Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Ich muß zunächst das Haus um Nachsicht bitten, daß ich aus Gründen internationaler Courtoisie ausnahmsweise und, wie ich hoffe, einmalig dem Hause eine Verspätung zumuten muß, die zu verhindern nicht in meiner Macht stand.
Mehr als internationale Courtoisie ist es, wenn ich heute unter uns eine Delegation des Parlaments von Chile begrüße.
({0})
Das chilenische Parlament hat mir bei einem Besuch im letzten Sommer einen so bewegenden Empfang bereitet, getragen von den Sympathien des chilenischen Volkes vom Norden bis Süden, daß ich es mit tiefer Genugtuung begrüße, daß sich das Parlament entschlossen hat, unter der Führung seines damaligen Präsidenten, Herrn Mauras, jetzt Deutschland zu besuchen.
Chile ist für viele Menschen, die unserem Volk entstammen, zur Heimat geworden. Wer vom Norden zum Süden Chiles reist, wird allerorts auf Deutschstämmige stoßen. Meine Damen und Herren, viele Mitglieder unseres Hauses sind weit um die Welt gereist. Wir haben dabei immer wieder Menschen unseres Volkes gefunden, die sich in mehr oder weniger geglückter Weise mit ihrer neuen Heimat verbunden haben. Ich muß sagen, daß ich es für ein Glück halte, bei meinem Rundgang durch die Welt einmal erlebt zu haben, daß mir in einem Lande nur Menschen unseres Volkes begegnet sind, denen eine glückhafte Wiederansiedlung im neuen Lande zuteil wurde. Dieses Land ist Chile.
({1}) Auch das verbindet uns tief.
Ein Zweites vor Eintritt in die Tagesordnung: Wir gedenken in diesen Tagen auch in diesem Hause des zehnjährigen Bestehens des Europarates. Für uns wäre zwar ein Anlaß, darüber nachzudenken und zu feiern, erst im nächsten Sommer gegeben; denn die Bundesrepublik Deutschland ist erst im Sommer 1950 Mitglied - zunächst assoziiertes Mitglied - des Europarates geworden. Aber auch an diesem Hause, meine Damen und Herren, gehen die Tage, in denen jetzt des zehnjährigen Bestehens des Europarates gedacht wird, natürlich nicht spurlos vorbei. Ich glaube deshalb, daß es richtig ist, wenn wir jetzt in diesem Hause ebenfalls dieses Ereignisses gedenken.
Seit dem Sommer 1950 gehört die Bundesrepublik - ich habe es schon erwähnt -- zunächst als assoziiertes, später als voll stimmberechtigtes Mitglied dem Europarat an. An seine Gründung haben sich damals viele Hoffnungen gehängt. Wenn dieser Gedenktag heute nicht mit Fanfaren gefeiert wird - in Deutschland nicht, aber auch sonst in der Welt nicht , so liegt das, wie ich glaube, nicht daran, daß die idee, der der Europarat entsprang, an Wahrheit und Verpflichtung etwas eingebüßt hätte, sondern es liegt daran, daß große geschichtliche Erkenntnisse und Einsichten in dieser Welt meist hart um ihre Verwirklichung ringen müssen. Der Gedanke der wirtschaftlichen und politischen Einigung Deutschlands ist zwar nicht erst während des zweiten Weltkrieges oder nach dem zweiten Weltkrieg gedacht worden; aber er hat doch erst in der grauenhaften Sinnlosigkeit des zweiten Weltkrieges in den Völkern Europas die Kraft gewonnen, deren er bedarf, um der überlebten Staatsordnung Europas ein neues Gesicht zu geben. Daß die nationale Souveränität nach dem, was wir in der ersten Hälfte dieses blutigen Jahrhunderts erlebt haben, nicht mehr der höchste und letzte Wert politischen Handelns und nationaler Weisheit sein könne, davon waren zwar wir Deutsche so einigermaßen überzeugt, und zwar ohne Rücksicht auf Parteiunterschiede. Aber es war uns nicht ganz sicher, ob auch in den anderen Völkern Europas diese Einsicht die Kraft gewonnen habe, die notwendig sein würde, um Europa ein neues, ein besseres Gesicht zu geben. Ich habe es immer für einen Fortschritt, ja für eine Verheißung gehalten, daß wir Deutsche mit dieser Hoffnung nicht allein geblieben sind, daß sich auch die anderen Völker, die als Sieger aus den beiden Weltkriegen hervorgegangen sind, schließlich zu den gleichen Erkenntnissen durchgerungen haben. Daß es nicht leicht sein würde, aus diesen Erkenntnissen durchgreifende Schlüsse zu ziehen, war uns und den anderen Mitgliedstaaten im Europarat, wie ich meine, von Anfang an bewußt. Aber nicht wenige haben mit uns und den anderen die Erfahrung gemacht, daß es doch noch schwerer war, als sich das viele von uns und den anderen vor zehn Jahren vorgestellt haben.
Für eine große Sache müssen wir Deutsche es aber auch heute noch halten, daß sich frühzeitig
in der Gemeinschaft der Nationen, die den Europarat gegründet haben, die Erkenntnis durchgesetzt hat, daß Deutschland, das geschlagene Deutschland, dazu gehöre. Am 17. August 1949 - drei Tage nach der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag - sagte Winston Churchill im Europarat in Straßburg:
Ein vereinigtes Europa ist ohne den Beitrag Deutschlands nicht lebensfähig. Einer der wichtigsten Gründe, die uns bewogen haben, diese Europäische Versammlung zu schaffen, liegt in der Tatsache, daß sie ein wirksames Mittel und vielleicht das einzige Mittel mit sofortiger Wirkung ist, um den Demokratien des Westens ein freies und demokratisches Deutschland zuzugesellen.
Soweit Churchill im August 1949.
Meine Damen und Herren, wie man auch über die Erfolge des Europarates in diesen zehn Jahren denken mag, das eine scheint mir gewiß zu sein: Der Europarat hat uns vor allem in jenen Jahren, in denen wir Deutschen mühsam genug in die Gemeinschaft der freien Welt zurückkehrten, eine große Hilfe geboten. Im Europarat sind wir deutschen Parlamentarier aller Parteien und Denkrichtungen in einer kollegialen Weise den Vertretern anderer europäischer Parlamente begegnet. Wir haben dort nicht nur Anregungen und Ermutigungen empfangen, wir haben dort auch gelernt, praktisch und nicht nur theoretisch über unsere eigenen nationalen Belange hinaus zu denken und zu handeln. Vor allem aber sind wir im Europarat nicht nur in die Welt der internationalen parlamentarischen Kollegialität eingetreten, sondern auch in die der übernationalen Solidarität.
Dabei standen wir natürlich vor allem auch im Europarat anders als alle anderen in all diesen Jahren vor einer doppelten Verpflichtung, nämlich an der europäischen Integration mitzuwirken und die nationale Desintegration Deutschlands zu überwinden, d. h. mit der Last des geteilten Vaterlandes an der Einigung Europas mitzuwirken. Daß das nicht immer leicht war, meine Damen und Herren, das wissen wir. Mancher Kollege, der im Laufe dieser zehn Jahre im Europarat mitgearbeitet hat, weiß das und wird mir nachfühlen können, wenn ich heute davon spreche.
Nun, meine Damen und Herren, der Überschwang der Gefühle ist vorbei. Aber lassen Sie mich zum Schluß dieses kurzen Gedenkens hier im Deutschen Bundestag an das erinnern, was in einer mir jedenfalls unvergeßlichen Weise zu Beginn des Europarates von einem französischen Staatsmann zum Ausdruck gebracht worden ist. Léon Blum hat zu Beginn der Beratenden Versammlung des Europarates im August 1949 seinen Freunden dort zugerufen:
Ich wünsche den Straßburger Delegierten keinesfalls Vorsicht, Weisheit und Geschicklichkeit. Ich rate ihnen zur Kühnheit. Ich empfehle ihnen jene heroische Waghalsigkeit, die Begeisterung schafft, denn getragen von der Begeisterung ihrer Völker können sie alles. Ohne
sie nichts. Alle großen Anfänge im Fortschritt der Menschheit bedeuten einen Bruch mit der Tradition. Und alle bedeutsamen Veränderungen, gleich welcher Art sie waren, haben sich auf diese Weise vollzogen.
Meine Damen und Herren, dieses Wort Léon Blums kommt uns heute unzeitgemäß kühn vor. Wir tun aber gut daran, uns daran zu erinnern, daß mit dem Europarat von Anfang an etwas mehr gemeint war als bloßes nützliches Kalkül, daß ein großes Bild, eine große Idee als Verpflichtung aus der ersten, blutigen Hälfte dieses Jahrhunderts vor uns allen stand.
({2})
Ihr treu zu sein und treu zu bleiben, gilt es auch heute, auch wenn wir uns in vielem vielleicht zu anderen Methoden und in vielem zu anderen Entschlüssen werden durchringen müssen als denen, die wir seinerzeit für möglich oder für notwendig gehalten haben.
Ich verzichte darauf, meine Damen und Herren, an die positiven Leistungen des Europarates im einzelnen zu erinnern. Aber es wird immerhin statthaft sein, in dieser Stunde daran zu erinnern, daß die Konvention zum Schutz der Menschenrechte, die Fragen des Europäischen Gerichtshofes, die Bestellung eines Sonderbeauftragten für die europäischen Flüchtlinge, die Frage der Freizügigkeit in Europa usw. den Europarat in diesen zehn Jahren beschäftigt haben und daß es dabei keineswegs nur bei der Diskussion geblieben ist, sondern daß Beschlüsse zustande gekommen sind, die sich sogar, wenn auch meist mühsam, in den Verwaltungen der Mitgliedsländer Bahn gebrochen haben.
Nun, heute können wir dem Europarat, wenn ich recht sehe, nur den Wunsch mit auf den Weg geben, daß er der großen Verpflichtung seiner Idee, im Fegefeuer zweier Kriege geboren, auch in der Zukunft treu bleiben möge und daß er damit seinem Statut und, mehr als seinem Statut, seiner Wirklichkeit auch in der Zukunft einen sinnhaften und mitreißenden Ausdruck geben möge. In seinem Statut heißt es und damit schließe ich -, daß es der Wille des Europarats sei, „eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern zum Schutze und zur Förderung der Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, herzustellen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern".
