Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Zunächst eine Mitteilung. Die Tagesordnung soll um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen ergänzt werden. - Das Haus ist damit einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gebe ich dem Abgeordneten Rasner das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Behandlung der Drucksache V/1242 ist gestern ein Irrtum geschehen. Ich beantrage, wegen Irrtums in einer Abstimmung die Drucksache V/1242, die gestern auf der Tagesordnung gestanden hat, heute noch einmal auf die Tagesordnung zu übernehmen.
Wir sind damit in einer schwierigen Lage.
({0})
Eine Vorlage ist verabschiedet, und damit haben wir sie nicht mehr;
({1})
es liegt keine Vorlage vor. Ich schlage Ihnen folgendes vor. In solchen Dingen sollte man nicht mit Hast handeln. Denken wir ein wenig darüber nach! Wir wollen das klären, und wenn wir einen guten Weg finden, dann können wir gegen Ende der Sitzung diesen Punkt wieder aufgreifen. Einverstanden?
({2})
Und nun zur
Fragestunde.
Zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung ist Herr Bundesminister Lücke selber da. Frage 25 des Abgeordneten Peters ({3}).
Ist Herr Peters im Saal?-Herr Peters ist nicht
im Saal. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet, ebenso die folgende.
Frage 27 des Abgeordneten Bading. Ist Herr Bading im Saal? - Herr Bading ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenso seine Frage 28.
Frage 29 des Abgeordneten Dr. Jahn ({4}) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Fußballspieler, die aus der SBZ fliehen konnten, in der Bundesrepublik Deutschland keine Spielerlaubnis erhalten, wenn sie ihr früherer sowjetzonaler Verein als „gesperrt" deklariert?
Er ist im Saal. Bitte, Herr Minister!
Herr Kollege Jahn, wenn Sie einverstanden sind, darf ich Ihre Fragen wegen des inneren Zusammenhangs zusammen beantworten.
Ich rufe auch die Fragen 30 und 31 auf:
Glaubt die Bundesregierung, daß es mit unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung vereinbar ist, wenn der Deutsche Fußballbund zum Vollzugsorgan sowjetzonaler Sanktionen wird?
Glaubt die Bundesregierung, daß es mit dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als freiheitlichem Rechtsstaat vereinbar ist, daß dem aus Jena stammenden, früheren mitteldeutschen Fußballspieler Michael Polywka vom Deutschen Fußballbund die Spielerlaubnis bei „Eintracht Braunschweig" verweigert wird?
Die Tatsache, daß Fußballspieler, die ohne Freigabe ihren Verband wechseln, für eine bestimmte Dauer keine Spielerlaubnis erhalten, trifft nicht nur für Flüchtlinge aus der SBZ zu.
Ein Verbandswechsel ist in den Statuten des Internationalen Fußballverbandes ({0}) geregelt. Dieser Regelung sind alle Fußballverbände der Welt, die Mitglied des Internationalen Fußballverbandes sind, unterworfen. Der Deutsche Fußballbund der Bundesrepublik Deutschland und der Deutsche Fußballverband der SBZ sind ordentliche Mitglieder der FIFA.
Nach diesen Statuten kann ein Amateur, der den Freigabeschein nichterhalten hat, durch einen anderen Verband die Spielberechtigung erst nach Ablauf eines Jahres erhalten. Dabei ist der Grund für die Verweigerung der Freigabe ohne Bedeutung.
Da sich der Deutsche Fußballbund an die Statuten und das Reglement der FIFA halten muß, ist es nicht richtig, daß er zum Vollzugsorgan sowjetzonaler Sanktionen wird. Würde er es nicht tun, setzte er sich selber der Gefahr aus, daß die FIFA Sanktionsmaßnahmen gegen ihn ergreift. Das könnte sich
5194 Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Bundesminister Lücke
nachteilig für den internationalen Sportverkehr der Bundesrepublik Deutschland auswirken.
Im übrigen aber hat der Deutsche Fußballbund mitgeteilt, daß er alle notwendigen Schritte eingeleitet hat, um die frühestmögliche Spielberechtigung des Fußballspielers Polywka zu sichern.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Jahn.
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß die 'Sperrung dieses Fußballspielers über ein Jahr hinaus, nämlich bis an das nächste Jahr, verzögert werden würde, das heißt, eine zweijährige Sperrung - und das ist eine politische Sperrung -verfolgt?
Das würde dann aber gegen die Regeln der FIFA verstoßen. Ich werde der Frage nachgehen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Koenen ({0}).
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß der Deutsche Fußballbund zunächst dem Verein in Braunschweig, später aber auch dem Kollegen Jahn, und zwar am 7. April, also vor einem Monat, ausreichend begründet hat, warum er in dieser Sache nicht anders handeln kann?
Das ist mir nicht bekannt.
Meinen Sie nicht, Herr Minister, daß der Deutsche Fußballbund wie auch das Präsidium des Deutschen Sportbundes richtig handeln, wenn beide nach einer Verbesserung des gesamtdeutschen Sportverkehrs trachten, und daß der Deutsche Fußballbund auch absolut richtig liegt, wenn er, dem gerade die Austragung einer Weltmeisterschaft vom Weltfußballbund übertragen wurde, weder die gesamtdeutschen noch seine weltweiten internationalen sportlichen Verbindungen durch ein Verhalten belastet, das die Bestimmungen des Weltverbandes verletzen würde?
Die Bundesregierung ist ihrerseits bemüht, den gesamtdeutschen Sport verkehr zu erleichtern.
Meinen Sie nicht auch, Herr Minister,
({0})
daß lokalpatriotische oder gar vereinsfanatische Überlegungen und Forderungen -
Herr Abgeordneter, jeder Abgeordnete kann zwei Fragen stellen, nicht mehr.
({0})
Herr Bundesminister, ist der Bundesregierung bekannt, daß andere Sportorganisationen in der Bundesrepublik ohne Rücksicht auf sowjetzonale Sperrungen aus Mitteldeutschland in die Bundesrepublik gekommene Sportler bei internationalen Wettkämpfen, ohne Schwierigkeiten zu bekommen, starten ließen?
Lücke, Bundeminister des Innern: Wenn Sie einverstanden sind, darf ich Ihnen diese Frage schriftlich beantworten.
Herr Abgeordneter Josten zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, sind Sie bereit, schwierige Fragen, die mit dem Sportverkehr zusammenhängen, in Zukunft mit dem Kreis der Freunde des Sports dieses Hauses zu besprechen?
Ich stehe jederzeit zur Verfügung.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Strohmayr.
Herr Minister, meinen Sie nicht auch, daß lokalpatriotische oder gar vereinsfanatische Überlegungen und Forderungen nicht Grundlage des Handelns eines so großen Sportbundes werden dürfen?
Erlassen Sie mir die Antwort.
Damit sind die Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn erledigt.
Ich rufe die Frage 32 ides Abgeordneten Ramms auf:
Inwieweit gibt es zur Verkehrsentlastung in den Spitzenzeiten bei den Bundesbehörden im Bonner Raum eine gestaffelte Arbeitszeit?
Ist Herr Ramms im Saal? - Bitte, Herr Minister!
Die Bundesressorts, die ein besonderes Verkehrsaufkommen verursachen, haben sich bemüht, der Verkehrsbelastung in den Ballungszonen während der Spitzenzeiten durch eine Staffelung der Arbeitszeit Rechnung zu tragen. Als Ballungszonen kommen in Betracht: die Rheindorfer Straße, Duisdorf, die Adenauerallee und in etwas geringerem Maße Bad Godesberg. Die im Verkehrsbereich dieser Ballungszonen liegenden Bundesbehörden haben den Beginn und das Ende der Dienstzeit von 5 bis 30, in einigen Fällen sogar 45 Minuten auseinandergezogen. Eine noch größere Staffelung stößt auf Schwierigkeiten bei den Bediensteten, denen ein noch späterer Dienstschluß oder ein noch früherer Dienstbeginn nicht zugemutet werden kann. Aus diesem Grunde, und um auch die örtlichen und jahreszeitlich bedingten Gegebenheiten berücksichtigen zu können, sieht die Bundesregierung von einer zentralen und damit notwendigerweise starren Regelung ab.
Falls Sie, Herr Kollege, die genauen Zeiten für Dienstbeginn und Dienstende der in Frage kommenden zahlreichen Bundesbehörden zu erfahren wünschen, bin ich gern bereit, Ihnen die Aufstellung zuzuleiten.
Herr Abgeordneter Ramms zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, daß der abfließende Verkehr aus den Bundesministerien auch die von Ihnen genannten Ballungsräume anschließend berührt? Sie haben drei Ballungsräume aufgezählt. Wenn die Dienstzeit zu Ende ist, werden doch sicherlich von dem aus diesen Ministerien abfließenden Verkehr anschließend diese Ballungsräume berührt werden.
Natürlich, das läßt sich nicht vermeiden. Wir haben Dienstbeginn und Dienstende bis zu 45 Minuten gestreckt, und wir glauben, daß damit der Abfluß erleichtert wird. Das eigentliche Problem wird aber dann wesentlich erleichtert werden, wenn die Nordbrücke in Bonn dem Verkehr übergeben wird, und das wird in wenigen Wochen der Fall sein.
Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Dorn auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers in der Form zu ändern, daß der derzeitige Bundesaußenminister den Weisungen aus der Richtlinienkompetenz nicht unterworfen ist?
Zur 'Beantwortung der Herr Bundesminister.
Nach Art. 65 Satz 1 des Grundgesetzes bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Nach Satz 2 leitet innerhalb dieser Richtlinien jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig unter eigener Verantwortung. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, eine Änderung dieser Bestimmungen vorzuschlagen.
Herr Dorn zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, darf ich davon ausgehen, daß diese Auskunft auch für den Fall gilt, daß der jetzige Bundeskanzler zum Vorsitzenden der Christlich-Demokratischen Union gewählt wird?
Das sieht das Grundgesetz vor. Das Grundgesetz bindet den Bundeskanzler jederzeit.
Noch eine Frage, Herr Dorn.
Darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, Herr Minister, daß die Bundesregierung auf keinen Fall daran denkt, die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers auch für alle anderen Ressortminister weiterhin so gelten zu lassen, wie es zur Zeit im Grundgesetz steht?
Nach Art. 65 entscheidet die Bundesregierung - sie ist ein Kollegialorgan - über Meinungverschiedenheiten mit Mehrheit, also durch Abstimmung unter den Bundesministern. Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung nach einer von der Bundesregierung und vom Herrn Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Daraus ergibt sich, daß die Bundesregierung ihre Entscheidungen gemeinsam. erarbeitet, und zwar im Rahmen der vorhin genannten, im Grundgesetz verankerten Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, innerhalb deren die Bundesminister nach eigener Verantwortung entscheiden müssen.
Ich rufe die Fragen 34 bis 36 des Abgeordneten Picard auf:
Ist die Bundesregierung bereit, zu den in der Sendung „Report" des Deutschen Fernsehens vom 28. April 1967 aufgeworfenen Fragen, die den früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Otto John, betreffen, Stellung zu nehmen?
Besteht Anlaß zu der in der Frage 34 erwähnten Sendung geäußerten Vermutung, politische Gründe stünden einer Wiederaufnahme des Verfahrens, dessen Ziel die Rehabilitierung Dr. Johns wäre, entgegen?
Haben das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst den Versuch unternommen, eine Wiederaufnahme des in Frage 35 erwähnten Verfahrens zu verhindern oder zu erschweren, indem insbesondere entlastende Zeugenaussagen zurückgehalten oder verschwiegen wurden?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Lücke vom 11. Mai 1967 lautet:
Der Bundesgerichtshof hat dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Dr. Otto John, durch Beschluß vom 13. September 1966 stattgegeben. Jede Äußerung der Bundesregierung zu diesem Komplex könnte als Eingriff in ein schwebendes Verfahren verstanden werden.
Ich sehe mich deshalb außerstande, zu der genannten Fernsehsendung im einzelnen Stellung zu nehmen. Da die Sendung eine ganze Reihe grober Entstellungen und Unrichtigkeiten enthielt, habe ich mich an die dafür Verantwortlichen gewandt und um Berichtigung gebeten.
Politische Gründe, die einer Wiederaufnahme des Verfahrens entgegenstehen könnten, sind mir nicht bekannt.
Weder das Bundesamt für Verfassungsschutz noch der Bundesnachrichtendienst haben jemals versucht, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu verhindern oder zu erschweren. Das Bundesamt hat vielmehr schon im Jahre 1958, als ihm eine John entlastende Aussage eines anderen Überläufers bekannt wurde, dies unaufgefordert dem Generalbundesanwalt mitgeteilt.
Auch das Bundesministerium des Innern hat dem Prozeßbevollmächtigten Dr. Johns und dem Bundesgerichtshof jede ihm mögliche Unterstützung zuteil werden lassen. Der Prozeßbevollmächtigte hat sich schon im Dezember 1964 auch namens seines Mandanten eindeutig von dem Vorwurf bewußter Behinderung des Verfahrens distanziert.
Ich rufe die Frage 37 des Abgeordneten Baron von Wrangel auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Unterschiede bei der Zahlung der Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten für Bundesbeamte durch eine verbesserte Regelung auszugleichen?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister.
Die Bundesregierung ist dazu bereit. Derartige Zulagen werden auf Grund besonderer Vorschriften zur Zeit nur den
Beamten der Bundesbahn und der Bundespost gezahlt. Die Gewährung solcher Zulagen an Beamte der übrigen Bundesbehörden setzt eine besondere gesetzliche Ermächtigung voraus. Sie ist im Regierungsentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, Bundestagsdrucksache V/891, enthalten. Das Gesetz steht heute zur 'Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung an. Nach Inkrafttreten des Gesetzes können auf der Grundlage besonderer Ausführungsbestimmungen Zulagen gezahlt werden, wenn der Haushaltsausschuß des Bundestages und das Hohe Haus die erforderlichen Mehrausgaben bewilligen. Allerdings habe ich erfahren, daß der Haushaltsausschuß des Bundestages in seiner Sitzung vom 10. Mai 1967 beschlossen hat, für diesen Zweck für das Jahr 1967 keine Mittel zu bewilligen. Nach meiner Unterrichtung hat der Haushaltsausschuß die Einführung der Zulage jedoch nicht grundsätzlich abgelehnt. Er 'ist der Ansicht, daß dieser Fragenkomplex noch näher geprüft werden muß. Die Bundesregierung wird sich daher weiter bemühen, eine baldmögliche Einführung der Zulage zu erreichen.
Zu einer Zusatzfrage Baron von Wrangel.
Herr Minister, sind Sie grundsätzlich der Meinung, daß die Beamten des Zollgrenzdienstes, besonders an der Zonengrenze, ganz ungewöhnlichen Belastungen ausgesetzt sind?
Ich bin dieser Meinung und trete deshalb für eine baldmögliche Regelung ein.
Damit ist wohl auch die Frage 88 des Abgeordneten Baron von Wrangel erledigt:
Wird die Bundesregierung bei der in Frage 37 erwähnten Regelung die Bundeszollverwaltung berücksichtigen, die im Gegensatz zur Deutschen Bundespost und Deutschen Bundesbahn keine solche Zulagen zahlt, obwohl die Merkmale des Dienstes ähnlich oder gleich sind?
- Das ist der Fall.
Ich rufe die Fragen 128 und 129 des Abgeordneten Biechele auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Stuttgarter Hauptgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, die in gleichlautenden Schreiben des Präsidenten Dr. Th. Schober an das Bundesinnenministerium, das Bundesjustizministerium und an das Auswärtige Amt dargelegt wurde, daß durch Bestimmungen des Ausländergesetzes viele junge Ausländer, die weder die gewünschte Ausbildung, noch die Arbeitsbewilligung erhalten können, in ausweglose Not geraten und oft in die Unterwelt der Großstädte abgleiten?
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, wie gegebenenfalls diese in Frage 128 erwähnten beklagenswerten Folgen des Gesetzes gemildert oder beseitigt werden können?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung ist Herr Staatssekretär Ehmke hier.
Ich rufe die Frage 39 des Abgeordneten Dr. Rinderspacher auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, ähnlich wie die französische Regierung, eine Verordnung zu erlassen, wonach rückfälligen Tätern, die unberechtigt Schutt, Kehricht und sonstige Abfälle abladen, das Fahrzeug beschlagnahmt und gerichtlich eingezogen. werden kann, damit die Unsitte, die Natur mit Müllabfällen zu verschandeln, eingedämmt wird?
Die Vorschriften, die bei uns gegen das unerlaubte Abladen von Müll und dergleichen gelten, sind Vorschriften des Landesrechts. Ob ihre Ergänzung oder Änderung angebracht ist, möchte ich der Beurteilung der Länder überlassen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Rinderspacher.
Herr Staatssekretär, würden Sie es in der Sache für richtig oder zweckmäßig halten, wenn die Länder, in deren Kompetenz diese Angelegenheit zweifellos liegt, in dieser Richtung initiativ würden und das französische Beispiel nachahmen würden?
Herr Abgeordneter, Sie werden verstehen, daß die Bundesregierung sehr zurückhaltend ist, Fragen des Landesrechts zu beurteilen. Nach dem zweiten Weltkrieg haben insgesamt sieben Länder ihre Vorschriften, die im Feld- und Forstschutzrecht stehen, geändert. Die erste dieser Regelungen war das hessische Gesetz von 1954. Es läßt die Einziehung von Werkzeugen zu, die der Täter bei der Ausführung der Tat bei sich geführt hat und die zur Ausführung der Tat geeignet sind. Darunter könnte auch ein Transportfahrzeug fallen.
Die Mehrzahl der später erlassenen Landesgesetze sieht jedoch mit Ausnahme von Bremen und - mit starken Einschränkungen - von Niedersachsen die Möglichkeit der Einziehung nicht vor. Die meisten Landesgesetzgeber haben also anscheinend ein Bedürfnis für die Zulassung der Einziehung verneint, vielleicht auch in der Erwägung, daß bei der Entscheidung, ob im Einzelfall eine Einziehung angebracht wäre, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach unserem Verfassungsrecht beachtet werden müßte. Dieser Grundsatz dürfte die Einziehung von Fahrzeugen, die zum unerlaubten Schuttabladen benutzt worden sind, selbst bei rückfälligen Tätern nur selten gestatten.
Ich rufe nun die Fragen 40, 41 und 42 des Abgeordneten Dr. Lenz ({0}) auf. Ist Herr Dr. Lenz im Saal? - Er ist nicht 'im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Vizepräsident Dr. Mommer
Ich rufe dann die Fragen 43, 44 und 45 des Abgeordneten Strohmayr auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch große Unternehmen, die nicht als Aktiengesellschaft betrieben werden, publizitätspflichtig werden sollten?
Hat die Bundesregierung Vorstellungen, wie eine solche in Frage 43 erwähnte Publizitätspflicht von Großgesellschaften außerhalb des Aktienrechts herbeizuführen wäre?
Vermag die Bundesregierung der Auffassung zuzustimmen, daß die jüngsten Vorgänge in einem der größten Privatkonzerne der Bundesrepublik für den baldigen Erlaß genereller Vorschriften sprechen?
Die erste Frage beantworte ich mit Ja.
Die zweite Frage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung hält ein Gesetz für notwendig. Sie bereitet den Entwurf eines Gesetzes vor, durch das Unternehmen von einer bestimmten Größe an ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform zur Bekanntmachung ihres Jahresabschlusses verpflichtet werden.
Die dritte Frage beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung sieht sich durch die Vorgänge, die Sie, Herr Abgeordneter, ansprechen, in ihrer Meinung bestätigt, daß eine gesetzliche Publizitätspflicht für Großunternehmen erforderlich ist. Jedoch sind die Gesetzgebungsarbeiten, von denen ich sprach, nicht erst durch diese Vorgänge veranlaßt worden. Vielmehr hatte der Herr Bundesminister der Justiz bereits vorher, d. h. kurz nach seinem Amtsantritt, den Auftrag erteilt, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten.
Eine Zusatzfrage, Herr Strohmayr.
Herr Staatssekretär, ist mit einer alsbaldigen Vorlage an das Plenum zu rechnen?
Herr Abgeordneter, der Entwurf wird zur Zeit mit den beteiligten Bundesministerien abgestimmt. Ich hoffe, daß er den gesetzgebenden Körperschaften noch vor der Sommerpause zugeleitet werden kann.
Die Fragen 46, 47 und 48 des Abgeordneten Hirsch werden von dem Abgeordneten Schulte übernommen:
Welche Möglichkeiten bietet das geltende Recht, um Arbeitnehmern, die durch die unvorhersehbare Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit der letzten Monate bei der Erfüllung langfristiger Ratenzahlungsverpflichtungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, Vollstreckungsschutz zu gewähren?
Sieht die Bundesregierung einen Weg, die Vollstreckungsgerichte darauf hinzuweisen, daß durch die augenblickliche wirtschaftliche Lage insoweit Härtefälle vorliegen können, als für einige Arbeitnehmer bei der Eingehung langfristiger Ratenzahlungsverpflichtungen in Zeiten der Hochkonjunktur die Arbeitsmarktentwicklung nicht vorauszusehen war?
Hält die Bundesregierung die vorhandenen Vollstreckungsschutzmöglichkeiten in Anbetracht der für einzelne Arbeitnehmer entstandenen besonderen wirtschaftlichen Lage für ausreichend?
Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld können wegen Ratenzahlungsverpflichtungen aus Kaufverträgen nicht gepfändet werden. Das Arbeitsentgelt des Kurzarbeiters unterliegt den allgemeinnen Pfändungsgrenzen, die sich nach der Höhe des Einkommens und den Unterhaltspflichten des Schuldners richten. Bei vermindertem Einkommen ermäßigt sich danach der pfändbare Teil der Bezüge entsprechend.
Für die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen gelten die allgemeinen Pfändungsschranken, durch die für den Schuldner u. a. die Fortführung seines Haushalts und seiner Erwerbstätigkeit sichergestellt wird. Soweit bewegliche Sachen der Pfändung unterliegen und gepfändet sind, kann ihre Verwertung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Jahr nach der Pfändung ausgesetzt werden.
Bei der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen, insbesondere in Grundstücke, ist entsprechend der vorher genannten Regelung eine einstweilige Einstellung des Verfahrens auf die Dauer von insgesamt einem Jahr möglich.
Für das gesamte Vollstreckungsrecht gilt darüber hinaus die allgemeine Härteklausel des § 765 a ZPO. Danach kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine mit den guten Sitten nicht vereinbare Härte bedeutet. Bei der Prüfung der Voraussetzungen dieser Bestimmung wird im Einzelfall auf seiten des Schuldners auch ein unvorhergesehener und unverschuldeter Verlust der Arbeitsstelle oder der Vollbeschäftigung Berücksichtigung finden müssen.
Die Frage 2 beantworte ich wie folgt. Hinweise an die Vollstreckungsgerichte - wie sie in der Frage 2 angesprochen worden sind - würden als mögliche Eingriffe in die Rechtsprechung Bedenken begegnen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß die Gerichte bei ihren Entscheidungen in Vollstreckungsschutzsachen von sich aus dem Umstand Rechnung tragen werden, daß die Nichterfüllung der Schuldverpflichtung im Einzelfall auf einer für den Schuldner nicht vorhersehbaren Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit beruht.
Die letzte Frage beantworte ich wie folgt. Da bereits das geltende Vollstreckungsschutzrecht die Berücksichtigung einer unvorhergesehenen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners ermöglicht, dürfte zur Zeit jedenfalls noch kein Anlaß zur Einführung ergänzender Vorschriften über einen besonderen Vollstreckungsschutz für Arbeitslose und Kurzarbeiter bestehen.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich solche Bestimmungen auch nachteilig für die Arbeitnehmer und für das ganze Wirtschaftsleben auswirken könnten. Die Einführung eines besonderen Vollstreckungsschutzes für Arbeitslose und Kurzarbeiter könnte nämlich, weil der Kreis der für diesen
Schutz in Betracht kommenden Personen nicht von vornherein feststeht, zu einer weitgehenden Verteuerung der Arbeitnehmerkredite führen.
Eine Zusatzfrage, Herr Schulte.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, daß man mit einem erläuternden Zusatz - etwa „Arbeitslose und Kurzarbeiter" - in § 765 a etwas erreichen könnte, ohne daß damit die von Ihnen angedeuteten Folgen eintreten würden?
Das würde aber voraussetzen, daß doch wieder ein Hinweis an die Gerichte gegeben wird, der verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Ich glaube auch, daß er praktisch nicht erforderlich ist, weil unverschuldete Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit ganz sicher zu den Faktoren gehören, die der Richter bei der Gewährung des Vollstreckungsschutzes zu berücksichtigen hat.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schulte?
Herr Staatssekretär, haben Sie darüber Unterlagen oder statistisches Material, in wievielten Fällen infolge dieser Schwierigkeiten heute vermehrt der § 765 a angewandt wird?
Nein, Herr Abgeordneter, darüber haben wir kein statistisches Material, wie wir überhaupt bezüglich der Entscheidungen unserer erstinstanzlichen Gerichte kaum über Material verfügen. Wir beschränken uns ja bei der Erfassung leider auf Urteile der höheren Instanzen. Aber die Kommentierung, die ja einen Teil der Rechtsprechung, soweit sie in Zeitschriften veröffentlicht ist, widerspiegelt, gibt mir Grund zu der Meinung, daß die Auskunft, die ich Ihnen gegeben habe, wirklich der Praxis der Gerichte entspricht.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung ist der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Arndt hier.
Ich rufe Frage 73 und 74 ,des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die heimische Lederindustrie in ihrer Existenz bedroht ist dadurch, daß die Fertigschuhwarenimporte aus EWG-Ländern, aus dem EFTA-Raum, aus Jugoslawien, anderen Ostblockstaaten und die sehr erheblichen Fertighandschuhimporte aus Honkong, Japan, Korea und Taiwan erdrückend geworden sind?
Kann die heimische Lederindustrie vor den in Frage 73 erwähnten lebensbedrohenden Importen geschützt werden?
Ist der Abgeordnete im Saal? - Jawohl. Bitte, zur Beantwortung der Herr Staatssekretär.
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die schwierige Lage der deutschen Lederindustrie ist der Bundesregierung bekannt. So ging die Lederproduktion zwischen 1960 und 1966 um 9000 t, das ist etwa ein Siebtel, zurück. Dabei haben sich die Umsätze infolge von Preissteigerungen allerdings noch leicht erhöht. Der Produktionsrückgang war dm Jahre 1966 besonders stark, nämlich allein 4000 t von den 9000 t der Referenzperiode. Seit dem Sommer 1966 liegt der Produktionsindex der ganzen Industrie unter dem des Vorjahres. Der Grund für diese Veränderung ist die allgemeine Konjunkturlage.
Eine zweite Ursache für die schwierige Lage der deutschen Lederindustrie liegt darin, daß die Produktion von Unterleder, das sind also Leder für Sohlen und Absätze, ebenfalls seit 1960 besonders stark zurückgegangen ist. Dies ist bereits ein Indiz dafür, daß die deutsche Lederindustrie nicht nur durch Importe an verarbeitetem Leder - das wären also Schuhe und Handschuhe - beeinträchtigt wird, sondern vor allem durch das Vordringen anderer Grundstoffe - Kunststoffe und Gummi - in der Lederverarbeitung. Infolgedessen macht die starke Einfuhr von Schuhen aus den Partnerländern der EWG in erster Linie der deutschen Schuhindustrie und weniger der ledererzeugenden Industrie zu schaffen.
