Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 23. Juni 1965 gemäß Beschluß des Bundestages vom 24. Februar 1965 einen Bericht über die Lage und den Stand des Ausbaus der deutschen Auslandsschulen vorgelegt, der als Drucksache IV/3672 verteilt wird.
Die Bundesregierung hat folgende Verordnungen vorgelegt:
Achte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - Drucksache IV/3683 -Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnungen Nr. 45, 46 und 116 sowie der Verordnung Nr. 59/64/EWG, soweit diese Bruteier betrifft - Drucksache IV/3640 Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 76/64/EWG über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge für Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft, deren Zollsätze im GATT konsolidiert sind - Drucksache IV/3702 -.
Wir beginnen mit der
Fragestunde ({0}).
Wir kommen zunächst zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes - zu Drucksache IV/3636 -.
von Hase, Staatssekretär, Bundespressechef: Herr Präsident, ich bitte, die beiden Fragen zusammen beantworten zu dürfen.
Ich rufe auf die Fragen I/1 und I/2 - des Herrn Abgeordneten Schmidt-Vockenhausen -:
Wer trägt die Verantwortung für Inhalt und Gestaltung des Films „Elisabeth II. - Eine Königin in Deutschland", den die Bundesregierung laut Pressemeldungen in Auftrag gegeben und den das Bundespresseamt vor geladenen Gästen uraufgeführt hat?
Hat die Bundesregierung die Herstellung des in Frage I/1 genannten Films unterstützt und subventioniert?
Die Fragen wenden von Herrn Abgeordneten Dr. Lohmar übernommen.
Zunächst möchte ich feststellen, daß der Film „Elisabeth II. - Eine Königin in Deutschland" nicht durch das Presse- und Informationsamt uraufgeführt worden ist, wie es in der Frage heißt. Am 22. Juni hat durch das Presse- und Informationsamt eine Sonderaufführung des Films stattgefunden. Zu dieser Sonderaufführung waren eingeladen Politiker, Parlamentarier aller Fraktionen, Journalisten und. Diplomaten, darunter neun Abgeordnete der SPD. Die Aufführung des Films ist nicht durch ,eine Uraufführung eingeleitet worden, sondern zehn Tage vor dieser Sonderaufführung in allen Lichtspieltheatern der Bundesrepublik.
Der Film wurde im Auftrag des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung von der CineZentrum GmbH, Hamburg, hergestellt. Die Gesamtkosten werden vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung getragen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für angemessen, in diesem Film die britische Königin in eine Situation zu bringen, als ob sie bei der Bundesregierung bzw. bei der CDU/CSU zu Besuch gewesen wäre, aber nicht Gast der Bundesrepublik Deutschland?
({0})
von Hase, Staatssekretär, Bundespressechef: Ich möchte zunächst zurückweisen, Herr Abgeordneter, daß die Königin in diese Situation gebracht wird oder gebracht worden ist.
Ich möchte dazu folgendes sagen: Der Film verzichtet darauf, die Monotonie des Empfangsprotokolls in den acht besuchten Bundesländern nach Stoppuhr-Proporz zu bringen. Er ist bewußt als ein Porträt der Königin und des Herzogs von Edinburgh künstlerisch einheitlich gestaltet. Soweit Ministerpräsidenten in dem Film erscheinen
({1})
- das trifft nicht zu, Herr Abgeordneter -, werden sie einheitlich im Text nicht erwähnt. Acht Länder wurden besucht. Davon werden fünf Ministerpräsidenten gezeigt. Drei davon gehören der CDU, zwei der SPD an. Entgegen Pressemeldungen wird der Ministerpräsident des größten besuchten deutschen
Staatssekretär von Hase
Landes, nämlich Nordrhein-Westfalens, nicht gezeigt. Der SPD-Oberbürgermeister von Köln wird gezeigt. Der CDU-Oberbürgermeister der Bundeshauptstadt wird nicht gezeigt. Daß bei einem Staatsbesuch der Bundesrepublik der Bundespräsident und der Bundeskanzler gezeigt werden und im Film zu Wort kommen, ist, glaube ich, selbstverständlich und braucht von mir nicht erläutert zu werden.
({2})
Für die Gestaltung des Films boten sich besonders diejenigen Sujets an, die von sich aus farbenprächtig und lebendig waren, wie z. B. die Rheinfahrt, München mit der Oper, Nymphenburg und ,die folkloristischen Tänze in Schwäbisch Hall. Bei der Länge des Films von 28 Minuten konnten nicht alle Länder Berücksichtigung finden. Es wurde daher die erfolgte Auswahl getroffen mit Rücksicht auf die künstlerische Ergiebigkeit der Aufnahmen. Dabei mußten die Personen um die Königin herum notwendigerweise im Bild bleiben ohne Rücksicht auf ihre politische Haltung. Der Film hat als erster Film eines Staatsbesuchs von der Filmbewertungsstelle der Länder das Prädikat „Besonders wertvoll" bekommen.
({3})
Herr Abgeordneter Holkenbrink zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß am Montag vergangener Woche dem Beirat der Deutschen Wochenschau dieser Film in Hamburg vorgeführt wurde - bekanntlich sind im Beirat der Deutschen Wochenschau Vertreter aller politischer Richtungen anwesend - und daß dieser Film nach der Aufführung dort allerseits als eine ausgezeichnete filmische Leistung angesehen wurde?
von Hase, Staatssekretär, Bundespressechef: Das ist mir bekannt, Herr Abgeordneter.
Ich darf zu der organisatorischen Bemerkung noch ergänzen, daß der Vorsitzende des Programmbeirats der Neuen Deutschen Wochenschau der Senator a. D. Landahl ist.
Herr Dr. Lohmar zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind wir uns darüber einig, daß man ein Urteil abgeben kann, daß etwas filmisch gut und politisch genau das Gegenteil sein kann, und sind Sie darüber informiert, daß die Stellungnahme der Sozialdemokraten
({0})
in diesem Beirat in dieser Weise abgegeben worden ist?
von Hase, Staatssekretär, Bundespressechef: Ich glaube, ein Beirat kann nur ein Gesamturteil abgeben, und ich könnte mir auch nicht denken, daß
bei einer derartigen Divergenz der Film von der Bewertungsstelle der Länder das Prädikat „Besonders wertvoll" erhalten hätte.
({1})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Holkenbrink.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in dem anschließenden Gespräch im Beirat der Deutschen Wochenschau, das anschließend stattfand, eine Erläuterung in dem Sinne, wie sie Herr Lohmar jetzt gegeben hat, nicht stattgefunden hat?
von Hase, Staatssekretär, Bundespressechef: Auch das ist mir bekannt.
Keine weiteren Fragen. - Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich unterbreche die Fragestunde, um noch den Tagesordnungspunkt 1 zu erledigen:
Beratung des Antrags des Bundesschatzministers betr. Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung zur Veräußerung weiterer Aktien der Vereinigten Elektrizitäts- und BergwerksAktiengesellschaft ({0}) ({1}).
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Antrag soll an den Ausschuß für wirtschaftlichen Besitz des Bundes - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend - überwiesen werden. Es ist so beschlossen.
Wir fahren in der Fragestunde fort. Ich rufe die Fragen auf Drucksache IV/3636 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung auf, zuerst zur Frage II/1 - des Abgeordneten Jacobi ({2}) -:
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, wenn die Oberfinanzdirektionen bei Bundesdarlehenswohnungen Mieterhöhungen zustimmen, bei denen ohne Berücksichtigung der Verhältnisse im Einzelfall in der Wirtschaftlichkeitsberechnung von einem Mietausfallwagnis in Höhe von 2 v. H. der Jahresmiete ausgegangen wird, obwohl bei im Wohnungsbesetzungsrecht des Bundes stehenden Wohnungen Mietausfälle kaum zu erwarten und nach § 29 der Zweiten Berechnungsverordnung Ausnahmen durchaus möglich sind?
Ja, das hält die Bundesregierung für berechtigt. Der Ansatz eines Mietausfaliwagnisses in Höhe von 2 % der Jahresmiete in der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Bundesdarlehenswohnungen ist berechtigt, weil die Darlehensschuldner vor allen Dingen des häufigen Mieterwechsels wegen bei Versetzungen durch zeitliche Zwischenräume zwischen dem Auszug des Vormieters und dem Einzug des Nachmieters Mietausfälle haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jacobi.
Wenn Sie schon, Herr Staatssekretär, der Meinung sind, daß eine solche pauschale Regelung vertretbar ist, so frage ich: Wie verträgt sich das mit der Tatsache, daß auf Einzelanfragen über die Berechnungen, bei denen es sich um Grenzfälle handelt, die Oberfinanzdirektion keine Auskünfte gibt, obwohl meines Wissens aus Ihrem Hause in Schnellbriefen darauf hingewiesen worden ist, daß die Oberfinanzdirektion in bestimmten Fällen Aufklärung über die Berechnungen geben soll?
Diese Einzelfälle sind mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Unterlagen darüber gäben. Wir legen natürlich Wert darauf, daß solche Anfragen sachgemäß beantwortet werden. Die Berechnung des Prozentsatzes selber erfolgt ja nicht nach dem individuellen Mietausfall, sondern ist ein allgemein geschätzter Erfahrungssatz; aber über dessen Berechnung liegen natürlich. Unterlagen vor, und es besteht kein Anlaß, diese geheimzuhalten.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jacobi.
Herr Staatssekretär, ist bei der Anwendung einer solchen pauschalen Regelung, die sonst in der Wohnungswirtschaft nicht nur üblich, sondern auch vertretbar ist, nicht auch daran gedacht worden, daß ein echtes Ausfallwagnis bei Bundesbediensteten im Zweifel doch überhaupt nicht besteht und daß schon aus dieser Erwägung eine Überprüfung dieses relativ hohen Satzes zweckmäßig wäre?
Herr Abgeordneter, ich hatte mich bemüht, in meiner Antwort auszuführen, daß der Mietausfall bei den Wohnungen von Bundesbediensteten im allgemeinen nicht dadurch entsteht, daß der Mieter, der in der Wohnung wohnt, die Miete nicht bezahlt, wohl aber dadurch, daß zwischen dem Auszug des einen und dem Einzug des nachfolgenden Mieters ein Zwischenraum besteht, was sich durch die häufige Versetzung der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes leicht erklärt.
Meine Antwort auf Ihre Frage lautet also: nein, das erscheint der Bundesregierung nicht zweckmäßig. Der nachträgliche Ausgleich von Verlusten, die durch Mietausfall entstehen, würde zumeist den falschen Mieter treffen und ihn außerdem verhältnismäßig hoch belasten. Wird das Mietausfallwagnis dagegen von vornherein einbezogen, wie es gegenwärtig gehandhabt wird, werden alle Mieter gleichmäßiger und außerdem wesentlich geringer belastet.
Herr Abgeordneter Jacobi zu einer weiteren Frage.
Darf ich Sie fragen, Herr Staatssekretär, ob nicht trotz Ihrer verneinenden
Antworten die Möglichkeit besteht, den Gesamtkomplex mindestens daraufhin zu überprüfen, daß in Zweifelsfällen oder Grenzfällen oder Fällen, in denen etwa wegen der qualitativen Unterschiedlichkeit der Wohnung eine andere Regelung zweckmäßig wäre, elastischer verfahren würde. Und könnten Sie den Oberfinanzdirektionen gegenüber nicht mindestens anregen, daß in solchen Zweifelsfällen Auskünfte gegeben werden? Das wurde meines Wissens bisher verweigert.
Die Auskünfte halte ich selbstverständlich für gerechtfertigt, und ich bin gern bereit, mit den Oberfinanzdirektionen in diesem Sinne zu sprechen. Wegen der Überprüfung des Fragenkomplexes, Herr Abgeordneter, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie uns Unterlagen gäben, aus denen Sie glauben herleiten zu können, daß die gegenwärtige Handhabung in Einzelfällen zu Ungerechtigkeiten führt.
Ich danke Ihnen. Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Frage des Abgeordneten Jahn aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers auf:
Ist die Bundesregierung bereit, das in ihrem Besitz befindliche Gemälde des Malers Karl Lenz „Erdhausen im Winter" dem Landkreis Biedenkopf oder den Hinterbliebenen zu verkaufen oder gegebenenfalls bis zur endgültigen Klärung der Eigentumsverhältnisse leihweise zu überlassen?
Die Frage kann ich leider noch nicht abschließend beantworten. Es steht noch nicht fest, welcher Verwendung die aus ehemaligem Reichsbesitz stammenden Kunstgegenstände zugeführt werden sollen. Der Bundesschatzminister hat zu seiner Beratung in allen Fragen, die mit der künftigen Verwendung der Kunstgegenstände zusammenhängen, eine Sachverständigenkommission berufen. Der Bundesschatzminister hat die Herren Vorsitzenden der Ausschüsse für Kulturpolitik und Publizistik sowie für wirtschaftlichen Besitz des Bundes im Januar dieses Jahres über die Berufung der Kommission unterrichtet.
Die Kommission hat ihre Arbeit im Januar dieses Jahres aufgenommen. Sie verschafft sich zur Zeit einen Überblick über die Kunstgegenstände und wird so bald wie möglich Vorschläge für ihre Verwendung unterbreiten. Erst dann kann der Bundesschatzminister über einen Verkauf oder eine Ausleihe des Gemäldes des Malers Karl Lenz „Erdhausen im Winter" entscheiden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jahn.
Herr Staatssekretär, was steht denn eigentlich der leihweisen Überlassung dieses Bildes an den Landkreis Biedenkopf entgegen, solange die von Ihnen hier 'dargelegten Fragen noch nicht geklärt sind?
Herr Abgeordneter, -an die Bundesregierung sind zahllose Wünsche auf Leihe dieser Kunstgegenstände herangetragen worden. Deswegen hat sich der Bundesschatzminister im Einvernehmen mit dieser Sachverständigenkommission entschlossen, alle Wünsche, so berechtigt sie im Einzelfall auch sein mögen, vorerst abzulehnen, weil nur auf diese Weise Gerechtigkeit gewahrt wird.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Jahn.
Inwieweit wird die Gerechtigkeit beeinträchtigt, wenn ein Bild oder wenn mehrere Bilder ausgeliehen werden, und weshalb muß dabei ein solch bürokratisch umständliches Verfahren angewendet werden, Herr Staatssekretär?
Es ist beabsichtigt, alle Kunstgegenstände in einer Ausstellung, die etwa in der zweiten Hälfte des Oktobers dieses Jahres stattfinden soll, zu zeigen. Aus diesem Grunde ist von der Kommission vorgeschlagen worden, vorerst nichts auszuleihen. Das Ausleihen ist sicher mit sehr viel Arbeit und mit Kosten - für Versicherung usw. - verbunden.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Freyh.
Herr Staatssekretär, sind denn nicht schon einige Bilder ausgeliehen worden?
Frau Abgeordnete, seit dem die Kommission bestellt worden ist, sind keine Gemälde mehr ausgeliehen worden.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Frage VII/1 - des Herrn Abgeordneten Büttner -:
Ist die Bundesregierung bereit, bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung im Benehmen mit den Landesregierungen Maßnahmen vorzubereiten, die in bezug auf Haltung, Pflege, Unterbringung oder Beförderung von Tieren die Zufügung von Schmerzen sowie Verursachung von Leiden und Gesundheitsschäden schwerer bestrafen?
Ist der Herr Kollege Büttner im Raum? - Wird die Frage übernommen? - Herr Abgeordneter Ritzel übernimmt die Frage.
Wenn ich die Frage des Herrn Kollegen Büttner dahin verstehen soll, ob sich die Bundesregierung bei den Landesjustizverwaltungen dafür einsetzt, daß die Staatsanwaltschaften in Verfahren wegen Tierquälerei strengere Strafen beantragen, so bitte ich, diese Frage im Zusammenhang mit der Frage VII/5 beantworten zu dürfen. Zielt die Frage jedoch darauf hin, ob die Bundesregierung vor einer weitergreifenden Umgestaltung des Tierschutzgesetzes dessen Novellierung zunächst in den von dem Herrn Kollegen Büttner genannten Punkten vorgeschlagen wird - also eine Änderung des § 2 Nr. 1 und des § 9 Abs. 3 Nr. 1 -, so muß ich diese Frage verneinen.
Aus den Stellungnahmen der Landesjustizverwaltungen, die wir 1962 zum Entwurf der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft erhalten haben, ergibt sich zwar, daß die Übertretung des § 2 Nr. i in der Praxis viel häufiger eine Rolle spielt als die anderen Übertretungen. Dennoch würde ich schon aus Gründen der Gesetzgebungsökonomie eine auf diesen Punkt beschränkte Novellierung nicht für glücklich und zweckmäßig halten.
Sollte aber Ihre Frage darauf hinzielen, ob die Bundesregierung eine Neugestaltung des Tierschutzgesetzes vorbereitet, so darf ich einmal auf den Entwurf des neuen Strafgesetzbuchs 1962 und die darin zum Schutze der Tiere aufgenommenen Bestimmungen - § 233, § 234 und § 102 - verweisen; zum anderen weise ich darauf hin, daß in dem Entwurf eines Einführungsgesetzes zum neuen Strafgesetzbuch, an dem in meinem Hause gearbeitet wird, eine Anpassung des jetzt geltenden Tierschutzgesetzes an die Ergebnisse der Strafrechtsreform vorgesehen ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel.
Ich ziehe es vor, Herr Bundesjustizminister, meine Zusatzfrage auf den in der Frage VII/1 angesprochenen Komplex zu beschränken, und frage, was die Bundesregierung bis jetzt getan hat, um angesichts der Verzögerung eines neuen Strafrechts auf diesem Gebiet im Benehmen mit den Landesregierungen für eine härtere Bestrafung - durch entsprechende Anweisungen an die Staatsanwaltschaften - derjenigen einzutreten, die diese Tatbestände erfüllt haben.
Was den ersten Teil der Frage angeht - was die Bundesregierung getan habe, um einen stärkeren Tierschutz zu gewährleisten -, so darf ich darauf verweisen, daß dem Bundestag in dieser Legislaturperiode der Entwurf eines Strafgesetzbuches mit entsprechenden verschärfenden Bestimmungen -§ 102, also eine Maßregel - vorgelegen hat. Daß er bedauerlicherweise nicht verabschiedet worden ist, hat die Bundesregierung nicht zu verantworten. Zum zweiten (darf ich mich bei der Beantwortung dieses Teils der Frage auf das beziehen, was ich soeben schon gesagt habe: die Bundesregierung hat anläßlich der Einbringung des Entwurfs der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft mit den Landesjustizverwaltungen Fühlung genommen, denen die Gerichtsbarkeit unmittelbar untersteht und die allein in der Lage sind, Anweisungen an die Staatsanwaltschaft zu geben. Die Antworten der Landesjustizverwaltungen lassen durch die Bankerkennen, daß man eine Verschärfung nicht für notBundesminister Dr. Weber
wendig hält, daß die Schwierigkeit in der Hauptsache in der Beweiswürdigung und der Beweisführung liegt unid daß der Strafrahmen, der in den Gesetzen bestimmt ist, nämlich bei Tierquälerei bis zu zwei Jahren Gefängnis, eine ausreichende Möglichkeit gibt. Es wird mit den Landesjustizverwaltungen aber laufend über diese Fragen verhandelt. Ich habe auch vor, diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Justizministerkonferenz setzen zu lassen und dort mit den Landesjustizverwaltungen noch einmal darüber zu verhandeln.
Ich wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sie mir konkrete Fälle, um deren Nennung ich bisher vergeblich gebeten habe, mitteilen, in denen nach Ihrer Meinung die von der Staatsanwaltschaft beantragten und vom Gericht verhängten Strafen zu niedrig sind. Nur mit konkretem Material werde ich gegen die Stellungnahmen der Landesjustizverwaltungen angehen können.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Ritzel.
Da Sie wissen, Herr Bundesjustizminister, daß ein einfacher Abgeordneter nicht über die notwendige Apparatur verfügt, um derartigen Tatbeständen und Pressemeldungen nachgehen zu können, frage ich Sie in Beantwortung Ihrer an mich gerichteten Frage: Was hat das Bundesjustizministerium getan, um Pressemeldungen beispielsweise aus Rosenheim in Bayern in bezug auf den tatsächlichen Sachverhalt aufzuklären, um die Möglichkeiten der Bundesjustiz hinsichtlich der Strafjustiz in Bayern anzuwenden, um dort die Tatbestände wirklich aufklären zu lassen und durch Verhandlungen mit der bayerischen Regierung zu veranlassen, daß die Staatsanwaltschaften eine Haltung einnehmen, die dem Willen ,des Gesetzgebers entspricht?
Da das Problem, das Sie anschneiden, in grundsätzlichen Verhandlungen mit den Landesjustizverwaltungen behandelt wird, wäre es wohl zuviel verlangt, daß die an sich nicht für diese Fragen zuständige Bundesregierung in einzelnen Fällen mit den Landesjustizverwaltungen, die in erster Linie dafür zuständig sind und die sich in diese Zuständigkeit auch nicht hineinreden lassen, Verhandlungen aufnimmt, um diese Fälle ihrerseits zu untersuchen. Die Landesjustizverwaltungen würden mir in diesem Fall wohl mit Recht sagen, daß das ihre Sache sei und daß ihrerseits - wie sie das in den Berichten, die sie dem Bundesjustizministerium erstattet haben,getan haben -alles geschehe, um eine hinreichende und angemessene Bestrafung solcher Taten zu erreichen.
Ich rufe auf die Frage VII/2 - des Herrn Abgeordneten Büttner -:
Sieht die Bundesregierung in den Tatbeständen der Verursachung von Leiden und Gesundheitsschäden zum Nachteil von Tieren kriminelles Unrecht oder lediglich Ordnungswidrigkeiten?
Auch sie wird von Herrn Abgeordneten Ritzel vertreten.
Daß die Bundesregierung in dem Grundtatbestand des Tierschutzgesetzes, der Tierquälerei, kriminelles Unrecht sieht, ergibt sich schon aus dem dem Hohen Hause vorliegenden Regierungsentwurf eines Strafgesetzbuches, dessen § 233 gegen Tierquälerei in erster Linie Gefängnis bis zu zwei Jahren androht. Auch die anderen Tatbestände des Tierschutzgesetzes betreffen nach Ansicht der Bundesregierung ganz überwiegend kriminelles Unrecht, wie sich aus der Stellungnahme entnehmen läßt, welche die Herren Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie des Innern gemeinsam mit meinem Amtsvorgänger zu dem Initiativgesetzentwurf eines neuen Tierschutzgesetzes der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft abgegeben haben. In dieser Stellungnahme werden gegen die im Entwurf vorgesehene Zuweisung der einzelnen Tatbestände zum kriminellen oder zum Verwaltungsunrecht keine Bedenken geltend gemacht.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel.
Hat die Bundesregierung bisher Veranlassung genommen, dort, wo - beispielsweise wiederum in Bayern - Tierquälereien lediglich als Ordnungswidrigkeiten beurteilt wurden, Vorstellungen zu erheben, um dem geltenden Recht besseren Nachdruck zu verleihen?
Auf die Rechtsprechung selbst, Herr Kollege Ritzel, habe ich keinen Einfluß. Wenn das Gericht, dem ein Tatbestand der Tierquälerei, also zweifellos kriminelles Unrecht, zur Aburteilung vorlag, zu dem Ergebnis kommt, daß dieser Tatbestand nicht nachgewiesen ist, sondern nur ein Tatbestand, der eine Übertretung ist, dann kann ich darauf im Einzelfall keinen Einfluß nehmen. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist für mich unantastbar.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Ritzel.
Muß ich daraus entnehmen, Herr Minister, daß selbst dann, wenn die Juristen Ihres Hauses und Sie selbst zu dem Ergebnis kommen, daß hier nicht richtig Recht gesprochen wurde, der Bundesjustizminister darauf verzichtet, sich über solche Sachverhalte, Tatbestände und Urteile mit den zuständigen Landesjustizministern zu unterhalten?
Ich meine, Herr Kollege Ritzel, daß ich Ihnen darauf schon die Antwort gegeben habe. Ich habe Ihnen gesagt, daß ich mich laufend mit den Landesjustizverwaltungen über diese Frage unterhalte und daß mein Haus mit den Landesjustizverwaltungen in diesen Fragen in Verbindung steht.
Wir haben auch in dem Entwurf eines Strafgesetzbuches wirksamere Maßnahmen vorgesehen, als sie bisher im Tierschutzgesetz enthalten waren. Solange dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht ver9836
abschiedet ist, bedaure ich, daß andere Strafen, andere Maßnahmen, als sie in dem geltenden Tierschutzgesetz vorgesehen sind, von den Gerichten auch nicht verhängt werden können. Ihr Vorwurf, daß wir die Dinge treiben ließen - das entnehme ich Ihren Darstellungen - ist nicht begründet. Die Dinge werden fortgesetzt beobachtet.
Aber, um das gleich in Beantwortung einer weiteren Frage, die gestellt ist, vorwegzunehmen, wir halten es nicht für angängig und auch nicht für notwendig, jetzt schon eine Teilnovellierung des Tierschutzrechts in Angriff zu nehmen. Grundsätzlich darf ich weiter sagen, daß sowohl ich persönlich als auch mein Haus durchaus tierschutzfreundlich eingestellt sind. Das' ergibt sich aus den schon erwähnten Bestimmungen des Entwurfs eines Strafgesetzbuches.
Ich rufe dann die Frage VII/3 - des Herrn Abgeordneten Ritzel - auf :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Strafjustiz bei Verletzung der Bestimmungen des geltenden Tierschutzrechts?
Ich habe zu dieser Frage teilweise schon Stellung genommen und habe Ihnen gesagt, daß die Landesjustizverwaltungen - wir haben alle Landesjustizverwaltungen aufgefordert - in ihren Stellungnahmen zu dem Initiativgesetzentwurf eines Tierschutzgesetzes, wobei auch die Erfahrungen mit dem geltenden Tierschutzgesetz mitgeteilt wurden, über die Strafrechtspflege auf dem Gebiet des Tierschutzrechts keine ungünstigen Eindrücke berichtet haben, von Ausnahmen in Einzelfällen abgesehen. Die Landesjustizverwaltungen haben diesen Überblick und haben im großen und ganzen keinen ungünstigen Eindruck. Sie haben erklärt, daß Einzelfälle, in denen Tierquälereien wegen irgendwelcher Mängel des Gesetzes nicht schuldangemessen bestraft werden konnten, ihnen nicht bekanntgeworden seien, daß der Strafrahmen, der im Gesetz vorgesehen ist, also ausreichend war. Wenn er im Einzelfall nicht entsprechend angewendet wurde, Herr Kollege Ritzel, dann fällt das in die Zuständigkeit des Gerichts, nicht aber etwa der Exekutivbehörde bzw. des Gesetzgebers.
Die Bundesregierung hat die Strafjustiz in erster Linie insoweit zu beobachten, als sich daraus Anlässe zur Änderung eines Gesetzes ergeben könnten. Die aus Tierschutzkreisen geübte Kritik an der Strafjustiz richtet sich jedoch vorwiegend gegen die Beweiswürdigung und Strafzumessung. Das habe ich vorher schon einmal gesagt. Zu einer derartigen Kritik kann man aber ohne Kenntnis aller Einzelheiten des betreffenden Falles nicht Stellung nehmen. Daß ich in dieser Hinsicht keine echte Zuständigkeit habe, Herr Kollege Ritzel, habe ich Ihnen soeben auch schon gesagt.
Eine weitere Frage, Abgeordneter Ritzel.
Was hat denn die Bundesregierung getan, um eine echte Beweiswürdigung zu ermöglichen? Ich frage speziell: Was hat die Bundesregierung in den Fällen getan, wo etwa Beamte des öffentlichen Verkehrs die Meldungen über schwere Verletzungen des Rechts auf diesem Gebiet erstattet haben, sogar bestraft und mit Strafversetzung bedroht wurden?
Soweit konkrete Beanstandungen erhoben worden sind, hat sich das Bundesjustizministerium, wie ich das auch schon gesagt habe, um Material bemüht, ohne aber in aller Regel daraus Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung entnehmen zu können. Wie ich in diesem Zusammenhang erwähnen möchte, verlangt ein großer Tierschutzverband seit Jahren - und dem folgt ja auch der vorliegende Initiativgesetzentwurf -, daß die Wendung „erhebliche Schmerzen", die in den §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetzes gebraucht werden, durch die Wendung „mehr als geringfügige Schmerzen" ersetzt wird, und begründet dies mit bereits aufgetretenen Schwierigkeiten bei der Gesetzesanwendung. Auf die Bitte meines Hauses, dazu Unterlagen zur Verfügung zu stellen, ist solches Material von diesem Verband - die Aufgabe wird also nicht einem einzelnen Abgeordneten zugemutet - bereits vor Jahren zugesagt, aber trotz Erinnerung bisher nicht vorgelegt worden.
Soweit etwa disziplinarisches Einschreiten - wie Sie erwähnten - gegen Beamte in Frage kommt, ist es Sache des zuständigen Ressortministers, aus der ihm mitgeteilten Bestrafung die Konsequenzen zu ziehen und zu prüfen, ob disziplinare Maßnahmen erforderlich sind. Das muß ich aber der Zuständigkeit und der Beurteilung des einzelnen Ressortministers überlassen.
Eine weitere Frage, Abgeordneter Ritzel.
Sind Sie der Auffassung, Herr Bundesjustizminister, daß die vorgesehenen Strafmaßnahmen, die also leider durch diesen Bundestag nicht mehr behandelt und verabschiedet werden konnten, genügen, oder sind Sie für eine schärfere Bestimmung?
Der Strafrahmen, der vorgesehen ist, reicht meines Erachtens aus.
Herr Abgeordneter Strohmayr, eine Zusatzfrage.
Herr Bundesjustizminister, Sie sind doch auch mit mir der Auffassung, daß Tierquälereien nicht nur in Bayern vorgekommen sind und vorkommen, sondern auch in anderen Bundesländern?
Ich habe keine Veranlassung, diese Ihre Frage nicht zu bejahen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Strohmayr dafür, daß er die bayerische Ehre gerettet hat.
Fragen VII/4 und VII/5 - des Herrn Abgeordneten Börner -:
Ist die Bundesregierung bereit, einer baldigen Neuregelung des Tierschutzrechts in bezug auf die Strafbestimmungen für Tierquälereien zuzustimmen, ohne das Ergebnis der Strafrechtsreform im übrigen abzuwarten?
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Landesjustizbehörden einzuwirken, um zu erreichen, daß die Staatsanwaltschaften gegen bewußte Tierquälereien mit scharfen Strafanträgen vorgehen?
Herr Abgeordneter Börner ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet.
Ich rufe Frage VII/6 - des Abgeordneten Jahn - auf :
In welcher Weise hat die Bundesregierung der Empfehlung des Vermittlungsausschusses anläßlich der Beratung der sogenannten Kleinen Strafprozeßreform entsprochen, die Schwierigkeiten, die sich aus der begrenzten Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes ergehen, durch eine Übererbeitung der Neufassung der bestehenden Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu überwinden?
Herr Kollege Jahn, Sie wissen, daß dieses Problem an sich im Strafprozeß-Änderungsgesetz angeschnitten und geregelt war, nach eingehenden Diskussionen und Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuß. Die damals vorgesehene, meines Erachtens allein wirksame Bestimmung ist leider aus 'den Gründen, die ja Ihnen als Berichterstatter des Vermittlungsausschusses genau bekannt sind, nicht Gesetz geworden, weil man eine Zuständigkeit des Bundes nicht für begründet hielt. Ich bin nach wie vor persönlich der Auffassung, daß ein wirksames Instrument nur geschaffen werden kann, wenn - möglicherweise durch eine Grundgesetzänderung - dem Bund eine echte Zuständigkeit gegeben wird. Mit Verwaltungsvereinbarungen allein läßt sich nicht helfen.
Um nun auf Ihre Frage speziell einzugehen: Alsbald nach Beschlußfassung des Bundestages über die Streichung des Art. 12 -ist vom Bundesjustizministerium eine Frage an den Generalbundesanwalt und eine Rundfrage an die Landesjustizverwaltungen gerichtet und um Erfahrungsberichte gebeten worden. Wir beabsichtigen, eine Dokumentation zusammenzustellen. Die Rohentwürfe für diese Dokumentation liegen bereits vor. Es wird dann anschließend auf Grund dieser Erfahrungsberichte mit den Ländern verhandelt werden, wie die bereits bestehende Ländervereinbarung ergänzt werden kann, um sie zu einem wirksameren Instrument zu machen, als sie es bisher ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jahn!
Herr Minister, es ist Ihnen ja wahrscheinlich bekannt, welche Sorge die Bundesanwaltschaft wegen des bestehenden Zustandes hat. Meinen Sie denn deshalb, daß es gerechtfertigt ist, einen so zeitraubenden und langwierigen Weg zu gehen, erst eine Dokumentation zu erstellen und dann in Verhandlungen einzutreten, und nicht zu versuchen, wenigstens in den Schwerpunkten alsbald eine Neufassung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern herbeizuführen?
Ich bin der Meinung, Herr Kollege Jahn, daß sobald wie möglich und mit größter Beschleunigung versucht werden soll - aber um mehr als um einen Versuch kann es sich nach meiner Auffassung und auch nach meinen Besprechungen mit dem Herrn Generalbundesanwalt, mit dem ich auch diese Frage bereits erörtert habe, nicht handeln -, zu einer besseren Ländervereinbarung zu kommen. Um aber das erreichen zu können, war es zunächst einmal nötig, die Erfahrungsberichte aus den Ländern und den Erfahrungsbericht des Generalbundesanwalts zu haben. Eine durchgreifende Besserung kann nach meiner Meinung nur durch Begründung einer unmittelbaren Zuständigkeit des Generalbundesanwaits erreicht werden.
Herr Abgeordneter Jahn zu einer weiteren Zusatzfrage.
Werden in Ihrem Hause Erwägungen angestellt, dem nächsten Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes hinsichtlich der Zuständigkeitsfrage vorzuschlagen?
Auch diese Frage wird geprüft, die Prüfung ist aber noch nicht abgeschlossen. Das wird weitgehend vom Standpunkt der Länder abhängen, die, wie die Anrufung des Vermittlungsausschusses in diesem Punkte beweist, tatsächlich, ich möchte es einmal scherzhaft sagen: eifersüchtig über ihre Rechte wachen und dem Bund keine Rechte zugestehen, jedenfalls bisher nicht zugestehen wollen. In den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses und aus den Rundfragen der Länder war auch nicht erkennbar, daß diese bereit wären, einer solchen Änderung des Grundgesetzes zuzustimmen. Wenn ich das feststellen muß - diese Verhandlungen sind aber noch nicht abgeschlossen -, wird ein Antrag, selbst wenn er im Bundestag angenommen würde, im Bundesrat scheitern.
Ich rufe auf die Frage VII/7 - des Abgeordneten Dröscher -:
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um endlich zu verhindern, daß den alliierten Streitkräften angehörende Beschuldigte von Militärgerichten eigener Nationalität freigesprochen und dadurch deutsche Geschädigte entscheidend benachteiligt werden, wie soeben im Falle des von dem US-Sergeanten William Life am 6. Februar 1965 verursachten Unfalls mit anschließender Fahrerflucht zum Nachteil des Maschinisten Ernst Albert aus Fohren-Linden bei Baumholder erneut geschehen, nachdem trotz der schlechten Erfahrungen im Fall des US-Soldaten Jennings das Verfahren von den deutschen Justizbehörden wieder an die amerikanischen Militärgerichte abgegeben worden war?
Bitte, Herr Minister!
Herr Kollege Dröscher, die von Ihnen aus Anlaß eines weiteren Einzelfalles angeschnittene Frage ist ja schon mehrfach in diesem Hause verhandelt und behandelt worden. Sie selbst haben dieses Problem in der Fragestunde vom 1. April des vergangenen Jahres angeschnitten aus Anlaß des auch in der jetzigen Frage erwähnten Falles Jennings. Ich kann mich zunächst auf die damals gegebenen Antworten beziehen und Ihnen ergänzend zu diesem Fall mitteilen, daß ich dem Vertreter des Herrn Albert - zufällig liegt hier eine Namensgleichheit im Nachnamen vor -, Herrn Rechtsanwalt Stein in Idar-Oberstein, meine Hilfe zugesagt habe in meinem Schreiben von Anfang Mai und erklärt habe, daß nach meiner Kenntnis und nach den Mitteilungen der amerikanischen Behörden diese bereit sind, den Fall gütlich zu regeln. Wenn er dazu meiner Hilfe bedürfe, solle er sich an mich wenden. Seitdem habe ich von Herrn Kollegen Stein nichts mehr gehört.
Was nun Ihre Frage angeht, so ist dazu zu sagen, daß die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach durch Schreiben vom 15. März 1965 selbst auf die Zurücknahme des Widerrrufsrechts verzichtet hat. Damals lagen allerdings wohl noch nicht die Erfahrungen vor; das Urteil in dem anderen Fall, dem Fall Jennings, ist erst vom 12. März. Die Bundesregierung ist aber auch laufend bemüht, zu einer Änderung des Vertrages zu kommen. Die Ausübung des Widerrufsrechts kommt nach den Zusatzbestimmungen und den Erläuterungen des Vertrages nur in bestimmten schweren Fällen in Frage. Das ist ja Ihnen bekannt. Es wird also versucht werden müssen, eine Änderung der Bestimmung zu errreichen. Dieserhalb haben die Herren meines Ministeriums schon im Mai, alsbald nach der letzten Fragestunde, in Heidelberg unmittelbare Verhandlungen geführt, die aber noch nicht zu einer abschließenden Regelung geführt haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher.
Herr Bundesminister, trifft es zu, daß die deutschen Strafverfolgungsbehörden in diesem Fall Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen in der Hand hatten, die nach deutschem Recht zur Verurteilung des Beschuldigten ausgereicht hätten?
Die Besonderheiten des amerikanischen Strafrechts - insbesondere die Nichtverwendung von früheren Geständnissen, wenn angeblich nicht auf die Möglichkeit hingewiesen worden war, daß der betreffende die Aussage verweigerte - führen mitunter zu für uns merkwürdigen Ergebnissen. Wir werden, Herr Kollege Dröscher, in Zukunft auch in unserem Strafrecht vor ähnliche Fragen gestellt werden, da nunmehr auch unsere Polizeibehörden nach § 136 der Strafprozeßordnung die Pflicht haben, jeden, den sie vernehmen - sei es als Zeugen, sei es als Beschuldigten; es steht ja nie von vornherein fest, in welcher Eigenschaft der Betreffende vernommen wird -, darauf hinzuweisen, daß er die Aussage verweigern kann. Das wird dann auch bei uns zu gewissen Konsequenzen führen müssen. Die Besonderheiten des amerikanischen Rechts führen mitunter zu Ergebnissen, die, wie wir das auch in der Fragestunde vom 1. April ausgeführt haben, von uns als unbillig und ungerecht empfunden werden.
Ich darf Ihnen aber weiter folgendes sagen. Wenn ich eine Rundfunknachricht von vorgestern, glaube ich, richtig gehört habe, hat eine Tagung der Justizbehörden bzw. der Richter und Staatsanwälte in Rheinland-Pfalz stattgefunden, in der beschlossen worden ist, grundsätzlich von dem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Man wird also dann in den Fällen, die Sie speziell berühren, in Zukunft wohl zu besseren Ergebnissen und zu einer Begründung der Zuständigkeit des deutschen Gerichts kommen können.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dröscher.
Darf ich Ihre dankenswerte Äußerung über Ihren persönlichen Kontakt mit dem betreffenden Rechtsanwalt so verstehen, daß die Bundesregierung, nachdem das Vertrauen in eine objektive Urteilsfindung amerikanischer Militärgerichte in Verfahren gegen US-Soldaten, wenn es sich bei den Geschädigten um Deutsche handelt, erneut enttäuscht worden ist, bereit ist, dafür zu sorgen, daß in diesem Falle eine materiell zufriedenstellende Regelung erfolgt?
Diese Zusicherung habe ich Herrn Rechtsanwalt Dr. Stein bereits gegeben und ihm anheimgestellt, sich, falls er auf Schwierigkeiten stößt, an mich zu wenden. Er hat das bisher nicht getan. Deshalb muß ich annehmen, daß er keine Veranlassung dazu hat, daß die Verhandlungen also so laufen.
Ganz allgemein möchte ich zu Ihrer Frage sagen: Ich kann nicht anerkennen, daß die amerikanischen Gerichte etwa Urteile fällen, die sich nicht im Rahmen des Rechts halten. Ich habe Sie darauf hingewiesen, daß es sich hier um Besonderheiten handelt, die im amerikanischen Verfahrensrecht begründet sind. Dazu muß man aber weiter sagen, daß in diesen Fällen genau wie im deutschen Recht das Strafurteil keinerlei Präjudiz für die Verfolgung der Zivilrechtsansprüche schafft. Ich darf Ihnen ferner sagen, daß das Bundesjustizministerium in Ihrem Falle auch bereits Fühlung mit den amerikanischen Behörden genommen hat und daß dort eine, ich möchte sagen, sogar über die wohlwollende Prüfung hinausgehende Zusicherung gegeben worden ist, daß dieser Fall in jeder Richtung zufriedenstellend geregelt werden wird.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Ich rufe
Vizepräsident Dr. Dehler
auf die Frage VIII/1 - des Abgeordneten Gewandt -:
Wird die Bundesregierung auf dem Geld- und Kapitalmarkt künftig verstärkt die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft zur Geltung bringen?
Der Geld- und Kapitalmarkt ist frei von Lenkungsvorschriften, nachdem das Kapitalverkehrsgesetz im Jahre 1953 aufgehoben wurde.
Die Aufbringung von Kapital durch Kapitalgeber wird durch zahlreiche Vorschriften, die unter der Sammelbezeichnung „Sparförderung" bekannt sind, angeregt. Sie verschaffen dem Kapitalgeber neben dem normalen Zins Steuervorteile oder Prämien. Die Bundesregierung beabsichtigt schon lange, diese unterschiedlichen Vorschriften zu vereinheitlichen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Drucksache IV/2400 verweisen. Das Hohe Haus hat bekanntlich diese Reform zurückgestellt.
Die Aufnahme von Kapital durch Kapitalnehmer wird teils erschwert, teils erleichtert. Zu den Erschwerungen gehörte die Wertpapiersteuer, die der Bundestag durch das Steueränderungsgesetz 1965 erfreulicherweise aufgehoben hat. Ferner gehört dazu die Gesellschaftsteuer, deren Aufhebung trotz längerer Bemühungen insbesondere von seiten des Bundeswirtschaftsministeriums noch nicht erreicht werden konnte. Über Problematik und Sachstand unterrichtet der Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages - Drucksache IV/3599 - vom 16. Juni dieses Jahres.
Zu den Erleichterungen gehören Zuschüsse, billige Staatskredite und Zinssubventionen, beispielsweise zugunsten der Landwirtschaft, des Wohnungsbaus, der Zonenrandgebiete und der Werften. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß diese Erleichterungen zwar durchaus legitim sind, aber nicht beliebig ausgedehnt werden können, weil sie dann die Nachfrage nach Kapital übermäßig anregen, den Kapitalzins nach oben treiben und dadurch ihre Wirkung selbst zerstören.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die sehr instruktiven Angaben der Bundesbank in ihrem Geschäftsbericht für 1964 auf den Seiten 6 und 8.
Herr Abgeordneter Gewandt, möchten Sie eine Zusatzfrage stellen?
Hierzu nicht.
Dann rufe ich die Frage VIII/2 - des Abgeordneten Gewandt - auf:
Gilt bei Bejahung der Frage VIII/1 diese Einstellung der Bundesregierung auch bezüglich der Zinsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen?
Die Frage VIII/2 betrifft die Soll- und Habenzinsen der Kreditinstitute, die seit Jahrzehnten, neuerdings durch die Zinsverordnung vom 5. Februar 1965 geregelt sind. Diese Zinsverordnung hat die Reglementierung gelockert, indem sie die Habenzinsen nur für Einlagen bis zu zweieinhalb Jahren und nicht mehr wie früher bis zu vier Jahren Laufzeit regelt.
Vor Erlaß der Zinsverordnung wurde erwogen, von einer Reglementierung ganz abzusehen und die Bankzinsen den Marktkräften zu überlassen. Da aber nicht nur die Spitzenverbände des Kreditgewerbes, sondern auch die Deutsche Bundesbank sich für die Beibehaltung der Zinsbindung aussprachen und da überdies die Untersuchung über die Wettbewerbslage im Kreditgewerbe noch nicht abgeschlossen ist, erschien es angezeigt, zunächst von einer völligen Freigabe der Bankzinsen noch abzusehen. Die Bundesregierung wird aber die Zweckmäßigkeit einer Zinsfreigabe weiter prüfen und würde es auch begrüßen, wenn die öffentliche Diskussion dieser umstrittenen Frage fortgeführt würde.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Gewandt.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie also richtig verstanden: Auch Ihr Haus ist an einer Fortsetzung der Erörterungen über das letztgenannte Thema interessiert, um möglicherweise zu einer Änderung zu kommen?
Herr Abgeordneter, ich möchte diese Frage uneingeschränkt bejahen.
Ich rufe die Frage VIII/3 - des Abgeordneten Ertl - auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach aus der Tschechoslowakei im Werte von 420 000 DM Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten zum Verkauf in die Bundesrepublik eingeführt werden, wobei es durchaus möglich ist, daß es sich hierbei um früheres Eigentum deutscher Kirchen oder um ehemaligen deutschen Privatbesitz handelt?
Das Protokoll über den Warenverkehr mit der Tschechoslowakei vom 23. März 1961 sieht ein Jahreseinfuhrkontingent für Antiquitäten und Kunstgegenstände im Werte von 420 000 DM vor. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft hat für 1964 Einfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 346 000 DM erteilt. Der Kreis der 30 Antragsteller stammt fast ausschließlich aus dem süddeutschen Raum. In der Hauptsache handelt es sich um nicht näher bezeichnete Antiquitäten, Gemälde und Sammlermünzen. Die tatsächliche Einfuhr aus der Tschechoslowakei betrug 1964 laut amtlicher Statistik 179 000 DM bei einem Gesamteinfuhrvolumen auf diesem Sektor von rund 42 Millionen DM. Sie machte also nur sehr knapp 1/2 % der Gesamtimporte in diesem Bereich aus.
Was den zweiten Teil Ihrer Frage anlangt, Herr Abgeordneter, so muß ich feststellen, daß das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft bei seiner Genehmigungserteilung weder rechtliche noch tatsächliche Möglichkeiten hat, die Eigentumsverhältnisse bei allen Importwaren zu überprüfen. Das gilt auch für diese Bereich.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ertl.
