Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Ich habe folgende Glückwünsche auszusprechen.
Am 17. März hat Frau Kollegin Dr. h. c. Weber ({0}) ihren Geburtstag gefeiert. Frau Kollegin Weber befindet sich zur Zeit im Krankenhaus. Ich darf ihr wohl im Einverständnis mit dem Haus die besten Wünsche zu ihrer baldigen Genesung aussprechen.
({1})
Am 18. März hat Herr Abgeordneter Hesemann seinen 65. Geburtstag gefeiert.
({2})
Ebenfalls am 18. März hat der Abgeordnete Metzger seinen 60. Geburtstag gefeiert.
({3})
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. März 1962 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Zweites Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
Gesetz zu dem Protokoll vom 25. November 1959 über den Beitritt Griechenlands, Norwegens und Schwedens zu dem Übereinkommen vom 17. April 1950 über Gastarbeitnehmer
Gesetz über die in Nizza am 15. Juni 1957 unterzeichnete Fassung des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken
Gesetz über die im Haag ,am 28. November 1960 unterzeichnete Fassung des Haager Abkommens vom 6. November 1925 über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle
Der Herr Bundesminister ,des Auswärtigen hat unter dem 12. März 1962 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Meyer ({4}), Dr. Serres und Genossen betr. Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern - Drucksache IV/ 219 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/ 254 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 15. März ,1962 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kurlbaum, Dr. Roesch, Dr. Schmidt ({5}) und Genossen betr. Lage der Hopfenerzeuger in der Bundesrepublik - Drucksache IV/ 229 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/ 255 verteilt.
Der Herr Präsident der Versammlung der Westeuropäischen Union hat den Text der Empfehlung Nr. 69 und der Entschließung Nr. 19, die von der Versammlung der Westeuropäischen
Union während des 2. Teils ihrer Siebenten Ordentlichen Sitzungsperiode vom 11. bis 15. Dezember in Paris angenommen worden sind, sowie die einführenden Begründungen der zuständigen Ausschüsse zu 'diesen Dokumenten übersandt. Sie sind als Drucksache IV/ 258 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 12. März 1962 die vom Herrn Bundespräsidenten für die Dauer der 4. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ernannten Mitglieder der Wahlkreiskommission mitgeteilt. Sein Schreiben ist als Anlage 2 dem Sitzungsprotokoll beigefügt.
Der Leiter der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin hat unter dem 14. März 1962 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziff. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 ({6}) § 3 Abs. 1 Ziff. 5 des Ersten Überleitungsgesetzes in der Fassung vom 21. August 1951 ({7}) und § 4 Abs. 2 des Gesetzes über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes vom 27. November 1950 ({8}) den Geschäftsbericht der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin und die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1960/61 vorgelegt, die als Drucksache IV/ 268 verteilt werden.
Meine Damen und Herren! Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde ({9}).
Die erste Frage - der Frau Abgeordneten Meermann - betrifft den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes:
Billigt die Bundesregierung, daß in dem im Auftrag des Presse- und Infoimationsamtes der Bundesregierung hergestellten Film Die Unmenschliche Mauer ebenso wie in dem vom Presse- und Informationsamt in Kopien erworbenen Film „Bewährungsprobe Berlin" die Kamera mit Kunst so geführt wird, daß in 22 bzw. 12 Minuten Spielzeit zwar andere prominente Persönlichkeiten im Bild erscheinen, nicht aber der Regierende Bürgermeister von Berlin?
Herr Staatssekretär von Eckardt!
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Meine Damen und Herren, die Antwort auf die Anfrage lautet wie folgt:
Erstens. Im Auftrage des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung wurde von den beiden genannten Filmen nur der Film „Die unmenschliche Mauer" hergestellt. Der Film ist für die Öffentlichkeitsarbeit im Ausland bestimmt und befindet sich in sieben Sprachfassungen bei sämtlichen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik.
Der Film hat eine Laufzeit von 20 Minuten. Davon beschäftigen sich die ersten 13 Minuten, d. h. über die Hälfte des Films, mit dem geschichtlichen Ablauf der Ereignisse in Berlin von 1945 bis zum 13. August 1961. Von der 14. bis zur 19. Spielminute ist der Regierende Bürgermeister von Berlin in über zehn verschiedenen Einstellungen im Bild und wird dreimal namentlich genannt.
({10})
Staatssekretär von Eckardt
Mit anderen Worten, von der 13. bis zur 19. Spielminute erscheint der Regierende Bürgermeister von Berlin als erster deutscher Politiker nur mit kurzen Unterbrechungen regelmäßig im Bild, z. B. in einer Rede vor dem Schöneberger Rathaus, mit Vizepräsident Johnson, in Marienfelde usw.
({11})
An anderen prominenten Persönlichkeiten erscheint bis zur 19. Spielminute außer dem Regierenden Bürgermeister nur Vizepräsident Johnson.
Zweitens. Der Film „Bewährungsprobe Berlin" wurde nicht im Auftrage des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hergestellt. Die Produzentin ist die Firma „Jupiter-Film" in Hamburg. Diese Firma hat in eigener Initiative am 13. August und an den folgenden Tagen die Geschehnisse um die Errichtung der Mauer aufgenommen. Da die Informierung der Bevölkerung über die Ereignisse in Berlin am 13. August auch mit Mitteln der filmischen Berichterstattung notwendig war, jedoch kein anderes aktuelles Filmmaterial aus Berlin vorlag, wurden von der Firma Jupiter einige Kopien des Films „Bewährungsprobe Berlin" angekauft.
Auf die Gestaltung des Films hatte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung keinen Einfluß. Sobald, etwa ab September 1961, der Film „Die unmenschliche Mauer" fertiggestellt war, wurde der Film „Bewährungsprobe Berlin" weitgehend aus dem Verkehr gezogen.
Eine Zusatzfrage?
Da der Film „Bewährungsprobe Berlin" zur Zeit noch über die Landesfilmdienste verbreitet wird, möchte ich fragen, Herr Staatssekretär: Ist die Bundesregierung bereit, diesen Film, der durch seine sehr einseitige Darstellung ja eine Verfälschung der historischen Wahrheit darstellt, zurückzuziehen?
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Frau Abgeordnete, ich bin gerne bereit, diese Frage zu prüfen, besonders im Hinblick darauf, ob die Bundesregierung in der Lage ist, den Film in den Filmstellen zurückzuziehen. Es ist ein Film, der aus der gewerblichen Wirtschaft stammt, und ich weiß nicht, ob die Befugnisse des Bundespresse- und Informationsamtes so weit gehen, einen Film aus eigener Machtvollkommenheit zurückzuziehen. Auf jeden Fall möchte ich noch einmal hervorheben, daß der durch die gewerbliche Filmwirtschaft hergestellte Film der erste war, der zur Verfügung stand, daß das Presse- und Informationsamt nur wenige Kopien dieses Films erworben und diese dann gegen den anderen Film ausgetauscht hat, von dem ich sprach, in dem, wie gesagt, der Regierende Bürgermeister zehnmal gezeigt wird.
Eine weitere Zusatzfrage?
Glauben Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß in dem Augenblick, in dem das Bundespresse- und Informationsamt Kopien eines Films aufkauft, in dem es diese Kopien über die Landesfilmdienste verteilen läßt, in dem die Landesfilmdienste diesen Film vorführen, das Bundespresse- und Informationsamt auch eine Verantwortung für diesen Film übernimmt?
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Ich möchte diese Frage nicht hundertprozentig mit einem Ja beantworten; denn die Landesfilmdienste sind durchaus in der Lage und haben auch das Recht, sich ihre Filmkopien selbst zu beschaffen. Ich werde feststellen - und ich werde Ihnen gerne auch eine schriftliche Antwort zukommen lassen, wenn Ihnen das recht ist -, inwieweit das Bundespresseamt diesen Film, von dem Sie sprechen, von sich aus weiterhin in den Landesfilmdiensten im Einsatz beläßt.
Eine weitere Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Dr. Friedensburg.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß unter den Berlin-Besuchern lebhafte Unzufriedenheit darüber besteht, daß bei den von der Stadt Berlin hergestellten Filmen seit einer langen Reihe von Jahren so gut wie ausschließlich Persönlichkeiten erscheinen, die der Berliner Mehrheitspartei angehören?
({0})
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Ja, das ist mir bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Mommer.
Herr Staatssekretär, hat das Bundespresse- und Informationsamt die Verantwortung für den Film „Bewährungsprobe Berlin", wenn dieser Film mit französischem Text versehen im Ausland vorgeführt wird, wie ich das erlebt habe?
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Herr Abgeordneter Mommer, ich darf wiederholen, daß das Bundespresse- und Informationsamt den zweiten Film, von dem ich ausführlich gesprochen habe, in so vielen Kopien und Sprachen hergestellt hat, daß sämtliche deutschen Vertretungen - ich darf eine geschätzte Zahl dazu nennen: es sind etwa 80 oder mehr - mit den Kopien dieses Filmes in der Sprache des betreffenden Landes versehen worden sind. Diese Filme sind heute ständig im Einsatz.
Von wem sind die Filme mit fremdsprachigem Text versehen worden? Vom Bundespresse- und Informationsamt?
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Der Film Die unmenschliche Mauer, der im Großeinsatz im Ausland läuft,- ist, auch was die Sprachfassung anlangt, im Auftrag des Bundespresse- und Informationsamtes hergestellt worden, und zwar in sieben Sprachfassungen.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Büttner.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen wie uns bekannt, daß z. B. der Herr Bundeskanzler verhältnismäßig wenig nach Berlin kommt und daß deswegen keine Möglichkeit besteht, Filme von ihm in Berlin zu drehen?
({0})
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressiechef: Ich bitte um Entschuldigung, ich habe den letzten Teil der Frage wegen einer gewissen Unruhe im Hause nicht verstehen können.
Ist Ihnen nicht bekannt, daß eben deswegen, weil der Bundeskanzler verhältnismäßig wenig nach Berlin kommt, keine Möglichkeit besteht, ihn in Berlin im Film aufzunehmen?
({0})
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Es bestand die Möglichkeit, den Herrn Bundeskanzler im Film in Berlin zu zeigen, und zwar in dem Zeitraum von der 19. bis zur 20. Minute des Films Die unmenschliche Mauer. In diesem Teil, der sich chronologisch einbaut, erscheint der Herr Bundeskanzler, und zwar gemeinsam mit Herrn Bundesminister Lemmer, etwa in drei Einstellungen des Films.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Sanger.
Verstehen Sie, Herr Staatssekretär, daß die Vorführung derartiger Filme im Ausland doch eigentlich ein Kapital für die deutsche Sache ist und daß auch aus diesem Grunde der Eindruck der Einseitigkeit vermieden werden müßte?
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Ja, ich verstehe ,das. Aber das Bundespresse- und Informationsamt kann nicht mehr tun, als einen Film wie Die unmenschliche Mauer - von keiner Seite ist wohl bisher behauptet worden, daß der Film schlecht sei - im größtmöglichen Umfang im Ausland ständig einzusetzen. Er läuft noch heute ständig, und zwar, wie ich schon sagte, in sieben Sprachen.
