Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 15. März 1966 mitgeteilt, daß der Ausschuß die Vorschläge der Kommission der EWG für
eine Verordnung des Rats über die Maßnahmen auf dem Gebiet der Orientierungspreise für Rindfleisch für das am 1. April 1966 beginnende Wirtschaftsjahr
eine Verordnung des Rats über Maßnahmen bei den Preisen für Milch und Milcherzeugnisse im Milchwirtschaftsjahr 1966/1967
- Drucksache V/335 beraten habe, eine formelle Berichterstattung im Plenum jedoch wegen der inzwischen erfolgten Beschlußfassung im Rat nicht mehr erfolge. Der Ausschuß werde seine Stellungnahme zu den EWG-Preisproblemen bei Beratung der kürzlich überwiesenen Drucksache V/414 zum Ausdruck bringen.
Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat am 11. März 1966 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Einführung von datenverarbeitenden Anlagen im öffentlichen Dienst - Drucksache V/268 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/449 verteilt.
Zu der in der Fragestunde der 30. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. März 1966 gestellten Frage des Abgeordneten Fritz ({0}), Drucksache V/426 Nr. II/1:
Ist die Bundesregierung bereit, dem Zusammenwachsen von Mainz und Wiesbaden Rechnung zu tragen und die intensiven Bemühungen um stärkere wirtschaftliche, kulturelle und kommunalpolitsiche Zusammenarbeit dadurch zu unterstützen, daß für Telefongespräche zwischen den beiden Städten der Ortstarif eingeführt wird, nachdem sie ihre grundsätzlich ablehnende Haltung durch die Einführung des Ortstarifs im Telefonverkehr zwischen Bonn und Bad Godesberg hat fallenlassen?
ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 15. März 1966 eingegangen. Sie lautet:
Es ist nicht beabsichtigt, zwischen den Ortsnetzen Wiesbaden und Mainz den Ortsgesprächstarif einzuführen, weil dies den allgemeingültigen Vorschriften der Fernsprechordnung widersprechen würde. Die Deutsche Bundespost ist nicht berechtigt, Ausnahmen von den rechtsverbindlichen Bestimmungen der Fernsprechordnung zu genehmigen. Zudem würde eine solche Ausnahme zugunsten der Städte Wiesbaden und Mainz eine Vielzahl berechtigter Berufungen nach sich ziehen.
Über die Einführung der Ortsgesprächsgebühr zwischen den Ortsnetzen Bonn und Bad Godesberg ist eine besondere Rechtsverordnung erlassen worden. Damit wurde den im Raum Bonn/ Bad Godesberg herrschenden besonderen Verhältnissen Rechnung getragen, für die es weder im Raum Wiesbaden/Mainz noch sonstwo im Bundesgebiet eine Parallele gibt.
Zu den in der Fragestunde der 30. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. März 1966 gestellten
Fragen des Abgeordneten Faller, Drucksache V/426 Nr. II/2 und II/3:
Ist das Bundespostministerium bereit, das Angebot einer Privatfirma in Südbaden wohlwollend zu prüfen, die bereit ist, die Kosten für den Bau eines Fernsehumsetzers für den Empfang des 2. Fernsehprogramms in Lörrach zu übernehmen?
Sind die technischen Vorausestzungen für den Bau eines Fernsehumsetzers in Lörrach bereits gegeben?
ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 16. März 1966 eingegangen. Sie lautet:
Zu Frage II/2. Die Deutsche Bundespost ist gerne bereit, das Angebot einer Privatfirma über die Kostenübernahme für den Bau einer Fernseh--Frequenzumsetzeranlage zur Versorgung von Lörrach zu prüfen.
Die Planung für den Bau einer Fernseh-Frequenzumsetzeranlage zur Versorgung von Lörrach seitens der Deutschen Bundespost steht bereits vor dem Abschluß.
Zu Frage 1I/3. Die technischen Voraussetzungen für einen einwandfreien Betrieb einer Fernseh-Frequenzumsetzeranlage zur Versorgung von Lörrach sind nicht gegeben, weil der zuständige Bezugssender „Hochrhein" noch nicht in Betrieb ist.
Zu der in der Fragestunde der 30. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. März 1966 gestellten Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert, Drucksache V/426 Nr. X/10:
Wann werden die Gemeinden Elschbach, Gries, Kübelberg, Miesau, Sand und Schönenberg im Landkreis Kusel die Schäden ersetzt erhalten, die ihnen dadurch entstanden sind, daß in ihren im Jahre 1949 von amerikanischen Streitkräften beschlagnahmten und bis heute von diesen benutzten Gemeindewäldern zum Zwecke der Errichtung von militärischen Anlagen große Flächen von wertvollem Jungwald vernichtet wurden?
ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 17. März 1966 eingegangen. Sie lautet:
Die Abgeltung von Schäden an den von Ihnen genannten auf Grund des Landbeschaffungsgesetzes in Anspruch genommenen gemeindeeigenen Forstflächen wäre an sich erst nach ihrer endgültigen Freigabe möglich ({1}). Da aber nach einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion Koblenz die endgültige Sicherstellung der gemeindeeigenen Forstgrundstücke zugunsten der amerikanischen Streitkräfte durch Abschluß von Überlassungsverträgen erfolgen soll, können die bis zum Vertragsbeginn entstandenen Belegungsschäden schon nach Abschluß dieser Verträge abgegolten werden, weil mit dem Abschluß dieser Verträge die nach dem Landbeschaffungsgesetz noch bestehenden Zwangsleistungsverhältnisse enden.
Die Überlassungsverträge dürfen allerdings erst abgeschlossen werden, wenn das Benehmen mit den amerikanischen Streitkräften über die Höhe der in den Überlassungsverträgen vorgesehenen Entgelte hergestellt ist ({2}). Dies war bisher noch nicht möglich, weil mit den amerikanischen Streitkräften noch keine Einigung über die von ihnen zu zahlenden Entgelte erzielt werden konnte. Ihre Anfrage werde ich aber zum Anlaß nehmen, mich erneut mit den amerikanischen Streitkräften in Verbindung zu setzen.
Nach Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wiederaufbau des Landes Rheinland-Pfalz haben die betroffenen Gemeinden bereits Entschädigungsanträge gestellt. Diese Anträge werden auch z. Z. bearbeitet, so daß nach endgültigem Abschluß der Überlassungsverträge die Entschädigungen unverzüglich vereinbart bzw. festgesetzt werden können. Darüber hinaus werde ich das Ministerium für Finanzen und Wiederaufbau des Landes Rheinland-Pfalz bitten zu prüfen, ob den betroffenen Gemeinden nicht schon jetzt Vorauszahlungen auf die zu erwartenden Entschädigungen gewährt werden können.
Vizepräsident Schoettle
Meine Damen und Herren, es wird vorgeschlagen, die heutige Tagesordnung um folgenden Punkt zu ergänzen:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({3}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die teilweise Aussetzung des bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch anzuwendenden Satzes des Gemeinsamen Zolltarifs
- Drucksachen V/413, V/448 Berichterstatter: Abgeordneter Porzner
Ist das Haus damit einverstanden, daß dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wird? - Dann schlage ich vor, ihn sofort zu behandeln. - Auch damit ist das Haus einverstanden.
Das Wort zur Berichterstattung und zur Aussprache wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/448 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Dann kommen wir zur
Fragestunde
- Drucksachen V/426, V/428 -Zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Die Fragen XIV/1 bis XIV/24 sind bereits beantwortet;
Ich rufe die Frage XIV/25 des Abgeordneten Dr. Hamm ({4}) auf:
Trifft es zu, daß durch Wartung, insbesondere durch richtige Einstellung der Motoren und des Treibstoffgemischs, an den im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen etwa die Hälfte der mit Schadstoffen angereicherten Autoabgase vermieden werden kannte?
Bitte, Herr Minister, wollen Sie antworten!
Herr Präsident, ich bitte, die beiden Fragen des Herrn Kollegen Dr. Hamm gemeinsam beantworten zu dürfen, wenn Herr Dr. Hamm damit einverstanden ist.
Sind Sie einverstanden?
({0})
- Dann rufe ich auch die Frage XIV/26 des Abgeordneten Dr. Hamm ({1}) auf:
Wie gedenkt die Bundesregierung in der beabsichtigten Novolle zum Straßenverkehrsrecht neben der in der Fragestunde wiederholt behandelten Festlegung von Grenzwerten für Autoabgase fabrikneuer Fahrzeuge die Einhaltung dieser Werte während der Benutzungsdauer an den im Verkehr befindlichen Fahrzeugen sicherzustellen?
