Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Auf dem Wege in dieses Haus habe ich die Trauernachricht erfahren, daß der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Professor Dr. Theodor Heuss, in dieser Nacht verstorben ist. Wir alle, das ganze deutsche Volk, haben diese Nachricht seit Monaten gefürchtet. Nun, nachdem sie Wirklichkeit geworden ist, haben wir an diesem Dezembermorgen den Eindruck, daß die Luft in unserem Vaterland etwas kälter geworden ist und daß wir alle etwas einsamer geworden sind.
Sicher ist dies nicht der Augenblick, dieser erste Augenblick nach seinem Tode, diesen Mann in allen seinen vielen Schichten zu würdigen, den Schriftsteller, den Staatsmann und den Menschen. Sicher wird dies in erster Linie anläßlich des Staatsbegräbnisses geschehen, das die Bundesrepublik Deutschland ihrem ersten Präsidenten gibt.
Aber wir in diesem Hause gedenken in dieser Stunde doch in besonderer Weise ,des großen deutschen Parlamentariers, der dem Deutschen Reichstag und dem ersten Deutschen Bundestag angehört hat, eines Mannes, der ein ganzes Leben lang das Ethos der Freiheit ohne Pathos vertreten hat.
Meine Damen und Herren, die schwarzrotgoldenen Fahnen, unter denen Theodor Heuss ein Leben lang gekämpft hat, sinken in dieser Stunde überall, wo Deutsche sind, auf halbmast. Sie bekunden: Professor Theodor Heuss hat stich um .das Vaterland verdient gemacht.
Ich danke Ihnen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Außenhandelsausschuß hat mit Schreiben vom 12. Dezember 1963 mitgeteilt, daß er die nachstehenden Verordnungen zur Kenntnis genommen und keine Bedenken erhoben habe, das gleiche gelte für den mitbeteiligten Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Verordnung Nr. 114/63/EWG des Rates vom 24. Oktober 1963 über die Verringerung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine und einige Teilstücke von Schweinen für Einfuhren in der Zeit vom 1. bis zum 30. November 1963 ({0})
Verordnung Nr. 122/63/EWG des Rates der EWG vom 14. November 1963 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung Nr. 156 des Rates end der Verordnung Nr. 10/63/EWG des Rates ({1})
Verordnung Nr. 123/63/EWG des Rates der EWG vom 14. November 1963 über die Verringerung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine und einige Teilstücke von Schweinen für Einfuhren in der Zeit vom 1. his zum 31. Dezember 1963 ({2}).
Abgeordneter Dr. Mommer hat seine Frage auf Drucksache IV/1744 unter II. betr. Stärkung der Befugnisse des Europäischen Parlaments zurückgezogen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich folgendes bekanntzugeben.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die heutige Tagesordnung um folgende Beratungsgegenstände erweitert:
1. Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft ({3}) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Bericht der Bundesregierung über die EURATOM-Forschungsstätten - Drucksachen IV/1620, IV/ 1753 -2. Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({4}) über die von der Bundesregierung vorgelegte Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 ({5}) - Drucksachen IV/1715, IV/1757
3. Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres ({6}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Einzelheiten der Anwendung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten auf das Personal des Kontrollausschusses Drucksachen IV/1738, IV/1759 -4. Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres ({7}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf für eine
Verordnung Nr. . . ./63/Euratom, Nr. . . .163/ EWG zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten
sowie über die Vorschläge der Kommission der EAG für eine
Verordnung Nr. . . ./63 ({8}) zur Änderung der Verordnung Nr. 6/63 des Rats der EAG
und für eine Verordnung Nr. . . ./63/Euratom, Nr. . . ./63/EWG zur Änderung der Verordnung Nr. 6/63/Euratom, Nr. 101/63/EWG der Räte
- Drucksachen IV/1755, IV/1760 4772
Vizepräsident Dr. Jaeger
5. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 in der Fassung der Zolltarif-Verordnung ({9}) vom 21. Juni 1963 ({10}) - Drucksache IV/1702 Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({11}) - Drucksache IVI 1758 ({12})
6. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umzugskostenvergütung und Trennungsentschädigung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten ({13}) - Drucksache IV/1441 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres ({14}) - Drucksache IV/1761 - ({15}).
Meine Damen und Herren, ich nehme an, daß Sie mit der Aufsetzung der Vorlagen einverstanden sind. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Damit kommen wir zur Tagesordnung, und zwar zuerst zur
Fragestunde ({16}).
Zuerst kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesminister der Verteidigung. Ich rufe die Frage XI/1 - des Abgeordneten Schultz - auf:
Welcher Übungszweck wird mit dem Kolonnenmarsch von Bundeswehreinheiten auf der Autobahn verfolgt?
Die Frage wird vom Herrn Abgeordneten Dürr übernommen.
Herr Bundesminister von Hassel, darf ich bitten.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verbände und Einheiten der Bundeswehr benutzen die Autobahn nicht, um Kolonnenmärsche zu üben. Bewegung geschlossener militärischer Verbände - auch von Verbündeten - auf der Autobahn und auf den anderen Straßen erfolgt zum Zwecke der Verlegung in andere Standorte oder auch Übungsplätze und zur Erreichung praktischer Marschziele im Manöver. Alle Kolonnenmärsche der Bundeswehr sind bei den militärischen Dienststellen angemeldet und von den Straßenverkehrsbehörden genehmigt. Sie werden im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Polizei durchgeführt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dürr.
Herr Minister, sind Sie bereit, anzuordnen, daß Bundeswehrkolonnen auf der Autobahn in kleineren Gruppen marschieren, mit größeren Zwischenräumen fahren und das Spitzenfahrzeug bei normalen Straßenverhältnissen mindestens 60 km/h fährt?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: 1 Herr Abgeordneter, bisher haben wir es, wie ich sagte, nicht vermeiden können, daß Kolonneneinheiten der Bundeswehr die Autobahn benutzen. Wir haben uns sehr bemüht, dabei ein Verfahren zu entwickeln, das die Reibung mit anderen Verkehrsteilnehmern auf ein Mindestmaß beschränkt. Wenn wir feststellen, daß es mit anderen Methoden, etwa der von Ihnen vorgeschlagenen, besser geht, werden wir es prüfen.
Wir kommen zu der von dem Abgeordneten Kreitmeyer gestellten Frage XI/2:
Was hält die Bundesregierung bisher davon ab, jeder Kompanie der Bundeswehr und jedem Stab ein Exemplar der Sitzungsberichte des Bundestages sowie des Jahresberichts des Wehrbeauftragten zur Verfügung zu stellen?
Herr Bundesminister, ich darf bitten.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident! Jede Kompanie und jede andere militärische Dienststelle der Bundeswehr erhält ein Exemplar der Zeitschrift „Das Parlament". In dieser Zeitschrift sind die wichtigsten Sitzungsberichte im Wortlaut enthalten. Der Führungsstab der Bundeswehr hat diese Zeitschrift seit Ende 1957 zentral beschafft. Zur Zeit werden etwa 6090 Exemplare jeder Folge an die Truppe ausgegeben.
Der Bericht, den der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages dem Parlament erstattet, ist als Bundestagsdrucksache allgemein im freien Handel erhältlich. Der Truppe stehen im Rahmen des staatsbürgerlichen Unterrichts Mittel für die Beschaffung des Jahresberichts zur Verfügung. An diese Beschaffungsmöglichkeit wird die Truppe jeweils nach Erscheinen des Jahresberichts erinnert.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kreitmeyer!
Herr Bundesminister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß nach unseren Erfahrungen die Verbindung des Soldaten zu seinem Parlament wesentlich intensiver dadurch unterstützt wird, 'daß er die gedruckten Protokolle mindestens in der Schreibstube seiner Kompanie einsehen kann, weil nämlich mehr darin steht als im. „Parlament" und weil die Auswahl des „Parlaments" nicht immer so glücklich ist, daß das Ausgewählte den Soldaten interessiert? Und zum Zweiten: Kann man nicht nach den Erfahrungen, die wir jetzt gemacht haben, unschwer behaupten, daß uns in letzter Zeit manches erspart geblieben wäre, wenn die Berichte des Wehrbeauftragten von Anfang an bei allen Einheiten als wertvolles Unterrichtsmaterial ausgelegen hätten und von jedem hätten eingesehen werden können?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Zum ersten Teil der Frage darf ich wiederholen, daß nach meiner Ansicht die ausgezeichnete Zeitschrift „Das Parlament", deren Inhalt ja .durch eine Kornmission des Hauses mitbestimmt wird, die Möglichkeit gibt, eine umfassende Ubersicht zu gewinnen nicht nur über das, was im Bundestag vor sich geht,
Bundesminister von Hassel
sondern beispielsweise auch über das, was im Bundesrat verhandelt wird. Man müßte also, wenn man Ihrem Wunsch folgte, beispielsweise auch die Dokumente des Bundesrates jeder Einheit zur Verfügung stellen. Ich habe bisher aus der Truppe nicht gehört, daß sie über die Zeitschrift „Das Parlament" hinaus auch die Sitzungsprotokolle selber zu erhalten wünscht.
Bezüglich des Berichtes des Wehrbeauftragten bin ich gern bereit, mit dem Präsidium des Hohen Hauses darüber zu sprechen, ob man vielleicht von dorther die Exemplare zur Verfügung stellen kann. Denn der Wehrbeauftragte ist ja ein Organ des Bundestages.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kreitmeyer!
Herr Bundesminister, war Ihnen bekannt, daß man, obwohl in englischen Zeitungen sehr häufig direkte Berichte aus dem englischen Parlament erscheinen, den deutschen Kriegsgefangenen in englischen Gefangenenlagern die Protokolle des Parlaments selber zur Verfügung gestellt hat, damit sie auch das, was damals über Kriegsgefangene im Parlament gesagt wurde, einsehen konnten? Durch die Zurverfügungstellung der Protokolle wird doch eine intensivere Würdigung des Parlaments als Souverän des Volkes gerade im Interesse der psychologischen Rüstung erreicht.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Mir ist das nicht bekannt. In 'dem halben Jahr, da ich in englischer Gefangenschaft gewesen bin - als Lagerdolmetscher -, habe ich einen solchen Parlamentsbericht nicht bekommen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Mertes!
Herr Minister, besteht eine gewisse Kontrolle, die garantiert, daß die Zeitschrift „Das Parlament" und anderes Material den Kompanien nicht nur zugeschickt, sondern dort auch ausgelegt wird?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich habe mir anläßlich meiner Besuche bei den Einheiten, also auch in Kompanieunterkünften, angesehen, welche Zeitschriften ausliegen. Ich habe dabei meines Wissens immer auch „Das Parlament" vorgefunden. Wenn das nicht der Fall sein sollte, so bin ich gern bereit, noch einmal daran erinnern zu lassen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schwabe!
