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Die Sitzung ist eröffnet.
Zu der in der Fragestunde der 180. Sitzung des Deutschen Bundestages am 6. Mai 1965 gestellten Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert Nr. V/2 ist inzwischen eine weitere schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Weber vom 12. Mai 1965 eingegangen. Sie lautet:
Im Anschluß an mein Schreiben vom 4. Mai 1965 möchte ich Ihnen zu Ihrer mündlichen Anfrage über die Entnahme von Blutproben bei Mitgliedern der amerikanischen Stationierungsstreitkräfte folgendes mitteilen:
Die Bundesregierung hat in dieser Angelegenheit bereits seit längerer Zeit Verhandlungen mit dem europäischen Hauptquartier der amerikanischen Armee in Heidelberg geführt. Es ist Einvernehmen darüber erzielt worden, daß bei Verdacht der Trunkenheit am Steuer die Entnahme von Blutproben bei Mitgliedern der Truppe, dem zivilen Gefolge und den Angehörigen unter den Voraussetzungen des § 81 a StPO in gleicher Weise zulässig ist, wie bei allen anderen Personen, die der deutschen Strafgerichtsbarkeit unterliegen. Das Hauptquartier der amerikanischen Armee in Europa hat die amerikanischen Militärbehörden in der Bundesrepublik Deutschland über die nach deutschem Recht bestehende Rechtslage unterrichtet und dabei klar zum Ausdruck gebracht, daß Mitglieder der Truppe, ziviles Gefolge und Angehörige auch der genannten Bestimmung der Strafprozeßordnung unterliegen.
Das Bundesjustizministerium führt die Besprechungen mit dem amerikanischen Hauptquartier mit dem Ziele fort, in Zukunft Schwierigkeiten zu vermeiden, die sich aus der in beiden Ländern verschiedenen Rechtsauffassung und Rechtslage ergeben können. Nach der amerikanischen Verfassung und nach Art. 31 des amerikanischen Militärstrafgesetzbuches ist die Entnahme von Blutproben gegen den Willen des Betroffenen nicht zulässig; eine zwangsweise entnommene Blutprobe darf als Beweismittel nicht verwertet werden.
Die Bundesregierung wird dafür- Sorge tragen, daß bei Justiz- und Polizeibehörden der Bundesländer etwa noch bestehende Unklarheiten über die Rechtslage beseitigt werden.
Ich rufe den einzigen Punkt der Tagesordnung auf: Fragestunde ({0}).
Zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe die Frage XI/1 - des Herrn Abgeordneten Haase ({1}) - auf:
Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu erneut in der Öffentlichkeit vorgebrachten Klagen, daß Abiturienten nach Ableistung des Wehrdienstes nicht immer Studienplätze in den naturwissenschaftlichen Disziplinen an den deutschen Hochschulen erhalten?
Herr Präsident, ich darf Ihr Einverständnis voraussetzen, daß ich die beiden Fragen zusammen beantworte.
Ja, sie gehören zusammen. Ich rufe deshalb noch die Frage XI/2 - des Herrn Abgeordneten Haase ({0}) - auf:
Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung bei den Länderregierungen zu unternehmen, um eine bevorzugte Behandlung des in Frage XI/1 genannten Personenkreises bei der Zuteilung von Studienplätzen zu bewirken?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Frage betrifft ein Problem, das in letzter Zeit schon mehrfach auch öffentlich angesprochen worden ist. Ich habe mich dieser Sache seit Jahren persönlich angenommen.
Die Zulassungsschwierigkeiten betreffen gegenwärtig in erster Linie Studienbewerber der Medizin und der Zahnmedizin. Sie sind im Sommersemester. 1965 in aller Deutlichkeit hervorgetreten, als ein neues Zulassungsverfahren und die Einrichtung einer Zentralen Registrierstelle bei der Universität ,in Bonn die Situation überschaubar werden ließ. Den 3565 verfügbaren Studienplätzen für Medizin im Sommersemester 1965 standen 6189 Bewerber gegenüber. Unter den Zurückgewiesenen war eine große Zahl von Abiturienten, die ihren Wehrdienst geleistet hatten.
Die Handhabung der Zulassung gedienter Studienbewerber ist bei den Universitäten immer noch verschieden. Soweit mir bekannt ist, wenden nunmehr die meisten Universitäten das Punkt-Ausleseverfahren an. Dabei werden die Noten der Abiturzeugnisse zugrunde gelegt. Teilweise werden den Gedienten Gutpunkte für die abgeleistete Wehrdienstzeit angerechnet. In den meisten Fällen werden jedenfalls die gedienten Studienbewerber unter gleichqualifizierten Konkurrenten vorgezogen. Ob diese Grundsätze an allen Universitäten und Medizinischen Akademien gleichmäßig befolgt werden, scheint mir jedoch zweifelhaft.
Gegen die unbedingte Bevorzugung Gedienter ohne Ansehen der Zeugnisse wurden aus Kreisen der Universitäten verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Man meinte dazu, wenn schon wegen des Mangels an Studienplätzen eine Auswahl unter den Bewerbern getroffen werden müsse, so dürfe der Zugang zu einer wissenschaftlichen Hochschule prinzipiell nur von der wissenschaftlichen Qualifikation des Bewerbers abhängig gemacht werden. Es ist jedoch die Frage, ob man dieser Auffassung folgen kann.
Bundesminister von Hassel
Aus der großen Zahl von Eingaben, Beschwerden und Anregungen Dritter, die mir zur Kenntnis gelangt sind, entnehme ich eine heftige Kritik an dem derzeitigen Zulassungsverfahren der Hochschulen. Es wird einfach nicht verstanden, daß der Staat, der von den Abiturienten anderthalb Jahre Wehrdienst verlangt, nicht in der Lage sein soll, sicherzustellen, daß dieser Dienst für die Allgemeinheit von allen Hochschulen in gleicher Weise gewürdigt wird. Immer wieder wird hervorgehoben, daß da und dort in den Hochschulen jedes Verständnis für die Situation dieser jungen Leute fehle. Ich glaube, daß die Berücksichtigung meiner Wünsche insofern nicht allein im Interesse der Bundeswehr liegt, sondern fast noch mehr im Interesise der Länder und der Hochschulen selbst, gegen deren Autonomie die geschilderten Angriffe sich letzten Endes richten.
In der zweiten Frage wird nun danach gefragt, was die Bundesregierung bei den Länderregierungen zu unternehmen gedenkt, um eine bevorzugte Behandlung dieses Kreises bei der Zuteilung von Studienplätzen zu bewirken.
