Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister der Finanzen hat am 2. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch und der Fraktion der SPD ({0}) betr. Berechnung des „durchschnittlichen Diensteinkommens vergleichbarer Bundesbeamten" für Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/362 verteilt.
Der Bundesminister des Auswärtigen hat am 28. Februar 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Liehr, Frau Schanzenbach, Westphal und Genossen und der Fraktion der SPD ({1}) betr. internationalen Jugendaustausch beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/363 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat am 2. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Bals, Bazille, Glombig, Höhmann ({2}), Frau Schanzenbach und der Fraktion der SPD betr. Kriegsopferversorgung - Entwurf eines Dritten Neuordnungsgesetzes - ({3}) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/364 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehende Vorlage überwiesen:
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({4})
- Drucksache V/346 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 22. Juni 1966.
Der Präsident des Bundestages hat gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({5})
- Drucksache V/347 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung
Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({6})
- Drucksache V/348 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung
Verordnung über Änderung des Zollkontingents für Seelachs
- Drucksache V/349 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung.
Einziger Punkt der Tagesordnung ist die
Fragestunde
- Drucksachen V/339, V/340 Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Die Fragen 1 bis 7 sind schon beantwortet. Frage VII/8 des Herrn Abgeordneten Dr. Hellige:
Hält die Bundesregierung es für richtig, daß von einzelnen Zollämtern Skier, 'die von Wintersportlern im Ausland ({7}) gekauft und auch benutzt worden sind, bei der Rückreise als zollpflichtiges Gut behandelt und mit rund 20 % Abgaben belastet werden?
Herr Kollege, im Ausland von deutschen Wintersportlern gekaufte und gebrauchte Skier bleiben frei von Eingangsabgaben, wenn ihre Beschaffung im Ausland während der Reise notwendig geworden ist, z. B. weil die eigenen Skier zerbrochen sind. Aus sonstigen Gründen im Ausland gekaufte Skier müssen dagegen bei der Einfuhr verzollt werden. Eine andere Regelung würde es leicht machen, den für Skier vorgesehenen Zollschutz zum Schaden von Industrie und Handel des Inlands zu umgehen, zumal Skier in Österreich und Italien in der Regel billiger als im Inland zu haben sind.
Gegenüber Italien als EWG-Mitgliedstaat betragen übrigens die Eingangsabgaben nicht wie gegen über Drittländern 20 %, sondern nur rund 8 % des Wertes. Liegt der Wert der Skier unter 240 DM, so betragen die Eingangsabgaben bei der Einfuhr aus Italien 5 %, bei der Einfuhr aus Drittländern 15 % des Wertes.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, wie kann sichergestellt werden, daß man bei einer wiederholten Grenzüberschreitung mit den gleichen Skiern nicht jedesmal wieder in Schwierigkeiten kommt?
Die Zollstellen, Herr Kollege Hellige, sind ausdrücklich angewiesen worden, an den Nachweis keine strengen Anforderungen zu stellen. Falls im Einzelfall nicht so verfahren worden sein sollte, bitte ich, mir nähere Angaben zu machen, damit ich der Sache nachgehen kann. Im übrigen haben die Sportverbände einen sogenannten Ski-Paß entwickelt, den sich jeder geben lassen kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börner.
Herr Minister, wie wird denn geprüft, ob die Skier im Ausland zerbrochen sind?
Herr Kollege, ich habe ausdrücklich gesagt: Die Zollstellen sind angewiesen, nicht allzu strenge Anforderungen zu stellen. Wir wollen hauptsächlich die Einfuhr zum Schutz der deutschen Industrie und des deutschen Handels einigermaßen bremsen können. An privater Ski-Einfuhr haben wir kein Interesse.
Noch eine Frage, Herr Börner.
Steht unter Berücksichtigung dieser liberalen Handhabung, die Sie skizziert haben, der Verwaltungsaufwand noch in einem Verhältnis zum Erfolg?
Das kann ich im Einzelfall natürlich nicht sagen. Aber die Tatsache, daß diese Bestimmung vorhanden ist, Herr Kollege, verhindert es im allgemeinen schon, daß jemand mehrere Paar kauft, nicht weil er sie braucht, sondern weil er sie hier abgeben will.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage VII/9 des Herrn Abgeordneten Wendelborn auf:
Ist die Bundesregierung bereit, nachdem durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 1964 - BVerfG 2 BvL 23/62 - die Beförderungsteuer-Durchführungsverordnung als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar bezeichnet und deshalb für nichtig erklärt worden ist, nunmehr schnellstens eine Neufassung der Durchführungsverordnung zum Beförderungsteuergesetz vorzulegen?
Ist der Kollege im Saal? - Sie übernehmen die Frage, Herr Abgeordneter Brück. - Bitte, Herr Minister!
Durch Neufassung der Beförderungssteuer-Durchführungsverordnung kann dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 2. 6. 1964 nicht Rechnung getragen werden, weil das Bundesverfassungsgericht durch den Beschluß nicht die Beförderungssteuer-Durchführungsverordnung, sondern verschiedene Ermächtigungen im Verkehrsfinanzgesetz 1955, auf denen ein Teil der Vorschriften dieser Durchführungsverordnung beruhte, für nichtig erklärt hat. Zur Wiederherstellung einer klaren verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Der Bundesminister der Finanzen hat bereits alle Vorbereitungen getroffen, um dem Bundeskabinett in Kürze den Entwurf eines Beförderungssteuer-Änderungsgesetzes vorzulegen, durch das Vorschriften der Beförderungssteuer-Durchführungsverordnung, deren Ermächtigungsgrundlagen entfallen sind, in das Beförderungssteuergesetz übernommen werden sollen.
Keine Zusatzfrage. Die Frage VII/10 stellt der Abgeordnete Baier:
Wie weit sind die Verhandlungen gediehen, wonach laut Mitteilung der Verbindungsstelle für VEBA-Aktionäre vom Januar 1966 VEBA-Aktionäre grundsätzlich von der Kapitalertragsteuer freigestellt werden sollen?
Herr Kollege Baier, das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf eines einheitlichen Ländererlasses vorbereitet, wonach bei Aktionären der VEBA, die ihre Aktien als Ersterwerber erworben haben, auf die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer von Gewinnausschüttungen der VEBA verzichtet werden soll. Die Finanzministerien der Länder haben gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben und werden den Erlaß nunmehr in aller Kürze in eigener Zuständigkeit herausgeben.
Keine weitere Frage.
Frage VII/11 stellt der Abgeordnete Dr. Müller ({0}) :
Entsprechen Pressemeldungen der Tatsache, daß zum 1. Januar 1966 30 °Io der zu diesem Datum fälligen Sparprämien noch nicht bei den Banken eingetroffen waren?
Herr Kollege Müller, Ihre Frage deckt sich mit der ersten Frage des Herrn Abgeordneten Ott, die ich gestern beantwortet habe. Ich darf mich auf die Ausführungen im gestrigen Protokoll beziehen.
Dann rufe ich die Frage VII/12 des Abgeordneten Dr. Müller ({0}) auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Initiative zu ergreifen, um die nochmalige Prüfung der Sparprämienanträge vor Auslauf der Sparfristen abzuschaffen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von sich aus auf die nochmalige Überprüfung der Anträge vor der Überweisung der Sparprämie sowie der Zinsen und Zinseszinsen zu verzichten. Die Überprüfung beschränkt sich einmal auf die Feststellung, ob die von den Kreditinstituten angeforderten Prämien mit den in den Vorjahren bereits gewährten Prämien übereinstimmen. Diese Prüfung erfordert keinen großen Zeitaufwand. Sie ist aus Gründen der Kassensicherheit unentbehrlich. Die weitere Prüfung beschränkt sich in der Regel darauf, daß das Finanzamt feststellt, ob die Kreditinstitute das weitere Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Prämien versichert haben. Weitergehende materiell-rechtliche Prüfungen der Anträge werden von den Finanzämtern darüber hinaus im allgemeinen nur vorgenommen, wenn der zu entscheidende Fall dafür einen ganz besonderen Anlaß bietet.
Im Rahmen der Reform der Sparförderung lasse ich im Augenblick prüfen, ob eine Vereinfachung bei der Auszahlung der Prämie noch möglich ist.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Müller.
Herr Minister, stimmen die Klagen, daß die Finanzämter nicht in der Lage sind, rechtzeitig diese Prüfungen vorzunehmen, da sich die Zahl der damit beschäftigten Beamten nicht erhöht hat, die Zahl der Anträge sich in letzter Zeit jedoch mehr als verdoppelt hat?
Herr Kollege, ich habe gestern in der Antwort auf die Frage eines anderen Kollegen bereits zu Ihrer jetzigen Zusatzfrage ausführlich Stellung genommen. Ich konnte in der kurzen Zeit natürlich nicht mit allen Ländern sprechen. Ich habe versucht, das telefonisch aufzuklären. Dabei hat sich herausgestellt, daß mit Ausnahme einer einzigen Großstadt, in der durch besondere Verhältnisse ein Rückstand aufgelaufen war, in allen anderen Bezirken die Auszahlungen prompt durchgeführt worden sind. Wenn die Kreditinstitute unserer Bitte entsprochen hatten, mindestens drei Monate vor Schluß des Jahres die entsprechenden Anträge zu stellen, dann hat es gut geklappt. In dem einen Fall, auf den sich auch die Zeitungsnotiz bezieht, die offenbar Anlaß zu diesen Fragen gegeben hat, haben besondere Verhältnisse vorgelegen. Da ist ein Rückstand aufgetreten. Wir werden versuchen, das aufzuholen.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Müller.
Herr Minister, können Sie erläutern, um welche besonderen Umstände in welcher Großstadt es sich da gehandelt hat?
In der „Süddeutschen Zeitung" steht ein Bericht darüber. Weil ich die Unterlagen nur in der gestrigen Fragestunde gehabt habe, kann ich Ihnen das im Augenblick aus dem Kopf nicht sagen. Ich will Ihnen das gern schriftlich mitteilen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage VII/13 des Abgeordneten Dr. Müller ({0}) auf:
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Unsicherheit um die weitere Gestaltung des Sparprämiensystems zu beseitigen?
Herr Minister, wollen Sie antworten!