Herr Minister, würden Sie das sicherlich berechtigte Anliegen des Fragestellers, die parlamentarische Arbeit unseren Soldaten näherzubringen, vielleicht ein wenig fördern, indem Sie den Einheiten - Kompanien oder Zügen -, in
denen der staatsbürgerliche Unterricht erteilt wird, auch einmal komplette Sätze der von Ihnen mit Recht gelobten Zeitschrift „Das Parlament" zur Verfügung stellen oder den Offizieren anheimstellen, diese Zeitung im Unterricht einmal würdigend zu behandeln, um die Wirksamkeit der Zeitung nicht darauf zu beschränken, daß sie irgendwo ausliegt und dann, wie mit Recht befürchtet wurde, nicht von allen erreicht wird?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, ich bin der Meinung, daß jeder, der einen staatsbürgerlichen Unterricht in der Kompanie zu erteilen hat - ob es der Kompaniechef selber ist oder ein Zugführer -, sich gern der Zeitschrift „Das Parlament" bedient, weil das Material dort in einer greifbaren Form aufgearbeitet und für ihn am leichtesten zu verwerten ist.
Darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie die dahin gehende, von uns intensivierte Bemühungen der Bundeszentrale für politische Bildung in dem eben genannten Sinne unterstützen werden?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ja.
Wir kommen zu Frage XI/3 - des Herrn Abgeordneten Kreitmeyer -:
Wann können endlich die Privatbesitzer derjenigen gesperrten Flächen des Standort-Schieß- und -Übungsplatzes WendischEvern, die seit 1959 zur Munitionsfundstelle erklärt wurden, mit einer wenigstens vorschußweisen Entschädigung rechnen?
In der unmittelbaren Umgebung des Übungsplatzes Wendisch-Evern gibt es zwei Munitionsfundstellen, und zwar eine ostwärtige von etwa 600 ha und eine westlich gelegene von etwa 400 ha. Die Verhandlungen über die Übernahme der Kostenlast für die Entmunitionierung durch die britischen Streitkräfte nahmen längere Zeit in Anspruch. Um unabhängig von der Klärung dieser Grundsatzfrage zwischenzeitlich Entschädigungen zahlen zu können, hat das Bundesverteidigungsministerium hinsichtlich der ostwärtigen Munitionsfundstelle, die den Sicherheitsbereich der Standortanlage der Bundeswehr umgibt, bereits im Jahre 1961 das Niedersächsische Landvolk gebeten, die Grundeigentümer zu veranlassen, schon vor der Entmunitionierung des Geländes Anträge auf Entschädigungsleistungen zu stellen. Das ist inzwischen geschehen. Den Betroffenen wurden bisher Entschädigungen in Höhe von 25 636 DM gezahlt. Die Abwicklung der Entschädigungsansprüche der Eigentümer der westlich gelegenen Munitionsfundstelle fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministers der Verteidigung, sondern in die des Bundesfinanzministers.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kreitmeyer!
Herr Minister, können Sie mir darüber Auskunft geben, wer sich noch um die Zuständigkeit über die westlichen Flächen streitet?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Sie überfragen mich dabei. Ich darf nur darauf verweisen, daß wir, solange wir zuständig waren, einen eingehenden Schriftwechsel mit den Behörden der britischen Streitkräfte geführt haben, der zu dem Ergebnis geführt hat, das ich eben nannte.
Eine zweite Zusatzfrage!
Herr Minister, darf ich Sie bitten, diese Zuständigkeit - da ich jetzt keinen anderen Herrn mehr ansprechen kann - doch einmal im Kabinett mit klären zu helfen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Dazu bin ich gern bereit.
Wir kommen zur Frage XI/4 - des Herrn Abgeordneten Felder -:
Ist der Herr Bundesverteidigungsminister bereit, nach Abschluß des Nagold-Prozesses der Bundeswehr über einen Sondererlaß oder über die „Information für die Truppe" eine objektive Darstellung der Vorgänge -- unter Berücksichtigung der Haltung des General-Inspekteurs, des Wehrbeauftragten und des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages - zu geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage wie folgt: Ja. Ich habe die Absicht, nach Abschluß des schwebenden gerichtlichen Strafverfahrens und der schwebenden Disziplinarverfahren die Truppe umfassend über die Vorgänge in Nagold zu informieren. Für die Unterrichtung wird die Form gewählt werden, die den höchsten erzieherischen Einfluß gewährleistet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Felder!
Herr Minister, würden Sie es für zweckmäßig erachten, im Zusammenhang mit dieser Unterrichtung auch noch eine umfassende objektive Aufklärung über das Beschwerderecht des Soldaten zu geben?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich bin gern bereit, das hinzuzufügen.
Ich rufe auf Frage XI/5 - des Abgeordneten Felder -:
Hält der Herr Bundesverteidigungsminister seine in der Bundeswehr amtlich verlautbarte Meinung aufrecht, der Westdeutsche Rundfunk habe mit einer Sendung in seinem Frauenfunk etwas getan, was „eine erschreckende Ähnlichkeit mit der sowjetzonalen Zersetzungspropaganda" aufweise, obwohl Rundfunkrat und Intendant diese diffamierende Behauptung einmütig und wohlbegründet zurückgewiesen haben?
Herr Bundesminister, darf ich bitten
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu der Frage, Herr Abgeordneter Felder, nehme ich wie
folgt Stellung. Ich darf zunächst mit Genehmigung des Herrn Präsidenten aus der Sendung des Westdeutschen Rundfunks vom 12. Oktober 1963 mit dem Titel „Hilfe, ich bin eine Heldenmutter" einige Sätze zitieren, und zwar:
Peter saß mit seinen Schul- und Leidensgenossen auf der 'Mansarde und ventilierte die Möglichkeiten, wehrdienstunfähig zu werden. Man müßte es einmal probieren, grübelte er. Dieters Onkel hatte ein prima Rezept: eine Dose Pulverkaffee mit einem Glas Whisky verrühren und auf einen Schluck heruntertrinken, das gibt ein tolles Herzklopfen. Dolf
das ist ein Vorname schwor auf Chinin: Das erzeuge Fieber, habe sein Vater gesagt. Man müsse dem Oberstabsarzt bei der Musterung erzählen, daß man häufig unter solchen Fieberanfällen leide. Viktor, der Primus, erprobt die eleptoiden Anfälle des Felix Krull. Die anderen brüllten vor Lachen. Viktor blieb 'bei seiner Meinung: Thomas Mann habe alle Einzelheiten so genau beschrieben. Man. brauche es nur nachzuspielen. Darauf fällt jeder Arzt herein.
Diese Passagen, Herr Abgeordneter, die Rezepte
darbieten, wie sich der junge Staatsbürger wehruntauglich machen oder Wehruntauglichkeit simulieren
kann, entsprechen meiner Meinung nach genau den
Zielen der kommunistischen Zersetzungspropaganda.
({0})
Das gleiche gilt für die Äußerung, die in der Sendung einem Ausbilder unterstellt wird:
Vergessen Sie nicht: Sie sind hier, um töten zu lernen.
Die Mutter macht sich in der Sendung diese angebliche Äußerung zu eigen. Sie sagt:
Und all das Gerede von der Ordnung und Disziplin und Manneszucht, die man beim Militär lernt, ist dummes Zeug; denn dahinter steht das Tötenlernen.
Herr Abgeordneter, jeder Staatsbürger und jeder in der freien Welt weiß, daß es einzige Aufgabe der deutschen Bundeswehr Ist, den Frieden zu erhalten und einen Krieg, 'd. h. das Täten, zu verhindern. Nur der Osten unterstellt uns in sattsam bekannten Parolen Angriffsgelüste. Die Wendung „Sie sind hier, um töten zu lernen" könnte einer kommunistischen Propagandasendung entnommen sein.
Im übrigen hat, wie man der Presse entnehmen kann, die Sendung selbst beim Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks nicht die uneingeschränkte Zustimmung aller Mitglieder gefunden. Das wurde in einem Brief .an einen Rundfunkhörer vom Intendanten des Westdeutschen Rundfunks bestätigt. Im übrigen hat mir Herr von Bismarck auf meine Kritik geantwortet, und ich werde noch in dieser Woche Gelegenheit haben, mit ihm darüber zu sprechen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rommerskirchen!
Herr Minister, enthält nicht der von Ihnen zitierte Teil der Sendung „Hilfe, ich bin eine Heldenmutter" den Versuch der Anstiftung zur Selbstverstümmelung und zur arglistigen Wehrdienstumgehung, also die Aufforderung zu Handlungen, die mit Gefängnisstrafe bedroht sind? Wenn ja, warum haben Sie dann nicht neben dem schriftlichen Protest gegen die erwähnte Sendung den Weg gewählt, die Gerichte in Anspruch zu nehmen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, ich habe diese Frage prüfen lassen. Sie wissen, daß ich nicht Jurist bin. Es ist unstreitig, daß der Aufruf, Selbstverstümmelung zu betreiben, mit Gefängnis bestraft wird, meines Wissens nicht unter drei Monaten, und daß, wer eine arglistige Wehrdienstumgehung begeht, ebenfalls mit Gefängnis bestraft wird. Auch der Versuch ist in beiden Fällen strafbar. Es ist jedoch nach meinem Dafürhalten aussichtslos, vor Gericht nachzuweisen, daß ein Wehrpflichtiger etwa durch diese Sendung entweder eine Selbstverstümmelung oder eine Wehrdienstumgehung begangen hat. Ich glaube deshalb, daß ein solches Verfahren keinerlei Ergebnis zeitigen kann, und habe daher von einem solchen Prozeß Abstand genommen.
Ich komme zur Frage XI/6 - des Abgeordneten Strohmayr -:
Trifft es zu, daß nach Manövern der alliierten Stationierungsstreitkräfte und der Bundeswehr im Manövergelände vielfach Abfälle zurückbleiben, unter denen sich häufig Munition befindet, die Passanten und spielende Kinder gefährden?
