Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, wir beginnen mit dem 1. Punkt der Tagesordnung:
Fragestunde ({0}).
Ich komme zuerst zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
Frage I/1 - des Abgeordneten Ritzel -:
Trifft es zu, daß Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, die in Lesesälen deutscher Kulturinstitute im Ausland ({1}) ausgelegt werden, auf Weisung einzelner ausländischer Regierungen einer Zensur unterworfen werden, wobei Teile des Inhalts, die zur Pflege einer freien Meinungsäußerung unerläßlich sind, entfernt werden?
Ich darf zur Beantwortung das Wort dem Bundesminister des Auswärtigen geben.
Die Antwort auf die Frage lautet folgendermaßen:
Es ist bekannt, daß zwischen einzelnen Ländern, zu denen die Bundesrepublik gute Beziehungen unterhält, große Spannungen bestehen. Diese Länder sind naturgemäß besonders empfindlich gegenüber Veröffentlichungen, die bei ihnen auch nur den Anschein von Propaganda für diejenigen Länder, gegen die sie nicht besonders freundlich eingestellt sind, erwecken könnten. Es liegt daher im Interesse der Bundesrepublik, den Eindruck einer Propaganda für dritte Länder zu vermeiden. Aus diesem Grund haben deutsche Kulturinstitute gelegentlich von sich aus Teile aus Zeitungen und Zeitschriften entfernt. Ich möchte aber unterstreichen, daß diese Teile zur Pflege einer freien Meinungsäußerung nicht unerläßlich waren.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel.
Trifft diese Feststellung, Herr Bundesaußenminister, in bezug auf die Verantwortung desjenigen, der diese Teile aus Zeitschriften und Zeitungen entfernt, auch auf jenen Fall zu, der sich in Beirut im Libanon ereignet hat? Dort sollen die amtlichen Stellen vom dortigen Goethe-Institut verlangt haben, daß aus deutschen Zeitschriften Artikel, die sich beispielsweise mit Israel befassen, herausgeschnitten und. entfernt werden.
Herr Kollege Ritzel, dies ist eine sehr delikate Sache. Sie wissen, daß die Empfindlichkeiten zwischen Ländern in dem genannten Raum aus gewissen Gründen besonders groß sind. Und wir handeln nur klug, wenn wir diesen Empfindlichkeiten Rechnung tragen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel.
Geht diese Rücksichtnahme, Herr Bundesaußenminister, so weit, daß die Bundesregierung auch einem Verlangen aus Libanon Rechnung tragen will, wonach von dort gewünscht wird, in Israel kein Goethe-Institut von seiten der Bundesrepublik zu unterhalten oder zu unterstützen?
Ich würde nicht so weit gehen, Ihre Frage mit ja zu beantworten. Ich werde mir diese spezielle Sache noch einmal ansehen, und wir können uns vielleicht später noch einmal darüber unterhalten, wenn Sie damit einverstanden `sind.
Danke sehr.
Damit komme ich zur Frage I/2 - des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen -:
Welche Lösungsvorschläge für die Rückgabe des deutschen Privatvermögens in den Vereinigten Staaten werden im Augenblick erörtert, bzw. wie ist der Stand der Verhandlungen?
Ist er im Saal?
({0})
Die Antwort auf die Frage des Kollegen lautet wie folgt:
Neue Lösungsvorschläge für die Rückgabe des deutschen Altvermögens in den Vereinigten Staaten von Amerika werden zur Zeit nicht erörtert. Der amerikanischen Regierung ist aber bekannt, daß die Bundesregierung eine angemessene Lösung dieser Frage zugunsten der deutschen Eigentümer für notwendig erachtet und deshalb beabsichtigt, die Frage demnächst bei sich bietender Gelegenheit wieder aufzugreifen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.
Welche Möglichkeiten, Herr Minister, sehen Sie, Rentnern usw., die Forderungen haben, eine vorläufige Hilfe zu gewähren? Denn ein Teil dieses Personenkreises, der hier Ansprüche hat, befindet sich in wirtschaftlich sehr bedrängten Verhältnissen.
Ich glaube, daß die Frage, die Sie aufwerfen, etwas kompliziert ist, nämlich die Frage des etwaigen Einstehenmüssens des Bundes in solchen Fällen. Ich kann die Frage nicht aus dem Stegreif beantworten. Aber ich will mich ihr gern einmal zuwenden. Vielleicht können wir bei Gelegenheit darauf zurückkommen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Minister, können Sie einen ungefähren Zeitpunkt nennen, zu dem konkrete Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Vereinigten Staaten wiederaufgenommen werden?
Sie werden mit mir darin übereinstimmen, Herr Kollege, daß dies eine Frage ist, die zu gelegener Stunde wieder aufgebracht werden muß. In der letzten Zeit waren wir durch die Deutschland- und Berlin-Frage gerade im Verhältnis zwischen uns und unseren Freunden so stark engagiert, daß wir einem an sich wünschenswerten Anliegen dieser Zeit nicht Rechnung tragen konnten.
({0})
Deswegen kann ich keinen Zeitpunkt nennen. Ich kann mich nur darauf berufen, daß die Bundesregierung die Absicht hat, diese Frage weiter zu verfolgen.
Eine Zusatzfrage!
Herr Abgeordneter Dr. Bucher zu einer Zusatzfrage!
Herr Bundesaußenminister, hält es die Bundesregierung nicht für angemessen, für die Betroffenen eine bessere und gerechtere Regelung als bisher innerhalb Deutschlands zu finden, auch schon bevor sich diese Frage in Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten klären läßt?
Herr Kollege Bucher, ich dachte, ich hätte diese Frage schon gegenüber dem Kollegen Schmitt-Vokkenhausen beantwortet. Zu der Frage, wieweit der Bund verpflichtet ist, dafür einzustehen, habe ich im Augenblick noch keine eigene Meinung. Ich habe mich aber gegenüber dem Kollegen Schmitt-Vockenhausen bereits bereit erklärt, darauf in absehbarer Zeit zurückzukommen.
Wir kommen zur Frage I/3 - des Abgeordneten Sänger -:
Auf Grund welcher Unterlagen war der Sprecher des Auswärtigen Amtes ermächtigt, vor der Presse am 7. November 1961 in Bonn zu erklären, daß die Bundesregierung mit Befriedigung davon Kenntnis genommen habe, daß die syrische Regierung dem Generalkonsul der sowjetischen Besatzungszone in Damaskus das Exequatur entzogen hat"?