Die Antwort: Die Fragen der Zulassung gedienter Studienbewerber werden seit 1960 mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder erörtert. Im Jahre 1961 kam eine Vereinbarung zustande, wonach erstens unter wissenschaftlich gleichgeeigneten Bewerbern diejenigen bevorzugt zum Studium zugelassen werden sollten, die Wehrdienst geleistet haben, zweitens die Zeit des Wehrdienstes als Wartezeit voll angerechnet wird und drittens die Zulassung bereits vor oder während deis Wehrdienstes für den frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Wehrdienst ausgesprochen werden kann. Diese Vereinbarungen wurden durch Erlasse meines Hauses den Wehrpflichtigen und durch Erlasse der Kultusminister der Länder den Hochschulen bekanntgemacht und empfohlen.
Mit Schreiben vom 31. Januar und 5. Mai 1964 habe ich mich erneut an den Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder gewandt und auf die bereits damals Anlaß zur Unzufriedenheit bietende Situation bei der Zulassung zum Medizinstudium hingewiesen. Ich habe vorgeschlagen, erstens fachlich geeignete Bewerber ohne Teilnahme an einem Losverfahren zuzulassen, zweitens eine vor Beginn des Wehrdienstes ausgesprochene Zulassung auch nach dem Wehrdienst fort-gelten zu lassen und drittens den Wehrdienst bei einem Punktesystem mit einer angemessenen und ins Gewicht fallenden Anzahl von Punkten zu berücksichtigen, wodurch der größeren menschlichen Reife und Lebenserfahrung dieser Bewerber Rechnung getragen werden soll.
Am 17. März 1965 habe ich mich erneut an den Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder gewandt und auf die Dringlichkeit der Lösung dieses Problems hingewiesen. Gestern erhielt ich seine Antwort, die mich leider nicht allzu optimistisch stimmt. Der Präsident der Kultusministerkonferenz betont, daß die Einwirkungsmöglichkeiten auch der Kultusministerien in Zulassungsverfahren beschränkt seien. Meine Vorschläge würden zwar in verschiedenen Ausschüssen der
Kultusministerkonferenz noch erörtert; indessen müsse man in erster Linie versuchen, die Zulassungsschwierigkeiten ganz allgemein zu beheben. Es werde notwendig sein, die gegenwärtig unterschiedlichen Zulassungsbestimmungen zu koordinieren, wobei jede Benachteiligung der ehemaligen Soldaten vermieden werden solle.
Außerdem hatte ich am 27. April 1965 ein Telegramm an alle Dekane der medizinischen Fakultäten gerichtet und gebeten, die restlichen noch freien Plätze für Medizinstudenten bevorzugt solchen Bewerbern zuzuteilen, die Wehrdienst geleistet haben, zumindest aber diesen Personen eine Zulassung zum Wintersemester 1965/66 verbindlich zuzusagen. Hierauf hat z. B. eine Universität mit dem Bemerken geantwortet, daß ihre selbstgesetzten Richtlinien es ausschlössen, bereits jetzt Zusagen für das Wintersemester 1965/66 zu erteilen. Ich persönlich bedaure diese Antwort. Ich bin der Meinung, Herr Abgeordneter, daß die Bundesregierung bis heute alles getan hat, was sie angesichts der Zuständigkeit der Länder in dieser Frage tun konnte. Ich hoffe, daß bald eine wirklich befriedigende Lösung dieses Problems gefunden werden kann. Ich darf aber betonen, daß eine Lösung nur dann wirklich befriedigen wird, wenn der bei Gedienten eingetretene zeitliche Nachteil gegenüber Gleichaltrigen durch eine Bevorzugung gegenüber ihren jüngeren Konkurrenten bei der Zulassung zur Universität wieder wettgemacht wird.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, darf ich damit rechnen, daß die Bundesregierung im gleichen Sinne, wie sie bisher tätig gewesen ist, auch in Zukunft alle Anstrengungen unternehmen wird, um diesem Bewerberkreis, dessen Förderung uns am Herzen liegen muß, durch ihre Einwirkung auf die Bundesländer bevorzugt Studienplätze an Universitäten zu verschaffen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich darf Ihnen versichern, daß das in Zukunft genauso geschehen wird.
Frage XI/3 - des Abgeordneten Seuffert -:
Wann wird die dem Fragesteller in den Sitzungen des Deutschen Bundestages am 4. April 1957 und 18. Mai 1960 zugesagte Verlegung des Schießplatzes in München-Freimann durchgeführt?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Seuffert zusammen beantworte?
Ja. Ich rufe auch die Fragen XI/4 und XI/5 auf:
Beharrt die Bundesregierung auf der Ablehnung des für eine neue Schießanlage vorgesehenen Goldachhofes nördlich Ismaning?
Wird die Bundesregierung das mit Schreiben der Bayerischen Staatskanzlei vom 12. April 1965 an das Bundesfinanzministerium angebotene andere Ersatzgelände für den in Frage XI/3 genannten Schießplatz akzeptieren?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Es ist leider nicht möglich, mitzuteilen, wann der Schießplatz München-Freimann verlegt werden kann, da es der Bundesregierung trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, das für die Anlage eines neuen Schießplatzes erforderliche Gelände zu erwerben. Bei der Antwort in den Fragestunden am 4. April 1957 und 18. Mai 1960 des Deutschen Bundestages war davon ausgegangen worden, daß das seinerzeit in Aussicht genommene Gelände bei Ismaning beschafft werden könnte. Das war wegen des Einspruchs der Gemeinde Ismaning sowie der Behörden des Natur- und Landschaftsschutzes nicht möglich. Das von Ihnen, Herr Abgeordneter, in Ihrer zweiten Frage bezeichnete, zum Gut Goldachhof gehörige Gelände konnte wegen der Nähe des Münchener Senders und weit überhöhter Kaufpreisforderungen des Eigentümers nicht erworben werden. Das Gelände wurde inzwischen vom Eigentümer anderweitig veräußert.
Gegen die Inanspruchnahme eines bei Grüneck in Vorschlag gebrachten Zusatzgeländes, das von Ihnen, Herr Abgeordneter, in Frage 3 erwähnt wird, wird von den Planungsbehörden voraussichtlich ebenfalls Einspruch erhoben werden; es muß deshalb damit gerechnet werden, daß das auf Grund des Landbeschaffungsgesetzes erforderliche Anhörungsverfahren negativ verläuft.
