Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet. Zunächst einige Mitteilungen.
Für die verstorbene Abgeordnete Frau Dr. Probst ist der Abgeordnete Geisenhofer am 3. Mai 1967 in den Bundestag eingetreten.
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Ich begrüße ihn in unserer Mitte und wünsche ihm eine gute Zusammenarbeit.
Die Tagesordnung soll ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen. - Das Haus ist damit einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird das Wort zur Geschäftsordnung erbeten. Bitte, Herr Rasner!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Tagesordnung zu erweitern um den Punkt „Wahl eines Vizepräsidenten", Ersatzwahl für die verstorbene Kollegin Frau Dr. Maria Probst. Herr Präsident, ich schlage vor, daß wir diese Wahl nach Schluß der Fragestunde und vor Eintritt in die Beratung der übrigen Tagesordnungspunkte vornehmen.
Das Haus ist damit einverstanden. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksachen V/1706, zu V/1706 Zunächst kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Es waren einige Fragen übriggeblieben. Ich rufe die Fragen 57 und 58 des Abgeordneten Krammig auf:
Hat die Bundesregierung, bevor sie sich zu der Bitte um Ermächtigungen im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft zum Erlaß von Rechtsverordnungen zwecks Variierung von Steuersätzen und der Absetzungen für Abnutzung entschloß, das in Schweden eingeführte und bewährte System des freiwilligen Investitionsfonds auf die Möglichkeit der Übernahme in das deutsche Steuerrecht geprüft?
Ist bei Bejahung der Frage 57 an eine Einführung gedacht oder wird darauf verzichtet?
Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär.
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich darf Ihre Fragen, Herr Kollege Krammig, wie folgt beantworten.
Die Bundesregierung hat das schwedische System der freiwilligen Investitionsfonds wiederholt auf die Möglichkeit der Übernahme in das deutsche Steuerrecht geprüft. Die Prüfung hat ergeben, daß die mit diesem System erreichbare konjunkturdämpfende Wirkung verhältnismäßig gering ist und in keinem angemessenen Verhältnis zu den Steuerausfällen stehen würde, die dieses Verfahren zur Folge hätte. Es kann zwar nicht in Abrede gestellt werden, daß in Baissezeiten mit dem schwedischen Verfahren durch den Zwang zur Verwendung der in den Investitionsfonds angesammelten Mittel zu bestimmten Investitionen belebend .auf die Investitionstätigkeit und damit auf den Konjunkturverlauf eingewirkt werden kann. Eine solche Regelung wäre aber mit den hier bei uns herrschenden marktwirtschaftlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Sie könnte außerdem in nicht seltenen Fällen Anlaß zu Fehlinvestitionen sein. Im Hinblick auf diese Bedenken vermag die Bundesregierung die Übernahme des schwedischen Systems der freiwilligen Investitionsfonds in das deutsche Steuerrecht auch weiterhin nicht zu befürworten.
Eine Zusatzfrage, Herr Krammig.
Herr Staatssekretär, Sie nicht der Meinung, daß das Beispiel des freiwilligen Investitionsfonds in Schweden gerade dazu geeignet ist, strukturpolitische Maßnahmen gezielt zu ermöglichen, im Gegensatz zu Steuernachlässen, die ganz generell gewährt werden und die infolgedessen nicht das hervorrufen, was gerade im Sinne einer Strukturpolitik angemessen wäre?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Krammig, ich habe schon gesagt, daß das schwedische Verfahren der Freigabe und Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel - das ist ja das Besondere - zu bestimmten Investitionen durchaus geeignet ist, belebend auf die Investitionstätigkeit und damit auf den Konjunkturverlauf einzuwirken. Das Verfahren setzt jedoch - und hier stoßen wir an die ,Grenze der Möglichkeiten nach unserem System - eine staatliche Stelle voraus, die befugt ist, entsprechende Weisungen zu ,erteilen, wie sie in Schweden mit seiner dirigistischen Wirtschaftsform
Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
vorhanden ist. Mit unserer im Augenblick zumindest noch bestehenden Marktwirtschaft würde diese Regelung jedoch nicht zu vereinbaren sein.
Noch eine Frage, Herr Krammig.
Darf ich aus Ihren letzten Worten - Sie sagten: „bei unserer jetzt noch bestehenden Marktwirtschaft" - schließen, daß da in absehbarer Zeit mit einer Änderung zu rechnen sein dürfte?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Sicher nicht, Herr Kollege Krammig. Das wissen Sie genau.
Herr Ott, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, wenn ,Sie das Vorbild Schwedens ablehnen, die ähnlichen Verhältnisse auf diesem Gebiet in der Schweiz zu prüfen und uns gegebenenfalls einmal Bericht 2u geben?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Selbstverständlich, Herr Kollege Ott, werden wir das prüfen lassen.
Die Fragen 57 und 58 sind damit ,erledigt.
Ich rufe die Fragen 59, 60 und 61 des Herrn Abgeordneten Marquardt auf:
Wieweit sind die Ermittlungen der Untersuchungsbehörden über Manipulationen bel der Ausfuhr von Getreideerzeugnissen fortgeschritten?
Geben die in Frage 59 erwähnten Ermittlungen Anlaß zu der Annahme, daß die Schadenshöhe die Schätzung vom 16. März 1967 ({0}) erheblich übersteigen wird?
Ist zwischen den beteiligten Ministerien eine Übereinstimmung über die Notwendigkeit einer verstärkten Amtshilfe und einer zentralen Überwachungsstelle im Rahmen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erzielt worden?
Bitte, Herr Staatssekretär zur Beantwortung.
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich darf Ihre Fragen, Herr Kollege Marquardt, wie folgt beantworten.
Die Fragen, die Sie unter den Nrn. 59 und 60 gestellt haben, beziehen sich offenbar auf den in der 99. Sitzung ,des Deutschen Bundestages vom 16. März 1967 behandelten süddeutschen Getreidefall. Die Ermittlungen in diesem Fall werden von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Memmingen geführt. Die Staatsanwaltschaft arbeitet bei der Aufklärung des Tatbestands mit den Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung, insbesondere der Oberfinanzdirektion in München, dem dortigen Prüfungsdienst und der Zollfahndungsstelle, eng zusammen.
Es ist nicht unbedenklich, den Sachstand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, dessen Herr die Staatsanwaltschaft ist, an dieser Stelle zu erörtern, zumal hierdurch der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte. Ich glaube, dafür haben Sie Verständnis.
Ich muß mich deshalb auf die Mitteilung beschränken, daß nach den bisherigen Feststellungen seit Juli 1962 Abschöpfungsvorteile in Höhe von 5,2 Millionen DM sowie Barerstattungen in Höhe von 30 000 DM zu Unrecht bezogen wurden. Zu ihnen dürften weitere 4 bis 5 Millionen DM in der Zeit der nationalen Marktordnung, also vor Juli 1962., treten.
Die Ermittlungen auch bei den Zulieferanten des in Betracht kommenden Unternehmens dauern an und werden zügig durchgeführt.
Eine Zusatzfrage, Herr Marquardt.
Herr Staatssekretär, können Sie ,an Hand des Fortgangs der Ermittlungen erneut bestätigen, daß deutsche Beamte an den Betrügereien nicht beteiligt waren?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Das ist 'bisher mit Ja zu beantworten, Herr Kollege.
Noch eine Frage, Herr Marquardt.
Können Sie auch erneut bestätigen, daß im wesentlichen nur e i n e süddeutsche Firma an den Betrügereien beteiligt war?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich habe schon gesagt, Herr Kollege Marquardt: im wesentlichen ja. Es laufen aber nunmehr auch Untersuchungen zu den Zuliefererbetrieben hin, und da kann ich natürlich Endgültiges noch nicht sagen.
Eine Zusatzfrage, Herr Fellermaier.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß die hauptbeteiligte Firma vor 1962 zu Zeiten der ausschließlichen nationalen Regelung schon einmal Gegenstand eines amtlichen Ermittlungsverfahrens war?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich kann diese Frage mit Ja beantworten.
Ist damit auch die Frage 61 erledigt? - Nein, noch nicht.
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident, ich darf diese Frage des Herrn Kollegen Marquardt wie folgt beantworten.
Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
Es bestehen zwischen den beteiligten Ministerien keine Meinungsverschiedenheiten darüber, daß die bestehenden Vereinbarungen über die Amtshilfe innerhalb der Teilnehmerländer ergänzungsbedürftig sind und daß sichergestellt werden muß, daß im Wege der Amtshilfe zu fordernde Auskünfte schneller als bisher in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. Weiterhin wird ein Austausch der Beobachtungen und Erfahrungen der einzelnen Teilnehmerländer anzustreben sein. Eine zentrale Überwachungsstelle der EWG halte auch ich in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Herrn Bundesernährungsministers in der Fragestunde der 99. Sitzung des Deutschen Bundestages nicht für erforderlich. Die einschlägigen Fragen werden in Brüssel laufend 'behandelt, sie wurden es zuletzt auf der Sitzung der Ständigen Vertreter am 28. April dieses Jahres.
Zusatzfrage, Herr Marquardt.
Herr Staatssekretär, kann ich daraus schließen, daß Ihr Herr Minister mit seinem bayerischen Landsmann, dem Ernährungsminister, inzwischen übereingekommen ist, daß ein verstärkter Amtshilfeverkehr notwendig ist?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich glaube, diese Frage darf ich auch mit Ja beantworten.
Eine Zusatzfrage, Herr Rinderspacher.
Herr Staatssekretär, stimmt es, daß gegen die hauptbeschuldigte Firma Weisenhorn einige Jahre zuvor bereits ein Strafverfahren in ähnlicher Sache gelaufen ist?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich habe diese Frage, Herr Kollege, bereits mit einem Ja beantwortet, wenn wir dieselbe Firma meinen.
Herr Staatssekretär, läge es da nicht nahe, eine solche Firma, die schon einmal sündig geworden ist, bei der Vergabe von Aufträgen etwas genauer zu prüfen?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich würde sagen, das liegt an sich nahe. Aber ich nehme an, daß das auch geschehen ist.
Frage 62 des Abgeordneten Ertl.
Wird die vom Bayerischen Städteverband in München dargestellte Situation der Kommunen, die trotz Tarif-, Gebühren- und Steuererhöhungen vor auswegloser finanzieller Situation stehen, die Bundesregierung veranlassen, die Gemeindefinanzreform vielleicht doch vordringlich zu behandeln?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich darf diese Frage, Herr Kollege Ertl, wie folgt beantworten.
Zu der Frage einer Vorwegnahme der Gemeindefinanzreform hat Herr Staatssekretär Grund schon in der Fragestunde am 2. Februar 1967 auf eine Anfrage unseres Kollegen Herrn Opitz hin Stellung genommen. Ich kann das seinerzeit Gesagte nur bestätigen. Die Bundesregierung hält die Gemeindefinanzreform für ebenso vordringlich wie die allgemeine Finanzreform. Über die Frage einer Verbesserung der Gemeindefinanzausstattung soll daher nach der Vorstellung der Bundesregierung auch im Zusammenhang mit der erforderlichen Neuverteilung der Steuereinnahmen von Bund und Ländern im Rahmen der allgemeinen Finanzreform entschieden werden.
Im übrigen darf ich in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, daß den Gemeinden bereits dadurch geholfen worden ist, daß die aus der Erhöhung der Mineralölsteuer gewonnenen Mittel - rund 660 Millionen DM - wie Sie wissen, für den Ausbau der Verkehrseinrichtungen im gemeindlichen Bereich zur Verfügung gestellt worden sind.
Die Bundesregierung beabsichtigt, auch die weiteren Entscheidungen über die Reform. des Gemeindefinanzsystems bereits im Rahmen der allgemeinen Finanzreform zu treffen. Wegen der umfangreichen Übergangs- und Anpassungsmaßnahmen kann die Gemeindefinanzreform - wie Herr Staatssekretär Grund dem Hohen Hause bereits am 2. Februar 1967 mitgeteilt hat - aber frühestens im Jahre 1970 in Kraft gesetzt werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bundesregierung bis zur Verabschiedung der Finanzreform Sofortmaßnahmen, nachdem aus dem Finanzbericht 1967 des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, daß der Anteil der Gemeinden am Steueraufkommen auf 12 %, somit wiederum um 0,7 % zurückgegangen ist, der der Länder aber sich um 0,4 % erhöht hat, so daß sich eine neue Diskrepanz zu Lasten der Gemeinden ergibt? Daher noch einmal meine Frage: Wir wollen Sie den Zwischenraum überbrücken, um die schwierige Finanzsituation der Gemeinden zu beheben?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Ertl, ich habe schon darauf hingewiesen, daß ja ein erster Schritt mit den 660 Millionen DM für gemeindliche Verkehrszwecke bereits getan ist. Der Bund kann mit Rücksicht auf seine verfassungsrechtlich begrenzten Zuständigkeiten nur im Rahmen einer Finanzverfassungsreform auf diesem Gebiet tätig werden. Auch würde die schwierige Haushaltslage zur Zeit weitere Maßnahmen zur Verstärkung der Finanzmasse der Gemeinden zu Lasten des Bundeshaushalts nicht zulassen.
Noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ertl.
Herr Staatssekretär, sind Sie zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage, über das Wesentliche einer neuen Gemeindefinanzierung etwas zu sagen, beispielsweise ob geprüft wird, zu einer Bürgersteuer oder einer Kopfsteuer oder einem Anteil der Gemeinden an der Einkommen- und Lohnsteuer zu kommen, oder zu welchen Grundzügen zur Sicherung der Gemeindefinanzen in der Zukunft die Bundesregierung zu kommen beabsichtigt?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Sie wissen, Herr Kollege Ertl, daß ein Gutachten zu dieser Frage erstellt worden ist. Die Bundesregierung ist sehr fleißig dabei, alles abzuwägen, was in diesem Gutachten an Vorschlägen vorgebracht worden ist, und sie hat sicherlich auch den einen oder anderen zusätzlichen Gedanken bereits in der Überlegung. Endgültige Vorstellungen kann ich Ihnen noch nicht sagen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ott.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß manche Gemeinde vor dem Inkrafttreten der Großen Finanzreform durchaus in der Lage wäre, ihre Finanzsituation dadurch zu verbessern, daß sie ihre eigenen Steuerquellen besser ausschöpfte, wie z. B. die Olympiastadt München, deren Grundsteuerhebesatz um 25 Punkte unter dem Hebesatz anderer deutscher Großstädte liegt, die sicherlich indirekt für die Finanzierung der Olymypiastadt München beizutragen haben?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Ott, Sie haben sicherlich Verständnis dafür, wenn ich nur sage „manche Gemeinde" und München einmal weglasse, und dann muß ich allerdings ja sagen.
Noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ott.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß dann, wenn die große Finanzreform erfolgt ist, zwar der Anteil der Gemeinden an der gesamten Finanzmasse größer wird, dafür dann aber die Zuweisungen des Bundes sicherlich absinken werden?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Diese Frage, Herr Kollege Ott, wird sehr, sehr streng zu prüfen sein.
Die Fragen 63 und 65 des Abgeordneten Genscher werden vom Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung beantwortet.
Ich rufe dann die Frage 64 des Abgeordneten Genscher auf:
Wie wird sich der Abschluß der in Frage 63 erwähnten Devisenausgleichsabkommen auf die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung auswirken, insbesondere unter Berücksichtigung der Feststellung der Bundesregierung vom 26. Januar 1967 ({0}) „daß in dem für den Abschluß neuer Abkommen erforderlichen Umfang sowohl mit den Vereinigten Staaten als auch mit Großbritannien Haushaltsmittel nicht mehr zur Verfügung stehen"?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Sie haben sicherlich Verständnis dafür, Herr Kollege Genscher, daß es so gemacht wird.
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Ich darf die Frage 64 wie folgt beantworten.
Die auf Grund der Dreiergespräche mit den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich getroffenen Vereinbarungen über einen Devisenausgleich im Zusammenhang mit der Stationierung amerikanischer und britischer Truppen in der Bundesrepublik haben keinen Einfluß auf die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung. Die Vereinbarungen mit beiden Staaten sind auf eine Laufzeit von einem Jahr begrenzt.
Im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten ist es unter Billigung beider Regierungen lediglich zu einer Vereinbarung zwischen den Notenbanken gekommen, wonach die Bundesbank in der Zeit vom 1. Juli 1967 bis zum 30. Juni 1968 durch den Ankauf mittelfristiger US-Staatspapiere im Werte von 500 Millionen Dollar zur Entlastung der amerikanischen Zahlungsbilanz beiträgt. Darüber hinaus hat sich die Bundesbank bereit erklärt, ihre bisherige Praxis, Dollarguthaben nicht in Gold einzutauschen, beizubehalten. Hieraus ergibt sich, ,daß Haushaltsmittel nicht benötigt werden.
Die Bundesregierung hat sich in dem am 5. Mai 1967 unterzeichneten Devisenausgleichsabkommen mit Großbritannien verpflichtet, in der Zeit vom 1. April 1967 bis zum 31. März 1968 200 Millionen DM für Aufträge im militärischen Bereich nach Großbritannien zu zahlen. Die Finanzierung erfolgt aus den für die Rechnungsjahre 1967 und 1968 für Beschaffungen vorgesehenen normalen Haushaltsmitteln.
Das Abkommen sieht darüber hinaus vor, daß die Bundesregierung sich bemüht, durch Beschaffungen der zivilen öffentlichen Hand Zahlungen in Höhe von 250 Millionen DM zustande zu bringen. Diese Beschaffungen verteilen sich auf alle Beschaffungsträger der Gebietskörperschaften sowie auf die Unternehmen, die überwiegend im Besitz der öffentlich Hand sind. Auch hier werden also keine zusätzlichen Haushaltsmittel oder Mittel der genannten Betriebe erforderlich.
Schließlich hat die Bundesregierung zugesagt, sich darum zu bemühen, im nichtöffentlichen Bereich der Wirtschaft anrechnungsfähige Zahlungen bis zu 100 Millionen zustande zu bringen. Die Förderung dieser Vorhaben erfolgt aus Haushaltsmitteln, die 'bereits im Haushalt 1966 veranschlagt worden sind. Diese waren dazu bestimmt, Vorhaben der vorgenannten Art im Rahmen des am 31. März 1967 ausgelaufenen Devisenausgleichsabkommens zu fördern. Da ein
Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
Teil dieser Mittel bis zum 31. März 1967 nicht verplant bzw. verausgabt werden konnte und ein Retransfer in die Bundesrepublik nach den getroffenen Vereinbarungen ausgeschlossen war, hat sich die Bundesregierung verpflichtet, diese Restmittel im Rahmen des ab 1. April 1967 geltenden Abkommens zur Förderung von Vorhaben im nichtöffentlichen Bereich einzusetzen.
Zusammenfassend, Herr Kollege Genscher, darf festgestellt werden, daß im Zusammenhang mit der Durchführung des deutsch-britischen Devisenausgleichsabkommens - ähnlich wie vorher schon beim deutsch-amerikanischen erläutert - zusätzliche Haushaltsmittel nicht erforderlich sind.
Bitte, Herr Genscher!
Herr Staatssekretär, können Sie den Widerspruch zwischen dieser Ihrer Feststellung und dem Beschluß der Bundesregierung vom 26. Januar dieses Jahres aufklären, wonach Mittel für neue Devisenausgleichsabkommen in diesem Jahr überhaupt nicht zur Verfügung stehen?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich bin dazu im Augenblick nicht in der Lage, Herr Kollege Genscher. Ich bitte um Verständnis. Diese Frage spielt, glaube ich, auch mehr in die Frage 63 hinein -wenn ich mich recht erinnere.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Genscher.
Ich möchte eigentlich versuchen, eine Feststellung in eine Frageform zu kleiden, Herr Präsident. Finden Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß es, da ich jenen Beschluß, auf den ich mich jetzt berufe, angezogen habe und diese Anziehung in der jetzt von Ihnen beantworteten Frage enthalten ist, doch nützlich wäre, eine solche Zusatzfrage in den Bereich der Möglichkeiten einzubeziehen?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich würde sagen, ja.
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Eisenmann auf:
Ist die Bundesregierung bereit, sofort auf die Zollverwaltung einzuwirken, daß die von deutschen Krabbenfischern getätigten Fänge auf dem Transport von Röm zur deutschen verarbeitenden Industrie an der deutsch-dänischen Grenze nicht mit 26 1/2 % Zoll belegt werden?
Ist Herr Abgeordneter Eisenmann im Saal?
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- Die Frage wird übernommen. Bitte, Herr Staatssekretär!
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich darf, wenn es gestattet wird, die Fragen des Kollegen Eisenmann vielleicht zusammen beantworten, weil zwischen ihnen ein Zusammenhang besteht.
Gut. Dann rufe ich 'zusätzlich die Fragen 67 und 68 des Abgeordneten Eisenmann auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Krabbenfischer aus den nordfriesischen Häfen weit ab von ihren Heimatstandorten vor Sylt und Röm ihre Fänge tätigen müssen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Anlandung der in Frage 66 erwähnten Krabbenfänge aus Kostengründen nicht in den Heimathäfen, sondern im Hafen der dänischen Insel Röm erfolgen muß?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Die Zollverwaltung ist an die Rechtsvorschriften gebunden. Diese sehen Zollfreiheit für Fänge deutscher 'Fischer, nur dann vor, wenn die Fänge von den Fangschiffen oder anderen deutschen Schiffen in der Bundesrepublik angelandet werden. Werden die Fänge dagegen auf dem Landwege eingeführt, so kann nach den Zollvorschriften eine Zollfreiheit nicht gewährt werden. Diese Rechtsvorschriften bestehen seit Jahrzehnten, und zwar offenbar auch zur Zufriedenheit der deutschen Krabbenfischerei, die bisher keine Änderungsvorschläge vorgetragen hat. Sie sind auch sinnvoll, weil bei der Einfuhr von Fängen auf dem Landwege nicht zuverlässig festgestellt werden kann, ob sie Fänge deutscher Fischer sind.
Für die über Röm in Dänemark auf dem Landwege nach Deutschlandeingeführten Krabbenfänge haben die deutschen Zollstellen daher die Eingangsabgaben zu Recht erhoben.
Die zweite Frage in diesem Zusammenhang ist mit Ja zu beantworten.
Zur dritten Frage schließlich ist zu sagen, daß die deutschen Krabbenfischer seit Jahrzehnten ihre Fänge in den deutschen Häfen anlanden. Erst Ende April 1967, also vor nicht ganz vier Wochen, haben sie mit der Anlandung der Fänge auf der dänischen Insel Röm begonnen; ich setze hinzu: nach den Feststellungen, die wir getroffen haben. Das Bundesfinanzministerium hat erst Anfang Mai von dieser Feststellung erfahren. Im übrigen kann von einem Zwang, die Krabben in Röm an Land zu bringen, nicht die Rede sein. Wie sich aus Zeitungsmeldungen ergibt, sind die Fangbetriebe inzwischen dazu übergegangen, die Fänge in List auf Sylt anzulanden.