Herr Staatssekretär, es könnte sich ja wohl herausstellen, daß es sich wirklich um Gegenstände aus dem Besitz deutscher Personen handelt. Wird die Bundesregierung dann dafür Sorge tragen, daß der rechtmäßige Besitzer, wenn er sich hier meldet, wieder in den Besitz seines früheren Eigentums kommt?
Herr Abgeordneter, ich glaube, daß die Vorschriften des Straf- und hier ja mehr des Zivilrechts ausreichen, um dies zu erreichen. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß in dem Genehmigungsverfahren, für das das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist und das durch das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft praktiziert wird, an sich keine Möglichkeit besteht, die Eigentumsverhältnisse an den Importwaren zu überprüfen.
Eine weitere Zusatzfrage!
Nachdem offensichtlich die Möglichkeit vorhanden ist, daß es sich um früheres deutsches Eigentum handelt, scheint es mir doch sinnvoll, daß man mindestens eine Prüfung im Hinblick auf die früheren Eigentümer durchführt.
Herr Abgeordneter, ich glaube, die rechtliche Seite ist vollkommen klar. Wenn es sich um gestohlenes Eigentum handelt, wird kein neues Eigentum begründet. Die Frage, ob beim Grenzübergang eine Prüfung der früheren Eigentumsverhältnisse möglich ist, muß ich allerdings verneinen. Das soll aber um Himmels willen nicht besagen, daß hier in irgendeiner Form Vorschub für Raub, Diebstahl, Hehlerei oder ähnliches geleistet wird. Das sind vielmehr zwei ganz unterschiedliche Vorgänge.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich rufe die Frage X/1 - des Herrn Abgeordneten Dröscher - auf:
Wann gedenkt die Bundesregierung die Forderungen der Krankenkassen auf Nachzahlung der Familienwochenhilfe aus der Zeit vom 11. April 1950 bis 31. Dezember 1962 nach § 205 d der Reichsversicherungsordnung zu erfüllen?
Wir haben den Entwurf allgemeiner Verwaltungsvorschriften zu § 205 d fertiggestellt und mit den Bundesressorts und den Verbänden der Krankenkassen besprochen. Diesen Entwurf, dem der Bundesrat zustimmen muß, werden wir dem Bundesrat so rechtzeitig zuleiten, daß er in der Sitzung vom 16. Juli 1965 noch verabschiedet werden kann. Die Verwaltungsvorschriften sollen mit ihrer Verkündung in Kraft treten.
Herr Abgeordneter Dröscher!
Herr Staatssekretär, bis wann können die Krankenkassen damit rechnen, daß die Beträge zur Auszahlung gelangen?
Herr Abgeordneter, das hängt von der Schnelligkeit des Verfahrens ab, in dem die Krankenkassen ihre Ansprüche nachweisen.
Eine weitere Frage!
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß das Bundesministerium seit einigen Monaten im Besitz vollständiger Unterlagen über die Anforderungen der Krankenkassen ist?
Wir haben Unterlagen. Ob sie vollständig sind, kann ich nicht sagen. Die Frage, ob sie nachgeprüft sind, muß ich verneinen.
Wir kommen zur Frage X/2 - des Herrn Abgeordneten Killat -:
Wann wird die Bundesregierung den Sozialbericht 1965 und die Vorschläge für die Rentenanpassung entsprechend den
§§ 1272 und 1273 RVO dem Bundestag vorlegen?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung wird, wie immer, auch in diesem Jahr den Bericht bis zum 30. September vorlegen.
Eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wird das noch vor oder erst nach der Wahl sein?
Der 30. September liegt nach der Wahl.
Eine weitere Zusatzfrage!
Eine weitere Zusatzfrage: Herr Staatssekretär, Sie stimmen doch mit mir überein, daß es nicht heißt: am 30. September, sondern: spätestens bis zum 30. September muß der Sozialbericht vorliegen?
Diesen Termin wird die Bundesregierung einhalten. Aber, Herr
Abgeordneter, weil wir auch auf das Gutachten des Beirats warten müssen, bitte ich um Verständnis dafür, daß ich nicht hundertprozentig sagen kann, ob das nun am 10., 15. oder 19. September sein wird.
Wir kommen zur Frage X/3 - des Herrn Abgeordneten Killat -:
Wie hoch wird voraussichtlich die Anpassungsquote
a) in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten
b) in der Unfallversicherung
sein?
Die allgemeine Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung hat sich von 1964 bis 1965 um 8,3 % erhöht; die durchschnittliche Bruttolohn- und -gehaltssumme ist von 1963 auf 1964 um 8,7 v. H. gestiegen. Wir werden auch in diesem Jahre vorschlagen, daß die Renten voll angepaßt werden, in der Rentenversicherung also um 8,3 v. H. und in der Unfallversicherung um 8,7 v. H.
Ich rufe die Frage X/4 - des Herrn Abgeordneten Fritsch - auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Erfordernis der Errichtung einer Bundesanstalt für Rehabilitation?
Die Rehabilitationsmaßnahmen, Herr Abgeordneter, werden auf Grund verschiedener gesetzlicher Vorschriften von den verschiedenen Leistungsträgern durchgeführt. Den Trägern von Rehabilitationsmaßnahmen ist aufgegeben, bei der Durchführung dieser Maßnahmen zusammenzuarbeiten.
In der beruflichen Phase der Rehabilitation werden alle Maßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung koordiniert. Insoweit besteht kein Bedürfnis für die Errichtung einer besonderen Bundesanstalt.
Seit 1961 haben wir im Haushalt unseres Ministeriums jährlich Bundesmittel, die der Finanzierung überregionaler Rehabilitationseinrichtungen dienen. Mit dem Einsatz dieser Mittel lassen sich die verschiedenen Bemühungen auf dem Gebiete der institutionellen Rehabilitation wirksam koordinieren.
Bei diesem Stand der Dinge halten wir die Errichtung einer Bundesanstalt für Rehabilitation nicht für notwendig.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fritsch.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie dann die Verlautbarung des Deutschen Ausschusses für die Eingliederung Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft vom 3. und 4. Juni dieses Jahres, abgedruckt im Bulletin der Bundesregierung vom 15. 6. 1965, in der es u. a. heißt, daß die Hilfe für die Eingliederung Schwerbehinderter durch
die Schließung noch bestehender Lücken weiter verbessert werden muß, und zum anderen, daß eine Koordinierung der Rehabilitationsmaßnahmen und eine Angleichung der Leistungen, unbeschadet der jeweiligen Kostenträgerschaft, mit dem Ziele einer ganzheitlichen und zeitgemäßen Eingliederung angestrebt werden muß?
Das ist eine allgemeine Aussage, der ich durchaus zustimme und die durchaus in der Richtung der allgemeinen Überlegungen liegt, daß die Rehabilitationsmaßnahmen verstärkt werden müssen, daß sie fortgesetzt werden müssen und da, wo sie Lücken aufweisen, zu ergänzen sind. Von einer Bundesanstalt steht nichts darin.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Fritsch.
Herr Staatssekretär, sind Sie ungeachtet dessen, daß eine Bundesanstalt hier nicht erwähnt ist, nicht der Auffassung, daß die dann in das Rechtliche gehenden Vorstellungen in bezug auf die Schließung von Lücken und die Verbesserung der Rehabilitationsmaßnahmen eine Einrichtung in Form einer Anstalt z. B. des öffentlichen Rechts erforderten, wie sie die Bundesanstalt darstellt, aber unter dem Vorzeichen weiterreichender Vollmachten, größerer Befugnisse und umfassenderer finanzieller Möglichkeiten, als es derzeit in Form der mit diesen Aufgaben befaßten Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung der Fall ist?
Herr Abgeordneter, für eine solche Bundesanstalt besteht nach unserer Überzeugung deshalb keine Notwendigkeit, weil Rehabilitation ein neuer Name für eine alte Sache ist, die die deutsche Sozialversicherung in allen ihren Zweigen schon immer durchgeführt hat und bei der es selbstverständlich notwendig sein wird, die verschiedenen Maßnahmen besser aufeinander abzustimmen, wozu es allerdings einer Bundesanstalt - wie ich schon sagte - nicht bedarf.
Ich rufe dann die Frage X/5 - .des Abgeordneten Dr. Imle - auf. Wird die Frage übernommen? - Sie wind übernommen von Herrn .Abgeordneten Mertes.
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu verhindern, daß die Ausbildungszulage des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundeskindergeldgesetzes angerechnet wird, insbesondere z. B. auf die Erziehungsbeihilfe gemäß § 27 BVG?
Herr Abgeordneter, die Anrechnung der Ausbildungszulage auf andere Sozialleistungen aus öffentlichen Mitteln ist bei der Beratung der Novelle des Bundeskindergeldgesetzes in den zuständigen Ausschüssen erörtert worden. Der Gesetzgeber hat die Frage, wie Sie aus dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit
- Drucksache IV/3028 - entnehmen können, bewußt offengelassen. Bei dieser Sachlage wird grundsätzlich eine Anrechnung vorzunehmen sein, soweit die Ausbildungszulage und die anderen Leistungen gleichartige Zwecke verfolgen, da Doppelleistungen aus öffentlichen Mitteln nicht gerechtfertigt sind. Ferner werden Vorschriften über die Anrechnung von Beihilfen, die einen ähnlichen Charakter wie die Ausbildungszulage haben, entsprechend anzuwenden sein. Handelt es sich um eine Anrechnung der Ausbildungszulage auf individuelle Ausbildungsbeihilfen, so wird es schließlich auch darauf ankommen, ob die betreffende Ausbildungsbeihilfe des gesamten Lebensbedarfs des Auszubildenden oder nur einen Teil der Ausbildungskosten decken soll.
Die Ausbildungszulage und die Erziehungsbeihilfe nach § 27 des Bundesversorgungsgesetzes dienen eindeutig dem .gleichen Zweck. Die Ausbildungszulage soll nach dem Willen des Gesetzgebers - im Rahmen des Familienlastenausgleichs - eine Grundleistung für die Ausbildung sein, auf der sich die individuellen Ausbildungsbeihilfen aufbauen. Die Erziehungsbeihilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz soll eine angemessene Ausbildung .der Kinder von Kriegsopfern sicherstellen; sie umfaßt die erforlderlichen Leistungen für die Ausbildung und für ,den Lebensunterhalt. Eine Anrechnung ist daher nicht zu umgehen, sofern ,der Gesetzgeber nicht künftig ausdrücklich eine andere Regelung trifft. Bei der Feststellung der Ausgleichs- und Elternrente nach dem Bundesversorgungsgesetz wird umgekehrt die Ausbildungszulage gerade wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nicht berücksichtigt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Killat.
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für sozial völlig ungerechtfertigt, daß man beispielsweise die Ausbildungszulagen den Beziehern eines Einkommens von 2000 oder gar 3000 DM ohne irgendwelche Einschränkung gewährt und daß diese Ausbildungszulage, die noch zusätzlich einem besonderen Zweck dient, auf der anderen Seite bei Sozialhilfeempfängern, bei Empfängern von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz usw., in Anrechnung gebracht wird, also bei dem Personenkreis, diem man gewisse Leistungen gewährt, um ein Kind überhaupt erst in eine bestimmte Ausbildungssituation bringen zu können?
Herr Abgeordneter, uns sind im Ministerium eine ganze Reihe von ähnlichen Fällen vorgelegt worden, und wir sind dabei, diese Fragen zu prüfen. Ich möchte deshalb zu der Frage, ob gerecht oder ungerecht, im Augenblick kein Werturteil abgeben, sondern Sie bitten, abzuwarten, zu welchem Ergebnis unsere Prüfungen führen werden. Sie wissen selber, daß die Formen der Ausbildungsbeihilfen usw. sehr vielschichtig sind und daß es sehr schwierig ist, ein abgewogenes Verhältnis herbeizuführen.
Eine weitere Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch mit mir der Auffassung, daß es hier gar nicht um eine sozialrechtliche Frage im juristischen Sinne geht, sondern um die soziale Gerechtigkeit, und daß sie in diesem Fall in der Anrechnungsbestimmung absolut zu kurz gekommen ist?
Ein persönliches Wort möchte ich dazu nicht sagen. Wir müssen nach der Rechtslage und nach den Gesetzen vorgehen. Der Gesetzgeber selber hat sich dazu nicht geäußert, sondern nur in dem Sinne, wie ich es vorhin dargestellt habe.
Frau Abgeordnete Freyh zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, haben Sie einen Überblick darüber, wieviel die Bundesregierung durch diese Anrechnung bei anderen Beihilfen an dem ursprünglichen Haushaltsansatz für diese Ausbildungszulage einsparen wird?
Darüber habe ich im Augenblick keinen Überblick, Frau Abgeordnete. Im Verhältnis zum gesamten Sozialetat spielt das Geld aber keine Rolle.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. - Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Fortsetzung der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Inneres ({0}) über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über organisatorische und personelle Maßnahmen auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes und über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ({1}).
Über diesen Punkt haben wir am Freitag abzustimmen versucht. Es ist Beschlußunfähigkeit des Hauses festgestellt worden. Wir müssen heute die Abstimmung wiederholen. Auf namentliche Abstimmung ist verzichtet worden. - Bitte, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 2. Untersuchungsausschuß und die Debatte vom 29. April 1964 über das Ergebnis des Untersuchungsausschusses haben den gemeinsamen Willen deutlich gemacht, notwendige Verbesserungen vorzunehmen, vorhandene Mängel zu beseitigen und die Arbeit des Verfassungsschutzes anzuerkennen.
Der jetzt vorgelegte Bericht der Bundesregierung, der auf das Ersuchen des Deutschen Bundestages
zurückgeht, hat in vielen Einzelheitengezeigt, welche organisatorischen Maßnahmen die Bundesregierung inzwischen getroffen hat. Insoweit hat er auch eindrucksvoll den Wunsch des Bundestages in bezug auf organische Maßnahmen und die Ergebnisse der Debatte bestätigt.
In den Fragen der personellen Konsequenzen hat der Ausschuß sein Votum abgegeben und sich dem Urteil der Bundesregierung nicht angeschlossen.
Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes ist gesichert. Die SPD-Fraktion bedauert allerdings, daß ihr Wunsch hinsichtlich einer Mittelkontrolle nicht erfüllt worden ist. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen: wir werden uns weiterhin um eine solche Regelung bemühen und auch in den kommenden Haushaltsjahren dafür eintreten, die parlamentarische Kontrolle auch auf diesem Gebiet zu vervollkommnen.
Es bleibt das Durchführungsgesetz zu Art. 10 des Grundgesetzes und der damit verbundene Abbau der alliierten Vorbehalte. Leider konnten wir, Herr Kollege Rasner, das entsprechende Gesetz erst in der letzten Woche in erster Lesung behandeln. Ich habe hier an den Antworten der Regierung auf frühere Bemühungen meiner Fraktion aufgezeigt, daß die ganze Materie leider nicht mit dem notwendigen Nachdruck und nicht schnell genug behandelt worden ist. Es wird dem 5. Bundestag vorbehalten bleiben, auch diese Frage zu regeln.
Insgesamt glaube ich - und hier stimme ich mit dem Kollegen Even überein -, daß als Ergebnis der Beschlüsse des Bundestages zum Bericht des 2. Unterausschusses eine Festigung des allgemeinen Vertrauens und damit eine Stärkung des Verfassungsschutzes zu verzeichnen ist. Ich darf Sie im Namen meiner politischen Freunde bitten, dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen.
Darf ich die Zustimmung des Hauses zu dem Antrag des Ausschusses feststellen? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe den Tageordnungspunkt 4 auf:
Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über bauliche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung ({0}) ({1}) ;
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({2}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({3}) ;
b) Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung ({4}).
({5})
({6})
- Soll ich den Tagesordnungspunkt deswegen zurückstellen?
({7})
Bitte, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Wenn das Haus damit einverstanden wäre, daß der Antrag hier nur vorgetragen würde, dann könnten wir natürlich abstimmen, weil wir heute ohnehin keine Aussprache mehr über diesen Punkt führen würden.
({0})
Ich muß nur der Ordnung halber fragen, weil es
normalerweise nicht möglich ist, so zu verfahren.
({1})
Der Gesetzentwurf ist also in dritter Beratung aufgerufen. Zu welchem Paragraphen soll ein Antrag gestellt werden, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen?
({0})
- Zu § 6 liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP *) auf Umdruck 712 vor:
In § 6 Abs. 1 erhält der Satz 1 folgende Fassung:
Der Bund gewährt Bauherren, die Wohngebäude im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau errichten oder die zu dem nach § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes begünstigten Personenkreis gehören und Eigenheime oder eigengenutzte Wohnungen errichten, auf Antrag einen pauschalen Zuschuß zu den Kosten des Grundschutzes; der Zuschuß soll ein Viertel der Kosten decken.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem wir in der letzten Woche eine Einigung nicht erzielen konnten, hat sich der Berichterstatter dankenswerterweise noch einmal um eine Kompromißlösung bemüht. Ich möchte die Gelegenheit benutzen, dem Kollegen Dr. Kempfler für seine Arbeit an diesem Gesetz als Berichterstatter und für die Bemühungen um eine gemeinsame Verabschiedung herzlich zu danken.
Ich bitte im Namen der Kollegen des Innenausschusses, diesen Antrag anzunehmen.
Darf ich feststellen, daß der Änderungsantrag der drei Fraktionen zu § 6 Abs. 1 auf Umdruck 712 gebilligt ist? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir kommen dann zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz mit dieser Änderung, im übrigen in der Fassung der zweiten Beratung zustimmt, erhebe sich. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
*) Siehe Anlage 2
Vizepräsident Dr. Dehler
Wir kommen dann noch zur Abstimmung über die Nrn. 2 und 3 des Ausschußantrages, wonach die Petitionen für erledigt erklärt werden sollen und ein Entschließungsantrag angenommen werden soll. Erhebt sich Widerspruch gegen diese beiden Anträge? - Das ist nicht der Fall. Es ist dann so beschlossen.
Ich rufe dann Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Fortsetzung der dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Selbstschutz der Zivilbevölkerung ({0}) ({1}).
({2})
Bitte, Herr Abgeordneter Hübner!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur noch wenige Sätze zu diesem Gesetz, das jetzt vor der Verabschiedung steht.
Ich hatte zu Beginn der dritten Lesung bereits ausgeführt, daß wir bei der Bevölkerung sehr viel guten Willen voraussetzen müssen, wenn das Gesetz durchgeführt werden soll. Wir meinen deshalb, daß es im § 53 Abs. 3 nicht bei der Änderung bleiben sollte, die in der zweiten Lesung vorgenommen worden ist. Dort heißt es nämlich jetzt, daß den Empfängern von Sozialhilfe nur dann die Kosten für den Notvorrat und die Selbstschutzausrüstung erstattet werden, wenn ihr Einkommen höchstens 60 % über dem Regelsatz liegt. Wir meinen, wenn man schon an den guten Willen appelliert, sollte es möglich sein, eine Einigung wenigstens auf der Basis von 70 % über dem Sozialhilferegelsatz zu finden.
Darum beantragen wir, in § 53 Abs. 3 die Zahl 60 durch 70 zu ersetzen. Wir hoffen, daß über diese 10 % hier nicht ein Handel entsteht, sondern daß das Hohe Haus den Antrag so auffaßt, daß er eine letzte Chance gibt, auch vor den. Sozialhilfeempfängern mit der Aussage des Art. 20 GG bestehen zu können, daß die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Bundesstaat ist.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Hübner ({0}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich auf sehr wenige Darlegungen beschränken. Ich habe bereits in der zweiten Lesung ausgeführt, daß wir natürlich gern bereit wären, den Satz anzuheben. Aber die finanziellen Möglichkeiten gestatten eine solche Anhebung nicht. Ich weise noch einmal darauf hin, daß, wenn dieser Antrag, der hier vertreten worden ist, durchkäme, eine Mehrbelastung von insgesamt 230 Millionen DM entstünde. Ich bitte Sie also, den Antrag abzulehnen.
Wir stimmen dann über den Antrag der Fraktion der SPD ab, den § 53
Abs. 3 des Selbstschutzgesetzes dahin zu ändern, daß die Zahl 60 durch 70 ersetzt wird. Wer dem Antrag zustimmt, gebe bitte Zeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist abgelehnt.
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit benutzen, nach Abschluß der Beratungen über den zivilen Bevölkerungsschutz noch einige Worte des Dankes zu sagen. Eine große Reihe von Gesetzen sind in einer vorbildlichen Art und Einigkeit verabschiedet worden. Hinter diesen Beschlüssen liegt ein unerhörtes Maß von Arbeit, das von allen Fraktionen getragen war. Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Fraktionen bedanken, vor allem aber auch bei dem Vorsitzenden des Innenausschusses; dieser Ausschuß hat in den vergangenen vier Jahren neben dem zivilen Bevölkerungsschutz auch einen großen Komplex auf dem Gebiet der Beamtengesetzgebung und bedeutsame andere Gesetze beraten. Ich glaube, daß alle, vor allein auch der Vorsitzende, Anspruch auf diesen Dank haben, den ich hiermit zum Ausdruck bringen möchte.
Wir haben auf dem Wege zur Einheit der militärischen und der zivilen Verteidigung einen bedeutsamen Schritt nach vorne gemacht. Viele Dinge sind noch nicht so weit. Aber auch diese Dinge stehen unter den Koordinaten Zeit und finanzielle Möglichkeiten. Das gilt für uns, und das gilt auch für alle anderen Länder. Ich hoffe sehr, daß der nächste Bundestag die letzten notwendigen Gesetze noch beschließen wird, vor allem die Krönung in der Ergänzung der Notstandsverfassung, die dem Ganzen erst den Rang verleiht, den wir in rechtsstaatlicher Hinsicht auch solchen Notwendigkeiten geben möchten.
({0})
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in dritter Beratung zustimmt, der erhebe sich. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen ist das Gesetz angenommen.
Wir haben noch über die Ziffern 2 und 3 des Antrags des Ausschusses abzustimmen, den Antrag, die Petitionen für erledigt zu erklären, und einen Entschließungsantrag. Kann ich die Annahme der beiden Anträge des Ausschusses feststellen? - Kein Widerspruch; so beschlossen.
Ich rufe dann den Tagesordnungspunkt 7 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes ({0}) ;
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({1}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({2});
Vizepräsident Dr. Dehler
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung ({3}) ({4}).
({5})
Es liegen vor der Bericht des Haushaltsausschusses, erstattet durch den Herrn Abgeordneten Dr. Althammer, und der Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung, erstattet durch den Herrn Abgeordneten Hirsch. Den beiden Kollegen danke ich für ihre Berichte.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Brück.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wäre Ihnen, Herr Präsident, dankbar, wenn Sie diesen Tagesordnungspunkt etwas zurückstellten. Es ist ein Änderungsantrag unterwegs, der aber noch nicht ausgedruckt ist. Danach soll das Inkrafttreten des Gesetzes um drei Monate verschoben werden. Das ist deshalb außerordentlich wichtig, weil vier andere Gesetze damit im Zusammenhang stehen, die erst morgen behandelt werden. Auch dazu sind die Änderungsanträge noch unterwegs. Der hierzu eingereichte Änderungsantrag umfaßt nur drei kurze Ziffern. Es wäre besser, wenn wir die Beratung um etwa eine halbe Stunde vertagten.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die Grundsatzentscheidung, die wir verständlicherweise sehr bedauern würden, möchte ich vorschlagen, daß wir die Gesetze gemeinsam verabschieden und das jetzt aufgerufene Gesetz in den ganzen Rahmen der beamtenrechtlichen Gesetze einbeziehen, die wir zu verabschieden haben. Wenn wir auf diese Weise eine geschlossene Verabschiedung vornehmen, so ist das angesichts der Termine und Fristen usw. der Sache dienlich.
({0})
Wir stimmen also über den unter Punkt 7 der Tagesordnung aufgeführten Gesetzentwurf jetzt nicht ab.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland ({0}) ;
aa) Bericht des Haushaltsausschusses ({1}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({2}) ;
bb) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({3}) ({4});
({5})
b) Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Hussong, Kulawig, Wilhelm und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuregelung des Rechts der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland ({6}) ;
aa) Bericht des Haushaltsausschusses ({7}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({8}) ;
bb) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({9}) ({10}).
({11})
Ich danke den Herren Berichterstattern, den Abgeordneten Dr. Götz und Becker ({12}). Wird zu den Berichten das Wort gewünscht? - Die Herren Berichterstatter verweisen auf die Schriftlichen Berichte.
Wir können in die Einzelberatung eintreten. Ich rufe den § 1 auf. Hierzu liegt auf Umdruck 706 *) ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD vor. Wird der Änderungsantrag begründet? - Herr Abgeordneter Hussong hat das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begründe die Ziffern 1, 3, 4 und 5 des Änderungsantrags meiner Fraktion - Umdruck 706 - zu § 1 des zur Beratung anstehenden Entwurfs.
Lassen Sie mich dazu ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Ein dringliches Problem an der Saar ist seit Jahren die Neuregelung der hüttenknappschaftlichen ,Pensionsversicherung. Dabei handelt es sich um eine nur dm Saarland geltende Einrichtung für die Alterssicherung der Arbeitnehmer der Metallindustrie, die bereits auf ein Bestehen von mehr als hundert Jahren zurückblicken kann. Der Versicherung gehören zur Zeit 46 Betriebe ,an, darunter vier Großbetriebe und deren Nebenbetniebe, und zwar die Dillinger Hütte, die Burbacher Hütte, die Halbenger Hütte und die Neunkirchener Eisenwerke. Die Zahl der Versicherten beträgt rund 38 000, ,die Zahl ,der Leistungsempfänger 26 000.
Das Recht in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung ist zum letztenmal im Jahre 1952 neu geregelt wonden. Es ist dem damaligen Stand der Reichsversichenungsordnung nachgebildet und bedarf aus mehreren Gründen einer Neuregelung, insbesondere nachdem im Jahre 1957 das Recht in der Rentenversicherung grundsätzlich neu geregelt und in vielen Punkten ergänzt wurde. Danach sind zahlreiche Vorschriften des Rechts der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung gegenstandslos geworden oder nicht mehr praktikabel. So sind unter anderem das Beitrags- und das Leistungsrecht der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung seit dem Jahre 1952 grundsätzlich unverändert geblieben mit der Folge, daß die Beiträge hinter der Lohnentwicklung und die Leistungen aus der Ver-
*) Siehe Anlage 3
sicherung hinter ,der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben sind. Dabei wächst das Vermögen der Versicherung wegen der auf dem Stand von 1952 stagnierenden Leistung ständig an. Es beträgt zur Zeit zwischen 90 und 100 Millionen DM.
Der von der Bundesregierung vorgelegte, im Ausschuß für Sozialpolitik mehrheitlich beschlossene und jetzt zur Entscheidung anstehende Entwurf tragt dem notwendigen Verlangen auf Neuordnung in keiner Weise Rechnung. Nach ihm sollen lediglich die Leistungen, soweit sie für Beitragszeiten vor dem 31. Dezember 1951 gewahrt werden, um 40 vom Hundert und die Leistungen für Beitragszeiten nach dem 1. Januar 1952 um 25 vom Hundert angehoben werden. Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der vorgesehenen Regelung nur um ein Stückwerk, das nicht einmal den Ansatz zu einer dringend erforderlichen Neuordnung enthält. Die im Entwurf vorgeschlagenen unzureichenden Leistungsverbesserungen betreffen nur den jetzigen Pensionsbezieherkreis und die künftigen Versicherungsfälle. Alle anderen dringend anstehenden Probleme bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen. Der Entwurf enthält keine Aussage darüber, ob die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung in der Zukunft als eine zusätzliche Rentenversicherung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage erhalten bleibt. Weder wird die Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 450 DM angehoben noch der überhöhte Beitragssatz von 8 % gesenkt. Es erfolgt keine Anpassung an das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere nicht bei den Hinberbliebenenpensionen, bei der Abfindung bei der Wiederverheiratung von Witwen und bei Beitragserstattung in besonderen Fällen. Es fehlt jede Angleichung an die Neuregelung in den Rentengesetzen hinsichtlich des Begriffs der Berufsunfähigkeit, der Regelung der Warte- und Ersatzzeiten, der Gewährung von Halbwaisenrenten und vieles andere mehr.
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte deshalb einen Entwurf vorgelegt, der dieser notwendigen Neuregelung entspricht. Nach dem Entwurf der SPD sollte die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung als eine öffentlich-rechtliche Institution erhalten bleiben, weil sie neben der gesetzlichen Rentenversicherung einen wertvollen Beitrag zu der grundgesetzlich verankerten Sozialstaatlichkeit darstellt. Unter anderem sah unser Entwurf auf der Beitragsseite vor, die Beitragsbemessungssätze von zur Zeit 450 DM auf 750 DM zu erhöhen und die Beiträge von jetzt 8 % auf 5 % zu senken. Auf dem Gebiete des Leistungsrechts sollten die Rentenleistungen für Beitragszeiten bis Ende 1951 um 50 %, für Beitragszeiten ab 1952 um 30 % angehoben werden. Eine Leistung an Halbwaisen in Höhe von 1/10 der Versichertenpension, mindestens aber 10 DM, sollte neu in das Gesetz eingefügt werden. Für Vollwaisen sollte ein monatlicher Anspruch auf 1/5 der Versichertenpension, mindestens aber 15 DM festgesetzt werden. Neuregelungen waren vorgesehen in der Frage der Heiratsabfindung bei Wiederverheiratung von Witwen und in der Frage der Rückerstattung von Beiträgen bei Verheiratung weiblicher Versicherter.
Die Vertreter der Koalitionsparteien im Sozialpolitischen Ausschuß haben diese unsere Vorschläge restlos niedergestimmt. Angesichts des zeitlichen Ablaufs dieser Wahlperiode müssen wir nunmehr darauf verzichten, die im Ausschuß von uns gestellten Anträge hier und jetzt restlos zu wiederholen. Auf einige Anträge aber, meine Damen und Herren, können wir nicht verzichten.
Wir halten es z. B. nach der Entscheidung der Mehrheit im Ausschuß für dringend erforderlich, daß die Rentenleistungen entsprechend der allgemeinen Entwicklung des Lohn- und Preisgefüges angepaßt werden. Die im Regierungsentwurf in § 1 Abs. 1 vorgesehene Regelung entspricht dieser Entwicklung nicht. Wir beantragen deshalb, daß bei Invalidenpensionen und Witwenrenten die Steigerungsbeträge aus Beitrags-, Ersatz- und Vorversicherungszeiten vor dem 1. Januar 1952 um 50 % anstatt um 40 %, wie es der Entwurf vorsieht, und für die Zeit nach dem 31. Dezember 1951 um 30 v. H., anstatt um 25 v. H. nach dem Entwurf, angehoben werden. Wir sind uns klar darüber, daß auch diese Regelung hinter der Entwicklung in der allgemeinen Rentenversicherung zurückbleibt. Wir wollen uns jedoch für heute damit zufrieden geben, weil wir wissen, daß die jahrelangen Versäumnisse und Unterlassungen nicht mit einem Male nachgeholt werden können.
Die vom Ausschuß beschlossene Anhebung der Rente für Vollwaisen um 25 % bedeutet, daß für den jetzigen Teilbetrag von 8 DM ein Betrag von 10 DM gewährt wird. Wir halten dies für völlig unzureichend und schlagen vor, für Vollwaisen ein Fünftel der Versichertenrente, mindestens aber 15 DM monatlich, als Anspruch zu gewähren. Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, daß jeder in diesem Hohen Hause der Meinung ist, daß das Los junger Menschen, die die Eltern verloren haben, hart ist. Wir wissen auch, daß man den Verlust der Eltern nicht mit Geld wiedergutmachen kann. Aber wir meinen, daß man hier wenigstens ein Zeichen des guten Willens setzen sollte. Die Erhöhung der Vollwaisenrente um ganze 2 DM monatlich vermögen wir nicht als eine solche Bekundung guten Willens anzusehen.
Ich will Ihnen, meine Damen und Herren, ganz offen sagen, daß uns die Ablehnung dieser unserer Anträge zur Behandlung der Waisenkinder durch die Vertreter Ihrer Parteien im Sozialpolitischen Ausschuß am schmerzlichsten berührt hat. Wir sehen in dieser Sache nicht nur die rechtliche, sondern vor allem auch die menschliche Seite der Angelegenheit. Noch hoffen wir zuversichtlich, daß es nur der nochmaligen Wiederholung unserer Anträge bedurfte und daß wir hier gemeinsam zu einer dem Hohen Hause würdigen Entscheidung kommen werden.
In diese Entscheidung beziehe ich auch die von uns vorgeschlagene Regelung für die Halbwaisen mit ein. Daß den Halbwaisen bisher überhaupt kein Anspruch zustand, gehört sicherlich in den Bereich gesetzlicher Unzulänglichkeiten. Wir sollten die Fehler der Vergangenheit jetzt und hier ausmerzen. Mir sind keine Rentengesetze bekannt, in denen
Halbwaisen von jedem Bezugsrecht ausgeschlossen sind. Unser Vorschlag geht deshalb dahin, einen § 1 a in den Entwurf einzufügen, der für die Halbwaisen einen gesetzlichen Anspruch auf Halbwaisenrente einführt, der in Angleichung an die Vollwaisenrente einen monatlichen Betrag von 1/10 der Versichertenrente, mindestens aber 10 DM ausmacht.
Lassen Sie mich abschließend ein Wort zu der finanziellen Situation der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung sagen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß das Vermögen der Versicherung zwischen 90 und 100 Millionen DM beträgt. Am Ende dieses Jahres werden es mehr als 100 Millionen DM sein. Die laufenden Einnahmen, bestehend aus Beiträgen, Zinsen und Bundeszuschuß, betragen rund 23 Millionen DM. Die Ausgaben für Rentenleistungen, Beitragserstattungen und Verwaltungskosten belaufen sich einschließlich der vorgesehenen Leistungsverbesserungen auf maximal
13 Millionen DM. Es verbleibt danach jährlich ein Überschuß von 10 Millionen DM. Eine Ausweitung des Leistungsrechts nach unseren Vorschlägen würde zusätzlich maximal eine Mehrausgabe von 1 Million DM bedingen. Es verbliebe somit immer noch ein jährlicher Überschuß von 9 Millionen DM.
Stellt man Beiträge und Leistungen an die Anspruchsberechtigten einander gegenüber, so ergibt sich, daß den Beiträgen in Höhe von jährlich
14 300 000 DM Leistungen nach unserem Vorschlag von rund 14 Millionen DM gegenüberstehen. Danach sind also die Beitragsleistungen der Versicherten um 300 000 DM höher als die Rentenleistungen. Ohne Berücksichtigung unserer Änderungsanträge werden es 1 300 000 DM sein.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie sind mit mir der Meinung, daß es nicht Sinn und Zweck einer Zusatzversicherung sein kann, daß die Versicherten Kassenvermögen ansammeln.
Auch aus diesem Grunde, im wesentlichen aber aus sozialpolitischen und menschlichen Gründen, darf ich Sie recht herzlich bitten, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen.
({0})
Herr Abgeordneter Hussong, es ist wohl notwendig, ziffernweise abzustimmen? Es kann nicht insgesamt abgestimmt werden?
({0})
- Aber auch dort muß ziffernweise abgestimmt werden?
({1})
Das Wort hat Herr Abgeordnete Exner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung des Saargebiets ist über hundert Jahre alt; sie hat also eine sehr lange Geschichte. Wir wissen aus dieser Geschichte, daß sich sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmerseite immer wieder dafür ausgesprochen haben, die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung weiter beizubehalten.
Es kann keinen Zweifel darüber geben, daß diese hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung eine Versicherung von ganz besonderer Art ist. Ich möchte mit ein paar ganz knappen Worten versuchen, Ihnen die Besonderheit dieser Versicherung vor Augen zu führen.
Alle Arbeitnehmer des Saargebiets, sind, genauso wie im übrigen Bundesgebiet, den allgemeinen sozialrechtlichen Bedingungen unterworfen. Alle Arbeitnehmer des Saargebiets gehören also auch der gesetzlichen Sozialversicherung an.
In den Hüttenbetrieben des Saargebiets, in den Betrieben der eisenschaffenden und der eisenverarbeitenden Industrie ist es nun so, daß die Arbeiter generell - zum Teil auch die Angestellten - der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung angehören. Soweit man die Sache bis hierher betrachtet, ist eigentlich nichts an Besonderheiten festzustellen; denn wir kennen ja auch in der übrigen Bundesrepublik in zahlreichen Betrieben in einer ganzen Reihe von Branchen sogenannte zusätzliche Altersversicherungen. Das Besondere der hüttenknappschaftlichen Versicherung liegt aber darin, daß ihr die beschäftigten Arbeitnehmer in den von mir genannten Betrieben nicht freiwillig, sondern kraft Gesetzes angehören. Das heißt also: es gibt ein Gesetz darüber, wonach die Arbeitnehmer dieser Betriebe der hüttenknappschaftlichen Versicherung angehören müssen. Es ist also eine zweite Zwangsversicherung.
Wie mein Herr Vorredner schon betont hat, müssen die Arbeitnehmer dieser Betriebe zusammen mit den Arbeitgebern an Beiträgen insgesamt 8 O/0 - jede Seite 4 O/0 - erbringen.
Da es also ein Gesetz gibt, das alle Arbeitnehmer dieser Betriebe zwingt, der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung anzugehören, hat diese Versicherung den von meinem Herrn Vorredner erwähnten öffentlich-rechtlichen Charakter.
Aber nicht nur dieser öffentlich-rechtliche Charakter ist der Grund für die von mir erwähnte Besonderheit der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung; diese Besonderheit erfährt noch eine Zuspitzung dadurch, daß auch der Bund an der Aufbringung der Mittel für die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung mit einem nicht unwesentlichen Anteil beteiligt ist. 34 O/o aller Leistungen, die die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung für die Arbeitnehmer in Form von Renten alljährlich aufzubringen hat, werden vom Bund getragen. Das sind im wesentlichen die Gründe dafür, daß man bei der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung tatsächlich von einer Versicherung besonderer Art sprechen kann.
Wenn wir in die Geschichte zurückblicken, dann ist es klar, daß sich dieser Sachverhalt schon durch die besonderen geschichtlichen Entwicklungen des Saargebietes rechtfertigt. Auch im übrigen Bundes9848
gebiet haben ja zumindest in der zurückliegenden Zeit zahlreiche Betriebe und auch Branchen die Tendenz gezeigt, für ihre Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Alterssicherungen zu schaffen. Insofern ist also nichts Besonderes daran. Obwohl man natürlich sagen muß, daß mit der zunehmenden Leistungsverbesserung in unserer gesetzlichen Rentenversicherung auch das Bestreben in den Betrieben nachgelassen hat, neben den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für die Arbeitnehmer noch weitere Alterssicherungen auf freiwilliger Basis zu schaffen.
Es ist bei uns sicherlich einmal so gewesen, daß die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als eine Lebens- und Existenzgrundlage angesehen wurde. Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung war vielmehr in ihrem Ursprung nur als ein Zusatz zum Lebensunterhalt gedacht, den man in der Regel aus anderen Quellen zu bestreiten wußte. Wie jedermann bei uns weiß, haben wir im Zuge der geschichtlichen Entwicklung mittlerweile einen Stand erreicht, bei dem unsere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen echten Lohnersatz darstellt. Das kann man insbesondere sagen, wenn man daran denkt, daß wir in der Bundesrepublik seit der großen Rentenreform von 1957 die sogenannte dynamisierte Rente haben, die ja bedeutet, daß auch der Rentner noch einen gewissen Anteil an der Zuwachsrate des Sozialprodukts, an der fortschreitenden Produktivitätssteigerung in der Wirtschaft hat.
Meine Damen und Herren, das ist in etwa die Situation, wie wir sie im Saargebiet haben. Das ist die besondere Situation der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung, der heute etwa 36 000 Arbeitnehmer als Versicherte angehören.
In den Beratungen des Ausschusses sind sich alle Parteien grundsätzlich darüber einig gewesen, daß die Versicherung in ihrer rechtlichen Struktur, wie sie sich uns heute darbietet, so auf die Dauer nicht beibehalten werden kann. Es hat in allen Parteien Einmütigkeit darüber bestanden, daß die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung grundsätzlich reformiert werden muß. Worin wir uns allerdings unterschieden haben, das war die Frage, wann der Zeitpunkt für diese Reform denn nun gegeben sei. Auf sozialdemokratischer Seite hat man das unverkennbare Streben gezeigt, die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung im Zuge der Beratungen der vorliegenden Gesetzes grundsätzlich zu reformieren. Die Koalitionsparteien sind dagegen der Meinung gewesen, daß der Zeitpunkt für eine so grundsätzliche Reform heute noch nicht gegeben ist. Wir haben uns aus dieser Überlegung heraus den Änderungsanträgen, die von der SPD gestellt wurden, nicht anschließen können.
Wenn man versucht, die grundsätzlichen Bestrebungen, die die SPD mit ihren Änderungsanträgen verfolgt, einmal gedrängt zusammenzufassen, so läßt sich folgendes sagen. Sie SPD war bestrebt, erstens die heute durch die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung gewährten Leistungen grundsätzlich zu verbessern, zweitens das heutige Recht der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung dem allgemeinen Recht unserer Rentenversicherung mehr oder weniger anzupassen und in dieser Richtung weiterzuentwickeln und drittens - das hat ja auch mein Vorredner eben noch einmal sehr deutlich hervorgehoben - den öffentlich-rechtlichen Charakter nachdrücklich zu unterstreichen, ja, zu zementieren.
Das letztere ist ,der Punkt, an dem wir uns grundsätzlich unterscheiden. Ich betone noch einmal: auch wir auf seiten der Koalitionsparteien sind der Meinung, daß das Recht der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung einer Reform bedarf, daß es weiterentwickelt werden muß, daß es vor allen Dingen der gewandelten Situation angepaßt werden muß, die dadurch eingetreten ist, daß das Saargebiet heute zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Die sozialdemokratische Seite versuchte, wie gesagt, Leistungsverbesserungen zu erreichen, eine Angleichung an das hiesige Recht herbeizuführen und den öffentlich-rechtlichen Status der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung zu zementieren. Wir sind demgegenüber entschieden der Meinung, daß eine Reformierung und Erneuerung nicht in dieser Richtung gesucht werden kann.
Ich möchte der zukünftigen Entscheidung, die der 5. Deutsche Bundestag zu treffen hat, in keiner Weise vorgreifen, darf aber zumindest einige Gesichtspunkte aufzeigen, die deutlich machen sollen, in welcher Richtung wir diese notwendige Reform einmal zu suchen haben werden.
Ich habe soeben den besonderen Charakter der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Vergleich zu unserer heutigen Rentenversicherung dargelegt. Die Mitglieder der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saargebiet sind für das gleiche Risiko im Grunde genommen zweifach versichert. Einmal in .der gesetzlichen Rentenversicherung und zweitens - ebenfalls kraft gesetzlichen Zwanges - in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung. Hinzu kommt: der Bund leistet, wie ich schon einmal erwähnt habe, 34 % aller Aufwendungen, die die hüttenknappschaftliche Pensionsversicherung zu erbringen hat, um ihre Verpflichtungen in Form von Renten zu erfüllen. 34 % leistet der Bund! Ein in dieser Weise doppelt versicherter Arbeitnehmer bekommt also, wenn er Rentner wird, zwei Renten, und in jeder dieser beiden Renten ist ein Staatszuschuß enthalten.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns doch wirklich fragen, ob wir es vor unseren Bürgern rechtfertigen können, daß wir zweimal in den Steuersäckel greifen und zweimal an ein und dieselbe Person einen Staatszuschuß leisten.
Natürlich hat das sehr gewichtige historische Gründe. Es soll auch nicht in Abrede gestellt werden, daß das geschichtlich gesehen in gewissem Sinne seine Rechtfertigung hat.
Herr Abgeordneter Exner, Herr Kollege Wilhelm möchte eine Frage an Sie richten.
Herr Kollege, ist Ihnen nicht bekannt, daß alle Arbeiter und Angestellten des
öffentlichen Dienstes auch in einer Zusatzversicherung der Zusatzversorgungskassen versichert sind und daß die öffentlichen Arbeitgeber auch einen entsprechenden Beitragsanteil aus Steuermitteln an die Zusatzversorgungskassen entrichten?
Herr Kollege, mir ist selbstverständlich bekannt, daß es im öffentlichen Dienst der Fall ist. Aber ich darf doch auch darauf hinweisen, daß diese Versicherung des öffentlichen Dienstes nicht auf ein Gesetz zurückzuführen ist. Es ist ja kein gesetzlicher Zwang da, sondern man hat diese Versicherung im öffentlichen Dienst zwischen den Tarifvertragsparteien auf freiwilliger Basis vereinbart. Wenn Sie mich hätten ausreden lassen, dann hätten Sie von mir auch noch einige Anregungen in der gleichen Richtung für die Reform der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung bekommen.
Herr Abgeordneter Exner, auch Herr Dr. Mommer möchte eine Frage an Sie richten.
Herr Kollege, sind Sie sich der Geschäftslage des Hauses bewußt, und darf ich an Sie die Bitte richten, nicht zu sehr in die Einzelheiten zu gehen, damit wir mit den 74 Tagesordnungspunkten durchkommen?
({0})
Vielen Dank für den Hinweis.
Ich darf also noch ein paar Gesichtspunkte aufzeigen, um, wie ich eingangs sagte, klarzumachen, in welcher Richtung wir von seiten der Koalition die künftige Reform sehen.
Wir stehen vor der Tatsache, daß an diesen Kreis von Personen, wenn sie Rentner werden, zwei Renten ausgezahlt werden. diese Tatsache ist geeignet, in der Bevölkerung einen falschen Eindruck insofern hervorzurufen, als man hierdurch zu der Meinung gelangen könnte, daß unsere gesetzliche Rentenversicherung als Basis für eine hinreichende Lebensgrundlage nicht ausreiche.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsparteien haben im Ausschuß bei den Beratungen sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sie im gegenwärtigen Augenblick nicht gewillt sind, eine grundlegende Reform der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung durchzuführen. Sie sind der Auffassung, daß dies dem 5. Deutschen Bundestag überlassen bleiben muß.
Die Änderungsanträge, über die mein Herr Vorredner hier gesprochen hat, sind im Grunde genommen aber Anträge, die auf eine solche generelle Änderung hinauslaufen. Ich darf Ihnen deshalb an dieser Stelle noch einmal nachdrücklich sagen, daß sich an unserer grundsätzlichen Auffassung, wie wir sie im Ausschuß zum Ausdruck gebracht haben, in diesem Punkt nichts geändert hat. Aus diesem Grunde werden wir alle von Ihnen vorgelegten Änderungsanträge ablehnen,
Ich darf das Hohe Haus darum bitten, den Anträgen der SPD nicht stattzugeben. Ich möchte darauf verweisen, daß alles, was darin angesprochen worden ist, einer generellen Reform der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung vorbehalten bleiben sollte, die der 5. Deutsche Bundestag vorzunehmen hat.
