Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister der Finanzen hat am 12. Dezember 1967 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Steuerharmonisierung innerhalb der EWG - Drucksache V/2249 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2386 verteilt.
Der von den Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Dr. Zimmermann und Genossen eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung - Drucksache V/2284 - ist mit Schreiben vom 5. und 8. Dezember 1967 von den Antragstellern zurückgezogen worden.
Zu der in der Fragestunde der 143. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Dezember 1967 gestellten Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler, Drucksache V/2371 Nr. 28 *), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 13. Dezember 1967 eingegangen. Sie lautet:
Zunächst ist festzustellen, daß nach Auskunft des Bundesministers für das Gesundheitswesen von einem allgemeinen Ärztemangel auf dem flachen Lande nicht gesprochen werden kann. Es gibt allerdings Gegenden, wo ein solcher besteht.
Wer sich als Arzt niederlassen will, bedarf .dazu einer Bestallung. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. In besonderen Einzelfällen oder aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsinteresses kann nach der Bundesärzteordnung aber auch Ausländern eine Bestallung erteilt werden. Darüber entscheiden die Gesundheitsbehörden der Länder. Haben diese mangels vorliegender Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung abgelehnt, so kann es nicht Aufgabe der Einbürgerungsbehörden sein, die von der Gesundheitsverwaltung bei ihren Entscheidungen verfolgte Linie durch vorzeitige Einbürgerung der Bewerber zu durchkreuzen. Im übrigen würde eine auf diesem Wege erreichte Bestallung nicht sicherstellen, daß dadurch einem Ärztemangel auf dem flachen Lande auch tatsächlich abgeholfen wird, da die Bestallungen ohne örtliche Bindung und Bedingungen erteilt werden.
Einziger Punkt der heutigen Tagesordnung ist die Fragestunde
- Drucksachen V/2383, V/2371 -
Wir kommen zunächst zu den dringlichen mündlichen Anfragen auf Drucksache V/2383. Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Prochazka aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Veröffentlichung im „Spiegel" Nr. 51 vom 11. Dezember 1967, Seite 33, wonach der Bundesaußenminister seit Monaten mit dem polnischen Außenminister über Dritte einen vertraulichen Briefwechsel unterhält?
Bitte, Herr Staatssekretär Jahn! *) Siehe 143. Sitzung, Seite 7374 D
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Pressemeldung, auf die sich die Anfrage bezieht, ist irreführend. Der . Bundesminister des Auswärtigen unterhält keinen Briefwechsel mit seinem polnischen Kollegen.
Keine Zusatzfragen.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers. Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Genscher auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß öffentliche Auftraggeber zur Vermeidung der Mehrwertsteuer ihren Auftragnehmern im Bausektor unangemessen kurze Termine zum Abschluß einer abrechnungsfähigen Teilleistung stellen und für den Fall der nicht rechtzeitigen Fertigstellung ankündigen, den Ausgleich für die Mehrbelastung nach § 29 des Mehrwertsteuergesetzes zu versagen?
Bitte, Herr Minister!
Schmücker, Bundesschatzminister: Herr Kollege Genscher, nach Eingang der Dringlichkeitsfragen habe ich sofort Untersuchungen angestellt, und ich kann sagen, daß der Bundesregierung bisher keine Fälle bekanntgeworden sind, in denen Bauauftraggeber, insbesondere öffentliche Bauauftraggeber, zur Vermeidung der Mehrwertsteuer ihren Auftragnehmern unangemessen kurze Termine zum Abschluß einer abrechnungsfähigen Leistung oder Teilleistung stellen und für den Fall der nicht rechtzeitigen Fertigstellung ankündigen, den Ausgleich für die Mehrbelastung nach § 29 des neuen Umsatzsteuergesetzes abzulehnen.
Ich habe ausdrücklich gesagt, daß ich sofort Untersuchungen angestellt habe. Aber es ist mir natürlich nicht möglich, in dieser kurzen Zeit die Untersuchungen so umfassend durchzuführen, daß alle Bereiche erfaßt sind; ich muß also immerhin offenlassen, daß solche Versuche möglicherweise unternommen worden sind. Mir sind sie jedoch nicht bekannt. Wenn ich einen Hinweis bekommen sollte, werde ich ihm sofort nachgehen.
Soweit Baudienststellen mit der Durchführung von Bundesbauaufgaben befaßt sind, sind sie durch Richtlinien des Bundesschatzministeriums vom 30. November 1967 sowie durch entsprechende Vorschriften ,des Bundesministers für Verkehr zur Umstellung auf das neue Umsatzsteuersystem mit den notwendigen Weisungen versehen worden. Die Bauabteilung meines Hauses hat empfohlen, in den Fällen, in denen die Beendigung der Ausführung ohnehin
Bundesminister Schmücker
zu Beginn des Jahres 1968 vorgesehen war, anzustreben, diesen Termin auf den 31. Dezember 1967 vorzuverlegen. Daß dabei keine Druckmittel angewandt werden, ist selbstverständlich. Die Bundesregierung hält es aus wirtschaftspolitischen, baufachlichen, fiskalischen und aus Gründen der baulichen Sicherheit für unzweckmäßig und unerwünscht, daß die Fertigstellung von Bauleistungen aus Gründen des Umsatzsteuerrechts in einer unangemessenen Form forciert wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Genscher.
Herr Bundesminister, da mir Unterlagen nicht nur aus dem Bereich der kommunalen Auftraggeber, sondern auch des Auftraggebers Bund vorliegen, läßt sich Ihre Auskunft nach meiner Auffassung eben nur so erklären, daß Sie noch nicht mit allen Stellen haben sprechen können. Werden Sie Ihre Nachforschungen weiter anstellen, um gegebenenfalls Irrtümer aufzuklären, die bei den unteren Behörden vorhanden sind?
Schmücker, Bundesschatzminister: Herr Genscher, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir dabei helfen würden. Ich lege darauf großen Wert; denn es ist nicht angängig, daß aus Gründen des Umsatzsteuerrechts eine Bauforcierung erfolgt, die nachher möglicherweise zu Lasten der baulichen Sicherheit und anderer Dinge geht. Ich würde ein solches Vorgehen, wenn es irgendwo festgestellt wird, nicht decken, sondern im Gegenteil sehr rügen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, kann nach Ihren Äußerungen unterstellt werden, daß es eine erhebliche Verteuerung durch die Mehrwertsteuer bei den Bauten gibt? Für wie hoch halten Sie .den Prozentsatz dieser Verteuerung?
Schmücker, Bundesschatzminister: Es können solche Verteuerungen eintreten. Wenn ich Ihnen jetzt eine Zahl nenne, kann das nur eine Faustzahl sein; denn es kommt ja u. a. auch darauf an, wieweit der Bau fortgeschritten ist, weil es ja möglich ist, Teile von Bauten noch nach dem alten System abzurechnen. Bei der Teilung müssen natürlich bestimmte gesetzliche Bedingungen eingehalten werden. Es ist jedenfalls sehr schwer, Werte zu nennen; aber wenn Sie eine Faustzahl entgegennehmen wollen, muß ich sagen, ,daß immerhin Verteuerungen um 2 °/o im Durchschnitt eintreten können.
Ich muß sagen, daß das weit über den Inhalt der ursprünglichen Frage hinausgeht, die sich keineswegs auf Preisbildung und ähnliche Dinge bezog. Ich würde keine weitere Frage in dieser Richtung zulassen.
Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Genscher auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die öffentlichen Auftraggeber dahin zu unterrichten, daß ein unangemessener Druck auf die Auftragnehmer zur vorzeitigen Arbeitsleistung der Absicht des Gesetzgebers auf reibungslose Einführung des Mehrwertsteuersystems widerspricht?
Schmücker, Bundesschatzminister: Obwohl bis zum Ende des Jahres 1967 praktisch nur noch wenig mehr als eine Arbeitswoche zur Verfügung steht, hat die Bundesregierung am 13. Dezember 1967, um jeder Mißdeutung zuvorzukommen und Mißbräuchen zu wehren, noch einmal an die Auftraggeber des Bundes appelliert, von jeder unzumutbaren Einwirkung auf die Auftragnehmer zur vorzeitigen Fertigstellung der Leistungen abzusehen.
