Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie sich erneut in die Listen vor dein Plenarsaal eintragen sollen.
Ich komme zu Punkt 6 der ursprünglichen Tagesordnung - Punkt 1 dieser Sitzung - und rufe auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutschfranzösischen Grenze ({0}),
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({1}) ({2})
({3}).
Die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Beyer ({4}), hat einen Schriftlichen Bericht erstattet. Ich danke ihr dafür.
({5})
- Das steht jetzt nicht auf der Tagesordnung. Die Abstimmung würde auch, fürchte ich, zum gleichen Ergebnis führen.
({6})
- Nein, es ist vollkommen einwandfrei; Sie können sicher sein!
({7})
- Wollen Sie zur Geschäftsordnung das Wort? - Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Ritzel.
Ich möchte zur Geschäftsordnung folgende Feststellung treffen. Als vorhin nach der Anzweiflung des Ergebnisses die Auszählung erfolgte, ergab diese, daß das Haus nicht beschlußfähig war. Mithin ist zu Punkt 5 der Tagesordnung keine Abstimmung zustande gekommen. Folglich muß das Haus jetzt abstimmen. Ich stelle entsprechenden Antrag.
({0})
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ritzel befindet sich in einem Irrtum. Das Ergebnis der Abstimmung wurde nicht angezweifelt, sondern es wurde amtlich festgestellt, daß das Haus nicht beschlußfähig war. Damit ist dieser Gegenstand nicht mehr erledigt worden. Die Abstimmung wird in einer späteren Sitzung des Bundestages wiederholt werden. Ich habe auf Grund der einschlägigen Bestimmung der Geschäftsordnung eine neue Sitzung einberufen und eine neue Tagesordnung verkündet, die mit Punkt 6 der alten Tagesordnung beginnt. Diesen Punkt habe ich jetzt aufgerufen. Das ist hier verkündet worden. Also ist die Sache aufgeklärt, Herr Kollege Ritzel?
- Ja.
Dann fahre ich fort. Ich frage Frau Abgeordnete Beyer, ob sie ihren Schriftlichen Bericht ergänzen will. - Das ist nicht der Fall. Den Dank für die Berichterstattung habe ich schon ausgesprochen.
Nun komme ich zur Beratung in zweiter Lesung. Ich rufe auf die Art. 1, - 1 a, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht?
- Das ist nicht der Fall.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 465. Wird das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Spitzmüller hat das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Hier handelt es sich um einen Entschließungsantrag, wie wir ihn zu den Verträgen mit Holland und Belgien gestellt haben. Damals hat das Haus zugestimmt. Ich bitte, auch diesem Entschließungsantrag die Zustimmung zu geben.
Das Wort wird weiter nicht gewünscht.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Umdruck 465 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 7 der ursprünglichen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds ({0}) ({1}),
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({2}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({3}),
b) Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses ({4}) ({5});
({6}).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Aigner.
({7})
- Er verzichtet im Hinblick auf den Schriftlichen Bericht. Ich danke ihm hierfür. Ich erteile dann das Wort dem Berichterstatter in der Hauptsache, dem Abgeordneten Dr. Lindenberg.
({8})
- Er verweist auf seinen Bericht. Ich danke Ihnen.
Dann kommen wir zur zweiten Beratung. Ich rufe auf die § § 1, - 2, - 3, - 4, - 5, - 6, - 7, -8, -9, -10, - 11, - 11a, - 12, - 13, - 14, -15, - 16, - 17, - 18, - 19, - 20, - § 21 entfällt,
- 22, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 8 der ursprünglichen Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Inneres ({9}) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959
hier: Einzelplan 06 ({10}) .
Berichterstatter ist der Abgeordneter Hackethal. Ich erteile ihm das Wort. - Der Abgeordnete Hackethal befindet sich im Augenblick nicht im Saal. Ich nehme an, daß das Haus auf eine Berichterstattung verzichtet.
Wird das Wort zur Beratung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses, der lautet: den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Umdruck 289 - unverändert anzunehmen,
zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 9 der ursprünglichen Tagesordnung:
a) Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({11}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen
betr. nachträgliche Genehmigung der über-
b) und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1955 und über den Antrag des Bundesministers der Finanzen
betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1955 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes ({12}) ;
c) Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({13}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über-und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1956 ({14});
d) Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({15}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Genehmigung der über-und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 1957 ({16});
e) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes ({17}).
Die Beratung wird verbunden.
Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Hermsdorf das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, daß es in diesem Hause gern gesehen wird, wenn der Berichterstatter auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet. Ich kann das leider nicht tun, weil der Haushaltsausschuß beschlossen hat, daß hier eine mündliche Berichterstattung erfolgen soll. Ich will es aber auch nicht, weil ich in der Entlastung der Bundesregierung hinsichtlich der Haushaltsrechnung ein so wichtiges Recht des Parlaments sehe, daß ich es für notwendig halte, daß darüber im Plenum nicht nur berichtet wird, sondern unter Umständen sogar eine Aussprache stattfindet. Der Haushaltsausschuß hat bedauert, daß in den vergangenen Jahren bei der Entlastung für die Jahre 1953 und 1954 von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht worden ist. Um so mehr sehen wir uns veranlaßt, heute, da die Entlastung für die Haushaltsrechnung 1955 vorliegt, davon Gebrauch zu machen, weil in der vorliegenden Drucksache eine Reihe von so interessanten Tatbeständen enthalten ist, daß wir es für notwendig halten, daß sie hier erörtert werden.
Fürchten Sie nicht, daß ich Ihnen den Bericht, der Ihnen in der Drucksache 1550 vorliegt, hier in allen Einzelheiten vortrage! Ich will nur drei Punkte herausgreifen, von denen wir beschlossen haben, daß sie hier besprochen werden sollen. Darüber hinaus möchte ich aber auch noch einige allgemeine Bemerkungen machen.
Es ist nicht die Schuld des Rechnungsprüfungsausschusses und des Haushaltsausschusses, wenn die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1955 erst heute erfolgt. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat diese Arbeit vom Bundestag der letzten Legislaturperiode überwiesen bekommen, und er ist sehr spät mit der Sache betraut worden, so daß es beim besten Willen nicht möglich war, hier früher Bericht zu erstatten. Wir sollten uns aber bemühen, in Zukunft die Entlastung der Bundesregierung so kurzfristig wie möglich vorzunehmen, damit wir die Bemerkungen, die der Bundesrechnungshof zu der Haushaltsrechnung gemacht hat, entsprechend früh bei den jeweiligen Haushaltsberatungen verwenden können.
