Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung ergänzt werden um die Beratung der in einer Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten drei Berichte des Vermittlungsausschusses, nämlich zum Wohnungszählungsgesetz 1968, zum Bundeswasserstraßengesetz und zum Handelszählungsgesetz 1968. - Das Haus ist damit einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen. Ich werde diese Tagesordnungspunkte nach der Fragestunde aufrufen.
Wir kommen jetzt zur
Fragestunde
- Drucksache V/2527 -,
und zwar zunächst zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Ich rufe die Frage 13 des Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Gegensatz zu der von ihr in der Drucksache V/2344 Abschnitt II aufgestellten Behauptung eine wachsende Zahl junger deutscher Wissenschaftler ohne jedwede Forderung der Bundesregierung an weniger bedeutenden Universitäten und unzulänglich ausgestatteten wissenschaftlichen Instituten in Entwicklungsländern tätig ist und ein Ausbau der durch die Tatigkeit dieser jungen Wissenschaftler geschaffenen Positionen intolge der mangelnden Förderung der Bundesregierung unterbleiben muß?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Jahn.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Angesichts ihrer finanziellen Lage muß sich die Vermittlungsstelle zur Zeit besonders genau überlegen, wen sie zu einer Lehrtätigkeit im Ausland entsenden soll. Da wesentlich mehr - kulturpolitisch wichtige - Anträge ausländischer Universitäten auf Entsendung deutscher Wissenschaftler eingehen, als von der Vermittlungsstelle berücksichtigt werden können, ist es zur Zeit nur in Ausnahmefällen möglich, junge deutsche Wissenschaftler, die auf eigene Faust ins Ausland gegangen sind und von dort aus einen Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszulage stellen, in die Förderung der Vermittlungsstelle aufzunehmen. Jedoch werden auch solche Anträge geprüft und je nach ihrer kulturpolitischen Bedeutung in die Dringlichkeitsliste der Vermittlungsstelle eingeordnet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Abteilung IV des Auswärtigen Amtes eine ganze Reihe von Anträgen, die zur Errichtung von deutschen Lehrstühlen an zahlreichen ausländischen Universitäten hätten führen können, mit der Begründung zurückgewiesen hat, daß das nicht auf den richtigen offiziellen Kanälen gegangen sei und daß sie sich dafür nicht zuständig fühle, und daß inzwischen der für die Leitung dieser Abteilung zuständige Staatssekretär selbst bekannt hat, er wisse davon nichts und hier sei offensichtlich geboten, Remedur zu schaffen, weil das Interesse unseres Landes an sich bürokratischen Prozeduren vorgehe?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Kahn-Ackermann, ich kann zu solchen Wertungen nur schwer Stellung nehmen, da sie offenbar auch auf Grundlagen beruhen, die mir nicht ohne weiteres bekannt sein können, etwa Gesprächen, die Sie geführt haben, und ähnlichem. Ich kann mich im Augenblick nur auf das stützen, was ich Ihnen eben gesagt habe: daß der eingeengte Bewegungsspielraum, den das Amt auf diesem Gebiet hat - wir hatten ja gestern schon einmal darüber gesprochen - das Aufstellen und Verfolgen gewisser Grundsätze notwendig macht. Aber ich bin gern bereit, mit Herrn Kollegen Lahr über diese Frage zu sprechen, die Sie jetzt zusätzlich aufgeworfen haben. Wenn seine Meinung so, wie er es Ihnen wohl zum Ausdruck gebracht hat, zutrifft - ich habe keinen Anlaß, daran zu zweifeln -, dann muß in der Tat einer allzu engen Anwendung der Grundsätze noch einmal nachgegangen werden.
Herr Kahn-Ackermann!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie so verstehen, daß Sie sich, nachdem Sie eine gewisse Mitzuständigkeit in dieser Frage im Auswärtigen Amt haben, dafür einsetzen werden,
daß diese - wir haben gestern schon darüber gesprochen - offensichtlich ganz besonders wichtige Aufgabe auf Kosten von anderem Schnickschnack, der nicht so wichtig ist, zukünftig in den Haushaltsvorlagen des Auswärtigen Amtes angemessen berücksichtigt wird?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Kahn-Ackermann, zunächst nehme ich kaum an, daß Sie mit der Bezeichnung „Schnickschnack" die Auslandskulturarbeit des Auswärtigen Amtes gemeint haben können.
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Im übrigen habe ich Ihnen gestern schon gesagt, daß das Amt natürlich bereit ist, die von ihm selber für notwendig gehaltenen Schwerpunkte auch zu realisieren. Aber wenn Sie schon auf das Bezug nehmen, was geistern hier erörtert worden ist, dann muß ich meine Bitte wiederholen, daß das Haus uns bei der Lösung dieser schwierigen Frage nicht seine Unterstützung versagen möge.
Also, Herr Kollege Kahn-Ackermann, Schnickschnack gibt es im ganzen Bereich der Bundesregierung überhaupt nicht, sofern dieser Begriff zu definieren wäre.
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- Lieber nicht.
Frage 14 des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann:
Ist die Bundesregierung bereit, den nunmehr seit fünf Jahren andauernden und immer wieder erneuten Ressortstreit über die Errichtung einer Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Hinblick auf das letzte Votum der Kultusminister-Konferenz in Berlin zu beenden und die Errichtung der Zentralstelle unverzüglich vorzunehmen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die beteiligten Bundesministerien haben sich vor wenigen Tagen über die organisatorische Form der zu errichtenden Zentralstelle für das Auslandsschulwesen geeinigt. Eine entsprechende Vorlage wird dem Haushaltsausschuß in Kürze zugehen.
Herr Kahn-Ackermann!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie so verstehen, daß diese Einigung im Sinne der Vorstellungen und der Entschließungen dieses Hauses an die Bundesregierung erfolgt ist, oder ist sie in anderer Form erfolgt?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich würde sagen: in modifizierter Form. Aber ich will gern sagen, wie diese modifizierte Form aussieht. Die vorgesehene Lösung berücksichtigt einerseits die Forderung nach Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung; es wurde andererseits Einigung darüber erzielt, die Zentralstelle zwar in Verwaltungsgemeinschaft mit dem
Bundesverwaltungsamt in Köln zu errichten, sie jedoch fachlich in ihrer gesamten Tätigkeit den Weisungen des Auswärtigen Amts zu unterstellen. Die pädagogischen Mitarbeiter unterstehen dienstrechtlich dem Bundesminister des Auswärtigen; die entsprechenden Planstellen werden im Haushalt des Auswärtigen Amts ausgebracht.
Herr Kahn-Ackermann!
Herr Staatssekretär, bedeutet das, daß wir damit rechnen können, daß nunmehr, nachdem der Haushaltsausschuß ja auch schon seine Meinung dazu geäußert hat, diese Stelle im Laufe der nächsten Wochen unverzüglich errichtet wird?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ja.
Frage 15 des Abgeordneten Dröscher. - Ist der Abgeordnete Dröscher anwesend? - Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau. Zunächst Frage 140 des Abgeordneten Porten:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen des zweiten Konjunkturprogramms tür die verbilligten Darlehen zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden noch eine Vielzahl von Anträgen bis zum 31. Dezember 1957 bei den Banken und Sparkassen eingegangen sind, die eine Aufstockung der für diese Aktion erforderlichen Mittel um etwa 20 Prozent notwendig machen?
Die Antwort gibt der Herr Bundesminister.
Das große Interesse an der Förderung der Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden im Rahmen des Zweiten Konjunkturprogramms hat dazu geführt, daß eine starke Massierung der Anträge kurz vor Ablauf der Antragsfrist eintrat. Die Mittel waren daher vor Ablauf der Frist schon verteilt. Wir haben uns bewußt um eine unbürokratische Handhabung bemüht, und zwar dadurch, daß wir die Institute der Kreditwirtschaft eingeschaltet haben, und wir haben deshalb kurz vor Ablauf der Frist keine Möglichkeit gehabt, weitere behördliche Entscheidungen zu treffen. Es trifft zu, daß etwa 20 % der gestellten Anträge bisher keine Berücksichtigung finden konnten.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Porten.
Herr Minister, wenn Sie sagen, es war behördlich nicht möglich, sind Sie dann mit mir der Meinung, daß jedenfalls eine Fortführung des Programms der Bundesregierung sinnvoll ist, und zwar auch unter dem Aspekt der Eigentumserhaltung und -förderung?
Das ist im wesentlichen der Inhalt der nächsten Frage. Wenn Sie einverstanden sind, darf ich mit meiner Antwort gleich die Beantwortung der Frage 141 verbinden.
Bitte! Ich rufe also die Frage 141 des Abgeordneten Porten auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der mit dem zweiten Konjunkturprogramm beabsichtigten Belebung der Wirtschaftstätigkeit zum vollen Erfolg zu verhelfen, damit durch eine weitere Erhöhung der Mittel sämtliche bis zum 31. Dezember 1967 rechtzeitig gestellten Anträge voll berücksichtigt werden können?
Die Mittel des Zweiten Konjunkturprogramms der Bundesregierung sind verteilt, leider auch im Bereich meines Ressorts. Das hat dazu geführt, daß die folgenden Haushalte im voraus mit jährlich 100 Millionen DM an Zinszuschüssen belastet sind. Das bedeutet, Herr Abgeordneter, daß ich im Rahmen meines Haushaltsplans weitere Mittel für die nächsten Jahre nicht aufbringen kann. Ich sehe nur einen Weg, etwas Zusätzliches zu tun, und ich möchte das gern erreichen. Ich bemühe mich nachhaltig darum, die Mittel noch für dieses Jahr aufzustocken. Das wird einen Betrag von etwa 20 Millionen DM in jedem Jahr erforderlich machen, für fünf Jahre also insgesamt 100 Millionen DM. Ich stehe in Verhandlungen mit dem Wirtschaftsminister und dem Finanzminister, um diese Mittel zu bekommen, und ich hoffe, in einiger Zeit das Ergebnis mitteilen zu können.
