Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister der Finanzen hat unter dem 9. März 1965 die Kleine Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. einkommensteueirechtliche Behandlung von Aus- und Fortbildungsaufwand - Drucksache IV/3103 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/3171 ({0}) verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat unter dem 8. März 1965 die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. lohnsteuerliche Behandlung von Reisekosten bei Arbeitnehmern - Drucksache IV/3102 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/3172 verteilt.
Der Vorsitzende des Außenhandelsausschusses hat am 25. Februar 1965 mitgeteilt, daß die beteiligten Ausschüsse die Verordnung Nr. 6/65/EWG des Rats vom 26. Januar 1965 über die teilweisen Aussetzungen des bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch anzuwendenden Satzes des Gemeinsamen Zolltarifs ({1}) zur Kenntnis genommen und keine Bedenken geäußert haben.
Wir kommen zum einzigen Punkt der Tagesordnung:
Fragestunde ({2}) .
Zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Ich rufe die Frage VII/1 - der Abgeordneten Frau Dr. Hubert - auf:
Gedenkt die Bundesregierung entsprechend der Entschließung ({3}) 16 des Ministerkomitees des Europarates den 5. Mai jedes Jahres zum „Europatag" zu erklären?
Ich bitte, mir zu gestatten, daß ich die Fragen 1, 2, 9, 10 und 11, die in einem Sachzusammenhang stehen, gemeinsam beantworte.
Sind die Fragesteller, die Abgeordnete Frau Dr. Hubert und der Abgeordnete Flämig, einverstanden? - Ich rufe also noch auf die Frage VII/2 - der Abgeordneten Frau Dr. Hubert -:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um dem Europatag eine möglichst weitgehende Resonanz bei der Bevölkerung der Bundesrepublik zu sichern?
Frage VII/9 - des Abgeordneten Flämig -:
Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dem am 31. Oktober 1964 im Ministerausschuß des Europarates auf Empfehlung der Beratenden Versammlung gefaßten Beschluß im Bundesgebiet Geltung zu verschaffen, in allen 17 Ländern des Europarates alljährlich einen „Europatag" zu veranstalten?
Frage VII/10 - des Abgeordneten Flämig -:
Wird sich die Bundesrepublik Deutschland der Empfehlung der Beratenden Versammlung des Europarates anschließen und den Europatag auf den 5. Mai - den Gründungstag des Europarates - festlegen?
Frage VII/11 - des Abgeordneten Flämig -:
Hat sich die Ständige Konferenz der Kultusminister der deutschen Bundesländer schon mit der Angelegenheit des Europatages befaßt, um insbesondere die vom Europarat empfohlenen Schulveranstaltungen einheitlich im gesamten Bundesgebiet am Europatag zu veranlassen?
Zur ersten Frage des Abgeordneten Flämig darf ich mitteilen, daß die Bundesregierung, um der Entschließung des Ministerkomitees des Europarats Nachdruck zu verleihen, zwei Rundschreiben an die Länder gerichtet hat, die Länder mögen in geeigneter Weise die Gemeinden und alle beteiligten Organisationen und Behörden bitten, den Europatag nach den Einzelvorschlägen, wie sie vom Ministerkomitee ausgearbeitet worden sind, zu begehen.
Zu der zweiten Frage des Abgeordneten Flämig darf ich folgendes sagen. Die Bundesregierung hat sich dieser Empfehlung auch bezüglich des Datums des 5. Mai in der Form angeschlossen, die ich soeben bekanntgegeben habe. Wie mir die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder mitteilt, hat sich der Rat für kulturelle Zusammenarbeit des Europarates mit dieser Angelegenheit befaßt. Die Delegierten konnten bei grundsätzlicher Zustimmung wegen der Kürze der für die Vorbereitung zur Verfügung stehenden Zeit noch nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung in den Einzelheiten kommen. Die Beratungen werden fortgesetzt. Es ist zu erwarten, daß demnächst eine einheitliche Lösung erzielt wird.
Zur Frage der Vereinheitlichung der Schulveranstaltungen - Frage VII/11 - wäre zu sagen, daß sich die Schulveranstaltungen auf mehrere Tage mit Preisarbeiten erstrecken, die nicht auf einen einzigen Tag konzentriert werden können. Man wird aber auch im Rahmen des Schulbereichs vor allem auf den 5. Mai hinweisen.
Zur ersten Frage der Abgeordneten Frau Dr. Hubert wäre zu sagen, daß die Bundesregierung den 5. Mai empfiehlt. Ich darf die Frage so auffassen, .daß nicht am 5. Mai ein Feiertag . eingeführt werden sollte - das läge nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung -, sondern daß an einen Gedenktag mit verschiedenen Veranstaltungen, vor allem mit einem Schwerpunkt im schulischen Bereich, gedacht ist.
Hinsichtlich der Bekanntmachung des Europatages durch die Bundesregierung - Frage VII/2 - darf ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung anordnen wird, an diesem Tage auf den öffentlichen Gebäuden Europaflaggen zu hissen. Es wird wohlwollend geprüft, ob nicht die Bundesregierung eine offizielle Verlautbarung herausgeben sollte. Vor allem wird die Bundezentrale für politische Bildung veranlaßt werden, zu diesem Tage Entsprechendes vorzubereiten und zu publizieren.
Eine Zusatzfrage, Frau Dr. Hubert? - Bitte!
Darf ich eine Zusatzfrage zu der Frage VII/2 bezüglich der Maßnahmen stellen? Hat die Bundesregierung über ihre Pläne hinsichtlich der Flaggen und der Empfehlungen an die Schulen hinaus noch Vorstellungen, wie sie, sagen wir einmal, den Organisationen, die den Europagedanken pflegen, irgendeine Unterstützung geben kann, um eben einen weiten Widerhall in der Bevölkerung, auch im privaten Bereich, zu finden? Was gedenkt die Bundesregierung da unterstützend zu tun?
Ich habe schon gesagt, daß wir die öffentlichen Gebäude beflaggen werden. Ich habe erklärt, daß wir über die Bundeszentrale für politische Bildung mit ihrem umfangreichen Adressenmaterial einige Anregungen geben werden. Wir sind dankbar für Vorschläge, die es uns ermöglichen, den Europagedanken noch stärker zu betonen.
Herr Abgeordneter Flämig zu einer Zusatzfrage!
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß die Empfehlungen der Beratenden Versammlung des Europarats auf Grund der Resolution Nr. 34 der Europäischen Gemeindekonferenz von Straßburg zustande kam, an der deutsche Kommunalpolitiker maßgebend mitgewirkt haben?
Jawohl, das ist mir bekannt. Wir haben daher über die Länder die Gemeinden gebeten, in ihrem Zuständigkeitsbereich zu agieren.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Flämig.
Herr Minister, erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit an, neben der zähen
Kleinarbeit der nationalen und internationalen Behörden und Gemeinschaften für die Vereinigung Europas auch in den breiten Volksschichten ein europäisches Zusammengehörigkeitsgefühl und eine europäische Gesinnung zu wecken und zu stärken?
Ich bin der Meinung, daß eine solche europäische Gesinnung bereits besteht; es ist aber auch die Meinung der Bundesregierung, daß sie gestärkt werden soll.
Eine weitere Frage des Abgeordneten Flämig.
Herr Minister, sind wir uns einig in der Auffassung, daß - ebenso wie bei der Wirtschaftswerbung und bei der in Demokratien notwendigen parteipolitischen Propaganda das „Klappern" zum „Handwerk" gehört - auch für die große und wichtige Idee der Vereinigten Staaten von Europa - selbst von den Behörden der Bundesrepublik - wieder geworben werden muß?
Ja, ich würde mich dabei nur auf das etwas bessere Wort „Werbung" beschränken.
Noch eine Frage des Abgeordneten Flämig.
Welche Mittel stehen der Bundesregierung für diesen Zweck zur Verfügung?
Das ist eine sehr spezifische Frage; aber ich möchte sagen, daß alle Mittel, die dem Bundespresseamt zur Verfügung stehen, auch für diese Zwecke mit eingesetzt werden sollen.
Dann rufe ich die Frage VII/3 - des Abgeordneten Müller ({0}) - auf:
Trifft es zu - wie es im Kurzprotokoll der 46. Sitzung des Ausschusses für Petitionen unter Punkt 14 und 43 der Tagesordnung heißt -, daß zwischen den Tarifpartnern zur Zeit Verhandlungen geführt werden, die eine Neuordnung der zusätzlichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes, namentlich also auch des Beitrags- und Leistungssystems der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, zum Ziele haben, wobei die Renten gegebenenfalls dynamisch gestaltet werden sollen?
Ich bitte, die Fragen VII/3 und VII/4 des Herrn Kollegen Müller zusammen beantworten zu dürfen.
