Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir im Ältestenrat vereinbarten, eine Reihe von zweiten und dritten Beratungen heute durchzuführen, gingen wir davon aus, daß es sich, von einigen Ausnahmen abgesehen, um Materien handelt, die zu keinen langwierigen Plenardebatten Anlaß geben würden. Das ist nun nicht der Fall bei Punkt 14 der Tagesordnung, bei der zweiten und dritten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes. Hierüber wird es sicherlich eine umfangreiche Debatte geben. Diese kann heute nicht durchgeführt werden. Ich bitte also, diesen Punkt abzusetzen.
Ich möchte gleich sagen, daß das nicht etwa bedeutet, daß der Punkt in dieser Legislaturperiode nicht mehr aufgerufen werden soll.
Präsident von Hassel: Herr Abgeordneter Frehsee!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind interfraktionell übereingekommen, die Absetzung beim Aufruf des Punktes zu beschließen.
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Einer der Kollegen aus meiner Fraktion ist bereit, einige Worte dazu zu sagen. Ich bitte, ihm die Gelegenheit dazu zu geben. Er ist im Augenblick nicht da. Wir hatten es so verabredet.
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Präsident von Hassel: Also wird von ihm noch einmal zu Punkt 14 das Wort genommen.
Wir kommen zur Fragestunde - Drucksache V/4306 Ich rufe zunächst aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen die Frage 2 des Abgeordneten Borm auf:
Welches waren die Gelegenheiten, die nach Ansicht des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen von der Bundesregierung nicht angemessen genutzt worden sind, um ihre nach wie vor bestehende Gesprächsbereitschaft im Anschluß an den Briefwechsel des Bundeskanzlers mit dem Vorsitzenden des DDR-Ministerrats zu unterstreichen?
Ist der Herr Abgeordnete Borm im Saal? - Zur Beantwortung, Herr Bundesminister Wehner. Bitte schön, Herr Bundesminister!
Herr Präsident, ich möchte, wenn es dem Herrn Abgeordneten Borm so genehm ist beide Fragen im Zusammenhang behandeln, um so mehr, als ich hier nach Äußerungen gefragt werde, die sich mit weitergehenden Fragen, das ganze Gebiet der Deutschlandpolitik betreffend, zu befassen hatten.
({0})
Präsident von Hassel: Er hat keine Bedenken, Herr Bundesminister.
Dann rufe ich noch die Frage 3 des Abgeordneten Borm auf:
Wer in der Bundesregierung trägt die Schuld an diesen Versäumnissen?
In dem Interview, auf das sich die Frage des Herrn Kollegem Borm bezieht, sind eigentlich alle
Seiten der Deutschlandpolitik berührt worden. Ausgangspunkt dieses langen Gespräches, das eigentlich eine Art Streitgespräch war, war z. B. die Bewertung der Ergebnisse unserer Bemühungen. Das will ich hier aber nicht wiederholen; das wird dem Herrn Kollegen Borm bekannt sein.
Ich bin jedenfalls in diesem Zusammenhang auch gefragt worden - und hier zitiere ich eine Frage direkt -:
Eine Standardformel in der Bundesrepublik ist, daß der Schlüssel zum Problem Deutschland in Moskau liegt. Meinen Sie, daß in der Vergangenheit von unserer Seite genügend getan wurde, um Moskau von der Notwendigkeit einer Verständigung zu überzeugen? Würden Sie sagen, daß die Große Koalition alle ihre Möglichkeiten genutzt hat, um das Verhältnis mit Moskau in dem Sinne zu verbessern, daß man überhaupt einmal ins Gespräch kommen kann?
Das war eine der Fragen, die auf den Kern vorzudringen versuchten. Ich habe auf diese Frage z. B. geantwortet:
Daß der Schlüssel in Moskau liegt, das wird immer wieder gesagt. Ich finde es besonders wenig überzeugend, wenn das von solchen Leuten gesagt wird, denen man, ohne ihnen zu nahezutreten, darauf antworten muß: Dann hat ihn dort wohl 1955 jemand liegengelassen, als die Verhandlungen an Ort und Stelle zwischen dem damaligen Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer und der sowjetischen Regierung geführt wurden, die zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen geführt haben. Was durch die im Dezember 1966 gebildete Regierung getan worden ist, ist vertretbar. Es ist aber nicht das Maximum dessen, was man hätte tun können.
Das war eine der Fragen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem stehen, worüber Herr Borm Aufklärung haben will.
Ich habe dann in dem folgenden Teil meiner Antwort darzulegen versucht, was man der Bundesregierung zugute halten dürfte und was im Verhalten der Sowjetunion enttäuschend gewesen ist. Die Bundesregierung war ja übrigens 1966/1967 nicht in der Lage oder sie hatte nicht die Chance, auf diesem Gebiet gänzlich neu anfangen zu können.
Auf die sich dann anschließende Frage des Journalisten, was deutscherseits über das Angebot von Gewaltverzichtserklärungen, über die Änderung nicht nur der Tonart, sondern auch der Tendenz der deuschen Ostpolitik, wie man es nennt, hinaus noch getan werden müsse, habe ich geschildert, auf welchen Voraussetzungen die Politik dieser Bundesregierung aufzubauen hatte und wie sie in großen Zügen immer konkretere Vorstellungen entwickelte und Vorschläge zu Verhandlungen zu bringen versucht hat, auch gegenüber den Verantwortlichen im anderen Teile Deutschlands, an die wir von der Sowjetregierung immer wieder verwiesen werden, wenn wir über die Minderung der Spannungen im geteilten Deutschland sprechen und etwas dafür tun
wollen. Weil wir an diese Adresse immer wieder verwiesen werden, habe ich mir erlaubt, zur unmittelbaren Beantwortung der beiden Fragen des Herrn Kollegen Borm eben auch die Bemerkungen in Beziehung zu dem zu bringen, was davon nicht zu trennen ist. Im Zuge dieser Schilderungen findet sich auch die Bemerkung, auf die der Herr Abgeordnete Borm mit seiner Frage zurückgreift.
Ich habe einige unserer Ansätze für beiderseitige Beiträge zur Entspannung zwischen den beiden Teilen Deutschlands erwähnt und dabei auch gesagt, daß wir den Briefwechsel zwischen dem Herrn Bundeskanzler und dem Vorsitzenden des DDR-Ministerrats in der angemessenen Form hätten weiterentwickeln müssen, wenn auch nicht unbedingt sofort durch weitere Briefe, die allerdings zu gegebener Zeit wohl am Platze sein werden.
Mit den Bemerkungen, die ich in diesem Teil des Interviews gemacht habe, wollte ich auch Verständnis dafür erbitten, daß nicht über jede Überlegung oder über jeden Versuch unmittelbar öffentlich debattiert oder Bericht erstattet werden kann. Darüber habe ich übrigens in der Debatte, die hier im Bundestag am 25. April geführt worden ist, auch gesprochen, und ich habe damals angeboten, im Ausschuß zu versuchen, eingehender darüber zu sprechen, ohne allerdings auch dort die dabei unvermeidlich gebotene Rücksichtnahme auf die durch die Haltung der anderen Seite bedingten Verhältnisse außer acht lassen zu dürfen. Dieses Angebot möchte ich in Erinnerung bringen.
Am Schluß dieser Passage des Interviews habe ich freimütig gesagt, daß es natürlich Meinungsverschiedenheiten gibt. Es gibt Meinungsverschiedenheiten nicht nur im Kabinett; es gibt sie zwischen den Parteien, und hier ist einmal das ganze Haus gemeint, denn in diesem Falle muß ich auch die Opposition mitrechnen - wenn ich mich so ausdrücken darf -, weil es für gewisse Lösungen einer so breiten Übereinstimmung bedürfte, daß man, wenn man diese Lösungen anstrebt, ihrer einigermaßen sicher sein müßte. Das darf also bei diesem Begriff „Meinungsverschiedenheiten" nicht unerwähnt bleiben.
Aber die Meinungsverschiedenheiten, von denen hier die Rede ist, sind nicht von einer Art, durch die die Grundlinie unserer Regierungserklärung vom Dezember 1966 verlassen worden wäre. Ich bin überzeugt, daß diese Grundlinie konsequent weiterentwickelt werden kann, wenn auch auf der anderen Seite - so wie schon auf unserer Seite - Bereitschaft bekundet wird, miteinander ohne Diskriminierung in Gespräche und in Verhandlungen einzutreten. Auch darüber hatte ich in der Debatte am 25. April hier im Bundestag gesprochen, unter anderem anknüpfend an einige Bemerkungen, die von den Herren Abg. Dr. Barzel und Franke z. B. zum Bereich des Sportverkehrs gemacht worden waren.
Ich halte es nicht für angebracht - das möchte ich abschließend sagen -, Meinungsverschiedenheiten, die auf unserer Seite über Intensitätsgrade unserer Bemühungen zeitweilig wirksam gewesen sind oder es noch sind, gegenwärtig zum Gegenstand einer öffentlichen Debatte zu machen. Und wenn das - wozu jeder sicher das Recht hat - kritisch betrachtet wird, so muß ich sagen: gegenwärtig deshalb nicht, weil die andere Seite, mit der wir es in diesem Fall zu tun haben, zur Zeit nicht in einer Verfassung ist, die es ausschließen würde, daß unsere eigenen Meinungsverschiedenheiten von ihr sogar genutzt werden würden.
Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage der Herr Abgeordnete Borm.
Herr Bundesminister, sind Sie mit mir der Meinung, daß es, wenn auch sicherlich Moskau bei dem Verhältnis zwischen den beiden Teilen Deutschlands ein entscheidendes Wort mitzusprechen hat, dennoch unmöglich ist, an Ostberlin vorbei das Verhältnis zwischen beiden Teilen Deutschlands zu bereinigen?
Darüber bin ich nicht nur mit Ihnen übereinstimmender Meinung, sondern dem entsprach ja unser Ansatz in der Regierungserklärung vom Dezember 1966, daß auch die hier vorhandene oder vorherrschende Rechtsauffassung kein Hindernis für jedwelche Verhandlungen sein solle und sein werde, die mit den dort die Gewalt ausübenden Instanzen zu führen sind, um zu Regelungen zu kommen, die dazu führen, daß die Verhältnisse im geteilten Deutschland einmal besser als bisher gestaltet werden, und um das zu erreichen, auf das Ihre Frage hinzielt.
Präsident von Hassel: Zu einer weiteren Zusatzfrage der Abgeordnete Borm.
Glauben, Sie, Herr Bundesminister, daß die Politik der Bundesregierung gerade hinsichtlich dieses Standpunkts, daß es im Verhältnis zu Ostberlin auf eigene Anstrengungen ankommt, ständig mit der von Ihnen stets für notwendig erachteten und proklamierten Zielstrebigkeit und Gradlinigkeit verfolgt worden ist?
Die Menschen sind verschieden, Herr Kollege Borm; Sie sind noch etwas älter als ich und wissen das. Auch die Parteien sind verschieden. Das werden wir zwar von unseren verschiedenen Gesichtspunkten aus auch verschieden beurteilen, aber ich muß hier noch einmal in Erinnerung bringen: Ich würde - wenn ich so sagen darf - Laut geben, wenn ich den Eindruck haben müßte, daß hier durch Meinungsverschiedenheiten die Linie der Regierungserklärung beiseite gelassen wird, womit ich nicht behaupten möchte, daß das, was in der Regierungserklärung vom Dezember 1966 steht, der Weisheit letzter Schluß ist. Unter den gegebenen Bedingungen war dies aber das, was wir für absehbare Zeit selbst ins Auge fassen und in Angriff nehmen mußten und müssen.
Präsident von Hassel: Zu einer dritten Zusatzfrage der Abgeordnete Borm.
Herr Bundesminister, Sie sprachen von der zu gegebener Zeit sicherlich erforderlichen Notwendigkeit, den Briefwechsel, der vor anderthalb Jahren von dem Ministerpräsidenten der DDR Stoph begonnen worden ist, fortzusetzen: Sehen Sie jetzt die Möglichkeit, in irgendeiner Art und Weise derart auf den Brief des Herrn Stoph einzugehen, daß man nicht an ihm vorbeiredet, sondern sich einmal mit der Forderung auseinandersetzt, daß vor einer Bereinigung der sicherlich uns alle sehr bewegenden menschlichen Fragen das grundsätzlich Verhältnis der beiden Staaten zueinander zu klären sei?
Ich sehe jetzt diese Möglichkeit nicht, und zwar deshalb nicht, weil die Gegenseite daran kein Interesse hat. Ich muß hier wieder anknüpfen an das, was ich versucht habe in der Debatte vom 25. April darzulegen, daß es in diesem heiklen Bereich der Politik Situationen gibt, in denen abzuwägen ist, ob man bestimmte Regelungen, auch wenn sie nur punktuelle Verbesserungen im gespaltenen Deutschland bringen oder sichern oder das Verhältnis ein wenig weiterentwickeln, für so wichtig hält, daß man es sich zeitweilig versagt, ein großes politisches Manöver zu machen, nämlich zu fragen: Wie steht es grundsätzlich mit den Beziehungen und mit den Auffassungen darüber?
Präsident von Hassel: Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Borm.
Herr Minister, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß Sie nach wie vor, wie wir das von Ihnen wissen, jederzeit beobachten, wann sich nur die geringste Möglichkeit ergibt, unseren Beitrag dazu zu leisten, daß das Verhältnis der beiden Staaten Deutschlands sich endlich normalisiert?
Das ist das, was mich - ohne pathetisch werden zu wollen - Tag und Nacht bewegt und woran ich in der mir übertragenen Verantwortung arbeite.
Ich muß aber, Herr Kollege Borm, in Beziehung zu dem, was Sie soeben in der vorhergehenden Zusatzfrage sagten, darauf hinweisen: wenn auch, was Briefe betrifft, der Vorsitzende des Ministerrats der DDR, Herr Stoph, den ersten derartigen Brief geschrieben hat, so war das doch nichts anderes als ein Reagieren auf vorher hier, und zwar sehr offen, sehr freimütig und auch sehr weitgehend gemachte Vorschläge und Angebote. Ich denke dabei an die Erklärung, die der Bundeskanzler für die Regierung am 12. April in diesem Hause abgegeben hat und in der unter drei Rubriken eine ganze Reihe von Vorschlägen für die innerdeutschen Beziehungen enthalten waren, und zwar ohne Ausschließlichkeitsanspruch, also jederzeit durch andere ergänzbar, ersetzbar oder mit der Möglichkeit, das eine oder andere punktuell vorzuziehen. Ich denke daran, daß sich
z. B. die Sozialdemokratische Partei an die Delegierten des Parteikongresses der SED im April gewendet hat, etwa zu derselben Zeit, als hier diese Erklärung abgegeben wurde, die ja vom ganzen Hause unterstützt wurde, ohne daß damit eine Wertung verbunden war, ob man das für das äußerst Mögliche hielt oder noch nicht. Unterstützt wurden diese Punkte aber doch wohl, wenn ich mich nicht irre, von allen.
Außerdem gab es diesen Brief der SPD, auf den die andere Seite nie geantwortet hat, obwohl sie auf ihrem Parteikongreß gesagt hat, das neugewählte Zentralkomitee werde nach seiner Konstituierung den Brief beantworten. Es ist nicht geschehen; es gab dann sogenannte offene Briefe, d. h. pamphletartige Flugblätter, aber der Brief des Herrn Stoph war sozusagen der Weg, den die andere Seite gewählt hat.
Darüber zu zetern hätte keinen Sinn. Man muß das in diesem Zusammenhang sehen. Darauf ist hier geantwortet worden - zum erstenmal, das hat es vorher so nicht gegeben. Es ist sicher kein welterschütternder Vorgang, daß man auf einen Brief antwortet, aber immerhin bei der Situation, die wir früher hatten, eine Änderung. Dann hat die andere Seite sehr grob geantwortet mit einem Brief, von dem es heißt, es sei der Entwurf eines Vertrages. In Wirklichkeit war es ein Papier, das eine Art endgültige Teilungsfeststellung enthalten sollte.
({0})
Das hat uns jedenfalls im nächsten Brief dazu gebracht, deutlich zu machen: Bitte, lassen Sie uns doch miteinander sprechen; hier steht zur Verfügung der Staatssekretär des Bundeskanzleramtes, und sie können jederzeit einen entsprechenden Herrn benennen.
Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Häfele. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß wir eine große Zahl von Fragen haben. Ich bitte, sich kurz zu fassen.
({1}) Herr Dr. Häfele!
Herr Minister, habe ich Sie recht verstanden, die deutsche Politik habe 1955 einen Schlüssel in Moskau liegenlassen?
Sie können im Stenogramm nachlesen, daß Sie mich tatsächlich falsch verstanden haben. Ich habe gesagt: dann müßte ihn dort jemand liegengelassen haben, als die Verhandlungen waren. Wenn Sie also schon nach Silben suchen, - das geht aus meiner Antwort hervor, die in „Publik" steht, an der habe ich nichts geändert -, und das steht auch wieder hier im Stenogramm.
Präsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Häfele.
Können Sie ohne verschlungene Ausführungen antworten, daß die deutDr. Häfele
sche Politik nach Ihrer Auffassung 1955 keinen Schlüssel dort hat liegenlassen?
Natürlich ist nicht alles getan worden. Darüber haben wir hier gestritten, bevor manche der Herren im Bundestag waren, was ich Ihnen nicht vorwerfe. Es ging um Verträge und es ging um die Beziehungen. Über die Situation, die sich daraus entwickelt hat, habe ich am 30. Juni 1960 hier eine Bilanz gezogen. Es sind eben Tatbestände geschaffen worden, mit denen wir zurechtkommen müssen.
Präsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete Porsch.
Herr Bundesminister, was ist aus Ihrem Interview, das Sie hier nochmals wiederholt haben, das Maximum dessen, was die Bundesregierung nicht getan hat, aber was sie hätte tun können?
Wer das angesichts einer Verhärtung und Verharschung der Gegenseite offen sagte, würde einen Kunstfehler unverzeihlicher Art begehen.
Präsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete Müller ({0}).
Herr Bundesminister, der Herr Abgeordnete Borm hat in Zusatzfragen zweimal von zwei deutschen Staaten oder von beiden deutschen Staaten gesprochen, ohne daß Sie darauf eingegangen sind. Teilen Sie meine Meinung bzw. ist die Bundesregierung der Meinung, daß es zwei deutsche Staaten nicht gibt?
Ich muß Ihnen darauf sagen, daß meine Sorgen anderer Art sind. Daß dort eine Staatsgewalt besteht, und zwar eine ganz besonders harte und in bestimmter Hinsicht auch grausame, wird von niemandem geleugnet werden können, der nicht in einer völlig unwirklichen Welt lebt und die Augen verschließt. Wie man sie bewertet, wie man das Verhältnis zu ihr auffaßt und zu regeln versucht, darüber mag es unterschiedliche Auffassungen geben und gibt es unterschiedliche Auffassungen. In diese Richtung zeigt ja das, was mit der Regierungserklärung von 1966 eingeleitet worden ist: Die Unterschiedlichkeit in den Rechtsauffassungen soll und wird kein Hindernis sein für die Bemühungen, die Verhältnisse im geteilten Deutschland zugunsten der von der Teilung betroffenen Menschen etwas zu mildern.
Präsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Müller ({0}).
Herr Bundesminister, glauben Sie, daß weite Kreise unserer Bevölkerung eine derart feine Differenzierung verstehen? In der Demokratie ist es doch notwendig, daß möglichst Übereinstimmung zwischen der Bevölkerung und der Regierung besteht.
Das ist sicher. Deshalb halten wir ab und zu auch Wahlen ab, um festzustellen, daß dieser Grad der Übereinstimmung nicht nur historisch begründet ist oder in den eigenen Ansprüchen begründet ist, sondern wieweit das Volk mitgeht. Hier muß ich allerdings in vollem Ernste sagen, Herr Kollege, der Sie mir diese Frage stellen, die natürlich sehr interessant ist: es wäre schlimm, wenn wir zurückrutschen sollten oder wollten in Situationen und Vorstellungen, in denen man sich nicht mehr an erster Stelle bemüht, allen klarzumachen, wie es wirklich um Deutschland steht.
({0})
Präsident von Hassel: Meine Damen und Herren, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen behandelt. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts auf, zunächst die Frage 129 des Abgeordneten Logemann:
Sind Pressemeldungen über Enteignungsverfahren deutscher Farmbesitzer in Irland zutreffend?
Zur Beantwortung der Parlamentarische Staatssekretär Jahn.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: In der Presse ist verschiedentlich über Enteigungsverfahren gegen deutsche Landbesitzer in Irland berichtet worden. Solche Verfahren sind vorgekommen und laufen zur Zeit. Gesetzliche Grundlage ist die sogenannte Land act aus dem Jahre 1965, die keinen Unterschied zwischen Iren und Ausländern macht. Die Mitteilungen in der Presse waren zum Teil übertrieben.
Präsident von Hassel: Zu dieser Frage eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Logemann.
Herr Staatssekretär, darf ich zur Klärung der Vorgänge in Irland, die sich inzwischen nicht in der Enteignung erschöpfen, sondern sogar zu einem Abbrennen von Farmen in deutschem Besitz geführt haben, die Bundesregierung fragen, ob der Bundesregierung bekannt ist, ob die deutschen Farmer in Irland ihre zur landwirtschaftlichen Nutzung geeigneten Grundstücke wirklich landwirtschaftlich nutzen.
Präsident von Hassel: Ich halte diese Frage zwar für interessant. Aber das Auswärtige Amt ist sicher überfordert, wenn es darauf jetzt eine sachkundige Antwort geben soll; oder wollen Sie es doch probieren, Herr Staatssekretär?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: In der Tat, diese Frage nachzuprüfen ist uns gar nicht möglich.
Präsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage? - Weichen Sie nicht wieder von der Hauptfrage ab! Sie sind eben abgewichen, Herr Kollege Logemann. Genau auf die Hauptfrage zielen!
Darf ich darauf aufmerksam machen, daß alle Meldungen aus Irland darauf fußen, daß deutschen Farmern von bestimmter Seite vorgeworfen wird, daß ihre Nutzflächen nicht landwirtschaftlich genutzt würden.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Auswärtiges: Dazu ist folgendes zu sagen, Herr Kollege Logemann. In Einzelfällen oder in einer Reihe von Fällen wird das sicher der Fall sein. Die Frage spielt insofern eine Rolle, als das eben erwähnte Gesetz für die Enteignung von Land unter anderem zur Voraussetzung macht, daß der betreffende Eigentümer den landwirtschaftlichen Besitz selber nicht bewohnt. Daran anknüpfend taucht diese Frage natürlich auf.
Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter von Nordenskjöld.
Herr Staatssekretär, stimmen die Angaben der von der Enteignung bedrohten Farmbesitzer, wonach der Verkaufspreis für die enteigneten Farmen nur in Staatspapieren gezahlt wird und nicht nach Deutschland transferierbar ist?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Den ersten Teil Ihrer Frage kann ich bejahen, den zweiten Teil Ihrer Frage nicht. Daß zunächst in Staatspapieren entschädigt wird, ist richtig. Aber diese sind einlösbar, und dann taucht die Frage der Übertragung des Betrages in andere Länder, auch in die Bundesrepublik, nicht mehr auf. Allerdings ergibt sich in diesem Zusammenhang, daß nicht sofort der volle Nennbetrag dieser Staatspapiere erbracht werden kann und dadurch unter Umständen auch Beschwernisse eintreten.
Präsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wächter.
Herr Staatssekretär, steht die augenblickliche Entwicklung nicht in vollem Gegensatz zu der Situation vor fünf oder sechs Jahren, als Irland bemüht war, in größerem Maße deutsche Landwirte nach Irland zu ziehen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Mir ist nicht bekannt, ob es solche Bemühungen seinerzeit gegeben hat. Heute sind die Bemühungen nicht gegen die Deutschen oder gegen Ausländer überhaupt gerichtet, sondern die staatlichen Maßnahmen sind Teil eines Agrarstrukturprogramms, das dort verwirklicht wird. Außerhalb des Bereichs staatlicher Verantwortung wird aus bestimmten Gruppen des Landes allerdings in zunehmendem Maße eine gewisse
nationalistische Haltung deutlich. Inwieweit diese im Gegensatz zu früheren anderen Haltungen steht, vermag icht nicht zu beurteilen, weil mir andere, frühere Haltungen in dieser detaillierten Form nicht bekannt sind. Aber diese Tatsache ist etwas, womit wir uns heute auseinanderzusetzen haben.
Präsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wächter.
Herr Staatssekretär, was sagen Sie zu unseren Feststellungen, daß das Eigentum der deutschen Landwirte, insbesondere das, das augenblicklich verbrannt worden ist, durch gesetzliche Maßnahmen nicht gesichert ist, und wer zahlt denn nun in diesem Fall die Entschädigung?
Präsident von Hassel: Ich darf darauf aufmerksam machen, daß diese Frage mit der Hauptfrage nichts zu tun hat. Ich lasse die Frage daher nicht zu.
Ich rufe die Frage 130 des Abgeordneten Logemann auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, um wie viele direkt oder indirekt betroffene Deutsche es sich bei den irischen Maßnahmen handelt?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Zahl der abgeschlossenen Verfahren gegen deutsche Eigentümer beläuft sich auf fünf. Dabei wurden 247 ha Land enteignet. Die Gesamtzahl der abgeschlossenen Verfahren beträgt 367 mit 8544 ha Land. Zur Zeit laufen 837 Verfahren, darunter 12 gegen deutsche Eigentümer.
Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Logemann.
Herr Staatssekretär, ich frage in Verbindung mit meiner ersten Frage noch einmal: Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Anteil der deutschen Farmbesitzungen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Irland so groß ist, daß damit deutsche 'Farmer z. B. auf die Höhe der Pachtpreise oder auf andere Agrarbereiche Einfluß nehmen können, die besonders für die irischen Bauern interessant wären?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesmnister des Auswärtigen: Das ist eine sehr spezifische Frage, die ich in dieser Form nicht beantworten kann. Richtig ist, daß der Anteil deutscher Grundeigentümer an der Zahl der ausländischen Grundeigentümer insgesamt relativ groß ist.
Präsident von Hassel: Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Logemann.
Herr Staatssekretär, der Bundesregierung ist doch sicherlich bekannt, daß deutsche Landwirte etwa Anfang der 60er Jahre u. a.
durch Zahlung einer 10 %igen Deviseneinfuhrprämie auf den Kaufpreis seitens des irischen Staates zu Grundstückskäufen in Irland angeregt wurden und daß dieser Grundbesitz weit unter dem Verkehrswert enteignet werden kann und wird?
Präsident von Hassel: Herr Kollege Logemann, ich muß noch einmal darauf aufmerksam machen, daß die Fragen, die Sie als Zusatzfragen stellen, mit der Hauptfrage nichts zu tun haben. Ich lasse diese Zusatzfrage nicht zu. Ich bitte, die Hauptfrage in Zukunft so zu gestalten, daß die Zusatzfragen in dieser Art gestellt werden können.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung, aber im Zusammenhang mit dieser Frage liegt mir an einer sachlichen Richtigstellung.
Präsident von Hassel: Wenn Sie Wert darauf legen, ja. Sonst lasse ich Zusatzfragen anderer Art nicht zu.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich meine den Teil der Frage, in dem unterstellt wird, daß die Entschädigung „weit unter dem Verkehrswert" liegt. Es ist richtig, daß es Streit darüber gibt, inwieweit die durch das Gesetz festgelegte Entschädigung in vollem Umfang angemessen ist. Aber die Feststellung, daß es sich in jedem Fall um „weit unter dem Verkehrswert" liegende Entschädigungen handle, sollte nicht so im Raum stehenbleiben.
Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wächter.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, das deutsche Privateigentum in Irland, und zwar landwirtschaftlichen und industriellen Besitz, durch zwischenstaatliche Schutzvereinbarungen mit dem Freistaat Irland gegen Rechtsunsicherheit zu sichern?
Präsident von Hassel: Das gehört zur Frage 131, Herr Kollege Wächter. Soll ich sie gleich mit aufrufen? Dann lasse ich Ihre Frage als Zusatzfrage zu. - Ich rufe die Frage ,131 des Abgeordneten Logemann auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das Eigentum ihrer Bürger in Irland zu schützen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Es gibt keine erfolgversprechende Möglichkeit, gegen Enteignungsverfahren, die ordnungsgemäß auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden, mit rechtlichen Mitteln vorzugehen. Den besten Schutz deutscher Staatsbürger sieht die Bundesregierung daher in einer vorherigen Aufklärung über die mit dem Kauf von Landbesitz in Irland verbundenen Risiken. Die deutsche Botschaft in Dublin ist seit Jahren in dieser Richtung tätig. Sie kann auf die
Kaufrisiken aber nur dann aufmerksam machen, wenn sie von den Kaufinteressenten rechtzeitig zu Rate gezogen wird.
Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Logemann.
Herr Staatssekretär, zeigen nicht die Vorgänge in dieser Woche - ich denke an das Abbrennen deutscher Fahnen - und die irische Enteignungspraxis, daß die Bundesregierung schnell handeln muß, und wären Sie bereit, jetzt etwas zu tun?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Gegen diese Vorfälle, Herr Kollege Logemann, ist von unserer Botschaft bei der irischen Regierung bereits Vorstellung erhoben worden. Die irische Regierung hat zugesagt, die Vorgänge zu prüfen. Die Sache ist damit auf dem üblichen Wege anhängig. Ob es darüber hinaus Möglichkeiten des Einwirkens gibt, wird vom Prüfungsergebnis abhängen. Gehen Sie aber bitte davon aus, daß die Bundesregierung selbstverständlich wie in jedem denkbaren und vergleichbaren Falle alles tun wird, um die Rechte ihrer Bürger in angemessener Weise zu wahren.
Präsident von Hassel: Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 132 des Abgeordneten Lampersbach auf:
Welche Regelungen hat die Bundesregierung getroffen, um den angehenden deutschen Diplomaten, insbesondere den künftigen Wirtschaftsattachés, einen umfassenden und von jeder einseitigen Informierung freien Einblick in unsere wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirklichkeit zu ermöglichen?
Sie wird von Herrn Abgeordneten Dr. Marx übernommen. Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Jahn.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Attachés erhalten im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes einen intensiven und möglichst umfassenden Einblick in die wesentlichen Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens der Bundesrepublik. Sie werden auf diesen Gebieten mit den wichtigsten Problemen durch Vorträge von Professoren, Ministerialbeamten und Vertretern großer Organisationen, der Parteien und der Kirchen theoretisch vertraut gemacht und lernen auf Lehrbesichtigungsfahrten die Arbeit von Forschungsanstalten, Landes- und Kommunalverwaltungen, von berufsständischen Organisationen und von Massenmedien auch praktisch kennen. Ein großer Teil der Attachés - von Mitte 1962 bis Ende 1969 werden es insgesamt 55 Attachés sein - wird außerdem für drei Monate der Exportabteilung einer Industriefirma oder einer Bank zur Ausbildung zugewiesen. Schließlich nimmt seit 1964 jährlich ein Teil der Nachwuchsbeamten nach der Laufbahnprüfung an einem zehntätigen Informationsseminar des Deutschen Gewerkschaftsbundes teil.
Präsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 133 des Abgeordneten Tallert auf:
Interpretiert die Bundesregierung der Großen Koalition neuerdings die Hallstein-Doktrin wie die Regierung Adenauer und Erhard?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Jahn.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich würde die drei Fragen gern im Zusammenhang beantworten.
Präsident von Hassel: Keine Bedenken. Sind Sie damit einverstanden, daß die Fragen im Zusammenhang beantwortet werden?
Ich schlage vor, daß die erste und die zweite Frage im Zusammenhang behandelt werden und die dritte Frage gesondert beantwortet wird.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Dann ziehe ich es vor, alle Fragen getrennt zu beantworten.
Präsident von Hassel: Ich darf darauf aufmerksam machen, daß Sie zu allen Fragen je zwei Zusatzfragen haben.
Dann bin ich mit dem zuerst vorgeschlagenen Verfahren einverstanden.
Präsident von Hassel: Dann rufe ich also auch die Fragen 134 und 135 des Abgeordneten Tallert auf:
Wenn die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen zu Jugoslawien als Erfolg der neuen flexiblen Außenpolitik der Großen Koalition dargestellt worden ist - aus welchen Gründen wird dann der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Kambodscha ({0}) „nicht ausgeschlossen", das, wie Jugoslawien, die DDR anerkannt hat?
Wie steht die Bundesregierung zu der in der Zeitung „Die Welt" vom 16. Mai 1969 veröffentlichten Meldung, wonach Staaten, die sich „so eindeutig politisch ausrichten" ({1}), keine Wirtschafts- und Entwicklungshilfe gewährt und kein Wert auf eine diplomatische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gelegt werden soll?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Bundesregierung läßt sich in ihrer Deutschland- und Friedenspolitik nicht durch Doktrinen in ihrer Handlungsfreiheit einengen. Unser Ziel ist eine europäische Friedensordnung, die auch die Spaltung Deutschlands überwindet. Der Bundesregierung kann es nicht gleichgültig sein, welchen Einfluß internationale Entwicklungen auf die Möglichkeiten einer friedlichen und gerechten Lösung der Deutschlandfrage haben. Sie muß bei der Gestaltung ihrer diplomatischen, wirtschaftlichen, entwicklungspolitischen und kulturellen Beziehungen mit dem Ausland hierauf die in jedem Einzelfall gebotene Rücksicht nehmen.
Auf diesen Erwägungen baut der Beschluß der Bundesregierung vom 30. Mai 1969 auf. Einen Beschluß über den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Kambodscha hat die Bundesregierung nicht gefaßt. Im übrigen sind die Überlegungen der
Bundesregierung, sowohl was die grundsätzliche Frage als auch was die einzelnen Fälle der letzten Wochen betrifft, in ihrem Beschluß vom 30. Mai 1969 eingehend dargelegt.
Präsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Tallert.
Glauben Sie, daß der tatsächliche Unterschied zwischen einem formalen Abbruch der Beziehungen und der Schließung einer Botschaft unter Zurücklassung eines Hausmeisters sehr groß oder wesentlich ist?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Das ist in der Tat ein Unterschied, der ins Gewicht fällt. Zunächst einmal war die Frage, in welcher Form die Besetzung der deutschen Botschaft in Pnom Penh aufrechterhalten werden soll, auf die Sie wohl anspielen, Herr Kollege Tallert, noch gar nicht entschieden. Zum anderen ist es eine Frage, ob man in aller Form - mit den entsprechenden Folgen - erklärt, man wünsche, die diplomatischen Beziehungen abzubrechen, oder ob man seine entsprechende Tätigkeit einschränkt oder sogar weitgehend einstellt. In diesem Fall wäre, um nur ein Beispiel zu nennen, die Verbindung zwischen der Bundesrepublik und Kambodscha u. a. durch die fortdauernde Tätigkeit des Botschafters Kambodschas, der bei der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert ist, aufrechterhalten geblieben. Der vollständige Abbruch hätte bedeutet, daß jegliche Verbindung völlig abgebrochen worden wäre.
Präsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Tallert.
Glauben Sie nicht, daß die Art und Weise, wie die Bundesregierung den Fall Kambodscha behandelt hat, dazu geführt hat, daß Kambodscha die Beziehungen jetzt seinerseits abgebrochen hat, und wäre die Bundesregierung bereit, ihre Haltung gegenüber Kambodscha zu überprüfen, wenn Kambodscha diplomatische Beziehungen zu den Vereinigten Staaten wiederaufnimmt?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich glaube nicht, daß es sehr nützlich ist, Herr Kollege Tallert, hier darüber zu sprechen, wer mit wem richtig umgegangen ist. Es hat auch auf der anderen Seite Verhaltensweisen gegeben,
({0})
die seitens der Bundesregierung nicht einfach hingenommen werden konnten. Die Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Kambodscha und den Vereinigten Staaten von Amerika ist sicher kein geeigneter Ansatzpunkt, um im gegenwärtigen Zeitpunkt - bezogen auf die jüngsten Ereignisse - zu einer Revision der bisherigen Entscheidungen zu kommen.
Präsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, sehen Sie einen wesentlichen Unterschied zwischen der sogenannten Hallstein-Doktrin und Punkt 5 der Grundsatzerklärung der Bundesregierung vom 30. Mai 1969, in dem es heißt - ich zitiere wörtlich -:
Die Bundesregierung muß daher die Anerkennung der DDR als unfreundlichen Akt betrachten. Sie wird in einem solchen Fall ihre Haltung und ihre Maßnahmen gemäß den Interessen des ganzen deutschen Volkes von den gegebenen Umständen abhängig machen.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Kliesing, Sie werfen da eine sehr schwierige Frage auf. Wenn ich zunächst einmal, ohne das hier unangemessen glossieren zu wollen, ein Bild gebrauchen darf, verlangen Sie von mir, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. In der Erklärung der Bundesregierung vom 30. Mai haben Sie zum erstenmal eine formulierte Grundlage für das, was die Politik dieser Regierung ist. Kollegen ihrer eigenen Fraktion haben kürzlich im Auswärtigen Ausschuß ausdrücklich bestritten, daß es etwas Derartiges wie die Hallstein-Doktrin gebe. Ich will das jetzt hier im einzelnen nicht verfolgen, sondern nur sagen, es gibt keine Vergleichsmöglichkeit durch einen entsprechend formulierten Beschluß der Bundesregierung, die es mir erlauben würde, einer solchen Gegenüberstellung nachzugehen.
