Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich mitzuteilen, daß für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Baron Manteuffel-Szoege mit Wirkung vom 27. Juni 1962 der Abgeordnete Leukert in den Bundestag eingetreten ist.
Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat den Geschäftsbericht der Bundesanstalt für das Rechnungsjahr 1960 übersandt, der im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
Wir treten in die Beratungen ein.
Ich rufe auf Punkt 1 der heutigen Tagesordnung: Fragestunde ({0}).
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich rufe auf die Frage XI/2 - des Abgeordneten Börner -:
Ist die Bundesregierung bereit, bei einer Überarbeitung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung die positiven Erfahrungen zu berücksichtigen, die viele Städte mit der Einführung der „Parkkontrollscheibe" gemacht haben?
Die Antwort gibt der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident, ich darf um die Genehmigung bitten, daß ich die Frage der Frau Kollegin Dr. Diemer-Nicolaus mit der Frage des Herrn Kollegen Börner zusammen beantworte, da beide Fragen denselben Gegenstand betreffen.
Ich nehme an, die Fragesteller sind damit einverstanden. - Dann rufe ich also zusätzlich die Frage XI/7 - der Abgeordneten Frau Dr. Diemer-Nicolaus - auf:
Hält die Bundesregierung ein Parkverbot auch durch Parkscheiben für zulässig?
Das Parken mit Parkscheibe ist auch bei der geltenden Straßenverkehrs-Ordnung gestattet. Die Parkverbotsschilder erhalten eine Zusatztafel etwa mit dem Text: „Parken bis zwei Stunden nur mit Parkscheibe erlaubt". Die Schwierigkeiten liegen aber darin, daß vor allem die auswärtigen Kraftfahrer keine Parkscheiben mitführen. Solche Kurzzeitparkplätze werden also tatsächlich häufig ohne Parkscheibe benutzt. Eine ,einigermaßen wirksame Kontrolle dürfte nur möglich sein, wenn eine einheitlich geltende Parkscheibe für das ganze Bundesgebiet eingeführt würde.
Am 17. Februar 1960 hatte ich mich in einer Fragestunde des Hohen Hauses gegen die gesetzliche Einführung der Parkscheiben ausgesprochen.
Diese Frage ist am 13. Januar dieses Jahres nochmals Gegenstand einer Besprechung mit den obersten Straßenverkehrs- und Verkehrspolizeibehörden der Länder gewesen, nachdem zuvor die in, Kassel eingeführte Parkregelung mit Parkscheiben besichtigt worden war. Das Ergebnis der Beratung war die überwiegend vertretene Auffassung der Länder, daß die Straßenverkehrs-Ordnung nur die Parkuhr als Kontrollmittel für die Einhaltung der Parkzeit vorsehen solle, vor allem deshalb, weil bei der Parkscheibe zweimal kontrolliert werden muß. Die erste Kontrolle muß feststellen, ob die richtige Anfangszeit auf der Scheibe eingestellt ist; die zweite muß feststellen, ob die zulässige Parkdauer nicht überschritten ist. Dazu muß der Überwachungsbeamte sehr dicht an den Wagen herantreten, um festzustellen, wo die Parkscheibe überhaupt niedergelegt ist. Das erfordert, wie gerade die Beobachtungen in Kassel ergeben haben, erheblichen Zeitaufwand. Selbst wenn die Stelle, wo die Parkscheibe angebracht sein muß, genau festgelegt wird, wird sich bei der unterschiedlichen Aufstellung der Kraftfahrzeuge kaum erreichen lassen, daß eine allgemeine Kontrolle der darauf verhältnismäßig klein geschriebenen Angaben etwa von einem fahrenden Polizeifahrzeug aus möglich ist. Bei der gesetzlich eingeführten Parkuhr dagegen genügt eine Kontrolle; sie kann auch im Vorbeifahren kontrolliert werden.
Bei den ständig zunehmenden Parkschwierigkeiten und bei dem großen Personalmangel der Polizei muß darauf geachtet werden, daß die Kontrollen so wirkungsvoll und rationell wie möglich durchgeführt werden. Daher ist es die überwiegende Auffassung der Länder, daß einer gesetzlichen Einführung der Parkscheibe neben der Parkuhr nicht zugestimmt werden könne. Bezüglich des erforder1588
lichen Parkraumes bietet die Parkscheibe gegenüber zweckmäßig aufgestellten Parkuhren auch keinen entscheidenden Vorteil.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börner!
Herr Minister, darf ich Ihre Antwort im ersten Teil so auffassen, daß Sie die Rechtsauffassung vertreten, daß die Städte, die sich auf Grund ihrer eigenen Erfahrungen für die Parkscheibe und nicht für die Parkuhr entschieden haben, trotzdem weiterhin diese Möglichkeit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs in Anspruch nehmen können?
Jawohl, Herr Kollege Börner, es bedarf, wie ich sagte, nur einer Zusatztafel bei den Parkverbotsschildern, die ausdrücklich darauf hinweist, daß dort mit Parkscheibe geparkt werden darf. Verboten ist es nicht, die Parkscheibe anzuwenden.
Eine weitere Frage.
Darf ich dann noch fragen, worauf sich Ihre Argumente stützen, daß die Kontrollmöglichkeiten bei Parkscheiben bedeutend schwieriger sind als bei Parkuhren? Ist es nur das Argument der Städte, die sich schon vor Jahren für die Parkuhr entschieden haben und die, wie z. B. die Stadt Frankfurt, sehr problematische Verkehrsverhältnisse in der Innenstadt haben, oder ist es die überwiegende Meinung auch der Städte, die diese Parkraumnot in der Innenstadt noch nicht haben?
Herr Kollege Börner, es ist nicht die überwiegende Meinung der Städte - mit denen können wir ja darüber nicht sprechen -, sondern es ist die überwiegende Meinung der Polizeibehörden und der Verkehrsbehörden der Länder, die ja für den Erlaß irgendwelcher Anordnungen in dieser Hinsicht auch den Städten gegenüber die Verantwortung tragen in Ausführung unserer Verordnungen. Ich muß mich ja danach richten, was mir die Ländervertreter sagen, die ihrerseits die Verpflichtung haben, sich mit ihren Städten abzustimmen.
Bine Zusatzfrage? Offenkundig nicht. Damit ist auch die Frage XI/7 der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus erledigt.
Frage XI/3 - des Abgeordneten Bading -:
Billigt es der Herr Bundesverkehrminister, daß die Deutsche Eisenbahnreklame-Gesellschaft neuerdings an den Seiten der Wagen der Hamburger Vorortbahn großflächige Reklamen, insbesondere zur Steigerung des Konsums von Schnaps, angebracht hat?
Ich bin seit jeher der- Auffassung, Herr Kollege, daß man im Verkehrswesen auf dem Gebiet der Außenwerbung größte Zurückhaltung üben sollte. Daher halte ich es auch nicht für glücklich, daß an den
S-Bahn-Wagen in Hamburg die in Ihrer Frage erwähnte Werbung angebracht worden ist.
Nach der bestehenden Rechtslage kann der Bundesminister für Verkehr gegenüber der Deutschen Bundesbahn bezüglich der von ihr angebrachten Reklame nur dann im Aufsichtswege einschreiten, wenn ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen vorliegt. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Trotzdem werde ich die Bundesbahn auf diese Reklame ansprechen und empfehlen, davon Abstand zu nehmen. Jedoch darf ich hier darauf verweisen, daß die Deutsche Bundesbahn ihren Betrieb selbständig unter eigener Verantwortung und nach käufmännischen Grundsätzen zu führen hat, also in Fällen dieser Art nicht an meine Weisungen oder Anregungen gebunden ist, zumal die ihr aus dieser Reklame zufließenden Einnahmen recht erheblich sind. Ich darf ferner daran erinnern, daß Hamburg für das Gebiet des Stadtstaates ein Gesetz über Außenwerbung erlassen hat, um Reklameauswüchse zu bekämpfen. Die Bekämpfung solcher Reklameauswüchse ist Aufgabe der Länder.
Herr Minister, wenn Sie auf dem Standpunkt stehen, daß hier ein Mißbrauch der Reklame stattgefunden hat, ist es dann notwendig, die gesetzliche Grundlage zu ändern, so daß Sie gegen solche Mißbräuche eingreifen könnten?
Herr Kollege, dann müßte das Bundesbahngesetz geändert und es müßte dem Bundesminister für Verkehr das Recht gegeben werden, Einzelweisungen an die Verwaltung der Bundesbahn zu erteilen. Das ist jetzt durch das Gesetz ausgeschlossen, und das ist auch mit einem gewissen guten Grund ausgeschlossen, um eben nicht eine ständige Beunruhigung in den Maßnahmen der Bundesbahn durch Einzelweisungen herbeizuführen, die von der Regierung an die Bundesbahn herangetragen werden.
Bading (SPD: Es entsteht doch hier die Frage - und dazu hätte ich gern Ihre Meinung gehört -: Welche Beunruhigung ist nun wichtiger, die Beunruhigung wegen des finanziellen Ertrages der Bundesbahn oder die Beunruhigung durch unästhetische und das Landschaftsbild verunstaltende Reklame?
Ich darf darauf antworten, daß ich eine solche Reklame, wie ich Ihnen gesagt habe, auch nicht schätze und daß ich die Bundesbahn darauf aufmerksam gemacht habe und weiterhin darauf aufmerksam machen werde. Die Frage aber, ob diese Reklame zumutbar ist, muß z. B. in Hamburg durch die städtischen Behörden auf Grund des dort bestehenden Gesetzes entschieden werden; sie kann nicht von uns entschieden werden. Ich habe also nicht die Möglichkeit, in dieser Hinsicht meinen Geschmack zum Tragen zu bringen.
({0})
Frage XI/4 - des Herrn Abgeordneten Dröscher -:
Warum werden auf neuen, ausreichend breiten Teilstrecken von Bundesstraßen nur zwei Fahrbahnen und nicht zusätzlich eine mittlere Überholfahrbahn abgezeichnet?
Herr Kollege, Bundesstraßen mit drei Fahrspuren sind nur in Ausnahmefällen bei uns angelegt worden. Sie werden nicht für ausreichend verkehrssicher gehalten; denn auf der mittleren Fahrspur, der sogenannten Überholspur, die in beiden Richtungen benutzt werden kann, muß nach unseren und ausländischen Erfahrungen mit schweren Unfällen gerechnet werden. Zweispurig angelegte Straßen lassen sich nicht in drei Fahrspuren einteilen, weil dann im günstigten Falle für jede der drei Fahrspuren bei einer Gesamtbreite von 7,50 m nur eine Breite von 2,50 m zur Verfügung steht. Dies reicht für eine gefahrlose Abwicklung des Verkehrs bei der Breite einer Anzahl von Fahrzeugen nicht aus.
In Italien, Frankreich und Belgien, wo ein durch Leitlinien geregelter Überholungsverkehr auf solchen Straßen mit drei Fahrspuren eingeführt wurde, ist man auf Grund der bisherigen Erfahrungen heute der Meinung, daß dieser Straßentyp wegen seiner Gefahren nicht weiter angewendet werden soll. Auch in den Vereinigten Staaten wird diese Auffassung vertreten, da die Unfallzahl, bezogen auf il Millionen Fahrzeugmeilen, bei dreispurigen Straßen um etwa 30 % größer ist als bei zweispurigen Straßen.
Keine Zusatzfrage. Frage XI/5 - der Frau Abgeordneten Dr. Hubert
Ist die Bundesregierung bereit dafür zu sorgen, daß im Winterfahrplan der E 529 wieder um 12.25 Uhr in Holzminden abfährt, damit die Schüler des Gymnasiums, deren Eltern ihren Wohnsitz in der Umgebung haben, diesen Zug noch zur Heimfahrt benutzen können und nicht über eine Stunde warten müssen?
Ist die Fragestellerin hier? - Übernimmt jemand
die Frage? - Dann wird sie schriftlich beantwortet.
Frage XI/6 - des Herrn Abgeordneten Dr. Bechert
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die gesundheitsgefährdende Verschmutzung der Luft durch die Abgase von Kraftwagen einzudammen, etwa durch die Vorschrift des Einbaues von Nachbrenngeräten?
Herr Kollege, die Bundesregierung hat auf Grund von § 6 des Straßenverkehrsgesetzes einschlägige Vorschriften zu diesem Problem in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erlassen. Nach § 30 dieser Verordnung müssen die Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. § 47 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Änderungsverordnung vom 7. Juli 1960 verlangt eine Beschaffenheit der Kraftfahrzeuge, bei der die Verunreinigung der Luft durch Abgase das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht überschreitet.
Die genannten Vorschriften bieten eine ausreichende Handhabe, um der Verunreinigung der Luft durch Abgase von Kraftfahrzeugmotoren im Straßenverkehr entgegenzuwirken, soweit wirksame Mittel und Einrichtungen dafür zur Verfügung stehen. Allerdings ist diese Voraussetzung trotz intensiver Bemühungen der Wissenschaft und der Technik des In- und Auslandes und hier insbesondere der Vereinigten Staaten von Amerika noch nicht erfüllt. Zwar werden Einrichtungen solcher Art von Erfindern angeboten oder befinden sich in der Entwicklung, aber eine befriedigende Lösung des Problems konnte bisher noch nicht gefunden werden, so daß eine Einführung oder gar eine zwangsweise Einführung bestimmter Möglichkeiten nicht geboten erscheint.
Zu Ihrem Hinweis auf den möglichen Einbau von Nachbrenngeräten darf ich bemerken, daß sich unter den in der Entwicklung und Erprobung befindlichen Einrichtungen auch solche Nachbrenngeräte befinden. Aber ein Nachbrenngerät, das die zu stellenden Forderungen in befriedigender Weise zu erfüllen vermag, ist bisher nicht bekannt geworden. Dies liegt vor allem daran, daß seine Funktionsbedingungen den stark wechselnden Betriebsverhältnissen der Kraftfahrzeuge bisher nicht ausreichend angepaßt werden konnten.
Die im interparlamentarischen Auftrag gebildete Kommission „Reinhaltung der Luft" beim Verein Deutscher Ingenieure hat es unternommen, unter Beteiligung der Wissenschaft, der Industrie, der Organisationen der technischen Überwachung und der Behörden Richtlinien zu erarbeiten, die einen Maßstab für die Beurteilung bilden sollen, was nach dem Stand der Technik gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als unvermeidbare Verunreinigung der Luft durch Kraftfahrzeugabgase zu bezeichnen ist. Eine solche VDI-Richtlinie über die Rauchentwicklung von Dieselfahrzeugen ist Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht worden. Eine zweite Richtlinie für die Begrenzung der Kohlenoxydmengen im Abgas von Otto-Motoren ist in Vorbereitung.
Über die Luftverunreinigung durch Kraftfahrzeugabgase werden laufend, auch mit Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums, umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Ich darf insbesondere auf die Untersuchungen verweisen, die Herr Professor Horst Luther, Leiter des Instituts für Chemische Technologie und Brennstofftechnik an der Bergakademie in Clausthal ausführt und über die in der heutigen Ausgabe der „Welt" berichtet wird.
Diese Untersuchungen von Professor Luther sind von uns angeregt und werden von uns finanziert. Der Versuch einer zusammenfassenden Darstellung nach den heutigen Erkenntnissen zu dem Problem ist in den Heften 128 und 138 der Schriftenreihe „Deutsche Kraftfahrtforschung und Straßenverkehrstechnik" im VDI-Verlag unternommen worden. Auf der Grundlage von über 430 Berichten des In- und Auslandes haben sich bisher leider keine Verfahren nachweisen lassen, die eine technisch und wirtschaft1590
lieh vertretbare Lösung des Problems in Kürze gewährleisten können.
Herr Professor Luther ist allerdings, wie diese Veröffentlichung zeigt, optimistisch. Er sagt, er glaube, das Problem könne innerhalb von fünf Jahren gelöst werden.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Bechert.
Herr Minister, ist die Bundesregierung bereit, aus geeigneten Haushaltstiteln Mittel für die Entwicklung solcher Geräte zur Verfügung zu stellen, oder tut sie das bereits? Internationale Kongresse haben immer wieder darauf hingewiesen, daß die erschreckende Zunahme des Lungenkrebses mindestens zum Teil wahrscheinlich auf die Zunahme der Luftverschmutzung durch Kraftwagenabgase zurückzuführen ist.
Herr Kollege, ob das letztere zutrifft, ist umstritten. Es gibt da verschiedene Meinungen. Ganz unabhängig davon sind wir aber seit Jahren bemüht, mit Haushaltsmitteln, die für die Forschung zur Verfügung stehen, die Klärung dieser Frage voranzutreiben. Ich sagte Ihnen schon, daß das Institut von Professor Horst Luther in Clausthal von uns seit Jahren einen solchen Auftrag hat, der laufend verlängert wird, und daß wir über diese Untersuchungen von Professor Luther zu dem Ergebnis gekommen sind, daß jetzt VDI-Richtlinien über die Begrenzung der Kohlenoxyd-Menge in den Abgasen von Otto-Motoren erlassen werden können. Professor Luther ist der Meinung, daß das in verhältnismäßig einfacher Weise auch bei Otto-Motoren, d. h. bei allen Motoren in Personenkraftwagen, und bei Motorrädern gelöst werden kann durch eine entsprechende kombinierte Einstellung der Zündung mit den Auspuffverhältnissen. Ich hoffe, daß wir auf diesem Wege weiterkommen werden.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Herr Minister, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, darauf hinzuwirken, daß die Bestimmungen, .die Sie im ersten Teil Ihrer Antwort genannt haben, wirklich eingehalten werden? Ich darf darauf hinweisen, daß man, wenn man hinter einem Lastzug einen Berg hinauffährt, einer Luftverschmutzung ausgesetzt ist, 'die keineswegs mit den Bestimmungen vereinbar scheint.
Herr Kollege, die Durchführung der von uns erlassenen Verordnungen obliegt den Ländern und ihren Polizeibehörden. Ich verfüge leider - ich habe das oft beklagt - selbst nicht über Polizeibeamte, die die Durchführung der von uns erlassenen Bestimmungen kontrollieren können. Sie wissen, daß die Polizei den Ländern untersteht und daß ich die Länder nur bitten kann, für diese Durchführung geeignete Polizeibeamte einzusetzen.
Herr Abgeordneter Wittrock, wollen Sie eine Zusatzfrage stellen? - Bitte!
Herr Minister, ist an den Überlegungen, soweit sie auf ministerieller Ebene angestellt werden, auch das Bundesgesundheitsministerium beteiligt? Ich stelle diese Frage deshalb, weil im Zusammenhang mit Ihren letzten Endes doch auch gesundheitspolitischen Betrachtungen keine Rede von dem nun einmal vorhandenen Bundesgesundheitsministerium war.
Es handelt sich hier zunächst um eine rein technische Untersuchung, die selbstverständlich, seitdem das Bundesgesundheitsministerium besteht, im Hinblick auf ihre Auswirkungen mit dem Bundesgesundheitsministerium gemeinsam geführt wird. Aber die technischen Voraussetzungen, Herr Kollege Wittrock, können nicht von Ärzten, sondern nur von Ingenieuren geschaffen werden.
Ich rufe auf die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Herrn Bundesministers für Verkehr, Drucksache IV/537, zunächst die Frage VI/2 - des Herrn Abgeordneten Baier Mosbach) -:
Wird die Bundesregierung bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinwirken, daß diese bei ihren Rationalisierungsmaßnahmen auch allgemeinwirtschaftliche und raumordnerische Überlegungen berücksichtigt, und verhindert wird, daß ausgerechnet dort Betriebseinschränkungen vorgenommen werden, wo zur gleichen Zeit der Bund und die Länder mit erheblichen finanziellen Mitteln bemüht sind, die Wirtschaftsstruktur zu verbessern?
Herr Minister, sind Sie in der Lage, die Frage zu beantworten?
Jawohl. Es ist selbstverständlich, Herr Kollege Baier, das Bestreben der Bundesregierung, das Förderungsprogramm von Bund und Ländern nicht durch einseitige Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrs stören zu lassen. Das gilt auch für die Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn. Die Einflußnahme ist, soweit es sich um die Behandlung der Nebenstrecken handelt, durch das Bundesbahngesetz sichergestellt. In jedem Einzelfalle wird hiernach die Stellungnahme der obersten Landesverkehrsbehörden eingeholt, der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn mit dem Vorhaben befaßt und nach dessen Zustimmung der Stillegungsantrag dem Bundesminister für Verkehr zur Entscheidung vorgelegt. Dadurch ist sichergestellt, daß die strukturverbessernden Maßnahmen in den Sanierungsgebieten bei den Entscheidungen beachtet werden. Die wirtschaftsfördernde Kraft der Nebenbahnen wird im allgemeinen überschätzt. Trotz Ansiedlung von Industrien ist das Verkehrsaufkommen auf vielen Nebenbahnen weiter rückläufig. Es kann der Deutschen Bundesbahn deswegen auch kaum zugemutet werden, stark defizitäre Strecken und Anlagen weiter zu betreiben, nachdem ihr durch das Bundesbahngesetz zur Auflage gemacht ist, ihren Betrieb wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.
Bei den Rationalisierungsmaßnahmen, z. B. durch völlige Schließung von Bahnhöfen oder Einstellung des Personenverkehrs auf einzelnen Bahnhöfen oder Beschränkung der Güterannahme auf einzelnen Bahnhöfen, im Streckennetz der Deutschen Bundesbahn ist jedoch zu berücksichtigen, daß diese Maßnahmen in der Hauptsache aus innerbetrieblichen Gründen eingeführt werden. Nur ein Teil dieser Maßnahmen wirkt sich in wirklichen Betriebseinschränkungen aus. Diese Maßnahmen folgen in allen Fällen dem bereits eingetretenen Strukturwandel in der Benutzung der Eisenbahn durch die Abwanderung von Güter- und Personenverkehr auf die Straße.
Herr Abgeordneter Baier ({0}) zu einer Zusatzfrage!
Herr Minister, Sie haben in der letzten Fragestunde gesagt, daß die Bundesbahn nicht nach allgemein wirtschaftlichen Grundsätzen arbeitet. Das Problem liegt aber doch darin - und hier wollte ich Sie fragen, ob Sie nicht mehr tun wollen -, daß Sie sich auf der einen Seite als Bundesregierung bemühen, die wirtschaftsschwachen Gebiete mit Steuergeldern zu fördern, und daß zum gleichen Zeitpunkt vielfach die Bundesbahn, die zum Teil auch mit Steuergeldern gespeist
wird, hergeht und Betriebseinschränkungen vornimmt - nicht nur auf Nebenstrecken -. Da möchte ich Sie fragen, ob das nicht doch geändert werden könnte.
Nach gesetzlichen Vorschriften, Herr Kollege, kann es nicht geändert werden, weil, wie ich Ihnen dargelegt habe, sowohl bei der Einstellung von Nebenbahnen als auch bei der Einstellung von Annahmestellen im Gesetz genau vorgeschrieben ist, was die Bundesbahn machen kann und wann sie der Genehmigung bedarf. Trotzdem haben wir, wenn wir Nachricht von bestimmten Fällen bekommen haben, die Frage dann immer noch wieder mit der Bundesbahn besprochen und uns die Unterlagen vorlegen lassen. Wir haben versucht, auf die Bundesbahn einzuwirken, damit sie dort, wo wir wirklich Besorgnisse haben, daß wirtschafts- und strukturfördernde Maßnahmen behindert werden, von ihren Maßnahmen Abstand nimmt. Das ist auch in verschiedenen Fällen gelungen.
Ich rufe auf die Frage VI/3 - des Herrn Abgeordneten Stingl -:
Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit darauf hinzuwirken, daß durch die zuständigen Stellen der Deutschen Bundesbahn dafür gesorgt wird, daß die Reisenden die Namen der Bahnhöfe besser erkennen konnen?