Lassen Sie mich nun zu den drei Punkten kommen, die ich hier vortragen soll.
Der erste Punkt betrifft den Einzelplan 10, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, und zwar handelt es sich hier um die Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung. Sie wissen, daß diese Förderung durch Darlehen und Beihilfen erfolgt. Die Siedlungsträger sind gehalten, diese Darlehen und Beihilfen erst dann abzurufen, wenn die Bewilligung erfolgt ist. Zwischen der Bewilligung und dem Abruf liegt nun aber eine Reihe von Monaten. Aus diesem Grunde haben sich bei der Siedlungsbank, die sozusagen eine vorgeschobene Phase des Ernährungsministeriums ist, eine Reihe von Beträgen angesammelt; im März 1955 war dort ein Zinsbetrag von 1,8 Millionen DM aufgekommen. Aber erst Anfang 1958 hat die Siedlungsbank - auch nicht 1,8 Millionen DM, sondern nur 1 Million DM - Zinsen an den Bund abgeführt. In Wirklichkeit war der Zinsbetrag aber schon viel höher. Erst auf Grund des Einspruches des Bundesrechnungshofes sind dann Verhandlungen geführt worden, und so kam es dazu, daß von der Siedlungsbank im Jahre 1959 8,7 Millionen DM Zinsen abgeführt wurden.
Es läßt sich nicht bestreiten, daß hier das Ernährungsministerium gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit verstoßen hat. Denn die Darlehen und Beihilfen sind erstens zu früh ausgezahlt worden, und zweitens sind die bei der Bank angefallenen Zinsen zu spät und nicht in voller Höhe eingezogen worden.
Wir haben deshalb in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses zur Frage der Abführung der restlichen Zinsen bei der Deutschen Siedlungsbank eine Erörterung gehabt, in der uns das Ernährungsministerium ausführlich berichtet hat. Trotz des Berichts des Ernährungsministeriums können wir die Vorwürfe, die hier vorgebracht worden sind, nicht als entkräftet ansehen, und wir wären dem Ernährungsministerium dankbar, wenn es hier im Plenum zu dieser Frage Stellung nähme.
Zu einem weiteren Punkt, der ebenfalls das Ernährungsministerium betrifft, möchte ich auch kurz Stellung nehmen. Es handelt sich um Zuwendungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung nach § 64 der Reichshaushaltsordnung. Man kann davon ausgehen, daß bei einem Antrag auf Zuwendung der Antrag und die beizufügenden Unterlagen, z. B. die Kostenanschläge, die Finanzierungspläne usw., als maßgebliche Grundlage für die Entscheidung darüber anzusehen sind, ob die Zuwendung überhaupt notwendig ist und in welcher Höhe sie erfolgen soll. Hier haben der Rechnungsprüfungsausschuß und der Haushaltsausschuß anhand der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes den Eindruck gewonnen, daß der Bundesernährungsminister die Kostenanschläge und die Begründungen der Vorhaben nicht ausreichend geprüft hat. Aus den Bemerkungen des Rechnungshofes ist eindeutig zu ersehen, daß die Verwaltung auch die Verwendungsnachweise nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft hat. Sie hat offensichtlich Verwendung der Zuwendungen bescheinigt, auch wenn der Empfänger die Gelder im Widerspruch zu den Bedingungen verwendet hat.
Der Rechnungshof hat gefordert, daß das Ernährungsministerium unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, wenn die Zuwendungen nicht ihrem Zweck entsprechend oder wenn sie unwirtschaftlich verwendet worden sind. In einigen Fällen sind solche Beanstandungen von den Fachreferaten des Ministeriums nicht verfolgt worden. Man hat es einfach bei dem Vermerk, das Weitere bleibe dem ordentlichen Rechnungsprüfungsverfahren überlassen, bewenden lassen. Das halten wir für unverantwortlich. Es ist unmöglich, daß die Verwaltung die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen auf die Rechnungsprüfer abschiebt; denn sie weiß ganz genau, daß die oberste Finanzbehörde keine Exekutivaufgaben hat.
Es kommt noch hinzu, daß im allgemeinen die Verwendungsnachweise zwei Monate nach Ablauf des Rechnungsjahres vorzulegen sind. Das Ernährungsministerium hat aber z. B. die Zuweisung neuer Mittel vom Verwendungsnachweis des Vor5368
Jahres abhängig gemacht, und ein großer Teil der Verwendungsnachweise für das Jahr 1954, die also spätestens bis Mai 1955 abzurechnen waren, hat ein Jahr später, im Mai 1956, noch nicht vorgelegen.
Der Rechnungsprüfungsausschuß und der Haushaltsausschuß sehen in diesem Verhalten grobe Verstöße, so daß ich als Berichterstatter die Aufgabe habe, darüber hier im Plenum zu sprechen und um eine Stellungnahme des Ernährungsministeriums zu bitten.
Ich komme zum letzten Punkt, über den ich als Berichterstatter vorzutragen habe. Der Präsident des Rechnungshofes hat in seiner Tätigkeit als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung einige recht kritische Bemerkungen über' Beiräte, über Ausschüsse, über Arbeitskreise, Tagungen und Dienstreisen gemacht. Sie haben sicherlich diese kritischen Bemerkungen von damals in der Drucksache 554 gelesen, und Sie haben sicherlich auch die Nachricht, die vom Bund der Steuerzahler in diesem Punkt kam, gelesen, daß wir damals die Vorlage ohne Diskussion haben passieren lassen. Diese Vorlage wird also heute im Zusammenhang diskutiert, und ich möchte jetzt auf einige Punkte kommen, über die der Beauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung gesprochen hat.
Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung kritisiert, daß in den Ausschüssen zu viele Behördenvertreter sind. Wir erleben es z. B. im Haushaltsausschuß oft, daß mehr Behördenvertreter da sind als stimmberechtigte Abgeordnete, und wir meinen mit dem Beauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, daß hier ein solcher Leerlauf erfolgt, daß unbedingt eine Änderung geschaffen werden muß. Der Haushaltsausschuß hat seinen Vorsitzenden beauftragt, einen Brief an den Präsidenten dieses Hohen Hauses zu schreiben, damit diese Mißstände abgestellt werden. Des weiteren bittet der Haushaltsausschuß die Vorsitzenden der übrigen Ausschüsse, diese Verhältnisse einmal zu prüfen und sich gegebenenfalls dem Vorgehen des Haushaltsausschusses anzuschließen.