Die Einfuhr von Schuhen ist wertmäßig zwischen 1960 und 1966 auf das Dreifache angestiegen, auf etwa eine halbe Milliarde DM. Die gleichzeitige Ausfuhr deutscher Schuhe blieb dahinter bei weitem zurück. Die Einfuhr von Lederhandschuhen nahm seit 1962 allerdings eher ab als zu. Die Ausfuhr liegt sogar höher als die Einfuhr, so daß die Produktion der deutschen Lederindustrie durch den Außenhandel an Lederhandschuhen kaum beeinträchtigt worden ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Hammans.
Welche Auffassung hat die Bundesregierung - das habe ich aus Ihrer Antwort nicht entnehmen können - über einen Fortbestand der Ledererzeugung in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt, wobei zu bedenken ist, daß es sich abgesehen von wenigen Großbetrieben doch in der Mehrzahl um mittelständische Betriebe handelt, die größtenteils sogar noch handwerklichen Charakter tragen?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Hauptursache der aktuellen Schwierigkeiten die allgemeine Konjunkturlage ist. Ich habe diesen Umbruch in der Produktionsentwicklung darzustellen versucht. Der Deutsche Bundestag und die neue Bundesregierung haben durch verschiedene Beschlüsse seit Dezember 1966 eine Bekämpfung dieser Rezession ermöglicht.
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Arndt
Eine zweite Ursache liegt in der verstärkten Verwendung anderer Stoffe als Leder bei der Produktion von Schuhen und Lederwaren. Diese Veränderungen haben zum Teil technische Gründe oder geben ganz allgemein die Verbraucherwünsche wieder. Beides entzieht sich öffentlicher Beeinflussung. Die Importe von Fertigfabrikaten spielen demgegenüber eine geringere Rolle. Immerhin ist durch die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Sätze der Umsatzausgleichsteuer zu erhöhen, auch hier eine gewisse Entlastung zu erwarten.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Hammans.
Herr Staatssekretär, noch eine zweite Frage. Ist Ihnen bekannt, daß die Einfuhrquote im Jahre 1966 35% .des Inlandsabsatzes erreicht hat und damit doch entgegen Ihrer sehr positiven Auffassung anders einzuschätzen ist?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die Einfuhrquote ist sehr hoch und steigt immer noch. Ein Schutz gegenüber Einfuhren aus dem EWG-Raum - und 60 % unserer Schuhimporte kommen allein aus Italien - verträgt sich aber nicht mit der allgemeinen Wirtschafts- und Außenpolitik und der Europapolitik der deutschen Bundesregierung, zumal es den exportierenden Ländern schwer begreiflich zu machen sein würde, daß die Hauptursache der gegenwärtigen Kalamität der deutschen Lederindustrie, die Konjunkturlage, nicht in erster Linie durch deutsche Aktivität selbst zu beseitigen ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Ott.
Herr Staatssekretär, auf welche Ursache führen Sie die von Ihnen vorhin erwähnten enormen Steigerungen des Imports von Fertigschuhen und den Rückgang der Ausfuhr von Fertigschuhen zurück?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Ich möchte meine Ausführungen präzisieren. Die deutsche Ausfuhr an Schuhen ist keineswegs zurückgegangen. Sie ist ebenfalls stark gestiegen; sie ist im Niveau nur viel niedriger als die Einfuhr. Die importierten Schuhe sind erheblich billiger als das deutsche Angebot.
Das IFO-Institut hat in einem Schnelldienst vor wenigen Wochen diese Preisdifferenz auf 30 % geschätzt. Daneben spielt eine Rolle, daß Italien auf dem Gebiete der Schuhe eine Reihe von Jahren auch modisch in Europa führend war.
Noch eine Frage, Herr Ott.
Herr Staatssekretär, Sie haben meine Frage nicht vollständig beantwortet. Darf ich
Sie fragen, auf welche besonderen Umstände Sie es zurückführen, daß die Italiener leistungsfähiger sind.
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Italien hat ein niedrigeres Lohnniveau. Es ist völlig klar, daß die Schuhfabrikation mit einer ganz erheblichen Lohnquote zu arbeiten hat und daß wie in ähnlichen Industriezweigen, die der gleichen Kondition unterliegen - z. B. die Textilindustrie -, Länder mit einem niedrigen Reallohnniveau in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit selbstverständlich begünstigt sind. Hinzu kommt, daß Einfuhrkontingentierungen und Zölle gegenüber den EWG-Ländern zum Teil überhaupt nicht mehr angewendet werden können, zum Teil in Kürze endgültig beseitigt werden, so daß sich dann eine entsprechende Differenz im realen Lohnniveau voll zugunsten des betreffenden Landes mit dem niedrigen Lohnniveau auswirken wird, bis sich im dynamischen Prozeß dort natürlich auch die Reallöhne auf das allgemeine Niveau eingespielt haben, das innerhalb der EWG angestrebt wird.
Zu einer Zusatzfrage Herr Burger.
Herr Staatssekretär, wird die Lage der deutschen Schuhhersteller im Wettbewerb innerhalb der EWG durch die Einführung der Mehrwertsteuer um einiges besser?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Darüber gibt es noch keine verläßlichen Untersuchungen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Rinderspacher.
Herr Statssekretär, sind die Schwierigkeiten der Lederindustrie nicht auch darauf zurückzuführen, daß dieser Industriezweig, wie Sie selbst vorhin gesagt haben, in Deutschland zum Teil noch in handwerklicher Form betrieben wird, wodurch er der Großindustrie nicht gewachsen ist?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Herr Kollege Rinderspacher, der mittelständische Aspekt ist hier von einem Kollegen aus dem Hause in die Frage hineingebracht worden. Ich hatte dazu gar nicht Stellung genommen. Ganz sicher ist ein Teil der Betriebe auf die Dauer nicht konkurrenzfähig. Es wird, nachdem der allgemeine Grund der gegenwärtigen Kalamität, nämlich die schlechte Konjunkturlage, beseitigt ist, besonderer Überlegungen bedürfen, wie man diesen Betrieben eine geordnete Anpassung ermöglicht.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Rinderspacher!
Herr Staatssekretär, bedeutet Anpassung nicht Ende dieser Form der Lederindustrie?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Nein. Der Mittelbetrieb ist generell keineswegs weniger leistungsfähig als ein größerer Betrieb. Die Leistungsfähigkeit hängt entscheidend von der Qualität des einzelnen Betriebes und seiner Leitung ab. Es gibt in jeder Branche große Betriebe, die schlecht geleitet sind, und mittlere und kleine Betriebe, die hervorragend geleitet sind und sich auf einem ganz speziellen Markt eingerichtet haben, den nur sie bedienen können.
Ich rufe Frage 75 des Abgeordneten Dröscher auf:
Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung bzw. des Bundeskartellamtes gediehen, das Maß der durch keine ökonomische Notwendigkeit, sondern nur durch das Vorhandensein von verbotenen Preisabsprachen begründeten Differenzen der Treibstoffpreise zwischen den Ballungsgebieten und den weniger dicht bewohnten Räumen auf eine erträgliche Höhe zu ermäßigen?
Die Frage wird übernommen vom Abgeordneten Dr. Apel.
({0})
- Es tut mir leid, Herr Abgeordneter. Ich sehe immer herum: Sie müssen sich zeitig melden.
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär.
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die Untersuchung des Bundeskartellamtes ist noch nicht abgeschlossen. Immerhin hat sich das Maß der regionalen Differenzierung der Benzinpreise bereits vor Abschluß der Arbeiten des Bundeskartellamts verringern lassen: Seit April 1967 ist der regionale Unterschied der Benzinpreise je Tankstelle und Liter von 10 Pf auf 7 Pf zurückgegangen. Damit ist freilich die Spanne von 5 Pf, die vor dem Herbst 1966 das Maximum für die regionalen Unterschiede war, noch nicht wieder erreicht.
Zu einer Zusatzfrage Herr Dr. Apel.
Herr Staatssekretär, haben Sie eine Vorstellung darüber, wann diese Prüfung vom Bundeskartellamt abgeschlossen sein wird?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Nein. Die Untersuchung läuft noch. Die Untersuchung wird ja nicht nur über die regionale Differenzierung geführt, sondern über den Benzinmarkt als Ganzes, wie ich Ihnen auch auf Ihre eigene Frage nachher ausführen werde.
Danke schön.
Ich rufe die Frage 76 des Abgeordneten Mertes auf:
Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen für eine Steigerung des Automobilabsatzes zu ergreifen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Sehr verehrter Herr Kollege Mertes, wenn Ihre Frage dahin gehend zu verstehen ist, ob die Bundesregierung gedenkt, besondere Maßnahmen, also Maßnahmen der Spezialsteuerung, für die Automobilindustrie zu treffen, so ist die Frage mit Nein zu beantworten. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß durch die von Bundestag, Regierung und Bundesbank getroffenen und vorbereiteten Maßnahmen die wirtschaftliche Stagnation überwunden und alsbald ein neuer Aufschwung eingeleitet werden wird. Dies wird die allgemeine Kaufkraft stärken, die Haltung der Verbraucher positiv beeinflussen und sich damit überproportional auf den Absatz von Personenwagen auswirken.
Eine Zusatzfrage, Herr Mertes.
Herr Staatssekretär, wenn die Bundesregierung also nichts Spezielles zu tun gedenkt, um die Verteuerung der Kraftfahrzeughaltung, die durch bestimmte Maßnahmen im letzten halben Jahr eingetreten ist, zum Teil wieder rückgängig zu machen, würde sie dann zumindest dafür sorgen, daß die Lage auf dem Automobilmarkt durch unbedachte Äußerungen einzelner Regierungsmitglieder nicht noch zusätzlich erschwert wird?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die Äußerung des betreffenden Regierungsmitgliedes war zu verstehen als eindeutiges Dementi gegenüber allen Vermutungen, daß es zu einer Änderung in der Besteuerung oder in anderen Abgaben für die Automobilhaltung kommen könnte. Die Äußerung mußte wohl auch deshalb so schroff erfolgen, damit keine Erwartung in dieser Richtung ausgelöst wird, die nachher nicht gerechtfertigt wird und damit niemandem nützen würde.
Noch eine Frage, Herr Mertes.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß durch diese Äußerung des Herrn Bundesfinanzministers zur Produktions- und Modellpolitik eines bedeutenden deutschen Industrieunternehmens die Verkaufssituation dieses Werkes völlig durcheinandergeraten ist und daß im Ausland zum Teil davon gesprochen wurde, dieses Unternehmen würde nun in Konkurs gehen?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Das ist mir nicht bekannt. Ich möchte auch bezweifeln, daß eine derartige Auswirkung eintreten könnte.
Darf ich Ihnen die Unterlagen übergeben, Herr Staatssekretär?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Ich kenne die ausländischen Pressestimmen, aber ich kenne nicht die Information, daß die Verkaufs- und Modellpolitik dieses Werkes davon tangiert wird und daß die Schwierigkeiten, denen sich dieses Werk wie viele andere Werke der Automobilindustrie in der allgemeinen Konjunkturflaute zur Zeit ausgesetzt sieht, durch diesen Disput, mag er als notwendig betrachtet werden oder nicht, vergrößert wurden.
Zunächst eine Zusatzfrage von Herrn Josten.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie wegen der großen Bedeutung der Automobilindustrie und der gesamten Zulieferbetriebe fragen, ob die Bundesregierung bei den von Ihnen erwähnten Hilfen Möglichkeiten sieht, den Export der Automobilindustrie zu steigern?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Der Export der Automobilindustrie läuft glänzend. Er ist wohl kaum noch steigerungsfähig in der Zuwachsrate; im Niveau selbstverständlich, aber die gegenwärtige Zuwachsrate noch zu übertreffen, wäre als Ziel der Wirtschaftspolitik wohl außerordentlich ehrgeizig. Wir sollten alles dazu tun, Herr Kollege, daß die allgemeine Konjunkturlage verbessert und die Binnenkaufkraft gestärkt wird, damit sich aus dem allgemeinen Vertrauen des Verbrauchers wieder eine geordnete Nachfrage nach Automobilen entwickeln kann. Die Bedeutung dieses Industriezweiges, des größten der deutschen Wirtschaft, liegt auf der Hand, so daß eine Verbesserung der Nachfrage sicherlich einen sich selbst tragenden Prozeß der Konjunkturbelebung und der Konjunkturstabilität einleiten würde.
Eine Zusatzfrage von Herrn Dr. Friderichs.
Da die Kritik an der Modellpolitik dieses Unternehmens durch den Herrn Bundesfinanzminister eine Kritik an der Unternehmensführung bedeutet, frage ich Sie, Herr Staatssekretär, ob die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat dieses Unternehmens daraus Konsequenzen bezüglich der Personalpolitik gezogen haben.
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Das ist mir nicht bekannt. Ich will es aber gern prüfen.
Darf ich, sofern dies nicht geschehen ist, weiter fragen, ob die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat diese Absicht haben?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Darüber will ich Mich auch informieren und Ihnen dann gern Bescheid geben. Sie wissen, daß sich im Vorstand des betreffenden Unternehmens sowieso ganz normale Veränderungen vollziehen werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Ott.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß der in Frage stehende Generaldirektor des betreffenden Automobilunternehmens gut beraten wäre, wenn er von sich aus vermeiden würde, Regierungsmitglieder anzugreifen, damit Äußerungen der Regierungsmitglieder unterbleiben können?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Ich bitte, mir die Beantwortung dieser Frage zu erlassen. Der Bundesregierung steht es nicht an, sich über die Äußerungen von Personen der privaten Wirtschaft in dieser oder jener Form zu verbreiten.
Eine Zusatzfrage, Herr Genscher.
Welche Hilfsersuchen von welchen Automobilwerken hatten die Bundesregierung. veranlaßt, durch den Herrn Bundesminister der Finanzen erklären zu lassen, man könne nicht den Boom ausnutzen, aber bei einer Konjunkturkrise den Staat um Hilfe angehen?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Ich vermute, daß es das gleiche Werk ist, von dem hier die ganze Zeit die Rede ist.
Wollen Sie mit dieser Artwort, Herr Staatssekretär, daß Sie vermuten, es sei das gleiche Werk, von dem hier die Rede ist, sagen, daß das Volkswagenwerk die Bundesregierung um Hilfe angegangen habe?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Es ist der Öffentlichkeit bekannt, daß Herr Professor Nordhoff sowohl mit dem Bundeswirtschaftsminister als auch mit dem Bundesfinanzminister Besprechungen geführt hat. Dabei ging es nicht um spezielle Hilfe für dieses Werk, sondern um eine Kaufkraftstärkung des Verbrauchers, um die Beeinflußung der Automobilnachfrage in den Entscheidungen des Verbrauchers. Diese Besprechungen sind - wie ich bereits auf die Eingangsfrage des Herrn Mertes geantwortet habe - von der Bundesregierung dahin gehend geführt worden, daß die Besserung der allgemeinen Konjunkturlage den Vorrang vor speziellen Maßnahmen hat.
Eine Zusatzfrage Herr Könen ({0}).
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die von dem hier in Frage stehenden Werk seinerzeit vorgenommene Preiserhöhung für seine Fahrzeuge Sie entsinnen sich vielleicht, daß der damalige Bundeskanzler Erhard darüber sehr böse war - den ausgesprochenen Zweck hatte, durch Erhöhung des Inlandpreises einen besseren Export zu ermöglichen?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Mir ist nicht bekannt, daß die Preiserhöhung diesen Zweck hatte. Das ist möglich, aber es ist be Preiserhöhungen immer schwer festzustellen, welcher Absatz damit besonders gefördert oder benachteiligt werden soll. Ganz sicher hat es diese Preiserhöhung gegeben.
Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Könen.
Herr Staatssekretär, würde es für Sie interessant sein, sich über den Aufsichtsrat oder über sonstige Organe das zu beschaffen, was der dortige Generaldirektor „Information der Belegschaft" nennt? Da stehen solche Sachen drin.
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Selbstverständlich bin ich dazu bereit. Es ist nur die Frage, ob es für die gegenwärtige Situation in der Automobilindustrie von großem Nutzen ist, die betreffende Information zu haben. Es hat ja nicht nur dieses eine Werk die Preise im Laufe der letzten Jahre erhöht; aber bei diesem ,einen Werk ist die Produktionsschwäche besonders kraß, weil seine Käuferschicht, nämlich die gering verdienenden Arbeitnehmer, am stärksten unter der wirtschaftlichen Unsicherheit zu leiden haben.
({0})
Frage 77 des Abgeordneten Dr. Apel:
Wann wird das Bundeskartellamt die von Staatssekretär Dr. Schollhorn in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 15. März 1967 angekündigte Prüfung der Sach- und Rechtslage der von den großen Mineralölgesellschaften eingeführten Rabattregelung zu Lasten ihrer Tankstellenpächter abgeschlossen haben?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Herr Kollege Apel, wie ich vorhin schon sagte, ist das Bundeskartellamt noch nicht in der Lage, einen Termin für den Abschluß seiner Untersuchungen zu nennen. Es untersucht die Einführung des Rabattsystems an den Markentankstellen unter dem Gesichtspunkt des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Grundlage ist der § 22 des Kartellgesetzes. Den Ermittlungen liegen Beschwerden der Tankstellenverbände zugrunde, die darauf hinweisen, daß die Rabattgewährung seitens der Mineralölgesellschaften vielfach durch Kündigung oder durch andere Druckmittel erzwungen werde. Das Bundeskartellamt prüft gegenwärtig die von den Verbänden in der Zwischenzeit mitgeteilten Einzelfälle. Die Ermittlungen werden allerdings dadurch erheblich erschwert, daß die Namen der einzelnen Tankstellenverwalter auf Wunsch der Betroffenen bisher noch vertraulich behandelt werden müssen.
Zusatzfrage, Herr Dr. Apel!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die Verzögerung der Entscheidung des Bundeskartellamtes inzwischen zu einer sehr schwierigen Situation für ,die deutschen Tankstellenpächter geführt hat, da sie zwischenzeitlich weiterhin einem verstärkten Druck ausgesetzt sind und keine Chance der Gegenwehr haben?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Herr Kollege Apel, die führenden Mineralölgesellschaften haben inzwischen ein Rundschreiben an ihre Tankstellenverwalter gerichtet, und in diesem Rundschreiben wird die Einführung ,des Rabattsystems nach wie vor ausdrücklich als freiwillig bezeichnet. Einige Gesellschaften haben, sofern ,einzelne Bezirksleiter ,dieser Gesellschaften von dieser Anweisung abgewichen sind, dieses Verhalten mißbilligt. Dem Bundeskartellamt sind in den letzten Wochen keine weiteren Fälle bekannt geworden, in denen Pächter durch wirtschaftlichen Druck zur Rabattgewährung veranlaßt werden sollten.
Frage 78 des Herrn Abgeordneten Dr. Apel!
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Druck der großen Mineralölgesellschaften auf ihre Pächter, das Rabattsystem einzuführen, in den letzten Wochen beträchtlich zugenommen hat?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Nach Angaben der Tankstellenverbände waren einige Markengesellschaften während der letzten Monate intensiv bemüht, ihre Pächter im Anschluß an die zunächst versandten Rundschreiben in Einzelgesprächen zur Rabattgewährung zu bewegen. Das mag nicht zuletzt darauf zurückzuführen sein, daß die Pächter den Rabattempfehlungen ihrer Gesellschaften vom Frühjahr dieses Jahres offenbar in nur sehr begrenzter Zahl gefolgt sind. Seitdem hat es jenes Rundschreiben gegeben, von- dem ich Ihnen vorhin bereits berichten durfte, in dem die Mineralölgesellschaften die Einführung der Rabattgewährung ausdrücklich als freiwillig bezeichnet und den Übereifer, so wollen wir es einmal nennen, einiger Bezirksleiter ausdrücklich mißbilligt haben.
Zusatzfrage, Herr Dr. Apel!
Herr Staatssekretär, abgesehen davon, daß es eine ganze Reihe von Fällen gibt, wo erneut Druck ausgeübt wird, frage ich Sie, ob es nicht angebracht wäre, daß auch die Bundesregierung die deutschen Mineralölkonzerne darauf aufmerksam macht, daß hier etwas geschieht, was gegen mittelständische Existenzen gerichtet ist und damit der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zuwiderläuft.
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: In den laufenden Besprechungen der Bundesregierung mit den Mineralölgesellschaften spielt auch diese Frage eine Rolle.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt ({0}).
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Tankstellenverbände in den letzten Monaten wiederholt große Protestversammlungen gegen die beabsichtigten Rabattsenkungen der Gesellschaften durchgeführt haben, und sind Sie nicht auch der Meinung, daß die Tankstellen diese Protestaktion nicht durchgeführt hätten, wenn die Absichten der Gesellschaften hinsichtlich der Rabattgewährung nicht mit einer großen Härte angekündigt und durchgeführt worden wären?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Selbstverständlich ist es das Recht der Tankstellenverbände, Protestaktionen gegen eine Aktion durchzuführen, die sie nicht billigen. Das Bundeskartellamt kann aber nicht auf Protestaktionen antworten, sondern kann nur auf Grund von konkretem Material tätig werden, wenn in diesem oder jenem bestimmten Fall nachzuweisen oder zu vermuten ist, daß ein entsprechender Druck ausgeübt wird. Was uns aus den letzten Wochen bekannt ist, sind das Rundschreiben und die in ihm ausgesprochene Mißbilligung. Beides spricht dafür, daß sich etwas geändert zu haben scheint.
Noch eine Frage, Herr Schmidt?
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Tankstellen trotz der steigenden Unkosten auf allen Gebieten seit über elf Jahren keinerlei Provisionserhöhungen zu verzeichnen haben und daß jetzt die Gesellschaften diesen Tankstellen noch zumuten, auch noch auf einen bestimmten Prozentsatz ihres Verdienstes - bei den Pächtern sind es zirka 30 % - zu verzichten? Ich meine, das ist eine Angelegenheit, um die sich die Regierung - wie das auch der Abgeordnete Apel soeben schon gesagt hat - im Hinblick auf die Gefährdung der Existenz eines bestimmten Teiles der mittelständischen Wirtschaft dringend einmal kümmern müßte. Sind Sie nicht auch dieser Meinung?
Dr. Arndt, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Das ist selbstverständlich bekannt. Nur wurde die Konstanz der Provision in der Ertragsrechnung der Tankstellen durch den rapiden Anstieg des Treibstoffabsatzes in den letzten Jahren aufgewogen. Durch die versuchte Kürzung der Rabatte ist jetzt natürlich eine neue Situation gegeben.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zu ihrer Beantwortung ist Herr Bundesminister Höcherl anwesend.
Die Fragen 79, 80 und 81 des Abgeordneten Meister werden von dem Abgeordneten Burger übernommen:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung Überlegungen anstellt, die Bundesanstalt für Tabakforschung in Forchheim bei Karlsruhe aufzulösen oder anderen Aufgaben zuzuführen?
Kann sich die Bundesregierung der Auffassung anschließen, daß die anerkannten Leistungen der in Frage 79 erwähnten Forschungsanstalt besonders auf dem Gebiet der Virusbekämpfung, aber auch der Resistenzzüchtung zur Erhaltung des deutschen Tabakanbaues wesentlich beigetragen haben, die Erhaltung des Instituts deshalb unerläßlich ist, wenn man den deutschen Tabakanbau überhaupt erhalten will?
Wäre es nicht erwägenswert, das bisher vorwiegend der Förderung des Tabakanbaues dienende in Frage 79 erwähnte Institut für Forschungsaufgaben der Tabakverarbeitung weiter zu entwickeln, Aufgaben, die bisher wohl vorwiegend empirisch behandelt wurden?
Zur Beantwortung haben Sie das Wort, Herr Bundesminister.
Der Wissenschaftsrat hat es in seinen Empfehlungen zum Ausbau der wissenschaftlichen Einrichtungen als fraglich bezeichnet, ob die Unterhaltung einer Bundesanstalt für Tabakforschung in Forchheim noch gerechtfertigt ist. Die Bundesregierung fühlt sich auf der Grundlage dieses Gutachtens verpflichtet, die Empfehlung kritisch zu prüfen und demzufolge auch Überlegungen anzustellen, inwieweit die Aufgaben dieser Bundesanstalt von anderen Stellen übernommen werden können.
Eine Zusatzfrage, Herr Burger.
Nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates soll die Forschungsanstalt in eine Institution des Landes Baden-Württemberg überführt werden. Was sagt die Bundesregierung zu diesem Vorschlag?
Das wäre eine Möglichkeit. Ich könnte mir aber noch andere Formen denken, und zwar die Teilung der Aufgaben der bisherigen Bundesanstalt z. B. im biologischen Bereich, wo es sowieso schon eine Arbeitsteilung gibt.
Zur nächsten Frage: Ohne die Leistungen der Bundesanstalt in den 40 Jahren ihres Bestehens zu schmälern, kann sich die Bundesregierung nicht der Auffassung anschließen, daß die Einrichtung dieses
Institutes unerläßlich ist, um den deutschen Tabakbau zu erhalten. Auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes beispielsweise, der in dieser Frage besonders angesprochen wird, hat sich die Biologische Bundesanstalt in Zusammenarbeit mit der Forschungsanstalt in Forchheim sehr erfolgreich betätigt. Die gefährliche Blauschimmelkrankheit, die vor einigen Jahren epidemienhaft unseren deutschen Tabakbau überfiel, ist durch maßgebliche Arbeiten der Biologischen Bundesanstalt eingedämmt worden.
Zur dritten Frage: Probleme der Tabakverarbeitung hat die Bundesanstalt für Tabakforschung bisher schon verschiedentlich, sozusagen als Auftragsforschung, untersucht. Sie gehören aber nicht zu dem eigentlichen Aufgabengebiet der Anstalt. Ich halte einen Ausbau in dieser Richtung nicht für vertretbar, da dieses Forschungsgebiet weitgehend von sehr potenten Industriegruppen in eigenen Forschungsinstituten bearbeitet werden kann. Darüber hinaus verbietet es die angespannte Haushaltslage des Bundes, einen Ausbau in der genannten Richtung zu erwägen.
Eine Zusatzfrage, Herr Burger.
Herr Minister, welche Folgerungen werden die Tabakpflanzer und ihre Organisationen aus den beabsichtigten Maßnahmen zu ziehen haben?
Ich glaube nicht, daß die Tabakpflanzer einen Schaden erleiden werden.
Ich rufe auf die Fragen 82, 83 und 84 des Abgeordneten Walter:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß besonders in der westdeutschen Landmaschinenindustrie größere Entlassungen und Kurzarbeit von Arbeitnehmern vorgenommen wurden?
Ist die Bundesregierung mit mir nicht der Meinung, daß die in Frage 82 erwähnten Entlassungen von vielen Arbeitnehmern hätten vermieden werden können, wenn man die starken Streichungen der Förderungsmaßnahmen für die Landwirtschaft vermieden hätte?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Landwirtschaft im Durchschnitt der letzten Jahre Aufträge in Höhe zwischen 13 und 14 Milliarden DM an die einschlägige Industrie erteilt hat?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß auch in der Landmaschinenindustrie bei einzelnen Firmen Entlassungen vorgenommen wurden und Kurzarbeit eingeführt wurde.
