Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, erste Sitzung im neuen Jahr des Heils 1958! Ich spreche den Damen und Herren Kollegen, denen gegenüber ich es nicht schon persönlich getan habe, auch von hier aus nach einanal die herzlichsten Glückwünsche zum neuen Jahr aus.
Der Herr Bundespräsident, dem ich im Namen des Deutschen Bundestages gratuliert habe, hat mich gebeten, dem Haus seine eigenen Glückwünsche zu übermitteln.
({0})
Nun kommen die Glückwünsche zu den Geburtstagen. Am 14. Dezember der Herr Abgeordnete Dr. Dehler. Da er männlichen und nicht weiblichen Geschlechts ist, darf man ja die Jahreszahl nennen: zum 60. Geburtstag die Glückwünsche des Hauses!
({1})
Am 22. Dezember hatte der Herr Abgeordnete Stierle den 60. Geburtstag,
({2})
am 26. Dezember der Herr Kollege Rademacher seinen 60. Geburtstag,
({3})
am 27. Dezember der Herr Kollege Kühn ({4}) seinen 65. Geburtstag,
({5})
am 5. Januar der Herr Kollege Dr. Adenauer seinen 82. Geburtstag
({6})
und am 11. Januar der Herr Kollege Matzner seinen 60. Geburtstag.
({7})
Ich habe eine weitere amtliche Mitteilung zu machen, meine Damen und Herren. Der Abgeordnete Freiherr von Feury hat mit Wirkung vom 10. Dezember 1957 sein Bundestagsmandat niedergelegt. Die Niederlegung wurde durch Beschluß des Vorstandes nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 des
Wahlgesetzes bestätigt. Als sein Nachfolger ist der Abgeordnete Dr. Eckhardt mit Wirkung vom 27. Dezember 1957 in den Bundestag eingetreten.
Meine Damen und Herren, hier heißt es in meiner Vorlage: „Ich begrüße den ,neuen' Kollegen in unserer Mitte." Ich frage mich, ob es nicht unser alter Kollege Eckhardt ist.
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- Ich korrigiere also mein Manuskript und sage: Ich begrüße den alten Kollegen Eckhardt in unserer Mitte und wünsche ihm gute Arbeit hier.
({9})
- „Alt" heißt hier: früheres Mitglied, das die Gebräuche dieses Hauses schon genau kennt.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat werden die von dem Herrn Bundesminister der Finanzen auf Grund des § 33 Abs. 1 der Haushaltsordnung übersandten Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben dem Haushaltsausschuß überwiesen. Inzwischen ist die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1957 - Drucksache 99 - eingegangen. Ich unterstelle, daß das Haus mit der Überweisung dieser Vorlage an den Haushaltsausschuß einverstanden ist. - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die heutige Tagesordnung erweitert um die
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes ({10}),
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beseitigung von Preisbindungen ({11}),
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land-und forstwirtschaftlicher Betriebe ({12}) ({13}).
Alle drei Vorlagen sollen ohne Debatte an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Ich rufe sie also am Schluß auf.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen.
Präsident D. Dr. Gerstenmaier Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1957 beschlossen, dem
Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin ({14})
zuzustimmen.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Verteidigung hat unter dem 16. Dezember 1957 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Truppenübungsplatz Senne - Drucksache 25 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 97 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 14. Dezember 1957 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Währungsabwertung im Saarland - Drucksache 26 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 101 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem
12. Dezember 1957 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Verhalten des Botschafters Blankenhorn bei Abschluß des Israel-Abkommens - Drucksache 27 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 103 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 28. Dezember 1957 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Ankauf von Fiat-Flugzeugen veralteten Typs durch die Bundesregierung - Drucksache 81 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 104 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 30. Dezember 1957 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Flugzeugkäufe F 86 K - Drucksache 85 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 106 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 21. Dezember 1957 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Höcherl, Dr. Dittrich, Wieninger, Niederalt und Genossen betreffend Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle - Drucksache 71 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 107 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 3. Januar 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Beschlagnahme deutschen Eigentums durch NATO-Dienststellen - Drucksache 4 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 111 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 3. Januar 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend vertrags- und gesetzwidrige Fortdauer von Wohnungsbeschlagnahmen - Drucksache 11 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 112 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 3. Januar 1958 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birkelbach, Frau Dr. h. c. Weber ({15}) und Genossen betreffend Sozialabkommen der Brüsseler Vertragsstaaten - Drucksache 94 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 116 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 9. Januar 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der DP betreffend Aufstockung des Zuckerrübenpreises für Zuckerrübenanbauer - Drucksache 52 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 126 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem
Januar 1958 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Altmaier, Seidl ({16}) und Genossen betreffend Haushaltsfragen des Europarates - Drucksache 92 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 132 verteilt.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 26. Dezember 1957 die Empfehlungen 101 und 102 der 39. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz übersandt. Die Empfehlungen sind als Drucksache 105 verteilt.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 30. Dezember 1957 gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte den Geschäftsbericht der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für das Rechnungsjahr 1955 übersandt, der mit Drucksache 113 verteilt worden ist.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 3. Januar 1958 gemäß § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes den Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost über das Rechnungsjahr 1956 übersandt, der mit Drucksache 125 verteilt worden ist.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 17. Dezember 1957 gemäß §§ 12 Abs. 1 und 17 Abs. 5 des Postverwaltungsgesetzes den Voranschlag der Oberpostdirektion Saarbrücken übersandt, der im Archiv zur Kenntnisnahme ausliegt.
Der Bundeskanzler hat unter dem 9. Januar 1958
die Verordnung Z Nr. 1/58 über Preise für Zuckerrüben der Ernte 1957
und
die Verordnung Z Nr. 2/58 zur Änderung der Verordnung Z Nr. 1/55 über Preise für Zucker
gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 des Zuckergesetzes übersandt, die im Archiv zur Kenntnisnahme ausliegen.
Damit zur Tagesordnung! Punkt 1:
Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost ({17}).
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Antrag Drucksache 140 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung der Übersicht 1 des Ausschusses für Petitionen ({18}) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 10. Dezember 1957 ({19}).
Ich frage, ob der Herr Berichterstatter das Wort wünscht. - Das ist nicht der Fall. Wird sonst das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 80 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtspflege ({20}).
Wird zur Begründung dieses Entwurfs das Wort gewünscht? - Es wird verzichtet. Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Rechtsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Sozialpolitik - mitberatend -. Ist das Haus damit einverstanden? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
({21})
- Noch eine Ausschußüberweisung? - Herr Abgeordneter Dr. Menzel!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion bitte ich, diesen Gesetzentwurf auch dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen. Ich darf dazu folgende kurze Begründung geben.
Es ist richtig, daß die Fraktionen sich bei den Vorbesprechungen über die Arbeit des jetzigen Bundestages entschlossen haben, Gesetzentwürfe grundsätzlich außer einem federführenden nur einem mitberatenden Ausschuß zu überweisen. An diesem Grundsatz wollen wir auch weiterhin festhalten. Das setzt aber natürlich voraus, daß sich der Gesetzentwurf, der zur Beratung vorliegt, im wesentlichen nur mit einer in sich geschlossenen Materie befaßt. Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, im vorliegenden Falle die Federführung dem Rechtsausschuß zu geben. Damit sind wir einverstanden.
Er hat aus ebenso guten Gründen zugleich vorgeschlagen, den Sozialpolitischen Ausschuß zur Mitberatung hinzuzuziehen, weil in der Vorlage der FDP die Sozialgerichtsbarkeit mit angesprochen wird. In dem gleichen Maße aber, in dem es richtig ist, den Sozialpolitischen Ausschuß mit dieser Frage zu befassen, ist es auch notwendig, die beiden von uns zur Mitberatung gewünschten Ausschüsse hinzuzuziehen.
Das Problem der Einheit der Rechtsprechung und der Rechtspflege war schon im Parlamentarischen Rat umstritten. Man hat sich damals, aus welchen Gründen immer, für eine aufgeteilte Rechtsprechung oder richtiger gesagt eine aufgeteilte Justiz entschieden. Wenn nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf versucht wird, diese Lösung rückgängig zu machen und dieses Problem jetzt anders zu lösen, dann können wir wegen des großen Gebietes der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die hier praktisch als Sondergerichtsbarkeit aufgehoben und der allgemeinen Justiz überwiesen werden soll, nicht daran vorbei, den Innenausschuß zur Mitberatung hinzuzuziehen. Das gleiche gilt für den wichtigen Bereich der Finanzgerichtsbarkeit. Wenn die Regierung oder wenn eine Fraktion einen Antrag nur zur Finanzgerichtsbarkeit vorlegen würde - was übrigens bei der heutigen Tagesordnung geschieht -, dann würde niemand daran zweifeln, daß neben dem Rechtsausschuß auch der Ausschuß für Steuern und Finanzen zuständig sein müßte.
