Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, der Frau Abgeordneten Dr. Bleyler zu ihrem 65. Geburtstag, den sie heute feiert, die besten Wünsche des Hauses übermitteln zu können.
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Einziger Tagesordnungspunkt ist die
Fragestunde ({1}).
Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe die Frage VIII/1 - des Herrn Abgeordneten Freiherrn von Mühlen - auf :
Trifft es zu, daß der Deutsche Ausschuß für den Kampf gegen den Hunger zwar gegründet wurde, aber weder die organisatorische Durchführung seiner Arbeit finanziell gesichert ist noch ein nennenswerter Betrag der FAO bisher zur Verfügung gestellt werden konnte?
Ist der Herr Abgeordnete im Hause, oder wird die Frage übernommen? - Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Wächter übernommen. - Bitte, Herr Staatssekretär!
Der Deutsche Ausschuß für den Kampf gegen den Hunger wurde am 13. Dezember 1962 unter der Schirmherrschaft des Herrn Bundespräsidenten gegründet. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Idee des Kampfes gegen den Hunger in weite Kreise der Bevölkerung zu tragen. Dieses Ziel soll durch eine weitgestreute Öffentlichkeitsarbeit - durch Einschaltung der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens - erreicht werden.
Im ersten Jahr seines Bestehens wurde hierfür von den Mitgliedern des Ausschusses ein Betrag von 25 000 DM aus freiwilligen Spenden aufgebracht, der eine fruchtbare Arbeit des Ausschusses ermöglichte. Leider ist es dem Ausschuß nicht gelungen, weitere Mittel bereitzustellen. Da bei der Gründung des Ausschusses ausdrücklich festgelegt wurde, daß der Ausschuß von der Bundesregierung
völlig unabhängig sein solle und seine Arbeiten selber zu finanzieren habe, ist eine Unterstützung aus Bundesmitteln leider nicht erfolgt.
Im Interesse des deutschen Ansehens in der Welt wird es aber meines Erachtens notwendig sein, seitens der Bundesregierung einen finanziellen Beitrag zu leisten, um die Fortführung der Arbeiten des Ausschusses zu ermöglichen. Ich hatte daher schon vor längerer Zeit die Bereitstellung eines Betrages von 50 000 DM im Haushalt meines Hauses vorgeschlagen. Wenn auch die Realisierung dieses Vorschlages bisher nicht möglich war, so hoffe ich doch, daß es mir gelingen wird, diese Schwierigkeiten zu überwinden.
Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß das Sammeln von Geldbeträgen und ihre Überweisung an die FAO nicht zu den Aufgaben des Ausschusses gehört. Dagegen sind seitens privater Organisationen der FAO namhafte Beträge zur Verfügung gestellt worden. Auch die beiden Kirchen haben allein für die Welthungerkampagne der FAO einen Betrag von 3,7 Millionen DM Überwiesen. Damit steht die Bundesrepublik in ihren Leistungen für das Welthungerprogramm durchaus nicht hinter vergleichbaren anderen Ländern zurück.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage VIII/2 - des Herrn Abgeordneten Dr. Effertz - auf:
Ist die Bundesregierung bereit, alsbald der Tatsache Rechnung zu tragen, daß die deutsche Landwirtschaft bei der gegenwärtigen Verfassung des Lebensmittelmarktes in der Bundesrepublik dem aus den EWG-Ländern zu erwartenden, straff organisierten Wettbewerb nicht gewachsen sein wird, und wird sie noch bis zum Ablauf dieses Jahres die für eine Verbesserung der Absatzverhältnisse erforderlichen gesetzlichen Grundlagen vorlegen?
Herr Abgeordneter Wächter übernimmt die Frage. - Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, da die von Ihnen gestellte erste und zweite Frage in einem engen Zusammenhang stehen, möchte ich diese beiden Fragen gemeinsam beantworten.
Dann rufe ich auch die Frage VIII/3 - ,des Herrn Abgeordneten Dr. Effertz - auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der vom Deutschen Bauernverband allen Fraktionen des Deutschen Bundestages zu7210
Vizepräsident Dr. Dehler
geleitete Vorschlag für ein Gesetz zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes ({0}) eine geeignete Verhandlungsgrundlage sein könnte?
Wie Ihnen bekannt ist, gehen die Bestrebungen der Bundesregierung im Rahmen der Grünen Pläne seit Jahren dahin, durch die Maßnahmen zur Förderung von Qualität und Absatz die deutsche Landwirtschaft in die Lage zu versetzen, dem zunehmenden Wettbewerb insbesondere aus den EWG-Ländern standzuhalten. Außerdem soll die deutsche Landwirtschaft in den Stand gesetzt werden, sich den Anforderungen anzupassen, die auf Grund der konzentrierten Nachfrage auf den Märkten für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Großformen des Einzelhandels, Ketten und andere - bestehen. Meines Erachtens sind die bisher durchgeführten Maßnahmen erfolgreich gewesen. Der Grüne Plan 1965 wird eine Fortführung dieser Maßnahmen bringen. Das Schwergewicht muß auf der zunehmenden Bildung von Erzeugergemeinschaften liegen, die auf verschiedenen Gebieten die Voraussetzung für eine Verbesserung der Absatzverhältnisse darstellen.
Die Bedeutung, die das Bundesernährungsministerium allen marktstrukturellen Maßnahmen beimißt, mögen Sie daraus erkennen, ,daß inzwischen, zunächst für das Gebiet Obst und Gemüse, der Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Erzeugung und des Angebotes von Obst und Gemiise an die Erfordernisse des Marktes erstellt und den .zuständigen Wirtschaftsverbänden zugeleitet wurde.
Der in der Zwischenzeit vom Deutschen Bauernverband vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes, das sogenannte Marktstrukturgesetz, kommt den Vorstellungen des Bundesernährungsministeriums weitgehend entgegen. Allerdings müssen die Einwendungen der übrigen Wirtschaftsverbände gegen den Entwurf sehr eingehend geprüft werden; denn die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch die Interessen der landwirtschaftsverbundenen Wirtschaftszweige genügend berücksichtigt werden müssen.
Das Bundesernährungsministerium ist zu einer Mitarbeit bereit, damit ein Entwurf erstellt werden kann, der sowohl den Erfordernissen der Landwirtschaft als auch den Belangen der übrigen Wirtschaftskreise Rechnung trägt. In Verbindung mit den Vorarbeiten für den Entwurf des Bundesernährungsministeriums und im Hinblick auf den Entwurf eines Marktstrukturgesetzes erfolgte bereits eine Prüfung der Rechtsfragen, die sich im Hinblick auf das Grundgesetz und den EWG-Vertrag für eine vom Grünen Plan unabhängige gesetzliche Regelung der Förderungsmaßnahmen ergeben.
Herr Abgeordneter Unertl, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden: Sie sprechen jetzt von der
Vorlage, die seit Tagen bekannt ist? Wird jetzt eine Vorlage des Ernährungsministeriums erwartet?
Nein, ich habe einmal zu dem Vorschlag des Bauernverbandes und des Raiffeisenverbandes und zum anderen zu dem Diskussionsentwurf meines Hauses gesprochen.
Herr Abgeordneter Reichmann, eine Zusatzfrage. .
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß die Errichtung der an sich zweckmäßigen Marktfonds im Rahmen des Marktstrukturgesetzes noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann, obwohl die Gesetzesmaterie dadurch erheblich erschwert wird?
Herr Abgeordneter, das ist eine Frage, die eigentlich ich an das Plenum richten muß und nicht Sie an mich.
Ich glaube, das trifft zu. Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage VIII/4 - des Herrn Abgeordneten Dr. Effertz - auf:
Wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung ähnlicher Einrichtungen in EWG-Ländern einen auf die deutschen Verhältnisse abgestellten Gesetzentwurf zur Errichtung eines Marktausgleich-Fonds ({0}) vorlegen?
