Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Bundestages hat gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die von der Bundesregierung als dringlich bezeichnete Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1968 ({0}) - Drucksache V/3284 - mit der Bitte um fristgemäße Behandlung dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen überwiesen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 24. und 25. September 1968 mitgeteilt, daß der federführende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der zum Teil mitberatende Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und der Haushaltsausschuß von einer Stellungnahme der nachstehenden Verordnungen abgesehen hat, nachdem die Vorlagen inzwischen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden sind:
Verordnung des Rates über die Festsetzung der Preise für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1968/69,
Verordnung des Rates über die Festsetzung von Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen,
Verordnung des Rates zur Festsetzung des Richtpreises für geschälten Reis für das Wirtschaftsjahr 1968/69,
Verordnung des Rates zur Festsetzung der Standardqualität,
für die der Richtpreis für geschälten Reis festgesetzt wird,
Verordnung des Rates über die Maßnahmen bei den Preisen für Olivenöl im Wirtschaftsjahr 1967/68 und bei Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 1968/1969
Verordnung des Rates über die Festsetzung der Preise für Zucker für das Zuckerwirtschaftsjahr 1968/1969
Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine,
- Drucksache V/1977 Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch
- Drucksache V/2521 Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für bestimmte in Anhang II des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse
- Drucksache V/2689 Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
- Drucksache V/2745 Verordnung des Rates über die Regelung für Getreidemischfuttermittel
- Drucksache V/2808 Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen Nr. 136/66/EWG, 120/67/EWG, 121/67/EWG, 122/67/EWG, 123/67/ EWG, 359/67/EWG und 1009/67/EWG zur Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für Fette, Getreide, Schweinefleisch, Eier, Geflügelfleisch, Reis und Zucker
- Drucksache V/2909 - Verordnung des Rates über die Aufstellung von Übergangsregelungen hinsichtlich der Erhebung der Abschöpfungen auf dem Rindfleischsektor
- Drucksache V/2938 Verordnung des Rates zur Bestimmung von Erzeugnisgruppen und von besonderen Vorschriften für die Errechnung von Abschöpfungen auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse
- Drucksache V/3074 Verordnung des Rates zur Festsetzung der im Milchwirtschaftsjahr 1968/1969 gültigen Beihilfen für Magermilch und Magermilchpulver, die zur Viehfütterung verwendet werden - Drucksache 3117Verordnung des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für bestimmte Milcherzeugnisse für das Milchwirtschaftsjahr 1968/1969
- Drucksache V/3118 Verordnung des Rates über die Feststellung der ab . . . 1968 gültigen Orientierungspreise für Kälber und ausgewachsene Rinder
- Drucksache V/3146 -Verordnung des Rates über die Finanzierung von Interventionsausgaben auf dem Binnenmarkt für Milch und Milcherzeugnisse
- Drucksache V/3154 Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die öffentliche Lagerhaltung von Magermilchpulver
- Drucksache V/3155 Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Interventionen auf dem Markt für Grana-Padano und Parmigiano-Reggiano-Käse
- Drucksache V/3156 Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 24. September 1968 mitgeteilt, daß gegen die folgenden Verordnungen seitens des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der mitberatenden Ausschüsse Bedenken nicht erhoben werden:
Verordnung Nr. 650/68 des Rates vom 29. Mai 1968 zur
Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für
Reis für das Wirtschaftsjahr 1968/1969
Verordnung Nr. 651/68 des Rates. vom 29. Mai 1968 zur Festsetzung des Interventionspreises für Rohreis, der Schwellenpreise für geschälten Reis und Bruchreis und des in den Schwellenpreis für vollständig geschliffenen Reis einzubeziehenden Schutzbetrags für das Wirtschaftsjahr 1968/69
Verordnung Nr. 667/68 des Rates vom 30. Mai 1968 zur Anpassung einiger Bestimmungen der Verordnung Nr. 160/66/ EWG an die Maßnahmen zur gemeinsamen Marktorganisation für Zucker
Verordnung Nr. 739/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Festsetzung der allgemeinen Vorschriften für die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung auf dem Sektor Schweinefleisch
Verordnungen Nr. 742/68, Nr. 741/68 und Nr. 740/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tomaten, Zitronen und Pfirsiche
Verordnung Nr. 748/68 des Rates vom 18. Juni 1968 über die allgemeinen Regeln für die Übertragung eines Teils der Zuckererzeugung auf das folgende Zuckerwirtschaftsjahr
Verordnung Nr. 750/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Aufstellung von allgemeinen Regeln für den Ausgleich der Lagerkosten für Zucker
Verordnung Nr. 757/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Änderung der Verordnung Nr. 358/67/EWG hinsichtlich der Menge Cheddar-Käse, die Gegenstand von einzelstaatlichen Interventionsmaßnahmen in Frankreich ist und nach anderen Mitgliedstaaten ausgeführt werden kann
Verordnung Nr. 767/68 des Rates vom 18. Juni 1968 zur Festsetzung der Interventionspreise für Rübenrohzucker für das Zuckerwirtschaftsjahr 1968/1969
Vizepräsident Dr. Mommer
Verordnung ({1}) Nr. 768/68 des Rates vom 18. Juni 1968
über die Grundregeln für die Denaturierung von Zucker für
Futterzwecke
Verordnung ({2}) Nr. 769/68 des Rates vom 18. Juni 1968 über Maßnahmen, die zum Ausgleich des Unterschieds zwischen den innerstaatlichen Zuckerpreisen und den ab 1. Juli 1968 geltenden Preisen erforderlich sind
Verordnung ({3}) Nr. 770/68 des Rates vom 18. Juni 1968
über die vorherige Festsetzung der Abschöpfung für Zucker
Verordnung Nr. 826/68 des Rates vom 28. Juni 1968 zur Festsetzung des Grundpreises und der Standardqualität für geschlachtete Schweine für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 1968
Verordnung ({4}) Nr. 828/68 des Rates vom 28. Juni 1968 zur erneuten Änderung der Verordnung ({5}) Nr. 355/68 hinsichtlich der Verlängerung des -Milchwirtschaftsjahres 1967/1968
Verordnung ({6}) Nr. 829/68 des Rates vom 28. Juni 1968 zur erneuten Verlängerung der Verordnung ({7}) Nr. 356/68 über abweichende Maßnahmen für Rindfleisch
Verordnung Nr. 866/68 des Rates vom 28. Juni 1968 über die Regelung für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse, die Ursprungserzeugnisse der assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskars oder der überseeischen Länder und Gebiete sind
Verordnung Nr. 884/68 des Rates vom 27. Juni 1968 zur Verlängerung der Verordnung Nr. 404/67/EWG über die Regelung für Reis und Bruchreis mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 16. August 1968 mitgeteilt, daß sich eine Berichterstattung des Vorschlags der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Regelung für Zucker mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und den überseeischen Ländern und Gebieten im Wirtschaftsjahr 1967/1968 - Drucksache V/1956 - an das Plenum erübrige, da nach Auskunft des Regierungsvertreters in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12. Oktober 1967 die EWG-Kommission den oben angeführten Vorschlag zurückgezogen habe.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft hat am 26. September 1968 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Apel, Schmidt ({8}) und der Fraktion der SPD betr. Schiffbaupolitik der Bundesregierung - Drucksache V/3237 ({9}) - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/3290 verteilt.
Zu der in der Fragestunde der 185. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. September 1968 gestellten Frage des Abgeordneten Lemp, Drucksache V/3277 ({10}) Nr. 6 5), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Hein vom 25. September 1968 eingegangen. Sie lautet:
Die Bundesregierung erkennt dankbar an, daß deutsche Firmen durch unternehmerische Initiativen einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Fortschritt in den Entwicklungsländern leisten. Daraus kann jedoch nicht die Forderung abgeleitet werden, die in Entwicklungsländern gegen angemessenes Entgelt tätigen Arbeitnehmer deutscher Firmen über die allgemeinen gesetzlichen Möglichkeiten hinaus vom Wehrdienst zu befreien oder zurückzustellen.
Anders verhält es sich bei den Entwicklungshelfern im eigentlichen Sinne, die von gemeinnützigen Institutionen nach Entwicklungsländern entsandt werden, um dort unter Verzicht auf materielle Vorteile einen sozialen Dienst zu leisten. Der dem Deutschen Bundestag vorliegende Entwurf eines Entwicklungshelfer-Gesetzes sieht für die zahlenmäßig beschränkte Gruppe dieser Entwicklungshelfer vor, daß sie während der Vorbereitungszeit nicht zum Wehrdienst herangezogen werden und ihre Pflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes erlischt, wenn sie unter den vorgesehenen besonderen Bedingungen mindenstens zwei Jahre Dienst im Entwicklungsland geleistet haben.
Ich möchte noch darauf hinweisen, daß naturgemäß kein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Ableistung von Entwicklungsdienst eingeräumt werden kann.
Zu den in der Fragestunde der 185. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. September 1968 gestellten Fragen des Abgeordneten Dr. Pohle, Drucksache V/3277 ({11}) Nr. 21, 22 und 23 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Benda vom 26. September 1968 eingegangen. Sie lautet:
*) Siehe 185. Sitzung, Seite 10 042 A *) Siehe 185. Sitzung, Seite 10 045 B
Sie haben drei Fragen zu einer Sendung des 1. Deutschen Fernsehens am 5. September gestellt, bei der ein Interview ausgestrahlt worden ist, das Ulbricht dem Niederländischen Fernsehen gegeben hat. Die Sendungen des 1. Deutschen Fernsehens werden von den Rundfunkanstalten der Länder gestaltet, für die Landesrecht maßgeblich ist. Die Bundesregierung ist weder in den Aufsichtsorganen der Landesrundfunkanstalten vertreten noch hat sie andere Möglichkeiten, auf die Programmgestaltung Einfluß zu nehmen. Zudem sind die Rundfunk- und Fernsehanstalten unabhängig und eigenverantwortlich.