Eine Zusatzfrage, Herr Peters.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß das Anlanden in List außerordentlich schwer möglich ist, daß hier nur wenige Schiffe anlanden können, daß der Transport von List über den Eisenbahndamm zum Festland sehr schwierig ist und daß es betriebswirtschaftlich für die Krabbenfischerei eine große Erleichterung wäre, wenn sie in Röm anlanden und dann zollfrei einführen könnte?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Peters, Sie wissen, daß ich in dieser Frage der Krabbenfischerei nicht allzusehr Fachmann bin. Das wissen Sie auf Grund unserer Unterhaltungen dm Haushaltsausschuß. Aber ich würde sagen, die Möglichkeit könnte schon gegeben sein. Ich habe in meiner Beantwortung der drei Fragen des Herrn Kollegen Eisenmann erklärt, daß wir auf Grund der Tatsache, daß erst Ende April nunmehr diese Geschichte eingesetzt hat und wir erst Anfang Mai davon erfahren haben und bisher in Jahrzehnten eigentlich noch keine Schwierigkeiten in dieser Frage aufgetreten sind, natürlich gern bereit sein wollen, nochmals zu prüfen. Aber ich glaube, wir werden zu keinem anderen Ergebnis kommen.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe auf die Frage 69 des Abgeordneten Dr. Kempfler:
In welcher Höhe sind bis zum 1. Mai 1967 Mittel des Eventualhaushaltsplans in Aufträge umgesetzt worden und haben damit einen wirtschaftsbelebenden Effekt erzielt?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich darf die Frage 69 des Kollegien Kempfler wie folgt beantworten:
Zum besseren Verständnis der Zahlen über die Auftragsvergabe aus dem Investitionsprogramm der Bundesregierung darf ich vorab bemerken, Herr Kollege, daß die Freigabe der Mittel von insgesamt 2,5 Milliarden DM bekanntlich in drei Zeitabschnitten erfolgt ist. Die Bundesregierung hat, ohne das Inkrafttreten des Kreditfinanzierungsgesetzes 1967 abzuwarten, bereits am 17. Februar 1967 das Sofortprogramm mit einem Volumen von 850 Millionen DM freigegeben, nachdem die Deutsche Bundesbank insoweit ihre Finanzierungshilfe in Aussicht gestellt hatte. Die weiteren Maßnahmen in Höhe von 1650 Millionen DM konnten erst nach Freigabe durch den Haushaltsausschuß gemäß dem Kreditfinanzierungsgesetz einsetzen. Dais ist dann am 16. März 1967 für 800 Millionen DM geschehen, und am 13. April 1967 sind 850 Millionen DM, der Rest dieser 2,5 Milliarden, freigegeben worden. Die Freigaben sind unmittelbar nach den Beschlüssen im Haushaltsausschuß erfolgt.
Nach den mir gemeldeten Zahlen haben die am Investitionsprogramm beteiligten Ressorts bis zum 1. Mai 1967 aus dem gesamten Investitionsprogramm Maßnahmen in Höhe von rund 950 Millionen DM in Auftrag gegeben. Die Zahl ist heute überholt. Ich nenne jetzt die Zahl, die gestern abend hier bei der Debatte im Plenum genannt worden ist, nämlich 1 Milliarde 50 Millionen DM - rund - zum gestrigen oder vorgestrigen Stichtag, wobei ein Großteil der Summe, nämlich über 300 Millionen DM, allein auf den Verkehrssektor, der etwa 534 Millionen DM aus dem Investitionshaushalt bekommt, entfallen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kempfler.
Herr Staatssekretär, wäre es in Zukunft möglich und nicht auch wünschenswert, namentlich für die Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit, die Abwicklung dieses Programms noch mehr zu beschleunigen?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Wir sind, Herr Kollege Kempfler, dabei, die Vorschriften über Ausschreibungen usw. zu überprüfen, ob dort vielleicht noch ein Weg der Abkürzung gegeben ist. Ich bitte aber, dabei auch zu berücksichtigen, daß wir die Mittel sorgfältig vergeben und einsetzen müssen und insofern eine Prüfung, ob der Einsatz von Mitteln auch wirklich verantwortet werden kann, natürlich für uns immer notwendig ist.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kempfler!
Bis zu welchem Zeitpunkt, Herr Staatssekretär, stellt sich die Bundesregierung die Beendigung des .ganzen Programms aus dem Eventualhaushalt vor?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich greife eine Antwort des Herrn Bundeswirtschaftsministers aus der Debatte von gestern abend auf. So wie es im Augenblick aussieht, können wir damit rechnen, daß bis zum 31. Mai die Normalprogramme und bis zum 15. Juni die Programme von Bundesbahn und Bundespost bereits vergeben sind. Das sind auch die beiden Termine, nach denen, wenn die Vergaben nicht erfolgt sind, die Mittel unter Umständen anderwärtig eingesetzt werden können.
Ich rufe auf die Fragen 70, 71 und 72 des Abgeordneten Röhner:
Hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß die Fragebogen für die Erfassung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, die im November 1967 versandt werden sollen, so knapp wie möglich gehalten sind und keine unnötigen Fragen enthalten, damit nicht ähnliche Schwierigkeiten wie bei den Fragebögen zur Erfassung des Grundvermögens entstehen?
Ist sichergestellt, daß die in Frage 70 erwähnten Fragebögen nur solche Fragen enthalten, die ein Landwirt und Forstwirt auch ohne außerhalb seines Berufsbildes liegende Spezialkenntnisse beantworten kann?
Sind die in Frage 70 erwähnten Fragebögen so gestaltet, daß sie ({0}) zu keinen unzumutbaren Arbeitsbelastungen durch Bestandsaufnahmen führen bzw. erforderlich gehaltene Bestandsaufnahmen rückwirkend auf den Stichtag 1. Januar 1964 auch wirklich möglich sind?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich darf die Frage von Herrn Kollegen Röhner wie folgt beantworten: Die Bundesregierung hat einen Vordruckausschuß aus Bewertungspraktikern der Finanzverwaltung und der Länder gebildet, mit dem das Bundesfinanzministerium die Entwürfe der Fragebögen entwickelt. Es werden nur die für die Bewertung des
Parlamentarischer Staatssekretär Leicht
land- und forstwirtschaftlichen Vermögens unbedingt erforderlichen Fragen aufgenommen. Außerdem ist beabsichtigt, vor der abschließenden Gestaltung der Fragebögen die Verbände zu hören, die die Steuerpflichtigen bei der Ausfüllung der Fragebögen beraten werden.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Abgeordneter Röhner, darf ich folgendes ausführen. Bei der Ausarbeitung der Fragenbogenentwürfe für die Bewertung der einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen wird darauf Bedacht genommen, die erforderlichen Fragen so einfach wie möglich zu stellen. Wer in größerem Umfange Spezialkulturen anbaut, wird auch über die Kenntnisse zur Beantwortung der für die Bewertung erforderlichen, in diesen Sektoren vielleicht etwas schwierigeren Fragen verfügen.
Die dritte Frage schließlich darf ich wie folgt beantworten. Die erforderlichen Bestandsaufnahmen werden auch bei den gärtnerischen Nutzungen für durchführbar gehalten. Die hiermit verbundene Arbeitsbelastung dürfte zumutbar sein, da die Erklärungsfrist in die Wintermonate fällt.
Keine Zusatzfrage.
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Präsident, darf ich mir eine Frage erlauben. Wäre es möglich, die Frage des Herrn Kollegen Fritsch ({0}), die für morgen vorgesehen ist, heute mit zu behandeln, wenn der Herr Fragesteller in der Fragestunde anwesend ist?
Er ist im Saal. Dann rufe ich die Frage 130 des Herrn Abgeordneten Fritsch ({0}) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, der Errichtung einer gemeinsamen deutsch-österreichischen Zollabfertigungsstelle an der geplanten Fernverkehrsbrücke über den Inn bei Schärding auf deutschem Boden förderlich zu sein?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Vielen Dank, Herr Präsident.
Ich darf die Frage des Herrn Kollegen Fritsch wie folgt beantworten. Es ist zur Zeit noch offen, ob das künftige Gemeinschaftszollamt an der geplanten Innbrücke bei Neuhaus und Schärding auf deutschem oder auf österreichischem Staatsgebiet liegen soll. Nach den Geländeverhältnissen ist das deutsche und das österreichische Ufer gleichermaßen geeignet. Die deutsche und die österreichische Zollverwaltung werden bis zum 1. August 1967 eine Schätzung über die Baukosten der Zollanlage erstellen, um Vergleichsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Bundesregierung ist grundsätzlich darauf bedacht, daß die Gemeinschaftszollämter möglichst in gleicher Zahl auf deutschem und ausländischem Boden liegen. Zur Zeit befinden sich auf österreichischem Staatsgebiet fünf Gemeinschaftszollämter, nämlich Achleiten, Obernberg, Freilassing, Steinpaß und Achenpaß. Auf deutschem Territorium liegen die Gemeinschaftszollämter in Simbach, Burg-hausen, Schwarzbach-Bundesstraße und das noch im Bau befindliche Autobahnzollamt bei Kiefersfelden, also zunächst vier Gemeinschaftszollämter. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß das Autobahnzollamt bei Kiefersfelden, das noch im Bau 'befindlich ist, größenmäßig gegenüber den übrigen deutsch-österreichischen Gemeinschaftszollämtern herausragt.
Für die Entscheidung werden also Gesichtspunkte der Parität, vor allem aber die Ergebnisse der Kostenschätzung von Bedeutung sein. Dann erst kann gesagt werden, ob die Zollanlage auf deutschem oder auf österreichischem Gebiet zu errichten ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Fritsch.
Herr Staatssekretär, würden Sie neben .den sachlichen und fachlichen Gesichtspunkten, die Sie jetzt erörtert haben, bei den Verhandlungen mit den österreichischen Behörden auch das gewichtige Argument anführen, daß es sich bei dem in Frage kommenden Gebiet um ein Notstandsgebiet handelt, in dem die Frage des Fremdenverkehrs und der diesseitigen Zollabfertigung eine nicht unerhebliche Bedeutung besitzt?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege, ich setze eigentlich voraus, daß diese Frage, die Sie mit Recht anschneiden, bei ,den Verhandlungen, wenn sie in den letzten Wochen stattgefunden haben, auch vorgetragen worden ist. Aber wir werden das prüfen lassen und sind selbstverständlich bereit, auch diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Noch eine Frage, Herr Fritsch!
Herr Staatssekretär, würden Sie dabei auch berücksichtigen wollen, .daß von seiten der Zollbehörden der Errichtung der Grenzabfertigungsstelle auf deutscher Seite, auf deutschem Territorium ganz objektiv der Vorzug gegeben wird, daß also auch fachliche Gesichtspunkte für die Errichtung auf deutscher Seite sprechen?
Leicht, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Ich muß noch einmal betonen, daß diese Dinge nicht nur immer regional am Ort gesehen werden können, sondern daß sie, sagen wir einmal, entlang der Grenze gesehen werden müssen. Da kann man diese Gesichtspunkte leider nicht immer mit dem nötigen Druck durchsetzen.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts auf, zunächst Frage 16 des Abgeordneten Jung:
Vizepräsident Dr. Mommer
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grundstücken deutscher Bauern in der Gemarkung Weißenburg ({0}), die von der französischen Sequesterbehörde verwaltet, von ihren deutschen Eigentümern jedoch bewirtschaftet werden, ohne vorherige Benachrichtigung Erschließungsmaßnahmen vorgenommen und dadurch deren z. T. neu angelegte Weinberge zerstört werden?
Ist Herr Abgeordneter Jung im Saal? - Bitte, zur Beantwortung der Parlamentarische Staatssekretär beim Auswärtigen Amt.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Der Bundesregierung ist bekannt, daß von der Stadt Weißenburg zur Schaffung neuer Wohn- und Industriegebiete Enteignungen vorgenommen worden sind, die insgesamt 46,75 Hektar Grundfläche betreffen. Von diesen Grundstücken unterlagen 24,50 Hektar als ehemals deutsches Grundeigentum der französischen Sequesterverwaltung, davon 6,25 Hektar Weinbauland. Die Enteignungen haben also gleichermaßen französischen und ehemals deutschen Grundbesitz betroffen und sind ohne jede Diskriminierung durchgeführt worden. Die von der Stadt Weißenburg der französischen Domänenverwaltung gezahlte Enteignungsentschädigung wird den ehemaligen deutschen Eigentümern, deren Grundstücke nach dem 31. Juli 1962 enteignet worden sind, erstattet werden, sobald die Sequesterverwaltung aufgehoben ist, d. h. mit der Ratifizierung des deutsch-französischen Abkommens zur Regelung verschiedener Grenzfragen vom 31. Juli 1962 durch den Deutschen Bundestag und der Veröffentlichung des Vertragsgesetzes.
Eine Zusatzfrage, Herr Jung!
Herr Staatssekretär, war es nicht möglich, die derzeitigen Eigentümer von diesen Maßnahmen vorher zu benachrichtigen, damit sie z. B. rechtzeitig die Traubenernte einbringen konnten?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Das ist der Gegenstand Ihrer nächsten Fragen, Herr Kollege Jung. Ich bin gern bereit, das dann zu behandeln, aber ich komme ein bißchen in Schwierigkeit, wenn ich das teilweise jetzt schon bei den Zusatzfragen erörtern soll.
Ich hatte in der ersten Frage bereits angesprochen, daß die Maßnahmen ohne vorherige Benachrichtigung vorgenommen werden.
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Benachrichtigung war deshalb nicht möglich, weil diese Grundstücke unter Sequesterverwaltung stehen und deswegen eine unmittelbare Verbindung zu den Eigentümern gar nicht gegeben ist.
Ich rufe Frage 17 auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um derartige in Frage 16 erwähnte Maßnahmen, die geeignet sind, das deutschfranzösische Freundschaftsverhältnis zu belasten, künftig zu verhindern bzw. den deutschen Bauern und Winzern das Recht des
Einspruchs - nach frühzeitiger Unterrichtung - einzuräumen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Durch die Beschlagnahme ist den deutschen Eigentümern jegliche Verfügungsgewalt über die Grundstücke entzogen worden. Sie können daher so lange keine Rechte an den Grundstücken geltend machen, und die Bundesregierung kann ihnen in dieser Hinsicht so lange keine Unterstützung geben, wie der deutsch-französische Vertrag vom 31. 7. 1962 nicht in Kraft getreten und den deutschen Eigentümern die Verfügungsgewalt über die Grundstücke zurückgegeben ist. Im übrigen sind die erwähnten Maßnahmen, bei denen es sich um Enteignungen im öffentlichen Interesse handelt, ohne jede Diskriminierung deutscher Eigentümer durchgeführt worden, so daß die Bundesregierung auch aus diesem Grunde keine Möglichkeit sieht, dagegen Vorstellungen zu erheben. Bereits Anfang 1965 über das zuständige Generalkonsulat in Nancy eingeholte Erkundigungen haben ergeben, daß eine über die genannnten 24,50 Hektar hinausgehende Enteignung von beschlagnahmten Grundstücken nicht beabsichtigt ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Jung.
Herr Staatssekretär, ist es nicht als eine gewisse Diskriminierung anzusehen, wenn die Sequesterbehörde, die ja im Augenblick Eigentümer dieser Gelände ist, die jetzigen Pächter, die früheren Eigentümer, nicht entsprechend benachrichtigt?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich sehe darin keine Diskriminierung. Das ist eine Folge des Sequesters.
Frage 18 des Abgeordneten Jung:
Ist die Bundesregierung bereit, mit der französischen Regierung über die baldige Rückgabe des deutschen privaten in Frage 16 erwähnten Grundbesitzes zu verhandeln, ohne damit eine Gebietsabtretung des Mundatwaldes zu verbinden?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Wie die Bundesregierung bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. April 1967 auf eine Frage des Herrn Abgeordneten Leicht geantwortet hat, bilden die französischen Verpflichtungen zur Rückgabe des in Frankreich gelegenen grenznahen deutschen Grundbesitzes und die deutsche Anerkennung des seit April 1949 bestehenden Grenzverlaufs an der pfälzischen Grenze Bestandteile eines und desselben Vertrages. Die Bundesregierung hat Grund zu der Annahme, daß die französische Regierung nicht bereit ist, über eine Rückgabe des deutschen Privatgrundbesitzes unter anderen Bedingungen, als sie der deutsch-französische Vertrag von 1962 vorsieht, zu verhandeln. Die Aussicht der deutschen Bauern und Winzer auf Rückgabe des grenznahen GrundbeParlamentarischer Staatssekretär Jahn
sitzes ist allein von der Ratifizierung des im Jahre 1962 unterzeichneten Vertrages abhängig.
Bitte, Herr Jung, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie sind dann Pressemitteilungen zu verstehen, wonach der Bundesaußenminister und auch der Minister für gesamtdeutsche Fragen vor dem 23. April im südpfälzischen Bereich Äußerungen dahin gehend getan haben, daß ständig an diesem Junktim gerüttelt werde und daß man von seiten der Bundesregierung entsprechende Verhandlungen führen wolle?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Mir sind derartige Äußerungen nicht bekannt. Ich bin aber gern bereit, ihnen nachzugehen, Herr Kollege, und zu versuchen, diese Frage aufzuklären.
Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Gewandt auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Visazwang für Rumänien aufzuheben?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Bundesregierung prüft die Möglichkeit, den Reiseverkehr mit den Ländern Osteuropas - selbstverständlich auch mit Rumänien - zu erleichtern. Die 'Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Ertl auf:
Ist die Bundesregierung ebenso wie der bayerische Ministerpräsident Goppel der Meinung, daß vom Kabinett Kiesinger „selbst in der Außenpolitik bis jetzt kein einziger neuer Schritt gemacht worden ist?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, ,daß vom Kabinett Kiesinger selbst in der Außenpolitik bis jetzt kein einziger neuer Schritt gemacht worden ist. Hierfür, Herr Kollege, hat sie auch gute Gründe.
Herr Ertl zu einer Zusatzfrage.
Würden Sie, Herr Staatssekretär, die wesentlichen Momente der neuen Politik hier vielleicht kurz skizzieren?
({0})
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich bin dazu durchaus bereit. Nur würde ich den Herrn Präsidenten zunächst gern um eine Äußerung dazu bitten, ob er meint, daß eine solche Frage in der Fragestunde beantwortet werden kann.
Ich fürchte, das würde ,den Rahmen der Fragestunde sprengen. - Herr Ertl zur zweiten Zusatzfrage!
Darf ich Ihre Verhaltensweise so deuten, daß Sie der Meinung 'sind, Ministerpräsident Goppel habe seine Aussage auf Grund eines groben Irrtums gemacht?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister ,des Auswärtigen: Herr Ministerpräsident Goppel ist nicht Mitglied der Bundesregierung, Herr Ertl. Mir ist nicht bekannt, welche Grundlagen er für seine Äußerung herangezogen hat.
Im übrigen meine ich, es ist nicht Sache der Bundesregierung, in diesem Rahmen solche Wertungen, die hier vorgenommen worden sind, ihrerseits zu kritisieren.
Ich möchte für ,das Auswärtige Amt hier nur in aller Deutlichkeit sagen: Wenn Herr Goppel diese Äußerung so gemacht hat, dann steht sie nicht in Einklang mit der Auffassung des Auswärtigen Amts und den politischen Entscheidungen und Schritten, die das Auswärtige Amt bzw. die Bundesregierung auf dem Gebiet der Außenpolitik in den vergangenen fünf Monaten getan hat.
Ich rufe Frage 21 des Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, ein an Umfang und Größe ähnliches Programm für Studienaufenthalte französischer Pädagogen und Lehrer zu verwirklichen, wie das erstmalig in diesem Jahr in der DDR durchgeführt wird?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich läuft seit 1955 ein Programm, das sehr umfangreich ist. Im französischen Schuljahr' 1967 - das ist die Zeit von Oktober 1966 'bis Juli 1967 - läuft folgendes Programm des Austausches auf pädagogischem Gebiet: 250 Assistenten ({0}) ; 30 Studienräte an 'deutschen Oberschulen im Austausch - bei dieser Gelegenheit darf ich anmerken, Herr Kollege Kahn-Ackermann, daß die Zahl gesteigert werden könnte, wenn von der deutschen Seite mehr Meldungen eingingen -; 150 Volksschullehrer an 'deutschen Volksschulen; 45 Lektoren an deutschen Universitäten; 390 Germanistikstipendiaten ({1}); 275 Ferienkursstipendiaten ({2}) ; 34 sonstige Stipendiaten ({3}) ; 263 Teilnehmer an Studienreisen, hauptsächlich Angehörige der Grandes Ecoles; 14 Professoren an deutschen Hochschulen. Nicht eingerechnet ist der ständige Austausch zwischen zahlreichen deutschen und französischen Universitäten, die ein Partnerschaftsverhältnis haben, Forschungsinstituten und wissenschaftlichen Organisationen aller Art, der, weil er in die Tausende geht, zahlenmäßig gar nicht mehr erfaßt werden kann.
5158 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode
Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
Ein ähnliches Programm des Austausches auf pädagogischem Gebiet zwischen der „DDR" und Frankreich gibt es nicht. Unser Austausch läuft über Regierungsstellen. Die französischen Regierungsstellen betreiben aber keinen solchen Austausch mit der „DDR". Was es gibt, sind mehr oder weniger inoffizielle Kontakte zwischen einzelnen französischen Lehrern, Professoren usw. und der „DDR". Mit Hilfe dieser auf persönlicher Grundlage beruhenden Kontakte werden auch einige wenige Stipendien der „DDR" in Frankreich vergeben. Im Schuljahr 1966/67 waren es 18.
Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich muß es Ihrer Antwort entnehmen, daß dem Auswärtigen Amt offensichtlich nicht bekannt ist, daß von den Behörden der Zone in diesem Jahr erstmalig ,ein auf die Volks- und die höheren Schulen gezieltes Programm für französische Lehrer eingeleitet worden ist und daß beabsichtigt ist - die einzelnen Vereinbarungen sind bereits getroffen -, im Jahre 1967 450 französische Lehrer für mehr als drei Monate in die Zone zu holen. Darf ich Sie fragen, ob das Auswärtige Amt geeignete Recherchen in Paris anstellen wird, damit ,diese Informationen bestätigt werden können, und ob es daraus Schlüsse für die künftige Aktivität der Bundesrepublik auf diesem Gebiet ziehen wird?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Selbstverständlich, Herr Kollege Kahn-Ackermann, werden Ihre Hinweise aufgegriffen werden. Wir werden versuchen, zu klären, was es mit diesen Informationen auf sich hat. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen: Von den von mir für ein Schuljahr, für das laufende Schuljahr, genannten Zahlen befindet sich die von Ihnen genannte Zahl - auch dann, wenn sie bestätigt werden sollte - noch in einem ganz beachtlichen Abstand.
Eine Zusatzfrage, Herr Rinderspacher.
Herr Staatssekretär, Sie bezeichneten .die von Ihnen genannten Zahlen für Assistenten und für Studienräte - 250 und 30 - als steigerungsfähig. Worauf führen Sie die geringe Zahl zurück, und wie wollen Sie diese Zahl steigern?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich habe hierzu lediglich eine Feststellung getroffen, daß die Möglichkeit besteht, die Zahl zu steigern, daß es aber an den dazu erforderlichen Meldungen fehlt. Ich wäre dankbar, wenn die Gelegenheit, das hier zu sagen, in der Öffentlichkeit zum Anlaß genommen würde, die interessierten und betroffenen Kreise dazu zu bewegen, von dieser 'Möglichkeit mehr Gebrauch zu machen.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Rinderspacher.
Herr Staatssekretär, glauben .Sie nicht, daß es im 'wesentlichen finanzielle .Überlegungen sind, die die potentiellen Anwärter von solch .einem Austausch zurückhalten?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich habe keinen Anlaß zu dieser Annahme.
Eine Zusatzfrage, Herr Kahn ,({0}).
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer ersten Antwort zur Bezeichnung Mitteldeutschlands zweimal einen Begriff gebraucht, der von den dortigen Machthabern für sich gebraucht wird, den anzuerkennen die Bundesregierung und wir alle aber bisher abgelehnt haben. Muß ich aus dem zweimaligen Gebrauch durch Sie schließen, daß Sie hier eine Meinungsänderung vollzogen haben?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich weiß nicht, Herr Kollege Kühn, ob es sehr ergiebig ist, in dieser Frage der Namensgebung einen Streit fortzuführen, mit dem wir in der politischen Auseinandersetzung nichts gewinnen können. In dem Manuskript, das mir vorliegt, sind die Buchstaben „DDR" in Anführungszeichen gesetzt. Wenn Sie meinen, Ihnen sei diese Form der Äußerung wichtig, dann betrachten Sie bitte meine Äußerung als in Anführungszeichen gesprochen.
({0})
Ich glaube allerdings nicht, daß das ausdrückliche Aussprechen der Tatsache, daß hier Anführungszeichen stehen, zu einer wesentlichen Erleichterung oder gar zu einer politischen Verbesserung in der Auseinandersetzung mit dem anderen Teil 'Deutschlands führen kann.
({1})
Noch eine Zusatzfrage, Herr Kühn.
Muß ich aus dieser Antwort schließen, Herr Staatssekretär, daß Sie in einer Änderung der Namensverwendung eine bessere Voraussetzung sehen und daß Sie bereit wären, darauf einzugehen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Wir sollten von unserer Seite versuchen, die Auseinandersetzung in den politischen Punkten zu führen, in denen allein eine Änderung der Verhältnisse, soweit sie von uns überhaupt beeinflußt werden können, erwartet werden kann. Das Festhalten an Formalien scheint mir dazu kein geeigneter Weg zu sein.
