Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 10/22/1959

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Die Sitzung ist eröffnet. Glückwünsche zum Geburtstag spreche ich folgenden Abgeordneten aus: Am 17. Oktober wurde der Herr Abgeordnete Ehren 65 Jahre alt, ({0}) am 18. Oktober der Herr Abgeordnete Schoettle 60 Jahre. ({1}) Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 21. Oktober 1959 die Kleine Antrage der Fraktion der FDP betr. Vorgehen der Bundesvermögensverwaltung in Rastatt ({2}) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1301 verteilt. Der Abg. Recktenwald hat mit Wirkung vom 20. Oktober 1959 sein Mandat niedergelegt. Meine Damen und Herren! Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: 1 a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Probst, Maucher, Frau Kalinke, Tobaben und Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung ({3}) des Bundesversorgungsgesetzes ({4}) b) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuordnung der Versorgung der Opfer des Krieges ({5}) ({6}) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung ({7}) ({8}) d) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes ({9}) e) Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen ({10}) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kriegsopferversorgung ({11}). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Rutschke. Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 21. Mai dieses Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Kriegsopferversorgung beschlossen, der Ihnen in der Drucksache 1239 vorliegt. Dieser Entwurf sieht eine Änderung des Leistungs- und des Verfahrensrechts vor. Ich darf hierzu auf die dem Entwurf beigefügte ausführliche Begründung verweisen. Gestatten Sie mir aber einige kurze Bemerkungen zum Grundsätzlichen. Die Bundesregierung hat sich bei der Beratung des Entwurfs an den Finanzrahmen gehalten, der 1 dein Arbeitsminister als äußerste Grenze der Mehraufwendungen zugestanden worden war. Diesen Rahmen habe ich nach sozialen Gesichtspunkten auszufüllen versucht. Ich wollte in erster Linie denjenigen Beschädigten helfen, ihnen höhere Renten zukommen lassen, die zu ihrer Beschädigung auch noch die härtesten wirtschaftlichen Nachteile hinnehmen mußten. ({0}) Diesen doppelt getroffenen Männern, den Witwen, den Waisen und den Eltern, die sich in großer materieller Not befinden, ihnen wollte ich rasch und ausreichend helfen. ({1}) Es ist und bleibt meine unerschütterliche Überzeugung, ({2}) daß mögliche Mehrleistungen diesen Menschen mit Vorrang zukommen müssen. ({3}) Der Krieg hat unterschiedlich zugeschlagen. Er hat den einen härter getroffen als den andern mit gleichen Körperschäden. Hier, wo er härter getroffen hatte, mehr zu helfen, das war meine Absicht. Wenn nunmehr durch die Verschiebung des Inkrafttretens und dadurch, daß spätere Minderausgaben schon jetzt in die Regelung einbezogen werden - worüber aber mein Kollege Etzel noch einiges sagen wird -, mehr Mittel zur Verfügung stehen, Bundesarbeitsminister Blank so freue ich mich darüber, doch möchte ich wünschen, daß bei den Ausschußberatungen über die verschiedenen Vorlagen das soziale Anliegen der Bundesregierung und das soziale Anliegen ihres Entwurfes Beachtung finden mögen. ({4})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

Franz Etzel (Minister:in)

Politiker ID: 11000497

Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Herr Kollege Blank hat Ihnen soeben seine Ansicht zu den heutigen Vorlagen dargetan. Sie werden mit Recht erwarten, daß auch der Bundesfinanzminister zu der Frage einer verbesserten Kriegsopferversorgung Stellung nimmt. Es liegt auf der Hand, daß es sich dabei nicht nur um ein sozialpolitisches Problem ersten Ranges, sondern auch um ein finanzpolitisches Problem nicht geringeren Ranges handelt. Die Auseinandersetzungen um eine verbesserte Kriegsopferversorgung haben zum Teil Formen angenommen, die die sachliche und objektive Sicht auch der finanziellen Zusammenhänge getrübt haben. ({0}) Dabei sind völlig falsche Spekulationen über das finanziell Mögliche, über angebliche neue Zahlenspiele und auch Tiber mein Verhältnis zum Sozialminister angestellt worden. Die Regierungsvorlage ist im ständigen und guten Einvernehmen zwischen dem Herrn Kollegen Blank und mir erarbeitet worden. Die Zustimmung zu dem neuen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der weitgehende Verbesserungen der Kriegsopferversorgung vorsieht, ist das Ergebnis längerer und vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den beiden Ministern auf Grund vielseitiger Einwirkungen und aus dem Wunsch heraus, in der Kriegsopferfrage zu einem Vorschlag zu kommen, der im Parlament eine Mehrheit findet. Mit Nachdruck lehne ich Meinungsäußerungen ah, die dahin gehen, daß wir beide hier getrennte Wege gegangen seien. ({1}) Herr Kollege Blank hat als Sozialminister eine bestimmte Vorstellung über die notwendigen Verbesserungen der Kriegsopferversorgung gehabt. Leitgedanke seines Vorschlages war eine wesentliche Anhebung der Ausgleichsrenten. Dadurch sollten die Schwerbeschädigten und vor allem die Witwen und Waisen eine Verbesserung ihrer Ausgleichsrenten erhalten, die es ihnen einigermaßen ermöglichte, davon zu leben, auch wenn sie kein sonstiges Einkommen haben. Diese Anhebung der Ausgleichsrenten sollte zugleich sichern, daß auch dieser Personenkreis an der allgemeinen Verbesserung der Lebenshaltung und dem vermehrten Volkswohlstand teilhat. Wie Herr Kollege Blank, so halte auch ich heute diesen Grundgedanken für richtig und für den wichtigsten Bestandteil der Neuregelung. ({2}) Bei der Aufstellung des Regierungsentwurfs bestand Einvernehmen darüber, daß sich die geplante Verbesserung der Kriegsopferversorgung in einem Rahmen von 550 Millionen DM Mehrausgaben jährlich halten sollte und mußte. Nur diesen Betrag konnte der Bundeshaushalt aufbringen - schon dahei mußten erhebliche Anstrengungen gemacht werden -, und selbstverständlich mußten alle übrigen Ausgabenbereiche des Bundeshaushalts unter dem Druck dieses Mehrbedarfs für die Kriegsopferversorgung ihre eigenen Ausgaben kürzen. Um diesen Mehraufwand aufzufangen, der nach der Regierungsvorlage schon ab 1. Juni 1959 eintreten sollte, waren bereits bei der Verabschiedung des Haushaltsplans für das laufende Finanzjahr 1959 vorsorgliche Maßnahmen getroffen worden. Das Haushaltsgesetz selbst ermöglichte nur eine teilweise Deckung des erwarteten Mehrbedarfs. Ein Restbetrag von rund 300 Millionen DM blieb zunächst ungedeckt. Um auch diesen vorsorglich durch Wenigerausgaben an anderer Stelle zu decken, beschloß die Bundesregierung auf meinen Vorschlag, die Kürzung von 6 % nach dem Haushaltsgesetz uni weitere 3 %o auf 9 % zu erhöhen. Diese Kürzung erfaßt alle nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhenden Ausgaben des Bundes. Die Mehrkürzung um 3 % wird nach unserer Schätzung den zunächst noch nicht gedeckten Teilbetrag von 300 Millionen DM im Laufe dieses Finanzjahres erbringen. Da die Regierungsvorlage ah 1. Juli 1959 für 10 Monate des laufenden Finanzjahres wirksam werden sollte, würde der dadurch entstehende Mehraufwand von rund 460 Millionen DM haushaltsmäßig gedeckt sein. An diesen Überlegungen und finanziellen Voraussetzungen zur Deckung des Mehraufwandes für die Kriegsopferversorgung hat sich in der Zwischenzeit bis zum heutigen Tage nichts geändert. Der Bundesfinanzminister besitzt auch heute keine höheren Mittel für die neue Vorlage. Er hat auch nicht irgendwelche neuen Mittel zur Verfügung oder herbeigezaubert; ich betone diese Tatsache ganz besonders. Es ist auch keinesfalls so, daß der Finanzminister unter dem Druck politischer Zusammenhänge etwas tiefer in seinen Sack geguckt hätte, um dort die fehlenden Beträge für eine weitere Verbesserung der Kriegsopferversorgung zu entdecken. Einer solchen Mißdeutung, wie ich sie leider häufig gefunden habe, muß ich sehr bestimmt widersprechen. Nach wie vor stehen für eine verbesserte Kriegsopferversorgung, bezogen auf die Verhältnisse des laufenden Haushaltsjahres, jährlich rund 550 Millionen DM zur Verfügung. Der Initiativantrag ,der CDU-Fraktion will nun aber auch die Grundrenten in die Verbesserung einbezogen wissen. Dadurch würde sich der gesamte Mehrbedarf für ein Jahr von rund 550 Millionen DM, wie soeben ausgeführt, auf rund eine Milliarde DM erhöhen. Dieser erhebliche Mehrbedarf könnte theoretisch auf zwei Wegen gedeckt werden; einmal durch die Erhöhung der Steuern. Für diesen Fall ist gelegentlich eine Erhöhung der Steuern auf Genußmittel erörtert worden; auf sie wurde in der Begründung zum Gesetz hingewiesen. Oder aber zum zweiten Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode Bundesfinanzminister Etzel durch Terminverschiebung und Zurverfügungstellung von Mitteln, um die sich der unseren Berechnungen zugrunde liegende Ausgabenbetrag von jährlich 550 Millionen DM in der Zukunft dadurch vermindert, daß durch natürliche Abgänge gewisse Beträge von dieser Summe nicht mehr ausgegeben werden. Ich möchte zu dem Wort „natürliche Abgänge" eine erklärende Bemerkung machen: Wir verstehen darunter, daß die Waisen, wenn sie das 18. Lebensjahr überschreiten, in der Regel aus der Kriegsopferversorgung ausscheiden und daß selbstverständlich in jedem Jahr Menschen sterben, nicht infolge ihrer Verwundungen, sondern ganz natürlich, wie wir alle sterben müssen. So gibt es Wenigerausgaben in den künftigen Jahren von Jahr zu Jahr. Auf keinen Fall können die Steuermehreinnahmen, die im laufenden Finanzjahr entstehen werden, zur Deckung des Mehrbedarfs verwendet werden. Die laufenden Veröffentlichungen meines Hauses über das Steueraufkommen haben der Öffentlichkeit bereits gezeigt, daß wir nach dem typischen Ablauf des Finanzjahres am Ende des Haushaltsjahres 1959 zwar mit einer Steuermehreinnahme von etwas über eine Milliarde D-Mark gegenüber dem Voranschlag rechnen dürfen. Unter normalen Verhältnissen wäre es natürlich möglich, solche Mehreinnahmen bei sonst ausgeglichenem Gesamthaushalt für Mehrausgaben zu verwenden. Das ist aber unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht der Fall. Wir befinden uns in einer, ich möchte fast sagen, verrückten Lage, indem wir bei steigenden Steuererträgen und steigender Sparkapitalbildung nicht in der Lage sind, den außerordentlichen Teil des Bundeshaushalts zu bedienen. Sie werden sich erinnern, daß sehr wichtige Ausgaben - insbesondere denke ich hier an die Forderungen des Wohnungsbaus - in den außerordentlichen Haushaltsplan in der Annahme eingestellt wurden, daß der Bund etwa 3 Milliarden DM an Kreditmitteln aufnehmen könnte. Die bisherige Entwicklung hat uns aber gezeigt, daß dies nicht der Fall sein wird. Die Mittel für einen außerordentlichen Haushalt von 3 Milliarden DM sind anscheinend, jedenfalls unter den gegenwärtigen unruhigen Kapitalmarktverhältnissen, für den Bund nicht zu beschaffen. Das ist nicht nur mein Eindruck, sondern auch die Meinung der Deutschen Bundesbank und der führenden Kreditbanken im Bundesanleihekonsortium. Wenn der auf dem Kapitalmarkt zu beschaffende Betrag von 3 Milliarden DM durch Steuermehreinnahmen von rund 1 Milliarde DM auf 2 Milliarden DM verkleinert wird, werden wir immer noch genug Anstrengungen zu machen haben, um diese verkleinerte Lücke zu schließen. Der Bund hat bisher den Geldmarkt zur Deckung seines außerordentlichen Kassenbedarfs nur mit geringen Beträgen von rund 500 Millionen DM in Anspruch nehmen können. Zu den außerordentlichen Geldquellen darf keinesfalls der laufende Betriebsmittelkredit des Bundes bei der Bundesbank gerechnet werden, der ausschließlich zum Ausgleich des Kassenbedarfs infolge des ungleichmäßigen Anfalls der Einnahmen und Ausgaben bestimmt ist. Betriebsmittelkredite sind in keiner Form geeignet, zur Deckung des außerordentlichen Haushalts beizutragen, ganz zu schweigen davon, daß jede Inanspruchnahme des Betriebsmittelkredits des Bundes bei der Bundesbank - sie hat vorübergehend schon 1,2 Milliarden DM überschritten -eine Geldschöpfung darstellt, die zusätzliche Nachfrage schafft; das wäre in einer Zeit offensichtlich überhitzter Konjunktur alles andere als ein antizyklisches Konjunkturverhalten. Mit Recht fordern das Hohe Hans und die ganze öffentliche Meinung eine Einfügung der Finanzpolitik in die allgemeinen konjunkturpolitischen Bemühungen der Bundesbank. Die Verwendung des Betriebsmittelkredits als Deckungsmittel für den außerordentlichen Bundeshaushalt wäre, um es noch einmal zu sagen, gerade das Gegenteil. Wir müssen daher jede Mark an Steuermehreinnahmen verwenden, um die fehlenden Einnahmen des außerordentlichen Haushalts zu ersetzen. Das entspricht nicht nur den Bestimmungen der Verfassung und der Haushaltsordnung, sondern ist auch ein politisches Gebot mit absolutem Vorrang. Würden wir anders verfahren und diese Steuermehreinnahmen für die Deckung zusätzlicher Ausgaben verwenden, so könnten wir wesentliche Teile des vom Parlament bereits beschlossenen außerordentlichen Haushalts für das laufende Finanzjahr nicht bedienen; an der Spitze steht dabei die Finanzierung des Wohnungsbaus. Wenn aber die Steuermehreinnahmen des laufenden Jahres für eine weitere Verbesserung der Kriegsopferversorgung nicht zur Verfügung stehen und wenn wir gleichzeitig auf die Erhöhung der Steuern für diesen Zweck verzichten wollen und das wollen wir -, sehe ich nur den einen Weg, durch eine Terminverschiebung die Mittel, die der zusätzlichen Kriegsopferversorgung für das Jahr 1959 zugedacht sind -- das sind, wie erwähnt, 460 Millionen DM -, auf das Jahr 1960 zu übertragen und in den späteren Jahren die infolge natürlicher Abgänge nicht verausgabten Mittel für diese erhöhten Ausgaben zur Verfügung stellen. Ich möchte versuchen, Ihnen diese Zusammenhänge durch Zahlen zu veranschaulichen. Im ordentlichen Haushaltsjahr 1959 haben wir, wie ich bereits gesagt habe, nach der Regierungsvorlage für die Verbesserung der Kriegsopferversorgung, und zwar mit einer Geltung für zehn Monate, einen Dekkungsbetrag von 460 Millionen DM vorgesehen. Es ist finanztechnisch möglich, diese bereitgestellte Deckung in das nächste Jahr zu übertragen, wenn sie in diesem Jahr nicht mehr beansprucht wird. Da der Mehrbedarf für die Kriegsopferversorgung nach dem Initiativantrag der CDU-Fraktion für ein volles Jahr rund 1 Milliarde DM beträgt, entstünde bei einem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 196C für die restlichen zehn Monate ein Mehrbedarf von rund 875 Millionen DM. Unter Hinzuziehung der übertragenen Mittel aus dem laufenden Finanzjahr könnte also dieser Bedarf voll gedeckt werden. Damit wären wir die Finanzierungssorge für die Jahre 1959 und 1960 los. Bundesfinanzminister Etzel Der Bedarf für die Kriegsopferversorgung ist im übrigen im Jahre 1960 um rund 60 Millionen DM geringer als in 1959 und wird sich voraussichtlich im Jahre 1961 um weitere 195 Millionen DM im Verhältnis zum Jahre 1959 verringern. Der natürliche Rückgang der Versorgungsberechtigten erleichtert die Deckung des Mehrbedarfs im Jahre 1961 und in den folgenden Jahren. Allerdings wird uns das Jahr 1961 wegen dieser und anderer Finanzzusammenhänge noch seine eigenen Finanzprobleme aufgeben. Immerhin glaubte ich als gewissenhafter Hüter der Bundesfinanzen es vertreten zu können, auf diese Art und Weise zu einer weiteren materiellen Verbesserung der Kriegsopferversorgung durch Einbeziehung der Grundrenten beitragen zu können. Diese Entschließung ist mir vom Finanziellen her - das dürfen Sie mir glauben - sehr schwergefallen. Das werden Sie mir als Finanzminister nicht übelnehmen. Ich durfte und darf nicht einmal sicher sein, daß diese Operation überall richtig verstanden wird. Der natürliche Rückgang in der Zahl der Versorgungsempfänger in den kommenden Jahren hat zu der irrigen Vorstellung beigetragen, als ob es sich hier um eine Art Zweckvermögen handelte, dessen Wenigerausgaben in späteren Jahren zu Mehrausgaben in der Gegenwart verwendet werden können. Solche finanzpolitischen Vorausüberlegungen sind falsch. Der Finanzminister kann wohl wie jeder Familienvater Wenigerausgaben eines vergangenen Jahres zu Mehrausgaben eines künftigen Jahres verwenden. Aber er kann mit dem besten Willen nicht Wenigerausgaben zukünftiger Jahre zur Begründung von Mehrausgaben in der Gegenwart verwenden. Dazu kommt, daß er sich das erforderliche Geld immer erst beschaffen muß. Solche Vorwegnahmen künftiger Verbesserungen wären finanztechnisch nur durch die Aufnahme von Krediten möglich, die alsdann aus den künftigen Minderausgaben zurückzuzahlen wären. Eine solche Überlegung kommt auch aus vielen offensichtlichen Zusammenhängen für eine Vorfinanzierung etwaiger künftiger Wenigerausgaben bei der Kriegsopferversorgung unter keinen Umständen in Betracht. Vorfinanzierungen müssen über den Kapitalmarkt gehen. Ich habe Ihnen schon dargetan, daß der laufende Bedarf des außerordentlichen Haushalts kaum über den Kapitalmarkt zu finanzieren ist. Zusätzlicher Vorfinanzierungsbedarf ist nicht aufzubringen. Was hier vorgeschlagen wird, ist die Verwendung von Wenigerausgaben eines laufenden und eines vergangenen Jahres für Mehrausgaben desselben laufenden oder eines zukünftigen Jahres. Das aber erscheint mir vertretbar. Meine Damen und Herren! Die weitere Beratung des Gesetzentwurfs wird uns noch mehrfach Gelegenheit geben, seine finanzielle Seite in den Einzelheiten zu erörtern. Heute kam es mir nur darauf an, klärende Worte zu der Regierungsvorlage und dem Initiativantrag der CDU-Fraktion zu sagen. Bei der weiteren Beratung des Gesetzes wollen Sie bitte bedenken, daß wir nach diesen neuen Vorschlägen nunmehr jährlich 4,2 Milliarden DM für die Versorgung der Kriegsopfer, ihrer Witwen und Waisen aufwenden. Damit beanspruchen die Kriegsopfer rund ein Drittel des gesamten Sozialaufwandes des Bundes, der insgesamt rund 12 Milliarden DM oder weit mehr als ein Viertel des gesamten Bundeshaushalts erreicht. Anders ausgedrückt: Mehr als 10 % aller Ausgaben des Bundes oder die Hälfte aller Ausgaben für die gesamte deutsche Verteidigung, oder das Doppelte dessen, was wir jährlich für die gesamte Förderung der Landwirtschaft ausgeben, oder mehr als das Doppelte dessen, was wir jährlich für den gesamten Straßenbau im Bundeshaushalt ausgeben, sind für die Kriegsopferversorgung vorgesehen. Nach diesen Zahlen wird niemand den Vorwurf erheben können, daß die Bundesregierung nicht eine äußerste finanzielle Anstrengung zugunsten der Kriegsopfer gemacht hat.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Einen Augenblick, Herr Finanzminister! Beantworten Sie eine Frage? - Zu einer Zwischenfrage Herr Abgeordneter Schellenberg!

Dr. Ernst Schellenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001954, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Bundesfinanzminister, ich wollte fragen: Sind Sie der federführende Minister für die Kriegsopferversorgung geworden? ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Probst.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001753, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen! Ich habe die Ehre, im Namen der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion der DP die Drucksache 957 ({0}) - Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Bundesversorgungsgesetzes - und im Namen der 73 Unterzeichneten die Drucksache 957, die im materiellen Recht gleichlautend ist, zu vertreten. Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion und der DP stellt eine konsequente Weiterentwicklung der Grundtendenz dar, die der Gesetzgeber der 6. Novelle bewußt gegeben hat. Bei der Verabschiedung der 6. Novelle haben sich die Sprecher aller Fraktionen zu einer Neuordnung des Bundesversorgungsgesetzes bekannt, die die Leistungen für die deutschen Kriegsopfer an die veränderte sozialpolitische Situation und den gestiegenen Lebensstandard des deutschen Volkes anpaßt. Der Deutsche Bundestag war sich darüber einig, daß die Kriegsopferversorgung organisch in die umfassende Sozialreform eingefügt werden müsse, die der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung im Oktober 1953 proklamiert ({1}) und 1957 erhärtet hat: „Die Sozialreform wird fortgeführt werden ... Die Sozialreform wird sich nicht in einer Neuordnung der Rentenversicherung und im Ausbau solidarischer Sicherungseinrichtungen erschöpfen können. Es ist an der Zeit, die Folgerungen aus der veränderten gesellschaftlichen Struktur unseres Volkes zu ziehen." Der Sozialbericht der Bundesregierung vom 30. September 1959 - Bundestagsdrucksache 1255 - gibt ein eindrucksvolles Bild des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts im allgemeinen. Der Bericht spricht von der beachtlichen Wohlstandssteigerung in der Bundesrepublik, die es erlaubt habe, daß nicht nur die unmittelbaren Lebensbedürfnisse befriedigt werden konnten, sondern weit darüber hinaus Ansprüche immer größerer Bevölkerungskreise. In diesem Bericht ist die Rede von der Erhöhung des Lebensstandards der Erwerbstätigen und der Ausweitung der Produktion bei erneuter Arbeitszeitverkürzung. Das Volkseinkommen je Erwerbstätigen hat sich gegenüber 1957 von 6504 DM auf 6789 - d. h. um 4,4 % - erhöht. Die allgemeine Bemessungsgrundlage der Rentenversicherung ist zwischen dem 1. Januar 1957 und dem 1. Januar 1959 um 12 % auf 4812 DM gestiegen und wird am 1. Januar 1960 erneut um etwa 6 °/o auf 5072 DM erhöht werden. Der derzeit monatliche Durchschnittsbruttolohn des Facharbeiters ({2}) beträgt 572,80 DM, der des angelernten Arbeiters 532,80 DM, der des Hilfsarbeiters 480 DM. Demgegenüber beträgt die Vollrente des erwerbsunfähigen Schwerkriegsbeschädigten nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung 320 DM, die Vollrente der Hinterbliebenen 180 DM. ({3}) Professor Achinger kommt in einer Untersuchung über die Entwicklung des Sozialbudgets, die er am 30. August 1958 veröffentlicht hat, zu folgendem Ergebnis: Nimmt man den Anstieg des sozialen Budgets von 1949 = 100 bis 1956 = 240 als Maßstab, so läßt sich erkennen, welche Sparten bis Ende 1956 Gewinner oder Verlierer gewesen sind. Überdurchschnittlich zugenommen haben die Krankenversicherung mit 254 %, Invalidenversicherung mit 304 %, Angestelltenversicherung mit 313 %, knappschaftliche Rentenversicherung mit 286 %. Unter dem Durchschnitt aber sind geblieben die Kriegsopferversorgung mit 195 %, Arbeitslosenversicherung mit 168 %, Arbeitslosenfürsorge mit 122 % und die öffentliche Fürsorge mit 104 %. Die seitherige Entwicklung hat das prozentuale Verhältnis zuungunsten der Kriegsopferversorgung verändert. Das Bundesversorgungsgesetz ist mehr als andere Gesetze mit einer Reihe von großen Sozialgesetzen verbunden. Ich habe hier schon einmal darauf hingewiesen, daß erhebliche Rückwirkungen der Rentenversicherungsneuregelungsgesetze, des Unterhaltssicherungsgesetzes, des Soldatenversorgungsgesetzes, des Gesetzes für eine Altershilfe für Landwirte, des Kindergeldgesetzes und der Gesetze zur Weiterentwicklung des Lastenausgleichs bestehen. Die sich daraus ergebenden Probleme sind im Bundesversorgungsgesetz bis heute noch nicht gelöst; die Probleme können ohne eine Neuordnung auch nicht gelöst werden. Es werden Rückwirkungen auf die Kriegsopferversorgung auch durch die Neuordnung der Krankenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung eintreten. Dem Bundesversorgungsgesetz und der Unfallversicherung liegen vergleichbare Tatbestände zugrunde. In beiden Fällen besteht ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch, der sich gegen den Bund richtet. Die Unfallversicherung bildete zwischen 1947 und 1950 die Rechtsgrundlage des Kriegsopferrechtes. Die Kriegs- und Arbeitsopfer sind im Schwerbeschädigtengesetz zusammengefaßt. Eine weitere Klammer besteht in der Unfallfürsorge des Beamtenrechtes. Ein Vergleich zwischen der Grundrente des Bundesversorgungsgesetzes und den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung - unter Zugrundelegung eines monatlichen Durchschnittsbruttoverdienstes von 450 DM - zeigt erhebliche Unterschiede in den Leistungshöhen. Während der 50%ig Erwerbsgeminderte nach dem Bundesversorgungsgesetz eine Grundrente von 48 DM im Monat erhält, beträgt die Rente der gesetzlichen Unfallversicherung 150 DM. Der 100%g Erwerbsgeminderte erhält nach dem Bundesversorgungsgesetz eine Grundrente von 40 DM, nach der Unfallversicherung von 300 DM neben jedem Einkommen. Inzwischen ist das Bundesversorgungsgesetz zum Versorgungsrecht der Bundeswehr geworden; es hat wehrpolitische Bedeutung erlangt. Ich habe in diesem Hause schon einmal darauf hingewiesen, daß die Wehrfreudigkeit und die Bereitschaft, bei der Ableistung des Wehrdienstes unvermeidbare Opfer an Leben und Gesundheit in Kauf zu nehmen, von der Art und der Höhe der Versorgung beeinflußt werden. Das folgende Beispiel, das ich bei der Beratung des Soldatenversorgungsgesetzes im Ausschuß für Verteidigung als Berichterstatterin vorgetragen habe, hat inzwischen eine weitreichende Verbreitung gefunden. Ein Wehrpflichtiger und ein Kraftfahrzeugmeister bei der Bundeswehr erleiden denselben Unfall; der Erwerbsminderungsgrad beträgt bei beiden 50 %. Während nach geglückter Rehabilitierung der ehemalige Wehrpflichtige eine Grundrente von 48 DM erhält, beträgt die Unfallrente des Kraftfahrzeugmeisters neben jedem sonstigen Einkommen 150 DM. Nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, das für die Versorgung der Angehörigen der Wehrpflichtigen Anwendung findet, erhält die Frau eines jungen Rechtsanwaltes, der seine Wehrpflicht erfüllt, eine Unterhaltssicherung von 400 DM, wenn von einem Verdienst ihres Mannes von 650 DM ausgegangen wird. Wenn der gleiche Rechtsanwalt bei einer Wehrdienstübung sein Leben verliert, erhält seine Witwe nur 180 DM. Der Bundesrat hat einen Leistungsvergleich mit dem Bundesentschädigungsgesetz angestellt, das bei 50%iger Erwerbsminderung eine Festrente von 150 DM und bei 100%iger Erwerbsminderung von 250 DM vorsieht. ({4}) Die Gegenüberstellung der Festrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz mit den Renten an der Saar ergibt folgendes Bild: Bei 40%iger Erwerbsminderung n ach dem Bundesversorgungsgesetz 38 DM, an der Saar 52,40 DM; bei 50%iger Erwerbsminderung nach dem Bundesversorgungsgesetz 48 DM, an der Saar 66,20 DM; bei 70%iger Erwerbsminderung nach dem Bundesversorgungsgesetz 80 DM, an der Saar 122 DM; bei 100%iger Erwerbsminderung nach dem Bundesversorgungsgesetz 140, an der Saar 229 DM. Ähnlich liegen die Verhältnisse in der Hinterbliebenenversorgung. Die Kriegerwitwe nach dem Bundesversorgungsgesetz hat eine Festrente von 70 DM, die Witwe in der Unfallversicherung bei 450 DM Bruttoverdienst des Mannes 90 DM, die Witwe mit versorgungsberechtigten Waisen 180 DM und die Witwe nach dem Bundesentschädigungsgesetz 200 DM Festrente. In der Waisenversorgung sind die Unterschiede noch größer: Die Halbwaise erhält nach dem Bundesversorgungsgesetz 20 DM, die Halbwaise in der gesetzlichen Unfallversicherung unter denselben Verhältnissen 90 DM; die Mindestrente im Bundesentschädigungsgesetz beträgt 100 DM, Der Bundesrat hat insbesondere hingewiesen auf den Leistungsvergleich der Festrenten des Bundesversorgungsgesetzes mit denen des alten Reichsversorgungsrechts, wobei das Bundesversorgungsgesetz hinter den vergleichbaren Rentensätzen des Reichsversorgungsgesetzes zurückbleibt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Maria Probst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001753, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön!

Dr. Ernst Schellenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001954, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Kollegin, warum sollen diese Ungerechtigkeiten bis zum 31. Mai 1960 weiterhin bestehen nach dem Gesetzentwurf, den Sie begründen wollen? ({0})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001753, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Professor Schellenberg, uns geht es um Leistungen, die der Gerechtigkeit entsprechen, welche wir alle gemeinsam erreichen wollen und erreichen müssen. Uns kommt es auf die echte Dauerleistung in der entsprechenden Höhe an, und ich weiß mich einig mit den Kriegsopfern selber, daß sie die Dauerleistungen entschieden vorziehen, wenn diese einfach durch die Verantwortung für den Haushalt ({0}) in Vergleich gesetzt werden müssen zu dem Termin des Inkrafttretens. Der Anteil der Kriegsopferversorgung am Gesamthaushalt ({1}) beträgt heute nur noch 9 % des gesamten Budgets, während er 1950/51 mehr als 16 % betragen hat. ({2}) Auch wenn man die Abnahme des Personenkreises in Rechnung stellt, beweisen diese Zahlen das Absinken des Anteils der Kriegsopferversorgung am Gesamtvolumen des Bundeshaushalts. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus der Betrachtung der Gesamtsituation ergeben sich für die Neuordnung der Kriegsopferversorgung Schlußfolgerungen. Das Bundesversorgungsgesetz ist eines der großen, bedeutenden Sozialgesetze der Bundesrepublik. Es regelt die Versorgung von 3,5 Millionen alter Soldaten und deren Hinterbliebener. Das Bundesversorgungsgesetz ist zugleich Grundlage des Versorgungsrechts der Bundeswehr. Das BVG muß so gestaltet sein, daß das Saar-Recht an das Recht der Bundesrepublik angepaßt werden. kann. Es steht in engster Beziehung zu anderen Sozialgesetzen und ist im Vergleich zur veränderten sozialen Umwelt unterentwickelt. Es kann nicht daran gedacht werden, ein so bedeutendes Gebiet der Sozialpolitik, das Recht von 3,5 Millionen Kriegsopfern, das Recht der neuen Soldaten, das Recht der Saar-Kriegsopfer von einer abschließenden, der übrigen sozialpolitischen Situation und dem gehobenen Lebensstandard in gerechter Weise angepaßten Lösung auszuschließen. Das Bundesversorgungsgesetz kann nicht aus einer umfassenden Sozialreform und deren Grundsätzen ausgeklammert werden. Die Grundsätze des Rechts der deutschen Kriegsopfer ergeben sich aus dem Grundgesetz. Das Recht der Kriegsopferversorgung basiert auf den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik niedergelegt sind und die zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. ({3}) Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar", stellt ein von Schöpfung und Natur der Rechtsordnung vorausgegebenes Elementarprinzip dar, das die Anerkennung der Persönlichkeitsrechte des Art. 2 in sich schließt. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Person; jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Art. 1 Abs. 1 gewährt einen Status positives, d. h. die Anerkennung der Menschenwürde fordert menschenwürdige Existenz. Der Staat und damit der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, daß jeder seine Menschenwürde verwirklichen und seine Persönlichkeit frei entfalten kann. Diese Verpflichtung umfaßt vorbeugenden und reparierenden Schutz, d. h. der Staat ist verpflichtet, Rehabilitierung im Rahmen des Möglichen überall da zu leisten und zu gewährleisten, wo die menschenwürdige Existenz und die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne des Grundgesetzes beeinträchtigt oder bedroht ist. Diese Verpflichtung gilt in besonderem Maße in all den Fällen, in denen der Staat zu seinem Schutze und zum Schutze der Allgemeinheit von dem einzelnen Staatsbürger das Opfer seiner Gesundheit und damit der Beeinträchtigung seiner Persönlichkeit zu fordern gezwungen ist. Wenn schon das Grundrecht auf die körperliche UnverFrau Dr. Probst sehrtheit im Zusammenhang mit dem Wehrdienst aufgehoben ist, so bleibt in Geltung, unangetastet und nicht aufhebbar, die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen und das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu achten und zu schützen und für ihre Wiederherstellung in bestmöglicher Weise Sorge zu tragen. Einer der besten Kenner des Grundgesetzes, Herr Professor Süsterhenn, bestätigt: Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, die durch das Kriegsopferschicksal verursachten Schäden zu regeln. Aufgabe bedeutet nicht nur Kompetenz, sondern auch Pflicht. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Wesen des sozialen Rechtsstaates gemäß Art. 20 Abs. 1. Aus Art. 74 Ziffer 10 des Grundgesetzes ergibt sich nicht nur eine Kompetenz des Bundes, vielmehr ging der Grundgesetzgeber davon aus, daß in dieser Hinsicht der Bundesgesetzgeber eine überaus dringliche Verpflichtung zu erfüllen habe. In die gleiche Richtung weist auch Art. 120 des Grundgesetzes, der dem Bund die Übernahme der Kriegsfolgelasten auferlegt. Es ergibt sich für das Recht der deutschen Kriegsopfer ein Doppeltes. Einmal: Der Rechtsanspruch auf Versorgung ist ein gegen den Bund gerichteter öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch eigener Art. Zweitens - und das, meine Damen und Herren, ist entscheidend für den vorliegenden Gesetzentwurf und seine Konzeption -: Der Rehabilitierung kommt im Gefüge der rechtlichen Leistungen eine vorrangige Bedeutung zu. Der Herr Bundestagspräsident Dr. Gerstenmaier hat sich in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz zu dem Rechtsanspruch der deutschen Kriegsopfer bekannt: Der Staat sei als der eigentlich Verpflichtete anzusprechen; er müsse dafür sorgen, daß der klare Rechtsanspruch der Kriegsopfer auf realisierbare Entschädigung und Hilfe gesetzlich verankert und praktisch verwirklicht werde. Es handelt sich um eine unabweisbare rechtliche Verpflichtung der Allgemeinheit und nicht um fürsorgerisch-karitatives Ermessen. Im Sinne des Grundgesetzes hat auch der Herr Bundesarbeitsminister in seinen Grundsätzen zur Sozialpolitik, die er am 13. Februar 1958 vor den drei Ausschüssen, nämlich den Ausschüssen für Arbeit und für Sozialpolitik und dem Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen, dargelegt hat, gesagt, daß alles politische Streben sich auf den Menschen als Person und als Gemeinschaftswesen zu beziehen habe; die Sozialpolitik solle dem Menschen dienen zur Entfaltung seiner Persönlichkeit und bei der Bewältigung der Lebensrisiken, und sie solle auch für seine rechte Einordnung in die Gemeinschaft sorgen. Die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bedeutet in jedem Falle einen schweren Einbruch in das Gefüge der Persönlichkeit. Die medizinische Wissenschaft schreitet fort. Sie erkennt immer mehr, daß der Mensch eine Leib-Seele-Einheit darstellt, wobei Körper und Seele in einer Wechselwirkung stehen. Es ist wesentlich, sowohl für den Arzt wie für den Gesetzgeber, daß der vom Schicksal so schwer getroffene Mensch in seiner persönlichen Ganzheit mit Lein und Seele gesehen wird. Jede Amputation, jede körperliche Versehrtheit schafft eine Wunde im seelischen Bereich. Die Verletzung der körperlichen Integrität ist fast ausnahmslos verbunden mit einer Erschütterung des Selbstbewußtseins, die sich steigern kann bis zum Verlust ,des Selbstwertbewußtseins, bis zur Depression, die nur schwer und nur bei einer respektvollen Behandlung durch den Arzt, bei einer einfühlenden Betreuung und letzten Endes nur mit Hilfe der Persönlichkeitskräfte des Schwerbeschädigten selbst gelöst werden kann. Ich muß dabei auf die Folgeschäden hinweisen, die ,sich aus ,der Verletzung des Selbstbewußtseins psychisch wie physisch ,ergeben. Ich pflichte Herrn Bundestagspräsidenten Gerstenmaier bei., der mit sehr großem Verständnis gesagt hat: Es muß alles geschehen, daß die erlittenen Verluste nicht zu weiteren vermeidbaren Schäden und Nachteilen des betroffenen Personenkreises führen. Ich komme zur Schlußfolgerung. Es kommt entscheidend darauf an, daß der Beschädigte das Bewußtsein seiner persönlichen Würde und seines Wertes zurückgewinnt, daß er in einer neugewonnenen Harmonie der geistigen und körperlichen Funktionen die noch verbliebenen und die neu gewonnenen Kräfte und Fähigkeiten erneut entfalten kann. Es geht um das elementare Bedürfnis der Persönlichkeit, sich bestätigt zu wissen in der eigenen Leistung und in der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft. Es geht letzten Endes um das naturrechtlich fundierte Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Kriegsopfer selbst weisen den Gesetzgeber auf die Bedeutung hin, die der Arbeit gerade für den Schwerstbeschädigten zukommt. Wenn der Schwerstbeschädigte - so heißt es in einer Denkschrift -, z. B. ein Kriegsblinder, ein Doppelarmamputierter, ein Querschnittsgelähmter unter höchstem körperlichem und seelischem Einsatz einer beruftichen Betätigung nachgehe, so sei die Arbeit eines so schwer Beschädigten nicht in erster Linie auf den Erwerb von Einkommen gerichtet. Ich darf wörtlich zitieren: Die Arbeit ist für ihn vielmehr eine seelische Notwendigkeit, weil sie ihm die Selbstachtung und das Gefühl seines Nutzens f dr die Allgemeinheit wiedergibt. In der Arbeit überwindet er sein Schicksal und erkämpft sich die Anerkennung der Umwelt. Für die hinterbliebene Familie bedeutet der Verlust ,des Gatten, des Vaters, des Ernährers ein individuelles Betroffensein schwerster Art. Zugleich beeinträchtigt der Verlust des Vaters die Familie in der sozialen Sphäre. Es fehlt der Vater in seiner Mitträgerschaft und in seiner Verantwortung sowohl für den Unterhalt wie für die Erziehung der Kinder und für ,die gesellschaftliche Vebildung mit der Umwelt. Die Folgen der Vaterverwaisung bedeuten in der Mehrzahl ,der Fälle Veränderungen in der Struktur der Familie.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Maria Probst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001753, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön.