Weiter habe ich zu der übergroßen Zahl von Beiräten in den einzelnen Ministerien zu sprechen. Wir haben festgestellt, daß allein im Innenministerium 342 Beiräte, Fachausschüsse und sonstige Gremien vorhanden sind. Wir haben deshalb verlangt, daß uns alle Ministerien eine Übersicht über die Zahl ihrer Beiräte, Fachausschüsse usw. geben. Es ist geradezu grotesk, wieviel solcher Beiräte und Fachausschüsse wir haben, deren Arbeit sich zum Teil überschneidet. Wir haben diesem Hohen Hause noch keinen Vorschlag zur Beseitigung dieses Übelstandes machen können. Wir wollen erst einmal die Gesamtzahl wissen und sehen, womit sich die Beiräte und Fachanschüsse in den einzelnen Ministerien befassen.
Des weiteren ist kritisiert worden, daß es eine viel zu große Zahl von Tagungen und Dienstreisen, insbesondere ins Ausland, gebe und daß die Delegationen zu umfangreich seien. Es kommt, wie wir bei den Prüfungen festgestellt haben, häufig vor, daß die Delegation der Bundesrepublik auf irgendeiner Konferenz die stärkste aller europäischen Delegationen ist. Wir halten das mit den Grundsätzen der Sparsamkeit für nicht vereinbar und sind der Meinung, daß dagegen energisch vorgegangen werden muß. Es kommt vor, daß die Beamten ihre Sekretärinnen mitnehmen. Gegen eine solche Ausweitung der Delegationen muß sich der Haushaltsausschuß und das ganze Parlament wehren. Wir haben bei den Beratungen des Haushaltsplans 1960 Bremsen angesetzt, indem wir Reisekosten und ähnliches auf ein Minimum herabgedrückt haben. Wir hoffen, daß wir mit diesen Bemühungen Erfolg haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte es bei diesen drei Bemerkungen genügen lassen und die verehrten Kolleginnen und Kollegen bitten, sich den Bericht in der Drucksache 1550 genau anzusehen. Sie werden darin eine Fülle von interessanten Tatbeständen finden, die dem Parlament die Überlegung nahelegen, wie die Verwaltung noch sparsamer geführt und insbesondere das eine oder andere abgebaut werden kann.
Wenn wir heute das erstemal seit 1954 wieder über die Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung reden, sollten wir es nicht dabei bewenden lassen, nur einen mündlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, sondern sollten von dem Recht des Parlaments Gebrauch machen und in eine Aussprache eintreten.
({0})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter zu Punkt 9a und erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter zu Punkt 9b, dem Abgeordneten Dr. Stecker.
({0})
- Nicht erforderlich? Verzichtet das Haus auf den Bericht? - Jawohl. Dann erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Jürgensen als Berichterstatter zu Punkt 9c.
({1})
-Verzichtet das Haus auch auf diesen Bericht? - Das ist der Fall.
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für eine Erklärung, die ich im Namen meines Ministers zu den Punkten 1 und 2 des Berichts des Herrn Abgeordneten Hermsdorf abgeben möchte.
Zu den Ausführungen des Herrn Berichterstatters, soweit sie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, insbesondere die Komplexe Siedlungsbank und Verwendungsnachweise, betreffen, ließe sich das eine oder andere erklärend bemerken, z. B. daß dem Bund ein finanzieller Schaden nicht erwachsen ist. Im ganzen gesehen muß das Bundesministerium für Ernährung, LandStaatssekretär Dr. Sonnemann
Wirtschaft und Forsten leider anerkennen, daß die gegen seine Haushaltsführung erhobenen Vorwürfe im wesentlichen zu Recht bestehen. Es kann daher nur die Erklärung wiederholt werden, die bereits vor dem Haushaltsausschuß abgegeben worden ist, daß nämlich inzwischen alles geschehen ist und weiter geschehen wird, was nötig ist, um eine Wiederholung dieses bedauerlichen Vorganges auszuschließen.
({0})
Wird weiter das Wort zu Punkt 9 der ursprünglichen Tagesordnung gewünscht? -- Herr Abgeordneter Jürgensen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der umfangreichen Drucksache 554 nehmen die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu dem Sondervermögen Bundespost einen sehr breiten Raum ein. Auf 24 Seiten und in 42 Textziffern werden erhebliche Beanstandungen erhoben, die seinerzeit in der Presse ausführlich erörtert worden sind. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat sich bei der Behandlung dieser Beanstandungen bemüht, nicht in die Zuständigkeit des Postverwaltungsrates einzugreifen.
Ich möchte mich hier und heute auch nicht mehr mit der Fülle der Beanstandungen im einzelnen beschäftigen, sondern nur die Punkte behandeln, die unmittelbaren Einfluß auf den Bundeshaushalt haben. In der Textziffer 142 der Drucksache 554 beschäftigt sich der Bundesrechnungshof mit haushaltsrechtlichen Verstößen der Bundespost bei Stützungsmaßnahmen zugunsten einer Telegraphengesellschaft. Er kommt dabei allgemein zu der Feststellung, daß in keinem der Haushaltspläne der Bundespost seit 1950 Ansätze für diese Leistungen an die Telegraphengesellschaft enthalten sind und daß auch in keinem einzigen Fall die außerplanmäßige oder überplanmäßige Bewilligung dieser Mittel durch den Postverwaltungsrat erfolgt ist. Es liegen also erhebliche Verstöße gegen die Reichshaushaltsordnung und gegen das Postverwaltungsgesetz vor.
Aus den in der Textnummer 142 behandelten haushaltsrechtlichen Verstößen der Bundespost möchte ich nur zwei Fälle herausgreifen, die unmittelbar den Bundeshaushalt berühren und zu einer Nachforderung an die Bundespost in Höhe von 370 000 DM geführt haben. Es handelt sich zunächst um eine einmalige Finanzhilfe an die erwähnte Telegraphengesellschaft in den Jahren 1951 und 1955. Am 1. März 1955 hat diese Telegraphengesellschaft auf Grund eines sogenannten Vergleichs eine einmalige Zahlung von 375 000 DM erhalten. Es entzieht sich meiner Beurteilung, ob diese Zahlung von 375 000 DM dem Grunde oder der Höhe nach gerechtfertigt war. Es mag sein, daß es so ist. Bedenklich ist aber, daß die Zahlung im Haushaltsplan der Bundespost nicht enthalten war. Bedenklich ist auch, daß diese Zahlung von 375 000 DM vom Postverwaltungsrat nicht außerplanmäßig bewilligt worden ist. Noch bedenklicher ist die Feststellung, daß auf Anordnung des Herrn Bundesministers für
das Post- und Fernmeldewesen diese Ausgabe von 375 000 DM nicht als Ausgabe verbucht worden ist, sondern einfach von den Bruttoeinnahmen, von den Betriebseinnahmen der Bundespost abgesetzt worden ist. Dadurch sind die Einnahmen in dieser Höhe bei der Abführung der Bundespost an den Bund nicht berücksichtigt worden.
