Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten,
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gedenke ich des Mitgliedes des Deutschen Bundestages Kurt Pohle. Unser Kollege Pohle verstarb am 4. November 1961 nach langer Krankheit.
Kurt Pohle wurde am 2. Mai 1899 in Forst in der Lausitz geboren. Er schloß sich früh der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands an und arbeitete als Journalist für eine Reihe sozialdemokratischer Zeitungen.
Von 1924 bis 1929 war er Stadtverordneter in Sommerfeld und in Striegau in Schlesien. Von 1930 bis 1933 war er für den Wahlkreis Breslau Mitglied des Deutschen Reichstages. 1932 gehörte Kurt Pohle außerdem dem Preußischen Landtag an.
In der Ara Hitlers saß er zunächst im Konzentrationslager, später wurde er als Soldat eingezogen,
Nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft nahm Kurt Pohle unverzüglich am politischen Wiederaufbau Deutschlands in den Reihen der Sozialdemokratischen Partei teil. Er wurde 1946 in den Landtag von Schleswig-Holstein gewählt. Von 1946 bis 1949 war er schleswig-holsteinischer Minister für Gesundheit und Wohlfahrt.
Dem Bundestag gehörte Kurt Pohle seit 1949 an. Seine Arbeit hier in diesem Hause galt besonders den Kriegsopfern und den Kriegsgefangenen. Er war Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, der Schleswig-Holstein-Hilfe für Kriegsopfer, des Kuratoriums der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Versehrtensport und Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein.
Ich spreche der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion die aufrichtige und herzliche Anteilnahme des Hauses zum Verlust unseres Kollegen Kurt Pohle aus. - Meine Damen und Herren, Sie haben seiner in Ehrerbietung gedacht; ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, damit treten wir in die Tagesordnung ein. Einziger Punkt der Tagesordnung:
Wahl des Bundeskanzlers
Der Herr Bundespräsident hat folgendes Schreiben an mich gerichtet, das ich dem Hause hiermit bekanntgebe:
Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland Bonn, den 6. November 1961 Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident!
Gemäß Art. 63 Abs. 1 des Grundgesetzes
schlage ich dem Bundestag vor, Herrn Dr. Konrad Adenauer zum Bundeskanzler zu wählen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Lübke
Nach § 4 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl des Bundeskanzlers mit verdeckten Stimmzetteln. Zur Wahl steht nur der vom Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat. Stimmkarten, die mit anderen Namen beschrieben werden, sind ungültig.
Ich darf Sie bitten, meine Damen und Herren, die weißen Stimmkarten zu benutzen und darauf entweder Ja oder Nein zu schreiben. Wer dem Vorschlag des Herrn Bundespräsidenten zustimmen will, schreibt Ja. Wer ihn ablehnt, schreibt Nein. Unbeschriebene Karten gelten als Stimmenthaltung.
Die Schriftführer werden die Namen nach dem Alphabet aufrufen. Auf Ihren Plätzen, meine Damen und Herren, liegt eine Namensliste auf. Ich darf Sie bitten, an Hand dieser Liste die Abstimmung zu verfolgen und sich nach vorn zu bemühen, sobald Sie an der Reihe sind.
Die Berliner Mitglieder des Hauses - einen Augenblick, meine Damen und Herren, ich bitte um Ihr Gehör - muß ich leider bitten, ihre Stimmen in die - von Ihnen aus gesehen - rechte Urne zu werfen. Ein großer Teil der Mitglieder des Hauses hat mir gegenüber erneut sein lebhaftes Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, daß die Stimmen der Berliner Mitglieder des Hauses im Ergebnis der Wahl nicht berücksichtigt werden können. Ich schließe mich diesem Bedauern an, bin aber nicht in der Lage, das aus der Kompetenz meines Amtes heraus zu ändern.
Ich darf vier Schriftführer bitten, sich an die Urnen zu begeben.
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Abstimmung. Ich bitte die Namen zu verlesen. Meine Damen und Herren, sind noch Mitglieder im Hause, die ihre Stimmkarte nicht abgegeben haben? - Ich frage noch einmal: Sind noch Mitglieder im Hause, die ihre Stimmkarte noch nicht abgegeben haben? - Das ist nicht der Fall. Die Abstimmung ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, bevor ich die Sitzung für 15 Minuten unterbreche, begrüße ich eine Parlamentsdelegation aus unserem Nachbarland, der Schweiz.
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Ich heiße die Herren Mitglieder des Schweizerischen Stände- und des Schweizerischen Nationalrats in unserem Hause herzlich willkommen. Es ist uns eine Freude, daß Sie uns heute die Ehre geben, an dieser Sitzung teilzunehmen. Als geschätzte Nachbarn sind Sie uns hier jederzeit sehr willkommen.
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Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung bis 18.05 Uhr.
Die Sitzung ist unterbrochen.
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Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Abgegeben wurden 490 Stimmen und 19 Stimmen von Berliner Abgeordneten. Davon lauteten 258
Stimmen auf Ja, 206 Stimmen auf Nein; von den Berliner Abgeordneten haben 8 mit Ja und 10 mit Nein gestimmt; enthalten haben sich 26 Mitglieder des Hauses und 1 Berliner Abgeordneter.
Nach Art. 63 Abs. 2 des Grundgesetzes ist zum Bundeskanzler gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Die absolute Mehrheit der stimmberechtigten Abgeordneten beträgt 250. Ich stelle fest, daß der von dem Herrn Bundespräsidenten vorgeschlagene Abgeordnete Dr. Konrad Adenauer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt hat.
Ich frage Sie, Herr Abgeordneter: Nehmen Sie die Wahl an?
Ich nehme die Wahl an.
Ich stelle fest, daß damit Herr Dr. Konrad Adenauer zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt ist.
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Dem Herrn Bundespräsidenten werde ich sogleich Mitteilung von der erfolgten Wahl machen.
Damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die 38. November, 11 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.