Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung wird erweitert um die Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({0}), Drucksachen IV/291, 1V/356, sowie um die Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({1}), Drucksachen IV/346, IV/357. - Da es sich um dringliche Zollvorlagen gemäß § 96 a der Geschäftsordnung handelt, müssen wir noch heute darüber beschließen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde ({2}).
Ich rufe auf Frage VIII/1 - des Abgeordneten Blumenfeld - an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft:
ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln auch weiterhingegen solche Staaten vorzugehen, die die Wettbewerbssituation der deutschen Seeschiffahrt durch diskriminierende Maßnahmen bedrohen, und insbesondere im Fall Brasilien von Alen .ihr durch das Außenwirtschaftsgesetz gegebenen Abwehrmöglichkeiten Gebrauch zu machen?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär.
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, die ihr durch das Außenwirtschaftsgesetz gegebenen rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen, wenn erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Außenwirtschaftslage durch Diskriminierung der deutschen Handelsflagge festgestellt werden. Im Verkehr mit Brasilien ist das nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen leider der Fall. Die Bundesregierung hat daher den Abschluß von Frachtverträgen, soweit das Entgelt für die Dienstleistungen den Betrag von 1000 DM übersteigt, und von Charterverträgen mit in Brasilien ansässigen Unternehmen von der vorherigen
Erteilung einer Genehmigung abhängig gemacht. Nur im Hinblick auf die bevorstehenden Verhandlungen, und zwar in der Erwartung, hierbei zu einer befriedigenden Regelung der deutsch-brasilianischen Seeverkehrsbeziehungen zu gelangen, ist bisher von der Möglichkeit, die erforderlichen Genehmigungen zu versagen, noch kein Gebrauch gemacht worden, obwohl damit, für eine begrenzte Zeit jedenfalls, nachteilige Auswirkungen für die deutsche Seeschifffahrt in Kauf genommen werden mußten.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Blumenfeld.
Herr Staatssekretär, reichen nach Ansicht der Bundesregierung die Bestimmungen des eben angezogenen Außenwirtschaftsgesetzes aus, um Retorsionen den nötigen wirtschaftlichen Nachdruck zu verleihen?
Herr Abgeordneter, ich möchte glauben, man kann bestätigen, daß die Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes, und zwar insbesondere die des § 6 des Gesetzes, ausreichen, um den notwendigen wirtschaftlichen Nachdruck zu geben. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes ist es nämlich möglich, Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr schlechthin zu verbieten oder jedenfalls unter den Vorbehalt der Genehmigung zu stellen, wenn das erforderlich ist, um wettbewerbsbeschränkenden oder wettbewerbsbehindernden Maßnahmen anderer Staaten zu begegnen. Diese Beschränkungsmöglichkeiten können auch dann angewandt werden, wenn, wie es wohl im vorliegenden Fall gegeben ist, nur einzelne Wirtschaftszweige - hier also die Seeschiffahrt - betroffen sind. Die Möglichkeiten beschränken sich nicht auf Maßnahmen im Seeverkehr, sondern können auf alle Gebiete des Außenwirtschaftsverkehrs ausgedehnt werden.
Dazu eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Elbrächter.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur Verstärkung der wirtschaftlichen Retorsion, sei es mit, sei es ohne Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes?
Herr Abgeordneter, die Möglichkeiten des Außenwirtschaftsgesetzes sind nach unserer Meinung so umfassender Natur, daß es eigentlich keiner Ausweitung des Gesetzes bedarf. Das Gesetz gibt uns die Möglichkeit, auf allen möglichen Gebieten weitgehend einzugreifen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Elbrächter!
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung schon die Absicht erwogen, die Beschränkungsmöglichkeiten des Außenwirtschaftsgesetzes auf alle Verladungen von und nach deutschen Häfen auszudehnen und damit die Beschränkung auf die Gebietsansässigen aufzugeben?
Herr Abgeordneter, die zur Zeit bestehende gesetzliche Regelung geht über die Beschränkung von Verladungen von und nach deutschen Häfen hinaus. Alle Verträge, gleichviel über welche Häfen sie laufen, bedürfen der Genehmigung, wenn ein Gebietsansässiger an dem Abschluß des Frachtvertrages überhaupt beteiligt ist. Mit Rücksicht auf ,die Häfen möchte die Bundesregierung glauben, daß es wünschenswert ist, von Beschränkungen der Verladungen, an denen nur Gebietsfremde beteiligt sind, im Augenblick besser abzusehen.
Herr Abgeordneter Gewandt, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung willens, darauf hinzuwirken, daß die demnächst nach Brasilien ausreisende deutsche Delegation dem Beschluß des Bundestages vom 17. März 1961 bezüglich der Flaggendiskriminierung Rechnung trägt?
Herr Abgeordneter, diese Frage kann ich mit einem absoluten Ja beantworten. Die Bundesregierung wird die Delegation mit entsprechenden Weisungen versehen, um darauf hinzuwirken, daß bei den Verhandlungen eine befriedigende Regelung erreicht wird.
Eine zweite Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Meinung, es sei tunlich, daß die deutschen Reedereien in Sachen Flaggendiskriminierung direkt mit den Staatsreedereien der betreffenden Länder Verhandlungen aufnehmen?
Ich würde meinen, daß das jedenfalls die Verhandlungen der Delegation eher fördern und unterstützen als ihnen nachteilig sein könnte.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Wittrock aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz:
Trifft die Bundesregierung Vorbereitungen zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, und zwar mit dem Ziel, auf diese Weise etwaige Zweifel gegen die rechtliche Zulässigkeit einer öffentlichen Auswertung vergleichender Warentests zu beseitigen?
Herr Staatssekretär, darf ich bitten.
Herr Abgeordneter, Ihre Frage gilt der rechtlichen Zulässigkeit der öffentlichen Auswertung vergleichender Warentests, über deren wirtschaftspolitische Bedeutung das Hohe Haus sich gestern unterhalten hat. Mir scheint, daß hier eine gewisse Verwirrung durch eine nicht ganz vorbereitete Antwort eines Ministerialvertreters in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 2. März dieses Jahres eingetreten ist.
Ich möchte demgegenüber folgendes feststellen. Gegenwärtig sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, aus dem von Ihnen erwähnten Grunde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu ändern, und zwar aus folgenden Gründen: Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb steht der öffentlichen Auswertung vergleichender Warentests nicht entgegen. Voraussetzung ist allerdings, aber auch lediglich, daß die Auswertung nach objektiven Gesichtspunkten durch eine neutrale Institution und - das ist das Entscheidende - nicht zu Wettbewerbszwecken vorgenommen wird. Insoweit ist also eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht erforderlich.
Das in diesen Tagen vielfach in der Presse erwähnte, allerdings noch nicht rechtskräftige Urteil eines Landgerichts gegen eine Zeitschrift, die sich mit der Auswertung vergleichender Warentests befaßt, hat zwar die Beklagte zur Unterlassung dieser vergleichenden Warentests verpflichtet. Die Verurteilung ist aber nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, sondern wegen unerlaubter Handlungen ausgesprochen worden, unter anderem wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Grund des § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach den Feststellungen des Landgerichts enthielten die vergleichenden Warentests der Zeitschrift unrichtige und irreführende Angaben. Wir befinden uns also in diesem Falle auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts und nicht des Wettbewerbsrechts.
