Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die Tagesordnung erweitert um die Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Aufnahme des Mannit und des Sorbit in die Liste der Waren, auf die ,die Verordnung Nr. 160/66/EWG Anwendung findet, sowie eine Verordnung (des Rats zur Festlegung der Zollspezifikation für Mannitol und Sorbitol und zur Festsetzung der auf diese anwendbaren festen Teilbeträge sowie .der Richtmengen von verarbeiteten Grunderzeugnissen, Drucksachen V/2012 und V/2207. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ferner soll auf die Tagesordnung gesetzt werden der Antrag der Abgeordneten Schlager, Wagner, Meis, Schmidhuber, Ott, Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Mertes und Genossen betreffend verstärkte Unterrichtung der Steuerpflichtigen über die Auswirkung und das Verfahren der Mehrwertsteuer, Drucksache V/2217. Erhebt sich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall; damit ist dieser Antrag auf die Tagesordnung gesetzt.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft hat am 25. Oktober 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winkelheide, Mick, Orgaß, Exner, Müller ({0}), Müller ({1}) und Genossen betr. Industrie- und Handelskammern - Drucksache V/2167 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/2218 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend 'dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung Nr. 619/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung Nr. 83/67/EWG bezüglich Knäckebrot
Verordnung Nr. 620/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Einfügung eines Artikels 4 a in die Verordnung Nr. 217/67/EWG und zur Änderung der Anhänge dieser Verordnung
Verordnung Nr. 621/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Verschiebung des Zeitpunktes des Inkrafttretens der Verordnung Nr. 408/67/EWG
.an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnungen erhoben werden
Verordnung des Rates vorn 26. September 1967 zur Verlängerung der Verordnung Nr. 281/67/EWG über die Festsetzung der Höchstbeträge der Erstattung bei der Erzeugung für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung Nr. 616/67/EWG des Rates vom 3. Oktober 1967 über die Rückvergütung der Ausgaben des Königreichs Belgien auf dem Zuckersektor im Wirtschaftsjahr 1966/1967
Verordnung Nr. 617/67/EWG des Rates vom 3. Oktober 1967 über den Handel mit gesalzenem Rindfleisch und mit Rindfleisch in Salzlake
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen die Verordnung erhoben werden
Verordnung des Rates zur Änderung der Dienstbezüge der Beamten und der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften
Verordnung des Rates zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten
Verordnung des Rates zur Festlegung der Höhe der in Anhang VII, Art. 4 a) des Statuts der Beamten vorgesehenen vorübergehenden Pauschalzulage
- Drucksache V/2198 an den Innenausschuß - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im November erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Festsetzung der ab 1. Oktober 1967
geltenden Höchstbeträge der Erstattung bei der Erzeugung
für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird
- Drucksache V/2199 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - mitberatend - mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich noch im Oktober erfolgen wird
Verordnung des Rates zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung Nr. 83/67/EWG betreffend Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Drucksache V/2200 an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat, die voraussichtlich im November erfolgen wird.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 20. bzw. 27. Oktober 1967 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden EWG- Verordnungen keine Bedenken erhoben habe:
Verordnung Nr. 619/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Änderung der Anhänge I und II der Verordnung Nr. 83/67/EWG bezüglich Knäckebrot
Verordnung Nr. 620/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Einfügung eines Artikels 4 a in die Verordnung Nr. 217/67/EWG und zur Änderung der Anhänge dieser Verordnung
Verordnung Nr. 621/67/EWG des Rates vom 26. September 1967 zur Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Verordnung Nr. 408/67/EWG
Verordnung Nr. 178/67/EWG des Rats vorn 27. Juni 1967 zur Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung von Getreide und Kartoffelstärke und Quellmehl
Verordnung Nr. 363/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung der Preise für Reis und Bruchreis für das Wirtschaftsjahr 1967/1968
- Drucksache V/1960 -Verordnung Nr. 186/67/EWG des Rats vorn 27. Juni 1967 zur Anderung der Verordnung Nr. 215/66/EWG, um der Auswirkung der auf dem Getreidesektor geltenden einheitlichen Preise auf die Regelung des Warenverkehrs mit MilchMischfuttermitteln Rechnung zu tragen
- Drucksache V/1987 Verordnung Nr. 214/67/EWG des Rats vom 27. Juni 1967 zur Festlegung der Sonderbestimmungen für Waren, die unter die Verordnung Nr. 160/66/EWG fallen und zwischen den Mitgliedstaaten und Griechenland gehandelt werden
- Drucksache V/1954 -Verordnung Nr. 141I67/EWG des Rats vom 21. Juni 1967 über die Festsetzung der monatlichen Zuschläge der Preise für Getreide und bestimmte Arten von Mehl, Grobgrieß und Feingrieß für das Wirtschaftsjahr 1967/1968
Verordnung Nr. 362/67/EWG des Rats vorn 25. Juli 1967 zur Festsetzung der Standardqualitäten für Reis und Bruchreis
- Drucksache V/1957 Verordnung Nr. 166/67/EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die monatlichen Zuschläge zum Richtpreis und Interventionspreis für Ölsaaten im Wirtschaftsjahr 1967/1968
Verordnung Nr. 167/67/EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Interventionsorte und die dort geltenden abgeleiteten Interventionspreise für Ölsaaten
- Drucksache V/1958 Verordnung Nr. 169/67/E WG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Einführung von Erstattungen bei der Erzeugung von Olivenöl zur Herstellung von Fisch- und Gemüsekonserven und zur Änderung der Verordnung Nr. 217/66/EWG über die Aussetzung der Abschöpfung für dieses Öl
- Drucksache V/1986 Verordnung Nr. 172/67/EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über die Grundregeln zur Denaturierung von Weizen und Roggen Verordnung Nr. 174/67/EWG dos Rats vom 27. Juni 1967 über besondere Interventionsmaßnahmen für Getreide
- Drucksache V/1984 Verordnung Nr. 215/67/EWG des Rats vom 27. Juni 1967 über allgemeine Regeln für die Erstattung bei der Erzeugung und die Befreiung von der Abschöpfung für Zucker, der in der chemischen Industrie verwendet wird
- Drucksache V/1959 Verordnung Nr. 337/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tafeltrauben
Verordnung Nr. 395/67/EWG des Rats vorn 28. Juli 1967 zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Apfel
- Drucksache V/2034 Verordnung Nr. 356/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Handelsregelung für bestimmte Obst- und Gemüseverarbeitungserzeugnisse mit Zusatz von Zucker aus den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar und den überseeischen Ländern und Gebieten
- Drucksache V/2032 Verordnung Nr. 357/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 zur Änderung von Artikel 3 und Anhang B der Verordnung Nr. . . .167/EWG des Rats
- Drucksache V/2043 -Verordnung Nr. 367/67/EWG des Rats vom 25. Juli 1967 über die Festsetzung der Erstattung bei der Erzeugung von Grob- und Feingrieß von Mais sowie von Bruchreis, die in der Brauerei-Industrie Verwendung finden
- Drucksache V/2047 Verordnung des Rats über die allgemeinen Regeln zur Festsetzung der Grundquoten für Zucker
Verordnung Nr. . . ./67/EWG des Rats über die Regelung für Zucker mit Ursprung in Surinam im Wirtschaftsjahr 1967/ 1968
- Drucksache V/2056 Zu der in der Fragestunde der 129. Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Oktober 1967 gestellten Frage des Abgeordneten Weigl, Drucksache V/2188 Nr. 74, ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Katzer vom 26. Oktober 1967 eingegangen. Sie lautet:
Die Bundesnegierung sieht keinen Widerspruch zwischen ihren gesellschaftspolitischen Grundsätzen und der Absicht, keine Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht für Angestellte einzuführen, die über die im Finanzänderungsgesetz bereits vorgesehene Befreiungsmöglichkeit hinausgehen. Ein anderes Verfahren würde mit den Prinzipien unserer Sozialversicherung, die zu den Grundpfeilern der Gesellschaftspolitik der Bundesregierung gehört, nicht in Einklang stehen.
Wie bei der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in den Jahren 1957 und 1965 räumt auch der Entwurf eines Finanzänderungsgesetzes den Angestellten, die bisher wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig waren, unter bestimmten Voraussetzungen das Recht ein, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Grundgedanke dieser Regelungen ist es, eine Doppelbelastung der Angestellten zu vermeiden, die nach ihrem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht eine anderweitige Alterssicherung abgeschlossen haben. Nach Wegfall der Versicherungspflichtgrenze für Angestellte kann, wie es bisher hei entsprechender Gesetzesänderung der Fall war, nicht mehr von neuem eine Doppelbelastung hinsichtlich der Aufwendungen für eine Alterssicherung entstehen. Damit besteht dann auch kein Bedürfnis mehr, aus diesem Grunde eine Befreiungsmöglichkeit in dem angedeuteten Sinne für die Zukunft vorzusehen.
Daneben können derartige Befreiungsmöglichkeiten auch aus grundsätzlichen Erwägungen, auf die besonders die Sozialenquete-Kommission nochmals mit Nachdruck hingewiesen hat, nicht in Betracht kommen. Es kann heute eine rein individuelle, auf sich selbst gestellte Vorsorge für die u. U. in weiter Zukunft liegenden Risiken, wie die des Alters oder der Invalidität, keine genügende Sicherheit geben. Die Sicherung der ökonomischen Freiheitssphäre in fernerer Zukunft ist angesichts der zahlreichen möglichen Veränderungen im privaten wie im gesamtwirtschaftlichen Bereich nur in einer sich ständig bewährenden Solidargemeinschaft zu verwirklichen. Wir sind es auf vielen Gebieten gewohnt, daß Gemeinschaftseinrichtungen mannigfaltiger Art, wie z. B. Schulen, Universitäten, Straßen, Krankenhäuser usw., notwendig sind, um berechtigte Forderungen des einzelnen zu erfüllen. Solidarität und Individualität stehen hier nicht im Gegensatz zueinander, vielmehr dient die Solidarität der Individualität. Sie ist zum Gestaltungsprinzip unserer Gesellschaftsordnung geworden.