Herr Bundesminister, ich darf bitten.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident! Bei Truppenübungen im freien Gelände, die nach dem Manöverrecht durchgeführt werden, kann es vorkommen, daß Schmutz und Abfälle zurückbleiben. Bei der Bundeswehr bestehen für deren Beseitigung klare Befehle. Darüber hinaus sind die Standortverwaltungen, die über entsprechende Reinigungsgeräte und -maschinen verfügen, angewiesen, der Truppe auf Anforderung bei der Reinigung behilflich zu sein. Ich muß aber darauf hinweisen, daß es auch bei vorschriftsmäßigem Vergraben von Abfällen vorkommen kann, daß sie später von Wild wieder freigelegt werden.
Auf die Stationierungsstreitkräfte haben wir in dieser Hinsicht wenig Einfluß. Es ist aber eine bekannte Tatsache, daß z. B. Amerikaner und Engländer bei der Übernahme und Übergabe von Biwakplätzen betont korrekt sind.
Ein Liegenbleiben scharfer Munition ist ausgeschlossen. Manövermunition - Hülsen zum Beispiel - wird befehlsgemäß nach dem Verschluß aufgesammelt. Im Waldgelände oder bei hohem Laubbefall kann es gelegentlich vorkommen, daß kleine Hülsen nicht wiedergefunden werden. Die Möglichkeit ist nicht von der Hand zu weisen, daß sich hierunter auch einmal nicht verschossene Platzpatronen befinden. Das Liegenlassen von Manövermunition ist aber in jedem Fall ein Verstoß gegen gegebene Befehle.
Ich rufe auf Frage XI/7 - ebenfalls von dem Abgeordneten Strohmayr -:
Ist die Bundesregierung bereit, sich dem Verlangen des Verfassungsausschusses des Bayerischen Landtags anzuschließen, daß Räumungskommandos der jeweils übenden Truppen die Säuberung des Manövergeländes übernehmen sollen, auch das Beseitigen von erheblichen Bodenveränderungen?
Bitte sehr, Herr Minister.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Zur Frage 7 darf ich folgendes erklären. Die Bundesregierung hält es nicht für erforderlich, sich dem Verlangen des Verfassungsausschusses des Bayerischen Landtags anzuschließen, da nach Ansicht der Bundesregierung diese Frage durch entsprechende Befehle für die Bundeswehr bereits geregelt ist.
Die Säuberung des Übungsgeländes ist befehlsgemäß, wie ich schon sagte, Angelegenheit der übenden Truppe und untersteht der Dienstaufsicht ihrer Vorgesetzten. Die Beseitigung erheblicher Bodenveränderungen, die z. B. durch das Anlegen von Feldbefestigungen oder Gräben hervorgerufen werden können, ist durch Befehle geregelt: dies ist ebenfalls Sache der übenden Truppe.
Manöverschäden, z. B. solche an Straßen, unterliegen den Manövergesetzen und den entsprechenden Entschädigungsbestimmungen. Beschmutzungen von Straßen sind vom Benutzer, in diesem Fall also von der übenden Truppe, zu entfernen.
Das z. B. von den Engländern seit mehreren Jahren praktizierte Verfahren, ihrer übenden Truppe sogenannte Zaunflickkommandos folgen zu lassen, hat zu Verärgerungen in den betroffenen Bevölkerungsteilen geführt. Auf Grund der meist schnell und mitunter unsachgemäß durchgeführten Reparaturen wurde eine Entschädigung der Betroffenen verweigert.
Das Einsetzen eines zusätzlichen Räumungskommandos würde die Verantwortung der unmittelbaren Vorgesetzten der übenden Truppe für die Beseitigung von Abfällen und von erheblichen Bodenveränderungen einschränken. Darüber hinaus müßten solche Räumungskommandos auch wieder kontrolliert werden, so daß zum Schluß, Herr Abgeordneter, ein wirklich Verantwortlicher schwer zu finden wäre.
Gerade bei der Beseitigung von Schmutz und Abfällen zeigt sich der Disziplin- und Erziehungsstand eines Truppenteils.
Zusammenfassend sage ich, daß für die Erfüllung der Forderungen, die in den beiden Fragen enthalten sind, letztlich der die Übung anlegende militärische Vorgesetzte verantwortlich ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Strohmayr.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß der Berichterstatter des Verfassungsausschusses des Bayerischen Landtages, der CSU-Abgeordnete Sackmann, erklärt hat, jeder, der nach Übungen in das Manövergelände komme, sei erschrocken über die Rückstände, eben auch über zurückgelassene Munition?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, der Landrat Sackmann, befindet sich in der besonderen Lage, daß er in seinem Landkreis meines Wissens mindestens zwei, ich glaube, sogar drei Übungsplätze hat. Daß er besonders betroffen ist, gebe ich gern zu.
Ich rufe auf Frage XI/8 - des Abgeordneten Dr. Rinderspacher -.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich darf vielleicht anregen, Herr Präsident, die drei Fragen des Abgeordneten zusammen aufzurufen, weil sie zusammengehören.
Dann rufe ich die drei Fragen auf:
In welcher Weise soll die Umsiedlung der Bevölkerung bzw. des gesamten Dorfes Langenwinkel bei Lahr vollzogen werden, nachdem das Bundeskabinett in der vergangenen Woche dem Umsiedlungsprojekt grundsätzlich zugestimmt hat?
Hält die Bundesregierung ihre Zusage aufrecht, daß die umzusiedelnden Bewohner von Langenwinkel bei Lahr freizügig sind in der Wahl ihrer Niederlassung?
Ist sichergestellt, daß die Umsiedlung der Bewohner von Langenwinkel bei Lahr in andere Orte als Neu-Langenwinkel zu den gleichen Bedingungen erfolgen kann?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die Bevölkerung von Langenwinkel hat sich in einer geheimen Abstimmung am 28. April dieses Jahres mit überwiegender Mehrheit für eine geschlossene Umsiedlung der Gemeinde auf das Gelände des Hursterhofes entschieden. Die Landesregierung Baden-Württemberg hat diese Entscheidung mit einem Beschluß vom 22. Oktober gebilligt. Damit ist über die Art der Umsiedlung entschieden. Die zur Durchführung der Umsiedlung bereits eingeleiteten Maßnahmen können fortgesetzt werden.
Auf die nächste Frage, ob die Bundesregierung ihre Zusage aufrechterhält, daß die Bewohner von Langenwinkel in der Wahl ihrer Niederlassung freizügig sind, antworte ich mit Ja. Unbeschadet des Abstimmungsergebnisses bleiben die Bewohner von Langenwinkel frei in der Wahl ihrer künftigen Niederlassung. Angesichts des in Art. 11 des Grundgesetzes verankerten Grundrechts der Freizügigkeit ist eine andere Entscheidung auch nicht möglich.
Schließlich fragen Sie in der dritten Frage, ob sichergestellt ist, daß die Umsiedlung in andere Orte als Neu-Langenwinkel zu den gleichen Bedingungen erfolgen könne. Auch darauf antworte ich mit Ja. Die Bundesregierung hat bereits bei früheren Gelegenheiten unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß für die Bewohner von Langenwinkel, die in andere Orte als Neu-Langenwinkel umzusiedeln wünschen, die gleichen Bedingungen wie für die geschlossene Umsiedlung zugrunde gelegt werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Rinderspacher!
Herr Bundesminister, ist die Zusage des Herrn Staatssekretärs Hopf, daß die Einwohner von Langenwinkel neu für alt entschädigt werden, noch heute gültig?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Dazu darf ich sagen, Herr Abgeordneter, daß die Bundesregierung beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses dieses Hohen Hauses die anderweitige Unterbringung der Betroffenen durch folgende Maßnahmen zu fördern. Erstens: Der Ankauf der Wohn- und der Betriebsgrundstücke erfolgt zum Verkehrswert. Zweitens: Es wird eine Finanzierungshilfe zur Überbrückung der Differenz zwischen Verkehrswert der Gebäude und Neubaukosten in Form von bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehen gewährt. Hierbei soll der sich jährlich ohne Tilgung vermindernde Rückzahlungsanspruch des Bundes nur im Falle einer Weiterveräußerung des neuen Anwesens an Dritte zu befriedigen sein. Drittens: Die Bundesregierung wird die Kosten für Aufschließungsmaßnahmen und Folgereinrichtungen bei der Dorfumsetzung entsprechend regeln.
Nach diesen Grundsätzen, Herr Abgeordneter, sollen die Betroffenen entschädigt werden, gleichgültig - ich schließe an die Fragen an -, wo sie nachher angesiedelt werden, ob in der neuen Gemeinde oder im Einzelfall in anderen Gemeinden.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Rinderspacher!
Herr Minister, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß Darlehen, die an die Umsiedler gegeben werden, nur dann zurückzuzahlen sind, wenn die Betroffenen ihr neues Grundstück in absehbarer Zeit veräußern?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, Sie überfragen mich. Ich habe ausdrücklich gesagt, daß diese Überlegungen der Bundesregierung vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses angestellt werden. Ich glaube, es wäre falsch, wenn der Minister hier der Entscheidung des Haushaltsausschusses vorgriffe.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher!
Herr Bundesminister, gilt diese Auskunft auch für die Umsiedlung von Rehbach?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich darf darauf hinweisen, daß ich grundsätzlich nur gleiches mit gleichem vergleiche. Wenn in diesem Fall die gleichen Voraussetzungen bestehen, wird man die gleichen Regeln anwenden.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte!
Darf ich annehmen, daß Sie, Herr Bundesminister, bei der Antwort übersehen haben, daß ,der Verteidigungsausschuß die Gleichstellung von Oberbolheim, Langenwinkel und Rehbach beschlossen hat?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Wenn dem so ist, werden wir nicht anstehen, es genauso zu regeln.
Ich rufe auf die Frage XI/11 - des Abgeordneten Kreitmeyer -:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Durchführungsbestimmungen vom 24. Juli 1963 zur Verordnung über die Hergabe von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter für Soldaten nicht im Sinne einer psychologischen Rüstung wirken, weil diejenigen ausgeschlossen werden, die z. B ihre 25jährige Dienstzeit schon vor dem 1. Oktober 1961 abgeleistet haben?
Die Bundesregierung ist durch § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 72 Abs. 1 Nr. 5 des Soldatengesetzes ermächtigt worden, die Verordnung über die Jubiläumszuwendungen an Soldaten mit Rückwirkung vom 1. Oktober 1961 zu erlassen. Die genannten Vorschriften sind auf Initiative des Bundestages durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 9. Juli 1962 in das Soldatengesetz eingeführt worden. Als Zeitpunkt ihres Inkrafttretens hat damals der Gesetzgeber den 1. Oktober 1961 bestimmt. Eine weitere Rückwirkung als bis zum 1. Oktober 1961 konnte nach dieser Gesetzeslage der bezeichneten Verordnung nicht beigelegt werden Die Bundesregierung ist nicht ermächtigt worden, Jubiläumszuwendungen für Dienstzeiten vorzusehen, die vor dem 1. Oktober 1961 vollendet worden sind. Insoweit ist im übrigen die Rechtslage für die Soldaten und für die Beamten und Richter des Bundes gleich.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kreitmeyer.