Im Einvernehmen mit der Bayerischen Staatskanzlei ist neuerdings für die Realisierung der neuen Schießstandplanung ein Gelände im Raum München-Nord in Aussicht genommen, wo zur Zeit ein Gesamtraumordnungsplan erstellt wird. Nach dem derzeitigen Sachstand dieses Planungsverfahrens können Angaben über den etwaigen Baubeginn für die Schießanlagen und damit eine Verlegung der Schießanlage Freimann in das Landkreisgebiet leider nicht gemacht werden.
Frage XI/6 - des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut -:
Wer ist für die Flugblattpropaganda-Ballonaktion an der Demarkationslinie zur SBZ verantwortlich?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich beantworte die Frage wie folgt.
Für die Flugblattaktion ist, soweit die Bundeswehr dabei beteiligt ist, der Bundesminister der Verteidigung verantwortlich.
Da die kommunistischen Machthaber in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands weder eine freie Diskussion noch eine freie Information zulassen, sind Parteien und andere Gruppen in der Bundesrepublik seit Jahren tätig, um auf unkonventionellen Wegen Informationen an die Bevölkerung der Zone gelangen zu lassen.
Der Soldat in den Streitkräften der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands ist in noch stärkerem Maße als die Bürger Mitteldeutschlands von freier Information ausgeschlossen. Außerdem wird ihm im Politunterricht durch Lüge und Verleumdung ein bewußt verfälschtes Bild vom freien Teil Deutschlands gezeichnet. Er wird zum Haß erzogen.
Die Anwendung des verbrecherischen Schießbefehls ist eine Auswirkung dieser systematischen negativen Beeinflussung.
Um diesen Wirkungen entgegenzutreten, versucht die Bundeswehr seit einigen Jahren die über den NVA-Soldaten verhängte Isolierung mit Informationen auf besonderen Wegen zu durchbrechen, und zwar auf eine Weise, die ihn nicht gefährdet.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut.
Herr Minister, wäre es nicht angebracht, es unseren Rundfunk- und Fernsehanstalten zu überlassen, unsere freiheitliche Auffassung über die Elbe zu tragen, statt die Bundeswehr mit Propagandaaktionen zu belasten, die doch eigentlich rückständig sind und darüber hinaus die Empfänger der oft primitiven Botschaften persönlich gefährden können?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Zu letzterem habe ich gesagt, daß bisher niemand gefährdet ist.
Ich habe außerdem in der Antwort dargelegt, daß bei der besonderen Eigenart des Systems gerade auch den Soldaten weder Fernseh- noch Rundfunknachrichten zugänglich sind und sie deshalb über andere Wege Nachrichten bekommen sollen.
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Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Minister, haben Sie oder die Bundesregierung irgendwelchen Nutzeffekt feststellen können, der die Fortsetzung dieser Propagandaaktion rechtfertigt, oder teilen Sie inzwischen noch nicht die Auffassung vieler, daß diese Aktionen nicht dem Niveau entsprechen, das die Bundesrepublik in ihren Bemühungen, unsere Landsleute drüben zu informieren, einhalten sollte?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Diejenigen, die kritisieren, kennen die Zusammenhänge nicht. Das Ergebnis ist sichtbar an Tausenden von Zuschriften, die wir bekommen.
({0})
Ich rufe auf die Fragen XI/7, XI/8 und XI/9 - des Abgeordneten Strohmayr -:
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Kostenübernahme bei Rettungen von Privatpersonen durch diese zu verzichten, wie das von Piloten der Bundeswehr-Luftrettungsstaffeln, beispielsweise in Bayern, angeregt wurde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der bei Rettungen von Privatpersonen anfallende Betrag von etwa 15 000 DM unschwer vom Verteidigungshaushalt übernommen werden könnte, wenn damit die Piloten der Peinlichkeit enthoben werden könnten, einem Verunglückten vor dem Rettungsflug mit dem Hubschrauber nach der Übernahme der Transportkosten zu fragen?
Ist die Bundesregierung bereit, wenigstens dort auf die Erstattung der Transportkosten zu verzichten, wo kein Verschulden der zu Rettenden vorliegt?
Vizepräsident Dr. Dehler
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers von Hassel vom 13. Mai 1965 lautet:
Zu Frage XI/7:
Für den Einsatz der Bundeswehr in Katastrophenfällen, zu denen auch die Rettung von Privatpersonen in Fällen dringender Nothilfe gehört, gelten die Bestimmungen vom 28. August 1963 ({0}).
Danach sind nur Auslagen und keine Personalkosten zu erstatten. Gehören jedoch die Hilfsmaßnahmen zu den speziellen Ausbildungsaufgaben der Rettungsstaffel und sind sie geeignet, die Ausbildung des eingesetzten Personals zu fördern, kann ganz oder teilweise von einer Kostenerstattung abgesehen werden. Bei der Frage der Erstattung oder Nichterstattung spielt ein Verschulden des Geretteten keine Rolle.
Wenn ein Ausbildungsinteresse der Bundeswehr klar überwiegt, wird von der Kostenerstattung ganz abgesehen; in sonstigen Fällen kann bei Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls ebenfalls von der Einziehung der Kosten ganz oder teilweise Abstand genommen werden. Das gilt insbesondere dann, wenn kein zahlungsfähiger Kostenträger vorhanden ist. In den Fällen, in denen jedoch, sei es durch Versicherung oder andere Umstände, eine Kostentragung leicht erfolgen kann, liegt kein Grund vor, von der Einziehung entstandener Kosten abzusehen. Das wird auch bei Rettungsfahrten von Polizei und Feuerwehr so gehandhabt.
Bisher wurde bei dem Einsatz der Luftrettungsstaffel der Bundeswehr in der Regel von der Forderung auf Erstattung der Auslagen abgesehen; 1964 wurden 401 Rettungseinsätze geflogen, ohne eine Kostenerstattung zu fordern.
Ich habe nicht die Absicht, von dieser Handhabung abzugehen.
Zu Frage XI/8:
Ich habe niemals befohlen, einen Verunglückten vor dem Rettungsflug mit einem Hubschrauber nach der Übernahme der Transportkosten zu fragen. In der Regel wird der Verunglückte ohnehin nicht in der Lage sein, sich bei der Rettungsaktion zur Kostenfrage zu äußern; es kommt auch nicht auf derartige Erklärungen an. Die Hilfeleistung liegt immer im Interesse des Verletzten, und die Kostenerstattung ergibt sich dann aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag.
Der von Ihnen genannte Betrag von 15 000,- DM ist bisher in keinem einzigen Fall vom Verteidigungsministerium gefordert worden.