Herr Kollege Dr. Müller, die Möglichkeiten für eine Neuordnung der staatlichen Sparförderungsmaßnahmen werden zur Zeit in meinem Hause geprüft. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Ich vermag deshalb auch nicht zu sagen, wann die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesvorlage verabschieden wird. Ich dränge auf tunliche Beschleunigung. Die Prüfung erfolgt auf Grund eines Entschließungsantrages des Deutschen Bundestages.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Müller.
Könnten Sie ungefähr sagen, Herr Minister, was unter einer tunlichen Beschleunigung zu verstehen ist, wann etwa damit gerechnet werden kann? Denn es ist eine Tatsache, daß durch Presseveröffentlichungen draußen in der Bevölkerung Unsicherheit darüber entstanden ist, wie nun das Sparprämiensystem reformiert werden soll.
Herr Kollege, ich möchte mich nicht gern auf eine Frist festlegen. Ich will Ihnen auch sagen, warum nicht. Ich werde diesen Komplex auch noch mit zuständigen Verbänden besprechen müssen. Da gibt es manchmal Terminschwierigkeiten. Aber ich würde sagen: rechnen Sie lieber mit einigen Wochen als mit Monaten.
Keine weitere Frage.
Könnten wir vielleicht die Frage aus der Drucksache V/340, die ebenfalls in den Geschäftsbereich des Herrn Bundesfinanzministers fällt und die einzige Frage dieser Art ist, mit beantworten, die Frage des Herrn Abgeordneten Weigl?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele der bisher begünstigten ca. 6000 Betriebe die Gasölbetriebsbeihilfe nicht in Anspruch genommen haben?
Ja, ich kann sie beantworten.
Bitte, Herr Bundesminister!
Herr Kollege, ich nehme an, daß Ihre Frage die ca. 6000 Betriebe der Industriezweige Bergbau, Torf sowie Steine und Erden betrifft, die bis zum 31. Dezember 1965 auf Grund des Abschnittes III Art. 4 des Verkehrsfinanzgesetzes vom 6. April 1955 bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Gewährung der Gasöl-Betriebsbeihilfe hatten. Von den 6000 Betrieben konnte rund 5400 Betrieben, d. h. rund 90 %, auf ihren Antrag die Berechtigung zum Bezug der Beihilfe zuerkannt werden. Nach Berichten der Zollverwaltung ist die Beihilfe jedoch nicht an alle 5400 Betriebe gezahlt worden. So haben die Oberfinanzdirektionen Düsseldorf und Nürnberg übereinstimmend berichtet, daß etwa 13 bis 15 % der berechtigten Betriebe keine Gasöl-Betriebsbeihilfe erhalten haben. Für das ganze Bundesgebiet ist diese Zahl zur Zeit nicht bekannt und konnte wegen der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit auch nicht mehr festgestellt werden. Man kann jedoch davon ausgehen, daß die Verhältnisse in den Bezirken der übrigen Oberfinanzdirektionen ähnlich wie in Düsseldorf und Nürnberg liegen. Danach würden von den ca. 6000 Betrieben rund 1300 bis 1400 Betriebe und von den 5400 grundsätzlich beihilfeberechtigten Betrieben rund 700 bis 800 keine Gasöl-Betriebsbeihilfe erhalten haben.
Keine weitere Zusatzfrage.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zunächst die Frage VIII/1 des Abgeordneten Wolf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im letzten Jahr von der öffentlichen Hand den inländischen Eisenerzgruben gewährte Hilfestellung nicht ausreicht, um den jetzt noch fördernden Schachtanlagen eine Überlebenschance zu gewähren?
Die Bundesregierung hat in diesem Hohen Hause wiederholt die Erklärung abgegeben, daß sie den einheimischen Eisenerzbergbau bei seiner Anpassung an den Strukturwandel auf dem Welteisenmarkt deshalb unterstützt, weil der deutsche Eisenerzbergbau nach den heute zugänglichen Informationen eine echte Chance hat, sich im Wettbewerb auf längere Sicht zu behaupten. Nur mit dieser Überzeugung hat die Bundesregierung dem Eisenerzbergbau in den zurückliegenden Jahren die wesentlichen Hilfen auf dem Gebiete der Steuern, der sozialen Leistungen, der Frachten und andere gewährt. In letzter Zeit sind dem Eisenerzbergbau zusätzlich zu diesen Hilfsmaßnahmen im Billigkeitswege Umsatzsteuern in Höhe von 16 Millionen DM erlasssen worden, und wiederum zusätzlich dazu werden jetzt Anträge des Eisenerzbergbaus auf Teilerlaß der Vermögensabgaben zum Lastenausgleich und auf Neubewertung der Untertageanlagen geprüft.
Sollte Ihre Frage, Herr Abgeordneter, aber dahin gehen, ob alle diese Anstrengungen der Bundesregierung zugunsten des Eisenerzbergbaus die wirtschaftliche Zukunft jeder einzelnen heute noch betriebenen Schachtanlage zuverlässig gewährleisten, dann muß die Antwort der Bundesregierung lauten: Dies hängt auch von Faktoren ab, auf die die Bundesregierung keinen Einfluß hat. Das sind die unternehmerische Entscheidung der Eigentümer bei der Führung ihrer Betriebe, die Entwicklung der Weltmarktpreise für Erz, der Frachten, der Arbeitskosten und des technischen Fortschritts. Die Bundesregierung möchte dazu beitragen, daß der Eisenerzbergbau ernsthafte und gute Chancen im Wettbewerb hat. Mehr kann und darf sie nicht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wolf.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, ,daß der Übernahmepreis einseitig von einer Hütte festgesetzt wurde, und zwar je Tonne Eiseneinheit von 96 ,auf 91 DM, sogar auf 86,20 DM, und somit -die gewährten Hilfeleistungen dem Erzbergbau 'genommen 'und in einen anderen Topf geworfen wurden?
Es handelt sich um eine Frage der betriebswirtschaftlichen Abrechnung innerhalb eines Unternehmens, .das dem gleichen Eigentümer gehört.
Ich glaube nicht, daß ,die Bundesregierung so weit gehen sollte, die betriebswirtschaftlichen Abrechnungen der Betriebe hier an dieser Stelle zu kritisieren.
Keine weitere Zusatzfrage.
Wir kommen zur Frage VIII/2 'des Herrn Abgeordneten Wolf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die letzten und weiterhin von Stillegung bedrohten Eisenerzgruben in solchen Gebieten befinden, in denen keine aufnahmefähige Ersatzindustrie für die Beschäftigten des Eisenerzbergbaus vorhanden ist, die Ansiedlung einer Ersatzindustrie auch noch nicht in Angriff genommen wurde und weitere Stillegungen zu ungewöhnlichen Härten für die Beschäftigten führen?
Die bisherigen Stillegungen konnten ohne ernste soziale Härten durchgeführt werden. Hierzu haben die vom Bund und von der Montanunion gewährten Anpassungshilfen für den Bergmann wesentlich beigetragen.
Ich nehme aber an, Herr Abgeordneter, daß sich Ihre Frage heute und hier vor allem auf die Grube Damme bezieht, und deshalb setze ich Ihr Einverständnis voraus, wenn ich dazu einiges sage. Als vor wenigen Tagen die Möglichkeit einer Stillegung der Grube Damme bekanntwurde, sind sofort auf Initiative .des Bundesministers für Wirtschaft Besprechungen in Damme selbst mit Vertretern der Landesregierung, der Kommunalverwaltung und der Grubenleitung aufgenommen worden. Ziel dieser Besprechungen ist, eine planmäßige und härtefreie Umstellung vor allem der beschäftigten Arbeiter sicherzustellen. Nach den ersten Ergebnissen der Gespräche in diesen letzten Tagen' würde die dort ansässige Industrie im Falle einer Stillegung der Grube schon jetzt in der Lage sein, ungefähr die Hälfte der Belegschaft zu übernehmen. Bemühungen, geeignete Ersatzindustrien für den Rest der Belegschaft in Damme und der näheren Umgebung anzusiedeln, sind in vollem Gange. Finanzielle Hilfen dafür können im Rahmen des regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung sowie im Rahmen der Umstellungsbeihilfen der Hohen Behörde geboten werden. Eine Konkretisierung dieser Hilfsmaßnahmen, so ,daß sie hier genannt werden könnten, ist natürlich erst dann möglich, wenn ein fester Stillegungstermin bekannt ist.
Ich kann hinzufügen, daß gestern spät am Abend noch ein Schriftwechsel zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und +den Eigentümern stattgefunden hat, durch den eine Synchronisation des Stillegungsrhythmus und Ides Rhythmus der Übertragung der Arbeiter in andere feste Arbeitsplätze sichergestellt werden soll.
Noch eine Frage? - Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, beziehen sich diese Ausführungen auch auf Salzgitter? Ihnen ist sicherlich bekannt, daß in Salzgitter Anfang des
Jahres eine Massenentlassung von 210 Arbeitnehmern stattgefunden hat. Sollten weitere Stilllegungsmaßnahmen notwendig werden, wären dann diese Aussagen auch auf Salzgitter anzuwenden?
Die Antwort lautet: Ja.
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage VIII/3 des Abgeordneten Wolf auf:
Ist die Bundesregierung bereit, durch neue Maßnahmen sowie durch Verhandlungen mit den Hüttenwerken darauf hinzuwirken, daß die restlichen Gruben des deutschen Eisenerzbergbaus erhalten bleiben?
Ich habe bereits ausgeführt, daß die Bundesregierung als neueste Überlegung einer ganzen Kette von Maßnahmen zugunsten des deutschen Eisenerzbergbaus Anträge auf Teilerlaß der Vermögensabgabe zum Lastenausgleich und auf Neubewertung der Untertageanlagen prüft.
Was das Verhalten der Hüttengesellschaften, also der Eigentümer, angeht, so hat die Bundesregierung schon immer und bisher mit Erfolg darauf hingewirkt, daß unvermeidliche Stillegungen zeitlich gestreckt und im übrigen so schonend vorgenommen werden, daß soziale Härten für die betroffenen Belegschaften möglichst nicht entstehen. Diese Einstellung wird die Bundesregierung auch in Zukunft in ihren Verhandlungen mit den Hüttengesellschaften beibehalten. Dabei hat die Bundesregierung natürlich die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Eigentümer, die gleichzeitig die alleinigen Abnehmer dieser deutschen Erze sind, zu respektieren.