Die Auswertung vergleichender Warentests kann allerdings dann unter die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb fallen, wenn sie von einem Wettbewerber des Unternehmens vorgenommen wird, auf dessen Waren sich der Vergleich bezieht. Die Frage der Zulässigkeit einer solchen vergleichenden Werbung ist in der letzten Zeit umstritten. Sie wird in ihrer rechtlichen Bewertung sehr stark von den Umständen des Einzelfalles abhängen. Für eine gesetzliche Regelung dieser Frage hat bisher keine Veranlassung bestanden, weil sich die von der Rechtsprechung zunächst des ReichsStaatssekretär Dr. Strauß
Berichts und dann in einer, wie mir scheint, sehr guten Fortentwicklung des Bundesgerichtshofs hierzu erarbeiteten Grundsätze als ausreichend erwiesen haben, um den Gegebenheiten des Einzelfalles gerecht zu werden. Die Bundesregierung wird aber gerade dieser Frage weiterhin ihre Aufmerksamkeit schenken, muß zunächst jedoch abwarten, wie die gegenwärtig schwebenden Prozesse, die zum Teil schon im Stadium des Landgerichts stehen, vom Bundesgerichtshof entschieden werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wittrock!
Herr Staatssekretär, obgleich der Rechtsansicht, die Sie bezüglich der Auslegung der Vorschriften des UWG hier dargelegt haben, durchaus beizutreten ist, ohne daß ich allerdings nun die Würdigung der Entscheidungen des Reichsgerichts ohne weiteres als zutreffend billige, möchte ich folgende Zusatzfrage stellen: Haben Sie bei der Beantwortung der Frage berücksichtigt, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister in einem Interview mit einer Zeitschrift, in dem es wesentlich um diese vergleichenden Warentests ging, immerhin ausdrücklich erklärt hat, auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sollte vielleicht einmal dahingehend untersucht werden, ob es noch in vollem Umfange den Erfordernissen unserer dynamischen Wirtschaft entspricht?
Herr Abgeordneter, Sie meinen offenbar das Interview, das einem Vertreter der Zeitschrift „Werberundschau" gegeben worden ist.
({0})
Der Herr Bundeswirtschaftsminister hat zugesagt, daß eine solche Prüfung erfolgen soll. Wir stehen mit dem Bundeswirtschaftsministerium wegen dieser Frage in Verbindung. Ich habe aber in etwa schon das Ergebnis der Prüfung in meiner eben auf Ihre Frage gegebenen Antwort vorweggenommen.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, muß es nicht, unbeschadet der Tatsache, daß Ihre Rechtsansicht zu begrüßen und zu billigen ist, immerhin zu denken geben, daß gerade in der Bundesrepublik öffentlich geäußerte Meinungen über die Preise und Qualitäten von Waren auf Grund vergleichbarer Prüfungen zu den Seltenheitswerten gehören und man sich hier in Deutschland, auch historisch gesehen, im wesentlichen, ja fast ausschließlich auf Marktübersichten beschränkt hat, und zwar allein wegen der etwas schwierigen rechtlichen Situation in Deutschland?
Wir begeben uns hiermit etwas auf das wirtschaftspolitische Gebiet; aber ich bin durchaus bereit, Ihnen zu folgen.
Es ist richtig, daß im Ausland und insbesondere seit Jahrzehnten in den Vereinigten Staaten derartige Untersuchungen, und zwar durch die Hausfrauenverbände und durch von ihnen eingerichtete Stellen, eine große Wirksamkeit gehabt haben und daß dabei große Erfahrungen gesammelt worden sind und daß wir uns hier in Deutschland leider erst im Anfang einer, wie der Herr Bundeswirtschaftsminister wiederholt erklärt hat, begrüßenswerten Entwicklung befinden. Wenn sich herausstellt, daß das geltende Recht hier in einer zu mißbilligenden Weise Hemmungen bereitet, wäre natürlich auch das Bundesjustizministerium sofort bereit, seine Hilfe zu einer Änderung des geltenden Rechts zu leihen. Gegenwärtig vermag ich eine solche Notwendigkeit noch nicht festzustellen. Wir werden aber in dieser Sache weiterhin sehr stark interessiert bleiben.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ich rufe auf die Fragen IX/1, IX/2 und IX/3 - des Abgeordneten Reichmann -:
Besteht in der Bundesrepublik Mangel an Schweineschmalz und genießbaren Schlachtabfällen von Rindern, Kälbern, Schweinen und Schafen, weil diese Erzeugnisse von der Bundesregierung zur Einfuhr aus Portugal und den EWG-Ländern ausgeschrieben sind?
Zu welchen Preisen werden Schweineschmalz und genießbare Schlachtabfälle von Rindern, Kälbern, Schweinen und Schafen eingeführt?
Wird durch die Einfuhr von diesen billigen Schlachtabfällen der Absatz inländischer hochwertiger Erzeugnisse erschwert und ein Preisdruck für die inländischen Erzeugnisse verursacht?
Herr Bundesminister, darf ich bitten!
Ich darf auf die Fragen des Herrn Abgeordneten Reichmann wie folgt antworten:
Frage 1.
Bei ,den im Bundesanzeiger Nr. 19 vom 27. Januar 1962 veröffentlichten Schmalzausschreibungen handelt es sich um die alljährliche Eröffnung von Einfuhrmöglichkeiten auf Grund handelsvertraglicher Verpflichtungen. Die tatsächlichen Einfuhren liegen seit Jahren unter .den handelsvertraglichen Verpflichtungen. So wurden 1956 rund 40 000 t, 1959 rund 29 000 t und 1961 rund 22 000 t insgesamt eingeführt.
Inländisches Schmalz wird fast ausschließlich in Metzgereien und Fleischwarenfabriken verarbeitet und über den Ladentisch der Metzgereien verkauft. Es ist im allgemeinen Lebensmittelhandel kaum vorhanden.
Ein Mangel an Schweineschmalz ist in der Bundesrepublik nicht festzustellen. Im Rahmen des Gesamtbedarfes kann das gegenüber dem inländischen Schmalz billigere eingeführte Schmalz der Versorgung der kaufkraftschwächeren Bevölkerungskreise dienen.
Dagegen besteht ein echter Mangel an hochwertigem, genießbarem Schlachtabfall und jahreszeitlich
auch an anderen Innereien. Seit 1961 sind die handelsvertraglichen Verpflichtungen bevorzugt auf Leber- und Nierenlieferungen umgestellt worden.
Die Einfuhr von Innereien aller Art einschließlich derjenigen, die bei der Einfuhr lebender Tiere nach der Schlachtung angefallen sind, betrug im Jahre 1961 knapp 50 000 t. Aus eigener Erzeugung standen rund 100 000 t zur Verfügung.
Zu Frage 2 des Herrn Abgeordneten Reichmann: Die Einfuhrpreise betrugen im Kalenderjahr 1961 im 'Durchschnitt für a) Schweineschmalz ca. 1,08 DM je kg frei Grenze, b) Innereien von Rindern ca. 2,50 DM je kg frei Grenze, c) Innereien von Schweinen ca. 1,70 DM je kg frei Grenze.
Die Verbraucherpreise für Schmalz betrugen im Kalenderjahr 1961 für a) inländische Ware 2,59 DM je kg, b) ausländische Ware 1,84 DM je kg.
Darf ich zur 3. Frage kommen, Herr Präsident. - Die Antwort: Da es sich in erster Linie um hochwertige Teile handelt und ein hoher Bedarf für die Wurstherstellung in Deutschland besteht, wird der inländische Erzeugerpreis für diese hochwertigen Teile durch die Importe nicht ungünstig beeinflußt.
Eine Zusatzfrage!
