Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Ich eröffne die Sitzung.
Die heutige Tagesordnung wird auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung wie folgt ergänzt:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Einundvierzigste und Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 ({0}),
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Rinderspacher.
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Neununddreißigste und Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 ({1}),
Berichterstatter: Abgeordneter Unertl.
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Siebenunddreißigste, Achtunddreißigste und Vierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 ({2}),
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Brenck. Das Haus ist einverstanden? - Es ist so beschlossen.
Die folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 22. Januar 1964 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt ({3}), Bading, Margulies und Genossen betr. Verhalten von Beratern der Bundesregierung - Drucksache IV/ 1751 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache IV/ 1857 verteilt.
Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde ({4}).
Zunächst die Frage - des Herrn Abgeordneten Memmel - aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf Drucksache IV/ 1856:
Kann die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Umtauschfrist für die aufgerufenen Zwanzigmarkscheine über den 31. Januar bzw. 30. April 1964 hinaus verlängert wird?
Beim Aufruf von Banknoten handelt es sich um eine Entscheidung der Deutschen Bundesbank. Diese wird ohne jede Mitwirkung der Bundesregierung getroffen. Die Bundesbank hat aber auf Rückfrage der Bundesregierung mitgeteilt, daß sie entsprechend ihrer ständigen Übung aufgerufene Banknoten auch noch nach Ablauf der Umtauschfrist, ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs allerdings, einlöst. Damit dürfte Ihrem Anliegen Rechnung getragen sein.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, was die Bundesbank bewogen hat, diesmal entgegen der bisherigen Übung diese Zwanzigmarkscheine so kurzfristig aufzurufen?
Herr Abgeordneter, wir haben die Frage der Bundesbank gestellt. Diese Frage wurde dahingehend beantwortet, daß es die allgemeine Übung ist, zunächst einen Monat zu nennen und dann drei weitere Monate, in denen die Banknoten noch bei allen Kreditinstituten umgetauscht werden. Die Bundesbank hat uns aber darüber hinaus auch ausdrücklich erklärt, daß sie bereit ist, nach dem 30. April dieses Jahres weiterhin einen Umtausch vorzunehmen.
Frage VII/ 1 aus Drucksache IV/ 1642 - der Abgeordneten Frau Dr. Flitz ({0}) -:
Ist die Bundesregierung bereit, Überlegungen darüber anzustellen, den am 31. Dezember 1963 aus dem regionalen Förderungsprogramm ausgeschlossenen Raum Wilhelmshaven-Friesland weiterhin als Problemgebiet oder durch ein Zentrales Ortsprogramm zu fördern?
({1})
- Abgeordneter Kreitmeyer übernimmt sie. Bitte, Herr Staatssekretär.
Dem Raum Wilhelmshaven-Friesland sind zwölf Jahre lang, also seit 1951, die Bundeshilfen des regionalen Förderungsprogramms zugute gekommen. Seine Wirtschaftskraft hat in dieser Zeit teils als Folge des allgemeinen Aufschwungs, teils durch die besondere Förderung und teils - das trifft insbesondere für Wilhelmshaven selbst zu - wegen seiner Bedeutung als Garnison der Bundesmarine fühlbar zugenommen. Die Kriterien, die Voraussetzung für die Anerkennung als Bundesausbaugebiet sind, werden deshalb nicht mehr erfüllt. Auch die Anzeichen eines Problemgebiets, d. h. existenzbedrohender Rückgang eines für die Erwerbsstruktur des Raumes ausschlaggebenden Produktionszweiges, liegen in Wilhelmshaven-Friesland nicht vor. Ob künftig eine Kleinoder Mittelstadt dieses Raumes im Entwicklungsprogramm für zentrale Orte in ländlichen, schwach strukturierten Gebieten gefördert werden kann, ist zur Zeit noch nicht zu entscheiden. Das Land Niedersachsen hat eine dafür geeignete Stadt, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, aus diesem Raum bisher noch nicht vorgeschlagen. Vorerst ist im Hinblick auf die im Bundeshaushalt dafür in beschränktem Umfang verfügbaren Mittel auch noch nicht an die Anerkennung zusätzlicher zentraler Orte gedacht.
Ich darf darauf hinweisen, daß die regionale Wirtschaftsförderung lin erster Linie in die Zuständigkeit der Landesregierung fällt und der Bund nur dort zusätzlich eingreifen kann, wo die Wirtschaftsstruktur ganz besondere Schwächen aufweist.
Wie der Bundesminister für Wirtschaft schon bei der Beantwortung der Anfrage des Herrn Abgeordneten Cramer kürzlich bemerkte, haben wir den niedersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr gebeten, diesem Raum seine besondere Aufmerkisamkeit zu widmen, um ihm das Ausscheiden aus der zusätzlichen Bundesförderung möglichst zu erleichtern. Der niedersächsische Wirtschaftsminister hat inzwischen positiv geantwortet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kreitmeyer.
Herr Staatssekretär, darf ich vielleicht bemerken, daß die Förderung formal auf die Industriedichte abstellt, daß aber auch die nach wie vor bestehende wirtschaftliche Benachteiligung des Raumes auf Grund der Kriegsfolgen, die in Wilhelmshaven besonderer Art und durch die periphere Lage verursacht sind, zu berücksichtigen wäre?
Herr Abgeordneter, bei der Umstellung der Förderungsgebiete auf die Bundesausbaugeibiete, die im vorigen Jahr vollzogen wurde, halben wir nach sehr langen, jahrelangen Verhandlungen drei Kriterien als ausschlaggebend gewählt. Es ist eine Größe, die auf das Bruttosozialprodukt je Kopf der Bevölkerung abstellt, ferner auf den durchschnittlichen Wanderungsverlust und drittens auf -den Industriebesatz. Unter Berücksichtigung dieser drei Kriterien wurde die Entscheidung gefällt. Hier im Raum Withelmshaven/Landkreis Friesland war bei der Entscheidung ausschlaggebend, daß der Industriebesatz dieses Raumes 132 auf 1000 Einwohner beträgt, während die Grenze des Kriteriums für die Auswahl der Gebiete mit 100 gewählt wurde. Der Raum hat also einen um 32 Personen günstigeren Industriebesatz.
Eine weitere Frage?
Herr Staatssekretär, darf ich der Bundesregierung für ihre Überlegung sagen, daß in Wilhelmshaven die Industriedichte mit 88,1 Industriebeschäftigten je 1000 Einwohner gegenüber dem übrigen Bundesgebiet mit 149 Industriearbeitsplätzen je 1000 Einwohner nur knapp über den Zahlen derjenigen Gebiete liegt, die in ein Förderungsprogramm aufgenommen worden sind, und daß die periphere Lage nach wie vor eine besondere ist.
Herr Abgeordneter, die Zahl, die Sie nannten - 88,7 oder 88,2 - für den Stadtkreis Wilhelmshaven, ist der Bundesregierung bekannt. Bei der Neuordnung wurde bundeseinheitlich geregelt, daß jeweils der Stadtkreis und der Landkreis zusammengenommen werden. Hier ergibt sich in der Tat in diesem Raum ein Industriebesatz der Stadt Wilhelmshaven von 88,7 %, was unter dem Kriterium liegt. Der Industriebesatz des Landkreises Friesland mit 182,5 liegt aber weit über der 100/1000-Grenze. Es gilt aber die allgemeine Regel, daß Stadt- und Landkreis zusammengenommen werden.
Darf ich vielleicht noch einen allgemeinen Satz anfügen. Wir im Bundeswirtschaftsministerium hätten sehr viel Sympathie dafür, in der regionalen Förderung weiterzugehen. Ich muß aber darauf hinweisen, daß uns der Etat leider ein großes Problem stellt. Es stehen im Etat 1964 insgesamt nur 142 Millionen DM für die gesamte regionale Förderung zur Verfügung, davon die Hälfte für Zonenrandgebiete, worunter auch Frachthilfen sind; so verbleiben uns für die reinen Maßnahmen der regionalen Förderung in Bundesausbaugebieten leider nur etwa 40 Millionen DM. Das bereitet uns bei der Auswahl der Räume Schwierigkeiten, und darunter leiden wir auch hier.