Dr. Ernst Schellenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001954, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich möchte nicht ungalant sein. Aber haben Sie nicht davon Kenntnis genommen, daß die Öffentlichkeit gerade die Art, in der Sie hier eine Vorlesung halten, in den letzten Tagen scharf kritisiert hat und wir uns alle vorgenommen haben, die Debatten anders zu gestalten? ({0})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001753, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Es handelt sich hier nicht um eine Debattenrede, sondern um eine Begründung. ({0}) Diese Begründung für eine Neuordnung des Bundesversorgungsrechts trage ich im Namen von zwei Fraktionen vor. ({1}) Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf wird für die Debatte im Ausschuß eine Grundlage bilden. Es dürfte von den Kriegsopfern kaum verstanden werden, wenn gerade die Opposition, die immer vorgibt, sich für die Kriegsopfer besonders einzusetzen, verhindert, daß die Begründung ausführlich und fundiert gegeben wird. ({2}) Ich sage noch einmal: es handelt sich um eine Begründung. ({3})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Einen Augenblick, meine Damen und Herren! ({0}) - Herr Kollege, lassen Sie ausnahmsweise auch mich einmal etwas sagen! Meine Damen und Herren, die Geschichte mit dem § 37 der Geschäftsordnung muß anders werden! Herr Kollege Schellenberg, in diesem Fall sind Sie noch nicht einmal im Recht. Wir haben eine Übereinkunft getroffen, daß Reden zur Begründung und Einbringung ohne Zwischenfragen angehört werden. Ich habe Ihre Zwischenfrage zugelassen, weil ich mit Ihnen der Meinung bin, was zur Verlebendigung der Diskussion in diesem Haus geschehen kann, ist immer willkommen. Aber die Frau Abgeordnete, die das Wort hat, hat in diesem Fall das Recht auf ihrer Seite, denn sie befindet sich bei einer Einbringung. Die Debatte findet anschließend statt. ({1}) Fahren Sie bitte fort, Frau Abgeordnete.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001753, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Es geht darum, daß der Frau und Mutter trotz der Schwere des sie persönlich betreffenden Schicksals genügend innere Kräfte verbleiben und gewonnen werden, um die Familie neu zusammenzuschließen. Auf ihren Schultern liegt die Doppelfunktion, Vaterstelle zu vertreten und zugleich Mutter zu sein. Auf ihren Schultern liegt der ganze materielle Unterhalt und die seelische Stützung der Familie. Die Neuordnung des Bundesversorgungsgesetzes muß iso gestaltet sein, daß die alleinstehende Mutter ihre ureigenste Aufgabe, Mittelpunkt der Familie und Erzieherin ihrer Kinder zu sein, erfüllen kann. Wenn dem Kind schon der Vater fehlt, so darf ihm nicht noch die Mutter genommen werden, indem man die Mutter zwingt, im Arbeitsprozeß den Unterhalt der Familie selbst zu beschaffen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Existenz und die Grundlage des Lebens vorrangig gerade denen zu gewährleisten, die vom Kriegsopferschicksal am schwersten betroffen sind, die ihre Gesundheit so weit eingebüßt haben, daß sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Existenz und die ihrer Familie aus eigener Kraft zu sichern. Ich stimme hier mit Bundesarbeitsminister Blank überein, daß wir alle diesem schwerstbetroffenen Personenkreis in besonderer Weise verpflichtet sind. Diese Verpflichtung besteht dreifach, sie besteht gegenüber den Schwerstbeschädigten, gegenüber den Hinterbliebenen und gegenüber den Eltern, die ihre letzten, einzigen oder alle Kinder verloren haben. Hier hat die Rente den Charakter der vollen Unterhaltsleistung. Die Versorgung muß .so gestaltet sein, daß sie der Größe des gebrachten Opfers gerecht wird. Sie darf sich nicht allein an den Lebenshaltungskosten und an dem unteren Lohnniveau orientieren, sondern muß einen gerechten Anteil an der allgemeinen Steigerung des Lebensstandards und des Sozialproduktes gewähren, an dessen Schaffung die Kriegsopfer einen so bedeutenden Anteil haben. Die Antragsteller sind der Meinung, daß die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes individuell an den Grad der Versehrtheit und den außergewöhnlichen beruflichen Schaden der Schwerstbeschädigten angepaßt wenden müssen. Die Unterhaltssicherung muß aber gleichzeitig -und jetzt komme ich zu einem Kernstück der Konzeption des vorliegenden Entwurfs - die Möglichkeit 'bieten, daß auch der Schwerstbeschädigte die ihm noch verbliebenen und neu gewonnenen Fähigkeiten und Kräfte erneut einsetzen kann. Das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit muß gerade bei den jenigen Kriegsopfern verwirklicht werden, die schwerste Opfer gebracht haben. Wir werden im Ausschuß das Anliegen unserer Schwerstbeschädigten berücksichtigen, nämlich dahin wirken, daß den schwerstbeschädigten Pflegezulageempfängern die Vollrente ungekürzt neben dem Arbeitseinkommen belassen wird. Der Vorrang der Rehabilitation gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Rentengestaltung nicht die Zielsetzung der vollen Unterhaltsleistung hat, sondern der Beschädigte durch seine eigene Leistung den Unterhalt für sich und seine Familie sichert. Die Rehabilitation umfaßt drei Hauptteile, einmal die Heilbehandlung, zweitens die WiedereingliedeFrau Dr. Probst rung in den Beruf durch Umschulung, Ausbildung sowie Sicherung des Arbeitsplatzes durch das Schwerbeschädigtengesetz und drittens - das ist das Entscheidende - die Grundrente. Die Grundrente ist ein integrierender Bestandteil der Rehabilitation. Das muß der deutschen Öffentlichkeit auch ,einmal gesagt werden. Diese Grundrente isst kein Ehrensold der deutschen Nation, sie ist keine Einkommenshilfe im gewöhnlichen Sinn, wie immer wieder behauptet wird, sie ist auch keine geldliche Abfindung, kein Schmerzensgeld als Ablösung immaterieller Schäden. Wie könnte man den Verlust des Augenlichts geldlich abfinden wollen! Die Grundrente hat vielmehr eine ganz spezifische Funktion von zentraler Bedeutung innerhalb des Rechts der deutschen Kriegsopfer. Ich folge der Begründung, die die Bundesregierung bei der Vorlage des Bundesversorgungsgesetzes 1950 selbst gegeben hat: Die Grundrente hat einen Ausgleich zu bieten für die Mehraufwendungen an Kraft und für die materiellen Aufwendungen, die ein gesunder Mensch nicht hat, und für den Ausfall von wirtschaftlichen Vorteilen aus einer Betätigung außerhalb des Berufs. Für die Hinterbliebenen stellt die Grundrente einen Ausgleich der durch den Verlust des Ehemannes, des Vaters und Ernährers sich ergebenden besonderen Belastung dar. Die Grundrente hat den Siam, dem Beschädigten als Ausgleich für seine Behinderung eine Starthilfe zu geben in seinem beruflichen Wettbewerb, den er sonst unter den gleichen Bedingungen wie der Gesunde zu beistehen hat. Die Grundrente bildet als Bestandteil der Rehabilitierung eine fortwirkende Voraussetzung zur Entfaltung und Steigerung des Leistungswillens und damit zur Erreichung und Erhaltung der Unterhaltssicherung und des Einkommens unabhängig von seiner Höhe. Die Zielsetzung der Grundrente hat ausnahmslos Geltung für jede Art des beruflichen Einsatzes, ja, für jegliche Form des menschlichen Daseins. Sie ist als Festrente neben jedem anderen Einkommen zu gewähren. Sie stellt einen unabdingbaren Rechtsanspruch dar. Ihre Unantastbarkeit entspricht dem öffentlich-rechtlichen Anspruch, der dem Bundesversorungsgesetz zugrunde liegt. Die Grundrenten in ihrer derzeitigen Höhe und ihrem derzeitigen Verhältnis zur Ausgleichsrente erfüllen nicht mehr die ihnen vom Gesetzgeber zugedachte Funktion. Die antragstellenden Fraktionen stimmen in dieser Auffassung mit der Meinung des Bundesrats voll überein. In der Überzeugung, daß die Stärkung der eigenen Kraft gerade bei dem Personenkreis der Kriegsopfer das entscheidende Prinzip ist, daß das so schwer getroffene Selbstbewußtsein der Kriegsopfer durch die erneute Entfaltung der Persönlichkeitskräfte gestärkt wenden muß, in der Überzeugung, daß demnach der Förderung des Leistungswillens die Priorität zukommt, sind die antragstellenden Fraktionen zu einer wesentlichen Erhöhung der Grundrente im Gefüge der Versorgungsleistungen entschlossen. Schon in der 6. Novelle hatten alle Fraktionen dieses Hauses einstimmig die Grundrenten dem Verhältnis von 1:1 angenähert. Dieses Verhältnis von 1:1 ist in dem vorliegenden Entwurf für die Erwerbsminderungsgrade von 100 %, 90 % und 80 °/o voll erreicht. Bei den darunterliegenden Erwerbsminderungsgraden ist die Grundrente dem Verhältnis 1:1 weiter angenähert. Diese Konzeption ist vollinhaltlich vom Bundesrat in seiner Empfehlung zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung übernommen worden mit der Begründung, es handele sich um einen ersten Schritt zur Verlagerung des Schwergewichts der Versorgungsleistung von der Ausgleichsrente zur Grundrente, und damit sei der Rechtscharakter des Gesetzes verstärkt. Die Konzeption befindet sich weiter in Übereinstimmung mit der Grundsatzerklärung aller Mitglieder des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen. In dieser Grundsatzerklärung des Kriegsopferausschusses ist gesagt worden, daß der Ausschuß auch in Zukunft an der bisher einmütig vertretenen und vom Deutschen Bundestag einstimmig gebilligten Auffassung festhält, daß den Kriegsopfern eine Versorgung gewährt werden muß, die der Größe des gebrachten Opfers und die dem Leistungswillen Rechnung trägt. Der Ausschuß ist einstimmig der Auffassung, daß der Weiterentwicklung der Grundrenten eine besondere Bedeutung zukommt. Wir werden uns bemühen, zu dem Kapitel Heilbehandlung und zu dem Kapitel der sozialen Fürsorge im Ausschuß Wesentliches beizutragen. Ich möchte sagen, daß die Vorschläge des Herrn Bundesarbeitsministers gerade in bezug auf die Heilbehandlung sehr zu begrüßen sind. Sie weisen neue Wege. Sie enthalten wesentliche Verbesserungen, die wir im Ausschuß übernehmen werden. Was die §§ 25 bis 27 anlangt, so sind die Antragsteller der Auffassung, daß die soziale Fürsorge, die eine wesentliche Voraussetzung zur Rehabilitierung bildet, unter allen Umständen Inhalt des BVG bleiben muß. Wir werden den neuen Grundsätzen des Sozialhilfegesetzes Rechnung tragen. In bezug auf die Berufsschadensrente sei mir nur eine Bemerkung erlaubt. Die Berufsschadensrente für den sogenannten höherwertigen Beruf kann nur dann eine gerechte und sozial befriedigende Lösung darstellen, wenn zugleich die Lebenserwartung des jungen Gefallenen und des in jungen Jahren schwer Beschädigten in gerechter Weise berücksichtigt wird. Die Antragsteller halten an dem Institut der Ausgleichsrente fest. Sie gehen davon aus, daß die Ausgleichsrente ihre volle Funktion in bezug auf die Unterhaltssicherung der Schwerstbeschädigten hat. Wir werden in diesem Punkt die Anregungen des Herrn Ministers Blank in dem Grundgedanken, demjenigen besonders zu helfen, der am schwersten betroffen ist, aufnehmen und in unsere Vorstellungen einarbeiten. Die Ausgleichsrente hat auch heute noch ihre Funktion im Zusammenhang mit der Heilbehandlung, im Zusammenhang mit der Erholungsfürsorge. In beiden Fällen sinkt das Normaleinkommen ab. Auch hier werden wir uns sehr eingehende Vorstellungen über den Zusammenhang zwischen Krankengeld, Heilbehandlung, Einkommen und der Gestaltung der Ausgleichsrente machen müssen. Genauso wird uns - ich darf hier für alle Parteien sprechen - die Erholungsfürsorge sehr eingehend beschäftigen. Wir werden zu moderneren Vorstellungen der vorbeugenden Behandlung, und zwar einer rechtzeitig vorbeugenden Behandlung kommen müssen. Die Ausgleichsrente kann aber nur ihre echten Funktionen erfüllen, wenn die Einkommensgrenze entsprechend gestaltet ist, wobei gerade die unteren Einkommensstufen besonders zu berücksichtigen sind. Die Antragsteller befinden sich in ihrer Konzeption in voller Übereinstimmung mit der Bundesregierung selbst, die zum ersten Entwurf des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges am 12. September 1950 gesagt hat: Die Art der Rentenminderung, die in jedem Falle eine Feststellung des Einkommens und dessen laufende Nachprüfung erfordert, kann nicht befriedigen. Die Bundesregierung fährt fort: Abgesehen davon, daß die Betroffenen durch diese Einkommensfeststellungen ständig beunruhigt und verärgert werden, wirkt die Art der Rentenkürzung auch lähmend auf den Arbeitswillen. Wir sind hier vollkommen einer Meinung. Wir befinden uns mit unseren wesentlichen Verbesserungsvorschlägen zu der Anrechnung des sonstigen Einkommens in voller Übereinstimmung mit dem Bundesrat, der gerade das System der Pauschalierung für einen Fortschritt hält, und zwar auch verwaltungsmäßig. Dem Herrn Bundesarbeitsminister kann nur zugestimmt werden, wenn er vor den drei genannten Ausschüssen gesagt hat: Die Sozialpolitik ist keine Arme-Leute-Politik. Nach diesem Grundsatz müssen die Einkommensgrenzen gestaltet werden. Ich darf seinem neuen Gedanken, daß die Einkommensberechnungen im Zusammenhang mit der Gewährung der Ausgleichsrente nur einmal im Jahr stattfinden sollen, nur voll zustimmen. Der Herr Arbeitsminister wird sicher hierfür im Ausschuß eine Mehrheit aller Fraktionen haben. Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der DP geht davon aus, daß eine Verlagerung des Schwergewichts des Rentensystems auf die Ausgleichsrenten eine Strukturveränderung des Bundesversorgungsgesetzes herbeiführen würde, die dem Grundsatz der Erhaltung des Leistungswillens nicht entspricht. Die Förderung des Leistungswillens ist das tragende Prinzip des Bundesversorgungsgesetzes. Heute, meine sehr geehrten Herren und Damen, sind Zehntausende der schaffenden deutschen Menschen Kriegsopfer. Die Kriegsopfer haben das deutsche Sozialprodukt vom ersten Tage an mitgeschaffen, sie haben das Wachsen des deutschen Sozialprodukts mitgetragen, sie haben Steuern gezahlt, sie leisten Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen, sie tragen die Aufwendungen für die Befriedigung ihrer Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz zum Teil durch ihrer Hände Arbeit selbst. Die Leistungen der deutschen Kriegsopfer im produktiven Einsatz sind im deutschen Bundeshaushalt ablesbar. Die produktive Gestaltung des Kriegsopferrechts führt im Haushalt zu wesentlichen Einsparungen. In der Tat ist der prozentuale Anteil der Ausgaben, wie ich schon gesagt habe, abgesunken. Wenn man die Ist-Zahl des Kriegsopferhaushalts des Jahres 1951 in Höhe von 3,169 Milliarden DM mit der Ist-Zahl des Kriegsopferhaushalts des Jahres 1958 in Höhe von 3,463 Milliarden DM zuzüglich der Aufwendungen gemäß § 90 des Bundesversorgungsgesetzes in Höhe von 432 Millionen DM vergleicht, so zeigt sich, daß sich der Haushalt der Kriegsopferversorgung absolut nur um 726 Millionen DM erhöht hat, obwohl die fünf Novellen zum Bundesversorgungsgesetz eine Bruttoaufwendung in Höhe von 2,445 Milliarden DM beinhaltet haben. Werden von der Summe der Bruttoaufwendungen auf Grund der fünf Novellen die Ist-Mehraufwendungen des Haushalts in Höhe von 726 Millionen DM sowie die natürlichen Ersparnisse durch das Herauswachsen der Waisenkinder, durch die Heirat von Kriegerwitwen und durch die Rentenkapitalisierung in Höhe von insgesamt 503,6 Millionen DM in Abzug gebracht, so ergibt sich eine Summe von 1,2 Milliarden DM, die durch den Leistungswillen der deutschen Kriegsopfer erspart worden ist. Ich darf im Namen aller Fraktionen dieses Hohen Hauses den Dank der Volksvertretung für das zum Ausdruck bringen, was die Kriegsopfer als Schaffende unter Aufbietung der noch verbliebenen und der neu gewonnenen Kräfte zum Wohle des ganzen Volkes geleistet haben und täglich aufs neue in einer unbekannten Tapferkeit leisten. Ich tue dies mit dem Bekenntnis zu der Verpflichtung, den Opfern des Krieges im Rahmen einer gerechten Sozialordnung eine würdige Versorgung zu gewährleisten, die auf der Achtung vor der Würde des Menschen und der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit aufgebaut ist. Ich schließe mit dem Ausdruck des Dankes der antragstellenden Fraktionen - der CDU/CSU und der DP - an den Herrn Bundesfinanzminister und an den Herrn Arbeitsminister für ihre unablässigen gemeinsamen Bemühungen um die Erschließung der haushaltsmäßigen Deckung ({0}) des vorliegenden Gesetzentwurfs, dessen finanzielles Volumen eine Aufwendung von 1050 Millionen DM erfordert. Diesen Dank möchte ich in besonderer Weise auch an den Herrn Bundeskanzler richten, ({1}) der sich immer und besonders in dieser Stunde als ein Freund der deutschen Kriegsopfer erwiesen hat. ({2}) Die Antragsteller haben geglaubt, in Übereinstimmung mit der Bundesregierung die Kriegsopfer nicht der Unpopularität von Steuererhöhungen aussetzen zu sollen. Ich darf als Sprecherin der CDU/ CSU-Fraktion und der DP-Fraktion erklären, daß alles geschehen ist, was überhaupt im Bereich des Möglichen liegt und haushaltsmäßig verantwortet werden kann, um die Finanzierung des vorliegenden Gesetzentwurfes so zu gestalten, daß Steuererhöhungen vermieden werden können. Die Antragsteller sind sich bewußt, daß jede Ausweitung des finanziellen Volumens bis Ende 1962 nur durch Steuererhöhungen gedeckt werden kann. Ich bin überzeugt, daß alle Fraktionen dieses Hohen Hauses, wenn sie vor die Wahl zwischen einer wesentlichen Erhöhung der Dauerleistungen für alle Kriegsopfer und einem früheren Termin des Inkrafttretens gestellt sind, sich mit uns im Interesse der deutschen Kriegsopfer für wesentlich erhöhte Dauerleistungen entscheiden werden. Ich bitte das Hohe Haus um Überweisung des vorliegenden Gesetzesantrags der Fraktionen der CDU/CSU und der DP, Drucksache 957 ({3}), an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen. Ich danke Ihnen. ({4})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zur Begründung des FDP-Gesetzentwurfs - Drucksache 962 - gebe ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke.