Auch die Errichtung eines Agrarmarktfonds steht im engen Zusammenhang mit den Bestrebungen, für die marktstrukturellen Maßnahmen eine gesonderte gesetzlich Regelung zu schaffen. Es erscheint allerdings notwendig, zu prüfen, ob ein solcher Fonds im Rahmen eines Marktstrukturgesetzes verankert werden sollte und welche Aufgaben ihm übertragen werden können. Das Bundesernährungsministerium hat z. B. in seinem erwähnten Gesetzentwurf für Obst und Gemüse einen Fonds vorgeschlagen, dem ein bestimmtes, begrenztes Aufgabengebiet zugewiesen werden soll.
Im Hinblick auf die einem solchen Fonds von verschiedenen Seiten außerdem zugedachte Aufgabe der Stabilisierung der Marktpreise möchte ich darauf hinweisen, daß diese Aufgabe von den Einfuhr- und Vorratsstellen und den im Rahmen der EWG etwa noch zu errichtenden Stellen wahrgenommen wird. Ein solcher Marktfonds hätte daher wenig Spielraum, weil für rund 90 % der landwirtschaftlichen Erzeugnisse die Bestimmungen der EWG-Marktordnungen hierfür maßgebend sind.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Reichmann.
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß das auch für den inneren Markt zutrifft?
Nach den Marktordnungen der EWG werden die Interventionen nach gemeinsamem Reglement und in der Endphase auch aus gemeinsamen Mitteln finanziert. Aber, wie gesagt, mein Haus steht zur Zeit noch in einer rechtlichen Prüfung dieser Frage, so daß ich Ihnen dazu leider eine erschöpfende Auskunft heute noch nicht geben kann.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Unertl.
Herr Staatssekretär, können Sie uns Auskunft darüber geben, welche Länder außer Holland bereits über solche Gesetze betreffend Marktfonds verfügen?
Ich glaube, man kann diese Frage nicht klar beantworten, weil die Regelungen doch sehr unterschiedlich sind. In Holland beruhen die Fonds bei den Produktschaften sehr weitgehend auf Beiträgen der Erzeuger und werden nur in Ausnahmefällen bei einigen Produkten vom Staat zusätzlich finanziert. In Frankreich ist eine Gesetzgebung erst im Gange. Wieweit das, was man mit dem Gesetz anstrebt, tatsächlich durchgeführt wird, vermögen wir noch nicht zu übersehen.
Damit ist auch die dritte Frage des Abgeordneten Dr. Effertz beantwortet.
Ich rufe die Frage VIII/5 - des Herrn Abgeordneten Unertl - auf:
Ist dem Herrn Bundesernährungsminister bekannt, daß die in den unteren Verwaltungsbehörden zuständigen Veterinärbeamten in den jeweiligen Telefonbüchern nur mit äußerster Schwierigkeit aufzufinden sind, da sie als Regierungsveterinärrat, Kreistierarzt, Amtstierarzt, Bezirkstierarzt oder nur mit ihrem Namen dort verzeichnet sind?
Die von Ihnen, Herr Unertl, gestellte Frage berührt Angelegenheiten der Behördenorganisation und der Dienstaufsicht, die von dem jeweiligen Dienstherrn wahrgenommen wird. Die in den Kreisen tätigen Amtstierärzte sind in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Kreisbeamte, in den übrigen Bundesländern Landesbeamte. Es ist Sache der Kreisverwaltungen bzw. der Landesregierungen, als Dienstaufsichtsbehörden dafür Sorge zu tragen, das die Veterinärbeamten in den unteren Verwaltungsbehörden ohne Schwierigkeiten fernmündlich zu erreichen sind.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Unertl.
Herr Staatssekretär, ist es Ihrem Hause möglich, im Rahmen der Verhandlungen beim Bundesrat vielleicht doch auf die Länder als Dienstherren einzuwirken, um zu erreichen, daß sich in absehbarer Zeit ,ein normalbegabter Mitteleuropäer in diesem Telefonbuchverzeichnis-Wirrwarr zurechtfindet und seinen Tierarzt oder seinen Veterinärrat auf Anhieb findet?
Die Bundesregierung hat an sich keine Möglichkeit, sich in Organisations- und Dienstaufsichtsangelegenheiten der Landes- und Kreisbehörden einzumischen. Aber ich könnte mir vorstellen, daß wir gelegentlich einer Länderagrarministerkonferenz auf dieses Problem in freundschaftlicher Weise aufmerksam machen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Unertl.
Herr Staatssekretär, ist es vielleicht außerdem möglich, den Ihnen zur Rechten sitzenden Herrn Staatssekretär des Ministeriums für das Post- und Fernmeldewesen um Hilfe zu bitten?
Ich werde das nach Beendigung der Fragestunde tun.
Ich rufe die von dem Herrn Abgeordneten Dröscher gestellte Frage VIII/6 auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß den Gemeinden und Gemeindeverbänden bei Gewährung von Bundeszuschüssen für wasserwirtschaftliche oder sonstige Förderungsmaßnahmen des Grünen Plans auf Grund der Finanzierungsrichtlinien des Bundes die Planungskosten ({0}) als nicht beihilfefähig an den Bundeszuschüssen abgesetzt werden, wenn die Planunterlagen von einem öffentlich Bediensteten in einer Planstelle erstellt wurden, während dies nicht geschieht, wenn entweder ein Privatunternehmer oder ein öffentlich Bediensteter ohne Planstelle die Entwürfe erstellt hat?
Ist der Herr Abgeordnete Dröscher im Raum? - Die Frage wird von dem Herrn Abgeordneten Dr. Bechert übernommen.
Herr Abgeordneter, ich darf mir vielleicht erlauben, auch in Ihrem Falle die Beantwortung der beiden Fragen zusammenzuziehen, weil sie in einem engen Zusammenhang miteinander stehen.
Bitte! Ich rufe also auch die Frage VIII/7 auf:
Hält die Bundesregierung eine solche Regelung - wie sie in Frage VIII/6 aufgezeigt ist - für richtig, insbesondere auch dann, wenn sich z. B. eine Gemeinde, die über eigenes Fachpersonal nicht verfügt, wegen Erstellung von Planunterlagen an das zuständige Landratsamt wendet, dieses die Entwürfe für die Gemeinde gegen Bezahlung erstellt und dabei zufällig einen Bediensteten in einer Planstelle damit beauftragt?
Die Beihilfefähigkeit der Planungskosten ist in den
Richtlinien zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und des landwirtschaftlichen Wirtschaftswegebaus geregelt. Danach sind die Entwurfskosten grundsätzlich Bestandteil der Ausführungskosten und damit zuschußfähig. Das heißt, der von der Bewilligungsbehörde festgesetzte Bundeszuschuß errechnet sich aus der Summe der Baukosten und der Entwurfskosten.
Eine Ausnahme bildet der Fall, daß Planstelleninhaber von Verwaltungen oder Verbänden solche Entwürfe aufstellen. Die Personalkosten dieser Verwaltungen oder Verbände fallen nicht unter die zuschußfähigen Ausführungskosten, weil sie aus dem ordentlichen Haushalt der betreffenden Verwaltungen gezahlt werden. Inhaber von Planstellen, die aus dem ordentlichen Haushalt bezahlt werden, haben die Pflicht, Aufgaben der betreffenden Verwaltungen oder Verbände wahrzunehmen. Hierzu kann die Bundesregierung keine Zuschüsse leisten, auch nicht über den Umweg der Beihilfen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen oder Ähnliches. Übernimmt aber z. B. ein Landkreis aus Zweckmäßigkeitsgründen für seine Gemeinden die Planung solcher Aufgaben, dann muß er zusätzliches Personal einstellen und wird die Kosten dafür den Maßnahmeträgern anteilig in Rechnung stellen. Diese Aufwendungen sind dann auch zuschußfähig.
Diese Regelung beruht auf einer Entscheidung meines Hauses, die im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesfinanzminister und dem Bundesrechnungshof ergangen ist.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Professor Bechert.