Dr.-Ing. Seebohm: Bundesminister für Verkehr: Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen von Untersuchungen, Herr Kollege, die von der Prüfstelle beim Technischen Überwachungs-Verein in Essen auf meine Veranlassung durchgeführt werden, ist durchaus zu erwarten, daß eine richtige Vergasereinstellung bei Otto-Motoren und damit eine für den Verbrennungsvorgang günstige Gemischbildung von erheblichem Einfluß auf die Menge der 'schädlichen Bestandteile im Abgas ist. Die Messungen, die bisher an 1000 im Verkehr befindlichen Fahrzeugen vorgenommen wurden, haben gezeigt, daß bei unsachgemäßer Vergasereinstellung das Kohlenmonoxyd im Leerlauf des Motors Werte von über 11 Volumenprozent erreicht hat, während bei optimaler Einstellung Werte von etwa 4 Volumenprozent bei gleichen Bedingungen erreicht wurden. Die Untersuchungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Ihr Ergebnis dürfte dazu dienen, in der vorzubereitenden Rechtsverordnung über die Begrenzung der CO-Bestandteile im Abgas von OttoMotoren den Höchstwert im Leerlauf festzulegen.
Die in den vorgesehenen Rechtsverordnungen festzulegenden Grenzwerte für die Schadstoffe in den Abgasen müssen zunächst bei der Typprüfung fabrikneuer Fahrzeuge nachgewiesen werden. Für die Nachprüfung der Einhaltung dieser Werte während der Benutzungsdauer der Fahrzeuge im Straßenverkehr werden die periodischen Untersuchungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Gelegenheit bieten. Inwieweit uns Verkehrskontrollen die Möglichkeit der Überprüfung geben werden, wird davon abhängen, ob geeignete Meßmethoden und die erforderlichen Meßgeräte entwickelt werden können, die von den Überprüfenden bei den Verkehrskontrollen angewendet werden. Die Vorarbeiten dafür laufen bei der Prüfstelle des Technischen Überwachungs-Vereins in Essen.
Herr Abgeordneter Dr. Hamm.
Herr Bundesminister, wieweit ist der Stand der Entwicklung von Meßgeräten dieser Art, die eine genaue Einstellung und eine Überprüfung ermöglichen?
Es sind eine Reihe von Meßgeräten in der Erprobung, sie sind aber zur Zeit noch alle relativ kompliziert. Es ist notwendig, daß diese Meßgeräte sehr einfach sind. Sie müssen ja von einem Mann der Polizei bei einer Prüfung auf der Straße bedient werden können und auch so zuverlässige Ergebnisse liefern, daß gegebenenfalls der Betreffende überzeugt ist, daß er seinen Motor anders einzustellen hat oder daß zureichendes Material für eine mögliche Bestrafung damit erstellt wird.
Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Hamm!
Herr Bundesminister, sehen Sie eine Möglichkeit, seitens der
Dr. Hamm ({0})
Bundesregierung diese Entwicklung etwas zu forcieren?
Ich glaube, Herr Kollege, mehr forcieren, als wir das bisher getan haben, können wir nicht. Sie wissen, daß sich solche Entwicklungen nicht ohne weiteres beschleunigen lassen; denn die mechanische und technologische Bewältigung der Aufgabe, solche Geräte zu entwickeln, hat uns ja schon oft gezeigt, daß wir mit unseren Gedanken schneller vorankommen als die Technik. Ich erinnere Sie nur an die Schwierigkeiten bei den Lärmmessungen; da haben wir eben trotz jahrelanger Bemühungen noch immer nicht jene Geräte, die es dem Verkehrspolizisten erlauben, die Messung ohne weiteres so exakt durchzuführen, daß sie auch einer gerichtlichen Nachprüfung standhält.
Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß in Amerika, insbesondere in Kalifornien, solche Meßgeräte schon existieren?
Diese Meßgeräte werden auch bei uns geprüft; aber es ist nicht immer gesagt, daß sie wirklich unseren Anforderungen, insbesondere der richterlichen Nach) prüfung genügen. Sie kennen ja auch die Schwierigkeiten, die wir bei der gerichtlichen Nachprüfung der Messungen von Geschwindigkeiten haben.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmidt ({0}).
Herr Minister, wäre es nicht empfehlenswert, die Überprüfung der Motoreneinstellung in die gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Hauptuntersuchungen durch die technischen Prüfanstalten für den Kraftfahrzeugverkehr einzubeziehen, womit dann die schädlichen Abgase auf das zur Zeit erreichbare Mindestmaß beschränkt blieben?
Das ist beabsichtigt, Herr Kollege Schmidt. Aber da wir erst einmal 1000 Fahrzeuge überprüft haben, müssen wir beim Technischen Überwachungsverein in Essen die Methoden natürlich noch entwickeln und verfeinern, damit sie bei den anderen Überwachungsvereinen angewandt werden können. Sie wissen, daß hier auch die Frage hineinspielt, ob die Überprüfungen nach § 29 STVZO weiterhin von Kraftfahrzeugwerkstätten durchgeführt werden können oder ob gerade das Diffizile dieser Prüfungen uns zwingen wird, sie ausschließlich den Technischen Überwachungsvereinen zu übertragen.
Herr Abgeordneter Schmidt ({0}) !
Herr Minister, ist bekannt, welche der beiden Motorenarten, also Otto- oder Dieselmotor, in ihren Abgasen die meisten gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten?
Der Dieselmotor enthält im Vergleich zum Ottomotor im Auspuff wesentlich weniger an Verunreinigungen, die für den Menschen schädlich sind. Die Verbrennung in einem richtig eingestellten Dieselmotor findet ja immer bei Luftüberschuß statt, so daß eine unvollständige Verbrennung wie bei dem Ottomotor hier nicht oder kaum eintreten kann. Beim Vergasermotor findet dagegen die Verbrennung in der Regel unter Mangel an Sauerstoff statt. Die unvollständige Verbrennung hat dann die schädlichen Bestandteile in den Auspuffgasen zur Folge. In wissenschaftlichen Untersuchungen konnte nachgewiesen werden, daß z. B. im Leerlauf ein Vergasermotor in ungünstigen Fällen, wie ich eben sagte, mehr als 11 Volumenprozent Kohlenmonoxyd, ein Dieselmotor jedoch nur Spuren von CO enthält. An Kohlenwasserstoffen kann ein Vergasermotor etwa 0,5 Volumenprozent entwickeln, während der Dieselmotor nur ein Zehntel davon erzeugt. Bei Aldehyden ist für den Dieselmotor nur ein Drittel der Anteile eines Vergasermotors festgestellt worden. Beim Dieselmotor ist eigentlich nur die durch richtige Einstellung vermeidbare Rauchentwicklung zu beanstanden, die bekanntlich für die folgenden Fahrzeuge vor allem wegen der Sichtbehinderung unangenehm ist. Es ist aber, wie Sie wissen, Herr Kollege, ohne weiteres möglich, den Dieselmotor so zu betreiben, daß praktisch jede Rußbildung unterbleibt, wobei natürlich Voraussetzung ist, daß die Einstellung regelmäßig von dem Fahrer und nicht nur in der periodischen Untersuchung überprüft wird.
Frage XIV/27 des Abgeordneten Picard:
Trifft es zu, daß auf der Bundesbahnstrecke Offenbach-OberRoden-Dieburg weitere Einschränkungen im Zugverkehr bei der Personenbeförderung vorgenommen werden sollen?
Darf ich, Herr Präsident, alle Fragen des Herrn Kollegen Picard, wenn er damit einverstanden ist, zusammen beantworten?
Einverstanden.
Ich rufe die beiden weiteren Fragen des Abgeordneten Picard auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß mit einer solchen Maßnahme, wie in der Frage XIV/27 enthalten, eine größere Rentabilität und wesentliche Verbesserung des Personenverkehrs erreicht wird?
Ist die Bundesregierung wirklich der Auffassung, daß eine weitere Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße, besonders in dem unter XIV/27 genannten Falle, angesichts der Überlastung des Straßennetzes sinnvoll und ohne erhebliche Nachteile für die Reisenden möglich ist?
Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, ist ab Sommerfahrplanwechsel 1966 vorgesehen, an
Werktagen ein schwach besetztes Zugpaar zwischen Offenbach und Ober-Roden und an Sonntagen die bislang noch auf der Strecke Offenbach-Dieburg. verbliebenen, ebenfalls schwach bestzten Reisezüge durch Straßenbusse zu ersetzen. Die Deutsche Bundesbahn würde eine derartige Teilverkraftung nicht in Erwägung ziehen, wenn das Platzangebot in den Zügen besser ausgenutzt würde. Durch diese Rationalisierungsmaßnahme erzielt die Deutsche Bundesbahn einen beachtlichen wirtschaftlichen Erfolg, während gleichzeitig durch die ortsnähere Bedienung mit Straßenbussen eine Verbesserung der
Verkehrsbedienung erreicht wird.
