Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, heute feiert der Abgeordnete Dr. Bleiß seinen 60. Geburtstag. Ich darf ihm dazu vielmals gratulieren.
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Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung erweitert werden um die Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Achtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 - Drucksachen IV/ 2489, IV/ 2690 - und um die Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 - Drucksachen IV/ 2584, IV/ 2691.
Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen. Die beiden Punkte werden im Anschluß an die Fragestunde behandelt werden.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister der Finanzen hat am 30. Oktober 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle, Anders, Lautenschlager, Matzner, Dr. Rinderspacher, Seibert, Urban, Wilhelm und Fraktion der SPD betr. Einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und Stellenpläne der Bundesverwaltungen - Drucksache IV/ 2619 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache IV/ 2689 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 5. November 1964 mitgeteilt, daß der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gegen die Verordnung des Rats über die Regelung für Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnisse - Drucksache IV/ 2561 -, die inzwischen vom Ministerrat in Brüssel bereits verabschiedet worden ist, keine Bedenken erhebt.
Damit kommen wir zur
Fragestunde ({1}),
und zwar zuerst zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr.
Frage XI/ 1 - Abgeordneter Dr. Mommer -:
Wie viele Verkehrstote entfallen im .Jahresdurchschnitt auf eine Million gefahrener Personenkilometer
a) bei der Bundesbahn
b) im Straßenverkehr?
Herr Bundesminister, ich darf bitten!
Ihre Frage, Herr Kollege, läßt sich nur auf Grund von Schätzungen und daher unter erheblichen Vorbehalten beantworten, denn die Unfallstatistiken sagen nichts darüber aus, wie viele der Verkehrstoten dem Güterverkehr zuzurechnen sind und daher nicht mit den gefahrenen Personenkilometern in Beziehung gebracht werden dürfen; ferner fehlen zuverlässige Unterlagen über die gefahrenen Personenkilometer für den größten Teil des Straßenverkehrs, und schließlich ist umstritten, ob und wie die von Kraftfahrzeugen getöteten Fußgänger zu den Personenkilometern der Fahrzeuginsassen und ob und wie die an Bahnübergängen getöteten Straßenverkehrsteilnehmer zu den Personenkilometern der Zuginsassen in Beziehung gesetzt werden dürfen.
Für das Jahr 1963 kann unter Berücksichtigung dieser Vorbehalte für den Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn festgestellt werden, daß bei 1 Milliarde geleisteter Personenkilometer durchschnittlich etwa 12 Personen, die sich aus Reisenden, Bahnpersonal und Straßenverkehrsteilnehmern zusammensetzen, getötet wurden.
- Für den Straßenverkehr kann geschätzt werden,
daß bei 1 Milliarde Personenkilometer im Fahrverkehr etwa 45 Personen ums Leben gekommen sind.
Mit aller Vorsicht könnte man darauf schließen, daß im Personenverkehr auf der Straße - bezogen auf die gefahrenen Personenkilometer - etwa 3,75 mal so viel Menschen den Tod erleiden müssen wie im Personenverkehr auf der Bundesbahn.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mommer.
Herr Minister, glauben Sie dann mit mir, daß solche Zahlen ein erhebliches Argument dafür sind, bei Betrachtungen über Stilllegungen von Bahnstrecken vorsichtig zu sein und auch das Ziel der Schonung von Menschenleben im Auge zu haben?
Herr Kollege, das ist selbstverständlich. Wir haben immer das Prinzip verfolgt, daß wir, wenn uns Anträge auf Stillegung von Bahnstrecken vorgelegt worden sind, genau geprüft haben, ob und inwieweit der Straßenverkehr infolge stärkerer Verdichtung gefährlicher wird.
Eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Abgeordneter Ritzel.
Herr Bundesverkehrsminister, halten Sie es bei dem heutigen Zustand der Straßen inder Bundesrepublik für möglich, auch nur 10% der Stillegungen, die die Bundesbahn beabsichtigt, durch die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße durchzuführen?
Verehrter Herr Kollege, in Prozentzahlen kann man das vielleicht nicht genau ausdrücken. Ich meine - das habe ich wiederholt gesagt -, jeder einzelne Fall muß sorgfältig geprüft werden. Globale Stilllegungszahlen kann ich als Bundesverkehrsminister überhaupt nicht entgegennehmen. Ich kann mich nur mit Einzelanträgen beschäftigen. Denn ich muß aus meiner Verantwortung heraus in jedem Einzelfall die Konsequenzen prüfen. Ob und inwieweit sich das in einer Prozentzahl des Gesamtnetzes darlegen läßt und in welcher Zeit das erfolgen kann, muß auch vorbehalten bleiben.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritzel.
Darf ich daraus schließen, Herr Bundesverkehrsminister, daß Sie Einzelanträgen der Bundesbahn auf Stillegung von Teilen der Hauptoder Nebenbahnen nur dann Ihre Zustimmung geben werden, wenn die Straßenverhältnisse in dem betroffenen Raum die Übernahme des bisherigen Schienenverkehrs auf die Straße wirklich auch gestatten?
Ja.
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Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Brück.
Herr Bundesverkehrsminister, darf ich in diesem Zusammenhang einmal die Frage stellen - da ja wirtschaftliche Überlegungen nach dem Bundesbahngesetz hier eine Rolle spielen -, wie verfahren wird, wenn beispielsweise die Hauptverwaltung bei Ihnen den Antrag stellt, eine Strecke stillzulegen, dann aber Widerspruch erfolgt?