Eine letzte Frage!
Sie haben doch verstanden, Herr Staatsekretär, daß wir nicht gesagt haben, der Film sei schlecht, sondern daß wir meinen, und zwar auf Grund von Zuschriften auch aus dem Ausland, er sei einseitig?
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Ich glaube, daß hier eine Verwechslung vorliegt. Ich will mir die Beschuldigung nicht zu eigen machen. Der zweite Film „Bewährungsprobe Berlin" ist auf rein privatwirtschaftlicher Basis hergestellt
({0})und in gewissen Zuschriften an Sie wohl als einseitig dargestellt worden. Wir haben diesen Film aber nicht hergestellt und haben auf seine Gestaltung keinerlei Einfluß genommen.
({1})
Wir haben nur eine kurze Zeit überbrückt, bis der
von uns in Auftrag gegebene Film fertiggestellt war.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Schwabe!
Sollten wir nicht, Herr Staatssekretär, nach dieser Aussprache doch allgemein zu der Auffassung kommen, daß Filme, unabhängig davon, ob sie vom Bund oder von einer anderen Staatsstelle hergestellt oder gefördert werden, inhaltlich so sein müssen, daß wir alle sie vertreten können und gemeinsam daraus das beste Kapital im Ausland gewinnen?
({0})
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Sicherlich, aber ich möchte Ihnen darauf antworten, daß in einem Fall wie der Errichtung der Mauer am 13. August die Schwierigkeit für das Bundespresse- und Informationsamt darin liegt, daß natürlich unmittelbar danach Anfragen mit Wünschen nach Material über Berlin kommen. Wenn dann eine private Firma über ihre Aktualitätenkameraleute überhaupt etwas anzubieten hat, so muß man sich im Moment damit helfen, bis ein wirklich ausgereifter Film für den Großeinsatz im Ausland fertiggestellt ist.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Kohut!
Ist eis nicht so, Herr Staatssekretär - und ich nehme Bezug auch auf die Frage eines Kollegen von der SPD-Fraktion -, daß der Herr Bundeskanzler gar nicht nach Berlin kommen kann, weil er abwechselnd krank ist oder von Cadenabbia aus regiert?
(Abg. Wacher ({0}) : Unverschämt! - Abg. Rasner: Billig! Billiger als „Kohut" ! - Lachen bei der SPD. - Abg. Dr. Mommer: Das war so gut wie Dehler! - Abg. Wacher
({1}) : Herr Kohut, wenn Sie selbst lange
wegfahren, fällt das niemandem auf! -
Weitere Zurufe von der CDU/CSU und
Gegenrufe von der SPD.)
Bitte, Herr Staatssekretär!
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Meine Damen und Herren, ich habe nicht den Eindruck, daß diese Zusatzfrage mit der Mündlichen Anfrage, die ich zu beantworten habe, in irgendeinem Zusammenhang steht. Ich glaube auch nicht, daß Sie von mir erwarten werden, daß ich darauf eine Antwort gebe.
({0})
Eine weitere Frage? - Herr Abgeordneter Vogt!
Herr Staatssekretär, sind Sie auch der Meinung, die hier von der Frau Kollegin Meermann zum Ausdruck gebracht worden ist, dieser Film stelle eine Verfälschung der geschichtlichen Wahrheit dar?
von Eckardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Nein!
Keine weitere Frage.
Die nächste Frage -- aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, II - wurde gestellt von dem Herrn Abgeordneten Höhmann:
Sind der Bundesregierung Nachrichten über eine auf sowjetzonaler Seite geplante Verlegung des Zonengrenzübergangs Herleshausen/ Wartha bekanntgeworden?
Die Antwort gibt ,der Herr Bundesminister Höcherl.
Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet, daß das SBZ- Regime beabsichtigt, nach Beendigung der im vorigen Jahr in Angriff genommenen Baumaßnahmen die Eisenbahn- und die Straßenkontrollstelle in Wartha, östlich von Herleshausen, zu schließen und statt dessen etwas weiter südlich oder südwestlich neue Übergänge zu öffnen. Warum dies geschieht, brauche ich Ihnen, Herr Abgeordneter, wohl nicht zu sagen. Das SBZ-Regime will offenbar in erster Linie hinsichtlich des sogenannten Herleshausener Zipfels, wo zur Zeit die nach Berlin und in die SBZ fahrenden Züge, nachdem sie bereits zwischen Untersuhl und Neustadt auf sowjetzonalem Gebiet waren, erneut Bundesgebiet passieren, „klare Grenzverhältnisse schaffen.
Herr Abgeordneter Höhmann zu einer Zusatzfrage!
Herr Bundesminister, sehen Sie Möglichkeiten, einer Verlegung des Zonengrenzüberganges Herleshausen/ Wartha nach Untersuhl und Obersuhl entgegenzuwirken?
Ich glaube kaum, daß es möglich ist, dieser Verlegung entgegenzuwirken. Aber die Bundesressorts haben sich mit dieser Frage befaßt und alle Vorbereitungen getroffen. Ich könnte mir vorstellen, daß auch aus den Mitteln des ERP-Planes beim Wirtschaftsministerium ausreichende wirtschaftliche Maßnahmen für die betroffenen Gebiete möglich sind.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Höhmann?
Hat die Bundesregierung in dieser Frage schon Beziehungen zur Hessischen Landesregierung aufgenommen, um mit ihr gemeinsam Maßnahmen zu besprechen, die geeignet sind, die Verlegung zu verhindern?
Herr Kollege, genau das ist bereits geschehen, wie in allen übrigen Fällen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Die erste Frage - des Herrn Abgeordneten Kubitza - soll zurückgestellt werden.
Wir kommen zu der Frage III/ 2 - des Herrn Abgeordneten Dröscher -:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß einerseits den Leibesübung treibenden gemeinnützigen Vereinen erhebliche öffentliche Mittel für die Schaffung von neuen Übungsstätten zur Verfügung gestellt werden, andererseits aber Vereine, die schon früher aus eigener Initiative Turnhallen errichteten und daraus bei der Währungsreform noch Restschulden hatten, von den zuständigen Finanzämtern wegen der Hypotheken-GewinnAbgaben hart bedrängt werden, wie z. B. in den Fällen des Turnvereins Birkenfeld und des Vereins für Leibesübung Algenrodt in Idar-Oberstein?
Die Antwort gibt Herr Staatssekretär Hettlage.
Herr Abgeordneter Dröscher, die Hypothekengewinnabgabe kann im Unterschied zur Vermögensabgabe nicht allgemein wegen gemeinnütziger Zwecke erlassen werden. Der Gesetzgeber ging dabei davon aus, daß die Hypothekengewinnabgabe Währungsgewinne aller Art und bei allen Steuerpflichtigen gleichmäßig treffen sollte. Eine allgemeine Billigkeitsregelung besteht also für gemeinnützige Grundstücke, etwa Grundstücke von Turn- und Sportvereinen, nicht. Im Einzelfall kann ein Erlaß ausgesprochen werden nach § 131 der Abgabenordnung, wenn die Erhebung der Hypothekengewinnabgabe einen nicht hinreichend leistungsfähigen Schuldner trifft. Wie die Verhältnisse bei den beiden von Ihnen genannten Sportvereinen Birkenfeld und Algenrodt in Idar-Oberstein liegen, ist mir nicht bekannt. Ich würde empfehlen, daß darüber mit dem Landesfinanzministerium in Rheinland-Pfalz gesprochen wird. Wir wissen aus den Verhandlungen mit den Länderfinanzministern, daß
auch der Finanzminister von Rheinland-Pfalz für eine großzügige Handhabung des Erlasses der Hypothekengewinnabgabe bei nichtleistungsfähigen gemeinnützigen Einrichtungen eintritt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher!
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Turn- und Sportvereine gegenüber privaten Schuldnern der Hypothekengewinnabgabe in einer vergleichsweise sehr ungünstigen Lage waren, weil ihre Wiedergründung nach 1945 insbesondere in der französischen Besatzungszone erheblich behindert war?
Das ist bekannt, Herr Abgeordneter.
Noch eine Zusatzfrage?
Wenn also die Vereine aus diesen Gründen schlechterdings nicht tilgen konnten, warum gibt die Bundesregierung den zuständigen Finanzämtern keinen Hinweis, daß in solchen Fällen großzügig von der Möglichkeit des Erlasses aus allgemeinen Billigkeitsgründen nach § 3 Abs.5 LAG, vielleicht in Verbindung mit § 131 der Abgabenordnung, Gebrauch gemacht werden kann?
Herr Abgeordneter, für die Erhebung der Lastenausgleichsabgabe und der Hypothekengewinnabgabe sind in erster Linie die Finanzminister der Länder zuständig, die nach unserer Beobachtung die Billigkeitsrichtlinien in angemessenem Umfang anwenden.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zunächst zur Frage IV/1 - des Herrn Abgeordneten Dr. Reinhard -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Zusammenbruch des Eiermarktes in den letzten Wochen mit durch Eiereinfuhren zu anomal niedrigen Preisen verursacht wurde?
Antwort gibt Herr Staatssekretär Hüttebräuker.
Herr Präsident, ich bitte, die erste Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Reinhard und die erste Frage des Herrn Abgeordneten Unertl zusammen beantworten zu dürfen, da sie die gleiche Sache betreffen.
Ich rufe auch die Frage IV/4 - des Abgeordneten Unertl - auf:
Ist die Bundesregierung über die außerordentlich ernste Lage, in die die deutsche Geflügelwirtschaft durch den Preisverfall auf dem Eiermarkt in den letzten Wochen gekommen ist, unterrichtet?
Die Preise für Eier sind während der letzten Wochen aus mehreren Ursachen stark gesunken. Einmal ist die Zahl der Legehennen von Dezember 1960 bis Dezember 1961 um 5 Millionen, das sind fast 10 %, angestiegen. Außerdem hat die Eierleistung pro Huhn zugenommen. Daraus ergibt sich allein für die Monate Januar und Februar eine um reichlich 50 Millionen Stück höhere Eigenerzeugung an Eiern. Die Einfuhren in den beiden Monaten Januar und Februar 1962 liegen um 48 Millionen Stück höher als im Vorjahr. Diese Erhöhung kommt aber ausschließlich aus den Ländern Holland und Belgien; denn die Einfuhren aus Dänemark und den anderen Staaten sind gegenüber den Vorjahren um 46 Millionen rückläufig. Da Holland und Belgien ungewöhnlich niedrige Eierpreise haben, sind die Grenzpreise entsprechend niedrig und mit eine Ursache für das Sinken der deutschen Eierpreise.
Wir kommen zur Frage IV/2 - ebenfalls des Herrn Abgeordneten Dr. Reinhard -:
Glaubt die Bundesregierung, die deutsche bäuerliche Geflügelhaltung durch entsprechende Sofortmaßnahmen schützen zu können?
Wollen Sie diese Frage mit der Frage IV/ 5 verbingen?
Ja, Herr Präsident, ich möchte bitten, diese Frage gleichzeitig mit der Frage IV/ 5 - des Abgeordneten Unertl - beantworten zu dürfen.