Das ist nicht übertrieben. Das ist auch nicht zu kühn gesagt. Hoffen wir und wünschen wir dem Europarat, daß es ihm gegeben sein möge, in den nächsten 10 Jahren diesem seinem Statut noch mehr Wirklichkeit in den Völkern Europas zu verschaffen, als ihm das bis jetzt gegeben war.
({3})
Meine Damen und Herren! Glückwünsche zu Geburtstagen spreche ich aus dem Herrn Abgeordneten Hamacher zum 60. Geburtstag am 9. April,
({4})
dem Herrn Abgeordneten Dr. Oesterle zum 60. Geburtstag am 14. April
({5})
und dem Herrn Abgeordneten Höcker zum 73. Geburtstag am 15. April.
({6})
Als Nachfolger für den verstorbenen Abgeordneten Diel ist mit Wirkung vom 20. April der Abgeordnete Munzinger in den Bundestag eingetreten. Ich begrüße den neuen Kollegen in unserer Mitte und wünsche ihm eine gute Zusammenarbeit.
({7})
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat werden die von dem Herrn Bundesminister der Finanzen auf Grund des § 33 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung übersandten Zusammenstellungen über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben dem Haushaltsausschuß überwiesen. Inzwischen ist die Zusammenstellung über die über- und außer= planmäßigen Haushaltsausgaben im 2. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1958 - Drucksache 963 - eingegangen. Ich nehme an, daß das Haus mit der Überweisung dieser Vorlage an den Haushaltsausschuß einverstanden ist. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. April 1959 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß 3) Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung
Gesetz über die Gewährung von Prämien für Sparleistungen ({8})
Gesetz über die Ausfuhrzolliste
Gesetz zu dem deutschschweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über Durchgangsrechte
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Errichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Gründun der Europäischen Gesellschaft für die Chemische Aufarbeitung Bestrahlter Kernbrennstoffe ({9})
Gesetz über Kostenstrukturstatistik ({10})
Gesetz zu dem Siebenten Protokoll vom 19. Februar 1957
über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- mid Handelsabkommen ({11})
Gesetz zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland über eine Devisenhilfe an Großbritannien ({12}).
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zur Bundesrechtsanwaltsordnung
zum
Gesetz über die Tuberkulosehilfe
und zum
Zehnten Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({13})
verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Seine Schreiben sind als Drucksachen 1013, 1014, 1015 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 9. April 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Kosten der Preisprüfungsstellen ({14}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 992 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 13. April 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kennzeichnungspflicht für Textilien ({15}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1001 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 10. April 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der DP betr. Tätigkeit von Beamten der Bundesregierung in Aufsichtsräten und Organen von Unternehmungen, bei denen der Bund ausschließlich oder überwiegend am Gesellschaftskapital beteiligt ist ({16}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 1003 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Justiz hat unter dem 20. April 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Staatssekretär Dr. Schlegelberger ({17}) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 1022 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 8. April 1959 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 28. September 1956 über die Vergabe der Aufträge durch die Eurofima im Geschäftsjahr 1958 berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 991 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 13. April 1959 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 16. Oktober 1958 den Bericht der Bundesregierung über die wirtschaftlichen Maßnahmen für die Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik übersandt, der als Drucksache 1002 verteilt ist.
Der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat unter dem 20. März 1959 ein Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltungsabteilung, der Senatsgeschäftsstellen, der Bibliothek und des Nachschlagewerkes bei dem Bundesarbeitsgericht in Kassel übersandt, das im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
Unter Bezugnahme auf § 50 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27. Juli 1957 ({18}) hat die Bundesregierung unter dem 15. April 1959 den
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre 1958 sowie über Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet
übersandt, der als Drucksache 1000 verteilt ist.
Vor Eintritt in die Tagesordnung gebe ich das Wort zur Tagesordnung zunächst dem Herrn Abgeordneten Pohle - nach der Geschäftsordnung fünf Minuten; der nächste darf auch nur fünf Minuten sprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitdem ich einmal Gelegenheit hatte, den Herrn- Präsidenten für eine Stunde in seiner Präsidialgewalt zu vertreten, kann ich seine Bürde nachempfinden und ihm versichern, daß ich es niemals ohne Not fertigbringen würde, das so sorgfältig gezimmerte Gebäude einer Tagesordnung noch mit einer zusätzlichen Balkenlage zu versehen. Es müßte schon ein echter Notstand vorliegen.
Dieser echte Notstand liegt vor. Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich Sie um Ihre Zustimmung, den Antrag der SPD-Fraktion Drucksache 621 und den Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen Drucksache 990 betreffend Weiterentwicklung der Kriegsopferversorgung heute mit auf die Tagesordnung zu setzen und zu beraten.
Nur ganz kurz einige Bemerkungen. Vor zwei Jahren, im Mai 1957, haben wir uns in diesem Hause zur kommenden Neuordnung der Kriegsopferversorgung bekannt. Im Februar 1958 hat Herr Bundesminister Blank in den drei Ausschüssen für Sozialpolitik, Arbeit und Kriegsopferfragen berichtet, daß die Maschinerie seines Ministeriums auf vollen Touren laufe, um die Vorlage zur Neuordnung zu erarbeiten. Im November 1958 haben wir den Antrag betreffend Kriegsopferversorgung gestellt.
Ich glaube, dem Antrag wird ein gutes Schicksal beschieden sein. Denn ich habe Grund, überzeugt zu sein, daß die CSU geschlossen für diesen Tagesordnungsantrag stimmen wird. Herr Höcherl hat nämlich am 5. November 1958 dem Landesverband eines großen Verbandes in Bayern erklärt - indem ich dies kund und zu wissen tue, hoffe ich, ihm eine nachträgliche Geburtstagsfreude zu machen -, er sei für eine Reform der Kriegsopferversorgung
in dem von dem Verband gewünschten Umfang. Hierüber hat es ein Pressekommuniqué gegeben, das durch den ganzen bayerischen Blätterwald gerauscht ist, und der betreffende Landesverband dieses Verbandes hat bekanntgegeben, daß dieses Kommuniqué erst zur Veröffentlichung freigegeben worden sei, nachdem man es mit Herrn Höcherl abgestimmt habe. Herr Höcherl hat außerdem erklärt, er sei bereit, sich für eine Überbrückungshilfe an die Kriegsopfer einzusetzen.
({0})
Nun, Herr Höcherl, die Stunde des Einsatzes ist gekommen!
({1})
Ich bitte Sie in der Gesamtheit, unserem Tagesordnungsantrag Ihre Zustimmung nicht zu versagen. Im besonderen gilt meine Bitte der CSU-Fraktion. Die CSU-Fraktion an die Kriegsopferfront!
({2})
Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Rutschke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte den Antrag der SPD-Fraktion im Namen meiner Freunde unterstützen.
Die SPD hat vor einigen Wochen einige Bemerkungen des Staatssekretärs Claussen beanstandet. In der sich daran anschließenden Debatte hat Herr Bundesminister Blank diesem Haus mit empörten Worten zur Kenntnis gegeben, daß das Wort eines Staatssekretärs nun einmal heilig sei und geglaubt werden müsse. Das sollte auch für das Wort eines Ministers gelten. Herr Minister Blank hat uns nämlich versprochen, im ersten Quartal 1959, spätestens am 1. April, dem Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf zuzuleiten.
({0})
Das ist nicht geschehen. Auch wenn in der Bundesrepublik vielleicht etwas andere Zeiten gekommen sind, so daß das Wort von hohen Ministerialen von neutraler Seite wir haben es vor einer halben Stunde erfahren - anders beurteilt wird, so hat doch ein Minister sein einmal gegebenes Wort zu halten.
Wir beantragen deshalb, nicht nur die Vorlage Drucksache 990 auf die Tagesordnung zu nehmen, sondern auch den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 962, Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Versorgung der Opfer des Krieges, heute zu behandeln. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
({1})
Das Wort zur Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Dr. Probst.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es besteht im Hohen Hause keine Meinungsverschiedenheit über den Gegenstand, der dieser Geschäftsordnungsdebatte zugrunde liegt. Wir sind genau denselben Auffasung wie Herr Kollege Pohle.
({0})
Wie ich immer betont habe, sind wir dafür, daß die Bundesregierung in der so wichtigen Frage der Neuordnung der Kriegsopferversorgung ihrerseits dem Hause eine Vorlage macht. Wir wünschen vor allem deshalb eine Regierungsvorlage, weil wir auf diese Weise die Meinung des Bundesrats erfahren. Wir sind von Anfang an immer initiativ geworden.
({1})
- Wir, das ganze Haus. Infolgedessen haben wir jahrelang die Meinung des Bundesrates entbehrt.
Ich halte es für völlig richtig - ich wiederhole es -, daß die Bundesregierung zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung ihrerseits einen Entwurf vorlegt. Ich bin mit Ihnen beiden, meine Herren Vorredner, der Auffassung, daß dieser Entwurf so rasch wie nur möglich vorgelegt werden muß
({2})
- ich bitte, mich anzuhören -, aber unter Wahrung der Zeitspanne, die zum ungestörten Ablauf des natürlichen Reifeprozesses
({3})
eines so bedeutenden und schwierigen Gesetzes notwendig ist.
({4})
Der Herr Bundesarbeitsminister hat diesem Standpunkt beigepflichtet. Er hat am 21. Januar 1959 dem Ausschuß erklärt, daß er bereit ist, dem Bundestag innerhalb des ersten Quartals 1959 einen Regierungsentwurf vorzulegen. Meine Damen und Herren, der Herr Bundesarbeitsminister hat sein Wort gehalten. Er hat am 17. März 1959 seinen Entwurf dem Kabinett zugeleitet.
({5})
Der Entwurf hat am 25. März 1959 auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung gestanden. Ich stelle ausdrücklich fest, daß den Herrn Bundesarbeitsminister in bezug auf die rechtzeitige Vorlage kein Vorwurf trifft.