Herr Abgeordneter Ollesch hat das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über die Eigentümlichkeit der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung ist hier in aller Breite berichtet worden. Ich kann darauf verzichten, noch einmal darauf einzugehen. Ich glaube auch, ich habe es nicht mehr nötig, die allgemeine Rentenversicherung zu verteidigen. Daß sie in Ordnung ist, erkennen Sie an der Tatsache, daß sich alle Parteien Gedanken darüber machen, wie noch breitere Volkskreise der allgemeinen Rentenversicherung zugeführt werden könnten.
Wir haben im Ausschuß für Sozialpolitik zwei Vorlagen beraten, einmal eine Vorlage der Bundesregierung über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung und zum anderen eine Vorlage der SPD über eine Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung. Die Mehrheit des Ausschusses - die Koalition - hat sich für die Behandlung der Vorlage der Bundesregierung betreffend Leistungsverbesserungen entschieden. Wir waren der Meinung, daß wegen der Kürze der uns zur Verfügung stehenden Zeit eine generelle Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung nicht mehr durchzuführen sei. Wir hielten es außerdem für zweckmäßig, die Diskussion darüber in den nächsten Deutschen Bundestag zu verlegen, weil über die Rentenversicherung nach den Verlautbarungen der Parteien ohnehin noch diskutiert werden soll. So hat die SPD beispielsweise ihren Volksrentenplan vorgelegt. Auch die CDU will die Rentenversicherung demnächst breiten Schichten öffnen, was wir anläßlich der Verabschiedung der Härtenovelle vor zwölf Wochen schon wollten. Die Diskussion um die Neuordnung unserer Rentenversicherung kommt also sicherlich in den nächsten Jahren erneut auf. Aus diesem Grunde sind wir der Meinung, daß man die notwendigen Leistungsverbesserungen durchführen, Herr Kollege Hussong, und die Neuordnung auf die kommende Zeit verschieben sollte. Ich glaube, daß es für die Betroffenen besser ist, wenn wir uns bei den Beratungen Zeit lassen. Sich Zeit lassen hat noch selten geschadet.
Meine Damen und Herren, wir haben die Leistungsverbesserung durch Erhöhung der Steigerungsbeträge um 40 und 25 % - je nach den Stichtagen - vorgenommen. Sie beantragen eine Erhöhung um 50 % und um 30%, legen also, wie es das gute Recht der Opposition ist, einige Prozente zu. Sie fordern ja immer etwas mehr, als für die Sache unbedingt notwendig ist.
Ich darf das Hohe Haus bitten, die Vorlage in der Fassung des Auschusses anzunehmen und die Änderungsanträge der SPD abzulehnen.
({0})
Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 706 Ziffer 1. Wer zustimmt, gebe bitte Zeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist abgelehnt.
Herr Abgeordneter Hussong, wird nun der Antrag unter Ziffer 2 nicht mehr gestellt, oder wollen Sie ihn noch begründen?
({0})
- Nein, Herr Abgeordneter Wilhelm will noch begründen. Ich kann ihm das Recht dazu nicht abstreiten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der SPD möchte ich die Änderungsanträge auf Umdruck 706 unter den Ziffern 2, 6 und 7, die in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen, kurz begründen.
Das Recht der hüttenkappschaftlichen Pensionsversicherung des Saarlandes ist, wie hier bereits zum Ausdruck gekommen ist, dringend reformbedürftig. Hätte die Bundesregierung zu dieser notwendigen Neugestaltung bisher die ernste Absicht und den guten Willen gehabt, wäre hierzu die Zeit in den zurückliegenden sechs Jahren seit der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes im Jahre 1959 gewiß ausreichend gewesen. Leider vermißten wir diesen guten Willen.
Ein Probem, dessen Lösung allerdings längst überfällig ist, ist die Neufestsetzung der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde letztmalig im Jahre 1956, und zwar von 39 000 französischen Franken gleich 390 DM auf 45 000 französische Franken gleich 450 DM, erhöht. Der Beitragssatz beträgt zur Zeit 8 % des Bruttoarbeitsentgelts. Hiervon tragen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber je die Hälfte. Dabei ist es trotz wesentlicher Veränderungen der Nominaleinkommen seit 1956 bis heute verblieben. Heute stehen Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz in einem sehr krassen Mißverhältnis zur Gehalts- und Lohnwirklichkeit. Dieser Tatbestand führt zu großen Ungerechtigkeiten bei der Beitragsgestaltung, insbesondere für Metallarbeiter mit relativ niedrigem Einkommen.
Dies möchte ich an folgendem Beispiel verdeutlichen. Zur Zeit beträgt der Beitrag 8 % von höchstens 450 DM gleich 36 DM monatlich. Hiervon trägt der Arbeitnehmer die Hälfte, also 18 DM. Die pflichtversicherten Arbeitnehmer mit einem Bruttoarbeitsentgelt von 700 DM monatlich entrichten einen Beitrag in der gleichen Höhe von 18 DM monatlich wie ihre Kollegen mit einem Entgelt von 450 DM monatlich. Der vorliegende Änderungsantrag verfolgt das Ziel, diese schreiende Ungerechtigkeit zu beseitigen und die Beitragsstaffelung
durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 750 DM und die Senkung des Beitrages auf 5 % gerecht und vernünftig zu gestalten. Falls - wie wir hoffen - dieser Änderungsantrag angenommen wird, würde ein Pflichtversicherter mit einem Arbeitsentgelt von 450 DM künftig anstatt 18 DM nur noch einen Beitragsanteil von 11,25 DM, also 6,75 DM weniger als bisher, entrichten. Auf seinen Kollegen mit einem Einkommen von 750 DM entfiele dann ein Beitragsanteil von 18,75 DM.
Durch diese Neugestaltung der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitragssatzes würde das Gesamtbeitragsaufkommen der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im wesentlichen in der derzeitigen Höhe erhalten bleiben. Ziffer 7 des Änderungsantrages sieht vor, daß dieser Teil des Gesetzes erst am 1. Januar 1966 in Kraft treten soll, um der Verwaltung die erforderliche Anpassungszeit zu gewähren.
Um überhöhten Pensionen durch die Veränderung der Beitragsbemessungsgrenze vorzubeugen, sieht die Ziffer 2 des Änderungsantrages vor, daß die um 25 % angehobenen Steigerungsbeträge nur auf Beiträge Anwendung finden sollen, die in der Zeit vom 1. 1. 1952 bis zum 31. 12. 1965 entrichtet wurden. Für Beiträge nach dem 1. 1. 1966 würde der Steigerungsbetrag 0,7 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts betragen.
Die Fraktion der SPD vertritt die Auffassung, daß im Vorgriff auf die notwendige Neuordnung der hüttenknapppschaftlichen Pensionsversicherung des Saarlandes, die von uns durch einen eigenen Gesetzentwurf angestrebt, aber leider von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP im Ausschuß für Sozialpolitik abgelehnt wurde, sowohl Leistungsverbesserungen für die 26 000 Pensionäre als auch eine gerechte Beitragsstaffelung für die 39 000 aktiv Beschäftigten in der Metallindustrie des Saarlandes als Sofortmaßnahme dringend notwendig sind. Die Fraktion der SPD wird auch nach der Neuwahl des Bundestages der Neuordnung der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung des Saarlandes als einer echten sozialen Eingliederungsmaßnahme ihre besondere Aufmerksamkeit widmen.
({0})
- Wir haben es bisher vermißt.
({1})
Unser Änderungsantrag versucht, eine wichtige soziale Frage vernünftig und gerecht zu lösen. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben hier die Gelegenheit, durch Ihre Zustimmung zu unserem Änderungsantrag einen echten Beitrag zu einer Maßnahme sozialer Gerechtigkeit zu leisten.
Ich bitte Sie daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 706, Ziffern 2, 6 und 7 Ihre Zustimmung zu geben.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Stingl.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will Sie nicht sehr lange aufhalten. Ich möchte nur den Kollegen der SPD sagen, daß es nicht Mißachtung Ihrer Argumente oder sonst etwas ist, wenn wir nicht zu jedem Punkt noch einmal sprechen. Unser voriger Sprecher hat unsere grundsätzliche Haltung dargelegt. Aus dieser ergab sich, daß wir jetzt keine Vorreform, kein Vorschaltgesetz oder ähnliches in anderer Weise wollen, sondern nur Leistungsverbesserungen.
Ich bitte um Verständnis dafür, daß wir deshalb nicht zu jedem einzelnen Punkt sprechen werden, sondern nach dieser grundsätzlichen Haltung Ihre Anträge ablehnen.
({0})
Vizepräsident Schoettle Das Wort wird weiter nicht gewünscht. - Ich bin gerade erst hier heraufgekommen. Ich darf fragen: es geht jetzt um die Ziffer 2 des Umdrucks 706? Über Ziffer 1 ist abgestimmt? ({1})
Würde über alle Punkte einzeln abzustimmen sein? - Sind die Anträge schon begründet?
({2})
Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst über den Antrag Umdruck 706 Ziffer 2. Wer diesem Antrag zustimmen will, den (bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Antrag Umdruck 706 Ziffer 3. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag unter Ziffer 4. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Das letztere ist die Mehrheit; auch dieser Antrag ist abgelehnt. Damit sind alle Anträge abgelehnt, die den § 1 betreffen.
Ich lasse über § 1 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen; § 1 ist angenommen.
Wir kommen zu dem Antrag Umdruck 706 Ziffer 5, einen § 1 a einzufügen. Können wir zugleich auch über die Ziffer 6 abstimmen?
({3})
- Wenn anzunehmen ist, daß Sie sich dabei anders verhalten, muß ich getrennt abstimmen lassen.
({4})
- Also getrennte Abstimmung.
Wer dem Antrag Umdruck 706 Ziffer 5 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenpobe! - Das letztere ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Jetzt Ziffer 6! Danach soll ein § 1 b eingefügt werden. Wer diesem Antrag zustimmen will, den
bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Auch dieser Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zu den §§ 2 und 4. Beide Paragraphen stehen zur Abstimmung. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Beide Paragraphen sind einstimmig angenommen.
Ich rufe auf § 5. Dazu liegt ein Änderungsantrag vor.
({5})
- Richtig; ich danke für die Aufmerksamkeit, Herr Kollege Stingl.
Ich lasse abstimmen über § 5 sowie Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Damit ist die zweite Beratung des Gesetzes abgeschlossen. Wir treten ein in die
dritte Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das
Wort gewünscht? - Bitte, Herr Abgeordneter Klein!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vor Abschluß der dritten Lesung einige Sätze zur Würdigung des Gesetzes sagen. Wir beschäftigen uns heute nicht mit der Neuordnung. Dennoch ist dieses Gesetz nicht Stückwerk, wie vorhin behauptet worden ist, sondern eine Vorlage, die endlich dem Wunsch der Hüttenleute und Hüttenpensionäre gerecht wird. Ich möchte der Saarregierung und der Bundesregierung für diese Vorlage danken. Die im Gesetz vorgesehenen Erhöhungen werden sicherlich bei allen Hüttenleuten Befriedigung hervorrufen.
Auch in Anbetracht der umfangreichen öffentlichen Diskussion über dieses Gesetz möchte ich einige Sätze sagen. Wir alle heißen die bevorstehende Neuordnung gut, wenn sie auch aus verschiedenen Gründen, die zum Teil technischer Art sind, im Augenblick nicht durchgeführt werden kann, weil dieser Bundestag aus zeitlichen Gründen dazu einfach nicht in der Lage ist. Aus diesem Grunde war die Vorlage dieses Gesetzes so dringend und notwendig. Denjenigen, die es eingebracht haben, dürfen wir - ich sage es noch einmal - Anerkennung zollen. Ich weiß, wie sehr die Hüttenleute auf die Verabschiedung dieses Gesetzes gewartet haben. Sie hatten recht, wenn sie immer wieder damit argumentierten, daß ihre Beiträge in keinem Verhältnis zur Höhe der Rente stünden, oder umgekehrt, daß die Rente in keinem Verhältnis zu den Beiträgen stehe. Also mußte ein Ausweg gesucht werden, bevor wir zu der notwendigen Neuordnung kommen.
Wenn wir zu einer Neuordnung kommen, wird sicher dieses und jenes zugunsten der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung des Saarlands zu sagen sein. Diese nachweisbar 130 Jahre alte Einrichtung hat Ebenbilder auch in der übrigen Bundesrepublik. Es ist nicht so, als handelte es sich hier um eine Einrichtung, die keine Parallele in der
Klein ({0})
übrigen bundesdeutschen Gesetzgebung fände. Ich vertrete heute schon den Standpunkt, daß irgendeine nachteilige Änderung für diese Versicherung nur dann erfolgen kann, wenn wir parallel dazu alle übrigen Einrichtungen in der Bundesrepublik gleichartig behandeln. Nur dann ist so etwas denkbar; aber das sollten wir eben nicht tun.
Ich habe bei der ersten Lesung der Vorlage der sozialdemokratischen Fraktion in einer schriftlichen Eingabe gesagt, daß die Neuordnung notwendig ist. Ich habe damals offen ausgesprochen, daß wir dieser Neuordnung die Zustimmung nicht geben würden, ganz einfach deswegen, weil sie im Moment undurchführbar war. Der 5. Bundestag wird sicherlich einige notwendige Dinge dazu zu sagen haben.
In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und dem Wunsche sicherlich aller, heute schnell mit der Beratung voranzukommen, will ich nur ganz kurz noch folgendes sagen. Dieses Gesetz wird heute vor Toresschluß verabschiedet. Daran erkennen wir, wie sehr die Zeit drängt. Daran erkennen wir, daß eben kein Raum für eine Neuordnung geblieben ist, und deswegen glaube ich, daß wir so, wie wir heute handeln, richtig gehandelt haben.
Lassen Sie mich zum Abschluß noch einmal betonen: Wir alle hatten die Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, daß dieses Gesetz nicht erst im nächsten Bundestag, sondern heute zur Verabschiedung kommt. Ich bin dankbar und froh - froh mit den Hüttenleuten -, wenn es heute beschlossen
wird.
({1})
Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht weiter begehrt. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet.
Wir müssen dann noch über Ziffer 2 des Ausschußantrages entscheiden,
den von den Abgeordneten Hussong, Kulawig, Wilhelm und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Rechts der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland - Drucksache IV/3352 - durch die Beschlußfassung zu Ziffer 1 für erledigt zu erklären.
Wird diesem Antrag des Ausschusses widersprochen?
({0})
- Es wird widersprochen. Dann muß ich abstimmen lassen. Wer dem Antrag des Ausschusses in Ziffer 2 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der sozialdemokratischen Fraktion ist der Antrag der Abgeordneten Hussong, Kulawig, Wilhelm und Fraktion der SPD für erledigt erklärt worden.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf.
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Ruhensvorschriften in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung ({1})
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({2}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({3}) ;
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({4}) ({5}).
({6})
Dazu liegen ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung vor - Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Seidel - und der Schriftliche Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik, erstattet von dem Abgeordneten Büttner. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Ich danke ihm für seinen Schriftlichen Bericht.
Wir treten in die Beratung ein. Ich rufe auf Art. I, - Art. II, - Einleitung und Überschrift. - Wir kommen zur Abstimmung. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig beschlossen. Die zweite Beratung ist geschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Bergmann.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich möchte ein paar ganz kurze Bemerkungen dazu machen. Der Herr Berichterstatter Büttner hat in seinem Bericht schon darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem UnfallversicherungsNeuregelungsgesetz dem Bergbau jährlich 250 Millionen DM Entlastung zuteil wurden. In dieser Vorlage wird eine weitere Entlastung um 100 Millionen DM beschlossen. Ich darf vorweg zum Ausdruck bringen, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dieser Vorlage zustimmt.
Aber ich möchte mit Nachdruck darauf aufmerksam machen, daß mit den dauernden finanziellen Entlastungen der Bergbauunternehmen die energiepolitischen Fragen nicht gelöst werden können. Das Wort „Subventionen" wollen die Unternehmen nicht hören, aber das Geld der Steuerzahler nehmen sie in jeder Form entgegen.
Wir in diesem Hause sind nicht dafür, daß jede finanzielle Forderung des Bergbaus in der jetzigen Unternehmensform erfüllt wird. Ich glaube, es ist an der Zeit, daß sich die Bundesregierung, die Bergbauunternehmen und die zuständige Gewerkschaft der Bergarbeiter endlich zusammensetzen, um Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Energiequelle Kohle, die uns besonders zur Verfügung steht, einen
sicheren Platz im heimischen Energieverbrauch erhält.
Wir Sozialdemokraten bedauern noch eines. Nicht nur die Unternehmen der Kohle haben Schwierigkeiten, sondern besonders der Arbeitnehmer hat die Nachteile zu tragen: unsichere Arbeitsplätze, Feierschichten usw.
Aber auch die ungleiche Behandlung der unter Tage Beschäftigten macht uns große Sorgen. Ich denke hier an die Bergmannsprämien. Wegen 20 Millionen DM waren die Koalitionsparteien leider nicht bereit, dem beabsichtigten gemeinsamen Antrag aller Fraktionen hier im Hause zur Änderung des Bergmannsprämiengesetzes zuzustimmen. Wir bedauern außerordentlich, daß so viele unter Tage Beschäftigte wieder enttäuscht worden sind. Dafür trägt aber, wie gesagt, die Bundesregierung die Verantwortung.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Philipp.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine kurze Erklärung im Namen der Fraktion der CDU/CSU.
Meine Fraktion stellt mit Genugtuung fest, daß das Hohe Haus mit der Annahme dieses Gesetzentwurfs dokumentiert, daß im Zusammenhang mit den in der vorigen Woche beschlossenen langfristig wirksamen energiepolitischen Gesetzesmaßnahmen nunmehr auch eine unmittelbar effektiv werdende sozialpolitische Entscheidung zum Zuge gekommen ist. Damit erhält der Bergbau zur Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit eine Entlastung auf dem Sektor der Unfallversicherung. Diese Entlastungsmaßnahme entspricht der überproportionalen Belastung des Bergbaus in der Unfallversicherung im Verhältnis zur übrigen Wirtschaft. Dennoch wird auch nach dieser Entlastungsmaßnahme die Lohnsumme im Bergbau noch um ein Mehrfaches höher belastet sein als in der übrigen Wirtschaft.
Wir begrüßen nach alledem nachdrücklichst diese Gesetzesmaßnahme, zu der die Initiative von der Koalition ausging. Sie stellt natürlich nur eine Teillösung dar im Zusammenhang mit den kurzfristig für den Bergbau wegen dessen derzeitiger Lage notwendig werdenden sonstigen Maßnahmen.
Ich darf damit diese Erklärung beenden und im Hinblick auf die Aufforderung von Herrn Mommer, die Ausführungen abzukürzen, auf eine Darstellung der energiepolitischen Situation verzichten.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Ollesch.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich will mich bemühen, die Debatte nicht über Gebühr auszudehnen. Aber die Ausführungen des Sprechers der
sozialdemokratischen Fraktion bedürfen einer Erwiderung.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat mit der Sozialpolitik an sich nichts zu tun. Es wird keiner der im Bergbau Beschäftigten durch dieses Gesetz geschädigt. Im Gegenteilt, wir führen die Entlastung im Interesse der im Bergbau Tätigen durch.
Es muß an dieser Stelle noch einmal dankbar anerkannt werden, daß im Zuge der notwendigen Umsetzung, die durch strukturelle Änderungen bedingt war, die Unternehmensleitungen, in denen auch die Arbeitsdirektoren vertreten sind, alles tun, um keine sozialen Härten aufkommen zu lassen. Die Sozialpläne - das ist Ihnen, meine Damen und Herren, von der SPD auch bekannt - sind so großzügig ausgebaut, wie es den Unternehmensleitungen nur möglich ist. Durch die vorliegende Maßnahme verhindern wir gerade im Interesse der gesamten Bergbauwirtschaft Nachteile für die Belegschaft.
({0})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wir kommen zur Schlußabstimmung über das Gesetz im ganzen. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet.
Ich rufe auf den Punkt 10 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes ({0}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({1}) ({2}).
({3})
Dazu liegt ein Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Balkenhol. Wünscht der Herr Berichterstatter, seinen Bericht zu ergänzen? - Sie verweisen auf Ihren Schriftlichen Bericht. Ich danke Ihnen.
Wir treten in die Beratung ein. Ich rufe auf den Art. 1. Dazu liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 714 *) vor. Wird dazu idas Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über den Änderungsantrag ab. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen.
Dann rufe ich auf Art. 1 in (der so geänderten Fassung sowie die Art. 2, - 3, - 4, - Einleitung und Überschrift. Wer ,diesen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ({4}) Siehe Anlage 4
Vizepräsident Schoettle
Ich schließe die zweite und eröffne die
dritte Beratung.
Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet.
Ich rufe auf den Punkt 11 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl ({5}) ;
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({6}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({7}) ;
b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({8}) ({9}).
({10})
Dazu liegen ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung und ein Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses vor. Berichterstatter des Finanzausschusses ist der Abgeordnete Dr. Stecker. Wünschen Sie das Wort zur Ergänzung?
- Sie verweisen auf den Schriftlichen Bericht. Ich danke Ihnen. Berichterstatter des Haushaltsausschusses ist der Abgeordnete Windelen. Der Bericht des Haushaltsausschusses wird zur Kenntnis genommen.
Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe § 1,
- § 2, - § 3, - Einleitung und Überschrift auf. - Zu § 3 liegt auf Umdruck 7041 ein Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stecker, Dr. Schmidt ({11}) und Dr. Imle vor. Wird der Antrag 'begründet?
- Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Stecker!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu der vom Finanzausschuß verabschiedeten Fassung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl wurde im Haushaltsausschuß bei der Beratung gemäß § 96 der Geschäftsordnung bemerkt, daß für eine Rückwirkung vom 1. Januar 1964 an die Dekkung nicht gegeben sei, weil der Steuerausfall im Haushalt nicht ausgewiesen sei. Es heißt hierzu im letzten Absatz des Berichtes des Haushaltsausschusses:
Unter der Voraussetzung, daß die Maßnahme erst mit dem 1. Januar 1965 anläuft, erhebt der Ausschuß gegen den Gesetzentwurf keine Bedenken.
Um diesem Votum des Haushaltsausschusses gerecht zu werden, haben wir diesen Änderungsantrag vorgelegt, durch den das Inkrafttreten des Gesetzes, abweichend von der Bestimmung, die wir im Finanz*) Siehe Anlage 5
ausschuß getroffen haben, auf den 1. Januar 1965 festgelegt wird. Der Antrag hat also einen Minderausfall an Steuern zur Folge.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir stimmen über den Änderungsantrag auf Umdruck 704 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Ich bitte um ein Handzeichen. - Ich bitte Sie, bei Ihrer Abstimmung zu bleiben, bis ich festgestellt habe, wie die Mehrheitsverhältnisse aussehen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen. Damit ist § 3 geändert.
Wir stimmen dann über § 1, § 2, § 3 in der so geänderten Fassung sowie über Einleitung und Überschrift ab. Wer stimmt zu? - Ich bitte um ein Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer großen Zahl von Enthaltungen angenommen. Damit ist die zweite Beratung geschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Die Gegenprobe! - Danke. Enthaltungen? - Das Gesetz ist mit Mehrheit verabschiedet.
Ich rufe dann Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes ({0}) ;
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({1}) ({2}).
({3})
Dazu liegt ein Schriftlicher Bericht des Herrn Abgeordneten Dr. Koch vor. Wünscht der Herr Berichterstatter seinen Bericht zu ergänzen? - Das ist nicht der Fall.
Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Art. 4, - Einleitung und Überschrift. - Wer den aufgerufenen Artikeln zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen sind die aufgerufenen Artikel angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir haben noch über einen Entschließungsantrag des Ausschusses abzustimmen, den Sie auf der Rückseite der Drucksache IV/3608 unter Ziffer 2
Vizepräsident Schoettle
finden. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Meine Damen und Herren, können wir uns zu einer Beteiligung an der Abstimmung entschließen? Ich frage noch einmal. Wer dem Antrag des Ausschusses Ziffer 2 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes ({4});
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({5}) ({6}).
({7})
Dazu liegt ein schriftlicher Bericht des Abgeordneten Schlee vor. Wünscht der Herr Abgeordnete seinen Bericht zu ergänzen?
({8})
- Sie beziehen sich auf Ihren schriftlichen Bericht. Ich danke Ihnen.
Wir treten in die Beratung ein. Ich rufe auf Art. 1,
- 2, - 3, - 4, - Einleitung und Überschrift. Wer den aufgerufenen Artikeln zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die aufgerufenen Artikel sind einstimmig angenommen.
Die zweite Beratung ist geschlossen. Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? - Das ist nicht der Fall; die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze ({9}) ({10}) ;
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses
({11}) ({12}).
({13})
Es liegt ein schriftlicher Bericht des Abgeordneten Schulhoff vor. Wünscht der Herr Abgeordnete seinen Bericht zu ergänzen, oder verzichtet er darauf? - Das scheint der Fall zu sein. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die Beratung ein. Ich rufe auf Art. 1. Wer dem Art. 1 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Artikel 1 ist angenommen.
Es liegt ein Änderungsantrag Umdruck 717 *) vor; danach soll ein Art. 1 a eingefügt werden.
({14}) vor, wonach die Nr. 1 a
gestrichen werden soll!)
- Der Antrag wird mir eben erst zugereicht. In Art. 1 soll die Nr. 1 a gestrichen werden.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Bucher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuß hatte sich anläßlich der Beratung der Finanzgerichtsordnung mit der Frage des Vertretungsrechts ganz im allgemeinen befaßt und war damals einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, man solle, bis überhaupt das Vertretungsrecht vor den oberen Bundesgerichten geregelt wird, diese ganze Materie so lassen, wie sie ist, d. h. den Status quo bestehen lassen. Das war im weitesten Sinne gedacht, auch bezüglich der Vertretung vor den Finanzämtern. Deshalb heißt es im Bericht des Abgeordneten Bauer zur Finanzgerichtsordnung, dem sich das Hohe Haus ja dann angeschlossen hat:
Es sollte von der Einführung eines Vertretungszwangs für das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof abgesehen werden und die Zulassung als Prozeßbevollmächtigter vor Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit sich lediglich nach den bisherigen Vorschriften richten.
Dann heißt es weiter zu Nr. 21, in der derselbe § 107 stand, so wie er jetzt auch hier steht:
Die vorgesehene Änderung des § 107 Abs. 2 und 3 der RAO ist entbehrlich geworden, da nach den Beschlüssen des Rechtsausschusses zu § 59 der Status quo vorläufig bestehenbleiben soll.
Was nun hier in der Abgabenordnung gemacht wird, ist nichts anderes, als daß man denselben § 107, dessen Änderung wir erst vor kurzem bei der Beratung der Finanzgerichtsordnung für überflüssig erklärt hatten, nun doch wieder ädert. Es geht hier weniger um die Sache - denn es dreht sich, wie gesagt, nur um eine vorläufige Aufrechterhaltung des Status quo - als um die Methode. Ich finde es eine etwas merkwürdige und der Arbeitsweise eines Parlaments nicht angemessene Methode, daß man im Abstand von 14 Tagen das Gegenteil beschließt, zumal da dieser Punkt in den Entwurf, mit dem wir es jetzt zu tun haben - Änderung der Reichsabgabenordnung -, an sich gar nicht hineingehört. In dem Bericht des Herrn Kollegen Schulhoff heißt es unter I:
Der Entwurf umfaßt drei verschiedene Komplexe: die Neuregelung der Verjährung von
Steueransprüchen, die Einführung verbindlicher
Auskünfte im Steuerrecht und eine Bereinigung
der Vorschriften über das Verwaltungszwangsverfahren.
*) Siehe Anlage 6 **) Siehe Anlage 7
9856.
Man hat also diesen drei Punkten ziemlich willkürlich noch die Änderung des § 107 angehängt, die an sich hier gar nichts zu suchen hat.
Ich bitte deshalb im Namen der Antragsteller, die aus allen Fraktionen stammen, die Änderung des § 107 hier wieder zu streichen und es bei dem zu belassen, worüber wir uns in der Finanzgerichtsordnung im ganzen Haus geeinigt hatten, nämlich den Status quo zu belassen. Es geht hier nicht darum, für oder gegen die Steuerberater oder für oder gegen die Steuerbevollmächtigten etwas zu tun, sondern darum, diesen Beschluß auf Erhaltung des Status quo aufrechtzuerhalten.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmidt ({0}).
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens meiner Fraktion bitte ich, diesen Antrag abzulehnen. Ich bedaure außerordentlich, daß dieser Antrag gegen die Vereinbarung eingereicht worden ist. Während der Beratung der Finanzgerichtsordnug hat der Finanzausschuß versucht, die Problematik der Vertretung in Ordnung zu bringen. Wir haben uns dann entschlossen, diesen Antrag zurückzunehmen unter der Voraussetzung, daß in § 107 die Zurückweisungsmöglichkeit gegenüber Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern endgültig wegfalle.
Meine Damen und Herren, es handelt sich dabei um eine der antiquiertesten Bestimmungen der Reichsabgabenordnung überhaupt. Diese Bestimmung stammt aus dem Jahre 1919. Vom Institut der Wirtschaftsprüfer, das sich für die Fassung, die der Finanzausschuß jetzt dem § 107 gegeben hat, ausspricht, wurde ich gestern darauf aufmerksam gemacht, daß im Jahre 1919 der 11. Ausschuß der Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung zum Entwurf einer Reichsabgabenordnung - Drucksache Nr. 759 - erklärt hat, daß die Zurückweisungsklausel - also die Möglichkeit, daß diejenigen, die geschäftsmäßig Steuersachen vertreten, zurückgewiesen werden - die alleinige Aufgabe habe - und nun hören Sie, meine Damen und Herren! -, unlauteren Existenzen, die ihren Unterhalt aus der Anleitung zu Steuerhinterziehungen schöpfen, nach Möglichkeit ihr schädliches Handwerk zu legen. Mit dieser Begründung steht das heute noch in der Reichsabgabenordnung als eine nie praktizierte Bestimmung.
Inzwischen ist einiges passiert, meine Damen und Herren: Wir haben die Berufe der Wirtschaftsprüfer, der vereidigten Bücherrevisoren, der Steuerberater, der Steuerbevollmächtigten usw. geordnet. Das sind Menschen, die ihren Beruf unter Standesvorschriften und in öffentlichen Kammern ausüben. Es wäre eine Schande, wenn es möglich wäre, mit dieser Begründung weiter etwa Steuerbevollmächtigte oder vereidigte Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer zurückzuweisen. Diese antiquierte Bestimmug muß unter allen Umständen aus der Reichsabgabenordnung heraus.
Wir verstehen durchaus die Gründe, die den Rechtsausschuß veranlaßt haben, zu sagen: Wir wollen die Frage der Vertretungsberechtigung bei den obersten Gerichten offenlassen. Dagegen haben wir nichts einzuwenden. Das wird eines Tages durch ein Gesetz geregelt werden, und zwar generell für alle obersten Gerichte. Aber bis zu diesem Zeitpunkt darf diese antiquierte Zurückweisungsmöglichkeit nicht aufrechterhalten bleiben.
Ich bitte daher, den Antrag auf Umdruck 708 abzulehnen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Seuffert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte bitten, diesen Antrag abzulehnen. Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen Dr. Schmidt ({0}) durchaus anschließen. Die Vorschrift, die wir hier entfernen wollen, ist sowohl der Sache wie der Fassung nach völlig antiquiert. Der Fassung nach ist sie überhaupt kaum mehr anwendbar, und der Sache nach bedeutet sie, daß nicht nur Steuerbevollmächtigte, sondern sogar Wirtschaftsprüfer wegen mangelnder Fähigkeit zum mündlichen Vortrag zurückgewiesen werden könnten. Die Vorschrift ist in der Praxis unseres Wissens niemals angewandt worden. Sie kann nicht angewandt werden; denn man macht sich geradezu lächerlich, wenn man einem Mann, der ein Steuerbevollmächtigtenexamen hat - darum geht es ja in der Sache -, unterstellt, daß er zum mündlichen Vortrag vor einem Finanzgericht nicht in der Lage sei. Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, ist nicht er schuld, sondern dann sind daran die Leute schuld, die ihn das Examen haben machen lassen. Das ist also eine Vorschrift, die unanwendbar, antiquiert und geradezu lächerlich ist. Wir bitten, uns zu glauben, daß wir gute Gründe haben, diese merkwürdige Vorschrift nunmehr zu entfernen.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Imle.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für meine Freunde von der FDP-Fraktion darf ich erklären, daß wir diesen Änderungsantrag ablehnen werden. Wir halten es für unmöglich, daß man, wie es aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Schmidt hervorgeht, Personen, die schwierige Examen abgelegt haben, später für unlauter erklärt. Durch die Beseitigung dieser Vorschrift wird auch der späteren Änderung der Finanzgerichtsordnung nichts vorweggenommen. Hier muß einmal eine Diskriminierung von Berufen, die sich heute voll bewährt haben, aus dem Gesetz herausgenommen werden. Wir werden daher dem Antrag nicht zustimmen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Vizepräsident Schoettle
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Umdruck 708. Ich muß allerdings sagen, daß ich nicht ganz mitgekommen bin. Aber das liegt wohl an meiner Ignoranz. Die Sprecher haben nämlich eine Auffassung vertreten, die mir aus dem Antrag selber nicht gerechtfertigt zu sein scheint. Aber es liegt vielleicht an der Kompliziertheit der Materie. Wir stimmen jedenfalls über den Antrag Umdruck 708 ab. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist die überwältigende Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nun über Art. 1 des Gesetzentwurfs ab. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Art. 1 ist angenommen.
Mir liegt der Änderungsantrag Umdruck 717 vor, wonach ein Art. 1 a eingefügt werden soll. Soll dieser Antrag begründet werden?
({0})
- Aber er liegt hier als Umdruck vor, unterschrieben von Dr. Schmidt ({1}), Dr. Becker usw.
({2})
- Wo? ({3})
- Das hat sich bis zu mir noch nicht herumgesprochen. Aber das liegt vielleicht an der AtmoSphäre, die im Augenblick im Hause herrscht. Der Antrag ist aber auf jeden Fall nicht mehr existent.
Dann rufe ich Art. 2, - 3, - 4, - 5, - 6, - 7, -8 - sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? -. Einstimmig angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung. Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Die Gegenprobe! - Das Recht des Aufstehens bei der Abstimmung beinhaltet auch das Recht, sich wieder zu setzen; dann läßt sich klarer feststellen, wie abgestimmt worden ist. - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1965 ({4}) ({5});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für
wirtschaftlichen Besitz des Bundes (28. Ausschuß ({6}). ({7})
Dazu liegt ein Schriftlicher Bericht der Herren Abgeordneten Häussler und Lange ({8}) vor. Ich danke den Herren Berichterstattern für ihren Bericht.
Wir treten in die Beratung ein. Ich rufe Art. 1, -2, -3, - sowie Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfs auf. - Wer den aufgerufenen Bestimmungen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Enthaltungen?
- Die aufgerufenen Bestimmungen sind einstimmig angenommen.
Die zweite Beratung ist geschlossen. Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen?
- Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet.
Wir haben noch über einen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 707 *) abzustimmen. Soll dazu gesprochen werden? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Entschließung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Entschließung ist einstimmig angenommen.
Punkt 16 soll heute nachmittag aufgerufen werden. Ich rufe Punkt 17 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften ({9}) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten ({10}) ({11}) .
({12})
Wünscht der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Furler, das Wort?
({13})
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Furler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich konnte als Berichterstatter auf eine Erläuterung meines Berichtes verzichten, muß aber, da eine kurze Debatte stattfinden soll, 1 Siehe Anlage 8
hier für meine Fraktion und als Abgeordneter einige kurze Erklärungen abgeben.
Die Fusion der Räte und der Exekutiven der Europäischen Gemeinschaften stellt tatsächlich einen bedeutenden Fortschritt in der europäischen Integration dar. Es ist klar: wenn nur noch eine Kommission statt drei Kommissionen da ist, nur noch ein Ministerrat statt drei Ministerräten, findet eine Konzentration der Kräfte, auch eine sehr starke Rationalisierung im Beamtenapparat statt. Die eine Kommission hat eine größere Durchschlagskraft.
Es ist das, was man die Dynamik der Entwicklung nennt. Man hat sich auf die EWG-Kommission konzentriert, in die die anderen hineinfusioniert werden. Diese Kommission wird in Zukunft nur noch mit einer Stimme sprechen. Wir sind daher für den Fusionsvertrag vom 8. April, und wir sind auch für das Zustimmungs-, das Ratifikationsgesetz, das Ihnen hier vorgelegt wird.
Ich möchte nur zwei Bemerkungen machen, die mit einer gewissen Kritik zusammenhängen, die in der Entschließung zum Ausdruck kommt, die der Auswärtige Ausschuß vorgelegt hat.
Das eine - und das sage ich nicht nur aus historischen Gründen - betrifft die lange Dauer der Fusionsverhandlungen. Schon am 27. Juni 1958 hat das Europäische Parlament diese Fusion in einer Entschließung angeregt. In einer sehr scharfen Entschließung vom 24. November 1960 hat das Europäische Parlament dann die Fusion erneut verlangt. Der Vertrag stammt vom 8. April 1965. Sie sehen, es dauerte fünf Jahre. Das zeigt, welch schwierige Verhandlungen offenbar notwendig waren, um die Fusion, die wir begrüßen, doch noch durchzusetzen.
Aber auch wenn man einen anderen Gesichtspunkt betrachtet, zeigt sich, um wieviel schwieriger die Situation allgemein geworden ist. Sie wissen, daß schon zwei Organe fusioniert sind, der Gerichtshof und das Europäische Parlament. Wir erfuhren in der Vorperiode des Europäischen Parlaments, Ende Januar 1957, daß man ein neues Parlament neben der Gemeinsamen Versammlung errichten wollte. Die drei damaligen Präsidenten - ich war ihr Sprecher - versammelten sich am 2. Februar 1957 in Brüssel. Sie hatten am 4. Februar eine gemeinsame Sitzung mit den sechs Ministern. Ich trug den Vorschlag vor, zu fusionieren, ein Einheitsparlament zu gründen, und die Minister haben noch im Laufe des Nachmittags den entsprechenden Beschluß gefaßt und ihren Plan aufgegeben, ein weiteres Parlament zu schaffen. Sie haben dann noch - was sehr bedeutsam ist - den Gerichtshof fusioniert. In wenigen Tagen hat sich dies abgespielt. Diesmal haben wir fünf Jahre gebraucht, um noch die schon entstandenen Exekutivorgane zusammenzulegen.
Damit komme ich zu dem zweiten Punkt. Der Auswärtige Ausschuß hat eine Entschließung vorgelegt - meine Fraktion stimmt dieser Entschließung zu -, in der wir bedauern, daß diese Fusion nicht zum Anlaß wurde, die Stellung des Europäischen Parlaments zu stärken. Der Bundestag hat dies auch gewünscht. Wir haben allerdings erst sehr spät im Mai eine entsprechende Resolution gefaßt, die Verhandlungen haben sich lange hinausgezogen. Das Europäische Parlament hat darum gekämpft, alle haben darum gekämpft, eine bessere Position für dieses Parlament zu bekommen. Das ist nicht geglückt.
Es ist leider auch so - man muß das feststellen -, daß eine gewisse Schwächung des Europäischen Parlaments stattgefunden hat; denn in der Fusion ist das Mitspracherecht des Präsidenten des Parlaments bei dem Haushalt der Gemeinschaft für Kohle und Stahl ersatzlos gestrichen worden. Dort konnte der Präsident zwar einen Haushalt nicht erzwingen; aber er konnte sein Veto einlegen. Gegen die Stimme des Präsidenten des Europäischen Parlaments konnte der Haushalt der Montangemeinschaft nicht beschlossen werden. Das wurde gestrichen, und man hat gesagt, wir hätten dafür die Möglichkeit, nun zum Gesamthaushalt Stellung zu nehmen und dabei mitzuwirken. Diese Mitwirkung bedeutet aber keine rechtlich fundierte Mitwirkung, sondern eine beratende. Wir sind ganz auf die Überzeugungskraft unserer Argumente angewiesen. Man hat lange darum gekämpft, hier etwas herauszuholen. Ich sagte schon: das ist nicht gelungen.
Ich weiß, unsere Regierung hat sich lange bemüht, einen Ausgleich zu schaffen. Aber in den fünfjährigen Verhandlungen war dies nicht zu erreichen. Man hat nachher die Verhandlungen ganz konzentriert, die Fusion auf die allernotwendigsten Dinge beschränkt, um sie nicht scheitern zu lassen. Wir sind der Meinung, daß wir dem Fusionsvertrag trotz dieses Mangels zustimmen sollten.
Wir erheben aber hier im Bundestag unsere Stimme noch einmal, um zu verlangen, daß dieses Europäische Parlament vor allem auch im Haushaltsrecht eine stärkere Stellung bekommt. Sie werden das beim nächsten Punkt der Tagesordnung, bei dem es um die gemeinsame Finanzierung der Agrarpolitik geht, noch hören. Dort wird auch um diese Position noch gekämpft werden müssen. Aber wir wollen auch hier zum Ausdruck bringen, daß wir zwar die Fusion akzeptieren, aber bedauern, daß es nicht gelungen ist, das Europäische Parlament zu verstärken, ihm mindestens einen Ausgleich für das zu geben, was es der Fusion geopfert hat. Wir sind davon überzeugt, daß die europäische Integration dieses Europäische Parlament in einer stärkeren Position braucht, stärker sowohl im Haushaltsrecht, wenn einmal über eigene Einnahmen und eigene Ausgaben gesprochen wird, stärker aber auch im Gesetzgebungsrecht; denn wir sind der Meinung, daß es nicht angeht, daß direkt geltende Gesetze beschlossen werden, ohne daß eine echte Mitwirkung dieses Parlaments besteht.
Aus diesem Grunde empfehlen wir, diese Entschließung anzunehmen, die gerade darauf hinzielt, die Position des Europäischen Parlaments wenigstens in den kommenden Verhandlungen zu verbessern, nachdem es nicht gelungen ist, sie in den Fusionsverhandlungen auszubauen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine schlechte Zeit zur Erörterung einer solchen Frage. Jetzt meine ich nicht die Tageszeit, sondern den Schlußgalopp des Bundestages. Aber darüber zu klagen, wäre jetzt ohne Sinn.
Ich habe von meinem verehrten Herrn Vorredner gehört, daß man sogar eine Verschlechterung, und zwar eine konkrete Verschlechterung, die in der Entledigung eines erworbenen Rechtes besteht, das jetzt entfällt, hinnimmt, hinnehmen muß, damit das Ganze nicht scheitert. Das ist also eine eigentümliche Situation, daß wir uns in einer solchen Zwangslage befinden, von den ganz unzureichenden parlamentarischen Rechten sogar noch welche abzugeben, statt neue hinzuzugewinnen, wie es richtig und wie es auch erforderlich wäre, und sagen müssen: wir sind in einer solchen Situation, weil sonst unter Umständen die ganze Fusion scheitert. Welch eine starke Stellung hat also hier die Exekutive gegenüber dem Parlament! Welch eine absurd starke Stellung hat sie!
Das gibt mir Anlaß, doch einige Bemerkungen zu machen, ungeachtet dessen, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dem Gesetz und auch dem Bericht und damit dieser Entschließung zustimmt, von der jetzt die Rede ist. Wir tun das, weil wir jeden Schritt unterstützen, der geeignet ist, die europäischen Gemeinschaften auszubauen, zu festigen und leistungsfähiger zu machen. Aber wir wären pflichtvergessen - ich würde es jedenfalls so betrachten -, wollten wir nicht deutlich sagen, daß es eine ganz schlimme Begleiterscheinung dieses Vorganges ist, daß Staatssekretäre und andere Leute der Exekutive viel mehr Macht haben als die Volksvertretung, die selber beschließt, daß sie noch weniger zu sagen haben wird und sogar will, damit die Staatssekretäre und die anderen zum Zuge kommen. Das ist die reale Situation. Eine schlimme Situation, wenn es sich um ein Gesamtwerk handelt, bei dem durch die Vereinigung Europas Freiheiten, Rechte, Demokratie, Parlament verteidigt und in ihren Wirksamkeiten geschützt werden sollten, - allmählich doch auch mit dem Gedanken, den Geltungsbereich dieser Freiheiten zu erweitern. Aber im Geltungsbereich unserer Bestimmungen werden diese Freiheiten sogar noch eingeengt. Das ist eine Sache, der gegenüber wir nicht zu schweigen vermögen.
In den Erklärungen, die die Notwendigkeit der Zusammenlegung der Körperschaften, der Behörden und der Kommissionen begründen und begrüßen, wird mit Recht gesagt, daß es darauf ankommt, die Fortschritte, die Erfolge, die wir mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erzielt haben, nun weiter zu entwickeln, weiter auszubauen, sich auch neue Ziele zu setzen. Aber die Rolle des Parlaments, der Volksvertretung in diesem Europa, das ein Europa der Völker werden muß - oder es wird ein verdorrter Apparat Europas werden -, wird auch nicht dadurch besser, daß man von irgendeiner Stelle aus sagt, dieses Europa sei ein Europa der Nationen oder der Staaten. Hier geht es um das, was dabei an Volk zum Ausdruck kommt, und das wird geringer. Dem können wir jetzt notgedrungen - um es vorsichtig zu sagen - gar nicht einmal Widerstand leisten. Wenn wir heute Gelegenheit hätten - die Sache ist schon vorbei und paßt nicht mehr in unseren unvermeidlichen Schlußgalopp -, vor der Erörterung, der Stellungnahme des Bundestages zu diesem Gesetz den Punkt 16 unserer Tagesordnung und seiner Materie ausführlich und ruhig zu behandeln, würden wir eine interessante Feststellung treffen: Welch ein sichtbarer Unterschied - und zwar nicht nur durch irgendeine Parteibrille von links oder rechts, sondern mit bloßen Augen sichtbarer Unterschied - zeigt sich in dem Eifer, der aufgewandt wird, um gewisse Interessen zu vertreten und noch darum zu handeln, und in dem nicht vorhandenen Eifer oder, sagen wir einmal - um niemanden zu beleidigen -, in dem lahmen Eifer, mit dem die Rechte der Volksvertretung zur Regelung dieser Interessen behandelt werden.
({0})
Das ist eine schreckliche Sache; das ist ein substantieller Rückgang im Gehalt des Wertes der europäischen Vereinigung.