Zur zweiten Frage: Die Bundesregierung ist nicht dieser Meinung, denn erstens wird die Investitionstätigkeit der Landwirtschaft durch die jeweilige Liquiditäts-und Rentabilitätslage der Betriebe sowie durch die Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft mit Berücksichtigung dies EWG-Bereichs in viel größerem Maße bestimmt als durch staatliche Förderungsmaßnahmen; zweitens kann von starken Streichungen staatlicher Förderungsmittel für die Landwirtschaft nicht gesprochen werden.
Zur dritten Frage des Herrn Kollegen Walter: Nach den Unterlagen des Ernährungsministeriums tritt die deutsche Landwirtschaft mit einer Kaufkraft in Höhe von jährlich 20 Milliarden DM für gewerbliche Erzeugnisse und Dienstleistungen auf.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Walter.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß sich in dem engeren Zonengrenzgebiet des Kreises Eschwege im Bezirk Kassel eine der größten Landmaschinenunternehmungen. etabliert hat, und zwar mit Hilfe erheblicher Mittel des Bundes und des Landes Hessen, in Höhe von 28 Millionen DM? Dieses Unternehmen ist auf Grund der Auswirkungen, die ich in meiner Frage angesprochen habe, so weit gekommen, daß .es bis zum September dieses Jahres kurzarbeiten muß, wobei die Aussicht besteht, daß sich dieses Unternehmen im Zonengrenzraum auch zu erheblichen Entlassungen von Arbeitern entscheiden muß.
Die Bundesregierung kennt diese Situation und bedauert sie. Es besteht aber keine Möglichkeit, durch staatliche Förderungsmaßnahmen im Landwirtschaftsbereich eine künstliche Nachfrage zu erzeugen. Vielleicht waren die Kapazitäten etwas übersetzt. Man könnte sich auch neue Formen, z. B. Leasing, einfallen lassen, um eine dauernde Nachfrage zu begründen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Logemann.
Herr Minister, wären Sie bereit, die Binnenkaufkraft der Landwirtschaft, von der wir vorhin schon gehört haben, durch Maßnahmen der Preispolitik und durch Maßnahmen, die die EWG bietet, zu verstärken?
Ich glaube, daß die Bundesregierung im Rahmen des Notwendigen und der europäischen Kompromisse das getan hat, was Verbraucher und Erzeuger vertragen.
Zweite Zusatzfrage, Herr Logemann.
Herr Minister, wären Sie z. B. bereit, die von Brüssel in Aussicht gestellten 560 Millionen DM für die Getreidepreisangleichung den Betrieben so zur Verfügung zu stellen, daß die Geschädigten dieses Geld bekommen, und zwar in der Form, daß es nun auch direkt für Investitionen verwendet werden könnte?
Herr Kollege, ich bewundere Ihre Kunst, auf dem Umweg über die Landmaschinenindustrie von mir herauszubekommen, in welcher
Form die 560 Millionen DM, die ich noch gar nicht habe, bereitgestellt werden können. Sie wissen, wie das geht. Das wird in gemeinsamen Beratungen und Anhörungen mit den Beteiligten letzten Endes durch eine Entscheidung dieses Hauses geschehen. Sie muß vor allem gerecht erfolgen. Darum wird sich die Bundesregierung ernsthaft bemühen.
({0})
Die Fragen 85 und 86 des Abgeordneten Burger:
Kann die Bundesregierung Auskunft geben, ob die Gewährung von Beihilfen für Neu-, Um- und Anbauten in der Landwirtschaft im Rahmen der Beihilfeverordnung der EWG, deren Vorlage der Ministerrat laut Entschließung vom 24. Juli 1966 von der Kommission gefordert hat, „mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar" ist?
Falls die Frage 85 bejaht wird, ist vorgesehen, die hier in Rede stehenden Beihilfen besonderen Bedingungen zu unterwerfen, die diese Beihilfen auf bestimmte Gebiete oder bestimmte Verfahrensarten einschränken oder auch auf Zeiträume begrenzen, in denen diese Beihilfen nur gewährt werden dürfen?
Die Frage wird bejaht. Voraussichtlich wird der Rat der EWG die genannten Maßnahmen in der geplanten Änderung der Verordnung 125 für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklären. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Zu der anderen Frage, die in Zusammenhang damit steht: Alle diese Beihilfen für die Landwirtschaft sollen an die Bedingung einer finanziellen Mindestbeteiligung des Begünstigten geknüpft werden. Über die Höhe dieser Beteiligung ist im Rat noch keine Einigung erzielt worden. Beihilfen, die diese Kriterien nicht erfüllen, sind nicht etwa unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt, sondern sie sollen der Überprüfung durch die Kommission aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit unterliegen. Die Kommission könnte im Rahmen der ihr zustehenden Entscheidungsbefugnisse die in Rede stehenden Beihilfen dann auch weiteren Bedingungen unterwerfen, z. B. im Hinblick auf den örtlichen und zeitlichen Anwendungsbereich.
Eine Zusatzfrage, Herr Burger.
Herr Minister, sind Sie ebenfalls der Auffassung, daß Beihilfen für Neu-und Umbauten sowie für die Aussiedlung der Landwirtschaft und auch für die Anlage und die Verbesserung der Innenausstattung bei Betriebsaussiedlung weiterhin dringend erforderlich sind? Vertreten Sie diese Auffassung nachdrücklich, und halten Sie es für möglich, daß die Verhandlungen im Ministerrat ein im Hinblick auf unsere Verhältnisse notwendiges Ergebnis bringen?
Wir haben im Ministerrat im Rahmen der Beihilfeberatungen einen sehr starken Akzent auf die Investitionsbeihilfe gelegt, und zwar deswegen, weil wir glauben, daß man alle baulichen
Maßnahmen nicht für sich sehen kann, sondern daß man sie in den gesamten Rentabilitätsplan eines Betriebes einordnen muß. Ich glaube, daß wir mit dieser Auffassung durchkommen. Es wird aber so sein, daß vor dem 1. Juli hier keine endgültige Entscheidung möglich ist, weil viele andere wichtige und zeitlich dringendere Verordnungen fällig sind und verabschiedet werden müssen.
Ich rufe die Fragen 87 und 88 des Abgeordneten Dr. Hauser ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in den Richtlinien für die Förderung von Aussiedlungen, baulichen Maßnahmen in Altgehöften und Aufstockungen aus Mitteln des „Grünen Planes" vom 8. Dezember 1966 vorgesehene Finanzierung dazu führt, daß in Gebieten mit einer stark verbesserungsbedürftigen Agrarstruktur, so in Realteilungsgebieten, Aussiedlungsvorhaben wegen der entstehenden hohen Hektarbelastung kaum mehr durchgeführt werden können?
Ist die Bundesregierung bereit, bei Aussiedlungsvorhaben in derartigen in Frage 87 erwähnten Gebieten einen Teil des vorgesehenen Darlehns durch Beihilfen zu ersetzen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Senkung der Belastung führen?
Durch die Neufassung der Richtlinien vom 8. Dezember 1966 ist grundsätzlich keine größere Belastung der Antragsteller eingetreten. Von ihm sind im Gegenteil in den meisten Fällen wesentlich geringere Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen, als es unter der Geltung der bisherigen Richtlinien der Fall war. Lediglich bei Aussiedlungen, die mit einem erheblichen Landerwerb verbunden werden sollen, haben sich die Förderungsbedingungen gegenüber bisher verschlechtert. Hinsichtlich der Flächenaufstockung vertritt die Bundesregierung jedoch den Standpunkt, daß landwirtschaftliche Betriebe mit zu geringer Wirtschaftsfläche zweckmäßig durch Zupacht, nicht aber allein auf dem Wege der Eigentumsaufstokkung vergrößert werden sollten. Eine Änderung der Aussiedlungsrichtlinien vom 8. Dezember 1966 erscheint deshalb nicht erforderlich.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Hauser.
Herr Minister, gehe ich also recht in der Annahme, daß die Bundesregierung bereit ist, Pachtzinsbeihilfen zu gewähren, wenn landwirtschaftliche Betriebe im Zuge einer Umsiedlung landwirtschaftliche Nutzflächen zugepachtet haben und durch den Pachtzins hoch belastet sind?
Die zusätzlichen Aufwendungen eines Antragstellers, die durch Zupacht entstehen, sind im allgemeinen geringer als Zins- und Tilgungsleistungen der Aufstockungsdarlehen. Den zusätzlichen Pachtzins kann der Antragsteller im wesentlichen aus den - gegenüber den bisherigen Richtlinien - ersparten Aufwendungen decken. Es handelt sich hier also nicht um einen gesonderten Ausweis solcher Pachtzinssubventionen, sondern die Lösung insgesamt ist besser, so daß Pachtzinsen
durchaus aus der besseren Stellung und der besseren Ausstattung dieses Titels bezahlt werden können.
Noch eine Frage, Herr Dr. Hauser.
Ist die Bundesregierung bereit, dort, wo Aufstockungen zusätzlich notwendig sind, um einen landwirtschaftlichen Betrieb betriebsfähig zu halten, insbesondere in den schlecht strukturierten Landschaften, Richtlinien zu erlassen, die Aufstockung und Aussiedlung in einem tragbaren Verhältnis miteinander für diese Betriebe möglich machen?
Wir sind der Meinung, das sei geschehen.
Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, daß etwa eine Belastung von über 300 DM pro Hektar eine zu große Belastung für die kleinstrukturierte Landwirtschaft bedeutet?
Ich weiß, daß die Pachtsätze ein sehr hohes Ausmaß annehmen, und man muß sich auch bei Pachtsätzen überlegen - wie bei allen Aussiedlungsvorgängen -, ob das Ganze wirtschaftlich tragbar ist.
Wir sind am Ende der Fragestunde. Die Fragen 107 bis 109 des Abgeordneten Schmidt ({0}) wurden zurückgezogen.
Ich stelle fest, daß wir in drei Fragestunden 91 Fragen beantwortet haben. 42 Fragen können nicht mehr mündlich beantwortet werden; sie werden schriftlich beantwortet. Ich nenne diese Zahlen, um das Interesse des Hauses zu unterstreichen, daß alle Fragen möglichst knapp gestellt und möglichst knapp beantwortet werden, damit ein möglichst großer Teil der eingereichten Fragen mündlich beantwortet werden kann.
Ich rufe den Punkt 32 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung
- Drucksache V/325 Schriftlicher Bericht des Innenausschusses ({1})
- Drucksache V/1693 Berichterstatter: Abgeordneter Gscheidle
({2}) dazu
Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses ({3}) über den Antrag der Fraktion der SPD
betr. Änderung der Bundesdisziplinarordnung
- Drucksachen V/313, V/1693 Berichterstatter: Abgeordneter Schlager
Der Schriftliche Bericht des Berichterstatters Gscheidle soll mündlich ergänzt werden. Das Wort hat der Berichterstatter.
Gscheidle ({4}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu diesem Gesetzentwurf liegt auf Umdruck 2301 ein Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Reischl und Genossen betreffend Art. II § 7 vor. Er bezieht sich auf den § 157 der Verwaltungsgerichtsordnung. Bei der Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung durch Gesetz vom 22. Dezember 1966 wurde die Verweisung auf diesen Paragraphen in § 158 versehentlich nicht gestrichen, dies soll bei diesem Gesetz nachgeholt werden.
Ich darf als Berichterstatter bitten, der beantragten redaktionellen Änderung zuzustimmen.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Einzelberatung. Zu Art. I liegen keine Änderungsanträge vor. Wer ihm zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Art. II! Zu §§ 1 bis 6 einschließlich keine Änderungsanträge. Wer diesen Paragraphen zuzustimmen wünscht, gebe das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Zu Art. II § 7 liegt der soeben hier begründete Änderungsantrag Umdruck 230 auf Einfügung einer neuen Nr. 7 vor. Wer dieser Einfügung zustimmen will, gebe das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen!
Wer dem Art. II in der so geänderten Fassung zustimmen will, gebe das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen!
Ich rufe auf die Artikel III bis VI, Einleitung und Überschrift. - Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, gebe das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wir sind damit am Schluß der zweiten Beratung. Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Das Wort zu einer Erklärung hat der Abgeordnete Gscheidle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem heute in dritter Lesung zu verabschiedenden Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung darf ich im Namen der SPD-Bundestagsfraktion folgende Erklärung abgeben.
Die auf Grund der Beschlüsse des Innenausschusses vorliegende Fassung berücksichtigt die im Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vorgelegten Änderungen zur Gerichtsorganisation und
*) Siehe Anlage 2
die Erfahrungen mit der bisherigen Bundesdisziplinarordnung. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte mit der Drucksache V/313 einen Antrag mit zwölf Grundsatzforderungen für eine Neuordnung des Disziplinarrechts eingebracht. Wir stellen mit Befriedigung fest, daß unsere Änderungsvorschläge im wesentlichen in das Gesetz Eingang gefunden haben. Dennoch kann man nur von einer teilweisen Neuordnung sprechen.
Die im Gesetz vorgesehenen Verbesserungen betreffen sowohl den materiellen Teil des Disziplinarrechts als auch das Verfahrensrecht und die Disziplinargerichtsordnung. Die neue Bezeichnung des Gesetzes „Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts" bringt dies zum Ausdruck.
Die Neuordnung stellt in ihrem materiellen Teil die unterschiedliche Aufgabenstellung von Disziplinar- und Strafrecht stärker heraus. Für leichte bis mittelschwere Dienstvergehen wurde eine Verfolgungsverjährung beschlossen. Der Maßnahmenkatalog wurde eingeschränkt. Die Folgen der Disziplinarmaßnahmen für die Beförderung der Beamten wurde neu geregelt und nicht unerheblich gemildert. Das neue Gesetz bringt eine Vorschrift, wonach bei nicht schwerwiegenden Dienstvergehen eine Disziplinarmaßnahme dann nicht ausgesprochen werden darf, wenn wegen des gleichen Sachverhalts schon durch ein Gericht oder eine Behörde eine Strafe oder Ordnungsmaßnahme verhängt worden ist. Voraussetzung ist, daß die Strafe oder Ordnungsmaßnahme auch den Zwecken des Disziplinarrechts in ausreichender Weise gerecht wird. Von einem Verweis soll bei vorangegangener strafrechtlicher Verurteilung stets abgesehen werden. Im Hinblick auf die heutige rechtsstaatliche Auffassung von der Stellung des Beamten wird zukünftig, unserem Antrag folgend, der Tatbestand des Dienstvergehens im außerdienstlichen Bereich eingeschränkt. Unsere Anregungen zum materiellen Teil sind damit im wesentlichen erfüllt.
In verfahrensrechtlicher Hinsicht wird im wesentlichen das derzeitige disziplinargerichtliche Verfahren beibehalten und damit keine Umwandlung in ein verwaltungsgerichtliches Klageverfahren nach den Vorschriften der VWGO vorgenommen. Dagegen wurden die Rechte des Beamten und seines Verteidigers in der Vorverhandlung nicht unerheblich dadurch erweitert, daß dem Verteidiger vom. Beginn der abschließenden Anhörung an ein Anwesenheitsrecht eingeräumt wird. Der Grundsatz der Mittelbarkeit der Beweisaufnahme wird gelockert; Zeugen und Sachverständige können damit in größerem Umfange als bisher in der Hauptverhandlung vernommen werden. Der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Hauptverhandlung wurde eingeschränkt, aber nicht, wie von uns. beantragt, die Öffentlichkeit hergestellt. Der Beamte soll damit, soweit nicht die Ausschließungsgründe des Gerichtsverfassungsgesetzes vorliegen, selbst entscheiden können, ob gegen ihn öffentlich verhandelt wird. Den Disziplinargerichten wird über die bisherige Regelung hinaus auch die Möglichkeit gegeben, angefochtene Entscheidungen zugunsten des Beamten zu ändern. Ferner wird die Befugnis eingeräumt, das Disziplinarverfahren mit Zustimmung des Bundesdisziplinaranwalts einzustellen.
Neu gefaßt sind die Tilgungsvorschriften. Die bestehende Regelung wird dahin ergänzt, daß die Disziplinarvorgänge aus den Personalakten zu entfernen und zu vernichten sind und daß die getilgte Maßnahme bei späteren Disziplinarmaßnahmen nicht mehr berücksichtigt werden darf.
Wir bedauern, daß es entgegen unserer Absicht nicht gelungen ist, eine einheitliche Verfahrensordnung für Bundes- und Landesbeamte zu schaffen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich hier in der Zusammenarbeit mit den Ländern weiter um die Schaffung der Voraussetzungen für eine künftige Vereinheitlichung bemühen.
In organisatorischer Hinsicht folgt das Gesetz der im Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP konzipierten Neuorganisation der Disziplinargerichte im ersten Rechtszug. An die Stelle der bisher 14 selbständigen Bundesdisziplinarkammern soll ein einheitliches Bundesdisziplinargericht treten. Das Gericht soll mehrere Kammern mit örtlichem Zuständigkeitsbereich haben, wobei allerdings die Abgrenzung der Kammerbezirke, entgegen dem Entwurf Drucksache V/325, nicht durch Rechtsverordnung, sondern durch Präsidiumsbeschluß des Bundesdisziplinargerichts bestimmt wird. Auch für den zweiten Rechtszug . folgt das Gesetz den Vorstellungen, die dem CDU/CSU-FDP-Entwurf zugrunde lagen. Abweichend hiervon werden die grundlegenden Bestimmungen über die Bildung von Disziplinarsenaten beim Bundesverwaltungsgericht in die Bundesdisziplinarordnung aufgenommen.
Die Institution des Bundesdisziplinaranwalts ist gegen erhebliche Bedenken unsererseits in der im Gesetz vorgesehenen Form beibehalten worden. Sein Recht, eigene Ermittlungen durchzuführen, ist jedoch beseitigt, die Befugnis, die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens zu erzwingen, nicht unerheblich eingeschränkt worden.
Ein Hauptanliegen der SPD-Bundestagsfraktion, die Disziplinargerichtsorganisation sowie das materielle und formelle Disziplinarrecht in Bund und Ländern zu vereinheitlichen, konnte nicht verwirklicht werden. Eine Fühlungnahme mit den Ländern hat ergeben, daß eine Zusammenfassung der Disziplinargerichte in Bund und Ländern und die Erarbeitung eines einheitlichen Verfahrensrechts erheblichen Schwierigkeiten begegnet. Der federführende Ausschuß war der Meinung, daß eine Lösung dieser Frage deshalb noch geraume Zeit in Anspruch nehmen würde. Auch wir waren der Auffassung, daß es im Hinblick auf diese zwangsläufig eintretenden Verzögerungen nicht vertretbar sei, die vorgesehene Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts durch eine neue Erörterung über eine größere Reform noch weiter hinauszuschieben. Wir begrüßen daher die Vorwegnahme der unstrittigen Verbesserungen der derzeitigen Bundesdisziplinarordnung und das an dem vorliegenden Entschließungsantrag an die Bundesregierung gerichtete Ersuchen, zu prüfen, inwieweit die Disziplinargerichtsorganisation und das disziplinargerichtliche Verfahren in Bund und Ländern wei5208
ter vereinfacht und einheitlich geregelt werden kann. Dabei ist unsererseits, wie es der Entschließungsantrag in seinem Klammervermerk zum Ausdruck bringt, insbesondere an den Einbau der Disziplinargerichte in die allgemeinen Verwaltungsgerichte, an eine einheitliche Verfahrensordnung für Bundes- und Landesbeamte und an Rahmenvorschriften für das materielle Disziplinarrecht gedacht.
Namens der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich die mit diesem Gesetz geschaffene teilweise Neuordnung und Modernisierung des Bundesdisziplinarrechts. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dem Gesetz und dem Entschließungsantrag zustimmen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Schlager.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der abschließenden Beratung der Bundesdisziplinarordnung verbinden sich die Wünsche und Hoffnungen meiner Fraktion in einer zweifachen Hinsicht: erstens, daß sich unsere gemeinsamen Bemühungen um eine Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts jetzt auch in der Praxis als ein zeitgemäßes, zweckgerechtes und dauerhaftes Reformwerk erweisen und bewähren; zeitens, daß dieses Reformwerk auch entsprechenden Widerhall bei allen Bundesländern findet. Da gerade im öffentlichen Dienstrecht eine einheitliche Bewertung gleicher Lebensvorgänge notwendig ist, wäre es zu begrüßen, wenn sich die Länder bereit finden könnten, ihre Disziplinargesetze sobald wie möglich und wenigstens in den wesentlichsten Grundzügen des materiellen und formellen Rechts der Bundesgesetzgebung anzugleichen, wie wir ja heute auch eine Reihe von Länderregelungen in die Disziplinarordnung übernehmen wollen, die sich nach gründlicher Prüfung als zeitgemäßer und sachdienlicher gegenüber dem bisherigen Bundesrecht herausgestellt haben.
Meine Fraktion begrüßt deshalb besonders den Antrag des Innenausschusses, die Bundesregierung zu ersuchen, mit den Ländern Wege und Möglichkeiten zu suchen, wie Verfahren und Organisation des Disziplinarwesens von Bund und Ländern weiter vereinfacht und darüber hinaus auch vereinheitlicht werden können.
Ob unseren Reformbestrebungen aber bei Bund und Ländern ein dauerhafter Erfolg beschieden sein wird, wird letztlich von zwei Dingen abhängen, nämlich erstens davon, ob die anderen Gewalten - Exekutive und Rechtsprechung - voll und ganz den neuen Grundsätzen gerecht werden, die die Reform - insbesondere für ,die disziplinarrechtliche Bewertung einer dem Disziplinarverfahren vorangegangenen strafgerichtlichen Verurteilung und in bezug auf die Beurteilung eines außerdienstlichen Fehlverhaltens - aufstellt; und zweitens, ob es uns in den zurückliegenden mehr als einjährigen Beratungen gelungen ist, die nichtigen Antworten auf einige grundsätzliche Fragen zu finden, die ein Disziplinarrecht in heutiger Zeit aufwirft.
Die Frage, ob und inwieweit künftig über einen Beamten wegen der gleichen Tat neben einer Kriminalstrafe oder Ordnungsmaßnahme auch noch eine Disziplinarmaßnahme verhängt werden darf, gehört sicherlich zu den grundsätzlichen Problemstellungen des Disziplinarrechts.
Es war die übereinstimmende Auffassung des Innenausschusses - und entspricht auch der Auffassung meiner Fraktion -, daß das Disziplinarrecht und das Strafrecht wesensverschieden sind und deshalb das Disziplinarrecht - jedenfalls in heutiger Zeit - seine Rechtfertigung nur mehr darin finden kann und darf, daß es die Wahrung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums zur Aufgabe hat und allein nur mehr zu diesem Zweck zur Erfüllung der Dienstpflichten anhalten und erziehen darf.
Aus dieser grundsätzlichen Einstellung heraus gehörte es zu den Zielsetzungen meiner Fraktion, vom Anfang der Beratungen an dafür zu wirken, daß das künftige Disziplinarrecht formell und materiell von allen noch vorhandenen Bindungen zum Straf- und Strafprozeßrecht gelöst wird, soweit dies - natürlich dm wohlverstandenen Interesse des beschuldigten Beamten - möglich und erforderlich ist.
Wir begrüßen deshalb den Wegfall solcher Bezeichnungen wie „Beschuldigter" und ,,Disziplinarstrafe", die das Disziplinarrecht, wenn auch wohl nur noch rein äußerlich, bisher in eine Beziehung zum Strafrecht gebracht haben.
Wir waren uns darüber klar, daß das Disziplinarrecht, wenn es auch keine Sühne von Schuld bezweckt, gleichwohl vielfach vermögenswerte Eingriffe zur Folge hat, die faktisch auf eine Doppelbestrafung des Beamten hinauslaufen können. Im Hinblick hierauf haben wir den Vorschlag unterbreitet, künftig zugunsten des Beamten eine Regelung zu treffen, wie sie nunmehr im neuen § 10 a der Bundesdisziplinarordnung ihren endgültigen Niederschlag finden soll, daß eben neben einer Kriminalstrafe oder Ordnungsmaßnahme disziplinarische Maßregelungen nur mehr dann verhängt werden dürfen, wenn dies zur Erreichung des Disziplinarzweckes und unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von Zweck und Mittel zusätzlich noch erforderlich ist. Wir sind den anderen Fraktionen sehr dankbar, daß sie sich diesem Anliegen im Rahmen der Neuordnung des Disziplinarrechts angeschlossen haben. Wir hoffen dabei, daß mit der Verwendung des Wortes „zusätzlich" deutlich gemacht worden ist, daß diese Vorschrift keiner extensiven Auslegung zuungunsten der betroffenen Beamten zugänglich sein soll.
Es mag möglicherweise Kritik auslösen und bedarf deshalb wohl hier einer kurzen Erwähnung, daß wir angesichts unserer Bestrebungen, das Disziplinarrecht vom Straf- und Strafprozeßrecht zu lösen, weiter an der Bestimmung des § 20 der Bundesdisziplinarordnung festhalten, wonach die Vorschriften der Strafprozeßordnung ergänzend anwendbar sind, soweit nicht die Eigenart des DisziSchlager
plinarverfahrens entgegensteht. Im wohlverstandenen Interesse des betroffenen Beamten haben wir uns aber entschlossen, an dieser nur scheinbar Gegensätzliches miteinander verquickenden Vorschrift festzuhalten. Aus den vielen Gesprächen mit den Berufsorganisationen wissen wir, daß, nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Forderung nach Umgestaltung des Disziplinarverfahrens in ein sogenanntes Dienstordnungsverfahren, erhebliche Kritik an diesem § 20 BDO und seiner weiteren Anwendung laut wurde. Die Kritiker verkennen aber, daß es sich auch bei Disziplinarverfahren letztlich um ein Verfolgungsrecht handelt, weil dieses Verfahren, auch wenn sein Zweck ausschließlich auf die Erziehung der Beamten beschränkt bleiben muß, gleichermaßen zur Erreichung des Disziplinarzwekkes eben auch Eingriffe in den Vermögens- und Rechtsstatus wie im Strafprozeß zur Folge hat und auch haben muß.
So sind der Strafprozeß wie auch das Disziplinarverfahren 'im Grunde und der Sache nach Instrumente, die einem von einem hoheitlichen Eingriff Bedrohten optimalen Rechtsschutz gewähren sollen. Nur um auch dem in ein Disziplinarverfahren verstrickten Beamten dieses Optimum zu gewährleisten, müssen wir weiterhin, wie auch die meisten Länderregelungen, zumindest vorerst, an der subsidiären Anwendung der Strafprozeßvorschriften festhalten.
Sachlich wird diese Bezugnahme oder, wenn wir so wollen, rechtsstaatliche Anleihe bei dem gegenüber der BDO eben bisher rechtsstaatlich mehr entwickelten Strafprozeßrecht durch die jetzige Reform an Bedeutung verlieren, weil die neu in die BDO eingearbeiteten Vorschriften den Schutz des betroffenen Beamten wie auch die Rechte seines Verteidigers erheblich verbessern und insgesamt die rechtsstaatlichen Garantien in einem Maße steigern, wie sie einem von einem staatlichen Eingriff Bedrohten in unserer rechtsstaatlichen Ordnung nun einmal zur Verfügung stehen sollen und müssen.
Im Rahmen des Entschließungsantrages des Innenausschusses und seinem Vollzug bleibt allerdings zu prüfen, ob durch einen weiteren Ausbau der Disziplinarordnung nicht doch ganz auf eine Verweisung auf Vorschriften der Strafprozeßordnung verzichtet werden könnte. Vielleicht ist es möglich, das Disziplinarverfahren dann auch stärker an das allgemeine verwaltungsgerichtliche Verfahren anzupassen.