({6})
Es muß der tatsächlichen Lage entsprechend und fairerweise gesagt werden, daß das Hohe Haus selbst durch zwei Initiativgesetzentwürfe zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung in den Ablauf der Dinge eingegriffen hat, einmal durch den Antrag Drucksache 957 von Abgeordneten der CDU/ CSU und dann durch den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 962.
({7})
- Meine Herren, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit, gerade weil Sie sich für die Wahrung des Interesses der deutschen Kriegsopfer hier so stark machen wollen.
({8})
Am Tage vor der vorgesehenen Beratung des Entwurfs des Bundesarbeitsministeriums im KabiFrau Dr. Probst
nett, am 24. März, ist der Initiativgesetzentwurf Drucksache 957, der von 73 Abgeordneten der stärksten Fraktion der Regierungskoalition unterzeichnet ist, dem Hohen Hause vorgelegt worden. Eine solche Initiative ist geeignet, zum Ausgangspunkt neuer Überlegungen der Bundesregierung zu werden. Es ist zu erwarten, daß die Bundesregierung darüber hinaus die Empfehlungen des Beirats für Versorgungsrecht sowie die einmütige Auffassung des Ausschusses für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und die in staatspolitischer Gesinnung und in demokratischer Form vorgetragenen Argumente des Personenkreises der Kriegsopfer selbst und der Angehörigen der Bundeswehr ernst und eingehend prüfen wird.
({9})
Den neuen Überlegungen eine angemessene Frist einzuräumen liegt absolut im Interesse der deutschen Kriegsopfer.
Im übrigen, meine Herren und Damen, vertreten wir im Einvernehmen mit den Kriegsopfern die Auffassung, daß es um eine Dauerlösung und nicht um eine einmalige Zwischenleistung geht, die eine wirkliche Verzögerung und eine empfindliche Störung für eine endgültige und auf die Dauer wirksame Neuordnung bedeuten würde.
Mit einer sofortigen Behandlung des FDP- Antrags wäre nichts gewonnen, Herr Kollege Rutschke. Der Ausschuß kann erst tätig werden, wenn ihm alle Entwürfe gleichzeitig vorliegen.
Denn nur eine Synopse aller Anträge zur Kriegsopferversorgung bildet eine Grundlage für die Behandlung im Ausschuß.
({10})
Im übrigen ist es eine bewährte Übung dieses Hauses, aufeinander Rücksicht zu nehmen, wenn bekannt ist, daß ein weiterer Gesetzentwurf zur gleichen Materie bereits vorliegt oder ein solcher in Kürze zu erwarten ist. Wir sind überzeugt, daß sämtliche Vorlagen zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung nur gleichzeitig, uno actu in diesem Hohen Hause behandelt werden können. Wir geben unserem Wollen Ausdruck, daß diese Behandlung zum frühestmöglichen Termin vorgenommen wird. In diesem Sinne bitten wir das Hohe Haus, die Geschäftsordnungsanträge der SPD- und der FDP-Fraktion abzulehnen.
({11})
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Sie haben den Antrag der Fraktion der SPD gehört, den Gegenstand Drucksache 990 auf die Tagesordnung zu setzen. Ich lasse zunächst darüber abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wer dem von Herrn Dr. Rutschke begründeten Antrag der Fraktion der FDP, den Gegenstand Drucksache 962 auf die Tagesordnung zu setzen, zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
Gegenprobe! - Das sind die gleichen Mehrheitsverhältnisse wie vorhin; der Antrag ist abgelehnt.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zur Tagesordnung.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zu dem Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft ({1}) ({2}).
Das Wort als Berichterstatter hat Herr Minister Becher.
Becher, Minister des Landes Rheinland-Pfalz: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat mich an Stelle des heute verhinderten Berichterstatters, Minister Dr. Schaefer ({3}), mit der Berichterstattung beauftragt.
Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuß wegen der bei der Durchführung dieses Gesetzes entstehenden Kosten angerufen. Er hat beantragt, einen § 10a mit dem Wortlaut einzufügen:
Der Bund erstattet den Ländern 80 vom Hundert der ihnen durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehenden Aufwendungen.
Der Vermittlungsausschuß empfiehlt, dem Antrag stattzugeben und hierbei dem § 10a folgenden Wortlaut zu geben:
Der Bund erstattet den Ländern als Finanzzuweisung im Sinne des Art. 106 Abs. 5 Satz 2 des Grundgesetzes 80 vom Hundert der ihnen durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehenden Aufwendungen.
Für diese Empfehlung hat sich der Vermittlungsausschuß von folgenden Erwägungen leiten lassen. Bei der Landwirtschaftszählung 1959 handelt es sich um die erste der in den Jahren 1959 bis 1962 vorgesehenen massierten Großzählungen im Rahmen des Zählwerkes 1960. Aus der Durchführung des Landwirtschaftszählungsgesetzes allein würden den Ländern 18,2 Millionen DM an Aufwendungen erwachsen, während der Bund nur 1,4 Millionen DM zu tragen hätte. Die Kosten für die gesamten Großzählungen stellen sich voraussichtlich auf 127 Millionen DM, von denen der überwiegende Teil mit rund 89 Millionen DM auf die Länder entfällt, während der Kostenanteil des Bundes lediglich rund 14 Millionen DM beträgt. Die restlichen 24 Millionen DM entfallen auf die Gemeinden.
Der Umfang dieser unzumutbaren Mehrbelastung wird durch die Tatsache verdeutlicht, daß schon zur Zeit die laufenden Ausgaben für die Statistischen Ämter der Länder rund 41 Millionen DM jährlich betragen. Es ist zuzugeben, daß eine objektive Antwort auf die Frage nach der finanziellen Bedeutsamkeit einer Mehrausgabe nicht einfach zu finden ist. Sie hängt vielmehr von der finanziellen Lage des jeweiligen Kostenträgers ab. Fest steht jedoch, daß für die Gesamtheit der Länder eine solche
Minister Becher
Mehrausgabe bei ihrer bekannten angespannten Haushaltslage von erheblichem Gewicht ist. Da es sich im vorliegenden Falle um massierte Großzählungen handelt, die die Länder und Gemeinden zu Ausgaben zwingen, die das Normalmaß weit übersteigen, verlangt der Bundesrat im vorliegenden Falle der Landwirtschaftszählung - und, wie ich ergänzend bemerken möchte, auch für die anderen vorgesehenen Großzählungen - eine Erstattung der den Ländern durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehenden Aufwendungen in Höhe von 80 vom Hundert durch den Bund.
Der Bundesrat hält zwar den vorliegenden Fall für nicht so schwerwiegend, daß er die Anwendung der im Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes vorgesehenen Revisionsklausel, die eine Änderung des Beteiligungsverhältnisses der Länder und des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer zum Ziele hat, für notwendig erachtet. Nach seiner Ansicht aber liegt hier die Möglichkeit der Anwendung der im Art. 106 Abs. 5 des Grundgesetzes vorgesehenen sogenannten Sicherungsklausel vor, und zwar im Rahmen des Satzes 2 dieses Absatzes, wonach für den Fall, daß die Mehrbelastung der Länder nur auf einen kurzen Zeitraum begrenzt ist, sie durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, auch mit Finanzzuweisungen des Bundes ausgeglichen werden kann. Hier kommt die Revisionsklausel als ultima ratio deshalb nicht zum Zuge, weil eine kurzfristige Mehrbelastung der Länder nicht eine umfassende Würdigung der gesamten finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen
Bund und Ländern im Sinne der Revisionsklausel erforderlich macht.
In diesem Zusammenhang kann auch nicht an dem im Rahmen der Finanzreform von 1955 durch das sogenannte Finanzanpassungsgesetz geänderten § 8 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vorbeigegangen werden, wonach Bund und Länder die ihnen aus Bundesstatistiken entstehenden Kosten jeder für sich zu tragen haben. Indessen bemerkt die Begründung der Bundesregierung hierzu in der Bundestagsdrucksache 480 vom 29. April 1954 Seite 126 ausdrücklich, daß die Anwendung der soeben behandelten Sicherungsklausel dann zum Zuge kommt, wenn den Ländern durch bundesgesetzlich angeordnete einmalige Erhebungen gesetzliche Kosten von erheblicher Bedeutung auferlegt werden.
Der Vermittlungsausschuß hat sich, ohne die verfassungsrechtliche Frage vertiefen zu wollen, mit großer Mehrheit dem Standpunkt des Bundesrates angeschlossen, daß das große Zählungswerk 1960, von dem die Landwirtschaftszählung 1959 nur einen Teil bildet, eine einmalige, erhebliche Mehrbelastung der Länder darstellt, eine Tatsache, der sich auch die Bundesregierung nicht verschließt.
Ich bitte daher das Hohe Haus, dem Landwirtschaftszählungsgesetz 1959 mit der vom Vermittlungsausschuß vorgeschlagenen Fassung in Bundestagsdrucksache 995 die Zustimmung zu geben.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort zu einer Erklärung gebe ich Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Koalitionsparteien gebe ich folgende Erklärung ab: An dem ursprünglichen Gesetzesbeschluß des Bundestages wird von der CDU/CSU und der Deutschen Partei unverändert festgehalten. Eine Beteiligung des Bundes an den Verwaltungskosten der Länder aus der Durchführung eines Bundesgesetzes ist nach unserer Auffassung verfassungswidrig und widerspricht der ständigen Gesetzesübung des Bundestages wie übrigens auch des Vermittlungsausschusses. Aus diesen Gründen werden CDU/CSU und DP den Vorchlag des Vermittlungsausschusses ablehnen.
Keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 995 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit; der Vorschlag des Vermittlungsausschusses ist abgelehnt.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Mühlengesetzes ({1}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Seidl. Er hat seinen Bericht schriftlich zu Protokoll gegeben'). Ich frage, ob Erklärungen abgegeben werden. - Das ist nicht der Fall. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 996 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({2}) zu dem Gesetz zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften ({3}).
Berichterstatter ist Herr Senator Dr. Klein. Bitte nehmen Sie das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Februar dieses Jahres hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Um das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu halten, rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuß an. Sie stellte den Antrag, die vom Bundestag beschlossene Fassung des Gesetzes wiederherzustellen, allerdings unter Berücksichtigung einer Reihe von Änderungen, deren Annahme nach Meinung der Bundesregierung dem Bundesrat zugemutet werden könnte.
s) Siehe Anlage 2.