Dabei befinden sich diejenigen, die den großen Eifer für die Interessen aufbringen bzw. aufbringen werden - heute nachmittag wird dazu ja Gelegenheit sein -, in einem grundlegenden Irrtum. In dem Maße, in dem sie, weil sie glauben, damit ihren Intressen zu dienen, Standesorganisationen und Abmachungen wirken lassen, aber das Parlament einfach liegenlassen - weil sie es vielleicht sowieso nur als ein Mittel zum Zweck der Durchsetzung von Interessen betrachten -, werden auch legitime Interessen immer weniger vertretbar werden in der Gemeinschaft und in dem Sachbereich, um den die Gemeinschaft sich zu kümmern hat. Das werden Sie noch sehen. Volksvertretungen sind doch kein Luxus, in denen Standesvertreter auch mitreden, weil sie auf diese Weise ihren Klienten und Kunden sagen wollen: Auch dort üben wir Druck aus. Volksvertretungen sind kein Luxus. Wenn aber Gemeinschaften, 'bei denen es um die Lebenssubstanz der europäischen Völker geht, sich in ihren parlamentarischen Rechten selber einschränken lassen, dann muß ich sagen: schade um diese Entwicklung.
Ich persönlich mag es nicht leiden, wenn man von den Regierungen - in der Regel haben wir es ja nur mit ihren Spitzenbeamten, die ihre Aufgaben und Pflichten haben, zu tun; die Minister haben ja noch nicht einmal Zeit für diese Sache - erwartet, sie würden sehr viel Eifer, Energie und Sachkenntnis darauf verwenden, die Stellung der Volksvertretung auszubauen. Das ist eine verkehrte Welt; das ist eine völlig falsche Vorstellung, mit der an diese Sache herangegangen wird. Regierungen sind heute wie Monarchen in früheren Zeiten, womit ich weder gegen die Monarchen noch gegen die Regierungen etwas sagen will. Natürlich haben sie ihre eigene Position. Wenn aber die Volksvertreter darauf bedacht sind, daß die Regierungen nicht die Nase
rümpfen, sondern mit ihnen zufrieden sind und nicht an irgendeiner Stelle sagen: Dann werden wir euch aber den Possen tun und die Institutionen nicht vereinigen, wenn ihr euch so benehmet - wir, die wir die einzigen sind, die dem Parlament klarmachen könnten, daß es sich um Volksvertretung handelt -, dann weiß das Parlament allmählich bei dem Fachsimpeln über solche Fragen überhaupt nicht mehr, worum es eigentlich geht. Das ist eine Tragik. Aber heute wird sicher keiner mit mir der Meinung sein, daß es Sinn hat, sich darin zu vertiefen. Ich werde mir wohl noch den Zorn derjenigen zuziehen, die da sagen: Na ja, es wird ohnehin doch nur geredet. Eine schlechte Sache, wenn wir wieder nur bedauern, auch in dieser Entschließung wieder nur bedauern! Das tun wir jetzt seit langem und mit immer weniger Gewicht.
Aber lassen Sie mich noch eine direkte Frage stellen. Wenn wir mit Holländern, wenn wir mit Belgiern sprachen - ich habe es aber besonders bei Holländern gemerkt -, dann fragten diese in den letzten Wochen: Ja, werdet ihr denn, ihr Deutschen, im Bundestag usw., werdet ihr denn in der Sache der Volksvertretungsrechte wirklich nicht nur mitziehen, sondern euer großes Gewicht in die Waagschale werfen? - Ja, ich habe gesagt; wie können Sie eigentlich daran zweifeln? Natürlich, wir sind dafür! - Wenn die nun aber in ihrer Nüchternheit sehen, daß wir hier zwar gezeigt haben, daß wir wieder einmal bedauern, daß wir im übrigen aber hinter dem Rücken der Regierung - Sie sehen ja die leere Regierungsbank bei der Behandlung einer europäischen Frage - sozusagen hervorlugen und sagen, es ließe sich zur Zeit nicht mehr machen - sonst hätte unsere Regierung noch weniger machen können oder gemacht -, so ist das kein Beweis für die Leute in Holland usw., daß wir in einer Sache, bei der es darum geht, europäische Möglichkeiten weiterzutreiben, und zwar auch in einer Zeit, in der sie durch gewisse innere Verhältnisse in den Mitgliedstaaten eben schwerer weitergetrieben werden können, als es wünschenswert wäre, diese Funktion des Bedauerns, die wir hier übernommen haben ({1})
- Ja, ja, ich weiß, Sie sind ein Staatsmann; ich nicht so sehr. Diese Funktion des Bedauerers ist eben eine für ein Parlament, für eine Volksvertretung ganz mißliche Funktion.
({2})
Es ist eine mißliche Funktion für eine so neue und für unsere Zukunft bestimmende Sache, wie es die europäischen Gemeinschaften sind. Und wenn wir hier auch nur zunächst durch Zusammenlegung und Fusion - wie man sagt - der Körperschaften etwas Geburtshilfe mit dazu leisten, ist es um (so schmerzlicher, daß das ohne diese dazu notwendige Erweiterung der Rechte des Parlaments geschieht.
Wenn Sie sich die Berichte der Ausschüsse untereinander ansehen - ich habe es heute noch einmal getan -, also sagen wir mal ides Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten .an den Haushaltsausschuß oder die ,eigenen Berichte des Haushaltsausschusses, dann wird dort ganz brav gesagt, daß auch
hier bedauert werde und daß eigentlich die Rechte des Parlaments erweitert werden müßten. Nur, ich fände es gut, wenn der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten z. B. das auch einmal schreiben würde und wenn es allmählich Sache des ganzen Parlaments wäre, daß man nicht mehr nur sagt: Na ja, gut, das ist eine außenpolitische Frage; da sind ein paar versessene Europäer darauf verpflichtet, sich hörbar zu machen. Das ist eine schlimme Sache. Es ist eine Arbeitsteilung, die ungesund ist: Die einen kümmern sich um :die Fonds. Die Fonds werden immer größer, und die reale Notwendigkeit, parlamentarische Kontrolle über die Eigenfinanzen der europäischen Gemeinschaft auszuüben, wird immer brennender; denn wo sind die denn eigentlich sonst etatisiert? Aber das kümmert einen Teil von uns nicht, weil der nur aufpassen muß, was mit dien Abschöpfungsbeträgen geschieht und wie im einzelnen soviel wie möglich wieder zurückfließt. Ein paar von uns, die wir also Europäer sind oder uns mit der Außenpolitik zu befassen haben, sagen dann, wie sehr wir es bedauern. Eine schreckliche Sache! Ich könnte dazu einige Bilder aus dem Volksleben beisteuern; aber lieber nicht, sonst würde das auch noch schief ankommen.
Meine Damen und Herren, am 9. Mai dieses Jahres hatte ich die große Freude, an einer Zusammenkunft teilzunehmen, die das „Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa", das unter der Präsidentschaft von Jean Monnet steht, in Berlin veranstaltete. Es war eine schöne, große Geste, daß an dem Tage, an dem jenseits der Mauer durch Paraden und anderes - Schlimmeres - des 20. Jahrestages dies Kriegsendes gedacht wurde - auf ,die dort eigene Weise -, das Komitee zusammenkam. Der 9. war der Tag, an dem vor genau 15 Jahren Robert Schumann seine Vorstellungen darüber vorgetragen hatte, wie es - fünf Jahre nach dem Kriege - weitergehen solle, nämlich nicht durch Rückfall in die alten Staatsallianzen, die aus dem 19. Jahrhundert in unser Jahrhundert hineinragen und zwei Weltkriege nicht haben verhindern und keine Friedensordnungen haben schaffen können. Vielmehr ging es darum, zunächst Europa zu vereinigen. Das war der große Gedanke.
Sie sollten sich die Liste derer, die dort zusammengekommen waren, einmal ansehen. In diesem Komitee sind in persönlicher Mitgliedschaft tätig - ich kenne manche dieser Herren seit der Gründung; ich habe zu den Mitbegründern dieses Komitees von deutscher Seite gehört, neben meinem Freunde Ollenhauer - die Vorsitzenden aller demokratischen Parteien der sechs Länder der Europäischen Gemeinschaft, die Präsidenten der Parlamentsfraktionen dieser Parteien in den sechs Ländern und eine Reihe namhafter Führer nichtkommunistischer Gewerkschaften. Ich habe nun gerade meine Klagen über unsere Gesamtlage, daß die Rechte des Parlaments zu wenig berücksichtigt werden, hier angebracht. Ich finde, wir haben ganz respektable Verbündete oder Bundesgenossen, wenn wir uns auf sie berufen wollen. In deren Erklärung - ich habe sie mit 'beschlossen, und es gibt Herren aus den anderen Fraktionen, die sie ebenso und aus genau
denselben Erwägungen wie ich mit beschlossen haben - ist unter dem Rubrum „Demokratisierung der Tätigkeit der bestehenden Institutionen" eindringlich - und zwar wird dieses Wort auch gebraucht - erklärt worden, daß das Komitee nochmals die Vorschläge in Erinnerung bringt, welche es in seiner Tagung in Bonn ein Jahr vorher angenommen hat: die Wahl der Hälfte der Mitglieder des Europäischen Parlaments in direkter Wahl, die Beteiligung des Europäischen Parlaments an dem Verfahren zur Ernennung des Präsidenten der einzigen Europäischen Kommission, die an die Stelle der gegenwärtigen drei Exekutiven treten würde. Das sind doch sachliche Vorschläge.
Aber was eigentlich haben wir wieder für eine Arbeitsteilung? Wenn wir zusammenkommen als Mitglieder eines solchen Komitees, dann freuen wir uns und stimmen solchen Dingen nicht nur zu, sondern erarbeiten sie mit. Wenn wir dann hier in der Pflicht sind gegenüber der Regierung - Sie sehen sie ja hier,
({3})
und so geht es in den anderen Parlamenten natürlich auch -, dann sagen wir: Damit es möglich wird, verzichten wir zunächst darauf und bedauern nur, daß wir verzichten müssen. Das ist unsere schwierige Situation.
Ich komme noch einmal auf das zurück, was das Aktionskomitee formuliert hat.
Es heißt dort: Angesichts der Vorschläge der EWG-Kommission über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik ist das Aktionskomitee der Auffassung, daß eine effektive Kontrolle durch das Europäische Parlament notwendig ist.
Wir haben heute gehört - mein Herr Vorredner hat durchaus recht -: wir müssen den schmerzlichen Verlust einstecken, daß sogar ein erworbenes Recht, nämlich das Recht des Mitredendürfens und Nichtausgeschaltet-werden-Dürfens des Präsidenten in Sachen Haushalt der Kohle- und Stahlgemeinschaft, also eines Teiles, nun verschwindet. Hier aber haben alle die Herren, die dem Komitee angehören, gefordert, daß die Kommission zur Weiterentwicklung der gesamten gemeinsamen Politik ständig auch mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden usw. Verbindung hält, daß diese Verbände, soweit es möglich ist, an den von den Institutionen der Gemeinschaft eingesetzten Organen beteiligt werden. Und dann kommt das große Kapitel der Finanzierung und der auch daraus - nicht nur aus allgemeinen demokratischen Anliegen, wenn auch die nicht zurückgesteckt werden sollten - resultierenden Notwendigkeiten der Erweiterung der parlamentarischen Befugnisse.
Es ist schlimm, daß man bei einem solchen Schritt wie diesem gezwungen ist, wieder zu sagen: wir stimmen dem zu, damit jeder sieht, daß wir Realpolitiker sind, und zugleich feststellen, wir treiben auch ein Stück Selbstverstümmelung dabei, nämlich in unserer Rolle als Parlamentarier. Das Schreckliche ist, daß wir noch nicht einmal die Kraft, daß wir noch nicht einmal die Möglichkeit haben, denen, die
uns gewählt haben - und zwar in diesem Falle uni sono, glaube ich doch, ohne Unterschied der Parteien -, zu sagen, was dem Volk verlorengeht - das doch Europa, das die Vereinigung Europas will -, wenn es weiter zuläßt, daß das Europäische Parlament ein Schattendasein führen muß. Das liegt ja nicht an der mangelnden geistigen Substanz derer, die im Europäischen Parlament sind. Wenn wir Zeit hätten und alles lesen könnten, würden wir sehen, daß es dort gute und nirgendwo sonst bisher geführte Debatten und Sachvorschläge gibt. Aber das alles ist heute Facharbeit, und wir tun das Unsere dazu, daß immer mehr Luft aus dieser guten Sache herausgeht.
Dieses Bedauern wollte ich Ihrem Bedauern, daß man zur Zeit nichts anderes machen könne, weil es sonst ganz scheiterte, hinzufügen als Bedauern über uns alle, die wir in dieser Sache so lau geworden sind.
({4})
Das Wort hat der Abgeordnete Rademacher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Mitglied des Europäischen Parlaments bin ich sehr glücklich darüber, daß ich meinen wahrscheinlich letzten Diskussionsbeitrag in dieser Legislaturperiode den europäischen Fragen widmen darf; ich tue dies namens der Freien Demokratischen Partei.
In dem Schriftlichen Bericht wird davon gesprochen, daß in Zukunft nach der technischen Fusion der drei Organe nur eine Stimme sprechen werde. Ich bezweifle das auf Grund der Erfahrungen im Europäischen Parlament. Solange Sie den entscheidenden Schritt nicht tun, nämlich die drei Verträge zu fusionieren, können Sie kaum erwarten, daß eine gemeinsame Äußerung seitens der Kommission oder seitens des Ministerrats für alle drei Organe erfolgen kann.
Ich habe mich bei den Ausführungen des Kollegen Wehner, denen ich auch namens meiner Fraktion im großen und ganzen zustimme, eigentlich darüber gewundert, daß er nicht auch gleichzeitig den Kern der Dinge angefaßt hat: durch stärkere Befugnisse des Parlaments mit danach zu streben, daß es nicht bei einem Sechser-Europa bleibt, sondern daß es zu einem größeren Europa kommt.
({0})
Das Europäische Parlament hat doch eine sehr seltsame Konstruktion. Dabei bin ich mir darüber klar, daß der Weg zu Europa außerordentlich schwierig und langwierig ist. In diesem Parlament gibt es in allen Fraktionen genügend Idealisten, die immer wieder von dem Werden und der Erweiterung Europas sprechen, selbstverständlich auch - als Voraussetzung - von größeren Befugnissen des Europäischen Parlaments. Die Vertreter der Kommission einschließlich des Präsidenten Herrn Hallstein bestätigen diese Auffassung, belobigen die Abgeordneten aller drei Fraktionen, die jeweils diese Meinungen zum Ausdruck bringen. Von der Vertretung des
Radermacher
Ministerrats im Europäischen Parlament werden die Dinge schon ein wenig vorsichtiger angefaßt, obgleich man im Grunde genommen immer wieder den Versuch unternimmt, zu bestätigen, daß das Endziel tatsächlich auch in einer größeren Befugnis des Europäischen Parlaments liegen müsse.
Ich glaube, man sollte auch über die merkwürdige Entwicklung im Europäischen Parlament ein Wort sagen, daß sich dort eine spezielle Fraktion gebildet hat, die ein Widerspruch in sich ist. Es handelt sich doch um ein Europäisches Parlament, in dem es zunächst einmal drei Fraktionen gegeben hat; sie setzten sich jeweils aus den Abgeordneten der sechs Länder zusammen. Dann hat sich auf Grund der sehr merkwürdigen Einstellung in Paris eine Fraktion, eine nationale Fraktion, gebildet, nämlich die Gaullisten. Nun frage ich Sie, ob es noch im Sinne und im Geiste einer europäischen Integration liegt, wenn dort solche nationalen Fraktionen auftreten.
Natürlich muß man sich in diesem Zusammenhang auch mit den Äußerungen des französischen Staatschefs, des Generals de Gaulle, auseinandersetzen, der von einem „Europa der Vaterländer" spricht. Ich will Ihnen ganz offen sagen, daß ich dieser stufenweisen Entwicklung zu einer vollen europäischen Integration nicht einmal so fern stehe, nämlich aus rein praktischen Gründen, weil etwas anderes schneller kaum zu erreichen ist. Wenn allerdings der Ausdruck „Europa der Vaterländer" bedeuten sollte, daß ein Land in diesem Europa dominieren will, dann muß ich namens meiner Fraktion hiergegen die schärfsten Bedenken anmelden. Ich hätte lieber den Ausdruck gehört: ein Europa der Nationen, in dem die Besonderheit der Nationen nicht untergeht, in dem sie ihre besondere Bedeutung haben. Aber eine Dominanz eines Landes - und Sie wissen alle, was ich meine - würden wir mit aller Energie ablehnen.
({1})
Was die Fusion der Verträge anlangt, so möchte ich auf einen Widerspruch auf einem Gebiet hinweisen, von dem ich etwas zu verstehen glaube. Nehmen Sie einmal die Verkehrsbestimmungen in dem Vertrag über Kohle und Stahl und stellen Sie daneben die Versuche, den europäischen Verkehr in den sechs Staaten zu integrieren! Dann werden Sie sehen, wie außerordentlich schwierig die Dinge sind und wie unmöglich die Situation ist, wenn wir nicht so schnell wie möglich dazu kommen, als nächsten Schritt auch die Verträge selbst zu fusionieren. Solange das nicht geschieht, meine Damen und Herren - und damit möchte ich meine kurze Intervention abschließen -, ist dieses Europa ein ausgesprochener Torso, zum mindesten soweit es das Europäische Parlament anlangt. Das Europäische Parlament hat keine wirklichen Befugnisse, z. B. Haushaltsbefugnisse, die das vornehmste Recht eines jeden Parlaments sind. Es hat nicht einmal über den eigenen Haushalt des Parlaments etwas zu sagen; er wird ihm auferlegt. Solange ein Parlament diese Rechte nicht besitzt, kann man überhaupt nicht von einem echten Parlament sprechen.
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es nicht nur irgendwelcher Wolkenkuckuckserklärungen, sondern des guten und festen Willens der Regierungen der sechs Staaten. Wir wollen hoffen, daß die deutsche Bundesregierung bereit ist, auch in Zukunft nicht nur Lippenbekenntnisse abzugeben, sondern in den Ministerräten dafür zu sorgen, daß diese Fusion zustande kommt und das Parlament erweiterte Rechte erhält, um all die großen Ziele, von denen ich gesprochen habe, zu erreichen: eine echte Integration ganz Europas, ein Haushaltsrecht und vor allen Dingen, worauf es meiner Fraktion und mir im wesentlichen ankommt, nicht ein Statuieren eines Sechser-Europas, sondern ein aufgeschlossenes Hinwenden zu einem größeren Europa, das allein in der Lage ist, die politischen Geschicke Europas zu gestalten.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Illerhaus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wehner, ich glaube, wir alle in diesem Hause bedauern mit Ihnen, daß bei der Gelegenheit der Fusion der Exekutiven die Rechte des Europäischen Parlaments nicht verstärkt worden sind. Diese Fusion der Exekutiven ist von uns allen, auch von allen Mitgliedstaaten, begrüßt worden, hat aber enorme Schwierigkeiten gebracht. Ich brauche nur an die Sitzfrage zu erinnern, an die Frage Luxemburg usw. Für uns alle, die wir die Verstärkung der Rechte des Parlaments befürworten, ergab sich doch die Frage: Sollen wir, da das jetzt nicht zu erreichen ist, die Fusion der Exekutiven scheitern lassen, weil bei dieser Gelegenheit die Rechte des Parlaments nicht verstärkt worden sind? Das war die Frage, vor der wir standen. Wir alle, ich glaube, auch Ihre Fraktion, haben es zwar außerordentlich bedauert, daß die Rechte des Parlaments nicht verstärkt worden sind, wollten aber trotzdem die Fusion der Exekutiven nicht daran scheitern lassen.
Die Fusion der Exekutiven ist der erste Schritt auch zu dem zweiten, nämlich zur Fusion der Gemeinschaften. Herr Kollege Rademacher, die neue Exekutive soll ja den Auftrag erhalten, die Fusion der Gemeinschaften und der Verträge vorzubereiten. Wenn wir, wie wir hoffen, in einigen Jahren - in sehr kurzer Zeit - der Fusion der Verträge nähertreten, müssen die Bundesregierung und wir alle nach meiner Meinung darauf bestehen, daß diese Fusion der Gemeinschaften der letzte Termin - der letzte Termin, sage ich - dafür ist, die Rechte des Europäischen Parlaments zu stärken. Während dieser Zeit muß auch sehr ernsthaft darüber gesprochen werden, ob nicht direkte Wahlen zum Europäischen Parlament abgehalten werden sollten, ein Anliegen, das das Europäische Parlament nach Abschluß seiner Beratungen schon vor einigen Jahren den Regierungen der Mitgliedstaaten unterbreitet hat. Wir müssen wirklich fordern, daß ,die Zusammenlegung der Gemeinschaften mit der Verstärkung der Rechte des Parlaments und möglicherweise auch mit direkten Wahlen verbunden ist.
Herr Kollege Rademacher, das größere Europa wünschen wir alle. Aber vergessen Sie doch nicht, daß bei Abschluß der Verträge für alle Länder Europas - des freien Europas - die Möglichkeit des Beitritts zu ,diesen Verträgen vorhanden war. Nur haben die EFTA-Länder und andere Länder aus den verschiedensten Gründen gemeint, diesen Verträgen nicht beitreten zu können. Je länger die EWG arbeitet und je enger sie zusammenwächst, um so schwieriger wird natürlich der Beitritt für diese Länder. Wir haben immer den Standpunkt vertreten - ich meine, wir alle vertreten diesen Standpunkt -, daß wir nicht etwa die Weiterentwicklung der Gemeinschaften anhalten können, bis die anderen Staaten Mitglied werden wollen. Wer Mitglied dieser Gemeinschaft werden will, der muß neben Rechten auch Pflichten übernehmen. Er muß sich auch dazu bereit erklären, wie man so sagt, auf diesen fahrenden Zug aufzuspringen. Ich glaube, wir sind alle im Prinzip einer Meinung.
Wir bedauern es außerordentlich, daß bei dieser Gelegenheit nicht die Rechte des Parlaments verstärkt worden oder zumindest die alten Rechte voll erhalten geblieben sind. Aber wie gesagt, das größere Ziel, die Vereinigung der Exekutiven als Vorbereitung auf die Zusammenlegung der Gemeinschaften der Verträge, schien uns und scheint uns allen im Augenblick wichtiger zu sein.
Das Wort hat Herr Staatssekretär Carstens vom Auswärtigen Amt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister dies Auswärtigen bedauert es außerordentlich, heute nicht hier sein zu können. Er nimmt an einer sehr wichtigen Verhandlung in Brüssel teil. Gleichzeitig findet entsprechend der jahrelangen Übung am Mittwochmorgen eine Kabinettsitzung statt, in der gleichfalls eine Reihe sehr wichtiger Fragen zur Beratung anstehen. Ich will mich daher bemühen, so gut ich es kann, den Standpunkt der Bundesregierung zu den aufgeworfenen Fragen vorzutragen.
Ich möchte zunächst sagen, daß die Stellung der Bundesregierung mit Bezug auf die Frage einer Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments völlig eindeutig ist. Durch Jahre hindurch ist es vornehmlich die Bundesregierung gewesen, die sich um dieses Problem und seine Lösung bemüht hat. Ich darf daran erinnern, daß schon während der Vertragsverhandlungen von 1955 bis 1957 die deutsche Delegation alles in ihren Kräften Stehende getan hat, um dem Parlament eine starke Stellung zu geben.
Auch in der Folgezeit hat es an deutschen Initiativen in dieser Richtung nicht gefehlt. Ich möchte nur an die letzte Initiative dieser Art vom Februar 1964 erinnern, in der sich die Bundesregierung eindeutig für eine stärkere Mitwirkung des Europäischen Parlaments bei drei Komplexen ausgesprochen hat, nämlich erstens bei der Verabschiedung wichtiger Verordnungen, zweitens bei der Verabschiedung des Haushalts der europäischen Gemein schaften und drittens bei Abkommen mit dritten Staaten.
Ich stimme auch dem zu, was hier gesagt worden ist, daß es in der Zukunft bei zwei Ereignissen darauf ankommen wird, dem Parlament weitere Befugnisse zu geben, und zwar einmal in dem Augenblick, wo die Gemeinschaft eigene Einnahmen erhalten wird, und zweitens in dem Augenblick, wo man an die Fusion der Gemeinschaften selbst im Gegensatz zu der jetzt vorgesehenen Fusion der europäischen Organe herangehen wird. Dies sind in der Tat die beiden Fälle, in denen auf eine Verstärkung der Rechte des Europäischen Parlaments bestanden werden muß, und die Bundesregierung ist bereit und entschlossen, das auch zu tun.
Nun ist aber die Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments - darin werden sicher alle übereinstimmen - nicht das einzige Ziel, das wir in Zusammenhang mit den europäischen Gemeinschaften verfolgen. Auch die jetzt vollzogene Fusion der Organe der europäischen Gemeinschaften ist ein wichtiges Ziel, und das Europäische Parlament selbst hat in seiner Resolution vom Jahre 1958 diese Fusion gefordert. Sie bedeutet keine grundlegende Veränderung der Situation, aber doch eine Rationalisierung und Straffung der Arbeitsweise und, wie wir fest glauben, damit letzten Endes auch eine Stärkung der europäischen Gemeinschaften selbst, an der wir alle in gleicher Weise interessiert sind.
Nun ist es keineswegs einfach gewesen, diesen Gedanken der Fusion der europäischen Organe durchzusetzen. Es hat, wie hier mit Recht hervorgehoben worden ist, jahrelanger Verhandlungen über diesen Komplex bedurft. Warum? Weil einige unserer Partner, insbesondere auch unsere französischen Freunde, der Meinung waren, daß es nicht sinnvoll sei, über eine Fusion nur der Organe zu sprechen, sondern daß, wenn man das Fusionsproblem in Angriff nehmen wollte, man über die Fusion der Gemeinschaften selbst sofort, von Anbeginn an, sprechen müsse; nur dann werde es möglich sein, zu brauchbaren Lösungen zu kommen. Wir haben einen anderen Standpunkt vertreten; wir haben den Standpunkt vertreten, daß die Fusion der Gemeinschaften selbst eine so schwierige Aufgabe sei, daß sie Jahre erfordern wird und daß es daher sinnvoll sei, mit einem Teilkomplex, nämlich der Fusion der Organe, zu beginnen, ja daß ein gewisser Vorteil darin liegen könnte, mit diesem Teilkomplex zu beginnen. Denn wir waren der Meinung - wir sind es noch -, daß wenn eine einheitliche Kommission für alle drei Gemeinschaften spricht, die Fusion der Gemeinschaften selbst dadurch erleichtert werden wird. Wir alle wissen, daß Rivalitäten, die ihre Ursprünge im Persönlichen oder Institutionellen haben mögen, ein Gespräch über Fusion erschweren. Diese Gesichtspunkte fallen weg. Man wird also in Zukunft, wie wir glauben, dieses Gespräch über die Fusion selbst mit größerer Aussicht auf Erfolg als bisher führen können.
Es ist uns schließlich gelungen, diesen unseren Standpunkt gegenüber unseren Partnern und mit unseren Partnern zusammen durchzusetzen, und man hat sich auf einen Kompromiß geeinigt, der
darin bestand, daß bei Gelegenheit dieser Fusion nur diejenigen Änderungen an den Verträgen vorgenommen werden sollten, die sich aus der Tatsache der Zusammenlegung der Organe selbst zwingend ergaben, und daß im übrigen keine materiellen Änderungen vorgenommen werden sollten. Das war die Basis, auf der die weiteren Verhandlungen geführt worden sind; danach, glaube ich, sind wir verfahren, und danach ist dann auch dieser Vertrag zustande gekommen.
Nun wird gesagt, daß der Vertrag die Rechte des Europäischen Parlaments nicht nur nicht stärke, sondern sie dadurch schmälere, daß ein (bestimmter Ausschuß - der sogenannte Vier-Präsidenten-Ausschuß -, der nach dem Kohle- und Stahlvertrag das Haushaltsrecht hatte, in Zukunft wegfallen wird.
Hier, muß ich nun allerdings sagen, bin ich selbst anderer Auffassung. Ich kann nicht erkennen und habe nie zu erkennen vermocht, inwiefern der VierPräsidenten-Ausschuß Ausdruck einer wirklichen demokratischen Legitimation der europäischen Gemeinschaften war. Es handelte sich darum, daß die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Ministerrates, des Europäischen Gerichtshofes und der Hohen Behörde, die für ihre Person in dieses Gremium entsandt wurden, die Befugnis zur abschließenden Feststellung des Haushalts der Europärischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl hatten.
({0})
Das Europäische Parlament wirkte daran nicht mit, in keiner Weise.
({1})
Der Ausschuß beriet, soweit ich weiß, geheim. Es fand keinerlei irgendwie geartete Kontrolle von außen statt. Ich möchte daher den Standpunkt vertreten, daß die jetzt getroffene Regelung, die nämlich das System der EWG auch auf die Kohle- und Stahlgemeinschaft erstreckt, dem Europäischen Parlament als Ganzem größere Rechte einräumt; denn jetzt ist das Europäische Parlament als solches eingeschaltet in den Prozeß der Feststellung des Haushalts der europäischen Gemeinschaften, zwar nicht im Sinne eines Zustimmungsrechts - wir bedauern, daß es nicht gelungen ist, die Rechte des Parlaments zu verstärken und zu erweitern; in der Hinsicht besteht gar keine Meinungsverschiedenheit -, aber doch in dem Sinne, daß das Europäische Parlament den Haushalt in öffentlicher Sitzung diskutiert, zu ihm förmlich Stellung nimmt mit all dem, was das an politischem Gewicht nach sich zieht. Ich möchte daher glauben, daß, so wie die Basis der Vereinbarung, auf der die Fusion stattgefunden hat, nun einmal war, das Europäische Parlament bestimmt keine Schmälerung seiner Rechte mit Bezug auf die Haushaltsgestaltung erfahren hat.
Aber ich möchte noch einmal wiederholen: Es wird in der Tat in der Zukunft darauf ankommen, und zwar insbesondere in den beiden Zeitpunkten, die ich genannt habe, dem Europäischen Parlament eine wirkliche Verstärkung seiner Rechte zu geben. Die Bundesregierung wird dafür eintreten.
Mit Bezug auf die andere Frage, die hier aufgeworfen worden ist, nämlich mit Bezug auf die
Erweiterung der europäischen Gemeinschaften, möchte ich nur sagen, daß der Standpunkt der Bundesregierung in dieser Frage bekannt ist. Er ist unverändert. Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß die europäischen Gemeinschaften für den Beitritt dritter Staaten, die an dem Beitritt interessiert sind, offen bleiben und offen stehen. Die Bundesregierung wird weiterhin in diesem Sinne wirken.
({2})
Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf: Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Art. 4, - Einleitung und Überschrift des Gesetzes. - Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen eine Stimme ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
Wir treten in die allgemeine Aussprache ein. -Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Die Gegenprobe! - Gegen eine Stimme ist das Gesetz angenommen.
Dann haben wir noch abzustimmen über eine Entschließung, die der Ausschuß unter Ziffer 2 seines Antrags auf Seite 3 der Drucksache IV/3635 vorlegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Entschließung ist bei einer Enthaltung angenommen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({0}) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG zur Agrar-/Finanzpolitik in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 31. März 1965 ({1}).
Berichterstatter des Haushaltsausschusses ist der Abgeordnete Windelen. Der Bericht liegt vor. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kopf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei Vorschläge der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, die in der Drucksache 1V/3313 zusammengefaßt sind, bilden eine unteilbare Einheit. Die Kommission macht Vorschläge über die künftige Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik, sie schlägt vor, daß künftighin die Gemeinschaft selber unmittelbar eigene Einnahmen erhalten soll durch die ÜberDr. Kopf
tragung der Einnahmen aus den Abschöpfungen und aus den Zöllen, und schließlich macht die Kommission Vorschläge für die Verstärkung der Rechte des Parlaments.
Wenn wir auf die Entwicklung des Gemeinsamen Marktes zurückblicken, sehen wir, daß sich innerhalb dieses großen Bereiches ein Gebiet, nämlich der Agrarsektor, dadurch auszeichnet, daß in ihm in besonderem Maße die europäischen Einigungsbestrebungen vorwärtsgetrieben worden sind. Ich brauche nur an die Festsetzung des gemeinsamen Getreidepreises, an die Beschlüsse vom Dezember des letzten Jahres zu erinnern.
Der Gemeinsame Markt bildet aber eine Einheit, und es besteht die unbedingte Notwendigkeit, daß sich die Anstrengungen, ihn zu entwickeln, nicht auf einen Sektor beschränken, sondern daß auch die übrigen wichtigen Gebiete, die Industriepolitik, die Handelspolitik, die Steuerharmonisierung gleichfalls entwickelt und vorangetrieben werden. Es soll nicht nur ein gemeinsamer Agrarmarkt, es soll auch ein gemeinsamer gewerblicher und Industriemarkt geschaffen werden.
Es ist wichtig und notwendig, daß die Kommission diesen Gedanken der Einheit des Marktes in klarer Weise zum Ausdruck gebracht hat. Die beiden Ausschüsse dieses Hohen Hauses, der Haushaltsausschuß und der Auswärtige Ausschuß, haben sich diesen Gedanken der Einheit des Marktes und der Notwendigkeit, alle Sektoren des Marktes gleichzeitig und gleichgewichtig weiterzuentwickeln, in vollem Umfang zu eigen gemacht.
Nun ist in den Vorschlägen der Kommission vorgesehen, daß die Gemeinschaft in Zukunft mit eigenen Einnahmen ausgestattet werden soll, daß nicht nur die Abschöpfungsbeträge, sondern auch die Zolleinnahmen allmählich auf die Gemeinschaft übergehen sollen. Wenn diese Vorschläge in der Zukunft durchgeführt werden, bedeutet das selbstverständlich eine nicht unerhebliche Einbuße für den Bundeshaushalt. Unsere Einnahmen aus Zöllen betragen zur Zeit rund 2,3 Milliarden DM. Auf der anderen Seite ist festgestellt worden, daß sich die Ausgaben, die der Gemeinsame Markt zur Zeit für Verwaltungskosten hat, auf etwa 300 Millionen DM belaufen. Die Ausschüsse waren und sind der Meinung, daß zwar der Übergang nicht nur der Abschöpfungsbeträge, sondern auch der Zolleinnahmen auf die Gemeinschaft grundsätzlich zu bejahen ist, daß aber eine Übertragung der Zölle erst dann erfolgen sollte, wenn der Finanzbedarf der Gemeinschaft dies rechtfertigt.
Dabei wäre noch abzuklären, was wir unter „Finanzbedarf" verstehen. Dazu gehört natürlich die Aufbringung der Verwaltungskosten. Aber welche zusätzlichen Aufwendungen dazu gehören, bedürfte doch noch nach der Klärung.
Es ist aber nicht erwünscht, daß durch die Übertragung der bisher den einzelnen Ländern zustehenden Einnahmen eine Überfinanzierung des Gemeinsamen Marktes stattfindet. Daher ist die Überlegung angestellt worden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, um die auf die Gemeinschaft zu übertragenden Zolleinnahmen in das richtige Verhältnis zu dem tatsächlichen Finanzbedarf zu setzen. Wenn der Gemeinsame Markt die Zolleinnahmen der Länder bezieht, wenn dadurch erhebliche Einbußen der Haushalte der Mitgliedstaaten eintreten, darf erwartet, ja, muß sogar gefordert werden, daß die Haushalte der Mitgliedstaaten entsprechend entlastet werden und daß gewisse Aufgaben, die zur Zeit noch von den Mitgliedstaaten wahrgenommen und von ihnen finanziert werden, in Zukunft vom Gemeinsamen Markt übernommen werden.
Man kann auch an eine andere Lösung denken, um diesen Ausgleich zwischen der Schaffung eigener Einnahmen der Gemeinschaft und dem tatsächlichen Bedarf herzustellen. Die Kommission selbst hat in ihrem Bericht die Möglichkeit der Rücküberweisungen erwähnt. Der Haushaltsausschuß ist gegenüber dieser Idee außerordentlich skeptisch gewesen, und er hat bei seinen Überlegungen wahrscheinlich auch seine guten Gründe gehabt, Gründe, die aus dem Bericht selbst nicht hervorgehen. Wenn aber derartige Rücküberweisungen von der Gemeinschaft an die Mitgliedsländer in Erwägung gezogen werden, ist es selbstverständlich, daß eine gerechte Abwägung der Vorteile und Lasten der verschiedenen Länder durchgeführt werden muß. Bis zur Übertragung der Zölle auf die Gemeinschaft muß nach einer Zwischenlösung gesucht werden. Diese ist keineswegs unmöglich. Der Haushaltsausschuß denkt an ein Verrechnungssystem, das die zwischenzeitlich zu erwartenden Zollverlagerungen ausgleicht.
Es muß nochmals bemerkt werden, daß alle drei Vorschläge ein unteilbares Ganzes darstellen und daß kein Ungleichgewicht in der Entwicklung der Gemeinschaft eintreten soll.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit diesen Vorschlägen steht der Vorschlag der Kommission, der sich auf die künftige Stellung des Parlaments und auf die Verstärkung seiner Rechte bezieht. Hierüber ist von einer Reihe von Vorrednern bereits vieles und Wichtiges gesagt worden. Ich kann mich nur der Meinung beider Ausschüsse und wohl auch dieses Parlaments anschließen, daß eine Verstärkung der Rechte des Europäischen Parlaments für den Fortgang der europäischen Einigungsbestrebungen eine unbedingte Notwendigkeit darstellt.
Es war ein gewisser Konstruktionsfehler, daß bei der Ausarbeitung der Römischen Verträge, die mit sehr großer Sorgfalt erfolgt ist, nicht genügend beachtet worden ist, welch wichtige, ja, welch ausschlaggebende Rolle das Europäische Parlament für die Entwicklung der Gemeinschaft spielen kann. Das Parlament ist mit unzureichenden Kompetenzen ausgestattet worden. In dem Augenblick, in dem der Gemeinschaft nun so erhebliche Einnahmen zuwachsen - man spricht von Einnahmen in Höhe von insgesamt vielleicht 10 Milliarden DM aus den sechs Mitgliedstaaten -, ist es selbstverständlich, daß eine Haushaltskontrolle dieser Einnahmen durch das Europäische Parlament eine Notwendigkeit darstellt. Das ist auch von der Kommission erkannt worden; das war der Grund dafür, daß die Kommission Vor9866
schläge für die Stärkung der Rechte des Parlaments ausgearbeitet hat. Wir sind allerdings der Meinung, daß diese Vorschläge unzureichend sind, daß sie der Überprüfung und Verbesserung bedürfen.
Es ist dankenswert, daß sich das Europäische Parlament selber in seiner Sitzung im Mai ausführlich mit dieser Frage beschäftigt und einen Beschluß darüber gefaßt hat, wie nach seiner Meinung künftig seine Mitwirkung bei der Haushaltskontrolle sein soll. Es handelt sich um einen sorgfältig ausgearbeiteten Beschluß. Beide damit befaßten Ausschüsse des Bundestages haben sich diesen Beschluß des Europäischen Parlaments zu eigen gemacht, und unser Hohes Haus sollte sich bei der Verabschiedung dieser Vorlage des Haushaltsausschusses die Vorschläge des Europäischen Parlaments gleichfalls zu eigen machen.
Es bedarf noch eines Hinweises auf eine andere Frage. Die Europäische Gemeinschaft wird eine ganze Reihe von Gebieten der Wirtschaft zu bearbeiten haben. Sie wird neben dem gemeinsamen Agrarmarkt und der gemeinsamen Industriepolitik auch eine gemeinsame Handelspolitik haben. Hier erscheint es notwendig, daß beim Abschluß von Handelsverträgen, auf Grund deren Exportförderungsmittel zugewendet werden, jeweils ein Einvernehmen mit der Kommission herbeigeführt wird. Erstattungen bei der Ausfuhr nach dritten Ländern sollen nur dann finanziert werden, wenn sie im Rahmen internationaler, gemeinschaftsorientierter Abkommen getätigt wird. Es ist erfreulich, daß sich dieser Grundgedanke bereits in den Vorlagen der Kommission befindet. Aber wir richten an die Regierung die Bitte, gerade diese Forderung bei den zu führenden Verhandlungen mit allem Nachdruck zu realisieren.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen die drei Vorschläge der Kommission als einen Fortschritt. Sie sind ein Fortschritt in doppelter Richtung. Einmal können sie dazu dienen, den Gemeinsamen Markt nicht nur im Agrarsektor, sondern auch in den anderen, gleich wichtigen Sektoren zu verwirklichen. Zum anderen können sie uns unserem politischen Ziel einer Einigung Europas näherbringen.
({0})
Das Wort hat Frau Abgeordnete Strobel.
Frau Strobel({0}) Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Tagesordnungspunkt, den wir vorher behandelt hatten, handelte es sich um die Ratifikation eines geschlossenen Vertrages. Bei diesem Punkt handelt es sich um die Vorbereitung eines Ministerratsbeschlusses, der, wenn der Gehalt, den die EWG-Kommission ihren Vorschlägen gegeben hat, erhalten bleibt, auch ratifikationspflichtig wird. In diesem Fall haben wir noch die Möglichkeit, auf den Inhalt dieser Gesetze Einfluß zu nehmen, wenn nämlich die Regierung die Meinung des Parlaments dazu im Ministerrat vertritt. Um so bedauerlicher ist es, daß jetzt die Regierung überhaupt nicht mehr vertreten ist, während vorhin wenigstens noch der Herr Staatssekretär da war.
({1})
Zu demselben Zeitpunkt, wo in Brüssel über diese Probleme verhandelt wird und wo es dringend ist, daß der Standpunkt des Parlaments der Regierung in Brüssel rasch übermittelt wird, scheinen wir auf die Anwesenheit der Regierung verzichten zu müssen.
({2})
- Natürlich, Herr Illerhaus. Aber die Regierung besteht ja aus einer ganzen Anzahl von Mitgliedern. Ich nehme auch nicht an, daß Herr Carstens jetzt schnell, fünf Minuten vor Eins, nach Brüssel reisen mußte.
({3})
Wir nehmen Stellung - das sagte Herr Kopf schon - zu den Entwürfen der Kommission, die die gemeinsame Finanzierung der Agrarpolitik, zum anderen die Schaffung eigener Einnahmen der Gemeinschaften und außerdem die Änderung des Vertragsartikels beinhalten, der das Verfahren regelt, nach dem der Haushalt der Gemeinschaften verabschiedet wird. Wir hatten eigentlich die Hoffnung, die Vorschläge der EWG-Kommission würden nach der zustimmenden Stellungnahme des Europäischen Parlaments wirklich dazu führen, daß die Dynamik der Gemeinschaft erhalten bleibt und alle Versuche, diese Dynamik zu bremsen und aufzuhalten, scheitern.
Die Vorschläge der Kommission sind nach unserer Auffassung der erste bescheidene Versuch, Grundlagen für einen bundesstaatlichen Haushalt der Gemeinschaften zu legen. Nun ist aber nach dieser ersten Hoffnung rasch sichtbar geworden, daß es bei dem französischen Partner erheblichen Widerstand gegen gewisse Elemente dieses Vorschlags gibt, insbesondere gegen die Elemente, die eine intensivere Integration, eine Finanzautonomie der Gemeinschaft und eine Demokratisierung der Haushaltsrechte bringen sollen.
In dieser Situation, meine ich, ist das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland von besonderer Bedeutung für uns, aber auch für die ganze Gemeinschaft. Von der Bereitschaft der Bundesregierung, die Konsequenzen des Gemeinsamen Marktes auf sich zu nehmen und die Brüsseler Beschlüsse im Gemeinschaftsgeist zu beeinflussen, hängt nicht nur der intensive Fortgang der Integration ab, sondern auch das Vertrauen unserer Partner im Gemeinsamen Markt zu uns. Und diese Partner bestehen ja nicht nur aus dem französischen Beteiligten, sondern aus allen fünf.
Nach allem, was man aus Brüssel in den Zeitungen liest, auch nach dem, was man über die Gespräche erfährt, die Herr Staatssekretär Lahr mit Herrn Wormser in Paris geführt hat, und auch nach
Frau Strobel
den Berichten der Regierungsvertreter im Außenpolitischen Ausschuß und im Haushaltsausschuß hat man den Eindruck, daß sich die Bundesregierung in bilateralen Verhandlungen, die mehr schon den Charakter von Vereinbarungen tragen, die Hände gebunden hat. Das wäre natürlich außerordentlich zu bedauern. Man muß sich fragen, welche Motive es dafür gibt.
({4})
- Ja, es kommt immer darauf an, wie man es sagt und was sich zum Schluß zeigt.
Man muß sich aber fragen: Welche Motive gibt es für den Versuch, sich zunächst auf bilateraler Ebene mit Frankreich zu verständigen, bevor man nach Brüssel geht? Leider muß man sich die Frage stellen: Sollwegen der sehr imaginären Erfolgsaussichten einer Gipfelkonferenz über die Politische Union unter Umständen der weitere Integrationsfortschritt gebremst werden? Diese Frage muß man sich stellen, wenn man die Dinge beobachtet hat. Oder ist es die Neigung der nationalen Instanzen, von der Regierung bis zur einflußreichen Administration, auf nationalen Rechten zu beharren und den Einfluß der europäischen supranationalen Organe zu bremsen? Herr Kollege Wehner hat nicht umsonst auf die Gefahren hingewiesen, die sich allein dadurch ergeben, daß nicht die Parlamente selber, sondern die Regierungen im Ministerrat über diese Dinge entscheiden. Um so wichtiger ist es, daß wir, wenn Gesetze beraten werden, die unter Umständen ratifikationspflichtig werden, vorher die Dinge genau klären.
Man muß auch ganz deutlich sagen, daß es vielleicht sogar die Sorge ist, ,daß uns der Gemeinsame Markt in Mark und Pfennig zu viel kostet. Ich meine, diesen Gradmesser dürfen wir nicht anlegen, wenn wir wirklich die Gemeinschaft wollen. Oder - und das hat sich gerade aus den Verhandlungen und der Unterrichtung, die wir darüber in den Zeitungen bekommen haben, ergeben - soll den Konsequenzen ausgewichen werden, die sich institutionell aus der Schaffung von Eigenfinanzen ergeben, nämlich der echten Einschaltung des Europäischen Parlaments in die Entscheidungen über den Haushalt? Das ist ja die Sorge, die sich nicht allein die Sozialdemokraten machen.
Der Landwirtschaftsausschuß des Europäischen Parlaments hat in der vorigen Woche in Mailand darauf aufmerksam gemacht, wiesehr er sich Sorgen darüber macht, daß man unter Umständen, nur um der Ratifikation und der Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments auszuweichen, auch auf Fortschritte in der wirtschaftlichen Integration verzichtet. Das hat der Landwirtschaftsausschuß ja auch nicht so aus dem blauen Himmel gesehen. Die Gestaltung des Haushaltsrechts in der Weise, daß damit im Parlament auch die Politik der Gemeinschaft zur Debatte steht, ist ja das elementare Anliegen des Europäischen Parlaments und muß auch das unsere sein.