Mit der Entfaltung und Wahrung der Persönlichkeitsrechte des einzelnen dient die Solidarität als ein gesellschaftspolitisches Prinzip zugleich der Aufgabe, das Wohl der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern. Jede Solidargemeinschaft dient dem einzelnen wie der Gesamtheit. Besonders die Versichertengemeinschaft, bei der die aktiv im Erwerbsleben Stehenden für die Alten, Erwerbs- und Berufsunfähigen und ihre Hinterbliebenen einstehen, ist eine solche notwendige Solidargemeinschaft. Diese Gemeinschaft kann ihre zum Wohle des einzelnen wie der Gesellschaft gesteckte Aufgabe nur erfüllen, wenn die Zugehörigkeit zu ihr nicht allein vom Willen des einzelnen abhängig ist. Das dem Prinzip der Solidarität entsprechende und der Rentenversicherung zugrunde liegende Umlageverfahren kann nur verwirklicht werden, wenn der einzelne fortlaufend verpflichtet ist, sich an den Aufwendungen der Gemeinschaft zu beteiligen.
Angesichts der unterschiedlichen Ausgestaltung des Leistungsrechts der gesetzlichen Rentenversicherung rund der privaten Invaliditäts- und Alterssicherung würde eine dem einzelnen eingeräumte Wahlmöglichkeit, in der Versichertengemeinschaft zu bleiben oder nicht, die Gefahr mit sich bringen, daß sich die Wahlmöglichkeit einseitig zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt. Davon abgesehen würde mit Recht die Frage gestellt werden, warum ein Angestellter von einem bestimmten Einkommen an sich außerhalb der Solidargemeinschaft stellen kann, während alle weniger verdienenden Angestellten die Aufwendungen der Solidargemeinschaft mit ihren Beiträgen bestreiten müssen.
Insoweit muß auch der Grundsatz der Subsidiarität hinter dem der Solidarität zurücktreten. Er wird damit aber keineswegs völlig verdrängt, denn der Grundsatz der Solidarität ist nur für den Bereich vorrangig, für den die gesetzliche Rentenversicherung Vorsorge gewährt.
Damit kommen wir zum ersten Punkt der Tagesordnung:
Fragestunde
- Drucksachen V/2188, zu V/ 2188 Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf. Frage 102 des Abgeordneten Kuntscher:
Ich frage die Bundesregierung: Welche nachgeordnete Dienststelle zeichnet verantwortlich für Ausschreibung, Offerteneinholung und Vergabe des Neubaues der Hauptpost in Stade?
Darf ich die Fragen des Abgeordneten Kuntscher zusammen beantworten?
Bitte sehr. Dann auch die Fragen 103 und 104 des Abgeordneten Kuntscher:
Vizepräsident Dr. Jaeger
Warum wurden alle Stader Baufirmen bei der Aufforderung einer Offertenerstellung für den in Frage 102 erwähnten Neubau ohne Befragung der Bezirksstelle Stade der Handwerkskammer Lüneburg-Stade oder der Kreishandwerkerschaft Stade, über Größe und Leistungsfähigkeit der Stader Baubetriebe übergangen?
Ist die Bundesregierung nicht mit mir der Meinung, daß die Glaubwürdigkeit der Auswirkungen der Konjunkturprogramme erschüttert wird, wenn die Unternehmungen der wirtschaftlich schwächsten Gebiete an der Küste bei den sogenannten Konjunkturspritzen übergangen werden?
Für die Ausschreibung, Angebotseinholung und Vergabe des Postamtsneubaus in Stade ist die Oberpostdirektion Hamburg zuständig. Die Überlegungen der Oberpostdirektion zu den Ausschreibungen und Vergaben für das Bauvorhaben wurden der Bezirksstelle Stade der Handwerkskammer bekannt gemacht. Einwendungen wurden dort nicht erhoben.
Für die Ausführung der Erdarbeiten wurden zwölf Unternehmen in Stade und Umgebung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Den Zuschlag erhielt die Firma Hahn, Hechthausen bei Stade, mit Niederlassung in Stade. Für den Stahlbetonskelettbau konnten nur Spezialfirmen für Stahlbetonarbeiten - zum Teil auch mit Niederlassungen in Stade - in einer beschränkten Ausschreibung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Den Auftrag erhielt die Arbeitsgemeinschaft Prien, Hamburg-Harburg/Hahn, Hechthausen, mit einer Auftragssumme von rund 1,6 Millionen DM. Damit wurde auch ein Unternehmen aus dem Bezirk Stade an diesen Arbeiten beteiligt. Mit dieser Aufteilung der Rohbauarbeiten wird es gleichfalls möglich sein, bei den weiteren Rohbau- und Ausbauarbeiten - einschließlich Maurerarbeiten - mit einem Gesamtkostenanteil von rund 3 Millionen DM Handwerksbetriebe aus Stade und Umgebung in großem Umfang aufzufordern und zu beauftragen.
Bei der genannten und weiterhin beabsichtigten Beteiligung von örtlichen und bezirklichen Unternehmungen an dem Bauvorhaben kann daher von einer Verletzung der Grundsätze des Konjunkturprogramms nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil wurden bei Bauvorhaben der Deutschen Bundespost im Bezirk Stade in diesem Rechnungsjahr zehn große und mehrere kleine Aufträge mit einer Gesamtsumme von 650 000 DM im Ort Stade vergeben.
Ich darf in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, daß im gesamten Bereich Unterelbe alle Aufträge aus dem Eventualhaushalt - nämlich 34 an der Zahl - an ortsansässige Firmen mit einem Gesamtbetrag von rund 1,465 Millionen DM vergeben wurden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß Ihnen bei einer Befragung der Instanzen - Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft - auch Größe, Volumen und Möglichkeiten der in Stade ansässigen Baufirmen bekanntgegeben worden wären, wo neben vielen kleineren Baunternehmen fünf große Bauunternehmen mit 130 bis 150 Beschäftigten vorhanden sind?
Herr Kollege Kuntscher, ich bin selbstverständlich der Auffassung, daß das ortsansässige Gewerbe, wo immer möglich, bei den Vergaben eingeschlossen werden muß. Aus diesem Grunde dränge ich auch darauf, daß bei den Oberpostdirektionen jeweils Ausschreibungen durchgeführt werden, damit dem Handwerk, ganz gleich, welcher Größe, Gelegenheit gegeben ist, sich zu beteiligen.
Bitte sehr, zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, können Sie mir die Zusicherung geben, daß auch das Stader Baugewerbe, wenn auch vielleicht in zweiter Hand, mit herangezogen wird? Denn der Regierungsbezirk Stade als solcher ist zu zwei Dritteln in das regionale Förderungs- und damit Aufbaugebiet einbezogen. Es ist für die Stader unerträglich, wenn sie bei derartigen öffentlichen Ausschreibungen vollständig übergangen werden, überhaupt nicht einmal -
Herr Abgeordneter, Sie sollen keine Behauptung aufstellen, sondern müssen eine Frage stellen.
Meine Frage ist also: Warum sind die Stader Bauunternehmen nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden?
Herr Kollege Kuntscher, ich verstehe durchaus Ihren Zorn. Ich habe bereits in der Vergangenheit einige ähnliche Fälle gehabt, in denen ich ganz klar Anweisung gegeben habe, daß das örtliche Gewerbe aufzufordern ist, sich zu beteiligen. Die Antwort, das seien kleine Betriebe, ist für mich nicht entscheidend. Man muß dem Gewerbe die Chance geben; dann wird sich herausstellen, ob das einzelne Unternehmen in der Lage ist oder nicht. Eine bindende Zusage in bezug auf eine Beteiligung kann ich deshalb nicht geben, weil das einen Freibrief bedeuten würde. Die Unternehmen müssen sich im Rahmen der Ausschreibung und des Wettbewerbs eben entsprechend einsetzen.
Zur .dritten Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, mit welcher Beschäftigtenzahl beginnt bei Ihnen der kleine und mit welcher der große Betrieb?
Herr Kollege Kuntscher, das ist für mich alles gar kein Maßstab. Ein ganz kleiner Betrieb hat unter Umständen die Möglichkeit, sich an einem Zusammenschluß zu einer Arbeitsgemeinschaft zu beteiligen, selbst wenn am Ort gar keine größeren Unternehmen vorhanden sein sollten. Ich meine also, daß hier auch die Kooperation zum Zuge kommen kann. Sie ist allerdings eine Frage der Zusammenarbeit der kleinen Betriebe selbst.
Letzte Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß in Stade in den vergangenen Jahren ein im Oktober dieses Jahres eröffnetes Hauptschwerpunktkrankenhaus gebaut wurde, ein Projekt von 50 Millionen DM, an dem vier größere Stader Baufirmen mit je etwa 1 Million DM beteiligt waren?
Herr Kollege Kuntscher, für Krankenhäuser bin ich nicht zuständig, obwohl auch die Post, wie ich zugeben muß, kranke Teile hat. Aber, ich glaube, hier gilt das gleiche wie das, was ich vorhin gesagt habe: Wir brauchen den Wettbewerb; deshalb keine freihändige Vergabe, sondern eine möglichst umfassende Ausschreibung.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.
Herr Minister, könnte der von dem Herrn Kollegen Kuntscher geschilderte Fall nicht deswegen eingetreten sein, weil der örtliche Abgeordnete sich zu spät darum gekümmert hat?
({0})
Die Frage kann ich nicht beantworten.
Herr Abgeordneter, Fragen nach der Tätigkeit von Kollegen können nicht an die Regierung gerichtet werden.
Dann kommen wir zu Frage 105 des Abgeordneten Dr. Klepsch, der durch den Abgeordneten Dr. Ritz vertreten wird:
Trifft es zu, daß auf Antrag die Befreiung von der Zahlung der Ton- und Fernseh-Rundfunkgebühr erwirkt werden kann für Personen, denen nachweislich ein Fernseh-Rundfunkgerät von öffentlicher Hand oder einer Organisation der freien Wohlfahrtshilfe überlassen wird, sofern ihr Einkommen den doppelten Fürsorgesatz zuzüglich Mehrbedarf und Miete nicht übersteigt?
Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworten?
Bitte sehr. - Dann rufe ich auch die Frage 106 auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die in Frage 105 erwähnte Möglichkeit auch auf solche gleichsituierte Sozialhilfeempfänger auszudehnen, denen von anderer Seite ein Fernseh- bzw. Rundfunkgerät geschenkt wird?
Bei der Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen bitte ich zu unterscheiden, ob es sich um den Tonrundfunk oder um den Fernsehrundfunk handelt.
Die Befreiung von der Tonrundfunkgebühr ist in verhältnismäßig weitem Umfang möglich. Nach den vom Bund erlassenen Bestimmungen können bis zu 5 v. H. der gesamten Tonrundfunkteilnehmer aus sozialen Gründen von der Tonrundfunkgebühr befreit werden. Dabei obliegen Befreiungsrichtlinien sowie Begrenzung des zu befreienden Personenkreises ausschließlich den Trägern der Sozialhilfe, also örtlich gesehen den Landkreisen und den kreisfreien Städten.