Herr Kollege Brück, das Verfahren verläuft wie folgt: Ein Antrag der Bundesbahn wird nach Prüfung zunächst mit den zuständigen obersten Landesverkehrsbehörden besprochen. Dabei werden alle die Probleme, die soeben angesprochen sind, vorgeklärt. Dann wird das gesamte Bild dem Verwaltungsrat vorgetragen. Dabei wird vorgetragen, welche Ersparnisse die Bundesbahn dauernd und gegebenenfalls auch einmalig - weil die Strecken sonst noch ausgebaut werden müssen-zu erzielen beabsichtigt. Wenn auch die oberste Landesverkehrsbehörde dem Antrag zugestimmt hat, kommt die Angelegenheit zu mir. Sollte die oberste Landesverkehrsbehörde nicht zugestimmt haben, nehme ich Verhandlungen mit der obersten Landesverkehrsbehörde auf, insbesondere auch um festzustellen - was in verschiedenen Fällen geglückt ist -, ob die oberste Landesverkehrsbehörde etwa bereit ist, durch Zahlungen an die Bundesbahn die Aufrechterhaltung etwa von Nebenstrecken im Zonenrandgebiet oder an anderer Stelle zu gewährleisten. Geschieht das nicht, dann frage ich noch einmal beim Bundesfinanzministerium an, ob der Bundesbahn etwa die Auflage erteilt werden kann, die Strecke aufrechtzuerhalten, wobei dann eine Verantwortung für die Zahlung der Differenz auf den Bund übergeht.
Erst wenn ich überall einen negativen Bescheid erhalten habe und außerdem überzeugt bin, daß der Personenverkehr und der Güterverkehr in diesem Fall ohne Schaden von dem vorhandenen Straßennetz aufgenommen werden können, wird die Genehmigung zur Stillegung erteilt. Ich bin mir darüber klar, daß dieses Verfahren natürlich nicht ohne weiteres mit der Führung eines kaufmännischen Betriebs übereinstimmen kann. Aber deswegen sind ja die entsprechenden Kautelen im Gesetz gemacht, um die Bundesbahn zu veranlassen, die Gemeinwirtschaftlichkeit des Verkehrs - soweit es sich nicht um rote Zahlen handelt - aufrechtzuerhalten.
Vielen Dank!
Keine Zusatzfrage mehr? - Dann komme ich zur Frage XI/ 2 - des Abgeordneten Peiter -:
Wird von der beabsichtigten Stillegung von Bundesbahnausbesserungswerken auch das AW Limburg ({0}) betroffen?
Herr Kollege, für das Ausbesserungswerk Limburg liegt kein Antrag auf Schließung nach § 14 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vor. Wie mir die Deutsche Bundesbahn auf Anfrage dazu mitteilt, ist eine Stillegung des Werkes auch nicht beabsichtigt.
Ich komme zu Frage XI/ 3 - des Abgeordneten Dr. Mommer -:
Wann wird die Verteilung von Raucher- und Nichtraucherabteilen in den Personenzügen der Bundesbahn dem Zahlenverhältnis der Reisenden angepaßt sein, die auf der Bahnreise zu rauchen bzw. nicht zu rauchen wünschen?
Sehr verehrter Herr Kollege, Ihre Frage in der Fragestunde am 13. Februar 1963 zu dem gleichen Thema hatte ich zum Anlaß genommen, die Deutsche Bundesbahn um eine Meinungsumfrage unter den Reisenden zu bitten. Mit Schreiben vom September 1963 habe ich Ihnen das Ergebnis dieser Ermittlungen mitgeteilt. Es ist auch nach den letzten Feststellungen noch gültig.
Zu diesen Ermittlungen, die laufend durchzuführen sind, ist die Deutsche Bundesbahn gesetzlich verpflichtet; denn die Eisenbahnverkehrsordnung
legt ihr auf, eine angemessene Zahl von Abteilen in den Zügen für Nichtraucher vorzubehalten. Die Angemessenheit stellt sie daher durch laufende Beobachtung und Zählungen fest, die nach Angabe der Deutschen Bundesbahn bestätigen, daß die augenblickliche Aufteilung von Nichtraucher- und Raucherabteilen im Verhältnis 1 : 1 - dies, soweit es die Konstruktion der Wagen zuläßt - den ihr auferlegten Pflichten entspricht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mommer.
Herr Minister, ist das vielleicht regional verschieden oder auch verschieden nach Fern- und Nahzügen?
Im Grundsatz sollte das nicht sein; es sollte einheitlich so sein, daß etwa 50 % der Sitzplätze Nichtrauchern und 50 % der Plätze Rauchern vorbehalten sind.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, wer kontrolliert denn die Einhaltung dieses Verhältnisses, das nach meiner persönlichen Erfahrung in Fernzügen, nicht aber im Nahverkehr eingehalten wird?
3) Ich würde sehr dankbar sein, wenn Sie mir einige Fälle dazu benennen könnten, Herr Kollege. Kontrollieren tut es natürlich die Bundesbahn. Ich habe keine Kontrolleure, die bei der Bundesbahn auf so etwas achten.
Wir kommen zu den Fragen XI/ 4 und XI/ 5 - des Herrn Abgeordneten Geiger -:
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß die Verkehrsschwierigkeiten bei der Ortsdurchfahrt Enzweihingen Kr. Vaihingen im Zuge der B 10 zunächst durch ein kostspieliges Provisorium und erst später durch eine endgültige Regelung beseitigt werden sollen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der örtlichen Behörden, daß erhebliche Kosten einzusparen wären, wenn statt des in Frage XI/ 4 genannten Provisoriums möglichst bald eine endgültige Regelung getroffen würde?
Die Verkehrsschwierigkeiten im Zuge der Bundesstraße 10 in Enzweihingen beruhen, wie Ihnen, verehrter Herr Kollege, sicher bekannt ist, darauf, daß der starke örtliche Verkehr zwischen dem alten Ortskern von Enzweihingen und einem an der Enz neu entstandenen Ortsteil die Bundesstraße 10 an der sogenannten Kronen-Kreuzung höhengleich überqueren muß. Dieser Sachverhalt, der leider schon zu einigen Unfällen geführt hat, ist mir gut bekannt. Es ist deshalb das Ziel der gegenwärtig in der Durchführung begriffenen Planung, die Kronen-Kreuzung durch den Bau einer Unterführung und durch die Herstellung entsprechender Abbiegespuren in einen niveaufreien Knotenpunkt umzuwandeln. Die Verwirklichung dieser Maßnahme ist unerläßlich und behält wegen des hier stets verbleibenden starken Verkehrs ihre Bedeutung, auch wenn später der Bau einer Ortsumgehung erfolgt.