Dr. Wolfgang Rutschke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001909, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst ein kurzes Wort zu meiner Vorrednerin! Was Sie gesagt haben, Frau Kollegin Dr. Probst, kann ich zu 99 % unterstreichen, aber ich habe leider das Gefühl, daß Sie den falschen Gesetzentwurf begründet und vor allem in der falschen Richtung geredet haben. In der anderen Richtung hätten Sie reden sollen, das wäre besser gewesen. ({0}) Aber Ihr Wort in der Regierung Ohr! ({1}) Meine Damen und Herren, wenn ein Mann, der im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, den Mut hat, unpopuläre Maßnahmen zu verteidigen, dann gebührt ihm Lob. Wenn der Personenkreis, der von dieser unpopulären Maßnahme betroffen wird, mit Protesten und Resolutionen zum Angriff gegen ihn vorgeht und dieser Mann dann trotzdem seine Meinung, ohne zu wanken, fest verteidigt, dann verdient er Bewunderung. Mut und Standhaftigkeit sind hohe Mannestugenden, die leider in unserer opportunistischen Zeit selten geworden sind. Ich habe früher vor dem damaligen Bundesfinanzminister Schäffer - heute Bundesjustizminister - besondere Achtung gehabt, wenn er finanziellen Wünschen entgegentrat und mutig, ohne Rücksicht auf Popularität, das vom Steuerzahler sauer verdiente Geld mit Sparsamkeit verwaltete. Als ich aber nachher leider feststellen mußte, daß er in dieser Zeit den berüchtigten Juliusturm von 7 Milliarden DM anlegte, schwand meine Bewunderung; denn das war eben nicht die verantwortliche Haltung eines mutigen Mannes, sondern kleinbürgerliche Hamsterei. ({2}) Das war die Haltung eines Menschen, der seine Familie darben läßt, um einen Sparstrumpf voll Geld zu stecken, ({3}) das ihm dann, weil er es nicht zu verwahren weiß, von einem listigen Gesellen genommen wird. ({4}) Durch diese mickrige Finanz- und Steuerpolitik sind nachher Milliardenbelastungen in den Bundesetat aufgenommen worden, die sich wie eine ewige Krankheit forterben. Man erreichte genau das Gegenteil dessen, was staatspolitisch notwendig gewesen wäre. Ich behaupte nicht, daß diese Beträge zum Fenster hinausgeworfen wurden, nein, aber es wurden mit diesen Milliarden Aufgaben finanziert, die nicht so vordringlich waren wie andere. Was für einen Kampf hat es immer mit dem damaligen Bundesfinanzminister gegeben, wenn z. B. durch die Initiative dieses Parlaments die Verbesserung der Kriegsopferversorgung versucht wurde. Um jeden Pfennig wurde gefeilscht. Stets behauptete der damalige Finanzminister, er habe kein Geld. Zur gleichen Zeit wurde aber, ich sagte es schon, der Juliusturm zusammengehamstert. In- und Ausland wurden begehrlich gemacht, und man teilte später mit vollen Händen nach allen Seiten hin aus. Nun, der Herr Bundesarbeitsminister Blank könnte sich möglicherweise auch das Lob der gerecht denkenden Menschen dadurch erwerben wollen, daß er durch standhaftes Verhalten in einer unpopulären Frage Mannesmut beweise. Es hat zunächst den Anschein, als wolle er sich wie ein Winkelried für Bundeskanzler und Bundesfinanzminister aufopfern. Er gleicht aber meiner Meinung nach nicht einem Winkelried, sondern allenfalls einem Michael Kohlhaas, ({5}) aber auch das nur in der unbelehrbaren Halsstarrigkeit, mit der er seine Konzeption vertritt. Auch im übrigen ist die Ähnlichkeit nur negativ. Michael Kohlhaas hat sich gegen ein zunächst unbezweifelbares Unrecht zur Wehr gesetzt, während der Herr Bundesarbeitsminister für das Unrecht, das man hier den Kriegsopfern antut, kein Gefühl zu haben scheint. ({6}) Ja, Herr Bundesminister, das ist es, was wir und die Kriegsopfer am allermeisten an Ihnen vermissen: dieses Gefühl für die Ihnen anvertrauten Schwachen. Wer verlangt von Ihnen eigentlich, daß Sie die Geschäfte des Bundesfinanzministers besorgen? ({7}) Meine Partei, meine Damen und Herren, ist jederzeit für Sparsamkeit im Staate eingetreten. Ich werde Ihnen später auseinandersetzen, warum dieser Gesichtspunkt gerade in diesem Falle nicht der oberste sein kann. Ich nehme es dem Bundesfinanzminister nicht übel, wenn er ein für allemal auf Sparsamkeit hält. Aber warum üben gerade Sie, Herr Bundesarbeitsminister, eine so kühle Enthaltsamkeit? Nach der Lehre Montesquieus von der Teilung der Gewalten haben verschiedene Instanzen im Staate verschiedene Funktionen und sollen diese unabhängig voneinander ausüben, damit aus dem Zusammenspiel ein gerechtes Ergebnis entstehe. ({8}) - Ja, Herr Kollege, ich begründe sehr wohl. Wir müssen nämlich erst einmal die Grundfragen klarlegen, und das sind eben die finanziellen Fragen. Aber das ist Ihnen anscheinend noch nicht aufgegangen. ({9}) Nach dem erwähnten Prinzip arbeitet man an den Gerichten sowohl im Zivil- wie im Strafprozeß; danach arbeiten die beiden gegnerischen Anwälte und das unabhängige Gericht. Den Vertretern der beiden Parteien gesteht man das Recht einer gewissen Einseitigkeit zu; ja, diese Einseitigkeit ist bis zu einem gewissen Grade notwendig. Stellt sich der Verteidiger von vornherein auf die Seite des Staatsanwalts, so wird die Gerechtigkeit verfälscht. Herr Bundesminister, Sie sind hier nicht Richter über, sondern Anwalt für die Interessen der Kriegsopfer. Tun Sie als deren Anwalt Ihre Pflicht! ({10}) Oder zweifeln Sie an der Gerechtigkeit Ihrer Sache? Dann müßten Sie das Mandat niederlegen, d. h. als Minister zurücktreten. ({11}) Und nun, meine Damen und Herren, zum materiellen Anspruch der Kriegsopfer. - Ich habe vorhin vom Gefühl gesprochen; aber ich will nicht mit Sentimentalitäten kommen. Betrachten wir vielmehr nüchtern zunächst die Rechtslage, dann aber die materiellen Ansprüche der Kriegsopfer im Zusammenhang mit unserer allgemeinen politischen und sozialen Lage. Im bürgerlichen Leben hat derjenige, der durch einen anderen einen Schaden erleidet, einen Ersatzanspruch gegen den Schädiger. Das Grundgesetz garantiert in Art. 2 Abs. 2 - Frau Kollegin Probst, Sie haben diese Bestimmung ja auch zitiert - das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ich weiß sehr wohl, daß diese Garantie im Kriege illusorisch wird. Wenn man den bürgerlich-rechtlichen Grundsatz des Schadensersatzes anwendete, so wäre geltend zu machen, daß hier der Schaden nicht durch den zum Kriegsdienst einberufenden Staat, sondern durch den Feind entstanden ist. So mag es wohl auch kommen, daß immer wieder, mehr oder weniger ausgesprochen, die Meinung auftaucht, die Folgen einer solchen Katastrophe, wie sie ein Krieg ist, könnten nicht mehr nach reinen Rechtsgrundsätzen beurteilt werden; es sei das Schicksal selbst, das hier, nach uns nicht begreiflichen Grundsätzen, den einen schwer, den anderen weniger hart treffe, ein Ausgleich dieser Ungerechtigkeit liege nicht im Bereiche der menschlichen Möglichkeiten. Tatsächlich läßt sich im Laufe der Geschichte, besonders im Altertum, eine erstaunliche Gleichgültigkeit der Völker und ihrer Gesetzgeber gegenüber dem Kriegsschicksal des einzelnen beobachten. Sie wissen auch, wann und wodurch sich der große Umschwung in der Beurteilung vollzog, worauf unsere heutige Anschauung vom Werte der Einzelpersönlichkeit beruht. Es ist die Lehre des Christentums vom Erlöser, der für alle gestorben ist. Es war selbstverständlich, daß das Christentum gerade unter den Sklaven zuerst und am meisten Anhänger hatte. Hier tauchte zum ersten Mal der Gedanke der Verantwortung für den Nächsten, der Gemeinschaft aller auf. Verzeihen Sie, meine Damen und Herren, wenn ich im Rahmen dieser Debatte von den höchsten Werten der Menschheit spreche. Ich finde wirklich keine geringere Ursache für die Wandlung, die sich in unserem Denken in diesem Punkte vollzogen hat, als die Lehre von der Gleichheit alles dessen, was Menschenantlitz trägt. Das ist der von Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, so oft beschworene Geist des christlichen Abendlandes. Auf diesem Hintergrund allein kann und muß man die Fürsorge für die Kriegsopfer sehen, ({12}) in dieser Frage muß sie sich immer und hier und heute bewähren. Wenn uns dieser Grundgedanke unserer abendländischen Kultur nicht mehr zu Opfern begeistern kann, dann bleibt er eine leere Redensart, gut genug, an hohen Festtagen zitiert zu werden, aber blutleer und letzten Endes inhaltlos und heuchlerisch. Wie oft haben Sie, meine Damen und Herren, bei Gedenkfeiern an einem Mahnmal gestanden, auf dem die Worte des Evangeliums eingemeißelt waren: „Niemand hat größere Liebe, denn der sein Leben lässet für seine Freunde." Sollten diese Worte nicht besser in unsere Herzen eingegraben sein als in Stein? Wenden Sie sich doch einmal der Praxis in der Kriegsopferversorgung zu! Ich frage mich oft, warum in weiten Kreisen der Bevölkerung ein so geringes Verständnis für die Probleme der Kriegsopferversorgung vorhanden ist. Menschen, die sonst ein gesundes Urteil haben, meinen, für die Kriegsopferversorgung könne man Mittel eben nur in begrenzter Höhe zur Verfügung stellen. Bei der großen Anzahl Kriegsopfer entfalle dann nur ein geringer Betrag auf den einzelnen, und damit müsse er sich dann eben abfinden. Diese Argumentation ist falsch und - das ist das Schlimmste - gedankenlos. Wenn ich dieselben Menschen frage, ob sie mit einer entschädigungslosen Enteignung ihres Eigentums zum Bau von Straßen, Flugplätzen oder sonstigen für die GeDr. Rutschke meinschaft notwendigen Anlagen einverstanden seien, so antworten sie mir: „Wir leben doch nicht in einem bolschewistischen Rußland!" Weiterhin ist man der Meinung, daß man im Falle der Schädigung durch einen Dritten ein gutes Recht auf Schadensersatz habe, und zwar in voller Höhe, denn man lebe ja schließlich in einem Rechtsstaat. Nun kann es ja jedem Bürger oder seinen nächsten Angehörigen passieren, daß sie bei der Bundeswehr Dienst tun müssen. Dann gelten aber die zuvor vertretenen Grundsätze nicht mehr. Für die Bundeswehr gilt nämlich das Bundesversorgungsgesetz. Hierzu ein Beispiel - Frau Kollegin Probst, Sie brachten ein ähnliches Beispiel -: Während eines Manövers der Bundeswehr werden ein Zivilist und ein Soldat von einem Bundeswehrfahrzeug überfahren. Vollen Schadensersatz erhält der Zivilist, nur einen Bruchteil davon der wehrpflichtige Soldat. Ist denn eigentlich im Grundsätzlichen ein so großer Unterschied im Hinblick auf die Entschädigungspflicht bei Schäden, die im zivilen Leben und im militärischen Leben entstehen? Beide Schadensersatzansprüche haben, wie erwähnt, ihre Wurzel im Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes. ,Wird also jemand als Zivilist geschädigt, so hat er Anspruch auf vollen Schadensersatz; hat ihn die Gemeinschaft oder der Staat in eine Uniform gesteckt - mit oder vielleicht sogar gegen seinen Willen -, dann bekommt er niemals eine volle Entschädigung. Er erhält einen Bruchteil hiervon als Grundrente und - wenn er nachweist, daß seine Arbeitsfähigkeit so herabgemindert ist, daß er selbst kein eigenes Einkommen oder ein nur sehr geringes erzielen kann - eine Ausgleichsrente, die ihm allenfalls ein Existenzminimum garantiert, und zwar das der niedrigsten Stufe, eines ungelernten Arbeiters. Hierbei wird außerdem noch alles sonstige Einkommen, auch aus Vermögen, angerechnet. Nun wird eingewendet, daß im zweiten Weltkrieg das Risiko des Krieges praktisch von allen gleichmäßig getragen werden mußte, daher sei eine individuelle Entschädigung nicht angezeigt. Man könne dann nur dem helfen, der in schlimmste Not geraten ist - um mit dem Bundesarbeitsminister zu sprechen -, dem Ärmsten der Armen; alle anderen müßten eben sehen, wie sie sich selbst helfen. ({13}) Diese Argumentation wirft zwei Dinge durcheinander, Ein teilweise gleiches Risiko galt allenfalls für Besitzgüter, obwohl man hier auch einwenden könnte, daß es in den Industriegebieten und grenznahen Zonen weitaus höher war als woanders. Ganz sicher ist aber, daß die Männer, die zur kämpfenden Truppe gehörten, ob nun in Rußland, auf dem Balkan, in Afrika oder anderswo, nicht nur prozentual, sondern auch absolut an Leib und Leben weitaus höher gefährdet waren. Allein schon die mörderischen klimatischen Verhältnisse und die besonderen Gegebenheiten, denen sich die Soldaten, auch wenn sie nicht unmittelbar im Einsatz waren, ausgesetzt sahen, verursachten Körperschäden, die nie wieder ausgeheilt werden können. Eine Gegenüberstellung der Zahlen der durch Luftkrieg und in Erdkämpfen umgekommenen Zivilpersonen mit den Wehrmachtsverlusten an Toten ergibt die erschütternde Bilanz von 430 000 Zivilpersonen zu 3 760 000 Soldaten, ohne die nach 1946 in Gefangenschaft Umgekommenen. Diese Zahlen dürften einwandfrei beweisen, daß das Risiko des Soldaten doch um ein Vielfaches höher war. Daher ist auch der Einwand widerlegt, daß eine individuelle Entschädigung der Kriegsopfer durch die Gesamtheit eben wegen der allgemeinen Katastrophe eines Krieges unangemessen sei. Es folgt ein weiterer Einwand dieser oberflächlich Urteilenden: die Zahl der Kriegsopfer sei zu groß, um sie ausreichend individuell entschädigen zu können, der Bund besitze nicht die Mittel, soviel zu leisten. Dieser Einwand wäre allenfalls in den Anfangsjahren der Wirksamkeit des Bundesversorgungsgesetzes von 1950 berechtigt gewesen. Im Jahre 1950 betrug der Gesamtetat 14,6 Milliarden Mark, die Zahl der Versorgungsberechtigten belief sich auf 3 939 000. Im gleichen Jahre wurde jedoch für die Kriegsopferversorgung der Betrag von 2,34 Milliarden Mark ausgegeben. - Im Voranschlag für 1950 waren es sogar 2,78 Milliarden. - Das waren 15,9 °/c, des Gesamthaushaltes des Bundes. Heute beläuft sich der Bundesetat auf 39,8 Milliarden. Tatsächlich werden aber in diesem Haushaltsjahr für die Kriegsopferversorgung 3,065 Milliarden ausgegeben werden, das sind nur noch rund 7,7 Prozent, Frau Kollegin Probst. Der Anteil der Kriegsopferversorgung am Gesamtetat hat sich also von 1950 bis heute prozentual um mehr als die Hälfte verringert. Es kann gar kein Zweifel darüber bestehen, daß wir bei einem Gesamtetat von rund 40 Milliarden DM so viel Mittel für die Kriegsopferversorgung aufbringen könnten, daß wir nicht mehr, wie es der Herr Bundesarbeitsminister tut, von den Ärmsten der Armen in der Kriegsopferversorgung - im Lande des Wirtschaftswunders - sprechen müssen. Sicherlich sind auf uns Aufgaben zugekommen, die wir im Jahre 1950 nicht, oder nicht in dieser Form, hatten, z. B. Ausgaben für die Verteidigung. Wir Freien Demokraten bejahen die Verteidigung und wir haben uns auch niemals geweigert, die notwendigen Mittel hierfür zu bewilligen. Der Herr Bundesfinanzminister behauptet, daß bei einer durchgreifenden Erhöhung des Kriegsopferetats die Steuern erhöht werden müßten. Diese Argumentation ist, Herr Bundesfinanzminister, nicht ehrlich. ({14}) Ich habe Ihnen dargelegt, daß der prozentuale Anteil der Kriegsopferversorgung am Gesamtetat seit 1950 von 15,9 % auf heute 7,7 % stetig zurückgegangen ist. Wenn wir uns jetzt bemühen, zu einer gerechten und halbwegs ausreichenden Kriegsopferversorgung zu kommen - wobei wir beileibe nicht an eine Wiedererhöhung des Etatanteils auf 15,9 % gedacht haben; wir sind mit einem geringeren Prozentsatz zufrieden -, so hätte eine etwaige Steuerhöhung nicht ihre Ursache in der Kriegsopferversorgung, sondern in den hinzugekommenen Milliardenbeträgen für die notwendige Verteidigung. In diesem Jahr sind es einschließlich der übrigen Verteidigungslasten 12 Milliarden DM. Aber auch sonst notwendige Erhöhungen der Etatposten wie z. B. für den sehr dringenden Straßenbau müssen letzten Endes auch mit einkalkuliert werden. Ich bin der Überzeugung, daß ein nicht unerheblicher Teil der Verteidigungsausgaben überhaupt nicht in den ordentlichen Haushalt gehört. Es ist z. B. nicht einzusehen, daß große bauliche Anlagen, die für langfristigen Gebrauch bestimmt sind, über den ordentlichen Haushalt finanziert werden. Ich glaube nicht daran, trotz der hohen Verteidigungsausgaben, daß eine Steuererhöhung erforderlich ist, wenn wir zu einer gerechten ausreichenden Kriegsopferversorgung kommen wollen. Wenn der Herr Finanzminister behauptet, daß nicht genug Mittel zur Verfügung stünden, um auch die Grundrenten der Kriegsopfer angemessen zu erhöhen, und daß deshalb nur die Ärmsten der Armen in der Kriegsopferversorgung berücksichtigt werden könnten, dann ist an dieser Behauptung sowohl die Voraussetzung wie die Folgerung falsch. Bei einem 40-Milliarden-Haushalt ist genügend Geld vorhanden; es wird nur fürandere Zwecke ausgegeben, die die Bundesregierung für wichtiger als die Kriegsopferversorgung hält. Es sind Milliardenbeträge in andere Sozialetats geflossen. Die Kriegsopfer wurden bisher hintangestellt. Man hat seinerzeit einen Juliusturm anlegen können und vergaß dabei die Kriegsopfer. Man hat z. B. ohne Rechtsverpflichtung namhafte Beträge von sogenannten Stationierungskosten an Länder gezahlt und auch sonstige Zuwendungen an diese gegeben, die ihre Kriegsopfer erheblich besser versorgen. Die Bundesregierung und Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, haben noch vor einigen Monaten das Sparprämiengesetz in diesem Hause durchgesetzt, das insgesamt mehr als 1 Milliarde DM kosten wird. Ich gehöre dem Vorstand dieses Hauses an, der die Federführung für die finanziellen Angelegenheiten der Mitglieder des Bundestages hat. Vor einigen Tagen wurde ich von einem Kollegen angesprochen, der mir sagte, daß es doch nun endlich an der Zeit sei, die Frage der Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten positiv zu regeln; man könne nun nicht mehr länger warten. Ich habe diesem Kollegen erklärt, daß ich das Wort Abgeordnetenpension so lange überhaupt nicht mehr hören wolle, solange noch keine Entscheidung über eine ausreichende Versorgung der Menschen gefallen ist, die im Dienste der Allgemeinheit Gesundheit und Leben geopfert haben. ({15}) Herr Bundesarbeitsminister Blank, ich möchte Ihnen, auch im Namen vieler meiner Freunde, dafür danken, daß Sie innerhalb der CDU/CSU-Fraktion schon vor Monaten Ähnliches gesagt haben. Ich hoffe aber, daß Sie auch in der Bundeskabinettsitzung vom 21. Mai dieses Jahres gegen die sehr großzügige Neuregelung und Verbesserung der Bundesministerversorgung gestimmt haben. Wenn auch die Größenordnungen nicht vergleichbar sind, so mutet es einen doch grotesk an, wenn die - ich betone: unzureichende - Versorgung der Kriegsopfer gemäß Kabinettsbeschluß vom 21. Mai dieses Jahres in der gleichen Kabinettsitzung beschlossen wurde, in welcher eine erhebliche Verbesserung der Pensionsansprüche der Bundesminister - schon nach einjähriger Amtsführung - festgelegt worden ist. Schließlich paßt eine solche Kargheit bei der Bewilligung der Mittel für die Kriegsopferversorgung schlecht zu dem dringenden Appell der Bundesregierung, für die Verteidigung der Heimat jedes Opfer zu bringen. Man muß für die Menschen, die das höchste Opfer gebracht haben, Verständnis beweisen und selbst Opfer bringen, um sich das Recht zu einem solchen neuen Appell überhaupt erst zu schaffen. ({16}) In der Zeit der sogenannten Umerziehung des deutschen Volkes nach 1945 setzte man Militarismus und aufopfernden Einsatz zur Verteidigung des Vaterlandes gleich. Dies ist noch heute ein schweres psychologisches Hemmnis für eine wirksame Verteidigung unserer Freiheit. Zu einer wirksamen Verteidigung gehören nun einmal finanzielle und persönliche Opfer des ganzen Volkes. Wie wollen Sie aber diese Opferbereitschaft erreichen, wenn Sie die, die das schwerste Opfer an Leib und Leben bereits gebracht haben, im wesentlichen nach den Grundsätzen der öffentlichen Fürsorge behandeln, anstatt ihnen einen rechtlichen Entschädigungsanspruch zuzubilligen? Meinen Sie vielleicht, meine Damen und Herren, das Problem der Wehrbereitschaft könne dadurch gelöst werden, daß Sie jetzt an Stelle von Strohsäcken die Schaumgummimatratze bei der Bundeswehr einführen? ({17}) Nein, wichtiger ist, daß der Soldat darauf bauen kann, daß sich die Gemeinschaft oder der Staat auch dann seiner oder seiner Angehörigen annimmt, wenn er im Dienste der Gemeinschaft Gesundheit oder Leben einbüßt. In allen Bereichen der Wirtschaft, bei den Angehörigen des öffentlichen Dienstes, wird dem Verunglückten oder dem zu Tode Gekommenen bzw. dessen Angehörigen eine seiner Leistung entsprechende Versorgung gewährt. Nur beim Soldaten wird nicht nach der Leistung oder nach seinem Beruf gefragt, sondern ausschließlich nach seiner Bedürftigkeit, wie beim Wohlfahrtsempfänger. ({18}) - Nein. Sehen Sie, da unterscheiden wir uns grundsätzlich, Herr Memmel. Uns geht es nicht um Wahlgeschenke, ({19}) die Sie vor der letzten Bundestagswahl gemacht haben; uns geht es um die Kriegsopferversorgung. ({20}) Lassen Sie mich an Hand eines Beispiels die kaum glaublichen Konsequenzen aufzeigen, denen sich heute der dienstpflichtige Bundeswehrsoldat bzw. seine Ehefrau ausgesetzt sieht. Ein jungverheirateter dienstpflichtiger Bundeswehrsoldat, der im Zivilberuf, vielleicht als Architekt, 1200 DM verdient, wird bei einem Manöver durch einen Unglücksfall getötet. Seine Ehefrau bezog in der Zeit des Wehrdienstes ihres Mannes einen Familienunterhalt für Bundeswehrangehörige von 550 DM. Kurz nachdem sie die Nachricht vom Tode ihres Ehemannes erhalten hat, teilt ihr die Versorgungsbehörde mit, daß sie nach dem Bundesversorgungsgesetz zukünftig nur noch 70 DM Witwenrente erhalten wird. ({21}) Der Betrag von 550 DM an die Ehefrau des Soldaten wird nur so lange gewährt, wie dieser als Lebender Dienst in der Bundeswehr tut. Ist er hierbei zu Tode gekommen, so wird das „sparsame" Bundesversorgungsgesetz angewendet, das eben für diesen Fall dann nur 70 DM vorsieht. Gibt Ihnen diese Art der Behandlung nicht zu denken? Der damalige Verteidigungsminister Blank führte in seiner Schrift „Vom künftigen deutschen Soldaten" folgendes aus: Jeder Soldat, der durch militärischen Dienst eine Beschädigung erleidet, kann sicher sein, daß in ausreichendem Maße für ihn und die Seinen gesorgt wird. ({22}) Welch ein Widerspruch zu seiner heutigen Haltung als Bundesarbeitsminister! Mehr noch! Auch der heutige Bundesverteidigungsminister, der durch Abwesenheit glänzt, obwohl dieses Bundesversorgungsgesetz genauso für die Bundeswehr gilt, und von dem man doch annehmen müßte, daß er unser natürlicher Verbündeter ist, - Herr Strauß schweigt. Wenn aber Herr Strauß schweigt, dann spricht das Bände! Nach dieser Methode von 550 DM auf 70 DM werden aber seit 1945 unsere Kriegsopfer bzw. die Kriegerwitwen behandelt. Ist es nicht beschämend, wenn man sich immer wieder darauf beruft, daß - bei einem 40-MilliardenEtat - nicht genügend Geld für eine angemessene Kriegsopferversorgung vorhanden sei? Sollte man nicht besser sagen, wir wollten alles tun, um an anderer Stelle Mittel einzusparen, damit diejenigen, die das höchste Opfer für das Vaterland bringen mußten, wenigstens materiell ausreichend entschädigt werden können? Wir Freien Demokraten haben die Konsequenz aus diesem ungleichen Recht, aus dem Messen mit ungleichen Maßstäben gezogen. Wir haben dem Hohen Hause bereits am 3. April 1959 auf Drucksache 962 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir einen Weg zu einer gerechten Kriegsopferversorgung aufzuzeigen glauben. Wir sind der Auffassung, daß dieser Gesetzentwurf im Gegensatz zu allen anderen Vorlagen die Bezeichnung einer Reform verdient. Wir sind uns durchaus bewußt, daß dieser Gesetzentwurf vielleicht noch einige Unebenheiten aufweist. Wir bitten aber dabei zu berücksichtigen, daß uns eben nicht der Apparat eines Ministeriums zur Verfügung steht, sondern nur ein bescheidener Kreis von Mitarbeitern. Wir werden im Ausschuß für Kriegsopferfragen darüber reden müssen. Der FDP-Entwurf enthält zwei Schwerpunkte: erstens die Abkehr von der Ausgleichsrente mit der Bedürftigkeitsprüfung zur individuellen Berufsschadensrente, auch für Kriegerwitwen und Kriegerwaisen, und zweitens die Anhebung des Versehrtengeldes, bisher Grundrente genannt, etwa auf die Höhe der Kriegsopferversorgung an der Saar, und zwar in bezug auf die Kaufkraft. Liebe Frau Kollegin Probst, ich vermisse in Ihrem Antrag die Saar-Klausel. Ohne eine solche werden Sie nämlich nicht das Wort des Herrn Bundesarbeitsministers einlösen, das er den Leuten an der Saar gegeben hat, daß eine Verschlechterung der Kriegsopferversorgung jedenfalls nicht eintreten wird. Man kann darüber streiten, wie hoch das Versehrtengeld zu bemessen ist. Daß eine Anhebung notwendig ist, hat sich inzwischen ja wohl auch bei der Bundesregierung herumgesprochen, obwohl der Herr Bundesarbeitsminister noch vor einigen Monaten im Kriegsopferausschuß des Bundestages die Meinung vertreten hat, daß die Erhöhung der Grundrenten vergeudetes Geld sei. Uns erschien die Erhöhung auf das Niveau im Saarland nicht nur erforderlich, sondern auch zweckmäßig, weil man sonst den Deutschen an der Saar, die sich nicht nur im Kriege, sondern auch durch die Saarabstimmung zum zweitenmal für das Vaterland eingesetzt haben, eine böse Quittung für ihr Bekenntnis zu Deutschland gegeben hätte. Die Grundrente ist keinesfalls, wie oft gemeint wird, ein Zigarettengeld für begüterte Kriegsversehrte, sondern sie hat einen nüchternen und realen Grund. Es kann doch niemand ernsthaft bestreiten, daß das Kriegsopfer infolge seiner Beschädigung zusätzliche, meist unumgängliche Mehrausgaben gegenüber Nichtkriegsbeschädigten hat. - Hier wäre ich Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, die Sie nicht zu den 70 Leuten gehören, dankbar, wenn Sie mal zuhören wollten, damit Sie endlich jene falsche Vorstellung von der Grundrente aufgeben. ({23}) Man kann doch nicht übersehen, daß die im Dienste für die Allgemeinheit erlittenen Verwundungen der Soldaten nicht nur heute noch mehr oder minder starke Schmerzen verursachen, sondern auch mit finanziellen Mehrbelastungen für die Beschädigten verbunden sind. Ein Beinamputierter z. B. wird schon bei kürzeren Wegstrecken Aufwendungen für eine Fahrgelegenheit haben. Derselbe Weg könnte für einen Gesunden ein Spaziergang sein. Der Armverletzte muß sich eines Gepäckträgers bedienen oder sein Gepäck bei der Bahn aufgeben, während der Gesunde hier4526 zu nicht gezwungen ist. Solche Beispiele ließen sich zu Hunderten bringen. Die weitaus größte Zahl der Kriegsbeschädigten ist in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit teilweise erheblich gemindert. Ist es nicht ein Gebot der Gerechtigkeit, daß die Allgemeinheit den Kriegsopfern diese zusätzliche finanzielle Belastung abnimmt? Man wendet ein, das treffe alles für die Schwerkriegsbeschädigten zu, aber wohl kaum für die anderen. Auch das ist ein Irrtum. Man ist sich offenbar nicht darüber klar, wie und nach welchen Gesichtspunkten die Kriegsopfer eingestuft werden. Ein Fußamputierter wird laut Rententabelle mit 30 % - Rente 30 DM -, ein Beinamputierter mit 50 % - Rente 48 DM - eingestuft. Der Verlust des Kehlkopfes wird mit 50 % bewertet. Beim Verlust des Kehlkopfes ist der Kriegsbeschädigte nur noch in der Lage, sich durch Zeichensprache oder schriftlich seiner Umwelt mitzuteilen. Welche berufliche und welche Lebensumstellung im allgemeinen bedeutet das! Ein derart Beschädigter wird zwangsläufig ein erhöhtes kulturelles Bedürfnis haben - er kann mit niemandem mehr sprechen -, was auch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein wird. Seine Rente beträgt aber 48 DM monatlich. Ich möchte jetzt nicht die vielleicht billige Frage an Sie richten, ob Sie sich für 48 DM Rente monatlich dieses Schicksal aufbürden wollen. ({24}) - Aber von diesem Gesichtspunkt aus muß man die Frage der Kriegsopferversorgung betrachten, wenn man nicht kalt und egoistisch an den Nöten dieses Personenkreises vorbeigehen will. Einen weiteren Übelstand, der die Reform des heute gültigen Bundesversorgungsgesetzes dringend erscheinen läßt, möchte ich Ihnen an einem Beispiel aus der Praxis aufzeigen. Ein Feinmechanikermeister in einer Spezialindustrie verlor im Kriege sämtliche Finger einer Hand. Er war daher nicht mehr in der Lage, seinen früheren Beruf auszuüben, sondern konnte in seiner Fabrik nur noch als Pförtner Verwendung finden. Ohne seine verkrüppelte Hand hätte er in seinem alten Beruf als Feinmechanikermeister ein Einkommen von heute rund 800 DM bezogen, aber als Pförtner verdient er nur noch knapp 400 DM. Verlust aller Finger einer Hand wird nach der Rententabelle mit 40 % eingestuft, d. h. 38 DM Rente pro Monat. Ausgleichsrente kann er nicht beziehen, da er nicht mindestens zu 50 % beschädigt ist. Dieser Mann trägt also jeden Monat seines Lebens einen Einkommensverlust von 400 DM. Als Entschädigung billigt ihm die Allgemeinheit einen Ausgleich von monatlich 38 DM zu. ({25}) - Gut, Herr Kollege, nehmen wir den § 30. Dann wird er um 10 % auf 50 % höhergestuft, und dann bekommt er keine Ausgleichsrente, weil er nicht bedürftig ist; denn er verdient 400 DM. Dieses offensichtliche Unrecht schreit doch nach einer Reform. Daher haben wir in unserem Gesetzentwurf die individuelle Berufsschadensrente an Stelle der auf die Bedürftigkeit abstellenden Ausgleichsrente vorgesehen. Sie soll den Schaden ausgleichen, den der Beschädigte dadurch erlitten hat, daß er infolge seiner körperlichen Beeinträchtigung den erlernten oder den zuletzt ausgeübten oder den nachweisbar angestrebten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Wir haben die Berufsschadensrente auf 70 % des tatsächlichen Verlustes begrenzt. Diese Begrenzung schien uns gerechtfertigt zu sein, weil der Beschädigte von dieser Berufsschadensrente weder Sozialabgaben noch Steuern bezahlt. Bei Selbständigen, die mit Rücksicht auf ihre Beschädigung eine fremde Arbeitskraft zusätzlich beschäftigen müssen, gelten als Berufsschaden die für diese Kraft notwendigen Aufwendungen mit der gleichen Begrenzung. Neben der Berufsschadens-rente bringt die vorgesehene Eingliederung des Versorgungsrechts in das allgemeine Altersversicherungsrecht den Reformcharakter unseres Gesetzentwurfs am deutlichsten zum Ausdruck. Der Entwurf geht davon aus, daß der Beschädigte auch ohne seine Beschädigung in der Regel im Alter von 65 .Jahren aus dem Berufsleben ausgeschieden wäre und seinen Lebensunterhalt aus der während seiner beruflichen Tätigkeit geschaffenen Altersversorgung bestritten hätte. Deshalb erhält der Beschädigte, der bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Berufsschadensrente empfangen hat, nach unserem Gesetzentwurf aus der für ihn nach seiner beruflichen Eingruppierung zuständigen gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente, deren Höhe sich nach der Höhe der Beiträge bestimmt, die er im Falle seiner vollen Erwerbsfähigkeit hätte entrichten müssen. Diese Renten bzw. deren Aufstockung werden den Versicherungsträgern aus dem Kriegsopferetat erstattet. Als besonders ungerecht empfinden wir die heutige Regelung der Kriegerwitwenversorgung. Heute erhält die Kriegerwitwe - ihre Bedürftigkeit vorausgesetzt - eine Einheitsversorgung von maximal 180 DM, ohne Rücksicht auf das, was sie auch finanziell durch den Verlust des Ehemannes einbüßen mußte. Hier hat die kalte Sozialisierung einer Gruppe von Menschen stattgefunden, die dem Vaterland das Leben ihres Schicksalsgefährten, mit dem sie eine gemeinsame Existenz aufgebaut hatten, opfern mußten. Statt sich zu bemühen, wenigstens den finanziellen Schaden gerecht auszugleichen, werden alle diese Frauen auf das Einkommensniveau der Witwe eines ungelernten Arbeiters herunternivelliert. Das gleiche Schicksal erleiden die Vollwaisen und die Halbwaisen. Die Witwen- und Waisenversorgung wird daher im FDP-Entwurf auch nach den Grundsätzen der Berufsschadensrente geregelt. Somit fällt automatisch eine Nivellierung weg. Auch in den Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums ist der Gedanke der Berufsschadensrente eingeflochten, allerdings in so unzureichendem Maße, daß er wenig Wirkung verspricht. Der BlankDr. Rutschke Entwurf der Berufsschadensrente läßt zunächst einmal alle Berufsschäden unter 100 DM völlig unberücksichtigt. Erst ab 100 DM Berufsschaden soll die Hälfte des nachgewiesenen Schadens, später noch weniger, entschädigt werden. Ich möchte den Herrn Bundesarbeitsminister fragen, mit welcher Begründung er eine Entschädigung unter 100 DM Berufsschaden rundweg ablehnt. Für einen Kriegsbeschädigten mit einem Einkommen von 300 DM sind 100 DM mehr oder weniger genau ein Viertel seines Gesamteinkommens und ein sehr spürbarer Schaden. Bei Ihrer Regelung, Herr Bundesarbeitsminister, stand nicht die Gerechtigkeit, sondern standen rein fiskalische Erwägungen Pate; sie gehen zu Lasten der geschädigten Kriegsopfer. Wir wollen aber nicht verhehlen, daß wir das Bemühen, wenigstens den Gedanken der Berufsschadensrente zu berücksichtigen, durchaus positiv beurteilen. Denn damit ist auch in Ihrer Fassung, Herr Bundesarbeitsminister, ein kleines Stück Reform enthalten, das jedoch nur dann zur Auswirkung kommt, wenn die Konstruktion wenigstens mit der Zeit weiterentwickelt wird. Wenn man sich an den einstimmigen Beschluß aller Parteien hielte, dann wäre hier durchaus eine Chance gegeben. Schon bei den Beratungen der Sechsten Novelle zum Bundesversorgungsgesetz im 2. Deutschen Bundestag - Plenarberatung am 22. Mai 1957 - wurde im Ausschußbericht, Drucksache 3488, ausdrücklich folgende Feststellung getroffen - ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten -: Der Ausschuß ist einmütig der Auffassung, daß alle Einsparungen innerhalb des Kriegsopferetats so lange für Leistungsverbesserungen in der Kriegsopferversorgung Verwendung finden sollen, bis eine den Vergleich mit den übrigen Sozialleistungsempfängern standhaltende ausreichende Versorgung der Kriegsopfer sichergestellt ist. Der Ausschuß erwartet, daß die Bundesregierung diesem Anliegen bei ihren zukünftigen Planungen Rechnung trägt. Keine Fraktion, auch die Bundesregierung nicht, hat dem widersprochen. Die Bundesregierung hat jedoch entgegengesetzt gehandelt. Im Etat 1957/58 wurden über 30 Millionen DM als Einsparungen gestrichen. Im Etat 1958/59 waren es bereits 238 Millionen DM. Wir Freien Demokraten protestieren entschieden gegen diese Methode der Bundesregierung, sich über die Entschließung des Parlaments einfach hinwegzusetzen. ({26}) Offensichtlich meint man mit Haushaltsmanipulationen berechtigte Ansprüche umgehen zu können; man will sich seine Wahlchancen nicht verderben. Das beweist uns auch die abgeänderte CDU/CSU-Vorlage, die eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes um ein Jahr vorsieht. Man tut so, als ob man etwas gäbe; in Wirklichkeit nimmt die linke Hand wieder weg, was die rechte - scheinbar - gibt. In geradezu bedenklicher Weise hat das Bundesarbeitsministerium versucht, das Bemühen der Freien Demokraten um eine gerechte Kriegsopferversorgung in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Zunächst setzte man die Behauptung in die Presse, der FDP-Entwurf verursache 2,95 Milliarden DM Mehrkosten, ein utopisches Verlangen der FDP. Endlich, vorige Woche, überließ man uns, nachdem wir uns lange vorher darum bemüht hatten, eine knappe Aufstellung der Berechnung des Bundesarbeitsministeriums über den FDP-Entwurf. In dieser Berechnung war ganz eindeutig die Tendenz zu spüren, so ungünstig wie möglich zu rechnen. Z. B. wurde für die Berechnung der Berufsschadensrente für Kriegsbeschädigte, Witwen und Waisen ein Durchschnittseinkommen der Bevölkerung der Bundesrepublik von 600 DM unterstellt. Natürlich ergab diese Grundlage astronomische Zahlen, z. B. allein bei der Witwenversorgung einen Aufwand von 2,92 Milliarden DM. Im letzten Sozialbericht der Bundesregierung, der uns vor einigen Wochen vorgelegt wurde, wird aber das Durchschnittseinkommen mit 428 DM ausgewiesen. ({27}) Für unsere Berechnung unterstellt aber das Bundesarbeitsministerium 600 DM. Innerhalb einer Woche ist es uns nun nicht möglich gewesen, all die Zahlen des Bundesarbeitsministeriums in vollem Umfange nachzuprüfen. Aber heute kann schon mit Sicherheit gesagt werden, daß das Bundesarbeitsministerium zumindest um 1,2 Milliarden DM übertrieben hat. ({28}) - Ja, das meine ich. ({29}) Wollte das Bundesarbeitsministerium hiermit den Steuerzahler schrecken, so ging es bei den Kriegsopferverbänden den anderen Weg. In den sozialpolitischen Informationen der Pressestelle des Bundesarbeitsministeriums werden die Auswirkungen der einzelnen Gesetzesvorschläge auf die Rentenhöhe nebeneinandergestellt. Hier ist der FDP-Entwurf der magerste, ja, bedeutet sogar eine Verschlechterung gegenüber dem jetzt gültigen Gesetz, während der Blank-Entwurf im Durchschnitt in bezug auf die Höhe der Kriegsopferrenten geradezu paradiesische Zustände ankündigt. Herr Bundesarbeitsminister, das sind Methoden, die sich für ein Bundesministerium nicht geziemen. Wenn man von seiten des Bundesarbeitsministeriums zu solchen fragwürdigen Mitteln greift, muß es um den eigenen Gesetzentwurf schlecht bestellt sein. Eigentlich müßte man mit Ihnen, Herr Bundesarbeitsminister, Mitgefühl haben. Ursprünglich hatte Ihnen der Bundesfinanzminister mit Unterstüzung des Bundeskanzlers erklärt, daß es unmöglich sei, mehr als 550 Millionen DM für die Verbesserung der Kriegsopferversorgung bereitzustellen. Ihnen mußte klar sein, daß mit diesem Betrag eine wirksame Verbesserung nicht durchzuführen ist. Anstatt hier Widerstand zu leisten und als zuständiger Bundesminister für die gerechte Behandlung der Kriegsopfer einzutreten und auf höhere Mittelzuweisungen zu drängen - schließlich auch mit der Drohung Ihres Rücktritts -, haben Sie sich allzuschnell auf die andere Seite geschlagen. Nun, bei uns ist es Mode geworden: ein Bundesminister tritt allenfalls daneben, aber niemals zurück. ({30}) Der Herr Bundeskanzler hat ein sehr feines Gefühl für kommende Wahlchancen, und als er sah, daß die 3,5 Millionen Kriegsopfer nicht gewillt sind, sich in dieser Weise abspeisen zu lassen, stimmte er flugs einer Grundrentenerhöhung zu, während der Bundesfinanzminister - offensichtlich mit einigen geübten Haushaltstricks - die Sache abmilderte. Während Sie, Herr Bundesarbeitsminister, noch mit allen Kalibern gegen die Leute schossen, die die Notwendigkeit der Grundrentenerhöhung vertraten, während Sie, Herr Bundesarbeitsminister, Bundeskanzler und Bundesfinanzminister noch mit vollen Salven verteidigten, hatten sich diese beiden aus dem Staube gemacht und bereits die weiße Fahne aufgezogen. ({31}) Keine beneidenswerte Position für Sie! Während Sie sich noch als Winkelried wähnten, waren ,Sie durch Bundeskanzler und Bundesfinanzminister zu einem Michael Kohlhaas gemacht worden. Das Schicksal dieses Mannes ist Ihnen bekannt. ({32}) Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen einige Beispiele gebracht, die Ihnen die jetzige Lage der Kriegsopfer verdeutlichen sollten. Ich habe Ihnen die Grundgedanken unseres Antrages erläutert. Ich möchte zum Schluß auf das zurückkommen, was ich zu Anfang über die Grundlagen, den Grundgedanken der Kriegsopferversorgung überhaupt ausgeführt habe. Der französische Philosoph Vauvenargues hat das Wort gesprochen: „Die großen Gedanken kommen aus dem Herzen." Dieser hier, der Gedanke der Fürsorge für den Bruder, der das Höchste für uns geopfert hat, kommt aus dem Herzen und muß mit dem Herzen und darf nicht nur mit dem kalten Verstand oder gar mit dem Rechenstift 'behandelt werden. Das Wort „Niemand hat größere Liebe, denn der sein Leben läßt für seine Freunde" muß in unseren Herzen einen Widerhall der Liebe erwecken. Jeder von uns muß mit freudigem Herzen die Pflicht der Fürsorge mittragen, wenn wir überhaupt auf den Namen „Christen" Anspruch erheben wollen. ({33}) Es ist ein Appell an die Herzen, den ich an Sie richte und der, das weiß ich, auch der Ruf Ihres Herzens, wenn Sie darauf hören wollen, ist; jedenfalls müßte es der Ruf Ihres Herzens sein. Hören Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, diesen Ruf! ({34})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort zur Einbringung des Antrages unter Punkt 1 c - Drucksache 1239 - wird nicht gewünscht. Ich gebe das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der SPD - Drucksache 1262 - dem Abgeordneten Rasch.

Hugo Rasch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001776, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin etwas überrascht, daß ich schon drankomme, um den SPD-Antrag zu begründen; denn ich hatte erwartet, daß der Herr Bundesarbeitsminister jetzt den Entwurf der Bundesregierung begründen würde. Aber er hat es sich sehr leicht gemacht. Er hat eine knappe Schreibmaschinenseite vorgelesen und gesagt, daß er sich nun eines Besseren besonnen habe. Man kann darüber „traurig" sein, daß über Parlamentsreform diskutiert wird. Auf jeden Fall hat es auch seine guten Seiten, wenn der Gegner gleich lesen kann, was der Herr Vorredner gesagt hat. Ich bin auch im Zweifel gewesen, ob ich eine Rede vorlesen oder mich bemühen soll, in knapper, prägnanter Form auf die wesentlichen politischen Dinge hinzuweisen. Herr Minister Blank, es ist nicht so, daß die Öffentlichkeit das, was sich in den letzten Wochen und Monaten abgespielt hat, nicht begriffen hat. Einer meiner Kollegen war vorhin so freundlich, mir eine Zeitung aus München zu übergeben. Dort ist ein Bild: Sie liegen auf einem Stuhl, und auf dem Stuhl steht geschrieben „Kriegsopferrentenreform". Die Unterschrift lautet: „Theo Blank, der Bundesprügelknabe". Der Herr Bundeskanzler klatscht Ihnen gerade ein paar ({0}) und sagt dabei: „Dat Anjenehme is, dat e' dabei nie ene Muckser tut!" ({1}) So weit, so schön! Ich weiß nicht, Herr Präsident, ob ich es richtig gemacht habe, ich glaubte, man könne vielleicht demnächst auch diese etwas köstliche Methode gebrauchen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Herr Abgeordneter, da ist kein Ordnungsruf fällig. Wenn sich der Herr Bundesarbeitsminister das gefallen läßt, dann kann ich nichts dagegen tun. ({0})

