Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Der einzige Punkt der heutigen Tagesordnung ist: Fragestunde ({0}).
Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich rufe auf die Frage XI/3 - des Abgeordneten Kubitza -:
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Nachprüfungsgebühren bei den Kraftfahrzeuguntersuchungen durch den TÜV aus der Grundsatzentscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster bezüglich der Kosten für die Wiederholungsuntersuchungen nach § 18 Abs. 2 des Bundesseuchengesetzes?
Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär Dr. Seiermann.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in dem von Ihnen, Herr Abgeordneter, genannten Urteil vom 20. Oktober 1964 - veröffentlicht in der Zeitschrift „Gewerbearchiv" 1965, Seite 20 - entschieden, daß amtsärztliche Wiederholungsuntersuchungen auf Grund des § 18 Abs. 2 des Bundesseuchengesetzes - es handelt sich um die Untersuchung von Personen, die in Betrieben des Milch- und Lebensmittelhandels beschäftigt sind - gebührenfrei vorzunehmen sind.
Dieses Urteil steht der Gebührenpflicht für Nachuntersuchungen der Kraftfahrzeuge und Anhänger nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht entgegen, weil insoweit die Rechtslage eine andere ist.
Die Frageeiner Gebührenpflicht für die amtsärztlichen Wiederholungsuntersuchungen richtet sich nach Landesrecht; das folgt aus § 62 Abs. 1 Satz 2 des Bundesseuchengesetzes. Das Oberverwaltungsgericht in Münster kommt zu dem Ergebnis, daß das nordrhein-westfälische Landesrecht keine Rechtsgrundlage enthält, aus der die Gebührenpflicht für die genannten Untersuchungen hergeleitet werden kann.
Eine solche Rechtsgrundlage ist aber hinsichtlich der Gebührenpflicht für die Nachuntersuchungen der Fahrzeuge eindeutig vorhanden. Sie ergibt sich aus
Artikel II C der bundesrechtlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der Fassung vom 18. Mai 1961.
Auf diese unterschiedliche Rechtslage weist im übrigen auch das zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster selbst hin. Schließlich hat auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits mit Urteil vom 21. März 1957 die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Untersuchung von Fahrzeugen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bejaht.
Keine weitere Frage.
Wir kommen zur Frage XI/4 - des Abgeordneten Fritsch -:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Straßenbäume an den Bundesstraßen eine erhebliche Gefahr bei Verkehrsunfällen darstellen?
Für den Straßenverkehr können Bäume an Bundesstraßen - wie auch an den übrigen Straßen - gefährlich werden, wenn sie sehr nahe am Fahrbahnrand stehen. Es ist Aufgabe der im Auftrage des Bundes tätigen Straßenbauverwaltungen der Länder, verkehrsgefährdende Bäume an Bundesstraßen zu beseitigen. Leider machen sich gegen Maßnahmen dieser Art immer von neuem in der Öffentlichkeit Widerstände bemerkbar. Konkrete Hinweise und begründete Anregungen nehmen die zuständigen Straßenbauämter entgegen.
Ich darf 'hierzu auch auf die dem Herrn Abgeordneten Brück in der Fragestunde am 22. Januar 1958 und dem Herrn Abgeordneten Logemann in der Fragestunde am 12. Februar 1964 erteilten Antworten verweisen, die weitere Einzelheiten und Erläuterungen enthalten.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Fritsch?
Herr Staatssekretär, sind Überlegungen angestellt worden, Straßenbäume an Bundesstraßen, die an besonders gefährlichen Stellen stehen, etwa durch Hecken zu ersetzen, um die Gefahr, die sich bei Unfällen ergibt, zu vermindern? Ich darf darauf hinweisen, daß meine Frage nicht von der Meinung ausging, daß Straßenbäume Ver7978
kehrsunfälle verursachen, sondern von der Ansicht, daß sie dann 'besonders gefährlich sind, wenn bereits ein Unfall geschehen ist.
Herr Abgeordneter, es ist selbstverständlich, daß die Straßenbauämter in solchen Fällen sofort die nötigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie glauben, hierzu irgendwelche Anregungen geben zu können, bitte ich Sie, diese dem zuständigen Straßenbauamt oder auch mir zuzuleiten. Wir werden jeder dieser Anregungen nachgehen.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Fritsch, bitte!
Herr Staatssekretär, würden Sie bereit sein, um auch dem Gedanken des Landschafts- und Naturschutzes zu entsprechen, mit den einschlägigen Verbänden darüber zu verhandeln, um ihnen das Gefühl zu geben, daß ihre Belange bei der Berücksichtigung verkehrsmäßiger Überlegungen nicht 'zu kurz kommen?
Herr Abgeordneter, soweit ich unterrichtet bin, bestehen bezirksweise Kommissionen, die sich ausschließlich mit der Frage der verkehrsgefährdenden Bäume befassen. Ich bin überzeugt, daß diesen Kommissionen neben Vertretern des Straßenverkehrs, also dem ADAC usw., auch Vertreter des Naturschutzes angehören, weil die I) Bedenken, von denen ich gesprochen habe, jeweils in erster Linie vom Naturschutz geäußert werden.
Keine weitere Frage. Ich rufe auf die Frage XI/5 - des Abgeordneten Fritsch -:
Ist eine Neutrassierung der Bundesstraße 11 zwischen Deggendorf und Regen zur Vermeidung des Ruselberges vorgesehen?
Wie Untersuchungen gezeigt haben, könnte wegen der schwierigen örtlichen Geländeverhältnisse eine durchgreifende Verbesserung der Trasse der Bundesstraße 11 im Bereich der Rusel nur durch eine großräumige Verlegung erzielt werden. Die Verwirklichung eines solchen Projektes ist jedoch im Hinblick auf vorrangige Bauaufgaben zunächst nicht möglich. Die Bundesstraße 11 hat indessen, wie Ihnen bekannt sein wird, auf dem Gesamtabschnitt einen guten Zwischenausbau erhalten und durch den vom Land ausgeführten neuzeitlichen Ausbau der Staatsstraße 2136 zwischen Deggendorf und Patersdorf eine Entlastung erfahren.
Eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen durch die oberste Baubehörde in Bayern nicht im Zusammenhang mit meiner Anfrage mitgeteilt worden, daß, soweit mir bekannt ist, das Straßenbauamt in Deggendorf als das zuständige Straßenbauamt bereits Uberlegungen angestellt hat, wie die Rusel in Form einer Neutrassierung der Bundesstraße 11 zu umgehen wäre?
Herr Abgeordneter, selbstverständlich werden solche Überlegungen angestellt. Wir sind uns auch im klaren, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt dieses Projekt in Angriff genommen werden muß. Aber dieser Zeitpunkt wird wesentlich davon abhängen, wann die Planung für die Linienführung der Autobahn im Deggendorfer Bezirk abgeschlossen ist. Von dieser Planung hängt auch die Planung der von Ihnen genannten Straße ab.
Noch eine Frage, bitte!
Herr Staatsekretär, ist es sachfremd, im Zusammenhang mit der Neutrassierung der B 1,1 in dem bezeichneten Raum die Frage zu stellen, wann die Trassierung der Autobahn als Voraussetzung 'für die anderweitigen Überlegungen hinsichtlich des Straßenbaues soweit fertiggestellt ist, daß man sie als Grundlage der Weiterentwicklung des Verkehrsnetzes im Bayerischen Wald betrachten kann?
Herr Abgeordneter, ich weiß, daß die Frage der Linienführung der Autobahn von Ihnen in den letzten Jahren sogar wiederholt hier zur Sprache gebracht worden ist. Ich darf auf die Auskünfte verweisen, die nach meiner Erinnerung dahin gehen, daß die zuständigen Ämter mit dieser Planung befaßt sind. Über das Ergebnis kann ich Ihnen -leider nichts mitteilen, auch nicht über den Zeitpunkt des Abschlusses.
Ich rufe auf die Frage XI/6 - des Abgeordneten Hilbert -:
Ist in Bälde mit den Ortsumgehungen Ofteringen-Untereggingen der Bundesstraße 314 zu rechnen?