Der Vermittlungsausschuß hat sich mit diesem Gesetzentwurf am 10. April noch einmal eingehend befaßt. Das Ergebnis der Verhandlungen liegt dem Flohen Hause in der Drucksache 997 vor. Ich darf den Vermittlungsvorschlag kurz erläutern.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden im wesentlichen zwei Steuerbereiche geregelt: die Kapitalverkehrsteuer und die Versicherungsteuer für Lebens- und Krankenversicherungen. Das Aufkommen beider Steuerarten fließt ausschließlich den Ländern zu. Es ist verständlich, daß die Länder heute große Steuerausfälle nicht ertragen können. Der Widerstand des Bundesrats gegen das Gesetz ist in der Hauptsache aus diesen Überlegungen zu erklären.
Der vom Bundestag verabschiedete Entwurf eines Kapitalverkehrsteuergesetzes sah eine Senkung der Gesellschaftsteuer von bisher 3 % auf 1,5 % - neu - vor. Die Landeshaushalte würden dadurch insgesamt eine Einnahme von ungefähr 50 Millionen DM - teilweise wird das Aufkommen auf 45 Millionen DM geschätzt - verlieren. Der Vermittlungsausschuß glaubt, daß dieser Verlust für die Länder zu hoch ist. Er schlägt Ihnen deshalb vor, die Gesellschaftsteuer und die Wertpapiersteuer einheitlich auf 2,5 % festzusetzen. Hierdurch würde sich der Steuerausfall der Länder bei der Gesellschaftsteuer erheblich verringern; durch die Festsetzung der Wertpapiersteuer auf 2,5 % würde sich sogar ein Mehraufkommen aus der Kapitalverkehrsteuer ergeben.
Hinsichtlich der Versicherungsteuer für Lebensversicherungen und Krankenversicherungen, die zur Zeit 2 % der jeweiligen Prämien beträgt, hatte der Bundestag im Laufe seiner Beratungen beschlossen, sie gänzlich zu streichen. Die Bundesregierung hat in ihrem Vermittlungsvorschlag angeregt, die Versicherungsteuer nur für bestimmte Lebensversicherungen und in einer begrenzten Höhe fallenzulassen, sie jedoch für größere Lebensversicherungen weiter zu erheben.
Der Vermittlungsausschuß hat berücksichtigt, daß der Abschluß von Lebensversicherungsverträgen in ganz besonderem Maße zum Sparen anreizt. Der Gesetzgeber hat im Einkommensteuergesetz und auf andere Weise diese Art des Sparens besonders begünstigt. Es würde der Gesamttendenz dieser Bestrebungen widersprechen, wenn diese Art des Sparens dadurch besonders besteuert würde, daß man diese Steuer aufrechterhielte. Vorwiegend soziale Gesichtspunkte sprechen auch für die völlige Streichung der Steuer, die für den Abschluß von Krankenversicherungsverträgen erhoben wird.
Aus den vorgetragenen Gründen glaubte der Vermittlungsausschuß dem Bundestag folgen zu sollen, soweit die Versicherungsteuer auf die jeweiligen Prämien für Lebens- und Krankenversicherungen in Frage steht. Er schlägt vor, diese Steuer zu streichen. Den Ländern entsteht aus diesem Anlaß ein Verlust von etwa 25 Millionen DM jährlich. Infolge des vorhin erwähnten Mehraufkommens an Kapitalverkehrsteuer vermindert sich aber der Verlust durch diese Neuerung auf etwa 12 biss 13 Millionen DM jährlich. Der Ausfall wird von den Ländern sicherlich als schmerzlich empfunden werden; er ist jedoch nach Meinung des Vermittlungsausschusses tragbar.
Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses, wie er Ihnen in der Drucksache 997 vorliegt, zuzustimmen. Der Vermittlungsausschuß hat außerdem beschlossen, seinen Vorschlag als eine Einheit anzusehen, und bittet demgemäß, gemeinsam über ihn abzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Sollen Erklärungen abgegeben werden? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Zweite Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes ({0}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({1}) ({2}).
({3})
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort zur Berichterstattung wünscht. - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Beratung in der zweiten Lesung und rufe Art. 1 auf. Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Eisenmann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Das Güterkraftverkehrsgesetz räumt den Güterkraftverkehrsbetrieben und dem Werknahverkehr eine beförderungsteuerfreie Nahverkehrszone mit einem Aktionsradius von 50 km ein. Es ist zu fragen, ob die Betriebe, die ihren Sitz in den Grenzgebieten - nicht nur in den Zonengrenzgebieten, sondern allgemein in den Grenzgebieten - haben, den gleichen Aktionsradius voll zur Verfügung haben wie die Betriebe, deren Standort in einer Entfernung von über 50 km Luftlinie von der Grenze liegt. Wir haben zu prüfen, ob durch die derzeitige gesetzliche Regelung nicht eine Verschlechterung der Wettbewerbsvoraussetzungen für die Betriebe gegeben ist, die ihren Sitz unmittelbar in Grenznähe haben.
Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung des Güterkraftverkehrsgesetzes durch die Schaffung einer beförderungsteuerfreien Nahverkehrszone eine Verbesserung der Wettbewerbsvoraussetzungen für den gewerblichen Güternahverkehr und für den Werkverkehr herbeiführen wollen. Man muß untersuchen, inwieweit bei einem an sich gleichen Aktionsradius eine Wettbewerbsgleichheit gegeben ist. Darüber hinaus muß man prüfen, inwieweit nach dem Kriege insbesondere in den Grenzgebieten
strukturelle Veränderungen eingetreten sind und inwieweit ein Wettbewerbs- und Wirtschaftsgefälle vorhanden ist, das zu einer Abflachung nach den Grenzgebieten - nicht nur den Zonengrenzgebieten - hin führt. Wir müssen einmal überlegen, welche Möglichkeiten vom Verkehr her gegeben sind, hier zu Strukturverbesserungen und Raumerschließungen zu gelangen.
Welche Chancen bestehen für die Betriebe des Güternahverkehrs und des Werkverkehrs in den Grenzgebieten im Vergleich zu den mehr binnenwärts gelegenen Betrieben der gleichen Branche? Die Standorte in den Grenzgebieten sind ungünstiger gelegen. Teilweise haben die Betriebe nur die Möglichkeit, einen Sektor von 30 bis 40 % zu befahren. Es ist zu fragen, ob wir nicht gut beraten wären, wenn wir sogenannte fiktive Standorte schafften. Den grenznahen Betrieben könnte durch Verlagerung der Ortsmittelpunkte die gleiche Aktionsfähigkeit wie den anderen Betrieben verschafft werden. Wir haben auch einmal zu prüfen, wie die Lage wäre, wenn wir Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, Sanierungsprogramme in den Grenzgebieten einleiteten und die Wettbewerbsvoraussetzungen gerade vom Verkehr her, die Raumordnungs- und Raumerschließungsprinzipien nicht genügend berücksichtigten.
Es ist ein Versäumnis des Verkehrsministeriums, daß man nicht zwecks elastischerer Handhabung des ganzen Güterkraftverkehrsgesetzes eine Novelle gebracht hat. Da diese Novelle nicht da ist, sollten wir heute durch Schaffung von fiktiven Standorten, also durch Gestattung der Verlagerung der Ortsmittelpunkte dazu beitragen, den grenznahen Betrieben zu einer gleichen Chance zu verhelfen.
Schauen wir einmal hinein in das Emsland! Nehmen Sie doch die Städte oben im Emsland, die Ihnen bekannt sind, Emden, Norden, Aurich und Leer! Man sagt z. B. in der Begründung des Ausschußantrags, die grenznahen Betriebe hätten im grenzüberschreitenden Verkehr gewisse Ausgleichsmöglichkeiten. Gehen Sie einmal hinüber nach Emden, Norden, Aurich und Leer! Sie werden feststellen, daß im Westen die Ems und die Niederlande sind, im Norden die Küste. Es ist mir nicht bekannt, daß man mit Lastfahrzeugen in der Ems und in der Nordsee herumfahren kann, um dort irgendwo Verkehrsgut aufzufangen und zu befördern. Die genannten Städte sind ohne Zweifel dadurch, daß sie nur 30 bis 40 % des Sektors befahren können, in ihren Wettbewerbschancen entscheidend benachteiligt. Wenn man dazunimmt, daß Sie von den Standorten Emden, Aurich und Leer aus z. B. die Zentralstädte des Emslandes, Oldenburg und Wilhelmshaven, die die zentralen Absatz- und Bezugsstädte des Landes sind, nicht befahren können, ohne zur Beförderungsteuer veranlagt zu werden, so kann kein Zweifel bestehen, daß sich dort eine Verschlechterung der Wettbewerbslage und damit eine Verteuerung für die Bevölkerung ergibt.
Oder betrachten wir einmal den Alpengrenzraum! Wohin soll denn z. B. der Nahverkehr und der Werkverkehr ausweichen, der in Berchtesgaden seinen Sitz hat? Er hat nur rund 25 bis 30 % des Sektors, die er beförderungsteuerfrei binnenwärts befahren kann. Er kann nicht in den Königsee fahren und auf den Watzmann, um dort oben Verkehrsgut in Empfang zu nehmen. Auch hier ist auf Grund der Lage eine Verschlechterung gegeben, wenn man nicht zu fiktiven Standortverlagerungen kommt.
