Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 23. Februar 1965 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rutschke, Dr. Effertz, Mertes, Zoglmann und Genossen betr. Einführung von Schutzvorrichtungen an landwirtschaftlichen Maschinen zwecks Vermeidung schwerer Verstümmelungen an unserer freilebenden Tierwelt - Drucksache IV/3051 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/3113 verteilt.
Einziger Punkt der heutigen Tagesordnung:
Fragestunde ({0}).
Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zuerst rufe ich die Frage IX/ 1 - des Abgeordneten Varelmann - auf:
Haben Erdgasgewinnung und Erdgasabsatz eine monopolartige Struktur, und besteht die Gefahr, daß eine solche Monopolstellung zum Schaden der Verbraucher ausgenutzt wird?
Die Frage wird von Dr. Stecker übernommen.
Ich bitte den Herrn Staatssekretär Dr. Langer zur Beantwortung.
Die Erdgasgewinnung innerhalb der Bundesrepublik liegt in der Hand mehrerer Gesellschaften. Die bisher in der Bundesrepublik aufgefundenen Erdgasvorräte sind jedoch nicht gleichmäßig auf diese Unternehmen verteilt, sondern werden zu einem großen Teil von zwei eng zusammenarbeitenden Gesellschaften kontrolliert. Hinzu kommt, .daß diese Unternehmen über die weitaus größeren niederländischen Erdgasvorkommen verfügen. Das hier geförderte Erdgas soll zum Teil in die Bundesrepublik exportiert werden. Zur Zeit weist daher das Erdgasangebot gewisse monopolartige Züge auf. Es besteht jedoch begründete Aussicht, daß sich die auf der Angebotsseite vorhandenen monopolähnlichen Strukturen nicht auf der Transport- und Absatzseite fortsetzen. Einerseits ist es inzwischen zur Gründung einer großen Erdgastransportgesellschaft gekommen, in der die erdgasgewinnenden Unternehmen keinen beherrschenden
Einfluß ausüben. Innerhalb dieser Gesellschaft werden aller Voraussicht nach auch verbraucherorientierte Interessen in ausreichendem Maße zur Geltung kommen. Auf der anderen Seite dürfte der starke Substitutionswettbewerb anderer Energieträger maßgeblich dazu beitragen, daß die monopolartige Struktur auf der Angebotsseite nicht zum Schaden der Verbraucher ausgenutzt werden kann.
Eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung ihren Einfluß auch dahin geltend machen, daß die Preise für das angebotene Erdgas zumindest in dem Gebiet, in dem das Gas anfällt, zumindest nicht höher sind als in den Ballungsräumen 200 km weiter?
Herr Abgeordneter, damit nethmen Sie eigentlich schon meine Antwort auf die zweite Frage des Herrn Abgeordneten Varelmann zum Teil vorweg. Ich muß am Beginn der Beantwortung der Frage 2 feststellen, daß die Preise für Erdgas, für Gas überhaupt in der Bundesrepublik nicht mehr gebunden sind und damit ein unmittelbarer staatlicher Einfluß nicht gegeben ist. Aber, Herr Abgeordneter, ich bin mit Ihnen der Meinung, daß es wohl kaum sinnvoll wäre, wenn Erdgaspreise 200 km vom Fundort entfernt niedriger sind als im Bereich des Fundorts. Wir hoffen sehr auf den Substitutionswettbewerb, und wir hoffen überhaupt - das ist ja eine der Grundstrukturen unserer Energiepolitik - sehr auf die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs in diesem Bereich.
Herr Abgeordneter Jacobi zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, besteht in Ihrem Hause, nachdem dort frühere Überlegungen, die dahin gingen, der Bund werde sich eventuell am Bau einer Leitung, die Bund und Länder zusammen betreiben, beteiligen, aufgegeben worden sein dürften, eine abschließende Überlegung darüber, ob und in welcher Weise sich der Bund am Bau oder an der Unterhaltung von Leitungen direkt oder indirekt - vielleicht auch durch Zuschüsse - beteiligen wird?
Herr Abgeordneter, ich kann die Frage leider nicht abschließend beantworten. Wir haben in der letzten Woche bei der Länderwirtschaftsministerkonferenz in Hamburg die Fragen diskutiert. Sie sind noch nicht abschließend zu beantworten, wenn ich auch sagen muß, daß die Tendenz nicht in Richtung einer unmittelbaren Beteiligung des Bundes geht. Eine abschließende Antwort ist aber noch nicht möglich.
Noch eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Abgeordneter Jacobi!
Darf ich aus Ihrer, wie ich verstehe, vorsichtigen Antwort zumindest entnehmen, daß sich die Bundesregierung völlig darüber im klaren ist, daß die weitere Entwicklung sowohl in technisch-wirtschaftlicher als auch in preispolitischer Hinsicht wesentlich davon abhängt, wer die Leitung betreibt, mit der Erdgas an die Verbraucherstätten herangeführt wird?
Herr Abgeordneter, haben Sie bitte Verständnis dafür, daß ich in meiner Antwort vorsichtig bin, weil dieser Fragenbereich nicht zu meinem Zuständigkeitsbereich, sondern zu dem meines Kollegen Neef gehört. Ich möchte nicht mehr dazu sagen, als ,daß wir uns völlig darüber im klaren sind und daß wir ein großes Interesse gerade an der Entwicklung des Leitungsbaus und der Gestaltung der Leitungen im weiteren Sinne des Wortes haben müssen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Gerlach!
Herr Staatssekretär, wäre das Bundeswirtschaftsministerium - im Umkehrschluß aus Ihren Darlegungen - bereit, in dem Raum, wo Erdgas gefördert wird, in stärkerem Maße bei der Ansiedlung von Betrieben zu helfen, die die Erdgasvorkommen als Energiequelle benutzen können?
Herr Abgeordneter, das ist auch ein Bestandteil der Antwort auf die Frage IX/2 - des Herrn Albgeordneten Varelmann -. Ich darf dazu sagen, daß selbstverständlich der Energiekostenanteil bei allen Überlegungen über Industrieansiedlungen mit eine Rolle spielt, sogar eine große Rolle spielen muß. Die allgemeine Meinung des Bundeswirtschaftsministeriums über die Notwendigkeit, die Industrieansiedlung zu fördern und die gewerblichen Strukturen in den zurückgebliebenen Gebieten zu intensivieren, kennen Sie. Ich glaube, daß diese Aufgabe in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen, keinesfalls abnehmen wird.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerlach!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß auch auf dem niederländischen Gebiet in dieser Richtung besondere Förderungsmaßnahmen eingeleitet worden sind? So wird z. B. in Delfzijl eine neue chemische Industrie angesiedelt, die auf der Energiebasis Erdgas wesentlich billigere Preisangebote erhält, als das auf unserer Seite geschieht.
Herr Abgeordneter, ich würde diese Frage sehr gern schriftlich beantworten. Mir ist bekannt, daß auf niederländischer Seite der Einfluß des Staates beim Erdgas sehr stark ist und daß der Staat diesen Einfluß sicher in dieser Richtung benutzen wird. Aber ich komme gern ausführlicher in einer schriftlichen Antwort auf diese Frage zurück.
Keine weitere Frage mehr. Dann die Frage IV/2 - des Herrn Abgeordneten Varelmann -:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Erdgasvorkommen preisgerecht den wirtschaftlich wenig entwickelten Gebieten in Nordwest-Niedersachsen angeboten werden, um dadurch die Industrieansiedlung zu beleben?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Dr. Stecker übernommen. Bitte, Herr Staatssekretär!