Die Planung für die Verlegung der Bundesstraße 314 bei Ofteringen-Untereggingen, die sich wegen der ungünstigen örtlichen Verhältnisse sehr schwierig gestaltet, ist gegenwärtig noch im Gange. Da auch noch mit längeren Verhandlungen mit anderen Beteiligten gerechnet werden muß, läßt sich gegenwärtig noch nicht absehen, bis wann die Planung abgeschlossen sein wird und wann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann. Was die Finanzierung des Bauvorhabens betrifft, so wird bei der bekannten schwierigen Haushaltslage des Bundes und bei der großen Anzahl von vordringlichen Maßnahmen mit einem Anlaufen der Arbeiten kaum in absehbarer Zeit gerechnet werden können.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, daß eine Bundesstraße, die durch zwei Gemeinden führt, so eng gehalten wird, daß innerhalb dieser geschlossenen Ortschaft keine zwei Personenwagen überhaupt zu kreuzen vermögen? Ist Ihnen bekannt, daß entweder Lichter angebracht werden müssen oder die Straße gesperrt werden muß? Denn so, wie die Verhältnisse bei einer Frequenz von 2500 Kraftfahrzeugen innerhalb von 24 Stunden jetzt liegen, können sie auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden.
Das war zwar keine Frage mehr, Herr Kollege,
({0}) aber immerhin!
Herr Abgeordneter, die örtlichen Verhältnisse sind mir zwar nicht aus Augenschein, aber aus den Akten und den Kartenunterlagen, die ich zur Vorbereitung dieser Fragestunde eingesehen habe, bekannt, und ich kann Ihnen versichern, daß auch unsere Verwaltung sehr daran interessiert ist, diese Arbeiten voranzutreiben, weil, wie Sie wissen werden, im Rahmen dieser Baumaßnahme gleichzeitig zwei schienengleiche Bahnübergänge im Zuge der Bundesstraße 314 und ein weiterer schienengleicher Bahnübergang im Zuge einer Landesstraße ausgeschaltet werden können. Gerade aus diesen Gründen stehen jedoch noch schwierige Verhandlungen bevor, und die Auftragsverwaltung wird nach den neuesten Unterlagen kaum in der Lage sein, den Entwurf vor dem Herbst dieses Jahres vorzulegen. Die Sache ist also, wie Sie sehen, in Arbeit, und wir sind selbst daran interessiert, die Arbeit zu beschleunigen.
Ich rufe auf die Frage XI/7 - des Abgeordneten Hilbert -:
Liegt die Linienführung für die geplante Schnellstraße aus dem Raum Basel bis zum westlichen Bodensee bereits fest?
Herr Abgeordneter, es ist gegenwärtig noch nicht möglich, die Linienführung der für einen späteren Zeitraum in Aussicht genommenen Bundesfernstraße vom Bodensee in dem Raum Basel festzulegen. Die dafür noch erforderlichen, sehr umfangreichen Untersuchungen werden wahrscheinlich noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Faller!
Herr Staatssekretär, treffen die Meldungen zu, daß die Untersuchungen verkehrswirtschaftlicher Art, die Sie vorhin erwähnt haben, einen Vorrang der Strecke Freiburg-Bodensee vor der Strecke Basel-Bodensee ergeben hätten?
Das 'ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter; ich will es aber gern nachprüfen.
Darf ich weiter fragen: Sind die Befürchtungen berechtigt, die Sie vorhin schon irgendwie fast bestätigt haben, daß bis zum Baubeginn einer der beiden Trassen noch mindestens sechs bis acht Jahre vergehen werden?
Es werden einige Jahre vergehen. Von „mindestens sechs bis acht Jahren" glaube ich nicht sprechen zu sollen. Sie wissen vielleicht, Herr Abgeordneter, daß die Auftragsverwaltung in Baden-Württemberg bereits in Verhandlungen mit der schweizerischen Nachbarverwaltung steht, weil möglicherweise eine Trasse längs des Oberrheins geführt wird, zum Teil rechts und zum Teil links des Rheins. Auf Grund dieser Fühlungnahme mit der schweizerischen Verwaltung sind bereits verkehrswirtschaftliche Untersuchungen in Auftrag gegeben worden, die natürlich 'ihre Zeit brauchen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Frage XI/8 - des Abgeordneten Flämig -:
Bedeutet die von der Deutschen Bundesbahn verfügte Einstellung der Bauarbeiten am Hanauer Hauptbahnhof nicht einen Bruch des am 10. Dezember 1959 zwischen Bundesbahn und Magistrat der Stadt Hanau geschlossenen Vertrages, in dem sich die Deutsche Bundesbahn verpflichtet hat, das durch Kriegseinwirkung beschädigte und den Bedürfnissen nicht mehr gerecht werdende Empfangsgebäude bis 1963 durch einen Neubau zu ersetzen?
Herr Präsident, darf ich die Fragen 8 und 9 gemeinsam beantworten, da sie sachlich zusammengehören?
Ich nehme an, der Herr Fragesteller ist damit einverstanden.
({0})
- Ja, ich weiß, daß Sie jetzt schon addieren, wie viele Zusatzfragen Sie dann stellen dürfen.
Dann rufe ich also zugleich die Frage XI/9 - des Abgeordneten Flämig - auf:
Ist es angesichts der Tatsache, daß die Deutsche Bundesbahn wegen der bekannten finanziellen Schwierigkeiten im Jahre 1965 zahlreiche Hochbauvorhaben abstoppen muß, nicht richtiger, zunächst solche Bauten einzustellen, für die keine vertraglichen Bindungen eingegangen worden sind, die den Vertragspartner zu finanziellen Leistungen oder Opfern verpflichteten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Ihre erste Frage, Herr Abgeordneter, möchte ich, ohne einem etwaigen gerichtlichen Entscheid vorzugreifen, nach den mir von der Deutschen Bundesbahn übermittelten Unterlagen mit nein beantworten.
Zu Ihrer zweiten Frage weise ich darauf hin, daß sich die Deutsche Bundesbahn bei der Auswahl der vorübergehend einzustellenden Bauvorhaben zu7980
nächst nach den Forderungen und Notwendigkeiten der Betriebssicherheit richten mußte und richten muß. Wirtschaftliche Überlegungen spielten dann in zweiter Linie eine Rolle. Die rechtlichen Bindungen werden, wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, erfüllt werden.
Sind damit die beiden Fragen beantwortet? - Dann Herr Abgeordneter Flämig zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Magistrat der Stadt Hanau diesen Vertrag unterschrieb und erhebliche finanzielle Leistungen erbrachte, weil die Bundesbahn sich verpflichtete, spätestens 1960 mit dem sich auf drei Jahre erstreckenden Neubau zu beginnen?
Das ist mir bekannt, und das ist auch geschehen.
Sind Sie also bereit, Herr Staatssekretär, zur Kenntnis zu nehmen, daß der Magistrat der Stadt Hanau die Erfüllung des Vertrages durch die Deutsche Bundesbahn unter Umständen gerichtlich erzwingen will?
Das ist mir nicht bekannt. Nach dem neuesten Stand der Verhandlungen und Besprechungen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Stadt Hanau glaube ich das auch nicht.
Noch eine Frage des Herrn Abgeordneten Flämig.
Sind Sie nicht der Auffassung, Herr Staatssekretär, daß die einseitige, den Vertragspartner benachteiligende Handlung der Deutschen Bundesbahn etwas wie einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt?
Das wäre dann der Fall, wenn die Deutsche Bundesbahn gegen eine bindende Verpflichtung verstoßen hätte. Das ist aber, wie gesagt, nach den mir vorliegenden Unterlagen nicht der Fall.
Eine letzte Frage des Herrn Abgeordneten Flämig.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß wegen der Versprechungen und vertraglichen Zusicherungen der Bundesbahn die Stadt Hanau bis Ende dieses Jahres rund 3 Millionen DM investiert haben wird, zu denen etwa die gleiche Summe an Investitionen von privater Seite kommt?
Ich halte das für durchaus möglich. Mir ist aber auch bekannt, daß die Bundesbahn ihrerseits bereits über 6 Millionen DM investiert hat und bereit ist, zusammen mit der Stadt Hanau die Arbeiten so schnell wie möglich weiterzuführen.
Keine weiteren Fragen.