({0})
Eine Zusatzfrage, bitte sehr, Herr Kollege Müller.
Herr Staatssekretär, ich darf die Frage einmal so stellen: Ist „DDR" der amtliche Sprachgebrauch geworden?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich habe hier nicht für die Bundesregierung amtliche Sprachgebräuche einzuführen. Ich würde es allerdings als eine Erleichterung und eine Fortentwicklung ansehen, wenn wir von dem Begriff des amtlichen Sprachgebrauchs überhaupt loskämen.
Frage 22 des Abgeordneten Kahn-Ackermann:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die seit einigen Jahren anhaltende Übung, Presse- und Kulturreferentenposten in auswärtigen Missionen nur mit Karriere-Beamten des auswärtigen Dienstes zu besetzen, weiter zu verfolgen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Frage der Auswahl und des Einsatzes von Kultur- und Pressereferenten bei unseren Vertretungen im Ausland wird vom Auswärtigen Amt seit Jahren mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt. Sie ist auch schon in diesem Hause erörtert worden. Die bisherigen Erfahrungen des Auswärtigen Amtes haben gezeigt, daß die Unterscheidung zwischen Laufbahnbeamten und Nichtlaufbahnbeamten allein kein ausschlaggebendes Kriterium sein kann. Die Erfolge mit beiden Gruppen waren durchaus unterschiedlich. Nichtlaufbahnbeamte bringen spezielleres Fachwissen mit und haben sich dadurch als belebendes und anregendes Element erwiesen. Andererseits fehlt ihnen häufig die Erfahrung für die Arbeitsweise und die Gepflogenheit einer Verwaltung, so daß hierdurch ihr wirksamer Einsatz oft behindert wurde.
Laufbahnbeamte, die im übrigen auf Grund ihres Studiums und früherer Berufserfahrungen häufig ebenfalls das dazu erforderliche besondere Fachwissen auf kulturellem Gebiet mitbringen, sind auf Grund ihrer Ausbildung und Tätigkeit im Auswärtigen Amt mit der Arbeitsweise dieses Hauses vertraut und können auch auf kulturellem Gebiet tätig werden, ohne sich mit administrativen Schwierigkeiten auseinandersetzen zu müssen. Sie bleiben im übrigen vielseitig verwendbar. Das Auswärtige Amt zieht es deshalb im allgemeinen vor, Laufbahnbeamte als Presse- und Kulturreferenten einzusetzen.
In Bereichen, die spezielles Fachwissen erfordern, das im Auswärtigen Amt nicht erworben werden kann, wird das Auswärtige Amt auch Nichtlaufbahnbeamte für seine Kultur- und Pressearbeit heranziehen. Das Auswärtige Amt wird aber in Zukunft sorgfältig prüfen, ob von dieser Möglichkeit in noch weiterem Umfange als bisher Gebrauch gemacht werden kann.
Zusatzfrage, Herr Kahn-Ackermann!
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, wenn ich aus Ihrer Bemerkung entnehme, daß eine grundsätzliche Abkehr von der zu diesem Problem vor etwa einem Jahr von Herrn Staatssekretär Carstens in diesem Hause gemachten Feststellung eingetreten ist, daß es die Politik Ihres Hauses sei, grundsätzlich auch für diesen Zweck nur Laufbahnbeamte einzusetzen, und habe ich Sie richtig verstanden, wenn ich annehme, daß das Auswärtige Amt besonders auf dem Gebiet der Informationspolitik künftig nicht mehr auf besonders geeignete Außenseiter als Pressereferenten verzichten wird?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Eine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Auffassung können Sie, Herr Kollege Kahn-Ackermann, in meiner Äußerung nicht sehen, sofern Sie nicht die erneut und ausdrücklich erklärte Bereitschaft, diese Frage immer wieder zu überdenken und nach der für alle Beteiligten bestmöglichen Lösung zu suchen, als eine grundsätzliche Neuerung ansehen wollen.
Herr Sänger, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wäre das Auswärtige Amt unter seiner neuen Leitung nicht doch bereit, die Erfahrungen, die in anderen Ländern mit dem Einsatz sogenannter Außenseiter, d. h. Spezialkenner, gemacht wurden, auch seinerseits zur Kentnis zu nehmen und auf Grund dieser Erfahrungen neue Maßnahmen einzuleiten, die auf die völlig veränderte Aufgabenstellung für die Spezialattachés Rücksicht nehmen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Sänger, ich hatte soeben bereits darauf hingewiesen, daß das Auswärtige Amt bereit ist, immer wieder aufs neue zu prüfen, wie es zu den bestmöglichen Lösungen kommen kann. Selbstverständlich werden wir uns dabei auch die Erfahrungen anderer Länder nutzbar machen. Dabei muß aber auch berücksichtigt werden, daß die Struktur des Auswärtigen Dienstes in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist und deswegen Vergleiche nicht unproblematisch sind.
Noch eine Frage Herr Sanger.
Ist es nicht möglich, Herr Staatssekretär, daß die besondere außenpolitische Situation Deutschland und die besondere Notwendigkeit, uns im Ausland zu informieren, auf diesem Gebiet, das von dem Abgeordneten Kahn-Ackermann angeschnitten worden ist, eine besonders schnelle und gründliche Umstellung notwendig macht?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ob eine Umstellung erforderlich ist und ob eine besonders schnelle
Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
Umstellung zweckmäßig ist, Herr Kollege Sänger, gehört mit in den Bereich der zu prüfenden Fragen. Ich räume aber gern ein, daß es das Interesse der Bundesregierung an einer eingehenden und deutlichen Interpretation ihrer Auffassung erforderlich macht, auch diesem Gebiet besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Ich rufe die Frage 23 des Abgeordneten Schultz ({0}) auf:
Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um entsprechend der geplanten Verminderung der amerikanischen und britischen Truppen in der Bundesrepublik eine Reduzierung der sowjetischen Truppen im anderen Teil Deutschlands herbeizuführen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Bundesregierung hat wiederholt die Ansicht bekundet, daß eine Verminderung der Stationierungskräfte in Mitteleuropa nur dann ein wirksamer Beitrag zur Entspannung werden könne, wenn sie ausgewogen und schrittweise auf beiden Seiten der Demarkationslinie erfolgt.
Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß Verminderungen alliierter Streitkräfte grundsätzlich im Zusammenhang mit einer .Verminderung der sowjetischen Streitkräfte im anderen Teile Deutschlands erfolgen sollten. Die Allianz darf das Ziel einer schrittweisen und ausgewogenen Verminderung der Truppenstärken in Ost und West nicht aus dem Auge verlieren. Diesen Standpunkt hat die Bundesregierung in den Dreier-Gesprächen und in ihren Konsultationen mit den verbündeten Regierungen vertreten. Sie wird diesen Standpunkt bei allen sich bietenden Gelegenheiten, darunter auch in erster Linie im Rahmen der NATO-Konsultationen, weiter vertreten. Das von der Bundesregierung verfolgte Ziel, eine beiderseitige Verminderung der Stationierungskräfte als Instrument der Entspannung einzusetzen, hat seinen Niederschlag im Ergebnis der Dreier-Gespräche gefunden, das nun der Gesamtheit des atlantischen Bündnisses zur Beratung vorliegt. Dabei wird Gelegenheit sein, künftige Schritte unter den Verbündeten abzustimmen.
Eine Zusatzfrage, Herr Schultz.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Ansicht, daß die Erörterung dieses Problems nicht erst anläßlich der Dreier-Gespräche, die ja den Hautgout der finanziellen Probleme mit sich gebracht haben, sondern schon früher hätte vorgenommen werden sollen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich hätte das für wünschenswert gehalten.
Eine Zusatzfrage, Herr Schultz.
Herr Staatssekretär, ist mein Eindruck richtig, daß die verbündeten Regierungen die Verminderung oder die Rotation der Truppenstärken praktisch nur als ein militärisches Problem ansehen und dabei völlig übersehen, daß sich für uns daran politische Überlegungen knüpfen müssen, wenn man die Politik der Überwindung der Spaltung mit Aussicht auf Erfolg betreiben Will, und sind Sie bereit, das den Verbündeten klarer als bisher deutlich zu machen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich kann Ihren Eindruck nicht teilen, Herr Kollege Schultz. Im übrigen ist die Bundesregierung in allen Verhandlungen selbstverständlich nicht nur bereit, sondern es entspricht ihren politischen Vorstellungen, ihre Auffassung von den notwendigen Schritten darzulegen und sich darum zu bemühen, sie in geeigneter Form auch zur Geltung zu bringen.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, werden die Bemühungen der Bundesregierung - sowohl diejenigen, die auf die Erhaltung der Präsenz der verbündeten Streitkräfte hinzielen, als auch diejenigen, die eine Verminderung mit entsprechenden Leistungen auf der anderen Seite gekoppelt sehen wollen - nicht dadurch erschwert, daß deutsche Politiker eine Herabsetzung der Stärke der Bundeswehr fordern, ohne gleichzeitig von einer Verminderung auf der anderen Seite zu sprechen?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Ich glaube nicht, Herr Kollege Kliesing, daß Äußerungen dieser Art zu einer ernsthaften Erschwerung der Durchsetzung der Überlegungen der Bundesregierung führen. Ich gehe davon aus, daß unsere Gesprächspartner sich in dieser Frage - es geht ja zunächst einmal um eine Übereinstimmung im Rahmen des Bündnisses - durchaus bewußt sind, daß in einem freiheitlichen Staat die Freiheit der Meinungsäußerung eine Vielfalt der Auffassungen auch in der Öffentlichkeit nicht nur möglich, sondern notwendig macht.
Noch eine Frage, Herr Kliesing.
Dr. Kliesing ({0}). ({1}) : Herr Staatssekretär, ich möchte den Kern meiner Frage noch einmal präzisieren: Glauben Sie, wenn politische Persönlichkeiten der Bundesrepublik .eine einseitige Verminderung der Bundeswehr fordern, daß das die Tendenzen im Osten fördern würde, zu Gegenleistungen bereit zu sein?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Es kommt darauf an, unter welchen Umständen, unter welchen Voraussetzungen und bei welcher Gelegenheit solche Äußerungen getan werden. Aber, Herr Kollege
Parlamentarischer Staatssekretär Jahn
Kliesing, wir brauchen sicherlich nicht darüber zu streiten: manches ließe sich in der Auseinandersetzung gerade mit den Machthabern jenseits des Eisernen Vorhangs besser darstellen und auch besser durchsetzen, wenn es bei uns ein ganz geschlossenes Bild der Meinungen gäbe.
Wir kommen zur Frage 24 des Abgeordneten Schultz ({0}) :
Was versteht die Bundesregierung unter chinesischer Nachrichtengebung, der sie entnehmen zu können glaubt, daß Peking zur Zeit an einer Intensivierung der Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland nicht interessiert sei?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Unter „chinesischer Nachrichtengebung" versteht die Bundesregierung folgende als amtlich anzusehende chinesische Veröffentlichungen:
1. „Pekinger Volkszeitung", eine chinesische Publikation, Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas. Sie erscheint täglich und wird auch täglich im Auswärtigen Amt gelesen.
2. „News from Hsinhua News Agency", Tagesdienst, in Englisch erscheinend, von der amtlichen chinesischen Nachrichtenagentur. Diese Veröffentlichung ist vom Auswärtigen Amt abonniert, was wohl - so steht es hier geschrieben - so viel bedeutet, daß sie auch regelmäßig gelesen wird.
3. Die Sendungen von Radio Peking, die in englischer, russischer und deutscher Sprache täglich aufgenommen und vorn Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ausgewertet und, soweit zweckmäßig, in den Ostinformationen des Bundespresse- und Informationsamts auch veröffentlicht werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schultz ({0}).
Herr Staatssekretär, das Auswärtige Amt behandelt also die Volksrepublik China genauso als Ost-Staat wie die osteuropäischen Staaten, d. h. sie beobachtet, ob es möglich ist, das Verhältnis zu diesen Staaten zu verbessern. Ist diese meine Meinung richtig?
Jahn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Kollege Schultz, ich bin ein wenig irritiert durch das Wort behandelt. Die Bundesregierung bemüht sich, im Verhältnis zur Volksrepublik China das Erforderliche und ihr Mögliche an Kenntnissen zu gewinnen, wozu sie in der Lage ist.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde.
Wir haben zu Beginn dieser Sitzung den Punkt Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten
auf die Tagesordnung gesetzt. Dazu erteile ich das Wart dem Abgeordneten Dr. Barzel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir schlagen vor, zum Stellvertreter des Präsidenten zu wählen den langjährigen Vizepräsidenten des Hauses, Bundesminister a. D. Dr. Richard Jaeger.
Andere Vorschläge werden nicht gemacht. Ich schlage vor, daß wir - wie schon Brauch in diesem Hause - von der Geschäftsordnung abweichen und nicht durch Zettel, sondern durch Handaufheben wählen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wir kommen zur Wahl. Wer der Wahl unseres Kollegen Dr. Jaeger zustimmen will, der gebe das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Eine Enthaltung des Kandidaten selbst!
Damit stelle ich fest, daß der Abgeordnete Dr. Jaeger wieder zum Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages gewählt ist.
({0})
Ich spreche ihm die Glückwünsche des Hauses und insbesondere seiner Kollegen im Präsidium des Deutschen Bundestages aus. Ich müßte ihn noch fragen, ob er seine Wahl annimmt. Da er die Glückwünsche zu seiner Wahl entgegengenommen hat, kann ich das unterstellen.
Ich danke dem Hohen Hause für das Vertrauen und nehme die Wahl an.
({0})
Ich rufe den Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses .({0}) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 18. Oktober 1965 bis 31. März 1967 eingegangenen Petitionen
- Drucksache V/1701 Die Übersicht liegt Ihnen vor. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, gebe das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wir kommen dann zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Wein, Dessertwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein ({1}) - Drucksache V/1636 Zur Begründung hat die Frau Bundesminister für Gesundheitswesen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorgelegte Entwurf eines neuen Weingesetzes ist im Bundesministerium für Gesundheitswesen noch unter meiner Vorgängerin, Frau Kollegin Schwarzhaupt, erarbeitet und
dem damaligen Kabinett zugeleitet worden. Ich habe mich entschlossen, ihn zu vertreten, nachdem ich mich davon überzeugt habe, daß mit einer nochmaligen Bearbeitung viel Zeit vergehen würde und grundlegende Änderungen der Konzeption doch nicht in Frage kämen. Da ein neues Weingesetz seit vielen Jahren vom Deutschen Bundestag und von den beteiligten Wirtschaftskreisen dringend gefordert wird, wollte ich die Beratung und Verabschiedung durch den Gesetzgeber nicht unnötig verzögern.
Beteiligt an der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs waren außer dem Bundesministerium für Gesundheitswesen das Landwirtschaftsministerium, das Wirtschaftsministerium, das Finanzministerium, das Justizministerium und das Innenministerium.
Das Hohe Haus hat sch bereits im März 1965 auf Grund eines Initiativantrags von Abgeordneten aller Fraktionen ,eingehend mit dem Problem eines neuen Weinrechts befaßt. Die Beratungen konnten in der 4. Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat daraufhin auch unter Berücksichtigung der wertvollen Anregungen aus den damaligen Ausschußberatungen einen neuen Entwurf für eine umfassende Reform des Weinrechts erarbeitet.
Das zur Zeit noch geltende Weingesetz stammt aus dem Jahre 1930. Inzwischen haben sich sowohl die wirtschaftspolitischen als auch die .Produktions- und Absatzverhältnisse in der Weinwirtschaft grundlegend geändert. Für den nationalen Markt und auch im internationalen Wettbewerb hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß die Herstellung von Qualitätserzeugnissen ,das beste Mittel zur Steigerung des Absatzes ist. Dieses Qualitätsstreben geht auch mit diem Interesse des Verbrauchers konform.
Eine der grundlegenden Leitlinien des Ihnen vorliegenden Entwurfs ist es demnach auch, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Herstellung qualitativ guter Weine zu sichern. Bei diem Bemühen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Erzeugnisse durch Förderung ihrer Spezialität und ihrer Qualität zu sichern, treten begreiflicherweise oft Schwierigkeiten auf, weil die Interessenlage der einzelnen Wirtschaftszweige sehr unterschiedlich ist. Die Bundesregierung hat versucht, vor allem auch unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaft und des Interesses der Verbraucher einen möglichst gerechten Ausgleich zu schaffen.
Mit der letzten großen Novellierung des Lebensmittelrechts im Jahre 1958 hat der Gesetzgeber der Bundesregierung zugleich den Auftrag erteilt, das Weingesetz so umzugestalten, daß es mit den Grundsätzen unseres Lebensmittelrechts vereinbar ist. Ein Weingesetz kann zwar dem allgemeinen Lebensmittelgesetz nicht schematisch angepaßt werden. Aber die grundlegenden Prinzipien des Lebensmittelrechts: Gesundheitsschutz und Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung, gelten auch für das Weingesetz.
Schließlich ist die europäische Rechtsangleichung Veranlassung, vermeidbare Schranken abzubauen und Gedanken zu berücksichtigen, die bereits jetzt in den Beratungen der EWG allgemein anerkannt sind.
Wir wissen, meine Damen und Herren, daß die deutsche Wirtschaft im Gemeinsamen Markt äußerst schwierigen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt sein wird. Nach Auffassung der Bundesregierung bestehen aber noch viele Möglichkeiten, durch die nationale Gesetzgebung die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Weines zu stärken. In der Bundesrepublik Deutschland werden vorwiegend Weißweine produziert. Diese Tatsache kann und muß im europäischen Markt von uns genutzt werden.
Im Rahmen des Gemeinsamen Marktes können wir unsere Weine und die hier aus Wein hergestellten Getränke nicht mehr durch Einfuhrbeschränkungen und durch Zölle schützen. Da die Produktionskosten für Wein bei uns wesentlich höher sind als in den EWG-Partnerländern, wäre ein allein preisbezogener Wettbewerb für uns von vornherein verloren. Wir müssen vor allem die Spezialität und die Qualität der deutschen Weine engerer geographischer Herkunft zur Geltung bringen.
Der Ihnen vorliegende Entwurf, meine Damen und Herren, ist so konzipiert, daß die Möglichkeit zu einer weiteren Steigerung der Qualität und Spezialität unserer Weine genutzt wird. Werden diese Möglichkeiten genutzt, braucht die deutsche Weinwirtschaft den europäischen Wettbewerb nicht zu fürchten. Die angestrebte Steigerung der Spezialität und Qualität kommt Erzeugern und Verbrauchern gleichermaßen zugute.
Dem Gedanken der Förderung des Qualitätsstrebens dienen eine Reihe von Vorschriften, die von der Klassifizierung der Reben über die Regelung der Lese bis zu Bestimmungen über die Herstellung des Weines reichen. Kernstück dieser Konzeption ist die Einteilung des Marktangebotes an Wein in drei Güteklassen. Der Entwurf unterscheidet Qualitätsweine mit Prädikat, Qualitätsweine und Tischweine. Für die Abgrenzung kommen eine Reihe von Faktoren in Betracht, die wesentlich auf den die Spezialität bestimmenden Kriterien und dem jeweiligen Grad der Benutzung von Herstellungshilfen - Zuckerung und Entsäuerung - beruhen. Im einzelnen kann ich hier nicht darauf eingehen; doch darf ich angesichts der schon jetzt in der Öffentlichkeit geführten Diskussion betonen, daß das Funktionieren und der Erfolg dieser Qualitätseinteilung nicht unwesentlich von der im Entwurf vorgesehenen Qualitätskontrolle abhängt.
Der Deutsche Bundestag hat wiederholt dokumentiert, daß der Verbraucher insbesondere bei Lebensmitteln Anspruch darauf hat, vor vermeidbaren gesundheitlichen Gefahren, aber auch vor Täuschung und Irreführung geschützt zu werden. Das grundlegende Prinzip dabei ist, nur zuzulassen, was erwiesenermaßen gesundheitlich unbedenklich ist. Für das Weinrecht ist dieses Prinzip nicht neu. Denn hier galt schon bisher ein viel weiter gehendes Verbotsprinzip: dem Wein dürfen schon bisher ohne ausdrückliche Zulassung durch den Gesetzgeber oder
den Verordnungsgeber keinerlei Stoffe, sie mögen noch so natürlich sein, zugesetzt werden. An diesem Prinzip hält auch dieser Gesetzentwurf fest. Aber man weiß inzwischen, daß die Materialien der Behältnisse und Gerätschaften, die mit dem Wein in Berührung kommen, immer irgendwelche Stoffe an die Lebensmittel abgeben, mehr oder minder große Anteile, unschädliche oder schädliche, unvermeidbar oder bedingt vermeidbar. Mit Hilfe der sich laufend verfeinernden Analysemethoden kann man dieses Übergehen von Stoffen immer genauer feststellen. Um den Verbraucher zu schützen, vor allem vor gesundheitlichen Gefahren, aber auch vor geschmacklichen Beeinträchtigungen des Weines und der aus Wein hergestellten Getränke, wird daher nach dem Weingesetzentwurf in Anlehnung an das Lebensmittelgesetz ein solches Übergehen nicht zugelassener Stoffe nur toleriert, wenn es unvermeidbar ist und wenn die übergehenden Stoffe mengenmäßig ganz gering und in jeder Beziehung unbedenklich sind.
In diesem Zusammenhang muß ich kurz auf das Problem des Zusatzes von schwefliger Säure eingehen. Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen nicht gern den Geschmack am guten Wein verderben - mir selber übrigens auch nicht -; aber es ist bekannt, daß in der Wissenschaft gegen den Zusatz von schwefliger Säure über einen bestimmten Gehalt hinaus erhebliche gesundheitliche Bedenken erhoben werden. Erst dieser Tage ist das wieder in Bonn bei einem Symposion von Ernährungswissenschaftlern sehr eindringlich geschehen. Andererseits wissen wir aber auch, daß der Schwefelzusatz zur Zeit bei der Weinherstellung noch nicht zu vermeiden ist. Sämtliche Weine im Inland und auch im Ausland werden unter Zusatz von schwefliger Säure hergestellt. Bei allem Verständnis für technologische Notwendigkeiten mußte aber der Entwurf dem Gesundheitsschutz unbedingt den Vorrang einräumen. Es war daher das Bestreben, den Gehalt an schwefliger Säure so weit wie möglich zu beschränken.
Um im Interesse aller Beteiligten, der Wirtschaft, der Überwachung, der Rechtsprechung und der Verbraucher, eindeutige Verhältnisse zu schaffen, wird nach dem Entwurf durch das Gesetz selbst festgelegt, welchen Gehalt an schwefliger Säure ein fertiger, zum Trinken bestimmter Wein haben darf. Die technologischen Erfordernisse werden durch eine Abstufung der zulässigen Höchstwerte berücksichtigt. Die Abstufung richtet sich nach dem unterschiedlichen Bedarf der einzelnen Gruppen an schwefliger Säure. Da dieser Bedarf mit der Qualität des Weines zu steigen pflegt, sind die technologischen Erfordernisse mit den gesundheitlichen Erfordernissen vereinbar. Denn da höchstwertige Weine in geringeren Mengen getrunken werden, ist für sie ein etwas höherer Gehalt an schwefliger Säure vertretbar. Ich sage das nicht gern, weil wir alle höchstwertige Weine natürlich gerne trinken. Aber wir müssen uns darüber im klaren sein, daß bei diesen Weinen der Gehalt an schwefliger Säure höher ist.
Trotz der Proteste gegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Höchstwerte für schweflige Säure, die von allen Seiten kamen, meine ich, daß man sie nicht erhöhen darf. Im Gegenteil, im Lichte dessen, was die Wissenschaft unter gesundheitlichen Erwägungen gerade noch für duldbar hält, ist ihre weitere Herabsetzung erstrebenswert. Deshalb wird ja auch in dem Gesetzentwurf der Verordnungsgeber hierzu ausdrücklich ermächtigt, aber erst, sobald die Wissenschaft neue Möglichkeiten zur Einsparung der schwefligen Säure aufgezeigt hat.