Die Frage IV/ 5 - des Abgeordneten Unertl - lautet:
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Eierproduktion als einen wichtigen Betriebszweig unserer Landwirtschaft zu erhalten?
Im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft und dem Herrn Bundesminister der Finanzen ist bei der EWG-Kommission die Ermächtigung zur Erhebung einer Ausgleichsabgabe bei der Einfuhr von Eiern auf Grund des Art. 226 des EWG- Vertrages beantragt worden. Die Ausgleichsabgabe soll in der Höhe festgesetzt werden, daß ein Preis an der Grenze von 200 DM je 100 kg Eier unverzollt und unversteuert erzielt wird. Diese Ausgleichsabgabe würde zu einem Frei-Grenz-Preis von 11,5 Pf je B-Ei 571/2 g Gewicht führen. Das bedeutet, daß beispielsweise bei dem augenblicklichen FreiGrenz-Preis bei Einfuhren aus Holland zu einem Preis von 9,67 Pf die Ausgleichsabgabe 1,83 Pf und bei Einfuhren aus Dänemark zu einem Preis von 9,89 Pf die Ausgleichsabgabe _1,61 Pf betragen wird. Außer dieser Ausgleichsabgabe werden die Einfuhren durch einen Wertzoll von gegenwärtig 10 1/2 % gegenüber Mitgliedstaaten und 13 1/2% gegenüber Drittländern sowie durch eine vierprozentige Umsatzausgleichsteuer belastet werden. Die
Ausgleichsabgabe soll bis zur Anwendung der durch die Verordnung über die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Eier eingeführten Abschöpfungsregelung gegenüber Mitgliedstaaten und Drittländern erhoben werden.
Keine weitere Frage.
Wir kommen zur Frage IV /3 - des Herrn Abgeordneten Dr. Reinhard -:
Wie steht die Bundesregierung zur sofortigen autonomen Festlegung von Einschleusungspreisen für Eier und Geflügel für die Zeit bis zum 1. Juli 1962?
Herr Abgeordneter Dr. Reinhard, ich darf die Frage wie folgt beantworten.
Die Frage ist geprüft worden. Die Einführung eines Einschleusungspreises vor Anwendung der Abschöpfungsregelung setzt ein formelles Bundesgesetz voraus. Dagegen kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung gemäß § 21 des Zollgesetzes Ausgleichsabgaben festsetzen, wenn sie durch die EWG-Kommission dazu ermächtigt worden ist. Da aber schnell gehandelt werden muß, ist der Weg über Ausgleichsabgaben am besten geeignet.
Zu einer Zusatzfrage I) Herr Abgeordneter Dr. Reinhard!
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung bezüglich eines sofortigen Abstoppens der Osteinfuhren und der Einfuhren aus Übersee?
Bitte, Herr Staatssekretär:
Bezüglich des Abstoppens der Osteinfuhren und der Einfuhren aus Übersee darf ich folgende Stellungnahme abgeben.
Die Einfuhr von Eiern in den ersten drei Monaten dieses Jahres kommt zu bis zu 85 % aus Holland und Dänemark. Der Anteil der Einfuhr aus dem Ostblock ist gering. Er liegt etwa bei 5 %. Diese Einfuhren aus dem Ostblock sind kontingentiert. Ein vorübergehender Einfuhrstopp wäre zwar möglich; er erscheint jedoch im Hinblick auf die geringen Mengen sowie im Hinblick auf die Tatsache, daß die Preise der Einfuhren aus 'den Ostblockstaaten sich lediglich den allgemeinen Preisverhältnissen angepaßt haben, nicht notwendig und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Handelsbeziehungen mit den Ostblockstaaten nicht geboten. Die Schwierigkeiten auf dem Eiermarkt werden durch .die Erhebung einer Ausgleichsabgabe auch gegenüber den Einfuhren aus Ostblockstaaten beseitigt werden können.
Die Einfuhren aus Übersee sind liberalisiert. Indessen wird auch hier durch die Erhebung der Ausgleichsabgabe eine Niedrigpreiseinfuhr vermieden werden können.
Ich rufe die von Herrn Abgeordneten Unertl gestellte Frage IV/ 6 auf:
Ist ein vorzeitiges Inkraftsetzen des Abschöpfungssystems möglich, oder kann die Katastrophenklausel bereits vor dem 1. Juli 1962 in Anspruch genommen werden?
Herr Abgeordneter Unertl, das Abschöpfungssystem der EWG bei Eiern kann vor dem 1. Juli 1962 nicht angewandt werden. Die Kriterien der Anwendung werden in diesen Wochen ausgearbeitet. Die Zeit bis zum 1. Juli wird gerade dafür ausreichen, daß dieser Termin eingehalten werden kann. Im übrigen setzt eine Vorziehung des Systems einen Ministerratsbeschluß voraus. Eine autonome Anwendung des Abschöpfungssystems nur in der Bundesrepublik würde zumindest ein innerdeutsches Gesetz erfordern, durch welches für die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der EWG-Regelung noch eine Marktordnung für Eier eingeführt werden müßte. Die Anwendung der Schutzklausel nach Art. 12 der EWG-Eierverordnung erfordert, daß das Abschöpfungssystem bei Eiern überhaupt erst einmal angewandt wird. Das ist frühestens am 1. Juli 1962 möglich. Bisher ist die Eierverordnung der EWG nicht einmal verkündet.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Unertl!
Herr Staatssekretär, warum wird die Offentlichkeit bzw. die Presse durch Ihr Haus nicht mehr darüber unterrichtet, daß die reinen Futterkosten für ein Ei bei dem deutschen Erzeuger zur Zeit rund 10 Pf betragen? Wenn dies nämlich der Fall wäre, würden solche Presseveröffentlichungen, wie sie gestern in der „Neuen Rhein-Ruhrzeitung" und in „Der Mittag" erschienen sind, nicht in so verleumdender Weise die Atmosphäre bei den Verbrauchern vergiften.
Mir ist bei der Kürze meiner Dienstzeit diese Unterlassung nicht bekannt. Ich werde mich darum kümmern und dafür sorgen, daß derartige Nachrichten in Zukunft an die Offentlichkeit gelangen.
({0})
Frage IV/ 7 - Abgeordneter Dr. Roesch -:
Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen die Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der deutschen Tierzüchter und des deutschen Viehhandels zu unternehmen, die dadurch gegeben ist, daß Österreich und die Schweiz die Ausfuhr von Bullen und Kalbinnen ({0}) bis zu 20 v. H. des Kaufpreises subventionieren, während der Bundesrepublik durch das GATT-Abkommen und die EWG-Verträge eine Exportsubvention nicht erlaubt ist?
Herr Staatssekretär bitte!
Die Einfuhr von Zuchtvieh unterliegt weder Kontingents- noch Zollbeschränkungen, wenn es sich um anerkanntes Zuchtvieh handelt und bei der Einfuhr eine Bescheinigung der zuständigen obersten landwirtschaftlichen Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle vorgelegt wird, wonach die Einfuhr des Zuchttieres und seine Verwendung im Interesse der Landestierzucht liegt. Außerdem müssen für die zollfreie Einfuhr bestimmte Unterlagen - Abstammungsnachweis, Leistungsnachweis, Bescheinigungen über die Eintragungsfähigkeit des Tieres im Zuchtbuch sowie eine Bescheinigung über die Züchtereigenschaft des Enderwerbers - beigebracht werden. Eine Einfuhr kann also nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde erfolgen, die bei ihren Genehmigungen die züchterischen Belange der Landestierzucht berücksichtigen wird.
Bei der Einfuhr von Nutzvieh ist die Genehmigung einer Landesbehörde nicht erforderlich. Jedoch sind die Einfuhren kontingentiert und zollpflichtig. Sowohl mit Osterreich als auch mit der Schweiz sind Einfuhrkontingente in Handelsverträgen vereinbart. Die Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh wird in diesen Ländern in verschiedener Art und Weise sowie in unterschiedlicher Höhe subventioniert. Da die Subventionen teilweise an die deutschen Importeure weitergegeben werden, hat der inländische Viehhandel die Möglichkeit, beim Weiterverkauf von importiertem Vieh größere Gewinne zu machen als beim Verkauf von inländischem Vieh. Es hat sich gezeigt, daß der Endkäufer für importiertes Vieh etwa denselben Preis wie für Inlandsvieh - gleiche Qualität vorausgesetzt - anlegen muß. Durch die Importe aus Österreich und der Schweiz wird der deutsche Viehhandel also nicht benachteiligt.
Aber auch für die deutschen Tierzüchter kann beim Umfang der deutschen Erzeugung von Nutzvieh der Höhenrassen die Benachteiligung durch die Importe aus Österreich und aus der Schweiz nicht als so schwerwiegend angesehen werden, daß die Einfuhr unterbunden werden müßte. Der Bedarf an Zucht- und Nutzvieh war bis zur endgültigen Sanierung der Rinderbestände im süddeutschen Raum besonders groß und konnte, da es sich hier um bestimmte Höhenrassen handelt, nur aus Osterreich und der Schweiz gedeckt werden. Trotz der weitgehenden Bereinigung dieser Gebiete besteht jedoch neben der noch fehlenden Nachzucht und der immer wieder eintretenden Reinfektionen in anerkannten Beständen auch weiterhin ein Ergänzungsbedarf, so daß auch in Zukunft gewisse Einfuhren notwendig sein werden.
Zudem muß berücksichtigt werden, daß Osterreich und die Schweiz zu den traditionellen Lieferländern für Zucht- und Nutzvieh gehören.
Haben Sie noch eine Frage, Herr Abgeordneter Roesch?
Herr Staatssekretär, wir haben festgestellt, daß in den süddeutschen Zuchtviehmärkten ein Rückgang -
Das st keine Frage!
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß auf den süddeutschen Zuchtviehmärkten ein Rückgang des Absatzes infolge der durchgeführten Sanierung eingetreten ist und daß durch diese 20prozentige Subventionierung der Schweizer Exporte eben doch Schwierigkeiten auf den Märkten entstehen?
Mir ist das nicht bekannt. Aber ich darf dazu sagen, daß alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Einfuhr von Nutzvieh aus Osterreich und aus der Schweiz oder mit der Einräumung des Vorzugszollkontingents stehen, jeweils nur im Einvernehmen mit den obersten Landesbehörden in Bayern und Baden-Württemberg getroffen worden sind.
Danke sehr.
Herr Abgeordneter Unertl zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, es ist doch in Ihrem Hause bestimmt bekannt, daß die Ausfuhr von Zuchtvieh gerade nach Jugoslawien oder in die Oststaaten derzeit deswegen so große Schwierigkeiten bereitet, weil die Holländer und, wie vom Fragesteller erwähnt, die Schwefzer und die Österreicher Subventionen gewähren. Ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung oder des zuständigen Ministers, diese Behauptung einmal mit den angegebenen Partnern zu klären?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Ich werde veranlassen, daß diese Klärung erfolgt.