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, anzuerkennen, daß dann ausgerechnet diejenigen Soldaten, die durch ihre Sachkenntnis und Leistung überhaupt erst den gesamten Aufbau der Bundeswehr ermöglicht haben, in ihrer überwiegenden Mehrheit niemals in den Genuß einer Jubiläumszuwendung kommen können, weil sie in der Regel das 50jährige Jubiläum nie und das 40jährige wegen der für die Entlassung vorgeschriebenen Altersgrenze fast kaum erreichen, und daß damit eine Diskriminierung entsteht?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Das 50jährige Jubiläum erleben sie sowieso nicht, weil das Pensionierungsalter maximal 60 Jahre beträgt. Wenn also jemand das 50jährige Jubiläum begehen wollte, müßte er mit zehn Jahren eingetreten sein. Ich darf aber noch einmal darauf hinweisen: das Hohe Haus, der Bundestag, hat das Gesetz seinerzeit gemacht und das so festgelegt. Ich bin also nicht in der Lage, davon abzugehen, und ich kann mich nicht dazu äußern.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kreitmeyer.
Herr Bundesminister, wäre es nicht möglich, nach Prüfung der Sach- und Rechtslage von Ihrem Hause aus in dieser Richtung vorstellig zu werden, um eine Änderung zu erzielen, oder soll das Parlament in diesem Falle die Initiative ergreifen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Das ist eine Suggestivfrage, Herr Abgeordneter.
({0})
Ich darf darauf hinweisen, daß für dieses Gebiet der Innenminister die Zuständigkeit hat. Mir ist bekannt, daß der Innenminister gegenwärtig Überlegungen über eine Wiederaufnahme dieser Frage anstellt. Wenn das so ist, dann wird das gleichmäßig für die Beamten des Bundes, die Richter des Bundes und auch für die Soldaten des Bundes gelten. Ich muß aber zunächst einmal sehen, welche Überlegungen der Innenminister anstellt.
Wir kommen zur Frage 12 - des Herrn Abgeordneten van Delden -:
Hält es die Bundesregierung nicht für angebracht, daß beispielsweise durch die Schaffung zusätzlicher Tieffluggebiete, welche dann mit den bisherigen Tieffluggebieten abwechselnd beflogen werden, eine Teilentlastung der Bevölkerung in den bisherigen und täglich benutzten Tieffluggebieten erreicht wird?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die geographischen Grenzen und die Größe der für die Ausübung von Flügen bis zu einer Mindesthöhe von 75 m über Grund freigegebenen Gebiete sind in den letzten Jahren laufend geändert worden, vornehmlich, um von den Landesregierungen vorgetragene Wünsche und Vorschläge, die verständlicherweise im allgemeinen auf eine Verkleinerung dieser Gebiete hinauslaufen, zu erfüllen. Die hierbei vorgenommenen Abstriche an den im norddeutschen Raum gelegenen Gebieten konnten durch die Neubildung eines weiteren Tieffluggebietes im süddeutschen Raum ausgeglichen werden. Alle jetzt bestehenden Tieffluggebiete liegen in Gegenden mit geringerer Besiedlungsdichte, soweit von einer solchen in Deutschland überhaupt gesprochen werden kann. Da weitere einigermaßen ausgedehnte und gering besiedelte Gegenden nicht mehr vorhanden sind, könnten neue Tieffluggebiete nur noch in Gegenden größerer Besiedlungsdichte angelegt werden, wobei die Lärmbelästigung auf einen weit höheren Prozentsatz der Bevölkerung ausgedehnt würde, als das jetzt der Fall ist. Das kann nicht in Erwägung gezogen werden.
Anders liegen die Dinge bei der Ausführung von Flügen bis zu einer Mindesthöhe von 150 m. Sie sind über dem gesamten Bundesgebiet zulässig. Durch die Streuung der Flüge über ein großes Gebiet kann die geringstmögliche Belastung des einzelnen Bundesbürgers erreicht werden. Dabei wurden die im süddeutschen Raum liegenden Verbände so eingeteilt, daß an einem Tage jeweils nur die Hälfte und am nächsten Tage die andere Hälfte dieser Verbände tieffliegen kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten van Delden.
van Delden ({0}) : Herr Bundesminister, wären Sie bereit, hinsichtlich des Tieffluggebietes Nr. 2, das an der deutsch-holländischen Grenze liegt, die Frage der Ausdehnung nach Osten im Sinne der von mir gestellten Frage zu prüfen, da nach meiner Kenntnis die Bevölkerungsdichte nach Osten hin genauso ist wie in dem jetzigen Tieffluggebiet?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Über das außerordentlich schwierige Thema des Tieffliegens über deutschem Boden möchte ich hier keine verbindliche Erklärung Ihnen gegenüber abgeben. Es gibt dabei so viele Fragen zu klären, etwa, wieweit das von Ihnen genannte Gebiet in anderen Einflugschneisen liegt und damit Störungen möglich wären. Ich glaube, Sie werden mir zugeben, Herr Abgeordneter, daß es infolge des dichten zivilen und militärischen Verkehrs über der Bundesrepublik ganz besonders schwierig ist, alles miteinander zu kombinieren, d. h. die Verkehrswege der Verkehrsfliegerei, der ganzen Sportfliegerei, der militärischen Fliegerei in den tiefsten, in den tiefen und in den höheren Zonen. Das miteinander zu kombinieren, Herr Abgeordneter, ist, das werden Sie mir zugeben, ungemein schwierig. Bisher hat sich das Verteidigungsministerium und im besonderen der Führungsstab der Luftwaffe wirklich bemüht, ein geringstes Maß an Beeinträchtigung der Zivilbevölkerung zu erreichen.
Wir kommen zur Frage XI/13 - des Abgeordneten van Delden -:
Ist es nicht wünschenswert, daß mit den NATO-Partnern ein Übereinkommen hinsichtlich der Respektierung der gegenseitigen Feiertage mit Bezug auf die Tieffluggebiete erzielt wird, damit die Lärmbelästigung wenigstens an solchen Tagen - gleich den Sonntagen - unterbleibt und nicht, wie im Tieffluggebiet Nr. 2 geschehen, am Buß- und Bettag - sicherlich in Unkenntnis des Feiertages - Übungen stattfinden?
Herr Präsident, die in jedem einzelnen NATO-Staat festgelegten Feiertage sind in den von den einzelnen Staaten herausgegebenen Luftfahrthandbüchern veröffentlicht und daher jedem Partner bekannt. Nach der an gleicher Stelle veröffentlichten Tiefflugordnung sind in der Bundesrepublik an Sonn- und Feiertagen keine Tiefflüge gestattet. Eines nochmaligen gesonderten Übereinkommens über die gegenseitige Respektierung der Feiertage bedarf es daher nicht.
Leider hat die Praxis erwiesen, daß die beiden nicht an ein bestimmtes Kalenderdatum gebundenen und nicht bundeseinheitlich gefeierten Feiertage, nämlich Fronleichnam und Buß- und Bettag, von einzelnen Truppenteilen anderer NATO-Partner, die diese Feiertage selbst nicht kennen, übersehen werden. Die Luftwaffe wird ihre Partner im nächsten Jahr besonders an diese Feiertage erinnern.
Ich rufe auf Frage XI/14 - des Abgeordneten Buchstaller -:
Wer hat veranlaßt, daß ein Brief des Bundesverteidigungsministers an den Intendanten des Westdeutschen Rundfunks wegen der Frauenfunksendung „Unser Sohn wird Soldat ({0})" vom 28. Oktober bei Kompanie- und Bataillonsappellen verlesen wurde?
Herr Bundesminister, ich darf bitten.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Präsident, die Fragen 14 und 16 stehen in einem engen Sachzusammenhang; ich darf deshalb um die Erlaubnis bitten, die beiden Fragen zusammen zu beantworten.
Bitte sehr! Ich rufe auch Frage XI/16 - des Abgeordneten Buchstaller - auf:
Ist es üblich, daß kritische Stellungnahmen des Bundesverteidigungsministeriums zu Fernseh- und Rundfunksendungen und zu Presseverlautbarungen in Form von Appellen den Soldaten zur Kenntnis gebracht werden?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Der Bundesminister der Verteidigung hat angeordnet, daß sein Schreiben an den Intendanten des Westdeutschen Rundfunks vom 17. Oktober dieses Jahres der Bundeswehr im Rahmen der „Aktuellen Information" bekanntgegeben wird. Den Kommandeuren und Einheitsführern bleibt es überlassen, bei welcher Gelegenheit diese Information durchgeführt wird. Eine bestimmte Form, etwa die Bekanntgabe bei einem Appell, ist auch bei dieser Information nicht angeordnet worden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Buchstaller!
Herr Minister, haben Sie mich richtig verstanden, daß ich wie Sie diese Sendung ablehne? Ich frage mich nur, ob es nicht ausreichend wäre, auch in Ihrem Ressort so zu handeln, wie es Ihre Kollegen tun: zu solchen Fällen in der Presse Stellung zu nehmen oder aber in sehr weitgehenden Fällen der Anregung des Kollegen Rommerskirchen folgend Anzeige zu erstatten?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich glaube, Herr Abgeordneter - um beim letzteren zu beginnen -.-, wenn der Bundesverteidigungsminister anfängt, Anzeigen zu erstatten, kann er ein großes Büro beschäftigen. Ich wiederhole, ich bin nicht Jurist, habe aber immer gesehen, daß, wenn wir uns auf dieses Gebiet begeben, wir wahrscheinlich mit dem politischen Ergebnis, das wir erreichen wollen, nicht zu Rande kommen. Das politische Ergebnis ist in jeder Beziehung die Aufklärung der Truppe, oder in anderem Zusammenhang, wenn in der Truppe Schwierigkeiten und Schwächen sind, diese abzustellen; und das, meine ich, erreicht man am ehesten durch eine unmittelbare Ansprache an die Truppe und nicht auf dem Umwege über Anzeigen vor Gericht.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Minister, würden Sie diese Verfahrensform auch für Ihre Kollegen für richtig halten, z. B. bei einem Angriff auf die Zollverwaltung die Zollbeamten zu solchen Appellen zusammenzuholen, um sie von der Stellungnahme des Herrn Ministers in Kenntnis zu setzen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich weiß nicht, was der Herr Finanzminister mit seinen Zollbeamten zu tun beabsichtigt. Das ist seine Angelegenheit. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß Ihre Formulierung - ({0})
- Jawohl, richtig, Herr Abgeordneter. Wenn ich richtig verstanden habe, hat der Herr Fragesteller von den Zollbeamten .des Herrn Finanzministers gesprochen. Darauf habe ich Bezug genommen. Es sind auch nicht meine Soldaten, sondern unsere Soldaten.