Herr Kollege, eine gute Kennzeichnung der Bahnhöfe ist für die 'Eisenbahnen an sich unerläßlich. Deshalb werden auch erhebliche Mittel aufgewendet, um die Namen der Bahnhöfe rechtzeitig und gut sichbar in das Gesichtsfeld der Reisenden zu bringen. Leider gelingt das nicht überall so, wie es wünschenswert wäre, da auch andere Kennzeichnungen wie Bahnsteig, Ausgang usw. und leider auch sehr viel 'Reklamen angebracht iwerden. Bei so vielen Schildern sucht man oft verzweifelt, um den Stationsnamen zu erkennen. Es gibt über Art und Anbringung der Schilder bei der Deutschen Bundesbahn Hinweise und Richtlinien; es gibt ;besondere Schriftmuster und Beleuchtungsvorschriften; es bestehen auch Vereinbarungen mit Firmen, bei deren Tages und Lichtwerben 'den Stadtnamen mitzuführen. Trotzdem sind die 'Ergebnisse nicht immer befriedigend. Darauf habe ich die Deutsche Bundesbahn auch grundsätzlich schon hingewiesen. Damit ist von uns praktisch alles nur Mögliche getan.
Sollten Sie, verehrter Herr Kollege, mit Ihrer Frage Einzelfälle ansprechen wollen, so bin ich gern bereit, wenn Sie mir das mitteilen, mich bei der Bundesbahn dafür einzusetzen, daß Mängel beseitigt werden.
Herr Abgeordneter Stingl, zu einer Zusatzfrage!
Herr Bundesverkehrsminister, ich kann zwar nicht alle Bahnhöfe aufzählen, wo das so ist, aber ich denke etwa an Mainz. Haben Sie schon einmal in der Nacht festzustellen versucht, auf welchem Bahnhof Sie sind, wenn der Zug gehalten hat und die Station nicht ausgerufen worden ist?
Herr Kollege, mir fällt das nicht so schwer, weil ich viele von diesen Bahnhöfen mit einem Blick erkenne, wenn ich aus dem Fenster schaue. Aber wenn ich z. B. auf 'dem Bahnhof Karlsruhe ankomme, habe ich immer das Gefühl, daß 'diese Stadt „Kaloderma" heißt.
({0})
Richtig. Nun, es sind nicht alle Reisenden Bundesverkehrsminister. Eine Anregung praktischer Art, Herr Minister: Es ist sicher zweckmäßig, die Bahnhofsschilder schräg anzubringen, wie das auf manchen Bahnhöfen geschieht. Sie sind dann besser zu lesen.
Vielen Dank, Herr Kollege, ich werde das an die Bundesbahn weitergeben!
Jetzt wollen wir aber die Frage VI/1, Drucksache IV/537 - des Herrn Abgeordneten Lemmrich - beantworten lassen.
Herr Präsident, ich glaube, die Frage ist gestern von Herrn Staatssekretär Dr. Seiermann beantwortet worden!
Es sind noch zu beantworten die Frage 8 von gestern und die Frage 4 von heute. Darf ich erst die Frage 4 von heute nehmen?
Ich würde vorschlagen, daß Sie erst die Frage VI/4, Drucksache IV/537 - des Herrn Abgeordneten Junghans - beantworten:
Ist es richtig, daß, entgegen der Antwort des Herrn Staatssekretär Dr. Seiermann in der Fragestunde am 14. Februar 1962, die Preise ({0}) von Stahlleitplanken zu denen von Betonleitplanken bei den Doppelleitplanken verhielten sich etwa wie 1 : 1, die Submission des Autobahnamtes München vom 2. Mai 1962 ergeben hat, daß für eine Strecke von ca. 47 km die Preise für die Betonleitplanken im Durchschnitt 25 v. H. über denen für Stahlleitplanken lagen?
Herr Kollege, es ist richtig, daß sich bei einer Ausschreibung von Leitplanken für Autobahnmittelstreifen beim Autobahnamt München im Mai überraschend ergeben hat, daß die Preise für Betonleitplanken etwa 25 % über denen von Stahlleitplanken lagen. Die Preise für Betonleitplanken lagen etwa 13 % höher als üblich, die für 'Stahlleitplanken etwa 15 % niedriger als die vergleichbaren Ausschreibungsergebnisse im Februar 1962 an anderen Stellen. Die Ausschreibungen für Leitplanken erbringen häufig wechselnde Ergebnisse. Das hängt vor allen Dingen mit den Kosten des Abtransports zusammen, die bis zum Ort der Aufstellung variieren. So liegt z. B. der Preis für Betonleitplanken - Material und Transport - je laufenden Meter für München um etwa 15 DM höher als für Stuttgart, während solche Schwankungen bei Stahlplanken in diesen beiden Relationen nicht bekannt geworden sind. Eine Veränderung typischer Preisunterschiede läßt sich erst nach einer längeren Beobachtungszeit nachweisen. Das beim Autobahnamt München festgestellte Ausschreibungsergebnis steht im Gegensatz zu der am 14. 2. 1962 von meinem Herrn Staatssekretär gegebenen Antwort, die sich auf den Durchschnitt der Ausschreibungen des Jahres 1961 gründeten und die mit Bezug auf diese Grundlagen heute noch zutreffend ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Junghans!
Herr Minister, aus welchem Grunde wurde, wenn sich die Preise nicht haben vergleichen lassen, die Aufstellung von Stahlbetonleitplanken bisher freihändig an die einzige Herstellerfirma - Dyckerhoff und Wittmann - vergeben mit Ausnahme dieser Submission in München vom 2. 5. 1962?
Es handelt sich hier um Vergaben, die die Länder in eigener Zuständigkeit machen; denn die Länder als Auftragsverwaltungen können über diese Aufträge bis zu einer bestimmten Größenordnung befinden, ohne den Bundesminister für Verkehr zu befragen. Ich weiß also nicht, ob dabei nicht auch andere Firmen herangezogen worden sind als die Firma Dyckerhoff. Aber, Herr Kollege, wir müssen unterscheiden zwischen Betonleitplanken und Stahlleitplanken. Eine Mischung von beiden - wie aus Ihrer jetzigen Frage ungefähr erkenntlich war - gibt es nicht. Es werden entweder Planken aus Stahl oder aus Beton hergestellt.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Junghans!
Herr Minister, ist es richtig, daß der Auftrag auf Betonleitplanken für den Autobahnzubringer Salzgitter-Braunschweig ohne Einschaltung des Dezernats 7 des Landesverwaltungsamts Hannover durch eine übergeordnete Dienststelle vergeben worden ist?
Das kann ich mir nicht vorstellen; denn wir haben diese Aufträge nicht zu vergeben. Ich persönlich wirke doch, wie Sie wissen, darauf hin, daß möglichst - das habe ich Ihnen gesagt - Stahlleitplanken verwendet werden, weil ich die Verwendung von Betonleitplanken aus meiner Sicht nicht für günstig erklären kann. Aber um diese Frage zu klären - das habe ich dem Hohen Hause schon vor einiger Zeit mitgeteilt -, hat die Landesbauverwaltung Baden-Württemberg den Auftrag, Versuche mit diesen beiden Arten durchzuführen. Diese Versuche sind zur Zeit im Gange. Danach wird sich herausstellen, ob man weiter beide Arten anwenden wird oder ob man sich auf Anbringung einer Art einigen kann.
Bine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Börner? - Bitte!
Herr Minister, darf ich Ihre Antwort von eben so verstehen, daß Sie grundsätzlich - wegen des Unfallschutzes - für Stahlleitplanken plädieren, und darf ich Sie dann fragen, ob schon statistische Auswertungen über gewisse Erfahrungen über den Unfallschutz bei Stahl- und bei Betonleitplanken vorliegen?
Nein, statistisch kann man das nicht auswerten, weil jeder Unfall natürlich andere Voraussetzungen hat. Wenn bei einem Unfall sehr günstige Folgenwirkungen dieser Planken - bei der einen oder anderen Plankenanordnung - festgestellt werden, kann das unter Umständen nicht auf die Planken zurückzuführen sein, sondern auf die Art der Berührung - den Berührungswinkel und die Geschwindigkeit -, die das Fahrzeug gehabt hat. Das läßt sich statistisch nicht erfassen, sondern eben nur durch praktische Versuche, wie sie jetzt in Stuttgart gemacht werden.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Börner.
Haben sich diese Versuche auch auf die Möglichkeit der Wiederherstellung beschädigter Planken erstreckt, und gibt es da offensichtliche Vorteile von Stahl gegenüber Beton?
Das hängt ganz davon ab, wie die Planke beschädigt ist. Ist die Planke gebrochen, muß sie natürlich vollständig ersetzt werden. Ist sie nur angeschlagen,
kann sie unter Umständen weiter erhalten bleiben und mit einfachen Mitteln repariert werden. Auch das ist nicht typisch für Beton- oder Stahlleitplanken, sondern das ist je nach der Art des Unfalls verschieden. Die Untersuchungen erstrecken sich aber zunächst darauf, welche Wirkungen mit Betonleitplanken unter verschiedenen Unfallverhältnissen und welche Wirkungen mit Stahlleitplanken erzielt werden. Die Planken werden ja angebracht, um zu verhindern - das ist das Entscheidende -, .daß das Fahrzeug die für es vorgesehene Fahrbahn verläßt, d. h. weder nach der Seite ausbricht noch - bei den Autobahnen - auf die andere Fahrbahn gelangt. Das ist der Sinn. Nicht so sehr ist der Sinn, das aufprallende Fahrzeug in besonderer Weise zu schützen. Es geht darum, die beim Herausfliegen aus der Fahrbahn sich ergebenden schweren Unfälle zu vermeiden.
Herr Abgeordneter Höhmann, haben Sie eine weitere Frage?
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß es in der Bundesrepublik nur eine Firma gibt, die Betonleitplanken herstellt, und daß es sicher nicht unbedenklich ist, daß sich praktisch eine Firma eine Monopolstellung erarbeitet hat?
Wenn wir von anderen Firmen keine Angebote für eine bestimmte Ausführung bekommen, läßt sich das natürlich nicht vermeiden.
Wie oft hat sich die Bundesregierung bemüht, andere Firmen an diesen Arbeiten zu beteiligen?
Durch Ausschreibungen regelmäßig.
Herr Minister, ich glaube, die Frage des Herrn Abgeordneten Lemmrich ist doch nicht beantwortet worden - das war ein Irrtum Ihrerseits -:
In welcher Weise haben sich 1962 die Submissionspreise für Baumaßnahmen des Bundes an Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen gegenüber dem Vorjahr verändert?
Ja richtig, die ist offen.
Ich darf diese Frage wie folgt beantworten. Bei der Prüfung der von den Ländern als Auftragsverwaltungen des Bundes vorgelegten Ausschreibungsergebnisse wurde ein geringfügiges Ansteigen der Submissionspreise für den Bau von Bundesautobahnen und Bundesstraßen gegenüber dem Vorjahr festgestellt. Dieses dürfte im wesentlichen auf die im Juni vergangenen Jahres mit 10 % und im Frühjahr dieses Jahres mit 6 % eingetretenen Lohnerhöhungen zurückzuführen sein. Nach den Feststellungen halten sich die Preiserhöhungen in angemessenen Grenzen, so daß bisher nicht der geringste. Anlaß vorliegt, von Überhitzungserscheinungen im Bundesfernstraßenbau zu sprechen.
Der Wettbewerb im Bundesfernstraßenbau ist wegen des Vorhandenseins freier Kapazitäten durchaus rege. Bei den öffentlichen Ausschreibungen haben sich in diesem Jahr jeweils durchschnittlich zwölf Bewerber beteiligt. Bei Kunstbauten, die etwa 25 % des Bauvolumenanteils darstellen, war die Preisentwicklung dagegen nicht so befriedigend. In der Regel hielten sich aber auch hier die Preiserhöhungen im Rahmen der Grenzen, die durch die eingetretenen Kostensteigerungen bedingt waren. Sie lagen bisweilen auch über einem annehmbaren Preisniveau und gaben dann Veranlassung, solche Ausschreibungen aufzuheben und die Aufträge nach Vereinbarung angemessener Preise freihändig zu vergeben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Herr Minister, im „Statitistischen Wochendienst" des Statistischen Bundesamtes vom 15. Juni 1962 wird aufgeführt, daß der Preisindex im Straßenbau sich von Mai 1961 bis Mai 1962 um 10 % erhöht habe. Darf ich fragen, ob das also für die Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen nicht in diesem Maße zutrifft?
Herr Kollege, das trifft nicht für die Bundesfernstraßen zu. Der Leiter der Abteilung „Preis" im Statistischen Bundesamt hat dies auf Rückfragen ausdrücklich erklärt. Er hat gesagt, daß die Statistik, die erst seit 1960 läuft, umgestellt werden müsse, weil sie bezüglich der Angaben, die gemacht werden, eine Reihe von Unklarheiten enthält, die zweifellos dieses Ergebnis überschattet haben, so daß es nicht als endgültig angesehen werden kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bleiß.
Herr Minister, sind Sie der Auffassung, daß, gemessen an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, jede Verzögerung der Freigabe der gesperrten Straßenbaumittel nicht zu einer Verbilligung, sondern zu einer Verteuerung im Straßenbau führen würde?
Herr Kollege Bleiß, so gestellt kann man, glaube ich, die Frage nicht beantworten. Aber ich bin der Meinung, daß bei nicht zügiger Weitervergabe von Anschlußaufträgen eine Verteuerung auftreten muß, weil nämlich die sehr hohen fixen Kosten die durch die Rationalisierung der Firmen entstehen, sich in diesem Fall nicht auszahlen, z. B. wenn die Gerätemiete für einen bestimmten Teil der Zeit nicht herausgeholt werden kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen!
Herr Minister, sind Sie sich bewußt, daß auf Grund Ihrer Ausführungen über die Kostenstatistik der Herr Bundes1594
finanzminister die Ausführungen, die er hier in den letzten Tagen vor diesem Hohen. Hause zu der Frage der Straßenbaukosten gemacht hat, teilweise korrigieren muß?
Herr Kollege, ich habe diese Ausführungen nicht gehört, weil ich nicht anwesend war. Die Drucksache liegt mir auch noch nicht vor. Ich kann es infolgedessen nicht kontrollieren, stelle aber eindeutig fest, daß der Leiter der Gruppe. „Preis" beim Statistischen Bundesamt selbst erklärt hat, daß die Angaben, die er gemacht hat, auf Grund von unklaren Unterlagen, die er sich beschafft hat, nicht ausreichend sind, insbesondere weil er die Angaben über den Bau von Straßen in Ortschaften, deren Kosten natürlich wegen der höheren Kosten für den Grunderwerb höher liegen, gemischt hat mit Angaben über den Bau von Straßen außer Orts.
({0})
Wir kehren damit zurück zu Drucksache 510 und den dort aufgeführten Fragen. Es bleibt vom Herrn Bundesminister für Verkehr noch die Frage XI/8 - des Herrn Abgeordneten Hammensen.- zu beantworten:
Teilt die Bundesregierung die von dem Bundesverkehrsminister in der Fragestunde der 33. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Juni 1962 geäußerte Ansicht, daß der Einsatz von Hubschraubern bei der ärztlichen Versorgung von Verkehrsunfall-Verletzten praktisch nicht in Betracht kommt?
Herr Kollege, die Frage des Einsatzes von Hubschraubern zur ärztlichen Versorgung von Verletzten bei Straßenverkehrsunfällen ist vom Bundesminister für Verkehr seit Jahren - .erstmals im Herbst 1958 - untersucht, erörtert und in jüngster Zeit im Rahmen der Fürsorgemaßnahmen für Unfallverletzte auch noch einmal kritisch überprüft worden. Eine eingehende Würdigung aller Vor- und Nachteile hat zu der Erkenntnis geführt, daß für die ärztliche Versorgung von Unfallverletzten ein möglichst engmaschiges Netz von Arzteinsatzwagen dem Hubschraubereinsatz vorzuziehen ist. Auf eine Umfrage haben die zuständigen obersten Länderbehörden im wesentlichen die gleiche Auffassung vertreten; auch der Herr Bundesminister für Verteidigung und die Frau Bundesministerin für Gesundheitswesen teilen meine Ansicht.
Dagegen bestehen selbstverständlich keine Bedenken, Hubschrauber, die an sich für andere Zwecke bereitgestellt sind - zum Beispiel für polizeiliche Aufgaben, für den zivilen Bevölkerungsschutz, für Zwecke der Bundeswehr usw. -, auch für die Bergung und den Abtransport von Unfallverletzten oder für die Hieranführung von Ärzten an die Unfallstelle einzusetzen, wie es in einigen Fällen in der Vergangenheit bereits geschehen ist. Diese Frage wird im Rahmen einer erweiterten Fürsorge für die Unfallverletzten zu gegebener Zeit mit den zuständigen Bundesressorts behandelt werden.
Die Prüfung der Frage über die Zweckmäßigkeit des Hubschraubereinsatzes hat insbesondere ergeben, daß folgende schwerwiegende Gesichtspunkte gegen diese Maßnahme sprechen:
1. Hubschrauber können nur nach Sichtflugregeln verwendet, das heißt, sie können weder bei Nacht noch bei Nebel oder sonstigen Schlechtwetterverhältnissen eingesetzt werden.
2. Es wird häufig nicht möglich sein, in unmittelbarer Nähe der Unfallstelle zu landen, z. B. in Waldoder Sumpfgebieten, in bergigem Gelände, in der Nähe von Starkstrom- oder sonstigen Hochleitungen.
3. Es fehlt in den meisten Fällen an geeigneten Landeplätzen in der Nähe der Aufnahmekrankenhäuser, so daß noch ein Transport vom Landeplatz zum Krankenhaus erfolgen muß.
4. Eine Landung auf der Straße wäre wegen der Gefährdung des Verkehrs in der Regel erst dann zu vertreten, wenn polizeiliche Absperrmaßnahmen getroffen werden konnten; damit aber ginge der Zeitvorsprung verloren, den der Hubschrauber etwa gegenüber einem Arzteinsatzwagen erzielen könnte.
5. Eine Verwendung der Hubschrauber in Städten und Ortschaften ist wegen der engen Bebauung bei der Bergung von Unfallverletzten ohnehin im allgemeinen ausgeschlossen.
6. Hubschrauber der in Frage kommenden Größe können das für die ärztliche Versorgung von Unfallverletzten erforderliche Ärzteteam - ein Chirurg, ein Assistent, ein Anästhesist, mindestens eine Schwester - und die notwendigen Einrichtungen zu ihrer Behandlung nicht befördern.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hammersen!
Herr Bundesminister, darf ich Sie fragen, ob Sie bereits praktische Erfahrungen mit dem Einsatz von Hubschraubern bei Rettung von Unfallverletzten am Unfallort gesammelt haben, nachdem doch bekannt ist, daß das Ausland, insbesondere die Schweiz, über mehrjährige praktische Erfahrungen verfügt?
Wir halben ja diese Erfahrungen an verschiedenen Stellen schon gesammelt. Ich sagte Ihnen ja, daß die Bundeswehr gelegentlich. so freundlich gewesen ist, Hubschrauber zur Bergung zur Verfügung zu stellen. Es geht ja nicht nur um Straßenverkehrsunfälle, sondern auch um Unfälle anderer Art. Aber dabei haben sich eben jene Schwierigkeiten ergeben, die ich gekennzeichnet habe, und man wird mit Arzteinsatzwagen, die ein solches Team, wie ich es eben nannte, zum Unfallort bringen und die mit allen Einrichtungen ausgestattet werden, um den Unfallverletzten während der Fahrt zum Krankenhaus ärztlich zu betreuen, wesentlich bessere Erfolge erzielen, zumal auch hei manchen Unfallverletzten, wie ich schon das letzte Mal ausführte, die Schockwirkung durch einen plötzlichen Abtransport in einem Flugzeug, das die Leute nicht gewöhnt sind, noch verstärkt wird und zu Kollapserscheinungen führen kann.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Hammersen!
Herr Bundesminister, darf ich Sie fragen, ab Sie trotz dieser Wiederholung Ihrer negativen Stellungnahme dieses Problem doch noch einmal im Einvernehmen mit den interessierten Ressorts der Bundesregierung prüfen wollen, nachdem mir z. B. eine sehr positive Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern bekannt ist?
Ich kenne diese Stellungnahme nicht; aber es hat ja keinen Zweck, daß wir uns, nachdem wir jetzt darauf hinarbeiten und uns entschlossen haben, darauf hinzuarbeiten, die Arzteinsatzwagen einzusetzen, auf die Möglichkeiten der Bergung von Unfallverletzten durch Hubschrauber verlegen. Für den Fall, daß irgendwo ein Hubschraubereinsatz möglich ist, ist ja bekannt, daß wir uns an die Bundeswehr wenden können, um den Hubschraubereinsatz durchzuführen, wie es sich (bei der Flutkatastrophe in Norddeutschland ja in bester Weise gezeigt hat. Die Verwendung der Arzteinsatzwagen wird aber auch von den ärztlichen Stellen für durchaus richtig gehalten. So hat sich z. B. eine große Untersuchung über diese Frage, die vor einiger Zeit unter dem Vorsitz des Professors Bürkle de la Camp stattgefunden hat, ausdrücklich auch für diese Arzteinsatzwagen ausgesprochen.
Keine weitere Frage!
Ich rufe nun die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Diese Fragen werden vom Bundesminister der Verteidigung selber beantwortet. Die erste Frage stellt Herr Abgeordneter Reichmann:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Eltern, deren Söhne ({0}) im Wehrdienst als Soldaten der Bundeswehr tödlich verunglückten, keinerlei Entschädigung oder Unterstützung erhalten, sofern die Soldaten nicht privat in einer Lebensversicherung versichert waren?
Herr Präsident, ich bitte, die Fragen 1 und 2 desselben Fragestellers zusammenzufassen, weil sie in der Antwort inhaltlich zusammengehören.
Das dürfte zweckmäßig sein. Ich rufe dann auch die zweite Frage des Abgeordneten Reichmann auf:
Hält die Bundesregierung es nicht für notwendig, die Bundeswehrsoldaten rechtzeitig über das Lebensrisiko aufzuklären, damit sie eine private Lebensversicherung abschließen können, solange eine gesetzliche Regelung für tödliche Unfälle nicht vorliegt?
Ich gebe auf die beiden Fragen folgende Antwort.
Wenn ein Soldat im Wehrdienst tödlich verunglückt, wird es sich regelmäßig um eine Wehrdienstbeschädigung handeln. In diesem Falle erhalten die Hinterbliebenen, also auch die Eltern, die im Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes geregelte Versorgung, die sich in ihrem Umfange nach den
Vorschriften des für die Kriegsopfer geltenden Bundesversorgungsgesetzes richtet. Darüber hinaus erhalten die Eltern lediger Soldaten, die bei der Ausübung des Wehrdienstes besonders gefährdet und infolge eines Unfalls in diesem Dienst verstorben sind, unter den Voraussetzungen des § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes eine einmalige Unfallentschädigung bis zur Höhe von 20 000 DM.
Es trifft also einerseits nicht zu, daß Eltern von an den Folgen einer Wehrdienstbeschädigung verstorbenen Soldaten keinerlei Entschädigung oder Unterstützung erhalten. Andererseits verweise ich auf den erklärten Willen des Gesetzgebers, die Versorgung der Soldaten der früheren Wehrmacht und die Versorgung der Soldaten - bzw. ihrer Angehörigen - der heutigen Bundeswehr nach denselben Grundsätzen und nach denselben Bestimmungen zu regeln. Eine unterschiedliche Versorgung dieser beiden Personenkreise ist vom Gesetzgeber ausdrücklich abgelehnt worden. Bei einer Änderung der Versorgungsbestimmungen für den zweiten Personenkreis ergibt sich automatisch auch die Frage einer Änderung der Bestimmungen für den ersten Personenkreis.