In der Mehrzahl der Fälle wird der zugelassene Gehalt an schwefliger Säure aber auch ausreichen, einen einwandfreien und stabilen Wein herzustellen. Wenn in dem einen oder anderen Falle die vom Gesetz festgesetzten Höchstwerte wirklich nicht einhaltbar sein sollten, dann braucht man den Wein aber deswegen nicht wegzuschütten; man kann ihn mit anderem Wein, der niedrig im Gehalt an schwefliger Säure liegt, verschneiden. Das wirkt sich dann natürlich für die Eintufung und Deklarierung aus. Aber solche rein wirtschaftlichen Erwägungen müssen hinter die gesundheitlichen Bedenken zurückgestellt werden. Hoffentlich gelingt es der Wissenschaft und der Weinwirtschaft bald, einen anderen, gesundheitlich unbedenklichen Stoff zu entwickeln, der den Zusatz von schwefliger Säure entbehrlich macht.
Bei der Zulassung von Stoffen spielt die Verbesserung des Weines durch den Zusatz von Zucker eine große Rolle. In dieser Beziehung bringt der Entwurf allerdings eine Reihe nicht unwesentlicher Änderungen gegenüber dem gegenwärtigen Recht. Von besonderer Bedeutung ist, daß in Zukunft grundsätzlich nur noch die Trockenzuckerung zulässig sein soll, während zur Zeit die Trokkenzuckerung und die Naßzuckerung erlaubt sind. Der Sinn der Naßzuckerung besteht darin, durch die mit dieser Maßnahme verbundene Volumenvermehrung einen zu hohen Säuregehalt der Moste herabzusetzen, damit der Wein ansprechend schmeckt und damit die Bukett- und Aromastoffe, an denen gerade der deutsche Wein sehr reich ist, harmonisch zur Auswirkung kommen.
Die weitere Entwicklung von Verfahren zur Entsäuerung und der Ausbau der Möglichkeiten, solche Verfahren zu benutzen, sollte es nach meiner Meinung möglich machen, im Laufe einer Übergangszeit von acht Jahren, die im Gesetz vorgesehen ist - dazu kommen dann noch zwei Jahre, bis das Gesetz in Kraft getreten ist; insgesamt ergibt sich also eine Übergangszeit von zehn Jahren -, auf die Naßzuckerung zu verzichten. Sie ist generell dem Absatz des deutschen Weines abträglich, vor allem da sie ja überhaupt nicht deklariert werden muß.
Bestimmte Probleme für bestimmte Anbaugebiete sind nach meiner Meinung allerdings mit dem Weingesetz allein nicht zu lösen. Hier muß die Übergangszeit in den Gebieten, in denen der Weinbau für die Mehrzahl der Betriebe eine Monokultur darstellt, zur generellen Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur genutzt werden.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch einige Bemerkungen zum Bezeichnungsrecht und zum Schutz des Verbrauchers von Irreführung und Täuschung machen. Der Verbraucher will - und,
wie ich meine, mit Recht - durch die Deklarierung sachgerecht informiert werden. Zur richtigen Information aber gehört, daß grundsätzlich nur Angaben gemacht werden, die man für die eigene Urteilsbildung auch wirklich braucht. Diese Urteilsbildung wird wesentlich behindert, wenn das Etikett mit einer Fülle von Angaben beladen ist und man deren Bedeutung überhaupt nicht ermessen kann. So kann man vielen der jetzt gebräuchlichen Angaben leider nicht entnehmen, ob sie tatsächlich eine wissenswerte Information bieten oder nur die Phantasie anregen sollen. Um diesen Forderungen der Verbraucher gerecht zu werden, wird das schon im geltenden Weinrecht verankerte Irreführungsverbot differenziert und durch das Gesetz selbst ausgelegt. Damit wird die Möglichkeit verbessert, auch solche Angaben als irreführend zu erfassen, die sich auf der Grenze zwischen Wahrheit und Dichtung bewegen.
Hinsichtlich der Verwendung von scheinbaren oder wirklichen Qualitätsangaben wird eine sachgemäße Regelung vorgeschlagen, die sowohl dem Schutz des Verbrauchers dient als auch für die Gesetzesanwendung bessere Voraussetzungen schafft. Ferner wurde, um die Einheitlichkeit des Rechts zu wahren, die Terminologie in einigen Fällen der Ausdrucksweise des Lebensmittelrechts angepaßt. Es wird z. B. bestimmt, daß Angaben, die sich auf die Qualität des Weines beziehen, und Angaben, die gern als mittelbare Qualitätsangaben gebraucht werden, z. B. über das Herstellen und Abfüllen des Weines, nur gemacht werden dürfen, wenn das Gesetz selbst oder eine Rechtsverordnung sie ausdrücklich zuläßt. Auf diese Weise wird die Zahl der zulässigen Angaben begrenzt und' damit die Reizüberflutung des Verbrauchers eingedämmt.
Der Hauptvorteil dieser Regelung aber liegt darin, daß der Gesetz- und der Verordnungsgeber bei Zulassung einer Angabe gleichzeitig festlegen, unter welchen Voraussetzungen sie gebraucht werden darf. Die Behörde oder auch das Gericht muß dann nicht mehr im einzelnen mühselig ermitteln, welche Vorstellungen die Verbraucher mit bestimmten Angaben verbinden, was ja jetzt der Fall ist; jetzt muß ja der Richter jeweils die sogenannte Verbrauchererwartung ermitteln.
Manchem wird es ja schwerfallen, meine Damen und Herren, von den ihm lieb gewordenen Bezeichnungen, wie „naturrein", „Originalabfüllung" usw., Abschied nehmen zu müssen. Doch da die im Entwurf vorgeschlagene Lösung einleuchtend ist, darf man hoffen, daß sie sich in der wirtschaftlichen Praxis und beim Verbraucher bald und zur Zufriedenheit aller durchsetzen wird. Ein Wein, der schweflige Säure enthält, ist eben nicht „naturrein”, und wenn im Lebensmittelgesetz die Bezeichnung „naturrein" für alle Lebensmittel, die fremde Stoffe enthalten, verboten ist, dann kann man beim Wein auch nicht darauf verzichten, das zu verbieten.
Im Zusammenhang mit dem Anspruch des Verbrauchers auf Schutz vor Irreführung und auf sachgemäße Unterrichtung spielen ferner die Vorschriften eine große Rolle, die den Gebrauch geographischer Bezeichnungen und die Angabe von Jahrgang und Rebsorte regeln. Das geltende Weingesetz erlaubt eine solche Angabe schon dann, wenn zwei Drittel des Weines von der angegebenen Herkunft oder Rebsorte oder aus dem angegebenen Jahrgang stammen. Das heißt, der Anteil des namengebenden Weines beträgt nur 66 2/3 %, und er kann sogar niedriger sein, da Abgang und Schwund ausgeglichen werden können. Hier will der Entwurf mehr Klarheit und Wahrheit schaffen. Die Angabe einer bestimmten Herkunft, einer einzigen Rebsorte oder eines einzigen Jahrganges soll nur noch zulässig sein, wenn der Anteil des namengebenden Weines mindestens 85 % ausmacht.
Ich darf in diesem Zusammenhang eines klarstellen, da ich ein bißchen den Eindruck habe, daß man, was die Verschnitte angeht, den Gesetzentwurf manchmal völlig falsch verstanden hat. Verschnitte als solche sind nach wie vor erlaubt; denn es wird nicht bezweifelt, daß. durch den Verschnitt von Wein verschiedener Gebiete, Rebsorten oder Jahrgänge ein bekömmlicher und wohlschmeckender Wein hergestellt werden kann. Vom Standpunkt des Gesundheitsschutzes ist somit gegen den Verschnitt nicht das geringste einzuwenden. Aber der Verbraucher darf durch den Verschnitt nicht getäuscht werden. Er muß sich darauf verlassen können, daß die Angaben auf dem Etikett mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmen. Auch weil von uns - namentlich in den europäischen Verhandlungen - immer wieder betont wird, daß der Wein ein Produkt seines Bodens und seines Klimas ist, dürfen wir bei uns selbst die Unterschiede nicht durch eine halbwahre Deklaration verwischen.
Es wird beklagt, meine Damen und Herren, daß nach dem Gesetzentwurf die Deklaration „ohne zugesetzten Zucker" zugelassen werden soll. Ich glaube, daß es niemand gibt, .den diese Formulierung voll befriedigt. Aber ein Diskriminierungseffekt für gezuckerten Wein ist dadurch nicht beabsichtigt, sondern einfach die Information des Verbrauchers, auch nach dem Gesichtspunkt, daß ja die Bezeichnung „naturrein" wegfällt, weil jeder Wein schweflige Säure enthält, also nicht naturrein ist. In der Gegenäußerung zu den Stellungnahmen des Bundesrates ist deshalb von der Bundesregierung gesagt, daß wir prüfen wollen - ich hoffe, daß Sie sich an dieser Prüfung mit sehr viel Phantasie beteiligen -, ob sich nicht eine bessere Kennzeichnung für den ungezuckerten Wein finden läßt.
Meine Damen und Herren, ich will mich auf diese Punkte beschränken. Ich bin sicher, daß es in den Ausschußberatungen über die eine oder andere Frage noch zu Meinungsverschiedenheiten kommen wird. In diesem Zusammenhang darf ich Sie darüber informieren, daß wir nach der ersten Beratung des Entwurfs im Bundesrat noch einmal den Weinbeirat - das ist ein repräsentatives Gremium von Vertretern aus Verbraucherschaft, Wissenschaft, Weinwirtschaft und Weinüberwachung - gehört haben. Die Anregungen des Weinbeirats sind bei der Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates, soweit es vertretbar schien, berücksichtigt worden. Im übrigen werden wir uns
erlauben, die einzelnen Stellungnahmen des Weinbeirats in den Ausschüssen noch vorzutragen.
Abschließend darf ich sagen, daß ich bei .der notwendigen Vertiefung in diesen Weingesetzentwurf auch als Weintrinker manches gelernt habe.
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Ich danke der Frau Bundesminister für diese Weinrede, ,die von Sachkenntnis und auch von Einfühlungsvermögen in 'die besondere Materie zeugte, 'die in diesem Gesetz behandelt wird. Frau Bundesminister, Sie haben feststellen können, daß Sie das ungeteilte Ohr des Hauses hatten.
In der Aussprache hat Professor Süsterhenn das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst der Frau Bundesministerin - so heißt es, glaube ich - den herzlichen Dank dafür aussprechen, daß nun endlich dieses Weingesetz, wie es abkürzend bezeichnet wird, als Vorlage der Regierung in diesem Hause erschienen ist. Die vorbereitenden Arbeiten für dieses Gesetz erstrecken sich ja schon über eine ganze Reihe von Jahren. ,Alle 'beteiligten Ressorts haben jeweils von ihrer besonderen Interessenperspektive aus - Interessenperspektive nicht in einem abträglichen Sinne, sondern durchaus als Wahrnehmung berechtigter Interessen gemeint - das Zustandekommen des Entwurfs mehr oder weniger zwangsläufig immer wieder hinausgezögert. Alle beteiligten Kreise der Weinwirtschaft - das sind in erster Linie, aber nicht nur, die Winzer, die Weinbauern; das sind die Weinhändler, und das sind auch die Produzenten aller übrigen Artikel, die als Dessertwein, als Branntwein aus Wein, als Sekt, Schaumwein usw. bezeichnet werden - haben darauf gewartet, daß man nun endlich einmal wisse, woran man sei, und daß man sich auch auf die neuen Entwicklungen, für die mit diesem Gesetz sozusagen eine Weichenstellung erfolgen soll, einstellen könne.
Insbesondere ist in den 'beteiligten Kreisen eine große Befürchtung auf Grund der geplanten Maßnahmen zur Errichtung einer europäischen Weinmarktordnung erwachsen. Es ist ganz klar: wenn man diese Fragen auf der europäischen Ebene regeln will, dann muß es auf allen Seiten ein gewisses Zugeben und ein gewisses Nachgeben geben.
Die Frau Ministerin hat mit Recht hervorgehoben, daß an sich, wenn man die klimatischen und die sonstigen Unterschiede, die Bodenunterschiede und die Unterschiede der Prouktionsverhältnisse in der Bundesrepublik, in Frankreich oder gar in Italien betrachtet, dann die Befürchtungen, die aus den Kreisen des deutschen Weinbaus gegenüber der europäischen Weinmarktordnung geäußert worden sind, zunächst durchaus verständlich erscheinen. Aber auf der anderen Seite glaube ich, daß man durch die Pflege der Spezialität, der typischen Qualität des deutschen Weines, auch auf dem europäischen Weinmarkt durchaus große Chancen hat, nicht nur seine Quote zu behalten, sondern auch noch zu erweitern.
Ich darf auf ein ähnliches Beispiel hinweisen. Als im Jahre 1919 Elsaß-Lothringen zu Frankreich kam, bestanden bei den elsässischen Weinbauern ungefähr dieselben Befürchtungen, und es waren dieselben Stimmen laut geworden wie jetzt innerhalb des deutschen Weinbaues vor den Toren des euro päischen Weinmarktes. Auch das prozentuale Verhältnis der elsässischen Weinproduktion zu der damaligen französischen Weinproduktion war ungefähr dasselbe wie das der deutschen Weinproduktion zur europäischen Weinproduktion. Alle diejenigen Mitglieder dieses Hohen Hauses, die die französischen Verhältnisse etwas kennen, und zwar familiär oder auch offiziell oder lediglich als Touristen in französischen Restaurants, werden festgestellt haben, daß der elsässische Wein gerade wegen seiner Spezialität, seiner typischen Qualität, seiner angenehmen Säure, seiner gewissen Leichtigkeit, der damit verbundenen Bekömmlichkeit, sich einen Standardplatz auf dem französischen Markt erworben hat. Ich bin durchaus der Meinung, daß diese gleichen Chancen auch für den deutschen Weinbau bestehen, wenn er die Instrumente benutzt, die ihm durch dieses Gesetz gegeben sind.
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Meine 'Damen und Herren, das erfordert natürlich alles gewisse Umstellungen. Eben noch hat mir .ein auch als Kenner der Materie bewährtes 'Mitglied dieses Hauses während der Ausführungen der Frau Ministerin ins Ohr geflüstert: Ja, man muß sich jetzt an ganz anderen Begriffen orientieren; worauf soll man sich denn dann noch verlassen können? - Aber ich glaube, daß auch da die Eingewöhnung das beste Hilfsmittel ist, um zu den entsprechenden Resultaten und zu dem kritischen Unterscheidungsvermögen zu kommen. Das letzte Urteil spricht ja immer die individuelle Erfahrung hinsichtlich der individuellen Bekömmlichkeit dieses oder jenes 'Produktes - 'unbeschadet der gesetzlich zugelassenen oder auch sonst vielleicht phantasievoll gewählten Bezeichnung.
Aber eines müssen wir sagen, und das wird in den Beratungen der Ausschüsse doch wohl noch näher zu behandeln sein: Wenn wir uns mit unserer Wirtschaft in den europäischen Markt hineinbegeben, haben wir in diesen Markt ja auch einiges einzubringen, denn wir sind ja letzten Endes das größte Weinimportland Europas. Auch wenn der deutsche Weinbau noch so sehr ausgeweitet würde - faktisch und rechtlich -, wäre immer noch ein enormer Einfuhrbedarf gegeben. Insofern können wir durchaus auch aus einer gewissen Position des Selbstbewußtseins verhandeln, wenn es an die Ausgestaltung der europäischen Weinmarktordnung geht.
Ich glaube, daß unsere Regierung und unsere Experten bei diesen internationalen Verhandlungen eine viel bessere Ausgangsposition haben, wenn wir erst einmal in deutscher Zuständigkeit zu der Frage der Weinproduktion, der Weinbehandlung, der Weinklassifikation zum Ausdruck gebracht haben, was wir selbst eigentlich wollen und für richtig
halten. Es ist nämlich gar nicht so einfach - wir haben ja verschiedene Weinbaugebiete in der Bundesrepublik -, die verschiedenen Auffassungen der verschiedenen Weinproduzenten auf eine Linie zu bringen. Wenn dieser Initiativentwurf aus diesem Hohen Hause heraus während der letzten Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden konnte - der Entwurf war an sich überhaupt zu spät eingebracht worden -, so zum Teil aus einer ganzen Reihe von Schwierigkeiten, die sich daraus ergaben, daß die hinzugezogenen Ländervertreter aus den Landwirtschaftsministerien und den Weinbauverbänden doch sehr viele differierende Auffassungen auf unseren Verhandlungstisch legten, und zwar nicht etwa aus einer bürokratischen Schau heraus, sondern als die Sprachrohre ihrer heimatlichen Winzer- und Weinbau- und Weinwirtschaftsverbände. Ich hoffe, daß nun wenigstens innerhalb der Weinwirtschaft selbst - soweit das überhaupt möglich ist - diese Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt sind.
Ich glaube, es liegt im Interesse aller Beteiligten und nicht zuletzt unserer deutschen Winzer, die wir mit aller Sympathie begleiten - und auch aus der Sympathie derer, die ihre Produkte sehr gern konsumieren -, wenn wir mit klaren rechtlichen Voraussetzungen in die europäischen Weinmarktverhandlungen hineingehen. Damit ist unseren Winzern am besten gedient. Ich glaube, daß dieser Entwurf eine gute Grundlage ist, um das Gesetz zustande zu bringen und damit auch den Marsch in den Weinmarkt Europas anzutreten.
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Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bardens.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! § 1 des Gesetzentwurfs - er hat die Überschrift „Begriffsbestimmungen" -, mit dem wir uns jetzt beschäftigen müssen, beginnt mit den Worten „Wein ist das aus dem Saft frischer Weinbeeren hergestellte Getränk, das infolge alkoholischer Gärung, die auch auf der Traubenmaische erfolgt sein kann, mindestens 55 Gramm, ...", und hört auf mit „2,5 atü aufweist."
Das klingt so stocknüchtern und so trocken, daß man dabei fast nicht mehr an Wein denkt. Aber eben mit dieser trockenen Seite des Weins müssen wir uns hier befassen.
Übrigens haben offenbar die meisten Mitglieder dieses Hauses diesen Eindruck schon im voraus gehabt, daß es eine trockene Materie ist; denn der Saal ist entsprechend besetzt. Vielleicht könnte man das Interesse der Mitglieder des Hauses am deutschen Wein etwas verbessern, wenn man die Weinkarte in unserem Restaurant etwas anspruchsvoller machte, womit ich das Angebot und nicht etwa den Preis meine.
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Auf dem Gebiet der Bundesrepublik haben Weinbau und Weinbereitung schon eine fast zweitausendjährige Geschichte. Die Qualitätsanforderungen, die die Verbraucher in dieser langen Zeit an den Wein stellten, haben sich offensichtlich mehrfach erheblich gewandelt. Wenn Sie daran denken, daß in manchen Jahrhunderten des Mittelalters die Rebanbaufläche bei uns um das Vielfache größer war als heute, dann können Sie sich zugleich vorstellen, wie die Qualität der weitaus meisten Weine wohl beschaffen war, die damals verkonsumiert wurden. .
Der Satz, daß im Wein Wahrheit sei, hat wohl zu allen Zeiten überwiegend dem fröhlichen Zecher als Vorwand für das Trinken gedient und vielleicht auch gelegentlich den Produzenten und Händlern als Tarnung. Trotzdem waren auch schon im Mittelalter und in den vergangenen Jahrhunderten regional gesetzliche Vorschriften erforderlich, um den Konsumenten zu schützen, weil offenbar gerade auf diesem Gebiet immer wieder Täuschungsversuche gemacht wurden. Eine moderne Weingesetzgebung haben wir in Deutschland erst seit 1892. Kenner der Materie haben mir versichert, das sei damals schon ein ganz vorzügliches Gesetz gewesen. Es habe vor allem auch dem Verbraucherschutz gedient. Manche Fachleute sagen, das Gesetz aus dem Jahre 1930 habe den Verbraucherschutz sogar etwas weniger gewährleistet als seine Vorläufer.
Wir müssen uns mit diesem Gesetz nun möglichst rasch befassen. Dafür sind schon mehrere Gründe angegeben worden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat sich in den letzten Monaten in vielen Gesprächen mit dem Stoff befaßt. Der agrarpolitische Arbeitskreis unserer Fraktion hat über dieses Thema eine besondere Wochenendveranstaltung abgehalten, um sich mit den Fachleuten zu unterhalten. Dort wurden eine Menge Einsichten gewonnen und Argumente entwickelt, die bei der Beratung des Gesetzes angebracht und verarbeitet werden müssen. Aber, ich glaube, hier ist jetzt nicht der Platz, all das vorzutragen. Ich will mich in diesem Zusammenhang auf einige wenige Punkte beschränken.
Erstens: Die Verbrauchergewohnheiten haben sich in den letzten 37 Jahren, seit also das jetzt geltende Weingesetz erlassen wurde, erheblich geändert. Der Weinverbrauch hat bei uns in Deutschland gegenüber der Zeit vor dem Krieg wesentlich zugenommen. Er ist auch nicht mehr überwiegend auf den Kreis der sogenannten Weinkenner beschränkt. Während vor dem Krieg der Wein noch hauptsächlich über -den Fachweinhandel und über Gaststätten abgesetzt wurde, steht heute der Absatz über den Lebensmitteleinzelhandel und die Großkaufhäuser im Vordergrund. Marktbeherrschend sind damit auf dem Markt der alkoholischen Getränke auch Markenartikel und markenartikelähnliche Produkte geworden. Erfreulicherweise hat sich dabei auch eine gewisse Verschiebung der Verbrauchsgewohnheiten unter den verschiedenen Einkommensschichten unserer Bevölkerung entwickelt: Dieser Veränderung der Verbrauchsgewohnheiten und Marktverhältnisse in Deutschland muß bei dem neuen Weingesetz Rechnung getragen werden, ohne dabei allerdings die Forderung nach Wahrheit und
Klarheit in der Deklaration in den Hintergrund treten zu lassen.
In den Ausschüssen sollte vielleicht auch überlegt werden, ob bei der Güteklasseneinteilung nicht Bezeichnungen gefunden werden sollten, die erstens der erwähnten Forderung nach Transparenz im Interesse des Verbrauchers optimal Rechnung tragen, aber zweitens eine Diskriminierung bestimmter Weinsorten vermeiden. Die herb gehaltenen, leichten Landweine gehören zu dem Bekömmlichsten, das der deutsche Weinbau herstellt. Nach dem Entwurf aber werden sie von den sogenannten Qualitätsweinen unterschieden, und es könnte sein - das muß immerhin im Ausschuß besprochen werden -, daß das für die einfachen Weine diskriminierend wirkt.
Zweitens. Die deutsche Weinwirtschaft wird nach Ihrer Integration in den Weinmarkt der EWG einer völlig neuen Konkurrenzsituation gegenüberstehen; vorhin ist davon schon mehrfach gesprochen_ worden. Der deutsche Wein wird sich innerhalb der EWG und auch auf seinem alten Teilmarkt in Deutschland nur durchsetzen können, wenn er als Spezialität gelten kann. Das ist schon deshalb notwendig, weil die deutschen Erzeugerkosten wesentlich höher liegen als die in der übrigen EWG. Das bedeutet zugleich, daß der deutsche Wein relativ teurer sein wird als der Wein, der von den übrigen EWG-Ländern angeboten wird. Teuer sein kann aber nur, was rar ist und was Spezialität ist. Um diese spezielle Marktstellung des deutschen Weins zu erreichen, ist eine weitere Ausdehnung auch des allgemeinen Weinverbrauchs erforderlich, selbst dann, wenn davon in der Hauptsache der aus anderen EWG-Ländern eingeführte Wein profitieren sollte. Die Erfahrung hat gezeigt, daß dabei der Absatz deutschen Weins, deutscher Spezialitäten mit zunimmt. Daß dies möglich ist, hat die Umstellung des elsässischen Weinbaus gezeigt; Herr Professor Süsterhenn hat schon darauf hingewiesen. Der elsässische Riesling steht auf den meisten anspruchsvollen französischen Weinkarten tatsächlich oben.
Zu unserer Position bei den Verhandlungen über eine EWG-Weinmarktordnung ist noch folgendes anzumerken: Diese Position ist gar nicht so ungünstig. Die Bundesrepublik produziert nur 3 % des Weines, der in der EWG überhaupt hergestellt wird, und sie hat andererseits noch die größten Marktreserven. Ich glaube deshalb, daß man von unseren Partnern durchaus eine Anerkennung der Sonderbedingungen erreichen kann, unter denen Wein in Deutschland hergestellt werden muß.