Herr Abgeordneter Cramer zu einer Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Stadt Wilhelmshaven durch die Verhältnisse der Vorkriegszeit - dort herrschte die Marine vor -, durch die Kriegsereignisse und Nachkriegsereignisse - Demontagen und dergleichen - ganz besonders schwer betroffen ist und daß nach Beendigung des Krieges so gut wie überhaupt keine kommunale Erstausstattung vorhanden war - kein Krankenhaus, kein Wasserwerk, kein Verkehrsbetrieb, keine Badeanstalt, überhaupt nichts, was zu einer ordnungsgemäß geführten komCramer
munalen Selbstverwaltung gehört -, und meinen Sie nicht, daß das dazu führen sollte, auch die Stadt Wilhelmshaven - meinetwegen außerhalb des offiziellen Förderungsprogramms - zu fördern, und darf ich voraussetzen, daß -
Herr Abgeordneter Cramer, der Witz einer Fragestunde ist: Kurze Fragen, kurze Antworten. Wir können doch nicht Plädoyers über die Notlage einer Stadt halten. Ich bitte, kurze Fragen zu stellen, und den Herrn Staatssekretär bitte ich, eine kurze Antwort zu erteilen.
Herr Abgeordneter, mir ist das bekannt. Die Bundesregierung hat darum nicht gezögert, von vornherein, nämlich von 1951 ab, Wilhelmshaven einzubeziehen. Wir wissen das sehr genau. Ich muß mich im übrigen auf meine gegebene Antwort beziehen. Aber darüber hinaus hat die Bundesregierung auch bei anderen Maßnahmen immer an Wilhelmshaven gedacht. Ich erinnere nur daran, daß Wilhelmshaven auch bei den Förderungsgebieten für öffentliche Aufträge ausdrücklich genannt ist und berücksichtigt wird.
Eine weitere Frage.
Herr Staatssekretär, darf ich annehmen, daß das, was der Herr Minister mir vergangene Woche im Hinblick auf Friesland - einschließlich Wangerooges - versichert hat, auch für Wilhelmshaven gelten wird?
Herr Abgeordneter, ich kann nur auf die Antwort verweisen, aber auch darauf, daß der Herr Minister ausdrücklich sagte, er werde sich sofort an Niedersachsen wenden. Das haben wir getan. Wir haben von dem niedersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr eine durchaus positive Antwort bekommen, aus der hervorgeht, daß Niedersachsen alles zur Förderung dieses Gebietes tun werde.
Ich rufe auf die Frage VII/ 2 - der Abgeordneten Frau Dr. Flitz ({0}) Ist es vertretbar, daß die Zuschüsse für das regionale Förderungsprogramm im Raum Wilhelmshaven-Friesland so kurzfristig, wie es geschehen ist, eingestellt werden, daß die Durchführung großer angelaufener Projekte, wie z. B. eine Umstrukturierung des Küstenraumes in Friesland, gefährdet ist?
Die Bundeshilfen des regionalen Förderungsprogramms sind weder im Raum Wilhelmshaven-Friesland noch sonstwo abrupt abgebrochen worden. Nach der seit Jahren im Benehmen mit den Landesregierungen vorbereiteten Neuabgrenzung der Bundesausbaugebiete im Juli 1963 konnten die Landesregierungen noch bis zum 31. Dezember 1963 Hilfen für die ausscheidenden Gebiete beantragen. Die jetzt in das regionale Förderungsprogramm eingeplanten Projekte können noch bis Ende 1964 abgewickelt werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kreitmeyer.
Herr Staatssekretär, wäre es vielleicht möglich - wenn nicht sogleich, so vielleicht später schriftlich -, die Summe anzugeben, die im Förderungsprogramm für Wilhelmshaven und Friesland vorgesehen ist?
Ja, sehr gern, Herr Abgeordneter.
Frage VII/ 3 -- der Frau Abgeordneten Dr. Flitz ({0}) -:
Stimmt es, daß Verhandlungen über die Planung der Bebauung des Geländes bei der vierten Einfahrt in Wilhelmshaven für die Bundesmarine mit einem Ingenieurbüro in Darmstadt geführt werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Die dritte Frage der Frau Abgeordneten Dr. Flitz fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verteidigung. Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat folgende Antwort übermittelt, die ich mir erlaube zu verlesen.
Zuständig für die Hochbaumaßnahmen des Marinestützpunktes ist das Staatshochbauamt in Wilhelmshaven. Dieses Bauamt bearbeitet zur Zeit zahlreiche Baumaßnahmen, die vornehmlich der Luftabwehr dienen. Das ihm zur Verfügung stehende Personal läßt zur Zeit darüber hinaus die Durchführung sämtlicher Arbeiten für den Marinestützpunkt Wilhelmshaven nicht zu. Die planerische Bearbeitung der Hochbauten verbleibt voll in der Hand des Bauamtes. Für die Planung und Bauüberwachung der Ingenieuraufgaben - Tiefbau, Statik, Heizung, Lüftung, maschinentechnische Aufgaben, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Elektroversorgung, Eisenbahnbau - sowie für die örtliche Bauaufsicht der Hochbaumaßnahmen kann das Bauamt keine eigenen Fachkräfte mehr einsetzen.
Die Vergabe der vorgenannten Arbeiten nur an e i n Ingenieurbüro gewährleistet erfahrungsgemäß eine echte Entlastung der Ortsbaudienststelle. Die Inanspruchnahme eines Teams, das kurzfristig zu diesem Zweck aus mehreren, sonst voneinander unabhängig arbeitenden Büros zusammengestellt wird, hat sich in der Vergangenheit in mehreren Fällen eher belastend als entlastend ausgewirkt. Das Staatshochbauamt Wilhelmshaven hat daher nach Genehmigung durch die Oberfinanzdirektion Hannover für das Bauvorhaben das Ingenieur- und Architekturbüro Dipl.-Ing. Heinz A. Schröder in Darmstadt am 6. Dezember 1963 beauftragt, mit seiner Niederlassung in Braunschweig die Arbeiten durchzuführen. Dieses Büro hatte an anderer Stelle durch umfassende Planungen bereits seine Eignung für Aufgaben vergleichbaren Umfangs bewiesen.
Die Architekten der Stadt Wilhelmshaven und des Verwaltungsbezirks Oldenburg werden an anderen Stellen von der Landesbauverwaltung ausreichend beschäftigt.
Keine Zusatzfrage? Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung.
Ich rufe auf die Frage IX/ 1 - des Abgeordneten Ritzel -:
Ist die Bundesregierung bereit, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, daß sämtliche in der CSSR zurückgehaltenen Versicherungsunterlagen der Heimatvertriebenen an den Arbeitsausschuß Sozialversicherung in München übergeben werden?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Blank vom 24. Januar 1964 lautet:
Da die Bundesrepublik keine diplomatischen Beziehungen zur CSSR unterhält, kann die Bundesregierung zwecks Beschaffung von Versicherungsunterlagen auf dem Gebiete der CSSR amtlich nicht tätig werden. Die Übergabe von derartigen Unterlagen im ganzen für eine Bevölkerungsgruppe wie die Heimatvertriebenen ist auch im Verkehr mit Staaten, mit denen diplomatische Beziehungen bestehen, bisher noch niemals erreicht worden. Die Bundesregierung kann deshalb wegen der Übergabe sämtlicher Versicherungsunterlagen der Heimatvertriebenen aus der CSSR auch nicht an die Vertretung Frankreichs oder anderer Staaten herantreten.
Die Beschaffung der Versicherungsunterlagen durch die Versicherungsträger dauert oft aus in der Sache liegenden Gründen sehr erhebliche Zeit. Weder die Versicherungsträger noch Versicherte haben sich über grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Unterlagen aus der CSSR beklagt. Wenn im Einzelfall Schwierigkeiten beim Versicherungsträger auftreten, stelle ich anheim, sich an mich zu wenden.
Frage IX/ 2 - des Herrn Abgeordneten Katzer -:
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem. Umfang das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vom 12. Juni 1961 ({0}) von der Wirtschaft bisher angewandt wurde?
Herr Präsident, ich bitte, die Fragen 2 und 3 zusammen beantworten zu dürfen.
Einverstanden. Frage IX/ 3 - des Abgeordneten Katzer -:
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des Vermögensbildungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode mit dem Ziel, es künftig wirksamer zu machen?