Mir ist jedoch bekannt, daß in vielen Fällen eine Elternversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz nicht gewährt werden kann, nämlich dann, wenn die Ernährereigenschaften dem verstorbenen Soldaten und eine gewisse Bedürftigkeit der Eltern fehlen. Diese Voraussetzungen können im Einzelfall bei den Eltern junger Soldaten im Zeitpunkt des Todes noch nicht vorliegen. Sobald sie aber später, insbesondere bei vorgerücktem Alter der Eltern, erfüllt sind, steht den Eltern die Versorgung zu.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß die Voraussetzungen für eine Elternversorgung im Versorgungsrecht der Soldaten erheblich weiter gefaßt sind als im gesamten übrigen Sozial- und Versorgungsrecht und auch im bürgerlichen Recht.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat darüber hinaus mit einer Gruppe namhafter Lebensversicherungsgesellschaften einen besonderen Rahmenvertrag über Lebensversicherungen für Soldaten der Bundeswehr abgeschlossen, der augenblicklich dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen zur Genehmigung vorliegt. Mit diesem Vertrag soll dem Soldaten besonders in Fällen, in denen eine Wehrdienstbeschädigung nicht gegeben ist, ermöglicht werden, im Wege der freiwilligen Eigenvorsorge zu günstigen Prämiensätzen selbst zusätzlich etwas für die Alters- und Hinterbliebenensicherung zu tun. Sobald die Genehmigung dieses Rahmenvertrags vorliegt, wird den Soldaten in geeigneter Form die Möglichkeit zum Abschluß eines solchen Vertrages bekanntgemacht werden.
Herr Abgeordneter Reichmann zu einer Zusatzfrage!
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß infolge der Härten, die dadurch entstehen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen,
also die Ernährereigenschaft und die Bedürftigkeit, nicht gegeben sind, die Bundeswehr sich veranlaßt sah, durch Sammlungen über das Soldatenhilfswerk diese Härtefälle durch eine allerdings bescheidene Beihilfe etwas zu mildern?
Mir ist eine Reihe von Fällen durch persönliche Zuschriften bekannt geworden. Es ist allerdings unmöglich, alle möglichen Fälle, auch alle möglichen Härtefälle, durch eine ausreichende vorausblickende gesetzliche Regelung auszuschöpfen. Das Soldatenhilfswerk ist seinerzeit durch General Heusinger, General Röttiger, andere Herren und mich geradezu zu dem Zweck gegründet worden - und auch seine Gemeinnützigkeit ist anerkannt worden -, damit in den Fällen, wo eine gesetzliche Regelung nicht möglich ist, weil das Gesetz nicht jedem Einzelfall angepaßt werden kann, trotzdem eine einigermaßen ausreichende Hilfe gewährt werden kann.
Noch eine- Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Reichmann!
Herr Bundesminister, sehen Sie keine Möglichkeit im Milliardenetat Ihres Hauses, diese Beihilfe den betroffenen Eltern oder Frauen aus einem Härtefonds zu gewähren?
Wenn ein solcher Titel in den Haushalt aufgenommen wird, ist das nicht ohne weitere Konsequenzen auch bei anderen Haushalten möglich. Ich wäre aber sehr dankbar, wenn der Haushaltsausschuß mir einen solchen Titel bewilligte.
Keine weitere Frage.
Ich rufe auf die Frage X/3 - des Herrn Abgeordneten Wächter -:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß sie bei der Landbeschaffung für Kasernen und Truppenübungsplätze nur dann Privatbesitz in Anspruch nehmen sollte, wenn Staatsbesitz, auch wenn er aufgeforstet ist bzw. sich zur Aufforstung eignet, nicht zur Verfügung steht?
Darf ich auch hier den Vorschlag machen, die drei Fragen des Abgeordneten Wächter bei der Beantwortung zusammenzufassen.
Das wird wohl zweckmäßig sein. Ich rufe also auch die Fragen X/4 und X/5 - des Herrn Abgeordneten Wächter - auf:
Ist die Bundesregierung gewillt, bei der Landbeschaffung für Kasernen und Truppenübungsplätze alle Verhandlungsmöglichkeiten mit den Eigentümern auszuschöpfen, bevor sie zur Enteignung und Besitzeinweisung nach dem Landbeschaffungsgesetz schreitet?
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Landbeschaffung für Kasernen und Truppenübungsplätze den Eigentümern angemessene Entgelte anzubieten, um langwierige und kostspielige Prozesse zu vermeiden?
Auch diese Fragen stehen in einem inneren Zusammenhang. Ich beantworte sie folgendermaßen:
Zu 1. Nach § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes soll sich die Stellungnahme der Landesregierung 'im Raumordnungsverfahren insbesondere auch 'darauf erstrecken, ob das Vorhaben aus Grundbesitz der öffentlichen Hand befriedigt werden kann. In gleicher Weise bestimmt § 11 des Landbeschaffungsgesetzes, daß ein Enteignungsantrag erst gestellt werden soll, wenn Grundstücke, die für das beabsichtigte Vorhaben geeignet sind, im Eigentum von Bund, Ländern und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und ihnen gleichzustellenden juristischen Personen nicht vorhanden sind.
Auf Grund dieser Bestimmungen hält sich die Bundesregierung für verpflichtet, bei Grundstücksbedarf für Verteidigungszwecke in erster Linie auf Gelände der öffentlichen Hand zurückzugreifen, auch wenn diese aufgeforstet sind oder sich zur Aufforstung eignen.
Zu 2. Diese Frage ist zu bejahen. Die Verpflichtung, die für Verteidigungszwecke benötigten Grundstücke nach Möglichkeit freihändig zu erwerben, ist in § 2 des Landbeschaffungsgesetzes ausdrücklich niedergelegt. Entsprechend dieser Verpflichtung hat der 'Bund bei der Landbeschaffung für Verteidigungszwecke nur einen verschwindend geringen Teil der benötigten Grundstücke im Wege der Enteignung erworben. In der Zeit vom 1. April 1950 bis zum 31. Dezember 1961 sind für Aufgaben 'der Stationierungsstreitkräfte, der Bundeswehr und der NATO insgesamt etwa 34 500 Erwerbsfälle abgewickelt worden, davon etwa 1350 im Wege der Enteignung. Danach beträgt die Zahl der Enteignungsfälle weniger als 5 % der Erwerbsfälle. Auf die Bundeswehr entfallen etwa 7000 Erwerbsfälle, davon 134 Enteignungen. Das sind 2 % der Fälle, mit denen die Bundeswehr zu tun hat.
Zu 3. Den durch die Landbeschaffung betroffenen Eigentümern ist nach § 18 des Landbeschaffungsgesetzes der gemeine Wert, d. h. der Verkehrswert, zu zahlen.
Den Dienststellen der Bundesvermögensverwaltung, die den Grunderwerb für Verteidigungszwecke tätigen, ist bis in die neueste Vergangenheit mehrfach vorgeworfen worden, daß sie bei Grunderwerbsverhandlungen kleinlich verfahren, zu geringe Kaufpreise anbieten und dadurch den Grunderwerb verzögern.
Ich hatte infolge einer Reihe von Zuschriften, die an den Minister persönlich gerichtet waren, Gelegenheit, solchen Fällen nachzugehen und den Versuch zu machen zu vermitteln. Darunter waren auch solche Fälle, in denen der Regierungspräsident einen höheren Preis festgelegt hatte, als die Bundesvermögensverwaltung hernach zu zahlen bereit war. Allerdings spielt hier auch die Frage der Prüfung durch den Rechnungshof eine gewisse Rolle.
Demgegenüber ist - ich darf Sie an die Debatte vom 6. April dieses Jahres in diesem Hause erinnern - von parlamentarischer Seite der Vorwurf erhoben worden, daß das Bundesministerium für Verteidigung Grundstückspreise zahle, die wesentlich über den ortsüblichen Preisen lägen und dadurch den örtlichen Grundstücksmarkt nachteilig beBundesverteidigungsminister Strauß
einflußten. Ich darf insoweit auf meine im Protokoll des Deutschen Bundestages niedergelegte Antwort von damals verweisen. Ich habe darauf hingewiesen, daß meistens der gegenteilige Vorwurf erhoben wird.
Zu diesen verschiedenen Auffassungen kann ich nur erklären, daß die mit der Landbeschaffung beauftragten Stellen angewiesen sind und sich bemühen, bei den Grundstücksverhandlungen „ohne unangebrachte Kleinlichkeit" - um ein wörtliches Zitat aus dem Erlaß zu nehmen - den gerechten Preis zu ermitteln und anzubieten. Die geringe Zahl von Enteignungsfällen - bei der Bundeswehr 2 °/o der Erwerbsfälle - läßt den Schluß zu, daß bei der bisherigen Preispolitik des Bundes die Belange der betroffenen Eigentümer im großen und ganzen angemessen berücksichtigt worden sind.
Ich bin mir der Problematik, Herr Abgeordneter, auch aus persönlicher Kenntnis einiger Fälle in meinem Wahlkreis sehr wohl bewußt. In all diesen Fällen hat sich ergeben, daß das Nachbargrundstück, das genausowenig Bauland oder Bauerwartungsland war, aus irgendwelchen Gründen privat zu wesentlich höheren Preisen abgesetzt werden konnte, als es bei dem Verkauf an den Bund möglich war. Allerdings ist es dem Bund auch bei wohlwollendster Auslegung der rechtlichen Bestimmungen und bei Inkaufnahme der Kritik des Rechnungshofs nicht möglich, alle im zivilen wirtschaftlichen Leben erzielbaren Preise seinerseits zu zahlen.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Wächter?
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Bemessung solcher Entgelte außer dem Gutachten der Bundesvermögensverwaltung gleichzeitig die Gutachten der zuständigen Landwirtschaftskammer und der zuständigen Berufsorganisation, also des Bauernverbandes, mitzuberücksichtigen?
Solche Gutachten sind in besonders schwierigen Einzelfällen, wenn meine Erinnerung richtig ist, eingeholt worden. Auch hier sind Differenzen zu den vom Regierungspräsidenten vorgeschlagenen und den von der Bundesvermögensverwaltung im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens für möglich gehaltenen Preisen aufgetreten.
Noch eine Frage?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen für die Bundeswehr Gelände zu Übungszwecken angekauft wurde, welches schon zur Zeit des Ankaufs teilweise oder ganz unter Landschaftsschutz stand und welches deshalb für seinen eigentlichen Zweck nicht verwendet werden kann?
Ich bitte, diese Frage schriftlich beantworten zu dürfen. Ich weiß aus dem Gedächtnis keinen speziellen Fall; aber ich kann mir durchaus vorstellen, daß es einige Fälle dieser Art gibt.
Frage X/6 - des Herrn Abgeordneten Dröscher -:
Warum ist es nicht möglich, die schweren Kettenfahrzeuge der Artillerieschule Idar-Oberstein, soweit sie zu regelmäßigen Übungen auf dem Platz Baumholder benötigt werden, auf diesem Truppenübungsplatz zu stationieren, um so die auch ohne Panzerfahrzeuge schon schlechten Verkehrsverhältnisse in der Enge der Innenstadt nach Möglichkeit zu verbessern?
Die Stationierung der in der Frage angesprochenen Kettenfahrzeuge auf dem Truppenübungsplatz Baumholder ist nicht möglich, da die dortigen Unterkünfte unzureichend sind, ferner die Wartung und Instandsetzung der Fahrzeuge in Baumholder nicht durchgeführt werden kann, außerdem die Fahrzeuge in der Kaserne Idar-Oberstein zur Ausbildung benötigt werden.
Um den Truppenübungsplatz Baumholder unter Umgehung der Stadt Idar-Oberstein zu erreichen, ist ein Umweg von 45 km erforderlich. Wegen Material-Überbelastung und Zeitverlustes ist diese Lösung nicht tragbar.
Um die Stadt Idar-Oberstein zu entlasten, ist jedoch seit längerem der Bau einer Panzerstraße zur Umgehung der Durchfahrt der Stadt vorgeschlagen worden. Sie ist bis heute nicht zur Ausführung gekommen, weil wegen der schwierigen Geländebeschaffenheit eine Entscheidung über die Trassenführung durch die Landes-Bauabteilungen und die Straßenbauverwaltung von Rheinland-Pfalz erst vor kurzem erfolgen konnte. Mit dem Beginn der Arbeiten im Bereich des sogenannten Hammersteiner Weges ist in Kürze zu rechnen.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Dröscher.
Herr Verteidigungsminister, besteht nicht die Möglichkeit, wenigstens eine Batterie auf dem Platz, und sei es behelfsmäßig, zu stationieren, damit nicht alltäglich diese Verkehrsstockungen dort auftreten?
Ich darf diese Anregung prüfen und Ihnen Bescheid geben.
Frage X/7 - des Herrn Abgeordneten Schmidt ({0}) -:
Besteht seitens des Bundesverteidigungsministeriums die Möglichkeit, die in den letzten Wochen über dem dichtbesiedelten Gebiet des Siegerlandes bis zur Unerträglichkeit gesteigerten Belästigungen beim Durchstoßen der Schallmauer durch Militärflugzeuge zu unterbinden?
Die Einsatzaufgaben zur Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft erfordern auch Flugübungen, bei denen Überschall-Geschwindigkeiten erreicht werden. Nicht nur über dem Siegerland, sondern auch über der gesamten Bundesrepublik, ja auch über den benachbarten Ländern sind daher Belästigungen durch
Bundesverteidigungsminister Strauß
schallbrechende Düsenflugzeuge nicht immer zu vermeiden.
Der Luftraum über der Bundesrepublik wird nicht nur durch deutsche, sondern auch durch die Militärflugzeuge unserer NATO-Partner beflogen. Die deutschen Einsatzflugzeuge unterstehen in bezug auf ihre taktische und fliegerische Aufgabenstellung dem NATO-Oberkommando; insofern besteht bei der eigentlichen Auftragserteilung nur ein beschränkter deutscher Einfluß.
Unter anderem gelten in der Bundesrepublik für Überschallflüge bestimmte Mindestflughöhen. So dürfen Bundeswehr-Flugzeuge die Schallmauer nur in Flughöhen oberhalb 30 000 Fuß - ({0}) - durchstoßen. Außerdem ist der Flugweg so einzurichten, daß dichtbesiedelte Gebiete nicht vom Druckkegel unmittelbar berührt werden. Darüber hinaus sind für die deutsche Luftwaffe noch erhebliche Einschränkungen für Flüge an Sonn- und Feiertagen eingeführt worden.
Da der Schallknall als physikalische Erscheinung sich sowohl in Flugrichtung als auch senkrecht dazu ausbreitet, kann ein in größerer Höhe fliegender Düsenpilot nicht mit Sicherheit die Einwirkung auf besiedelte Gebiete ganz vermeiden, zumal das Durchbrechen der Schallmauer bis zu etwa 25-40 km Entfernung wahrnehmbar ist und größere unbewohnte Gebiete in der Bundesrepublik kaum existieren.
Befehle über terminmäßige Belehrungen, eine ständige Unterrichtung über die Bestimmungen für den Flugbetrieb und die Ahndung nachgewiesener Verstöße gegen die fliegerische Zucht und Ordnung sind die militärischen Möglichkeiten, eine vorsätzliche oder leichtfertige Belästigung einzuschränken oder zu verhindern. Sie werden von den zuständigen NATO-Kommandobehörden für ihren Befehlsbereich in der gleichen Weise wie in der Bundeswehr gehandhabt.
Zusatzfragen werden nicht 'gestellt. Damit ist die Fragestunde beendet. Die noch nicht beantworteten Fragen werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe auf den Punkt 4 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin ({0}) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin ({1}) ({2});
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({3}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({4})
b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({5}) ({6})
({7}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Toussaint.
({8})
- Sie beziehen sich auf den Schriftlichen Bericht.
Dann treten wir in die zweite Beratung ein. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe auf den Art. 1. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Besold, Dr. Schwörer, Freiherr von Kühlmann-Stumm und Genossen auf Umdruck 138 vor. Wird dieser Änderungsantrag begründet? - Das Wort hat der Abgeordnete Besold.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Initiatoren des Änderungsantrages auf Umdruck 138 haben sich erlaubt, diesen Antrag erst jetzt zu stellen, weil sie sich bei der Beratung des Finanzausschusses in Berlin noch nicht über die Auswirkung der in dieser Gesetzesvorlage vorgesehenen Förderung der Filmproduktion im klaren gewesen sind. Sie haben sich damals auch der Stimme enthalten.
Mit der in diesem Änderungsantrag begehrten Korrektur soll die Konkurrenzfähigkeit der westdeutschen technischen Filmbetriebe und der westdeutschen Filmproduktion ermöglicht werden. Die bisher - also vor der Gesetzesvorlage - für Berlin tatsächlich durchgeführte Förderung in Form verbilligter ERP-Mittel und in Form von Umsatzsteuerpräferenzen bezüglich der technischen Arbeiten hat nämlich dazu geführt, daß die Berliner Filmindustrie gegenüber der westdeutschen Filmproduktion in keiner Weise benachteiligt war. Aus der offiziellen SPIO-Statistik in Berlin bis zum 1. Dezember 1961 ergibt sich, daß 24 Filme in Berlin und 19 Filme im übrigen Bundesgebiet gedreht worden sind. Bis zum 31. Dezember 1961 haben sich die Zahl für Berlin auf 28 und die Zähl für das übrige Bundesgebiet auf 29 erhöht. Das bedeutet, daß schon mit den bisherigen Förderungsmitteln trotz der Berlin-Krise nahezu 50 % der in den deutschen Ateliers hergestellten Spielfilme in Berlin gedreht worden sind.
Die jetzige Gesetzesvorlage sieht weitere Förderungsmaßnahmen vor. Nach ihr soll der Berliner Produzent von der Umsatzsteuer in Höhe von 4 % für alle Einspielergebnisse befreit werden, die auf ihn treffen. Weiter sieht die Vorlage vor, daß auch die Umsatzsteuerrückvergütung in Höhe von 4 % für den westdeutschen Verleiher gestrichen wird. Der Änderungsvorschlag bezweckt, die Steuerbefreiung von der Umsatzsteuerrückvergütung für den westdeutschen Verleiher wegfallen zu lassen, weil einerseits sonst das Konkurrenzgefälle zugunsten der Berliner Produktion so groß wird, daß für die filmtechnischen Betriebe in Westdeutschland eine Existenzgefahr besteht, weil andererseits mit der schon vor Erlaß dieses Gesetzes gewährten Steuerbefreiung von 4 % für den Berliner Unternehmer bei Kopierarbeiten die Erleichterung so ausreichend ist, daß die Filmproduktion in Berlin weiter gesichert ist.
Meine Damen und Herren, wir alle sind uns wohl klar darüber, daß das Gesetz zur Förderung der Wirtschaft in Berlin und hier im besonderen der Filmwirtschaft doch den einen Sinn und den einen Zweck hat, durch eine gesunde westdeutsche WirtDr. Besold
schaft Berlin zu fördern und zu stützen. Es ist aber in diesem Hause - man darf sagen - amtsbekannt, daß zur Zeit in der Filmwirtschaft eine Krise herrscht, und wir haben ja auch in diesem Hause, beschickt von allen Parteien, eine große Diskussion gehabt, die das deutlich zu erkennen gab. Wenn dem so ist und die Stärke, die Solidarität und die Gesundheit der Filmwirtschaft in Deutschland zur Zeit krisenhaft ist, dann kann eine solche zusätzliche Belastung nicht im Sinne eines Förderungsgesetzes sein.
Meine Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, daß bei einem Film, der z. B. 1 Million kostet, der Anteil der Atelierkosten 25 bis 30 % ausmacht; das würden 250 000 bis 300 000 DM sein. Fallen zweimal 4 %, wie im Gesetz vorgesehen, an Vergünstigungen von 1 Million beim Produzenten und Verleiher an, so würde das 80 000 DM bedeuten. Das würde, bezogen auf die Atelierleistungen, 25 bis 30 % ausmachen. Um diese 25 bis 30 % müßten also die westdeutschen filmtechnischen Betriebe gegenüber Berlin billiger sein, um konkurrieren zu können. Gewiß werden Sie alle einsehen, daß ein solches Konkurrenzgefälle nicht gesund ist und verhindert werden muß. Ich stehe nicht an, eindeutig zu erklären: Wenn die weitere Entwicklung zeigt, daß die Lage der westdeutschen Filmproduzenten so gut und so gesund wird, daß sie auch diese 4 % für die Verleiher in Westdeutschland noch tragen können, kann immer noch eine Verbesserung von seiten der westdeutschen Filmwirtschaft zugunsten der Berliner Filmwirtschaft beschlossen werden. Im augenblicklichen Zeitpunkt würde aber diese gesetzliche Maßnahme eine echte Existenzgefährdung der filmtechnischen Betriebe in Westdeutschland bedeuten und auch zu einer Monopolisierung der Filmproduktion in Berlin führen, was wir doch alle und auch die Berliner Bevölkerung sicher nicht wollen. Das würde also eine Beeinträchtigung der Ateliers in Hamburg, in Wiesbaden, in Bendestorf in Niedersachsen, in Remagen und in München bedeuten.
Ich möchte ausdrücklich betonen, daß dieser Änderungsvorschlag, den wir eingereicht haben, keinen roten Heller von den in diesem Gesetz für die Berlin-Hilfe zur Verfügung gestellten 475 Millionen beansprucht. Dieser Änderungsvorschlag gefährdet also die Deckungsvorlage in keiner Weise. Das allein berechtigt wohl auch schon, diesen Antrag zu stellen.
Lassen Sie mich noch einen 'Satz dazu sagen. Die sen hoch honorierten wirtschaftlichen Hilfestellungen und Hilfeleistungen für Berlin steht noch ein weiter Raum zur Verfügung, in dem die westdeutsche Bevölkerung und die gesamte westdeutsche Industrie und Wirtschaft durch nicht honorierte freiwillige Leistungen mit aus echtem nationalem Verantwortungsbewußtsein geleisteten Hilfestellungen Berlin weiter fördern können. - Ich bitte, diesen Änderungsantrag anzunehmen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gradl.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für meine Fraktion darf ich zu dem Antrag auf Umdruck 138 und zu dem, was mein Kollege Besold soeben gesagt hat, folgendes sagen. Läßt man die Worte des Herrn Kollegen Besold auf sich wirken, könnte man meinen, der Berliner Filmwirtschaft gehe es eigentlich recht gut. Er sprach sogar von der Möglichkeit, daß sich eine Art Monopolisierung des deutschen Films in Berlin abzeichnen könne. Herr Kollege Besold, leider oder Gott sei Dank, wie Sie wollen, ist es nicht so. Der Berliner Filmwirtschaft geht es keineswegs so gut. Ihre Lage ist keineswegs so hervorragend, wie man es nach Ihren Ausführungen annehmen könnte.
Die Berliner Filmwirtschaft war von jeher ein ganz wesentlicher Bestandteil der Berliner Wirtschaft überhaupt. Mehr noch: sie gehört zum Leben Berlins. Sie ist irgendwie ein Bestandteil des Lebensbildes Berlins. Diese Berliner Filmwirtschaft ist insbesondere seit 1945 zweifach belastet, einmal durch die allgemeine Krisensituation der Filmwirtschaft in der ganzen Welt, insbesondere natürlich auch der deutschen Filmwirtschaft. Hinzu kommt aber noch der besondere politische Standortnachteil, der auf der Berliner Wirtschaft lastet.
Diesen besonderen politischen Standortnachteil zu überwinden, Herr Kollege Besold, ist der Sinn der Umsatzsteuervergünstigung, die wir in diesem neuen Berlinförderungsgesetz vorsehen. Man muß diesen Standortnachteil von zwei Seiten angehen, einmal am Ort des Produzenten selbst, für den Produzenten, für den Hersteller in Berlin, auf der anderen Seite in Westdeutschland im Bezieher- oder in diesem Falle im Verleiherkreis. Auch hier muß ein zusätzlicher Anreiz gegeben werden zum Sprung über die politische Schwelle, die zwischen Westdeutschland und Berlin auch für den in Berlin hergestellten Filme liegt. Das ist der Sinn der Umsatzsteuervergünstigungen, die in diesem Gesetz für die Filmwirtschaft Berlins vorgesehen sind.