Hugo Rasch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001776, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Meine Damen und Herren, damit möchte ich nicht gesagt haben, daß das Parlament mit dieser Methode an die Problematik der Kriegsopferversorgung herangehen sollte. Herr Minister Blank, ich bin sehr dankbar, daß Sie vorhin in Ihrer Rede oder in Ihrer Ansprache gesagt haben: „Wenn nun mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden können, so freue ich mich darüber." Das schafft aber nicht aus der Welt, daß Sie im Dezember vergangenen Jahres im Westdeutschen Rundfunk erklärt haben: „Ich bin der Meinung, daß eine allgemeine und beträchtliche SteiRasch gerung der Grundrente verfehlt wäre." - „Wir würden damit Unsummen vergeuden", sagten Sie weiter. Ich freue mich, Frau Kollegin Probst, daß Sie vorhin so nett waren, Ihrem Kollegen einmal Ihre Meinung vorzutragen. ({0}) Aber der Herr Arbeitsminister hat, glaube ich, vor den Sozialausschüssen der CDU/CSU erklärt: Wenn man an eine Erhöhung der Grundrenten in der Kriegsopferversorgung denkt, können dabei nur Trinkgelder herauskommen; es ist jedoch verfehlt, solche Trinkgeldmanieren auf die Kriegsopferversorgung anzuwenden. - Und Ihr Herr Staatssekretär war so „freundlich" zu sagen, eine Erhöhung der Grundrenten bedeute nichts anderes, als daß man Geld anderer Leute aus dem Fenster hinauswerfe. ({1}) Wenn man das dem gegenüberstellt, was Frau Kollegin Dr. Probst gesagt hat, muß man sich doch fragen: Welche Meinung ist nun verbindlich? Die Meinung, die im Antrag der CDU/CSU-Fraktion zum Ausdruck kommt, oder die, die der Herr Bundesarbeitsminister für die gesamte Bundesregierung in den letzten Wochen und Monaten dauernd vertreten hat? ({2}) Das ist die Frage, und diese Frage muß deshalb gestellt werden, weil auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung der Antrag der Bundesregierung in voller Form aufgeführt ist. Es wäre, glaube ich, im Interesse der Sache günstig gewesen, wenn man diesen Antrag zurückgezogen hätte. ({3}) Das ist jedoch nicht geschehen, und wir müssen uns damit abfinden. Wir sind gegenwärtig in der Diskussion um die Parlamentsreform. Eben haben wir es erlebt - anscheinend soll das nun so sein -, daß die Herren Bundesminister sich beim Vorbringen ihrer Anliegen gegenseitig vertreten. Der Finanzminister begründet Sozialgesetze, und vielleicht wird der Herr Arbeitsminister einmal Vorlagen des Finanzministers begründen. ({4}) Ich weiß nicht, ob das so ist; aber heute haben wir es auf jeden Fall einmal erlebt. Bei der Betrachtung dieser Frage darf man nicht übersehen, daß es sich hier um einen riesengroßen Personenkreis von schwer geschlagenen Menschen handelt. Es ist, glaube ich, gut, wenn in diesem Haus einmal festgestellt wird, daß immerhin noch das Lebensschicksal und die Lebensexistenz von vier Millionen Menschen von unserer Entscheidung hier abhängen. Wir sollten hier nicht lediglich lapidar feststellen, daß wir 1,4 Millionen Beschädigte und darunter rund 680 000 Schwerbeschädigte haben, sondern auch einmal zur Kenntnis nehmen, daß darunter 7000 Blinde sind, daß es 67 000 SchwerKopfverletzte gibt, daß es 71 000 schwer tuberkulös! Erkrankte gibt, daß es 1500 Menschen gibt, die dauernd ans Bett gebunden sind, ferner, daß es 125 000 Beinamputierte, 41 000 Armamputierte und 10 000 Doppelt-Beinamputierte gibt. Es gibt 1000 beschädigte Soldaten, die blind sind und gleichzeitig beide Hände verloren haben, und es gibt 18 000 Menschen, die dauernd auf die Benutzung eines Krankenfahrzeugs angewiesen sind. Das Schicksal dieser Menschen steht zur Debatte, und dieses Haus hat zu entscheiden, wie es sich in Zukunft gestalten soll. ({5}) Ich fühle mich verpflichtet, festzustellen, daß Vertreter meiner Partei und auch die Vertreter der großen Kriegsopferverbände eine derart harte Diskussion nicht gewünscht und auch nicht ausgelöst haben. Für das, was heute in der Öffentlichkeit dargestellt wird, tragen Sie, Herr Minister Blank, selber einen erheblichen Teil Schuld. ({6}) Gerade die letzten Ereignisse haben der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion die Bestätigung gegeben, daß ihr Antrag Drucksache 1262 sachlich fundiert ist. Er verdient es, sachlich von Ihnen aufgenommen zu werden. Er ist in keiner Weise finanziell überspitzt. Wir sind als Sozialdemokraten heute als letzte an der Reihe, einen Antrag zu begründen. Viele werden gefragt haben: Warum haben Sie das getan? Wir haben es getan, um der Regierung den Vortritt zu lassen und einmal zu erfahren, welche Vorstellung von dem Problem der Kriegsopferversorgung die Bundesregierung selber hat. Was wir in dem Regierungsentwurf lesen mußten, Herr Bundeskanzler, hat uns doch sehr enttäuscht und sehr erschüttert. Wir Sozialdemokraten sprechen nicht von einer Reform, und - das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, Frau Dr. Probst - auch Ihr jetziger Fraktionsantrag verdient dieses Wort „Neuordnung" nicht ganz zu Recht. Aber wir können uns darüber unterhalten, wir brauchen uns deshalb nicht zu streiten. Wir Sozialdemokraten sind so ehrlich und sagen es eindeutig: wir wollten die wahre Absicht der Bundesregierung über die Reform erfahren, und als wir diese Absicht erkannten, haben wir unseren eigenen Antrag zur Kriegsopferversorgung schlicht und einfach einen „Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes" genannt. Wenn man von Reform spricht, muß man doch den Gedanken haben, etwas zu ändern, etwas zu verbessern, etwas zum Positiven zu wenden. Es darf doch nicht, wie hei Ihnen, Herr Minister Blank, genau das Gegenteil dabei herauskommen. Ihr Gesetzentwurf bedeutet doch nichts weiter als eine Zementierung des so bekämpften Bedürftigkeitsprinzips in der Kriegsopferversorgung. Darüber hinaus bedeutet er eine Verwässerung des Rechtsanspruches in der Kriegs4530 opferversorgung. Wir Sozialdemokraten sind der Auffassung, daß Leben und Gesundheit in unserem Staate genau den gleichen Schutz - wenn nicht noch größeren - verdienen wie Eigentum und Vermögen. Es ist doch die Tatsache festzustellen, daß die deutschen Kriegsopfer nach dem letzten Kriege mit ihrer Versorgung schlechthin zu kurz gekommen sind. Das, was ihren Anteil am Haushalt des Bundes ausmacht, ist hier schon von meinen beiden Vorrednern gesagt worden. Ich brauche das nicht zu wiederholen. Es ist eine gute Sache, wenn man frei spricht; man kann dann schlicht, einfach und nüchtern auf das von Vorrednern Gesagte verweisen und braucht sich nicht an einen Zettel zu halten. ({7}) Eine Sache muß hier festgestellt werden: daß die finanziellen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz die schlechtesten sind, wenn man sie mit den Leistungen aus anderen Sozialgesetzen der Bundesrepublik vergleicht. Das ist eine Tatsache, die in keiner Weise bestritten werden kann. Ich darf mir hier einmal eine Gegenüberstellung erlauben; Herr Bundeskanzler, vielleicht interessiert Sie das auch. Ein hundertprozentig Beschädigter erhielt nach dem 1. Weltkrieg schon eine nicht anrechnungsfähige Rente von 190 RM; er erhält in der Bundesrepublik 140 DM. Ich bin der Meinung, daß das, was die Weimarer Republik unter ganz anderen wirtschaftlichen Verhältnissen leisten konnte, dieser Bundesrepublik auch möglich sein müßte. ({8}) Wenn wir kurz einen Blick in die Vergangenheit werfen, können wir feststellen, daß die Verbesserungen in den Leistungen der deutschen Kriegsopfer erst auf Vorschlag dieses Hauses zustande gekommen sind und daß sie - das darf ich als Sozialdemokrat sagen - in erster Linie auf Anträge meiner Fraktion zurückgehen. Die Regierung wird jetzt wach. Gott sei Dank ist sie von den Kriegsopfern draußen wachgetrommelt worden. ({9}) Es freut uns Sozialdemokraten - ich sage das ganz offen -, daß Sie, Herr Bundeskanzler, in der heutigen Kriegsopferdebatte zugegen sind. Vielleicht ist es darauf zurückzuführen, daß Sie sich Ihrer Aufgabe besinnen, die Richtlinien der Politik in Ihrer Regierung zu bestimmen. Wäre das von Anfang an geschehen, dann wäre nicht das Theater mit Ihrem Finanzminister, Ihrem Arbeitsminister und mit Ihnen selber ebenso wie die große Diskussion in der Öffentlichkeit gewesen; notwendig war es jedenfalls nicht. ({10}) Wir sind der Meinung, daß 14 Jahre nach Kriegsende damit begonnen werden muß, eine gerechte Versorgung zu schaffen. Die Leistungen in der Kriegsopferversorgung müssen endlich eine gerechte Entschädigung und einen gerechten Ausgleich für dargebrachtes Leben, dargebrachte Gesundheit, für den Verlust der körperlichen Unversehrtheit, für Schmerzen und entgangene Lebensfreude, für wirtschaftliche und berufliche Schäden sowie für vieles andere mehr bringen. Wir Sozialdemokraten machen auch gar kein Hehl aus unserer Auffassung, daß die Kosten der Kriegsopferversorgung vom gesamten deutschen Volk getragen werden müssen. Es wäre aber gut, die Teile des Volkes, die heil aus dem Kriege gekommen sind und teilweise erheblichen Gewinn im Kriege und in der Nachkriegszeit verbuchen konnten, in besonderer Weise zu dieser Leistung heranzuziehen. ({11}) Ich persönlich bin der Auffassung, daß der Herr Finanzminister besser daran täte, Überlegungen darüber anzustellen, ob er nicht auf diese Weise mehr Mittel beschaffen könnte, als immer wieder mit einer Erhöhung der allgemeinen Verbrauchsteuern zu drohen. Es gibt in Deutschland einige wenige Menschen, die in den vergangenen Jahren mehr Geld verdient haben, als wir für die Reform der deutschen Kriegsopferversorgung notwendig hätten. ({12}) Es gibt in dieser Frage selbstverständlich verschiedene Meinungen. Daß wir Sozialdemokraten in diesem Hause mit unseren Reformvorschlägen, die Sie kennen, zur Zeit nicht durchkommen, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem bemühen wir uns, mit unserem Antrag die Weichen für eine Reform zu stellen. Wir wollen mit unserem Antrag versuchen, die Mißverhältnisse und krassen Gegensätze im Bundesversorgungsgesetz zu beseitigen. Wir wollen vor allen Dingen die Grundrenten erhöhen. Das ist das Problem schlechthin. Alles andere, was man hier in langen Vorlesungen vorträgt, mag staatsrechtlich und sozialrechtlich ganz gut und schön sein. Aber die Kernfrage der Kriegsopferversorgung ist die Erhöhung der Grundrenten, und zwar in der Form, daß man sie garantiert, daß sie von keiner anderen Seite antastbar sind. Das ist das Kernproblem, alles andere tritt in den Hintergrund. Wir wollen uns deshalb bemühen, diese Frage einigermaßen zu lösen. Was sagt unser Antrag aus? Wir haben die Absicht, zunächst einmal den § 1 des Bundesversorgungsgesetzes zu ändern, nach dem der Beschädigte die Voraussetzungen für seine Ansprüche gegenüber dem Staat nachweisen muß. Wir sind der Auffassung, daß diese Bestimmung in der jetzigen Form nicht genügt. Deshalb wollen wir in den Fällen, in denen der Kriegsbeschädigte oder Kriegskranke nicht nachweisen kann, daß das Leiden oder die Krankheit, die er zur Zeit hat, durch den Krieg gekommen ist, ihm zumindest dann recht geben, wenn medizinischwissenschaftliche Auseinandersetzungen stattfinden und die hohen Professoren sich nicht einigen können. Diese Auseinandersetzungen sollen auf keinen Fall zu Lasten des Erkrankten oder Beschädigten gehen. ({13}) Das ist eine Grundsatzfrage, die in der gesamten deutschen Sozialgesetzgebung Allgemeingut werden sollte. Wir beantragen ferner eine Änderung der Leistungszulagen für Beschädigte, die besonders betroffen sind. Wir wollen also die Kleider- und Wäscheverschleißzulagen erhöhen. Uns liegt aber besonders am Herzen, auch dem beschädigten Arbeiter zu garantieren - ich sage das ganz klar und mit ,aller Deutlichkeit -, daß er von dem Inhalt des Gesetzes Gebrauch machen kann, so daß auch der Arbeiter eine Kur zur Erhaltung seiner Arbeitskraft ,beanspruchen kann. Nach den jetzigen Voraussetzungen ist er dazu nicht in der Lage, weil für den Fall seiner Kur die wirtschaftliche Sicherstellung seiner Familie nicht gegeben ist. Deshalb beantragen wir, daß der Beschädigte in diesem Falle für die Zeit der Kur eine Leistung von 90 % seines Nettoeinkommens erhält. Ich sehe, daß die Herren des Arbeitsministeriums anwesend sind. Ich bitte sie, einmal die Akten in dem Verfahren der Deutschen Angestelltenkrankenkasse gegen das Land Baden-Württemberg beim Sozialgericht Hamburg einzusehen. Es kommt immer wieder vor, daß die Krankenkassen es ablehnen, den Beschädigten die Krankengelder zu zahlen. Der Beschädigte gerät dann in die Mühle der Verwaltungsschwierigkeiten hinein, so daß er verärgert und verstimmt seinen Weg nach Hause antritt. Es ist auch nicht in Ordnung, daß man dem Beschädigten unter gewissen Umständen seine Rente entziehen kann, wenn er in eine Heilanstalt oder ein Krankenhaus muß. Hier sollte man großzügiger praktizieren und eine andere Regelung finden. Wir wünschen weiterhin für besonders schwer Beschädigte, die einen spezifischen Schaden haben, der sich auf ihre berufliche Tätigkeit auswirkt, eine eigene Zulage. Wir denken hier vorerst an Monatsbeträge zwischen 30 und 60 DM. Wir vertreten die Meinung, daß das Schwergewicht bei der Erhöhung der Renten auf der Grundrente liegen sollte. Deshalb beantragen wir eine Erhöhung der Grundrenten in der Form, daß die Grundrente das Übergewicht in dem Gesamtrentenkomplex behält. In Zahlen ausgedrückt: Wir wollen für einen zu 100 % Beschädigten 210 DM Grundrente und 190 DM Ausgleichsrente und glauben, daß 400 DM für einen so schwer Geschlagenen nicht zuviel sind. Die Notwendigkeit einer Erhöhung auch der Ausgleichsrente sehen wir ein; wir beantragen sie. Ich kann mir darüber ins einzelne gehende Ausführungen ersparen; das geht aus unserem Antrag hervor. Dort kann main unsere Vorschläge nachleisen. Im übrigen wird es Sache des Ausschusses sein, dazu Stellung zu nehmen. Dann haben wir eine Neuerung in Form der Einführung einer Zulage vorgesehen. Wir wünschen, daß z. B. für einen Blinden - der also schon 100 % beschädigt ist -, der gleichzeitig noch seine beiden Hände verloren hat, etwas Besonderes getan wird. Unser Antrag sieht dies vor. Es ist auch nicht mehr als recht und billig, den Schwerbeschädigten ein Kindergeld zu zahlen. Einen dementsprechenden Passus haben wir in unseren Antrag eingebaut. Wir beantragen weiter eine wesentliche Verbesserung der Pflegezulage für Beschädigte und wünschen, daß sie in den verschiedenen Gruppen bis zu einem Höchstbetrag von 350 DM heraufgesetzt wird. In besonders gelagerten Fällen soll diese Pflegezulage dem tatsächlichen Aufwand entsprechen. Wenn also ein Blinder eine Pflegerin benötigt, die 400 DM im Monat kostet, muß dem Blinden dieser Betrag erstattet werden. Ich darf darauf hinweisen, daß nach dem Tarifvertrag für Bedienstete dieser Berufssparte, in diesem Fall für eine Pflegerin ohne volle staatliche Prüfung, 535 DM im Monat zu zahlen sind. Man mag mir sagen, daß das zuviel und zu hoch .sei; wir sind aber der Meinung, daß dieser schwer und hart getroffene Mensch die Folgen seiner schweren Beschädigung nicht allein zu tragen hat. Diese unsere Meinung wird durch ein Urteil des Sozialgerichts Stuttgart gestützt. Man wollte einem Blinden, der nach dem Tod seiner Eltern nicht in ein Heim wollte, einfach nicht mehr als 150 DM Pflegegeld bewilligen. Das ist eine Unmöglichkeit für derartige Menschen. Wir sind auch der Meinung, daß entsprechend den Vorschriften der Sozialversicherungsgesetzgebung die Bestattungs- und Sterbegelder ,erhöht werden müssen. Auch die Grundrenten der Witwen wollen wir erhöhen, und zwar von 70 lauf 100 DM. Dementsprechend ist auch die Ausgleichsrente zu gestalten. Es ist unsere Absicht, daß die Kriegerwitwe in etwa 60 % der Rente eines voll erwerbsunfähigen Beschädigten erhält. Wir schlagen weiter Verbesserungen für Kriegerwitwen vor, die sich wieder verheiraten. Auch hier wollen wir soziale Ungerechtigkeiten beseitigen und hoffen, daß dieses Haus uns dabei folgen wird. Nun ein besonderes Kapitel. Der Herr Finanzminister hat selber gesagt, daß im nächsten und übernächsten Jahre Kriegswaisen ausscheiden werden. Ich darf das noch etwas genauer sagen. Im nächsten und übernächsten Jahr werden fast 300 000 Waisen der Geburtsjahrgänge 1941 und 1942' ausscheiden. Es wäre eine sehr gute Sache und eine gute soziale Tat, wenn man die Renten dieser Kriegswaisen jetzt noch einmal besonders berücksichtigte. Die Bestimmungen, die für Schwerbeschädigte gelten, sollten nicht so besonders eng ausgelegt werden. Auch hier ist es notwendig, daß etwas getan wird. Nun komme ich zu den Elternrenten. Hier müssen wir einmal den Vorschlägen des Bundesrates und des Beirates für Versorgungsrecht folgen. Wir müssen die Vorschrift betreffend die Ernährereigenschaft des Gefallenen verschwinden lassen. In den Verwaltungsvorschriften heißt es in etwa: Ist der noch Lebende ein häßlicher Bursche, dann ist daraus zu schließen, daß der Gefallene auch ein schlechter Mensch geworden wäre, und die Rente ist zu versagen. Diese Praxis sollte man abschaffen und sollte andere und modernere Wege gehen. Wir beantragen eine Erhöhung der Elternrente von 130 auf 190 DM für ein Elternpaar und von 90 auf 130 DM für einen Elternteil. Selbstverständlich müssen dann auch die Einkommensgrenzen in entsprechender Form erhöht werden. Die Kapitalabfindung muß ebenfalls neu geordnet werden. Wir möchten gern, daß der Zeitraum, für den die Abfindung gegeben wird, von zehn auf fünfzehn Jahre ausgedehnt wird. Ferner ist es notwendig, zu überprüfen, ob nicht Änderungen in der Verwaltung vorgenommen werden müssen. Darauf weisen wir in unserer schriftlichen Begründung hin. Wir wünschen nämlich, daß die Durchführung des Gesetzes so einfach wie möglich gestaltet wird. In der Diskussion der Fachleute ist angeklungen, daß man die Absicht hat, die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz als soziale Fürsorge in die allgemeine Fürsorge zu bringen. Wir möchten heute schon sagen, daß wir dieses Vorhaben generell ablehnen. Diese sozialen Leistungen sind Versorgungsleistungen und müssen im Bereich des Versorgungsgesetzes bleiben. - Sie schütteln den Kopf, Herr Kollege Ruf; Ihre Kollegin Frau Dr. Probst nickt mir zu. Also werden Sie sich bitte einig, welchen Weg Sie im Ausschuß gehen wollen. ({14}) Nun komme ich zu dem, was in den vergangenen Tagen eine lebhafte Diskussion ausgelöst hat: zu dem Termin des Inkrafttretens des Gesetzes. Ich möchte fast sagen, wir erleben nun der Tragödie zweiter Teil; er hat gestern begonnen, als die Meldungen bekannt wurden. Ich glaube nicht, daß das von den Betroffenen so ohne weiteres hingenommen wird; denn es bedeutet doch eine völlige Veränderung dessen, was man gewollt hat. Ich möchte dem Bundesarbeitsminister sagen, daß seine Niederlage hier im Verhältnis zur Verwirklichung seiner sonstigen politischen Absichten die größte ist. Ich frage Sie: Wie können Sie es vor Ihrem Gewissen verantworten, den Millionen Menschen im Gegensatz zu dem, was Sie draußen reden und versprechen, zu sagen: „Ihr kriegt erst Weihnachten 1960 eine Zulage!"? ({15}) Das ist doch das praktische Ergebnis! Nun eine Frage. Ich bin kein Finanzfachmann; aber ich möchte einmal die Frage stellen, Herr Finanzminister Etzel: Waren denn nun 550 Millionen da, oder waren sie nicht da? Also sie waren da; und ich habe Sie vorhin so verstanden: Sie wollen sie ins nächste Jahr hinübernehmen. Da liegt nämlich der Hund begraben. - Wir haben ja freie Rede; da kann man ruhig einmal ein etwas derbes Wort gebrauchen. - Ihr Vorgänger hat mir von dem Platz aus, auf dem Sie heute sitzen, immer wieder gesagt: „Herr Rasch, das ist unmöglich; das ist gegen das Grundgesetz, das ist gegen die Reichshaushaltsordnung, und es ist in der Vergangenheit auch nie geschehen." Ich weiß, daß es in anderen Fällen passiert ist.. Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn Sie so praktizieren wollen; aber Sie müssen es sich doch gefallen lassen, daß wir Sozialdemokraten feststellen, daß Sie hier so Politik machen, wie es Ihnen im Moment gefällt. Das ist doch eine Tatsache. ({16}) Ich kann mich erinnern, daß die Kriegsopferverbände, daß die FDP, daß auch die sozialdemokratische Fraktion bei den Haushaltsdebatten immer wieder diese Frage aufgeworfen haben. Alle sind abgewiesen worden mit der Begründung des Herrn Finanzministers Schäffer. Die gleiche Begründung haben Sie sich zu eigen gemacht, zum mindesten bei der Haushaltsdebatte. Ich muß feststellen, daß Sie heute einen anderen Standpunkt vertreten. Aber es ist doch - ich möchte das ausdrücklich für mich persönlich sagen - ein etwas häßliches Spiel,. es ist doch etwas häßlich, wenn man nun da sucht und dort sucht, wenn man mit Steuererhöhungen droht, wenn man sagt - man sagt es doch praktisch! -: „Wenn du, Bevölkerung, den Kriegsopfern mehr geben willst, mußt du deinen Schnaps, mußt du deine Zigaretten, mußt du deine sonstigen Verbrauchsgüter teurer bezahlen!" Da bin ich der Meinung: das mag vielleicht für den Haushalt notwendig sein; aber daß man gerade hier die Kriegsopfer zitiert, Herr Finanzminister, das ist das Häßliche bei der Geschichte. ({17}) Und wissen Sie, was die Kriegsopfer draußen sagen? Die Kriegsopfer, die Betroffenen - und ich bin ja einer von ihnen - sagen: Was der Herr Finanzminister jetzt mit Zahlen jongliert, bedeutet für uns in der Praxis: „Kamerad, stirb schneller, damit ich bald eine höhere Rente bekomme!" ({18}) - Herr Arndgen, das mag für Sie unerhört sein; für mich ist es eine Tatsache, und in der Praxis ergibt sich diese Tatsache. ({19}) - Nun regen Sie sich nicht so auf. Das Aufregen ist nicht nötig. Wir kennen uns ja. Weil ich vom Jonglieren gesprochen habe, möchte ich auch sagen, daß man manipuliert hat. Man hat in den vergangenen Jahren diesem Hohen Hause hier nicht die Wahrheit gesagt, man hat dem Kriegsopferausschuß dieses Hauses nicht die Wahrheit gesagt. ({20}) Ich darf das einer Aufstellung des Arbeitsministeriums entnehmen. Im Jahre 1957 bei der Verabschiedung der sechsten Novelle hat man geschrieben und hat geredet, daß die Mehrkosten 542 MilRasch lionen DM betragen würden. Das mußten wir glauben; wir konnten es nicht so schnell untersuchen. Wir haben dann festgestellt, daß nicht nur dieser Betrag nicht ausgegeben wurde, sondern daß auch von dem ordentlichen Voranschlag weitere 345 Millionen DM nicht gebraucht wurden. ({21}) Wir haben festgestellt, daß in diesem Jahre insgesamt 887 Millionen DM nicht an die Kriegsopfer gegeben wurden. Wenn Sie mir nun sagen wollen, was ich sage, sei unerhört, dann müssen Sie eben beweisen, daß es anders ist. Wir sind in der Lage, nachzuweisen, daß man im Kriegsopferhaushalt Beträge bewußt versteckt hat, um sie anderen Haushaltspositionen zuzuführen. Wir werden uns darüber unterhalten und sind jederzeit gern bereit, auch hierfür den Beweis anzutreten. Diese Dinge muß man doch hier ansprechen! Ich möchte abschließend folgendes sagen. Daß diese Dinge bei Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, und bei der Bundesregierung schiefgelaufen sind, ist darauf zurückzuführen, daß Ihr Arbeitsminister jeden Rat, der aus gutem Munde und von guten Institutionen kam, in den Wind geschlagen hat. Er hat nicht auf den Beirat für Versorgungsrecht gehört; er hat ja nicht einmal auf die kriegsbeschädigten Kollegen in der eigenen Fraktion gehört. Daß es keinen Streit gab, wollen Sie uns doch heute wohl nicht weismachen! Er hat auch nicht auf das gehört, was der Bundesrat gesagt hat. Jetzt, in letzter, größter Not, mußte der Herr Bundeskanzler aufkreuzen. Ich danke Ihnen dafür, Herr Bundeskanzler, daß Sie erschienen sind und daß Sie sich das einmal angehört haben; aber ich glaube, Herr Bundeskanzler, Sie werden viel Mühe haben, diese Dinge draußen zu korrigieren. Ich habe dort auf der Bank gesessen, Herr Bundeskanzler, als Sie sagten: „Dann machen Se dat doch so wie ich! Machen Se eine leichte Holzhammernarkose!" Wir werden das nicht in dieser Form tun. Aber wir werden die Kriegsopfer draußen aufklären und ihnen Rechenschaft darüber abgeben, was hier geschehen ist. Wir glauben den Kriegsopfern versprechen zu können, daß das, was wir beantragt haben, realisierbar ist. Die sozialdemokratische Fraktion wird dafür eintreten. Ich beantrage die Überweisung unseres Antrags an den zuständigen Ausschuß. ({22})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Bundesminister Blank.

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! ({0}) Ich beabsichtige jetzt nicht, auf all die Einzelheiten einzugehen. Nur eines! Herr Kollege Rasch, Sie haben eben ein bitterböses Wort gesagt: „Kamerad, stirb schneller!" ({1}) Und dann ertönte aus diesem Hause mit Recht der Ruf: „Pfui!" Sie haben damit an Überlegungen angeknüpft, spätere Minderausgaben jetzt schon in die Betrachtung möglicher Leistungen einzubeziehen, und haben in diesem Zusammenhang erklärt, daß das die Aufforderung sei: „Kamerad, stirb schneller!" Nun darf ich Ihnen, Herr Rasch, der Sie zweiter Vorsitzender des Reichsbundes sind, erklären, daß bei einer Besprechung, die unter dem Vorsitz des Herrn Bundeskanzlers im Palais Schaumburg stattgefunden hat und bei der ich zugegen war, Ihr Sozialreferent, der Sozialreferent des Reichsbundes, Herr Dauß, erstmalig diesen Vorschlag gemacht hat. ({2})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Meine Damen und Herren, zu Punkt le liegt ein Schriftlicher Bericht des Abgeordneten Dr. Rutschke vor. Ich danke ihm für den Schriftlichen Bericht. Wird eine Ergänzung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen damit zur Aussprache über den Tagesordnungspunkt 1 insgesamt. - Bitte sehr, Herr Abgeordneter Bazille.

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die überwiegend kühle Distanziertheit, mit der dieses Hohe Haus die Vorlagen zur Neuordnung des deutschen Kriegsopferrechts entgegengenommen hat, steht in einem gewissen Widerspruch zu der Tatsache, daß draußen in der Öffentlichkeit seit nahezu einem Jahr die erregendste Auseinandersetzung tobt, die es in diesem Lande jemals über deutsches Kriegsopferrecht gegeben hat. Diese Auseinandersetzung ist keine zufällige Zeiterscheinung, sondern sie wurde ausgelöst durch jenen Stil des Herrn Bundesarbeitsministers, die Diskussion um dieses ganz besondere Recht - denn das Kriegsopferrecht ist ein besonderes Recht, so wie Blut ein besonderer Saft ist, mit dem die Ansprüche besiegelt wurden - nach der Methode des, wie es der Volksmund so plastisch ausdrückt, „Elefanten im Porzellanladen" zu führen. Nicht nur, daß er die Einleitung der Gespräche über die Neuordnung damit begann, daß er die Verbände der deutschen Kriegsopfer robust vor den Bauch trat, indem er ihre Forderungen ins Reich der Utopie verwies, ({0}) unabhängig davon, daß sein Regierungschef, Herr Dr. Adenauer, noch kurze Zeit zuvor dem größten deutschen Kriegsopferverband gedankt und ihm bescheinigt hatte, er habe sich durch sachliche und maßvolle Haltung Verdienste um den Staat erworben - nein, Herr Blank ging einen Schritt weiter. Er sprach - das ist hier schon gesagt worden, aber man muß es wiederholen - von der Vergeudung von Unsummen, die durch eine Verwirklichung der Vorstellungen eintreten werde. Er sagte, daß er sich dagegen zur Wehr setzen müsse, kraft seines Amtes. Er suchte sich nirgendwo einen Verbündeten, weder im Bundestag noch bei den Ländern, die sich sicher manches Verdienst um die deutschen Kriegsopfer erworben haben, noch bei seinem eigenen wissenschaftlichen Beirat, noch bei den sachverständigen Organen seiner eigenen Partei. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die CDU Sachverständigenbeiräte für das Kriegsopferrecht einberuft, die des Sachverstandes ermangeln. Herr Blank setzte sich über alles, was in 10 Jahren auf diesem Gebiet an Einsichten und Erfahrungen gesammelt wurde, elegant hinweg. Ja, er empfahl sich als ein politischer Tausendsasa, als ein Zauberkünstler, dem es nach der Methode von Goethes Hexeneinmaleins: „Du mußt verstehn, aus eins mach zehn" gelingen könnte, mit einem Betrag von 550 Millionen DM ein Gesetzgebungswerk zu finanzieren, das man vor dem deutschen Volk, seinen Kriegsopfern und den Wehrdienstpflichtigen als die versprochene Neuordnung des Versorgungsrechts ausgeben könnte. Er hätte als der zuständige Minister wissen müssen, daß dieser Betrag für eine angemessene Lösung dieser Aufgabe völlig unzureichend war. Ich bin erfreut darüber, daß die Frau Kollegin Probst namens der Fraktionen der Regierungsparteien sehr viele Feststellungen zu diesem Gegenstand getroffen hat, die man nur vorbehaltlos unterstreichen kann. Aber die Tatsache, daß sich der verantwortliche Minister und mit ihm das Bundeskabinett ein volles Jahr lang geweigert haben, solche Feststellungen als richtig anzuerkennen, hat dazu geführt, daß ein wertvolles Jahr verlorenging, um das sich die deutschen Kriegsopfer betrogen sehen. Sie sollen jetzt sogar noch weitere acht Monate warten, ehe sie in den Genuß der verbesserten Leistungen kommen. Man muß sich bei dieser Sachlage fragen, ob die Regierung denn kein Gefühl für bestimmte Grundnotwendigkeiten in der Demokratie hat, ob es ihr völlig gleichgültig ist, daß alle Parteien dieses Hauses am Ende des 2. Bundestages den Kriegsopfern die Neuordnung ihres Rechts versprochen hatten. Empfindet die Regierung nicht, daß dieses Versprechen eingelöst werden muß, wenn man nicht an die Grundfesten der demokratischen Ordnung rühren will?! Die Bundesregierung hat sich lange Zeit gelassen, die Vorbereitungen für die Einlösung dieses Versprechens zu treffen. Was sie in den vergangenen Jahren auf diesem Gebiet getan hat, war - das muß ich mit Bedauern feststellen - immer unzureichend, mangelhaft. Die Initiative für eine angemessene Neuordnung mußte wieder einmal, wie immer in den vergangenen Jahren, aus der Mitte des Hauses kommen. Aber die Angriffe, die man gegen die Bundesregierung führen muß, richten sich nicht nur gegen die unangenehmen, peinlichen Begleitumstände der Behandlung des Inhalts der Vorlage. Sie gehen viel weiter; sie reichen in das politische Leben unseres Volkes hinein. Der Bundesarbeitsminister hat es fertiggebracht, einen Teil der deutschen Öffentlichkeit gegen die Kriegsopfer und ihre Organisationen geradezu aufzuwiegeln, gegen Männer und Frauen, die sich seit Jahr und Tag, schon zu einer Zeit, als es in diesem Lande für viele noch zum guten Ton gehörte, den ehemaligen Soldaten als Militaristen zu schmähen, ({1}) zur Aufgabe gesetzt hatten, für ihre Kameraden einzutreten.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Bazille, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Kalinke?

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Aber gern, Frau Kollegin Kalinke!

Margot Kalinke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001058, Fraktion: Deutsche Partei (DP)

Herr Kollege Bazille, erinnern Sie sich auch noch, aus welchen Reihen und von wem die deutschen Soldaten beschimpft wurden? ({0})

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Kollegin Kalinke, ich bin gern bereit, Ihnen diese Frage sehr dezidiert zu beantworten. Sehen Sie, Frau Kollegin Kalinke, mir hat man nicht an der Wiege gesungen, daß ich einmal in diesem Hause als Sprecher der Sozialdemokratischen Partei stehen würde. Sie wissen, daß ich nach meiner Herkunft vielleicht in eine ganz andere politische Richtung gehört hätte. ({0}) - Nun, ich werde diese Frage sehr detailliert beantworten und es ist notwendig, sie hier zu beantworten. ({1}) Ich habe sehr lange Zeit gehabt, Frau Kollegin Kalinke, in den Monaten meines Lazarettaufenthaltes in der Zeit zwischen mehr als 30 Operationen darüber nachzudenken, warum das deutsche Volk in diese Lagegekommen und warum uns jungen Menschen dieses Schicksal nicht erspart geblieben ist. Ich habe mich als ehemaliger Offizier auch gefragt: Sind wir selber schuldig geworden? Wir :haben unser Gewissen geprüft. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Wenn Sie den Blick ein wenig darauf zurückrichten, wie das alles in Deutschland gekommen ist und warum wir uns hier heute über die Versorgung von rund 4 Millionen Kriegsopfern unterhalten müssen, dann werden Sie feststellen, welche politischen Kreise Deutschlands es waren, die den Umschwung zur Diktatur und das Unheil des nationalsozialistischen Unrechts politisch zu vertreten hatten. ({2})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Bazille, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Kalinke?

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Nein, ich möchte erst meinen Gedanken zu Ende führen! ({0})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Meine Damen und Herren, die Entscheidung darüber liegt bei dem Herrn Redner. - Ja oder nein?

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich werde diese Zwischenfrage gern zulassen, möchte aber zunächst meinen Gedanken zu Ende führen. Die deutsche Sozialdemokratie war diejenige Partei, die das deutsche Volk mit allem Ernst, mit allem Nachdruck und mit einem unerhörten persönlichen Einsatz der Handelnden in einer Zeit polischen Terrors darauf aufmerksam gemacht hatte, daß der Weg Hitlers unmittelbar in diese Katastrophe hineinführen würde. Damals war man bereit, um gewisser wirtschaftlicher Vorteile willen, die man sich von diesem System versprach, auf bestimmte Inhalte des Staates, Inhalte seiner Ordnung, des Rechts, der Verfassung, zu verzichten. Das alles wurde als etwas Nebensächliches hinweggeschoben, und aus diesem Prozeß heraus ist die deutsche Jugend schließlich auf die Schlachtfelder rings um Deutschland getrieben worden. Die erste Überlegung, die man nach 1945 anzustellen hatte, war die: Was war die Ursache? Was muß politisch in diesem Land geschehen, daß sich das nie wiederholen kann? Dann noch ein Zweites. Ich hatte in den damaligen Jahren schon sehr bald die erste Begegnung mit Dr. Kurt Schumacher. Damals gehörte ich noch keiner Partei an, Frau Kalinke. Damals war ich noch der einfache Sachverständige eines Kriegsopferverbandes in meinem abgeschabten Militärkleid. Damals war es Kurt Schumacher, der erklärte: Die Sozialdemokratie fragt nicht danach, ob einer seine Pflicht als Soldat in der SS oder als Offizier oder wo immer getan hat, wenn er selber nicht schuldig geworden ist. Ich habe als Sachverständiger, Frau Kalinke, als einfacher Sachverständiger, der keiner Partei angehörte, im süddeutschen Länderrat in Stuttgart und noch im Zweizonenwirtschaftsrat in Frankfurt sehr wohl die Möglichkeit gehabt, die Haltung der politischen Parteien zum Problem der Kriegsopferversorgung zu prüfen. Es hat sich sehr schnell herausgestellt, daß genauso wie nach dem ersten Weltkrieg die einzige Partei - die einzige, Frau Kalinke -, die bereit war, dem deutschen Volk und der deutschen Gesellschaft schwere Opfer zuzumuten, um das zu verwirklichen, was man soziale Gerechtigkeit nennt, die Sozialdemokratie war. ({0}) - Die einzige Partei! ({1}) - Das weiß ich sehr genau, Herr Kollege Rasner, denn ich habe die Entwicklung verfolgt. An der Stelle, an der wir heute stehen, erweist sich haargenau, ({2}) daß diese Entwicklung in der Zeit zwischen 1945 und heute genauso gelaufen ist wie in der Zeit von 1918 bis 1933. ({3}) Zuerst, in der Zeit der gemeinsamen Not, war man bereit zu sagen: Jawohl, jetzt müssen alle zugreifen! Jetzt müssen alle anpacken! Nun muß das Volk auf seinem Weg durch die Geschichte durch dieses Tal der Schrecken hindurch, und da wird jede Kraft gebraucht! Die Kriegsopfer sind diesem Appell willig gefolgt. Sie waren es gewöhnt, um des Vaterlandes und der Gemeinschaft willen Opfer auf sich zu nehmen. Sie haben auf Entschädigungsleistungen verzichtet und jene Grundrenten akzeptiert, von denen man heute als „Trinkgelder", als „Zigarettengelder" spricht, weil sie wußten, daß in diesem Lande zuerst die Wirtschaft wieder aufgebaut werden muß, daß sich zuerst deren Räder wieder einmal drehen müssen. Aber jetzt -und das ist genau wie nach 1918 -, wo sich die Räder der Wirtschaft drehen, wo das Leistungsvermögen der Wirtschaft wieder hergestellt ist, fließen die Erträge dieser Wirtschaft wieder in erster Linie in die Taschen derselben Leute wie damals. ({4}) Eine sehr angesehene deutsche Zeitung, die nicht verdächtig ist, der Sozialdemokratie nahezustehen, nämlich „Christ und Welt" in Stuttgart, schreibt einen sehr bemerkenswerten Artikel „Woher Geld für die Kriegsopfer?". Dort heißt es: Der strittige Betrag ist eine halbe Milliarde. Ist das viel oder wenig? Es ist doppelt soviel, als für die Annullierung der mit den Amerikanern geschlossenen Kohlenlieferungsverträge an Reuegebühr bezahlt werden muß, - und nun kommt der entscheidende Satz genauso viel, wie ein einziger bekannter Milliardär in drei Jahren Vermögenszuwachs an seinem übersehbaren Aktienbesitz erzielt hat. ({5}) Dann schreibt die Zeitschrift „Christ und Welt" weiter: Man kann sich dem Argument nicht verschließen, daß die Steuerfreiheit der großen, durch Aktien erzielten Kursgewinne an das Gerechtigkeitsempfinden des Durchschnittsbürgers zu starke Anforderungen stellt. ({6}) Die 1959 an dem nicht fest verankerten Aktienbesitz erzielten Kursgewinne sind nur in zweistelligen Milliardenbeträgen ausdrückbar. ({7}) Ja, meine Damen und Herren, da muß man die Frage nach dem gesellschaftspolitischen Leitbild dieser Regierung stellen. ({8}) Man muß fragen, ob die Regierung es für richtig hält, daß im gesellschaftlichen Aufbau des deutschen Volkes diejenigen Schichten, die sich vorne an der Spitze bewegen und die Kolonne anführen, die Erträge des Sozialprodukts, all die Werte, die der Schöpfer dem Menschen gegeben hat, um sein Leben zu bereichern und zu verschönern, gewissermaßen mit Großbaggern in ihre Scheuern einbrin4536 gen, während auf der anderen Seite die Kriegsopfer und die Wehrpflichtigen, die man auffordert, für das ganze Volk wieder das Risiko der Hingabe von Leben und Gesundheit auf sich zu nehmen, ins zweitletzte Glied verwiesen werden und nach ihnen nur noch die Fürsorgeempfänger kommen. ({9}) Sie mögen glauben, das sei eine überspitzte Formulierung. Ich werde Ihnen am praktischen Beispiel beweisen, daß es so ist. Nehmen Sie einmal eine demokratische Idealgestalt, den jungen, leistungswilligen Bürger, fleißig, verantwortungsbewußt, intelligent. Er arbeitet sich aus der Volksschule heraus über den Beruf, über Fernunterricht, über den Facharbeiter zur Meisterschaft in seinem Beruf, aus der einmal eine Meisterschaft im Leben werden soll. Und nun schickt ihm Herr Strauß den Einberufungsbefehl zur Ableistung seiner Wehrpflicht. Der Zufall will es, der grausame, daß er unter einen stürzenden Panzer gerät und seine Hände verliert, die Werkzeuge, mit denen er sein Leben aufbauen wollte. Und nun steht er vor den Trümmern eines vernichteten Lebensglücks und gerät in die Leistungsmechanik des Bundesversorgungsgesetzes. Nun, Herr Blank, will ich Ihnen einmal sagen, wie sich das auswirkt, was Sie der deutschen Öffentlichkeit als ein ideales Bild sozialer Gerechtigkeit empfehlen. ({10}) Nun kehrt dieser Mann in seinen Beruf, in seinen Betrieb zurück, der ihm im Start schon beinahe aus den Händen geschlagen worden wäre. Aber zäh und leistungswillig, wie er ist, läßt er sich nicht unterkriegen und macht weiter. Und dann tritt er jeden Monat vor den Schaltern des Staates an, um seinen Offenbarungseid abzulegen und anzugeben, was er verdient hat, damit festgestellt wird, ob er würdig ist, eine Rente zu bekommen, oder ob er ein paar Mark mehr verdient hat und diese Rente wieder abliefern muß. Diese Begleitung des Staates in sein Wohnzimmer soll nun ein ganzes Leben lang stattfinden. Das ist das Bild vom freien Bürger im sozialen Rechtsstaat Konrad Adenauers! ({11}) Das ist der Grund dafür, daß die deutschen Kriegsopfer verlangen, daß endlich Schluß gemacht wird mit jener Unwürdigkeit des Ausgleichsrentensystems, die sie Monat für Monat zwingt, ihre wirtschaftliche Lage zu offenbaren. Hier in der Bundesrepublik Deutschland regen wir uns darüber auf, daß drüben in Mittel- und Ostdeutschland Herr Ulbricht unsere Brüder und Schwestern geistig und sozial in einen Eintopf hineingepreßt hat, daß dort der Mensch weithin seiner Würde beraubt und verstaatlicht ist. Und hier bei uns in der Bundesrepublik soll ausgerechnet jene Schicht von Menschen, die um der Gemeinschaft willen höchste Opfer auf sich genommen haben, aus dieser halben Verstaatlichung ihres gesellschaftlichen Seins nicht herauskommen und soll es hinnehmen müssen, daß der Staat ununterbrochen darüber befindet, was diese Menschen an Einkommen im ganzen haben dürfen? ({12}) - Frau Kollegin Kalinke, das ist die Situation der Menschen, die als Empfänger von Ausgleichsrente eines Stückes ihrer sozialen Freiheit beraubt sind. ({13}) - Ich weiß nicht, was Sie daran demagogisch finden. Denn den Tatbestand können Sie nicht aus der Welt schaffen, daß diese Menschen gezwungen sind, ununterbrochen Rechenschaft zu legen nicht nur über das, was sie verdienen, sondern auch über jedwede Einkünfte in Geld und Geldeswert, gleich aus welcher Quelle. Wenn der Bruder aus Amerika kommt und sagt: „Liebe Schwester, hier lege ich dir 500 Mark auf den Tisch, du sollst es besser haben!", dann ist sie kraft Gesetzes gezwungen, das zu melden, und dann kommt der Fiskus und sagt: Sie haben 500 Mark bekommen, das muß an Ihrer Rente abgezogen werden. ({14}) - Ich danke Ihnen für diese Frage, ich werde sie beantworten. ({15}) Ich habe keinen Grund, hier etwas, was bei der Schaffung des Bundesversorgungsgesetzes geschah, zu beschönigen. ({16})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Meine Damen und Herren, ich möchte auf allen Seiten des Hohen Hauses um Aufmerksamkeit für den Redner bitten. ({0})

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Im Jahre 1950, ich wiederhole es, war das deutsche Volk auf seinem Weg durch die Geschichte noch nicht aus dem Tal der Schrecken heraus. Die Räder der deutschen Wirtschaft liefen nicht. Der Wert des Sozialprodukts lag, wenn ich mich recht entsinne, so um 78 Milliarden Mark. Niemand wußte, ob diese Wirtschaft und wann diese Wirtschaft in der Lage sein würde, den Kriegsopfern Arbeit und Brot zu geben. Ein Millionenheer von Flüchtlingen und Heimatvertriebenen mußte untergebracht werden. Damals haben die deutschen Kriegsopfer mit Zustimmung ihrer Funktionäre - ich war damals einer, ich bekenne mich dazu - erklärt: Wir verzichten auf eine Entschädigung unserer Ansprüche gegenüber der Gesellschaft in Geld zugunsten des Wiederaufbaues unseres Vaterlandes, denn dieser Wiederaufbau hat Vorrang, und wir muten denjenigen, die sich nicht selber helfen können und die auf Ausgleichsrenten angewiesen sind, diese Peinlichkeit zu, denn Not kennt kein Gebot. Aber diese Notzeit des Jahres 1950 ist überwunden. ({0}) - Ich danke Ihnen für das freundliche Kompliment, das Sie mir machen, daß ich wenig mitgeholfen hätte. Da es heute darum geht, eine Neuordnung in der Versorgung einzuleiten, kann man nicht auf jenes System zurückgreifen, das die Notzeit gebar, vielmehr hat sich das Versorgungsrecht unseren heutigen Gesellschaftsverhältnissen anzupassen.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Bazille, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ruf?