Die vorsorgliche Planung von Ortsumgehungen entbindet nicht von der Verantwortung, bis zu ihrer Bauausführung alles Notwendige für die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs innerhalb der Ortslage, insbesondere zur Beseitigung von besonderen Gefahrenstellen, zu tun. Da eine Ortsumgehung von Enzweihingen, die von Ihnen, sehr verehrter Herr Kollege, sicherlich als endgültige Regelung bezeichnet wird, im Hinblick auf die Notwendigkeit, die Steigerungsstrecke in Richtung Schwieberdingen einzubeziehen, außerordentlich hohe Kosten - etwa 35 bis 40 Millionen DM - verursacht, wird sie in nächster Zeit noch nicht verwirklicht werden können. Daher sollte die niveaufreie Ausbildung der Kronen-Kreuzung so rasch wie möglich begonnen werden, um die Gefährdung der Fußgänger, vor allem der Schulkinder, durch den schnellen Verkehr auf der Bundesstraße auszuschalten. Die Änderung der Kronen-Kreuzung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit auch dann erforderlich, wenn mit dem Bau der Ortsumgehung bald gerechnet werden könnte. Auch ein zeitliches Vorziehen der Ortsumgehung Enzweihingen läßt es nicht zu, die Kosten für den innerörtlichen Ausbau der Bundesstraße 10 einzusparen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Bausch.
Herr Bundesminister, kann damit gerechnet werden, daß die Maßnahmen, die die Unfallgefahr verhindern sollen, sofort in Angriff genommen werden?
Herr Kollege Bausch, ich habe die Auftragsverwaltung gebeten, die Planung möglichst zu beschleunigen. Sobald die Planfeststellung abgeschlossen ist, bestehen keine Hinderungsgründe mehr, die baulichen Maßnahmen sofort durchzuführen.
Wir kommen zur Frage XI/ 6 - des Herrn Abgeordneten Fritsch -:
Welche Teilstrecken der Bundesstraße 11 zwischen München und Deggendorf sollen 1965 ausgebaut werden?
Im Streckenbereich zwischen München und Deggendorf sind für das kommende Jahr folgende Bauvorhaben von Interesse:
Auf oberbayerischem Gebiet wird die rund 3,5 km lange Umgehung von Marzling in Angriff genommen. Sie erfordert 6 Millionen DM und bildet baubetrieblich und räumlich den Anfang der geplanten Umgehung von Freising, die als nächstes folgen wird. Die bereits im Bau befindliche 2,5 km lange Teilumgehung von Moosburg, für die 4 Millionen DM aufzuwenden sind, wird im nächsten Jahr fertiggestellt werden. Damit wird der Ausbau der
34 km langen Gesamtstrecke zwischen Freising und Landshut abgeschlossen sein.
Auf niederbayerischem Gebiet soll, sobald die Planung zum Abschluß gebracht und das Planfeststellungsverfahren durchgeführt ist, die Bundesstraße 11 in Landshut eine neue Südeinführung erhalten, die 2 Millionen DM Baukosten erfordert. Nördlich von Landshut ist die Fortsetzung des vierspurigen Ausbaues bis zum Abzweig der Bundesstraße 15 und die Beseitigung des unmittelbar anschließenden und im Zuge der bestehenden Bundesstraße 15 gelegenen schienengleichen Bahnübergangs bei Altheim vorgesehen. Diese Maßnahme, die etwa 10 Millionen DM erfordern wird, ist als ein erster Bestandteil der geplanten Großverlegung der Bundesstraße 11 zwischen der Bundesstraße 15 bei Altheim und der Bundesstraße 8 bei Sautorn anzusehen. Der Beginn der Bauarbeiten hängt auch hier von Verlauf und Abschluß des durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens ab. Die Errichtung einer Fuß- und Radwegüberführung bei Natternberg ist ausgeschrieben; die Bauarbeiten werden im nächsten Jahr abgewickelt. Der Ausbau der Löw-Eck-Kreuzung am Stadtpark in Deggendorf dürfte 1965 zu Ende geführt werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, gestatten Sie die Frage, ob die in der 120. Sitzung vom 6. März dieses Jahres in Aussicht gestellte Besprechung mit dem Lande Bayern zwischenzeitlich stattgefunden hat, um die Maßnahmen, sowohl die des Landes Bayern als auch Ihre, zu koordinieren und darauf zu drängen, daß dieser Ausbau so schnell wie möglich durchgeführt wird? Ich darf auf die hier bereits einmal angegebene Zahl der Unfälle auf dieser Straße verweisen: 400 Unfälle in zwei Jahren, von denen 18 tödlich verlaufen sind; der Sachschaden betrug insgesamt rund 1 Millionen DM.
Herr Kollege, die Besprechung hat anläßlich der Straßenbereisung in diesem Sommer stattgefunden, und ich habe diese Wünsche, die hier dargelegt worden sind, der obersten Baubehörde nahegebracht. Inzwischen ist ja einer der wichtigsten Gefahrenpunkte, die Kreuzung zwischen der Bundesstraße 8 und der Bundesstraße 11 bei Sautorn, auf der die meisten Unfälle, auch die meisten tödlichen Unfälle eingetreten sind, beseitigt.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, entsprechen die Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 1965 mit etwa 4,5 Millionen DM den von Ihnen nunmehr dargelegten Intentionen, oder sind Sie nicht der Meinung, daß von dem Ausgaberest von 7,5 Millionen DM, der noch verbleibt, Mittel für das nächste Jahr bereits im Vorgriff in Angriff genommen werden müssen?