Nur weil hier vier oder fünf Gerichtsbarkeiten in einem Gesetz erwähnt werden, will man die politischen Fachausschüsse denaturieren und ihnen kein Wort der Mitsprache zu den sie berührenden wichtigen Fragen gestatten. Wir halten es schon aus der alten deutschen und preußischen Tradition heraus für unmöglich, daß der Rechtsausschuß und mitberatend der Sozialpolitische Ausschuß z. B. über die Fundamente der künftigen Verwaltungsgerichtsbarkeit allein entscheiden sollen. Ich will damit gar nichts darüber aussagen, ob die Idee einer einheitlichen Rechtspflege nicht richtiger ist als das, was wir heute haben. Aber ehe sich das Hohe Haus entscheidet, müssen wir, glaube ich, auch diese Fachausschüsse hinzuziehen.
Ich bitte daher, ausnahmsweise damit einverstanden zu sein, daß wir den Gesetzentwurf dem Innenausschuß als auch dem Ausschuß für Steuern und Finanzen mit überweisen.
Herr Abgeordneter Rasner!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht zu bestreiten, daß es gute, sachliche Gründe gibt, die eine Mitbeteiligung einer größeren Zahl von Ausschüssen, z. B. bei einer Materie wie dieser hier, rechtfertigen würden. Aber wenn wir einmal, worüber wir uns einig waren, von dem Prinzip herunterwollen, daß ein Gesetz an einen federführenden Ausschuß und an eine Fülle von Ausschüssen zur Mitberatung überwiesen wird, ist es sehr unzweckmäßig, diese neue Regel gleich zu Beginn zu durchbrechen. Letztlich wird es bei jeder Materie eine Vielzahl von guten Gründen geben, die eine Beteiligung auch anderer Ausschüsse rechtfertigen würden. Wir hatten im Ältestenrat darüber gesprochen, daß wir gemeinsam eine Lösung suchen wollen, die eine sinnvolle Beteiligung von Fachleuten auch aus den Ausschüssen sicherstellt, an die ein Gesetz nicht zur Mitberatung überwiesen worden ist.
Das Wort „Parlamentsreform", Herr Kollege Dr. Menzel, ist ein bißchen zu einem Schlagwort geworden, und man kann sich oft nicht allzu viel darunter vorstellen. Aber dieser Versuch, ein Gesetz nicht an sieben, acht oder neun Ausschüsse zur Mitberatung zu überweisen
({0})
- hier sind es vier, ich weiß; beim nächsten Male werden es fünf oder sechs sein; wir wissen das noch aus dem 2. Bundestag -, dieser Grundsatz: ein Ausschuß federführend, höchstens einer mitberatend, war so ein kleines Stück Parlamentsreform. Ich schlage vor, daß wir es dabei belassen und versuchen, wie wir es schon angestrebt haben, im Ältestenrat einen Weg zu finden, auch die Fachleute der anderen Ausschüsse im federführenden Ausschuß an der Beratung dieses Gesetzes zu beteiligen, und ich bitte zu überweisen, wie es der Ältestenrat vorgeschlagen hat.
Herr Abgeordnete Bucher!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bitten ebenfalls, es bei der Vereinbarung des Ältestenrats zu belassen. Daß man hier den Sozialpolitischen Ausschuß als mitberatenden Ausschuß vorgesehen hat - auch wir haben dem zugestimmt -, hat einen besonderen Grund. Es ist nämlich gerade aus Kreisen, die besonders an der Tätigkeit der Sozial- und der Arbeitsgerichte interessiert sind, die Befürchtung geäußert worden, unser Gesetzentwurf könnte zu einer Verschlechterung der Rechtsprechung dieser Gerichte führen. Wir möchten alles tun, daß dieser Eindruck nicht aufkommt.
Im übrigen geht es auch nicht darum, daß hier, wie Sie es ausgedrückt haben, Herr Kollege Menzel, eine Sondergerichtsbarkeit in die ordentliche Gerichtsbarkeit eingebaut wird, sondern es geht nur um die Regelung der Dienstaufsicht. Deshalb sollten wir nicht schon bei dieser Gelegenheit das Prinzip durchbrechen. Sie haben das Prinzip: ein federführender und ein mitberatender Ausschuß anerkannt, daran aber die Bedingung geknüpft, das könne nur dann gelten, wenn die Materie wirklich nicht mehr als zwei Ausschüsse betreffe. Aber das ist sozusagen eine petitio contra principium; denn dann können wir das Prinzip nie durchführen, und wir sollten wenigstens nicht jetzt schon beginnen, dieses Prinzip zu durchlöchern.
Herr Kollege Menzel, ich schlage Ihnen vor, daß Sie mich jetzt von der Verpflichtung entbinden, über Ihren Antrag auf Überweisung zur Mitberatung abstimmen zu lassen; denn wenn dieser Vorschlag abgelehnt wird, wird dadurch eine Verständigung, die wir im Ältestenrat noch herbeizuführen versuchen wollen, verbaut.
({0})
Einstweilen wird die Vorlage an den Rechtsausschuß - federführend - und ganz sicher an den Ausschuß für Sozialpolitik überwiesen.
Nächster Punkt der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung ({1}).
Das Wort zur Einbringung wird nicht begehrt. Ich eröffne die Aussprache in der ersten Lesung. -Das Wort wird nicht gewünscht. Vorgesehen ist die Überweisung des Entwurfs an den Rechtsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des PersonalgutachterausschußGesetzes ({2}).
Der Herr Abgeordnete Schneider hat das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich kurz fassen. Wenn der Personalgutachterausschuß heute für einen kurzen Augenblick erneut in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt wird, so geschieht das deshalb, weil wir vernommen haben, daß entgegen einer Mitteilung im amtlichen Bulletin der Bundesregierung vom 23. November 1957 - in der mitgeteilt war, daß der Auftrag erfüllt sei und daß der Personalgutachterausschuß seine Tätigkeit beendet habe - von einer Beendigung dieser Tätigkeit in Wirklichkeit nicht die Rede ist.
Ich möchte mich darauf beschränken, nur noch einmal ganz kurz an die sachlichen Bedenken zu erinnern, die meine Fraktion damals zum Gesetz über den Personalgutachterausschuß vorgetragen hat. Einmal war es die Tatsache, daß damit ein Gremium geschaffen war, das außerhalb der Exekutive und der Legislative stand, eine Tatsache übrigens, die damals auch bei den Beratungen des Rechtsausschusses eine entscheidende Rolle gespielt und diesen bewogen hatte, Bedenken zu äußern. Ich darf daran erinnern, daß vor kurzem auch der sozialdemokratische Bürgermeister von Bremen, Kaisen, in einem ähnlich gelagerten Falle vor dem bremischen Landtag diesbezügliche Verfassungsbedenken zum Ausdruck gebracht hat.
Wir haben außerdem damals festgestellt, daß das Verfahren bei der Auslese der höheren Offiziere, das der Personalgutachterausschuß anwenden sollte, mit den demokratischen Spielregeln nicht zu vereinbaren sei, da der Ausschuß über die Art und Weise der Erlangung von Unterlagen keine Auskunft an die Bewerber selbst zu geben brauche.
Dann haben wir uns damals dagegen gewandt, daß der Ausschuß die persönliche Eignung der Bewerber überprüfen sollte, eine Tatsache, die ich als ein Relikt aus dem Jahre 1945 bezeichnet habe.
Schließlich und letztlich - und das ist der springende Punkt für die heutige Debatte - haben wir Bedenken dagegen geäußert, daß kein Zeitpunkt für die Beendigung der Tätigkeit des Personalgutachterausschusses im Gesetz festgelegt worden ist. Gerade diese letzte Befürchtung ist angesichts der Mitteilung, daß der Ausschuß weiterzubestehen gedenke, eingetroffen, ganz abgesehen davon, daß auch die anderen von uns geäußerten Befürchtungen leider - muß ich sagen - teilweise Wirklichkeit geworden sind, u. a. dadurch, daß der Personalgutachterausschuß im Laufe seiner Tätigkeit, wie Ihnen allen bekannt ist, oftmals seine Kompetenzen überschritten hat, indem er beispielsweise nicht nur die im Gesetz vorgesehene persönliche Eignung der Bewerber feststellte, sondern auch ihre fachliche Eignung statuierte, ein Umstand, der zu erheblichen Spannungen zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und dem Ausschuß geführt hat.
Ich darf dann noch daran erinnern, daß der Personalgutachterausschuß außerdem die Forderung erhoben hat, auch diejenigen Offiziere zu überprüfen, die aus dem Bundesgrenzschutz in die Bundeswehr übernommen worden sind. Auch diese Tatsache war nicht dazu angetan, den Glauben zu erwecken, daß der Personalgutachterausschuß sich nun ausschließlich auf die ihm zugewiesene Aufgabe beschränken würde. Wir haben darin stets eine Desavouierung derjenigen Stellen gesehen, die vorher damit befaßt waren, die höheren Offiziere, die zum Bundesgrenzschutz gingen, zu überprüfen.