({1})
Sie haben aber, Herr Abgeordneter, in Ihrer Zusatzfrage gesagt: „... zu Appellen zusammenzuholen". Ich bin, als die Frage kam, der Sache nachgegangen: Wie ist es bekanntgegeben worden? Infolge der kurzen Zeit habe ich das nur bei 6 Einheiten tun können. 5 Einheiten davon haben den üblichen Unterricht benutzt, um auf diese Kurzinformation aufmerksam zu machen und sie zu verlesen. In einem einzigen Fall ist in einer Einheit bei der sogenannten Paroleausgabe, wo allgemein übliche Dinge bekanntgegeben werden, diese Kurzinformation verlesen worden. Es ist mir nicht ein einziger Fall bekannt, wo eine Einheit etwa zu einem Appell, wie Sie sagen, „zusammengeholt" wurde.
Sie haben zwei Fragen, also vier Zusatzfragen, Herr Abgeordneter Buchstaller. Noch eine dritte Zusatzfrage!
Herr Minister, würden Sie es mir übelnehmen, wenn ich sage, daß es sehr schlecht wäre, wenn Ihre auszugsweise Darstellung über die Sendung, die Sie dem Parlament gegeben haben, in gleicher Form bei der Truppe „exerziert" worden wäre?
({0})
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich bitte um Entschuldigung, ich habe diese Zusatzfrage nicht als eine Frage verstanden.
Ob Sie es mir übelnehmen, Herr Minister! - Ich habe gefragt, ob Sie es mir übelnehmen, wenn ich sage, daß Ihre auszugsweise Darstellung über die Sendung, die Sie dem Parlament gegeben haben, nicht als Beispiel für eine Darstellung vor der Truppe dienen dürfte.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, wenn Sie es mir übelnehmen, daß ich dem Hohen Hause nur einen Auszug unterbreitet habe, so bin ich gern bereit, den vollen Wortlaut allen Mitgliedern des Bundestages zuzustellen.
({0})
Ich rufe auf die Frage XI/15 - des Herrn Abgeordneten Buchstaller -:
Trifft es zu, daß der in Frage XI/14 genannte Beschwerdebrief ohne weitere Information verlesen wurde und die Soldaten deshalb nicht wissen konnten, in welcher Sache sich der Bundesverteidigungsminister zu einer so weitgehenden Kritik am Westdeutschen Rundfunk veranlaßt gesehen hat?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Zur Frage 15 darf ich folgendes antworten. Der vollständige Text der Sendung „Hilfe, ich bin eine Heldenmutter" ist allen Presseoffizieren mit einem Schreiben vom 18. Oktober übersandt worden, also fünf Tage vor der Anordnung der Information der Bundeswehr über das Schreiben des Bundesministers der Verteidigung an den Intendanten des Westdeutschen Rundfunks. Damit hatten die Kommandeure und über diese die Einheitsführer die Möglichkeit einer umfassenden Information über den Inhalt der Sendung. Darüber hinaus enthält die Kurzinformation vom 23. Oktober nicht nur den Text des Schreibens des Verteidigungsministers an den Intendanten des Westdeutschen Rundfunks, sondern auch eine knappe Darstellung des wesentlichen Sachverhalts, aus der zu ersehen war, wodurch der Verteidigungsminister sich zu seiner Kritik veranlaßt sah.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Buchstaller!
Würden Sie Herr Minister, es genauso wie ich bedauern, wenn durch die Knappheit der Darstellung der Eindruck entstehen könnte, als ob Ihre Stellungnahme nicht eine Stellungnahme gegen eine Sendung, sondern gegen eine Rundfunkanstalt wäre?
({0})
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich habe mich nicht gegen die Rundfunkanstalt gewehrt, nicht gegen den Intendanten, sondern gegen die Sendung.
({1})
Damit kommen wir zu ,den weiteren Fragen an den Herrn Bundesverteidigungsminister auf Drucksache IV/1744. Ich rufe zunächst auf die Frage V/1 - des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke -:
Wieviel DM beträgt die Rente für einen seine Dienstpflicht ableistenden Bundeswehrsoldaten, der vor seiner Einberufung ein Monatseinkommen von 900 DM erzielte, wenn er sich bei einem Manöver der Bundeswehr eine Unfallbeschädigung von 30 % zuzog?
Der Soldat der Bundeswehr erhält wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung Versorgung entsprechend dem für die Kriegsopfer geltenden Bundesversorgungsgesetz. Nach diesem Gesetz wird bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 30 v. H. eine Grundrente von monatlich 35 DM gezahlt. Die Höhe der Rente ist unabhängig von dem vor oder
Bundesminister von Hassel
nach ,dem Eintritt der Wehrdienstbeschädigung erzielten Einkommen. Hat der Beschädigte wegen der Folgen der Wehrdienstbeschädigung aber einen beruflichen Schaden erlitten, so ist unter Umständen eine höhere Minderung der Erwerbsfähigkeit anzuerkennen. Die Erhöhung auf 50 % und mehr führt dann gegebenenfalls zur Gewährung einer Ausgleichsrente 'und nach den dm Rahmen der Beratungen eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung deis Kriegsopferrechtes gefaßten Beschlüssen in Zukunft unter Umständen sogar zur Zahlung eines Berufsschadensausgleiches, dessen Umfang sich nach der Höhe ,des durch die Wehrdienstbeschädigungsfolgen bedingten Einkommensverlustes richtet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Rutschke!
Herr Bundesminister, können Sie mir einen einzigen Fall nennen, wo ein zu 30 % geschädigter Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigter eine Ausgleichsrente oder eine Berufsschadensrente bekommen hat?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich habe dargelegt, daß auf Grund der Regelung, die getroffen worden ist, die Möglichkeit besteht, daß er von 30 % aus höher eingestuft wird und dann die Zusatzrente erhielte. Einen Fall hier aus dem Handgelenk zu nennen, bin ich nicht in der Lage.
Eine weitere Zusatzfrage!
Dr. Rutschke FDP) : Es gibt keinen Fall! Herr Minister, wie hoch ist die Rente eines wehrpflichtigen Soldaten, der vor seiner Einberufung 900 DM Einkommen erzielte, wenn er wegen eines Vergehens oder Verbrechens während seiner Dienstzeit zur Abbüßung seiner Strafe eingesperrt ist und dabei eine Unfallbeschädigung von 30 % erleidet?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich bitte um Entschuldigung, hier bin ich überfragt. Ich bin aber gern bereit, dem Fragesteller schriftlich zu antworten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dürr!
Herr Minister, darf man aus der Tatsache, daß Sie diese Frage beantwortet haben, ein Anzeichen dafür entnehmen, daß geprüft wird, ob die Versorgung von verunglückten Wehrpflichtigen nach dem Bundesversorgungsgesetz künftig von Ihrem Hause erfolgen soll?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, die Frage ist an mich im Zusammenhang mit einem Angehörigen der Bundeswehr gestellt worden. Daraus ist nicht zu schließen, daß jetzt oder in Zukunft die Gruppe junger Soldaten, die eine Beschädigung erleiden, bei mir ressortieren würden. Sie sind beim Arbeitsminister, und sie bleiben beim Arbeitsminister.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt ({0}).
Herr Minister, ist es richtig, daß der wehrpflichtige Soldat, der sich wegen eines Vergehens, wie es vorhin Herr Kollege Rutschke bereits angedeutet hat, in Strafhaft befindet und dabei eine Schädigung von 30 % oder 40 % erleidet, in seiner Rente besser gestellt wird, als wenn er eine solche Erwerbsminderung z. B. während eines Manövers erleidet?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich bin auch hier leider nicht in der Lage, die Frage zu beantworten. Vielleicht sind Sie bereit, mir einmal einen konkreten Fall zu nennen, dem ich nachgehen kann, damit ich Ihnen dann die Antwort schriftlich geben kann.
Ich rufe auf Frage V/2 aus Drucksache IV/1744 - des Herrn Abgeordneten Dröscher -:
Sieht das Bundesverteidigungsministerium eine Möglichkeit, dem ständig wachsenden Lehrermangel dadurch entgegenzuwirken, daß für Studenten der Pädagogischen Hochschulen eine Sonderregelung für die Ableistung des Grundwehrdienstes geschaffen wird?
Herr Präsident, die Frage des Herrn Abgeordneten Dröscher darf ich wie folgt beantworten: Gemäß § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn seine Einberufung einen bereits weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitt unterbrechen würde. Nach den Verwaltungsvorschriften für die Musterung und Einberufung ungedienter Wehrpflichtiger gilt bei Besuch einer Hochschule, also auch einer Pädagogischen Hochschule, ein Ausbildungsabschnitt schon nach Abschluß von zwei Semestern als weitgehend gefördert. Es handelt sich hier um eine die Bestimmungen des § 12 sehr weit auslegende Regelung.
Eine grundsätzliche Freistellung vom Wehrdienst für Abiturienten, die an Pädagogischen Hochschulen zu studieren beabsichtigen, halte ich, auch unter Berücksichtigung des Lehrermangels, nicht für vertretbar. Sie würde auch für andere Berufssparten, in denen ebenfalls Mangel besteht, aus Gründen der Gleichbehandlung eine Sonderregelung erforderlich machen. Dann wäre die Ersatzgestellung für die Bundeswehr, vor allem bei den geburtenschwachen Jahrgängen, ernstlich gefährdet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dröscher!
Herr Bundesminister, sind Sie unter Berücksichtigung der Fragestellung - ich hatte nicht nach den Möglichkeiten für eine Freistellung, sondern für eine Sonderregelung für solche StudenDröscher
ten gefragt - mit mir der Meinung, daß das Fehlen von etwa 100 000 Volksschullehrern im Jahre 1970 auf längere Sicht auch eine Minderung der Verteidigungsbereitschaft bedeutet und daß man deshalb alle Möglichkeiten untersuchen sollte, Anreize zu schaffen, um vielleicht durch Sonderregelungen die Hinwendung der Abiturienten zu diesem Beruf zu fördern?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, aus den Abiturienten rekrutieren sich im wesentlichen die Offiziere und die Reserveoffiziere. Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß wir ein hohes Fehl an Offizieren haben. Wenn ich also auf der einen Seite ein Loch stopfte - bei den Lehrern -, würde ich auf der anderen Seite - in der Bundeswehr - ein Loch aufreißen.