Der zweite Fall, über den ich hier zu sprechen habe, ist nicht nur sehr viel komplizierter, sondern ist auch in seiner finanziellen Größenordnung für den Bundeshaushalt sehr viel bedeutsamer. Es handelt sich um laufende Zuwendungen der Bundespost an die erwähnte Telegraphengesellschaft aus den Gebühreneinnahmen im Kabelfernverkehr mit Nordamerika. Der Bundesrechnungshof kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, daß diese Telegraphengesellschaft rückwirkend ab 1. Januar 1953 bis einschließlich 1956 über 4 Millionen DM laufende Zuwendungen aus den erwähnten Gebühreneinnahmen rechtswidrig erhalten hat. Ich kann auch hier auf die sehr komplizierten rechtlichen und sachlichen Fragen im einzelnen nicht eingehen, sondern muß mich auf die Ausführungen des Bundesrechnungshofes in der Drucksache 554 beziehen.
Bedenklich ist aber auch in diesem Fall, daß die laufenden Zuwendungen nicht in dem Haushaltsplan der Bundespost enthalten waren; sie sind aber -und das ist noch bedenklicher, meine Damen und Herren - auch als außerplanmäßige Ausgabe nicht erkennbar gewesen, weil sie auch nicht als Ausgaben verbucht worden, sondern von den Einnahmen der Bundespost abgesetzt worden sind. Die Betriebseinnahmen der Bundespost, die für die jährliche Errechnung der Abführung an die Bundeskasse zugrunde gelegt werden, sind also um diese Beiträge - etwa 1 Million DM jährlich - gekürzt worden. Dadurch sind die Abführungen der Bundespost an den Bund jährlich um etwa 65 000 DM zu niedrig gewesen.
Der Bundesrechnungshof hat daher den Herrn Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen ersucht, für die beiden geschilderten Fälle einen vorenthaltenen Ablieferungsbetrag in Höhe von zusammen 370 000 DM an den Bund abzuführen. Der Rechnungsprüfungsausschuß und der Haushaltsausschuß haben sich einstimmig - das möchte ich besonders hervorheben: einstimmig! - dem Ersuchen des Bundesrechnungshofes angeschlossen.
({0})
Die Bundespost hat für den ersten Fall, nämlich die einmalige Finanzhilfe in Höhe von 375 000 DM, anerkannt, daß es sich um eine Buchung an unrichtiger Stelle gehandelt habe, und hat den Differenzbetrag in Höhe von reichlich 20 000 DM nachträglich an den Bund abgeführt. Für den zweiten Fall, nämlich die noch verbleibende Abführung von rund 350 000 DM, hat die Deutsche Bundespost entgegen der Auffassung des Bundesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsausschusses eine Rechtsverpflichtung bestritten. Ich werde darauf noch mit einigen Bemerkungen zu sprechen kommen.
Im Zusammenhang mit den Stützungsmaßnahmen zugunsten dieser Telegraphengesellschaft kommt
der Bundesrechnungshof zusammenfassend zu folgender Feststellung, die ich wegen ihrer Bedeutung im Wortlaut vorlesen möchte:
Die Deutsche Bundespost hat ihre Finanzhilfe an die Gesellschaft so zerstückelt und verdeckt gewährt, daß entweder der Eindruck der Planlosigkeit entsteht oder aber die Annahme begründet ist, der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen habe beabsichtigt, seine Subventionspolitik und deren finanzielle Auswirkung gegenüber dem Bundesminister der Finanzen, dem Postverwaltungsrat und dem Bundesrechnungshof zu verschleiern.
({1})
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf, wie er in den Berichten des Bundesrechnungshofes nur selten anzutreffen ist. Dieser schwere Vorwurf, den der Bundesrechnungshof erhoben hat, konnte auch in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses nicht entkräftigt werden. Der Vertreter des Ministeriums, der im übrigen - das muß ich ausdrücklich hervorheben - sehr exakte Auskünfte gegeben hat, mußte sich auf den § 21 des Postverwaltungsgesetzes zurückziehen.
Die Ablieferungen der Bundespost an den Bund erfolgen bekanntlich nach dem sogenannten Bruttoprinzip, das heißt also: von den Betriebseinnahmen der Bundespost wird ein bestimmter Prozentsatz an den Bund abgeführt. Nach Abs. 2 dieses § 21 werden gewisse Gebührenanteile vorweg von den Bruttoeinnahmen abgezogen.
Die Bundespost hat nun in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses die Auffassung vertreten, daß es sich bei den laufenden Zuwendungen an diese Telegraphengesellschaft d:n Höhe von insgesamt ungefähr 4 Millionen DM - auf mehrere Jahre verteilt - um solche Gebührenanteile im Sinne des Abs. 2 des § 21 handelt. Der Bundesrechnungshof ist anderer Auffassung. Es steht mir auch in diesem Falle nicht zu, darüber zu entscheiden, welche Auffassung richtig ist. Aber selbst wenn man davon ausgehen wollte, daß die Auffassung der Bundespost richtig ist, hätten die beanstandeten Zuwendungen in Höhe von insgesamt rund 4 Millionen DM doch zunächst einmal erkennbar als Ausgaben verbucht werden müssen. Sie hätten außerdem, da sie im Haushaltsplan der Bundespost nicht veranschlagt waren, vom Postverwaltungsrat nachträglich außerplanmäßig bewilligt werden müssen. Das ist nicht geschehen, und ich meine, daß eine Ausgabe auch dann eine Ausgabe bleibt, wenn man sie buchungsmäßig von den Einnahmen abgesetzt hat.
