Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 16. März 1959 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Varelmann und Genossen betr. Auswirkungen der Verkehrsunfälle auf die Ausgaben der Sozialversicherung ({0}) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 940 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 16. März 1959 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Varelmann und Genossen betr. Leistungen der Krankenkassen ({1}) beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 942 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts hat unter dem 14. März 1959 unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundestages in seiner 43. Sitzung über Förderungsmaßnahmen für europäische Hochschulen berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 941 verteilt.
Die Fraktion der FDP hat ihren Antrag betr. Postgebühren - Drucksache 265 - zurückgezogen.
Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 5. März 1959 gemäß § 46 Abs. 2 des Deutschen Auslieferungsgesetzes mitgeteilt, daß durch Notenwechsel vom 14. April / 17. Juli 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko eine Vereinbarung über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen getroffen worden ist. Die Vereinbarung ist im Bundesgesetzblatt Teil 11 vom 13. Februar 1959 S. 118 bekanntgegeben worden.
Der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat unter dem 19. Februar 1959 ein Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Bundesanstalt für Flugsicherung übersandt, das im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
Meine Damen und Herren, über den weiteren Verhandlungsablauf ist inzwischen eine interfraktionelle Vereinbarung zustande gekommen. Nach der Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten sollen die noch nicht behandelten Vorlagen wie folgt aufgerufen werden. Wir wollen anfangen mit Punkt 13 der Tagesordnung, dem Dritten Gesetz zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, und dann fortfahren mit den Punkten 16, 17, 18 und 19. Gegen 17 Uhr folgt die Vereidigung des Wehrbeauftragten - Punkt 15 -, danach Punkt 6, das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin ({2}), und schließlich Punkt 14, die zweite und dritte Beratung des Spar-Prämiengesetzes.
Ist das Haus mit dieser interfraktionellen Vereinbarung einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Wir haben also zunächst noch über den Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der Freien Demokraten abzustimmen, die erste Beratung des Entwurfs eines Handwerkerversicherungsgesetzes, Drucksache 634, auf die heutige Tagesordnung zu setzen und zusammen mit Punkt 13 der Tagesordnung zu behandeln. Der Antrag ist gestern bereits von Herrn Abgeordneten Bucher begründet worden; dagegengesprochen hat Herr Abgeordneter Horn. - Ich darf diejenigen, die für den Antrag der Fraktion der Freien Demokraten zur Tagesordnung sind, um das Handzeichen bitten. - Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Dann rufe ich auf Punkt 13 der gedruckten Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes ({3}) ({4}).
Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die erste Beratung ist geschlossen. Ein Widerspruch gegen die sofort anschließende Beratung in zweiter Lesung erfolgt nicht.
Ich rufe auf die
zweite Beratung
des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, Drucksache 936.
Ich rufe auf Art. 1, - Art. 2, -- Art. 3, - Einleitung und Überschrift. - Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift in zweiter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? Der Gesetzentwurf ist - soweit ich sehe: einstimmig - in zweiter Beratung angenommen.
Ich rufe auf die
dritte Beratung
des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Wer diesem Gesetzentwurf in der soeben in zweiter Beratung beschlossenen Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich darf um die Gegenprobe bitten. - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist - soweit ich das trotz des Umstandes, daß noch nicht alle Damen und Herren ihren Platz gefunden haben, übersehen kann: einstimmig - angenommen.
Vizepräsident Dr. Preusker
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Zollkontingent 1959 für feste Brennstoffe ({5}).
Das Wort zu einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Dr. Atzenroth erbeten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage meiner Fraktion stelle ich zunächst fest: In der Vorlage dieses Gesetzes liegt das Eingeständnis, daß die Zollverordnung, die vor kurzem hier beschlossen worden ist, rechtsunwirksam ist. Gegen das hier vorliegende Gesetz erheben wir die gleichen Einwendungen wie seinerzeit gegen die Verordnung. Hinzukommen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken wegen der in diesem Gesetz enthaltenen Rückwirkungen und wegen der Einschränkung eines Grundrechtes, die in diesem Gesetz ebenfalls enthalten ist.
Schließlich möchte ich diese Gelegenheit benutzen, um die Regierung noch einmal zu fragen, ob wir mit einem Gesetz über die Ablösung der Importverträge rechnen müssen.
({0})
Werden noch weitere Erklärungen abgegeben? - Herr Abgeordneter Burgbacher, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf den Ihnen in der Drucksache 937 vorliegenden Antrag der CDU/ CSU-Fraktion ganz kurz begründen. Zunächst wird in diese Vorlage die Verordnung zur Sicherung des Rechtes über den Kohlenzoll erneut eingebaut, damit der letzte Beschluß über den Kohlenzoll -
Herr Abgeordneter Burgbacher, darf ich einen Augenblick um Gehör bitten. Ich muß zunächst folgendes feststellen: Es galt als interfraktionell vereinbart, daß hier keine Begründung mehr erfolgt, sondern nur noch die Abgabe von Erklärungen der Fraktionen. Dementsprechend bin ich verfahren. Wenn nun doch noch eine Begründung gegeben werden soll, bitte ich, davon auszugehen, daß die interfraktionelle Vereinbarung offensichtlich keine Gültigkeit mehr hat. Wenn Sie eine Begründung abgeben, steht es dem Hause frei, in eine Aussprache einzutreten.
Fahren Sie bitte fort.
Herr Präsident, ich bin Ihnen für diesen Hinweis dankbar. Ich gebe eine Erklärung zu dieser Vorlage ab.
({0})
Die Erklärung besagt: Wir bitten Sie, dieser Vorlage zuzustimmen; sie aber zunächst an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen. Im ersten. Teil der Vorlage ist aus Rechtsgründen die Kohlenzollverordnung vom 11. Februar 1959 wiederholt, und im folgenden ist die Aufteilung des Freikontingents - der 5 Millionen t - nach drei Methoden errechnet, und die geringste Menge wird kontingentiert zugeteilt.
Wir möchten in dieser Erklärung auch zum Ausdruck bringen, daß die bisherigen Ablösungsverhandlungen programmgemäß verlaufen sind, daß die für das Jahr 1959 in Frage kommende Ablösungsmenge zum größten Teil bereits abgelöst ist
({1})
und daß über den Rest zur Zeit Verhandlungen stattfinden. Wir können in unserer Erklärung feststellen, daß der Kohlenzoll bis jetzt nirgendwo zu einer Erhöhung der Kohlenpreise oder der Energiepreise geführt hat. Wir halten an unserer Absicht fest und glauben, daß wir diese Feststellungen in den Erklärungen zur zweiten und dritten Lesung wiederholen können.
({2})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bleiß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens und im Auftrage der Fraktion der SPD darf ich zur ersten Lesung folgende Erklärung abgeben. Die Fraktion der CDU/CSU legt mit dem Antrag Drucksache 937 in Eile und Hast den Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent 1959 für feste Brennstoffe vor.
Die CDU-Fraktion hat im Ältestenrat darauf gedrängt, die erste Beratung schon heute vorzunehmen, obwohl die Drucksache das Datum 17. März trägt und die Fraktionen noch nicht ausreichend Gelegenheit hatten, sich mit dem Entwurf gründlich zu befassen. Wenn die Verabschiedung des Gesetzes über das Zollkontingent so eilbedürftig ist, dann bleibt nis unerklärlich, warum der Entwurf erst jetzt dem Bundestag zugeleitet wurde; denn seit der Verabschiedung des Gesetzes über den Kohlezoll sind mehr als vier Wochen verstrichen. Das hier geübte Verfahren, zuerst lange zu zögern und dann mit dem Zeitdruck zu operieren, ist wenig glücklich und sollte endlich abgestellt werden.
Der Entwurf enthält eine Reihe von Bestimmungen, die einer sehr gründlichen Prüfung bedürfen. So werden zum Beispiel als Bemessungsgrundlage die Jahre 1956 bis 1958 angezogen. In der Zwischenzeit können sich wesentliche Veränderungen in der Wirtschaft vollzogen haben. Gleichzeitig bedarf einer sehr gründlichen Prüfung der § 7, der Grundrechte des Art. 13 des Grundgesetzes einschränkt.
Wir stimmen der Überweisung an die in Betracht kommenden Ausschüsse, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Rechtsausschuß, zu und behalten uns eine ausführliche Stellungnahme in den Ausschüssen und in der zweiten und dritten Lesung vor.
Herr Abgeordneter Dr. Kohut hat das Wort zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident! Da sich nicht ein einziger Bundesminister hier im Hause befindet, möchte ich an Sie und an das Haus die Frage richten, ob die Bundesregierung bereits zurückgetreten ist.
({0})
Meine Damen und Herren, wenn Herr Abgeordneter Kohut den Blick in das Haus geworfen hätte, hätte er festgestellt, daß sich mehrere gewichtige Bundesminister im Hause befinden, so daß sich seine Frage, glaube ich, bereits erübrigt.
({0})
Sie haben die Erklärungen zur ersten Beratung des von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe gehört.
({1})
-- Herr Abgeordneter Schneider ({2}) auch noch zu einer Erklärung!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedauere namens der Fraktion der DP die Kritik der sozialdemokratischen Fraktion unterstützen und demzufolge die Erklärung abgeben zu müssen, daß wir keine Erklärung abgeben können, da uns die Vorlage, wie schon gesagt, viel zu spät zugegangen ist.
Meine Damen und Herren, die Erklärungen sind nun alle abgegeben. Es ist von keiner Seite Widerspruch dagegen erhoben worden, daß der Entwurf an den Wirtschaftsausschuß als den federführenden Ausschuß und an den Außenhandelsausschuß zur Mitberatung überwiesen wird.