Ich rufe auf die Frage IV/8 - des Abgeordneten Wächter -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß holländische Landwirte, die In der Bundesrepublik - z. B. in Niedersachsen - Pachtbetriebe übernehmen, dabei von der Königlich Niederländischen Regierung eine Beihilfe erhalten, die bis zu 60 v. H. der Pachtsumme ausmacht?
Die Bundesregierung hat auch erfahren, Herr Abgeordneter Wächter, daß angeblich holländische Landwirte von der niederländischen Regierung für Pachtungen in der Bundesrepublik staatliche Unterstützungen erhalten und einen Pachtzins bieten, der über den sonst üblichen Pachtleistungen liegt. Über die Höhe der Beihilfen ist Näheres nicht bekannt.
Die Bundesregierung hat sofort nach Bekanntwerden dieser Meldungen bei den in Frage kommenden Ländern eine Umfrage nach dem Ausmaß der Pachtungen und der Höhe des von den holländischen Landwirten gebotenen Pachtzinses gehalten. Das Ergebnis dieser Nachfrage liegt noch nicht vor.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wächter!
Herr Staatssekretär, sind solche Beihilfen mit den Bestimmungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Einklang zu bringen, vor allem dann, wenn die Beihilfen der KöniglichHolländischen Regierung nach der Verabschiedung der EWG-Verordnungen durch den Ministerrat in Brüssel am 15. Januar gewährt worden sind?
Sollte die niederländische Regierung derartige Beihilfen gewähren, so dürfte das nicht in Einklang mit den EWG-Bestimmungen, insbesondere mit der Verordnung über Wettbewerbsregelung in der Landwirtschaft, stehen. Die Bundesregierung würde in diesem Falle bei der EWG-Kommission vorstellig werden.
Eine weitere Zusatz-
frage, Herr Abgeordneter Wächter!
3)
Sieht die Bundesregierung, HemStaatssekretär, in den Beihilfen der KöniglichHolländischen Regierung eine Benachteiligung deutscher Pächter, und was gedenkt sie zu tun, um diesem Mißstand abzuhelfen?
Die Beihilfen würden eine Benachteiligung etwaiger deutscher Pachtbewerber darstellen, so daß die Voraussetzungen dafür vorlägen, derartige Pachtverträge nach § 5 des Landpachtgesetzes wegen ungesunder Verteilung der Bodennutzung zu beanstanden und zur Aufhebung zu bringen.
Ich rufe auf die Frage IV/ 9 - des Abgeordneten Schmidt ({0}) -:
Was gedenkt die Bundesregierung gegen die von französischer Seite eingeführte hohe Hartkäse. Exportsubvention zu unternehmen, nachdem diese die Hartkäse-Ausfuhr Westdeutschlands nach Italien, eine Existenzfrage der Allgäuer Emmentaler-Produktion, weitgehendst zum Erliegen gebracht hat?
Herr Abgeordneter Schmidt, ich darf wie folgt antworten.
Erstens. Die Bundesregierung hat bei der französischen Botschaft Vorstellungen erhoben, damit Exportsubventionen für französischen Käse abgeschafft werden.
Zweitens. Die Bundesregierung wird außerdem die französische Regierung auf diplomatischem Wege ersuchen, die vorgenannten Maßnahmen zu beseitigen.
Drittens. Die Bundesregierung wird ferner die Europäische Kommission in Brüssel über die Vorgänge unterrichten und sie bitten, Abhilfe zu schaffen, da die Maßnahmen der französischen Regierung zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Gemeinschaft geführt haben; die den Bestimmungen des EWG-Vertrages zuwiderlaufen.
Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß zur Zeit bei der Europäischen Kommission Regierungssachverständigenbesprechungen über die Einführung eines einheitlichen Abschöpfungssystems für Milcherzeugnisse geführt werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt!
Herr Staatssekretär, teilt das Ernährungsministerium die Ansicht weiter Kreise, daß es sich bei dieser französischen Exportsubvention von 10 Pf pro Liter Milchwert um eine Dumpingmaßnahme zur Erreichung eines möglichst großen Marktanteils vor Inkrafttreten der europäischen Milchmarktordnung am 1. November 1962 handelt?
Um diese Frage klar zu beantworten, fehlt mir nach der kurzen Diensttätigkeit die notwendige Sachkenntnis. Ich bitte, die Frage schriftlich beantworten zu dürfen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ertl!
Ist die Bundesregierung gewillt, bed den kommenden Verhandlungen über die EWG- Verordnungen dieses Verhalten der französischen Regierung sowie auch das Verhalten der holländischen Regierung in puncto Wettbewerbsverzerrung erneut auf die Tagesordnung zu bringen?
Die Bundesregierung wird in diesem Falle wie auch in anderen Fällen im Rahmen der ihr zustehenden Rechte die Interessen der deutschen Landwirtschaft verteidigen.
Die nächste Frage - die Frage IV/ 10 - hat Herr Abgeordneter Logemann gestellt:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um sicherzustellen, daß die Veredelungswirtschaft vorrangig den bäuerlichen Betrieben verbleibt?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter Logemann, die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die Veredelungswirtschaft als bedeutsamer Betriebszweig und wichtige Einnahmequelle der Landwirtschaft in erster Linie den bäuerlichen Betrieben vorbehalten bleiben muß. Auf die damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen und steuerlichen Fragen hat die Bundesregierung bereits am 24. Februar 1961 bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Pflaumbaum und Genossen betr. Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft hingewiesen. Ich darf auf die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. März 1961 - Umdruck 836 ({0}) - verweisen.
Über eine den Verhältnissen besser angepaßte Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe schweben Verhandlungen mit den berufsständischen Organisationen der Landwirtschaft. Das Ergebnis soll in Kürze mit den Landwirtschaftsministerien der Länder beraten werden. Es steht zu hoffen, daß die bei einer Abgrenzung auftretenden verfassungsrechtlichen Bedenken behoben werden können.
Herr Abgeordneter Dröscher eine Zusatzfrage.
Darf ich fragen, Herr Staatssekretär, was die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter bäuerlichen Betrieben verstehen wird?
Die Bundesregierung versteht unter bäuerlichen Betrieben solche Betriebe, die einer bäuerlichen Familie eine Existenz bieten können.
Die nächste Frage - die Frage IV/ 11 - des Herrn Abgeordneten Logemann:
Ist die Bundesregierung bereit, für die Einfuhr von Frühkartoffeln in Anlehnung an die in Frankreich bestehende Regelung von Woche zu Woche gestaffelte Mindestpreise festzusetzen?
Herr Abgeordneter Logemann, die Anwendung von Mindestpreisen kommt in Betracht, sobald der inländische Preisstand nachhaltig unterschritten wird. Als Pegel gilt in der EWG ein dreijähriger Durchschnittspreis abzüglich 8 %.
Die bekannten bzw. berechenbaren Voraussetzungen für die Entwicklung der Frühkartoffelpreise in der Bundesrepublik sind folgende. 1. Die Kartoffelvorräte in der Landwirtschaft beliefen sich Ende Januar 1962 auf nur 9,5 Millionen t gegenüber 11,7 Millionen t zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Die Ursachen für diese unterdurchschnittlichen Vorräte sind einmal die um 3 1/2 Millionen t niedrigere
Ernte des Vorjahres und der überdurchschnittliche Schweinebestand. 2. Die im Bundesanzeiger bereits bekanntgemachten Einfuhrausschreibungen für Frühkartoffeln eröffnen den EWG-Ländern bis zum
10. Juni 1962 Importmöglichkeiten für 134 200 t und den Drittländern bis zum 25. Mai für etwa 50 000 t. Das Drittländer-Kontingent wurde bisher noch in keinem Jahre ausgenutzt. 3. Unberechenbare Umstände sind a) das Ernteergebnis in Italien, unser Hauptlieferant für Frühkartoffeln, b) der Umfang der britischen Einkäufe in Italien und c) der Beginn und der Umfang unserer eigenen Frühkartoffelernte.
Das voraussichtliche Angebot von Frühkartoffeln und die sich daraus ergebende Preisentwicklung lassen sich also zuverlässig vorerst nicht beurteilen. Nach Auffassung zahlreicher Fachleute ist aber wahrscheinlich mit einem Preisverfall bis zu der am
11. Juni beginnenden Einfuhrsperrfrist nicht zu rechnen. Das Mindestpreissystem in Frankreich vermochte im Jahre 1961 einen empfindlichen Preisverfall trotz wirksamer Importsperre keineswegs zu verhindern, weil nämlich das Inlandsangebot die Nachfrage lange Zeit bei weitem überstieg. Die Bundesregierung wird auch in diesem Jahre den Marktablauf sorgfältig beobachten.
Die nächste Frage - die Frage IV/ 12 - ist ebenfalls vom Herrn Abgeordneten Logemann gestellt:
Ist es zutreffend, daß EWG-Partner, vor allem Frankreich und Italien, der Bundesregierung den Vorwurf machen, auf dem Sektor des Zolltarifkontingente zu große Ausnahmen auf zu vielen Sektoren - besonders bei einzelnen landwirtschaftlichen Produkten - zu beantragen und damit indirekt den gemeinsamen Außentarif zu unterwandern?
Der Vorwurf, .daß die Bundesregierung auf dem Agrarsektor zuviel Zolltarifkontingente beantragt habe und damit versuche, den gemeinsamen Außentarif der EWG zu unterlaufen, ist von den anderen EWG-Partnern offiziell nicht erhoben worden. Vielmehr wurde in den grundsätzlichen Diskussionen über die Frage der Zolltarifkontingente zwischen den EWG-Mitgliedstaaten festgestellt, daß der EWG- Vertrag in Art. 25 jedem Mitgliedstaat das Recht gibt, Zollkontingente zu beantragen. Dies soll jedoch nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen von besonderen wirtschaftlichen Gründen geschehen.
Auch die Bundesregierung hat diesen Ausnahmecharakter der Zolltarifkontingente im Grundsatz anerkannt. Sie hat daher auf dem Agrarsektor nur bei solchen Erzeugnissen Anträge gestellt, bei denen die Einfuhren überwiegend aus dritten Ländern. stammen und die EWG-Länder in absehbarer Zeit nicht in ausreichendem Maße lieferfähig sind, bei denen 'außerdem der gemeinsame Zolltarif im Vergleich zu dem bisherigen deutschen Zolltarif wesentliche Erhöhungen aufweist. Die Anträge verfolgen den Zweck, das Preisniveau bei den betreffenden Erzeugnissen im Interesse des Verbrauchers aufrechtzuerhalten.
Es handelt sich im wesentlichen um drei Gruppen von Anträgen, deren Bewilligung die deutsche landwirtschaftliche Erzeugung nicht beeinträchtigt: 1. Südfrüchte wie Apfelsinen, Pampelmusen, Bananen, Rosinen, Trockenpflaumen sowie Tafeltrauben und Tomaten in der Wintersaison, 2. Verschnittrotwein sowie Verarbeitungsweine zur Herstellung von Brennwein und Wermutwein, 3. Heringe und Seefische.