Ich rufe dann die Frage XI/10 - ebenfalls des Abgeordneten Flämig - auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forschungsarbeiten eines Offenbacher Technikers, der als Spezialist für Entgiftung und Reinigung der Luft einen Entgiftungsapparat für KraftwagenAuspuffgase entwickelt hat, welcher angeblich mit wenigen Handgriffen an jedes Fahrzeug montiert werden kann und auf chemischem Wege die Auspuffgase von Kraftfahrzeugen entgiften soll?
Das von Ihnen genannte Gerät, Herr Abgeordneter, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Bereits eine Reihe von Erfindungen auf diesem Gebiet wurde auf Veranlassung meines Hauses durch die Kommission Reinhaltung der Luft beim Verein Deutscher Ingenieure in Düsseldorf in einschlägigen Forschungsinstituten untersucht und beurteilt. Dies könnte auch in dem von Ihnen, Herr Abgeordneter, erwähnten Fall geschehen, wenn sich der Erfinder an dieses Fachgremium wendet.
Darf ich Ihre Antwort so verstehen, Herr Staatssekretär, daß Sie sich von sich aus nicht bemühen werden, von dieser Erfindung Kenntnis zu nehmen und sie unter Umständen darauf untersuchen zu lassen, ob sie verwertbar ist?
Herr Abgeordneter, wir haben bereits mit öffentlichen Mitteln eine große Anzahl von Erfindungen auf diesem Gebiet untersuchen lassen, und es ist jetzt in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts und auch in Zusammenarbeit mit den Ländern eine besondere Prüfungsstelle eingerichtet worden, die mit den erforderlichen Geräten ausgestattet ist und die diese Prüfungen durchführt. Wenn die Prüfung an Finanzierungsschwierigkeiten scheitern sollte und unsere Sachkenner den Eindruck gewinnen, daß es sich um eine prüfenswerte Erfindung handelt, empfehle ich, den Antragsteller - der mir nicht bekannt ist - an mein Haus zu verweisen.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Flämig.
Darf ich also Ihre Antwort so verstehen, Herr Staatssekretär, daß Sie mit mir der Meinung sind, daß unbedingt bald etwas getan werden muß, um die zunehmende Luftverpestung durch Auspuffgase irgendwie mit technischen Mitteln abzustellen?
Ich kann diese Frage nur vorbehaltlos bejahen.
Ich rufe auf die Frage XI/11 - des Abgeordneten Rademacher -:
Ist die Bundesregierung bereit, zur Abwendung ständiger und schwerer Gefahren für Menschen und Waren den Blinker- bzw. Winkerzwang für Lastkraftwagen und Omnibusse sofort einzuführen?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Dürr übernommen. - Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter, ich beantworte die Frage des Herrn Abgeordneten Rademacher mit Ja. Entsprechend den Beschlüssen der Europäischen Verkehrsministerkonferenz über die Vereinheitlichung der Verkehrsregeln wird die neue Straßenverkehrs-Ordnung für alle Fahrzeuge, also auch für Lastkraftwagen und Omnibusse, die Ankündigung des Überholens durch Blinkzeichen vorschreiben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dürr.
Herr Staatssekretär, würde dies nach einer solchen Vorschrift auch für Lastkraftwagen alliierter Streitkräfte gelten, oder müßte in Verhandlungen mit den alliierten Mächten darauf hingewirkt werden, daß auch sie ihre Lastkraftwagen in der Weise ausstatten, wie es dann inländischen Lastkraftwagen-Eigentümern vorgeschrieben sein wird?
Ich glaube Ihnen sagen zu können, daß auch die alliierten Streitkräfte an diese Straßenverkehrsbestimmungen gebunden sind, werde mich aber vergewissern und, wenn es wider Erwarten nicht der Fall sein sollte, in Ihrem Sinne das Notwendige veranlassen.
Nunmehr rufe ich noch eine Frage auf, die eigentlich erst morgen beantwortet werden sollte. Sie betrifft ebenfalls den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Es ist die Frage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen aus der Drucksache IV/3040:
Ist der Bundesverkehrsminister bereit, die Möglichkeit der Beleuchtung des Rhein-Main-Schnellweges zwischen Wiesbaden und Frankfurt ({0}) zu prüfen?
Herr Staatssekretär, wollen Sie die Frage beantworten? - Bitte!
Herr Abgeordneter, ich kann Ihre Frage bejahen. Die Prüfung wird in Kürze veranlaßt.
Damit sind die Fragen aus diesem Geschäftsbereich erledigt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesschatzministers. Ich rufe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kohut:
Warum werden Unternehmen des Bundes, z. B. Volkswagenwerk und Preußag, bei denen sich die öffentliche Hand die Verfügungsgewalt durch Mehrheitsbeteiligung vorbehalten hat, nicht echt privatisiert?
Herr Staatssekretär, bitte!
Kattenstroth Staatssekretär im Bundesschatzministerium: Wenn ich die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kohut richtig verstehe, sieht er nur in der restlosen Privatisierung eines Unternehmens des Bundes eine „echte Privatisierung". Hierzu möchte ich grundsätzlich feststellen, daß die Bundesregierung sich bei jeder Privatisierungsmaßnahme, die sie einleitet und durchführt, ihrer Verantwortung sowohl in volkswirtschaftlicher Hinsicht als auch gerade gegenüber den vielen Kleinaktionären, denen sie den Erwerb von Volksaktien als Vermögensanlage empfiehlt, bewußt sein muß und bewußt ist.
Mit der Privatisierung des Volkswagenwerks und der Preußag ist Neuland beschritten worden. Der Bund hat mit der Ausgabe von Volksaktien gerade diejenigen Bevölkerungskreise angesprochen, die bisher der Aktie weitgehend fremd gegenüberstanden. Es wäre nicht 2u verantworten gewesen, die Privatisierung so bedeutender Unternehmen durchzuführen, ohne daß die Bundesregierung sich durch eine Restbeteiligung die Möglichkeit offengehalten hätte, in den Organen der Gesellschaften mitzuberaten und mitzuwirken und so gegebenenfalls auch Entwicklungen entgegenzuwirken, die nicht im wohlverstandenen Interesse der Kleinaktionäre liegen würden. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine Privatisierung in diesem Sinne nicht als eine echte Privatisierung angesehen werden kann.
Ich habe auch den Eindruck, daß dieses Hohe Haus in seiner Mehrheit diese Auffassung teilt. Ich möchte nur daran erinnern, daß der Antrag des Bundesschatzministers auf dem Jahre 1962, für eine Optionsanleihe der VEBA einen Teil der noch im Bundesbesitz befindlichen VW-Aktien bereitzustellen, nicht abschließend behandelt worden ist, und zwar, wenn ich richtig vermute, gerade deswegen, weil der Einfluß des Bundes gegenüber der Volkswagenwerk AG nicht geschmälert werden sollte.
Im übrigen erlaube ich mir den Hinweis, daß der Bund weder beim Volkswagenwerk noch bei der Preußag eine Mehrheitsbeteiligung besitzt. An der Volkswagenwerk AG ist der Bund auf Grund eines von diesem Hause beschlossenen Gesetzes noch mit 20 % beteiligt. An der Preußag besteht heute eine mittelbare Minderheitsbeteiligung des Bundes von 17,35 %.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kohut.
Sind es ausschließlich wirtschaftliche Gründe, die diese Beteiligung der öffentlichen Hand an solchen Unternehmen erfordern, oder sprechen eventuell politische Gründe, sagen wir einmal, Stellenbesetzungen und dergleichen mehr, mit?
Es spielen wirtschaftliche und politische Gründe mit. Ich möchte aber nicht glauben, daß personelle Gründe politische Gründe seien, und ich möchte Ihre Frage ganz klar beantworten: personelle Gründe sind dabei nie maßgebend gewesen und werden es auch in Zukunft nicht sein.
Noch eine Frage, Herr Albgeordneter Kohut.
Ist es nicht eine Überschätzung ihres eigenen Könnens, wenn die Bundesregierung glaubt, daß sie in der Lage sei, durch ihren Einfluß wirtschaftliche Unternehmen besser führen zu können als Privatleute oder Leute, die dazu von den Aktionären bestellt werden?
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß sie wirtschaftliche Unternehmen besser führen könne als die private Wirtschaft.
Herr Abgeordneter Vogt, eine Zusatzfrage bitte.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nicht vielmehr der Meinung, daß gerade im privatwirtschaftlichen Bereich Unternehmen besser geführt werden können als durch die öffentliche Hand und .daß .auch deshalb eine Teilprivatisierung des Eigentums der öffentlichen Hand vorgenommen wird?