Sicher, Herr Illerhaus, die Direktwahl steht damit ohne Zweifel in Zusammenhang, und ich habe ein wenig Sorge, daß sich die Bundesregierung in diesem Fall nicht nur wie bisher schon des öfteren hinter dem französischen Staatspräsidenten versteckt, sondern daß sie es beider sogar ermöglicht, daß seine Bremsen wirken, und zwar laus recht durchsichtigen Gründen. Denn man kann doch nicht verhehlen, daß mehr und mehr der Eindruck entsteht, daß in Brüssel im Augenblick nicht europäische gemeinschaftliche Lösungen vom Ministerrat angestrebt werden, sondern daß ausschließlich nationale Interessen die Haltung - leider auch zum Teil der deutschen Regierung - bestimmen.
Die Vertragsschöpfer wollten, das wissen wir alle, ganz deutlich eine starke europäische Exekutive in Gestalt der Kommission. Es ist bekannt, daß die französische Regierung das entgegen dem Vertrag verhindern will, daß sie alle Künste der Verhandlungen - und darüber verfügt sie in größerem Maße als die deutsche Regierung - spielen läßt, um die im Vertrag vorgeschriebene Supranationalität einzuschränken. Wir meinen, um eines Scheinerfolges willen, daß z. B. die Gipfelkonferenz nur dann zustande kommt, wenn die Bundesregierung hier dem französischen Partner entgegenkommt, dürfen wir zu einer solchen Politik nicht unsere Hand reichen. Wir: ich meine, wir Deutschen.
Die Vorschläge der EWG-Kommission sind - das muß man, meine ich, dem, was Herr Kopf einführend sagte, noch hinzufügen - eine logische Folge der Beschlüsse des Ministerrats und auch eine logische Folge des Vertragsinhalts. Sie gehen davon aus, daß Agrarmarkt und Industriemarkt zum gleichen Zeitpunkt hergestellt werden. Das bedeutet, daß wir einen gemeinsamen Außentarif bekommen werden, daß der gemeinsame Außentarif an den Zollgrenzen der Gemeinschaft und nicht mehr an den nationalen Grenzen der Mitgliedstaaten erhoben wird, daß die Waren in der Gemeinschaft verbraucht werden.
Man hat ein wenig den Eindruck - es ist ja eben auch wieder deutlich geworden -, daß man sich bemüht, den Folgen dieser Vergemeinschaftung irgendwie auszuweichen. Es hat ein bißchen den Anschein, als ob es doch noch zu viele, auch zu viele Politiker, gibt, die nicht in der Lage sind, in den Dimensionen der Gemeinschaft zu denken. Sonst wäre es doch nicht möglich, daß man in einem Atemzug feststellt: Wir wollen die Zollunion, wir wollen den gemeinsamen Agrarmarkt, aber wir wollen nicht die Konsequenzen, die daraus entstehen, daß dann eben die Zölle an den Grenzen der Gemeinschaft erhoben werden, sondern wir suchen nach Wegen, diese Konsequenzen zu vermeiden.
Ein zweiter Punkt dieser Vorschläge ist, daß nach Art. 201 des Vertrages die Kommission zu prüfen hat, unter welchen Bedingungen die im Art. 200 vorgesehenen Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel, insbesondere durch Einnahmen aus dem gemeinsamen Zolltarif nach dessen endgültiger Einführung, ersetzt werden sollen. Der Vertrag gibt ja der EWG-Kommission den Auftrag, in dem Augenblick, in dem die Zollunion hergestellt wird, auch Vorschläge darüber zu machen, daß diese Zölle dann eigene Einnahmen werden.
Frau Strobel
Der Ministerrat hat noch im Dezember 1964 die Kommission beauftragt, Vorschläge für die Finanzierung des gemeinsamen Agrarmarktes unter den Bedingungen der Verordnung Nr. 25 Artikel 2 zu machen. Dieser Artikel 2 der Verordnung Nr. 25 beschäftigt sich mit den Haushaltsmitteln der Gemeinschaft, mit den Abschöpfungen und mit den sonstigen Einnahmen. „Sonstige Einnahmen" gemäß Vertrag können praktisch eben nur die Zölle sein.
Darüber hinaus hat der Ministerrat die EWG-Kommission beauftragt, eine Vorlage zu machen, in der eine Umlage für Fettrohstoffe gefordert wird; daß heißt, daß dadurch eigene Einnahmen geschaffen werden. Die Einführung einer Margarinesteuer in der Gemeinschaft ist keine glückliche politische Maßnahme. Ohne mich jetzt dazu zu äußern, möchte ich doch sagen: der Ministerrat hat schon die Kommission, bevor sie diesen Vorschlag vorgelegt hat, selber aufgefordert, einen Vorschlag für eigene Einnahmen zu unterbreiten.
Nun muß man leider sagen: der Beschluß des Bundestages kommt heute fast schon zu spät; denn in Brüssel verhandelt man bereits, und in den Verhandlungen ist man auch schon ein Stück fortgeschritten. Aber die Regierung hat in den Ausschüssen des Bundestages, sowohl im Haushaltsausschuß als auch im Außenpolitischen Ausschuß, die Meinung der Parlamentsmitglieder kennengelernt. Außerdem hat sich dieses Parlament vor einiger Zeit sehr eindeutig in einem anderen Zusammenhang dazu geäußert und erklärt, daß es betont für europäische und demokratische Lösungen eintrete. Deshalb sollte es bei der Regierung gar keine Zweifel darüber geben, daß sie jetzt im Ministerrat dafür einzutreten hat. Leider hat man aber nicht den Eindruck, daß die Notwendigkeit, dem Europäischen Parlament Entscheidungsbefugnisse zu geben, immer mit dem gleichen Nachdruck im Ministerrat vertreten wird, mit dem andere, wirtschaftspolitische und agrarpolitische Anliegen vertreten werden, sosehr das Herr Staatssekretär Carstens hier auch immer wieder behauptet. Es gibt leider keinen Nachweis dafür, daß derselbe Nachdruck angewandt worden ist. Im Gegenteil, Herr Couve de Murville hat jetzt bei der Auseinandersetzung im Ministerrat z. B. davon gesprochen, daß 1962, als die Grundlagen für die gemeinsame Agrarfinanzierung gelegt wurden, niemand an die Bedingungen gedacht habe, die heute daran geknüpft werden, nämlich an die Verstärkung des parlamentarischen Einflusses. Wenn dieser Hinweis des französischen Außenministers bedeutet, daß keine Regierung im Ministerrat bei den damaligen Beschlüssen eine diesbezügliche Forderung angemeldet hat, dann bestätigt das leider die Befürchtung, die viele Parlamentarier bezüglich der Haltung der Regierungen, auch der deutschen, immer hatten. Diese Bedenken werden nicht dadurch ausgeräumt, daß Herr Carstens immer wieder sagt, die Regierung trete für eine Stärkung der Befugnisse des Parlaments ein, wenn man schon ganz winzig kleine Schritte, nämlich daß das Parlament mitreden darf, als eine Stärkung der Befugnisse betrachtet.
Deshalb kommt es auf die Stellungnahme des Deutschen Bundestages ganz besonders an. Damit
keinerlei Zweifel über die Haltung des Deutschen Bundestages, vor allem auch über die Haltung der sozialdemokratischen Fraktion, in diesem Zusammenhang aufkommen kann, möchte ich mir erlauben, die Stellungnahme des Haushaltsausschusses, der wir zugestimmt haben und der wir auch hier zustimmen werden, etwas zu kommentieren. Ich halte das für dringend notwendig.
({5})
- Es tut mir leid, aber das ist eine wichtige Angelegenheit; und wenn Sie auch nur ein bißchen begreifen, daß es hier um die gesamte Eigenfinanzierung der europäischen Gemeinschaften geht, dann darf es Ihnen nicht darauf ankommen, daß wir unser Mittagessen fünf Minuten später bekommen.
({6})
Der Ausschuß begrüßt in seiner Stellungnahme in der Einleitung, daß die EWG-Kommission diese Vorschläge vorgelegt hat, und ich finde, man muß es so kommentieren: Er drückt damit die Erwartung aus, daß der Fortschritt in der Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes, der den Vorschlägen der Kommission innewohnt, auch tatsächlich erreicht und nicht gebremst wird. In der Ziffer 1 des Ausschußvorschlages sehen wir ein legitimes Anliegen im Sinne einer Gemeinschaftslösung. Es ist immer wieder notwendig, zu betonen, daß alle vom Vertrag erfaßten Gebiete der Politik gleich dynamisch und gleich intensiv zu vergemeinschaften sind. Das kann nicht oft genug gesagt werden.
In der Ziffer 2 wird von der Regierung all das verlangt, was man unter die Überschrift „Demokratisierung, Ausweitung der Befugnisse des Europäischen Parlaments" stellt. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich mich nicht im einzelnen damit befassen. Herr Kollege Wehner hat schon sehr deutlich darauf hingewiesen, daß wir eine große Verantwortung bei der Ratifizierung solcher Beschlüsse übernehmen und daß wir uns deswegen frühzeitig - nicht erst, wenn wir ratifizieren müssen - darum bemühen müssen, daß die Rechte des Parlaments gewahrt werden, vor allen Dingen, daß die Rechte, die der Bundestag an die europäischen Institutionen abgibt, an die europäischen parlamentarischen Institutionen übergehen.
In der Ziffer 3 wird ein Problem in den Vordergrund geschoben, das ganz besonders kritisch beurteilt werden muß. Herr Kopf hat dazu schon etwas gesagt. Ich möchte dem noch etwas hinzufügen. Es handelt sich darum, ob der Finanzbedarf der Gemeinschaften die Übertragung der Zölle rechtfertigt oder nicht, und um die Feststellung, daß keine Überfinanzierung erfolgen soll. Ich möchte ganz ehrlich sagen: es war in erster Linie die Bundesregierung selbst, der in den Ausschüssen sehr daran lag, daß eine solche Formulierung hineinkommt, und die mit sehr, sehr großem Zahlenaufgebot die Sorge vor der Überfinanzierung bei den Parlamentariern genährt hat. Man könnte daraus fast eine andere Sorge ableiten, nämlich die Sorge, daß die Regierung in absehbarer Zeit nicht mit Fortschritten bei der gemeinsamen Wirtschafts-, Währungs- und Konjunkturpolitik usw.
Frau Strobel
Wenn es aber diese Fortschritte gibt - und wir sind der Meinung, daß diese Fortschritte erreicht werden müssen , braucht die europäische Exekutive für die Durchführung dieser europäischen Politik natürlich auch Geld, und dann gibt es keine Überfinanzierung. Im Gegenteil; dann werden wir sehr rasch feststellen müssen, daß der Finanzbedarf der Gemeinschaft weiter wächst. Wenn man also davon ausgeht, daß die Integration fortschreitet, daß insbesondere die Gebiete der gemeinsamen Wirtschaftspolitik von der Gemeinschaft übernommen werden, auf die auch der Deutsche Bundestag Wert legt, dann ist eine Überfinanzierung gar nicht in Aussicht, gar nicht zu erwarten.
Auch die Frage, welche Ausgaben vom Bundeshaushalt auf den Haushalt der europäischen Gemeinschaften übergehen, Herr Kopf, hängt letzten Endes davon ab, wieweit wir bereit sind, nationale Zuständigkeiten in gemeinschaftliche einzubringen. Je mehr einzubringen wir bereit sind, desto mehr gehen auch Ausgaben an die europäischen Gemeinschaften über. Mit dieser Interpretation können wir der Ziffer 3 der Stellungnahme zustimmen. Wir sind der Meinung, daß der Finanzausgleich notwendig ist und daß ohne Zweifel auch ein besseres System als das einer Rücküberweisung gefunden werden kann und anzustreben ist.
Zu Ziffer 4 brauche ich nichts zu sagen; sie ist selbstverständlich. Aber Ziffer 5, meine Damen und Herren, hat es in sich, und man kann gar nicht darauf verzichten, etwas zu ihrer Kommentierung zu sagen. Sie enthält nämlich zwei Elemente. Das erste: bessere Berücksichtigung der Beitragsleistungen der Mitgliedstaaten bei den Zuweisungen aus dem Agrarfonds. Ich würde sagen, das ist ein nicht einmal ganz frommer Wunsch im Sinne europäischen Denkens. Denn das beschlossene System hat nun einmal zum Inhalt, daß aus diesem Agrarfonds sowohl die Garantie der landwirtschaftlichen Preise als auch die Ausrichtung der gesamten Agrarpolitik gezahlt wird. Dieses System ist von der Bundesregierung im Ministerrat mit beschlossen worden. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Mittel. Diese Konsequenzen waren nach unserer Meinung von vornherein überschaubar. Die Bundesregierung hätte, wenn sie diese Konsequenzen nicht will, schon damals nicht zustimmen dürfen. Dann hätte sie schon damals einen nationalegoistischen Standpunkt vertreten müssen, was sie offensichtlich, ich würde sogar sagen, Gott sei Dank, nicht wollte. Aber klar ist, daß nach dem System, nach dem die Agrarverordnungen beschlossen sind, die Einfuhrländer aus dem Garantiefonds weniger profitieren, wenn man es einmal so kraß ausdrücken will, als die Ausfuhrländer. Nur wenn man die Gemeinschaft als Ganzes sieht, darf man nicht mehr so denken: „Die einen kriegen mehr und die andern kriegen weniger", weil es sich um die gesamte Gemeinschaft, ihre Produktion und ihre Ausfuhr handelt. Wenn wir mehr bekommen wollten, könnte das nur aus dem Ausrichtungsteil geschehen. Das wäre Geld für eine Verbesserung der Marktstruktur, eine Verbesserung der allgemeinen Struktur in der Landwirtschaft. Da kann man wohl sagen: das ist in der
Bundesrepublik sogar besonders notwendig, und es liegt auch uns daran, daß man sich darum bemüht.
Aber dem letzten Satz der Ziffer 5 - ich möchte mich gern vergewissern, Herr Hahn, daß sich auch die Handelspolitiker der Koalitionsfraktionen diesen Satz genau angeschaut haben - können wir wirklich nur mit ganz großen Bedenken zustimmen. Deshalb ist die Interpretation doppelt wichtig. Wir sind überzeugt davon: wenn man in den Ausschüssen, vor allen Dingen im Haushaltsausschuß, aber auch im Landwirtschaftsausschuß, mehr Zeit gehabt hätte, wenn sich auch der Außenhandelsausschuß damit hätte befassen können, wenn man mehr Zeit gehabt hätte, dieses Problem gründlich zu diskutieren, dann wäre man zu einer anderen Fassung gekommen. Zugrunde liegt dieser Fassung erstens die Sorge der Finanzpolitiker, der Fonds wächst ins Unermeßliche und belastet die nationalen Haushalte zu sehr. Das scheint mir eine berechtigte Sorge zu sein. Auch die Sorge der Agrarpolitiker, daß in bestimmten Teilen der Gemeinschaft Produktionsreserven ,auf Kasten anderer Teile der Gemeinschaft, z. B. der deutschen Landwirtschaft, erschlossen werden, scheint mir eine berechtigte Sorge zu sein.
({7})
Man darf diese Sorge der Finanz- und der Agrarpolitiker nicht in den Wind schlagen.
Bei der gesamten Agrarpolitik muß man natürlich bedenken: das bisher geschaffene System sieht keine Möglichkeit vor, in dieser Beziehung zu bremsen, es sei denn, man schafft neue Bremsen. Aber in dieser Formulierung steckt auch vom Standpunkt mal nur der Agrarpolitiker meiner Meinung nach eine ganz große Gefahr, nämlich die, daß die gesamte gemeinsame Agrarpolitik von fiskalischen Entscheidungen abhängig wird. Das haben wir auf nationaler Ebene nicht gewollt, und das können wir meiner Meinung nach auch auf europäischer Ebene nicht wollen.
Unterstreichen möchte ich den Satz in Ziffer 5 über die Erstattung der Preisunterschiede bei Ausfuhren bzw. die Anerkennung der Ausfuhren. Schon im Kommissionsvorschlag steckt ein starker Trend zur gemeinsamen Handelspolitik. Aber der Satz, der jetzt im Deutschen Bundestag gefunden wurde, beinhaltet geradezu den Zwang zur gemeinsamen Handelspolitik. Er ist im Haushaltsausschuß so ausgelegt worden, übrigens auch von Staatssekretär Grund so gewünscht worden, daß, nicht nur soweit er sich auf Verträge bezieht, sondern auch soweit er sich auf alle Agrarausfuhren bezieht, der Gemeinschaftscharakter bzw. die gemeinschaftliche Verantwortlichkeit anerkannt wird. Das bedeutet praktisch, daß man eine gemeinsame Handelspolitik machen muß. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht mehr.
({8})
- Darin stimmen wir absolut überein, Herr Hahn, und ich hoffe sehr, daß wir auch in der Praxis gemeinsam an diesem Strang weiter ziehen. Die Notwendigkeit, Agrarprodukte auszuführen, hängt
Frau Strobel
ab von der Produktion, vom Verbrauch und von den Einfuhren in die Gemeinschaft. Die Möglichkeit, die Ausfuhren zu subventionieren, wird durch die Mittel begrenzt. Ich meine, daß aus dieser Konsequenz, die sich aus diesen Sätzen ergibt, durchaus auch für die gesamte Agrar- und Handelspolitik eine Gemeinschaftsorientierung abzuleiten ist. Ich möchte nur hoffen und wünschen, daß die Erfinder dieser Sätze das auch so gewollt haben, wie ich es jetzt kommentiere.
Der Sinn der heutigen Debatte ist, daß unser Parlament eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Kommission beschließt, über die im Augenblick in Brüssel im Zusammenhang mit den Kommissionsbestrebungen verhandelt wird. Ich möchte das, weil es mir sehr wichtig erscheint, zum Schluß noch einmal betonen: leider gibt es im Ministerrat Bestrebungen, die Ratifikationshürde dadurch zu umgehen, daß man eine stufenweise Lösung schafft, die alles an den Zuweisungen aus den Mitgliedstaaten aufhängt, praktisch also die Änderung des Art. 201 des Vertrages umgeht. Damit soll dann auch die Notwendigkeit umgangen werden, dem Parlament mehr Einfluß zu geben. Es hat ein wenig den Anschein, als ob die Bundesregierung dazu nicht nur bereit wäre, sondern in Paris ihre Hand schon vorsorglich im voraus dazu gegeben hätte. Das wäre natürlich eine ganz schlimme Sache.
Man schaut in den anderen Ländern - nicht nur in den anderen vier Ländern, sondern auch in Frankreich - auf den Bundestag, ob er die Gefahren, die sich für die Integration und für die parlamentarische Demokratie aus einer solchen Haltung ergeben, richtig sieht, ob er sich für die Integration und für die Demokratie stark macht oder ob auch er sich durch die Haltung anderer zu einem Rückfall in nationalegoistische Haltung provozieren läßt. Man schaut auf uns in dieser Beziehung. Da wir das Gegenteil beweisen wollen - nämlich, daß wir für europäische Lösungen und für Demokratie sind -, müssen wir das ganz deutlich machen. Man schaut auch darauf, ob dieser Bundestag es der Bundesregierung erlaubt, der europäischen Integration und der Demokratisierung der Gemeinschaften bilaterale Vereinbarungen mit einem Partner vorzuziehen und dadurch das Vertrauen der anderen vier zu gefährden und auch -und das sehe ich als nächste Gefahr - dazu beizutragen, daß sich bei den anderen ein Standpunkt verhärtet, der ein Zurück zu nationalen Interessenstandpunkten bedeutet. Man könnte sehr leicht auch die anderen vier durch solche Vereinbarungen zu einem solchen Standpunkt ermuntern. Man schaut darauf, ob dieser Bundestag ganz schlicht und einfach europäisches demokratisches Verhalten von seiner Regierung im Ministerrat fordert.
In diesem letzten Sinne möchte ich diese Stellungnahme des Parlaments kommentieren und interpretieren. Wir können ihr in diesem Sinne zustimmen, indem wir deutlich darin ausdrücken: wir sind für die Fortsetzung und Intensivierung der Integration, wir sind für die Stärkung der gemeinschaftlichen Organe; wir wollen einen vertretbaren Finanzausgleich sicherstellen. Aber wir können das nur akzeptieren, wenn darin auch die parlamentarische Demokratie sichergestellt ist. Wir verlangen von der Bundesregierung - ich meine, das muß mit besonderem Nachdruck gesagt und ihr, da sie nicht da ist, mitgeteilt werden -, daß sie in Brüssel nicht nur die Punkte dieser Stellungnahme vertritt, die ihr angenehm sind, sondern alle Punkte und vor allen Dingen auch den Punkt 2, in dem ja wörtlich drinsteht, daß wir die Regierung auffordern, die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 12. Mai im Ministerrat zu vertreten. Wir werden die Regierung darin selbstverständlich kontrollieren, und ich hoffe sehr, daß Sie alle uns dabei unterstützen.
({9})
Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung, daß wir diesen Punkt vor der Mittagspause erledigen.
Das Wort hat der Abgeordnete Peters ({0}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten unterstützt den Antrag des Haushaltsausschusses und begrüßt es, daß der Ausschuß als Voraussetzung für die Agrarfinanzierung in der EWG eine gleichzeitige und gleichgewichtige Entwicklung auf allen Gebieten in der EWG fordert. Eine Einigung in der EWG-Agrarfinanzierung muß nach unserer Meinung gleichzeitig mit Vereinbarungen auf den Gebieten der Zollunion, der Handelspolitik, der Verkehrspolitik und der Steuer-Harmonisierung erfolgen und wirksam werden. Außerdem müssten die noch offenen agrarpolitischen Fragen über die Marktordnungen für Milch, pflanzliche Fette und Zucker vor der EWG-Agrarfinanzierung geregelt werden. Auch die im Herbst 1964 vereinbarte Revisionsklausel für die endgültige Bestimmung des gemeinsamen Getreidepreises muß wieder ins Gespräch gebracht werden. In diesem Sinne haben Vertreter meiner Fraktion mit dem Herrn Bundeskanzler und der CDU/CSU-Fraktion Gespräche geführt.
Wir Freien Demokraten sind uns darüber im klaren, daß die EWG-Agrarfinanzierung Opfer von der Bundesrepublik verlangen wird, weil früher geschlossene Vereinbarungen. die Bundesrepublik binden. Die Bundesregierung sollte sich jedoch bemühen, den Finanzbedarf für die Agrarfinanzierung so klein wie möglich zu halten. Deshalb begrüßen wir die Forderung des Haushaltsausschusses, einer unangemessenen Ausweitung der Ausgaben des Fonds durch eine Begrenzung der Ausgaben in der Abteilung „Garantie" sowie durch seine degressive Gestaltung der Ausgaben in der Abteilung „Ausrichtung" entgegenzuwirken. Wir unterstützen ebenfalls die Forderung des Haushaltsausschusses, während der Übergangszeit zum Gemeinsamen Markt und, soweit die Aufbringung der Mittel durch Zuweisungen der Vertragspartner erfolgt, diese Beiträge der einzelnen Staaten nach Art. 200 Abs. 1 des im EWG-Vertrag vereinbarten Schlüssels festzusetzen, d. h. 28 % für die Bundesrepublik. Aber auch nach Beendigung der Übergangszeit sollte der .deutsche Beitrag zur Aufbringung 'des Agrarfonds, gleich, welPeters ({0})
cher endgültige Verrechnungsmodus dann gilt, gesamten 31 % nicht überschreiten.
Wir hoffen, daß der Antrag des Haushaltsausschusses und die Beiträge der Fraktionen noch rechtzeitig kommen, um die Haltung dier Bundesregierung in Brüssel zu stärken. Wir halten es für selbstverständlich, daß durch die Schaffung eigener Binnahmen der EWG die damit den nationalen Parlamenten verlorengegangenen Haushaltsrechte an das Europäische Parlament übertragen werden. Wir haben Grund, diese Forderung noch einmal ausdrücklich an die Bundesregierung zu richten.
({1})
Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Haushaltsausschusses auf Drucksache IV/3665. Wier diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Damit sind wir am Ende der Vormittagssitzung. Wir treten in die Mittagspause ein. Fortsetzung 15.00 Uhr.
Die Sitzung ist unterbrochen.
({0})
Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.
Meine Damen und Herren, gemäß den interfraktionellen Vereinbarungen rufe ich Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt ({0}) ({1});
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({2}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({3}),
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({4}) Drucksachen IV/3680, zu IV/3680).
({5})
Ich danke den Berichterstattern, den Abgeordneten Müller ({6}) und Seither, für ihre Berichte.
Ich rufe in zweiter Beratung § 1 auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - So beschlossen.
Ich rufe § 2 auf und dazu die Änderungsanträge der Fraktion der SPD Umdrucke 718 und 719.*
Das Wort zur Begründung des Änderungsantrages Umdruck 719 hat Herr Abgeordneter Marquardt.
*) Siehe Anlagen 9 und 10
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten gehofft, daß wir diesen Antrag nicht hätten begründen müssen. Wir waren der Meinung, daß es natürlich gewesen wäre, ihn als interfraktionellen Antrag einzubringen.
Worum geht es? Sie wissen, wenn Sie die Drucksachen gelesen haben, daß der Urantrag im federführenden Ausschuß erheblich verändert worden ist. Er ist dann in den mitberatenden Ausschüssen behandelt worden, und sowohl der Haushaltsausschuß als auch der Wirtschaftsausschuß waren der Meinung, es könnten Bedenken bestehen, daß in § 2 nicht genügend klargestellt sei, daß Individualansprüche aus dem Gesetz nicht erwachsen sollten. Beide mitberatenden Ausschüsse haben den Ernährungsausschuß gebeten, das Gesetz noch einmal darauf hin zu überprüfen, ob das in ausreichendem Maße klargestellt ist, was alle Fraktionen wollen. Auch die Ressortministerien haben sich mit der Frage beschäftigt; sie sind zu der Auffassung gelangt, daß es einiger Veränderungen bedürfe, damit für zukünftige Auslegungskünste kein Spielraum ist. Das, was wir Ihnen als Antrag vorgelegt haben, entspricht also im Grunde einer Regierungsvorlage, und es wäre nur natürlich, daß Sie, die Sie ja zur Zeit noch diese Regierung tragen, dieser Vorlage zustimmen. Ich bitte Sie also um Annahme unseres Antrages Umdruck 719. Er entspricht dem Willen der beiden mitberatenden Ausschüsse und der Auffassung der Regierung. Wir sind der Meinung, daß das, was in der Drucksache zu IV/3680 gesagt ist, nicht genügt. Der Ernährungsausschuß hat sich heute in einer Sondersitzung noch einmal mit der Frage beschäftigt. Er meinte in seiner Mehrheit, daß es genügen würde, wenn in der Begründung zum Gesetz gesagt würde, das und das sei die Absicht des Ausschusses. Sie wissen, daß das oftmals, wenn es zum gerichtlichen Verfahren kommt, nicht genügt. Wir meinen, daß man hier Nägel mit Köpfen machen sollte und daß wir in das Gesetz selbst hineinschreiben sollten, was wir wollen, was einhellige Meinung des gesamten Ausschusses ist. Das geschieht mit unserem Antrag Umdruck 719. Ich bitte um Annahme.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann zur Begründung des Änderungsantrags Umdruck 718.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will in dieser Situation, was die Geschäftslage betrifft, nicht alles wiederholen, was hier im Laufe der Jahre an sachlichen Darstellungen über die Probleme der Seefischerei schon geboten worden ist. Ich will mich auch nicht auf das beziehen, was hier gelegentlich an mehr oder weniger unverbindlichen Sympathieerklärungen an die Adresse der Seefischerei erklärt worden ist. Wenn wir aber hier eine Anpassung an die EWG vornehmen, können wir nicht übersehen, daß auch die Seefischerei einen Teil der Urproduktion betreibt und in einem sehr engen Zusammenhang mit der Landwirtschaft steht, mindestens dadurch deut9872
lich zum Ausdruck gebracht, daß sie demselben Ministerium anvertraut ist. Auch die deutsche Seefischerei muß sich den neuen Bedingungen des Gemeinsamen Marktes anpassen. Die EWG-Kommission hat angekündigt, daß sie noch im Herbst dieses Jahres ihre Vorstellungen über die Entwicklung einer gemeinsamen Marktordnung für die Seefischerei vorlegen wird. Das wird dann ganz deutlich machen, vor welche Probleme dieser Wirtschaftszweig zu stehen kommt. Das wird deutlich machen, mit welchen neuen Verhältnissen er sich abfinden muß.
Deshalb haben wir geglaubt, Ihnen vorschlagen zu sollen, in dieses Gesetz, das im Augenblick beraten wird, die Seefischerei ausdrücklich einzubeziehen, und zwar in der Form, wie es in dem Antrag Umdruck 718 vorgeschlagen ist. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis und um Ihre Unterstützung dieses Anliegens, d. h. um die Annahme dieses Änderungsantrags.
Das Wort hat der Abgeordnete Bauknecht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ernährungsausschuß hat für die beiden Anliegen, die meine Kollegen Marquardt und Kriedemann vorgetragen haben, durchaus Verständnis gezeigt.
Dem Anliegen von Herrn Abgeordneten Marquardt ist dadurch Rechnung getragen, daß der Schriftliche Bericht des Ernährungsausschusses ergänzt wurde. In ihm heißt es jetzt ausdrücklich, daß der Ausschuß Wert darauf legt und einstimmig hervorgehoben hat, daß nach dem Inhalt dieses Gesetzes kein individueller Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann. Damit ist dem Anliegen des Wirtschaftsausschusses und des Haushaltsausschusses vollauf Genüge getan. Ich bitte daher das Hohe Haus, den Antrag der SPD abzulehnen.
Das Anliegen von Herrn Kollegen Kriedemann hat auch den Ausschuß bewegt. Wir haben uns im Ausschuß daraufhin abgesprochen, daß die Anliegen der Seefischerei auf jeden Fall dann mit einbezogen werden sollen, sobald ein Gesetz für die Marktstruktur bzw. ein Marktstrukturfondsgesetz im nächsten Bundestag vorgelegt wird. Das Gesetz, das heute vorliegt, ist ja nur ein Rahmengesetz. Sein Inhalt soll dann durch die noch ausstehenden Gesetze ausgefüllt werden.
Ich bitte daher, sosehr ich für diesen Antrag Verständnis habe, auch ihn abzulehnen, weil das Anliegen später im Marktordnungsfondsgesetz berücksichtigt werden kann.
Das Wort hat der Abgeordnete Dürr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei, die den Antrag auf Umdruck 718 eingereicht haben, um eine ganz kurze Nachhilfe. Hier heißt es, daß angefügt werden
soll „und für Betriebe der Seefischerei, soweit sie Urerzeugung betreiben". Das verstehe ich als Binnenländer nicht. Fische erzeugt doch höchstens einer, der einen eigenen Karpfenteich hat. Aber eine Erzeugung kann doch kaum im Meer stattfinden. Diese sprachliche Nachhilfe hätte ich gern, sonst habe ich keinen Wunsch.
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt ({0}).
Dr. Schmidt ({1}) ({2}) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ernährungsminister ist anwesend. Ich würde ihn bitten, unmittelbar zu bestätigen, daß die auf Umdruck 719 beantragte Formulierung dem Wunsch aller drei Ressorts entspricht.
Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nur ganz kurz dem Wunsch nach einer sprachlichen Erläuterung nachkommen. Es ist immer schon umstritten gewesen, ob das Wort „Erzeuger" in diesem Zusammenhang richtig ist. Aber man hat sich nun einmal darauf geeinigt, auch von Schweineerzeugern zu sprechen, obwohl es natürlich sehr zweifelhaft ist, ob die, die damit gemeint sind, - ({0})
- Ein passenderer Vergleich ist mir nicht sogleich bei der Hand gewesen.
({1})
Es ist auch zweifelhaft, ob jemand, der Karpfen in einem Teich hält, füttert, Brut einsetzt, sich als der Erzeuger dieser Karpfen bezeichnen kann.
({2})
Aber man hat sich einmal darauf geeinigt, und es ist in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. Gemeint sind hier diejenigen Betriebe, die Fische fangen, und nicht etwa die Betriebe, die Fische verarbeiten usw.
({3})
Wird noch das Wort gewünscht? - Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 718, der die Seefischerei betrifft. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 719. Es ist ein längerer Antrag. Er hat eine Ziffer 1, die die Buchstaben a, b, und c enthält. Es fehlt aber eine Ziffer 2. Ich muß fast annehmen, daß die Ziffer 1 ein Irrtum ist. Jedenfalls könnte das bei der Redaktion des Gesetzes berichtigt werden. Wer diesem Änderungsantrag zuzuVizepräsident Dr. Jaeger
stimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wer dem § 2 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf die §§ 3, - 4, - 5, - 6, - 7, - 8, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort hat der Abgeordnete Struve.
Struve ({0}) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der CDU/CSU-Fraktion darf ich zur dritten Lesung folgendes ausführen.
Die beschleunigte Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes hat die deutsche Landwirtschaft vor zusätzliche schwere Aufgaben gestellt. Neben der Eingliederung in die moderne Industriegesellschaft verlangt der gemeinsame Argrarmarkt von unseren landwirtschaftlichen Betrieben Anstrengungen, die weit über das Leistungsvermögen des einzelnen hinausgehen. Der vom Ernährungsausschuß vorgelegte Gesetzentwurf für ein EWG-Anpassungsgesetz will deshalb die deutsche Landwirtschaft in die Lage versetzen, die Leistungsfähigkeit ihrer Betriebe beschleunigt auf den verschärften Wettbewerb einzustellen. Die Ausschußvorlage beruht im wesentlichen auf der Grundlage des von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Initiativentwurfs. Sie sichert zunächst die von der Bundesregierung der deutschen Landwirtschaft neben dem Grünen Plan zugesicherte Anpassungshilfe von 1,03 Milliarden DM jährlich, und zwar bis zum Ende der Übergangszeit, dem 31. Dezember 1969, ab.
Der Herr Bundeskanzler hat die zwingende Notwendigkeit dieser Anpassungshilfe im Zusammenhang mit der Zustimmung zur Senkung der deutschen Getreidepreise vor diesem Hohen Hause am 2. Dezember 1964 überzeugend begründet. Ich darf in diesem Zusammenhang seine Worte zitieren:
Die deutsche Landwirtschaft soll mit der jährlichen Anpassungshilfe einen Ausgleich für die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der EWG hinsichtlich der Kosten, Lasten und Sozialleistungen erhalten, solange deren Harmonisierung noch nicht auf andere Weise hergestellt ist.
In voller Übereinstimmung mit dieser von der Bundesregierung der deutschen Landwirtschaft gegebenen Zusicherung stellt das vorgelegte Anpassungsgesetz die erforderlichen Ausgleichsmittel bereit. Sie sollen vorrangig für zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrar- und Betriebsstruktur, zur Verbesserung der Marktstruktur und
zur Verbesserung der sozialen Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen eingesetzt werden.
Ich muß den in den letzten Wochen wiederholt erhobenen Vorwurf zurückweisen, daß das von der deutschen Landwirtschaft gewünschte EWG-Anpassungsgesetz dem Bund und damit dem Steuerzahler zusätzliche, nichtgerechtfertigte Opfer abverlangt. Mit diesem Gesetz erhalten die von der Bundesregierung zugesagten und von der Mehrheit dieses Hohen Hauses gebilligten Anpassungshilfen lediglich ihre gesetzliche Grundlage.
Wenn meine Fraktion eine gesetzliche Absicherung dieser Anpassungshilfe durch einen Initiativantrag gefordert hat, so bedeutet das nicht etwa einen Zweifel an dieser Zusage unserer Bundesregierung. Es geht uns lediglich darum, die Verwendung der bereitzustellenden Mittel gesetzlich zu regeln.
Ich darf in diesem Zusammenhang an die Auseinandersetzungen über die Verteilung der Investitionshilfe in Höhe von 380 Millionen DM für das Jahr 1965 erinnern. Für die verbleibenden Jahre der Übergangszeit muß Klarheit bestehen über den Umfang und vor allem über die im einzelnen zu fördernden Aufgaben. Dass gilt sowohl für die deutschen Bauern, aber auch für die mit ihnen eng verbundenen Bereiche dergewerblichen Wirtschaft, mit deren Hilfe das geplante Investitionsprogramm durchgeführt werden muß. Mir ist insoweit völlig unverständlich, daß gerade einzelne Kreise der gewerblichen Wirtschaft in den letzten Wochen so wenig Verständnis für eine schnelle Verabschiedung dieses Gesetzes aufgebracht haben.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt es, daß nach der Ausschußvorlage auf der Grundlage ihres Initiativantrags die nicht für soziale Maßnahmen vorgesehenen Mittel der Anpassungshilfe im wesentlichen zur verstärkten Förderung der Agrar- und Betriebsstruktur sowie zur Verbesserung der Marktstruktur eingesetzt werden sollen. Dabei steht die in § 2 geregelte gezielte Investitionsförderung im Vordergrund. Unsere landwirtschaftlichen Betriebe werden im Gemeinsamen Markt nur dann konkurrieren können, wenn sie die zur Anpassung notwendigen Betriebsinvestitionen beschleunigt, möglichst bis zum Ende der Übergangszeit, durchführen können. Diese von uns in der Öffentlichkeit immer wieder verlangte beschleunigte Anpassung wird in den nächsten Jahren ein Investitionskapital erfordern, das die bisherige Höhe unserer Bruttoinvestitionen von durchschnittlich 3,5 Milliarden DM jährlich erheblich übersteigen wird. Zu diesen betrieblichen Investitionen kommt der Einsatz erheblicher Mittel für die zahlreichen wasserwirtschaftlich-kulturtechnischen Arbeiten und für die Flurbereinigung. Diese Aufwendungen betragen ebenfalls über 3 Milliarden DM jährlich.
Vorrangig bei diesen Aufgaben ist nach Auffassung meiner Fraktion eine Senkung der Hektarbelastungen aus den bereits durchgeführten und noch einzuleitenden Maßnahmen. Die Belastungen sind für einen wesentlichen Teil unserer landwirtschaftlichen Betriebe bereits heute so hoch, daß sie mit
Struve
den im Gemeinsamen Markt zu erwartenden Ertragsverhältnissen nicht mehr im Einklang stehen. Insbesondere bei der Förderung der Wirtschaftswege und der Wasserwirtschaft wird die Bundesregierung dieses Ziel nur erreichen können, wenn sie in weit höherem Maße als bisher die Finanzierung über öffentliche Beihilfen durchführt.
Ein Kernstück der Agrarpolitik der Bundesregierung ist bisher die Zinsverbilligung langfristiger Kreditmittel des freien Kapitalmarkts auf einen Endzinssatz von 3 °/o gewesen. Die durch den Gemeinsamen Markt veränderten Ertragsverhältnisse werden es erforderlich machen, diese Zinsverbilligungen für bestimmte Maßnahmen weiter auszudehnen. Ich möchte keinen Zweifel daran lassen, daß Fortsetzung und Ausbau der Zinsverbilligungen in Verbindung mit gezielten Investitionsbeihilfen in Zukunft noch mehr als in der Vergangenheit die erste Voraussetzung für die Anpassung unserer landwirtschaftlichen Betriebe an den veränderten Wettbewerb des Gemeinsamen Markts sind.
Neben der verstärkten Investitionsförderung hält die CDU/CSU-Fraktion eine unverzügliche Förderung der Marktstruktur für unerläßlich. Es wird eine der vordringlichsten Aufgaben des neuen Bundestags sein, das leider nicht mehr verabschiedete Marktstrukturfondsgesetz zu beraten. Die Errichtung eines Marktstrukturfonds bleibt eines der wichtigsten agrarpolitischen Anliegen der deutschen Landwirtschaft. In diesem Punkte sind wir uns einig, daß wir bei der Behandlung dieser Fragen die Belange der Ernährungswirtschaft, vor allen Dingen aber auch die der Fischerei - allerdings einschließlich der Küstenfischerei - berücksichtigen müssen.
Im übrigen wiederhole ich die von mir vor dem Hohen Hause schon einmal vertretene Auffassung meiner politischen Freunde: Die Bundesregierung kann unverzüglich durch Richtlinien zum Grünen Plan alle Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung in Kraft setzen, die in dem gemeinsamen Marktstrukturgesetzvorschlag der Landwirtschaft und der Industrie vorgesehen waren. Das gilt sowohl für die Förderung der Erzeugergemeinschaften als auch für die Zahlung einer Strukturverbesserungsprämie. Die CDU/CSU-Fraktion erwartet, daß die Bundesregierung nach Verabschiedung des EWG-Anpassungsgesetzes unverzüglich die notwendigen Voraussetzungen schafft, damit alle in diesem Gesetz vorgesehenen Förderungsmaßnahmen einschließlich der Verbesserung der Marktstruktur im nächsten Jahr ohne Verzögerung anlaufen können.
({1})
Ein Ausgleich der bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der EWG muß nicht zuletzt auch auf steuerlichem Gebiet angestrebt werden. Das gilt einmal für die zu erwartende Mehrwertsteuer, die weder für den Verbraucher zu einer Verteuerung der Lebensmittelpreise noch für den Landwirt zu einer Minderung seines Einkommens führen darf. Es gilt zum anderen aber auch für den Lastenausgleich, der innerhalb der EWG nur von der deutschen Landwirtschaft gezahlt werden muß.
Die Verteilung der für die deutsche Landwirtschaft vorgesehenen Anpassungshilfe erfolgt also nicht, wie auch in den letzten Tagen noch wieder behauptet worden ist, nach einem Gießkannensystem. Das EWG-Anpassungsgesetz verfolgt vielmehr auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes und in Übereinstimmung mit § 39 des EWG-Vertrages die zielstrebige und schnelle Eingliederung einer leistungsfähigen deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt.
Das Gesetz sieht schließlich den vollen Einkommensausgleich für die Einkommensminderung der deutschen Landwirtschaft infolge der Senkung der deutschen Getreidepreise vor. Damit ist das wiederholt abgegebene Versprechen der Bundesregierung gesetzlich abgesichert, daß der deutschen Landwirtschaft durch die Getreidepreissenkung kein Schaden entstehen wird. Meine Fraktion begrüßt es, daß die Auswirkungen der Getreidepreissenkung auf das Einkommen unserer Landwirte nicht nur nach Betriebsgrößen und Betriebssystemen zu untersuchen sind. Die Beachtung der besonderen Verhältnisse der marktfernen, der von der Natur benachteiligten und der Zonenrandgebiete wird uns wichtige Aufschlüsse über die unterschiedlichen Auswirkungen der Getreidepreissenkung innerhalb der Bundesrepublik geben. Ohne diese Grundlagen sind weder Wissenschaftler noch Politiker in der Lage, das Ausmaß der beschlossenen Getreidepreissenkung für unsere Landwirtschaft objektiv festzustellen und damit eine wirklich gerechte Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel vorzunehmen.
Die Ausschußvorlage beschränkt in Abweichung von dem Initiativantrag meiner Fraktion den Einkommensausgleich auf die Auswirkungen der ab 1. Juli 1967 vorgesehenen Getreidepreissenkung. Wir stimmen dieser Regelung in der Erwartung zu, daß die Bundesregierung im Ministerrat keinen Entscheidungen zustimmt, die zu weiteren Einkommensverlusten für die deutsche Landwirtschaft führen.
({2})
Das gilt zunächst für die noch ausstehenden Agrarmarktordnungen für Trinkmilch, Zucker und Fett sowie für die Verbesserung der Marktordnung für Obst und Gemüse. Das gilt insbesondere aber für die Sicherung des deutschen Milcherzeugerpreises einschließlich der Milchförderungsprämie sowie für den zukünftigen Rinder- und Zuckerrübenpreis.
({3})
Wir erwarten weiter, daß die Bundesregierung bei der Regelung der Finanzierung der geminsamen Agrarpolitik keine Zugeständnisse macht, ohne zugleich ein echtes Entgegenkommen unserer Partner gegenüber unseren lebenswichtigen Belangen sicherzustellen.
Leitbild der deutschen und europäischen Agrarpolitik ist für die CDU/CSU-Fraktion unverändert der bäuerliche Familienbetrieb in seiner mannigfachen Art und Größe. Das EWG-Anpassungsgesetz richtet deshalb seine Förderungsmaßnahmen auf diesen Betrieb aus.
Struve
Daneben ist es unser gesellschaftspolitisches Ziel, das organisch gewachsene Gepräge unserer ländlichen Räume mit einer großen Anzahl von Neben-und Zuerwerbsbetrieben zu erhalten.
Die CDU/CSU-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.
({4})
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt ({0}).
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Agrardebatte anläßlich der ersten Lesung dieser Vorlagen hatte ich gesagt, daß die Entwürfe, nach den Formulierungen zu urteilen, sehr schnell und in Eile zusammengehauen und zusammengeschustert worden sind, und ich kann hinzufügen: das hat sich in den Ausschußberatungen durchaus bestätigt. Sie scheinen, bevor Sie das Gesetz eingebracht haben, sehr erhebliche Zweifel an dem Willen der Bundesregierung gehabt zu haben, die Zusagen des Kanzlers auch entsprechend zu honorieren. Soeben habe ich aus dem Munde des Herrn Kollegen Struve vernehmen müssen, daß diese Sorgen immer noch nicht abgeklungen sind. Im Gegenteil, er hat ein ganzes Bündel von Wünschen an die eigene Regierung gerichtet, damit sie im Ministerrat ja bei der Stange bleibt.
Nun, diese Gesetzentwürfe tragen sogar die Unterschrift einer ganzen Fraktion, was mich durchaus wundert, und sie waren, ich muß schon sagen, Blendwerke von Torschlußgesetzen, die eine wenig gehaltvolle Agrarpolitik der letzten vier Jahre mit einem dichten Schleier überdecken sollten. Heute kann ich nur mit Genugtuung registrieren,
({0})
daß die Wunschvorstellungen an den harten Realitäten gescheitert sind.