Darf ich aus dieser Antwort schließen, daß in diesem Bereich die Unterstützung Ihrerseits, Herr Minister, absolut positiv ist? Ende des Jahres sind ja auch im Fernsehen von der Bundesregierung die Eigentümer nochmals aufgefordert worden, so daß damit eine weitere Hoffnung gegeben ist.
Ich habe nicht nur die Unterstützung des Wirtschaftsministers gefunden, sondern wir sind uns beide darüber einig, daß man sich bemühen sollte, das Programm jedenfalls fortzusetzen, und ich hoffe, daß die gemeinsamen Bemühungen bald Erfolg haben.
Herr Dr. Imle!
Herr Bundesminister, Sie haben eben von der Aufstockung um 20 Millionen DM gesprochen. Gilt das auch für das Programm, das 1967 abgelaufen war?
Ich schätze, daß zur Durchführung dieses Konjunkturprogramms etwa im Jahre 1968, das heißt zur Fortsetzung des Programms 1967, 20 Millionen DM notwendig sein werden und für die folgenden Jahre dann jeweils nochmals 20 Millionen DM.
Herr Dr. Imle!
Würde damit also die Möglichkeit gegeben sein, die noch vorliegenden Anträge zu befriedigen?
Ich hoffe, daß das dann gelingt.
Herr Abgeordneter Peters!
Liegen die Ergebnisse der bisherigen Förderungsaktion bereits vor? Können Sie uns, Herr Minister, insbesondere sagen, wieviel Kapital damit für den Baumarkt mobilisiert wurde?
Herr Abgeordneter Peters, wir haben eine Ubersicht darüber, wie die Aktion bisher verlaufen ist und welche Auswirkungen sie auf dem Baumarkt in etwa gehabt hat. Mit den 52,5 Millionen DM des Konjunkturprogramms, die wir um 6,9 Millionen DM aus Mitteln meines Haushalts aufgestockt haben, ist ein Bauvolumen von etwa 1,8 Milliarden DM mobilisiert worden, wenn ich das Gesamtvolumen der Instandsetzungsprogramme mit einbeziehe. In Wohnungseinheiten ausgedrückt sind damit mehr als 200 000 Gebäude mit etwa 340 000 Wohnungen modernisiert und instand gesetzt worden. Besonders wichtig scheint mir zu sein, daß der Kreis der natürlichen Personen, die in den Genuß dieser Unterstützung gekommen sind, etwa 80 % beträgt, während 20 % den Wohnungsbaugesellschaften zugeflossen sind. Ich sehe in diesem Ergebnis konjunkturpolitisch, wenn ich an die 1,8 Milliarden Kapitalmarktmittel denke, die mobilisiert worden sind, aber auch wohnungspolitisch ein sehr gutes Ergebnis.
Herr Ott!
Herr Bundesminister, sind Sie mit mir der Meinung, daß dann, wenn die Bilanzen großer Wohnungsbaugesellschaften Millionen an Instandsetzungsrücklagen aufweisen, eine Förderung aus dem Konjunkturprogramm weder jetzt noch in Zukunft gerechtfertigt sein kann?
Diese 20 "/o, von denen ich sprach, gelten für alle Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften. Ich glaube, man darf nicht nur an die Millionenbeträge denken, sondern man muß auch an die große Zahl kleiner Wohnungsbaugenossenschaften denken, die dabei zum Zuge gekommen sind.
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Herr Minister, ich darf meine Frage nochmals präzisieren. Sind Sie der Meinung,
daß dann, wenn Instandsetzungsrücklagen in den Bilanzen für diesen Zweck zur Verfügung stehen, der Einsatz öffentlicher Mittel noch nicht gerechtfertigt ist?
Ich kann diese Frage so generell, wie sie gestellt worden ist, nicht beantworten. Ich glaube, es kommt auf den Einzelfall an. Es muß sehr genau geprüft werden, wie die Situation des Einzelfalls ist.
Herr Ott!
Herr Bundesminister, darf ich Sie dann fragen, was Ihrer Meinung nach der Zweck der Instandsetzungsrücklagen in den Bilanzen dieser Gesellschaften ist.
Herr Abgeordneter ich darf darauf aufmerksam machen, daß dies ein Programm zur Belebung der Konjunktur war, daß es darauf ankam, schnell ein möglichst umfangreiches Instandsetzungsprogramm in Gang zu setzen. Wenn Sie damit eine Bedürftigkeitsfrage oder so etwas koppeln wollen, so war das in dem Verfahren, das wir gewählt haben, nämlich die Mittel über die Stadtsparkassen und die Kreissparkassen einzusetzen, gar nicht zu bewältigen.
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Herr Porsch, wollen Sie noch eine Frage stellen? - Bitte!
Herr Minister, nachdem sich für diese Aktion die Kreditinstitute und die Bausparkassen sehr stark eingesetzt haben, frage ich: Wäre es möglich, daß von Ihrem Haus bzw. von der Bundesregierung eine aufklärende Aktion, die sich an die beteiligten Kreise der Bevölkerung richtet, erfolgt?
Eine aufklärende Aktion ist doch von uns durchgeführt worden, bevor das Programm anlief.
Sie haben mich falsch verstanden. Ich frage deshalb, weil diese Institute sehr viele Interessenten geworben haben, die jetzt abgewiesen werden müssen.
Ich habe von den Instituten eine Reihe von Briefen bekommen und stehe mit allen unmittelbar im Gedankenaustausch, insbesondere mit den zentralen Instituten. Ich halte sie auf dem laufenden über meine Bemühungen, weitere Mittel zu mobilisieren, und ich werde sie unterrichten, sobald ich das Ergebnis kenne.
Ich rufe die Frage 142 des Abgeordneten Jung auf. Ist der Abgeordnete Jung im Saal? - Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe dann die Frage 143 des Abgeordneten Kubitza auf:
Weshalb können die Eisenbahner als einzige Bundesbeamte kein Staatsbedienstetendarlehen erhalten?
Auch Eisenbahner als unmittelbare Bundesbedienstete erhalten Familienheimdarlehen. Diese werden allerdings von der Deutschen Bundesbahn als einer Betriebsverwaltung des Bundes in eigener Wohnungsfürsorge verwaltet. Diese Familienheimdarlehen für Bundesbedienstete - gleichgültig, ob es sich um unmittelbare Bundesbedienstete oder Bedienstete der Bundesbahn oder der Bundespost handelt - sind begrifflich dasselbe, was man in Bayern „Staatsbedienstetendarlehen" nennt.
Herr Minister, ist Ihnen nicht bekannt, daß diese von der Bundesbahn gewährten Darlehen wertmäßig weit unter den „Staatsbedienstetendarlehen" liegen?
Wir haben uns darum bemüht, zu einer Angleichung der Sätze zu kommen. Das ist bisher, Herr Abgeordneter, nur daran gescheitert, daß die finanzielle Situation der Bundesbahn hier Schwierigkeiten bereitet.
Behalten Sie es trotz der schwierigen finanziellen Situation weiter im Auge, oder ist das endgültig abgeschrieben?
Ich bin sogar der Meinung, daß ein Bediensteter nicht darunter leiden darf, wie die finanzielle Situation seines Dienstherrn aussieht. Ich bin der Meinung, daß sie alle das Recht haben, in gleicher Weise behandelt zu werden.
Frage 144 des Abgeordneten Porsch:
Warum wird zwischen Bundesbediensteten - z. B. Zoll und Bundeswehr- bezüglich Wohnungsfürsorge ein Unterschied gemacht?
Ich weiß nicht, ob beide Fragen des Abgeordneten Porsch zusammen beantwortet werden können.
Ich kann die Fragen zusammen beantworten.
Dann rufe ich auch die Frage 145 des Abgeordneten Porsch auf:
Weshalb zahlt der Zollbeamte, der z. B. im bayerischen Grenzland im gleichen Haus wie der Bundeswehrangehörige wohnt, in einem bayerischen Grenzlandstandort 50 DM weniger an Miete und warum ist seine Wohnung zur Dienstwohnung erklärt, während dies für den Soldaten nicht gilt?
Die Bediensteten des Bundes werden in der Wohnungsfürsorge nach gleichen Grundsätzen behandelt. Das gilt auch für die Angehörigen der Bundeswehr im Verhältnis zu den Angehörigen des Zolldienstes.
Was die Dienstwohnungen angeht - das ist die nächste Frage -, so können nur nach Maßgabe besonderer Bewilligungen im Bundeshaushalt für Bedienstete in besonderen Dienststellungen - z. B.
auch für Beamte im Zollgrenzdienst - Dienstwohnungen bereitgestellt werden. Dadurch soll nach den geltenden Dienstwohnungsvorschriften die unmittelbare Anwesenheit des Bediensteten an der Dienststelle auch außerhalb der Dienststunden jederzeit sichergestellt sein. Die betreffenden Bediensteten sind gemäß § 74 des Bundesbeamtengesetzes zum Bezug dieser Wohnungen verpflichtet und haben sie bei Aufgabe ihrer Dienststellung zu räumen.
In dem von Ihnen genannten Fall wird es sich bei dem Zollbediensteten vermutlich um einen Grenzaufsichtsbeamten handeln. Da die Grenzaufsichtsbeamten der Zollverwaltung nicht kaserniert sind, andererseits aber jederzeit im Grenzgebiet einsatzbereit sein müssen, werden ihnen an Ort und Stelle Dienstwohnungen zur Verfügung gestellt.
