbesteuer
Gesetz zu dem Vertrag vom 29. November 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. November 1963 zur Revision der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte
Zweites Gesetz über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen der Bundesrepublik Deutschland an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
Gesetz zu dem Protokoll vom 22. März 1965 über die Verlängerung des Internationalen Weizen-Übereinkommens 1962.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 29. März 1966 zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Behrendt, Braun, Folger, Hussong, Frau Rudoll, Stephan, Wolf und der Fraktion der SPD betr. Krankenpflegehilfe durch Ersatzdienstpersonal - Drucksache V/172 - eine ergänzende Antwort zu seiner Beantwortung vom 27. Januar 1966 - Drucksache V/234 - gegeben, die als zu Drucksache V/234 verteilt ist.
Der Bundesminister für Familie und Jugend hat am 25. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Liehr, Frau Schanzenbach, Westphal, Frau Freyh, Buschfort, Eckerland, Hauck, Frau Schimschok, Frau Seppi, Wendt und der Fraktion der SPD betr. Ausbildungsbeihilfe - Drucksache V/309 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/477 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 25. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Franke ({3}), Hauck, Höhmann ({4}), Hofmann ({5}), Junghans, Dr. Kreutzmann, Kunze und der Fraktion der SPD betr. Stilllegung von Strecken der Deutschen Bundesbahn im Zonenrandgebiet - Drucksache V/394 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V1478 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 25. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Höhne, Dr. Stammberger, Hofmann ({6}), Zebisch, Hirsch, Lautenschlager und Genossen betr. Infrastruktur Im nord- und ostbayerischen Raum - Drucksache V/406 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/480 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat am 24. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wieninger, Burgemeister, Gewandt, Porten, Riedel ({7}), Josten und Genossen betr. Tätigkeit von Beamtenselbsthilfewerken und ähnlichen Einrichtungen - Drucksache V/418 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/483 verteilt.
Der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dehler, Lenz ({8}), Moersch, Dr. Rutschke, Dr. Mühlhan, Busse ({9}), Dr. Hellige und Genossen betr. Ratifizierung der Pariser Konvention und der Brüsseler Konvention über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie und Beitritt zur Wiener Konvention über die Haftung für nukleare Schäden - Drucksache V/440 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/489 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ertl, Dr. Effertz, Logemann, Reichmann, Walter, Wächter und Genossen betr. Beiträge an Europäische Einrichtungen - Drucksache V/437 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/491 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 31. März 1966 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Gesamtverkehrsplan für das Zonenrandgebiet - Drucksache V/433 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/492 verteilt.
Der Bundesminister der Justiz hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Dr. Dehler, Mischnick und Genossen betr. Durchführung des Artikels 6 GG - Drucksache V;442 beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/494 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie und Jugend hat am 30. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Liehr, Frau Schanzenbach, Frau Eilers, Westphal, Buschfort, Eckerland, Hauck, Frau Schimschok, Frau Seppi, Wendt und der Fraktion der SPD betr. Deutsch-Französisches Jugendwerk - Drucksache V/432 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/495 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Auswärtigen hat am 29. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eschmann, Dröscher, Dr. Müller-Emmert, Dr. Lohmar, Schmitt-Vockenhausen, Schwabe, Bauer ({10}), Börner, Frau Korspeter, Porzner, Wellmann, Schmidt ({11}), Schonhofen, Kunze, Hansing, Seidel, Langebeck, Kohlberger, Dr. Rinderspacher, Dr. Frede, Collet, Marx ({12}) und der Fraktion der SPD betr. Verbesserung der Rechtsstellung und soziale Sicherung der bei den Alliierten Beschäftigten - Drucksache V/436 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/499 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 6. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg, Strauß, Stingl, Dr. Franz, wagner und Genossen betr. Verkehrsunfälle -Drucksache V/443 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/513 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 6. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmidt ({13}), Börner, Fellermaier, Merten, Haage ({14}) und der Fraktion der SPD betr. Berücksichtigung von Vertragswerkstätten bei der technischen Uberprilfung von Kraftfahrzeugen - Drucksache V/462 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/514 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat am 13. April 1966 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. verkehrssichere Windschutzscheiben an Kraftfahrzeugen - Drucksache V/461 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/515 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Auswärtigen hat am 12. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Klee, Flämig, Vogt und Genossen betr. Errichtung eines europäischen Büros für Städtepartnerschaften und internationalen
Austausch - Drucksache V/476 -beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/517 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft hat am 14. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schlager, Schmidhuber, Prinz von Bayern und Genossen betr. Europäsicher Entwicklungsfonds - Drucksache V/475 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache V/518 verteilt.
Der Präsident der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin hat am 9. März 1966 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin sowie die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1964/65 ({15}) vorgelegt. Bericht und Bilanz sind als Drucksache V/445 verteilt.
Der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat am 15. März 1966 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein sowie die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1964/65 ({16}) vorgelegt. Bericht und Bilanz werden als Drucksache V/460 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat am 13. April 1966 gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die von der Bundesregierung als dringlich bezeichnete Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({17}) - Drucksache V/504 - dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung überwiesen.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung der Räte zur Änderung der Verordnung über die Gemeinschaftssteuer
- Drucksache V/485 an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. April 1966
Verordnung des Rats zur Verlängerung einzelner Fristen für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantlefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1965
- Drucksache V/487 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 21. April 1966
Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 26 des Rats
- Drucksache V/501 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 18. Mai 1966
Verordnung des Rats über die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt für Reis
- Drucksache V/510 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 5. Mai 1966
Verordnung Nr. 35/66/ EWG des Rats vom 30. März 1966 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 130/65/ EWG des Rats über die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für die Grob- und Feingrießsorten aus Mais die in der Brauerei-Industrie Verwendung finden
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 33/66/ EWG des Rats vom 29. März 1966 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 3/66/ EWG des Rats über einige besondere Maßnahmen bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch aus dritten Ländern
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung des Rats zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 88/65/ EWG des Rats betreffend die Erstattungen bei der Ausfuhr von Schweinefleisch, Eiern und Geflügelfleisch in dritte Länder
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung des Rats zur Verlängerung der Geltungsdauer
der Verordnung Nr. 55/65/ EWG sowie zur Verlängerung der
Geltungsdauer und Änderung der Verordnung Nr. 56/66/ EWG, die besondere Bestimmungen über den Absatz bestimmter Käsesorten enthalten
an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -- Drucksache V/490 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({18})
- Drucksache V/481 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({19})
- Drucksache V/503 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Achte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
- Drucksache V/506 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966
Verordnung zur Änderung der Neunzehnten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste ({20})
- Drucksache V/516 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni 1966.
Von der Tagesordnung für die drei Sitzungstage dieser Woche sind nach einer interfraktionellen Vereinbarung die Punkte 5 und 8 abgesetzt worden.
Wir kommen zum einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung, zur
Fragestunde
- Drucksachen V/520, V/523 -Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Die Frage X/1 stellt der Abgeordnete Dr. Müller-Hermann:
Kann der Bundesfinanzminister Auskunft geben, wann die Deutsche Bundesbahn - im Zuge des von der Bundesregierung angekündigten Sonderinvestitionsprogramms - in die Lage versetzt werden wird, eine ihrer am stärksten belasteten Strecken, nämlich die von Osnabrück über Bremen nach Hamburg, in die Elektrifizierung einzubeziehen?
Ist der Herr Abgeordnete hier? - Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Frage X/2 stellt die Frau Abgeordnete Blohm:
Hat die Bundesregierung inzwischen der anläßlich der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1965 vom Bundestag am 25. März 1965 und gleichlautend vom Bundesrat am 9. April 1965 gefaßten Entschließung entsprochen, wonach die Frage einer weitergehenden Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufsgruppen nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 KStG überprüft werden sollte?
Ist die Frau Abgeordnete im Saal? Das ist nicht der Fall. - Auch diese Frage wird schriftlich beantwortet.
Dasselbe gilt für die Fragen X/3 und X/4, die ebenfalls von der Frau Abgeordneten Blohm stammen:
Vizepräsident Schoettle
Ist die Bundesregierung bereit, die in den beiden vorstehend genannten Entschließungen enthaltenen Anliegen zu berücksichtigen, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen von der Körperschaftsteuer freizustellen, auch wenn die Beiträge den Höchstbeitrag in der Angestelltenversicherung überschreiten?
Wann wird die Bundesregierung - bei Bejahung der Frage X/3 - dem Bundestag eine entsprechende Gesetzesvorlage zuleiten?
Frage X/5 stellt der Abgeordnete Fellermaier:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz von 1961 weiterhin unterschiedlich besteuert werden und ebenso verschiedenartige Haftpflichtprämien von den Versicherungsgesellschaften berechnet werden, obgleich in der Entwicklung neuer Fahrzeugtypen durch die Automobilindustrie die Grenze zwischen PKW und Kombifahrzeugen immer mehr verwischt wird?
Bitte, Herr Minister, wollen Sie antworten.
Herr Präsident, darf ich die Fragen X/5 und X/6 zusammen beantworten, weil sie miteinander im Zusammenhang stehen?
Bitte! Ich rufe auch die Frage X/6 des Abgeordneten Fellermaier auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kfz-Halter bei verschiedenen Kombitypen durch Verschraubung der hinteren Sitzbank ihre Kfz-Steuerklasse selbst auswählen können?
Nach § 10 Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Kombinationskraftwagen als Personenkraftwagen nach dem Hubraum zu besteuern, wenn sie zur Beförderung von nicht mehr als sieben Personen geeignet sind und wenn ihre Ladefläche zweieinhalb Quadratmeter nicht übersteigt. Andere Kombinationskraftwagen sind wie Lastkraftwagen oder Kraftomnibusse nach dem Gesamtgewicht zu besteuern.