Thomas Ruf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001901, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Bazille, haben Sie übersehen, daß sich die Ausgaben der Bundesrepublik Deutschland für die Grundrenten, also für die festen Rentenansprüche, seit dem Jahre 1950 verdoppelt haben, daß wir von Jahr zu Jahr mehr für diese Grundrenten ausgegeben haben, während sich die Ausgleichsrenten laufend ermäßigt haben? ({0})

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Ruf, ich habe es in keiner Weise übersehen. Sie werden aber nicht bestreiten können, daß wir bei den Novellen - und Sie werden mir nicht absprechen, daß ich an dem Zustandekommen der sechs Novellen zum Bundesversorgungsgesetz einen nicht ganz unbeträchtlichen persönlichen Anteil habe - jedesmal dasselbe erlebten, was wir heute erleben, daß nämlich die Regierung nicht von vornherein das Notwendige tun wollte, sondern daß die Initiative immer wieder aus dem Parlament kam. Die Frau Kollegin Probst - sie sitzt vor mir - hat nicht zum erstenmal diesen Kampf gegen die Regierung geführt. Ich glaube, es ist jetzt das fünfte Mal, daß sie ihn führen und die Widerstände niederringen mußte, ehe sie das sagen durfte, was sie vor mir an dieser Stelle gesagt hat. ({0}) Wenn der verantwortliche Sprecher dieser Regierung, der Herr Bundesarbeitsminister, hier die Regierungsvorlage vertreten hätte, hätte das ganz anders geklungen, als was Frau Probst sagte. Mit diesen Tatsachen haben wir uns auseinanderzusetzen. Die Opposition ist nicht dazu da, der Regierung Lorbeerkränze zu winden, sondern hat hart und unerbittlich Kritik zu üben, wo diese Regierung Kritik verdient. ({1}) - Ich wüßte nicht, Herr Kollege, in welchem Punkt ich an dieser Regierung unanständig Kritik geübt hätte. Ich habe Feststellungen getroffen, die durch Tatsachen gestützt sind. Wollen Sie allen Ernstes die Meinung vertreten, daß nationalpolitische Lasten ausgerechnet auf die Schultern der Kriegsopfer gelegt werden müssen? Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß es viel breitere Schultern gibt und daß die Lasten, die im Bundeshaushalt ihren finanziellen Niederschlag finden - Aufrüstung, Straßenbau usw.; ich will das alles gar nicht anschneiden -, vom ganzen Volk getragen werden müssen und daß es nicht angeht, von den Kriegsopfern einen einseitigen Verzicht auf eine angemessene Entschädigung ihrer Vorleistungen zu verlangen? Das Problem ist doch Herr Kollege Rutschke hat es gesagt; ich wiederhole es -, daß die Bundesregierung einen ganzen Katalog von Maßnahmen für wichtiger und für vordringlicher hielt und daß sie jetzt mit mehr oder weniger leeren Händen dasteht. ({2}) - Nein, keine Milliarde, sondern die Kriegsopfer sollen bis zum nächsten Haushaltsjahr warten! Wenn man diskutiert, muß man Tatsachen und nicht Wunschvorstellungen diskutieren. ({3}) Die Tatsache, die wir diskutieren, ist, daß diese Bundesregierung für die Neuordnung des Kriegsopferrechts im notwendigen Umfang keine Vorsorge getroffen hat und daß wir deshalb nach den Vorstellungen der Regierung und der Mehrheitspartei das Kriegsopferrecht nicht in diesem Haushaltsjahr verbessern können, sondern daß die Kriegsopfer bis zum nächsten Jahr warten sollen. Dieser Tatbestand ist auf die Versäumnisse der Bundesregierung zurückzuführen. Wenn die Bundesregierung sich das Volumen, das auf sie zukommt, vor Augen gehalten hätte, dann hätte sie sich überlegen müssen, ob man etwa die Umsatzsteuer ermäßigen kann oder nicht. Aber sie hat eben geglaubt, daß gewisse Steuergeschenke an Großeinkommensbezieher wichtiger seien als eine Erhöhung der Versorgungsrenten der Kriegsbeschädigten. ({4}) Das ist jener Teil der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung mit dieser Regierung, zu dem mich Frau Kollegin Kalinke in dankenswerter Weise inspiriert hat. ({5}) - Frau Kollegin Kalinke, Sie können nachher gerne vieles sagen. Sie werden die Tatbestände nicht aus der Welt schaffen können, daß in dieser Gesellschaft für den Soldaten von gestern und für den Soldaten von morgen nur so viel übrig ist, wie er durch politische Macht erzwingen kann. Er kann nicht bestimmte Parteien mit Wahlspenden animieren, das zu tun, was im Interesse der Sache notwendig wäre. Deswegen werden diejenigen vorgezogen, die das tun können. Das ist die bittere Tatsache. ({6}) Ich erinnere mich an die Vergangenheit, Frau Kalinke; das paßt auch so schön ins Bild. Als im Jahre 1953 im Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen darüber beraten wurde, ob man die Heimkehrergabe, jenen bescheidenen Hundertmarkschein, den man dem Rußlandheimkehrer bei seiner Ankunft in Deutschland in die Hand drückte, verdoppeln könne, da bemühte sich der damalige Finanzminister des Kabinetts Adenauer sogar in den Ausschuß und beschwor die Währung. ({7}) Er beschwor die Währung, meine Damen und Herren, und erklärte, man müsse an die Währung denken, ehe man solche aufwendige sozialpolitische Maßnahmen ins Auge fasse. ({8}) Da ich die Ehre habe, auch dem Verteidigungsausschuß des Bundestages anzugehören, muß ich feststellen, daß ich bei all den Milliardenausgaben, wenn es darum ging, so umstrittene Dinge wie längst schrottreife Panzer der Amerikaner für Deutschland aufzukaufen und sie den Bundeswehrsoldaten anzubieten, gar nie den Finanzminister oder seinen Vertreter die Mahnung habe aussprechen hören, an die Staatsfinanzen zudenken, weil gefährliche inflationäre Tendenzen ausgelöst werden könnten, wenn man allzu üppig mit dem Geld umgehe. ({9}) Da wurde mit Großzügigkeit immer alles bewilligt, was gebraucht wurde.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Bazille, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Zimmermann?

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Bitte, Herr Kollege!

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Dr. Zimmermann!

Dr. Friedrich Zimmermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002597, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wollen Sie bitte sagen, Herr Kollege Bazille, um welche schrottreifen amerikanischen Panzer, in welcher Zahl und mit welchem Betrag, es sich gehandelt hat?

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das können Sie alles in den Protokollen des Verteidigungsausschusses nachlesen. ({0})

Dr. Friedrich Zimmermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002597, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Das ist eine ganz billige Antwort, weil es nämlich nicht wahr ist, was Sie gesagt haben. Unwahr ist es!

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Dr. Zimmermann, Sie können nur Zwischenfragen stellen. ({0})

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Dr. Zimmermann, wenn ich Ihrem Gedächtnis nachhelfen darf: Sie werden sich daran erinnern, welche Bedenken die Sozialdemokratie - der Kollege Schmidt und ichetwa beim Beschaffungsprogramm des HispanoSuiza angemeldet haben, von dem nur ein Holzmodell bestand. Aber man munkelte in der Öffentlichkeit - und es ist nie widerlegt worden -, daß gewisse finanzielle Transaktionen im Hintergrund der beschleunigten Beschaffung dieses Fahrzeugs den notwendigen Auftrieb gegeben haben. ({0}) Bei der Beratung all dieser Fragen habe ich nie etwas davon gehört, daß man an die Finanzlage denken müsse. Aber wenn die Kriegsbeschädigten in ihren Alltagsschwierigkeiten die staatliche Hilfe nötig haben, dann werden die notwendigen Mittel immer nur widerwillig oder gar nicht bereitgestellt. Ein Beispiel möge für die Gesinnung stehen, die hier waltet. Wenn ich heute im Straßenverkehr mitten unter den Tausenden und aber Tausenden chromglitzernden Automobilen aller Farben, Größen und Fabrikate - den Zeugen des sozialen Geltungsstrebens ihrer Besitzer - dem kriegsbeschädigten Kameraden begegne, der beide Beine verlor, auf seinem Selbstfahrer aus Holz, mit Wachstuch bespannt, eine Decke über den Knien, die ihn nur unzulänglich gegen die Unbilden der Witterung schützt, durch dieses armselige Gefährt für jederman sichtbar mit dem Stigma des Krüppels gezeichnet, und ich denke daran, welche Möglichkeiten der technischen Entwicklung und des Fortschritts in einer Zeit, wo die ersten von Menschen in den Weltraum gejagten Himmelskörper über unseren Häuptern kreisen, zur Verfügung stehen, dann schäme ich mich nicht nur dieser Regierung, sondern meines ganzen Volkes. ({1}) Vergleichen Sie einmal die Beinprothese aus dem Jahre 1920 mit der von heute! Sie werden kaum große Unterschiede feststellen. Aber vergleichen Sie einmal ein Auto von 1920 mit einem Auto von heute oder ein Kriegsflugzeug von 1920 mit einem Kriegsflugzeug von heute! Dann sehen Sie, was der technische Fortschritt für eine Revolution ausgelöst hat. Aber daran hatte die Gesellschaft Interesse, und an der besseren Ausstattung der Kriegsbeschädigten mit Körperersatzstücken hat die Gesellschaft kein Interesse. ({2}) - Herr Kollege Storch, jene mittelständischen Kleinbetriebe, denen die orthopädische Versorgung der Kriegsopfer übertragen ist, haben niemals die gewaltigen Summen zur Verfügung, die angesichts der revolutionären Entwicklung in der Technik notwendig sind, um die Entwicklung auf diesem Gebiet forschungsmäßig voranzutreiben. Die wenigen Beträge, die in den Bundeshaushalt eingestellt wurden, stehen in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen, die notwendig sind, um tatsächlich den Anschluß an den Fortschritt zu erreichen. ({3})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Bazille, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Storch?

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja!

Anton Storch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002264, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Bazille, ,ist Ihnen denn nicht bekannt, daß das Arbeitsministerium im Auftrage des Kabinetts mit der Max-Planck-Gesellschaft gerade über die Forschung auf dem Gebiete der Prothesen Vereinbarungen getroffen hat und daß dort von den hervorragendsten Fachleuten an der Fortentwicklung dieser Dinge gearbeitet wird?

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Storch, diese Dinge sind mir nur zu gut bekannt, denn sie sind meine tägliche Praxis. ({0}) - Wenn Sie meinen, daß ich diese Dinge leichtfertig und böswillig ({1}) - Wenn Sie glauben, daß ich diese Dinge leichtfertig und böswillig verfälsche, ({2}) empfehle ich Ihnen, einmal den nächstbesten Kriegsbeschädigten mit seinem Selbstfahrer zu seiner Versorgungsbehörde zu begleiten und zu fragen, ob er die Möglichkeit hat, aus diesem Holzungetüm aus dem vergangenen Jahrhundert in ein modernes Auto umzusteigen; dann werden Sie die Antwort bekommen, daß dieses Fahrzeug noch nicht abgefahren sei und erst noch soundso lange Zeit den Dienst tun müsse, ehe man es austauschen könne. ({3}) Es ist ein starkes Stück, einem Manne, der auf dem Gebiet des Kriegsopferrechtes in Deutschland immerhin einiges geleistet hat, zu unterstellen, er verfälsche die Dinge. ({4}) - Es lohnt sich nicht, sich mit Ihnen auseinanderzusetzen. ({5}) - Es lohnt sich wirklich nicht. Wenn Sie glauben, daß mein Zeugnis falsch, parteipolitisch gefärbt und unredlich sei, ({6}) dann will ich Ihnen einen Namen nennen, der unverfänglich ist. ({7})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Meine Damen und Herren, ich darf um Ruhe bitten.

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Es ist Professor Gutmann aus Stoke-Mandeville, der das englische Rehabilitationszentrum für Querschnittsgelähmte leitet. Dort ist die Mortalität bei den Querschnittsgelähmten seit 1942 auf 5 % abgesunken. Alle Ärzte, alle Sachverständigen in Deutschland erklären seit Jahren, daß die Lebenserwartung der noch vorhandenen 1500 überlebenden kriegsbeschädigten Querschnittsgelähmten in Deutschland wesentlich heraufgesetzt werden könnte, wenn sich die Bundesrepublik endlich entschließen würde, ebenfalls ein solches Rehabilitationszentrum einzurichten. Nun bringe ich das Originalzitat aus dem Munde von Professor Gutmann. Es lautet: „Wenn das in Pakistan geht, warum nicht in der Bundesrepublik Deutschland?" ({0}) Der Herr Bundesarbeitsminister hat im Zusammenhang mit dieser Neuordnung des Kriegsopferrechtes von einer wesentlichen Stärkung der Rehabilitationsmaßnahmen gesprochen. Ich habe in dem Entwurf der Regierung in dieser Richtung nicht sehr viel entdecken können. Wenn ich den Blick nach Amerika, aber auch nach anderen Staaten richte, dann muß ich sagen: hier ist die Bundesrepublik ein unterentwickeltes Gebiet geblieben. Dabei wären solche Maßnahmen wirklich nicht mit Belastungen für den Steuerzahler verbunden. Im Gegenteil, eine fortschrittliche Rehabilitation ist zugleich die billigste Versorgungsmaßnahme für den Staat und die Allgemeinheit; sie ist aber auch die beste, weil sie dem Menschen sein Selbstwertgefühl und seinen Lebensinhalt wiedergibt. Aber man muß die Phantasie haben, diese Dinge zielbewußt anzusteuern, den Willen, die reichen Erfahrungen des Auslands auszuwerten. Man darf dieses Problem eben nicht wieder und wieder nur durch fiskalische Brillen sehen. Es spricht auch Bände, daß in der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Arbeit nur noch ganz wenige Kriegsbeschädigte beschäftigt sind. Selbst da bemüht man sich nicht, mit gutem Beispiel voranzugehen. In anderen Ländern ist es umgekehrt; dort werden zum Teil nahezu ausschließlich Schwerbeschädigte in den notwendigen staatlichen Einrichtungen beschäftigt, die sich mit diesen Problemen auseinanderzusetzen haben; schon aus dem einen Grunde, daß gerade der selber schwer Beschädigte ein viel besseres Einfühlungsvermögen in die subtilen psychologischen Fragen besitzt, um die es hier oft geht. Aber um Psychologie scheint sich unsere Regierung nur zu kümmern, wenn es um die Vorbereitung oder Führung von Wahlen geht. ({1}) Meine Damen und Herren, es ließe sich zu diesem Problem noch unendlich vieles von der Sache her sagen. Es würde den Rahmen dieser Lesung sprengen, wenn man all die Einzelheiten, um die es hier geht, heute ansprechen wollte. Das wird uns im Ausschuß sicher viele Monate beschäftigen. Aber wenn wir die Aufgabe im ganzen nicht als das er4540 kennen, was sie ist, als ein Gesellschaftspolitikum, und wenn wir unserer Gesellschaft nicht klarmachen können, daß diese Opfer auf den Lebensfreuden der Nation wie eine Hypothek ruhen, dann werden wir immer aneinander und am Kern der Probleme vorbeireden. Der Herr Bundesminister hat eine falsche Frontstellung gehabt, als er meinte, gerechte Ansprüche der Kriegsopfer abwehren zu müssen. Auch der Herr Bundesfinanzminister hat eine falsche Frontstellung, wenn er glaubt, den Steuerzahler und die Kriegsopfer dadurch gegeneinander ausspielen zu können, daß er sagt, wenn man diese Forderungen befriedigen wollte, dann müßte man bestimmte Steuerarten erhöhen; und er greift sich dann auch gleich die unpopulärsten heraus. Nein, meine Damen und Herren: eine Regierung, die entschlossen und willens ist, diese Aufgabe zu lösen, muß sich an den Opfersinn der Nation wenden und nicht den schon längst bewiesenen Opfersinn der Kriegsopfer weiter und weiter strapazieren. ({2})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat Herr Bundesminister Blank.

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde nachher, wenn auch meine Freunde gesprochen haben, auf einiges von dem, was Sie, Herr Bazille, dargelegt haben, antworten. Aber lassen Sie mich eine Behauptung sofort widerlegen. ({0}) - Herr Rasch, seien Sie vorsichtig! ({1}) - Ja, Sie haben soeben schon Pech gehabt mit dem: „Kamerad, stirb schneller!" Das stammt nämlich vom Reichsbund. ({2}) Ich meine die Behauptung, wir hätten nicht die genügende Anzahl von Schwerbeschädigten beschäftigt. Das Bundesarbeitsministerium hat 606 Arbeitsplätze. Davon sind 69, also 12,1 %, mit Schwerbeschädigten besetzt. Wir haben also mehr, als wir nach den Richtzahlen haben müssen. ({3})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe für die kommenden Redner. Das Wort hat der Abgeordnete Ruf.

Thomas Ruf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001901, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rutschke hat es für nötig gehalten, dem Herrn Bundesarbeitsminister zuzurufen: „Seien Sie der Anwalt der Kriegsopfer! Tun Sie Ihre Pflicht als Anwalt der Kriegsopfer!" ({0}) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Blank hat wie jeder Minister auf der Regierungsbank hier vor diesem Hohen Hause den Eid abgelegt, „seine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben". Gegen jedermann! Diesen Eid hat unser Kollege Blank in den ganzen Jahren seines Wirkens hier in Bonn in vorbildlicher Weise erfüllt. ({1}) Wir wollen ihm, zumal nach den harten Kämpfen, die er durchzustehen gehabt hat, an dieser Stelle ausdrücklich unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen. ({2}) „Gerechtigkeit gegen jedermann" heißt nicht: jedem das gleiche, sondern es heißt: jedem das Seine, jedem das, was ihm zusteht, und jedem das, was er nötig hat. ({3}) - Wir können uns doch in aller Ruhe über diese sehr schwierigen Dinge unterhalten! Wir brauchen uns gar nicht aufzuregen, meine Damen und Herren! Daß unsere Kriegsopferverbände, daß die Verbände überhaupt maximale Forderungen stellen, ist ihr gutes Recht. Dazu haben sich die Mitglieder dieser Verbände zusammengeschlossen: um ihre Interessen wahrzunehmen. Dagegen sei nicht das geringste gesagt; dagegen ist nichts einzuwenden. Die Existenzberechtigung der Verbände, auch der Kriegsopferverbände, ist unumstritten, und ich möchte auch bei dieser Gelegenheit trotz manchem, was wir erleben mußten, im Namen meiner Freunde den Kriegsopferverbänden eine Anerkennung dafür aussprechen, daß sie ihren Mitgliedern auf dem Gebiete des Rechtsschutzes zur Seite stehen und uns im Ausschuß mit ihrem Rat und ihren Erfahrungen zur Verfügung stehen. Aber, meine Damen und Herren, wenn die Verbände ihre Forderungen geltend machen und wenn sie maximale Forderungen erheben, dann haben wir als Abgeordnete und dann hat der Minister in seinem Kabinett zu überlegen, oh man diese Forderungen in dieser Höhe erfüllen kann und darf. Er hat die Forderungen der verschiedenen Verbände, die an ihn und an uns herangetragen werden, aufeinander abzustimmen, und er hat das zu tun, was möglich ist. Meine Damen und Herren, ich habe hier die bereits zitierte Schrift von Professor Achinger „Sozialpolitik als Gesellschaftspolitik". In dieser Schrift ist eine Tabelle enthalten, in der etwa 40 Verbände aufgeführt sind, die sämtlich aus dem verlorenen Krieg und seinen Folgen Ansprüche gegen den jetzigen Staat geltend machen. Selbstverständlich haben die Kriegsopferverbände bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche den Vorrang. Das ist unsere einmütige Auffassung. Aber auch diese Ansprüche können nur im Rahmen des Möglichen befriedigt werden. Meine Damen und Herren! Ausgerechnet dem Kollegen Blank Mangel an sozialem Verantwortungsgefühl und sozialem Mitgefühl gegenüber den Kriegsopfern nachzusagen, ist geradezu ein Witz. ({4}) Herr Kollege Blank - erinnern Sie sich doch bitte! - hat von sich aus, ohne das Kabinett zu fragen, gesagt: Ich will als neuer Bundesarbeitsminister für die Verbesserung der Lage der Kriegsopfer 550 Millionen DM zur Verfügung stellen. Er wußte ganz genau, daß im vergangenen Jahre durch das Herauswachsen der Waisen, durch Heiraten der Witwen usw. nur 240 Millionen DM im Haushalt eingespart werden. Er hat aber von sich aus gesagt: Ich gehe auf das Doppelte; ich werde mir die Zustimmung meines Kabinetts erkämpfen. ({5}) Und wie hat man ihm dafür gedankt? Wären wir alle, wären auch Sie seinerzeit dem Kollegen Blank gefolgt, dann hätten 40 % der Kriegsopfer heute schon eine wesentlich bessere Versorgung. ({6}) Ich habe gestern aus meinem Wahlkreis einen Brief -auch solche Dinge darf man hier einmal erzählen - von einem zu 80 % Beschädigten erhalten. Dieser Mann - ich kenne ihn nicht - schreibt mir: „Herr Ruf, ich habe gehört, Sie haben diesen Antrag nicht unterschrieben; Sie stehen hinter Blank." Ich habe ihm zurückgeschrieben: „Ja, ich stehe hinter Blank, ich bejahe seine Grundkonzeption, und wenn es nach ihm und nach mir gegangen wäre, dann hätten Sie als 80 %g Beschädigter heute bereits mehr. So aber müssen Sie jetzt noch warten." ({7}) 550 Millionen DM wollte der Bundesarbeitsminister zusätzlich zur Verbesserung der Leistungen in der Kriegsopferversorgung zur Verfügung stellen. Das ist nicht wenig, und man soll das nicht bagatellisieren. Selbstverständlich kann man mehr fordern. Das fällt gar nicht schwer. Aber die Mittel bleiben nun einmal knapp, auch bei unserem relativen Wohlstand bleiben sie knapp. Alle Mittel, die uns für soziale Zwecke zur Verfügung stehen, werden stets relativ knapp sein. Sie werden für uns nie als Geschenk vom Himmel herunterfallen. Wir werden uns immer Gedanken darüber machen müssen, wie man diese stets knappen Mittel sinnvoll einsetzen und sinnvoll verteilen kann. Und das hat unser Kollege Blank sich gesagt: Ich will diese Mittel zunächst einmal denjenigen geben, die am meisten darauf angewiesen sind. Das hat mit Fürsorgegrundsätzen nicht das geringste zu tun. Es ist eine ausgesprochene Demagogie, wenn immer wieder behauptet wird, unser Kollege Blank wolle die Kriegsopfer zu Fürsorgeempfängern abstempeln. Kein Mensch denkt daran. Er zuletzt! ({8}) Im Gegenteil, es kommt ihm und ,auch uns darauf an, daß die Rechtsansprüche der Kriegsopfer, die wir in unserem Bundesversorgungsgesetz und in den sechs Novellen dazu verankert haben, erhalten bleiben, daß die Kriegsopfer nach wie vor ihre Grundrente bekommen. Alle Kriegsopfer sollen diesen Rechtsanspruch behalten, ,sie sollen ihn nicht nur heute, sondern auf die Dauer behalten. Es geht doch darum, daß das, was heute gewährt wird, ,auf die Dauer auch durchgehalten werden kann, daß nicht dur ch allzu großzügige Regelungen heute eventuell alles das, was man jetzt gewährt, in Zukunft gefährdet wird. Genau das, was ich vom Kollegen Blank gesagt habe, trifft auch auf den Kollegen Etzel zu. Ich habe Grund, das hier ausdrücklich zu betonen. Seien wir froh - und das muß der Öffentlichkeit gesagt werden -, daß wir ,einen Bundesarbeitsminister und einen Bundesfinanzminister haben, die ,ehrlich und offen ihre Meinung sagen und auch für ihre Überzeugung eintreten. Nur Lumpen versprechen mehr, als sie halten können. ({9}) Der Grundsatz des Kollegen Blank, die an sich knappen Mittel zunächst einmal denjenigen zu geben, die sich selber nicht mehr helfen können, den Schwerstbeschädigten, den Witwen mit Kindern usw., dieser Grundsatz wird angegriffen; er wird bagatellisiert und lächerlich gemacht, und zwar zu Unrecht lächerlich gemacht. Die Öffentlichkeit hat viel, viel mehr Verständnis, als manche von Ihnen meinen. Ich bin fest überzeugt, daß die Öffentlichkeit, wenn der Kollege Blank mit seinem Entwurf durchgedrungen wäre, ihm diesen Entwurf abgenommen hätte. Ich habe in Dutzenden von Versammlungen feststellen können, daß die Öffentlichkeit für diese Grundsätze volles Verständnis hat.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Ruf, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schellenberg?

Thomas Ruf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001901, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Warum nicht, Herr Kollege Schellenberg?!

Dr. Ernst Schellenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001954, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Ruf, sprechen Sie für den Entwurf der CDU-Fraktion oder den des Bundesarbeitsministeriums? Offenbar sprechen Sie hier für die Vorlage, die der Herr Bundesarbeitsminister selbst nur mit wenigen Sätzen und sehr schwach begründet hat.

Thomas Ruf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001901, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Schellenberg, Sie hören immer sehr genau zu; Sie haben sicher bemerkt, daß ich zunächst über den Kollegen Blank gesprochen habe. Ich bin der festen Überzeugung, daß, wenn ich für Herrn Blank eintrete, die ganze Fraktion hinter mir steht und meine Auffassung teilt. ({0}) Bevor Herr Kollege Schellenberg unterbrach, habe ich gesagt: Dieser Grundsatz, zunächst einmal denjenigen etwas zu geben, die am meisten darauf angewiesen sind, wird bagatellisiert und lächerlich gemacht. Man sagt, hier werde von den Ärmsten der Armen geredet. Der Begriff der „Ärmsten der Armen" gehört nicht in die Terminologie der Bundesregierung und der Mehrheit dieses Hauses; die „Ärmsten der Armen" gehören zu Ihrem Sprachschatz, nicht zu unserem. ({1}) - Die Sorgen tragen wir gemeinsam. Wir lassen uns in der Sorge um die Schwachen, die am meisten auf Hilfe angewiesen sind, von niemandem übertreffen. Herr Kollege Rutschke war so freundlich - wenn ich das nebenbei bemerken darf -, seine Rede vorher an die Presse zu geben. Dadurch hat er es mir leicht gemacht, mich entsprechend vorzubereiten. Ich will dennoch nicht auf all das eingehen, was in der Darstellung des Kollegen Dr. Rutschke schief war. Denn dazu würde ich viel zu lange auf dem Podium stehen müssen. Nur einige wenige Dinge lassen Sie mich herausgreifen. Herr Dr. Rutschke hat gesagt, im Jahr 1950 habe die Kriegsopferversorgung einen Anteil von 14,6 % am Bundesetat ausgemacht, in diesem Jahr betrage der Anteil ganze 7,7 %, so daß der Anteil am Gesamtetat etwa um die Hälfte zurückgegangen sei. - Aus einer solchen Zahlenoperation könnte ein ganz falscher Eindruck entstehen. Ich halte es für unverantwortlich, so mit diesen Zahlen umzugehen. Herr Kollege Rutschke, Sie wissen doch ganz genau, daß wir im Jahre 1950 einen ganz anders zusammengesetzten Etat hatten, als wir ihn heute leider haben müssen! Sie wissen doch ganz genau, daß wir im Jahre 1950 z. B. noch keine Verteidigungsausgaben hatten! ({2}) - Bitte, dann führen Sie doch nicht diese Relationen an, dann operieren Sie doch nicht mit solchen Zahlen! Sie erwecken damit nur einen ganz falschen Eindruck. - Herr Kollege Schellenberg, bitte, warum nicht?!

Dr. Ernst Schellenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001954, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Ruf, ist Ihnen entgangen, daß bei der Begründung des 'Entwurfs Ihrer Fraktion Frau Kollegin Probst den gleichen Hinweis hinsichtlich des sinkenden Anteils an den Bundesausgaben gebracht hat? ({0})

Thomas Ruf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001901, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sie haben von 9 % gesprochen, Frau Kollegin Probst, nicht von 7,7 %. - Nun ja, Herr Kollege Professor Schellenberg, Sie werden mir zugute halten, daß ich nur für das verantwortlich bin, was ich sage, und nicht für das, was andere, was meine Kollegen sagen. ({0}) - Moment! Die Frau Kollegin Dr. Probst hat in ihren übrigen Ausführungen kein Hehl daraus gemacht, daß all das, was in den letzten Jahren geschaffen worden ist, anzuerkennen sei. Sie hat sicherlich auch unterstrichen - ich habe nicht Gelegenheit gehabt, die Ausführungen ganz mit anzuhören -, daß sich die Ausgaben für die Kriegsopferversorgung in unserem Etat laufend erhöht haben. Lassen Sie mich, wenn das nicht genügend zum Ausdruck gebracht sein sollte, noch einmal unterstreichen: Die Rentenausgaben für die Kriegsopfer, also für die Beschädigten und die Hinterbliebenen, haben sich seit 1950, seit Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes, mehr als verdoppelt. Setzt man 1953 = 100, so ergibt sich für die Rentenausgaben der Kriegsopferversorgung - die Kriegsopferausgaben sind noch wesentlich höher - eine Erhöhung auf 139 im Jahr 1958, also um 39 %. ({1}) - Ich weiß - ich bin sehr dankbar, daß Sie mir das sagen -, der Personenkreis hat sich im gleichen Zeitraum verringert. ({2}) - Der Personenkreis, Frau Kollegin Probst, hat sich im gleichen Zeitraum nach den statistischen Angaben um 12 % verringert. Nun wird von mancher Seite entgegengehalten: Das sind ja nur 39 %, im gleichen Zeitraum haben sich im Rahmen der Sozialreform auf anderen Gebieten die Sozialleistungen wesentlich mehr erhöht, z. B. in der Krankenversicherung auf 173 %, in der Unfallversicherung auf 161 %, in der Rentenversicherung der Arbeiter auf 197 % usw. Das stimmt, meine Damen und Herren, das ist gar nicht zu bestreiten. Aber das ist eine natürliche Erscheinung. Es kommt doch immer auf die Ausgangsbasis, auf das Ausgangsjahr an. Wir haben z. B. auf dem Gebiet der Rentenversicherung erst im Jahre 1957 die so lange erwartete Rentenreform durchgeführt und die Ausgaben für den Rentenbestand im Durchschnitt um 60 bis 70 °/o erhöht. Im Jahre 1957 haben wir die Unfallrenten erhöht usw. Die Behauptung, meine Damen und Herren, daß im Rahmen unserer Sozialreform, d. h. im Rahmen der Reform der sozialen Leistungen die Kriegsopferversorgung an letzter Stelle stehe, daß sie zu kurz gekommen sei, daß die Kriegsopfer nicht berücksichtigt worden seien, stimmt einfach nicht. Schauen Sie sich einmal die Zahlen im einzelnen an! Überlegen Sie sich die Dinge, überlegen Sie sich auch die Auswirkungen z. B. der Unfallversicherungs-, der Rentenversicherungsreform usw.! Dann werden Sie feststellen, daß manche Kriegsopfer durch diese Reformen in der Zwischenzeit wesentlich bessere Leistungen bekommen haben. ({3}) - Das sollten Sie ruhig einmal anerkennen. Das paßt nicht in Ihr Konzept, und deswegen protestieren Sie. ({4}) - Wer sich getroffen fühlt, den meine ich. Herr Kollege Rasch hat gesagt: Was in der Weimarer Republik möglich war, dürfte auch heute möglich sein.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Ruf, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rasch?

Thomas Ruf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001901, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja bitte, Herr Kollege Rasch.

Hugo Rasch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001776, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Ruf, ist Ihnen nicht bekannt, daß die erhöhten Rentenleistungen aus der Sozialversicherung auf die Ausgleichsrenten wieder angerechnet werden? Und ist Ihnen nicht bekannt, daß Herr Höcherl vor den Wahlen dem Bundeskanzler den dringenden Rat gegeben hat, diese Regelung baldmöglichst zu ändern?

Thomas Ruf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001901, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Diese Anrechnungsbestimmungen sind mir selbstverständlich bekannt, und ich habe sie - das sage ich ganz offen - bisher auch mit meiner Fraktion vertreten. Aber wir haben diese Anrechnungsbestimmungen in den letzten Jahren im Rahmen der Kriegsopferversorgung auch laufend verbessert, wodurch unsere Kriegsopfer den ihnen gebührenden Anteil erhalten haben. ({0}) - Ich weiß, Sie sind davon nicht ganz befriedigt, und Sie verlangen immer noch mehr. ({1}) - Warum nicht? Lassen Sie doch Herrn Kollegen Schellenberg sprechen! Im Ausschuß unterhalten wir uns auch ganz gut.

Dr. Ernst Schellenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001954, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Ruf, ist Ihnen entgangen, daß nach dem ersten Rentenanpassungsgesetz die Anpassungsbeträge vom 1. Juni 1959 an gekürzt werden müssen und daß die Vorlage, die Sie am 1. Juni 1960 in Kraft treten lassen wollen, eine rückwirkende Anrechnung für ein volles Jahr bringen würde?

Thomas Ruf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001901, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, wir wollen hier keine Debatte über die Anrechnungsbestimmungen aufziehen. ({0}) - Nein, das lehne ich ab, das ist gar nicht notwendig; diese Bestimmungen stehen nicht zur Debatte. ({1}) - Geduld, meine Damen und Herren, wir werden uns bei der Beratung über das Rentenanpassungsgesetz sowieso noch einmal hierüber unterhalten müssen. Wir werden uns auch im Kriegsopferausschuß selbstverständlich über die Verbesserung der Anrechnungsbestimmungen unterhalten. Das kommt zwangsläufig auf uns zu. Hier ist noch lange nicht das letzte Wort gesagt. Im übrigen darf ich sagen, daß der ursprüngliche Entwurf - und von diesem rede ich in erster Linie - des Bundesarbeitsministers Theo Blank eine nicht unwesentliche Verbesserung, auch der Anrechnungsbestimmungen, vorsieht. ({2}) Es wurde gesagt - ich darf darauf zurückkommen -: Was in der Weimarer Republik möglich war, dürfte auch heute noch möglich sein. Nun, Gott sei Dank sind unsere wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse -- was wir alle miteinander nicht erwartet haben - wesentlich besser und vielleicht - „vielleicht" sage ich! - sogar gesünder als in der Weimarer Republik. Aber gerade gewisse Erscheinungen aus der Weimarer Republik sollten wir nicht vergessen. Auch auf dem Gebiete der Sozialpolitik sollten wir aus den bitterbösen Erfahrungen der Weimarer Republik lernen. Wir sollten endlich einmal daran denken, daß unsere Entwicklung nicht unbedingt nur in einer Einbahnstraße steil nach oben führen muß. Wir müssen uns auch in der Gewährung unserer Sozialleistungen insgesamt darauf einstellen, daß vielleicht noch zusätzliche Opfer von uns gefordert werden. Daran sollten wir denken. Sie haben ganz recht, ich sollte hier nicht so lange reden, aber man muß doch einiges dazu sagen. Unseren sozialen Rechtsstaat lassen wir uns nicht bezweifeln. Die Bundesrepublik - wir werden von mancher Seite deswegen beschimpft, aber wir stehen dazu - liegt, was das Volumen der sozialen Leistungen angeht, an der Spitze aller europäischen Völker. Das ist eine Tatsache, die sich nicht bestreiten läßt, ({3}) und wir lassen sie uns nicht bestreiten. Das haben wir möglich gemacht durch unsere Wirtschaftspolitik, durch unsere Gesamtpolitik usw. usw. Warum soll ich noch ausführlicher darauf eingehen? Zum Schluß nur noch einen Gedanken, meine Damen und Herren! Gehen wir doch von der Vorstellung ab, daß es möglich sei, eine Schlußregelung für die Kriegsopferversorgung zu finden! Auch auf diesem Gebiet ist eine Schlußregelung nicht möglich. Wir werden stets gezwungen sein, auch die Kriegsopferversorgung an die ständige Entwicklung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. ({4}) Heute machen wir einen wesentlichen Schritt dahin, und bitte, helfen Sie dabei mit! ({5})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat Frau Abgeordnete Schanzenbach.