Das schließt nicht aus, daß sich die Bundesregierung eine Meinung über Rundfunk- und Fernsehprogramme oder einzelne Sendungen bildet. Es steht ihr auch frei, ihre Meinung zu äußern. Die Sendung, auf die sich Ihre Fragen beziehen, brachte unter dem Titel „Walter Ulbricht äußert sich" zwei Beiträge, nämlich einen Bericht über das Treffen Ulbricht und Dubcek in Karlsbad am 12. und 13. August 1968 und anschließend das Interview mit dem Niederländischen Fernsehen. Bei der Beurteilung der Wirkungen der Sendung werden der Kommentar, mit dem die Sendung eingeleitet worden ist, und der Zwischentext zwischen den beiden Beiträgen nicht außer Betracht bleiben können. Der Kommentar mit den Hinweisen auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei und die Bilder von der Karlsbader Pressekonferenz haben dem Zuschauer die Verlogenheit in den Interviewantworten Ulbrichts deutlich zu machen versucht.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen.
Das Haus ist damit einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist beschlossen.
Wir kommen zur
Fragestunde
- Drucksachen V/3277, zu V/3277 Wir kommen zunächst zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Die Fragen 7 und 8 des Herrn Abgeordneten Jacobi ({12})
Entsprechen Pressemeldungen den Tatsachen, nach denen Bundestagsabgeordneten aus den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eine Griechenlandreise vom Auswärtigen Amt als unbedenklich bezeichnet worden ist, die für die Abgeordneten und miteingeladenen Familienangehörigen über eine Werbeagentur von der gegenwärtigen griechischen Regierung finanziert worden ist?
Was beinhaltet eine solche angebliche Unbedenklichkeitserklärung?
werden auf seinen Vorschlag schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Jacobi ({13}) wurde irrtümlich zugelassen und wird nicht beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen 10 und 11 des Herrn Abgeordneten Müller ({14})
Treffen Pressemeldungen zu, wonach der US-Delegierte Georg Ball am 24. August d, J. im UN-Sicherheitsrat auf Grund einer Beschwerde des Sowjetbotschafters Malik erklärt hat, „Mitteldeutschland sei kein Staat, sondern eine Besatzungszone unter der Kontrolle der Sowjetunion"?
Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung - falls die in Frage 10 genannte Pressemeldung richtig ist - aus dieser eindeutigen Erklärung des US-Vertreters im Hinblick auf ihre Deutschlandpolitik zu ziehen?
Zur Beantwortung ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär Jahn hier. Ist Herr Müller im Saal? - Jawohl.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich darf die beiden Fragen zusammen beantworten, Herr Präsident.
In der Sitzung des Sicherheitsrates vom 24. August, in der über die Invasion der fünf Mächte des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei verhandelt wurde, verlas der Vertreter -der Sowjetunion, Botschafter Malik, ein Telegramm, in dem Herr Winzer die Zuziehung der DDR zur Debatte des Sicherheitsrates forderte. Der amerikanische Botschafter Ball wies diese Forderung zurück und sprach dabei vom andern Teil Deutschlands als „Regime, das von der Sowjetunion in der Zone Deutschlands errichtet wurde, die die Sowjetunion seit Beendigung des zweiten Weltkrieges besetzt hält und das ein Komplice in dem jetzt den Sicherheitsrat beschäftigenden Verbrechen ist" ; ferner von - ein weiteres Zitat - „der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik, die für sich in Anspruch nimmt, Autorität auszuüben, während tatsächlich dieses Gebiet nur eine Besatzungszone unter der Kontrolle der Sowjetunion und ein untrennbarer Bestandteil Deutschlands ist" ; und schließlich - ein drittes Zitat - von „der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik, einem Regime, gegründet durch die Sowjetunion und eingesetzt in ihrer Besatzungszone aus dem einfachen Grunde, weil die Sowjetunion nicht in der Lage war, ganz Deutschland zu beherrschen. Sie vertraute demzufolge, daß durch die Errichtung, was sie einen zweiten deutschen Staat in ihrer Zone nannte, sie die kommunistische Herrschaft über wenigstens einen Teil Deutschland sicherstellen und die Teilung Deutschlands für unbegrenzte Zukunft perpetuieren könnte". Die Bundesregierung sieht in den Äußerungen des amerikanischen Botschafters keinen Anlaß, Folgerungen für ihre Deutschlandpolitik zu ziehen. Die amerikanische und deutsche Auffassung stehen in vollem Einklang.
Eine Zusatzfrage, Herr Müller.
Herr Staatssekretär, Sie sagten, die Bundesregierung sieht darin keinen Anlaß, einen anderen Standpunkt einzunehmen. Hält die Bundesregierung es nicht doch für richtiger, mehr von einer solchen eindeutigen Feststellung Gebrauch zu machen, um damit erstens zum Ausdruck zu bringen, daß sie mit ihrer Auffassung ja nicht allein steht, und zweitens das eigene Volk in allen seinen Schichten von der Richtigkeit dieser Rechtsauffassung und davon zu überzeugen, daß diese auch praktische politische Folgerungen nach sich zieht?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich denke, Herr Kollege Müller, die Bundesregierung läßt keine Gelegenheit aus, um solche Möglichkeiten zu nutzen. Im übrigen hat die gestrige Debatte des Bundestages das ja auch wieder, was das Hohe Haus hier anbetrifft, eindrucksvoll bestätigt.
Noch eine Frage, Herr Müller.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung dann wenigstens der Regierung der USA ihren Dank für diesen Freundschaftsdienst, möchte ich sagen, zum Ausdruck gebracht, den diese meines Erachtens dem deutschen Volk mit dieser klaren Aussage erwiesen hat, oder ist das in einer Diplomatie nicht üblich?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Äußerungen dieser Art von seiten der verbündeten amerikanischen Regierung, Herr Kollege Müller, sind verhältnismäßig häufig, und ich glaube, es wäre sicher eine falsche Dimension, wenn nun jede dieser Äußerungen zum Anlaß einer besonderen Dankadresse genommen würde. Selbstverständlich nimmt die Bundesregierung, wenn sich ein entsprechender genereller Anlaß bietet, Gelegenheit, ihrer Dankbarkeit Ausdruck zu geben und gegenüber der amerikanischen Regierung zu versichern, daß sie wohl zu würdigen weiß, welche Bedeutung auch für die eigene Position solche Haltungen haben. Aber in jedem Einzelfall zu danken, würde sicherlich den Rahmen des Möglichen und im übrigen auch des Üblichen sprengen.
Keine Zusatzfrage.
Herr Abgeordneter Gierenstein, Frage 12.
Ist Herr Gierenstein im Saal? - Er ist nicht im Saal. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet.
Die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Folger:
Ist die Bundesregierung bereit, der Alpenvereinssektion Bad Tölz in dem Streit mit der belgischen Prinzessin Liliane de Rethy, Gattin Exkönig Leopolds von Belgien, wegen des Baues einer Materialseilbahn zur „Tölzer Hütte" auf dem „Scharfreiter" im Karwendelgebirge durch Interventionen bei der belgischen und bei der österreichischen Regierung zu helfen?
wird auf dessen Bitte schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 14 und 15 des Herrn Abgeordneten Schultz ({0}) auf:
Wie bewertet die Bundesregierung die Erklärung des kanadischen Ministerpräsidenten Trudeau, das amerikanische Außenministerium habe nicht im Namen Kanadas gesprochen, als es die Sowjetunion wissen ließ, daß eine Invasion in der Bundesrepublik Deutschland eine alliierte Antwort auslösen werde?
Wird die Bundesregierung auch auf eine der amerikanischen Erklärung entsprechende Äußerung Kanadas und der anderen NATO-Partner, die Truppen in der Bundesrepublik Deutschland stationiert haben, hinwirken?
Ist Herr Schultz im Saal? - Das ist der Fall. Bitte, Herr Staatssekretär.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Auch hier darf ich beide Fragen zusammen beantworten. Dem kanadischen Ministerpräsidenten ist am 18. September im Unterhaus in Ottawa folgende Frage gestellt worden:
Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
Ist die kanadische Regierung hinsichtlich der Erklärung des amerikanischen State Departments, daß ein sowjetisches militärisches Eingreifen in Westdeutschland zu einer sofortigen alliierten Antwort nach Maßgabe des NATO- Vertrages führen würde, konsultiert worden, und wurde sie aufgefordert, sich dieser Erklärung anzuschließen?
Ministerpräsident Trudeau hat darauf geantwortet, daß eine von der Regierung der Vereinigten Staaten abgegebene Erklärung andere Länder nicht binden könne.
Diese Antwort entspricht dem geltenden Völkerrecht. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, dazu Stellung zu nehmen.
Zur Sache hat der Ministerpräsident am 19. September ebenfalls vor dem kanadischen Unterhaus erklärt, es bestünde keinerlei Grund für die Annahme, daß Kanada seinen NATO-Verpflichtungen in irgendeiner Hinsicht nicht nachkommen würde.