Die Antwort auf diese Frage lautet wie folgt:
Das Pressereferat des Auswärtigen Amts wurde am 7. November durch anfragende Journalisten um Stellungnahme zu einer dpa-Meldung gebeten, wonach die syrische Regierung dem Konsul der SBZ in Damaskus das Exequatur entzogen habe. Bekanntlich ist das Pressereferat des Auswärtigen Amts mehrfach am Tage gezwungen, zu Agenturmeldungen Stellung zu nehmen, ohne ihre Richtigkeit überprüfen zu können. Im vorliegenden Falle schien es wünschenswert, auf die politische Maßnahme der syrischen Regierung, so wie sie berichtet wurde, sofort durch eine positive Stellungnahme aus Bonn zu erwidern.
Eine Zusatzfrage? - Nein; ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, zunächst zur Frage II/1 - des Herrn Abgeordneten Lohmar -:
Welches Gremium soll auf Grund des Erlasses des Bundesinnenministers vom 16. August 1961 die Vergabe der Prämien für deutsche Filme vornehmen?
Ich darf folgende Antwort geben:
Der Preisrichterausschuß für die Vergabe von Spielfilmprämien besteht, wie sich bereits aus dem Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 29. September 1961 und darauf basierenden Veröffentlichungen der Tagespresse ergibt, aus folgenden Mitgliedern:
1. Herrn Heinz Beckmann, stellvertretender Vorsitzender des Bewertungsausschusses der Filmbewertungsstelle Wiesbaden, Nordenau/ Hochsauerland,
2. Herrn Dr. Theodor Fürstenau, stellvertretender Vorsitzender des Bewertungsausschusses der Filmbewertungsstelle Wiesbaden und Dozent für Filmwesen an der Universität Münster,
3. Herrn Dr. Ernst Krüger, Leiter der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Wiesbaden,
4. Herrn Regierungsdirektor Dr. Herbert Leitreiter, Bundesministerium für Wirtschaft,
5. Herrn Dr. Franz Rowas, Auswärtiges Amt,
6. Herrn Dr. Walter Vogels, Jugendbeauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Köln.
Bundesinnenminister Höcherl
Den Vorsitz in diesem Ausschuß führt der Leiter der Abteilung für kulturelle Angelegenheiten des Bundes im Bundesministerium des Innern oder ein von ihm bestimmter Vertreter.
Der Preisrichterausschuß hat seine Beratungen am 1. November 1961 abgeschlossen.
Herr Abgeordneter Lohmar zu einer Zusatzfrage!
Herr Minister, sind Sie der Auffassung, daß die Zusammensetzung dieses Gremiums der Vielseitigikeit und Ausgewogenheit entspricht, die man bei einem solchen Gremium erwarten darf?
Dieses Gremium ist ja zum erstenmal tätig. Die Entscheidungen sind gefallen. Wir müssen anhand der Ergebnisse sehen, ob die Zusammensetzung richtig ist. Bisher habe ich keinen Anlaß, an der Richtigkeit der Zusammensetzung zu zweifeln.
Wir kommen zur Frage I1/2 - des Abgeordneten Lohmar -:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorwurf von 22 deutschen Verlagen, die Bundesprüfstelle far jugendgefährdende Schriften neige in letzter Zeit dazu, die Freiheit Von Kunst und Literatur in der Bundesrepublik unter dem Vorwand des Jugendschutzes einzuschränken?
Ich darf folgende Antwort geben. Der gegen die Bundesprüfstelle erhobene Vorwurf ist unbegründet. Die Bundesprüfstelle trifft ihre Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit. Dabei wirken Vertreter aus den Kreisen der Kunst, Literatur, des Buchhandels und der Verlegerschaft mit. Die Bundesprüfstelle hat die verfassungsmäßig garantierte Freiheit der Kunst in vollem Umfange gewahrt. Gegen elf der 22 Verlage waren 20 Verfahren bei der Bundesprüfstelle anhängig. Nur fünf Schriften sind durch Entscheidungen der Bundesprüfstelle in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen worden. Weitere zwei Erzeugnisse dieser Verlage, nämlich die Schriften Endlos süße Lockung und „Kulturgeschichte der Rezepte der Liebesmittel waren auf Grund eines vorangegangenen gerichtlichen Urteils als unzüchtige Schriften in die Liste aufzunehmen. Ein weiteres Buch, der Roman Meine 99 Bräute, findet sich entgegen der Entscheidung der Bundesprüfstelle auf Grund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in der Liste. Der in diesem Urteil getroffenen Unterscheidung von Kunst als Ergebnis künstlerischer Tätigkeit und Kunst als Meinungsäußerung und damit den Schranken der Jugendschutzgesetzgebung unterliegend ist die Entscheidungspraxis der Bundesprüfstelle nicht gefolgt.
Bei den fünf Listenaufnahmen durch die Bundesprüfstelle haben die betroffenen Verlage in vier Fällen Anfechtungsklage erhoben, von denen eine inzwischen zurückgenommen worden ist. In zwei Fällen hat das Verwaltungsgericht Köln die Entscheidung der Bundesprüfstelle bestätigt. Gegen eines dieser Urteile ist Berufung eingelegt. Es geht hier um eine kriegsverherrlichende Schrift ohne Kunstwert, die aus der Feder eines Autors stammt, von dem ein anderer Roman als unzüchtig in die Liste aufgenommen werden mußte.. Im dritten Fall ist die Urteilsverkündung für den 19. Dezember 1961 anberaumt worden. Hier handelt es sich um die Schrift Vorhölle der Herzen, die der im Verlegeraufruf tendenziös zitierten Entscheidung zugrunde liegt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lohmar!
Herr Minister, können Sie mir zustimmen, daß es im Interesse des Ansehens der Bundesprüfstelle gut wäre, solchen öffentlich erhobenen Vorwürfen gegen die Bundesprüfstelle auch öffentlich entgegenzutreten, wenn ein so eindeutiger Tatbestand vorliegt, wie Sie ihn geschildert haben?
Verehrter Herr Kollege, ich habe in dieser Akte vor allem den letzten Fall in einer ausführlichen Darstellung. Ich glaube nicht, daß ich es dem Hause zumuten könnte, auch nur Auszüge daraus anzuhören. Sie haben völlig recht, es wird sich empfehlen, dagegen aufzutreten. Einschlägiges und sehr begründetes Material ist vorhanden.
Ich rufe auf die Frage II/ 3 - der Frau Abgeordneten Renger -:
Aus welchem Grunde hat der Herr Bundesinnenminister seine am 28. Juni 1961 in der Fragestunde gegebene Zusicherung nicht eingehalten, das über den zivilen Bevölkerungsschutz herauszugebende Merkblatt vor seiner Verteilung dem Ausschuß für Inneres vorzulegen?