Was ich eingangs über die Kontakte des gestrigen Tages sagte, stimmt noch optimistischer.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wolf.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Absatzlage des deutschen Eisenerzbergbaus durch steuerliche Anreize für die Verhüttung inländischer Erze entschieden verbessert werden könnte, ohne daß die öffentliche Hand direkte Zahlungen an die Produzenten leistet? Und ist die Bundesregierung bereit, durch solche steuerlichen Anreize den Verbrauch inländischer Erze zu fördern?
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit jede ihr zugegangene Anregung geprüft. Ich glaube, sie wird auch in Zukunft darauf angewiesen sein, jeden Vorschlag auf seine Nützlichkeit zu untersuchen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Hörmann.
Herr Staatssekretär, darf ich zusätzlich fragen, ob in Ihrem Haus angesichts der notwendigen Erhöhung der Frachttarife der Deutschen Bundesbahn, über die zur Zeit diskutiert wird, Überlegungen angestellt werden, zusätzliche Hilfen für den Eisenerzbergbau zu gewähren. Hierdurch entsteht ja eine zusätzliche Belastung für Iden Eisenerzbergbau und für andere. Wird auch diese Frage überprüft?
Im Augenblick konzentriert sich die Prüfung der Bundesregierung auf das, was ich eben erwähnte, nämlich auf die Fragen der Erleichterung durch einen Teilerlaß der Vermögensabgabe. Ich glaube, wir 'sollten weitere Vorschläge vor allem im Hinblick auf die Haushaltsauswirkungen nacheinander prüfen.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Hörmann.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß durch diese Frachtverteuerung beispielsweise auch im oberpfälzischen Kaolinbergbau Schwierigkeiten entstehen? Würden Sie auch dies in Ihre Überlegungen einbeziehen?
In allen Gebieten, in denen wir Strukturschwierigkeiten haben, wird sich die Bundesregierung mit den Auswirkungen von Frachterhöhungen beschäftigen müssen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe die Fragen IX/1 bis IX/3 des Abgeordneten Büttner auf:
Ist der Bundesregierung der Artikel aus der Illustrierten „Stern" Nr. 4 vom 23. Januar 1966 „Früh geforscht - viel gewonnen" bekannt, wonach Schülerinnen und Schüler ermuntert werden, über Tierversuche wissenschaftliche Kenntnisse zu gewinnen, und wonach der „Stern" die organisatorische Patenschaft dafür übernommen hat?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Tierversuche nur in dem unbedingt notwendigen Maße von wissenschaftlichen Instituten durchgeführt werden sollten?
Ist die Bundesregierung bereit, bei Bejahung der beiden vorstehenden Fragen alle maßgeblichen Stellen auf die entsprechenden Bestimmungen in den §§ 5, 6 und 9 des Tierschutzgesetzes nachdrücklichst hinzuweisen, damit unnötige Tierversuche unterbleiben?
Der Fragesteller hat sich mit 'schriftlicher Antwort einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Höcherl vom 28. Februar lautet:
Zu Frage 1. Der Artikel in der Illustrierten „Stern" vom 23., Januar 1966 „Früh geforscht - viel gewonnen" ist dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt.
Zu Frage 2. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das für die Belange des Tierschutzes innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, vertritt die Auffassung, daß Tierversuche nur im Rahmen der Vorschriften des Tierschutzgesetzes und nur im unbedingt notwendigen Ausmaß vorgenommen werden sollten.
Zu Frage 3. Im Rahmen der letzten Sitzung des Veterinärausschusses, dem die leitenden Veterinärbeamten der Bundesländer angehören, wurde von den Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten speziell die Frage des Tierschutzes bei der Durchführung von Tierversuchen beraten; dabei wurden die Vertreter der Bundesländer, die für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständig sind, gebeten, die Vollzugsorgane auf die Einhaltung der Tierschutz1204
Vizepräsident Schoettle
bestimmungen bei Tierversuchen besonders hinzuweisen. Unabhängig davon sind die Länder von dem Illustrirten-Artikel unterrichtet und gebeten worden, das Notwendige zu veranlassen.
Ich rufe die Frage IX/4 des Abgeordneten Müller ({0}) auf:
Ist der in den Memoiren des „Bauerngenerals" Claus Heim genannte Walter Muthmann, der im Jahre 1929 am Portal IV des Reichstags eine Bombe gelegt haben soll und auf dessen Ergreifung damals eine hohe Belohnung ausgesetzt worden ist, identisch mit dem gleichnamigen Leiter des Referats IV B 1 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten?
Herr Bundesminister, wollen Sie die Frage bitte beantworten.
Ja, es trifft zu, daß Walter Muthmann, der am 1. April 1958 als Beamter zur Wiederverwendung in das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingestellt wurde, mit dem Mann identisch ist, der damals in den Kreis der Verdächtigten einbezogen wurde. Der Verdacht hat sich nicht bestätigt.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage IX/5 des Abgeordneten Dr. Kreutzmann auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Geschädigten den Schaden zu ersetzen, der in Kleingärten und landwirtschaftlichen Anbaugebieten an der Zonengrenze durch die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf mitteldeutscher Seite zur Bereinigung von Unterholz und Gestrüpp entstanden ist?
Ist der Fragesteller anwesend? - Bitte, Herr Minister!
Die erste Voraussetzung für einen Schadensersatz ist natürlich, daß ein solcher Schaden geltend gemacht wird. Bisher ist, soweit das auf unsere Anfrage festgestellt werden konnte, ein Schadensersatzanspruch nicht erhoben worden. Wenn ein solcher Anspruch erhoben würde und wenn ein Schaden nachgewiesen würde, wäre es nicht ganz einfach, eine rechtliche Grundlage für einen Schadensersatz zu finden. Das Pflanzenschutzgesetz vom 26. August 1949 z. B. würde eine solche rechtliche Grundlage nicht darstellen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kreutzmann.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß durch diese Maßnahme ein Bevölkerungsteil betroffen wurde, der ohnehin vielfach einen Teil seines Gartengeländes oder seiner Felder verloren hat, ohne daß er bisher dafür entschädigt worden ist?
Herr Kollege, ich sage Ihnen doch, daß uns bisher kein Schadensersatzanspruch zur Kenntnis gekommen ist. Ich habe veranlaßt, daß in dem Kreis, der von Ihnen angesprochen worden ist, Nachforschungen angestellt werden, ob überhaupt ein solcher Schaden entstanden ist.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Minister, sehen Sie eine Möglichkeit, die andere Seite zu veranlassen, in Zukunft von solchen Schädigungen der Zonengrenzbevölkerung so weit wie möglich Abstand zu nehmen?
Es ist sehr schwierig, einen solchen Kontakt herzustellen. Wir werden aber sehen, wie er ohne Verletzung höherer Interessen zustande kommen kann.
Keine weitere Frage.
Dann rufe ich die Fragen IX/6, IX/7 und IX/8 des Abgeordneten Peters ({0}) auf:
Wird die Bundesregierung die im schleswig-holsteinischen Generalplan fur die Küste enthaltenen Planungen der Deichverkürzungen von Nordstrand zum Hauke-Haien-Koog und in der Meldorfer Bucht durch Bundesmittel aus Kapitel 10 02 Titel 619 fördern?
Anerkennt die Bundesregierung die vordringliche Bedeutung der Verbesserung der natürlichen Entwässerung durch die Deichverkürzungen nördlich Nordstrand und in der Meldorfer Bucht für je 30 000 ha Land hinter der alten Deichführung?
Kann nach Verhandlungen oder Absprachen mit dem Land Schleswig-Holstein damit gerechnet werden, daß die Deichverkürzungen nördlich Nordstrand und in der Meldorfer Bucht in absehbarer Zeit zur Ausführung kommen?
Zur Frage IX/6: Die Bundesregierung kann die Vordeichung an der Nordstrander Bucht finanziell deswegen nicht fördern, weil die bisherigen Kostenüberlegungen ergeben haben, daß diesels Projekt rund 50 Millionen DM teurer wäre als die Erhöhung und Verstärkung der bestehenden Deiche, die ebenfalls einen ausreichenden Schutz gewähren würden. Das gleiche gilt für die Vordeichung der Meldorfer Bucht, bei der Mehrkosten von 35 Millionen DM entstehen würden.
Zur Frage IX/7: Die Bundesregierung ist natürlich überzeugt davon, daß es ein interessantes Projekt wäre, 30 000 ha Land hinter der alten Deichführung zu gewinnen. Aber die Kosten für .die Vorflut müssen sich in einem vertretbaren Rahmen halten, unddieser kann angesichts der bereits erwähnten Zahlen leider nicht eingehalten werden.
Zur Frage IX/8: Verhandlungen über die Ausführung der in Frage stehenden Deichverkürzungen sind mit dem Land Schleswig-Holstein aus Kastengründen bisher nicht geführt worden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Peters.
Herr Minister, teilen Sie meine Meinung, daß die Landesregierung Schleswig-Holsteins allein die Vorhaben dieser Deichverkürzungen aus finanziellen Gründen nicht durchführen kann?
Ja.
Keine weitere Frage.
Ich rufe die Frage IX/9 des Abgeordneten Fellermaier auf:
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung wesentliche Teile des Grünen Berichts bereits veröffentlicht, bevor dieser Bericht dem Deutschen Bundestag vorgelegen hat?
Es ist nicht richtig, daß die Bundesregierung 'wesentliche Teile des Grünen Berichts bereits veröffentlicht hatte, bevor sie dem Deutschen Bundestag vorgelegen haben. Ich habe sogar sehr nachdrücklich darauf gesehen, daß der Deutsche Bundestag der erste Adressat des Grünen Berichts ist. Bei der gelegentlich zu bemerkenden Durchlässigkeit sind einige Passagen des Grünen Berichts bekanntgeworden, in der Presse publiziert worden, und daraufhin mußte erwidert werden. Aber das war keine Mitteilung an die Offentlichkeit vor der Weiterleitung an den Deutschen Bundestag.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fellermaier.
Herr Minister, wie erklären Sie es sich, daß das „Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt" als einzige Zeitung des Bundesgebietes bereits am 12. Februar, bevor der Bericht diesem Hohen Hause vorgelegen hat, wesentliche Teile des Berichts publizieren konnte?
Ich will Nachforschungen anstellen, soweit sich das mit dem Pressegeheimnis verträgt.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Fellermaier.
Herr Minister, trifft es etwa zu, daß die besondere Findigkeit des Korrespondenten des „Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblattes" aus dem Tit. 300 des Bundeskanzleramtes noch gefördert wird?