Die Bundesregierung begrüßt diese Erklärung des kanadischen Ministerpräsidenten. Aus gleichem Anlaß haben auch die Regierungen Frankreichs und Großbritanniens Erklärungen abgegeben. Die Bundesregierung hält es nicht für erforderlich, auf weitere Erklärungen der kanadischen Regierung oder auch der Regierungen anderer NATO-Partner hinzuwirken.
Zusatzfrage, Herr Schultz!
Herr Staatssekretär, ich verstehe Sie also richtig, daß aus dieser Beantwortung der Frage im kanadischen Unterhaus durch den Ministerpräsidenten Trudeau nicht zu schließen ist, daß die kanadische Regierung sich die These des unprovozierten Angriffs des Generals de Gaulle zu eigen gemacht hat.
Es besteht kein Anlaß zu einer solchen Annahme.
Eine Zusatzfrage, Herr Moersch!
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Äußerung des kanadischen Ministerpräsidenten vor allem Ausdruck einer Verärgerung über eine mangelnde Konsultation im Bündnis gewiesen ist?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Nein, dazu besteht kein Anlaß, eine solche Bestätigung hier zu geben.
Dann sind entsprechende Pressemeldungen unzutreffend, in denen behauptet wurde, der kanadische Ministerpräsident habe in der Sache keineswegs aus dein Bündnis gewissermaßen ausweichen wollen, sondern habe lediglich seinem Unmut Ausdruck geben wollen über die Art von Erklärungen, die in Washington gegeben worden sind, ohne daß die Bündnispartner vorher überhaupt befragt worden seien.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich weiß nicht, auf welche Pressemeldungen Sie sich beziehen, Herr Kollege Moersch. Jedenfalls ist eine solche Interpretation in gar keiner Weise gerechtfertigt. Wenn man überhaupt versuchen will, einen Hintergrund für diese Antwort zu suchen, muß man sie wohl in zwei Richtungen suchen. Einmal bemüht sich die kanadische Regierung - und das ist sicherlich eine verständliche und in gar keiner Weise zu kritisierende oder zu bewertende Haltung - darum, ihre Eigenständigkeit gegenüber den Verbündeten und überhaupt in angemessener Form zum Ausdruck zu bringen. Und zweitens besteht an solchen Haltungen häufig auch ein gewisses innenpolitisches Interesse, das ich auch für absolut legitim halte und für etwas, was wir nicht zu bewerten haben. Das würde ich als zwei Möglichkeiten ansehen für das, was man über den Hintergrund sagen könnte. Darüber hinausgehende Spekulationen entbehren jeder Grundlage.
Herr Staatssekretär -
Herr Kollege Moersch, Sie haben keine Frage mehr.
Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx ({0}) :
Ist die Bundesregierung bereit, in Zusammenarbeit mit den entsprechenden wissenschaftlichen Instituten, den Landsmannschaften und Vertriebenenverbänden und durch Auswertung der Veröffentlichungen in ost- und südosteuropäischen Staaten beweiskräftiges Material über die Zahl der z. Z. in Ost- und Südosteuropa lebenden deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volksangehörigen vorzulegen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Bundesregierung hat selbstverständlich ein besonderes Interesse an beweiskräftigem Material über die Zahl der zur Zeit in Ost- und Südosteuropa lebenden deutschen Staatsangehörigen und Volkszugehörigen, weil es bis jetzt noch kein bevölkerungsstatistisches Gesamtwerk gibt, in dem die Stärke der deutschen Restbevölkerung und der deutschen Splittergruppen in den einzelnen Gebieten Ost- und Südosteuropas einschließlich den unter fremder Verwaltung befindlichen deutschen Ostgebieten dargestellt werden. Eine solche Arbeit, ein dreibändiges, nach wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitetes bevölkerungsstatistisches Handwörterbuch mit dem Titel „Die deutsche Bevölkerung in Ost- und Südosteuropa" befindet sich bereits in Vorbereitung. Noch in diesem Jahr wird der erste Band erscheinen. Die beiden übrigen Bände sind so weit vorbereitet, daß sie im Frühjahr und Herbst des nächsten Jahres herausgegeben werden können. Die Bundesregierung
Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
fördert diese fachliche Gesamtdokumentation und ermöglicht deren Herausgabe. Sie glaubt, daß mit dem Erscheinen dieser drei Bände der allgemein empfundene Mangel an beweiskräftigen Unterlagen über die in Ost- und Südosteuropa noch vorhandene deutschstämmige Bevölkerung behoben werden wird.
Zusatzfrage, Herr Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, Ihre Antwort würde also, wenn ich es recht verstanden habe, über die Antwort, die die Bundesregierung in der Drucksache V/3005 auf eine Anfrage der Fraktion der SPD gegeben hat, hinausgehen. Sie würde uns also hoffen lassen, daß etwa im nächsten Jahre das dreibändige Werk, von dem Sie sprachen, endgültig vorliegt?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich würde bitten, das jetzt nicht so genau zeitlich zu fixieren. Es spricht alles dafür, daß dieser Zeitablauf eingehalten werden kann. Der erste Band erscheint, wie ich gesagt habe, sehr bald. Aber das sind ja sehr umfangreiche und auch sehr schwierige Arbeiten. Wir müssen also mit der zeitlichen Prognose ein bißchen vorsichtig sein. Aber ich würde es nicht für ausgeschlossen halten, daß das Gesamtwerk bis Ende nächsten Jahres vorliegt.
Eine Zusatzfrage, Herr Riegel.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung in Anbetracht der Entwicklung im Ostblock nicht bereit, die Aussiedlung Deutscher aus Rumänien etwas intensiver zu betreiben?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich glaube, das ist eine etwas schwierige Fragestellung, weil es ja nicht die Sache der Bundesregierung ist, die Aussiedlung zu betreiben. Die Bundesregierung kann sich nur darum bemühen, daß ihre Erwartungen auf eine angemessene Berücksichtigung unserer Wünsche und unserer Bitten an die rumänische Regierung dort auf entsprechendes Verständnis stoßen. Darum bemüht sich die Bundesregierung, und ich kann Ihnen versichern, Herr Kollege Riegel: es vergeht eigentlich keine Begegnung mit einem der Angehörigen der rumänischen Regierung oder zunächst einmal der rumänischen Botschaft, ohne daß über dieses Thema gesprochen und - jedenfalls von unserer Seite - versucht wird, auf die Schwierigkeit der Situation auch aus unserer Sicht, aus der deutschen Sicht, hinzuweisen und darum zu bitten, unseren Bedürfnissen und unseren Erwartungen Rechnung zu tragen. Aber Sie wissen auf der anderen Seite auch, daß diese Frage seitens der rumänischen Regierung als eine besonders kritische Frage angesehen wird und daß die Bereitschaft, hier den sehr weitgehenden Vorstellungen, die teilweise bei uns erhoben werden, entgegenzukommen, nicht sehr groß ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Kuntscher.
Herr Staatssekretär, wird die Erstellung dieses Werkes, der Statistik der deutschen Bevölkerung in südost- und osteuropäischen Ländern, eine Angelegenheit des Außenministeriums sein, oder erfolgt sie in Verbindung mit privaten Instituten?
Jahn Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: In Verbindung mit privaten Arbeiten.
Eine Zusatzfrage, Herr Ertl.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die rumänische Regierung Deutsche deshalb ungern ausreisen läßt, weil sie diese Menschen für die eigene Wirtschaft notwendig braucht? Oder ist das das Argument der rumänischen Regierung?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: In dieser verallgemeinernden Form kann ich Ihre Frage nicht mit Ja beantworten, Herr Kollege Ertl. Aber gemessen an den sehr weitgehenden Vorstellungen, die von manchen bei uns geltend gemacht werden, spielen solche Überlegungen gewiß auch eine Rolle.
Noch eine Frage, Herr Ertl.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung oder sind wissenschaftliche Einrichtungen der Bundesregierung in der Lage, heute überhaupt genau zu erfassen, wieviel Deutsche in Ost- und Südosteuropa leben, auch in geschlossenen Volksgruppen leben, soweit ,es heute so etwas noch gibt?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich versuche, es so zu sagen, Herr Kollege Ertl: annähernd genau, ja. Um es aber ganz genau zu wissen, soll jetzt diese Veröffentlichung zustande kommen.
({0})
Nein, Ihr Kontingent ist erschöpft. Wir können nicht darauf zurückkommen. Es ist Praxis im Präsidium, daß man nicht nachziehen kann.
Damit sind die Fragen aus diesem Geschäftsbereich beantwortet. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Vizepräsident Dr. Mommer
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Zur Beantwortung ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär Börner hier.
Zunächst Frage 94 des Herrn Abgeordneten Ramms:
Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die sich außergewöhnlich erhöhenden Unfallziffern bei Kindern im Alter unter 15 Jahren, wobei angeblich nur ein extrem geringer Teil der Unglücksfälle auf dem Schulweg eintritt, besondere Fahrlassigkeit der Kraftfahrer von der Polizei ausgeschlossen und ein starkes Interesse an Verkehrsfragen und verkehrsgerechtes Verhalten der Schulkinder festgestellt wird?
Ist Herr Ramms im Saal? - Die Frage wird von Ihnen aufgenommen, gnädige Frau? - Bitte, Herr Staatssekretär!