Mir ist nicht bekannt, daß hier ein Ausgaberest verbleibt. Über etwaige Reste wird sonst im Mittelausgleich verfügt.
Ich komme zur Frage XI/ 7 - des Abgeordneten Fritsch -:
Wie weit ist die Trassierung der Autobahn Regensburg-Passau, insbesondere im Raume Deggendorf, fertiggestellt?
Herr Kollege, für die künftige Autobahn Regensburg-Passau war die Linienführung schon vor dem Kriege generell festgelegt worden; in zwei Teilstrecken, nämlich zwischen Barbing und Wörth und im Raume Deggendorf, waren die Bauarbeiten bereits in Angriff genommen. Diese alte Trasse muß jedoch wegen der seitherigen Entwicklung sowohl des Verkehrs wie der Verkehrstechnik von Grund auf überprüft werden. Das zuständige Autobahnbauamt hat schon den Auftrag, die heute in Betracht kommenden Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und näher zu untersuchen. Als wichtigstes Ergebnis hat sich dabei gezeigt, daß eine auf dem Südufer der Donau gelegene ortsnahe Südumgehung von Deggendorf im Hinblick auf die Geländeverhältnisse und die Entwicklungstendenzen des dortigen Siedlungsraumes den untersuchten Nordtrassen verkehrlich wie wirtschaftlich überlegen wäre.
Sobald diese Voruntersuchungen, die sich auf das Gesamtprojekt erstrecken müssen und darum sehr umfangreich sind, zum Abschluß gebracht werden können, wird ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden, das nicht nur die endgültige Entscheidung über die optimale Linienführung vorbereiten soll, sondern gleichzeitig auch die sehr wichtige Frage der späteren Schaffung von Zubringerstraßen ins Hinterland einschließen wird und somit wichtige Aussagen über das weitere regionale Bauprogramm bringen dürfte.
Die Planungsarbeiten werden örtlich so rechtzeitig zum Abschluß gebracht werden können, daß der Beginn der Bauarbeiten nicht verzögert wird; maßgebend hierfür ist in erster Linie die von mir angestrebte Aufnahme der Straße in den Ausbauplan und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel, möglichst noch im 3. Vierjahresplan, so daß dann die Arbeiten, für die insgesamt rund 500 Millionen DM erforderlich sind, noch im 3. Vierjahresplan beginnen und entsprechend der Grenzlage des Gebietes gefördert werden können.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fritsch.
Herr Minister, würde die von Ihnen dargestellte Trassierung zur Folge haben, daß in der Nähe von Deggendorf zwei Donaubrükken aufgeführt werden müssen, nämlich eine bei Metten und eine in der Nähe von Niederalteich bzw. Hengersberg?
Herr Kollege, das ist in dieser Planung natürlich vorgesehen. Es sind zwei Donaubrücken notwendig,
wenn Deggendorf von der Autobahn südlich umgangen werden soll.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Minister, darf ich daraus entnehmen, daß die Ausführung der Autobahn in der Nähe von Deggendorf auf das südliche Donauufer die wahrscheinlichere Lösung ist? Ich frage deshalb, weil Bauleitpläne und ähnliches im Raume Deggendorf zur Zeit mit Rücksicht auf die bestehende alte Trasse nicht weitergeführt werden können.
Ja, Herr Kollege, ich bin bemüht, die Entscheidung in dieser Frage, die ja erst nach den Untersuchungen endgültig getroffen werden kann, so rasch wie möglich herbeizuführen, damit in Deggendorf etwaige Bausperren oder andere Beschränkungen der Ausdehnung in nördlicher Richtung aufgegeben werden können.
Sie können keinen ungefähren Zeitplan angeben, Herr Minister?
Nein, das ist nicht möglich, weil ich nicht weiß, ob die oberste Baubehörde mit diesen Arbeiten und wie das Ingenieurbüro mit seinen Arbeiten fortschreiten wird. Es wird aber sicherlich noch einige Zeit vergehen, bis endgültig entschieden werden kann.
Danke, Herr Minister.
Eine Zusatzfrage!
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß die Stadt Passau zur Zeit bestrebt ist, die alte Trassierung an der Grenze aufrechzuerhalten? Haben Sie schon einen Überblick darüber, ob dies überhaupt möglich ist oder schon beabsichtigt ist?
Wie Sie vielleicht wissen, Herr Kollege, habe ich im Sommer mit der Stadt Passau sehr eingehend über diese Fragen gesprochen. Ich bin ja selber bei der Bereisung dagewesen. Wir haben die Probleme im Zusammenhang mit dem Grenzübergang nach Osterreich erörtert. Es hängt alles davon ab, wie die österreichischen Behörden den Grenzübergang zu haben wünschen; denn danach muß sich die Führung auch der Autobahn im Raum Passau richten.
Danke.
Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Müller ({0}) - Drucksache IV/ 2682 -:
Wann gedenkt die Bundesregierung mit dem steckengebliebenen Restausbau des Küstenkanals zu beginnen?
Bitte, Herr Minister!
Herr Kollege, die Verhandlungen über die Finanzierung des Ausbaues der westlichen Reststrecke des Küstenkanals mit den hieran interessierten Küstenländern sind im Gange, wie Ihnen aus der Presse bekannt sein dürfte. Am 1. Dezember findet hierüber im Rahmen des Ausbauprogramms der Wasserstraßen im nordwestdeutschen Raum eine weitere Besprechung auf Ministerebene in Anwesenheit des Bundesministers der Finanzen statt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wächter!