Diese Wohnungen werden wegen ihres besonderen Charakters nicht vermietet, sondern den Bediensteten gegen Einbehaltung einer Dienstwohnungsvergütung von ihren Bezügen zur Verfügung gestellt. Für die Höhe der Vergütungen gibt es besondere Richtlinien, nach denen sie berechnet werden.
Keine Frage mehr dazu? - Ich rufe dann die Frage 146 des Abgeordneten Porsch auf:
Warum gibt es heute noch immer drei verschiedene Ausstattungsstufen in den Bundeswehrwohnungen, wobei der Mietpreisunterschied pro qm bis zu 080 DM beträgt, obwohl die Mehrausstattung heilweise von sehr geringem Wert ist?
Verschiedene Ausstattungsstufen gibt es nicht nur für die Bundeswehrwohnungen, sondern für alle Bundesdarlehenswohnungen. Die Ausstattungsstufen wurden seinerzeit mit erheblichen Unterschieden in den Ausstattungsmerkmalen eingeführt. So sah die Ausstattungsklasse I z. B. von vornherein eine Zentralheizung vor, während die Ausstattungsklassen II und III mit Mehrraumöfen oder Einzelöfen ausgestattet waren. Diese Unterschiede haben sich inzwischen durch Verbesserung der Ausstattung der Wohnungen wesentlich verringert. Wir sind im Augenblick dabei, die neuen Richtlinien darüber herauszugeben und damit zu einheitlichen Bewertungen der Ausstattungsmerkmale zu kommen.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, daß diese Überprüfung überall nach einem bestimmten Zeitablauf nach der Herstellung durchgeführt werden soll?
Wir sind dabei und wollen das durchführen.
Die Frage 147 des Abgeordneten Geldner:
In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, den Eigentümern von Altbauten, die ihre Bereitschaft zur Modernisierung ihrer Wohnungen gezeigt haben, indem von ihnen nach zum Teil sehr schwieriger Vorarbeit Anträge auf zinsverbilligte Kapitalmarktmittel gestellt worden sind, die bisher nicht befriedigt werden konnten, doch noch zu helfen?
Sie wird im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen nunmehr zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Kaffka auf:
Weiche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der im „Stern" Nr. 4 vom 28. Januar 1968 veröffentlichten Untersuchung des amerikanischen Schriftexperten Haring über die Echtheit del sog. Lübke-Dokumentation?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Benda.
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Die in der genannten Illustrierten wiedergegebene Ausarbeitung des Amerikaners Haring kann schon deshalb nicht abschließend beurteilt werden, weil der dort wiedergegebene Text des Gutachtens keine ausreichenden Angaben darüber enthält, auf Grund welcher Untersuchungsmethoden diese Feststellungen getroffen worden sind. Das Bundeskriminalamt hat bisher nur eine erste Durchsicht dieses Gutachtens vornehmen können. Es kommt hierbei zu dem Ergebnis, daß die Ausarbeitung des Amerikaners Haring fachliche Mängel aufweist und Schlußfolgerungen enthält, die den Gesetzen der Logik widersprechen. Einzelfeststellungen des Gutachtens widersprechen nach Auffassung des Bundeskriminalamts gesicherten kriminalwissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die Behauptung der Illustrierten, daß der Bundesminister des Innern dem Bundespräsidenten mit Polizeimitteln helfe, das Volk zu belügen, ist falsch. Ich weise diese Behauptung zurück.
Der Vorwurf, der Bundesminister des Innern habe in unsachgemäßer Weise lediglich Fotokopien, nicht aber Originaldokumente untersuchen lassen, so daß das in der Dokumentation vom 28. Oktober 1966 veröffentlichte Gutachten des Bundeskriminalamts keinen Beweiswert habe, ist unzutreffend. Das Bundeskriminalamt mußte seine Untersuchung auf die dem Amt zugänglichen Schriftstücke beschränken. Die Ostberliner Stellen haben sich aber nicht dazu bereit gefunden, Dienststellen der Bundesrepublik die angeblichen Originale für eine Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Dies wird auch in dem Illustrierten-Artikel erneut bestätigt.
Dabei wird der Bundesminister des Innern böswillig als - ich zitiere - „der Mann, der die Originale verschmäht", bezeichnet, obwohl dem Bundeskriminalamt für seine Untersuchungen nicht die
Parlamentarischer Staatssekretär Benda
Originale, sondern nur Fotokopien zur Verfügung standen. Es waren diese Kopien, deren Übereinstimmung mit den Originalen das Ostberliner Staatliche Notariat Mitte am 8. September 1966 ausdrücklich notariell beglaubigt und besiegelt hatte.
Gegenstand der Untersuchung des Bundeskriminalamts konnte nur die Frage sein, ob die von Ostberlin als Belastungsmaterial verbreiteten notariell beglaubigten Kopien verfälscht waren. Diese Untersuchung konnte in kriminaltechnisch und logisch einwandfreier Weise an Hand der Kopien vorgenommen werden. Das Ergebnis war, daß die angebliche Unterschrift des Bundespräsidenten gefälscht sein mußte; denn die Unterschriften waren dekkungsgleich. Deckungsgleiche Unterschriften können von einem Schrifturheber nach gesicherten kriminalwissenschaftlichen Erkenntnissen jedoch nicht geleistet werden.
Dieser Manipulationssachverhalt ist durch das Gutachten des Amerikaners Haring nicht widerlegt worden. Ostberliner Stellen haben dem Fälschungsvorwurf nicht widersprochen, geschweige denn ihn widerlegen können. Der Illustrierten-Artikel enthält keinerlei Feststellungen, durch die dieser Sachverhalt irgendwie entkräftet worden ist.
Die Dokumentation des Bundesministers des Innern vom 28. Oktober 1966 hat den im Kern unstreitigen Sachverhalt wie folgt dargelegt: Bundespräsident Lübke war während des Krieges Mitarbeiter eines privaten Architektur- und Ingenieurbüros. Dieses Büro wurde für die Planung und technische Oberleitung von Industrie- und Wohnungsbauten dienstverpflichtet. Es war zuständig für die technische Planung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung, Materialbeschaffung und Preisüberwachung. Bei der Planung für die Rüstungsproduktionsstätten waren auch, wo dies erforderlich war, Arbeitsunterkünfte vorzusehen. Diese Unterkünfte waren in keinem Fall als Konzentrations- bzw. Zwangsarbeitslager angelegt. Aufträge für die Planung derartiger Anlagen hat das Architekturbüro in keinem Fall erhalten. Auf die Frage, welche Arbeitskräfte die Unterkünfte später benutzten, hatte das Büro keinen Einfluß. Ebensowenig hat es jemals Häftlinge oder Zwangsarbeiter angefordert oder sonst etwas mit ihrem Einsatz zu tun gehabt.
Dieser Sachverhalt, den ich aus der Dokumentation vom Oktober 1966 noch einmal wiederholt habe, ist weder durch die Illustrierten-Veröffentlichung noch durch irgendwelche anderen Umstände widerlegt worden. Wer anderes behauptet, verunglimpft das im freien Teil Deutschlands gewählte Staatsoberhaupt.
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Herr Kaffka!
Herr Staatssekretär, ist es nicht sehr unvorsichtig oder zumindest fast leichtfertig gewesen, die damalige Dokumentation Ihres Hauses auf so schwache Unterlagen zu stützen, nachdem in der Justiz im allgemeinen bekannt gewesen ist, daß die Originale, die von drüben geliefert wurden, gewöhnlich echt gewesen sind?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Herr Kollege Kaffka, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie, bevor Sie darartige Vorwürfe hier erheben, nochmals freundlicherweise zur Kenntnis nähmen - was ich im übrigen eben bereits vorgetragen habe , daß die Dokumentation des Bundesinnenministers vom 28. Oktober 1966 ausdrücklich sagt, welcher Gegenstand durch das Bundeskriminalamt untersucht worden ist und zu welchem Ergebnis dieses Amt mit wissenschaftlich einwandfreien Methoden gekommen ist.
Herr Kaffka!
Herr Staatssekretär, ist der Entlastungszeuge Erwin Maaß, der eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, mit dem Vorsitzenden der Siedlungsgesellschaft in Frankfurt identisch?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Dies ist mir nicht bekannt.
Herr Dorn!
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung des Chefredakteurs des „Rheinischen Merkur", Herrn Paul Wilhelm Wenger, daß zur Klärung dieses Sachverhalts jetzt nur noch ein Weg übrigbleibt, nämlich die Gerichtsentscheidung, um klarzustellen, ob der Herr Bundespräsident diese Unterschriften tatsächlich geleistet hat oder nicht?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ich beziehe mich, Herr Kollege Dorn, auf die Erklärung des Sprechers der Bundesregierung, des Herrn Staatssekretärs Diehl, in der Pressekonferenz vom 24. Januar 1968, der ich nichts hinzuzufügen habe.
Herr Dorn!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung - ich darf Sie an unser Gespräch in der Innenausschußsitzung in Berlin erinnern -, daß es besser wäre, diesen Tatbestand endlich einmal, vor allen Dingen wenn er so klarliegt, wie Sie es hier vortragen, prozessual klären zu lassen, um damit endgültig Klarheit zu bekommen und dann auch all denen entgegentreten zu können, die bisher immer wieder zu Verunglimpfungen greifen?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Herr Kollege Dorn, Sie fragen, wie ich annehme, nach der Auffassung der Bundesregierung. Die Auffassung der Bundesregierung ergibt sich aus den Erklärungen von Herrn Staatssekretär Diehl an der bezeichneten Stelle, die
Parlamentarischer Staatssekretär Benda
Ihnen im Text nochmals zur Verfügung zu stellen ich natürlich gern bereit bin. Ich habe sie hier und kann sie notfalls auch vortragen.