Als erstes, Herr Abgeordneter, muß ich feststellen, daß die Gaspreise in der Bundesrepublik preisrechtlichen Vorschriften nicht mehr unterliegen und die Bundesregierung daher keine ins einzelne gehende Verantwortung für die Preisgestaltung hat. Die Gaspreise konnten mit Rücksicht auf den starken Wettbewerb, dem das Gas ausgesetzt ist, im Jahre 1959 aus der Preisbindung entlassen werden. Außerdem liegen die wichtigsten Erdgaslagerstätten der Bundesrepublik gerade in den von Ihnen erwähnten Gebieten Niedersachsens. Auch die umfangreichen niederländischen Erdgasvorkommen werden in unmittelbarer Nachbarschaft zu diesem Raum erschlossen. Daher ist zu erwarten, daß auch der Transportkostenvorteil hier in besonders preisgerechten Offerten zum Ausdruck kommt und seinen Niederschlag finden wird. Das in Nordwest-Niedersachsen verfügbare Erdgas dürfte deshalb die Voraussetzungen für die Industrieansiedlung in diesem Gebiet verbessern. Dadurch werden nicht zuletzt auch die Bemühungen der Bundesregierung erleichtert, die wirtschaftliche Entwicklung der ins Regionale Förderungsprogramm einbezogenen Teile Nordwest-Niedersachsens zu begünstigen.
Eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie zum Abschluß noch einmal bitten, gerade auch die vielfältigen Beziehungen, die die Bundesregierung mit der Mineralölwirtschaft hat, zu benutzen, um hier eine echte Initiative zu entfalten, daß in diesem Gebiet etwas geschieht?
Herr Abgeordneter, wenn das eine Frage ist, dann würde ich sagen: Die BundesregieStaatssekretär Dr. Langer
rung ist sich dessen voll bewußt, und wir kümmern uns darum im Rahmen der energiepolitischen Konzeption. Dazu gehört aber auch die Preisfreigabe für Gas.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Gerlach!
Herr Staatssekretär, ist es dem Wirtschaftsministerium möglich, auf den Großabnehmer EWE im Hinblick auf die von Ihnen soeben dargelegten besseren Möglichkeiten der Industrieansiedlung in diesem Raum einzuwirken, daß gerade für neu angesiedelte Betriebe, die Erdgas als Energiequelle benutzen können, Gas zu billigeren Preisen, etwa ähnlich der niederländischen Preisrelation, abgegeben wird?
Herr Abgeordneter, ich muß leider nochmals auf meine nicht vorhandene unmittelbare Zuständigkeit und damit auf meine begrenzten Kenntnisse aufmerksam machen. Ich möchte aber sagen, daß wir auf die EVG - Sie meinen wohl die Erdgas-Verteilungs-Gesellschaft -({0})
- die Energieversorgung Weser-Ems - keinen unmittelbaren Einfluß haben, sondern uns auf das Gespräch, .auf die Darlegung der Gesichtspunkte, auf die Unterbreitung der guten Argumente beschränken und damit arbeiten müssen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jacobi.
Herr Staatssekretär, muß bei der Beurteilung der hier angeschnittenen Frage nicht auch daran gedacht werden, daß das Erdgas nicht nur für Industrieansiedlungen, sondern auch für die Raumheizung eine besondere Bedeutung hat, also auch Einzelverbraucher, Gemeinden und Städte also, ganz besonders angeht?
Herr Abgeordneter, ich glaube, dieser Gesichtspunkt spielt bei allen Überlegungen eine sehr große Rolle, er spielt auch bei den Überlegungen in bezug auf die Reinhaltung der Luft eine erhebliche Rolle, und er spielt eine ganz entscheidende Rolle bei den Gedankengängen, Überlegungen und Planungen hinsichtlich der Erdgasleitungen. Ich verweise auf die Antwort, die ich unlängst hier in einer Fragestunde geben konnte, als wir uns mit den Erdgasleitungen nach Süddeutschland bis in den ostbayerischen Raum befaßten.
Eine weitere Frage des Abgeordneten Porzner.
Herr Staatssekretär, Sie haben sich schon zweimal darauf berufen, daß Sie wegen der Zuständigkeitsregelung in Ihrem Ministerium die Antwort nicht in vollem Umfange geben können? Sind Sie sich bewußt, Herr Staatssekretär, daß Sie hier als Vertreter des Wirtschaftsministers für die Bundesregierung sprechen und das Haus nicht darauf Rücksicht nehmen kann, wie die Zuständigkeiten im Ministerium geregelt sind?
Herr Abgeordneter, ich bin mir dessen voll bewußt, und darum habe ich darauf hingewiesen, daß das Bundeswirtschaftsministerium sehr gern bereit ist, eine ausführliche schriftliche Antwort zu geben. Ich glaube, diese Möglichkeit haben wir ja in der Fragestunde.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zur Frage IX/3 - des Abgeordneten Kahn-Ackermann -:
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, das UFI-Vermögen seinem Bestimmungszweck zuzuführen?
Die Bundesregierung kann sich erst dann über ,die Verwendung des UFI-Vermögens äußern, wenn feststeht, ob und in welcher Höhe Mittel aus der Abwicklung der Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens tatsächlich zur Verfügung stehen. Zur Zeit ist eine Ausschüttung auch von Teilen des Liquidationserlöses nicht möglich, weil die UFI-Gesellschaften noch in eine Anzahl von Prozessen verstrickt sind.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es nicht zu, daß diese Abwicklung auch dadurch erschwert wird, daß entgegen den Bestimmungen des Entflechtungsgesetzes - § :1 und § 9 - die Bundesregierung selbst noch Anteile an diesem Vermögen hält und zum Teil auch wieder erworben hat?
Herr Abgeordneter, ich vermute, daß Sie auf die Deutsche Wochenschau anspielen. Ich darf darauf anworten, daß die Deutsche Wochenschau nicht zum UFI-Vermögen gehört.
Bitte, Herr Kahn-Ackermann!
Es trifft doch aber wohl zu, Herr Staatssekretär, daß sie ursprünglich dazu gehört hat?
Herr Abgeordneter, darf ich darauf aufmerksam machen, daß die Deutsche Wochenschau nie zum UFA- und nie zum UFI-Vermögen gehört hat. Die Deutsche Wochenschau ist eine Nachkriegsgründung. Ich erinnere daran, daß sie hundertprozentig in Bundesbesitz gestanden hat und dann privatisiert wurde.
Herr Abgeordneter Martin!
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, wie hoch das UFI-Vermögen gegenwärtig ist, Wie es angelegt ist, welche Zinsen es bringt und wofür diese verwendet werden?
Herr Abgeordneter, ich bitte darum, diese Antwort schriftlich erteilen zu können. Ich muß auf die eben erteilte Antwort aufmerksam machen, daß über das UFI-Vermögen im gegenwärtigen Zeitpunkt eine Auskunft nicht möglich ist. Ich habe auf ,die schwebenden Prozesse und auf die Unmöglichkeit hingewiesen, jetzt zur Liquidation zu kommen.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Dr. Martin!
Darf ich fragen, Herr Staatssekretär, mit welchen Belastungen Sie hinsichtlich des Vermögens rechnen?
Herr Abgeordneter, vom juristischen Standpunkt muß ich leider sagen: Ich muß mit der Antwort nicht nur zögern, sondern ich muß Sie bitten, mich von der zahlenmäßigen Beantwortung zu entbinden. Sie wissen, es schweben darüber eine ganze Anzahl Prozesse. Vor Abschluß eines Prozesses ist es nicht nur effektiv unmöglich, ich glaube, es wäre auch unklug, irgendeine Aussage über die bestehenden Belastungen zu machen. Ich glaube, wir würden damit den Prozeßausgang präjudizieren.