Amtliche Zahlen über die Anwendung des Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer liegen nicht vor. Nach Schätzungen, die auf Grund der Angaben verschiedener Kreditinstitute angestellt wurden, haben im Jahre 1961 etwa 50 000 Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen in Höhe von rund 12 Millionen DM und im Jahre 1962 etwa 150 000 Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen in Höhe von rund 40 Millionen DM erhalten.
Zu Ihrer weiteren Frage verweise ich auf die Regierungserklärung vom 18. Oktober 1963, wonach noch in- dieser Legislaturperiode eine Novellierung des Gesetzes beabsichtigt ist, um es künftig praktikabler zu machen.
Eine Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Katzer.
Herr Minister, darf ich fragen, was unter dem Begriff praktikabler zu verstehen ist. Ist darunter z. B. die Anwendung durch Tarifverträge zu verstehen?
Das ist sicherlich sehr erwägenswert. Denn wenn man den Gedanken der Vermögensbildung fördern will, wird man sicherlich auf die Mitarbeit der Sozialpartner angewiesen sein. Gerade in dem großen Bereich des Tarifwesens haben ja die Sozialpartner die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten.
Aber ich möchte auf Ihre Frage eine noch etwas weitergehende Antwort geben. Ich bin der Auffassung, obwohl die Vorarbeiten nicht abgeschlossen sind und Beschlüsse der Regierung noch nicht vorliegen, daß man den gesamten Komplex untersuchen muß, einmal die Frage, ob man die Vereinbarung vermögenswirksamer Leistungen auch durch Tarifverträge zulassen will, zum anderen, ob und inwieweit man Möglichkeiten sieht, den öffentlichen Dienst einzubeziehen, ferner, ob und inwieweit eine völlige Befreiung vermögenswirksamer Leistungen von der Lohnsteuer, die sich auch noch als Hemmnis erweist, und die Befreiung von Sozialabgaben ins Auge fassen kann. Ich habe diesen Fragen-komplex zusammengenommen; wenn er eine befriedigende Lösung fände, würde dies das Gesetz praktikabler machen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeorneter Katzer.
Darf ich zu meiner ersten Frage noch eine Zusatzfrage stellen? Sie sagten, es lägen Schätzungen vor. Darf ich fragen: Gibt es eine Möglichkeit, exakte Zahlen zu ermitteln, und ist die Bundesregierung bereit, diese Möglichkeit zu nutzen?
Ja, wir sind gerade dabei, eine Rechtsverordnung auszuarbeiten, die uns die Möglichkeit gibt, hier genauere Erhebungen anzustellen. Mit den bisherigen Methoden sind wir nur zu unbefriedigenden Ergebnissen gekommen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Folger.
Herr Bundesminister, sind Ihnen die Informationen aus dem Bundeswirtschaftsministerium bekannt, wonach nur 25 % der Angestellten und 4 % der Arbeiter, denen von ihren Firmen die Möglichkeit eingeräumt worden ist, davon Gebrauch gemacht haben?
Nein, die sind mir nicht bekannt. Mir ist nur bekannt, daß dort, wo die Firmen solche Möglichkeiten mit ihren Arbeitnehmern vereinbart haben - darauf kommt es an, das schreibt das Gesetz vor -, es zu solchen Leistungen gekommen ist.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Folger.
Herr Bundesminister, ist Ihnen noch in Erinnerung, daß nach dem damaligen Regierungsentwurf die Vereinbarung durch Tarifverträge möglich gewesen wäre und daß die SPD-Fraktion sich darum bemüht hat, den im Ausschuß verschlechterten Regierungsentwurf wiederherzustellen, daß das aber von der Bundestagsmehrheit abgelehnt worden ist und .daß darauf wahrscheinlich die ungenügende Wirksamkeit des ganzen Gesetzes zurückzuführen ist?
Herr Abgeordneter, mir ist ,sehr genau in Erinnerung, was die Regierung in ihrem Entwurf zu stehen hatte. Aber nicht die Regierung beschließt die Gesetze, sondern dieses Hohe Haus. Die Bundesregierung respektiert die Beschlüsse dieses Hohen Hauses und sieht keinen Anlaß, sie einer Kritik zu unterziehen.
Ich glaube, daß der Herr Minister recht hat. Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Frage XI/ 1 - des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen -:
Ist der Herr Bundespostminister bereit, den Inhabern von Telefonanschlüssen die Möglichkeit zu geben, ihren Apparat ({0}) abzustellen, wenn sie keinen Telefonanruf entgegennehmen möchten, zumal die Möglichkeit des Auftragsdienstes in vielen Städten und Gemeinden nicht besteht?
Wird die Frage übernommen? - Herr Abgeordneter Dr. Schäfer übernimmt sie.
Ein Abschalten des Weckers, wie das Läutewerk des Fernsprechapparats amtlich heißt, wäre bei den gegenwärtigen Apparaten nur durch Anbringen einer Zusatzeinrichtung möglich. Davon wurde bisher abgesehen, weil eine technisch einwandfreie Zusatzeinrichtung nicht nur zu betrieblichen Schwierigkeiten für die Deutsche Bundespost führen würde, sondern auch kosten- und raumaufwendig wäre.
Die Deutsche Bundespost hat aber die Frage der Weckerabschaltung bei der Entwicklung des kürzlich eingeführten neuen Fernsprechapparats ausgiebig geprüft, zumal eine einfache Abschaltung des Fernsprechapparats durch Auftrennen der Anschlußleitung mittels eines Schalters aus technischen Gründen ausscheiden muß. Als beste Lösung ergab sich schließlich, am neuen Fernsprechapparat einen Drehknopf vorzusehen, durch welchen jeder Anschlußinhaber die Lautstärke des Weckers zwischen maximal 75 und minimal 45 Phon kontinuierlich einstellen kann. Mit 45 Phon Lautstärke macht sich das Rufzeichen nur noch als ein leises Schnarren bemerkbar, das kaum noch stört, falls der angerufene Fernsprechteilnehmer einen Anruf nicht entgegennehmen möchte.
Diese Lösung hat für die Fernsprechteilnehmer außerdem den Vorteil, daß sie mit keinerlei zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Viezepräsident Dr. Dehler: Frage XI/ 2 - des Herrn Abgeordneten Regling
Wieviel Jahre werden die Bundesdienststellen noch benötigen, um den Empfehlungen der Deutschen Bundespost aus dem Jahre 1961 „an alle Postkunden", zur schnelleren Einführung der Postleitzahlen diese auch stets bei der Absenderangabe zu verwenden, tatsächlich zu entsprechen?
Bei der Einführung der neuen Postleitzahlen haben die Postkunden sehr viel Verständnis und Entgegenkommen gezeigt. Im März 1962 sind wir an die breite Öffentlichkeit herangetreten, und im November vorigen Jahres hatten bereits 73 '°/o der mittleren und größeren Betriebe die Postleitzahl in ihre Vordrucke aufgenommen. Heute werden 89 '0/o aller Postsendungen mit der Postleitzahl versehen. Im Paketdienst beträgt dieser Prozentsatz sogar 96 v. H. Leider haben wir es noch nicht erreicht, daß ein entsprechender Prozentsatz der Absender die Postleitzahl auch in der Absenderangabe angibt; denn dann würde im Briefwechsel ihre Verwendung wesentlich erleichtert werden. Hier sind wir leider erst bei ungefähr 70 %.
Den genannten Stand - 73 % - dürfte auch die Umstellung bei den Bundesdienststellen erreicht haben. Vor Beginn der Öffentlichkeitsarbeit habe ich - im Februar 1962 - sämtliche Herren Bundesminister schriftlich gebeten, in ihrem Geschäftsbereich für die Einführung der Postleitzahl zu sorgen. Die Schwierigkeiten bei der Umstellung sind bei den Bundesdienststellen nicht geringer als bei den Betrieben. So müssen die vorhandenen Vordruckbestände erst aufgebraucht und umfangreiche Anschriftenplatteien umgestellt werden. Selbstverständlich darf aber erwartet werden, daß die Bundesdienststellen mit gutem Beispiel vorangehen. Ich beabsichtige, nochmals an die Bundesministerien heranzutreten.
