Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist ,eröffnet.
Die folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 den Entwurf einer Verordnung Nr. . . . der Räte zur Aufstellung der Liste der Leistungen und Zulagen, die im Hinblick auf die Familie gewährt werden oder die sozialer Art sind und die von der Besteuerungsgrundlage für die Berechnung der gemäß Artikel 12 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen zugunsten der Gemeinschaften eingeführten Steuer abgezogen werden müssen - Drucksache IV/454 - dem Finanzausschuß federführend und dem Ausschuß für Inneres mitberatend überwiesen mit der Bitte um Berichterstattung an das Plenum bis zum 27. Juni 1962.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die Dritte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - Drucksache IV/452 - an den Außenhandelsausschuß überwiesen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zum ersten Punkt der gemeinsamen Tagesordnung dieser Woche:
Fragestunde ({0}).
Ich rufe aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen zunächst die Frage XIV/4 - des Abgeordneten Wittrock - auf:
Teilt die Bundesregierung die während der Tagung des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft in Wiesbaden am 28. Mai 1962 geäußerte Ansicht, die von den Ländern verabschiedeten Gesetze zur Durchführung des Wasserhaushaltsgesetzes hätten das Durcheinander auf dem Gebiet des Wasserrechtes gegenüber den früheren Regelungen vergrößert?
Frau Bundesministerin, darf ich bitten.
Nein. Die von den Ländern verabschiedeten Gesetze bringen insofern keine Vermehrung der Verschiedenheiten mit sich, als nunmehr im Gegensatz zu der Zeit vor 1960 innerhalb jedes Bundeslandes e i n Wasserrecht gilt.
Ein abschließendes Urteil über die praktischen Auswirkungen der neuen Gesetzgebung können wir zur Zeit noch nicht abgeben.
Ich danke Ihnen, Frau Bundesministerin.
Ich darf nunmehr in der Reihenfolge, die hier ursprünglich vorgesehen ist, zu den Fragen aus dem
Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kommen. Die erste Frage ist die Frage X/1 - des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) -.
Ist die Bundesregierung bereit, bei der EWG-Kommisssion in Brüssel ein abschöpfungsfreies Kontingent für Tapioka-Mehl in Höhe von 300 000 t zu beantragen?
Herr Bundesminister, darf ich bitten.
Ich darf auf diese Frage wie folgt antworten. Tapioka-Mehl ist auf Grund eines Ministerratsbeschlusses in die EWG-Getreidemarktordnung aufgenommen worden und unterliegt mithin der Abschöpfung. Die Einfuhren an TapiokaMehl haben sich von 8000 t im Jahre 1953 auf 318 000 t im Jahre 1961 erhöht. Die Preise für Tapioka-Mehl haben sich dagegen laufend verringert; sie betrugen im Durchschnitt des Jahres 1961 rund 238,30 DM je Tonne. Damit wurde TapiokaMehl mehr und mehr eine ernsthafte Konkurrenz für den Absatz einheimischer Bodenerzeugnisse. Durch die Einbeziehung in die Abschöpfungsregelung wird einer unkontrollierten Einfuhr und einer Unterwanderung der in der EWG-Marktregelung festgesetzten Preise Einhalt geboten. Über die Höhe der Abschöpfung wurde in Brüssel noch keine Einigung erzielt. Der deutsche Standpunkt sieht entsprechend dem Futterwert des Topiako-Mehls zur Gerste 70 v. H. des Gerstenpreises vor. 70 v. H. von 420 DM sind 294 DM. Dieser Preis für das TapiokaMehl würde einerseits eine Gefährdung des inländischen Getreidepreisniveaus ausschließen und einer Verdrängung stärkereicher Futterkartoffeln vom Markt entgegenwirken, andererseits die Einfuhr weiterhin in dem Maße ermöglichen, das bei der Fütterung, insbesondere von Schweinen und Geflügel, zur Ergänzung der Getreidemast vertretbar ist. Die Einfuhr von 300 000 t unabgeschöpften TapiokaMehls würde den Absatz der heimischen Futtererzeugnisse gefährden. Die sich daraus ergebenden Nachteile für die Landwirtschaft würden durch die Vorteile der Verfütterung eines verhältnismäßig preisgünstigen, allerdings nur begrenzt verwendbaren Futtermittels nicht aufgewogen.
Eine Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Bading.
Herr Minister, ist der Antrag, das Tapioka-Mehl in das Abschöpfungssystem einzu1430
beziehen, im Ministerrat von deutscher oder von französischer Seite gestellt worden?
Herr Kollege Bading, ich kann Ihnen nicht sagen, von welcher Seite die Einbeziehung beantragt wurde. Jedenfalls ist sie nicht speziell auf einen deutschen Wunsch zurückzuführen. Die Tatsache, daß wir uns bisher nicht geeinigt haben, mag das unterstreichen; denn wir hatten einen schweren Stand, als wir den eben geäußerten Standpunkt vertraten, daß nur 70 % der Abschöpfung von Gerste benutzt werden sollen, wohingegen unsere Partner auf der hundertprozentigen Abschöpfung bestehen. Sie sehen daraus, daß wir nicht die Initiatoren sind, sondern daß wir hier unter dem Zwang der Gesamtgebarung innerhalb der EWG handeln.
Eine zweite Zusatzfrage zum Tapioka-Mehl!
Herr Minister, ist Ihnen noch in Erinnerung, daß der Ernährungsausschuß - wenn ich mich recht erinnere, war es im Winter - dem Vorschlag Ihres Hauses, eine Abschöpfung bei der Einfuhr von Tapioka-Mehl vorzunehmen, nicht entsprochen hat?
Herr Kollege Bading, in der Frage der Abschöpfung bei der Einfuhr von Tapioka-Mehl bzw. in der Frage Zoll oder nicht Zoll gehen die Meinungsverschiedenheiten quer durch die Landwirtschaft. Es ist von jeher so gewesen, daß die Kartoffelbauer für eine erhebliche Verteuerung des Tapioka-Mehls waren, wohingegen diejenigen, die das Tapioka-Mehl für die Mast verwendet haben, einen gegensätzlichen Standpunkt eingenommen haben. Man kann also hier nicht von einer einheitlichen Meinung sprechen, sondern nur von einer sehr geteilten Meinung. Wir versuchen im Rahmen unserer Möglichkeiten, das TapiokaMehl so billig an den Verbraucher heranzubringen, wie es geht. Wir sind aber, wie gesagt, noch nicht zu einer Einigung gekommen, weil man unseren Vorschlag betreffend Tapioka-Mehl von seiten der anderen Partner noch nicht akzeptiert hat.
Damit kommen wir zur Frage X/2 - des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) -:
Hat die Bundesregierung eine Ubersicht über die Zahl der gerichtlichen Verfahren, in die die Einfuhr- und Vorratsstellen zur Zeit verwickelt sind?