Herr Kollege Besold, wir haben in diesem Hohen Hause bereits eine Debatte über die Situation der Filmwirtschaft am 14. Februar gehabt, wie Sie wissen. Wir haben dann im April den Bericht der Bundesregierung über die Situation der deutschen Filmwirtschaft bekommen. Wir alle sind uns darüber klar und einig, daß zur Sanierung der deutschen Filmwirtschaft, des deutschen Films mancherlei geschehen muß. Aber das wird ein langwieriger Prozeß sein, das wird nicht von heute auf morgen gehen. Mit der Hilfe, die für die Berliner Filmwirtschaft vorgesehen ist, soll im Grunde nichts weiter erreicht werden, als daß die Berliner Filmwirtschaft überhaupt solange existent, gewissermaßen am Leben erhalten wird, damit sie den Anschluß an die von uns allen erstrebte und erhoffte Sanierung des deutschen Films insgesamt erreicht. Das ist der Sinn dieser Umsatzsteuervergünstigungen. Deshalb legen wir Wert darauf, daß die Umsatzsteuervergünstigungen in diesem Berlinförderungsgesetz bleiben. Ich bitte deshalb namens meiner Fraktion, diesen Antrag abzulehnen.
Ich wäre auch dankbar, wenn man nun auch von anderen Einzelanträgen absehen würde. Wir wollen
doch vermeiden, uns in dieser letzten Stunde der Verabschiedung dieses Gesetzes hier über Einzelheiten vielleicht noch auseinanderzureden und dadurch das zu stören, was wir alle gemeinsam erreichen wollen, nämlich die Verabschiedung dieses Gesetzes auch zu einer geschlossenen Bekundung des Willens dieses Hohen Hauses für Berlin werden zu lassen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Seume.
Herr Präsident! Menne Damen und Herren! Namens meiner Fraktion unterstütze ich die Ausführungen von Herrn Kollegen Dr. Gradl auf das Nachdrücklichste. Ich muß außerdem betonen, daß die Mitteilungen, die Herr Kollege Dr, Besold über die Berliner Filmindustrie gemacht hat, im wesentlichen nicht zutreffend sind.
Gestatten Sie, meine Damen und Herren, daß ich Sie auf den Bericht der Bundesregierung über die Situation der deutschen Filmwirtschaft, vorgelegt in Drucksache IV/366, verweise. Hier stellt die Bundesregierung zur besonderen Lage der Berliner Filmwirtschaft fest, daß die Filmherstellung in Berlin von 47 Filmen = 41,1 % der Gesamtproduktion dm Jahre 1958 auf 32 Filme = 34 % der Gesamtproduktion im Jahre 1960 zurückgegangen ist. Selbstverständlich ist auch die Produktion im übrigen Bundesgebiet zurückgegangen Aber die Bundesregierung stellt ausdrücklich fest, daß die Ateliers im Bundesgebiet in der Regel einen Rückhalt an den Fernsehproduktionen der Rundfunkanstalten haben, die zum größten Teil an den Ateliergesellschaften beteiligt sind. Dieser Rückhalt - auch diese Feststellung wird in dem Bericht getroffen - fehlt den Berliner Ateliers. Die Bundesregierung stellt weiter fest, daß Berlin stets der wichtigste Platz des deutschen Films gewesen ist.
Unter Würdigung all dieser Gesichtspunkte ist die Bundesregierung entschlossen, Berlin durch Sondermaßnahmen zu fördern. Sie steht auf dem Standpunkt - ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus dem Bericht zitieren -,
daß aus kulturpolitischen, allgemeinpolitischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die für die Bundeshauptstadt Berlin gelten, Maßnahmen auch auf dem Gebiet des Films ergriffen werden müssen. Sie sieht in der Ausdehnung der Umsatzsteuerpräferenzen einen geeigneten Weg.
Die Bundesregierung wird sich für eine Berlinhilfe in Form der Umsatzsteuerpräferenz einsetzen, die eine weitere finanzielle Hilfe für alle Zweige der Filmwirtschaft in Berlin und in der Bundesrepublik bringen wird.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, diese wohlüberlegten Absichten und diese zweckentsprechenden Maßnahmen nicht durch Anträge wie den in Umdruck 138 vorgelegten zu durchkreuzen.
Gestatten Sie mir, noch ein paar Worte zu der merkwürdigen Rechtslage zu sagen, die enstehen würde, wenn der Antrag des Herrn Kollegen Besold auf Umdruck 138 angenommen würde. Wenn der westdeutsche Abnehmer eines in Berlin hergestellten Filmes diesen Film im Bundesgebiet käuflich erwirbt, dann ist er voll präferiert. Wenn er aber diesen Film nur ausleiht, wenn der Film also nur verliehen wird, wird ihm bei wirtschaftlich gleichem Sachverhalt eine wesentlich geringere Präferenz, nämlich nur die Hälfte, zugestanden. Meine Damen und Herren, es ist außerordentlich fraglich, ob durch Ihren Antrag die Gleichmäßigkeit der Behandlung wirtschaftlich gleicher Tatbestände, nämlich Herstellung in Berlin und Verbringung in das Bundesgebiet bzw. Auswertung im Bundesgebiet, noch gewährleistet ist.
Ich bitte Sie daher, ebenfalls namens meiner Fraktion, um Ablehnung des Antrags auf Umdruck 138.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Besold.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf die vorherigen Ausführungen erwidern.
Wenn ich davon gesprochen habe, daß die Filmwirtschaft von einer Krise erfaßt ist, so ist damit selbstverständlich auch die Berliner Filmwirtschaft gemeint. Die gesamte Filmwirtschaft steht in einer Krise.
Aber meine Ausführungen gingen dahin, daß die I schon bisher durchgeführten Stützungsmaßnahmen für Berlin ausreichten, Berlin auf einer Filmproduktionshöhe zu halten, die besser ist als die der vergleichbaren westdeutschen Filmproduktionsstätten. Das bezeugt, daß die bisher getroffenen Maßnahmen schon gut gewesen sind. Darüber hinaus werden in dem jetzigen Gesetz noch weitere Hilfsaktionen vorgesehen, nämlich die Befreiung des Berliner Unternehmers von der Umsatzsteuer für die gesamten Einspielergebnisse, die ihm zustehen, d. h. von den gesamten Herstellungskosten, die in und außerhalb Berlins anfallen. Bisher bestand Umsatzsteuerfreiheit für Kopier- und Synchronleistungen.
Dazu kommt jetzt, daß die ERP-Mittel für die Förderung des Berliner Films von einer Million auf drei Millionen DM erhöht worden sind, wobei die Selbstbeteiligung der Unternehmer nur 10 bis 15 Prozent beträgt.
Das sind nach unserer Ansicht Unterstützungsmittel, die angesichts der Lage der gesamtdeutschen Filmwirtschaft eine Existenzgefährdung der westdeutschen technischen Filmproduktionsbetriebe bedeuten müßten, wenn das Gesetz in seiner jetzigen Form angenommen werden würde. Das kann nicht der Sinn und der Zweck eines Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin sein. Derjenige, der der Förderer ist - und hier sind es die in anderer Konkurrenzlage befindlichen westdeutschen Filmproduktionsstätten - muß so gesund sein, daß er die vorgesehenen Leistungen verträgt. Niemand in diesem Hause kann das verantwortlich sagen.
Ich erkläre noch einmal: Wenn die weitere Entwicklung der ganzen Filmwirtschaft - die sich in einer Krise befindet, worüber wir uns alle im klaren sind - günstig verläuft - wozu noch andere Momente gehören als Geldunterstützungen; das wissen wir alle -, so kann immer noch die erhöhte Förderung der Berliner Filmwirtschaft, die wir jetzt halbiert haben, zugesagt werden. Wir können aber keinesfalls einen Zweig einer westdeutschen Industrie, wie hier die technischen Betriebe der westdeutschen Filmproduktion, in ihrer Existenz gefährden.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmidt ({0}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es mag sicherlich das eine oder das andere für die Gesichtspunkte sprechen, die uns Herr Kollege Besold dargelegt hat. Dabei wird aber übersehen, daß in dieser Angelegenheit ein schwer errungener Kompromiß im Ausschuß zustandegekommen ist.
Wenn Sie die Regierungsvorlage mit dem vergleichen, was im Ausschuß beschlossen worden ist, so werden Sie feststellen, daß im Interesse der westdeutschen Filmwirtschaft schon die durchgehende Umsatzsteuervergütung bis zum letzten Lichtspieltheater unterblieben ist und nur noch der Verleiher mit seiner Weitergabe der Massenkopien an Dritte begünstigt werden soll.
Damit ist ein Kompromiß erzielt. Wenn man nun einmal in einer Frage einen Kompromiß erzielt hat, sollte man sich diesem Kompromiß auch im ganzen unterwerfen. Wenn wir das nicht tun, führen wir nur eine Auseinandersetzung über das ganze Gesetz herbei; denn daß hier einzelne und auch Gruppen eine andere Vorstellung von dieser oder jener Lösung haben, ist selbstverständlich. Gerade das darf aber in der Frage der Berlinhilfe in unserem Hause nicht in Erscheinung treten. Das Entscheidende muß sein, daß wir geschlossen diese Berlinhilfemaßnahme verabschieden.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag Besold abzulehnen.
({0})
Herr Abgeordneter Besold!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte erklären - ich glaube, ich kann das mit gutem Grund tun -, daß meine politischen Freunde aus der CDU/CSU und aus der FDP, die diesen Antrag unterschrieben haben, in keiner Weise daran gedacht haben - und auch der Vorschlag beinhaltet das nicht -, einen zustande gekommenen Kompromiß zu gefährden.
({0})
- Nein, meine Damen und Herren, das würde unter keinen Umständen hier geschehen; denn ich habe
schon gesagt, daß mit diesem Antrag nicht ein roter
Heller, nicht einmal ein halber Pfennig aus den zur
Verfügung gestellten Mitteln herausgenommen wird;
({1})
denn die Leistung, die hier erbracht würde, würde die ungünstigere Konkurrenz der westdeutschen Firmen sein! Wird die aber so weit heruntergedrückt, daß die westdeutschen Produzenten nicht mehr existenzfähig sind, dann widerspricht das dem Geist des Berlin-Förderungs- und des Berlin-Hilfegesetzes. Das Berlin-Förderungsgesetz beruht auf einer gesunden westdeutschen Wirtschaft und auf Wirtschaftszweigen, zu denen die westdeutsche Filmproduktion auch gehört.
({2})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Umdruck 138 Ziffer 1. Wer stimmt diesem Antrage zu? - Danke. Die Gegenprobe! Das letzte war eindeutig die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Auf Umdruck 138 Ziffer 2 liegt ebenfalls ein Änderungsantrag zu Artikel 1 vor. Wird dazu das Wort gewünscht?
Der Änderungsantrag Umdruck 138 Ziffer 2 beinhaltet den gesamten Antrag. Wenn ein Teil abgelehnt wird, ist auch das Gesamte abgelehnt.
Damit ist also praktisch der Umdruck 138 erledigt?
({0})
- Gut.
Auf Umdruck 140 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu Art. 1 vor. Wird dieser Antrag begründet? - Frau Abgeordnete Berger-Heise!
Meine Herren und Damen! Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion ziehe ich den Änderungsantrag Umdruck 140 zurück.
Der Änderungsantrag Umdruck 140 ist zurückgezogen. Wir können dann, soweit ich sehe, über den ganzen Art. 1 abstimmen. Wer stimmt dem Art. 1 in der Fassung der Vorlage zu?
({0})
- Sie meinen die Ziffer 3?
({1})
Wir stimmen dann ab über die Ziffern 1, - 2, -2 a. - Wer stimmt diesen Ziffern zu? Ich bitte um ein Handzeichen! - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen sind diese Ziffern angenommen.
Ich rufe dann die Ziffer 3 des Artikels 1 auf. Herr Abgeordneter Dr. Seume!
Ich bitte um Einzelabstimmung über Ziffer 3 Nr. 13.
Ja.
Dann stimmen wir zunächst - die Vorlage ist außerordentlich kompliziert - über die Nrn. 1 bis 12 des § 6 ab. Wer diesen Nummern zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Über Nr. 13 soll getrennt abgestimmt werden. Ich sehe zwar den Sinn nicht ganz ein, Herr Kollege, es liegt kein Änderungsantrag vor - ({0})
- Ach so. Dann rufe ich die Nr. 13 auf. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Nr. 13 zu? - Gegenprobe! - Endhaltungen? - Das erste war die Mehrheit; Nr. 13 ist angenommen.
Ich rufe die Ziffer 4 des Art. 1 auf. Das Wort wird dazu nicht gewünscht.. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt .der Ziffer 4 zu? - Gegenprobe!
- Enthaltungen? - Ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Zu Ziffer 4 a liegt ,ein Änderungsantrag auf Umdruck 140 vor.
({1})
- Auch dieser ist zurückgezogen.
Dann können wir auch über Ziffer 4 a abstimmen. Wer stimmt dieser Ziffer zu? - Die Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; Ziffer 4 a ist angenommen.
Wir stimmen nun über die restlichen Ziffern des Art. 1 ab, zu denen keine Anträge mehr vorliegen.
- Herr Dr. Seume!
Herr Präsident! Ich bitte, zusammenhängend bis Ziffer 9 abzustimmen und über Ziffer 10 gesondert. Meine Fraktion wünscht sich bei Ziffer 10 der Stimme zu enthalten.
Wenn ich Sie recht verstanden habe, Herr Abgeordneter Dr. Seume, wünschen Sie, daß zunächst bis Ziffer 9 abgestimmt wird und dann über Ziffer 10 gesondert. Wir stimmen also über die Ziffern 5 bis 9 ab. Wer stimmt diesen Ziffern zu? - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Diese Ziffern sind einstimmig angenommen.
Da nach dem Vorschlag des Ausschusses die Ziffer 10 entfällt, ist hier nicht abzustimmen. - Ich habe angenommen, Herr Abgeordneter Seume, daß Sie anderer Meinung sind.
({0})
- Das ist eine etwas schwierige Abstimmung: stich bei etwas der Stimme :zu enthalten, was gar nicht zur Abstimmung steht.
({1})
Ich stelle nur fest, daß die Vorlage die Ziffer nicht enthält. - Herr Abgeordneter Seume!
Herr Präsident, es handelt sich um eine Ausschußvorlage, und es muß im Plenum darüber beschlossen werden, ob Nr. 10 nun entfallen soll. Meine Fraktion wünscht sich bei dieser Abstimmung über das Entfallen der Ziffer 10 zu enthalten.
Sie helfen mir trotzdem nicht aus dieser Schwierigkeit. - Bitte, Herr Abgeordneter Mommer!
Herr Präsident! Meinte Damen und Herren! In zweiter und dritter Beratung stimmen wir hier über das ab, was die Ausschüsse dem Plenum zugeleitet haben; wenn sie nichts zugeleitet haben, weil etwas entfallen ist, können wir nicht abstimmen.
({0})
Herr Kollege Mommer, ich bin Ihnen dankbar, daß Sie meine Auffassung teilen.
Wir können also die weiteren Ziffern erledigen. Ich rufe Ziffer 11 auf. t
({0})
- Bitte, Herr Abg. Schmidt!
Ich bitte, über die §§ 14 a und b gesondert abzustimmen. Meine Fraktion wünscht sich bei § 14 b der Stimme zu enthalten, da es bisher nicht zu einer einheitlichen Abstimmung gekommen ist.
Bei Ziffer 11 handelt es sich zunächst um den § 14 a.
({0})
Wir stimmen also im Rahmen der Ziffer 11 über § 14 a ab. Wer stimmt diesem Paragraphen zu? - Danke! Die Gegenprobe bitte! - Enthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
Jetzt § 14b !
({1})
- Zur Abstimmung?
({2})
- Dann können wir abstimmen. Wer stimmt § 14 b zu? - Danke! Die Gegenprobe! - Es tut mir leid; ich habe die Abstimmung nicht ganz verstanden.
({3})
Vizepräsident Schoettle
- Sie wollen sich der Stimme enthalten.
Ich wiederhole die Abstimmung: Wer stimmt § 14 b zu? - Danke! Gegenprobe! - Enthaltungen!
- § 14 b ist angenommen.
Ich rufe § 14 c auf. Wir stimmen ab. Wer stimmt dem Paragraphen zu? - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen! - Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. § 14 c ist angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über § 14 d. Wer stimmt zu? - Danke. Gegenprobe bitte! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Ebenfalls nicht. § 14 d ist angenommen.
§ 14 e! Das Wort wird nicht gewünscht. - Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt dem § 14 e zu? - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? -§ 14 e ist bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 15! Herr Abgeordneter Dr. Seume!
({4})
- Dann stimmen wir zunächst über die Ziffern 1, 2 und 3 des § 15 Abs. 1 ab. Wer stimmt diesen Ziffern zu? - Danke. Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Dann sind diese Ziffern angenommen.
Wir stimmen nun über die Ziffer 4 des Abs. 1 ab. Wer stimmt dieser Ziffer zu? - Danke. Gegenprobe! - Bei zahlreichen Gegenstimmen ist diese Ziffer angenommen.
Wir kommen nun zu den Ziffern 5 und 6.
({5})
- Herr Kollege Seume, darf ich Sie noch einmal fragen: Sie haben den Abs. 2 des § 15 gemeint?
({6})
- Das haben wir doch getan!
({7})
- Dann können wir also über die Passagen dieses Gesetzes bis zu diesem Punkt abstimmen.
({8})
Ich stelle diese Abschnitte zur Abstimmung. Wer stimmt ihnen zu? - Danke. Gegenprobe! - Das ist einstimmig beschlossen.
Dann stimmen wir über den Abs. 4 ab:
Die Vorschrift des § 14 e ist erstmals für das Kalenderjahr 1962 anzuwenden.
Das war gemeint, ja?
({9})
Wer stimmt diesem Abs. 4 zu? - Danke. Gegenprobe! - Ohne Gegenstimmen angenommen!
({10}) - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen.
Damit wäre, wenn ich richtig sehe, der Art. 1 erledigt. Jetzt muß noch über die Nummern 12 und 13 auf Seite 15 der Drucksache IV/538 abgestimmt werden. Wer stimmt diesen Nummern zu? - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Diese Nummern sind einstimmig beschlossen.
Der Art. 2 entfällt.
Wir kommen zum Abschnitt II des Gesetzes. - Herr Abgeordneter Dr. Schmidt!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegt mit dem Umdruck 142 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und des Abgeordneten Dr. Imle und Genossen vor. Inzwischen hat auch die freie demokratische Fraktion den Änderungsantrag unterzeichnet. Ich bitte Sie, diesem Änderungsantrag zuzustimmen.
Es handelt sich um die Bereinigung einer Unebenheit. Als der Finanzausschuß beschloß, die Einkommensteuerpräferenz für veranlagte Steuerpflichtige auf 30 % zu erhöhen, übersah er im Drange der Geschäfte, daß die Gruppe der Pensionäre, der Rentner usw., die nicht mehr aktiv arbeiten und deshalb die Zulage für Arbeitnehmer nicht erhalten werden, auch nicht an der Einkommensteuerpräfenzerhöhung partizipieren würden, da sie in der Regel nicht zur Einkommensteuer zu veranlagen sind. Nur diese Gruppe von dieser Steuervergünstigung auszunehmen wäre aber nicht gerechtfertigt gewiesen. In diesem interfraktionellen Antrag wird daher vorgeschlagen, allen natürlichen Personen - und das war die ursprüngliche Absicht - eine Einkommensteuerpräferenz von 30 % einzuräumen. Auf diese Weise wird auch die nach der Ausschußvorlage entstehende formale Ungleichbehandlung von Lohnsteuer- und Einkommensteuerpflichtigen hinsichtlich der Höhe der Präferenz beseitigt.
Da aber per Saldo die Steuererleichterung der Arbeitnehmer nicht über das im Regierungsentwurf vorgesehene Maß hinausgehen soll, muß die Zulagentabelle so umgestaltet werden, daß die Steuererleichterungen, die sich aus der 20°%igen Lohnsteuerpräferenz zuzüglich der jeweiligen Zulage ergeben hätten, bei Einräumung einer 30%igen Präferenz beibehalten werden. Das bedeutet, daß diejenigen Arbeitnehmer, die Lohnsteuer entrichten müssen, zum Ausgleich der auf 30 °/o angehobenen Lohnsteuerpräferenz eine entsprechend geringere Zulage erhalten werden.
Wenn es sich auch in Einzelfällen nicht verhindern lassen wird, daß die Gesamtentlastung des Arbeitnehmers von der ursprünglich in der Regierungsvorlage vorgesehenen Gesamtentlastung geringfügig abweicht, so wird diese Regelung, im ganzen genommen, doch gerechter und für alle Betroffenen, Steuerpflichtige, Betriebe und Finanzverwaltung, einfacher als der Ausschußvorschlag zu praktizieren sein.
Ich darf Sie daher bitten, dem Ausschußvorschlag zuzustimmen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie auch noch bitten, einen Druckfehler in der Vorlage zu berich1604
Dr. Schmidt ({0})
tigen. In Art. 1 Ziffer 11 b - § 15 Abs. 3 - muß hinter dem Wort „einkommensteuerrechtlichen" noch 'ergänzt werden: „und körperschaftsteuerrechtlichen" .
Darf ich das Haus zunächst fragen, ob es damit einverstanden ist, daß wir über den Änderungsantrag Umdruck 142, der sich auf den ganzen Abschnitt II bezieht, insgesamt abstimmen? ({0})
- Einverstanden.
Die Berichtigung des Druckfehlers, wie Sie sagten, Herr Abgeordneter Schmidt, wird wohl ohne weiteres akzeptiert, so daß wir darüber nicht abzustimmen brauchen. - Das Haus ist einverstanden.
Dann stimmen wir über den Änderungsantrag Umdruck 142 ab. Wer stimmt dieser Vorlage zu? - Danke. Die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Ebenfalls nicht. Dann ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Wir stimmen nun über den Abschnitt II insgesamt ab. Wer stimmt dem Abschnitt zu? - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Der Abschnitt ist einstimmig beschlossen.
Ich rufe nun auf den Abschnitt III, Schlußvorschriften, und zwar Art. 4, - Art. 5 -. - Wer stimmt sen Artikeln zu,
({1})
- mit der Maßgabe der beschlossenen Änderung, selbstverständlich. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
Wer stimmt der Einleitung und der Überschrift des Gesetzes zu? - Danke. Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Einstimmig beschlossen.
Damit sind wir am Ende der zweiten Beratung. Ich rufe auf die
dritte Beratung
des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin ({2}) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin ({3}).
Ich eröffne die Beratung. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gradl.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten am Schluß der langen Vorarbeiten, die dieses Gesetz zur Förderung der Wirtschaft Berlins verlangt hat, doch noch ein Wort über den politischen Sinn und Zweck dieses Gesetzes sagen.
Den Anstoß zu dem Gesetz gab, wie Sie wissen, die Verwandlung der Situation Berlins durch die Errichtung der kommunistischen Mauer. Seitdem ist Zeit vergangen. Vielleicht hätte man die eine oder die andere Maßnahme zeitlich vorziehen können. Aber wir waren der Meinung, daß der konzentrierte
Einsatz der verschiedenen Förderungsmittel in einer einheitlichen Aktion wirksamer sein müßte. Diese Geschlossenheit der Aktion für Berlin zu erreichen, hat unvermeidlich Zeit gekostet. Denn es handelte sich um eine sehr komplizierte Aufgabe bei sehr differenzierten Verhältnissen und Notwendigkeiten. Dafür aber ist nun mit dem vorliegenden Gesetz auch erreicht worden, daß alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und der Bevölkerung und der Wirtschaft Berlins in einer breiten Ausstrahlung neue und kräftige Impulse gegeben werden. Diese Impulse sind nicht nur materiell, sondern auch psychologisch wertvoll.
Es war in den vergangenen Monaten, die wir für dieses Gesetz gebraucht haben, nie die Frage, ob eine solche Aktion unternommen werden sollte. Worum es ging, war immer nur das Wie. Es waren nicht irgendwelche Geschenke gesucht - das ist gerade auch von seiten Berlins immer wieder deutlich gesagt worden -, sondern gesucht waren die zweckmäßigsten wirtschaftskonformen Mittel in der bestmöglichen Kombination. Bei einer so vielschichtigen Problematik versteht es sich von selbst, daß es Meinungsverschiedenheiten über die Förderungsmittel gibt. Das haben wir soeben bei der Debatte in der zweiten Lesung noch einmal erlebt. Das ist einfach unvermeidlich. Aber mit meinen politischen Freunden der CDU/CSU bin ich der Überzeugung, daß das Gesetz im ganzen, so wie es jetzt ist, ein Optimum an Förderung für Berlin bietet.