Auf das Verhalten ,der Länder, Herr Genscher, und vor allen Dingen der Gemeinden kann ich nur mittelbar einwirken; ich habe keine direkte Weisungsmöglichkeit. Aber ich erwarte doch sehr, daß diese Fragestunde dazu beiträgt, in diesen Bereichen bekanntzugeben, daß die Bundesregierung einen unangemessenen oder überhaupt einen Druck auf eine forcierte Fertigstellung aus Gründen der Mehrwertsteuer nicht gutheißen würde.
Herr Genscher!
Herr Bundesminister, wären Sie zusätzlich bereit, die Landesregierungen auf dieses Problem hinzuweisen, damit sie in ihrem Bereich entsprechende Anweisungen geben können?
Schmücker, Bundesschatzminister: Sehr gern. Das Problem ist auch mit den Landesregierungen besprochen worden. Einige Länder haben entsprechende Anweisungen gegeben. Aber ich will gern mit allen Ländern darüber sprechen.
Keine Zusatzfrage.
Wir kommen zu (den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz.
Ich rufe die Frage 36 des Abgeordneten Dr. Hofmann ({0}) auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß auf Grund der vielen Morde in der Bundesrepublik in den letzten Wochen insbesondere Morde an Kindern - bei zweifelsfrei geklärten Fällen die Frage der Einführung der Todesstrafe erneut überprüft werden müßte?
Bitte, Herr Bundesminister!
Herr Kollege, die Frage beantworte ich mit Nein. Es ist nicht beabsichtigt, den Sperriegel vor dem Schafott zu lockern, der durch Art. 102 des Grundgesetzes gelegt ist. Das gilt auch für zweifelsfrei geklärte Fälle von Kindermord, aus dem einfachen Grund, weil jede Verurteilung, zu welcher Strafe auch immer, davon abhängt, daß sich das Gericht von der Schuld des Angeklagten zweifelsfrei überzeugt hat.
Ohne auf die Grundsatzfrage einzugehen, mit welchem Recht sich der Staat zum Herrn über Leben und Tod eines Menschen - und sei dieser auch ein Mörder - aufzuwerfen vermöchte, ist festzustellen, daß von einer Wiedereinführung der Todesstrafe keine Verminderung der Zahl der Morde zu erwarten wäre. Das lehrt die Erfahrung im Inland und im Ausland. Mordtaten werden weder bei Einführung der Todesstrafe abnehmen noch nach Aufhebung der Todesstrafe zunehmen. Genau das ist die Erfahrung.
Wichtiger als die Strenge der Strafe ist die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung und Verurteilung eines Verbrechens. Die Bemühungen um Verminderung zumal der schweren Kriminalität müssen deshalb auf die Strafverfolgung gerichtet werden.
Für meine Sicht der Dinge sind die neuerdings verstärkt zu hörenden Rufe nach Wiedereinführung der Todesstrafe nur geeignet, von den eigentlichen Aufgaben abzulenken, die zumal mit Mord an Kindern oder mit Triebverbrechen gestellt sind.
Wir alle sollten uns deshalb einig sein in dem Bemühen, der instinktmäßigen Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe durch Aufklärung der Bevölkerung über die Sachlage nüchtern und rational entgegenzutreten.
({0})
Herr Minister, gestatten Sie eine Zusatzfrage. Bei aller Problematik der Todesstrafe, bei alldem, was Sie gesagt haben, scheint doch auch die Frage wichtig zu sein, ob man nicht auf die Dauer in einem Volk, in einem demokratischen Staatswesen ein allgemeines Unbehagen in dieser Frage empfindet; denn ein großer Teil der Bürger dieses Staates glaubt, daß der Staat zu schwach sei und daß alle Verbrecher nach kurzer Zeit doch über die berühmte „reeducation" wieder in die Gesellschaft zurückkämen.
Herr Kollege Hofmann, das war eine Begründung, aber keine Frage.
Herr Maucher!
Herr Minister, haben Sie irgendwelche Unterlagen, auf die sich Ihre Begründung stützt, daß die Statistik sage, die Todesstrafe sei kein Abschreckungsmittel?
Herr Kollege, darüber haben wir im Justizministerium - ich habe es auch hier zur Hand - ein sehr umfangreiches statistisches Material. Wenn ich das hier vortrüge, müßte ich die ganze Fragestunde in Anspruch nehmen. Ich bin aber gern bereit, Ihnen das gleich sofort oder in welchem Ausschuß auch immer des näheren darzulegen.
Keine weitere Frage. Frage 37 stellt der Abgeordnete Ott.
Darf ich die Fragen 37 bis 39 zusammen beantworten?
Ja, bitte! - Ich rufe also die Fragen 37, 38 und 39 des Herrn Abgeordneten Ott auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Bestimmung in § 978 BGB, wonach bei gefundenen Sachen, „die in den Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt aufgefunden werden" kein Anspruch auf Finderlohn besteht, den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht wird und reformbedürftig ist?
Teilt die Bundesregierung die Besorgnis, daß bei Aufrechterhaltung der in Frage 37 geschilderten Rechtslage nicht nur kein Anreiz zur Förderung der Ehrlichkeit des Firiders besteht, sondern dem Verlierer das Gefühl der Dankesverpflichtung oft nicht zum Bewußtsein kommt, was leider immer wieder festgestellt werden muß?
Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fundrechts des BGB vorzulegen, der die unterschiedliche Regelung der Finderrechte nach dem Fundort ({0}) beseitigt?
Bitte, Herr Minister!
Herr Kollege, es ist nicht beabsichtigt, das Fundrecht zu ändern. Geschäftsräume einer Behörde oder öffentliche Verkehrsmittel unterliegen einer Aufsicht entweder durch die Behörde oder durch die Verkehrsanstalt. Diese Aufsicht erstreckt sich auch auf die Sicherung von Fundsachen. Verlorengegangene Gegenstände werden in der Regel ohne Eingreifen eines Finders durch einen Bediensteten der Behörde oder ,des Verkehrsmittels in Verwahr genommen. Nimmt .aber ein Finder eine verlorengegangene Sache vorher in Besitz, so erschöpft sich seine Pflicht in der Ablieferung bei einem Bediensteten der Behörde oder Anstalt.
Das 'ist bei einem Fund außerhalb der in § 978 genannten Orte wesentlich anders, z. B. bei einem Fund .auf der Straße. Da gehen die Pflichten eines 'Finders sehr viel weiter. Er muß die Fundsache in Verwahr nehmen. Er muß dem Eigentümer anzeigen, daß er etwas von ihm gefunden hat. Wenn er den Eigentümer nicht kennt oder nicht ermitteln kann, muß er Anzeige bei dem amtlichen Fundbüro machen und den Fundgegenstand dort in Verwahr bringen. Deshalb steht ihm für diese letzte Gruppe von Funden ein Finderlohn zu.
Weil in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder -anstalten die verlorengegangene Sache also auch ohne 'Dazwischentreten eines Finders gefunden würde und es lediglich der Ablieferung bei einem Bediensteten bedarf, ist da kein Finderlohn vorgesehen. Das schließt natürlich nicht aus, daß im gegebenen Fall nach Vermögensverhältnissen doch ein Ausgleich erfolgt oder daß man wenigstens ein Wort Ides Dankes sagt; aber das sind moralische Verpflichtungen, die wir nicht von Gesetzes wegen regeln können.
Herr Ott!
Herr Minister, wie stellen Sie sich zu folgendem Fall: Ein junger Mensch findet in einer Telefonzelle, also auf öffentlichem Grund und in einem öffentlichen Gebäude, einen Betrag von 2400 DM, liefert ihn ab und bekommt nach der Ablieferung keinen Finderlohn - er würde nicht erwischt werden, wenn er nicht abliefert -, im Gegensatz zu dem anderen Fall, daß er diesen Betrag auf einer öffentlichen Straße findet und ihn abliefert und Finderlohn bekommt?
Die Telefonzelle, die irgendwo in der Stadt an einer Straße steht, mag zu solchen Überlegungen Anlaß geben, ob man da anders handeln sollte. Das ist ja
etwas über den Rahmen der öffentlichen Anstalt oder des Verkehrsmittels hinaus gedacht. Aber im Grundsatz - Ihre Frage war ja eine sehr grundsätzliche, ob man den § 978 betreffend Verkehrsmittel und öffentliche Anstalten ändern sollte - möchte ich nein sagen.
Herr Ott!
Herr Minister, können Sie mir in wenigen Sätzen den Unterschied sagen, der für den Finder darin besteht, daß er eine Sache oder einen Geldbetrag auf der Straße oder in einem öffentlichen Gebäude findet? Weshalb erfolgt hier eine solch unterschiedliche Behandlung? Weshalb wird seiner durch die Ablieferung bewiesenen Anständigkeit nicht Rechnung getragen?