Darf ich Sie dann bitten, mir zu gegebener Zeit die Antwort schriftlich zu geben?
Sehr gern, Herr Abgeordneter.
Eine Frage, Herr Abgeordneter Schwabe!
Herr Staatssekretär, darf ich auf die soeben erwähnte Wochenschautransaktion zurückkommen und Sie fragen: Ist es angesichts der Privatisierungsfreudigkeit der Bundesregierung nicht ungewöhnlich, daß sie mit raschem Zugriff sich den vollen Besitz eines Kommunikationsmittels dieser Art sichert und hiermit in diesem Bereich jedenfalls unglaubwürdig wird?
Herr Abgeordneter, ich darf mich sehr glücklich schätzen, daß Herr Bundesminister Dollinger, der für diesen Fragenbereich zuständig ist, heute in der Fragestunde auch noch Antworten geben wird, ich glaube, sogar zu diesem Komplex, so daß ich bitten würde, diese Frage an Herrn Minister Dollinger zu richten.
Jedenfalls muß ich feststellen, daß die Frage, die Sie gestellt haben, Herr Kollege Schwabe, unmittelbar nichts mit der Frage zu tun hat.
Auch nicht mit der Zuständigkeit des Wirtschaftsministers.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Herr Staatssekretär, können Sie dem Haus unter Bezugnahme auf die Fragen des Herrn Kollegen Martin mitteilen, aus welchem Jahr die Klagen im Zusammenhang mit dem UFI-Vermögen stammen und was denn nun in den zwölf Jahren an tatsächlichen Bemühungen um die Abwicklung erfolgt ist? Man hat ja leicht das Gefühl, daß dort Leute sitzen, die bis in das Jahr 2000 noch abwickeln.
Herr Abgeordneter, es liegt nicht in der Möglichkeit und auch nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung, auf die Geschwindigkeit von Prozessen Einfluß zu nehmen. Es ist ja hier wohl bekannt, daß ein sehr komplizierter Prozeß über einen Vermögenswert läuft, der sich früher in Prag befunden hat. Ich glaube, der Prozeß läuft seit zweieinhalb Jahren. Aber ich kann leider keine Aussage über den Abschluß des Prozesses machen.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Herr Staatssekretär, werden Sie die Gelegenheit benutzen, den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages einmal einen klaren Zwischenbericht über die Situation zu geben?
Sehr gern, Herr Abgeordneter.
Ich rufe auf die Frage IX/4 - des Abgeordneten Riedel ({0}) -:
Wie hoch ist die Ausfallquote bei Kleinkrediten an jedermann?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Haase ({1}) übernommen.
Über die Höhe der Ausfallquote bei Kleinkrediten gibt es keine amtliche Statistik. Nach Mitteilungen aus dem Kreditgewerbe ist die Ausfallquote sehr gering. Sie beträgt weniger, sogar wesentlich weniger als 1 %.
Herr Staatssekretär, besteht eine Übersicht über die Verwendung dieser Kredite? Welche Art von Bedarf wird damit gedeckt?
Herr Abgeordneter, die Kleinkredite werden, soweit wir von den Banken unterrichtet worden sind, fast ausschließlich an Unselbständige, an Arbeiter, Angestellte, Beamte, gegeben. Sie dienen, glaube ich, ganz überwiegend zur Finanzierung von Konsumgütern, insbesondere natürlich zur Finanzierung größerer Objekte: Pkw, Elektro- und Haushaltsgeräte usw. Sie dienen sicherlich hier und da auch einmal zu einer Abschlußfinanzierung oder Zwischenfinanzierung bei Bauten. In diesem Bereich werden sie ihrer Natur nach - 2000 DM - verwandt.
Haben Sie noch eine Frage? - Bitte!
Herr Staatssekretär, trägt diese Kreditart nicht zur Ausweitung des Teilzahlungsgeschäftes bei?
Herr Abgeordneter, diese Frage ist deshalb schwer zu beantworten, weil die Kleinkredite zweifelsohne in ihrer Funktion den Teilzahlungskrediten verwandt sind. Es ist natürlich sehr schwer, eine Aussage darüber zu machen, welche Entwicklung das Teilzahlungskreditgeschäft genommen hätte, wenn wir nicht zu den Kleinkrediten gekommen wären. Zweifelsohne würde aber, wenn wir die sehr sinnvolle Einrichtung der Kleinkredite nicht hätten, eine entsprechend größere Zahl von Teilzahlungsgeschäften abgewickelt werden, und ohne Frage können Sie auch einen großen Prozentsatz der Kleinkredite unter den Oberbegriff „Gesamtteilzahlungskredite" bringen.
Keine weitere Frage mehr.
Ich rufe auf die Frage IX/5 - des Abgeordneten Moersch -:
Billigt es die Bundesregierung, daß die Frankfurter Messegesellschaft Privatfirmen aus der Sowjetzone auf der Frankfurter Messe unter Hinweis auf Raummangel die Errichtung eines Messestandes verweigert?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe .auf die Frage IX/6 - des Abgeordneten Dr. Mommer -:
Hat die Bundesregierung von der Lizenzvergabe für den Bau von Wankelmotoren in der sowjetisch besetzten Zone gewußt?
Herr Abgeordneter, gestatten Sie mir bitte, diese Frage in der kürzestmöglichen Form mit einem klaren Nein zu beantworten.
Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mommer? - Bitte!
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung, eine einheitlich lange Elle, mit der
sie Transaktionen dieser Art mißt, sofern sie von uns, von der Bundesrepublik oder von befreundeten Ländern, etwa den Vereinigten Staaten, ausgehen?
Herr Abgeordneter, ich glaube, wir haben einen einheitlichen Meßstab. Aber mit diesem Stab sind unterschiedliche Größen zu messen. Ich bin der Meinung, daß es ein Unterschied ist, ob sich Geschäfte im Bereich des Interzonenhandels vollziehen - Interzonenhandel ist ja nach der gemeinsamen Auffassung des Hohen Hauses und der Bundesregierung innerdeutscher Handel - oder ob es sich um Transaktionen, Geschäfte welcher Art auch immer, handelt, die sich zwischen Frankreich, England, den USA und der Sowjetzone vollziehen. Ich glaube, hier ist ein prinzipieller Unterschied unverkennbar, den wir bei unseren Überlegungen berücksichtigen müssen.
Noch eine Frage, Herr Dr. Mommer!
Wissen Sie von unseren Freunden in den genannten Ländern, daß sie diesen Unterschied erkennen und anerkennen?
Herr Abgeordneter, wir bemühen uns sehr darum, diesen Unterschied deutlich zu machen. Wir lassen keine passende Gelegenheit aus, um auf diesen Unterschied aufmerksam zu machen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Hilbert!
Hilbert ({0})) : Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß die hier in Frage stehende Firma bereits vor zwei Jahren auf Anfrage vom Wirtschaftsministerium schriftlich eine Auskunft bekam, nach der einer Lizenzvergabe an die betreffende Stelle Ihrerseits nichts im Wege stehe?
Herr Abgeordneter, ich glaube, hier muß ,es sich um einen Irrtum handeln. Wir haben eine derartige Auskunft meines Wissens nicht gegeben. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Unterlage darüber geben könnten. Unsere Untersuchungen zeigen ein anderes Ergebnis.