Dann rufe ich zusätzlich die Frage VII/4 - des Abgeordneten Müller ({0}) - auf:
Bis wann ist gegebenenfalls mit einer tariflichen Regelung im Sinne der Frage VII/3 zu rechnen?
Ich darf sagen, daß darüber Verhandlungen stattfinden und daß sie das Ziel haben, das Sie in Ihrer Frage angesprochen haben. Es besteht auch die Möglichkeit
einer tariflichen Regelung; aber die Meinungsverschiedenheiten sind noch sehr groß. Es ist noch nicht abzusehen, ob es zu den in Aussicht genommenen Schlußverhandlungen kommt, weil es sich hier um ein Problem handelt, das im Rahmen des Gesamtzusammenhangs sehr schwierige Fragen aufwirft.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.
Herr Bundesminister, Sie bejahen die von mir angegebenen Ziele, die angestrebt werden. Ist darin auch enthalten, daß die Renten in Zukunft dynamisch gestaltet werden sollen?
Das Wort „dynamisch" hat einen gewissen Bedeutungsinhalt, den ich in dieser Form nicht verwenden möchte. Ich möchte mehr von Anpassung sprechen; ob die Renten politischer Art sind oder ob sie automatischer Art sind, kann noch nicht gesagt werden.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Müller.
Kann man in dem Begriff nicht eventuell festhalten, daß sie aktualisiert werden können?
„Aktualisiert" ist wohl etwas zugespitzt. „Anpassung" ist doch ein sehr breites Wort mit einem großen Rahmen, in dem unter Umständen sowohl „Aktualisieren" wie „Dynamisieren" untergebracht werden können.
Abgeordneter Cramer zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, darf ich Sie daran erinnern, daß Sie mir in einer der letzten Plenarsitzungen in der Fragestunde geantwortet haben, daß die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern und der Bundesregierung gerade in diesen Tagen stattfinden sollten. Ist es nicht dazu gekommen?
Jawohl, am 18. März soll eine Verhandlung stattfinden.
Ich rufe die Frage VII/5 - des Abgeordneten Dröscher - auf:
Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen von Bund und Ländern für die polizeiliche Überwachung, Regelung und Sicherung des Straßenverkehrs?
Es ist außerordentlich schwierig, Herr Kollege Dröscher, hier Angaben über so spezielle Aufwendungen und Kosten, und zwar aus dem Bereich der Länder und Kommunen, zu machen, da hierfür ausschließlich die Länder zuständig sind. Ich habe Erkundigungen
eingezogen und folgendes Teilergebnis erhalten, das ich Ihnen gern mitteile: Im Jahr 1963 - das hängt mit statistischen Daten zusammen - wurden von den Ländern der Bundesrepublik sowie den Städten mit kommunaler Polizei in den Ländern Bremen und Hessen schätzungsweise 531 Millionen DM für die polizeiliche Überwachung, Regelung und Sicherung des Straßenverkehrs aufgewandt. Hiervon entfallen 427 Millionen DM auf Personalausgaben. Diese Zahlen umfassen aber nicht die von den Städten mit kommunaler Polizei in Baden-Württemberg und Bayern aufgewendeten Beträge, die ich in dieser kurzen Zeit nicht eruieren konnte. Der Bund selbst hat keine spezifischen Verkehrspolizeiausgaben. Die mit der Straßenbaulast zusammenhängende Anschaffung und Anbringung von Verkehrszeichen fallen nicht unter diese Rubrik.
Eine Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, was sagen Sie zu dem immer wieder vorgebrachten Argument der Bundesbahn, eine Wettbewerbsungleichheit mit dem Straßenverkehr sei dadurch gegeben, daß die Bahn die Kosten der Verkehrssicherung selber tragen muß, während sie beim Straßenverkehr, wie Sie vorhin sagten, in einer Höhe von über 500 Millionen DM jährlich vom Steuerzahler, von der Allgemeinheit aufgebracht werden?
Als Abgeordneter habe ich dazu eine ganz dezidierte Meinung, als Bundesinnenminister nicht; das ist eine Frage, die in den Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums fällt.
({0})
Frage VII/6 - des Abgeordneten Felder -:
Konnte der Bundesinnenminister inzwischen Feststellungen darüber treffen, wie viele Jugoslawen in den letzten Monaten mit Hilfe des aufgedeckten Schmugglerringes in das Bundessammellager für Ausländer in Zirndorf eingeschleust wurden?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Seidel übernommen. Bitte, Herr Minister.
Die Berichte einiger Zeitungen, in denen von der größten Menschenschmugglerorganisation Europas und von der Einschmuggelung einiger tausend Jugoslawen gesprochen worden ist, sind übertrieben. Nach den bisherigen polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind etwa 50 bis 60 Personen festgestellt worden, denen der festgenommene Jugoslawe die illegale Einreise in das Bundesgebiet ermöglicht hat. Im übrigen bestand die Schmuggelorganisation aus wenigen Personen, die den Behörden bekannt und bereits alle in die Ermittlungen einbezogen sind.
Frage VII/7 - des Abgeordneten Felder -:
Besteht eine Möglichkeit, die im Bundessammellager in Zirndorf eintreffenden Jugoslawen - gegebenenfalls im Wege der Rechtsmittelhilfe - genauer zu überprüfen, ohne die Bestimmungen des neuen Ausländergesetzes zu verletzen?
Es gehört zu den Aufgaben der Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, die im Ausländersammellager in Zirndorf eintreffenden asylsuchenden Ausländer und die von ihnen gemachten Angaben zu überprüfen. Hieran wird sich auch durch das neue Ausländergesetz nichts ändern. Der Aufmerksamkeit der Bundesdienststelle ist es zu verdanken, daß .der Schuldige verhaftet und auch die Tätigkeit seiner Helfer unterbunden werden konnte.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Seidel.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß zwar von der Polizei die Zahl 60 angegeben worden ist, daß aber - was immerhin doch sehr beachtlich ist -, während früher zehn bis zwölf am Tag registriert werden mußten, es heute nur noch vier bis sechs sind, und meinen Sie trotzdem nicht, daß die Zahl viel höher war als 60?
Das könnte auch andere 'Ursachen haben.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert.
Herr Minister, könnten Sie vielleicht nähere Angaben darüber machen, ob gegen die Initiatoren des Schmugglerringes strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden sind?
Ja, solche Ermittlungen laufen. Es kann darüber jedoch nichts bekanntgegeben werden, weil es sich um rechtshängige Verfahren handelt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Minister, ist meine Information richtig, daß sehr viele dieser Jugoslawen dadurch nach Deutschland kommen, daß sie sich einen Durchreisesichtvermerk geben lassen, und kann, sofern dies stimmt, nicht dafür Sorge getragen werden, daß die Erteilung von Durchreisesichtvermerken tunlichst eingeschränkt wird?
Man wird zweifellos aus den Erfahrungen mit diesen Schmuggelmethoden Konsequenzen ziehen.
Frage VII/8 - des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen -:
Ist die Bundesregierung bereit, die Kriminalstatistik 1964 dein Deutschen Bundestag zuzuleiten?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert übernommen.
Eine Gesamtübersicht dieser Kriminalstatistik ist immer dem Bundestag zugeleitet worden. Das wird auch diesmal geschehen. Die genaue Ubersicht für das Jahr 1964, die rund 150 Seiten umfaßt und erst im Mai oder Juni d. J. fertig wird, wollen wir dem Innenausschuß zuleiten, weil darin einige Daten enthalten sind, die nicht nach draußen dringen sollten, da sie unter Umständen Schlüsse zulassen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, welche Stellen in der Bundesrepublik bekommen bisher jährlich diese Kriminalstatistik?
Ich bin überfragt; 'ich werde diese Frage schriftlich beantworten.
({0})
Frage VII/12 - des Abgeordneten Lautenschlager -:
Ist die Bundesregierung bereit, zur Beruhigung in den Kreisen der Bundesbeamtenschaft dadurch beizutragen, daß sie erneut prüft, ob die Stichtagshärten bei den Jubiläumszuwendungen wesentlich gemildert oder ganz beseitigt werden können?
Ich habe bereits in der Fragestunde am 19. Februar 1965 darauf hingewiesen, daß ein Entwurf zur Änderung der Jubiläumsverordnung fertiggestellt ist, mit dem auch gewisse Härten des Stichtages beseitigt werden. Der Entwurf wird in Kürze vom Kabinett verabschiedet werden.
Es folgt die Frage VII/13 - des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0})
Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtig in Belgien angelaufene Maßnahme einer elektronisch gesteuerten Zentralkartei auf Grund einer Durchnumerierung der gesamten Bevölkerung zur Koordinierung und Beschleunigung der Verwaltungsarbeit?
Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe auf die Frage VII/14 - des Abgeordneten Wagner -:
Hält die Bundesregierung die Beobachtung für zutreffend, daß sich in letzter Zeit die von Elternteilen an ihren eigenen Kindern begangenen Straftaten gehäuft haben?