Die Herausgabe der Aufklärungsbroschüre Jeder hat eine Chance war durch die seit der Fragestunde am 28. Juni 1961 verschärften außenpolitischen Spannungen, insbesondere durch die Ereignisse in Berlin, unaufschiebbar geworden. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen anderer Sofortmaßnahmen im Bereich des zivilen Bevölkerungsschutzes auch die Verteilung der bereits vorbereiteten Broschüre veranlaßt; sie befand sich hierbei in Übereinstimmung mit den Landesregierungen. Die Bundesregierung nimmt an, daß dieser Schritt auch die Zustimmung des Hohen Hauses finden wird.
Bei aller Eilbedürftigkeit hätte die Bundesregierung den Bundestagsausschuß für Inneres entsprechend der Zusicherung meines Herrn Vorgängers beteiligt, wenn dies nach der Fragestunde am 28. Juni 1961 möglich gewesen wäre. Der Ausschuß ist jedoch nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zusammengetreten. Angesichts des langen Zeitraums zwischen Neuwahl des Bundestages und Konstituierung des Ausschusses hielt es die Bundesregierung bei der internationalen Lage nicht für vertretbar, die Verteilung der Broschüre zurückzustellen. So blieb nur die Möglichkeit, die Fraktionen des Hohen Hau132
Bundesinnenminister Höcherl
ses von der Aufklärungsaktion schriftlich zu unterrichten und ihnen eine ausreichende Zahl von Exemplaren zur Verfügung zu stellen. Dies ist mit Schreiben des Herrn Staatssekretärs Professor Dr. Hölzl vom 19. Oktober 1961 geschehen.
Die Bundesregierung wird den Ausschuß für Inneres nach seiner Konstituierung über die eingeleiteten Aufklärungsmaßnahmen unterrichten . und ihn bei künftigen Aktionen ähnlicher Art rechtzeitig beteiligen.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Renger!
Herr Minister, halten Sie den von Ihnen besonders herausgestellten Zusammenhang zwischen der Herausgabe der Broschüre und der außenpolitischen Situation für eine abgewogene Formulierung und glauben Sie nicht, daß sie vielmehr geeignet ist, die Bevölkerung in eine gewisse Panikstimmung zu versetzen?
Sehr verehrte gnädige Frau, es tut mir leid, daß ich Ihrer Auffassung entgegentreten muß. Ich bin der Meinung, .daß man gar nicht genug Aufklärung treiben kann; und das war die Hauptüberlegung, die der Aufklärungsaktion zugrunde lag.
({0})
Frau Abgeordnete Renger zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Minister, sind Sie der Meinung, daß auf Grund dieser sogenannten Aufklärungsbroschüre - die ja nicht während Ihrer Amtstätigkeit zustande gekommen ist -- die Menschen wirklich in der Lage wären, sich vor atomaren Gefahren zu schützen? Ist sie nicht mehr eine Verniedlichung des ganzen Problems?
({0})
Sehr verehrte Frau Kollegin, ich möchte keine Differenzierungen zwischen der von meinem Herrn Vorgänger eingeleiteten Aufklärungsaktion und meinen eigenen Auffassungen hier zulassen. Ich bin der Meinung, daß dies nur ein erster Versuch war. Ob er in jeder Form den Aufklärungsbedürfnissen entspricht, wird sich zeigen. Sollte es nicht der Fall sein, werden weitere und vielleicht verbesserte Aufklärungsaktionen folgen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen.
Hem Minister, es würde natürlich im Zusammenhang mit dem zeitlichen Ablauf interessieren, wann die Broschüre in Druck gegangen ist.
Es tut mir außerordentlich leid, daß ich diese sehr konkrete Frage, die aber nur einen ganz kleinen Teilvorgang betrifft, nämlich die Frage des Zeitpunkts des Druckes, nicht sofort beantworten kann. Ich werde mich bemühen, die Antwort schriftlich nachzureichen.
({0})
Herr Abgeordneter Büttner zu einer Zusatzfrage.
Es wird mir soeben gesagt, daß die Drucklegung 'unmittelbar vor der Verteilung gewesen sei.
({0})
Sie wollen noch eine zweite Zusatzfrage stellen?
Herr Minister, ich wäre Ihnen doch dankbar, wenn wir uns über den konkreten Zeitpunkt noch unterhalten könnten. Bei einer solchen Millionenauflage ist es ja klar, daß der Zeitpunkt der Drucklegung so lag, daß eine Mitteilung an den Ausschuß für Inneres des 3. Deutschen Bundestages hätte erfolgen können.
Herr Kollege, Sie haben Ihren Ausschuß für heute nachmittag 15 Uhr einberufen. Das ist ja der Ausschuß, der in erster Linie angehört werden soll. Es soll gleich heute nachmittag geschehen.
Jetzt Herr Abgeordneter Büttner zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, gestatten Sie mir die Frage, was sonst noch - außer der Aufklärung durch eine Druckschrift - für den zivilem Bevölkerungsschutz geschehen ist; und sind Sie bereit, in absehbarer Zeit dem Hause einen Bericht darüber vorzulegen?
Herr Kollege, die Sache ist so, daß wir zur Zeit mit einem Kopfbetrag von 13 DM für Ausgaben für den zivilen Bevölkerungsschutz fast an der Spitze aller Länder stehen. Es ist eine ganze Reihe von Maßnahmen - es ist bereits ein Bündel geworden -, die sich im Rahmen einer Fragestunde gar nicht wiedergeben lassen. Aber selbstverständlich wird das Hohe Haus Gelegenheit haben, jeden gewünschten Bericht über die umfangreichen Vorbereitungen zu erhalten, vor allem auch über die bereits erfolgten Leistungen.
Ich komme zur Frage II/ 4 - des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen --:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ein verwaltungswissenschaftliches Forschungsinstitut einzurichten bzw. eine Gemeinschaftseinrichtung mit den Ländern anzuregen und zu untertützen?
Herr Minister, bitte!
Ich darf folgendes antworten:
Die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer hat die Aufgabe, ,auch die verwaltungswissenschaftliche Forschung zu pflegen. Zu .diesem Zweck sollte dort ein Forschungsinstitut eingerichtet werden. Dieser Plan wurde von der Bundesregierung und den beteiligten Ländern als notwendig anerkannt und unterstützt. Die als Beitrag des Bundes im Entwurf des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr .1959 hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel wurden vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages nicht .bewilligt. - In meiner Vorlage steht: leider nicht bewilligt; ich habe das leider streichen lassen und einfach festgestellt: nicht bewilligt.