Ich will nur am Rande erwähnen, daß auch die Waffen-SS, die sich ja nicht gerade einer großen Beliebtheit erfreut, Federn lassen mußte und daß dem Verteidigungsausschuß noch heute ein unerledigter Antrag der sozialdemokratischen Fraktion vorliegt, der sich mit dieser Frage befaßt.
Es entbehrt außerdem nicht einer gewissen Pikanterie, wenn man die Zielsetzung des Personalgutachterausschusses betrachtet, wie sie hier von allen Fraktionen in gutem Glauben und mit löblicher Absicht umrissen worden ist, und damit die Vorkommnisse in den vergangenen anderthalb Jahren mit verschiedenen höheren Offizieren vergleicht, die, mochten sie in Worten und in Handlungen auch nicht immer Anklang in diesem Hause und in der Öffentlichkeit finden, immerhin den Mut hatten, ihre eigene Meinung zu sagen oder in die Tat umzusetzen. Auch das ist ein Punkt, an dem sich die Geister einfach scheiden. Jedenfalls begrüßen wir es, daß diese Offiziere in diesem oder jenem Fall - ich will hier keine Beispiele anführen, um nicht einzelne Namen nennen zu müssen - überhaupt eine eigene Meinung zum Ausdruck gebracht haben.
Schneider ({0})
Daß dies in der verflossenen Wehrmacht nicht der Fall war, ist ja auch in diesem Hause oftmals kritisiert worden.
Wir haben bei der Beratung des Gesetzes der Befürchtung Ausdruck gegeben, daß der Personalgutachterausschuß seine Tätigkeit, wenn wir ihm nicht ein Limit setzen, fortsetzen und weitere Aufgaben an sich ziehen werde. Dieser Tatbestand ist nunmehr eingetreten; denn es ist bekanntgeworden, daß der Personalgutachterausschuß tatsächlich nicht daran denkt, seine Aufgabe als erledigt zu betrachten und sich somit aufzulösen.
Ich stelle fest, daß die Aufgabe des Personalgutachterausschusses effektiv erfüllt ist, wie es auch im Bulletin der Bundesregierung vom 23. November festgestellt wird. Das heißt, die höheren Offiziere, die die Bundeswehr für ihren Aufbau brauchte, sind inzwischen vom Personalgutachterausschuß ausgewählt; auch die Richtlinien für die Einstellung aller Soldaten der Bundeswehr sind festgelegt. Somit besteht nach Auffassung der Fraktion der Deutschen Partei keine sachliche Berechtigung mehr für das Weiterbestehen des Ausschusses und schon gar nicht für eine weitere Etatisierung so hoher Mittel für diesen Ausschuß.
Auch das Argument, daß der Personalgutachterausschuß inzwischen verklagt worden sei und daß nun das Urteil des hohen Gerichts abgewartet werden müsse, bietet keinen ausreichenden Grund dafür, daß dieser Ausschuß weiterbesteht. Wir bitten Sie deshalb, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, der fordert, daß der Personalgutachterausschuß nunmehr seine Tätigkeit einstellt.
Sie haben die Begründung des Antrags gehört. Wird das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Merten!
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion kann die Ausführungen des Kollegen Schneider nicht unwidersprochen lassen. Der Personalgutachterausschuß hat in den vergangenen Jahren eine außerordentlich verantwortungsvolle und sehr undankbare Tätigkeit ausüben müssen. Herr Kollege Schneider hat sich schon im Jahre 1955 gegen die Einsetzung dieses Ausschusses gewandt, und in der ganzen Zeit seiner Tätigkeit ist es dem Ausschuß nicht gelungen, ihn davon zu überzeugen, wie recht der Bundestag hatte, diesen Ausschuß einzusetzen.
Wenn man das Protokoll von 1955 nachliest, stößt man in den damaligen Ausführungen des Vertreters der Deutschen Partei auf Sätze wie diesen: die Einsetzung des Personalgutachterausschusses sei nichts anderes als der Ausdruck einer Psychose; - wobei natürlich eine antinazistische Psychose gemeint gewesen ist. Man findet die sehr merkwürdige Einstellung, daß ein Kollektiv niemals eine Verantwortung übernehmen könne. Auf die Frage des Herrn Kollegen Dr. Mende, ob denn auch das Parlament keine Verantwortung übernehmen könne, ist der Herr Kollege Schneider damals und heute die Antwort schuldig geblieben. Man findet in seinen damaligen Ausführungen die Auffassung, daß der Personalgutachterausschuß einer so diffizilen Aufgabe wie der Auswahl der höheren Offiziere niemals gewachsen sein könne und daß er zwangsläufig bei allen seinen Entscheidungen durch die parteipolitische Brille sehe. Was Herr Kollege Schneider heute hier gesagt hat, unterstreicht nur das, was er auch damals gesagt hat.
Wenn man als Unbefangener das hört, was er hier soeben ausgeführt hat, muß man zu der Überzeugung kommen: „Dieser Ausschuß hat sich nicht bewährt, also weg mit ihm!" Das Gegenteil ist richtig: der Ausschuß hat sich bei der Behandlung der 600 Fälle, die ihm vorgelegt worden sind und die er in 436 Sitzungen behandelt hat, außerordentlich bewährt. Obwohl es im In- und Ausland kein Vorbild für den Ausschuß gegeben hat und noch heute keines gibt, ist es ihm gelungen, wesentlich zu einem innerlich gesunden Aufbau unserer Bundeswehr beizutragen. Angesehene Staatsbürger haben hier eine Aufgabe übernommen, von der uns allen klar war, wie undankbar und heikel sie sein würde. Diese Männer und Frauen haben ihre staatsbürgerliche und ihre demokratische Verantwortung vor die persönliche Bequemlichkeit und vor den Anspruch auf Dankbarkeit gestellt. Sie haben mit ihrer Tätigkeit eigentlich nur bei denjenigen Anstoß erregt, denen die Bundeswehr als Organ eines demokratischen Staates von vornherein und sowieso ein Dorn im Auge gewesen ist. Sie sind in der ganzen Zeit ihrer Tätigkeit den wüstesten Beschimpfungen, schriftlich und mündlich, ausgesetzt gewesen. Es wäre interessant, einmal die Akte einzusehen - sie ist ziemte h dick -, in der all die anonymen 'und nichtanonymen Schmähbriefe 'zusammengeheftet sind, die diesem Ausschuß während der Zeit seiner Tätigkeit von ganz bestimmter Seite zugegangen sind.
Der Herr Kollege Schneider hat gesagt, der Ausschuß denke nicht daran, sich aufzulösen. Herr Kollege Schneider, ich muß Sie berichtigen. Genau das Gegenteil ist der Fall.
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Die zahlreichen Mitglieder des Ausschusses haben zum allergrößten Teil sehr heftig den Wunsch geäußert, von ihren Verpflichtungen entbunden zu werden. Aber da der Ausschuß eine wichtige und sehr umfangreiche Tätigkeit hatte und da er vom Parlament eingesetzt worden ist, ist es nicht mehr als recht und billig, daß er dem Parlament Bericht erstattet, ehe er von der Bildfläche abtritt. Dieser Bericht liegt uns noch nicht vor; er wird aber sehr wahrscheinlich in den allernächsten Wochen dem Parlament zugehen. Das Parlament wird sich mit diesem Bericht auseinanderzusetzen und an Hand dieses Berichtes zu entscheiden haben, was nun weiter geschehen soll.
Es ist behauptet worden, der Ausschuß habe fortlaufend seine Zuständigkeiten überschritten und sich Kompetenzen angemaßt. Auch das ist unzutreffend. Es hat lediglich in einem einzigen Falle einmal eine Auseinandersetzung zwischen dem Bun228
desverteidigungsministerium und dem Ausschuß gegeben, ob bei einem ganz bestimmten Offizier auch die fachliche Qualifikation bei der Beurteilung der Persönlichkeit herangezogen werden sollte oder nicht; man ist damals zu einer Einigung gekommen. Im übrigen hat der Ausschuß niemals und zu keiner Zeit versucht, Kompetenzen an sich zu ziehen. Dazu bestand gar keine Möglichkeit, weil die Kompetenzen des Ausschusses gesetzlich sehr genau definiert waren.
Herr Kollege Schneider hat dargelegt, er habe schon 1955 Bedenken gehabt, daß der Ausschuß keine Verpflichtung zur Auskunft gegenüber Dritten über die Fälle habe, in denen er abgelehnt hat. Tatsächlich ist diese Frage erst in der Geschäftsordnung des Ausschusses geregelt worden, die viel später erlassen worden ist, und es hat sich herausgestellt, daß es sehr gut war, dem Ausschuß eine Auskunftspflicht nicht aufzuerlegen, weil er sonst viele Auskünfte - insgesamt hat er 5000 Auskünfte eingeholt - ohne jeden Zweifel nicht erhalten hätte, wenn diejenigen, die Auskunft gegeben haben, damit hätten rechnen müssen, daß diese Auskunft auch Dritten noch bekanntgegeben würde.