Marta Schanzenbach (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001941, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe noch nicht die Hoffnung wie Herr Ruf, daß diese Vorlagen, die heute begründet worden sind, einen sehr großen Schritt nach vorne in der Kriegsopferversorgung bedeuten werden. Wenn man nämlich diese Debatte sehr aufmerksam verfolgt hat, dann hat man deutlich spüren können, daß wir uns in diesem Hause keineswegs über das Ausmaß der Leistun4544 gen in der Kriegsopferversorgung, aber auch nicht in der Frage der Notwendigkeit einer ausreichenden Hilfe einig sind. Da gehen die Meinungen noch sehr auseinander. Die Debatte hat gezeigt, daß die Kriegsopferversorgung in der heutigen Form einfach als unzulänglich bezeichnet werden muß. Ich habe während dieser Debatte den Eindruck gewonnen, daß es viele in diesem Hause gibt, die anscheinend der Meinung sind, das, was wir bisher für die Kriegsopfer geleistet haben, sei genügend, und daß damit ihr Gewissen einigermaßen beruhigt ist. Sie werden nur dann nervös, wenn praktische Beispiele aufgezeigt werden, an denen eindeutig sichtbar wird, daß doch noch große Notstände, große Unzulänglichkeiten bei den Beschädigten und bei den Hinterbliebenen vorhanden sind. Ich glaube, es ist deshalb notwendig, bei dieser Debatte den Blick auf gewisse Erscheinungen zu lenken, die man von der praktischen Seite her sehen muß, damit sie deutlich werden. Wenn solche Gesetzesvorlagen, wie es heute der Fall war, mit geschliffenen Reden, mit einem vorbereiteten Manuskript begründet werden, dann gehen die Ausführungen über die Hörer hinweg. Deshalb ist es ganz gut, wenn, wie in der Rede des Herrn Bazille, einige Beispiele die tatsächliche Lage erkennbar machen. Ich möchte versuchen, Ihr Augenmerk auf das Problem der Hinterbliebenen- und der Waisenversorgung zu lenken. Bei der Schaffung des Bundesversorgungsgesetzes im Jahre 1950 waren wir noch in einer Notzeit; das ist heute schon verschiedentlich gesagt worden. Die Hinterbliebenen der beiden Kriege haben sich damals mit der unzureichenden Versorgung abgefunden, weil sie die Hoffnung hatten, daß ihre Versorgung eines Tages besser werden könnte. ({0}) Aber in der Zwischenzeit haben sowohl die Regierung als auch dieses Parlament in seiner Mehrheit nicht die Versorgung geschaffen, auf die die Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch hätten. Es ist eine traurige Angelegenheit, daß im Bundeshaushalt auf Kosten der Kriegshinterbliebenen und auf Kosten der Waisen Millionen eingespart worden sind. Die Kriegshinterbliebenen wurden durch die mangelhafte Versorgung gezwungen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, gezwungen deshalb, weil, selbst wenn die Hinterbliebenen die Grundrente und die Ausgleichsrente bezogen, diese Mittel nicht ausreichten, um die Familie ordentlich zu ernähren. Die Frauen waren gezwungen, zu arbeiten, wenn sie ihre Kinder nicht Not leiden lassen und ihnen eine gute Berufsausbildung geben wollten. Wir wissen alle, daß diese Frauen, diese Hinterbliebenen, ein großes Maß an körperlicher und seelischer Leistung vollbringen mußten. Auch Frau Dr. Probst hat in ihrer Begründung des Gesetzentwurfes der CDU/CSU, DP darauf hingewiesen, welch außerordentlich wichtige Erziehungsaufgabe die hinterbliebenen Frauen bei ihren Kindern allein leisten mußten. Niemand hat ihnen geholfen. Hier muß ich dem Familienministerium einen sehr ernsten Vorwurf machen. Ich bedauere, daß der Herr Familienminister in der Zwischenzeit weggegangen ist. Warum haben wir ein Familienministerium, wenn es nicht in der Lage ist, diesen Halbfamilien, diesen Frauen, die nicht nur eine materielle, sondern in den Erziehungsfragen auch eine persönliche Hilfe so dringend nötig gehabt hätten, zu helfen? Das Familienministerium hat hier nichts getan. Mir ist jedenfalls nichts dergleichen bekanntgeworden. Soweit ich weiß, ist den Hinterbliebenen und den Waisen durch das Familienministerium weder in wirtschaftlicher noch in sozialpolitischer noch in erzieherischer Hinsicht eine wirkliche Hilfe gegeben worden. ({1}) Es nützt nichts, wenn im Grundgesetz steht, daß unser Staat die Familie unter seinen besonderen Schutz stellt. Das ist eine Deklamation, die Leben bekommen muß. Das heißt, wir müssen die Familie, besonders die Halbfamilie, von der sozialpolitischen Seite her abschirmen. Ich glaube, hier ist nicht nur für die Normalfamilie, sondern eben auch ganz besonders für die Halbfamilie der Hinterbliebenen viel zuwenig getan worden. ({2}) Wir haben die ganze Sorge für die Erziehung der Kinder den Hinterbliebenen überlassen. Die Vertreter der Regierungsparteien weisen in der Öffentlichkeit stets darauf hin, daß die Frau keine Erwerbsarbeit annehmen, sondern zu Hause bleiben soll, um ihre Kinder ordentlich erziehen zu können. Aber dieselben Vertreter haben mit ihrem Bundesversorgungsgesetz die Frauen der Gefallenen und Vermißten gezwungen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. ({3}) - Natürlich haben wir mitgestimmt. ({4}) Wir hatten andere Vorstellungen, Herr Arndgen. Wir wollten eine bessere Versorgung haben. Aber weil wir selbst das wenige an Leistungen nur mit Ihrer Mehrheit erreichen konnten, haben wir zugestimmt. ({5}) Wir waren immer der Meinung, daß die Versorgung der Hinterbliebenen und der Waisen besser sein müsse, als sie zur Zeit im Bundesversorgungsgesetz festgelegt ist. Die Ungerechtigkeit dieses Bundesversorgungsgesetzes für die Hinterbliebenen liegt doch darin, daß den Frauen, wenn sie nun schon gezwungen sind, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, von dem Einkommen, das sie haben, ein wesentlicher Teil angerechnet wird, so daß nicht die Frauen, nicht die Familien, nicht die Kinder die Gewinnenden aus dieser überhöhten Leistung der Frau sind, sondern der Bundeshaushalt, der seit 1950 Millionen und Millionen durch diese besondere Arbeitsleistung der Frau eingespart hat. Ich habe immer den Eindruck, daß das kein sittliches Verhalten des Staates ist. ({6}) Der Staat hat den Familien gegenüber eine größere Verpflichtung. Ich will Ihnen ein Beispiel dafür nennen, wie es sich auswirkt, wenn eine Frau, die Grundrente und Ausgleichsrente bezieht, einer Erwerbsarbeit nachgeht. Eine Stenotypistin, die ein Bruttogehalt von 400 DM hat und netto etwa 350 DM erhält, verliert wegen dieses Einkommens ihre Ausgleichsrente, und zwar die volle Ausgleichsrente in Höhe von 95 DM. Sie verliert außerdem die Ausgleichsrente für ihr Kind in Höhe von etwa 40 DM, so daß die Waise statt 50 DM Ausgleichsrente wegen des Arbeitseinkommens der Mutter nur noch 10 DM Ausgleichsrente erhält. Der Staat steckt also von dem Arbeitseinkommen der Frau, das 350 Mark beträgt, etwa 135 Mark ein. ({7}) Wenn diese Frau ein paar Mark mehr Einkommen bezieht, wird das Kind daraufhin keinen Anspruch auf Ausgleichsrente haben. Das bedeutet, daß auch kein Anspruch mehr besteht auf die Kosten für die Schul- und Berufsausbildung, denn die Gewährung von Schulgeld-, von Lehrmittelfreiheit, von Fahrgeld, ist an die Gewährung von Ausgleichsrente gebunden. Durch die Anrechnungsbestimmungen ergeben sich außerordentliche Härten für die erwerbstätigen Hinterbliebenen, die unter besonderer Kraftaufwendung versuchen, ihre Familie wirtschaftlich in eine bessere Lage zu bringen. ({8}) Wir haben am 30. September dieses Jahres 570 000 Waisen gehabt. Es ist hier schon gesagt worden, daß in den nächsten zwei Jahren etwa die Hälfte dieser Waisen aus der Versorgung ausscheidet. Die Etatansätze für die Versorgung dieser Waisen werden also geringer werden. Ich bin der Meinung, daß diese Mittel für die zusätzliche Versorgung der Waisen und Witwen verwendet werden müßten. Wenn diese Frauen jetzt 10 Jahre und länger in der aufreibenden Erwerbstätigkeit stehen und von dem Tempo in der Industrie körperlich und seelisch ungeheuer beansprucht werden, besteht die Gefahr, daß sie dieses Arbeitstempo nicht mehr lange aushalten. Wir sollten deshalb Vorsorge treffen, daß die Frauen, ehe sie invalide werden, aus der Arbeit ausscheiden können. Das ist dadurch möglich, daß wir eine bessere Grundrente und durch Wegfall der Anrechnungsbestimmungen Erleichterungen schaffen. Damit käme das Arbeitseinkommen der Frau der Familie und den Kindern - und nicht dem Bundeshaushalt - zugute. Wir haben in der Bundesrepublik einen erhöhten Wohlstand, und wir sollten auch den Anteil der Kriegsopfer an diesem Wohlstand erhöhen. Das können wir nur dadurch, daß wir in der in den drei hierzu eingebrachten Vorlagen angedeuteten Richtung gehen und die Grundrente verbessern. Das ist die einzige Möglichkeit, überhaupt eine wirkliche Verbesserung in die Kriegsopferversorgung hineinzubringen. ({9}) Alles, was mit der Ausgleichsrente zu tun hat, ist nur eine Halbheit, bringt unangenehme Erscheinungen, bringt Demütigungen und Entwürdigungen mit sich. Nur wenn der Mensch einen Rechtsanspruch hat und weiß, womit er rechnen kann, wird die Unsicherheit von ihm genommen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch einmal fragen: Was sagt denn der Herr Verteidigungsminister zu dieser Regelung für die Hinterbliebenen? Ich kann mir nicht vorstellen, daß die jungen Soldaten und auch die älteren, die an einer Übung teilnehmen, gern sich dem Wehrdienst stellen, wenn sie wissen, daß ihre Familie, falls sie verunglücken sollten, der bittersten Not preisgegeben ist. ({10}) Die vorliegenden Anträge bringen eine Verlagerung des Versorgungsrechts nach der richtigen Seite hin. Wir sollten alles tun, um die Grundrenten zu erhöhen und damit den Kriegsopfern einen größeren Rechtsanspruch zu geben. Wir sollten aber auch erreichen, daß die unangenehmen, unwürdigen und unberechtigten Anrechnungsbestimmungen fallengelassen werden. Seien wir uns doch darüber klar, daß die Frauen, die ihre Männer verloren haben, für den Verlust an Lebensglück nicht entschädigt werden können, wie es auch für die Kinder keinen Ersatz dafür gibt, daß sie ohne Vater heranwachsen müssen. Aber in einer Zeit des wirtschaftlichen Wohlstandes sollten wir auf die Bedürfnisse der hinterbliebenen Familien die größte Rücksicht nehmen. Ich kann Sie deshalb nur darum bitten, Einsicht zu haben und dafür zu sorgen, daß den Beschädigten, aber auch den Hinterbliebenen und den Waisen, von unserer Gesellschaft das Recht zuteil wird, auf das sie Anspruch haben. ({11})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.

Margot Kalinke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001058, Fraktion: Deutsche Partei (DP)

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich glaube, unter den Abgeordneten des Hauses, die sich für die Lösung der Probleme unserer Sozialpolitik verantwortlich fühlen, war niemand, der für die heutige Debatte nicht dieselbe Atmosphäre absoluter parteipolitischer Neutralität gewünscht hätte, wie wir sie im 1. Bundestag für die Lösung der Probleme der Opfer des Krieges hatten. ({0}) Wohl jedes Mitglied dieses Hauses wird von dem, was aus dieser Debatte trotz aller Mahnungen geworden ist, erregt sein. Opfer des Krieges sind Millionen, die heute noch die Schmerzen, die Leiden und andere Folgen des Krieges, nicht nur die materiellen, sondern vor allem die seelischen, zu tragen haben. Aber Opfer des Krieges sind nicht nur versehrte Soldaten von gestern, und ihnen gleichzustellen sind nicht nur die Soldaten, die heute durch Unfall oder sonst bei der Ausübung ihres Wehrdienstes beschädigt werden, Opfer des Krieges sind doch vor unser aller Augen auch die vielen in unserem Volk, die die Heimat verloren haben, und die vielen, die noch auf die Vereinigung mit uns und auf eine gemeinsame Sozialpolitik für alle Deutschen warten müssen. Wenn man sich vorstellt, wie groß die Zahl der Alten und Einsamen unter den Opfern des Krieges ist, muß man sich doppelt verpflichtet fühlen, das Anliegen dieser Opfer nicht zum Anlaß parteipolitischer Polemik zu nehmen. ({1}) Das Mitgefühl, die Sympathie und der Wille zum Helfen sind, wenn es um unsere Kriegsopfer geht, bei den Deutschen quer durch alle Parteien immer lebendig. Deshalb bedarf es gar keiner Auseinandersetzung in diesem Stil. Wir sollten weniger große Worte machen, auch weniger an die religiöse Verantwortung appellieren, sollten weniger Sprüche machen, sondern besser handeln. ({2}) Nach den erregenden Wochen, in denen die Gemüter aufgeputscht wurden, sollten wir alles tun, um eine Beruhigung herbeizuführen. Wir sollten uns immer wieder daran erinnern, zu welchen Folgen in der deutschen Politik vergiftende, zerstörende, hetzerische, vielleicht nicht so gemeinte, nur in der Erregung der Stunde so gesprochene Worte geführt haben, Folgen, an denen wir heute noch zu tragen haben. ({3}) Es erregt mich sehr, wenn ich an die Ausführungen denke - und das ist der Grund, weshalb ich mich zu Worte gemeldet habe -, die der Kollege Bazille, mit dem uns doch eine gute und, wie ich meine, sehr verantwortungsbewußte Zusammenarbeit in vielen Jahren verbunden hat, heute glaubte machen zu müssen. Meine Fraktion hat sich sehr frühzeitig für die Erhöhung der Grundrenten und für die Fortsetzung der Reformarbeiten ausgesprochen und in aller Sachlichkeit auch mit den verschiedenen Meinungen bei ihren Koalitionspartnern gerungen. Wir haben schon sehr frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß die Sozialpolitik, wie es auch der Bundesminister für Arbeit im Schrifttum immer wieder betont hat, eine Einheit ist. Auch haben wir schon sehr früh gemahnt, immer wenn an das soziale Gewissen anläßlich sozialer Reformen appelliert wurde, nicht den unendlich großen Fehler zu machen, die Kriegsopfer die Letzten sein zu lassen. Auch wenn wir in dieser Frage verschiedene Meinungen im Hause hatten, sollten wir heute glücklich darüber sein, daß wir in der Ausschußarbeit an dieser Novelle einen gemeinsamen Weg beginnen können, auf dem wir, so meine ich, allen wesentlichen Anliegen der Kriegsopfer und ihrer Verbände entsprechen können.

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Frau Kollegin Kalinke, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Schellenberg?

Margot Kalinke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001058, Fraktion: Deutsche Partei (DP)

Das tue ich gern.

Dr. Ernst Schellenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001954, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Kollegin, Sie sprachen davon, daß allen wesentlichen Anliegen der Kriegsopfer durch den Gesetzentwurf, den auch Ihre Fraktion mit unterzeichnet hat, entsprochen werde. Glauben Sie wirklich, daß es das Anliegen der Kriegsopfer ist, auf eine Erhöhung der Leistungen bis Juni 1960 warten zu müssen? ({0})

Margot Kalinke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001058, Fraktion: Deutsche Partei (DP)

Nein, das glaube ich nicht, Herr Schellenberg. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, daß meine Freunde beim Unterschreiben des Antrags gerade wegen dieses Punktes besondere Sorge hatten. Ich gebe aber der Hoffnung Ausdruck, daß wir bei den Beratungen Wege finden werden, uns über eine Inkraftsetzung wenn möglich am 1. April, zum Beginn des Haushaltsjahres, oder gar über eine stufenweise Inkraftsetzung zu verständigen. Wir werden über solche Wege mit dem Finanzminister und dem Arbeitsminister sehr ernsthaft und sehr verantwortungsbewußt sprechen und dabei auch nicht vergessen, daß keine neuen Steuern etwa mit dem Argument „für die Kriegsopfer" erhoben werden dürfen. Das wäre für meine politischen Freunde unerträglich. Auch meinen Freunden wäre die Initiative des Ministers in dieser Frage lieber gewesen als das, was unserem jetzt gemeinsamen Antrag vorangegangen ist. Wir haben uns wiederholt an den Minister und unsere Freunde in der Koalition gewandt und daran erinnert, daß die Grundsätze, auf die man sich bei der Rentenreform geeinigt hatte, in der Kriegopferversorgung nicht ohne weiteres beiseite geschoben werden können. Wir sind darin einig, daß die Anpassung sozialer Leistungen an den Kaufwert - wenn sie einmal versprochen ist - eine moralische und staatsbürgerliche Verpflichtung für alle sein muß. Das muß vor allem für den Teil der Kriegsopfer gelten, für den Frau Kollegin Schanzenbach mit so warmen Worten gesprochen hat und an den das ganze Haus mit warmen Gefühlen denkt, den Kreis, der die Hilfe der Gemeinschaft am meisten nötig hat: die Witwen, die Waisen, aber auch die alten Eltern, Frau Kollegin Schanzenbach, und vor allem die Schwerbeschädigten, die an der erfreulichen Entwicklung unserer Wirtschaft keinen Anteil hatten. Was ich hier sage, wäre aber unvollständig, wenn ich nicht auch zum Ausdruck brächte, daß die Konzeption des Bundesministers für Arbeit, daß seine grundsätzliche Haltung bezüglich gezielter sozialer Leistungen auch die meine ist. Ich meine, daß diejenigen, die nicht in der Lage sind, einen Arbeitsplatz bei steigenden Löhnen und Gehältern auszufüllen oder einen selbständigen Betrieb wirtschaftlich erfolgreich zu führen, einen größeren Anspruch auf Hilfe haben als etwa der andere Teil, der am Erfolg der erfreulichen Wirtschaftsentwicklung teilhat. Die Vorgeschichte dieses Gesetzes hat - da gebe ich den Kritikern recht - eine ganze Reihe psychologischer Irrtümer erkennen lassen. Warum soll man nicht zugeben, daß es in der Politik, in der es menschelt, psychologische Irrtümer gibt! Das gilt nicht nur für die Kriegsopferversorgung. Aber Forderungen, die so stark an das Gewissen und an das Gemüt rühren, dürfen, wenn man verantwortungsbewußt bleibt, nur begründet werden, wenn man auch die Realitäten sieht, die Fakten, die ihre Verwirklichung ermöglichen. Dabei, das muß ich allerdings sagen, ist das Unpopuläre oft weit gerechter als das im Massenstaat so leicht zu fordernde und so leicht zu versprechende hohe Maß totaler Sicherheit für alle. Herr Kollege Bazille hat sich über die Kühle beklagt, mit der das Haus so manche Ausführung bei der Begründung des Entwurfs aufgenommen hat. Wir wollen dankbar sein, daß es uns trotz mancher herausfordernder Worte gelungen ist, uns so in Zucht zu halten, daß wir bei der Diskussion über die Kriegsopferversorgung nicht ein unwürdiges Schauspiel bieten. ({0}) Ich gebe ehrlich zu, daß das nicht ganz leicht war. Bei all der inneren Bedrängnis, die die Vorgeschichte dieses Entwurfs bei uns hinterlassen hat, meine ich doch, daß die Konzeption, die wir als die Regierungsparteien heute hier vorlegen, durchaus ) die Möglichkeit gibt, den Gedankengängen der Mitglieder der Kriegsopferverbände zu entsprechen. Den Vertretern der Kriegsopferverbände soll für ihre sachliche Mitarbeit auch von meinen Freunden Dank gesagt sein. Wir möchten diese Stunde aber nicht vorübergehen lassen, ohne besonders die Organisationsvertreter in diesem Hause herzlich und dringend zu bitten - wir möchten sie aber auch warnen -, bei ihrer polemischen Erörterung nicht dazu beizutragen, daß die Unruhe und die Unsicherheit größer wird. Wir bitten sie vielmehr, alles zu tun, um die wirklichen Absichten aller Mitglieder dieses Hauses bei ihrer Darstellung in den Reihen der Kriegsopfer deutlich zu machen. Auch ich, Herr Kollege Bazille, habe Herrn Professor Gutmann noch vor wenigen Wochen in Bad Homburg bei der Tagung der Querschnittgelähmten gesprochen. Die Rehabilitation, von der Sie mit Recht gesprochen haben, wenn auch mit einem Nebenton, den ich nicht verstanden habe, ist unser aller gemeinsames Anliegen. Es ist aber zu bedenken, daß die Mittel für moderne Rehabilitationszentren schließlich von allen Bürgern aufgebracht werden müssen, auch von den Opfern des Krieges und den Beschädigten, die ja auch Steuerzahler sind. Deshalb wird einer Regierung, die guten Willens ist, und einer Opposition, die verantwortungsbewußt mitarbeitet, sicherlich die Möglichkeit gegeben sein, in der Fortentwicklung der Kriegsopferversorgung, die wir alle anstreben, zu einer Verbesserung, zu einer Modernisierung - ich sage: im Rahmen des Möglichen - zu kommen. Unmögliches zu verlangen ist nicht nur unrealistisch, sondern ist unredlich, und unredlich sollten wir nicht sein. Es ist sicherlich ein großer Unterschied - ich habe die Besorgnis des Finanzministers sehr wohl gesehen -, ob man ein Gesetz am 1. Juni, am 1. April oder zu einem anderen Zeitpunkt in Kraft setzt. Aber ich meine, man kann nicht von Weihnachten und nicht von Wahljahr sprechen, wenn wir sagen, daß wir das zu Beginn des neuen Haushaltsjahres bestimmt tun werden. Wir werden im Ausschuß auch über diese Frage sprechen. ({1}) - Da die Organisationen schon in etwa wissen, was herauskommen wird, können sie sich, rechtzeitig vorbereiten, wenn wir mit dem ersten Durchgang im Ausschuß fertig sein werden. Wir können uns auch über einen Stufenplan der Inkraftsetzung unterhalten. Ich habe gar nichts dagegen. Über alle diese Dinge sollte man in großer Ruhe sprechen. Man sollte aber nicht über Kriegsopferprobleme sprechen und in dem Zusamenhang der Regierung oder den Regierungsparteien „die Verunglimpfung deutscher Soldaten" vorwerfen. ({2}) Ich habe Sie gefragt, Herr Kollege Bazille, wer denn die deutschen Soldaten beschimpft hat; Sie haben nicht darauf geantwortet. ({3}) Sie haben uns zwar etwas von Ihrem Weg zur Sozialdemokratischen Parteierzählt. Das ist menschlich verständlich, sympathisch und gar kein Anlaß zur Auseinandersetzung. Aber es hat mich sehr interessiert, daß Sie 'im 'selben „Vorwärts" zu den vertretbaren Forderungen der Kriegsopferversorgung geschrieben haben, „der Gesetzgeber" - ich darf das vorlesen, Herr Präsident - habe „Art und Ausmaß der Entschädigung untergerechter Abwägung aller Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten" zu bestimmen. Diese gerechte Abwägung aller Interessen meine ich, wenn ich in diesem Hause immer wieder darauf hinweise, daß den Preis der sozialen Leistungen - sei es für die Versorgungen, Versicherungen mit Staatszuschüssen oder für andere soziale Hilfen - auch die Kriegsopfer, ja alle Bürger gleichermaßen bezahlen müssen. Was Sie aber getan haben, indem Sie den Vorwurf erhoben, deutsche Soldaten seien beschimpft worden - Herr Kollege Bazille, ich hoffe, Sie regen sich jetzt nicht so auf, wie ich mich aufgeregt habe -, das hätten Sie besser unterlassen sollen. Ich erinnere mich noch sehr genau der Beschimpfungen, denen im ersten gewählten niedersächsischen Landtag, dem ich nach 1945 angehört habe, meine politischen Freunde und diejenigen von Ihren Parteifreunden ausgesetzt waren, die als Witwen von Soldaten damals darum baten, eine Unterstützung zu bekommen. Ihre Kollegin aus Niedersachsen und auch Frau Schanzenbach werden es Ihnen bestätigen. Frau Schanzenbach wird dabei Unterschiede feststellen, wenn sie das badische Versorgungsgesetz und das des Landes Niedersachsen, wo Ihre Freunde damals die Regierung führten, nüchtern und rea4548 listisch betrachtet. Ich will nur ganz sachlich an diesen Tatbestand erinnern und hier nicht das tun, was Sie getan haben. Aber ich möchte Sie warnen, jemals wieder Vertretern politischer Parteien, die sich für die Ehre der deutschen Soldaten in einer Zeit eingesetzt haben, als man ,es ihnen sehr schwer gemacht hat ich gehöre zu ihnen -, ({4}) solche Dinge zu sagen. In demselben „Vorwärts", in dem Sie die Regierung angegriffen und über die Kriegsopferversorgung geschrieben haben, stand nämlich auch jenes schreckliche Gedicht vom „Ruhm der Soldaten" von Lestiboudois, das Sie kennen und dessen erschrekkende Verse so viele Soldaten in aller Welt beleidigt haben. Lizenzträger des „Vorwärts" waren Dr. Kurt Schumacher, Fritz Heine und Alfred Nau. Sie können dieses Gedicht in der Nr. 2 des Jahrgangs 1 vom 18. September 1948 des „Vorwärts", des Zentralorgans der Sozialdemokratischen Partei, nachlesen. ({5}) Da können Sie außer anderen Versen folgendes lesen: Sie standen in Frankreich und Polen, sie standen an Wolga und Don, sie haben geraubt und gestohlen und wissen jetzt gar nichts davon. Das ist der Ruhm der Soldaten, Helden in Saus und Braus, und alles, was sie taten, löffeln wir jetzt aus. Das stand im „Vorwärts", dem Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei. ({6}) - Bitte, meine Herren Kollegen, seien Sie ruhig. Ich habe mich erst sehr erregt; es ist aber wenig nützlich, sich zu erregen. Man soll, wir alle gemeinsam, in der Politik lernen; man soll nicht vergessen, was uns die Geschichte lehrt. Sie hat uns viel Böses gelehrt. Die Schatten der Vergangenheit sind noch nicht verschwunden, das Böse der Vergangenheit ist noch nicht wiedergutgemacht, und die Wunden der Vergangenheit sind noch nicht geheilt. Ich habe heute manche Töne gehört - auch von dem Sprecher der Freien Demokratischen Partei -, die mich an Töne erinnert haben, die ich in meiner Jugend mit Schrecken und Sorgen vernommen habe. ({7}) Die Frau Kollegin Probst hat von der konsequenten Weiterentwicklung der 6. Novelle gesprochen. Wir bekennen uns dazu. Wir wissen, daß die Sozialpolitik eine permanente Aufgabe ist, daß es bei ihr niemals einen Schlußstrich gibt und daß ein Zurück nur sehr schwer möglich ist. Wir wollen heute keine Einzelheiten diskutieren; allerdings wurde das schon begonnen. Meine Freunde in der Fraktion der Deutschen Partei meinen, daß, auch wenn der Etat für die Was und Witwen geringer wird, das Problem der alten Menschen und der alten Eltern noch nicht gelöst ist. Wir wissen, daß den Hinterbliebenen unsere ganz besondere Sorge zu gelten hat. Es wird unsere gemeinsame Aufgabe sein, immer wieder zu versuchen, die Bestimmungen über die Anrechnung so zu verbessern, daß sie tragbar sind. Dabei muß aber der Anreiz zur Arbeit und die Freude an der eigenen Leistung denen erhalten bleiben, für die die Leistung trotz aller Beschädigung ein wichtiges Element ihrer Lebensfreude und ihrer Lebenskraft ist. ({8}) Wenn wir uns bemühen, in einem solchen Geiste die Probleme der Kriegsopferversorgung gemeinsam zu lösen, werden wir trotz aller Gegensätze wahrscheinlich sehr bald eine gute Novelle zum Gesetz verabschieden können, die den Kriegsopfern und all denen eine vernünftige Lösung der Probleme bringt, die geduldig, das muß auch ausgesprochen werden, all die häßlichen Vorgänge in der Vergangenheit erlebt haben, ohne sich aufputschen zu lassen. Herr Bazille hat zum Schluß noch gemeint, er müsse an die Ostzone erinnern, an unsere besetzte Heimat im deutschen Osten, und er müsse das, was die Bundesrepublik in der Sozialpolitik tut, vergleichen mit dem, was sich an Gleichschaltung in der Ostzone jeden Tag von neuem tut und was die Menschen von dort in die Freiheit des Westens jagt. Auch das, Herr Kollege Bazille, sollten Sie nicht tun. Genausowenig sollten Sie die Story vom Bruder aus Amerika erzählen, der ein Geschenk bringt, das dann angerechnet wird. Ich möchte das Versorgungsamt und den Fall kennen und wissen, wann und wo ein Bruder seiner Schwester einen Geldbetrag geschenkt hat, den ein Versorgungsamt auf die Leistungen angerechnet hat! ({9}) So sollte man nicht Sozialpolitik betreiben. ({10})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Das Wort hat der Abgeordnete Ritzel.

Heinrich Georg Ritzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001860, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst mit einem Satz auf das eingehen, was Frau Kollegin Kalinke in Erinnerung brachte, nämlich auf jenes Gedicht, das im September 1948 in der sozialdemokratischen Zeitung „Vorwärts" erschienen ist. Ich glaube Frau Kalinke sagen zu dürfen, daß dieses Gedicht durchaus nicht den Beifall der erdrückenden Mehrheit der Sozialdemokratischen Partei, ihrer Mitglieder und ihrer Anhänger gefunden hat. ({0}) - Das ist eine Selbstverständlichkeit, Herr Kollege Arndgen. - Sie dürfen auf der anderen Seite zwei andere Tatsachen nicht vergessen. Die eine Tatsache ist die Zeit und die Erinnerung an die Zeit, in der dieses Gedicht geschrieben wurde; die zweite Tatsache ist die, daß im Hause der Sozialdemokratischen Partei viele Wohnungen sind und daß bei uns Demokratie herrscht, die nicht nach einer bestimmten Richtung ausgerichtet ist. ({1}) Wir setzen uns ehrlich und sauber miteinander auseinander und ziehen daraus die Schlüsse, die im Gesamtinteresse liegen. Es ist merkwürdig, daß nun meiner Erinnerung nach mindestens zum dritten Mal dieses mißlungene Gedicht von 1948 hier im Hause strapaziert wird ({2}) und daß Sie gar kein anderes Beweismaterial beizubringen vermögen als eben das. ({3}) Aber, meine Damen und Herren, die Dinge liegen ja heute viel zu ernst, als daß die Erinnerung an ein mißlungenes Gedicht angebracht ist, das nun elf Jahre zurückliegt. Wir haben uns heute mit den Tatsachen, die durch den Gesetzentwurf der CDU und DP geschaffen werden sollen, auseinanderzusetzen. Hier zieht sich wie ein roter Faden durch die Unterhaltung, die wir heute in diesem Hohen Hause pflegen, vor allem die Frage der Terminverschiebung, auf die zuerst der Herr Bundesfinanzminister hier eingegangen ist. Wenn man einmal unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsauswirkungen prüft, welche Gedanken dahinterstecken können, kommt man zwangsläufig zu der Feststellung, daß es sich um den Versuch handelt, mit einem möglichst geringen Aufwand durchzukommen. Dieser Terminbestimmung des 1. Juni 1960 liegt ohne jeden Zweifel auch ein Stück von, na, ich möchte sagen: angewandter Wahlpsychologie zugrunde. Die Wirkung der geplanten Erhöhung tritt etwa ein Jahr vor der Bundestagswahl ein. Offensichtlich wird dabei auf die Vergeßlichkeit der Masse, auf die es in diesem Falle ankommt, spekuliert. Offensichtlich wird dabei der Versuch gemacht, mit einer Methode durchzukommen, die zahlenmäßig nachzuprüfen sich wohl verlohnt. Frau Kalinke hat soeben den sehr interessanten Versuch gemacht - und ich kann ihr das nachfühlen, nachdem ihre Unterschrift mit unter diesem Antrag steht -, sich von der Terminbestimmung des 1. Juni 1960 etwas abzusetzen. Frau Dr. Probst war in dieser Beziehung etwas tapferer, sie hat sich eigentlich vorbehaltlos zu dem Termin des 1. Juni 1960 bekannt. ({4}) - Natürlich, soll sie auch! Mich interessiert nur, und ich wäre Frau Dr. Probst - ich sehe sie im Augenblick nicht - dankbar, wenn sie die Freundlichkeit hätte, mir in diesem Zusammenhang eine Frage zu beantworten: Glaubt Frau Dr. Probst, daß sie bei der Festsetzung dieses Termins auf die Zustimmung der Beteiligten, nämlich der Kriegsbeschädigten, rechnen kann? Ich glaube, das wird nicht der Fall sein. Nun einige Bemerkungen zu den Ausführungen unseres verehrten Herrn Bundesfinanzministers. Ich habe mich gefreut, daß wir endlich einmal aus seinem berufenen Munde gehört haben, daß wir im Rechnungsjahr 1959 einen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes erhöhten Steuereingang von etwas mehr als 1 Milliarde DM zu erwarten haben, und ich war überrascht, den Darlegungen des Herrn Bundesfinanzministers entnehmen zu müssen, daß er für die Erhöhung der Kriegsopferversorgung wiederum keinen anderen Ausweg als den der Erhöhung von Steuern sieht. Ich glaube, wir sind es den Kriegsopfern und uns selbst schuldig, Klarheit über die Entwicklung der Verhältnisse zu schaffen und uns einmal zu fragen, in welchem Ausmaß die Kriegsopfer an den segensreichen Wirkungen des sogenannten bundesdeutschen Wirtschaftswunders teilhaben. Ich habe mir aus dem Haushalt einige Zahlen herausgezogen, die ich Ihrer Aufmerksamkeit empfehlen darf. Der Versorgungsaufwand für Kriegsopfer betrug in den Jahren 1953 2,98 Milliarden DM, 1954 2,89 Milliarden DM, 1955 3,44 Milliarden DM, 1956 3,58 Milliarden DM, 1957 3,59 Milliarden DM, 1958 3,56 Milliarden DM, 1959 3,33 Milliarden DM. Meine Frage in diesem Zusammenhang lautet: Wo bleiben trotz der 5. und 6. Novelle die Auswirkungen des Wirtschaftswunders zugunsten der Kriegsopfer? Eine zweite Frage: Was bringt der Antrag Probst, d. h. der Antrag der CDU/CSU und der DP, den Kriegsopfern wirklich? Gestatten Sie mir, daß ich die Zahl, die von dem Herrn Bundesfinanzminister von Anfang an in die Erörterung geworfen wurde, mit den Zahlen vergleiche, die sich hier ergeben. Der Herr Bundesfinanzminister ließ verlauten das ist also die ganze Zeit hindurch auch die Plattform für die Überlegungen unseres sehr verehrten Bundessozialministers gewesen -, daß für die Verbesserung der Kriegsopferversorgung im Jahre 1959 550 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden könnten. Das Datum, das auch im ersten Regierungsentwurf genannt wurde, war der 1. Juni. Hierauf war zunächst einmal in gewissem Sinne abgestellt, und im übrigen wäre es den Ergebnissen der Beratung vorbehalten geblieben. Wenn Sie angesichts der im Gespräch genannten Terminierung für die Wirksamkeit der geplanten Neuregelung zum 31. Dezember 1961 - vorher sollen ja keine neuen Forderungen mehr erhoben werden dürfen sich einmal die Mühe machen, die Verwendung von 550 Millionen pro Jahr in Vergleich zu setzen mit dem, was aus dem neuen Vorschlag hervorgeht, und dabei diese Terminfestsetzung berücksichtigen, dann kommen Sie zu einem sehr interessanten Ergebnis. Wenn Sie aus 550 Millionen ab 1. Juni 1959 bis zum 31. Dezember 1961 eine Mehraufwendung zu leisten hätten, dann hätten Sie 31 Monate à 46 Millionen DM zu finanzieren. Das wäre in 31 Monaten, also bis zum 31. Dezember 1961, ein Aufwand von 1420 Millionen. Nun kommt der Antrag Probst, Er sieht eine Jahresmehraufwendung von 1050 Millionen vor. Er würde, ab 1. Juni 1960 in Kraft gesetzt bis zum 31. Dezember 1961, also in insgesamt 19 Monaten, einen durchschnittlichen Monatsaufwand von 87,5 Millionen, eine gesamte Mehraufwendung von 1666,5 Millionen, also 1,66 Milliarden, bedeuten. Wenn Sie das in Vergleich setzen mit dem, was der Herr Bundesfinanzminister zuerst offeriert hat: jährlich 550 Millionen mehr, kommen Sie zu dem Ergebnis, daß in dem genannten Zeitraum nach dem Antrag Probst 243,5 Millionen mehr zur Verfügung gestellt würden, als wenn die 550 Millionen ab 1. Juni 1959 gewährt worden wären. Dieser Betrag von 243,5 Millionen ist etwas weniger, als die Ersparnis auf Grund des Wegfalls von Kriegswaisen und auf Grund des Sterbens von Kriegsbeschädigten und Kriegerwitwen betragen wird. Ich darf Sie daran erinnern, daß wir im Jahreshaushalt 1959 eine Einsparung auf diesem Gebiet von 238 850 000 DM zu verzeichnen haben, die der Herr Bundesfinanzminister anderweitig verplant oder in die 550-Millionen-Reserve gesteckt hat, die aber nunmehr nicht für die Kriegsopfer Verwendung finden sollen. Nun müssen wir die Dinge einmal zu anderen Haushaltsansätzen in Vergleich setzen. Ich darf Sie noch einmal an das erinnern, was ich Ihnen in bezug auf die Leistungen für die Kriegsopfer sagte: zuletzt im Jahre 1959 3,33 Milliarden. Auch getragen von der Sorge, daß der Herr Bundesfinanzminister, da nach seiner Meinung der außerordentliche Haushalt '1959 nicht bedient werden kann, sogar die dort enthaltenen 500 Millionen in den ordentlichen Haushalt für den Einzelplan 14 Verteidigungsministerium - bringen und sie dort decken will, wie sein Vorgänger es getan hat, habe ich mir einmal die Zahlen herausgezogen, um sie mit den nicht vom Wirtschaftswunder erfaßten Leistungen zugunsten der Kriegsopfer zu vergleichen. Die Haushaltsansätze des Einzelplans 14 - Verteidigung - bewegen sich von 1953 - ich will nicht alle Zahlen nennen, um Sie nicht zu langweilen - mit 5,52 Milliarden über 1956 mit 7,55 Milliarden bis 1959 mit 10 994 Millionen, also rund 11 Milliarden. Wenn der Herr Bundesfinanzminister in seinem verständlichen Bestreben, nach Deckung zu suchen, einmal den Versuch machte, sich mit seinem Kollegen Strauß über die realen Zahlen auseinanderzusetzen, die in diesem Rechnungsjahr feststellbar sind, könnte er vielleicht etwas ganz Interessantes erleben. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, die Monatsziffern dieses Jahres seit dem 1. April 1959 herauszuziehen. Es sind monatlich im Durchschnitt 552,6 Millionen DM vom Bundesverteidigungsminister beansprucht worden, im ganzen vom April bis zum Ende September 3 315 935 000 DM. Rechnet man zu diesen rund 3,3 Milliarden DM die in der zweiten Hälfte des Haushaltsjahres, bis zum 31. März 1960 zu erwartenden Ausgaben - erfahrungsgemäß kann man von einem monatlichen Betrag von 600 Millionen DM ausgehen - hinzu, so ergibt sich ein Gesamtverbrauch von 6,9 Milliarden DM, während dem Bundesverteidigungsminister nach Berücksichtigung der künstlichen Verrechnungen in Einzelplan 14 8,5 Milliarden DM zur Verfügung stehen. Sehr verehrter Herr Bundesfinanzminister, ich glaube, es ist möglich, im Bereich des Einzelplans 14 eine echte und sehr wirksame Ersparnis herbeizuführen, die in Verbindung mit den zu erwartenden Steuermehreinnahmen von mehr als 1 Milliarde DM eine ganz andere Terminierung des Inkrafttretens der Neuregelung der Kriegsopferversorgung erlauben würde. Der Herr Bundesfinanzminister hat zu Beginn der Beratungen darauf hingewiesen, es sei in diesem Jahr - auch nach Auffassung der Bundesbank - nicht möglich, die geplante Anleihe in Höhe von 3 Milliarden DM oder einen Teilbetrag davon unterzubringen. Er meint, mit den Steuermehreinnahmen von rund 1 Milliarde DM verringere sich der Kapitalbedarf auf 2 Milliarden DM, und man müsse nachher sehen, wie man diese 2 Milliarden DM beschaffe. Wenn man die 500 Millionen DM, die zugunsten des Einzelplans 14 auf Pump aufgenommen werden sollen, abzieht, bleiben nur noch 1,5 Milliarden DM. Ich halte es für notwendig, daß sich die deutsche Volksvertretung auch in diesem Zusammenhang einmal, da es sich ja um eine Politik handelt, die seit zehn Jahren betrieben wird, Rechenschaft darüber gibt, was gegenüber der von dem Herrn Bundesfinanzminister dargelegten Unmöglichkeit einer Kapitalbegebung zugunsten der Bundesrepublik auf dem Gebiet der Schuldenlast der gesamten öffentlichen Hand festzustellen ist. Herr Bundesfinanzminister, Ihnen sind die Zahlen geläufiger als mir. Ich habe sie aus Ihren Unterlagen zusammengestellt. Nach dem Stand vom 31. März 1958 haben wir eine schwebende Schuld von 5,5 Milliarden DM, eine fundierte Schuld von 16,5 Milliarden DM, im ganzen rund 22 Milliarden DM. Der Bund ist an der Neuverschuldung in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich Bund, Länder und Gemeinden - das ist für die Probleme, die hier mit zur Diskussion stehen, wichtig - mit 12 % beteiligt, die Länder mit 33 %, die Gemeinden mit 55 %. Im Gesamtsteueraufkommen sind die Relationen umgekehrt. Nach den Zahlen für das Jahr 1958 ist der Bund am Gesamtsteueraufkommen mit 53,6 % beteiligt, die Länder mit 27,8 %, die Gemeinden mit 14,1 % und der Lastenausgleich mit dem Rest. Angesichts dieser Verteilung des Steueraufkommens und angesichts dieser Beteiligung des Bundes an der Gesamtschuldenlast ist es eine Ehrenpflicht des Deutschen Bundestages, hier, wo es um die Versorgung der Kriegsopfer geht, die mehr als nur Geld und Geldeswert, nämlich ihre Gesundheit bzw. ihre Angehörigen verloren haben, bei der Verwendung der Steuern, also bei der Aufteilung des Kuchens, der zur Verfügung steht, andere Maßstäbe anzulegen, als es bisher geschehen ist. ({5}) Ich erinnere an das, was einer der Redner des heutigen Tages gesagt hat: Angesichts der Tatsache, daß der Herr Bundeskanzler seit zehn Jahren die Richtlinien der Politik bestimmt, hätte man in den vergangenen Jahren das berücksichtigen müssen, was wir oft genug gesagt haben, daß nämlich den deutschen Kriegsopfern eine andere Würdigung zuteil werden müßte, als es bis zur Stunde geschehen ist. Ich kann nur hoffen, daß in den bevorstehenden Ausschußberatungen eine Front hervortritt, die eine Mehrheit in dem Hohen Hause dafür zu bilden vermag, daß der Termin des 1. Juni 1960 gestrichen und das baldige Inkrafttreten einer vernünftigen Regelung vor allem auf dem Gebiet der Grundrente vorgesehen wird. ({6})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.