Glauben Sie nicht, daß angesichts der großen Schmalzüberschüsse, die im Inland vorhanden sind, durch die Einfuhr von Schmalz in diesen Mengen, wie Sie sie soeben angeführt haben, nicht doch eine Erschwerung des Absatzes erfolgt?
Herr Abgeordneter, ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß ein wesentlicher Teil der Schmalzeinfuhren durch die Einfuhren von Innereien abgelöst ist. Ich habe die Zahlen angeführt: die Einfuhren sind von 40 000 t auf etwa die Hälfte zurückgegangen. Der andere Teil ist angesichts des niedrigen Preises für die kaufkraftschwächere Bevölkerung erforderlich und wird von ihr aufgenommen.
Ich rufe nun auf die Frage IX/4 - des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) -.
Billigt die Bundesregierung die Erklärung des Staatssekretärs Hüttebräuker in der Fragestunde vom 21. März 1962, daß im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister und dem Bundesfinanzminister bei der EWG-Kommission die Ermächtigung zur Erhebung von Ausgleichsabgaben bei der Einfuhr von Eiern beantragt worden sei, obwohl ein solcher Antrag weder am Tage der Erklärung noch 10 Tage später in Brüssel eingereicht war?
zugleich mit den Fragen IX15, IX/6 und IX/7 - des Abgeordneten Dr. Reinhard -:
Treffen Pressemeldungen zu, nach denen im Gegensatz zu der Antwort von Staatssekretär Hüttebräuker auf die Anfragen IV/2 und IV/5 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 21. März 1962 die Ermächtigung zur Erhebung einer Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr von Eiern bei der EWG-Kommission noch nicht beantragt ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Antrag auf Erhebung einer Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr von Eiern bei der EWG-Kommission noch zu stellen?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, wenn die Ausgleichsabgabe nicht zum Tragen kommt und in nächster Zeit ähnliche Preiseinbrüche auf dem Eiermarkt wie im Februar/März dieses Jahres erfolgen?
Angesichts der Preisentwicklung auf dem deutschen Eiermarkt im Februar/ März 1962 hatte sich die Bunderegierung zunächst dazu entschieden, bei der EWG-Kommission die Ermächtigung zur Erhebung einer Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr von Eiern auf Grund des Art. 226 des EWG-Vertrages zu beantragen. Demgemäß übermittelte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Datum vom 16. März 1962 dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft einen entsprechenden Antrag zur Weiterleitung an die EWG-Kommission. Die Bundesregierung kündigte ferner bei der EWG-Kommission einen diesbezüglichen Antrag an, der von vornherein lediglich als Übergangsmaßnahme bis zur Anwendung der EWG-Eierverordnung gedacht war.
Als Staatssekretär Hüttebräuker am 21. März 1962 die Erklärung abgab, der Antrag sei gestellt, konnte er auf Grund des zwischen den beteiligten Ressorts bestehenden Einvernehmens über das einzuschlagende Verfahren davon ausgehen, daß der Antrag inzwischen auch abgesandt sei. Die Bundesregierung billigt daher die von Herrn Staatssekretär Hüttebräuker am 21. März 1962 vor dem Hohen Hause in dieser Angelegenheit abgegebene Erklärung.
Die Bundesregierung hatte mit ihrem Antrag bezweckt, Eier-Einfuhren unter einem Grenzpreis von 11,5 Pf je B-Ei zu unterbinden. Am 20. März lagen die Einfuhrpreise für holländische Eier mit 11,05 Pf je Ei noch unter dieser Preisgrenze. Dagegen stieg der Einfuhrpreis im Laufe des 21. März auf 11,6 Pf je Ei und überschritt damit die von der Bundesregierung in ihrem Antrag genannte Preisgrenze. Bei dieser Lage hielt der Bundesminister für Wirtschaft eine Absendung des Antrags ohne erneute Fühlungnahme mit allen beteiligten Ressorts nicht mehr für dringlich.
Im Laufe der Beratungen unter den Ressorts ergab sich folgendes. Mit Rücksicht auf die Tatsache, daß ab 1. Juli 1962 eine gemeinsame Marktregelung vorgesehen ist und im Hinblick auf die von anderen Ländern ergriffenen Maßnahmen wird die Europäische Kommission gegen ein autonomes Handeln durch die Bundesrepublik keine Einwendungen erheben, wenn diese Maßnahmen bis zum 1. Juli 1962 begrenzt sind. Ich habe den beteiligten Bundesressorts autonome Maßnahmen vorgeschlagen, die schnell zur Anwendung kommen können, wenn es zu ähnlichen Preiseinbrüchen auf dem Eiermarkt wie im Februar und März dieses Jahres kommt. Ich bitte um Verständnis dafür, daß über Einzelheiten vor einer endgültigen Entscheidung noch nichts gesagt werden kann.
Herr Abgeordneter Dr. Schmidt ({0}) zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, glauben Sie nicht, daß es richtig und angemessen gewesen wäre, den Bundestag rechtzeitig - und das heißt sofort - über diese sogenannte Panne zu informieren?
Herr Kollege Dr. Schmidt, ich glaube nicht, .daß es ich um eine Panne handelt. Es handelt sich hier um ein Vorgehen, das durchaus korrekt war; denn Herr Staatssekretär Hüttebräuker hatte auf Grund der Zusage der Ressorts und nach Abgang des Antrags unseres Hauses unter allen Umständen die Überzeugung, daß sich die Entwicklung so vollziehen würde, wie wir es uns vorgestellt hatten. Daß in der Zwischenzeit die Eierpreise auf die übliche Norm wieder heraufgestiegen und daß in der Zwischenzeit Übereinstimmung erzielt werden konnte, daß uns Handelsfreiheit für autonome Maßnahmen gewährt ist, war in dem Augenblick, als der Herr Staatssekretär Hüttebräuker hier sprach, nicht vorherzusehen.
Eine zweite Zusatzfrage!
Sie sind doch sicher mit mir der Meinung, daß man, wenn man eine solche Erklärung hier vor dem Hause verliest - schwarz auf weiß -, doch sicher sein muß, daß nun auch wirklich ein solcher Antrag abgeschickt worden ist, und daß man daher der Meinung sein konnte, daß hier also nicht nur, sagen wir, eine Panne geschehen ist, sondern daß wirklich ein Tatbestand vorlag, den man, praktisch gesehen, als eine Irreführung des Parlaments bezeichnen muß.
Herr Kollege Dr. Schmidt, ich bin mit Ihnen der Meinung, daß man, wenn man eine solche Erklärung abgibt, überzeugt sein muß, daß der Antrag auch abgegangen ist.
Sehr richtig. Schönen Dank.
Herr Abgeordneter Dr. Reinhard zu einer Zusatzfrage!
Ist der Herr Bundesminister in der Lage - wenn er nicht angeben kann, welche Maßnahmen im Notfall getroffen werden müssen -, anzugeben, ob Sicherheit besteht, daß unter allen Umständen bei neuen katastrophalen Preisentwicklungen unverzüglich eingegriffen wird?
Herr Kollege Dr. Reinhard, ich habe schon gesagt: wir bereiten Maßnahmen vor, die gewährleisten, daß ähnliche Preiseinbrüche in Zukunft vermieden werden. Von unserer Seite aus ist damit das getan, was zunächst getan werden kann.
Wir kommen in diesem Zusammenhang zu der Frage des Abgeordneten Unertl - Drucksache IV/344 -:
Hat die Bundesregierung schon eine Antwort erhalten auf ihren nach Auskunft des Staatssekretärs im Bundesernährungsministerium - Fragestunde in der 21. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 1962 - bei der EWG-Kommission gestellten Antrag zur Erhebung einer Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr von Eiern?