({0})
- Wird der Wunsch auf Beteiligung des Rechtsausschusses aufrechterhalten?
({1})
- Es bleibt also, wie bisher im Ältestenrat vereinbart, bei dem Wirtschaftsausschuß als dem federführenden und dem Außenhandelsausschuß als dem mitberatenden Ausschuß. Es bleibt dann unbenommen, den Rechtsausschuß noch gutachtlich zu beteiligen. Wer dieser Überweisung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Dann rufe ich auf Punkt 17:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausfuhrzolliste ({2});
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({3}) ({4}). ({5})
Der Außenhandelsausschuß beantragt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Liegen noch
Wortmeldungen zur zweiten Beratung vor? - Dann rufe ich auf § 1, danach die Ausfuhrzolliste, - § 2, - § 3, - § 4, - Einleitung und Überschrift, - Wer diesen Bestimmungen in zweiter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.
- Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen?
- Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung so beschlossen.
Ich rufe den Entwurf eines Gesetzes über die Ausfuhrzolliste in
dritter Beratung
auf. Wer dem soeben beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über die Ausfuhrzolliste in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich darf um die Gegenprobe bitten. - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist - soweit ich sehe: einstimmig - angenommen.
Dann darf ich Punkt 18 aufrufen:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Siebenten Protokoll vom 19. Februar 1957 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen ({6}) ({7});
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({8}) ({9}). ({10})
Der Außenhandelsausschuß beantragt, den Entwurf Drucksache 606 unverändert anzunehmen.
Ich eröffne die zweite Beratung und rufe auf Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Art. 4, - Einleitung und Überschrift. - Wer den soeben aufgerufenen Bestimmungen in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich darf um die Gegenprobe bitten. - Enthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist - soweit ich sehe: einstimmig - angenommen.
Nunmehr darf ich den soeben in zweiter Beratung beschlossenen Gesetzentwurf in der
dritten Lesung
aufrufen. Ich eröffne die Beratung. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich darf um die Gegenprobe bitten. - Enthaltungen? - Auch dieser Gesetzentwurf ist in der dritten Lesung - soweit ich sehe: einstimmig - angenommen.
Jetzt darf ich Punkt 19 aufrufen:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen vom 5. Februar 1958 über Durchgangsrechte ({11});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres ({12}) ({13}).
({14})
Der Ausschuß für Inneres beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache 602 anzunehmen.
Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort? - Das ist offenbar nicht der Fall.
Vizepräsident Dr. Preusker
Ich rufe dann in zweiter Beratung die Artikel 1,
- 2, - 3, - die Einleitung und die Überschrift auf.
- Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung - soweit ich sehe, einstimmig - angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wer dem Gesetzentwurf in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? -Das Gesetz ist - soweit ich sehe, einstimmig - angenommen.
Nach der vorhin von Ihnen bestätigten interfraktionellen Vereinbarung rufe ich jetzt Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Prämien für Sparleistungen ({15}) ({16}),
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({17}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({18}) ;
b) Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses ({19}) ({20}).
({21})
Wünschen Sie, Herr Abgeordneter Scharnberg, als Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses das Wort?
({22})
- Der Herr Abgeordnete Scharnberg verweist auf den Schriftlichen Bericht. Wünscht der Herr Abgeordnete Dr. Aigner als Berichterstatter des Haushaltsausschusses noch das Wort?
({23})
- Auch der Herr Abgeordnete Dr. Aigner verweist auf den Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung den § 1 auf. Dazu liegt auf Umdruck 240 ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, auf Umdruck 243 ein Änderungsantrag der Fraktion der DP und auf Umdruck 247 ein Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Aigner, Dr. Vogel, Dr. Schmidt ({24}) und Genossen vor. Soweit ich sehe, ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD der weitestgehende.
Herr Abgeordneter Dr. Brecht bitte zur Begründung!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Freunde beantragen, im § 1 vor dem Wort „Wertpapieren" das Wort „festverzinslichen" einzufügen.
Nach der Vorlage, wie sie aus den Beratungen des Ausschusses herausgekommen ist, soll neben dem Kontensparen, dem Investmentsparen vor allem das
Wertpapiersparen begünstigt werden. Beim Wertpapiersparen soll jede Form begünstigt werden, nicht nur das festverzinsliche Wertpapier, sondern auch das Dividendenpapier, die Aktie. Damit ist eine neue Version in den Gedanken der öffentlichen Sparförderung hineingetragen worden. Das hat es bisher noch nie gegeben, daß Aktien in eine öffentliche Sparförderung einbezogen und mit öffentlichen Prämien bedacht worden sind.
Wir glauben, daß die Zeit noch nicht gekommen ist, bei einer Ausdehnung des Sparens auf Wertpapiere auch die Aktien in diese Sparform einzubeziehen. Wir sind durchaus dafür, die Sparform des Wertpapiersparens genau so zu begünstigen wie das Kontensparen oder Bausparen oder Versicherungssparen. Wir glauben aber nicht, daß es richtig ist, bei diesem elementaren Schritt sofort das Dividendenpapier hineinzunehmen. Die Aktie ist nun eben einmal nicht die Anlageform des Sparers, zu der man sie gerne machen möchte. Es gibt durchaus Formen der Anlage in Aktien, nämlich in großen Paketen; sie haben jedoch eine ganz andere Bedeutung und kommen nicht für den kleinen Sparer in Betracht. Es erscheint uns deshalb nicht angebracht, den Erwerb von Aktien zu begünstigen. In die Sparförderung würde damit ein Papier einbezogen, das Dividendencharakter hat, also nicht fest verzinslich ist. Zu einer Dividende von vielleicht 12 oder 14% noch eine Sparprämie von 4 % zu geben, wäre eine Begünstigung, die man nicht vertreten könnte, schon allein im Hinblick auf den Eindruck, den das nach außen macht. Sie werden einwenden, es komme ja auf den Kurs an, und die Relation zwischen Dividende und Kurs sei etwas anderes. So sieht es aber der Mann draußen in der Regel nicht. Außerdem soll nach der Vorlage nur der Ersterwerb von Aktien prämienbegünstigt sein. Meistens hat die Aktie bei der Erstausgabe einen viel niedrigeren Kurs als den späteren Börsenkurs.
Es kommt hinzu, daß man sich beim Aktienerwerb nicht von vornherein auf fünf Jahre bindet, wie man das bei einem für das Sparen geeigneten Papier tun kann. Vielleicht gelangt man einmal zu der Form einer Aktie, die diesen Charakter hat; aber wir haben sie noch nicht. Nehmen Sie an, jemand erwerbe ein Aktie, schreibe sie auf fünf Jahre fest und ließe sich den Erwerb prämiieren. Bis er die erste Gutschrift auf den Aktienerwerb bekommt, ist sie im Kurs vielleicht schon gesunken. Wie sieht das aus, wenn er dann eine Prämie 'für einen Betrag erhält, der wertmäßig gar nicht mehr vorhanden ist! Denkbar ist auch, daß die Kurse im Laufe der fünf Jahre sinken. Wollen Sie dann den Sparer, dem Sie eine Prämie gegeben haben, nötigen, seinen Wertpapierbesitz zu halten, obwohl ihn die fallenden Kurse geradezu drängen, das Papier so schnell als möglich auf dem Markt zu verkaufen? Diese Form wird dem kleinen Sparer nicht gerecht.
Deshalb beantragen wir, die Begünstigung auf festverzinsliche Papiere zu beschränken. Das festverzinsliche Papier ist das typische und gute Anlagepapier des Sparers; es ist das Papier der Bodenkreditinstitute, und zwar schon seit der Zeit vor dem ersten Weltkrieg. Vor 1914 besaß in Bayern oder in Mecklenburg jeder Knecht und jede Magd
ein Wertpapier, nämlich den Pfandbrief. Der Gemeinschaftsdienst der Bodenkreditinstitute bemüht sich mit den interessantesten Slogans, dem Papier wieder diesen Charakter zu verschaffen. Man sollte nicht in diese Bemühungen eingreifen. Das aber geschieht, wenn man die Sparförderung sofort auch auf die Dividendenpapiere erstreckt und nicht auf die fest verzinslichen Wertpapiere beschränkt. Deshalb unser Antrag!
Unseres Erachtens sollten auch die Investmentanteile zunächst nicht in die Sparförderung einbezogen werden; vielleicht kommen wir später einmal dazu. Es handelt sich hier um eine Mischform zwischen Aktie und festverzinslichem Wertpapier. Die Investmentanteile fundieren aber immerhin auf dem Dividendenpapier, auf dem Spekulationspapier, auf der Aktie und sind deshalb zunächst noch keine geeignete Sparform. Deshalb beantragen wir, die Investmentanteile nicht in die Sparförderung nach diesem Gesetz aufzunehmen.
Im Grunde wollen Sie etwas ganz anderes. Sie wollen nämlich ein Wertpapier künftiger Art, von dem Herr Minister Dr. Lindrath im heutigen Bulletin schreibt, es sei eine Sachwertanlage, als Belegschaftsaktie, als Volksaktie oder dergleichen in die Sparförderung bringen. Das ist alles schön und gut, aber selbst Herr Lindrath hat trotz aller Bemühungen im heutigen Bulletin keine klare Begriffsabgrenzung vornehmen können, sondern kam in das Schwanken des „Sowohl - als auch". Es soll eine echte Aktie sein. Es soll aber gleichzeitig keine Mißdeutung entstehen. Trotzdem sollen Sonderrechte dafür in Frage kommen. Wenn Sie einmal zu einer Charakterisierung der Belegschaftsaktien oder der Volksaktien mit einer echten begrifflichen Heraushebung gekommen sind, dann läßt sich zumindest mit uns darüber reden, ob das als Anlage- papier anzuerkennen wäre. Heute aber sind die Aktien noch nicht geeignet, in den Kreis der prämienbegünstigten Wertpapiere einbezogen zu werden.