Herr Staatssekretär, ist aus Ihrer Antwort zu entnehmen, daß die offensichtliche Unzweckmäßigkeit, auf die die Frage 7 abzielt - um nicht ein schärferes Wort zu gebrauchen -, von seiten des Bundes nicht abgestellt werden kann?
Ich glaube, daß das nach unseren Richtlinien und unseren Gepflogenheiten nicht möglich ist. Ich führe die Schwierigkeiten mehr darauf zurück, daß die Bestimmungen im Land vielleicht nicht so interpretiert worden sind, wie ich sie interpretiert habe. Wir werden uns dieserhalb noch einmal mit den Ländern in Verbindung setzen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schwabe!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß sich aus der jetzt bestehenden Regelung, wie sie aus den Fragen hervorgeht und von Ihnen erläutert wurde, folgender unerquickliche Zustand ergibt: Die Gemeinden wenden sich in den betreffenden Fällen an private Institutionen, die Beratung wird sehr viel teurer, die Planung in aller Regel sehr weitgehend, weil die Planungskosten von den Gesamtkosten des Vorhabens abhängen. Alles in allem ist hier zumindest ,die Gefahr gegeben, daß
bei diesen gemeindlichen Maßnahmen nicht mit der notwendigen äußersten Sparsamkeit, die jetzt auch wieder von .dem Herrn Bundeskanzler verlangt wird, gehandelt wird.
Das ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter. Ich werde Ihre Ausführungen zum Anlaß nehmen, den Dingen nachzugehen und das Problem auch mit den Ländern gemeinsam zu besprechen.
Darf ich Sie bitten, bei Ihren Beratungen jetzt schon auch den Deutschen Landkreistag einzubeziehen, der über diese Misere informiert ist?
Jawohl, ich nehme Ihre Anregung gern auf.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Könen!
Herr Staatssekretär, wenn eine kleine Gemeinde sich wegen dieser Vorarbeiten an die Kreisverwaltung wendet und dort ein Planstelleninhaber diese Arbeiten nebenamtlich gegen besondere Bezahlung durchführt - wobei die Rechnung manchmal über den Kreis kommt und manchmal direkt -, gilt das als privat oder als von einem öffentlichen Bediensteten auf einer Planstelle verrichtete Arbeit?
Der Sinn unserer Richtlinien ging dahin, daß die Mittel nicht zur Besoldung Bediensteter von Kommunal-, Kreis- und Landesverwaltungen verwandt werden sollten, sondern nur für zusätzlich benötigte Kräfte.
Das würde also auch für die nebenamtliche Tätigkeit zutreffen?
Ich muß sagen, daß ich mit dieser Frage überfordert bin.
Darf ich Sie bitten, das zu prüfen?
Jawohl, ich werde das tun.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sanger.
Herr Staatssekretär, Sie haben eben etwas wiederholt, was Sie schon in Ihrer Antwort sagten: es werden nebenamtliche Kräfte neu
eingeführt. Wenn dies nicht der Fall ist, d. h. wenn ein öffentlicher Bediensteter, gleichgültig, ob er in einer Planstelle sitzt oder nicht, von seiner Behörde aus eine Hilfe für eine andere Behörde leistet, finden Sie dann, das es in Ordnung ist, wenn dafür eine Sonderbezahlung geleistet werden muß?
Ich glaube nicht, Herr Abgeordneter, daß ich das gesagt habe. Ich habe gesagt: wenn zusätzliche Kräfte für eine Aufgabe eingestellt werden, einerlei, ob das auf der unteren oder ,auf der mittleren Ebene geschieht, dann soll nicht mit den Förderungsmitteln des Bundes die Besoldung von Planstelleninhabern durchgeführt werden.
Eine weitere Frage!
Meine Frage war sicher etwas zu sehr verschachtelt, ich bitte um Entschuldigung; sie sollte ganz einfach so lauten: Welcher Unterschied besteht in der Dienstleistung einer öffentlichen Verwaltung, wenn ein Bediensteter in einer Planstelle oder Nichtplanstelle sitzt, wenn diese Hilfe für eine untere Dienststelle geleistet wird?
Auch ein Planstelleninhaber einer Kreisverwaltung sollte meines Erachtens aus den Mitteln nicht bezahlt werden, sondern diese Mittel sollten nur dann verwendet werden, wenn zusätzliche Kräfte dafür eingestellt werden.
Wir kommen zu den Fragen VIII/8 und VIII/9 - des Abgeordneten Freiherr zu Guttenberg -:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der vor langen Jahren gefaßte Beschluß, die Bundesanstalt für Fleischforschung aus dem Zonenrandgebiet von Kulmbach nach München zu verlegen, aufrechterhalten werden kann, obwohl sowohl Mitglieder des Kabinetts als auch der Bundespräsident in den letzten Monaten mit besonderer Dringlichkeit darauf verwiesen haben, daß das Zonenrandgebiet besonderer Förderung bedarf?
Ist der Beschluß der Bundesregierung, die Bundesanstalt für Fleischforschung von Kulmbach nach München zu verlegen, mit den augenblicklich in dieser Anstalt amtierenden Wissenschaftlern abgestimmt und sind auch diese der Meinung, daß die Anstalt verlegt werden soll?
Die Fragen werden von Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler übernommen.
Die Bundesregierung bekennt sich in voller Übereinstimmung mit dem Herrn Bundespräsidenten zu der Auffassung, daß das Zonenrandgebiet besonderer Förderung bedarf. Bei der Wahl des Standortes für den notwendigen, auf 15,8 Millionen DM veranschlagten Neubau der Bundesanstalt für Fleischforschung, die auch im Rahmen des Auftrags der Bundesregierung, die Ernährung der Bevölkerung der Bundesrepublik zu sichern, wichtige Aufgaben erfüllt, war jedoch die Frage zu entscheiden, ob den Interessen der Stadt Kulmbach oder den Bedürfnissen der Forschung der Vorrang gegeben werden sollte.
Nach Erörterung aller auch für den Verbleib im Zonenrandgebiet und der für den früheren Standort Berlin sprechenden Gesichtspunkte hat sich der Haushaltsausschuß des Hohen Hauses auf Grund des auf seinen Wunsch eingeholten Mahlow-Gutachtens und auf Grund der Stellungnahme des von ihm zur Prüfung dieses Gutachtens eingesetzten Unterausschusses in zwei grundsätzlichen Beschlüssen für den Standort München entschieden. Das Plenum des Hohen Hauses hat diese Beschlüsse durch Bewilligung der erforderlichen Mittel bestätigt.
München erfüllt alle Anforderungen, die an den Standort dieser Forschungsanstalt gestellt werden müssen. Es verfügt über die verschiedensten korrespondierenden Institute und liegt im Zentrum des größten Viehzuchtgebietes der Bundesrepublik. Sein Schlachtviehgroßmarkt ist einer der größten Viehumschlagsplätze in Westdeutschland. Der Städtische Schlachthof verfügt über moderne Anlagen für Großschlachtversuche. Im Raum München befindet sich schließlich auch die Bayerische Landesanstalt für Tierzucht. Alle diese Zusammenhänge haben dazu geführt, den Platz München auszuwählen. Ich darf darauf hinweisen, daß der Freistaat Bayern dem Bund einen Baukostenzuschuß von 11/2 Millionen DM und die Stadt München einen Bauplatz unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.
Herr Abgeordneter Dr. Kempfler, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, war für die Verlegung hauptsächlich maßgebend - Sie haben das in Ihrer Antwort teilweise erwähnt -, daß in München eine Universität und wissenschaftliche Forschungsanstalten sind? Ist sich die Bundesregierung der Tatsache bewußt, daß in anderen Ländern - z. B. in Kanada, Holland und Dänemark - Fleischforschungsanstalten auch außerhalb der Stätten solcher wissenschaftlicher Forschung errichtet wurden und auch noch errichtet werden?