Bei verschiedenen Kombinationskraftwagen kann durch Ausbau und Umbau von Sitzen die Besteuerungsart gewählt werden. Die Änderungen müssen jedoch so beschaffen sein, daß sie nicht jederzeit leicht beseitigt werden können, wie z. B. die in der Frage X/6 erwähnte Verschraubung. Außerdem muß bei Kombinationskraftwagen neben den Sitzplätzen die Ladefläche in den Kraftfahrzeugschein eingetragen sein, und die Angaben in den Kraftfahrzeugpapieren müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Die Bundesregierung ist im Hinblick auf die Entwicklung der Kombinationskraftwagen bereit, bei der beabsichtigten Reform der Kraftfahrzeugbesteuerung zu prüfen, in welcher Weise Kombinationskraftwagen künftig besteuert werden sollen.
Zur Frage der Kraftfahrt-Versicherung für Kombinationskraftwagen ist folgendes zu sagen:
In der Kraftfahrt-Versicherung gibt es seit 1962 keinen staatlich festgesetzten Einheitstarif, sondern - unterschiedliche - Unternehmenstarife der über hundert Kraftfahrtversicherer, die nur einer preisrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Die unterschiedliche Höhe der Prämien für Personenwagen und für Kombinationskraftwagen ist eine Folge der höheren Schadensaufwendungen für Kombinationskraftwagen; diese betrugen im Jahre 1963 z. B. im Durchschnitt, gerechnet auf den einzelnen Versicherungsvertrag, bei Kombi-Kraftwagen 211 DM, bei Personenkraftwagen 160 DM. Die vorwiegend für die Güterbeförderung verwendeten Kombinationskraftwagen beeinflussen offenbar den Schadensbedarf ungünstig.
Die Bundesregierung prüft bereits mit der Versicherungswirtschaft, welche objektiven Merkmale für eine brauchbare Abgrenzung zwischen dem sogenannten Familienwagen und dem überwiegend der Güterbeförderung dienenden Wagen verwendet werden können. Bei der nächsten Tarifänderung zum 1. Januar 1968 sollen für diese sogenannten Familienwagen die gleichen Prämien wie für die übrigen Personenwagen erhoben werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fellermaier.
Herr Minister, darf ich Sie in diesem Zusammenhang fragen, ob sich die Bundesregierung durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg veranlaßt sieht, die rechtliche Einordnung eines Kombis in die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu überprüfen, nachdem dort der Fahrer eines Pkw-Kombis angeklagt war, weil er an einer Stelle überholt hatte, an der das Überholen nur für Personenkraftwagen zulässig war.
Herr Kollege, mir ist dieses Urteil offen gesagt nicht bekannt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie es mir zustellten oder mir die Fundstelle angäben. Das Urteil wird selbstverständlich Anlaß zu einer Prüfung sein.
Keine weiteren Fragen!
Wir kommen zur Frage X/7 des Abgeordneten Folger:
Warum werden Beiträge zum Deutschen Alpenverein und zum Touristenverein „Die Naturfreunde" nicht mehr als besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke wie früher anerkannt, so daß die bei der Einkommen- oder Lohnsteuer zu berücksichtigenden Sonderausgaben entsprechend niedriger sind?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Es folgt die Frage X/8 des Abgeordneten Fritsch ({0}) :
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Beamten des Zollgrenzaufsichtsdienstes im Gegensatz zu den übrigen Laufbahngruppen der Bundeszollverwaltung und der Bundesverwaltung jährlich 4 schriftliche Hausaufgaben in ihrer Freizeit zu fertigen haben?
Nach der neuen Dienstanweisung sollen die schriftlichen Hausarbeiten für Zollgrenzdienstbeamte in Zukunft entfallen. Die Zollgrenzdienstbeamten werden künftig in stärkerem Umfange als bisher schon vor ihrer Überführung in den Innendienst in besonderen Umschulungslehrgängen auf ihre neuen Auf1632
gaben vorbereitet. Ich habe veranlaßt, daß die Hausarbeiten schon jetzt entfallen.
Keine Zusatzfragen!
Wir kommen zur Frage X/9 des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen:
Besteht die Möglichkeit, die Bestimmungen des § 8 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung auch auf die Kinder anzuwenden, die im Rahmen eines Schüleraustausches für mindestens ein Jahr in Familien Aufnahme finden?
Herr Kollege, ich muß die Frage verneinen. Das Einkommensteuergesetz bestimmt im einzelnen, wann ein Kinderfreibetrag in Betracht kommt. Ein Kinderfreibetrag käme allenfalls unter dem Gesichtspunkt eines Pflegekindschaftsverhältnisses in Frage. Der Bundesfinanzhof anerkennt ein solches Pflegekindschaftsverhältnis im steuerlichen Sinne aber nur bei einer auf die Dauer berechneten Verbindung. Leben die leiblichen Eltern des Kindes noch, so ist weiterhin Voraussetzung, daß das natürliche Obhuts- und Pflegeverhältnis der leiblichen Eltern zu dem Kind tatsächlich nicht mehr besteht. Diese Vorausestzungen sind im Verhältnis der Gasteltern zu dem im Rahmen des Schüleraustausches aufgenommenen Kind nicht gegeben.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen.
Herr Minister, sind Sie sich darüber im klaren, daß das natürlich dazu führt, daß viele Familien darauf verzichten müssen, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, während eine steuerliche Begünstigung zu einer Verstärkung des Austausches führen würde?
Herr Schmitt-Vockenhausen, das mag sein. Aber ich würde die Feststellung in Ihrer Frage, daß jede Familie verzichten müsse, doch nicht mit solcher Ausschließlichkeit treffen. Denn Schüleraustausch heißt doch, daß ich ein Pflegekind für ein Jahr hierher nehme und im Austausch - das besagt ja das Wort - mein eigenes Kind nach drüben gebe. Das mag natürlich in der Praxis möglicherweise darauf hinauslaufen, daß die Aufwendungen höher sind.
Ich habe auch geprüft, ob eine Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung in Frage kommen könnte. Auch diese Frage muß ich verneinen. Soviel ich weiß, handelt es sich bei dem Schüleraustausch um freiwillige Entscheidungen. Die damit verbundenen Aufwendungen haben also nicht zwangsläufigen Charakter.
Aber auch der Entschluß, aus dem Gefühl einer sittlichen Verpflichtung im Familienbereich, z. B. zur Verständigung unter den Völkern beizutragen, ändert an der Rechtslage, nach der ich mich richten muß, nichts. Eine allgemeine sittliche Verpflichtung reicht für sich allein zur Annahme einer außergewöhnlichen Belastung nicht aus. Dafür muß man Verständnis haben; denn es kann nicht der Sinn einer solchen Vorschrift sein, alle Aufwendungen, die der einzelne auf sich nimmt, ganz oder zum Teil durch Steuerermäßigungen wieder auszugleichen oder auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Da geht es um eine sehr schwere Entscheidung.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen zu einer weiteren Zusatzfrage.
Ich verkenne nicht die Schwierigkeiten, Herr Minister, die Sie sicher richtig dargestellt haben. Aber es erhebt sich doch die Frage, ob man nicht wenigstens vor allem in den Fällen, in denen keine Gegenseitigkeit, kein unmittelbarer Austausch gegeben ist, sondern eine Familie auf Grund von allgemeinen Aufrufen für längere Zeit Kinder aufnimmt, etwas tun sollte.
Dr. Dahlgrün Bundesminister der Finanzen: Herr Schmitt-Vockenhausen, ich würde es sehr begrüßen, wenn das möglich wäre; aber ich sage Ihnen offen: das Steuerrecht wäre überfordert, wenn man solche besonderen Fälle mit Hilfe von steuerlichen Vorschriften regeln wollte. Je mehr Sie in die Einzelheiten gehen, desto komplizierter machen Sie das Steuerrecht.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe die Frage XII/ 1 des Herrn Abgeordneten Fellermaier auf:
Hält es die Bundesregierung für verbrauchergerecht, wenn die Einfuhr- und Vorratsstelle bei Konservendosen zum Beispiel die Fleischeinwaage mit 394 g angibt?
Herr Abgeordneter, nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist bei Dauerwaren von Fleisch in luftdicht verschlossenen Behältnissen das Gewicht anzugeben, welches das knochenfreie Fleisch einschließlich Fett zur Zeit der Füllung hat.
Die für die Einfuhr- und Vorratsstelle im Werklohn arbeitenden Fleischwarenfabriken sind verpflichtet, Dosen mit einer Aufnahmekapazität von 400 g Füllgut zu verwenden. Jede Dose muß vor dem Verschließen auf das vorgeschriebene Gewicht des Füllgutes geprüft werden. Bei Rindfleisch- und Schmalzfleischkonserven werden dem Füllgut Salz und Pfeffer zugesetzt.
Der Gewürzanteil beträgt bei Rindfleischkonserven zirka 1,5 % und bei Schmalzfleischkonserven zirka 1 % des Füllgutes. Bei einem Füllgut einschließlich Gewürz von 400 g beträgt das Füllgut ohne Gewürz bei Rindfleischkonserven 394 g und bei Schmalzfleischkonserven 396 g.
Würde die Einfuhr- und Vorratsstelle eine Fleischeinwaage von 400 g deklarieren, müßte sie mit Beanstandungen durch die Lebensmitteluntersuchungsämter rechnen. Die Schmalzfleischkonserven werden ebenso wie die Rindfleischkonserven
mit einer Fleischeinwaage von 394 g und nicht von 396 g gekennzeichnet.
Herr Abgeordneter Fellermaier zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich habe gefragt, ob es die Bundesregierung für verbrauchergerecht hält. Nachdem das aus Ihrer Antwort nicht hervorgegangen ist, darf ich jetzt präzisieren: Wie soll eine Hausfrau bei solchen Fleischkonserven der Einfuhr- und Vorratsstelle selbst überprüfen können, ob die Einwaage stimmt, wenn die Konserven mit 394 g angegeben sind? Wäre man nicht in der Lage, dabei zu klaren und nachprüfbaren Kennzeichnungen zu kommen?
Herr Abgeordneter, Ihr Petitum würde eine Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung voraussetzen. Ich werde das in meinem Hause prüfen lassen.
Ich rufe die Frage XII/ 2 des Herrn Abgeordneten Müller ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß belgisches Taubenfutter in die Bundesrepublik eingeführt wird, das hinsichtlich seiner Zusammensetzung gegen die deutschen Futtermittelbestimmungen verstößt, und auf den Säcken die hier vorgeschriebene Analyse fehlt?
Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir, Ihre beiden Fragen im Zusammenhang zu beantworten?
Sind Sie einverstanden? - Dann rufe ich ferner die Frage XII/ 3 auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die in Frage XII/ 2 genannten Lieferungen zu unterbinden?
Mischfuttermittel, die im Ausland hergestellt und in der Bundesrepublik in den Verkehr gebracht werden, sind den in der Bundesrepublik hergestellten Erzeugnissen futtermittelrechtlich gleichgestellt. Ausländische Hersteller oder Importeure haben deshalb Mischfutter, bevor sie diese in den Verkehr bringen, beim Bundeslandwirtschaftsministerium zur Registrierung anzumelden und den Genehmigungsbescheid abzuwarten.
Für die Überwachung dse Verkehrs mit Futtermitteln sind die Länder zuständig. Nachdem mir kürzlich bekannt wurde, daß nicht registriertes Taubenmischfutter von verschiedenen Einzelhandelsfirmen in den Verkehr gebracht worden ist, habe ich die zuständigen Überwachungsbehörden um Überprülung der Angelegenheit und gegebenenfalls um Durchführung der erforderlichen Maßnahmen gebeten. Eine Stellungnahme der Länder ist noch nicht erfolgt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch Kaninchenfutter aus Holland eingeführt wird, das unseren futtermittelrechtlichen Vorschriften nicht entspricht?
Herr Müller, mir ist das persönlich natürlich nicht bekannt. Ich werde aber in meinem Hause auf Ihre Äußerungen aufmerksam machen und sie prüfen lassen.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Müller.
Darf ich Ihnen dazu noch einige Unterlagen zur Verfügung stellen?
Ich wäre Ihnen dankbar.
Keine weitere Frage? - Dann ist Ihre zweite Frage, Herr Abgeordneter Müller, damit auch beantwortet.
Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Schmidt ({0}) - Drucksache V/523 - auf:
Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, im Ministerrat der EWG eine Verlängerung der Verordnung Nr. 56/65 über die Erstattung für Emmentalerkäse im innergemeinschaftlichen Handel noch einmal über die Verordnungen Nr. 85/65 und 151/65 und damit über den 30. März 1966 hinaus zu erreichen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Frage V/1 des Abgeordneten Richarts:
Wieviel nichtschienengebundene Fahrzeuge befinden sich im Besitz der Deutschen Bundesbahn
a) PKW
b) LKW unter 3,5 t
c) LKW über 3,5 t?
Ist der Herr Abgeordnete anwesend? ({1})
- Sie übernehmen die Frage, Herr Abgeordneter Rösing.
Herr Kollege Rösing, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat mir mitgeteilt, daß sich 699 Personenkraftwagen, 2167 Lastkraftwagen unter 3,5 t und 170 Lastkraftwagen über 3,5 t in ihrem Besitz befinden. Von den 170 Lastkraftwagen über 3,5 t sind 108 im öffentlichen Güterkraftverkehr eingesetzt, davon 60 im Huckepackverkehr. Alle übrigen hier genannten Fahrzeuge werden ausschließlich für innerdienstliche Zwecke der Deutschen Bundesbahn verwendet. Natürlich sind in dieser Aufstellung die im Auftrage der Deutschen Bundesbahn beschäftigten Unternehmerfahrzeuge nicht aufgeführt. Auch der umfangreiche, durch eigene und angemietete Fahrzeuge betriebene Omnibusverkehr
ist bei der Beantwortung dieser Frage nicht behandelt.
Keine Zusatzfrage? - Dann kommen wir zur Frage V/2 des Abgeordneten Bading:
Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß es im Interesse der Allgemeinheit untragbar ist, wenn Schiffseigner durch Nichtaufgabe eines Wracks oder gestrandeten Schiffes wirkungsvolle Sofortmaßnahmen zur Vermeidung der Ölpest verhindern oder zumindest verzögern?
Die Frage des Herrn Abgeordeten Bading übernimmt der Herr Abgeordnete Sanger.
Herr Präsident, ich bitte, die beiden Fragen des Herrn Kollegen Bading zusammen beantworten zu dürfen, wenn der Fragesteller damit einverstanden ist.
Sind Sie damit einverstanden? - Dann rufe ich noch die Frage V/3 des Abgeordneten Bading auf:
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß im allgemeinen Interesse das Internationale Übereinkommen von 1954 zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01 eine Ergänzung im Sinne der Frage V/2 erfährt?
Herr Kollege, die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß Schiffe mit Ölladungen oder anderen gefährlichen Ladungen, die in der Nähe der Küste stranden oder beschädigt werden, so schnell wie möglich entfernt oder geleichtert werden sollten. Um entsprechende Sofortmaßnahmen sicherzustellen, genügt es aber nicht, die Rechte der Eigentümer des Schiffs und seiner Ladung so schnell wie möglich auszuschließen. Vielmehr müßte gleichzeitig geregelt werden, wer dann Sofortmaßnahmen zu ergreifen hat. Innerhalb der Dreiseemeilenzone ist die Bekämpfung der Ölverschmutzung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Reinhaltegesetz Aufgabe der Länder. Die Zuständigkeit des Bundes beschränkt sich bekanntlich auf die Erhaltung der Schiffahrtswege.
Für Schiffe und Wracks, die außerhalb der Hoheitsgrenzen liegen, müßte ergänzend geregelt werden, daß ein Staat, eine Staatengemeinschaft oder eine internationale Organisation Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Gefahr für die Küsten zu ergreifen hat. Es wird aber voraussichtlich schwierig sein, das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch 01 von 1954 bzw. 1962 entsprechend zu ergänzen und die neuen Änderungen in naher Zukunft für alle Vertragsstaaten verbindlich zu machen.
Die Bundesregierung unterstützt daher nachdrücklich jene Arbeiten, die das Comité Maritime International unternimmt, um ein besonderes neues Übereinkommen vorzubereiten, mit dem ganz allgemein die schnelle Beseitigung aller besonders gefährlichen Wracks, also nicht nur von Tankern, sichergestellt werden soll.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sänger.
Herr Bundesminister, sähen Sie eine Förderung der Absichten der Bundesregierung darin, wenn so schnell wie möglich im Blick auf die jüngsten Ereignisse in der Nordsee mit anderen Anliegerländern Kontakte aufgenommen würden, um eine Überholung des Übereinkommens zu erreichen?
Wir haben, nachdem der Unfall des norwegischen Schiffes Anne Mildved Broevig eingetreten ist, selbstverständlich sofort die Anliegerstaaten, also Norwegen als das Eignerland, dann Dänemark, die Niederlande und Großbritannien, unterrichtet und sie aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Eine Antwort ist nur von den Niederlanden eingegangen, die erklärt haben, daß sie in der Lage und bereit seien, ihr Küstengebiet zu schützen. Die anderen Länder haben kein Interesse gezeigt.
Keine weitere Frage. Ich rufe die Frage V/4 des Herrn Abgeordneten Wienand auf:
Bis wann kann mit dem Neubau des Bahnhofsgebäudes in Troisdorf ({0}) gerechnet werden, nachdem das Modell sogar auf der Internationalen Verkehrs-Ausstellung in München ausgestellt worden war?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Frage V/5 des Herrn Abgeordneten Cramer:
Trifft es zu, daß im Zuge der Sparmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn die Strecke Jever-Harle stillgelegt werden soll?
Bitte, Herr Minister!
Herr Kollege, die Deutsche Bundesbahn hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß sie beabsichtige, den gesamten Betrieb auf der Strecke Jever-Harle stillzulegen. Sie hat darüber gemäß § 44 des Bundesbahngesetzes das Anhörungsverfahren eingeleitet. Das Ergebnis der Untersuchungen liegt noch nicht vor, so daß bisher weder bei dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn noch bei dem Bundesminister für Verkehr ein Antrag auf Genehmigung gestellt worden ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Cramer.
ist Ihnen bekannt, daß in der Saison täglich 700 bis 800 Personen, die weit herkommen aus dem Lande, nach Wangerooge auf der bundesbahneigenen Strecke und auf dem Bundesbahndampfer befördert werden?
Herr Kollege, die Zahl, die Sie nennen, mag vielleicht die Dampfer betreffen. Im Reisezugverkehr werden nach den mir gemachten Angaben der Deutschen Bundesbahn im Durchschnitt des Jahres je Zug durchschnittlich 43 Reisende bei drei Reisezügen und einem gemischten Zug befördert. In der
Spitzenverkehrszeit im Ferienverkehr wurden auf dem stärksten Zählabschnitt 188 Reisende je Tag zusammen für beide Richtungen festgestellt.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Cramer?
Herr Bundesminister, was wird denn aus der bundesbahneigenen Anlage auf Wangerooge selber, aus dem Schienenzugverkehr dort?
Die wird ja davon nicht betroffen. Denn der überwiegende Teil des Reisezugverkehrs wird bereits jetzt durch eine parallel zur Bahn verlaufende Bahnbuslinie Sande-Jever-Karolinensiel-Harle mit werktags zehn Bedienungsfahrten bedient, während der örtliche Verkehr durch eine Unternehmerbuslinie parallel zur Bahn mit werktags 16 und sonntags 8 Fahrten bedient wird. Die Verpflichtung der Bahn, den Verkehr von Harle nach Wangerooge mit ihren Schiffen aufrechtzuerhalten, ist ja durch die Stillegung der Strecke nicht betroffen.
Herr Abgeordneter Haar.
Herr Minister, welche Stellen werden denn im Rahmen eines solchen Anhörungsverfahrens bei Stillegungen eingeschaltet?
I Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Das steht genau im Bundesbahngesetz, nämlich: die obersten Landesverkehrsbehörden, die dann ihrerseits verpflichtet sind, die ihnen für richtig erscheinenden örtlichen Behörden zu hören und sich deren Bedenken zu eigen zu machen oder in diesem ihrem Anhörungsverfahren als nicht durchschlagend zu erklären.