Die Vertreter Frankreichs und Italiens haben sich in den Sachverständigenbesprechungen besonders gegen die deutschen Anträge für die Verarbeitungsweine und Südfrüchte ausgesprochen. Sie erhoffen von einer Erhöhung des Zollniveaus in der Bundesrepublik bei diesen Waren eine Ausweitung ihrer nationalen Produktion und Steigerung des Marktanteils in der Bundesrepublik.
Die Entscheidung über die Genehmigung der Anträge auf Zolltarifkontingente und Zollaussetzungen auf idem Agrarsektor obliegt ausschließlich der Kommission der EWG. Diese hat bisher die Anträge für Heringe und Seefische, Pampelmusen und Rosinen genehmigt, den Antrag für Apfelsinen dagegen abgelehnt. Die Bundesregierung hat diesen Antrag wegen seiner großen wirtschaftlichen und handelspolitischen Bedeutung erneut gestellt. Die Entscheidungen über die übrigen Anträge stehen noch aus.
Es folgt Frage IV/ 13 - des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) -:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die von der Deutschen Bundesbahn beantragte und vom Herrn Bundesverkehrsminister genehmigte Senkung der bisher gültigen Regeltarife für Getreide um 25 v. H. den Erfordernissen der erklärten Getreidepreispolitik im lahmen der EWG-Marktordnung gerecht wird und mit der durch den Herrn Bundesernährungsminister am 24. Januar 1962 abgegebenem Regierungserklärung übereinstimmt?
Herr Abgeordneter Dr. Schmidt, die Bundesregierung ist der Meinung, daß eine Senkung der Getreidefrachten um 25 % allein nicht ausreicht, die mit 'dem Übergang auf die EWG-Marktordnung zu erwartenden Preisminderungen für die Getreideerzeuger in marktfernen Gebieten in einem erträglichen Umfang zu halten. Die Bundesregierung ist im Begriff, geeignete Maßnahmen vorzubereiten, um eine ausreichende Senkung der Beförderungskosten für Getreide und die 'damit in Verbindung stehende Anhebung der Interventionspreise zu erzielen. Dabei kommt es im wesentlichen darauf an, sicherzustellen, daß die vorgesehene Regelung sowohl mit dem Wortlaut der Verordnung über die Errichtung einer gemeinsamen Marktordnung für Getreide als auch mit den Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrags und seinen Bestimmungen über Beihilfen und Unterstützungen im Einklang steht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß Bundesminister Schwarz eine 50%ige Senkung für richtig, angemessen, möglich und erforderlich hält?
Herr Bundesminister Schwarz hat sich auf diesen Standpunkt gestellt, 'Herr Abgeordneter.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Dr. Schmidt?
Trifft es zu, daß bei einer Senkung der Getreidefrachten um 50 % die Selbstkosten der Bundesbahn immer noch gedeckt wären?
Diese Anfrage, Herr Abgeordneter, kann ich nicht beantworten.
Herr Abgeordneter Dröscher zu einer Zusatzfrage.
Habe 'ich Sie vorhin richtig verstanden, daß Sie sagten, nach Ihrer Meinung stelle die Tarifsenkung um 25 % noch keinen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung unserer Wettbewerbsfähigkeit auf dem Gemeinsamen Markt dar?
Ich hatte gesagt, daß sie nicht ausreicht.
Noch eine Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung auch für die Ermäßigung dei Frachttarife für andere Produkte der Landwirtschaft eintreten, wenn die Tarife der EWG-Partner auch für diese anderen Frachten niedriger sein sollten?
Hüttebräuker, Staatssekretär im Bundesministerium für 'Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ich kann diese Frage heute nicht beantworten, bir aber sicher, daß unsere Intentionen in dieser Richtung gehen werden.
Wir kommen nur zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbei und Sozialordnung. Frage V/1 - des Herrn Abgeordneten Riegel ({0}) -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Neuberechnung dei Renten nach dem Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz sehr langsam erfolgt?
Bitte, Herr Minister, zur Beantwortung.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Umrechnung der Renten nach dem Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz unter Umständen längere Zeit dauert. Das beruht vor allem darauf, daß in vielen Fällen die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorhanden sind. Diese Tatsache führt zu unvermeidlichen Verzögerungen, weil Rückfragen und Anforderungen bei Rentenstellen erforderlich sind oder Zeugenerklärungen oder eigene eidesstattliche Erklärungen eingeholt werden müssen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Riegel?
Herr Bundesminister, sind Sie nicht der Auffassung, daß die Bearbeitung der Anträge auf Umstellung der Renten nach dem Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz schneller vor sich gehen könnte, wenn man auf eidesstattliche Erklärungen schneller einginge?
Ich weiß nicht, ob die Versicherungsträger da falsch handeln. Auf jeden Fall muß der Anspruch festgestellt werden, und dazu ist notwendig, daß diese Beweismittel herbeigebracht werden.
Noch eine Frage.
Herr Bundesminister, können Sie Auskunft darüber geben, wieviel unerledigte Anträge vorliegen?
Nein, Auskunft darüber kann ich nicht geben.
Sie haben keine Frage mehr, Herr Kollege, es tut mir leid.
Zur Frage V/2 - des Herrn Abgeordneten Felder - :
Lst dem Herrn Bundesarbeitsminister bekannt, daß die Familienausgleichskassen bei der Erteilung von ablehnenden oder einschränkenden Bescheiden an Antragsteller bewußt die in § 26 des Kindergeldgesetzes bindend vorgeschriebene Begründung und Rechtsmittelbelehrung unterlassen?
Ich muß die gestellte Frage mit Nein beantworten. Ablehnende oder einschränkende Bescheide an Antragsteller werden meines Wissens von den Familienausgleichskassen mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung versehen. Das Bundesversicherungsamt, das die Aufsicht über die Familienausgleichskassen führt, hat jedoch zugelassen, daß bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen in bestimmten Fällen die Zahlung eingestellt wird, ohne daß die Familienausgleichskasse einen förmlichen Bescheid nach § 26 des Kindergeldgesetzes erteilt. Zu diesen Fällen gehören z. B. der Tod des Kindes und die Erreichung der gesetzlichen Altersgrenze.
Eine Zusatzfrage, Herr Felder.
Herr Bundesminister, ist Ihnen demnach nicht bekannt, daß die Familienausgleichskasse des nordwestdeutschen Baugewerbes in Berlin in Beantwortung einer Klageschrift an das Sozialgericht folgendes geschrieben hat:
Die Klage ist nach § 66 SGG zulässig. Die Erteilung des mangelhaften Bescheides ist nicht auf Fahrlässigkeit zurückzuführen, sondern auf die bereits seit 1955 von der Gesamtheit der Familienausgleichskassen bewußt unterlassene Rechtsmittelbelehrung, um einer Flut von Klagen zu begegnen.
Ist Ihnen nicht bekannt, Herr Bundesminister, daß damit bewußt die zwingende Vorschrift des § 26 des Kindergeldgesetzes umgangen wird?
Das ist mir leider nicht bekannt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar gewesen, wenn Sie mir, statt eine formelle Frage zu stellen, diesen Fall unterbreitet hätten. Dann hätte ich ihn sehr genau prüfen können und wäre heute morgen in der Lage gewesen, darauf einzugehen.
({0})
Ich werde Ihnen die Unterlagen zuleiten.
Vielen Dank.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Frage VI/ 1 - des Herrn Abgeordneten Dröscher -:
Was wind die Bundesregierung tun, um Nachteile für die Wehrpflichtigen abzuwenden, deren einjähriger Grundwehrdienst am 31. März .1962 beendet ist und denen bei Nachfrage an die Einheiten, ob ihr Studium am 1 April 1962 begonnen werden könne, noch im Februar 1962 dienstlich mitgeteilt wurde, mit ihrer termingerechten Entlassung sei zu rechnen?
Am 30. Januar 1962 sind die Personalbearbeiter darüber unterrichtet worden, daß die Wehrpflichtigen, die sonst nach einjährigem Grundwehrdienst am 31. März 1962 ausgeschieden wären, mit einer Verlängerung ihres Grundwehrdienstes bis zum 30. Juni 1962 und die Wehrpflichtigen, die sonst am 30. Juni 1962 ausgeschieden wären, mit einer Verlängerung bis zum 31. Dezember 1962 zu rechnen hätten. Am 26. Februar ist diese Unterrichtung allen personalbearbeitenden Stellen nochmals zugegangen.
Um Härten für die Wehrpflichtigen, die nach Beendigung ihres Grundwehrdienstes zu studieren beabsichtigen, nach Möglichkeit auszuschließen, sind bei der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder mehrere Maßnahmen beantragt worden. Diese Anregungen stehen morgen und übermorgen auf der Tagesordnung der Konferenz. Ich bitte, Herr Abgeordneter, um Verständnis dafür, daß ich diese Maßnahmen am Tage vor der Sitzung der Kultusministerkonferenz nicht öffentlich erwähnen möchte; ich glaube, die Herren Kultusminister würden das
falsch verstehen können. Ich darf Sie aber vielleicht nach der Sitzung von den einzelnen Maßnahmen persönlich in Kenntnis zu setzen.
Am 26. Februar 1962 sind die personalbearbeitenden Stellen der Bundeswehr außerdem angewiesen worden, bei Entlassungsanträgen der Wehrpflichtigen, deren Grundwehrdienst auf 15 Monate oder erstmals auf 18 Monate verlängert wird, wie folgt zu verfahren:
Entlassungsanträgen, die darauf gestützt werden, daß der Wehrpflichtige etwa ein halbes Jahr Ausbildungszeit verliert, kann nicht stattgegeben werden.
Kann jedoch eine besondere persönliche Notlage eines Soldaten oder seiner Familie nur durch Entlassung abgewendet oder gemildert werden, so ist der Soldat vorzeitig zu entlassen.
Würde ein Wehrpflichtiger durch die Verlängerung seines Grundwehrdienstes auf 15 oder 18 Monate nicht nur ein, sondern zwei Semester, d. h. ein volles Jahr seines Studiums verlieren - wegen des nicht in jedem Semester anlaufenden Studienbeginns -, so ist dem Entlassungsantrag zu entsprechen.
Es ist sichergestellt, daß einem Soldaten außerdem Urlaub gewährt wird, wenn er zur Vorbereitung auf den künftigen Zivilberuf oder zum Besuch von Ausbildungseinrichtungen irgendwelche Prüfungen oder Ausleseteste oder dergleichen ablegen muß.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher.
Herr Staatssekretär, gilt diese Verordnung auch für die Soldaten, die zum Besuch Höherer Technischer Lehranstalten Vorsemester absolvieren müssen und ein ganzes Jahr verlieren, wenn sie nicht anfangen können?
Hopf Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung: Wir wollen grundsätzlich zu erreichen versuchen, daß die jungen Soldaten auf keinen Fall ein ganzes Jahr verlieren. Ich bin also der Ansicht, daß wir es auch auf diesen Personenkreis ausdehnen müssen. Es kommt hinzu, Herr Abgeordneter, daß ja gerade dieser Personenkreis für die deutsche Wirtschaft besonders wichtig ist.
Danke!