Das Land Rheinland-Pfalz wird nunmehr die zur Errichtung eines Instituts für Forschung und Information auf dem Gebiet der Verwaltungswissenschaft bei der Hochschule in Speyer erforderlichen Geldmittel für das Rechnungsjahr 1962 zur Verfügung stellen. Dieses Institut soll seine verwaltungswissenschaftlichen Forschungsarbeiten Anfang 1962 aufnehmen. Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit prüfen, ob zur Unterstützung dieser Arbeiten eine Erhöhung des Bundeszuschusses für die Hochschule geboten ist.
({0})
Wir kommen zur Frage II/ 5, gestellt von Herrn Abgeordneten Ritzel:
Teilt die Bundesregierung die Meinung, das zwischen den Koalitionspartnern CDU/ CSU-FDP abgeschlossene Abkommen sei ein Staatsgeheimnis?
Ich könnte auf diese Frage schlicht und einfach mit nein antworten. Ich will aber eine ausführliche Antwort geben; sie lautet folgendermaßen:
Die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU unid FDP hat, wie in 'der Regierungserklärung bereits erwähnt, die Bedeutung von Arbeitsrichtlinien für die Koalitionspartner. Diese Richtlinien sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Ob sie im ganzen genommen ein Staatsgeheimnis darstellen oder ob einzelne Teile der Richtlinien als Staatsgeheimnis anzusehen sind, richtet sich gemäß § 99 des Strafgesetzbuches danach, ob und inwieweit die Geheimhaltung ihres - vollständigen oder teilweisen - Inhaltes vor einer fremden Regierung für das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel!
Wird nach Ihrer Auffassung, Herr Bundesinnenminister, der § 99 Abs. 1 des Strafgesetzbuches auf bestimmte Teile, die bereits in der Presse veröffentlicht worden sind, Anwendung finden?
Ich möchte das nicht annehmen. Aber Sie wissen, wie das mit juristischen Meinungen ist. Die letzte und endgültige juristische Meinung wird immer durch ein rechtskräftiges Urteil bestimmt.
Eine weitere Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ritzel!
Besteht danach immerhin die Gefahr, Herr Minister, .daß diejenigen Zeitungen, die Teile dieses Koalitionsabkommens - wie es heißt: „Staatsgeheimnis-Abkommen" - bereits veröffentlicht haben, in ein Verfahren im Sinne des § 99 Abs. 2 des Strafgesetzbuches verwickelt werden können? Können Sie darüber irgendeine Auskunft geben, Herr Minister?
Ich an Stelle der Herren Verleger und Redakteure würde nicht ängstlich sein.
({0})
Herr Abgeordneter Schäfer zu einer Zusatzfrage!
Herr Minister, habe ich Sie recht verstanden: Sie sind also der Auffassung, daß ein Abkommen zwischen Parteien ein Staatsgeheimnis im 'Sinne des § 99 des Strafgesetzbuches sein kann?
Ich bin keineswegs dieser Auffassung. Ich halte jedoch die Möglichkeit für gegeben, daß in einer solchen Vereinbarung Teile enthalten sind,
({0})
die vielleicht unter ganz besonderen Umständen - die ich aber nicht für gegeben halte - in die Nähe eines solchen Geheimnisses kommen könnten.
({1})
Herr Abgeordneter Wittrock, Sie wünschen auch eine Zusatzfrage zu stellen.
Herr Minister, sind Sie im Hinblick darauf, daß gestern der Herr Kollege von Brentano ebenso, wie Sie es jetzt getan haben, verneint hat, daß dieses Papier den Charakter eines Staatsgeheimnisses habe, und im Hinblick darauf, daß in der Öffentlichkeit angeblich verschiedene Versionen dieses Papiers veröffentlicht worden sind, bereit, 'zur Klarstellung die Veröffentlichung dieses Papiers zu veranlassen, nachdem sonst die Bundesregierung mit Veröffentlichungen nicht zimperlich ist?
({0})
Sehr verehrter Herr Kollege, es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen zwei Fraktionen, und der Innenminister hat keine Möglichkeit, einen Fraktionsbriefwechsel mitzuteilen.
({0})
Damit dürfte diese Frage ausdiskutiert sein.
Wir kommen zur Frage II/ 6, gestellt von Herrn Abgeordneten Kohut:
Trifft die in der Presse wiedergegebene Mitteilung zu, daß der Herr Bundesinnenminister die Ausgliederung Badens aus dem Land Baden-Württemberg betreiben will?
Ich könnte auf diese Frage eine sehr einfache Antwort geben: Die Bevölkerung von Baden sollte die Möglichkeit haben, darüber zu entscheiden, zu sagen, was sie will. Das Bundesinnenministerium will nicht das Land Baden wiederherstellen, sondern es will der Bevölkerung eine Möglichkeit geben, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.
({0})
Ich darf aber die Antwort noch etwas weiter ausführen: Die in der Presse wiedergegebene Mitteilung, daß der Bundesminister des Innern die Ausgliederung Badens aus dem Lande Baden-Württemberg betreiben wolle, trifft nicht zu. Richtig ist, daß die Bundesregierung nach der Kabinettssitzung am 24. August 1961 erklärt hat, sie halte die baldige Bereinigung der Baden-Frage - aber nicht im Sinne Ihrer Frage, Herr Abgeordneter - für erwünscht und werde sich dafür einsetzen, daß eine Vorabregelung der Baden-Frage erfolge. Die Bevölkerung des Gebietsteils Baden werde bald Gelegenheit zu einem Volksentscheid erhalten.
Ein Gesetzentwurf im Sinne 'dieser Erklärung wird zur Zeit in meinem Hause vorbereitet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut!
Herr Minister, haben Sie die Absicht, die bisher von der Regierung immer wieder zurückgestellte Neugliederung der Länder, wie sie in der Verfassung vorgesehen ist, wenigstens dort, wo schon Vorentscheidungen gefallen sind - z. B. in Rheinland-Pfalz - weiter durchzuführen?
Ja, nun, was Rheinland-Pfalz betrifft, da ist ja eine Vorentscheidung gegen Bayern erfolgt.
({0})
Aber wir haben die Sache den Pfälzern schon verziehen.
({1})
Ich möchte in dieser ganzen Frage stufenweise vorgehen und die Frage der Abstimmung in Baden vielleicht vorziehen; aber über den endgültigen Inhalt des Gesetzentwurfs kann ich heute noch keine detaillierte und konkrete Mitteilung machen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut!
Herr Minister, haben Sie berücksichtigt, daß es nicht nur unerlöste bayerische, sondern auch unerlöste hessische Gebiete gibt?