Es handelt sich also um Anpassungsmaßnahmen des Verkehrsangebotes an das Verkehrsaufkommen, wie sie bei jedem Fahrplanwechsel vorgenommen werden. Die Deutsche Bundesbahn handelt hierbei nach dem Gesetz absolut in eigener Zuständigkeit. Da es sich nur um eine geringe Zahl von zusätzlichen Busfahrten - an Werktagen 2 Busse in 24 Stunden -, also um keine nennenswerte Mehrbelastung handelt, ist mit Nachteilen für den Straßenverkehr und die Reisenden kaum zu rechnen.
Keine Zusatzfrage. . Ich rufe die Fragen XIV/30, XIV/31 und XIV/32 des Abgeordneten Maucher auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bahnbusfahrer verpflichtet ist, eine fahrplanmäßige Strecke zu befahren, obwohl diese Strecke gesperrt ist?
Warum darf der Fahrer keine eigene Initiative ergreifen und im Falle der Sperrung einer fahrplanmäßigen Strecke die beschilderte Umleitung benutzen, um die Fahrgäste dadurch rechtzeitig an die Anschlußzüge bringen zu können, was wiederholt unmöglich war?
Besteht zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Straßenbauverwaltung keine Absprachepflicht über Straßensperrungen?
Die Fragen werden im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet.
Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 18. März 1966 lautet:
Eine gesperrte Straße darf auch von einem Bahnbusfahrer nicht befahren werden, es sei denn, daß hierfür eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Der Bahnbusfahrer darf von dem ihm laut Fahrplan vorgeschriebenen Fahrweg andererseits nur abweichen, wenn dieser gesperrt und durch Umleitungsschilder ein anderer Fahrweg vorgezeichnet ist. Eine eigene Initiative des Fahrers kommt nur bei Unfällen und Katastrophenfällen in Betracht.
Eine Absprachepflicht zwischen der Bundesbahn und der Straßenverwaltung über Straßensperrungen besteht nicht. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat mir mitgeteilt, daß die Deutsche Bundesbahn von der am 4. März 1966 wirksam gewordenen Straßensperrung auf der Strecke Saulgau-Aulendorf seitens der Landesstraßenverwaltung nicht unterrichtet worden ist. Normalerweise werden Straßensperrungen nur durch Verkehrsschilder sowie durch den Rundfunk oder die Zeitung bekannt gegeben.
Ich rufe die drei Fragen XIV/33, XIV/34 und XIV/35 des Abgeordneten Ramms auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, obwohl ihnen nach den Verkehrsnovellen von 1961 die Überwachung der Binnenschiffahrtstarife übertragen worden ist, effektiv nicht in der Lage sind, die Tarifüberwachung durchzuführen, da ihnen nicht die Möglichkeit gegeben ist, Einsicht in die Buchführung der verladenden Wirtschaft zu nehmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. T. fingierte Kreditrechnungen an holländische Tochtergesellschaften der verladenden Wirtschaft ausgestellt werden, die die Frachten erheblich senken?
Was gedenkt die Bundesregierung bei Bejahung der Frage XIV/34 zu tun, um den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen eine bessere Möglichkeit zur Überwachung für die Einhaltung der Tarife zu verschaffen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 18. März 1966 lautet:
Zu Frage XIV/33:
Der Umfang der Prüfungsberechtigung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen ist seit dem 1. Oktober 1953 unverändert geblieben. Er ist im Binnenschiffsverkehrsgesetz nicht abgegrenzt, sondern richtet sich daher nach den allgemeinen Rechtsvorschriften.
Die Rechtsprechung vertritt hierbei den Standpunkt, daß die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen ein Recht auf Einsichtnahme bzw. Nachprüfung nur haben, „falls sie dieses im Hinblick auf bestimmt zu bezeichnende Vorgänge verlangen" ({0}). Die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen haben danach nicht das Recht, ohne hinreichende Anhaltspunkte nach Rechtsverstößen Ausschau zu halten.
Zu Frage XIV/34:
Diese Frage ist mit Nein zu beantworten.
Zu Frage XIV/35:
Wegen der Beantwortung der vorhergehenden Frage entfällt eine Antwort auf diese Frage.
Ich rufe die Frage XIV/36 des Abgeordneten Lampersbach auf:
Welche Maßnahmen sind erwogen, um die Gefahren, die durch den schienengleichen Übergang der B 233/Köln-Mindener Bahn ({1}) entstehen, zu beseitigen?
Herr Kollege, der schienengleiche Bahnübergang in Kamen im Zuge der Bundesstraße 233 ist mir sehr wohl bekannt. Ich habe mich schon zweimal an Ort und Stelle in Beratungen mit den zuständigen Stellen eingeschaltet, um so bald als möglich den Bau einer Straßenüberführung herbeizuführen. Sie wissen aber, daß diese Straßenüberführung nicht im Zuge der Straße, sondern im Zuge einer Verlegung der Straße erfolgen soll, so daß sich dadurch sehr erhebliche Schwierigkeiten bei der Planung ergeben haben. Wir sind durchaus bereit, nach Abschluß der planerischen und verfahrensmäßigen Vorbereitungen und nach Abstimmung mit der Bundesbahn die Bauarbeiten anlaufen zu lassen; denn ich habe für die als sehr dringlich anerkannte Maßnahme schon seit 1964 Mittel im Haushalt bereitgestellt. Die weiteren Vorbereitungen der Maßnahme liegen aber nun auf Grund einer Vereinbarung, die seinerzeit festgelegt worden ist, bei der Stadt Kamen selbst. Diese hat inzwischen die Bearbeitung des ausführungsreifen Entwurfs einem Ingenieurbüro übertragen. Wir erwarten, daß uns der Vorschlag möglichst bald zugeleitet wird.
Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Minister, ist bei einer Höherlegung an eine Aufständerung oder Aufschüttung gedacht?
Das hängt ganz davon ab, was das Ingenieurbüro vorschlägt. Ich möchte dazu abschließend noch nichts sagen. Wir haben seinerzeit nicht an einen Damm gedacht, weil ein Damm in der Stadt natürlich nicht günstig ist.
Herr Abgeordneter Brück!
Herr Bundesminister, darf ich in diesem Zusammenhang fragen, ob Sie zufällig die Höhe der Kosten nennen können, die aufgewendet werden müßten, um alle schienengleichen Kreuzungen zu beseitigen.
Herr Kollege Brück, wir haben immer von einem Betrag von etwa 3 Milliarden DM gesprochen. Ich will aber nicht unbedingt sagen, daß diese Zahl, die einmal vor zwei Jahren ermittelt worden ist, heute noch zutrifft, zumal man bei der Beseitigung einer Reihe von derartigen schienengleichen Übergängen heute aufwendigere Maßnahmen wünscht, als sie ursprünglich vorgesehen waren.
Ich rufe nun noch die Fragen auf der Drucksache V/428 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Die erste Frage stellt der Abgeordnete Dr. Häfele:
Treffen Meldungen zu, daß sich der Bau der Bundesautobahn Stuttgart - Westlicher Bodensee aus finanziellen Gründen verzögert?
Herr Präsident, auch hier darf ich bitten, die Fragen des Herrn Kollegen Häfele zusammen beantworten zu dürfen, wenn Herr Kollege Häfele einverstanden ist.
({0})
- Danke sehr.
Ich rufe also noch die Fragen II/2 und II/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Häfele auf:
Bis wann ist mit der Fertigstellung der Bundesautobahn Stuttgart - Westlicher Bodensee zu rechnen?
Bis wann ist mit der Fertigstellung der Bundesautobahn Lindau - Westlicher Bodensee zu rechnen?
Angaben über eine Verzögerung des Baus der Autobahn Stuttgart-Westlicher Bodensee auf Grund von Finanzierungsschwierigkeiten hat die Industrie- und Handelskammer Konstanz gegenüber der Presse gemacht. Wie sie dazu kommt, kann ich nicht übersehen; denn der Baubeginn der Strecke war stets für den dritten Vierjahresplan vorgesehen. Mit ihrer durchgehenden Fertigstellung konnte immer nur im Laufe des vierten Vierjahresplans gerechnet werden, wobei einzelne Teilstrecken selbstverständlich unmittelbar nach ihrer Fertigstellung dem Verkehr übergeben werden, wie das bisher auch sonst geschieht. Nicht in erster Linie finanzielle Schwierigkeiten, sondern vielfach Schwierigkeiten in Planung, Planfeststellung und Grunderwerb behindern den Beginn der Bauarbeiten. Der Stand dieser Arbeiten auf der genannten Strecke ist zur Zeit so, daß wir bemüht sind, die Linienführung nach § 16 des Fernstraßengesetzes in der nächsten Zeit bestimmen zu können. Denn dann erst können die Planfeststellungen folgen.
Für die Ost-West-Verbindung Lindau-westlicher Bodensee sind gegenwärtig erst die erforderlichen Voruntersuchungen im Gange. Es ist deshalb verfrüht, schon jetzt Termine für Baubeginn oder Fertigstellung dieses Streckenabschnittes zu nennen.