({0})
- Ich würde sie sehr gern sehen, Herr Abgeordneter. Ich weiß, daß davon in der Presse die Rede war. Ich bitte sehr darum, mir das zu geben.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Moersch!
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß es sogar ein Gebot der Klugheit gewesen sein könnte, die Lizenz in diesem Falle zu geben, um einen anderen Schaden abzuwenden?
Herr Abgeordneter, ich möchte mich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gern über die Erteilung der Lizenz äußern. Bis zur Stunde liegt der Antrag nicht vor, und ich glaube, die Bundesregierung tut klug daran, sich über einen noch nicht vorliegenden Antrag nicht zu äußern.
({0})
Keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, zunächst zur Frage X/1 - des Abgeordneten Schmidt ({0}) -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei zahlreichen Soldaten Unzufriedenheit darüber besteht, daß in vielen Betriebs- und Behördenkantinen in der Regel die Preise für tägliche Bedarfsartikel wesentlich niedriger sind als in den Bundeswehrkantinen?
Bitte, Herr Staatssekretär, zur Beantwortung.
Die Antwort, Herr Abgeordneter, lautet: Ja. Ich möchte jedoch hinzufügen, daß die Preise nicht in jedem Falle wesentlich niedriger sind.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Schmidt.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer kurzen Ausführung entnehmen, daß die Bundesregierung bereit ist, Mißverhältnisse in den Kantinenpreisen zugunsten der Soldaten abzustellen?
Das dürfen Sie in der Tat meiner Antwort entnehmen. Dazu bedarf es jedoch einer Änderung des Systems der Bewirtschaftung dieser Kantinen.
Eine weitere Frage, Herr Albgeordneter Schmidt.
Herr Staatssekretär, sind Vergleiche zwischen dem Kantinensystem der Bundeswehr und dem anderer verbündeter Streitmächte angestellt worden, um daraus die günstigste Wirtschafts- und Betriebsform für Truppenkantinen zu ermitteln?
Herr Abgeordneter, Ihre Frage gibt mit anderen Worten das wieder, was Sie in Ihren beiden anderen Fragen wissen möchten. Wenn Sie damit einverstanden sind, würde ich zunächst diese Fragen beantworten.
Ich nehme an, Sie sind einverstanden, Herr Abgeordneter Schmidt.
Dann rufe ich die Fragen X/2 und X/3 - des Abgeordneten Schmidt ({0}) - auf:
Weicht das Truppenkantinensystem der Bundeswehr von dem Wirtschaftssystem verbündeter Streitkräfte ab?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, wenn sich herausstellen sollte, daß die Kantinenbetriebsformen verbündeter Streitkräfte wirksamer sind als die der Bundeswehr?
Meine Antwort auf die Frage 2 lautet: Es bestehen, soweit mir bekannt ist, erhebliche Unterschiede. Während die Truppenkantinen der Bundeswehr ausgeschrieben und einzeln an natürliche Personen verpachtet werden, bestehen bei unseren Verbündeten überwiegend zentrale Kantinenbetreuungs- und Bewirtschaftungsorganisationen. Diese Systeme werden zur Zeit hinsichtlich ihrer Organisation und Wirtschaftlichkeit erneut untersucht. Die Prüfung wird im Sommer abgeschlossen sein.
Die Antwort auf die Frage 3, Herr Abgeordneter, lautet: Diese Maßnahmen hängen in ihrem Ergebnis von den Untersuchungen ab. Manches scheint dafür zu sprechen, das System der Verbündeten in einer unseren Verhältnissen angepaßten Form zu übernehmen.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Schmidt.
Herr Staatssekretär, sichert das gegenwärtige Betriebs- und Wirtschaftsystem die ordnungsgemäße Versorgung auch bei kleinen Truppenteilen und bei Schiffen?
Nein, nein, das ist nicht der Fall, wenigstens teilweise nicht der Fall. Da der Verpachter ja sein Auskommen finden muß, eignen sich Kleinkantinen nicht für eine Verpachtung.
Noch eine Frage, bitte!
Herr Staatssekretär, was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um auch hier den Soldaten eine entsprechende Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen?
Herr Abgeordneter, das Pächtersystem ist für Kleinkantinen ungeeignet. Hier kann nur durch die Einrichtung von Regiebetrieben Abhilfe geschaffen werden. Die dafür erforderlichen haushaltsmäßigen Maßnahmen, die der Zustimmung des Bundestages bedürfen, sind eingeleitet.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, sind Ihnen die Überlegungen in Bundeswehrkreisen, insbesondere in Kreisen des Bundeswehrverbandes, bekannt, die auf eine Abstellung der derzeitigen Mißstände hinzielen?
Ja, Herr Abgeordneter, die sind mir bekannt.
Haben Sie noch eine Frage? - Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, wäre Ihr Haus bereit, im Benehmen beispielsweise mit dem Bundeswehrverband der Frage näherzutreten, ob in Zukunft das gegenwärtige von Ihnen dargestellte System nicht durch ein anderes abgelöst werden könnte?
Das Verteidigungsministerium ist durchaus dazu bereit. Ich habe das in meinen Antworten auf die schriftlich gestellten Fragen bereits zum Ausdruck gebracht.
Zunächst zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Felder.
Herr Staatssekretär, wäre bei den Überlegungen, die da angestellt werden sollen, nicht auch zu erwägen, ob nicht durch eine Ermäßigung der Pacht eine Verbilligung der Kantinenpreise für die Truppe ermöglicht werden könnte?
Diese Frage müßte einmal nachgeprüft werden. Eine Verpachtung ohne Gegenwert ist natürlich nicht ohne weiteres möglich, und bei dem Verpachtungssystem ist der Verpächter, also die Bundeswehrverwaltung, genötigt, einen angemessenen Pachtpreis zu verlangen.
Eine zweite Zusatzfrage? - Bitte, Herr Abgeordneter Felder.
Herr Staatssekretär, könnte den Kantinenausschüssen nicht eine größere Einflußmöglichkeit bei der Beratung der Verhältnisse eingeräumt werden?
Die Kantinenausschüsse haben es jeweils mit der einzelnen Truppenkantine zu tun. Ich glaube nicht, daß hier weitere Verbesserungen möglich sind. Ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß 70 °/o der Pachteinnahmen der Truppe zugute kommen. Wenn also die Pacht beispielsweise verringert würde, würde sich natürlich auch der Anteil verringern, der der Truppe aus den Pachteinnahmen zufließt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rutschke.
Herr Staatssekretär, billigen Sie, daß es Praxis geworden ist, Dienstfahrzeuge und Dienstzeit von Soldaten dazu zu benutzen, für Offizierkasinos Wein oder derartige Sachen
heranzubringen, ohne daß von dieser Seite her als Ersatz für diese Aufwendungen eine entsprechende Leistung erfolgt?
Ich weiß nicht, Herr Abgeordneter, auf welchen Fall Sie sich beziehen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir einen konkreten Fall nennen könnten. Ich würde ihn dann nachprüfen.
Herr Abgeordneter Bausch zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihren bisherigen Äußerungen zu der Frage der Kantinenpreise entnehmen, daß erstens vielfache Beschwerden über die Kantinenpreise vorliegen und daß zweitens Sie entschlossen sind, jeden gangbaren Weg zu beschreiten, um diese Angelegenheit auf eine für die Soldaten befriedigende Weise zu ordnen?
Gerade das letzte, Herr Abgeordneter, möchte ich noch einmal unterstreichen. Im übrigen weiß ich, daß die Kantinenpreise nicht zufriedenstellen, weil sie relativ über den Preisen anderer Kantinen liegen.