Wenn Sie nach dem, was man schlechthin darunter verstanden hat, fragen, dann muß ich Ihnen allerdings sagen, daß die landläufige und wohl auch richtige Auffassung die ist, daß die sogenannte Hallstein-Doktrin in jedem Falle dazu führen müsse, daß entsprechende Maßnahmen des Abbruchs diplomatischer Beziehungen erfolgen würden. Sie ist tatsächlich durch die Erklärung der Bundesregierung vom 30. Mai dieses Jahres abgelöst worden, und zwar im Sinne einer neuen und beweglicheren Verhaltensweise in allen auftauchenden Fällen.
Präsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, wenn es auch so sein mag, daß die landläufige, wenn auch nicht richtige Interpretation der sogenannten Hallstein-Doktrin so ist, wie Sie sie soeben dargestelt haben, möchte ich Sie doch fragen, ob die Bundesregierung bereit ist, die einschlägigen Textstellen aus dem Jahre 1955/56 dem Hohen Hause noch einmal in einer kurzen Dokumentation zur Kenntnis zu bringen, damit die Mitglieder dieses Hauses in der Lage sind, durch Vergleich dieser Textstellen mit dem, was ich soeben zitiert habe, festzustellen, ob es sich hier tatsächlich um das Zusammenbringen von Äpfeln und Birnen handelt.
({0})
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Kliesing, das Material ist sicher allgemein zugänglich. Aber ich bin bereit zu prüfen, ob es dazu eine zusätzliche Hilfsmöglichkeit und Unterstützungsmöglichkeit durch die Bundesregierung gibt.
Präsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete von Wrangel.
Herr Staatssekretär, ohne Äpfel mit Birnen vergleichen zu wollen, möchte ich doch fragen: sind Sie der Meinung, daß frühere Bundesregierungen in dieser Frage überhaupt nach einer Doktrin gehandelt haben, und ist Ihnen bekannt, daß z. B. in der Friedensnote der Bundesregierung vom Jahre 1966 ausdrücklich die Normalisierung von Beziehungen zu den osteuropäischen Staaten angekündigt worden ist?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Es gibt zwei Fälle aus früheren Jahren, in denen die früheren Bundesregierungen Gelegenheit hatten, in dieser Frage ihre Auffassung zu praktizieren. Das war Jugoslawien, und das war Kuba. In beiden Fällen sind die diplomatischen Beziehungen abgebrochen worden. Wenn Sie, Herr Kollege von Wrangel, der Auffassung sind, daß dies keine typischen, sondern mögliche Einzelentscheidungen gewesen seien und die Auffassung, die jetzt in dem Beschluß der Bundesregierung vom 30. Mai formuliert worden ist, eigentlich schon früher die allgemeine Auffassung gewesen sei, so würde ich das nur als eine Bekräftigung und Unterstützung dessen interpretieren können, was heute ausdrücklich formuliert worden ist.
Präsident von Hassel: Zu einer zweiten Zusatzfrage der Abgeordnete von Wrangel.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß frühere Bundesregierungen versucht haben, die Normalisierung der Beziehungen zu osteuropäischen Staaten herzustellen, und daß damit die von Ihnen angesprochene Flexibilität zum Ausdruck gekommen ist? Glauben Sie nicht auch, daß man im Verkehr mit ausländischen Staaten stets unterschiedliche Mittel anwenden muß?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Sicherlich muß man je nachdem, mit wem man es zu tun hat, die jeweils geeignetsten Mittel anwenden. Das ist völlig richtig. Ob immer danach gehandelt worden ist, ist eine andere Frage.
({0})
Präsident von Hassel: Nein, Herr Kollege von Wrangel, Sie haben zwei Zusatzfragen gestellt und damit nach dem Brauch des Hauses Ihre Möglichkeiten erschöpft.
Präsident von Hassel
Zu einer Zusatzfrage der Herr Abgeordnete Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß eine Doktrin in der Außenpolitik immer nur ein Hilfsmittel sein kann, das sich, gewissen Umständen entsprechend, auf Zeit bewähren mag, das aber nicht die Politik ersetzen darf?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich würde es sehr begrüßen, wenn das die allgemeine Auffassung des Hauses zu allen Zeiten seiner Tätigkeit gewesen wäre.
({0})
Präsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Ich habe die Frage gestellt, um noch einmal auf eine Antwort von Ihnen einzugehen. Sie sagten vorhin, es gebe kein Zitat aus einer früheren Bundesregierung, das die Formulierung „Was ist Hallstein-Doktrin?" rechtfertige. Wenn das so ist, weshalb wird dann auch von Ihrer Seite immerfort mit einem Begriff hantiert, dessen Definition höchst unsicher ist?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Erstens einmal möchte ich Sie bitten, meine Antwort präzise wiederzugeben. Ich habe gesagt: es gibt kein Zitat aus einer früheren Bundesregierung, es gibt keinen vergleichbaren Beschluß. Darauf bezog sich mein Vergleich, der hier offenbar so sehr viel Freude bereitet hat.
({0})
Was im übrigen die Frage anlangt, warum die Auffassung, daß eine bestimmte Doktrin, die die Politik früherer Bundesregierungen bestimmt habe, eine so weite Verbreitung gefunden habe, Herr Kollege Marx, so meine ich, das liegt nicht zuletzt auch daran, wie die Politik früherer Bundesregierungen u. a. durch die Fraktionen, die sie getragen haben, interpretiert worden ist.
({1})
Präsident von Hassel: Herr Kollege Dr. Marx, Sie haben keine weitere Zusatzfrage.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Berkhan.
Herr Staatssekretär, fühlen Sie sich hier in dieser Fragestunde als Sprecher der amtierenden Bundesregierung oder als Sprecher früherer Bundesregierungen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Eine amtierende Bundesregierung, Herr Kollege Berkhan, gibt es
nicht. Es gibt die gegenwärtige Bundesregierung, für die ich hier etwas zu sagen habe.
Präsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Tallert.
Stimmen Sie mit mir überein, daß es bei der Flexibilität nicht auf Erklärungen, sondern jeweils darauf ankommt, wie man sich entscheidet?
({0})
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Das kann für beide Verhaltensweisen richtig sein. Sowohl Erklärungen als auch die praktischen Entscheidungen bedürfen gelegentlich der Flexibilität.
Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Czaja.
Herr Staatssekretär, wäre es nicht für jede Bundesregierung, auch für die gegenwärtige, gut, vom Standpunkt der Außenpolitik Dinge, die vergangene Regierungen in entscheidenden Fragen getan haben, so zu interpretieren, wie sie tatsächlich waren? Darf ich deshalb fragen, ob Sie irgendein Beweismaterial dafür haben, daß die sogenannte Hallstein-Doktrin nicht die Möglichkeit zu einer flexiblen Anwendung im jeweiligen Fall geboten, sondern zu einer völlig starren Haltung, etwa zu einem unfreundlichen Akt geführt hat?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Dr. Czaja, die Bundesregierung - und ich füge jetzt an dieser Stelle hinzu: auch ich selber - würde es sehr begrüßen, wenn wir in der Lage wären, in wichtigen Fragen uns nur mit dem auseinanderzusetzen, was sich tatsächlich aus den amtlichen Unterlagen ergibt. Die öffentliche Diskussion, wie sie teilweise auch von Mitgliedern dieses Hauses geführt wird, zwingt allerdings oft dazu, in deutlicherer Form darauf zu antworten, als es Ihnen offenbar angenehm ist. Ich meine nicht, daß ein Mitglied der Bundesregierung dazu von sich aus einen Beitrag geleistet hat.
Präsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir darin zustimmen, daß einige der Fragesteller gut daran täten, die Interpretation nachzulesen, die der damalige Bundesaußenminister Schröder im Jahre 1965 in der Fragestunde dieses Hauses zu dem Thema gegeben hat?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich darf Ihre Frage wohl als einen Hinweis auf den Stoff verstehen, der in der Information zu berücksichtigen wäre, nach der hier gefragt worden ist.
Präsident von Hassel: Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 136 des Abgeordneten Baier auf:
Was hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der Mündlichen Anfrage ({0}) in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 24. Januar 1969 betreffend Bemühungen um Freilassung des ehemaligen Oberstleutnants Herbert Kappler in Italien unternommen?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Zur Vorbereitung eines erneuten Schrittes zugunsten von Kappler hat die deutsche 'Botschaft in Rom jetzt Verbindung zu italienischen Anwälten aufgenommen, die prüfen, ob ein Antrag auf Umwandlung der lebenslänglichen in eine zeitige Freiheitsstrafe gestellt werden kann.
Eine Verzögerung ist dadurch eingetreten, daß einer der zunächst in Aussicht genommenen Anwälte vor kurzem erklärt hat, das Mandat nicht übernehmen zu können.
Kappler, der seit 1943 als SS-Obersturmbannführer Leiter des Außenkommandos Rom der Dienststelle des Befehlshabers der Sicherheitspolizei in Italien war, führte nicht die Dienstbezeichnung „Oberstleutnant".
Präsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Baier.
Herr Staatssekretär, werden Sie bei den Bemühungen der Bundesregierung, von denen sicherlich viele Angehörige dieses Hauses und auch die Öffentlichkeit mehr Intensität erwarten, auch immer wieder betonen, daß große Teile der deutschen Bevölkerung und auch die Kirchen in der Freilassung von Kappler einen humanitären Akt erblicken würden und daß damit ein Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Beziehungen zwischen diesen beiden Völkern geleistet würde?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Das ist bisher geschehen. Das wird auch in Zukunft geschehen, Herr Kollege Baier.
Präsident von Hassel: Herr Dr. Kliesing zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, im Anschluß an die Zusatzfrage meines Kollegen Baier möchte ich Sie fragen, ob Sie geeignete Wege sehen, die italienische Regierung auf das wachsende Interesse der deutschen Öffentlichkeit in dieser Angelegenheit aufmerksam zu machen und gleichzeitig die Sorge weiter Kreise der deutschen Öffentlichkeit zur Sprache zu bringen, daß durch eine weitere Verschleppung dieser Angelegenheit eine unerwünschte Beeinträchtigung der freundschaftlichen Beziehungen eintreten könne?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich kann darauf nur das gleiche wie auf die Frage des Herrn Kollegen Baier sagen. Die Bundesregierung hat bisher schon jede Möglichkeit genutzt, gegenüber den maßgeblichen italienischen Stellen die Auffassung auch der deutschen Bevölkerung und der verschiedenen sich in dieser Frage engagierenden Organisationen wiederzugeben. Sie wird das auch in Zukunft tun.
Präsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, sehen Sie einen geeigneten Weg, die italienische Regierung zu bitten, diese Angelegenheit ohne die Emotionen vergangener Zeiten zu sehen und sich in diesem Zusammenhang des Wortes einer bekannten, noch heute in Rom anerkannten Persönlichkeit der römischen Geschichte zu erinnern, des Kaisers Trajan, der das Wort geprägt hat „Nec nostri saeculi est" - das paßt nicht in unsere Zeit?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Bundesregierung hat jetzt in dieser Sache einen anderen als den bisher üblichen Weg eingeschlagen in der Absicht, damit leichter die Voraussetzungen für eine entsprechende Entscheidung der italienischen verantwortlichen Stellen zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Bemühungen wird gewiß die Möglichkeit bestehen, im Sinne Ihrer Frage zu argumentieren.
Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Imle.
Herr Staatssekretär, in Ergänzung der Frage des Kollegen Dr. Kliesing: Meinen Sie nicht, daß eine offizielle Demarche, eine offizielle Note der Bundesregierung an die italienische Regierung diese bei Berücksichtigung aller der Punkte, die ja bekannt sind und die bisher einer Begnadigung von Herrn Kappler entgegenstanden, zum Handeln veranlassen könnte?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich habe darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung jetzt einen ganz bestimmten Weg eingeschlagen hat. Ich glaube, wir sollten zunächst einmal diesen Weg mit Überlegung, aber auch mit Intensität weiter verfolgen. Ob im Verlaufe dieser Bemühungen dann der von Ihnen erwähnte Schritt - im Zusammenhang damit oder als gesonderter Schritt - sinnvoll und hilfreich sein wird, bitte ich doch zunächst den weiteren Bemühungen in der jetzt eingeschlagenen Richtung vorzubehalten.
Präsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage, Abgeordneter Dr. Imle.
Herr Staatssekretär, wenn ich mir auch bewußt bin, daß das nicht so einfach laufen kann, so möchte ich trotzdem fragen, ob Sie eine Vorstellung darüber haben, wann Sie mit einem Abschluß dieser Bemühungen rechnen können.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Das ist sehr schwer zu sagen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, es hat eine Verzögerung dadurch gegeben, daß einer der Anwälte, die gebeten worden sind, sich in dieser Sache jetzt um eine bestimmte Regelung und Klärung zu bemühen, das Mandat wieder abgegeben hat. Ich hoffe, daß das gewählte Verfahren an sich den weiteren Fortgang der Dinge wenigstens übersichtlicher, auch zeitlich übersichtlicher, macht.
Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Baier.
Herr Staatssekretär, es mag nicht angemessen sein, dieses Thema hier in aller Breite zu diskutieren. Deshalb frage ich Sie, ob Sie bereit wären, in einem kleinen Kreise von Abgeordneten dieses Hauses vertraulich über die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zu berichten und angesichts der Tatsache, daß diese Bemühungen noch nicht erfolgreich waren, auch gemeinsam zu beraten, was man tun könnte.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Baier, ich glaube, das Richtige wäre, darüber zu gegebener Zeit im Auswärtigen Ausschuß zu sprechen; das ist das entsprechende Gremium, mit dem sich das Auswärtige Amt auseinanderzusetzen hat. Grundsätzlich ist selbstverständlich die Bereitschaft dazu da. Ob es im gegenwärtigen Zeitpunkt, in dem wir gerade mitten in einem Verfahren sind, richtig ist, darüber zu sprechen, oder ich Sie bitten würde, abzuwarten, bis ich darüber Näheres sagen kann, bitte ich noch etwas weiterer Überlegung überlassen zu dürfen.
Präsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Haar.
Herr Staatssekretär, schließen die jetzt neu eingeleiteten Bemühungen auch eine Erweiterung der Besucherbefugnisse ein?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Das steht in den gegenwärtigen konkreten Bemühungen nicht zur Erwägung. Da aber die Frage einer Veränderung des gegenwärtigen Zustandes insgesamt geprüft wird, ist selbstverständlich auch dies eine Frage, der wir nachgehen werden.
Präsident von Hassel: Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 137 des Abgeordneten KahnAckermann auf:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Gewährung von Asylrecht von DDR-Flüchtlingen durch die britischen Einwanderungsbehörden zu gewährleisten?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Der Bundesregierung ist lediglich ein Fall bekannt, in dem zwei Flüchtlinge aus Mitteldeutschland Schwierigkeiten bei der Einreise nach Großbritannien hatten, schließlich aber in die Bundesrepublik Deutschland weiterreisen konnten. Die Deutsche Botschaft in London hat diese Angelegenheit mit dem britischen Außenministerium erörtert. Nach dem Ergebnis dieser Besprechungen sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, erneut an die britische Regierung heranzutreten.
Zur Klarstellung möchte ich bemerken, daß es sich nicht um einen Asylfall handelte, da die beiden Betroffenen nicht die Absicht hatten, in Großbritannien zu bleiben.
Präsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in der Auseinandersetzung, die über den von Ihnen angezogenen Fall in der Öffentlichkeit entstanden ist, die britische Regierung sich darauf berufen hat, daß die Inspektoren des Einwanderungsdienstes, die ja die Paßnachschau halten, in ihren Entscheidungen unabhängig sind und darüber entscheiden können, ob gegebenenfalls Flüchtlinge aus der DDR wieder in das Herkunftsland zurückgeschickt werden können oder nicht, und sehen Sie hier nicht doch einen Anlaß für die Bundesregierung, bei der englischen Regierung vorstellig zu werden, um diese Möglichkeiten in Zukunft auszuschließen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Aus den mir vorliegenden Unterlagen ergibt sich kein Hinweis, der besagte, daß diejenigen, die an Ort und Stelle zu entscheiden haben, völlig frei und nicht an bestimmte Regeln gebunden seien.
Präsident von Hassel: Keine weitere Zusatzfrage. Damit sind wir am Ende der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, für die Beantwortung.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf, zunächst die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx ({0}):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um darauf hinzuwirken, daß zumindest Fußgängerübergangsmarkierungen ({1}) mit gelber statt bisher weißer Markierungsfarbe gekennzeichnet werden?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des
Präsident von Hassel
Parlamentarischer Staatssekretärs Börner vom 13. Juni 1969 lautet:
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß sich durch eine gelbe Markierung der Fußgängerüberwege ({2}) ein höheres Maß an Verkehrssicherheit nicht erreichen läßt. Ausschlaggebend ist vielmehr, daß die hierfür zuständigen örtlichen Behörden alle Fußgängerüberwege entsprechend den hierzu ergangenen Richtlinien mit Überlegung anlegen, in einwandfreiem Zustand erhalten, sorgfältig kennzeichnen und, wenn erforderlich, auch beleuchten.
Ich rufe die Frage 29 des Abgeordneten Josten auf:
Welche Flughäfen der Bundesrepublik Deutschland sollen für das in Frage 106 erwähnte Großraumflugzeug ausgebaut werden?
Ist der Abgeordnete im Saal? - Bitte sehr, zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär Börner!
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, alle neun großen Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik Deutschland und der Flughafen Berlin-Tegel befinden sich gegenwärtig im Ausbau. Planungsgrundlage hierzu sind die bis zum Jahre 1980 und darüber hinausreichenden Prognosen hinsichtlich des Verkehrsumfangs und des zu erwartenden Fluggeräts. Typisches Flugzeugmuster der Ausbauplanungen ist die Boeing 747, die im wesentlichen die Erfordernisse der übrigen Großraum- und Überschallflugzeuge an die Passagier- und Frachtabfertigung sowie an die Bahn- und Vorfeldanlagen mit abdeckt.
Präsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Herr Abgeordnete Josten.
Herr Staatssekretär, da bereits 1972 mit dem Einsatz von Großraumflugzeugen gerechnet wird, darf ich fragen, ob in Ihrem Hause auch bei dem Problem des Flughafenausbaus die Sorgen der Anlieger von Flughäfen wegen des vermehrten Lärms mitberücksichtigt werden.
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, die Bundesregierung hat im Verkehrspolitischen Programm bestimmte Schwerpunkte bei den Ausbaumaßnahmen für die deutschen Flughäfen gesetzt, soweit der Bund an ihnen beteiligt ist. Ich darf Ihnen aber auf Ihre Frage sagen, daß es unberechtigt ist zu glauben, daß die Großflugzeuge, die in den nächsten Jahren eingesetzt werden, etwa lauter seien, als das gegenwärtig verwendete Fluggerät. Im Gegenteil, wir haben auf Grund neuerer technischer Erkenntnisse die Hoffnung, daß der sogenannte Jumbo-Jet, also die Boeing 747, leiser sein wird als einige bisher verwendete Flugzeugmuster.