Oder ist die Antwort bereits mit gegeben?
Herr Präsident, die Anfrage des Herrn Abgeordneten Unertl habe ich mit beantwortet. Sie bezog sich auf den gleichen Gegenstand.
Herr Abgeordneter Unertl zu einer Zusatzfrage!
Darf ich Ihre Antwort auf die von den anderen Herren Kollegen gestellten Fragen so verstehen, daß wegen der inzwischen eingetretenen Preisaufbesserung bei Eiern die Bundesregierung zur Zeit die Angelegenheit nicht verfolgt, daß es aber für den Fall, daß wieder gewaltige Preiseinbrüche zu erwarten sind, nur der Initiative der Bundesregierung oder der Initiative von Abgeordneten in diesem Hohen Hause bedarf, um die Sache, wie in unserem Sinne gewünscht, bei der Kommission, wenn dies vor dem 1. Juli 1962 notwendig werden sollte, zu verfolgen?
Es ist so, Herr Abgeordneter, wie Sie ausgeführt haben.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir kommen nunmehr zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, zunächst zu der Frage X/1 - des Herrn Abgeordneten Rollmann -:
Hält es die Bundesregierung mit den Zielen ihrer Jugendpolitik far vereinbar, daß durch Tarifverordnung der Deutschen Bundesbahn Nr. 419/62, veroffentlicht im Tarif- und Verkehrsanzeiger Nr. 12 vom 17. März 1962, die Fahrpreisermäßigungen für Lehrgangsteilnehmer seit 1. April 1962 entfallen?
Herr Präsident, Ich bitte um die Erlaubnis, die Fragen 1 und 2 zusammen zu beantworten, da sie den gleichen Tatbestand betreffen.
Ich rufe gleichzeitig die Frage X/2 - des Herrn Abgeordneten Liehr - auf:
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn mit Wirkung vorn 1. April 1962 din bisher gewährten Fahrpreisermäßigungen für Lehrgangsteilnehmer beseitigt hat, ohne den Bundesfamilienminister oder die Träger der freien Jugendarbeit als davon unmittelbar Betroffene vorher einzuschalten?
Durch die jetzt aufgehobene Fahrpreisermäßigung waren Reisende begünstigt, die nicht zu den Schülern und Studenten zählen, vorwiegend also berufstätige Personen. In letzter Zeit hat diese Tarifstelle dadurch sehr an Bedeutung verloren, daß die stark ermäßigten Arbeiterzeitkarten, also die Monatskarten und Wochenkarten, von allen Beschränkungen befreit und jedermann zugänglich gemacht worden sind. Überdies ist in einer Novelle zur Beförderungssteuer-Durchführungsverordnung vom 22. März dieses Jahres klargestellt worden, daß solche steuerbegünstigten Fahrausweise
nicht an Personen mit eigenem Einkommen ausgegeben werden dürfen. Dem danach verbleibenden kleinen Kreis von Lehrgangsteilnehmern die Ermäßigung weiterzugewähren, sah sich die Bundesbahn mit Rücksicht auf das hier ja bekannte große Defizit des Reiseverkehrs und den in diesem Falle besonders hohen Verwaltungsaufwand nicht mehr in der Lage. Da die Einnahmen aus diesem Verkehr weit unter den von der Bundesbahn aufgewandten Kosten lagen, konnte ihr die Aufhebung der Ermäßigung nach den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsätzen nicht verwehrt werden. Die finanzielle Mehrbelastung der einzelnen Reisenden hält sich zudem in engen Grenzen und fällt z. B. gegenüber den Gesamtkosten der Teilnahme an Jugendgruppenleiterkursen kaum ins Gewicht.
An den der Streichung der Tarifstelle vorhergehenden Beratungen haben Vertreter aller in Betracht kommenden Bundesministerien teilgenommen. Der Herr Bundesminister für Familien- und Jugendfragen, der sich auch zum Sprecher der Träger der freien Jugendarbeit macht, hat gegen die beabsichtigte Neuregelung nachhaltig seine Bedenken angemeldet; ein Ausweg konnte jedoch nicht gefunden werden. Es ist leider unvermeidlich, die sozialen Leistungen der Bundesbahn und der dem Deutschen Personentarif angeschlossenen privaten Eisenbahnen in gewissem Umfang einzuschränken, wenn dem gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit des Eisenbahnbetriebs Rechnung getragen werden soll. Es ist übrigens eine Frage, deren Entscheidung - jedenfalls .der hier aufgeworfenen Frage - in die Zuständigkeit der Bundesbahn allein gehört.
Im übrigen möchte ich Sie noch einmal bitten, zu berücksichtigen, daß die Deutsche Bundesbahn auch in Zukunft noch trotz ihres Defizits im Reiseverkehr von jährlich 600 bis 700 Millionen DM weiterreichende Ermäßigungen gerade für die Jugend gewährt, und zwar Ermäßigungen in einer größeren Zahl und in einem größeren Umfang, als das bei irgendeiner Eisenbahn Europas der Fall ist.
Eine Zusatzfrage Herr Abgeordneter Rollmann.
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung nicht darüber im klaren, daß der Effekt dieser Maßnahme rechnerisch in keinem Verhältnis zu den negativen Auswirkungen für die Bildungsarbeit der freien Jugendverbände steht?
Ich habe bereits in meiner Antwort zum Ausdruck gebracht, daß für die Bundesbahn die Möglichkeit der Vermeidung eines großen Verwaltungsaufwandes eine große Rolle spielt. Dieser Verwaltungsaufwand läßt sich natürlich auch in Zahlen ausdrücken, und die Bundesbahn ist nun einmal gezwungen, und zwar nicht zuletzt auch auf Grund der Beschlüsse, die dieses Hohe Haus gefaßt hat, alle Möglichkeiten der Rationalisierung auszuschöpfen. Im übrigen, Herr Abgeordneter, ist die Belastung für die Betroffenen auch
nicht so ins Gewicht fallend, daß es sich lohnte, die Angelegenheit noch weiter zu vertiefen. Die Ermäßigung betrug bisher 331/3%, wenn ich recht unterrichtet bin. An Stelle dieser 33 1/3 % tritt die Ermäßigung der allgemeinen Wochen- und Monatskarten, die bis zu 35 % gestaffelt ist. Ein praktisches Beispiel. Nehmen wir eine Entfernung von 100 km an. Bisher kostete diese Karte 10 DM, die neue Karte kostet 14 DM. Der Fall der Benutzung dieser Karte wird nach unserer Schätzung im Jahre etwa zweimal eintreten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, dieses Problem mit den vor allen Dingen betroffenen Spitzenverbänden der freien Jugendhilfe und den obersten Jugendwohlfahrtsbehörden der Länder, die ja von dieser Maßnahme vorher nicht unterrichtet worden sind, noch einmal zu erörtern?
Herr Abgeordneter, ich bitte, davon absehen zu dürfen. Ich habe bereits gesagt, daß diese Frage von unserem Hause mit allen beteiligten Ressorts erörtert worden ist. Ich habe mit Zustimmung des Herrn Bundesministers für Familien- und Jugendfragen zum Ausdruck gebracht, daß sich dieses Ministerium zum Sprecher der Belange der Jugendverbände gemacht hat. Das ist hier wirklich eine Sache, die einmal entschieden werden muß und die nicht dauernd die Verwaltung in Anspruch nehmen kann.