Nach dem Beschluß des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25. Juni 1959 hat der Herr Bundesminister der Finanzen die Bundespost aufgefordert, den vorenthaltenen Betrag von 370 000 DM nachträglich an den Bund abzuführen. Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 8. Januar 1960 eine Verpflichtung zur nachträglichen Abführung dieses Betrages abgelehnt. Er hat seine Ablehnung im wesentlichen damit begründet, daß es sich bei den laufenden
Zuwendungen an diese Telegraphengesellschaft tatsächlich um durchlaufende Posten gehandelt habe, also nicht um Betriebseinnahmen im Sinne des § 21 des Postverwaltungsgesetzes. Der Bundesrechnungshof hat eine Abschrift dieses Schreibens des Herrn Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erhalten. Eine Abschrift liegt auch mir vor. Auf meine Anfrage beim Bundesrechnungshof ist mir gestern telefonisch ausdrücklich bestätigt worden, daß der Bundesrechnungshof in Kenntnis des Schreibens des Postministeriums vollinhaltlich bei seiner Beanstandung hinsichtlich dieser Frage bleibt, falls sich nicht - diese Einschränkung hat der Bundesrechnungshof gemacht - im Verlauf einer erneuten Besprechung zwischen den beteiligten Ressorts unter Beteiligung des Bundes rechnungshofs neue Fakten ergeben sollten. Bis dahin müßten also die in der Drucksache 1550 enthaltenen Vorbehalte für die Entlastung der Bundesregierung für das Jahr 1955 in vollem Umfang bestehenbleiben.
Gestatten Sie mir noch einige wenige Worte zu der Textziffer 140 der Drucksache 554! Der Bundesrechnungshof hat wegen der erheblichen Verstöße gegen die Reichshaushaltsordnung und gegen das Postverwaltungsgesetz, wegen der nicht immer korrekten Mittelbewirtschaftung und aus anderen Gründen dringend empfohlen, beim Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen eine selbständige Haushaltsabteilung einzurichten, die dem Minister allein zu unterstehen hat. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat sich dieser Empfehlung angeschlossen. Gestern ist mir bei einer Unterredung mit Vertretern des Postministeriums gesagt worden, daß die Einrichtung einer solchen selbständigen Abteilung in Arbeit ist und daß sie wahrscheinlich bereits am 1. April dieses Jahres ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Damit hat also das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen einem Anliegen des Bundesrechnungshof es , des Rechnungsprüfungsausschusses und des Haushaltsausschusses entsprochen. Ich freue mich, meine Damen und Herren, daß ich meine kritischen Bemerkungen mit dieser positiven Feststellung abschließen konnte.
({2})
Das Wort hat Herr Staatssekretär Herz vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von dem Herrn Abgeordneten Jürgensen angeschnittene Frage beschäftigt die in Betracht kommenden Stellen unseres Hauses natürlich sehr. Es sind schon sehr viele Betrachtungen hierüber angestellt und mit den beteiligten anderen Instanzen ausgetauscht worden.
Die Materie ist deswegen so schwierig, weil sie in ihren rechtlichen Grundlagen bis in die ersten Tage nach dem Zusammenbruch 1945 zurückgreift. Es würde zu weit führen, wenn ich ihnen eine eingehende Darstellung des Sachverhalts an Hand vieStaatssekretär Dr. Herz
ler Daten geben wollte. Ich möchte mich auf zwei Hinweise beschränken, um das Hohe Haus davon zu überzeugen, wie der Gesamtsachverhalt ist, oder Ihnen vorweg wenigstens Gelegenheit zu einer allgemeinen Meinungsbildung zu geben.
Ich muß zunächst darauf hinweisen, daß alle europäischen Länder, die Überseekabel betreiben, sich der in privatrechtlicher Form organisierten Seekabel-Gesellschaften bedienen. Das geschieht, weil die Regierungen dieser Länder bei der Anlandung solcher Kabel an fremden Territorien Schwierigkeiten bekommen würden, wenn diese Kabel in ihrem Eigentum stünden. Diese Situation besteht seit 1899 auch in Deutschland. Zur Zeit haben wir in Deutschland eine solche Kabelgesellschaft, andere Länder haben mehrere.
Der zweite Hinweis, den ich geben möchte, ist folgender: Zwischen den Verwaltungen und den Kabelgesellschaften, die an der Übermittlung eines Telegramms mit ihren Anlagen beteiligt sind, bestehen Betriebsvereinbarungen, die sich auf der Grundlage der Vollzugsordnung zum Internationalen Fernmeldevertrag aufbauen und worin auch die Aufteilung der aufkommenden Gebühren ausführlich geregelt ist. Diese Regelung sieht vor, daß diejenige Verwaltung, die die aufkommenden Gebühren vereinnahmt, also die Verwaltung des absendenden Landes, und die anderen an der Übertragung des Telegramms Beteiligten eine Vereinbarung in der Form treffen, daß den Verwaltungen des Abgangs- und des Ankunftslandes je eine bestimmte „Endgebühr" zugeteilt wird und der übrige Teil den für die Bereitstellung der Übertragungswege in Frage kommenden Verwaltungen, also hier den Gesellschaften, zufließt. So geschah es und geschieht es auch heute im Verhältnis der Deutschen Bundespost zu der erwähnten Seekabel-Telegraphengesellschaft. Die Deutsche Bundespost verrechnet das Gebührenaufkommen nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel. Nach Abzug der auf sie entfallenden „Endgebühr" verteilt sie das Aufkommen auf die an der Telegrammübermittlung beteiligten Verwaltungen, auf das Empfangsland und die Kabelgesellschaften.
Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jürgensen?
Bitte!
Herr Abgeordneter Jürgensen zu einer Zwischenfrage.
Herr Staatssekretär, wollen Sie dem Hohen Hause nicht mitteilen, daß die erwähnte Telegraphengesellschaft jahrelang Gebühren erhalten hat, obwohl sie technisch gar nicht in der Lage war, Telegramme zu übermitteln, weil ihr Kabelnetz nicht in Ordnung war?
Ich
werde auf den Punkt im Laufe meiner Ausführungen zurückkommen.
Rechnungsmäßig - das muß ich vorausschicken - hat die Deutsche Bundespost die Abgaben an die beteiligten Verwaltungen von den Gebühreneinnahmen abgesetzt. Dies ist in Übereinstimmung mit einer in unserem Haushaltsplan und Titelverzeichnis vorgesehenen, besonders ausgewiesenen und sichtbaren Verbuchungsstelle geschehen. Der Verrechnungstitel heißt: „Einnahmen aus Übersee-Telegraphengebühren" - unter a und in der nächsten Zeile - „hiervon abzusetzen die für andere Verwaltungen entstandenen Durchgangsgebühren ...". Der Rechnungshof ist im Gegensatz zu uns der Meinung, daß es sich nicht um absetzbare Ausgaben handelt, sondern daß sie als besondere Zuwendungen anzusehen und daher von diesem Betrag 6 2/3 % entsprechend dem Postverwaltungsgesetz an den Bundesfinanzminister abzuführen seien.