Stimmt es, Herr Bundesminister, daß der Senator für Häfen und Schiffahrt in Bremen und der niedersächsische Verkehrsminister die finanzielle Beteiligung ihrer Länder an dem Ausbau des Mittellandkanals davon abhängig gemacht haben, daß die Bundesregierung die bereits seit zwei Jahren vorgesehenen und immer wieder hinausgeschobenen Raten für den Küstenkanal für das Jahr 1965 endgültig vorsieht?
So im einzelnen stimmt es nicht, Herr Kollege. Bei der Besprechung im Herbst 1962 haben sowohl Niedersachsen als auch Bremen erklärt, daß, falls sie sich am Ausbau des Mittellandkanals beteiligen. würden, was sie beide noch nicht endgültig sagen könnten, weil sie noch Beschlüsse ihres Kabinetts bzw. des Senats herbeiführen müßten, sie auf dem Standpunkt stünden, der Küstenkanal müsse allein vom Bund und möglichst bald ausgebaut werden.
In den weiteren Verhandlungen, die in letzter Zeit geführt worden sind, ist dagegen vorgesehen, daß das gesamte Kanalprogramm zwischen Rhein und Elbe mit einer Beteiligung der Länder zu einem Drittel und des Bundes zu zwei Dritteln ausgeführt werden soll. Ich nehme an, daß wir mit diesem Grundsatz auch zu Ergebnissen kommen werden. Schwierigkeiten liegen nicht in Bremen, sondern insbesondere in Niedersachsen vor, wo man zunächst versucht, sich dieser Verpflichtung mit Hilfe eines Festbetrages zu entziehen, der nur für den Ausbau der Oststrecke des Mittellandkanals bis zur Einmündung des Nord-Süd-Kanals für ein Drittel der Kosten ausreichen würde. Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wächter.
Herr Bundesverkehrsminister, sehen Sie die Forderungen dieser beiden Länder im Grundsatz als berechtigt an?
Nein.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozial7148
Vizepräsident Dr. Jaeger
Ordnung - Drucksache IV/ 2678 -. Die Frage XII des Herrn Abgeordneten Krug ist zurückgezogen. Die Frage X/2 ist vom Bundesminister des Innern beantwortet worden. Ich rufe auf die Frage X/ 3 - des Herrn Abgeordneten Berberich -:
Beabsichtigt die Bundesregierung, wie aus der Haushaltsrede des Bundesfinanzministers möglicherweise geschlossen werden könnte, ein Änderungsgesetz zur knappschaftlichen Rentenversicherung und zur Altershilfe für Landwirte einzubringen, in dem die Zuständigkeiten zur Haushalts- und Wirtschaftsführung der genannten Versicherungen neu geregelt werden sollen?
Es ist nicht beabsichtigt, Herr Abgeordneter, für den Bereich der Altershilfe der Landwirte gesetzliche Änderungen der genannten Art vorzunehmen. Für die knappschaftliche Rentenversicherung wird in dieser Legislaturperiode ein besonderer Gesetzentwurf, der sich nur mit Fragen der Haushalts- und Wirtschaftsführung befaßt, nicht mehr vorgelegt werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Büttner!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie - weil die Unruhe im Bergbau einmal wegen der Zechenstillegungen, zum andern wegen der Mieterhöhungen groß ist und weil die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers zu der Frage der ) knappschaftlichen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Altershilfe Unruhe hervorgerufen haben - fragen, ob und in welcher Richtung Änderungen für die nächste Legislaturperiode geplant sind?
Herr Abgeordneter, wir haben ja einen Gesetzentwurf über die Knappschaftsrenten vorbereitet, der aber dem Hohen Hause noch nicht vorgelegt worden ist. Die Frage, die Sie gestellt haben, wann nämlich das Hohe Haus eine solche Sache behandeln werde, ob etwa in der nächsten Legislaturperiode, kann ich natürlich nicht beantworten.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Büttner.
Darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß in absehbarer Zeit mit einer Änderung in der Selbstverwaltung und mit einer Änderung in den Bezügen der Knappschaftsrentenempfänger nicht zu rechnen ist und daß es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung verbleibt?
Damit können. Sie rechnen.
Ich danke Ihnen.
Wir kommen zur Frage X/4 - des Abgeordneten Berberich -:
Hält die Bundesregierung die gesetzlichen Vorschriften und die Kontrollen der Aufsichtsämter und des Bundesrechnungshofes nicht für ausreichend, um die zweckmäßige Verwendung der Bundesmittel in der knappschaftlichen Rentenversicherung und der Altershilfe für Landwirte sicherzustellen?
Nach unserer Auffassung sind die Kontrollmöglichkeiten für die Altershilfe der Landwirte ausreichend. Das Gegenteil trifft für die knappschaftliche Rentenversicherung zu. Weder die Bundesregierung noch die Aufsichtsbehörden haben eine gesetzliche Möglichkeit, auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der acht Knappschaften ausreichenden Einfluß zu nehmen. Das hat sowohl der Rechnungshof wie auch der Haushaltsausschuß festgestellt und zur Beseitigung dieses Mangels die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf über die. Errichtung einer Bundesknappschaft vorzulegen. Ich darf hierzu, Herr Abgeordneter, auf die Anlage zur Bundestagsdrucksache IV/ 2475, lfd. Nr. 39, verweisen. Das Bundesarbeitsministerium hat - wie ich eben schon sagte - bereits vor einigen Jahren einen Referentenentwurf zur Errichtung einer Bundesknappschaft ausgearbeitet.
Eine Zusatzfrage? - Bitte sehr!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Beteiligten im Bergbau beim Bundesarbeitsministerium vorstellig geworden sind, um dazu beizutragen, daß diese Schwierigkeiten in der Kontrolle durch gesetzliche Maßnahmen behoben werden, ohne daß es der Vorlage eines Bundesknappschaftsgesetzes bedarf?
Herr Abgeordneter, das ist uns sehr wohl bekannt.