Da ich in diesem Haus ein anerkannter Föderalist bin, werde ich mich zweifellos auch dafür - zunächst einmal der Sache nach - interessieren.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Herr Minister, kann ich Ihrer Antwort also entnehmen, daß Sie in eine konkrete Prüfung eintreten, was nach Art. 29 für die früheren hessischen Gebiete im Zusammenhang von Ihnen vorgeschlagen werden wird?
Nein, Herr Kollege, ich gehe stufenweise vor. Ich befasse mich jetzt mit der Frage Baden, und wenn das abgeschlossen ist, denke ich an das Nächste.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schäfer!
Herr Minister, das heißt, wenn ich Sie recht verstehe, daß die Bundesregierung ihre frühere Rechtsauffassung aufgegeben hat. Die frühere Rechtsauffassung ging ja bekanntlich dahin, daß nur eine Gesamtneugliederung möglich ist. Ihren Worten darf ich entnehmen, daß Sie eine stufenweise Einzelregelung für möglich halten?
Die Bundesregierung hat gar keine Rechtsauffassung aufgegeben, sondern die Bundesregierung prüft. Es ist eine Entscheidung der Verfassungsrechtlichen Frage da, an die die Bundesregierung selbstverständlich gebunden ist, so daß also von der Aufgabe einer Rechtsauffassung, gerade einer vom Bundesverfassungsgericht bestätigten, überhaupt nicht die Rede sein kann. So etwas gibt es bei der Bundesregierung gar nicht.
({0})
Herr Abgeordneter Dr. Bucher zu einer Zwischenfrage!
Ich stelle eine Zusatzfrage nur zur Klarstellung, die wohl in Ihrem Interesse liegt, Herr Minister. Wer ist in Ihrem Satz „das haben wir den Pfälzern verziehen Wir?
Bayern, Bayern!
({0})
Wenn der Herr Bundesinnenminister spricht, ist anzunehmen, daß wir die Bundesregierung ist.
Nein, die Frage war sehr berechtigt; ich bin sehr froh, daß sie gestellt worden ist. Ich darf doch gelegentlich auch von diesem Platz aus für einen sehr wesentlichen, wenn auch nicht den ganzen Teil des Volkes sprechen.
({0})
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir, kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz, zunächst zur Frage III/1 - des Herrn Abgeordneten Dr. Friedensburg -:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um bürokratische Mißgriffe, wie sie im Falle der Verhaftung des jugoslawischen früheren Widerstandskämpfers Vračarić begangen worden sind, für die Zukunft wirkungsvoll auszuschließen, damit die Glaubwürdigkeit der deutschen Erneuerung nicht erschüttert und das Ansehen des deutschen Volkes gewahrt wird?
Bitte sehr, Herr Bundesminister.
Die von dem Herrn Abgeordneten Professor Dr. Friedensburg gestellte Frage ist bereits in meiner Erwiderung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD - Bundestagsdrucksache VI/ 21 - beantwortet worden. Ich erlaube mir, auf mein Schreiben vom 1. Dezember 1961 an den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages hinzuweisen, in dem ich in Beantwortung der Kleinen Anfrage zu dem Fall Vračarić ausführlich Stellung genommen habe.
Ich habe soeben erfahren, daß meine Antwort heute den Mitgliedern des Hohen Hauses als Drucksache über das Postfach zugegangen ist. Ich verweise Sie, Herr Kollege Friedensburg, auf meine Antwort zur Frage 14 der Fraktion der SPD.
Eine Zusatzfrage? - Nein, erledigt.
Wir kommen zur Frage III/2 - des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt ({0}) -:
Ist es richtig, daß ({1}) die auf eine Anzeige der Deutschen Lufthansa AG hin gegen einen türkischen Staatsangehörigen, der in Genf ansässig ist, verhängte Untersuchungshaft nur deshalb schon länger als drei Wochen dauert, weil die Staatsanwaltschaften in Köln und in Hamburg sich über die Zuständigkeit nicht einigen können und der Verhaftete zwischen Bremen, Köln und Hamburg hin- und hertransportiert wird?
Sie vertreten Herrn Abgeordneten Dr. Arndt, Herr Abgeordneter Jahn.
Ich beantworte die Frage wie folgt. Aus den Ermittlungsakten, die mir von der Landesjustizverwaltung in Hamburg zu meiner Unterrichtung übersandt worden sind, habe ich festgestellt, daß der Beschuldigte nicht zwischen Bremen, Köln und Hamburg hin- und hertransportiert worden ist. Es wurde vielmehr am 19. Oktober 1961 in Bremen verhaftet und nur ein einzigesmal, nämlich am 6. November, verlegt, und zwar nach Köln. Dort wurde er am 16. November 1961 aus der Haft entlassen, nachdem am 10. November 1961 eine Haftbeschwerde eingelegt worden war.
Im übrigen, Herr Kollege, enthält die Leserzuschrift des Rechtsanwalts Oliver an die „Frankfurter Allgemeine Zeitung eine Anzahl von Unrichtigkeiten, deren Klarstellung den Rahmen der Fragestunde sprengen würde. Ich bin aber selbstverständlich gern bereit, Herr Kollege Jahn, Ihnen persönlich oder schriftlich jede gewünschte Auskunft zu erteilen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jahn?
Darf ich darum bitten, daß das schriftlich geschieht, Herr Minister.
Selbstverständlich, Herr Kollege.
Ich komme zur Frage III/ 3 - des Abgeordneten Corterier:
Welches ist der Stand der Ratifizierung der am 20. April 1959 von der Bundesregierung unterzeichneten Konvention des Europarates über obligatorische Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen?
Ich beantworte die Frage des Herrn Abgeordneten Corterier wie folgt. Das Europäische Übereinkommen vom 20. April 1959 über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge bedarf in der Bundesrepublik Deutschland der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Der Entwurf des Zustimmungsgesetzes ist in meinem Hause inzwischen fertiggestellt worden und liegt zur Zeit den beteiligten Bundesressorts zur Stellungnahme vor. Das Übereinkommen ist bisher nur von einem Vertragsstaat, nämlich Griechenland, ratifiziert worden; es tritt erst in Kraft, wenn vier Vertragsstaaten ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt haben.
Danke!
Erledigt? - Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Frage IV/ 1 - des Abgeordneten Dr. Kohut -:
Teilt .die Bundesregierung die im Handelsblatt vom 28. November 1961 wiedergegebene Auffassung des Bundestagsabgeordneten Lücker ({0}), die dieser als deutscher Beauftragter in der EWG-Kommission abgegeben und nach der er die angekündigten EWG -Getreide-Richtpreise gegenüber dem jetzt geübten deutschen Verfahren für die deutsche Landwirtschaft als vorteilhaft bezeichnet haben soll?