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Nach den Unterlagen des Statistischen Bundesamtes hat die Zahl der im Bundesgebiet bei Straßenverkehrsunfällen als Fußgänger verunglückten Kinder von 1966 auf 1967 um insgesamt 7,6 % zugenommen. Diese Entwicklung hat sich jedoch - trotz ansteigender Tendenz - in den Monaten Januar bis April 1968 - neuere Zahlen liegen uns leider noch nicht vor - erfreulicherweise im Gesamtergebnis nicht fortgesetzt. Im Vergleich zu dem entsprechenden Zeitraum des Vorjahres nahm die Zahl der verunglückten Kinder im Jahre 1968 um insgesamt 3,1 % ab, die Zahl der getöteten Kinder nahm sogar um 15,2% ab.
Im Hinblick auf den dargestellten Verlauf des Unfallgeschehens, dessen Gründe sich aus der Statistik nicht ableiten lassen, habe ich eine Untersuchung veranlaßt, die wir gegebenenfalls nach der Auswertung bekanntgeben werden.
Eine Zusatzfrage.
Soll das heißen, daß sich das Haus intensiv mit einer Unfallursachenforschung beschäftigt?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Ja, das kann ich bestätigen. Wie Sie wissen, geben wir erhebliche Mittel für die Unfallverhütung gerade auch auf dem Schulweg aus. Wir arbeiten hier mit der Verkehrswacht zusammen; um insbesondere den Schulweg für die Kinder sicherer zu machen. Dazu gehört auch, daß wir die immer noch vorkommenden Unfälle genauestens auf die Ursachen hin untersuchen. Im Rahmen dieser Überlegungen ist speziell diese Untersuchung veranlaßt worden.
Noch eine Zusatzfrage, Frau Dr. Heuser.
Darf ich in diesem Zusammenhang fragen: Wie weit ist das Haus mit den Vorarbeiten zur Förderung von Erste-HilfeKursen für Führerscheinbewerber gediehen?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Das ist ein Komplex, auf den ich Ihnen gerne schriftlich antworten würde, weil er nicht unmittelbar hiermit zusammenhängt und ich deshalb auf diese Frage nicht vorbereitet war.
Keine Zusatzfrage.
Fragen 95 und 96 des Herrn Abgeordneten Dr. Imle. Ist Herr Imle im Saal? - Er ist nicht im Saal; die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Fragen 97 bis 99 des Herrn Abgeordneten Dr. Friderichs. Ist Herr Friderichs im Saal? - Die Fragen werden von Herrn Moersch übernommen.
Bitte, Herr Staatssekretär. Ich weiß nicht, ob Sie die Fragen im Zusammenhang beantworten können.
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Präsident, ich bitte doch, die Fragen getrennt beantworten zu dürfen.
Also zunächst die Frage 97:
Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die verladende Wirtschaft zunehmend über einen Mangel an Fahrzeug-Kapazitäten im gewerblichen Straßengüterfernverkehr klagt ({0})?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, es trifft nicht zu, daß die verladende Wirtschaft zunehmend über einen Mangel an Fahrzeugkapazitäten im gewerblichen Straßengüterverkehr klagt.
Eine Zusatzfrage, Herr Moersch.
Herr Staatssekretär, was hat die Bundesregierung unternommen, um anderslautende Berichte richtigzustellen, wie sie z. B. in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" veröffentlicht worden sind?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, in den Zeitungen gibt es immer eine ganze Reihe von mehr oder weniger objektiven Meldungen über solche Tatbestände, so daß die Arbeit unserer Pressestelle nicht darin bestehen kann, nun jeden Tag Dutzende von Meldungen eventuell ganz oder teilweise zu dementieren.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Moersch.
Können Sie mir aber in diesem Fall bestätigen, daß der Wirtschaftsteil der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" als recht zuverlässig zu gelten hat?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Ja, das möchte ich hier
Parlamentarischer Staatssekretär Börner
mit einer Einschränkung mit Ja beantworten; denn eine solche Meldung, wie sie hier zitiert ist, ist nicht frei von gewissen Hintergründen. Sie muß auch auf dem Hintergrund gewisser Arbeiten gesehen werden, die zur Zeit in diesem Hause' erfolgen.
Ich rufe die Frage 98 des Herrn Abgeordneten Dr. Friderichs auf:
Hält die Bundesregierung - wenn vorstehend zitierte Pressemeldung zutrifft - an ihrer Absicht fest, die Zahl der im Fernverkehr eingesetzten Lastkraftwagen um 20 % herabzusetzen, obwohl die konjunkturelle Entwicklung eher eine Steigerung der Nachfrage nach Straßentransportraum erwarten läßt?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, die Beantwortung dieser Frage erübrigt sich, da die Pressemeldungen nicht zutreffen.
Im übrigen hält die Bundesregierung an der Zielsetzung des Verkehrspolitischen Programms und auch an ihrer Absicht einer Begrenzung des gewerblichen Güterfernverkehrs durch allmähliche, sich über 8 Jahre hinziehende Verminderung des Kontingents fest. Das Genehmigungskontingent wird der verringerten Nachfrage, wie sie sich auf Grund des Verkehrspolitischen Programms ergeben wird, anzupassen sein. Dabei wird jedoch die jeweilige konjunkturelle Entwicklung mitberücksichtigt werden.
Keine Zusatzfragen.
Wir kommen dann zur Frage 99 des Herrn Abgeordneten Dr. Friderichs:
Trifft es zu ({0}), daß die Deutsche Bundesbahn seit April nicht mehr in der Lage ist, die Nachfrage nach Straßentransportraum zu befriedigen und daß z. B. im Bereich einer einzigen Bundesbahndirektion für die Stammkunden täglich 30 bis 40 Lastzüge fehlen?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Die Angaben der betreffenden Meldung treffen nicht zu. Je Bundesbahndirektion können im Durchschnitt arbeitstäglich etwa 1 bis 2 Lastzüge nicht gestellt werden. Diese Zahlen liegen im Rahmen des Üblichen. Sie haben ihre Ursache keinesfalls im zu knappen Laderaum.
Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat Herrn Professor Walter Hamm,. dem Autor des besagten Artikels, sofort nach Erscheinen eine genaue Darstellung des Sachverhalts übermittelt.
Eine Zusatzfrage, Herr Moersch.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie den angesehenen Autor dieser Beiträge, die hier zitiert worden sind, genannt haben, möchte ich- fragen: Wäre es nicht doch sinnvoll gewesen, wenn das Bundesverkehrsministerium von sich aus eine Klarstellung in seinem Sinne veranlaßt hätte, da es sich ja nicht um irgendeine bedeutungslose Mitteilung handelt?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Ich stimme Ihnen zu, Herr Kollege, daß es sich hier nicht um irgendeine bedeutungslose Meldung oder irgendeinen bedeutungslosen Artikel handelt. Nur ist der Sachverhalt so, daß Herr Professor Hamm das Geschäftsgebaren der Bundesbahn kritisiert hat und nicht das Bundesverkehrsministerium. Die Bundesbahn hatte, wie ich meine, ein eigenes Recht, die Dinge klarzustellen. Das hat sie getan.
Ich rufe die Frage 100 des Herrn Abgeordneten Dr. Apel auf:
Werden die mit der obligatorischen Einführung der Trennscheibe in den Kraftdroschken gemachten Erfahrungen die Bundesregierung veranlassen, zusammen mit den Vertretern des Kraftdroschken-Gewerbes und den einschlägigen Herstellerfirmen nach etwaigen weiteren Verbesserungen zu suchen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. September 1968 lautet:
Die Bundesregierung ist ständig bemüht, die im Interesse der Ordnung und Sicherheit im Verkehr erlassenen Regelungen optimal zu gestalten. Dazu gehört auch die Auswertung der mit der Trennwandverordnung gewonnenen Erfahrungen. Die Bundesregierung ist ggf. auch bereit, anderen Losungen näherzutreten, die zumindest die gleiche vorbeugende Schutzwirkung für den Fahrzeugführer haben wie die Trennwand. Leider konnten solche Losungen bisher nicht gefunden werden.
Das gleiche gilt für die Frage 101 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Hinblick auf die sehr verantwortliche Tätigkeit mit besonders hohen Anforderungen, die durch die zunehmende Anwendung besonders schwieriger, aber lärmmindernder Verfahren noch gesteigert werden, eine Verbesserung der Verhältnisse im Flugsicherungsbetriebsdienst durch bessere Einstufungen und strukturelle Ausgleichsmaßnahmen erzielt werden sollte?
Hier lautet die Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Börner vom 27. September 1968:
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß aus allgemeinen Erwägungen eine Verbesserung der personellen ,Verhältnisse im Flugverkehrskontrolldienst erstrebt werden sollte. In Verfolgung dieses Zieles werde ich mich dafür einsetzen, daß die durch das Erste Besoldungsneuregelungsgesetz eröffneten Möglichkeiten für eine Vermehrung der Beförderungsämter ausgeschöpft werden.
Als weitere Verbesserung ist für die Beamten des Flugverkehrskontrolldienstes, die ausschließlich als Flugverkehrslotsen eingesetzt sind, im Rahmen eines Zweiten Besoldungsneuregelunggesetzes eine Stellenzulage in Aussicht genommen.
Wir kommen zu der Frage 102 des Herrn Abgeordneten Picard:
Ist die Bundesregierung in der Lage, präziser als auf frühere entsprechende Fragen, mitzuteilen, wann ein Ausbau der B 45 neu zwischen der Autobahnabfahrt bei Weiskirchen und Dieburg erfolgen wird?
Ist der Herr Abgeordnete Picard im Saal? - Bitte, Herr Staatssekretär!
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, der Bau einer neuen Bundesstraße 45 zwischen der Autobahnabfahrt bei Weiskirchen und Dieburg ist im ersten Fünfjahresplan - d. h. von 1971 bis 1975 - des zweiten Ausbauplanes, der sich über die Jahre 1971 bis 1985 erstreckt, vorgesehen.