Ich weiß von einer solchen Förderung nichts und kann diese Frage deswegen auch nicht beantworten.
Keine weitere Frage.
Ich rufe die Frage IX/10 des Abgeordneten Zebisch auf:
Stimmt die Auskunft des bayerischen Staatsministers Dr. Rundhammer, daß nicht das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Personenkreis für landwirtschaftliche Nebenerwerbssiedlungen bzw. -stellen wesentlich eingeschränkt habe, sondern der Bund seit Ende 1964 die Förderung einheimischer Bewerber um solche Stellen eingestellt habe?
Herr Kollege Zebisch, es ist richtig, daß mit Bundesmitteln nur solche einheimischen Siedlungsbewerber gefördert werden können, die in landwirtschaftlichen Betrieben hauptberuflich tätig sind. Dies wurde hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen im Juni 1964 ausdrücklich klargestellt.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß die Bayerische Landessiedlung trotzdem noch mit Schreiben vom 8. Juli an die Stadt Pressath die Bewerber nach den alten Richtlinien aufgefordert hat, sich zu bewerben?
Ich kenne diese Aufforderung nicht. Aber ich glaube, daß diese Fälle in Pressath identisch sind mit denen, die Sie in Ihrer nächsten Frage angesprochen haben.
Diese Fälle der nächsten Frage sind identisch mit denen der ersten Frage. Denn auch bei denen der ersten Frage hat der bayerische Landwirtschaftsminister beide Fragen beantwortet, und zwar mit dem Hinweis, daß angeblich die Bundesregierung schuld sei.
Wie ich Ihnen schon erklärt habe, heißt es in den Richtlinien der Bundesregierung, daß die einheimischen Siedlungsbewerber hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sein müssen. Dabei hat es für den Bund sein Bewenden.
Ich rufe die Frage IX/11 des Abgeordneten Zebisch auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei dem Bau der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen in Plößen und Pressath ({0}) auf Grund ihres Beschlusses die Bewerbung aus dem Kreise der Einheimischen eine besonders schwierige Situation hervorgerufen hat, weil der Bund die Bereitstellung von Siedlungsmitteln nach dem Siedlungsförderungsgesetz davon abhängig macht, daß der Bewerber auf eine Siedlerstelle noch heute einen landwirtschaftsverbundenen Beruf ausübt, während es nach den früheren Richtlinien genügte, daß der Bewerber aus der Landwirtschaft stammte und mehrere Jahre hindurch in der Landwirtschaft gearbeitet hatte, so daß sein Lebensbild eine Verbundenheit mit der Landwirtschaft erkennen ließ?
Von diesen beiden konkreten Fällen habe ich aus Zeitungsmeldungen Kenntnis bekommen. Soweit ich unterrichtet bin, sind die betreffenden Siedlerstellen noch gar nicht bezugsfertig. Falls sich Schwierigkeiten bei der Besetzung dieser Nebenerwerbsstellen ergeben sollten, wäre zu prüfen, ob nicht für diesen konkreten Fall Ausnahmen von den Richtlinien des Bundes gemacht werden könnten, da für diese Stellen die Bundesmittel bereits im Jahre 1963, also vor Klarstellung dieser Richtlinien, bereitgestellt worden sind.
Herr Abgeordneter Zebisch zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß gerade in Plößen bei einem Großbetrieb der Firma Rosenthal mit 604 Beschäftigten, davon 286 Einpendlern, der Fall vorliegt, daß von sieben Bewerbungen sechs abgelehnt wurden?
Nein. Ich habe in der Presse gelesen, daß es dort einen Zweigbetrieb der Firma Rosenthal gibt. Nähere Einzelheiten, wie Sie sie behaupten, sind mir nicht bekannt.
Noch eine Zusatzfrage des Abgeordneten Zebisch.
Herr Minister, besteht die Möglichkeit, daß für die beiden angesprochenen Siedlungen, Pressath und Plößen, eine Auflockerung der Bestimmungen erfolgt, da, wie Sie selbst gesagt haben, die Siedlungen bereits 1963 ausgeschrieben waren?
Ich habe schon gesagt: nur deswegen, weil im Jahre 1963, also vor der Klarstellung der Richtlinien, eine Zusage gemacht worden ist, besteht durchaus die Möglichkeit.
Recht herzlichen Dank!
Herr Abgeordneter Weigl, wollen Sie eine Zusatzfrage stellen?
Herr Minister, wäre es nicht zweckmäßig und sachdienlich, die Stellungnahme des zuständigen bayerischen Landwirtschaftsministers zu den umstrittenen Fragen, z. B. zum Standort der Nebenerwerbssiedlung Plößen, abzuwarten, damit die Dinge in aller Ruhe geklärt werden können?
Das wird geschehen.
Ich rufe die Frage IX/12 des Abgeordneten Baier auf:
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der sich ständig verschlechternden Rentabilität der Forstwirtschaft angesichts der im öffentlichen Interesse liegenden wichtigen Sozialfunktionen, welche für die Erhaltung, den Schutz und die Pflege des Waldes sprechen?
Die Ertragslage der forstwirtschaftlichen Betriebe ist sehr unterschiedlich. Forstbetriebe mit überwiegendem Anteil von Fichte und Tanne lassen bei gutem Waldaufschluß, entsprechenden Holzvorräten und bei im übrigen günstigen natürlichen und wirtschaftlichen Merkmalen auch gegenwärtig noch zufriedenstellende Wirtschaftsergebnisse erwarten. Dies trifft jedoch nicht für den Waldbesitz zu, der mit Strukturmängeln mehr oder weniger behaftet ist und bei dem die Standortverhältnisse nur den Anbau von Holzarten wie z. B. Buche und Kiefer zulassen, die zur Zeit nur in den besten Ertragsklassen Gewinn abwerfen.
Die Bundesregierung unterstützt schon seit Jahren gerade diesen Teil des Waldbesitzes in dem Bemühen um Selbsthilfe. Sie trägt mit ihren Förderungsmaßnahmen zur Beseitigung der Strukturmängel bei. Dies geschieht in erster Linie durch die Gewährung von Bundeszuschüssen für die Aufforstung von Grenzertragsböden und Ödland, für die Umwandlung von Niederwald und Hochwald, für den Waldwegebau und andere Maßnahmen.
Neben diesen entscheidenden Hilfen für die Strukturverbesserung erfahren die Forstbetriebe weitere Hilfen durch steuerliche Erleichterung bei der Umsatz- und Einkommensteuer.
Schließlich wird die Bundesregierung sich angelegen sein lassen, daß auf der EWG-Basis eine gemeinsame Forstpolitik zustande kommt.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Baier.
Herr Bundesminister, gibt es nicht neben strukturellen Unterschieden im Wald vor allen Dingen Ungleichheiten der steuerlichen Belastung, nämlich des Waldbesitzes der öffentlichen Hand einerseits und des privaten Waldbesitzes andererseits, und führen nicht gerade diese Ungleichheiten zu der Krise?
Ich glaube nicht, daß die steuerliche Differenzierung allein ausreichen würde, eine krisenhafte Erscheinung zu begründen. Sie wissen aber, daß gerade in letzter Zeit steuerliche Erleichterungen, z. B. bei der Umsatzsteuer, eingeführt worden sind.
Herr Abgeordneter Baier zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, glauben Sie nicht, daß auch durch ein Bundeswaldgesetz dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung, dem Schutz und der Pflege des Waldes gedient werden könnte?
Ich bin nicht der Meinung, daß das Gesetz das vermöchte. Vielmehr würden wohl die Haushaltsmittel, die für ein solches Gesetz bewilligt werden würden, die einzige Möglichkeit bieten.
Herr Abgeordneter Dröscher zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, wie beurteilen Sie .die Möglichkeit einer rentablen Forstwirtschaft auf weite Sicht angesichts der eingefrorenen Holzpreise und der steigenden Betriebskosten auch in rationell geführten Forstwirtschaften?
So allgemein kann man das nicht sagen. Aus meiner Antwort ging schon hervor, daß man sehr differenzieren muß zwischen den Beständen und den Nutzungsarten. Eine Lösung des Problems wird wohl erst auf europäischer Basis möglich sein.
Herr Abgeordneter Dröscher zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß gerade wegen der Wohlfahrtswirkung der von Ihnen als unrentabel bezeichneten Holzarten, etwa Buche und Eiche, die wir ja zur Wasserhaltung und zur Klimaeinwirkung benötigen, auf weite Sicht eine Art Ausgleich für diese Wohlfahrtswirkung des vor allem von den Gemeinden unterhaltenen Waldes gezahlt werden muß?
Eine solche Absicht reißt einen 'ganz großen Komplex von Problemen auf, z. B. Landschaftsschutz, Naturschutz usw. Dieser Fragen-komplex bedarf durchaus einer Untersuchung. Ich glaube aber nicht, daß bei der Lösung allein auf den von Ihnen genannten Sachverhalt abgestellt werden könnte.
Ich rufe die Fragen IX/13, IX/14 und IX/15 des Herrn Abgeordneten Strohmayr auf:
Trifft es zu, daß es einen Plan der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gibt, der vorsieht, Obst und Gemüse zu vernichten, wenn Preisstörungen auf dem Agrarmarkt befürchtet werden?
Hält die Bundesregierung die in Frage IX/13 genannten Maßnahmen, die auch noch mit Steuermitteln finanziert werden sollen, für vertretbar, namentlich im Hinblick auf die Hungersnot in vielen Teilen der Telt?
Ist die Bundesregierung bereit, der EWG-Kommission in Brüssel Vorschläge zu unterbreiten, die es ermöglichen, geeignete überschüssige Nahrungsmittel in die Hungergebiete der Welt zu liefern und diese Aktion eventuell aus Mitteln des EWG-Ausrichtungs- und Garantiefonds zu finanzieren?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antworten liegen noch nicht vor, sie werden nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen damit zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich rufe die Frage X/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) auf:
auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Nürnberg, aus dem Jahre 1955, nach denen die berufliche Umschulung von Kleinlandwirten erfolgt, dringend einer Neuformulierung bedürfen? Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Fellermaier übernommen. Bitte, Herr Staatssekretär!