({0})
Ich gebe bekannt, daß die Abgeordneten Aigner, Vogel, Schmidt und Genossen den Änderungsantrag Umdruck 247 zurückgezogen haben. Das vereinfacht die Geschäftslage nicht unerheblich.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Katzer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Brecht hat vorhin den Antrag gestellt, in § 1 Abs. la Nr. 3 vor dem Wort „Wertpapieren" das Wort „festverzinslichen" einzufügen. Herr Kollege Dr. Brecht, Sie meinten, das habe es bisher noch nie ,gegeben. Ich stimme Ihnen absolut zu; das hat es in der Tat noch nicht gegeben. Aber wir wollen, daß es das in Zukunft gibt, und Sie haben das der Debatte über die Preußag ja schon sehr deutlich entnehmen können. Demgegenüber ist die Haltung der sozialdemokratischen Fraktion zur Volksaktie etwas zwielichtig: auf der einen Seite ja, auf der anderen Seite nein. Nun, wir haben etwas größeres Vertrauen dazu. Der Herr Bundesschatzminister hat unlängst dargelegt, daß wir die Volksaktie als Anlagepapier und nicht als Spekulationspapier sehen möchten. Das ist für uns einer der Gründe, dafür zu plädieren, daß § 1 sowohl das Investmentsparen als auch das Wertpapiersparen insgesamt und ohne Beschränkung auf festverzinsliche Papiere enthält.
Herr Kollege Dr. Brecht, aus Ihren Äußerungen war herauszuhören, wir wollten mit Hilfe dieses Gesetzes einen gewissen Zwang ausüben. Wir wollen doch festhalten, daß es die urpersönliche Entscheidung jedes einzelnen ist, ob er von den Möglichkeiten des Gesetzes Gebrauch machen will. Wir sind der Meinung, daß gerade die breiten Schichten der Arbeitnehmerschaft, die künftig Volksaktien erwerben werden und die jetzt schon in sehr weitem Maße Investmentpapiere besitzen, nicht von dieser Vergünstigung ausgeschlossen werden sollten. Deshalb sollte § 1 Abs. la Nr. 3 in der Fassung bestehen bleiben, wie der Ausschuß sie beschlossen hat.
({0})
Das Wort hat nunmehr Herr Abgeordneter Atzenroth.
Meine Damen und Herren! Nach unserer Ansicht sollte man, wenn man eines der Ziele des Gesetzes, nämlich die Eigentumsbildung bei Personen mit geringem Einkommen zu fördern, verwirklichen will, die Aktie nicht mit in die Liste der zu fördernden Sparleistungen aufnehmen. Der Begriff der Volksaktie, Herr Katzer, ist noch nicht geklärt. Niemand von Ihnen kann auch nur annähernd irgendeine Definition dafür geben.
({0})
- Bitte, dann hätten Sie sie doch längst geben können!
Außerdem werden wir zwangsläufig zu einer Form kommen, die mit Aktien kaum noch etwas zu tun hat. Das, was sich bei Ihnen so langsam als Volksaktie herauskristallisiert, ist ja gar keine Aktie mehr, sondern eine Wertanlage besonderer Art, für die erst die Definition gefunden werden muß, bevor man sie in das Gesetz aufnehmen kann.
Aber ich habe mich eigentlich zu einem anderen Thema zum Wort gemeldet. Sie wollen das Sparen fördern. Bisher wurde immer nur das Kontensparen gefördert, jetzt zum erstenmal das Sparen in Wertpapieren. Herr Minister, Sie haben immer versprochen, dem Mittelstand zu helfen und ihn zu schützen. Sollten Sie deshalb nicht auch das förderungswürdige Sparen im eigenen kleinen Unternehmen mit einbeziehen? Sollten Sie nicht bei der Verfolgung Ihrer Ziele das, was nach § 10a des Einkommensteuergesetzes so lange möglich war, hier wieder aufnehmen? Wir stellen diesen Antrag nicht, denn wir lehnen ja das Gesetz ab. Aber wer das Gesetz begründet und dabei die großen Ziele verkündet, der hätte eigentlich auch das Sparen des kleinen Unternehmers, des kleinen Handwerkers und Landwirts mit in die Förderung aufnehmen
müssen; denn das Gesetz soll sich doch besonders auf den kleinen Unternehmer beziehen. Hier ist nach meiner Ansicht etwas versäumt worden.
({1})
Meine Damen und Herren, ich bitte einen Augenblick um Gehör in einer geschäftsordnungsmäßig nicht ganz einfachen Angelegenheit. Eigentlich hätte ich den Änderungsantrag der Fraktion der DP Umdruck 243 Ziffer 1 selbst begründen sollen, bin aber im Augenblick als Präsident verhindert und kann auch noch nicht abgelöst werden.
({0})
Ich bitte also, die Begründung als erfolgt zu betrachten.
Die Anträge Umdruck 240 Ziffer la und Umdruck 243 Ziffer 1, die materiell auf dasselbe hinauslaufen, sind damit abstimmungsreif. Wer diesen beiden Änderungsanträgen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Wir müssen die Abstimmung wiederholen. Wer für die genannten Anträge ist, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das Ergebnis der Abstimmung ist zweifelhaft. Wir stimmen im Hammelsprung ab.
Ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Insgesamt wurden 334 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 151, mit Nein 183 Mitglieder des Hauses; enthalten hat sich niemand. Damit sind die Anträge auf Umdruck 240 Ziffer 1 a und Umdruck 243 Ziffer 1 abgelehnt.
Ich muß nunmehr über den Antrag auf Umdruck 240 Ziffer 1 b abstimmen lassen, nach dem der Buchstabe b in § 1 Abs. 1 a Nr. 3 gestrichen werden soll. Wer dieser Streichung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letztere ist sicher die Mehrheit; auch dieser Antrag ist also abgelehnt.
Für den Fall der Ablehnung ihrer Anträge auf Umdruck 240 Ziffer 1 a und b hat die Fraktion der SPD auf dem gleichen Umdruck unter Ziffer 2 einen Eventualantrag gestellt. Ich darf den Herrn Abgeordneten Brecht bitten, diesen Antrag zu begründen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Sie soeben mit Mehrheit beschlossen haben, nun auch verbriefte Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen in die Sparförderung einzubeziehen, muß ich an Ihr Gefühl für Konsequenz appellieren. Wenn Sie konsequent sein wollen, müssen Sie auch andere Formen der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen in gleicher Weise wie die Aktie in die Sparförderung einbeziehen. So könnte sehr wohl darüber gesprochen werden, ob nicht auch der GmbH-Anteil einzubeziehen wäre. Vorhin ist sogar schon vom Eigenkapital im eigenen Unternehmen gesprochen worden.
({0})
Herr Abgeordneter Brecht, darf ich einen Augenblick um Gehör bitten. Meine Damen und Herren, ich darf Sie doch bitten, die Plätze einzunehmen und dem Redner Gehör zu schenken. Wir erleichtern uns doch so die Abwicklung der Tagesordnung. Bitte, Herr Abgeordneter Brecht!
Aber es gibt eine Beteiligungsform, bei der es geradezu geboten ist, daß sie in diese Regelung einbezogen wird. Das sind die Genossenschaftsanteile. Allein schon in Konsequenz eines anderen Sparförderungsgesetzes, nämlich des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, müßten Sie dahin kommen, auch den Ersterwerb von Genossenschaftsanteilen zu prämiieren; denn im WohnungsbauPrämiengesetz ist bereits der Ersterwerb von Genossenschaftsanteilen an Baugenossenschaften in die Sparprämienregelung einbezogen.
Herr Minister Lindrath hat heute im Bulletin einen großen Artikel über die Preußag-Aktien veröffentlicht. Dort redet er sehr stark und positiv vom Sachwert, den er der Bevölkerung verschaffen will. Ich will nicht über die Problematik dieses Ausdrucks vom Sachwert gegenüber anderen Anlagewerten sprechen. Er sagt dann, es gebe gar keine andere Form, um einem Bezieher von kleinem Einkommen einen Sachwert zu vermitteln. Das stimmt nicht. Längst ehe Sie den Gedanken der Volksaktien entwickelt haben, gab es eine Beteiligungsform für den kleinen Mann, nämlich die Genossenschaftsanteile. Wir sind der Meinung, wenn Sie nun schon dazu übergehen, eine Beteiligungsform für die Sparförderung als geeignet anzusehen und sie zu prämiieren, dann müssen Sie konsequent sein und auch den Genossenschaftsanteil prämiieren.
Sonst kann ihnen folgendes passieren! Nehmen wir an, Herr Kollege Pferdmenges kauft morgen ein paar Kleinaktien der Dresdner Bank - das ist durchaus möglich; auch sie hat Kleinaktien, wenn es um den Ersterwerb geht - und läßt sich eine Prämie darauf geben. Nun kommt ein anderer und will seine 1000 oder 1200 Mark etwa in einer Beteiligung bei der Volksbank anlegen. Diese Beteiligung wird ihm nicht prämiiert, wohl aber das Papier mit einer Dividende von 12 oder 14 %.