Die Bundesregierung unterrichtet sich laufend über gerichtliche Verfahren, in denen die Einfuhr- und Vorratsstellen klagen oder verklagt werden. Sie unterrichtet sich insbesondere über Verfahren, die für Maßnahmen der Bundesregierung auf dem 'Gebiet der Ernährung und Landwirtschaft von Bedeutung sein könnten. Zur Zeit laufen bei der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel insgesamt 300 Prozesse, davon 12 Zivilprozesse, 281 Verwaltungsgerichtsprozesse und 7 Arbeitsgerichtsprozesse. Bei der Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette sind es 61 Prozesse insgesamt, davon 7 Zivilprozesse, 53 Verwaltungsgerichtsprozesse, 1 Arbeitsgerichtsprozeß. Bei der Einfuhr- unid Vorratsstelle für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse sind es insgesamt 23 Prozesse, davon sind 15 Zivilprozesse, 8 Verwaltungsgerichtsprozesse, keine Arbeitsgerichtsprozesse. Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker: Insgesamt 8, davon 1 Zivilprozeß, 7 Verwaltungsgerichtsprozesse, keine Arbeitsgerichtsprozesse.
Bei der Zahl der gegen die !Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel anhängigen Verwaltungsgerichtsprozesse ist bereits berücksichtigt worden, daß durch eine Vergleichsaktion etwa 500 Fälle erledigt werden.
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Bundesminister, wie hoch sind die Kosten, die durch diese Vergleiche entstehen?
Herr Kollege Schmidt, ich kann Ihnen die Kosten nicht so aus dem Handgelenk sagen; aber ich bin gerne bereit, darüber Erkundigungen einzuziehen und Ihnen einen 'schriftlichen Bescheid zukommen zu lassen.
Noch eine dritte Frage: Aus welchen Mitteln, aus welchen Etatposten werden diese Kosten gedeckt?
Aus dem Titel „Vorratskosten" in unserem Haushalt.
Zu einer Zusatzfrage hat das Wort der Herr Abgeordnete Ritzel.
Herr Minister, wie viele Beamte und Angestellte werden aus Anlaß der Führung dieser Prozesse beschäftigt?
Herr Kollege Ritzel, die Zahl kann ich Ihnen nennen. Aber ich kann Ihnen sagen, daß deswegen keine zusätzlichen Kräfte beschäftigt werden.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel!
Aus welchen Gründen sind dann die Beamten und Angestellten seinerzeit eingestellt worden, als man noch nicht wußte, wie viele Prozesse auf sie warten?
Herr Kollege Ritzel, die Rechtsfragen, die jeweils bei Marktordnungen anstehen, haben fraglos den Haushaltsausschuß seinerzeit bewogen, die Stellen dementsprechend zu besetzen. Hätte eine derartige Tätigkeit, wie sie sich entwickelt hat, nicht Platz gegriffen, so wären sie anderweit verwendet worden.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut!
Herr Minister, darf ich als Laie und als Nichtfachmann in Landwirtschaftsfragen fragen: Wie kommt es eigentlich, daß eine Behörde eine solche Unmenge von Prozessen führen muß?
Herr Kollege Kohut, die Kompliziertheit unserer Marktordnungsgesetze mag dadurch dokumentiert werden. Ich hätte den Wunsch, daß die künftigen Marktordnungsgesetze nicht mehr Klagen einbringen als diese.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut!
Herr Minister, muß es bei dem Wunsch bleiben? Sie sind doch Kabinettsmitglied. Kann das nicht auch in der Bundesrepublik geändert werden, kann nicht eine bessere Marktordnung eingeführt werden, - auch als Laie und Nichtfachmann gefragt?
Seien Sie überzeugt, daß wir uns die äußerste Mühe geben!
Zu einer Zusatzfrage hat das Wort der Abgeordnete Schmitt-Vokkenhausen.
Weitere Planstellen werden Sie dann, Herr Minister, im Hinblick auf die uns jetzt zugegangenen Entwürfe im Haushaltsausschuß für das nächste Jahr beantragen.
({0})
Ich bin sehr dankbar.
Damit komme ich zur Frage X/3 - des Herrn Abgeordneten Ertl -:
Wieviel Althofsanierungen können nach der Überprüfung des Bundesernährungsministeriums im Benehmen mit den Ländern im Jahr 1962 entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 12. April 1962 durchgeführt werden?
Ich darf wie folgt antworten. Die kontinuierliche Förderung baulicher Maßnahmen in Altgehöften und der übrigen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur - nämlich Aussiedlung, Aufstockung, freiwilliger Landtausch, Aufforstung usw. - entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 12. April 1962 wird wesentlich bestimmt vom Umfang der für die Förderung bereitstehenden Bundesmittel.
Ohne Berücksichtigung der in § 8 des Haushaltsgesetzes 1962 enthaltenen Sperre der Ausgabenansätze des Bundeshaushalts für Baumaßnahmen in Höhe von 20 % des Jahresansatzes wäre es voraussichtlich möglich, ungefähr das Dreifache der im Rechnungsjahr 1961 bewilligten Anträge für die Durchführung baulicher Maßnahmen in Altgehöften zu finanzieren. Das wären ca. 3600 Fälle mit einem Förderungsbetrag von ca. 75 Millionen DM gegenüber 1268 bewilligten Verfahren im Rechnungsjahr 1961. Damit könnten die von den Ländern für die Förderung im Rechnungsjahr 1962 als dringend gemeldeten Anträge im wesentlichen bedient werden.
Ich darf vielleicht jetzt zuerst die Frage des Herrn Abgeordneten Schmidt ({0}) zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache N/462 aufrufen:
Ist es dem Herrn Bundesernährungsminister bekannt, daß trotz der vom Bundesfinanzminister in den Haushaltsberatungen gegebenen Zusage der kontinuierlichen Weiterführung der Althofsanierung durch Schreiben seines Ministeriums vom 20. März und 10. April 1962 an die Landwirtschaftsminister und -senatoren der Länder die bisherigen Möglichkeiten so verschlechtert wurden, daß im Wahlkreis Siegen-Wittgenstein z. B. die in der Betreuung der Siedlungsgesellschaft Rote Erde befindlichen Vorhaben Helmut Winke, Helberhausen, Karl Klappert, Junkernhees, und Hubert Steiner, Frohnhausen, keine Aussicht mehr auf eine Verwirklichung haben?
Zusatzfragen können dann anschließend zu beiden Fragen gestellt werden.
Hierzu habe ich folgendes zu antworten. Zu der kontinuierlichen Weiterführung der baulichen Maßnahmen in Altgehöften, der sogenannten Althofsanierung, habe ich bereits in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Ertl Stellung genommen und dargelegt, daß das Dreifache des zahlenmäßigen Volumens von 1961 gefördert werden soll. Voraussetzung ist, daß die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur nicht unter die 20%ige Kürzung laut § 8 des Haushaltsgesetzes fallen.
Mit Frist vom 1. Mai 1962 waren die Länder gebeten worden, die Zahl der Fälle zu melden, die ihres Erachtens nach Abstimmung mit den Betreuern unbedingt im Jahre 1962 gefördert werden müßten. Nordrhein-Westfalen hat diese Meldung noch nicht gemacht.
Abgesehen davon, daß demnach die Auswahl der Fälle Ländersache ist, bin ich nicht in der Lage, die von Ihnen, Herr Kollege Schmidt, namentlich genannten Fälle bezüglich ihrer Förderungswürdigkeit
auf Bundesebene zu überprüfen. Das ist Ländersache.