Bei den in Ihrer Frage genannten Richtlinien handelt es sich um die auf Grund von § 133 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erlassenen Richtlinien zur Durchführung beruflicher Bildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer vom 4. August 1955. Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung fördert in großzügiger Auslegung nach diesen Richtlinien unter bestimmten Voraussetzungen auch die Umschulung selbständiger Landwirte, die künftig einer Arbeitnehmertätigkeit nachgehen wollen. Die nach den
Richtlinien bestehenden Förderungsmöglichkeiten reichen jedoch angesichts der Strukturveränderungen in unserer Landwirtschaft nicht mehr aus.
Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß die im Jahre 1955 erlassenen Richtlinien den veränderten Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt angepaßt werden müssen. Für -die Änderung der Richtlinien, die der Zustimmung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung bedarf, ist der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zuständig. Wir stehen wegen der notwendigen Änderung mit der Bundesanstalt in enger Verbindung. Die Bundesanstalt ist im Einvernehmen mit uns schon seit längerer Zeit mit einer Neufassung der Richtlinien befaßt .
Herr Abgeordneter Fellermaier zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie soeben festgestellt haben, daß Sie schon seit längerer Zeit mit der Bundesanstalt über die Änderung der Richtlinien verhandeln, möchte ich Sie fragen, wann in dieser Sache so entschieden wird, daß im Interesse der Strukturverbesserungsmaßnahmen mehr Bewilligungen möglich sein werden. Können Sie schon einen Termin nennen?
Die Bundesregierung kann die Richtlinien nur genehmigen. Zuständig für den Erlaß der Richtlinien ist, wie gesagt, der Verwaltungsrat der Bundesanstalt. Wir werden die Selbstverwaltung bitten, die Richtlinien möglichst bald zu erlassen. Sie werden aber verstehen, daß ich keinen Termin für den Erlaß nennen kann, weil die Bundesregierung dafür nicht zuständig ist.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fritsch.
Herr Staatssekretär, würden Sie - da dieses Problem im Zonenrand- und Grenzgebiet eine ganz besondere Rolle spielt - bereit sein, dahin zu wirken, daß die neu zu fassenden Richtlinien dieses Gebiet ganz besonders berücksichtigen und Erleichterungen für den Personenkreis geschaffen werden, ,der im Zonenrandgebiet und im Grenzlandgebiet infolge der, besonderen Verhältnisse dieser Umschulung bedarf?
Herr Abgeordneter, dazu ist die Bundesregierung bereit.
Ich rufe die Fragen X/2, X/3 und X/4 der Abgeordneten Frau Dr. Krips auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Zuge der 1960 erfolgten Umorganisation zahlreiche Bedienstete ohne Rück1208
Vizepräsident Schoettle
sickt auf tarifvertragliche Bindungen und ohne Rücksicht auf die Rechte des Personalrates versetzt und rückgruppiert hat?
Trifft es zu, daß Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung mehr als 2000 Prozesse im Gefolge hatten, von denen Hunderte jetzt noch in der letzten Instanz anhängig sind?
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihres Aufsichtsrechts über die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gemeinsam mit den Gewerkschaften alle Möglichkeiten für eine generelle Bereinigung der Folgen der Umorganisation einzusetzen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 2. März 1966 lautet: Zu 1. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit und der Übergang zur Vollbeschäftigung haben in den Jahren 1956 bis 1959 zu einer starken Abnahme der in den Vermittlungsstellen der Arbeitsämter anfallenden Arbeiten geführt. Die Bundesanstalt fair Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat deshalb im Sommer 1960 eine Umorganisation dieser Vermittlungsstellen durchgeführt, bei der die Zahl der Vermittlungsstellen durch Bildung größerer Sachgebietseinheiten verringert und die Organisation der Vermittlungsstellen gestrafft wurde. Die Durchführung dieser Straffungsmaßnahmen brachte einmal einen erheblichen Personalabbau mit sich; ferner konnten zahlreiche Bedienstete nicht mehr mit Arbeiten ihrer Vergütungsgruppe beschäftigt werden. Diesen Kräften hat die Bundesanstalt unter Belassung ihrer bisherigen Vergütungsgruppe andere Aufgaben zugeteilt. Während der Durchführung der Umorganisation fanden Tarifverhandlungen über eine Neufassung der Vergütungsordnung statt. Die neuen Aufgabenbereiche der einzelnen Angestellten wurden ausdrücklich in der neuen Vergütungsordnung vereinbart. Der zwischen den Tarifparteien abgeschlossene Tarifvertrag vom 18. November 1960 ist am 1. Oktober 1960 in Kraft getreten.
Es trifft nicht zu, daß durch die von der Bundesanstalt durchgeführten Maßnahmen Versetzungen oder Rückgruppierungen von Angestellten unter Verletzung tarifvertraglicher Bindungen oder durch Mißachten der Beteiligungsrechte der Personalvertretungen angeordnet wurden.
Zu 2. Durch die Umorganisierung und Straffung und den darauf aufgebauten Tarifvertrag vom 18. November 1960 wurden über 4000 Angestellte in eine höhere Vergütungsgruppe gebracht. Etwa 2000 weitere Angestellte, die nach dem Tarifvertrag die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nicht erfüllten, glaubten, durch die Umorganisation geschädigt worden zu sein, und erhoben im Jahre 1963 Klagen bei den Arbeitsgerichten. Etwa zwei Drittel dieser Rechtsstreite sind inzwischen erledigt, davon rund 85 v. H. zugunsten der Bundesanstalt. Es trifft nicht zu, daß zur Zeit noch Hunderte von Klagen in der Revisionsinstanz anhängig sind. Am 31. Dezember 1965 standen beim Bundesarbeitsgericht 88 Verfahren an. In 69 dieser Fälle haben die Kläger, für den Rest die Bundesanstalt Revision eingelegt.
Zu 3. Die Bundesanstalt hat seit 1961 mit den Gewerkschaften verhandelt, um die Angelegenheit für alle Beteiligten befriedigend zu regeln. Im Verlauf dieser Verhandlungen wurde auch die Frage geprüft, ob eine kollektivrechtliche Regelung möglicher Ansprüche vereinbart werden könne. Eine solche Regelung kam aber wegen rechtlicher Bedenken, die auf einer Seite geäußert wurden, nicht zustande. Der Vorstand der Bundesanstalt hat sich gegen Ende des vergangenen Jahres noch einmal mit der Angelegenheit befaßt und die Auffassung vertreten, daß Mittel und Wege gefunden werden müßten, um die Angelegenheit alsbald zu bereinigen. In Einzelgesprächen mit den Klägern hat die Bundesanstalt von den anhängigen Verfahren bisher über 1000 beenden können. Die Einzelverhandlungen werden fortgesetzt. Die Bundesanstalt nimmt an, daß die Streitigkeiten in der nächsten Zeit beendet werden können.
Mit Rücksicht darauf, daß die Angelegenheit offenbar alsbald durch Einzelbesprechungen zwischen der Bundesanstalt und den Betroffenen und durch Verhandlungen mit den Gewerkschaften bereinigt werden wird, sieht die Bundesregierung zur Zeit davon ab, sich ihrerseits in die Beratungen einzuschalten.
Ich rufe die Frage X/5 des Abgeordneten Cramer auf:
Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der vorsieht, für 100 % erwerbsunfähige geistig und körperlich behinderte Personen über 25 Jahre das Kindergeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung weiterzuzahlen?
Die von Ihnen, Herr Abgeordneter, aufgeworfene Frage ist sowohl bei der Beratung der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze im Jahre 1956/57 als arch bei der Beratung der Härtenovelle im .Jahre 1955 geprüft worden. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, daß es nicht Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherungen sei, dieses Risiko zu tragen. Eine Fürsorge für diesen Personenkreis ist im Rahmen der bestehenden Regelungen anderen Stellen vorbehalten, worauf ich in meiner Antwort auf Ihre zweite Frage, Herr Abgeordneter, noch zu sprechen komme. Die Bundesregierung ist deshalb der Meinung, daß eine hinreichende Veranlassung zu der von Ihnen in Erwägung gezogenen Gesetzesänderung nicht gegeben sei.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Staatssekretär, es trifft doch zu, daß in der Kriegsopferversorgung dieser Kinderzuschuß auch über das 25. Lebensjahr hinaus, sogar bis ans Lebensende, gezahlt wird?
Das ist mir bekannt, Herr Abgeordneter.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für vertretbar, daß in diesen beiden ziemlich gleich gelagerten Fällen eine verschiedene Behandlung erfolgt, indem einmal Kindergeld gezahlt wird, einmal nicht?
Ich darf vielleicht, Herr Abgeordneter, gleich Ihre nächste Frage beantworten; damit hängt Ihre Zusatzfrage zusammen.
Ich rufe Frage X/6 des Abgeordneten Cramer auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Wegfall des Kindergeldes nach dem 25. Lebensjahr für die betroffenen Eltern eine große Härte und Ungerechtigkeit bedeutet?
Die Bundesregierung verkennt nicht, daß der Wegfall des Kinderzuschusses aus der Rentenversicherung in den genannten Fällen den Rentner empfindlich treffen mag. Wo jedoch der einzelne die Belastung, die die Unterhaltung eines Behinderten mit sich bringt, aus eigener Kraft nicht zu tragen vermag, kann ihm durch gezielte Hilfen, wie sie das Bundessozialhilfegesetz vorsieht, in einer die Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Weise geholfen werden. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß vielfach der Wegfall des Kinderzuschusses aus der Rentenversicherung die Entstehung eines Anspruchs auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz auslöst.
Ich glaube, ich müßte dann vielleicht auch die nächste Frage, Herr Abgeordneter, gleich beantworten.
Einverstanden? - Bitte! Ich rufe Frage X/7 des Abgeordneten Cramer auf:
Hält die Bundesregierung die Nichtzahlung des Kindergeldes in den unter X/5 genannten Fällen für gerechtfertigt, wenn andererseits studierende Kinder und studierende Ausländer z. T. bis zum 30. Lebensjahr Zuschüsse bis zu 300 DM monatlich erhalten?
Ich glaube, man sollte die beiden Fragenbereiche nicht miteinander vergleichen. In dem einen Falle handelt es sich darum, unserem Volke den ,erforderlichen wissenschaftlich ausgebildeten Nachwuchs zu sichern. In dem anderen Falle geht es darum, Behinderten die notwendige Fürsorge angedeihen zu lassen; im übrigen wendet die öffentliche Hand im Interesse der Fürsorge für Behinderte manchmal Monatsbeträge auf, die den von Ihnen genannten Betrag übersteigen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie wissen ja auch, daß die Gewährung von Zuschüssen nach dem Sozialhilfegesetz an Einkommensgrenzen bei den Eltern gebunden ist. Halten Sie es da für vertretbar, daß man solchen Eltern den Zuschuß wegnimmt, wenn sie .auf der anderen Seite keine Vergrößerung ihres Einkommens haben?