Die Förderungsaktion für Berlin ist so angelegt, daß die eigene Initiative unterstützt und ermutigt wird. Es werden nicht Geschenke verteilt, sondern derjenige wird ermutigt, wird unterstützt und schließlich auch belohnt, der in Berlin und für Berlin durch eigene Tat etwas leistet. Gefördert wird, wer in der inselhaften Enge West-Berlins arbeitet und wirtschaftet. Das ist der Sinn insbesondere der erhöhten Präferenzen in der Lohn- und Einkommensteuer. Gefördert wird, wer Geld für längere Zeit nach Berlin gibt und damit den weiteren Aufbau finanzieren hilft. Das ist der Sinn der vorgesehenen Steuerermäßigungen für längerfristige Darlehen. Gefördert wird insbesondere auch, wer sich durch den anhaltenden politischen Kampf um Berlin nicht abhalten läßt, neue Investitionen in Berlin vorzunehmen, sei es, um vorhandene industrielle Anlagen zu verbessern, sei es, um neue Anlagen hinzustellen. Menschen, unternehmerische Ideen und Energien sowie Geld nach Berlin zu ziehen und in Berlin zu aktivieren, das ist, in einem Satz gesagt, das konkrete Ziel dieser und der anderen gesetzlichen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Förderung Berlins.
West-Berlin ist zu einem der größten und modernsten Industriezentren in Europa geworden, und auch die sowjetischen Drohungen der letzten Jahre haben den Aufstieg nicht aufgehalten. Bei dieser Gelegenheit muß übrigens auch der westdeutschen Industrie dafür gedankt werden, daß sie sich in der Verbundenheit mit Berlin nicht hat irremachen lassen, sondern für einen starken und regelmäßigen Auftragsstrom gesorgt hat.
({0})
Jetzt, angesichts der Mauer, kommt es erst recht darauf an, die wirtschaftliche Kraft und Lebensfähigkeit Berlins zu steigern.
Mit Genugtuung vernehmen wir, daß auch im befreundeten Ausland, insbesondere in den Vereinigten Staaten, die Absicht besteht, wirtschaftliche Niederlassungen in Berlin zu erweitern oder neu zu errichten. Solche willkommenen Absichten von Unternehmungen befreundeter Länder werden unterstützt und ihre Verwirklichung wird gefördert, je größer die Initiative und die Anstrengung deutscher Unternehmerschaft in bezug auf Berlin ist. Dieses neue Gesetz bietet dafür mannigfache, materiell ins Gewicht fallende Förderungen.
Diese neuen Maßnahmen machen nahezu eine halbe Milliarde DM aus. Um soviel erhöht sich, aufs Jahr gerechnet, die Berlinhilfe über den vor dem 13. August erreichten Stand hinaus.
Wer sagt, daß sich eine solche Hilfe, wenn sie, wie im Falle Berlins, notwendig ist, in der Schicksalsgemeinschaft eines Volkes von selbst versteht, der hat recht. Aber ich meine, das hindert nicht - das darf ich gerade als Berliner Abgeordneter sagen -, mit Dank anzuerkennen, was der Bund, der die finanzielle Hilfe hauptsächlich zu erbringen hat, hier für Berlin leistet. Die Leistung der Bundesregierung bzw. des Bundes für Berlin ist um so mehr anzuerkennen, als der Bundeshaushalt nicht mehr wie in den vergangenen Jahren Ausgaben mehr oder minder unbekümmert übernehmen kann.
Das neue Berlinförderungsgesetz ist schwer zu.
) lesen. In der Hauptsache besteht es aus einer Fülle komplizierter steuerrechtlicher Vorschriften. Dennoch ist das Gesetz kein Fachgesetz, sondern ganz wesentlich ein politisches, ein nationalpolitisches Gesetz. Es ist eine deutsche Antwort auf die kommunistische Herausforderung in Berlin.
({1})
Die Sowjetunion hat im Abschnitt 7 des bekannten Memorandums vom 27. Dezember vorigen Jahres offen ihre Hoffnung ausgesprochen, daß es in Berlin keine Fortentwicklung der Produktion mehr geben werde, sondern Schrumpfung und Abwanderung. Meine Damen und Herren, diese Hoffnung hat sich, aufs Ganze gesehen, bisher schon als eine Illusion erwiesen. Das neue Gesetz wird, davon sind wir überzeugt, dazu beitragen, daß die kommunistische Spekulation, die Freiheit in Berlin sozusagen aushungern zu können, auch in Zukunft eine Illusion bleiben wird.
({2})
Lassen Sie mich schließen. Das Gesetz ist Ausdruck und Ausfluß der intensiven wirtschaftlichen Bindung zwischen Berlin und der Bundesrepublik. Natürlich gehört zur Lebensfähigkeit Berlins ebenso die Erhaltung, Pflege und Vertiefung aller anderen Bindungen, insbesondere auch der politischen. Aber die wirtschaftliche Existenz ist nun einmal die unentbehrliche Grundlage für alles andere. Die großangelegte Förderungsaktion dieses neuen Berlinhilfegesetzes zeigt auf ihre Weise der Bevölkerung Westberlins, daß sie nicht alleinsteht und nicht alleingelassen wird. Den Berlinern hinter der Mauer und den Landsleuten in der Zone wird mit diesem Gesetz unsere Entschlossenheit für Berlin als Leuchtturm der Freiheit und unser Vertrauen in die Zukunft bekundet.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinne wird die Fraktion der CDU/CSU dem Berlinförderungsgesetz zustimmen.
({3})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Imle.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die freie demokratische Fraktion darf ich folgende Erklärung abgeben.
Die Freien Demokraten begrüßen es, daß mit diesem Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin ({0}) Steuererleichterungen gewährt werden, die in ihrer Wirksamkeit über die bisher gewährten Steuervergünstigungen weit hinausgehen. Bundesvorstand und Bundestagsfraktion der FDP hatten bereits auf ihrer Berliner Sitzung vom 12. und 13. Februar 1962 erklärt, daß die Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt, vor allem einer produktiven Wirtschaftsförderung dienen müssen, weil davon das wirtschaftliche Schicksal Westberlins und die Beschäftigung der Westberliner Bevölkerung abhängen.
Es sollte auch nicht übersehen werden, daß die Westberliner Wirtschaft vornehmlich eine Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe umfaßt, die durch die Ereignisse des 13. August 1961 besonders hart betroffen worden sind.
Die Freien Demokraten haben sich daher im Ausschuß dafür eingesetzt, daß die Einkommensteuerpräferenz von 20 auf 30 °/o heraufgesetzt wird. Diese Maßnahme, die ihren Niederschlag im Ausschußbericht gefunden hat, kommt vor allem der mittelständischen Wirtschaft zugute und dient ihrer Eigenkapitalbildung und damit der Krisenfestigkeit.
Der Regierungsentwurf sieht darüber hinaus geeignete Maßnahmen vor, die einen Anreiz für den Zuzug von Arbeitskräften nach Berlin darstellen. Neben der 20 %igen Lohnsteuerpräferenz soll eine gestaffelte Zulage gewährt werden. Die Freien Demokraten begrüßen es, daß im Ausschuß ein Recht zur Wahl zwischen dieser Zulage und einer 30 %igen Lohnsteuerpräferenz beschlossen wurde. Auch die Berliner Filmwirtschaft ist erfreulicherweise in die Förderung einbezogen worden.
Die FDP. hat sich schließlich trotz Bedenken entschlossen, der Bestimmung des § 14 b zuzustimmen, durch die nicht nur der Investor, sondern auch der Geldgeber prämiiert wird. Das ist eine Bestimmung, von der mittelständische Schichten zwar kaum Gebrauch machen können, die aber der mittelständischen Wirtschaft in Berlin dient.
Um jedoch in Anbetracht der Lage des Bundeshaushalts für diese und andere zusätzliche Maßnahmen die Mittel frei zu bekommen, mußten bezüglich der Großindustrie gewisse Kürzungen bei der Umsatzsteuer erfolgen. Diese Kürzungen sollen
jedoch nicht wie die übrigen Bestimmungen schon am 1. Juli 1962, sondern erst am 1. Januar 1963 in Kraft treten.
Die Freien Demokraten erhoffen sich von der vorliegenden Fassung des Berlinhilfegesetzes eine nachhaltige Festigung und Aufwärtsentwicklung für die Berliner Wirtschaft.
({1})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Seume.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion habe ich Ihnen folgende Erklärung abzugeben. Zum politischen Teil dieser Angelegenheit hat der Berliner Abgeordnete, Herr Kollege Dr. Gradl, das Notwendige gesagt. Ich kann mich darauf beziehen und auf diese Weise Wiederholungen vermeiden.
Es ist eine sehr dankenswerte Tatsache, daß die Änderung und Ergänzung des Berlinhilfe- und des Steuererleichterungs-Gesetzes durch .die schnelle Arbeit der beteiligten Ausschüsse heute verabschiedet werden können. Der Entwurf sieht mit mehr als der Hälfte der für Berlin zur Verfügung gestellten Gesamtsumme zusätzliche Arbeitnehmervergünstigungen vor, die geeignet sein können, die Arbeitskräftesituation im Lande Berlin positiv zu beeinflussen. Von ebenso großer Bedeutung 'ist die beabsichtigte fühlbare Förderung der Investitionen in Berlin, wobei gewiß offenbleiben kann, ob der Weg über eine Investitionszulage zweckmäßiger und dauerhafter ist ,als der über eine Erhöhung der Abschreibungen mit dem ihnen nun einmal innewohnenden Zwang zur weiteren Investition. Nun, Herr Kollege Gradl hat auch an dieser Stelle Andeutungen über die Marktkonformität gemacht, so daß nichts mehr hinzuzufügen ist.
Besonders begrüßen wir aus politischen und sachlichen Gründen die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Förderung des Zuflusses privaten Kapitals nach Berlin und zur Förderung des Mittelstandes, wenn auch hier nicht alles, was als Ergebnis der letzten Beratungen festzustellen ist, als eine spezifische Mittelstandsförderung anzusprechen ist.
Allerdings bedauern wir es, daß Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, es sich versagt haben, die von bestimmter Seite vorbereiteten und Ihnen bekanntgewesenen Änderungen der ursprünglichen Regierungsvorlage Drucksache 435 zur Grundlage einer interfraktionellen Besprechung zu machen, um auch in diesen Fragen der Berlinhilfe zu einer einheitlichen Meinungsbildung zu kommen. Das um so mehr, als bereits in allen Fragen eine Übereinstimmung zwischen 'Bundesregierung und Berliner Senat bestanden hat.
Wir bedauern auch, daß einem blühenden Berliner Industriezweig mit über 4000 Beschäftigten mitten in der Laufzeit des Berlinhilfegesetzes ein erheblicher Teil der Präferenzen entzogen werden soll. Wir befürchten, daß durch diese Maßnahme das Vertrauen der Wirtschaft in die Kontinuität und in die Zuverlässigkeit der Gesetzgebung zugunsten der für Berlin bereits getroffenen und für die Zukunft beabsichtigten Maßnahmen zum Nachteil des Landes Berlin erschüttert werden kann.
Dennoch soll dieses Bedauern und sollen diese Befürchtungen die großen positiven Möglichkeiten keineswegs verringern; denn auch in seiner jetzigen Fassung eröffnet der Entwurf mit der Hilfe des Bundes dem Lande Berlin und .der Entwicklung seiner Wirtschaft gute Möglichkeiten. Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Entwurf des Berlinhilfegesetzes und des Steuererleichterungsgesetzes in dritter Lesung 2u.
({0})
({1})
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Schlußabstimmung.
({0})
- Sie wollten doch das Wort nach der Schlußabstimmung zu einer Erklärung haben. Der Herr Senator Schütz von Berlin hat gleichfalls um das Wort nach der Schlußabstimmung gebeten.
Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Änderungsanträge in dritter Lesung liegen nicht weiter vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz in
dritter Lesung
zustimmen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Meine Damen und Herren, dieses Gesetzeswerk ist einstimmig vom Deutschen Bundestag angenommen.
({1})
Ich 'gebe das Wort zu einer Erklärung dem Herrn Senator Schütz, Berlin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin glaube ich, namens des Senats von Berlin dem Hohen Hause ein Wort des Dankes schuldig zu sein, ein Wort des Dankes an alle dafür, daß dieses Wirtschaftsförderungsgesetz beschlossen und daß es so schnell beschlossen worden ist.
Am 12. Juli wird sich der Bundesrat abschließend mit den Gesetzen beschäftigen. Der wesentliche Teil der Maßnahmen wird also ab 1. Juli in Kraft treten. Das ist gut so, das ist notwendig, und dafür danken wir.
Die Berliner Bevölkerung findet sich in der Überzeugung gestärkt, daß sie in ihrem Freiheitskampf nicht allein steht. Dieses Gesetz ist ein neuer Beweis, daß Berlin als Teil der Bundesrepublik Deutschland der Unterstützung des ganzen deutschen Volkes gewiß sein kann.
Dem Gesetz liegt der Plan zugrunde, Berlin zu einer der modernsten Industriestädte zu gestalten. Der Senat von Berlin hat zusätzlich seine Pläne für
Senator Schütz
den Ausbau Berlins zu einer Stätte der Bildung, Wissenschaft und Kunst in den vergangenen Wochen vorgelegt. Das ist ein Teil der Antwort, die das freie Deutschland auf die Herausforderung des 13. August 1961 gibt.
Nicht der Bau sinnloser Mauern und Grenzzäune, sondern die Errichtung von Wohnungen und Fabriken wird durch dieses Gesetz begünstigt. Ich möchte hoffen, daß alle Völker der Welt hiernach beurteilen werden, wer in unserem Vaterland für den Frieden und den Fortschritt der Menschheit arbeitet.
Unter schwierigen Umständen leisten wir alle gemeinsam unseren Beitrag, den freien Teil Berlins lebensfähig zu erhalten. Wir haben uns zu einer großen Gemeinschaftsaufgabe zusammengefunden: Die deutsche Hauptstadt wird ein Leuchtturm freiheitlicher Lebensordnung bleiben.
Der Senat von Berlin hat all denen zu danken, die sich in Bundesrat und Bundestag und in der Bundesregierung mit uns zusammengefunden haben, um diese weitreichenden Beschlüsse zu erarbeiten. Berlin weiß sich mit diesen Maßnahmen auf dem Weg in die Zukunft.
Der Herr Bundespräsident hat uns, alle Deutschen, gemahnt, uns zu: Berlin so zu verhalten, als käme es auf uns ganz allein an. Dieses Gesetz ist ein Beispiel dafür, daß wir uns dieser Aufgabe bewußt sind.
({0})
Das Wort zu einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Dr. Schmidt ({0}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir als dem Vorsitzenden des Finanzausschusses ist es ein Bedürfnis, an dieser Stelle den Dank für die außerordentlich gute Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung, dem Senat der Stadt Berlin und dem zuständigen Ausschuß auszusprechen. Diese Zusammenarbeit war hart und spannungsvoll. Trotzdem geschah sie in einer leidenschaftlichen Solidarität aller für unsere geliebte Hauptstadt Berlin.
({0})
Lassen Sie mich zum Schluß auch noch ein Wort über unsere Erfahrungen im Zusammenhang mit dieser Arbeit sagen. Die Arbeit an diesem Gesetz hat uns wieder einmal eine Lehre erteilt, bei Vergünstigungen aller Art sehr vorsichtig zu Werke zu gehen. Vergünstigungen sind leicht eingeführt, aber schwer, manchmal gar nicht mehr abzuschaffen. Sie führen zu Berufungsfällen aller Art.
In diesem Zusammenhang möchte ich daher dreierlei betonen. Erstens: Berlin ist in einer so besonderen Lage, daß eine Berufung auf Sonderregelungen als Vergleichsmaßstab für das Bundesgebiet ausgeschlossen bleiben muß.
({1})
Zweitens: Wenn die Berliner Entwicklung, wie wir
alle hoffen wollen, unangefochten im Gleichklang
mit der Wirtschaft im Bundesgebiet verläuft, müssen selbstverständlich auch die Berlinhilfemaßnahmen überprüft und gegebenenfalls auch abgebaut werden. Drittens: Maßnahmen des Bundes, die als Hilfe für Berlin gedacht sind, dürfen nicht auch noch als Hilfsmaßnahmen für die blühende Wirtschaft des Bundesgebietes umgedeutet werden.
({2})
Meine Damen und Herren, ehe ich den Tagesordnungspunkt verlasse, müssen wir noch über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache IV/538 unter Ziffer 2 abstimmen, den Gesetzentwurf Drucksache IV/146 für erledigt zu erklären. Das Haus ist einverstanden?
- Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Damit kommen wir zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung der Abschöpfungen nach Maßgabe der Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse ({0}) ({1}) ;
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({2}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({3}),
b) Mündlicher Bericht des Finanzausschusses ({4}) ({5}).
({6}). ({7}).
Allgemeine Aussprache! Wird dazu das Wort gewünscht? - Keine Wortmeldungen in der allgemeinen Aussprache.
Zu § 4 liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 141 vor, eingebracht von den Abgeordneten Dr. Serres, Bauknecht und Genossen. Ich frage, ob zur Begründung des Änderungsantrages das Wort gewünscht wird. - Zur Begründung Herr Abgeordneter Dr. Serres.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Umdruck 141 enthält den Antrag zu § 4 Abs. 3 des Abschöpfungserhebungsgesetzes, die Worte „auf Antrag" zu streichen.
Wie Sie sich erinnern werden, haben wir dem § 4 einen Abs. 3 angefügt, in dem bestimmt worden ist, daß der Abschöpfungssatz am Tage der Auslagerung erhoben werden soll. Es war jedoch eingefügt worden, daß das nur auf Antrag geschehen kann. Inzwischen sind auch bei den beteiligten Ressorts Bedenken aufgekommen, daß damit eine Regelung getroffen sei, nach der die Erhebung wahlweise möglich ist, entweder nach dem Tag der Einlagerung oder nach dem Tag der Auslagerung. Es war aber der eindeutige Wunsch der Antragsteller, auf den Tag der Auslagerung abzustellen. Unter diesen Umständen haben wir uns entschlossen, den Antrag zu stellen, die Worte „auf Antrag" zu streichen.
Es kommt hinzu, daß die Europäische Kommission in einer Empfehlung vom 25. Mai dieses Jahres ausdrücklich niedergelegt hat, daß bei der Auslagerung der am Tage der Auslagerung geltende Abschöpfungssatz zugrunde zu legen ist. Wir entsprechen mit unserem Antrag also auch einer Empfehlung der Europäischen Kommission.
Ich darf Sie bitten, meine Damen und Herren, dem Antrag Umdruck 141 Ihre Zustimmung zu geben.
Sie haben die Begründung des Antrags gehört. - Keine Wortmeldungen.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 141 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Dieser Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.
Wer dem § 4 in der so geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig angenommen.
Weitere Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf liegen nicht vor. Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 6:
Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes ({0}) ;
Mündlicher Bericht des Finanzausschusses ({1}) ({2}).
({3}).
({4}).
Allgemeine Aussprache! - Wortmeldungen liegen nicht vor. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen. Änderungsanträge liegen nicht vor.
Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 ({5}) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ({6});
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({7}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({8})
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
({9}) ({10}).
({11}) .
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Herr Abgeordneter Dr. Schmidt ({12}), bitte.
Herr Präsident, darf ich mir erlauben, gleichzeitig den Punkt 8 mitzubehandeln?
Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, daß die beiden Gebiete, die in den Tagesordnungspunkten 7 und 8 behandelt werden, so zusammenliegen, daß ich diese beiden Punkte zur Aussprache stellen kann.
({0})
Ich rufe also 'demgemäß noch auf den Punkt 8 der Tagesordnung:
Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen Nr. 20 ({1}), Nr. 21 ({2}) und Nr. 22 ({3}) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sowie zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft ({4});
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({5}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({6})
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ,({7}) ({8}).
({9})
und - Sie haben recht, das ist ohnehin vorgesehen - den Tagesordnungspunkt 42:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({10}) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Durchführung der Verordnungen über die schrittweise Errichtung gemeinsamer Marktorganisationen ({11}).
Die Herren Redner sind also frei, das gesamte Gebiet nun in der Debatte zu behandeln.
Bitte sehr, Herr Dr. Schmidt ({12}).
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine so bedeutungsvolle Materie 'gibt Veranlassung, in der dritten Beratung einige Anmerkungen zu machen. Es ist das zweite Mal, daß wir uns hier in diesem Hause mit Fragen der europäischen Agrarpolitik und deren Folgen für die westdeutsche Ernährung
Dr. Schmidt ({0})
und Landwirtschaft befassen. In der Aussprache am 31. Januar waren wir uns darüber einig, daß das Grundkonzept der Brüsseler Beschlüsse anzunehmen sei. Am Schluß der Debatte haben wir einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die zukünftigen Aufgaben festgelegt worden sind. Aus den Erklärungen der Sprecher meiner Fraktion in dieser Debatte und aus der Tatsache, daß wir damals dieser Entschließung voll zugestimmt haben, mußten Sie ersehen, daß wir bereit waren, an den kommenden Aufgaben voll mitzuarbeiten und mitzuwirken.
Diese Entschließung scheint mir insbesondere bei den Regierungsparteien in Vergessenheit geraten zu sein. Daß 'die Bundesregierung sie nicht beachtet, regt mich an sich nicht mehr auf; denn wir haben in den dreizehn Jahren Oft erlebt, daß derartige 'Entschließungen des Bundestages von der Regierung nicht beachtet werden.
Ich erlaube mir, diese Entschließung wieder in die Erinnerung zurückzurufen. Da ist im zweiten Abschnitt von zwei Forderungen an die Bundesregierung die Rede. Die erste Forderung bezieht sich auf die termingerechte Anpassung der deutschen Gesetzgebung an die Brüsseler Beschlüsse. Mein Freund Dr. Mommer hat bereits in der ersten Lesung das Notwendige dazu gesagt.
Ich habe aber Veranlassung, im Zusammenhang mit den Bemerkungen über die Frage der Mitunterzeichnung der Entwürfe einiges hinzuzufügen. Der Deutschland-Union-Dienst der CDU/CSU glaubte in der Nr. 5/115 vom 18. Januar uns gegenüber anmerken zu müssen, daß die Nichtmitunterzeichnung nicht gerade von politischem Verantwortungsbewußtsein zeuge und daß dieses Verhalten parteitaktischen Erwägungen zuzuschreiben sei. Ich möchte diese Behauptungen ganz energisch zurückweisen. Sie werden gleich sehen, warum- wir nicht mitunterzeichnet haben und warum wir nicht bereit sind, diese Vorlagen mitzutragen. Im übrigen darf ich Sie in diesem Zusammenhang noch einmal an die doch peinlichen Schwierigkeiten erinnern, die Sie mt Ihrem Koalitionspartner hatten und die doch mit ein Grund dafür waren, daß die erste Lesung um einige Tage verschoben werden mußte.
Wenn Sie glauben, uns derartige Vorhaltungen machen zu müssen, so darf ich Sie auf etwas aufmerksam machen, für das Sie allein die Verantwortung haben. Im Ratifizierungsgesetz zu den Römischen Verträgen heißt es in Art. 2:
Die Bundesregierung hat Bundestag und Bundesrat über die Entwicklungen im Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und im Rat der Europäischen Atomgemeinschaft laufend zu unterrichten. Soweit durch den Beschluß eines Rates innerdeutsche Gesetze erforderlich werden oder in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht geschaffen wird, soll die Unterrichtung vor der Beschlußfassung des Rates erfolgen.
Die Bundesregierung hat sich daran recht wenig gehalten - wenn sie es getan hat, dann zu spät -, und ich richte an Sie, an die Regierungsparteien die Bitte, dafür Sorge zu tragen, daß in der bisher geübten Methode und Form nicht weitergefahren wird. Es wäre ganz abwegig, als Entschuldigung dafür - wie das geschehen ist - die Methoden und Praktiken in den anderen Ländern anzuführen.