Präsident von Hassel: Keine Zusatzfragen. - Ich rufe die Fragen 30, 31, und 32 des Abgeordneten Matthes auf:
Gelten beim Neubau autobahnähnlicher Bundesstraffen für Kurvenradien und Kurvenüberhöhungen andere Werte als bei Bundesautobahnen?
Besteht die Möglichkeit, auf Ausfahrten aus vorgenannten Bundesstraßen in ähnlicher Weise aufmerksam zu machen, wie dies durch die Ausfahrtbaken an Bundesautobahnen geschieht?
Wie sind die relativ häufigen Unfälle an bestimmten Stellen
der neuen B 326 im Bereich Wuppertal-Barmen zu erklären?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 11. Juni 1969 lautet:
Die Bundesautobahnen sind gemäß Fernstraßengesetz ({0}) für den Schnellverkehr bestimmt. Für Bundesstraßen - auch für autobahnähnliche - enthält das Gesetz keine derartige Bestimmung. Die Ausbaugeschwindigkeit der Bundesautobahnen ist daher stets so festzulegen, daß die gesetzliche Forderung erfüllt wird.
Weiterhin kommt hinzu, daß die Bundesautobahnen in den Hauptrichtungen des überregionalen Verkehrs liegen und überwiegend außerhalb der dichtbesiedelten Räume geführt werden. Die Mehrzahl der autobahnähnlichen Bundesstraßen dient dagegen als Ausfallstraßen, Verbindungsstraßen zu nahegelegenen Städten und Autobahnzubringer. Sie liegen daher überwiegend in stärker besiedelten Räumen. Hieraus ergibt sich, daß in der Regel für die zügige Führung der autobahnähnlichen Bundesstraßen ungünstigere Voraussetzungen als bei Bundesautobahnen vorliegen.
Ihre Ausbaugeschwindigkeit ist daher in der Regel niedriger als die der Bundesautobahnen. Die auf diesen Straßen anzuwendenden Mindesthalbmesser in Kurven richten sich vornehmlich jeweils nach ihrer Ausbaugeschwindigkeit. Die Querneigung in der Kurve richtet sich wiederum nach dem Kurvenhalbmesser und der Ausbaugeschwindigkeit.
Eine generelle Regelung der Ankündigung von AnschlußstellenAusfahrten besteht zur Zeit nur für die Bundesautobahnen. Dort werden blau-weiß gestreifte Baken aufgestellt. Für Bundesstraßen gelten in der Regel andere Beschilderungsgrundsätze, die im einzelnen in der Straßenverkehrs-Ordnung angegeben sind; dort werden normalerweise keine Baken aufgestellt.
An sog. autobahnähnlichen Bundesstraßen kann es zweckmäßig sein, Baken zur Ankündigung der Ausfahrten zu verwenden. Dies ist in verschiedenen Fällen - dann jedoch in schwarzgelber Farbe - bereits geschehen. Mit der Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung wird hinsichtlich der Beschilderung kein Unterschied mehr zwischen Bundesautobahnen und autobahnähnlichen Straßen bestehen, so daß dann eine Angleichung an die Beschilderung der Autobahnen auch bezüglich der Baken erfolgt.
Die topographischen Verhältnisse und die vorhandene sowie die geplante Bebauung ließen eine freizügige Trassierung der neuen B 326 - Nordtangente Wuppertal - nicht zu. Wegen der vorhandenen Zwangspunkte mußten Bögen mit Radien bis minimal 500 m eingeschaltet werden. Eine solche Trassierung entspricht einer Entwurfsgeschwindigkeit von 80 km/h, wie sie bei Stadtautobahnen oder stadtnahen Tangenten durchaus üblich ist.
Soweit festgestellt werden konnte, liegen die Unfallschwerpunkte in den engen Kurvenbereichen. Einzelne Autofahrer glauben offenbar, daß zweibahnige Straßen grundsätzlich mit beliebig hoher Geschwindigkeit befahren werden können. Beim Durchfahren dieser verhältnismäßig engen Kurven mit stark überhöhter Geschwindigkeit kann es dann zu Unfällen kommen.
In Auswertung des Unfallgeschehens beabsichtigen Straßenverkehrsbehörde und Polizei, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 8Q km/h anzuordnen.
Frage 33 des Abgeordneten Kahn-Ackermann:
Bis wann ist mit einer Renovierung und Modernisierung des Bahnhofs Holzkirchen im Landkreis Miesbach zu rechnen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 13. Juni 1969 lautet:
Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, beabsichtigt sie mit der Modernisierung des Empfangsgebäudes in Holzkirchen 1971 zu beginnen. Die Arbeiten sollen bis zu Beginn der Olympischen Sommerspiele 1972 in München abgeschlossen sein.
Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Zebisch:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Wegfall des D-ZugZuschlages ab einer Entfernung von 81 km durch versteckte Fahrpreiserhöhungen wieder aufgefangen wird?
Wird die Bundesregierung den Autounfallschutz dadurch verbessern, daß sie ({1}) den Einbau von Kopfstützen in die Sitze sowie den Einbau von Haltegurten verbindlich vorschreibt?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Börner vom 13. Juni 1969 lautet:
Zur ersten Frage:
Es trifft zu, daß die Bundesbahn für Entfernungen ab 81 km die Schnellzuschläge nicht aufgehoben hat. Sie sind vielmehr
Präsident von Hassel
in die Fahrpreise eingerechnet. Die Maßnahme dient allein der Vereinfachung des Geschäftsablaufes und der Kundenbedienung sowie der Anpassung an eine internationale Praxis.
Zur zweiten Frage:
Vorschriften über den Einbau von Kopfstützen und von Sicherheitsgurten lassen nur dann den gewünschten Erfolg erwarten, wenn gleichzeitig die technischen Mindestanforderungen festgelegt werden. An den technischen Anforderungen fur Kopfstützen und für die Befestigungspunkte der Sicherheitsgurte arbeitet die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit Sachverständigen anderer Länder in der UN-Wirtschaftskommission für Europa, mit dem Ziel, entsprechende Ausrüstungsvorschriften einzuführen. Die Arbeiten auf diesen Gebieten stehen vor ihrem Abschluß.
Die Fragen aus diesem Geschäftsbereich sind damit erledigt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen auf, zunächst die Frage 51 des Abgeordneten Dr. Nann:
Welche Möglichkeiten bestehen, die Zunahme des Abstellens älterer Kraftfahrzeuge in der Landschaft zu unterbinden?
Ist der Abgeordnete im Saal? - Er ist im Saal.
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär Professor von Manger.
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister für Verkehr darf ich die Frage wie folgt beantworten.
Ich nehme an, Herr Abgeordneter, daß Sie mit dem „Abstellen älterer Kraftfahrzeuge in der Landschaft" einerseits die allzu bequeme Art der Beseitigung von Autowracks durch verantwortungslose Fahrzeughalter meinen, andererseits aber auch die zunehmende Verschandelung des Landschaftsbildes durch Autofriedhöfe. Rechtlich gesehen bieten das Naturschutzrecht, das Polizeirecht, das Wasserrecht, das Feld- und Forstrecht, aber auch das Verkehrsrecht und das Baurecht Möglichkeiten, eine Beseitigung nicht ordnungsgemäß abgestellter Autowracks zu veranlassen. In erster Linie kann und wird der Fahrzeughalter für deren Beseitigung in Anspruch genommen werden.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheitswesen ist eine befriedigende Lösung des Problems aber erst dann zu erwarten, Herr Abgeordneter, wenn umfassende Maßnahmen für eine laufende Beseitigung aller Autowracks unter wirtschaftlich sinnvollen Bedingungen eingeleitet werden. Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat bereits geeignete Vorschläge in einem Gutachten des Battelle-Instituts in Frankfurt ausarbeiten lassen, das jetzt von einem Berliner Verlag veröffentlicht wurde.
Ich darf hierzu auch auf die Antworten auf die Fragen 64 und 65 des Herrn Abgeordneten Faller in der Fragestunde am 23. April 1969 hinweisen, ferner auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Herrn Abgeordneten Rollmann und anderer vom 7. Mai 1969, Drucksache V/4168.
Präsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Nann.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die Angelegenheit - trotz der sich anbietenden Gesetze - in der Praxis immer drückender und schwieriger wird und daß die Maßnahmen zur Beseitigung beschleunigt werden müßten?
Ich teile Ihre Auffassung, Herr Abgeordneter. Ich weise aber noch einmal darauf hin, daß das Problem darin besteht, eine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit für die laufende Beseitigung der Wracks zu finden. Wir glauben, mit dem erwähnten Gutachten des Battelle-Instituts dafür einen Weg aufgezeigt zu haben.
Präsident von Hassel: Ich rufe nun die Fragen 52, 53 und 54 der Frau Abgeordneten Blohm auf:
Treffen Meldungen zu, wonach umfassende medizinische Forschungen die Gefährlichkeit des Zigarettenrauchens, vor allem im Hinblick auf die Entstehung von Lungenkrebs wie auch von Herz- und Kreislauferkrankungen, erwiesen haben, daß allein im Jahre 1968 in der Bundesrepublik Deutschland etwa 40 000 Menschen an Krebserkrankungen der Bronchien und der übrigen Atmungsorgane, vorwiegend durch Zigarettenrauchen verursacht, starben?
Billigt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Schulen durch Einrichtung von Rauchzimmern bei der Jugend das Zigarettenrauchen gefördert wird und dieses dadurch schon im jugendlichen Alter beitragen kann, zur Gewohnheit zu werden?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der gesundheitlichen Gefährdung unserer Jugend wirksam entgegenzutreten, selbst dann, wenn die derzeitigen Tabaksteuereinnahmen des Bundes in Höhe von rund 6 Milliarden DM nicht unerheblich zurückgehen sollten?
Die Fragestellerin hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 11. Juni 1969 lautet:
Durch zahlreiche Untersuchungen ist erwiesen, daß im Rauch von Tabakerzeugnissen Substanzen enthalten sind, die eine Krebsentstehung fordern können. Viele Veröffentlichungen, u. a. der Terry-Report der Vereinigten Staaten von Amerika weisen darauf hin.
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes starben im Jahre 1967 in der Bundesrepublik an bösartigen Neubildungen der Atmungsorgane, zu denen der gesamte Atmungstrakt sowie die Nasennebhenöhlen und das Mittelohr statistisch gerechnet werden, 21 709 Personen. Davon waren 18 440 Männer und 3 269 Frauen. Hiervon betrafen bösartige Neubildungen der Luftröhre, der Bronchien und der Lunge 19 916 Sterbefälle, darunter 17 051 Männer und 2 865 Frauen.
Die vorläufigen Zahlen für 1968 ergaben für bösartige Neubildungen der Atmungsorgane 22 300 Sterbefälle, darunter 19 073 Manner und 3 227 Frauen.
Diese Sterbeziffern lassen allerdings keinen sicheren Schluß auf die Entstehungsursache zu.
1967 habe ich auf eine Frage des Kollegen Felder bereits gesagt, daß ein Rauchverbot keinesfalls zu einem Verzicht auf das Rauchen führt, sondern lediglich zur Umgehung des Rauchverbotes.
Es kann m. E. nicht unterstellt werden, daß das Beschränken des Rauchens auf einen bestimmten Raum mehr oder weniger gesundheitsgefährdend wirkt.
Für diese Frage zuständige Kultusminister der Länder haben im Einverständnis mit den Schulbehörden, den Vertretern der Elternschaft und der Schülermitverwaltung die angesprochene Lösung gewählt.
Untersuchungen meines Ressorts bestätigen, daß der junge Mensch aus der Sphäre des Verbots und Verheimlichens herausgeführt werden muß, um sachliche Argumente, die wir laufend in unseren Aufklärungsaktionen bringen, vorurteilsfrei und weniger affektiv aufnehmen zu können. Dabei bin ich der Meinung, daß das gute Beispiel der Erwachsenen in dieser Frage unsere Bemühungen, vor den möglichen Gesundheitsschäden zu warnen, entscheidend unterstützen kann.
Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat wissenschaftliche Untersuchungen, insbesondere im Rahmen der Verhaltenswissenschaft, durchführen lassen. Auf diese Weise sollten neue Wege einer Beeinflussung des Rauchverhaltens der Menschen, vor allem der Jugendlichen, gefunden werden. Ergänzende Untersuchungen dieser Art sind eingeleitet oder noch vorgesehen.
Präsident von Hassel
Es ist das Ziel dieser Maßnahmen, ein positives Leitbild des Nichtrauchers aufzubauen und vor allem die Jugend dafür zu gewinnen.
Soweit hierzu schon Ergebnisse vorlagen, sind sie in einer Anti-Raucherkampagne bei Jugendlichen, die Ende des vergangenen Jahres begonnen wurde und noch fortgeführt wird, verwertet worden. Diese Aktion, bei der ein Flugblatt und Plakate eingesetzt wurden, hat bei den Jugendlichen ein überraschend positives und lebhaftes Echo gefunden. Das läßt hoffen, daß wir mit dieser Form der gesundheitlichen Aufklärung gegen das Rauchen auf dem richtigen Wege sind.
Insgesamt gesehen wird ein breites Spektrum gesundheitserzieherischer Hilfsmittel wie z. B. Filme, Dias und Schriftenmaterial eingesetzt. Diese Aufklärungsmittel stehen sowohl Lehrern und Schülern als auch Ärzten und Fürsorgern zur Verfügung.
Wenn die Maßnahmen gegen das Rauchen dazu führen sollten, daß die Tabaksteuereinnahmen des Bundes erheblich zurückgehen, müßte nach einem Ausgleich des Bundeshaushalts gesucht und bei einer Fortschreibung der Finanzplanung eine Entscheidung herbeigeführt werden.
Präsident von Hassel: Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Fragen 124, 125 und 126 des Abgeordneten Dr. Staratzke auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im östlichen MainTaunus-Kreis ({0}) die vorhandenen Fernmeldeeinrichtungen nur unzureichend arbeiten?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den berechtigten Klagen der Bevölkerung, insbesondere auch der in dem angesprochenen Bereich ansässigen Gewerbebetriebe, die entscheidende Wettbewerbsnachteile befürchten, Rechnung zu tragen?
Ist die Bundesregierung außerdem bereit, die gesamten fernmeldetechnischen Einrichtungen im Rhein-Main-Gebiet dahin gehend zu überprüfen, ob sie den heutigen Anforderungen noch gewachsen sind?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 11. Juni 1969 lautet:
Im Bereich des Ortsnetzes Bad Soden war in den letzten Jahren ein ungewöhnlich großer Zuzug an Industrie- und Großhandelsunternehmen zu verzeichnen. Als Folge davon und als Folge der allgemeinen Verkehrssteigerung ist seit Anfang 1969 ein Engpaß im Selbstwählferndienst eingetreten, da die planmäßig eingebauten Reserven dafür nicht ausreichten. Inzwischen wurden technische Einrichtungen, nämlich Trägerfrequenzsysteme, beschafft, aufgebaut und in Betrieb genommen, mit deren Hilfe die Leitungen - entsprechend dem Bedarf - vermehrt werden können. Der Engpaß ist seit einigen Tagen behoben.
Die Deutsche Bundespost überprüft durch Messungen ihre Fernmeldeeinrichtungen ständig auf Betriebsgüte und Kapazität. Die Methoden haben sich in den letzten Jahren wesentlich verbessert und einen guten Stand erreicht. Die letzte Messung im Rhein-Main- und im Bundesgebiet wurde im Mai dieses Jahres durchgeführt. Ihre Ergebnisse werden z. Z. für die weiteren Planungen ausgewertet.
Dann rufe ich die Frage 127 des Abgeordneten Moersch auf:
Was will die Bundesregierung tun, um die aus jugend- und familienpolitischen Gründen vom Bundespostministerium und Bundesfamilienministerium befürwortete bezahlte monatliche Heimreise der in Wohnheimen untergebrachten Postjungboten und Lehrlinge der Deutschen Bundespost zu ermöglichen, deren Nichtbewilligung durch das Bundesfinanzministerium bisher einen Neuabschluß der seit 1965 gekündigten „Vereinbarungen über Vergütungen und sonstige Leistungen an Postjungboten" und des Tarifvertrages für Lehrlinge der Deutschen Bundespost verhindert hat?
Im Einverständnis mit dem Fragesteller wird die Frage schriftlich beantwortet. Die Antwort des Staatssekretärs Dr.-Ing. Pausch vom 9. Juni 1969 lautet:
In meiner Antwort auf entsprechende Anfragen der Herren Abgeordneten Burger und Folger ({1}) habe ich dargelegt, daß in der Frage der Kostenübernahme für Familienheimfahrten innerhalb der Bundesregierung die Erörterungen noch nicht abgeschlossen sind und daß ich bemüht bin, bald eine Entscheidung herbeizuführen. In Kürze wird eine weitere Besprechung zwischen den beteiligten Ressorts stattfinden. Ich hoffe, daß dabei das nach § 26 Satz 2 des Postverwaltungsgesetzes erforderliche Einvernehmen des Bundesfinanzministers zu der angestrebten Neuregelung erreicht wird. Dann steht einem Neuabschluß der erwähnten Vereinbarung und des Tarifvertrages nichts mehr im Wege.
Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß wesentliche Teile der in Aussicht genommenen neuen Vereinbarung bzw. des Tarifvertrages längst durch außertarifliche Regelungen vorab in Kraft gesetzt worden sind.
Die Frage 128 des Abgeordneten Geldner ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Fragestunde. Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet.
Was die Abwicklung der Tagesordnung angeht, so schlage ich Ihnen - ein bißchen in Abänderung dessen, was ich vorhin bekanntgab - vor, daß wir zunächst den Punkt 9 der Tagesordnung - Änderung des Parteiengesetzes - aufrufen, und zwar deshalb, weil der Berichterstatter zum Parteitag seiner Partei nach München muß. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe dann Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes
- Drucksache V/4126 Schriftlicher Bericht des Innenausschusses ({2})
- Drucksache V/4273 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kempfler ({3})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter zunächst für den Bericht. Ich frage, ob der Bericht mündlich ergänzt wird. - Bitte schön, zur Ergänzung des Berichtes hat Herr Abgeordneter Dr. Kempfler das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Vorwegnahme der Neuordnung der Geschäftsordnung möchte ich Ihnen ohne Konzept und deshalb besonders kurz einige Erläuterungen zu dem Bericht, den ich Ihnen schriftlich gegeben habe, vortragen.
Zunächst eine Berichtigung, die rein redaktioneller Art ist. Es wurde vergessen, in § 22 die Überschrift zu übernehmen. Ich bitte deshalb, vor dem Wortlaut des § 22 als Überschrift „Erstattung von Wahlkampfkosten in den Ländern" zu setzen.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat die meisten und wesentlichsten Bestimmungen des Parteiengesetzes vom 24. 7. 1967 als verfassungskonform bestätigt, so z. B. die Zulässigkeit der Pauschalierung, die Höhe des Pauschalbetrags, die Abschlagszahlungen und insbesondere die Möglichkeit des Steuerabzugs von Spenden, eine Frage, die bekanntlich sogar in diesem Hause umstritten war. Die Möglichkeit des Steuerabzugs von Spenden wurde vom Senat einstimmig für verfassungsmäßig erklärt.