Ich glaube also, es ist ein einfaches Gebot der Fairneß, der Anständigkeit und der Dankbarkeit gegenüber diesem Ausschuß, daß zunächst einmal sein Bericht abgewartet wird und daß man dann an Hand dieses Berichtes gemeinsam mit dem Ausschuß überlegt, was geschehen soll, daß man ihm aber nicht einen schlichten Abschied erteilt, wie man es bei einem Gremium tut, das sich absolut nicht bewährt hat und dessen Dienste infolgedessen zum Besten des Staates nicht mehr in Anspruch genommen werden sollen. Ich bin der Auffassung, daß wir die Verdienste des Personalgutachterausschusses um den Aufbau ,der Bundeswehr innerhalb des demokratischen Staates gar nicht hoch genug einschätzen können. Der Weg des schlichten Abschieds wäre auf jeden Fall das Verkehrteste, was wir machen können.
Aber auch aus formalen Gründen scheint es mir im Augenblick nicht möglich zu sein, diesen Ausschuß aufzulösen. Erstens besteht die Möglichkeit von Wiederaufnahmeverfahren in den rund 200 Fällen, in denen der Ausschuß abgelehnt hat. Hierfür muß, solange es keine andere gesetzliche Regelung gibt, die Möglichkeit einer Einschaltung dieses oder eines ähnlichen Ausschusses gegeben sein. Zweitens sind Prozesse anhängig, wie Herr Kollege Schneider schon erwähnt hat, und es muß natürlich jemand da sein, der als passiv legitimiert gilt, um in diesen Prozessen gegenüber denen, die sie vor den Verwaltungsgerichten angestrengt haben, auftreten zu können. Drittens besteht, glaube ich, die politische Gefahr, daß in dem Augenblick, in dem der Personalgutachterausschuß nicht mehr existiert, die Entscheidungen, insbesondere die negativen Entscheidungen, die er getroffen hat, nicht länger mehr respektiert werden; denn es ist in vielen Fällen so gewesen, daß die zurückgezogenen Anträge von ihm anders beurteilt worden sind als von den einreichenden Behörden. Wenn daher dieser Ausschuß nicht mehr existent wäre und die Durchführung seiner Beschlüsse nicht mehr überwachen könnte, bestünde selbstverständlich die Möglichkeit, daß derartige Entscheidungen später rückgängig gemacht würden und damit dem klaren Willen des Ausschusses entgegengehandelt würde.
Außerdem glaube ich, daß die Auflösung des Ausschusses in der von der Deutschen Partei beantragten Form des schlichten Abschieds insbesondere jetzt nach den Wahlen nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland politisch einen sehr schlechten Eindruck machen würde. Die Tätigkeit dieses Ausschusses ist gerade im Ausland ganz besonders positiv für die Bundesrepublik bewertet worden, und deswegen muß hier eine Form dafür gefunden werden, wie dieser Ausschuß seine Tätigkeit beenden bzw. auf einer anderen Basis fortsetzen soll, die der bisherigen Wertung entspricht.
Alle diese sowohl formellen als auch politischen Gründe haben meine Fraktion bewogen, die Überweisung des Antrags an den Ausschuß abzulehnen Ich bitte Sie, sich diesem Votum anzuschließen.
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Herr Abgeordneter Kliesing!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU hat seinerzeit der Einrichtung des Personalgutachterausschusses zugestimmt. Wenn wir nun heute feststellen, daß dieser Ausschuß seine Arbeit im wesentlichen erledigt hat, so nehme ich gern die Gelegenheit wahr, von unserer Seite dem Ausschuß für die geleistete verantwortungsvolle Arbeit Dank und Anerkennung auszusprechen.
({0})
Wir sind überzeugt, daß die Arbeit dieses Ausschusses mit dazu beigetragen hat, schwerwiegende politische und psychologische Hemmnisse, die sich dem Aufbau der Bundeswehr entgegenstellten, im Inland und im Ausland zu überwinden und auszuräumen.
Die Deutsche Partei verfolgt mit der Vorlage ihres Gesetzesantrags eine konsequente Linie. Ich möchte deshalb dem sachlichen Anliegen von vornherein nicht widersprechen, ohne mich mit der Begründung zu identifizieren. Jedoch bedaure ich sehr, daß - meines Erachtens überflüssigerweise - durch die Art der bisher geführten Diskussion dieser polemische Akzente aufgesetzt wurden, die nicht im Interesse der Sache liegen. Ich möchte das nicht vertiefen, aber aus dem sachlichen Gehalt der bisherigen Diskussion erhellt, daß das Problem des Personalgutachterausschusses tatsächlich in ein Stadium getreten ist, in dem wir uns insbesondere im Ausschuß damit beschäftigen müssen, um zu einer Lösung zu gelangen.
Ich halte deshalb den von dem Kollegen Merten vorgeschlagenen Weg nicht für opportun, zumal auch die SPD der Auffassung ist, daß wir uns mit
dieser Frage beschäftigen müssen. Ohne mich einer der beiden hier vorgetragenen gegensätzlichen Auffassungen anzuschließen, meine ich, wir sollten uns im Verteidigungsausschuß mit dem Personalgutachterausschuß befassen und versuchen, eine allgemein befriedigende Lösung zu finden. Da aber auch haushaltsrechtliche Fragen dabei aufkommen könnten, beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend -.
Herr Abgeordneter Dr. Mende!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Partei hat seinerzeit als einzige Fraktion dieses Hauses die Einrichtung des Personalgutachterausschusses abgelehnt. Es ist daher logisch, daß sie als einzige Fraktion dieses Hauses nunmehr die Auflösung des Ausschusses fordert.
In den bisherigen Darlegungen ist zum Teil von der Funktion eines Entnazisierungs- oder Entmilitarisierungsausschusses gesprochen worden. Jedenfalls habe ich den Vorsitzenden der Fraktion der Deutschen Partei so verstanden, als ob er immer noch diesem Ausschuß eine solche Funktion unterstellen wollte. Als der Bundestag seinerzeit den Personalgutachterausschuß als ein Hilfsorgan des Parlaments einrichtete, bewogen ihn ganz andere Vorstellungen. Wir wollten, daß die höheren Offiziere, die sich in die Schwierigkeit der Übernahme eines Führungsamtes in einer neuen Armee begaben, ein Höchstmaß an Schutz durch die demokratischen Parteien der Bundesrepublik genießen sollten. Sie sollten um der Institution willen gewissermaßen aus der politisch-polemischen Kritik der verschiedensten Richtungen herausgehalten werden. Daher setzte sich der Personalgutachterausschuß aus Vertretern aller Parteien und Fraktionen zusammen. Ich möchte betonen: auch ein Vertreter der Deutschen Partei hat in diesem Gutachterausschuß mitgearbeitet. Etwa ein Drittel der Mitglieder waren sehr achtbare ehemalige Generale und Stabsoffiziere aus dem ersten und zweiten Weltkrieg. Zwei Drittel waren Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vom ehemaligen Minister und Staatssekretär bis zum Oberstudienrat. Die Schutzfunktion, die der Personalgutachterausschuß für die ausgewählten Offiziere übernehmen sollte, ist in der Tat eingetreten; denn mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, daß ausgewählte - auch mit geringer Mehrheit des Personalgutachterausschusses ausgewählte - Generale und Obersten in das Tauziehen und die Angriffe der politischen Parteien hineingezerrt wurden. Das ist der Sinn gewesen: die Offiziere aus dem Feuer des politischen Tageskampfes herauszuhalten. Niemals aber haben wir beabsichtigt, etwa eine geistige Uniformität für das Offizierskorps - oder gar eine parteipolitische oder konfessionelle Uniformität - zu deklarieren. Die Meinungsfreiheit der Offiziere der Bundeswehr ist genauso unangefochten - auch durch den Personalgutachterausschuß unangefochten - wie die Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz für alle Staatsbürger schlechthin.
Wenn Herr Kollege Schneider bedauert, daß der Ausschuß sich nicht selber auflöse, so muß ich erklären, daß er gar nicht in der Lage ist, sich aufzulösen. Er hat kein Recht, sich selbst aufzulösen. Der Ausschuß ist durch ein Gesetz geschaffen und muß daher auch durch ein Gesetz aufgelöst werden. Man kann ihm selber aber nicht den Vorwurf machen, daß er sich nicht von sich aus auflöse.
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Zu der Frage der Etatisierung! Auch hier irrt Herr Kollege Schneider. Soweit mir bekannt ist, ist im neuen Haushalt ein Etat für den Personalgutachterausschuß überhaupt nicht mehr vorgesehen; die Tätigkeit des Ausschusses läuft ohnehin aus.