Zum Grundsätzlichen muß ich aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß auf Drängen dieses Hohen Hauses die Althofsanierung im Rahmen der von Ihnen bewilligten Mittel ungewöhnlich stark gefördert wird, während die mindestens so wichtigen übrigen Maßnahmen, insbesondere Aufstockung und Aussiedlung, gerade noch im Rahmen des Vorjahresvolumens gefördert werden können. Diese Maßnahmen schaffen aber in der Regel überhaupt erst die Voraussetzung für eine sinnvolle Sanierung der im Ort verbleibenden Altgehöfte.
Ich komme nun zu den beiden Zusatzfragen. Zuerst Herr Abgeordneter Ertl.
Herr Minister, wie kommt es, daß die Rentenbank derzeit keine Mittel hat, um vorliegende Bewilligungen zu finanzieren?
Meiner Meinung nach, Herr Kollege Ertl, stehen die Mittel zur Verfügung. Sie stehen ja nur in dem Ausmaße zur Verfügung, wie sie uns auf Grund der 20%igen Kürzung nunmehr gegeben sind. Aber das Geld in der verbleibenden Höhe ist da.
Kann es so sein, daß die Geldmittel nicht rechtzeitig für die Rentenbank bereitgestellt worden sind?
Ich kann das nicht sagen. Aber ich werde mich gern darum kümmern. Zumindest ist grundsätzlich die Sache so, daß das ausgewiesene Geld vorhanden ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmidt ({0}).
Herr Minister, wenn es so ist, daß die dreifache Zahl an Althofsanierungen durchgeführt werden kann - wie kommt es, daß am 10. April von Ihrem Hause ein Rundschreiben an die Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in den Ländern gegeben worden ist, wonach solche Fälle zunächst einmal auf den zinsverbilligten Kapitalmarkt verwiesen werden und auch Bedingungen gestellt werden, die die Althofsanierung erheblich erschweren?
Herr Kollege, das war eine Vorsichtsmaßnahme. Es war im ersten Vierteljahr ein solch unglaublich und unerwartet großer Eingang an Anträgen erfolgt, daß wir uns ausrechnen konnten, daß wir innerhalb eines halben Jahres unsere Mittel total erschöpft hätten. Wir haben deswegen vorsorglich die Länder angeschrieben und ihnen nicht etwa etwas verboten, sondern sie gebeten, zu einer Konferenz zu kommen. Auf dieser Konferenz wurden neue Modalitäten erarbeitet und die berechtigten Wünsche mit den vorhandenen Mitteln in Übereinstimmung gebracht.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmidt ({0}) .
Herr Minister, was ist von Ihrem Hause getan worden, um zu erreichen, daß Nordrhein-Westfalen endlich die schon längst fälligen Meldungen an Ihr Haus gibt und damit die Kontinuität der Althofsanierungen ermöglicht?
Ich nehme an, Herr Kollege, daß wir von unserem Hause aus mit NordrheinWestfalen in Verbindung getreten sind. Ich kann Ihnen aber Einzelheiten über diesen Vorgang nicht sagen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Struve.
Herr Bundesminister, die in § 8 des Haushaltsgesetzes vorgesehene Sperre kann bekanntlich vom Finanzminister im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister aufgehoben werden. Ist der Herr Bundesminister bereit, für alle Baumaßnahmen auf dem Struktursektor einen entsprechenden Antrag an den Finanzminister einzureichen?
Ja. - Der Antrag ist, wie ich soeben höre, bereits gestellt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bading.
Herr Minister, Sie haben gesagt, daß Sie der Ansicht sind, daß die im Jahre 1962 gestellten Anträge im wesentlichen bedient werden könnten. Sind Sie auch der Ansicht, daß mit den vorhandenen Mitteln die gestiegenen Baukosten aufgefangen werden können, so daß 1962 zum mindesten die gleiche Anzahl von Bauvorhaben durchgeführt werden kann wie 1961?
Herr Kollege Bading, ich bin nicht davon überzeugt, daß das möglich ist. Aber ich kann weder eine Zuständigkeit auf diesem Sektor bejahen noch kann ich Ihnen die Zusicherung geben, daß entsprechend den gestiegenen Baukosten sich nun unbedingt die zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen werden. Aber Sie sehen an dem Vorgehen vom vergangenen Jahr bis zu diesem Jahr, daß wir bestrebt sind, den Wünschen, soweit es in unserer Kraft steht, unbedingt entgegenzukommen.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bading!
Herr Minister, in der Annahme, Sie sind der Meinung, daß die Althofsanierung, also die Verbesserung der alten Höfe, eine der wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur ist, frage ich Sie: Sind Sie nicht bereit, sich bei allen Ressorts dafür einzusetzen, daß die Zahl der sanierten Höfe in diesem Jahr zumindest nicht unter die Zahl der im vergangenen Jahr sanierten Höfe sinkt?
Wir haben die Zahl in diesem Jahre auf das Dreifache gesteigert, und Sie dürfen überzeugt sein, Herr Kollege Bading, daß unser Bestreben auch in der Zukunft dahin geht, diesen Titel nicht nur stärkstens zu verteidigen, sondern nach Möglichkeit zu erweitern.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch!
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß der Althofsanierung im Bayerischen Wald, also in Notstandsgebieten und in Gebieten mit Mittelgebirgslage, ganz besondere Bedeutung zukommt, und wäre es nicht gut, wenn die Bundesregierung der Althofsanierung in diesen von mir beschriebenen Gebieten zusammen mit dem Land Bayern eine ganz besondere und erhöhte Aufmerksamkeit widmete?
Wir haben für die sogenannten benachteiligten Gebiete Sonderprogramme, und es dürfte schon auf Grund dieser Tatsache kein Zweifel sein, daß diese Gebiete eine besondere Berücksichtigung erfahren.
Eine zweite Zusatzfrage!
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß auf Grund der erheblichen Bemühungen z. B. des Bayerischen Bauernverbandes und der Landwirtschaftsämter die Althofsanierung besonders in den Vordergrund gestellt wurde und daß daher die Zahl der effektiven Fälle der Sanierung wahrscheinlich wesentlich höher liegt als die der bisher gemeldeten sogenannten - von Ihnen so bezeichneten -- wirklichen Fälle?
Das ist mir nicht bekannt.
Die Frage X/4 - des Abgeordneten Ritzel - ist zurückgestellt.
Ich rufe auf Frage X/5 - des Abgeordneten Dröscher -:
Wie wird die Bundesregierung Bestrebungen unterstützen, die darauf gerichtet sind, ausgesiedelte, aufgestockte und deshalb finanziell erheblich belastete bäuerliche Betriebe durch Schaffung intensiv tätiger Beratungsringe in ihrer Betriebsführung den heutigen Wettbewerbsverhältnissen entsprechend zu stärken?