Ganz allgemein darf ich zu den Schwierigkeiten bei der Finanzierung neuer Straßenbaumaßnahmen, wozu ja diese beiden Projekte gehören, sagen, daß die Kürzungen der Straßenbaumittel im Haushalt 1965 durch Ausbleiben von Kreditmitteln in Höhe von 100 Millionen DM und 1966 durch Streichung von 100 Millionen DM und durch die Ungewißheit über die im Rahmen des Haushaltssicherungsgesetzes in den Haushalt hineingekommenen Kreditmittel in Höhe von 250 Millionen DM, zusammen also 450 Millionen DM, nicht ohne Auswirkungen auf die Einhaltung der gesteckten Bauziele bleiben können. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel müssen in erster Linie für die Fortführung von bereits angelaufenen Maßnahmen verwendet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Kreditmittel, von denen ja hier 250 Millionen DM in diesem Jahr „im Feuer" stehen, nur für den Autobahnbau zur Verfügung stehen, so daß ihre Kürzung usw. auch ausschließlich den Autobahnbau betrifft, nicht den Bundesstraßenbau im Zuge der Bundesfernstraßen.
Herr Bundesminister, handelt es sich bei diesen beiden Verbindungen um Bundesautobahnen im klassischen Sinne oder um sogenannte autobahnähnliche Verbindungen?
Es handelt sich um Autobahnen im klassischen Sinne.
Bitte, Herr Abgeordneter!
Was ist der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen?
Wenn Sie die Gesetze kennten, die wir erlassen haben, würden Sie nicht danach fragen, Herr Kollege. Ich empfehle also, einmal die hier einschlägigen Gesetze zu überprüfen.
({0})
Wir haben seinerzeit 1955/56 für den Autobahnbau drei Stufen vorgesehen, und es ist gesagt worden, daß die notwendigen weiteren Autobahnbauten, die sich über die ersten zwei Stufen hinaus ergeben, jeweils mit Zustimmung des Herrn Bundesfinanzministers als Autobahnen festgelegt werden. Es ist nun so, daß die Länder den Wunsch haben, Strecken, die später einmal unter allen Umständen Autobahnen werden müssen, gleich als Autobahnen auszuweisen, damit sie eben nicht zu Lasten der Mittel der Bundesstraßen begonnen werden müssen. Trotzdem haben wir das gelegentlich getan, weil wir mit dem Herrn Bundesfinanzminister erst später
zu einer Klärung hinsichtlich der Aufstufung dieser Strecken zu Autobahnen und damit ihrer Finanzierung aus den Autobahntiteln gekommen sind.
Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Häfele!
Herr Bundesminister, man kann also nicht sagen, daß der Bau einer Straße, die als klassische Autobahn eingestuft wird, finanziell schneller abzuwickeln ist als im anderen Fall?
Darüber kann man verschiedener Meinung sein. Als wir noch damit rechnen konnten, die Mittel als Kredite über die Öffa mit Sicherheit für die Autobahn zur Verfügung gestellt zu bekommen, waren die als Autobahn nachgewiesenen Straßen in ihrer Finanzierung mindestens so gut gestellt wie die Bundesstraßen. Da aber jetzt, wie Sie wissen, seit dem vorigen Jahr Schwierigkeiten bestehen, die grundsätzlich vorgesehene Bedienung der Autobahnbauten mit etwa 10 % durch Aufnahme von Krediten rechtzeitig zu ermöglichen, ergeben sich eben Schwierigkeiten beim Autobahnbau, die den Bundesstraßenbau nicht betreffen, weil dieser nicht von Kreditmitteln abhängig ist.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe die Frage XI/1 des Abgeordneten Buschfort auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach im Jahre 1965 nicht verkaufte Butter ausgepackt, neu verformt und neu verpackt, d. h. also auch mit neuem Ausformdatum von 1966 versehen, wieder in den Handel gebracht wird?
Herr Abgeordneter, in Berlin ist von Ausformstellen ausgeformte Butter, die aus dem Jahre 1965 stammt, Anfang 1966 ausgepackt und tatsächlich mit dem Ausformdatum 1966 versehen worden. Der Herr . Senator für Wirtschaft und Kredit - Abteilung Ernährung - der Stadt Berlin wird Schritte gegen eine solche Neuausformung von ausgeformter Butter unternehmen.
Herr Abgeordneter Buschfort zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, glauben nicht auch Sie, daß die wiederholte Ausformung und die Kennzeichnung mit einem neuen Tagesstempel eine erhebliche Irreführung der Verbraucher darstellt?
Diese Manipulation ist selbstverständlich unzulässig. Die Vorschrift über die offene Angabe des Ausformdatums dient vor allen Dingen dem Schutz des Verbrauchers. Er soll in der Lage-sein, festzustellen, wie alt die Butter seit der Ausformung ist.
Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß die von Ihnen angekündigten Maßnahmen des Senats ausreichen, oder müßten auch von seiten des Bundes Regelungen getroffen werden, um diese Verfehlungen zu unterbinden?
Wenn die Maßnahmen nicht ausreichen, werden wir Überlegungen anstellen, was in dieser Richtung zu tun ist.
Wollen Sie eine Zusatzfrage stellen, Herr Logemann?
Herr Staatssekretär, ist der Verbraucher durch diese Umdatierung, die ich natürlich nicht bejahe, qualitätsmäßig geschädigt worden?
Ich glaube, das ist nicht die Frage, sondern hier handelt es sich darum, daß der Verbraucher ein Recht hat, ehrlich unterrichtet zu werden.
({0})
Keine weitere Frage. Ich rufe die Frage XI/2 des Abgeordneten Logemann auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verwendung der amtlichen Viehzählungsergebnisse für die Beitragsberechnungen zu den Viehseuchen-Entschädigungskassen die Viehhalter veranlassen könnte, weniger Tiere als tatsächlich vorhanden anzugeben?
Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage mit Ja. Ich möchte dazu zusätzlich sagen: Ich hoffe, daß die Landwirtschaft die Bedeutung richtiger und brauchbarer Viehzählungsergebnisse für die Marktübersicht und Marktpolitik der Bundesregierung erkennt und nicht zuletzt in ihrem eigenen Interesse richtige Angaben machen wird.
Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, da Sie meine Frage mit Ja beantworten, habe ich die Zusatzfrage: Ist die Verwendung amtlicher Viehzählungsergebnisse für die hohen finanziellen Beiträge, die künftig eine intensive Bekämpfung der Tierseuchen von den Tierhaltern verlangt, überhaupt mit den Bemühungen um die genaue Erfassung der Tierbestände vereinbar?
Herr Abgeordneter, jetzt ist wohl die Beantwortung der zweiten Frage notwendig.
Ich rufe die Frage XI/3 des Abgeordneten Logemann auf:
Für welche weiteren behördlichen Maßnahmen werden Einzelangaben der Viehhalter bei den Viehzählungen verwendet?
Nach § 6 des Viehzählungsgesetzes dürfen die Einzelangaben der Viehhalter neben der in Ihrer ersten Frage bereits erwähnten Berechnung der Beiträge zu den öffentlichen Viehseuchen-Entschädigungskassen nur noch für behördliche Maßnahmen zur Durchführung des Tierschutzgesetzes und des Viehseuchengesetzes sowie für die Berechnung der öffentlichen Dasselbekämpfungsgebühren verwendet werden.
Herr Staatssekretär, aber gerade daraus ergibt sich jetzt doch die Gefahr ungenauer Angaben. Daher meine Frage: Wären Sie bereit, durch eine Vorlage zu entsprechenden gesetzlichen Änderungen sicherzustellen, daß die Unterlagen der amtlichen Viehzählung nur noch für statistische Zwecke Verwendung finden?
Ich glaube, es wäre nicht zweckmäßig, im Augenblick derartigen Überlegungen nachzugehen, da wir mit Vorhaben der EWG zu rechnen haben. Wir sollten diese erst abwarten.
Ich rufe die Frage X114 des Abgeordneten Logemann auf:
Sind Vorbereitungen im Gange, um in den Mitgliedstaaten der EWG die Viehbestände zu bestimmten Terminen zu zählen und darauf Vorhersagen über die Marktentwicklung aufzubauen?
Zur Zeit finden Beratungen in der EWG über gemeinsame Erhebungen, und zwar zunächst nur der Schweinebestände, statt. Die Beratungen könnten sich später auch auf die gemeinsame Erhebung der Bestände anderer Vieharten erstrecken. Der von der EWG-Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf sieht Richtlinien über die Erhebung der Schweinebestände nach einheitlichen Merkmalen als Unterlage für eine Vorhersage über die Marktbeschickung mit Schlachtschweinen vor. Die Besprechungen, die Ende Juni 1964 begannen, wurden durch die EWG-Krise unterbrochen und am 11. März 1966 wieder aufgenommen.
Herr Abgeordneter Logemann!
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, bis wann mit genauen Viehzählungsergebnissen in den EWG-Ländern gerechnet werden kann?