Wir glauben, daß dieser Ausschuß dem Bundesverteidigungsministerium, aber auch dem Parlament wertvolle Hilfe geleistet hat, ohne daß ich verhehlen möchte, daß auch wir nicht über jede Entscheidung glücklich waren. Aber warum soll ein Personalgutachterausschuß unfehlbar sein? Er besteht ja genauso wie unser Parlament nur aus Menschen, die sich irren können.
Wir stimmen der Überweisung dieses Entwurfs an den Verteidigungsausschuß und an den Haushaltsausschuß zu. Denn, Herr Kollege Merten, es ist eine schlechte Sache, einen Gesetzentwurf - von welcher Fraktion er auch immer kommen möge -a limine schon hier im Plenum abzulehnen. Man sollte mindestens im Ausschuß noch Gelegenheit nehmen, das ganze Problem der Tätigkeit, aber auch der Beendigung der Tätigkeit des Personalgutachterausschusses zu prüfen. Daher widersprechen wir der Ablehnung hier im Hause und stimmen der Überweisung an die von dem Vertreter der CDU/ CSU vorgeschlagenen Ausschüsse zu.
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Keine weiteren Wortmeldungen?
Herr Abgeordneter Merten, ich bitte, damit einverstanden zu sein, daß ich nach der Übung des Hauses zunächst über die Überweisung an die Ausschüsse abstimmen lasse. Sie können ja die Überweisung ablehnen. Falls Sie eine Mehrheit bekommen, haben wir einen Anlaß, uns über die Handhabung der Geschäftsordnung zu verständigen.
Wer der Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend - zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das erste ist die Mehrheit. Die Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend - ist beschlossen.
Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts ({0}).
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Erste Lesung. Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Es ist Überweisung an den Rechtsausschuß vorgeschlagen. - Das Haus ist damit einverstanden. Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Punkt 7:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes ({1}).
Zur Einbringung hat der Herr Bundesminister für Verkehr das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich zu diesem Gesetz einige Ausführungen mache, da es einige wichtige grundsätzliche Fragen berührt, die uns vielleicht nicht nur bei der Beratung dieses Gesetzes, sondern auch später in anderem Zusammenhang beschäftigen werden.
Das deutsche Luftrecht gilt, soweit es nicht dem Grundgesetz widerspricht, nach Art. 123 und Art. 124 GG als Bundesrecht fort. Durch das Besatzungsrecht ist es nicht aufgehoben, sondern nur zeitweise zum Teil suspendiert gewesen. Mit dem Wiederaufbau der deutschen Luftfahrt wurde auch die Erneuerung des deutschen Luftrechts in Angriff genommen. Das Grundgesetz, das in einer Zeit zustande gekommen ist, in der eine deutsche Luftfahrt nicht bestand, bestimmt zwar, daß der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die Luftfahrt hat. Es durfte jedoch keine Vorschriften über die Luftfahrtverwaltung enthalten. Die Verwaltung war den alliierten Behörden vorbehalten. Das ist erst durch den Deutschlandvertrag geändert worden, der die Luftverkehrsverwaltung den deutschen Stellen wieder übertrug.
Das ursprünglich im Jahre 1922 erlassene Luftverkehrsgesetz und seine Durchführungsverordnungen sahen eine Reichsluftfahrtverwaltung mit Luftämtern vor. Aber das Grundgesetz beschränkt sich, wie ich eben sagte, auf eine Festlegung der Gesetzgebungskompetenz und mußte die Frage der Luftfahrtverwaltung offenlassen. Daher sind nach Inkrafttreten des Deutschlandvertrages die Verwaltungszuständigkeiten der Reichsluftfahrtverwaltung auf die nunmehr sachlich zuständigen Stellen übergegangen.
Die Frage, auf wen die Verwaltungszuständigkeiten der früheren Verwaltung, d. h. des Reichsluftfahrtministeriums und der Luftämter, übergegangen sind, mußte schnell gelöst werden. Wir haben deshalb im Jahre 1952 mit den Ländern verhandelt und am 31. Dezember 1952 durch eine Verwaltungsvereinbarung über die Abgrenzung der Verwaltungsbefugnisse zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der zivilen Luftfahrt eine Regelung getroffen. Daneben wurden dann die Aufgaben der Flugsicherung durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Flugsicherung vom 23. März 1953 an diese Bundesanstalt und die Aufgaben der Zulassung des Luftfahrtgerätes und andere damit in Zusammenhang stehende Aufgaben durch das Gesetz über das Luftfahrtbundesamt vom 30. November 1954 dem Luftfahrtbundesamt übertragen.
Diese Regelungen haben sich bisher in der Praxis bewährt, da in allen wichtigen Verwaltungsfragen entweder der Bund im Einvernehmen mit den Ländern oder die Länder im Einvernehmen mit dem Bund verwaltungsmäßig tätig wurden.
Nun ist aber die Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern nur abgeschlossen bis zu einer gesetzlichen Neuregelung. Das jetzt eingebrachte Gesetz ist die erste gesetzliche Neuregelung auf dem Gebiet des Luftrechts, die durch ein förmliches Gesetz getroffen wird. Der Entwurf des Änderungsgesetzes zum Luftverkehrsgesetz hat daher bis auf die wenigen Zuständigkeiten, die im Gesetz bereits festgelegt sind, in § 17 a Abs. 1 Nr. 14 die Ermächtigung vorgesehen, die Zuständigkeit der Luftfahrt durch Rechtsverordnung zu regeln. Diese Regelung erschien deshalb zweckmäßig, weil die Verwaltungszuständigkeiten der Luftfahrt auch bisher in der Verordnung über den Luftverkehr geregelt waren. Eine Regelung dieser Fragen durch Rechtsverordnung war einer Regelung durch formales Gesetz auch deswegen vorzuziehen, weil sie im Hinblick auf ihre leichtere Änderung elastischer ist.
Der Bundesrat hat bei der Beratung des vorliegenden Gesetzes jedoch vorgeschlagen, diese Ermächtigung zu streichen und die Verwaltungszuständigkeiten der Luftfahrt durch ein formelles neues Gesetz zu regeln. Obwohl die Bundesregierung die verfassungsrechtliche und verfassungspolitische Begründung dieses Vorschlags des Bundesrats nicht anzuerkennen vermag, hat sie dem Vorschlag doch zugestimmt, um dieses vorwiegend technische Gesetz, an dessen baldiger Verabschiedung ihr gelegen ist, nicht durch diese Auseinandersetzungen über die Zuständigkeiten kopflastig werden zu lassen.
Sollte sich das Hohe Haus dem Vorschlag des Bundesrates anschließen, dann wird die Bundesregierung so bald als möglich ein Gesetz über die Zuständigkeiten in der Luftfahrt vorlegen. In diesem Gesetz müßten die bisherigen Zuständigkeiten der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden. Bei dieser Neuregelung müßte der Gesichtspunkt entscheidend sein, der auch bisher schon von Bedeutung war, daß nämlich die Luftfahrt als eine ihrer Natur nach überregionale Angelegenheit in der Bundesrepublik einheitlich gehandhabt werden muß. Zur Verwirklichung eines solchen Ziels der Einheitlichkeit in der Luftfahrtverwaltung gibt es drei Wege: die bundeseigene Verwaltung, die Bundesauftragsverwaltung und eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.
Eine bundeseigene Verwaltung wird zwar von unserer Seite für erwünscht, aber nicht für unbedingt notwendig gehalten. Jedoch erscheint mindeDr.-Ing. Seebohm
stens eine Auftragsverwaltung im Sinne des Art. 85 des Grundgesetzes zweckmäßig und notwendig. Dazu ist aber ein verfassungsänderndes Gesetz erforderlich. Sollte der Weg einer solchen Auftragsverwaltung durch verfassungsänderndes Gesetz von dem Hohen Hause nicht für genehm gehalten werden, so würde eine gesetzliche Regelung im Sinne der bisherigen Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern anzustreben sein. Der Übernahme der bisherigen Regelung steht jedoch entgegen, daß der Bundesrat abweichend von der Ansicht der Bundesregierung eine sogenannte Misch- oder Mitverwaltung, soweit es sich um Verwaltungsakte der Länder im Einvernehmen mit dem Bund handelt, für verfassungswidrig hält. Die Zuständigkeit müßte daher für die Verwaltungsakte an den Bund herangezogen werden, weil dieser im Hinblick auf die Notwendigkeit der Einheitlichkeit der Luftfahrtverwaltung nicht darauf verzichten kann. Die Zuständigkeiten des Bundes müßten auf das Bundesverkehrsministerium oder eine Bundesoberbehörde verteilt werden. Diese Frage ist nach verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden; d. h. überregionale Aufgaben würden dem Bundesverkehrsministerium und Aufgaben, die diesen Charakter nicht haben, einer Bundesoberbehörde - voraussichtlich dem Luftfahrtbundesamt - zu übertragen sein.