Herr Abgeordneter Regling zu einer Zusatzfrage!
Herr Bundespostminister, ich ersehe aus dem Bulletin, daß Sie sich alle Mühe gegeben haben, die Postleitzahlen auch in den Bundesdienststellen so publik zu machen, daß sie dort verwandt werden. Dennoch ist es doch wohl erstaunlich, daß ausgerechnet das Postamt in Düsseldorf selbst noch eine alte Postleitzahl mit der Nummer 22 a verwendet. Diese Gummistempel müßten doch wohl langsam ersetzbar sein!
Das war keine Frage, Herr Abgeordneter Regling.
({0})
Aber Sie wollen wohl fragen, ob das richtig ist. - Bitte, Herr Minister.
Herr Kollege Regling, auch die Postdienststellen mußten ihre Stempeleinrichtungen umstellen. Da wir ungefähr 27 000 Postdienststellen haben und die Umstellung nur von Spezialbetrieben durchgeführt werden konnte, dauert es eine gewisse Zeit, bis der letzte Stempel umgestellt ist, und anscheinend ist dieser Stempel, den Sie hier anführen, noch nicht umgestellt. Aber Sie dürfen versichert sein, daß das in Arbeit ist und demnächst abgeschlossen sein wird.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Regling!
Die Bevölkerung ist ja immer wieder aufgerufen worden, sich der Postleitzahlen zu bedienen, auch beim Absender. Haben Sie nicht Verständnis dafür, daß man von den Postkunden selbst nicht mehr verlangen kann, wenn weder von einem Wehrbereichskommando noch von der Post die richtige Postleitzahl angegeben wird, und das innerhalb von drei Jahren?
Herr Kollege Regling, ich glaube, das mit den drei Jahren ist rein arithmetisch nicht ganz richtig. Aber das nur am Rande.
Ich habe hier schon mitgeteilt, daß wir gebeten haben, die Postleitzahlen zu verwenden, und daß wir auch Verständnis dafür haben, wenn in der Übergangszeit noch die Vordrucke mit der alten Postleitzahl verwandt werden. Ich hoffe jedoch, daß auch die Wehrbereichsstelle, die Sie genannt haben, sich, ich möchte sagen, unverzüglich umstellt.
Herr Abgeordneter Ertl hat seine Frage XI/ 3 zurückgestellt. Wir kommen zur Frage XI/ 4 - des Herrn Abgeordneter Cramer -:
Ist das Bundespostministerium bereit, den Heiligen Abend und Silvester in die gleiche Sonderregelung für Ferngespräche im Selbstwähldienst einzubeziehen, wie das für die Samstage, allgemeinen Sonntage und gesetzlichen Feiertage gilt?
Die Gebührenermäßigung im Selbstwählferndienst an den Samstagnachmittagen soll den Fernsprechteilnehmern einen tariflichen Anreiz geben, ähnlich wie an den Werktagsabenden und den Sonn- und Feiertagen auch samstags nachmittags im verstärkten Umfang private Ferngespräche zu führen. Sie soll also dazu dienen, die an den Samstagnachmittagen ungenügend ausgelasteten technischen Einrichtungen des Selbstwählferndienstes durch diesen Gesprächsverkehr besser auszunutzen. Bei den Nachmittagen des 24. und 31. Dezember sind die Voraussetzungen für eine solche Gebührenermäßigung nicht gegeben. Der Gesprächsverkehr ist nicht so gering, daß es einer besonderen Maßnahme zur besseren Ausnutzung der technischen Einrichtungen bedürfte. Er steigt in den späteren Nachmittagsstunden sogar erheblich an, am 24. Dezember sogar bis zur Werktagvormittagsstärke. Es wäre daher den Fernsprechteilnehmern nicht gedient, wenn das Selbstwählfernnetz an den Nachmittagen des Heiligen Abend und an Silvester infolge einer Gebührenermäßigung zusätzlich belastet und damit die reibungslose Gesprächsabwicklung in Frage gestellt würde.
Herr Abgeordneter Cramer zu einer Zusatzfrage!
Herr Minister, ist Ihnen nicht bekannt, daß es sehr viele ältere Menschen gibt, die deswegen einen Fernsprechanschluß haben, weil sie am Sonnabendnachmittag, an Sonn- und Feiertagen mit ihren Kindern, die weit entfernt wohnen, telefonieren wollen, und daß sie diese Gebührenermäßigung wünschen? Können Sie nicht die Frage prüfen, ob es nicht doch möglich ist, für Ferngespräche an Silvester und am Heiligen Abend die Vergünstigung einzuführen?
Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß ich immer gern bereit bin, Anträge und Wünsche der Abgeordneten zu prüfen. Ich will auch das prüfen.
Aber wir haben es schon geprüft und sind zu der eindeutigen Feststellung gekommen, daß, wenn wir an diesen Tagen einen besonderen Anreiz geben, mehr zu telefonieren, die Gespräche nicht mehr möglich sind, weil das Netz überlastet ist, und damit ist niemandem, auch nicht den alten Leuten, denen Sie helfen wollen, gedient.
Ich rufe auf die Frage XI/5 des Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé -:
Hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit vor Neuauflage der Amtlichen Fernsprechbücher das von mir in der Fragestunde vom 9. Mai 1963 angesprochene Problem „Eintragung niedergelassener Ärzte in die Amtlichen Fernsprechbücher mit dem Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen des Bundestages beraten, wie das von Staatssekretär Dr. Steinmetz in Aussicht gestellt worden war?
Bisher ist der Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen nicht an mich herangetreten. Selbstverständlich bin ich nach wie vor bereit, auf eine Anregung des Ausschusses hin mit diesem zu diskutieren.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Tamblé!
Herr Minister, wären Sie auch bereit, zu dieser Diskussion Vertreter der Bundesärztekammer hinzuzuziehen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die wichtigen gesundheitspolitischen Aspekte persönlich vortragen zu können?
Es fällt nicht in die Zuständigkeit eines Bundesministers, über die Hinzuziehung von Sachverständigen bei parlamentarischen Ausschüssen zu entscheiden. Das ist Sache der Ausschüsse und des Vorsitzenden.
Darf ich die Frage dann so stellen: Sind Sie auch der Überzeugung, daß es zweckmäßig wäre, so zu verfahren?
Auch diese Zweckmäßigkeit möchte ich hier weder bejahen noch verneinen; denn die Ärzte haben die Möglichkeit, mit dem Bundesministerium unmittelbar Verbindung aufzunehmen und zu diskutieren. Ob es darüber hinaus auch noch nötig ist, zu einem Zwiegespräch zwischen Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen und Ärztevereinigung vor dem Ausschuß zu kommen, vermag ich nicht zu entscheiden.
Herr Abgeordneter Sänger zu einer Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, als Interessierter, nicht als Arzt, sondern als Patient, darf ich mir die Frage erlauben: Könnten Sie zusagen, daß diese Regelung, die hier gewünscht wird, wirklich als eine notwendige und wichtige, wenn auch ungewöhnliche Regelung in Ihrem Hause betrachtet und bewertet wird, die für alle, die schnell nach einem Arzt suchen, von großer Bedeutung ist?
Herr Abgeordneter, ich glaube, daß diese Frage doch komplexer ist, als sie sich im Augenblick darstellt, und daß es im amtlichen Fernsprechbuch bereits mehr Möglichkeiten gibt, zielsicher zu einem ärztlichen Anruf zu gelangen, als das bisher erkannt worden ist. Ich bin gerne bereit, nach dieser Richtung hin eine Prüfung einzuleiten und Ihnen Bescheid zu geben.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Sänger.
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen können, wenn ich darauf hinweise, daß der fettgedruckte Name eines Installateurs oder Möbelhändlers nicht von gleich großer Bedeutung ist wie der fettgedruckte Name eines Arztes?
Das mag sein, aber ich möchte auch an Sie die Frage richten, ob Sie mir nicht zustimmen würden, wenn ich sagte: Wenn ein Gasofen explodiert, ist das Auffinden der Fernsprechnummer eines Installateurs unter Umständen so wichtig wie der Anruf eines Arztes bei einem Herzinfarkt.