Nun zur zweiten Forderung der Entschließung. Da heißt es wörtlich:
In diesen Gesetzentwürfen sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die berechtigten Interessen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Verbraucher zu berücksichtigen; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die bäuerlichen Familienbetriebe und die marktfernen Gebiete. Der Bundestag erwartet, daß die Bundesregierung ihm außerdem Vorschläge für die im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für Einkommensminderungen vorlegt, die sich aus der Durchführung der Brüsseler Beschlüsse ergeben.
Meine Damen und Herren, wir, meine Freunde und ich, waren noch vor wenigen Wochen in dem guten Glauben, daß diese Forderungen der Entschließung in den Gesetzentwürfen, zum mindesten in ihren Umrissen, sichtbar sein würden. Seit wir aber diese Entwürfe kennen, sind wir schwer enttäuscht. Abgesehen davon daß die Vorlagen teilweise in ihrer Form und Gestaltung anders hätten sein können, sind sie im Grunde ein sehr dürftiges Papier. Bis auf einige wenige Paragraphen werden nur technische Fragen behandelt, und selbst das ist noch sehr unausgegoren in die Ausschüsse gelangt.
Es ist auch für uns klar, daß Brüssel mit den Beschlüssen vom 14. Januar wesentliche Daten gesetzt hat, an denen man natürlich hier im Hause nichts mehr ändern kann. Dennoch ist uns ein Spielraum außerhalb der Brüsseler Beschlüsse gegeben, den es jetzt zu nützen gilt; denn von Jahr zu Jahr wird der Raum für eigene Entscheidungen geringer. Zum anderen sind in diesen Verordnungen von Brüssel einige Möglichkeiten angesprochen, um eben die Übergangszeit für die beteiligten Mitgliedstaaten so reibungslos wie nur möglich zu machen. Ich halte das für eine sehr gute Lösung, und es kommt nur darauf an, ob man die Möglichkeiten dieser europäischen Verordnungen nützt.
Sie haben in den Vorlagen weder das eine noch das andere genützt; Sie haben sich auf Formalitäten beschränkt.
Unser vorrangiges Interesse in diesen beiden Gesetzen gilt zwei Gruppen: der Gruppe, die am Anfang der Produktion steht - den Bauern und Landwirten -, und der Gruppe, die am Ende der Kette steht, nämlich den Verbrauchern. Die anderen, die dazwischen liegen, helfen sich im Rahmen unserer Wirtschaft selber. Denen werden sowieso im Rahmen dieser Gesetzgebung zusätzliche Gewinne zugeschanzt, die wir nicht verantworten wollen.
({1})
In den letzten Monaten war in den Schlagzeilen der Zeitungen von steigenden Lebenshaltungskosten die Rede. In der Tat haben sich auch auf dem Ernährungssektor gegenüber dem vergangenen Jahr einige Erhöhungen gezeigt. Untersuchen wir diese näher, so müssen wir feststellen, daß die Erhöhung
Dr. Schmidt ({2})
der Ernährungskosten insbesondere auf Preissteigerungen bei Obst, Gemüse und Frühkartoffeln zurückzuführen ist. Die Erzeugerpreise der sonstigen pflanzlichen und tierischen Produkte sind unverändert, ja teilweise sogar niedriger als vor einem Jahr.
Es ist allgemein bekannt, warum das bei Obst, Gemüse und Frühkartoffeln so war und teilweise heute noch so ist. Teilweise waren wir dagegen machtlos, teilweise hätte man aber etwas dagegen machen können, z. B. bei den Frühkartoffeln. Das ist nicht geschehen. Was aber jetzt im Juli und später geschehen wird, liegt allein in der Verantwortung dieses Hauses.
Aus Anlaß der Einführung der europäischen Agrargesetzgebung und der Angleichung der unseren an die europäische wird eine neue Lawine von Lebensmittelpreiserhöhungen befürchtet. Jede Hausfrau weiß das, und jede Hausfrau rechnet damit. Ich gebe zu, daß Verbände und Institutionen oft mit sehr leichter Hand einige Berechnungen über Erhöhungen in die Welt gesetzt haben, obwohl die endgültigen Fakten in Brüssel noch gar nicht beschlossen worden waren. Ich gebe auch zu, daß eine Portion Eigeninteresse und der Versuch, die Umstellung zu eigenen Gewinnen auszunutzen, dabei eine Rolle gespielt haben. Aber die Frage an uns lautet doch: müssen Preissteigerungen mit der Einführung der EWG-Gesetze zwangsläufig verbunden sein, müssen sie eintreten? Darauf gibt es nur eine klare Antwort: sie müssen nicht eintreten, wenn wir von den Möglichkeiten der europäischen Verordnungen Gebrauch machen.
Heute - nach dem. Stand der zweiten Lesung dieser Gesetze - kann ich nur folgendes feststellen: die von diesen Gesetzen erfaßten Lebensmittel werden teurer, und das, obwohl die Masse der Erzeuger keinen Nutzen davon haben wird. Sie machen also ein eigenartiges Feriengeschenk an die Verbraucher. Allein durch den Fortfall der bisherigen Subventionen für den Hartweizen, für die Fracht des Qualitätsweizens bis zur Mühle, für den Ausfall der Eier- und Geflügelprämie und auch durch die erhöhte Interventionsspanne von 7,5 % anstatt von 5 0/o bewirken Sie automatisch eine Erhöhung der Preise der davon betroffenen Lebensmittel. Diese Erhöhung wird natürlich von Fall zu Fall verschieden sein. Ich bin auch nicht in der Lage, das Ausmaß dieser Erhöhungen in jedem einzelnen Fall Ihnen jetzt zu sagen.
({3})
Aber darum kommen Sie, meine Damen und Herren, nicht herum: diese Erhöhungen der Lebensmittelpreise werden eintreten.
({4})
Ich bedauere, daß der Bundesernährungsminister auf dem CDU-Parteitag in Dortmund dazu geäußert hat, das seien Kinderkrankheiten der EWG, die müsse man einfach in Kauf nehmen. Nein, so ist es nicht. Damit macht es sich der Minister zu leicht. Dem Versuch, diese Erhöhungen der Lebensmittelpreise auf die EWG-Marktordnungen abzuwälzen, müssen wir mit aller Entschiedenheit begegnen. Wir stellen noch einmal fest, daß die Frage der Steigerung der Lebensmittelpreise in der Hand des Deutschen Bundestages liegt, also in Ihrer Hand liegt.
({5})
Was von der Erklärung der Regierung zu halten ist, daß sie auch ohne gesetzliche Verpflichtung das Lebensmittelpreisniveau zu halten gedenke, haben wir erst vor wenigen Tagen am Beispiel der Kohle erlebt. Wenn uns der Herr Bundesminister darüber damit hinwegzutrösten gedenkt, daß er eine Vereinbarung über die Einfuhr billiger polnischer Gänse zu Weihnachten getroffen habe, so kann uns das nicht beruhigen. Das macht das andere doch nicht wett.
Wir haben den Versuch unternommen, in diesen Gesetzen Instrumente der Preispolitik zu verankern. Sie haben sowohl unseren Antrag Drucksache IV/ 428, in dem wir die Ausschöpfung der EWG-Verordnungen auch für den Verbraucher verlangten, für erledigt erklärt. Sie haben im Ausschuß und im Plenum alle unsere diesbezüglichen Anträge abgelehnt. Wir bedauern das. Meine Kollegen und Freunde Müller und Frehsee haben im einzelnen begründet, warum und wie wir die diesbezüglichen Handhaben in dem Gesetz verankert sehen wollten. Wenn wir auf eine Wiederholung der Anträge jetzt in der dritten Lesung verzichten, dann nicht, weil wir uns unserer Sache nicht sicher wären, oder weil sie uns nicht wichtig wären, sondern deshalb, weil wir wissen, daß unsere Anträge von vornherein in diesem Hause keine Mehrheit finden, weil sie von vornherein der Ablehnung verfallen.
Lassen Sie mich auch ganz kurz einiges zu der zweiten angesprochenen Gruppe sagen, darüber, wie die Bauern und Landwirte mit den Gesetzen fertig werden und wie sie damit wegkommen. Die Erzeugermindestpreise für Getreide und die durchschnittlichen Preise der letzten Jahre für Eier, Geflügel und Schweinefleisch werden nach der gegenwärtigen Lage beim Erzeuger keine Erhöhung erfahren. Im Gegenteil, beim Getreide bringen Sie sogar gesetzlich verankerte Preiseinbußen hinein, und selbst bei Schweinefleisch liegt es durchaus im Bereich des Möglichen, daß der Erzeuger nicht nur nicht mehr bekommt, als er jetzt erhält, sondern sogar weniger, weil die bisherigen Stützen fortfallen und weil das innere Angebot so groß ist, daß mit einer Erhöhung der Erzeugerpreise überhaupt nicht zu rechnen ist.
Die Erzeuger haben von den Gesetzen nur einen Vorteil. Dieser Vorteil liegt darin, daß dieses Abschöpfungssystem eine Stabilisierung der an wich bisher stark schwankenden Veredlungspreise bringt. Die Preisauf- oder -abschläge werden nicht so stark sein wie bisher.
Auch auf diesem Gebiet haben Sie alle unsere Anträge auf Abschirmung gegenüber Einkommenseinbußen bei den Bauern rundweg abgelehnt, und den Hinweis, daß die Regelung der Einkommenseinbußen im Landwirtschaftsgesetz zu erfolgen habe, darf ,ich doch wohl als eine Provokation empfinden. Schließlich wissen wir, was mit dem LandDr. Schmidt ({6})
wirtschaftsgesetz bisher geschehen ist und was wir dabei erreicht haben.
Warum haben wir zum Beispiel den Antrag auf Frachtenausgleich gestellt? Um eine Sicherung dafür zu haben, daß die entlegenen Gebiete nicht das billige Opfer einer verkehrten Tarifpolitik werden.
Was haben wir mit dem Antrag auf Senkung der Handesspanne und der Lagerkostenzuschläge erreichen wollen? Wir haben dabei natürlich an die Verbraucherpreise gedacht; aber wir haben auch an dien Erzeuger gedacht. Die Erzeuger hätten durch derartige Abschläge der Reports und der Handelsspannen keine Einkommensverluste. Ich möchte die Genossenschaft sehen, die den eigenen Mitgliedern eines höheren Profits wegen weniger als den bisherigen Erzeugermindestpreis ausgezahlt hätte.
Einer dar Redner der Koalition hat gesagt, das käme auch der Lagerhaltung der Bauern zugute. Nun, ich muß diesem Redner sagen: er kennt anscheinend die Lage der großen Masse der Bauern nicht. Fragen Sie einmal, wie es in den Höfen aussieht, und fragen Sie, wer es sich leisten kann, sein Getreide ein halbes Jahr und länger bei sich zu lagern! Sie werden feststellen, daß das kaum noch möglich ist.
Der andere Hinweis, daß der Handel den Verbrauchern freiwillig abgeben würde, was ihm jetzt gesetzlich mehr zugestanden worden ist, ist wohl nur ein schlechter Witz, Herr Kollege.
({7})
Nun lassen Sie mich einen anderen Punkt streifen. Der Herr Bundesminister und einige andere Redner der Koalition haben in der zweiten Lesung einige Bemerkungen gemacht, die nicht unwidersprochen bleiben können. Vier Redner der Koalition haben versucht, die bisherige und die gegenwärtige Agrarpolitik zu verteidigen, und das mit sehr vielen und langen Reden, wenn ich en Herrn Kollegen Lücker denke,
({8})
mit sehr wohl abgewogenen Erklärungen. Aber daraus konnte ich lesen, daß es Ihnen doch sehr, sehr peinlich ist; denn die Ergebnisse des Grünen Berichts, meine Damen und Herren von der Koalition, sind uns doch noch in zu frischer Erinnerung. Wenn ich weiter an Herrn Kollegen Ertl denke, der davon gesprochen hat, daß das Agrarpreisgefüge im Vordergrund stehen muß, meine Damen und Herren - schön, die Preise spielen zwar eine Rolle; aber entscheidend ist doch für jeden Betrieb, was unter dem Strich bleibt.
({9})
Und dazu gehört doch mehr als der Preis, und der Bauer merkt doch jeden Tag, wie die Unkosten steigen; sie steigen doch unentwegt.
({10})
Ich kann nur der Meinung des Präsidenten Rehwinkel beipflichten, die er in einem Artikel in der „Deutschen Bauernzeitung" vom 21. Juni kundgetan hat. Lesen sie einmal den Artikel nach! Da ist die
Rede vom System der stillen Begünstigungen der ( marktbeherrschenden Kapitalgesellschaften und der Großunternehmungen. Daß diese Politk die Landwirtschaft ins Hintertreffen geführt hat, wissen Sie selber, und diese Politik, meine Damen und Herren, haben Sie zu verantworten und nicht wir.
Nun hat Herr Bundesministers Schwarz - ich bedaure, daß er heute nicht anwesend ist - in der zweiten Lesung kräftige Worte für eine gesunde Bodenproduktion gebraucht. Er hat die Mahnung an uns, an die Opposition gerichtet. Ich glaube, das war eine verkehrte Richtung. Wer bringt denn diese gesunde Bodenproduktion in Gefahr, Herr Kollege Pflaumbaum! Meinen Sie, daß wir aus der Bundesrepublik eine Parklandschaft machen oder daß wir die Bundesrepublik veröden lassen wollten? Ich habe immer den Eindruck, daß in Ihren Reihen viele sind, die uns stets bewußt mißverstehen wollen. Herr Kollege Frehsee hat das in seiner Antwort auf die Ministerworte hier eindeutig festgestellt. Sie wollen uns bewußt mißverstehen. Aber ich glaube, draußen merkt man, daß man das nicht so ganz für ehrlich hinnehmen kann. Ich erinnere auch an meine Ausführungen anläßlich der Debatte über den Grünen Plan, die doch wohl sehr eindeutig waren. Aber wahrscheinlich kommen einige Kollegen in den Fragen der Boden- oder Veredlungsproduktion nicht von ,den nationalen Vorstellungen herunter. Was vor uns steht, ist doch eine neue Lösung, keine nationale, weder eine holländische noch eine bundesrepublikanische. Was vor uns steht und was wir erarbeiten müssen, ist die neue europäische Lösung. Ich würde es begrüßen, wenn wir diese Frage im Lichte der Zukunft prüfen würden und nicht unter dem Gesichtspunkt von gestern. Das Morgen muß uns wichtiger sein als das Heute.
Als Herr Kollege Frehsee seine Ausführungen machte - diese Anmerkung gestatten Sie mir bitte noch; ich beeile mich sehr, damit wir heute nicht so lange tagen müssen -, hat Herr Kollege Struve in einer Frage an den Kollegen Frehsee zu verstehen gegeben, daß durch eine sozialdemokratische Getreidepolitik die. Veredlung in die Großbetriebe wandern würde. Herr Pflaumbaum hat als Fraktionskollege von Herrn Struve bereits gesagt, daß das heute schon der Fall sei. In der Tat, es ist so.
({11})
Aber das verantworten doch nicht wir, das ist doch in Ihrer Zeit, in der Zeit, in der Sie die Agrarpolitik zu verantworten hatten, geschehen, und es geschieht laufend. Sie können uns also nicht den Vorwurf machen, daß wir das herbeiführen.
Ich darf dazu eine Frage stellen; vielleicht kann sie einer der Herren nachher beantworten. Was haben Sie eigentlich getan, um die flächenunabhängige Veredlungsproduktion einem Teil der bäuerlichen Familienbetriebe zur Verbesserung der Produktivität und des Einkommens zugute kommen zu lassen? Wenn wir ,das nachprüfen - meine Damen und Herren, Sie hatten die Verantwortung -, dann werden wir feststellen müssen, daß das Ergebnis außerordentlich mager ist.
Dr. Schmidt ({12})
Nun noch ein ganz kurzes Wort zur Getreidepreisfrage! Ich habe mich schon in der Debatte über den Grünen Plan und vorher mit dem Kollegen Lücker hier im Hause darüber auseinandergesetzt. Das Thema der Getreidepreise, und zwar der europäischen Getreidepreise, wird im Herbst und im nächsten Sommer zum zentralen Punkt auch unserer Agrarpolitik werden. Dann werden wir uns im einzelnen damit auseinanderzusetzen haben. Ich hatte geglaubt, daß Sie allmählich schon begriffen hätten, daß wir auch auf dem Gebiet der Getreidepreise zu neuen Ufern kommen - nicht kommen müssen, sondern kommen werden.
({13})
- Nein, wir ersaufen gar nicht. Herr Kollege Bauknecht, ich weiß, es fällt Ihnen schwer, sich ,an die neuen Tatsachen zu gewöhnen; aber auch Sie werden eines schönen Tages begreifen, daß dabei Kompromisse geschlossen werden müssen. Sogar Ihr Minister wird sie im Ministerrat beschließen, und wir werden das später nur zu bestätigen haben.
Lassen Sie mich zur Entschließung zurückkommen! Im zweiten Teil der Entschließung vom 31. Januar - ich darf das noch einmal zitieren, weil das Haus das anscheinend vergessen hat - ist folgendes gesagt:
Der Bundestag ist der Auffassung, daß die Brüsseler Beschlüsse nunmehr dazu zwingen, gemeinsam eine agrarpolitische Konzeption zu entwickeln, die die Lebensfähigkeit der deutschen Landwirtschaft auch im Gemeinsamen Europäischen Markt gewährleistet, mit den in Brüssel gefaßten Beschlüssen vereinbar ist, die Interessen der Verbraucher wahrt und zugleich finanzpolitisch tragbar ist. Für dieses Vorhaben ist Eile geboten. Die deutsche Landwirtschaft kann erwarten, daß spätestens bei der Diskussion um den Grünen Bericht und den Grünen Plan die Umrisse dieser agrarpolitischen Konzeption sichtbar werden.
Nun, der letzte Hinweis war ein bißchen verfrüht. Ich meine, man konnte von der Regierung nicht erwarten, daß sie beim Grünen Plan und bei der Debatte über den Grünen Plan darüber schon Näheres sagte. Aber hier - Herr Kollege Lücker, ob Sie es wahr haben oder nicht-wird von einer neuen agrarpolitischen Konzeption gesprochen, die der Bundestag erarbeiten soll, und zwar in Eile erarbeiten soll. Brauchen wir die Konzeption? Nicht gestern und nicht heute, aber morgen. Haben wir sie? Ist schon etwas von dieser neuen Konzeption zu sehen? Nichts, gar nichts.
Herr Bundesminister Schwarz hat bei der Eröffnung der DLG-Ausstellung in München in bezug auf dieses Thema gesagt: Wir betreten Neuland, und dann müssen wir erst einmal abwarten. Nun, in einer Zeit, wo wir es gerade in der Agrarpolitik mit einer sehr starken Dynamik zu tun haben, kann man nicht warten. Dann kann man nicht zehn D-Züge abfahren lassen, hinterher marschieren und das Nachsehen haben. Dann ist es zu spät.
Wir können diese Entwicklung doch nicht dem Zufall überlassen, meine Kollegen von der CDU. Wir müssen sie doch steuern, und die politische Führung der Bundesrepublik muß doch den Bauern und Landwirten und der Ernährungswirtschaft einige Empfehlungen und Richtlinien an die Hand geben.
Herr Minister Schwarz hat in München an die Bauern das Wort gerichtet: Bauern, werdet doch nicht so nervös, es passiert ja gar nichts! Nun, nach den Erfahrungen der letzten Jahre, meine Damen und Herren von der CDU und von der Koalition, müssen doch die Bauern nervös werden. Sie haben doch jahrelang nach dem Motto gehandelt: Es passiert nichts. Nachher kam es Schlag auf Schlag, und sie wurden aus Ihren Träumen wach. Ich habe die große Sorge - und diese Sorge nehmen Sie mir bitte ab -, daß wir Gefahr laufen, die Methode der letzten vier Jahre auch in den nächsten drei, vier Jahren fortzuführen. Das würde ich nicht für gut halten. Ich gebe zu, daß niemand, auch Herr Minister Schwarz nicht, in der Lage ist, den Bauern Einzelrezepte zu geben. Das geht zu weit. Aber die große Linie der zukünftigen Politik will ich nicht von Ihnen hören, Herr Kollege Lücker, sondern die will ich vom Minister hören. Bis zur Stunde habe ich sie noch nicht gehört.
Ich habe mir erlaubt, in der Debatte am 31. Januar und am 22. Februar zur Erarbeitung dieser Linie und für die kommende Arbeit eine ganze Reihe von Anregungen zu geben und in diesem Zusammenhang auch Fragen zu stellen. Diese Fragen und Anregungen stehen heute noch auf der Tagesordnung, sie sind noch lange nicht erledigt. Ich will sie nicht wiederholen.
Ich darf diese Fragen und Anregungen in zwei entscheidenden Punkten ergänzen.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Pflaumbaum?
Ja, bitte!
Herr Kollege Schmidt, sind Sie nicht der Auffassung, daß, wenn Sie von der neuen agrarpolitischen Konzeption sprechen, erst einmal die Gesetze dafür geschaffen werden müssen, wobei wir uns in den nächsten Minuten erst über die dritte Lesung der Gesetze unterhalten? Sind Sie nicht der Auffassung, daß man auch erst die Auswirkungen der Gesetze erkennen muß, um dann Tatsachen zu haben, auf Grund deren man die neue agrarpolitische Konzeption entwickeln kann? Sind Sie nicht weiter der Auffassung, daß, wenn im Januar dieser Entschließungsantrag angenommen worden ist und wenn dann vom Grünen Bericht und vom Grünen Plan gesprochen wird, das im Februar noch nicht drinstehen kann, sondern daß vielleicht der nächste Grüne Bericht und Grüne Plan die erste Möglichkeit ist, von den Umrissen zu sprechen?
Darauf eine Antwort! Ich habe schon betont, daß wir in der Debatte über den Grünen Plan noch nichts von der RegieDr. Schmidt ({0})
rung erwarten konnten. Das habe ich hingenommen. Aber inzwischen sind eine ganze Reihe von Monaten vergangen. Meine Freunde und ich haben erwartet, daß bei den ersten Gesetzen, die dem Bundestag zur Durchführung der Brüsseler Beschlüsse und zur Angleichung unserer Gesetzgebung vorgelegt werden, eine erste Übersicht möglich sein würde. Das ist nicht geschehen. Eine solche Konzeption kommt in den Gesetzen zum Ausdruck. Wo denn sonst? Wir hätten gewünscht und es gerne gesehen, daß in diesem Getreidegesetz und in dem anderen Gesetz ein Stück der zukünftigen Konzeption sichtbar würde. Ich muß sagen, daß Ihr Ministerium und die Ressorts insgesamt dabei vielleicht ein bißchen nachlässig gehandelt haben. Jedenfalls hat die Regierung von diesem Auftrag bisher keine Kenntnis genommen. Das wollen Sie wohl nicht abstreiten.
({1})
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich - ich will es ganz kurz machen - nur noch zwei Punkte zu diesen vielen Fragen und Anregungen hinzufügen! Der Bundesrat hat zu den Brüsseler Ergebnissen Stellung genommen, und zwar am 13. April dieses Jahres. Er hat dazu einige Entschließungen gefaßt. Unter Nr. 4 hat er zur Verordnung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen Stellung genommen. Er hat auf die darin gegebenen Zusagen gedrängt. Auch der Bundesernährungsminister hat vor kurzem im Rat in Brüssel auf die Erfüllung dieser Zusagen in der Verordnung Nr. 26 gedrängt und von der Erfüllung seine Zustimmung zu den laufenden Brüsseler Beschlüssen abhängig gemacht.
Nun, so weit ist es wohl nicht gekommen. Aber bei einer leichten Mahnung kann es auf die Dauer nicht bleiben. In Anbetracht der ganz enormen Bedeutung der Herstellung fairer Wettbewerbsverhältnisse für das Wachsen und Gedeihen der ganzen Gemeinschaft wird diese Verordnung Nr. 26, die Wettbewerbsordnung, bald zu dem wichtigsten Stück der Agrarpolitik von Brüssel.