Keine Zusatzfrage mehr.
Wir kommen zur Frage X/4 - des Abgeordneten Kahn-Ackermann -:
Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, auf der Ilkahöhe bei Tutzing ({0}), einem Naturschutzgebiet, eine Flugabwehrraketenbatterie zu installieren?
Die Absicht besteht. Jedoch ist noch nichts entschieden. Die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung steht noch aus.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann!
Herr Staatssekretär, ist das Angebot der Regierung von Oberbayern, ein geeignetes Ausweichprojekt zu stellen, ernsthaft geprüft worden?
Zur Zeit befindet sich eine ganze Reihe von Projekten in der Prüfung. Die Auswahl der Stellung für eine solche Batterie ist nicht einfach, weil der Raum, in den die Stellung hineingebracht werden soll, begrenzt ist. Ich kann darauf im einzelnen im Interesse der Landesverteidigung nicht eingehen. Ich muß aber betonen, daß nur ein ganz begrenzter Raum jeweils für diese Stellungen in Betracht kommt. Es ist wegen der erforderlichen technischen Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, sehr schwierig, geeignetes Gelände dafür zu finden,
j
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Kahn-Achermann?
Herr Staatssekretär, bis zu welchem Zeitpunkt ist voraussichtlich mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen?
Die Auswahl der Stellung ist abhängig von der Zutstimmung der bayerischen Landesregierung. Wenn die bayerische Landesregierung dem Projekt Ilkahöhe nicht zustimmt, muß ein anderes Projekt gesucht werden. Da ein solches im Augenblick noch nicht gefunden ist, kann ich nicht voraussagen, wann eine .definitive Entscheidung möglich sein Wird.
Keine weitere Frage.
Die nächste Frage, die Frage X/5 - des Herrn Abgeordneten Bals -:
Trifft es zu, daß ,das Bundesverteidigungsministerium bereit ist, die Kosten für den Ausbau einer fünf Kilometer langen und sechseinhalb Meter breiten Straße im Zuge der geplanten Teilortsumgehung von Bad Reichenhall ({0}) zu übernehmen?
Herr Staatssekretär, darf ich Sie bitten.
Ich verneine Ihre Frage, Herr Abgeordneter, wobei ich unterstelle, daß sich die Frage auf den geplanten Ausbau auf 'der Ostseite
I) der Saalach bezieht.
Noch eine Frage? - Nein.
Die nächste Frage, die Frage X/6 - des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé -:
Wieviel Erlasse des Bundesverteidigungsministeriums entsprechen sinngemäß dem Erlaß BMVtdg - U II 4 - an alle Truppenküchen?
Herr Präsident, ich bitte, die drei Fragen in einem beantworten zu dürfen, wenn der Fragesteller damit einverstanden ist. Es handelt sich um den berühmten „Marmeladen-Erlaß", der bereits bei der zweiten Lesung eine Rolle gespielt hat.
Ich würde darum bitten, die erste Frage doch getrennt zu beantworten. Die beiden anderen können dann von mir aus zusammen beantwortet werden.
Ja, so wollen wir verfahren. Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter, mit dem zitierten „Marmeladen-Erlaß", der sicher ganz erheiternd ist, hat es folgende Bewandtnis.
Aus der Truppe sind Beschwerden eingegangen, daß die Marmelade auf Suppentellern aufgetragen wird.
({0})
Es wurde die Beschaffung besonderer Marmeladengefäße vorgeschlagen. Um die damit verbundenen Ausgaben zu sparen, erschien es dem zuständigen Referenten im Ministerium einfacher und wirtschaftlicher, daß die bereits vorhandenen Tunkenschüsseln für Marmelade mit benutzt werden. Diese Tunkenschusseln gehören nämlich zu dem Geschirrsatz, der vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Referent hat nun diesen Vorschlag den Wehrbereichsverwaltungen gemacht, nicht der Truppe, und die Wehrbereichsverwaltungen haben diesen Erlaß auch nicht an die Truppe, sondern an die Standortverwaltungen weitergegeben. Ich meine, im großen und ganzen wäre das ein ganz vernünftiges Verfahren gewesen.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, warum Sie meine Frage 6 nicht beantwortet haben?
Ihre Frage 6?
Vielleicht paßt das nicht in Ihr Konzept. Schauen Sie doch bitte mal nach.
Es gibt nur diesen einen Marmeladen-Erlaß.
({0})
Wenn es frühere gegeben hätte, Herr Abgeordneter, wären wir sicher schon früher zur Diskussion dieses Erlasses gekommen.
Herr Staatssekretär, da Sie auch das Wort „sinngemäß" anscheinend übersehen haben, darf ich nochmals fragen, ob es ähnliche Erlasse, die sinngemäß mit diesem Erlaß übereinstimmen, bei der Bundeswehr gibt.
Also, wenn Sie so dezidiert fragen, werde ich unsicher und sage: Ich kann es nicht sagen. Aber für Marmelade, - sicher nein.
({0})
Ob Senf oder andere Gegenstände, weiß ich nicht.
Herr Abgeordneter Schwabe zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist eigentlich in diesem Fall, den Sie hier so freundlich glossiert haben, nicht eine Initiative der Truppe denkbar? Wäre es der Truppe erlaubt gewesen, sich schon jetzt der Tunkenschüsseln zu bedienen, oder sind dazu erst höchste Anordnungen und Genehmigungen notwendig?
Ich hätte es sehr begrüßt, wenn man das Problem so gelöst hätte. Aber Sie wären um diese lustige Auseinandersetzung gekommen, Herr Abgeordneter.
({0})
Keine weiteren Fragen mehr. Dann kommt die Frage X/7 und, wie ich annehme, auch die Frage X/8 - des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé -, die gemeinsam beantwortet werden können:
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß „Probleme", wie sie der in Frage X/6 angeführte „Marmeladen-Erlaß" zu regeln versucht, von den Soldaten und zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr auch ohne derartige Erlasse vernünftig geregelt würden?
Sind Erlasse wie der in Frage X/6 angeführte geeignet, dem erklärten Ziel zu dienen, die Bundeswehr von allem unnötigen Schriftverkehr zu entlasten?
Die beiden Fragen habe ich beantwortet.
Gemeinsam?
Ja.
({0})
Herr Dr. Kliesing zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, im Zusammenhang mit diesem konkreten Einzelfall noch einmal überprüfen zu lassen, ob nicht ein grundsätzlicher Verzicht auf Erledigung von Aufgaben von geringerer Bedeutung im Ministerium zu einer wesentlichen Entlastung von der Verwaltungsarbeit bei der Truppe und damit zu einer Erhöhung des Einsatzes für die Truppenführung führen könnte?
({0})
Herr Abgeordneter, nun muß ich also doch sagen, daß der Ausgangspunkt die zentrale Beschaffung eines - ich wage es kaum mehr zu sagen - standardisierten Marmeladengefäßes für die Bundeswehr gewesen ist, und wegen der Einführung eines standardisierten Gefäßes für Marmelade für die Truppe ist dann die Frage dem Ministerium vorgelegt worden, ob die dafür notwendigen Beschaffungen durchgeführt werden sollen.
Noch eine Frage zum Marmelade-Fall?
Herr Staatssekretär, würden Sie mit mir übereinstimmen, wenn ich sage, daß ein Verzicht auf die Erledigung dieser Aufgabe und vieler gleichrangiger Aufgaben unten in der Truppe wesentlich zur Verwaltungsvereinfachung beitragen würde?