Herr Abgeordneter Haar.
Welche Möglichkeiten bestehen für diese Behörden, soweit im Anhörungsverfahren unterschiedliche Auffassungen bestehen, gegen eine wirtschaftliche Maßnahme der Bundesbahn Einspruch zu erheben?
Nun, Sie wissen, daß einmal die obersten Landesverkehrsbehörden zuständig sind, den Ausgleich zwischen den verschiedenen Auffassungen herbeizuführen. Sodann geht ja das Verfahren weiter. Die obersten Landesverkehrsbehörden geben ihre Auffassung dem Verwaltungsrat der Bundesbahn bekannt. In diesem befinden sich ja auch Vertreter, die vom Bundesrat bestellt sind und die Länderinteressen wahrnehmen, sowie Vertreter aller Wirtschaftskreise, selbstverständlich einschließlich der Gewerkschaften. Hier wird die Frage nochmals verhandelt. Erst wenn sich der Verwaltungsrat der Bundesbahn auf Grund der ganzen Überprüfung entschlossen hat, zuzustimmen, kommt die Angelegenheit zur Genehmigung an den Bundesminister für Verkehr.
Eine Abkürzung dieses schwierigen Verfahrens ist für die Maßnahmen, die die Bundesbahn jetzt vorsieht, sicherlich erwünscht, aber vorläufig nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.
Herr Abgeordneter Brück.
Herr Bundesminister, da das Stillegungsprogramm ja jetzt eine bedeutende Rolle spielt und alle Kollegen mehr oder weniger in irgendeiner Form von dieser Sache betroffen sind, frage ich: wäre es nicht zweckmäßig, dem ganzen Hause - jedem Abgeordneten separat - eine kurze Darstellung des Verfahrens zuzuleiten, damit jeder darüber im Bilde ist und diese Unklarheiten bei den Kollegen im Deutschen Bundestag beseitigt werden?
Ich bin gern bereit, Herr Kollege Brück, das Verfahren noch einmal kurz an Hand der Paragraphen des Gesetzes darzustellen und diese Darstellung, wenn der Herr Präsident einverstanden ist, in Form einer Mitteilung an das Haus als Bundestagsdrucksache bekanntzugeben.
Dagegen wird kaum etwas einzuwenden sein.
Ich rufe auf die Frage V/6 des Abgeordneten Schwabe:
Besteht die Absicht, die im Raum München eingerichtete ferngesteuerte Autobahnweiche zur Vermeidung von Fahrzeugstauungen auch auf der Autobahnstrecke Frankfurt ({0})-Mannheim einzurichten?
Ist der Herr Abgeordnete Schwabe nicht im Saal? - Ich darf bei dieser Gelegenheit, obwohl ich heute anders verfahre, darauf aufmerksam machen, daß die Übernahme von Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten dem Präsidenten nach den Richtlinien vorher mitzuteilen ist. Trotzdem: die Frage wird von Herrn Abgeordneten Dr. Kübler übernommen.
Herr Kollege, Verkehrszeichengeräte, wie wir sie auf der Autobahnstrecke München-Salzburg zur Erprobung aufgestellt haben, sind zur Zeit für die Autobahnstrecke Frankfurt/Main-Mannheim nicht vorgesehen, und zwar deshalb nicht, weil ein Ableiten des Autobahnverkehrs - das durch diese Verkehrszeichengeräte ja bewirkt werden soll - auf das bereits übermäßig ausgelastete Parallelstraßennetz - ich denke an die Bundesstraßen 3 und 44 - im Rheintal zu erheblichen Verkehrsschwierigkeiten führen muß. Deshalb konzentrieren sich die Maßnahmen zur Entlastung des Autobahnabschnittes Frankfurt-Mannheim darauf, diese vorhandenen Parallelstraßen, also die Bundesstraßen 3 und 44, für eine größere Leistungsfähigkeit auszubauen, vor allem aber durch den beschleu1636
nigten Neubau des sogenannten Main-NeckarSchnellweges eine zusätzliche hochleistungsfähige Straße zu erstellen, die wesentlich zur Entlastung der Bundesautobahn Frankfurt/Main-Mannheim beitragen wird.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe auf die Frage V/7 des Abgeordneten Dr. Marx ({0}) :
Aus welchen Gründen können bei der Deutschen Bundesbahn zu Orten, für die Sonntagsrückfahrkarten ausgegeben werden, keine Tagesrückfahrkarten gelöst werden?
Herr Präsident, da es sich hier um eine einheitliche Maßnahme der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit handelt, bitte ich damit einverstanden zu sein, daß ich die beiden Fragen des Herrn Kollegen Dr. Marx gemeinsam beantworte, falls der Herr Fragesteller damit einverstanden ist.
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe daher zusätzlich die Frage V/8 des Abgeordneten Dr. Marx ({0}) auf:
Warum werden für Strecken, für die Tagesrückfahrkarten ausgegeben werden, keine allgemeinen Rückfahrkarten mehr verkauft?
Aus Gründen der Rationalisierung ihres Abfertigungsdienstes hat die Deutsche Bundesbahn, wie gesagt, in eigener Zuständigkeit die Zahl der bei den einzelnen Ausgabestellen aufliegenden, für Hin- und Rückfahrt geltenden Fahrkartensorten stark eingeschränkt. Wo die an die Stelle der früheren Sechserkarten getretenen Tagesrückfahrkarten mit 30% Ermäßigung ausgegeben werden, d. h. vornehmlich in Großstadtnähe, können seit 1. März 1966 allgemeine Rückfahrkarten mit 10% Ermäßigung und Sonntagsrückfahrkarten mit bis zu 25 % Ermäßigung nicht mehr gelöst werden. Oder mit anderen Worten: die Deutsche Bundesbahn ist dort, wo Tagesrückfahrkarten aufliegen, nicht mehr bereit, zusätzlich auch noch allgemeine Rückfahrkarten oder Sonntagsrückfahrkarten anzubieten. Auf diese Weise ist der Verwaltungsaufwand der Bundesbahn wesentlich gesenkt worden. Vor allem wurde auch die Belastung der an den Schaltern tätigen Eisenbahner fühlbar vermindert, ohne daß sich andererseits für das reisende Publikum wesentliche Nachteile ergeben hätten.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe auf die Fragen V/9, V/10 und V/11 des Abgeordneten Richter:
Bestätigt die Bundesregierung Meldungen, daß die geplante Bundesautobahn Heilbronn-Würzburg, die ursprünglich im 3. Vierjahresplan ({0}), also im wesentlichen bis 1970, fertiggestellt werden sollte, infolge der Reduzierung der Mittel für den 3. Vierjahresplan von ursprünglich 20 Mrd. DM auf 18 Mrd. DM im Zeitplan nicht mehr eingehalten werden kann?
- Bis wann kann der Bau der in Frage V/9 erwähnten Gesamtstrecke abgeschlossen werden?
Stellt die Bundesregierung sicher, daß der Betrieb .auf der Bundesbahnlinie Meckesheim-Obrigheim, die die Lebensader des Kleinen Odenwaldes und Schwarzbachtales ist, nicht eingestellt wird?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage V/12 des Abgeordneten Josten auf:
Wodurch ist die teils wellige Fahrbahn der über 15 km langen vierspurigen Umgehungsstraße Weißenthurm-Brohl bei der B 9 entstanden?
Auch hier darf ich, Herr Präsident, darum bitten, die beiden Fragen des Herrn Kollegen Josten zusammen beantworten zu dürfen, wenn der Herr Fragesteller damit einverstanden ist.
Ich nehme an, Sie sind einverstanden. - Das ist der Fall. Dann rufe ich zusätzlich die Frage V/13 des Abgeordneten Josten auf:
Bis wann kann mit der Beseitigung der unter V/12 genannten Mängel, welche besonders bei Regen sich für den Kraftfahrer gefährlich auswirken können, an diesem Straßenabschnitt gerechnet werden?
Da bei manchen Bauverfahren gewisse Unebenheiten als Folge der Nachverdichtung des Untergrundes durch den Verkehr nicht zu vermeiden sind, wird im Fahrbahndeckenbau oftmals der stufenweise Ausbau angewendet. Er besteht darin, daß der Unterbau und die unteren Schichten der bituminösen Decke in der ersten Ausbaustufe, also noch vor dem Aufbringen der endgültigen Deckoder Verschleißschicht, dem Verkehr übergeben werden. Wenn die Nachverdichtung unter Verkehr dann abgeklungen ist, können diese Unebenheiten und auch sonstige schwache Stellen beseitigt und dann die endgültige Deckschicht verhältnismäßig rasch eingebaut werden.
Dieser stufenweise Ausbau ist auch auf der Umgehungsstraße Weißenthurm-Brohl angewendet worden, d. h. man fährt dort zur Zeit noch auf der Unterschicht.
Die Auftragsverwaltung des Landes RheinlandPfalz ist bemüht, die endgültige Deckschicht vor dem Beginn der Hauptreisezeit 1966 einzubauen. Nach Feststellung der Auftragsverwaltung ist die Verkehrssicherheit bei dem derzeitigen Zustand der Fahrbahnbefestigung und bei entsprechender Fahrweise auch bei Regen nicht gefährdet.
Herr Abgeordneter Josten!
Herr Minister, werden die Erfahrungen bei diesem Straßenbauabschnitt bei dem zur Zeit in Bau befindlichen Abschnitt der B 9, der Umgehung von Sinzig, verwertet?
Im Lande Rheinland-Pfalz hat man mit Rücksicht auf die dortige Natursteinindustrie, um sie entspreBundesminister Dr.-Ing. Seebohm
chend zu beschäftigen, für den Untergrund immer noch die Bauweise mit Rüttelschotter bevorzugt. Bei dieser Bauweise zeigen sich leicht hinterher derartige Schwierigkeiten, wie wir sie jetzt auch auf jener Strecke haben. Die Landesstraßenbauverwaltung ist deswegen der Auffassung, daß sie das in Zukunft nicht mehr tun kann. Wir haben die Bundesanstalt für Straßenwesen, die Technische Hochschule Darmstadt und ein privates Untersuchungsinstitut zu einer gutachtlichen Stellungnahme aufgefordert, weil uns der unzureichende Verdichtungsgrad bei dieser Bauweise aufgefallen ist. Ausdiesem Grunde beabsichtigt die Straßenbauverwaltung, in Zukunft eine andere Deckenbauweise zu wählen und wie bei den üblichen Autobahnstrecken mit einer Verfestigung des Untergrundes durch Bitumen oder andere Stoffe zu arbeiten.