Es scheint uns zweckmäßig, daß diese Probleme bei den Beratungen im Ausschuß eingehend geprüft werden. Wir möchten, bevor wir eine gesetzliche Regelung für die Zuständigkeiten vorschlagen - falls der Bundestag nicht der Meinung ist, daß sie im Wege der Rechtsverordnung geregelt werden sollten -, vorher im Verkehrsausschuß abstimmen, welcher dieser drei Wege Aussicht hat, eine entsprechend große Mehrheit Ides Bundestags zu bekommen, da wir sonst nicht in der Lage sind, gesetzlich diese Regelung nach den Grundgesetzbestimmungen durchzuführen.
Von dem materiellen Luftrecht, zu dem auch dieses Gesetz mit Ausnahme dieser und gewisser anderer Bestimmungen über die Zuständigkeit gehört, haben wir in der Vergangenheit zunächst diejenigen Teile erneuert, die sich auf die Erlaubnisse und Zulassungen für das Luftfahrtpersonal und das Luftfahrtgerät erstrecken. Zu diesem Zweck wurden insgesamt sechs Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrats erlassen, durch die im wesentlichen die Vorschriften der Verordnung über Luftverkehr mit ihren Anlagen geändert und den neuen Verhältnissen angepaßt wurden. Die Erneuerung des Luftverkehrsgesetzes wurde zurückgestellt, weil seine allgemeinen Vorschriften einstweilen ausreichten und die für die Erneuerung der Vorschriften notwendigen technischen Entwicklungen noch nicht abgeschlossen waren. Das ist inzwischen der Fall, so daß wir das Änderungsgesetz jetzt vorlegen konnten.
Ich bin hierüber auch besonders deswegen froh, weil das Änderungsgesetz überholte staatsrechtliche Begriffe der vergangenen Zeit aus dem Gesetzestext endlich beseitigen kann. Der Gesetzentwurf sieht vor allem Änderungen der öffentlichrechtlichen Vorschriften im ersten und dritten Abschnitt des Luftverkehrsgesetzes vor. Die privatrechtlichen Vorschriften des zweiten Abschnitts über Haftung und Versicherung bedürfen keiner besonderen Änderung mehr, weil diese schon durch das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Verkehrs und des Verkehrshaftpflichtrechtes am Schluß der zweiten Legislaturperiode vorgenommen worden sind.
Im ersten Abschnitt des Gesetzentwurfs sind vor allem die Vorschriften über die Erlaubnis für das Luftfahrtpersonal, die Zulassung des Luftfahrtgerätes und die Genehmigung von Luftfahrtgeländen und Luftfahrtunternehmungen erneuert. In Verbindung mit der Genehmigung von Luftfahrtgelände sind insbesondere die Vorschriften über den Bauschutzbereich geändert und Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren neu aufgenommen worden. Durch die neuen Vorschriften der §§ 10 a ff. sollen die notwendigen Beschränkungen in der Umgebung von Fluggeländen so elastisch gehalten werden, daß sie sowohl die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleisten als auch die Rechte Dritter so wenig wie möglich beeinträchtigen. Die Vorschriften sollen außerdem die Voraussetzungen für den Übergang zum Düsenluftverkehr schaffen, mit dessen Anlaufen demnächst zu rechnen ist und der in der dritten Legislaturperiode des Bundestages eintreten wird.
Für das Entschädigungsverfahren bei den Rechtsbeschränkungen im Bauschutzbereich schließt sich der Gesetzentwurf dem Grundgedanken des Schutzbereichsgesetzes an. Die Enteignung ist im Sinne des Landbeschaffungsgesetzes geregelt.
Nach den Vorschriften des dritten Abschnitts des Gesetzentwurfs sollen an die Stelle von Bagatellstrafen Geldstrafen treten. Der Katalog der Tatbestände, auf den bei Strafen nicht verzichtet werden kann, ist bei der Neufassung des Gesetzes neu geordnet worden.
Ein Punkt, der mir noch besonderer Erwähnung wert zu sein scheint, betrifft die Luftaufsicht. Die Luftaufsicht ist zur Zeit im § 17 des Luftverkehrsgesetzes und in dem Luftaufsichtsgesetz nebst seinen Durchführungsvorschriften geregelt. Die Aufgaben der Luftaufsicht, die nach diesen Vorschriften früher als Aufgabe des Reichsluftaufsichtsdienstes von uniformierten Organen durchgeführt wurden, sind nach dem Grundgesetz insoweit auf die Länder übergegangen, als sie nicht nach dem Gesetz über die Bundesanstalt für Flugsicherung Aufgabe dieser Anstalt geworden sind. Bei der Durchführung der Luftaufsicht durch die Länder konnte zwischen diesen und dem Bund Einigung darüber erzielt werden, daß es nicht zweckmäßig sei, die Luftaufsicht durch besondere uniformierte Organe durchzuführen. Dabei war insbesondere die Erwägung maßgebend, daß eine uniformierte besondere Polizei im Weltluftverkehr international nicht üblich ist. Aus diesen Gründen haben die Länder auf den Verkehrsflughäfen Angehörige der Flughäfen und auf sonstigen Luftfahrtgeländen geeignete Persönlichkeiten der Sportfliegerei mit der Durchführung der Luftaufsicht beauftragt.
Im allgemeinen hat sich diese Regelung nach den bisherigen Erfahrungen bewährt. Ob aber bei zunehmendem Luftverkehr und insbesondere beim Einsetzen des Düsenluftverkehrs die bisherige Handhabung der Luftaufsicht durch die Länder ausreichend ist, muß die Zukunft lehren. Gewisse Bedenken gegen diese Regelung erblicken wir darin, daß die Angehörigen der Flughäfen bei der Durchführung der ihnen übertragenen Überwachungsaufgaben insofern in Konflikte geraten könnten, als sie entgegen ihrem natürlichen Bestreben, den Luftverkehr auf den Verkehrsflughäfen zu fördern, unter Umständen hemmend einschreiten müssen. Solche Überlegungen sind uns besonders bei dem Absturz eines Privatflugzeugs in der Nähe des Flughafens Langenhagen gekommen. Sollte sich herausstellen, daß dieser Gesichtspunkt durchschlagend ist, so wäre es Sache der Länder, zu überprüfen, ob sie auf den Flughäfen und den sonstigen Luftfahrtgeländen geeignetes eigenes Personal 'zur Durchführung der Luftaufsichtsaufgaben abstellen. Ansätze für eine solche Regelung sind bereits auf dem Flughafen Hamburg vorhanden.
Von der jetzigen Art der Durchführung der Luftaufsicht sollte man jedoch nur dann abweichen, wenn besondere Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die bisherige Regelung auf den Verkehrsflughäfen wirklich nicht mehr ausreichend ist. Bei der Durchführung ,der Luftaufsicht auf den sonstigen Luftfahrtgeländen aber sollte man im Interesse der Sportfliegerei von der bisherigen elastischen Regelung nicht abweichen.
Der vorliegende Gesetzentwurf behandelt die Probleme der Luftaufsicht in Art. 1 unter Ziffer 21 und in Art. 5. Nach diesen Vorschriften, durch welche die alten, zum großen Teil überholten Vorschriften aufgehoben werden, ist es auch zukünftig rechtlich möglich, die Luftaufsicht nach den gleichen Gesichtspunkten wie bisher durchzuführen.
Ich darf mir erlauben, meine sehr geehrten Damen und Herren, im übrigen auf die eingehende Begründung zu diesem Gesetzentwurf Bezug zu nehmen und um recht baldige Verabschiedung zu bitten.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schmidt ({0}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, den der Herr Bundesverkehrsminister soeben eingebracht hat, ist der erste wesentliche Gesetzgebungsakt auf dem Gebiet des Luftverkehrs. Er gibt Gelegenheit, gewisse Sorgen zum Ausdruck zu bringen, welche uns die Entwicklung dieses jüngsten Verkehrszweiges bereitet.
Zuvor aber noch zwei Gedanken zum Text des Gesetzentwurfs selber. Ich habe mit Interesse festgestellt und möchte anerkennend hervorheben, daß die Zulassung von Flugzeugen zum Luftverkehr in Zukunft auch von der Einhaltung bestimmter Geräuschminima abhängig gemacht werden soll. Wir wissen ja alle, in welche Bedrängnis die Bevölkerung durch den zunehmenden Flugzeuglärm gerät.
Ich finde es dankenswert, daß auf diesem Gebiet
eine gesetzliche Handhabe geschaffen werden soll.
Nun aber ein wesentlich problematischerer Gesichtspunkt. In den §§ 11 und 11 a des Gesetzentwurfs wird außer von den Zulassungslizenzen für die Flugzeuge, für das fliegende und für das technische Personal auch von Genehmigungen für jeden Linien-, Ausflugs- oder Trampverkehr gesprochen, und zwar sollen die Genehmigungen davon abhängig sein, ob etwa das sogenannte öffentliche Interesse beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sollen jede Fluglinie im einzelnen und auch die Flugpläne und die Flugpreise der Genehmigung bedürfen.