Herr Abgeordneter, diese Fragen sind bei den früheren Beratungen im Bundestag besprochen worden. Es besteht natürlich die Möglichkeit, daß wir diese Frage erneut erörtern. Bisher ist man zu dem Ergebnis gekommen, daß man den bedauerlichen Sachverhalt, von dem Sie sprechen - bedauerlich im Hinblick auf die Einkommenslage der Eltern - hinnehmen muß.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, bedeutet das, daß Sie von sich aus keine Maßnahmen ergreifen werden, um den jetzigen Zustand zu beenden?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat in der Tat nicht in Aussicht genommen, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen.
Keine weiteren Fragen in diesem Zusammenhang.
Ich komme dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe auf die Fragen XI/1 und XI/2 des Abgeordneten Fellermaier:
Hält der Bundesverteidigungsminister seine in der Fragestunde vom 10. Februar 1966 aufgestellte Behauptung aufrecht, die Bundesregierung habe im Falle des Landwirts Nusser bei der Regierung von Schwaben ein Enteignungsverfahren gegen den Bezirksverband Schwaben beantragt, obschon mir auf telefonische Anfrage die zuständige Stelle der Regierung von Schwaben am 15. Februar mitteilte, ein solcher Antrag liege nicht vor?
Wann wird der unter XI/1 bezeichnete Antrag auf Enteignung bei der Regierung von Schwaben gestellt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage XI/1 zunächst einmal mit Ja beantworten und zur Erläuterung ausführen: Die Oberfinanzdirektion München, die den Bund in dem Enteignungsverfahren Nusser vertritt, wurde am 26. August vorigen Jahres angewiesen, die Enteignung wegen des dem Bezirksverband Schwaben gehörenden Ersatzgrundstücks einzuleiten. Das Landbeschaffungsgesetz schreibt vor, daß dem eigentlichen Enteignungsantrag ein sogenanntes Anhörungsverfahren vorauszugehen hat. Nachdem erneute Verhandlungen mit dem Bezirksverband Schwaben mit dem Ziel einer freiwilligen Abgabe des Ersatzgrundstücks erfolglos blieben, wurde der Antrag für das Vorverfahren im November 1965, also vor der Fragestunde vom 10. Februar dieses Jahres, gestellt.
Zu der Frage XI/2 antworte ich: auch der eigentliche Enteignungsantrag - das andere war das Vorverfahren - wurde inzwischen, am 25. Februar 1966, von der Oberfinanzdirektion München eingereicht.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fellermaier.
Herr Minister, gibt dieser Fall nicht Anlaß, daß Ihr Haus in Zukunft darauf achtet, daß die ermächtigten Unterbehörden nicht wie in diesem Falle acht Monate brauchen, bis sie von der Enteignungsermächtigung Gebrauch machen, nachdem Sie selbst in Ihrer Antwort festgestellt haben, daß der Antrag erst am 25. Februar bei der Regierung von Schwaben eingegangen ist?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, ich darf eine Vorbemerkung zu dieser Frage machen. Gegenwärtig laufen durch das Verteidigungsministerium etwa 15 000 Grundstücksfälle. Sie können sich selber vorstellen, wie schwierig das in jedem einzelnen Falle und zumal multipliziert mit 15 000 ist.
Sie werden mir sicher zugeben, daß die Politik der Bundesregierung richtig ist, von einem Enteignungsverfahren erst in allerletzter Situation Gebrauch zu machen, weil wir Enteignungsverfahren nicht mögen. Wir sind der Meinung, man sollte in freiwilliger Vereinbarung die Fragen klären. Gelingt es nicht, wird allerdings die Enteignung eingeleitet.
({0})
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Minister, Sie nannten in der Fragestunde vom 10. Februar den Betrag von 3946 DM, den Nusser für die Besitzeinweisung
erhalten hat. Darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, das Nusser einen Entschädigungsbetrag von 31 900 DM fordert, und werden Sie die Höhe dieser Forderung zum Anlaß nehmen, die Enteignungsbehörde um eine befriedigende und baldige Regelung zu bitten, zumal Nusser seit der Errichtung der Bundeswehrkasernen alle steuerlichen Lasten immer noch für sein Grundstück zu tragen hat und darüber hinaus durch die Verzögerung der Grundstückszuteilung ein Drittel seines Viehbestandes bereits verkaufen mußte?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich kann Ihnen die Differenz zwischen der Forderung von Herrn Nusser und der gegebenen Entschädigung aus dem Kopf nicht sagen. Ich kann Ihnen aber aus der Erfahrung erklären, daß es immer außerordentlich schwierig ist, die Forderungen, die an uns gestellt werden, neutral beurteilen zu lassen, damit wir mit unseren eigenen Geldern letztlich auch vernünftig umgehen und nicht Forderungen nachgeben, wenn ein ganz klares Gutachten von unabhängigen Leuten feststellt, daß sie unberechtigt seien. Trotzdem sage ich Ihnen zu, dem Vorgang weiter nachzugehen.
({0})
Damit dürften, glaube ich, Ihre beiden Fragen beantwortet sein.
Ich rufe die Fragen XI/3, XI/4 und XI/5 des Abgeordneten Dr. Rinderspacher und die Fragen XI/6, XI/7 und XI/8 des Abgeordneten Rau auf:
Bleibt der Bundesverteidigungsminister dabei, daß eine Bezuschussung des Freibades der Stadt Herbolzheim deshalb nicht möglich war, weil „für abgeschlossene Bauvorhaben keine Finanzhilfen gegeben werden"?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bürgermeister der Stadt Herbolzheim dabei bleibt, lange vor Beendigung des in Frage XI/3 genannten Projekts die erforderlichen Anträge, gestellt zu haben?
Ist es gerechtfertigt, daß einem leitenden Beamten des Bundesverteidigungsministeriums, der den ablehnenden Bescheid laut Frage XI/3 erteilte, der Vorwurf der „unzulässigen Dienstanmaßung" gemacht wird, weil der Bundesverteidigungsminister im August 1965 eine „wohlwollende Prüfung" in Aussicht gestellt habe?
Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, in Ulm ({0}) auf den Bau eines bundeswehreigenen Hallenbades im Hinblick auf das projektierte Bad der Ulmer SSV zu verzichten, wenn der Garnison ein ausreichender Mitbenutzungsgrad zugesichert werden kann?
Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, in der Frage XI/6 entsprechende Verhandlungen mit den zuständigen Ulmer Stellen einzutreten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die angespannte Finanzlage?
Wird den Ulmer Vereinen ein kostenfreies Mitbenutzungsrecht in dem Bundeswehr-Hallenbad eingeräumt werden, falls es zu keiner Beteiligung an dem SSV-Projekt mehr kommen sollte?
Die Fragen werden im Einverständnis mit den Fragestellern schriftlich beantwortet. Die Antworten liegen noch nicht vor, sie werden nach Eingang im Sitzungsbericht albgedruckt.
Ich rufe die Frage XI/9 des Abgeordneten Böhm auf:
Entspricht es den Tatsachen, daß der Bundesverteidigungsminister zur Erfüllung militärischer Bedürfnisse für den Bau der Südumgehungsstraße Manching ({1}) der bayerischen obersten Baubehörde bereits 1964 einen Finanzierungsbeitrag von 1,9 Millionen DM fest zugesagt hat?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident, gestatten Sie mir, die Fragen XI/9 und XI/10, die zusammengehören, auch zusammen zu beantworten.
Sind Sie einverstanden, Herr Abgeordneter? - Dann rufe ich die Frage XI/10 des Abgeordneten Böhm auf:
Ist dem Bundesverteidigungsminister bekannt, daß die Durchführung der Änderungswünsche der Bundeswehr hinsichtlich der Trassenführung der Südumgehung Manching eine erhebliche Steigerung der Baukosten bringen würde?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Staatsstraße 2041, deren neue Trasse Manching im Süden umgeht, war ursprünglich mit 6 m befestigter Breite geplant. Das Wehrbereichskommando in München hat bei den zuständigen zivilen Stellen eine Verbreiterung auf 8,5 m und eine Verstärkung der Brücken beantragt sowie darum gebeten, die Trasse möglichst nahe an dem Unterkunftsbereich Oberstimm - 4 km westlich von Manching - vorbeizuführen. Mehrkosten werden nur durch die Verbreiterung und die Verstärkung der Brücken entstehen; beides wird von uns aus militärischen Gründen gefordert.
Auf einer Besprechung am 18. Februar 1965 bei der Bayerischen Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern wurde erklärt, daß die Trasse bei Oberstimm auf unseren Wunsch 200 m nach Süden verlegt würde, ohne daß dadurch Mehrkosten entstünden. Als Abgeltung für die durch die Verbreiterung der Straße und die Verstärkung der Brücken entstehenden Mehrkosten wurde am 15. Juli 1964 ein Beteiligungsverhältnis der Bundeswehr von 15,5 0/o festgelegt. Nach dem Kostenstand von damals ergaben diese 15,50/o einen Betrag von 1,9 Millionen DM.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Minister, können Sie einen Termin für eine verbindliche Finanzierungszusage an die Oberste Baubehörde nennen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich habe Ihnen gesagt, daß bereits 1964 ein Beteiligungsverhältnis der Bundeswehr in der Größenordnung von 1,9 Millionen DM zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und der Staatsregierung in Bayern vereinbart worden ist.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Minister, mir geht es darum, zu erfahren, wann diese Mittel abrufbereit sind. Ich frage noch einmal: zu welchem Zeitpunkt werden die zugesagten Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen und abgerufen werden können?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Abberufung von Bundesmitteln aller Art, nicht nur der Mittel, die hier genannt sind, richtet sich nach dem Baufortschritt. Wenn uns berichtet wird,
Bundesminister von Hassel
daß die Brücken und Straßen gebaut werden, stehen diese Mittel zur Verfügung. Wir können sie aber nicht nach München senden, bevor gebaut worden ist.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Minister, Sie haben die militärischen Erfordernisse betont. Ich frage deshalb: sind Sie bereit und in der Lage, bei der Bayerischen Obersten Baubehörde auf einen baldigen Baubeginn der Südumgehungsstraße Manching zu drängen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Verehrter Herr Kollege, mir liegt daran, daß die Bauvorhaben der Bundeswehr zügig vorangehen. Wir haben zur Zeit 4000 Bauvorgänge. Ich habe im vergangenen Sommer allen Ministerpräsidenten geschrieben, ich bäte darum, daß man die militärischen Bauvorhaben so schnell wie möglich durchführe. Ich kann nur sagen, die Bundeswehr hat ein Interesse daran, daß die Umgehungsstraße möglichst schnell gebaut wird. Aber nicht wir, sondern die Landesbehörden in Bayern bauen sie, denen vermutlich genauso wie den Bundesbehörden das notwendige technische Personal, vielleicht auch im Tiefbau die Kapazitäten fehlen; bei letzterem hat sich allerdings die Situation entspannt.