Drittens. Seit dem Jahre 1930 haben sich auch die technologischen Möglichkeiten der Weinbereitung wesentlich verändert, in der Hauptsache im Interesse des Verbrauchers verbessert. Durch die subtilen Methoden moderner Kellertechnik ist es heute möglich, auch aus einem weniger guten Most einen durchaus ansprechenden Wein herzustellen, während andererseits die herkömmlichen Kleinbetriebe auf Grund ihrer begrenzten Möglichkeiten oft aus einem mittelmäßigen oder sogar guten Jahrgang ein gleich gutes Produkt nicht mehr herstellen
können. Das verlangt einerseits vom Gesetz- und Verordnungsgeber eine ständige Beobachtung der kellertechnischen Entwicklung, um neue Methoden und Verfahren rechtzeitig auf ihre mögliche Auswirkung auf die Gesundheit des Verbrauchers untersuchen und entsprechend reagieren zu können. Diesem Anspruch wird der vorliegende Entwurf im wesentlichen gerecht. Andererseits bewirken die hohen Kosten moderner Kellertechnik eine Benachteiligung der Kleinbetriebe, vor allem in einigen klimatisch benachteiligten Anbaugebieten Deutschlands. Der Bundestag muß sich deshalb über die Verpflichtung klar sein, die sich aus den damit zusammenhängenden strukturpolitischen und sozialpolitischen Problemen ergibt.
Viertens. Die Ausschüsse werden sich bei ihrer Arbeit auch noch einmal mit dem Umstand beschäftigen müssen, daß die Anbaubedingungen in verschiedenen deutschen Weinbaugebieten sehr stark voneinander abweichen. Wenn die Forderung für richtig gehalten wird, daß die Qualitätsansprüche wegen der auf uns zukommenden neuen Situation in der EWG möglichst hoch sein sollten, wird man auch zustimmen müssen, daß sich die Weinrechtsreform nicht ausschließlich an den außerordentlich schlechten Bedingungen einiger kleinerer Gebiete orientieren darf. Wir dürfen das gesamte Gesetzeswerk nicht etwa aus der Perspektive eines unterstrukturierten Weinbaugebietes beurteilen. Dabei müssen wir allerdings überprüfen, ob nicht die Naßzuckerungsfrist im Interesse einiger Anbaugebiete vielleicht verlängert werden sollte. Dabei ist zu bedenken, daß in den nächsten Jahren möglicherweise immerhin neue Rebsorten bereitstehen werden. Es ist auch daran zu denken, daß es bei Anlage eines neuen Weinbergs etliche Jahre dauert, bis man endlich ernten kann. Man sollte das im Ausschuß wenigstens untersuchen.
({1})
- Auch neue Kellertechniken.
Von gesundheitspolitischem Interesse sind vor allem - darauf ist vorhin hingewiesen worden - Menge und Art der bei der Weinbearbeitung zugelassenen Zusatzstoffe. Ganz im Vordergrund steht dabei die schweflige Säure. Unter Fachleuten ist man sich einig, daß der Zusatz von schwefliger Säure so gering wie irgend möglich gehalten werden sollte, um eben einen stabilen, sauberen Wein zu erhalten. Wir sollten deshalb alle die Forschungen, die der Erarbeitung neuer Methoden der Konservierung und der Stabilisierung des Weines dienen, vielleicht auch finanziell unterstützen. Vielleicht sollte man dabei auch an Methoden denken, die in der Zukunft für den Verbraucher nützlich werden könnten, die aber heute zum Teil noch verboten sind oder deren Anwendung beschränkt ist. Ich denke hier z. B. an die Verwendung von IonenAustauschern und von ionisierenden oder ultravioletten Strahlen.
Noch eine Kleinigkeit. In § 79 des vorliegenden Gesetzentwurfs werden .die Herstellung, der Vertrieb und ,die Verwendung von Traubensaft im Zu5168
sammenhang mit Wein geregelt. Ich meine, daß Herstellung und Vertrieb von Traubensaft im allgemeinen Lebensmittelrecht geregelt werden sollten. Der Traubensaft konkurriert nicht etwa mit alkoholischen Getränken, sondern mit anderen Obstsäften. Dabei ist es selbstverständlich, daß die in § 79 Abs. 2 und 3 enthaltenen Verbote der Beimischung zu Wein und der Verwendung zur Herstellung von Wein bestehenbleiben müssen.
Meine Damen und Herren, in den letzten Monaten wurden wir und wurde auch ,ich - ich komme aus einem Weinbauland - von allen möglichen an diesem Gesetz interessierten Gruppen mit Argumenten eingedeckt. Dabei fällt auf, daß selbst innerhalb der Gruppe der Produzenten ganz erhebliche Auffassungsunterschiede bestehen. Im letzten Jahr haben mir z. B. einmal einige Winzer aus einem ganz besonders begünstigten Anbaugebiet empfohlen, wir sollten doch dafür sorgen, ,daß Wein nur noch aus Mosten hergestellt werden dürfe, die im langjährigen Mittel mindestens 80° Oechsle erreichen. Es ist ganz klar, daß die Winzer in weniger günstig gelegenen Anbaugebieten wütend aufgeschrien haben, als ich das einmal harmlos öffentlich vorbrachte.
({2})
Wir müssen versuchen, bei der Arbeit an diesem Gesetz alle diese verschiedenen Forderungen und Bedingungen ernsthaft zu untersuchen. Wir müssen Kompromisse finden. Diese Kompromisse dürfen aber unter gar keinen Umständen unter dem Blickwinkel eines kurzsichtigen Gewinndenkens getroffen werden. Sie dürfen auch nicht die Zukunft des deutschen Weinbaus in der EWG. behindern.
Wir sollten den Regierungsentwurf möglichst rasch und zügig beraten. Er ist wirklich eine gute Arbeitsgrundlage. Wir sollten den Entwurf bald verabschieden. Die Zeit drängt. Argumente für den Entwurf sind vorhin schon genügend vorgetragen worden.
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Das Wort hat der Abgeordnete Schultz ({0}).
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den vielen sachverständigen Bemerkungen, die jetzt schon gemacht worden sind, und vor allen Dingen nach den präzisen Erläuterungen, die die Frau Gesundheitsministerin gegeben hat, muß ich um Ihre Nachsicht bitten, daß es quasi der Komment dieses Hauses verlangt, daß auch die Freie Demokratische Partei in ,der ersten Beratung ihre Meinung zu diesem Gesetz dartut.
({0})
- Ich sagte ja, Herr Dr. Wuermeling - selbstverständlich verlangen Sie das nicht, wahrscheinlich wäre es Ihnen lieber, es würde nichts geredet werden -, es verlangt der Komment dieses Hauses,
und wir sind sehr dafür, daß dieser Komment eingehalten wird.
Wir begrüßen die Vorlage dieses Gesetzes, und wir hoffen vor allen Dingen, daß der zweite Anlauf gelingt, zu einem neuen Weingesetz zu kommen. Die Voraussetzungen dafür sind verhältnismäßig . günstig, weil wir sehr viel mehr Zeit zur Beratung zur Verfügung haben. Sicher hat die Einbringung eines Initiativgesetzentwurfes in der vergangenen Legislaturperiode - davon ist schon gesprochen worden - es überhaupt erst ermöglicht, daß wir schon im Jahre 1967 einen Entwurf vorliegen haben. Ich glaube, daß ,die schnelle Verabschiedung dieses Gesetzes durchaus ein legitimes Anliegen ist, dem man auch Rechnung tragen sollte, meine aber, da hier ja wieder ein Gesetzeswerk für lange Zeit geschaffen werden soll, daß man auch mit der notwendigen Sorgfalt vorgehen muß. Daß man bei diesem Gesetz zu sehr verschiedenen Auffassungen kommen kann, zeigen ja die sehr zahlreichen Änderungsvorschläge, die der Bundesrat gemacht hat und die von uns sicher sehr ernsthaft zu beachten sind.
Nach meiner Ansicht liegt die besondere Bedeutung dieses Gesetzes in dem, was meine Vorredner auch schon angesprochen haben, daß nämlich von diesem Gesetz eine Wirkung auf die Weinwirtschaft und die Weinmarktordnung in der EWG ausgehen wird. Aus diesem Grunde wäre es natürlich besser gewesen, wenn sich bei uns die weinbautreibenden Erzeuger und Winzer und die Weinwirtschaft schon früher zu gemeinsamem Handeln zusammengefunden hätten, damit wir rechtzeitiger in das Geschehen in Brüssel hätten eingreifen können. Wir sind also schon ein bißchen spät dran.
Wenn nun die Bundesrepublik als Verbraucherland dargestellt wird - was sie auf dem Gebiete des Weinbaus ohne Zweifel ist, vergleicht man die Anbauflächen bei uns mit denen unserer Nachbarn, insbesondere Frankreich und Italien -, so glaube ich doch, daß das kein Grund ist, die hier vorhandene Kapazität an Weinerzeugern und an Weinverarbeitern vielleicht preiszugeben oder einzuschränken. Ich glaube also, daß wir unser Interesse hier durchaus wahrnehmen können und sollten, ohne daß wir das Interesse unserer Partnerstaaten im Gemeinsamen Markt dadurch schädigen.
Den Sinn des Weingesetzes hat die Frau Gesundheitsministerin und haben auch meine beiden Vorredner schon eingehend dargelegt. Ich schließe mich den Ausführungen an. Das Gesetz soll die Qualität des deutschen Weins fördern, und es soll sicherlich auch die Qualität der sonstigen aus Wein hergestellten Erzeugnisse fördern; es soll den Konsumenten schützen, und es soll auch - das habe ich vorhin gesagt den Wettbewerb des deutschen Weins im Gemeinsamen Markt ermöglichen.
Man muß also bei den Beratungen in den Ausschüssen praktisch von zwei Punkten an dieses Gesetz herangehen, einmal vom Lebensmittelrecht und von der Gesundheitsfürsorge und der klaren Deklarierung für den Verbraucher, zum anderen aber auch von dem Standpunkt des Erzeugers und des Weiterverarbeiters. Wir müssen, glaube ich, in den Ausschüssen den Ausgleich zwischen diesen beiden
Schultz ({1})
Standpunkten finden, die ab und zu doch etwas divergieren. Wir müssen ferner darauf bedacht sein, daß das Gesetz nach der Verabschiedung praktikabel und vor allen Dingen auch noch kontrollierbar ist. Das Gesetz darf nicht so perfektionistisch sein, daß hinterher gar nicht mehr kontrolliert werden kann, ohne den Bundeshaushalt oder die Länderhaushalte auszuweiten, weil die Kontrolleure neu eingestellt werden müssen.
Ich meine also, daß es wesentlich darauf ankommt, daß wir bei der Beratung dieses Gesetzes die Wirtschaftlichkeit der Erzeugung im Auge haben und dafür Sorge tragen, daß diese Wirtschaftlichkeit der Erzeugung auch gegeben ist und gewährleistet bleibt.
Hier sind eine Reihe von Regelungen angesprochen worden, auf die ich nicht mit langen Ausführungen eingehen will, sondern zu denen ich nur einige wenige Bemerkungen machen möchte. Frau Ministerin Strobel hat die Regelung bezüglich der schwefligen Säure im Wein angesprochen. Ich darf dazu sagen, daß mir die getroffenen Regelungen etwas zu gering erscheinen. Ich vermag nicht ganz einzusehen - wo wir doch bisher überlebt haben
daß wir das, was sich in einer ganzen Reihe von Jahren und auch in der jüngsten Vergangenheit bewährt hat, noch einmal reduzieren müssen. Hier werden für den Erzeuger große Schwierigkeiten aufgebaut.
Ich glaube, daß auch die Vorschrift über die Prüfung der Qualitätsweine und der Qualitätsweine mit Prädikat nach dem Vorschlag des Bundesrates ihre Regelung finden muß. Das, was jetzt im Gesetz steht, scheint mir nicht praktikabel zu sein, vor allem wenn man den Verkauf des Erzeugnisses betrachtet. Wenn man nach dem jetzt im Gesetz stehenden Vorschlag verfahren will, dann muß man an das Lied denken, in dem es heißt: Der Wein muß alt und jung das Mädel sein. Denn bis man zum Verkauf eines Prädikatsweines kommt, ist der Wein, wie wir glauben, inzwischen schon zu alt geworden. Auch hier hat sich manches geändert. Man will heute nicht nur das junge Mädel haben, sondern man will auch jungen Wein trinken. Das ist eine Geschmacksänderung, von der auch Herr Kollege Dr. Bardens gesprochen hat.
Auch über das Problem, ob man in der Bezeichnung das Epitheton ornans „ohne zugesetzten Zukker" nehmen soll, werden wir uns in den Ausschüssen noch heftig auseinandersetzen müssen.
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Ich halte das für praktisch unmöglich. Ich bin der Meinung, daß man bewährtes Altes nicht unbesehen über Bord werfen, sondern daß man die alten Bezeichnungen ruhig überprüfen soll. Ich habe gehört, weshalb man nicht mehr „naturrein" sagen kann. Warum man aber nicht mehr „Originalabfüllung" sagen könnte, um das zu bezeichnen, was man in dem Fall bezeichnen möchte, das vermag 'ich nicht ganz einzusehen. Ich glaube also, daß wir über diese Frage noch werden sprechen müssen.
Bezüglich der Irreführung haben wir auch einen ganzen Paragraphen in dem Gesetz. Dabei finde ich besonders amüsant die Einleitung eines Absatzes mit den Worten: „Als irreführend sind wahre Angaben anzusehen, die falsche Vorstellungen hervorrufen." Auch was damit gemeint ist, werden wir uns im Ausschuß sicherlich noch überlegen müssen.
Gewisse Bedenken habe ich gegen eine Berner-kung der Frau Gesundheitsministerin, daß dieses Weingesetz als Instrument zur Veränderung der Wirtschaftsstruktur in für Wein nicht besonders günstigen Gebieten genommen werden könnte, wenn ich sie richtig verstanden habe. Ich glaube, der Sinn des Weingesetzes kann nicht in seiner Benutzung zu strukturpolitischen oder sozialpolitischen Überlegungen bestehen; das kann höchstens mitschwingen. Jedenfalls sollten wir das als Grund für irgendwelche Maßnahmen aus den Beratungen möglichst weit ausschalten, denn für diese Frage haben wir das Weinwirtschaftsgesetz geschaffen, ein Gesetz, das uns praktisch die Möglichkeit von Anbaubeschränkungen gibt und das draußen auch entsprechend praktiziert wird.
Wenn außerdem so viel davon gesprochen worden ist, daß nur die Spezialität und die Qualität dem deutschen Wein seinen Platz für die Zukunft erhalten können, dann möchte ich dazu sagen, daß wir hier nicht in eine Übersteigerung verfallen dürfen. Mit anderen Worten, es muß auch noch für den deutschen Tischwein einen Platz geben. Denn sonst würden wir in der Tat einer ganzen Reihe von Weinbaugebieten die Luft abnehmen und sie zur Aufgabe zwingen, was, wie mir scheint, gar nicht notwendig ist. Das, was wir als Tischwein und die Franzosen als Landwein bezeichnen, das, was da in beiden Teilen Europas erzeugt wird, differiert in der Qualität nicht, wie ich auf Grund einer gewissen Erfahrung meine.
Sicher werden wir im Ausschuß auch noch um die Verschnittmöglichkeiten feilschen, ob 85 % oder 70 % oder was immer da in Rede steht. Sehr dankbar bin ich für die Bemerkungen der Frau Ministerin gewesen, daß Verschnitt nicht etwas an sich Schlechtes ist, sondern geeignet ist, einen Wein noch zu verbessern. Ich bin sehr erfreut, daß das einmal gesagt worden ist. Denn weithin wird verschneiden mit dem sehr unangenehmen Wort panschen verwechselt.
Eine letzte Bemerkung noch zu der Frage des Restzuckers. Ich bin dazu durch die Bemerkung von Herrn Dr. Bardens angeregt, daß man für den herben Landwein noch einen Platz haben muß. Ich stimme dem an sich zu. Nur frage ich: Wo gibt es den herben Landwein heute noch? Man muß schon danach suchen, wenn man den herben Wein überhaupt noch erhält, weil eine ganze Reihe von Weinerzeugern und Weinhändlern ihr Geschäft in einem süßeren oder milderen Wein zu machen glauben. Es ist sicher im Ausschuß zu überlegen, ob von der Gesundheitsvorsorge her die Begrenzung des Restzuckers überhaupt notwendig und richtig ist oder ob das nicht eine Frage ist, die man dem Markt überlassen muß. Ich möchte das nur als Überlegung in den Raum stellen, ohne dazu eine festgefügte Stellungnahme abzugeben. Aber sicher muß man dieses Problem überdenken.
Schultz ({3})
Es wird also bei den Beratungen in dem mitberatenden
und in dem federführenden Ausschuß notwendig sein, daß man den Ausgleich zwischen diesen beiden Polen, einmal dem Verbraucherschutz und zum anderen der Wirtschaftlichkeit der Erzeugung und der Möglichkeit des Absatzes, findet. Wenn wir hier zu vernünftigen Überlegungen und zu vernünftigen Schlußfolgerungen kommen, wird dieses Gesetz für uns sicher etwas Gutes für die Zukunft bedeuten.
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Wird weiterhin das Wort gewünscht? -- Das ist nicht der Fall.
Ich schlage Ihnen vor, das Weingesetz an den Ausschuß für Gesundheitswesen als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung sowie an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Architektengesetzes
- Drucksachen V/64, V/306 -Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({0})
- Drucksachen V/1651, zu V/1651 - Berichterstatter: Abgeordneter Regling ({1})
Es liegt ein Schriftlicher Bericht vor. Eine Ergänzung wird offensichtlich nicht gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung die §§ 1 bis 9, Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Der Ausschuß schlägt vor, die vorliegenden Petitionen für erledigt zu erklären. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall
- Drucksache V/1031 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({2}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache V/1654 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Conring
b) Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses ({3})
- Drucksache V/1628 - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wahl ({4})
Wünscht der Berichterstatter des Haushaltsausschusses, Herr Abgeordneter Dr. Conring, das Wort? - Das ist nicht der Fall. Hält der Herr Abgeordneter Dr. Wahl eine Ergänzung seines Schriftlichen Berichts für notwendig? - Das ist nicht der Fall. Das Haus dankt den Berichterstattern.
Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1 bis 5, Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Angenommen!
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Biechele.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Bundestagsfraktion der CDU/CSU darf ich zur dritten Lesung des soeben aufgerufenen Vertrages und gleichzeitig zu dem Vertrag, mit dem wir uns anschließend beschäftigen werden - beide Vertragswerke hängen miteinander zusammen - diese Erklärung abgeben:
Bei diesen beiden Vertragswerken handelt es sich sicher nicht um große Gegenstände unserer Gesetzgebung; doch scheint es mir gut zu sein, daß die beiden Gesetzentwürfe nicht einfach das Parlament passieren, ohne daß ein Wort von dieser Stelle aus dazu gesagt wird.
Die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz verläuft zwischen Konstanz und Neuhausen am Rheinfall äußerst kompliziert. Sie hält sich meistens nicht an die natürliche Geländebeschaffenheit, also an Wasserläufe und Höhenkämme. Sie weist ausgeprägte Ausgabelungen und tiefe Einbuchtungen auf. In diesem Grenzbereich befinden sich noch zwei Exklaven. Diese unübersichtlichen Grenzverhältnisse sind die Folge der farbigen und wechselvollen Geschichte des Hauses Habsburg, der mehr oder minder kleinen deutschen Territorialherren der vergangenen Jahrhunderte in diesem Bereich und des Stadtstaates und späteren Kantons Schaffhausen.
Diese schwierigen, gelegentlich abenteuerlich anmutenden Grenzverhältnisse mußten zwangsläufig zu Unzuträglichkeiten und Reibungen vor allem in Krisen- und Kriegszeiten führen. Seit über hundert Jahren ist man auf beiden Seiten der Grenze bemüht, zu vernünftigen Regelungen zu kommen.
Auch in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg wurden diese Bemühungen wiederaufgenommen. Seit über zehn Jahren haben deutsche und schweizerische Delegationen intensiv um gute Lösungen verhandelt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen sind die beiden uns vorliegenden Vertragswerke, die durch unsere Zustimmung zu einer Normalisierung der Verhältnisse in diesem Grenzbereich führen sollen.
Der erste Vertrag, der sogenannte Grenzbereinigungsvertrag, vereinfacht im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall den Verlauf der Grenze dadurch, daß an acht Stellen flächengleiche Gebietsteile ({0}) ausgetauscht werden.
Kernstück der Grenzbereinigungsmaßnahmen ist die rund 43 ha umfassende deutsche Exklave Verenahof. Sie bildet eine abgesonderte Gemarkung der Gemeinde Wiechs am Randen. Die 4 km lange Zufahrt zur Exklave führt zu. etwa zwei Dritteln über Schweizer Gebiet. Die etwa 20 Einwohner der Exklave sind Schweizer Bürger; die Exklave ist vollständig in Schweizer Besitz. Da eine verbindliche staatsvertragliche Regelung über die Stellung der Exklave nicht besteht, hat es begreiflicherweise immer wieder große Schwierigkeiten gegeben.
Die Abtretung dieser Exklave ist ein alter Wunsch der Schweiz. Alle Versuche hierfür in den vergangenen Jahrzehnten scheiterten daran, daß kein geeignetes Tauschgelände zur Verfügung stand. Nach der jetzt vereinbarten Lösung erhält die Gemeinde Wiechs flächengleiche Waldgrundstücke nicht nur hoheitsrechtlich, sondern zu privatrechtlichem Eigentum. Dabei soll nicht verkannt werden, daß das Tauschgelände vorerst keinen wirtschaftlichen Gewinn abwerfen wird, da die Wälder teilweise schlecht erschlossen sind. Mit Nachdruck unterstütze ich den Wunsch des Berichterstatters, des Herrn Kollegen Professor Dr. Wahl, in seinem konzentrierten Bericht, „daß der Gemeinde Wiechs am Randen eine angemessene finanzielle Unterstützung bei der Erschließung des im Tauschwege erlangten Waldgeländes zuteil wird."
Der zweite Vertrag, der sogenannte Büsinger Staatsvertrag, sieht die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet vor.
Die deutsche Gemeinde Büsingen, eine etwa 7,6 qkm große Exklave, bei Schaffhausen gelegen, ist auf allen Seiten von schweizerischem Gebiet umgeben. Von den etwa 900 Einwohnern sind 85 0/o deutsche Staatsangehörige. Auch die Entstehung dieser Exklave ist das Ereignis historischer Zufälligkeiten, die bis in das 17. Jahrhundert zurückreichen. Heute gehört Büsingen zum Landkreis Konstanz und zum Land Baden-Württemberg. Es liegt weder in deutschem noch in schweizerischem Interesse, an diesem politischen Status von Büsingen etwas zu ändern.
Ganz anders liegen die Dinge im wirtschaftlichen Bereich. Zwischen Büsingen und dem umliegenden schweizerischen Gebiet besteht eine enge wirtschaftliche Verflechtung. 60% der arbeitenden Bevölkerung sind in den umliegenden Schweizer Betrieben beschäftigt; die in Büsingen erzeugten landwirtschaftlichen Produkte werden nahezu vollständig in Schaffhausen verkauft. Die Probleme der Zollhoheit sind deswegen von besonderer Bedeutung.
Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte gab es dafür die unterschiedlichsten Regelungen. Während der französischen Besatzungszeit nach 1945 hob die Schweiz mit Wirkung vom 1. Januar 1947 durch einseitigen Akt die Zollkontrolle zwischen der Gemeinde Büsingen und der Schweiz auf. Dies brachte der Exklave große wirtschaftliche Vorteile und hat zu einem schnellen wirtschaftlichen Aufschwung nach der Not des Krieges und der ersten Nachkriegsjahre beigetragen.
Doch dabei konnte es nicht bleiben. Es mußte eine staatsvertragliche Lösung angestrebt werden. In den Verhandlungen ergab sich bald die Überzeugung auf beiden Seiten, daß die Institutionalisierung des Defacto-Zustandes die beste Lösungsmöglichkeit sei. Das bedeutete, daß neben der schweizerischen Zollgesetzgebung auch andere Schweizer Rechtsnormen Anwendung finden müssen. Diese Regelungen entsprechen dem Wunsch der Büsinger Bevölkerung. Die tim Art. 41 des Vertrages vorgesehene gemischte deutsch- schweizerische Kommission, die auch mögliche Schwierigkeiten in der Auslegung und Anwendung des Vertrages ausräumen soll, möge der gute Geist dieses wichtigen Vertrages werden.