Die Bundesregierung ist dieser Auffassung.
Keine Fragen mehr.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, und zwar zunächst zur Frage XII/1 - des Abgeordneten Faller -:
Wie weit sind bei der Deutschen Bundespost die technischen Vorarbeiten für die Einführung des Farbfernsehens gediehen?
Das Wort zur Beantwortung hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen.
Herr Präsident, ich bitte darum, die ersten drei Fragen zusammen beantworten zu dürfen.
Der Fragesteller ist damit sicher einverstanden.
Dann rufe ich auch die Fragen XII/2 und XII/3 - des Abgeordneten Faller - auf:
Welches der internationalen Systeme des Farbfernsehens wird zur allgemeinen Einführung im Hinblick auf die Erfordernisse in Deutschland und im Rahmen der EUROVISION für besonders geeignet angesehen?
Wird beim Bau neuer Sendeanlagen bereits Rücksicht genommen auf die in einigen Jahren zu erwartende Einführung des Farbfernsehens?
Zu 1: Die Deutsche Bundespost wird bis 1967 alle Voraussetzungen erfüllt haben, um das Farbfernsehen übertragen zu können.
Zu 2: Von den drei Systemen ({0}) wird von deutscher Seite das System PAL als besonders geeignet angesehen.
Zu 3: Beim Bau neuer Sendeanlagen wurde und wird die in einigen Jahren zu erwartende Einführung des Farbfernsehens berücksichtigt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Faller!
Herr Minister, sind Sie nicht der Überzeugung, daß beim Farbfernsehen für den Empfang in den Randgebieten die gleichen Schwierigkeiten auftreten wie beim bisherigen Ersten und Zweiten Fernsehen?
Natürlich, die gleichen Schwierigkeiten treten auch beim Farbfernsehen in den Randgebieten
auf.
Noch eine Frage? - Bitte!
Dann ist also die Frage nicht konkret zu beantworten, ob jetzt schon beim Bau von neuen Anlagen wie Umsetzern und dergl. berücksichtigt wird, daß auch in diesen Randgebieten das Farbfernsehen empfangen werden kann?
Herr Kollege Faller, die Ausstattung der Randgebiete mit den Fernsehsendern ist ja vor wenigen Wochen im Ausschuß fürgesamtdeutsche und Berliner Fragen eingehend behandelt worden, und zwar insbesondere im Hinblick auf das Zonenrandgebiet. Hier gibt es nur ein Mittel, nämlich die Sender so zu streuen, daß eine Totalversorgung möglich ist. Diese Versorgung der Randgebiete - das gilt also nicht nur für das Zonenrandgebiet, sondern auch für die anderen Randgebiete - kann aber nicht von heute auf morgen geschehen, sondern dazu ist ein mehrjähriger Ausbau erforderlich.
Herr Abgeordneter Felder, haben Sie eine Zusatzfrage? - Bitte!
Herr Minister, ist man in Ihrem Hause auch der Meinung, die verschiedene Techniker zum Ausdruck gebracht haben, daß es sich bei der Einführung des Farbfernsehens zunächst nur um eine begrenzte Anwendung handeln kann, daß z. B. aktuelle Tagesereignisse noch gar nicht in den Blickpunkt des Farbfernsehens kommen können, sondern nur ganz bestimmte Dinge, sagen wir: Opernübertragungen, so daß die allgemeine Einführung noch längere Zeit dauern wird?
Ja, Herr Abgeordneter Felder. Bei der Meinungsbildung der Ingenieure ist der Vorteil gegeben, daß die technischen Daten ausschlaggebend sind; im Gegensatz zu den Juristen, wobei ich nichts gegen Juristen sagen möchte. Ich möchte Ihnen sagen, daß wir diese Überlegungen selbstverständlich mit berücksichtigt haben, und Sie können verBundesminister Stücklen
sichert sein, daß wir den bestmöglichen Weg gewählt haben und wählen werden.
Wir wissen auch, daß die Einführung des Farbfernsehens nicht von heute auf morgen möglich ist, und ich darf für die Nichttechniker in diesem Hause sagen, daß die Ausstrahlungs- und Übertragungsbedingungen beim Farbfernsehen für den Empfänger im Prinzip die gleichen sind wie beim SchwarzweißFernsehen.
Noch eine Frage, Herr Dröscher?
Herr Bundesminister, werden wir bis zur Einführung des Farbfernsehens wenigstens in den Mittelgebirgslagen, diesen schwierigen Gebieten, in der Lage sein, das Zweite Programm in Schwarz-Weiß zu sehen?
Herr Abgeordneter, ich habe die Antwort soeben bereits auf die Frage des Abgeordneten Faller gegeben. Die einzelnen Ausbaustufen können nicht von heute auf morgen erstellt werden. Voraussetzung ist, daß die „Mutter-Sender" errichtet sind. Dann erst lassen sich die einzelnen Feldstärken in den regionalen Gebieten messen, und auf Grund dieser Meßergebnisse können erst die Sender bestellt und die Umsetzer errichtet werden.
Noch eine Frage, ) Herr Abgeordneter Dröscher!
Herr Bundesminister, da ich annehme, daß Sie mich mißverstanden haben, frage ich: Sind Sie nicht der Meinung, daß angesichts des auf uns zukommenden farbigen Fernsehens beschleunigt dafür gesorgt werden sollte, daß in den rückständigen Gebieten wenigstens das Zweite Programm in Schwarz-Weiß empfangen werden kann?
Herr Kollege Dröscher, ich wiederhole noch einmal, daß wir selbstverständlich bemüht sind, den Ausbau der zweiten Fernsehkette so früh wie möglich abzuschließen. Aber das läßt sich eben nur Zug um Zug verwirklichen, wenn es dabei nicht zu Fehlinvestitionen kommen soll, die wir unter allen Umständen vermeiden wollen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeorneter Dr. Kohut!
Herr Minister, ist die Farbfernsehtechnik so weit entwickelt, daß sichergestellt ist, daß sich die Farben nicht verwischen und 1969 vielleicht aus schwarz rot wird?
({0})
Herr Kollege Kohut, diese Frage ließe sich nur politisch beantworten. Da diese politische Beantwortung aber sehr viel hellseherische Fähigkeiten vorausetzen würde, möchte ich darauf verzichten.
Wenn Sie auf diese Frage jedoch eine technische Antwort haben wollen, dann kann ich sagen, daß es in der Tat zwei Systeme gibt. Das eine ist ein labiles System. Bei diesem müssen die Farben gemischt werden. Da sind Sie also am Mischpult und mischen die Farben so, wie Sie es für richtig halten.
({0})
Das zweite und dritte System, also das französische SECAM-System und das deutsche PAL-System, sind sogenannte stabile Systeme. Bei diesen mischen sich die Farben von selbst. Das ist also, wenn Sie so wollen, eine sehr stark gelenkte Demokratie, wo die Farben schon von vornherein gemischt werden.
({1})
Damit ist diese Frage beantwortet.
Wir kommen nun zu Frage XII/4 - der Abgeordneten Frau Strobel -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den nichtbestehenden Telefon-Selbstwählverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Straßburg die Arbeit der beim Europäischen Parlament und dem Europarat in Straßburg tätigen Parlamentarier, Beamten und Journalisten - vor allem während der Plenarsitzungen dieser Parlamente - stark behindert wird?
Die Hauptverkehrszentren der Bundesrepublik Deutschland sind durch starke Leitungsbündel - insgesamt 114 internationale Fernsprechleitungen - unmittelbar mit Straßburg verbunden. Zwischen dem Bereich der Knotenvermittlungsstelle Saarbrücken und Straßburg sowie zwischen Kehl und Straßburg besteht bereits Selbstwählferndienst; der übrige Fernsprechverkehr wird über Handrufleitungen, die im Fernamt Straßburg enden, abgewickelt. Die Gesprächsverbindungen werden nach dem internationalen Schnellverfahren hergestellt. Über Schwierigkeiten oder zu lange Herstellungswartezeiten liegen dem Ministerium bis heute keine Beschwerden vor.
Eine Zusatzfrage, Frau Strobel!
Herr Minister, bedeutet das, daß auch Ihre Kollegen aus dem Deutschen Bundestag Ihnen von diesen Schwierigkeiten noch nicht berichtet haben?