Herr Abgeordneter Josten!
Herr Minister, kann ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß in Ihrem Hause jeweils, besonders bei diesen schwierigen Brückenbauten, die neuesten Erfahrungen berücksichtigt werden?
Ja, das geschieht. Aber natürlich haben die Landesstraßenbauverwaltungen einen gewissen Einfluß auf die Wahl des Bauverfahrens, sofern ein solches Bauverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Ein Bauverfahren, wie es dort verwendet worden ist, das also den Einbau mit Rüttelschotter vorsieht, haben wir deswegen nicht verworfen, weil bei sorgfältiger Ausführung auch dabei keine Schwierigkeiten einzutreten brauchen und andererseits die Natursteinindustrie natürlich stark daran interessiert ist, daß diese Bauweise nicht vollkommen verschwindet.
Herr Abgeordneter Dr. Marx!
Herr Minister, darf ich Sie darauf hinweisen, daß die Strecke, die der Kollege Josten soeben genannt hat, sich in den letzten Tagen in einem den Verkehr gefährdenden Zustand befindet. Ich frage deshalb, weil ich gestern selber auf dieser Strecke gefahren bin und festgestellt habe, daß die Strecke bei Regengüssen riesige Wasserlachen aufweist und es dort zu einer ganzen Reihe von gefährlichen Situationen gekommen ist.
Es ist klar, daß eine Straße, die Unebenheiten aufweist - wie das bei Anwendung dieses Verfahrens der Fall ist, bevor die endgültige Decke oder Verschleißschicht aufgebracht ist -, in verstärktem Maße zur Bildung von Pfützen neigt. Aber das liegt hier eben an der Bauweise, und wir hoffen, noch in diesem Frühjahr die Angelegenheit endgültig bereinigen und die Verschleißschicht aufbringen zu können. Dann würde diese Sache erledigt sein. Aber ich will gerne die Straßenbauverwaltung RheinlandPfalz noch einmal auf den von Ihnen geschilderten Zustand hinweisen.
Herr Abgeordneter Dr. Marx!
Herr Minister, darf ich Sie bitten, dafür zu sorgen, daß für die Zeit bis zur endgültigen Fertigstellung der Straßendecke dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt wird. Ich habe in der Tat festgestellt, daß dort mit 130/140 Stundenkilometer gefahren wird und daß es bei den plötzlich auftretenden Störungen nicht zu vermeiden ist, daß schwere Unfälle entstehen.
Ich will die Straßenbauverwaltung Rheinland-Pfalz gerne auffordern. Aber die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Teilstrecken obliegt den zuständigen Polizeistellen des Landes. Ich. will gerne darum bitten, daß etwas geschieht, aber ich kann es nicht selber veranlassen.
Herr Abgeordneter Borm!
Herr Minister, Sie sagten eben, daß die Bauweise mit Rüttelschotter ausreichen könne, wenn dieses Verfahren sorgfältig durchgeführt werde. Nachdem das bei der fraglichen Strecke nicht der Fall ist, muß ich daraus schließen, daß das Verfahren dort nicht sorgfältig durchgeführt worden ist.
Wir überprüfen zur Zeit die Frage, ob die Verdrückungsschäden, die sich dort ergeben haben, auf unsachgemäßer Ausführung der Rüttelschotterbauweise zurückzuführen sind. Dafür sind die entsprechenden Stellen eingeschaltet.
Herr Abgeordneter Dröscher!
Herr Bundesminister, nachdem aus der Beantwortung der Frage herausklang, daß sowohl die Qualität des eingebauten Steinmaterials - das in den Härtegraden sehr verschieden sein kann - als auch die Art der Arbeit eine der Ursachenquellen für die Fehlerhaftigkeit bei der Verwendung von Hartsteinmaterial bilden kann, darf ich ganz klar fragen: Lag es hier am Material oder an der Arbeit?
Das kann ich Ihnen nicht genau beantworten, weil die Untersuchungen darüber noch nicht abgeschlossen sind. Die Straßenbauverwaltung RheinlandPfalz vertritt die Auffassung, daß es zum Teil an der Arbeit liegt, und das wird jetzt untersucht. Selbstverständlich werden sich die beteiligten Firmen bemühen, nachzuweisen, daß es nicht an der
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Arbeit, sondern am Material gelegen hat. Man muß auch dies neu überprüfen, obwohl ja das Material vor dem Einbau genau ausgewählt und geprüft wird.
Herr Abgeordneter Dröscher zu einer Zusatzfrage.
Darf ich Ihre Beantwortung meiner Zusatzfrage so verstehen, daß sich daraus unter keinen Umständen eine generelle Diskriminierung von Hartsteinmaterial beim Straßenbau ergibt?
Herr Kollege, das habe ich ja ausdrücklich gesagt. Nur ist es so, daß wir bei Straßen, die so stark beansprucht werden wie jetzt die Bundesstraße 9, noch bevor etwa die parallele Autobahn gebaut sein kann, für den Unterbau natürliche Methoden wählen müssen, die dem Autobahnunterbau entsprechen, damit solche Schwierigkeiten nicht eintreten. Den Unterbau, den wir bei anderen Bundesstraßen ohne weiteres wählen können, können wir hier nicht ansetzen. Vergessen Sie bitte nicht, daß gerade diese Straße besonders stark durch den aus dem Neuwieder Becken kommenden Schwerverkehr belastet ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen nun zu den drei Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, die in der Drucksache V/523 enthalten sind. Diese Fragen sollten an sich später beantwortet werden. Sie gehören aber mit hier hinein. Fragesteller ist der Abgeordnete Ehnes. Zunächst rufe ich die Frage V/1 auf:
Worauf ist es zurückzuführen, daß Mittelfranken bei den Fahrprüfungen von allen Regierungsbezirken Bayerns die höchste Durchfallquote bat?
Zu Ihrer ersten Frage, Herr Kollege, darf ich Ihnen sagen, daß nach den statistischen Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts und des Technischen Überwachungsvereins Bayern in der Tat in Mittelfranken eine höhere sogenannte Durchfallquote bei der Prüfung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis besteht, nämlich 32,6 %, gegenüber 26 % im Durchschnitt für den Freistaat Bayern. Ein erkennbarer und nachweisbarer Grund dafür liegt nicht vor. Sicher ist nicht anzunehmen, daß in Mittelfranken schärfer geprüft wird als in den anderen Regierungsbezirken. Es könnte allerdings sein, daß infolge einer überdurchschnittlichen Zahl an Fahrschulen in diesem Regierungsbezirk und der dadurch schärferen Konkurrenz unter den Fahrschulen die Fahrschüler früher und daher nicht so sicher ausgebildet zur Prüfung vorgestellt werden.
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, diese Durchfallquoten in gewissen Zeitabständen zu überprüfen, und wären Sie gegebenenfalls bereit, darüber zu berichten? Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, wir können uns darüber ohne weiteres verständigen. Aber man kann darüber nur in einem größeren Zeitabschnitt berichten, etwa für ein Jahr.
Dann rufe ich aus der Drucksache V/523 die Frage V/2 des Abgeordneten Ehnes auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß in Mittelfranken bei den Fahrprüfungen ein außergewöhnlich strenger Maßstab angelegt wird?
Ihre zweite Frage, Herr Kollege Ehnes, beantworte ich mit Nein; denn für die theoretische Prüfung gibt es ein einheitliches schriftliches Prüfungssystem. Der Maßstab der Prüfungen richtet sich nach den Richtlinien für die Prüfung der Bewerber um eine Fahrerlaubnis vom 20. Juni 1963, veröffentlicht im Verkehrsblatt Heft 13 vom 15. Juli 1963. Für die Durchführung der praktischen Fahrprüfung werden außerdem die amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr des öfteren zwischen den Regierungsbezirken des Landes Bayern ausgetauscht, so daß hier ein Ausgleich in der Art und Schärfe der Prüfung gegeben ist.
Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich aus der Drucksache V/523 die Frage V/3 des Abgeordneten Ehnes auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in der Bundesrepublik den Lernführerschein nach dem Muster von England und den USA einzuführen?
Die Einführung eines sogenannten Lernführerscheins ist zur Zeit, Herr Kollege, nicht vorgesehen. Wie wir schon wiederholt erörtert haben, gebieten es Verkehrssicherheitsgründe, die Ausbildung der Kraftfahrzeugführer durch geprüfte Fahrschullehrer beizubehalten.
Im übrigen erfolgt die Ausbildung der Fahrzeugführer in England nicht ausschließlich mit dem Lernführerschein. In der Praxis wird heute bereits vielfach auch dort davon Gebrauch gemacht, die Ausbildung durch berufsmäßige Fahrlehrer vermittelt zu erhalten.
Unabhängig hiervon hat sich mit der Frage, welchem Ausbildungsweg der Vorzug einzuräumen ist, die Europäische Konferenz der Verkehrsminister - CEMT - befaßt. In Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Standpunkte in den einzelnen Mitgliedsländern wird diese Frage eingehend geprüft. Es ist bisher noch nicht zu einer einheitlichen Empfehlung in dieser Angelegenheit gekommen. Die Weiterentwicklung bleibt daher abzuwarten.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr erledigt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Ich rufe zuerst die Frage I/1 des Herrn Abgeordneten Brück ({0}) auf:
Vizepräsident Schoettle
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in der Verordnung zur Änderung der Postreisegebührenordnung vom 12. Februar 1966 vorgesehenen Tages- und Sonntagsrückfahrkarten, die den Reisenden eine Ermäßigung des Fahrpreises bringen, auf den Kraftpostlinien im Bereich der Oberpostdirektion Saarbrücken nicht ausgegeben werden?