Die landwirtschaftliche Wirtschaftsberatung ist Sache der Länder. Im Hinblick auf die Bedeutung des landwirtschaftlichen Beratungswesens für den Fortschritt in der Landwirtschaft unterstützt aber der Bund die Arbeit der Länder durch Förderungsmittel. Mit Hilfe der Bundeszuschüsse wurden im Laufe der Jahre 1364 zusätzliche Wirtschaftsberater und 123 zusätzliche Beraterinnen durch die Länder eingestellt. Nach den Verwendungsbedingungen bleibt es den Ländern freigestellt, im Rahmen der verfügbaren Mittel Schwerpunkte zu bilden. Als solche sind in den „Besonderen Bewilligungsbedingungen" beispielsweise genannt die Vorplanung und Umstellungsberatung in den Schwerpunktgebieten der Flurbereinigung. Erweist sich also z. B. in einem Land die Beratung von Aussiedlungs- oder Aufstokkungsbetrieben als vordringlich, ,so kann dem dadurch entsprochen werden, daß die Zahl der Berater in der allgemeinen Wirtschaftsberatung zugunsten des neuen Beratungsschwerpunktes verringert wird. Von dieser Möglichkeit wird in den Bundesländern für unterschiedliche Schwerpunkte, wie z. B. die Fütterungsberatung, die Spezialberatung auf dem Gebiete der Flurbereinigung und ähnliches, Gebrauch gemacht.
Eine Aufstockung der Bundesmittel zur Einstellung weiterer Berater ist bei der angespannten Finanzlage des Bundes leider nicht möglich.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher!
Herr Bundesminister, beabsichtigt der Bund nur die Unterstützung der Bestrebungen auf dem Wege über die Länder oder ist man beim Bund auch bereit, Mittel in Institutionen zu geben, die diese Bestrebungen auf Bundesebene verfolgen?
Nein, das ist nicht möglich, Herr Kollege. Wir müssen die Mittel immer über die Länder leiten. Es kann sich nur darum handeln, daß wir erhöhte Beträge, sofern wir sie bewilligt bekommen, zur Verfügung stellen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Obwohl ich nicht weiß, ob Sie jetzt darauf antworten können, möchte ich doch fragen, wieviel Damen und Herren augenblicklich in der Bundesrepublik im landwirtschaftlichen Beratungsdienst tätig sind.
Ich muß Ihnen diese Frage schriftlich beantworten, weil ich die Zahlen nicht zur Verfügung habe.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Die Frage des Abgeordneten Schmidt ({0}) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung können wegen Abwesenheit des Ministers und Erkrankung des Staatssekretärs erst am 27. bzw. 29. Juni beantwortet werden.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Zunächst die Frage XIII/1 - des Abgeordneten Börner -:
Ist die Deutsche Bundespost in absehbarer Zeit in der Lage, der Überlastung des Selbstwählferndienstes zu bestimmten Tageszeiten durch beschleunigten Ausbau des Telefonnetzes in der Bundesrepublik entgegenzuwirken?
Herr Bundesminister, ich darf bitten.
Herr Abgeordneter, ich bereite im Augenblik einen neuen Fünfjahres-Investitionsplan für die Deutsche Bundespost vor. Dieser Investitionsplan sieht wesentlich höhere Mittel für den Ausbau des Fernsprechwesens vor. Ich hoffe, daß damit auch die Schwierigkeiten durch Engpässe, von denen Sie gesprochen haben, gemildert werden können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börner!
Herr Minister, ist es in der Zwischenzeit nicht möglich, in bestimmten Gebieten in Zeiten der Überlastung neben der Benutzung des Selbstwählferndienstes auch auf handvermittelten Ferndienst umzuschalten, damit Teilnehmer, die dringend mit einem Teilnehmer in einer ferngelegenen Stadt sprechen wollen - also bei wirklich notwendigen Gesprächen -, ihn wenigstens über den handvermittelten Ferndienst erreichen können?
Nein, das ist nicht möglich; denn der Selbstwählferndienst und die Landesfernwahl sind vollautomatisiert. Wir können diese vollautomatisierte Selbstwahl und Landesfernwahl nicht in eine Handvermittlung einbauen.
Eine zweite Zusatzfrage!
Darf ich Ihre Antwort auf meine erste Frage dahin verstehen, daß es sich bei den jetzigen Mängeln ausschließlich um finanzielle Probleme der Bundespost und nicht um technische Engpässe handelt?
Nein, nur finanzielle Probleme sind es nicht, auch nicht technische Probleme, wenn Sie „technisch" im Sinne von „technischer Entwicklung" verstehen wollen. Diese ist abgeschlossen. Es ist vielmehr so: die deutsche Fernmeldeindustrie ist nicht in der Lage, so viel an Material zu liefern, wie notwendig wäre, um den Ausbau des Fernsprechwesens in der gewünschten Weise voranzutreiben. Das ist der eine Punkt. Der zweite ist der Mangel an eigener Planungskapazität. Wir haben nicht so viele Ingenieure, wie wir benötigten, um den Ausbau so rasch voranzutreiben. Der dritte Punkt ist die nicht ausreichende Montagekapazität. Als vierter Punkt ist zu nennen, daß selbstverständlich auch die finanziellen Mittel der Deutschen Bundespost beschränkt sind.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Diekmann!
Herr Minister, ich habe gerade mit Interesse vernommen, daß Sie einen neuen Finanzplan aufgestellt haben. Mir ist in Erinnerung, daß 1953 von Ihrem Ministerium ein Zehnjahresplan erstellt wurde, der also im Jahre 1963 abgelaufen sein müßte. Dazu die Frage: Haben Sie das Planungsziel erreicht, das Sie sich 1953 mit dem Zehnjahresplan gestellt haben?
Herr Abgeordneter, mir ist von einem Zehnjahresplan nichts bekannt. Vermutlich meinen Sie den Fünfjahresplan von 1958 bis 1963 Da kann ich Ihnen die positive Antwort geben, daß dieser Fünfjahresplan in der Zwischenzeit um 1 Milliarde aufgestockt und bereits mit dem Ablauf des Jahres 1962 erfüllt sein wird.
Herr Minister, dann müßten doch eigentlich die Fehlerquellen, die hier aufgezeigt sind, beseitigt sein? Das war ja der Zweck des damaligen Zehnjahresplanes - ich nenne ihn noch einmal - vom Jahre 1953 oder meinetwegen auch des Fünfjahresplanes, von dem Sie soeben gesprochen haben.
Herr Abgeordneter, die Nachfrage ist so gewaltig gestiegen, daß weder 1953 noch 1958 vorausgesehen werden konnte, was auf dem Fernmeldesektor auf uns zukommt. Ich denke nur daran, daß es durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zu einer ungeheuren Nachfrage nach Hauptanschlüssen gekommen ist, die wir ohnedies nicht in vollem Umfange befriedigen können.
Damit ist die Frage erledigt.
({0})
- Nein, es sind bereits zwei Zusatzfragen gestellt worden. Eine dritte Frage ist nach der Geschäftsordnung nicht zulässig.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich rufe auf Frage XIII/2 - der Abgeordneten Frau Dr. Kiep-Altenloh -:
Hält die Bundesregierung es für richtig, daß, selbst wenn die ledigen Bediensteten sich eine Wohnung besorgen, das zinsfreie Darlehen der Deutschen Bundespost den verheirateten Bediensteten gewährt, den ledigen aber vorenthalten wird?