Nein, sie haben davon bisher noch nicht berichtet: Mir ist dieses Anliegen zum erstenmal von Ihnen vorgetragen worden.
Dann kann ich nur die Frage stellen, ob Sie auf Grund dieser Anfrage zur Kenntnis nehmen würden, daß die Schwierigkeiten kolossal groß sind. Das Gebäude deis Conseil de l'Europe ist nicht nur das Parlamentsgebäude für die Beratende Versammlung des Europarats und das Europäische
Parlament, sondern es wird auch ständig für internationale Tagungen benutzt. Es sind sehr viele Journalisten dort, und wir warten tatsächlich oft sehr lange auf solche Verbindungen. Ich kann mir vorstellen, daß das auch der Publizität der Parlamentsverhandlungen nicht gerade nützt. Würden Sie bereit sein, dies als eine Unterrichtung über Schwierigkeiten entgegenzunehmen?
Sehr gern, Frau Kollegin Strobel. Ich werde selbstverständlich Messungen durchführen lassen und Sie von den Messungsergebnissen unterrichten. Sollten Schwierigkeiten auftreten, bin ich selbstverständlich gern bereit, sie schon im Interesse einer reibungslosen Arbeit in Straßburg, ganz gleich, von welcher Seite solche Klagen vorgetragen werden, beseitigen zu lassen.
Danke sehr. Damit ist praktisch auch die nächste Frage beantwortet.
Vizepräsident .Schoettle: Wenn Sie dieser Meinung sind, Frau Kollegin Strobel, dann können wir sie gleich als beantwortet ansehen. Es handelt sich um die Frage XII/5 - der Abgeordneten Frau Strobel -:
Ist die Bundesregierung angesichts der in Frage XII/4 genannten Tatsache bereit, den Telefonverkehr zwischen den wichtigsten westdeutschen Städten und Straßburg sobald als irgend möglich auf den Selbstwählverkehr umzustellen?
Wir kommen zur Frage XII/6 - des Herrn Abgeordneten Riegel ({0}) -:
Ist die Bundesregierung bereit, künftig Vertreter der philatelistischen Vereinigung an der Gestaltung neuer Briefmarken beratend zu beteiligen?
Die beratende Institution auf dem Gebiet der Briefmarkengestaltung ist der Kunstbeirat der Deutschen Bundespost. Er 'besteht seit 1954. Ihm gehören sieben Kunstexperten und sieben weitere Mitglieder, darunter der Präsident des Bundes deutscher Philatelisten e. V. und drei Angehörige des Deutschen Bundestages, an. Die beratende Beteiligung des hervorragendsten Vertreters der philatelistischen Einrichtungen besteht also bereits. Daneben nehmen ständig die beiden Vizepräsidenten des Bundes deutscher Philatelisten an den Beratungen des Kunstbeirats teil.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Bundesminister, sind Sie nicht der Auffassung, daß man den Philatelisten einen stärkeren Einfluß sichern sollte, zumal sie insbesondere in Anbetracht des Erscheinens von Briefmarken im Ausland eine besondere Übersicht haben und da Wertvolles leisten könnten?
Herr Riegel, ich darf wiederholen: Wir haben sieben Kunstexperten und sieben NichtKunstexperten, darunter der Präsident des deutschen Philatelistenverbandes. Daneben nehmen noch seine beiden Vizepräsidenten beratend teil. Nun kommt es entscheidend darauf an, ob dieser, wie ich ganz offen bekennen möchte, sehr umstrittene Kunstbeirat in der Vergangenheit in der Praxis Mehrheitsentscheidungen zuungunsten der philatelistischen Vertreter gefällt hat. Wenn dass der Fall wäre, könnte man sich darüber ernsthaft unterhalten. Aber Sie können natürlich namhaften Künstlern nicht zumuten, daß sie von Nicht-Künstlern, also von Laien, wenn Sie wollen, in Fragen der Graphik und, der Kunstgestaltung überstimmt werden. Das ist völlig ausgeschlossen. Das Äußerste, was zuzumuten war, war die Parität, und die habe ich hergestellt.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Riegel!
Wissen Sie, Herr Bundesminister, daß bei den Philatelisten sehr stark der Eindruck vorhanden ist, daß sich nur eine einseitige Kunstrichtung in diesem Kunstbeirat durchzusetzen vermag?
Herr Abgeordneter Riegel, in der Kunst gibt es ohne Zweifel eine ganze Reihe von Richtungen. Aber es gibt in der Kunst - ich komme auf das Beispiel vom Fernsehen zurück - kein Mischpult, das die moderne mit der konservativen mischt. Diejenigen, die die moderne Kunstrichtung eingeschlagen haben, halten an ihrer Kunstrichtung fest und möchten sie ohne Einmischung von anderen Kunstrichtungen erhalten wissen. Die Künstler - das sei gar kein Vorwurf - sind in diesen Fragen sehr konsequent. Ich habe da nicht von Intoleranz gesprochen, sondern von sehr starker, klarer Konsequenz.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schneider.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß der Kunstbeirat ein Mitglied, das sich öfters gegen die Tendenz des Kunstbeirats, eine bestimmte Richtung in die Briefmarkenproduktion zu bringen, ausgesprochen hat, von weiteren Tagungen ausgeschlossen hat, und ist Ihnen bekannt, was in das Protokollhineingekommen ist?
Herr Abgeordneter Schneider, deshalb, weil sich ein Mitglied in diesem Kunstbeirat gegenteilig äußert, wird es nicht ausgeschlossen. Vielleicht liegen hier andere Umstände vor, die in der Öffentlichkeit zu behandeln mir nicht geraten erscheint, da es sich um sehr persönliche Dinge handelt.
Herr Minister, sind Sie bereit, das Protokoll anzufordern und sich mit mir über die Betreffenden - es sind zwei Namen in dem Protokoll enthalten - zu unterhalten?
Selbstverständlich. Das Protokoll liegt ja bei mir im Ministerium. Ich werde mich gern mit Ihnen unterhalten. Sie dürfen sicher sein, daß ich die Intoleranz nicht dulde. Die Konsequenz möchte ich respektieren.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling!
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß sowohl die Vielfalt als auch die Einzelgestaltung der Briefmarken, die in den letzten zwei Jahren herausgekommen sind, in weiten Kreisen der Bevölkerung auch sehr positive Resonanz gefunden hat? Sind Sie deswegen bereit, mir zu bestätigen, daß Sie in der Auswahl Ihres wissenschaftlichen Fachbeirats eigentlich verhältnismäßig Glück gehabt haben?
Herr Abgeordneter Wuermeling, das bezieht sich jetzt schon auf die zweite Frage. Herr Präsident, es fließt etwas ineinander.
Aber ich bestätige sehr gern, Herr Kollege Wuermeling, daß mir solche zustimmenden Äußerungen von vielen Kreisen, besonders auch des Auslandes, gemacht worden sind. Ich darf nur, wenn der Herr Präsident es gestattet, eine kleine Anekdote erzählen. Die Fragestunde ist heute ja sowieso der einzige Tagesordnungspunkt. Vielleicht können wir so die eine Stunde genau ausfüllen.
Die muß aber nicht unbedingt ausgedehnt werden!
Gut; ich dachte, ich müßte hier bis 3 Uhr durchhalten.
({0})
Herr Abgeordneter Wuermeling, ich war bei meinem Kollegen in Osterreich und wollte ihm, da ich als Gast bei ihm war, eine Freundlichkeit sagen und zeigte ihm den Brief eines deutschen Staatsangehörigen, der sagte, die deutschen Briefmarken seien nichts, aber die österreichischen Briefmarken seien ganz ausgezeichnet. Da sagte mir der österreichische Generaldirektor: „Ich wollte Ihnen die gleiche Aufmerksamkeit unterbreiten", und er zeigte mir den Brief eines österreichischen Staatsangehörigen, der behauptete, die österreichischen Marken seien miserabel, aber die deutschen Marken seien so gut, daß er sich bei meinem Besuch 'doch einmal erkundigen solle, wie man die deutschen Marken herstelle.
Immer eine subjektive Betrachtung! Es gibt Gott sei Dank in der Kunst keine eindeutige Richtung. Die Kunst ist individuell und subjektiv und wird es bleiben und muß es bleiben.