Ich bitte, die Fragen 14, 15 und 16 zusammen beantworten .zu dürfen.
Dann rufe ich auch noch die Fragen VII/15 und VII/16 - des Abgeordneten Wagner - auf:
Ist die Bundesregierung in der Lage, Auskunft aus der Kriminalstatistik darüber zu geben, in welchem Maße Delikte wie zum Beispiel Vernachlässigung eines Kindes, Mißhandlungen von Kindern, schwere Körperverletzungen und Mord an Kindern im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen haben?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der laut Frage VII/14 beobachteten Entwicklung zu begegnen?
Zur Frage 14: Die Bundesregierung hält diese Beobachtung nicht für zutreffend. Anläßlich einer Frage der Frau Abgeordneten Freyh ({0}) in der Fragestunde vom 24. Juni 1964 haben mir die zuständigen oberBundesminister Höcherl
sten Landesbehörden mitgeteilt, daß eine Zunahme von Kindesmißhandlungen im allgemeinen nicht festzustellen sei. Nur in Berlin und Hamburg ist ein leichtes Ansteigen solcher Delikte zu verzeichnen.
Zur Frage 15 darf ich sagen: Die beim Bundeskriminalamt geführte Polizeiliche - ich unterstreiche Polizeiliche - Kriminalstatistik ist allein auf der Grundlage der Straftatbestände aufgebaut und gibt keine Aufschlüsse über die familiären oder sonstigen Beziehungen zwischen Opfer und Täter, sie gibt also z. B. über Körperverletzung nur unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis Aufschluß. Im übrigen können Straftaten von Eltern an ihren Kindern vom Bundeskriminalamt aus gesetzlichen Gründen nicht im einzelnen erfaßt und ausgewertet werden.
Zur Frage 16: Ich habe den zuständigen obersten Landesbehörden und dem Deutschen Kinderschutzbund mit Schreiben vom 16. Juli 1964 empfohlen, die Bevölkerung in geeigneter Weise auf die Notwendigkeit der Anzeigeerstattung bei Kindesmißhandlungen hinzuweisen. Ich habe den Eindruck gewonnen, daß die Öffentlichkeit gerade in der letzten Zeit durch die Arbeit der Presse sehr nachdrücklich auf diese Erscheinung hingewiesen wird.
Herr Abgeordneter Wagner zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, aus welchen Gründen in den in Ihrer Antwort zu Frage 14 genannten Gebieten ein leichtes Ansteigen solcher Delikte zu verzeichnen ist?
Das ist schwer zu sagen. Es könnte sein, daß es dort mehr Anzeigeerstattungen gibt; es könnte aber auch sein, daß die polizeiliche Arbeit intensiver ist. Wir haben nur die Tatsache des zahlenmäßigen Anwachsens zu verzeichnen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wagner.
Herr Minister, wären Sie bereit, die Ursachen genauer prüfen zu lassen?
Sehr gern.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Die erste Frage ist die Frage XII/1 - des Abgeordneten Dr. Huys -:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Sporthallen der Bundeswehr den örtlichen Sportvereinen kostenlos zur Verfügung zu stellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das
Bundesministerium der Verteidigung hat die Mitbenutzung von Sportanlagen der Bundeswehr durch Dritte als Gruppenbenutzer mit einem Erlaß vom 8. August 1961 grundsätzlich zugelassen, ,soweit es die dienstlichen Belange und darüber hinaus die außerdienstliche Benutzung durch Bundeswehrangehörige erlauben. Unter diesen Voraussetzungen werden eine Reihe von Sportanlagen zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung schreiben jedoch vor, daß in diesen Fällen für die Überlassung der Liegenschaften ein angemessenes Entgelt zu erheben ist, da dem Bund für die Fremdnutzung seiner Anlagen Mehrausgaben für die Bewirtschaftung, z. B. für die Reinigung, für die Beleuchtung, für die Heizung oder auch für die Unterhaltung des liegenschaftsgebundenen Turn- und Sportgeräts und dergleichen, erwachsen. Auf diese gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung eines angemessenen Entgelts hat der Bundesrechnungshof wiederholt hingewiesen. Die kostenlose Überlassung der Sporthallen würde überdies einer verdeckten Zuwendung an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung gleichkommen, für die der Haushaltsplan Mittel nicht zur Verfügung stellt.
Eine abweichende Regelung wäre dem Bundesverteidigungsministerium nur möglich, wenn das Parlament eine entsprechende haushaltsrechtliche Ermächtigung durch Ausbringung eines Vermerks im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts beschließen würde.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Huys.
Herr Minister, was versteht man eigentlich unter einem „angemessenen Entgelt"? Isst da festgesetzt, daß die Vereine pro Stunde 5 Mark bezahlen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Nein. Es kommt auf die einzelne Anlage an. Bei einer modernen Anlage, deren Betrieb anders aussieht als der einer älteren Anlage, wird vorher genau geprüft: Was kostet die Heizung, was kostet die Beleuchtung, was kostet die Reinigung, was kostet die Instandhaltung? Dann wird an dem betreffenden Objekt abgemessen, ob man 3 Mark, 5 Mark oder 7,50 Mark oder 10 Mark für die Stunde oder für den Abend berechnen muß.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Kreitmeyer.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß bereits viele Gemeinden, die auch alle haushaltsrechtlichen Bestimmungen unterstehen, ihren Turn- und Sportvereinen die Schulturnhallen kostenlos zur Verfügung stellen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, aus meiner Antwort, glaube ich, haben Sie entnommen, daß, wenn das Hohe Haus
Bundesminister von Hassel
einen Vermerk im Haushalt des Einzelplans 14 beschlösse, der Verteidigungsminister außerordentlich froh wäre, so verfahren zu können, wie die Gemeinden andernorts es zum Teil tun.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter.
Herr Minister, wäre es nicht angebracht, nicht auf das Hohe Haus zu warten, sondern in Anbetracht der Tatsache, daß Ihnen die Sportvereine die körperlich besten Soldaten liefern, bereits von sich aus initiativ zu werden?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Und die Bundeswehr liefert den Sportvereinen eine Menge gut ausgebildeter Reservesoldaten als Mitglieder. Das ist die Gegenseitigkeit.
({0})
Herr Abgeordneter Dröscher für eine Zusatzfrage.
Herr Minister, ich wollte nur noch zusätzlich fragen, ob Sie bereit wären, bei der nächsten Haushaltsberatung Ihren Referenten darauf hinzuweisen, daß er die Anbringung des entsprechenden Vermerks vorschlägt, weil er doch nun durch die heutige Beratung im Bilde ist.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung:
Ich darf darauf aufmerksam machen, daß sich - ich füge das Wort „leider" hinzu - der Bundesrechnungshof bereits gemeldet hat, wo die Bundeswehr in dieser Frage zu großzügig gewesen ist. Wenn Sie meine persönliche Meinung wissen wollen, Herr Abgeordneter: Ich halte den ganzen Schreib- und Rechenkram der Sache nach nicht für notwendig. Man sollte es freistellen. Aber das kann nicht ich entscheiden, sondern nur das Hohe Haus.
Herr Abgeordneter Dröscher für eine weitere Frage.
Verstehe ich Sie richtig, Herr Minister, daß Sie meinen, daß angesichts der großen Leistung der Turn- und Sportverbände, die eine Menge der Arbeit leisten, die sonst in der Bundeswehr an sportlicher Ertüchtigung geleistet werden müßte, eine solche Lösung der kostenlosen Überlassung richtig wäre?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich würde es nicht so formulieren, wie Sie es getan haben, Herr Abgeordneter, daß man die Leistung der Sportvereine für die Bundeswehr herausstellt und dann sagt, folglich solle die Bundeswehr ihnen die Plätze oder die Hallen gratis zur Verfügung stellen. Ich bin der Meinung, daß die Sportvereine für das ganze deutsche Volk und für sich selbst und für die jungen Menschen persönlich ein so großes Maß an Leistung erbringen, daß wir ihnen auch helfen sollten.
({0})
Ich finde, daß sich die ganzen Rechenverfahren und der ganze Schreibkram nicht lohnen. Aber ich bin wie jeder andere an die Reichshaushaltsordnung und an die Voten des Bundesrechnungshofs gebunden, die ich ernst zu nehmen habe. Ich hoffe, daß man sich in Zukunft darüber verständigen kann.