Es ist sehr schwierig, diese Frage zu beantworten. Es bedarf zunächst der Festlegung der Kriterien, nach denen vorgegangen werden soll. Sie wissen, in welchem Maße Kommission und Rat überlastet sind. Eine Prognose, wie Sie sie wünschen, könnte man erst geben, wenn die Bestimmungen der EWG verabschiedet sind.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, den deutschen Landwirten laufend Informationen über die ermittelten Viehbestände in den Partnerländern zu geben, damit eine Marktvorschau möglich ist und man zu Marktprognosen kommen kann, wie das Herr Professor Hanau kürzlich vorgeschlagen hat?
Ich bejahe Ihre Frage. Sobald vernünftige Ergebnisse vorliegen, ist es sicher dringend erforderlich, sie zu veröffentlichen.
Frage XI/5 des Abgeordneten Reichmann:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Tabakversteigerungen der Ernte 1965 für Zigarrengut nur ein Durchschnittspreis von 215 DM je Zentner erzielt werden konnte, mitverursacht durch die Zollsenkungen gegenüber den Drittländern?
Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt. Nach dem Bericht des Bundesverbandes deutscher Tabakpflanzer vom 3. Februar 1965 ergibt sich ein Durchschnittserlös von 215,30 DM je Zentner Zigarrengut der Ernte 1965. Die inzwischen eingetretenen Zollsenkungen dürften hierauf nicht ohne Einfluß geblieben sein.
Frage XI/6 des Abgeordneten Reichmann:
Ist die Bundesregierung bereit, für den unter XI/5 dargelegten Mindererlös wieder eine Beihilfe für die Tabakerzeuger zu gewähren?
Die Bundesregierung erwägt, einen Förderungsbeitrag zu gewähren. Hierüber haben bereits informative Gespräche mit einzelnen Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen stattgefunden. Im übrigen hat mein Haus die Herren Minister der beteiligten Länder um Stellungnahme gebeten, zumal der vom Bundesverband beantragte Förderungsbeitrag von 40 DM je Zentner Zigarrengut als sehr hoch erscheint.
Herr Abgeordneter Reichmann!
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, angesichts der bevorste1484
henden Tabakregelung in der EWG diese Sonderkultur, die für die Existenz von Tausenden von Familienbetrieben entscheidend ist, in der jetzt noch kurzen Übergangszeit unter allen Umständen durchzuhalten?
Die Bundesregierung hat ihr Interesse für die Situation der Tabakpflanzer seit eh und je durch Taten bekundet, und sie wird das auch weiter tun.
Frage XI/7 des Abgeordneten Reichmann:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß über das französische Tabakmonopol die französische Tabakernte im Vergleich zu den Tabakpreisen der Drittländer mit 184 DM je Zentner subventioniert wurde, vermutlich um eine gute Ausgangsbasis für die EWG-Tabakmarktregelung zu schaffen?
Die kaufmännischen Überlegungen der französischen Monopolverwaltung sind für mich im einzelnen nicht überprüfbar. Ihre Feststellungen, Herr Abgeordneter, beruhen offenbar auf den Gedankengängen, die ein Sachverständiger der Zigarettenindustrie in Fachzeitschriften veröffentlicht hat. Die Zahlenangaben decken sich jedoch nicht ganz mit denen der Veröffentlichung. Ob und inwieweit die dort vertretenen Gedankengänge im Rahmen einer noch zu verabschiedenden EWG-Regelung realisiert werden, müssen die kommenden Verhandlungen ergeben. Ich bin der Ansicht, daß die Qualität des deutschen Tabaks einen Vergleich mit billigsten Drittlandstabaken nicht rechtfertigt.
Herr Abgeordneter Reichmann!
Herr Staatssekretär, sind Presseberichte zutreffend, daß nach der Konzeption der EWG-Kommission für eine künftige Tabakregelung die Bundesregierung über den EWG-Agrarfonds mehr einbezahlen müßte, als die ganze deutsche Tabakernte wert ist?
Die darüber in der Öffentlichkeit kursierenden Gerüchte entsprechen nicht den Tatsachen. In den Diensten der Kommission ist noch keine abschließende Meinungsbildung erfolgt. Ich habe mich erst vor 14 Tagen mit einem der Präsidenten der Kommission darüber unterhalten. Es ist auch in absehbarer Zeit noch nicht mit einem Vorschlag zur Tabakmarktordnung zu rechnen.
Keine weitere Frage. Frage XI/8 des Abgeordneten Sander:
Wird die Bundesregierung bei den Beratungen im EWG-Ministerrat über die gemeinsame Zuckermarktordnung im Sinne des Bundestagsbeschlusses vom 25. Mai 1965 daran festhalten, daß bei der Preisangleichung ein Erzeugermindestpreis für Zuckerrüben erreicht wird, der den jetzt in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Stand nicht unterschreitet?
Herr Abgeordneter, die deutsche Delegation wird sich bei den Verhandlungen in Brüssel dafür einsetzen, daß der künftige gemeinsame Mindestpreis für Zuckerrüben dein derzeitigen Preisstand in der Bundesrepublik entspricht.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung in Anbetracht dessen, daß ein EWG-Preisdiktat auf uns zukommt und daß seitens des Staatssekretärs Lahr zu diesem Problem auch schon in negativer Form Stellung genommen worden ist, bereit, bei Unterschreitung des zur Zeit auf Gestehungskosten kalkulierten Preises nun endgültig Nein zu sagen zu jeder weiteren Vorleistung, wie das ja nicht zuletzt auch der Bundeskanzler auf dem Deutschen Bauerntag in Düsseldorf zugesagt hat?
Die Haltung der Bundesregierung ist derzeit festgelegt durch eine Vereinbarung, die sie mit der italienischen Regierung getroffen hat und die ihren Niederschlag in einem Arbeitspapier gefunden hat, das die italienische und die deutsche Delegation im Rat eingebracht haben. Ob und inwieweit die italienische und die deutsche Regierung auf Grund des neuen Vorschlags der Kommission ihre Haltung ändern, kann ich heute nicht sagen. Ich möchte dazu auch bewußt nicht Stellung nehmen. Vertreter der italienischen Regierung werden am Mittwoch nächster Woche bei uns sein, um die gemeinsame Haltung mit uns zu beraten.
Herr Abgeordneter Sander!
Ist angesichts der großen Bedeutung des deutschen Zuckerrübenbaus die Bundesregierung bereit, falls sie ihren Standpunkt in Brüssel nicht durchzusetzen in der Lage ist, die Probleme noch einmal hier im Parlament zu erörtern?
Das ist eine Frage, für deren Beantwortung ich nicht zuständig bin. Sie unterliegt vielmehr einer Entscheidung des Kabinetts. Ich darf im übrigen darauf hinweisen, daß die Bundesregierung in enger und ständiger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Rübenproduzenten, der Zuckerfabriken und des Zuckerhandels steht und daß zwischen diesen drei beteiligten Seiten und der Bundesregierung bezüglich des bisherigen Vorgehens und der zukünftigen Absichten völlige Übereinstimmung besteht.
Herr Abgeordneter Ertl!
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung der Überzeugung ist, in Brüssel den jetzigen Zuckerrübenpreis durchsetzen zu können?
Es ist sehr schwer, Prophezeiungen zu machen. Ich darf Sie aber darauf aufmerksam machen, daß man nach Ansicht der Rübenproduzenten eher am Preis etwas nachlassen sollte, wenn man dadurch für eine lange Zeit eine feste Kontingentssicherung bekommt. Die Einstellung der italienischen und der deutschen Regierung wird also weitgehend davon abhängen, in welcher Form und für welche Zeitdauer wir die Kontingentierung des Zuckerrübenbaus durchsetzen.
Herr Abgeordneter Ertl!
Aus Ihrer Antwort darf ich entnehmen, daß Sie mit den Zuckerrübenproduzenten weitgehend verhandelt haben und daß sie Ihnen gegenüber erklärt haben, sie seien gegebenenfalls bereit, beim Preis nachzugeben.
Das habe ich nicht gesagt. Das können Sie aus meinen Ausführungen auch nicht herauslesen. Angesichts der bevorstehenden Besprechungen mit Vertretern der italienischen Regierung bin ich auch nicht bereit, die Karten weiter aufzudecken.
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Herr Logemann!
Herr Staatssekretär, werden die französischen Forderungen auf Revision der NATO Rückwirkungen bei unseren EWG-Partnern in bezug auf die Verhandlungen über eine gemeinsame Zuckermarktordnung haben?
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Die Probleme der NATO gehören nicht zur Zuständigkeit meines Ressorts. Ich kann Ihnen dazu keine Antwort geben.
Herr Logemann!
Herr Staatssekretär, wird das Verhalten Frankreichs zur NATO die deutsche Bundesregierung veranlassen, die Aufrechterhaltung des deutschen Erzeugerpreises für Zuckerrüben und die entsprechenden Produktionsziele für den Anbau von Zuckerrüben mit besonderem Nachdruck zu verlangen?