Es wäre auf jeden Fall notwendig, irgendeine zentrale Stelle mit der Entscheidung zu beauftragen, ob Marmeladegefäß oder ob nicht Marmeladegefäß.
({0})
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Pohlenz.
Herr Staatssekretär, wie haben Sie die Frage im Zusammenhang mit dem Honig geregelt?
({0})
Das ist natürlich schwer zu sagen. Senf habe ich schon erwähnt; es gibt noch mehr Tunken und andere Dinge. Ich werde auf die vielseitige Verwendungsmöglichkeit des Geschirrausstattungssatzes der Truppe hinweisen.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dürr.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, prüfen zu lassen, db die Grundsätze für Marmelade entsprechend auch für Quark angewandt werden können?
Ich bin jetzt beinahe zu allem bereit, Herr Kollege.
({0})
Es will mir scheinen, als ob der Genius dieses Tages über diesem Teil der Fragestunde stünde.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Stecker!
Herr Staatssekretär, würde es unbedingt gegen Ihr Schönheitsempfinden verstoßen, wenn es verschiedenartige Marmeladegeräte in der Truppe gäbe?
In gar keiner Weise; ich bin immer für Schönheit des Arbeitsplatzes.
Ich glaube, wir können den Punkt verlassen.
Vizepräsident Schoettle
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, zunächst zur Frage XI/1 - des Herrn Abgeordneten Lemper -:
Ist die Bundesregierung bereit, das von der Gemeinde Quadrath-Ichendorf Kr. Bergheim ({0}) für Bauzwecke dringend benötigte Sportplatzgelände in Ichendorf ({1}) nach den jahrelangen Verhandlungen nun endlich zu verkaufen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Februar 1965 lautet:
Für die Verfügung über das von Ihnen angesprochene Vermögen ist nicht die Bundesregierung zuständig. Die Veräußerung von Bundesbahngelände gehört mach. § 9 des Bundesbahngesetzes zu den Aufgaben des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn. Minder wichtige Veräußerungen kann der Vorstand der Deutschen Bundesbahn nach der Verwaltungsordnung der Deutschen Bundesbahn auf nachgeordnete Dienststellen, z. B. auf die Bundesbahndirektionen, übertragen.
Die Deutsche Bundesbahn teilt mir mit, sie sei grundsätzlich bereit, das Bundesbahngelände an die Gemeinde zu verkaufen. Sie glaubt aber, daß eine Nutzung des Geländes als Grünanlage oder auch für Wohnbauzwecke den Absichten der Deutschen Bundesbahn und der Gemeinde, unter Berücksichtigung der Gewerbeförderung und der Lage des Geländes, nicht entsprechen würde. Für Wohnbauzwecke hat die Bundesbahndirektion Köln der Gemeinde Quadrath-Ichendorf übrigens bereits in nicht unerheblichem Umfang Gelände zur Verfügung gestellt. Die Ausweisung des in Rede stehenden Geländes als Gewerbe- und Industrie-Ansiedlung würde übrigens auch der Empfehlung der Sachverständigenkommission über die Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden ({2}) entsprechen. Danach sind Gewerbe- und Industriegebiete grundsätzlich so anzulegen, daß der Güterverkehr, insbesondere der Massen- und Schwerguttransport, nicht auf die Straße angewiesen ist. Das Bundesbahngelände an der Ladestraße des Bahnhofs Quadrath-Ichendorf ist ein in jeder Weise gleisanschlußfähiges Gelände, so daß dort anzusiedelnde Gewerbe- und Indrustriebetriebe bevorzugt auf der Schiene bedient werden könnten.
Die Bundesbahndirektion Köln ist von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn angewiesen worden, sich umgehend wegen erneuter Verkaufsverhandlungen mit der Gemeinde Quadrath-Ichendorf in Verbindung zu setzen. Ich empfehle, das Ergebnis der Verhandlungen abzuwarten.
Ich rufe auf die Frage XI/2 - des Herrn Abgeordneten Reichmann -:
Welche von den zur Elektrifizierung vorgesehenen Bahnstrecken wird die Deutsche Bundesbahn zuerst ausbauen, die Schwarzwaldbahn Offenburg-Konstanz oder Stuttgart-Singen?
Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, Herr Abgeordneter, wird über ein Abkommen zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Land Baden-Württemberg über die Elektrifizierung weiterer Strecken, darunter die Schwarzwahlbahn Offenburg - Konstanz und die Strecke Stuttgart - Singen zwar verhandelt; doch ist es noch nicht abgeschlossen. In dem Entwurf ist vorgesehen, daß die zeitliche Reihenfolge von der Deutschen Bundesbahn im Einvernehmen mit dem Land Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen der Deutschen Bundesbahn und der verkehrspolitischen Interessen des Landes festgelegt werden soll.
Eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, bis zu welchem Zeitpunkt ist die grundsätzliche Entscheidung zu erwarten?
Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß das in Kürze geschehen wird, weil der Entwurf eines Abkommens schon vorliegt.
Zu einer weiteren Frage Herr Abgeordneter Reichmann!
Wäre es möglich, Herr Staatssekretär, mich alsdann von dieser Entscheidung zu unterrichten?
Das will ich gern veranlassen.
Ich rufe auf die Frage XI/3 - des Herrn Abgeordneten Peiter -:
Wie ist der Stand der Erörterungen in der Frage, ob für Personenkraftwagen die Mitführung von Feuenlöschern vorgeschrieben werden soll?
Herr Abgeordneter, es ist weiterhin nicht beabsichtigt, das Mitführen von Feuerlöschern in Personenkraftwagen vorzuschreiben. Es kann nur empfohlen werden. Obzwar bei manchen Unfällen Personenkraftwagen in Brand geraten sind, ist doch ein Brand von Personenkraftwagen relativ selten. Über die Frage, ob bei Lastkraftwagen Feuerlöscher mitzuführen sind, laufen noch Untersuchungen.
Zu einer weiteren Frage Herr Abgeordneter Peiter!
Herr Staatssekretär, sind Ihnen nicht die Unfälle der letzten Zeit bekannt, bei denen Personen durch Feuer zu Schaden oder ums Leben gekommen sind?
Herr Abgeordneter, mir sind diese Fälle bekannt, aber es handelt sich doch dabei um eine relativ kleine Zahl von Fällen. Wir wären sicherlich bereits zu einer Verwirklichung Ihrer Idee gekommen, wenn die Sachverständigen der Meinung wären, daß durch die Vorschrift, einen Löschapparat mitzuführen, solche Unfälle in der Mehrzahl verhindert werden könnten. Das ist aber nach dem Urteil der Experten nicht der Fall. Sie weisen darauf hin, daß die Unterbringung selbst kleiner Feuerlöscher bei manchen Modellen bereits Schwierigkeiten macht und daß die kleinen Löscher auch in ihrer Wirkung begrenzt sind und bei einem Fahrzeugbrand wenig nutzen. Die Löscher müssen auch regelmäßig überprüft werden, damit ihre Brauchbarkeit gewährleistet ist. Den Unfällen, die Sie genannt haben, hofft man in Zukunft dadurch mehr begegnen zu können, daß man an die Schaum- und Kunststoffe, die verwendet werden, besondere Anforderungen stellt. Leicht brennbare Stoffe sollen also für die Ausstattung von Kraftwagen verboten werden. Man denkt daran, Polster und InnenauskleiStaatssekretär Dr. Seiermann
dung zu imprägnieren und so nichtbrennbar zu machen. Es werden auch Überlegungen angestellt, wie man dem im Autobau verwendeten Lack feuerhemmende Eigenschaften geben kann. Sie ersehen daraus, daß die Sachverständigen sich mit dieser Frage laufend befassen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jacobi.