Herr Abgeordneter Wellmann für Herrn Abgeordneten Liehr zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob die Bundesregierung bereit ist, den Trägern der freien Jugendarbeit nunmehr einen finanziellen Ausgleich für die Unkosten zu gewähren, die durch den Wegfall der Vergünstigung bei der Bundesbahn entstanden sind?
Ich kann diese Frage nur als Empfehlung an den Herrn Bundesminister für Familien- und Jugendfragen weiterleiten, da er dafür zuständig ist.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wellmann.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Einnahmen der Bundesbahn auf diesem Sektor kaum im Bruchteil eines Prozents auszudrücken ist, und wären Sie bereit, sich nochmals dafür einzusetzen, daß die Verordnung, weil die finanziellen Auswirkungen für die Bundesbahn überhaupt nicht ins Gewicht fallen, wieder aufgehoben wird?
Nein. Ich habe gesagt, daß ich das nicht kann. Ich wiederhole auch den Grund. Es ist von uns geprüft und anerkannt worden, daß die Handhabung der Sache und die Überwachung der Tarifstelle einen Verwaltungsaufwand erfordert, der einfach nicht zu rechtfertigen ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Bleiß.
Herr Staatssekretär, befürchten Sie nicht, daß durch den Wegfall der Ermäßigung eine verstärkte Abwanderung zum Individualverkehr erfolgt, wie wir das wiederholt bei Tariferhöhungen im Berufsverkehr erlebt haben?
Ich befürchte das nicht. Erstens sind die anfallenden Fahrgelegenheiten im Verhältnis zur Zahl der Reisenden zahlenmäßig außerordentlich gering. Zweitens ist der Unterschied zwischen der bisher gewährten Ermäßigung und den Wochen- und Monatskarten, deren Inanspruchnahme möglich ist, so gering, daß deswegen keiner ein anderes Verkehrsmittel nehmen wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Folger.
Herr Staatssekretär, billigt die Bundesregierung die abrupte Methode des Vorstandes der Bundesbahn, die Jugendorganisationen am 26. März davon zu verständigen, daß die Ermäßigung vom 1. April an wegfällt, so daß die Dispositionen der Jugendorganisationen fast über Nacht über den Haufen geworfen werden?
Ich hätte es gern gesehen, wenn diese Unterrichtung vorher möglich gewesen wäre. Ich vermute aber, die Verzögerung ist dadurch bedingt, daß unser Haus in Bonn eine Reihe von Besprechungen mit den beteiligten Ressorts für zweckmäßig hielt und das Ergebnis dieser Besprechungen abgewartet werden sollte.
Herr Abgeordneter Folger zu einer zweiten Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß eine der Hauptsorgen der Jugendorganisationen der Mangel an Jugendleitern ist und daß dieser Mangel durch die Maßnahme des Vorstandes der Bundesbahn noch vergrößert wird?
Die erste Frage, die Sie gestellt haben, beantworte ich mit Ja. Daß durch diese geringfügige Mehrbelastung in wenigen Fällen im Laufe des Jahres das Problem erschwert wird, glaube ich nicht, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Seibert!
Glauben Sie nicht auch, Herr Staatssekretär Seiermann, daß die Maßnahme der Deutschen Bundesbahn, die finanziell nicht zu Buche schlägt, mit dem Hinweis auf den Verwaltungsaufwand nicht stichhaltig begründet sein kann, daß es vielleicht vielmehr eine Reaktion der Bundesbahn auf den Beschluß des Haushaltsausschusses ist, die Zuwendungen des Bundes an die Deutsche Bundesbahn zu kürzen, daß also die Bundesbahn jetzt versucht, auf die Haltung des Bundes mit Maßnahmen zu antworten, die an und für sich nicht im Interesse der Wirtschaft und der Bevölkerung liegen?
Ich glaube es nicht, Herr Abgeordneter Seibert.
Herr Abgeordneter Matthöfer zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, welche Bedenken das Bundesfamilienministerium gegen diese Maßnahme erhoben hat?
Es hat dieselben Bedenken erhoben, die hier auch von einer Reihe von Mitgliedern dieses Hauses geltend gemacht worden sind.
Eine zweite Zusatzfrage!
Wäre es nicht möglich gewesen, Herr Staatssekretär, in Anbetracht des Schadens, der der staatspolitischen Bildungsarbeit bei der Jugend durch diese Maßnahme entsteht, viel eher eine Verwaltungsvereinfachung herbeizuführen?
Ich glaube nicht, daß durch diese Maßnahme der Bildungsarbeit bei der Jugend ein Schaden entsteht, und zwar aus den Gründen, die ich angeführt habe. Dazu sind die Objekte im allgemeinen und im einzelnen zu gering.
Die Frage bezüglich der Verwaltungsvereinfachung verstehe ich nicht ganz. Die Verwaltungsbelastung ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß für das Überwachungssystem besondere Manipulationen und Arbeitskräfte notwendig sind und daß vor allem für die vielen Rückfragen, die im Zusammenhang gerade mit dieser Tarifstelle entstanden, eine zusätzliche Verwaltungsarbeit dauernd erforderlich war.
Herr Abgeordneter Brück zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie einmal folgendes fragen - da diese Frage hier
so sehr diskutiert wird und nicht nur diese Frage in der Diskussion steht; wahrscheinlich ist einigen bekannt, daß auch noch andere Dinge passiert sind -: wären Sie bereit, einmal in dem zuständigen Fachausschuß, dem Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen, alle diese Fragen zu erörtern, damit dann von den verschiedensten Seiten einmal darüber diskutiert werden kann?
Ich beantworte die Frage mit Ja.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ritzel!
Herr Staatssekretär, nachdem in dieser Weise eine Art von Kurzschlußreaktion des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn wegen der gestern vollzogenen Streichung der 280 Millionen DM erstmals zu beobachten ist, möchte ich die Frage an Sie richten: wird das Bundesverkehrsministerium sich sofort mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn in Verbindung setzen, um festzustellen, ob seitens der Deutschen Bundesbahn weitere Reaktionen im Hinblick auf die bisherigen Regelungen, die mit Willen des Parlaments getroffen worden sind, beabsichtigt sind, etwa um auf diesem Wege die 280 Millionea DM wieder einzusparen?
Herr Abgeordneter Ritzel, ich
habe bereits in der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Seibert erklärt, daß keine Reaktion, schon gar nicht eine Kurzschlußreaktion
({0})
der Bundesbahn gegen den Beschluß des Haushaltsausschusses vorliegt, jedenfalls nicht nach meiner Überzeugung. Im übrigen dürfen Sie versichert ein, daß wir schon von uns aus darauf achten werden, daß solche Kurzschlußreaktionen unterbleiben.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel!
Sie haben gesagt, Herr Staatssekretär, Sie glauben nicht, daß das der Fall sei. Darf ich fragen, auf welche Unterlagen sich Ihr Glauben stützt?
Ich stütze mich darauf, daß die vorbereitenden Maßnahmen schon in einer Zeit liegen, in der von diesem Beschluß noch gar nichts bekannt war.
Zu einer Zusatzfrage Frau Abgeordnete Welter!
Wie denkt die Bundesregierung den Jugendverbänden gegenüber diese Maßnahme zu rechtfertigen, da sie weiß, daß die ganze Planung der Jugendverbände
auf dieser Fahrpreisermäßigung überhaupt aufgebaut ist; die ganze Vorausschau wird ja in Unordnung geraten, wenn nun ein Fahrgeld bezahlt werden muß?