Ich rufe auf die Frage XI/6 - des Abgeordneten Dr. MüllerEmmert --:
Wie werden von der Bundesregierung die Verschlüsselungsgeräte, die die telefonisch gesprochenen Worte „zerhacken" und dadurch das Abhören durch Unbefugte verhindern sollen, in technischer und rechtlicher Hinsicht beurteilt?
Die bisher bekanntgewordenen Geräte haben nur einen sehr fragwürdigen Geheimschutz, weil sie lediglich die Sprechfrequenzen umkehren. Das Verfahren ist allgemein bekannt. Die bewirkte Sprachverschleierung kann mit sehr einfachen technischen Mitteln zurückverwandelt und so im Klartext abgehört werden. Gegen die Zulassung solcher Geräte hat die Post im Grundsatz keine Bedenken, weder rechtlicher noch technischer Art. Die bisher bekanntgewordenen Geräte erfüllen aber nicht die technischen Bedingungen, deren Erfüllung die Post fordern muß: Die Übertragungsgüte muß ausreichen, die Einführungsdämpfung muß sehr gering sein, der Rufstrom muß den Wecker auch bei eingeschaltetem Gerät ausreichend betätigen. Geräte, die ausreichenden Geheimschutz bieten und die Bedingungen der Post erfüllen, sind sehr, sehr teuer.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller-Emmert.
Herr Minister, sind die Pressemeldungen richtig, wonach eine Firma einen Antrag bei Ihnen gestellt hat, der schon seit langer Zeit nicht verbeschieden ist?
Es ist durchaus möglich, daß ein Antrag von diner Firma gestellt ist. Auf diesem Gebiet werden laufend Anträge zur Überprüfung von Ergänzungsgeräten und Erneuerungsgeräten für den Fernsprechverkehr gestellt. Wenn noch kein Bescheid da ist, dann dürfen Sie sicher sein, Herr Abgeordneter, daß ,der Antrag dieser Firma noch in der Prüfung ist.
Eine weitere Frage.
Herr Minister, können Sie mir die Zusicherung geben, daß bei der Verbescheidung ,dieses Antrags die Frage der alliierten Vorbehaltsrechte keine Rolle spielt?
Die allierten Vorbehaltsrechte spielen dabei keine Rolle. Ich habe ausdrücklich gesagt, daß die Verschlüsselungsgeräte, die ,Sie in Ihrer Anfrage meinen,so einfach sind, daß die Verschlüsselung mit den einfachsten Mitteln wieder aufgehoben werden kann, so daß sie für die Alliierten und deren Vorbehaltsrechte überhaupt keine Rolle spielen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer.
Herr Minister, muß ich Sie, wenn Sie sagen: mit einfachsten Mitteln wieder aufgehoben werden können, so verstehen, daß che betreffenden Stellen, die mithören wollen, aus eigener Entscheidung eine solche Beseitigung wieder anordnen können?
Herr Abgeordenter, die Stellen, die auf Grund einer Rechtsgrundlage mithören .dürfen, haben doch den Antrag zum Mithören gestellt, um den Gesprächsinhalt zu erfahren. Wenn sie den Gesprächsinhalt durch die Verschlüsselung nicht erfahren können, werden sie selbstverständlich Wert darauf legen, daß dieser Gesprächstext entschlüsselt wird. Daher werden die Alliierten, wenn sie auf eine solche Leitung stoßen, die mit einem derartigen Apparat verschlüsselt ist, auch einen Gegenapparat in Betrieb setzen, der die Entschlüsselung bewirkt. Das ist doch ganz selbstverständlich.
Herr Abgeordneter Dr. Schäfer 'zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Minister, sind Sie bereit, dann die Einführung dieser Geräte zurückzustellen, bis die alliierten Rechte abgelöst sind?
Herr 'Abgeordneter, die Einführung ist gar nicht akut, weil die bisher angebotenen Geräte technisch eben nicht so reif sind, daß sie zum Einsatz. kommen können.
Herr Abgeordneter Dröscher, eine Zusatzfrage.
Herr Minister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, halten Sie die Entschlüsselung für technisch sehr einfach. Bedeutet das aber nicht, daß im Falle des Einsatzes dieser Geräte doch bei der Abhörstelle immer ein technisch versierter Mann sein müßte, der sofort auf das entsprechende Entschlüsselungsgerät umschalten müßte?
Ja, Herr Abgeordneter. Ich glaube, diese technisch versierten Kräfte haben die Dienststellen.
Wir haben noch drei Fragen, die den Herrn Bundespostminister angehen, und zwar auf der Drucksache IV/ 1844. Ich rufe zunächst die Frage III/ 1 - des Abgeordneten Faller auf:
Aus welchen Gründen sieht sich die Deutsche Bundespost zur Zeit nicht in der Lage, das große Neubaugebiet „Salzert" in der südbadischen Grenzstadt Lorrach telefonisch in ausreichendem Maße zu erschließen, obwohl den Postdienststellen seit Jahren das Projekt bekannt war?
Herr Abgeordneter, ich habe bereits auf schriftliche Anfrage zu dieser Materie dem Herrn Abgeordneten Bühler ausführlich geantwortet, und diese Antwort ist in den Tageszeitungen in diesem Raume erschienen. Ich bedauere außerordentlich, daß ich Ihnen also nicht etwas ganz Neues in dieser Fragestunde sagen kann.
Für die Siedlung „Salzert" liegen zur Zeit zwölf Anmeldungen für Fernsprechanschlüsse vor. Der Ausbau des Fernsprechkabelnetzes erfordert einen Kostenaufwand von rund 200 000 DM. Dieser Betrag steht für das laufende Rechnungsjahr in Anbetracht der beschränkten Haushaltsmittel nicht zur Verfügung, weil viele andere Bauvorhaben durchgeführt werden müssen, die älter sind, eine wesentlich größere Zahl von Antragstellern erfassen oder aber mit Straßenbaumaßnahmen gekoppelt sind und zugunsten der Siedlung „Salzert" nicht aufgeschoben werden können. Der Ausbau des Fernsprechleitungsnetzes muß daher voraussichtlich auf das Jahr 1965 zurückgestellt werden.
Eine Zusatzfrage? -- Bitte, Herr Abgeordneter Faller.
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, das ganz Problem nochmals unter dem Gesichtspunkt prüfen zu lassen, daß die Stadtverwaltung Lörrach geneigt ist, der Deutschen Bundespost für die provisorische oder endgültige Kabelverlegung ein zinsgünstiges Darlehen zu gewähren?
Herr Abgeordneter, das ist ein durchaus prüfenswertes Angebot der Stadt, und ich bin gern bereit, in die Prüfung einzutreten.
Herr Bundesminister, ich bitte, die Frage III/2 - des Abgeordneten Faller -:
Ist der Herr Bundespostminister bereit, den Versuch zu unternehmen, wenigstens Tiber Freileitungen die wichtigsten Antragsteller des großen Neubaugebietes „Salzert" der südbadischen Grenzstadt Lörrach an das Fernmeldenetz anzuschließen, da eine einzige öffentliche Telefonzelle in diesem weit von der Stadt entfernten Wohngebiet auch aus Sicherheitsgründen nicht einmal für eine Übergangszeit von etwa zwei Jahren ausreichend sein kann?
zu beantworten. Sie betrifft denselben Gegenstand.
Ja, nur im einzelnen etwas konkreter gefragt.
Zur Anschließung der Siedlung ist neben der Kabellegung in der Siedlung die Verlegung eines Hauptkabels von rund 1800 m Länge erforderlich. Da mit der Anschließung von weiteren Antragstellern zu rechnen ist und die Verkabelung unter allen Umständen im Jahre 1965 durchgeführt werden soll, ist es wirtschaftlich nicht zu vertreten, übergangsweise einzelne oberirdische Fernsprechleitungen mit verlorenem Kosten- und Arbeitsaufwand vorweg zu erstellen. In den nächsten Wochen wird in der Siedlung ein Fernsprechhäuschen mit einem Münzfernsprecher für Orts- und Ferngespräche. aufgestellt und behelfsmäßig an das Fernsprechnetz angeschlossen. Dieser verlorene Kostenaufwand wird wegen der Wichtigkeit des Münzfernsprechers für die Offentlichkeit in Kauf genommen.