Ein großer Fortschritt liegt in der vorgesehenen Verminderung des sogenannten Strafenkatalogs. Auch das war eines der Hauptanliegen meiner Fraktion. Mit den jetzt wegfallenden sogenannten Zwischenstrafen, mit der Versagung des Aufsteigens im Gehalt und mit der Zurückstufung 'in den Dienstaltersstufen sind vielfach Vermögenseinbußen für die betroffenen Beamten, insbesondere aber für ihre mitbetroffenen Familien, verbunden. Diese Vermögenseinbußen gehen zum Teil beträchtlich über das Höchstmaß dessen hinaus, was sonst an Geldbußen und Geldstrafen wegen des gleichen Tatbestandes verhängt wird. Wenn der Beamte so schwer gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat, daß er für sein
Amt nicht mehr tragbar ist, muß er aus dem Dienst entfernt werden; das ist eine Forderung im Interesse der Erhaltung der Integrität und der Sauberkeit unserer Verwaltung, daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Kann aber das Verhalten des Beamten in einem milderen Lichte gesehen werden, dann genügen minderschwere Erziehungsmittel, die dem Beamten nicht die Arbeitsfreude nehmen und ihn vor allem in seiner wirtschaftlichen Existenz nicht bedrohen. Hier muß auf die Umstände des Einzelfalles und auf die persönlichen Verhältnise des Beamten Rücksicht genommen werden.
Auch geht es heute nicht mehr an, daß der Beamte wegen eines Verhaltens in seinem privaten Bereich, das keine Berührung mit seiner dienstlichen Stellung hat, disziplinär zur Rechenschaft gezogen wird. Auch das ist eines der Hauptanliegen meiner Fraktion. Ein außerdienstliches Verhalten kann disziplinarrechtlich nur dann relevant werden, wenn es auch dienstliche Belange ernsthaft berührt. Die Änderung des § 77 des Bundesbeamtengesetzes legt dies nunmehr grundsätzlich fest.
Diese Änderung soll zugleich deutlich machen, daß sich die Auffassung über Stellung und Pflichten des Beamten in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt hat. Das Beamtenverhältnis kann nicht länger als ein besonderes Gewaltverhältnis betrachtet werden. Es hat sich in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis verwandelt. Nur das Disziplinarrecht hat mit dieser Entwicklung bedauerlicherweise nicht Schritt gehalten.
Daher war meine Fraktion von der Notwendigkeit überzeugt, das Disziplinarrecht so schnell wie möglich neu zu ordnen. Meine Damen und Herren, der eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung und Ergänzung der BDO spiegelt diese unsere weitgehenden Reformwünsche, die sich auch weitgehend mit denen der SPD-Fraktion decken, sicherlich nicht wider. Aber insoweit vermerkt bereits der Schriftliche Bericht, daß die Fraktionen der CDU/CSU und auch der FDP die frühere Regierungsvorlage lediglich deshalb als Grundlage für die Reform eingebracht haben, um eine Verzögerung der Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts zu vermeiden. Gleichwohl wollen wir mit Freude feststellen, daß der von uns übernommene Entwurf sich doch wenigstens als brauchbar erwiesen hat, die Reform in verhältnismäßig kurzer Zeit ins Werk zu setzen. Dabei wollten wir natürlich auch die günstige Arbeitssituation des Innenausschusses zu Beginn dieser Legislaturperiode ausnutzen.
Wir sind sicher, daß wir mit diesem Reformwerk den bisherigen beklagenswerten Rückstand an rechtsstaatlichen Garantien im Disziplinarwesen voll und ganz aufgeholt haben. Meine Damen und Herren, trotz aller berechtigter Kritik an dem heute abzulösenden alten Recht sollten wir freilich nicht übersehen, daß dieses Disziplinarrecht in seinen Grundzügen immerhin mehr als hundert Jahre gehalten und viele Staatsformen überlebt hat. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß das heute neu zu beschließende Recht nur dann Bestand haben wird, wenn es dem Standort der Beamtenschaft in
Staat und Gesellschaft gerecht wird. Fest steht insoweit, daß der Beamte nicht zuletzt auch mit Hilfe der heutigen Reform dem Staat gegenüber so abgesichert sein wird wie noch nie.
Trotzdem - das wissen wir alle - fühlt sich der Beamte in unserer pluralistischen Gesellschaft doch noch sehr unsicher, und die Gründe hierfür sind sehr mannigfach. Seine früher in der Gesellschaft vorhandene Sonderstellung hat nicht nur unserer Sozialgesetzgebung als Modell gedient, sondern war und ist auch noch in zahlreichen Berufsgruppen das Leitbild für den sozialen Aufstieg, für die soziale Emanzipation. Sein sozialer Status ist aber demgegenüber infolge eines gewissen Nivellierungsprozesses bald oder bereits erreicht oder sogar übertroffen. Die sich hieraus für die Fortentwicklung des Besoldungs- und öffentlichen Dienstrechtes ergebenden Probleme werden in besonderem Maße auch noch dadurch beeinflußt und vielleicht auch erschwert werden, ob und inwieweit sich das Tarifrecht der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes und das Beamtenrecht künftig aufeinander zu bewegen werden.
Zu allem kommt hinzu, daß sich auch der Aufgabenbereich der Beamtenschaft in zunehmendem Maße differenziert. Der Beamte als Organ staatlicher Vorsorge befindet sich in einer ganz anderen Situation als .der Beamte der Eingriffsverwaltung. Unser sozialer Rechtsstaat fordert die Verwirklichung einer Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialordnung, möglichst ohne dabei die Freiheitssphäre und die Ansprüche des Individuums anzutasten.
Aber nicht nur hieraus hat der Beruf des Beamten eine neue Bedeutung erfahren. Der Beamte ist zwischenzeitlich auch zum Mittler zwischen Staat und Gesellschaft sowie zwischen den einzelnen Gesellschaftsschichten untereinander geworden. Damit ist seine Aufgabe auch eine politische; zumindest wird sie politisch dadurch, daß die Beamten die Aufgabe haben, die von der Volksvertretung gefällten Entscheidungen in ihrem Sinne zu vollziehen. Der Prozeß der Demokratisierung hat also das Leben des Beamten nicht nur 'erleichtert; dieser Prozeß hat dem Beamten auch mehr Verantwortung als zuvor übertragen.
Meine Damen und Herren, aus diesen Betrachtungen ergibt sich, daß alle Überlegungen zur Neuordnung auch des Disziplinarrechts zwangsläufig die Gesamtentwicklung des Rechtes des öffentlichen Dienstes sowie den soziologischen Wandel in Staat und Gesellschaft berücksichtigen müssen. Wir waren uns daher vom Anbeginn der Beratungen an darüber im klaren gewesen, daß von jeder Reformmaßnahme wiederum Impulse auf die weitere Entwicklung des Beamtenrechts ausgehen würden, die zur Aufweichung, aber auch zur weiteren Bewahrung und Befestigung des Berufsbeamtentums beitragen können.
Zurückschauend werten wir das Ergebnis der Beratungen auch über die heutige Neuordnung des Disziplinarrechts als ein weiteres Votum des Hohen Hauses für die Beibehaltung des Berufsbeamtentums. Angesichts der Leistungen unserer Beamtenschaft in Vergangenheit und Gegenwart, ohne die der Aufbau unseres sozialen Rechtsstaates seit dem
Zusammenbruch 1945 nicht denkbar gewesen wäre, und angesichts des Beharrungsvermögens und der Klammerwirkung, die die Beamtenschaft in der Zeit des sozialen und wirtschaftlichen Umbruchs unter Beweis gestellt hat, kann die Frage, ob es auch künftig noch ein Beamtentum geben wird, nach unserer Überzeugung nur mit einem klaren Ja beantwortet werden. Wenn es das Berufsbeamtentum mit seinen hergebrachten Grundsätzen nicht schon gäbe, müßte es als unabhängige, neutrale und dem ganzen Gemeinwesen dienende Institution erfunden werden. Das bedeutet für uns alle aber die politische Verpflichtung, nach allen Richtungen alles zu tun, damit die Würde und die Autorität der Beamtenschaft nicht verlorengehen. Wir müssen daher auch dafür Sorge tragen, daß die Beamtenschaft am allgemeinen Lebensstandard entsprechend der Gesamtentwicklung teilhat, andererseits aber die Sauberkeit der Beamtenschaft gewahrt bleibt.
Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag zustimmen.
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Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine kleine Bemerkung. Ich glaube, daß wir bei unseren Debatten im allgemeinen etwas mehr Zeitgefühl brauchen, besonders aber am Freitagmorgen.
Herr Miessner hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der FDP-Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab.
Die FDP-Fraktion begrüßt es, daß der von ihr gemeinsam mit der CDU/CSU eingebrachte Entwurf heute verabschiedet werden kann und damit ein wichtiger Schritt vorwärts zu einer zeitgemäßen Neuordnung des Disziplinarrechts getan wird. Als eine abschließende Reform des Disziplinarrechts vermag die FDP das Gesetz jedoch noch nicht anzusehen. Sie hat sich seinerzeit an der Einbringung des Entwurfs, der dem bereits dem 4. Deutschen Bundestag vorgelegten Regierungsentwurf entsprach, beteiligt, um die Verabschiedung der Novelle durch Abkürzung des Gesetzgebungsverfahrens so weit wie möglich zu beschleunigen.
Die FDP ist zufrieden, daß es durch dieses parlamentarische Verfahren möglich geworden ist, die Novelle zur BDO schon jetzt zu verabschieden. Sie begrüßt es auch, daß in den Ausschußberatungen wesentliche Verbesserungen des Entwurfs vorgenommen worden sind, die schon Reformcharakter tragen. Dabei denke ich etwa an die Verminderung des Katalogs der Disziplinarmaßnahmen, an die gesetzliche Regelung der Dienstvergehen im außerdienstlichen Bereich, an die Auflockerung des Grundsatzes der Mittelbarkeit und der Nichtöffentlichkeit des disziplinargerichtlichen Verfahrens, insbesondere aber an die Konsequenzen, die jetzt erstmalig aus der seit Jahrzehnten anerkannten rechtlichen Wesensverschiedenheit von Disziplinar- und Strafrecht im Gesetz gezogen werden sollen. Das beginnt bei der Terminologie. So werden z. B. die BezeichDr. Miessner
nungen „Strafe" und „Beschuldigter" durch die Worte „Disziplinarmaßnahme" und „Beamter" ersetzt.
Die bisherige starre Bindung der Disziplinargerichte an das strafgerichtliche Urteil, dessen tatsächliche Feststellung unter einem anderen Aspekt erfolgt, ist wesentlich gelockert worden, da die erneute Nachprüfung auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses der Richter des Disziplinargerichts ermöglicht ist.
Schließlich wird es von uns als ein besonderer Fortschritt begrüßt, daß bei weniger schweren Dienstvergehen eine Disziplinarmaßnahme nicht mehr verfügt werden darf, wenn der Beamte wegen des gleichen Sachverhalts strafgerichtlich oder mit einer Ordnungsmaßnahme bestraft worden ist.
Die FDP bedauert allerdings, daß es nicht gelungen ist, für die Disziplinargerichtsbarkeit in Bund und Ländern eine einheitliche Gerichtsorganisation und ein einheitliches Verfahrensrecht zu schaffen. Sie sieht die vom Innenausschuß empfohlene Regelung - nämlich die Bildung eines Disziplinargerichts als erster Instanz und Eingliederung des Disziplinarhofs in das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz - nur als eine Übergangslösung an.
Dennoch stimmt die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zu, da es ihr nicht vertretbar erscheint, die dringend notwendigen Änderungen der BDO durch weitere Verhandlungen, die insbesondere mit den Ländern zu führen wären, länger hinauszuschieben.
Im Interesse der Rationalisierung der Verwaltung, die so oft beschworen wird und hier auch einmal praktisch zu verwirklichen wäre, nicht zuletzt aber auch im Interesse des Abbaus der gerade auf diesem Gebiet so störend empfundenen Rechtszersplitterung müssen nach Auffassung der FDP die Bemühungen um eine weitere Vereinheitlichung mit unverminderter Intensität fortgesetzt werden.
Die Freien Demokraten legen deshalb auf die vom Innenausschuß unter Ziffer 4 empfohlene Entschließung hinsichtlich der weiteren Vereinheitlichung des Disziplinarrechts und der Gerichtsbarkeit besonderen Wert. In diesem Sinne gibt auch die FDP der Vorlage ihre Zustimmung.
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Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Neuordnung des Disziplinarrechts war nach Auffassung der Bundesregierung in den letzten Jahren zu einer dringlichen Aufgabe auf dem Gebiete des Dienstrechts geworden. Die Bundesregierung ist dem Innenausschuß sehr dankbar dafür, daß er die Beratungen mit großer Sorgfalt geführt und die Erkenntnisse berücksichtigt hat, die gerade in letzter Zeit auf diesem Rechtsgebiet gewonnen werden konnten. Die Zusammenstellung der Beschlüsse des Ausschusses zu der Gesetzesvorlage zeigt deutlich, daß hier ein gutes Stück Arbeit geleistet worden ist. Ich meine, daß es weitgehend gelungen ist, das Bundesdisziplinarrecht den Erfordernissen unserer Zeit anzupassen.
Wenn in diesem Gesetzgebungsverfahren das Problem der Vereinheitlichung des Disziplinargerichtsverfahrens und des Verfahrensrechts für Bundes- und Länderbeamte, das wiederholt angesprochen wurde, noch nicht gelöst werden konnte, so schmälert dies die Vorlage in keiner Weise, vor allem nicht die Fortschritte, die diese Novelle in materieller und formeller Hinsicht bringt. Zu diesen Fortschritten zählt vor allem auch, daß die Stellung des beschuldigten Beamten wesentlich verbessert werden konnte. Zwar wird hier und da heutzutage nicht selten die Auffassung vertreten, das Disziplinarrecht in seiner überkommenen Form sei überholt, es sei nicht mehr gerechtfertigt, den Beamten einem besonderen Pflichtenkatalog zu unterwerfen. Hierbei, meine Damen und Herren, wird aber verkannt, daß gerade unser demokratischer Rechtsstaat für den geordneten Verwaltungsvollzug ein leistungsfähiges, ein sauberes Berufsbeamtentum braucht, das sich unserem Staat verbunden fühlt und unabhängig von dem Machtstreben und von den Interessen einzelner Gruppen dem Ganzen verpflichtet ist und dem Ganzen dient. Hieraus ergeben sich für den Beamten eben die besonderen Pflichten. Das Disziplinarrecht dient dazu, den Beamten zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten und ihn dann, wenn er für den öffentlichen Dienst nicht mehr tragbar ist, aus dem Amt zu entfernen.
An diesen hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums muß im Interesse unseres Staates festgehalten werden. Das schließt natürlich weitere Verbesserungen nicht aus. Die Bundesregierung wird sich daher bemühen, die Probleme, die in diesem Gesetzgebungsverfahren noch nicht gelöst werden konnten, möglichst bald und hoffentlich voll befriedigend zu regeln.
Die Bundesregierung empfiehlt dem Hohen Hause, dem Gesetz die Zustimmung zu geben.
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Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung in dritter Beratung über das Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Bundesdiziplinarordnung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, möge sich erheben. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle fest: Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir müssen jetzt noch Beschluß fassen über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/1693 in den Punkten 2 bis 4. Wer diesen Punkten zustimmen will, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Punkt 33 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Vizepräsident Dr. Mommer
Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- Drucksache V/891 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({0}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache V/1729 -Berichterstatter: Abgeordneter
b) Schriftlicher Bericht des Innenausschusses ({1})
- Drucksache V/1694 - Berichterstatter: Abgeordneter Gscheidle
({2})
Will der Berichterstatter eine mündliche Ergänzung geben? - Nein, in diesem Falle nicht.
Dann kommen wir zur zweiten Beratung der Einzelbestimmungen. Es handelt sich um die Vorlage Drucksache V/1694. Ich rufe auf den § 1. Zu ihm liegt ein Änderungsantrag der FDP auf Umdruck 232 vor. Wird der Antrag begründet? - Bitte, Herr Dorn, zur Begründung des Antrages auf Umdruck 232! *)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unternehmen mit unserem Antrag einen dritten Anlauf, um zu erreichen, daß die Technikerzulage im Rahmen des Besoldungsgesetzes nun realisiert werden kann. Der letzte Versuch in diesem Hause, im Jahre 1965, ist leider an vier Stimmen Mehrheit auf der anderen Seite gescheitert. Aber wir haben die Hoffnung, daß wir heute zu einem positiven Ergebnis kommen können. Es ist in diesem Hause in den vergangenen Jahren oft darüber diskutiert worden, ob diesem Anliegen nicht endlich entsprochen werden könne. Ich will jetzt auf die vielen sachlichen Argumente, die in der Vergangenheit immer wieder vorgetragen worden sind, nicht in allen Einzelheiten eingehen. Lassen Sie mich nur punktuell zu den wesentlichen Forderungen, die in unserem Antrag enthalten sind, einiges sagen.
Der Beamte des mittleren und des gehobenen Dienstes, der sich für die Technikerlaufbahn entschieden hat, tritt - im Gegensatz zu allen anderen Gruppen dieser Laufbahn - mit einer qualifizierten und abgeschlossenen Berufsausbildung in den Vorbereitungsdienst. Das ist ein völliger Gegensatz zu anderen Berufslaufbahnen, die wir in den beiden Gruppen des mittleren und gehobenen Dienstes haben. Im mittleren technischen Dienst besteht diese Berufsausbildung in der Regel aus einer dreijährigen handwerklichen Ausbildung, die mit einer Facharbeiterprüfung abschließt. Bei einzelnen Fachrichtungen sind darüber hinaus noch die Meisterprüfung und der erfolgreiche Besuch einer Fachschule vorgeschrieben.
Für die Einstellung in den gehobenen technischen Dienst ist neben der allgemeinen Vorbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst ein Ingenieurstudium, bestehend aus sechs Semestern an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Ingenieurschule, not-
*) Siehe Anlage 3 wendig, dem zusätzlich noch zwei Jahre handwerklicher Ausbildungszeit vorausgehen. Damit ist eindeutig klar, meine Damen und Herren, daß es sich hier um eine besondere Qualifikation für die einzelnen Laufbahnen handelt, die im Unterschied zu den Laufbahnen des allgemeinen Beamtendienstes vorgeschrieben ist. Die Beamten des technischen Dienstes müssen mehr als andere Bedienstete Aufwendungen an Zeit und finanziellen Mitteln leisten, um mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten; denn es ist ihnen auch zusätzlich auf Grund des Beamtenrechtsrahmengesetzes eine Verantwortung übertragen, die nicht mit der Verantwortung des allgemeinen Verwaltungsbeamten gleichgestellt werden kann. Auch ist den Laufbahnen des technischen Dienstes in den Beamtengesetzen eine erhöhte strafrechtliche Verantwortung übertragen.
Es ist kein Zweifel, meine Damen und Herren, daß die freie Wirtschaft ihren Ingenieuren, Technikern und Werkmeistern die ihrer Ausbildung entsprechenden Vergütungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zur Verfügung stellen kann. Durch diese Tatsache ist auch die große Gefahr gegeben, daß in den technischen Berufen innerhalb der Beamtenschaft und des öffentlichen Dienstes eine negative Auslese erfolgt. Der öffentliche Dienst kann nur dann gute Nachwuchskräfte gewinnen, wenn er bereit ist, für zusätzliche Ausbildungsleistungen auch entsprechende Honorierung zu gewähren.
Ausbildung und Tätigkeit des technischen Beamten machen daher ,eine Zulage in allen Gruppen notwendig. Eine Beschränkung der Zulage auf die Eingangsgruppe entwertet diese Forderung und macht praktisch das wieder illusorisch, was man durch diese Zulage eigentlich insgesamt erreichen will.
Meine Damen und Herren, in einer Reihe von Bundesländern wurden diese Technikerzulagen bereits in allen Gruppen gezahlt. Unser Antrag trägt daher nicht zuletzt auch zur Wiederherstellung der Besoldungseinheit in Bund und Ländern bei der Technikerbesoldung bei. Wir bitten Sie höflichst, bei diesem erneuten Anlauf diesem Antrag Ihre Zustimmung nicht zu versagen.
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Ich eröffne die Aussprache über diesen Antrag. Das Wort hat der Abgeordnete Gscheidle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag der FDP hat nicht nur meine persönliche Sympathie, sondern findet sogar meine Zustimmung, und so geht es einigen Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause. Wenn wir trotzdem heute nicht zustimmen können, so aus einem Grunde, der der FDP-Fraktion auch gar nicht neu ist. Das hängt nämlich zusammen mit dem gleichzeitig vorgelegten Bericht des Haushaltsausschusses. Ich darf darauf hinweisen, daß in diesem Bericht des Haushaltsausschusses - Drucksache V/1729 - im letzten Absatz steht:
Änderungsanträge, die zu diesem Gesetzentwurf eingebracht werden und Mehrausgaben verursachen, sind durch den vorstehenden Beschluß des Haushaltsausschusses nicht gedeckt.
Das bedeutet, daß die Verabschiedung des Gesetzes, angenommen, der Antrag würde in dieser zweiten Lesung Zustimmung finden, zum 1. Juli nicht möglich ist.
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Ich will es aber nicht bei diesem haushaltsmäßigem Hinweis bewenden lassen. ,Die 'Einleitung des Kollegen Dorn gibt mir Veranlassung, hier doch einmal einiges klarzustellen. Ich tue das sowohl, damit das im Protokoll steht und zitierfähig ist, als auch deshalb, um hier eventuell noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen.
Natürlich, Herr Dorn, ist ,das Ihr dritter Anlauf. Aber alle die Anläufe, die Sie bislang in der Frage der Technikerbesoldung gemacht haben, haben ,einen sehr makabren Hintergrund. Als wir uns im Jahre 1963 an dieser Stelle über die Technikerbesoldung auseinandersetzten, hatte ich Sie -damals persönlich und nicht in der Öffentlichkeit - darauf hingewiesen, wie eigenartig unterschiedlich doch das Verhalten der FDP in den Ausschußverhandlungen und in den Plenarsitzungen sei. Ich mache es diesmal öffentlich. Als die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen des Innenausschusses einen Antrag zur Technikerbesoldung gestellt hatte, hat die FDP dagegengestimmt. Als wir jetzt bei den Beratungen dieses Gesetzes wiederum die Frage der Technikerzulage ansprachen und formulierte Vorschläge machten, war es der Vertreter der FDP, der Bedenken dagegen. erhob, in diesem Stadium allein die Besonderheiten der Techniker zu berücksichtigen, und erklärte, daß es notwendig sei, diese Frage in eine Gesamtüberprüfung der Besoldung - Statiker, Rechtspfleger, Fürsorgebeamte, Steuerbeamte usw. - einzubeziehen. Das hat dazu geführt, daß darauf sowohl in dem Entschließungsantrag .als auch in dem Bericht des Berichterstatters hingewiesen wurde.
Jedermann aus diesem Fachgebiet weiß, wie leidenschaftlich gerade ich die Technikerzulage immer wieder zu vertreten versucht habe. Jedermann weiß auch, daß gerade bei diesen Beratungen im Innenausschuß erstmalig eine Mehrheit dafür vorhanden war, in dem Ausschußbericht die Bundesregierung aufzufordern, diese Frage in der nächsten Harmonisierungsstufe im Hinblick auf den neugeschaffenen § 21 zu lösen. Gerade die Regelung des neuen § 21 Abs. 1 über die Amtszulagen hat ja als wesentlichen Hintergrund nicht nur die Harmonisierung des Stellenzulagewesens und die Beseitigung eines gewissen Zulageunwesens in den Ländern, sondern auch die Möglichkeit der Zahlung einer Zulage für Techniker, Ingenieure und vergleichbare Gruppen.
Herr Abgeordneter Dorn, ich muß Ihnen und, sofern Ihre Fraktion hinter Ihrer Argumentation steht, der gesamten FDP-Fraktion sagen: Ich halte das für eine billige Art, „Fensteranträge" zu stellen, aber in den Ausschußberatungen, wenn es sich darum handelt, Deckungsvorschläge dafür zu suchen, keine Anträge zu stellen und sich. dem Begehren, das einzelne Mitglieder vorgetragen haben, zu versagen, dann aber hier in zweiter Lesung zum drittenmal derartige Anträge zu stellen.
Ich bitte, diesen Antrag abzulehnen.
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Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Miessner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die Ausführungen des Kollegen Gscheidle mit einigen Sätzen etwas erwidern. Ich habe hier das Protokoll über die Sitzung des Innenausschusses vom 21. April. Darin heißt es, daß der Ausschuß übereinkommt, die gesetzliche Regelung dieser Zulage, die nicht nur auf die Techniker beschränkt bleiben könne, nicht in den Entwurf aufzunehmen. Das ist wohl das, was Herr Gscheidle hier anspricht.
Es ist durchaus richtig - Herr Gscheidle, Sie können sich sogar irgendwelche Fragen ersparen-, daß die Vertreter der FDP im Innenausschuß bei der betreffenden Beratung diese Dinge auch mitdiskutiert haben, nämlich die Frage, inwieweit, wenn es zu einer besonderen Technikerzulage kommt, auch andere spezielle Vorbildungsvoraussetzungen und Kenntnisse in anderen Beamtensparten berücksichtigt werden müssen.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter Dr. Miessner?
Bitte schön!
Bitte, Herr Gscheidle!
Herr Dr. Miessner, hier kommt es auf Präzision an. Darf ich Sie fragen, ob es nicht gerade Ihre Ausführungen über die berechtigten Sorgen der Steuerbeamten - wegen ihrer Sonderstellung - waren, die es nahelegten, diese Frage nicht vorab für eine Gruppe zu lösen, sondern die Prüfung auf alle Gruppen auszudend machen können.
Ich dehnen, die vergleichbare Forderungen geltanke Ihnen sehr für diese Frage, Herr Gscheidle. Dadurch geben sie mir Gelegenheit, auch ganz präzise zu antworten. Es ist durchaus richtig, daß wir - speziell ich - in den Beratungen des Ausschusses der Meinung waren, daß die Technikerzulage nicht isoliert, allein im Hinblick auf die Techniker betrachtet werden kann. Ich habe aber bei diesen Ausführungen keinen Zweifel darüber gelassen - daran werden Sie sich er4nnern, Herr Gscheidle -, daß die FDP-Fraktion trotz dieses von mir in Übereinstimmung mit den übrigen Ausschußmitgliedern dargelegten Zusammenhangs hinsichtlich der Technikerzulage im Ple5214
num einen Antrag für die Techniker vorweg stellen würde.
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Damit kommt eben zum Ausdruck - das haben wir auch eingehend erörtert -, daß die von uns gewünschte Ausdehnung auf andere Gruppen zur Zeit noch nicht so weit spruchreif ist, daß man hier schon konkrete Anträge stellen könnte.
Herr Dr. Miessner, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage von Herrn Gscheidle?
Einen Augenblick, ich will nur meinen Gedanken zu Ende führen. - Insofern sind die Dinge eben noch nicht ausgereift. Ich erinnere mich noch sehr genau, daß in den Ausschußberatungen gerade diese Frage dem Vertreter des Bundesinnenministeriums zur eingehenden Prüfung für die zweite Stufe der Besoldungsneuregelung mit auf den Weg gegeben worden ist. Bitte schön, Herr Gscheidle!