Frage VI/2 - des Herrn Abgeordneten Merten -:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten des Hauptfeldwebels Boehme beim Kreiswehrersatzamt Mannheim, der sich zwei Zeugen gegenüber abfällig über die gewerkschaftlichen Organisationen der Bundesrepublik, die politischen Verhältnisse in Frankreich und die öffentliche Behandlung der letzten Novelle zum Wehrpflichtgesetz geäußert hat?
Der Vorfall wurde durch ein Schreiben der Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
Transport und Verkehr vom 7. März 1962 dem Standortkommandanten in Mannheim bekannt. Der Leiter der Freiwilligen-Annahme im Wehrbereich V hat daraufhin sofort eine Untersuchung eingeleitet, in deren Verlauf der Hauptfeldwebel Boehme die ihm zur Last gelegten Äußerungen teilweise bestritten hat.
Eine endgültige Stellungnahme zum Verhalten des Hauptfeldwebels Boehme ist zur Zeit noch nicht möglich, da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Vorsorglich ist der Hauptfeldwebel bis zur endgültigen Klärung in einer anderen Tätigkeit eingesetzt worden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich vielleicht folgende Frage un Sie richten, .die grundsätzlicher Natur ist. Hält ,die Bundesregierung einen Soldaten für geeignet, die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik zu verteidigen, ,der folgende Äußerungen vor ihm wildfremden Menschen, aber in einem Dienstgebäude der Bundeswehr und in Uniform getan hat:
Die Gewerkschaftsbonzen mit den dicken Autos verlangen immer mehr und mehr Lohn, und der Staat ist nicht in der Lage, dies zu verkraften. Die müssen doch endlich einmal genug bekommen. Es fährt doch schon fast jeder Mensch ein Auto.
Oder:
Wenn man auf ,die Büros kommt, sitzen dort die Fräuleins und feilen an den Fingernägeln herum. Ich war früher einmal bei ,der Kriminalpolizei, dort hatten wir welche, die konnten nicht auf drei zählen. Und weil sie bei uns nichts werden konnten, sitzen sie heute bei der Gewerkschaft und verdienen eine Masse Geld.
Oder:
Die Bonzen machen sich mit Tausenden von Marken, ,die sie verdienen, ein schönes Leben, und dann gibt es noch so viel Dumme, die dafür auch noch Beitrag bezahlen.
Oder in bezug auf die Verhältnisse in Frankreich:
Es ist schade, daß in Frankreich soviel Menschen auf diese Art ums Leben kommen. Hier fehlt jemand, der ordentlich durchgreift. Hier fehlt ein Hitler-Heer!
Oder aber in bezug auf die Novelle zur Verlängerung der Wehrpflicht, die wir hier behandelt haben:
Dies hätte man geheimhalten müssen, bis dieser Beschluß gefaßt war. Dann erst hätte man
ihn der Öffentlichkeit bekanntgegeben können.
Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß aus diesen Äußerungen, die sich noch vermehren ließen, eine Einstellung spricht, die den Herrn ungeeignet macht, für die Verteidigung der freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik einzutreten?
Herr Abgeordneter, zunächst läuft
noch die Untersuchung. Der Hauptfeldwebel bestreitet den größten Teil dieser Äußerungen. Ich kann deshalb nur eine allgemeine Antwort geben. Sollte es zutreffen - das ist weder Potentialis noch Irrealis noch Tatsache -, daß der Hauptfeldwebel solche Äußerungen getan hat, so ist die Bundesregierung selbstverständlich Ihrer Auffassung.
Danke sehr.
Die Frage )ist beantwortet. Herr Abgeordneter Merten hat mit großer Kunst verstanden, ein sehr langes Zitat in die Form einer Frage zu kleiden.
({0})
Herr Dr. Kliesing, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ohne auf die Äußerungen im einzelnen einzugehen, da sie noch nicht bewiesen sind, möchte ich doch, weil Herr Kollege Merten seine Frage ja auch im grundsätzlichen Sinne gestellt hat, an Sie die Frage richten, ob Sie es grundsätzlich mit der Verfassung unseres Staates für vereinbar halten, wenn Soldaten in Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte das Recht der Meinungsfreiheit beschnitten wird?
Herr Abgeordneter, die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem Grundgesetz.
({0})
Meine Damen und Herren, ich möchte noch die einzige Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit vorziehen, damit dieser Punkt erledigt ist. Herr Abgeordneter Dr. Kohut stellt die Frage:
Ich frage den Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, ob der griechische Reeder Onassis, dessen Tankschiffe unter der Flagge der Republik Panama fahren, Nutznießer deutscher Steuergelder ist, die im Haushalt des Bundesverkehrsministers für Zwecke der Entwicklungshilfe vorgesehen sind?
Herr Abgeordneter, so wie Ihre Frage gestellt ist, kann ich sie nur mit Nein beantworten; denn im Haushaltsplan des Bundesverkehrsministers sind keine 'Mittel vorgesehen, die zu dem von Ihnen angegebenen Zweck verwendet werden könnten. Im Haushaltsplan des Bundesverkehrsministers für das Haushaltsjahr 1962 befinden sich Mittel, die der Förderung 'der deutschen Seeschifffahrt dienen und 'die zu ,dem von Ihnen angegebenen Zweck nicht benutzt werden könnten. Ich könnte Ihre Frage also mit Nein beantworten. Ich vermute aber, daß sich Ihre Frage vielleicht auf Mittel aus dem ERP-Vermögen richtet, 'die zur Förderung der deutschen Werften gedient haben und die im Jahr 1961 eingestellt worden sind. Hier kann ich 'aber auch sagen, daß im Rahmen der Abwicklung dieser Geschäfte der von Ihnen angegebene Vorfall der Förderung von Schiffbauten für den griechischen Reeder Onassis nicht vorgekommen ist.
Herr Dr. Kohut, eine Zusatzfrage!
Herr Minister, es ist Ihnen doch sicher bekannt, daß nicht nur der von mir genannte Staat die Flagge für ,den Reeder Onassis zur Verfügung stellt, sondern daß auch andere Staaten dies tun. Sind nicht irgendwelche Anträge in der von mir gezeigten Richtung gestellt worden?
Herr Kollege, Ida ich aus langjähriger Zusammenarbeit die Hartnäckigkeit Ihrer Zusatzfragen kenne, bin ich in meinen Recherchen natürlich sehr weit zurückgegangen.
({0})
Ich muß sagen: falls solche Anträge gestellt worden sind, so sind sie auf jeden Fall nicht berücksichtigt worden.
({1})
Noch eine Frage, Herr Dr. Kohut!
Herr Minister, wenn Sie Ihre Antwort so formulieren, muß ich fragen: Können Sie mit Sicherheit behaupten, daß kein Brillant im Armband der Frau Callas mit deutschen Steuergeldern bezahlt wurde?
({0})
Herr Kollege, ich räume ein, daß unter den Projekten, die von .der Bundesregierung durch Zinsverbilligungen gefördert werden, möglicherweise manches Juwel ist. Aber ich glaube, Sie werden keines davon in kunstvoll geschliffenem Zustand am Hals einer schönen Frau finden.
({0})
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Müller-Hermann!
Herr Bundesminister, können Sie im Zusammenhang mit der vom Kollegen Dr. Kohut gestellten Frage eine Auskunft darüber geben, ob durch die neuen im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel zugunsten der deutschen Seeschiffahrt sichergestellt ist, daß die deutsche Seeschiffahrt gegenüber der ausländischen Konkurrenz, was die Bezuschussung von Bauten auf deutschen Werften betrifft, nicht schlechter gestellt ist?
Herr Kollege, während die Mittel, die wir im vorigen Jahre aus dem ERP-Vermögen zur Förderung des Schiffsbaus in der Bundesrepublik in den Haushalt eingestellt haben, ganz allgemeine Verwendung finden konnten, also auch in der Richtung, die Herr Kollege Kohut angedeutet hat, sind dieses Mal im Haushalt Ides Herrn Bundesverkehrsministers Mittel eingestellt worden, die ausschließlich die deutsche Seeschiffahrt betreffen. Das ist sichergestellt.
Eine weitere Frage? - Herr Müller-Hermann.
Ist im Effekt auch sichergestellt, daß die Möglichkeiten der Bezuschussung bei der deutschen Seeschiffahrt nicht gegeringer sind als bei der ausländischen Konkurrenz?
Herr Kollege, diese Frage kann ich Ihnen im Augenblick nicht beantworten. Da müßte zusätzlich eine Frage an den Herrn Bundesverkehrsminister gestellt werden.
Vielleicht kann der Herr Bundesverkehrsminister diese Frage beantworten.
Es ist möglich, daß der Herr Bundesverkehrsminister die Frage beantwortet. Aber ich vermute, er hat sie nicht gehört.
Ich darf die Frage für den Herrn Bundesverkehrsminister wiederholen. Ist durch die neuen im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel zugunsten der deutschen Seeschiffahrt sichergestellt worden, daß die Bezuschussungsfähigkeit für Schiffe der deutschen Seeschifffahrt nicht schlechter ist als die Bezuschussungsmöglichkeit für die ausländische Konkurrenz?
Herr Kollege Müller-Hermann, diese Frage kann man nicht so ohne weiteres beantworten. Sie wissen, daß die deutschen Werften einen Betrag in Höhe von 400 Millionen DM aus dem ERP-Vermögen bekommen haben und daß aus diesem Posten ausländische Schiffsbauaufträge bis zu 60 Prozent mit einem Kredit von achtjähriger Laufzeit und 5 Prozent Verzinsung bedient werden können, während nach unseren Regeln aus dem Teil der 80 Millionen DM, der für die Unterstützung von Neubauten der deutschen Seeschiffahrt gegeben wird, die Reeder nur eine Hilfe von 20, maximal von 25 Prozent mit einer Verzinsung von 4 Prozent erhalten können, die im Rahmen der WAD-Vorschriften abgerechnet werden, aber in der Amortisation entgegen den WAD- Vorschriften auch dann bedient werden müssen, wenn keine Gewinne erzielt werden. Von einer Gleichstellung kann man also hier nicht sprechen.
Ich meine, daß die ausländischen Besteller besser gestellt sind als die deutschen Reeder.
({0})
Ich muß leider sagen, Herr Kollege Müller-Hermann, Sie haben keine Frage mehr.
Doch, ich habe eine Frage nur wiederholt, weil der Herr Verkehrsminister nicht zugehört hatte.
Entschuldigen Sie, Sie haben zwei Fragen gestellt, aber ich will großzügig sein.
Ich möchte doch noch einmal an die Bundesregierung die Frage stellen, ob sie es für sachlich gerechtfertigt hält, daß die deutsche Seeschiffahrt, wie der Bundesverkehrsminister soeben ausgeführt hat, gegenüber der Konkurrenz, was Bauten auf deutschen Werften betrifft, schlechter gestellt wird?
Ich glaube, die Frage ganz klar mit Nein beantworten zu können.
Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde für heute abgeschlossen. Die restlichen Fragen werden morgen beantwortet.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ({0}).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht?