Herr Stammberger!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß wir das alles dem Herrn Bundespräsidenten und uns hätten ersparen können, wenn die damalige Regierung nicht dem Herrn Bundespräsidenten von einem solchen, nach meiner Meinung ebenfalls notwendigen Prozeß abgeraten hätte?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ich darf, Herr Kollege Dr. Stammberger, daran erinnern, daß alle Fraktionen dieses Hohen Hauses, also einschließlich der sozialdemokratischen Fraktion, in einer hier einmütig verabschiedeten Stellungnahme dem Herrn Bundespräsidenten das Vorgehen empfohlen haben, das Gegenstand Ihrer Frage ist, von einer gerichtlichen Klärung dieser Angelegenheit Abstand zu nehmen aus den Gründen, die damals ausführlich vorgetragen worden sind.
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Herr Genscher!
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, welchen Beschluß des Deutschen Bundestages Sie eben im Auge hatten?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ich meine die Erklärung vom 28. oder 29. September 1966. Ich kann den Tag gleich noch genau feststellen; ich habe die Unterlagen hier.
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Herr Genscher!
Ich habe Sie gefragt, welchen Beschluß des Deutschen Bundestages Sie im Auge haben. Ich rede nicht von Presseerklärungen.
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ich habe Ihnen eben die Antwort gegeben, Herr Kollege Genscher.
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Herr Rutschke!
Herr Staatssekretär, würden Sie bereit sein, diese angebliche Erklärung des Bundestages vom 28. September hier bekanntzugeben?
Es ist nicht Sinn der Fragestunde, daß hier Dokumente vorgetragen werden. Ich finde überhaupt, daß die Frage jetzt reichlich breitgetreten ist.
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Ich rufe die Frage Nr. 17 des Herrn Abgeordneten Dorn auf:
Mit welchen Tatsachen widerlegt das Bundesinnenministerium die Darstellung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums, wonach Verfassungsschutzbehörden in Schleswig-Holstein und auch in anderen Bundesländern Einsicht in AOK-Karteien gewährt wird?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Wenn der Herr Fragesteller damit einverstanden ist, würde ich vorschlagen, Herr Präsident, die Fragen 17 bis 19 zusammen zu beantworten.
Nein. Ich bitte, die Fragen einzeln zu beantworten, Herr Staatssekretär.
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Gut, ich bin auch dazu bereit.
Der in Ihrer Frage Nr. 17 zugrunde liegende Sachverhalt war kurz folgender: Vor mehr als drei Jahren hat das Landesamt für Verfassungsschutz Schleswig-Holstein im Rahmen einer nachrichtendienstlichen Operation bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Flensburg Einsicht in etwa 100 Anmeldeformulare erbeten. Diese Formulare sind identisch mit den Leistungskarteien und enthalten keine Angaben über Krankheiten oder andere Dinge, die der versicherungsrechtlichen Schweigepflicht unterliegen. Das Bundesversicherungsamt hat deshalb auch im Februar 1965 verfügt, daß die Allgemeine Ortskrankenkasse derartige Auskünfte erteilen müsse. Eine Flensburger Zeitung verbreitete kürzlich, offenbar unter Anspielung auf diesen Vorgang, die unzutreffende Meldung, daß die Kartei von 30 000 Flensburger Kassenmitgliedern vom Verfassungsschutz durchsucht worden sei. Ein solches Vorgehen wurde von einem Vertreter des Bundesinnenministeriums völlig zu Recht als ausgeschlossen bezeichnet.
Ich darf im übrigen auf die Darstellung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums in der Pressekonferenz vom 25. Januar verweisen, der ich nichts hinzuzufügen habe.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Frage, daß doch erhebliche Bedenken und ein großer Vertrauensschwund, der das Vertrauensverhältnis zwischen Kasse und Versicherten erheblich schmälern muß, bestehen müssen, wenn nach solchen Vorstellungen, die Sie hier vorhin vorgetragen haben, verfahren wird?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ich wäre Ihnen doch dankbar, Herr Kollege Dorn, wenn Sie mir Gelegenheit geben würden, die beiden weiteren Fragen
Parlamentarischer Staatssekretär Benda
zu beantworten; denn ich beabsichtige, (tuf diese Seite der Angelegenheit dann einzugehen. Vielleicht ist das doch zweckmäßiger.
Herr Genscher!
Herr Staatssekretär, wie soll bei diesem Verfahren dem besonderen Geheimnisschutz der Reichsversicherungsordnung für das Verbot der Erteilung von Auskünften über Krankheiten Rechnung getragen werden?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Herr Kollege Genscher, auch hierzu habe ich die Absicht, mich bei den Fragen 18 und 19 zu äußern, und sobald mir von dem Herrn Fragesteller dazu die Möglichkeit gegeben wird, will ich gern versuchen, Ihre Frage mit zu beantworten.
Offenbar sind wir bereits an dem Punkt angelangt.
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen 18 und 19 auf:
Auf welche Rechtsgrundlage kann sich eine angebliche Anordnung des Bundesversicherungsamtes des Inhalts stützen, daß „alle seiner Aufsicht unterstehenden Dienststellen verpflichtet sind, den Ämtern für Verfassungsschutz in rechtlich zulässigem Maße Auskünfte im Wege der Amtshilfe zu erteilen"?
Welche Kriterien gelten für die rechtliche Zulässigkeit im Sinne der Frage?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ich darf davon ausgehen, Herr Kollege, daß ich jetzt also beide Fragen zusammen beantworten darf. Ich tue das wie folgt:
Nach Art. 35 des Grundgesetzes sind alle Behörden des Bundes und der Länder verpflichtet, sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe zu gewähren. Die Ämter für Verfassungsschutz sind auf Grund ihres gesetzlichen Auftrages hierzu ebenso verpflichtet und berechtigt wie jede andere Behörde. Die Auskunftspflicht der Sozialversicherungsträger ist in der Reichsversicherungsordnung - § 116 - festgelegt. Sie ist eingeschränkt durch besondere Schweigegebote - §§ 141, 142 der Reichsversicherungsordnung -, welche Betriebsgeheimnisse oder Krankheiten betreffen. Auskünfte über Tatsachen, die der Schweigepflicht der Versicherungsträger unterliegen, dürfen auch nicht an die Verfassungsschutzbehörden weitergegeben werden. Diese Rechtslage wurde seitens der Bundesministerien des Innern und für Arbeit und Sozialordnung im letzten Jahr noch einmal klargestellt. Es besteht kein Anlaß, hiervon abzuweichen.
Herr Dorn!
Herr Staatssekretär, wie bringen Sie diese Rechtsauffassung in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, aus der ich folgenden Satz zitieren darf:
Aus Artikel :35 tolgt aber keine unbedingte Pflicht zur Rechts- und Amtshilfe. Sinn der Vorschrift ist lediglich, klarzustellen, daß weder die Zugehörigkeit einer Behörde zu einem anderen deutschen Staatsapparat noch das Fehlen einer besonderen gesetzlichen Bestimmung die Verweigerung der Rechts- und Amtshilfe rechtfertigt. Dagegen bleibt es der ersuchten Behörde unbenommen, zu prüfen, ob sie selbst zur Vornahme von Amtshandlungen der ersuchten Art allgemein befugt ist und ob die ersuchende Behörde eine Hilfeleistung dieser Art im allgemeinen beanspruchen kann.
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ich hatte mir soeben schon erlaubt, darauf hinzuweisen, daß die Rechtsgrundlage ja nicht allein Art. 35 des Grundgesetzes, sondern auch § 116 der Reichsversicherungsordnung ist,
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und Rechte und Pflichten der AOK wie jeder anderen Behörde ergeben sich, wie ich glaube, sehr klar aus den von mir erwähnten rechtlichen Bestimmungen.
Herr Dorn!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir vielmehr der Meinung, daß die beiden Paragraphen 115 und 116 der Reichsversicherungsordnung nur Amtshilfe in Angelegenheiten der Sozialversicherung zulassen und daß die hier angesprochene Amtshilfe außerhalb der beiden Paragraphen liegt?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Die Rechtsfrage, auf die Sie sich beziehen, ist vor etwa einem Jahr sehr eingehend zwischen allen beteiligten Behörden, insbesondere seitens des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, erörtert worden. Die Erörterung und Prüfung haben genau das Ergebnis gehabt, das ich hier skizziert habe.
Herr Genscher!
Herr Staatssekretär, selbst unterstellt, daß eine solche Rechtshilfepflicht bestehen sollte: wie soll dann bei der Durchführung dem besonderen Geheimnisschutz, der sich aus § 141 der Reichsversicherungsordnung ergibt und der praktisch auf dem Hintergrund der ärztlichen Schweigepflicht gesehen werden muß, Rechnung getragen werden?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Herr Kollege Genscher, zu diesen Fragen, soweit sie im Bereich des Landes Schleswig-Holstein Anlaß zu konkreten Erörterungen gegeben haben, hat sich der Herr Innenminister des Landes Schleswig-Holstein in der PresParlamentarischer Staatssekretär Benda
sekonferenz, die ich erwähnt habe, und in der Zwischenzeit, glaube ich, auch vor dem schleswig-holsteinischen Landtag geäußert. Dabei hat der Herr Innenminister von Schleswig-Holstein klargestellt, daß die Formulare der Allgemeinen Ortskrankenkasse, um die es sich handelt, überhaupt keine Auskunft über diejenigen Dinge geben und geben können, auf die sich Ihre Frage bezieht, nämlich insbesondere über Krankheiten, weil sie auf diesen Formularen gar nicht enthalten sind. Bereits vom Faktischen her ist daher eine Einsicht in diese Umstände ausgeschlossen.
Herr Genscher!