Herr Bundesminister, darf ich bitten.
Ich .darf auf die Frage wie folgt antworten. Die in .der Meldung im „Handels136
blatt vom 28. November dieses Jahres wiedergegebene Auffassung stimmt nicht mit derjenigen der Bundesregierung überein; im übrigen scheint sie auch nicht die Ansicht ,des Kollegen Lücker wiederzugeben; auch ist Herr Kollege Lücker nicht deutscher Beauftragter in der EWG-Kommission.
Die Einführung des von der Kommission vorgeschlagenen Preissystems würde zweifelsfrei spürbare Einnahmeverluste ,der deutschen Landwirtschaft - insbesondere in den marktfernen Gebieten - zur Folge haben. Die Bundesregierung hatte daher dem vorgeschlagenen System zunächst nicht zugestimmt. In 'der Ministerratssitzung vom 29. November bis 1. Dezember 1961 hat sie nunmehr dem vorgeschlagenen Preissystem zwar im Grundsatz zugestimmt, jedoch unter der Voraussetzung, daß die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen für die Landwirtschaft berücksichtigt werden.
Danke!
Keine Zusatzfragen.
Dann komme ich zu Frage IV/2 - des Abgeordneten Dr. Reinhard -:
Hat die Bundesregierung den Vereinigten Staaten von Amerika zugesagt, sich jeder Einflußnahme auf die Schlachtgeflügeleinfuhren aus den USA zu enthalten, auch wenn weitere Preissenkungen oder Einfuhren zu manipulierten Preisen erfolgen?
Ist der Herr Abgeordnete im Saal? - Ja. Bitte, Herr Bundesminister!
Herr Präsident, ich bitte die Fragen 2, 3 und 4 zusammen beantworten zu dürfen.
Bitte sehr.
Frage IV/3 - des Abgeordneten Dr. Reinhard -:
Sind, falls noch keine Zusagen gegeben wurden, Verhandlungen betreffend Schlachtgeflügeleinfuhren aus den USA im Gang oder geplant?
Frage IV/4 - .des Abgeordneten Dr. Reinhard -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutsche Schlachtgeflügelproduktion sich trotz des Ausgleichsbetrages durch die Einfuhr billiger Auslandsware in unbeschrankter Menge auch heute in schwierigster Lage befindet?
In den Zollverhandlungen der EWG mit den USA im Rahmen des GATT, die sich bereits seit dem 1. September 1960 hinziehen, haben die USA auf Abschluß einer Vereinbarung u. a. für die Einfuhr von Schlachtgeflügel bestanden. Eine Ablehnung dieser Forderung hätte zum Scheitern der Zollverhandlungen zwischen der EWG und den USA geführt. Seitens der EWG und ihrer Mitgliedstaaten wurde den USA angeboten,
1. bis 'zur Anwendung der gemeinsamen Agrarpolitik die nationalen Einfuhrsysteme nicht einschränkender zu gestalten,
2. nach Annahme der gemeinsamen Agrarpolitik Verhandlungen über die Exportlage für dieses Produkt mit den USA aufzunehmen.
Dabei wurde ausdrücklich festgelegt, daß sich die Vertragsparteien die ihnen nach dem GATT zustehenden Rechte vorbehalten. Die USA haben dieses Angebot bis jetzt noch nicht angenommen, weil sie es als unzureichend ansehen. Die Bundesrepublik hat nach dem derzeitigen Verhandlungsstand die rechtliche Möglichkeit, in bestimmten Fällen den Notstandsartikel des GATT anzurufen und einfuhrbeschränkende Maßnahmen zu treffen. Das würde z. B. der Fall sein, wenn die Einfuhr zu den in der Frage erwähnten manipulierten Preisen erfolgte. Die USA haben jedoch amtlich erklärt, daß die Ausfuhrpreise für Schlachtgeflügel nicht manipuliert werden. Die Bundesregierung sieht sich mit Rücksicht auf die noch nicht abgeschlossenen GATT- Verhandlungen zur Zeit nicht in der Lage, von der Notstandsklausel des GATT Gebrauch zu machen.
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutschen Erzeuger von Schlachtgeflügel und insbesondere von Jungmasthühnern trotz des Zollschutzes von 15 % gegenüber Ländern außerhalb der EWG und des gezahlten Ausgleichsbetrages nicht in der Lage sind, ihre Erzeugnisse zu kostendeckenden Preisen abzusetzen. Durch den gezahlten Ausgleichsbetrag wird zwar der Unterschied der Futtergetreidekosten ausgeglichen; da aber die ausländischen Erzeuger infolge, der in den wichtigsten Erzeugerländern bestehenden Überproduktion schon seit Monaten die Jungmasthühner unter Produktionskosten exportieren, reicht der gezahlte Ausgleich nicht dazu aus, kostendeckende Preise zu erzielen. Es ist anzunehmen, daß durch die im Rahmen der Marktordnung der EWG für Geflügelfleisch vorgesehenen Abschöpfungen, die möglicherweise mit einem Einschleusungspreis verbunden sein werden, idem Druck der Niedrigpreiseinfuhren aus Drittländern auf die deutschen Marktpreise wirksam begegnet werden kann. Auf der Sitzung des Rates der EWG am 30. November dieses Jahres habe ich im Namen der Bundesregierung der Einführung eines solchen Abschöpfungssystems zugestimmt.
({0})
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung. Zunächst die Frage V/1 - des Abgeordneten Lohmar -:
Ist mit einer Ausweitung des Truppenübungsplatzes Senne bis an die sogenannte Brunnenreihe als Grenzlinie in absehbarer Zeit zu rechnen?
Herr Bundesminister, darf ich bitten.
Das West-Erweiterungsgebiet des Truppenübungsplatzes Senne bis zur sogenannten Brunnenreihe soll möglichst bald wieder in Anspruch genommen werden. Soweit es sich um Flächen handelt, die sich bereits im Bundeseigentum befinden bzw. auf die der Bund nach dem allgemeinen Kriegsfolgengesetz
Bundesverteidigungsminister Strauß
einen Anspruch hat, sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, auch die Kündigungen der Pachtverhältnisse ausgesprochen worden. Hinsichtlich der Beschaffung der wenigen nicht im Bundesbesitz befindlichen Flächen steht die nach § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes erforderliche Stellungnahme der Landesregierung Nordrhein-Westfalen noch aus.
Eine Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Lohmar.
Herr Minister, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie eine Ausweitung des Truppenübungsplatzes über die Brunnenreihe hinaus nicht vorsehen?