Es trifft zu, daß im Bereich der Oberpostdirektion Saarbrücken Rückfahr- und Sonntagsrückfahrscheine auf Postomnibuslinien zur Zeit nicht ausgegeben werden. Das ist darauf zurückzuführen, daß hier die Voraussetzungen für ihre Ausgabe nicht gegeben sind.
Auf Grund der Bestimmungen des § 3 Abs. 6 der Postreisegebührenordnung werden im Postreisedienst ermäßigte Fahrscheine keineswegs generell ausgegeben. Ihre Ausgabe kann vielmehr auf bestimmte Verkehrsbeziehungen beschränkt werden. Die Einführung dieser Ermäßigungen ist im allgemeinen nur in solchen Verkehrsbeziehungen vertretbar, in denen auf Grund der Ermäßigungen zu einer vermehrten Benutzung angeregt wird und dadurch möglichst ein besseres, mindestens aber ein gleiches wirtschaftliches Ergebnis wie zuvor erzielt wird. Bei etwa erforderlichen zusätzlichen Leistungen müßten die Mehraufwendungen durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt werden.
Die Erfahrungen haben gezeigt, daß diese Voraussetzungen leider nur in wenigen Fällen vorliegen. Eine großzügigere Einführung ermäßigter Fahrscheine würde einem Verzicht auf Einnahmen gleichkommen. Das ist aber angesichts des Defizits im Postreisedienst nicht vertretbar.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß es die Regel ist, daß die Fahrscheine - auch in allen anderen Bereichen - nicht ausgegeben werden?
Es wird im einzelnen bei bestimmten Linien geprüft, ob es möglich ist, solche Fahrscheine auszugeben.
Darf ich es noch einmal präzisieren. In der Regel werden aber in keinem Bereich der Bundespost diese Fahrscheine ausgegeben?
Auf Ihre Frage „in der Regel" möchte ich nicht sagen, daß es sich in den Fällen, in denen sie ausgegeben werden, um Ausnahmen handelt. Aber es ist so, daß dort, wo etwa eine solche Möglichkeit denkbar ist, eine sehr eingehende Prüfung stattfindet, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Keine weiteren Fragen mehr.
Die nächste Frage wird vom Bundesinnenminister beantwortet und später aufgerufen.
Die Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau wird aufgerufen, wenn der Vertreter des Ressorts anwesend ist.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung. Die Fragen sind zurückgezogen worden.
Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe die Frage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die niedrigen Gebühren für Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen dazu beitragen, daß es z. B. für einen rechtsuchenden Rentenempfänger schwierig ist, für ein Verfahren vor den Sozialgerichten einen im Sozialversicherungsrecht versierten Rechtsbeistand zu finden?
Ist der Abgeordnete im Saal? - Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Fragen VI/ 1, VI/ 2 und VI /3 des Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte auf:
Ist die Bundesregierung bereit, für die aus den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten und aus den übrigen osteuropäischen und südosteuropäischen Ländern im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik kommenden Deutschen in Sonderplanung entsprechenden Wohnraum bereitzustellen?
Ist die Bundesregierung in der Lage, die Gesamtzahl der Deutschen zu nennen, die im Jahre 1965 aus den unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten und aus den übrigen osteuropäischen und südosteuropäischen Staaten in die Bundesrepublik gekommen sind?
Ist die Bundesregierung bereit zu überprüfen, welche gemeinsamen Maßnahmen von Bund und Ländern für die nicht mehr deutsch sprechenden Kinder aus den unter VI/ 2 genannten Ländern durch Errichtung entsprechender Überleitungsschulen ergriffen werden können?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Die Frage VIII /1 stellt der Abgeordnete Müller ({1}) :
Kann die Bundesregierung darlegen, welcher Anteil in den Haushaltsjahren 1960 bis 1965 an Darlehen zum Ausbau freier gemeinnütziger Krankenanstalten sowie zur Deckung des Nachholbedarfs privater Krankenanstalten auf den Bau von Schwesternwohnheimen verwandt worden ist?
Bitte, Frau Ministerin!
Wie Sie wissen, werden die Darlehen an freie gemeinnützige Krankenanstalten vom Bund oder von der Bundesregierung nicht direkt, sondern durch die Hilfskasse Bankgesellschaft mbH in Köln vergeben. Nach deren Auskünften ergeben sich folgende Zahlen: In den Jahren 1960 bis 1965 wurden insgesamt Darlehen in Höhe von etwas über 128 Millionen DM bewilligt. Davon entfielen nach Angaben der Hilfskasse auf die Förderung von Schwestern- und Personalwohnheimen etwas über 45 Millionen DM. Das sind rund 35 % der Darlehenssumme. Bei den freien gemeinnützigen Krankenanstalten wurden insgesamt 37 %, bei den gemeinnützigen privaten Krankenanstalten rund 21 % der dieser Gruppe jeweils bewilligten Darlehen für diesen Zweck verwendet.
Ich möchte aber hinzufügen, daß der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus die Errichtung von Schwesternwohnheimen durch Gewährung zinsloser Darlehen mit 1%iger Tilgung gefördert hat. Die Höhe dieser Mittel betrug von 1961 bis 1965 etwa 261/2 Millionen DM, die Zahl der damit geschaffenen Plätze etwa 18 000.
Die Frage ist beantwortet.
Ich rufe die Frage VIII/ 2 des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke auf:
Werden bei der in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheitswesen vom 12. Januar 1966 angekündigten Neuregelung des ärztlichen Ausbildungswesens und der Bestallungsordnung die Vorstellungen des Wissenschaftsrates Berücksichtigung finden?
Bitte, Frau Ministerin!
Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Neuordnung der medizinischen Ausbildung liegen noch nicht vor. Selbstverständlich werden sie bei der Weiterarbeit an einer neuen Bestallungsordnung auch herangezogen werden. Dabei wird ein besonderes Problem sein, wieweit und zu welchem Zeitpunkt die bereits bestehenden Hochschulen personell und organisatorisch in der Lage sind, Reformvorschläge zu verwirklichen. Unter Umständen wird man außer der Reform der Bestallungsordnung, wie sie unser Referentenentwurf im Prinzip vorsieht, eine zweite Regelung vorbereiten müssen, die den Weg für weitergehende Reformen etwa in Richtung der Ulmer Denkschrift und in Richtung der zu erwartenden Vorschläge des Wissenschaftsrates offen macht.
Eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Dr. Meinecke!
Frau Ministerin, ist sich . die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß eine Neuregelung des ärztlichen Ausbildungswesens und der Bestallungsordnung zugleich ein vorzügliches Instrument zur weiteren Verwirklichung einer Hochschulreform ist und somit sich die Notwendigkeit ergibt, die neue Bestallungsordnung so flexibel zu gestalten, daß neue Studienwege und neue Prüfungsordnungen, wenn auch nur probeweise, im Rahmen dieser neuen Ordnung möglich sein werden?
Herr Kollege, ich glaube, ich habe diese Frage schon beantwortet. Die Bundesregierung ist sich dessen bewußt und sieht durchaus die Notwendigkeit dieser Flexibilität.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ist sich die Bundesregierung auch darüber im klaren, daß durch eine Neuregelung des Studiums und der Prüfungsordnungen eine der Möglichkeiten gegeben ist, das Berufsbild des modernen Arztes den gesellschaftspolitischen und sozialen Entwicklungen einer modernen Gesellschaft zu integrieren, und daß der Neuregelung somit eine besonders große Bedeutung zukommt?
Die Bundesregierung ist sich darüber klar.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schmidt ({0}).
Frau Ministerin, wären Sie, nachdem Sie die Meinung des Herrn Kollegen Meinecke bestätigt haben, bereit, im Hinblick auf die Bedeutung dieses Themas die Angelegenheit dem Ausschuß für Gesundheitswesen des Bundestages vorzutragen, damit sie dort einmal diskutiert werden kann?
Herr Kollege, es scheint mir richtig, im Augenblick den an sich gegebenen Weg zu beschreiten, nämlich einen Referentenentwurf meines Hauses, der durchaus noch diskussionsbedürftig ist, noch einmal mit den sachverständigen Kreisen zu erörtern. Ich stehe auch mit dem Wissenschaftsrat in einer Erörterung über diese Fragen. Ich möchte erst dessen Vorschläge abwarten. Ich glaube, dann wäre eher der Zeitpunkt gegeben, die Sache in einem Ausschuß zu erörtern. Im Augenblick, wo wir noch nicht einmal die konkreten Vorschläge des Wissenschaftsrats haben, halte ich dies für verfrüht. Ich bin selbstverständlich gern zum Gespräch mit Ihnen allen bereit.
Darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß dies auf jeden Fall vor der Verabschiedung der Bestallungsordnung geschehen wird?
Ich kann mich in dieser Frage im Augenblick nicht festlegen. Ich bin aber -zum Gespräch mit Ihnen darüber bereit.
Keine weitere Frage.
Ich rufe die Frage VIII/ 3 des Abgeordneten Dr. Meinecke auf:
Werden bei der gemäß Frage VIII/ 2 angekündigten Neuregelung die Vorstellungen der Gewerkschaften wie die moderner Arbeitsmediziner und Sozialmediziner Berücksichtigung finden, diese Fächer zu intensivieren und zu fördern und sie eventuell zu selbständigen Prüfungsfächern zu deklarieren?
Nach den bisherigen Vorstellungen über eine neue Bestallungsordnung sollen die Arbeitsmedizin und die Sozialhygiene Unterrichtsfächer, jedoch nicht eigene Prüfungsfächer sein. Die Prüfung soll im Gegensatz zu der bisherigen Regelung durch eine schriftliche Prüfung neben der mündlichen objektiviert werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Meinecke.
Frau Ministerin, wären Sie bereit, vor einer endgültigen Verabschiedung der Bestallungsordnung insbesondere die an diesem Thema interessierten Gewerkschaften noch einmal gesondert über ihre Meinung zu diesem Thema zu hören?
Wir sind bereit, alle Kreise, die einen besonderen Beitrag zu diesen Fragen zu geben haben, auch die Gewerkschaften zu hören, ehe wir die Bestallungsordnung endgültig formulieren.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schmidt.