Haben Sie noch eine Frage, Herr Abgeordneter Böhm?
Herr Minister, sind Sie sich darüber klar, daß die zunehmende Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt Manching, woran schwere Fahrzeuge der Bundeswehr und der Dienststellen der Bundeswehr beteiligt sind, in erheblichem Umfange zu einer Erschwerung der Situation beiträgt und daß die Unfallgefahren dadurch weiter stark anwachsen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Verehrter Herr Kollege, das gilt nicht nur für Manching, sondern das gilt für viele, viele andere Garnisonstädte ganz genauso. Ich kenne persönlich die Straßen Bayerns und weiß, daß gerade im Raum Manching ein baldiges Bauen für uns alle von Vorteil wäre.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Unertl.
Herr Bundesminister, sind Sie nicht der Meinung, daß es zweckmäßig wäre, daß, wenn bei der Bayerischen Obersten Baubehörde ein Straßenbauprojekt vorangetrieben werden soll, dies bayerische Abgeordnete in Bayern besorgten?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich gebe Zu, Herr Abgeordneter Unertl, daß ich den letzten Teil Ihrer Frage akustisch nicht verstanden habe.
({0})
Ich habe gefragt, Herr Bundesminister, ob nicht ein bayerischer Abgeordneter einen bayerischen Straßenbauwunsch bei der Bayerischen Obersten Baubehörde vorantreiben sollte.
({0})
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Frage beantworte ich mit Ja.
({1})
Ich rufe die Frage XI/11 des Abgeordneten Schmidt ({0}) auf.
Ist der Abgeordnete im Raum? - Das ist nicht der Fall. - Die Frage wird auch nicht übernommen; sie wird 'schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Fragen XI/12, XI/13 und XI/14 des Abgeordneten Hauck auf:
Hat die Bundesregierung nach Eingang der Stellungnahme des Landes Niedersachsen bereits eine grundsätzliche Entscheidung über die Errichtung eines Truppenübungsplatzes im Wohldgebiet, Landkreis Braunschweig, getroffen?
Wann ist mit einer Unterrichtung bzw. Benachrichtigung der interessierten Behörden und Stellen über den Inhalt der Entscheidung bzw. den voraussichtlichen Entscheidungstermin im Sinne der Frage XI/12 zu rechnen, damit die weit verbreitete Unsicherheit innerhalb der betroffenen Bevölkerungskreise beseitigt werden kann?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch jede weitere Verzögerung der Entscheidung gemäß Frage XI/12 bzw. deren Bekanntgabe die für das gesamte Wohldgebiet eingeleiteten landwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen ({1}) gehemmt werden, und daß vor allem die von der Landabgabe betroffenen Landwirte nicht planen können, was zum Teil schon zu nicht unerheblichen finanziellen Verlusten für die Betroffenen geführt hat?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich darf noch eine Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung aufrufen, die sich auf Drucksache V/340 findet, die Frage des Abgeordneten Hanz ({2}) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, daß der Abiturientenjahrgang 1966 bereits im Frühjahr zur Ableistung des Wehrdienstes einberufen wird, damit für diesen Personenkreis bei der an sich schon langen Ausbildungszeit nicht noch zusätzlich ein halbes Jahr verlorengeht?
Die Frage beantworte .ich wie folgt.
Es ist bekannt, daß ich bei dem Einzugsverfahren von dem bisherigen Lossystem abgegangen bin und daß nach dem neuen Verfahren in erster Linie derjenige eingezogen wird, der die besten Voraussetzungen für den Wehrdienst mitbringt. Dazu sind umfangreiche ärztliche Untersuchungen und umfangreiche Tests angeordnet worden. Dazu gehören von der Bildungsseite her insbesondere die Abiturienten, die diese Voraussetzung mitbringen.
Ich habe deshalb angeordnet, daß bei körperlicher Eignung alle Abiturienten zum Wehrdienst einberufen werden. Es ist unbestritten, daß es aus staatspolitischen Gründen auch für den Abiturienten selbstverständlich sein muß, seiner Wehrpflicht nachzukommen. Im Jahre 1966 stehen 14 800 Abi1212
Bundesminister von Hassel
turienten zur Einberufung an. Hiervon sind 20 % erfahrungsgemäß abzuziehen. Bei diesen 20 % handelt es sich zum Teil um künftige Medizin- oder Pharmaziestudenten. Ein anderer Teil wird - das ist nun leider einmal so - die Reifeprüfung nicht bestehen. Es bleiben also rund 12 000 Abiturienten, die die Bundeswehr im Jahre 1966 heranziehen muß. Diese 12 000 jungen Männer machen ihr Abitur aber nicht alle im Frühjahr, sondern z. B. in Bayern im Herbst; auf dieses Land entfallen etwa 2200 Abiturienten.
Wenn nun schon die Bundeswehr deshalb gezwungen ist, Abiturienten an zwei verschiedenen Terminen aufzunehmen, wäre es aus Ausbildungs- und organisatorischen Gründen rationell, wenn die Aufnahme zu gleich großen Quoten im Frühjahr und im Herbst erfolgte. Im Interesse der Abiturienten werden jedoch bereits jetzt der größere Teil im April und von den April-Abiturienten nur etwa 35 % im Oktober einberufen. Eine gleichzeitige Einberufung aller Frühjahrsabiturienten würde die Bundeswehr vor besondere Schwierigkeiten stellen, es sei denn, daß exklusive Abiturienten-Ausbildungskompanien aufgestellt würden. Aber gerade dies will ich vermeiden. Der Abiturient soll und muß seine Ausbildung in der Bundeswehr zusammen mit Nichtabiturienten erhalten.
Eine besondere Schwierigkeit ist, daß es nicht möglich ist, die Abiturienten auf alle Verbände und Einheiten gleichmäßig zu verteilen. Für spezialisierte Truppenteile wie Instandsetzungseinheiten müssen Wehrpflichtige herangezogen werden, deren Berufsausbildung sie zur Ausübung besonderer Funktionen befähigt.
Ich bin aber mit Ihnen, Herr Kollege, der Meinung, daß die gegenwärtige Lösung unbefriedigend ist. Wenn eines Tages die Abiturienten im Bund einheitlich im Oktober bzw. im Spätsommer ihre Reifeprüfung ablegen werden, bin ich schon aus diesem Grunde gezwungen, das ganze Ausbildungssystem im Hinblick auf diese große, zu einem einheitlichen Zeitpunkt anfallende Zahl von Abiturienten umzustellen. Ich werde bis dahin sicherstellen können, daß die Abiturienten unmittelbar nach Ablegung des Examens einberufen werden. Heute wäre das nur möglich, wenn man erhebliche Nachteile für die Bundeswehr und für die Ausbildung der Abiturienten selbst hinnähme.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Herr Minister, die mir aus einigen Wehrersatzämtern vorliegenden Zahlen besagen, daß die im Frühjahr zur Verfügung stehenden Planstellen weit unter 50 % der abgehenden Abiturienten liegen. Wäre es nicht möglich, daß wenigstens der größte Teil der Wehrpflichtigen zum Frühjahrstermin eingezogen wird?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich habe Ihnen gesagt, daß nur 35 % der Frühjahrsabiturienten nicht zum Frühjahr eingezogen werden.
Das heißt, daß 65 % zum Frühjahr eingezogen werden. Das ist der größte Teil.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schäfer.
Herr Minister, finden Sie Ihre Begründung nicht widerspruchsvoll, wenn Sie sagen, wenn später einheitlicher Schulanfang sei, dann seien Sie in der Lage, die Frage befriedigend zu regeln? Müßte sie nicht jetzt viel leichter zu regeln sein, da im Land Bayern die Abgänge im Herbst sind und in den anderen Ländern - bis jetzt - im Frühjahr? Das wird doch später schwieriger.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter Dr. Schäfer, als ich mein Amt vor drei Jahren antrat, wurde nur ein Bruchteil der Abiturienten eingezogen. Ich kann Ihnen gelegentlich gern einmal die Zahlen nennen. Ich habe angeordnet - ich halte das persönlich für ein staatspolitisches Prinzip, dem auch im Verteidigungsausschuß in keiner Weise widersprochen wurde -, daß man die gesunden und geeigneten Wehrpflichtigen einzieht, auch die Abiturienten. Die Abiturienten werden später einmal im Staat eine Führungsfunktion haben. Folglich muß man von ihnen, glaube ich, erwarten, daß sie in diesem Staat auch selber den Dienst für den Staat in der Wehrpflicht erfüllt haben.
({0})
- Ich bin noch nicht am Ende; ich rede ja noch. Sie werden eine Antwort bekommen.
Vor zweieinhalb Jahren, also noch im Jahre 1963, ist nur ein Bruchteil der Abiturienten eingezogen worden. Infolge meiner Weisung sind es heute - ich habe Ihnen die Zahl genannt - alle Gesunden und Geeigneten, nämlich deren 12 000. Das heißt, wir haben in der Zwischenzeit die Möglichkeiten bereits so weit ausgebaut, daß wir statt 3- oder 4-oder 5000 Abiturienten 12 000 aufnehmen können. Wenn man es in einer Kurve zeichnete, könnten Sie sehen, daß wir eines Tages zu einem Punkt kommen werden, an dem wir auch mit dieser Frage fertigwerden. Aber Sie dürfen uns nicht überfordern. Sie müssen uns die Zeit dazu geben. Deswegen habe ich gesagt: Wenn das Schuljahr eines Tages einheitlich geregelt sein wird, dann werden wir hoffentlich auch in der Lage sein, die Ausbildungseinrichtungen so zu schaffen, daß der Abiturient nach seinem Abitur eingezogen werden kann.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Schäfer.