Eine Zusatzfrage, Herr Picard.
Herr Staatssekretär, können Sie etwas darüber sagen, wann innerhalb dieses Zeitraums mit dem Ausbau zu rechnen ist?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Nein, Herr Kollege, ich kann Ihnen leider heute keine genaueren Angaben machen als diese unsere Absicht, die ich soeben dargelegt habe. Zusammen mit den Planungen müssen natürlich auch noch umfangreiche Grunderwerbsverhandlungen geführt werden. Es ist noch nicht abzusehen, welche Widerstände gegen die von uns bzw. von der Auftragsverwaltung vorgeschlagene Trassenführung zu erwarten sind. Sie wissen ja aus der Erfahrung beim Bundesfernstraßenbau, daß es immer sehr problematisch ist, bei völlig neuen Trassenführungen Zeitangaben zu machen, weil doch Bedenken von Anliegern, von der Landwirtschaft oder der Wasserwirtschaft manchmal den Bau erheblich verzögern können.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Picard.
Herr Staatssekretär, inwieweit unterscheidet sich denn die wohl beabsichtigte Trassenführung von derjenigen, die schon seit Jahrzehnten festliegt?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, Sie wissen, daß der Fernstraßenausbau immer nach den neuesten technischen Erkenntnissen vollzogen wird. Nun kann es durchaus sein, daß eine Trasse, die vor Jahrzehnten geplant war, den heutigen Erkenntnissen, z. B. hinsichtlich der Kurvenradien oder auch der Einführung von Nebenstraßen, nicht mehr ganz entspricht. Ein flacher Kurvenradius hat beispielsweise auch zur Folge, daß man gegebenenfalls Grundstücke in Anspruch nehmen muß, die bisher nicht von der Planung tangiert wurden. Deshalb habe ich mich hier so vorsichtig ausgedrückt. Ich weiß, daß auf einem Gebiet wie dem hier zitierten eventuelle Widerstände aus der Landwirtschaft dann sehr ernst zu nehmen sind.
Frage 103 des Herrn Abgeordneten Picard:
Wann sind der Bundesregierung die vom Regionalverband Untermain entwickelten Vorstellungen über die Bevölkerungsentwicklung offiziell mitgeteilt worden?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, der Bundesregierung sind die Vorstellungen des Regionalverbandes Untermain über die Bevölkerungsentwicklung bisher nicht mitgeteilt worden.
Eine Zusatzfrage, Herr Picard.
Herr Staatssekretär, wie soll dann überhaupt eine Abstimmung zwischen dem
Bund - gewissermaßen als oberster Straßenbaubehörde - und dem Regionalverband erfolgen, der doch schon seit einigen Jahren zum Teil verwirklichte Planungen durchgeführt hat, die eine sehr starke Bevölkerungsentwicklung ausgelöst haben?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, ich darf darauf aufmerksam machen, daß der Straßenbau im Auftrage des Bundes durch die Länder durchgeführt wird. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß die Diskussionen und die Planungen im Regionalverband Untermain mit unserer Auftragsverwaltung abgestimmt sind bzw. daß Änderungen von Überlegungen des Planungsverbandes mit der hessischen Auftragsverwaltung koordiniert werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Picard.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die jetzige B 45 auf Grund ihrer sehr stark angewachsenen Verkehrsdichte eine erhebliche Gefahrenquelle bedeutet?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Ja, Herr Kollege, das ist bekannt. Nur darf ich darauf hinweisen, daß diese Straße ja im Zwischenausbau in den letzten Jahren bis auf eine oder zwei Engstellen ausgebaut wurde. Wir bemühen uns, auch diese Engstellen noch. zu entschärfen, so daß hier nach Maßgabe der vorhandenen Mittel durchaus ein Ausbau parallel zur Verkehrsentwicklung vollzogen wurde.
Die entsprechenden verkehrsgefährdenden Punkte liegen aber in den Ortsdurchfahrten der Gemeinden, die ja nicht anders als durch eine Umgehung zu beseitigen sind, Herr Staatssekretär.
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, Sie wissen, daß wir am liebsten dort bauen, wo sich die Leute einig sind. Gerade bei Ortsdurchfahrten ist es ja so, daß mannigfaltige .Widerstände den Straßenbauer hemmen. Deshalb bin ich immer sehr dankbar, wenn durch die Unterstützung durch Kollegen des Hohen Hauses, aber auch durch kommunale Vertreter Widerstände ausgeräumt werden können, die unseren Straßenbauern Sorgen machen.
Frage 104 des Herrn Abgeordneten Picard:
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die Bahnstrecke Höchst ({0})-Aschaffenburg stillzulegen?
Herr Staatssekretär, bitte!
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, es trifft zu, daß die Deutsche Bundesbahn die Nebenbahnstrecke Aschaffenburg-Süd nach Höchst im Odenwald in die zu überprüfenden verkehrsschwachen
Parlamentarischer Staatssekretär Börner
Strecken einbezogen hat. Nach ihren Vorstellungen sollte auf dem Gesamtabschnitt der Reisezugbetrieb und auf dem Abschnitt Groß-Ostheim nach Neustadt im Odenwald auch der Güterverkehr für dauernd eingestellt werden. Das Stillegungsverfahren nach dem Bundesbahngesetz ist nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn noch nicht eingeleitet.
Eine Zusatzfrage, Herr Picard.
Herr Staatssekretär, können Sie etwas über die Wirtschaftlichkeitsberechnung sagen, die angestellt wurde und diese Überlegungen ausgelöst hat?
Börner, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Herr Kollege, das kann ich noch nicht. Ich habe ja eben mitgeteilt, daß das Überprüfungsverfahren - also bundesbahnintern - angelaufen ist. Die von Ihnen genannte Frage kann ich erst beantworten, wenn über den Weg, der nach dem Bundesbahngesetz vorgeschrieben ist, dem Bundesminister für Verkehr die entsprechenden Berechnungen vorgelegt worden sind. Unsere Aufgabe ist es dann, diese Berechnungen kritisch zu durchleuchten und gegebenenfalls, wenn schwere volkswirtschaftliche Schäden durch die Streckenstillegung zu erwarten sind, die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen und den Stillegungsantrag eventuell abzulehnen.
Mich jetzt aber festzulegen würde praktisch einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren bedeuten. Ich muß Sie also bitten, dafür Verständnis zu haben und erst einmal die Prüfung durch die Bundesbahn abzuwarten.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr beantwortet. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung.
Ich rufe die Fragen 105 bis 107 auf. Der Fragesteller, Herr Abgeordneter Dr. Bechert ({0}), hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt:
Ist die Bundesregierung bereit zuzugeben, daß durch einen Bombenangriff oder eine Sprengung, auch durch Sabotage, für ein Groß-Kernkraftwerk, etwa von 500 Megawatt Leistung an aufwärts, wie sie jetzt in der Planung und im Bau sind, in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. bei Würgassen, Biblis, das Freiwerden eines großen Teiles der flüssigen und gasförmigen _Radioaktivität des Kernkraftwerkes zu befürchten ist, so daß für Gebiete von mehreren tausend Quadratkilometern Ausdehnung Schutzmaßnahmen - wie schnelle Evakuierung, Lebensmittelvorratshaltung - geplant werden müßten, Schutzmaßnahmen also gegen Gefahren, die weit über das Ausmaß dessen hinausgehen, was durch industrielle Anlagen anderer Art verursacht werden kann?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß solche Maßnahmen, gesetzliche Regelungen, Verordnungen für den Spannungs- oder Verteidigungsfall zum Schutze der Bevölkerung in der Umgebung von großen Kernkraftwerken nicht nötig seien, entgegen der Ansicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die eine solche Vorsorge für den Notstandsfall offenbar erwartet ({1})?
Wenn die Bundesregierung eine Vorsorge durch geeignete Maßnahmen für die Bevölkerung in der Umgebung von großen Kernkraftwerken nicht für nötig hält, womit begründet sie diese Ansicht, die im Widerspruch steht zu der von ihr für notwendig erachteten Vorsorge und Planung für den Notstandsfall ({2}), obwohl doch die Bevölkerung in der Umgebung von großen Kernkraftwerken unbestreitbar schon durch einen Sabotageakt besonders gefährdet werden kann?
Die Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. von Heppe vom 20. September 1968 lautet:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei Waffeneinwirkungen oder Sabotageakten das unkontrollierte Entweichen von Radioaktivität aus einem Kernkraftwerk nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist jedoch sehr gering; denn jene Teile der Kernkraftwerke, die praktisch alle radioaktiven Stoffe einschließen, sind zur Abschirmung der Strahlung durch mehrere Meter dicke Wände aus besonders schwerem Spezialbeton geschützt, so daß ein der Verbunkerung ähnlicher Schutz besteht.
Trotz der geringen Wahrscheinlichkeit, daß ein Kernkraftwerk in einem Verteidigungsfall zu einer großen mittelbaren Gefahr wird, will die Bundesregierung zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zum Schutze der Bevölkerung treffen. So werden zum Beispiel die für jedes Kernkraftwerk aufgestellten Katastrophenpläne, die auch im Verteidigungsfall anwendbar sind, in die überregionalen zivilen Alarmplanungen einbezogen werden. Es wird ferner erwogen, die Kernkraftwerke bei einem akuten Notstand abzuschalten, um damit die Gefahren noch weiter zu vermindern. Die Überlegungen und Vorbereitungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung trifft diese Vorsorgemaßnahmen unabhängig von den Bestimmungen des - ausgesetzten - Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutze der Zivilbevölkerung ({3}), das bei Anlagen, bei denen durch Kampfeinwirkung erhebliche mittelbare Gefahren für die Umgebung entstehen können, besondere bauliche Vorkehrungen vorsieht.