Meine Damen und Herren, Sie reden so viel von Mittelstandsförderung und Mittelstandspolitik. Hier haben Sie einen Ansatzpunkt dafür; Sie können und müssen für den Mittelstand die Genossenschaftsanteile mit in die Prämiierung hineinnehmen.
Nehmen wir ein anderes Beispiel! Jemand kauft Kleinaktien der Kaufhof AG - das gibt es -; diese werden prämiiert. Ein anderer will einen gleich hohen Betrag, weil er ein Handwerker ist, etwa bei seiner Absatzgenossenschaft anlegen; das wird nicht prämiiert. Wenn ein Einzelhändler Geld bei seiner Edeka oder wenn ein Verbraucher es bei seiner Konsumgenossenschaft anlegen will, wird es nicht prämiiert. Alles sind genau dieselben Sparvorgänge wie die Beteiligung in Aktien an einem wirtschaftlichen Unternehmen.
Allein schon aus dieser Konsequenz müssen Sie nach unserer Meinung mit dafür stimmen, daß der Ersterwerb von Genossenschaftsanteilen in die Prämiierung einbezogen wird. Die Genossenschaft ist eine der Unternehmungsformen des kleinen Mannes, es ist eine Unternehmungsform, bei der es keine Spekulation gibt und bei der die Publizität-
und Prüfungsvorschriften viel genauer und besser sind als bei den Aktiengesellschaften, deren Aktien Sie soeben mit großer Bravour als ein anlagefähiges und sparprämienbegünstigtes Papier bezeichnet haben. Schon die Rücksicht auf die Mittelschichten und eine saubere, anständige, ehrliche Konsequenz muß Sie jetzt veranlassen, unserem Antrag zuzustimmen: auch den Ersterwerb von Genossenschaftsanteilen als prämienbegünstigt anzuerkennen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Scharnberg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, den Antrag der Sozialdemokratischen Partei abzulehnen. Wir möchten die Prämiierung auf die Wertpapiere begrenzen. Wir glauben, daß der Begriff Wertpapier, zu dem auch Investment-Anteile zu rechnen sind, ein klar abzugrenzendes Merkmal ist. Wenn man auf die Beteiligung abstellen wollte, müßte man - Herr Kollege Brecht hat es schon gesagt ebenso wie die Genossenschaftsanteile auch die GmbH-Anteile einbeziehen. Ja, meine Damen und Herren, man müßte weitergehen: warum sollten wir dann nicht auch Kommandit-Anteile und Beteiligungen an offenen Handelsgesellschaften hinzunehmen!
Daß das unmöglich ist, muß doch eingesehen werden. Deshalb bitte ich, es bei der Abgrenzung Wertpapiere zu belassen.
({0})
Meine Damen und Herren, Sie haben das Pro und Kontra zu dem Eventualantrag Umdruck 240 Ziffer 2 gehört. Wer für den Antrag der Fraktion der SPD ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letzte ist eindeutig die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich darf einen Augenblick um Ihr Gehör bitten. Ich habe eben die Mitteilung bekommen, daß heute acht Abgeordnete und zwei Senatoren, Mitglieder der Ersten und Zweiten Kammer, der Generalstaaten der Niederlande als Gäste auf der Tribüne weilen. Ich darf sie in Ihrem Namen begrüßen.
({0})
Wir fahren in der Tagesordnung fort. Zur Begründung des Änderungsantrages Umdruck 240 Ziffer 3 hat das Wort der Abgeordnete Brecht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, daß auch dieser Antrag von Ihnen abgelehnt werden wird. Es ist nicht das erste Mal, daß ich ihn hier begründe.
Nach einer früheren Fassung des § 10 des Einkommensteuergesetzes waren einmal auch solche Kapitalansammlungsverträge steuerlich begünstigt, die das Sparen zur Erlangung einer Miet- oder Genossenschaftswohnung zum Gegenstand hatten. Das ist später auf Grund eines Änderungsgesetzes aus § 10 herausgestrichen worden. Auch nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz war diese Form der Sparens für einen bestimmten Zweck der Wohnungsbauförderung, nämlich der Förderung der Miet-
und Genossenschaftswohnungen, begünstigt. Diese Begünstigung ist später ebenfalls gestrichen worden. In beiden Fällen erfolgte die Streichung auf Grund Ihrer eigentumspolitischen Ideologie, nach der nur der Eigenheimbau gefördert und jede andere Form des Wohnungsbaus von der steuerlichen Begünstigung über § 10 des Einkommensteuergesetzes oder über das Wohnungsbau-Prämiengesetz ausgeschlossen werden soll.
Hier aber haben wir es mit etwas ganz anderem zu tun. Jetzt schaffen wir gemeinsam ein allgemeines Spar-Prämiengesetz und sind dabei, möglichst viele Formen des Sparens beispielsweise, auf Grund Ihres soeben gefaßten Beschlusses sogar auch den Erwerb von Aktien, durch Prämien zu begünstigen. Deshalb ist es gerecht, die damals auf Grund einer einseitigen Ideologie gestrichene Begünstigung an dieser Stelle wieder einzuführen. Denn im Rahmen des allgemeinen Spar-Prämiengesetzes sollte das Sparen für einen bestimmten Zweck, nämlich zur Erlangung einer Miet- oder Genossenschaftswohnung, mindestens ebenso prämienberechtigt seien wie etwa das Anlegen von Geldern in Aktien. Sie sollten die damals aus einer andersgearteten Einstellung vorgenommene Streichung jetzt gewissermaßen wiedergutmachen und das Sparen für die Erlangung einer Miet- oder Genossenschaftswohnung ebenso in die Prämienbegünstigung einbeziehen wie alles andere Sparen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Hesberg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Antrag, den soeben Herr Kollege Brecht begründet hat, gilt dasselbe, was Herr Kollege Scharnberg bereits zu dem vorherigen Antrag gesagt hat: Es handelt sich bei dem, was nach dem Antrag begünstigt werden soll, um ein Beteiligungsverhältnis und nicht um einen Sparvorgang. Aus diesem Grunde bitte ich den Antrag abzulehnen.
Herr Abgeordneter Brecht!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich auf diese Bemerkung kurz antworte. Wenn ich Herrn Dr. Hesberg richtig verstanden habe, so meint er, beim Sparen zur Erlangung einer Miet- oder Genossenschaftswohnung liege ein Beteiligungsverhältnis vor.
Völlig falsch! Das Beteiligungsverhältnis liegt lediglich bei der auf Grund Ihres Beschlusses begünstigten Aktie und beim Genossenschaftsanteil, dessen Einbeziehung wir beantragt hatten, vor. Dagegen ist die Hingabe eines Darlehens an eine Genossenschaft oder ein Wohnungsunternehmen zur Erlangung einer Miet- oder Genossenschaftswohnung keine Beteiligung; es handelt sich vielmehr um das Ansparen eines Betrages für einen bestimmten Zweck. Das ist genau das Gegenteil eines Beteiligungsverhältnisses.
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Das Wort hat noch einmal der Herr Abgeordnete Hesberg.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen des Kollegen Brecht kann ich noch einmal auf die sehr eingehenden Beratungen hinweisen, die wir gerade der Sparart, die Herr Kollege Brecht gefördert wissen will, im Wohnungsbauausschuß im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau-Prämiengesetz gewidmet haben. Auch damals sind wir zu einer Ablehnung gekommen, und zwar aus denselben Gründen, aus denen wir jetzt eine solche Ausweitung des Gesetzes nicht gutheißen können. Ich bitte daher, den Antrag abzulehnen.
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Meine Damen und Herren, Sie haben die Klarstellung vernommen.
Ich darf jetzt über Ziffer 3 des Antrags Umdruck 240 abstimmen lassen. Wer zuzustimmen wünscht, daß die Nr. 4 angefügt wird, den bitte ich um dais Handzeichen. - Ich bitte ,um die Gegenprobe. -Enthaltungen? - Das letzte ist offenbar die Mehrheit: abgelehnt.
Damit sind alle Anträge zu § 1 behandelt.
Wer dem § 1 in der Fassung der Ausschußbeschlüsse in zweiter Beratung zuzustimmen wünscht, den darf ich um das Handzeichen bitten. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen mit Mehrheit angenommen.
Dann rufe ich § 2 auf, Höhe der Prämie. Dazu liegen wiederum Anträge auf Umdruck 240 und ,auf Umdruck 243 vor.
Ich rufe zunächst den Antrag Ziffer 4 des Umdrucks 240 auf. Herr Abgeordneter Brecht!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu dem Teil des Gesetzes, von dem man sagen kann: es ist das halbierte oder dezimierte Spar-Prämiengesetz. Denn von dem, was der Herr Finanzminister seinerzeit bei der Einbringung der Vorlage so groß herausgestellt hatte, ist nicht mehr allzuviel übriggeblieben. Statt 250 DM Höchstsparprämie für den Unverheirateten sollen jetzt nur noch 120 DM herauskommen, statt 500 DM für den Verheirateten nur noch 240. Wir haben es nun also mit einem Miniatur-Spar-Prämiengesetz zu tun. Ich weiß nicht, ob die Gegnerschaft gegen das Gesetz von Abs bis „Spiegel" oder von Abs bis Zentralnotenbank nun etwa schwächer wird, weil wir es hier nur noch mit der Hälfte zu tun haben. Wir Sozialdemokraten glauben, daß man die in diesem Paragraphen geregelte Sache trotz der sehr eingehenden Erörterungen im Ausschuß doch noch einmal ernsthaft überlegen sollte.