Lediglich drei Punkte, nämlich § 18 Abs. 2 Nr. 1 - die Mindestquote -, § 25 - Differenzierung zwischen natürlichen und juristischen Personen - und § 39 - nachträgliche Finanzierung der Wahl von
1965 durch zwei Monatsbeträge - sind beanstandet worden.
Es ist notwendig, zu dem ersten Punkt - § 18 Abs. 2 Nr. 1 - einige Worte zu verlieren, weil darüber hier im Hause in den Fraktionen verschiedene Ansichten bestehen. Bekanntlich haben wir in unserem Gesetz für eine Partei als Mindeststimmenzahl die Quote von 2,5 % der abgegebenen Stimmen festgelegt, um die Ernsthaftigkeit der Wahlkampfbemühungen der betreffenden Partei für erwiesen zu erachten. Das wurde für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsgrundsatz ausgesprochen, daß die Ernsthaftigkeit der Wahlkampfanstrengungen besonders sorgfältig geprüft werden müsse, und hat eine Grenze von 0,5 % gesetzt, bei deren Überschreitung eine Partei an der Finanzierung der Wahlkampfkosten teilhaben könne. Diese 0,5 % sind natürlich kein Satz, der uns bindet, sondern bindend ist nur der Ausspruch zur Prüfung der Ernsthaftigkeit der Wahlkampfanstrengungen. Immerhin hat der Innenausschuß diese Quote von 0,5 % mit Mehrheit als für diese Prüfung akzeptabel betrachtet und hat deshalb mit Mehrheit empfohlen, das Gesetz in diesem Punkt zu ändern.
Die übrigen Punkte ergeben sich entweder zwangsläufig aus dem Urteil oder sind redaktioneller Natur. Ich darf nur noch auf das eine hinweisen, daß sich die Quote von 0,5 % nicht für eine Zugrundelegung bei den Wahlen in den Ländern eignet, denn hier sind die Verhältnisse so verschieden, daß der Bund nicht von sich aus bestimmen kann, wann Wahlkampfanstrengungen als ernstgenommen angesehen werden müssen, und daß die Länder im Rahmen der allgemeinen Grundsätze hier freie Hand haben müssen, um die Quote zu bestimmen.
Meine Damen und Herren! Wir haben hier für das Parteiengesetz zunächst sozusagen eine Klein- oder Mininovellierung - nämlich nur der wichtigsten Punkte - vorgenommen. Wir werden aber auf Grund verschiedener Anregungen veranlaßt sein, im nächsten Bundestag eine umfassende Novellierung zu beschließen. Wir haben aber hier den § 17 vorweggenommen, weil dabei eine authentische Interpretation notwendig schien, nämlich, ob die Bestimmungen dieses Paragraphen dem Zweiten Abschnitt vorgehen oder nicht. Es handelt sich um die Aufstellung von Wahlbewerbern und um die Wahl von Wahlmännern zur Aufstellung dieser Wahlbewerber. Die Formulierung, die der Innenausschuß gefunden hatte, hat vor den Augen bedeutender Verfassungsjuristen dieses Hauses keine Gnade gefunden, und deshalb haben der Herr Vorsitzende des Innenausschusses und ich als Berichterstatter einen Abänderungsantrag gestellt und wollen nun auch diese Frage der Novellierung überlassen. Ich habe das nur jetzt schon als Problem aufgegriffen, weil ich es Ihnen dann ersparen kann, den Abänderungsantrag noch eigens zu begründen. Nach Annahme des Abänderungsantrages empfehle ich dem Hohen
Haus, die Gesetzesvorlage in der Fassung des Innenausschusses anzunehmen.
({0})
Präsident von Hassel: Meine Damen und Herren! Ich danke noch einmal dem Herrn Berichterstatter und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen dann zur Abstimmung in der zweiten Lesung. Ich rufe Art. 1 auf. Dazu liegt Ihnen der Umdruck 699 vor. Die Begründung ist Ihnen eben vom Berichterstatter gegeben worden.
Wir stimmen zuerst ab über Umdruck 699 Ziffer 1: Antrag des Vorsitzenden des Innenausschusses, Schmitt-Vockenhausen, und- des Berichterstatters Dr. Kempfler. Wer diesem Antrag auf Umdruck 699 Ziffer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
- Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Dann rufe ich den Art. 1 mit dieser Änderung auf. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Art. 2 und 3 auf. Zu Art. 3 liegt Ihnen ein Änderungsantrag auf Umdruck 699 *) unter Ziffer 2 vor. Wer diesem_ Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist gegen 1 Stimme angenommen.
Nunmehr rufe ich Einleitung und Überschrift auf. Wer hier zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist angenommen. Damit ist die zweite Lesung beendet.
Ich rufe auf zur
dritten Lesung.
Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetz mit den eben beschlossenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
({1})
- Die hätten aufstehen müssen; es ist keiner aufgestanden. Ich habe gesehen - ({2})
- Verzeihung, ich habe Sie nicht gesehen. Das Gesetz ist also bei 1 Gegenstimme angenommen.
({3})
- Zur Enthaltung müssen Sie aufstehen, Herr Kollege!
({4})
- Es ist demnach bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung so beschlossen.
Wir müssen nun noch abstimmen über Punkt 2 des Ausschußantrages. Wer stimmt dem Antrag zu? Gegenprobe! Enthaltungen? Einstimmig angenommen.
*) Siehe Anlage 2
Präsident von Hassel
Ich rufe aus der Zusatzliste zur heutigen Tagesordnung den Punkt ,1 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes ({5})
- Drucksache V/4147 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({6}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache V/4342 -
Berichterstatter: Abgeordneter Baier
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden ({7})
- Drucksache V/4325 Berichterstatter: Abgeordneter Bartsch ({8})
Zunächst danke ich den Herrn Berichterstattern für ihre Berichte. Ich frage: Sollen die Berichte mündlich erläutert werden? - Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen zur Aussprache in zweiter Beratung liegen nicht vor.
Dann treten wir in die Abstimmung ein. Wer dem Gesetz in den Artikeln 1, 2, 3 und 4 mit Einleitung und Überschrift seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Wird das Wort in der dritten Beratung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen.
Ich stelle dann noch die Ziffer 2 des Antrags des 7. Ausschusses zur Abstimmung. Wer dem Ausschußantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 2 der Zusatztagesordnung auf
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes
- Drucksache V/4148 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({9}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache V/4343 - Berichterstatter: Abgeordneter Baier
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden ,({10})
- Drucksache V/4312 - Berichterstatter: Abgeordneter Burger
({11})
Ich danke zunächst einmal den Herren Berichterstattern. Ich frage die Berichterstatter, ob .sie eine mündliche Ergänzung zu geben wünschen. - Zu einer mündlichen Ergänzung der Abgeordnete Burger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der gebotenen Kürze noch einige Erläuterungen. Der Ausschuß war der Auffassung, daß die flexible Form der Stiftung für eine gezielte Hilfe für ehemalige Kriegsgefangene günstig sei und begrüßt darin die Abkehr vom bisherigen Gießkannenprinzip.
Zweitens. Wir erhoffen uns, daß zu den 60 Millionen DM Bundesmitteln die 20 Millionen DM Zertifikatsmittel, die bei den Landeszentralbanken liegen und die aus der Arbeit ehemaliger Kriegsgefangener herrühren, aus moralischen Gründen ebenfalls in diese Stiftung eingebracht werden.
Drittens. Unter den Förderungsmaßnahmen sind Unterstützungen zur Linderung einer Notlage vorgesehen. Wir sind der Auffassung, daß es sich hier nicht um einmalige Leistungen handelt, d. h. daß eine Leistung nicht nur einmal gegeben werden kann. Im übrigen soll bei dieser Form der Unterstützung nicht kleinlich verfahren werden.
Zu der Bestimmung des § 46 Abs. 3, wonach die Stiftung wissenschaftliche Aufträge zur Erforschung gesundheitlicher Spätschäden vergeben kann, wünscht der Ausschuß, daß gerade diese Bestimmung möglichst unorthodox angewendet wird. Wir haben die Bestimmung so flexibel gestaltet, daß die Organe der Stiftung hier -- natürlich im Zusammenwirken mit den Ministerien - bald zu Ergebnissen kommen; denn gerade die Erforschung von Spätschäden scheint uns eine ganz wichtige und wesentliche Aufgabe zu sein.
Das Gesetz soll am 1. August in Kraft treten. Wir hoffen, daß es gelingt, schon für das Jahr 1970 Mittel zur Verfügung zu stellen, damit dort, wo Hilfe notwendig ist, unverzüglich geholfen werden kann.
({0})
Präsident von Hassel: Sie haben den ergänzenden mündlichen Bericht gehört. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Lesung. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung in der zweiten Lesung. Wer dem Gesetz mit seinen Artikeln I, II, III und IV sowie der Einleitung und der Überschrift seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe die
dritte Beratung
auf. Dazu hat der Abgeordnete Mick als Vorsitzender des Kriegsfolgenausschusses das Wort erbeten. Herr Abgeordneter Mick!
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl diese Materie hier im Haus nicht strittig ist, ist sie es doch wert, daß man ein Wort dazu sagt. Der Gesetzentwurf, den wir beraten, kreiert, so möchte ich sagen, einen neuen Stil und neue Möglichkeiten in der Beseitigung von Kriegs- und Nachkriegsschäden. Der Berichterstatter hat schon davon gesprochen, daß wir hier vom sogenannten Gießkannenprinzip - ich hätte „Warmer-Regen-Prinzip" gesagt - abgewichen sind und nicht ein schematisches Gesetz gemacht haben, wonach allen, die unter ein bestimmtes Datum fallen, dieses oder jenes gewährt wird, was für den einen zuviel und für den anderen zuwenig ist. Nach diesem Gesetz kann unter Beteiligung, und zwar paritätischer Beteiligung, der Betroffenen im Einzelfall - und es gibt erschreckende Einzelfälle, meine sehr verehrten Damen und Herren - wirklich großzügig geholfen werden. Wir haben in diesem Gesetz einstimmig dasselbe zugrunde gelegt wie beim Häftlingshilfegesetz, das wir vorhin einstimmig verabschiedet haben. Es ist allgemeiner Wunsch der Koalition, daß die Bundesregierung alles unternimmt, dieses Gesetz zum frühestmöglichen Zeitpunkt wirksam werden zu lassen, also auch vor dem Zeitpunkt, von dem an nach der mittelfristigen Finanzplanung hierfür Mittel bereitgestellt worden sind. Es ist weiterhin der Wunsch der Koalition, daß die Bundesregierung prüft, ob weitere Fälle auf anderen Gebieten - für meine Person darf ich sagen, daß es weitere Fälle gibt - in der Art dieses Gesetzes, in einer individuellen Art, erledigt werden können, indem man Betroffenen, die oft zwischen die Mühlsteine der Gesetze geraten sind, in einer großzügigen Weise Hilfestellung leistet.
Bei der Beratung dieses Gesetzes gaben wir breiten Beratungsspielraum der Frage des Kausalzusammenhangs. Der Nachweis des Kausalzusammenhangs bedeutet, daß jemand, der die Wohltaten des Gesetzes in Anspruch nehmen will, nachweisen muß, daß ihm dieses oder jenes da und dort in dem und dem Zeitraum geschehen ist. Wir waren uns im Ausschuß klar darüber, daß ein solcher Kausalzusammenhang nach mehr als 20 Jahren nur noch sehr schwer nachgewiesen werden kann. Ich fordere deshalb auch im Namen der Koalition die Bundesregierung auf, in den Verordnungen, die zweifellos zu diesem Gesetz noch erlassen werden müssen, und auch in der Geschäftsordnung der Stiftung sicherzustellen, daß der Wille dieses Hohen Hauses nicht in irgendeiner Weise verbogen wird, indem für den Kausalzusammenhang doch wieder Anforderungen gestellt werden, die von einzelnen nicht erfüllt werden können. Ich darf bitten, hierzu den Schriftlichen Bericht und die Ausschußprotokolle zur Kenntnis zu nehmen, um zu wissen, was gewollt ist. Wir waren leider - ich sage: leider - nicht in der Lage, den Begriff des Kausalzusammenhangs ausdrücklich aus dem Gesetz herauszunehmen, weil wir nicht wollten, daß Leute, die sehr fix sind, hier eventuell Vorteile .auf Kosten derjenigen ziehen könnten, die sich erst langsam mit den Möglichkeiten dieses Gesetzes vertraut machen.
Ich darf gleichzeitig bitten, zu dem Entschließungsantrag der drei Fraktionen sprechen zu dürfen. Er betrifft die bei den Landeszentralbanken festgelegten Zertifikate für die von Kriegsgefangenen in den Vereinigten Staaten geleistete Arbeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wäre meiner Meinung nach eine schlechte Sache, wenn die öffentliche Hand darauf spekulierte, daß diese Zertifikate, wenn sie von denen, die sie erarbeitet haben, im Einzelfall nicht abgerufen werden, nach 30 Jahren dem Fiskus zufallen würden. Wir sind der Meinung, daß diese Zertifikate, wenn sie von den einzelnen Kriegsgefangenen, die dazu berechtigt sind, nicht abgerufen werden, der Summe der Kriegsgefangenen zur Verfügung stehen müßten, also dieser Stiftung zugeführt werden sollten. Natürlich muß diese Stifte dann auch die Verpflichtungen übernehmen, die mit diesen Zertifikaten verbunden sind.
Es ist mir eine Genugtuung, darauf hinzuweisen, daß auf Grund der Zusammenarbeit zunächst in der Koalition, dann aber auch im gesamten Hause und unter der dankenswerten Vorarbeit der Bundesregierung und hier insonderheit des Mannes, der jetzt als Präsident dieses Hauses über uns sitzt, dieses Gesetz eine einstimmige Verabschiedung finden wird, das Beispiel für die weitere Gesetzgebung zur Liquidierung von Folgen der Kriegs- und Nachkriegszeit sein sollte.
({0})
Präsident von Hassel: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Imle.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mick hat eben für die Koalition gesprochen. Ich möchte hier einmal herausstellen, daß im Ausschuß bei der Verabschiedung dieses Gesetzes völlige Einmütigkeit bestanden hat, daß also auch die Opposition voll zu diesem Gesetz steht und es begrüßt, insbesondere nachdem die Freien Demokraten - das darf ich einmal sagen - schon in der Vergangenheit gerade auf diesem Sektor immer sehr initiativ gewesen sind. Hier ist ein gewisses Ziel erreicht worden, was wir von ganzem Herzen begrüßen.
Ich möchte aber auch noch den Dank, den Sie ausgesprochen haben, Herr Kollege Mick, etwas ergänzen. Ich meine, wir sollten auch unseren jetzigen Ressortminister von diesem Dank nicht ausnehmen. Ich möchte ihm den ganz besonderen Dank dafür aussprechen, daß er in der Kürze seiner Amtstätigkeit dieses Gesetz noch hier über die Bühne gebracht hat.
({0})
Hier wurde eben noch die Frage des Kausalzusammenhangs angesprochen. In diesem Gesetz - das möchte ich ausdrücklich betonen - steht nichts vom Kausalzusammenhang, auch nicht in den früheren Gesetzen. Der Kausalzusammenhang ist vielmehr durch die spätere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hineingekommen, eine Rechtsprechung, die zu Unzuträglichkeiten in der Durchführung des Gesetzes geführt und Unfrieden in
großen Kreisen der Betroffenen herbeigeführt hat. In der Begründung der Bundesregierung ist noch dargelegt worden, daß zwischen Darlehensbedarf und Kriegsgefangenschaft grundsätzlich ein Kausalzusammenhang bestehen muß, und ist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen worden. Ich möchte, wie es soeben der Sprecher der Koalition getan hat, ebenfalls betonen, daß der Ausschuß ausdrücklich gesagt hat, daß er einen solchen Kausalzusammenhang nicht in dieser Form wie das Bundesverwaltungsgericht vorausgesetzt wissen will, sondern daß hier eine großzügige Behandlung vorgenommen werden soll, wie es die Meinung im Ausschuß ist. Wir möchten hoffen, daß das in den Richtlinien, die für den Stiftungsrat ergehen und vom zuständigen Minister zu genehmigen sind, entsprechend herausgestellt wird, damit hier nicht wieder eine solche enge Auslegung zum Zuge kommt, die das Gesetz im Endergebnis ad acta führen würde.
Die Bundesregierung sollte ihre mittelfristige Finanzplanung, die ja jährlich überprüft wird, auch für dieses Gesetz überprüfen, damit bereits für 1970 entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Denn sonst würde das Gesetz noch ein ganzes Jahr in der Luft hängen und könnte seinen Sinn nicht erfüllen.
Abschließend möchte ich betonen, daß auch wir die Entschließung, die Ihnen auf Umdruck 701 vorliegt, voll begrüßen. Wir würden es für unmöglich halten, daß Gelder, die durch Kriegsgefangene in der Kriegsgefangenschaft hart erarbeitet worden sind, später in einem allgemeinen Topf untergehen und den Kriegsgefangenen selbst zur Linderung von Not nicht zur Verfügung gestellt werden.
Wir möchten Sie daher bitten, dem Gesetz uneingeschränkt Ihre Zustimmung zu geben. Wir Freien Demokraten begrüßen, daß dieses Gesetz nun nach vielen Mühen doch endlich das Licht der Welt erblickt.
({1})
Präsident von Hassel: Das Wort hat der Herr Bundesminister Windelen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich begrüße es sehr, daß die Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und die eben beschlossene Novelle zum Häftlingshilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. All denen, die das durch ihre Mitarbeit möglich gemacht haben, möchte ich hier sehr herzlich danken. Dieser Dank gilt insbesondere den Mitgliedern und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden.
Der Verband der Heimkehrer hat die Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz als wohl bisher bestes Gesetz auf dem Gebiet der gerechten und spürbaren Heimkehrerbetreuung bezeichnet. Ich darf auch ihm für die Anerkennung meinen Dank aussprechen und werte sie als einen hoffnungsvollen Auftakt zu der künftigen Zusammenarbeit im Stiftungsrat.
Auch nach meiner Auffassung bietet das vorliegende Gesetz die Möglichkeit für eine individuelle und nachhaltige Hilfe, die durch die Verstreuung kleiner und kleinster Beträge durch eine nochmalige Anhebung der Entschädigungssätze nicht hätte erreicht werden können. Das gilt auch für die bereits verabschiedete Novelle zum Häftlingshilfegesetz. Gerade bei den ehemaligen politischen Häftlingen ist die wirtschaftliche Notlage oft noch sehr groß. Ihre Eingliederung ist noch nicht abgeschlossen oder überhaupt nicht mehr möglich. Ich hoffe zuversichtlich, daß die Stiftung in der Lage sein wird, hier in besonderen Härtefällen zu helfen.