Herr Minister, die Frage der Heranziehung der Abiturienten beurteilen wir gleich; das ist es nicht. Die Frage ist doch - ich darf sie wiederholen -: können Sie es verantworten, daß 35 % - um Ihre Angaben zu übernehmen - ein halbes Jahr nutzlos studieren und nach anderthalb Jahren neu mit dem Studium beginnen müssen? Das ist doch die Frage.
Ich darf die Frage noch ergänzen: ist zu erwarten - oder wollen Sie sie auf diese Weise animieren -, daß sich die 35 % auf zwei Jahre verpflichten?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich darf mit dem ersten Teil Ihrer Frage beginnen - Sie haben zwei Fragen gestellt - und vorausschikken, daß ich selber das gegenteilige Verfahren als höchst unbefriedigend ansehe, nicht nur weil ich persönlich davon überzeugt bin, sondern weil ich aus einer Fülle von Briefen, die ich aus den Reihen des Bundestages, aber genauso aus der deutschen interessierten Öffentlichkeit bekomme, sehe, wie diese Regelung draußen kritisiert wird; ich behaupte, Herr Kollege Dr. Schäfer, zu Recht kritisiert wird. Es hat doch gar keinen Zweck, daß ich das verschleiere oder beschönige. Ich bin nicht damit einverstanden. Ich kann Ihnen nur sagen, daß ich in der Zwischenzeit, in diesen zwei Jahren, die Möglichkeiten zur Einziehung der Abiturienten ausgeweitet habe, aber noch nicht an dem Punkt angelangt bin, zu dem das ganze Hohe Haus und ich kommen wollen.
Der Teil 2 Ihrer Frage ist folgendermaßen zu beantworten. Wir haben unter den 35 % z. B. die Abiturienten, die wir aussortiert haben, weil sie eine technische Disziplin studieren wollen und vor ihrem Studium ein Praktikum absolvieren müssen. Die können dieses Praktikum vorher anfangen und verlieren überhaupt nichts. Daher scheint mir, daß die Zahl von 35 % erst dann, wenn sie um diesen Anteil vermindert wird, den wirklichen Härteteil ergibt. Es gibt eine Reihe anderer Studenten, .die sagen: Ich gehe nach meinem Abitur erst einmal eine Zeit ins Ausland, um Sprachen zu lernen. Auch dort scheint mir keine besondere Härte gegeben zu sein.
Dennoch - ich wiederhole es - strebe ich an, eine einheitliche Regelung für die Abiturienten zu finden, daß sie nach ihrem Abitur beginnen können. Dabei möchte ich aber hinzufügen - und darin weiß ich mich mit dem Hohen Hause einig -, daß im Interesse nicht nur unserer Bevölkerung, sondern speziell der deutschen Soldaten endlich ein einheitliches Schuljahr gefunden werden sollte. Schon die ständigen Versetzungen von Vätern, deren Kinder dann in andere Länder mit anderen Schulsystemen kommen, zwingt zu einer einheitlichen Regelung.
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Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rinderspacher.
Herr Minister, hat man in Ihrem Hause bereits Überlegungen angestellt, wie man in diesem Jahr die doppelte Anzahl Abiturienten erfassen wird, da durch das Kurzabitur im Jahre 1966 zwei Abiturientenjahrgänge anfallen werden?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich glaube, daß Sie mir recht geben werden, wenn ich erkläre, daß bisher noch keiner genau weiß, wann eigentlich welches Kurzabitur stattfindet. Ich bin überfordert, wenn ich Ihnen von elf Ländern oder, wenn ich Berlin ausklammere, von zehn Ländern sagen soll, wie dort die Schulverhältnisse geregelt werden. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen dies zu beantworten. Ich werde aber, Herr Abgeordneter, am Ende dieses Monats in der Kultusministerkonferenz in Saarbrücken selber als Gast anwesend sein, um dort die Sorgen und die Probleme der Bundeswehr mit den Kultusministern zu besprechen - ich glaube, am 31. März in Saarbrücken.
Eine Frage, Herr Abgeordneter Biechele.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß im Wehrbereich V etwa 1900 Abiturienten zum Grundwehrdienst anstehen, davon aber nur etwa 950 einberufen werden können, und sind Sie angesichts dieser besonderen Lage im Wehrbereich V nicht der Meinung, daß man hier eine besondere Lösung anstreben sollte, daß man nämlich trotz der Schwierigkeiten, die ich einsehe, einen höheren Prozentsatz der Abiturienten zum April-Termin einberufen sollte, zumal wegen der Verlegung des Beginns des Schuljahres, die im Land Baden-Württemberg höchstwahrscheinlich schon im Herbst dieses Jahres vorgenommen wird, in diesem Jahre ein zweiter voller Abiturientenjahrgang zur Einberufung ansteht?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege, Sie haben mir in dieser Frage einen eingehenden Brief geschrieben, und auf Grund dieses Briefes bin ich noch einmal dieser Angelegenheit - der besonderen Situation Ihres Wehrbereiches - nachgegangen. Ich werde Ihren Brief schriftlich beantworten, sobald ich Näheres weiß. Ich kann Ihnen nur noch einmal erklären, ich versuche, so viel Abiturienten wie möglich noch in den April-Einziehungstermin hineinzubekommen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Schwabe.
Herr Minister, wieviel junge Soldaten werden ,denn überhaupt jetzt zu diesem Termin eingezogen?
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von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Es ist nicht geheim, in keiner Weise. Es werden im Jahr etwa 170 000 Soldaten eingezogen, durch vier geteilt ergibt sich, daß im April reichlich 40 000 Soldaten eingezogen werden.
Sollten die 4000 Soldaten nicht noch hineinzubringen sein?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Frage ist sicher nicht ganz unberechtigt. Es handelt sich nur um 10 oder 15 %. Aber ich kann Ihnen noch einmal versichern, es kommt uns dar1214
Bundesminister von Hassel
auf an, daß wir die Abiturienten in einem vernünftigen Verhältnis in die anderen Wehrpflichtigen einschleusen. Wir wollen keine exklusiven Abiturientenkompanien, sondern wir wollen, ,daß der junge Abiturient in dieser Zeit mit den anderen Wehrpflichtigen zusammen ist.
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Herr Minister -
Sie haben keine Frage mehr, Herr Abgeordneter. Sie hatten zwei Fragen.
Nein, ich hatte nur eine.
Sie haben sie so fein dosiert, daß durchaus zu erkennen war, daß Sie zwei Fragen gestellt haben.
Nur noch eine Frage.
Nein, Schluß!
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Eine weitere Frage, Frau Abgeordnete Freyh.
Herr Minister, darf ich noch einmal den zweiten Teil der Frage des Kollegen Dr. Schäfer wiederholen. Haben Sie ein Interesse daran, solange keine befriedigende Regelung für diese hier angesprochene Gruppe gefunden werden kann, auf diese Weise eine längere Verpflichtungszeit zu erreichen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Gut, daß Sie mich noch einmal darauf aufmerksam machen. Ich strebe nicht danach, Abiturienten zu einer längeren Verpflichtungszeit zu animieren. Aber wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe, dann hat sich von den Abiturienten, die gemustert sind und eingezogen werden, etwa die Hälfte als sogenannte Z 2-Soldaten selber verpflichtet, - nicht von uns geworben, selber verpflichtet. Ich glaube, das zeigt Ihnen, daß der Abiturient also selber darüber nachdenkt.
Den Abiturienten veranlaßt zu dieser längeren Verpflichtung zweierlei, wie ich glaube. Einmal gibt es eine große Zahl von Abiturienten, die dann noch gern die Gelegenheit haben möchten, Reserveoffizier in der Armee zu werden. Andere sind daran interessiert, weil sie als Z 2-Soldaten ein monatliches Gehalt bekommen und später eine Übergangszahlung erhalten, die ihnen für ihren weiteren Weg - meistens ist es das Studium - eine gewisse finanzielle Grundlage schafft. Aus diesem Grunde verpflichten sie sich auf zwei Jahre. Während der 18 Monate würden sie lediglich Wehrsold bekommen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter van Delden.
van Delden ({0}) : Herr Minister, stimmen Sie mit mir überein, daß es vielleicht notwendig wäre, die Wehrersatzämter noch einmal darauf hinzuweisen, Abiturienten, die technische Berufe ergreifen wollen, vorwiegend bei technischen Truppenteilen einzustellen, da ja von diesen Abiturienten eine bseondere Bereitschaft, technische Arbeiten zu verrichten, erwartet werden kann?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege van Delden, das geschieht bereits. Ich darf Sie nur auf folgendes aufmerksam machen. Wenn wir 170 000 Soldaten im Jahr einziehen, sehr viel mehr mustern müssen und wenn bei der Musterung nachher sehr viele aus Gesundheits- oder anderen Gründen ausscheiden, dann ist es in diesen Größenordnungen ungemein schwierig, den richtigen Mann an den richtigen Platz zu bringen. Dennoch versuchen wir es und statten ja die Wehrersatzämter mit dem Instrumentarium aus, das dazu notwendig ist. Gerade diese Frage, die Sie ansprachen, ob der richtige Mann an den richtigen Platz kommt, ist eines meiner Hauptanliegen zur Verbesserung der Personallage, und zwar aus zwei Gründen: Erstens hilft man damit der Bundeswehr. Zweitens hilft man dem jungen Mann, der während der Zeit seiner Wehrpflicht in der Lage ist, sich selber fachlich weiterzubilden und so mit einem gewissen Gewinn in seinen weiteren Lebensweg hineinzugehen. Aber das setzt eine Fülle von Maßnahmen voraus, die man nicht im Handumdrehen durchführen kann, die zusammenhängen mit der Abkehr vom Lossystem und der Einführung eines neuen Verfahrens, das Sie als Mitglied des Verteidigungsausschusses von mir ein- oder zweimal vorgetragen bekamen.
Keine weiteren Fragen.
Meine Damen und Herren, die Zeit für die Fragestunde ist vorüber. Der einzige Punkt der heutigen Tagesordnung ist damit erledigt. Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 9. März 1966, 9 Uhr ein.
Ich schließe die Sitzung.