In den Verhandlungen mit der Landesregierung ist klargestellt worden, daß auf das westlich der Brunnenreihe liegende Gelände nicht verzichtet werden kann, daß der Erwerb dieses Landes jedoch nicht auf der Grundlage des Landbeschaffungsgesetzes erfolgen, sondern in Form von Käufen vorgenommen werden soll. Damit wird auch alles geschehen, um eine evtl. Umsiedlung von Landwirten aus diesem Gebiet durch finanzielle Unterstützung im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen zu erleichtern.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Lohmar.
Herr Minister, sind Sie bereit, in Wiederholung Ihres damals von uns allen sehr begrüßten Besuchs in der Senne über diesen zweiten Teil Ihrer Ausweitungspläne noch einmal ein offenes Gespräch mit allen Beteiligten zu führen?
Die Absichten des Bundesministeriums für Verteidigung sind allen Beteiligten, zum Teil durch die Diskussion im Parlament, zum Teil durch meine Zuschriften an Abgeordnete, bekanntgeworden. Eine weitere Diskussion in diesem oder in einem ähnlichen Kreise ist zur Zeit nicht vorgesehen.
Frage V/2 - des Abgeordneten Dr. Mommer -:
In welchem Umfang hat der Bundesverteidigungsminister Angehörige des Jahrganges 1922 zu Wehrübungen einberufen?
Ich beantworte die Frage wie folgt:
Angehörige des Geburtsjahrganges 1922 sind zu Wehrübungen nur dann einberufen worden, wenn sie sich selbst hierzu gemeldet hatten. Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung sind bisher keine Einberufungen von Angehörigen dieses Geburtsjahrganges vorgenommen worden.
({0})
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Ich rufe auf die Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr - des Abgeordneten Börner -:
Beabsichtigt die Bundesregierung in absehbarer Zeit die Großreparatur der Staustufen ,der Bundeswasserstraße „Untere Fulda" zwischen Kassel und Hann. Münden vorzunehmen?
Herr Staatssekretär, darf ich bitten.
Ich beantworte die Frage des Herrn Abgeordneten Börner wie folgt.
Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Ressorts, die notwendige Verbesserung der Schiffahrts- und Abflußverhältnisse der Unteren Fulda im zweiten Vierjahresprogramm für den Ausbau der Bundeswasserstraßen vorzusehen, das die Haushaltsjahre 1963 bis 1966 umfassen wird. Dabei ist nicht an eine große Reparatur der heute vorhandenen sieben Nadelwehre und Schleusen gedacht, sondern daran, die vorhandenen sieben Staustufen durch zwei neue mit entsprechend größerem Gefälle zu ersetzen und durch Einbau von zwei Kraftwerken die Wasserkräfte gleichzeitig zur Gewinnung elektrischer Energie auszunutzen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Börner!
Herr Staatssekretär! Darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die in Ihrem Schreiben an die hessische Landesregierung vom August 1958 angedeutete Wirtschaftlichkeitsüberprüfung der Bundeswasserstraße zwischen Kassel und Bremen damit als positiv abgeschlossen betrachtet werden kann?
Ich habe hier nur von der „Unteren Fulda" gesprochen, also von der Strecke von Kassel bis Hann. Münden. Ich glaube, daß für die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit einer großen Reparatur an der sogenannten mittleren Weser doch noch Überlegungen angestellt werden sollten.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börner!
Darf ich aus Ihrer ersten Antwort schließen, daß mit der Bereitstellung von Mitteln durch die Bundesregierung im Haushaltsplan 1963 zu rechnen ist, und daß die erforderlichen Kontakte mit den beteiligten Landesregierungen Hessen und Niedersachsen in naher Zukunft aufgenommen werden?
Vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Ressorts.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen nun zu der Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post-und Fernmeldewesen, zur Frage des Abgeordneten Könen ({0}) :
Haben in der Vergangenheit Veranstalter von Ausstellungen, Gedenktagen usw. in Düsseldorf Anträge auf Herausgabe von Sondermarken gestellt?
Herr Bundesminister, darf ich bitten.
Es ist von ,der Stadt Düsseldorf oder von Ausstellern im Raume Düsseldorf oder anderen Persönlichkeiten wiederholt der Wunsch geäußert warden, Briefmarken für die Stadt Düsseldorf oder für Veranstaltungen in Düsseldorf herauszubringen. Diesem Wunsch konnte leider nicht entsprochen werden bis auf einer Antrag im Jahre 1955. Damals sind aus Anlaß der westeuropäischen Briefmarkenausstellung mit internationaler Beteiligung zwei Werte herausgegeben worden.
Eine Zusatzfrage? - Bitte!
Herr Minister, darf ich aus Ihrer Antwort folgern, daß eine von Ihren örtlichen Dienststellen gegebene Auskunft, wonach Sondermarken für Düsseldorf deshalb nicht herauskämen, weil sie noch nie beantragt worden seien, eine falsche Auskunft ist?
Diese Auskunft örtlicher Stellen ist sicher nicht richtig. Ich weiß aber auch nicht, wie die Frage gestellt worden ist. Wenn etwa die Frage nur auf die örtlichen Dienststellen bezogen war, kann die Antwort richtig sein. Wenn die Antwort aber auch einen Antrag gegenüber dem Postministerium einbeziehen sollte, ist sie sicher nicht richtig.
Herr Präsident, ich gerate jetzt in Verlegenheit, denn jetzt hat der Herr Minister mich etwas gefragt. Kann ich darauf etwas sagen?
Ich habe nicht den Eindruck, daß der Herr Minister etwas gefragt hat. Aber bei Ihrer Gewandtheit wird es Ihnen gelingen, zu dem, was der Minister gesagt hat, eine Frage zu formulieren.
({0})
Herr Minister, sind Sie der Auffassung, daß die Frage - man ging mit ihr darauf aus, den Herrn Minister anzugreifen, weil es 'in Düsseldorf keine Sondermarken gebe - dann von der Oberpostdirektion mit dem Bemerken beantwortet wurde Wie könnt ihr Sondermarken kriegen, wenn ihr keine beantragt!, zu einer Antwort geführt hat, die Sie für falsch halten?
Nein, Herr Kollege! Das, was Sie in eine Frage kleiden, ist nun die restlose Beseitigung aller Klarheit. Wenn man in Düsseldorf die Absicht hat, den Minister zu fragen, würde ich doch empfehlen, nicht die Oberpostdirektion Düsseldorf zu fragen, sondern nach Bonn zu schreiben oder dorthin zu telefonieren und den Minister selbst zu fragen. Da aber die Oberpostdirektion nicht für den Minister Auskunft geben kann, mußte die Antwort auf die Frage irgendwie falsch sein.