Herr Dr. Miessner, würden Sie mir bestätigen, daß die Ankündigung der FDP, einen Antrag für die Techniker zu stellen, in der letzten Beratung des Inenausschusses ohne Diskussion erfolgt ist und daß Ihre Anregung, andere Gruppen in die Prüfung mit einzubeziehen, bei einerentsprechenden Antragstellung den Haushalt pro Jahr mit über 60 Millionen DM belasten würde und Ihrerseits nicht der Versuch eines Deckungsvorschlags gemacht wurde?
Herr Gscheidle, dazu darf ich darauf hinweisen, daß ich als Vertreter der Opposition im Ausschuß das Verfahren, die Beratungen in dem Arbeitskreis von vornherein ausgabenmäßig zu begrenzen, bei der darüber geführten Grundsatzdebatte im Innenausschuß abgelehnt habe. Ich habe darauf hingewiesen - das muß hier auch einmal gesagt werden, meine Damen und Herren -, daß dieses Verfahren, der Opposition bei jedem Antrag, der irgendwie Kosten mit sich bringt, die Haushaltsbegrenzung vorzuhalten, jedenfalls in den bisherigen 16 Jahren dieses Bundestages von der SPD-Fraktion stets energisch zurückgewiesen worden ist.
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Ich meine, daß man so auch nicht verfahren kann. Man muß der Opposition die Möglichkeit lassen, Anträge zustellen, und muß davon ausgehen, daß die Opposition selbstverständlich insgesamt zu dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs wie jede andere Fraktion in diesem Hause steht.
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Herr Abgeordneter Dorn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Gscheidle hat von einem makabren Hintergrund gesprochen, auf dem sich die Frage der Technikerbesoldung abspiele. Ich stimme Ihnen voll zu, Herr Kollege Gscheidle, vor allen Dingen wenn ich mich einmal an die Entwicklung der letzten beiden Versuche erinnere, die Technikerbesoldung hier in diesem Hause in Ordnung zu bringen. Sie, Herr Kollege Gscheidle, und ich, wir haben uns 1965 gemeinsam bemüht
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- erstmals 1963 und dann 1964 oder 1965 noch einmal -, einen interfraktionellen Antrag auf die Beine zu stellen. Wir beide sind daran gescheitert, Sie als Oppositionsfraktion und wir als Koalitionsfraktion, daß der Herr Innenminister damals seinem zuständigen Ministerialbeamten, Herrn Clemens, den Auftrag erteilt hat, uns keinerlei Hilfestellung seines Hauses für eine richtige, formgerechte Formulierung dieses Antrags zu geben. Jeder von uns weiß, wie schwierig es ist, auf Komma und Punkt und Absatz und Nummer genau einen so komplizierten Antrag hier im Plenum einzubringen. Wir sind daran gescheitert, daß, nachdem das Innenministerium sich geweigert hatte, uns diese Hilfestellung zu geben - der Präsident Gerstenmaier hat damals angekündigt, er werde diesen Vorgang zum Anlaß einer Prüfung nehmen; aus der ist dann leider in der Sache nichts geworden; ich habe ihm dazu noch einen Brief geschrieben, den er bis heute nicht beantwortet hat -, diese Dinge hier nicht in Ordnung gebracht werden konnten.
Die Frage des Deckungsvorschlages, die jetzt vom Kollegen Gscheidle angesprochen wird, ist von dem Kollegen Wehner, als er noch in der Opposition war, so behandelt worden, daß er in einer Plenarsitzung des Deutschen Bundestages erklärt hat, er lehne es ab, es als Aufgabe der Sozialdemokratie zu bezeichnen, in ihrer Position als Opposition die Aufgabe zu übernehmen, Deckungsvorschläge zu unterbreiten, die die Regierung so nicht finden kann. Nun, meine Damen und Herren von der SPD, das, was damals für Sie als Oppositionsfraktion galt, sollten Sie auch uns in der heutigen Position als Oppositionsfraktion zubilligen.
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Ich glaube nicht, meine Damen und Herren, daß Sie sagen können, es handle sich hier um einen Antrag, den man zum Fenster hinaus gestellt habe. Wir haben uns bemüht, Herr Kollege Gscheidle, in den vergangenen Jahren im Ausschuß eine Mehrheit dafür zu finden. Daß der Kollege Miessner ad personam anderer Meinung war und entsprechend entschieden hat, haben Sie hier dargestellt. Aber ich bitte, nicht zu übersehen, daß es sich hier um einen Fraktionsantrag handelt, der von unserer Fraktion in der Vergangenheit so gestellt wurde und auch heute wieder gestellt worden ist. Ich glaube nicht, daß Sie einem Kollegen in Ihrer Fraktion, der zu einem Sachanliegen anderer Meinung ist, verbieten wollen, seine Meinung im Ausschuß
dazu vorzutragen. Gleichzeitig werden Sie sich als Fraktion genauso wie wir das Recht vorbehalten, hier in diesem Hause Fraktionsanträge zu stellen, die Sie für richtig halten.
({2})
Herr SchmittVockenhausen hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe volles Verständnis dafür, Herr Kollege Dorn, daß es Ihnen unangenehm ist, daß der Herr Kollege Miessner aus seiner Sachkenntnis der Probleme heraus im Ausschuß eine andere Auffassung als Ihre Fraktion hatte. Das ist mir völlig klar. Sie haben hier sehr viel gesprochen, um diesen Tatbestand zu verwischen.
({0})
- Sie haben versucht, Schlußfolgerungen zu Ihren Gunsten daraus zu ziehen. Ich kann dem leider nicht zustimmen. Ich möchte noch einmal daran erinnern: die Angelegenheit mit der Formulierungshilfe von damals ist eine Sache, die Sie mit dem Herrn Minister Höcherl hier debattiert haben; die Sache braucht uns hier und heute nicht mehr zu stören. Ich möchte Sie nur daran erinnern, die FDP hat damals im Ausschuß dem SPD-Antrag für die Technikerzulage nicht zugestimmt, so daß .er, weil Sie damals dagegen waren, im Ausschuß zu Fall kam, von der damaligen Koalition abgelehnt worden ist. - Das nur zur Klarheit und Wahrheit!
Was nun die finanziellen Auswirkungen betrifft: Herr Kollege Dorn, selbstverständlich können Sie Anträge stellen und können sagen, diese müssen im Rahmen des allgemeinen Haushalts gedeckt werden. Aber eines ist auch sicher: wenige Tage vor der zweiten und dritten Lesung des Bundeshaushalts 1967 ist doch in der Frage von Haushaltsdekkungen eine ganz andere Lage als beispielsweise vor zehn, acht oder sechs Jahren. Wir alle wissen doch, wie die Finanzlage ist.
({1})
- Aber, Herr Kollege, wenn wir die Mehranträge auf dem Gebiet des Beamtenrechts zusammenrechnen, die aus Ihrer Fraktion gekommen sind, dann kann ich nur sagen: die waren erheblich größer als das, was die SPD als Opposition jemals beantragt hat. Sie haben auch damals Opposition innerhalb der Koalition gemacht. Das kann ich Ihnen vom 131 er-Gesetz bis zu anderen Gesetzen auf Punkt und Komma mit möglicherweise Hunderten von Millionen für Mehrausgaben nachrechnen.
({2})
- Ja; wir stellen nicht leichtfertig Anträge, dessen können Sie sicher sein. Wir sind ja deshalb auch in einer so angenehmen Situation, daß Sie uns nicht
vorwerfen können, wir stünden nicht mehr zu unseren Anträgen von gestern; deswegen haben wir ja hier eine so gute Plattform bei der Auseinandersetzung um dieses dritte Besoldungsänderungsgesetz.
Wer jetzt wenige Wochen vor der zweiten und dritten Beratung des Bundeshaushaltsplanes solche Änderungsanträge stellt, dem kann es doch nicht sehr ernst um die Verwirklichung sein, denn der muß doch damit rechnen, daß § 96 hier Platz greift und daß damit das Gesetz gefährdet wird.
({3})
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.
Herr Kollege Dorn, Sie haben behauptet, der Bundesminister des Innern habe sich damals geweigert, Formulierungshilfe zu geben. Ich bedauere, daß Sie diese Erklärung hier abgegeben haben; ich weise sie mit Entschiedenheit zurück. Damals, also zur Zeit meines verehrten Herrn Vorgängers, hat sich folgender Vorgang abgespielt. Einen Tag vor den Beratungen oder - das kann ich im Moment hier nicht feststellen - während der Beratungen zur zweiten und dritten Lesung ist eine solche Formulierungshilfe von Ihnen gewünscht worden. Sie konnte wegen der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Das ist der wahre Tatbestand.
({0})
Sie sollten doch keine anderen Dinge in die Welt setzen.
. ({1})
Wird noch das Wort gewünscht? - Bitte sehr, Herr Abgeordneter Dorn!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere außerordentlich, feststellen zu müssen, daß der Herr Bundesinnenminister hier gerade eine wahrheitswidrige Erklärung vor dem Parlament abgegeben hat.
({0})
Natürlich, meine Damen und Herren, haben wir nicht einen Tag vor der Beratung hier im Plenum, sondern während der Ausschußberatungen versucht, Herr Minister, die Hilfestellung Ihres Hauses für die Formulierung unseres Antrages zu bekommen. Herr Ministerialrat Clemens hat mir persönlich erklärt, er bedauere, unserem Anliegen nicht Folge leisten zu können, da sein Haus in der Sache eine andere Auffassung habe und er deswegen Anweisung habe, unserer Fraktion keine Formulierungshilfe zu erteilen.
({1})
Daraufhin habe ich mit dem Kollegen Gscheidle versucht, trotzdem einen Formulierungsvorschlag zu erarbeiten, der dann hier im Plenum nicht realisiert werden konnte, weil wir beide gemeinsam nicht in der Lage waren, bis auf Komma, Absatz und
Ziffer genau das zu erarbeiten, um was es hier ging. Wer weiß, wie schwierig beamtenrechtliche Formulierungen sind, der wird ein gewisses Verständnis dafür aufbringen, wenn ich sage, daß ich dazu nicht fähig war. Daß ich das nicht kann, ist ein Manko, das gebe ich zu. Ich bin kein Jurist und kann solche Anträge nicht so klar bis in die letzte Einzelheit formulieren. Das ist auch nicht Aufgabe eines Abgeordneten in diesem Hause. Aber, Herr Minister, wenn man die Dinge von damals schon ansprechen will, dann muß man sie so ansprechen, wie sie sich abgespielt haben, und man kann sie nicht mit Entrüstung zurückweisen, wenn sie in der Sache anders gelaufen sind, als Sie sie dargestellt haben.
({2})
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich überlasse es dem Hohen Hause, selbst darüber zu urteilen, wie man in solchen Dingen formuliert. Ihre ungeheuerliche Behauptung, der Bundesminister des Innern habe eine wahrheitswidrige Behauptung aufgestellt, weise ich mit Entschiedenheit zurück, und ich bedaure, daß Sie diese Form hier gewählt haben.
({0})
Ich habe soeben, weil ich damals nicht der zuständige --({1})
Ich war damals nicht der zuständige Innenminister.
({2})
Meine Damen und Herren, ich bitte, sich zu beruhigen und die Diskussion fortgehen zu lassen, zumal wir uns ja der freitaglichen Mittagsstunde nähern.
Die Lautstärke zeigt, daß Sie offenbar sehr unsicher sind bei der ungeheuerlichen Behauptung, die Sie aufgestellt haben. Ich habe mich bei Ministerialrat Clemens, der hier zitiert worden ist, soeben über die damaligen Vorgänge unterrichtet, die unter meinem verehrten Vorgänger, Herrn Kollegen Höcherl, stattgefunden haben, und er hat mir bestätigt, daß er an dem gleichen Tage, an dem diese Vorlage hier im Hause beraten wurde, um 8.15 Uhr um diese Formulierungshilfe gebeten worden ist. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Schultz ({0}).
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf den Herrn Präsidenten mit allem geziemenden Respekt fragen, ob der Ausdruck „Dreckschleuder", der hier von einem Kollegen gebraucht worden ist, ein parlamentarischer Ausdruck ist.
Es bedarf überhaupt keiner Überlegung, daß es kein parlamentarischer Ausdruck ist. Ich habe ihn aber nicht gehört. Bekennt sich ein Abgeordneter zu diesem Zwischenruf?
({0})
- Herr Abgeordneter Schlager, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.
Wünscht noch jemand das Wort? - Herr Abgeordneter Miessner!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einmal ein abschließendes Wort zu der materiellen Behandlung der Technikerzulage! Es ist keineswegs so, daß ich mich in den Ausschußberatungen gegen die Technikerzulage ausgesprochen hätte.
({0})
Ja, so ist es richtig. Es ist auch richtig, daß ich mit den anderen Kollegen das Gesamtproblem dieser Art von Zulage, die man vielleicht besser als „Spezialistenzulage" bezeichnen könnte, lang und breit erörtert habe.
Aber dazu noch die grundsätzliche Bemerkung: es muß doch möglich sein, im Ausschuß - als Vertreter gleich welcher Fraktion - das Für und Wider eines Fragenkomplexes eingehend zu erörtern, ohne deshalb hinsichtlich späterer Anträge im Plenum blockiert zu sein. Ich persönlich bin nach wie vor der Meinung, daß das Problem dieser Zulage im Grunde zu komplex ist, als daß man eine Begrenzung allein und speziell auf die Techniker vornehmen könnte. Das sage ich auch sonst (in der Öffentlichkeit.
Lassen Sie mich aber mit der Feststellung schließen, daß ich bei Gelegenheit der Erörterung dieser Frage die Ausschußkollegen nicht darüber im unklaren gelassen habe, daß die FDP-Fraktion es für richtig hält, hinsichtlich der speziellen Technikerzulage schon jetzt einen Antrag im Plenum zu stellen.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Brück.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Klarstellung möchte ich folgendes vortragen. Ich habe das Kurzprotokoll des Innenausschusses vorliegen und darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren:
Brück ({0})
Zur Frage der Technikerzulage kommt der Ausschuß nach eingehender Erörterung mit Darlegungen der Abgeordneten Biechele, Brück, Bühling, Gscheidle, Lautenschlager, Dr. Miessner, Picard, Wagner und Dr. Wörner überein, die gesetzliche Regelung dieser Zulage - die nicht nur auf die Techniker beschränkt bleiben könne - nicht in den Entwurf aufzunehmen.
Hier ist seinerzeit einstimmig der Antrag angenommen worden, daß auch andere Beamtengruppen mit einzubeziehen sind. Das war mit der Hauptgrund dafür, warum auch der Herr Kollege Gscheidle besonders gebeten worden ist, das in den Bericht aufzunehmen.
Ich glaube, wir sollten uns dahin verständigen, um das Haus nicht länger mit dieser Frage aufzuhalten, daß diese Frage bei einer kommenden Stufe der Besoldungsneuordnung hoffentlich einer befriedigenden Klärung zugeführt wird.
({1})
- Herr Kollege Miessner, ich habe es noch einmal zitiert, damit hier Ruhe hergestellt wird.
Wird dazu noch das Wort gewünscht? - Dann kann ich die Aussprache über den Änderungsantrag Umdruck 232 schließen.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 232 abstimmen, und zwar über den Antrag insgesamt. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letztere ist die große Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Damit kommen wir zu dem Antrag Umdruck 229 *). Ist hierzu noch etwas zu sagen? - Bitte, Herr Abgeordneter Miessner!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Antrag auf Umdruck 229 geht es um die Lehrer der Gymnasien. Im Regierungsentwurf sind die Studiendirektoren zusammen mit den Oberstudienräten in die Besoldungsgruppe A 14 eingestuft, .also in die Gruppe der „Oberräte", der Oberregierungsräte, Oberposträte usw. Das muß an sich schon von der Amtsbezeichnung her überraschen. Denn die Besoldungsgruppe für die „Direktoren" im höheren Dienst ist allgemein die Besoldungsgruppe A 15; z. B. Archivdirektor, Regierungsdirektor, Verwaltungsdirektor usw. Natürlich kann die Amtsbezeichnung allein nicht entscheidend für die beamtenrechtliche Einstufung sein. Das behaupten auch die Philologen nicht.
Die Philologen sind aber der Ansicht, daß der Rang für die im Bildungswesen Tätigen in der Besoldungsordnung in verschiedener Hinsicht zu nied-
*) Siehe Anlage 4 rig ist. Sie fühlen sich in den mittleren Beförderungsstufen A 15 und A 16 gegenüber den anderen Beamten des höheren Dienstes benachteiligt. Nun ist, was zuzugeben ist, hinsichtlich ihrer Tätigkeit ein exakter Vergleich mit den Verwaltungsbeamten - ebenso übrigens wie bei den Volksschullehrern - nur schwer möglich. Das liegt in der besonderen Art der Lehrtätigkeit begründet. Immerhin können die Philologen für sich ins Feld führen, daß zwei große Bundesländer, nämlich Bayern und Baden-Württemberg, ihre Studiendirektoren in die Besoldungsgruppe A 15 einstufen. Soweit mir bekannt ist, sind in mehreren anderen Ländern Überlegungen im Gange, dem Schritt dieser beider Länder zu folgen.
Es kommt hinzu, daß geburtenstarke Jahrgänge auf die Gymnasien zukommen und daß es allgemein als notwendig angesehen wird, die Zahl der Abiturienten sowohl in der Quote als auch absolut zu erhöhen. Schon jetzt ist ein sehr großer Mangel bei den Lehrern an höheren Schulen fühlbar, der sich noch verschärfen wird, wenn sich die Philologen in ihrem beruflichen Fortkommen gegenüber anderen Akademikern zurückgesetzt fühlen. Zur guten Ausgewogenheit im Besoldungsgefüge gehört eben auch die Chancengleichheit in der Beförderung. Das, meine Damen und Herren, ist unseres Erachtens hier das Problem.
Wir sind überzeugt, daß die Entwicklung schon sehr bald in den übrigen Ländern dem Vorbild Bayerns und Baden-Württembergs folgen wird. Darum sollte man diesen Schritt im Bund schon jetzt tun, um endlich einmal auf einem Teilgebiet der Besoldung führend zu sein. Übrigens standen wir im Ausschuß bei unserem Antrag gar nicht allein. Mehrere Abgeordnete der CDU haben dem im Ausschuß von mir gestellten Antrag zugestimmt. Die Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat ihn jedoch abgelehnt.
Nun zum zweiten Teil unseres Antrages. Unserer Auffassung nach gehören die Oberstudiendirektoren im ,Grunde in die Besoldungsgruppe A 16. So weist sie auch das Bayerische Landesbesoldungsgesetz aus. Der FDP-Antrag folgt hier jedoch nur der Regelung in Baden-Württemberg, nämlich Gruppe A 15 mit Zulage, um ein eventuelles Veto des Bundesrates zu vermeiden, da wohl im Augenblick nicht alle Länder bereit sind, so weit wie Baden-Württemberg zu gehen. Bemerkenswert bei dieser Frage scheint mir zu sein, daß jedenfalls die beiden hiesigen Bonner Regierungsparteien - CDU/CSU und SPD - im süddeutschen Raum unsere Auffassung voll vertreten. Danach müßten eigentlich zumindest sämtliche Kollegen der Regierungsparteien aus Süddeutschland unserem Antrag zustimmen, wenn sie nicht der Entwicklung in ihren eigenen Ländern in den Arm fallen wollen, zumal in diesem Punkt Mehrausgaben im Bundeshaushalt nicht entstehen.
Wir bitten aber auch die norddeutschen Abgeordneten der Regierungsparteien - insbesondere aus den dargelegten bildungspolitischen Notwendigkeiten - um ihre Zustimmung zu unseren beiden Anträgen.
Das Wort hat der Abgeordnete Brück.
Herr Präsident! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Dr. Miessner, es ist für uns außerordentlich schwierig - von der sachlichen und auch von der menschlichen Seite her -, den von Ihnen hier begründeten Antrag abzulehnen. Wenn wir das trotzdem tun, will ich Ihnen kurz die Gründe dafür darlegen.
Herr Dr. Miessner, diese Frage geht überwiegend die Länder an. Es ist soeben bereits vom Herrn Kollegen Gscheidle ausgeführt worden, daß der Haushaltsausschuß gesagt hat: Änderungsanträge, die zu diesem Gesetzentwurf eingebracht werden und Mehrausgaben verursachen, sind durch den vorstehenden Beschluß des Haushaltsausschusses nicht gedeckt.
Nun könnte man sicherlich darüber streiten, ob das erhebliche Mehrausgaben sind. Für den Bund sind sie sicherlich nicht von Bedeutung; da haben Sie völlig recht. Aber ich muß sagen, es handelt sich hier um eine grundsätzliche Frage. Ich sehe hier unseren Herrn Kollegen Dr. Hammans und unseren gemeinsamen 'Bekannten, den Herrn Biechele, der Mitglied des Innenausschusses ist und versucht hat, uns die baden-württembergische Regelung - Sie haben völlig recht, daß dort der Studiendirektor 'in Gruppe A 15 ist - darzulegen, klarzumachen und um Verständnis zu bitten. Wir haben ihm gesagt: Aber verehrter Herr Biechele, haben Sie Verständnis dafür, daß das eine generelle Länderregelung in der Zukunft sein muß, daß wir im Augenblick als Bund den Ländern hier keine Vorschriften zu machen haben. Der Herr Kollege Biechele hat sich nicht gern unseren Argumenten gebeugt, aber er sieht vielleicht doch im Letzten ein, daß wir als Bund im Augenblick hier einen Fehler begehen würden.
Da sehe ich meinen Kollegen Lenze. Mit diesem habe ich viele Jahre auf einem Zimmer gesessen. Wir haben uns über diese Frage immer unterhalten. Es gibt hier zwei Konstruktionen. Ich hatte geglaubt, daß die Konstruktion, wie auch der Philologenverband es darlegt, ganz klar mit dem höheren Dienst parallel geschaltet wird, d. h. Studienrat A 13, Oberstudienrat A 14, Studiendirektor A 15 und Oberstudiendirektor A 16. Das wäre von meinem Denken her eine klare und saubere Lösung. Aber wir haben uns in den Beratungen auch sagen lassen müssen, daß das natürlich Ausstrahlungen nach anderen Seiten hat. Das müssen wir sehen.
Ich darf Ihnen z. B. sagen, Herr Dr. Miessner, ich habe mich auch mit Kollegen aus den Landtagsfraktionen stundenlang - an mehreren Tagen - über diese Fragen unterhalten. Man sagt: - Na schön, Studienrat in A 13, Oberstudienrat in A 14, und wenn der Studienrat auf herausgehobenem Dienstposten ist, gegebenenfalls stellvertretender Direktor ist, soll er eine Zulage von 80 DM bekommen. Der Studiendirektor ist - außer in BadenWürttemberg - überall in A 14. Es gibt zwar in einigen Ländern Zwischengruppen, in denen sich der Studiendirektor befindet. Wenn man gesagt hätte: Studiendirektor plus eine gewisse Zulage nach A 14, Oberstudiendirektor nach A 15 und man ihn auf einem besonders wichtigen Posten, wie Sie es wahrscheinlich auch wollen, mit einer Zulage bedacht hätte, dann wäre das eine sinnvolle Konstruktion. Ich meine, daß diese Frage den schulischen Bereich sehr stark angeht und daß der Studienrat nicht allein gesehen werden darf, sondern daß der gesamte schulische Bereich gesehen werden muß. Auch die Entschließung bringt das zum Ausdruck, indem sie sagt: „der Bereich der Lehrerbesoldung ({0}) wird in die Gesamtneuordnung einzubeziehen sein".
Ohne irgendwie das Anliegen der Philologen verkennen zu wollen, daß ihre Beförderungschancen nicht groß sind, ist jedem bekannt, der sich mit der Materie beschäftigt. Das müssen wir offen und ehrlich zugeben.
({1})
- Herr Dr. Miessner, ich stimme Ihnen völlig zu, daß Sie hier sachlich argumentiert haben. Aber, bitte, seien wir auch in diesem Augenblick nicht unvernünftig und überlassen wir diese schwierige Frage einer guten Grundsatzregelung den Ländern in den kommenden Besprechungen, damit eine Konzeption entwickelt wird, die schließlich in allen Bundesländern zur Befriedigung auch dieses Berufsstandes führt.
Das Wort hat der Abgeordnete Dorn.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke dem Kollegen Brück dafür, daß er hier in aller Offenheit bekannt hat, daß unser Anliegen sachlich und menschlich berechtigt ist. Nun, Herr Kollege Brück, von der haushaltsrechtlichen Seite können auch keine Einwendungen erhoben werden, und ich frage mich, warum Sie trotzdem unserem Anliegen nicht folgen wollen.
({0})
- Na schön, das ist ein Argument, aber ich versuche, es zu entkräften. Das ist meine Aufgabe, wenn wir unseren Antrag durchsetzen wollen. Haushaltsrechtlich, sachlich und menschlich bestehen keinerlei Bedenken. Sie befürchten, daß Landtagskollegen, mit denen Sie gesprochen haben - mit denen natürlich auch wir gesprochen haben -, in einzelnen Ländern vielleicht Bedenken haben, diesem Vorschlag zu folgen. In Baden-Württemberg haben wir diese Regelung, die wir wirklich alle für vernünftig halten. Sollten wir nicht auch als Bund, indem wir in diesem Bundesgesetz nun die Durchstufungsmöglichkeit schaffen, ein Beispiel geben oder einen Hinweis darauf geben für die anderen Länder, die dieser Anregung bisher nicht gefolgt sind. Um mehr geht es uns mit unserem Anliegen in dieser Frage gar nicht. Und wenn wir das dann erreichen, erreichen wir damit ja auch, daß das sachlich vertretbare Anliegen, das ausdrücklich bestätigt worden ist, in all den Ländern Eingang
finden kann, in denen es bisher nicht realisiert worden ist.
Ich bitte Sie also höflich, noch einmal zu überlegen, ob es nicht möglich ist, sich auf dieser sachlich vernünftigen Basis zu einigen, und bitte Sie deswegen, unserem Antrag zuzustimmen.
({1})
Wird des weiteren das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache zu Umdruck 229.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Freien Demokratischen Partei Umdruck 229. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.
Dann komme ich zu Umdruck 231 *). Wird hierzu das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Dorn!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei diesem Umdruck 231 handelt es sich darum, in der Richterbesoldung wieder Relationen herzustellen, die viele Jahre lang vom Parlament, vom Gesetzgeber als richtig anerkannt worden sind. Es geht nicht vorrangig um materielle Gehaltsfragen. Das geht eindeutig auch aus allen Eingaben hervor, die wir vom Richterbund und anderen Organisationen erhalten haben. Diese Frage ist ja auch im Bundesrat und im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages in dieser Form so behandelt und akzeptiert worden. Es geht um die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung des Richteramtes in unserem Staate. Die verfassungsrechtliche Stellung, die den Richtern durch das Grundgesetz zugewiesen ist, ist ein entscheidender Grund für die Heraushebung der Besoldung der Richter im Jahre 1953 gewesen. Die Richterbesoldung kann nicht durch Dienstpostenbewertung oder durch Stellenschlüsselpolitik geregelt werden, wie das in anderen Verwaltungsbereichen - ich denke vor allen Dingen an den kommunalen Bereich und an bestimmte Länderbereiche - möglich ist. Es ist ein ganz eigenes System der Besoldung, das den Richtern auf Grund ihres Verfassungsauftrages gegeben werden sollte. Seit dem Jahre 1953 ist hier eine Entwicklung eingetreten, die den Vorstellungen des Gesetzgebers aus dem Jahre 1953 völlig konträr gelaufen ist. Die Nivellierung in der Richterbesoldung ist dann durch die Regelung aus dem Jahre 1957 gleichmäßig von Jahr zu Jahr durch die lineare Erhöhung und durch all die Verbesserungen, die durch die Besoldungsnovellierung inzwischen eingetreten sind, größer geworden. Die Nivellierung hat einen Höchststand und die Vorstellung von einer gerechten Richterbesoldung damit einen Tiefstand erreicht, wie er seit 1953 bisher nicht zu verzeichnen war.