Solche Bestimmungen, meine Damen und Herren, geben den zuständigen Behörden ein scharfes wettbewerbspolitisches Instrument in die Hand, wobei sie sich ausschließlich am öffentlichen Interesse zu orientieren haben; es handelt sich also um Ermessensentscheidungen der Behörden. Wir wollen dazu im Augenblick nicht Stellung nehmen, nur glauben wir, daß gerade dieser Punkt im Ausschuß sehr sorgfältig geprüft werden muß, weil wir nicht wünschen können, daß etwa diese Bestimmungen in Zukunft zu einer Zementierung von Monopolsituationen im Luftverkehr führen.
Ich möchte die Aufmerksamkeit noch auf einen zweiten Punkt des Entwurfs richten, die Bestimmungen, die für die zukünftige Errichtung von Flughäfen und Luftfahrtgeländen vorgesehen sind. Zwar sollen für die Errichtung von Militärflughäfen ebenfalls die Bestimmungen dieses Gesetzes maßgebend sein, aber für die Errichtung eines Militärflughafens oder eines militärischen Fluggeländes wird nach diesem Gesetzentwurf die erforderliche Genehmigung nicht von den zivilen Luftfahrtbehörden, sondern von den Behörden im Bereich des Verteidigungsministeriums erteilt werden.
Mir scheint, daß hier eine gewisse Besorgnis angebracht ist. Es müßte ernsthaft geprüft werden, ob nicht vor Genehmigung militärischer Flughäfen mindestens das grundsätzliche Einvernehmen mit den zivilen Luftfahrtbehörden hergestellt werden muß, wie man umgekehrt bei der Errichtung neuer oder beim Ausbau vorhandener ziviler Flughäfen auf die militärischen Luftfahrteinrichtungen wird Rücksicht nehmen müssen; denn der Luftraum ist sehr begrenzt, und die räumliche Zuordnung von Flugplätzen mit ihren An- und Abflugschneisen, mit ihren Warteräumen usw. kann für die Sicherheit des Luftverkehrs und für die Bewegungskontrolle der Flugzeuge in der Luft, also die sogenannte Flugsicherung im engeren Sinne, von entscheidender Bedeutung sein.
Damit komme ich zu einigen allgemeinen Sorgen. Ich nehme an, daß wir uns hier in Übereinstimmung mit dem Bundesverkehrsminister befinden, wie ich aus seinen letzten Ausführungen über die Luftaufsicht glaube entnehmen zu können. Diese Sorgen sind insbesondere durch den bedauerlichen ersten großen Flugunfall ausgelöst worden, den ein deutsches Flugzeug am 3. November in Düsseldorf erlitten hat, bei dem acht Todesopfer zu beklagen geSchmidt ({0})
wesen sind. Im Anschluß an dieses Düsseldorfer Unglück hat sich bei den Prüfungen, Ermittlungen und Erwägungen herausgestellt, daß die den Ländern obliegende Luftaufsicht noch keineswegs überall zureichend ist. Ich will hier nicht auf die verschiedenen Erwägungen eingehen, die der Herr Bundesverkehrsminister in bezug auf andere mögliche Zuständigkeitsregelungen in der Luftaufsicht soeben angestellt hat. Aber ich möchte hervorheben, daß offensichtlich nicht überall in der Bundesrepublik beim zivilen Luftverkehr alle Bestimmungen des internationalen Abkommens, des sogenannten ICAO- Abkommens, wirklich minutiös befolgt werden.
Meine Damen und Herren, in den letzten beiden Jahren ist es vorgekommen, daß deutsche Flugzeuge die Alpen überflogen haben - dafür sind Druckkabine und Sauerstoffversorgung vorgeschrieben -, obwohl diese Flugzeuge die vorgeschriebene Ausrüstung nicht hatten. Deutsche Flugzeuge sind in Deutschland unter Verletzung der Vorschriften betreffend die Wetterminima gestartet. Die minimalen Wetterbedingungen waren also nicht gegeben, trotzdem wurde gestartet. Deutsche Flugzeuge sind auf deutschen Flughäfen mit Überlast gestartet, d. h. unter Verletzung der Gewichtsvorschriften; deutsche Flugzeuge sind ohne die vorgeschriebenen Brennstoffreserven gestartet. Es ist vorgekommen, daß aus kaufmännischen Gründen die Flugzeugführer wider eigenes besseres Wissen zum Start überredet worden sind. Es ist vorgekommen, daß man die Flugzeugführer überredet hat, auf technische Zwischenlandungen zu verzichten, wiederum aus kaufmännischen Gründen, um die Flugdauer abzukürzen. Schließlich sind aus ähnlichen Gründen Besatzungen veranlaßt worden, die für ihre Flugdienstzeit vorgeschriebenen Grenzen zu überschreiten.
Ich möchte ausdrücklich betonen, daß keines dieser außerordentlich ernst zu beurteilenden Vorkommnisse sich etwa auf die Deutsche Lufthansa bezieht, die in bezug auf die Innehaltung aller Sicherheitsvorschriften einen ausgezeichneten Ruf hat. Es gibt aber neben der Deutschen Lufthansa eine ganze Reihe kleinerer, privater Luftreedereien, was an sich nur begrüßt werden kann. Hier aber ist nicht an allen Orten immer das äußerste Maß in puncto Sicherheit gewährleistet. Ich darf Ihnen einen Satz aus einem langen Brief vorlesen, den mir jüngst ein deutscher Flugkapitän, der zur Zeit im Dienst ist und hier in Deutschland fliegt, geschrieben hat:
Erst wenn die Fluggesellschaften nicht davor sicher sind, daß ein Beauftragter der Luftaufsicht auf den Flughäfen ihre Beladung kontrolliert, den Meßstab in die Tanks steckt und die Flugvorbereitungen nachrechnet, erst dann wird sich mit der Zeit das notwendige Verantwortungsbewußtsein herausbilden und die Autorität der Luftfahrtbehörden respektiert werden.
Meine Damen und Herren, hier handelt es sich um eine Reihe von Brunnen, die man zudecken muß, ehe jemand hineinfällt.
Im Gegensatz zu diesem Aspekt der allgemeinen Luftaufsicht ist nun die Bewegungskontrolle der
Flugzeuge in der Luft, also die eigentliche Flugsicherung, die der Bundesanstalt für Flugsicherung obliegt, bisher ohne Beanstandung geblieben. Ich habe dort auch keine Klagen gehört. Aber mit dem Auftreten des Düsenluftverkehrs, von dem der Herr Bundesverkehrsminister soeben sprach, treten auch für die Bewegungskontrolle der Flugzeuge in der Luft außerordentliche Probleme auf. Denken Sie nur an die überaus hohe Reisegeschwindigkeit, an die schnelle Steig- und Sinkgeschwindigkeit dieser Düsenflugzeuge! Sie stellen die ganze Apparatur der Flugsicherung vor neue Aufgaben und erfordern im übrigen zusätzliches Personal.
Hier liegt nun ein großes Ausbildungsproblem. Die Personalanforderung, die in den nächsten Jahren schlagartig auftreten wird, wenn die Düsenflugzeuge eingesetzt werden, kann nicht ohne weiteres bewältigt werden. Es besteht der Eindruck, daß die personelle Vorsorge auf diesem Sektor, d. h. die Ausbildung von Flugsicherungspersonal oder, haushaltstechnisch gesprochen, der Schüleretat der Bundesanstalt für Flugsicherung viel zu klein bemessen ist.
Ebenso scheint es wirklich an der Zeit zu sein, daß endlich die seit zweieinhalb Jahren schwebenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Abschluß gebracht werden, die zur Errichtung einer Verkehrsfliegerschule führen sollen. Gleichzeitig sollte man sich in Bund und Ländern darüber klar werden, daß die Errichtung eines gemeinsamen zentralen Prüfungsrates mindestens für die Berufsflugzeugführer des Linienverkehrs die Sicherheit des deutschen Luftverkehrs wesentlich erhöhen würde.
Wir möchten diese Gelegenheit benutzen, einen Appell zu richten an alle, die es angeht, sei es in den Behörden des Bundes, sei es in den Behörden der Länder oder sei es in den Luftfahrtgesellschaften selbst: Beherzigen Sie überall als oberstes Prinzip des Luftverkehrs das Prinzip der Sicherheit. Wie die Engländer immer gesagt haben: Safety first! Sicherheit ist nur durch Schulung und Ausbildung, durch Kontrolle und Beaufsichtigung zu erreichen. Gerade in diesen Tagen zeigt uns die Seeamtsverhandlung über das Pamir-Unglück, daß für die Ausbildung zu einem so verantwortungsvollen Beruf, wie es der des Schiffsoffiziers ist, wirklich die höchsten Anstrengungen gerechtfertigt und notwendig sind. Für die Luftfahrt gilt ohne Zweifel ein Gleiches.