Franz Etzel (Minister:in)

Politiker ID: 11000497

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte ein wenig auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Ritzel, der ja ein Experte auf dem Gebiet des Haushaltsrechts ist, eingehen. Herr Kollege Ritzel, Sie haben uns vorgeworfen, daß die Terminierung 1. Juni 1960 nichts anderes als eine Wahlpsychose sei. Nun, bei dem persönlichen Verhältnis, das wir zueinander haben, darf ich Ihnen versichern, daß ich diese Idee zum erstenmal aus Ihrem Munde gehört habe. Ich darf Ihnen versichern, daß diese Zeitwahl zu keiner Sekunde mit einer Wahlpsychose etwas ) zu tun hatte. Ich würde mich schämen, so zu denken. Ich bitte, es mir aber auch nicht zu unterstellen. ({0}) Ich bitte, zu akzeptieren, daß ich das, was Sie mir sonst mit Recht vorhalten: daß ich für einen Haushaltsausgleich zu sorgen habe, daß ich keine Ausgabe ohne Deckung zu machen habe, auch hier realisiere. Sie haben mir gesagt: Für dieses Gebiet bitte keine Steuererhöhung. Und zu einem späteren Zeitpunkt haben Sie im Widerspruch dazu gesagt: Der Bundesfinanzminister weiß nichts anderes als eine Steuererhöhung anzubieten. Nein, ich biete keine Steuererhöhung an. Die von mir vorgeschlagene Lösung vermeidet ja gerade die Steuererhöhung. Ich habe Verständnis dafür, daß die Krigesopfer die Mehrleistungen, die sie haben wollen, nicht mit einer Steuererhöhung verquickt wissen wollen. Wenn ich mein Köpfchen angestrengt habe, um zu einer Lösung zu kommen, die mir wenig Dank einträgt, dann aus dem Bestreben eines ehrlichen Mannes, hier eine Brücke zu einer Möglichkeit zu bauen. ({1}) Aber kein Mensch weiß besser als Sie, Herr Kollege Ritzel, daß ich gar nicht anders kann, als für eine Deckung in der von mir vorgeschlagenen Art zu sorgen. Worum geht es? Wie Sie wissen, habe ich im Haushalt des Jahres 1959 ein Loch von 3 Milliarden DM, einen Fehlbetrag im außerordentlichen Haushalt, den ich decken muß. Ich habe nichts anderes gesagt, als daß die Steuermehreinnahme von rund 1 Milliarde DM dazu dienen müsse, dieses Loch von 3 auf 2 Milliarden DM zu verkleinern, weil es angesichts der Lage des Kapitalmarkts sehr schwer oder unmöglich ist, über ihn 3 Milliarden DM zu decken; es ist schon sehr schwer, auf diesem Wege 2 Milliarden DM aufzubringen. Das habe ich erklärt im Hinblick auf die Bundesbank, gar nichts anderes. Mir liegt der Text der Rede vor. Ich habe wörtlich gesagt: Die Mittel für einen außerordentlichen Haushalt von 3 Milliarden DM sind anscheinend ... für den Bund nicht zu beschaffen. Das ist nicht nur mein Eindruck, sondern auch die Meinung der Deutschen Bundesbank und der führenden Kreditbanken im Bundesanleihekonsortium. Die Steuermehreinnahme ist für die Deckung des Haushalts 1959 also einfach nötig, wenn ich nicht in Schwierigkeiten kommen will. Nun haben Sie - das ist allerdings eine wiederholende Erklärung - als Ausweg wieder einmal auf den Verteidigungshaushalt verwiesen. Leider haben Sie, Herr Kollege Ritzel, so getan - ich bedaure das; denn Ihnen sind die Zahlen gegenwärtig -, als ob es sich beim Haushalt des Verteidigungsministers um ungefähr 11 Milliarden DM handelt. ({2}) - Sie haben gesagt: 10,8, also ungefähr 11 Milliarden DM. 8,5 Milliarden DM sind der richtige Betrag. Das ist ein Riesenunterschied. Wir haben im Haushalt formell 11 Milliarden DM stehen gehabt. Wir haben Einsparungen von 2,5 Milliarden DM gemacht. Das ergibt praktisch 8,5 Milliarden DM. Nun können Sie sagen, und Sie haben es gesagt, der Kollege Strauß gibt diese 8,5 Milliarden DM nicht aus. Sie haben gesagt, er werde ungefähr 7 Milliarden DM ausgeben, und meinen, er würde 1,5 Milliarden DM ersparen. Verehrter Herr Kollege Ritzel, Sie können davon überzeugt sein, daß ich, bevor ich mich zu dieser Frage der Kriegsopferversorgung stellte, auch diesen Weg sehr gewissenhaft untersucht habe. Ich kann Ihnen versichern, daß der Kollege Strauß - er hat mir das begründet dargelegt - der Auffassung ist, 8,5 Milliarden DM zu brauchen. Sie kennen da ein Stichwort, viel mehr kann ich hierzu nicht sagen. Die Lösung des Problems der Kriegsbevorratung wird diese Ausgabe ohne weiteres erforderlich machen. Verehrter Herr Kollege Ritzel, es geht nicht an, daß Freunde Ihrer Fraktion bei großen internationalen Auseinandersetzungen sagen: Den Wehrgedanken bejahen wir, wir sind dafür, daß wir uns verteidigen, während andere Kollegen bei der nächsten Gelegenheit sagen: Das Geld dafür aber geben wir nicht! ({3}) Auf Grund dieser Möglichkeit habe ich also das Geld haushaltstechnisch nicht, ich mußte eine andere Lösung suchen. Das habe rich versucht. Sie haben soeben eine Prozentrechnung aufgemacht, daß meine Ersparnisse im wesentlichen das brächten, was Frau Bundesfinanzminister Etzel Probst oder jetzt die Fraktion zusätzlich mit ihrem Antrag fordert. - Ja, das ist das Geheimnis, aber ganz natürlich! Ich muß das Geld ja irgendwo herholen. Entweder habe ich Sie alle belogen und noch geheime Schätze gehabt, oder ich habe die Wahrheit gesagt; dann muß das Geld irgendwie durch eine Umdisposition aufgebracht werden. Diese Umdisposition ist völlig eindeutig. Zunächst bringt uns die Terminverschiebung um ein Jahr in den Besitz von 600 Millionen DM, nämlich die 460 Millionen des Jahres 1959, dazu noch zwei Monate des Haushaltsjahres 1960. Das sind rund 600 Millionen. Diese 600 Millionen DM verbrauche ich, wenn ich den Plafond - 550 Millionen, die ich ja an sich vorgesehen hatte -dazurechne, im Jahre 1960 nicht in voller Höhe. Das wären dann 1010 Millionen DM, ich brauche nur 875 Millionen DM, ich behalte 135 Millionen DM übrig. Die Nichtausgabe 1960, die Nichtausgabe 1961, der Plafond 1961 und diese 135 Millionen DM ergeben im Jahre 1961 nur 941 Millionen DM, also 100 Millionen DM weniger, als für die von Frau Probst beantragten Ausgaben gebraucht werden. Im Jahre 1962 spare ich 324 Millionen DM ein plus 550 Millionen DM gleich 874 Millionen DM. Es fehlen mir da sogar 200 Millionen DM; wir werden sie zusätzlich aus allgemeinen Einnahmen decken müssen. Als Finanzminister glaube ich allerdings, das bei einem Etat von 40 Milliarden DM vertreten zu können. Nun haben Sie hier etwas polemisiert, verehrter Herr Kollege Ritzel. Ich bin kein Freund der Polemik. Das ist ganz wirkungsvoll, ganz unterhaltsam, aber wir haben so schrecklich polemische Zeiten hinter uns: lassen wir das doch! ({4}) Sie haben gefragt: Welchen Anteil haben denn die Kriegsopfer am Wirtschaftswunder genommen? Nun, ich bin der letzte, der behauptet, daß das schreckliche Schicksal, das jedes Kriegsopfer erlitten hat, überhaupt durch Geld ablösbar sei. ({5}) Ich bin auch der letzte, der sagt, daß inzwischen nach der geldlichen Seite hin genug geleistet worden sei. Ich bin gar nicht der Meinung. Aber es ist mehr geleistet worden, als Sie soeben behaupteten. Sie haben soeben Zahlen genannt, die nicht ganz korrekt waren; sie haben nur ungefähr gestimmt; ganz genau waren' sie nicht. ({6}) - Ich habe die Zahlen hier. Im Jahre 1950 betrug die Zahl der Kriegsopferversorgungsberechtigten rund 4 Millionen, im Jahre 1959 waren es noch rund 3 1/2 Millionen. Es ist interessant, daß heute alle Redner immer noch so getan haben, als ob es immer noch 4 Millionen wären. Das ist einfach nicht richtig. ({7}) Es sind ja weniger geworden. Nun sind die Aufwendungen in dieser Zeit, ,also bei sinkender Zahl der Versorgungsberechtigten - ich wiederhole: von 4 Millionen auf 3 1/2 Millionen - in Geld gerechnet von rund 2,3 Milliarden auf rund 3,7 Milliarden im Jahre 1959 gestiegen. Das ist pro Kopf der Versorgungsberechtigten gerechnet ein Anstieg des Betrages von rund 600 auf rund 953 DM. Darin liegt allerdings ein Anteil am Wirtschaftswunder, ein Anteil am steigenden Sozialprodukt. Mögen wir in sachlicher ruhiger Diskussion versuchen, so viel zu geben, wie es nur möglich ist, aber, Herr Kollege Ritzel, im Sinne unserer freundschaftlichen Zusammenarbeit im Haushalt. Deckung ist nötig, keine Ausgabe ohne Deckung! ({8})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Das Wort hat der Abgeordnete Mischnick.

Wolfgang Mischnick (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001512, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere sehr, daß weder der Herr Bundeskanzler noch einer seiner beiden Stellvertreter hier ist. ({0}) - Der Herr Bundesarbeitsminister? - Ich sehe ihn im Augenblick auch nicht, auch den Verteidigungsminister nicht, Herr Kollege Schellenberg; es sind noch mehrere, die hier leider fehlen. Mich wundert das ganz besonders deshalb, weil zu Beginn dieser Debatte doch durch die Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers offensichtlich demonstriert werden sollte, welche Bedeutung die Aussprache über die Kriegsopferversorgung hat. Anscheinend ist nach Redaktionsschluß -die Anwesenheit nicht mehr so interessant, ({1}) obwohl gerade jetzt die Debatte geführt wird und jetzt die Argumente kommen, die von Ihnen auch einmal gewertet werden sollten. ({2}) - Es ist keine Böswilligkeit. Aber das beweist uns, daß man von seiten der Regierung auf diese Frage nicht die Sorgfalt verwendet, die notwendig ist. ({3}) Denn nicht einmal der Herr Bundesarbeitsminister ist anwesend. Ein Weiteres! Wenn ich daran denke, daß die Frage der Kriegsopferversorgung nicht nur die Opfer des vergangenen Krieges betrifft, sondern auch eine Angelegenheit der Bundeswehr ist - weil ja das Bundesversorgungsgesetz auch für die Bundeswehr gilt -, berührt es mich doppelt merkwürdig, daß auch von den verantwortlichen Herren des Verteidigungsministeriums niemand an der ganzen Debatte hier teilgenommen hat. ({4}) Als wir während der Haushaltsberatung den Antrag stellten, den Kriegsopferetat vom Ministerium Blank auf das Ministerium Strauß zu überstellen, taten wir das gerade, um die Initiative des Herrn Strauß, dessen Bereitschaft und dessen Fähigkeit, andere für Ideen zu begeistern, ja allgemein bekannt sind, auch für die Fragen der Kriegsopferversorgung mit einsetzen zu lassen. Daß weder er noch einer seiner Herren, die als Staatssekretär oder Ministerialdirektor tätig sind, sich jetzt für diese Debatte interessiert, beweist uns, daß es noch nicht genug in das Bewußtsein eingedrungen ist, daß es hier auch um die Versorgung unserer Bundeswehrsoldaten geht. ({5}) - Mein lieber Herr Kollege, das ist die Sache, um die es hier geht und um die Sie sich drücken wollen. ({6}) Ein Weiteres. Wir haben es hier erleben müssen, daß die Regierung auf bestimmte Punkte kaum eingegangen ist. Mein Kollege Rutschke hat eine ganze Reihe von Behauptungen des Bundesarbeitsministeriums zurückgewiesen. Dazu ist nichts gesagt worden, so daß wir annehmen müssen, daß diese Kritik, wie er sie gebracht hat, berechtigt ist. Ein anderer Vorfall macht deutlich, wie weit bei uns heute schon die Wirkungsmöglichkeit des einzelnen Ministers zurückgedrängt ist. Ich habe gerade die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion in die Hand bekommen. Es ist die Drucksache 1307. Da heißt es in der Einleitung: Der Herr Staatssekretär des Bundeskanzleramtes hat mir die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP - Nr. 1272 der Drucksachen - übertragen. gez. Blank Seit wann ist es denn üblich, daß bei uns schon Staatssekretäre den Ministern die Beantwortung von Kleinen Anfragen übertragen? Das beweist, wie gering - -({7}) - Daß Sie sich nur mit Lachen retten können, zeigt mir sehr deutlich, Herr Kollege Rasner, wie sehr Ihnen bewußt ist, ({8}) daß hier mit dem Parlament in einer Weise verfahren wird, die so nicht mehr in Kaufgenommen werden kann. ({9}) Wenn Sie dieses Verfahren für richtig halten, müssen Sie es mit Ihren Ministern abmachen, ob diese meinen, daß sie sich in einer richtigen Position befinden, wenn jetzt auch noch der Herr Staatssekretär des Bundeskanzleramtes den Ministern sagt, was sie zu beantworten oder nicht zu beantworten haben. ({10}) Ein weiterer Punkt in der Debatte war für uns äußerst interessant. Sowohl die Kollegin Probst als auch der Kollege Ruf sagten, wir könnten die Rentenerhöhung für die Kriegsopfer erst zum 1. Juni 1960 durchführen, weil wir Dauerleistungen geben und nicht durch eine vorschnelle Entscheidung - so habe ich Sie verstanden - jetzt etwas beschließen wollten, was auf die Dauer nicht zu vertreten sei. ({11}) - Sie haben wörtlich gesagt: Uns geht es um Dauerleistungen und nicht um Ad-hoc-Beschlüsse. ({12}) Völlig einverstanden mit Ihnen, Herr Ruf! Nur hoffe ich, daß Sie an dasselbe Verfahren denken, wenn wir an dieser Stelle z. B. über die Rentenanpassungsgesetze reden und uns dann überlegen müssen, ob die damalige Rentenreform das Ergebnis von Beschlüssen war, die ein Dauerverfahren rechtfertigen, oder ob diese Beschlüsse nicht in ein oder zwei Jahren von uns überprüft werden müssen, weil sie zu leichtfertig gefaßt worden sind. Sie haben weiterhin davon gesprochen, daß in den Berechnungen der Aufwendungen für die einzelnen Gesetzentwürfe der für den Entwurf der Freien Demokraten erforderliche Betrag erheblich über dem liege, was man verantworten könne. Mein Kollege Rutschke hat diese Behauptung zurückgewiesen. Dazu ist keine Stellungnahme erfolgt. Das beweist uns, daß unsere Berechnungen durchaus richtig waren. Wir können es uns aber auf keinen Fall bieten lass en, daß in amtlichen Verlautbarungen des Arbeitsministeriums der durch unsere Novelle bedingte Gesamtaufwand mit 2,9 Milliarden angegeben wird und daß man hier, nachdem wir feststellen, daß das nicht stimmt, weder den Mut hat, zu sagen: Jawohl, wir haben trotzdem recht!, noch uns zugibt: Die Freien Demokraten haben mit ihrer Berechnung recht. Einfach eine Behauptung ,aufzustellen, ohne sich hier im Parlament zu stellen, ist dieses Hauses nicht würdig. ({13}) Sie haben weiter gesagt, Reformen seien zwar notwendig, aber man müsse sie bis ins letzte überlegt haben. Durchaus richtig! Man soll aber, wenn man etwas als falsch erkannt hat, auch den Mut haben, die Reformen rechtzeitig anzusetzen. Man sollte nicht nur immer wieder mit Novellen, wie es hier geschieht, versuchen, Pflästerchen aufzusetzen und da und dort durch eine Erhöhung das eine oder andere auszuräumen. Vielmehr sollte man die Kriegsopferversorgung grundsätzlich reformieren, wie wir Freien Demokraten das in unserem Gesetzentwurf beantragt haben. ({14}) Es wurde der Zwischenruf gemacht, die Freien Demokraten dächten nur an die Wahlen. ({15}) In zwei Jahren sind Wahlen. Aber wir werden den Eindruck nicht los, daß man die Verabschiedung der Reform der Kriegsopferversorgung am liebsten erst Anfang 1961 gehabt hätte, um dann mit einem solchen Gesetz unmittelbar vor den Wahlen wieder den berühmten Schlitz der Wahlurne zu erreichen. ({16}) - Wenn Sie meinen, das sei eine völlig unsinnige Unterstellung, dann sollten Sie sich mit uns gemeinsam bemühen, daß z. B. ein Gesetzentwurf wie der der Freien Demokraten, der schon im April eingereicht worden ist, schneller behandelt, nicht bis zum Oktober liegengelassen und dann erst beraten wird. ({17}) Es ist erklärt worden, es müßten einige verwaltungsmäßige Änderungen kommen. Wir stimmen dem zu, und wir werden in Kürze einen entsprechenden Vorschlag einreichen. Das Datum des Inkrafttretens hat in der Diskussion eine erhebliche Rolle gespielt, wie wir meinen, mit Recht. Wir waren schon so vorsichtig, in unserem Gesetzentwurf den 1. Januar 1960 vorzusehen, weil wir wußten, wie lange es dauert, bis ein solcher Oppositionsgesetzentwurf zur Beratung gestellt wird. Aber nun gar auf den 1. Juni 1960 auszuweichen ist unserer Auffassung nach eine unzumutbare Verschiebung angesichts der Beschlüsse, die dieses Haus selber gefaßt hat, nämlich als die 6. Novelle zum Bundesversorgungsgesetz verabschiedet wurde. Als weiteren Punkt, den ich aus der Debatte aufgreifen möchte, erwähne ich die Bemerkung, alle Seiten hätten sich schon seit Jahrzehnten für die Kriegsopfer eingesetzt. Wir sind froh, daß man in diesem Hause im allgemeinen, ich glaube sogar, immer, in dieser Frage zu einstimmigen Beschlüssen gekommen ist. Hoffentlich ist die Bereitschaft zu einstimmigen Beschlüssen auf einer vernünftigen Grundlage trotz der unterschiedlichen Gesetzentwürfe auch heute noch vorhanden. Herr Kollege R u f hat gemeint, mein Kollege Rutschke hätte nicht davon sprechen sollen, der Arbeitsminister müsse Anwalt der Kriegsopfer sein. Selbstverständlich, Herr Kollege Ruf, bin auch ich der Meinung, daß sich ein Minister nicht für eine einzige Gruppe, für eine Berufsgruppe oder für eine Beschädigtengruppe einsetzen darf, sondern im Auftrage der Regierung Anwalt für alle Bürger dieses Staates sein muß. Die Kriegsopfer gehören aber auch zu den Bürgern dieses Staates. Herr Kollege Rutschke hat nur gemeint: so wie sich der Minister als Anwalt für die Sozialversicherten, für die Unfallversicherten einsetze, solle er es auch für die Kriegsbeschädigten tun. Nicht mehr und nicht weniger wollte Herr Kollege Rutschke sagen. Ihr Versuch, Herr Kollege Ruf, den Nachweis zu führen, daß der Vergleich zwischen dem ursprünglichen Etatsanteil von 15,9 % und dem jetzigen Antell von 7,7 % ein schlechter Vergleich gewesen sei, ist Ihnen mißlungen. Sie haben sich, Herr Kollege Ruf, mit Ihren Zahlen selber widerlegt; deshalb brauche ich darauf nicht im einzelnen einzugehen. ({18}) Sie haben weiterhin gesagt, Herr Kollege Ruf, Sie hätten es nicht richtig gefunden, daß der Kollege Rutschke seine Rede vorher verteilt habe. Dazu darf ich feststellen, daß diese Gepflogenheit nicht von uns stammt. Ich erinnere daran, was Herr Minister Blank tat, als es um einen Antrag der sozialdemokratischen Fraktion ging, der sich auf § 90 - Ausgleich zwischen Rentenversicherungsträgern - bezog. Die Beratung dieses Antrags wurde damals abgesetzt. Es wurde uns erklärt, die Regierung könne nicht dazu Stellung nehmen. Zur gleichen Zeit erzählte jedoch Herr Minister Blank das, was er hier hätte sagen sollen, draußen der Presse. Herr Kollege Rutschke hat die Rede hier gehalten, die er verteilt hat. Herr Minister Blank hat draußen vor der Presse gesprochen und hier die Beratung absetzen lassen, weil er angeblich nichts dazu hat sagen können. Ein solches Verfahren hätte meiner Auffassung nach eher eine Rüge verdient. ({19}) Der Herr Kollege Ruf hat gesagt, nur Lumpen versprächen mehr, als sie zu halten bereit seien. Ich hoffe, Herr Kollege Ruf, daß das nicht nur für die Versprechungen gilt, die jetzt und hier abgegeben werden, sondern auch für die Versprechungen unmittelbar vor den Wahlen. ({20}) - Lieber Herr Kollege, Sie können den Freien Demokraten bestimmt nicht vorwerfen, daß sie vor Wahlen irgendwelche finanziellen Versprechungen gemacht hätten, ({21}) weil wir Freien Demokraten gewohnt sind, Sparsamkeit walten, ({22}) aber niemals das Recht zugrunde gehen zu lassen; und bei der Kriegsopferversorgung geht es um Rechtsansprüche und nicht um Fürsorge. ({23}) - Aber, lieber Herr Kollege, haben Sie denn die Mahnung des Herrn Präsidenten nicht richtig verstanden? Die Debatte solle, so meinte er, nicht dazu dienen, neue Begründungen zu den Gesetzentwürfen zu liefern, sondern dazu, daß auf das eingegangen wird, was Vorredner gesagt haben. Genau das tue ich. Ich handle im Sinne der Parlamentsreform und tue nichts anderes. Die Frau Kollegin Kalinke hat gemeint, mein Kollege Rutschke habe Töne anklingen lassen, die sie an die Vergangenheit erinnert hätten. Liebe Frau Kollegin Kalinke, solange Sie nicht sagen, was sie konkret meinen, halte ich es nicht für sinnvoll, im einzelnen darauf einzugehen. Erheben Sie aber bitte nicht Beschuldigungen, ohne daß Sie konkret sagen, was Ihnen mißfallen hat. Zum Abschluß ein paar Worte zu dem, was über Haushaltsausgleich, Verteidigungshaushalt usw. ,gesagt worden ist. Wir sind mit Herrn Kollegen Ritzel der Auffassung, daß es zumindest für eine gewisse Übergangszeit möglich wäre, bestimmte Beträge aus dem Verteidigungsetat für die Kriegsopferversorgung zu verwenden. Ich will mich da nicht auf 100 Millionen oder 500 Millionen DM festlegen. Der Verteidigungsetat ist im ganzen manövrierfähiger als viele andere Etats. Niemand in diesem Hause wird das bestreiten. Das bedeutet nicht, daß man für die Verteidigung nicht die entsprechenden Mittel ausgeben will; aber wenn hier vorübergehend nicht alles Geld ausgegeben wird, sollte man es für die Kriegsopferversorgung verwenden. Wenn man die Grundrenten in dem Gesetzentwurf der CDU/CSU neuer Fassung mit den Beträgen unseres Gesetzentwurfs vergleicht - zum Beispiel bei 30 % Beschädigung 35 DM nach dem CDU-Entwurf, nach dem FDP-Entwurf 36 DM; bei 70 % nach dem CDU-Entwurf 100 DM, nach unserem Entwurf 115 DM; bei 80 % nach dem CDU-Entwurf 150 DM, nach unserem Entwurf 150 DM -, stellt man fest, daß sich die Beträge des Entwurfs der CDU/CSU fast an die Summen angeglichen haben, die wir von vornherein vorgeschlagen haben. Das läßt uns hoffen, daß wir im Ausschuß vielleicht zu einer Übereinstimmung kommen. Das zeigt uns, wie nützlich es ist, wenn eine Fraktion wie die der Freien Demokraten eine Vorlage einbringt, die verantwortbar ist und die dem Rechnung trägt, was die Kriegsopfer wollen. Wir hoffen, daß die Kritik, die wir draußen in Versammlungen gehört haben und die das Arbeitsministerium gegen unseren Entwurf in Artikeln vorgebracht hat, die aber heute nicht vorgebracht wurde, nicht etwa morgen und übermorgen wieder von den gleichen Stellen in der Öffentlichkeit vorgetragen wird. Wenn das geschieht und wenn man nicht die Gelegenheit wahrnimmt, zu unserem Entwurf hier Stellung zu nehmen, werden wir in einem solchen Verfahren einen Mißbrauch der Möglichkeiten, die der Regierung zur Verfügung stehen, und eine Mißachtung des Parlaments sehen; denn hier hat die Debatte zu erfolgen und nicht draußen vor der Presse. ({24})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Arndgen. Meine Damen und Herren, ich darf kurz darauf hinweisen, daß gegenwärtig nach Herrn Arndgen noch die Abgeordneten Rasch ({0}) und Maucher ({1}) vorgemerkt sind und daß wir uns bereits 35 Minuten vor dem vorgesehenen Ende der heutigen Plenarsitzung befinden. - Bitte, Herr Abgeordneter Arndgen!

Josef Arndgen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000046, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die Reden, die heute nachmittag hier gehalten worden sind, verfolgt hat, konnte die Auffassung aufkommen, daß nur die Opposition um die Kriegsopfer besorgt sei und daß die Regierungsparteien die Kriegsopfer - der Ausdruck ist nicht gefallen, aber das klang aus dem Ton - im Elend sitzen lassen wollten, zumal die böse Regierung dieser Auffassung sei. Meine sehr Verehrten, dabei hat man sich doch im Ton etwas vergriffen. Ich möchte darauf verweisen, daß wir uns hier nicht in einer Protestkundgebung befinden. Hier sind eine große Anzahl Ausdrücke gefallen, die nicht in dieses Parlament gehören. ({0}) Ich sehe es nicht als einen guten Stil an, Kollege Rasch, daß versucht wird, von einem Angehörigen dieses Hauses oder von einem Minister eine Karikatur plastisch darzustellen, um damit diesem Mann etwas an den Wagen zu fahren. ({1}) Die Rufe „Pfui" und „Unerhört" waren berechtigt, als Sie, Herr Kollege Rasch, diese Karikatur hier plastisch vortrugen. ({2}) - Kollege Rasch, es kommt mir auf den Stil dieses Hauses an. Ich habe es auch für unerhört gehalten - und habe auch „Unerhört" gerufen -, daß der Kollege Bazille zunächst in dramatischer Form vorzutragen versuchte, wie es einem Rentenausgleichsempfänger jeden Monat an der Rentenstelle geht, und in demselben Zusammenhang sagte: Das passiert in einem Rechtsstaat unter Konrad Adenauer! Kollege Bazille, ich erinnere mich noch sehr gut an die Verabschiedung des Rahmengesetzes für die Kriegsopferversorgung im Jahre 1950, als Sie, der damalige Minister Storch und Frau Kollegin Probst vor dem Rundfunk standen und dort erklärten - auch Kollege Bazille hat das erklärt -: Wir haben das beste Gesetz der Welt in der Kriegsopferfrage geschaffen. . ({3}) In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf, Kollege Bazille, stehen die Bestimmungen, die Sie hier in dramatischer Weise mit dem Blick auf den Bundeskanzler kritisiert haben. In § 33 Ihres Antrags Drucksache 1262 heißt es: Die volle Ausgleichsrente ist um das anzurechnende Einkommen zu mindern. Es steht also in Ihrem Antrag wieder dasselbe. Auch wenn Ihr Antrag angenommen würde, müßte sich der Ausgleichsempfänger mit dem Versorgungsamt auseinandersetzen. ({4}) - Nein, die Demagogie lag bei den Ausführungen des Kollegen Bazille.

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Herr Abgeordneter Arndgen, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Bazille?

Josef Arndgen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000046, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, bitte schön.

Helmut Bazille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000121, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Arndgen, ist Ihnen denn im Zuge der Debatte entgangen, daß ich mich nicht mit den Vorstellungen, die jetzt in Ihrer Fraktion entwickelt wurden, auseinandergesetzt habe, sondern mit dem, was der Herr Bundesarbeitsminister im Auftrag der Regierung vorhatte? Das ist der grundsätzliche Unterschied!

Josef Arndgen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000046, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Bazille, Sie können sich den Regierungsentwurf ansehen; dort sind die Bestimmungen über die Ausgleichsrente so, wie sie bisher gewesen sind. Sie entsprechen auch den Bestimmungen, die Sie uns in Ihrem Antrag vorgelegt haben. ({0}) Ich habe es auch nicht als einen sehr guten Stil empfunden, daß die Angriffe, die auf den Herrn Bundesarbeitsminister im Verlauf der letzten Monate in Protestkundgebungen gestartet wurden, in diesem Hause in fast derselben Form wiederholt wurden. ({1}) Es wird sich eines schönen Tages zeigen, daß auch Sie dem Herrn Bundesarbeitsminister dankbar sein werden. Bei Beginn der jetzigen Diskussion um die Kriegsopferversorgung standen nicht einmal 550 Millionen zur Verfügung, und dem eisenharten Ringen des Herrn Bundesarbeitsministers ist es zu danken, daß zunächst einmal diese 550 Millionen flüssig gemacht werden konnten. ({2}) - Sehen Sie sich einmal die von der Regierung gegebene Begründung der Ablehnung der Vorschläge des Bundesrates an! Im letzten Satz der Drucksache 1239 lesen Sie: Die Bundesregierung wird immer bemüht bleiben, je nach den finanziellen Möglichkeiten weitere Verbesserungen vorzuschlagen. Das hat der Herr Bundesarbeitsminister nicht nur in diese Drucksache hineingeschrieben, sondern er ist unablässig bemüht gewesen, mehr Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Diese Bemühungen sind von Erfolg gekrönt gewesen, und dadurch waren wir in der Lage, den vorliegenden Antrag der gesamten Fraktion vorzulegen. Wenn Sie nun die materielle Seite der Vorschläge, die uns vorliegen - und ich wiederhole, unser Antrag ist nur durch die Bemühungen des Bundesarbeitsministers möglich geworden; ich rede jetzt nicht vom Termin -, vergleichen, werden Sie feststellen, daß unsere Auffassungen sehr aneinandergerückt sind. Das danken wir dem Herrn Bundesarbeitsminister. ({3}) Ich bin daher der Auffassung, daß es - ({4}) - Lassen Sie mich doch ausreden. Ich habe den Herrn Rasch auch ausreden lassen. ({5}) Wir danken es nicht nur dem Herrn Bundesarbeitsminister und der Bundesregierung, sondern ich bin sogar der Auffassung, daß hierfür dem Herrn Bundesarbeitsminister und der Bundesregierung Anerkennung gebühren. Mit unserem Vorschlag bemühen wir uns, die Leistungen der Kriegsopferversorgung erheblich anzuheben, ohne die Steuern erhöhen zu müssen. Die Meinung, daß wir die Verbesserungen ohne Steuererhöhungen durchführen können, ist von den Kollegen, die für den Haushalt verantwortlich sind, mit Bedenken aufgenommen worden. Ich bin nicht mehr im Haushaltsausschuß. Aber ich weiß, daß die Damen und Herren, die dem Haushaltsausschuß angehören, eine hohe Verantwortung für die Ausgeglichenheit unseres Haushaltes tragen. Auf der anderen Seite sehen es auch die Kriegsopfer nicht gern, wenn, um ihre Leistungen aufzubessern, die Steuerschraube angezogen werden soll. Man spricht immer davon, daß den Opfern des Krieges der Dank des Vaterlandes gewiß sei. Man muß aber auch einmal daran denken, daß unter diesem Vaterland, das den Dank abzustatten hat, das ,gesamte Volk und die Steuerzahler und nicht eine dubiose Institution zu verstehen sind. Das Volk und die Steuerzahler müssen dafür aufkommen, daß die Kriegsopfer eine gerechte Versorgung bekommen. Wir haben mit unserem Vorschlag versucht, die Dinge in Ordnung zu bringen, ohne daß Steuererhähungen notwendig sind. Bisher ist von den Verbänden niemals versucht worden, Vorschläge zu machen, die sich mit steuerlichen Fragen befassen. Ich höre heute zum 'erstenmal von dem Kollegen Rasch, daß er sich Gedanken darüber gemacht hat. Bisher waren die Kriegsopferverbände dagegen, die besseren Leistungen für die Kriegsopfer durch Steuererhöhungen zu ermöglichen. Wir wollen den Versuch machen, das Ganze ohne Steuererhöhungen zu erreichen. Für eine Fraktion, die in der Regierungsverantwortung steht, ist es nicht so leicht, Finanzierungsvorschläge zu machen, wie es vorhin der Herr Kollege Ritzel hier versucht hat. Ich habe der Pressekonferenz beigewohnt, in der Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion den uns jetzt vorliegenden Antrag zur Verbesserung der Leistungen der Kriegsopferversorgung erläutert haben. ({6}) - Ich habe mir aber die Finanzierungsvorschläge angehört. ({7}) - Ich war da, als Herr Kollege Pohle gesprochen hat. Dann bin ich weg gewesen - das gebe ich zu -, habe mir aber dann wieder die Finanzierungsvorschläge angehört. Der Herr Kollege Rasch war damals der Meinung, daß wir, unter der Voraussetzung, daß Ihre Vorschläge durchgingen, jetzt vielleicht mit einem Finanzvolumen von 5 Milliarden DM rechnen könnten. Im Verlaufe von acht oder zehn Jahren - das weiß ich nicht mehr genau - würde dieser Betrag durch den natürlichen Abgang dann auf 2 1/2 Milliarden DM absinken. Was aber in den jetzt kommenden Jahren geschehen soll, darüber hat der Herr Kollege Rasch nichts sagen können. Der Herr Kollege Ritzel hat bei der Darlegung von Deckungsmöglichkeiten einige Zahlen aus dem Verteidigungshaushalt herausgegriffen; er meinte, daß diese Beträge für die Deckung der Mehrausgaben verwendet werden könnten. Aber ein Vorschlag hat mich doch etwas schockiert. Es ist davon gesprochen worden, daß für die Verteidigung Ausrüstungsgegenstände angekauft worden seien, deren Preis bei 2,8 Millionen DM liege, während sie in der gleichen Güte für 1,3 Millionen DM beschafft werden könnten. Das sind Behauptungen, meine sehr Verehrten - ob sie von der Presse abgekauft worden sind, weiß ich nicht -, die werden in die Welt gesetzt, und jemand, der nicht nachdenkt und nicht in der Lage ist, sie nachzuprüfen, nimmt sie dann für bare Münze. So leicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir, die wir die Verantwortung zu tragen haben für all das, was hier im Hause geschieht, es uns nicht machen. Ich nehme an, daß Sie versuchen werden, uns in dieser Verantwortung beizustehen. Aber wir haben die Verantwortung zu tragen; und deshalb ist es uns nicht so leicht, so aus der Hand heraus mit Vorschlägen zu kommen, die nicht nachprüfbar sind oder sich, wenn sie nachgeprüft werden, als unrealistisch erweisen. Mit solchen Dingen können wir nicht arbeiten. ({8}) Ich bin der Meinung, daß der Weg, der von uns begangen worden ist, indem wir sagen: Wir lassen dieses Gesetz am 1. Juni 1960 in Kraft treten, und wir versuchen, die Dinge bis zum Jahre 1962 zu erhalten, erst die Möglichkeit gibt, ohne Steuererhöhung die Leistungen der Kriegsopferversorgung auf die Dauer wesentlich zu verbessern. Es ist - ich glaube, von Frau Kalinke - hier ein Wort gesprochen worden, das ich unterstreichen möchte - und ich möchte, daß Sie es mir abnehmen -: daß wir von den Regierungsparteien genauso um die Kriegsopfer besorgt sind wie Sie. Wenn das von Ihnen anerkannt wird, dann, glaube ich, wird es auch möglich sein, bei den Beratungen, die wir in den nächsten Wochen und Monaten führen werden, am Schluß genauso wieder einig zu werden wie bei den bisherigen sechs Novellen zur Kriegsopferversorgung; und dann haben wir gemeinsam etwas Gutes für die Kriegsopfer getan. ({9})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Das Wort hat der Abgeordnete Rasch.