Wir kommen dann zu den Fragen X/5 und X/6 - des Abgeordneten Moersch -:
Treffen Presseberichte zu, daß ein Gastarbeiter durch die Adoption von Neffen und Nichten einen erhöhten Anspruch auf Kindergeld geltend gemacht hat?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, falls die in Frage X/5 erwähnten Adoptionen zur Erhöhung der Kindergeldbezüge stattgefunden haben, künftig derartige Manipulationen zuungunsten des deutschen Steuerzahlers auszuschließen?
Die kürzlich in der „Bildzeitung" hierzu erschienene Meldung, nach der ein italienischer Arbeiter angeblich beim Arbeitsamt Krefeld für vier adoptierte Kinder seines Bruders Kindergeld bezieht, hablen wir durch die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nachprüfen lassen. Dabei hat sich herausgestellt, daß es diesen Italiener ebensowenig gibt wie den berühmten Türken, der mit vier Frauen
23 oder 33 Kinder haben soll und für diese Kindergeld von der Bundesrepublik bezieht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich dann die Unsicherheit, die bei vielen Betroffenen in bezug auf die Grundlagen der Geltendmachung von Kindergeldansprüchen bei Gastarbeitern besteht, zumal offensichtlich keine Geburtsurkunden angefordert werden?
Herr Abgeordneter, diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich kann sie nur insoweit beantworten, als ja die Arbeitgeber, die die betreffenden Arbeitnehmer beschäftigen, jeweils genaue Unterlagen anfordern müssen, um den Nachweis zu erbringen, daß der betreffende Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kindergeld hat.
Hat die Bundesregierung Unterlagen darüber, ob bei Kindergeldansprüchen von Gastarbeitern aus Italien durchschnittlich größere Kinderzahlen geltend gemacht werden, als die durchschnittliche Kinderzahl in Italien beträgt?
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Nein.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mommer.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir darin zustimmen, daß wir ein doppeltes Interesse an diesen Dingen haben, einmal an der Korrektheit der Angaben über die wirkliche Zahl der Kinder, zum andern daran, daß wir jedem Versuch entgegentreten müssen, Einzelfälle, auch Einzelfälle von Betrug zu verallgemeinern, damit nicht fremdenfeindliche Stimmungen in unserem Volk entstehen, die wir angesichts unserer europäischen Entwicklung nicht gebrauchen können?
Ich stimme Ihnen in beidem voll zu, Herr Abgeordneter.
Ich komme zu der von dem Abgeordneten Jahn gestellten Frage VI/6, die ursprünglich an den Bundesminister der Justiz gerichtet war, die aber nunmehr vom Staatssekretär des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung beantwortet wird:
Was ist der Bundesregierung über eine private Strafjustiz in Form von Betriebsgerichten bekannt?
Die Bundesregierung hat vor etwa sechs Monaten durch ein Schreiben des Arbeits- und Sozialministeriums des
Landes Nordrhein-Westfalen erfahren, daß in einigen größeren Betrieben des Landes im Rahmen allgemein üblicher Betriebsordnungen auch Verstöße mit Deliktcharakter innerbetrieblich geahndet werden sollen. Gewisse Zweifel an der Zulässigkeit dieser Praxis haben den Landesarbeitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen zu der Bitte veranlaßt, die Angelegenheit auf der nächsten Tagung der Arbeitsrechtsreferenten der Länder und des Bundes untersuchen zu lassen. Das soll am 11. dieses Monats geschehen. Dabei wird das Tatsachenmaterial zu prüfen und zu erörtern sein, ob und inwieweit die betriebsinterne Ahndung von Verstößen gegen die innerbetriebliche Ordnung sich im Rahmen der bestehenden arbeitsrechtlichen Vorschriften hält oder nicht.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jahn!
Und wie beurteilt der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung diese Vorgänge?
Wir können kein Urteil über diese Vorgänge haben, Herr Abgeordneter, ehe wir nicht die Tatsachen kennen und wissen, ob tatsächlich solche betriebsinternen Vorschriften bestehen und welchen Umfang sie haben.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jahn!
Herr Staatssekretär, teilen Sie ohne Rücksicht auf den Umfang - und einmal unterstellt, daß die bisher mitgeteilten Fälle den Tatsachen entsprechen - die Auffassung, daß hier zumindest der begründete Verdacht vorliegt, daß eine Reihe von Verstößen gegen die geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, beispielsweise Nötigung, Erpressung, Begünstigung, vorliegen könnten?
Diese Frage wird sich dann genauer stellen, Herr Abgeordneter, wenn wir wissen, was vorliegt. Dann könnte es sehr gut sein, daß sich diese Frage aus dem Bereich des Arbeitsministeriums in den des Justizministeriums verlagert.
Herr Abgeordneter Matthöfer zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wissen Sie schon, ob Pressemeldungen zutreffen, nach denen ein einziges Betriebsgericht bisher 710 einfache Diebstähle, 133 schwere Diebstähle, 85 Fahrraddiebstähle, 5 Unterschlagungen, 16 Betrugsfälle, 17 sittliche Verfehlungen und 53 sonstige Delikte behandelt hat?
Das ist uns nicht bekannt, Herr Abgeordneter.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Matthöfer!
Herr Staatssekretär, wie würden Sie folgenden Tatbestand beurteilen: Ein Betriebsgericht verurteilt einen Arbeiter, einen besonders unangenehmen und dazu noch niedrig bezahlten Arbeitsplatz anzunehmen, und man erklärt dem Betreffenden, die Firma würde sofort eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten, wenn es der Arbeitnehmer wagen sollte, seinen Arbeitsplatz zu wechseln oder in eine andere Firma einzutreten?
Ich halte ein solches Vorgehen nicht für zulässig.
Sie hatten schon zwei Zusatzfragen, Herr Abgeordneter Matthöfer. - Herr Abgeordneter Börner!