In einem öffentlichen Gebäude wird der Gegenstand gefunden und von einem Bediensteten dieser Behörde oder des Hauses in Verwahr genommen. Da hat der Finder weiter gar keine Verpflichtungen. Er braucht sich nicht um den Fundgegenstand zu kümmern. Auf der Straße ist das etwas anderes. Nun gut, er kann auch daran vorbeigehen. Wenn er aber den Fundgegenstand aufhebt, entstehen für ihn dadurch eine Reihe von Verpflichtungen.
Herr Maucher!
Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, daß der Fragesteller mit seiner Frage bezwecken wollte, ,daß durch die Gewährung von Finderlohn die Ehrlichkeit gefördert wind?
Freilich.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Frage 45 des Abgeordneten Müller ({0}) :
Treffen Pressemeldungen zu, daß auch nach Einführung der Mehrwertsteuer die Waren, die der Preisauszeichnungsverordnung unterliegen, mit Bruttopreisen ausgezeichnet werden müssen entgegen der Vorschrift des § 14 Abs. 1 des neuen Umsatzsteuergesetzes vom 29. Mai 1967, wonach Unternehmer bei steuerpflichtigen Lieferungen auf Verlangen der Abnehmer verpflichtet sind, Rechnungen auszustellen, „in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist"?
Darf ich die drei Fragen zusammen beantworten?
Frage 46 und 47 des Abgeordneten Müller ({0}) :
Trifft es zu, daß die Bruttopreisauszeichung mit einer größeren Preiswahrheit und Preisklarheit begründet wird?
Hält die Bundesregierung die Bruttopreisauszeichnung für eine größere Preiswahrheit und Preisklarheit als die Nettopreisauszeichnung plus der vom Verbraucher ohnehin zu zahlenden Umsatzsteuer?
Diese Pressemeldungen treffen zu. Sie gehen auf eine entsprechende Presseverlautbarung des Bundesministeriums für Wirtschaft vom 21. November 1967 zurück.
Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über Preisauszeichnung vom 16. November 1940 ist bei der Veräußerung von Waren an Verbraucher - ich zitiere - „mit den geforderten Preisen" auszuzeichnen. Der auszuzeichnende Preis im Sinne dieser Verordnung schließt die Umsatzsteuer, die Preisbestandteil ist, ein. An dieser Rechtslage ändert sich durch die Einführung der Mehrwertsteuer nichts.
Der von Ihnen angesprochene § 14 Abs. 1 des neuen Umsatzsteuergesetzes vom Mai 1967 regelt den Ausweis der Umsatzsteuer in den Lieferantenrechnungen und soll den ordnungsgemäßen Vorsteuerabzug sicherstellen. Die Preisauszeichnungspflicht wird dadurch nicht berührt. Die Preisauszeichnung dient dem Schutz des Konsumenten, indem sie eine schnelle und sichere Orientierung über den vollständigen Preis ermöglichen soll, den der Käufer zu bezahlen hat.
Herr Müller!
Herr Staatssekretär, ist bei einer Auszeichnung, bei der der Nettopreis plus dem Zuschlag für die Mehrwertsteuer aufgeführt ist, die Preiswahrheit nicht größer, als wenn einfach der Bruttopreis ausgezeichnet wird?
Wir sind der Meinung, daß der Konsument in allererster Linie den vollständigen Preis sehen muß, auf den er sich einstellt. Es ist eine völlig andere Frage, ob man daneben diesen vollständigen Preis noch erläutert, ob man also nebenher den Nettopreis plus der Umsatzsteuer, die darauf kommt, erwähnt. Wichtig ist, daß der Gesamtpreis für den Konsumenten ohne eigene Rechenanstrengungen erkennbar bleibt.
Herr Müller!
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zu überprüfen, ob die entsprechende Bestimmung der Preisauszeichnungsverordnung so geändert werden kann, daß in Zukunft eine größere Preisklarheit und Preiswahrheit gegeben ist, indem der Kunde sieht, was er neben dem Preis noch an Steuer zu zahlen hat?
Die Bundesregierung ist im Gespräch mit den Länderbehörden, die weiter für die Preisauszeichnung zuständig bleiben, und zwar in jenem Sinne, den Gesamtpreis für den Konsumenten ohne Verwirrung deutlich zu machen, ihm im übrigen aber soviel Erläuterungen dazu zu geben, wie es möglich ist, ohne daß dem ersten wichtigsten Ziel geschadet wird. Dabei wird noch geprüft, ob die zusätzliche Angabe des Nettopreises und der
Umsatzsteuer neben dem Bruttopreis ohne Beeinträchtigung der Preiswahrheit und der Preisklarheit möglich ist.
Herr Müller!
Wäre es, da ja nicht überall eine gleich hohe Umsatzsteuer drauf ist, nicht notwendig, zur Preisklarheit dadurch beizutragen, daß man die Nettoumsatzsteuer zusätzlich aufführt und dazu addiert.
Jedes Element, das dieser Klarheit und Wahrheit dient, Herr Abgeordneter, wird von den Ländern - und vom Bund als Ratgeber - berücksichtigt werden. Wir überlegen ja, ob wir die geltenden Bestimmungen besser gestalten können.
Wir kommen zu den Fragen 89 und 90 des Abgeordneten Bauer ({0}) :
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Auswirkungen die im Rahmen von Einfuhrkontingenten aus den Ländern Ungarn, Polen und der Tschechoslowakei nach Deutschland gelangenden Schilfrohrmatten und Schilfrohrbauplatten in den letzten Jahren auf die deutsche Rohrgewebeindustrie hatten?
Ist der Bundesregierung weiter bekannt, daß sich die deutsche Rohrgewebeindustrie aus kleinen und kleinsten Betrieben zusammensetzt, welche überwiegend in den Förderungs- und Zonenrandgebieten ansässig sind und welche teilweise mit Mitteln des Bundes unterstützt werden?
Die Bundesregierung kennt die sehr schwierige Lage der Rohrgewebeindustrie. Sie ist aber der Meinung, daß diese Lage nicht in erster Linie auf die Einfuhren zurückzuführen ist. Die Produktion ist viel mehr zurückgegangen, als die Einfuhr gestiegen ist, nämlich von 13,3 Millionen DM 1965 auf 9,8 Millionen im Jahre 1966; die Einfuhr ist in dieser Zeit um 100 000 DM gestiegen. Die stark rückläufige Entwicklung ist nach unserer Meinung in erster Linie auf strukturelle Ursachen zurückzuführen.
Herr Bauer!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß hier nicht strukturelle Momente eine Rolle spielen, sondern daß ausschlaggebend ist die Unsicherheit insbesondere in der abnehmenden Bauwirtschaft, die sich einerseits dem inländischen Angebot und andererseits den unsicheren und von Fall zu Fall mit unterschiedlichen Preisen auftretenden Einfuhren gegenübersieht, wodurch dieses Produkt diskreditiert wird und die Hersteller in jene schwierige Lage geraten?
Herr Abgeordneter, wahrscheinlich sind Veränderungen des technischen Verfahrens in der Bauwirtschaft - der Ersatz dieser Baustoffe durch andere, modernere Verfahren - die wichtigste Ursache. Das schließt nicht aus, daß zu diesen großen Schwierigkeiten jener Industrie noch die andere Schwierigkeit hinzukommt, daß aus dem
Ausland, insbesondere aus den Ostblockstaaten, zusätzliche Einfuhren in unser Land drängen.
Herr Bauer!
Herr Staatssekretär, gibt es darüber in Ihrem Hause bereits gesicherte Feststellungen und Unterlagen, und wenn nicht, wären Sie bereit, gemeinsam mit der Baustoffwirtschaft einmal in die Prüfung dieser Frage einzutreten, ob es sich um ein strukturelles Problem handelt, wie Sie heute sagen, oder ob diese schwierige Lage, wie ich meine, aus anderen Gründen eingetreten ist, nämlich wegen jener Einfuhren?
Die Antwort lautet uneingeschränkt ja.
Die Antwort auf die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Bauer ({0}) lautet: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die deutsche Rohrgewebeindustrie mit etwa 60 bis 70 Betrieben und insgesamt 600 bis 700 Beschäftigten in den Förderungsgebieten und im Zonenrandgebiet ansässig ist.
Herr Bauer!