Das Wort hat der Abgeordnete Jahn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei legt Ihnen mit der Drucksache IV/ 247 den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vor. Dieser Antrag ist erforderlich geworden, weil der begründete und bis heute nicht widerlegte Verdacht besteht, ein Mitglied der Bundesregierung habe sich erhebliche Verfehlungen im Amte zuschulden kommen lassen. Gegen Herrn Bundesminister Strauß wird öffentlich der Vorwurf erhoben, er habe seine Dienstpflichten verletzt.
Die Fülle der Behauptungen und Erklärungen, die dazu abgegeben wurden, läßt zwei wesentliche Punkte erkennen: Einmal die Behauptung, der Minister in seiner amtlichen Eigenschaft habe bei der Oberfinanzdirektion München bewirkt, daß einem sogenannten Inhaber eines Architektenbüros öffentliche Aufträge erteilt wurden, obwohl dieser Inhaber eines Architektenbüros, wie leicht hätte festgestellt werden können, keinerlei fachliche Eignung hatte.
Die zweite Behauptung geht dahin, der Minister habe ohne sachgerechte Prüfung und ohne dazu zuständig zu sein, in amtlicher Eigenschaft gegenüber dem Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten die Bemühungen einer privaten Interessentengruppe unterstützt, die angeblich die Errichtung von Wohnungen für die Arbeitskräfte der Vereinigten Staaten plante, ohne dazu die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen zu erfüllen.
Sind diese Vorwürfe richtig, dann hat der Minister seine Dienstpflichten verletzt. Wer sich als Minister für andere verwendet, muß wissen, daß er damit als Leiter einer Verwaltungsbehörde besondere Verantwortung übernimmt. Innerhalb und außerhalb unseres Landes wird der Erklärung eines Ministers besonderes Gewicht beigemessen, und das mit gutem Grund. Man vertraut darauf, daß ein Minister seine Unterstützung keinem Unwürdigen und keinem Unfähigen leiht. Man vertraut weiter darauf, daß kein Minister Empfehlungen über Projekte, gleich welcher Art, gibt, die er nicht sorgfältig geprüft hat. Der Minister, der anders handelt, setzt sich dem begründeten Vorwurf aus, von seinem Amte unrechten Gebrauch zu machen. Dieser Vorwurf wiegt schwer. Er kann deshalb nicht ungeklärt bestehenbleiben.
Es käme hinzu - wenn die Beschuldigungen richtig sein sollten -, daß der Minister eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD im 3. Bundestag unrichtig beantwortet hat. Wäre dieser Vorwurf wahr, hätte er sein eigenes besonderes Gewicht. Allein der Verdacht einer solchen gröblichen Mißachtung des Parlaments fordert gebieterisch eine verbindliche Aufklärung.
({0})
Das ist nicht mehr eine Sache, die die SPD-Fraktion allein mit dem Minister abzumachen hätte; das geht das ganze Parlament an.
({1})
Kein Parlament kann es hinnehmen, von einer Regierung oder einzelnen ihrer Mitglieder unwahre Auskünfte zu erhalten.
Die Sozialdemokratische Partei hat sorgfältig geprüft und abgewogen, ob die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erforderlich ist. Sie hat zunächst erwartet, daß der Minister selber in geeigneter Weise Mittel und Wege finden würde, die Unrichtigkeit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe aufzuklären. Leider hat er diese Gelegenheit nicht genutzt. Das von ihm eingeleitete Gerichtsverfahren hat keine Klärung gebracht. Im Gegenteil, der entscheidende Vorwurf, der Minister habe seine Dienstpflichten verletzt, ist in dem Verfahren nicht geprüft worden. Das Gericht hat sich für eine solche Prüfung für unzuständig erklärt. Aber auch der Minister hat seine eigene Forderung, sein Prozeßgegner müsse ihm ausdrücklich bestätigen, daß er sich ordnungsgemäß verhalten habe, bei Abschluß des Vergleichs selber wieder fallengelassen. Auch sonst hat er nichts getan, um durch eine überzeugende Gegendarstellung alle Vorwürfe zu widerlegen und sich zu rechtfertigen. So ist bis heute die notwendige Klärung unterblieben.
Der Minister steht damit im Zwielicht. Niemand weiß: Hat er sich nun rechtmäßig verhalten oder nicht? Dieses Zwielicht schadet nicht nur dem Minister, es schadet darüber hinaus dem Ansehen der Regierung, der dieser Minister angehört, ja noch mehr: es schadet dem Ansehen der Demokratie in unserem Lande überhaupt. Die Inhaber von Staatsämtern dürfen diese nicht mißbrauchen, um Gefälligkeiten zu erweisen. Wegen solcher Vorwürfe darf auf niemandem, der im öffentlichen Leben steht, ein Verdacht ruhen. Das Vertrauen der Bürger in die Sauberkeit und die Ordnungsmäßigkeit der öffentlichen Verwaltung ist ein Kapital der Demokratie, das nicht verspielt werden darf.
({2})
Es muß sorgsam gehütet werden. Diese Aufgabe verträgt keine unsachliche Dramatisierung. Sie ist aber auch unter keinen Umständen abdingbar.
Deshalb ist das ganze Parlament berufen, seinen verfassungsmäßig verbürgten Auftrag auf Kontrolle der Regierung und ihrer Verwaltung zu erfüllen. Diesem Zweck allein dient unser Antrag.
Es kann nur bedauert werden, daß zunächst Zweifel daran hervorgerufen worden sind, ob das die gemeinsame Auffassung des ganzen Hauses sei. Die Versuche der politischen Freunde des Ministers, mit heftigen Erklärungen unwiderlegte Vorwürfe zu decken und zu verschleiern, waren peinlich. Ein solches Vorgehen hätte dazu niemandem genützt.
Wir begrüßen es deshalb, daß sich die Fraktion der CDU/CSU nunmehr dieser notwendigen Aufgabe der Untersuchung nicht weiter verschließen will, den Antrag unterstützen wird und damit von mancherlei offenbar voreiligen und wenig bedachten früheren Erklärungen abrückt.
({3})
Gerade die Regierung, die Parteien, die sie tragen, vor allem aber der Minister selber müssen ein hervorragendes Interesse daran haben, Klarheit zu schaffen. Das ist auch mit Rücksicht auf die in diesen Fall verwickelten Beamten des Bundesverteidigungsministeriums dringend erforderlich.
Wir wünschen, daß diese Klarheit schnell gewonnen wird. Der Ausschuß soll seine Arbeit unverzüglich aufnehmen und schnell abschließen. Auf Grund der Erfahrung, daß kleinere Ausschüsse schneller und konzentrierter arbeiten können, schlagen wir Ihnen in unserem Antrag vor, die Zahl der Mitglieder auf sieben zu begrenzen.
Es muß uns allen wichtig sein, meine Damen und Herren, schnell und sicher zu wissen, ob Minister Strauß seine Amtspflichten verletzt hat oder ob er etwa das Opfer böswilliger Verdächtigungen geworden ist. Wem es damit ernst ist, den bitte ich namens der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei, diesem Antrag zuzustimmen.
({4})
Der Antrag ist begründet. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Der Bundestag ist nach Art. 44 des Grundgesetzes, auf den in dem Antrag Bezug genommen worden ist, verpflichtet, wenn ein Viertel seiner Mitglieder
Vizepräsident Schoettle
die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses fordert, diesen Untersuchungsausschuß einzusetzen. Ich stelle fest, daß das Quorum erreicht ist, da die sozialdemokratische Fraktion mehr als ein Viertel der Mitglieder hat.
Im Zusammenhang ,damit muß ich noch darauf hinweisen, .daß, wenn ein Ausschuß aus sieben Mitgliedern eingesetzt wird, damit auch gleichzeitig die Stellvertreter für diese sieben Mitglieder bestellt werden müssen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache IV/ 247. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Beratung der Sammelübersicht 4 des Ausschusses für Petitionen ({0}) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen ({1}) .
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über den Antrag des Ausschusses ab. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Rehs, Frau Korspeter, Zühlke und Fraktion
der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zwei-
) ten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin ({2}).
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll folgender Antrag zusätzlich auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt und in Verbindung mit diesem Punkt 4 der Tagesordnung behandelt werden:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hesberg, Kuntscher, Dr. Mälzig, Mick, Dr. Czaja, Schütz und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin ({3}).
Zur Begründung ides Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD hat ,der Abgeordnete Rehs das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mir erlauben, zur Begründung des von uns eingebrachten Gesetzentwurfes kurz folgendes vorzutragen. Die derzeitigen Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau reichen bei weitem nicht aus, um die vorliegenden Anträge auf Aufbaudarlehen auch nur einigermaßen berücksichtigen zu können. In einigen Ländern der Bundesrepublik kann mit der Erstellung von Bauvorhaben erst dann begonnen werden, wenn den zuständigen Landeskreditanstalten ein Plan der vollständigen Finanzierung vorgelegt werden kann. Durch diese Maßnahmen entstehen den Geschädigten erhebliche Nachteile vor allem dadurch, daß sich die vorgesehenen Bauvorhaben mindestens um ein bis zwei Jahre verzögern. Die in diesem Zeitraum eintretenden Preissteigerungen sind so erheblich, daß die Betroffenen mit den Bauvorhaben und Baukalkulationen in erhebliche Schwierigkeiten kommen. Die Aufbaudarlehen stellen andererseits für die geschädigten Gruppen einen wichtigen Bestandteil der Finanzierung dar. Da es sich um nicht verzinsliche Darlehen handelt, können sie als unechtes Eigenkapital im Eigenkapitalraum eingesetzt werden. Dies gilt sowohl für die Finanzierung von Familienwohnheimen als auch für Mietwohnungen der Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften.
Es ist daher dringend geboten, daß diese Mittel nicht nur zum Erwerb von Eigenheimen, sondern auch den vorgenannten Bauträgern in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Das Lastenausgleichsgesetz läßt jedoch nicht nur keine Erhöhung der Mittel für Aufbaudarlehen zu, sondern schreibt eine sich jährlich steigernde Herabsetzung vor. Um die Möglichkeit einer Bedarfsdeckung wenigstens in gewissem Umfang zu schaffen, gestattet der § 323 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes, daß bis zu 50% der für Wohnraumhilfe gesetzlich vorgesehenen Mittel auf Aufbaudarlehen umgebucht werden können. Von dieser Möglichkeit kann jedoch praktisch kein Gebrauch gemacht werden, weil auf Grund des Umsiedler-Wohnungsbaugesetzes der größte Teil der Wohnraumhilfe selbst in Anspruch genommen wird. § 2 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes schreibt nämlich vor, daß aus den für die Wohnraumhilfe bereitstehenden Mitteln in den Jahren 1962 bis 1965 200 Millionen DM an den Bund zurückzuzahlen sind. Um auf dem Wege der Umbuchung in den nächsten Jahren das Kontingent der Aufbaudarlehen vergrößern zu können, ist es deshalb nötig, durch die Änderung des Umsiedler-Wohnungsbaugesetzes den Fonds von der Rückzahlung der 200 Millionen DM während der Jahre 1962 bis 1965 zu befreien, diese Rückzahlung also um vier Jahre hinauszuschieben.