Eine Befreiung von der Fernsehrundfunkgebühr dagegen kommt nach den geltenden Bestimmungen für bedürftige Personen, d. h. Personen, deren Einkommen den doppelten Sozialhilferegelsatz zuzüglich Mehrbedarf und Miete nicht übersteigt, nur in Betracht, wenn ihnen das Fernsehrundfunkgerät nachweislich von der öffentlichen Hand oder einer Organisation der freien Wohlfahrtspflege zum Gebrauch überlassen wird.
Eine Erweiterung dieser Bestimmung ist der Bundesregierung vor Abschluß der Verhandlungen mit den Länderregierungen über die Neuregelung des Rundfunkgebührenwesens nicht möglich.
Eine Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, welche Haltung wird Ihr Haus bei diesen von Ihnen skizzierten Verhandlungen in der Frage des Personenkreises einnehmen?
Sie wissen, daß wir seit einiger Zeit Verhandlungen haben. Wie diese Verhandlungen im einzelnen ablaufen werden, ist sehr schlecht vorauszusagen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Leisler Kiep.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, daß die Befreiung von den Fernsehgebühren nur dann möglich ist, wenn die entsprechenden Fernsehgeräte von öffentlichen Stellen solchen Personen oder solchen Institutionen zur Verfügung gestellt werden?
Das ist richtig. Es sind zwei Dinge. Ich darf das noch einmal wiederholen: Die Befreiung kommt nach den geltenden Bestimmungen in Betracht für bedürftige Personen, d. h. Personen, deren Einkommen den doppelten Sozialhilferichtsatz zuzüglich Mehrbedarf und Miete nicht übersteigt, und unter der weiteren Bedingung, daß das Gerät von der öffentlichen Hand oder einer Organisation der freien Wohlfahrtspflege zum Gebrauch zur Verfügung gestellt worden ist.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Leisler Kiep.
Wenn also Privatpersonen Altersheimen Fernsehgeräte schenkungsweise zur
Verfügung stellen, kann das Altersheim von der Fernsehgebühr nicht befreit werden? Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Minister?
Das würde hier ohne Zweifel kritisch sein. Aber das kann man sicher von Fall zu Fall prüfen. Wenn Sie einen solchen Fall haben, - bitte, wir würden ihn dann gegebenenfalls bei den weiteren Verhandlungen mit berücksichtigen.
Herr Abgeordneter Maucher zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, wären Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß besonders für die Schwerbeschädigten und Pflegezulageempfänger, die in stärkerem Maße an die Wohnung gebunden sind und für die gerade das von ganz entscheidender Bedeutung ist, in solchen Fällen eine grundsätzliche Befreiung ausgesprochen wird? Der Personenkreis ist nicht sehr groß.
Herr Kollege Maucher, ich nehme die Anregung gern auf. Wir wollen das in den Verhandlungen zur Sprache bringen. Ich darf aber hier betonen, daß wir das nicht allein entscheiden können.
Dann kommen wir zu Frage 107 des Abgeordneten Genscher, der durch den Abgeordneten Moersch vertreten wird:
Wird die Deutsche Bundespost im Jahre 1968 neben der schon vorgesehenen Jubiläumsmarke aus Anlaß der 150. Wiederkehr des Geburtstages von Karl Marx auch eine Jubiläumsmarke aus Anlaß des 150. Geburtstages von Friedrich Wilhelm Raiffeisen herausbringen?
Herr Kollege Moersch, es ist leider nicht möglich, zum hundertfünfzigsten Geburtstag von Friedrich Wilhelm Raiffeisen erneut eine Gedenkmarke für diesen bedeutenden Sozialreformer herauszugeben, weil eine Sondermarke zu seinen Ehren bereits im Jahre 1958 im Rahmen der damaligen Wohlfahrtsmarkenserie erschienen ist. Diese Marke unter dem Motto „Helfer der Menschheit" galt auch dem Sozialreformer Raiffeisen.
Bei der Vielzahl der aus allen Lebensbereichen an mich herangetragenen Anliegen bezüglich der Herausgabe von Sonderpostwertzeichen, die ich ohnehin aus betrieblichen Gründen auf ein Mindestmaß beschränken muß, kann ich auch beim besten Willen innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit einzelne Motive und Darstellungen nicht wiederholen. Gern werde ich mich jedoch dafür verwenden, daß ein Sonderstempel beim Sonderpostamt anläßlich des Welt-Raiffeisentages 1968 würdig gestaltet wird.
Herr Abgeordneter Ertl zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, können Sie bei dieser Gelegenheit sagen, wer über die Sondermarke entscheidet, der Minister, der Verwaltungsrat oder wer?
Die Entscheidung liegt in diesem Fall beim Minister; denn ab und zu haben auch Minister etwas zu sagen, Herr Kollege Ertl. Die Entscheidung wird selbstverständlich sehr gewissenhaft getroffen. Ich sagte schon, die Wünsche sind sehr zahlreich. Wir können nur eine beschränkte Anzahl von Marken herausgeben, und Wiederholungen in so kurzer Zeit sind deshalb unmöglich, weil wir mehr Anträge ablehnen müssen, als wir genehmigen können.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ertl.
Herr Minister, darf ich dann aus Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie sehr wohl die sozialpolitische und gesellschaftspolitische Leistung von Raiffeisen würdigen? Denn es könnte natürlich der Verdacht aufkommen - daher frage ich noch einmal -, daß Sie im Zeichen der neuen Konstellation in Bonn die Leistung von Marx mehr würdigen.
({0})
Herr Kollege Ertl, Ihre Folgerung ist nicht ganz richtig. Denn es erschien nicht zuerst Karl Marx auf der Marke, sondern im Jahre 1958 bereits Raiffeisen.
({0})
- Verzeihung, Kollege Ertl, das hat mit der Koalition in diesem Fall gar nichts zu tun. Wir machen die Marken nicht, weil hier eine Koalition existiert, sondern auf Grund von Gedenktagen. Die Gedenktage richten sich nicht nach der Koalition.
Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, ließe sich ein Kompromiß vielleicht auf dem Wege finden, daß Sie die alte Marke bei dieser Gelegenheit neu auflegen?
Nein, Herr Kollege Schulze-Vorberg, das ist nicht möglich. Wenn eine Marke ausgelaufen ist, dann ist es aus und vorbei, und sie kommt nicht wieder. Sie hat dann nur noch Sammelwert.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg.
Bestünde nicht in einem solchen Fall, wenn eine besondere persönliche Leistung eines bedeutenden Mannes ge6598
feiert werden soll, gerade im Gedenkjahr die Möglichkeit, den alten Druckstock zu benutzen und die Marke vielleicht mit einem Überdruck neu herauszubringen?
Nein, das geht nicht. Wir müssen die Marke auch unter dem Gesichtspunkt der Gültigkeit sehen. Wenn sie verfallen ist, ist sie eben verfallen. Raiffeisen bleibt, und die Raiffeisen-Marke hat einen hohen Sammelwert.
Keine Zusatzfrage. - Ja, Herr Abgeordneter Moersch, Sie haben durch konkludentes Verhalten, nämlich durch Hinsetzen, auf weitere Zusatzfragen verzichtet.
({0})
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister, und komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung. Zunächst die Frage 108 des Herrn Abgeordneten Hübner:
Welche Konsequenzen sind aus dem Hinweis deutscher Wissenschaftler daraus zu ziehen, daß in Anbetracht des bedeutenden Vorsprunges anderer Länder mit hockentwickelter Industrie in der Bundesrepublik Deutschland die Bildung eines „Instituts für Zukunftsforschung" dringend erforderlich, wenn nicht überfällig, ist?
Die Max-Planck-Gesellschaft befaßt sich seit einiger Zeit mit der Frage, ob ein wissenschaftliches Institut gegründet werden soll, das besondere Fragen der Zukunftsforschung behandelt. Mit einer Entscheidung ist in Kürze zu rechnen.
Eine Reihe von wissenschaftlichen Instituten an deutschen Hochschulen und im hochschulfreien Bereich behandeln Teilfragen der Zukunftsforschung, erarbeiten technische, wirtschaftliche oder soziale Prognosen und betreiben als generelle Grundlage Systemforschung und Systemanalyse. Darüber hinaus gibt es Forschungsunternehmen, die mittelfristige Prognosen für die Bevölkerungsstatistik, das Wirtschaftswachstum, Arbeitsmarktveränderungen, die Bildungsplanung und anderes mehr erarbeitet haben, so z. B. Prognos, Basel, Infratest, München, und das Battelle-Institut.
Von den Förderungsprogrammen des Bundes sind vor allem die kerntechnische Entwicklung, die Raumfahrttechnik, die Datenverarbeitung und die Meeresforschung auf längerfristige Planung angewiesen. Diese erfolgt in den einzelnen Zentren und Instituten auf der Basis der modernen Verfahren.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hübner.
Herr Minister, das Programm, das Sie eben dargestellt haben, scheint mir geradezu danach zu rufen, eine gewisse Konzentration, mindestens in der Zusammenfassung der Ergebnisse, anzuzielen.
Inwieweit eine Konzentration
notwendig und zweckmäßig ist, möchte ich dahingestellt sein lassen. Ich bezweifle es, was die räumliche Zusammenfassung von Instituten betrifft. Eine Koordinierung in den wissenschaftlichen Fragestellungen und in den ergänzenden Forschungsvorhaben ist wünschenswert. Sie erfolgt durch die großen wissenschaftlichen Selbstverwaltungsorganisationen und die Beratungsgremien der Bundesregierung, aber auch durch freie Vereinigungen wie etwa die Vereinigung deutscher Wissenschaftler, die sich dieser Fragen besonders annimmt.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hübner.
Herr Minister, ich habe Sie richtig verstanden. Wenn ich „Konzentration" sagte, spielte ich aber mehr darauf an, daß der Koordination, der Sie ja oft das Wort geredet haben, vielleicht doch ein gewisser organisatorischer Mantel gegeben werden könnte, der eine bessere Zusammenfassung ermöglicht.
Diese Frage ist deshalb nicht einfach zu beantworten, weil bei der Struktur unserer wissenschaftlichen Organisation Hochschulen mit ihrer verbürgten Unabhängigkeit, wissenschaftliche Selbstverwaltungsorganisationen, wie die erwähnte Max-Planck-Gesellschaft, und Bundesinstitutionen nebeneinanderstehen. Es wird sich also nicht so sehr um eine organisatorische Neuordnung, sondern mehr um die Sicherstellung der notwendigen wissenschaftlichen und praktischen Zusammenarbeit handeln.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.