Namens der Bundesregierung danke ich Ihnen für Ihre Zustimmung zur vierten Novelle zum Häftlingshilfegesetz. Ich bitte Sie, auch der vierten Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz zuzustimmen.
({0})
Präsident von Hassel: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über den soeben behandelten Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Ich rufe Art. I, II, III, IV sowie Einleitung und Überschrift auf. - Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit die Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Ich rufe den Antrag des Ausschusses auf. Wer dem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. -- Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Entschließungsantrag der drei Fraktionen des Hauses auf Umdruck 701 auf *). Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir fahren in der ursprünglichen Tagesordnung fort. Ich gebe bekannt, daß zu den Punkten 6 und 7 der Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung noch nicht vorliegt. Beide Tagesordnungspunkte können daher nicht behandelt werden.
1 Siehe Anlage 3
Präsident von Hassel
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
- Drucksache V/3702 Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform
- Drucksache V/4235 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bardens ({1})
Zunächst danke ich dem Herrn Berichterstatter für die Vorlage seines Schriftlichen Berichts. Wird dieser Bericht ergänzt? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Lesung. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die zweite Lesung.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung. Ich rufe die §§ 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 9 a, 10, 11, 12 - Änderungsanträge liegen nicht vor -, Einleitung und Überschrift auf. Wer diesem Gesetz in zweiter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen. Damit ist Punkt 8 der Tagesordnung erledigt.
Punkt 9 haben wir behandelt.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Postwesen
- Drucksache V/3295 Schriftlicher Bericht des Postausschusses ({2})
- Drucksache V/4228 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Sinn ({3})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wünscht der Berichterstatter eine Ergänzung? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur allgemeinen Aussprache in der zweiten Lesung. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich rufe die §§ 1 bis 30, Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz seine Zustimmung
gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung in der dritten Beratung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist 'einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Seite 8 der Drucksache V/4228. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Die Punkte 11 und 12 haben wir bereits behandelt. Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
- Drucksachen V/3017, V/2732 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({4}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache V/4187 -Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({5})
- Drucksachen V/3882, zu V/3882 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Koch
({6})
Ich danke zunächst einmal den Herren Berichterstattern.
Wird seitens der Berichterstatter das Wort zur Ergänzung der Berichte gewünscht? - In Vertretung des Berichterstatters hat der Abgeordnete Dr. Schmid-Burgk das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Berichterstatter, der verhindert ist, hat mich gebeten, Sie um die Annahme des Ihnen auf Umdruck 671 *) vorliegenden Änderungsantrags zu bitten. Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle Änderung. Ich möchte davon Abstand nehmen, den Antrag im einzelnen zu begründen, denn er hat keine materielle Bedeutung.
Präsident von Hassel: Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
*) Siehe Anlage 4
Präsident von Hassel
Ich rufe in der zweiten Lesung den Art. 1 auf. Dazu liegt auf Umdruck 670 *) Ziffer 1 ein Änderungsantrag vor. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 675 **) auf. Das Wort zur Begründung hat Frau Abgeordnete Funcke.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Begründung, die ich für den Antrag der FDP gebe, gilt auch für den von einigen Kollegen der CDU gestellten Antrag Umdruck 670, der dem Sinne nach dem FDP-Antrag entspricht. Wir wünschen nur in einem Punkt, den ich gleich erläutern werde, eine weitere Änderung.
Nach beiden Anträgen soll die Regierungsvorlage wiederhergestellt werden. Es geht hier um die öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen auf berufsständischer Basis. Diese Einrichtungen haben bisher die Körperschaftsteuerfreiheit und die Gewerbesteuerfreiheit nur in Anspruch nehmen können, wenn sie keinen höheren Beitrag nahmen, als er in der Sozialversicherung als Höchstbeitrag festgelegt war. Nun wissen wir alle, daß diese außerhalb der Sozialversicherung bestehenden berufsständischen Versorgungswerke vielfach Freiberufler und Akademiker als Mitglieder haben. Diese haben begreiflicherweise ein kürzeres Berufsleben, weil sie wegen des langen Studiums erst später mit der Berufstätigkeit beginnen können als Nichtakademiker. Wenn sie eine angemessene Altersversorgung haben wollen, müssen sie in der kürzeren Berufszeit monatlich mehr Beitrag aufbringen als jemand, der bereits mit 15 oder 18 Jahren beginnt, eine Altersversicherung aufzubauen. Aus diesem Grunde ist die bisherige Regelung unzulänglich:
Die Bundesregierung hat deshalb in ihrer Vorlage vorgesehen, daß solche öffentlich-rechtlichen Kassen bis zu dem Achtzehnfachen - anstatt dem Zwölffachen - der in der Versicherungsordnung festgelegten monatlichen Höchstbeträge im Jahr nehmen können, also das Eineinhalbfache. Das ist einmal deshalb vorgesehen, weil dieser Personenkreis erst verhältnismäßig spät mit dem Aufbau der eigenen Alterssicherung beginnen kann. Darüber hinaus hat der späte Berufseintritt zur Folge, daß bei einem frühen Tod des Berufsangehörigen für die Witwe - oft mit sehr kleinen Kindern - eine nur sehr unzulängliche Rente besteht, weil erst wenige Jahre eingezahlt worden ist. Es ist verständlich, daß eine Witwe mit 60 % dieser erst verdienten Pension nicht auskommen kann. Daher haben einige Kassen mit Rücksicht auf den späten Berufseintritt und die relativ schmale Anwartschaft bei frühem Tod des Mannes einen bestimmten Ausgleich für die Witwen vorgesehen, der bei anderen Berufstätigen nicht in diesem Umfang erforderlich ist. Auch aus diesem Grunde müssen die monatlichen Beiträge höher sein. Um das zu berücksichtigen, hat die Bundesregierung festgelegt: bis zum 18fachen Betrag kann eine solche Versorgungseinrichtung gehen. Das ist mit gutem
*) Siehe Anlage 5 IS) Siehe Anlage 6
Grund und in Anerkenntnis der Schwierigkeiten geschehen, die diese erst spät in den Beruf eintretenden Menschen bezüglich ihrer Alterssicherung und der Angehörigensicherung haben.
Mit einer kleinen Ergänzung geht unser Antrag noch über die Regierungsvorlage hinaus. Die Regierung hat offensichtlich nicht hinreichend bedacht, daß neben der Pflichtmitgliedschaft eine im Anschluß an die Mitgliedschaft gegebene freiwillige Mitgliedschaft in manchen Fällen unausweichlich ist. Die Regierungsvorlage sagt nämlich: dieses 18fache darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn nur Pflichtmitglieder geführt werden.
Nun wissen wir alle, daß heute in der modernen Gesellschaft das Berufsleben nicht mehr so lückenlos hintereinander abläuft, wie das früher selbstverständlich war. Es gibt Leute, die sich für zwei oder drei Jahre zum Entwicklungsdienst melden und während dieser Zeit in Deutschland nicht Pflichtmitglieder sind. Sie wünschen aber - und das ist verständlich - ihre Versorgung fortzusetzen. So zahlen sie während dieser Zeit in Deutschland freiwillig weiter, um ihre Anwartschaft auf Versorgung aufrechtzuerhalten. Das ist begründet und der Entwicklungsminister würde das sicher sehr begrüßen. Aber nach der Fassung der Regierungsvorlage würde in einem solchen Fall der freiwilligen Fortsetzung der Versicherung, die Versorgungskasse die Steuerfreiheit verlieren. Das heißt, die Kasse müßte ein solches freiwilliges Mitglied sofort hinauswerfen und sagen: Das kannst du uns nicht antun.
Das gleiche trifft auch für den Fall zu - er dürfte in unserer modernen Gesellschaft nicht mehr nur ein Einzelfall sein -, in dem ein Arzt für zwei Jahre zur Fortbildung ins Ausland geht. Im Zeitalter der internationalen Verflechtung wäre das ja nicht merkwürdig, sondern eigentlich selbstverständlich, daß Berufsangehörige zu Ausbildungszwecken in anderen Ländern neue Erkenntnisse gewinnen. Auch in diesem Fall könnte nach der Regierungsvorlage die Kasse einen solchen Berufsangehörigen nicht weiter versichern, ohne ihre Steuerfreiheit zu verlieren.
Der dritte Fall betrifft die berufstätigen Frauen. Es ist verständlich, daß sie, während die Kinder noch klein sind, den Beruf vorübergehend aufgeben, ihn aber später wieder fortsetzen möchten. Während dieser Zeit von drei oder sechs Jahren wollen sie aber nicht anderweitig eine Lebensversicherung abschließen, weil sie ja nach einigen Jahren wieder zwangsweise in die Versorgungskasse zurückkehren müssen. Auch in diesem Fall wäre eine Überbrückung organisch und richtig.
Wir beantragen deshalb die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Das heißt: die Kasse, die Pflichtmitglieder führt, kann bis zum 18fachen der Höchstbeträge der monatlichen Beiträge in der Sozialversicherung nehmen, um die kürzere Berufsdauer entsprechend auszugleichen. Das bedeutet ferner die Möglichkeit, die Mitgliedschaften solcher Berufsangehörigen fortzusetzen, die einmal pflichtversichert waren und die Absicht haben, es später wieder zu sein.
Die Frauenenquete hat uns gezeigt, vor welchen Schwierigkeiten Frauen in der Doppelfunktion von Hausfrau und Berufstätigkeit stehen. Es ist doch wohl die Absicht dieses Hauses, ihnen diese Doppelfunktion zu erleichtern, aber nicht zu erschweren. Was hier in der Vorlage steht, bedeutet eine Erschwerung. Wir sollten aber gemeinsam bereit sein, den Frauen ihre Doppelaufgabe zu erleichtern. Unsere Fraktion bittet deshalb, die Regierungsvorlage wiederherzustellen mit der Ergänzung, daß die vorübergehende freiwillige Mitgliedschaft einer Steuerfreiheit nicht im Wege steht.
({0})
Präsident von Hassel: Dazu hat Herr Dr. Schmid-Burgk das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Finanzausschuß hat sich mit dieser Frage, die nur wenige Unternehmen betrifft, in einer dafür außerordentlich gründlichen Weise befaßt. Der Finanzausschuß hat auch eine Verbesserung gegenüber der gegenwärtigen Regelung für notwendig gehalten, allerdings nicht in dem Umfang, den die Regierungsvorlage vorsieht. Maßgebend war die Erwägung - die auch in der Begründung zu dem Schriftlichen Bericht zum Ausdruck kommt -, daß immerhin die Unternehmen, die nicht auf die Pflichtmitgliedschaft beschränkt sind, in einem Wettbewerbsverhältnis zu anderen Unternehmen der Lebensversicherung stehen. Ferner war zu bedenken, daß die Steuerfreiheit, die gegeben wird, doch eine sehr große Bedeutung hat und nur dort gerechtfertigt ist, wo das Wettbewerbsverhältnis nicht so besteht.
Präsident von Hassel: Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Funcke?
Herr Kollege Schmid-Burgk, ist Ihnen nicht mehr in Erinnerung, daß seitens des Ministeriums deutlich vorgetragen wurde, daß die privaten Lebensversicherungen mit der von der Regierung vorgeschlagenen Regelung einverstanden waren und darin keine Konkurrenz, jedenfalls keine unangemessene Konkurrenz gesehen haben?
Ich glaube, Frau Kollegin Funcke, mich zu entsinnen, daß dieses Einverständnis in einer späteren Sitzung - wir haben uns ja wiederholt damit beschäftigt - nicht mehr gegeben war. Wohl war zunächst die Vermutung, daß sie einverstanden waren.
Es handelt sich, soweit wir feststellen konnten, wirklich nur um einen einzigen Fall, der von Bedeutung war. Wir waren der Ansicht, daß wegen einer einzelnen, in Tübingen ansässigen Versorgungseinrichtung die allgemeinen Grundsätze nicht in dieser Weise - verlassen werden sollten.
Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß ja auch das Zwölffache des Jahresbetrages immerhin schon
eine Versicherungsleistung von 6500 DM ausmacht und daß das weiterhin steigen wird, also eine gar nicht so niedrige Grenze vorliegt.
Dem, was Sie, Frau Kollegin Funcke, hinsichtlich der Frau, die aus dem Berufsleben ausscheidet, sich aber weiterversichern will, vortrugen - oder des Arztes, der vorübergehend ins Ausland geht -, hat der Finanzausschuß Rechnung getragen. Insofern stimme ich mit Ihnen vollkommen überein. Das rechtfertigt aber nicht die Änderung der Vorlage des Finanzausschusses.
Ich bitte Sie, die Anträge, die Frau Kollegin Funcke soeben begründet hat, deswegen abzulehnen.
({0})
Präsident von Hassel: Weiter liegen keine Wortmeldungen vor, Wir kommen zur Abstimmung über den weitergehenden Antrag Umdruck 675, den Frau Kollegin Funcke begründet hat. Wer dem Antrag Umdruck 675 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Antrag ist gegen die Stimmen der FDP abgelehnt worden.
Ich rufe den Antrag Umdruck 670 auf, und zwar zunächst nur die Ziffer 1. Wer dem Antrag Umdruck 670 Ziffer 1 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt.
({1})
- Verzeihung, ich habe darauf aufmerksam gemacht: wir stimmen ab über den Antrag Umdruck 670 Ziffer1. Der Antrag liegt Ihnen vor. Ich habe die Abstimmung durchgeführt; ich kann sie nicht wiederholen. Ich weiß nicht, ob Sie gesehen haben, was Sie abgestimmt haben. Aber der Antrag liegt Ihnen vor.
Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP Umdruck 676 *). Wollen Sie ihn begründen?
- Eine kurze Begründung, Frau Abgeordnete Funkke.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es gibt jetzt schon eine Reihe von öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen auf berufsständischer Grundlage. Es können aber auch neue durch Gesetz begründet werden. In Nordrhein-Westfalen z. B. gibt es im Bereich der Rechtsanwälte solche Bestrebungen. Wenn nun eine solche Kasse neu eingerichtet wird, gibt es eine Reihe lange im Beruf Stehender, die, wenn sie nur für eine relativ kurze Zeit die Beiträge entrichten, natürlich nur noch auf eine sehr bescheidene Rente kommen. Aus diesem Grunde wäre es - auch für die Liquidität der Kassen - gut, wenn eine Nachzahlungsmöglichkeit bestände. Aber so, wie die Bestimmung gefaßt ist, würde bereits jede Nachzahlung den fünfzehnfachen Betrag, wie er jetzt beschlossen ist, übersteigen, so
*) Siehe Anlage 7
daß eine solche Möglichkeit praktisch nur für die ganz jungen Berufstätigen sinnvoll wird. Alle, die etwas älter sind, hätten von einer solchen Pflichtmitgliedschaft nur Nachteile, aber keine Vorteile. Aus diesem Grunde möchten wir eine Bestimmung in das Gesetz aufgenommen wissen, daß Nachzahlungen, die auf Grund der Neubegründung einer Kasse entstehen, aus dieser Berechnung ausgenommen werden, sofern die Nachzahlung nicht höher ist, als die Betreffenden im Rahmen der jährlichen Höchstbeträge geleistet hätten, wenn sie die Beträge früher, d. h. während einer längeren Berufstätigkeit, gleichmäßig gezahlt hätten.
Wir bitten, auch im Hinblick auf eventuell neu zu begründende Pflichtmitgliedschaften, unseren Antrag anzunehmen.
({0})
Präsident von Hassel: Das Wort hat Herr Schmid-Burgk.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesen sehr weitgehenden Antrag abzulehnen. Er geht weit über das hinaus, was wir im Ausschuß besprochen haben - er ist im Ausschuß gar nicht beraten worden - und ist von großer Tragweite. Die entsprechende Tätigkeit dieser Kassen würde auch in einen unmittelbaren Wettbewerb mit den Lebensversicherungen kommen; und da ist die Steuerfreiheit nicht gerechtfertigt.
Präsident von Hassel: Wir kommen zur AbAbstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 676. Wer ihm seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Art. 1 in der vorliegenden Fassung. Wer dem Art. 1 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen, - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der FDP so beschlossen.
Ich rufe Art. 2 auf. Dazu liegt Ihnen der Änderungsantrag Umdruck 671 des Abgeordneten Dr. Koch vor. Soll er noch begründet werden? - Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen zunächst über Ziffer 1 des Änderungsantrages ab. Wer der Ziffer 1 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ziffer 2 des Änderungsantrages Umdruck 671 ! Wer ihm seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - So beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über Art. 2 mit den soeben beschlossenen Änderungen. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Art. 2 ist mit diesen Änderungen beschlossen.
Art. 3! Dazu liegt Ihnen der Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jungmann, Dr. Kempfler, Dr.
Schulze-Vorberg und Genossen Umdruck 670 Ziffer 2 vor. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer diesem Änderungsantrag auf Umdruck 670, und zwar nur Ziffer 2 - über Ziffer 1 ist bereits abgestimmt worden -, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 702 *) auf. Wird er begründet? - Zur Begründung, Frau Abgeordnete Funcke.
Es handelt sich bei diesem Änderungsantrag und auch bei dem Antrag auf Umdruck 703 **) um die gleiche Materie, über die ich eben gesprochen habe, jetzt nur in bezug auf die Gewerbesteuer.
Präsident von Hassel: Das Wort wird nicht weiter gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 702.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe nunmehr die Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD auf Umdruck 679 ***) auf. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Baier.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag der CDU/CSU- und SPD-Fraktion Umdruck 679 auf Streichung des den § 9 des Gewerbesteuergesetzes betreffenden Teiles in der Auschußvorlage wurde deshalb gestellt, weil aus unserer Sicht eine befriedigende Regelung dieses Problems in der jetzigen Legislaturperiode nicht mehr möglich ist.
Ich darf zur Sache selbst folgendes sagen. Eine Diskussion über § 9 des Gewerbesteuergesetzes wurde deshalb ausgelöst, weil auf Grund der Beschlußfassung des Hohen Hauses im Jahre 1961 Unklarheiten in der Interpretation hinsichtlich der beschränkten Gewerbesteuerfreiheit bei freien Wohnungsunternehmen aufgetreten sind. Verschiedene Urteile des Bundesfinanzhofs haben ergeben, daß, wie es darin wörtlich hieß, „über essentielle Fragen" der Gewerbesteuervergünstigung keine Klarheit besteht. Insbesondere ist der Zweck der Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes von 1961 zweifelhaft geworden.
Durch die Änderung des Gewerbesteuergesetzes im Jahre 1961 - daran waren damals insbesondere viele im Wohnungsbau engagierte Politiker maßgebend beteiligt -- sollten Eigentumsmaßnahmen im Wohnungsbau als eine echte Begünstigung gefördert werden. Dabei ging es nicht schlechthin
*) Siehe Anlage 8 **) Siehe Anlage 9 ***) Siehe Anlage 10
um die Förderung des Wohnungsbaus, sondern um die Förderung von Eigentumsmaßnahmen. Außerdem sollte die ungleiche Wettbewerbslage in der Wohnungswirtschaft beseitigt werden.