Herr Abgeordneter Sänger für eine Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, wären Sie in der umgekehrten Richtung bereit, zu erwägen, dort, wo lokale Verhältnisse es zweckmäßig erscheinen lassen, Aktionen der Sportvereine zur Herstellung von Plätzen und Turn- oder ähnlichen Hallen eine Unterstützung vom Verteidigungsministerium her zu gewähren?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Zunächst einmal, Herr Abgeordneter, haben wir eine ganze Reihe von Sportplätzen gemietet, die entweder im Eigentum der Gemeinden oder im Eigentum von Sportverbänden sind. In einem hier vermutlich Pate stehenden Fall hat der Sportverein von Lüneburg eine ganze Menge Geld von uns für die Mitbenutzung des privaten Platzes des Lüneburger Sportvereins durch die Bundeswehr bekommen. Wir haben also schon in einem erheblichen Umfang geholfen. Auf der anderen Seite haben wir selbst so viel finanzielle Sorgen mit der Erstellung unserer eigenen Sportplätze und Sporthallen, daß ich nicht in der Lage bin, darüber hinaus irgendeine Zusage zu geben. In gewissen Fällen haben wir es bei Gemeinden getan, nicht aber bei irgendwelchen privaten Trägern z. B. bei Sportverbänden.
Dann die Frage XII/2 - des Herrn Abgeordneten Rasner -:
Ist das stenographische Protokoll der Bundestagssitzungen vom 20. und 21. Januar 1965, soweit es die Wehrdebatte betrifft, ungekürzt bis zu den Kompanien und Bundeswehrverwaltungsdienststellen zur aktuellen Information verteilt worden?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der volle Wortlaut der Protokolle beider Sitzungen des Hohen Hauses vom 20. und 21. Januar 1965 ist sofort nach dem Druck des Stenographischen Berichts, beginnend am 25. Januar 1965, in einer Auflage von über 5000 Stück Ibis zu den Kompanien und den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung verteilt worden. Die Verteilung wurde mit dem ebenfalls bis zu dieser Ebene hinab gelieferten „Presse- und Funkbericht" vom 21. Januar wie folgt angekündigt: „Zur Aktuellen Information der Einheitsführer und Kommandeure erhalten alle Empfänger des ,pressefunk in den nächsten Tagen das amtliche Protokoll der Bundestagssitzungen vom 20. und 21. Januar 1965 mit der Debatte über Verteidigungsfragen." Da die Protokolle im Offsetdruck, also auf fotomechanischem Wege, wiedergegeben wurden, war die wortgetreue Übermittlung aller Äußerungen und Zwischenrufe gewährleistet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rasner.
Herr Minister, kennen Sie die diesen Tatsachen entgegenstehende Behauptung des Vorsitzenden der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, des Kollegen Erler, in der Haushaltsdebatte, und können Sie bestätigen, daß seine Behauptung insoweit also gegenstandslos ist?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich habe nach Rückkehr aus meinem Urlaub den Stenographischen Bericht der fraglichen Sitzung des Bundestages gelesen. Ich kann noch einmal wiederholen: die Zusammenfassung der Debatte am ersten und zweiten Tage ist nach einem fotomechanischen Offsetverfahren vorgenommen, so daß also der volle Wortlaut in dieser Form ohne Kürzung verbreitet worden ist. Herr Abgeordneter, wir haben lediglich vorweg die Fragestunde und die Fortsetzung der Tagesordnung ausgelassen, die beide mit dem Gegenstand der Debatte, nämlich der Wehrdebatte, nichts zu tun hatten. Alles andere 'ist im Original veröffentlicht.
Danke schön.
Herr Abgeordneter Heiland zu einer Zusatzfrage!
Herr Bundesminister, sind Sie auch bereit, in derselben Auflagenhöhe den Brief, den Sie entschuldigend an den Abgeordneten Cramer gesandt haben, ebenfalls der Öffentlichkeit -
Das ist keine Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Heiland, das ist eine Frage, die mit dieser Frage nicht im Zusammenhang steht.
Das ist aus dieser Debatte. In dieser Debatte hat die Beleidigung stattgefunden.
Ich kann die Frage nicht zulassen.
Eine Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Kreitmeyer zu einer Zusatzfrage!
Herr Minister, wissen Sie zufällig, welche Unkosten diese Aktion verursacht hat? Wie ist sichergestellt, daß auch der einzelne Soldat Einsicht in diese Unterlagen nehmen kann?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich sehe mich überfragt, was die Kosten angeht. Meines Wissens ist der Preis für einen Stenographischen Bericht etwa 70 Pf. Ich kann es Ihnen nicht genau sagen, aber in der Größenordnung wird es wohl sein.
Wir haben ihn nach demselben Verteiler wie für den Presse- und Funkbericht verteilt. Jede Kompanie bekommt, ich glaube, zwei Exemplare, die ihr in einem ganz bestimmten Verfahren zugänglich gemacht werden. Wir können darüber hinaus nicht noch eine größere Zahl verteilen. Jeder Soldat hat
aber die Möglichkeit, diese Unterlagen in seiner Kompanie einzusehen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert.
Herr Minister, stehen in den Protokollen, die Sie ja ungekürzt an die einzelnen Dienststellen der Bundeswehr versandt haben, auch Ihre Äußerungen über den Kollegen Cramer, oder sind diese Äußerungen dort gestrichen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Es ist der gesamte Stenographische Bericht des ersten und zweiten Sitzungstages. Ich darf hinzufügen: der Name Cramer steht .dort sowieso nicht.
Herr Präsident, darf ich noch eine Frage stellen?
Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Minister, erfordert es nicht die Objektivität der Berichterstattung, daß nunmehr auch Ihre nachträgliche Entschuldigung bezüglich des Kollegen Cramer ebenfalls allen Dienststellen mitgeteilt wird, denen Sie die Protokolle über die Wehrdebatte übersandt haben?
({0})
Herr Abgeordneter Heiland, vielleicht habe ich Ihnen doch Unrecht getan. Ich habe nicht bedacht, daß die damalige Äußerung des Herrn Ministers in diesem Protokoll enthalten war. Wenn Sie also nachher noch einmal eine Frage stellen wollen, würde ich sie zulassen. Zunächst Herr Abgeordneter Müller-Emmert!
Ich frage nach der objektiven Berichterstattung. Ich weiß nicht, ob der Herr Minister meine Frage angehört hat, weil der Herr Präsident eben unterbrochen hat. Ich will meine Frage gern wiederholen.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich habe die Frage gehört. Ich darf dazu sagen, daß die Richtigstellung - der Brief, den ich dem Abgeordneten Cramer geschrieben habe - hier verlesen worden ist. Er ist in der mir zugänglichen deutschen Presse überall abgedruckt, so daß ihn jeder Soldat und jeder Bundeswehrangehörige dort hat lesen können.
Zunächst Herr Abgeordneter Heiland!
Herr Minister, sind Sie dann bereit, das Protokoll der Sitzung, in der dieser Brief verlesen worden ist, wenigstens in einem Auszug
des betreffenden Teils auf demselben Wege der Truppe zugänglich zu machen?
({0})
Das soll eine Frage sein, Herr Abgeordneter? - Bitte, Herr Minister!
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich darf dem Abgeordneten Heiland dazu folgendes sagen :Wir haben lediglich die großen Debatten dieses Hauses verbreitet, z. B. über den Bericht des Wehrbeauftragten an das Hohe Haus. Der Stenographische Bericht hierüber ist in dieser Auflage verteilt worden.
Herr Abgeordneter Heiland zu einer weiteren Zusatzfrage!
Da aber in dieser Debatte die Ehre eines Abgeordneten tangiert worden ist, die Sie in einer anständigen Art und Weise mit diesem Brief wiederhergestellt haben: wäre es nicht mehr als recht, und - ich frage Sie - sind Sie nicht heute noch bereit, das der Truppe genauso zugänglich zu machen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich bin bereit, eine Notiz unter der Rubrik „Wichtig für den Soldaten" in den „pressefunk" aufzunehmen.
Ich danke Ihnen.
Herr Abgeordneter Sänger, bitte!
Herr Minister, können Sie sagen, wann die Verteilung der Protokolle an die Truppe stattgefunden hat?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Sie hat am 25. Januar begonnen. Die Auslieferung nimmt eine ziemliche Zeit in Anspruch. Es gibt einen Verteilungsweg dafür, der zum Teil - bis in die äußersten Teile der Truppe - etwas länger dauert.
Herr Abgeordneter Sänger zu einer weiteren Zusatzfrage!
Herr Minister, wann war die Verteilung an die Truppe abgeschlossen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Bei einer Reihe von Besuchen, die ich bei der Truppe gemacht habe, habe ich mich erkundigt, ob das Protokoll in die Hände der Truppe gelangt ist. Die Frage wurde bejaht.
Wir kommen zu den von dem Abgeordneten Cramer gestellten Fragen XII/3, XII/4 und XII/5, die Sie, Herr Minister,
wohl im Zusammenhang beantworten können - ich I sehe, daß der Kollege Cramer einverstanden ist -:
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts des Absturzes eines Starfighters nahe dem Flugplatz Upjever und weiterer Maschinen im ostfriesischen Raum ergreifen, um weiteren Gefahren für Schortens und den Raum Wilhelmshaven-Friesland vorzubeugen?