Herr Staatssekretär, würden Sie mit mir übereinstimmen, daß sich bei einer auch nur teilweisen Bewahrheitung der in der Presse erhobenen Vorwürfe auch die Konferenz der Justizminister schnellstens mit der Frage zu beschäftigen hätte?
Ich sagte schon, I) Herr Abgeordneter: Wenn es sich herausstellen sollte, daß es sich hier in erster Linie um strafrechtliche Tatbestände handelt, würde der Justizminister zuständig sein.
Keine weitere Zusatzfrage? - Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme nun zu den Fragen auf Drucklsache IV/ 2682 und rufe die von dem Abgeordneten Wienand gestellte Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesanwaltschaft, daß der britische Abrüstungsminister Alun Gwynne Jones ein Sicherheitsrisiko darstellt, wie dies bei der Ablehnung von Mr. Gwynne Jones als Gutachter im Spiegel-Verfahren zum Ausdruck gebracht wurde?
Ist der Abgeordnete Wienand anwesend?
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- Die Frage wird von dem Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen übernommen.
Die Bundesregierung hat nie die Auffassung vertreten, daß der britische Abrüstungsminister Alun Gwynne Jones für seine Person ein Sicherheitsrisiko darstellt. Als der Generalbundesanwalt sich gegen die von der Verteidigung nachgesuchte Ermächtigung wandte, Herrn Jones Einsicht in geheimhaltungsbedürftige Akten zu geben, war er noch nicht Minister und nicht mehr Offizier, sondern Militärschriftsteller.
Im übrigen hat der Generalbundesanwalt seine Stellungnahme auch nicht damit begründet, daß Herr Jones ein Sicherheitsrisiko darstelle, sondern er hat sie mit allgemeinen Überlegungen dahingehend begründet, daß die bei einem Sachverständigen erforderlichen personellen und formellen Sicherheitsvorkehrungen bei einem der Kontrolle deutscher Behörden nicht zugänglichen Ausländer zweifelhaft seien. Er hat zusätzlich darauf hingewiesen, daß Herr Jones weder zur Bundesrepublik noch zur NATO in einem Dienstverhältnis oder sonstigen Treueverhältnis stehe, so daß von vornherein nicht zu erwarten sei, daß das Bundesministerium der Verteidigung und die zuständigen NATO-Dienststellen ihm Einblick in geheimzuhaltende Akten geben würden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.
Herr Minister, teilen Sie diese Überlegungen in vollem Umfang?
Diese Überlegungen teile ich.
Eine zweite Zusatzfrage.
Teilen Sie auch die Überlegungen eines Juristen, den Termin für das Spiegel-Verfahren aus politischen Gründen erst in die Zeit nach den nächsten Bundestagswahlen zu legen?
Ich glaube, Herr Abgeordneter, daß diese Frage nicht mehr eine Zusatzfrage zu der ersten Frage ist; sie müßte als selbständige Frage eingebracht werden.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir kommen nun zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe auf die Frage III/ 1 - des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) -:
Ist es nicht an der Zeit, die Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung auf der Reise - Abschnitt 119 EStR 1963 EStG 1961, Abschnitt 21 LStR 1963 EStG 1961 -, die zum Teil seit dem 1. Januar 1957, zum Teil seit dem 1. Januar 1961 gelten, angemessen zu erhöhen?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Diebäcker übernommen.
Ich bitte damit einverstanden zu sein, Herr Präsident, daß 'ich die beiden Fragen zusammen beantworte.
Dann rufe ich auch die Frage III/ 2 - des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) - auf:
Können bei der in Frage III/ 1 empfohlenen Erhöhung die Zahlen des Statistischen Bundesamtes ({1}) über die Preisentwicklung Im Hotel- und Gaststättengewerbe - 25 % Verteuerung - gebührend berücksichtigt werden?
Bitte sehr, Herr Bundesminister!
Die Antwort lautet: Das Bundesministerium der Finanzen bereitet zusammen mit den Ländern eine Erhöhung der steuerlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen ab 1. Januar 1965 vor. Die Spitzenverbände der Wirtschaft und der Arbeitnehmer sind bereits gehört worden. Eine allgemeine Erhöhung um 25 % ist nicht in Aussicht genommen. Die mit den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen vergleichbaren Tagegelder der Bundesbediensteten anläßlich einer Dienstreise, die erst kürzlich vom Bundestag mit Wirkung ab 1. Juli 1964 erhöht worden sind, liegen in den entscheidenden Reisekostenstufen noch niedriger. Auch wenn man der Auffassung ist, daß die steuerlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen großzügiger als die vergleichbaren Tagegelder für den öffentlichen Dienst bemessen werden sollten, würde eine allgemeine Erhöhung der derzeitigen steuerlichen Pauschbeträge um 25 °/o doch zu weit gehen. Eine solche Erhöhung ist auch von der ganz überwiegenden Mehrheit der an den Vorbesprechungen beteiligten Spitzenverbände der Wirtschaft und der Arbeitnehmer nicht gefordert worden. Die Bundesregierung wird sich mit den Ländern dafür einsetzen, daß die absolute Höhe der neuen Pauschbeträge so bemessen wird, daß durch sie der Verpflegungsmehraufwand anläßlich einer Dienst- oder Geschäftsreise für die betroffenen Steuerpflichtigen in angemessener Weise abgegolten wird.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, wann wird mit einer solchen Verordnung zu rechnen sein?
Da sie am 1. Januar 1965 in Kraft treten soll und da in aller Kürze die Abschlußbesprechung mit den Ländern stattfindet, nehme ich an, daß es im Laufe der nächsten Wochen geschehen wird.
Danke schön.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Zunächst die Frage IV/ 1 - des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen -:
Aus welchen Gründen hat die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tokio im Oktober 1964 ausländischen Asylsuchenden nicht die erbetene Hilfe gewährt?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär.