Hinsichtlich der Sabotagegefahr ist zu sagen, daß bereits in Friedenszeiten bei jedem Kernkraftwerk über das Maß sonstiger Sicherungen in Industriebetrieben hinausgehende, insbesondere organisatorische Vorsorgemaßnahmen getroffen sind; diese werden im Spannungs- oder Verteidigungsfall durch die in den zivilen Alarmplan einzuordnenden schärferen Kontrollmaßnahmen erweitert werden.
Auch Herr Abgeordneter Strohmayr hat sich mit der schriftlichen Beantwortung seiner Fragen 108 bis 110 einverstanden erklärt:
Ist die vom Bundesforschungsminister auf einer Berliner Tagung angekündigte Schaffung einer Bundesdatenbank nur für die Registrierung von Straftaten vorgesehen?
Welche „statistische und andere Informationen" soll das elektronische Register beinhalten?
Welchen Auswertungen sollen diese Informationen dienen?
Hier lautet die Antwort des Staatssekreträs Dr. von Heppe vom 24. September 1968:
In die Bundesdatenbank werden Daten aufgenommen, die fur die Tätigkeit des Deutschen Bundestages und Regierungsaufgaben benötigt werden. Daten, die ausschließlich oder vorwiegend für Verwaltungsaufgaben nachgeordneter Behörden, z. B. des Bundeskriminalamtes oder des Deutschen Patentamtes oder als Fachdokumentation von der Wissenschaft und Industrie benötigt werden, sollen, soweit der Sachzusammenhang dies zuläßt, den Inhalt besonderer Datenbanken bilden.
Im Rahmen des „Programms zur Förderung der Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Datenverarbeitung für öffentliche Aufgaben" meines Hauses werden als Demonstrations-DV- Projekte die Entwicklung von Subsystemen der Bundesdatenbank, sowie ausgewählter Verwaltungs- und Fachdatenbanken betrieben. Eine dieser geförderten Verwaltungsdatenbanken, die nicht Bestandteil der Bundesdatenbank ist, wird die Datenverarbeitung im Bundeskriminalamt betreffen. Dazu gehört die Personenfahndung, die Sachfahndung und die Erfassung und Auswertung der Merkmale von Straftaten.
Nach den gegenwärtigen Vorstellungen soll das Bundesdatenbanknetz aus vier Subsystemen bestehen.
In das Subsystem Datenbank für politische Informationen werden Erklärungen von Mitgliedern der Bundesregierung und anderer Persönlichkeiten des politischen Lebens, Beschlüsse und Diskussionsbeiträge des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente, Meldungen und Kommentare von Nachrichtenagenturen, von Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie von Tageszeitungen aufgenommen werden. Hierdurch soll der schnelle Zugriff zu diesen Informationen und ihre kurzfristige' Auswertung ermöglicht werden.
Die Datenbank für juristische Informationen wird Rechtsvorschriften, die Rechtsprechung und juristische Literatur beinhalten. Neben der schnellen Information über den Stand des Rechts
Vizepräsident Dr. Mommer
soll erreicht werden, daß Auswirkungen von legislativen Entscheidungen in einem bestimmten Bereich auf andere Rechtsgebiete sofort erkannt und analysiert werden können.
Im Integrierten System für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes sollen die finanzwirtschaftlich relevanten Daten des Haushaltsvollzugs erfaßt werden. Dazu gehören u. a. die Haushaltsansätze, die kurz- und längerfristigen Verpflichtungen des Bundes, die Istausgaben und der voraussichtliche Abruf der Mittel. Die so erfaßten Daten sollen so indexiert und gespeichert werden, daß eine laufende Auswertung unter dem Gesichtspunkt der Konjunktur- und Finanzpolitik erfolgen kann.
In der Datenbank für statistische Informationen werden Daten des Statistischen Bundesamtes, z. B. Produktionsindex, Handelsstatistik, Preisindex, gespeichert werden. Diese Daten sollen nach vorgegebenen Kriterien ausgewertet und miteinander verknüpft werden können. Ferner werden ökonometrische Modelle erarbeitet, mit denen ausgehend von den statistischen Daten volkswirtschaftliche Prognosen, z. B. über die Auswirkungen von wirtschaftspolitischen Maßnahmen, aufgestellt werden sollen.
Die Fragen 111, 112 und 113 des Herrn Abgeordneten Ott sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers. Meine Damen und Herren, zur Beantwortung ist Herr Staatssekretär Dr. Vogel erschienen, der uns allen seit sehr langen Jahren als Kollege wohl vertraut ist. Ich begrüße ihn in seiner neuen Funktion und wünsche ihm viel Glück.
({4})
Zunächst die Fragen 114 und 115 des Herrn Abgeordneten Jung:
Trifft es zu, daß das Bundesschatzministerium sämtliche Hochbauämter der Bundesländer gebeten hat, Wettbewerbsunterlagen nicht mehr den Wettbewerbsausschüssen des Bundes Deutscher Architekten zu übersenden, da der Übereinstimmungsvermerk angeblich gegen das Kartellrecht verstößt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundeskartellamt den Übereinstimmungsvermerk nicht beanstandet und daß daher auch nach Ansicht des Bundeskartellamtes der Bund Deutscher Architekten in enger Zusammenarbeit mit den Architektenkammern durchaus berechtigt ist, das Wettbewerbsverfahren zu prüfen?
Herr Abgeordneter, es trifft nicht zu, daß das Bundes schatzministerium sämtliche Hochbauämter der Bundesländer gebeten hat, Wettbewerbsunterlagen nicht mehr den Wettbewerbsausschüssen des BDA zu übersenden, da der Übereinstimmungsvermerk angeblich gegen das Kartellrecht verstößt. Der Leiter der Bauabteilung meines Hauses hat vielmehr die mit der Durchführung der Bundesbaumaßnahmen befaßten. Bauverwaltungen gebeten, zu beachten bzw. darauf hinzuwirken, daß die Auslobung von Wettbewerben nicht an einen vom Bund Deutscher Architekten ({0}) zu erteilenden Vermerk gebunden ist, mit dem dieser Berufsverband die Übereinstimmung der Ausschreibung mit den von ihm in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag im Jahre 1952 aufgestellten „Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiete des Bauwesens und des Städtebaus" ({1}) bestätigt.
Die Ausschreibung von Wettbewerben für Bundesbaumaßnahmen kann nicht von der Zustimmung eines Berufsverbandes hinsichtlich der Beachtung seiner Verfahrensrichtlinien abhängig gemacht werden. Die uneingeschränkte Beteiligung an solchen Wettbewerben muß nämlich auch den Mitgliedern anderer Architektenverbände ermöglicht werden.
Gegen eine Abstimmung des sachlichen Inhalts eines Wettbewerbs mit den Berufsverbänden der Architekten hat mein Haus nie Einwände erhoben. Meine Bauabteilung hat sich vielmehr bei maßgeblichen Wettbewerben stets selbst in die Gespräche über eine fachliche Abstimmung des Wettbewerbsinhalts eingeschaltet, und sie hat solche Gespräche - insbesondere auch mit dem BDA - immer wieder geführt.
Herr Geldner hat diese Fragen des Herrn Abgeordneten Jung übernommen. Eine Zusatzfrage, Herr Geldner?
({0})
Zur zweiten Frage, Herr Abgeordneter: Der Übereinstimmungsvermerk des BDA legte die vom BDA aufgestellten Grundsätze und Richtlinien, die ich bereits genannt habe, allgemein als verbindlich zugrunde. Das Bundeskartellamt sieht aber in den nach den GRW 1952 möglichen Wettbewerbsbeteiligungsverboten einen Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Solange eine Entscheidung zu dieser Feststellung des Bundeskartellamtes, gegen die der BDA Gegenvorstellungen erhoben hat, nicht getroffen worden ist, vermag der Bundesschatzminister seine Bedenken gegen eine im Zusammenhang mit der Anwendung des vom BDA geforderten Übereinstimmungsvermerks mögliche Sperrung einer Wettbewerbsauslobung und ein damit verbundenes Beteiligungsverbot nicht aufzugeben.
Frage 116 des Herrn Abgeordneten Geldner:
Hat sich die Befürchtung bestätigt, daß wegen der im ERP- Haushalt 1968 zur Verfügung gestellten geringen Mittel für Wasser- und Luftreinhaltung die private Wirtschaft fast völlig leer ausgehen werde, was um so nachteiliger wäre, als im letzten Jahr überhaupt keine Mittel für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung gestellt worden waren?
Es ist richtig, Herr Abgeordneter, daß die für die Abwasserreinigungs- und Luftreinhaltungsmaßnahmen veranschlagten ERP-Mittel nicht ausreichen, um sämtliche Kreditanträge berücksichtigen zu können. Dies trifft aber nicht nur für Abwasserreinigungs- und Luftreinhaltungsmaßnahmen, sondern für viele ERP-Programme zu. Ich muß Sie aber darauf hinweisen, daß entgegen Ihrer Annahme in den Jahren 1967 und 1968 erhebliche Mittel für Abwasserreinigungs- und Luftreinhaltungsmaßnahmen bei privaten Unternehmen im Rahmen des ERPInvestitionshilfeprogramms bereitgestellt wurden. Im Rahmen dieses Programms wurden für 86 Abwasserreinigungsvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 25,7 Millionen DM 10,9 Millionen DM ERP-Kredite und für 103 Luftreinhaltungsvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 47,9 Millionen DM 21,8 Millionen DM ERP-Kredite zur Verfügung gestellt. Daneben wurden -im ERP-Wirtschaftsplan 1967 27 Millionen DM und
1968 18,5 Millionen DM für Abwasserreinigungsund Luftreinhaltungsmaßnahmen bereitgestellt.