Halt die Bundesregierung den in Frage XII/3 bezeichneten Zustand in Upjever für tragbar für die betroffene Bevölkerung?
Ist die Bundesregierung bereit, ernsthafte Anstrengungen zu machen, die Luftwaffenschule 10 ganz von Upjever wegzunehmen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Durch laufende Kontrollen der Fertigung, sorgfältige Wartung des fliegerischen Geräts, umfassende Ausbildung der Flugzeugführer und regelmäßige Belehrungen hat die Bundeswehr alle Möglichkeiten ausgenützt, um Flugunfälle weitestmöglich zu verhindern. Darüber hinaus wird jeder Unfall gründlich untersucht und werden seine Ursachen für Unfallverhütungsmaßnahmen in der Zukunft ausgewertet.
Die dem Verteidigungsausschuß am 27. Januar 1965 vorgelegten Zahlen zeugen von einer relativ großen Sicherheit im Flugbetrieb der Bundeswehr.
Die Flugunfalluntersuchung der am 24. Februar 1965 bei Jever abgestürzten F 104 G ist noch nicht abgeschlossen. Die von verschiedenen Seiten ausgesprochene Ansicht, der Flugzeugführer habe sein Flugzeug absichtlich auf freies Feld gelenkt, um die Gemeinde Schortens vor Schaden zu bewahren, wird sich schlüssig nicht mehr beantworten lassen. Es steht jedoch fest, daß .der Flugzeugführer an Bord blieb, obgleich er wohl noch die Möglichkeit gehabt hätte, sich mit dem Schleudersitz zu retten.
Wegen der Lage der Startbahn Jever zur Gemeinde Schortens wurde im Herbst 1964 der Bau einer zweiten Startbahn vorgeschlagen. Die Entscheidung hierüber liegt bei der niedersächsischen Landesregierung.
Ganz allgemein muß ich feststellen, daß nahezu an allen NATO-Flugplätzen immer noch Bauten errichtet werden oder wurden, die die Schwierigkeiten weiter verschärfen.
Eine Verlegung der Waffenschule 10 auf einen anderen Flugplatz bedeutet nur eine Verlagerung der Schwierigkeiten.
Mit der in der Fragestunde vom 19. Februar 1965 dargelegten Reduzierung des Flugbetriebes ist die Grenze der militärisch vertretbaren Einschränkungen erreicht. Jede weitere Einschränkung bedeutet die Gefährdung der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber der NATO.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Cramer.
Herr Minister, welchen Erklärungen muß die Bevölkerung von Schortens-Heidmühle Glauben schenken, den Erklärungen, die Herr General Panitzki in diesen Tagen vor der Öffentlichkeit abgegeben hat - nämlich daß nie von einer Verlegung gesprochen worden sei - oder Ihren Äußerungen und denen Ihres Herrn Staatssekretärs, daß
Sie sich alle Mühe gilben wollten, eine Verlegung durchzuführen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, ich bin im Augenblick nicht in der Lage, den genauen Wortlaut der Äußerung zu prüfen, die Sie soeben zitiert haben. Ich werde das tun.
Ich von mir aus habe folgendes dazu gesagt und auch angeordnet: Es soll versucht werden, die Schule ins Ausland zu verlegen. Wir werden uns darum bemühen. Vor meiner Reise in die Vereinigten Staaten im November 1964 habe ich angedeutet, daß ich alles versuchen und mit den Amerikanern darüber verhandeln werde, die gesamte Umschulung oder jedenfalls wesentliche Teile nach Amerika zu verlegen. Der Versuch, die Schule in ein anderes europäisches Land zu verlegen, ist gescheitert. Die Bereitschaft der Amerikaner, die Umschulung in Amerika durchzuführen, hat zu 50 % zu einem Erfolg geführt. Der Herr Staatssekretär hat in der Fragestunde, die ich soeben nannte, dargelegt, daß seit dem 1. Februar die Hälfte der umzuschulenden Düsenjägerpiloten in Amerika umgeschult wird. Darüber hinausgehend uns zu helfen sind die Amerikaner wegen der Schwierigkeiten bezüglich ihrer eigenen Kapazität nicht in der Lage.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Cramer.
Herr Minister, welche Angabe gilt jetzt: die, die Herr General Panitzki in Berlin gemacht hat, daß dieser Schulbetrieb noch bis Ende 1966 andauere, oder die, die er vor einigen Tagen vor der Presse getan hat, daß die „Durststrecke" noch bis Anfang 1966 dauere?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Er hat meines Wissens in Jever nicht von Anfang Februar 1966 gesprochen, sondern von Mitte 1966; die Zeitplanung, die wir haben, besagt, daß die Umschulung der Piloten von Düsenjägern älterer Modelle auf das neueste Modell - die zur Hälfte in Amerika stattfindet - bei uns noch bis Mitte 1966 laufen wird.
Herr Abgeordneter, ich bitte darum, Verständnis für uns zu haben, wenn wir Ihnen das nicht auf den Tag oder den Monat genau sagen können. Es hängt letztlich ab von den Witterungsbedingungen, von der Möglichkeit der zügigen Durchführung dieses Umschulungsprogramms und von einer Reihe anderer Komponenten. Sie können aber davon ausgehen, daß wir uns bemühen, das, was wir gesagt haben - nämlich: bis Mitte 1966 -, einzuhalten.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Minister, Ihnen ist sicher bekanntgeworden, nachdem Sie aus Berlin abgereist waren, daß General Panitzki auf meine exakte Frage: „Meinen Sie Anfang oder Ende 1966?" gesagt hat: „Ende 1966",
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Dann sollten Sie sich freuen, wenn er jetzt sagt:
„Mitte 1966".
({0})
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Cramer.
Herr Minister, würden Sie es nicht für gut halten, Ihrem Vertreter, dem Herrn General Panitzki, bei der nächsten Gelegenheit mit auf den Weg zu geben, bei der Bevölkerung geschickter zu taktieren?
Das ist kaum eine Frage.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich persönlich habe den Eindruck, daß General Panitzki im Umgang mit der Presse und der Öffentlichkeit durchaus eine geschickte Hand hat. Ich werde ihm aber gern sagen, er solle es noch geschickter machen.
Frau Abgeordnete Dr. Flitz, eine Zusatzfrage.
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, und auch der Inspekteur der Luftwaffe hat es dieser Tage in Sehortens gesagt, daß die Ausbildung der Piloten auf der Luftwaffenschule in Upjever sehr im Rückstand sei. Darf ich fragen, ob den NATO-Verbündeten schon einmal klargemacht worden ist, welche Schwierigkeiten für diese Luftwaffenschule in Jever bestehen, und zwar wegen der Belästigung und wegen der Gefährdung der Bevölkerung?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Sie können wohl davon ausgehen, daß wir der NATO bzw. den leitenden Dienststellen der NATO gegenüber auch unsere Schwierigkeiten darlegen, damit sie für uns Verständnis haben, wenn wir das Programm nicht ganz einhalten können, und wir können es nicht ganz einhalten, weil wir eine große Anzahl von Konzessionen gemacht haben. Wir haben den Nachtbetrieb eingeschränkt, den Übungsbetrieb tagsüber eingeschränkt: von morgens bis mittags, dann zwei Stunden Pause und dann am Nachmittag wieder. Das führt also dazu, daß man nicht so häufig Landungen, Starts usw. durchführen, also das Programm nicht so zügig abwickeln kann, wie es uns vorschwebte. Das haben wir selbstverständlich den NATO-Dienststellen gesagt, damit sie auch Verständnis für unsere Lage haben.
Eine weitere Frage.
Herr Minister, könnte man die Unfallgefahr und vor allen Dingen auch die Belästigung der Bevölkerung vielleicht dadurch noch etwas verringern, daß in der Luftwaffenschule 10 nur solche Piloten ausgebildet
Frau Dr. Flitz ({0})
werden, die zu der taktischen Luftflotte 2 und 4 gehören?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ja, das sind alles deutsche Piloten.
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- Ja. Das einzige, was umgeschult werden müßte, was nicht dazu gehört, ist ein Teil in Schleswig-Holstein. Wir haben aber keine andere Schulungsmöglichkeit. Diese Frage ist ja häufig Gegenstand der Erörterungen im Verteidigungsausschuß und hier im Plenum gewesen.
Noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Cramer.
Herr Minister, bedeutet die Erklärung des Generals Panitzki, er habe dem Personal der Flugplätze Ahlhorn und Upjever gesagt, ihre Verlegung stünde nicht zur Debatte, daß die Bundesregierung oder das Verteidigungsministerium jetzt alle Bemühungen einstellt, eine noch größere Entlastung herbeizuführen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich glaube, ,den vielen Fragestunden und den Diskussionen im Verteidigungsausschuß sollte jeder entnehmen können, daß das Verteidigungsministerium und die Luftwaffe alles versuchen, um die Belästigung auf ,ein Mindestmaß zu beschränken, und daß wir uns überall bemüht haben, andere Lösungen zu finden. In Deutschland gibt es nur eine Lösung: man entlastet Upjever und belastet einen anderen Platz. Damit löst man das Problem aber nicht.