Bei der Betrachtung und insoweit auch als Ausgangspunkt für die abweichende Auffassung des Bundesrechnungshofes muß man auf die Verhältnisse kurz nach dem Zusammenbruch 1945 zurückgehen. Damals waren unter dem Besatzungsrecht für eine längere Zeit die Verhältnisse und der seit Jahrzehnten übliche Verfahrensweg natürlich gestört. Die Besatzungsmächte selbst bestimmten, wie der Betrieb zu regeln und auf welchen Wegen der Auslandsverkehr zu leiten war.
Diese deutsche Telegraphengesellschaft hat nie aufgehört zu bestehen, und auch ihr Kabelnetz hat nie aufgehört, von der französischen Küste aus zu funktionieren. Die Deutsche Bundespost versuchte selbstverständlich von Anfang an, sich unter Ausnutzung jeder sich bietenden Gelegenheit von der starken Einflußnahme der Besatzungsmächte frei zu machen und die alten Vorkriegsverhältnisse wiederherzustellen. Ich muß hier noch einmal betonen, daß die Kabelgesellschaft als Firma und auch ihr Kabel mit Ausnahme eines kleinen Restteils immer im Betrieb war.
Die Deutsche Bundespost mußte am Anfang bei der Auseinandersetzung mit der Firma sehr vorsichtig vorgehen, wenn sie die alten Verhältnisse wiederherstellen wollte. Sie glaubte insbesondere, in den ersten Jahren mit der Möglichkeit rechnen zu müssen, daß die deutschen Seekabel, ebenso wie dies nach dem ersten Weltkrieg der Fall war, gegebenenfalls wieder enteignet werden würden. Die deutschen Seekabel wurden nämlich - und das ist auch wichtig zu wissen - in der letzten Phase des Krieges von den ehemaligen Besatzungsmächten für ihren Verkehr benutzt; sie werden es zum Teil heute noch. Die Deutsche Bundespost hat daher in Ansehung der Gefahr, daß unter Umständen die deutschen Kabel der Gesellschaft enteignet werden könnten und damit besondere Rechtsverhältnisse eintreten müßten, in den ersten Jahren nicht eine normale Gebührenabführung gemacht, sondern nur Liquiditätshilfen gewährt. Die Situation änderte sich zu häufig, und es ist sehr schwer, nachträglich die damaligen Verhältnisse zu rekonstruieren. Erst als die Enteignung der deutschen Kabel auf Grund vielseitiger Erklärungen nicht mehr zu befürchten
Staatssekretär Dr. Herz
war, hat die Deutsche Bundespost mit der deutschen Seekabel-Gesellschaft das normale Abrechnungsverfahren wieder eingeführt und von diesem Zeitpunkt an nur noch die ihr zustehenden „Endgebühren" behalten.
Die rechtliche Seite, die damit zusammenhängt und die Herr Abgeordneter Jürgensen angeschnitten hat, ist in der Tat recht kompliziert. Auf Grund der vielseitigen Verhältnisse, die damals bestanden, ist sie insbesondere nur sehr mühsam zu rekonstruieren. Wir haben, wie Herr Abgeordneter Jürgensen schon sagte, am 8. Januar 1960 einen Brief an den Finanzminister geschrieben. Leider konnten wir die Verhandlungen noch nicht abklären. Die Deutsche Bundespost ist der Meinung, daß sie nicht falsch gehandelt hat. Wir werden aber - und ich kann dies im Namen meines Ministers dem Hohen Hause versichern -, sobald wir mit dem Finanzministerium und, soweit erforderlich, auch im Benehmen mit dem Rechnungshof eine Abstimmung in dieser Frage gefunden haben, dem Haushaltsausschuß gemeinsam eine erneute Vorlage machen.
Das Wort hat der Abgeordnete Leicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vortrag des Herrn Berichterstatters und die Ausführungen des Herrn Kollegen Jürgensen haben gezeigt, daß bei der Prüfung des Haushalts manche Fehler, Mängel und Unliebsamkeiten aufgetaucht sind, die einer Behandlung durch das Parlament wert sind. Kritik ist auch im Rechnungsprüfungsausschuß und von Kollegen aller Fraktionen im Haushaltsausschuß des Parlaments geübt worden. Wir können uns aber nicht bei dieser Kritik aufhalten. Wir müssen über diese Kritik hinaus unsere Aufgabe darin erblicken, daß Verstöße und Verfehlungen, wie sie vor allen Dingen auch in dem großen Schriftlichen Bericht besprochen worden sind, abgestellt werden. Nach dem, was hier erklärt worden ist, können wir feststellen, daß sich die Regierung bemüht hat, einen Teil der aufgezeigten Mängel abzustellen bzw. Abhilfe dort zu schaffen, wo der Ausschuß etwas beanstandet hat. Was die Post betrifft, so muß ich allerdings feststellen, daß die Auskunft, die der Herr Staatssekretär hinsichtlich der 375 000 DM Nachforderungen gegeben hat, nicht genügt. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß noch zwischen dem Postministerium und anderen Ressorts, u. a. mit dem Rechnungshof Streitigkeiten über Rechtsfragen im Gange sind, so daß der Vorbehalt so lange bestehenbleiben muß, bis diese Dinge geklärt sind.
Der Herr Staatssekretär des Landwirtschaftsministeriums hat die Erklärung abgegeben, daß er bzw. sein Haus dafür sorgen wird, daß solche Mißstände, wie sie hier aufgezeigt worden sind, nicht mehr eintreten werden. Ich persönlich bin geneigt, zu glauben, daß man diese Mißstände abstellen wird. Wir werden im Laufe der nächsten Zeit sehen, ob das der Regierung gelingen wird. Im übrigen darf ich feststellen, daß es bei der Durchführung von Haushaltsplänen überall Mängel gibt. Man sollte auch
aussprechen, daß das Gros unserer Beamten seine Arbeit so ausführt, daß wir keine Mängel feststellen können. Wir müssen im Gegenteil sagen, daß dieser Arbeit des Gros der Beamten Anerkennung gebührt. Das Parlament muß Lehren aus den dargestellten Mängel ziehen.