Nach den derzeitigen Bestimmungen ist eine andere Regelung leider nicht möglich.
Eine Zusatzfrage, bitte sehr!
Herr Minister, sehen Sie eine Möglichkeit, in absehbarer Zeit die außerordentlich prekäre Lage der ledigen Postbeamtinnen durch Bereitstellung dieser Beihilfen zu ändern?
Die ledigen Postbeamtinnen liegen mir ganz besonders am Herzen.
({0})
- Herr Präsident, gestatten Sie mir eine Zwischenbemerkung, damit ich nicht falsch verstanden werde. Ich bin verheiratet
({1})
und muß über das Wochenende wieder nach Hause. Ich wollte das nur klarstellen, damit meine Bemerkung nicht so verstanden wird wie meine Bemerkung über den Harem der Deutschen Bundespost, auf die mir eine 58jährige Postbeamtin geschrieben hat, sie verbitte sich das. Ich habe aber nicht gewußt, daß es sich um eine 58jährige handelt. Ich habe nachgesehen und habe ihr glaubhaft versichern können, daß ich nie die Absicht gehabt habe, bei ihr von meinem Haremsrecht Gebrauch zu machen. - Das nur am Rande.
Ich wollte sagen, Frau Abgeordnete: ich werde selbstverständlich alles tun, was im Rahmen des Haushalts möglich ist, um die Wohnungsverhältnisse der ledigen Postbediensteten in entsprechender Weise zu verbessern.
Können Sie, Herr Minister, schon ungefähr einen Zeitpunkt angeben, zu welchem die Unverheirateten den Verheirateten gleichgestellt werden?
Es kommt sehr darauf an, inwieweit mir die Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Der Finanzminister muß ja meinen Haushalt vorweg bewilligen. Ich hoffe, daß er in dieser Frage besonders großzügig ist.
Ich rufe auf Frage XIII/3 - des Abgeordneten Varelmann -:
Ist die Bundesregierung bereit, unter Berücksichtigung der langen Laufzeit der allgemeinen Verwirklichung des Selbstwählbetriebs im Fernsprechverkehr trotz der höheren Kosten der Handvermittlung in den kommenden Jahren denjenigen Fernsprechteilnehmern, die noch nicht in den Genuß des technischen Fortschritts gelangten, die gleichen Telefongebühren zu bieten wie im Selbstwählbetrieb?
Ich darf die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Varelmann zusammen beantworten, Herr Präsident, wenn Sie damit einverstanden sind.
Jawohl, beide Fragen zusammen. Ich rufe also noch auf Frage XIII/4:
Steht die unterschiedliche Berechnung der Telefongebühren in Fernverkehr, Selbstwählbetrieb und Handvermittlung nicht im Widerspruch mit dem im Grundgesetz festgelegten Gleichheitsgrundsatz, insbesondere deshalb, weil die Differenzen sehr erheblich sind und ein Teil der Bürger fast zwei Jahrzehnte benachteiligt wird?
Ich habe bereits in einer früheren Fragestunde auf Ihre Anfrage eine ausführliche Antwort gegeben. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat sich an der Situation nichts geändert. Ich beziehe mich also auf meine damalige Antwort.
Eine Zusatzfrage?
Herr Minister, darf ich Sie bitten, die Frage Nr. 4 zu beantworten, die ja mit dem früheren Sachverhalt nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht?
Sie meinen die Frage mit der Ergänzung, ob die Bundespost in der Lage ist, für die handvermittelten Gespräche die gleichen Tarifvergünstigungen zu geben wie für die Gespräche, die durch die automatische Selbstwählanlage vermittelt werden?
Die zusätzliche Frage lautet, ob die jetzige Handhabung der Berechnung der Telephongebühren mit dem Grundgesetz im Einklang steht.
Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, Sie haben recht; das ist ein neuer Teil Ihrer Anfrage. Ich darf darauf antworten, daß wir hierin eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nicht sehen.
. Noch eine Zusatzfrage?
Herr Bundesminister, sind Sie nicht der Meinung, daß diese Kalamität, von der soeben gesprochen worden ist, am besten dadurch behoben werden kann, daß Sie schnellstens diese Handvermittlungsämter verschwinden lassen? Sie haben ja soeben davon gesprochen, daß Sie einen weiteren Fünfjahresplan aufgestellt haben. Da müßte es doch möglich sein, innerhalb dieser Zeit die Handämter verschwinden zu lassen.
Ich hoffe, Herr Abgeordneter, daß das eintritt, was Sie - und selbstverständlich auch ich - sich wünschen.
Die Frage XIII/5 - des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) - ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe auf Frage XIII/6 - des Abgeordneten Cramer -:
Ist dem Bundespostministerium bekannt, daß Fernsprechteilnehmer aus der Eifel, die ihre Ferngespräche über das Fernamt Köln anmelden müssen, oft 30 oder 35 Minuten warten müssen, bis sich das Fernamt meldet?
Die zeitweilig längeren Anrufswartezeiten beim Fernamt Köln sind in erster Linie auf den Personalmangel im Fernsprechvermittlungsdienst zurückzuführen. Ich darf hier darauf hinweisen, daß das Fernmeldeamt 1 Köln, dem das Fernamt untersteht, ab 1. April dieses Jahres etwa 250 offene Stellen für weibliche Kräfte hatte, von denen bisher noch nicht einmal die Hälfte besetzt werden konnte. Dieser Mangel an Arbeitskräften macht auch eine allgemeine großzügigere Bemessung der Vermittlungskräfte, durch die die Verkehrsspitzen aufgefangen werden könnten, unmöglich. Trotzdem dürfte es sich bei den von Ihnen angeführten Wartezeiten von 30 bis 35 Minuten nur um durch ungünstige Umstände bedingte Einzelfälle handeln. Ob insoweit durch technische Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann, wird zur Zeit geprüft.
Herr Abgeordneter Diekmann zu einer Zusatzfrage!
Meines Wissens gibt es noch mehrere Ämter -
Ich bitte, eine Frage zu stellen!
Ich will die Frage nur etwas umkleiden. Meines Wissens gibt es noch mehrere Ämter, die darunter zu leiden haben. Werden Sie auch da noch einmal nachprüfen, ob man diese Kalamität nicht beheben kann?
Ich werde jedem Wunsch eines Abgeordneten zu entsprechen versuchen und auch diese Sache nachprüfen.
Ich bedauere, daß die Auskunft, die Sie hinsichtlich der Beseitigung der Mängel in der Eifel gegeben haben, nicht ganz positiv war. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich die Leute damit einverstanden erklären. Wartezeiten von 30 bis 40 Minuten werden wahrscheinlich die Ausnahme sein; da bin ich derselben Meinung wie Sie. Aber wenn ich irgendwo in der Provinz, im Lande Schleswig-Holstein oder irgendwo tätig bin und telefonieren will, muß ich zuweilen auch so lange warten.
Wenn ich keine Leute zur Verfügung habe, die ich für die Vermittlung einsetzen kann, hilft nur eines: stärker investieren, um die Handvermittlung zu beseitigen unid durch die Technik zu ersetzen.