Wir haben vor der Planung der Bundesforschungsanstalt auch die Verhältnisse im Ausland geprüft. Im übrigen darf ich noch einmal darauf hinweisen: die Bundesregierung und der Haushaltsausschuß haben sich auf den Standpunkt gestellt, daß diese Anstalt in der Nähe einer veterinärmedizinischen Fakultät und anderer wissenschaftlicher Institute liegen sollte. Da eine Rückkehr nach Berlin nicht mehr zweckmäßig erschien, ist damals München gewählt worden.
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Kiep-Altenloh.
Wird das Ministerium in Zukunft bei derartigen Verlegungen mit
den betroffenen Städten auch den Gesichtspunkt der Raumplanung, eine weitere Ballung zu vermeiden, erörtern?
Ich glaube, das ist immer geschehen. Aber das konnte uns in diesem Fall nicht davon abhalten, uns für München zu entscheiden, weil insoweit die Interessen der Forschung stärker wogen als andere Gesichtspunkte.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wehner!
Herr Staatssekretär, gilt nicht ungeachtet der hier gegebenen fachlichen und auch mit dem Standort München zusammenhängenden Vorteile doch der Gesichtspunkt des besonderen Interesses, das eigentlich alle in Deutschland daran haben sollten, daß die Landesteile in der Nähe der Demarkationslinie nicht von dort schon vorhandenen und dort auch gut aufgehobenen Anstalten, Anlagen oder Einrichtungen, wie diesem Institut, entblößt werden? Spielt eine solche Rücksichtnahme bei einer Überlegung dieser Art gar keine Rolle?
Herr Abgeordneter, sie spielt eine sehr große Rolle. Seien Sie versichert, daß die Bundesregierung auf die Belange des Zonenrandgebietes immer und bei jeder Gelegenheit Rücksicht nimmt. In diesem Fall stand aber von vornherein fest, daß Kulmbach eine Behelfslösung sein sollte. Das Institut ist dort unter arbeitsunwürdigen, um nicht zu sagen unmöglichen Umständen untergebracht, und der Verlust für die Stadt Kulmbach, sowohl was den Abzug der Menschen als auch was die steuerliche Seite anlangt, steht in gar keinem Vergleich zu den Vorteilen, die die Forschungsanstalt in München haben wird.
Eine weitere Frage!
Hätten sich diese, wie Sie sagen, „arbeitsunwürdigen Umstände" in Kulmbach nicht durch Investitionen, wie sie doch wohl auch in München notwendig sind, beheben lassen?
Ich habe die Verhältnisse vor zwei Jahren selber geprüft. Es handelt sich um den Umbau einer alten Fabrik. Eine Änderung innerhalb dieses Baues war nach Ansicht aller Bausachverständigen einfach unmöglich.
Herr Abgeordneter Herold, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, Ihnen ist sicher bekannt, daß die Stadt Kulmbach jederzeit bereit ist, ein Grundstück von 20 000 qm für einen
Neubau der Bundesforschungsanstalt zur Verfügung zu stellen?
Es handelte sich bei der Frage des Herrn Abgeordneten Wehner eben nicht darum, ob eine neue gebaut werden sollte oder konnte, sondern darum, ob diese Bundesanstalt nicht hätte ausgebaut werden können.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Herold.
Herr Staatssekretär, wird der Herr Minister meiner Bitte, die ich in einem Brief vom 30. Oktober 1964 geäußert habe, entsprechen, nämlich bis zum Abschluß der parlamentarischen Behandlung unseres Antrags Drucksache IV/2656 keine weiteren Schritte zu unternehmen?
Herr Abgeordneter, die Vereinbarungen in dieser Angelegenheit sind wirksam geworden. Sie sind am 30. Januar 1964 von der Stadt München und am 30. November 1963 durch den Bund unterzeichnet worden. Wir können von dieser Vereinbarung gar nicht mehr zurück.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Unertl!
Herr Staatssekretär, treffen Nachrichten zu, die besagen, daß seinerzeit, als der Vorgänger des derzeitigen Bundesministers Schwarz, der heutige Herr Bundespräsident Lübke, die Verlegung vornahm, auch mit den Wissenschaftlern in Kulmbach verhandelt wurde und daß diese der Verlegung sogar zugestimmt haben?
Das entspricht den Tatsachen, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Ritzel, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, den Mitgliedern des Hauses, die sich für diese Frage so sehr interessieren, mitzuteilen, daß die seinerzeitige Mehrheitsentscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der CDU und der CSU gegen die Sozialdemokraten zustande gekommen ist?
Ich glaube, es bedarf dazu von mir aus keiner Mitteilung, zumal ich es nicht miterlebt habe und es im Protokoll steht.
Herr Abgeordneter Dr. Schäfer zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie hoch sind die geschätzten Baukosten für die Neuerrichtung eines Gebäudes für dieses Institut in München und die Verlegung des Instituts nach München?
15,8 Millionen DM..
Eine weitere Frage, Herr Dr. Schäfer.
Herr Staatssekretär, hielten Sie es dann nicht wirklich für richtiger, die 15,8 Millionen DM im Zonenrandgebiet zu investieren, und sind Sie nicht auch der Auffassung, daß die Begründung, das Institut müsse in unmittelbarer räumlicher Nähe zu anderen Hochschulinstituten liegen, doch eine weit hergeholte theoretische ist?
Hüttebräuker Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Daß das eine weit hergeholte theoretische Überlegung ist, möchte ich nachhaltig bestreiten. Es ist für solch eine Forschungsanstalt lebenswichtig, mit korrespondierenden Anstalten in räumlicher Nähe arbeiten zu können.
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Herr Abgeordneter Herold, eine weitere Frage!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß sich in den letzten Jahren, nämlich seit Fassung dieses Beschlusses - wir schrieben damals Ende 1958, Anfang 1959 - wesentliche Umstände, die für die Verlegung sprachen, geändert haben? So spielt es doch heute angesichts der besseren Verkehrsverhältnisse nicht mehr die gleiche Rolle wie vor sechs Jahren, ob die Anstalt in einem Viehzuchtgebiet oder in der Nähe von Schlachtviehmärkten liegt. Die Entfernung zwischen Kulmbach und München und die Entfernung zu anderen Universitäten hat doch heute keine so große Bedeutung mehr.
Ich teile Ihre Auffassung nicht. Ich darf darauf hinweisen, daß der letzte Beschluß des Haushaltsausschusses vom 22. September 1960 datiert und daß ich als Beamter der Bundesregierung jetzt gar keine andere Meinung mehr zu vertreten habe.
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Abgeordneter Bading! Mein fränkisches Herz freut sich natürlich über diese Anteilnahme an Kulmbach.
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Bitte sehr!
Herr Staatssekretär, Sie sagten vorhin, 'daß die Verlegung aus technischen Gründen
und im Interesse der Wissenschaft notwendig sei. Sind Sie der Ansicht, daß die Anstalt bisher keine zufriedenstellende Arbeit geleistet hat, weil sie in Kulmbach gesessen hat?
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Ich. bin der Meinung, daß sie sehr gute Arbeit geleistet hat. Aber die Arbeit hätte noch besser sein können, wenn die Anstalt in München gewesen wäre.
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Ich rufe auf die Frage VIII/10 - des Abgeordneten Dr. Bechert -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Sterilisierung von männlichen schädlichen Insekten mit Hilfe von radioaktiver Strahlung, die keinerlei andere Lebewesen schädigt - im Gegensatz zu chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln -, in den Vereinigten Staaten gewisse Schadinsekten praktisch ausgerottet worden sind und daß dieses Verfahren sich als außerordentlich kostensparend erwiesen hat?
Die Versuche der Vereinigten Staaten, mit Hilfe radioaktiver Strahlungen Schadinsekten zu bekämpfen, sind mir bekannt. Diese Versuche haben jedoch noch nicht zu allgemeiner Anwendung dieses Verfahrens geführt. Aus der Literatur geht nur hervor, daß die Bekämpfung der Schraubenwurmfliege im Freiland in größerem Umfange mit Erfolg angewandt wurde. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß diese Ergebnisse nur in einem geographisch abgegrenzten Gebiet möglich waren.