Der Bundesrat hat sich, wie gesagt, damit befaßt. Ich erlaube mir, in Anbetracht der Bedeutung dieses Problems die Entschließung des Bundesrates kurz zu verlesen; sie ist nicht lang. In ihr heißt es:
Die Bundesregierung wird gebeten, gemäß Art. 2 Abs. 3 der Verordnung Nr. 26 bei der Kornmission eine Feststellung darüber zu beantragen,
1. welche der in Art. 2 der Verordnung Nr. 26 bezeichneten Beschlüsse, Vereinbarungen oder Verhaltensweisen die Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 1 Satz 1 erfüllen,
2. inwieweit durch andere Maßnahmen der Wettbewerb beeinträchtigt oder die Ziele des Art. 39 des Vertrages gefährdet werden.
Nun kommt für Sie zum Verständnis die Begründung. Aus ihr werden Sie gleich die Bedeutung dieser Fragen des Bundesrates an die Bundesregierung erkennen:
In keiner der beschlossenen Ministerratsverordnungen vom 14. Januar 1962 wird die Abschaffung sämtlicher Bestimmungen der entsprechenden einzelstaatlichen Marktordnungen gefordert. Sie belassen den Mitgliedstaaten einen erheblichen Spielraum für nationalstaatliche Regelungen und fordern lediglich insoweit die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, als es zur Anwendung der EWG-Verordnungen notwendig ist. Das bedeutet, daß zahlreiche einzelstaatliche Marktregelungen auf Grund der Verordnung Nr. 26 von den Verboten des Art. 85 Abs. 1 des EWG-Vertrages ausgenommen bleiben. Daraus resultieren zwangsläufig unterschiedliche Regelungen. Sie können für die Bundesrepublik, deren Agrarmärkte im Vergleich zu einigen anderen EWG-Partnern weniger stark organisiert sind bzw. sehr viel weniger durch staatlich autorisierte Marktzusammenschlüsse gesteuert werden, zu beträchtlichen Wettbewerbsnachteilen führen. Diese sollten festgestellt werden.
Ich möchte die Bundesregierung fragen, ob sie den Auftrag des Bundesrates in dieser Entschließung erfüllt hat, ob sie an die Brüsseler Kommission diese Fragen gerichtet hat. Wie mir bekannt ist, bis zur Stunde noch nicht; wieder ein Beispiel dafür, was die Bundesregierung aus Entschließungen macht, obwohl diese hier lebenswichtig - ich wiederhole: lebenswichtig - für unsere Landwirtschaft ist. Ich habe diese Entschließung deshalb hier angeführt, damit sie im Hause und bei der Bundesregierung nicht verlorengeht.
Dabei bin ich schon bei meiner zweiten und letzten Bemerkung. Wenn der Vizepräsident der EWG-Kommission, Mansholt, recht hat, daß das Mitgliedsland mit der besten Absatzorganisation und mit der besten Qualität das Rennen in der EWG machen wird, und wenn es möglich ist, daß z.B. Frankreich neue, sehr straffe Marktordnungen, fast Kartelle, aufbaut, dann ist doch in absehbarer Zeit die Frage zu prüfen, ob unsere gegenwärtigen Marktorganisationen zur Zeit den Ansprüchen genügen oder, ganz gleich in welcher Richtung, verändert werden müssen. Die Konkurrenz innerhalb der sechs Länder ist doch nicht aufgeschoben. Die Konkurrenz beginnt ja erst, und wir sollten alle Chancen nutzen, die uns dabei gegeben sind. Auch diese Frage, meine Damen und Herren, gehört zur neuen Konzeption. Herr Kollege Pflaumbaum, davon habe ich bisher seitens der Regierung noch nichts gehört.
Die Voraussetzung für die Entwicklung der neuen Konzeption ist die Bestandsaufnahme. Wir haben uns erlaubt, dazu eine Entschließung - auf Umdruck 130 - vorzulegen, in der wir die Bildung von Sachverständigenausschüssen für die wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionsbereiche wünschen. Das soll keine Dauereinrichtung sein; die Ausschüsse sollen die Aufgabe haben, eine Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Produktions- und Absatzlage und eine Analyse der künftigen Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaft durchzuführen und Vorschläge zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, zur strukturellen Anpassung unter Berücksichtigung der fortschreitenden Entwicklung des Gemeinsamen Marktes usw. usw. zu machen. Wir haben in unserer Entschlie1614
Dr. Schmidt ({2})
ßung gesagt, daß in den Ausschüssen die Vertreter der Ressorts, der Erzeugung, der Verarbeitung, des Verbrauchs - wozu auch noch der Handel kommen muß - sowie der Wissenschaft Sitz und Stimme haben sollen. Das letzte bitte ich nicht wörtlich zu nehmen, das ist eine Floskel; natürlich kann man in solchen Ausschüssen nicht abstimmen. Die Berichte der Ausschüsse sollen dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden.
Meine Damen und Herren, wir meinen, das ist ein Weg, um die künftigen Aufgaben zu erkennen und die notwendigen Lösungen zu finden. Wir bitten um Annahme dieses Entschließungsentwurfs.
({3})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bauer ({0}).
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das redliche Bemühen meines Kollegen Dr. Schmidt, hier Besorgnisse angesichts der heute zur Verabschiedung anstehenden Gesetze zum Ausdruck zu bringen, wäre nach meiner Ansicht noch etwas glaubwürdiger gewesen, Herr Kollege Schmidt, wenn ich hinter Ihnen in den Reihen Ihrer Fraktion eine etwas größere Anzahl von anteilnehmenden Kollegen entdeckt hätte. Um so mehr freut es mich, daß ich hier das Interesse der Bundesregierung feststellen darf und daß der Vizekanzler Professor Erhard
bei der Verabschiedung dieser so wichtigen Gesetze persönlich anwesend ist.
({0})
- Herr Dr. Schmidt, ich glaube, wir sollten uns mit solchen Bemerkungen nicht gegenseitig ärgern, sondern das ist zunächst eine Feststellung von Tatsachen - Tatsachen hier auf der linken Seite und Tatsachen hier auf der Regierungsbank.
({1})
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der letzten EWG-Agrardebatte - ({2})
- Leere Tatsachen bei Ihnen; sehr richtig! ({3})
Das ist richtig, Herr Schmitt: „Leere Tatsachen"! Das war ausgezeichnet, das war die beste Berner-kung, die Sie machen konnten.
({4})
- Ich bin nicht kurzsichtig, wie es manche Äußerungen waren, die ich hier soeben wieder gehört habe. Ich kann ausgezeichnet sehen und ausgezeichnet hören. - Bei der letzten EWG-Agrar-Debatte,
die wir hatten, als uns die Ministerratsbeschlüsse, die am 14. Januar 1962 gefaßt wurden, vorlagen, damals, meine Damen und Herren, war für uns alle nur in groben Umrissen erkennbar, wie diese gemeinsame Marktordnung auf dem Gebiet von Getreide, Eiern, Geflügel und Schweinefleisch aussehen würde. Heute stehen wir nun vor der Verabschiedung der ersten EWG-Folgegesetze.
Meine Damen und Herren, ich habe damals im Anschluß an die Ausführungen meines Fraktionskollegen Struve auf die besonderen Auswirkungen der EWG-Marktordnung auf die marktfernen Gebiete hingewiesen. Ich habe seinerzeit auch verschiedene Fragen an die Bundesregierung und an das Hohe Haus gerichtet und einige Wünsche angemeldet, die ich nunmehr im Lichte der vor uns liegenden Gesetzestexte untersuchen möchte.
Die erste der damals von mir im Namen meiner Fraktion gestellten Fragen lautete, ob es wohl gelingen werde, die notwendige und angestrebte Aufgabenteilung innerhalb der Landwirtschaft der EWG so zu beeinflussen, daß sie eine sinnvolle Entwicklung nimmt. Nun, ich verhehle nicht, daß wir beim Getreidegesetz - darauf lassen Sie mich zunächst eingehen - dank des tatkräftigen Eintretens unserer Kollegen in Straßburg, dank des Einsatzes unserer Minister im Ministerrat und dank der Ergänzungen, die wir in den Ausschüssen und im Plenum vorgenommen haben, eine unter den gegebenen Verhältnissen optimale Lösung gefunden zu haben glauben. Besonders begrüßen wir dabei, daß das Streben der Landwirtschaft auf dem Gebiet des Qualitätsgetreidebaues Berücksichtigung gefunden hat. Sie wissen, daß die Frage der Braugerste, des Qualitätsweizens und der Saatgutzüchtung bei unseren Beratungen eine ganz besondere Rolle gespielt hat.
Ich darf aber, Herr Staatssekretär, der Sie in Vertretung des Ernährungsministers hier anwesend sind, noch eine weitere 'Sorge anmelden. Ich weiß, daß in Ihrem Hause und vielleicht auch schon im Schoße der Bundesregierung Überlegungen darüber angestellt werden, wie man die gleichen Frachtvergünstigungen und Erleichterungen, die für das Getreide im allgemeinen gelten, auch auf die Veredelungsprodukte - ich denke insbesondere an Braumalz - ausdehnen kann. Ich möchte Ihnen diese Frage ganz besonders ans Herz legen, gerade bezüglich Braumalz.
Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich der Qualitätsweizenanbau bei der künftig geltenden Getreidemarktregelung und den geplanten Verbilligungsmaßnahmen der Bundesregierung in dem von uns erwünschten Maße und in den entsprechenden Räumen wird entwickeln können.
Die Notwendigkeit der Erhaltung einer gesunden Bodenproduktion ist im Laufe der Debatte im Ausschuß und in der zweiten Lesung wiederholt betont worden. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit besonders auf die Gefahren lenken, die der Nichtgetreideproduktion aus diesen Regelungen erwachsen müssen, insbesondere auf dem Gebiete der Stärke- und Futterkartoffelerzeugung. Diese Gefahren drohen besonders in jenen Gebieten, die auf diesen Teil der
Bauer ({5})
Bodenproduktion angewiesen sind. Deswegen begrüßen wir es - ich sage das auch zur Regierung gewandt -, daß offensichtlich für Tapiokamehl und Tapiokawurzeln eine Regelung vorgesehen ist und daß man auch auf dem Gebiet der pflanzlichen Stärke Maßnahmen plant, die diesen Bereich unserer Bodenproduktion vor einem sonst unvermeidbaren ruinösen Wettbewerb hoffentlich bewahren werden.
Bei Eiern und Geflügel sind wir zuversichtlich, daß mit der Neuregelung der Markt im Interesse sowohl der Verbraucher wie der Erzeuger an Stabilität und Übersichtlichkeit gewinnt. Ich bin dankbar, Herr Kollege Schmidt, daß Sie diese Meinung teilen. Ich vertrete mit Ihnen die Auffassung, daß niemand von uns schon heute sagen kann, wie sich hier 'das Preisniveau einpendeln wird. Deswegen bin ich für Ihr Verständnis besonders dankbar.
Bei Schweinefleisch, Eiern und Geflügel wird abzuwarten sein, ob die getroffenen Regelungen ausreichen. Überhaupt sollten wir, wenn sich zeigen sollte, daß diese oder jene Regelung unzureichend oder ungeeignet ist, dies ohne Scham eingestehen und keine Scheu davor haben, eine Änderung anzustreben. Wir alle betreten auf diesem Gebiet Neuland, wie auch Sie, Herr Kollege 'Schmidt, betont haben. Darum werden auf diesem Gebiet zwangsläufig gewisse Änderungen erfolgen müssen.
Die zweite Frage, die ich seinerzeit gestellt hatte, lautete, ob es uns wohl gelingen werde, das Getreidepreisniveau des Haupteinfuhrlandes, nämlich der. Bundesrepublik, zum Tragen zu bringen. Hier darf ich nun einen erfreulichen Erfolg feststellen. Die grundsätzliche Bedeutung eines ausgewogenen und ausreichenden Preisniveaus bei 'der Bodenproduktion ist gerade in der zweiten Lesung von meinen und Ihren Freunden hinreichend diskutiert worden, und ich will es mir ersparen, heute noch darauf einzugehen.
Freilich darf dabei nicht verschwiegen werden, daß bei dem jetzigen System der Marktregelung die marktfernen Gebiete trotz der vorgenommenen Frachtangleichung und trotz der erfreulicherweise erreichten zusätzlichen Interventionspunkte mit Inkrafttreten dieser heute zu beschließenden Regelungen noch Preiseinbußen werden hinnehmen müssen. Dies ist um so bedauerlicher, als in den hiervon betroffenen Gebieten zur Benachteiligung durch die Natur, die dort meist sowieso schon vorhanden ist, und zur gegebenen Grenzlage nun auch die Verluste durch die Marktferne treten.
Ich habe kürzlich mit großem Interesse die Ausführungen des Herrn Professors Isenburg vom Bundesinnenministerium gelesen, 'die dieser auf der Konferenz für Raumordnung in Nordwesteuropa gemacht hat; mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, darf ich daraus zitieren. Professor Isenburg führte 'dort aus, daß durch den Wegfall der Staatsgrenzen bei 'der europäischen Integration nachteilige Folgen für überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gebiete in der Bundesrepublik entstehen würden. Niemand, sagte er weiter, könne klar und einwandfrei voraussagen, wo sich die Chancen bessern und wo sie sich verschlechtern würden. Es lägen aber Anzeichen dafür vor, daß für 'die Landwirtschaft die Vorteile 'bei der Produktion von Grundnahrungsmitteln mehr in Frankreich, bei den Intensivkulturen mehr in Italien liegen würden. In der Bundesrepublik, sagte er abschließend, ergäben sich daraus voraussichtlich Verschlechterungen für die Gebiete, die bisher überwiegenden Agrarcharakter hatten. Er folgerte daraus:
Aus der europäischen Integration werden Einbußen entstehen, die nach Wegfall der Grenzen insbesondere jene Gebiete, die Zonen am Rande dieses Integrationsraumes sind, erleiden müssen, während umgekehrt die Gebiete 'an den jetzigen n'atürlich'en politischen Grenzen ihre 'Standortvorteile voll werden entfalten können.
Meine Damen und Herren, das ist eine Stimme von vielen, die sich mit diesen Zukunftsprognosen befassen. Aber da diese die Landwirtschaft im allgemeinen und für die marktfernen und Zonenrandgebiete von besonderer Aktualität ist, wollte ich sie Ihnen nicht vorenthalten.
Im übrigen darf ich zum Schluß dieses Kapitels sagen, wir vertrauen hier auf die wiederholten Zusicherungen der 'Bundesregierung, in solchen Fällen durch kompensierende Maßnahmen für den notwendigen Ausgleich zu sorgen, und die Haushaltsberatungen schon im Herbst und der nächste Grüne Plan werden dazu wahrscheinlich der frühestmögliche Zeitpunkt sein.
Lassen Sie mich hier etwas einflechten. Ich habe unserer Regierung soeben das Vertrauen hinsichtlich dieser Frage ausgesprochen. Sie, Herr Kollege Schmidt, waren der Meinung, daß Sie das Gegenteil tun müßten, daß Sie dieser Regierung das größte Mißtrauen wegen der Nichterfüllung der seinerzeit in einer Entschließung geforderten Maßnahmen ansprechen müßten.
({6})
Ich möchte zunächst zur Frage der zeitgerechten Vorlage, - Herr Kollege Mommer hat nach dieser Richtung seinerzeit heftig kritisiert - noch einmal das gleiche sagen, was der Landwirtschaftsminister schon damals festgestellt hat. Die Vorlagen sind wenige Tage, nachdem die letzten diesbezüglichen entscheidenden Beschlüsse in Brüssel gefaßt worden waren, dem Kabinett und dem Bundestag vorgelegt worden. Zaubern kann die Bundesregierung allerdings auch nicht, und ich muß Ihnen sagen, Herr Kollege Schmidt, ich habe größten Respekt und ich zolle die höchste Anerkennung nicht nur dem Kabinett, sondern auch den Mitarbeitern in den zuständigen Gremien, die diese ungeheure Arbeit zu bewältigen hatten, und ich möchte mich dafür ausdrücklich und nachdrücklich bedanken.
({7})
Allerdings hätten auch wir es lieber gesehen, daß der Gesetzgebungsweg in vollem Umfang hätte ausgenutzt werden können und wir diese Dinge auf dem üblichen Weg über den Bundesrat hätten behandeln können. Aber man kann daraus keine Schuld der
Bauer ({8})
Regierung ableiten, Herr Kollege Schmidt. Von den Bänken der Opposition sucht man manchmal nach derartigen Anlässen, doch sind die Objekte, die man wählt, dafür nicht besonders geeignet.
Lassen Sie mich noch etwas zu dem Thema sagen. Sie haben mit keinem Wort davon gesprochen, wie dieselben Verordnungen in den fünf anderen Ländern durchgeführt werden. Herr Schmidt, wir sind in der Bundesrepublik in der allerbesten Situation; das ergibt sich, wenn wir uns mit den fünf anderen Ländern vergleichen. Dort wird nämlich die gleiche Materie rein auf dem administrativen Wege erledigt. Dort befaßt sich überhaupt kein Parlament mit diesen Gesetzen. Wir in der Bundesrepublik haben diesen Weg gewählt. Wir sollten deshalb nun der Bundesregierung dankbar sein, daß sie uns die Möglichkeit gibt, mitzusprechen und mitzuwirken. Wir haben darüber hinaus bei der Beratung dieses Gesetzes die weitestgehende Unterrichtung des Bundestages vor dem Erlaß der künftigen Verordnungen sichergestellt. Wir sind sehr froh darüber, daß uns auch das bei der Beratung gelungen ist.
Ich habe seinerzeit ferner gefordert, daß für die Land- und Ernährungswirtschaft die volle Übergangszeit zum Gemeinsamen Markt erkämpft werden solle, damit eine behutsame und störungsfreie Überführung dieser Wirtschaft in die EWG gewährleistet ist. Dies scheint nach dem jetzt vorliegenden Gesetz Gott sei Dank gesichert zu sein. Wir halten das nach dem jetzigen Stand der Dinge für notwendig. Ich habe damals ° allerdings gleichzeitig darauf hingewiesen und wiederhole es heute, daß das Festhalten an der Forderung „gesamte Übergangszeit" nur dann sinnvoll erscheint, wenn diese Jahre des Übergangs genutzt werden, wenn also bei den Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur der Landwirtschaft keine Verzögerung eintritt.
Hier möchte ich mit einer gewissen Besorgnis, Herr Professor Erhard, und auch Sie, Herr Staatssekretär, vermerken, daß die Förderung der Maßnahmen zur Strukturverbesserung durch die berühmte Sperre von 20 % der Haushaltsmittel beeinträchtigt ist. Wenn es irgendwo eine Möglichkeit geben sollte, die Sperre bald aufzuheben, wäre wohl gerade hier ein Feld. Angesichts der nun endgültig auslaufenden Fristen ist es wohl dringend notwendig, daß wir die langfristigen Maßnahmen zur Strukturverbesserung zügig, ja vielleicht sogar verstärkt fortsetzen.
({9})
Mit gezielten Maßnahmen werden wir in Zukunft besonders dort ansetzen müssen, wo eine unmittelbare Einkommenseinbuße entsteht oder wo die Überleitung mit besonderen Anstrengungen und Schwierigkeiten verbunden ist.
({10})
Nicht zuletzt, Herr Kollege Schmidt - das sage ich
mit großem Ernst - muß diese Übergangszeit dazu
benutzt werden, die vorgesehene Beseitigung der
Wettbewerbsverzerrungen mit der gleichen Tatkraft, mit dem gleichen Schwung einzuleiten wie jetzt bei der laufenden Produktion von Gesetzen und Verordnungen.
Ich möchte ausdrücklich auch im Namen meiner Fraktion dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dafür danken, daß er bei der letzten Ministerratssitzung am 29. Mai in Brüssel mit sehr großem Ernst darauf hingewiesen hat und weitere Entscheidungen der deutschen Bundesregierung von der Erfüllung dieser deutschen Forderung abhängig gemacht hat. Ich kann das gar nicht stark genug unterstreichen.
In der Öffentlichkeit und in den Parlamenten und Ausschüssen ist seit der am 14. Januar in Brüssel erfolgten Verabschiedung dieser Agrarverordnungen eine lebhafte Debatte im Gange; Sie haben es schon gesagt, Herr Kollege Schmidt. Es ist äußerst interessant, wie sich dabei die Propheten abwechselnd überbieten. Von großem Pessimismus für die Zukunft der Landwirtschaft bis hin zu dramatisch besorgten Stimmen wegen der zu erwartenden Preissteigerungen für die Verbraucher reicht dabei die Bandbreite der Diskussion.
Sie sprachen in diesem Zusammenhang von einem eigenartigen Feriengeschenk der Bundesregierung an die deutsche Verbraucherschaft. Sie meinten damit die zu erwartenden Preissteigerungen. Herr Schmidt, wir wissen alle, wie problematisch sie sind und wie wenig man darüber etwas weiß. Ich habe erst dieser Tage eine Ausrechnung gesehen, wonach auf Grund der jetzt beim Getreide zu erwartenden Entwicklung eine Preiserhöhung für Brötchen um vielleicht 1/10 Pfennig zu erwarten sei. Ich spreche es auch von dieser Stelle aus: Ich glaube, das ist wirchlich kein Grund, den Brötchenpreis für den Verbraucher zu erhöhen.
({11})
Herr Schmidt, wir fassen heute Beschlüsse, die am 30. Juli in Kraft treten. Sie haben von einem häßlichen Feriengeschenk der Bundesregierung für die Verbraucher gesprochen. Herr Schmidt, ich möchte gar nicht polemisch werden und sagen, daß in der gleichen Zeit, wo diese Preissteigerungen angeblich für sie eintreten, dieselben Leute irgendwohin in Urlaub fahren, daß der Bauer in der gleichen Zeit sein Getreide, das er auf dem Halm stehen hat, im Schweiße seines Angesichts einbringen muß und auch nicht weiß, wie sich diese Gesetze für ihn auswirken werden. Wollen wir doch etwas Parität in diese Befürchtungen bringen und nicht immer so tun, als ob die Wirkungen oder Besorgnisse nur nach der einen oder anderen Seite gingen.
({12})
- Einverstanden. Aber es ist von einem häßlichen
- wie war es? -, von einem eigenartigen Feriengeschenk an die Verbraucher die Rede gewesen.
({13})
Bauer ({14})
Ich wollte hier nur nachholen, daß es uns nicht nur um die Verbraucher geht, sondern daß der Bauer mindestens genauso besorgt sein kann und besorgt sein muß.
({15})
Aber wir haben den Mut, unserer Landwirtschaft beispielsweise im marktfernen Gebiet zu sagen: ihr müßt mit dem Inkrafttreten der Getreidemarktregelung zunächst einmal gewisse Preisnachteile in Kauf nehmen. Wir haben auch den Mut, ihnen zu sagen, auf welche Weise wir auf lange Sicht glauben diese Dinge wieder ausgleichen zu können.
Meine Damen und Herren, ich glaube, diese ganze besorgte Diskussion im Interesse des Erzeugers und Verbrauchers geht eigentlich an der Zielsetzung der Römischen Verträge vorbei. Die Römischen Verträge wollen doch für alle Menschen und für alle Berufsstände gleichermaßen durch das Zusammenwirken im größeren Raum die Zukunft sichern, auch die politische Zukunft sichern und nach Möglichkeit das wirtschaftliche Ergehen verbessern. Aber, Herr Schmidt, das gilt für alle, für alle gleichermaßen!
Von der Aussage dieses Vertragsteiles her ist es doch eine interessante Mitteilung, die 'ich kürzlich gelesen habe und die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Sie stammt von einem Verband. Sie dürfen dreimal raten; Sie werden bald daraufkommen; Herr Frehsee nickt schon. Diese Mitteilung begrüße ich außerordentlich. Dieser Verband schreibt in seinen neuen agrarpolitischen Richtlinien - hören Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren -:
Das Risiko der Landwirtschaft, das durch die Abhängigkeit von organischen Wachstumsprozessen und durch den Einsatz kostspieliger Maschinen während kurzer Saisonkampagnen verursacht wird, muß wie in anderen Berufen durch angemessene Erzeugerpreise abgegolten werden.
Es geht dann weiter:
Die Erzeugerpreise müssen auf die Dauer gesehen allen Menschen, die in strukturgesunden landwirtschaftlichen Betrieben betriebsnotwendig tätig sind, ein redliches Einkommen sichern.