({1})
Herr Kohut!
Herr Minister, liegt es an dem meist kleinen Format unserer Briefmarken, daß die Möglichkeiten, durch Briefmarken für Deutschland zu werben, nicht voll ausgeschöpft werden?
Die Größe der Briefmarken ist natürlich sehr entscheidend für die Wirksamkeit eines Motivs. Es ist außerordentlich schwierig, z. B. ein Bauwerk auf einer kleinen Briefmarke, besonders den 'Serienmarken, unterzubringen. Je größer die Marke ist, desto wirkungsvoller wird ohne Zweifel das Motiv. Sie haben recht, 'Herr Kollege.
Eine weitere Zusatzfrage!
Herr Minister, warum bleiben Sie dann bei dem kleinen Format und bevorzugen nicht, 'wie das in manchen anderen Ländern geschieht, das größere Format?
Herr Präsident, jetzt bin ich wirklich mitten in der Antwort auf die Frage XII/7.
Dann rufe ich also zunächst die Frage XII/7 - des Herrn Abgeordneten Riegel ({0}) - auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neue Briefmarkendauerserie wegen ihrer Ausführung in Philatelistenkreisen stark kritisiert wird?
Es gibt im Prinzip zweierlei Arten von Marken, einmal die Serienmarken und zum anderen die Sondermarken. Die Sondermarken können in größeren Formaten erscheinen, wie wir es auch in der Vergangenheit gehalten haben. Die Serienmarken sollen dagegen in der Hauptsache in unserem Betriebsablauf zum Einsatz kommen, also im Schalterdienst mit den elektrischen und mechanischen Markengebern, bei den stummen Postämtern usw. Hier gibt es ein international genormtes Maß. Auch die elektrischen und mechanischen Geräte sind auf dieses Maß abgestellt. Ich muß mich also für ein Maß entscheiden - denn die Geräte kosten sehr viel Geld -, und dann muß ich dieses Maß auch bei den Serienmarken einhalten. Das trifft jetzt für die Serienmarken „Deutsche Baudenkmäler aus zwölf Jahrhunderten" zu. Die Sondermarken können dagegen größer sein.
Herr Abgeordneter Riegel!
Herr Bundesminister, sicher ist Ihnen bekannt, daß die letzte Dauermarkenausgabe den Namen „Rabattmarken" bekommen hat. Ihnen ist sicher auch bekannt, daß diese Marke ein Vexierbild enthält, aus dem klar auch ohne Lupe die Gesichtszüge Hitlers zu erkennen sind. Sind Sie nicht der Auffassung, daß solche Mätzchen
Riegel ({0})
unterbleiben sollten, die im Ausland schaden, und und daß man die Ausgabe dieser Marke beenden sollte?
({1})
Herr Abgeordneter Riegel, die Bezeichnung „Rabattmarken" für diese Marken kann ich nicht ernst nehmen; denn diese Marken wurden vom Kunstbeirat gebilligt.
({0})
Herr Kollege Riegel, ich empfehle Ihnen, sich einmal ganz flüchtig halbrechts zu drehen; da sehen Sie Ihre Kollegin sitzen, die diese Marke mit herausgesucht hat. Im Hinblick auf die korrekte und auch sachverständige Arbeit der Kollegen im Kunstbeirat muß ich den Ausdruck „Rabattmarken" mit aller Entschiedenheit zurückweisen.
({1})
Nun zu der berühmten Fünfzigpfennigmarke mit der Darstellung eines Baums und der Verästelung seiner Zweige. Natürlich, bei viel Phantasie ist es ohne Zweifel möglich, die Konturen eines Kopfes zu erkennen. Aber warum man ausgerechnet auf den schäbigsten Kopf kommen muß, den wir in der deutschen Geschichte gehabt haben, ist mir unerfindlich.
({2})
Es gibt ja auch z. B. den Charly Chaplin, der in einer solchen Darstellung ein ähnliches Profil haben würde. Ich möchte es schon im deutschen Interesse rundweg ablehnen, daß auch nur der leiseste Verdacht aufkommen könnte, hier würde irgend etwas unterschoben.
Ich möchte ausdrücklich sagen, daß ich das nicht erkannt habe. Ich habe die Marke auch nicht x-mal gedreht und gewendet, um wirklich etwas zu finden. Aber auch der Kunstbeirat hat das nicht erkannt.
Ich habe keine Veranlassung, diese Marke zurückzuziehen.
Herr Minister, ich glaube - das sage ich nicht, um jemanden in Schutz zu nehmen --, der Fragesteller hat nur wiedergegeben, was in der öffentlichen Diskussion tatsächlich geäußert worden ist. Auch der Ausdruck „Rabattmarke" ist nicht von ihm erfunden, sondern eben in der öffentlichen Diskussion entstanden. Man kann darüber denken, wie man will.
Herr Abgeordneter Riegel, Sie möchten noch eine Frage stellen.
Herr Bundesminister, sind Sie nicht der Auffassung, daß bei der Beurteilung einer Briefmarke die politische Überzeugung keine Rolle zu spielen braucht?
Ich bin nicht unbedingt dieser Auffassung. Manche Marken werden sehr politisch beurteilt. Ich denke nur an die Marken „Deutsche Baudenkmäler in zwölf Jahrhunderten". Von ausländischer Seite wird uns unterstellt, wir verfolgten damit politische Ziele, weil wir uns in Deutschland erlaubt haben, deutsche Baudenkmäler auch aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße in dieser Serie zu zeigen.
Sie sehen also, daß die Briefmarke auch politisch gesehen wird. Ich hoffe nicht, daß das auch im Inland so ist.
Herr Kollege Riegel, ich wollte Ihnen mit meiner Antwort keinesfalls zu nahe treten, sondern Ihnen nur das Material liefern, damit Sie der Seite, von der Sie angesprochen worden sind, auch die entsprechende Antwort geben können.
In Ergänzung dazu, Herr Präsident, eine kleine Bemerkung zur Beantwortung der zweiten Frage. Ich habe den Deutschen Kunstrat e. V., den Deutschen Werkbund e. V. und den Rat für Formengebung gebeten, sich gutachtlich zu der Gestaltung der letzten Serienmarke zu äußern. Ich bin gern bereit, Ihnen das Ergebnis zu unterbreiten.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schneider ({0}).
Herr Minister, sind Sie der Meinung, daß die Baudenkmäler auf den Marken dieser neuen Serie - ich erinnere jetzt an Bauwerke, die früher schon dargestellt worden sind, z. B. an den Dresdner Zwinger, der 1926 in derselben Größe ausgezeichnet wiedergegeben worden ist, oder an das Tegeler Schloß, das auf der von der Landespostdirektion Berlin herausgegebenen Marke hervorragend dargestellt worden ist - unser gesamtdeutsches Kulturbewußtsein - ich spreche einmal unpolitisch - würdig ausdrücken, oder glauben Sie nicht auch, daß die Marken der neuen Ausgabe nur graphische Versuche sind?
Herr Kollege Schneider, von graphischen Versuchen möchte ich nicht sprechen. Ich gebe Ihnen zu, daß es durchaus auch eine andere Graphik, eine andere Darstellung der Motive hätte geben können, die von vielen für wirkungsvoller gehalten worden wäre. Aber von 1926 bis 1965 sind 40 Jahre vergangen, und in diesen 40 Jahren hat sich die Kunstrichtung entwickelt; sie ist nicht stehengeblieben bei der fast ausschließlich gegenständlichen Darstellung. Das bitte ich zu berücksichtigen. Wir leben im Jahre 1965.
Eine zweite Zusatzfrage!
Darf ich fragen, Herr Minister, ob Ihnen bekannt ist, daß bei Meinungsumfragen die Marken der Landespost Berlin, die unabhängig vom Kunstbeirat geschaffen werden, in überwiegendem Maße - bis zu 53 und 55 % - Zustimmung und Anerkennung finden im Gegensatz zu den übrigen Marken, und daß außerdem bei keiner Postanstalt in der ganzen Welt eine derartige Symbolik auf den Marken zu finden ist, wie wir sie seit 1954 immer wieder sehen?