Zu Frage XI/9:
Ich habe bereits bei der Beantwortung der Frage XI/7 ausgeführt, daß das Verschulden bei der Kostenerstattung grundsätzlich keine Rolle spielt. Die Einsätze der Rettungsstaffeln sind im übrigen auch nicht davon abhängig, ob ein Verschulden des Verunglückten vorliegt.
Frage XI/10 - des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer -:
Welche Mittel stehen den Truppenkommandeuren bis zum Bataillonskommandeur einschließlich zur Verfügung, uni bei gegebenen Anlässen - etwa der Vereidigung oder dem feierlichen Gelöbnis der Wehrpflichtigen - durch Einladung der Vertreter des öffentlichen Lebens und der Verbände zu einem Empfang die Stellung der Bundeswehr in der Öffentlichkeit zu verbessern?
Herr Präsident! Empfänge der Tuppenkommandeure aus Anlässen, wie sie die Frage beispielhaft nennt, gehören zur Öffentlichkeitsarbeit der Truppe. Mittel für diesen Zweck sind in dem entsprechenden Titel für Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit enthalten.
Diese Mittel werden nach Richtlinien, die das Bundesministerium der Verteidigung 1961 veröffentlicht hat, von den Wehrbereichskommandos bewirtschaftet und den Truppenkommandeuren auf deren Anträge hin zugewiesen. Die Wehrbereichskommandos verfügen 1965 über je 40 000 DM und können hiervon im Einzelfall bis zu 750 DM bewilligen. Für höhere Beträge hat sich das Ministerium, das über eine gewisse Reserve verfügt, die Bewilligung vorbehalten. Die Richtsätze für Ausgaben der Bewirtung der Gäste betragen je nach der Art und der Dauer der Veranstaltung 4,50 DM bis 10,50 DM je Person.
Handelt es sich um eine Durchführung von Empfängen bzw. Einladungen, die zur Abgeltung ergangener Einladungen von Spitzen der Behörden sowie von sonstigen Persönlichkeiten notwendig werden, so stehen dem Bataillonskommandeur darüber hinaus „Mittel für Repräsentation im Inland" - so heißt der Titel - zur Verfügung. Als Höhe der Aufwendungen sind hier neben dem Verpflegungssatz für die Truppe bis zu 3 DM pro Gast für Getränke und Rauchwaren vorgesehen. Eine vorherige Antragstellung entfällt, jedoch sind auch hier die Ausgaben auf das Notwendige zu beschränken. Außer dieser „kleinen Bewirtung" ohne Antrag können für „größere Empfänge" Mittel bei den Kommandierenden Generälen angefordert werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mommer.
Herr Minister, hat man Ihnen berichtet, welchen Papier- und Telefonkrieg die Kommandeure führen müssen, um die Mittel, von denen Sie berichten, auch verfügbar zu haben?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich halte es durchaus für möglich, daß mancher Kommandeur, um sich bei einer solchen Sache durchzusetzen, öfter telefonieren und mehr schreiben muß als ein anderer. Sie wissen, daß ich mich persönlich dafür einsetze, daß möglichst wenig bürokratische Regelungen eingehalten werden müssen. Ein Mindestmaß ist aber erforderlich, und ich habe hier dargelegt, wie das System gehandhabt wird und funktioniert.
Eine weitere Frage.
Herr Minister, würden Sie es in diesem Sinne nicht für richtig halten, wenn die Kommandeure über eine bescheidene, aber angemessene Summe selbst verfügen könnten, selbstverständlich gegen nachträgliche Abrechnung?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Frage ist eigentlich weniger an den Verteidigungsminister zu richten als an den Bundesrechnungshof. Ich persönlich halte derartige Mittel für außerordentlich sinnvoll und zweckmäßig. Aber hier sind wir, ich möchte sagen, in einem ständigen Streit mit dem Bundesrechnungshof, der verständlicherweise eine Einengung und eine Begrenzung verlangt.
Herr Abgeordneter Börner, noch eine Zusatzfrage.
Herr Minister, würden Sie diese Frage des Kollegen Mommer zum Anlaß nehmen, noch einmal den Weg dieser Mittel bis zur Truppe und das jetzige Abrechnungsverfahren überprüfen zu lassen, um gegebenenfalls dem Hause für den
Etat 1966 einen Vorschlag zur Vereinfachung machen zu können, da ich mit Herrn Kollegen Mommer darin übereinstimme, daß die Mittel möglichst truppennah verwaltet und ausgegeben werden sollten?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich glaube, die Mitglieder des Haushaltsausschusses und auch die des Verteidigungsausschusses wissen, wie schwierig es ist, sogenannte Repräsentationsmittel zur Verfügung zu bekommen. Ich bin wirklich auf Ihrer Seite; denn ich halte diese Mittel und ihre rasche Einsatzfähigkeit für notwendig. In beiden Ausschüssen ist immer wieder lange darüber diskutiert worden, wenn für irgendeinen besonderen Fall auch eine besondere Regelung gefunden werden sollte. Ich bin bereit, das noch einmal prüfen zu lassen und dem Ausschuß Vorschläge zu machen. Ich wäre dankbar, wenn nachher das ganze Hohe Haus diese Regelung unterstützte.
Eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Kollege.
Herr Minister, warum wurden nur für die Empfänge bei ,den zentralen Veranstaltungen anläßlich der Fahnenübergabe entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt, bei Einholung dieser Fahnen in den Standorten selbst jedoch nicht?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich halte die Frage für berechtigt. Meine Meinung ist, daß auch für die Einzeleinholung der Fahne durch einen Empfang mit solchen Mitteln eine würdige Veranstaltung stattfinden sollte. Wo das geschehen sollte und die Mittel dafür fehlen, werden sie nachträglich noch zugewiesen.
Ich rufe die von dem Abgeordneten Dr. Mommer gestellte Frage XI/ 11 auf:
Hält es die Bundesregierung für zweckmäßig und gegenüber den Städten Stuttgart und Kornwestheim vertretbar, daß im Ballungsraum Stuttgart auf dem Gelände des Viesenhäuser Hofes ein Übungsplatz für Zwecke der Bundeswehr angelegt werden soll?
Herr Präsident, der Viesenhäuser Hof ist ein Teil des schon seit dreißig Jahren bundeseigenen Standortübungsplatzes Ludwigsburg-Kornwestheim, der vor 1945 428 ha groß war. In den Jahren zwischen 1945 und 1959 wurden davon zirka 180 ha für eine Wohnsiedlung der amerikanischen Streitkräfte und zivile Zwecke freigegeben.