Herr Abgeordneter, diese Frage geht weit über die ursprüngliche Frage hinaus. Ich lasse sie nicht zu.
Ich rufe die Frage XI/9 des Abgeordneten Ertl auf:
Werden im Bundesernährungsministerium Erwägungen darüber angestellt, ob landwirtschaftlichen Betrieben Umstellungen von
der Milchproduktion auf die Rindermast durch bestimmte Förderungsmaßnahmen erleichtert werden sollen?
Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage mit Ja.
Herr Staatssekretär, darf ich dann in diesem Zusammenhang fragen, ob besondere Pläne vorliegen, die Milchviehhaltung durch sogenannte Stillegungsprämien bei den Kleinbetrieben auf die Dauer weitgehend zu beseitigen?
Es liegen keine Pläne vor. Aber es ist selbstverständlich, daß in meinem Haus alle nur denkbaren Möglichkeiten geprüft und durchgerechnet werden. Die deutsche Landwirtschaft muß sich darüber im klaren sein, daß sie bei steigender Milchproduktion und stagnierendem Milchverbrauch den von ihr und auch von der Bundesregierung für notwendig gehaltenen Preis nur halten kann, wenn es eine Möglichkeit gibt, die Rindfleischproduktion zu fördern und die Milchproduktion zu bremsen.
Herr Abgeordneter Ertl!
Darf ich Sie auf Grund Ihrer Antwort fragen, ob Sie bereit sind, diese Pläne, die in Ihrem Hause erwogen werden, in Einzelheiten hier im Hause bekanntzugeben, und darf ich Sie weiter fragen, ob es sich dabei um Pläne Ihres Hauses oder um Pläne des Staatssekretärs handelt.
In einem ordentlichen Ministerium gibt es keine Pläne eines Staatssekretärs, sondern Überlegungen des gesamten Hauses, die jederzeit dem Minister zur Kenntnis gegeben werden.
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Es ist selbstverständlich, daß in dem Moment, in dem diese Überlegungen Gestalt annehmen, der Ernährungsausschuß unterrichtet und befragt wird.
Herr Abgeordneter Kühn!
Herr Staatssekretär, besteht nicht die Gefahr, daß, wenn man hier zu detailliert Einzelheiten möglicher Verhandlungen vorausnimmt, die Position unserer Verhandlungsführer in der EWG geschwächt wird?
Ich danke Ihnen für diese Frage, weil Sie mir dadurch die Gelegenheit geben, ausdrücklich zu betonen, daß diese Gefahr besteht.
({0})
Herr Abgeordneter Sander!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß sich der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in vielen Fachblättern der Landwirtschaft distanziert hat und erklärt hat, es beständen keinerlei Pläne in dieser Hinsicht? Falls Ihnen das bekannt ist, frage ich Sie: Warum wird dann nicht von seiten des Ministeriums auf Grund der Mitteilung in den Fachblättern hier energisch dagegen Stellung genommen?
Der Herr Bundesminister Höcherl hat mit Recht erklärt, daß keine Pläne bestehen. Solange wir Überlegungen und Rechnungen anstellen, kann man nicht von Plänen sprechen. Ich habe vorhin gesagt: sobald diese Überlegungen Gestalt annehmen und zu einem Plan werden, wird der Ernährungsausschuß unterrichtet und um seine Meinung gefragt werden.
Herr Abgeordneter Logemann.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung bei ihren eventuellen Überlegungen, von Milcherzeugung auf Rindermast umzustellen, berücksichtigen, daß die Umstellung von Milcherzeugung auf Rindermast dadurch erschwert ist, daß eine verstärkte Rindermast auch zusätzliche Kälber und mithin auch eine gewisse Anzahl von Milchkühen verlangt und daß mit jedem Kalb zwangsläufig etwa 2000 1 Milch auf den Markt kommen?
Die Experten sind zur Zeit dabei, zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, auch in Deutschland die Ammenkuhhaltung und andere Verfahren einzuführen. Ich glaube, es würde zu weit gehen, wenn ich auf die Einzelheiten der Rindermast, ihre Ursachen, ihre Gründe und ihre Möglichkeiten hier eingehen sollte.
Herr Abgeordneter Logemann.
Herr Staatssekretär, halten Sie nicht die Ammenkuhhaltung für eine sehr extensive Form der Rindviehhaltung?
Die Frage, ob die Ammenkuhhaltung extensiv ist, hängt vom Rinderpreis ab. Je höher der Rinderpreis ist, um so weniger ist die Ammenkuhhaltung eine extensive Viehhaltung.
Ich habe den Eindruck, daß die Frage ausreichend breitgetreten ist. Ich lasse keine weitere Frage zu.
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Ich rufe die Frage XI/10 des Herrn Abgeordneten Fellermaier auf:
Teilt die Bundesregierung die von der Weltgesundheitsorganisation in Genf ausgesprochene Befürchtung, wonach die Tollwutseuche im Vordringen sei?
Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt. Auch in der Bundesrepublik Deutschland hat die Tollwut, nachdem sie in den Jahren 1950/51 von Osten her eingeschleppt wurde, eine ständige Ausbreitung erfahren, Das Charakteristikum der gegenwärtigen Seuchenlage in Deutschland liegt darin, daß im Gegensatz zu früheren Seuchenzügen der Fuchs der Träger und Verbreiter der Seuche geworden ist. Ähnliche Beobachtungen über eine allmählich zunehmende Verbreitung der Tollwut, vornehmlich unter verschiedenen wildlebenden Tierarten, werden auch in zahlreichen anderen Ländern gemacht. Angesichts der überwiegenden Erkrankung von Wildtieren kann daher ein weiteres Vordringen der Tollwut nicht ausgeschlossen werden.
Herr Abgeordneter Fellermaier.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Sie mit dem Bericht der Weltgesundheitsorganisation vom 28. Februar übereinstimmen, daß die Legung von Seuchensperren durch Gift und Gas das beste Mittel wäre, die Tollwut zu bekämpfen.
Ich bitte um Entschuldigung, Herr Abgeordneter, daß ich diese Frage nicht beantworten kann, und bitte, mir Gelegenheit zu geben, sie schriftlich zu beantworten.
Herr Abgeordneter Fellermaier!
Herr Staatssekretär, darf ich eine zweite Frage stellen. Würden Sie in dem schriftlichen Bericht die Tatsache berücksichtigen, daß die Seuchenbekämpfung in den Bundesländern verschieden gehandhabt wird, daß beispielsweise in Baden-Württemberg Erfolge mit der Gasbekämpfung erzielt worden sind, während sie in Bayern nach wie vor gesetzlich verboten ist, und wäre die Bundesregierung bereit, in ihre Überlegungen eine einheitliche Bekämpfung in allen Bundesländern mit einzubeziehen?
Herr Abgeordneter, für die Veterinärmaßnahmen
sind die Länderregierungen zuständig. Die Bundesregierung wird alles tun, um gleichmäßige Maßnahmen im Bundesgebiet durch eine Harmonisierung, ich will mich vorsichtig ausdrücken, zunächst der Auffassungen der einzelnen Veterinärverwaltungen sicherzustellen.
Frage XI/11 des Abgeordneten Fellermaier:
Verfügt die Bundesregierung über Erfahrungen, welche Bekämpfungsmethoden bei der Eindämmung der Tollwut am wirksamten sind?
Die staatliche Bekämpfung der Tollwut richtet sich nach den Vorschriften des Viehseuchengesetzes von 1909. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sowie die Ausführungsvorschriften haben sich für die Bekämpfung der Tollwut bei Haustieren als voll wirksam und ausreichend erwiesen. Da sich jedoch wildlebende Tiere Maßregelungen nach den viehseuchenrechtlichen Bestimmungen naturgemäß entziehen, muß die Bekämpfung der Tollwut unter den Wildtieren auf Reduzierung der entsprechenden Virusträger und -überträger ausgerichtet werden. Zur Erreichung dieses Zieles wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund jagdgesetzlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften die Begasung der Baue und die nachhaltige Bejagung der Füchse und Dachse durchgeführt.
Herr Abgeordneter Fellermaier!
Herr Staatssekretär, Sie sagten eben: Begasung der Fuchsbaue. Darf ich Sie nochmals fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß diese in Bayern verboten ist und daß das im bayerischen Allgäu zu einer starken Beunruhigung hinsichtlich des Weideauftriebs führt, nachdem eben dort die Tollwut stärker in Erscheinung tritt?
Ich lasse mir soeben sagen, daß Verhandlungen mit Bayern - und auch mit anderen Ländern - stattgefunden haben, um zu einheitlichen Bekämpfungsmaßnahmen zu kommen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Frage XV/1 des Abgeordneten Dr. Meinecke:
Werden bei der Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Heilpraktiker gemäß der Ersten und Zweiten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz aus den Jahren 1939 und 1941 hinreichende Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie vorausgesetzt und geprüft?