Herr Kollege Hermsdorf hat schon darauf hingewiesen, daß wir, je näher wir die Rechnungsprüfung der vergangenen Jahre an die Haushaltsberatungen der kommenden Jahre heranbringen, desto besser die Lehren, die wir daraus ziehen, bei den Beratungen der einzelnen Haushaltspläne in den kommenden Haushaltsjahren verwerten können. Wir haben z. B. bei der Prüfung der Rechnung 1955 festgestellt, daß in diesem Haushaltsjahr Reste in Höhe von 5650 Millionen DM übriggeblieben sind, das heißt, daß in dieser Höhe wirkliche Belastungen in diesem Rechnungsjahr entstanden waren bzw. -wenn diese Reste nachgefordert werden - in den nachfolgenden Rechnungsjahren aufgetreten sind. Sie wissen, daß das Problem der Reste auch bei der ersten Lesung dieses Haushalts wieder behandelt worden ist. Der Bundesfinanzminister hat sich bereit erklärt, Schritte zum Abbau der Reste einzuleiten.
Dann möchte ich mich noch kritisch mit den über-und außerplanmäßigen Ausgaben beschäftigen. Wenn man sie betrachtet, könnte man fast erschrekken. Im Jahre 1955 hatten wir bei einem Haushaltsvolumen von zirka 30 595 Millionen DM über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 5176 Millionen DM, das sind ca. 17 % der Gesamtausgaben. Über- und außerplanmäßige Ausgaben in einer solchen Höhe müssen das Parlament sehr stark interessieren. Wenn 17 % der insgesamt bewilligten Mittel über- und außerplanmäßig ausgegeben werden, dann bedeutet das, daß bei großen Teilen der Ausgaben das Parlament überhaupt nicht weiß, für was die Mittel ausgegeben worden sind.
Ähnlich waren die Verhältnisse in den Jahren 1956, 1957 und 1958. 1956 hatten wir bei einem Haushaltsvolumen von 35 Milliarden DM rund 15 % über- und außerplanmäßige Ausgaben; 1957 betrugen die über- und außerplanmäßigen Ausgaben ca. 10 % und 1958 rund 13 %.
Der Haushaltsausschuß ist der Meinung, daß das Parlament die über- und außerplanmäßigen Ausgaben etwas mehr unter seine Kontrolle bekommen müsse. Er hat sich zusammen mit dem Finanzministerium bemüht, Vorschläge zu erarbeiten, nach denen es möglich sein wird, daß wir zumindest bei den größeren Posten erfahren, wofür über- und außerplanmäßige Ausgaben gemacht worden sind.
Ein weiterer Punkt, mit dem ich mich kurz beschäftigen möchte, sind die Sondervermögen. Es ist schon von dem Sondervermögen „Deutsche Bundespost" gesprochen worden. Weitere Sondervermögen sind die Deutsche Bundesbahn und das ERP-Sondervermögen. Wenn wir die Sache richtig sehen, dann müssen wir feststellen, daß das Parlament auf diese Sondervermögen sehr wenig Einfluß und kaum eine Kontrolle über sie hat. Vielleicht sollten wir uns einmal Gedanken darüber machen, wie das ParlaLeicht
ment eine Kontrolle über diese Sondervermögen erhalten kann.
Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß die Abgrenzung der Zuständigkeiten besonders in den Kulturbereichen - hier Kulturangelegenheiten im Auswärtigen Amt, dort Kulturangelegenheiten im Bundesinnenministerium - und die Koordinierung der Förderungsmaßnahmen - wir finden solche Förderungsmaßnahmen in allen möglichen Haushalten - zwischen Bund, Ländern und privaten Einrichtungen überprüft werden muß, damit einmal die Übersicht wieder hergestellt wird, die unbedingt notwendig ist, wenn man diese Dinge auch nach außen hin wirksam vertreten und zeigen will, was auf diesen Gebieten getan wird.
Erfreulich ist es, daß sich die Bundesregierung bzw. die einzelnen Ressorts bemühen - das beweisen auch die Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuß und im Haushaltsausschuß -, Mängel, die aufgezeigt worden sind, abzustellen. Wichtig scheint mir zu sein, daß das Parlament über diese Mängel, wo sie auftauchen, spricht und daß wir Parlamenta-her uns mehr als bisher um diese Dinge kümmern; ein kleiner Ausschnitt ist uns ja heute geboten worden. Nur dadurch können wir erreichen, daß der Bürger und Steuerzahler draußen ein Gefühl dafür bekommt und weiß, daß die Gelder, die er an den Staat abführt und die unbedingt notwendig sind, auch wirtschaftlich, sparsam und zweckentsprechend verwendet werden.
Ich darf Sie bitten, dem Antrag des Berichterstatters, der Bundesregierung die Entlastung zu erteilen, zuzustimmen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Hermsdorf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir - jetzt nicht als Berichterstatter, sondern als Abgeordneter - noch einige Bemerkungen. Bei den Entlastungen der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung hat das Parlament die Gelegenheit, einmal nachzuprüfen, wie weit die Beschlüsse, die es gefaßt hat, von der Regierung verwirklicht worden sind, wo sich Abweichungen ergeben haben oder wo es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
Meine Freunde und ich sind der Meinung, daß die Entlastung der Bundesregierung in einer Haushaltsrechnung ein sehr wichtiges Recht dieses Hauses ist.
({0})
- Wenn Sie von der CDU/CSU mir zunicken und bestätigen, daß es ein wichtiges Recht ist, dann hoffe ich, daß Sie mit mir auch einig sind in der folgenden Kritik: es ist keine gute Sache - um es gelinde zu sagen -, daß bei der Entlastung der Bundesregierung wegen einer Bundeshaushaltsrechnung nicht ein einziger Minister anwesend ist, daß lediglich zwei Staatssekretäre anwesend sind, und die auch nur deshalb, weil sie ganz genau wissen,
sie sind hier angesprochen. Aber aus der Vorlage selber ergäben sich eine Reihe von Möglichkeiten, von donen wir hätten Gebrauch machen können, und wir hätten dann keinen der zuständigen Minister hier gehabt.
Das liegt auf der allgemeinen Linie der Achtung die dem Parlament von der Regierungsbank entgegengebracht wird. Meine Freunde und ich haben den Wunsch, daß dieser Zustand bei künftigen Entlastungen der Bundesregierung geändert wird. Ich hoffe, wir sind uns alle in diesem Hause darüber einig.