Gnädige Frau, sie müssen ja nicht das ganze Fahrgeld bezahlen. Sie bekommen nur statt der Ermäßigung von vielleicht 33 % oder 20 % eine solche von vielleicht 18 % oder 17 % je nach der Staffelung der Entfernung. Der absolute Preisunterschied ist, wie ich bereits ausgeführt habe, verhältnismäßig gering. Bei 50 km beträgt er 1,80 DM, bei 100 km 4 DM und 200 km 7 DM. Ich glaube nicht, daß durch solche Maßnahmen die Durchführung der Planung gefährdet wird. Für den Fall, daß dies aber doch zutreffen sollte, habe ich mich bereit erklärt, den von einem Ihrer Herrn Kollegen vorgetragenen Wunsch, diese Mehrbelastung vielleicht durch einen Ausgleich auszuschalten, an den Herrn Bundesfamilienminister weiterzuleiten.
Zu einer Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller-Hermann.
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß die Kosten- und Preiserhöhungen, mit denen die Deutsche Bundesbahn fertig werden muß, ohne Auswirkung auf die Tarifgestaltung im allgemeinen bleiben können?
Herr Abgeordneter MüllerHermann, zu dieser grundsätzlichen Frage möchte ich aus idem Handgelenk nicht Stellung nehmen. Dazu sind die Beschlüsse noch zu neu. Sie werden verstehen, daß wir diese Frage natürlich gegebenenfalls auch sehr eingehend mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn vorbesprechen müssen.
Herr Abgeordneter Seibert erhält das Wort zu diner zweiten Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, Ihrem Herrn Minister Dr. Seebohm vorzutragen, daß diese Tarifmaßnahme weitestgehend auf Schwierigkeiten stößt und die Pläne der Jugendverbände über den Haufen wirft, und zu prüfen, ob diese Maßnahme nicht rückgängig gemacht werden und über den § 28 des Bundesbahngesetzes geregelt werden kann?
Herr Abgeordneter Seibert, ich muß noch einmal wiederholen: ich bin nicht davon überzeugt, daß durch diese geringfügige Tarifmaßnahme diese großen Pläne über den Haufen geworfen werden. Im übrigen wird Herr Minister Seebohm selbstverständlich mit der ihm eigenen Gründlichkeit von dem Stenographischen Bericht der heutigen Aussprache Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie doch bitten, die Fragen zu diesem Punkt, die, glaube ich, den größten Umfang erreicht haben, den wir jemals in einer Fragestunde hatten, allmählich abzuschließen, damit auch die anderen Kollegen, die Fragen gestellt haben, ihre Fragen beantwortet bekommen. Wollen Sie verzichten? - Ich will Ihnen dann noch das Wort geben, Herr Biermann.
Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, daß sich diese Maßnahme nur geringfügig auf die Jugendverbände auswirkt. Wie ist dann die Auswirkung dieser geringfügigen Belastung der Jugendverbände für !die Deutsche Bundesbahn?
Diese Frage ist bereits zweimal gestellt worden. Ich habe bereits zweimal geantwortet, daß es nicht nur auf die verhältnismäßig kleine Preisdifferenz ankommt, sondern auch auf die unverhältnismäßig große Verwaltungsarbeit, die mit dieser Tarifstelle für die Deutsche Bundesbahn verbunden ist.
Wir kommen zur Frage X!3 - des Herrn Abgeordneten Haase ({0})
Billigt die Bundesregierung die Entscheidung der Bundesbahndirektion Hamburg, den Sonntagsverkehr auf der Bundesbahnstrecke Wrist-Itzehoe gegen erhebliche Einwendungen und Bedenken der örtlichen Bundesbahn-Dienststellen und des Magistrats der an dieser Strecke liegenden Stadt Kellinghusen mit Beginn des Sommerfahrplans 1962 stillzulegen und durch Einlegung zusätzlicher sechs bis acht Omnibuspaare auf der Bundesstraße 206 einen Schienenersatzverkehr einzuführen?
Es trifft zu, daß die Bundesbahndirektion Hamburg beabsichtigt, den. sonntäglichen Reiseverkehr der Nebenbahn Wrist-Itzehoe vom Sommerfahrplan 1962 an mit Straßenomnibussen einer Bahnbuslinie zu bedienen. Da an Sonntagen Güterzüge ohnehin nicht verkehren, kann auf der Strecke Sonntagsruhe eingeführt werden. Dadurch werden die Kosten der Vorhaltung des kostspieligen Betriebsapparates für den Reisezugdienst - Strecke, Personal und Fahrzeuge - an Sonn- und Feiertagen eingespart.
Die Maßnahme dient somit der Rationalisierung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des defizitären Nebenbahndienstes. Sie liegt im Rahmen des verkehrspolitischen Programms der Bundesregierung zur Gesundung der Deutschen Bundesbahn. Danach und nach dem Bundesbahngesetz ist die Bundesbahn gehalten, alle Möglichkeiten einer kaufmännischen Betriebsführung voll auszuschöpfen.
Aus diesem Grunde und mit Rücksicht darauf, daß das öffentliche Verkehrsbedürfnis auch künftig in vollem Umfange befriedigt wird, können gegen die Maßnahmen der Bundesbahndirektion Hamburg Einwendungen von unserem Hause nicht erhoben werden.
Herr Abgeordneter Sänger zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist nicht ein Widerspruch in der Verkehrspolitik Ihres Hauses, wenn auf der einen Seite am Wochenende der Verkehr mit Großkraftfahrzeugen auf der Landstraße eingedämmt wird, auf der anderen Seite aber durch diese Maßnahme der Bundesbahn ein Wochenendverkehr mit Großkraftfahrzeugen in besonders großem Ausmaß und dazu noch auf schlechten und nun nach dem Baustopp noch schlechter werdenden Straßen notwendig wird?
Ich glaube nicht, Herr Abgeordneter, daß hier ein Widerspruch vorliegt. Es handelt sich, wie Ihnen bekannt ist, um 6 Omnibuspaare, deren Fahrten sich praktisch auf den ganzen Tag verteilen, und zwar an Tagen, an denen die Straße von dem Lastwagenverkehr entlastet ist.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Sänger.
Darf ich fragen, Herr Staatssekretär, ob Ihr Haus bereit sein wird, in dieser Sache noch einmal mit den örtlichen Bundesbahndienststellen und natürlich auch mit den örtlichen Stellen der Stadt Kellinghusen vor Verwirklichung der Entscheidung Fühlung zu nehmen?
Es handelt sich hier um eine Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn gehört. Ich muß es schon dem Vorstand oder der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn überlassen, ob sie von dieser Anregung Gebrauch machen wollen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ritzel.
Herr Staatssekretär, ist sich das Bundesverkehrsministerium darüber klar, daß dieser Akt, der zu diesem Gesamtproblem „Gesundschrumpfung" der Bundesbahn gehört, praktisch in eine Steigerung des Individualverkehrs ausmündet, also bisherige Fahrgäste von der Bundesbahn wegtreibt? Und ist sich der Herr Bundesverkehrsminister in seiner Eigenschaft als Straßenminister klar darüber, daß die aus solchen Maßnahmen resultierende fortgesetzte und ständig steigende Benutzung der Bundesstraßen und auch der kommunalen Straßen zu unheilvollen Zuständen zu führen vermag, die dann im Rahmen der öffentlichen Haushalte von der Allgemeinheit, wieder von den Steuerzahlern zu finanzieren sind?