Mit der Begrenzung auf 120 DM erreichen Sie, daß der Unverheiratete prämienbegünstigt höchstens 600 DM im Jahr sparen kann; er darf mehr sparen, aber dann wird die Prämie nicht gegeben. Der Verheiratete kann 1200 DM sparen, um die Prämie von höchstens 240 DM zu bekommen. Man spricht immer davon, daß das Sparen gefördert werden soll und daß namentlich das Sparen jugendlicher Kreise belebt und angeregt werden soll. Das ist richtig. Aber nun muß man sich überlegen, ob der Satz von 600 DM als Höchstsparbetrag für ein Jahr ausreicht.
Wir meinen, man sollte den Höchstbetrag der Prämie für den Unverheirateten auf 180 DM festlegen. Das würde bedeuten, daß der Betreffende wenigstens - wenn er dazu imstande ist, und es gibt solche - 900 DM sparen kann. Das wäre eine echte Anregung zum Sparen, das wäre ein echtes marktkonformes Mittel, das Sparen und die Kapitalbildung möglichst schon bei Jugendlichen in Gang zu bringen.
Wir wissen, daß die Anhebung auf 180 DM - gleich 900 DM mögliche Sparleistung - eine bedauerliche Konsequenz hat: wegen der Gefahr, daß verfassungsrechtliche Einwände kommen, muß für die Verheirateten sofort auf das Doppelte, auf 360 DM, heraufgegangen werden, d. h. auf 1800 DM mögliche Sparleistung. Zweckmäßiger erschiene uns, wenn man folgendermaßen verführe: für den Jugendlichen 180 DM Höchstsparprämie = 900 DM Sparleistung im Jahr und für den Verheirateten 240 DM Höchstsparprämie = jährliche Höchstsparleistung von 1200 DM. Aber das ist aus verfassungsrechtlichen - und nur aus verfassungsrechtlichen - Gründen nicht möglich, weil man Gefahr läuft, daß hier ein Einwand kommt. Darum ziehen wir eben die Konsequenz und sagen: Dann muß für die Verheirateten auf 360 DM Höchstbetrag gegangen werden = mögliche 1800 DM Höchstsparleistung. Es ist im übrigen auch noch kein Elend, kein Verderben und kein Verbrechen, daß, wenn jemand als Verheirateter 1800 DM sparen kann, er dafür die Prämie von 360 DM bekommt. Kann er nicht soviel sparen, hat er immer noch die Möglichkeit, zwischen diesen beiden Höchstgrenzen zu verbleiben.
Jetzt darf ich ein paar Worte an den Bericht des Herrn Berichterstatters anschließen. Er hat unseres Erachtens die Mitarbeit der Opposition gerade an diesem Gesetz, das auch wir für eine bedeutsame gesellschaftspolitische Aufgabe halten - nicht für eine kapitalmarktwirtschaftliche und kapitalmarktfördernde , doch nicht in das rechte Verhältnis zu der tatsächlich geleisteten Arbeit gebracht. Er hat dabei unter anderm gesagt, unser Vereinheitlichungsvorschlag sei abgelehnt worden, weil die Mehrheit der Meinung gewesen sei, 2000 und 4000 DM Sparleistung wären für das Kontensparen
zuviel. - Meine sehr verehrten Damen und Herren. das haben wir nie beantragt! Wir wollten etwas ganz, ganz anderes. Zunächst einmal wollten wir den Wirrwarr und das Nebeneinander von drei Formen der Sparförderung - in § 10, im Wohnungsbau-Prämiengesetz und im neuen Spar-Prämiengesetz beseitigen und die unterschiedlichen Formen auf eine Linie bringen. Heute brauchen Sie einen zweiten Referenten im Finanzministerum, Sie brauchen ein besonderes Formblatt; Sie brauchen ein besonderes Verfahren, es werden verschiedene Erlasse herausgegeben. Man kann nicht immer nur sagen: weniger Verwaltung oder weniger Staat und mehr Wirtschaft, wenn man es ablehnt, da, wo es einmal möglich ist, zu einer Vereinfachung und Vereinheitlichung zu kommen.
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Wir haben einen sehr durchdachten Gesetzesvorschlag unterbreitet, in dem diese drei Formen der Sparforderung zusammengefaßt wurden. Wir haben diesen Vorschlag nicht nur wegen der Vereinfachung gemacht, sondern gleichzeitig auch mit dem Ziel, die sozialen Ungerechtigkeiten auszuräumen, die in den drei verschiedenen Formen liegen. Heute hat nach § 10 der Bezieher eines hohen Einkommens, das in starkem Maße der Progression unterliegt, die größere Vergünstigung. Im Wohnungsbau-Prämiengesetz gibt es eine Vergünstigung von 25 bis 35 hier haben Sie eine Vergünstigung von 20 . Wir haben Ihnen mit unserem Vorschlag deshalb nicht nur die Vereinheitlichung vorgeschlagen, I sondern bieten die Möglichkeit, zu einer Verwaltungsvereinfachung zu kommen und gleichzeitig soziale Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Der Spare: hätte die Möglichkeit gehabt, völlig frei zwischen den Sparformen zu wählen. Er hätte auch die Möglichkeit gehabt, die Anlagedauer selbst zu wählen und zu bestimmen, weil wir die Prämie nach der Dauer der Anlage gestaffelt haben. Sie werden vielleicht in der dritten Lesung, wenn wir unseren Entschließungsantrag stellen, nochmals spüren, daß es uns mit unserem Willen ernst ist, diese Ungerechtigkeiten, die in § 10 im Verhältnis zum Wohnungsbau-Prämiengesetz und zum allgemeinen Prämiengesetz liegen, zu überwinden.
Aber nun ist uns entgegnet worden, wir wollten in den Sparleistungen viel zu hoch gehen. Ich darf Ihnen dazu folgendes sagen: Als wir unseren Vorschlag konzipierten, war noch die Regierungsvorlage im Spiel und in der Beratung. Wenn Sie einmal schön zusammenrechnen, was in der Regierungsvorlage plus Wohnungsbau-Prämiengesetz für den Unverheirateten vorgesehen war, dann stellen Sie fest, daß es 400 plus 250 DM = 650 DM waren. Ohne Berücksichtigung von § 10 waren das also schon mehr, als unser Vorschlag vorsah! Bei den Verheirateten waren es 500 plus 400 = 900 DM und dazu noch die Vorteile in § 10. Hier hätte sich später ergeben, daß man auf einen Sparbetrag gekommen wäre, der unter den 4000 DM lag. Aber über diese Frage ist gar nicht ernsthaft diskutiert worden. Man hat vielmehr aus ganz anderen Gründen, nämlich aus den Gründen, die der Vertreter des Bundesfinanzministeriums nannte, den Antrag abgelehnt. Die Regierung und Sie wollten nicht, daß die 200 Millionen DM, die jetzt jährlich als Wohnungsbauprämie gegeben werden, auf den Bundeshaushalt zukommen und nicht mehr dem Wohnungsbau entzogen werden können. Das ist der tiefere Grund dafür, daß die Vereinheitlichung abgelehnt wurde, obwohl der Antrag sachgerecht vereinheitlichte, um die Ungerechtigkeiten auszuräumen.
Nachdem Sie dem Antrag nicht zugestimmt haben, bitten wir, sich jetzt noch einmal zu überlegen, ob nicht wenigstens für die Jugendlichen oder die Unverheirateten auf 180 DM Prämie gegangen werden kann und damit die Möglichkeit geschaffen wird, 900 DM im Jahr statt nur 600 DM prämienbegünstigt zu sparen. Gerade wer vom Sparen, von der Kapitalbildung der Jugendlichen redet, sollte den Vorschlag akzeptieren, auch wenn man deshalb als Konsequenz auf 360 DM und 1800 DM für die Verheirateten gehen muß. Die größere Chance für die Verheirateten, die damit zweifellos gegeben wird, sollte dazu benutzt werden, eine um so größere Sparmöglichkeit und eine um so lebendigere Sparprämiierung bei den Jugendlichen zu schaffen.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Scharnberg.
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Ich möchte zunächst auf die Kritik erwidern, die Herr Brecht an meinem Bericht geübt hat, indem er sagte, ich hätte das Vorbringen der SPD nicht richtig dargestellt. Die SPD habe im Ausschuß einen Antrag gestellt, der dahin gegangen sei, die drei Sparbegünstigungsformen, nämlich § 10, das Bauspar-Prämiengesetz und das Spar-Prämiengesetz, in einem Gesetz zusammenzufassen. Herr Brecht, ich glaube, Ihren Antrag aufmerksam gelesen zu haben. Ich habe in dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, nur gelesen, daß Sie das Bauspar-Prämiengesetz und das Spar-Prämiengesetz,
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aber nicht den § 10 in einem Gesetz zusammenfassen wollten. Ihre mündliche Ergänzung habe ich dahin verstanden, daß Sie aus dem § 10 die Bausparmöglichkeit herausnehmen und den § 10 auf die Lebensversicherung beschränken wollten.
Gegen den Antrag haben wir erhebliche Bedenken gehabt, und zwar aus den verschiedensten Gründen. Wir sind der Meinung gewesen, daß dann eine große Zahl der Sparer mit erheblichen Beträgen die Sparprämien dieses Gesetzes in Anspruch genommen hätte. Damit wäre die Spartätigkeit zu Lasten der Bausparkassen gegangen, die dann beeinträchtigt worden wären. Das hätte wiederum der Wohnungsbaufinanzierung große Gefahren gebracht. Das war in der Hauptsache die Überlegung, weswegen wir gesagt haben: So, lieber Herr Brecht, geht es nicht.