Frage 3:
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost sich nicht um eine Verkabelung von Leitungen bemühte, obwohl die Stadt Lörrach eine völlig neue Zugangsstraße zu der Satellitenstadt „Salzert" baute, die nun in absehbarer Zeit wieder aufgerissen werden muß?
Die neue Straße zur Siedlung „Salzert" wird für das geplante Fernsprechkabel nicht benutzt. An den Kreuzungsstellen des Kabels mit der Straße sind bereits beim Bau der Straße Kabelkanalformsteine eingebaut, so daß ein Aufbruch der Straße beim Verlegen des Fernsprechkabels nicht nötig ist.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf Drucksache IV/ 1842.
Ich rufe auf die Frage X/1 - des Abgeordneten Kahn-Ackermann -:
Welche Baumaßnahmen an der Bundesfernstraße München-Lindau werden mit Sicherheit im Jahre 1964 durchgeführt?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 23. Januar 1964 lautet:
Zwischen der Stadtgrenze von München bei Unterdill und dem rd. 7 km entfernten Oberdill bei Wangen ist zur Zeit die zweite, und zwar die östliche Richtungsfahrbahn im Bau. Entsprechend der bereits fertiggestellten westlichen Fahrbahn erhält sie ebenfalls 3 Fahrspuren. Es wird angestrebt, die Bauarbeiten hier bis zum Frühherbst dieses Jahres soweit abzuschließen, daß auch diese Fahrbahn dem Verkehr übergeben werden kann.
Im anschließenden rd. 4 km langen Streckenabschnitt zwischen Oberdill und der künftigen Anschlußstelle Schäftlarn werden die im Vorjahr begonnenen Erd- und Brückenbauarbeiten fortgeführt.
Ich rufe auf die Frage X/2 - des Abgeordneten Kahn-Ackermann -:
Wann ist damit zu rechnen, daß der Bau der Bundesfernstraße München-Lindau in das Bundesautobahn-Programm aufgenommen wird?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 23. Januar 1964 lautet:
Die geplante Straßenverbindung München-Lindau ist in der Anlage zum „Gesetz über den Ausbauplan für die Bundesfernstraßen" vom Jahre 1957 als „neue Bundesstraße" des vordringlich auszubauenden Blauen Netzes enthalten.
Wie der 2-bahnig 6-spurige Ausbau zwischen Unterdill und Oberdill eindrucksvoll veranschaulicht, ist für die Festlegung der Ausbaugrundsätze die Verkehrsbedeutung maßgebend. Daher ist die Frage, ob eine Straße hinsichtlich ihrer Klassifizierung als Autobahn oder als Bundesstraße gebaut werden soll, abgesehen von den späteren straßenbaurechtlichen Auswirkungen zunächst ein haushalts- und finanzierungstechnisches Problem.
Es ist nach Lage der Dinge vorerst nicht erforderlich und auch nicht beabsichtigt, den Ausbauplan im vorliegenden Fall zu ändern.
Ich rufe die von dem Abgeordneten Dr. Müller-Emmert gestellte Frage X/3 auf:
Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Zahl der Kinder, die vor oder in der Nähe von Schulen Opfer tödlicher Verkehrsunfälle geworden sind, in den letzten Jahren ständig gestiegen ist?
Darf ich die Frage zusammen mit der folgenden Frage beantworten?
Ja. Ich rufe also auch die ebenfalls von dem Abgeordneten Dr. Müller-Emmert gestellte Frage X/4 auf:
Welche Maßnahmen gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister zu ergreifen, um dem unter Frage X/3 geschilderten Zustand abzuhelfen?
Angaben darüber, ob sich vor oder in der Nähe von Schulen Unfälle - eventuell mit tödlichem Ausgang - ereignen, gehen aus der amtlichen Verkehrsunfallstatistik leider nicht hervor. Die Ansicht, daß die Zahl der Kinderunfälle im näheren Bereich der Schulen in den letzten Jahren ständig gestiegen sei, trifft meines Erachtens generell für das gesamte Bundesgebiet nicht zu. Sie kann wohl nur auf örtlichen Einzelfeststellungen beruhen.
Um Unfälle von Kindern, besonders auf dem Schulweg, möglichst einzuschränken, werden bereits seit Jahren - in den letzten Jahren verstärkt - eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die in einem Katalog von etwa acht Gruppen zusammengefaßt werden können. Ich will hier nur die zwei wichtigsten nennen: Das eine ist der Verkehrsunterricht in den Schulen und das andere der sogenannte Schülerlotsendienst.
Seit Jahren hat sich der Bundesminister für Verkehr nachdrücklich und mit Erfolg darum bemüht, den Verkehrsunterricht in den Schulen zu intensivieren. Verkehrserziehung ist als Unterrichtsprinzip jetzt in allen Bundesländern verbindlich; nur die Zahl der Unterrichtsstunden für Verkehrserziehung ist in einzelnen Ländern noch unterschiedlich. Endziel dieser Bemühungen bleibt es, daß der Verkehrsunterricht an allen Schulen als benotetes Pflichtfach erteilt wird.
Der Schülerlotsendienst hat sich als sehr wirkungsvolle Maßnahme zum Schutz der Schüler erwiesen. Auf diesem Gebiet wurden in letzter Zeit wesentliche Fortschritte erzielt. Während es am 1. Januar 1959 rund 22 000 Schülerlotsen gab, versahen Ende 1963 etwa 44 000 Schülerlotsen ihren freiwilligen Dienst zur Sicherung des Schulwegs ihrer Mitschüler.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß sich der Südwestfunk in Baden-Baden im November 1963 mit der angegebenen Materie beschäftigt hat und dabei zu der Feststellung gekommen ist - meines Erachtens auf Grund sehr fundierter und beweiskräftiger Unterlagen -, daß die Zahl der tödlich verunglückten Kinder von Jahr zu Jahr steigt und daß beispielsweise im Jahre 1962 diese Zahl für das ganze Bundesgebiet 850 betrug?
Da muß ein Mißverständnis vorliegen, Herr Abgeordneter. Ich habe hier die Zahlen der amtlichen Statistik, die zwar nicht die
Unfälle der Schulkinder, wohl aber die Unfälle der 6- bis 15jährigen Jugendlichen insgesamt erfaßt. Daraus geht hervor, daß die Zahl der verunglückten Jugendlichen, und zwar der getöteten und verletzten, von 28 045 im Jahre 1961 auf 27 295, also um 2,6 %, abgesunken ist. In der gleichen Zeit ist die Zahl der getöteten Jugendlichen von 719 auf 707, also um 1,6 %, und die der verletzten von 27 326 auf 25 588, also um 738 oder 2,7 % zurückgegangen. Es ist also erfreulicherweise trotz des gestiegenen Verkehrs eine Verminderung der Unfälle von Jugendlichen - auch derjenigen mit tödlichem Ausgang - zu verzeichnen, wenngleich wir alle nicht anstehen, die Zahl der Opfer immer noch als außerordentlich hoch zu bezeichnen.
Herr Abgeordneter Dr. Müller-Emmert zu einer weiteren Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, diese verschiedenartigen Zahlen wären ja nachzuprüfen. Aber bitte noch eine weitere Zusatzfrage! Würden Sie vielleicht eine Überprüfung dahingehend veranlassen, ob nicht die Möglichkeit besteht, neben dem Verkehrsunterricht und dem Schülerlotsendienst andere Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise wie in Mexiko und anderen Ländern quer über die Fahrbahnen der Straßen vor und hinter den Schulen eine Art Höckerlinie zu errichten, die ähnlich wie schon bei den Halt- und Leitlinien durch eine Nagelreihe dargestellt wird, wobei allerdings an Stelle der Stahlnägel etwa 7 bis 8 cm hohe Beton- oder Stahlhalbkugeln mit einem Durchmesser von etwa 10 cm verwendet werden könnten, wodurch -
Um Gottes willen, Herr Kollege Dr. Müller-Emmert!
({0})
- Halten Sie es für richtig, solche technischen Details in eine Frage in der Fragestunde zu kleiden?
Ich glaube, meine Frage ist verstanden worden. - Dadurch wäre ein Langsamfahren gewährleistet, weil jeder Fahrer langsam fahren muß, sonst würde er sein Fahrzeug kaputtfahren.