Deshalb, glaube ich, sollte man inzwischen eingesehen haben, daß wir bis Mitte des Jahres 1966 eine andere Lösung nicht mehr finden können.
Frau Abgeordnete Flitz, Sie haben die Möglichkeit, noch eine Frage zu stellen, da es sich ja um drei Fragen handelt.
Bitte sehr!
Herr Minister, darf ich Sie daran erinnern, daß Sie in einer Fragestunde im Oktober 1964 in Aussicht gestellt haben, einmal mit mir gemeinsam Lärmstudien in Schortens zu treiben?
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von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich weiß nicht, ob die gemeinsamen Lärmstudien - sie sollten übrigens, wie vereinbart, nur bei Tage stattfinden - weiterführen. Sie haben doch den Eindruck, daß wir uns bemüht haben, eine Lösung zu finden.
Herr Abgeordneter Kreitmeyer zu einer Zusatzfrage,
Herr Minister, wäre es in Anbetracht dieser Tatsache nicht des Erwägens wert, noch einmal zu überprüfen, ob man nicht eine grundsätzlich neue und andere Lösung in der Bundesrepublik durch Neubau eines Flugplatzes finden kann, zumal Ihnen doch im Haushalt des letzten Jahres der Herr Bundesfinanzminister 1,8 Milliarden DM „zweckentfremdet" hat? Mit der Hoffnung auf eine grundsätzlich andere Lösung könnten Sie auf die Bevölkerung sehr beruhigend wirken.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich weiß nicht, Herr Abgeordneter, ob Sie einen bestimmten Vorschlag im Auge haben. Soweit ich Deutschland kenne, glaube ich nicht, daß wir andernorts eine bessere Lösung fänden. Außerdem ist der völlige Neubau eines Flugplatzes eine außerordentlich kostspielige Angelegenheit.
Wir haben vorgeschlagen, eine zweite Startbahn zu bauen; die würde uns wesentliche Schwierigkeiten abnehmen. Sie wissen, daß die Entscheidung hierüber bei der niedersächsischen Landesregierung liegt. Ich hoffe, daß sie sich unseren Argumenten anschließt und bereit ist, ihre Zustimmung dazu zu geben. Das würde bereits eine wesentliche weitere Erleichterung bedeuten, allerdings erst - das füge ich hinzu -, wenn die Bahn gebaut ist. Einen neuen Flugplatz zu planen und zu bauen wird viele Jahre in Anspruch nehmen, so daß dadurch die aktuelle Not überhaupt nicht behoben würde.
Herr Abgeordneter
Kreitmeyer zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Minister, wären Sie bereit, von der Abteilung für Verwaltung und Recht in Ihrem Hause den Schlußabsatz der Notiz in der Zeitung aus Friesland vom Mittwoch, dem 10. März, im Interesse des Schutzes der Offiziere dahin gehend überprüfen zu lassen, daß ihnen keinerlei Verantwortung zuzuschreiben ist, wenn irgendwelche Körperschäden oder Gesundheitsschäden durch Benutzung des jetzigen Flugplatzes bzw. der Einflugschneise entstehen sollten? Ein in diese Richtung zielender Vorwurf war von seiten der Presse erhoben worden.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich kann dazu aus dem Handgelenk nichts sagen. Ich werde der Sache nachgehen.
Ich rufe die Frage XII/6 - des Abgeordneten Schultz - auf:
Wird die dem Piloten für F 104 g verabfolgte Ausbildung in den USA auf den Zahlungsausgleich für die Stationierung der US-Truppen in der Bundesrepublik angerechnet?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Kreitmeyer übernommen.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich beantworte die Frage mit Ja.
Keine Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Vizepräsident Dr. Dehler
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen.
Zuerst rufe ich die Frage XIV/1 - des Herrn Kollegen Dr. Mommer - auf:
Wie reagiert die Bundesregierung auf die Nachricht, daß im Jahr 1964 der Zigarettenkonsum in der Bundesrepublik um rund 5% gestiegen ist?
Ich beantworte die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer wie folgt.
Bereits in der Fragestunde vom 24. Januar 1964 habe ich an Hand der wissenschaftlichen Untersuchungen des In- und Auslandes erklären müssen, daß ein ungünstiger Einfluß des Zigarettenrauchens auf die Gesundheit nicht zu bestreiten sei und daß bei Zigarettenrauchern allgemein eine höhere Sterblichkeit zu bestehen scheine. Neuere Feststellungen, darunter Berichte der Weltgesundheitsorganisation, haben die Gesundheitsschädlichkeit des Zigarettenrauchens und die höhere Sterblichkeitsquote der Raucher eindeutig bestätigt.
Die Bundesregierung beobachtet daher mit großer Sorge, daß in der Bundesrepublik bei steigendem Wohlstand der Zigarettenkonsum von Jahr zu Jahr zunimmt. Sie glaubt aber nach wie vor, daß dieser gesundheitlich bedenklichen Entwicklung, die wir auch im Ausland feststellen, am besten mit einer verstärkten, möglichst breit angelegten Aufklärung über die Gefahren des Genußmittelmißbrauchs und I besonders des Zigarettenkonsums begegnet werden kann. Diese Aufklärung wird durch eine Beschränkung der Zigarettenwerbung zu ergänzen sein. Das Bundesministerium für Gesundheitswesen setzt daher seine Bemühungen um eine gezielte, vor allem an die Jugend gerichtete Aufklärung fort.
Was die Werbung angeht, so habe ich Grund zu der Annahme, daß die Zigarettenindustrie durch eine von mir angeregte freiwillige Selbstbeschränkung Auswüchse in der Werbung in Kürze unterbinden wird. Der dem Hohen Hause vorliegende Initiativantrag, jegliche Werbung im Fernsehen zu verbieten, wird vom Bundesgesundheitsministerium gerade auch unter dem Gesichtspunkt des wachsenden Konsums von Genußmitteln und Zigaretten begrüßt.
Herr Mommer, bitte!
Herr Staatsekretär, könnten Sie mir sagen, was die Zigarettenindustrie unter „Auswüchsen in der Werbung" versteht?
Herr Abgeordneter, der Ausdruck „Auswüchse in der Werbung" ist von mir und nicht von der Zigarettenindustrie gebraucht worden - um dies zunächst richtigzustellen. Ich würde darunter Werbung verstehen, die sich speziell an Jugendliche wendet und den Eindruck erweckt, als sei es ein Kriterium sportlichen Verhaltens oder besonderer Attraktivität etwa auf die weibliche Jugend, sich dem Rauchen hinzugeben.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Mommer!
Ist die Bundesregierung gewillt, die Werbung für den Zigarettenkonsum dort ganz zu verbieten oder zu begrenzen, wo sie unmittelbaren Einfluß nehmen kann?
Herr Abgeordneter, ich sagte, daß wir in Verhandlungen mit der Zigarettenindustrie stehen. Diese Verhandlungen möchte ich insofern als erfolgversprechend ansehen; als wir wohl in Kürze mit freiwilligen Selbstbeschränkungen der Zigarettenindustrie auf dem Gebiet der Werbung rechnen können. Ich möchte es für richtig halten, zunächst diesen Schritt und seine Erfolge abzuwarten, ehe man - abgesehen von dem von mir erwähnten Initiativantrag - zu allgemeinen Werbeverboten hinsichtlich der Zigarettenwerbung übergeht, auch mit Rücksicht auf gewisse verfassungsrechtliche Schwierigkeiten, die sich etwa aus dem Gleichheitsgrundsatz ergeben können.
Herr Mertes, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen unbekannt, daß das von Ihnen angeführte Verbot der Fernsehwerbung sich lediglich auf die bestehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten bezieht, daß nun aber neue private Gesellschaften zugelassen werden sollen, die sich ausschließlich aus Werbung i finanzieren, so daß zu befürchten ist, daß genau der entgegengesetzte Effekt eintritt, wir also nicht ein Weniger, sondern ein Mehr an Fernsehwerbung bekommen?
Herr Abgeordneter, mir ist diese beabsichtigte Regelung durchaus nicht unbekannt. Ich habe aber dennoch die Hoffnung, daß die Werbung zunächst einmal eine Einschränkung erfährt; und wenn dann jene freiwilligen Selbstbeschränkungen hinzukommen, versprechen wir uns letztlich doch einen gewissen Erfolg.
Eine weitere Frage!