Herr Präsident, darf ich die drei Fragen zusammen beantworten, wenn der Herr Abgeordnete einverstanden ist?
Sind Sie einverstanden?
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Dann rufe ist auch die Fragen XV/2 und XV/3 des Abgeordneten Dr. Meinecke auf:
Erstreckt sich die Überprüfung der Heilpraktiker lediglich darauf, daß sie geistig normal sind, die Volksschule erfolgreich abgeschlossen haben und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind?
Werden die Prüfungen und Überprüfungen der Heilpraktiker seitens der Gesundheitsbehörden und Gesundheitsämter in den deutschen Bundesländern nach einheitlichen Richtlinien und Maßstäben durchgeführt?
Die Überprüfung des Antragstellers vor Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erstreckt sich auf die Feststellung, ob der Antragsteller soviel heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, daß eine Ausübung der Heilkunde durch ihn nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird.
Eine Überprüfung der in Ihrer zweiten Frage allein genannten Kriterien genügt also nicht.
Es werden auf den von Ihnen genannten Gebieten der Anatomie, Physiologie und Pathologie, aber auch auf anderen Gebieten, gewisse Kenntnisse erwartet, solche nämlich, die eine Gefährdung des Patienten ausschließen.
Die Überprüfungen der Antragsteller werden in den deutschen Bundesländern nach landesrechtlichen Bestimmungen vorgenommen, die zwar Ähnlichkeiten aufweisen, aber nicht in allen Einzelheiten übereinstimmen.
Herr Abgeordneter Dr. Meinecke!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen: Hat nun das Erste Deutsche Fernsehprogramm in der Sendung „Zum Heilen berufen" und in dieser Sendung der Präsident des Deutschen Ärztetages, Herr Professor Fromm, bewußt die deutsche Öffentlichkeit irregeführt - wie die Heilpraktiker behaupten -, oder entsprechen die Darstellungen der Heilpraktiker in ihrem Fachorgan nicht der Wahrheit?
Herr Abgeordneter, ich kenne die Sendung des Deutschen Fernsehens nicht; aber ich kenne Herrn Präsidenten Fromm und will ihm nicht unterstellen, daß er die deutsche Öffentlichkeit getäuscht hat.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß der Herr Präsident des Deutschen Ärztetages, Professor Fromm, in dieser Fernsehsendung behauptet hat, die Heilpraktiker würden lediglich daraufhin überprüft, daß sie geistig normal seien, die Volksschule erfolgreich abgeschlossen hätten und lediglich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte seien?
Wenn Herr Präsident
Fromm - ich habe, wie ich schon sagte, diese Fernsehsendung nicht gesehen - dies gesagt haben sollte, so hatte er wohl die Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes von 1939 nicht gegenwärtig, die ausdrücklich eine Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt vorsehen, und zwar dahin gehend, daß die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeutet.
Herr Dr. Meinecke!
Herr Staatssekretär, ist das Bundesgesundheitsministerium im Hinblick auf eine gewisse Beunruhigung in der Bevölkerung auf Grund dieser Sendung bereit, sich das Exposé dieser Sendung zu besorgen und zu versuchen, den Tatbestand klarzustellen?
Ich will das gern tun; aber ich kann Ihnen nicht zusagen, daß mein Ministerium daraufhin weitere Maßnahmen ergreifen wird. Die Freiheiten, die das Heilpraktikergesetz von 1939 vorsieht, verpflichten den Staat - ich möchte es ganz allgemein sagen - nicht nur zu Kontrollen und zu Verboten, sondern auch zu einem gewissen Schutz des vom Staat erlaubten Berufes. Dieser Schutz kann nur preisgegeben, und gesetzliche Maßnahmen in Richtung auf eine Einschränkung dieser Freiheiten können nur gerechtfertigt werden, wenn ernste Mißstände nachgewiesen sind. Ich habe Ihren Worten bisher nicht entnehmen können, daß Herr Präsident Fromm oder ein anderer in dieser Fernsehsendung solche Mißstände dargetan hätte.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke.
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung ihre Zusagen vom Dezember 1950, vom Juni 1952 und vom April 1953, das Berufsrecht der Heilpraktiker gesetzlich neu zu regeln, noch aufrecht, oder scheint es im Augenblick sinnvoller zu sein, es bei den üblichen Länderregelungen zu belassen?
Das Gesetz von 1939 gilt als Bundesrecht weiter. Es wird von den Ländern ausgeführt. Ich habe bisher von den obersten Landesgesundheitsbehörden keine Mitteilungen erhalten und habe auch keine eigenen Feststellungen treffen können in der Richtung, daß eine Änderung des derzeitigen gesetzlichen Zustandes notwendig sei.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke.
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung tür die Heilpraktiker nunmehr für erträglich, daß nach einigen Ministerialanweisungen die Erlaubnis zur Ausübung dieser Tätigkeit nur „widerruflich erteilt wird, und zwar mit der Begründung einer in Aussicht stehenden bundeseinheitlichen Regelung", wie das beispielsweise im Erlaß des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1951 erkennbar ist
Ich kenne diesen Erlaß nicht. Ich kann nur bestätigen, daß an eine bundeseinheitliche Regelung - wir haben sie ja im Gesetz; es könnte sich also nur um die Ausführungsvorschriften handeln - nicht gedacht ist. Es fehlt im Gesetz eine Ermächtigung zum Erlaß bundeseinheitlicher Richtlinien für die Überprüfung, und wir haben auch nicht die Absicht, eine solche Ermächtigung durch eine Novellierung des Gesetzes zu schaffen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kühn.
Herr Staatssekretär, irre ich mich, wenn ich mich daran zu erinnern glaube, daß in früheren Legislaturperioden der Erlaß eines Heilpraktikergesetzes vor allen Dingen daran scheiterte, daß in dem Wesen dieses Berufes Hinderungsgründe für eine allgemeine gesetzliche Regelung, etwa mit Ausbildungsvorschriften, liegen?
Ich bin, weil sich dies vor meiner Amtsübernahme abgespielt hat, nicht in der Lage, Ihnen darüber eine klare Auskunft zu geben. Ich kann nur darauf hinweisen, daß in den Ländern Richtlinien für die Überprüfung des Berufes, aber natürlich nicht für die Ausbildung, bestehen. Ich führe das in der Tat darauf zurück, daß das Wesen dieses nicht durch ein Studium vorbereiteten Berufes dem Erlaß bestimmter Ausbildungsrichtlinien entgegensteht.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Büttner.
Herr Staatssekretär, sind Sie, weil es um die Volksgesundheit geht und weil ein Berufsstand durch die Sendung doch praktisch hart angegriffen worden ist, bereit, den gesamten Vorgang einmal zu überprüfen und zum mindesten mir eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis Ihrer Prüfung zukommen zu lassen?
Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, ob wir damit die Dinge nicht allzusehr dramatisieren würden.
({0})
So, wie die Dinge liegen, scheinen konkrete Mißstände nicht aufgezeigt worden zu sein. Bei dieser
Lage möchte ich es für ratsam halten, daß sich die
Bundesregierung sowohl mit Lob wie mit Tadel zurückhält.
({1})
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Büttner.
Darf ich aus Ihren Ausführungen entnehmen, Herr Staatssekretär, daß Sie erhebliche Mißstände oder Gründe zu Beanstandungen nicht gefunden haben und daß es bei der bisherigen Zulassung verbleiben kann?
Ich stimme Ihnen mit der Maßgabe bei, daß mir solche Mißstände, die eine Änderung der gesetzlichen Regelung notwendig gemacht hätten, von den obersten Landesgesundheitsbehörden nicht gemeldet worden sind. Mein Ministerium selbst hat keine eigene Kontrollbefugnis; sie liegt bei den Ländern.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen sind beantwortet.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts auf Drucksache V/428 auf, zunächst die Fragen Ill und I/2 des Abgeordneten Dr. Vogel ({0}) :
Wann ist der Kulturpolitische Beirat des Auswärtigen Amts zuletzt zusammengetreten?
Welche Mitglieder gehören dem Kulturpolitischen Beirat des Auswärtigen Amts gegenwärtig an?
Ist Herr Abgeordneter Dr. Vogel im Saal? - Das ist nicht der Fall. Die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Die Fragen des Herrn Abgeordneter Wischnewski sind zurückgezogen.
Ich rufe die Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend auf. Sie steht auf der Drucksache V/428. Fragestellerin ist die Frau Abgeordnete Freyh. Die Frage lautet:
Ist die kürzlich von Bundesminister Dr. Stoltenberg geäußerte Auffassung, die Ausbildungsförderung einheitlich in einem Bundesgesetz bzw. einem Verwaltungsabkommen zu regeln, oder die von Bundesminister Dr. Heck vertretene Weiterentwicklung des gezielten Familienlastenausgleichs durch Ausbildungszulagen verbindliche Politik der Bundesregierung in der Frage der künftigen Gestaltung der Ausbildungshilfen?