Herr Minister, in welcher Form gedenken Sie die Anregungen und Vorschläge aufzunehmen, die Herr Professor Holste kürzlich bei ,der Aktionärsversammlung der DEMAG zu der Frage der Zukunftsforschung gemacht hat?
Ich 'habe, wie ich Ihnen gestehen muß, den Vortrag von Herrn Professor Holste nur in einer Kurzfassung in Presseberichten gelesen. Daher wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie diese Frage vielleicht noch einmal etwas exakter 'formuliert stellten, damit wir sie vorbereitet beantworten können.
({0})
Keine Zusatzfrage. - Ich komme zur Frage 109 des Abgeordneten Dröscher:
Welche Möglichkeiten haben die Gemeinden des Landkreises Birkenfeld, der ohnehin mit einem Sechstel seiner Fläche durch Einrichtungen der deutschen und alliierten Verteidigungskräfte in Anspruch genommen ist, sich gegen die Errichtung einer soDeutscher Bundestag - S. Wahlperiode Vizepräsident Dr. Jaeger
genannten Zwischensammelstelle für radioaktive Abfallstoffe in der Nähe der Stadt Birkenfeld, also in einem der Landschaftlich schönsten Gebiete des Landes Rheinland-Pfalz, zu wehren?
Herr Minister, ich darf bitten.
§ 42 der Ersten Strahlenschutzverordnung verpflichtet die Bundesländer, Zwischensammelstellen für radioaktive Abfälle einzurichten. Die Vorschrift trägt dem Schutzzweck des Atomgesetzes Rechnung. Sie soll verhindern, daß radioaktive Abfälle unkontrolliert beseitigt werden. Die Entscheidung darüber, wo eine Zwischensammelstelle errichtet wird, liegt bei den zuständigen Landesbehörden. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß das Sozialministerium Rheinland-Pfalz mit der Wahl des Standortes Neuhof eine wohlabgewogene Entscheidung getroffen hat. Für die Einrichtung der Sammelstelle steht ein ehemaliges Forstdienstgebäude zur Verfügung. Das Gebäude liegt in einem größeren Waldgebiet, etwa 2 km von der nächsten Ortschaft entfernt. Die Sammelstelle wird auch weder das Bild noch die Nutzungsmöglichkeiten der Landschaft beeinträchtigen. Das Forstgebäude bleibt äußerlich unverändert. Spaziergänger werden das Waldgebiet wie bisher betreten können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher.
Wäre es nicht zweckmäßig gewesen, Herr Bundesminister, die Bevölkerung vor Einrichtung der Sammelstelle oder wenigstens rechtzeitig vor dem Bekanntwerden darüber zu informieren, welches tatsächliche Ausmaß, welches unter Umständen geringe tatsächliche Ausmaß an Gefahren mit der Einrichtung einer solchen Sammelstelle verbunden ist, damit nicht einzelne die Sache hätten hochspielen können?
Wie ich schon sagte, Herr Kollege Dröscher, obliegt die Aufgabe der Auswahl der Standorte der Sammelstellen und auch der damit verbundenen Informationen der zuständigen Landesbehörde. Mir ist, offen gesagt, nicht bekannt, inwieweit im einzelnen eine Vorabinformation der Bevölkerung erfolgt ist. Vielleicht kann die heutige Fragestunde dazu beitragen, diese Information zu verdeutlichen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Ist Ihnen bekannt, Herr Bundesminister, daß eine solche Sammelstelle vor einiger Zeit in Altkasematten im Raume Koblenz untergebracht werden sollte und daß dann unter dem Druck der öffentlichen Meinung die Verlagerung von dort in die jetzige Sammelstelle erfolgte, und erscheint nicht gerade deswegen die Sorge der Bevölkerung doch begründet?
Mir ist bekannt, daß vorher eine andere Unterbringung bei Koblenz erwogen wurde und daß aus Gründen, die ich im einzelnen nicht beurteilen kann, von der Landesregierung ein neuer Standort in Aussicht genommen wurde. Wenn aber mit überzeugenden Argumenten und durch wissenschaftliche Gutachten klargestellt ist, daß die Einrichtung solcher Sammelstellen ja gerade dem Schutz der Bevölkerung dient, weil dadurch die unkontrollierte Lagerung radioaktiver Abfälle verhindert wird, wird es nach meiner Überzeugung möglich sein, die Unabweisbarkeit solcher Maßnahmen für die Sicherung des wirtschaftlichen und technischen Fortschritts in der Bundesrepublik klarzumachen.
({0})
Sie hatten schon zwei Zusatzfragen. Sonst noch eine Zusatzfrage?
Dann komme ich zur Frage 110 des Herrn Abgeordneten Dröscher:
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung geschaffen, die Einrichtung von Sammelstellen für radioaktive Abfallstoffe so vorzunehmen, daß die Schutzbedürfnisse und die Wirtschaftsinteressen der Gemeinden und ihrer Bürger nicht in Mitleidenschaft gezogen werden?
Die Zwischensammelstellen für radioaktive Abfälle sind so angelegt, daß sie allen Sicherheitsanforderungen genügen. Die Benutzungsordnung der Sammelstellen schreibt im einzelnen vor, wie die radioaktiven Abfälle verpackt sein müssen. Bereits dadurch wird ein ausreichender Schutz vor Radioaktivität und eine Kontamination gewährleistet. Außerhalb der Sammelstellen kann eine meßbare Strahlung überhaupt nicht mehr auftreten. Darüber hinaus unterliegen die Sammelstellen selbstverständlich einer regelmäßigen Kontrolle. Diese Sicherheitsmaßnahmen schließen nach Auffassung der Bundesregierung irgendwelche nachteiligen Einwirkungen auf die Umgebung von vornherein aus.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher.
Herr Bundesminister, welche fachkundigen Behörden überwachen laufend diesen Standort und sorgen dafür, daß auch nicht durch Veränderungen des Materials oder der Sicherheitsvorkehrungen eine Benachteiligung der Umgebung auftreten kann?
Die Aufsicht liegt bei den Gewerbeaufsichtsbehörden, die sachkundige Mitarbeiter haben, welche in besonderen Kursen und Lehrgängen auf diese Aufgaben hin orientiert sind.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher.
Besteht auf diesem Gebiet eine Zusammenarbeit vielleicht mit den Euratom-Behör6600
den, damit das insgesamt koordiniert werden kann und damit die Sicherheitsvorkehrungen ganz allgemein über den gesamten Bereich der Euratom ausgebreitet sind?
Die Grundsätze für diese Sicherheitsbestimmungen beruhen auf einer nationalen Verordnung und Gesetzgebung auf der Basis des vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Atomgesetzes. Es gibt aber einen wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch nicht nur im Rahmen von Euratom, sondern weltweit im Rahmen der Internationalen Atomenergieorganisation in Wien. Es gibt dort Kolloquien und Fachtagungen, in denen Wissenschaftler aus aller Welt, also auch aus Ost und West, diese Fragen gemeinsam behandeln.
Damit komme ich zu der Frage 111 des Abgeordneten Sander:
Ist der Bau und Standort des Atomkraftwerkes bei Würgassen ({0}) durch die Preußenelektra mit der Bundesregierung abgestimmt?
Herr Minister, ich darf bitten.
Die Entscheidung über die von der Preußenelektra beantragte Genehmigunssen an der Weser liegt bei der zuständigen Genehg zur Errichtung eines Kernkraftwerks bei Würgamigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie wird mit dem Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung abgestimmt.
Die Bundesregierung darf in diesem Zusammenhang allgemein noch einmal auf folgendes hinweisen. Es ist nach wie vor das erklärte, vom Bundestag nachdrücklich bejahte, durch die Bewilligung von Milliardenbeträgen aus Steuermitteln in den letzten Jahren geförderte Ziel der Bundesregierung, die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwekken zu fördern, da nur so der mühsam errungene Anschluß an den technischen Leistungsstand vergleichbarer anderer Industrieländer gehalten und der künftige Energiebedarf unserer Volkswirtschaft gesichert werden kann. Die Bundesregierung begrüßt daher außerordentlich das Kernkraftwerkprojekt der Preußenelektra als einen Beitrag zur vollen wirtschaftlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland. Ohne die sinnvolle konstruktive Mitarbeit aller Beteiligten an den Folgeproblemen einer solchen Investition ist Deutschland zur technischen Rückständigkeit und zum wirtschaftlichen Niedergang verurteilt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sander.
Herr Bundesminister, die Bevölkerung dieses Raumes darf also auf Grund der Rücksprache mit Ihnen die Überzeugung haben, daß keinerlei Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung vorhanden ist?
Diese Frage kann man uneingeschränkt bejahen. Herr Kollege Sander, wir haben ja auch in Deutschland - nicht nur in Amerika oder in Großbritannien, wo die Entwicklung einige Jahre weiter fortgeschritten ist - arbeitende Kernkraftwerke. Wir haben nach anfangs sehr kritischen Diskussionen vor acht oder zehn Jahren einen vollen Erfolg mit unseren Versuchsreaktoren und den Leistungsreaktoren des Kernforschungszentrums Karlsruhe, wo es heute keine Auseinandersetzungen mehr mit (den unmittelbar benachbarten Gemeinden gibt. Wir haben z. B. in Gundremmingen ein erstes großes kommerziell arbeitendes Kraftwerk, das noch vom Bund gefördert wurde. Wir haben (in Obrigheim und Lingen große Kernkraftwerke ,die kurz vor der Inbetriebnahme stehen. Diese Beispiele allein aus dem deutschen Bereich zeigen deutlich, daß wir idiese Probleme wissenschaftlich, technisch und sicherheitsmäßig beherrschen und daß eine irgendwie geartete Gefährdung für die Bevölkerung in der Nachbarschaft nicht zu befürchten ist.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sander.
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß (auf idem Erörterungstermin am 12. Oktober in Beverungen seitens der Ämter, der Wirtschaft und der Bevölkerung doch außerordentlich starke Bedenken angemeldet worden sind und daß der Bevölkerung seitens des zuständigen Ministeriums von Nordrhein-Westfalen gesagt worden ist, sie hätte 'die Möglichkeit, auch in Zukunft eventuelle Sorgen an geeigneter Stelle vorzutragen?