Seit einigen Jahren werden von mir Versuche gleicher Art mit entsprechenden Mitteln gefördert. So führt das Pflanzenschutzinstitut der Bayerischen Landesanstalt Versuche zur Strahlensterilisation der Kirschenfruchtfliege, der Rettich- und der Möhrenfliege durch. Im kommenden Frühjahr wird auf Grund der dabei gemachten Erfahrungen erstmalig ein großräumiger Versuch zur Bekämpfung der vorgenannten Schädlinge im Freiland durchgeführt.
Eine von der Internationalen Atomenergieorganisation und der FAO 1963 veranstaltete Tagung befaßte sich eingehend mit diesem Verfahren. Es wurde dabei festgestellt, daß Erfolge mit dieser Art der Bekämpfung wahrscheinlich nur bei wenigen Insektenarten 2u erwarten sind. Eine Ausrottung ist nach den bisherigen Erfahrungen nur in einem eng begrenzten Biotyp möglich. Ob und inwieweit dieses Verfahren kostensparend ist, kann im Augenblick noch nicht abschließend beurteilt werden.
Herr Professor Bechert, bitte sehr!
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihren Worten schließen, daß Ihnen der Bericht, der auf der Dritten Genfer Atomkonferenz von Sachverständigen darüber gegeben worden ist, nicht 'bekannt ist?
Ich höre, daß der Bericht in meinem Hause bekannt ist. Ich muß aber leider gestehen, daß ich ihn nicht kenne.
Wird die Bundesregierung die Frage prüfen, ob es wirtschaftlich ist, dieses Verfahren zur Bekämpfung gewisser Schadinsekten - es ist selbstverständlich, daß es nur für gewisse Schadinsekten in Frage kommt wie z. B. für die von Ihnen genannte Möhrenfliege, die ja erheblichen Schaden in Nordfrankreich und nach der Meinung von Sachverständigen wahrscheinlich auch in Deutschland bald anrichten wird - in der Bundesrepublik anzuwenden?
Ich dachte, ich hätte das in meiner Antwort schon zum Ausdruck gebracht, als ich sagte, daß wir im nächsten Jahr einen Großraumversuch starten wollen.
Wir freuen uns, Herr Staatssekretär, daß Sie sich unseren Fragen in gewohnter Frische gestellt haben, und danken Ihnen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Ich rufe Frage XI/1 - des Herrn Abgeordneten Schmidt ({0}) - auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundespostministers, daß die Erhebung einer Pauschale von 90 DM für die Verlegung oder Ummeldung bzw. die Neuanlage eines Fernsprechanschlusses ohne Offenlegung der tatsächlichen Anschluß-kosten keine Ausnützung der Monopolstellung der Deutschen Bundespost darstellt?
Die Erhebung der Pauschalgebühr von 90 DM für die Herstellung und Verlegung eines Fernsprechanschlusses war 'bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen in der mündlichen Fragestunde dieses Hohen Hauses. Die ausführlichen Antworten des Herrn Bundesministers Stücklen, unter anderem an Frau Kollegin Dr. Flitz, sind im Protokoll der 124. Sitzung von 29. April 1964 - Anlage 18 - festgehalten. Dem Herrn Abgeordneten Schmidt gegenüber hat der Herr Minister sogar erst in jüngster Zeit, nämlich in der 139. Sitzung dieses Hohen Hauses am 21. Oktober 1964, auf praktisch die gleiche Frage wie heute geantwortet. Ich bitte deshalb, damit einverstanden zu sein, daß ich mich zunächst einmal auf den Inhalt dieser Auskünfte laut Protokoll der 124. und der 139. Sitzung dieses Hohen Hauses beziehe.
Im übrigen darf ich für die Bundesregierung nochmals betonen, daß der in den Fernsprechgebührenvorschriften rechtsverbindlich festgelegte Gebührensatz von 90 DM keine Ausnutzung einer Monopolstellung darstellt, sondern aus allgemein bekannten Gründen zur Rationalisierung des Verwaltungsdienstes eingeführt worden ist. Derartige Pauschalierungen aus den gleichen Gründen sind allenthalben bekannt. Ich erinnere z. B. nur an die Beförderungsgebühren bei Straßenbahn- und Omnibuslinien oder bei der Bundesbahn, wo für zusammengefaßte, d. h. unterschiedliche Entfernungen in einem gewissen Rahmen gleiche Gebühren verlangt werden.
Das gilt ebenfalls für die Gebührenberechnung sowohl im Selbstwählferndienst als auch im handvermittelten Ferndienst. Hier werden auch für unterschiedliche Entfernungen innerhalb einer Gebührenstufe gleiche Gebühren berechnet, und damit wird bereits ein Element der Pauschalierung benutzt.
Im übrigen sei es mir erlaubt, zu wiederholen, daß der Pauschalsatz von 90 DM keinen willkürlichen Betrag darstellt, sondern einem Erfahrungswert über die durchschnittliche Höhe der tatsächlichen Einrichtungskosten entspricht.
Herr Abgeordneter Schmidt ({0}) zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, gestatten Sie mir, daß ich meiner Verwunderung darüber Ausdruck gebe, daß meine Frage, die sich mit der Antwort des Herrn Bundespostministers in der vorigen Woche befaßt, von seinem Staatssekretär beantwortet wird, obwohl sie an den Bundeswirtschaftsminister gerichtet ist, weil es sich um eine Monopolfrage handelt?
Ich bin nur in der Lage, Ihnen dahingehend zu antworten, Herr Abgeordneter, daß nach der Zuständigkeitsordnung der Bundesregierung der zuständige Ressortminister - das ist in diesem Falle der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen - oder in seiner Vertretung sein Staatssekretär antwortet.
Herr Abgeordneter Schmidt zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, muß ich daraus entnehmen, daß der Herr Bundespostminister .für Monopolfragen in der Wirtschaft zuständig ist?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das können Sie meines Erachtens in keiner Weise daraus entnehmen, weil diese Frage mit Sicherheit sowohl nach betriebswirtschaftlichen als auch nach anderen Gesichtspunkten keine Frage eines Monopols ist.
Dann die Frage XI/2 - des Herrn Abgeordneten Hammersen -:
Wann wird die Deutsche Bundespost den Ortstarif im Fernsprechverkehr zwischen den Städten Wiesbaden und Mainz einführen?
Die Einführung der Ortsgesprächsgebühr zwischen den
Ortsnetzen Wiesbaden und Mainz ist nicht beabsichtigt, weil sie den allgemeingültigen Vorschriften der Fernsprechordnung widersprechen würde. Die Deutsche Bundespost ist nicht berechtigt, Ausnahmen von den rechtsverbindlichen Bestimmungen der Fernsprechordnung zu genehmigen. Zudem würde eine solche Ausnahme zugunsten der Städte Wiesbaden und Mainz eine Vielzahl berechtigter Berufungen nach sich ziehen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hammersen.
Herr Staatssekretär, darf ich dann fragen, ob die Pressemeldungen unrichtig sind, die besagen, daß in Kürze der Ortstarif zwischen den Städten Bonn und Bad Godesberg eingeführt wird, die etwa in der gleichen Entfernung voneinander liegen wie die von mir angeführten Städte, mit dem Unterschied, daß kein Fluß zwischen ihnen liegt, sondern sie sich auf derselben Rheinseite befinden?
Herr Abgeordneter, es ist richtig, daß die Absicht besteht, zwischen den Städten Bonn und Bad Godesberg den Ortsgesprächstarif einzuführen.