Läßt sich von daher die Notwendigkeit ableiten, im Katalog der gewünschten Einfuhren aus den Staatshandelsländern auf diesen Umstand, nämlich daß diese Industrie in einem besonders entwicklungsgefährdeten Gebiet ansässig ist, in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen?
Ja. Die Bundesregierung strengt sich an, die Einfuhren so zu bemessen, daß auf der einen Seite dem Genüge getan wird, was gerade in diesem Jahr aus politischen Gründen von uns gefordert wurde, nämlich Handelsverkehr mit Ostblockländern - in diesem Falle besonders mit der Tschechoslowakei -, und daß auf der anderen Seite die Belastung der Industrien, die mit Strukturschwierigkeiten kämpfen, so niedrig wie möglich gehalten wird. Vielleicht ist es ein Indiz für diese Anstrengungen der Bundesregierung, daß wir zwar in dem Handelsvertrag mit der Tschechoslowakei eine Erhöhung der Kontingente zugestanden haben, daß wir aber nach Ihren Interventionen, Herr Abgeordneter, unverzüglich mit der tschechoslowakischen Regierung gesprochen haben, um zu fragen, ob nicht mit Rücksicht auf die besonderen Schwierigkeiten eine Herabsetzung der Einfuhren erreicht werden kann.
Herr Strohmayr!
Herr Staatssekretär, Sie gehen doch mit mir einig darin, daß die Krise der Rohrgewebeindustrie nicht strukturell bedingt ist, sondern daß die Rohrgewebeherstellung deswegen im Aussterben begriffen ist, weil heute nahezu 90 % der Decken in Neubauten in Eisenbeton ausgeführt werden, so daß Rohrgewebe nicht benötigt wird?
Genau das, Herr Abgeordneter, nannte ich Strukturgründe.
Herr Bauer!
Herr Staatssekretär, wenn es so ist, wie der Kollege Strohmayr meint, daß es sich bei Rohrgewebe um ein überholtes Baustoffelement handelt, darf ich Sie fragen, warum es dann bisher immer noch üblich ist, daß bei staatlichen Ausschreibungen immer wieder bevorzugt die Ausführung der Arbeiten unter Verwendung von Rohrgewebe gefordert wird?
Ich kann die Frage nicht exakt beantworten. Es kann sein, daß sich auch andere Stellen bemühen, Rücksicht auf die besonderen Schwierigkeiten dieses Industriezweigs zu nehmen.
Herr Ott!
Herr Staatssekretär, im Anschluß an Ihre vorige Antwort darf ich fragen: Wie können Sie es sich dann zusammenreimen, daß trotz dieser sogenannten Strukturkrise im Inland bei den Handelsvertragsverhandlungen mit der Tschechoslowakei noch die Einfuhr vorgesehen war?
Das Gefälle zwischen der Industriewirtschaft unseres Landes und der Industriewirtschaft anderer Länder, insbesondere im Osten, ist manchmal sehr groß. Wo bei uns schon Schwierigkeiten bestehen bzw. wo die Produktion sich nicht mehr behaupten kann, produzieren andere Länder noch mit Nutzen, und diese Dinge wollen sie dann natürlich auch verkaufen.
Hier sind in diesem Jahr zwei Dinge zusammengekommen: ,erstens, daß es ein politischer Wunsch war, mit der Tschechoslowakei verstärkt Handel zu treiben, zweitens, daß dieses Hohe Haus eine Entschließung gefaßt hat, mit Rücksicht auf die Windwurfkatastrophe bei allen Gegenständen, die aus Holz und ähnlichem Material hergestellt sind, die Einfuhr möglichst nicht zu erhöhen. Da aber für Holz keine Zugeständnisse gemacht werden sollten, mußte in den Verhandlungen eine Aufstockung für Schilfrohrerzeugnisse hingenommen werden.
Herr Ott!
Herr Staatssekretär, soll ich daraus schließen, daß die Strukturkrise dann nicht besteht, wenn aus der Tschechoslowakei importiert wird, und daß sie dann besteht, wenn im Inland die gleichen Erzeugnisse hergestellt werden?
Nein. Die Strukturkrise ist durch Änderung von Verbrauchsgewohnheiten in unserem Land verursacht. Man baut jetzt anders als zu einer früheren Zeit. Dessenungeachtet versuchen Leute, die solche Dinge noch billig und mit Nutzen herstellen und zu uns importieren können, zu verkaufen.
Vielleicht ist es noch wichtig, festzustellen, daß diese strukturbedrohte Industrie meines Erachtens etwas sehr Kluges getan hat: sie handelt nämlich selbst zu einem großen Teil mit importierten Matten, also mit ihrem Konkurrenzprodukt aus der Tschechoslowakei.
Herr Staatssekretär, das letztere ist aber doch jetzt 'der Beweis dafür, daß es sich bestimmt nicht um eine Frage der Verbrauchsgewohnheiten handelt. Wenn man sogar noch handeln und produzieren kann, dann muß offensichtlich Nachfrage vorhanden sein. Da gibt es doch jetzt keinen Zweifel mehr.
Das war eine Feststellung und keine Frage.
Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident.
Herr Strohmayr!
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, das es zweckmäßiger ist - nachdem wir sehen, daß der Bedarf sehr gering ist -, die Industrie in der Tschechoslowakei aussterben zu lassen als die in Deutschland, und zwar im Bayerischen Wald?
Nur ist das, glaube ich, keine Frage, zu der ich in diesem Hohen Hause Stellung nehmen sollte.
Das meine ich auch.
Ich rufe dann die Frage 91 des Abgeordneten Bauer ({0}) auf:
Bei Bejahung der Frage 89: Aus welchen Gründen wurden trotz Kenntnis der katastrophalen Folgen auf die heimische Rohrindustrie durch den Handelsvertrag vom 3. August 1967 mit der Tschechoslowakei die Einfuhrkontingente für Schilfrohrmatten und Schilfrohrbauplatten um 60 Prozent auf 500 000 DM erhöht?
Ich habe diese Frage - ich muß mich vielleicht entschuldigen, Herr Präsident - schon mit meinen Antworten auf die Zusatzfragen vorweggenommen. Ich kann sie gern noch einmal zusammenfassen: Die Aufstockung der Einfuhrkontingente für Schilfrohr beruht auf Zusagen, die schon früher gemacht worden sind; sie war insbesondere deshalb notwendig, weil andere Ausweichartikel durch besondere Beschlüsse der Regierung und dieses Hohen Hauses in der Einfuhr nicht erhöht werden sollten, unter der Überschrift: Windwurfkatastrophe 1967.
Letzteres kann ich verstehen, Herr Staatssekretär. Drückt sich aber nicht hier eine ganz besondere Härte für diesen relativ kleinen Berufsstand aus, wenn man auf
Bauer ({0})
diese Weise auch noch gezwungen war, auf ihn sozusagen nun die ganze Schwere dieser Einfuhren abzuladen, weil man es auf anderen Sektoren, wie Sie sagen, nicht konnte? Wäre es nun nicht eine Verpflichtung der Bundesregierung und Ihres Hauses, jetzt einmal zu prüfen, was man für diese Leute tun kann, wie man ihnen helfen kann, wenn sie schon zwangsläufig in diese Lage gebracht wurden?
Die Bundesregierung bietet diesem Industriezweig drei Dinge an, erstens jede nur denkbare Hilfe für ihre strukturellen Umstellungen im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten, zweitens in den schon in Gang befindlichen Gesprächen mit der Tschechoslowakei das Bemühen darum, ungeachtet des Handelsvertragskontingents doch eine gewisse Harmonisierung zu erreichen, und drittens das Bemühen, bei der Fortsetzung unseres Handelsverkehrs die Einfuhrlast - wenn ich so sagen darf - auf mehrere Schultern zu verlagern. Das Unglück will nur, das fast alle diese Schultern sehr schmerzempfindlich sind.
Keine Fragen mehr? - Ich rufe dann die Frage 92 des Abgeordneten Wagner auf, die das gleiche Thema behandelt:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um dem rapiden Umsatz- und Arbeitnehmerschwund in der deutschen Rohrgewebeindustrie Einhalt zu gebieten?
Herr Wagner ist nicht da. Herr Bauer übernimmt diese Frage.