Herr Abgeordneter Dröscher zu einer zweiten Zusatzfrage!
Herr Bundesverteidigungsminister, könnte man nicht untersuchen, ob es Möglichkeiten gibt, daß Studenten, die in Lehrberufe gehen, parallel zu ihrem Studium etwa auch in eine militärische Ausbildung hineinkommen, unter Umständen auch in eine Reserveoffiziersausbildung?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich wiederhole, Herr Abgeordneter, das wäre eine Sonderregelung, die alle anderen Mangelberufe sofort auch für sich in Anspruch zu nehmen wünschten.
Herr Abgeordneter Porzner zu einer Zusatzfrage!
Herr Minister, Sie sagten, daß es grundsätzlich keine Ausnahmen gebe, daß man Wehrpflichtige nicht vom Wehrdienst befreien könne, weil das zu Konsequenzen führen könnte. Gibt es jetzt schon Ausnahmen von diesem Grundsatz?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Es gibt jetzt schon eine Ausnahme, die aber mit dem hier vorgebrachten Fall nicht vergleichbar ist: Der Medizinstudent wird nach der neuen Regelung nur zu einem verkürzten Grundwehrdienst vor seinem Studium herangezogen und wird dann nach seinem Studium, nach der Promotion, für den Rest seiner Wehrpflichtzeit sechs Monate lang als ausgebildeter Arzt in den Sanitätseinheiten oder in der Bundeswehr allgemein verwendet.
Vizepräsisdent Dr. Jaeger: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Porzner?
Herr Minister, gibt es für Berufsgruppen überhaupt Befreiungen vom Wehrdienst?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Es gibt keine allgemeinen Befreiungen, sondern es gibt nur die Möglichkeit der Befreiung im Einzelfall.
Dabei spielt die Frage des Familienstandes und ähnliches eine Rolle. Auch spielt die Frage eine Rolle, über die ich soeben sprach, ob jemand bereits seinen Ausbildungsweg begonnen hat und es für ihn eine Härte bedeuten würde, das Studium zu unterbrechen. Es gibt aber keine allgemeine Befreiung für ganze Berufsgruppen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sänger.
Herr Minister, würden Sie bereit sein - unter dem Gesichtspunkt, daß es sich nicht um eine Befreiung der künftigen Volksschullehrer vom Wehrdienst handelt, sondern nur um eine sinnvolle Verlegung ihrer Grundausbildungs- oder Übungszeit, auch unter dem Gesichtspunkt, daß nur ein gut ausgebildeter Soldat der bessere Soldat sein wird, und weiter unter dem Gesichtspunkt, daß wir schon einmal die begründete Formel gekannt haben, daß die Volksschullehrer die eigentlichen Sieger von Königgrätz waren -, im Einvernehmen mit den Kultusministern der Länder doch zu versuchen, eine vernünftige Regelung im Blick auf die Behebung des Lehrermangels zu erreichen?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Eine sehr lange Zusatzfrage, fast eine neue, Herr Abgeordneter Sanger. Zunächst einmal darf ich darauf verweisen, daß die Blickrichtung des letzten Fragestellers dahin geht, den Lehrermangel zu vermindern, indem man Wehrpflichtigen die Befreiung vom Wehrdienst ermöglicht, damit sie Lehrer werden können. Wenn sie jetzt zurückgestellt würden, bis sie ihr Studium an einer Pädagogischen Hochschule absolviert haben, und später, also nach dem Studium, eingezogen würden, würde der vom Antragsteller verfolgte Zweck mit Sicherheit nicht erreicht. Der Lehrermangel würde nämlich nicht vermindert, der einzelne würde lediglich nicht mehr vor seinem Studium, sondern nach seinem Studium eingezogen. Ich bin also zu einer Lösung in diesem Sinne nicht bereit.
Eine weitere Frage!
Herr Minister, verstehen Sie mich recht, wenn ich noch einmal sage: ich wollte nicht eine Lösung gegen den Antragsteller oder Vorredner vorschlagen, sondern eine andere Lösung, die herangezogen werden kann, wenn die eine Lösung nicht möglich ist.
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Ich glaube, Herr Abgeordneter, wenn Sie das Stenogramm nachlesen und die Blickrichtung des Hauptfragestellers mit Ihrer Zusatzfrage vergleichen, werden Sie feststellen, daß beides nicht in die gleiche Richtung zielt.
({0})
- Ich sehe mir das im Stenogramm nachher sehr genau an.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Buchstaller,
Herr Minister, würden Sie eine Möglichkeit sehen oder zumindest untersuchen lassen, ob für angehende Lehrer dieselben Ausnahmemöglichkeiten geschaffen werden können wie für die Ärzte?
von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Auch darin sehe ich keine Möglichkeit. Ich glaube nicht, daß dem Lehrer damit gedient ist - auch nicht der Bundeswehr -, daß man für den Lehrer, der als solcher nicht unmittelbar in der Bundeswehr eingesetzt. wird, eine solche Trennung in Grundwehrdienst und späteren restlichen Wehrdienst vornimmt. Bei den Medizinstudenten ist die Blickrichtung die, daß die Bundeswehr den außerordentlichen Mangel an Sanitätsoffizieren in irgendeiner Form ausgleichen muß; daher hat sie zu dieser Behelfslösung gefunden.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Frage XIII/1 - des Abgeordneten Schmidt ({0}) -.
Warum hat die Bundesregierung nach Inkrafttreten des 16. Änderungsgesetzes zum LAG am 24. Mai 1963 noch nicht für eine klare Entscheidung der Frage gesorgt, ob das in Bayern bis zum Jahre 1954 auf Grund des von der Militärregierung erlassenen Gesetzes Nr. 161 durchgeführte Zuzugsverfahren als vergleichbar im Sinne des § 230 LAG angesehen werden kann?
Herr Staatssekretär, ich darf bitten.
Herr Präsident, lassen Sie mich die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Schmidt in einer Antwort zusammenfassen.
Bitte sehr, fassen Sie sie zusammen. Ich rufe also auch auf die Fragen XIII/2:
Hält die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand sachlich und materiell für gerechtfertigt, der durch die nachträgliche formularmäßige Durchführung des Notaufnahmeverfahrens für die in Bayern im Rahmen der unter Frage XIII/1 genannten Verordnung der Militärregierung zugezogenen Personen entsteht?
und XIII/3:
Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß diese auf Grund des 16. Änderungsgesetzes zum LAG grundsätzlich anspruchsberechtigten Personen, die gemäß Fragen XIII/1,2 in Bayern zugezogen sind, umgehend in den Genuß der ihnen durch das 16. Änderungsgesetz zum LAG zuerkannten Möglichkeiten kommen?
Sofort nach dem Inkrafttreten der 16. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundesausgleichsamt bei den Landesflüchtlingsverwaltungen zu klären versucht, welche in den Ländern praktizierten Zuzugsverfahren als der Notaufnahme vergleichbar angesehen werden können. Sie hat einen Katalog aufgestellt und nach der Rechtsgrundlage der Länderverfahren sowie nach der Dauer ihrer Gültigkeit gefragt. Die letzten Antworten sind erst Anfang dieser Woche eingegangen.
In einer Verwaltungsanordnung, die Anfang Januar erscheinen wird, wird das Bundesausgleichsamt bekanntgeben, bei welchen Zuzugsgenehmigungen es eines Notaufnahmebescheides nicht bedarf. Schon jetzt kann ich Ihnen aus dem Inhalt dieser Verwaltungsanordnung mitteilen, daß auch das auf dem Gesetz Nr. 161 der Militärregierung in Bayern und dem bayerischen Flüchtlingsgesetz vom 19. Februar 1947 beruhende Zuzugsverfahren ein Notaufnahmeverfahren überflüssig macht. Insoweit ist der Anregung der Bundesregierung und Ihrer Frage entsprochen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidt ({0}).
Herr Staatssekretär, war es nicht möglich, das Eingehen der Stellungnahme der Länder etwas rascher zu erreichen?
Wir haben sie sofort nach der 16. Novelle erbeten. Wir haben die uns zur Verfügung stehenden Mittel - wir konnten nur bitten - benutzt, um möglichst schnell in ihren Besitz zu kommen.
Eine zweite Zusatzfrage? - Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme zu den Fragen .aus dem Geschäftsbereich des Bundesschatzministers. Frage XIV/1 - des Abgeordneten Dr. Kliesing ({0}) -:
Was gedenkt das Bundesschatzministerium zu tun, um die so lange Jahre verzögerte Reprivatisierungsaktion in Altenrath ({1}) zu fördern und zu beschleunigen?
Herr Bundesminister, darf ich bitten.
Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing beantworte ich wie folgt.
Die belgischen Stationierungsstreitkräfte haben das Dorf Altenrath sowie umliegende Gebietsteile in einer Gesamtgröße von etwa 150 ha formell am 11. April 1963 unter bestimmten Vorbehaltsrechten freigegeben. In Kenntnis dieser Absicht hat die Bundesvermögensverwaltung vorsorglich schon seit Ende 1960 Verhandlungen über die Reprivatisierung mit idem Siegkreis und der Gemeinde Altenrath geführt. Sie konnten bisher nicht abgeschlossen werden, weil der Regierungspräsident in Köln dem vom Siegkreis aufgestellten Bebauungsplan für das zu reprivatisierende Gelände unter Berufung auf die noch nicht endgültige Planung des Flughafens Köln/Bonn seine Genehmigung versagt hat.
Im Interesse der Kaufbewerber habe ich daraufhin den für Fragen der Raumordnung zuständigen Herrn Minister des Landes Nordrhein-Westfalen am 15. November 1963 gebeten, alsbald eine Entscheidung über die Reprivatisierungsmaßnahmen zu treffen, zumindest aber die meines Erachtens auf jeden Fall zu realisierende Veräußerung der bebauten Grundstücke des Dorfes Altenrath zu ermöglichen. Nach einem mir jetzt bekanntgewordenen Schreiben des Regierungspräsidenten in Köln hat
Bundesminister Dr. Dollinger
sich dieser inzwischen mit der Veräußerung der innerhalb der Ortslage des Dorfes Altenrath gelegenen bebauten und unbebauten Grundstücke einverstanden erklärt. Er ist aber nach wie vor noch gegen eine etwaige Erweiterung des bestehenden Wohnbaugebietes, da dadurch die Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen für ,den Flughafen Köln/Bonn beeinträchtigt werden könnten.