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Die Bestimmungen der Fernsprechordnung lassen die Einführung dieser Ortsgesprächsgebühr zwischen den Ortsnetzen Bonn und Bad Godesberg nicht ohne weiteres zu. In Anbetracht der im Raum Bonn-Bad Godesberg herrschenden besonderen Verhältnisse, für die es weder im Raum Wiesbaden-Mainz noch sonstwo im Bundesgebiet eine Parallele gibt, ist beabsichtigt, über die Einführung der Ortsgesprächsgebühr zwischen Bonn und Bad. Godesberg eine besondere Rechtsverordnung zu erlassen. Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost hat dieser Absicht bereits zugestimmt.
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Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hammersen!
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, einen Brief von mir mit dem Inhalt zu überprüfen, daß die Verhältnisse der beiden Städte, von denen ich hier spreche, durchaus denen entsprechen, die eine Ausnahme für den Raum Bonn-Godesberg zulassen?
Ich kann nur wiederholen, was ich soeben festgestellt habe, daß es einen zweiten Fall wie den des Raumes Bonn-Godesberg zur Zeit unseres Erachtens in der Bundesrepublik nicht gibt.
Herr Abgeordneter Moersch, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß für Mainz und Wiesbaden durchaus eine Parallele zu Mannheim und Ludwigshafen hergestellt werden kann? Sie haben die Frage soeben verneint.
Ich möchte dazu im Augenblick keine Stellung nehmen.
Herr Abgeordneter Wehner zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn es zunächst keine Ausnahme von der allgemeinen Regel geben dürfte und nun infolge der außerordentlichen Verhältnisse, die zwischen Bonn und Godesberg herrschen, doch eine Ausnahme möglich ist: gibt es die Möglichkeit, allgemeingültige Merkmale für außergewöhnliche Verhältnisse einzusehen?
Herr Abgeordneter Wehner, diese Möglichkeit möchte ich im Grundsätzlichen nicht verneinen. Um solchen Möglichkeiten Rechnung zu tragen, müßte der erforderliche gesetzlich vorgeschriebene Weg eingeleitet werden.
Eine weitere Frage,
Herr Abgeordneter Wehner!
Die Bundespost würde also nicht von sich aus erkennbar machen, was allgemeingültige Merkmale für einen schon ins Auge gefaßten Ausnahmefall wären?
Herr Abgeordneter Wehner, ich kann nur wiederholen, was ich eben gesagt habe. Wir sind der Auffassung, daß es im Augenblick außer dem Fall Bonn-Bad Godesberg keinen Fall gibt. Ob das in Zukunft einmal der Fall sein wird, kann ich heute nicht sagen.
Herr Abgeordneter Schwabe zu einer Zusatzfrage.
Wer hat denn, Herr Staatssekretär, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Fall Bonn-Bad Godesberg in die Wege geleitet?
Nun, verehrter Herr Abgeordneter Schwabe, unter anderen haben sich auch Bundestagsabgeordnete dafür eingesetzt. Das ist kein Geheimnis.
Standen denen dann die Merkmale zur Verfügung, während offenbar Herr Kollege Hammersen diese Merkmale noch nicht kennt?
Ich kann nur zum dritten Mal wiederholen, daß - sicher auch nach der übereinstimmenden Ansicht aller Mitglieder dieses Hohen Hauses - im Raum Bonn-Bad Godesberg andere Merkmale vorhanden sind als bei Wiesbaden und Mainz.
Herr Abgeordneter Dr. Dörinkel!
Herr Staatssekretär, bestehen die besonderen Verhältnisse im hiesigen Raum nicht etwa nur darin, daß Bonn der Sitz der Bundesregierung ist?
Herr Abgeordneter, vielleicht haben Sie den wesentlichen Punkt getroffen:
({0})
daß Bonn zur Zeit der Sitz der Bundesregierung und nicht nur der Bundesregierung, sondern auch des Parlaments und insbesondere der Raum Bonn - Bad Godesberg' der Sitz der zahlreichen diplomatischen Vertretungen ist.
Herr Abgeordneter Schmitt zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, daß auch im Fall Mainz - Wiesbaden erst ein höherer Beamter in den Ruhestand treten muß, bis Sie den „besonderen Verhältnissen" nähertreten können?
({0})
Aber, Herr Abgeordneter Schmitt, mir ist nicht bekannt, daß wegen sogenannter besonderer Verhältnisse erst ein Beamter in den Ruhestand treten mußte.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt!
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß die Bundespost dieses Gebiet bei der Berechnung der Vergütung für Dienstgänge ,als einheitlichen Raum behandelt?
Das mag sein.
({0})
Dann rufe ich auf die Frage XI/3 - des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé -:
Aus welchen Gründen hält der Herr Bundespostminister es für zweckmäßig, daß laut seiner Anweisung an die Oberpostdirektionen vom 15. Oktober 1964 die Rufnummern der niedergelassenen Ärzte in den Amtlichen Fernsprechbüchern unter dem Stichwort „Ärzte" oder unter dem Familiennamen oder gleichzeitig an beiden Stellen abgedruckt werden sollen?
Wenn es erlaubt ist, Herr Präsident, möchte ich die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé zusammen beantworten.
Dann rufe ich auch die Frage XI/4 - des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé auf:
Hält der Herr Bundespostminister es für richtig, diese in Frage XI/3 bezeichnete Angelegenheit, bevor sie im federführenden Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen und im Plenum des Deutschen Bundestages abschließend behandelt wurde, in dieser Form vorab zu regeln?
Ich darf als bekannt voraussetzen, ,daß die Anregung zu der vorgesehenen Eintragung der Rufnummern der niedergelassenen Ärzte in den Amtlichen Fernsprechbüchern unter dem Stichwort „Ärzte" von Mitgliedern dieses Hohen Hauses kam. Herr Bundesminister Stücklen hat den Komplex sogleich im Ministerium prüfen lassen und unter anderem mit Schreiben vom 13. März 1964 Herrn Abgeordneten Sänger und am 18. März 1964 in der 53. Sitzung des Ausschusses für Gesundheitswesen die Mitglieder dieses Ausschusses über seine Bereitschaft unterrichtet, die Eintragungen der Ärzte in den Amtlichen Fernsprechbüchern von der Ausgabe 1965/66 an unter dem Stichwort „Ärzte" zuzulassen. Ebenso wie bei den übrigen Fernsprechteilnehmern, die mit anderen Stichworten wie z. B. „Apotheken", „Gaststätten", „Hotels" usw. eingetragen sind, mußte dabei die Möglichkeit auch einer Eintragung unter dem Familiennamen oder gleichzeitig an beiden Stellen, d. h. unter dem Stichwort und dem Familiennamen, offengelassen werden.
Das Angebot des Herrn Bundesministers fand im Gesundheitsausschuß einhellige Aufnahme, und dem Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen wurde ein entsprechender Beschluß zugeleitet. Leider konnte hier die angesprochene Frage noch nicht weiter behandelt werden. Mit Schreiben vom 23. Juli 1964 an Herrn Abgeordneten Dr. Jungmann hatte sich Herr Bundesminister Stücklen inzwischen auch noch dazu bereit gefunden, der Bitte der Bundesärztekammer zu entsprechen, die Eintragung der Ärzte im Ärzteverzeichnis des Branchenregisters weiterhin vorzusehen. Unseres Erachtens wird mit der Zusammenfassung unter dem neuen Stichwort „Ärzte", unterteilt nach Fachrichtungen, und der schon bisher üblichen Eintragung im Branchenverzeichnis das Auffinden der Rufnummern von Ärzten nunmehr wesentlich erleichtert. Um sicherzustellen, daß diese positive Regelung, der weder der Gesundheitsausschuß noch die Bundesärztekammer ablehnend gegenüberstand, tatsächlich in die Amtlichen Fernsprechbücher der Ausgabe 1965/66 zuverlässig
Eingang findet, hat der Herr Bundesminister die Oberpostdirektionen unterrichten müssen, weil bei den meisten Fernsprechbuchstellen bereits mit den Vorarbeiten für die Ausgabe 1965/66 der Amtlichen Fernsprechbücher begonnen wurde.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Tamblé!