Nun möchte ich noch zu den Beträgen - 120 DM für Unverheiratete, 240 DM für Verheiratete und
Kinderzuschlag -, die Sie erhöhen wollen, Stellung nehmen. Ich möchte auf Ihren Antrag folgendes sagen. Wir haben die Beträge, die wir nun im Gegensatz zum Regierungsentwurf vorschlagen, nicht willkürlich gewählt. Wir haben eingehende Berechnungen angestellt. Wir haben berechnen lassen, welche Vergünstigungen die einzelnen Einkommensstufen und die einzelnen Einkommensgruppen - ob Unverheiratete, Verheiratete oder Verheiratete mit zwei, vier Kindern usw. - haben. Wir unterstellten, daß jeder eine Sparquote von 20 % hat. Wir haben dann festgestellt, bis zu welchem Einkommen der Betreffende seine so gedachte Sparquote vollen Umfangs prämiieren oder im Rahmen des § 10 steuerlich begünstigen lassen kann. Wir haben dabei das Zwecksparen des BausparPrämiengesetzes außer acht gelassen.
Bei den Berechnungen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, daß der Einkommensbezieher als Junggeselle bis zu 14 000 DM, als Verheirateter bis zu 28 000 DM und als kinderreich Verheirateter mit drei Kindern bis zu 38 000 DM Einkommen eine gedachte Sparquote von 20 % vollen Umfangs entweder durch das Spar-Prämiengesetz oder durch den § 10 des Einkommensteuergesetzes begünstigen lassen kann. Wir glaubten, daß diese Beträge wirklich ausreichend sind, um so mehr, als auch über § 10 im Regelfall eine Vergünstigung von 20 % gewährt wird, weil wir heute unten die Proportionalstufe haben. Wir glaubten, daß es aus haushaltsmäßigen Erwägungen richtig ist, es bei diesen Beträgen zu belassen, vor allen Dingen auch, weil wir die Gefahr der Umbuchungen sehen, daß also früher gesparte Beträge zur Prämiierung festgelegt werden, was nicht der Sinn des Gesetzes ist. Diese Umbuchungen werden natürlich, wenn man die Höchstbeträge heruntersetzt, in erheblichem Umfang eingeschränkt. Infolgedessen werden Haushaltsmittel gespart.
Wir sind zu der Erkenntnis gekommen, daß wir, wenn wir höhere Beträge ansetzen, damit nur den Junggesellen mit einem Einkommen über 14 000 DM, den Verheirateten mit einem Einkommen über 28 000 DM und den kinderreichen Verheirateten mit einem Einkommen über 38 000 DM dienen. Das hielten wir nicht für nötig. Wir sind der Meinung, daß da die haushaltsmäßigen Überlegungen den Vorrang haben sollten.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Brecht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß auch dazu ein paar Bemerkungen machen. Ich will zu dem letzten Problem -14 000 DM, 28 000 DM - nichts mehr sagen. Das würde hier wahrscheinlich nicht so genau aufgenommen werden und nicht ankommen. Herr Scharnberg ist bei all diesen Berechnungen immer von einer Hypothese ausgegangen, nämlich von einer ganz bestimmten Sparleistung. Dazu will ich nichts mehr sagen.
Ich möchte nur folgendes bemerken: Man sollte doch jetzt nicht den Einwand der möglichen Umbuchungen bringen. Von diesen Umbuchungen wissen wir seit Jahren. Seitdem es eine Vergünstigung nach § 10 gibt, hat es auch diese Umbuchungen gegeben. Wir wissen alle ganz genau, was im Hinblick auf § 10 und auf die Wohnungsbauprämien bei Abschluß von Bausparverträgen geschieht.
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Es werden Verträge mit der Erklärung „zur Erlangung eines Baudarlehens" abgeschlossen. Aber man will gar kein Baudarlehen, sondern man will lediglich eine Steuervergünstigung oder eine Prämie, die dann aus den Mitteln des Wohnungsbaues gezahlt wird. - Das nebenbei.
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- Ich weiß nicht, Herr Dr. Czaja, ob Sie die Untersuchungen unseres Zentralnotenbanksystems über die ungeheuren liquiden Mittel kennen, die sich zum Teil dadurch bei den Bausparkassen angesammelt haben und die der Bundesnotenbank manche Sorgen bereiten.
Aber lassen wir das. Ich möchte zu der Berner-kung von Herrn Scharnberg, unser Vorschlag habe zu einer Beeinträchtigung des Wohnungsbausparens geführt, etwas sagen. Das ist eben nicht richtig. Nach unserem Vorschlag wäre die mögliche Prämienleistung für das Sparen, auch für das Wohnungsbausparen, von 400 DM auf 600 DM jährlich erhöht worden. Das ist doch ein Beweis dafür, daß mehr in das Wohnungsbausparen hätte hineingegeben werden können.
Ich weiß, daß man sehr gern mit der These operiert, die bösen Sozialdemokraten wollten den Bausparkassen das Feld abgraben und es ihnen irgendwie schwermachen. Genau umgekehrt ist es.
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- Das ist nicht wahr, Herr Czaja. Sie sollten mit diesen Dingen nicht immer und immer wieder kommen. Es hat keinen Sinn, sich mit solchen Einwänden hier auseinanderzusetzen.
Eine Gruppe von Bausparern wäre bei unserem Vorschlag allerdings etwas benachteiligt worden, nicht diejenigen, die die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen und von denen Sie immer sagen, das seien die idealen Sparer und die idealen Eigenheimer, sondern diejenigen, die infolge ihres hohen Einkommens über § 10 auf eine Steuervergünstigung von über 30 % kommen. Denn unser Vorschlag - wahrscheinlich kennen sie ihn gar nicht - sieht für alle Wohnungsbausparer eine 30% ige Wohnungsbauprämie vor. Also nur diejenigen, die ein so hohes Einkommen haben - ich weiß nicht, ob Sie dazu gehören -, daß sich das mit über 30 % ausgewirkt hätte, hätten eine gewisse Benachteiligung erfahren. Ich bin der Meinung, daß diese soziale Ungerechtigkeit, die im § 10 gerade für Bausparverträge liegt, sehr wohl - mit Ihrer Hilfe - hätte beseitigt werden können. Manchmal kann man sich des Eindrucks nicht ganz erwehren, daß die Regierungsvorlage mit den 250 und 500 DM
Prämie nur einmal in die Debatte gestellt worden ist, damit man im § 10 die Kapitalansammlungsverträge streichen und nachher in der Prämie wieder heruntergehen kann.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Katzer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur zwei Bemerkungen zu den Äußerungen des Herrn Kollegen Dr. Brecht.
Wir verabschieden heute ein Spar-Prämiengesetz und kein Bauspar-Prämiengesetz.
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Ich glaube, es ist notwendig, auf diesen Unterschied einmal sehr deutlich hinzuweisen. Wir könnten uns die Debatte erleichtern, wenn wir uns auf das Spar-Prämiengesetz konzentrierten.
Herr Kollege Dr. Brecht, erlauben Sie mir, auf eine merkwürdige Interpretation hinzuweisen, die Sie gegeben haben. Auf der einen Seite werden Ihre Parteifreunde nicht müde, darzustellen, wie schlecht die sozialen Verhältnisse draußen seien. Wir hören immer das Wort von der sozialen Demontage. Auf der anderen Seite sagen Sie, Herr Kollege Dr. Brecht, jetzt, daß eine Sparleistung eines Ledigen von 900 DM jährlich geradezu nichts sei.
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1 Dann kann es doch mit der sozialen Situation nicht so schlecht bestellt sein, wenn die Ledigen nach Ihrer Auffassung in der Lage sind, viel mehr als 900 DM jährlich zu sparen.
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Keine weiteren Wortmeldungen.
Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Umdruck 240 Ziffer 4 ab. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? -Bei einigen Enthaltungen abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag Umdruck 240 Ziffer 5 auf. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? -- Herr Abgeordneter Dr. Brecht!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann die Begründung kurz machen, denn hier liegt eine Groteske vor. Sie wollen den Kinderreichen eine höhere Prämie geben. Das setzt zunächst voraus, daß die kinderreiche Familie eine höhere Sparleistung erbringt. Bisher haben wir immer angenommen, die Kinderreichen seien auf Grund der Höhe der Lebenshaltungskosten mit sonstigen Verpflichtungen so sehr belastet, daß sie nicht so viel sparen könnten wie andere mit weniger oder keinen Kindern. Die Befürworter der jetzigen Vorlage sind aber anscheinend der Meinung, daß eine kinderreiche Familie, eine Familie mit drei und mehr Kindern, 1800 DM sparen kann, während eine Familie mit zwei Kindern höchstens 1200 DM sparen kann. Deshalb soll der Satz heraufgesetzt werden. Ich halte das - nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich das deutlich sage - für eine Groteske.
Was Sie wollen, ist etwas ganz anderes. Wir bieten Ihnen die Hand dazu, es zu erreichen. Sie wollen nämlich den kinderreichen Familien eine höhere Prämie geben. Wenn Sie das wollen, finden Sie unsere Zustimmung. Dann nehmen Sie bitte diesen einen Antrag von uns an und geben Sie den Familien mit drei und mehr Kindern statt einer Prämie von 20 % eine Prämie von 25 %. Dann haben Sie nämlich das getan, was Sie eigentlich wollen, wenn Sie es ehrlich meinen. Deshalb sollten Sie in diesem Punkte einmal einen SPD-Antrag annehmen trotz etwa entgegenstehender Fraktionsbeschlüsse, durch die Sie gebunden sind, alle Anträge der SPD abzulehnen.
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Herr Abgeordneter Scharnberg!