Falls die zuständigen Finanzgerichte in künftigen Urteilen keine Interpretation finden, die dem Willen des Gesetzgebers entspricht, wird es notwendig sein, daß sich der kommende Bundestag mit dieser Materie erneut befaßt und eine befriedigende Regelung herbeiführt.
Präsident von Hassel: Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung gehört.
Wer Ziffer 1 des Antrags der Regierungsfraktionen auf Umdruck 679 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe den Änderungsantrag Umdruck 679 Ziffer 2 auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Dann rufe ich den Änderungsantrag Umdruck 703 auf. Die Frau Abgeordnete Funcke hat auch diesen Änderungsantrag der FDP-Fraktion schon in ihre Begründung einbezogen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Antrag ist gegen die Stimmen der FDP abgelehnt.
Ich rufe dann Art. 3 mit den beschlossenen Änderungen auf. Wer dem so geänderten Art. 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltungen der FDP ist so beschlossen.
Ich rufe auf Art. 4, - 5, - 6, - 7, - Einleitung und Überschrift. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird in dritter Beratung das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die dem Gesetz ihre Zustimmung geben wollen, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen ? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe dann Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes
- Drucksache V/2676 Schriftlicher Bericht des Innenausschusses ({0})
- Drucksache 3971 ({1}) Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Enseling
({2})
Ich danke der Berichterstatterin für ihren Bericht. Will die Berichterstatterin ihn ergänzen? - Das ist nicht der Fall.
({3})
- Zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Dr. Arndt ({4}) das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rasner hat heute morgen für die CDU/CSU-Fraktion beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Die Fraktion der SPD ist bereit, auch diesem zweiten Antrag der CDU/CSU auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung zuzustimmen, allerdings nur, um eine bessere Formulierung dieses Gesetzentwurfes zu erreichen und den Auftrag des Grundgesetzes durch Herbeiführung der Gleichberechtigung auch auf diesem Sektor unseres Rechts zu erfüllen. Der SPD wird diese Haltung, d. h. die Zustimmung zur Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung, einmal dadurch ermöglicht, daß der Herr Kollege Rasner heute morgen hier ausdrücklich erklärt hat, daß die Absetzung dieses Punktes nicht bedeute', daß die CDU/CSU dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschieden wolle, sondern auch die CDU/CSU daran festhält, daß die Verabschiedung dieses Gesetzes, das die Gleichberechtigung und damit die Verwirklichung des Grundgesetzes auch auf diesem Sektor bringt, noch in dieser Legislaturperode stattfindet. Die SPD begrüßt diese Erklärung ausdrücklich. Sie freut sich auch darüber, daß die CDU/CSU durch die ausdrücklichen Erklärungen der Berichterstatterin, Frau Enseling, des Herrn Köppler und des Herrn Czaja im Wort ist, daß dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.
Präsident von Hassel: Meine Damen und Herren, in der Tat ist heute morgen gesagt worden, man habe sich dahingehend verständigt, diesen Punkt heute von der Tagesordnung abzusetzen. Es wurde dann gesagt, es würde beim Aufruf dieses Punktes noch einmal der Antrag auf Absetzung gestellt werden. Sie haben ihn eben gehört. Ich habe keine Bedenken; der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.
Ich rufe Punkt 15 a der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ({0})
- Drucksache V/4125 Schriftlicher Bericht des Innenausschusses ({1})
- Drucksache V/4284 Berichterstatter: Abgeordneter Hansing ({2})
Präsident von Hassel
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht. Wünscht er ihn zu ergänzen? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Lesung. Wer dem Gesetz mit den Art. 1 bis 17, Einleitung und Überschrift in zweiter Lesung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung in der dritten Beratung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen!
Zu diesem Tagesordnungspunkt 15 a) liegt neben dem eben verabschiedeten Gesetzentwurf, auf Drucksache V/4284 noch ein Antrag des Ausschusses vor. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist so beschlossen.
Ich muß nur rein verfahrensmäßig darauf aufmerksam machen: Dieser Antrag betrifft eine gesetzliche Bestimmung; ich gehe davon aus, daß er praktisch in die dritte Lesung mit einbezogen wurde und daß das Gesetz so verabschiedet worden ist. - Ich höre dazu keinen Widerspruch.
Ich rufe Punkt 15 b) der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Apel, Frehsee, Schulte, Kurlbaum und Genossen betr. Steuererleichterung im Reiseverkehr innerhalb des EWG-Raumes
- Drucksache V/4290 Wird zur Begründung das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung an den Finanzausschuß und an den Haushaltsausschuß - mitberatend gemäß § 96 der Geschäftsordnung - vor.-Es wird so beschlossen; der Antrag auf Drucksache V/4290 ist an die genannten Ausschüsse überwiesen.
Nunmehr rufe ich den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beschußgesetzes
- Drucksache V/3843 Schriftlicher Bericht des Innenausschusses ({3})
- Drucksachen V/4296, zu V/4296 Berichterstatter: Abgeordneter Schlager ({4})
Der Schriftliche Bericht des Innenausschusses liegt Ihnen vor. Soll er mündlich ergänzt werden? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich die Aussprache in zweiter Lesung eröffnen. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung in zweiter Lesung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer den Art. 1, 2, 3, 4, 5, Einleitung und Überschrift seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Ausprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Ich komme zur Abstimmung in dritter Beratung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen ? - Das Gesetz ist einstimmig beschlossen.
Ich rufe den Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe ({5})
- Drucksachen V/1268, V/3217 Schriftlicher Bericht des Innenausschusses ({6})
- Drucksachen V/4297 zu V/4297 Berichterstatter: Abgeordneter Schlager ({7})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wünscht er zur Ergänzung das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Wer den Abschnitten I bis IX, Einleitung und Überschrift seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - So beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die dritte Beratung.
Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ist so beschlossen.
Wir haben noch über Ziffer 2 des Ausschußantrages abzustimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung der Bundesknappschaft ({8})
- Drucksache V/3749 13222
Präsident von Hassel
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({9})
- Drucksache V/4237 Berichterstatter: Abgeordneter Büttner ({10})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Sie wünschen zur Ergänzung das Wort? - Das Wort hat der Abgeordnete Büttner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich im großen und ganzen auf meinen Schriftlichen Bericht, Bundestagsdrucksache V/4237, beziehen. Weil wir von den fleißigen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für Arbeit im Ausschuß für Sozialpolitik überholt worden sind, stimmt der Art. 1 des Gesetzes nicht mehr ganz. Ich darf daher bitten, zur Kenntnis zu nehmen, daß der Art. 1 -
Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes
Das Reichsknappschaftsgesetz in der Fassung vom 1. Juli 1926 ..., zuletzt geändert durch das Gesetz zur Verwirklichung der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes, ...
- nicht mehr stimmt. Es muß im endgültigen Text heißen:
... zuletzt geändert durch das Arbeitsförderungsgesetz .. .
Den Inhalt verändert diese Änderung nicht.
Durch das vorliegende Gesetz sind die acht Knappschaften zusammengelegt worden. In der Rentenversicherung haben wir die Einheit vollkommen hergestellt. Es ist aber im Ausschuß für Sozialpolitik klargestellt und festgestellt worden, daß es den Selbstverwaltungsorganen der Knappschaft an-heimgegeben ist, Krankenkassensektionen einzurichten, damit eine bessere Betreuung - um es in der Bergmannssprache auszudrücken - „Vor Ort" für die Versicherten und ihre Familienangehörigen erfolgen kann. Obwohl wir im zuständigen Fachausschuß einstimmig die Meinung vertreten haben, daß es erforderlich ist, zu einer Einheitlichkeit in der Verwaltung zu kommen, haben wir zugestimmt, daß Krankenkassensektionen eingerichtet werden können. Wir bitten aber die Selbstverwaltung, von dieser Möglichkeit, Sektionen einzurichten, nur sparsam Gebrauch zu machen, damit das Ziel, durch eine Vereinheitlichung der Verwaltung auch zu einer Ersparnis an Verwaltungskosten zu kommen, erreicht wird.
Für die Bediensteten der Knappschaften ist zu bemerken - ich will auf Einzelheiten nicht eingehen -, daß sie jetzt Beamte werden können. Ihr Besitzstand ist gewahrt.
Ich darf Ihnen empfehlen, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben.
Ich möchte mich bei allen, die an der Beratung und an der Vorbereitung dieses Gesetzes beteiligt waren, im Namen der Bergleute sehr herzlich bedanken, die jetzt eine Bundesknappschaft haben und für die im besonderen eine einheitliche Regelung erhalten geblieben ist.
Vielen Dank für die Ergänzung des Schriftlichen Berichts. Die nötige Änderung haben wir zur Kenntnis genommen.
Wir treten dann in die zweite Beratung ein. Ich rufe den Art. 1 auf. Zu Nr. 25 des Art. 1 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 681 *) Ziffer 1 vor. Zur Begründung hat das Wort Herr Abgeordneter Springorum.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem § 152 handelt es sich um den Schutz der Minderheit. Sie wissen, daß in der Knappschaftsselbstverwaltung die Organe nicht paritätisch besetzt sind, sondern zu zwei Dritteln von dem einen Sozialpartner und zu einem Drittel von dem anderen Sozialpartner. In § 152 heißt es, daß leitende Bedienstete nur dann eingestellt werden können, wenn in beiden Gruppen die Mehrheit für die Einstellung ist. Da es sich hier aber nur um leitende Bedienstete handelt, ist die CDU/CSU-Fraktion der Meinung, daß diese Bestimmung des Gesetzes erweitert werden muß um die Beförderung und die Entlassung; denn ohne sie ist dieser Schutz der Minderheit nicht effektiv, da er dann jederzeit umgangen werden kann.
Des weiteren wird seitens unserer Fraktion Wert darauf gelegt, daß die Minderheit auch in bezug auf die Beitragshöhe ein gewisses Mitspracherecht erhält. Sie sehen, daß die Minderheit nach unserem Antrag mitspracheberechtigt sein soll, wenn die Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von mehr als 11 % des Grundlohns festgesetzt werden sollen. Wir haben gerade gestern bei dem Gesetz über die Lohnfortzahlung beschlossen, daß die Krankenkassen eine Beitragsobergrenze von 8 % haben. Einen solchen Satz gibt es für die Knappschaftskrankenkassen nicht. Es wäre auch deshalb nicht möglich, weil hier ein Garantieträger fehlt. Wir sind mit dem Satz von 11 %, von dessen Überschreitung an die Minderheit erst zum Zuge kommen soll, verhältnismäßig hoch gegangen, um unserem Koalitionspartner die Annahme dieses Antrags zu erleichtern.
Das Wort zu diesem Änderungsantrag wird nicht weiter gewünscht.
Dann stimmen wir über ihn ab. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 681 Ziffer 1 zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist bei einer Enthaltung angenommen.
Wir stimmen dann über den geänderten Art. 1 ab. Wer dem Art. 1 in der geänderten Fassung zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Art. 1 ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2 auf. Hierzu liegt auf demselben Umdruck ein Änderungsantrag zu § 5 vor. Wird er begründet? - Herr Springorum hat das Wort zur Begründung.
*) Siehe Anlage 10
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hier schlägt Ihnen die CDU/CSU-Fraktion vor, den künftigen Ersten Direktor der Bundesknappschaft nach B 6 und nicht, wie es im Wortlaut des Gesetzentwurfs steht, nach B 5 zu besolden. Der Grund hierfür liegt einfach in der Wichtigkeit dieser künftigen Bundesanstalt, die sich über das ganze Bundesgebiet erstreckt und als Organisation sowohl für die Rentenversicherung wie für die Krankenversicherung sowie für eine Zahl von Krankenhäusern von großer Bedeutung ist.
Wir bitten darum, den in dem Antrag der CDU/ CSU-Fraktion vorgelegten Vorschlag für die Besoldungsgruppe B 4 für die anderen Direktoren zu streichen. Nach Rücksprache mit dem Herrn Vorsitzenden des Innenausschusses sind wir der Meinung, daß sich die Abweichung von dem vorliegenden Entwurf darauf beschränken sollte, daß wir den Ersten Direktor der Bundesknappschaft nach B 6 eingruppieren.
Ich darf um Zustimmung bitten.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin den Antragstellern für die Beschränkung ihres Antrags auf den Ersten Direktor, d. h. auf den Präsidenten, dankbar. Andere Entscheidungen können im Hinblick auf die Besoldungsharmonie nur im Zusammenhang im Innenausschuß behandelt werden. Ich bitte dafür sehr um Verständnis.
({0})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Brück ({0}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Springorum, ich habe mich nur gemeldet, weil ich sicherstellen möchte, daß nun die Regierungsvorlage wiederhergestellt wird und daß klar ist, daß nicht die ganze Sache herausfällt. Es bleibt dann also, wie es in der Regierungsvorlage vorgesehen ist:
2. In der Besoldungsordnung B wird jeweils unter „Mittelbarer Bundesdienst" eingefügt
a) in der Besoldungsgruppe 3
„Direktor bei der Bundesknappschaft ({0}) "
Unter b) kommt dann anstatt der Besoldungsgruppe 5 die Besoldungsgruppe 6. Da schließe ich mich den Ausführungen des Herrn Vorsitzenden des Innenausschusses an. Wir haben Grundsatzbeschlüsse gefaßt, und wenn jetzt an einer Seite die Sache aufgerissen wird, kommen wir nicht zur Ruhe. Deshalb bin auch ich Ihnen dankbar, daß Sie sich bereitgefunden haben, diese Regelung mitzumachen.
Ist alles klar, worüber jetzt abgestimmt wird? - Keine Wortmeldungen mehr.
Wir stimmen ab über Nr. 2 des Änderungsantrags Umdruck 681. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke.
({0})
- Zur Abstimmung? - Wir sind in der Abstimmung. Ich habe gefragt, ob es klar sei - denn es wurde eine Interpretation des Antrags gegeben -, und ich hörte keinen Widerspruch. Trotzdem, wenn es um Klarheit geht, sollte man sie schaffen. Sie haben das Wort.
({1})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur damit es ganz klar wird - ich beziehe mich auf das, was der Kollege Brück zur Wiederherstellung der Regierungsvorlage gesagt hat -: wir stimmen jetzt ab über den Antrag Nr. 2 b).
({0})
Der Leiter, der Erste Direktor bei der Bundesknappschaft kommt in B 6. Der weitergehende Antrag ist zurückgezogen.
({1})
Also, jetzt ist der letzte Rest von Unklarheiten beseitigt. Wir wiederholen die angefangene Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag Ziffer 2 auf Umdruck 681 zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen im übrigen einstimmig angenommen.
Wer dem so geänderten Art. 2 zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Art. 2 ist einstimmig angenommen.
Zu Art. 3 liegen keine Änderungsanträge vor. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Zu Art. 4 liegt der Änderungsantrag Umdruck 681 Ziffer 3 vor. Wird er begründet?
({0})
- Herr Springorum bezieht sich auf den Schriftlichen Bericht. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir stimmen über den Antrag Umdruck 681 Ziffer 3 ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Art. 4 ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch angenommen.
Vizepräsident Dr. Mommer
Ich schließe die zweite Beratung und rufe zur
dritten Beratung
auf. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? Dieses Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Becker, Kühn ({1}), Lange, Franke ({2}), Opitz und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen ({3})
- Drucksache V/3812 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({4})
- Drucksachen V/4282, zu V/4282 -Berichterstatter: Abgeordneter Burgemeister ({5})
Wird das Wort zur Ergänzung des Berichts verlangt? - Das Wort zur Ergänzung des Schriftlichen Berichts hat Herr Abgeordneter Burgemeister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es scheint leider so zu sein, daß bei unseren vielen Drucksachen Druckfehler nicht zu vermeiden sind. So muß ich Sie zu § 53 leider um eine Berichtigung bitten. In der Überschrift des § 53 heißt es hier jetzt „Schornsteinfegerrechte". Es muß aber richtig „Schornsteinfegerrealrechte" heißen. Da es sich hier um eine wichtige Bezeichnung handelt, sollte das hier berichtigt werden.
Da ich wegen dieses Druckfehlers die Gelegenheit hatte, das Wort zu ergreifen, möchte ich sie auch dazu benutzen, dem Herrn Kollegen Lange sehr herzlich für seinen großen Einsatz um dieses Gesetz zu danken.
({0})
Nur durch seine Tatkraft ist es gelungen, dieses Gesetz jetzt noch zu verabschieden. Dank bei dieser Gelegenheit aber auch Herrn Ministerialrat Dr. Siegert vom Bundeswirtschaftsministerium und seinen Mitarbeitern, die ebenso in sehr fleißiger und emsiger Arbeit die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, daß dieses Gesetz noch verabschiedet werden konnte.
Wir danken allen, die mitgewirkt haben, insbesondere auch dem Herrn Berichterstatter. Seine Berichtigung der Überschrift des § 53 haben wir zur Kenntnis genommen.
Ich rufe dann zur zweiten Beratung auf. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer §§ 1 bis 60 sowie Einleitung und Überschrift zustimmen will,
gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - In zweiter Beratung ist dieses Gesetz angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. - Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Danke. Gegenprobe.! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Schwabe, Erhard ({0}), Spitzmüller, Franke ({1}), Dr. von Nordenskjöld, Lange, Ehnes und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Ladenschlußgesetzes
- Drucksache V/3606 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({2})
- Drucksache V/4243 -Berichterstatter: Abgeordneter Wieninger ({3})
Wünscht der Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann rufe ich zunächst Art. 1 des Entwurfs auf. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Abgeordneten Gewand, Burgemeister, Lampersbach, Illerhaus und Genossen auf Umdruck 700 *) vor. - Zur Begründung hat das Wort der Herr Abgeordnete Illerhaus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Sätze zu diesem Änderungsantrag. Mit diesem Gesetzentwurf war beabsichtigt, die Öffnungsmöglichkeiten für Kurorte zu vergrößern. Es bestand zwischen allen drei Fraktionen Einvernehmen, außer dieser Sache nichts zu ändern. Dadurch, daß einige Fachleute, die besonders prädestiniert waren, dazu Stellung zu nehmen, bei der entsprechenden Ausschußsitzung nicht da waren, ist in Nr. 1 a eine Änderung hineingekommen. Bisher war für die ländlichen Gegenden vorgesehen, daß dort während der Feldbestellungs-
und während der Erntezeit die Geschäfte eine Stunde länger als in der Stadt offengehalten werden konnten. Diese Regelung soll auch weiterhin gelten. Im Einvernehmen mit den drei Fraktionen bitte ich, dem Änderungsantrag auf Streichung der Nr. 1 a in Art. 1 zuzustimmen.
Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Die Ge-
*) Siehe Anlage 12
Vizepräsident Dr. Mommer
genprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist die Streichung - im übrigen einstimmig =- beschlossen.
Wir stimmen dann über den so geänderten Artikel 1 ab. Wer zustimmen will, der gebe das Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Artikel 1 ist angenommen.