Herr Abgeordneter, solche Maßnahmen werden ja nur in den Fällen getroffen, in denen die Aufrechterhaltung des Zugverkehrs absolut unwirtschaftlich geworden ist, weil die Benut1164
zer zu anderen Verkehrsmitteln, also entweder zum gewerblichen oder zum individuellen Straßenverkehr, abgewandert sind.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen nur sagen, daß in jedem Fall geprüft wird, ob die Straße sowohl nach ihrer Belastung wie nach ihrem Zustand für die Aufnahme eines Schienenersatzverkehrs ausreichend ist.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ritzel.
Herr Staatssekretär, ist Ihr Ministerium bereit, die von der Bundesbahn aufgestellte Behauptung der Unwirtschaftlichkeit aus solchen Anlässen von einer objektiven, neutralen Instanz - ich schlage dafür den Bundesrechnungshof der Bundesrepublik vor - nachprüfen zu lassen?
Ich hätte gegen diese Anregung, Herr Abgeordneter, an sich keine Bedenken. Ich will sie entgegennehmen und prüfen. Im übrigen kann ich nur aus den Unterlagen im Einzelfall ersehen, daß diese Sachen auch von der Eisenbahnabteilung unseres Hauses, in der ja Experten des Eisenbahnverkehrs sitzen, überprüft werden.
Ich rufe auf die Frage X/4 - des Abgeordneten Schmidt ({0}) -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stadt Kempten ({1}), als Verkehrsmittelpunkt der Allgäuer Wirtschaft, in diesem Frühjahr nunmehr bereits zum 13. Male seit Bestehen der Bundesrepublik und eines Bundeshaushalts mit entsprechenden Ansätzen zur Unterhaltung und zum Um- und Ausbau der Bundesfernstraßen fast von jedem notwendigen Fernlastverkehr über 6 bzw. 9 t auf Wochen und Monate abgeschnitten ist, obwohl die Stadt Kreuzungspunkt von 5 Bundesstraßen ist?
Herr Staatssekretär, darf ich bitten.
Es ist bekannt, daß im Allgäu - wie übrigens auch in zahlreichen anderen Teilen des Bundesgebietes - noch viele Streckenabschnitte im Zuge von Bundesstraßen frostgefährdet sind. Während der Tauperiode müssen zu ihrer Schonung und zur Erhaltung ihres Bestandes Verkehrsbeschränkungen vorgenommen werden, da sonst Frostaufbrüche eintreten, die den Verkehr noch viel mehr beeinträchtigen und das auf viel längere Zeit.
Es ist auch bekannt, daß gerade in diesem Frühjahr wegen des ungünstigen Witterungsverlaufs und der dadurch erhöhten Gefährdung der Straßen die Verkehrsbeschränkungen in Südbayern und in Oberschwaben verhältnismäßig lange aufrechterhalten werden mußten. Selbstverständlich wurden die Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Wirtschaft auf das von Fall zu Fall vertretbare Mindestmaß an Zeit begrenzt; die Beschränkungen werden so spät wie möglich verfügt und so bald wie möglich wieder aufgehoben.
Im Raum Kempten, Herr Abgeordneter, ist jedoch nicht der Verkehr etwa auf allen Bundesstraßen beschränkt worden. Gerade die sehr wichtige Bundesstraße 19 war von Kempten aus nach Süden bis
Oberstdorf und nach Norden bis Memmingen, d. h. bis zu der stets offen gehaltenen B 12/18 MünchenMemmingen-Lindau, zu keiner Zeit einer Lastbeschränkung unterworfen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmidt ({0}) !
Herr Staatssekretär, hält es das Bundesverkehrsministerium für vertretbar, daß die Benutzung der B 19, der einzigen Ausfuhrstraße nach Norden, die überhaupt noch vorhanden ist, zu Überschreitungen der Fahrtstrecken bis zu 300 % führt und daß dadurch die Frachtkosten pro Tonne bis zu 10 DM erhöht werden, und zwar seit etwa 13 Jahren in einer ähnlichen Relation wie dieser?
Ich möchte mich mit den genannten Zahlen nicht identifizieren. Die Tatsache als solche ist uns natürlich bekannt, und Sie wissen, daß unser Hauptbestreben darauf gerichtet ist, die B 19 in einen wirklich guten Zustand zu bringen. Ich komme darauf noch bei Beantwortung einer weiteren Frage zu sprechen.
Ich rufe auf die Frage X/5 - des Abgeordneten Schmidt ({0}) -:
Warum hat die Bundeslegierung es bisher unterlassen, diesen ihr bekannten verkehrserschwerenden und wirtschaftsschädigenden Tatsachen durch geeignete Überbrückungsmaßnahmen im Rahmen der jährlich vorhandenen Mittel so lange entgegenzutreten, bis die seit 1959 aufgestellten Vierjahrespläne zum Bundesfernstraßenausbau einen ganzjährigen Anschluß an das westdeutsche Straßennetz ermöglichen?
Eine Straße kann nicht auf dem Wege der Unterhaltung und Instandsetzung oder durch einfache Baumaßnahmen frostsicher gemacht werden. Die Frostsicherheit läßt sich nur mittels eines durchgreifenden Umbaues der Straße, der praktisch einem Neubau gleichkommt, erreichen. Es war in der Vergangenheit völlig unmöglich, in der zur Verfügung stehenden Zeit alle vorhandenen frostempfindlichen Straßen der Bundesrepublik in diesem Sinne umzugestalten, sosehr wir das gewünscht hätten.
Der von meinem Hause schon seit etwa 1953 stark geförderte Ausbau der Bundesstraßen 12/18 von München über Landsberg nach Memmingen verfolgt in erster Linie das Ziel, Mittel- und Südschwaben auf frostsicheren Straßen an die Landeshauptstadt anzuschließen.
Auch der beschleunigte Ausbau der Deutschen Alpenstraße zwischen Immenstadt und Lindau sollte dazu beitragen, im südlichen Allgäu eine frostsichere Ost-West-Verbindung zu schaffen.
Eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist dem Bundesverkehrsministerium bekannt, daß die Nordrichtung für die Allgäuer Wirtschaft die
Schmidt ({0})
wesentlichste ist, daß sämtliche Lebensmittelfahrten für die Allgäuer Käsewirtschaft und für die Milchwirtschaft in den Ruhrraum und nach Hamburg über München geleitet werden müssen?
Das ist bekannt, Herr Abgeordneter.
Halten Sie die dadurch eintretenden Verzögerungen für vertretbar?
Sie müssen leider in Kauf genommen werden, solange wir nicht in der Lage sind, alles auf einmal zu machen, Herr Abgeordneter.
Sie haben jetzt schon zwei Zusatzfragen gehabt, Herr Abgeordneter Schmidt. Ich kann Ihnen weitere nicht gewähren.
Ich rufe auf die Frage X/6 - des Abgeordneten Schmidt ({0}) -:
Ist die Bundesregierung bereit, noch während des Rechnungsjahres 1967, und zwar noch vor Einbruch des Winters, im Rahmen der dem Bundesverkehrsministerium gegebenen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für vorbeugende Maßnahmen an den 5 Kempten kreuzenden Bundesstraßen zu sorgen, die für das nächste Frühjahr reibungslosere Verkehrsverbindungen für die aus dem Allgäu in die westdeutschen Ballungsgebiete täglich laufenden Lebensmitteltransporte und damit auch ein Ende der jedes Jahr fur die Allgäuer Fernverkehrsbetriebe unzumutbaren Zusatzbelastungen gewährleisten?