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie meine Meinung teilen, daß auch bei Unterstellung einer Pflichtzur Rechtshilfe eine Auskunft über Krankheiten und Gebrechen im Sinne von § 141 der Reichsversicherungsordnung nicht erteilt werden dürfte?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ja, das habe ich bereits gesagt, Herr Kollege Genscher; ich darf das noch einmal wiederholen, Die Auskunftspflicht ist durch besondere Schweigegebote eingeschränkt. Ich habe die Paragraphen bezeichnet: 141 und 142 Reichsversicherungsordnung. Diese Schweigegebote betreffen Betriebsgeheimnisse und Krankheiten. Ich nehme an, das ist genau der Punkt, den Sie meinen.
Herr Geiger!
Herr Staatssekretär, würden Sie mit mir übereinstimmen, daß diese Art von Auskunftserteilung den Rahmen der Amts- und Rechtshilfe nach der Reichsversicherungsordnung sprengt, wenn in einer kleinen Krankenkasse allein acht Kriminalbeamte erscheinen, um Auskunft zu erhalten?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Herr Kollege, darf ich dazu noch ein allgemeines Wort sagen. Es hat sowohl in dem Landtag von Schleswig-Holstein als auch bei anderer Gelegenheit Veranlassung bestanden, sich mit den Rechten und Pflichten der Landesämter für Verfassungsschutz zu beschäftigen. Zur Stunde beraten die Herren Innenminister der Länder u. a. über eben diese Frage. Ich darf doch darauf aufmerksam machen, daß alle Herren Innenminister in voller Übereinstimmung mit dem Bundesminister des Innern von folgender Auffassung ich zitiere das mit den Worten des Herrn Innenministers von Schleswig-Holstein, Herrn Minister Schlegelberger - ausgehen:
Wer ernsthaft glaubt, der Verfassungsschutz könne seine gesetzliche Aufgabe ausschließlich durch Auswertung der allgemein zugänglichen Publikationsmittel erfüllen, der beweist damit schon ein erhebliches Maß an Naivität.
({0})
Ich glaube, daß dieses Ihre Frage beantwortet.
Herr Geiger!
Herr Staatssekretär, besteht begründete Annahme, daß die Verfassungsverletzer ausgerechnet zu einem Großteil bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen zu finden sind, weil sich Ihre Anordnung nur auf diese bezieht?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Herr Kollege Geiger, das ist überhaupt nicht das Problem. Ich würde doch vorschlagen, die Fragen, die Sie damit anschneiden, in dem von diesem Hause dafür geschaffenen besonderen Gremium, nämlich dem Vertrauensmännergremium, das sich laufend mit diesen Dingen beschäftigt, im einzelnen zu erörtern. Eine Diskussion dieser Frage hier im Rahmen einer Fragestunde scheint mir aus einer Reihe von Gründen sehr unzweckmäßig zu sein.
Herr Ott!
Herr Staatssekretär, sind irgendwelche Beweise dafür vorhanden, daß sich staatsgefährdende Elemente nicht bei den Ortskrankenkassen versichern?
({0})
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ich nehme an, Herr Kollege Ott, daß dies mehr eine Meinungsäußerung als ein Frage war. Ich darf mir einen Kommentar ersparen.
Man kann es auch so herum machen.
Frage 20 stellt der Abgeordnete Dr. Schulze-Vorberg:
Würde die Bundesregierung in der Begünstigung der Privatanzeigen bei der Mehrwertsteuer eine zu begrüßende, gezielte Maßnahme zugunsten der ortsgebundenen Tagespresse sehen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Lücke vom 7. Februar 1968 lautet:
Die Kommission zur Untersuchung der Gefährdung der wirtschafllichen Existenz von Presseunternehmen und der Folgen der Konzentration für die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland ({0}) hat in ihren Empfehlungen für Soforthilfemaßnahmen ({1}) der Bundesregierung vorgeschlagen, auch für Anzeigenumsätze von Tageszeitungen und Zeitschriften ab 1. Januar 1968 den halben Mehrwertsteuersatz einzuführen.
Die Pressekommision hat diesen Vorschlag wie folgt begründet:
„Die Senkung auf den halben Satz ist erforderlich, um eine durch die Weiterwätzung der Mehrwertsteuer unvermeidliche Preiserhöhung bei den Anzeigengruppen zu vermeiden, die Privatkunden als Auftraggeber haben ({2}) und insbesondere für die Tagespresse von ausschlaggebender Bedeutung sind."
In ihrer Stellungnahme zu den Empfehlungen der Pressekommission ({3}) hat sich die Bundesregierung zu diesem Vorschlag wie folgt geäußert:
„Die Bundesregierung hat erhebliche Bedenken, dem Bundestag im gegenwärtigen Zeitpunkt eine weitere Änderung des Mehrwertsteuergesetzes, dazu noch in einem verhältnismäßig unbedeutenden Punkt, vorzuschlagen. Sie ist jedoch bereit, bei einer späteren Anderung des Mehrwertsteuer-gesetzes zu prüfen, ob die jetzigen Empfehlungen der Pressekommission berücksichtigt werden können. Dabei wird zu entscheiden sein, cb die besonderen Belange der Presse
Vizepräsident Schoettle
eine unterschiedliche Behandlung der Werbeleistungen der Presse einerseits, der übrigen Werbeträger andererseits rechtfertigen. Die Bundesregierung wird bis dahin auch prüfen, in welchem Umfange eine derartige Maßnahme, soweit mit ihr echte Steuervorteile verbunden sind ({4}), den einzelnen Verlagsgruppen zugute kommt.
Die Bundesregierung hält an dieser Auffassung fest.
Frage 21 stellt der Abgeordnete Kubitza:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Rundfunkanstalten Überlegungen darüber anstellen, zur Deckung der Sonderausgaben für die Olympischen Spiele 1972 in München die Fernsehgebühren zu erhöhen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Die Rundfunkanstalten des Landesrechts fordern seit längerer Zeit höhere Gebühren. Sie begründen diese Forderung u. a. mit den Kosten, die ihnen durch die Übertragung der Olympischen Spiele 1972 entstehen würden. Soweit mir bekannt ist, haben die Rundfunkanstalten aber nicht eine allgemeine Erhöhung der Fernsehgebühr im Auge; ihnen schwebt vielmehr eine höhere Tonrundfunk- und eine besondere Farbfernsehgebühr vor.
Keine weitere Frage mehr? - Dann kommen wir zur Frage 22 der Abgeordneten Frau Funcke:
In welchen Landesbeamtengesetzen fehlt eine Gesetzesbestimmung, die dem § 12 des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres vom 17. August 1964 ({0}) entspricht?
({1}) - Ach so! Das muß ich aber wissen.
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Wenn Frau Kollegin Funcke damit einverstanden ist, würde ich gern die Fragen 22 und 23 zusammen beantworten.
Sie kann nicht gefragt werden. Aber Herr Kubitza ist sicher einverstanden.
({0})
Dann rufe ich noch die Frage 23 der Abgeordneten Frau Funcke auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Aufnahme entsprechender Bestimmungen aus dem in Frage 22 erwähnten Gesetz zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres in alle Länderbeamtengesetze zu erreichen, gegebenenfalls durch eine Bestimmung im Beamtenrechtsrahmengesetz?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: In den Landesbeamtengesetzen der Länder Baden-Württemberg, Bremen und Schleswig-Holstein fehlt eine entsprechende Gesetzesbestimmung. Es kann aber damit gerechnet werden, daß auch diese Länder dem Beispiel der übrigen Länder folgen und ihre Beamtengesetze entsprechend ergänzen werden.
Zur Frage einer rahmenrechtlichen Vorschrift darf ich bemerken, daß der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen des Deutschen Bundestages auf eine rahmenrechtliche Bindung der Länder ausdrücklich verzichtet hat, obwohl der Initiativgesetzentwurf eines Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres eine entsprechende Bindung vorgesehen hatte.
Herr Kubitza!
Aus welchen Gründen haben die Länder diese Regelung noch nicht vorgenommen?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Es ist eine Unterlassung, die eigentlich keine besonders erkennbaren Gründe hat, Herr Kollege. Die meisten anderen Länder haben es mittlerweile gemacht. Es scheint mir mehr eine Zeitfrage zu sein, daß die betreffenden Länder dazu noch nicht gekommen sind, als irgendein anderer Standpunkt in der Sache selbst.
In welcher Weise wird ,das durch Sie veranlaßt, und wann kann man mit einer Regelung rechnen?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Wir haben natürlich nur indirekte Möglichkeiten der Einflußnahme auf die Gesetzgebung der Länder, sind aber gerne bereit, die betreffenden Länder noch einmal auf den Wunsch hinzuweisen, daß sie auch entsprechende Bestimmungen aufnehmen mögen.
Frage 24 stellt der Abgeordnete Dr. Stammberger:
Welche Verbrechen wurden von Angehörigen ausländischer Geheimdienste bisher mit Sicherheit oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begangen?
Herr Staatssekretär, bitte!
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Bei meiner Antwort, Herr Kollege Dr. Stammberger, gehe ich davon aus, daß unter den Begriff der Verbrechen ausländischer Nachrichtendienste im Sinne Ihrer Frage nicht die unter Strafe gestellte nachrichtendienstliche Tätigkeit als solche, sondern nur die darüber hinaus von den Geheimdiensten begangenen Verbrechen - diese im weitesten Sinne - zu verstehen sind, etwa Mord, Verschleppung usw.
({0})
Dann darf ich Sie, Herr Kollege Dr. Stammberger, vielleicht auf die Drucksache V/2046 aufmerksam machen. Das war die Beantwortung der Frage einer Reihe von Kollegen dieses Hauses nach Fällen besonders schwerer Verletzung der Gastpflichten durch Ausländer in der Bundesrepublik. In dieser Aufstellung - ich habe hier die Nummern der einzelnen Fälle; aber die brauche ich jetzt wohl nicht. vorzulesen - sind diese besonders schweren Fälle im einzelnen mit allen erforderlichen Angaben bezeichnet. Ich darf Sie vielleicht auf diese schriftlich gegebene Antwort in der entsprechenden Drucksache verweisen.