Ich rufe Artikel 2, 3, Einleitung und Überschrift, auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Danke. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Architektengesetzes
- Drucksache V/4046 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({0})
- Drucksache V/4244 -Berichterstatter: Abgeordneter Junghans ({1})
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort zur Ergänzung des Berichts? - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe dann zur zweiten Beratung auf. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer den §§ 1 bis 9, Einleitung und Überschrift, zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Architektengesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist das Gesetz - im übrigen einstimmig - angenommen.
Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
- Drucksache V/ 3615 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen ({2})
- Drucksache V/4277 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Meinecke ({3})
Wünscht der Berichterstatter, Herr Dr. Meinecke, das Wort zur Ergänzung des Berichts? - Das ist nicht der Fall.
Dann treten wir in die Einzelberatung ein. Änderungsanträge liegen nicht vor. Ich rufe die Artikel 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift, auf. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung auf. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten zustimmen will, möge sich erheben. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz ({4})
- Drucksache V/4102 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({5}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache V/4234 -Berichterstatter: Abgeordneter Baier
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kriegs- und Verfolgungsschäden ({6})
- Drucksache V/4192 Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt ({7})
({8})
Die Herren Berichterstatter wünschen das Wort nicht. Wir treten in die Einzelberatung ein. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Wer den §§ 1 bis 4, Einleitung und Überschrift zustimmen will, geben das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Dann stimmen wir noch über Ziffer 2 des Ausschußantrages in der Drucksache V/4192 ab. Der
Vizepräsident Dr. Mommer
Ausschuß beantragt, folgendem Entschließungsantrag zuzustimmen:
Die Bundesregierung wird gebeten, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der Selbständigenzuschlag zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz ab 1. Juni 1970 angemessen angehoben wird.
Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
- Drucksache V/3551 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({9})
- Drucksache V/4241 Berichterstatter: Abgeordneter Hölzle ({10})
Vom Herrn Berichterstatter Hölzle wird das Wort zur Ergänzung des Berichts nicht gewünscht. Wir treten in die Einzelberatung ein. Wer in zweiter Beratung den Artikeln 1 bis 5, der Einleitung und Überschrift zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmig Annahme fest.
Ich rufe Punkt 25 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen ({11})
- Drucksache V/4181 Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses ({12})
- Drucksache V/4299 Berichterstatter: Abgeordneter Schwabe ({13})
Zur Ergänzung des Schriftlichen Berichts wünscht Herr Berichterstatter Schwabe das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine Berichtigung der Drucksache V/4299 vorzunehmen. In dem Bericht des Ausschusses muß das Register eingefügt werden. In der Inhaltsübersicht der Drucksache V/4181 haben wir zwei Änderungen vorgenommen. § 21 muß
heißen: „Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis." Außerdem muß ein neuer § 38 eingefügt werden, der lautet: „Änderung des Straßenverkehrsgesetzes." Dadurch wird der bisherige § 38 zu § 39 und der bisherige § 39 zu § 40.
Aus Zeitgründen darf ich bereits jetzt allen Beteiligten für die Mitwirkung danken und sagen, daß nach Ansicht des gesamten Ausschusses für die Verkehrssicherheit ein wesentlicher Schritt voran getan worden ist. Die divergierenden Meinungen der Länder, des Bundesverkehrsministeriums, der Fachorganisationen und des Bundesrates, der gewisse Vorbehalte gemacht hatte, konnten ausgeglichen werden. Wir hoffen, daß wir insbesondere auch mit der Ordnung der Fahrlehrerschule ein erhebliches Stück weitergekommen sind. Der moderne Verkehr braucht diese Ausbildungsstätten. Ich brauche das wohl nicht im einzelnen darzulegen.
Da ich nun einmal hier oben bin, möchte ich gleichzeitig, wenn Sie gestatten, Herr Präsident, zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP Umdruck 674 1 Stellung nehmen.
Bitte sehr; damit wir Zeit gewinnen.
Nach diesem Änderungsantrag soll, wenn ich die Änderung des § 6 Abs. 2 in die Praxis übersetze, die Gesamtdauer des praktischen Fahrunterrichts - nicht des theoretischen Unterrichts - nicht mehr auf 8 Stunden beschränkt sein, wie wir das im Ausschuß ausdrücklich für richtig gehalten haben, sondern eine gewisse Eigenentscheidung des Fahrlehrers Platz greifen. Ich selbst habe als früherer Fahrlehrer die Überzeugung gewonnen und sie bei einer Rücksprache mit Vertretern der Organisation bestätigt gefunden: wenn man 8 Stunden lang Fahrunterricht auf der Straße geleistet hat, ist man erschöpft. In diesem Sinne darf ich für die beiden Koalitionsfraktionen bitten, den Antrag Umdruck 674 abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schwabe, für den Schriftlichen Bericht und die mündliche Ergänzung. Wir haben die Berichtigungen zur Kenntnis genommen. Ich habe dem Herrn Berichterstatter erlaubt, gleichzeitig zu einem noch nicht aufgerufenen Antrag etwas zu sagen. Das hilft zwar Zeit gewinnen, hat aber doch seine Nachteile, wie ich nachträglich sehe.
({0})
- Sie bekommen gleich das Wort zur Begründung.
Die §§ 1 bis 5 sind unstrittig. Wer ihnen zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! -Enthaltungen? - Diese Paragraphen sind angenommen.
Zur Begründung des Änderungsantrages der Fraktion der FDP auf Umdruck 674 hat jetzt der Abgeordnete Ramms das Wort.
*) Siehe Anlage 13
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen die neue Formulierung des § 6 Abs. 2 vorgelegt, weil wir der Meinung sind, daß der jetzige Wortlaut zu perfektionistisch ist. Sie selber geben zu, Herr Abgeordneter Schwabe, daß der Fahrlehrer zu einer eigenen Entscheidung kommen muß, wenn er glaubt, die Fahrzeit nicht mehr einhalten zu können. Trotzdem setzen Sie mit den 480 Minuten eine Richtzahl, nach der sich der Fahrlehrer dann unter Umständen zu richten hat. Ich halte das für zu perfekt. Wie wollen Sie kontrollieren, ob die 480 Minuten überschritten werden? Da müssen Sie letztlich ebenfalls zu einer Entscheidung kommen und sagen: In allen Fahrschulwagen müssen Fahrtenschreiber eingebaut werden, damit man kontrollieren kann, ob die 8 Stunden auch tatsächlich eingehalten werden.
Das Wort hat Herr Staatssekretär Börner.
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier nachdrücklichst die Argumentation des Herrn Kollegen Schwabe unterstützen. Gerade in dem Beruf, der bei diesem Gesetz zur Diskussion steht, gibt es gute Gründe, die Fahrzeit zu begrenzen. Man muß vermeiden, daß die Grenze des Möglichen aus saisonbedingten Ursachen überschritten und die Arbeitszeit in einer Weise überzogen wird, daß weder dem Sicherheitsbedürfnis noch dem pädagogischen Erfolg Rechnung getragen wird. Deshalb ist hier mit Absicht eine Höchstgrenze, über die es in der Praxis Erfahrungen gibt, genannt worden. Das heißt nicht, daß nicht weniger Unterricht gegeben werden darf. Hier ist ja nur von einer Höchstgrenze die Rede und nicht von einer unteren Begrenzung. Wie in anderen Berufen sollte hier aber auf die Pausenregelung hingewiesen werden. Wir halten das aus Gründen des Arbeitsschutzes für außerordentlich wichtig.
Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Umdruck 674. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer den unveränderten §§ 6 bis 40, Einleitung und Überschrift zustimmen will, gebe das Handzeichen - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Diese Paragraphen, die Einleitung und die Überschrift sind angenommen.
Wir kommen dann zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Fahrlehrergesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 26 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ({0})
- Drucksache V/4185 Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses ({1})
- Drucksache V/4300 -Berichterstatter: Abgeordneter Müser ({2})
Der Herr Berichterstatter wünscht das Wort nicht zur Ergänzung seines Berichts. Wir treten in die Einzelberatung ein. Änderungsanträge liegen nicht vor. - Das Wort wird nicht verlangt.
Wer den Artikels 1 bis 6, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, gebe das Handzeichen.
- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe - nachdem schon an einem früheren Sitzungstage die Punkte 27 bis 47 erledigt wurden
- den Punkt 48 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP
betr. deutsch-britischer Jugendaustausch
- Drucksache V/4221 ({3}) Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe Punkt 49 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 44 des Petitionsausschusses ({4}) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen
- Drucksache V/4217 Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung übre den Ausschußantrag. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 50 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 45 des Petitionsausschusses ({5}) über Anträge
Vizepräsident Dr. Mommer
von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen
- Drucksache V/4263 Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 51 der Tagesordnung auf:
Beratung der Ubersicht 29 des Rechtsausschusses ({6}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
- Drucksache V/4248 Wer dem Ausschußantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Ausschußantrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 52 der Tagesordnung auf:
Beratung der Ubersicht 30 des Rechtsausschusses ({7}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
- Drucksache V/4301 Wer diesem Ausschußantrag zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Zu den Punkten 53 bis 60, die ich jetzt aufrufe, ist zu sagen, daß es sich um Berichte verschiedener Ausschüsse über Vorschläge der Kommission der EWG handelt:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({8}) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für
eine Verordnung des Rates über die Hinzufügung einer zusätzlichen Güteklasse zu den gemeinsamen Qualitätsnormen für bestimmte Obst- und Gemüsearten
eine Verordnung ({9}) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67 EWG über
die gemeinsame Marktorganisation für Zucker
eine Verordnung des Rates zur Verlängerung der Regelungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in den afrikanischen Staaten und Madagaskar oder in den überseeischen Ländern und Gebieten
eine Verordnung des Rates über eine weitere Verlängerung der in Artikel 20 Abs. 1 der Verordnung Nr. 17/64/EWG über die Beteiligung des EAGFL vorgesehenen Frist für das Jahr 1968
eine Verordnung des Rates zur rückwirkenden Änderung der in Verordnung Nr. 823/68 vorgesehenen Regelung der bei der Einfuhr von Tilsiter Käse ({10}) zu erhebenden Abschöpfung
- Drucksachen V/3701, V/4083, V/4154, V/4155, V/4157, V/4194 -Berichterstatter: Abgeordneter Logemann
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({11}) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für
eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Teigwaren
eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte, aus landwirtschaftlichen Erzeugnisse hergestellte Waren
eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung ({12}) Nr. 865/68 des Rates betreffend die gemeinsame Marktorganisation für die Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
eine Verordnung des Rates betreffend die Einfuhren von Zitrusfrüchten mit Ursprung in Tunesien
eine Verordnung des Rates betreffend die Einfuhren von Zitrusfrüchten mit Ursprung in Marokko
eine Verordnung des Rates über die Einfuhren
von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Türkei
eine Verordnung des Rates über die Einfuhren von Zitrusfrüchten mit Ursprung in Spanien
eine Verordnung des Rates über die Einfuhren von Zitrusfrüchten mit Ursprung in Israel
eine Verordnung des Rates betreffend die Einfuhr von Hartweizen aus Marokko
sowie den Entwurf für
eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko, die zu seiner Durchführung zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren
eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik, die zu seiner Durchführung zu treffenden Maßnahmen und- die dabei anzuwendenden Verfahren
- Drucksachen V/3509, V/3788, V/3808, V/4134, V/4270 -Berichterstatter: Abgeordneter Junker
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({13}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
für eine erste Verordnung des Rates betreffend die Festlegung von Höchstgehalten für die Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse
Vizepräsident Dr. Mommer
sowie den Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Einsetzung eines Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz
- Drucksachen V/3589, V/4274 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Ritgen
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({14}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates zur Festsetzung der Qualitätsnormen für Topfzierpflanzen mit Ausnahme derjenigen, die zum Wiedereinpflanzen oder Treiben bestimmt sind
- Drucksachen V/3713, V/4275 - Berichterstatter: Abgeordneter Marquardt
Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses ({15}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rates über die Einführung von Bedingungen für den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und im grenzüberschreitenden Verkehr
- Drucksachen V/3205, V/4302 -Berichterstatter: Abgeordneter Wendelborn
Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses ({16}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Lenkanlagen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
- Drucksachen V/3972, V/4303 -Berichterstatter: Abgeordneter Hörnemann ({17})
Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses ({18}) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Ein- und Ausstieg ({19}) von Kraftfahrzeugen
- Drucksachen V/3750, V/4304 Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt ({20})
Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses ({21}) über den von
der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates für die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Vermessung von Tankern
- Drucksachen V/3133, V/4289 -Berichterstatter: Abgeordneter Maibaum
Ich stelle fest, daß keiner der Berichterstatter das Wort wünscht. Auch im übrigen wird das Wort nicht verlangt. Wenn das Haus einverstanden ist, können wir über diese Tagesordnungspunkte gemeinsam abstimmen. - Dem wird nicht widersprochen. Wir stimmen also über die Ausschußanträge zu den Tagesordnungspunkten 53 bis 60 ab. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Diese Anträge sind angenommen.
Punkt 61:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von bebauten Teilflächen des Notaufnahmelagers Berlin-Marienfelde an die Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues, gemeinnützige Aktiengesellschaft ({22}), Berlin-Schöneberg
- Drucksache V/4246 Der Ältestenrat schlägt vor, diesen Antrag dem Ausschuß für Bundesvermögen zu überweisen. - Das Haus stimmt dem zu.
Punkt 62:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen des ehemaligen Flugplatzes Großenbrode an die Firma Pomosin Werke Großenbrode GmbH
- Drucksache V/4214 Es wird vorgeschlagen, die Vorlage dem Ausschuß für das Bundesvermögen zu überweisen. - Es ist so beschlossen.
Punkt 63:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer bebauten Teilfläche des bundeseigenen Grundstückes Flur Nr. 404/23 der Gemarkung München-Milbertshofen an die Arbeitsgemeinschaft freier Wohnungsunternehmen „Olympia-Dorf" München
- Drucksache V/4258 Überweisungsvorschlag: an den Ausschuß für das Bundesvermögen - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend -. -Ich höre keinen Widerspruch; die Überweisung ist beschlossen.
Punkt 64 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses ({23}) über den
Vizepräsident Dr. Mommer
Jahresbericht 1968 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
({24})
- Der Bericht liegt noch nicht vor. Es wird Absetzung gewünscht. - Das Haus hat hiermit die Absetzung beschlossen.
Punkt 65:
Beratung ges Weißbuches 1969 zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung
- Drucksache V/4100 ({25})
Zur Geschäftsordnung hat das Wort Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.
Wegen der Bedeutung der Zivilverteidigung bitten wir, den Innenausschuß mitberatend zu beteiligen.
({0})
Heute absetzen, also auch nicht überweisen; an niemand, also - heute - auch nicht an den Innenausschuß.
Punkt 66:
Zweite Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes .
- Drucksache V/1741 Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses ,({0})
- Drucksache V14051 Berichterstatter: Abgeordneter Josten ({1})
Herr Abgeordneter Rommerskirchen hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion wünscht sehr verständlicherweise, daß der Punkt 66 mit den Punkten 64 und 65, vornehmlich mit dem Punkt 64 - Jahresbericht des Wehrbeauftragten - verbunden wird. Weil die Punkte 64 und 65 heute nicht beraten werden, bitten wir interfraktionell, auch den Punkt 66 abzusetzen und nur die Punkte 67 und 68 ohne Aussprache durch Überweisung an die Ausschüsse zu erledigen.
Kollege Rommerskirchen, wir können aber davon ausgehen, daß bei Punkt 65 Mitberatung im Innenausschuß erfolgt?
Das werden wir später beschließen. Jetzt wird es vorgemerkt.
Punkt 65 ist abgesetzt, Punkt 66 ebenfalls.
Punkt 67 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
- Drucksache V/4219 Keine Aussprache. Überweisungsvorschlag: an den Verteidigungsausschuß - federführend - und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO. - Das Haus ist damit einverstanden.
Punkt 68:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- Drucksache V/4249 Keine Aussprache. Überweisungsvorschlag: Innenausschuß - federführend -, Verteidigungsausschuß - mitberatend -, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO. - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 69 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten
Orgaß, Geisenhofer, Dr. Müller-Hermann,
Rollmann, Müser, Dr. Wörner und Genossen
betr. Taxitrennscheibenverordnung - Drucksache V/3822 -Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Nach dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates soll der Antrag an den Verkehrsausschuß überwiesen werden. - Kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Wir haben jetzt noch über die in der Ihnen vorliegenden Ergänzungsliste enthaltenen Zusatzpunkte zu beraten. Die beiden ersten Punkte dieser Liste sind schon erledigt. Über den dritten Punkt soll jetzt beraten werden:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur
Vizepräsident Dr. Mommer
außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft ({0})
- Drucksache V/4331 - Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.
({1})
- Es wird Überweisung an den Finanzausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - mitberatend - vorgeschlagen. - Darüber ist man sich einig; dann ist so beschlossen.
Punkt 4 der Ergänzungsliste:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
- Drucksache V/4332 Das Wort wird nicht gewünscht. Es ist Überweisung an den Finanzausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - mitberatend - vorgeschlagen. - Darüber besteht Einvernehmen; es ist so beschlossen.
Punkt 5 der Ergänzungsliste:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
- Drucksache V/4333 -({2})
- In Abweichung von der Vorlage wird Überweisung an den Finanzausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - mitberatend - vorgeschlagen. - Es ist so beschlossen.
Punkt 6 der Ergänzungsliste:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
betr. Zustimmung des Bundestages zur Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien durch die Deutsche Lufthansa AG
- Drucksache V/4324 Keine Wortmeldungen. Es ist Überweisung an den Ausschuß für das Bundesvermögen - federführend - sowie zur Mitberatung an den Verkehrsausschuß und an den Haushaltsausschuß vorgeschlagen. - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 7 der Ergänzungsliste:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD betr. Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates der Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutsche Welle"
- Drucksache V/4313 Hier ist Beschlußfassung vorgesehen. Darf ich fragen, meine Herren Geschäftsführer, ob das richtig ist.
({3})
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Soweit ich sehen kann, einstimmige Annahme.
Punkt 8 der Ergänzungsliste:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({4}) über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Festsetzung von Besonderen Zollsätzen für EGKS-Waren gegenüber den mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assozierten afrikanischen Staaten und Madagaskar
- Drucksachen V/4266, V/4354 - Berichterstatter: Abgeordneter Schmidhuber
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er den Bericht ergänzen will. - Das ist nicht der Fall. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag des Ausschusses ist einstimmig angenommen.
Punkt 9 der Ergänzungsliste:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({5}) über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs ({6})
über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs ({7}) - Rotbarsch und Heilbutt)
- Drucksachen V/4259, V/4267, V/4355 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Preiß
Der Bericht wird nicht weiter erläutert. Das Wort wird nicht gewünscht.
Vizepräsident Dr. Mommer
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag des Ausschusses ist einstimmig angenommen.
Punkt 10 der Ergänzungsliste - Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - ist erledigt.
Damit sind wir am Ende dieser Liste und am Ende der Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Dienstag, den 17. Juni 1969,
10 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.