Frau Ministerin, können Sie uns die Gründe dafür nennen, warum nicht die Absicht besteht, die Arbeitsmedizin als ganz spezielles Prüfungsfach einzuführen?
Die Gründe dafür sind, daß wir die Ausbildungszeit und auch die Zahl der Prüfungsfächer nicht erweitern möchten. Wir wollen die Ausbildung konzentrieren. Wir wollen, daß die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden; aber wir halten es nicht für möglich, alle die Fächer, die aus neuen Entwicklungen hinzukommen, nun auch zum Prüfungsfach zu machen.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schmidt ({0}).
Frau Ministerin, würden Sie Ihre Meinung noch einmal unter dem Gesichtspunkte überprüfen, daß gerade die Arbeitsmedizin nicht nur für den später tätigen Arbeitsmediziner, sondern für jeden praktischen Arzt von besonderer Bedeutung ist, weil ja der Großteil seiner Patienten aus der Arbeitswelt kommt und deshalb der behandelnde Arzt entsprechende Kenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin haben muß?
Herr Kollege, Ihre Argumente sind mir bekannt, und sie sind auch richtig. Es fragt sich nur, ob es nicht genügt, wenn man dafür sorgt, daß diese Kenntnisse in den verschiedenen Vorlesungen und auch in speziellen Vorlesungen vermittelt werden. Die Prüfungen aber müssen gestrafft werden. Ein besonderes Prüfungsfach hätte eine Verlängerung und eine Komplizierung des Prüfungsverfahrens zur Folge. Aus diesem Grunde bin ich dafür, besondere Vorlesungen vorzusehen. Ich bin nicht dafür, dieses Gebiet zum Prüfungsfach zu machen. Wir sind aber, wie gesagt, bei der ständigen Überprüfung unserer Vorstellungen über die ganze ärztliche Ausbildung ohnehin noch nicht in einem Stadium, in dem ich endgültige Auskünfte geben kann.
Herr Abgeordneter Matthöfer!
Frau Ministerin, kann man nach den Regeln der menschlichen Lebenserfahrung nicht sagen, daß die Arbeitsmedizin dann, wenn sie nicht Prüfungsfach ist, im Studium des einzelnen Mediziners nicht die Beachtung finden wird, die sie eigentlich haben müßte?
Ich habe gesagt, sie soll nicht eigenes Prüfungsfach werden. Sie kann aber durchaus im Rahmen der anderen Fächer mit geprüft werden. Damit kann durchaus ein Druck darauf ausgeübt werden, daß sich die Studenten diese Kenntnisse aneignen.
Herr Abgeordneter Matthöfer!
Frau Ministerin, gibt es Länder, in denen die Arbeitsmedizin Prüfungsfach für angehende Ärzte ist?
Es mag sein, daß es andere Länder gibt, in denen dies der Fall ist. Ich kann es Ihnen im Augenblick nicht sagen.
Ich rufe die Frage VIII/ 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) auf:
In welchem Verhältnis stehen festgestellte Infektionskrankheiten, insbesondere Lungentuberkulose, bei Gastarbeitern zur Häufigkeit dieser Erkrankungen bei der übrigen Bevölkerung?
Bitte, Frau Ministerin!
Zahlenangaben über die Häufigkeit der Erkrankungen von Gastarbeitern an übertragbaren Krankheiten im Vergleich mit der einheimischen Bevölkerung sind ganz konkret nicht möglich; denn eine gesonderte Meldepflicht etwa für Erkrankungen von Gastarbeitern gibt es nicht. Es besteht jedoch kein Anhaltspunkt dafür, daß die Häufigkeit der Erkrankungen von Gastarbeitern an übertragbaren Krankheiten über der der einheimischen Bevölkerung liegt.
Hinsichtlich der Lungentuberkulose spricht allerdings eine Reihe von Mitteilungen in der Fachliteratur für eine häufigere Erkrankung von Gastarbeitern an dieser Krankheit. Diese Beobachtungen decken sich mit Erfahrungen, die auch in der Schweiz gemacht worden sind. Dabei nimmt die Häufigkeit von Fällen der Lungentuberkulose mit der Länge des Aufenthalts der Gastarbeiter in unserem Lande zu. Es ist aber auch zu berücksichtigen, daß sich die Gastarbeiter insgesamt in dem Alter befinden, d. h. zwischen dem 15. und 40. Lebensjahr, in dem auch bei Einheimischen die Tuberkulose häufiger ist als
bei der Gesamtbevölkerung. Deshalb ist es außerordentlich schwer, Ihre Frage in einer Weise zu beantworten, die der Kritik standhält.
Herr Abgeordneter Dr. Schmidt!
Frau Ministerin, im Hinblick auf die Häufigkeit der Tuberkulose bei ausländischen Arbeitern möchte ich fragen, ob von Ihrer Seite eine Intensivierung von Untersuchungen beabsichtigt ist, z. B. eine Intensivierung von Röntgenkontrollen in regelmäßigen Abständen oder auch Untersuchungen von Besuchern ausländischer Arbeiter bei uns in der Bundesrepublik?
Herr Kollege, Sie wissen, daß die Durchführung der Röntgenuntersuchungen Sache der Länder ist und daß sehr viele Länder sie durchführen. Sie wissen auch, daß der Bund darauf keinen Einfluß hat.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Dr. Schmidt.
Welche Möglichkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Tatsache, daß Arbeiter aus EWG-Ländern, obwohl sie infolge der bestehenden Freizügigkeit nicht untersucht zu werden brauchen, wegen der veränderten klimatischen, ernährungsmäßigen und sonstigen Lebensbedingungen erfahrungsgemäß besonders gefährdet sind, doch, und zwar nicht zuletzt in ihrem eigenen Interesse, regelmäßig untersucht werden sollten?
Herr Kollege, ich weiß nicht ganz, auf welche Vorschläge Ihre Fragen hinzielen. Von seiten des Bundes können wir keine Zwangsuntersuchungen für eine bestimmte Menschengruppe einführen, zumal wir noch nicht einmal wirkliche Unterlagen haben, die beweisen, daß ansteckende Krankheiten bei Gastarbeitern häufiger sind. Ich glaube, das wollen Sie selbst nicht. Daß die Gesundheitsämter ein besonderes Augenmerk auf diese Frage richten müssen, ist mir klar. Aber das ist nicht Sache der Bundesgesetzgebung.
Herr Abgeordneter Dr. Meinecke!
Frau Ministerin, ist es möglich, daß dieser Kreis der Gastarbeiter, abgesehen von den klimatischen Bedingungen und von der Alterszusammensetzung dieses Kreises, für den Sie eine erhöhte Morbidität bei der Tuberkulose zugegeben haben, in der Bundesrepublik vielleicht dadurch noch besonders gefährdet ist, daß er unter besonders ungünstigen wohnungshygienischen Verhältnissen leidet?
Herr Kollege, daß in bezug auf die Fürsorge und auch die Gesundheitsfürsoge hier Probleme bestehen, gebe ich durchaus zu. Sie müssen diese Fragen aber den Ländern und den zuständigen Gemeinden stellen und nicht der Bundesregierung, die in diesen Fragen keine gesetzgeberische Zuständigkeit hat.
Herr Abgeordneter Matthöfer!
Frau Ministerin, wäre es nicht angesichts der Bedeutung dieser Frage wichtig, daß die zuständigen Stellen des Bundes endlich auf die Erstellung entsprechender Statistiken hinwirken, die es uns ermöglichen, zu beurteilen, ob hier nicht Gefährdungen vorliegen, die man vorbeugend ausräumen sollte?
Untersuchungen zu dieser Frage laufen. Wir dringen auch darauf, daß diese Frage statistisch untersucht wird. Eine lückenlose Statistik würde eine Meldepflicht voraussetzen, für die ich mich nicht einsetzen kann.
Herr Abgeordneter Matthöfer!
Wann kann man mit den ersten Ergebnissen der laufenden Untersuchungen rechnen, Frau Ministerin?
Ich werde feststellen, wie weit die Untersuchungen sind, und Ihre Frage dann schriftlich beantworten.
Keine weitere Zusatzfrage.
Wir kommen zur Frage VIII/ 5 des Herrn Abgeordneten Dröscher:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die bei der Untersuchung der im Lebensmittelgewerbe tätigen Personen auf Grund des Bundesseuchengesetzes entstehenden Gebühren von den Betroffenen selbst bezahlt werden?
Ich beantworte Ihre Frage mit Ja.
Zunächst ist es Sache des Lebensmittelkaufmanns selbst, alles zu tun, was ihm möglich ist, damit gesundheitlich einwandfreie Lebensmittel verkauft werden. Dazu gehört auch die Sorge dafür, daß sein Verkaufspersonal ohne ansteckende Krankheiten ist. Die Tatsache, daß der Staat, um die Erfüllung dieser Verpflichtungen des Lebensmittelhändlers zu sichern, Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen für Personen aus dem Lebensmittelbetrieb anordnet, ist kein Grund dafür, daß der Staat auch die Kosten trägt. Denn der Zweck dieser Untersuchungen ist ja etwas, wozu der Lebensmittelhändler aus seiner Funktion und seinem Betrieb heraus verpflichtet ist,
Herr Abgeordneter Dröscher.
Überwiegt nicht, Frau Bundesgesundheitsministerin, in diesem Falle das öffentliche Interesse, und ist von daher nicht die Zahlungspflicht der Öffentlichkeit gegeben?
Selbstverständlich ist ein öffentliches Interesse daran gegeben, daß die Lebensmittelhändler in vieler Beziehung ihre Verpflichtung erfüllen, einwandfreie Lebensmittel zu verkaufen.
Herr Abgeordneter Dröscher.
Frau Gesundheitsministerin, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ist Ihnen nicht entgangen, daß nicht nur die im Lebensmittelhandel tätigen Personen gemeint sind, sondern z. B. auch die Gaststätteninhaber und die Inhaber kleiner Pensionen, die unter Umständen nur ein Abendbrot reichen, und daß gerade diese Frage daher unter Umständen geeignet ist, die Ausbreitung des Fremdenverkehrs in den kleinen ländlichen Räumen, die wir unterstützen wollen, zu behindern?