Kennen Sie, Herr Staatssekretär, die Bedeutung der Werbung schlechthin für die allgemeine Wirtschaftsentwicklung?
Die ist mir nicht unbekannt, weil ich nicht nur Staatssekretär bin, sondern auch Bürger, der die Zeitungen liest und in Kinos geht.
Ich rufe auf die Fragen XIV/2, 3 und 4 - des Abgeordneten Strohmayr -:
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Schutze des Grundwassers im Zusammenhang mit den vor 1960 eingebauten unterirdischen Heizöltanks?
Vizepräsident Dr. Dehler
Trifft es zu, daß ein Auswechseln der nicht doppelwandig gebauten Heizoltanks Kosten von rund 3,3 Millarden DM verursachen würde?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, den Eigentümern der vor 1960 eingebauten Heizöltanks aufzuerlegen, nachzuweisen, ob ihre Tanks gütegeprüft und entsprechend sorgfältig eingebaut worden sind?
Ich nehme an, daß man diese Fragen zusammenfassen kann. - Bitte, Herr Staatssekretär!
Bargatzky Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheitswesen: Die erste Frage des Herrn Abgeordneten Strohmayr beantworte ich wie folgt. Zum Schutze des Grundwassers hat der Bund nach Art. 75 Nr. 4 des Grundgesetzes nur die Kompetenz der Rahmengesetzgebung. Von dieser Kompetenz hat er mit Erlaß des Wasserhaushaltsgesetzes von 1957 Gebrauch gemacht. Nach § 34 dieses Gesetzes dürfen Stoffe nur so gelagert werden, daß eine Schädigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar und haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Neben dieser rahmengesetzlichen Regelung des Wasserhaushaltsgestzes gilt für den gewerblichen Bereich und für Zwecke des Arbeitsschutzes die von der Bundesregierung erlassene Technische Verordnung über brennbare Flüssigkeiten vom 10. September 1964, die u. a. auch Einzelvorschriften über die Beschaffenheit und Überprüfung unterirdischer Heizöltanks enthält.
Was den Schutz des Grundwassers betrifft, so fällt der Erlaß weiterer spezieller Vorschriften über das Lagern von Heizöl in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Es ist anzunehmen, daß im Laufe dieses Jahres in den meisten Ländern abschließende Regelungen, insbesondere auch für die vor 1960 eingebauten Heizöltanks, auf Grund des Musterentwurfs einer Verordnung ergehen werden, den die für die Wasserwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet haben; doch hängt dies von der Entscheidung der jeweiligen Landesregierung ab. An dem Entwurf einer Musterverordnung ist der Bund nicht beteiligt worden, da die Länder dies als eine Materie betrachten, die, wie ich sagte, ihrer ausschließlichen Zuständigkeit unterliegt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Strohmayr.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, auf die Länder einzuwirken, daß Eigentümern von bereits eingebauten, nicht doppelwandigen Öltanks gestattet wird, diese Tanks innen mit einem Kunststoffanstrich zu versehen, und daß dies als Maßnahme zum Schutz des Grundwasser anerkannt wird?
Ich weiß nicht, Herr Abgeordneter, inwieweit diese Zusatzfrage bereits auf Ihre dritte Frage abzielt. Aber ich darf mich bemühen, sie ohne Berührung Ihrer dritten Frage zu beantworten.
Die Einwirkungsmöglichkeit des Bundes auf die Länder ist beschränkt. Wir würden es - ich verhehle das nicht - aus praktischen Erwägungen sehr begrüßen, wenn die „Länderarbeitsgemeinschaft Wasser" mit den Sachverständigen des Bundes Fühlung nehmen würde und wenn dies auch bereits bei Aufstellung des Musterentwurfs geschehen wäre.. Wir sind hier aber an die grundgesetzlichen Schranken gebunden und können nur in kollegialer Weise versuchen, unsere technischen Ansichten bei den Ländern zur Geltung zu bringen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Strohmayr.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung ,bereit, eventuell auch auf die Länder einzuwirken, damit Vorschriften erlassen werden, in denen zwingend vorgeschrieben wird, daß mindestens alle fünf Jahre eine Überprüfung dieser sich in der Erde befindlichen Manteltanks erfolgen muß?
Herr Abgeordneter, ich kann nicht beurteilen, ob das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren technisch ausreichend ist, um den Schutz des Grundwassers sicherzustellen. Das ist eine Spezialfrage, mit deren Beantwortung ich begreiflicherweise überfordert bin. Maßgebend für die Gestaltung der Vorschriften, von wem immer sie auch erlassen werden - ob von uns im Wege der Rahmengesetzgebung oder von den Ländern im Wege des Vollzugs der Rahmengesetzgebung -, muß sein, daß der inneren Korrosion und der damit verbundenen Gefahr für das Grundwasser vorgebeugt wird. Wenn ein solcher Schutz ohne den Austausch der einwandigen gegen doppelwandige Heizöltanks möglich ist, dann bin ich sicher, daß die Länder schon nach der Musterverordnung einen solchen technisch und finanziell weniger aufwendigen Weg gehen werden. Die Musterverordnung enthält ausdrücklich Vorschriften darüber, daß der Austausch nur subsidiär verlangt werden soll, nämlich dann, wenn nicht andere Schutzvorkehrungen denselben Erfolg versprechen.
Die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Strohmayr beantworte ich wie folgt: Das Auswechseln aller unterirdischen Lagerbehälter, die nicht doppelwandig sind, könnte möglicherweise Kosten in der von Ihnen angegebenen Höhe verursachen. Wie ich schon erwähnt habe, sehen die von den Ländern ausgearbeiteten Verordnungen jedoch vor, daß in bestimmten Gebieten und in besonderen Fällen auf das Auswechseln verzichtet werden kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Strohmayr.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß eigentlich nicht das Undichtwerden der Öltanks die Gefahr der Grundwasserverseuchung hervorruft, sondern daß das Grundwasser in der Hauptsache dadurch verunreinigt wird, daß bei Abfüllungen die Tanks überlaufen und dann sehr viel Öl in das Grundwasser abfließt?
Herr Abgeordneter, ich kann nach den mir vorliegenden Unterlagen Ihre Ansicht nicht ganz teilen. Sicher werden auch mitunter beim Auffüllen der Tanks Ölmengen in das Erdreich versickern. Aber dafür sind in den Vorschriften sowohl des Bundes wie der Länder gewisse Schutzmaßnahmen vorgesehen. Die größten Ölmengen jedoch, die durch Eindringen in das Erdreich das Grundwasser bedrohen, entfließen den Tanks, die durch Innenkorrosion leck geworden sind.
Herr Abgeordneter Strohmayr.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Technischen Überwachungsvereine und auch die Gewerbeaufsichtsämter immer wieder erklären, die Hauptgefahr des Auslaufens des Heizöls bestehe beim Tankvorgang?
Mir ist diese Mitteilung nicht bekannt. Aber nach den mir vorliegenden Unterlagen würde ich sehr starke Zweifel in eine solche Mitteilung setzen.
({0})
Im Augenblick nicht. Ihre dritte Frage kommt gleich. Dann haben Sie noch zwei Fragen, Herr Abgeordneter.
Zunächst Herr Dr. Kohut zu einer Zusatzfrage.
Sind Sie der Meinung, Herr Staatssekretär - da die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf diesem Gebiete offenbar nicht richtig funktioniert -, daß der uns von den Alliierten aufoktroyierte Föderalismus sich als ein Übelstand auswirkt?
Herr Abgeordneter Dr. Kohut, die Frage empfinde ich als einen Angriff auf mich, nachdem ich das Grundgesetz mit beschlossen habe. Wir haben nicht ausschließlich unter dem Druck der Alliierten gehandelt. Aber wir wollen unsere Verfassungslage jetzt nicht zur Diskussion stellen.
Ich darf nun die dritte Frage wie folgt beantworten. Wie ich schon erwähnt habe, sieht der Entwurf der Musterverordnung, der von den Ländern erstellt worden ist, u. a. vor, daß auf das Auswechseln von eingebauten Tanks in besonderen Fällen verzichtet werden kann, dann nämlich, wenn wegen anderer wirksamer Schutzvorkehrungen ein Auslaufen des Heizöls nicht zu besorgen ist. Ob ein Nachweis der Güteprüfung und des sorgfältigen Einbaues für eine solche Ausnahmebewilligung ausreicht, wird den Vollzugsbehörden überlassen bleiben müssen. Ihre Entscheidungen
werden diese Behörden, wie ich annehme, weitgehend von der schon erwähnten Gefahr einer späteren Innenkorrosion abhängig machen.
Herr Abgeordneter Strohmayr.
Ich habe allerdings zu der Frage 2 in dem Zusammenhang noch eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, künftig automatische Abfüllvorrichtungen bei den Tankwagen als obligatorisch zu verlangen?