({1})
Noch im Ernährungsausschuß saßen die Koalitionsfreunde unter ihrem Regenten Struve auf einem sehr hohen Roß. Aber das dicke Ende kam später. Im Wirtschaftsausschuß und im Haushaltsausschuß haben Sie durch Ihre eigenen politischen Freunde schwer Federn lassen müssen. Wissen Sie, es gibt auch in diesem Hause noch Stunden, wo man seine helle Freude hat, und das war in diesen Stunden der Fall. Herr Struve, ich schätze Sie ja sehr, für den Kollegen Ertl sind Sie sogar der ständige Lehrherr,
({2})
aber im Wirtschaftsausschuß und im Haushaltsausschuß haben Sie Ihre Meister gefunden. Die Luft ist also raus; aus den unmöglichen Gesetzentwürfen ist das Mögliche durch Ihren Kollegen Brand geworden, und es zeigt sich wieder einmal, daß man in der Agrarpolitik nicht gegen, sondern nur mit Brüssel etwas bewerkstelligen kann. Es ist den Realitäten gemäß, wenn die Mittel der Vorfeldbereinigung nicht für zehn Jahre, sondern nur für die Übergangszeit bereitgestellt werden sollen und können; es ist den Realitäten gemäß, wenn die Verteilung dieser Mittel nicht zu einem Rechtsanspruch führen kann. Es war ein Schritt der Vernunft, meine Damen und Herren von der Koalition, die Formulierung über den Einkommensausgleich bei der Getreidepreissenkung so zu wählen, daß sie EWG-konform ist. Aber bei den Beratungen im Ernährungsausschuß habe ich doch festgestellt, daß es immer noch eine Reihe Ihrer Kollegen gibt, die weder die Intentionen ihrer Fraktionen kennen noch die Realitäten der EWG zur Kenntnis zu nehmen bereit sind, sich also selber ständig etwas vormachen. Ich habe den Eindruck, daß die Agrarier der Koalitionsparteien froh darüber sind, daß am Ende überhaupt noch das übriggeblieben ist, worüber wir jetzt eben reden. Man ging aus, um Berge zu versetzen - was man ja heute mit dem Bulldozer kann -, aber am Ende wurde doch nur ein Mäuslein geboren.
({3})
Im Grunde genommen - lassen Sie mich das deutlich sagen - ist das ganze Gesetz überflüssig. Wenn Sie nämlich nach der berühmten Entschließung, die wir hier im Plenum vor vier Jahren gemeinsam gefaßt haben, Ende 1962 eine neue Politik begonnen hätten, hätten wir das Gesetz nicht zu schaffen brauchen.
Was ist also übriggeblieben? Die neue Vorlage ist praktisch identisch mit den Zusagen, die sowohl der Bundeskanzler Professor Erhard für die gegenwärtige Bundesregierung als auch Senator Professor Schiller für die sozialdemokratische Regierungsmannschaft der deutschen Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Getreidepreissenkung gegeben haben.
({4})
Wir sind zwar nicht von der Landwirtschaft um eine Stellungnahme angegangen worden, aber wir haben eine solche Erklärung unsererseits für notwendig gehalten, damit die Landwirtschaft weiß, woran sie ist. Wir jedenfalls meinen es mit unserer Erklärung sehr ernst, und das habe ich auch im Ausschuß betonen können.
Nun, Sie haben diese Zusagen in das enge Korsett - GO möchte eich es ausdrücken - eines Gesetzes gezwungen. Das dürfte meines Erachtens für die europäischen Verhandlungen und Gespräche erschwerend sein. Ihre Offenherzigkeit, meine Damen und Herren, ist sicher ein nobler Zug; aber ob tauch auf dem Felde der ,europäischen Politik das alles - schwarz .auf weiß in einem Gesetz langebracht -zweckmäßig ist, das möchte ich im Augenblick dahingestellt sein lassen. Ich gebe auch zu, daß Sie mit dieser Vorlage manche Ihrer jahrelang gehegten Wunschvorstellungen selbst über Bord geworfen haben. Ich erkenne auch an, daß die strukturellen und sozialen Maßnahmen in Zukunft auch von Ihnen in den Vordergrund gestellt werden sollen und daß die Gießkanne ein für allemal aus Ihrem Repertoire
Dr. Schmidt ({5})
verbannt ist. Das Gesetz ist auch deshalb begrüßenswert, weil damit endlich mit der Behauptung Schluß gemacht wird, die von Ihnen, von der CDU und FDP, draußen im Lande immer wieder aufgestellt wird, daß der Bauer durch eine FDP-CDU/CSU-Regierung jede fehlende Mark zurückerhält, sei es wegen der Heuabsetzung der Preise für 100 kg Getreide oder bei Fleisch oder bei Eiern oder sonstwo. Damit wird endlich laufgeräumt. Aber ich sage Ihnen heute schon voraus: Gerade Sie werden auf die Dauer daran immer keine reine Freude haben.
Imübrigen haben Ste sich so festgelegt, daß die Maßnahmen des Grünen Planes völlig steril geworden sind. Eine wesentlich kürzere 'Fassung des Gesetzes schiene mir in jedem 'Falle besser zu sein.
({6})
Nun, meine Damen und Herren, wir wollen und wir können zu 'Selbstverständlichkeiten gar nicht nein sagen.
({7})
Denn das, was wir tun, ist doch ungefähr so, als wenn maan in einem Gesetz verankerte, daß zwei plus zwei gleich vier ist. Jedenfalls ist es keine Glanzleistung dieses Bundestages.
({8})
Was mich bei alledem überrascht - und ich kann nicht umhin, 'das noch einmal zu betonen -, ist die Tatsache, daß trotz stäñdiger Treueschwüre sauf den Bundeskanzler id'as Mißtrauengegen ihn bei Ihnen viel tiefer sitzt, so daß Sie diese Beruhigungspille brauchen.
({9}) Wir gönnen Ihnen diese iBenuhigungspille.
Lassen Sie mich zum Schluß noch eine ,andere Bemerkung machen. Ich bedauere nur eins, meine Damen und Herren von oder Koalition, daß wir nämlich dieses Selbstgängers wegen sauf Idas Marktstrukturgesetz ,haben verzichten müssen. Das schlägt doch ,auf der Passivseite der Bilanz ganzeindeutig zu Buche. Wir haben viel Zeit verloren, Herr Kollege Struve, und wir können diese Zeit nicht mehreinholen. Aber .die Landwirtschaft soll in aller Öffentlichkeit erfahren, wer dafür die Verantwortung trägt.
Meine Damen und Herren, wir werden dem Gesetz trotz mancher kleiner 'Schönheitsfehler zustimmen.
({10})
Das Wort hat der Abgeordnete Mertes.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der Freien Demokratischen Partei habe ich die Ehre, die folgende Erklärung abzugeben. Die Fraktion der Freien Demokraten stellt mit großer Befriedigung fest, daß ihre Initiative mit dem Antrag vom
25. März dieses Jahres für ein EWG-AnpassungsBesetz es ermöglicht hat, dieses Anliegen noch in diesem Bundestag zur Entscheidung kommen zu lassen.
({0})
Die Freien Demokraten hatten mit ihrem Antrag einen Rahmen geboten, der alle Maßnahmen ermöglicht hätte, die im Zuge des europäischen Integrationsprozesses für die deutsche Landwirtschaft erforderlich werden und auf die die Landwirtschaft einen wohlbegründeten Anspruch hat.
Der nach den Ausschußberatungen jetzt vorliegende Entwurf erfüllt nicht alle unsere Erwartungen, aber wir stimmen ihm zu. Wir betonen, daß insbesondere der § 4 der Vorlage über den Einkommensausgleich keineswegs unseren Auffassungen voll entspricht. Die vom Ernährungsausschuß ursprünglich beschlossene Fassung kam an unseren Vorschlag sehr nahe heran, der Landwirtschaft grundsätzlich das Recht auf vollen Ausgleich von Einkommensminderung infolge von Maßnahmen zur Herstellung einer wirtschaftlichen und politischen Union Europas zuzugestehen. Wir hatten in § 3 unseres Antrags gefordert:
Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben haben insbesondere Anspruch auf Ausgleich von Ertragsverlusten, die verursacht werden durch Preisregelungen deutscher oder zwischenstaatlicher Behörden ohne Berücksichtigung der durchschnittlichen Produktionskosten, die nach den §§ 2 bis 4 des Landwirtschaftsgesetzes zu ermitteln sind.
Wir sehen es als selbstverständlich an, daß die Allgemeinheit der Landwirtschaft die Lasten tragen hilft, die auf dem Wege zur europäischen Einigung zunächst für unvermeidbar gehalten werden.
Dabei ist zu bemerken, daß eine Einkommenspolitik für die Landwirtschaft nach unseren Vorstellungen durchaus nicht zu zusätzlichen Belastungen des Bundeshaushalts führen muß, wenn die Bundesregierung das den Kosten nach nicht zu beanstandende Erzeugerpreisniveau der deutschen Landwirtschaft in Brüssel wirklich verteidigt, wie es auch der Herr Bundeskanzler wiederholt erklärt hat.
({1})
Wir bleiben auch bei unserer Meinung, daß der vorliegende Gesetzentwurf als eine Grundlage zu betrachten ist, auf der die künftige Agrarpolitik die für eine voll befriedigende Eingliederung der deutschen Landwirtschaft in den Gemeinsamen Markt erforderlichen Maßnahmen weiter entwickeln muß. Die Freien Demokraten vertreten vom Grundsatz her eine Agrarpolitik, die das Prinzip der Kostendeckung in ordentlich geführten Betrieben berücksichtigt. Insoweit halten wir eine angemessene Agrarpreispolitik für eine vorrangige Aufgabe der nationalen und der europäischen Agrarpolitik. Ausgleichszahlungen für aus politischen Gründen zugemutete Preis- und Einkommensminderungen können daher nur vorübergehenden Charakter haben. Sie müssen durch Maßnahmen ersetzt werden, die der deutschen Landwirtschaft im Gemeinsamen Markt
einen Leistungswettbewerb mit gleichen Chancen und bei harmonisierten Kostenverhältnissen ermöglichen.
Die Freien Demokraten werden sich bei der notwendigen Fortentwicklung des vorliegenden Gesetzentwurfs, insbesondere bei der Ergänzung zu einer aktiven Agrarpreispolitik, weiter darum bemühen, eine langfristige Agrarstrukturpolitik, ein langfristiges Investitionsprogramm, eine Verbesserung der Marktstruktur einschließlich der Exportförderung und Verbraucheraufklärung durchzusetzen. Für alle diese Maßnahmen hatten wir in dem von uns beantragten Gesetz einen ausreichenden Rahmen geboten. Wir sehen den vorliegenden Gesetzentwurf im Zusammenhang mit unserem Antrag vom 6. März 1964 zur Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes. Schon mit diesem Antrag hatten wir versucht, der deutschen Landwirtschaft die nach der Erfahrung aus mehr als 12 Jahren unentbehrliche gesetzliche Absicherung für die ihr gemachten Zusagen zu verschaffen. Wir halten es heute für sehr wesentlich, daß der Deutsche Bundestag eindeutig feststellt: die deutsche Landwirtschaft soll nicht das Opfer der europäischen Verständigungspolitik werden.
({2})
In diesem Sinne hat sich die FDP auch in den vergangenen vier Jahren darum bemüht - und sie wird es auch in Zukunft weiterhin versuchen -, der Landwirtschaft einen gerechten Platz in der deutschen Volkswirtschaft, aber auch in einer europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu sichern.
Unsere Initiative in dem Antrag vom 25. März dieses Jahres war nach unserer Auffassung die konsequente Fortsetzung einer Agrarpolitik, in deren Mittelpunkt die Gesunderhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe steht. Wir halten es für gerecht und billig, daß in einer sich dynamisch entwickelnden Volkswirtschaft auch die Landwirtschaft den Anschluß an die allgemeine Wohlstandsentwicklung erhält. Bei den jetzt und in Zukunft noch zu beschließenden gesetzlichen Maßnahmen muß davon ausgegangen werden, daß der deutschen Landwirtschaft dieses Recht in vielen Regierungserklärungen und auch in Beschlüssen dieses Hauses wiederholt zugesichert worden ist.
In der Integrationspolitik muß der Grundsatz gelten, daß eine wirtschaftliche und politische Gemeinschaft nur auf der Basis einer echten Partnerschaft und nicht durch einseitige Opfer und Belastungen hergestellt werden kann. Wir Freien Demokraten sind der Ansicht, daß ein europäischer gemeinsamer Agrarmarkt sich nur herstellen läßt, wenn der deutschen Landwirtschaft das Lebensrecht gewahrt und zugleich der deutsche Steuerzahler vor unzumutbaren Ausgleichszahlungen bewahrt wird.
({3})
Wird des weiteren das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Einige Stimmen links. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Mit großer Mehrheit angenommen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts ({0}) ;
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({1}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({2}),
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ({3}) ({4}).
({5})
Ich danke den Berichterstattern, dem Herrn Abgeordneten Hörmann ({6}) und der Frau Abgeordneten Meermann, für ihre Berichte.
Ich rufe in zweiter Beratung die Artikel I, - II - und III, - die Einleitung und die Überschrift auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen links angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Jacobi!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den wohnungspolitischen Auseinandersetzungen, die seit Jahren um die Abbaugesetzgebung, den sogenannten Lücke-Plan, stattfinden, geht es nicht um die Frage: Zwangswirtschaft oder Marktwirtschaft, sondern in erster Linie darum, ob die vorliegenden Bedingungen eine völlige oder teilweise, eine globale oder stufenweise Liberalisierung gestatten. Es geht um Modalitäten und Termine.
Während sich die Bundesregierung bei den Gesamtbetrachtungen mit schlecht gespielter Selbstsicherheit immer wieder auf die Ergebnisse der Wohnungsdefizitberechnungen beruft und aus diesen ihre Schlußfolgerungen für die Beurteilung und Behandlung des Wohnungsmarktes herleitet, gibt es in der breiten Öffentlichkeit bei den unteren Behörden, vor allem aber auch in Fachkreisen der Wohnungswirtschaft unverändert scharfe Kritik an den Berechnungsmethoden. Erst vor wenigen Tagen ist solche Kritik erneut auch auf der Landesebene laut geworden. Im bayerischen Senat hat eine Sprecher der obersten Baubehörde vor dem Sonderausschuß zur Erörterung der Probleme des sozialen Wohnungsbaus auf folgendes hingewiesen. Nach dem vom Bund verordneten Modus kreisweise an9878
Jacobi ({0})
zustellender Berechnungen, wonach der Unterschuß einer Gemeinde mit dem Überschuß einer anderen Gemeinde zu einem papierenen Ausgleich gebracht wird, hatte Bayern Ende 1964 nur noch ein Wohnungsdefizit von 33 630 Wohnungen. Nach gemeindeweise vorgenommenen Berechnungen dagegen fehlten in Bayern Ende des Jahres 1964 noch 117 243 Wohnungen. Dabei sind unzulängliche, abbruchreife und sanierungsbedürftige Wohnungen nicht eingeschlossen. Sie lassen einen tatsächlichen Nachholbedarf von etwa 500 000 Wohnungen allein in Bayern erkennen.
Diese Zahlen ergänzen andere, auch in diesem Hause oft genannte. Sie lassen die Problematik der bundesamtlichen Berechnungsmethoden schon allein unter dem Aspekt der Ausgangsgrundlagen erkennen. Diese Problematik ist bekanntlich noch vielschichtiger. Darauf ist auch von dieser Stelle aus oft hingewiesen worden. Ich darf auf die hier geführten Debatten, darunter auch meine Ausführungen anläßlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs in der 185. Sitzung am 20. Mai dieses Jahres, verweisen. Falsche und unzulängliche Ausgangsgrundlagen führen zwangsläufig zu irrtümlichen, ja falschen Ergebnissen. Der Beispiele, das zu belegen, gibt es unzählige.
So werden am morgigen Tage, am 1. Juli, im Zuge der Abbaugesetzgebung und als Folge ihrer Automatik wiederum Stadt- und Landkreise weiß, in denen der Wohnungsmangel, ja, die Wohnungsnot für breite Bevölkerungsschichten noch keineswegs behoben sind. Diese Kreise werden neue Opfer einer Defizitberechnung, die mit ihren unzulänglichen Ausgangsdaten ein völlig falsches Bild der Wirklichkeit widerspiegelt. Den Betroffenen hilft das Fristverlängerungsgesetz, das in dieser Stunde zur Verabschiedung ansteht, nicht das geringste. Die Korrekturen, die dieses Gesetz trifft, kommen nur denjenigen Kreisen zugute, die auch 1966 noch schwarz sind. Das indirekte Eingeständnis der Fehleinschätzungen, das in diesem Gesetz steckt, das gewissermaßen einen Akt tätiger Reue darstellt, erstreckt sich also nur auf einen Teilbereich unseres Wohnungsmarkts. Eine grundlegende, den Bedarfserfordernissen des Wohnungsmarkts entsprechende Reform der Abbaugesetzgebung unterbleibt. Nach wie vor erfolgt keine realistische Feststellung und Berechnung der Wohnungsdefizite. Nach wie vor bleibt es bei festen Endterminen für den Lücke-Plan.
Der ebenfalls heute in zweiter und dritter Lesung anstehende Wohnungsstichprobengesetzentwurf kommt viel zu spät und ist nicht umfassend genug, um zeitlich und sachlich befriedigende Ergebnisse erwarten zu lassen. Wir haben vor dieser Politik des Ausweichens vor der Wirklichkeit immer wieder gewarnt. Unsere Mahnungen zu einer gründlicheren Durchdenkung und Behandlung der Probleme sind von der Mehrheit des Hauses leider unbeachtet geblieben. Auch kritische Darstellungen aus der Praxis, gleich, ob sie von den Kommunen, aus der Wohnungswirtschaft oder vom DGB vorgebracht worden sind, haben keine Berücksichtigung gefunden. Auch von dem soeben durch den DGB vorgelegten vorbildlich sachlichen und fundierten zweiten Schwarzbuch über weiße Kreise muß befürchtet werden, daß dieses Haus es nicht mehr zur Kenntnis nimmt. Das darin Vorgebrachte läßt sich nicht mit ein paar die Probleme bagatellisierenden Schlagworten beiseite schieben, wie dies bei dem ersten Schwarzbuch des DGB versucht worden ist. Es bleibt so sicher auf der Tagesordnung der politischen Diskussionen wie die wohnungspolitischen Probleme durch die Gesetzgebungswerke des heutigen Tages nur unzureichend gelöst bleiben.
Meine Damen und Herren, die Opposition sieht sich bei dieser Sachlage außerstande, dem Gesetz zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts zuzustimmen. Wir werden uns wie soeben bei der zweiten Beratung auch in der dritten Beratung der Stimme enthalten, in der Hoffnung, daß der nächste Bundestag nicht wie der gegenwärtige nur unzulängliche Teilkorrekturen der Abbaugesetzgebung vornehmen, sondern das ganz leidige Problem einer umfassenden Prüfung unterziehen und eine neue Entscheidung treffen wird.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Mick.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt, daß mir meine Freunde, wenn ich meine kurzen Ausführungen beendet haben werde, den Vorwurf machen, daß ich dasselbe gesagt habe wie auch am 20. Mai. Ich werde dann diesen meinen Freunden sagen, daß mir das sehr leid tue, aber der Kollege Jacobi wiederhole jetzt schon seit Jahren dasselbe, und darauf könne man doch immer nur wieder dasselbe antworten.
({0})
Dadurch, daß man immer dasselbe wiederholt, gewinnt es nicht mehr an Wahrheitsgehalt, besonders nicht die summarischen Behauptungen, die hier aufgestellt werden.
Mir wäre es lieber, daß sich sogenannte untere Behörden - man könnte die näher definieren -, Herr Kollege Jacobi, der Mühe unterzögen, die Bevölkerung etwa über Wohngeld aufzuklären, als Wohnungsfehlstatistiken aufzumachen, die sehr oft einer ernsthaften Überprüfung nicht standhalten.
({1})
Ihr Bekenntnis zur Marktwirtschaft, Herr Kollege Jacobi, habe ich schon oft gehört, allein mir fehlt der Glaube. Ich habe von Ihnen kein Wort der Verteidigung beim Angriff der „Neuen Heimat" auf den Vorsitzenden des Verbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen, Brüggemann, gehört, der ein offenes Wort zur sozialen Marktwirtschaft in
der Wohnungswirtschaft gesprochen hat und dann prompt in die Mühle Ihrer Kreise hineingeriet.
({2})
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin Mitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
({3})
nebenbei gesagt schon etwa 35 Jahre. Herr Kollege Jacobi, ich hatte noch nicht die Ehre wie Sie, dieses Weißbuch des DGB zu bekommen. Ich kann es also auch nicht überprüfen.
({4})
- Entschuldigen Sie, wenn der Deutsche Gewerkschaftsbund ein Weißbuch zur Orientierung der Abgeordneten herausgibt, dann verlange ich als Gewerkschaftler, daß es mir so rechtzeitig auf dem Tisch liegt, daß ich es zur Beratung hier verdaut haben kann. Sonst verweise ich dieses Weißbuch in das Gebiet der Wahlpropaganda.
({5})
Ich wiederhole, was ich in der letzten Sitzung sagte, Herr Kollege Jacobi: ich mache aus der 3%-Defizitrechnung kein Glaubensbekenntnis. Wenn wir allerdings Ihren Zahlen und den von Ihren sozialdemokratisch geführten Stadtverwaltungen vorgelegten Zahlen Glauben geschenkt hätten, dann hätten wir heute schon eine gigantische wirtschaftliche Fehlleistung zu verzeichnen, indem wir in einem Maße am Bedarf vorbeigebaut hätten, daß sich jedem Wirtschaftler die Haare zu Berge sträuben würden.
({6})
- Herr Kollege Jacobi, das ist auch ein Argument: „dummes Zeug"! Vielleicht begründen Sie das! Ich kann auf solche geistvollen -
Den Ausdruck „dummes Zeug" muß ich als unparlamentarisch zurückweisen.
({0})
- Nein, ich will aber milde sein, Herr Kollege Jacobi.
({1})
Schön, ein solcher Zwischenruf wäre auch klüger gewesen. Die Anführungszeichen hätte ich sowieso herausgehört. - Herr Kollege Jacobi, nehmen Sie zur Kenntnis: Sie werden mit Ihrer Panikstimmung,
({0})
- mit Ihrer Panikstimmung, die Sie zu verbreiten suchen, kein Wahlgeschäft machen.
({1})
- Ich wiederhole: Sie werden mit Verbreitung von Panikstimmung kein Wahlgeschäft machen!
({2})
Wir werden unsere Wohnungspolitik, die von Ihnen so oft für tot erklärt worden ist, weiterführen, und wir sind überzeugt, daß wir am Ende, wenn Zahltag ist, das meiste in der Kasse haben werden.
({3})
Das Wort hat Frau Dr. Kiep-Altenloh.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Respekt vor diesem Hohen Hause verbietet es mir, zu wiederholen, was wir schon verschiedentlich hier gehört haben. Ich kann nur nochmals darauf verweisen, daß meine Erfahrungen mit dem Abbau der Wohnungszwangswirtschaft, von Ausnahmen abgesehen, andere sind als die von Herrn Jacobi. Aber ich möchte, wie gesagt, aus Respekt vor diesem Hause nichts wiederholen und verweise auf meine diesbezüglichen Ausführungen vom Februar.
({0})
Wird das Wort weiter gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Soweit ich sehe, keine Gegenstimmen. Enthaltungen?
- Bei zahlreichen Enthaltungen links mit großer Mehrheitangenommen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens ({0}) ({1});
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({2}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({3}) ;
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ({4}) ({5}) .
({6})
Ich danke den Berichterstattern, den Abgeordneten Baier ({7}) und Harnischfeger, für ihre Berichte.
Ich rufe in zweiter Beratung auf die §§ 1, - 2, -3, - 4, - 5, - 6, - 7 mit den aus der Drucksache ersichtlichen Berichtigungen durch den Ausschuß. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, ,den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird .das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 21 a der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau und zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen ({8}) ({9}) ;
aa) Bericht des Haushaltsausschusses ({10}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({11}),
bb) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ({12}) ({13}) ({14}) ;
({15})
b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ({16}) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ({17}) ({18}) ({19}) ;
({20})
c) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung ({21}) über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Änderung und Ergänzung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ({22}) ({23}).
Ich danke den Berichterstattern, den Abgeordneten Hörmann ({24}) und Hauffe, für ihre Berichte.
Ich rufe in zweiter Beratung auf den Art. 1. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 709 *) vor. Hier muß ich wohl ziffernweise abstimmen lassen.
Wird zu Ziffer 1 des Änderungsantrages Umdruck 709, wonach vor Nr. 1 eine Nummer 01 eingefügt werden soll, das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Dr. Czaja!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Ziffer 1 des Antrags auf
*) Siehe Anlage 11 Einfügung einer Nr. 01 wird eine zeitgemäße Definition der Kleinsiedlung gewünscht. Diese Frage ist, soweit es mir bekannt ist, unter den Parteien unstrittig, da insbesondere an Stadträndern ein Kleintierstall bei einer Kleinsiedlung nicht immer zwingend sein kann. Die Bestimmung ist in eine Soll-Vorschrift umgewandelt worden, da auch die Kleinsiedlung oft mit gärtnerischer Tätigkeit und nicht nur mit Kleintierstall und Kleintieren verbunden ist.
Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten und, ich glaube, auch mit Zustimmung der verehrlichen Opposition möchte ich weiter sagen, daß die Ziffern 3, 4, 5, 6, 7 Buchstaben a und b, 8 und 13 des Antrags zu Art. I rein redaktionelle Änderungen, die unstrittig sind, darstellen, Änderungen, die meist, wie in anderen Paragraphen bereits vollzogen, an die Stelle des Wortes „Familienheim" die Worte „Familienheim in der Form von Eigenheimen, Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen" setzen. Ich möchte weiterhin sagen, daß auch die Ziffern 9, 12 und 15 redaktioneller Natur sind und der Klarstellung dienen.
Ich glaube, daß mit dieser kurzen Begründung ein häufiges Erscheinen hier oben unnötig wird und der Fortgang der Beratungen durch die kurze Begründung auch dieser Ziffern beschleunigt wird.
Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann leider auf eine kurze allgemeine Bemerkung in diesem Zusammenhang nicht verzichten. Ich muß rügen und bedauern, daß eine solche Fülle von Änderungsanträgen erst an diesem Tage vorgelegt wird. Das bedeutet nämlich, daß der allergrößte Teil, wenn nicht fast alle Kolleginnen und Kollegen nicht in der Lage sind, den Sachgehalt und die Bedeutung der einzelnen Bestimmungen überhaupt zu begreifen. Bei einer flüchtigen Prüfung -nur eine solche war meinen Freunden und mir möglich - ist uns einiges offenkundig geworden, was eine Verbesserung oder eine klarere Formulierung der einzelnen Bestimmungen bedeutet. Aber das, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, hätte eigentlich auch schon bei den Ausschußberatungen deutlich werden müssen. Das ist eine Methode, die man allgemein bedauern muß. Ich würde sehr darum bitten - in diesem Bundestag kann es nicht mehr geändert werden -, in Zukunft eine solche unmögliche Praxis aufzugeben und das Haus nicht vor Fragen zu stellen, die es ehrlicherweise gar nicht beantworten kann.
({0})
Wird das Wort hierzu gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP in Ziffer 1 auf Einfügung einer Nr. 01 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Dann komme ich zum Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 2, die eine Änderung in Nr. 1 betrifft. Ist hierzu noch das Wort notwendig? - Offenbar nicht mehr.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen links angenommen.
Damit komme ich zu Nr. 1 mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Ich komme nunmehr zu Nr. 1 a und dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 705 *) Ziffer 1. Wird hierzu das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Bäuerle!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe hier drei Anträge kurz zu begründen, die meine Fraktion zum Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 eingebracht hat. Sie finden diese Anträge im Umdruck 705 unter Ziffer 1 - hier geht es um den § 19 a Abs. 2 -, unter Ziffer 2 - die den § 26 Abs. 1 betrifft - und unter Ziffer 4 - die den § 30 Satz 1 betrifft -.
Um was geht es? Ab 1965 werden laut § 19 a 210 Milionen DM unter gewissen Auflagen für bestimmte Wohnungsbauschwerpunkte zur Verfügung 1 stehen. Diese Bundesmittel sollen den Ländern für, wie es heißt, bestimmte Verwendungszwecke zugeteilt werden. Die jetzt vorgesehene Formulierung in § 19 a Abs. 2 geht uns zu weit. Wir sind der Meinung, daß diese Bestimmung die unteren Bewilligungsbehörden zu stark bindet und zu starr ist. Wir schlagen deshalb in unserem Antrag auf Umdruck 705 Ziffer 1 vor, den § 19 a Abs. 2 dahin gehend zu ändern, daß in Satz 1 zwischen die Worte „zuständigen obersten Landesbehörden" und ,;für die folgenden Verwendungszwecke" das Wort „insbesondere" eingefügt wird. Wir sind davon überzeugt, daß der § 19 a dadurch wesentlich praktikabler ist und den örtlichen Gegebenheiten besser Rechnung tragen wird.
Mit dem Änderungsantrag auf Umdruck 705 Ziffer 2 verfolgen wir - entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates - den Zweck, die Rangvorschriften des § 26 Abs. 1 nur als Grundsätze auszugestalten und als Soll-Vorschriften zu fassen. Wir beantragen daher, in § 26 a Abs. 1 im ersten Satz zwischen die Worte „bei der Förderung des Neubaues" und „in folgender Weise" die Worte „nach Möglichkeit" einzusetzen. Es geht uns hier um das gleiche Prinzip wie bei unserem Antrag zu § 19 a: wir wollen den § 26 aus seiner Starrheit lösen und ihn für die unteren Behörden flexibler machen. Wir sollten die Bewilligungsbehörden nicht verpflichten und starr binden. Das ist unsere Meinung. Vielmehr gilt es, auf die verschiedensten örtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen Rücksicht zu nehmen.
*) Siehe Anlage 12
Auch in dem dritten Antrag, den ich zu begründen habe, in Ziffer 4, geht es um das gleiche Prinzip. Auch hier soll der § 30 so geändert werden, daß bei der Verteilung der Mittel die untersten Landesbehörden nicht allzu starr festgelegt werden. Wir haben nichts - das darf ich hier grundsätzlich erklären - gegen den Bau von Eigenheimen. Aber die Bedürfnisse können von Ort zu Ort - Sie können sich davon überzeugen - sehr verschieden sein. Diesen unterschiedlichen Bedürfnissen sollten wir Rechnung tragen.
Deshalb bitte ich Sie, den von mir begründeten Anträgen zuzustimmen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Czaja.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Anträge betreffen allerdings einen Kernpunkt des ganzen Änderungsgesetzes.
({0})
Die Anträge hören sich harmlos an. Es geht aber hier praktisch um den Vorrang der förderungsfähigen - ich möchte das Wort „förderungsfähigen" sehr stark unterstreichen -, d. h. durch entsprechende Sparleistung, durch Restfinanzierung, durch Grundstücke begründeten Eigentumsmaßnahmen. Der gewaltige Wohnungsbau nach dem zweiten Weltkrieg trug in dem Tempo, in dem er gestartet werden mußte, die Gefahr einer gewaltigen Entprivatisierung in sich. Es ist gelungen, diese Entprivatisierung einzudämmen. Nach meiner Meinung liegt hier ein erstes Verdienst unseres Bundeswohnungsbauministers Lücke in seinem ununterbrochenen Kampf für die Eigentumsbildung im Wohnungsbau vor.
({1})
Es ist ein Durchbruch zum Eigentum erzielt worden, aber der Erfolgsweg liegt noch vor uns.
Es ist irrig, zu meinen, daß etwa der Mietwohnungsbau nach dem zweiten Weltkrieg zu kurz gekommen sei. Ich muß Ihnen da wenige Zahlen nennen. Im Jahre 1950 betrug der Anteil derjenigen Haushaltungen, die gleichzeitig Eigentümer der von ihnen bewohnten Wohnung waren, in der Bundesrepublik 41,4 %. Im Jahre 1956 waren es 36,6 %, also fast 5 % weniger. Im Jahre 1961 waren es 35,6 % und im Jahre 1964 34,6%.
Ein Dammbruch in der Entprivatisierung im Wohnungswesen wurde verhindert. Aber die Zahlen sind doch rückläufig. Erst wenn wir in einem Jahr über einen Anteil von 34 bis 35% im gesamten Wohnungswesen hinauskommen, wird dieser Trend wieder aufsteigend sein. Es ist also nicht so, daß die Mietwohnung irgendwie zu kurz gekommen ist.
Weit über 70 % der 50 Milliarden DM öffentlicher Mittel - das sind also zwischen 35 und 40 Milliarden DM - sind in den Mietwohnungsbau geflossen. Wenn wir in Zukunft 5 oder mehr % weniger Mietwohnungen und 3 oder 4% mehr Eigenheime ha9882
ben, so bedeutet das keinen entscheidenden Einbruch in den Mietwohnungsbau. Es ist aber im Sinne dessen, was - hier müssen wir den DGB auffordern, einmal Klarheit herzustellen - in dem Aktionsprogramm 1965, das er uns zugesandt hat, steht: Die Benachteiligung der Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung ist zu beseitigen. Hier ist ein Punkt, wo danach gehandelt werden könnte. Wir wünschen und bitten, daß diese allgemeinen Grundsätze, auch wenn es um Gesetze geht, vom DGB und möglichst auch - wir wären dafür dankbar - von der SPD unterstützt werden.
Herr Abgeordneter Jacobi möchte eine Zwischenfrage stellen.
Herr Kollege Dr. Czaja, ist Ihnen eigentlich wirklich bewußt, daß es bei der Unterschiedlichkeit der Auffassungen, die sich hier ergeben, nicht um grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten geht, sondern daß unsere Betrachtung allein davon ausgeht, daß wir die Voraussetzungen eines ausgeglichenen Wohnungsmarktes noch nicht als erfüllt ansehen und deshalb besorgt sind, daß der unterschiedliche Bedarf nicht genügend Berücksichtigung findet, der ja nicht nur mit Eigenheim-und Eigentumsmaßnahmen gesättigt werden kann?
({0})
Mir ist ganz klar, daß es nicht um unterschiedliche Grundsätze geht, weil Sie heute Gott sei Dank nicht mehr wagen, einen anderen Grundsatz zu vertreten. Es geht aber, Herr Kollege Jacobi, ganz schlicht darum, ob man die Grundsätze in .die Wirklichkeit umzusetzen versucht. Darum geht es, und davor versuchen Sie die Flucht anzutreten. Da bestehen in Ihren Reihen erhebliche Gegensätze.
Ich darf Ihnen nur einige Punkte dieser Gegensätzeinnerhalb der SPD nennen. Sie, Herr Kollege Jacobi, haben beim fünften Königsteiner Gespräch laut Bundesbaublatt gesagt: „Wir stellen in Wahljahren immer mehr fest, daß sich die Standpunkte im Grundsätzlichen einander nähern." Herr Kollege Georg Leber sagt, daß wir Eigenheime bauen sollten, „wo immer wir können" . Aber auf dem Kongreß der SPD sagte der Frankfurter Baudezernent Kampffmeyer, daß es sich bei der Eigentumsbildung mit eine .abzulehnende „ideologische Prämisse" handelt. Herbert Hauffe, unser verehrter Kollege aus Bayern, sagte - und diem stimmen wir zu -, daß zur 40- Stunden-Woche eigentlich auch das Eigenheim gehört". Herr Kollege Jacobi sagte aber in Königstein: Das Wohnungsbauänderungsgesetz 1965, das die verstärkte Eigentumsbildung im Wohnungsbau zum Ziele hat, lehnen wir in dieser Form ab. In dem Grußtelegramm der drei führenden Persönlichkeiten der SPD nach Königstein steht aber, daß die SPD sich auf ihrem Karlsruher Parteitag im letzten Jahr „in aller Deutlichkeit zu einer breiten Eigentumsbildung" bekannt hat.
Ich will Ihnen noch einige Punkte dazu sagen.
({0})
- Sie müssen einen Moment warten, Herr Kollege Jacobi. Ich will Ihnen noch einige Tatsachen dazu anführen. Jetzt kommt nämlich etwas Wichtiges: die Umsetzung der Grundsätze in die Wirklichkeit. Herr Kollege Leber hat hier vor einigen Wochen bei einer Debatte über das Vermögensbildungsgesetz erklärt, daß es nicht genüge - und jetzt hören Sie sehr gut zu -, nur das naturgegebene Recht auf Privateigentum zu betonen. Er sagte wörtlich: „Mit diem gleichen Nachdruck muß alles unternommen werden, damit alle Kreise der Bevölkerung in den Genuß dieses Rechtes kommen." Er kündigte an, daß es im Bundestag zum Schwur darüber kommen werde. Er erklärte wörtlich,
({1})
daß .es sich dann, Herr Kollege Dittrich, zeigen werde, wieviele Menschen noch bereit sind mitzumachen, wenn es um den materiellen Kern der Dinge geht. Nun, hier geht es um den materiellen Kern der Dinge, nämlich darum, ob man dem, der sich ein Sparguthaben erworben, der um ein Grundstück und um die Restfinanzierung gekämpft hat, dann die öffentlichen Mittel auf seinen Antrag geben soll, wenn er zum begünstigten Personenkreis gehört, und damit auch einen Fall des Wohnungsbedarfs erledigen soll oder ob man die Entscheidung, ob ja oder nein, mit einem aufgeweichten „möglichst", wie Sie es wollen, umschreiben soll und die Entscheidung in die schalldichten Verwaltungsstuben, in denen manchmal die eine, manchmal die andere Meinung über das, was förderungsfähig ist, vorherrscht, verlagern soll. Wir wären dankbar, wenn diesem Wirrwarr endlich einmal klare Bekenntnisse folgten, sowohl von Ihnen als auch - das möchte ich insbesondere nach dem Weißbuch oder Schwarzbuch des DGB, das uns heute angekündigt wurde, sagen - vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der uns ja das Aktionsprogramm 1965 zugeschickt hat. Ich habe es sehr genau studiert, obwohl ich nicht wie der Kollege Mitglied des DGB bin. Wenn ich jetzt höre und in den Zeitungen lese, daß der DGB nun sagt, der Eigenheimbau vereitele die Beseitigung der Wohnungsnot, dann weiß ich nicht, ob er das möglicherweise aus einem älteren Programm als dem Aktionsprogramm 1965 herausgezogen hat.
Wir wollen also nicht mitmachen bei einer verwässerten Eigentumsbildung, die abhängig ist von irgendwelchen Entscheidungen irgendwelcher Funktionärsgruppen, sondern wir wollen eine Eigentumsbildung, die abhängig ist vom Sparen und von den Entscheidungen des Sparers.
({2})
Wir meinen, daß es Land und Bund gezieme, hier gemeinsam, Hand in Hand, diese gesellschaftspolitische Frage zu entscheiden.
Wir meinen nicht, daß das der Verwaltung zukommt. Herr Kollege Wehner hat heute eine begeiDr. Czaja
sternde Rede über die Frage der Letztentscheidung des Parlaments in grundlegenden außenpolitischen Fragen gehalten. Wir wünschen auch in der Innenpolitik, daß in diesen großen gesellschaftspolitischen Entscheidungen die Politiker an der Front stehen, daß sie aber auch ein klares Bekenntnis zur Durchführung abgeben.
({3})
Wird noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 705 Ziffer 1. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich komme zu Nr. 1 a der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich komme zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Umdruck 709 Ziffer 3. - Wünscht jemand hierzu das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag der Koalitionsparteien zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich komme damit zu Nr. 2 mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - So beschlossen.
Ich komme zu Nr. 3. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer Nr. 3 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - So beschlossen.
Ich komme zu Nr. 4 und damit zu den Änderungsanträgen Umdruck 705 Ziffer 2 und Umdruck 709 Ziffer 4. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Hauffe.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Änderungsantrag Umdruck 705 Ziffer 2 b möchte ich einiges sagen und dabei auch gleich die Ziffern 5, 6, 7, 8 und 10 dieses Umdrucks begründen, weil sie ja sachlich dasselbe behandeln.
Wir behandeln einen Gesetzentwurf zur verstärkten Eigentumsbildung im Wohnungsbau. Nun gibt es im Wohnungsbau eine sehr alte Form der Eigentumsbildung, nämlich das Miteigentum in Form des Genossenschaftsanteils. Wenn wir heute sogar das Aktiensparen öffentlich fördern, kann ich es einfach nicht begreifen, warum wir die älteste und bewährteste Form des Miteigentums, nämlich den Anteil an den gemeinnützigen Genossenschaften, nicht in diese Eigentumsförderung einbeziehen,
sondern im Gegenteil durch den Ausschluß aus der gleichwertigen Förderung mit der Eigentumswohnung - auf gut deutsch gesagt - diffamieren.
({0})
Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß es bei keiner anderen Art des Miteigentums ein so nahes Verhältnis des Anteilsbesitzers zu dem Eigentum gibt wie beim Genossenschaftsanteil im gemeinnützigen Wohnungswesen. Die Aktie kann hier in bezug auf das Verhältnis des Besitzers, das er zu seinem Eigentum hat, nicht konkurrieren. Es kommt hinzu, daß der Eigentümer gerade beim gemeinnützigen Genossenschaftsanteil ja dieses Eigentum selber mit nutzt und deshalb dazu ein ganz besonderes Verhältnis hat und daß er auch in seiner Genossenschaft durch Teilnahme an den Genossenschaftsversammlungen, an Vertreterversammlungen, durch Mitgliedschaft im Genossenschaftsvorstand usw. weitestgehend an der Verwaltung dieses Eigentums mitbeteiligt ist.
Ich möchte Sie deshalb bitten, unserem Antrag, die Genossenschaftswohnungen in der Förderung den Eigentumswohnungen gleichzustellen, zuzustimmen.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Mick.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe immer erklärt - und tue das auch hier -, daß mir ein Genossenschaftsanteil mindestens so viel wert ist wie eine VW-, VEBA- oder andere Aktie. Das haben wir, verehrter Kollege Herr Hauffe, auch honoriert; denn Sie wissen, daß der Genossenschaftsanteil von uns genauso gefördert wird wie die eben genannten Eigentumsarten durch Wohnungsbauprämien. Das ist ja wohl eine große Werbemöglichkeit der Genossenschaften - und Gott sei Dank machen sie davon Gebrauch -: Zahlen Sie weitere Anteile; Sie brauchen nur das und das zu bezahlen; den Rest bezahlt Vater Staat! Das ist inzwischen jedem Genossenschaftler bekanntgeworden, und die Freudigkeit, in den Genossenschaften weiter Anteile zu zeichnen, ist erfreulicherweise hoch. Insofern stimmt es also nicht, was Sie sagen, daß die Genossenschaften diskriminiert würden. Ganz im Gegenteil: wir achten die Genossenschaften in ihrem Wirken sehr hoch und glauben, daß ihre Arbeit noch einen höheren Grad erreichen wird, wenn wir einmal den Wohnungsmarkt gedeckt haben.
Aber was Sie jetzt wollen, Herr Kollege Hauffe - darüber haben wir auch im Ausschuß gesprochen -, geht über das hinaus, was wir wollen. Nach meiner Meinung bedeutet das fast eine Aktion, wie man sie einem Kranken zugute kommen läßt, und die Genossenschaften sind alles andere als krank. Sie können also auf Ihren Liebesdienst dankend verzichten.
Meine Damen und Herren, wird zu diesem Punkt noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Kann ich über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 705 Ziffer 2 a und 2 b gemeinsam abstimmen lassen?
({0})
- Als Präsident kann ich das nicht voraussehen.
({1})
- Sie wollen also getrennte Abstimmung.
Wer dem Änderungsantrag Umdruck 705 Ziffer 2 a zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit abgelehnt.
Wer der Ziffer 2 b zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 4 . Wer diesem Antrag der Koalitionsparteien zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen; einstimmig angenommen.
Ich lasse nun über Nr. 4 mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Wer der Nr. 5 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - So beschlossen.
Wir kommen nunmehr zum Änderungsantrag Umdruck 705 Ziffer 3. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag der Fraktion der SPD Umdruck 705 Ziffer 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.
- Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit abgelehnt.
Wer der Nr. 6 in der Auschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? -Mit Mehrheit angenommen.
Nr. 7! Wer der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Wir kommen zu Nr. 8. Dazu liegen Änderungsanträge auf Umdruck 705 Ziffern 4 und 5 vor. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 705 Ziffer 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit abgelehnt.
Wer dem Änderungsantrag unter Ziffer 5 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.
- Das wird offensichtlich angenommen. - Jawohl, dann ist dieser SPD-Antrag angenommen.
({2})
- Ein Abstimmungsirrtum? - Die Anfechtung ist noch rechtzeitig erfolgt. Wir könnten es in der dritten Lesung wiedergutmachen; aber es ist besser,
wir tun das gleich und wiederholen jetzt die Abstimmung, ehe sie abgeschlossen ist.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 705 Ziffer 5 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit abgelehnt.
({3})
Der Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 3 betrifft auch die Nr. 8. Dieser Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP ist aber bereits angenommen worden.
Ich lasse dann über Nr. 8 mit der einen Änderung abstimmen. Wer der Nr. 8 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Nr. 9! Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 705 Ziffer 6 vor. Wird hierzu noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 705 Ziffer 6 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit abgelehnt.
Wer nunmehr Nr. 9 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - So beschlossen.
Ich komme nunmehr zu Nrn. 10 und 10 a. Keine Änderunganträge. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - So beschlossen.
Ich komme nunmehr zu dem Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 5, wonach eine Nr. 10 b eingefügt werden soll. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer diesem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Es ist so beschlossen. Nr. 10 b ist damit eingefügt.
Damit komme ich zu Nr. 11. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich komme jetzt zuerst zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Umdruck 709 Ziffer 6. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Der Antrag ist angenommen.
Dann komme ich zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 705 Ziffer 7. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit abgelehnt.
Nunmehr komme ich zu Nr. 11 mit der beschlossenen Änderung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Ist so beschlossen.
Ich komme damit zu Nr. 12 und den Änderungsanträgen Umdruck 709 Ziffer 7 und Umdruck 705 Ziffer 8. Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Meine Damen und Herren, wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 705 Ziffer 8 ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich komme dann zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Umdruck 709 Ziffer 7. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist angenommen.
Wer Nr. 12 mit der beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - So beschlossen.
Ich komme nun zu Nr. 13. Hier liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 705 Ziffer 9 vor. Wird das Wort gewünscht? - Frau Abgeordnete Meermann!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Namens der SPD-Fraktion beantrage ich, daß der Mehrbedarf, der sich aus der Erhöhung der Familienzusatzdarlehen ergibt, den Ländern vom Bund gesondert zur Verfügung gestellt wird. Die Erhöhung der Familienzusatzdarlehen ist einer der wesentlichen Punkte des Gesetzes, mit dem wir uns hier zu befassen haben. Während nach der bis jetzt gültigen Regelung für jedes zum Familienhaushalt gehörende Kind vom zweiten Kind an ein Zusatzdarlehen von 2000 DM gezahlt wird, sollen diese Beträge künftig mit der Kinderzahl proportional steigen; außerdem sollen die im Familienhaushalt lebenden Elternteile wie Kinder mit berücksichtigt werden.
Wenn z. B. eine Familie, bestehend aus Eltern, fünf Kindern und Großelternpaar, ein Familienheim baute, so bekam sie nach der bisherigen Regelung ein Familienzusatzdarlehen von 10 000 DM. Künftig sollen es 26 000 DM sein. Ich führe das Beispiel an, damit Sie sich eine Vorstellung über die Mehrbeträge machen können, die künftig aufzubringen sein werden.