Ähnlich wie in Berchtesgaden ist es im ganzen Schongau, ist es in Garmisch-Partenkirchen, in Ettal, in Murnau und in vielen Städten des oberbayerischen Alpenlandes. Man kann sagen: „Ja, Ihr in Garmisch-Partenkirchen habt die Chance, nach Innsbruck hinüberzufahren." Schön, man kann nach Innsbruck. Dabei hat man erstens den Zeitverlust bei der Grenzabfertigung und bezahlt zweitens drüben in Österreich Beförderungsteuer. Außerdem muß man, wenn man Lebensmittel von dem großen Markt in Innsbruck nach Deutschland einführen will, zuerst einmal das Pflanzenschutzamt in Innsbruck anfahren und zusätzlich trotz der Freigabe durch das Pflanzenschutzamt in Innsbruck, zur Einführung dieser Lebensmittel über Kiefersfelden zum Pflanzenschutzamt nach München fahren, um dort die Freigabe der Lebensmittel für die Bevölkerung durch das bayerische, also das deutsche Pflanzenschutzamt zu erreichen. Man macht also, um die Lebensmittel von Innsbruck nach Garmisch zur Bevölkerung bringen zu können, einen Umweg von 370 bis 380 km. Beförderungsteuerfrei kann man nur von der Grenze 50 km binnenwärts fahren. Für die restlichen 320 km zahlt man also Beförderungsteuer. Das wirkt sich natürlich kostenverteuernd aus. Die Städte und Märkte im oberbayerischen Land ringen sowieso schwer mit der Fremdenverkehrswirtschaft des Auslandes um ihre Existenz. Diese Dinge wirken sich belastend auf die Kostengestellung aus.
Wird darüber hinaus unterstellt, daß man den zentralen Platz München von Garmisch-Partenkirchen, Murnau, Ettal usw. nicht erreichen kann, ohne Beförderungsteuer zahlen zu müssen, besteht für die Grenzstädte die Gefahr daß man Standortverlagerungen vornimmt, d. h. Filialbetriebe oder Zweigstellen, etwa im Raum Weilheim, einrichtet; denn dann kann man von Weilheim aus sowohl München wie den Grenzraum, Garmisch-Partenkirchen, Schongau usw. beliefern. Das hätte zur Folge, daß die Städte des oberbayerischen Landes einen großen Teil ihrer Gewerbesteuerkraft, ihrer Finanzkraft verlieren. Ich glaube aber nicht, daß es unsere Aufgabe ist, durch eine sinnwidrige Gesetzgebung, durch Einengung der Nahverkehrszonen zur Verschlechterung der Wettbewerbslage und der Wirtschaftlage in diesen Städten des bayerischen Alpenraumes beizutragen.
Die Situation in Baden-Württemberg ist durch die Grenze von Friedrichshafen über Waldshut und Lörrach bis Kehl gekennzeichnet. Bezüglich der Städte Kehl, Waldshut und Friedrichshafen ist festzustellen, daß es für sie keine Ausweichmöglichkeiten ohne neue Belastung durch die Beförderungsteuer beim grenzüberschreitenden Verkehr in die Nachbarländer Frankreich oder die Schweiz gibt.
Was das Aachener Land betrifft, so ist es eigenartig, daß man von Düren aus den Rheinkies beförderungsteuerfrei fahren kann, daß man aber, wenn man Rheinkies nach Aachen fährt, Beförderungsteuer zahlen muß. Das sich das auf die Bauwirtschaft verteuernd auswirkt, ist sicher. Ich darf weiter an die Situation an der Westküste Schleswig-Holsteins nördlich der Stör erinnern. Dort sind die Unterelbe und die Nordsee, so daß man nur einen begrenzten beförderungsteuerfreien Nahverkehrsbereich hat, der etwa 40 bis 50 % der binnenländisch gelagerten Betriebe beinhaltet. An der bayerischen Ostgrenze haben wir die gleiche Lage. Niemand in diesem Hohen Hause wird sagen können, daß diese Grenzräume finanz- und steuerkräftiger seien als die mehr binnenländisch gelagerten.
Diese Fragen und Sorgen behandeln wir in diesem Hohen Hause nicht zum ersten Male. Ich bitte Sie, meine verehrten Damen und Herren, dem Antrag Drucksache 562 der FDP-Fraktion Ihre Zustimmung zu geben. Sie würden damit zur Wettbewerbsgleichheit der unmittelbar in den Grenzstädten gelagerten Betriebe des Werkverkehrs und des Güternahverkehrs beitragen. Sie würden darüber hinaus zur Erhaltung und Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft der Grenzstädte sowie zur Verbilligung der Kosten für die dort ansässigen Betriebe und für die Bevölkerung beitragen.
({0})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Brück.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich meine Ausführungen mache, möchte ich Sie, Herr Präsident, bitten, aus einigen mitgebrachten Unterlagen einige Sätze wörtlich verlesen zu dürfen.
Herr Abgeordneter, ich bin ja Kummer gewöhnt. Es ist sehr höflich von Ihnen, daß Sie mich extra um Erlaubnis fragen. Aber - entschuldigen Sie - ich finde es lächerlich, wenn, um Goethe zu zitieren, eine Erlaubnis bei mir eingeholt wird. Ich nehme nicht an, daß Sie Goethe zitieren wollen. Immerhin sehe ich darin, meine Damen und Herren, einen Fortschritt für das Haus, indem nämlich im Bewußtsein der geschätzten Mitglieder dieses Hauses das Ablesen von Reden etwas ist, was nicht sein soll.
({0})
Zitate dürfen jederzeit abgelesen werden. Das ist sogar erwünscht, wenn man sie nicht ganz sicher auswendig weiß.
({1})
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der FDP auf Drucksache 562 ist sehr bestechend, und die Ausführungen des Herrn Kollegen Eisenmann waren noch bestechender. Ich darf auch sagen, daß es in unserer Fraktion Damen und Herren gibt, die für diesen Antrag durchaus Verständnis haben. Ich glaube aber, daß die Mehrheit meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen diesem Antrag nicht zustimmen kann. Ich darf das kurz begründen.
Herr Kollege Eisenmann, wir - wahrscheinlich auch Sie - haben vor wenigen Tagen aus dem Kirschbaum-Verlag in Bielefeld eine Schrift bekommen, in der sich Herr Dr. Wolfgang Stabenow mit Verkehrsproblemen beschäftigt und sagt - und das ist eins jener Zitate, die ich verlesen möchte -:
In dieser Situation hielt es der Gesetzgeber für erforderlich, die schon früher begonnene besondere gewerberechtliche Entwicklung fortzusetzen und mit dem Güterkraftverkehrsgesetz vom 17. Oktober 1952 weiter in die wirtschaftliche Auseinandersetzung zwischen den Verkehrsträgern einzugreifen, um volkswirtschaftlich schädlichen Auswirkungen entgegenzutreten. Darüber hinaus hielt er es auch für notwendig, einem schrankenlosen Wettbewerb der Güterkraftverkehrsunternehmer untereinander vorzubeugen.
Dieses Güterkraftverkehrsgesetz aus dem Jahre 1952, datiert vom 17. Oktober, hat gewisse Begriffsbestimmungen geschaffen, nämlich den Güternahverkehr, den Güterfernverkehr, den gewerblichen Verkehr und den Werkverkehr. Im Laufe der Zeit sind nun für die einzelnen Verkehrsarten verschiedene steuerliche Maßnahmen getroffen worden. So zahlt z. B. der Güternahverkehr nur 4 O/o Umsatzsteuer, dagegen der gewerbliche Güterfernverkehr 7 % Beförderungsteuer. Der Werkverkehr, den praktisch jeder betreiben kann, zahlt im Nahverkehr überhaupt keine Beförderungsteuer, dagegen über die von Ihnen erwähnten 50 km hinaus die bekannten 5 DPf, bedingt durch das Verkehrsfinanzgesetz aus dem Jahre 1955.
Sie wissen auch, Herr Kollege Eisenmann, daß der Nahverkehr zwar genehmigungspflichtig ist, daß aber praktisch jeder ohne große Schwierigkeiten eine Nahverkehrsgenehmigung bekommt, Wir haben deren heute immerhin zwischen 70- und 80 000 in der Bundesrepublik. Im Fernverkehr ist die Situation anders; im gewerblichen Fernverkehr haben wir nach der letzten Festsetzung für den allgemeinen Güterfernverkehr 15 614 Genehmigungen, für den Bezirksgüterfernverkehr 5 799 und für den Möbelfernverkehr 3 790, insgesamt 25 203 Genehmigungen, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die einzelnen Länder aufgegliedert sind.
Wenn Sie nun einen der Verkehrsbetreiber - möchte ich einmal sagen - aus diesen Verkehrsarten heute befragen, dann hat immer der eine am anderen etwas auszusetzen. Der eine sagt: Ja, das könnte bei mir so sein, und das könnte anders sein. Aber dieses Gesetz sollte ja seinerzeit immerhin auch eine gewisse Ordnung im Verkehr bringen, und wir sind mit Ihnen, Herr Kollege Eisenmann, der Meinung, daß die Verhältnisse sehr verschieden gelagert sind. Sie haben hier bestimmte Städte oder Räume genannt. Natürlich, in Cuxhaven oder in Norden ist die Situation anders als in Northeim oder in Bentheim. Sie ist in Kleve anders als in Aachen, in Monschau ist sie wieder anders, im Prü-
mer Raum wieder anders. An der französischen Grenze unten im Baden-Württemberger Land ist sie anders als an der Schweizer Grenze, und an der österreichischen Grenze ist sie wieder anders. Wir glauben, daß das nicht nur ein Problem des Grenzlandes ist. Schon damals bei der ersten Lesung ist hier gesagt worden, man müßte die Räume insgesamt neu untersuchen, müßte insbesondere wirtschaftlich schwache, verkehrsferne Gebiete einmal unter die Lupe nehmen und feststellen, ob man hier nicht irgend etwas machen kann.
Wir haben uns schon zu wiederholten Malen im 2. Deutschen Bundestag mit der Materie befaßt. Wir alle haben nun am 6. Januar ein Schreiben von der Zentralen Arbeitsgemeinschaft des Straßenverkehrsgewerbes e. V. in Frankfurt bekommen. Der Antrag der FDP Drucksache 562 ist im wesentlichen eine Wiederholung eines Teils der damals abgelehnten Anträge. Hier habe ich die Berichte des Ausschusses für Verkehrswesen aus dem 2. Deutschen Bundestag auf Drucksachen 3057 und 3332. Wir haben damals die Anträge, die gestellt worden waren, in den Ausschuß überwiesen bekommen, und wir haben uns erneut sehr eingehend mit den Dingen beschäftigt.
Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft des Straßenverkehrsgewerbes e. V. weist in ihrer Begründung auf historische Grenzen hin. Darüber läßt sich selbstverständlich streiten. Sie spricht von einem grenzüberschreitenden Güterfernverkehr und sagt:
Es kann auch nicht außer Betracht gelassen
werden, daß eine über die bisherige gesetzliche Regelung hinausgehende Nahzonenerweiterung an allen Grenzen des Bundesgebietes eine Verschärfung des Wettbewerbs für diejenigen Betriebe bedeuten würde, die nicht so nahe an den historischen Grenzen liegen, daß sie in den Genuß einer Erweiterung ihrer Zone gelangen können.
Abschließend sagt aber die Arbeitsgemeinschaft:
Aus den vorgetragenen Gründen würde es der gewerbliche Güterfernverkehr und Güternahverkehr für zweckmäßig halten, von der beantragten Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes Abstand zu nehmen.
Darf ich Ihnen jetzt noch etwas anderes vortragen. Sie haben in diesen Tagen vom Deutschen Industrie- und Handelstag einen Tätigkeitsbericht für 1958/59 bekommen. Darin ist auf Seite 153 folgendes zu dem Problem ausgeführt:
Die umfassende Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes, an der im Bundesverkehrsministerium seit langem gearbeitet wird, konnte im Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen werden.
Dagegen wurde im Bundesrat ein Antrag des Landes Niedersachsen eingebracht, demzufolge die gemäß § 2 Abs. 4 des Güterkraftverkehrsgesetzes für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Zonenrandgebiet geltende Sonderregelung auf den Werkverkehr ausgedehnt werden sollte. Nachdem der Antrag in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats abgelehnt worden
war, wurde er vom Land Niedersachsen zurückgezogen.
Jetzt ist folgendes interessant:
Der Deutsche Industrie- und Handelstag sah sich bei allem Verständnis für die Belange der Werkverkehr treibenden Wirtschaft im Zonenrandgebiet aus grundsätzlichen Erwägungen vor allem rechtlicher Art außerstande, den Antrag zu unterstützen.
Ein ähnlicher Antrag wurde gegen Ende der Berichtszeit
- gemeint ist hier der Antrag -
von der FDP-Fraktion eingebracht mit dem Ziel, die gemäß § 2 Abs. 4 geltende Sonderregelung zu einer generellen Regelung für das gesamte Grenzgebiet zu machen und sie gleichzeitig auf den Werkverkehr auszudehnen. Die Entscheidung über diesen Antrag steht noch aus.
Das ist jene Entscheidung, die heute hier ansteht. Sicher hätte Ihnen der Deutsche Industrie- und Handelstag, wenn Sie ihn gefragt hätten, für Ihren Antrag generell seine Zustimmung nicht gegeben.
Wir sind mit Ihnen der Meinung, Herr Kollege Eisenmann, daß das Problem sehr ernst und sehr schwierig ist. Darf ich hier einmal ein ganz konkretes Beispiel bringen. Sie haben soeben auch von bestimmten Räumen gesprochen. Ich kann z. B. verstehen, daß Herr Kollege Richarts, der da unten sitzt, grundsätzlich für Ihren Antrag begeistert ist. I In dem Raum, dessen Menschen er zu vertreten hat, soll jetzt auf der Strecke Jünkerath-StadtkyllKronenburg-Hallschlag-Losheim der Bahnbetrieb stillgelegt werden. Immerhin werden durch diese Strecke 23 Orte bedient. In dem gleichen Raum, etwas tiefer herunter gelegen, von Pronsfeld nach Richtung St. Vith, soll der Streckenabschnitt Pronsfeld-Bleialf-Ihren-Grenze ebenfalls stillgelegt werden. Diese Gegend ist sicherlich a) nicht zu den reichsten unseres Vaterlandes zu rechnen, und sie ist sicherlich b) auch sehr verkehrsschwach. Wenn man ihr jetzt auch noch die einzige Bahnverbindung wegnimmt, kann ich durchaus verstehen, daß Herr Richarts gestern auf den Tisch geklopft und gesagt hat: Die derzeitige Regelung kann ich mir unter keinen Umständen gefallen lassen. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat bereits von der Notwendigkeit gesprochen, bei der Novelle, die zum Güterkraftverkehrsgesetz verabschiedet werden soll, diese Problematik einmal zu überlegen.
Wir haben Ihnen deshalb eine Entschließung vorgelegt, in der das Problem angeschnitten wird. Die Entschließung hat den Wortlaut:
Die Bundesregierung wird gebeten, zu prüfen, ob nicht in wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen für den Güternahverkehr getroffen werden können.
Wenn man schon Wirtschaftsförderung betreiben will - Herr Kollege Eisenmann, auch Sie haben soeben davon gesprochen -, darf man sich nicht
nur an der Grenze mit dem Problem beschäftigen, sondern muß es auch an anderen Stellen unseres Vaterlandes tun. Ihre Ausführungen haben dargetan, daß man das Güterkraftverkehrsgesetz eigentlich überhaupt nicht mehr bestehen lassen könnte. Es diente seinerzeit der Ordnung. Auch weiterhin soll mindestens eine Ordnung hergestellt werden.
Vielleicht ist auch einmal zu prüfen, ob nicht gerade jetzt, da wir auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zugehen, andere Überlegungen angestellt werden müssen. Das kann man sicherlich einmal in der Zukunft prüfen. Vordringlich aber sollte man nach unserer Meinung die Lage besonders in jenen wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten, nicht nur an der Grenze, sondern auch anderswo, überprüfen.
Im Augenblick glauben wir Ihren Antrag generell nicht annehmen zu können. Für die Mehrheit meiner Fraktion möchte ich sagen, daß wir uns dem Ausschußbericht anschließen. Ich bitte Sie gleichzeitig, dem Antrag der FDP nicht stattzugeben.
Der Entschließungsantrag liegt vor.
Das Wort hat der Abgeordnete Bleiß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der sehr ausführlichen Darstellung der Stellungnahmen der Fachgremien, die Herr Kollege Brück gegeben hat, kann ich mich auf ein paar Feststellungen beschränken. Herr Kollege Eisenmann, wir haben im Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen über das Für und Wider des Antrags eingehend gesprochen. Es war unbestritten, daß die bestehende Regelung des Güterkraftverkehrs für eine Vielzahl von Betrieben wirtschaftliche Härten beinhaltet. Weitgehend war die Meinung vorhanden, daß eine Änderung erfolgen müsse.
Aber, Herr Kollege Eisenmann, wir waren uns im Ausschuß auch darüber im klaren, daß sich, wenn wir den fiktiven Standort auf alle Grenzbereiche ausdehnen, erhebliche Verschiebungen im Verkehrsvolumen der einzelnen Verkehrsträger ergeben und daß das Auswirkungen haben kann, die in ihren Ausmaßen nicht zu übersehen sind. Darin liegt die Gefährlichkeit des Antrags.
Sie haben kurz von der Wettbewerbsgleichheit gesprochen. In der Verkehrswirtschaft ist die Wettbewerbsgleichheit heute nicht vorhanden, weder zwischen Schiene und Straße noch innerhalb des Bereichs des Kraftverkehrs. Wir sind der Meinung, daß es dringend erforderlich ist, die Wettbewerbsgleichheit so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Aber eine Wiederherstellung der Wettbewerbsgleichheit für alle Verkehrsträger ist nur im Rahmen einer großen Verkehrsreform möglich. Diese Verkehrsreform streben wir seit langer Zeit an.
Wir erwarten Vorschläge der Bundesregierung für eine Verkehrsreform. Wir erwarten auch, daß die nächsten Verkehrsdebatten, die wir im Bundestag haben werden, eine ausführliche Aussprache über den Umfang der Verkehrsreform bringen werden. Ich glaube, die Frage der gleichen Startbedingungen, die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsverhältnisse und die Entzerrung der heute völlig verzerrten Wettbewerbsverhältnisse muß bis zu dieser Aussprache zurückgestellt werden.
Das sind die Gründe, die uns veranlaßt haben, im Ausschuß für die Ablehnung des Antrags der FDP-Fraktion Drucksache 562 zu stimmen, und sie veranlassen uns heute, Sie um Ihre Zustimmung zum Antrag des Ausschusses auf Drucksache 945, den Gesetzentwurf Drucksache 562 abzulehnen, zu bitten.
Noch ein paar Worte zu dem Entschließungsantrag, der uns von der CDU/CSU vorgelegt worden ist. Herr Kollege Brück, in diesem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob nicht in wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen für den Nahverkehr getroffen werden können. Wenn man sich diesen Antrag durchliest, hat man den Eindruck, daß er nur ein platonisches Bekenntnis zur Notwendigkeit der Beseitigung von Härten ist. Wir vermögen aus dem Wortlaut des Antrages nicht zu erkennen, in welcher Form und durch welche Sonderregelungen der Antrag realisiert werden kann und soll.
Wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Aber ich möchte damit ein Weiteres verbinden und das Bundesverkehrsministerium, Herrn Staatssekretär Seiermann, bitten, dem Hohen Hause innerhalb von etwa drei Monaten darüber Bericht zu erstatten, ob überhaupt und in welchem Umfang der Entschließungsantrag realisierbar ist. Vielleicht macht sich das Bundesverkehrsministerium einmal darüber Gedanken. Wir sind bereit, dann noch einmal über die Materie zu sprechen.
Wir werden also dem Antrag Umdruck 249 zustimmen. Im übrigen darf ich Sie bitten, dem Ausschußantrag Drucksache 945 Ihre Zustimmung zu geben.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kroll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, die heute zur Debatte steht, ist die, ob die bisherige Benachteiligung gerade der grenznahen Gebiete verewigt werden soll oder ob wir zu einer tragbaren Lösung kommen.
Herr Kollege Eisenmann hat vorhin eine ganze Reihe Beispiele dafür angeführt, wie sich die jetzigen Gesetze auswirken. Er hat auch den Landesteil mit erwähnt, aus dem ich komme. Ich muß sagen, das, was Sie hier ausgeführt haben, war noch recht unvollständig. Lassen Sie mich deshalb einige kurze Ergänzungen dazu geben.
Wenn Sie das südbadische Gebiet am Oberrhein im besonderen betrachten, dann haben Sie im Höchstfall die Hälfte des 50-km-Radius verfügbar. Es kommt aber hinzu, daß an einigen Teilpunkten - denken Sie an Lörrach und Konstanz! ({0})
nur 25 % des Normalradius zur Verfügung stehen. An dieser Ungleichheit kann man einfach nicht vorbeigehen.