Herr Dr. Stammberger!
Herr Staatssekretär, wie weit sind die gemeinsamen Überlegungen des Innen- und des Justizministeriums gediehen, hier zu einer gesetzlichen Regelung zu kommen, um der mißbräuchlichen Benutzung des Gastrechts einen Riegel vorzuschieben?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Die Überlegungen sind noch im Gange. Ich kann Ihnen zur Zeit noch kein endgültiges Ergebnis vortragen, hoffe aber, daß in sehr naher Zukunft mit einer Vorlage an das Bundeskabinett und einem entsprechenden Beschluß gerechnet werden kann.
Herr Dr. Becher!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen: Sind in diesem Verzeichnis auch Fälle wie der des Ukrainers Bandera enthalten, der vom sowjetischen Geheimdienst in München ermordet wurde, und ist darin auch auf die Tätigkeit jugoslawischer Geheimdienste verwiesen, die sich laut Gerichtsfall „Goreta" ebenfalls an Mordaktionen oder der Vorbereitung von Mordaktionen beteiligt haben?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Herr Kollege Becher, in der Tat betrifft bereits die erste Ziffer den Komplex, auf den Ihre Frage abzielt. Diese Fälle sind, soweit sie unter die hier vorgenommene Begriffsbestimmung fallen, in der Aufstellung enthalten.
Herr Dr. Marx!
Herr Staatssekretär, darf ich in Ergänzung der Frage des Kollegen Stammberger fragen, ob Sie auch die Verbrechen, die von deutschen Staatsbürgern im Auftrag fremder Geheimdienste begangen worden sind, einbeziehen?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Die seinerzeit gestellte Frage der Gruppe von Kollegen aus diesem Hause bezog sich auf Fälle der Verletzung von Gastpflichten durch Ausländer, so daß also entsprechende Fälle, wie Sie sie meinen, in dieser Aufstellung nicht enthalten sind. Es ist aber eine Frage, die gern aufgenommen werden kann, ob man entsprechende Fälle auch erfassen sollte und vielleicht dem Hohen Hause mitteilen sollte.
Herr Dr. Marx!
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie darum bitten und anregen, auch mittlerweile entstandene Fälle in eine neue, der Öffentlichkeit vorzulegende Liste mit aufzunehmen.
({0})
Die beiden nächsten Fragen, die Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Flämig, können wohl zusammen beantwortet werden:
was hält die Bundesregierung von Bemühungen, das Erlernen der deutschen Schriftsprache dadurch zu erleichtern, daß im (lutschen Sprachraum die gemäßigte Kleinschreibung eingeführt wird?
Welche Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland oder der Bundesländer befassen sich mit dem in Frage 25 erwähnten Problem?
Herr Staatssekretär, bitte!
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Die Bemühungen um eine Rechtschreibreform haben sich besonders mit dem umstrittenen Problem der Groß- und Kleinschreibung befaßt. Wie noch erinnerlich sein wird, hatte der Bundesminister des Innern gemeinsam mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder den „Arbeitskreis für Rechtschreibregelung" berufen, der sich aus Wissenschaftlern und sachkundigen Männern der Praxis zusammensetzt. Dieser Arbeitskreis hat in seinen sogenannten Wiesbadener Empfehlungen vom 15. Oktober 1958 zur Groß- und Kleinschreibung empfohlen, daß die jetzige Großschreibung der Hauptwörter durch die gemäßigte Kleinschreibung ersetzt werden soll. Danach werden künftig nur noch groß geschrieben Satzanfänge, Eigennamen, Anredefürwörter und gewisse fachsprachliche Abkürzungen.
Wichtigste Voraussetzung für die Durchführung einer Rechtschreibreform ist aber die Einheitlichkeit für den deutschen Sprachraum. Der Arbeitskreis hat deshalb nach Verkündung der Empfehlung im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und der Kultusministerkonferenz Bemühungen eingeleitet, die Schweiz, Osterreich und die SBZ für diese Empfehlung zu gewinnen. Leider war der Erfolg vorerst versagt, denn in Osterreich und der Schweiz konnten sich die dort gebildeten Fachgremien nicht mit der erforderlichen Mehrheit zur Annahme der Empfehlung entschließen. Die Verbindungen zwischen den Fachleuten des ganzen deutschen Sprachraumes bleiben jedoch aufrechterhalten, und die Bemühungen gehen weiter mit dem Ziel, wenigstens zu einer einheitlichen Minimallösung für die Rechtschreibreform zu kommen.
Herr Flämig!
Herr Staatssekretär, nach dem, was Sie eben ausgeführt haben, besteht also in absehbarer Zeit keine Chance, zu einer gemäßigten Kleinschreibung im deutschen Sprachgebrauch zu kommen?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Es ist die Frage, wie man „in absehbarer Zeit" definiert. Aber für die nähere Zukunft, wenn ich so sagen darf, sehe ich
Parlamentarischer Staatssekretär Benda
in der Tat keine sehr große Aussichten, zu einem Erfolg zu gelangen.
Herr Flämig!
Herr Staatssekretär, wenn auch die Groß- und Kleinschreibung nicht gerade der schrecklichste der Schrecken der deutschen Sprache ist, würden Sie mit mir übereinstimmen, daß die Einführung der gemäßigten Kleinschreibung durchaus auch in Richtung der Bemühungen läge, die die Bundesregierung kürzlich verkündet hat, nämlich daß sie der deutschen Sprache ihre Schrecken nehmen würde?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ich stimme mit Ihnen durchaus überein, Herr Kollege Flämig.
({0})
Herr Moersch!
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß nach den Vorschlägen des Kollegen Flämig die Große Koalition künftig klein geschrieben werden müßte?
({0})
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Herr Kollege Moersch, ich muß noch einmal die Empfehlung der Kultusminister zitieren, nach der doch einige Dinge auch weiterhin groß geschrieben werden sollen, darunter gewisse fachsprachliche Abkürzungen. Die Bezeichnung „Große Koalition" könnte vielleicht unter den Begriff „fachsprachliche Abkürzung" fallen, so daß die Sache dann wohl gerettet wäre.
({1})
Herr Dr. Friderichs!
Herr Staatssekretär, kann ich aus Ihrer Antwort schließen, daß Sie das nicht als eine Tatsachenbehauptung empfinden?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Ich weiß nicht, welche Tatsachenbehauptung Sie jetzt nicht gelten lassen wollen, Herr Kollege Dr. Friderichs.
Nein, im Gegenteil, ich habe Sie gefragt, ob Sie die Antwort an Herrn Kollegen Moersch, die Große Koalition sei eine fachsprachliche Abkürzung, nicht als eine Tatsache empfinden.
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Herr Kollege Friderichs, da haben Sie mich falsch verstanden oder ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich habe gesagt, die Bezeichnung für diese Sache, um es einmal so neutral wie möglich auszudrücken, kann man als eine fachsprachliche Abkürzung ansehen. Das hat mit der Beurteilung der Sache, die ich durchaus als groß beurteilen würde, gar nichts zu tun.
({0})
Auch Humor muß gelegentlich sein.
Die Frage 27 stellt der Abgeordnete Geldner:
Worauf ist das Ansteigen der Zahl der Sozialhilfeempfanger 1966 hauptsachlich zurückzuführen, nachdem in den Jahren zuvor ein ständiger Rückgang 711 verzeichnen genesen war?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Sozialhilfe umfaßt Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Der geringe Anstieg der Zahl der Empfänger der Hilfe zum Lebensunterhalt um 1,7 % auf 773 000 im Jahre 1966 war durch die Veränderungen der Wirtschafts- und Beschäftigungslage bedingt. Die Leistungsverbesserungen nach dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sind dieser Entwicklung seit dem 1. April 1967 wirksam entgegengetreten. Die Steigerung der Zahl der Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen um 3,7 % auf 895 000 wurde vor allem durch die Intensivierung betreuender Sozialhilfemaßnahmen, insbesondere der Krankenhilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte, Hilfe zur Pflege und vorbeugende Gesundheitshilfe, verursacht. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Rehabilitation und damit zur Stärkung des Willens zur Selbsthilfe geleistet. Die Entwicklung entspricht den Zielen, die sich der Gesetzgeber vor Erlaß des Bundessozialhilfegesetzes gestellt hat.
Herr Geldner!
Geldner: ({0}) : Herr Staatssekretär, ist nach Auffassung der Bundesregierung langfristig mit einem weiteren Steigen der Zahl der Sozialhilfeempfänger zu rechnen?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Es tut mir leid, Herr Kollege, daß ich eine solche Prognose an Hand der mir jetzt zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht gehen kann. Ich habe auch meine Zweifel daran, ob eine solche Prognose ohne Schwierigkeiten möglich sein wird.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Die Frage 32 stellt der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen:
Welche Ergebnisse haben sich bereits aus der Anwendung der
für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als
60 000 DM auf Grund des Mehrwertsteuergesetzes geltenden Sonderregelung gezeigt?
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen! Vielleicht wären Sie besser an Ihrem Platz geblieben.
({0})
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich darf die Frage des Herrn Kollegen Schmitt-Vockenhausen wie folgt beantworten. Erfahrungen aus der Praxis über die Auswirkungen der von Ihnen erwähnten Sonderregelungen des § 19 des neuen Umsatzsteuergesetzes liegen zur Zeit noch nicht vor, da die ersten Voranmeldungen für die neue Umsatzsteuer erst zum 10. Februar und von sehr vielen der unter § 19 fallenden Unternehmer sogar erst zum 10. April 1968 abzugeben sind. Zu dem gleichen Termin haben diese Unternehmer sich zu entscheiden, oh sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes zu versteuern.