Die Berliner Marken werden sehr gut beurteilt. Sie sind auch graphisch sehr gut ausgeführt, sie sind drucktechnisch ausgezeichnet gestaltet. Ich darf Ihnen nur sagen, daß auch die Berliner Marken vom Minister - von mir - genehmigt werden müssen. Ich bin nicht auf nur eine Kunstrichtung festgelegt, ich bin aber auch nicht bereit, eine andere Kunstrichtung zu verdammen.
Nun darf ich Ihnen das Ergebnis einer demoskopischen Umfrage mitteilen, die über die Rotkäppchen-Marken durchgeführt wurde, welche rundweg als „scheußlich", als „miserabel gestaltet" bezeichnet worden sind. Die Umfrage brachte folgendes Ergebnis: „Sehr gut" und „Gut" 50 %,
({0})
„Es geht" 21 %, „Gefällt nicht besonders" 15 %, „Gefällt gar nicht" 8 %, ohne Urteil 6 %. Das ist für eine so moderne Gestaltung wie die RotkäppchenMarken meiner Meinung nach ein ausgezeichnetes Ergebnis.
({1})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Drachsler.
Können Sie, Herr Minister, Angaben darüber machen, wie unsere Briefmarken im Urteil internationaler Ausstellungen abschneiden? Wurden nicht schon wegen besonders guter Gestaltung erste Preise erzielt?
Doch, das kann ich bestätigen. Unsere Marken, die auf internationalen Ausstellungen gezeigt werden, haben wiederholt Goldmedaillen für die hervorragende Gestaltung erhalten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eichelbaum!
Herr Minister, können Sie bestätigen, daß hier die Markenserie mit den unbestreitbar deutschen Bauten des Mittelalters sehr viel Zustimmung gefunden hat?
Auch das kann ich bestätigen.
Herr Abgeordneter Dürr zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, daß das von Ihnen gerade mitgeteilte Ergebnis einer demoskopischen Umfrage wohl kaum verallgemeinert werden kann, weil es sich bei der Rotkäppchenserie um eine Märchenmarke handelt, die ähnlich aufgemacht ist wie moderne Kinderbücher, und weil diese Gestaltung vielleicht mehr zu einer Märchenmarke als zur Darstellung von Baudenkmälern paßt?
Ja, natürlich. Aber ich habe diese demoskopische Umfrage deshalb durchführen lassen, weil immer behauptet worden ist, daß die Marken von der großen Mehrheit der deutschen Bevölkerung abgelehnt würden. Die demoskopische Umfrage - was man von solchen Umfragen halten will, überlasse ich natürlich jedem einzelnen - hat dieses Ergebnis erbracht, und das ist sehr befriedigend.
Keine weitere Frage.
Dann kommen wir zu Frage XII/8 - des Herrn Abgeordneten Hilbert -:
Ist der Bundespostminister bereit, für Fernsehgeräte, die in Schulen aufgestellt und ausschließlich für schulische Zwecke verwendet werden, Gebührenfreiheit zu gewähren?
Ich bin der Auffassung, daß die Schulen von den Fernsehrundfunkgebühren für Fernsehrundfunkempfangsanlagen, die ausschließlich für schulische Zwecke betrieben werden, befreit werden sollen. Einer dahin gehenden allgemeinen Regelung durch mich steht jedoch die Tatsache entgegen, daß zur Zeit Vertreter der Bundesregierung und der Regierungen der Länder über eine Neuordnung des Rundfunkgebührenwesens verhandeln.
Ziel dieser Verhandlungen ist der Abschluß einer Vereinbarung, in der auch die Frage der Befreiung von den Rundfunkgebühren abschließend geregelt werden soll. Um dem Ergebnis dieser Verhandlungen nicht vorzugreifen, habe ich eine Zwischenlösung getroffen, nach der den Schulen, soweit entsprechende Anträge gestellt werden, die Gebühren gestundet werden mit der Zusage einer Niederschlagung, wenn die Voraussetzungen für eine endgültige Befreiung gegeben sind.
Die Frage ist beantwortet.
Ich rufe die nächste Frage, die Frage XII/9 - des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert - auf:
Wird der Bundespostminister dafür Sorge tragen, daß die Fernsprechteilnehmer derjenigen Gemeinden, die zum Bezirk der Oberpostdirektion Neustadt ({0}) gehören, die jedoch aus technischen Gründen an Gemeinden des Bezirks der Oberpostdirektion Koblenz angeschlossen und lediglich im amtlichen Fernsprechbuch dieses Bezirks erfaßt sind, auch in dem amtlichen Fernsprechbuch des Bezirks der Oberpostdirektion Neustadt ({1}) aufgeführt werden?
Wie schon in der Fragestunde der 65. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. März 1963 zur Doppeleintragung des Ortes Landwürden im Oberpostdirektionsbezirk Bremen ausgeführt worden ist, werden die Fernsprechteilnehmer in dasjenige Amtliche Fernsprechbuch eingetragen, in dem das Ortsnetz ihres Anschlusses aufgeführt ist. Das im vorliegenden Falle angesprochene Gebiet betrifft die Ortsnetze Ebernburg und Odernheim. Die Teilnehmer der beiden Ortsnetze wurden erstmalig ab der Ausgabe 1963/64 im Amtlichen Fernsprechbuch Nr. 15 - Koblenz - aufgeführt, da der Gesprächs7988
verkehr der Teilnehmer dieser beiden Ortsnetze eindeutig nach Sobernheim bzw. nach Bad Kreuznach, den zuständigen Knotenvermittlungsstellen mit Wählbetrieb im OPD-Bezirk Koblenz, gerichtet ist. Im übrigen werden die Gespräche zwischen Odernheim und Sobernheim bzw. Ebernburg und Bad Kreuznach auch gebührenmäßig wie Ortsgespräche 'behandelt, weil die Ortsnetze weniger als fünf Kilometer voneinander entfernt sind.
Die Tatsache, daß eine Gemeinde politisch zu einem Verwaltungsbezirk gehört, der in einem anderen Amtlichen Fernsprechbuch aufgeführt ist, rechtfertigt jedoch eine Doppeleintragung nicht. Derartige Überschneidungen lassen sich aus technischen Gründen auch in vielen anderen Fällen nicht vermeiden. Würde man dabei überall Eintragungen in zwei Amtlichen Fernsprechbüchern zulassen, dann würden die durch die ständig zunehmende Zahl von Fernsprechteilnehmern ohnehin immer umfangreicher werdenden Amtlichen Fernsprechbücher noch unhandlicher werden. Aus diesem Grunde sehe ich mich nicht in der Lage, Ihrem Wunsche zu entsprechen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller-Emmert!
Herr Minister, sind Sie nicht dennoch mit mir der Auffassung, daß es für viele Fernsprechteilnehmer lästig und unbequem ist, wenn sie ein Gespräch führen wollen und feststellen müssen, daß der Gesprächsteilnehmer nicht im Telefonbuch ihres Bezirkes erfaßt ist, obwohl sie wissen, daß der Gesprächsteilnehmer in einer Gemeinde wohnt, die politisch ebenfalls dem gleichen Bezirk angehört?
Herr Kollege Müller-Emmert, ich habe Ihnen mitgeteilt, daß es aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich ist, Doppeleintragungen durchzuführen. Zum andern darf ich sagen, daß wir die Auskunft völlig unentgeltlich erteilen. Zum dritten besteht noch folgende Möglichkeit. Wenn häufig Gespräche in andere Gebiete geführt werden, die nicht im Amtlichen Fernsprechbuch verzeichnet sind, weil die Orte, obwohl sie im gleichen Regierungsbezirk liegen, einem anderen OPD-Bezirk angehören, dann besteht die Möglichkeit, dieses Buch zu beschaffen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Müller-Emmert!
Herr Minister, wäre diesem Mangel nicht unschwer dadurch abzuhelfen, daß die wenigen Gesprächsteilnehmer, für die diese von mir gewünschte Regelung in Frage kämen, in zwei Telefonbüchern aufgenommen würden?
Nein, das würde einen Präzedenzfall darstellen. Den Anfang wüßte ich zwar, aber ich könnte nicht absehen, wieweit die Ausweitung am Ende gehen würde.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher.
Herr Minister, ist Ihnen ungefähr die Zahl der Fälle bekannt, in denen solche Überschneidungen von politischen Grenzen und Grenzen der Oberpostdirektionen vorhanden sind?