Herr Abgeordneter, ich habe schon wiederholt darauf hingewiesen, daß der Bund sich nicht in einer verfassungsrechtlichen Situation befindet, die ihm ein Verlangen, eine Forderung gegenüber den Ländern gestattet. Ich habe auch erwähnen müssen, daß wir an den Beratungen der „Länderarbeitsgemeinschaft Wasser", die jene Musterverordnung zum Gegenstand hatten, nicht beteiligt worden sind. Das wird mich nicht hindern, angesichts des sonst guten kollegialen Zusammenarbeits mit den Ländern zu versuchen, die Aufmerksamkeit der Länder - sofern das noch nicht geschehen sein sollte - auch auf die von Ihnen aufgeworfene Frage zu lenken.
Herr Staatssekretär, dann kann ich also annehmen, daß Sie bereit sind, auf die Länder nach Möglichkeit dahin einzuwirken, daß sie in diesem Sinne verfahren?
Ich wollte nur vor allzu großen Hoffnungen warnen, daß eine solche Einwirkung Erfolg in Ihrem Sinne hätte.
Herr Abgeordneter Bausch, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, können Sie vielleicht eine Aussage darüber machen, ob bei den doppelwandig gebauten Heizöltanks keine Gefahr besteht, daß die Sauberkeit des Grundwassers gefährdet wird?
Herr Abgeordneter, ich bin sicherlich nicht technisch genügend vorgebildet, um diese Frage abschließend beantworten zu können. Ich könnte mir aber denken, daß doppelwandige Tanks zwar eine ungleich höhere Sicherheit gegen das Ausfließen von Öl infolge von Korrosion bieten - das ist ja die überwiegende Ursache -, aber natürlich keine absolute Sicherheit, und daß auch die doppelwandigen Tanks nach einer gewissen
Zeit, die allerdings sehr viel länger bemessen sein wird als bei einwandigen, wiederum erneuert oder zumindest überprüft werden müssen.
Wir kommen zu den Fragen XIV/5 und XIV/6 - des Herrn Abgeordneten Josten -; die beiden Fragen gehören wohl zusammen:
Sind die zur Zeit bei der Bevölkerung geäußerten Sorgen über die Vergiftung von Lebensmitteln durch Salmonellen in der Bundesrepublik berechtigt?
Welche Maßnahmen wurden oder werden getroffen, um den Verkauf von durch Salmonellen vergifteten Lebensmitteln zu verhindern?
Gestatten Sie mir, daß ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworte.
Der Befall von Lebensmitteln mit Salmonellen ist nicht nur ein Problem in der Bundesrepublik Deutschland, sondern betrifft in gleicher Weise andere europäische und außereuropäische Staaten. Von einer bedrohlichen Zunahme des Salmonellenbefalls unserer Lebensmittel, insbesondere auch im Vergleich zu anderen Ländern, wird jedoch nicht gesprochen werden können. Zum Schutz vor Salmonellen sind allein in den letzten Jahren zahlreiche Verordnungen erlassen worden. Vielleicht darf ich mir in Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit erlauben, von einer Aufzählung dieser annähernd zehn Verordnungen abzusehen.
Die auf Grund dieser Vorschriften durchgeführten Untersuchungen von Lebensmitteln auf Salmonellen haben dazu beigetragen, das vielschichtige Problem der Salmonellose und die Beziehungen zwischen Tier, Lebensmitteln und Mensch, Abwässern und Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln weitgehend aufzuzeigen. Mit Hilfe dieser gesetzlichen Bestimmungen ist es gelungen, die Hauptquellen des Salmonellenbefalls der Lebensmittel weitgehend zu verstopfen. Die Salmonellenbekämpfung wird aber weiterhin besondere Aufmerksamkeit erfordern. Im Vordergrund stehen zur Zeit Maßnahmen zur hygienischen Gewinnung von Geflügelfleisch, mit denen sich die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft beschäftigt.
Ich möchte ausdrücklich betonen - und dieser Punkt scheint viele Irrtümer und unberechtigte Kritik hervorgerufen zu haben -, daß das Gewicht der Maßnahmen nicht so sehr auf die Feststellung von Salmonellen in einzelnen Lebensmitteln gerichtet sein kann. Solche Feststellungen werden immer nur auf Stichproben beschränkt bleiben und nur begrenzten Schutz vermitteln; entscheidender Wert wird vielmehr vom Gesetzgeber auf die Hebung der hygienischen Maßnahmen bei der Gewinnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft zu legen sein.
Selbstverständlich ist auch die Behandlung der Lebensmittel im Haushalt und in den Gemeinschaftsküchen ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Vermeidung von Lebensmittelvergiftungen. Um auch hier auf den Schutz vor einer Infektion durch Salmonellen hinzuwirken, ist eine beim Bundesgesundheitsamt gebildete Salmonella-Kommission unter anderem beauftragt worden, ein Merkblatt vorzubereiten, in dem Ratschläge zur Verhütung fieberhafter Brechdurchfälle, verursacht durch Salmonellabakterien in Lebensmitteln, gegeben werden. Ich beabsichtige, dieses Merkblatt nach seiner Fertigstellung allen Haushalten zugänglich zu machen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie auf ein Merkblatt hingewiesen haben, das in Kürze alle Haushalte erhalten, möchte ich Sie fragen: Kann die Bevölkerung darüber hinaus damit rechnen, daß in besonders schweren Fällen von Vergiftungserscheinungen bei Lebensmitteln von seiten des Bundes für eine rasche Aufklärung gesorgt wird?
Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß der Vollzug des Lebensmittelgesetzes den Ländern obliegt. Ich bin aber überzeugt, daß ich auch im Sinne der Länder handle, wenn ich Ihre Frage uneingeschränkt bejahe.
Noch eine Frage des Abgeordneten Josten.
Herr Staatssekretär, Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, daß die Gefahr nicht nur bei uns in der Bundesrepublik, sondern auch im Ausland besteht. Darf ich Sie daher fragen: Ist Ihrem Ministerium bekannt, wieweit die Überwachung der Vergiftung von Lebensmitteln durch I Salmonellen in den europäischen Ländern stattfindet?
Herr Abgeordneter, ich kann nicht sagen, ob wir einen in jeder Hinsicht befriedigenden Überblick über das Vorkommen von Salmonellen in den Ländern insbesondere des EWG-Bereichs haben; aber ich weiß, daß sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit großer Sorgfalt der Bekämpfung der Salmonellose und der Erarbeitung befriedigender hygienischer Vorschriften annehmen. Ich darf darauf hinweisen, daß wir bereits früher Gelegenheit hatten - ich glaube, Anfang letzten Jahres -, das Haus mit einem ersten Richtlinienentwurf zu befassen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, kann ich also aus Ihren Ausführungen entnehmen, daß die Bundesregierung die Bemühungen zur Überwachung auf europäischem Gebiet mit unterstützen wird?
Jawohl, Herr Abgeordneter. Wir widmen diesem Problem ganz besondere Aufmerksamkeit, nicht zuletzt in der Absicht, der begreiflichen Beunruhigung der Bevölkerung zu begegnen.
Danke sehr.
Ich rufe auf die Frage VIII/1 - des Abgeordneten Unertl -:
Aus welchen Gründen ist das schon 1960 vom damals beteiligten Bundesinnenministerium angekündigte Ordnungswidrigkeitengesetz, das Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz mit nur geringem Unrechtsgehalt als Ordnungswidrigkeiten ahnden sollte, immer noch nicht vorgelegt?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 10. März 1965 lautet:
Ich beantworte die Frage im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister der Justiz schriftlich wie folgt:
Die Vorarbeiten zu einer Novellierung des Lebensmittelstrafrechts sind bereits vor mehreren Jahren aufgenommen worden. Zu diesen Arbeiten, die zu einer Reihe von Vorentwürfen geführt haben, sind später auch Vertreter des Handels, der Industrie und der Lebensmittelüberwachung hinzugezogen worden. Eine kritische Uberprüfung der Beratungsergebnisse hat jedoch gezeigt, daß eine wirklich durchgreifende und sachgerechte Losung der zahlreichen rechtlichen Schwierigkeiten nur im Rahmen der inzwischen in Angriff genommenen Gesamtreform des Lebensmittelrechts gefunden werden kann. Es hat sich insbesondere herausgestellt, daß es nicht möglich ist, Verstöße gegen den gleichen gesetzlichen Tatbestand, je nach Unrechtsgehalt entweder mit Strafe oder mit Geldbuße zu ahnden. Auch stehen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem vom Herrn Bundesminister der Justiz vorbereiteten Entwurf eines neuen Ordnungswidrigkeitengesetzes, mit dem u. a. die verfahrensrechtlichen Schwierigkeiten beseitigt werden sollen, die der Einführung von Bußgeldtatbeständen im Lebensmittelrecht z. Z. noch entgegenstehen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde und der Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, den 12. März 1965, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.