Während der Olympischen Spiele ist die deutsche Botschaft in Tokio zweimal mit den Fällen von Ostblockstaatsangehörigen befaßt worden, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren, sondern in der freien Welt bleiben wollten. In beiden Fällen wurde den Wünschen entsprochen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Dann gehen die Pressemeldungen von unrichtigen Sachverhalten aus?
Das ist in der Tat so.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen!
Warum, Herr Staatssekretär, haben Sie dann die Offentlichkeit nicht entsprechend unterrichtet, nachdem insbesondere auch die großen überregionalen Zeitungen in diesem Sinne berichtet hatten?
Die Öffentlichkeit ist meines Wissens unterrichtet worden; aber ich werde darauf achten, daß das noch einmal geschieht. Weiteres zu sagen als das, was ich hier gesagt habe, empfiehlt sich nicht.
Dafür habe ich Verständnis.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann komme ich zu den Fragen IV/ 2 und IV/ 3 - des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) -:
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die USA zu veranlassen, ihre im Zuge des „Hähnchenkrieges" vorgenommenen und auf Grund der Importentwicklung des letzten Jahres nunmehr unberechtigten Retorsionsmaßnahmen wieder einzustellen?
Kann die Bundesregierung angeben, ob und gegebenenfalls wann mit einer Einstellung der in Frage IV/ 2 erwähnten Vergeltungsmaßnahmen zu rechnen ist?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, Ihre Fragen beziehen sich auf die Auseinandersetzung über amerikanische Maßnahmen gegen die in Europa im Bereich der Geflügeleinfuhr ergriffenen Maßnahmen. Diese Auseinandersetzung wird nicht zwischen der Bundesregierung und der amerikanischen Regierung, sondern zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den USA geführt. Für eine Wiederaufnahme der Gespräche in dieser Frage ist somit die Zustimmung aller Mitgliedstaaten der EWG erforderlich. Die Gespräche mit den Amerikanern müssen wie bisher durch die Kommission geführt werden. Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme der Gespräche mit den Amerikanern muß nicht nur die Entwicklung der Einfuhren von Geflügel nach Deutschland, sondern die Entwicklung der Geflügeleinfuhren in die Gemeinschaft überhaupt sein. Ferner sind die Rückwirkungen der amerikanischen Retorsionsmaßnahmen auf die Exporte der einzelnen EWG-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen. Sobald die von der EWG-Kommission erbetenen Angaben über die Auswirkungen der amerikanischen Retorsionsmaßnahmen auf die Gemeinschaft insgesamt vorliegen, wird die Bundesregierung an die übrigen fünf Mitgliedstaaten und an die Kommis7152
sion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft herantreten, um zu sondieren, welche Möglichkeiten für die Wiederaufnahme der Gespräche seitens der Gemeinschaft mit der amerikanischen Regierung bestehen. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung schon jetzt die amerikanische Regierung wissen lassen, daß sie eine entgegenkommende Haltung von ihr erwartet, sobald die Verhandlungen zwischen ihr und der EWG-Kommission aufgenommen werden.
Dann kommen wir zur Frage IV/ 4 - des Abgeordneten Sänger -:
Gedenkt die Bundesregierung auf jeden Regierungswechsel in der Welt künftig mit der Entsendung eines Bundesministers auf Kosten der Steuerzahler zum Amtsantritt des neuen Regierungschefs zu reagieren, wie dies anläßlich der Amtsübernahme des neuen chilenischen Staatschefs Eduardo Frei durch die Entsendung von Bundesminister Heck geschieht?
Herr Abgeordneter, es handelt sich in Chile
nicht um einen Regierungswechsel, sondern um die Einführung eines neuen Staatsoberhauptes.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, regelmäßig zu derartigen Anlässen Delegationen zu entsenden. Sie wird vielmehr häufig von der Möglichkeit Gebrauch machen, den jeweils im Gastland akkreditierten deutschen Botschafter ad hoc zum Sonderbotschafter zu ernennen. Nur in Fällen, denen die Bundesregierung eine besonders große politische Bedeutung beimißt, wird anders verfahren werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sanger.
Ich darf vorausschicken, Herr Staatssekretär, daß die Nennung des Namens des Herrn Bundesministers Dr. Heck selbstverständlich nicht eine Kritik an seiner Person bedeutet, sondern lediglich der Klarstellung des Vorgangs dienen sollte. Dies vorausgeschickt, darf ich fragen, welchen besonderen Anlaß es in diesem Falle gab, diese ungewöhnliche Wertung vorzunehmen.
Wir messen der Entscheidung, die das chilenische Volk durch die Wahl seines neuen Staatsoberhauptes getroffen hat, in der Tat eine besondere politische Bedeutung bei. Wir glauben, daß das chilenische Volk in der Alternative, die ihm gestellt war, sich für die Grundsätze ausgesprochen hat, die für uns alle, für die gesamte freie Welt verbindlich sind.
({0})
Eine Zusatzfrage.
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß im Ausland die Behauptung aufgestellt und mündlich und schriftlich vertreten worden ist, daß diese ungewöhnliche Bewertung in direktem Zusammenhang mit dem ungewöhnlichen Aufwand beim Wahlkampf in Chile zu stehen scheint?
Derartige Äußerungen wären unbegründet, Herr Abgeordneter.
Ich danke Ihnen; Herr Staatssekretär.
Wir stehen am Ende der Fragestunde.
Ich rufe nun den ersten Zusatzpunkt auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({0}) über die von der Bundesregierung beschlossene Achtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 ({1}) ({2}).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Glüsing ({3}). Er hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Bitte die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Damit komme ich zum zweiten Zusatzpunkt:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({4}) über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 ({5}) ({6}).
Ich danke dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Bäumer, für den Schriftlichen Bericht.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Bitte die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Mittwoch, den 11. November 1964, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.