Herr Kollege Sander, mir ist bekannt, daß von einzelnen Bürgern - wieweit von der Bevölkerung insgesamt, weiß ich nicht - in der Nachbarschaft dieses Kernkraftwerkes gewisse Befürchtungen dieser Art erörtert sind. Selbstverständlich gibt unser ausgeprägtes Rechtssystem jedem Bürger in dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren die Möglichkeit, seine Bedenken geltend zu machen. Dies wird in einem geordneten rechtlich vorgeschriebenen Verfahren behandelt und entschieden. Ich bin aber überzeugt, daß die Bundesregierung, die Landesregierung und vor allem natürlich auch das beteiligte Energieversorgungsunternehmen in der Lage sind, in einer sachlichen Erörterung alle Bedenken überzeugend zu entkräften und daß bei der Bauplanung Lösungen gefunden werden können, die den Belangen der Bevölkerung, aber auch dem für unsere wissenschaftlich-technisch-industrielle Entwicklung unbedingt notwendigen Baubeschluß und der Verwirklichung dieses Projekts Rechnung tragen.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Moersch.
({0})
Vizepräsident Dr. Jaeger
- Einen Augenblick, ich habe ,dem Abgeordneten Moersch zu einer zweiten Zusatzfrage das Wort gegeben.
({1})
Außerdem haben Sie Ihre zwei Zusatzfragen bereits gestellt.
({2})
- Aber der Herr Minister hat erst eine Frage beantwortet. Die anderen zwei Fragen kommen erst später.
Also, Herr Abgeordneter Moersch, kommen Sie mit Ihrer Zusatzfrage!
Herr Minister, können Sie bestätigen, daß ein Kernkraftwerk wesentlich weniger gesundheitliche Gefahren mit sich bringt als etwa ein Kraftwerk, das mit Kohle oder mit Ö1 befeuert wird?
Ich kann es bestätigen, Herr Abgeordneter Moersch. Ich kann Ihnen hier ein ganz drastisches Beispiel nennen. Die amerikanische Atomenergiebehörde hat, um die Unschädlichkeit von Kernkraftwerken ein für allemal unter Beweis zu stellen, vor kurzem ein Kernkraftwerk, ,das mehrere Jahre in Betrieb war und das stillgelegt werden sollte, gesprengt. Man hat die Sprengung eines Kernkraftwerkes mit Dynamit durchgeführt, um klarzumachen, daß alle Vorstellungen, hier sei ein Herd der ständigen Gefährdung, unbegründet sind. Der Prozeß, um den es geht, der Prozeß der Nutzung der Kernenergie durch Teilung der Atomkerne, ist so kontrollierbar, daß er jederzeit reguliert werden kann und nicht die geringste Gefährdung für die Umgebung mit sich bringt.
Dann komme ich zur Frage 112 des Abgeordneten Sander:
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß durch die Errichtung eines solch großen Atomkraftwerkes in diesem Landschaftsschutzgebiet Schaden für Landwirtschaft, Fremdenverkehr und für die Gesundheit der Bevölkerung eintreten kann?
Im Grunde ist diese Frage schon behandelt, aber ich will Ihnen gern noch einmal die formelle Antwort geben. Befürchtungen, das geplante Kernkraftwerk könne nachteilige Auswirkungen auf die Landschaft, im Fremdenverkehr sowie auf die Gesundheit der Bevölkerung haben, sind nach Auffassung der Bundesregierung in keiner Weise gerechtfertigt. Das Genehmigungsverfahren wird allen Sicherheitsbelastungen in einer Weise Rechnung tragen, die Sicherheitsrisiken ausschließt. Das Projekt wird eingehend von der Reaktorsicherheitskommission begutachtet, die das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung in allen Fragen der Reaktorsicherheit berät und der führende Sachverständige angehören. Jede Stufe der Errichtung und der Inbetriebnahme des Kernkraftwerks wird außerdem einer detaillierten Prüfung durch eine hierzu von den Genehmigungsbehörden beauftragte Arbeitsgemeinschaft der Technischen Überwachungsvereine unterliegen. Zur Prüfung der Sicherheitsfragen wird schließlich das Institut für Reaktorsicherheit herangezogen. Die bauliche Gestaltung des Kernkraftwerks wird darüber hinaus den Landschaftsschutz so weit wie möglich berücksichtigen. Es ist vorgesehen, einen Landschaftsarchitekten an der Gestaltung zu beteiligen.
Keine Zusatzfrage. Dann komme ich zu Frage 113 des. Abgeordneten Sander:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz vieler Einwendungen durch Wirtschaft und Einzelpersonen und ohne Baugenehmigung mit den Vorbereitungen zur Errichtung des Atomkraftwerkes begonnen werden soll?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Preußenelektra auf dem ihr gehörenden Gelände mit ersten Straßenaufschließungsarbeiten beginnen wird. Die vorgesehenen Erschließungsarbeiten gehören nicht zum genehmigungsbedürftigen Teil der Errichtung. Die Entscheidung über die atomrechtliche und die baurechtliche Genehmigung des Projekts wird hierdurch nicht berührt. Die Reaktorsicherheitskommission wird zu dem Standort und zur Sicherheitskonzeption des Kernkraftwerkes im Dezember 1967 abschließend Stellung nehmen. Dann werden die Genehmigungsbehörden über die Erteilung einer ersten Teilerrichtungsgenehmigung entscheiden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sander.
Herr Bundesminister, darf ich jetzt die Frage stellen, die ich vorhin stellen wollte: Halten Sie es wirklich für gut, daß trotz der Zusage, daß die Bevölkerung auch weiter Einsprüche zu Protokoll geben und auch mündlich vortragen kann, am 26. Oktober in der „Welt" mitgeteilt worden ist, daß die Preußenelektra der AEG den Auftrag für den Bau dieses Kraftwerkes schon erteilt hat?
Mir ist bekannt, daß die Preußenelektra beabsichtigt, der AEG den Auftrag zu erteilen. Ob ein Vertrag unterschrieben ist, oder ob dieser Vertrag, falls er unterschrieben ist, einen gewissen Vorbehalt bezüglich der endgültigen Genehmigung enthält, ist mir nicht bekannt, wäre aber für die Beurteilung Ihrer Frage von ausschlaggebender Bedeutung.
Ich möchte aber nochmals betonen, daß die Preußenelektra mit dieser Entscheidung über den Bau eines großen kommerziellen Kernkraftwerks bei Würgassen - genauso wie die Nordwestdeutschen Kraftwerke mit dem Bau eines Kernkraftwerkes bei Stade - eine Pionierleistung vollbringt, die die höchste Anerkennung des Deutschen Bundestages verdient
({0})
und die eben sicherstellt, daß wir die Milliarden,
die dieses Hohe Haus seit 1955 für die Förderung
6602 Deutscher Bundestag - S. Wahlperiode Bundesminister Dr. Stoltenberg
der Kernenergie in Deutschland bewilligt hat, zur vollen wirtschaftlichen Nutzung bringen. Ich wäre Ihnen und auch den anderen Kollegen dieses Hohen Hauses, die in der Nähe dieser Gemeinden wohnen, dankbar, wenn Sie - bei voller Würdigung der berechtigten kommunalen Belange im einzelnen - die Bedeutung dieser Entscheidung in das öffentliche Bewußtsein Ihrer Mitbürger bringen könnten.
({1})
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Sander.
Herr Bundesminister, bei der großen Bedeutung des Baues großer Kernkraftwerke, die auch ich - ohne hier Beifall geklatscht zu haben - anerkenne, möchte ich Sie aber doch fragen, ob es nicht gut ist, daß jetzt zu Beginn des Baues dreier großer Atomkraftwerke in den betreffenden Räumen auch seitens der Bundesregierung noch einmal eine Aufklärung größeren Ausmaßes, insbesondere durch Ihr Ministerium, erfolgt - das sollte letzten Endes auch der Sinn und Zweck meiner drei Fragen sein -, um der Bevölkerung die Gewißheit zu geben, daß seitens der Bundesregierung alles getan wird.
Ich habe zufällig in den letzten Tagen in den Presseausschnitten, die ich erhalte, gelesen, daß das Deutsche Atomforum, ein von meinem Ministerium geförderter Zusammenschluß von Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, im Raum Stade sehr erfolgreiche Informationsveranstaltungen zu dieser Frage durchgeführt hat. Ich bin sicher, daß das Deutsche Atomforum bereit ist, ähnliche Veranstaltungen im Kreise Höxter durchzuführen, und ich sage Ihnen die Mitwirkung meines Ministeriums dafür zu.
({0})
Ich rufe die Frage Nr. 136 des Abgeordneten Moersch aus der Vorlage zu Drucksache V/2188 auf:
Wer ist bei der Bundesregierung für die Rückführung deutscher Wissenschaftler im Ausland verantwortlich?
An der Rückgewinnung der deutschen Wissenschaftler aus dem Ausland sind sowohl die Bundesregierung wie die Länderregierungen als auch die wissenschaftlichen Einrichtungen außerhalb der Hochschulen interessiert. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung federführend. Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, Abteilung Statistik, sind unter dem Gesichtspunkt ihres Ressorts beteiligt.
Zu einer Zusatzfrage Abgeordneter Moersch.
Herr Minister, halten Sie es für denkbar, daß klare Kompetenzen in dieser Frage geschaffen werden, damit die Irrwege und Umwege erspart werden, die Geisteswissenschaftler, die nach Deutschland zurückkehren möchten, zur Zeit zum Teil erleben müssen?
Innerhalb der Bundesregierung ist diese Klarstellung durch die angedeutete Veränderung oder Verbesserung der Zuständigkeit wohl erreicht. Wir müssen uns natürlich mit den Ländern abstimmen. Wir haben aber für die Vorbereitung der Rückgewinnung, die Herstellung von Kontakten die sogenannte Vermittlungsstelle für deutsche Wissenschaftler im Ausland geschaffen. Die Personalkosten dieser Stelle trägt zur Zeit noch das Auswärtige Amt, ab 1969 das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung. Die Kosten für Informationsreisen und Informationsmaterial trägt schon heute das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung. Über die endgültige Organisation der Kontaktstelle laufen noch Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern. Es gibt bei einigen Ländern zur Zeit leider gewisse Schwierigkeiten auf Grund der Knappheit der Mittel für Umzüge, wie ich mir habe sagen lassen.
Zu einer weiteren Zusatzfrage, Abgeordneter Moersch.