Es ist also kein Wunder, daß in der Richterschaft eine weitverbreitete Unruhe eingetreten ist. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich sehr eindeutig
*) Siehe Anlage 5 folgendes sagen: es geht hier um die Wiederherstellung der verlorengegangenen Relation zwischen der Richterbesoldung, wie sie der Gesetzgeber damals wollte, und dem inzwischen erreichten Besoldungsstand der Beamtenschaft. Ich will es mir ersparen, hier auf weitere Einzelheiten einzugehen. Alle, die es angeht, wissen um dieses Problem, um die Vielschichtigkeit der Argumente und auch um die Schwierigkeit der Handhabung einer solchen Besoldungsregelung. Deswegen hat sich ja auch der Rechtsausschuß in seinen Beratungen am 16. Februar und 13. April dieses Jahres zu einem einmütigen Beschluß aufgerafft. Dieser einmütige Beschluß ist zwar an den federführenden Innenausschuß gegangen; aber er ist dort nicht realisiert worden.
Ich bin durch die Kollegen der SPD - ich sehe im Moment leider keinen von ihnen im Saal - und zwei Kollegen der CDU/CSU angesprochen worden, diesen Antrag doch erneut bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Plenum einzubringen; sie würden dann mit dafür sorgen, daß der Antrag unterstützt wird.
({0})
- Nein, Herr Kollege Schulte, von den Kollegen Ihrer Fraktion, von denen ich angesprochen worden bin, sehe ich im Moment leider keinen im Saal.
({1})
- Kollege Müller-Emmert und natürlich auch andere.
Jetzt geht es also darum, daß der Innenausschuß auf Initiative des Kollegen Süsterhenn für den Entschließungsantrag noch eine Formulierung eingebracht hat, um die Annahme unseres Sachantrags bei der Abstimmung zu unterlaufen. Nun, Herr Kollege Süsterhenn, ich mache Ihnen daraus keinen Vorwurf. Sie haben - vielleicht aus der Sicht Ihrer Fraktionskollegen im Rechtsausschuß - versucht, wenigstens für die Zukunft etwas von dem zu retten, was Sie selbst im Rechtsausschuß beschlossen haben. Nur sind wir der Meinung, daß das Problem der Richterbesoldung nicht erst seit heute besteht. Ich glaube, es kann auch nicht der Vorwurf erhoben werden, daß es sich hier darum handelt, einen „Fensterantrag" zu stellen; denn sonst wäre im Rechtsausschuß ja nicht einstimmig ein Votum für diesen Antrag zustande gekommen.
Man muß hier wirklich ernsthaft akzeptieren, daß die Kollegen im Rechtsausschuß, die diesen Beschluß gefaßt haben, zu diesem Ergebnis nach sorgfältiger Überlegung und nach Beratung in mehreren Ausschußsitzungen gekommen sind. Ich bitte Sie, daß von Ihnen angenommen wird, was hier akzeptiert worden ist und nunmehr auch in unserem Antrag enthalten ist, damit wir endlich das regeln können, worum es in der Sache geht, nämlich die Wiederherstellung der Relationen der Richterbesoldung zu den anderen Besoldungsarten.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Süsterhenn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von dem, was Kollege Dorn hier ausgeführt hat, kann ich sehr vieles - ich möchte fast sagen: das meiste - unterstreichen. Nur möchte ich mich gegen die Deutung wenden, ich hätte versucht, den Standpunkt des Innenausschusses und dessen Beschlüsse irgendwie zu unterlaufen, indem ich auf eine Änderung dieses zusätzlichen Ausschußantrages hingewirkt hätte. Ich habe das getan, aber aus ganz anderen Gründen.
({0})
- Wenn ich Sie mißverstanden habe, dann will ich gleich im Zuge meiner Ausführungen Ihnen die Gründe darlegen, warum ich auf diese Änderung des Antrags hingewirkt habe.
Meine Damen und Herren, es geht hier - ich spreche nur zur Richterbesoldung - nicht primär um eine Erhöhung der Bezüge der Richter, sondern um etwas ganz anderes. Ich freue mich besonders, daß der Herr Bundesminister des Innern und sein Staatssekretär hier sind; denn weite Kreise der Juristen - nicht nur der Richter, sondern auch die Anwälte und der juristischen Hochschullehrer - haben den Eindruck gewonnen, daß man sich gerade sowohl bei den Innenministerien der Länder als auch beim Bundesinnenministerium über die vom Grundgesetzgeber gewollte und in unser Grundgesetz hineingeschriebene verfassungsrechtliche Sonderstellung des Richters einfach nicht im klaren ist oder das, was das Grundgesetz entschieden hat, einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. Das muß hier einmal in aller Offenheit ausgesprochen werden.
({1})
Auch ich bin einer der Abgeordneten dieses Hohen Hauses, die die Ehre hatten, Mitglieder des Parlamentarischen Rats und selbst an der Ausarbeitung des Grundgesetzes und gerade der Artikel über das Rechtswesen beteiligt gewesen zu sein. Hier möchte ich doch einmal auf das hinweisen, was der jetzige hessische Ministerpräsident Zinn, der damals im Parlamentarischen Rat der Berichterstatter für die Fragen des Rechtswesens gewesen ist, erklärt hat. Er sagte:
Das Grundgesetz wollte einen neuen Richtertyp schaffen, der im Gegensatz zu früher kein kleiner Justizbeamter mehr ist, sondern sich völlig von der übrigen Beamtenschaft abhebt. Der Richter erscheint nicht mehr als der Beamte eines anonymen Staates, der irgendeine staatliche Aufgabe ausübt, die zufällig in der Handhabung richterlichen Ermessens besteht, sondern als ein Stellvertreter in der vom Volke ausgehenden Souveränität, die ihn unmittelbar legitimiert. Er ist damit auf die Ebene verfassungsrechtlicher Organe emporgehoben worden.
Das entspricht dem Willen der Väter des Grundgesetzes
({2})
- gewiß! -, und es ist ja auch vom Grundgesetzgeber vorgeschrieben worden, daß die Rechtsverhältnisse der Richter im Bunde durch ein besonderes Bundesgesetz und in den Ländern durch besondere Ländergesetze zu regeln sind. Zu den Rechtsverhältnissen des Beamten gehört nicht nur das Beamtengesetz, sondern dazu gehören auch die Besoldungsgesetze. Und zu den Rechtsverhältnissen der Richter gehören nicht nur die Richtergesetze, die die amts- und dienstrechtliche Stellung umschreiben, sondern es gehören dazu im Prinzip auch Gesetze über die Richterbesoldung.
Es wird immer wieder der Versuch gemacht, die Richter lediglich als eine Beamtenkategorie - ich darf das Wort des Herrn Gscheidle aufgreifen -, als Spezialisten neben Technikern, Medizinern, Philologen, anzusehen. Dieser Versuch ist bereits im juristischen Denkansatz falsch und entspricht nicht dem, was auch in den höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema gesagt worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich in einer Entscheidung die Auffassung zurückgewiesen, daß zwischen dem Dienstverhältnis eines Beamten und dem Amtsverhältnis des Richters kein Unterschied bestehe und daß kein Grund vorhanden sei, die Richter anders zu behandeln als Lehrer an den höheren Schulen oder Beamte der allgemeinen Verwaltung und der technischen Laufbahnen. Das Bundesverfassungsgericht fährt fort:
„Die im Interesse der richterlichen Unabhängigkeit gebotene Sonderregelung für die Richter gestattet keine Berufung zugunsten einzelner Beamtengruppen."
Ich halte es für notwendig, das, was im Grundgesetz steht und was inzwischen von der Rechtslehre nahezu einhellig und auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt worden ist, bei dieser Gelegenheit einmal zum Ausdruck zu bringen mit der ausdrücklichen Bitte an den Herrn Bundesminister des Innern, bei der zweiten Stufe der Neuregelung des Besoldungswesens diesen verfassungsrechtlichen Entscheidungen des Grundgesetzgebers Rechnung zu tragen und sich damit auseinanderzusetzen, was verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich notwendig ist.
Meine Damen und Herren! Zu meiner großen Freude hat der Innenausschuß in seinem Antrag unter III Nr. 2 b) gesagt:
Der Bundestag ist für den Bereich der Richterbesoldung im wesentlichen den über den Regierungsentwurf hinausgehenden Vorschlägen des Bundesrates gefolgt. Es ist sorgfältig geprüft worden, ob in Würdigung der verfassungsrechtlichen Sonderstellung der Richter gemäß Art. 92, 97 und 98 des Grundgesetzes eine noch stärkere Heraushebung des Richterstandes in der Besoldung verantwortet werden kann. Dies ist innerhalb der ersten Stufe der Besoldungsneuregelung . . . nicht möglich.
Nun darf ich Ihnen sagen, Herr Kollege Dorn, warum ich, obwohl ich mich selbstverständlich ebenso wie alle anderen Mitglieder des Rechtsausschusses aller Parteien im Prinzip für den sachlichen Inhalt Ihres Antrages eingesetzt habe, trotzdem das Hohe Haus bitten möchte, diesen Antrag abzulehDr. Süsterhenn
nen. Die Finanzdiktatur der leeren Kassen, die als Damoklesschwert über uns hängt und die in dem Satz der Resolution des Haushaltsausschusses: wenn ihr etwas anderes beschließen wollt, dann . . ., in einer sehr brutalen Weise zum Ausdruck kommt, finde ich nicht besonders angenehm.
({3})
- Ist sehr begründet. Ich will in der Sache nichts dagegen sagen. Aber es ist doch ein gewisser Zwang, der hier ausgeübt wird, der auf die sachliche Entscheidungsfreiheit des Hohen Hauses seine Auswirkungen hat. Ich weiß, Herr Kollege Brese, Sie haben beim Antrag der FDP für die Philologen gegen die Mahnung des Haushaltsausschusses für den Antrag gestimmt.
({4})
- Schön. Ich bin in dieser Frage aber konsequenter, als Sie es durch Ihre Abstimmung eben und durch Ihren Zuruf jetzt zum Ausdruck gebracht haben.
({5})
- Justiz ist ja auch nicht Verwaltung.
Aber, meine Damen und Herren, der entscheidende Grund scheint mir folgender zu sein: Auch bei der richterlichen Besoldung geht es in keiner Weise um eine besondere Belastung des Bundes, denn die hier angesprochenen Kategorien der Amtsgerichtsräte und Oberlandesgerichtsräte, um die es im wesentlichen geht, sind ja in der Bundesorganisation so gut wie kaum zu finden. Die Masse der Richter sitzt in den Ländern, und wir können dieses Gesetz nur durchbringen, wenn wir die Gewähr haben, daß aus dem Bundesrat heraus keine Einwendungen erhoben werden
({6})
und daß nicht der Vermittlungsausschuß angerufen wird.
Meine Damen und Herren, ich habe mich persönlich bei den meiner Partei angehörenden Ministerpräsidenten der Länder und auch bei den sozialdemokratischen Ministerpräsidenten, soweit sie mir näher bekannt sind, bemüht festzustellen, wie die Situation wäre, wenn wir den FDP-Antrag, der inhaltlich mit dem Antrag des Rechtsausschusses identisch ist, akzeptierten. Auf Grund dieser Fühlungnahmen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß wir im Hinblick auf die Finanzlage der Länder unter allen Umständen mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses zu rechnen hätten. Herr Dorn und meine Herren Kollegen von der FDP, wir würden der gesamten Beamtenschaft und auch der Richterschaft, für die ja auf der Grundlage der Bundesratsvorschläge zwar keine enormen, aber doch dankenswerte Verbesserungen in dieses Gesetz eingebaut worden sind, einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen und dadurch die Anrufung des Vermittlungsausschusses veranlassen würden. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, den Antrag der FDP abzulehnen und der Vorlage, so wie sie hier in dem Ausschußantrag enthalten ist, die Zustimmung zu erteilen.
({7})
Wird weiter das Wort gewünscht? - Das Wort wird im Augenblick nicht gewünscht. Dann darf ich die Aussprache zu dem Antrag Drucksache 231 schließen. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucksache 231. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt.
Damit, meine Damen und Herren, können wir den § 1 verabschieden. Oder wird sonst noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem § 1 in der Fassung der Ausschußvorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf die §§ 2 bis 9, Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Wir kommen damit zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Brück.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Vor der dritten Lesung möchte ich für die Bundestagsfraktion der CDU/CSU eine kurze Erklärung abgeben.
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU begrüßt die heutige Verabschiedung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, das nunmehr „Erstes Gesetz zur Neuregelung des Bundesbesoldungsrechts" genannt werden soll. Es ist der erste Schritt, um die verlorengegangene Besoldungseinheit zwischen Bund und Ländern wiederherzustellen. Mit diesem Gesetz wird eine Anzahl von Verbesserungen eintreten, die von den Betroffenen sicher dankbar begrüßt werden.
Zu erwähnen sind insbesondere die frühere Erreichung des Endgrundgehaltes in A 1 bis A 8 um vier Jahre und in den Besoldungsgruppen A 11, A 12, A 15 und A 16 um zwei Jahre. Die volle besoldungsmäßige Verzahnung von A 4 nach A 5, von A 8 nach A 9 und von A 12 nach A 13 bedeutet eine Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf.
Für die Verbesserung der Planstellen im gehobenen und höheren Dienst sind wir mit Nachdruck eingetreten, wenn auch gesagt werden muß, daß in dieser ersten Harmonisierungsstufe zwischen Bund und Ländern eine völlig befriedigende Regelung nicht erzielt werden konnte. Bei all unseren Vorstellungen sind wir immer davon ausgegangen - und das möchte ich heute vor der Verabschiedung auch besonders betonen -, daß das Finanzvolumen
Brück ({0})
der Regierungsvorlage nicht überschritten werden durfte.
Es mußten auch einige Fragen ausgeklammert werden, denn die Beratungen ließen deutlich erkennen, daß hier noch eingehende Beratungen zwischen Bundesregierung und Bundesrat stattfinden müssen, um die Besoldung im schulischen Bereich, die unbedingt notwendige Behandlung der Richterbesoldung, die richtige Relation in der Besoldungsordnung B und die gerechte Behandlung der Versorgungsempfänger in den kommenden Harmonisierungsstufen sicherzustellen.
Nach unseren Vorstellungen müssen die Vertreter der Länder in diesen Fragen unbedingt erneut um ihre Stellungnahme gebeten werden, damit die noch offenstehenden Fragen in den weiteren Stufen in guter Harmonie behandelt werden können.
Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie ihre Bemühungen um die weitere Harmonisierung fortsetzt, damit wieder eine wirkliche Ordnung eintritt, in der jede Gruppe im öffentlichen Dienst den Platz einnimmt, der ihr nach Vorbildung, Ausbildung und Leistung zukommt. Diese Ordnung muß aber dann auch in ihren Grundzügen einheitlich in Bund, Ländern und Gemeinden gelten.
Meine Damen und Herren, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie nunmehr dieser Vorlage Ihre Zustimmung geben würden.
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Das Wort hat der Abgeordnete Gscheidle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur dritten Lesung dieses Gesetzes darf ich für die SPD-Bundestagsfraktion eine Erklärung abgeben, weil wir es für notwendig erachten, bei dieser Verabschiedung der ersten Stufe doch auch gleich einige Akzente zu setzen, wie wir gerne die Fortsetzung sähen.
Bereits die Änderung der Überschrift des Gesetzes gegenüber dem Regierungsentwurf macht deutlich, daß es sich hierbei um einen ersten Schritt der dringend notwendigen und allseitig geforderten Besoldungsneuregelung handelt. Es wäre müßig, an dieser Stelle zum wiederholten Male darauf hinzuweisen, worin die Disharmonie des Beamten-, insbesondere des Besoldungsrechts ihren Ursprung hat. Mit diesem heute zu verabschiedenden Gesetz wird ein begrüßenswerter Anfang für eine Harmonisierung gemacht. Inwieweit unsere Absicht erfolgreich sein wird, hängt von den weiteren Schritten, ihrem Zeitpunkt und ihrem Ausmaß, ab.
Das Gesetz wurde in seinem Inhalt gegenüber der Regierungsvorlage im wesentlichen in folgenden Punkten geändert:
Erstens. Obwohl die Lehrerbesoldung, und zwar aller Lehrer an allen gemeinen und berufsbildenden Schulen, ein wichtiger Teil der Besoldungsneuregelung ist, wurde von einer rahmenrechtlichen Bindung in diesem Ersten Besoldungsneuregelungsgesetz abgesehen, um vorab die Möglichkeit zu einer sachgerechten und gleichmäßigen Gestaltung des Ausbildungswesens in den Ländern zu bieten.
Zweitens. Die Notwendigkeit der Neubewertung von Ämtern der Besoldungsordnung B ist unbestritten. Eine Einreihung dieser Ämter setzt bei den zahlreichen Änderungswünschen jedoch Vergleichsbewertungen voraus, die in der kurzen Beratungszeit und wegen des fehlenden umfassenden Überblicks nicht vorgenommen werden konnten. Wenn im Entschließungsantrag die Bundesregierung ersucht wird, bei ihrem Regelungsvorschlag auch zu prüfen, inwieweit an die Stelle von Einzelbewertungen bestimmter Ämter zusammenfassende Einreihungen treten können, zeigt dies die Schwierigkeit, in der sich der Gesetzgeber bei solchen Bewertungen zwangsläufig befindet. Die Entscheidung über alle Änderungsvorschläge von Ämtern der Besoldungsordnung B oberhalb der Besoldungsgruppe B 3 wurde aus diesen Gründen zunächst zurückgestellt. Im Hinblick auf die im Regierungsentwurf vorgesehenen Beförderungsmöglichkeiten für Oberste außerhalb des Verteidigungsministeriums sieht das Gesetz jedoch die verbesserte Einstufung der Vizepräsidenten und der Abteilungspräsidenten besonders großer und bedeutender Abteilungen bei Mittel- und Oberbehörden in der Besoldungsordnung B vor.
Drittens. Die im Regierungsentwurf festgelegten Obergrenzen zur Einrichtung von Beförderungsämtern für den gehobenen und höheren Dienst sind im Gesetz im Hinblick auf die Entwicklung in den Ländern verbessert worden. Es muß hier jedoch darauf hingewiesen werden, daß die Festlegung von Obergrenzen für .die Beförderungsämter eine Ämterbewertung nicht überflüssig macht. Die SPD-Bundestagsfraktion hält die in § 5 des Gesetzes niedergelegten Grundsätze der Ämterbewertung für einen der wichtigsten Punkte im Gesetz.
Auch personalpolitische Erwägungen sollten künftig in keinem Bereich dazu führen, daß Beförderungen eines Beamten oder Soldaten in die Spitzengruppe seiner Laufbahn nicht von der Übernahme eines höherwertigen Amtsgeschäfts abhängig gemacht werden.
Viertens. Mit der besoldungsmäßigen Verzahnung der Spitzenämter der einzelnen Laufbahngruppen mit der Eingangsgruppe der nächsthöheren Laufbahngruppe wurde eine Forderung von uns erfüllt die im weiteren Verlauf der Gesetzgebung helfen soll, ein gerechtes Wertgefüge innerhalb der einzelnen Laufbahngruppen - sozusagen eine Etage höher - wiederherzustellen.
Fünftens. Im Hinblick auf die Verbesserungen in der BDA-Berechnung und die dabei auftretenden Widersprüchlichkeiten wegen der Bestimmungen in §§ 6 und 8 sollte bei der nächsten Stufe geprüft werden, welche beamtenrechtlichen wichtigen Gründe der Einführung des Lebensaltersprinzips bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters entgegenstehen.
Diese Änderungen, die der Innenausschuß vorgeschlagen hat, verfolgen übereinstimmend das Ziel, möglichst rasch zu einer besoldungsrechtlichen Gleichstellung der Beamten in Bund und Ländern zu kommen, dabei jedoch keine Entscheidungen zu trefGscheidle
fen, die nicht in Übereinstimmung mit den Ländern jetzt durchgeführt werden können oder wegen ihrer Auswirkungen noch nicht so ausgereift sind, daß durch die berechtigte Bezugnahme anderer Beamtengruppen oder einzelner Beamter neue Unruhe in der übrigen Beamtenschaft entsteht.
Dieses Gesetz ist nicht geeignet, die berechtigten Wünsche der Beamtenschaft auf Anpassung ihrer Bezüge an die allgemeine Einkommensentwicklung befriedigend zu beantworten. Neben dem Ziel der Harmonisierung des Besoldungsrechts zwischen Bund und Ländern bleibt es deshalb Aufgabe dieses Parlaments, die Besoldung der Beamten so zu gestalten, daß nicht zwangsläufige Ersatzlösungen an Stelle notwendiger Besoldungsanpassungen neue Harmonisierungen notwendig machen.
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Die derzeitige öffentliche Diskussion zu diesem Thema macht dem Sachkundigen erschreckend deutlich, wie wenig die Bürger und sicherlich auch einige Abgeordnete über die Bedeutung des öffentlichen Dienstes informiert sind. Selbstverständlich wird immer die Frage kritisch zu erörtern sein, ob der öffentliche Dienst die ihm übertragenen Aufgaben auch in wirtschaftlicher Weise erfüllt. Andererseits müssen gerade wir als Gesetzgeber uns bei unseren .Entscheidungen ständig darüber klar sein, daß jede neue öffentliche Aufgabe wiederum Mehrkosten verursacht.
In diesem Zusammenhang wäre es verdienstvoll - ich gebe diese Anregung zum zweitenmal in diesem Parlament, hoffentlich nunmehr mit größerem Erfolg -, darüber nachzudenken, ob nicht bei allen neuen Gesetzen folgende Fragen gleich mit zu entscheiden wären: Wo ressortiert das neue Gesetz? Welcher Verwaltungsmehraufwand list bei bestmöglicher Aufgabenerfüllung damit verbunden? In welchem Verhältnis stehen Aufwand und Erfolg? Nach welcher Zeit ist zu prüfen, inwieweit das Gesetz noch eine Berechtigung hat? Damit könnten wir als Gesetzgeber einen Beitrag zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands leisten.
Den im öffentlichen Dienst Stehenden wird jedoch niemand im Zeichen der so oft diskutierten mittelfristigen Finanzplanung absprechen können, daß auch sie Grund haben, sich um einen gerechten Anteil am gemeinsam erarbeiteten Sozialprodukt zu bemühen. Schließlich ist unsere gesamte Wirtschaft ohne die staatlichen Vorleistungen nicht denkbar. Die Daseinsvorsorge des Staates mit den damit verbundenen Kosten ist eben eine dem modernen sozialen Rechtsstaat zugehörige Seite.
Bei meinen Ausführungen zum ersten Neuregelungsgesetz in der dritten Lesung kann ich nicht auf einige Hinweise für die weitere Stufe verzichten. Die SPD-Bundestagsfraktion hofft, daß der von der Bundesregierung vorzulegende Harmonisierungsplan alsbald zur Diskussion gestellt wird. Dabei kommt es darauf an, die in diesem Gesetz in § 5 niedergelegten Grundsätze der Ämterbewertung weiter in die Personalwirtschaft des öffentlichen Dienstes umzusetzen. Die wiederholt von der SPD-Bundestagsfraktion geforderten Richtlinien für eine einheitliche Bewertung der Amtsgeschäfte müssen beschleunigt erarbeitet werden, um in naher Zukunft die derzeitige Festlegung der Stellenrelationen durch das Ergebnis einer echten Bewertung der einzelnen Amtsgeschäfte zu untermauern. Dabei wird man jedoch für die Zukunft wissen müssen, daß nicht alle Aufgabenbereiche des öffentlichen Dienstes gleichwertig sind, die Entwicklung in Teilbereichen unterschiedliche Anforderungen stellt, der Altersaufbau nicht homogen ist und die Schrumpfung oder das Wachstum einer Behörde unterschiedlich ist. Das heißt, die Beförderungsmöglichkeiten müssen nicht in allen Verwaltungen gleich sein.
Die angeregte stärkere Heraushebung des Richterstandes in der Besoldung wird im Zusammenhang mit den Zielvorstellungen über eine neuzeitliche Gerichtsverfassung und der angekündigten Rechtsreform sowie den beruflichen Fortkommensmöglichkeiten befähigter Juristen in Verwaltung und Wirtschaft sehr ernsthaft und sehr schnell, nämlich zur zweiten Harmonisierungsstufe, zu prüfen sein. Daß die Initiative hier bei den Ländern liegt, darf dabei nicht übersehen werden. Ich bin gerade hier dankbar für die Ausführungen des Kollegen Süsterhenn, welche Bedeutung in dieser Frage die Länder und dort in den Ländern eben nicht nur die Auffassung der Justizministerien, sondern die Kabinettsentscheidungen für unsere weiteren Beratungen haben. Sicher ist, daß wir uns bei der Bedeutung, die die Rechtsprechung für unser Staatswesen hat, unter gar keinen Umständen eine negative Personalauslese aus besoldungsrechtlichen Gründen für den Richterberuf leisten können. Der Zusammenhang zwischen Richtern und Staatsanwälten ist offenkundig. Weitere Ausführungen dazu sind nicht nötig.
In diesem Zusammenhang noch ein Wort zum Ruhestandsbeamten. Niemand wird die Berechtiggung verkennen können, wenn Ruhestandsbeamte aus der Eingangsgruppe einer Laufbahn unter Hinweis auf die verbesserten Beförderungsmöglichkeiten der aktiven Beamten Antrag auf Gleichstellung stellen. Wenn die erste Harmonisierungsstufe hierauf noch keine Antwort gibt, so deshalb, weil die Entwicklung noch nicht überschaubar und deshalb eine gerechte Beteiligung der Ruhestandsbeamten weder errechenbar noch auf der Grundlage der bisherigen Vorschläge uns im Innenausschuß praktikabel erscheint. Sicher ist, daß der Gesetzgeber seinerzeit bei dem § 86 des Bundesbeamtengesetzes nicht an solche weitgehenden Verschiebungen denken konnte, wie wir sie jetzt durch Beförderungsverhältnisse haben; aber der Sinn dieser Bestimmungen verpflichtet uns, Folgerungen in der Zukunft für die Versorgungsempfänger zu ziehen.
Im weiteren Verlauf einer Besoldungsneuregelung gewinnen die nunmehr in den §§ 21 und 22 festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung von Zulagen und Zuwendungen erhebliche Bedeutung. Damit ist die Voraussetzung für eine einheitliche besoldungsmäßige Berücksichtigung höherer Anforderungen sowie dienstlich bedingter Aufwendungen und in der Amtsbewertung unberücksichtigt gebliebener Erschwernisse geschaffen. Viele
berechtigte Forderungen können damit zukünftig, ohne das Besoldungsgefüge zu stören, befriedigend gelöst werden. Wir erwarten hier insbesondere, daß bei der nächsten Harmonisierungsstufe seitens der Bundesregierung Vorschläge für eine Amtszulage für Techniker und vergleichbare Berufsgruppen gemacht werden. Unseres Erachtens sollte die Amtszulage als Möglichkeit einer differenzierten besoldungsmäßigen Eingruppierung auch den Vorrang vor der erklärten Absicht einiger Länder in der Lehrerbesoldung haben, die, wenn sie durchgeführt würden, das Besoldungsgefüge empfindlich stören würden. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die Bedeutung des § 49 des Bundesbesoldungsgesetzes hinweisen - der hin und wieder in der öffentlichen Diskussion über diese Fragen untergegangen ist -, der die Länder jetzt schon verpflichtet, die gemeinsamen Belange aller Dienstherren im Besoldungsrecht zu berücksichtigen, so daß gerechte Entscheidungen nicht erschwert werden.