({1})
Der Herr Bundesminister für Verkehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem. Herrn Kollegen Schmidt sehr dankbar, daß er hier eine Reihe von Punkten angesprochen hat, die auch uns erhebliche Sorge bereiten und für die ich die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses insbesondere bei der Behandlung im Ausschuß sehr gern mit ihm gemeinsam in Anspruch nehmen möchte.
Wenn ich hier noch einmal das Wort ergeife, so vor allem, um auf zwei Punkte einzugehen. Der Herr Kollege Schmidt hat dankenswerterweise darauf hingewiesen, welche Schwierigkeiten sich bei deutschen Flugzeugen ergeben, die nicht der Deutschen Lufthansa angehören und unter ihrer technischen Überwachung stehen. Er hat auf der anderen Seite darauf aufmerksam gemacht, daß in diesem Gesetzentwurf die Zulassung solcher privater Luftverkehrsunternehmen nicht nur für den Gelegenheitsverkehr, sondern insbesondere für den Linienverkehr von Bedingungen abhängig gemacht wird, die verhältnismäßig streng sind und die, wie er sagte, in der Ermessenssphäre liegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben die ganze Zeit große Sorgen gehabt, daß bei der Situation, in der wir uns befinden, gerade bei diesen privaten Luftverkehrsgesellschaften durch Vorkommnisse, wie sie der Herr Kollege Schmidt geschildert hat, erhebliche Unfälle sich ereignen werden. Daß das bisher noch nicht der Fall war, ist ein besonderer Glücksumstand. Denn der Unfall, der den Luftunternehmer Herfurthner in Düsseldorf betroffen hat, ist nicht auf Mängel in der Ausrüstung oder Überwachung des Flugzeugs zurückzuführen, sondern offenbar auf einen geradezu unwahrscheinlichen Leichtsinn bei der Führung dieses Flugzeugs. Die endgültige Entscheidung darüber wird ein Ausschuß treffen, der die Probleme, die mit dem Unfall zusammenhängen, in den nächsten Tagen endgültig klärt.
Ich möchte also um Verständnis dafür bitten, daß wir aus diesen Erfahrungen heraus tatsächlich die größte Sorge haben, Linienverkehre und Gelegenheitsverkehre - bei denen das Publikum der Meinung ist, daß sie, wenn sie zugelassen sind, auch die entsprechende Sicherheit verbürgen - zuzulassen, wenn wir nicht wirklich auf Grund entsprechender Leistungen und Gewährleistungen der Gesellschaften diese Gewißheit haben. Das hat leider in verschiedenen Fällen dazu geführt, daß wir Anträge auf Einrichtung von Linienverkehren ablehnen mußten, weil die notwendige Sicherheit nicht gewährleistet war. Ich finde, die Ausführungen, die Herr Kollege Schmidt gemacht hat, bestätigen in sehr eindringlicher Weise, daß diese unsere Auffassung berechtigt ist und wohl auch beibehalten werden sollte.
Ich bin mit dem Herrn Kollegen Schmidt durchaus einig, daß wir die zivilen und die militärischen Flughäfen in unserem engen Raum nur als eine Einheit sehen können. Es ist uns beim Einbringen des Entwurfs zunächst nicht gelungen, durchzusetzen, daß die Zulassung von Flugplätzen und die damit zusammenhängenden Einrichtungen nur im Einvernehmen zwischen militärischer und ziviler Luftverwaltung geregelt werden. Der Bundesrat hat das Bedenken, das Herr Kollege Schmidt vorgetragen hat, seinerseits aufgenommen, und ich hoffe, daß man im Ausschuß ähnliche Folgerungen daraus zieht, wie es der Herr Kollege Schmidt getan hat.
Nun noch zu zwei Bemerkungen! Ich bin für den Hinweis auf die Flugsicherung und auf die Verkehrsfliegerschule ganz besonders dankbar. Die Flugsicherung macht uns seit Jahr und Tag erhebliche Sorge, weil der Ausbildungsplan für das heranzubildende Personal leider nicht die Gnade des Bundesministers der Finanzen und des Haushaltsausschusses gefunden hat. Ich bitte sehr herzlich darum, daß angesichts der Bedeutung, die der Flugsicherung bei der Enge des Luftraums und bei der zunehmenden Geschwindigkeit der Zivilflugzeuge mit großen Zahlen an Personal und an Fluggästen zukommt, unseren Anforderungen auf Ausweitung des Personals und auf entsprechende Möglichkeiten zur Ausbildung vom Haushaltsausschuß und vom Hohen Hause Rechnung getragen wird.
Ebenso bin ich mit dem Herrn Kollegen Schmidt völlig einer Meinung, daß das Problem der Verkehrsfliegerschule nun endlich geregelt werden muß und nicht an den Zuständigkeitsschwierigkeiten zwischen dem Herrn Bundesminister der Finanzen und den Finanzministern der Länder scheitern darf. Die Einrichtung einer Verkehrsfliegerschule, die uns für den zivilen Luftverkehr wirklich ausgezeichnet ausgebildete und charakterlich einwandfreie Flugzeugführer liefern soll, ist nach meiner Auffassung eine Aufgabe des Bundes und sollte auch vom Bund in voller eigener Zuständigkeit durchgeführt werden. Ich wäre sehr dankbar, wenn das Hohe Haus diesen Anregungen auch bei den Haushaltsberatungen zustimmen könnte.
Keine weiteren Wortmeldungen; die Aussprache in erster Lesung ist geschlossen.
Beantragt ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen als federführenden Ausschuß und an den Rechtsausschuß zur Mitberatung. Wird dieser Überweisung zugestimmt? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 8:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Finanzgerichtsbarkeit ({0}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Erste Lesung. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht; die Aussprache ist geschlossen. Es ist Überweisung an den Rechtsausschuß als federführenden Ausschuß und den Finanzausschuß zur Mitberatung vorgeschlagen. - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 9 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 29. Juni 1956 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über die zollfreie Einfuhr von Chilesalpeter in der Zeit vom 1. Juli 1956 bis 30. Juni 1957. ({1}).
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Erste Lesung. Keine Wortmeldungen. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Außenhandelsausschuß. Einverstanden? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 10 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({2}) über den Entwurf einer Vierzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({3}).
Ich frage, ob das Wort zur Berichterstattung gewünscht wird? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Beratung. Wird das Wort gewünscht? - Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 86 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 11 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1954 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs ({4}).
Wird das Wort dazu gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Punkt 12 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung zur Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Muna Espelkamp an das Land Nordrhein-Westfalen ({5}).
Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Keine Wortmeldungen. Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt. - Alles einverstanden; es ist so beschlossen.
Punkt 13 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betreffend Nachträgliche Mitteilung an den Deutschen Bundestag von der Veräußerung des kriegszerstörten Grundstücks in Berlin, Kurfürstenstr. 63/69 Ecke von Einemstr. 15/23, an das Land Berlin ({6}).
Keine Wortmeldungen. Auch hier ist die Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt. - Alles einverstanden; es ist so beschlossen.
Punkt 14 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betreffend Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1955 - Einzelplan 20 - ({7}).
Wird das Wort dazu gewünscht? - Nein. Vorgesehen ist die Überweisung an den Haushaltsausschuß. - Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
Punkt 15 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Erler, Frau Dr. Rehling und Genossen betreffend Förderungsmaßnahmen für europäische Hochschulen ({8}).
Keine Wortmeldungen zur Begründung. Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik und Publizistik - federführend -, an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten - mitberatend -. Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Punkt 16 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. h. c. Weber ({9}), Dr. Mommer und Genossen betreffend Gemeinsame europäische Sozialpolitik ({10}).
Auf das Wort zur Begründung wird verzichtet. Ich eröffne die Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Die Überweisung ist an den Ausschuß für Sozialpolitik - federführend - und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten - mitberatend - vorgeschlagen. Das Haus ist einverstanden; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, nun rufe ich die zu Beginn der Sitzung auf die Tagesordnung gesetzten drei weiteren Punkte auf, zuerst Punkt 17:
Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes ({11}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Ich eröffne die Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik. - Das Haus ist einverstanden; es ist so beschlossen.
Punkt 18 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beseitigung von Preisbindungen ({12}).
Auf Begründung wird verzichtet. Wortmeldungen? - Keine Wortmeldungen. Vorgeschlagen ist die Überweisung an den Ausschuß für Wohnungsbau und Bodenrecht sowie an den Wirtschaftsausschuß.
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
- Das Haus ist einverstanden; es ist so beschlossen.
Punkt 19:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ({13}) ({14}).
Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. - In erster Lesung liegen keine Wortmeldungen vor.
Hier vermisse ich eine Notiz, an welchen Ausschuß dieser Gesetzentwurf überwiesen werden soll.
({15})
- An den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuß und an den Rechtsausschuß zur Mitberatung. Das Haus ist einverstanden? - Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, das ist das Ende der Tagesordnung. Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, dem 22. Januar 1958, 15 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.