Der Kontrollausschuß beim Bundesausgleichsamt hat bereits in seiner Sitzung am 27. November 1961 einstimmig beschlossen, der Bundesregierung in der Richtung unseres Antrages eine Empfehlung zu geben. Da von dieser Empfehlung bisher seitens der Bundesregierung kein Gebrauch gemacht worden ist, halten wir es für nötig, mit unserem Antrag die Initiative in dieser Hinsicht zu ergreifen. Wir bitten daher, dem Begehren dieses Antrags zu entsprechen.
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Das Wort zur Begründung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hesberg, Kuntscher, Dr. Mälzig, Mick, Dr. Czaja, Schütz und Genossen auf Drucksache IV /269 hat der Abgeordnete Kuntscher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPD Drucksache IV/ 213 und der von Mitgliedern der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion eingebrachte GeKuntscher
Setzentwurf Drucksache IV/ 269 betreffen das gleiche Problem. Es handelt sich um die Verstärkung der Mittel für Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau aus dem LAG. Bei der Vergabe dieser Aufbaudarlehen ist ein Engpaß entstanden. Der Engpaß hat zwei Ursachen. Er ist erstens durch die in der Achten Novelle zum Lastenausgleichsgesetz 1957 festgelegte Degression für alle Aufbaudarlehen verursacht. Zweitens ist er dadurch bedingt, daß im Jahre 1961 und noch stärker im Jahre 1962 Bausparverträge von Aufbaudarlehensberechtigten in zunehmendem Maße auszahlungsreif werden.
Der Kontrollausschuß hat sich am 27. November 1961 mit dieser Situation beschäftigt. Die Vertreter der Länder und auch die Vertreter dieses Hohen Hauses im Kontrollausschuß haben gemeinsam darauf hingewiesen, daß hier etwas geschehen muß, und zwar in dem Sinne, daß die Globalsumme der Aufbaudarlehen aus dem LAG für den Wohnungsbau aufgestockt wird. In dem Gesetz vom 27. Juli 1957 wird bestimmt, daß der Ausgleichsfonds 200 Millionen DM an den Bund zurückzuzahlen hat. Als Zeitraum für die Rückzahlung sind die Jahre 1962 bis 1965 vorgesehen. Unser Antrag hat zum Inhalt, daß die Frist zur Rückzahlung dieser 200 Millionen DM verlängert und die in den Jahren 1962 bis 1965 zurückzuzahlenden Beträge herabgesetzt werden. Dadurch soll eine Aufstockung des Globalbetrages für Aufbaudarlehen erreicht werden.
Ich möchte nicht auf die Unterschiede der Anträge Drucksachen IV/ 213 und IV/ 269 eingehen. Sie betreffen die Höhe und die Verwendung der Rückzahlungsbeträge und den Zeitraum der Rückzahlung. Damit werden sich die zuständigen Ausschüsse zu befassen haben.
Ich darf Sie nun noch bitten, in der Drucksache IV/ 269 folgende Änderungen vorzunehmen:
In Art. 1 ist in der geänderten Fassung des § 2 Abs. 2 in der Zeile hinter der ersten Zahlentabelle der Betrag von „130 000 000 DM" zu ersetzen durch „120 000 000 DM". Ebenso ist im letzten Satz des geänderten § 2 Abs. 2 die Zahl „130 000 000" durch „120 000 000" zu ersetzen. Ferner sind in diesem letzten Satz die Worte „und im Jahre 1977 mit 10 000 000 DM" zu streichen. Ich darf dem Herrn Präsidenten diese Änderungen schriftlich übergeben.
Die Begründung des Antrages Drucksache IV/ 269 habe ich zugleich auch für die mitunterzeichnenden Kollegen der FDP-Fraktion vorgetragen.
Die beiden Gesetzentwürfe sind begründet. Ich eröffne die Aussprache der ersten Beratung. - Das Wort hat der Abgeordnete Rehs.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf, den der Kollege Kuntscher soeben begründet hat, möchte ich nur folgendes bemerken. Meine Kollegen haben diesen Entwurf noch nicht erhalten. Ich selber habe ihn eben erst von dem Herrn Präsidenten bekommen. Wir bedauern, daß die Kollegen von der CDU/CSU sich mit diesem Entwurf reichlich Zeit gelassen haben. Ich kann also hier und im Augenblick nicht weiter Stellung dazu nehmen, auch nicht zu der Begründung im einzelnen. Aber ich freue mich, daß Sie dank unserer Initiative endlich auch zur Einsicht gekommen sind und das Petitum nun auch Ihrerseits aufgreifen, das wir mit unserem Antrag verfolgen.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kuntscher.
Herr Präsident! Meine Damen unid Herren! Noch eine ganz kurze Erwiderung auf die Ausführungen des Kollegen Rehs. Sehr geehrter Kollege Rehs, wir haben uns bereits am 27. November 1961 im Kontrollausschuß als CDU- Vertreter in diesem Gremium für dieses Problem nicht nur interessiert, sondern die dort gefaßten Beschlüsse waren die Folge unserer Anträge. Also wir hinken nicht hintennach. Wir wollen einander nicht den Rang ablaufen. Uns geht es um die Sache, und wir hoffen, daß die Ausschußberatungen den Erfolg bringen, den wir uns beide wünschen.
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Das Wort wird welter nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD an den Ausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung - federführend - und an den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für den Lastenausgleich zur Mitberatung zu überweisen. Ich nehme an, ,daß dieselben Vorschläge auch für den Gesetzentwurf der Kollegen aus der Fraktion der CDU/CSU gelten.
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Wenn idem nicht widersprochen wird, stelle ich fest, daß ,die Überweisung in dem von mir vorgetragenen Sinn beschlossen ist.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 112 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit in der Fischerei ({1}).
Wird der Gesetzentwurf begründet?
({2}) - Offenbar nicht.
Ich eröffne die erste Beratung. Wird idas Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die erste Beratung.
Der Gesetzentwurf soll an den Ausschuß für Arbeit - federführend - und an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen zur Mitberatung überwiesen werden. Wird diesem Vorschlag widersprochen? - Das ist nicht der Fall; dann ist die Überweisung an die genannten Ausschüsse erfolgt.
Ich rufe Punkt 6 .der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines ,Gesetzes zu der
Vizepräsident Schoettle
Erklärung vom 18. November 1960 über den vorläufigen Beitritt Argentiniens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen ({3}).
Wird der Gesetzentwurf begründet? - Es wird nur schriftliche Begründung gegeben. Sie ist dem Gesetzentwurf beigegeben.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Außenhandelsausschuß zu überweisen. - Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen; dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Rehs, Jaksch, Frau Korspeter, Zühlke und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({4}) ({5}).
Die schriftliche Begründung des Abgeordneten Rehs wird zu Protokoll gegeben. *)
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Vorgeschlagen ist Überweisung an den Ausschuß für 'den Lastenausgleich und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Diesen Vorschlägen wird nicht widersprochen; dann ist die Überweisung so beschlossen.
Ich rufe auf den Punkt 8 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({6}) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({7}) ({8}).
Wird zur Berichterstattung das Wort gewünscht? - Der Herr Berichterstatter verzichtet offenbar auf die Berichterstattung.
Wir kommen zur Beschlußfassung. Wer stimmt dem Antrag des Ausschusses unter Buchstabe B der Drucksache IV/ 260 zu? Ich bitte um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist 'einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({9}) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({10}) ({11}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf eine mündliche Berichterstattung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, der Verordnung unverändert zu-
*) Siehe Anlage 4 zustimmen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 10 'der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({12}) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({13}) ({14}).
Auch hier scheint der Berichterstatter auf eine mündliche Berichterstattung zu verzichten. - Das ist der Fall.
Wir kommen zur Beschlußfassung. Wer 'dem Antrag des Ausschusses zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({15}) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({16}) ({17}).
Mündliche Berichterstattung erfolgt nicht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({18}) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Siebenten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({19}) ({20}) .
Auch hier wird auf eine Berichterstattung verzichtet.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({21}) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({22}) ({23}).
Auch hier verzichtet der Berichterstatter auf mündliche Berichterstattung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Vizepräsident Schoettle
Ich rufe auf Punkt 14 der Tagesordnung:
Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses ({24}) über die von der Bundesregierung erlassene Zweite Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - vom 29. Dezember 1961 ({25}).
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? -Das ist nicht der Fall.
Der Ausschuß empfiehlt, von dem Recht, die Aufhebung der Verordnung zu verlangen, keinen Gebrauch zu machen. Ein Beschluß des Bundestages ist daher nicht erforderlich. Das Haus nimmt lediglich von dem Ausschußbericht Kenntnis. - Das ist der Fall. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf den Punkt 15 der Tagesordnung:
Beratung des Berichts des Außenhandelsausschusses ({26}) über die von der Bundesregierung erlassene Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 ({27}) vom 28. Dezember 1961 ({28}) .
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf mündliche Berichterstattung. Auch hier verfahren wir wie vorhin. Der Ausschuß empfiehlt, von dem Recht, die Aufhebung der Verordnung zu verlangen, keinen Gebrauch zu machen. Wir haben deshalb nichts zu beschließen. Das Haus nimmt Kenntnis vom Ausschußbericht. Das ist der Fall. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung ebenfalls erledigt.
Ich rufe auf den Punkt 16:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Adorno, Seidl ({29}), Dr. Zimmermann ({30}), Weinzierl und Genossen betr. Hopfenanbau im Gemeinsamen Markt ({31}).
Das Wort zur Begründung dieses Antrages wird nicht gewünscht. Eine Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Es ist vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. - Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen; es ist so beschlossen.
Punkt 17 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Handelspolitischer Beirat ({32}).
Wird hier das Wort zur Begründung des Antrages gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Wir kommen zur Beschlußfassung. Wer stimmt dem Antrag der drei Fraktionen des Hauses zu? Ich bitte um ein
Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Punkt 18:
Beratung der Ubersicht 2 des Rechtsausschusses ({33}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht ({34}).
Zu diesem Antrag des Ausschusses wird nicht das Wort gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechtsausschusses:
Der Bundestag wolle beschließen,
von einer Äußerung zu den nachstehend aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen.
Die Streitsachen sind auf der Rückseite der Vorlage aufgeführt. Diejenigen, die dem Antrag des Rechtsausschusses zustimmen, bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne Leonberg an den Landkreis Leonberg ({35}).
Das Wort zu diesem Antrag wird nicht gewünscht. Die Überweisung an den Haushaltsausschuß und den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes wird vorgeschlagen. In der gestrigen Besprechung des Ältestenrats ist über die Frage der Federführung bei diesem Antrag gesprochen worden, und man kam überein, den Ausschuß für den wirtschaftlichen Besitz des Bundes als federführenden Ausschuß und den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß mit der Beratung der Vorlage zu betrauen. - Diesen Überweisungsvorschlägen wird nicht widersprochen; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Sedankaserne in Ulm an die Firma Telefunken GmbH ({36}) .
Auch hier wird die Überweisung in der bei Punkt 19 erwähnten Weise vorgeschlagen. - Das Haus stimmt diesem Vorschlag zu; die Überweisung ist erfolgt.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 22. März 1962, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.