Ich bin einverstanden und stelle die Frage, wie hoch die Investitionsmittel sind, die Sie für diesen Fünfjahresplan vorgesehen haben.
Wenn der Fünfjahresplan in der vorgelegten Fassung vom Wirtschaftskabinett gebilligt wird, beläuft sich die Investitionssumme allein auf dem Fernmeldesektor auf 9 Milliarden DM.
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe auf die Fragen XIII/7 und XIII/8 - des Abgeordneten Ravens -:
Trifft es zu, daß ein Oberpostdirektor der OPD Bremen einem Redakteur die Wohnung in einem posteigenem Hause in Osterholz-Scharmbeck mit der Begründung gekündigt hat, daß dieser „postunfreundliche" Artikel in seiner Zeitung veröffentlicht bzw. geschrieben habe und er erwarten könne, daß in diesem Haus eine „postfreundliche" Atmosphäre herrsche?
Billigt die Bundesregierung den Versuch, durch Druck auf einen Journalisten die Pressefreiheit einzuschränken.
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Stücklen vom 8. Juni 1962 lautet:
Bei der an einen Redakteur vermieteten Wohnung in Osterholz-Scharmbeck handelt es sich nicht um eine posteigene oder eine von der Deutschen Bundespost mitfinanzierte Wohnung. Dieses Haus ist vielmehr frei finanziert und gehört einer Erbengemeinschaft. Bei dieser Sachlage hat die Deutsche Bundespost kein Recht, wegen der Kündigung einer Wohnung in einem Privathause auf die Eigentümer Einfluß zu nehmen.
Eine Beantwortung der zweiten Frage erübrigt sich damit.
Wir kommen nun izu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Ich rufe auf die Frage XIV/1 - des Herrn Abgeordneten Dr. Hamm ({0}) -:
Welche Impfschäden bei Impflingen und Kontaktpersonen sind bisher als Folge der Schluckimpfung gegen die Kinderlähmung in den Ländern aufgetreten?
Bitte, Frau Bundesministerin!
Die Bevölkerung hat sich an der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung erfreulicherweise sehr stark beteiligt. Rund 23 Millionen Personen, das heißt fast 42 % der Bevölkerung, haben bisher an der Impfung teilgenommen. Demgegenüber ist die Zahl der behaupteten Impfschäden äußerst ,gering. In den Ländern, die die Impfaktion bereits vor Wochen durchgeführt bzw. begonnen haben und von denen uns Berichte vorliegen - z. B. Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen -, sind Todesfälle oder ernste Zwischenfälle mit bleibenden Störungen, die nachweisbar in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Schluckimpfung standen, nicht festgestellt worden. Bei einigen wenigen Fällen sind die virologischen Untersuchungen noch
nicht albgeschlossen. Erkrankungen bei Kontaktpersonen sind nicht bekanntgeworden.
Herr Abgeordneter Dr. Hamm zu einer Zusatzfrage!
Frau Ministerin, sind Feststellungen getroffen worden, inwieweit über die übliche Impfreaktion hinausgehend Infektionskrankheiten besonders der Luftwege und des Magens- und Darmkanals von der Impfung herrühren können?
Diese Dinge sind sorgfältig untersucht worden. Ich kann Ihnen angeben, was in Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in Schleswig-Holstein beobachtet worden ist: In diesen Ländern wurden Grippeinfektionen beobachtet; sie wurden aber bereits vor und während der Impfaktion festgestellt. Infolge dieser sporadisch aufgetretenen Erkrankungen der oberen Luftwege und gelegentlich des Magen- und Darmkanals mußten an verschiedenen Orten die Impfungen verschoben werden. Eine augenfällige Zunahme solcher Erkrankungen, die zeitlich und damit möglicherweise ursächlich mit der Impfaktion zusammenhängen, ist nicht beobachtet worden.
Eine weitere Zusatzfrage!
Dr. Hamm ({0}) ,({1}): Frau Ministerin, sind in den Gegenden, in denen die Impfung durchgeführt worden ist, nicht besonders auffällig starke Infektionskrankheiten in großer Zahl vorgekommen?
Ich sagte Ihnen, daß ein Ansteigen der Infektionskrankheiten im Zusammenhang - auch im zeitlichen Zusammenhang - mit der Impfaktion nicht beobachtet werden konnte. Die Zahl der Erkrankungen, die vor und bei Beginn der Aktion durchschnittlich da waren, hat sich nicht merklich verändert. In einer Reihe von Ländern wurden nach der Impfung - vermutlich im Zusammenhang mit ihr stehend - kurze Erkrankungen wie Durchfall, Kopfschmerzen oder Abgeschlagenheit festgestellt.
Zu, einer Zusatzfrage Frau Abgeordnete Dr. Hubert.
Durch die Presse sind Meldungen gegangen, nach denen in Bayern eine Frau und auch ein Kind nach der Impfung unter Lähmungserscheinungen gestorben sind. Welche Krankheitsursache hat man da herausgefunden?
Frau Kollegin, diese Fälle sind eingehend nachgeprüft worden. Es ist der Fall eines
sechsjährigen Mädchens aus Erlingen, und es ist dann noch der Fall einer 22jährigen Sportlehrerin in München. In beiden Fällen konnte ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Schluckimpfung eindeutig ausgeschlossen werden.
Ich glaube, wir müssen bei der starken Beteiligung der Bevölkerung - bei über 20 Millionen Menschen - doch davon ausgehen, daß von diesen 20 Millionen Menschen ganz normalerweise einige erkrankt, auch einige schwer erkrankt wären und auch einige gestorben wären. Deshalb dürfen wir nicht alle Todesfälle nach der Schluckimpfung ohne weiteres als durch diese verursacht ansehen.
In den Fällen, die ich nannte, sind Untersuchungen vorgenommen worden, die sogar eindeutig ergeben haben, daß kein Zusammenhang besteht.
Eine Zusatzfrage? - Bitte!
Handelt es sich also in keinem Fall um eine Poliomyelitis, an der diese gestorben sind?
Ja, Sie haben mich richtig verstanden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ritzel!
Frau Minister, haben Sie die Erfahrungen, die andere Länder - außerhalb der Bundesrepublik - mit der Schluckimpfung gemacht haben, zu Rate gezogen?
Selbstverständlich haben wir das. Wir haben sowohl die Erfahrungen angrenzender Länder als auch die der Vereinigten Staaten herangezogen.
Eine Zusatzfrage? - Bitte!
Hat sich dabei ergeben, Frau Minister, daß beispielsweise in der Schweiz die sehr umfangreiche Durchführung der Schluckimpfung zu keinerlei Beschwerden dieser Art Veranlassung gegeben hat?
Darüber kann ich Ihnen nichts sagen. Ich glaube, daß sie bei uns auch nicht zu Beschwerden Anlaß gegeben hat; die Befürchtungen, die hier und da aufgetaucht waren, haben sich nicht bestätigt. Ich kann Ihnen sogar sagen, es hat sich ergeben, daß die sehr, sehr vorsichtigen Informationen der Gesundheitsämter eher zu vorsichtig waren, als daß sie die Dinge zu leicht genommen hätten.