Weiter heißt es dort:
Wie jeder andere Zweig der Wirtschaft hat auch die Landwirtschaft Anspruch auf staatlichen Schutz vor ruinösen Einfuhren, soweit diese auf sozialem Dumping oder wettbewerbsverzerrenden Subventionen beruhen.
Und jetzt unterschlage ich Ihnen zwei Worte, damit Sie nicht alle sofort daraufkommen; ich hole sie hinterher nach. Es kommt nämlich der entscheidende Schlußsatz, eine wichtige Feststellung, die insbesondere hier für die linke Seite und für die linksgerichteten Kreise in unserer Bevölkerung von großer Bedeutung ist. Es heißt dort am Schluß:
Bei der notwendigen Harmonisierung ... im Bereich der EWG sind Angleichungen an die jeweils fortschrittlichsten Regelungen anzustreben.
Jetzt hole ich das nach, Herr Frehsee, was ich gerade ausgelassen habe. In diesem konkreten Falle heißt es „Harmonisierung der arbeits- und sozialrechtlichen Normen". Was Sie hier für die arbeits- und sozialrechtlichen Normen fordern - damit sollten Sie einverstanden sein -, das sollte für alle Gebiete gelten.
({16})
Ich glaube, kein Bauernverband könnte das besser formulieren, als das hier zum Ausdruck gebracht ist. Unser Kollege Frehsee wird nicht ganz unschuldig an dieser Formulierung sein. Ich freue mich, daß er das außerhalb des Parlaments und außerhalb seiner Fraktion im Bereich seiner berufsständischen Tätigkeit einmal wirklich offenherzig dargelegt hat. Ich hoffe nur, Herr Frehsee, daß wir uns bei den künftigen Beratungen in der Praxis auch immer wieder auf diese Aussagen beziehen dürfen.
Für' diejenigen, die immer noch nicht gemerkt haben, woher diese Richtlinien stammen, darf ich sagen: es sind die neuen agrarpolitischen Richtlinien der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft.
({17})
Ich habe ihnen gar nichts hinzuzufügen, nur den
einzigen Wunsch, wie gesagt, daß diese Grundsätze
- und das ist meine Bitte - auch bei den übrigen Gewerkschaften, auch bei den übrigen Wirtschaftskreisen gehört werden und daß sie im praktischen Verhalten dieser einzelnen Gruppen dann auch ihren Niederschlag finden. Wenn das geschieht und wenn wir uns auch in der Zukunft darum bemühen
- meine verehrten Kollegen von der Fraktion der
SPD: bemühen! -, gemeinsam bestmögliche Lösungen zu finden, dann wird - davon bin ich überzeugt
- dieser 30. Juli nicht etwa mit Schrecken von den Verbrauchern oder Erzeugern erwartet werden müssen, sondern dann wird dieser 30. Juli durchaus ein glückliches Beginnen bringen können.
({18})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Logemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf hier für die FDP-Fraktion noch eine allgemeine Stellungnahme zur dritten Lesung abgeben. Dabei möchte ich mich nach Möglichkeit kurz fassen und vor allem auf die fachlichen Probleme beschränken, die jetzt durch die neuen Verordnungen auf uns Landwirte zukommen.
Zunächst einmal kann ich Sie, Herr Dr. Schmidt, beruhigen. Die FDP-Fraktion ist durchaus der Auffassung, daß die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 31. Januar 1962 weiterhin Richtschnur für unsere Agrarpolitik zu sein hat. Auch wir bedauern es sehr, daß uns - Herr Kollege Bauer hat soeben schon darauf hingewiesen - die letzten Verordnungen so kurzfristig zugeleitet worden sind. Trotz der kurzen Frist haben wir unsere Unterschrift noch einmal gegeben, aber wir sind der
Auffassung, daß solche Beratungen Zeit brauchen, und wir werden genau so wie Sie verlangen, daß uns diese Zeit künftig bei solchen Verordnungen zur Verfügung gestellt wird.
In der Presse können wir jetzt schon einige Auswirkungen der zweiten Lesung von vorgestern feststellen. Die Überschriften besagen z. B., daß die Grüne Front hier vorgestern bei den Beratungen über die Agrarverordnungen gesiegt habe. Ich meine, daß es völlig falsch ist, heute schon von Siegern und Besiegten zu sprechen.
Es ist auch nicht richtig, von dem großen Licht zu sprechen, Herr Kollege Bauer, das uns diese Verordnungen gebracht haben sollen. Ich zumindest sehe dieses Licht noch durchaus nicht, sondern vielmehr sehr viele Unklarheiten, die sich für die Praxis ungünstig auswirken werden. Wir haben also durchaus keinen Grund, von der Landwirtschaft aus nun irgendwie in Siegerstimmung zu verfallen.
Genau so deutlich möchte ich aber sagen, daß auch der Verbraucher keinen Grund hat, jetzt schon in Pessimismus zu machen und immer wieder große Sorgen anzumelden. Ich habe Überhaupt das Gefühl, daß jetzt bei vielen Reden - auch von Ihrer Seite .aus, Herr Kollege Schmidt - der Verbraucher, ich möchte sagen, einseitig in Schutz genommen wird.
({0})
- Nicht gerade in Ihrer Rede, aber bei verschiedenen Rednern, besonders bei Herrn Frehsee, klang es doch an, daß dabei gar nicht so sehr die Sorge um den Verbraucher mitspricht. Vielmehr habe ich oftmals das Gefühl, daß doch wohl manchmal - das darf ich gerade in Anwesenheit des Herrn Bundeswirtschaftsministers Erhard sagen - exportpolitische Sorgen im Blick auf die Zukunft mitsprechen und daß hier anscheinend ganz bestimmte Interessen für einige Industrie-Institute schon in Gefahr sind.
Nun aber zu den Verordnungen, die wir zur Zeit verabschieden; zuerst zu Getreide. Auch hier möchte ich mich kurz fassen. Ich sehe zwar in 'der Getreideverordnung zunächst eine Sicherheit in preislicher Hinsicht für 'den Erzeuger für dieses Wirtschaftsjahr,
- es wird kaum preisliche Veränderungen geben -, befürchte aber, daß in marktfernen Gebieten durchaus Preissenkungen durchschlagen können.
Wir sollten doch auch bedenken - und darum möchte ich Sie bitten -, daß wir uns zur Zeit mit dieser Verordnung für Getreide um die Ansteuerung eines Getreidepreisniveaus bemühen, das die Landwirtschaft schon im Jahr 1957 hatte und das seit dieser Zeit nicht verändert worden ist. Es geht also bei den Richtpreisen jetzt um die Ansteuerung dieses Getreidepreisniveaus. Dazu ist von seiten der Landwirtschaft festzustellen, daß in der Zwischenzeit erhebliche Lohnsteigerungen verkraftet werden mußten und weitere Kostenerhöhungen wirksam geworden sind.
Herr Minister Erhard, ich bin Ihnen sehr dankbar, daß Sie heute bei der Debatte anwesend sind.
Sie haben seit einigen Monaten in Ihren Reden laufend zum Maßhalten aufgerufen. Sicherlich haben Sie dabei nicht die Landwirtschaft gemeint; denn die Landwirtschaft hat bei den Preisen maßgehalten. Aber, Herr Minister, nach meiner Auffassung kommen diese Reden auch schon Jahre zu spät. Nun sind Sie, Herr Minister, ja Optimist, und das entschuldigt Sie vielleicht etwas; denn Optimisten beten immer erst dann, wenn es donnert. Also hier habe ich ein gewisses Verständnis für die Verzögerung. Ich meine aber, daß es gerade jetzt darauf ankommt, daß auch in der Umwelt der deutschen Landwirtschaft 'bei Preisen und Löhnen Maß gehalten wird. Die Wettbewerbssituation unserer Landwirtschaft gegenüber der unserer Partnerländer ist so überaus schwierig, weil bei uns der Einkommensabstand zwischen der Landwirtschaft und den vergleichbaren Berufen - nach dem Landwirtschaftsgesetz werden die sehr genau festgestellt - sehr viel größer ist als in unseren Partnerländern.
({1})
- Doch, Herr Kollege Lücker, ich könnte Ihnen Zahlen geben, nach denen diese Disparität in der Bundesrepublik tatsächlich erheblich größer ist als in den anderen Ländern!
Deshalb ist es wichtig, immer wieder festzustellen, daß das Agrarpreisniveau für die deutsche Landwirtschaft in Zukunft nicht nur vom Bundestag
- sicherlich entscheidend mit, Herr Kollege Schmidt -, sondern in erster Linie durch die Einkommens-, Lohn- und Preisentwicklung in der Nachbarschaft, in unserer Umwelt, bestimmt wird.
Bei der SPD taucht gelegentlich oder eigentlich immer wieder der Gedanke an eine Senkung des Getreidepreises auf. Eine solche Getreidepreissenkung könnte nach meiner Auffassung in ihren Auswirkungen auf die Landwirtschaft sehr wohl gemildert werden, wenn gleichzeitig von einer Seite die Forderung käme, auch das deutsche Lohnniveau in Industrie und Gewerbe auf das mittlere Lohnniveau der sechs Partnerländer zu senken. Das wäre für die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sehr viel günstiger. Ich sehe aber dazu keine Möglichkeit und möchte noch einmal betonen: Bei einer einseitigen Senkung der Futtergetreidepreise gibt es gefährliche Auswirkungen. Der Getreidepreis bleibt Schlüsselpreis für uns in der EWG. Er ist aber nach meiner Auffassung durchaus kein politischer Preis mehr, zum mindesten nicht mehr von der Erzeugerseite gesehen.
Die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise - das ist das Schwierige in unserer Situation und erschwert die Aufklärung ungeheuer - werden erst auf dem Wege zum Verbraucher politische Preise. Der Bauer ist ja mit seinem Erzeugeranteil kaum noch nennenswert z. B. am Brotpreis beteiligt.
Wir sollten uns in der Getreidepolitik - zum mindesten von der Landwirtschaft aus gesehen - so einigen, daß getreideverkaufende und getreidezukaufende Betriebe der Landwirtschaft in einem Boote sitzen.
Nun gestatten Sie mir auch noch einige Bemerkungen zu den Verordnungen über Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch! Ich möchte vorweg sagen, daß gerade die Preise für diese Erzeugnisse den Lohn der in den bäuerlichen Familienbetrieben Tätigen bestimmen. Deshalb ist es ungeheuer wichtig, daß man sich von amtlicher Seite auch klar über die Preise für diese Erzeugnisse äußert. Ich bin wirklich in großer Sorge über die Preisentwicklung für Erzeugnisse der deutschen Veredlungswirtwirtschaft. Ich bin vor allen Dingen auch in Sorge wegen der dazu ergangenen Verordnung. Diese Verordnung bringt durchaus nicht die Sicherung der landwirtschaftlichen Veredlungserzeugung, die wir uns wünschen sollten, sondern hier sind verschiedene Aufweichungen erfolgt. Die Entwicklung wird mit Sicherheit so laufen, daß wir in der Bundesrepublik künftig sehr stark beschickte landwirtschaftliche Märkte haben werden. Ein großes Angebot landwirtschaftlicher Veredlungserzeugnisse bedeutet immer und sicher - das ist doch die Erfahrung - Vorteile für den Verbraucher, aber einen Preisdruck für den Erzeuger.
Ich darf in diesem Zusammenhang noch von einer Sorge sprechen, die mich vorgestern bei der Rede des Bundesernährungsministers Schwarz befallen hat. Herr Minister Schwarz hat vorgestern hier sehr betont von der Rentabilität der Bodenproduktion gesprochen. Als Landwirt möchte ich dazu an sich durchaus ja sagen. In dieser Beziehung sind ja die Verordnungen über Getreide nach meiner Auffassung etwas beruhigend; sie geben viel mehr Beruhigung als das, was in den Verordnungen für unsere Veredlungserzeugnisse steht. Aber ich vermisse, daß mit gleicher Betonung Wert auf die Rentabilität der Veredlungswirtschaft gelegt wurde; vielleicht kann das noch nachträglich geschehen. Durch das Getreidepreisgesetz hatten wir immer eine Stabilität der Getreidepreise. Aber wir haben es immer wieder hinnehmen müssen, daß bei Veredlungserzeugnissen - ich erinnere an Milch, Schweinefleisch und Eier - die Preisstabilität nicht da war, daß immer wieder Preiseinbrüche erfolgten und die Erzeugerpreise sehr stark nach unten gedrückt wurden.
({2})
Herr Kollege Dr. Schmidt, Sie sagten vorhin, es werde möglich sein, durch die Verordnung zu einer besseren Stabilisierung der Erzeugerpreise in der Veredlungswirtschaft zu kommen. Durchaus möglich! Aber ich fürchte: zu einer Stabilisierung nach unten hin, also im Preisabstieg. Gerade dagegen möchten wir uns zur Wehr setzen.
Meine Sorge ist noch vergrößert worden - auch das darf ich heute sagen - durch Pressemeldungen aus Brüssel, die besagen, daß kürzlich bei den Beratungen im Ministerrat auf deutsche Initiative hin - aus dem deutschen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - der Vorschlag gemacht worden ist, die Abschöpfungsbeträge bei Schweinen über 160 kg gegenüber Drittländern zu senken. Ich hätte in diesem Zusammenhang von Herrn Minister Schwarz, wenn er hier gewesen wäre, gern gehört, welche Begründung er für diese Senkung der Abschöpfungsbeträge gegenüber Drittländern hat. Zur Zeit ist die Situation doch so, daß wir bei den landwirtschaftlichen Erzeugerpreisen für Schweine auf den Märkten einen Tiefstand erreicht haben wie seit Jahren nicht und daß schwere Schweine - deren Preise gegenüber Drittländern nun doch gesenkt werden - auf deutschen Märkten zur Zeit fast unverkäuflich sind.
Damit komme ich zu einer anderen Frage, die hiermit im Zusammenhang steht. Soll jetzt schon erkennbar gemacht werden, daß die Präferenz, die sich die sechs Länder in dem Vertrag von Rom eingeräumt haben, gar nicht wirksam werden soll, daß die Präferenz nur_ auf ,dem Papier stehen soll? Ich finde, es ist notwendig, daß das Ernährungsministerium der deutschen Landwirtschaft einmal deutlich seine Auffassung dazu bekanntgibt. Diese Meldungen aus Brüssel müssen für die deutsche landwirtschaftliche Veredlungswirtschaft in der Tat sehr beunruhigend wirken. Wenn man aber bezüglich der Aufweichung der Präferenz hier nun schon den Anfang macht, dann, finde ich, ist es wirklich allerhöchste Zeit - Herr Kollege Lücker, das möchte ich ganz besonders Ihnen sagen -, auch an eine neue Konzeption der deutschen Agrarpolitik zu denken. Das sollten wir dann ganz klar zum Ausdruck bringen.
Noch eine weitere Sorge! Ich habe Meldungen aus Brüssel gelesen, nach denen das Bundesernährungsministerium z. B. bereit gewesen ist, den Ansatz für den Futterkostenanteil bei Schweinen auf 1 zu 4,2 herabzusetzen. Ich bin der Auffassung, daß der Anteil Futter 4,2 zu 1 bei der Fleischerzeugung für deutsche Verhältnisse viel zu niedrig ist. Hier kommt also schon eine weitere Benachteiligung auf uns zu. Ich will nicht auf die Sorge eingehen, die wir bezüglich der Entwicklung bei den Erzeugerpreisen für Butter, Eier und Geflügel schon heute haben. Aber ich bin der Meinung - das ist auch die Auffassung meiner Fraktion -, daß vom Bundesernährungsministerium ganz klar gesagt werden muß, welcher Preisstand - beim Erzeuger - für landwirtschaftliche Veredlungserzeugnisse angesteuert werden soll.
Ich komme zum Schluß. Die FDP-Fraktion wird immer wieder die laufende Unterrichtung des Parlaments über die Auswirkungen der EWG-Verordnungen verlangen, über die wir heute in der dritten Lesung beschließen werden. Wir hätten es für richtig gehalten, schon jetzt eine Debatte über die Fragen der europäischen Agrarpolitik zu führen. Wir haben uns aber entschlossen, eine Große Anfrage zu diesem Thema doch bis nach den Ferien zurückzustellen. Aber wir bitten unser Bundesernährungsministerium dringend, dafür Sorge zu tragen, daß das Parlament laufend über die Entwicklung nach den jetzt betschlossenen Verordnungen unterrichtet wird.
({3})
Keine weiteren Wortmeldungen? - Herr Abgeordneter Bauknecht, wollen Sie zu den Entschließungsanträgen sprechen? - Ich rufe sie nach der Abstimmung auf.
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache zu den drei Vorlagen. Änderungsanträge liegen, soweit ich sehe, nicht vor.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Vorlage Drucksache IV/550. Drucksache IV/550 ist die nach den Beschlüssen in der zweiten Lesung geänderte Vorlage. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Das erstere war die Mehrheit.
({0})
- Ja, meine Herren, wollen Sie nun dagegen stimmen?
({1})
- Das wollen Sie nicht? Dann müssen Sie sich setzen! Es gab gestern Irrtümer genug!
({2})
Man kann nicht alles zu gleicher Zeit tun: wichtige Beratungen führen und gleichzeitig abstimmen.
Also die Abstimmung wird wiederholt. Wer für die Vorlage Drucksache IV/550 in dritter Lesung ist, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe bitte! - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. In dritter Lesung angenommen!
Abstimmungsgrundlage für den Beratungsgegenstand unter Punkt 8 der Tagesordnung ist Drucksache Nr. IV/552, ebenfalls dritte Lesung. Wer dieser Vorlage in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist wieder die gleiche Mehrheit. In dritter Lesung angenommen!
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses zum Verhandlungsgegenstand unter Tagesordnungspunkt 42, Drucksache IV/517. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Wieder dasselbe Mehrheitsverhältnis. Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Wir kommen nunmehr zu den Entschließungsanträgen der Fraktion der SPD, Umdruck 130, und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Umdruck 139.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Bauknecht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Umdruck 139 haben die beiden Koalitionsparteien einen Entschließungsantrag zu den vier Gesetzen eingebracht, vor allem zu den beiden Gesetzen betreffend Schweinefleisch, Geflügel und Eier sowie Getreide im Zusammenhang mit den Verordnungen der Kommission der EWG. Der Antrag verlangt, daß den zuständigen Ausschüssen des Bundestags laufend, und zwar halbjährlich, ein Bericht gegeben wird über die Entwicklung der Erzeuger- und Verbraucherpreise für die soeben von mir genannten Produkte sowie für die Preise der Nährmittel, die auf Getreidebasis hergestellt sind, ferner über die Abschöpfungsbeträge, gegliedert nach Einfuhr aus Mitgliedsstaaten und Drittländern auch wieder sowohl für Getreide wie für die genannten Veredlungsprodukte, und über die Einschleusungspreise, die festzusetzen die Regierung vor hat. Zum Schluß wird noch verlangt, daß auch über die Maßnahmen der Regierung Bericht erstattet wird, die zur Vermeidung unerwünschter Folgen des Inkrafttretens der EWG-Marktregelungen getroffen worden sind.
Meine Freunde und ich würden im Grundsatz dieser Entschließung zustimmen. Wir glauben aber, daß es möglich ist, auf Grund eingehender Beratungen zu einer Formulierung zu kommen, die den mit dieser Entschließung verfolgten Zielen besser dienen würde. Ich beantrage daher, diese Entschließung dem Ernährungsausschuß - federführend - und zur Mitberatung dem Wirtschaftsausschuß zu überweisen.
Desgleichen sind wir der Auffassung, daß man auch den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD den beiden Ausschüssen überweisen sollte. In diesem Entschließungsantrag der SPD wird etwas Ähnliches verlangt wie in dem vorhin genannten; aber außerdem wird verlangt, daß Sachverständigenausschüsse eingesetzt werden. Wir sind nicht der Auffassung, daß das richtig ist; aber wir wollen miteinander im Ausschuß darüber reden, und dann wird dem Plenum ein Bericht vorgelegt werden, den das Plenum annehmen oder ablehnen kann.
Wir glauben, daß wir den richtigen Weg gehen. Diese Entschließungen können erst im Herbst beraten werden; aber nach drei Monaten sieht man die Entwicklung viel klarer, hat einen festeren Boden unter den Füßen und kann entscheiden, wie diese Berichte dann gegeben werden sollen.
Ich darf also bitten, meinem Antrag auf Überweisung an die genannten Ausschüsse zuzustimmen.
Herr Abgeordneter Schmidt ({0}) !
Meine Damen und Herren! Ich habe den Entschließungsantrag auf Umdruck 130 bereits begründet. Wir sind mit der Überweisung an die Ausschüsse - auch mit der Überweisung Ihres Entschließungsantrages - einverstanden.
Sie haben den Antrag gehört, die beiden Entschließungsanträge an .den Ernährungsausschuß - federführend - und an den Wirtschaftsausschuß - mitberatend - zu überweisen. Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handwerkerversicherungsgesetzes ({0}), Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({1}) ({2}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Biermann. Er hat das Wort!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch technische Versehen sind in 'dem Ihnen vorliegenden Bericht auf der Seite 2, rechte Randspalte, zwei Absätze gemacht worden, die nicht sein dürfen. Es handelt sich um die Absätze 6 und 7, wenn man von vorn durchzählt. Der letzte Satz dieses Absatzes muß dann lauten:
Die Mehrheit des Ausschusses hat sich dem Antrag, eine Frist einzufügen, jedoch nicht angeschlossen.
Ansonsten 'bitte ich, diese 'beiden Absätze als einen Absatz zu verstehen.
Namens des Ausschusses möchte ich nochmals betonen, daß sich der Ausschuß mit seinem Vorschlag unter gar keinen Umständen den in der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen von 1937 im § 28 in Verbindung mit § 47 enthaltenen Widerspruchsgrund zu eigen machen wollte. Dies ist im Bericht nicht sehr deutlich zum Ausdruck gekommen. Darum wollte ich es hier noch einmal kurz anführen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die zweite Lesung und rufe auf: Art. 1, - 2 und 3, - Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift die Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Lesung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen! Wer 'dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine Gegenstimme, keine Enthaltung. Auch in dritter Lesung einstimmig angenommen!
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin ({0}), Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ({1}) ({2}).
Ich frage den Berichterstatter, oh er 'das Wort wünscht. - Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Hammersen. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich bin in der mißlichen Lage, Sie auf einen Druckfehler aufmerksam machen zu müssen, der sich im Entwurf des Gesetzes Drucksache IV/551 befindet. Ich darf Sie bitten, zu berichtigen, daß in Art. 1 § 2 Abs. 2 die Fassung wie folgt lauten muß:
Der Ausgleichsfonds zahlt dem Bund einen Betrag von 80 000 000 DM in den Jahren 1962 und 1963
- und nicht, wie es in der Vorlage heißt: „1962 bis 1965" -... zurück, .. .
„1962 und 1963" wird hier gelesen. Das Haus hat davon Kenntnis genommen. Es handelt sich um Art. 1 § 2 Abs. 2.
Ich eröffne die Aussprache in zweiter Lesung und rufe auf Art. 1, - 2, - 3, - 4, - Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Lesung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 17 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1962 ({0});
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({1}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({2})
b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß ({3}).
({4}).
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe auf zur zweiten Lesung die §§ 1, - 2, 3, - 4, - 5, - Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Lesung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldung.
Wer in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch in dritter Lesung einstimmig angenommen:
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Die Punkte 28 und 29 der Tagesordnung sind abgesetzt.
Ich rufe auf Punkt 34 der Tagesordnung:
Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses ({5}) über die von der Bundesregierung erlassene Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({6}) ({7}).
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. ({8}) - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer den Bericht des Ausschusses zur Kenntnis nehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen.
Damit sind wir am Schluß unserer Tagesordnung. Ehe ich das Haus zur nächsten Plenarsitzung auf Dienstag, den 9. Oktober, 11 Uhr, einberufe - Tagungsordnungspunkt nach Verabredung im Altestenrat: Einbringung des Bundeshaushalts 1963 -, erlaube ich mir, Ihnen, meine Damen und Herren, die besten Wünsche für angenehme und nicht nur arbeitsame, sondern auch erholsame Ferien auszusprechen.
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Die Sitzung ist geschlossen.