Im ERP-Wirtschaftsplan 1969 sind für Abwasserreinigungsmaßnahmen 13,5 Millionen DM und eine Bindungsermächtigung in Höhe von 10 Millionen DM und für Luftreinhaltungsmaßnahmen 5 Millionen DM und eine Bindungsermächtigung in Höhe von ebenfalls 5 Millionen DM vorgesehen.
Ich möchte ferner darauf hinweisen, daß neben den privaten Unternehmen auch die Gemeinden im Rahmen der ERP-Investitionshilfe für Zwecke der Abwasserreinigung erhebliche Mittel - über 100 Millionen DM - zur Finanzierung von Kläranlagen und Kanalisation erhalten haben und auch aus dem Infrastrukturprogramm in Agrargebieten im Jahre 1969 wieder erhalten werden.
Aus diesen Daten bitte ich Sie doch zu ersehen, daß das ERP-Sondervermögen erhebliche Mittel bereitgestellt hat.
Zusatzfrage, Herr Geldner.
Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans für die Wasser- und Luftreinhaltung die private Wirtschaft in größerem Ausmaß zu beteiligen, als es bis jetzt der Fall war?
Herr Abgeordneter, das wird in großem Maße von diesem Hohen Hause und seinen Beschlüssen abhängen. Der ERP-Plan 1969 ist ja soeben von der Bundesregierung verabschiedet worden. Er wird in diesem Hohen Hause beraten werden, und es wird von den Beschlüssen des Hohen Hauses abhängen, welche definitive Gestalt er annehmen wird.
Keine Zusatzfrage. Damit sind diese Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers beantwortet. Vielen. Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Zur Beantwortung ist hier Frau Bundesminister Strobel. Ich rufe zunächst die Frage 117 der Abgeordneten Frau Blohm auf:
Trifft es zu, daß in den USA ({0}) alle Frauen regelmäßig auf Kiebserkrankungen ({1}) untersucht werden und es auf Grund dieser Vorsorgemaßnahme möglich war, dieses am häufigsten vorkommende Frauenkrebsleiden z. B. in New York völlig auszuschalten?
Ist Frau Blohm im Saal? - Die Frage wird von Frau Brauksiepe übernommen.
Auf die erste Frage von Frau Kollegin Blohm darf ich wie folgt antworten. Nach Mitteilung der Amerikanischen Krebsgesellschaft von New York bietet der Hospital Code von 1967 allen in ein Krankenhaus aufgenommenen weiblichen
Personen kostenlose Untersuchungen zum Ausschluß oder zur Früherkennung von Unterleibskrebs, soweit sie sich innerhalb der letzten drei Jahre nicht schon einem Suchtest unterzogen haben, an. Nach Auffassung der Amerikanischen Krebsgesellschaft sind diese Bestimmungen aber noch zu kurze Zeit in Kraft, um schon jetzt eine verwertbare Aussage über die Ergebnisse machen zu können.
Keine Zusatzfrage. - Frage 118 der Abgeordneten Frau Blohm:
Ist die Bundesregierung bereit, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, eine umfassende Aufklärungsaktion zur Bekämpfung nicht nur dieser schweren Krankheit, sondern auch aller anderen Krebserscheinungsformen einzuleiten bzw. die zuständigen Stellen damit zu beauftragen und die zur Durchführung der Autklärungsmaßnahmen erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen?
Wie die Bundesregierung bereits in der Antwort auf die Große Anfrage - Drucksache V/3008 - zur Gesundheitspolitik erklärt hat, sieht sie die Bekämpfung des Krebses als eine vorrangige Aufgabe an. Sie bemüht sich auch ihrerseits neben den Ländern, den Kommunen, den Ärzten und medizinischen Organisationen die Bevölkerung über die Krebsfrüherkennung und Krebsfrühbehandlung zu unterrichten, und hat dies zu einem Schwerpunkt der gesundheitlichen Aufklärung gemacht. Der Aufklärung dienen Broschüren, Dia-Serien, Filme und Wanderausstellungen der dem Bundesminister für Gesundheitswesen nachgeordneten Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung. Eine weitere Intensivierung der gesundheitlichen Aufklärung halte ich auch und gerade auf diesem Gebiet für notwendig. Im Haushaltsentwurf für 1969 ist deshalb vorgesehen, die Mittel für gesundheitliche Aufklärung zu erhöhen.
Eine Zusatzfrage von. Frau Dr. Heuser.
Frau Minister, darf ich Sie in diesem Zusammenhang fragen, ob Sie eine Übersicht darüber haben, wie groß der Prozentsatz der Frauen ist, die der bisherigen Aufklärungsaktion gefolgt sind und sich haben untersuchen lassen.
Es ist ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz, Frau Dr. Heuser. Ich habe in anderem Zusammenhang einmal festzustellen versucht, wieviel bisher an Mitteln etwa im Jahr für die Krebsvorsorge aufgewendet wird. Das sind ganze 5 Millionen für die Vorsorgeuntersuchungen. Aber wir wissen ja, daß es, wenn es in zunehmendem Maße möglich werden wird - was ich hoffe -, Krebsvorsorgeuntersuchungen durchzuführen, dann besonders dringend ist, die Frauen über die Aufklärung für die Benutzung der Möglichkeiten zu gewinnen.
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Dr. Heuser.
Frau Minister, trifft es zu, daß, wenn sich ein größerer Prozentsatz der in Frage kommenden Frauen zur Untersuchung entschlösse, insgesamt die Möglichkeiten unserer zytologischen Untersuchungsstellen nicht ausreichen würden, um die notwendigen Untersuchungen durchzuführen?
Frau Kollegin Heuser, das trifft zu. Das ist mit ein Grund, weswegen sich die Bundesregierung darum bemüht, auf dem Wege über die Ergänzung des Grundgesetzes Zuständigkeiten für Gesundheitsvorsorge zu bekommen. Ich würde dann auch eine Möglichkeit sehen, die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Untersuchungen auf allen Gebieten zu verbessern.
({0})
In Abweichung von der Geschäftsordnung noch eine Zusatzfrage, Frau Dr. Heuser.
Glauben Sie nicht, Frau Minister, daß die Lösung dieses Problems, nämlich einer Zunahme zytologischer Untersuchungsmöglichkeiten, auch ein Ausbildungsproblem und nicht so sehr ein Problem einer Grundgesetzänderung ist?
Frau Kollegin Heuser, das hängt damit zusammen. Es ist richtig, daß wir eine wesentlich größere Zahl zytologischer Assistentinnen brauchen. Aber ich könnte mir vorstellen, daß, wenn besondere Anreize dafür gegeben werden, mehr junge Menschen bereit sind, die Ausbildung als zytologische Assistentin zu suchen, und daß es dann auch möglich wäre, ihre Zahl zu vermehren. Es ist ja auch eine Frage der nicht vorhandenen Ausbildungsstätten. Es ist bekannt, daß wir zunächst nur diese eine in München haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Josten.
Frau Ministerin, wird die Bundesregierung diese Aufklärungsaktion, von der Sie sprachen, zur Bekämpfung aller Krebserscheinungsformen mit den Ländern gemeinsam durchführen?
Es ist so, daß in den Ländern schon erhebliche Anstrengungen auf dem Gebiete der Aufklärung über die Notwendigkeit frühzeitiger Untersuchungen gemacht werden, Herr Kollege Josten. Ich erinnere nur daran, daß z. B. einige Länder die Telefonaufklärung eingeführt haben, von der erheblicher Gebrauch gemacht worden ist. Da die Bundesregierung' ihre Aufklärungsaktionen weitgehend über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abwickelt und die Länder eng mit der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammenarbeiten, scheint mir hier ein enger Kontakt gegeben zu sein.
Frau Ministerin, teilen Sie meine Meinung, daß es sehr zweckmäßig ist, unabhängig von den Mitteln, die die einzelnen Länder für diese Aufklärungsaktion zur Verfügung stellen, eine einheitliche, im ganzen Bundesgebiet erfolgende Aktion durchzuführen?
Wir versuchen ja, diese Einheitlichkeit über die Bundeszentrale herzustellen.
Eine Zusatzfrage, Herr Moersch.
Frau Ministerin, wie weit sind die Forschungsarbeiten, zur Erleichterung dieser Untersuchungen eventuell auch Computer und anderes einzusetzen, gediehen?
Das Bundesministerium für Gesundheitswesen hat einen diesbezüglichen Forschungsauftrag gegeben, dessen Ergebnisse aber noch nicht vorliegen. Gerade in den letzten Tagen, Herr Kollege Moersch, habe ich gelesen, daß ein namhafter deutscher Wissenschaftler gesagt hat, daß diesbezügliche Bemühungen in den USA jetzt endgültig gescheitert seien.
Zusatzfrage, Herr Riegel.
Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, daß bei öffentlichen Krankenhäusern, die Chefärzte für Pathologie, Zytologie und für die Laboratorien einstellen wollen, die Kassenärztliche Vereinigung die Zulassung versagt?