Ich darf darauf hinweisen, Herr Abgeordneter, daß heute schon das Zeichen „Schule" eingeführt ist, so daß jeder Kraftfahrer weiß, er muß hier mit dem Überqueren der Straße durch Schulkinder rechnen. Es ist auch nicht so - Sie haben mich wohl nicht richtig verstanden -, daß unsere Maßnahmen sich auf den Verkehrsunterricht und auf das Schülerlotsenwesen beschränken. Ich habe Ihnen gesagt, daß es acht Kategorien von Maßnahmen gibt, .die ständig durchgeführt und verbessert werden. Ich möchte zur Abkürzung der Fragestunde dies jetzt nicht weiter ausführen, bin aber gerne bereit, Ihnen dies im einzelnen zur Kenntnis zu bringen. Sie dürfen versichert sein, daß jede Überlegung, die angestellt wird, von uns aufgegriffen, geprüft und, wenn sie Erfolg verspricht, auch verwirklicht wird.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer!
Herr Staatsekretär, haben die Bemühungen, den Verkehrsunterricht als Pflichtfach in den Schulen einzuführen, Erfolg gehabt?
Jawohl, sie haben Erfolg gehabt, wenn auch noch nicht hundertprozentig. Ich habe ausgeführt, daß der Verkehrsunterricht jetzt obligatorisch ist und daß es sich nur noch darum handelt, die Zahl der Unterrichtsstunden zu vereinheitlichen und das Fach Verkehrsunterricht als benotetes Pflichtfach einzuführen.
Eine weitere Frage!
Gilt das nur für die Volksoder Hauptschulen, oder gilt das auch für die Berufsschulen und für die höheren Schulen?
Das gilt für alle Schulen.
Herr Abgeordneter Müller-Emmert, Sie haben noch zwei Fragen.
Herr Staatssekretär, wären Sie zumindest bereit, zu überprüfen, ob man nicht allgemein festlegen könnte, daß vor Schulen die Geschwindigkeit auf höchstens 20 oder 25 km beschränkt ist?
Ich will die Frage gern prüfen. Aber es gibt ja auch Stunden und Tageszeiten, in denen kein Schulverkehr ist, in denen es aber sehr darauf ankommt, die Flüssigkeit des Straßenverkehrs nicht zu behindern. Ich will aber, wie gesagt, die Frage aufnehmen und prüfen.
Noch eine letzte Frage! Wären Sie bereit, Herr Staatssekretär, mir Ihre diesbezüglichen Unterlagen, wie Sie gesagt haben, zu übersenden?
Jawohl, ich habe Ihnen das zugesagt und werde das tun.
Ich rufe auf die Frage X/5 - des Abgeordneten Ertl -:
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung den Bau der Autobahn München-Venedig zu fördern?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des
Vizepräsident Dr. Dehler
Herrn Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 23. Januar 1964 lautet:
Angesichts der sehr großen Anforderungen, die der Ausbau des Straßennetzes unseres eigenen Landes an den Bundeshaushalt stellt, sehe ich zur Zeit keine Möglichkeit, das Projekt der Autobahn München--Venedig, soweit diese außerhalb der Bundesgrenzen verlaufen soll, finanziell zu fördern. Der Bund trägt aber das Seine durch den vorgesehenen Ausbau der Inntalstraße zwischen Rosenheim und der Landesgrenze bei Kiefersfelden zur Vollautobahn zu dem Projekt der Autobahn München-Venedig bei.
Ich rufe auf die Frage X/6 - des Herrn Abgeordneten Hansing -:
Wann gedenkt die Bundesregierung das Ratifizierungsgesetz zum internationalen Schiffssicherheitsvertrag, der 1960 abgeschlossen wurde, dem Bundestag vorzulegen und zu ratifizieren?
Der Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Schiffssicherheitsvertrag von 1960 wird voraussichtlich noch in diesem Monat dem Kabinett und anschließend den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden.
Keine weiteren Fragen? - Frage X/7 - des Herrn Abgeordneten Hansing -:
Entspricht es den Tatsachen, daß deutsche Werften, die seit 1961 Fahrgastschiffsneubauten durchführen, bei amtlichen Stellen die Vorschriften des 1960 abgeschlossenen internationalen Schiffssicherheitsvertrages nicht erhalten konnten?
Es ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter, bei welcher amtlichen Stelle die von Ihnen erwähnten Werften angefragt haben. Alle mit der Durchführung der Schiffssicherheitsvorschriften betrauten amtlichen Stellen sind ebenso wie die Reederverbände im November 1960 schriftlich darauf hingewiesen worden, daß der amtliche Text des Schiffssicherheitsvertrages von der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrtsorganisation in London in Buchform herausgegeben worden ist. Dabei wurde die genaue Bezugsquelle angegeben.
Keine weiteren Fragen? - Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär,
Ich rufe jetzt die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen auf.
({0})
- Diese sind nachträglich eingereicht. Der Gerechtigkeit wegen muß ich jetzt zu den Fragen des Bundesministers für Gesundheitswesen kommen.
Ich rufe auf die Frage XII/ 1 - des Abgeordneten Kahn-Ackermann -:
Erwägt die Bundesregierung auf Grund jüngster Entwicklungen Maßnahmen zur Wiedereinführung der Meldepflicht für Geschlechtskrankheiten ?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Frage XII/ 2 - des Herrn Abgeordneten Dr. Dittrich -:
Ist die Bundesregierung ebenfalls der Auffassung, daß es erforderlich ist, die Ausbildung der Apotheker den heutigen Erfordernissen anzupassen?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Ausbildung der Apotheker den heutigen Erfordernissen anzupassen ist. Sie geht dabei von den Aufgaben aus, die dem Apotheker als Arzneimittelfachmann durch das Arzneimittelgesetz und das Apothekengesetz gestellt sind. Der neue Ausbildungsgang wird sich daher neben den bisherigen Fächern auch auf Kenntnisse in der pharmazeutischen Verfahrenstechnik und über die Arzneimittelwirkung zu erstrecken haben.
Herr Staatssekretär, können Sie mir die Planungen des Bundesministeriums für Gesundheitswesen hinsichtlich der Dauer des Studiums, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Semester, sagen?
Endgültiges, Herr Abgeordneter, läßt sich darüber bei dem jetzigen Stand der Gesetzgebungsarbeiten begreiflicherweise noch nicht mitteilen. Das Studium, das zur Zeit sechs Semester beträgt, soll um voraussichtlich zwei Semester verlängert werden. Drei Semester sollen dem allgemeinen Studium der Naturwissenschaften und fünf Semester dem engeren Fachstudium zufallen. Dagegen soll die Zeit der praktischen Ausbildung gekürzt werden, so daß sich keine wesentliche Verlängerung der gesamten Ausbildungszeit ergeben wird.
Frage XII/ 3 - des Herrn 'Abgeordneten Dr. Dittrich -:
Wie weit sind die Arbeiten an einem Gesetzentwurf einer Bundesapothekerordnung, die die Voraussetzung ist für den Erlaß einer neuen Prüfungsordnung für Apotheker, gediehen?
Erlauben 'Sie, daß ich die Fragen 3 und 4 zusammen beantworte.
Dann rufe ich gleichzeitig auf die Frage XII/ 4 - des Herrn Abgeordneten Dr. Dittrich -:
Ist die Bundesregierung bereit, den Gesetzentwurf einer Bundesapothekerordnung dem Bundestag so rechtzeitig vorzulegen, daß er noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann?
Der Referentenentwurf einer Bundesapothekerordnung ist vor längerer Zeit den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet worden. Zur Zeit liegen noch nicht alle Stellungnahmen vor. Es ist beabsichtigt, den Entwurf im Laufe des Sommers dem 'Bundestag zuzuleiten.
Keine Zusatzfrage? - Dann kommt die Frage XII/ 5 - des Herrn Abgeordneten Josten -:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht von 10 amerikanischen Experten über die möglichen Folgen des Zigarettenrauchens?
Die Frage des Herrn Abgeordneten Josten beantworte ich wie folgt.