Teilen Sie, Herr Staatssekretär, nicht mit mir die Auffassung, daß bei der Regelung, wie sie jetzt vorgesehen ist, daß nämlich die Ärzte zwischen drei Möglichkeiten wählen können und damit eine viel uneinheitlichere Regelung getroffen worden ist, nach wie vor die Gefahr besteht, daß Patienten in lebensbedrohenden Situationen unnötig vielleicht wertvolle Zeit mit dem Aufsuchen der Rufnummer ihres Arztes verlieren?
Diese Auffassung, Herr Abgeordneter, teilen wir nicht.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ritzel!
Herr Staatssekretär, wie kommt es, daß bei der Zuteilung und Benennung der Ärzte in den Fernsprechbüchern der Bundespost die - wie mir scheint, richtige - Kompetenz Ihres Hauses gegeben ist, während sich - ich erinnere an die Frage des Herrn Kollegen Unertl von vorhin - hinsichtlich der Veterinärärzte das Sachverständnis des Herrn Ernährungsministers sogar auf die Telefonbücher der Bundespost erstreckt?
Herr Abgeordneter, vielleicht könnte Ihnen der Herr Abgeordnete Unertl darüber eine bessere Auskunft geben als ich.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ritzel!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in diesem Hause nicht gewünscht wird, daß der Abgeordnete den Abgeordneten fragt, sondern daß der Abgeordnete die Regierung fragt und von ihr eine Antwort erwartet?
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Verehrter Herr Abgeordneter Ritzel, ich kann Ihnen darauf nur antworten, daß mir nicht bekannt ist, aus welchen Gründen der Herr Abgeordnete Unertl den Herrn Bundesernährungsminister gefragt hat.
Herr Abgeordneter Dr. Kempfler zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, könnte man nicht bei Tierärzten ein ähnliches Verfahren anwenden wie bei Ärzten und damit das dringende Anliegen, das interfraktionell zu sein scheint - des Herrn Kollegen Unertl und des Herrn Kollegen Ritzel -, befriedigen?
Ich hätte dem Grundsatz nach keine Bedenken. Wir werden diese Frage selbstverständlich in unserem Hause prüfen.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Baier ({0}) !
Herr Staatssekretär, darf ich in Sachen Telefonbuch die Frage stellen, ob Sie den Telefonbesitzern nicht das Leben erleichtern könnten, wenn die Vorwahlnummer jeweils am Kopf der einzelnen Seiten angegeben werden würde, um zu vermeiden, daß man in zwei Büchern blättern muß, wenn man ein Ferngespräch führen will?
Ich werde später bei der Beantwortung einer anderen Frage auf diese Angelegenheit zurückkommen. Ich darf Ihnen aber sagen, Herr Abgeordneter, daß gerade dieser Punkt Gegenstand ständiger, sehr eingehender Überlegungen und Prüfungen in unserem Hause ist.
Frau Abgeordnete Dr. Hubert zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten den Ausschuß für Gesundheitswesen. Ist Ihnen klar, daß mit der jetzigen Regelung das, was dieser Ausschuß gewünscht und vorgeschlagen hat, nämlich eine Erleichterung für denjenigen, der einen Arzt sucht, genau in das Gegenteil verkehrt wird?
Dieser Meinung bin ich nicht, gnädige Frau.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Unertl!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen nicht bekannt, daß das Veterinärreferat im Bundesernährungsministerium verwaltet wird und deshalb die Frage an das Bundesernährungsministerium zu richten war?
Herr Abgeordneter Unertl, mir ist selbstverständlich bekannt, daß im Bundesernährungsministerium die Fragen der Veterinärärzte zu regeln sind.
7220 Deutscher Bundestau - 4. Wahlperiode
Wir kommen zu den Fragen XI/5, XI/6 und XI/7 - der Abgeordneten Frau Dr. Heuser -:
Ist es der Bundesregierung bekannt, daß in den unmittelbar an die Bundesrepublik angrenzenden Ländern die Rundfunksendungen unserer Sendeanstalten nicht oder nur ungenügend zu hören sind, während diejenigen des ostzonalen Deutschlandsenders in einwandfreier akustischer Qualität durchdringen?
Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß es für die Meinungsbildung bei unseren nächsten Nachbarn unerläßlich ist, ihnen auch unsererseits die Möglichkeit der Unterrichtung über unsere Sendeanstalten zu bieten?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den derzeitigen in Frage XI/5 geschilderten unbefriedigenden Zustand zu beheben?
Erst seit dem Jahre 1961 errichtet und 'betreibt die Deutsche Bundespost wieder Rundfunksendeanlagen im Lang-und Mittelwellenbereich, die sie dem Deutschlandfunk zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stellt. Zur Zeit sind dies folgende Rundfunksendeanlagen: 1. ein Mittelwellensender von 300 kW Sendernennleistng auf der Frequenz 1538 kHz mit Standort in Mainflingen; 2. ein Mittelwellensender von 200 kW Sendernennleistung auf der Frequenz 548 kHz mit Standort Braunschweig; 3. ein Mittelwellensender von 20 kW Sendernennleistung in Ravensburg; 4. ein Langwellensender von 50 kW Sendernennleistung auf der Frequenz 151 kHz in Mainflingen.
Mit diesen Sendeanlagen werden bereits heute weite Gebiete der an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Länder mit dem Programm des Deutschlandfunks mit guter Qualität versorgt.
Die Mittelwellen-Rundfunk-Sender der Rundfunkanstalten der Länder, für deren Errichtung und Betrieb die Deutsche Bundespost nicht zuständig ist, haben mit Genehmigung der Deutschen Bundespost ihre Senderleistungen bereits erhöht oder werden sie in allernächster Zeit erhöhen, so daß auch die Über diese Sender ausgestrahlten Programme in den der Bundesrepublik Deutschland benachbarten Ländern gut zu empfangen sind.
Bereits durch die Verabschiedung und das Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten ,des Bundesrechts haben Bundestag und Bundesregierung die Frage Nr. 6 bejaht. Nach § 5 Abs. 1 dieses Gesetzes hat der Deutschlandfunk die Aufgabe, Rundfunksendungen für Deutschland und das europäische Ausland zu veranstalten.
Die Deutsche Bundespost hat bereits eine wesentliche Verstärkung der Rundfunksendeanlagen für Zwecke des Deutschlandfunks seit geraumer Zeit veranlaßt. Die Aufträge hierfür sind erteilt. Mit den Arbeiten wurde bereits begonnen. Nach Inbetriebnahme dieser neuen Rundfunksendeanlagen werden die zur Zeit vereinzelt vorhandenen Versorgungslücken in den an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Ländern geschlossen und eine weitgehende Versorgung des europäischen Auslandes mit dem Programm des Deutschlandfunks sichergestellt. Die der Bundesrepublik Deutschland für diesen Zweck zur Zeit zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten sind damit erschöpft.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind nicht auch Sie der Meinung, daß seitens Ihres Hauses Initiativen ergriffen werden sollten, um die Mängel, die zweifellos z. B. im skandinavischen Raum bestehen - und darauf vor allem gründet sich meine Frage -, zu beheben, und daß Sie, wenn Sie sagen, die technischen Möglichkeiten seien ausgeschöpft, Initiativen ergreifen müssen, weitere technische Möglichkeiten zu finden?
Gnädige Frau, ich kann nur wiederholen, daß die Deutsche Bundespost alles tut, was in Ihrer Kraft, in Ihrer Zuständigkeit und in der ihr gegebenen technischen Möglichkeit liegt.
Würden Sie sagen, daß die technischen Möglichkeiten der Bundesrepublik auf diesem Gebiet geringer sind als die der Sowjetzone?
Ich kann dies deshalb nicht eindeutig beantworten, weil die Bundesrepublik selbstverständlich alle internationalen Abmachungen einhalten muß und einhält.
Frau Dr: Heuser ({0}) : Herr Staatssekretär, falls Sie auf den Kopenhagener Wellenplan eingehen, so ist Ihnen ja sicher bekannt, daß dort Änderungen möglich sind, sobald auch nur ein Mitglied dieses Übereinkommens eine Änderung wünscht.