({1})
Ein gleiches Wort möchte ich an den Bundesrechnungshof oder zumindest an seinen Präsidenten richten. Zweifellos ist die Arbeit des Präsidenten des Bundesrechnungshofes und seiner Mitarbeiter uns allen eine sehr nützliche Hilfe bei unserer Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuß und im Haushaltsausschuß. Nachdem der Präsident des Bundesrechnungshofes vor einigen Tagen auf einer Pressekonferenz erklärt hat, durch die Arbeit des Bundesrechnungshofes seien dem Bund 60 Millionen erspart worden - eine sehr gute Sache, niemand bestreitet das, alle freuen sich darüber -, muß aber doch ebenso klar und eindeutig hier festgestellt werden, daß dieses Ergebnis nicht ohne die Arbeit aller Mitglieder des Haushaltsausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses hat erzielt werden können.
({2})
Ich meine, daß muß hier auch einmal gesagt werden.
Herr Kollege Leicht, Sie haben gesagt, die Verwaltung sei der Kritik zugänglich gewesen und habe uns bei der Arbeit geholfen. Aus diesem Grunde möchte ich auch ganz offen folgendes sagen. Ich kann von dem Herrn Staatssekretär des Ernährungsministeriums gar keine andere Erklärung erwarten, als daß er sagt: Wir bekennen, daß hier Mängel sind, und wir sind bereit, diese in Zukunft abzustellen. - Ich halte es für einen guten Stil, so miteinander zu reden. Aber ich möchte hinzufügen - ich hoffe, Sie sind mit mir einig, Herr Kollege Leicht -: bei Durchsicht der Vorlage findet man doch noch eine ganze Reihe von Ministerien, von denen wir seit ewigen Zeiten Berichte angefordert haben; aber sie sind uns bisher nicht erstattet worden. Ich kann im Einvernehmen mit allen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses nur versichern, daß wir nicht versäumen werden, auf diesen Punkt zurückzukommen; und wenn gar nichts hilft, werden wir auch im Plenum wieder darüber sprechen.
Ich hoffe, daß die heutige Diskussion uns allen in diesem Hause bei dem gemeinsamen Versuch nützt, in der Verwaltung so sparsam wie möglich zu wirtschaften. Wir wären dankbar, wenn den Haushaltsberatungen in dieser Hinsicht in Zukunft etwas mehr Interesse entgegengebracht würde.
({3})
Wird weiterhin das Wort gewünscht? ({0})
- Dann gebe ich Ihnen gleich das Wort zur Abstimmung.
Herr Präsident, ich bitte Sie, die Abstimmung über den Antrag des Ausschusses Drucksache 1550 nach Ziffern getrennt vorzunehmen.
Das Wort wird weiter nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses Drucksache 1550. Wir stimmen über die fünf Ziffern des Antrags getrennt ab.
Wer Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wer Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wer Ziffer 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Wer Ziffer 4 zuzustimmen wünscht, den bitte ich ) um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegen- probe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wer Ziffer 5 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen. Damit ist der Ausschußantrag zu dem Gegenstand unter Punkt 9a der Tagesordnung erledigt.
Ich komme zum Ausschußantrag zu dem Gegenstand unter Punkt 9b der Tagesordnung, Drucksache 1548. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe.
- Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Wer dem Ausschußantrag Drucksache 1549 - Punkt 9c der Tagesordnung - zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Auf Drucksache 1518 liegt der Antrag des Bundesministers der Finanzen vor, der Bundesregierung die Entlastung wegen der Haushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bernerkungen des Bundesrechnungshofes zu erteilen, Punkt 9d der Tagesordnung.
({0})
- Beantragen Sie Überweisung an den Haushaltsausschuß? - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ({1}) ({2}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet.
Ich schlage Ihnen Überweisung an den Wirtschaftsausschuß sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vom 22. September 1958 über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich ({3}),
Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses ({4}) ({5})
({6}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Jahn ({7}). Ich erteile ihm das Wort. -({8})
- Verzichtet das Hohe Haus auf Berichterstattung?
- Das ist der Fall.
Dann kommen wir zur Beratung in zweiter Lesung. Ich rufe auf Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste ist die Mehrheit.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zuzustimmen wünscht, der möge sich erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen ({9}),
Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses ({10}) ({11}) ;
({12}).
Vizepräsident Dr. Jaeger
Berichterstatter ist der Abgeordnete Jahn ({13}). Ich nehme an, daß das Haus auf die Berichterstattung auch hier verzichtet. - Das ist der Fall.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe auf Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen und verabschiedet.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen ({14}),
Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses ({15}) ({16})
({17}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Jahn ({18}). Ich nehme an, daß das Hohe Haus auch hier auf eine Berichterstattung verzichtet. - Das ist der Fall.
Ich rufe in zweiter Beratung die §§ 1 bis 12, Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? - Keine Enthaltungen! Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 14 der ursprünglichen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile ({19}),
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({20}) ({21}) ({22}).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Theis, für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich komme zur Abstimmung in zweiter Beratung und rufe die Artikel 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift auf. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich urn das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen! Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen! Das Gesetz ist
einstimmig angenommen und verabschiedet.
Ich komme zum nächsten Punkt, Punkt 15 der ursprünglichen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Internationalen Zucker-Übereinkommen 1958 ({23}),
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({24}) ({25}) ({26}).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Glüsing ({27}), für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich komme zur Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe die Artikel 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache und komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 16 der ursprünglichen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zu dem Abkommen vom 21. November 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung allgemeiner Zollfragen ({28}),
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({29}) ({30})
({31}).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Werner, für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung auf: Artikel 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Die aufgerufenen Bestimmungen sind angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache und komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 17 der ursprünglichen Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({32}) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({33}) ({34}).
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Menke für seinen Schriftlichen Bericht. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zum Punkt 18 der ursprünglichen Tagesordnung:
Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Zweiundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({35}) ({36}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet? - Ich schlage Ihnen Überweisung an den Außenhandelsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 der ursprünglichen Tagesordnung auf:
Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ({37}).
Der Umdruck 464 ist in Ihrer Hand. Wer den beantragten Ausschußüberweisungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Es ist so beschlossen.
Wir stehen am Ende der Tagesordnung dieser zweiten am heutigen Tage einberufenen Sitzung und haben mit einer Ausnahme die gesamte ursprüngliche Tagesordnung trotz der Grippeepidemie erledigt.
Meine Damen und Herren, ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 10. Februar 1960, 9.00 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.