Als im Jahre 1959 mein Ministerium nach einer Ortsbesichtigung mit Vertretern der Landesregierung und der Stadt Kornwestheim auf eine Randfläche ides Platzes von 30 ha zugunsten des Wohnungsbaus und von Kleingärtnern der Stadt Kornwestheim verzichtete, wurden keine Zweifel darüber gelassen, daß als Ausgleich für die ,abgetretene Fläche der Viesenhäuser Hof in das Übungsgelände einbezogen werden muß. Darüber besteht eine Vereinbarung mit der Landesregierung, die am 30. Juli 1 1959 durch den Finanzminister des Landes Baden-Württemberg schriftlich bestätigt wurde.
Ein Verzicht auf den Viesenhäuser Hof oder andere Teilflächen würde den Übungsplatz, der dann nur noch eine Fläche von etwa 170 ha hätte, für militärische Zwecke unbrauchbar machen. Denn es ist zu berücksichtigen, daß die Fläche, die für militärische Übungen wirklich genutzt werden kann, geringer ist, weil gewisse Teilflächen 'in unmittelbarer Nähe der Wohnsiedlungen für ,den Übungsbetrieb ausscheiden müssen. In Ludwigsburg und Kornwestheim sind aber fünf moderne große Kasernen der amerikanischen Streitkräfte sowie drei kleinere Kasernen der Bundeswehr vorhanden. Die Verwendungsmöglichkeit der Kasernen hängt davon ab, ob ein genügend großes Übungsgelände zur Verfügung steht.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Mommer!
Herr Minister, würde durch die geplante Ausdehnung des Truppenübungsplatzes das überlassene Gelände von 30 ha, von dem Sie sprachen, nicht für Wohnzwecke ungeeignet, weil dadurch die Verbindung zur Stadt Kornwestheim abgerissen würde?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich habe nur Unterlagen über die Größe der vorhandenen und der gegebenenfalls zu erwartenden Gesamtfläche. Die Frage, inwieweit dadurch Verkehrsverbindungen unterbrochen würden, kann ich nicht beantworten. Ich bin gern bereit, diesen Antwortteil schriftlich nachzureichen.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Abgeordneter Mommer!
Herr Minister, sollte man nicht ,aus landesplanerischen Gründen danach streben, große Übungsplätze aus Ballungsräumen wie dem Raum am Rande von Stuttgart herauszuverlegen, statt dort zusätzliche Flächen für Truppenübungsplätze in Anspruch zu nehmen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, es handelt sich nicht um einen großen Truppenübungsplatz, sondern um einen reinen Standortübungsplatz, wie er bei jeder Kaserne sein muß, damit die Soldaten, die in dieser Kaserne untergebracht sind, den normalen Dienst draußen auf einem Übungsplatz vor der Kaserne tun können. Große Truppenübungsplätze sind sowieso in anderen Räumen abgegrenzt.
Die Schwierigkeit, vor der das Bundesministerium der Verteidigung steht, ist, daß eine Reihe von Kasernen in Wachstumsgebieten liegt und heute von Wohngebieten oder Industriegebieten umsiedelt ist und so das Gelände für den Truppenübungsplatz eingeengt ist. Diese Schwierigkeiten gibt es nicht nur bei Kornwestheim oder Stuttgart, sondern auch
Bundesminister von Hassel
an vielen anderen Stellen. Die betreffende Stadt will sehr oft den Truppenübungsplatz für die Erweiterung ihres Siedlungsgebiets in Anspruch nehmen. Wenn das geschähe, müßten wir praktisch die betreffende Kaserne schließen und an einem anderen Standort völlig neu aufbauen. Daß das nicht geschehen kann, wird wohl jeder einsehen.
Herr Abgeordneter Moersch!
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß die Organe der Stadt Kornwestheim über den Hergang der Sache offensichtlich eine andere Aufsung und andere Unterlagen haben, als sie anscheinend dem zugrunde liegen, was Sie vorgetragen haben, und würden Sie gegebenenfalls daraus Folgerungen ziehen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich kann nur auf meine Unterlagen verweisen. In meinen Unterlagen befindet sich ein Brief mit der Unterschrift des baden-württembergischen Finanzministers - ich habe eben die Daten genannt -, aus dem ganz klar hervorgeht, wie damals die Verhandlungen gelaufen sind. Ich bin gerne bereit, der Stadt selbst noch einmal mitzuteilen, wie die Situation nach unseren Unterlagen und aus unserer Sicht ist.
Eine weitere Zusatzfrage!
Herr Minister, wären Sie bereit, gemeinsame Gespräche zu führen, vor allen Dingen im Zusammenhang mit der Verkehrsplanung im Raum Stuttgart-Nord, um eine Beeinträchtigung der Siedlungsmöglichkeiten, die auch nicht im Sinne der dort stationierten Bundeswehreinheiten wäre, zu verhindern?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Zu einem solchen Gespräch sind meine leitenden Mitarbeiter selbstverständlich bereit. Diese Bereitschaft zum Gespräch beinhaltet aber nicht die Bereitschaft zu einem Nachgeben in der Sache.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich rufe auf die Frage XII/1 - des Herrn Abgeordneten Kubitza -:
Wie groß ist die Zahl der Kraftfahrzeugbesitzer, die ihr Fahrzeug nicht termingemäß zur Überprüfung beim TÜV vorführen?
Eine genaue Statistik über Terminüberschreitungen wegen Nichtbeachtung des § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung betreffend termingemäße Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Bundesebene liegt nicht vor. Erhebungen der Technischen Überwachungsvereine von Hannover, Norddeutschland und Rheinland aus jüngerer Zeit, die man als repräsentativ ansehen kann, lassen folgenden Schluß für die Gesamtheit zu: Etwa 78 % der überwachungspflichtigen Fahrzeuge werden fristgerecht vorgeführt. Von den säumigen 22 % werden 10 % innerhalb von vier Monaten, 4 % innerhalb von sechs Monaten, 3 % innerhalb von acht Monaten und 5 % innerhalb eines Jahres nach dem für sie festgesetzten Termin vorgeführt.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage XII/2 - des Herrn Abgeordneten Kubitza - auf:
Aus welchen Gründen wird das Versäumnis eines Kraftfahrzeugbesitzers, sein Fahrzeug termingerecht zur Überprüfung dem TÜV vorzuführen, gleich mit einer Strafverfügung geahndet?
Herr Präsident, ich bitte, die Fragen XII/2 und XII/3 gemeinsam beantworten zu dürfen, wenn der Fragesteller damit einverstanden dst.
Einverstanden!
Dann rufe ich noch die Frage XII/3 - des Herrn Abgeordneten Kubitza - auf:
Weshalb begnügt man sich in den in Frage XII/2 genannten Fällen nicht mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung, die mir in einem gerechteren Verhältnis zur Straftat zu stehen scheint?