Wir kommen zur Frage XIV/2 - des Abgeordneten Dr. Hamm ({0}) -:
Wird das Bundesgesundheitsministerium in der Rechtsverordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke eine Deklarationspflicht für Orthophosphorsäure und ähnliche Zusätze aufnehmen, nachdem im Ursprungsland bekannter koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke eine Deklarationspflicht für Orthophosphorsäure festgelegt worden ist?
Frau Bundesministerin, bitte!
Die Frage betrifft die Deklarationspflicht für Orthophosphorsäure. Die Frage, ob wir eine solche Deklarationspflicht für Orthophosphorsäure oder ähnliche Zusätze mit der neuen Rechtsverordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke einführen werden, läßt sich im Augenblick noch nicht mit Sicherheit beantworten. Bisher war die Orthophosphorsäure mit Zustimmung des Bundesrates in einer bestimmten und begrenzten Menge ohne Deklaration zugelassen. Das Gesamtproblem der Orthophosphorsäure soll aber noch einmal durch wissenschaftliche Gutachten, die laufen, nachgeprüft werden. Dabei wird es sich um die Frage ihrer Eigenschaft als Fremdstoff in den koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken, um die Frage ihrer Unschädlichkeit und um die Frage der Deklarationspflicht handeln. Dies alles wird im Hinblick auf die vorbereitete Verordnung geprüft.
Sie nehmen mit Ihrer Frage auf die Regelung in den Vereinigten Staaten, also in dem Ursprungsland, Bezug. Die Entscheidung, die dort getroffen worden ist, kann für uns nicht maßgebend sein, da die Rechtslage in den Vereinigten Staaten ganz anders ist als bei uns auf Grund unseres Lebensmittelgesetzes. In den Vereinigten Staaten ist es so, daß die Hersteller aller Lebensmittel vor die Frage gestellt werden können, ob sie für ein Produkt entweder einen sogenannten „standard" entwickeln wollen oder ob sie alle Bestandteile auf dem Etikett kennzeichnen wollen. Nun hat die Verwaltung für Nahrungs- und Arzneimittel im Juli 1961 eine Anordnung herausgegeben, auf die Sie wohl in Ihrer Frage Bezug nehmen. Danach wurden alle Hersteller von alkoholfreien, kohlesäurehaltigen Getränken - nicht nur von koffeinhaltigen - vor eben diese Wahl gestellt, entweder innerhalb eines Jahres einen Standard zu entwickeln oder auf dem Etikett die gesamte Zusammensetzung der Getränke anzugeben. Die Frist für die Entwicklung dieser Standards ist durch die neue Anordnung vom 16. Mai zunächst einmal bis zum 15. Juni 1963 verlängert worden. Wenn also in den Vereinigten Staaten die Hersteller alkoholfreier, kohlesäurehaltiger Getränke nicht den Weg der Standardbestimmung wählen, müssen vom 15. Juni 1963 an a 11e Bestandteile dieser Getränke - unter vielen anderen Bestandteilen also auch die Orthophosphorsäure - gekennzeichnet werden.
Aber mit der für unser Recht entscheidenden Frage der Fremdstoffeigenschaft und den Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht haben diese Voraussetzungen nichts zu tun.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hamm!
Frau Ministerin, wann kann mit der Vorlage der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke gerechnet werden, nachdem auf Grund der Verordnung vom 19. Dezember 1961 unbeschränkt Orthophosphorsäure zugesetzt werden kann?
Nicht unbeschränkt, sondern in einer bestimmten Begrenzung nur ohne Deklaration.
({0})
Diese Verordnung wird vorbereitet. Sie wissen, daß gerade die Referate in meinem Hause, die Verordnungen zum Lebensmittelgesetz zu erarbeiten haben, sehr belastet sind. Ich hoffe aber, daß die Verordnung noch im Laufe dieses Jahres vorgelegt werden kann.
Eine zweite Zusatzfrage!
Frau Ministerin, was werden Sie, wenn die wissenschaftlichen Feststellungen ergeben sollten, daß Orthophosphorsäure eindeutig gesundheitlich nicht zuträglich ist, voraussichtlich hinsichtlich der Deklarationspflicht für die bekannten Getränke in die Verordnung aufnehmen lassen?
Wenn die Orthophosphorsäure gesundheitsschädlich ist, wird sie nicht nur deklarationspflichtig sein, sondern sie wird verboten werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut!
Frau Ministerin, kennen Sie persönlich die Auswirkungen der Orthophosphorsäure auf den menschlichen Organismus?
({0})
Welche Auswirkungen hat die Orthophosphorsäure auf den menschlichen Organismus?
Gerade das soll ja geprüft werden. Es läuft ein Gutachten bei dem sehr angesehenen Lebensmittelchemiker Professor Markwardt in Freiburg, der sich mit dieser Frage beschäftigen wird.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut!
Frau Ministerin, es liegt also schon seit langem der Verdacht vor, daß ein bestimmter Bestandteil bestimmter Getränke, in größeren Mengen genossen, gesundheitsschädlich ist,
({0})
und ,eis ist nichts dagegen gemacht worden. Warum dann unser Lebensmittelgesetz?
Herr Kollege Kohut, ich bedaure dm Augenblick sehr, daß ich nicht auch Fragesteller sein kann und daß ich nicht nach gewissen anderen Bestandteilen bestimmter Getränke fragen darf.
({0})
Wir kommen nun zur Frage XIV/3 - des Herrn Abgeordneten Dr. Jungmann -:
Wann beabsichtigt die Bundesregierung eine Gebührenordnung für Ärzte gemäß § 11 der Bundesärzteordnung zu erlassen?
Bitte sehr, Frau Bundesministerin!
Es wird nach der Gebührenordnung für Ärzte gefragt. Ich kann den Zeitpunkt, wann sie erlassen werden wird, im Augenblick nicht angeben, Ihnen aber versichern, daß wir sie für notwendig halten. Wir würden es sehr begrüßen, wenn uns die Bundesärztekammer recht bald einen Vorschlag oder eine Stellungnahme als Diskussionsgrundlage unterbreiten könnte.
Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Frau Bundesministerin.
Wir kommen nunmehr zu den Fragen IV aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung. Zuerst rufe ich die Frage IV/1 - der Abgeordneten Frau Dr. Kiep-Altenloh - auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die ledigen Bediensteten der Bundesbehörden, insbesondere die große Zahl der weiblichen Postbeamten, in bezug auf die Wohnungsfürsorge nach wie vor entscheidend benachteiligt sind?
Herr Bundesminister, darf ich bitten.
Die Wohnungsfürsorge des Bundes hat die vordringliche Zielsetzung, verheirateten Bundesbediensteten - vor allem denen, die Trennungsentschädigung empfangen -, die keine Wohnung am Beschäftigungsort haben, zu einer Wohnung zu verhelfen. Daneben will die Wohnungsfürsorge solche 'Bundesbediensteten, die unzureichend untergebracht sind, mit angemessenem Wohnraum versorgen.