Herr Kollege Riegel, ich verstehe nicht ganz den Sinn dieser Frage. Es ist so, daß nach der RVO ambulante Behandlungen in den Krankenhäusern nur dort möglich sind, wo die entsprechenden Fachärzte eine außerordentliche Erlaubnis dafür haben. Die Einstellung von Personal hat ja nicht die Kassenärztliche Vereinigung zu genehmigen, sondern der jeweilige Krankenhausträger.
Noch eine Frage.
Frau Ministerin, die Einstellung eines solchen Chefarztes ist für viele öffentliche Krankenhäuser davon abhängig, ob er von außerhalb des Krankenhauses Überweisungen von Fachärzten, praktizierenden Ärzten und den Krankenkassen in das Krankenhaus übernehmen darf. Da wird die Zulassung für diese Leistungen versagt, und damit ist für viele Krankenhäuser die Einstellung eines solchen Chefarztes aus wirtschaftlichen Gründen in Frage gestellt.
Deutscher Bundestag - S. Wahlperiode Frau Strobel, Bundesminister für Gesundheitswesen: Herr Kollege Riegel, generell ist es so, daß eine solche Zulassung nach der RVO nicht besteht, in vielen Fällen aber Sondergenehmigungen erteilt werden für Fachärzte; und Gynäkologen sind ja Fachärzte. Das ist aber immer nur im Einzelfall zu regeln und auch zu beantragen.
Eine Zusatzfrage, Frau Mönikes.
Frau Minister, trifft es zu, daß in diese Aufklärungsarbeit auch die Aufklärung über. Krebsgefahr bei erhöhtem Nikotingenuß einbezogen wird?
Das ist richtig, Frau Kollegin. Auf diesem Gebiet müßte allerdings sehr viel mehr geschehen, als es die Mittel für gesundheitliche Aufklärung des Bundesministeriums für Gesundheitswesen erlauben. Beispielsweise ist aber der Film „Der Tod gibt eine Party", der eine Schockwirkung insbesondere im Zusammenhang mit dem Rauchen auf junge Menschen haben soll - und, wie ich hoffe, auch hat -, besonders auf die Krebsgefährdung durch das Rauchen abgestellt.
Wir kommen zu der Frage 119 der Frau Abgeordneten Dr. Heuser:
Trifft es zu, daß internationale Bestrebungen im Gange sind, um zu einheitlichen Höchstmengenverordnungen von Pestiziden in oder auf Lebensmitteln zu kommen?
Auf die Frage 119 kann ich nur mit Ja antworten.
Das war kurz. Zu einer Zusatzfrage Frau Dr. Heuser.
Frau Ministerin, halten Sie es für gesundheitspolitisch unbedenklich, daß solche Bemühungen bestehen?
Ja; denn es handelt sich hier ja darum, auf internationaler Ebene die Höchstmengen festzulegen. Im Zusammenhang damit, daß gerade auf dem Gebiet der Lebensmittel ein großer Handel in der ganzen Welt besteht, halte ich internationale Bestimmungen für notwendig.
Zu einer Zusatzfrage Frau Dr. Heuser.
Würden Sie diese Unbedenklichkeitserklärung auch dann abgeben, wenn es darum geht, bei diesen internationalen Bestrebungen die Höchstmengenwerte heraufzusetzen?
Nein. Frau Kollegin, es ist selbstverständlich, daß wir uns darum bemühen, bei allen diesen internationalen Verhandlungen mindestens die in Deutschland geltenden Höchstmengen aufrechtzuerhalten, und ich habe den Eindruck, daß das auch gelingt.
Ich rufe die Frage 120 der Abgeordneten Frau Dr. Heuser auf:
Trifft es zu, daß insbesondere die USA daran interessiert sind, den deutschen Verordnungsgeber zu einer Erhöhung der deutschen Höchstwerte zu bestimmen?
Es sieht jetzt etwas eigenartig aus, weil ich auch auf diese Frage mit Ja antworten muß.
Es ist sogar vorbildlich, meine Damen und Herren, wenn sich Minister der Kürze befleißigen. Ja oder Nein ist in bezug auf Kürze nicht zu übertreffen. Ich möchte das Beispiel von Frau Ministerin Strobel anderen zur Nachahmung empfehlen, wo immer es geht, so kurz zu antworten.
Zu einer Zusatzfrage Frau Dr. Heuser, bitte.
Frau Ministerin, glauben Sie, daß Ihre Bemühungen, diese Höchstmengen im Sinne unserer Höchstmengenverordnungen aufrechtzuerhalten, erfolgreich sein werden?
Ja. Wenn Sie mich gefragt hätten, ob ich der Meinung bin, daß wir den amerikanischen Bestrebungen nachgeben sollten, dann hätte ich eindeutig nein gesagt.
Damit sind diese Fragen beantwortet. Vielen Dank, Frau Ministerin.
Ich rufe die Fragen 121 bis 123 des Abgeordneten Zebisch aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf:
Wird die Bundesregierung nach dem am 16. September 1968 von der „Bild"-Zeitung gemeldeten Unglück mit Übungshandgranaten insofern Konsequenzen ziehen, daß Übungsmunition nur mehr auf Truppenübungsplätzen verwendet werden darf?
Wie viele Zivilpersonen werden jährlich durch liegengebliebene Übungsmunition verletzt?
Wie steht es um die Versorgung der durch liegengebliebene Bundeswehrübungsmunition verletzten Menschen?
Diese Fragen werden im Einvernehmen mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Adorno vom 27. September 1968 lautet:
Der Mangel an Truppenübungsplätzen und der unzureichende Umfang an Standortsübungsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland machen es notwendig, einen Teil der Übungen, die im Rahmen der Ausbildung unbedingt erforderlich sind, im freien Gelände durchzuführen.
Hierbei handelt es sich außer um Großübungen, wie z. B. „Schwarzer Löwe", auch um kleinere Übungen bis hinunter zur Gruppe. Zum Teil dienen diese Übungen als Vorbereitungen für die Ausbildung im scharfen Schuß, die auf Truppenübungsplätzen durchgeführt wird. Bei diesen Übungen kann auf den Gebrauch von Manöver-Darstellungs-, Leucht- und Signalmunition aus Ausbildungsgründen nicht verzichtet werden, da es eine wertvolle Ausbildungshilfe ist, um den Soldaten zum richtigen Verhalten bei Feindeinwirkung zu erziehen.
Vizepräsident Dr. Mommer
Übungsmunition ist im Gegensatz zur Darstellungsmunition solche Munition, die aus Sicherheitsgründen keine oder nur solche Arten und Mengen an Explosiv- oder anderen Stoffen enthält, die für Übungszwecke erforderlich sind.
Diese Munition wird auf Truppenübungsplätzen, Standortübungsplätzen und gelegentlich im freien Gelände unter Beachtung besonderer Sicherheitsbestimmungen verwendet.
In den letzten 3 1/2 Jahren wurden 11 Zivilpersonen durch liegengebliebene Übungsmunition verletzt, und zwar
1965 keine
1966 5
1967 1
1968 5,
wobei ein größerer Unfall 1968 auf dem US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr passierte, als durch die Detonation eines Darstellungskörpers 4 Personen verletzt wurden.
Die Haftung gegenüber Dritten richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Art. 34 des Grundgesetzes. Gegenüber Soldaten in Ausübung des Dienstes erfolgt in aller Regel die Versorgung nach den Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz.
Damit sind alle Fragen, die für diese Woche eingereicht wurden, beantwortet.
({0})
- Ja, die Abgeordneten waren mit der Fragestellung noch nicht wieder so in Fahrt; deshalb konnten wir hier tatsächlich erstmals seit langer Zeit alle Fragen aufrufen. Aber das wird schon wieder kommen.
({1})
- Herr Moersch sagte, er werde das Seine dazu beitragen.
Ich schließe die Fragestunde.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Handelsklassengesetzes
- Drucksache V/3109 Begründung erfolgt nicht. - Aussprache wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Vorlage an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. - Das Haus ist damit einverstanden.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes
- Drucksache V/3267 Keine Begründung. - Keine Aussprache. Es ist die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - sowie an den Ausschuß für Gesundheitswesen zur Mitberatung vorgeschlagen. - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Siebenundvierzigsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 ({2})
- Drucksache V/3247 Keine Begründung. - Keine Aussprache. Es wird die Überweisung an dell Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen vorgeschlagen. - Es ist so beschlossen.
Dann kommen wir zu den Zusatzpunkten, die wir auf die heutige Tagesordnung gesetzt haben.
Zunächst rufe ich auf die
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung einer Olympiamünze
- Drucksache V/3139 Keine Begründung. - Keine Aussprache. Es wird ,Überweisung an den Innenausschuß - federführend
- sowie an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung vorgeschlagen. - Es ist so beschlossen.
Weiter rufe ich auf die
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 14. Dezember 1959 über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen
- Drucksache V/3163
Keine Begründung, - keine Aussprache. Es wird Überweisung an den Innenausschuß - federführend
- sowie an den Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik und an den Auswärtigen Ausschuß zur Mitberatung vorgeschlagen. - Es ist so beschlossen.
Schließlich rufe ich auf die
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens ({3})
- Drucksache V/3169 Keine Wortmeldungen. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuß als federführenden Ausschuß und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. - Es ist so beschlossen.
Dann sind wir am Ende der heutigen Beratung.
Ich berufe den Deutschen Bundestag ein auf Mittwoch, den 16. Oktober 1968, um 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.