Ich darf weiter in Erinnerung bringen, daß gerade in diesem Landesteil sehr große Schwierigkeiten dadurch entstehen, daß sich im Hinterland ein sehr unzugängliches und außerordentlich dünn besiedeltes Gebiet befindet. Sie haben dort auf einer Breite von vielleicht 20, 25 km eine normale Besiedlung und dahinter wie einen Riegel den Schwarzwald. Auch in dieser Beziehung ist also die Lage sehr viel schwieriger, als es auf den ersten Blick scheint. Bedenken Sie, daß Nordrhein-Westfalen eine Bevölkerungsdichte von 388 Menschen pro qkm hat. Im Schwarzwald mit seiner Bevölkerungsdichte von nur 70 besteht dagegen eine völlig andere Situation. Hinzukommen die sehr schlechten verkehrstechnischen Verhältnisse. Es sind bei der Versorgung große Umwege notwendig. Man hat draußen in den Diskussionen gesagt: Die Firmen, die sich hier angesiedelt haben, haben ja von vornherein gewußt, welche Situation sie vorfinden. - Ich muß sagen, das ist eine geradezu zynische Argumentation. Denn kein Mensch konnte wissen, daß die Beförderungsteuerbelastung von 0,99 Pfennig plötzlich auf 5 Pfennig heraufgesetzt werden würde; kein Mensch konnte das im voraus berechnen.
Es wurde dann wieder davon gesprochen, daß Möglichkeiten für den Verkehr über die Grenze bestünden. Ich darf demgegenüber feststellen, daß gerade im oberrheinischen Gebiet Brücken über den Rhein fehlen. Man hat sich immer wieder, insbesondere auch durch Eingaben an das Verkehrsministerium, um die Verbesserung der Verbindungen nach den Nachbarländern bemüht. In diesem Punkt ist aber nicht viel geschehen, und auch die neuesten Verlautbarungen geben keinen Anlaß zu großen Hoffnungen.
Grundsätzlich wäre die Entschließung Umdruck 249, zu der soeben Herr Kollege Brück gesprochen hat, zu begrüßen. Es darf aber nicht bei der Entschließung bleiben, sondern es muß in der Tat eine Sonderregelung für die wirtschaftlich schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebiete kommen. Der FDP-Antrag hat den Vorteil, daß damit dieses nun schon so lange diskutierte Problem angepackt wird. Es wäre in diesem Zusammenhang interessant, welche Stellungnahme das Verkehrsministerium abgeben kann, ob es willens ist, auf die Entschließung hin konkrete Schritte zu unternehmen, oder ob diese eine leere Erklärung bleibt. Sollte es so sein, daß wir es tatsächlich mit mehr als nur einer Entschließung zu tun haben, dann wäre das nur zu begrüßen. Vorhin wurde mit Recht die Frage gestellt: Ist die Entschließung mehr als eine platonische Erklärung? Diese Frage hätten wir jetzt gerne vom Ministerium beantwortet.
Das Wort zum Entschließungsantrag der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Eisenmann. Die Abstimmungen erfolgen dann hintereinander.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen, verehrter Herr Kollege Kroll, für Ihre Bemerkungen danken. Ich glaube, wir sind genau der gleichen Ansicht. Das mag daher kommen, daß unsere engere Heimat vermutlich dieselbe ist; ich bin auch Schwarzwälder. Ich habe auch von der Lage gesprochen, in der sich Orte wie Konstanz, Lörrach, Kehl, Karlsruhe befinden - vielleicht haben Sie es überhört -, weil ich weiß, wie schwierig die Situation gerade für diese Städte ist.
Nicht einig gehe ich mt Ihnen, Herr Kollege Brück. Ich freue mich, daß Sie das Schreiben der Zentralarbeitsgemeinschaft des Straßenverkehrsgewerbes, Frankfurt, zitiert haben. Es ist aber eine Frage auf Ehre und Gewissen, ob man nicht, wenn man das eine Schreiben und das eine Leitmotiv der Zentralarbeitsgemeinschaft des Straßenverkehrsgewerbes übernimmt, auch bereit sein muß, die übrigen Leitgedanken dieses Verbandes zu übernehmen. Herr Kollege Müller-Hermann und meine verehrten Freunde aus dem Verkehrsausschuß sind vermutlich derselben Auffassung wie ich, daß die Gedanken der ZAV von dem Wunsch getragen sind, zu einer allgemeinen Verbesserung der Wettbewerbslage zwischen den einzelnen Verkehrsträgern Schiene, Straße, Binnenschiffahrt, Luftverkehr, Pipelines usw. zu kommen. Darüber hinaus ist es ein besonderes Anliegen der ZAV, endlich einmal Klarheit zu schaffen auf einem Gebiet, das für die Verkehrspolitik von zentraler Bedeutung ist, nämlich auf dem Gebiet der Maße und Gewichte. Ich weiß, das gehört nicht hierher. Aber, verehrter Herr Kollege, wenn Sie, weil es gerade paßt, sich in einem Punkt auf die ZAV beziehen, dann sollten Sie es auch dort tun, wo es im Augenblick nicht paßt, oder aber man sollte es ganz unterlassen.
Sie haben von der Empfehlung des Industrie- und Handelstages gesprochen. Ich persönlich kenne sie noch nicht. Ich könnte mir allerdings erklären, warum der Industrie- und Handelstag die Funktion des Werkverkehrs in der Bedienung des Nahverkehrs nicht so sieht, wie wir sie vermutlich übereinstimmend sehen. Wahrscheinlich hat er wegen des Übergewichts der binnenländischen Wirtschaft in der Zusammensetzung einen Mehrheitsbeschluß gefaßt. Denn die Zonengrenzkammern werden vermutlich im Interesse der Zonengrenzwirtschaft einen anderen Standpunkt vertreten. Die Funktion des Werknahverkehrs ist dann, glaube ich, vom Industrie- und Handelstag falsch gesehen. Das sage ich ausdrücklich. Herr Kollege Brück, ich unterstelle selbstverständlich, daß das dort gesagt worden ist, halte aber diese Äußerung und diese Entschließung des Industrie- und Handelstages für unklug und etwas wirtschaftsfremd.
Sie haben, Herr Kollege Dr. Bleiß, von der zum Güterkraftverkehrsgesetz notwendigen Novelle und
überhaupt von einer Novelle gesprochen, die die Frage der Wegekosten und die ganzen verkehrspolitischen Fragen endlich einmal generell behandeln soll. Nach meiner Auffassung ist es notwendig, daß man zuerst zu einer Novelle zum Güterkraftverkehrsgesetz kommt. Da entsteht die Frage, ob man hier binnen einer relativ kurzen Zeit zu einer Übereinstimmung kommen kann und ob das Verkehrsministerium bereit ist, dieses Anliegen des Hauses zu erfüllen.
In dem Entschließungsantrag, den Sie, Herr Kollege Brück, hier vorgelegt haben und der, so möchte ich sagen, vermutlich aus einem politischen Notstand heraus geboren worden ist - denn er beinhaltet nichts Konkretes, er geht an sich an dem Problem, das Sie genauso sehen und das auch Herr Kollege Kroll angedeutet hat, vorbei -, heißt es: „ . . . schwachen und verkehrsmäßig ungünstig gelegenen Gebieten Sonderregelungen . . . ". Welche Sonderregelungen? Sie sprechen da nur vom Güternahverkehr. Ich muß Sie bitten, zu prüfen, ob da nicht auch der Werkverkehr hineingehört.
({0})
Außerdem muß man sich darüber verständigen, ob man die Regierung nicht bitten soll, einen Termin zu setzen, der vielleicht über den hinausgeht, den Sie, Herr Kollege Dr. Bleiß, angedeutet haben.
Sollte unser Antrag Drucksache 562 abgelehnt werden, würden wir uns erlauben, folgenden Änderungsantrag zu Ihrem Entschließungsantrag Umdruck 249 vorzulegen:
1. Hinter dem Wort „Güternahverkehr" werden die Worte „und Werkverkehr" eingefügt.
2. Dem Antrag wird ein Abs. 2 angefügt, der folgenden Wortlaut hat:
„Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Dezember 1959 über das Ergebnis ihrer Prüfung zu berichten."
({1})
Herr Kollege Müller-Hermann, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Sätze! 1. Unter dem Begriff „Güternahverkehr" ist nach dem Gesetzestext sowohl der gewerbliche als auch der Werknahverkehr zu verstehen; dieser Änderungsantrag ist demnach überflüssig. 2. Mit dem Termin bis zu dem die Bundesregierung das Ergebnis ihrer Überlegungen dem Parlament vortragen soll, sind wir einverstanden.
Keine weiteren Wortmeldungen. Die Aussprache in zweiter Beratung ist geschlossen.
Wir stimmen in folgender Reihenfolge ab: Erstens muß in zweiter Lesung über alle Einzelbestimmungen abgestimmt werden. Zweitens wird über den Änderungsantrag zu dem Entschließungsantrag und schließlich über den Entschließungsantrag selber abgestimmt.
Ich rufe zur Abstimmung auf Art. 1, - 2, - 3, -4 - sowie Einleitung und Überschrift des Antrags der Fraktion der FDP Drucksache 562. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit; der Antrag der FDP ist abgelehnt.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zu dem Entschließungsantrag Umdruck 249 abstimmen. Wird hier geteilte Abstimmung verlangt? Das ist nach dem, was Sie gesagt haben, Herr Abgeordneter Müller-Hermann, eigentlich notwendig. Oder nehmen Sie die Ziffer 1 zurück, die die Frage des Werkverkehrs betrifft?
({0})
- Wir streichen also diesen Passus Ziffer 1 in dem Änderungsantrag und stimmen darüber ab, ob in den Entschließungsantrag die Ziffer 2 aufzunehmen ist, in der es heißt:
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag bis zum 1. Dezember 1959 über das Ergebnis ihrer Prüfung zu berichten.
Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist angenommen.
Dann der so geänderte Entschließungsantrag! Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Angenommen.