Entschuldigen Sie, Herr Minister! Darf ich dazu feststellen: „Die Düsseldorfer sind gute Demokraten, sie haben den Instanzenweg vorgezogen"?
({0})
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir kommen zu der Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, gestellt vom Abgeordneten Eisenmann:
Ist die Bundesregierung bereit, für die 1945 gesprengten Schiffe der Schiffer von Todendorf ({0}) Entschädigung für Kriegssachschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz zu gewähren?
Ich darf die Frage des Kollegen Eisenmann wie folgt beantworten.
Die Anträge der Schiffer von Todendorf liegen dem zuständigen Ausgleichsamt in Hamburg bzw. dem Vorort Küstenfischerei vor. Ich habe den Präsidenten des Bundesausgleichsamtes gebeten, eine baldige Entscheidung zu erwirken. Von dem Ergebnis der Ermittlungen des Vororts und des Ausgleichsamts wird es abhängen, ob in jedem einzelnen der vorliegenden Fälle die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Entschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz gegeben sind.
Das Lastenausgleichsgesetz überträgt die Befugnis zur Entscheidung über die Zuerkennung von Entschädigungen von Kriegssachschäden den Ausgleichsbehörden - Ausgleichsamt und Beschwerdeausschuß - und den Verwaltungsgerichten. Ein Einfluß auf die Entscheidungen dieser Behörden steht der Bundesregierung gemäß den Bestimmungen des Lastenausgleichsgesetzes nicht zu.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Ich rufe auf die letzte Frage - aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen -, eine Frage des Abgeordneten Dr. Huys:
Was gedenkt die Bundesregierung nach Bekanntwerden der Warnung des Hamburger Arztes und Dozenten Dr. Lenz auf einer Tagung der Rheinisch-Westfälischen Kinderärzte-Vereinigung vor einem weitverbreiteten Schlafmittel zu tun, das im Zusammenhang mit der in letzter Zeit sich häufenden Zahl von Mißgeburten stehen könnte?
Zur Beantwortung hat das Wort die Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen.
3 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister für Gesundheitswesen: Die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz Sache der Länder. Das Bundesgesundheitsamt hat schon im Juni dieses Jahres den Ländern empfohlen, den Wirkstoff des Arzneimittels Contergan unter Verschreibungspflicht zu stellen. Fast alle Länder haben dies inzwischen getan; in drei Ländern wird die Unterstellung in den nächsten Tagen in Kraft treten.
Am 27. November 1961 hat die Herstellerfirma das Mittel Contergan und alle weiteren Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff aus dem Verkehr gezogen. Bei erneutem Inverkehrbringen würden die Länder zu prüfen haben, ob ein Verbot nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes wegen Gefährdung der Allgemeinheit zu erlassen ist.
Es ist bis jetzt nicht erwiesen und wird erst wissenschaftlich nachgeprüft werden müssen, ob zwischen dem in Contergan enthaltenen Wirkstoff und den beobachteten Mißbildungen bei neugeborenen Kindern wirklich ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Entsprechende Untersuchungen sind von Länderseite eingeleitet. Die Bundesregierung bleibt darüber mit den Ländern in enger Fühlung.
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Das Wort zu einer Zusatzfrage hat Frau Abgeordnete Blohm.
Frau Ministerin, sieht das Arzneimittelgesetz Möglichkeiten vor, gegen Hersteller von gesundheitsschädlichen Arzneimitteln einzuschreiten?
Ja, es sieht solche Möglichkeiten vor, und zwar zunächst auf strafrechtlichem Gebiet. Das Arzneimittelgesetz stellt das Inverkehrbringen von gesundheitsschädlichen Arzneimitteln unter Strafe. Außerdem ist die Herstellungserlaubnis sofort zu widerrufen, wenn der Herstellungsleiter die für die Herstellung von Arzneimitteln erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Bechert.
Frau Ministerin, können Sie Angaben machen über die Erhöhung der Zahl der Mißgeburten gegenüber dem Durchschnitt in Hamburg oder in der Bundesrepublik und über die entsprechende Erhöhung, die nach einer Mitteilung des Landesministeriums in Rheinland-Pfalz eingetreten sein soll?
Ich sagte Ihnen, daß diese Angelegenheit, soweit das Contergan beteiligt sein soll, bereits nachgeprüft wird. Die Zahl der Fälle insgesamt ist mir nicht bekannt. Ich nehme aber an, Sie zielen noch auf andere Ursachen hin. Ich will Ihnen Ihre Frage gern schriftlich beantworten.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Memmel.
Frau Bundesministerin, ist Ihnen bekannt, daß gerade wegen des von Ihnen zitierten Contergans auf Betreiben eines Arztes ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft?
Ich habe keine Unterlagen dafür. Aber ich habe ja bereits gesagt, daß strafrechtliche Möglichkeiten bestehen und daß Verstöße sehr ernst verfolgt werden müssen.
Ich danke Ihnen, Frau Bundesministerin.
Nachdem alle Fragen beantwortet sind, ist die Fragestunde beendet.
Wir kommen zu Punkt 3 der gemeinsamen Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Leonhard, Leicht, Seither, Mauk, Baier ({0}), Dr. Wahl, Dr. Hauser, Dr. Artzinger, Dr. Furler und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes ({1}).
Das Wort wird in der ersten Beratung nicht gewünscht. Vereinbart ist Überweisung an den Finanzausschuß - federführend - und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Außerdem hat der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Bitte geäußert, den Gesetzentwurf auch ihm zur Mitberatung zu überweisen. Erhebt sich gegen den letzteren Wunsch Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich feststellen, daß die Überweisung an die drei Ausschüsse - federführend der Finanzausschuß - beschlossen ist.
Ich komme damit zum fünften Punkt der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des . Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung des ehemaligen Standortlazaretts Hemer an die Spezial-Lungenklinik des Diakonissen-Mutterhauses „Neuvandsburg-West" ({2}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich komme zum sechsten Punkt ,der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Nachträgliche Mitteilung von der Veräußerung der bundeseigenen Ölbehälteranlage nebst einem Teil des angrenzenden Freigeländes in Ostermoor am Nord-Ostsee-Kanal im Kreis Süderdithmarschen ({3}).
Vizepräsident Dr. Jaeger
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Beratung der Entschließungen der 50. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union ({4}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der Tagesordnung. Ich habe noch bekanntzugeben, daß der Haushaltsausschuß für 11 Uhr einberufen worden ist.
Die nächste Sitzung des Bundestages berufe ich ein auf Mittwoch, den 13. Dezember 1961, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.