Mit einer Delegation des Innenausschusses, der auch der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses angehörte, haben wir das von den beiden Verträgen betroffene Grenzgebiet besucht und uns davon überzeugen können, daß gute Lösungen gefunden wurden. Es ist sicher so, daß der Grenzbereinigungsvertrag besondere Schweizer Wünsche erfüllt, während der Vertrag über Büsingen vor allem der deutschen Seite Vorteile bringt. Beide Verträge zusammen stellen einen vernünftigen Ausgleich der beiderseitigen Interessen dar.
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU wird beiden Verträgen zu-stimmen. Sie verbindet diese Zustimmung mit dem Dank an den Leiter der deutschen Delegation, Herrn Ministerialdirektor von Haeften, und seine Mitarbeiter und mit dem besonderen Dank an den Riegierungspräsidenten von Südbaden, Herrn Anton Dichtel, und an den Landrat des Landkreises Konstanz, Herrn -Dr. Ludwig Seiterich, die durch ihre Sach- und Ortskunde wesentlich dazu beigetragen haben, schwierige Verhandlungssituationen zu meistern und die Verträge unter Dach und Fach zu bringen.
Als der für den Bereich, den die Verträge betreffen, zuständige Bundestagsabgeordnete darf ich ein persönliches Wort des Dankes an alle hinzufügen, die zum Gelingen der Verträge beigetragen haben.
In diesen Dank ist vor allem die Bevölkerung von Büsingen aufgenommen, die über die rechtliche Sicherung ihrer wirtschaftlichen Lage und Zukunft beglückt aufatmet.
Meine Fraktion verbindet die Zustimmung zu den Verträgen auch mit dem Wunsch, daß sie sich zum Besten der von ihnen betroffenen Gebiete und Menschen auswirken und daß sie dazu dienen, unsere freundnachbarlichen Beziehungen zur Schweiz zu befestigen und zu vertiefen.
({1})
Wird weiter das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Einbeziehung der Gemeinde Büsingen am Hochrhein in das schweizerische Zollgebiet
- Drucksache V/1032 Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses ({0})
- Drucksache V/1629 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wahl ({1})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Wahl, für seinen Schriftlichen Bericht. Eine Ergänzung ist nicht veranlaßt.
Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Die Bestimmungen sind so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse ({2}), Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
- Drucksache V/473 Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses ({3})
- Drucksache V/1690 Berichterstatter: Abgeordnete Frau Dr. Kuchtner
({4})
Ich danke der Berichterstatterin, der Frau Abgeordneten Dr. Kuchtner, für ihren Schriftlichen Bericht. Ist eine mündliche Ergänzung notwendig? - Das ist nicht der Fall. Ich danke Ihnen.
Ich komme zur zweiten Beratung und rufe auf Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - So beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 9 der Tagesordnug:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
- Drucksache V/823 Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses ({5})
- Drucksache V/1698 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch ({6})
ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Klepsch, für seinen Schriftlichen Bericht und komme zur zweiten Beratung. Ist jetzt schon eine Aussprache notwendig? Ich denke, erst in der dritten Beratung. -- Gut. Dann rufe ich in zweiter Beratung Art. 1 bis 5, Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - So beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Neumann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Schriftliche Bericht des Verteidigungsausschusses liegt Ihnen vor. Der BerichtNeumann ({0})
erstatter, Herr Kollege Dr. Klepsch, befindet sich zur Zeit in den Vereinigten Staaten. Gestatten Sie mir als Mitberichterstatter, einige Korrekturen an dem Bericht vorzunehmen, da in dessen Teil A bei der Abfassung drei Fehler unterlaufen sind.
Erstens muß es auf der ersten Seite der Drucksache V/1698 in dem vorletzten Absatz in den beiden letzten Zeilen heißen: „Erörterungen der Einführung einer Dienstpflicht für den Bundesgrenzschutz zu prüfen".
Zweitens muß .es auf Seite 2 derselben Drucksache links oben statt „Nr. 2 ({1})" heißen: „Nr. 2 ({2})".
Drittens muß es auf der gleichen Seite 2 ebenfalls links oben statt „Nr. 3 ({3})" heißen: „Nr. 3 ({4}) ".
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich gleich anschließend für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion folgendes erkläre.
Der Berichterstatter, Herr Kollege Dr. Klepsch, hat in seinem Bericht neben kleinen Änderungen drei größere Bereiche 'herausgestellt, für die mit der Änderung die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden sollen, daß erstens die Polizei um Amtshilfe ersucht werden kann, wenn Wehrpflichtige oder Dienstpflichtige ihrer Einberufung nicht nachkommen, und daß die Polizei berechtigt ist, dabei Wohnungen zu betreten; daß zweitens Spezialkräfte, die für die Einsatzfähigkeit und die Operationsfähigkeit der Streitkräfte wichtig sind, auf ihre vorgesehene Verwendung bereits in Friedenszeiten vorbereitet werden können, und daß drittens alle Wehrpflichtigen mit der Vollendung des 25. Lebensjahrs finanziell besser gestellt werden. Der dritte Bereich fand unsere Zustimmung; ich brauche dazu hier also nichts mehr zu sagen.
Für uns Sozialdemokraten war die Zustimmung zum ersten Bereich nicht leicht. Sie wissen, daß meine Kollegen im Innenausschuß der Vorlage nicht zugestimmt haben. Die Bedenken, die im Bundesrat einzelne Länder zum Gesetzentwurf hatten, waren nicht ohne Berechtigung. Sie wissen, daß z. B. das Land 'Hamburg im Bundesrat am 13. Mai 1966, also vor rund einem Jahr, die Auffassung vertrat, daß Wehrpflichtige mit dem im Einberufungsbescheid angegebenen Tage des Dienstantritts Soldaten seien und den Pflichten nach dem Soldatengesetz und der Wehrdisziplinarordnung unterliegen. 'Es sei daher Sache der 'Bundeswehr, Wehrpflichtige, 'die ihrer Einberufung unentschuldigt nicht Folge leisteten, der im Einberufungsbescheid bezeichneten Stelle zuzuführen. Hamburg war also der Auffassung, daß an diesem Stichtag eine klare Trennung zwischen dem Bürger in Zivil und dem Bürger, der zwar die Uniform noch nicht anhat, aber schon Soldat ist, einzuhalten sei.
Was die sozialdemokratischen Mitglieder im Verteidigungsausschuß und jetzt die SPD-Bundestagsfraktion als Ganzes bewogen hat, sich für die Annahme des § 44 des Wehrpflichtgesetzes und des § 23 a des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst zu entscheiden, ist die Überlegung, daß im Falle der Ablehnung dieser Regelung die Feldjäger unter Umständen zu stark in den zivilen Bereich hineinwirken würden. Hier wollten wir eine klare Trennung. Die, Einschränkung der Unverletzbarkeit der Wohnung hat durch die Beratungen in den Ausschüssen des Bundestages gegenüber den Vorstellungen des Bundesrates eine Fassung gefunden, die uns die Zustimmung erleichtert.
Noch einige Sätze zum zweiten Bereich, zum § 49. Wenn Sie sich die Fassung des § 49 ansehen, dann werden Sie feststellen, daß man ganz allgemein von Spezialkräften spricht. Nirgendwo ist nur von einer Gruppe von Spezialkräften die Rede. Trotzdem ging die Diskussion vom ersten Augenblick an nur um eine Gruppe, die Gruppe der Ärzte nämlich, die man von § 49 betroffen sah. Sie wissen, daß einzelne Länder im Bundesrat große Bedenken gegen den § 49 angemeldet hatten, weil sie durch ihn die Belange der Zivilbevölkerung gefährdet sahen. Diese Bedenken, die noch durch den akuten Ärztemangel in der Bundeswehr verstärkt wurden, haben wir Sozialdemokraten im Innen-, Gesundheits- und Verteidigungsausschuß geteilt. Inzwischen wurden diese Bedenken durch die Absicht des Verteidigungsausschusses, auf einen entsprechenden Beschluß des Bundestages hinzuwirken, durch den die Bundesregierung ersucht wird, den Personalbedarf an Ärzten für die zivile Verteidigung durch Vereinbarungen zwischen den beteiligten Ministerien der Verteidigung, des Innern und für Gesundheitswesen sicherzustellen, zerstreut.
Sie finden einen entsprechenden Antrag im Teil B des Berichtes. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird dem Gesetz in der vorliegenden Fassung ihre Zustimmung geben.
({5})
Das Wort hat der Abgeordnete Josten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Kollegen stöhnen schon „Ach!", weil sie befürchten, ich würde eine lange Rede halten; das wird aber nicht ,der Fall sein. Herr Kollege Neumann hat als Mitberichterstatter schon auf die drei wesentlichen Punkte hingewiesen, die insbesondere die §§ 30, 44 und 49 betreffen. Ich habe zu diesen drei Paragraphen einige Ausführungen gemacht, sie zu Papier gebracht und werde sie dem Präsidenten zu Protokoll geben. *)
Lassen Sie mich die drei Punkte, die das Wesentliche des Vierten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes geben, kurz noch einmal zusammenfassen. Der erste Punkt, der vorhin erwähnt wurde: Die Polizei wird um Amtshilfe ersucht werden könden, wenn Wehrpflichtige oder Dienstpflichtige ihrer Einberufung nicht nachkommen; dabei ist die Polizei berechtigt, auch Wohnungen zu betreten. Gerade in der Vergangenheit haben wir eine ganze Anzahl von Fällen erlebt, wo sich diese Notwendigkeit ergab.
*) Siehe Anlage 3
Bei dem zweiten Punkt - den auch Herr Kollege Neumann herausgestellt hat - geht es um Spezialkräfte, die für die Einsatzfähigkeit und Operationsfähigkeit der Streitkräfte wichtig sind und die auf ihre vorgesehene Verwendung bereits in. Friedenszeiten vorbereitet werden können.
Der dritte wichtige Punkt betrifft alle Wehrpflichtigen, die bereits 25 Jahre alt sind: sie werden durch dieses Gesetz finanziell bessergestellt.
Ich werde zu diesen drei genannten Paragraphen, wie gesagt, den Text dem Präsidenten zu Protokoll geben.
Die CDU/CSU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
({0})
Das sind Erklärungen zu den genannten §§ 49, 44 und 30.
Das Wort hat der Abgeordnete Schultz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der von mir schon erwähnten Übung darf ich erklären, ,daß die Freie Demokratische Partei diesem Gesetzentwurf zustimmt, da er noch beraten worden ist, als sie die Regierungsverantwortung mit getragen hat. Die Regelungen sind notwendig zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Deswegen auch heute unsere Zustimmung.
({0})
Wird noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wir haben noch die Ausschußanträge in den Ziffern 2 und 3 der Drucksache V/1698 zu erledigen. Wird hierzu noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wenn Widerspruch nicht erfolgt, stelle ich fest, daß die beiden Anträge angenommen sind. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen dann zu Punkt 10 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zugabeverordnung - Drucksache V/1649 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen - federführend - und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß vor. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Stücklen, Bauer ({0}), Ertl, Dr.
Kempfler und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964
- Drucksache V/1656 Wird zur Begründung das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wird zur Aussprache das Wort gewünscht? - Das ist auch nicht der Fall. Dann schlage ich Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Finanzausschuß - federführend - sowie an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung, außerdem an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Osterreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Wasserentnahmen aus dem Bodensee
- Drucksache V/1665 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
- Drucksache V/1679 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag dem Rechtsausschuß zur Federführung und dem Auswärtigen Ausschuß zur Mitberatung zu überweisen. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Luftfahrtstatistik
- Drucksache V/1702 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Verkehrsausschuß - federführend - zu überweisen, zur Mitberatung an den Innenausschuß und an den Haushaltsausschuß, an den letzten auch gemäß § 96 der Geschäftsordnung. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Punkt 15 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
Vizepräsident Dr. Jaeger
die Aufhebung des staatlichen Schleppmonopols auf den westdeutschen Kanälen
- Drucksache V/1703 -Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Verkehrsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße
- Drucksache V/1704 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Verkehrsausschuß - federführend - und an den Innenausschuß - mitberatend - zu überweisen.
- Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Februar 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Durchgangsverkehr auf den Straßen an der Walchen Ache und am Pittenbach sowie zum Bächen- und Rißtal im deutschen und österreichischen Grenzgebiet
- Drucksache V/1705 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Verkehrsausschuß - federführend - und an den Innenausschuß zur Mitberatung zu überweisen. - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Even, Schmitt-Vockenhausen, Dorn und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Statistik des Personals, der Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne im öffentlichen Dienst
- Drucksache V/1721 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den Innenausschuß und außerdem gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen.
- Widerspruch erfolgt nicht ; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen CDU/ CSU, SPD betr. Untersuchung der Konzentration und der Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen
- Drucksache V/1642 Wird zur Begründung das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Sänger!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wirtschaftliche Lage der Presse ist nicht nur in diesem Hohen Hause, sondern auch in der Öffentlichkeit durch zahlreiche Erörterungen und Veröffentlichungen weitgehend bekannt. Wir haben uns hier in diesem Hause erst kürzlich darüber unterhalten, so daß es nicht notwendig ist, darüber lange und ausführlich zu sprechen, sondern daß es notwendiger ist, schnell zu handeln.
Der jetzt vorliegende Antrag fordert die Bundesregierung auf, gewisse Maßnahmen zu treffen, d. h. die angekündigte Untersuchung der Konzentration und Meinungsfreiheit im deutschen Pressewesen so schnell wie möglich vorzunehmen, bis zum 1. Oktober 1967 einen ersten Bericht vorzulegen und dann bezüglich der wirtschaftlichen Situtation der Presse Maßnahmen vorzuschlagen. Wir sind der Meinung, daß dieser Antrag heute nicht erst an einen Ausschuß überwiesen werden sollte, sondern sofort von uns angenommen, also der Bundesregierung zugewiesen werden kann, damit sie handeln möge.
Nun liegt ein Antrag unserer Kollegen von der FDP vor*). Ich meine, daß wir uns im Grundsatz darüber verständigen können, daß auch die Kollegen von der Freien Demokratischen Partei bereit sind, dem, was hier beantragt worden ist, zuzustimmen. Das enthält auch ihr Zusatzantrag, nur möchten sie den Termin vom 1. Oktober auf den 1. Juli 1967 vorverlegen. Ich mache ganz allgemein, insbesondere aber Sie, meine Damen und Herren von der FDP, darauf aufmerksam, daß man wirkungsvolle Hilfe doch nicht allein dadurch leisten kann, daß sie schnell gegeben wird; die Hilfe muß auch sachlich gerecht und zuverlässig und gezielt gegeben werden. Voraussetzung dafür ist, daß man weiß, wo in erster Linie und in welcher Weise geholfen werden kann. Und dafür ist Voraussetzung, daß wir die Sachverhalte genau kennen. Es liegt zunächst nur eine Arbeit auf diesem Gebiet abgeschlossen vor; es ist die des Institutes für Konzentrationsforschung in Berlin. Noch nicht abgeschlossen ist die Arbeit des Deutschen Presserates, und noch nicht abgeschlossen sind einige weitere Untersuchungen der Zeitungsverleger, aber auch der Journalistenorganisationen.
Ich meine, daß es sachlich notwendig ist, daß wir erst einmal diese sachkundigen Feststellungen kennen, und daß wir dann, wenn wir sie haben, um so sorgfältiger beschließen können. Außerdem sind wir am 1. Juli 1967, wenn ein erster Bericht dann vorliegen sollte, gar nicht beieinander - physisch nicht beieinander.
({0})
Wir sind also nicht in der Lage, die Dinge sofort in Arbeit zu nehmen.
Meine Damen und Herren, es kommt noch etwas hinzu. Es besteht ja noch gar keine Kommission. Gestern hat die Bundesregierung ihre Einsetzung abermals, aber in einer anderen Form, als es bisher geplant war, beschlossen. Wir sollten der Bundesregierung die Chance geben, jetzt die Kommis-
*) Siehe Anlage 2
sion, die sie zur sachlichen Bearbeitung dieser ihr vom Bundestag gestellten Aufgabe haben möchte, aus eigener Verantwortung und in der Vollkommenheit, die wir sachlich von ihr erwarten, zu bilden. Ich glaube deshalb, daß man den 1. Juli 1967 nicht als einen Termin vorziehen sollte, sondern daß wir um der sachlichen Arbeit willen an dem 1. Oktober festhalten und dann aber sofort in die Arbeit eintreten sollten.
Zweitens wird von den Kollegen der FDP vorgeschlagen, daß zur Vielfalt der Information, zur Meinungsfreiheit, aber auch zum Schutze der Berufsfreiheit der Journalisten in diesen Vorschlägen die Garantie gegeben werden sollte. Das ist nichts Neues mit Ausnahme des Hinweises auf die Berufsfreiheit der Journalisten, die aber, wenn von Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit die Rede ist, die selbstverständliche Voraussetzung sein muß, über die gar nicht erst gesprochen zu werden braucht. Folglich scheint mir, daß auch dieser Absatz nicht erforderlich ist.
Drittens soll die Ausgewogenheit der Interessen und Standpunkte vorhanden sein, wenn die Kommission zusammengesetzt wird. Meine Damen und Herren, gestern hat die Bundesregierung beschlossen, nicht einen Beirat für das Innenministerium zu bilden - was Sache des Innenministers wäre, wenn er sich beraten lassen will -, sondern eine Ad-hocKommission. Solch eine Kommission setzt man ja nur dann ein, wenn man schnell etwas erarbeiten lassen will. Das ist also schon beschlossen worden. Die bisher vorgeschlagene Zusammensetzung ist im Kabinett nicht akzeptiert worden. Also wird eine neue Zusammensetzung erfolgen. Es sind einige Herren bestimmt worden, die diese Zusammensetzung vorbereiten sollen. Wozu bestimmt man sie denn anders als zu dem Zweck, daß eine ausgewogene Zusammensetzung beschlossen werden soll!
Mithin ist auch dieser Punkt nach meinem Dafürhalten nicht mehr erforderlich. Ich meine, es genügt, nein, es ist sogar nützlich und notwendig, daß wir im Interesse einer sachlichen Bearbeitung dieser Aufgabe den Antrag so annehmen, wie es die beiden Koalitionsparteien vorgeschlagen haben. Ich bitte, daß das heute hier geschieht und keine Überweisung an den Ausschuß vorgenommen wird.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Dorn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf vorab sagen, daß uns die Argumente, die Herr Kollege Sänger vorgetragen hat, überzeugt haben: daß es sinnvoller ist, diesen Antrag bereits heute endgültig zu verabschieden und keine Ausschußüberweisung vorzunehmen. Wir werden uns deswegen, Herr Kollege Sanger, um den Erfolg der Aktion zu ermöglichen, zu einer Starthilfe bereit erklären, und wir ziehen unseren Antrag hiermit zurück. *)
({0})
*) Siehe Anlage 2
Ich möchte an dieser Stelle gleich aber auch eines deutlich sagen, meine Damen und Herren. Am 8. März dieses Jahres hat die Bundesregierung in ihrer Pressekonferenz 'im Reichstag in Berlin durch ihren Sprecher Herrn Ahlers sagen lassen, daß die Dinge, die von der zu berufenden Kommission behandelt werden sollen, nachdem die Bundesregierung an dem Tage die 15er-Kommission beschlossen. hatte, vordringlich behandelt werden sollten. Nun, geschehen ist 'seitdem leider nichts. Wenn die Dinge so vordringlich waren, wie es die Bundesregierung damals erkannt hat, bedauern wir außerordentlich, daß der Bundesinnenminister alle Schritte, die notwendig waren, um die Dinge so vordringlich
in Gang zu setzen, nicht getan hat.
Wir wissen, daß ersehr weitgehend mit anderen Problemen beschäftigt ist. Er gibt jede Woche einige Erklärungen über beabsichtigte Wahlrechtsänderungen heraus. Wir wissen, daß das sein „Hobby" ist. Vielleicht ist auch er der These verfallen, daß man für sein Hobby mehr zu tun bereit ist als für die einem wirklich gestellte Aufgabe; denn so hatte das Kabinett diese Aufgabe ja gestellt. Er hat sie bis heute nicht erfüllen können. Aus welchem Grunde, wissen wir nicht.
Er ist jetzt auch nicht in diesem Hause anwesend, um uns die Frage zu beantworten. Soweit ich sehe, ist aus seinem Hause überhaupt niemand hier, der die Dinge im Parlament mit zur Kenntnis nehmen und beraten könnte. Wir halten das für .ein sehr, sehr bedenkliches Verfahren, daß die Bundesregierung immer mehr dazu übergeht, dieses Haus sich selbst zu überlassen, und die 'einzelnen Ministerien, für die jeweils Fragen anstehen, gar nicht mehr erscheinen.
({1})
Wir begrüßen es, meine Damen und Herren - das lassen Sie mich sehr offen sagen -, daß es den SPD-Ministern im Kabinett offensichtlich gelungen ist, gegen die Vorstellungen des Herrn Lücke einen Erfolg zu erzielen. Von dem, was er vor mehr als zwei Monaten verkündet hatte - seitdem hat er sowieso nichts getan -, ist nun in der Sache nichts mehr übriggeblieben.. Wir gratulieren Ihnen dazu, und wir freuen uns auch, daß jetzt eine Ad-hocKommission eingesetzt werden soll, daß sich das Kabinett also wahrscheinlich von den Argumenten, die die Sozialdemokraten vorgetragen haben, hat überzeugen lassen.
Aber, meine Damen und Herren, was ist denn in der Praxis bisher geschehen, um wirkliche Hilfe zu leisten? Die Michel-Kommission ist im Jahre 1964 eingesetzt worden; sie hat bis heute leider immer noch kein abschließendes Ergebnis vorgetragen. Der Presserat hat mit den 'ihm angeschlossenen Verbänden in bestimmten anderen Bereichen die Initiative ergriffen. Er hat bereits für einen großen Teil des Bundesgebietes ein ganz klares Ergebnis vorgelegt, obwohl er mit seiner Arbeit erst im vergangenen Jahr begonnen hat. Die Kleine Anfrage der Freien Demokraten, die wir in dieser Frage vor einigen Wochen eingereicht haben, konnte erst nach einer Fristverlängerung beantwortet werden, weil sich die Bundesregierung außerstande sah,
diese Anfrage fristgerecht nach den Vorschriften der Geschäftsordnung dieses Hauses zu beantworten.
Wir meinen - und deswegen stimmen wir der endgültigen Beschlußfassung heute schon zu, Herr Kollege Sänger -, daß es dringend notwendig ist, daß die Bundesregierung nun wirklich etwas tut und nicht nur durch den Innenminister oder durch den Sprecher des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung ständig Erklärungen abgibt, wie dringlich diese Aufgaben sind. Sie hat sich acht Wochen lang schweigend zurückgezogen und war bis zum gestrigen Tage noch nicht in der Lage, ein konkretes Ergebnis dieser vordringlichen Aufgaben im organisatorischen Bereich vorzulegen.
Ich kann nur sagen, was wir von diesem Innenminister in dieser Sache erwartet haben, hat er nicht in einem einzigen Punkt erfüllt. Deswegen ist es gut, daß eine Mehrheit des Kabinetts endlich gegen seine Vorstellungen entschieden hat, damit die Dinge weitergehen. Wir hoffen, daß nunmehr endgültige Entscheidungen getroffen werden können und daß für die beteiligten Organe ein wirkliches Ergebnis erreicht werden kann.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir von der CDU/CSU-Fraktion bedauern es außerordentlich, daß bei der für heute angesetzten kurzen Debatte über die Pressefrage das Bundesinnenministerium als federführendes Ministerium nicht vertreten ist. Die Einrichtung des Parlamentarischen Staatssekretärs sollte sich nicht in der Weise bemerkbar machen, daß das Haus überhaupt nicht mehr vertreten ist. Das ist nicht der Sinn der Sache.
({0})
Gleichwohl haben wir, gerade meine Freunde von der CDU/CSU und ich, heute einigen Grund zur Zufriedenheit. Ich finde, daß seit der Aktuellen Stunde, die wir beantragt hatten und bei der Sie alle freundlicherweise mitgemacht haben, das Gespräch zwischen der Presse und uns in Gang gekommen ist. Wir haben eine Fülle von Verbindungen gehabt. In diesen Tagen und in den letzten Wochen ist einiges passiert, was es vorher in der Dichte und auch mit den Ergebnissen nicht gegeben hat. Ich glaube, 'in diesem Punkt stimmen wir überein.