Auch diese Frage, Herr Präsident, ist durch meine Antworten auf die Zusatzfragen beantwortet. Ich fasse noch einmal zusammen: Die Bundesregierung nimmt bei künftigen Handelsvertragsverhandlungen in dem von mir vorgetragenen Sinn Rücksicht. Sie hat mit der Tschechoslowakei schon gesprochen. Andere Gebiete, auf die wir den Handelsverkehr verlagern könnten, sind leider ,ebenfalls sehr sensibel. Ich kann namens der Bundesregierung jede Anstrengung zusagen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Hilfe bei den Umstellungs- und Anpassungsmaßnahmen zu gewähren.
Darf ich eine letzte Frage stellen. Sind Sie bereit, Herr Staatssekretär, über das Ergebnis Ihrer Bemühungen mir dann zu berichten, wenn Sie mit dem Gespräch mit der einschlägigen Wirtschaft so weit sind?
Herr Präsident, darf ich gleich die zweite Frage stellen. - Herr Staatssekretär, ist es möglich, von Ihrem Haus aus, wenn schon aus den genannten staatspolitischen Gründen - Richtung Osten - oder handelpolitilschen Gründen impotiert werden muß, bei öffentlichen Ausschreibungen darauf zu drängen, daß diese Werk- oder Baustoffe verstärkt Einsatz finden?
Das erste kann ich uneingeschränkt zusagen, Sie sofort zu unterrichten, auch über jede Zwischenphase unserer Bemühungen. Was die Einkaufspolitik der öffentlichen Bedarfsträger angeht, so darf ich mir überlegen, welche Möglichkeiten die Bundesregierung hier überhaupt hat.
Danke, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zunächst zu den Fragen 48 und 49 des Abgeordneten Dr. Kempfler:
Wann wird der Beteiligungsmodus der Ausgleichszahlungen für die Getreidepreissenkung festgelegt und bekanntgemacht?
Wann ist damit zu rechnen, daß die diesbezüglichen Auszahlungen an die Landwirte für das Wirtschaftsjahr 1967/68 erfolgen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen 50 und 51 des Abgeordneten Reichmann:
Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit der Verordnung zur Erhöhung des Fettgehalts der Trinkmilch von 3 % auf 3,5 % gerechnet werden?
Welches sind die Gründe der Verzögerung der in Frage 50 erwähnten, vor einiger Zeit angekündigten, aus der Sicht von Erzeuger und Verbraucher begrüßenswerten Maßnahme?
Herr Abgeordneter Reichmann, der Herr Minister beabsichtigt, dem Bundeskabinett noch im ersten Quartal des nächsten Jahres eine Auffettung der Trinkmilch von 3 auf 3,5 % im Interesse einer Qualitätsverbesserung vorzuschlagen. Bei diesem Vorschlag sollen die Vorstellungen der EWG-Kommission zu dieser Frage berücksichtigt werden, die aber bis heute noch nicht bekannt sind.
Herr Reichmann!
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister die Erhöhung des Fettgehalts der Trinkmilch abgelehnt hat, weil die damit verbundene Preisanhebung in der Öffentlichkeit als eine Folge der Mehrwertsteuer betrachtet werden könnte?
Herr Abgeordneter, Ihre Frage geht bereits in Ihre zweite Frage hinein. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, daß die Bundesregierung auf dem Standpunkt gestanden hat, die Auffettung der Trinkmilch nicht gleichzeitig mit der Einführung der Mehrwertsteuer durchzuführen, um preispolitische Zusammenhänge dort nicht eintreten zu lassen. Im übrigen war aber auch maßgebend, daß damals, wie auch heute noch, Vorstellungen der EWG-Kommission zu dieser Frage noch nicht vorlagen.
Herr Reichmann!
Herr Staatssekretär, darf ich weiter fragen: Halten Sie es für richtig, daß die angesprochene gute ernährungspolitische Maßnahme durch die Verquickung mit anderen Problemen erschwert oder verzögert wird?
Das habe ich in meinen Ausführungen nicht zum Ausdruck gebracht. Besonders entscheidend war, daß die Meinungsbildung der Kommission zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen war. Aber man hätte auch, glaube ich, der Auffettung der Trinkmilch einen schlechten Dienst erwiesen, wenn die dadurch bedingte Verteuerung mit dem Beginn der Mehrwertsteuer zusammengefallen wäre.
Herr Wächter!
Herr Staatssekretär, teilen Sie mit mir den Standpunkt, daß eine Erhöhung des Fettgehalts der Trinkmilch von 3 auf 3,5 % die Butterproduktion um mindestens 15 000 t reduzieren würde?
Bei einem so wichtigen Nahrungsmittel wie der Trinkmilch darf Anlaß für die Auffettung nicht die Entlastung des Fettmarktes sein, sondern hauptsächlich die Qualitätsverbesserung und die Steigerung des Trinkmilchverbrauchs im Interesse der Volksgesundheit. Daß dabei eine Entlastung des Fettmarktes eintritt - die über das hinausgeht, was Sie sagen -, ist eine positive marktwirtschaftliche Begleiterscheinung.
Herr Wächter!
Darf ich aus den Antworten, die Sie meinem Kollegen Reichmann gegeben haben, schließen, daß Mitteilungen aus Bayern, wonach der Bundeswirtschaftsminister viermal die Erhöhung des Fettgehalts und die damit verbundenen Folgen wegen der Erhöhung des Trinkmilchpreises abgelehnt hat, nicht stimmen?
Ich habe die Fragen von Herrn Reichmann erschöpfend beantwortet. Es gehört nicht zu meinen Aufgaben, Einzelmeinungen von Kabinettsmitgliedern hier bekanntzugeben.
Herr Bauer!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie zusätzlich fragen, nachdem Sie ja die Frage der Qualitätsverbesserung in den Vordergrund gestellt haben, ob von »der Bundesregierung aus mit den anderen EWG-Ländern Konsultationen darüber im Gange sind, welche Auffettung sich die anderen Länder im Rahmen der EWG etwa vorstellen, und ob es zutrifft, daß es auch EWG- Länder geben soll, die in der Auffettung auf 3,5 % eine unzureichende Anhebung des Fettgehalts sehen, sondern auf 3,6 oder 3,7 % gehen wollen.
Konsultationen zwischen den Partnerländern über Probleme, die im Agrar-Ministerrat entschieden werden, sollen bekanntlich nicht erfolgen. Ich kann Ihnen aber versichern, daß alles getan ist, was auf diesem Gebiet möglich ist.
Herr Bauer - aber bitte keine Erklärungen mehr, sondern Fragen!
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- Das letzte war auch so etwas.
Es war eine eindeutige Frage, ob diese Konsultationen im Gange sind und ob es zutrifft, daß in anderen Ländern andere Meinungen über diese Qualitätsverbesserung vorhanden sind.
Dann muß ich das Fragezeichen überhört haben.
Das lag vielleicht an meiner ungeschickten Formulierung, Herr Präsident. Ich bitte um Entschuldigung.
Meine letzte Frage: Herr Staatssekretär, wann ist mit der Wiedervorlage dieser im ersten Anlauf ja nicht zum Zuge gekommenen Vorlage zu rechnen?
Ich hatte gesagt, Herr Abgeordneter Bauer, daß mein Minister beabsichtigt, das im ersten Quartal des nächsten Jahres zu tun. Wenn die Kommission das verwirklicht, was sie uns vorgeschlagen hat, in der nächsten Ratssitzung eine Grundsatzdebatte über die Milchfragen zu führen, werden wir vielleicht schon sehen, welche Absichten bezüglich des Fettgehalts bestehen.
Herr Kollege Reichmann, bestehen Sie noch auf einer Beantwortung Ihrer Frage 51? Sie ist im Grunde genommen doch schon beantwortet.
({0})
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, zunächst zu der Frage 40 des Abgeordneten Ertl:
Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, die Ergänzungsabgabe beizubehalten?
Bitte, Herr Staatssekretär Leicht!