Herr Minister, welche Garantie können Sie dafür geben, daß für die Wissenschaftler, denen von amtlichen deutschen Stellen Hoffnungen gemacht worden sind, dann auch eine Planstelle bei Universitäten bzw. Hochschulen frei gemacht oder geschaffen wird?
Daß ich auf Grund der bekannten verfassungsrechtlichen Lage in bezug auf Universitäten und Hochschulen leider keine Garantie geben kann, ist Ihnen gewiß klar. Wir haben bei den vom Bund getragenen oder direkt geförderten wissenschaftlichen Einrichtungen gewisse Voraussetzungen in dieser Hinsicht geschaffen. Ich glaube aber, daß bei den Ländern und bei den Universitäten im wachsenden Maße die Bereitschaft zunimmt, ebenfalls das Erforderliche zu tun.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiep.
Herr Minister, sind Sie der Ansicht, daß sowohl in der Frage der Rückführung deutscher Wissenschaftler als auch in der Frage der der Rückführung vorausgehenden Abwanderung deutscher Wissenschaftler die Studienreform an unseren Universitäten eine entscheidende Rolle spielt?
Ich glaube, daß auch die Studienreform eine bedeutsame Rolle spielt. Bei der Frage hinsichtlich der Wissenschaftler würde ich allerdings noch stärker den Gesichtspunkt der Hochschulreform betonen. Das Problem der jüngeren Wissenschaftler besteht darin, daß sie in manchen Fakultäten - ich sage ausdrücklich nicht, in allen Fakultäten, sondern in manchen Fakultäten - in einer mehr hierarchischen Struktur noch nicht das Maß an selbständiger wissenschaftlicher Arbeitsmöglichkeit haben - vielleicht auch nicht das Maß an Mitwirkung in den Fakultäten -, das ihnen in Amerika bei vergleichbaren Fähigkeiten gewährt wird.
Dieser Punkt ist ebenso wichtig wie die hier oft erörterte Frage der Besoldung und die Frage des modernen Ausbaus unserer wissenschaftlichen Einrichtungen, um den wir uns allerdings ja doch sehr stark bemühen.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiep.
Spielt bei Ihren Bemühungen - ich bin mir über die Kompetenzschwierigkeiten im klaren - um die Eindämmung der Abwanderung die Frage der Hochschulreform als Argument mit eine entscheidende Rolle?
Sie spielt eine wesentliche Rolle. Man kann auch sagen, daß wir durch die Beratungen im Wissenschaftsrat, an denen die Bundesregierung voll beteiligt ist, aber auch durch die Initiativen einer Reihe von Landesregierungen in der Formulierung neuer Hochschulgesetze und schließlich durch sehr ernsthafte Reformbestrebungen, die auch innerhalb der Universitäten festzustellen sind, Verbesserungen in der hier beschriebenen Richtung erreichen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Bundesminister, welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen, .daß junge Wissenschaftler, die aus Deutschland nach Amerika abgewandert sind und dort z. B. bei der NASA arbeiten, ihre Abwanderung damit begründen, daß sie sich, obwohl sie sich finanziell drüben eigentlich gar nicht besserstehen, vor allem wenn man die Altersversorgung berücksichtigt, die es in der Bundesrepublik für Professoren gibt, zur Auswanderung veranlaßt gesehen hätten, weil die Arbeitsbedingungen gerade für junge Wissenschaftler drüben weitaus besser seien, während die Wissenschaftler hier in ihren besten Jahren - und .die liegen bei Naturwissenschaftlern erstaunlich früh - auf Grund unserer alten Hochschulverfassung nicht zum Zuge kommen?
Ich habe eben schon angedeutet, daß die Reform unserer Hochschulverfassung und die Frage einer Veränderung der inneren Situation in einigen Fakultäten von sehr großer Bedeutung ist. Darin stimme ich mit Ihrer Fragestellung also völlig überein.
Andererseits ist das Beispiel der NASA ein besonders markantes Beispiel, das markanteste für die eminenten Unterschiede in der finanziellen Situation. Die NASA, die amerikanische Behörde für Luft- und Weltraum, hat ein Jahresbudget von etwa 5 Milliarden Dollar. Das sind in der Kaufkraft 10 bis 12 Milliarden DM. In Deutschland geben wir 270 Millionen DM für die Weltraumforschung aus und haben uns eine sehr großzügige Planung vorgenommen, um auf 500 Millionen DM zu kommen.
Diese Differenzen führen natürlich dazu, daß es unvermeidlich dort Arbeitsvorhaben, Institutionen und weitgespannte Ziele gibt, wie wir sie in gleichem Maße nicht formulieren können. Insofern bleibt gerade in diesem Bereich ein gewisser Sog, auch wenn wir versuchen, ihn durch unsere mittelfristige Planung zu verringern.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg.
Herr Bundesminister, ist es gerade deshalb nicht besonders bemerkenswert, daß Professoren bei der NASA sagen, es seien eben nicht finanzielle Gründe gewesen, die sie veranlaßt hätten, nach Amerika zu gehen, sondern die besonderen Arbeitsbedingungen, da die jungen Menschen bei uns einfach nicht zum Zuge kämen?
Es sind nicht die finanziellen Gründe des persönlichen Einkommens, aber die finanziellen Gründe des größeren Budgets der Organisation, und die hängen wieder mit den Arbeitsbedingungen zusammen. Ich kann dennoch mit Befriedigung sagen, daß die vom Bundeskabinett beschlossene Verbesserung der Besoldungsstruktur in den Anstalten der Luft- und Raumfahrtforschung die sehr bedrohliche Abwanderung, die dort vor ein bis zwei Jahren gemeldet wurde und Gegenstand öffentlicher Erörterungen war, im letzten Jahr deutlich vermindert hat.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Raffert.
Herr Bundesminister, liege ich richtig in der Erwartung, daß Antworten wie die auf diese letzten Zusatzfragen des Kollegen SchulzeVorberg ganz sicher ausführlicher gegeben werden können in den bereits terminierten Aussprachen über die Großen Anfragen zur Lage der Luft- und Raumfahrtindustrie, zur Hochschulreform und zur Studienreform, die in den nächsten Wochen in diesem Hause stattfinden werden?
Ich stimme Ihnen darin zu; aber da Zusatzfragen gestellt wurden, fühlte ich mich verpflichtet, sie zu beantworten.
Keine Zusatzfragen mehr? Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Ich rufe die Frage 114 des Herrn Abgeordneten Rollmann auf:
Haben Überprüfungen ergehen, daß die zwei Präparate mit thyreostatischer Wirkung, die noch im Arzneimittelregister eingetragen sind, wirklich nur noch als Arzneimittel und nicht als Masthilfsmittel angewandt werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Das Bundesgesundheitsamt hat auf Grund der von uns veranlaßten Überprüfung die beiden Mittel mit thyreostatischer Wirkung, die noch als Arzneispezialitäten registriert waren, am 28. September 1967 im Spezialitätenregister gelöscht. Aus den inzwischen vorliegenden Unterlagen über die Anwendung dieser Mittel ging hervor, daß diese Präparate in Wirklichkeit entgegen den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen als Masthilfsmittel verwendet worden sind. Für die Registrierung dieser Präparate als Arzneispezialitäten bestand damit kein schutzwürdiges Interesse mehr, so daß die Löschung im Spezialitätenregister vollzogen werden konnte.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rollmann.
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß die Probleme bei diesen Mitteln gar nicht erst entstanden wären, wenn endlich die Rechtsverordnung zu § 34 a des Arzneimittelgesetzes erlassen worden wäre?
Soweit hier ein Zusammenhang mit dem Gegenstand Ihrer Fage besteht, darf ich sagen, daß wir bei der Vorbereitung dieser Verordnung sind. Es sind aber so viele divergierende Interessen dabei zu berücksichtigen, daß wir nur hoffen können, diese Verordnung bald verabschieden zu können.
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 115 des Herrn Abgeordneten Rollmann auf:
Ist es richtig, daß - wie in der Fernsehsendung Monitor vom 30. Juni 1967 behauptet wurde - Tierärzte massenweise Blankorezepte für die in Frage 114 erwähnten Präparate ausstellen, die dann an die Vertreter von Versandapotheken abgegeben werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Soweit mir bekanntgeworden ist, trifft dies nur für den im Auftrag einer bestimmten Firma handelnden und in der Fernsehsendung namentlich erwähnten Tierarzt zu. Die zuständige Landesbehörde hat hierzu mitgeteilt, daß die von ihr zur Beweissicherung getroffenen Feststellungen zusammen mit anderem belastenden Material über einschlägige Rechtsverstöße der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zugeleitet worden sind. Im übrigen sind aus gleichem Anlaß in einem Rechtsstreit wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens die erwähnte Firma und dieser Tierarzt zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt worden.
Keine Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 116 des Herrn Abgeordneten Rollmann auf:
Ist es richtig, daß - wie in der Fernsehsendung Monitor vom 30. Juni 1967 behauptet wurde - bei Verwendung der in Frage 114 erwähnten Präparate bereits nach 30 Tagen eine völlige Verblödung der damit gefütterten Tiere eintritt und der Genuß des mit Hilfe dieser Präparate erzeugten Fleisches auch für den Menschen gesundheitsschädlich ist?
Herr Abgeordneter, Thyreostatica sollen über eine Hemmung der Schilddrüsenfunktion zu einer Beeinflussung des Stoffwechsels und damit zu einer besseren Futterverwertung und besseren Mastleistung führen. In den mir vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten und bekanntgewordenen einschlägigen Publikationen wird das von Ihnen bezeichnete Symptom nicht erwähnt.
Was Ihre weitere Frage nach der Gesundheitsschädlichkeit für Menschen betrifft, so sind konkrete Krankheitsfälle beim Menschen nach Verzehr des Fleisches von Tieren, die mit thyreostatischen Mitteln gemästet worden sind, bisher nicht bekanntgeworden. Der Bundesgesundheitsrat hat sich 1961 gegen die Verwendung solcher Stoffe ausgesprochen, weil nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse immerhin gesundheitsschädigende Spätwirkungen nicht mit Sicherheit auszuschließen sind.
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 117 des Herrn Abgeordneten Dr. Bechert ({0}) auf:
Hat die Prüfung der Farbfernsehgeräte, die jetzt in der Bundesrepublik auf dem Markt sind, das Ergebnis gehabt, daß sie nicht, anders als die Geräte der General Electric, Röntgenstrahlen in einer Stärke aussenden, die eine mögliche Bedrohung für die menschliche Gesundheit darstellt ({1}) ?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 27. Oktober 1967 lautet:
Auf Grund der Presseveröffentlichung vom 24. Juli 1967 habe ich sofort prüfen lassen, ob bei den in Deutschland hergestellten Farbfernsehgeräten Gesundheitsgefährdungen zu befürchten sind.