Die Michel-Kommission - Herr Dorn hat soeben darauf hingewiesen - arbeitet seit vielen Jahren. Sie sollte endlich zum Schluß kommen. Solche Kommissionen arbeiten ja nicht für die Geschichte, sondern sie sollen in die aktuelle Politik hineinwirken. Der Bericht gehört jetzt unverzüglich auf den Tisch, und dann müssen daraus Konsequenzen gezogen werden.
Ich möchte mich ausdrücklich an alles das anschließen, was der Herr Kollege Sänger gesagt hat, und es ganz kurz machen. Nach der Aktuellen
Stunde haben wir aus dem Gesamtbereich der Presse einen Einwand gehört, den ich persönlich für sehr berechtigt halte: Wir haben damals zu viel von den Verlegern und zu wenig von den Journalisten gesprochen. Ich wollte das heute auf jeden Fall vermieden sehen. Ich bin der Meinung, daß in dieses ganze Programm, das wir uns vornehmen, um die Fülle der 'Meinungen in der Bundesrepublik Deutschland und damit die Meinungsfreiheit zu sichern, unbedingt auch die Sicherung des Standes der Journalisten gehört. Es gibt keinen Stand, der eine so schlechte Altersversorgung hat, finde ich. Sie sollte gesichert und dynamisiert werden. Dazu müssen entsprechende Mittel gefunden werden.
Ich darf Ihnen sagen, daß ich noch heute vormittag mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten, dem Intendanten des Bayerischen Rundfunks, Wallenreiter, zusammen war. Der Gedanke, den ich wiederholt geäußert habe, daß wir für diese Altersversorgung zusätzliche Mittel aus den Überschüssen des Werbefernsehens nehmen sollten, wird zumindest bei dem Vorsitzenden der ARD ausdrücklich positiv aufgenommen. Er sieht das in einem großen Zusammenhang. Er weiß, daß hier für die Journalisten etwas getan werden muß. Die Journalisten sind ja im übrigen oft auch freie Mitarbeiter der Rundfunkanstalten.
({1})
- Herr Bundesinnenminister, ich werde darauf aufmerksam gemacht, daß Sie inzwischen 'gekommen sind. Wir freuen uns darüber sehr. Es hat hier kritische Worte gegeben.
Herr Minister, was wir möchten, ist, daß jetzt wirklich unverzüglich gehandelt wird. Es ist hier zu Recht, glaube ich, kritisiert worden, daß seit der Aktuellen Stunde wieder einige Monate verflossen sind, daß aus Ihrem Hause Ankündigungen über das kamen, was nun zu tun sei - Kommissionszusammensetzungen -, und daß man gestern im Kabinett diese Drei-Mann-Kommission 'eingesetzt hat, die wir grundsätzlich begrüßen. Bitte, 'beachten Sie bei der Zusammensetzung der 'Kommission, die vom Kabinett zu bilden ist, daß da zügig gearbeitet werden muß, daß unverzüglich dem Hause ein Bericht vorgelegt werden muß und daß es zunächst darum geht, die Konzentrationsbewegungen in der deutschen Presse zu eruieren, dazu Stellung zu nehmen, diesen Prozeß in der für die Meinungsfreiheit günstigsten Weise zu gestalten, und daß erst dann die Behandlung der größeren Probleme des Zusammenhangs von Presse, Rundfunk und Fernsehen an die Reihe kommen kann. Die bezüglich der Presse bestehenden Probleme brennen so .auf den Nägeln, daß ihre Behandlung vorgezogen werden muß. Bitte, lassen Sie auch bei der Zusammensetzung Ihrer Kommission 'erkennen, daß es darum geht, die großen Fragen im Zusammenhang mit Funk und Fernsehen zu lösen! Wir haben die Michel-Kommission, die nun endlich die Dinge auf den Tisch zu legen hat, und dann steht die Frage auch hier 'im Hause an. Wir hoffen dabei sehr auf Ihre Mithilfe, Herr Minister.
({2})
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe gehört, daß kritisch vermerkt worden ist, daß kein Vertreter des Bundesministers des Innern an dieser Aussprache teilgenommen habe. Ich bitte um Entschuldigung. Ich bin davon unterrichtet worden, daß vorgesehene Aussprachen zu einigen Punkten der Tagesordnung ausgefallen sind. Ich bin dann in dichten Verkehr geraten und verspätet hier angekommen. Ich wollte aber wegen der Bedeutung dieser Frage hier sein.
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Ich werde mich als Bundesminister für Raumordnung darum bemühen, daß der Verkehr künftig besser fließt.
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Morgen habe ich in der Fragestunde eine entsprechende Frage zu beantworten. - Ich bitte also vielmals um Entschuldigung, das kann tatsächlich passieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Konzentrationsvorgang in der Presse ist sowohl wegen seiner wirtschaftlichen als insbesondere auch wegen seiner politischen Auswirkungen seit langem Gegenstand lebhafter Diskussionen nicht nur hier im Bundestag, in der Öffentlichkeit und in den Parteien, sondern auch im Ausland. Es ist nicht allein eine deutsche Frage. Die Bundesregierung hat mehrfach betont, daß sie sich nicht damit begnügen wird, Herr Kollege Schulze-Vorberg, das Problem zu beobachten - wie es gelegentlich so schön heißt -, es zu studieren, sie wird vielmehr praktische Maßnahmen prüfen und ergreifen, um etwaige Gefahren, die in dieser Konzentration liegen, abzuwehren. Ich möchte gleich zu Beginn klarstellen, daß es für die Bundesregierung bei der Konzentration keineswegs nur um einen wirtschaftlichen Vorgang geht. Entscheidend ist auch die politische Frage, ob in diesem Vorgang der Konzentration Gefahren für die in Art. 5 des Grundgesetzes garantierte Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung liegen.
Aus dieser Grundeinstellung erklärt es sich, daß ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 18. Januar 1967 angekündigt habe, die Bundesregierung werde in Kürze eine Sachverständigenkommission zur Untersuchung der Konzentration im deutschen Pressewesen einsetzen. Diese Kommission soll, wie Sie wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, untersuchen, ob durch den gegenwärtigen Stand der Konzentration und die erkennbaren Entwicklungstendenzen die im Grundgesetz gewährleistete Meinungs- und Pressefreiheit bereits gefährdet ist. Die Kommission soll ferner prüfen, falls sie eine solche Gefährdung feststellt, welche Abhilfemaßnahmen sie vorschlagen könnte. Schon damals habe ich darauf hingewiesen - ich wiederhole es heute -, daß die Bundesregierung nach wie vor in einer unabhängigen vielgestaltigen Presse eine der wichtigsten Voraussetzungen für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung nach den Grundsätzen unserer demokratischen Verfassung sieht.
Das Bundeskabinett hat dann in seiner Sitzung in Berlin vom 8. März 1967 die Einsetzung der von mir gewünschten Sachverständigenkommission grundsätzlich beschlossen. Während der Beratungen aber traten die außerordentlich schwierigen personellen Fragen auf, und die Entscheidung über die personelle Besetzung der Kommission wurde . verschoben.
Inzwischen aber ist der Konzentrationsvorgang, der landläufig mit dem schlechten, aber vielleicht doch treffenden Namen des Zeitungssterbens bezeichnet wird, weiter fortgeschritten und besorgniserregend geworden. Ich glaube nun nicht, daß es ein einziges Mittel gibt, durch das dieses Problem gleich mit sichtbarem spektakulärem Erfolg gelöst werden kann. Das ist leider nicht möglich. Wenn man die Frage realistisch betrachtet und nüchtern übersieht, stehen uns als Möglichkeiten eine Reihe von Einzelmaßnahmen zur Verfügung, deren Eignung und Durchschlagskraft man im einzelnen prüfen sollte. Das ist vornehmste Aufgabe der Sachverständigenkommission.
Ich brauche hier nicht zu wiederholen, daß die unmittelbaren Subventionen außer Betracht bleiben sollten, da in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung eine Presse als Subventionsempfänger eben schwer vorstellbar ist. Das hat nun mit dem guten oder etwa mit dem bösen Willen einer Regierung nichts zu tun, sondern hängt mit den Zwangsläufigkeiten zusammen, die sich nun einmal bei Gewährung von Subventionen einstellen. Dieses Hohe Haus hat immer und immer wieder mit diesem Problem zu tun.
Als denkbare praktikable Hilfsmaßnahmen zeichnen sich daher diejenigen ab, die mein Staatssekretär Professor Ernst bereits in der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages vom 15. März 1967 bekanntgegeben hat. Er erwähnte zunächst die Steuervergünstigung bei der Mehrwertsteuer. Diese Möglichkeit ist vom Bundestag dankenswerterweise schon verwirklicht worden. Den Zeitungen wird für den Vertrieb der ermäßigte Steuersatz von 5% eine gute aktuelle Hilfe also. Er erwähnte ferner Kapitalhilfe in Form zinsverbilligter Kredite, günstigere Abschreibungsmöglichkeiten für notwendige Investitionen, Ermäßigung der Postzeitungsgebühren, Absprachen über den Umfang der Werbesendungen in Funk und Fernsehen und als weitere Selbsthilfemaßnahmen der Verlage die technische und redaktionelle Kooperation. Weitere Maßnahmen werden überlegt und werden zu überlegen sein.
Nun hat sich die Bundesregierung gestern erneut mit diesem gesamten Fragenkreis und vor allem mit der personellen Besetzung der Sachverständigenkommission befaßt. Der Bundesminister für Wirtschaft, der Bundesminister des Innern und der Leiter des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung wurden beauftragt, für die nächste Kabinettsitzung einen personellen Vorschlag zu machen. Die Kommission wird sich - wie ich das schon
früher hier ausführte - bei ihrer Arbeit auf den Bericht der Wettbewerbskommission stützen, die auf Ersuchen des Deutschen Bundestages von der Bundesregierung eingesetzt worden ist. Das Ergebnis der Arbeit dieser Kommission wird im Juli vorliegen. Außerdem wird die Kommission die Bestandsaufnahme des Deutschen Presserats verwerten, die ebenfalls im Laufe des Sommers verfügbar sein soll.
Die nun eingesetzte und personell in nächster Woche zu beschickende Kommission soll bis zum 1. Oktober 1967 - das haben wir gestern so festgelegt - konkrete Vorschläge machen, spätestens bis zum Jahresende der Bundesregierung weitere Vorschläge unterbreiten. Wenn es früher möglich sein wird, wird dies früher geschehen. Es haben zahlreiche Vorgespräche mit den beteiligten Herren, den Gruppen, den Verbänden und Organisationen stattgefunden. Ich glaube also, daß es möglich sein wird, einige weitere wichtige Vorschläge vorzuziehen und sie ohne Bindung an ein Datum - 1. Oktober, Ende des Jahres - notfalls dem Parlament vorzulegen oder sonst qua Bundesregierung direkt in Kraft zu setzen.
Mit dem Bericht, den diese Kommission vorlegen wird, ist aber die Aufgabe, vor die sich die Bundesregierung gestellt sieht, noch nicht gelöst. Ich begrüße es, daß Sie das auch bestätigten, sehr verehrter Herr Kollege Dr. Schulze-Vorberg.
Die Wahrung der Presse- und Meinungsfreiheit in unserem modernen Staatsleben ist eben eine Aufgabe, der unsere ständige Sorge und unsere ständige Aufmerksamkeit gelten muß. Ich werde deshalb nach zahlreichen Vorgesprächen und nach Verständigung und Zustimmung der Bundesregierung einen Kreis von Fachleuten bitten, den Bundesminister des Innern bei der Sorge um die Wahrung der Presse- und Meinungsfreiheit zu beraten.
In diesem Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung den gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU und der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion und stimmt ihm zu. Sie sieht in diesem Antrag eine Bestätigung und Unterstützung ihrer eigenen seit langem währenden Bemühungen, alle Fragen, die mit der Konzentration im deutschen Pressewesen zusammenhängen, so rasch wie möglich untersuchen zu lassen, damit unverzüglich die erforderlichen und möglichen Maß-. nahmen getroffen werden. Ich darf auch deshalb namens der Bundesregierung dem Antrag unsere, Zustimmung geben.
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Wird weiter das Wort gewünscht? -- Das ist nicht der Fall. - Ich schließe die Aussprache. Nachdem der Änderungsantrag zurückgezogen und ein Antrag auf Ausschußüberweisung nicht gestellt worden ist, komme ich zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache V/1642. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Das ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Verteidigungsausschusses ({0}) über die Jahresberichte 1964 und 1965 des Wehrbeauftragten des Bundestages
- Drucksachen IV/ 3524, V/820, V/1641 Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Klepsch, für seinen Schriftlichen Bericht.. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Rommerskirchen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU stellt mit Genugtuung fest, daß die Zusammenarbeit mit dem Amt des Wehrbeauftragten. seit der Neubesetzung im Jahre 1964 eng und vertrauensvoll ist. Das gilt sowohl für Herrn Hoogen persönlich als auch für seine Mitarbeiter. Wenn gelegentlich der Anschein erweckt wird - zumal im Hinblick auf die Behandlung der Jahresberichte, um die es auch heute geht -, als sei das Interesse des Deutschen Bundestages an seinem Hilfsorgan nicht groß, so, meine 'ich, korrigiert die Praxis diesen Eindruck.
Der Mitte 1965, also verhältnismäßig kurz vor der damaligen Bundestagswahl, vorgelegte Jahresbericht 1964 wurde zwar erst im Januar 1966 im Verteidigungsausschuß ausführlich beraten. Aber in der Zwischenzeit hatte im Zusammenhang mit Erklärungen des vormaligen Wehrbeauftragten im Bundestag und in der gesamten Öffentlichkeit eine sehr intensive Diskussion über Sinn, Auftrag und Tätigkeit des Wehrbeauftragten stattgefunden.
Der Mitte 1966 vorgelegte Jahresbericht 1965 wurde in drei Ausschußsitzungen ebenfalls eingehend beraten. Es wurde dabei Einvernehmen zwischen dem Wehrbeauftragten und dem Verteidigungsausschuß erzielt.
Daß Ihnen der Verteidigungsausschuß den Schriftlichen Bericht über die Jahresberichte 1964 und 1965 erst heute erstattet, ist ausschließlich darauf zurückzuführen, daß der Ausschuß in der Zwischenzeit von Komplexen, Vorgängen und Problemen, die Ihnen allen bekannt sind, in Anspruch genommen war, von Vorgängen und Problemen, die jeweils der unverzüglichen und vordringlichen Klärung und Erledigung bedurften.
Ich habe die Ehre, namens der Fraktion der CDU! CSU dem Herrn Wehrbeauftragten für seine Tätigkeit zu danken. Es ist zunächst der Dank für die Arbeit im allgemeinen. Ihre Intensivierung würden wir jederzeit unterstützen. Es ist alsdann insbesondere aber auch der Dank für sein Bemühen, den Soldaten der 'Bundeswehr wie der ganzen deutschen Öffentlichkeit deutlich zu machen, daß es sich bei seiner Dienststelle als Hilfsorgan des Bundestages nicht um einen Ausdruck des Mißtrauens handelt.
¡ Der Wehrbeauftragte hat den Auftrag - und gerade
Herr Hoogen versteht ihn sehr bewußt so -, zu einer höchstmöglichen Harmonie zwischen allgemeinen Rechten, unterschiedlichen Pflichten und besonderen Vollmachten in dem Bereich beizutragen, der in dieser Hinsicht ein besonderes, nämlich in der Natur der Sache begründetes Spannungsfeld darstellt.
Der Bundeswehr wurde erst vor kurzem das ungeteilte Vertrauen des Parlaments ausgesprochen. Ihre Angehörigen, von denen auch heute wieder einige in diesem Saale zuhören, müssen verstehen, daß das besondere Zuordnungsverhältnis zwischen denen, die für eine bestimmte Zeit in eine nicht frei gewählte Lebens- und Leistungsgemeinschaft hinein verpflichtet werden, und denen, die den ihnen gewiesenen Führungsauftrag auf jeden Fall zu erfüllen haben und deshalb mit besonderen Rechten ausgestattet sind, der entsprechenden Beobachtung und Beeinflussung durch den Gesetzgeber bedarf, und dabei hilft der Wehrbeauftragte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Verteidigungsausschuß unterbreitet dem Hohen Hause in der vorliegenden Drucksache V/1641 eine Empfehlung für eine neue Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Herrn Wehrbeauftragten und dem zunächst sachlich zuständigen Parlamentsorgan. Die Regelung wurde im Einvernehmen zwischen dem Verteidigungsausschuß, dem Wehrbeauftragten und dem Bundesminister der Verteidigung formuliert. Ich bitte Sie, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.
({0}).
Das Wort hat der Abgeordnete Buchstaller.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Meine Herren! Es ist ohne Zweifel zu beklagen, daß der Verteidigungsausschuß erst heute dazu kommt, dem Hohen Hause den Bericht zu den Jahresberichten des Wehrbeauftragten für 1964 und 1965 zu unterbreiten. Es ging dem Ausschuß vor allen Dingen auch darum, der Tätigkeit des Wehrbeauftragten eine Plattform zu geben, die ihn endlich von ständigen Kompetenzstreitigkeiten frei macht und ihn auch nicht in das Konzept eines Rechtsgutachtens zwingt.
Dieser Weg ist mit der Formulierung im Schriftlichen Bericht des Verteidigungsausschusses, der im Abschnitt II das Tätigwerden des Wehrbeauftragten als Hilfsorgan .des Bundestages regelt, wie wir glauben, gefunden worden. Es ist erfreulich, daß diese Regelung auch die Zustimmung des Herrn Wehrbeauftragten und seines Amtes, aber auch des Verteidigungsministeriums gefunden hat. Die sozialdemokratischen Mitglieder im Verteidigungsausschuß hoffen, daß damit die Spannungen zwischen dem Ministerium und dem Wehrbeauftragten und seinem Amt der Vergangenheit angehören. Gerade diese Spannungen hatten eine reibungslose Arbeit des Wehrbeauftragten nicht selten erheblich gehemmt.
So gesehen, verehrte Damen, meine Herren, ist es sicher nicht nur schlecht, daß sich der Verteidigungsausschuß für die Beratung der Berichte des Wehrbeauftragten so viel Zeit gelassen hat. Juristische Spitzfindigkeiten sollten zum mindesten nicht so weit führen, daß die praktische Arbeit eines solchen Amtes in Gefahr gebracht wird.
({0})
Die Truppe hat für solche Schreibtischgefechte jedenfalls kein Verständnis.
({1})
Das schließt nicht aus, daß man sehr wohl ,überprüfen kann, ob in Verbindung mit Art. 45 b des Grundgesetzes im Wehrbeauftragtengesetz die Zuständigkeiten klar genug geregelt sind. Auch die Frage, ob die Vorschläge des Verteidigungsausschusses hundertprozentig all dem entsprechen, was notwendig ist, ist jedenfalls noch offen. Auch die Anregung, die von Rechtsexperten immer wieder gegeben wird, man sollte in den Punkten, in denen im Jahresbericht des Wehrbeauftragten Grundrechtsverletzungen angesprochen werden, den Rechtsausschuß des Bundestages mitberatend einschalten, sollte ohne Zweifel überprüft 'werden. Mit der Vorlage, die Ihnen heute vorliegt, will aber der Verteidigungsausschuß 'erreichen, .daß künftig nicht mehr die Jahresberichte des Wehrbeauftragten dazu benutzt werden, diese Fragen aufzuwerfen und zu ihnen Stellung zu nehmen.
,Die sozialdemokratischen Mitglieder des Verteidigungsausschusses halten die in Abschnitt II des Schriftlichen Berichts getroffenen Verfahrensregelungen für voll ausreichend für eine sinnvolle und praktische Arbeit des Wehrbeauftragten.
Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion darf ich erklären, daß wir eine Sachdiskussion über Jahresberichte, die nun schon zwei und drei Jahre zurückliegen, nicht für angebracht halten. Gleichzeitig erwarten wir aber, daß nun die Jahresberichte des Wehrbeauftragten dem Verteidigungsausschuß so frühzeitig zugeleitet werden, daß auch das Parlament noch aktuell darüber beraten kann.
({2})
Meine Fraktion hat wiederholt zu beklagen gehabt, daß die Erstellung der Jahresberichte zu spät erfolgte. Die Empfehlungen des Verteidigungsausschusses geben nun dem Herrn Wehrbeauftragten die 'Möglichkeit, zügiger zu verfahren. Das ist nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Truppe zwingend notwendig.
Sollten einer schnelleren Verfahrensform Personalschwierigkeiten im Amt des Wehrbeauftragten im Wege stehen, müssen diese beseitigt werden. Wir wissen sehr wohl - im Verteidigungsausschuß und auch nach den Berichterstattungen 'des Herrn Wehrbeauftragten -, daß mit Planstellen, die nur auf dem Papier stehen, die Aufgaben des Amtes und der Grundgesetzauftrag nicht erfüllt werden können. Im übrigen aber - das glaube ich namens meiner Freunde hier verzeichnen zu müssen - trägt der Herr Wehrbeauftragte nicht nur für seine Arbeit, sondern auch für die Arbeit seiner Mitarbeiter die volle Verantwortung. Wir können uns - das soll hier vermerkt werden - oft des Eindrucks nicht erBuchstaller
wehren, Herr Wehrbeauftragter, daß auf dem personellen Gebiet dieses Amtes einige Unstimmigkeiten gegeben sind, die dem Amt des Wehrbeauftragten nicht gut tun. Hier muß nach Auffassung meiner Fraktion Klarheit geschaffen werden.
Der Wert der Institution des Wehrbeauftragten ist inzwischen auch in der Truppe nicht mehr bestritten. Es ist deutlich geworden, daß diese Einrichtung nicht nur dem Parlament dient, sondern auch für die Bundeswehr selbst von Nutzen ist. Schließlich Ist der Wehrbeauftragte weder zum Rich ter über die Bundeswehr noch zum Schiedsrichterzwischen Parlament und Regierung berufen worden. Politische Wertungen und Schlußfolgerungen sind ausschließlich Angelegenheit des Parlaments. Es war für die Institution des Wehrbeauftragten gut, daß der neue Amtsinhaber, Herr Hoogen, seine verantwortliche Aufgabe in diesem Sinne gesehen und praktiziert hat. Auch die sozialdemokratischen Mitglieder des Verteidigungsausschusses und die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bestätigen gern die gute Zusammenarbeit mit Herrn Hoogen und seinem Amt und danken ihm für die geleistete Arbeit.
Wir sind davon überzeugt, daß eine Reihe von Anregungen ,der SPD-Fraktion im Jahresbericht 1966 entsprechenden Niederschlag finden werden. Ich möchte hier nur die Bitte nach einem noch engeren Kontakt zwischen dem Wehrbeauftragten und der Truppe unterstreichen. Die Erfahrungen dieser Truppenbesuche - das haben wir wiederholt zum Ausdruck gebracht - sollten auch in ihren positiven Ergebnissen und an Hand von vorbildlichen Einzelfällen in die Jahresberichte Eingang finden, damit diese Jahresberichte des Wehrbeauftragten nicht immer ausschließlich eine negative Bilanz darstellen. Wir hoffen sehr, daß wir im Rahmen der Beratungen des Jahresberichts 1966, von dem wir erwarten, Herr Wehrbeauftragter, daß er dem Verteidigungsausschuß schon in Kürze zugeleitet wird, auch im Plenum zu einer umfassenden und ins Detail gehenden Aussprache kommen, die der Wichtigkeit dieser Institution gerecht wird.
Im Namen meiner Fraktion darf ich ebenfalls das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Verteidigungsausschusses gemäß Drucksache V/1641 zu entsprechen und ihn in der vorliegenden Form zu verabschieden.
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Das Wort hat der Abgeordnete Schultz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man hört immer wieder Kritik an der Institution des Wehrbeauftragten schlechthin. Sie können .das draußen in der Presse lesen, Sie können es hören, wenn Sie mit Betroffenen, d. h. Bundeswehrangehörigen, diskutieren, Sie können es genauso hören, wenn Sie mit anderen Bürgern unseres Staates diskutieren, die sich für diese Fragen der Verteidigung überhaupt interessieren. Wir von der Freien Demokratischen Partei sind der Auffassung, daß diese Institution trotz aller Widrigkeiten, die sich im Laufe der Zeit bei ihr ereignet haben, in sich als Prinzip eine gute Sache ist und daß von ihr mehr Gutes ausgegangen ist als Schlechtes. Das muß man, glaube ich, auch einmal sagen.