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Wie Ihnen bekannt ist, Herr Kollege Ertl, hat sich das Parlament in der vergangenen Woche nach sehr lebhafter Beratung der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen und die Ergänzungsabgabe, die ein Bestandteil der gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verwirklichung der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes ist, mit einer großen Mehrheit ohne Befristung verabschiedet. Bei einem Instrument der mittelfristigen Finanzplanung kann die Frage des Zeitraums, für den dieses Instrument benötigt wird, nur im Rahmen der Planung selbst beantwortet werden. Wie Ihnen ebenfalls bekannt ist, zeigt die bisherige Planung - die, wie Sie wissen, jedes Jahr erneut zu überprüfen ist -, daß bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie aufgestellt ist, also bis zum Jahre 1971, auf die Einnahmen aus der Ergänzungsabgabe nicht verzichtet werden kann. Wie lange die Ergänzungsabgabe darüber hinaus beizubehalten ist, muß sich nach der Planung für die Folgezeit richten, deren Einzelheiten zur Zeit noch nicht zu übersehen sind. Sie ist aber keine Abgabe, die für die Dauer erhoben werden soll; ,das hat ,die Bundesregierung schon öfter erklärt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ertl.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie in diesem Zusammenhang bitten, mir vielleicht zu konkretisieren, welche zeitliche Vorstellung der Herr Bundesminister der Finanzen Franz Josef Strauß hatte, als er vor dem Jahreskongreß der Steuerberater sagte, die Ergänzungsabgabe werde ewig erhoben werden. Wie sieht Herr Strauß den Begriff „ewig"?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesmnister der Finanzen: Die Antwort habe ich Ihnen bereits gegeben, Herr Kollege Ertl, indem ich sagte, daß die Planung für den Zeitraum, für den sie nun einmal vorgesehen ist, zunächst Gültigkeit hat und daß dann zu entscheiden sein wird, ob ein Abbau erfolgen oder nicht erfolgen kann.
Darf ich aus Ihrer letzten Antwort entnehmen, daß die Beratungen über einen möglichen Abbau noch nicht in ein konkretes Stadium getreten sind?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Das dürfen Sie daraus nicht entnehmen, Herr Kollege Ertl. Ich habe nur gesagt, daß es im Augenblick unmöglich ist, auf Grund der Fakten, die vorhanden sind, schon deutlich zu sagen, wann.
Die beiden nächsten Fragen, die Fragen 41 und 42 des Abgeordneten Lenders:
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die in der Fragestunde vom 26. Oktober 1967 angekündigte Prüfung einer Änderung des Einkommensteuerrechts für solche ausländische Arbeitnehmer durchgeführt, die nicht das ganze Jahr über unbeschränkt steuerpflichtig sind?
Welche Rückwirkungen auf welche lohnsteuerpflichtigen Gruppen deutscher Arbeitnehmer würde eine Änderung des Einkommensteuerrechts haben, die bewirkt, daß kurzfristig beschäftigte ausländische Arbeitnehmer keinen Antrag mehr auf Lohnsteuerjahresausgleich stellen können?
werden im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Es folgt die Frage 43 des Abgeordneten Opitz:
Ist es richtig, daß die Deutsche Bundesbahn in der Vergangenheit größtenteils von der Bezahlung der Beförderungsteuer freigestellt worden ist?
Ist der Herr Abgeordnete anwesend?
({0})
- Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Ramms übernommen.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundesbahn in der Vergangenheit von .der Zahlung der Beförderungsteuer befreit worden ist. Richtig ist, ,daß .die Deutsche Bundesbahn vorübergehend von Anfang 1953 bis zum 31. März 1958 keine Beförderungsteuer gezahlt hat, weil sie wegen der schlechten Entwicklung ihrer Erträge zur Zahlung außerstande war. Die aufgelaufenen Steuerrückstände in beträchtlicher Höhe sind dann auf Grund der Kabinettsbeschlüsse vom 3. November 1958 bzw. vom 9. Juni 1962 gegen überplanmäßige Haushaltsausgaben in etwa .derselben Höhe aufgerechnet worden. Durch diese Maßnahmen sollte klargestellt werden, daß die Deutsche Bundesbahn zur Zahlung der Beförderungsteuer verpflichtet ist.
Seit 1958 hat die Deutsche Bundesbahn die Beförderungsteuer wieder regelmäßig entrichtet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ramms.
Trifft die Antwort trotz der schlechten Entwicklung der Deutschen Bundesbahn seit 1961 auch heute noch zu?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ja, diese Feststellung trifft auch heute zu.
Halten Sie somit die Tarifsenkungen, die die Deutsche Bundesbahn zum 1. Januar bei Einführung der Mehrwertsteuer vornehmen will, für gerechtfertigt?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Dann muß ich Ihnen sagen, daß die Deutsche Bundesbahn mit Ablauf des 31. Dezember 1967 keine Beförderungsteuer mehr zu zahlen braucht.
Ich rufe die Frage 44 des Abgeordneten Fritsch ({0}) auf:
Welche aufgabenmäßigen und personellen Veränderungen sind für die Bundeszollverwaltung durch die Verwirklichung der EWG zu erwarten?
Bitte, Herr Staatssekretär !
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Es tut mir leid, Herr Kollege Fritsch, daß ich Ihre Frage etwas ausführlicher beantworten muß. Ich möchte damit vermeiden, .daß infolge von Unklarheiten sehr viele Zusatzfragen gestellt werden müssen.
Am 1. Juli 1968 entfallen die Binnenzölle und die innergemeinschaftlichen Abschöpfungen zwischen den EWG-Mitgliedstaaten. Die Abfertigung von EWG-Waren entfällt aber damit _ nicht ganz, weil außer Verbrauchsteuern noch Einfuhrumsatzsteuer zu erheben ist. Allerdings wird die Abfertigung einfacher und kürzer. Die Feststellung der Bemessungsgrundlagen für die Einfuhrumsatzsteuer ist einfacher. Die Beschau wird nur in Ausnahmefällen nötig sein. Veredelungsverkehre für EWG-Waren und ihre Lagerung unter Zollaufsicht entfallen dagegen weitgehend.
Bei Drittlandswaren wird eine Entlastung der deutschen Zollstellen nur dann eintreten, wenn sie bereits an den EWG-Außengrenzen verzollt werden. Ihre Einfuhr im kommunitären Warenversand verlagert die Abfertigungsarbeit von den EWG-Grenzzollämtern zu den Binnenzollämtern.
Im Reiseverkehr werden selbst bei einer etwaigen Erhöhung der Freigrenzen nur unbedeutende Einsparungen zu erwarten sein.
Im übrigen bleiben alle sonstigen der Zollverwaltung an der EWG-Binnengrenze obliegenden Aufgaben bestehen.
Außer der durch größere Mengen bedingten Mehrarbeit werden vollkommen neue Aufgaben auf die Zollverwaltung zukommen. Trotzdem kann man feststellen - das werden Sie mir zugestehen -, daß im voraus weder die Änderungen im Arbeitsanfall noch die Änderungen im Personalbedarf rechnerisch genau bestimmt werden können, so daß schon jetzt gesagt werden könnte, wie viele Kräfte und wo sie im einzelnen entbehrlich werden.
Es wird weitgehend vom Verhalten der Wirtschaft abhängen, in welchem Umfang sich die Zollaufgaben verlagern. Ohne Zweifel werden die 164 Grenzzollstellen gegenüber den EWG-Staaten in erster Linie betroffen sein und personell verkleinert werden können.
Die Zollverwaltung erwartet auf Grund der angeordneten Anschreibungen im Sommer 1969 die ersten konkreten Unterlagen für die Personalbemessung. Selbstverständlich werden die Zolldienststellen aber auch schon während des ersten Jahres der Zollunion im Einzelfall auf Arbeitsverlagerungen reagieren und dazu nicht mehr benötigte Planstellen bei Zurruhesetzung von Beamten nicht wieder besetzen.
Herr Fritsch!
Herr Staatssekretär, ist Ihre Antwort so zu verstehen, daß, wenn auch Angaben über eine mögliche Verminderung des Personals derzeit noch nicht konkretisiert werden können, damit zu rechnen ist, daß doch Versetzungen von den EWG-Zollgrenzämtern weg werden vor sich gehen müssen?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Das wird mit Sicherheit der Fall sein.
Herr Fritsch!
Herr Staatssekretär, ist Ihr Haus bereit, mit der ÖTV und anderen Berufsvertretungen rechtzeitig diese auf sie zukommenden Maßnahmen zu beraten?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich glaube nicht, daß solche Gespräche nicht stattfinden könnten. Ich meine aber, daß die Bundesregierung von sich aus schon darauf achten wird, daß hier soziale Härten - diese wollen Sie sicherlich ansprechen - nicht entstehen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Die Frage 60 stellt der Abgeordnete Kiep:
In welchem MaBe sind kleine und mittlere Unternehmen am Auftragsvolumen der Bundeswehr beteiligt?
Die Frage wird von Herrn van Delden übernommen.
Herr Staatssekretär, wollen Sie bitte antworten.