Ich glaube, Herr Kollege, wir müssen grundsätzlich davon ausgehen, daß derjenige, der Lebensmittel anbietet, ob das nun in einer Pension oder in einem Lebensmittelgeschäft ist, selber dafür zu sorgen hat, daß diese Lebensmittel einwandfrei sind, das heißt auch, daß sie nicht durch Personal verabreicht werden, das ansteckende Krankheiten verbreitet. Aus diesem Grunde sehe ich nicht ein, weshalb der Staat Kosten übernehmen soll, die diesen Gewerbetreibenden zur Erfüllung ihrer Aufgaben aufzuerlegen sind.
Frage VIII/ 6 des Abgeordneten Matthöfer:
Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung die Einrichtung von besonderen jugendpsychiatrischen Kliniken zu fördern, damit zwölf- oder dreizehnjährige Kinder in den Schlafsälen der Männerkliniken nicht länger sittlichen Gefährdungen ausgesetzt sind?
Das Krankenhauswesen und auch die innere Struktur der Krankenhäuser gehört nicht zu den Gegenständen, auf die die Bundesregierung unmittelbaren Einfluß hat; weder finanziell noch gesetzgeberisch. Wir haben eine Möglichkeit, ein Modell zu errichten, wie jugendpsychiatrische Kliniken sein sollten und wie sie richtig und gut funktionieren sollten. Deshalb denken wir daran, im Rahmen der Mittel, die uns zur Errichtung und Förderung überregionaler Einrichtungen, die vorwiegend der medizinischen Prävention oder Rehabilitation dienen, zur Verfügung stehen, eine jugendpsychiatrische Klinik als Modelleinrichtung zu fördern, um auf diese Weise eine beispielshafte Einrichtung zu schaffen. Möglichkeiten, als Gesetzgeber oder auch als Finanzgeber die innere Struktur der vorhandenen Kliniken zu beeinflussen, hat der Bund leider nicht, da dies Sache der Länder ist.
Herr Abgeordneter Matthöfer!
Wann ist mit der Errichtung der Modellklinik zu rechnen, Frau Ministerin, und wie gedenken Sie sie haushaltsmäßig zu veranschlagen?
Im Haushalts-Einzelplan meines Hauses sind Mittel für diese Zwecke vorgesehen. Im Haushalt 1966 konnten wir dies nicht vorsehen, da wir einen zur Errichtung reifen Vorschlag haben müssen. 1967 ist der früheste Zeitpunkt, in dem wir mit einer solchen Sache fertig werden können.
Noch eine Frage.
Wie groß wird die Kapazität dieser Klinik sein?
Herr Kollege, das kann ich Ihnen noch nicht sagen, da noch kein zur Verwirklichung reifer Plan vorliegt. Ich bitte aber, Ihre Frage vor allem an die Länder zu richten, insbesondere wenn Sie irgendwelche speziellen Fälle im Sinn haben.
Herr Abgeordneter Dr. Meinecke!
Frau Ministerin, würden Sie, obwohl es in die Kompetenz der Länder gehört, zugeben, daß es trotzdem gut ist, wenn die Bundesregierung erkennt, daß die Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Jugendpsychiatrie, da sie jetzt erst plant, eine Modellklinik einzurichten, in gewisser Hinsicht ein unterentwickeltes Land ist?
Herr Kollege, Ihre Frage enthält eine gewisse Entstellung des wirklichen Sachverhalts. Es ist ja nicht so, daß das gesamte Klinikwesen in der Bundesrepublik ganz allein auf eine Modelleinrichtung des Bundes zu warten hätte; auch in den Ländern wird an dieser Frage gearbeitet, werden Einrichtungen überprüft und verbessert. Trotzdem glaube ich, daß es gut ist, wenn wir ein Modell setzen, und wenn wir mehr Mittel dafür zur Verfügung hätten, wären wir auch in dieser Frage schon ein Stück weiter.
Herr Abgeordneter Dr. Schmidt!
Frau Minister, da erfahrungsgemäß der Weg von der Planung einer Klinik bis zu ihrer Fertigstellung viele Jahre dauert und Sie selbst soeben sagten, daß frühestens 1967
Dr. Schmidt ({0})
mit der Planung angefangen werden könnte, - wären Sie unter diesen Umständen nicht bereit, in der Zwischenzeit schon bestehende Einrichtungen in dieser Richtung zu fördern?
Herr Kollege, wenn Sie bereit sind, zu einer Änderung des Grundgesetzes beizutragen, die uns dies gestatten würde, dann würde ich das gern tun.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}).
Das war zwar nicht die Antwort auf meine Frage. Ich darf aber eine zweite Zusatzfrage stellen: Wären Sie bereit, uns ausführliches Material über die statistischen Hintergründe dieser Frage zur Verfügung zu stellen, d. h. wie viele Kinder in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind, wie viele Plätze zur Verfügung stehen und wie viele notwendig sind?
Das würde eine Umfrage bei den Ländern erfordern, da wir, wie gesagt, nicht unmittelbar für Kliniken und Klinikstruktur zuständig sind. Ich bin aber gern bereit, mich um Material zu bemühen, um Ihre Frage beantworten zu können.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Nachdem der Herr Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau eingetroffen ist, rufe ich noch die in seinen Geschäftsbereich fallende Frage des Abgeordneten Fritsch ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich des niederbayerischen Grenzgebietes damit zu rechnen ist, daß infolge fehlender Mittel einer großen Anzahl von Anträgen auf Gewährung eines öffentlichen Baudarlehens in diesem Jahre nicht entsprochen werden kann?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß schon in den vergangenen Jahren in den Zonenrandgebieten nicht alle Anträge auf Gewährung eines öffentlichen Darlehens berücksichtigt werden konnten. Die schwierige Haushaltslage von Bund und Ländern setzte auch hier Grenzen. Nun ist infolge der Kürzung der Rückflußmittel in Höhe von 82 Millionen DM im Jahre 1966 eine Bereitstellung von Mitteln aus diesen Rückflußmitteln für die Zonenrandgebiete nicht möglich. Dagegen ist vorgesehen, daß gemäß § 19 a Abs. 2 Buchstabe c des Zweiten Wohnungsbauförderungsgesetzes für den Wohnungsbau im Zonenrandgebiet 20 Millionen DM verteilt werden, sofern die für 1966 vorgesehene Bindungsermächtigung freigegeben wird. Ausgaben aus dieser Bindungsermächtigung können jedoch erst im Jahre 1967 geleistet werden.
Herr Abgeordneter Fritsch ({0}) zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß zum Beispiel - um die Situation auf dem Gebiet der Förderung des Wohnungsbaus durch die öffentliche Hand zu demonstrieren - im Jahre 1965 im Bereiche der Regierung von Niederbayern, also vornehmlich im Zonenrand- und -grenzgebiet, nur die Hälfte aller Anträge berücksichtigt werden konnte und daß nach einer mir soeben zugegangenen Mitteilung der Regierung von Niederbayern im Jahre 1966 nur etwa ein Drittel der Mittel des vorigen Jahres zur Verfügung steht, so daß, wie die Regierung von Niederbayern schreibt, nur ein Bruchteil der vorliegenden Anträge berücksichtigt werden kann?
Dieser Sachverhalt ist mir im wesentlichen bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Fritsch ({0}).
Herr Minister, sind Sie angesichts dieses Tatbestandes nicht auch der Meinung, daß durch die ungeheure Kürzung der Mittel nicht nur die Zielsetzung des sozialen Wohnungsbaus im allgemeinen, sondern auch die Zielsetzung jeglicher Grenzland- und Zonenrandförderung in Frage gestellt ist? Denn durch die Verhinderung der Errichtung von Wohnbauten werden ja im Zonenrand- und -grenzgebiet die Abwanderungstendenzen der dort tätigen Arbeitskräfte und' der dortigen Bevölkerung verstärkt und damit alle übrigen Probleme dieser Gebiete besonders verschärft.
Die Zielsetzung - entschuldigen Sie, wenn ich etwas philologisch bin - steht sicher nicht in Frage; aber ich gebe zu, daß die Erreichung des Zieles erschwert wird. Das liegt aber nun einmal in den Beschränkungen, die wir uns im Haushalt auferlegen mußten.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Strohmayr.
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß nicht nur für die Grenzgebiete und Grenzlandgebiete die Mittelzuteilung katastrophal ist, sondern auch für andere Gebiete? Im Regierungsbezirk Schwaben beispielsweise liegen Anträge für 72 Millionen DM vor und stehen ganze 8 Millionen DM zur Verfügung.
Herr Abgeordneter, Sie sprechen die Sorgen aus, die mein Haus und mich bewegen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Zerbe.
Zerbe ({0}) : Herr Bundesminister, wären Sie bereit, zu prüfen, ob nicht auch von der Bundesregierung ein Sonderprogramm für den sozialen Wohnungsbau im Zonenrandgebiet geschaffen werden kann, ähnlich dem Landesprogramm, das das Zonengrenzland Hessen bereits geschaffen hat?
Etwas Ähnliches ist mit den erwähnten 20 Millionen DM vorgesehen, die gemäß § 19 a des Zweiten Wohnungsbauförderungsgesetzes verteilt werden sollen.
Herr Bundesminister, das Land Hessen hat im Jahre 1965 über 10 Millionen DM für dieses Sonderprogramm allein im hessischen Zonenrandgebiet ausgegeben. Sind Sie nicht der Meinung, daß angesichts dieser Tatsache der von Ihnen genannte Betrag wahrscheinlich nicht ausreichen wird?
Daß der Betrag nicht ausreicht, um alle Wünsche zu befriedigen, ist mir bekannt. Das war in den vergangenen Jahren schon so. Wir können nur anstreben, möglichst viel zu tun.
Damit, meine Damen und Herren ist die Fragestunde geschlossen. Wir stehen am Ende der heutigen Sitzung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages ein auf Donnerstag, den 21. April 1966, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.