Herr Schmitt-Vockenhausen!
Herr Staatssekretär, ich nehme an, daß Sie die Überlegungen in den Tageszeitungen zu diesem Fragenkomplex kennen. Ist Ihr Haus diesen Überlegungen schon nachgegangen, oder wollen Sie noch etwas abwarten?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Unser Haus prüft alle Fragen in diesen von uns sehr geschätzten Artikeln und wird auch laufend versuchen, daraus Lehren zu ziehen.
Herr Schmitt-Vockenhausen!
Sind Sie bereit, gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen, wenn sich die angedeutete Benachteiligung bewahrheiten sollte?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Selbstverständlich, Herr Kollege.
Herr Becker ({0}) !
Herr Staatssekretär, ist in Ihrem Hause etwas darüber bekannt, daß ein Großteil der Unternehmer, die unter § 19 des Umsatzsteuergesetzes fallen oder fallen können, noch nicht recht wissen, ob und wie sie von diesem § 19 Gebrauch machen sollen?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Diese Tatsache ist in unserem Hause bekannt, Herr Kollege Becker. Die Schwierigkeiten liegen allerdings darin, daß die Beantwortung der Frage, welche Besteuerungsart für den Unternehmer vorteilhafter ist, von der Höhe seines Gesamtumsatzes, der Höhe seiner Vorabzüge und der Zusammensetzung seines Abnehmerkreises abhängt. Um diese Schwierigkeiten zu mildern, ist die Vorschrift des § 19 bereits in der Mehrwertsteuerfibel an Hand von einfachen Beispielen erläutert worden. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Finanzämter, den kleinen Unternehmern bei der Wahl der Besteuerungsform behilflich zu sein.
Herr Becker!
Herr Staatssekretär, ich danke für diese Beantwortung, hätte aber noch eine weitere Frage, und zwar aus Anlaß der öffentlichen Diskussion und auch der Vorwürfe, die bei der Einführung der Mehrwertsteuer gegen einzelne Berufe erhoben wurden. Darf ich Sie fragen: Wie wirkt sich eigentlich die Vorschrift des § 19 des Umsatzsteuergesetzes beispielsweise auf die Friseure und auch auf das Fleischerhandwerk aus?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Becker, wenn ich zunächst etwas zu den Friseuren sagen darf: Die Leistungen der Friseure werden bei Anwendung der allgemeinen Mehrwertsteuervorschriften um etwa 4 v. H. höher belastet als bisher. Wenn man allerdings herumhört - ich füge das etwas in Parenthese hinzu -, dann stellt man fest, daß diese Sätze leider nicht so eingehalten werden. Was ich gesagt habe, gilt nicht für die Friseure, deren Gesamtumsatz im Kalenderjahr 60 000 DM nicht übersteigt. Es handelt sich hier um etwa 70 bis 75 v. H. der Friseurbetriebe. Diese Unternehmer haben ihre Umsätze nach § 19 des Gesetzes mit 4 v. H. zu versteuern; außerdem steht ihnen ein Umsatzfreibetrag von 12 000 DM zu, der mit einem Gesamtumsatz von 40 000 bis 60 000 DM langsam ausläuft. Diese kleinen Friseurbetriebe sind also im wesentlichen so gestellt wie bei der bisherigen Umsatzsteuer. Sie brauchen daher ihre Preise grundsätzlich nicht oder - ich drücke mich vorsichtig aus nicht wesentlich zu erhöhen. Eine geringe Preiserhöhung könnte sich allenfalls aus der Mehrbelastung von Energie und Wasser ergeben. Diese Mehrbelastung wirkt sich bei diesen Unternehmern verteuernd aus, weil sie keinen Vorsteuerabzug haben. Wenn ich mich recht entsinne, hat der Herr Wirtschaftsminister in einer Fragestunde den Prozentsatz der möglichen Verteuerung auf 1 bis 2 v. H. beziffert.
Zum Fleischerhandwerk ist zu sagen: Die Lieferungen von Fleisch unterliegen bei der Mehrwertsteuer dem ermäßigten Steuersatz von 5 v. H. Die Vorschrift des § 19 bedeutet für die kleineren Betriebe des Fleischerhandwerks in aller Regel keine besondere Vergünstigung. Der Steuersatz für Fleisch ist nur um einen Punkt höher als der Sondersteuersatz des § 19 von 4 v. H. Bei Anwendung der allgemeinen Mehrwertsteuervorschriften haben die Fleischer jedoch das Recht des Vorsteuerabzuges, das ihnen bei Anwendung des § 19 versagt ist. Dieser Vorteil des Vorsteuerabzuges wirkt sich bei den Fleischern infolge ihrer unverhältnismäßig hohen Vorbezüge - etwa 80 v. H. des Umsatzes - stärker aus als der Unterschied in den Steuersätzen. Die Fleischer sind daher hei Anwendung der allgemei7860
Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
nen Mehrwertsteuervorschriften in der Lage, das Fleisch billiger anzubieten, als wenn sie ihre Umsätze nach § 19 versteuern würden. Sie werden daher, auch wenn ihr Gesamtumsatz unter 60 000 DM liegt, von der Möglichkeit Gebrauch machen, für die Anwendung der Mehrwertsteuer zu optieren.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schultz ({0}).
Herr Staatssekretär, hängt die Tatsache, daß Sie diese Frage des Kollegen Becker so ausgezeichnet detailliert beantworten konnten, damit zusammen, daß Sie einen sechsten Sinn besitzen, oder damit, daß beide Herren aus der Pfalz stammen?
({0})
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich möchte es Ihnen überlassen, die Entscheidung zu treffen.
Wir kommen zur nächsten Frage, der Frage 33 des Abgeordneten Dr. Hauser ({0}) :
Bis wann kann die Gemeinde Schwarzach ({1}) mit einer Verbescheidung ihres Antrages vom 2. Januar 1967 auf Entschädigung wegen Truppenschadens nach Artikel VIII Abs. 5 des NATO-Truppenstatuts in Höhe des finanziellen Aufwandes rechnen, der dieser Gemeinde durch außergewöhnliche Schallschutzmaßnahmen gegen den vom unmittelbar benachbarten Flugplatz Söllingen ausgehenden Düsenjägerlärm hei dem geplanten Neubau der Mittelschule und bei der bestehenden Volksschule entsteht?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich darf die Frage des Kollegen Dr. Hauser wie folgt beantworten.
In dem Entschädigungsverfahren der Gemeinde Schwarzach sind, wie Sie, Herr Kollege Dr. Hauser, wissen, eine Reihe schwerwiegender und weitreichender Rechtsfragen angesprochen, die wegen ihrer präjudiziellen Auswirkungen noch einer eingehenden Prüfung mit den beteiligten Ressorts bedürfen. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Rechtsfragen kann jedoch das zuständige Amt für Verteidigungslasten zur Zeit schon deshalb eine Entschädigung nach Art. VIII Abs. 5 des NATO-Truppenstatuts nicht gewähren, weil die tatsächlichen Verhältnisse des Schadensfalles noch nicht endgültig geklärt sind. Nach unserer Unterrichtung durch das Finanzministerium Baden-Württemberg stehen die Schulplanungen in diesem Raume noch nicht endgültig fest. Von den Planungen der Schulbehörden des Landes hängt aber u. a. ab, ob die Gemeinde Schwarzach eine Nachbarschaftsschule erhält und in welchem Umfang die bestehende Volksschule umgebaut werden muß. Auch steht offenbar zur Zeit noch nicht fest, wann und wo mit dem Neubau der Mittelschule begonnen werden soll.
Herr Dr. Hauser!
Abgesehen davon, Herr Staatssekretär, daß die Frage der Mittelschule inzwischen vom Kultusministerium in Stuttgart geklärt worden ist, darf ich fragen, warum dann nicht wenigstens dem vorsorglich gestellten Antrag der Gemeinde auf ein Darlehen irgendwo nähergetreten wurde bzw. dieser vorsorglich gestellte Antrag verbeschieden wurde.
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich habe ja schon gesagt, daß auch eine Reihe von Rechtsfragen eine entscheidende Rolle spielt, und habe daneben auf die Sachfrage nur Bezug genommen. Nach unserer Information, Herr Dr. Hauser - und die ist erst in den letzten Tagen erfolgt -, war diese Frage noch nicht entschieden. Aber wir sind bemüht, diese Frage, wenn das so ist, wie Sie sagen, sorgfältig zu prüfen. Dabei überlegen wir auch, ob unter Umständen durch die Gewährung eines zins- oder tilgungsfreien Darlehens der Gemeinde geholfen werden kann.
Damit ist die Fragestunde geschlossen.
Zu einer tatsächlichen Erklärung gebe ich das Wort dem Abgeordneten Dorn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der FDP-Fraktion stelle ich nach § 36 der Geschäftsordnung in einer tatsächlichen Erklärung fest, daß die in der heutigen Sitzung von dem Parlamentarischen Staatssekretär aufgestellte Behauptung, der Deutsche Bundestag habe in einer einmütigen Erklärung vom September 1966 die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Lübke-Dokumentation gebilligt, nicht den Tatsachen entspricht. Der Deutsche Bundestag hat sich bisher mit dieser Frage nicht befaßt und konnte daher auch keinen Beschluß fassen.
Zu einer tatsächlichen Erklärung hat das Wort Herr Staatssekretär Benda.
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministers des Innern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich davon überzeugt, daß es richtig ist, daß ich vorhin gesagt habe, der Deutsche Bundestag habe diesen Beschluß gefaßt. Insofern ist der Einwand, den Herr Kollege Dorn in seiner tatsächlichen Erklärung erhoben hat, daß meine Darstellung insoweit nicht richtig war, zutreffend, und ich erkenne das ausdrücklich an.