Die im Entschließungsantrag angeregte Überprüfung, wie man steigende Anforderungen - beispielsweise bei den Unteroffizieren oder anderen Beamtengruppen - besoldungsmäßig berücksichtigen kann, möchten wir ausdrücklich auf die Fragen erweitern, welche Aus-, Vor- und Weiterbildung sich auf Grund dieser geänderten Anforderungen als notwendig erweisen und welche laufbahnrechtlichen Konsequenzen daraus eventuell zu ziehen sind.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird dem Dritten Besoldungsneuregelungsgesetz zustimmen. Sie erwartet, daß die Bundesregierung ihre Vorstellungen über die weiteren Stufen alsbald vorlegt und dabei beharrlich das Ziel verfolgt, die unterschiedlichen Entwicklungen in Bund und Ländern wieder zusammenzuführen, die Voraussetzungen für ein zukünftiges einheitliches Besoldungsrecht zu schaffen und die besoldungsrechtlichen Notwendigkeiten mit adäquaten Mitteln zu beantworten.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist sicher, daß dieses Ziel nur erreicht wird, wenn neben der schnell notwendigen Harmonisierung die Beamten in Bund und Ländern entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung am wirtschaftlichen Ergebnis dieses Landes gerecht beteiligt werden.
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Das Wort hat der Abgeordnete Miessner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zur dritten Lesung namens der FDP-Fraktion folgendes ausführen:
Die FDP-Fraktion hatte in der zweiten Lesung Verbesserungsanträge für die Philologen und Richter sowie hinsichtlich der Technikerzulage gestellt. Alle drei Anträge sind von der CDU/CSU und SPD abgelehnt worden, wobei teils auf die schlechte Haushaltslage, teils auf die noch nicht zu übersehenden Auswirkungen auf andere Beamtengruppen hingewiesen wurde. Immerhin erscheint es uns nach dem Inhalt der Beratung im Ausschuß sowie nach den zur Verabschiedung empfohlenen Entschließungen gesichert, daß diese Fragen nicht völlig vom Tisch gewischt sind. Es bleibt also für die betroffenen Beamten die Hoffnung, daß ihre berechtigten Wünsche, die wir lieber schon jetzt erfüllt sähen, dann in der zweiten Stufe der Besoldungsneuregelung zum Zuge kommen.
Es kann unseres Erachtens nicht Aufgabe einer Gesamtbetrachtung in der dritten Lesung sein, noch einmal auf alle Einzelheiten zu sprechen zu kommen. Diese sind dem Schriftlichen Bericht zu entnehmen. Nur Akzente sollten hier noch einmal gesetzt werden, und vor allem dürfte interessieren, welche Erwartungen und Vorstellungen an die zweite Stufe der Besoldungsneuregelung, die nach den bisherigen Verlautbarungen aus dem Innenministerium zum 1. Januar 1968 in Kraft treten soll, geknüpft werden.
Aus den Beratungen im Ausschuß bleibt allenfalls noch zu erwähnen, daß sich die FDP-Vertreter von Anfang an gegen die rahmenrechtliche Bindung der Besoldung der Lehrer ausgesprochen haben, um die hier in Gang befindliche Entwicklung nicht zu stören.
Bedauert wurde seitens der FDP, daß die Regierungsvorlage nichts über die sogenannte Regelbeförderung enthielt, die in allen Ländern außer Hamburg, Bremen und Hessen eingeführt ist. Es hat den Anschein, daß die Bundesregierung diese Regelung auch in den kommenden Stufen der Besoldungsneuregelung nicht übernehmen will. Demgegenüber sei hier darauf hingewiesen, daß diese Institution z. B. in meinem Heimatland Niedersachsen seinerzeit in einer SPD-FDP-Koalition unter dem damaligen FDPLandesfinanzminister eingeführt worden ist und daß sie noch in jüngster Zeit von dem niedersächsischen SPD-Finanzminister in einer CDU-SPD-Koalition mit Nachdruck vertreten wird. Vor noch nicht zwei Monaten hat sich der für die Beamtenbesoldung zuständige niedersächsische Finanzminister Kubel wie folgt geäußert:
Die Vorschriften über die Regelbeförderung sollten die Beförderungen, die - wie auch in anderen Ländern - im allgemeinen keine Funktionsänderung voraussetzen, in geordnete Bahnen lenken und in jeder Laufbahngruppe eine gleichmäßige Ausgangsbasis für die leistungsorientierten und mit einem Wechsel der Funktion verbundenen Beförderungen schaffen.
Da es nun der entscheidende Sinn der Besoldungspolitik des Bundes innerhalb dieser Legislaturperiode ist, die durcheinandergeratene Besoldung in Bund und Ländern wieder auf einen Nenner zu bringen - daher auch die ursprünglich offiziöse Bezeichnung dieser Novelle als „Harmonisierungsnovelle" -, hätte es nach unserer Auffassung doch sehr nahegelegen, schon in der ersten Stufe in dieser Hinsicht eine Spur von Harmonisierung sichtbar werden zu lassen. Das ist in diesem Punkte leider nicht geschehen.
Nachdem die Länder die Regelbeförderung auch zugunsten der bereits pensionierten Beamten eingeführt haben, so daß dort niemand mehr aus dem
Eingangsamt seiner Laufbahn Pension erhält, klafft nunmehr hier eine besonders große Lücke zwischen dem Recht der Bundespensionäre und dem der Landespensionäre. Seitens des Bundesinnenministeriums konnten bei den Ausschußberatungen leider auch keine klaren Vorstellungen entwickelt werden, wie denn diese Lücke schließlich ausgefüllt werden soll. Andererseits aber muß doch jedem klar sein, daß die Länder in diesem Punkt nicht wieder zurückgehen werden und daß letztlich eine Harmonisierung unter Ausschluß der Pensionäre eine Utopie ist. Hier liegen unsere ganz besonderen Besorgnisse, die wir glauben jetzt vortragen zu sollen, damit Fehlentwicklungen in der noch vor uns liegenden zweiten Stufe der Besoldungsneuregelung vermieden werden, zumal die Versorgungsempfänger auch noch in anderer Weise durch die Besoldungsentwicklung der letzten Jahre beeinträchtigt sind, wie übrigens auch von meinem Herrn Vorredner bereits ausgeführt worden ist.
Lassen Sie mich einige der Benachteiligungen der Pensionäre darlegen.
Die Beamtenbesoldung hinkt zur Zeit bekanntlich um 11,1 % hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung her. Das ist jedoch nur eine Durchschnittszahl, die sich aus den tatsächlichen Einkommen aller Beamten und Ruheständler errechnet. Nachdem aber der generell mangelhaften Besoldung zunächst in den Ländern und in letzter Zeit auch im Bund durch vermehrte Beförderung und verbesserte Stellenpläne entgegengewirkt worden ist, steht ganz ohne Zweifel fest, daß diejenigen, die an diesen Einkommensverbesserungen durch spezielle Beförderung nicht teilgenommen haben, auf jeden Fall noch stärker als um 11,1 % zurückliegen. Hierher gehören auf jeden Fall die Bundespensionäre, soweit sie bei Inkrafttreten dieses Gesetzes schon im Ruhestand waren.
Eine fehlende Beförderung bedeutet eine durchschnittliche Einbuße von 8 bis 10 %. Die Schere der Einkommensentwicklung hat sich also hier zugunsten der Altpensionäre auf etwa 20 % erweitert, und es ist vom Bundesinnenminister bisher kein Weg aufgezeigt worden, wie sich diese Schere für die Bundespensionäre wieder schließen soll.
Man kann es aber auch noch pointierter ausdrükken: Verbesserungen der Beförderungsverhältnisse als Ersatz einer an sich gebotenen linearen Besoldungserhöhung sind letzten Endes eine nach außen verschleierte Verkürzung der Altpensionen. Die sieben Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz und Saarland haben diese Benachteiligung der Pensionäre wenigstens hinsichtlich der ersten Beförderung beseitigt, indem sie auch die Altpensionäre daran teilhaben ließen. Recht häufig sind aber auch die Fälle, in denen der unmittelbare Amtsnachfolger eines Pensionärs in seiner Stelle gehoben wird, ohne daß damit eine wesentliche Änderung der Tätigkeit verbunden ist. Tritt dieser Amtsnachfolger nun auf seiner gehobenen Stelle in den Ruhestand, so klafft auch hier eine Lücke zwischen dem Altpensionär und dem Neupensionär. Beide waren aber einstmals Inhaber desselben Amtes.
Daß diese besondere Benachteiligung der Bundespensionäre schon zu den merkwürdigsten Überlegungen geführt hat, ist ja im Ausschuß bereits erörtert worden. Es mehren sich die Fälle, in denen es für einen Beamten - jedenfalls bis zum Inspektor hin - günstiger sein kann, aus dem Beamtenverhältnis kurz vor der Pensionierung auszuscheiden und statt dessen eine Rente zu wählen. Die Zahlungen auf Grund der gesetzlichen Pflicht des Dienstherrn zur Nachversicherung des entlassenen Beamten könnten eines Tages sehr viel teurer werden als die gerechte Einbeziehung der Pensionäre in alle generellen oder ihnen gleichzusetzenden Verbesserungen für die aktiven Beamten.
Man sollte die pensionierten Beamten eben grundsätzlich an den Fortschritten der aktiven Beamten soweit wie möglich teilnehmen lassen. Wir begrüßen daher ganz besonders die Ziffer 3 der Entschließung, die sich mit den Pensionären befaßt, und legen dem Herrn Bundesinnenminister dringend nahe, sie bei der Vorlage seiner weiteren Harmonisierungsvorschläge zu beachten. Der Hinweis in der Entschließung auf die Regelung in den Ländern erscheint uns dabei besonders wichtig.
Bezüglich der anderen Entschließungen, denen wir ebenfalls zustimmen, ist unsere Auffassung ja bereits durch die in der zweiten Lesung gestellten Anträge klargestellt worden. Nur einen Punkt möchte ich noch hervorheben:
Die vornehmlich den Verteidigungsbereich behandelnde Entschließung Ziffer 2 d läuft in ihrem letzten Teil auf die Schaffung einer neuen Laufbahn für sogenannte Spezialisten hinaus. Wir haben den Eindruck, daß eine hierzu ausgearbeitete Gesetzesvorlage des Verteidigungsministeriums schon des längeren beim Bundesinnenministerium liegt. Hoffentlich kommt sie dort bald heraus, damit sie über das Kabinett in den Bundestag gelangt. Wir halten eine solche Regelung nicht nur für dringend notwendig, sondern auch für recht eilbedürftig.
Im ganzen wird die FDP trotz der hier vorgetragenen Bedenken wegen der Nichtbehandlung des Pensionskomplexes diesem Gesetz zustimmen. Den Entschließungen stimmen wir selbstverständlich gern zu, da sie im wesentlichen das beinhalten, was wir eigentlich lieber heute als morgen verwirklicht sähen.
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Der bisherige Verlauf der dritten Lesung gibt mir Veranlassung, die Redner auf die Einhaltung des § 37 der Geschäftsordnung hinzuweisen.
Das Wort hat der Abgeordnete Brese.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erschrecken Sie nicht; ich werde Ihnen keine lange Vorlesung halten. Ich möchte Ihnen meine eigene Meinung sagen, nicht die Meinung meiner Fraktion. Das Haus ist schwach besetzt. Der Öffentlichkeit gegenüber möchte ich das erklären: Eine der Ursachen ist es, daß der Haushaltsausschuß noch tagt, um das Haushaltsgesetz zu verabchieden.
Ich bin Mitglied des Haushaltsausschusses seit dem 10. Januar 1948, vom Frankfurter Wirtschaftsrat her. Ich bin zu Ihnen gekommen, um Ihnen meine Bedenken zu diesem Gesetz zu sagen.
Wir werden Ihnen den Haushalt für 1967 nur unter allergrößten Schwierigkeiten vorlegen können. Das sehen Sie u. a. an folgendem: Die Bundesregierung hatte uns einen Haushalt vorgelegt, der einen außerordentlichen Haushalt von einer halben Milliarde DM vorsah. Die finanziell schwierige Lage unserer Bundesrepublik zwingt uns dazu, Ihnen einen Haushalt mit einem außerordentlichen Haushalt in Höhe von über 8 Milliarden DM vorzulegen. Meine Damen und Herren, das ist ein Signal. Das ist ein Haushalt, wie wir ihn bisher in der Bundesrepublik noch nicht gekannt haben. Wer sich mit Haushaltswirtschaft beschäftigt hat, weiß, was ein außerordentlicher Haushalt bedeutet und wie er abgedeckt werden muß.
Nun stehen wir heute vor der Verabschiedung eines Gesetzes, das wieder große finanzielle Aufwendungen erfordert. Ich stehe nicht an, Ihnen zu erklären: Es hätte nach Art. 75 des Grundgesetzes längst eine Koordinierung mit den Ländern erfolgen müssen,
({0})
um eine einheitliche Beamtenbesoldung herbeizuführen. Dieses Tauziehen aber - der eine vor, der andere hinterher - führt zu den Verhältnissen, wie wir sie hier jetzt vorfinden.
Ich komme aus Niedersachsen, und in meinem engeren Vaterland - wenn ich einmal so sagen soll
- hat man sehr weitgehend den Besoldungswünschen entsprochen. Man hat die Regelbeförderung eingeführt. Der Staatssekretär dieses Landes kam
- ich möchte Ihnen das gerne sagen -, als er hier um die 105 Millionen DM Finanzbeihilfe des Bundes anhielt, auf mich zu und sagte mir: Herr Brese, wir gehen allein an den Personalunkosten zugrunde. 43,5% des Haushalts werden durch Personalkosten verursacht. Und wenn Sie es auf unterer Ebene ansehen - ({1})
- Herr Schmitt-Vockenhausen, lassen Sie mich zu Ende reden, sonst dauert es noch länger. Sie müssen mich schon ertragen; das geht nun mal nicht anders.
({2})
- Schön und gut, aber jetzt ist die Pleite da, und man trägt sich ernstlich mit dem Gedanken, die Dinge zu revidieren. Die gesamte Regierung sagt, sie wisse keinen Ausweg mehr. In diesem Augenblick schießen wir wieder vor - nicht um zu koordinieren, sondern um nun auf dem erhöhten Status aufzubauen.
Ich habe vorhin mit Überlegung - also auch ein Bauer macht sich Gedanken in dieser Richtung - für den Antrag der FDP bezüglich der Studiendirektoren gestimmt. Ich muß Ihnen sagen: Für mich ist es ein unwürdiger Zustand, wenn wir hier die persönlichen Referenten der Parlamentarischen Staatssekretäre als Regierungsdirektoren einstufen,
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und draußen im Lande werden diese Leute - unter dem Motto Bildungsnotstand - noch als Oberregierungsräte besoldet.
({4})
Das ist für den ein unmöglicher Zustand, der etwas von Schule versteht.
({5})
Nun zu den Richtern. Ich komme aus Celle, einer Richterstadt. Ich muß Ihnen sagen: Ich bewundere die Richter. Der Oberkreisdirektor - in der Weimarer Zeit Regierungsrat - ist in B 5 eingestuft. Und die Richter? Nun, das wissen Sie selber.
Deswegen, meine Damen und Herren, nehmen Sie es mir nicht übel, daß ich dieses Gesetz im Haushaltsausschuß abgelehnt habe; denn ich halte es für völlig falsch. Herr Kollege Süsterhenn, Sie sagen, der Haushaltsausschuß maße sich Rechte an. Er hat sich viel zuwenig Rechte angemaßt! Er wird viel zuwenig ernst genommen vom Parlament. Wir wären nicht in diesen Schwierigkeiten, wenn Sie auf uns im ganzen gehört hätten, aber wir sind leider Gottes auch immer wieder umgefallen.
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- Das ist nicht meine Art, ich bin nicht mit umgefallen.
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Wir haben bei diesen Beratungen des Haushalts die Harmonisierung durchgeführt. Nehmen Sie das mal zur Kenntnis, Sie als Beamtenvertreter! Wir haben mehrere tausend Stellen gehoben. Wir haben allerdings die Wünsche auf Stellenvermehrung abwehren können. Aber die kommen in der Nachschiebeliste auf uns zu. Da wird es noch einen harten Kampf geben, denn die Wünsche sind sehr, sehr groß in dieser Richtung. Wir haben also mehrere tausend Stellen gehoben. Es ist mir noch nicht möglich gewesen, Ihnen den Besoldungsaufwand dafür zu nennen, aber ich werde Ihnen den nennen, wenn wir bei der Beratung und Verabschiedung des Haushalts sind. Dann werden Sie sehen, daß wir alle ein Herz für unsere Beamten gehabt haben.
Jetzt sollen die zweite und dritte Welle der Harmonisierung kommen: denn das ist doch der Sinn dieses Dritten Besoldungsänderungsgesetzes. Aufwand dafür: 290 Millionen DM in einem Jahr für Bund, Post und Bahn. Das müssen Sie wissen! In dem Augenblick, wo wir vor leeren Kassen stehen, sind wir also bereit, jetzt dieses Gesetz zu verabschieden. Es tritt erst am 1. Juli in Kraft. Ich kann Ihnen verraten: wir haben uns auch schon überlegt, wie wir diesen Termin vielleicht doch noch ändern können im Interesse der Währung, des Ausgleichs unseres Haushalts. Denn der Haushaltsausschuß wird ja die Vollmacht bekommen, die Hebungen vorzunehmen. Soviel ich daran tun kann - Sie werden das Gesetz ja verabschieden -, werde ich
dafür sorgen, daß die Hebungen erst am 1. Januar 1968 in Kraft treten.
({8})
Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube und verantworte das auch vor meinen Wählern; ich bin ein direkt gewählter Abgeordneter.
Damit habe ich Ihnen meinen Standpunkt klargelegt. Ich habe nur eine Bitte: lehnen Sie mit mir diesen Gesetzentwurf ab! Stellen Sie ihn zurück, bis wir wieder bessere finanzielle Verhältnisse in der Bundesrepublik haben!
({9})
- Also, da muß ich nun schon sagen: wenn ein Abgeordneter so in Unkenntnis ist und nun den Grünen Plan heranziehen will, dann kann ich Ihnen als Bauer nur sagen: Sehen Sie sich den Grünen Plan an, da ist nichts mehr darin als nur noch - ({10})
- Nein, meine Herren, Strukturmaßnahmen sind keine Einkommensförderungsmaßnahmen!
({11})
- Herr Schmitt-Vockenhausen, Strukturmaßnahmen dienen der Ankurbelung der Wirtschaft, und dafür möchte ich jeden Betrag - nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch anderswo - zur Verfügung stellen. Diese 292 Millionen DM - nun will ich auch gehässig sein - möchte ich dafür verwendet sehen, daß die Arbeitsplätze gesichert werden, daß die Kurzarbeit aufhört, daß wir wieder Produktionsstätten schaffen und daß wir das Geld nicht einfach auf diese Weise in der Verwaltung untergehen lassen.
Ich möchte doch alle Zwischenrufer und Redner darum bitten, die Besoldungsdebatte nicht in eine Debatte über den Grünen Plan ausarten zu lassen.
Das Wort hat der Abgeordnete Ollesch.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, in wenigen Minuten einen Entschließungsantrag *) von 15 Kollegen der FDP begründen zu dürfen; ich mache es wirklich nicht lang.
({0})
- Das Papier liegt beim Herrn Präsident und wird von mir auch verlesen.
Meine Damen und Herren, wir haben in der zweiten Lesung zum vorliegenden Besoldungsänderungsgesetz gehört, daß verschiedene Anträge sachlich begründet seien, daß sie auch menschlich begründet seien, daß sie haushaltsrechtlich sogar paßten, daß aber die Änderungsanträge aus diesen oder jenen Gründen abgelehnt werden müßten. So ist es auch einer einstimmig gefaßten Empfehlung des Ver-
*) Siehe Anlage 6 teidigungsausschuses ergangen. Dieser Empfehlung wurde vom Innenausschuß nicht gefolgt. Sie fand aber wie viele andere Änderungsanträge Aufnahme in der dem Bericht angefügten Entschließung des Innenausschusses. Im Bericht wird zum vorliegenden Gesetzentwurf sehr lapidar erklärt, daß der Innenausschuß dieser einstimmig gefaßten Empfehlung des Verteidigungsausschusses nach besserer Einstufung der Unteroffiziere nicht folgen könne, weil es zu unübersehbaren Auswirkungen auf die übrigen Bereiche des öffentlichen Dienstes kommen könnte.
Meine Damen und Herren, wir sind weit davon entfernt, eine eigene Soldatenbesoldung, eine S-Besoldung zu fordern. Wir sind aber der Meinung, daß der Soldat nicht ohne weiteres den übrigen Beamten vergleichbar ist und daß er, je weiter die Technik fortschreitet, um so weniger vergleichbar wird. Nun wollte der Verteidigungsausschuß nicht nur zur besseren Einstufung der Unteroffiziere kommen, sondern er wollte mit der besseren Einstufung auch dem Zulageunwesen, das eine Besoldungsordnung zu verwässern in der Lage ist, ein wenig steuern. Die Wiederherstellung der Regierungsvorlage durch den Innenauschuß hat die guten Absichten des Verteidigungsausschusses zunichte gemacht.
Ich sagte, daß die Empfehlung des Verteidigungsausschusses trotz der Ablehnung Aufnahme in die Entschließung im Bericht gefunden hat. Aber, meine Damen und Herren, wir kennen das Schicksal solcher Entschließungen. Wir, fünfzehn Abgeordnete der Freien Demokraten, sind der Auffassung, daß die Entschließung unter Punkt III. 2. d), die sich mit den Unteroffizieren befaßt, so weich gefaßt ist, daß aus dieser Entschließung in absehbarer Zeit sicherlich nichts Ersprießliches herausspringen wird.
Ich möchte Sie bitten, einem Entschließungsantrag dieser fünfzehn Abgeordneten der Freien Demokratischen Fraktion zu folgen, in dem im Grunde genommen ein Ersatz des Entschließungsantrags unter Punkt III. 2. d) vorgeschlagen wird. Die Entschließung, die ich Ihnen vortrage und um deren Zustimmung ich Sie bitte, hat folgenden Wortlaut:
Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Oktober 1967 eine Besoldungsregelung vorzulegen, die der veränderten Lage der Unteroffiziere in einer modernen hochtechnisierten Armee besser als bisher Rechnung trägt.
Wenn Sie den Text mit der Entschließung unter Punkt III. 2. d) vergleichen, werden Sie finden, daß dieser Antrag der Entschließung im Bericht des Innenausschusses in etwa gleicht, allerdings mit der Abweichung der Terminierung in dieser Entschließung. Wir halten die Terminierung für zwingend, weil wir sonst sicherlich im nächsten oder übernächsten Jahr immer noch der Erledigung der Entschließung, wie sie in der Drucksache vorliegt, harren werden.
Das Wort hat der Abgeordnete Köppler.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Sie namens meiner
Fraktionsfreunde bitten, diesem Entschließungsantrag nicht zuzustimmen, und zwar aus zwei Gründen, die ich hier noch einmal ganz kurz vorbringen möchte. Wir haben im Innenausschuß das Problem, um das es hier geht, mit Kollegen aus dem Verteidigungsausschuß sehr eingehend behandelt. Niemand im Innenausschuß hat sich der grundsätzlichen Sorge, die in dem Antrag des Verteidigungsausschusses zum Ausdruck kam, verschlossen. Aber wir waren uns einschließlich der aus dem Verteidigungsausschuß zu uns gekommenen Kollegen alle darüber klar, daß es sich hier um ein sehr kompliziertes Problem handelt, das auch im Zusammenhang mit anderen vergleichbaren Zweigen des öffentlichen Dienstes gesehen werden muß. Und hier, Herr Kollege, ist Ihre Änderung gegenüber dem Vorschlag des Innenausschusses durchaus relevant. Ihr Antrag enthält nicht mehr diesen Hinweis auf die vergleichbare Situation anderer Zweige des öffentlichen Dienstes. Wir halten das Problem für so kompliziert, daß es, glaube ich, weiser ist, der Bundesregierung die Wünsche des Parlaments in der Form, wie sie der Innenausschuß formuliert hat, vorzutragen, als hier mit Terminierungen zu kommen, die doch der Kompliziertheit der Frage - bei aller Berechtigung, die dahintersteht - nicht ganz gerecht werden kann.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Miessner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen von Herrn Brese nur zwei Sätze:
Es ist eine alte Übung dieses Hauses, daß die „lichtvollen" 'Ausführungen des Herrn Brese von der CDU zur Beamtenpolitik nicht seiner Fraktion angelastet werden. Das hat die SPD in der Opposition so gehalten, und so wollen auch wir es heute halten und sehen daher von einer Erwiderung ab.
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Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt-Vockenhausen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer die heute zu verabschiedende Vorlage Drucksache V/1694 durchgelesen hat, hat die Schwierigkeit der darin enthaltenen Probleme gesehen. Er hat feststellen müssen, daß 'in dem Ausschußbericht auch eine Reihe von Fragen erörtert worden sind, die in den weiteren Stufen der Harmonisierung ihr ganzes Gewicht erhalten werden.
Wenn dieses Gesetz rechtzeitig verabschiedet werden kann, so ist das nicht zuletzt deshalb möglich, weil eine Arbeitsgruppe des Innenausschusses unter der Führung des Kollegen Brück und des Herrn Berichterstatters Gscheidle dankenswerterweise eine freie Woche während der Osterferien benutzt hat, um diese hervorragende Arbeit zu leisten.
({0})
Ich möchte den Kollegen, die hier beteiligt waren, als Vorsitzender des Ausschusses einen herzlichen Dank auch vor diesem Hohen Hause sagen. Ohne ,diese sachtliche und systematische Vorberatung wäre heute die schnelle Verabschiedung, die im Hinblick auf das rechtzeitige Inkrafttreten des Gesetzes notwendig ist, nicht möglich geworden.
({1})
Danke!
Meine Damen und Herren, noch eine Schlußbemerkung. Ich habe Verständnis, Herr Kollege Ollesch, daß es Ihnen keine Ruhe gelassen hat. Es war immer noch eine Gruppe im Lande, der Sie heute noch nichts Konkretes versprochen hatten, so daß Sie mit 15 Leuten noch einen weiteren Entschließungsantrag hier eingebracht haben.
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Meine Damen und Herren, das ist die eine Seite.
Von einer anderen Seite hat hier der Kollege Brese gesprochen. Er hat versucht, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zu lenken, indem er gesagt hat: Hier muß mehr gespart werden.
Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ollesch?
Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, sind Sie der Meinung, daß eine einstimmig gefaßte Empfehlung des Verteidigungsausschusses, die also auch mit der Zustimmung der Kollegen der SPD gefaßt wurde, in die Gruppe der Versprechungen einzurangieren ist, die man verschiedenen Schichten unseres Volkes "macht?