Wir sind in. der SPD-Fraktion mit den neu vorgesehenen Sätzen einverstanden; denn wir finden, daß es den großen Familien leichter als bisher gemacht werden muß, zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung zu kommen
({0})
- vielleicht sagen Sie nachher nicht mehr „sehr richtig", Herr Dr. Dittrich -, weil nämlich auch die Versorgung mit Mietwohnungen für diesen Bevölkerungskreis immer schwieriger geworden ist; denn die kinderreichen Familien und die alten Menschen sind leider mehr als andere Bevölkerungsgruppen von den Auswirkungen der Aufhebung von Mieterschutz und Mietpreisbindung betroffen.
Womit wir aber keinesfalls einverstanden sind, ist die Tatsache, daß Bundesregierung und Regierungsparteien zwar festlegen, in welcher Höhe Familienzusatzdarlehen zu gewähren sind, aber gar nicht daran denken, für die erforderlichen zusätzlichen Mittel zu sorgen, sondern das großzügig den Ländern überlassen. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, daß schon bisher bei den alten, wesentlich geringeren Zusatzdarlehen in einer Reihe von Ländern der Bedarf an diesen Darlehen durch die Bundeszuweisungen für den sozialen Wohnungsbau nicht gedeckt werden konnte. In anderen Ländern haben sie gerade noch ausgereicht. In Hessen wurden z. B. im Jahre 1964 von den 10 Millionen Bundesmitteln, die als Darlehen zur Verfügung standen, 9 Millionen an Familienzusatzdarlehen benötigt. Für den übrigen sozialen Wohnungsbau blieb aus diesem Fonds also schon im Jahre 1964 nur noch sehr wenig übrig.
Nun werden die Darlehenssätze erhöht, der Kreis der Berechtigten wird durch die Einbeziehung der Großeltern vergrößert. Schließlich ist auch damit zu rechnen, daß künftig mehr Förderungsanträge gestellt werden, weil der Anreiz größer ist. Aber vom Bund wird keine einzige Mark mehr zur Verfügung gestellt.
Was wird die Folge sein? Aus den als Darlehen gewährten Bundesmitteln werden im wesentlichen nur noch Eigenheime und Eigentumswohnungen für große Familien gefördert werden können. Alle anderen werden trotz des schönen Rangfolgenkatalogs, der in diesem Gesetz steht, unter den Tisch fallen. Wahrscheinlich wird aber das Geld sowieso nur für einen Teil der bauwilligen großen Familien reichen, wie an dem Beispiel Hessen leicht nachzurechnen ist.
Es besteht aber noch eine andere Gefahr, nämlich die, daß die Familien zwar die Familienzusatzdarlehen erhalten, daß aber die übrigen öffentlichen Mittel so gestreckt werden, daß die Familien den normalen Durchschnittsförderungssatz nicht bekommen. Das soll zwar laut Gesetz nicht sein, aber in der Praxis wird es doch häufig jetzt schon so gemacht, weil einfach nicht genug öffentliche Mittel da sind und die Sachbearbeiter in den Kreisen das durchaus verständliche Bestreben haben, mit dem vorhandenen Geld möglichst viele Wohnungen zu fördern. Das führt jetzt schon oft dazu, daß den begüterteren Familien, die nicht den vollen Förderungsbetrag benötigen, geholfen wird, die ärmeren dagegen leer ausgehen.
Diese Gefahr wird nun noch vergrößert. Das wollen wir nicht. Ich nehme an, daß die Regierungsparteien das auch nicht wollen. Sie wollen doch sicher hier nicht nur unverbindliche Liebenswürdigkeiten über Familienfreundlichkeit und Eigentumsförderung von sich geben; dafür braucht man ja kein Gesetz. Wer sollte denn nicht dafür sein, daß große Familien in den eigenen vier Wänden wohnen können, wenn sie den Wunsch dazu haben und wenn sie bereit sind, die erforderlichen Eigenmittel aufzubringen? In dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, die finanziellen Grundlagen dafür zu schaffen. Es geht auch darum, Herr Dr. Czaja, daß Sie die Gesellschaftspolitik, die Sie auf Ihren Kongressen verkünden und zu der Sie eben ein so warmes und leidenschaftliches Bekenntnis abgelegt haben, in die Tat umsetzen.
({1})
Das können Sie, indem Sie unserem Antrag Umdruck 705 Ziffer 9 zustimmen. Darum möchte ich Sie hiermit sehr bitten.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Czaja.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor allem möchte ich mich bei Frau Kollegin Meermann dafür bedanken, daß .sie an einem so plastischen Beispiel, nämlich der Familie mit 6 Personen, die Familienzusatzdarlehen zu beanspruchen hat und bei der dieses nach unseren Beschlüssen und nach den Anträgen der CDU statt bisher 10 000 DM zukünftig 26 000 DM betragen kann, gezeigt hat, wie stark wir und wie real wir diese gesellschaftsfördernde Politik und die familienfördernde Politik betreiben. Herzlichen Dank!
({0})
Nun haben Sie aber, Frau Kollegin, eines übersehen. Sie sagten, wir hätten nicht daran gedacht, daß das Geld koste. Doch, wir haben daran gedacht, Frau Kollegin. Es war gar nicht leicht, bei dem Herrn Bundesfinanzminister, bei der Gesamtfraktion der CDU/CSU, bei unseren Koalitionsfreunden, mit denen wir es gemeinsam gemacht haben, in allen Kreisen der Fraktionen zu erreichen, daß durch den Antrag der CDU/CSU im Wohnungsbau in Kassenmitteln 210 Millionen DM auf unbegrenzte Zeit gesetzlich verankert wurden, zusätzlich zu allen Rückflüssen, zusätzlich zu den Prämienleistungen, zusätzlich zu den SBZ-Mitteln und vielen anderen Wohnungsbaumitteln, und zwar auf Jahre hinaus. Das steht nunmehr in § 19 a Abs. 1. - Eine Sekunde, bitte!
Ich sprach von 210 Millionen DM Kassenmitteln, wozu mit freundlicher Genehmigung des Haushaltsausschusses, der dem zugestimmt hat, noch Bindungsermächtigungen für das Jahr 1965, also das laufende Geschäftsjahr, hinzutreten. In diesen 210 Millionen DM Kassenmitteln ist mindestens ein Anteil von 6 % für Zinsvergünstigungen enthalten, so daß jährlich ungefähr 12 Millionen DM für Zinsvergünstigungen, Zinssubventionen ausgeschüttet werden, die zumindest weitere 2- bis 300 Millionen DM im ersten Jahr mobilisieren. So werden durch den Antrag der CDU/CSU und FDP zu § 19 a des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, beginnend mit diesem und dem nächsten Haushaltsjahr, zusätzlich 400 bis 500 Millionen DM auf lange Fristen haushaltsmäßig verankert und dem Wohnungsbau zusätzlich zu den Beträgen nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen zugeführt. Dazu müssen Sie noch die ganzen bisherigen Haushaltsausgaben sehen. Dann ergibt sich, daß im Jahre 1965 für den Wohnungsbau allein durch den Bund 2,4 Milliarden DM - ohne Bundesbedienstetenwohnungsbau - mobilisiert werden; siehe Einzelplan 25.
Herr Abgeordneter Czaja, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Meermann?
Herr Kollege Czaja, wenn das so ist, wie Sie hier sagen, würden Sie mir bitte dann auch erklären, warum in der Begründung zu dem Gesetzentwurf die Bundesregierung wörtlich gesagt hat:
Der dadurch entstehende finanzielle Mehrbedarf muß daher aus den Förderungsmitteln des Landes entnommen werden?
Die Bundesregierung hat das gesagt, weil sie den Initiativantrag der CDU/ CSU noch nicht prophetisch voraussehen konnte. Die 210 Millionen DM sind erst während der Beratung durch einen Initiativantrag der CDU/CSU hinzugekommen. Das ist eine ganz einfache Sache.
({0})
Ich darf noch einiges hinzufügen. Das war also einer der Schwerpunkte des Gesetzes; da sind wir uns einig. Ich hatte ursprünglich gedacht, daß Sie zu diesem Schwerpunkt ja sagen würden. Dann haben Sie aber gesagt: Sind denn soviel Mittel da, können wir das? Ich wußte also nicht genau, ob Sie die Förderung von Familieneigenheimen für Familien mit mehreren Kindern irgendwie einengen wollen. Sie haben keinen diesbezüglichen Antrag gestellt. Aber nach der Begründung schien es so.
Wir haben die Regelung für diesen Schwerpunkt genauso begründet wie die für den Eigentumsschwerpunkt: Bund und Land Hand in Hand. Es geht nicht, daß die Familienheimförderung allein durch einen Teil der 210 Millionen DM bzw. der 400 Millionen DM, deren Bereitstellung für den Wohnungsbau wir zusätzlich beschließen, getragen wird. Selbstverständlich müssen auch die Länder das Ihre dazu tun.
Frau Kollegin Meermann, deshalb müssen wir zu unserem Leidwesen Ihren Antrag ablehnen, wonach alles, was die Familienzusatzdarlehen in Zukunft mehr kosten, der Bund zu bezahlen hätte. Denn nochmals: Bund und Land Hand in Hand. Sie tun es ja auch. Ich möchte hier das Land Nordrhein-Westfalen rühmend hervorheben. Daran haben wir uns ein Beispiel genommen. Es hat diese Regelung, die jetzt auf Bundesebene eingeführt werden soll, bereits seit eineinhalb Jahren aus Landesmitteln finanziert. Das Land Nordrhein-Westfalen wird im Plenum des Bundesrates zustimmen, wenn jetzt. der Bund einen Teil übernimmt. Auch das Land Baden-Württemberg hat zusätzliche Familienzusatzdarlehen eingeführt. Der bayerische Ministerpräsident Goppel hat in dankenswerter Weise die Förderung des Baues von Eigenheimen für Kinderreiche herausgestellt.
Nun zu dem, was Sie hier verlangen. Entschuldigen Sie, wenn ich ein bißchen fachsimple. Sie haben einen verkehrten Antrag gestellt. Um das zu erreichen, was Sie wollen, hätten Sie den Antrag stellen müssen, den Betrag von 210 Millionen DM zu erhöhen. Wenn wir Ihrem Antrag zustimmten, würde das passieren, was Sie am Schluß ablehnten. Dann würde ein großer Teil der Bundeswohnungsbaumittel für diesen Zweck verwendet werden und
die Länder würden aus ihrer Verpflichtung entlassen werden, die auch sie um die Familie haben. Wer von Ihnen wollte, wenn er Landtagsabgeordneter wäre, der Konzentration der öffentlichen Wohnungsbaumittel im letzten Drittel der öffentlichen Wohnungsbauförderung auf die kinderreichen Familien und auf die Einkommensschwächeren widersprechen? Die Politiker in den Ländern werden dem sicherlich zustimmen.
({1})
Also müssen wir die Länder bitten, auch ihren Beitrag zu der Familienheimförderung und zum Familienzusatzdarlehen zu leisten. Auch in der Familienförderung: Bund und Land Hand in Hand! Hand in Hand hoffentlich auch in dieser Frage die ganze Koalition mit der Opposition! - Bitte, Herr Kollege.
Herr Kollege Czaja, haben Sie eigentlich bei Ihrer Stellungnahme übersehen, daß es uns bei der finanziellen Deckung nur um den Mehrbedarf geht, der durch dieses Gesetz hervorgerufen wird, und daß wir nicht im Traum daran denken, die Länder grundsätzlich von ihrer Verpflichtung, an der Förderung des Wohnungsbaus durch Familienzusatzdarlehen besonders mitzuwirken, zu befreien?
Selbstverständlich habe ich das gesehen, Herr Kollege Jacobi. Ein bißchen kenne ich mich im Wohnungsbau aus. Ich meine aber, da die Einrichtung der Familienzusatzdarlehen segensreich war und die Baukosten jetzt höher geworden sind, müssen zur Deckung des Mehrbedarfs Bund und Land Hand in Hand gemeinsam beitragen.
({0})
Meine Damen und Herren, wird weiter das Wort gewünscht? - Frau Abgeordnete Kiep-Altenloh.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wenn man die glühende Verteidigungsrede meines Herren Vorredners für Familienheime gehört hat, dann hat man den Eindruck, als seien alle anderen Leute hier im Hause geborene Feinde dieser Einrichtung und gedächten sie mit Stumpf und Stiel auszurotten. Aber, mein lieber Kollege Czaja, so ist es doch nun wirklich nicht. Ich glaube, in bezug auf die Förderung von Familienheimen insbesondere für kinderreiche Familien besteht hier Einheitlichkeit.
({0})
Auf der anderen Seite haben Sie, was die Finanzierung angeht, recht, daß die Mittel, die vom Bund zugeschossen werden, sehr erheblich sind, besonders da die 210 Millionen DM in gewissem Umfang erhalten bleiben und auch die Möglichkeit von Annuitätsdarlehen gegeben ist.
Zu den Kollegen von der SPD wiederum möchte ich sagen: Wenn man Sie hört, muß man annehmen, daß der Mietwohnungsbau restlos leer ausgeht und zugrunde geht. Ich darf Sie mit Genehmigung des Herrn Präsidenten auf den § 28 aufmerksam machen. Danach sind die Bedürfnisse der kinderreichen Familien, der alleinstehenden Frauen mit Kindern, der Schwerbeschädigten, der Tuberkulosekranken, der Sowjetzonenflüchtlinge, der Heimkehrer, der politisch Verfolgten und der unter das Häftlingshilfegesetz fallenden zu berücksichtigen. Soweit hier eine ausreichende Versorgung mit Eigenheimen nicht gewährt werden kann, sind öffentliche Mittel zur Befriedigung dieser Wohnbedürfnisse auch für den Mietwohnungsbau zu bewilligen. Meine Herren und Damen, das steht klar und deutlich in diesem Paragraphen drin. Da natürlich jede Kommune und jedes Land bemüht sind, Wohnungssuchende aus diesem bevorzugten Personenkreis unterzubringen, werden Sie das vordringlich in der Form der Familienheimunterbringung in Siedlungen oder in Stockwerkseigentum versuchen. Aber jede Gemeinde steht vor dem Problem, diesen Personenkreis unterzubringen; das ist hier in diesem Gesetz vorgesehen. Dann, meine Kollegen hier auf der Linken, ist durchaus auch der Mietwohnungsbau hierfür heranzuziehen und zu finanzieren.
Wenn ich also auf der einen Seite nur noch von Eigenheimen für Kinderreiche höre und auf der anderen Seite höre, daß der Mietwohnungsbau glatt am Erliegen ist, dann muß ich bei ganz nüchterner Durchsicht dieses Gesetzes feststellen, daß weder das eine noch das andere der Fall ist. Vordringlich soll allerdings das Eigentum in jeder Form berücksichtigt werden. Aber es soll auch der vorhin genannte Personenkreis untergebracht werden.
Wir wollen uns doch einmal klarmachen, wie es in Großstädten ist. Da ist jetzt zwar durch dieses Gesetz die Möglichkeit des Stockwerkeigentums gegeben, aber die Möglichkeit für den Baueines Familienheims ist beschränkt, weil nicht überall Baugrund vorhanden ist. Man wird also, um den Menschen zu helfen, die am vordringlichsten untergebracht werden müssen, auch in Zukunft automatisch nach diesem Gesetz Mietwohnungen bauen und mit (den vorgesehenen Mitteln finanzieren müssen. Dieser Weg kann doch in ,der Praxis gar nicht anders laufen. Das „hie so, hie so" gibt es in der Praxis nicht. Jede Kommune wird dafür sorgen, daß sie die Leute unterbringt, die am dringendsten eine Unterbringung brauchen, wenn möglich, in einem Eigenheim, wenn es nicht geht, in (einer Mietwohnung.
Insofern meine ich, daß wir uns über diese Paragraphen nicht an die Köpfe nu kriegen brauchen. Ich meine, daß es aus diesem Grunde auch nicht nötig ist, die von der SPD beantragten besonderen Mittel auf den Bund zu verlagern, der hierzu nach dem neuen Gesetzentwurf eine ganze Menge tut. Ich meine also, wir können diesen Sonderantrag, der so ganz schön klingt, wirklich nicht annehmen.
({1})
Wird weiter das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich lasse über den Änderungsantrag .der Fraktion der SPD auf Umdruck 705 unter Ziffer 9 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse über Nr. 13 in .der Ausschußfassung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Nr. 14 auf, dazu die Anträge tauf Umdruck 705 unter Ziffer 10 und auf Umdruck 709 unter Ziffer 8. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich zuerst über den Antrag der Koalitionsparteien auf Umdruck 709 unter Ziffer 8 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 705 unter der Zifer 10 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit abgelehnt.
Wer Nr. 14 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Ich komme nunmehr zu Nr. 14 a und dem Antrag auf Umdruck 709 unter Ziffer 9. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag der Koalitionsparteien unter Ziffer 9 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um Idas Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wer Nr. 14 a mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen.
Ich komme zu Nr. 15, - Nr. 15 a, - Nr. 16. - Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Ich komme zu Nr. 17 und dem Antrag auf Umdruck 709 unter Ziffer 10. Wird das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Dr. Czaja!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! § 54 a war besonders umstritten, auch in der öffentlichen Meinung. Besonders die gemeinnützige Wohnungswirtschaft hat gewünscht und gefodert, daß der Wiederbeschaffungswert beim Verkauf von Eigenheimen sanktioniert wird. Wir konnten nicht so weit gehen, weil wir der Auffassung waren, daß man die Steigerung des Wertes, der durch die Fremdmittel und besonders die öffentlichen Mittel erzielt wird, nicht vom Letzterwerber einfordern kann. Wir sind aber entgegen der Ausschußberatung in der Koalition der Auffassung, daß die Wiederbeschaffung des Bodens, besonders sofern Änderungen zwischen der Bewilligung der öffentlichen Mittel und drei Jahre nach Bezugsfertigkeit eingetreten sind, berücksichtigt
werden sollten. Wenn diese Wertänderung im Boden berücksichtigt wird, fällt allerdings alternativ der 5%ige Wagniszuschlag fort, der auf den Bodenanteil entfällt. Man kann also alternativ entweder den 5%igen Wagnisanteil einschließlich des Anteils für die Bodenkosten bei der Veräußerung von Kaufeigenheimen in Anspruch nehmen oder aber eine eventuelle Wertsteigerung des Bodens bis zu drei Jahren nach Bezugsfertigkeit. Das soll sowohl auf die rasche Veräußerung drücken als auch Ausuferungen bei Gewinnen diesbezüglich vermeiden.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Koalitionsparteien Umdruck 709 Ziffer 10. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wer der Nummer 17 in der Ausschußfassung mit der beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf die Nrn. 18, - 19 - 20 entfällt -,
- 20 a. Keine Änderungsanträge. Keine Wortmeldungen. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Nr. 21. Dazu Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 11. Wird das Wort gewünscht?
- Herr Abgeordneter Dr. Czaja.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die von uns beantragte Bestimmung soll ermöglichen, daß auch Genossenschaften, wenn sie es wollen, Ein-und Zweifamilienhäuser an ihre Genossen veräußern dürfen und können. Sofern eventuell eine Bestimmung des § 9 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes dem entgegenstehen sollte, findet sie keine Anwendung.
Das, was ich soeben dargelegt habe, ,bezieht sich auch auf Ziffer 14 b des Umdrucks 709, der eine analoge Bestimmung vorsieht.
Wird weiter das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen über den Antrag der Koalitionsparteien Umdruck 709 Ziffer 11. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir stimmen ab über Nr. 21 mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe!
- Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf die Nrn. 21 a, - 22, - 23, - 24. Keine Änderungsanträge, keine Wortmeldungen. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen
Vizepräsident Dr. Jaeger
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich
bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Nr. 25! Dazu Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 12. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Umdruck 709 Ziff. 12 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wer Nr. 25 mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen.
Nr. 25 a! Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Antrag Umdruck 709 Ziffer 13 auf Einfügung einer Nummer 25 a 1. Wird das Wortgewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf die Nrn. 2513, - 25 c, - 26. Keine Änderungsanträge, keine Wortmeldungen. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen sobeschlossen.
Nr. 27! Dazu Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 14. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Umdruck 709 Ziffer 14 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wer der Nr. 27 mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Nrn. 27 a und 27 b! Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Ich komme zu Nr. 28 und damit zu Ziff. 15 des Umdrucks 709. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag unter Ziffer 15 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wer der Nr. 28 mit der beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Nr. 29! - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - So beschlossen.
Wer dem Art. I als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich komme zu Art. II. Hier wird man wohl paragraphenweise abstimmen müssen. Ich rufe demnach auf die §§ 1, - 2, - 3, - 4, - 5. Wer den aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Ich komme zu § 6 und dem Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 16. Wird das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Czaja!
Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten möchte ich die Ziffern 16 und 17 kurz begründen, da sie sachlich zusammengehören. Es handelt sich um einen betont auch den Mittelstand fördernden Antrag. Dem Hausbesitzer, der öffentlich geförderte Wohnungen geschaffen hat, soll ermöglicht werden, dann, wenn er in einem Mietwohnblock mehr als vier Wohnungen geschaffen hat oder wenn er in einem Eigenheim zwei Wohnungen geschaffen hat, eine zweite Wohnung an einen Familienangehörigen, wie er im Zweiten Wohnungsbaugesetz umgrenzt ist, zu vermieten. Für das Familienheim galt das bisher immer durch Gesetz. Nachdem die §§ 75 bis 81 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gegenstandslos geworden sind, muß das aber noch einmal hier aufgeführt werden. Das geschieht durch Ziffer 16 des Änderungsantrags Umdruck 709. Für Mietwohnungen ist vorgesehen, daß ein Angehöriger, der unter den begünstigten Personenkreis fällt, sich natürlich so verhalten kann wie jeder andere, d. h. er kann den Antrag auf eine entsprechende Bescheinigung stellen. Fällt er allerdings nicht unter den begünstigten Personenkreis, dann ist dem Antrag nur stattzugeben, wenn der Hausbesitzer sich verpflichtet, entweder die Zinsdifferenz für die auf die Wohnung entfallenden öffentlichen Mittel für jedes laufende Jahr zu bezahlen oder aber sie durch Kapitalisierung - allerdings dann in angemessener Höhe, d. h. höchstens bis zu drei Jahren - zu ersetzen.
Das sind die Ziffern 16 und 17 unseres Antrags. Ich bitte um Annahme.
({0})
Keine weiteren Wortmeldungen.
Wir stimmen ab über Ziffer 16 des Änderungsantrags Umdruck 709. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich stelle den § 6 in der so geänderten Fassung zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf § 7. Hierzu liegt der Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 17 vor. Ich frage, ob zur Begründung das Wort gewünscht wird. ({0})
Wird das Wort weiter gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP auf Umdruck 709 Ziffer 17 zu § 7. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
0 Wir stimmen ab über § 7 in der so geänderten Fassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
§ 8! Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP auf Umdruck 709 Ziffer 18 vor. Wird das Wort gewünscht? ({1}) - Rein redaktionell. - Keine Wortmeldung.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
§ 8 in der so geänderten Fassung! Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
§§ 9, - 10, - 11! Keine Änderungsanträge. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen.
§ 12, dazu der Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 19. Was ist das für ein Änderungsantrag? Auch redaktionell?
({2})
Keine Wortmeldung. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wer § 12 in der so geänderten Fassung zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
§ 13! Kein Änderungsantrag. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
§ 14, dazu Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 20. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wer dem so geänderten § 14 zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
§ 15! Kein Änderungsantrag. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
§ 16, Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 21. Auch eine redaktionelle Änderung, Herr Kollege Czaja?
({3})
Der Antrag ist begründet. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 16 in der so geänderten Fassung! Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit der gleichen Mehrheit angenommen.
§§ 17, - 18, - 19, - 20, - 21. - Keine Änderungsanträge. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen.
§ 22, Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 22. Der Antrag ist begründet. Keine Wortmeldung. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 22 zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen.
- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
§ 22 in der so geänderten Fassung, - § 23, -§ 24, - § 25. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
- Einstimmig angenommen.
§ 26, Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 23.
({4})
- Redaktionell. - Keine Wortmeldung. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
- Angenommen.
§ 26 in der so geänderten Fassung, - § 27, -§ 28. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
§ 29, Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 24.
({5})
Wird das begründet? - Keine Wortmeldung. Wer dem Änderungsantrag auf Umdruck 709 Ziffer 24 zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 29 in der so geänderten Fassung, - § 30, -§ 31, - § 32, - § 33, - § 34. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen sind diese Paragraphen angenommen.
Art. III! Wird zu Art. III das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 24 auf Einfügung eines Art. III a! Wird dieser Antrag begründet? - Herr Abgeordneter Czaja!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Monaten sind Schwierigkeiten innerhalb der gemeinnützigen und der sonstigen Wohnungswirtschaft bezüglich der Gebührenbefreiung nach Ablauf von fünf Jahren eingetreten. Die bisherige Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Wir wollen durch diesen Antrag klarstellen, daß dort, wo aus raumordnerischen Gründen, aus Gründen der Bodenordnung, des Abschlusses von Prämiensparverträgen und ähnlichen Gründen die grundbuchliche Übereignung des Wohngrundstücks innerhalb von fünf Jahren nicht möglich ist, man der Gebührenbefreiung dadurch nicht verlustig geht. Dies enthält der Art. III a.
Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich noch zu Art. IV sprechen. Es handelt sich um die Geltung im Saarland. Sie konnte erst nach Abschluß der Ausschußberatungen mit den Vertretern der Saar abgehandelt werden. In unserem Änderungsantrag zu diesem Artikel ist in Ziffer 26 unter Buchst. a am Schluß ein Druckfehler zu korrigieren. Der bisherige Satz 2 kann natürlich nicht wieder Satz 2 werden; vielmehr muß der bisherige Satz 2 Satz 3 werden.
Meine Damen und Herren, wird zu dem Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 25 das Wort gewünscht? - Keine Wortmeldungen. Wer diesem Änderungsantrag Umdruck 709 Ziffer 25 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Damit ist Art. III a eingefügt.
Zu Art. IV liegt der Änderungsantrag 709 Ziffer 26 vor. Der Antrag Ziffer 26 Buchst. a ist schon begründet ;
({0})
da war zu korrigieren, daß der bisherige Satz 2 Satz 3 wird. - Kann über den Antrag Ziffer 26 im ganzen abgestimmt werden?
({1})
Wird zu dem Antrag Umdruck 709 Ziffer 26 Buchstaben a bis e, der zu Art. IV gestellt ist, das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich stelle Art. IV in der so geänderten Fassung zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist Art. IV in der geänderten Fassung angenommen.
Ich rufe Art. V Einleitung und Überschrift auf. Hierzu liegen Änderungsanträge nicht vor. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich schließe die zweite und eröffne die
dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hesberg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der CDU/CSU-Fraktion gebe ich die Erklärung ab, daß wir dem Wohnungsbauänderungsgesetz in der jetzt beschlossenen Fassung gern unsere Zustimmung erteilen werden. Wir bejahen die zur Verabschiedung anstehende Novelle, weil sie nach Ansicht meiner Freunde eine gute Kombination der Regierungsvorlage und der Initiativanträge aus den Reihen der CDU/CSU sowie der FDP darstellt. Ich möchte auch feststellen, daß die Vorlage Ausdruck des erfolgreichen Bemühens aller im Ausschuß vertretenen Parteien ist, in sachlicher Zusammenarbeit die bestmögliche Lösung zu erzielen; dafür möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der SPD hiermit Dank sagen.
Die Ausschußvorlage verwirklicht unseren Wunsch, den Beitrag des Bundes zum sozialen Wohnungsbau in diesem Jahr und in den nächsten Jahren durch den Degressionsstopp zu § 18 des Gesetzes zu verstärken, was allein für die Jahre 1965 bis 1967 ein Mehr an Bundesmitteln in Höhe von 420 Millionen DM bedeutet. Richtig eingesetzt - das hat der Kollege Czaja dargelegt - kann damit ein Mehrfaches an finanziellem Effekt im Bereich der Wohnungsbauförderung erzielt werden. Dem Herrn Bundesminister der Finanzen sei an dieser Stelle für seine Bereitschaft, unserer Konzeption zu folgen, gedankt. Dadurch ist es möglich geworden, die Voraussetzungen für eine beschleunigte Beseitigung des Wohnungsdefizits zu schaffen und zugleich den Wünschen der Länder, wie sie in den Stellungnahmen des Bundesrats zur Regierungsvorlage zum Ausdruck gekommen sind, in etwa Rechnung zu tragen.
Das Wohnungsbauänderungsgesetz, meine Damen und Herren, setzt neue Akzente zur Wohnungsbauförderung und zur Eigentumsbildung im Wohnungswesen. Der verstärkten Eigentumsbildung werden namentlich die Schichten, die eigentumswillig sind, aber sich einkommensmäßig bzw. wegen der Größe der Familie schwer tun, nämlich die Familien mit Kindern - namentlich die kinderreichen Familien -, dadurch teilhaftig, daß wir die Beträge für die Familienzusatzdarlehen beträchtlich angehoben haben. Die Vorschriften gewährleisten auch eine verstärkte Eigentumsbildung in den Städten, wo die Raumverhältnisse die Verwirklichung von Eigenheimwünschen vielfach erschweren bzw. das Eigentum in einem Mehrfamilienhaus dem Familienheim gegenüber bevorzugt wird. Wir verwirklichten die Anregung des Kollegen Mick, die er in der ersten Lesung der Regierungsvorlage zum Vortrag brachte, die Finanzierungsbedingungen des Wohnungseigentums zu verbessern, und zwar vornehmlich durch Gewährung von angemessenen Familienzusatzdarlehen.
Wir stellen auch mit Befriedigung fest, daß im Rahmen der Eigentumsförderung ein Beitrag zur Förderung der Altenwohnungen geleistet werden konnte, nämlich durch die Gewährung von Familienzusatzdarlehen, wenn die Bauherren beim Bau eines Familienheims oder eines Wohnungseigentums Elternteile in ihr Haus aufnehmen. Die hier mögliche Gewährung von Familienzusatzdarlehen verdient nach unserer Überzeugung ganz besondere Beachtung.
Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, möchte ich die Einbeziehung eines Personenkreises, der die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus um nicht mehr als .ein Drittel übersteigt, in die Eigentumsförderung besonders hervorheben. Für die, die die Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaues überschnitten haben, ist es oft außerordentlich schwierig, den Wunsch, ein Familienheim zu bauen, zu verwirklichen. Hier bieten nun Zinszuschüsse und
Bürgschaften für eine angemessene Zeit tragbarere
Lasten, als sie bisher übernommen werden mußten.
In Anbetracht ,der Kürze ,der uns zur Verfügung stehenden Zeit muß ich davon absehen, noch weitere bemerkenswerte Einzelheiten ,dieser Vorlage zu würdigen, im besonderen auf die Vorschriften über das Bindungsgesetz einzugehen. Ich halte mich aber für verpflichtet, abschließend noch folgendes festzustellen. Diese letzten Gesetze, die für den Bereich des Wohnungsbaus zur Verabschiedung anstehen, geben Anlaß zu dem Hinweis, daß auch diese Novelle sich in die ,Gesamtkonzeption der CDU/CSU einordnet, durch soziale und gesellschaftspolitische Komponenten der sozialen Marktwirtschaft eine soziale Wohnungswirtschaft an die Seite zu stellen. Dia wir hierzu in den 16 Jahren unserer Tätigkeit immer neue Beiträge geleistet und die Gesamtergebnisse am stärksten beeinflußt haben, haben wir auch keinen Anlaß, unsere Verdienste in dieser Zeit schmälern zu lassen. Wir sind weit davon entfernt, die Mitarbeit der Opposition nicht anzuerkennen, vor allen Dingen die finanziellen Beiträge ,der Länder und Gemeinden gering einzuschätzen. Auch wir erkennen die Fertigstellung von 81/2 Millionen Wohnungen als Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern und Gemeinden und caller Schichten der deutschen Bevölkerung an. Aber, meine Damen und Herren, diese Gemeinschaftsleistung wäre nicht denkbar gewesen ohne die wirtschaftspolitische Vorentscheidung, nämlich die Einführung der sozialen Marktwirtschaft durch dien früheren Wirtschaftsminister und den jetzigen Bundeskanzler Ludwig Erhard.
({0})
Diese wirtschaftspolitische Entscheidung, die die Opposition jahrelang bekämpft hat, sicherte die fortgesetzte Steigerung des Sozialprodukts und damit die Ergiebigkeit der Steuerquellen, aus denen immer reichlichere Finanzbeiträge für den sozialen Wohnungsbau erschlossen werden konnten. Gleichzeitig war es dabei möglich, durch steuerliche Vergünstigungen den Wohnungsbau immer mehr zu fördern und die private Initiative anzuregen, immer mehr Kapitalien im Wohnungsbau anzulegen. Nur die Impulse der sozialen Marktwirtschaft vermochten die Ersparnisse in einem solchen Ausmaß zu steigern, daß die Kapitalbildung ,den Wohnungsbau im erforderlichen Umfang zu bedienen vermochte, und wir waren es, die zudem die Ersparnisbildung durch das Wohnungsbauprämiengesetz für den Wohnungsbau nutzbar machten.
Wenn die Sachverständigen, die vor der Beratung des ersten Wohnungsbaugesetzes 1949/50 vom damaligen Wohnungsbauminister Wildermuth hinzugezogen wurden, eine Höchstleistung von 250 000 Wohnungen pro Jahr als das Äußerste ansahen, Recht behalten hätten, hätten wir in den zurückliegenden Jahren nicht 8,5 Millionen Wohnungen, sondern nur 4 Millionen Wohnungen erstellt. So wäre es denn auch fair, anzuerkennen, daß die Gesamtkonzeption der Regierungskoalition und ihre ständige Gesetzgebungsinitiative den Hauptanteil an dem Erfolg unserer Wohnungsbauleistung seit
1949 hat. Daher möchte ich auch nicht unterlassen, unsere Zustimmung zu dieser Vorlage mit dem herzlichen Dank meiner Freunde an den Bundesminister Lücke und seine Mitarbeiter zu verbinden.
({1})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hauffe.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es fällt nicht ganz leicht, bei der zur Verfügung stehenden Zeit zu diesem Gesetz das zu sagen, was notwendig wäre. Aber ich glaube, daß zu den letzten Worten des Herrn Kollegen Dr. Hesberg doch einiges gesagt werden muß.
Wir wissen alle, daß wir in der Zeit vor der Währungsreform nicht voraussehen konnten, daß das, was heute gebaut wird, würde geschaffen werden können. Auch wir Sozialdemokraten haben das nicht voraussehen können. Ich erinnere mich noch daran, daß wir damals vor der Währungsreform, als wir in Bayern mit dem Plan A den Wohnungsbau als Aufgabe Nr. 1 verkündeten, schätzten, im Lande Bayern 30 000 Wohnungen bauen zu könnnen. Inzwischen werden 100 000 gebaut. Aber damals haben Ihre Freunde erklärt, daß die 30 000 nicht möglich seien. Wenn wir in der Vergangenheit kramen, dann wird jeder für Plus oder Minus irgendwie ein Argument finden, und es kommt dann darauf an, wie man das auslegt.
({0})
- Ja, Herr Baier, Sie haben wahrscheinlich als Nichttechniker auch nicht gewußt, was ich als Techniker nicht gewußt habe, daß wir mit dem Fertigwohnungsbau und mit manchen anderen technischen Entwicklungen eben heute pro Arbeitskraft eine viel bessere Arbeitsleistung vollbringen als damals. Trotzdem sind wir gegenüber dem Ausland rein technisch noch zurück, weil wir nämlich zu der Zeit, in der das Ausland sich mit dem Fertigbau und der Erhöhung der Produktivität pro Arbeitskraft befaßte, noch in produktiver Erwerbslosenfürsorge machten, um die Arbeitslosen von der Straße zu bekommen.
({1})
Es gibt hier also ein ewiges Hin und Her, und jetzt wehre ich mich einfach dagegen, daß Sie versuchen, all das für sich in Anspruch zu nehmen, an dem auch wir nicht nur ein kleines bißchen beteiligt sind. Vielleicht nehmen Sie das auch zur Kenntnis, Herr Kollege Baier.
({2})
Nun zu diesem Gesetz! Das Gesetz, das uns hier vorliegt, besteht aus zwei Teilen. Aber dieses Gesetz hat auch seine Vorläufer. Die bewußten 210 Millionen, die jetzt auf Grund dessen, was wir heute beschließen, erhalten bleiben sollen, haben einen Vorläufer gehabt, nämlich in dem ständigen Antrag der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion bei den Haushaltsberatungen zum Haushalt des WohHauffe
nungsbauministeriums, die Degression zu stoppen. Nun, in diesem Jahr haben wir diesen Antrag nicht gebracht, und damit war für Sie die Bahn frei, unseren vorhergegangenen Antrag aufzunehmen. Nun, das haben wir schon öfter erlebt. Aber wir sind über jede Einsicht froh, auch wenn sie bei Ihnen später kommt.
Der Regierungsentwurf, der Gott sei Dank die Kammern der Regierung nicht verlassen hat, sah ursprünglich etwas anders aus. Er enthielt die überspitzte Anbietungspflicht, die einem Ausverkauf des sozialen Wohnungsbaus gleichgekommen wäre. Dazu ist es Gott sei Dank nicht gekommen, und ich glaube, wir sind daran mit unseren Warnungen nicht ganz unbeteiligt.
Der zweite Gesetzentwurf, der Entwurf über die Zweckbindung im sozialen Wohnungsbau, hatte auch einen Vorläufer. Dieser Vorläufer ist uns allen noch in schlechter Erinnerung: das sogenannte Rausschmeißergesetz. Daß dieser Entwurf gestorben ist, halte ich für gut. Heute ist aus dem ehemaligen Rausschmeißergesetz ein Bewirtschaftungsgesetz für den sozialen Wohnungsbau geworden. Wir begrüßen dieses zweite Gesetz genauso wie einen großen Teil der Bestimmungen des ersten Gesetzes. Wir begrüßen, daß die 210 Millionen DM jetzt erhalten bleiben sollen. Allerdings gefällt es uns nicht ganz, daß diese 210 Millionen DM nicht nach § 18 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes weiter zur Verfügung stehen, daß Sie Ihren ursprünglichen Antrag, die Degressionen zu stoppen, geändert und daraus einen Sonderfonds für den Herrn Minister gemacht haben.
({3})
Nun, das ist Ihre Sache. Wir sagen Ihnen aber ganz klar und offen, daß uns ihr ursprünglicher Antrag besser gefallen hat. Im Ausschuß hatten wir ja zuerst auch eine Einstimmigkeit bei der Beratung erreicht.
Wohin die sonstigen Bestimmungen steuern, ist bei der Diskussion in der zweiten Beratung schon klargeworden. Wir sind nun einmal der Meinung, daß mit der gar zu starren Bindung an die Eigentumsmaßnahmen, auch dort, wo Eigentumsmaßnahmen nur in beschränktem Umfang durchführbar sind, die Gefahr besteht, daß in den Gebieten, in denen der größte Notstand herrscht in Zukunft an dem Bedarf vorbeigebaut wird. Auch der Ausschluß der Genossenschaftswohnungen aus der Eigentumsförderung erscheint uns bedenklich.
Das, was der Herr Kollege Mick vorhin gesagt hat, ist für mich nicht ganz zufriedenstellend. Sie haben begründet, weshalb Sie hier so stur an der strengen Fassung des Gesetzes festgehalten haben. Für uns ist das einfach weiter nichts als ein Mißtrauen gegenüber den Ländern und Gemeinden, das diese nicht verdient haben. Vorhin haben die Länder und Gemeinden ja vom Herrn Kollegen Hesberg ein Lob bekommen. - Bitte!
Herr Kollege Hauffe, glauben Sie, daß man, wenn es 120 000 unerledigte Anträge auf Familienheime gibt, an dem Bedarf von Familienheimen vorbeibauen kann?
Herr Kollege Baier, es kommt darauf an, wo diese 120 000 Anträge gestellt sind. Wenn Sie in einer Großstadt wie München einen jährlichen Bevölkerungszuwachs von 30 000 Seelen haben, werden Sie dort den Bedarf mit Eigentumsmaßnahmen einfach nicht steuern können.
({0})
Dann kommt doch auch hinzu - mir können Sie bestimmt keine Eigenheimsfeindlichkeit nachsagen -, daß mitunter mit dem Eigenheimbau Wohnungsverbesserungen vorgenommen werden. Auch das sollte man fördern. Aber wenn auf der einen Seite akute Notstände in den Großstädten beseitigt werden müssen und auf der anderen Seite in Gebieten, wo die Wohnungsnot einigermaßen beseitigt ist und eine Wohnraumversorgung bereits gesichert ist, Verbesserungen vorgenommen werden sollen und der Eigenheimbau weiter gefördert werden soll, dann kommen bei mir die Gewissensbisse. Das ist der Punkt, wo sich die Geister scheiden. Wir sind eben der Meinung, daß die dringendsten Notstände zuerst beseitigt werden müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand besser in der Lage ist, diese Dinge zu beurteilen, als die Gemeinden und die Landkreise, die sich damit täglich auseinandersetzen müssen.
Dasselbe gilt für die verstärkten Förderungen der Eigenheime für die Kinderreichen. Diese Bestimmungen bejahe ich hundertprozentig. Frau Kollegin Meermann hat vorhin schon darauf hingewiesen, daß diese Bestimmungen dringend erforderlich geworden sind, weil nämlich gerade durch die neuen Wohnungsgesetze der Koalition, die den Namen „Lücke-Plan" tragen, die kinderreichen Familien in der Wohnraumversorgung noch schlechter gestellt sind. Wir wissen ja, in wieviel Fällen die Kündigungsmöglichkeiten, die heute eingeräumt werden, gerade die kinderreichen Familien treffen, und wir wissen, daß eben die Aussichten auf Wohnraumversorgung für die kinderreichen Wohnungssuchenden immer schlechter werden.
Genauso freut es uns, daß endlich an diejenigen gedacht worden ist, die in der Vergangenheit zu kurz kamen, nämlich ältere Ehepaare und junge Familien. Aber es nützt nichts, wenn man bloß verspricht und dann nachher die Mittel nicht in dem Verhältnis zu den Versprechungen einsetzt.
Genau das trifft für den Umstand zu, daß die Raumordnungsbestimmungen und die Förderung des Zonenrandgebietes verstärkt berücksichtigt werden sollen. Je mehr wir von diesen Dingen aufzählen, desto größer wird das Mißverhältnis der zur Verfügung stehenden Mittel zu den gestellten Aufgaben. Ich kann mich einfach nicht dazu entschließen, etwas zu sagen, was Herr Kollege Czaja in der Form gesagt hat: „Bund und Land - Hand in Hand!" Das sieht dann so aus, daß der eine anschafft und der andere zahlt.
({1})
Es ist etwas Neues hinzugekommen, das sind die Annuitätszuschüsse für den steuerbegünstigten Wohnungsbau, bei denen jene Personen erfaßt
Baier ({2})
werden, die einerseits zuviel verdienen, um noch zu dem vom sozialen Wohnungsbau betreuten Personenkreises zu gehören, die andererseits aber nicht so viel verdienen, daß sie sich eine frei finanzierte Wohnung leisten können. Auch hierbei ist zu sagen, daß ihre Wohnungsbedürfnisse nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Lage sind, ein Eigenheim zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu erwerben. Auch hier gibt es eine ganze Menge Menschen, die über die Einkommensgrenze von 750 DM hinausgewachsen sind, aber trotzdem nicht soviel verdienen, um sich eine Wohnung im frei finanzierten Wohnungsbau beschaffen zu können.
({3})
Nun ist der Zuschlag für die Familienmitglieder erhöht worden. Aber dabei kommen dann ,eben die Ein-Personen- und Zwei-Personen-Haushalte zu kurz. Ganz kurz gesagt: dieses Gesetz zur Eigentumsförderung hat positive und negative Seiten aus unserer Sicht. Als positiv möchte ich bezeichnen den gleichbleibenden Finanzierungsbeitrag des Bundes, die Erwähnung der Personengruppen, die bisher zu kurz kamen, ebenso die Erwähnung der Raumordnungsaufgaben und der Aufgaben im Grenzgebiet sowie die Familienzusatzdarlehen und die Erhöhung des Zuschlages zum Einkommen für die Familienmitglieder. Negativ ist, daß die Degression bestehenbleibt und dabei die Finanzierung laut § 18 ausläuft, wobei als Ersatz dafür ein Sonderfonds zu Händen des Herrn Ministers geschaffen wird, daß
die Versprechungen von Familienzusatzdarlehen, Annuitätszuschüssen, Berücksichtigung junger Familien, älterer Personen sowie die Raumordnung, das Zonenrandgebiet usw. eben im Mißverhältnis zu dem Finanzierungsbeitrag des Bundes stehen, daß die Gefahr besteht, daß durch die starren Bestimmungen an dem wirklichen Wohnungsbedarf in den Notgebieten vorbeigebaut wird.
Deswegen können wir leider diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben. Da es aber viel Positives enthält, werden wir uns beim ersten Teil des Gesetzes der Stimme enthalten, was Sie ja bereits bei den Einzelabstimmungen in der zweiten Lesung zur Kenntnis genommen haben.
Zu dem Artikel-II-Gesetz möchte ich sagen -
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter. Habe ich Sie recht verstanden, daß Sie eben gesagt haben: „bei dem ersten Teil des Gesetzes"?
Ja, dem ersten Teil des Gesamtgesetzes. Das ist Art. 1.
Art. 1; d. h. also, Sie wollen nachher getrennte Abstimmung?
Jawohl.
Zum Artikel-II-Gesetz, dem sogenannten Bindungsgesetz, ist zu sagen, daß aus dem ehemals geplanten „Rausschmeißergesetz" jetzt ein Bewirtschaftungsgesetz für Sozialwohnungen geworden
ist. Wir bekommen damit wieder Wohnungsämter für die Sozialwohnungen, d. h. Wohnungsämter mit beschränkter Aufgabe. Trotzdem haben sie eine gute Aufgabe zu erfüllen.
Zu betonen ist auch, daß endlich die Kostenmiete generell als Preisbindung erhalten bleibt und daß, da das „Rausschmeißergesetz" nicht zum Tragen gekommen ist, persönliche Tüchtigkeit und beruflicher Erfolg kein gesetzlicher Kündigungsgrund geworden sind. Ich habe diese Formulierung absichtlich gewählt, damit Ihnen zum Bewußtsein kommt, was Sie einmal vorgesehen hatten. Außerdem war vorgesehen, den Gemeinden die Kündigungspflicht aufzuoktroyieren. Auch die Gemeinden werden froh sein, daß es dazu nicht kam.
Noch immer nicht befriedigend gelöst ist die Frage der Wohnraumversorgung für die Personengruppe, die inzwischen aus dem durch den sozialen Wohnungsbau betreuten Personenkreis herausgewachsen und nicht in der Lage ist, sich ein Eigenheim zu schaffen. Nur über Eigentum, eventuell auch über Mietbeihilfen kann diesen Leuten geholfen werden. Die Schwierigkeiten werden in einiger Zeit sichtbar werden. Wir werden nicht darum herum kommen, dann an eine neue Novellierung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes zu denken.