Herr Staatssekretär, bestehen hinsichtlich einer solchen Regelung für Lastkraftwagen, wie sie. erörtert wird, Zuständigkeitsschwierigkeiten oder rechtliche Bedenken?
Mir ist nichts davon bekannt, Herr Abgeordneter, daß Zuständigkeitsschwierigkeiten oder rechtliche Bedenken bestehen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jacobi.
Ich habe Sie doch richtig verstanden, als Sie darauf hinwiesen, daß solche Regelungen für Lastkraftwagen .vielleicht von der Sache her wichtiger seien? Ich knüpfe daran meine Frage: Werden für Lastkraftwagen bindende Vorschriften erwogen?
Jawohl, es werden bindende Vorschriften erwogen.
Keine weiteren Fragen.
Ich rufe die Frage XI/4 - des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert - auf:
Wird der Bundesverkehrsminister dafür sorgen, daß zur Entlastung des Nahverkehrs von Kaiserslautern und der Lautertalgemeinden eine Zubringerstraße gebaut wird, die den Fernverkehr auf der Bundesstraße 270 etwa von Katzweiler aus - unter Umgehung der benachbarten Gemeinden - der Autobahn bei Kaiserslautern zuführt?
Herr Abgeordneter, der Vorschlag für eine Zubringerstraße von der B 270 bei Katz-weiler zur Bundesautobahn-Anschlußstelle Kaiserslautern-Mitte ist mir bekannt. Planunterlagen für diese immerhin doch lange Verlegung liegen jedoch meinem Hause bisher noch nicht vor. Sollte der Vorschlag verwirklicht werden, muß auch noch geklärt werden, ob der Bund oder das Land Rheinland-Pfalz Baulastträger für diese Straße sein wird.
Noch eine weitere Frage.
Herr Staatssekretär, würden Sie sich dafür einsetzen, daß dieses Projekt als vordringlich erklärt wird und beschleunigt behandelt werden kann?
Herr Abgeordneter, diese Zusage kann ich Ihnen hier an dieser Stelle wirklich nicht machen. Ich kann Ihnen nur zusagen, daß ich, da die Frage der Dringlichkeit heute von Ihnen aufgeworfen worden ist, veranlassen werde, daß diese Frage mit der obersten Straßenbaubehörde des zuständigen Landes noch einmal erörtert wird.
Noch eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, würden Sie dafür Sorge tragen, daß bei der Überprüfung berücksichtigt wird, daß zur Zeit der Fernverkehr von der Bundesstraße 270 eine große Anzahl von Gemeinden durchfahren muß, wodurch in diesen Gemeinden erhebliche Verkehrsgefahren entstehen, und daß darüber hinaus der Fernverkehr dadurch auch sehr stark verzögert wird, weil eben viele Umwege zu fahren sind und weil Ortsdurchfahrten immer sehr lange aufhalten?
Herr Abgeordneter, ich ersehe aus den Unterlagen, die mir vorgelegt worden sind, daß diese Überlegungen sowohl bei der Landesbehörde wie in unserem Haus bereits bekannt sind. Sie wissen sicher auch genau, daß insbesondere bei der Durchfahrt eines Ortes erhebliche Industrieanlagen im Wege stehen und daß aus diesem Grunde an eine Verlegung gedacht ist. Das Projekt befindet sich in der Vorprüfung. Eine Planung liegt aber noch nicht vor.
Frage XI/5 - des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert -:
Wie ist der Stand der Verhandlungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Land Rheinland/Pfalz über die Elektrifizierung der Alsenztalbahn von Bingen/Bingerbrück/Mainz nach Kaiserslautern?
Herr Staatssekretär, bitte zur Beantwortung!
An den früheren Entscheidungen der Deutschen Bundesbahn, über die Sie, Herr Abgeordneter, in ;den Fragestunden vom 16. April 1964 und 10. Juni 1964 unterrichtet worden sind, hat sich bisher nichts geändert. Eine Elektrifizierung der Alsenzstrecke ist wegen des geringen wirtschaftlichen Nutzens vorerst nicht beabsichtigt. Die Bundesbahnhauptverwaltung wird das Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Landesregierung von Rhein-Pfalz in wenigen Wochen vorlegen. Ich kann ihnen aber mitteilen, daß zur Beschleunigung der wichtigsten Reisezüge ab Sommerfahrplan 1965 auf der genannten Strecke Diesellokomotiven der Baureihe V 200 eingesetzt werden.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter?
Eine Zusatzfrage, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, würden Sie mir - über den Daumen hinweg - sagen können, wie8432
viel Fahrzeit etwa im Fernverkehr Bonn-Paris erspart werden könnte, wenn die Alsenztalbahn elektrifiziert würde, denn sie stellt geographisch eindeutig die kürzeste Strecke dar?
Ich glaube nicht, Herr Abgeordneter, (daß die Ersparnis sehr groß sein wird. Nach den Angaben der Bundesbahn ist nämlich wegen der Linienführung der Strecke nur eine Höchstgeschwindigkeit bis zu 80 Stundenkilometer zugelassen.
Noch eine Frage?
Ja, Herr Präsident. Herr Staatssekretär ist Ihnen bekannt, daß höhere Beamte der Bundesbahn, und zwar der Bundesbahndirektion Mainz, nach Pressemeldungen erklärt halben, es sei notwendig, daß die Bevölkerung in der Nähe von Bad Kreuznach, Kaiserslautern und Umgebung sich dafür einsetze, daß dieses Projekt endlich verwirklicht werde?
Das ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter. Selbstverständlich wird es gut sein, wenn sich die Bevölkerung dafür interessiert. Aber ich empfehle doch, zunächst einmal die Beurteilung des von der Bundesbahn in Aussicht gestellten Gutachtens durch die Landesregierung abzuwarten.
Die Frage XI/6 ist von der Frau Abgeordneten Funcke ({0}) gestellt:
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der wachsenden Zahl von Verkehrsunfällen ,auf Zebrastreifen zum Schutz der Fußgänger eine bessere Kennzeichnung der Zebrastreifen zur Pflicht zu machen?
Die Durchführung der bundesrechtlichen Vorschriften über den Straßenverkehr obliegt nach dem Grundgesetz den Ländern. Deren Aufgabe ist es insbesondere, für einwandfreie Kennzeichnung der Zebrastreifen zu sorgen.
Schon vor Inkrafttreten der sogenannten Zebraverordnung hatte mein Haus gemeinsam mit den Ländern Richtlinien erarbeitet und darin eingehende Hinweise für die Erkennbarkeit der Zebrastreifen gegeben. Später ist in einem Rundschreiben den Ländern noch einmal die Möglichkeit in Erinnerung gebracht worden, die die Straßenverkehrs-Ordnung für eine Ankündigung der Zebrastreifen vorsieht, nämlich ein besonderes dreieckiges Verkehrszeichen und gelbes Blinklicht.
Zusammenfassend muß ich feststellen, daß das Bundesrecht alle Möglichkeiten für eine einwandfreie Kennzeichnung der Zebrastreifen bietet. Wenn in einzelnen Gemeinden von dieser Möglichkeit noch nicht ausreichend Gebrauch gemacht wird, so ist das bedauerlich. Das Grundgesetz gibt der Bundesregierung aber keine Möglichkeit, in Einzelfällen dieser Art mit Weisungen an die Gemeinden oder an die Länder heranzutreten.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Funcke!