Herr Kollege Ollesch, Sie wissen doch ganz genau, daß sich der Verteidigungsausschuß zur Grundsatzfrage geäußert hat, die im Verlauf der weiteren Stufe der Harmonisierung behandelt werden muß und in der ersten Stufe nicht bereits erledigt werden kann.
({0})
-Aber, Herr Kollege Mertes, Sie werden doch davon ausgehen, daß ich die Probleme, die hier zur Debatte stehe, kenne,
({1}) bestimmt besser als Sie.
Herr Kollege Schmitt-Vockenhausen, gestatten Sie eine weitere Frage?
Ich habe nicht die Absicht, eine weitere Zwischenfrage zuzulassen.
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Ich will nur sagen, meine Damen und Herren: Wir haben uns im Innenausschuß im finanziellen
Rahmen der Regierungsvorlage und an die Möglichkeiten, die der Haushaltsausschuß aufgezeigt hat, gehalten. Aus der Tatsache, daß wir heute alle darüber hinausgehende Änderungsannträge durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt haben, sehen Sie, daß wir genau wissen, daß dieser Haushalt keine zusätzlichen Frachten mehr zugelassen hätte. Das ist auch ein Grund, warum wir hier konkrete weitere Wünsche ablehnen mußten, die wir ja auch selbst zum Teil gern schon jetzt erfüllt gesehen hätten.
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Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Gelegenheit der Verabschiedung dieses Gesetzes benutzen, allen beteiligten Damen und Herren den Dank der Bundesregierung für die ausgezeichneten Beratungen auszusprechen. Er gilt insbesondere für den Vorsitzenden des Innenausschusses, Herrn Kollegen Schmitt-Vockenhausen. Er gilt auch für den Leiter der Arbeitsgruppe, Herrn Kollegen Brück, und für den Berichterstatter, Herrn Kollegen Gscheidle. Nur wer die Problematik dieses Themas kennt, weiß, welche immense Arbeit notwendig war, um dieses Gesetz rechtzeitig verabschieden zu können.
Meine Damen und Herren! Sie haben auf einem Gebiet, das wegen seiner Vielschichtigkeit einem Außenstehenden nur schwer zugänglich ist, die Ausschußberatungen und -entscheidungen wesentlich vorbereitet und gefördert. Die Bundesregierung mißt der Verabschiedung dieses Gesetzes eine besondere staats- und beamtenpolitische Bedeutung bei. Herr Kollege Brese, bei allem Verständnis für Ihre Sorgen um die Stabilität des Haushalts muß dennoch hier der Satz gesagt werden: Das alles geht nur, wenn Gerechtigkeit gegen jedermann gewahrt werden kann.
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Das heißt, der öffentliche Dienst darf nicht als rotes Licht in der Landschaft herumlaufen. Ich warne alle diejenigen, die nicht willens und bereit sind, diesen unendlich schwierigen Weg mitzugehen, die auseinandergelaufene Beamtenbesoldung in Bund, Ländern und Gemeinden wieder zusammenzuführen, weil jeder andere Weg zu teuer werden würde. Darum bitte ich dringend zu bedenken, daß dieser erste Schritt ein mühseliger Kompromiß ist, um den Beamten des Bundes das zu geben, was den Beamten in den Ländern und in den Gemeinden schon lange gegeben wird. Nachdem das nun gelungen ist, Herr Kollege Brese, sollten Sie uns unterstützen. Gerade weil Sie haushaltspolitisch denken können, warne ich davor, die große Konzeption auf diesem Gebiete zu zerschlagen und zu glauben, man könne einer Gruppe im Bundesgebiet besondere Lasten zumuten. Darum mißt die Bundesregierung der Verabschiedung dieses Gesetzes eine große Staats- und beamtenpolitische Bedeutung bei. Es stellt einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung
unseres Staatswesens und zur Befriedigung der Beamtenschaft dar.
Besonders begrüße ich die Einigkeit, mit der in diesem Hohen Hause über die Frage beraten wurde, daß das Besoldungsrecht in Bund, Ländern und Gemeinden auf einer konstruktiven Grundlage wieder zusammengeführt werden muß.
Ich kann in diesem Rahmen und .am Schluß der Beratungen nur einige Punkte ansprechen. Sie sind, meine Damen und Herren, diem Vorschlag der Bundesregierung gefolgt, jene Verschiebungen des Besoldungsdienstalters zu beseitigen, die bisher bei bestimmten Beförderungen vorgenommen werden mußten. Diese Regelung war jahrelang ein Stein des besonderen Anstoßes bei den Beamten, aber auch bei ihren Organisationen. Ich freue mich, daß diese Frage bereinigt werden konnte.
Ich begrüße ferner, daß bei der heute zu verabschiedenden ersten Stufe der Besoldungsneuregelung schon einige wichtige Punkte berücksichtigt worden sind, die ursprünglich der weiteren Regelung vorbehalten waren. Es handelt sich dabei um die Schaffung neuer Spitzenämter in den Laufbahngruppen des einfachen, des mittleren und des gehobenen Dienstes, durch die eine echte besoldungsmäßige Verzahnung mit den jeweils höheren Laufbahngruppen vollzogen worden ist.
Meine Damen und Herren! Ich bin mir bewußt, daß zur Wiederherstellung eines ausgewogenen, gemeinsamen Besoldungsgefüges bei Bund und Ländern und zu dessen Sicherung noch viel zu tun bleibt und daß zu diesem Zweck noch Monate, wenn Sie wollen, Jahre schwerer Beratungen vor uns liegen. So ist es in der Frage der Lehrerbesoldung noch nicht zu einer rahmenrechtlichen Bindung gekommen. Bei den Beratungen hat sich jedoch gezeigt - das ist deutlich geworden -, daß eine volle Harmonisierung des Besoldungsgefüges ohne Lösung des Lehrerproblems nicht möglich ist. Sie haben zu dieser Frage eine Entschließung gefaßt, die für die weitere Entwicklung bedeutsam ist. Ich hoffe, daß sie die Länder anregen wird, auf diesem Gebiet auch zu einer befriedigenden Lösung zu kommen.
In der Frage der Richterbesoldung - das ist sehr deutlich geworden - sind die Beratungen den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt, die weiter gingen als die Überlegungen der Regierung.
Sicherlich wird auch dieser Schritt - wie könnte es anders sein - noch nicht zur vollen Befriedigung des Richterstandes führen. Die Bundesregierung ist jedoch mit dem Bundestag der Überzeugung, daß den verschiedenen Gruppen von Beamten, Richtern und Soldaten auf die Dauer nur innerhalb eines koordinierten Besoldungsgefüges die Stellung gesichert werden kann, die ihrer Aufgabe und ihrer Verantwortung entspricht. Ich plädiere mit Nachdruck dafür, den Gedanken eines koordinierten Besoldungsgefüges nicht fallenzulassen. Das könnte beamtenpolitische Konsequenzen haben, die wir gar nicht übersehen können. Hiervon kann kein Dienstzweig und kann keine Gruppe ausgenommen werden.
Der Inhalt des vorliegenden Gesetzes und die Entschließungen; die Sie gefaßt haben, bilden die Grundlage für die nächsten Schritte der Besoldungsregelung. Dabei werden zunächst vor allem die Fragen aufzugreifen sein, die aus übergeordneten Gesichtspunkten bei dieser ersten Stufe zurückgestellt werden mußten.
Meine Damen und Herren, ich werde persönlich alles daransetzen, um im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung die Neuregelung - ich spreche von der gesamten Neuregelung, die bis 1969 abgeschlossen sein soll - so zügig wie möglich zu vollenden.
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Dazu dienen auch Maßnahmen, die das Einfangen der sogenannten Regelbeförderung bewirken sollen. Herr Kollege Brese, wir sehen uns doch der Tatsache gegenüber, daß diese Regelbeförderung in einem Teil der Länder vorgezogen wurde,
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und wir sind doch jetzt dabei, das zusammenzufügen. Warum machen Sie denn unseren Kollegen und der Regierung im Augenblick das Leben so schwer, weil wir dabei sind, das zu korrigieren?
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- Ja, die Länder sind aber doch guten Willens. Die Ministerpräsidenten aller Länder haben sich bereit erklärt, nunmehr mit der Bundesregierung gemeinsam daran zu arbeiten, daß die Sache wieder in Ordnung kommt. Denn die Länder haben gemerkt, daß das zu keinem guten Ende führen kann. Dieser Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz liegt vor. Auf dieser Basis arbeite ich nunmehr seit zwei Jahren. Das Parlament hier geht mit. Es haben unendlich viele Gespräche stattgefunden. Herr Kollege Brese, ich wiederhole es: Wenn dieses Werk nicht gelingt - das ist nicht eine enge Frage der Beamtenbesoldung, das ist eine staatspolitische Frage -, wird es zu teuer werden. Dann laufen die Entwicklungen weiter auseinander, und es wird niemand mehr in der Lage sein, das Beamtenrecht in Bund, Ländern und Gemeinden in Ordnung zu bringen.
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Die Regelbeförderung konnte von allen Fachleuten nur als ein Notbehelf angesehen werden.
Herr Kollege Brese, Sie sehen die Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes schon als gegeben an. Das Ziel der Bemühungen ist, eine Rahmenkompetenz in Art. 75 zu erreichen. Diese Grundgesetzänderung haben wir jedoch noch nicht. Sie soll am Schluß dieser Entwicklung stehen, um für die Zukunft ein Auseinanderlaufen des beamten- und besoldungsrechtlichen Gefüges zu vermeiden.
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Lücke Bundesminister des Innern: Nein, ich lasse keine Frage zu, um meine Erklärung zu Ende führen zu können.
Zusammen mit der Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes, für die die Bundesregierung schon einen Entwurf vorgelegt hat - er liegt ja bereits vor -, wird es gelingen, das Gehaltssystem auf eine einheitliche, klare und gute Grundlage bei Bund und Ländern zu stellen. Die Verwirklichung dieses Vorhabens wird nicht nur dem Gemeinwohl dienen, sondern auch der. gesamten Beamtenschaft zum Nutzen gereichen.
Auf der dann gefundenen gemeinsamen Grundlage bei allen öffentlich-rechtlichen Dienstherren wird auch eine gerechte Beteiligung der Beamtenschaft an der weiteren- Einkommensentwicklung im Rahmen des volkswirtschaftlich und finanziell Vertretbaren möglich sein. Bei der Durchsetzung dieses großen Reformwerkes bedarf ich weiterhin der Unterstützung des Hohen Hauses. Mit der Bitte um diese Unterstützung für die Zukunft empfehle ich Ihnen, der Gesetzesvorlage die Zustimmung zu geben.
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Vizepräsident Dr. Jaeger Die Rednerliste ist erschöpft. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Gegen die Stimme des Herrn Brese ohne Enthaltungen angenommen.
Damit komme ich zu den weiteren Ausschußanträgen unter II und III. - Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Wer diesen Anträgen des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich komme nunmehr zu dem inzwischen verteilten Entschließungsantrag der Abgeordneten Jung, Ollesch und Genossen auf Umdruck 233 *). Der Antrag ist begründet und diskutiert. Es ist kein Antrag auf Ausschußüberweisung gestellt, also haben wir die Sachentscheidung zu treffen.
Wer diesem Antrag der Kollegen Jung, Ollesch und Genossen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe Punkt 34 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes
- Drucksache V/1657 -
Wird auf Begründung verzichtet? - Jawohl, auf Begründung wird verzichtet. - In der Aussprache hat der Abgeordnete Dr. Rau das Wort.
*) Siehe Anlage 6
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes, der uns heute in erster Lesung vorliegt, zeigt mit einer, so möchte ich beinahe sagen, erschreckenden Deutlichkeit, daß Organe der Bundesgesetzgebung offensichtlich überfordert sind, wenn sie sich bemühen müssen, zwischen der rahmenrechtlichen Kompetenz des Bundes auf der einen Seite und der hochschulpolitischen Kompetenz der Länder auf der anderen Seite zu einem harmonischen Ganzen zu kommen. Ich vermute, daß der Bundesrat sehr entscheidend in dieses Gesetzgebungsverfahren hineingewirkt hat, wozu durchaus eine gewisse Berechtigung in der Sache selbst liegt. Nun ist es eben leider so, daß es beim Bundestag liegt, noch einen Versuch zu machen, den richtigen Schlüssel zum richtigen Schloß zu finden.
Offensichtlich sind im Jahre 1957, als das Bundesbeamtenrechtsrahmengesetz erlassen worden ist, die Schwierigkeiten nicht, jedenfalls nicht in ihrer ganzen Tragweite, erkannt worden. Die Zurückhaltung, die sich die Regierung jetzt auferlegt hat, wäre meines Erachtens seinerzeit bei der ersten Verabschiedung des Beamtenrechtsrahmengesetzes am Platze gewesen. Dann wäre wenigstens nicht die Blockierung hochschulreformerischer Planungen vom Bundesrecht her erfolgt.
Es ist hier die ganze Zeit von Mehrausgaben die Rede gewesen. Ich möchte Herrn Brese - er ist leider nicht mehr im Saal - sagen, daß das, was uns hier als Entwurf vorliegt, nach meinen Vorstellungen viel teurer ist, als es sein müßte, wenn man das konsequent und realistisch zu Ende denkt und rationelle Lösungen sucht.
Nun aber steht der Bund vor der fast unlösbaren Aufgabe, das, was durch das alte Bundesbeamtenrechtsrahmengesetz festgefahren ist, wieder in Bewegung zu bringen, und zwar unter den Gesichtspunkten der Hochschulreform, die dem Bund, weil er für sie nicht zuständig ist, fremd sind und für deren Beurteilung er in seinen eigenen Reihen offenbar auch keine spezifischen Kräfte entwickelt hat.
Meine politischen Freunde und ich stehen auf dem Standpunkt, daß unter den gegebenen Umständen die Resignation, die in dem Entwurf zum Ausdruck kommt, verständlich ist. Wir glauben trotzdem, daß wir im Bundestag alles daransetzen müssen, das Dilemma zu überwinden, in dem sich die Bundesregierung offensichtlich befunden hat. Schon in kurzer Zeit würde es niemand mehr begreifen, daß der Rang von Forschung und Lehre in der Bundesrepublik das Opfer einer Antinomie geworden ist, nämlich zwischen der Beamtenrechtsrahmenkompetenz des Bundes und der Zuständigkeit der Länder auf dem Gebiet der Hochschulpolitik, die die Organe des Bundes und der Länder nicht auflösen konnten.
Die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs heute ist nicht die passende Gelegenheit, dies .an den Sachproblemen im einzelnen darzustellen. Ich muß aber ankündigen, daß die Mitglieder der SPD-Fraktion bei der Arbeit in den Ausschüssen weitreichende Anregungen geben werden.
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Wird weiterhin das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf zu überweisen dem Innenausschuß - federführend - und dem Ausschuß für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik zur Mitberatung. Widerspruch erfolgt nicht, das ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 35 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses ({0}) zu dem Bericht des Bundesministers des Innern vom 31. Januar 1967
betr. Bundeskriminalamt
- Drucksachen V/1377, V/1697 -Berichterstatter: Abgeordneter Hübner
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Hübner, für den Schriftlichen Bericht. Er erhält das Wort zu einer mündlichen Ergänzung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, was schrecklicher ist: am Freitagmittag zuhören zu müssen oder als letzter sprechen zu sollen. Ich glaube, es ist beides gleich undankbar.
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- Das ermuntert mich aber nicht dazu, jetzt länger zu sprechen, sondern ich werde mich auf drei Randbemerkungen zu dem Bericht beschränken. Ich werde mich dabei, Herr Präsident, auch an den § 37 der Geschäftsordnung halten; ich habe ihn soeben noch einmal nachgelesen.
Als Berichterstatter dürfen Sie ablesen!
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Selbst dann würde ich davon keinen Gebrauch machen!
Die erste Bemerkung: Die Dringlichkeit dieser Beratung kann man wie an einem Barometer ablesen an der Kriminalstatistik, auf die ich in diesem Zusammenhang Ihr Augenmerk lenken möchte. Sie ist gerade für das Jahr 1966 erschienen und zeigt eine erschreckende Zunahme der Straftaten, nämlich einen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 7,2 %. Man muß zu dieser Zahl zugleich eine andere heranziehen, nämlich den Bevölkerungszuwachs für den gleichen Zeitraum, der sich nur auf 1,1 % beläuft. Daraus ergibt sich eine weitere Zahl, die die Häufigkeit der Straftaten nennt. Hier ist abzulesen, daß wir auf hunderttausend Einwohner in dem Zeitraum dieses einen Jahres einen Zuwachs an Straftaten von 6 % zu verzeichnen haben. Das läßt doch
den Schluß zu, daß man diese Seite der inneren
Sicherheit nicht mit der linken Hand abtun kann.
Die Kriminalstatistik verdient unsere Aufmerksamkeit aber nicht nur hinsichtlich der allgemeinen Zahlen, die etwas über Zuwachse sagen, sondern man sollte auch fragen, wo dieser Zuwachs liegt. Er liegt bei drei Gruppen von Straftaten, nämlich bei schwerem Diebstahl, beim Raub und interessanterweise beim Raub unter Verwendung von Kraftfahrzeugen, d. h. beim Auto-Straßenraub, wie man das nennt. Für manchen mag es überraschend sein, daß bei den Sittlichkeitsdelikten und auch bei den Tötungsdelikten eine leichte Rückläufigkeit zu verzeichnen ist.
Das alles gewinnt erst ein besonderes Interesse, wenn man auf eine weitere Zahl schaut, nämlich darüber, wie sich diese Zunahme an Straftaten zu der Zahl der aufgeklärten Delikte verhält. Hier ist leider auch ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Während man das bei der Abnahme der Straftaten begrüßen könnte, muß man hier, glaube ich, sehr wachsam werden. Wir haben zur Zeit nur eine Aufklärungsquote von 53 %. Sie ist in den letzten Jahren ganz langsam von Fall zu Fall abgesunken. Die ganze Bandbreite der Aufklärungsquoten beginnt mit 92 % bei Tötungsdelikten. Am geringsten Ist die Quote bei Kraftfahrzeugdiebstählen, wo nur 10 % aufzuklären waren.
Damit, meine Damen und Herren, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit nicht weiter in Anspruch nehmen. Ich wollte Ihnen nur diese Schwerpunkte der Kriminalstatistik vor Augen führen, weil ich meine, daß zu diesem Bericht auch diese Tatbestände gehören.
Nun hat es sich die deutsche Presse auch angelegen sein lassen, die Öffentlichkeit auf all diese Zusammenhänge aufmerksam zu machen, allerdings mit sehr unterschiedlichen Ansatzpunkten und - wenn mir das zu sagen erlaubt ist - auch mit unterschiedlichem Geschick und mit unterschiedlichem Geschmack. Besonders schwer scheint es für Publizisten zu sein, für schnelle Leser schreiben und dabei noch ihre Berichte mit vielen Bildern anreichern zu müssen.
Ich darf Ihnen ein Beispiel vorlegen. Da hat eine große Illustrierte eine ganze Serie der Kriminalpolizei In Deutschland gewidmet. In der letzten Folge wurde dem staunenden Leser dann sozusagen der Stein der Weisen vorgeführt, nicht ohne dabei unserem Bundeskriminalamt zu sagen: Wenn das, was wir hier darstellen, in Deutschland möglich gewesen wäre, hätte man bei einem Beispiel, das hier vorgeführt wird, nicht nur, wie hier dargestellt, eine halbe Stunde suchen müssen, sondern man hätte mehrere Monate gebraucht, um in unserem Bundeskriminalamt zum gleichen Ergebnis zu kommen.
Worum ging es? Man wies darauf hin, daß die italienische Polizei eine Computer-Anlage in den Dienst der Verbrechensaufklärung gestellt habe und man für die Computer-Anlage einen Code entwickelt habe. Aus diesem Code möchte ich Ihnen ganz schnell einige Beispiele vorlesen. Zum Beispiel hat man Codeziffern für Leute gefunden, deren besonderes Merkmal Froschaugen sind - Codeziffer 11 -, dann schiefe Nase - 24 -, Doppelkinn - 32 -, Voll-Glatze - 59 -. Auch Plattfüße hat man nicht vergessen: Codeziffer 86. Auch das Ausstrahlen starken Knoblauchgeruchs hat man mit einer Codeziffer versehen und das dem staunenden Leser vorgeführt. So fortschrittlich sei man also schon in Italien.
Nun hat die Sache allerdings einen kleinen Schönheitsfehler. All diese Codes, die man zur kriminalpolizeilichen Ermittlung nun einmal braucht, sind einer Schriftenreihe des deutschen Bundeskriminalamts vom Beginn des Jahres 1966 entnommen. Dieser kleine Betriebsunfall verstärkt sich dadurch, daß mir hier ein Fernschreiben vorliegt, aus dem ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zweieinhalb Zeilen wörtlich zitieren darf, nämlich:
Interpol Rom teilte heute mit: Überprüfung der angegebenen Schlüsselnummern und -wörter hat ergeben, daß sie nicht 'im dortigen Code enthalten sind.
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Es ist eben eine schwere Sache, wenn man um jeden Preis Interesse wecken will. Ich möchte diese zweite Randbemerkung abschließen, indem ich der Überschrift dieser Serie, die hieß: „Deutschland, deine Kripo", einen anderen Slogan gegenüberstelle: „Heimat, deine ,Sterne".
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Meine Damen und Herren, wenn man auch bei all dem doch der Presse dankbar sein muß, daß sie in der Öffentlichkeit Interesse für diese Zusammenhänge geweckt hat, möchte ich jetzt aber den Dank woanders hinlenken. Ich möchte allen danken, die als Angehörige des Bundeskriminalamts trotz der in dem Schriftlichen Bericht dargestellten personellen Unterbesetzung und trotz der räumlichen Enge den Kampf gegen die dadurch einfach entstehenden Rückstände auch bei hektischem Arbeitstempo durchgestanden haben. Ich darf sagen - und diese Worte sind bestimmt nicht verloren; wir haben weitere Berichte erbeten -, daß wir für die Zukunft das Augenmerk auch darauf lenken müssen, wie man das Bundeskriminalamt in seinem Aufbau und in seiner personellen Besetzung stärken kann, wie man z. B. noch etwas für die Attraktivität der Laufbahn im Bundeskriminaldienst tun kann, um gute Kriminalbeamte aus den Ländern dort hinzuziehen.
Wir werden auch mit sehr viel Aufmerksamkeit der weiteren technischen Erschließung der Verbrechensbekämpfungsmöglichkeiten folgen, ohne dabei den Sirenentönen einer sehr starken Lobby zu erliegen, die sich im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung bemerkbar macht. Wir sollten unseren Kurs, den wir jetzt eingeschlagen haben, nicht verlieren, nämlich dort etwas zu schaffen, was endgültig sein kann und auch wirkungsvoll bleibt.
Und nun erlauben Sie mir als allerletztes, daß wir hier gemeinsam Abschied nehmen von dem sagenhaften Mr. Interpol. Das ist jener Mann, der in Sensationsfilmen zu sehen ist, der 'einfach jede Spur findet und dessen eigene Spur sich abzeichnet durch gebrochene Mädchenherzen, die reihenweise zurück
liegen bleiben. Den Mann gibt es nicht, diese Legende wollen wir zerstören und damit zugleich den Ruf 'des deutschen Polizeibeamten und auch den seiner ausländischen Kollegen um :so besser herstellen. Denn wenn wir „Interpol" sagen, dann meirien wir ein Netz, in dem sich das Verbrechen fangen soll, ein Netz, wie mein Freund Jürgen Roland es im „Stahlnetz" im deutschen Fernsehen populär gemacht hat. „Mr. Interpol" ist jeder, der dieses Netz wirft, indem er der erste ist, der an der Aufdeckung einer Straftat mitwirkt, und jeder, der irgendwo innerhalb dieses Netzes sitzt und daran mitwirkt, die Maschen dieses Stahlnetzes dicht zu halten. Das fängt an beim Bundeskriminalamt, und das endet erst in der letzten Revierstube auf der Heide oder im Gebirge.
Damit, meine Damen und Herren, darf ich 'das letzte Wort an den Herrn Bundesinnenministier richten. Sie haben um die Unterstützung des Parlaments gebeten. Ich glaube, Sie werden schon jetzt erkennen, daß Ihnen diese Unterstützung nicht versagt wird, daß wir dabei sind, wenn es darum geht, die Waffe scharf zu halten, die es uns ermöglichen soll, hier in Deutschland die Konjunkturlage für das Verbrechen so zu halten, daß es aus der Talsohle nicht herauskommt.
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Meine Damen und Herren, wird das Wort weiter gewünscht? - Das 'ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. -Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig beschlossen!
Nunmehr komme ich zu den Zusatzpunkten und rufe Zusatzpunkt 1 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({0}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats, durch die eine Regelung für die unter die Verordnung Nr. 160/66/ EWG des Rats vom 27. Oktober 1966 fallenden Waren festgelegt wird, die von einem Mitgliedstaat nach einem anderen Mitgliedstaat vor dem Zeitpunkt ausgeführt werden, an dem die in Artikel 3 der genannten Verordnung vorgesehene Belastungsregelung auf diese anwendbar wird, in dem Einfuhrstaat jedoch erst nach diesem Zeitpunkt in den freien Verkehr gebracht werden
- Drucksachen V/1688, V/1737 - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Effertz
- Ich meine ja eigentlich, man könnte das auch kürzer fassen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Effertz, für seinen Schriftlichen Bericht. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Ich rufe Zusatzpunkt 2 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Verkehrsausschusses ({1}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Beseitigung von Diskriminierungen auf dem Gebiet der Frachten und Beförderungsbedingungen
- Drucksachen V/31, V/1738 Berichterstatter: Abgeordneter Erhard ({2})
Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Erhard ({3}), für seinen Schriftlichen Bericht.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Das Wort hat der Abgeordnete Rasner zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage, die heutige Tagesordnung zu erweitern um einen Antrag, den ich formlos einbringen möchte. Der Antrag lautet:
Das Haus möge beschließen, den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 11. Mai 1967 zur Drucksache V/1242 aufzuheben.
Herr Präsident, diese Drucksache haben wir gestern verhandelt. Der Haushaltsausschuß hat in der Drucksache V/1244 abschließend festgestellt, daß für die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen im Entwurf des Haushaltsgesetzes 1967 bisher keine Deckung vorgesehen ist. Das Haus hat sich solchen Voten des Ausschusses stets und zu Recht gefügt. Deswegen dieser Antrag.
Meine Damen und Herren, gemäß § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann folgendermaßen verfahren werden: Auch wenn Anträge nicht gedruckt vorliegen oder nicht auf der Tagesordnung standen, kann darüber abgestimmt werden, wenn nicht fünf Mitglieder widersprechen. Wir können also ohne formelle Aufsetzung auf die Tagesordnung sofort den Antrag behandeln, außer es widersprechen fünf Mitglieder des Hauses.
Widerspricht jemand? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Sache gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem verlesenen Antrag des Abgeordneten Rasner zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Eine Gegenstimme! Enthaltungen? - Mehrere Ent5234
Vizepräsident Dr. Jaeger
haltungen! Bei einer Gegenstimme und mehreren Enthaltungen ist der Antrag des Abgeordneten Rasner angenommen.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende einer langen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 7. Juni 1967, 9 Uhr ein.
Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Pfingstfest und
gute Erholung in den kurzen Parlamentsferien. Die Sitzung ist geschlossen.