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, von 1956 bis 1966 einschließlich sind an mittelständische Betriebe Aufträge im Werte von etwa 4,23 Milliarden DM vergeben worden. Der Wert der in diesem Zeitraum vergebenen mittelstandsgeeigneten Aufträge betrug 9,48 Milliarden DM. Der Mittelstand war also zu 45,2 O/o an diesen Aufträgen beteiligt. In den angegebenen Zahlen sind, da statistisch nicht erfaßbar, Unteraufträge an mittelständische Gewerbetreibende nicht enthalten. Ebenso liegen keine Angaben über die Beteiligung des Mittelstandes an Verteidigungsbauten vor. Man kann jedoch davon ausgehen, daß das mittelständische Ausbaugewerbe Aufträge in Höhe von etwa 7,5 Milliarden DM erhalten hat.
Herr van Delden!
van Delden ({0}) : Beabsichtigt das Bundesverteidigungsministerium, diese Tendenz beizubehalten, und hat sich in den vergangenen Jahren eine Tendenzänderung ergeben?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt natürlich, diese Tendenz beizubehalten. In den letzten Jahren hat sich keine Änderung ergeben.
Herr van Delden!
van Delden ({0}) : Könnte vielleicht zu einer Verstärkung dieser Maßnahmen das amerikanische Beispiel herangezogen werden, wonach Regionalbeauftragte des Department of Defence solche mittelständischen Firmen nicht nur ermitteln, sondern auch vermitteln?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, die Größe der Vereinigten Staaten von Amerika verlangt eine dezentralisierte Erfassung von Unternehmen des Mittelstandes, des sogenannten small business. Dazu haben die USA einen Verwaltungsapparat aufgebaut, der in seiner Organisation und in seiner Funktion nicht auf deutsche Verhältnisse übertragen werden kann und auch nicht übertragen zu werden braucht.
In der Bundesrepublik Deutschland kann sich jeder Mittelstandsbetrieb bei seiner Landesauftragsstelle melden, die diese Firmen überprüft und, soweit sie leistungsfähig und zuverlässig sind, den zuständigen Beschaffungsstellen der Bundeswehr als Bewerber vorschlägt. Diese Vorschläge laufen entweder über das zuständige Landeswirtschaftsministerium oder unmittelbar an die Beschaffungsstellen der Bundeswehr. Im übrigen sollte die Initiative dieser Unternehmen nicht durch eine Erfassungsaktion ersetzt werden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat bereits seit 1956 den gewerblichen Mittelstand durch ausdrückliche Weisung verstärkt an Aufträgen beteiligt.
Herr Wienand!
Ist .der Bundesregierung bekannt, daß in sehr vielen Fällen Großunternehmer Aufträge bekommen und diese dann Subunternehmer, die hier als kleine und mittlere Unternehmer angesprochen worden sind, beteiligen, die von den Großunternehmern dann Bedingungen diktiert bekommen, die sie meistens nicht in die Lage versetzen, unter Wettbewerbsbedingungen, wie es vorhin gesagt wurde, den Aufgabenstellungen und den Aufträgen gerecht zu werden.
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Diese Auffassung kann ich nicht bestätigen, Herr Kollege.
Ist die Bundesregierung bereit, gerade das nachzuprüfen, weil das zur Unruhe bei den kleinen und mittleren Betrieben führt?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Wir sind gern bereit, das nachzuprüfen.
Herr Dr. Enders!
Können Sie auch sagen, in welchem Maße mittelständische Betriebe im Zonenrandgebiet an Aufträgen der Bundeswehr beteiligt wurden?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Was ich in meiner ersten Antwort zum Ausdruck gebracht habe, gilt natürlich in besonderer Weise auch für die Zonenrandgebiete.
Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Moersch auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach Mitarbeiter des Bundesverteidigungsministeriums in die Wohnung eines Bonner Studenten und Leutnants der Reserve eingedrungen sind, nachdem bekannt geworden ist, daß dieser Leutnant sich bei einer Studentenorganisation betätigt, die durch Demonstrationen hervorgetreten ist?
Ist Herr Moersch im Saal? - Herr Ollesch übernimmt die Frage.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, diese Frage beantworte ich mit Nein.
Wir kommen zu den Fragen 62 und 63 des Herrn Abgeordneten Strohmayr:
Trifft es zu, daß in Augsburg ein amerikanisches Regiment verlegt und durch Verbände der Bundeswehr ersetzt werden soll?
Ist in diesem Zusammenhang damit zu rechnen, daß der Truppenübungsplatz Stadtbergen-Deuringen ganz oder teilweise tür zivile Zwecke freigegeben wird?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Ich darf die Fragen im Zusammenhang beantworten.
Im Rahmen der Umstationierung amerikanischer Truppen ist vorgesehen, u. a. Einheiten aus Augsburg zu verlegen und diese durch deutsche Verbände zu ersetzen. Über Umfang und Zeitpunkt dieser Verlegungen können zur Zeit noch keine verbindlichen Angaben gemacht werden.
Falls in Augsburg Einheiten der Bundeswehr stationiert werden sollten, besteht Bedarf an dem Übungsgelände im bisherigen Umfang. Ob es möglich sein wird, Freigabewünschen für kleinere Randflächen zu entsprechen, muß zu gegebener Zeit entschieden werden.
Herr Strohmayr!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß ein Großteil dieses Truppenübungsplatzes zwischen Stadtbergen und Deuringen von den amerikanischen Truppen überhaupt nie benutzt worden ist? Kann ich daraus schließen, daß die deutschen Einheiten den Truppenübungsplatz dann ebensowenig benützen werden und somit eine Freigabe von Grundstücken möglich ist?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Das kann ich nicht bestätigen. Ich darf nur darauf hinweisen, daß bei dem voraussichtlichen Umfang der Belegung des Standortes Augsburg mit Einheiten der Bundeswehr zu erwarten ist, daß das vorhandene bundeseigene Gelände, nämlich 433 ha, nicht ausreichen wird, um den Bedarf an Übungsgelände zu decken.
Im übrigen darf ich auch darauf hinweisen, daß die amerikanischen Streitkräfte noch 198 ha Gelände vom Freistaat Bayern und von privaten Eigentümern für Manöverrechte hinzugemietet haben.
Für einen Golfplatz, Herr Staatssekretär!
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Das kann ich nicht bestätigen.
Herr Strohmayr!
Herr Staatssekretär, besteht die Möglichkeit, im Zuge der Freimachung Augsburgs von amerikanischen Einheiten die dort befindlichen Wohnungen für den öffentlichen Bedarf zur Verfügung zu stellen?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Auch das wird selbstverständlich geprüft.
Noch einmal Herr Strohmayr.
Herr Staatssekretär, können Sie mir wirklich nicht Auskunft geben, welche deutschen Einheiten nachrücken sollen?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Das kann ich zu meinem Bedauern nicht. Das hängt auch davon ab, welche amerikanischen Einheiten von Augsburg abgezogen werden.
Noch eine!
Es ist ja bekannt, daß sich in Augsburg in der Hauptsache amerikanische Panzereinheiten befinden. Ist anzunehmen, daß dann unter Umständen deutsche Panzereinheiten einrücken?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Ich kann Ihnen das nicht endgültig bestätigen.
Ich rufe die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Dröscher auf:
In welchem tatsächlichen Umfang sind die bei den zivilen Bediensteten der Bundeswehr zur Zeit bestehenden Befürchtungen berechtigt, die beruflichen Aufstiegschancen der langjährigen Angestellten würden durch die steigende Zahl der Umwandlungen von Angestellten- in Beamtenplanstellen geschmälert?
Sie wird von Herrn Abgeordneten Kern übernommen.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Beim Aufbau der Bundeswehrverwaltung standen nicht genügend Beamte, vor allem für die Aufgaben ,des mittleren Dienstes und für ,die Eingangsstellen des gehobenen Dienstes, zur Verfügung. Daher wurden auch für hoheitsrechtliche Aufgaben, die nach Art. 33 Absatz 4 des Grundgesetzes in der Regel Beamten vorbehalten sind, Stellen für Angestellte im Einzel- plan 14 des Bundeshaushalts ausgebracht.
Die ständige Überprüfung der Struktur der Bundeswehrverwaltung im Rahmen der jährlichen Haushaltsvorbereitungen hat u. a. zu einer Korrektur der Stellenpläne durch Umwandlung von Angestelltenstellen in Beamtenstellen geführt, durch die das Stimmenverhältnis wie folgt geändert wurde:
1961 1967
Beamte 10,8 % 17,7 %
Angestellte 32,5 % 30,9 %
Arbeiter 56,7 % 5,1,2 %
Dabei stieg trotz Verschiebung des Verhältnisses Beamte zu Angestellten der Anteil der Vergütungsgruppen V b bis IV a bzw. III ({0}) BAT vom Jahre 1961 mit 3,8 % auf 4,8 % im Jahre 1967, und in den Vergütungsgruppen VI b bis V c BAT blieb der Anteil mit 10,2 % fast konstant.