Ich darf aber in tatsächlicher Hinsicht folgendes sagen. An dem Datum, das ich erwähnt habe, nämlich am 29. September 1966, hat die deutsche Bundesregierung
({0})
eine Erklärung zu dem Fragenkomplex abgegeben. Ich darf den letzten Absatz zitieren:
Parlamentarischer Staatssekretär Benda
Die Bundesregierung weist mit Zustimmung der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit Nachdruck den kommunistischen Versuch zurück, mit diesen üblen Methoden die Integrität des deutschen Staatsoberhauptes in Zweifel zu ziehen und damit der Bundesrepublik Deutschland Abbruch zu tun. Sie und diese Parteien wissen sich darin mit der deutschen Öffentlichkeit einig.
Diese Erklärung der Bundesregierung ist der Öffentlichkeit mitgeteilt worden auf Grund eines Gesprächs, an dem die Vorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, einschließlich der Freien Demokratischen Partei, teilgenommen haben. Alle Teilnehmer, einschließlich des Vorsitzenden der Freien Demokratischen Partei, haben sich mit dieser Erklärung einverstanden erklärt. Ich glaube davon ausgehen zu können, daß für die FDP genau wie für die anderen Parteien gilt, daß die Herren Vorsitzenden sich der Zustimmung ihrer Parteien, die sie in diesem Gespräch vertreten haben, versichert haben. Für die anderen Fraktionen gilt dies mit Sicherheit. Ich gehe davon aus, daß auch die FDP nicht anders verfahren ist.
({1})
Zu einer weiteren tatsächlichen Erklärung Herr Genscher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als tatsächliche Erklärung stelle ich fest, daß sich aus dem soeben von dem Herrn Parlamentarischen Staatssekeretär verlesenen Text eindeutig ergibt, daß die Billigung der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sich nicht auf die Frage der Strafverfolgung bezogen hat,
({0})
sondern das ausschließlich und zu Recht Diffamierungsversuche gegen das Staatsoberhaupt zurückgewiesen worden sind.
({1})
Damit ist dann wohl der Reigen der tatsächlichen Erklärungen endgültig abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Behandlung der zu Beginn der Sitzung auf die Tagesordnung gesetzten Punkte. Zunächst Punkt 1
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zu dem Gesetz über die Gebäude- und Wohnungszählung 1968 ({1})
-- Drucksache V/2553 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Althammer.
Ich erteile Herrn Dr. Althammer als Berichterstatter das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat den Bundestag bereits nach einer Sitzung des Vermittlungsausschusses beschäftigt. Es ist zwischen Bundestag und Bundesrat unstreitig, daß dieses Wohnungszählungsgesetz 1968 sachlich absolut notwendig ist. Die Auseinandersetzung ging um die Finanzierung der bei diesen statistischen Erhebungen anfallenden Kosten. Der erste Vorschlag des Vermittlungsausschusses, zu einer Einigung zu kommen, beruhte darauf, daß je Einwohner der Bundesrepublik 35 Pf vom Bund erstattet werden sollten, der Rest von den Ländern. Die Länder konnten sich mit dieser finanziellen Regelung nicht einverstanden erklären.
Bereits bei der ersten Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat war dort eine Beteiligung in Höhe von 0,50 DM verlangt worden. Der Vermittlungsausschuß hat nunmehr, um das Gesetz endgültig in Kraft treten zu lassen, den Vorschlag gemacht, sich mit der Erstattung in Höhe von 50 Pf einverstanden zu erklären. Ich darf auf den Mündlichen Bericht in der Ihnen schriftlich vorliegenden Drucksache V/2553 verweisen, in dem die beiden Anträge, die ich zu stellen habe, enthalten sind.
Der erste Antrag bezieht sich auf § 1. Dort sollen die Worte „im Monat September 1968" durch die Worte: „im Monat Oktober 1968" ersetzt werden. Es handelt sich hier lediglich um eine zeitliche Verschiebung, die wegen des verspäteten Inkrafttretens des Gesetzes notwendig ist.
Der zweite Änderungsantrag bezieht sich auf § 10 a des Gesetzes. Hier soll die neue Formulierung lauten: „in Höhe von 0,50 Deutsche Mark je Einwohner".
Werden hierzu Erklärungen abgegeben? - Das ist nicht der Fall. Wir müssen zunächst über die beiden Anträge des Vermittlungsausschusses getrennt und dann über die Vorlage im ganzen abstimmen.
Zunächst der Änderungsantrag unter Ziffer 1 zu § 1! Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Wir stimmen über den Antrag unter Ziffer 2 zu § 10 a ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ebenfalls einstimmig angenommen.
Wir stimmen nun über die Vorlage im ganzen ab. Wer stimmt zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 2:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zu dem Bundeswasserstraßengesetz ({1})
- Drucksache V/2554 - Berichterstatter: Senator Dr. Heinsen
Vizepräsident Schoettle
Der Berichterstatter, Herr Senator Dr. Heinsen, kann nicht anwesend sein. Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen hat sich bereit erklärt, die Berichterstattung zu übernehmen. - Das Haus ist damit einverstanden.
Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit einem sehr guten Bekannten des Hauses, dem Bundeswasserstraßengesetz, beschäftigt und hat den Beschluß gefaßt, den Sie in der Drucksache V/2554 finden. Lassen Sie mich hier nur einige Bestimmungen, die zu sehr langen Erörterungen im Vermittlungsausschuß geführt haben, erläutern.
In § 35 hatte der Bundesrat gefordert, daß der Bund auf allen Bundeswasserstraßen zur Unterhaltung des Feuerschutzes zuständig sein solle. Im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Situation, daß Polizei und Feuerschutz Aufgabe der Länder, insbesondere der Kommunen sind, hat der Vermittlungsausschuß mit Mehrheit beschlossen, den Wunsch des Bundesrates im sogenannten gemeindefreien Bereich, nämlich der Seewasserstraßen und der angrenzenden Mündungstrichter, zu erfüllen. Er schlägt Ihnen deshalb die in der Ziffer 3 der Drucksache V/2554 vorgesehene Fassung vor.
Besonders wichtig ist die Änderung, die Sie in den §§ 46 und 46 a finden. Hier war im ersten Durchgang des Gesetzgebungsverfahrens vom Bundesrat beanstandet worden, daß die vorgesehene Ermächtigung nicht den Erfordernissen des Art. 80 des Grundgesetzes entspreche. Das Bundesverkehrsministerium hat dankenswerterweise für dieses Gebiet eine Bundesgebührenordnung geschaffen, die gestern vom Vermittlungsausschuß einstimmig gebilligt worden ist.
Schließlich hat im Vermittlungsausschuß noch die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes eine Rolle gespielt, weil der Bundesrat vorgeschlagen hatte, bei Rechtsverordnungen auf drei bestimmten Gebieten ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß diese nicht zustimmungsbedürftig seien. Mit Mehrheit hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist. Die endgültige Entscheidung liegt beim Herrn Bundespräsidenten, der im Verkündungsverfahren die entsprechenden Feststellungen treffen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf im Namen des Vermittlungsausschusses um Zustimmung zu dem Vorschlag bitten.
Erklärungen der Fraktionen werden nicht abgegeben. Über die Vorschläge des Vermittlungsausschusses ist im ganzen abzustimmen. Wer den Vorschlägen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
Ich rufe dann Punkt 3 auf:
Beratung ,des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes
({0}) zu dem Gesetz über
eine Zählung im Handel sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ({1})
- Drucksache V/2555 Berichterstatter: Abgeordneter Porzner Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat den Entwurf des Handelszählungsgesetzes abgelehnt, weil die durch die Zählung verursachte erhebliche Mehrbelastung der Finanzämter zusätzlich zu den Arbeiten im Zusammenhang mit der neuen Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes und mit der Umstellung der Umsatzsteuer auf die Mehrwertsteuer nicht zu vertreten ist. Der Vermittlungsausschuß ist nicht in der Sache dagegen. Der Ausschuß wendet sich nur gegen ,den Zeitpunkt und mußte deswegen den Gesetzentwurf ablehnen.
Der Vermittlungsausschuß ist der Ansicht, daß die Zählung im Anschluß an die Arbeitsstättenzählung, die im Jahre 1970 durchgeführt wird, erfolgen kann. Das wäre dann im Jahre 1972.
Der Vermittlungsausschuß bittet darum, dem Antrag zuzustimmen.
Soll eine Erklärung abgegeben werden? Bekanntlich findet keine Debatte statt. Bitte, Herr Dr. Frerichs!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eine Erklärung gemäß § 91 der Geschäftsordnung des Hauses abgeben und bekanntmachen, daß ich gegen das Votum des Vermittlungsausschusses stimmen werde, da sowohl der Wirtschaftsausschuß als auch der Haushaltsausschuß und schließlich das Plenum dieses für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und für die Strukturwandlung in der Absatzwirtschaft wichtige Gesetz einstimmig beschlossen haben. Ich bin der Auffassung, daß man in diesem Falle dem Votum des Vermittlungsausschusses nicht folgen sollte.
Sie haben diese Erklärung gehört. Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, den Gesetzentwurf der Bundesregierung abzulehnen. Wer diesem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen! - Danke. Die Gegenprobe! - Danke. Enthaltungen? - Ich habe keinen Zweifel, wo die Mehrheit liegt. Die Mehrheit war zweifellos bei denen, die den Vorschlag des Vermittlungsausschusses ablehnen. Ich habe keine andere Möglichkeit, als das festzustellen. Das weitere Verfahren liegt jetzt nicht mehr beim Bundestag.
Damit sind wir am Ende der Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Freitag, den 9. Februar 1968, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.