Hugo Rasch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001776, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich ziemlich kurz fassen. - Ich möchte sagen, daß das Schlagwort „Wahlpsychose" nicht von uns gebraucht wurde. Aber wenn man heute die Presse durchsieht, kann man doch wohl feststellen, daß die Presse - die Presse, die nicht mit uns verwandt und verschwägert ist - in dieses Horn stößt, und zwar mit dem Motto, daß der Bundeskanzler im wesentlichen wohl den nächsten Wahltermin im Auge gehabt hat. Es wird Ihre Sache sein, sich damit auseinanderzusetzen. Ich möchte persönlich eines sagen. Es tut mir immer sehr leid, wenn etwas aus der alten Mottenkiste herausgekramt wird. Ich glaube, gerade wir, die wir im Kriege sehr viel gelitten haben, und wir hier in diesem Hohen Hause, die die Staatsgesinnung gemeinsam vertreten sollten, sollten uns auch davor hüten, immer wieder zu sagen: „Das hat der 1948 gesagt, das hat der 1945 gesagt, und das hat der 1930 gesagt." ({0}) - Meine Damen und Herren, nun zeigen Sie nicht so Ihren großen Zeigefinger und sagen Sie nicht, wir seien die Alleinschuldigen. Ich will Ihnen mal eine kleine Geschichte erzählen. Als ich noch ein kleiner Junge war und zur Schule ging, hatte ich zwei Nachbarssöhne, die beide etwas „völkisch" erzogen waren. Beide sind Nationalsozialisten geworden. Sie sind den gleichen Weg gegangen wie ich. Der eine steht heute politisch bei Ihnen, und der andere ist bei uns. Demjenigen, der bei Ihnen ist, ist Absolution erteilt worden; der hat sich geläutert. Aber dem, der bei uns gelandet ist, sagt man nach, daß er in das zweite Fegefeuer gekommen sei. ({1}) Frau Kalinke, es hat mir sehr weh getan, daß gerade Sie dieses alte Pflästerchen wieder aufgerissen haben. ({2}) Wenn Sie sagen, man solle vergessen, dann soll man auch vieles nicht aussprechen; denn dadurch, daß man manches immer wieder ausspricht, wird das Vergessensein gestört. Nehmen Sie das ruhig einmal zur Kenntnis! ({3}) - Ich glaube, mit dem Kollegen Bazille komme ich sehr gut zurecht. Wir haben uns immer sehr gut verstanden, und wir haben eine gemeinsame Linie. Noch eines möchte ich herausstellen. Ich bin ja im wesentlichen erst nach diesem Kriege zur Politik gekommen, und zwar bin ich in Nordrhein-Westfalen in der Nachbarschaft des Bundeskanzlers groß geworden. Ich kann mich erinnern, daß der Bundeskanzler nach dem Kriege ganz andere Posaunentöne geblasen hat als heute ({4}) 4558 Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode Rasch und daß auch der Herr Bundesverteidigungsminister Strauß 1946 vor der Jungen Union in Bayern - ich will es hier gar nicht weiter ansprechen - einmal vor der Wiederbewaffnung gewarnt hat. ({5}) - Ich sage Ihnen: Wenn Sie es nicht mehr in derartiger Form tun, werden wir Sozialdemokraten es auch unterlassen. ({6}) - Das ist ein Angebot. Es kommt noch eines hinzu. Wir hatten vor einigen Wochen die Ihnen allen bekannte Situation, daß die 22er gemustert werden sollten. Ich will zu diesem Problem gar nichts sagen. Aber der Herr Verteidigungsminister hat sich genötigt gesehen - ich weiß nicht, was es ist, ein Flugblatt oder ein Rundschreiben oder was sonst -, sagen wir, eine Schrift herauszugeben: „Warum Jahrgang 1922?" Darin steht - und wenn heute schon von Demagogie gesprochen worden ist, dann muß man das in etwa auch als Demagogie bezeichnen -: „Wie wird die Familie versorgt?" Da wird eine schöne Zahl angegeben: Der höchste Betrag für den Unterhalt der Familie beträgt 800 DM. Dann heißt es weiter: Eine Erhöhung ist beabsichtigt. Ich weiß nicht, Herr Finanzminister, ob Sie davon schon wissen. ({7}) Aber hier steht es schon drin, und hier kann man es nachlesen. In dieser Schrift steht aber eines, das uns in der heutigen Debatte so sehr berührt. Da hat man nur ganz schüchtern erwähnt: Wenn den Soldaten etwas passiert, gelten für sie die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Den Inhalt dieses Bundesversorgungsgesetzes kennen wir ja! ({8}) Da müssen eben die Dinge, die nicht in den Raum hineinpassen, aus dem Raum heraus, und wir werden uns im Ausschuß bemühen müssen, sie zu klären. Nun möchte ich dem Hause eines nicht vorenthalten. Die Denkschrift des Bundes der Kriegsblinden Deutschlands ist Ihnen allen zugestellt worden. Diese Kriegsblinden sind Menschen, die in der Vergangenheit trotz ihrer schweren Versehrtheit bewiesen haben, daß sie nicht den Glauben an das Leben verloren haben, daß sie gleichwertig unter uns leben wollen. Was in dieser Denkschrift steht, ist eine erschütternde Anklage gegen das, was die Bundesregierung vorgehabt hat. ({9})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Hugo Rasch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001776, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Bitte.

Thomas Ruf (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001901, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Rasch, haben Sie nicht gelesen, was der Kollege Blank gerade den Kriegsblinden in Stuttgart gesagt hat, und haben Sie nicht beobachtet, wie ausgezeichnet Kollege Blank mit seinen Darstellungen auf dem Killesbeg bei diesen Kriegsblinden angekommen ist?

Hugo Rasch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001776, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Ruf, ich habe leider die neueste Zeitschrift des Bundes der Kriegsblinden im Moment nicht da, aber ich habe sie heute nachmittag gelesen. Da steht folgender Satz - ich will mich nicht wörtlich festlegen -: Gerade weil der Herr Bundesarbeitsminister uns in Stuttgart gewisse Zusagen gemacht hat, sind wir erschüttert von dem, was im Regierungsentwurf enthalten ist. ({0}) Wie gesagt, ich will mich nicht wörtlich festlegen, aber so ungefähr steht es darin zu lesen. Ein Wort zum Schluß. Herr Kollege Blank, ich halte es für unfair, daß Sie einen Gegenangriff gegen mich starten unter Nennung des Namens eines Mannes, nämlich des Herrn Joachim Dauß, der sich hier an dieser Stelle bei dem von uns diskutierten Problem nicht rechtfertigen kann. Ich betrachte es als eine Selbstverständlichkeit, daß wir bei der Planung der Versorgung in die Zukunft zu schauen haben. Ich sage Ihnen mit aller Deutlichkeit: Sie haben meine Frage, ob Sie zu Ihren Äußerungen noch stehen, die Sie im Laufe des letzten Jahres getan haben, nicht beantwortet. Sie hätten besser daran getan, hier Ihren Regierungsentwurf zu begründen. Dann wären vielleicht jetzt einige Unklarheiten aus der Welt geschafft. Ich halte es nicht für einen guten Stil, jemanden, der sich hier nicht verantworten kann, in die Diskussion hineinzuziehen, aber ich glaube, daß Herr Dauß als Fachmann Qualitäten genug hat, um Ihnen an anderer geeigneter Stelle zu ,antworten. Die heutige Debatte hat uns nicht überrascht, aber wir freuen ums darüber, daß wir den Zwiespalt und die Gegensätzlichkeit Ihrer Auffassungen heute genau herauskristallisieren konnten. ({1})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit.

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rasch, ich kann Ihnen nicht helfen. Sie haben hier das böse Wort gesprochen, die Berechnung zukünftiger Mindereinnahmen sei eine Aufforderung: Stirb schneller, Kamerad! Ich habe Ihnen gesagt, das sei ein böses Wort. Wenn Sie diese Aufforderung aus der Überlegung, zukünftige Mindereinnahmen heute schon, da man sich über die Deckung unterhält, als eine Größe zu behandeln, ableiten, dann wiederhole ich, was ich gesagt habe, und vervollständige: Herr Dauß hat in der damaligen Sitzung erklärt, daß diese Möglichkeit bestehe. Er hat sogar im einzelnen vorgerechnet, was das auf soundso viele Jahre ausmache und was man da für Beträge gewinnen könne, um damit jetzt eine weitergehende Kriegsopferreform Bundesarbeitsminister Blank durchzuführen, als ich sie damals in der Diskussion dargelegt hatte, Diesen Tatbestand schaffen Sie nicht aus der Welt. ({0}) - Was haben Sie gesagt? Ich halbe Sie nicht verstanden. ({1})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Herr Abgeordneter Rasch, diese Bezeichnung der Rede des Herrn Bundesministers ist des Stils dieses Hauses nicht würdig. Ich rufe Sie zur Ordnung. ({0})

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Rasch, ich habe gelacht, als Sie mich in Ihrer ersten Rede verächtlich zu machen versuchten, und darauf nicht reagiert. ({0}) Ich habe ja über meine Pläne vor Ihrer Delegiertenkonferenz in Ihrem Beisein gesprochen. Sie erinnern sich wohl noch, daß es auch genügend Zuhörer gab, die mir Beifall gespendet haben. Nun, ich möchte Ihnen zu den Kriegsblinden etwas sagen. Ich habe einen Tag vor der Großkundgebung des VDK in Stuttgart auf dem Killesberg in Stuttgart vor den Kriegsblinden gesprochen. Was ich gesagt habe, liegt wortwörtlich vor. Ich bin stolz darauf, daß ich bei den Kriegsblinden Beifall für meine Ausführungen bekommen habe. Während der entscheidenden Kabinettssitzung, als es um meinen Vorschlag ging, ließ mir der Vorsitzende des Kriegsblindenverbandes in die Sitzung telefonisch mitteilen, ich möge alles daransetzen, meinen Entwurf durchzusetzen, denn er sei für die Kriegsblinden von Vorteil. Ich bin allerdings noch im Wort - das gestehe ich freimütig zu -, nämlich in der Frage der Berechnung des Kindergeldes. Ich habe den Kriegsblinden zugesagt, daß ich mich für die von ihnen gewünschte Sonderregelung, wie sie natürlich keinen anderen Kriegsopfern - aber niemand ist ja auch so schwer getroffen - zugute kommt, einsetzen würde. Ich werde alles daransetzen, in den Ausschußberatungen die Damen und Herren Abgeordneten für eine solche Regelung zu gewinnen. Herr Rasch, ich habe in meinem Kampf um die Verbesserung der Kriegsopferversorgung auch nicht die Auseinandersetzung vor den Delegiertenkongressen der beiden großen Kriegsopferverbände gescheut. Ich bin stolz darauf, daß sich bei mir die Zuschriften auch von Mitgliedern Ihrer Verbände häufen, in denen sie für meine Haltung Stellung nehmen, den deutschen Kriegsopfern wahrhaft zu helfen, und zwar denen, die es nötig haben. ({1})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Das Wort hat der Abgeordnete Rasch.

Hugo Rasch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001776, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal betonen, daß ich es für unfair halte, hier mit Namen von Männern zu agieren, die sich an diesem Tisch nicht rechtfertigen können. Das ist unfair, Herr Minister Blank. Sie mögen das nehmen, wie Sie wollen, nach meinen Begriffen ist das unfair. Sie haben vorhin zu mir gesagt: Herr Rasch, seien Sie vorsichtig, ich warne Sie! - Ich weiß nicht, was Sie damit gemeint haben. Aber ich will Ihnen das eine sagen: Was ich gesprochen habe, kann ich jederzeit verantworten. Ich bin genau wie Sie, Herr Minister Blank, in den Nachkriegsjahren für unseren Staat eingestanden. Ich habe mich bemüht, die Kriegsopfer von der anderen Seite fernzuhalten. Sie tun ein bitteres Unrecht, wenn Sie heute glauben Männer diffamieren zu müssen, ({0}) die in den Organisationen ihre Pflicht getan haben. ({1}) Herr Minister Blank, Sie sind mir die Antwort schuldig geblieben auf die Frage, ob Sie die Sätze, die Sie in Sendungen verschiedener Rundfunkanstalten, in Interviews und sonstigen Pressegesprächen geäußert haben, aufrechterhalten oder nicht. Wenn Sie sagen, Sie hätten alles Mögliche getan, um den Kriegsopfern zu helfen, dann will ich Ihnen das abnehmen. Aber wenn Sie davon überzeugt sind, dann müssen Sie sich doch mit Ihren Freunden hier auseinandersetzen, ({2}) die zu der Erkenntnis gekommen sind, daß es anders geht, ohne Steuererhöhung, und besser. Also Sie sind nicht der, wie Sie sich schon einmal zu bezeichnen beliebten, Anwalt der Kriegsopfer. Wir haben Sie nicht nötig gehabt, wir brauchen Sie nicht, wir brauchen Sie auch in Zukunft nicht. ({3}) Wir wollen hier nichts im Raume stehen lassen. Herr Minister Blank, Ihre Art, wie Sie in der Öffentlichkeit aufgetreten sind, und Ihre Tätigkeit sind der Anlaß dafür, daß wir heute in einer derart scharfen Form miteinander reden müssen. ({4})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Das Wort hat der Bundesminister für Arbeit.

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einmal eine kurze Antwort. Was ich gesagt habe, liegt Wort für Wort gedruckt vor. Jede Rundfunkrede, jedes Interview können Sie - mit dem „Spiegel" habe ich keine Verbindungen ({0}) nachlesen. Zitieren Sie, was ich gesagt habe! Bundesarbeitsminister Blank Sie haben gesagt, es sei unfair von mir, hier Tatbestände darzustellen. - Dann dürfte man sich in diesem Hause ja mit überhaupt nichts beschäftigen, nur mit dem, der hier Abgeordneter ist. Nein, ich bin nicht der Anwalt einer bestimmten Gruppe. Das hat mein Freund Ruf ,dargetan, indem er Ihnen den Eid zitiert hat, den ich geleistet habe. Wenn Sie sagen, Sie brauchten mich nicht, nun, so bin ich Ihnen darum nicht böse. Ich weiß aber, daß viele Kriegsopfer - und darauf bin ich stolz - zu mir mindestens so viel Vertrauen haben wie zu Ihnen. Die brauchen mich, und für die bin ich da. ({1})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Ich darf darauf hinweisen, daß wir bereits drei Minuten vor 21 Uhr haben. Das Wort hat der Abgeordnete Schneider ({0}).

Herbert Schneider (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002045, Fraktion: Deutsche Partei (DP)

Ich werde mich kurz fassen, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ausführungen der Sprecher der Opposition, insbesondere des Kollegen Rasch, zwingen mich, hier noch einige Worte zu sagen. Die heutige Diskussion hat zweifellos bewiesen, daß die psychologische Behandlung des Themas, das hier zur Erörterung steht, sowohl von Regierungsseite wie allerdings auch von seiten der Sprecher der Opposition nicht immer die richtige gewesen ist. Ich will gar nicht verschweigen, die Tatsache, daß die Erörterungen um die Novelle der Kriegsopferversorgung. so lange gedauert haben, ist mißlich und hat sowohl bei den Kriegsopfern wie in einer breiteren Öffentlichkeit keinen guten Eindruck gemacht. Ich gebe zu, auch die Tatsache, daß in Zusammenhang mit der Erörterung dieser Novelle der Herr Bundesfinanzminister seine bekannte Rede in Mainz mit der Aufforderung zur Sparsamkeit, um Steuererhöhungen zu vermeiden, in einem psychologisch natürlich ungünstigen Augenblick hielt, mußte in den Reihen der Kriegsopfer Unmut und Unwillen auslösen. Es ist besser, man spricht aber diese Dinge, als daß man sie verschweigt. Auf der anderen Seite hat der Kollege Rasch in seiner Diktion Ausdrücke gebraucht, die auch ich nicht ohne weiteres hinzunehmen vermag. Ich spreche hier keineswegs als Vorsitzender meiner Fraktion, sondern ich spreche jetzt einmal als einer der Betroffenen, Herr Kollege Rasch, der noch dazu einer Organisation des Reichsbundes angehört, dem ja auch Sie angehören. Sie haben gesagt, die heutige Debatte habe den ganzen Zwiespalt der Auffassungen in der Koalition bewiesen. Dazu muß ich allerdings feststellen, daß es einen solchen Zwiespalt nicht gibt und auch gar nicht gegeben hat. Ihre Worte haben bei mir jedenfalls den fatalen Eindruck erweckt, daß es hier offenbar mehr darum geht, die Gunst der Kriegsopfer zu gewinnen, als darum, sich gemeinsam zu bemühen, den Kriegsopfern zu helfen. ({0}) Um- zu unterstreichen, daß durchaus keine zwiespältigen Auffassungen über die Kriegsopferversorgung bestehen - weil es nach meiner Auffassung eine Aufgabe ist, die jedem Herzensangelegenheit sein muß und über die man nicht so dramatische Worte zu verlieren braucht, wie sie nach meiner Ansicht heute schon zu Recht verurteilt wurden -, darf ich Ihnen aber auch kurz mitteilen, was ich am 7. April 1959, also in diesem Jahre, dem Herrn Professor Erhard als dem damaligen stellvertretenden Regierungschef geschrieben habe: Sehr geehrter Herr Minister! Ich wende mich in Ihrer Eigenschaft als derzeit amtierender Regierungschef an Sie. So sehr die Mahnungen des Herrn Bundesfinanzministers zum Maßhalten in den Ausgaben des Bundes Unterstützung verdienen, so wenig kann ich Ihnen meine Bedenken darüber verhehlen, daß diese Äußerungen ausgerechnet in dem Moment gemacht werden, da die Frage der Verbesserung der Kriegsopferversorgung zur Debatte steht. Ich möchte Sie namens der Fraktion der Deutschen Partei ausdrücklich auf diese unsere Bedenken hinweisen und keinen Zweifel daran lassen, daß meine politischen Freunde den moralischen Anspruch der Kriegsopfer so hoch bewerten, daß unmöglich gerade an diesem Personenkreis die Sparsamkeit der öffentlichen Ausgaben exerziert werden sollte. Ich unterstelle keineswegs, daß dies die Absicht des Herrn Bundesfinanzministers gewesen ist, möchte vorsichtshalber jedoch von vornherein jeden Zweifel in dieser Frage ausschalten. Die Bundestagsfraktion der Deutschen Partei ist der Ansicht, daß die Kriegsopfer zumindest nicht schlechter behandelt werden dürfen als jene Personenkreise, die bei der voraufgegangenen Rentenreform mit höheren öffentlichen Bezügen bedacht wurden. Meine Fraktion wird daher darauf bestehen, daß den berechtigten Ansprüchen der Kriegsopfer unter Anlegung des Maßstabes, der dem Opfer entspricht, welches dieser Personenkreis für Volk und Staat gebracht hat, Rechnung getragen wird. Ich glaube, ich gehe nicht fehl, Herr Kollege Rasch, wenn ich feststelle, daß dies nicht nur die Auffassung der sozialdemokratischen Fraktion, sondern die Auffassung auch der Regierungsparteien schlechthin ist. Aller Streit, der hier heute um die Frage der Kriegsopferversorgung stattgefunden hat - und es wäre langweilig, wenn wir uns hier nicht ab und zu einmal stritten und offen aussprächen -, kann letzten Endes nicht darüber hinwegtäuschen, daß wir im Grunde genommen - insofern begrüße ich es, daß auch einige versöhnliche Worte gefallen sind - darüber einig sind, daß wir alle zusammen das Bestmögliche für diese Kriegsopfer tun wollen. Aber es sollte in diesem Zusammenhang nicht versucht werden, aus dieser Frage parteipolitisches Kapital zu schlagen. ({1}) Schneider ({2}) Das darf auch nicht geschehen von seiten der Funktionäre der Verbände, und seien sie noch so groß und mächtig. Herr Kollege Rasch, ich als ein Mitglied des Reichsbundes habe Sie nicht dazu ermächtigt, für meinen Verband hier zu erklären: „Kamerad, stirb schneller, dann kriege ich eine höhere Rente!". Ich finde, so etwas ist einfach deplaciert und ist nicht im Interesse der Kriegsopfer. Sie haben ihnen einen schlechten Dienst erwiesen. ({3}) Einen schlechten Dienst erweist man den Kriegsopfern mit solchen Äußerungen! Noch ein Letztes, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht bei der Frage der Kriegsopferversorgung, auch wenn es sich heute hier mehr oder weniger um das Geld gedreht hat, letzten Endes doch nicht nur um das Geld. Es geht vielmehr auch darum, daß wir alles nur Erdenkliche tun, um diesem Personenkreis die Eingliederung und Einordnung in das normale zivile Leben zu ermöglichen. Wir müssen deswegen auch für die Zukunft gemeinsam sehr viel mehr für eine bessere Berufsförderung der Kriegsopfer sorgen. Betrachten Sie einmal die Bürokratie der Versorgungsverwaltungen in den einzelnen Ländern! Ich kann vor diesem Hause aus eigener Erfahrung nur sagen, daß in dieser Bürokratie der Landesversorgungsverwaltungen die „grandiosesten" Leistungen vollbracht werden. Wir sollten uns alle einmal darum kümmern, daß diese Dinge abgestellt werden. Wer die Wartezimmer bei den Versorgungsverwaltungen, bei den Versorgungsärzten usw. kennt, weiß um die Not, die sich dort jeden Tau zeigt. Hier ist ein weiterer Punkt. den wir bei der Frage, ob und in welchem Maße die Renten als solche erhöht werden sollen, nicht übersehen dürfen. Ich glaube, damit dargelegt zu haben, daß jedenfalls in der Regierungskoalition - in Übereinstimmung mit Ihnen - das Bestreben besteht, zu einem bestmöglichen Ergebnis in der Kriegsopferversorgung zu kommen. Darüber hinaus erkläre ich für meine Fraktion, daß es unser Endziel ist, zu einer gerechteren Lösung auch in der Frage der Grundrenten zu kommen. ({4})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Meine Damen und Herren, das Schlußwort hat nunmehr verabredungsgemäß der Herr Abgeordnete Maucher. Ich bitte aber den Herrn Abgeordneten Maucher, sich soweit wie irgend möglich zu konzentrieren, damit wir alle diese Anträge noch ordnungsgemäß verabschieden können.

Eugen Maucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001443, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man die Debatte um diese so wichtige Frage seit 15 Uhr verfolgt hat, hat man., wenn man selbst Schwerbeschädigter ist, doch manche Bedenken bekommen. Vorweg möchte ich, um die Dinge ins rechte Licht zu rücken, sagen: die besondere Bedeutung der heutigen Diskussion über die Kriegsopferversorgung kam äußerlich dadurch zum Ausdruck, daß der Herr Bundeskanzler, was sonst nicht üblich ist, außergewöhnlich lange anwesend war. ({0}) Einem Angehörigen der Fraktion der SPD blieb es vorbehalten, ihm dafür sogar zu danken. Dagegen haben Sie, Herr Kollege Mischnick, es für notwendig gehalten, daran Kritik zu üben, daß er, als Sie drankamen, nicht mehr da war. Ich glaube, Ihr Verlangen ging doch zu weit. Wer die Begründungen der verschiedenen Entwürfe verfolgt hat, wird sicher anerkennen müssen, daß die Sprecherin unserer Fraktion die sachlichen Probleme des Kriegsopferrechts sehr klar dargestellt hat. Dagegen richteten leider die anderen Kollegen in ihren Ausführungen ihr Hauptaugenmerk auf das Vergangene, statt das zu würdigen, was jetzt vorliegt. Meiner Ansicht nach ist es der CDU und der Bundesregierung hoch anzurechnen, daß sie in ernsten Verhandlungen einen Weg gefunden haben, so daß dem Bundestag heute diese Vorlage unterbreitet werden konnte. ({1}) Der Kollege Arndgen und verschiedene andere Kollegen meiner Fraktion haben schon gesagt - und ich wiederhole es -, daß der Gang des Bundesarbeitsministers zum Bundeskanzler in der vorigen Woche eine Wende in der Kriegsopferversorgung herbeigeführt hat. Nun ein Wort an Sie, Herr Kollege Rutschke. Sie meinten, die Frau Kollegin Probst habe die Begründung für den falschen Entwurf abgegeben. Ich glaube, hier liegen Sie wirklich daneben. Ich will nicht polemisch werden. Aber hätten Sie doch diesem Hause einmal ganz klar und deutlich gesagt, welches eigentlich das Ziel Ihres Entwurfs ist! ({2}) Lassen Sie es mich in einem Satz ausdrücken: Denen, die wenig haben, viel weniger, und denen, die viel haben, noch mehr! Hinsichtlich der Grundrente sind wir uns im Grundsatz einig. Daß Sie aber in der anderen Frage die Zustimmung der Kriegsopfer nicht haben, wissen Sie ganz genau. Es ist eben aus praktischen Gründen nicht möglich, das Problem in dieser Weise zu lösen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich erinnere mich sehr genau an die vielen Diskussionen auf Tagungen des Bundes der Steuerzahler während des Wahlkampfes. Damals waren Sie es, die den Christlichen Demokraten, vor allem den Sozialpolitikern unter ihnen, vorwarfen, die Christlich-Demokratische Union sei für zu hohe Sozialausgaben und untergrabe dadurch den Staat. Ich erinnere Sie weiter daran, daß Sie während der Beratung der fünften Novelle zum Bundesversorgungsgesetz einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, von dem Sie sich nachher im Kriegsopferausschuß distanziert haben, weil Sie sich in den Berechnungen getäuscht hatten. Daß muß ich Ihnen der Wahrheit halber sagen. ({3})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Einen Augenblick! Entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche, Herr Kollege Maucher. Meine Damen und Herren, Sie scheinen sich in Aufbruchstimmung zu befinden. „Dem ist nicht so!" ({0}) Heute muß eine kurze Überstunde gemacht werden. Es wird nicht ganz bis 10 Uhr gehen. Aber wir müssen die Tagesordnung bis zum Punkt 13 einschließlich erledigen. Es muß noch verschiedene Male abgestimmt werden. Bringen Sie das Haus bitte nicht in Verlegenheit. Sonst muß ich Hammelsprünge machen lassen. Herr Abgeordneter Maucher, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Rutschke?

Eugen Maucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001443, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön!

Dr. Wolfgang Rutschke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001909, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Maucher, Sie haben offensichtlich nicht zugehört, als ich sprach. Sonst könnten Sie so etwas nicht behaupten.

Eugen Maucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001443, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Rutschke, das, was Sie gesagt haben, nützt gar nichts! Mich interessiert der Tatbestand, mich interessiert das, was sich ereignet hat. Ich glaube, ich brauche alte Dinge nicht aufzuwärmen. Sie kennen doch auch die Worte, die seinerzeit Herr Kollege Dehler gesprochen hat. Sie sind bekannt, ich 'brauche darauf nicht näher einzugehen. Ich bedauere, daß ich es hier sagen muß, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: der Präsident hat Sie ermahnt. Ich bin wirklich bemüht, mich so kurz wie möglich zu fassen. Wollen wir nicht ,als Deutscher Bundestag ,gerade unseren Kriegsopfern gegenüber bekunden, daß auch wir in dieser Stunde 'zu einem gewissen Opfer bereit sind, indem wir einige Minuten länger dableiben? Daran werden sie erkennen, wie ernst wir dieses Problem anfassen. In der Diskussion ist vor allem der Bundesfinanzminister angesprochen worden. Ich bin außerordentlich betrübt darüber, daß man jetzt sogar ihn kritisiert, nachdem er sich bemüht hat, eine bessere Lösung für die Kriegsopfer zu erreichen. ({0}) Man muß wirklich fragen: was soll man denn tun? Ist es der Opposition wirklich so unangenehm geworden, daß sich die CDU-Fraktion und die Regierung zu einer Einigung, zu einer Lösung zusammengerauft haben, ({1}) die der Gesamtheit der Kriegsopfer gerecht wird? Diese Frage hat mich während der Diskussion tief bewegt. Auch das Problem „Steuern" ist in der Diskussion wiederholt erwähnt worden. Ich will dazu nur eines sagen. Klopfen sich doch einmal die Kollegen an ihre eigene Brust, wenn in der Haushaltsberatung Abstimmungen über diese oder jene Fragen kommen! Ich erinnere an die Kaffee- und die Teesteuer. Ich habe den Mut gehabt, dagegen zu stimmen, weil ich meinen Blick auf die Kriegsopferversorgung gerichtet habe. Warum haben Sie nicht dasselbe getan? Sind Sie bereit, im Blick auf die Kriegsopferversorgung in dieser oder jener Frage mit uns zu gehen? Man kann auch nicht sagen, wir gäben damit ein Weihnachtsgeschenk oder sonst etwas. Nein, entscheidend ist, daß wir eine Lösung anstreben, die den Kriegsopfern 'in ihrer Gesamtheit gerecht wird. Ein Wort, Kollege Rasch, das hier gesprochen worden ist, hat mich als Kriegsbeschädigten besonders getroffen: „Kamerad, stirb schneller!" Ich will dazu nur eines sagen. Der Herr Bundesarbeitsminister war es - ich muß ihn hier in Schutz nehmen -, der erklärt hat, es sei statistisch festgestellt, daß die Schwerbeschädigten zum Teil sogar eine längere Lebenserwartung hätten, und er hat sich darüber erfreut gezeigt. Ich habe selbst erlebt, wie man in dieser Frage bei Besprechungen ,mit dem Bundeskanzler usw. gerungen hat. Niemand hat daran gedacht, die Kriegsopfer sollten schneller sterben, sondern es ist doch gar nichts anderes als ein Tatbestand festgestellt worden, sowohl bei den Waisen wie auch bei den Wiederverheirateten usw. Wir haben das doch alle schon erlebt. Wenn man die geschichtliche Entwicklung der Kriegsopferversorgung verfolgt und die Zeiten von 1918 bis 1933 und von 1945 bis 1959 betrachtet, kann man wirklich nicht zu dem Ergebnis kommen, die Christlich-Demokratische Union habe für die Kriegsopferversorgung nichts getan oder nicht das, was im Bereich des Möglichen lag. Würde ein solcher Vergleich wirklich durchgeführt, dann würde allerdings die. Sozialdemokratie schlecht abschneiden. Ich habe es schon einmal in diesem Hause gesagt: im Landtag von Baden-Württemberg, wo ich einen Antrag für die Kriegsopfer gestellt habe, haben die Sozialdemokraten und die Freien Demokraten ihn abgelehnt, und zwar aus haushaltsrechtlichen Gründen. Das ist das Spiel Opposition-Regierungskoalition, und ich glaube, darüber sind wir uns im klaren. ({2}) Wenn wir den Entwurf, den die CDU-Fraktion vorgelegt hat, mit dem Entwurf der Sozialdemokratie vergleichen, stellen wir fest, daß in der Struktur absolut kein Unterschied zu finden ist. Das ist erfreulich. Der Unterschied liegt nur in den Zahlen. Hinsichtlich der Struktur sind wir absolut einig. Wir haben 1950 begonnen, die Situation damals erforderte die Ausgleichsrente, wir können sie jetzt nicht etwa einfach auf die Seite stellen, sondern wir müssen den Grundsatz sinnvoller anwenden, wie von Frau Dr. Probst dargelegt worden ist. Andererseits muß man feststellen, daß 90 % der Kriegsopfer praktisch keine Ausgleichsrente bekommen. Das Übergewicht liegt also bei der Grundrente. In unserem Entwurf werden alle erfaßt. Ich bin der Meinung - das möchte ich abschließend sagen -, daß es wenig sinnvoll ist, zu sehr auf das Vergangene zu schauen. Den Kriegsopfern ist mehr damit gedient - und das ist auch ehrlicher -, daß wir in die Zukunft blicken. Wir wollen den vor uns liegenden Weg gemeinsam gehen. Unablässig wurde vom Arbeitsminister verlangt, er solle seinen Entwurf begründen. Wenn Sie, meine Damen und Herren, ehrlich gewesen wären, hätten Sie zugeben müssen, daß sich der Herr Bundesarbeitsminister in Loyalität zu seiner Fraktion mit seinem Verhalten zur Mitarbeit an dem Entwurf der CDU-Fraktion bekannt hat. Wollen Sie das dem Bundesarbeitsminister nicht hoch anrechnen? Ich hatte gehofft, Sie würden ihm dafür danken. Ich glaube, die Kriegsopfer denken in dieser Frage genauso wie ich. ({3}) Sie dürfen versichert sein, daß mir als Selbstbetroffenem die Kriegsopferversorgung ein ernstes Anliegen ist, ebenso meiner Kollegin Frau Dr. Probst, die sich als Kriegerwitwe bis zum letzten einsetzt. Daran, daß die Fraktion folgt, mögen Sie erkennen, wie sehr ihr die Sorgen der Kriegsopfer am Herzen liegen; ({4}) sie weiß, daß diese Angelegenheit das gesamte deutsche Volk berührt. Deshalb muß es das Ziel sein, in diesem Bundestag, wie in der Vergangenheit, so auch in Zukunft, die Einheit zu wahren. ({5})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine weiteren Wortmeldungen? - Die Aussprache ist geschlossen. Bezüglich der Drucksachen unter 1 a) bis d) ist Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend -beantragt. Das Haus ist damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Wir kommen nun zum Ausschußbericht unter Punkt 1 e). Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. - Herr Abgeordneter Arndgen!

Josef Arndgen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000046, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Im Auftrage der CDU/CSU-Fraktion beantrage ich, den Ausschußantrag auf Drucksache 990 durch die Überweisung der vorhergehenden Vorlagen an den Kriegsopferausschuß als erledigt anzusehen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Haus hat den Antrag gehört. - Herr Abgeordneter Mommer!

Dr. Karl Mommer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001529, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können dem Antrag des Abgeordneten Arndgen zustimmen, was die Ziffer 1 des Ausschußantrags angeht. Aber Ziffer 2 ist durch die Überweisung nicht erledigt. Ich darf verlesen, was da. steht: Die Bundesregierung wird ersucht, 2. dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Gewährung von Überbrückungszahlungen an Versorgungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz vorzulegen, das bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuordnung der Kriegsopferversorgung gelten soll. Da nach Ihren Vorschlägen das Inkrafttreten zum 1. Juli nächsten Jahres vorgesehen ist, bedarf es wirklich einer Überbrückung. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Aber verehrter Herr Kollege Arndgen, der Antrag geht so nicht. Ich muß in der Sache abstimmen lassen. Ich kann nicht darüber abstimmen lassen, daß ein Antrag als erledigt angesehen wird. Ich bedauere, ich habe keine anderen geschäftsordnungsmäßigen Möglichkeiten. Es findet Abstimmung über den Antrag des Ausschusses statt. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag des Ausschusses ist abgelehnt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes ({0}). Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich eröffne die allgemeine Aussprache in erster Lesung. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen als federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Arbeit zur Mitberatung. Ist das Haus einverstanden? - Es erfolgt kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ({1}) ({2}); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit ({3}) ({4}). ({5}) Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich rufe auf die Art. I bis VII, Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In zweiter Lesung einstimmig angenommen. Wir kommen zur dritten Lesung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Präsident D. Dr. Gerstenmaier Es liegen vor drei gleichlautende Änderungsanträge auf den Umdrucken 394, 395 und 400. Ich frage, ob dazu das Wort gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall. Ich lasse über die Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge abstimmen. Es handelt sich um die Saarklausel. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Meine Herren Kollegen, ich würde bitten, Platz zu nehmen. Bei so vielen Lücken kann man das nicht mehr beurteilen. Ich lasse die Abstimmung wiederholen. Es handelt sich um die Anträge auf den Umdrucken 394, 395 und 400. Sie beinhalten gleichlautende Änderungsanträge auf Einfügung eines Art. VIII mit der Saarklausel. Wer diesen gleichlautenden Änderungsanträgen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Das Präsidium ist uneinig. ({6}) - Nein, ein Hammelsprung gefährdet meine Tagesordnung. ({7}) Wir stimmen noch einmal ab. Wer den Änderungsanträgen auf Aufnahme der Saarklausel zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! -.Ich halte das für die Minderheit. Ist das Präsidium einig? - Die Änderungsanträge sind angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Lesung mit den angenommenen Änderungsanträgen zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen. Ich muß noch über die Ziffern 2 und 3 des Ausschußantrages auf Seite 5 der Drucksache 1294 abstimmen lassen. Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen. Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aussetzung des Butterzolls ({8}). Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall. Wir treten in die allgemeine Aussprache ein. - Wortmeldungen erfolgen nicht; die Aussprache ist geschlossen. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Außenhandelsausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung. Ist das Haus einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Sechsten Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 11. April 1957 zum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständnislisten ({9}). Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Vorgeschlagen ist Überweisung an den Außenhandelsausschuß. - Das Haus ist einverstanden; ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Altershilfe für Landwirte ({10}). Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Außenhandelsausschuß. Kein Widerspruch? ({11}) - Meine Damen und Herren, wenn man allzu schnell fährt, kommen die Randbemerkungen nicht mehr mit dem Text überein. Also: Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik als federführenden Ausschuß. Befinde ich mich in Übereinstimmung mit dem Hause? - Dann ist so beschlossen. Weiter: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als mitberatender Ausschuß. - Auch kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Außenwirtschaftsgesetzes ({12}). Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Außenhandelsausschuß als federführenden und den Wirtschaftsausschuß als mitberatenden Ausschuß. Ist das Haus einverstanden? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Punkt 8 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 27. Juni 1958 zum Europäischen Währungsabkommen vom 5. August 1955 ({13}); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses ({14}) ({15}) ({16}). Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er dazu das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich eröffne die Aussprache und rufe auf die Artikel 1, - 2, - 3, - 4, - Einleitung und Überschrift. - Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - In zweiter Lesung angenommen. Präsident D. Dr. Gerstenmaier Dritte Lesung! Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Punkt 9 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ausführung des Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz ({17}); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({18}) ({19}) ({20}) Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Der Berichterstatter verzichtet. Ich eröffne die Aussprache in zweiter Lesung und rufe auf die Artikel 1, - 2, - 3, - 4, - 5, - 6, - 7, - Einleitung und Überschrift. - Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen. Ich werde darauf aufmerksam gemacht, daß auf Seite 2 des Berichts eine Ergänzung des Ausschusses vermerkt ist. Sie sind jedenfalls mit dem Text einverstanden; ich stelle ihn zur Abstimmung. Artikel 1 bis 7, - Einleitung und Überschrift in zweiter Lesung. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Dritte Lesung! Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. Gegenprobe! - Enthaltungen? - In dritter Lesung einstimmig angenommen. Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 23. Dezember 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Dominikanischen Republik ({21}); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({22}) ({23}) ({24}) Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich rufe auf Artikel 1, - 2, - 3, - 4, - Einleitung und Überschrift. - Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Dritte Lesung! Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, denbitte ich, sich zu erheben.-Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei vier Gegenstimmen ist der Gesetzentwurf angenommen. Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 14. Mai 1958 zum Handelsabkommen vom 20. März 1926 zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Portugal ({25}) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({26}) ({27}) ({28}) Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter ver- zichtet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Ich rufe die Artikel 1, - 2, - 3, - 4, -die Einleitung und die Überschrift auf. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich lasse abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Dritte Lesung! Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Gegen eine Stimme angenommen. Punkt 12 der Tagesordnung: Beratung der Übersicht 9 des Rechtsausschusses ({29}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht ({30}). Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Ich lasse über den Antrag des Ausschusses abstimmen. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Punkt 13 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnungen zum Lebensmittelgesetz ({31}). Wird das Wort zu diesem Antrag gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Es ist die Überweisung an den Ausschuß für Gesundheitswesen vorgeschlagen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; die Überweisung ist erfolgt. Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Die nächste Sitzung findet morgen vormittag um 9 Uhr statt. Die Sitzung ist geschlossen.