Mit dieser Entscheidung ist nunmehr 'die Grundlage für eine rasche Reprivatisierung der zur Ortslage des Dorfes Altenrath gehörigen Grundstücke geschaffen. Ich werde mich darum bemühen, daß die jetzt notwendigen Maßnahmen im Benehmen mit dem Siegkreis und der Gemeinde Altenrath ohne Verzug getroffen werden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Kliesing.
Herr Minister, würden Sie bereit sein, dafür einzutreten, daß für die Abwicklung dieser Angelegenheit entsprechend dem Wunsch der Bürger der Gemeinde Altenrath das Globalverfahren gewählt wird?
Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Uns liegen für den Bereich, den wir jetzt privatisieren können, sehr viele Einzelanträge vor, die wir dementsprechend bearbeiten werden. Ob für den anderen Teil, der privatisiert werden kann und wofür noch keine endgültige Möglichkeit gegeben ist, ein Globalverfahren möglich ist, werde ich gern prüfen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wienand.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß sich der Gemeinderat von Altenrath schon vor Jahren bemüht hat, seinerseits Ordnung in dieses ganze Verfahren zu bringen, indem er den Versuch unternommen hat, im Rahmen eines Leitplanes auch für die Zukunft für den Fall der Reprivatisierung die Gemeinde so zu ordnen, wie es seinen Intentionen entspricht? Und wären Sie bereit, das bei der Reprivatisierung jetzt entsprechend zu berücksichtigen?
Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Ich kenne die Einzelheiten nicht. Aber selbstverständlich können diese Dinge in Erwägung gezogen werden.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wienand.
Herr Minister, Sie haben mir in dieser Angelegenheit in etwa das geschrieben, was Sie soeben dem Kollegen Kliesing auf seine Fragen geantwortet haben. Ist Ihnen aber klar, daß sich die ganze Angelegenheit noch weiter verzögern kann, weil bis heute seitens des Landes Nordrhein-Westfalen und meines Wissens auch der Flughafengesellschaft die endgültigen Pläne für den Ausbau des Flughafens Köln-Bonn in Wahn nicht feststehen?
Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Sie bestätigen damit das, was ich in meiner Antwort eben schon gesagt habe. Ich habe mich wegen dieser Schwierigkeiten, wie ich ausführte, am 15. November an den zuständigen Herrn Minister des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt. Ich werde mich auch weiterhin bemühen, von dort rasche Entscheidungen zu bekommen, damit die Sache endlich erledigt werden kann. Ich darf aber feststellen, daß die Verzögerung nicht von den Bundesdienststellen verursacht wird, sondern in diesem Fall durch die Unklarheit über die Planung des Flugplatzes Köln-Bonn.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Ich rufe auf die Fragen XIV/2, XIV/3 und XIV/4 - der Abgeordneten Frau Schanzenbach -:
Billigt es die Bundesregierung, daß eine Dienststelle der Bundesvermögensverwaltung in Auenheim Kreis Kehl eine Flüchtlingsfamilie mit sieben Kindern durch Klage zur Räumung ihrer Wohnung zwang, weil der Familienvater seinen Mietzahlungsverpflichtungen nicht nachzukommen vermochte?
Entspricht es den familienpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung, daß die in Frage XIV/2 genannte Familie, die zum fraglichen Zeitpunkt das 8. Kind erwartete, wegen der Haltung der Bundesvermögensverwaltung in den dörflichen Gemeindesaal eingewiesen werden mußte?
Entspricht es den familienpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung, daß es die Bundesvermögensverwaltung in dem in Fragen XIV/2,3 geschilderten Fall ablehnte, eine andere Familie mit fünf Kindern in die zwangsgeräumte Wohnung einzuweisen, die in 'einem Zimmer mit Küche zu wohnen gezwungen ist?
Die Fragestellerin hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Herrn Bundesministers Dr. Dollinger vom 12. Dezember 1963 lautet:
Die Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Familie und Jugend wie folgt:
1. Die Mieter der von Ihnen angesprochenen Bundesmietwohnung hatten sich seit Jahren geweigert, ihren Mietzahlungsverpflichtungen regelmäßig nachzukommen; zahlreiche Mahnverfahren verliefen ohne Erfolg. Allen Versuchen, durch Lohnpfändungen einen Zahlungsausgleich herbeizuführen, hat sich der Familienvater durch Wechsel seiner Arbeitsstellen entzogen. Die Bundesvermögensstelle war deshalb gezwungen, Räumungsklage zu erheben. Das zuständige Amtsgericht Kehl hat unter dem 9. Oktober 1962 das Räumungsurteil erlassen. Obwohl das Gericht nur eine Räumungsfrist von 14 Tagen gewährte, hat die Bundesvermögensstelle mit Rücksicht auf die Kinder der Räumungsschuldner nochmals umfangreiche Bemühungen wegen eines Ausgleichs der Mietrückstände zur Abwendung der Zwangsräumung unternommen. Nachdem diese Bemühungen weiterhin scheiterten und auch das Landratsamt Kehl sowie der Gemeinderat in Auenheim eine Übernahme der Mietzahlungsverpflichtungen ablehnten, sah sich die Bundesvermögensstelle gezwungen, Ende April 1963 die Zwangsräumung durchzuführen.
Ich habe den Fall an Ort und Stelle überprüfen lassen. Es ist hier nicht der Ort, nähere Einzelheiten über die Verhältnisse der zwangsgeräumten Mieter bekanntzugeben. Die Bundesvermögensstelle hat jedoch bei ihren Maßnahmen den besonderen Familienverhältnissen der Zwangsgeräumten bis zum Äußersten Rechnung getragen.
Die Behandlung des Falles durch die Bundesvermögensstelle Baden-Baden wird deshalb durch die Bundesregierung gebilligt.
2. Die ausreichende Unterbringung räumungsbetroffener Familien ist allein Aufgabe der Gemeinden. Wenn dies im vorliegenden Falle der Gemeinde nicht möglich war, hätte sie vorübergehend eine Wiedereinweisung in die bisherigen Wohnräume - unter Übernahme der Mietzahlungsverpflichtungen - anordnen können. In Kenntnis der besonderen Umstände hat es der Gemeinderat von Auenheim jedoch abgelehnt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die vorübergehende Unterbringung der zwangsgeräumten Familie in dem ehemaligen Gemeindesaal von Auenheim ist im übrigen vom Landratsamt Kehl als durchaus angemessen bezeichnet worden. Inzwischen hat die Familie in einer neu errichteten Baracke am Ortsrand von Auenheim ihre endgültige Unterkunft gefunden.
3. Die angesprochene Bundesmietwohnung ist in erster Linie zur Unterbringung wohnungssuchender Bundesbediensteter bestimmt. Sie wurde deshalb bei ihrem Freiwerden einem Zollwachtmeister zugewiesen, weil für dessen 5köpfige Familie
Vizepräsident Dr. Jaeger
eine anderweitige Unterbringung nicht möglich war. Aus diesem Grunde konnte die Bundesvermögensstelle die von Ihnen erwähnte Familie in die zwangsgeräumte Wohnung nicht aufnehmen. Der Zuteilung dieser Wohnung an den Zollwachtmeister war eine Verhandlung und Absprache der Bundesvermögensstelle mit der Wohnungsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Kehl vorausgegangen.
Ich rufe die letztens übriggebliebene Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf - es handelt sich um die Frage X/4 des Abgeordneten Ertl, die gleichfalls in der Drucksache IV/1737 steht -:
Trifft es zu, daß die Mittel zur Vergabe für Beihilfen zur Förderung der beruflichen Fortbildung der unselbständigen Mittelschichten ({0}), welche über die Arbeitsämter auf Antrag zur Verteilung gelangen, zur Zeit in einem nicht ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen und daher das Weiterstudium vieler, vor allem verheirateter Studierender gefährdet ist?
Herr Bundesminister, ich darf bitten.
Herr Kollege Ertl, der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom 4. Dezember 1963 einer weiteren überplanmäßigen Haushaltsausgabe in Höhe von 2,6 Millionen DM zugestimmt. Dieser Betrag reicht nach den Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus, um die für 1963 noch vorliegenden Beihilfeanträge zu bedienen. Das Geld ist den Arbeitsämtern am 6. Dezember 1963 zugestellt worden, so daß der Bewilligung und Auszahlung weiterer Beihilfen nichts mehr im Wege steht.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ertl.
Herr Minister, offentsichlich ist das Geld bei den Arbeitsämtern noch nicht angelangt; denn sonst wäre mir dieser Wunsch nicht nahegelegt worden. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar - und ich möchte Sie fragen -, wenn Sie von sich aus -
Herr Abgeordneter Ertl, das ist keine Frage. Wünsche können hier nicht geäußert werden.
Sind Sie bereit, die Arbeitsämter noch einmal daran zu erinnern, damit sie die Bescheide - es handelt sich um verheiratete Studierende - noch vor Weihnachten ausstellen?
Ich darf dennoch mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, auf den Wunsch antworten. Was Sie gesagt haben, Herr Abgeordneter, liegt uns sehr am Herzen. Auch der Präsident der Bundesanstalt bemüht sich außerordentlich. Ich glaube, die Sache wird jetzt laufen.
Ich rufe die in der Drucksache IV/1744 unter Ziffer IV/1 aufgeführte Frage des Abgeordneten Dr. Wuermeling auf:
Plant die Bundesregierung die Einführung von Einkommensgrenzen für das ab drittem Kind gezahlte Kindergeld?
Herr Bundesminister, ich darf bitten.
Herr Kollege Wuermeling, der dem Deutschen Bundestag vorliegende Regierungsentwurf eines Bundeskindergeldgesetzes - im Ausschuß für Arbeit bereits beraten - sieht Einkommensgrenzen nur beim Kindergeld für das zweite Kind vor, nicht aber beim Kindergeld für dritte und weitere Kinder. Die Bundesregierung hält insoweit an ihrem Entwurf fest. Sie plant keine Einführung von Einkommensgrenzen für dritte und weitere Kinder.
Herzlichen Dank für die klare Auskunft!
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister.
Wir stehen am Ende der Fragestunde, die übriggebliebenen Fragen werden schriftlich beantwortet.
({0})
- Die Begrenzung auf 60 Minuten ist eine feste Übung des Hauses.