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! Es ist nicht zu bestreiten, daß manches für den Antrag der SPD spricht. Wir haben ja im Bauspar-Prämiengesetz die differenzierten Prämiensätze. Wenn auch nach der Logik manches dafür spricht, so konnten wir uns trotzdem nicht entschließen, dem schon im Ausschuß gestellten Antrag zuzustimmen, weil im Gegensatz zum Bauspar-Prämiengesetz, das von wenigen Bausparkassen und großen Instituten gehandhabt wird, dieses Gesetz von einer Unzahl großer und kleiner Sparinstitute angewendet werden muß. Wir glauben, daß wir den Instituten diese Verwaltungserschwerung nicht aufbürden dürfen.
Es kommt noch etwas hinzu. Was Herr Brecht zur Begründung des Antrags gesagt hat, erscheint logisch, ist aber in einem Punkt nicht richtig. Durch die Steuerreform ist eine große Zahl Einkommensbezieher aus der Einkommensteuerpflicht entlassen worden. Diese Einkommensbezieher haben keine Vergünstigungsmöglichkeit nach § 10 EStG; denn sie können den § 10 nicht in Anspruch nehmen. Für diese Gruppen aber ist das Gesetz hauptsächlich gedacht. Wir wissen alle, daß Einkommensbezieher mit kinderreichen Familien schon ziemlich hohe Einkommen haben können, ohne daß sie einkommensteuerpflichtig sind. Besonders für diese Einkommensbezieher ist dieses Gesetz von Nutzen.
Ich bitte daher, auch diesen Antrag der SPD abzulehnen.
Herr Abgeordneter Atzenroth!
Meine Damen und Herren! Was Herr Scharnberg als Begründung für die Haltung der CDU gesagt hat, veranlaßt mich, zu diesem
Punkt auch etwas zu sagen. Hier zeigt sich die Inkonsequenz dieses Gesetzes mit aller Deutlichkeit. Meine Damen und Herren, wenn Sie das Sparen der Bezieher kleiner Einkommen fördern und insbesondere kinderreiche Familien begünstigen wollen, können Sie das nicht dadurch tun, daß Sie ihnen die Chance geben, mehr zu sparen; denn diese Leute haben nicht das Geld dazu.
({0})
- Das Kindergeld sollen sie doch nicht zum Sparen verwenden; so war es nach der Begründung, die Sie seinerzeit dem Kindergeldgesetz gegeben haben, nicht gedacht.
({1})
Sie haben damals erklärt, daß diese Familien das Kindergeld dringend brauchten, um ihre bittere Notlage zu beheben. Sie können daher das Kindergeld hier nicht ins Feld führen. Der einzige Weg, den Sie von Ihrer Konzeption aus gehen könnten, wäre der, den die SPD vorschlägt. Wir unterstützen diesen Vorschlag nicht; denn wir haben andere Gedanken zu diesem Gesetz. Aber wenn Sie logisch handeln wollen, können Sie für Kinderreiche nur die Prämie, nicht aber die Summe erhöhen.
Keine weiteren Wortmeldungen? - Ich lasse abstimmen über Ziffer 5 des Änderungsantrags Umdruck 240. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das letzte ist die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der Deutschen Partei auf Umdruck 243 Ziffer 2 auf. Zur Begründung hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Preusker.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Begründung möglichst kurz machen. Wir hatten im Ausschuß wiederholt versucht, für die Gruppen, um die es uns bei der Ziffer 2 unseres Antrages in erster Linie geht, eine Gleichstellung in den Sparbeträgen zu erreichen. Das ist im Ausschuß abgelehnt worden. Trotzdem sind wir der Meinung, daß für verwitwete Personen mit Kindern und für Alleinstehende über fünfzig Jahre, namentlich ältere Frauen, analog den Regelungen, die es sonst im Einkommensteuergesetz gibt, eine Gleichstellung mit den Ehegatten zweckmäßig ist; denn sie können wirklich nichts dafür, daß sie nicht mehr verheiratet sind, und sie haben ohne Zweifel wesentliche zusätzliche Lasten zu tragen, wenn sie versuchen, zusätzlich etwas für ihre Altersversorgung zu tun. Wir sollten also diese Gleichstellung akzeptieren.
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Herr Abgeordneter Scharnberg!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, wenn auch etwas schweren Herzens, diesen Antrag abzulehnen. Die
Deutsche Partei macht hier ihrem Namen Ehre, indem sie - Herr Preusker wird mir diese Bemerkung nicht übelnehmen - in einen deutschen Perfektionismus verfällt.
({0})
Durch die Annahme dieses Antrages würden Komplikationen ausgelöst werden. Demgegenüber wollen wir das Gesetz, wie ich soeben schon gesagt habe, einfach halten, um es für die große Zahl der Kreditinstitute manipulierbar zu machen.
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Ich bitte also, diesen Antrag abzulehnen.
Herr Abgeordneter Dr. Brecht!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So einfach läßt sich der Antrag der DP hier nicht behandeln, daß man sagt: Wir wollen das Gesetz einfach halten, um es manipulierbar zu machen. So geht es nicht! Die DP möchte die an sich unzulängliche Regelung für die Unverheirateten in drei Punkten erweitern. Sie beantragt damit nicht ganz das, was wir gewollt haben. Immerhin geht es darum, daß auch andere eine höhere Prämiierung der Sparleistung erreichen können. In allen Steuergesetzen findet sich der Gedanke, daß derjenige, der über 50 Jahre alt ist, besondere Möglichkeiten haben soll, etwas für seine Altersversorgung zu tun. Das ist Leuten mit hohem Einkommen in § 10 usw. zugestanden worden. Weshalb wollen Sie es diesen Sparern nicht auch zugestehen? Meine Freunde werden dem Antrag der DP zustimmen, da sie ihn für sozial gerecht halten.
({0})
Herr Abgeordneter Dr. Preusker!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Brecht hat mir einen Teil meiner Antwort auf die Ausführungen von Herrn Scharnberg vorweggenommen. Nach § 10 gelten für die großen Einkommen alle Ausnahmen. Ich bin daher der Auffassung, daß wir das, was wir für die großen Einkommen zugestehen, gerechterweise auch den kleinen zubilligen müssen.
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Es ist leider so, daß das Leben sehr komplex ist und in unserem armen, kriegszerstörten und geteilten Vaterland noch zusätzliche Komplikationen vorhanden sind. Ich bitte deshalb noch einmal, um der sozialen Gerechtigkeit willen unserem Antrag stattzugeben.
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Keine weiteren Wortmeldungen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der DP Umdruck 243 ZifPräsident D. Dr. Gerstenmaier
I fer 2. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das letzte ist die Minderheit; der Änderungsantrag ist angenommen.
Ich lasse abstimmen über § 2 in der nunmehr geänderten Fassung. Wer diesem Paragraphen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wird zu § 3 das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem § 3 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen angenommen.
Zu § 4 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU Umdruck 248 Ziffer 1 vor.
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- Da es sich um eine nur redaktionelle Änderung handelt, wird auf Begründung verzichtet. Stimmt das Haus der Änderung zu? - Das Haus ist einverstanden.
Wer dem § 4 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Gegen einige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Zu § 4a liegen keine Änderungsanträge vor. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem § 4a zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Zu § 5a liegt der Änderungsantrag Umdruck 248 Ziffer 2 vor. - Zur Begründung Herr Abgeordneter Scharnberg!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der Ausschußfassung können bei Sparverträgen mit festgelegten Sparraten Komplikationen eintreten, wenn z. B. während der Laufzeit des Vertrages ein Ehegatte stirbt oder eines der bisher anrechnungsfähigen Kinder 18 Jahre alt wird. Es ist nicht der Sinn des Gesetzes, daß der Betreffende dann für die Restzeit seines Sparratenvertrages die geringere Höchstprämie erhält. Um dies zu vermeiden, sieht unser Antrag eine Ermächtigung für die Bundesregierung vor, diese Fälle im Wege der Rechtsverordnung so zu regeln, daß während der Laufzeit des Vertrages der im ersten Kalenderjahr maßgebende Familienstand für die Höhe der Prämie zugrunde zu legen ist.
Ich bitte, den Antrag anzunehmen.
Wird dazu das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ,ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltungen angenommen.
Ich lasse abstimmen über den § 5a in der so erweiterten Fassung. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen.
§ 6. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem § 6 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltungen angenommen.
Zu § 7 liegt der Änderungsantrag Umdruck 248 Ziffer 3 vor. - Zur Begründung Herr Abgeordneter Scharnberg!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir möchten mit unserem Änderungsantrag erreichen, daß die jetzt zum Bezug ausgeschriebenen Preußag-Aktien in das Gesetz einbezogen werden können. Dem dient die vorgesehene Ermächtigung. Ich bitte auch hier um Annahme.
Herr Abgeordneter Dr. Brecht!
Der Änderungsantrag Umdruck 248 hat den Zweck, die demnächst zur Ausgabe kommenden Preußag-Aktien in die Sparbegünstigung einzubeziehen. Ich sage nichts gegen die Preußag-Aktien, aber da wir zuvor grundsätzlich gegen die Einbeziehung der Aktien in die Förderung durch Sparprämien gewesen sind, müssen wir konsequenterweise nunmehr auch die Ergänzung des § 7 ablehnen.
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Herr Abgeordneter Atzenroth!
Meine Damen und Herren! Wir lehnen diesen Antrag noch aus einem anderen Grunde ab. Schon während der Ausschußberatungen haben wir eine Reihe von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen gestrichen. Gerade wir Freien Demokraten sind der Ansicht, daß man den Weg der Rechtsverordnung nur dann beschreiten sollte, wenn es unbedingt notwendig ist. Der Gesetzgeber sollte sich seines Rechtes, zu bestimmen, welchen Inhalt die Gesetze haben, nicht dadurch begeben, daß er der Regierung Ermächtigungen erteilt.