Ich muß noch über Ziffer 2 des Ausschußantrags abstimmen lassen, die zu dieser Sache eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Schulze-Pellengahr, Struve, Unertl und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes ({1});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({2}) ({3}).
({4})
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich rufe in zweiter Lesung auf Art. 1, - la, - lb, - 2, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Die allgemeine Aussprache ist eröffnet. - Keine
Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
Wer dem vorliegenden Entwurf in dritter Lesung
I zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem mehrseitigen Abkommen vom 30. April 1956 über gewerbliche Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa ({5}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({6}) ({7}).
({8})
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort zur Berichterstattung wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe in zweiter Lesung auf - Drucksache 853, Seite 2 - Art. 1, - 2, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wortmeldungen? - Keine
Wortmeldungen. Wer in dritter Lesung zustimmen
will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe!
- Enthaltungen! - Einstimmig angenommen.
Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Äthiopien über den Luftverkehr ({9}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({10}) ({11}).
({12})
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Cramer.
- Der Herr Berichterstatter verzichtet und verweist auf den Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, - 2, - 3,
- Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
- Das Wort wird nicht gewünscht. Wer in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 8 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März
1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Portugal über den Luftverkehr ({13});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({14}) ({15}).
({16}) Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe auf Art. 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe!
- Enthaltungen? - In zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
({17})
Meine Damen und Herren, ich muß Ihnen das noch einige Zeit zumuten; aber wir können deswegen unsere Geschäftsordnung nicht ändern.
Punkt 9 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juni 1954 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die vorläufige Regelung der Donauschiffahrt und zu dem Abkommen vom 17. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Zollbehandlung der Donauschiffe ({18});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({19}) ({20}).
({21})
Auch hier verzichtet der Herr Berichterstatter. Ich rufe in zweiter Lesung die Art. 1 bis 6, Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? -Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Dritte Lesung.
Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen.
Die Aussprache ist geschlossen. Wer zustimmen
will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe!
- Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 10 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung
von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen ({22});
Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses ({23}) ({24}).
({25})
Zweite Lesung. Ich rufe auf Art. 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Dritte Lesung.
Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldung. Die Aussprache ist geschlossen. Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 11 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen ({26}) ;
Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses ({27}) ({28}).
({29})
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich rufe die §§ 1 bis 15, Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Dritte Lesung.
Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Wer in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Zinsen, sonstige Entgelte und Werbung der Kreditinstitute ({30}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß. Ist das Haus einverstanden? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 13 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften ({31}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache in erster Lesung. - Keine Wortmeldungen.
Vorgeschlagen wird hier die Überweisung an den Finanzausschuß als federführenden Ausschuß und an den Wirtschaftsausschuß als mitberatenden Ausschuß. Oder umgekehrt? - Ich nehme an, daß meine Unterlage richtig ist, also Finanzausschuß federführend, Wirtschaftsausschuß mitberatend. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 14 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 20. März 1959 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern ({32}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
Vorgesehen ist die Überweisung an den Finanzausschuß. Ist das Haus einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 15 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund ({33}) ({34}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. Man hat sich mit guten Gründen im Ältestenrat darauf geeinigt, auf eine Beratung auch dieses wichtigen Gesetzes in der ersten Lesung zu verzichten.
Vorgesehen ist Überweisung an den Finanzausschuß - federführend - und an den Haushaltsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 16 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland ({35}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen.
Vorgesehen ist Überweisung an den Finanzausschuß - federführend -, den Wirtschaftsausschuß und den Außenhandelsausschuß - mitberatend -. Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Punkt 17:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland ({36}).
Auf die mündliche Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. - Auf das Wort wird verzichtet.
Vorgesehen ist Überweisung an den Finanzausschuß - federführend - und an den Wirtschaftsausschuß - mitberatend -. Das Haus ist damit einverstanden? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 18:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland ({37}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache. - Auf das Wort wird verzichtet.
Vorgesehen ist Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik. Das Haus ist damit einverstanden?
- Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 19:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Mietengesetzes für das Saarland ({38}) ({39}).
Auch hier wird auf die Begründung verzichtet. Auf die allgemeine Aussprache in erster Lesung wird ebenfalls verzichtet.
Überweisung ist vorgesehen an den Wirtschaftsausschuß - federführend - sowie den Ausschuß für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht - mitberatend -. Das Haus ist damit einverstanden? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 20:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland ({40}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Beantragt wird Überweisung an den Wirtschaftsausschuß
- federführend - und an den Haushaltsausschuß
- mitberatend -. Das Haus ist einverstanden? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 21:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland ({41}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache in erster Lesung. - Keine Wortmeldungen.
Beantragt ist Überweisung an den Ausschuß für Arbeit - federführend - sowie den Ausschuß für Sozialpolitik und den Wirtschaftsausschuß - mitberatend -. Das Haus ist damit einverstanden? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 22:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Rentenversicherung der Handwerker ({42}) ({43}).
Auf das Wort zur Einbringung wird verzichtet. Allgemeine Aussprache in erster Lesung. - Auf das Wort wird verzichtet.
Überweisung ist vorgesehen an den Ausschuß für Sozialpolitik federführend - und an den Ausschuß für Mittelstandsfragen - mitberatend -. Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 23:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft ({44}) über den EURATOM- Entwurf von Grundnormen für den Gesundheitsschutz gegen ionisierende Strahlungen ({45}).
Der Berichterstatter, -Herr Abgeordneter Dr. Ratzel, verzichtet. Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bericht. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 24:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({46}) über den Antrag der Abgeordneten Lücker ({47}), Gerns, Jacobs und Genossen betr. Gegenseitige Anerkennung der Diplome landwirtschaftlicher Fach- und Hochschulen in den Mitgliedsländern des Europarates ({48}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen; die Aussprache ist geschlossen.
Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - einstimmig angenommen.
Punkt 25 der Tagesordnung:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({49}) ({50}) über den Wahleinspruch des Erich Georg, Gießen, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 133 ({51}) des Landes Hessen gewählten Abgeordneten Hans Merten ({52}) ({53}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Wird das Wort in der allgemeinen Aussprache gewünscht? - Es wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
D. Dr. Gerstenmaier Punkt 26:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung. Immunität und Geschäftsordnung ({54}) ({55}) über den Wahleinspruch des Geschäftsführenden Landesvorsitzenden des Gesamtdeutschen Blocks - BHE, Landesverband Niedersachsen, Schneider, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 48 ({56}) des Landes Niedersachsen ({57}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Ich frage, ob das Wort in der Aussprache gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Punkt 27:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({58}) ({59}) über den Wahleinspruch des Werner von Schamann, Berlin-Schmargendorf, gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten der Freien Demokratischen Partei des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 ({60}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Ich frage, ob das Wort in der Aussprache gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 28:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({61}) ({62}) über den Wahleinspruch des Willi Freudenberg, Uetersen ({63}), wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis ({64}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Ich frage, ob das Wort in der Aussprache gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe Punkt 29 auf:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({65}) ({66}) über den Wahleinspruch des Josef Spranger, Chamerau 74 Kr. Kötzting, gegen die Gültigkeit der Wahl des zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 im Wahlkreis 208 ({67}) des Landes
Bayern gewählten Abgeordneten Dr. Stefan Dittrich ({68}) ({69}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich frage das Haus, ob das Wort gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Es folgt Punkt 30 der Tagesordnung:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({70}) ({71}) über den Wahleinspruch des Harry Leidhold, Hamburg 1, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 ({72}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich frage das Haus, ob das Wort gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen.
Tagesordnungspunkt 31:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({73}) ({74}) über den Wahleinspruch des Josef Kloppenborg, Berlin-Lichtenrade, gegen die Wahl des Abgeordneten der Freien Demokratischen Volkspartei, Karl Hübner, des Berliner Abgeordnetenhauses zum 3. Deutschen Bundestag am 15. September 1957 ({75}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich muß dem Hause eine Druckfehlerberichtigung zur Kenntnis bringen. Auf Seite 3 ist in dem Abschnitt „Tatbestand" etwa in der Mitte das Wort „zwei" zu ändern in „drei", so daß es heißt: oder im Erreichen von mindestens drei Direktmandaten".
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 32:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({76}) ({77}) über den Wahleinspruch des Hermann Schlumbohm, Hamburg 36, wegen Nichtaufführung im Wählerverzeichnis ({78}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Auf das Wort in der allgemeinen Aussprache wird verzichtet. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen! - Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Es folgt Punkt 33 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({79}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Luftwaffengerätesammelstelle in Lübeck-Kaninchenborn an die Hansestadt Lübeck ({80}).
Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Wort. Ich frage das Haus, ob das Wort gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! -- Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 34 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Grundstückstausch mit der Stadt Hannover aus Anlaß der Verwendung wesentlicher Teile des ehem. Fliegerhorstes Langenhagen-Evershorst nebst Aufbauten für Zwecke des Flughafens Hannover-Langenhagen ({81}).
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.
- Das Wort in der allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. - Vorgesehen ist die Überweisung an den Haushaltsausschuß. Das Haus ist damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 35 der Tagesordnung:
Beratung der Ubersicht 6 des Rechtsausschusses ({82}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht ({83}).
Ich frage, ob dazu das Wort gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dieser Übersicht zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Punkt 36:
Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Freihandelszonenverhandlungen ({84}).
Zur Vorlage wird das Wort nicht gewünscht. Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Es ist vorgesehen, den Bericht an den Außenhandelsausschuß
- federführend - und an den Wirtschaftsausschuß
- mitberatend - zu überweisen. Ist das Haus
damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 37:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Paul, Schütz ({85}) und Genossen betr. Empfehlung des Europarates zur Berufsausbildung junger Flüchtlinge ({86}).
Das Wort zur Begründung des Antrags wird nicht gewünscht. Allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Ausschuß für Arbeit - federführend - und an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen -- mitberatend -. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Damit, meine Damen und Herren, ist die Tagesordnung für heute erledigt.
Die nächste Sitzung findet statt Mittwoch, den 29. April, um 14 Uhr, - abweichend von unserer üblichen Praxis um 14 Uhr, weil wir den Wunsch haben, mit der schwierigen Materie am 29. April fertig zu werden.
Die Sitzung ist geschlossen.