Ein Exemplar der Originalausgabe des amerikanischen Berichts liegt dem Bundesministerium für Gesundheitswesen erst seit einigen Tagen vor; er umfaßt rund 400 Seiten. Die amerikanischen Wissenschaftler stützen sich auf Tausende von Veröffentlichungen aus aller Welt, von denen weit über 800 in dem Bericht zitiert sind. Der Bericht stellt eine umfassende Materialsammlung dar, die das Problem des Rauchens von den verschiedensten Seiten her beleuchtet. Die Kommission hat sich bemüht, dieses Material gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen und zu jeder auftauchenden Frage eine mehr oder weniger gesicherte Schlußfolgerung zu formulieren.
Es ist der 'Bundesregierung nicht möglich, zu diesen Schlußfolgerungen schon heute Stellung zu nehmen. Mit der wissenschaftlichen Prüfung des Berichts habe ich das Bundesgesundheitsamt beauftragt. Auf Grund früherer Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes kann aber schon dreierlei gesagt werden:
Ein ungünstiger Einfluß des Zigarettenrauchens auf die Gesundheit ist nicht zu bestreiten.
Der Lungenkrebs dürfte aber nicht die einzige Krankheit sein, bei der das Zigarettenrauchen eine Rolle spielt. Vielmehr scheint bei Zigarettenrauchern eine allgemeine Übersterblichkeit zu bestehen, die in erster Linie durch Herz- und Kreislaufleiden, ferner durch bösartige Geschwülste anderer Organe bedingt sein dürfte.
Außer dem Zigarettenrauchen kommt als Ursache für Lungenkrebs höchstwahrscheinlich auch die Verunreinigung der Luft in Betracht. Obwohl die Wirkungen dieser beiden Schadensursachen sich gegenseitig verstärken, ist die Bekämpfung jeder einzelnen wichtig.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, kann ich also aus Ihren Äußerungen entnehmen, daß die Bundesregierung nicht nur diesen Bericht sorgfältig überprüfen wird, sondern daß sie auf Grund dieser Unterlagen - auf unsere Verhältnisse zugeschnitten - auch die Fragen hier überprüfen wird?
Ich darf dies bejahen, Herr Abgeordneter, und ganz kurz die Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes in den vergangenen Jahren skizzieren. Das Amt führt seit mehreren
Jahren an den Verbrennungsrückständen von Zigaretten experimentelle Untersuchungen durch, wobei die gewonnenen Bestandteile analysiert und auf ihre Giftwirkungen untersucht werden. Gleiches gilt hinsichtlich der Wirksamkeit verschiedener Filtersorten. Ferner ist seit einem Jahr beim Bundesgesundheitsamt eine Kommission „Tabak und Gesundheit" tätig, der einige namhafte Wissenschaftler angehören. In dieser Kommission ist seinerzeit der Bericht der britischen Ärztekommission ausgewertet worden. Sie wird auch an der Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes zu dem jetzt veröffentlichten amerikanischen Bericht mitarbeiten. Neben der Todesursachenstatistik hat die Kommission auch Sektionsbefunde herangezogen. Für die Zukunft beabsichtigt sie, gezielte Befragungen über Rauchergewohnheiten, über den Gesundheitszustand und über Sterbefälle anzustellen. Die jährlichen Kosten hierfür werden auf etwa eine halbe Million DM geschätzt.
Ich möchte erwähnen, daß auch von einer Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft wichtige Erkenntnisse zu erwarten sind. Ihre Untersuchungen befassen sich mit dem möglichen Zusammenhang zwischen Industrieabgasen und Lungenkrebs, Untersuchungen, die auch von einer Kommission des Vereins Deutscher Ingenieure vorgenommen werden.
Eine weitere Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Dröscher, bitte sehr.
Herr Staatssekretär, gibt es einen Zusammenhang zwischen der enormen Wirtschaftskraft der Zigarettenindustrie - und ihrem hohen Werbeetat - und der Tatsache, daß die doch schon länger vorhandene Erkenntnis über die Gefahren des Rauchens bisher - ich möchte mich vorsichtig ausdrücken - nicht sehr deutlich ausgesprochen worden ist?
Herr Abgeordneter, wenn ich Ihre Frage so zu verstehen habe, daß amtliche Stellen sich in ihrer Sorgepflicht für die Gesundheit unseres Volkes etwa durch industrielle Interessen hätten beeinflussen lassen, dann muß ich Ihre Frage entschieden verneinen.
Frage XII /6 - des Herrn Abgeordneten Josten -:
In welcher Weise will die Bundesregierung besonders die Jugend auf die Gefahren des starken Zigarettenrauchens hinweisen?
Es unterliegt, wie ich sagte, keinem Zweifel, daß übermäßiges Rauchen gesundheitsschädlich ist. Dies gilt ganz besonders für die Jugend. Ich habe deshalb 1962 in den Schulen einen Wettbewerb zum Thema „Rauchen und Gesundheit" veranstaltet, der großen Widerhall gefunden hat.
Die herausgegebene Broschüre Zum Problem des Rauchens ist bisher in mehr als 300 000 Exemplaren an Schulen, Verbände und sonstige Interessenten verteilt worden. Eine Neuauflage ist im Druck.
Zur Zeit ist ein neuer Schulwettbewerb im Gange, in dem unter anderem auch die Frage der Genußmittel behandelt wird, mit besonderer Berücksichtigung von Alkohol und Nikotin. Auch im kommenden Schuljahr wird die Schuljugend durch einen Wettbewerb auf die Gefahren des Rauchens hingewiesen werden. Voraussichtlich wird es möglich sein, den Schulen noch in diesem Jahr einen Aufklärungsfilm über das Rauchen zur Verfügung zu stellen.
Außerdem sind Kurzfilme für Fernsehprogramme hergestellt oder in Auftrag gegeben worden. Es ist geplant, auch die Wochenschauen in den Filmtheatern in den Dienst der Aufklärung über die Gefahren des Rauchens zu stellen. Schließlich hat sich das Bundesministerium für Gesundheitswesen darum bemüht und wird sich auch weiter darum bemühen, daß die Zigarettenwerbung eingeschränkt wird und insbesondere darauf verzichtet, gerade die Jugendlichen anzusprechen. Schon jetzt scheint hier ein gewisser Fortschritt erkennbar zu sein.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, denkt die Bundesregierung auch daran, gegebenenfalls über das Fernsehen auf die Gefahren des Zigarettenrauchens, besonders des starken Rauchens der Jugend, hinzuweisen?
Ich darf das bejahen, Herr Abgeordneter. Wir haben bereits die nötigen Verbindungen zu den Fernsehinstituten aufgenommen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dorn.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre vorherigen Äußerungen so verstehen, daß die Bundesregierung beabsichtigt, die Wochenschauen in den Dienst Ihrer Argumente zu stellen?
Auch das wird geprüft werden. Ich glaube, daß wir diese Frage schon jetzt entschieden bejahen können.
Eine weitere Frage.
Darf ich fragen, Herr Staatssekretär, woher die Bundesregierung die Auffassung nimmt, einen solchen Einfluß auf die Wochenschauen ausüben zu können, daß diese eine Meinung der Regierung zum Ausdruck zu bringen hat?
Wir glauben nicht die Regierungsmeinung, sondern die der Wissenschaft vertreten zu können, und hoffen, daß die Wochenschauen hierfür Interesse zeigen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 a auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({0}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung Nr. ... des Rats über die Finanzierung der Ausgaben für Interventionen auf dem Binnenmarkt für Getreide ({1}).
Es liegt der Bericht des Herrn Abgeordneten Walter vor.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Es soll beschlossen werden, daß die Bundesregierung ersucht wird, den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis zu nehmen. - Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist dann so beschlossen.
Ich rufe dann die weiteren auf die Tagesordnung von heute gesetzten Zusatzpunkte auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der ( Bundesregierung vorgelegte Einundvierzigste und Zweiundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 ({2})
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Neununddreißigste und Vierundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 ({3})
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses über die von der Bundesregierung vorgelegte Siebenunddreißigste, Achtunddreißigste und Vierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 ({4}).
Der Außenhandelsausschuß empfiehlt mit seinen Schriftlichen Berichten auf den Drucksachen IV/ 1851, IV/ 1852, IV/ 1853, den Verordnungen zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 zuzustimmen. Ist idas Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist zugestimmt.
Damit sind wir am Ende der Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Plenarsitzung auf Mittwoch, den 5. Februar, vormittags 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.