Die Verpflichtung des Kraftfahrzeughalters in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, sein überwachungspflichtiges Kraftfahrzeug in bestimmten regelmäßigen Zeitabständen dem ,amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zur Untersuchung vorzuführen, ist als Übertretung durch § 21 des Straßenverkehrsgesetzes strafbewehrt. Ob ,diese Übertretung durch richterliche Strafverfügung oder durch gebührenpflichtige Verwarnung geahndet wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Nach § 22 des Straßenverkehrsgesetzes kann bei leichteren Verkehrsübertretungen - ich zitiere-
ein Polizeibeamter, der hierzu ermächtigt ist und sich durch seine Dienstkleidung oder auf andere Weise ausweist, den auf frischer Tat betroffenen Täter verwarnen und eine Gebühr von einer bis zu fünf Deutsche Mark erheben. Die Verwarnung ist nur zulässig, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden und zur sofortigen Zahlung der Gebühr bereit ist.
Sie sehen, Herr Abgeordneter, daß die Ahndung durch gebührenpflichtige Verwarnung an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, z. B. wenn der Täter nicht ,auf frischer Tat betroffen wird, scheidet diese Art der Ahndung der Verkehrsübertretung aus.
Ich darf aber in diesem Zusammenhang bemerken, daß im Zuge der Neuordnung des Rechts der Ordnungswidrigkeiten, die den 'nächsten Deutschen
Bundestag beschäftigen wird, beabsichtigt ist, Verkehrsübertretungen in Ordnungswidrigkeiten umzustellen. Der Bundesminister für Verkehr strebt diese Regelung schon seit Jahren an. Die Federführung liegt beim Herrn Bundesminister für Justiz. Zu den Verkehrsübertretungen, die umgestellt werden, wird sicherlich die Ihrer Frage zugrunde liegende Übertretung des § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gehören.
Eine Zusatzfrage.
Ist daraus zu folgern, daß dann diese Ordnungswidrigkeit mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung bestraft wird?
Herr Abgeordneter Cramer zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind die Verkehrspolizeibeamten nicht mit Formularen ausgerüstet, die sie dem säumigen Fahrzeughalter an das Fahrzeug kleben, wenn sie an dem Stempel auf dem Kennzeichnen feststellen, daß der Fahrzeughalter die Frist versäumt hat? Sind diese Zettel nicht gebührenfrei?
Das kann ich im Augenblick nicht sagen. Ich will die Frage aber gern schriftlich beantworten. Ich möchte Ihnen keine falsche Auskunft geben.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ich weiß, daß es diese Zettel gibt. Sind Sie nicht in der Lage, allen Behörden den Vorschlag zu machen, gebührenfreie Verwarnungen dieser Art zu erteilen?
Das geht nicht durch eine zentrale Anordnung des Bundes; dies könnte nur durch die Landesbehörden geschehen.
Dann kommen wir zur Frage XII/4 - des Herrn Abgeordneten Priebe -:
Trifft es zu, daß nach dem Sommerfahrplan auf Bundesbahnstrecken, die von Uelzen aus in benachbarte Landkreise des Zonengrenzgebietes führen, mehrere Personenzugpaare fortfallen werden?
Im Sommerfahrplan werden auf den Bundesbahnstrecken, die von Uelzen aus in benachbarte Landkreise des Zonenrandgebietes führen, gegenüber dem bestehenden Fahrplan keine wesentlichen Einschränkungen vorgenommen. In einem Fall wird ein Zugpaar an einem Wochentag durch Bahnbusse ersetzt; in dem anderen Fall bedient ein Personenzug nicht mehr die ganze, sondern eine Teilstrecke. Bei den vorgesehenen Maßnahmen, die, wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, mit den Verkehrsverbänden und den zuständigen Industrie- und Handelskammern abgestimmt wurden, handelt es sich lediglich um eine reine Anpassung des Fahrplans an das verkehrliche Bedürfnis. Dies geschieht bei jedem Fahrplanwechsel. Die Deutsche Bundesbahn handelt hier nach dem Gesetz in eigener Zuständigkeit.
Außerdem wird der Personenzugverkehr im Gebiet östlich von Uelzen durch die Wiederinbetriebnahme der Strecke von Dannenberg nach Lüchow verbessert.
Zu einer Zusatzfrage der Herr Abgeordnete Priebe.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Kreisstadt Uelzen in einer einmütigen Entschließung gebeten hat, von jeglichen Einschränkungen im Personenzugverkehr abzusehen, weil sie gegebenenfalls politische und volkswirtschaftliche Schäden befürchtet?
Mir ist diese Eingabe nicht bekannt. Ich halte es sehr wohl für möglich. Aber ich bin überzeugt, daß diese Eingabe bei den Fahrplanbesprechungen auch geprüft und berücksichtigt worden ist. Ich glaube nicht, Herr Abgeordneter, daß man in allen Fällen, wenn die Einschränkung des Angebots an Personenzügen im Nahverkehr und im Bezirksverkehr erfolgt, von volkswirtschaftlichen Schäden sprechen kann. Die Nachprüfung gerade Ihrer Hinweise hat ergeben, daß die eine Änderung, die ich genannt habe, dadurch bedingt wurde, daß auf der Reststrecke - ich habe einen Fall ausgeführt; es ist die Strecke Uelzen-Dannenberg - der Zug nicht mehr weitergeführt wird, weil er in der Regel nur mit einem oder zwei Reisenden besetzt war. Es ist verständlich, daß es hier zweckmäßig ist, diese Einschränkung vorzunehmen.
Der Herr Abgeordnete Wehner zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen in der vorigen Woche öffentlich erklärt hat, ein in jener Woche mitgeteilter Kabinettsbeschluß oder ein Bericht über eine Kabinettsberatung sei so auszulegen, daß keinerlei Einschränkung des Bundesbahnverkehrs in den Zonenrandgebieten erfolgen wird?
Diese Erklärung ist mir nicht bekannt; ich vermute auch, daß es sich hier um ein Mißverständnis handelt. Denn das Verbot der Einschränkung im Zonenrandgebiet, an das sich die Bundesbahn auch in jeder Hinsicht hält, betrifft nicht die Anpassungsmaßnahmen des Verkehrsangebots an das Verkehrsaufkommen, wie sie ja nicht erst jetzt durchgeführt werden, sondern wie sie seit Jahrzehnten bei jedem Fahrplanwechsel im Beneh9150
men und unter Anhörung der Interessenten geprüft und durchgeführt werden. Das Stillegungsverbot erstreckt sich auf die Stillegung von Strecken und auf die Stillegung von Annahmestellen. Das ist der genaue Wortlaut des Kabinettsbeschlusses.