Meine Damen und Herren, ich habe zu meiner Freude festgestellt, daß ein besonders geschätzter Kollege, Herr Vizepräsident Erwin Schoettle, nach langer Krankheit wieder in unserer Mitte weilt.
({1})
Ich darf ihn herzlich begrüßen und ihm weiterhin andauernde Genesung wünschen.
({2})
Damit kommen wir zu Punkt 16 der gemeinsamen Tagesordnung:
Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ({3}) ({4}),
in Verbindung mit dem Sozialbericht 1963 ({5});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({6}) ({7}),
Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung ({8}), Bericht des Haushaltsausschusses ({9}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({10}).
({11})
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf Art. I § 1. Dazu liegt der Antrag Umdruck 379 *) Ziffer 1 vor. Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Killat.
*) Siehe Anlage 2
Herr Präsident, ich bitte mir zu gestatten, alle Ziffern des Antrags Umdruck 379 zu begründen.
Bitte sehr, das vereinfacht ja nur ,die Beratungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Sechsten Rentenanpassungsgesetz habe ich nach einer interfraktionellen Sitzung der Mitglieder des Sozialpolitischen Ausschusses folgendes vorzutragen.
Nach ,dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik - Drucksache IV/1731 - sollten die Leistungen nach dem saarländischen Gesetz Nr. 345 in die Anpassung mit einbezogen werden. Diese vorgeschlagene Anpassung erstreckte sich nicht auf den Teil der Leistungen, ,der auf französischen Versicherungszeiten beruht. Am vergangenen Mittwoch hat das Hohe Haus in ,der zweiten Beratung beschlossen, die gesamte Leistung anzupassen, also auch den Teil, ,der auf französischen Versicherungszeiten beruht. Es handelt sich um die Beschlüsse, die in der Drucksache 1756 zu Art. I § 1 Abs. 2 und Art. II § 1 Abs. 2 a enthalten sind.
Eine nochmalige Überprüfung dieser schwierigen Gesetzesmaterie, insbesondere in Zusammenhang mit den saarländischen Gesetzen, die mit Vertretern der Bundesregierung, der saarländischen Regierung und der saarländischen Versicherungsträger durchgeführt wurde, hat ergeben, daß zur einwandfreien technischen Durchführung der in zweiter Beratung gefaßten Beschlüsse die in Umdruck 379 vorgeschlagenen Änderungen erforderlich sind.
Die Ziffern 5 und 7 des Umdrucks 379 ersetzen so die in der zweiten 'Beratung gefaßten Beschlüsse. Der materielle Inhalt der in der zweiten Beratung gefaßten Beschlüsse wird durch die Neuformulierung nicht berührt.
Die in ,den Ziffern 1 bis 4, 6 und 8 des Änderungsantrags Umdruck 379 vorgesehenen Streichungen sind die zwangsläufige Folge der in der zweiten Beratung gefaßten Beschlüsse und der heute vorgeschlagenen Neuformulierung.
Außerdem darf 'ich mitteilen, daß der Haushaltsausschuß, ,der nach § 96 der. Geschäftsordnung um eine Stellungnahme gebeten wurde, in finanzieller Hinsicht zu den in der zweiten Beratung gefaßten Beschlüssen keine Bedenken hat und damit insoweit ebenfalls zustimmt.
Zum Schluß bitte ich Sie im Namen der Unterzeichner dieses Antrages um Ihre Zustimmung; denn es handelt sich nur um die gesetzestechnische Neuformulierung des politischen Willens, den die Mehrheit .dieses Hauses in zwei Abstimmungen in der zweiten Beratung bekundet hat.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Spitzmüller.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und meine Herren! Die Freien Demokraten werden den Ziffern 1 und 6 dieses Änderungsantrages zustimmen. Durch die Annahme der Ziffern 1 und 6 wird die gegenüber der Regierungsvorlage ohnehin positiv verbesserte Ausschußfassung wiederhergestellt.
Die Freien Demokraten sehen sich jedoch außerstande, den Ziffern 2, 3, 4, 5, 7 und 8 zuzustimmen. Durch die Annahme dieser Ziffern würde die Mehrheit dieses Hauses die Grundsätze und die Systematik der Renten-Neuregelungsgesetze durchbrechen, ohne zu wissen, wohin die Reise in der Zukunft gehen wird. Insoweit würde es sich bei Annahme dieses Antrages um ein historisches Dokument handeln.
Wenn die besonderen Verhältnisse der Saar eine Ausnahmeregelung rechtfertigen, so müßte diese in einem Sondergesetz erfolgen. Ein solches Sondergesetz hatten wir. Es wurde am 15. Juni dieses Jahres aufgehoben und soll nun über diesen gefährlichen Umweg insoweit wieder wirksam werden, wie es ausdrücklich in Ziffer 5 vorgesehen ist.
Die Freien Demokraten werden in der Schlußabstimmung dem Gesetz als Ganzem zustimmen. Sie tun dies jedoch nicht ohne Bedenken, da sie der Meinung sind, daß die bisherige und künftige Entwicklung der Rentenversicherung einer sorgfältigen Überprüfung bedarf.
({0})
Noch eine Wortmeldung? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag Umdruck 379 der Abgeordneten Hussong, Klein ({0}), Dr. Schellenberg, Stingl und Genossen, zunächst über den Antrag unter Ziffer 1. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu dem Änderungsantrag Umdruck 379 Ziffer 2, betreffend § 4. Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Gegen zahlreiche Stimmen rechts so beschlossen.
Wir kommen zu Ziffer 3 dieses Antrags, betreffend § 5. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Gegen zahlreiche Stimmen rechts und in der Mitte ist es so beschlossen.
Wir kommen zu Ziffer 4, betreffend § 6. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit ähnlicher Mehrheit beschlossen.
Wir kommen zu Ziffer 5, betreffend Einfügung eines § 6 a. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegen4786
Vizepräsident Dr. Jaeger
probe. - Mit Mehrheit gegen zahlreiche Stimmen rechts und in der Mitte beschlossen.
Ich lasse nunmehr über Art. I mit den beschlossenen Änderungen abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Art. II § 1. Dazu liegt der Änderungsantrag Umdruck 379 Ziffer 6 vor. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, .den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wir kommen zu dem Änderungsantrag Umdruck 379 Ziffer 7 zu § 2. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer Ziffer 7 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit beschlossen.
Wir kommen zu Ziffer 8. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Mit Mehrheit beschlossen.
Wer Art. II mit den nunmehr beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen beschlossen. Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor.
Wir kommen damit zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. Ich .bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 29 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres ({1}) über die von der Bundesregierung zur Kenntnisnahme vorgelegten Vorschläge der Kommission der EAG für zwei Verordnungen Nr. ... des Rates der EAG über die Bezüge und die Soziale Sicherheit der Atomanlagenbediensteten in Italien und Belgien ({2}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Anders. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich ganz kurz fassen. Der Ausschuß für Inneres hat als federführender Ausschuß, nachdem der Sozialpolitische Ausschuß und der Ausschuß für Atomwirtschaft von der Gesetzesvorlage ebenfalls zustimmend Kenntnis genommen haben, diesen Antrag eingebracht. Ich empfehle, den Vorlagen der Bundesregierung zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Einstimmig so beschlossen.
({0})
- Meine Damen und Herren, ich darf zur Abwicklung der weiteren Tagesordnung um etwas Ruhe bitten.
Ich rufe auf Punkt 39 der gemeinsamen Tagesordnung:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({1}) - Wahlprüfungsangelegenheiten über den Wahleinspruch des Hermann Schirmer, Nürnberg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 4. Deutschen Bundestag vom 17. September 1961 im Wahlkreis 228 ({2}) ({3}).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Ritzel, für seinen Bericht.
Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall.
Dann bitte ich diejenigen, die dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Es ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zu dem ersten der Zusatzpunkte:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft ({4}) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Bericht der Bundesregierung über die EURATOM-Forschungsstätten ({5}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Oberländer. Ich erteile ihm das Wort. - Der Herr Berichterstatter schlägt vor, auf einen mündlichen Bericht zu verzichten. - Das Haus ist damit einverstanden.
Damit komme ich zur Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wir kommen zum zweiten Zusatzpunkt:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({6}) über die von der Bundesregierung vorgelegte Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1963 ({7}) ({8}).
Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten van Delden, für seinen Schriftlichen Bericht.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wer dem Ausschußantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. 'Einstimmig angenommen.
Wir kommen zum dritten Zusatzpunkt:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres ({9}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Einzelheiten der Anwendung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten auf das Personal des Kontrollausschusses ({10}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Hansing. Ich erteile ihm das Wort. - Der Herr Berichterstatter schlägt vor, auf einen mündlichen Bericht zu verzichten. - Das Haus ist damit einverstanden.
Wird 'das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die 'Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Wir kommen zum vierten Zusatzpunkt:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres ({11}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Entwurf für eine
Verordnung Nr. . . ./63/Euratom, Nr. . . ./63/ EWG zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten
sowie über die Vorschläge der Kommission der EAG für eine
Verordnung Nr. . ./63 ({12}) zur Änderung der Verordnung Nr. 6/63 des Rats der EAG
und für eine Verordnung Nr. . . ./63/Euratom, Nr. . . ./63/EWG zur Änderung der Verordnung Nr. 6/63/Euratom, Nr. 101/63/EWG der Räte ({13}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Anders. Ich erteile ihm das Wort. - Der Herr Berichterstatter schlägt vor, auf einen mündlichen Bericht zu verzichten. - Das Haus ist damit einverstanden.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den 5. Zusatzpunkt:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 in der Fassung der ZolltarifVerordnung ({14}) vom 21. Juni 1963 ({15}) ({16});
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({17}) ({18}).
({19})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Bäumer, für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung auf § 1, - § 2, -§ 3, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Soweit ich sehe, keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Soweit ich sehe, keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Ich rufe auf den 6. Zusatzpunkt:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Umzugskostenvergütung und Trennungsentschädigung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten ({20}) ({21});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres ({22}) ({23}).
({24})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter, dem Abgeordneten Gscheidle, für seinen Schriftlichen Bericht.
Wir kommen zur Einzelberatung. Ich, rufe auf §§ 1 bis 26. Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht ,gewünscht. Ichschließe die allgemeine Aussprache.
Wer ,dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der heutigen Tagesordnung und voraussichtlich am Ende der Sitzungen dieses Jahres. Ich habe Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und eingutes neues Jahr zu wünschen.
Die nächste Sitzung berufe ich ein auf Dienstag, den 7. Januar 1964, 15 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.