Da die Frostsicherheit nur auf dem Wege eines durchgreifenden und damit zeit- und kostenaufwendigen Umbaus erreicht werden kann, ist es nicht möglich, im Jahre 1962 die Straßen mit einem Male so herzurichten, daß in diesem Frühjahr auf jegliche Verkehrsbeschränkung verzichtet werden kann. Wie Ihnen jedoch bekannt ist, werden im zweiten Vierjahresplan durch Fortsetzung der Schwerpunktmaßnahmen auf den Bundesstraßen 12, 18 und 19 die Anstrengungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im oberschwäbischen Raum wesentlich verstärkt, so daß die Verkehrsbeschränkungen von Frühjahr zu Frühjahr schrittweise zurückgehen werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt!
Herr Staatssekretär, hätten Sie es nicht auch für notwendig gehalten, daß man an diese Dinge bereits im ersten Vierjahresplan etwas näher herangetreten wäre?
Beschwerden dieser Art sind, ich möchte sagen, von allen Bezirken der Bundesrepublik gekommen. Herr Minister Seebohm hat in der letzten Fragestunde ausgeführt, aus welchen Gründen wir im Rahmen des ersten Vierjahresplanes nicht alle diese Arbeiten so durchführen konnten, wie wir es uns vorgenommen hatten.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt!
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß es möglich sein würde, wenigstens eine Bundesstraße in Nordrichtung, entweder die B 19 oder die B 17, im kommenden Frühjahr für diesen Verkehr ganz frei zu halten?
Herr Abgeordneter, ich will diese Frage durch die zuständige Abteilung und das zuständige Referat noch einmal überprüfen lassen.
Frage X/7 - des Abgeordneten Börner -:
Welche Ergebnisse haben die vom Herrn Bundesverkehrsminister in der Fragestunde am 13. Dezember 1961 angekündigten Verhandlungen mit dem Verband der Automobilindustrie über die Anbringung von Schmutzfängern an Kraftfahrzeugen gehabt?
Die Verhandlungen mit dem Verband der Automobilindustrie über die Anbringung von Schmutzfängern an Kraftfahrzeugen haben ebenso wie die Beratungen in dem von mir beauftragten Sonderausschuß „Bereifung" zu der Erkenntnis geführt, daß weitere Untersuchungen notwendig sind, und zwar über die Vorgänge zwischen Rad, Kotflügel und Schmutzfänger unter den verschiedensten Betriebszuständen. Es ist noch nicht hinreichend geklärt, wie sich die hier entstehenden Luftstauungen und Luftwirbel auswirken und wie demgemäß die Abschirmungen am zweckmäßigsten beschaffen sein müssen. Wir haben deshalb zunächst nur vorläufige Richtlinien erlassen können. Die weiteren notwendigen Untersuchungen führt das Institut für Fahrzeugtechnik an der Technischen Hochschule Braunschweig im Rahmen eines weiteren von unserem Hause erteilten Forschungsauftrags durch. Nach Abschluß des Forschungsauftrags werden die bisherigen vorläufigen Richtlinien durch endgültige Richtlinien ersetzt werden können.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Börner.
Herr Staatssekretär, wollen Sie damit sagen, daß die im Gutachten von Herrn Professor Koeßler und in der Verkehrserfahrung von vielen Millionen Kraftfahrern festgestellten Tatsachen nicht ausreichen, um die Straßenverkehrszulassungsordnung so zu ändern, daß durch die Anbringung von Schmutzfängern die Verkehrssicherheit der Pkws auf der Landstraße erhöht wird?
Ich muß das auf Grund der Sachverständigengutachten, die mir vorliegen, leider sagen.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Börner!
Dann darf ich also feststellen, daß nicht das Verdienstinteresse der Automobilindustrie für die jetzigen vorläufigen Richtlinien ausschlaggebend war, sondern die von Ihnen zitierte Unsicherheit in der Bewertung gewisser technischer Dinge, und darf gleichzeitig fragen, ob Sie bereit sind, so auf die Erstellung dieses neuen Gutachtens einzuwirken, daß die Frage im Interesse der Verkehrssicherheit möglichst bald geklärt wird?
Ich kann Ihre beiden Fragen mit Ja beantworten.
Eine Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Höhmann!
Herr Staatssekretär, seit wann läuft dieser Forschungsauftrag, von dem Sie sprechen, und wann, glauben Sie, könnte der Auftrag von der Technischen Hochschule in Braunschweig erledigt sein?
Seit wann der Forschungsauftrag läuft, kann ich im Augenblick nicht sagen. Ich will Ihnen aber gern eine schriftliche Antwort geben.
Ich habe mich vergewissert, daß dieser Forschungsauftrag im Laufe dieses Jahres abgeschlossen werden wird. Seine Durchführung hängt selbstverständlich von der Wetterlage ab; denn die Fahrten mit dem eigens dazu geschaffenen Versuchsfahrzeug können nur gemacht werden, wenn das Objekt, nämlich der Schmutz und der Regen, da ist.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß diese Frage hier im Bundestag in den Fragestunden die Bundesregierung praktisch schon seit fünf oder sechs Jahren beschäftigt und daß es allmählich an der Zeit wäre, hier etwas Entscheidendes zu tun?
Das ist mir bekannt. Ich habe auch die ganzen Vorgänge in diesen Tagen noch einmal durchgelesen, da ich, als ich an die Akten heranging, genau denselben Eindruck hatte wie Sie, Herr Abgeordneter, daß es doch etwas reichlich Zeit gewesen wäre, in der Zwischenzeit etwas zu schaffen. Ich mußte mich aber - ich bin selber nicht Techniker - an Hand der technischen Gutachten davon überzeugen, daß es noch nicht zu verantworten wäre, heute schon endgültige Richtlinien zu erlassen.
Eine weitere Zusatzfrage - des Herrn Abgeordneten Junghans -.
Herr Staatssekretär, sind die Erfahrungen mit den bisherigen Schmutzfängern so schlecht, daß ein Forschungsauftrag erteilt werden mußte?
Das ist tatsächlich der Fall. Es mußte ein Forschungsauftrag erteilt werden, einmal wegen der unzureichenden Erfahrungen, zum zweiten aber auch deswegen, weil es natürlich einer gewissen Verantwortung bedarf, endgültige Richtlinien zu erlassen, die für jeden Automobilbesitzer doch mit Mehrausgaben verbunden sein müßten.
Eine weitere Frage.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß die deutsche Automobilindustrie diesen Forschungsauftrag angeregt hat?
Das kann ich nicht sagen. Ich weiß eis nicht. Aber ich will mich erkundigen.
Herr Abgeordneter Dröscher zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, ob Sie selbst schon einmal in einem kleineren Fahrzeug bei Regenwetter von Koblenz nach Bonn gefahren sind?
({0})
Ich weiß nicht, ob diese Frage - Dr. Seiermann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr: Ich bin in einem kleineren Fahrzeug nicht nur von Koblenz nach Bonn, sondern auch auf anderen Straßen gefahren, und ich kenne Ihre Besorgnisse und teile sie.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der Fragestunde. Soweit die Fragen heute nicht beantwortet wurden, werden sie schriftlich beantwortet werden.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({0}) ({1}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Bäumer. Ich nehme an, daß das Haus auf den Bericht verzichtet. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Der Antrag ist angenommen.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({2}) ({3}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Glüsing. Ich nehme an, daß das Haus auf einen Bericht verzichtet. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dein Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um
das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Eine Gegenstimme. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 9. Mai 1962, 14 Uhr, ein.
Ich darf Ihnen die besten Wünsche für die Ostertage aussprechen.
Die Sitzung ist geschlossen.