Zu einer weiteren Zusatzfrage der Herr Abgeordnete Wehner.
Herr Staatssekretär, läßt es sich denn nicht machen, daß Mitglieder des Kabinetts vor solchen Mißverständnissen bewahrt werden bzw. daß sie in den Stand gesetzt werden, nicht vor der Bevölkerung der betroffenen und geschädigten Landesteile mißverständliche Äußerungen abzugeben, die dort Hoffnungen erwecken, die dann jäh wieder zusammenstürzen?
Ich will gern darauf achten, Herr Abgeordneter, und diese Frage weiterverfolgen.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist diese Maßnahme mit Rücksicht auf die kommenden Aufgaben, die sich aus dem Raumordnungsgesetz ergeben, getroffen worden?
Wenn sich aus dem Raumordnungsgesetz neue Tatbestände ergeben, wird die Bundesbahn diesen Erfordernissen sofort Rechnung tragen.
Frage XII/5 - des Abgeordneten Priebe -:
Wann wird der Personenzugverkehr auf der Strecke Dannenberg-Lüchow wieder aufgenommen werden und die Kreisstadt Lüchow auf dem Schienenweg erreichbar sein?
Herr Abgeordneter, der Vorstand der Deutschen Bundesbahn wird den Reisezugbetrieb auf der Strecke Dannenberg-West-Lüchow wiederaufnehmen, nachdem inzwischen die Entscheidung wegen der Übernahme der Ausgleichszahlung gemäß § 28 a des Bundesbahngesetzes durch den Bund gefallen ist. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme wird jetzt nur noch von der Dauer der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten bestimmt. Diese Arbeiten sind auf Grund der erhöhten Sicherheitsbestimmungen für Reiseverkehr am Oberbau und an den Sicherungsanlagen erforderlich. Der Betrieb wird voraussichtlich Anfang August aufgenommen.
Keine Zusatzfrage? Dann folgt die Frage XII/6 - des Abgeordneten Josten -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Pegelstände des Rheins bei Hochwasser 7,60 m anzeigen müssen, wenn Fahrverbot für die Rheinschiffahrt gelten soll, und daß diese Höchstmarke vor Jahrzehnten festgesetzt wurde?
Die Schiffahrt auf dem Rhein ist mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten, wenn der Wasserstand Höchstmarken, die durch Richtpegel bestimmt sind, erreicht oder überschreitet. Der in Ihrer Frage angegebene Wasserstand von 7,60 m gilt für die Pegel Mannheim und Andernach. Für die übrigen Pegel sind Werte bestimmt, die teils unter, teils über 7,60 m liegen. Diese Regelung ist in § 122 der Rheinschiffahrt-Polizeiverordnung getroffen, die am 1. Januar 1955 in Kraft getreten ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, Sie nannten Andernach. Ist Ihnen bekannt, daß z. B. bei einem Wasserstand des Rheins von 7 m bis 7,50 m das Wasser in Andernach über die Anlagen auf die alte Bundesstraße 9 bis an die Häuser steigt, und halten Sie daher die Forderung der Schiffergilde Andernach nach einer Überprüfung der Fahrerlaubnis bei Hochwasser für gerechtfertigt?
Ich werde diese Frage nachprüfen. Mir war der Tatbestand nicht bekannt.
Weitere Frage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, mich über das Ergebnis Ihrer Nachforschungen zu informieren?
Ich werde das tun.
Frage XII/7 - des Abgeordneten Josten -:
Ist die Bundesregierung bereit, mit der internationalen Rheinschiffahrts-Zentralkommission in Verhandlung zu treten, damit die Fahrerlaubnis der Schiffe auf dem Rhein bei Hochwasser neu geregelt wird?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung sieht zur Zeit keinen Anlaß, eine Änderung der letztmalig 1954 festgesetzten Schiffahrtsbeschränkungen bei Hochwasser bei der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt zu beantragen. Das gilt mit dem Vorbehalt der Nachprüfung der Frage, die Sie eben gestellt haben. Im übrigen ist ohnedies vorgesehen, im Rahmen der zur Zeit in Gang befindlichen Revision der RheinschiffahrtPolizeiverordnung zu prüfen, ob eine Änderung der maßgeblichen Hochwassermarken angezeigt ist. Dabei wird der Fall Andernach besonders geprüft und untersucht werden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, bei den anzustrebenden Verhandlungen darauf hinzuweisen, daß bei der Beurteilung dieser ganzen Frage auch die ungeheure Verschmutzung des Rheins berücksichtigt werden muß?
Das wird geschehen.
Dann die Frage XII/8 - des Abgeordneten Felder -:
Hat der jüngste Briefwechsel zwischen dem bayerischen Ministerpräsidenten Goppel und dem Bundeskanzler der Bundesregierung Veranlassung gegeben, ihre bisher so befremdliche Haltung zur Finanzierung des Kanalprojekts Rhein-Main-Donau einer Nachprüfung zu unterziehen?
Herr Abgeordneter, nach den geltenden Verträgen, zu denen sich der Bund und der Freistaat Bayern selbstverständlich bekennen, wird die Rhein-Main-Donau-Verbindung zügig fertiggestellt. Natürlich sind dazu für die Arbeiten der kommenden Jahre stets Bau- und Finanzierungspläne aufzustellen. Dies ist zuletzt für die Strecke Bamberg - Nürnberg erfolgt, die bis 1969 fertiggestellt sein wird. Der Bau der Strecke von Nürnberg bis zur Donau wird inzwischen so weit vorbereitet, daß die Rhein-Main-Donau AG zur Zeit beauftragt ist, die hierzu erforderlichen Bau- und Finanzierungspläne aufzustellen, über die sodann der Bund und der Freistaat Bayern zu befinden haben werden. Wegen der notwendigen Donau-Kanalisierung zwischen Vilshofen und Kelheim, die in den Verträgen vom Jahre 1921 noch nicht enthalten ist, wird ein Zusatzvertrag vorbereitet, den Bund und Bayern abschließen werden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Felder.
Herr Staatssekretär, teilen Sie nach wie vor die Auffassung, die kürzlich bei der Beratung des Haushalts über diese Frage vorgetragen worden ist, daß die Bereitstellung von Mitteln für den Nord-Süd-Kanal nicht stärker, sondern in gleicher Weise erfolgen soll wie für den Rhein-Main-Donau-Kanal?
Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, daß ein Junktim zwischen der Fertigstellung der norddeutschen Wasserstraßen und der Fertigstellung der Rhein-Main-Donau-Schiffahrtsstraße in dem Rahmen, den Sie eben genannt haben, notwendig oder zweckmäßig wäre.
Eine weitere Zusatzfrage!
Teilen Sie die Auffassung, die der bayerische Wirtschaftsminister Schedl vor wenigen Tagen beim Besuch von Mitgliedern des Haushaltsausschusses auf der Kanalstrecke zum Vortrag gebracht hat, der Rhein-Main-Donau-Kanal müsse früher- in Betrieb genommen werden als der OderDonau-Kanal, weil sonst die Gefahr bestehe, daß die Bundesrepublik für den Verkehr des Handels mit den südosteuropäischen Staaten ausfalle, da sie keinen frachtgünstigen Transportweg aufzuweisen habe und die Güter dann vom Atlantik über Ostsee und Oder billiger reisen könnten? In diesem Zusammenhang forderte Wirtschaftsminister Dr. Schedl, daß für den Weiterbau 120 Millionen DM aus der Mineralölsteuer bereitgestellt würden. Wie stellt sich Ihr Haus dazu?
Ich kenne diese Äußerung des Herrn Ministers Schedl nicht im einzelnen. Sie ändert aber nichts an dem, was ich zur grundsätzlichen Einstellung der Bundesregierung und der Regierung des Freistaates Bayern gesagt habe: daß beabsichtigt ist, die Fertigstellung zügig voranzutreiben.
Herr Abgeordneter Fritsch zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, würden Sie bereit sein, die Frage der Finanzierung des Kanalbaus unter dem Gesichtspunkt der damit verbundenen entscheidenden Förderung des Zonenrandgebiets zu betrachten, und würde diese Betrachtungsweise insoweit einen Einfluß mindestens auf die Schnelligkeit der Durchführung ausüben?
Diese Gesichtspunkte werden bereits jetzt berücksichtigt.
Herr Abgeordneter Seidel zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wären Sie nicht mit mir der Meinung, daß der Finanzierungsplan für die letzte Strecke der Großschiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau spätestens bis zum Jahre 1968 abgeschlossen sein müßte?
Das wird zweckmäßig sein. Ich nehme an, daß die Bundesregierung und die Regierung des Freistaates Bayern in nicht allzu ferner Zeit sich über diese Grundsätze verständigen werden.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Seidel!
Herr Staatssekretär, da Sie immerfort betonen: die bayerische Staatsregierung, sind Sie mit mir der Meinung, daß an dieser Europastraße - und es handelt sich doch um eine europäische Großschiffahrtsstraße - der Bund ein besonderes Interesse haben müßte und nicht allein der Freistaat Bayern?
Herr Abgeordneter, es ist nie davon die Rede gewesen, daß das Hauptinteresse beim Freistaat Bayern liegt. Der Bund ist ja auch Hauptaktionär der Rhein-Main-Donau-Aktiengesellschaft.
Ich rufe auf die zusammengehörenden Fragen XII/9, XII/10 und XII/11 - des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) -:
Welche Gründe veranlassen die Deutsche Bundesbahn, ihre Personenverkehrsleistungen im Zonengrenzraum des Harzgebietes laufend zu reduzieren?
Ist die Bundesregierung bereit sicherzustellen, daß die Zuganschlüsse vom Harz an die Hauptstrecken und die wichtigsten Schnellzüge so erfolgen, daß keine übertriebenen Zeitverluste für die Reisenden entstehen?
Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß Spätverbindungen von den Hauptstrecken in die Harzstädte wieder geschaffen bzw. verbessert werden?
Herr Präsident, ich bitte, die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt zusammen beantworten zu dürfen, wenn der Herr Abgeordnete einverstanden ist.
In Ihren drei Fragen, Herr Abgeordneter, werden Fahrplanmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn angesprochen. Ich muß wie bei Frage 1 des Herrn Kollegen Priebe nochmals wiederholen, daß die Deutsche Bundesbahn hierbei nach dem Bundesbahngesetz in eigener Zuständigkeit handelt. Sie ist allerdings gehalten, den Ländern bei der Bearbeitung der Fahrpläne Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies ist sicher auch in den von Ihnen genannten Fällen geschehen. Einschränkende Fahrplanmaßnahmen gründen sich auf eine sehr genaue Feststellung über das Verkehrsbedürfnis.
Zu dem von Ihnen angesprochenen umfassenden Fragenkomplex - ich nehme an, Sie wurden durch die Situation im Landkreis Osterode zu Ihren Fragen veranlaßt - habe ich die Deutsche Bundesbahn bereits zu einer eingehenden Stellungnahme aufgefordert. Nach Eingang der Stellungnahme will ich Sie ausführlich unterrichten.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Schmidt.
Herr Staatssekretär, halten Sie die Kürzung der Verkehrsleistungen von 10 bis 17 % gegenüber dem Sommerhalbjahr 1964 für geringfügig?
Herr Abgeordneter, sie ist nicht geringfügig. Ich würde es begrüßen, wenn sie geringer wäre. Ich vermute nur, daß die Kürzung, wenn sie in diesem Umfang erfolgt ist, durch eine entsprechende Minderinanspruchnahme des Zugverkehrs bei entsprechender Ausbreitung des Individualverkehrs hervorgerufen worden ist.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Schmidt ({0}).
Halten Sie die regelmäßigen Wartezeiten auf den Verbindungsbahnhöfen Seesen und Northeim von zwei und mehr Stunden für erträglich?
Ich würde bedauern, wenn solche Wartezeiten entstünden. Aber ich hoffe, daß die Bundesbahn auf diese gestellten Spezialfragen antwortet. Ich werde Sie davon sofort unterrichten.
Abgeordneter Schmidt ({0}) eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Stillegung der Privat-Eisenbahnlinie Braunlage-Walkenried 1963 bei der betroffenen Bevölkerung insbesondere deswegen erhebliche Unruhe ausgelöst hat, weil es sich um eine Linienführung handelt, die längs der Zonengrenze verlief?
Habe ich Sie recht verstanden, daß es sich um eine Privatbahn handelt?
({0})
- Das ist eine Frage, wofür in erster Linie die Landesregierung zuständig ist. Ich will mich aber gern mit ihr darüber in Verbindung setzen.
({1})
Keine weitere Zusatzfrage? - Ich danke Ihnen Herr Staatssekretär.
Wir sind am Ende der Fragestunde und der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung ein auf morgen, Freitag, den 14. Mai 1965, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.