Herr Staatssekretär, sehen Sie trotzdem keine Möglichkeit, einheitliche Richtlinien zu geben, das heißt, es nicht in das Ermessen zu stellen, ob Blinklicht oder ob Fußgängerüberwegampeln oder ob solche Kennzeichnung durch das blaue Schild?
Gnädige Frau, wir sind natürlich bemüht, in den regelmäßigen Konferenzen mit den Straßenverkehrsreferenten der Länder auf eine möglichst einheitliche Regelung hinzuwirken. Ich kann Ihnen auch sagen, daß mit der nächsten Straßenverkehrsordnung auch noch ein jetzt auf europäischer Ebene vereinbartes zusätzliches Hinweiszeichen in Kraft treten wird, das durch eine besonders markante Form die Autofahrer auf den kommenden Überweg aufmerksam machen soll.
Noch eine Frage, Frau Abgeordnete Funcke.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß die beste Sicherheit für den Fußgänger die Druckampel ist, weil sie schon auf weite Sicht von den so gefährlichen überholenden Autos erkannt wird, was bei den kurz davor stehenden Zeichen nicht der Fall ist, und daß eine solche Regelung den Verkehr flüssiger hält, weil dann nicht für jeden einzelnen Fußgänger gestoppt werden muß?
Ich bin durchaus Ihrer Meinung, gnädige Frau. Aber Sie werden auch mir zustimmen, daß es nicht möglich wäre, ganz allgemein für die Sicherung von Fußgängerüberwegen die Ampel vorzuschreiben. Nehmen Sie allein das Beispiel Bonn, wenn Sie, sagen wir, vom Bahnhof Bonn in die Mitte der Stadt gehen! Wenn an jedem Überweg eine Ampel wäre, wäre es gar nicht auszuhalten, gnädige Frau.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wendelborn.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß es besser gewesen wäre, wenn rechtzeitig zur Einführung der neuen Vorschriften über das Verhalten der Kraftfahrer beim Heranfahren an Zebrastreifen in Übereinkunft mit den Ländern dafür gesorgt worden wäre, daß an den Zebrastreifen entsprechende Fahrbahnmarkierungen und Ankündigungen angebracht werden?
Herr Abgeordneter, sie waren vorhanden! Die Richtlinien sind zusammen mit den
Ländern ausgearbeitet und bereits einige Wochen vor Inkrafttreten der Verordnung herausgegeben worden, und zwar bis in die letzte Instanz.
Noch eine Frage?
Herr Staatssekretär, wie erklärt man sich dann das Ansteigen der tödlichen Unfälle nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften?
Herr Abgeordneter, Sie müssen unterscheiden zwischen dem Ansteigen der tödlichen Unfälle an den Zebrastreifen und der Anzahl der tödlichen Unfälle insgesamt beim Überschreiten der Straße. Wir haben erfreulicherweise festgestellt, daß die Zahl der tödlichen Unfälle und die Zahl der Personenverletzungen insgesamt zurückgegangen sind. Ich kann Ihnen nur das vortragen, was ich der Landesstatistik für Nordrhein-Westfalen bisher entnehmen konnte. Daß allerdings die Anzahl der Unfälle an den Zebrastreifen größer geworden ist, das führen die Statistiker darauf zurück, daß die Fußgänger sich jetzt in stärkerem Maße des Überganges an den Zebrastreifen bedienen. Bedauerlich ist natürlich diese Zunahme an Zebrastreifen, erfreulich aber, daß insgesamt die Zahl der tödlichen Unfälle beim Überschreiten von Straßen erheblich abgenommen hat.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Jacobi.
Herr Staatssekretär, besteht bei den Verhandlungen und ständigen Besprechungen zwischen Bund und Ländern - unabhängig von der Verschiedenartigkeit der technischen Einrichtungen - wenigstens in dem Punkte Übereinstimmung, daß es wesentlich darauf ankommt, diese Überwege für den Autofahrer rechtzeitig erkennbar zu machen, und daß das durch irgendein Lichtsignal, ganz egal wie es im einzelnen gestaltet wird, am besten gewährleistet ist?
Darüber besteht Übereinstimmung.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ramms.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß ein geregelter Phasenablauf der Druckampeln dem Verkehr dienlicher ist und für die Verkehrsteilnehmer besser auszuhalten ist als jedes willkürliche Beschreiten der Zebrastreifen?
Ich kann nur wiederholen, was ich bereits auf die Frage der Frau Abgeordneten geantwortet habe: Wir können unmöglich vor jedem Wegübergang eine Ampel anbringen; das würde den Verkehr nicht fördern, sondern hemmen.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ramms.
Herr Staatssekretär, haben Sie es noch nicht erlebt, daß durch unnötig langes Hinauszögern des Betretens der Zebrastreifen der Ablauf des motorisierten Verkehrs behindert worden ist?
Nein.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Opitz.
Herr Staatssekretär, nach Ihren Ausführungen hat die Zahl der Unfälle an Zebrastreifen zugenommen. Ist daraus zu entnehmen, daß man in Zukunft die Zebrastreifen, wenn man die Straße überquert, am besten nicht mehr benutzt?
Nein. Daraus ist nur zu entnehmen, daß die örtlichen Polizeibehörden alles daransetzen müssen, die Zebrastreifen sichtbar zu machen und vor allem für den heranfahrenden Kraftfahrer bereits vorher anzukündigen.
Herr Abgeordneter Haage, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht, da die Bundesrepublik ein Durchreiseland ist, der Meinung, daß man endlich daran- g gehen sollte, innerhalb Europas einheitliche Zeichen dafür einzuführen?
Jawohl, Herr Abgeordneter. Ich halbe bereits angekündigt, daß dieses einheitliche Zeichen vorbereitet ist und demnächst mit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung eingeführt wird.
Noch eine Frage!
Herr Staatssekretär, darf ich, nachdem diese Frage schon in der Fragestunde diskutiert worden ist und das Verkehrsministerium zugesagt hat, Anstrengungen zu unternehmen, um mit den europäischen Ländern zu einer Einigung zu kommen, fragen, ob schon in naher Zeit ein greifbarer Erfolg zu erzielen ist?
Jawohl, der ist zu erwarten. Der Entwurf liegt vor. Ich habe bereits gesagt, daß in der nächsten Ausgabe der Straßenverkehrsordnung das neue Zeichen enthalten sein wird.
Ich rufe auf die Fragen XI/7 und XI/8 - des Abgeordneten Bals -:
Wie sind die von der Deutschen Bundesbahn im oberbayerischen Fremdenverkehrsgebiet vorgesehenen umfangreichen Streckenstillegungen mit den fortlaufenden Erklärungen der Bundesregierung, .den Fremdenverkehr zu fördern, in Einklang zu bringen?
8434 Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Vizepräsident Schoettle
Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, die in Frage XI/7 genannten Streckenstillegungen zu unterlassen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 24. Februar 1965 lautet:
Dem Bundesminister für Verkehr liegen keine Anträge vor, Strecken im oberbayerischen Fremdenverkehrsgebiet stillzulegen. Nach dem Kabinettbeschluß vom 16. Dezember 1964 sollen Einschränkungsmaßnahmen in den Zonenrandgebieten und den Bundesausbaugebieten und Bundesausbauorten i. S. des ersten Raumordnungsberichtes vom 1. Oktober 1963 unterbleiben.
Meine Damen und Herren, damit ist die Fragestunde zu Ende. Die heute nicht beantworteten Fragen werden schriftlich beantwortet. Morgen findet keine Fragestunde statt.
Wir sind am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung ein auf Freitag, den 26. Februar 1965, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.