Frau Abgeordnete, die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten, daß sich durch die Ausbildungszulage im Rahmen des Familienlastenausgleichs eine Ausbildungsförderung durch Ausbildungsbeihilfen, die den Erfordernissen des Einzelfalles gerecht werden, nicht erübrigt. Die Ausbildungszulage wird als eine Grundleistung für die Ausbildung im Rahmen des Familienlastenausgleichs deswegen gewährt, weil die Einkommensbelastung, die stets vorliegt, wenn Eltern ihren Kindern eine qualifizierte Ausbildung zuteil werden lassen, ausgeglichen werden soll.
In allen Fällen, in denen der finanzielle Bedarf für die Ausbildung aus dem Einkommen der Eltern nicht oder nicht ganz gedeckt werden kann, ist eine zusätzliche und auf den Einzelfall abgestellte Hilfe aus öffentlichen Mitteln unentbehrlich. Nur mit den Regelungen über die Ausbildungsbeihilfen kann dieses sozialpolitische Ziel erreicht werden. Die Bundesregierung strebt an, die noch immer gebotene Vereinheitlichung der Ausbildungsbeihilfen durch ein Verwaltungsabkommen mit den Ländern zu regeln. Dies entspricht dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 1965.
Bei dieser Sachlage liegt kein Gegensatz vor zwischen den Auffassungen, die Bundesminister Dr. Stoltenberg geäußert hat, und den Auffassungen, die schon wiederholt von Bundesminister Dr. Heck auch hier vor diesem Hohen Hause vertreten worden sind.
Frau Abgeordnete Freyh!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung diese eben geäußerte Auffassung zur gesetzgeberischen Verwirklichung von Ausbildungsförderungsmaßnahmen, die nicht die Ausbildungszulage betreffen, schon dadurch fixiert hat, daß darüber ein Kabinettsbeschluß besteht.
Das Kabinett hat nur im Verfolg des Beschlusses des Deutschen Bundestages beschlossen, in Verhandlungen mit den Ländern zu. prüfen, wie durch ein Verwaltungsabkommen die Vereinheitlichung der Ausbildungsbeihilfen erreicht werden kann.
Frau Abgeordnete Freyh!
Darf ich Sie dann weiter fragen, ob der Kabinettsausschuß für Wissenschaft, Bildungsplanung und Ausbildungsförderung über diese allgemeine Bereitschaft hinaus, mit den Ländern zu verhandeln, auch beschlossen hat, bezüglich des Inhalts dieser Verhandlungen mit den Ländern Vorbereitungen zu treffen.
Frau Abgeordnete, ich kann Ihre Frage mit Ja beantworten und möchte hinzufügen, daß Bund und Länder zur Zeit an einem Bericht über den Stand der Maßnahmen auf dem Gebiet der Ausbildungsförderung und der Bildungsplanung arbeiten. Wir versprechen uns von diesem Bericht weiteres Material, auf dessen Grundlage noch einmal geprüft werden kann, ob das Verwaltungsabkommen mit den Ländern oder eventuell auch eine gesetzgeberische Regelung im Einvernehmen mit den Ländern zweckmäßiger ist.
Herr Abgeordneter Raffert!
Herr Staatssekretär, verstehe ich Ihre Antwort richtig, wenn ich annehme, daß bei der Bundesregierung noch keine Grundsätze für die Lösung dieser Frage erarbeitet worden sind, oder können Sie sich etwas konkreter ausdrücken als bisher?
Ich glaube, Herr Abgeordneter, daß ich mich sehr konkret ausgedrückt habe. Wir haben versucht, zu klären, inwieweit die Länder bereit sind, diese Materie durch ein Verwaltungsabkommen mit dem Bund zu regeln. In der Zwischenzeit - ich habe das eben der Frau Abgeordneten Freyh gesagt - arbeiten Bund und Länder an einem Bericht über die unterschiedlichen Maßnahmen in Bund und Ländern. Wir versprechen uns von diesem Bericht, wie gesagt, weiteres Material zur Prüfung der Frage, welches der beste Weg für die Regelung dieser Angelegenheit ist.
Herr Staatssekretär, gibt es schon Überlegungen oder Erkenntnisse über die finanzielle Konsequenzen, die die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu ziehen bereit ist?
Nein, Herr Abgeordneter.
Frau Abgeordnete Pitz-Savelsberg!
Herr Staatssekretär, könnten Sie vielleicht in diesem Zusammenhang schon eine Auskunft darüber geben, ob die Länder, die bisher Widerstand gegen diese Bund-Länder-Regelung geleistet haben, noch auf ihrem Standpunkt stehen oder ob darauf zu hoffen ist, daß dieser Widerstand schwindet und wir damit eher zu einer Einigung kommen?
Ich glaube, Frau Abgeordnete, daß diese Frage erst beantwortet werden kann, wenn der Bericht, der ja noch im Frühjahr dieses Jahres vorliegen soll, erstattet ist.
Herr Abgeordneter Kühn ({0}) !
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit der vorhin gestellten Frage des Herrn Kollegen Raffert, ob die Bundesregierung sich schon bestimmte Vorstellungen gemacht habe, möchte ich Sie fragen: Irre ich mich sehr, wenn ich mich daran erinnere, daß in der vorigen Legislaturperiode von der Bundesregierung bestimmte Überlegungen hinsichtlich eines gemeinsamen Ausbildungsförderungsgesetzes erarbeitet waren, die aber eben gerade am Widerstand der Länder gescheitert sind?
Herr Abgeordneter, Ihre
Frage kann ich dahin gehend beantworten. Es liegt ein Regierungsentwurf zur Regelung der Ausbildungsförderung vor. Dieser Entwurf ist bei den gesetzgebenden Körperschaften nicht eingebracht worden, weil die Länder im Stadium der Vorbesprechungen deutlich zu verstehen gegeben haben, daß sie diesen Entwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen ablehnen. Das ist der Grund, Herr Abgeordneter, weshalb sich die Bundesregierung danach entschlossen hat, den Versuch zu machen, die gleiche Materie über ein Verwaltungsabkommen mit den Ländern zu regeln.
Herr Abgeordneter Kühn!
Ich darf Ihre Antwort also so verstehen, daß nicht die Bundesregierung mit ihren Überlegungen im Verzug ist, sondern daß der Widerstand der Länder hier die Realisierung der Vorstellungen verhindert hat?
Diese Frage kann ich mit Ja beantworten.
Herr Abgeordneter Rollmann!
In welcher Art, Herr Staatssekretär, ist bisher mit den Ländern über den Abschluß eines Verwaltungsabkommens zur einheitlichen Ausbildungsförderung verhandelt worden?
Es ist mit einer Reihe von Kultusministern verhandelt worden. Wir haben versucht, eine einheitliche Linie in diese Verhandlungen hineinzutragen. Ich darf Ihnen auch sagen, daß wir den Entwurf für den Abschluß eines solchen Verwaltungsabkommens bereits erstellt haben. In der Zwischenzeit aber - ich darf noch einmal darauf hinweisen - wird an dem erwähnten Bericht der Länder und des Bundes zur Ausbildungsförderung und Bildungsplanung gearbeitet, und wir sind der Auffassung, daß die Vorlage dieses Berichtes, der für uns wegen des umfassenden Materials sehr wichtig ist, abgewartet werden muß, bevor ein weiterer Schritt getan werden kann.
Herr Abgeordneter Rollmann!
Ist dieses Thema auch offiziell im Plenum der Kultusministerkonferenz erörtert worden?
Auf der Kultusministerkonferenz ist der Entwurf, den wir erarbeitet haben, meines Wissens noch nicht erörtert worden. Wohl aber ist in der Kultusministerkonferenz darüber gesprochen worden, daß die Bundesregierung die Absicht habe, die Fragen der Ausbildungsförderung
mit den Ländern durch ein Verwaltungsabkommen zu regeln.
Herr Abgeordneter Meinecke!
Herr Staatssekretär, bestehen von seiten der Länder noch irgendwelche Widerstände, oder rechnen Sie jetzt grundsätzlich mit einer Ihnen zustimmenden Übereinstimmung aller Länder?
Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, daß ich diese Frage schon jetzt mit einem vorbehaltlosen Ja beantworten kann.
Herr Abgeordneter Meinecke!
Wann glauben Sie, Herr Staatssekretär, wenn man einen ungefähren Zeitraum abstecken will, ist mit einem erfolgreichen Abschluß solcher Verhandlungen zu rechnen?
Herr Abgeordneter, das ist sehr schwer zu sagen. Ich kann diese Frage nicht beantworten.
Damit sind die Fragen beantwortet. Wir sind am Ende der Fragestunde und am Ende dieser Sitzung.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 24. März 1966, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.