Die Herstellung von Farbfernsehgeräten basiert auf der einschlägigen VDE-Vorschrift ({2})-Vorschrift 0860, Teil II Ausgabe April 1962. Weitere Richtlinien bilden die für Farbfernsehbildröhren gültigen ICRP ({3})-Empfehlungen und die IEC ({4}) - Publikation 65 - 1 ({5}).
Nach den mir vorliegenden Unterlagen, insbesondere den Meßergebnissen einiger Farbbildröhrenhersteller und eines UniVizepräsident Dr. Jaeger
versitäts-Instituts entsprechen die deutschen Geräte den oben genannten Vorschriften bzw. Richtlinien. Eine Gesundheitsgefährdung besteht demnach nicht.
Trotzdem habe ich das Bundesgesundheitsamt veranlaßt, unter Berücksichtigung des mir inzwischen vorliegenden Berichtes des Direktors des National Center for Radiological Health des Public Health Service durch eigene Messungen eine Überprüfung der deutschen Geräte durchzuführen. Über das Ergebnis dieser Untersuchungen, die bereits Mitte September 1967 veranlaßt wurden, werde ich Sie gern unterrichten.
Ich rufe weiter die Frage 118 des Abgeordneten Dr. Bechert ({6}) auf:
Wird die Bundesregierung schilddrüsenwirksame Stoffe ({7}), wie sie in der Tiermast verbotenerweise verwendet werden ({8}), im Arzneispezialitätenregister löschen lassen?
Auch hier hat sich der Fragesteller mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 27. Oktober 1967 lautet:
Das Bundesgesundheitsamt hat am 28. September 1967 die beiden letzten als Arzneispezialitäten registrierten Mittel mit thyreostatischer Wirkung im Spezialitätenregister gelöscht. Arzneispezialitäten mit thyreostatischer Wirkung zur Anwendung am Tier sind nunmehr nicht mehr registriert. Ich darf hierzu auch auf die Beantwortung der mündlichen Anfrage des Abgeordneten Büttner in der Fragestunde am 12. Oktober 1967 aufmerksam machen.
Wir kommen zu den Mündlichen Anfragen der Drucksache zu V/2188. Ich rufe die Frage 119 des Herrn Abgeordneten Moersch auf - sie betrifft den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts -:
Hat die Bundesregierung die Absicht, mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft über die Besoldungsneuregelung beim Goethe-Institut unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen und damit der Unruhe wegen der Besoldungskürzungen entgegenzuwirken?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium, das für Tarifvertragsangelegenheiten federführend ist.
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft über die Vergütungsneuregelung beim Goethe-Institut Verhandlungen aufzunehmen.
Sie vertritt die Ansicht, daß der Abschluß von besonderen Tarifverträgen oder Anschlußtarifverträgen für die Arbeitnehmer bei den Zuwendungsempfängern, zu denen das Goethe-Institut zählt, ausgeschlossen ist, weil die Arbeitnehmer nach den Vergütungsgruppen besoldet werden, die im Bundesangestelltentarif bereits niedergelegt sind. Sie ist jedoch bereit, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Gelegenheit zu geben, ihre Ansicht in einer unverbindlichen Besprechung vorzutragen.
Die Bundesregierung ist überzeugt, daß nach der beabsichtigten Neuregelung der Auslandsbezüge auf der Grundlage der Harmonisierungsnovelle eine etwa eingetretene Unruhe bei den entsandten Angestellten des Goethe-Instituts beseitigt sein dürfte, zumal etwaige Kürzungen der Bezüge geringfügig sind und im wesentlichen darauf beruhen, daß falsch berechnete Kaufkraftausgleiche durch die jetzt geltenden Kaufkraftausgleiche ersetzt werden. Im übrigen werden von der beabsichtigten Neuregelung, die eine einheitliche Auslandszulage in Höhe von 60 % vorsieht, nur die Leiter der Goethe-Institute im Ausland betroffen, wogegen die Auslandszulage der übrigen entsandten Angestellten unverändert bleibt oder sogar angehoben wird.
Außerdem ist vorgesehen, den Leitern der GoetheInstitute im Ausland eine Zulage zu gewähren, durch die etwaige Kürzungen der bisherigen Bezüge teilweise aufgefangen werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.
Herr Staatssekretär, können Sie uns erklären, weshalb dem Wunsche der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nicht rechtzeitig nachgegeben wurde, solche Besprechungen - die Sie jetzt für möglich erklären - zu führen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Mir ist nichts darüber bekannt, Herr Kollege Moersch, daß dieser Wunsch abgelehnt worden ist. Natürlich ist es möglich, daß diese Verhandlungen geführt werden. Ich sehe da keinen Hinderungsgrund.
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß Ihnen ein entsprechender Brief des Gewerkschaftsvorsitzenden gar nicht bekannt ist?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Mir ist ein solcher Brief nicht bekannt.
({0})
- Das besagt ja nicht unbedingt, daß er denjenigen rechtzeitig zugegangen sein muß, an die er vielleicht gerichtet sein sollte.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Huys.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Gewerkschaft nur gegründet worden ist, weil die Besoldungslage bei den Goethe-Instituten so schlecht war?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Das ist mir nun allerdings nicht bekannt. Meines Wissens geht die Gründung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft auf ein sehr viel früheres Datum zurück als die Tätigkeit dieser Herren bei den Goethe-Instituten.
Zweite Zusatzfrage.
Ist die Bundesregierung bereit, die Ausgleichszulage nachher auf 80 % anzuheben? Denn die 60 % sollen doch nur eine vorläufige Regelung sein?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Nein, die Bundesregierung beabsichtigt das nicht. Sie beabsichtigt eine einheitliche Festsetzung auf 60 %, - übrigens die gleiche Höhe, die für die im Ausland tätigen Wissenschaftler und Lehrer einheitlich festgesetzt worden ist. Ich halte das auch für eine angemessene Form.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft über zwei Drittel der für das Goethe-Institut im Ausland tätigen Angestellten vertritt, und darf ich damit die Frage verknüpfen, warum bei einem Zuwendungsempfänger gewerkschaftlich organisierte Angestellte von der Bundesregierung anders behandelt werden als in irgendeinen anderen Bereich gewerkschaftlich organisierte Angestellte, die eine dem öffentlichen Dienst vergleichbare Tätigkeit ausüben?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Der Sinn dieser Frage ist mir nicht ganz deutlich, Herr Kollege Kahn-Ackermann. Mir ist bekannt, daß die Bediensteten der Goethe-Institute zu einem sehr erheblichen Teil bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft organisiert sind. Von einer ungleichen Behandlung der gewerkschaftlich organisierten und der anderen Angehörigen der Goethe-Institute ist mir nichts bekannt.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bei Ihrer Antwort, daß Sie die Ausgleichszulage in Höhe von 60 % als angemessen betrachten, bekannt gewesen, daß es sich bei den Angestellten des Goethe-Instituts um ein gänzlich anderes Dienstverhältnis handelt als bei Auslandslehrern, die nur für wenige Jahre im Ausland tätig sind und für die infolgedessen eine solche Regelung vertretbar ist, während es sich bei den Angestellten und Institutsleitern des Goethe-Instituts um Leute handelt, die 10 bis 20 Jahre in den Tropen und sonst im Ausland tätig sind und deswegen bei ungleicher Altersversorgung im Vergleich mit dem öffentlichen Dienst in dieser Richtung gänzlich andere Ansprüche zu stellen berechtigt sind, und ist Ihnen bekannt, daß diese Meinung der Bundesregierung in krassem Gegensatz zu den Meinungsäußerungen dieses Hauses in dieser Sache steht?
({0})
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Kahn-Ackermann, die Tatsache, daß es sich hier um unterschiedliche Sachverhalte handelt, ist mir bekannt. Aber ich bin in der Bewertung anderer Auffassung als Sie. Ich glaube nicht, daß es sich dabei um so grundlegend verschiedene Sachverhalte handelt, daß der von mir angestellte Vergleich völlig ungerechtfertigt wäre. Ich glaube, von der Art des Dienstverhältnisses her und von der Art der Tätigkeit her ist dieser Vergleich durchaus berechtigt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hermsdorf.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß die von Herrn KahnAckermann aufgeworfene Frage nicht so generell gesehen werden kann und daß man sowohl für die Lehrer wie für die Angestellten des Goethe-Instituts sehr differenzieren muß? Es geht einfach nicht an, so zu verallgemeinern, wie das Herr Kahn-Ackermann getan hat; denn nicht alle Goethe-Institute liegen in tropischen Gebieten.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Hermsdorf, das wollte ich mit meiner Antwort zum Ausdruck bringen, als ich sagte, daß ich zu einer anderen Bewertung komme.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß diese Bewertung durch die Bundesregierung im Gegensatz steht zu einem Beschluß, den der Bundestag in der 45. Sitzung am 27. Mai 1966 einstimmig gefaßt hat und der lautet - vielleicht darf ich ihn, wenn der Herr Präsident gestattet, der Einfachheit halber vorlesen -:
Die Bundesregierung wird ersucht,
baldmöglichst für alle ins Ausland entsandten Angestellten des Goethe-Instituts die Harmonisierungsnovelle sinngemäß in vollem Umfange anzuwenden und - als Übergangslösung
bis zur endgültigen Regelung ihrer Steuerzahlung im Inland - eine einheitliche Auslandszulage in Höhe von 80 % derjenigen von vergleichbaren Bundesbediensteten zu gewähren.
Das wurde vom Bundestag einstimmig beschlossen.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Interpretation, in welcher Weise die Harmonisierungsnovelle anzuwenden ist, ist nach Auffassung der Bundesregierung anders vorzunehmen, als es diesen Vorstellungen entspricht.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Staatssekretär, würde die Bundesregierung die Tatsache, daß dieser Beschluß vom Hohen Haus einstimmig gefaßt worden ist, zum Anlaß nehmen, ihre Haltung noch einmal zu überprüfen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Es ist sicher zweckmäßig und notwendig, die Frage der Höhe der Auslandszulage noch einmal zu überdenken. Allerdings kann in dieser Bereitschaftserklärung nicht schon eine Zusage in bezug auf eine andere Entscheidung gesehen werden.
Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Meine Damen und Herren, inzwischen haben Mitglieder des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments unter Herrn Präsident Laan auf der Tribüne des Hauses Platz genommen. Ich darf die Damen und Herren herzlich begrüßen.
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Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Ich rufe zunächst die Frage 120 des Herrn Abgeordneten Genscher auf:
Wird die Bundesregierung aus der Tatsache, daß sich auch die Verhaftung ,des Gewaltverbrechers Fabeyer unter anderem deshalb verzögerte, weil die Maßnahmen der Polizei zu seiner Ergreifung jeweils an den Grenzen der Bundesländer haltmachen mußten, endlich die Konsequenz ziehen, daß sie dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag vorlegt, durch den die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbrechensbekämpfung im Bundesmaßstab geschaffen werden?
Herr Staatssekretär, ich darf bitten.
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Länder haben die Notwendigkeit, Polizeibeamte anderer Bundesländer in ihrem Zuständigkeitsbereich tätig werden zu lassen, seit längerer Zeit erkannt. Es gibt darüber auch Bestimmungen in einzelnen Polizeigesetzen und in Verwaltungsvereinbarungen einzelner Länder mit den jeweiligen Nachbarländern, Vereinbarungen, die allerdings inhaltlich sehr unterschiedlich sind. Die Landesinnenminister sind daher bestrebt, eine möglichst umfassende einheitliche Regelung zu schaffen. Der Arbeitskreis II - öffentliche Sicherheit und Ordnung - der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer hat sich gerade am gestrigen Tage mit eben dieser Frage beschäftigt, Herr Kollege Genscher, und die Sitzung geht am heutigen Tage weiter. Ihre Frage ist daher zwar außerordentlich aktuell, kann heute abend aber möglicherweise noch etwas konstruktiver und positiver beantwortet werden, als ich es im Augenblick tun kann. Wir hoffen jedenfalls, daß diese Beratungen erfolgreich abgeschlossen werden und daß wir einheitliche Regelungen, die wir in Übereinstimmung mit Ihnen für notwendig halten, bekommen werden. Bei dieser Situation besteht zu einer Änderung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen nach unserer Auffassung keine Veranlassung.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Genscher.
Sollte nach den schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit mit der föderalistischen Verbrechensbekämpfung die Bundesregierung nicht doch im Rahmen der Bereinigung des Verhältnisses von Bund und Ländern in Zuständigkeitsfragen eine solche Verfassungsänderung ins Auge fassen?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich habe dies als eine Meinungsäußerung von Ihnen, Herr Kollege Genscher, aufgefaßt und nicht als eine Frage. Ich nehme ihre Meinung gern zur Kenntnis.
Ich kann mich Ihrer Meinung nur anschließen, daß das nur eine Äußerung, aber keine Frage war. Ich will Ihnen zu einer zweiten Zusatzfrage, nachdem Sie die erste verfehlt haben, das Wort geben.
Darf ich daraus entnehmen, daß die Bundesregierung unabhängig von dem Ergebnis der Beratungen der Länderinnenminister nicht die Absicht hat, diesem unhaltbaren Zustand durch eine Verfassungsänderung abzuhelfen?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerdes Innern: Nein, Herr Kollege Genscher, das können Sie aus meiner Antwort gerade nicht entnehmen, denn ich habe mich bemüht, in der Antwort auf Ihre Frage darzulegen, daß gegenwärtig der Versuch unternommen wird, den ich für durchaus erfolgversprechend halte, diese Frage im Wege der Übereinkunft zu regeln. Erst wenn sich dieser Versuch auf die Dauer als völlig fehlgeschlagen und aussichtslos erweisen sollte, würde man auf die Frage einer Grundgesetzänderung zurückkommen können, bei der, wie Sie ganz genau wissen, wir wieder auf eine entsprechende Übereinkunft mit den Ländern - nämlich ihre Zustimmung im Bundesrat - angewiesen sind. Der gegenwärtige Weg scheint mir realistischer und erfolgversprechender zu sein als das, was Sie vorschlagen.
Zu einer Zusatzfrage, Herr Schmitt-Vockenhausen.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, daß dem Herrn Kollegen Genscher entgangen ist, daß der Deutsche Bundestag gerade bezüglich dieser Frage vor wenigen Wochen im Zusammenhang mit Vorschlägen zur Verbesserung der Verbrechensbekämpfung die Bundesregierung mit Nachdruck aufgefordert hat, mit der Innenministerkonferenz zu Ergebnissen zu kommen?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Bei der sehr großen Sachkunde und Intelligenz des Herrn Kollegen Genscher halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich. Vielleicht ist es ihm im Augenblick entgangen.
Keine Zusatzfrage mehr.
Frage 121 des Abgeordneten Dr. Marx ({0}) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich zur Zeit auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland unter Hinweis auf die durch des Militärregime in Griechenland suspendierten Freiheiten Vereinigungen linksradikaler griechischer Kräfte, vorwiegend unter der teils offenen Führung der krypto-kommunistischen Partei EDA, bilden?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wenn der Herr Kollege Marx einverstanden ist, würde ich die beiden Fragen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten.
Bitte .sehr. Frage 122 des Abgeordneten Dr. Marx ({0}) :
Treffen Beobachtungen und Meldungen zu, wonach eine sich rasch in unserem Lande bildende griechische Volksfront offenbar deshalb ideelle, materielle und organisatorische Unterstützung durch demokratische Institutionen, z. B. Gewerkschaften, erhält, weil sie sich als „sozialdemokratisch" bezeichnet?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Der Bundesregierung ist bekannt, Herr Kollege Marx, daß Funktionäre der in Griechenland verbotenen kommunistischen Partei EDA versuchen, die in der Bundesrepublik bestehenden griechischen Vereinigungen zu unterwandern und für eine Politik zu gewinnen, die man herkömmlich als Volksfrontpolitik bezeichnet. Die Haltung gegenüber einer solchen Politik ist unter den in der Bundesrepublik lebenden Griechen nicht einheitlich. Auf örtlicher Ebene ist es zur Bildung überparteilicher „antidiktatorischer Komitees", wie diese Organisationen sich bezeichnen, gekommen, die in der Regel entweder von Funktionären der demokratischen „Zentrumsunion" oder eben von der EDA kontrolliert werden.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Dr. Marx: Die griechischen Kommunisten geben sich nicht als Sozialdemokraten aus. Es ist aber nicht auszuschließen, daß von der EDA kontrollierte griechische Vereinigungen bei demokratischen Institutionen hier in .der Bundesrepublik möglicherweise in Unkenntnis der Zusammenhänge eine politische oder sonstige Unterstützung gewonnen haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, in welchem Umfang in Ungarn gedruckte kommunistische Zeitungen wie etwa die Zeitung mit der Überschrift „Völkischer Kampf" in den letzten Wochen in die Bundesrepublik eingeschleust und hier unter griechischen Gastarbeitern verbreitet worden sind?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Soweit ich das jetzt auf Anhieb sagen kann, Herr Kollege Dr. Marx, ist über das Auftreten dieser Zeitung, deren Name mir bisher auch unbekannt war, hier im einzelnen nichts bekannt. Wir wissen aber, daß die EDA in der Bundesrepublik eigene Zeitungen, die andere Namen tragen, verbreitet und versucht, die eindeutig kommunistische Tendenz dieser Organisation insbesondere unter den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden griechischen Gastarbeitern zu fördern.
Zu einer zweiten Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, sehen Sie sich in der Lage, dem Hause heute oder zu einer späteren Zeit Mitteilung darüber zu machen, in welchem Umfang Sender in den kommunistischen Staaten Osteuropas - womit ich auch etwa den Deutschlandsender oder Radio Berlin International meine - griechische Sendungen speziell für die Gastarbeiter hier hereinstrahlen?
Benda, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Darüber liegt mir in meiner Zusammenstellung Material vor. Es gibt eine Reihe von Sendern in der SBZ, die Sendungen für die griechischen Gastarbeiter durchführen, insbesondere der Sender Leipzig, der dreimal täglich insgesamt 2 Stunden und 15 Minuten für diesen Personenkreis sendet, der sogenannte Freiheitssender 904, der jeden Dienstag 15 Minuten sendet, ferner außerhalb der SBZ der Sender Budapest in Ungarn, der viermal täglich insgesamt 1 Stunde und 15 Minuten sendet. Auch andere Ostblockstaaten - Rumänien, Albanien und Bulgarien - strahlen Sendungen in griechischer Sprache aus.
Wir stehen am Ende der Fragestunde. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
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- Die Fragestunde ist eine ganz formelle Sache. Sie ist um 5 nach 10 abgelaufen.
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- Es hatten sich mehrere Herren gemeldet. Da müßte ich ja eventuell noch 30 Herren Fragen stellen lassen; das ist ganz ausgeschlossen.
({2})
- Es bleibt Ihnen völlig unbenommen, Herr Abgeordneter Matthöfer, daß Sie die beabsichtigte Zusatzfrage in der nächsten Fragestunde als direkte Frage stellen; dann haben Sie die Möglichkeit, auch noch zwei Zusatzfragen dazu zu stellen.
Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind.
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr den ersten Zusatzpunkt auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({3}) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Aufnahme des
Vizepräsident Dr. Jaeger
Mannit und des Sorbit ({4}) in die Liste der Waren, auf die die Verordnung Nr. 160/66/ EWG Anwendung findet
eine Verordnung des Rats zur Festlegung der Zollspezifikation für Mannitol und Sorbitol und zur Festsetzung der auf diese anwendbaren festen Teilbeträge sowie der Richtmengen von verarbeiteten Grunderzeugnissen
- Drucksachen V/2012, V/2207 Berichterstatter: Abg. Fritz ({5})
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Der Antrag des Ausschusses heißt, man möge von den Vorschlägen der Kommission Kenntnis nehmen. - Ich stelle fest, daß das Haus Kenntnis genommen hat.
Damit kommen wir zum zweiten Zusatzpunkt:
Beratung des Antrags der Abgeordneten
Schlager, Wagner, Meis, Schmidhuber, Ott,
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller, Mertes und Genossen betr. verstärkte Unterrichtung der Steuerpflichtigen über die Auswirkung und das Verfahren der Mehrwertsteuer
- Drucksache V/2217 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort ansonsten gewünscht? - Auch das ist nicht der Fall. Wird der Antrag auf Ausschußüberweisung gestellt? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem vorgenannten Antrag Drucksache V/2217 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe den Deutschen Bundestag zu seiner nächsten Sitzung auf Mittwoch, den 8. November, 9.00 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.