Die tatsächliche Stellenbesetzung weicht von dem dargelegten Stellenverhältnis erheblich ab. So sind nach dem Stand vom 30. September 1967 von den Beamtenplanstellen 34,1 % für Angestellte in Anspruch genommen, davon allein 19,8 % zu Lasten von Planstellen der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12.
Ohne Rücksicht darauf, ob die Angestellten noch Beamte werden können und wollen, sollen sie möglichst auf dem umgewandelten Dienstposten verbleiben. Sollte jedoch eine Umsetzung des Angestellten aus dienstlichen Gründen erforderlich werden, ist für ihn die Besitzstandswahrung garantiert; denn in mehreren Erlassen ist bestimmt, daß kein Angestellter oder Arbeiter durch die Umwandlung seiner Stelle in eine Beamtenstelle benachteiligt werden dürfe.
Herr Kaffka!
Herr Staatssekretär, in welchem Maße ,sind Angestellte als Beamte übernommen worden?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege, ich kann diese Frage hier nicht beantworten. Ich müßte Sie Ihnen, wenn Sie Wert darauf legen, schriftlich beantworten.
Herr Kaffka!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Stellen, die von Angestellten besetzt gewesen sind, wesentlich höher bewertet wurden, als sie von Beamten übernommen wurden?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister ,der Verteidigung: Das ist mir nicht bekannt.
Herr Wienand!
Herr Staatssekretär, geht ,die Bundesregierung mit mir einig, daß die Besitzstandswahrung nicht genügt, sondern auch die Frage der Aufstiegsmöglichkeiten für die in Frage kommenden Angestellten in die Betrachtung mit einbezogen werden muß?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege, mit der Besitzstandswahrung ist den Angestellten der Bundeswehrverwaltung die untere Grenze ihres Einkommens garantiert. Sie haben für ihren weiteren Aufstieg die gleiche Chance wie die Angestellten anderer Verwaltungen.
Herr Kern!
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, dem Verteidigungsausschuß über die vom Kollegen Kaffka angeschnittene Frage Bericht zu erstatten?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung; Wenn der Verteidigungsausschuß das wünscht, bin ich dazu selbstverständlich gern bereit.
Ich rufe die Frage 65 des Abgeordneten Dröscher auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfahrungen, die in Frankreich mit der Möglichkeit gemacht werden, den Grundwehrdienst durch eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer für den entsprechenden Zeitraum abzuleisten?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Kern übernommen.
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Erfahrungsberichte liegen noch nicht vor, Herr Kollege, so daß eine Beurteilung durch die Bundesregierung nicht möglich ist. Ich darf aber ergänzend folgendes ausführen.
Durch das Gesetz über den „nationalen Dienst" vom 26. Mai 1965 wurde in Frankreich die Wehrdienstpflicht in eine nationale Dienstpflicht umgewandelt. Diese umfaßt den Wehrdienst, den Verteidigungsdienst im Zivilschutz, den Auslandshilfsdienst und den technischen Hilfsdienst für die überseeischen Departements und Territorien Frankreichs.
Von Rückstellungen abgesehen, können sämtliche Wehrpflichtigen eines Geburtsjahrgangs zu einem „nationalen Dienst" einberufen werden. Nach einer Erklärung des Ministers für die Streitkräfte, Messmer, vom 18. Mai 1967 leisteten zu diesem Zeitpunkt rund 10 000 junge Männer Auslandshilfsdienst. Die im Rahmen des Auslandshilfsdienstes und des technischen Hilfsdienstes eingesetzten Dienstpflichtigen werden den jeweils für ihren Einsatz zuständigen Ministerien unterstellt.
Wie ich bereits gesagt habe, liegen diesbezügliche Erfahrungsberichte nicht vor. Bekannt ist lediglich, daß im Auslandshilfsdienst nur solche Dienstpflichtigen - insbesondere Lehrer und Techniker - eingesetzt werden, die sich hierfür freiwillig melden. Auf Grund ihrer freiwilligen Meldung werden sie dann öffentlich-rechtlich verpflichtet.
Herr Kern!
Herr Staatssekretär, sind im Verteidigungsministerium Überlegungen angestellt worden, bei uns ähnliche Einrichtungen einzuführen?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Die Bundesregierung bearbeitet zur Zeit den Entwurf eines Entwicklungshelfergesetzes. Danach soll nach einem zweijährigen Einsatz in der Entwicklungshilfe die Pflicht erlöschen, Grundwehrdienst zu leisten.
Herr Josten!
Herr Staatssekretär, würden Sie von Ihrem Ministerium aus den Mitgliedern des Ausschusses für Verteidigung einen schriftlichen Bericht zukommen lassen, sobald Sie in der Lage sind, über die Erfahrungen in Frankreich auf diesem Gebiet zu berichten?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Wir sind gern dazu bereit, Herr Kollege.
Herr Josten!
Wäre die Bundesregierung bereit, Herr Staatssekretär, Wehrpflichtige, welche nicht zum aktiven Truppendienst eingezogen werden, bei einer Bewerbung um eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer zu unterstützen?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Soweit wir dazu in der Lage sind, unterstützen wir das.
Ich rufe Frage 66 des Abgeordneten Kern auf:
Hat es in diesem Jahr in den Aktenräumen des Bundesverteidigungsministeriums gebrannt?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, in Aktenräumen des Bundesverteidigungsministeriums hat es weder in diesem Jahr noch in früheren Jahren gebrannt.
({0})
Wollen Sie bitte warten, bis ich Ihnen das Wort gebe! - Jetzt, Herr Kern, dürfen Sie reden.
({0})
Herr Staatssekretär, kennen Sie ,die Pressemeldungen - es handelt sich um den Bonner „General-Anzeiger" vom 19. und 20. November dieses Jahres -, in denen berichtet wird, daß es in den Aktenräumen des Verteidigungsministeriums gebrannt hat?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Ich kenne zwei Presseberichte, einen von der „Welt" und den anderen vom Bonner „General-Anzeiger". Das ändert nichts an der Auskunft, die ich Ihnen geben konnte.
Herr Süsterhenn!
Herr Staatssekretär, es ist auch durchaus möglich, daß Akten außerhalb von Aktenräumen verbrannt sind. Unter Zugrundelegung dieser Möglichkeit möchte ich jetzt die konkrete Frage an Sie stellen, ob Ihnen etwas von dem bekanntgeworden ist, was in der Presse angedeutet wurde, daß diese verbrannten Akten insbesondere Akten gewesen sein sollen, die mit dem HS-30-Schützenpanzergeschäft zusammenhingen,
({0})
und daß diese vermutliche Aktenverbrennung auf solche Leute zurückzuführen sei, die ein Interesse daran hätten, eine volle Aufklärung des damit zusammenhängenden Sachverhalts zu verhindern.
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege, das ist mir nicht bekannt.
Würden Sie bereit sein, dieser Frage einmal nachzugehen und uns eine Antwort zu erteilen?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Ich bin gern bereit, diese Frage prüfen zu lassen. Ich darf aber in diesem Zusammenhang noch auf folgendes hinweisen: ich sehe keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Ihrer Zusatzfrage und der Frage des Herrn Abgeordneten Kern.
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Ich bin aber gern bereit, Ihnen diese Antwort zu geben.
Eine zweite Frage! Herr Staatssekretär, sind Sie nicht überzeugt, daß die Aktenverbrennung das Entscheidende ist und die Frage, wo die Akten verbrannt sind, demgegenüber nur eine geringere Bedeutung hat?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege Süsterhenn, mir ist nicht bekannt, daß Akten verbrannt sind. Ich darf darauf hinweisen, daß die Behandlung von Altakten in der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Bundesministerien geregelt ist.
Herr Dr. Marx!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie, da diese Sache offenbar eine große politische Dringlichkeit hat, bitten, in Ihrem Hause für eine totale Aufklärung dieses Falles zu sorgen und dann im Verteidigungsausschuß zu berichten?
Adorno, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Ich bin gern dazu bereit.
Keine weitere Frage mehr. Die Fragestunde ist geschlossen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, den 15. Dezember, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.