Sehr frühzeitig hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch unverheiratete weibliche und männliche Bundesbedienstete in. die Wohnungsfürsorge des Bundes einzubeziehen. Dabei mußte jedoch im Hinblick auf den übergroßen Bedarf an Familienwohnungen eine Beschränkung derart vorgenommen werden, daß ledige Bedienstete erst ab Vollendung des 35. Lebensjahres in die Wohnungsfürsorge einbezogen werden können. Diese Altersgrenze beruht auf der Überlegung, daß diese Bediensteten mit Erreichung des 35. Lebensjahres den verständlichen Wunsch haben, als Ausgleich für das fehlende Familienleben eine eigene Wohnung zu besitzen.
Ausnahmen sind und werden zugelassen, wenn dies aus 'besonderen sozialen Gründen notwendig ist, z. B. für die Kinder oder pflegebedürftige Eltern usw.
Diese Regelung gilt auch für den Bereich des Herrn Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Die weiblichen Bediensteten der Deutschen Bundespost werden daher nicht anders behandelt als die übrigen weiblichen Bediensteten des Bundes.
Nun haben sich in letzter Zeit Personalschwierigkeiten infolge des Engpasses am Arbeitsmarkt, auch auf dem Personalmarkt der Verwaltung, ergeben. Allgemein sind Arbeitskräfte, auch alleinstehende weibliche und männliche Arbeitnehmer, nur dann noch geneigt, in den Dienst des Bundes zu treten bzw. im Bundesdienst zu verbleiben, wenn ihnen eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird. Die Bundesregierung hat sich deshalb entschlossen, nunmehr ausnahmsweise auch alleinstehende weibliche und männliche Bundesbedienstete vor Erreichung des 35. Lebensjahres mit Wohnraum zu versorgen, wenn dies zur Gewinnung oder Erhaltung von geeignetem und dringend benötigtem Personal erforderlich ist. Ein Erlaß, der mit dem Herrn Bundesminister der Finanzen schon im Grundsatz abgestimmt ist, wird in Kürze ergehen. Der Herr Postminister wird sich dieser Regelung grundsätzlich anschließen.
Die vorbehaltlose Einbeziehung aller unverheirateten weiblichen und männlichen Bundesbediensteten in die Wohnungsfürsorge des Bundes ist wegen des großen Bedarfs an Familienwohnungen und wegen der beschränkten Mittel, auch wegen der Baukapazität, im Augenblick leider noch nicht möglich.
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, inwieweit in den einzelnen Ländern Wohnraum des Sozialen Wohnungsbaus auch Alleinstehenden, die sich nicht im Bundesdienst befinden, zur Verfügung gestellt wird?
Das ist mir nicht bekannt.
Könnte ich in absehbarer Zeit eine Antwort darauf bekommen?
Ich will Ihnen gern die Auskunft geben.
Danke schön.
Wir kommen zur Frage IV/2 - des Abgeordneten Dr. Kohut -:
Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß die Mieten für aus Bundesmitteln mitfinanzierte Garagen in Bonn, einschließlich der im Mai 1962 fertiggestellten, aus fiskalischen Gründen auf Betreiben des Bundesrechnungshofes gegen die Einwendungen des Bundeswohnungsbauministeriums im Mai 1962 mit der Begründung gestiegener Baukosten um etwa 17 v. H. erhöht worden sind, ohne daß die erhöhten Mieterlöse den Bauträgern als Vermietern zufließen?
Herr Bundesminister, bitte.
Der Bund fördert in der Wohnungsfürsorge außer Wohnungen für Bundesbedienstete auch dazugehörige Garagen und Abstellplätze. Die Miete hierfür richtet sich nach den ortsüblichen Garagenmieten, wobei sich der Bund jedoch an die untere, noch vertretbare Grenze hält. Der Bundesrechnungshof stimmt hier mit dem Bundeswohnungsbauminister überein. Neben der weitgehenden Förderung der Wohnungen mit Bundesmitteln besteht für eine weitere Verbilligung der Garagenmieten noch unter die ortsüblichen Mietsätze keine Notwendigkeit.
Die Garagenmieten dienen zusammen mit den Wohnungsmieten zur Deckung der Aufwendungen und damit zur Herstellung der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens.
Bei der vorliegenden Anfrage, Herr Kollege Dr. Kohut, handelt es sich offenbar, wie ich durch Rückfrage bei der zuständigen Oberfinanzdirektion Köln festgestellt habe, um die Bauabschnitte Duisdorf, Ringelsacker I - 216 Wohnungen, Bauherr: Gemeinnützige Deutsche Wohnungsbaugesellschaft GmbH, Düsseldorf - und Ringelsacker I a - 328 Wohnungen, Bauherr: Allianz Versicherung AG, Stuttgart -, die vor etwa einem Jahr bezugsfertig geworden sind. Bei den Bauabschnitten II und III, die im Jahre 1962 bezugsfertig werden, hat die Oberfinanzdirektion Köln mit Rücksicht auf die ortsübliche Höhe die Garagenmieten auf 35 DM und aus Gründen der gleichmäßigen Behandlung die früher für die Bauabschnitte I und I a mit 30 DM vereinbarten Garagenmieten jetzt ebenfalls auf 35 DM ausgerichtet. Diese Mieten liegen erfahrungsgemäß an der unteren Grenze der in Bonn ortsüblichen Garagenmieten.
Soweit erhöhte Mieteinnahmen nicht in voller Höhe zur Deckung gestiegener Aufwendungen und damit zur weiteren Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit der Wohnanlagen verwendet werden müssen, können sie im Ausnahmefall auf Grund des mit dem Bauherrn abgeschlossenen Darlehnsvertrages zu einer geringfügigen Verbesserung des zur Erzielung tragbarer Wohnungsmieten außervertraglich gesenkten Zinssatzes der Bundesmittel führen, ohne die Belange der Bauherren zu beeinträchtigen. Sie diesen zusätzlich zukommen zu lassen, besteht keine Veranlassung, da deren Interessen durch die Herstellung der Wirtschaftlichkeit,
also auch der ausreichenden Eigenkapitalverzinsung, voll Rechnung getragen ist.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Kohut!
Herr Minister, da es sich tatsächlich um verschiedene Bauträger handelt, bei denen am 15. Mai die Mieten erhöht worden sind - ich habe hier z. B. ein Schreiben der Allianz Lebensversicherung AG, Grundstücksverwaltung Köln, vorliegen -, frage ich die Bundesregierung, wie sie in der Folgezeit den Auswirkungen der Mieterhöhungen für aus Bundesmitteln mitfinanzierte Garagen auf die Mieten frei finanzierter Garagen im Bonner Raum begegnen will.
Ich habe die Antwort hier gegeben.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Kohut!
Wie verträgt sich dieses ausschließlich von fiskalischen Gesichtspunkten geleitete Verhalten mit der Erklärung des Herrn Bundespräsidenten vom 1. Mai 1962 und den wiederholten Aufforderungen des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, Preisauftriebstendenzen, die nicht der Marktlage entsprechen, zu bekämpfen? Mit anderen Worten: warum überhaupt Mieterhöhung bei Garagen in diesem Raum?
Ich sagte bereits: zur Herstellung der Wirtschaftlichkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir stehen am Ende der Fragestunde. Die weiteren Fragen werden zu Beginn der nächsten Sitzung beantwortet werden.
Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, den 15. Juni 1962, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.