Ich kann sie im Augenblick aus dem Kopf nicht sagen. Sie ist aber sehr groß.
Noch eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dröscher.
Herr Minister, wären Sie bereit, nachdem Sie meinen, die Zahl sei sehr groß, einmal Nachforschungen anzustellen, um wie viele Fälle es sich handelt? Wenn es nicht viele Fälle wären, könnte man es vielleicht doch machen.
Ich bin gern bereit, die genaue Zahl festzustellen.
Frage XII/10 - des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert -:
Bis wann ist damit zu rechnen, daß die Vorwählnummern der Gemeinden, die im Selbstwählferndienst zu erreichen sind, in den amtlichen Fernsprechbüchern unter der jeweils zutreffenden Kopfleiste zusammen mit den weiteren postamtlichen Fernsprechnummern aufgeführt werden?
Ich habe bereits im August letzten Jahres grundsätzlich entschieden, daß bei allen Orten, die unter nur einer bundeseinheitlichen Ortsnetz-Kennzahl im Selbstwählferndienst erreichbar sind, die Ortsnetz-Kennzahl in der Kopfrandleiste im Amtlichen Fernsprechbuch neben dem Ortsnetznamen anzugeben ist. Einzelheiten der Druckanordnung werden zur Zeit noch geklärt. Voraussichtlich werden die Herbstausgaben der Amtlichen Fernsprechbücher entsprechend ergänzt.
Leider müssen bei Ortsnetzen mit unterschiedlichen Ortsnetz-Kennzahlen die Ortsnetz-Kennzahlen nach wie vor den örtlich unterschiedlichen Verzeichnissen entnommen werden. Aus Platzgründen ist es nämlich in diesen Fällen nicht möglich, im Amtlichen Fernsprechbuch neben den Ortsnetz-Kennzahlen anzugeben, für welche Ursprungsorte sie gelten.
Eine Zusatzfrage?
Herr Minister, bis wann wird wohl jede Gemeinde eine für das gesamte Bundesgebiet geltende einheitliche Vorwählnummer haben?
Im Grunde genommen hat jede Gemeinde eine einheitliche Ortskennzahl. Es gibt aber Großstädte - z. B. im Ruhrgebiet, Frankfurt und Berlin -, die noch eine zweite Wählnummer im Kurzverkehr haben. Um diese Großstädte handelt
/es sich. Wir werden untersuchen, wie wir auch hier eine Regelung für die Vornahme der Eintragungen finden können. Die Zahl der Ausnahmen ist also nicht sehr groß.
Herr Minister, darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß Sie darum bemüht sind, grundsätzlich für jede Gemeinde, ganz gleich, ob es eine kleine oder eine große Gemeinde ist, eine einheitliche Vorwählnummer einzuführen, die für das ganze Bundesgebiet Gültigkeit hat?
Nicht ganz so, wie Sie mich jetzt festlegen möchten, und zwar deshalb, weil es im Interesse der Fernsprechteilnehmer liegt, daß sie mit einer Kurzvorwählnummer, etwa 91, 81 usw., den Teilnehmer schneller als über die Nummer 09 usw. erreichen. Wir müssen das technisch prüfen. Nur wenn es sich technisch machen läßt, möchte ich Ihrer Frage in vollem Umfange zustimmen.
Nun kommen wir zur Frage XII/11 - des Abgeordneten Felder -:
Beabsichtigt der Bundespostminister, die Kreisstadt Altdorf definitiv aus dem Nürnberger Fernwählnetz auszuklammern, also die telefonische Verbindung über Neumarkt ({0}) endgültig zu belassen?
Das Fernsprechortsnetz Altdorf wurde am 11. Mai 1964 aus dem Knotenamtsbereich Nürnberg ausgegliedert und dem Knotenamtsbereich Neumarkt zugeordnet. Es ist beabsichtigt, es bei dieser Umgliederung zu belassen.
Eine Zusatzfrage?
Herr Minister, in welchem Zeitraum, glauben Sie, wird die Abänderung erfolgen?
Sie haben mich völlig falsch verstanden, Herr Abgeordneter. Ich habe nicht die Absicht, eine Rückgliederung vorzunehmen.
Sie wollen es definitiv dabei belassen?
Definitiv belassen.
Dann habe ich folgende Zusatzfrage. Herr Minister, ist es nicht so, daß bei der Verlegung der neuen Kabel eine zu geringe Kapazität angenommen wurde und deshalb die Verlagerung erfolgte, so daß die Bürger von Altdorf nun für diesen Umweg bezahlen müssen?
Nein. Hier sind Sie nicht richtig, zumindest unvollständig unterrichtet. Die Verlegung des Fernsprechortsnetzes Altdorf aus Nürnberg nach
Neumarkt ist deshalb erfolgt, weil in der Fernsprechordnung festgelegt ist, daß ein Ortsnetz von dem nächstgelegenen Knotenamtsbereich zu bedienen ist. Nürnberg liegt 21,3 km, Neumarkt dagegen nur 14 km entfernt. Die bisherige Regelung war eine in der Fernsprechordnung nicht begründete Bevorzugung von Altdorf.
Es besteht also, Herr Minister, keine Verteuerung gegenüber dem früheren Zustand?
Doch, es ist selbstverständlich eine Verteuerung; denn 'bisher hatten Sie im Fernsprechverkehr nach Nürnberg die Gebühr für die Knotenamtszone zu bezahlen, während jetzt die Gebühr für die entsprechende Fernzone zu zahlen ist.
Keine weitere Frage.
Ich rufe auf die Frage XII/12 - des Abgeordneten Cramer -:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Behauptung des Prof. Dr. Karl August Bettermann von der Freien Universität Berlin, daß das Postverwaltungsgesetz von 1953 verfassungswidrig sei und die bisherigen Gebührenerhöhungen der Deutschen Bundespost ohne Rechtsgrundlagen seien?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung von Herrn Professor Dr. Bettermann, daß das Postverwaltungsgesetz mangels Zustimmung des Bundesrates ungültig sei, nicht. Sie ist der Meinung, daß keines der von Professor Bettermann vorgetragenen Argumente geeignet ist, die Zustimmungsbedürftigkeit zu begründen.
Aber selbst wenn man insoweit die Ausführungen von Herrn Professor Bettermann als richtig unterstellt, wird hierdurch die Gültigkeit des Postverwaltungsgesetzes nicht berührt. Die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit ist, wie Ihnen als dem Vorsitzenden des damals für dieses Gesetz federführenden Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages bekannt sein dürfte, vom Bundesrat mit Mehrheit verneint worden. Der Bundesrat hat auch mit Mehrheit beschlossen, gegen den Gesetzentwurf einen Einspruch gemäß Artikel 77 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen. Er hat also das Gesetz in der ihm zur Verabschiedung vorliegenden Fassung gewollt. Darüber lassen die Materialien zum Postverwaltungsgesetz keinen Zweifel zu. Wenn aber, wie im Falle des Postverwaltungsgesetzes, einwandfrei zu erkennen ist, daß der 'Bundesrat das Zustandekommen des Gesetzes gewollt hat, kann und muß eine vom Bundesrat möglicherweise irrtümlich nicht förmlich beschlossene Zustimmung als erteilt angesehen werden.
Eine Zusatzfrage?
Herr Minister, wie beurteilen Sie denn die Behauptung von Herrn Professor Bettermann, daß die Gebührenverordnungen nicht rechtmäßig zustande gekommen sind, weil es nur heißt: Es ist nicht die Zustimmung des Bundestages erfor7990
derlich. Mit anderen Worten: Die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich.
Herr Abgeordneter Cramer, diese Rechtsauffassung kann von der Bundesregierung nicht geteilt werden.
Eine Zusatzfrage,
Herr Abgeordneter Cramer!
Ist Ihnen bekannt, Herr Minister, daß Herr Professor Bettermann und seine Kollegen die Telefongebühren nur noch unter Vorbehalt bezahlen und daß er zu Prozessen anrät?
Dagegen ist nichts einzuwenden. Das kann Herr Professor Bettermann tun. Das stört uns weiter nicht, besonders nicht bei der automatischen Bearbeitung, denn dann sehen wir diesen Vermerk ja gar nicht.
Meine Damen und Herren, damit sind die Fragen beantwortet. Die Fragestunde ist beendet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung ist erledigt.
Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, den 12. Februar, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.