Man muß wissen, daß die Ausfüllung dieses Amtes natürlich eine außerordentlich schwierige Sache ist, einfach deswegen, weil dieses Amt praktisch zwischen zwei Polen steht, einmal dem Parlament und zum anderen der Regierung, und weil dieses Amt ja auch deswegen geschaffen worden ist, um den Verteidigungsausschuß dieses Hohen Hauses, der sowieso schon besondere Rechte hat, in der Ausübung dieser besonderen Rechte zu unterstützen. Was wir zu tun haben, ist, glaube ich, daß wir diese Schwierigkeit des Amtes sehen und daß wir auch vom Ausschuß aus dem Wehrbeauftragten so viel Möglichkeit der Arbeit geben wie nur irgend möglich. Vielleicht müssen wir den Wehrbeauftragten sogar auch einmal gegenüber dem „Apparat", dem Ministerium als solchem in Schutz nehmen und ihm besondere Möglichkeiten verschaffen, um die Kontrolle zu unterstützen.
Es ist verschiedentlich gesagt worden, das Parlament nehme den Wehrbeauftragten eben nicht ernst und man stelle ihn mehr oder weniger in die Ecke. Ich sage das jetzt nicht deswegen, weil Herr Hoogen da in der Ecke sitzt, sondern ich will nur das wiedergeben, was draußen gesagt wird. Gerade die Neuregelung, die der Verteidigungsausschuß beschlossen hat - es handelt sich praktisch um eine gewisse organisatorische Anweisung für die Ausübung des Amtes -, ist dazu benutzt worden, diesen Eindruck, soweit er schon vorhanden war, zu verstärken oder ihn überhaupt erst zu erzeugen. Ich glaube nicht, daß die Neuregelung, die der Ausschuß - auch mit Zustimmung der Freien Demokraten - getroffen hat, diese Wertung verdient. Er soll in der Tat praktisch nur als eine gewisse Arbeitsnorm dienen. Es wird dabei übersehen, daß für die Bearbeitung der dringlichen Fälle durch den Wehrbeauftragten eine sehr verkürzte Frist vorgesehen ist.
Die Hauptaufgabe des Wehrbeauftragten scheint mir darin zu bestehen, daß er dem Soldaten schlechthin - und da ist es völlig gleichgültig, um welchen Dienstgrad es sich handelt - Schutz gegenüber dem „Apparat" gewähren soll. Herr Kollege Rommerskirchen hat auf diese seine Aufgabe schon hingewiesen. Aus dieser Aufgabe ergeben sich natürlich die von mir vorhin dargestellten Schwierigkeiten dieses Amtes. Sie bestehen darin, daß der Wehrbeauftragte sich zur Kontrolle eines Falles praktisch des Ministeriums und seiner Dienststellen bedienen muß. Natürlich haben wir in solchen Fällen hin und wieder den Eindruck, daß die Informationen plötzlich nicht mehr so gut laufen, wie sie laufen sollten. Hier ist sicher manches auch verbesserungswürdig.
Ein anderer Einwand gegen die Institution des Wehrbeauftragten kommt von der Truppe selbst. Es wird gesagt: Durch diesen Mann sind wir mit Mehrarbeit belastet; denn das, was sich bei uns ereignet und was vom Wehrbeauftragten überprüft
Schultz ({0})
werden muß, wird ja meistens auch noch von den Dienststellen der Bundeswehr, von unseren vorgesetzten Behörden, überprüft, und wir müssen praktisch genau dieselbe Arbeit sowohl für die vorgesetzte Behörde als auch für den Wehrbeauftragten leisten. Dabei müssen wir meistens feststellen, daß sich an den Entscheidungen letzten Endes nicht sehr viel ändert. - Ich glaube, daß man hier Mittel und Wege finden muß. Vielleicht muß sich der Ausschuß bei der Beratung des nächsten Berichts, der ja, glaube ich, kurz vor der Tür steht, noch einmal mit der Frage beschäftigen - Kollege Wienand hat sie, glaube ich, schon einmal angesprochen -, wie diese durch den Wehrbeauftragten verursachte Mehrarbeit aufgefangen werden kann. Auch das ist eine rein organisatorische Frage, die, glaube ich, zu lösen ist.
Weiter wird vorgebracht, die Institution des Wehrbeauftragten diskriminiere praktisch die Bundeswehr; denn hier sei eine Kontrollinstanz extra zu dem Zweck geschaffen worden, das Wohlverhalten der Bundeswehr zu kontrollieren; erst dann, wenn auch für die zivile Verwaltung ein solcher Ombudsman geschaffen sei, sei diese Diskriminierung behoben. Ich glaube, daß diese Beurteilung vielleicht in der Anfangszeit der Wehrgesetzgebung überhaupt, also vor etwa zehn Jahren, möglich war. Heute spielt aber diese Tendenz, die damals in die Institution des Wehrbeauftragten gelegt worden ist, sicher keine Rolle mehr. Vielmehr geht es heute in erster Linie darum, dem Soldaten einen wirksamen Schutz gegenüber dem zu bieten, was ich vorhin als „Apparat" bezeichnet habe, also eben gegenüber dem Ministerium und den nachgeordneten Behörden.
Lassen Sie mich doch noch zu einem Problem etwas sagen, obwohl meine verehrten Vorredner gemeint haben, man sollte über die Berichte selbst nichts mehr sagen. Mir scheint, daß die Frage des Ernstnehmens der Grundgesetzartikel, soweit sie die Menschenwürde betreffen, bei uns hin und wieder auch übertrieben wird. So scheint mir z. B., wenn von einem Soldaten verlangt wird, daß er sich die Haare schneiden läßt, das noch kein Eingriff in seine Menschenwürde zu sein.
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Ich erinnere an den entsprechenden Bericht in einem sehr bedeutenden Nachrichtenmagazin. Ich glaube auch, man muß dabei beachten, daß es manchmal notwendig ist - nicht nur bei der Bundeswehr, sondern auch im zivilen Leben -, einen Tadel hinnehmen zu können, auch wenn er zu Unrecht erteilt worden ist. Man darf dann nicht sofort nach dem Richter rufen, man muß vielleicht auch nicht sofort den Wehrbeauftragten bemühen, sondern man muß vielleicht auch mal etwas einstecken, was einem zwar nicht paßt, weswegen man aber noch nicht in seiner Würde gekränkt ist.
Nun hat in diesem Zusammenhang Herr Kollege Buchstaller eine Bemerkung gemacht - ich weiß nicht, ob ich Sie recht verstanden habe -, daß der Wehrbeauftragte bei seinen Berichten keine politischen Wertungen abzugeben habe; das sei also Sache des Ausschusses. Ich möchte das doch nur so verstanden wissen, daß der Wehrbeauftragte in seinen Berichten nach wie vor das Recht hat, aus Vorgängen, die er darstellt - ob sie nun gut oder schlecht sind -, die Folgerung zu ziehen, zu sagen, wo das und jenes seiner Meinung nach herkommt. Herr Buchstaller, Sie meinten doch wohl nicht, daß ihm dieses Recht beschnitten werden sollte?
Nun möchte ich im Zusammenhang damit noch eine kleine Bemerkung an die Bundesregierung und hier an Professor Carstens als Vertreter richten. Mir scheint, es ist dringend notwendig, das, was als Innere Führung bezeichnet wird, in einer Art und Weise dem Einheitsführer und dem, der diese Dinge mitbetreiben muß, nahezubringen, daß er damit auch etwas anfangen kann. Wenn man fragt: „Was für Unterlagen haben Sie eigentlich, um zu wissen, was Innere Führung ist?, dann wird einem gesagt: „Wir werden zunächst ausgebildet, und wenn es gut geht, kommen wir auch mal vier Wochen auf die Schule für Innere Führung. Aber da kommen nicht alle hin. - „Was haben Sie denn für Hilfsmittel an der Hand? - „Da ist das Handbuch der Inneren Führung. - „Von welchem Auflagedatum ist das? - Das ist von 1956. Und so ist das auch heute noch von 1956. Wenn Sie dieses Handbuch für Innere Führung durchlesen, Herr Staatssekretär, Sie haben sicher noch keine Zeit dazu gehabt, dann werden Sie wahrscheinlich feststellen müssen, daß ein „Normalverbraucher" in der Bundeswehr als Vorgesetzter mit dieser Ansammlung von, ich möchte nicht sagen Plattheiten, aber von Selbstverständlichkeiten schwer etwas anfangen kann. Ich richte die dringende Bitte an das Ministerium, bzw. an die zuständige Abteilung der Streitkräfte, hier etwas mehr ins Konkrete zu gehen und, wie man zu sagen pflegt, etwas Butter bei die Fische zu tun.
In diesem Zusammenhang lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu dem Bericht 1965 machen, die mehr oder weniger an den Herrn Wehrbeauftragten geht.
Auf Seite 8 dieses Berichtes wird ein Beispiel für die richtige Handhabung der Grundsätze der Inneren Führung dargestellt. Herr Wehrbeauftragter, hier kann ich mit Ihrer Schlußfolgerung nicht einig gehen, was mich allerdings nicht hindert, nachher noch das zu sagen, was ich im Grundsatz zu Ihrer Arbeit zu sagen habe.
Hier hatte ein junger Offizier nach seiner eigenen Darstellung einen Soldaten während des Dienstes in Gegenwart anderer Kameraden beleidigt. Aus eigenem Entschluß hat er sich entschuldigt. Dann kam aber eine Untersuchung dieses Falles durch den Divisionskommandeur. Dieser befahl dem Leutnant, er habe sich nochmals in Gegenwart der Zeugen zu entschuldigen. In diesem Fall hat sich dann der Leutnant bei dem Wehrbeauftragten über den Divisionskommandeur beschwert. Der Herr Wehrbeauftragte hat dann gesagt, es könne dem Ansehen eines jungen Offiziers nur dienlich sein, wenn er sich wegen seines falschen Verhaltens auch in Anwesenheit der Soldaten entschuldige, die Zeugen gewesen seien. - Gleichzeitig habe ich ihm geraten, die Sache auf sich beruhen zu lassen. - Der WehrSchultz ({2})
beauftragte hat also im letzten das empfohlen, was ich vorhin gesagt habe: man muß auch einmal einen ungerechtfertigten Tadel einstecken können.
Worum es mir aber in diesem Fall geht, ist die Tatsache, daß ich das Verhalten des Herrn Divisionskommandeurs vom Standpunkt der Inneren Führung für unerträglich und für unmöglich halte. Wenn ein Offizier oder auch ein sonstiger Vorgesetzter jemanden zu Unrecht beschimpft hat und sich dann bei ihm entschuldigt, ist das völlig in Ordnung. Das würde ich von meinen Untergebenen immer wünschen, und ich würde sie dazu anhalten. Nachdem das aber einmal geschehen ist - es bedeutet selbstverständlich eine gewisse Überwindung, wie es auch für mich eine gewisse Überwindung bedeutet, wenn ich einen Kollegen hier im Hause beleidigt habe und mich dann hinterher sofort bei ihm entschuldige; jeder muß dann einen Schritt über sich hinaus tun -, kann ich nicht verlangen, daß er dies noch einmal wiederholt. Das halte ich für eine falsche Maßnahme der Inneren Führung.
Insofern scheint mir gerade auf diesem Gebiet noch manches zu tun zu sein. Insbesondere scheint mir ein Unterricht für die höhere Führung - bis hinauf zum Ministerium - darüber notwendig zu sein, was Innere Führung bedeutet. Denn gerade im Verhältnis einer Behörde gegenüber einem Untergebenen können wir manchmal feststellen, daß von Innerer Führung nicht sehr viel zu spüren ist.
Abschließend möchte ich ebenso wie die Sprecher der anderen Fraktionen dem Herrn Wehrbeauftragten für seine geleistete Tätigkeit danken und hoffen, daß die von Herrn Buchstaller angesprochenen personellen Fragen in Kürze geregelt werden. Hier hat insbesondere der Herr Bundestagspräsident noch gewisse Möglichkeiten, tätig zu werden.
Dem Antrag des Ausschusses stimmen wir zu. Wir bitten, ihn anzunehmen.
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Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Ich lasse abstimmen über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache V/1641 unter B. Wer zuzustimmen wünscht gebe das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für das Bundesvermögen ({0}) über den Bericht des Bundesschatzministers
betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung
- Drucksachen V/1417, V/1676 Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Strohmayr, für seinen Schriftlichen Bericht.
Das Wört wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen ({1}) über den Ersten Bericht der Bundesregierung über die in den einzelnen Ländern gemachten Erfahrungen mit dem Wohngeldgesetz
- Drucksachen V/796, V/1687 -Berichterstatterin: Abgeordnete Frau BergerHeise
Ich danke der Berichterstatterin für ihren Schriftlichen Bericht. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen.
- Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({2}) über die Entschließungsanträge der Fraktion der FDP
zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes
- Umdrucke 138, 139, 140; Drucksache V/1689 -Berichterstatter: Abgeordneter Marquardt
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen.
- Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964 auf Grund der Bemerkung des Bundesrechnungshofes
- Drucksache V/1603 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Haushaltsausschuß und zur Mitberatung an den Ausschuß für das Bundesvermögen zu überweisen. Widerspruch erfolgt nicht. - Es ist so beschlossen.
Vizepräsident Dr. Jaeger Ich rufe Punkt 25 auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages nach § 47 der Reichshaushaltsordnung ({3}) zur Begebung einer Optionsanleihe der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft ({4}) von 150 000 000 DM mit bedingter Erhöhung des Grundkapitals um 25 000 000 DM unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
- Drucksache V/1'711 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag - federführend
- an den Ausschuß für das Bundesvermögen und
- mitberatend - an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Widerspruch erfolgt nicht. - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 26 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({5}) über die von der Bundesregierung erlassene
Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -- Drucksachen V/1456, V/1707 Das Wort wird nicht gewünscht.
Beschlußfassung ist nicht veranlaßt. Der Bericht dient nur zur Kenntnisnahme. - Das Haus hat Kenntnis genommen.
Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({6}) über die von der Bundesregierung erlassene Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -- Drucksachen V/1611, V/1714 - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Preiß
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht. Das Wort wird nicht gewünscht.
Es ist keine Beschlußfassung veranlaßt, sondern nur Kenntnisnahme. - Das Haus hat Kenntnis genommen. .
Ich rufe Punkt 28 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({7}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1964
hier: Nachträgliche Genehmigung der über-
und außerplanmäßigen Ausgaben
- Drucksachen V/670, V/1715 -Berichterstatter: Abgeordneter Windelen
- Das Haus wünscht eine mündliche Berichterstattung nicht. - Wird das Wort sonst gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, dann schlage ich vor, im Sinne des Ausschußantrages zu beschließen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 29 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({8}) über die Vorlage des Bundesministers der Finanzen betr. Mineralölsteuermehreinnahmen für das Rechnungsjahr 1966
- Drucksachen V/990, V/1716 Berichterstatter: Abgeordneter Windelen
- Das Haus wünscht keine Berichterstattung und keine Aussprache.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 30 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Haushaltsausschuses ({9}) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats betreffend die Sonderabteilung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sowie den
Entwurf einer Entschließung des Rats betreffend die Zeitpunkte der Einsetzung der am 15. Dezember 1964 beschlossenen gemeinschaftlichen Ausgleichszahlungen in die Haushaltspläne der EWG
- Drucksachen V/1604, V/1717 -Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 31 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 136/66/ EWG ({10})
- Drucksache V/1609 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({11}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache V/1719 -
Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
Vizepräsident Dr. Jaeger
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({12})
- Drucksache V/1718 -Berichterstatter: Abgeordneter Logemann ({13})
Ich danke dem Berichterstatter Herrn Logemann für seinen Schriftlichen Bericht, .ebenso dem Berichterstatter Herrn Röhner für den Bericht des Haushaltsausschusses.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe die §§ 1 bis 19 sowie Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist zugestimmt.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Die Punkte 32 bis 35 werden morgen aufgerufen. Wir kommen nunmehr zu den Zusatzpunkten.
Zuerst rufe ich Zusatzpunkt 1 auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik ({14}) über die Entschließungsanträge der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966
- Drucksache V/1242, Umdruck 43, Umdruck 44 Punkte 1, 2 und 4, Umdruck 62, Umdruck 78 Teil b) Berichterstatter: Abgeordnete Frau Freyh, Abgeordneter Dr. Vogel ({15})
dazu
Berichte des Haushaltsausschusses ({16}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
über den Entschließungsantrag der Fraktion
der SPD zur dritten Beratung ,des Entwurfs
des Haushaltsgesetzes 1966 - Umdruck 43 -- Drucksache V/1695 ({17}) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Althammer
über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 - Umdruck 44
- Drucksache V/1243 -Berichterstatter: Abgeordneter Mengelkamp über den Entschließungsantrag der Fraktion
der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 - Umdruck 62 -- Drucksache V/1244 Berichterstatter: Abgeordneter Westphal Ich danke den Berichterstattern für die Berichte. Es ist ,eine mündliche Ergänzung veranlaßt; das Wort wünscht Herr Abgeordneter Raffert. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! So zahlreich auch die Entschließungsanträge und die Umdrucke sind, die der Herr Präsident eben genannt hat, so sind es doch nur zwei Themen, die diese Anträge behandeln. Es sind allerdings wichtige Themen. Einmal ist es die Verbesserung der Studienförderung nach dem Honnefer Modell, zum anderen die Stärkung der Hochbegabtenförderung durch die freien Förderungswerke. Es hat ein Jahr gedauert, bis wir jetzt sozusagen in allerletzter Minute vor der dritten Lesung des Haushalts 1967 diese Anträge erledigen können, die damals in Abständen von zehn bzw. elf Tagen in der Reihenfolge SPD, CDU/CSU und FDP eingebracht worden sind.
Im Namen aller Antragsteller, für die ich hier sprechen darf, muß bedauert werden, daß in der langen Zeit, die seitdem vergangen ist, für einen Teil der Anträge noch keine etatreifen Maßnahmen vorbereitet werden konnten und daß für die übrigen Forderungen keine Deckungsmittel vorhanden sind und auch keine Deckungsvorschläge gemacht werden konnten.
Das haben uns die Berichterstatter des Haushaltsausschusses mitgeteilt. Dem Haushaltsausschuß ist das besonders schwergefallen. Er hat sich sehr bemüht, die Dinge besser in den Griff zu bekommen, weil aus ihm heraus ja ursprünglich die Anregung gekommen war, die Studienförderung zu verbessern und auch für die Hochbegabtenförderung etwas mehr zu tun als bisher.
Der Wissenschaftsausschuß ist sehr fleißig gewesen und hat das Kunststück fertiggebracht - übrigens noch vor der Bildung der Großen Koalition -, die verschiedenen Entschließungsanträge zu einem einzigen, gemeinsamen Antrag zusammenzufassen, dem einmütig zugestimmt werden konnte. Auch der mitberatende Familienausschuß hat sich zu beiden Themen, soweit sie Gegenstand der Entschließungsanträge gewesen sind, geäußert.
Wir haben aber keine Verbesserungen für den Haushalt 1967 in Sicht. Das muß man klar sehen und außerordentlich bedauern.
Was während der Ausschußberatungen erreicht werden konnte, ist, daß die Bundesregierung der Anregung des Wissenschaftsausschusses folgen will, die bisher so als eine Art Faustregel geforderte 50% ige Eigenfinanzierung der Förderung der Hochbegabtenwerke nicht mehr grundsätzlich verlangen zu wollen.
Außerdem ist im Wissenschaftsausschuß angeregt worden und im Haushaltsausschuß unwider-
sprochen geblieben, daß künftig bei den Hochbegabtenstiftungen die Handhabung der Bemessungsgrundlage beweglicher gehalten werden soll. So können vielleicht einige der Härten, die durch die nicht vorgenommene Aufstockung auftreten werden, umgangen werden. Das ist natürlich im Grunde viel zu wenig.
Beide Themen - sowohl der Ausbau der Studienförderung nach dem Honnefer Modell, wobei es sich um die Erhöhung auf 350 DM, über die wir auch mit den Ländern keine Einigung erzielen konnten, und um die Erhöhung der monatlichen Freibeträge für die Unterhaltsverpflichteten geht - als auch die Absicherung und Verbesserung der Hochbegabtenförderung sind so wichtig, daß die heute leider unumgängliche Ablehnung des Antrages des Wissenschaftsausschusses nicht die abschließende Behandlung darstellen kann. Es ist zu erwarten - die Antragsteller kündigen das damit hier an -, daß dieses Thema in absehbarer Zeit wieder mit neuen Anträgen aufgegriffen werden wird und dann hoffentlich positiv behandelt werden kann.
Ich danke Ihnen. Wird das Wort weiter gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wenn ich recht sehe, haben wir jetzt nur über den Antrag unter Buchstabe b) der Drucksache V/1242 abzustimmen. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Etliche Gegenstimmen, vor allem links, aber auch in der Mitte des Hauses. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Mit Mehrheit angenommen.
Ich komme zu Zusatzpunkt 2 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({0}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für
eine Verordnung des Rats über die Beihilfe für Ölsaaten
eine Verordnung des Rats über die Festlegung der Richtpreise und Interventionsgrundpreise für Ölsaaten für das Wirtschaftsjahr 1967/68
eine Verordnung des Rats zur Festsetzung der Kriterien für die Bestimmung des Weltmarktpreises für Ölsaaten und des Grenzübergangsortes
-- Drucksachen V/1624, V/1728 Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Ritz, für seinen Schriftlichen Bericht. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich lasse über den Antrag des Ausschusses abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? -Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Zusatzpunkt 3 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({1}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 52/64/ EWG betreffend die Definition der Grunderzeugnisse im Schweinefleischsektor
- Drucksachen V/1684, V/1731 Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dr. Frey, für seinen Schriftlichen Bericht. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig beschlossen.
Ich komme zu Zusatzpunkt 4 der Tagesordnung;
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({2}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten
Vorschlag der Kommission der EWG für
eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Preise sowie der wesentlichsten Handelsplätze für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1967/68
eine Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für Weichweizen, Roggen, Gerste, Mais und Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1967/68
eine Verordnung des Rats über die Festsetzung von Standardqualitäten für bestimmte Arten von Getreide, Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, sowie die Regeln für die Festsetzung der Schwellenpreise dieser Arten
- Drucksachen V/1683, V/1732 -
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten
Dr. Rinderspacher, für seinen Schriftlichen Bericht.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig beschlossen.
Ich komme nunmehr zum 5. und, wie ich sehe; letzten Zusatzpunkt der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Bauknecht, Reichmann und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes
- Drucksache V/1021 -
Vizepräsident Dr. Jaeger
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({3}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache V/1735 Berichterstatter: Abgeordneter Jürgensen Mündlicher Bericht des Finanzausschusses ({4})
- Drucksache V/1734
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Stecker ({5})
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Stecker als Berichterstatter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich sehr kurz fassen. Es handelt sich hier um die Ausfüllung einer Lücke im Zuckersteuergesetz. Grundsätzlich ist der zu Fütterungszwecken dienende Zukker steuerfrei. Die Kontrolle wird dadurch ausgeübt, daß man ihn vergällt. Eine Ausnahme galt für den sogenannten Bienenzucker. Hier hatte man Bedenken, daß die Vergällungsstoffe gesundheitsschädlich sein könnten. Diese Frage ist jetzt geklärt, und deshalb soll, um die Verwaltung der Steuer zu vereinfachen, dasselbe Verfahren nun auch für den Bienenzucker Verwendung finden.
Ich darf im übrigen, um Sie nicht länger damit zu behelligen, die genaue Begründung zu Protokoll *) geben.
*) Siehe Anlage 4
Das Haus ist damit einverstanden; die Erklärung wird zu Protokoll genommen. .
({0})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich danke auch dem Berichterstatter des Haushaltsausschusses, Herr Abgeordneten Jürgensen.
Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, - 2, - 3 - sowie Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeinen Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir stehen bereits am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung ein auf Freitag, den 12. Mai 1967, 9 Uhr.
Ich schließe die heutige Sitzung.