Gnädige Frau, uns ist das wohlbekannt. Ich glaube mit Ihnen aber auch darin übereinzustimmen, daß man solche Anträge nur stellen sollte, wenn man weiß, daß sie in etwa Aussicht auf Erfolg haben; sie werden nur dann in etwa Aussicht auf Erfolg haben, wenn nicht andere von vornherein von der Änderung Störungen befürchten.
Gehe ich richtig in der Annahme, daß offensichtlich bei den ersten Verhandlungen über diesen Kopenhagener Wellenplan, bei denen die Bundesrepublik zugezogen worden ist, seitens der Bundesrepublik den Sendungen nach außen nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet worden und daß infolgedessen die Sowjetzone in Vorzug geraten ist?
Sehr verehrte gnädige Frau, Kopenhagen war, wenn ich mich recht erinnere, im Jahre 1948. Deutschland war damals noch nicht aktionsfähig; Sie wissen, daß wir dort nur vertreten worden sind.
Trotzdem eine Frage: Offensichtlich ist die andere Seite in dieser Beziehung etwas cleverer gewesen als wir?
Verzeihen Sie, ich weiß nicht, wen Sie mit „wir" meinen.
Diejenigen, die uns vertreten haben, oder diejenigen, die nach 1949 die Gelegenheit hatten, uns zu vertreten.
Gnädige Frau, diejenigen, die nach 1949 aktiv dazu legitimiert waren, haben alles getan, was in ihrer Kraft stand. Darüber zu urteilen, ob andere, die vor ihnen legitimiert waren, zuviel oder zuwenig getan haben, steht mir nicht zu.
Sie haben noch eine Frage.
({0})
- Herr Abgeordneter Unertl, nicht des Charmes wegen, sondern weil sie geschäftsordnungsmäßig das Recht auf sechs Fragen hat, darf Frau Dr. Heuser weiterfragen. Bitte, Frau Dr. Heuser!
Herr Staatssekretär, darf ich dennoch hoffen, daß man sich seitens Ihres Hauses weiterhin Mühe gibt, die bisherigen Möglichkeiten zu vergrößern?
Ich kann hier die sehr eindeutige Versicherung abgeben, daß alles nur Mögliche getan wird, um unsere Ausstrahlungsmöglichkeiten im Interesse der Bundesrepublik weiterhin zu verbessern und zu verstärken.
Herr Abgeordneter Haase zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, erwägt die Bundesregierung, um den Programmen des Deutschlandfunks eine noch bessere Ausbreitungsmöglichkeit in Europa zu verschaffen, dieser Station gegebenenfalls die Möglichkeit zu geben, ihre Programme auch im Kurzwellenbereich auszustrahlen?
Herr Abgeordneter Haase, wir haben uns auch in dieser Frage nach den internationalen Verträgen zu richten.
Herr Abgeordneter Sänger zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, angesichts Ihrer Aussage, daß die technischen Möglichkeiten
der Bundespost erschöpft gewesen seien, erlaube ich mir die Frage, ob Ihnen bekannt ist, daß die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands dort mit einem 1000-Kilowatt-Sender arbeitet, wo wir mit einem 50-Kilowatt-Sender arbeiten?
Herr Abgeordneter, es ist uns selbstverständlich bekannt, mit welchen Kilowattleistungen jenseits der Mauer gearbeitet wird. Ich darf aber noch einmal betonen und wiederholen erstens: Es ist von der Deutschen Bundespost alles veranlaßt und in die Wege geleitet, daß die Sendestärken verstärkt werden; zweitens: Wir müssen uns - ich sage das mit einer besonderen Betonung - in dieser Frage im Rahmen der internationalen Verträge halten, und ich bin sicher, dieses Hohe Haus hat dafür alles Verständnis.
Herr Abgeordneter Sänger zu einer weiteren Zusatzfrage.
Daß wir uns im Rahmen der internationalen Verträge verhalten, ändert nichts daran, so daß ich jetzt die Frage stellen darf: Wie kommt es, daß nach fünfjähriger Tätigkeit des Deutschlandfunks bisher eine Verstärkung des 50-KilowattLangwellensenders nicht möglich war, die von Ihnen jetzt noch im Rahmen der internationalen Verträge in Aussicht gestellt wird?
Herr Abgeordneter Sanger, Sie sahen das auch bei der Entwicklung der Rundfunkanstalten. Man kann solche Anlagen nicht innerhalb von 24 Monaten errichten.
({0}) Es braucht seine Zeit.
Herr Abgeordneter Dr. Mommer zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß die Verstärkung des Kurzwellensenders der Deutschen Welle gegenwärtig daran scheitert, daß die deutsche Industrie noch nicht in der Lage ist, einen 500-Kilowatt-Sender zu bauen?
Ich möchte diese Frage nicht mit ja beantworten, Herr Abgeordneter Mommer. Grundsätzlich ist die deutsche Fernmeldeindustrie genauso wie andere Industrien in der Lage, die notwendigen Einrichtungen zu bauen.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Mommer.
Wenn unsere Industrie nicht gleich einen solchen Sender liefern kann, was würde Sie hindern, ihn im Ausland zu bestellen?
Herr Abgeordneter Mommer, ich kann Ihnen nur antworten: Nichts!
Herr Abgeordneter Wehner zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, die unterschiedliche Sendestärke ist doch wohl nicht mit dem Kopenhagener Wellenplan zu erklären? Oder habe ich Sie da völlig falsch verstanden?
Zum Teil doch, Herr Abgeordneter Wehner. Im Kopenhagener Plan sind Höchststärken festgelegt. Sie gehen - wenn ich im Augenblick recht unterrichtet bin - bis zu 600 kW. Was darüber hinausgeht, ist untersagt.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Wehner.
Ungeachtet aller Erklärungen, die wir hier oder in den Ausschüssen bekommen und um die wir uns seit Jahren intensiv bemühen, ist es eine Tatsache, daß nach wie vor in den Nachbarländern der Deutschlandfunk entweder nicht oder selten oder nur sehr bruchstückhaft zu hören ist. Ich möchte deshalb fragen, ob das Ministerium bereit ist, ernsthaft nachzuprüfen und dem Bundestag zu sagen, weshalb Zonensendungen jederzeit und in jeder Stärke überall, in jedem Nachbarland, hörbar sind, der Deutschlandfunk aber nur selten, nur bruchstückweise und nur zu bestimmten Nachtzeiten hörbar ist.
Herr Abgeordneter Wehner, ich darf darauf antworten, nach all den Unterlagen, die beim Deutschlandfunk vorhanden sind, auf Grund der Hörerbriefe, der
Hörerpost und auch nach den Unterlagen, die wir besitzen, ist es nicht so, daß man den Deutschlandfunk nur gelegentlich und sehr schlecht hört.
({0})
Ich habe in meinen Erklärungen vorhin selbst gesagt, daß noch gewisse Lücken vorhanden sind und daß wir dabei sind, die Sendeleistungen zu verstärken und die Lücken auszufüllen.
Herr Abgeordneter Neumann ({0}) zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen erinnerlich, daß Sie uns die gleichen uns nicht befriedigenden Antworten bereits vor längerer Zeit hier im Hause gegeben haben?
Herr Abgeordneter Neumann, ich bedauere, das ist mir im Augenblick nicht erinnerlich.
Ich frage Sie, ob Sie bereit sind, das Protokoll dieser Sitzung nachzulesen, und möchte Sie nunmehr fragen, ob Sie uns sagen können, wann wir mit einer Leistung beim Deutschlandfunk zu rechnen haben, die auch entfernt liegende Teile Europas erfaßt.
Herr Abgeordneter Neumann, ich kann Ihnen darauf nur antworten, daß wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Kräfte ausschöpfen, um die höchstmögliche Leistung sobald wie möglich zu erreichen.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde und Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, den 13. November, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.