Positiv ist noch, daß versucht wird, den Bestand an Sozialwohnungen zu erhalten, und daß nicht, wie vorgesehen, ein großzügiger Freikauf eingeleitet wurde. Denn dieser Freikauf wäre gefährlich geworden, auch insofern, als dann der soziale Wohnungsbau die Aufgabe, die ihm von Ihnen so gern zugeschoben wird, nicht erfüllen könnte, nämlich preisregulierend auf die Mietpreisentwicklung im übrigen Wohnungsbau zu wirken. Wir glauben sogar, daß die Sozialwohnungen vermehrt werden müssen, wenn dies auf die Dauer erreicht werden soll.
Gut ist auch, daß in Zukunft auch bei Neuvermietung von Sozialwohnungen die Vergabe unter Kontrolle kommt und kontrolliert wird, ob die neu einziehenden Mieter unter die gesetzlichen Bestimmungen fallen, und daß bei Rückzahlung der Mittel die Wohnungen noch 5 Jahre, aber mindestens 10 Jahre gebunden bleiben.
Trotzdem können wir sagen, daß vieles von dem, was geplant war, verhindert worden ist. Deswegen können wir dem Artikel-II-Gesetz, das eine so unglückliche Ausgangsposition hatte, nach der jetzigen Entwicklung unsere Zustimmung geben.
Das gesamte Gesetzeswerk müssen wir aber noch einer nicht gerade gelinden Kritik unterziehen. Rein formulierungsmäßig war das eine schlechte Leistung. Wenn nämlich die Leistung nicht so schlecht gewesen wäre, hätte nicht die Koalition so kurzfristig - ohne daß es uns möglich war, die Zeit zur Überprüfung zu finden - fast 30 Änderungsanträge unterbreitet, von denen der größte Teil redaktioneller Art war. Daran ist zum Teil mit schuld, daß die letzte Lesung im Ausschuß ein bißchen zu schnell durchgejagt wurde. Ich glaube auch, daß das Wohnungsbauministerium der CDU/CSU-Fraktion eine schlechte Formulierungshilfe geleistet hat. DesHauffe
wegen mußte das hier noch ins reine gebracht werden.
Insgesamt möchte ich sagen: in dem Gesetz sind viele gute und viele zweifelhafte Dinge miteinander verbunden. Deswegen werden wir uns bei der Schlußabstimmung über den gesamten Gesetzentwurf der Stimme enthalten.
({0})
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kiep-Altenloh.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes haben wir einen Schritt weiter zur sozialen Marktwirtschaft auch auf diesem Gebiet gemacht. Die Freien Demokraten begrüßen diesen Schritt ganz entschieden. Wir haben die Bindung für die mit öffentlichen Mitteln gebauten Wohnungen zwar aufrechterhalten müssen - das war unbedingt nötig, wenn wir einen preisregulierenden Druck ausüben wollten -, aber sie sind doch erheblich gelockert worden; auch das begrüßt die Freie Demokratische Partei. Eine Lokkerung besteht darin, daß nunmehr dem Vermieter das freie Wahlrecht unter denjenigen Bewerbern zusteht, die die Voraussetzungen für den Bezug einer solchen Wohnung erfüllen. Umgekehrt kann der Mieter, der die Voraussetzungen erfüllt, sich eine Wohnung nach seinem Belieben suchen. Es findet also für das Gros keine Zuteilung mehr statt.
Es bleibt natürlich - und diese Frage hat den Ausschuß sehr lebhaft beschäftigt - immer noch ein Kreis von Personen, die durch eigene Bemühungen, oft auch wegen ihrer persönlichen Verhältnisse - z. B. mietsäumige Zahler usw. -, keine Wohnung finden. Diese müssen auch untergebracht werden. Hier müssen die Gemeinden entsprechende Zuschüsse zum Bau dieser Spezialwohnungen le sten und dann den Bauherren drei Mieter zur Auswahl vorschlagen.
Ebenso begrüßen wir es, daß Listen der Bauwilligen geführt werden, die ein Eigenheim oder ein Stockwerkseigentum erwerben wollen, damit die einen zu den anderen finden. Ich habe bei dem Personenkreis, der auf Grund des Lastenausgleichs die Berechtigung für eine Wohnung hatte, erfahren, wie schwierig es ist, daß diejenigen, die eine bestimmte Wohnung haben wollen, und diejenigen, die sie vermieten wollen, zusammenfinden. Deshalb finde ich es gut und richtig, daß bei den Wohnungsämtern Listen geführt werden, aus denen die Kaufbzw. Bauwilligen ersehen können, welche Bauherren solche Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus bauen und übereignen wollen, und aus denen die Bauherren die Kaufwilligen finden können, die ein solches Stockwerkseigentum oder ein Eigenheim erwerben wollen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Dadurch wird zwar auch ein gewisser Verwaltungsaufwand beibehalten. Das ist aber unbedingt notwendig, wenn wir zu einer Ubersicht und einer Durchsichtigkeit auf dem Baumarkt kommen wollen. Wir sehen, daß heute schon häufig
am Bedarf vorbeigebaut wird. Es werden heute schon Häuser und Wohnungen mit Plakaten „Zu vermieten" angeboten, die solange hängen, bis sie gelb werden und abfallen, weil die Wohnungen nicht angebracht werden können.
({0})
Deshalb begrüße ich es sehr, daß wir hier eine Ubersicht - wenigstens soweit der soziale Wohnungsbau betroffen wird - bekommen.
Die Freie Demokratische Partei hat einen Antrag auf die Gleichstellung des Stockwerkseigentums mit Eigenheimen anderer Art eingebracht. Der Antrag ist - und das begrüßen wir sehr - in das Gesetz eingearbeitet worden. Diese Maßnahme ist mit einer bevorzugten Zuteilung der öffentlichen Mittel in Höhe von 10 % dem übrigen Eigenheimbau gleichgestellt worden. Unser ursprünglicher Antrag ging dahin, bestimmte Mittel dafür zu binden. Das erwies sich nicht als zweckmäßig. Die Gleichziehung, die ursprünglich nur mit 5 % vorgesehen war, ist - ich danke Ihrem Kollegen Mick noch einmal für die Schützenhilfe - auf 10 % erhöht worden.
Den Wert dieses Stockwerkseigentums kann man nicht hoch genug veranschlagen. Der Traum von einem Eigenheim im Grünen ist zwar durchaus berechtigt, und das ist auch wünschenswert. Wir müssen aber auch an unsere immer mehr nach außen wachsenden Städte mit ihren unerhörten Verkehrsproblemen denken. Man sieht, daß hier schon jetzt eine Grenze gegeben ist. Die Eigentumswünsche der Menschen können auch in Form von Stockwerkseigentum befriedigt werden. Es ist nicht damit getan, daß die Städte sich uferlos ins Land ergießen. Wir erleben heute schon, welche Kosten dem Vater einer kinderreichen Familie erwachsen - dieses Beispiel ist so oft beschworen worden -, wenn er mit seiner Familie vom Zentrum der Stadt aus eine Fahrt ins Grüne machen will. Daß es ihm so schwer gemacht wird, mit der Familie ins Freie zu kommen, rührt auch von der immer weiteren, uferlosen Ausdehnung der Städte her. Ein kleiner Garten, der den Leuten sehr zu wünschen wäre, ist noch kein Ersatz für ein Eigenheim in einer Landschaft, wo noch kein Rinnstein den Weg begrenzt.
Ich bin, wie ich vorhin schon gesagt habe, der Ansicht, daß die Sorge der Sozialdemokratischen Partei um den Mietwohnungsbau in diesem Umfang nicht berechtigt ist. Es sind Dringlichkeitsstufen für Kinderreiche, für alte Leute, für Schwerbeschädigte usw. - ich habe sie vorhin aufgezählt - vorgesehen. Ihre Bedürfnisse sind nach § 28 zu befriedigen; wenn es in Form von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen nicht geht, dann in Form von Mietwohnungen. Gerade in diesem Personenkreis finden wir große Gruppen, die nicht die Möglichkeit haben, ein Eigenheim zu bewohnen. Ich denke z. B. an alte Leute. Ich denke auch an Schwerbeschädigte, denen vielfach die Mittel fehlen, wenn sie auch hohe Vergünstigungen haben, deren zusätzlicher Verdienst aber nicht ausreicht. Sie brauchen nach wie vor eine Mietwohnung. Ich bin nicht der Ansicht der Opposition, daß das durch dieses Gesetz unmöglich würde.
Die Einkommensgrenze ist sehr umstritten gewesen. Es ist bei 750 DM monatlich für den Haushaltungsvorstand - nach Abzug steuerfreier Beträge -, mit gewissen Ausnahmen, geblieben. Aber da der Betrag für die Angehörigen von 1800 auf 2400 DM erhöht worden ist, hat noch eine Familie mit einem nicht unerheblichen Einkommen Anspruch auf die Leistungen des sozialen Wohnungsbaus. Es bleibt aber - und das hat Herr Hauffe vorhin angesprochen - ein Personenkreis an der Grenze. Diejenigen, deren Einkommen die Grenze für den sozialen Wohnungsbau um ein Drittel übersteigt, können noch eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim erwerben. Aber wo bleiben die Mieter, die sozusagen mit ihrem Einkommen zwischen denen liegen, die den frei finanzierten Wohnungsbau in Anspruch nehmen können, und denen, die noch Anspruch auf die Leistungen des sozialen Wohnungsbaus haben? Wo bleiben die Leute aus dieser Einkommensschicht, die auf eine Mietwohnung Wert legen? Da ist eine Lücke, die man noch nicht genügend geschlossen hat. Man wird sich eines Tages noch Gedanken darüber machen müssen.
Bedauerlich ist, daß die Umschichtung von Sozialwohnungen in den Städten auf freiwilliger Basis so sehr verschiedene Erfolge gehabt hat. Obwohl die finanziellen Vergünstigungen in den Ländern nahezu gleich sind, sind in Hamburg 1500 Wohnungen durch diese Umschichtung frei geworden, in anderen Ländern dagegen nur ein verschwindend geringer Prozentsatz. Es sollte mehr dafür gesorgt werden, daß Wohnungen von nicht mehr in dieser Einkommenslage befindlichen Personen geräumt werden. Der Gedanke an einen Zwang, der einmal in den Vorschlägen geisterte, ist fallengelassen worden. Wir begrüßen es vor allen Dingen, daß nur die freiwillige Räumung oder der Anreiz durch zusätzliche Mittel Platz greifen sollen.
Aus dem zweiten Teil des Wohnungsbauänderungsgesetzes möchte ich vor allem hervorheben, daß die Bindung und laufende Erfassung der Wohnungen für die nicht einkommensstarke Bevölkerung vorgesehen ist. Aber das letztere gilt erst für die Zukunft. Deswegen müßte man noch stärkere Anreize schaffen, damit diejenigen, die nun einmal in einer Sozialwohnung wohnen, aber die Einkommensgrenze überschritten haben, dazu übergehen, in eine teure Wohnung zu ziehen. Es ist das auch ein soziologischer Faktor. Denn nichts erregt so sehr die Gemüter, als wenn Personen mit einem sehr hohen Einkommen in einer Sozialwohnung sitzen. Schon allein die sehr schlechte Stimmung, die dadurch aufkommt, sollte dazu veranlassen, daß man alles mögliche tut, um die Freimachung dieser Wohnungen für die nicht so einkommensstarke Bevölkerung herbeizuführen. Der Vorschlag, den die sozialdemokratische Fraktion in ihrem Dritten Wohnungsbaugesetz gebracht hat, durch Erhöhung der Zinsen einen gewissen Ausgleich herbeizuführen, ist durchaus zu erwägen. Er sollte in Zukunft in Betracht gezogen werden, damit sich langsam die Mieten für diese Wohnungen den Einkommensververhältnissen anpassen und auch Baumittel frei werden.
Daß wie vorgesehen in einem Hause, das als Mietshausgebaut ist, .die Mietwohnungen nicht auf Antrag, wenn es 50 % der Mieter verlangen, verkauft werden müssen, begrüßen wir sehr. Es würde nämlich in diesen Bauten zu einem unerträglichen Zustand führen, wenn Mieter und Eigentümer durcheinanderwohnten, die Besitzverhältnisse und die Belastungen wären unklar, und damit käme es zu einem munteren Streit der Parteien untereinander, den wir .auf jeden Fall vermeiden sollten und, indem wir diesen Passus haben fallen lassen, auch vermieden haben. Ausgenommen sind dabei die Einund Zweifamilienhäuser, was wiederum zu begrüßen ist.
Wir haben im Ausschuß den Antrag gestellt, besondere Mittel für die Erschließung von Bauland zur Verfügung zu stellen. Die steigenden Grundstückspreise, die die Baukosten auch heute noch weiter in die Höhe treiben, während die eigentlichen Baukosten, wenigstens beim Tiefbau, zu einem gewissen Stillstand gekommen sind, sind immer noch ein sehr, sehr schwieriges Problem. Durch die erhöhten Zuschüsse, die der Bau- und Bodenbank gegeben werden - statt 50 Millionen DM jetzt 100 Millionen DM - ist nun leine gewisse Möglichkeit für die Erschließung und die Beschaffung von Bauland gegeben. Meine Hierren und Damen, die Beschaffung von Bauland Ist das A und O. Wenn die Bau- und Bodenbank mit den nunmehr lauf 100 Millionen DM erhöhten Mitteln stärker eingreifen kann, wäre ein wesentlicher Schritt zur Befriedigung des Wohnungsmarktes getan.
Im ganzen können wir sagen, daß das Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 wesentliche Verbesserungen bringt. Die Lücken, die noch geblieben sind, waren zum Teil nicht zu schließen. Zum Teil können sie vielleichteines Tages geschlossen werden, vor allem was die Versorgung .der Leute betrifft, die zwischen den Berechtigten des sozialen Wohnungsbaus und denen stehen, die nur auf den freien Wohnungsmarkt angewiesen sind.
Über .die Form, in der dieses Gesetz vorgelegt wurde, wollen wir ruhig ehrlich sein. Das, hohe Regierung, war keine Glanzleistung. Wir hoffen aber, daß dieses Gesetz, da der Inhalt weitgehend befriedigend ist, einen Fortschritt in diesem so schwierigen Kapitel bedeutet, damit sich, was wir Freien Demokraten immer wieder als wünschenswert hinstellen, das Einkommen der breiten Bevölkerungskreise und der Wohnungsmarkt, wenn er erst gesättigt ist, im Rahmen des freien Marktes anpassen.
({1})
Das Wort hat der Herr Wohnungsbauminister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren. Das Wohnungsbauänderungsgesetz 1965 steht in dritter Lesung zur Verabschiedung an. Erlauben Sie mir dazu einige kurze allgemeine Bemerkungen.
Ich finde es außerordentlich bedeutungsvoll, daß dieses Gesetz gerade heute zur Verabschiedung ansteht. Mit diesem Gesetz wird ein wohnungspolitischer Abschnitt abgeschlossen. Dieses Gesetz bildet am Vortage des 1. Juli, an dem eine weitere Phase der Überführung des Wohnungswesens in die soziale Marktwirtschaft erfolgt, den vorläufigen Abschluß einer nunmehr sechzehnjährigen Entwicklung.
Mit dem Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht wurde im Sommer 1960 die stufenweise Überführung des Wohnungswesens in die soziale Marktwirtschaft eingeleitet. Dieses Gesetz hat sich bewährt, auch wenn noch so viel Schwarz- und Dunkelbücher erscheinen, noch so viel Verwirrung gestiftet wird.
({0})
Meine Damen und Herren, es hat sich in 462 Kreisen und Großstädten der Bundesrepublik bewährt. In diesen 462 Kreisen und Großstädten der Bundesrepublik hat es weder eine Panik gegeben, noch ist es zu einer Kündigungs- oder Mietwucherwelle gekommen. Um so befremdlicher finde ich es, wenn die Glosse der „Welt der Arbeit" heute damit endet, daß der „Wohnungsbauminister die Wohnungsnot vermehre" .
({1})
Der Übergang von der Zwangswirtschaft zum sozialen Wohnungsmarkt hat sich in diesen Kreisen bis auf vereinzelte, bedauerliche Ausnahmen reibungslos vollzogen. Meine Damen und Herren, das ist eine Realität.
Warum läßt sich diese neue, von uns geforderte Partnerschaft zwischen Mietern und Hauseigentümern nach nunmehr rund 50 Jahren Zwangswirtschaft so relativ reibungslos vollziehen? Weil wir in diesen Kreisen an Stelle des bisherigen starren Mieterschutzes, der in einer Notzeit für eine Notzeit geschaffen wurde, ein modernes soziales Miet- und Wohnrecht eingeführt haben.
Ich will hier nicht auf die vielfältigen Versuche gewisser Kreise eingehen, die trotz aller guten Erfahrungen, die wir in den vergangenen Jahren und Monaten gemacht haben, mit der Angst und der Unwissenheit breiter Kreise der Bevölkerung, vor allem in unseren Großstädten parteipolitische Erfolge erzielen wollen. Meine Damen und Herren, das lohnt sich ebensowenig wie jene Behauptung der Opposition, die mir noch im Ohr klingt, als Professor Nölting fünf Millionen Arbeitslose als Folge der Einführung der sozialen Marktwirtschaft prophezeite. Wir haben keine fünf Millionen Arbeitslose bekommen, sondern wir haben sechs Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen. Nicht anders wird es auf diesem Gebiete sein.
Was unsere Bürger im Lande am Schluß dieser großen wohnungspolitischen Debatte interessiert, ist die Frage: Wird weitergebaut? Das ist das, was die Bevölkerung interessiert. Ich darf hier verbindlich feststellen, daß weitergebaut wird. Der soziale Wohnungsbau wird so lange fortgeführt werden, bis jeder nicht nur eine, sondern seine Wohnung hat.
({2})
Der Verwirklichung dieses Zieles dient dieses Wohnungsbauänderungsgesetz 1965.
Dank den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden, von Bauherren, Wohnungsunternehmen, Architekten bis zum letzten Bauarbeiter ist es gelungen, in weiten Gebieten unseres Vaterlandes die Wohnungsnot zu beseitigen; es ist uns gelungen, die Wohnungszwangswirtschaft planmäßig - nicht schematisch - abzubauen. Der Wohnungsbau geht weiter.
Notwendig ist allerdings, daß die künftige Wohnungspolitik stärker der inzwischen erreichten Gesamtsituation auf dem Wohnungsmarkt angepaßt wird. Das heißt, wir müssen die künftige Wohnungsbauförderung nach bestimmten Schwerpunkten durchführen, die Förderungsmittel für gezielte Maßnahmen einsetzen.
Deshalb rückt dieser von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf die Förderung der Eigentums- und Vermögensbildung für breite Volksschichten sowie die ausreichende Wohnungsversorgung für kinderreiche Familien, junge Ehepaare und vor allem unsere alten Menschen in den Vordergrund.
Im zweiten Artikel des Entwurfs geht es um die Erhaltung der 3 1/2 Millionen öffentlich geförderten Sozialwohnungen für die Unterbringung der wohnberechtigten Personenkreise. Dieses Gesetz soll die Zweckbestimmung der Wohnungen durch richtige Belegungen sichern. Ich würde es sehr begrüßen, wenn unsere Städte und Gemeinden uns hier verstärkt unterstützen würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Schluß der Legislaturperiode hat der Minister die Pflicht, zu berichten, was nun geschehen ist. Wir haben das Raumordnungsgesetz, das Gesetz, das die Zukunftsaufgaben einleitet, einstimmig verabschiedet. Damit ist die rechtliche Basis für eine wirksame Aktivierung unserer künftigen Raumordnungspolitik geschaffen worden.
({3})
Dieser Raumordnungspolitik fällt die Aufgabe zu, die räumliche Struktur in der Bundesrepublik zu verbessern und zu harmonisieren. Wir müssen uns auf diesen großen Anpassungsprozeß vorbereiten, der von der EWG und von den wirtschaftlichen und weltpolitischen Entwicklungen bereits auf uns zukommt. Nicht zuletzt muß diese Entwicklung so sein, daß die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes nicht erschwert wird. Mit diesem Gesetz, dem Bundesraumordnungsgesetz, wurde ein erster Anfang in Deutschland zu einer wirksamen Raumordnungspolitik geschaffen.
Das von der Bundesregierung erarbeitete und eingebrachte Gesetz über die Förderung städtebaulicher Maßnahmen in Stadt und Land ist dem Hohen Hause nach dem Durchgang durch den Bundesrat vorgelegt worden. Auch wenn wir in dieser Legislaturperiode nicht mehr dazu gekommen sind, das Städtebauförderungsgesetz zu beraten, so sehe ich in seiner Ausarbeitung und Vorlage einen bedeutenden Schritt nach vorn, um die Aufgaben von morgen in Angriff nehmen zu können.
Wenn wir heute die Gesamtbilanz der zu Ende gehenden Legislaturperiode auf unserem Gebiete ziehen, so können wir feststellen: Wir sind wieder ein gutes Stück vorwärtsgekommen.
({4})
In den letzten vier Jahren - von 1961 bis 1964 -sind im freien Teil unseres Vaterlandes 2,3 Millionen Wohnungen gebaut worden. Heraus ragt das Baujahr 1964 mit einer Rekordleistung von 623 000 fertiggestellten Wohnungen. Die Zahl der fertiggestellten Eigenheime wächst von Jahr zu Jahr. 1961 waren es noch 179 000 Familienheime, im letzten Jahre, 1964, waren es bereits 200 000. Insgesamt sind in diesen letzten vier Jahren 741 000 Familienheime gebaut worden, überwiegend in Arbeiterhand. Ich hätte dafür auch eine Anerkennung vom DGB erwartet.
({5})
In den letzten vier Jahren wurde allein für rund 7 Millionen Menschen - das sind so viele wie die Einwohner Österreichs - neuer Wohnraum geschaffen. Rund 2 1/4 Millionen dieser Menschen konnten in ihr Eigenheim einziehen. Eine solche Wohnungsbauleistung hat die Geschichte unseres Vaterlandes in der Nachkriegszeit nicht aufweisen können. Hier zeigt sich das wahre Gesicht Deutschlands, hier zeigt sich die wahre Kraft unseres Volkes . für den friedlichen Aufbau.
Der in dieses Jahr übernommene sehr hohe Bauüberhang ist entscheidend für das, was dieses Jahr gebaut wird. Mit 770 000 bereits begonnenen und zum Bau genehmigten Wohnungen läßt sich jetzt bereits eine Wohnungsbauleistungen von 550 000 bis 600 000 Wohnungen voraussagen. Auch 1966 und 1967 dürfte das Bauergebnis bei mehr als einer halben Million Wohnungen liegen.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen sind wichtiger als alle jene Versuche, mit Statistiken und ähnlichen Fragen Nebel zu erzeugen.
({6})
Das sind Realitäten. Das ist kein Zweckoptimismus, das ist Wirklichkeit, das ist Stein gewordene Wirklichkeit.
Wesentlich ist allerdings, daß wir die weitere Entwicklung sehr sorgfältig beobachten. Ich danke Ihnen für die einstimmige Zustimmung zum Wohnungsstichprobengesetz, das uns genaue Anhaltspunkte geben wird über die Wohnwünsche von morgen. Nicht jene imaginären schwarz erstellten Statistiken sind geeignet für vernünftige städtebauliche Arbeit, sondern solche Wohnungsstichprobenerhebungen, die repräsentativen Charakter haben.
Abschließend möchte ich feststellen, daß mit den soeben von mir dargestellten wohnungspolitischen Gesetzen in dieser Legislaturperiode Bedeutsames auf dem Gebiete des Wohnungswesens, des Städtebaues und der Raumordnung geleistet worden ist. Ich danke besonders dem Bundestagsausschuß für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung unter Vorsitz unseres verehrten Kollegen Herrn Dr. Hesberg sowie den beteiligten Bundestagsausschüssen für die wertvolle Unterstützung. Ich danke auch ausdrücklich der Opposition für ihre Mitarbeit und wünsche der leider erkrankten Frau Kollegin Berger-Heise gute Genesung.
({7})
Ich möchte am Schluß betonen, meine Damen und Herren, daß an dem erfolgreichen Abschluß dier Beratungen auch die sehr positive Mitarbeit vieler Verbände und Organisationen im Lande Anteil hat. Aber auch an den Bundesrat, die Länder und die Gemeinden möchte ich den Dank richten, ebenso an meine Mitarbeiter, die es in dien letzten Monaten bei der Fülle der Gesetze nicht leicht hatten.
({8})
Ich hoffe nun, daß der Bundesrat diesen Gesetzeswerken zustimmt, die den Weg des Deutschland von morgen innenpolitisch mitbestimmen. Ich wäre sehr dankbar, wenn diese Vorlage auch eine breite Zustimmung im Bundestag bekäme.
({9})
Keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache in dritter Beratung ist geschlossen.
Schlußabstimmung! Wer dieser Vorlage in dritter Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Nun muß ich noch über die Ausschußanträge unter Ziffer 2 und 3 abstimmen lassen.
({0})
- Einen Augenblick, Herr Kollege Jacobi! Ich muß über die Ausschußanträge unter Ziffer 2 und Ziffer 3 .auf Seite 2 der Vorlage abstimmen lassen. Sie riskieren nichts, meine Damen und Herren, wenn Sie diesem Antrag zustimmen. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Diese Ausschußanträge sind angenommen.
Ich komme zu dem Entschließungsantrag der Frakton der CDU/CSU auf Umdruck 716 *). Wird zur Begründung das Wort gewünscht oder ist das erledigt? - Bitte sehr, Herr Abgeordneter Jacobi!
Herr Präsident! Meine Damen Und Herren! Dieser Entschießungsantrag ist ungewöhnlich. Dieses Parlament geht in ,wenigen Tagen endgültig nach Hause, es wird nicht mehr weiter praktizieren können. Die Bundesregierung bleibt bis zur Neuwahl einer Bundesregierung auch nur noch wenige Monate im Amt. In diesem Augenblick einen Entschließungsantrag vorzulegen, der noch ein Gesetzgebungswerk betrifft, das in Angriff genommen werden soll, ist nicht vertretbar. Dies um so weniger, als im Ältestenrat Übereinstimmung darüber bestanden hat, daß selbst fertige Gesetz-
*) Siehe Anlage 13
Jacobi ({0})
entwürfe, die hier tim Hause behandelt werden könnten,
({1})
nicht mehr zur ersten Lesung anstünden.
({2})
Herr Kollege Rasner, ich übersehe das auch ein wenig!
({3})
Es gibt nur einen Gesichtspunkt, der einen solchen Entschließungsantrag rechtfertigen würde. Ein derartiger Entschließungsantrag wäre gerechtfertigt, wenn es sich um Neuland handelte, um eine Materie, die als Folge verabschiedeter Gesetze dringend irgendwelcher gesetzlicher Regelung bedürfte, und wenn es sich nicht rum eine Materie handelte, die sowieso schon längst in Arbeit wäre. Es ist aber nicht unbekannt, daß es seit Jahren zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes genügend Schubladenentwürfe gibt, ,daß über die damit zusammenhängenden Fragen längst mit den in Frage kommenden Verbänden gesprochen wird und daß weitere Unterhaltungen stattfinden.
Man muß sich also wirklich die Frage vorlegen, was denn dieser Entschließungsantrag überhaupt soll. Entweder soll er Versäumnisse verdecken oder präjudizieren. Angesichts der zeitlichen Situation und der von mir dargestellten Umstände wird sich meine Fraktion an der Abstimmung nicht beteiligen.
({4})
Keine weiteren Wortmeldungen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 716. Wer diesem Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. - So geht's Herr Kollege Jacobi, wenn man im Plenarsaal sitzen bleibt und sagt, man nimmt nicht an der Abstimmung teil.
({0})
- Sie haben es im Protokoll, das ist wahr. Aber der Präsident muß natürlich die Einstimmigkeit feststellen. Allerdings ist das eine ganz anomale Situation, da Sie ja nicht nur körperlich, sondern auch geistig hier sind.
({1})
In solch einem Fall empfehle ich doch Enthaltung. Aber ich wollte vorher keine lange schulmeisterliche Belehrung geben; jetzt war es viel eindrucksvoller.
Damit, meine Damen und Herren, ist diese Vorlage erledigt.
Ehe ich in der Tagesordnung fortfahre, möchte ich folgendes sagen. Ich bedaure, dem Hause mitteilen zu müssen, daß sich heute vormittag gegen 10.30 Uhr in Berlin das schwerste U-Bahn-Unglück der Nachkriegszeit ereignet hat. Hundert Menschen sind verletzt worden. 25 Schwerverletzte mußten in Krankenhäuser transportiert werden. Einer unserer Berliner Kollegen hat mir gerade gesagt, daß die Rettungs- und Aufräumungsarbeiten am späten Nachmittag noch nicht abgeschlossen waren. Das schwere Unglück geschah auf der Tunnelstrecke zwischen dem Bahnhof Zoo und dem Hansaplatz, als ein gegen 10.30 Uhr auf der Strecke liegengebliebener U-Bahn-Zug von dem nachfolgenden Zug gerammt wurde. Der in den Trümmern des aufgefahrenen Zuges eingeklemmte Fahrer wurde mit Schweißgeräten aus dem Metallgewirr befreit und in ein Krankenhaus gebracht. Es war FeuerwehrAlarmstufe 5.
Meine Damen und Herren, ich bringe das dem Hause mit großem Bedauern zur Kenntnis. Ich finde, es ist nur eines erfreulich: daß es Todesopfer nicht gegeben hat. Das bleibt uns und der Stadt Berlin hoffentlich erspart.
Ich spreche namens des Deutschen Bundestages den schwer betroffenen Verletzten und ihren Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme aus und verbinde damit die herzlichen Wünsche dieses Hauses für ihre baldige Genesung.
({2})
Meine Damen und Herren, eine zweite Mitteilung an das Haus außerhalb der Tagesordnung. Der Vorsitzendes des Haushaltsausschusses teilt mir mit, daß der Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik bei der Beratung des Entwurfs eines Filmförderungsgesetzes Beschlüsse gefaßt habe, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben würden. Die Fassung des Gesetzentwurfs liegt dem Plenum im Schriftlichen Bericht zur Beratung vor. Durch diese Beschlüsse ist der Gesetzentwurf zu einer Finanzvorlage nach § 96 der Geschäftsordnung geworden. „Ich bitte deshalb", schreibt der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, „den Gesetzentwurf an den Haushaltsausschuß nach § 96 der Geschäftsordnung überweisen zu lassen." Da es sich um einen Gesetzentwurf handelt, muß ich das Haus fragen. Ich frage deshalb, ob das Haus mit dieser Überweisung einverstanden ist. - Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Dann fahren wir in der Tagesordnung fort. Es ist eine interfraktionelle Vereinbarung darüber herbeigeführt worden, daß heute - ich bitte Sie, sich das in der Liste vorzumerken - noch die Tagesordnungspunkte 22 bis 57, 67 und 69 bis 72 einvernehmlich erledigt werden sollen, in Anbetracht unserer Geschäftslage auch erledigt werden müssen.
Ich rufe Punkt 22 auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes ({3}) ;
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen ({4}) ({5}).
({6})
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Biegler, ob er das Wort zum Bericht wünscht.
- Der Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe auf Art. 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein
Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? In zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
- Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Gesetz in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch in dritter Beratung einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Ausschußantrag auf Seite 30 der Drucksache IV/3641. Wer diesem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 23:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht ({7}) ;
Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses ({8}) ({9}).
({10})
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Seidl ({11}), ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe die Art. 1, - 2, - 3 - sowie Einleitung und Überschrift auf. - Wird das Wort gewünscht? Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In zweiter Beratung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
Wer in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In dritter Beratung angenommen.
Punkt 24:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu der Vereinbarung vom 20. Dezember 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über Soziale Sicherheit in bezug auf das Saarland und zu der Sechsten Zusatzvereinbarung vom 20. Dezember 1963 zum Allgemeinen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Soziale Sicherheit vom 10. Juli 1950 ({12}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({13}) ({14}).
({15})
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Klein ({16}), ob er das Wort wünscht.
- Der Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe in zweiter Beratung die Art. 1, - 2, -3 - sowie Einleitung und Überschrift auf. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In zweiter Beratung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
- Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch in dritter Beratung einstimmig angenommen.
Punkt 25:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit ({17});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({18}) ({19}).
({20})
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Langebeck, ob er das Wort wünscht. - Er verzichtet.
Ich rufe Art. 1, - 2, - 3, - 4 - sowie Einleitung und Überschrift auf. - Wird das Wort gewünscht?
- Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Wer in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In dritter Beratung einstimmig angenommen.
Punkt 26:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit ({21}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({22}) ({23}) .
({24})
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Härzschel, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, - 2, - 3 - sowie Einleitung und Überschrift auf. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.
- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
- Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch in dritter Beratung einstimmig angenommen.
Ich muß nun über den Entschließungsantrag auf Drucksache IV/3693 abstimmen lassen. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.
- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen.
Punkt 27:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit ({25}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({26}) ({27}).
({28})
Ich frage die Frau Berichterstatterin, ob sie das Wort wünscht. - Frau Abgeordnete Döhring verzichtet.
Ich eröffne die zweite Beratung über Art. 1 bis 7 sowie Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In zweiter Beratung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen.
Wer in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den
bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch in dritter Beratung einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 28:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Burgbacher, Rauhaus, Dr. Aschoff und Genossen und dem Abgeordneten Jacobi ({29}) und Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ({30});
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({31}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({32}),
b) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({33}) ({34}).
({35})
Ich frage den Berichterstatter des Verkehrsausschusses, Herrn Abgeordneten Ramms, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wenn der Herr Berichterstatter das nicht vertritt, dann muß ich das vertreten. Der Antrag des Ausschusses lautet nämlich, gar nicht in die Beratung einzutreten, sondern den Gesetzentwurf Drucksache IV/2751 der Bundesregierung als Material zu überweisen. - Das Haus ist einverstanden; kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 29:
Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Wendelborn und Fraktion der CDU/CSU und den Abgeordneten Ramms und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ({36}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({37}) ({38}).
({39})
Berichterstatter ist der Abgeordnete Schwabe. Der Berichterstatter verzichtet.
Zu Art. 1 liegt der Änderungsantrag der. Abgeordneten Wendelborn, Dr. Höchst, Holkenbrink, Dr. Sinn auf Umdruck 703 *) vor. Zur Begründung Herr Abgeordneter Wendelborn.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu unserem Bedauern sehen wir uns veranlaßt, einen Änderungsantrag zur Fachkundeprüfung einzubringen. Wir haben leider feststellen müssen, daß die Länder einmütig der Auffassung sind, dieser Fachkundeprüfung nicht zustimmen zu können. Im Interesse einer beschleunigten Verabschiedung der vorgesehenen Novelle bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und somit praktisch zur Herausnahme der Fachkundeprüfung. Sofern die Initiatoren, meine Damen und Herren, im Herbst alle noch gesund und munter sind und durch den Auf-
*) Siehe Anlage 14
trag des Wählers wieder hierher beordert werden, behalten sie sich vor, auf diesem Gebiet wieder initiativ zu werden.
Sind damit alle diese Ziffern - 1, 2 und 3 - begründet? ({0})
Bitte sehr, Herr Abgeordneter Börner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es handelt sich hier um einen der seltenen Fälle in diesem Hohen Hause, in denen die Koalition erstens einen Fehler einsieht und zweitens ihn auch noch gerade rechtzeitig berichtigt. Die sozialdemokratische Fraktion hat in den Ausschußberatungen auf die von Herrn Kollegen Wendelborn zitierte Problematik hingewiesen. Leider sind wir damals nicht durchgedrungen. Wir freuen uns, daß unsere Argumente im Ausschuß wenigstens die Nachwirkung gehabt haben, daß Sie heute entgegen Ihrer damals vertretenen Auffassung nun hier bereit sind, diesen schwierigen Komplex aus dem Gesetzentwurf herauszunehmen und damit die anderen Paragraphen, die notwendig sind, zur Verabschiedung freizugeben. Ich kann also zusammenfassend sagen: Spät kommt Ihr, doch Ihr kommt!
({0})
Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 703. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.
- Gegenprobe. - Enthaltungen? - Gegen eine Stimme ist dieser Änderungsantrag angenommen.
Ich rufe in der geänderten Fassung die Art. 1, -2, - 3, - 4, - Einleitung und Überschrift auf. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
- Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in dritter Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir haben noch über den Antrag des Ausschusses unter Ziffer 2 abzustimmen, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 30 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik ({0}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({1}) ({2}).
({3})
Berichterstatter ist der Abgeordnete Höhne. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Änderungsanträge liegen nicht vor. Ich rufe auf Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Einleitung und Überschrift. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz in dritter Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
({4})
- Ich unterstelle, daß das in das Bewußtsein des Hauses eingegangen ist; denn das Haus stimmt ja dem Ausschußantrag zu. Wir brauchen hier die Ausschußanträge nicht noch einmal zu wiederholen.
Ich rufe auf Punkt 31:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1966 ({5}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({6}) ({7}).
({8})
Berichterstatter ist der Abgeordnete Seifriz. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich bedanke mich.
Ich rufe auf in zweiter Lesung §§ 1, - 2, - 3, -4, - 5, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe!
- Enthaltungen? - In zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen.
Wer dem Gesetz in dritter Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 32:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Löbe, Dr. Imle und der FrakPräsident D. Dr. Gerstenmaier
tion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Untersuchung der wirtschaftlichen Lage der Deutschen Bundesbahn, der Binnenschiffahrt und des gewerblichen Kraftverkehrs ({9}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({10}) ({11}).
({12})
Ich frage den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Falke, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Meine Damen und Herren, der Ausschuß beantragt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die Geschäftsordnung schreibt aber vor, daß in zweiter Lesung über jede einzelne Bestimmung abzustimmen ist. Das alles ist sehr kompliziert, vor allem bei diesem Schnellzugtempo. - Ich spreche jetzt nur, um den geschätzten Mitgliedern des Hauses eine Atempause zu geben.
({13})
Ich rufe auf §§ 1 bis 8 sowie Einleitung und Überschrift. - Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Niemand ist dafür. Ich brauche gar nicht erst zu fragen, wer dagegen ist. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Punkt 33:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({14}) über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Müller-Hermann, Mengelkamp, Drachsler, Lemmrich und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 ({15}).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Faller. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich bedanke mich.
Wer dem Antrag des Ausschusses, nämlich „als Material an die Bundesregierung zu überweisen", zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Punkt 34:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({16}) über den- Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und
der Abgeordneten Ertl, Dr. Supf und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 ({17}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Müller ({18}). - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Der Antrag des Ausschusses steht zur Abstimmung. Wer diesem Antrag - er steht auf Drucksache IV/3621 Seite 2 - zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Punkt 35:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({19}) über den Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt ({20}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Müller-Hermann. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Antrag des Ausschusses steht auf Drucksache IV/3622 Seite 2. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Einstimmig angenommen.
Punkt 36:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({21}) über den Antrag der Abgeordneten Blumenfeld, Dr. Müller-Hermann, Gewandt, Dr. Artzinger, Dr. Stecker, Stein und Fraktion der CDU/CSU, Eisenmann, Dr. Löbe, Rademacher, Ramms, Peters ({22}) und Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderungsprogramm für die deutsche Seeschiffahrt ({23}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Seifriz. Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 37:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({24}) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Löbe, Rademacher und Genossen betr. Errichtung eines Bundesamtes für Transportkosten ({25}) .
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Herr Abgeordneter Börner verzichtet. Danke!
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. Einstimmig angenommen.
Wir kommen zum Punkt 38:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und'Fernmeldewesen ({26}) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Löbe, Dr. Imle und der Fraktion der FDP betr. Mannheimer Akte ({27}).
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Falke. - Er verzichtet. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Punkt 39:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({28}) über den Antrag der Abgeordneten Schmidt ({29}), Dr. Müller-Hermann, Rademacher und Genossen betr. Vorlage eines Verkehrsplanes für die Bundesausbaugebiete ({30}).
Ich frage den Herrn Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Schmidt ({31}), ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich bedanke mich.
Wer dem Antrag ides Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. -Gegenprobe! - Der Antrag dies Ausschusses ist angenommen.
Punkt 40:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({32}) über den Antrag der
Fraktion der SPD betr. Notstand auf den Straßen und im Straßenbau ({33}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Falke. - Er verzichtet. Wird 'das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Einstimmig angenommen.
Punkt 41:
Beratung ides Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({34}) über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1964 ({35}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Haage. - Der Berichterstatter verzichtet.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist angenommen.
Punkt 42:
Beratung des Schriftlichen Berichts ides Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({36}) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Schutz von Taxifahrern gegen Überfälle ({37}) .
Berichterstatter ist ,der Herr Abgeordnete Wendelborn. -Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Punkt 43:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ({38}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils des ehemaligen Luftwaffenhelferinnenlagers Fürth ({39}) ({40}) an die Bau- und Siedlungsgenossenschaft eGmbH in Fürth ({41}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Mälzig.
- Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist angenommen.
Punkt 44:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ({42}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des ehemaligen Kriegsmarinearsenals in KielWellingdorf an die Kieler Seefischmarkt GmbH ({43}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Mälzig.
- Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist angenommen.
Punkt 45:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ({44}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Fliegerhorstes Crailsheim ({45}) an die Firma Friedrich Heyking, Stahlbau, in Crailsheim ({46}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Mälzig.
- Er verzichtet. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 46:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ({47}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks der ehemaligen Luftfahrtforschungsanstalt München e.V. in Ottobrunn an die Firma Industrieverwaltungsgeselischaft mbH, Bad Godesberg ({48}).
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Mälzig.
- Er verzichtet. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zu Punkt 47:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ({49}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes Boye-Kl. Hehlen an die Stadt Celle ({50}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Mälzig.
- Verzichtet. Wer dem Antrag des Ausschusses
zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen.
Punkt 48:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ({51}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld an die Firma P. Beiersdorf & Co. AG in Hamburg 20 ({52}).
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Mälzig, verzichtet. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Angenommen.
Tagesordnungspunkt 49:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für wirtschaftlichen Besitz des Bundes ({53}) über den Antrag des Bun-ministers der Finanzen betr. Veräußerung des Grundstücks in Köln, Hahnenstr. 6, an die Stadt Köln ({54}).
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dr. Mälzig, verzichtet. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zu Punkt 50 a) der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({55}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1960 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes ({56}).
Ich frage den Berichterstatter, den Herrn Abgeordneten Jürgensen, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe Punkt 50 b) auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({57}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1961 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes ({58}) .
Ich frage den Berichterstatter, den Herrn Abgeordneten Müller ({59}), ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache über die beiden Vorlagen. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den Anträgen des Ausschusses - Tagesordnungspunkte 50 a) und 50 b) - zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen.
Punkt 51:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({60}) über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1962 - Einzelplan 20 - ,({61}).
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Müller ({62}), verzichtet.
Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Punkt 52:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen ({63}) über den Antrag der Abgeordneten Bading, Frau Dr. Hubert, Junghans, Junker, Kurlbaum, Lange ({64}) und Fraktion der SPD betr. Kreditprogramm zur Reinhaltung der Luft ({65}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Junghans.
- Er verzichtet auf die Berichterstattung.
Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
- Er ist angenommen.
Punkt 53:
Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses ({66}) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Deutschen Friedens-Union ({67}) auf Feststellung, daß das Haushaltsgesetz 1965 insofern nichtig ist, als es in Kapitel 06 02 Titel 612 „Sondermittel für die Aufgaben der Parteien" in Höhe von 38 Millionen DM bereitstellt - 2 BvE 1/65 - ({68}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Benda. - Er verzichtet; ich bedanke mich.
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Punkt 54:
Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses ({69}) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Regierung des Landes Hessen auf Feststellung der teilweisen Nichtigkeit des § 1 des Bundeshaushaltsgesetzes 1965 ({70}) - 2 BvF 1/65 - ({71}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Benda. - Er verzichtet; ich bedanke mich. Wird das Wort gewünscht? - Keine Wortmeldungen. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! -Enthaltungen? - Angenommen.
Punkt 55:
Beratung des Mündlichen Berichts des Rechtsausschusses ({72}) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht: Antrag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands ({73}) auf Feststellung, daß das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1965 insoweit gegen die Artikel 3 und 21 des Grundgesetzes verstößt und deshalb nichtig ist, als es die Antragstellerin von der Beteiligung an dem im Einzelplan 06 Kapitel 02 Titel 612 ausgewiesenen Zuschuß an die politischen Parteien von 38 Millionen DM ausschließt - 2 BvE 2/65 - Drucksache IV/3679).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Benda. - Er verzichtet.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen.
Punkt 56:
Beratung der Ubersicht 31 des Rechtsausschusses ({74}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht ({75}).
Ich frage, ob dazu das Wort gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen, - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen.
Punkt 57:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Kulturpolitik und Publizistik ({76}) über den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über Stand und
Zusammenhang aller Maßnahmen des Bundes zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung - Bundesbericht Forschung I - ({77}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Kübler. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen.
Die Punkte 58 bis 66 werden morgen behandelt. Punkt 67 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik ({78}) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1965 ({79}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Becker ({80}). - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Wird das Wort zu dem Antrag des Ausschusses gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wir sollen heute noch die Tagesordnungspunkte 69, 70, 71 und 72 verabschieden. Zu den Punkten 69 und 71 fehlten die Drucksachen. Warum fehlen sie denn?
({81})
- Die Technik kann also nicht mehr so schnell arbeiten, wie wir beschließen. - Wollten Sie es ohne Drucksachen machen?
({82})
- Also interfraktionelle Übereinstimmung: morgen. Das betrifft die Punkte 69 und 71.
Ich rufe auf Punkt 70:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verteidigung ({83}) über den Antrag der Abgeordneten Josten, Buchstaller, Dr. Atzenroth und Genossen betr. Bericht über die Garnisonstadt Koblenz ({84}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter van Delden. Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag Ides Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. -Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen.
Präsident D. Dr. Gerstenmaier Dann Punkt 72:
Beratung des Schriftlichen Berichts .des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({85}) über eine Ergänzung der Anlage 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM ({86}).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Schäfer. Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich frage, ob zum Antrag des Ausschusses das Wort gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, ist die Tagesordnung für heute wider Erwarten früher als vorgesehen 'erledigt. Die Tagesordnungspunkte 73 und 74 werden vermutlich - ich will vorsichtig sein und sage vermutlich - am Freitagaufgerufen.
({87})
Meine Damen und Herren, besteht Einvernehmen darüber, daß .am Donnerstag, also morgen vormittag, Punkt 7 der Tagesordnung und die Beamtenvorlagen ab Punkt 58 der Tagesordnung aufgerufen und verabschiedet werden? Einverstanden? ({88})
Damit sind wir am Ende dieser Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen vormittag, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.