Es kommt aber noch etwas anderes hinzu. Hier wird eine Ermächtigung für die Regierung gefordert, deren Inhalt im Gesetz keine Grundlage hat. Denn in § 7 ist eindeutig bestimmt, daß das Gesetz erst zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft tritt und daß nur das, was nach diesem Zeitpunkt gespart wird, unter das Gesetz fällt. Nach dem jetzt gestellten Antrag soll der Bundesregierung die Ermächtigung erteilt werden, nicht nur die PreußagAktien, sondern vielleicht auch noch irgend etwas anderes nachträglich in das Gesetz einzubeziehen. Eine solche Ermächtigung darf ein Parlament nicht geben. Damit begibt es sich des Rechtes, das ihm allein zusteht. Wenn Sie die Absicht haben, hier die Preußag-Aktien mit einzubeziehen, müssen Sie einen entsprechenden Passus in den Gesetzestext
aufnehmen; das ist die einzig mögliche Form. Ich bin davon überzeugt, daß diese Ermächtigung einer Nachprüfung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz nicht standhalten wird.
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Wird weiter das Wort gewünscht. - Das ist nicht der Fall.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Umdruck 248 Ziffer 3 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Ich muß die Abstimmung wiederholen lassen. Wer dem soeben aufgerufenen Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Das Ergebnis der Abstimmung ist zweifelhaft. Wir stimmen im Hammelsprung ab.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Mit Ja haben 174, mit Nein 137 Mitglieder des Hauses gestimmt; enthalten haben sich 12. Der Änderungsantrag Umdruck 248 Ziffer 3 ist angenommen.
Ich lasse über § 7 in der so geänderten Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit; § 7 ist angenommen.
§§ 8, - 9, - 10, - Einleitung und Überschrift! Wird dazu das Wort gewünscht! - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Dritte Beratung.
Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? - Bitte sehr, Herr Abgeordneter Wehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hätte sich glücklich geschätzt, wenn sie in der Lage gewesen wäre, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. Aber der Verlauf der heutigen Sitzung und der voraufgegangenen Sitzungen, in denen der Gesetzentwurf beraten wurde, hat gezeigt, daß die Vorlage sehr einseitig behandelt worden ist und daß alle Überlegungen, selbst wenn man ihnen die Logik nicht absprechen konnte, einfach der Fraktionsdisziplin der CDU zum Opfer gefallen sind.
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Eine derartige Methode zeugt nicht davon, daß man bereit war, aus dem Gesetz etwas Rechtes zu machen. Es ist vor langer Zeit angekündigt und mit ihm sind viele Hoffnungen geweckt worden. Man hat Zahlen genannt. Ich denke daran, daß der Regierungsentwurf, als er uns vorgelegt worden ist, propagiert hat, die Bevölkerung könne immerhin damit rechnen, daß es für den Ledigen eine Prämie von 250 und für Verheiratete eine solche von 500 DM geben werde. Nun ist schon die Halbierung da!
Meine Fraktion hat sich intensiv ich glaube,
auch der Verlauf der jetzigen Verhandlungen hat
das gezeigt - in die Materie hineingekniet, um
dem gesellschaftspolitischen Anliegen dieses Gesetzes tatsächlich so gerecht zu werden, wie es in der Begründung angekündigt worden und auch in dem Bericht nachzulesen ist, den der Ausschuß vorgelegt hat.
Dieses Gesetz sollte immerhin einen Ausgleich schaffen, zumindest die Ungerechtigkeit des § 10 des Einkommensteuergesetzes beseitigen, der allen Beziehern hoher Einkommen Vergünstigungen einräumt, an denen der kleine Mann nicht teilhaben kann, weil er ein solches Einkommen nicht erreicht. Die Möglichkeit, die mit dem Gesetz gegeben war, diese Ungerechtigkeit auszuräumen, haben Sie durch Ihr Verhalten bei der Abstimmung über unsere Anträge beseitigt. Wir wollten ein Gesetz gestalten helfen, das große Bevölkerungsschichten tatsächlich in die Lage versetzt, das zu tun, wovon seit Jahr und Tag geredet wird: sich Eigentum als Rücklage zu bilden. Unserem Anliegen, dabei zu helfen, das zu fördern, sind Sie nur zum Teil gerecht geworden. Sie haben dieses Anliegen beschnitten. Sie haben nicht einmal der Logik Raum gegeben, sondern haben z. B. die mit dem Antrag der DP angestrebte Berücksichtigung des tatsächlichen Zustandes in der Weise, daß Personen, die zwar als Ledige leben, aber Kinder haben, Witwen, Witwer usw., den Verheirateten gleichgestellt werden sollten, als - wie Herr Kollege Scharnberg mehr oder weniger witzig bemerkte - deutschen Perfektionismus abgetan. Diese Art, das Gesetz zu behandeln, hat es uns unmöglich gemacht, der Vorlage zuzustimmen.
Man hat immer wieder von dem „kleinen Mann" gesprochen. Unsere Anträge hatten nichts anderes zum Inhalt, als diesem kleinen Mann das zu geben, was ihm im Rahmen einer Sparförderung gerechterweise zusteht. So sollte nach unseren Anträgen die genossenschaftliche Beteiligung an Einrichtungen, zu deren Schaffung der kleine Mann allein nicht in der Lage ist, prämienbegünstigt sein. Sie haben es abgelehnt. Ja, Sie haben nicht einmal das Sparen zum Zwecke der Beseitigung eines akuten Notstandes in der Bevölkerung, nämlich das Sparen zur Erlangung einer Miet- oder Genossenschaftswohnung, in die Prämienbegünstigung einbezogen.
Dagegen haben Sie unbesehen ein Wertpapier in die Begünstigung einbezogen. Dazu hat mein Kollege Brecht sehr zutreffend gesagt, daß Ihren nachträglichen Erklärungen, man habe gar nicht die Aktie an sich im Auge, sondern man wolle damit die Belegschaftsaktien fördern und schon im voraus die Volksaktien erfassen, die klare Abgrenzung fehle. Herr Kollege Katzer, Sie haben uns die Volksaktie gewissermaßen vor die Füße werfen wollen, damit wir darüber stolperten und Sie sagen könnten, wir stellten uns dagegen. Sie haben in den Ausschußberatungen und auch hier erklärt, es sei die Volksaktie, an die bei diesem Gesetz in erster Linie gedacht sei. Aber was diese Volksaktie sein soll, haben Sie nicht gesagt. Warum sollte es denn nicht möglich sein, diese Papiere heute schon im Gesetz zu bezeichnen, wenn man sie meint?! Das hätte man tun können, nachdem bei Ihnen die Vorstellungen bereits so weit gediehen sind, daß Sie
diese Papiere in der Öffentlichkeit immer wieder nennen.
Dem Gesetz lag die gute Absicht zugrunde, die kinderreichen Familien an der Förderung besonders zu beteiligen. Wir haben Ihnen einen Vorschlag hierfür vorgelegt, den Herr Kollege Scharnberg immerhin als „einer gewissen Logik nicht entbehrend" bezeichnet hat. Warum dann nicht dieser gewissen Logik auch Raum geben?! Jeder, der Kinder hat, weiß, daß sie Geld kosten. Ist es denn nicht unlogisch, von diesen kinderreichen Familien zu verlangen: Wenn ihr eine entsprechend höhere Prämie haben wollt, dann müßt ihr, weil ihr Kinder habt, einen höheren Konsumverzicht erbringen. Von der Frage des Konsumverzichts wird in der Begründung zu diesem Gesetz auch gesprochen. Der Konsumverzicht müßte sich dann also logischerweise ebenfalls in den kinderreichen Familien zeigen.
Wir haben versucht, Ihnen mit unseren Anträgen und Begründungen gerechte Lösungen bei diesem Gesetz anzubieten. Sie haben diese Anträge mit leichter Hand einfach unter den Tisch gewischt. Diese Art, mit einem Gesetz umzugehen, das immerhin etwas mehr als nur die Förderung bestimmter Einkommen bewirken, das vielmehr auch der von Ihnen ebenfalls immer so betonten Mittelschichtenpolitik dienen soll, und die Tatsache, daß Sie ein solches Gesetz so unvollständig in die Welt schicken, wird Sie vor dieselben Konsequenzen stellen, vor die Sie schon durch andere Gesetze gestellt worden sind, mit denen wir bereits unsere Erfahrungen haben sammeln können. Ich denke dabei an das Kindergeldgesetz, an dem wir immer wieder mit Novellen herumflicken müssen. Dieses Haus steht auch in Zukunft vor der Aufgabe, das, was das Gesetz nicht regelt, mit Novellen auszubessern und sich mit der Kritik der Bevölkerung an diesem Gesetz auseinanderzusetzen.
Wir sind der Meinung, man sollte je eher, desto besser das Gesetz in eine richtige Form bringen. Deswegen haben wir Ihnen einen Entschließungsantrag zu unterbreiten, der dem Hause auf Umdruck 241 vorgelegt worden ist. Mit diesem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung ersucht werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Maßnahmen zur Förderung des Sparens, wie sie jetzt in den verschiedenen Formen bestehen, zusammenfaßt und in einen Guß bringt, nach dem der Sparer die freie Wahl unter den Sparformen hat, bei dem auch der einfache Mann seine Möglichkeiten übersehen kann
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und mit dem die Vergünstigungen und die berücksichtigungsfähigen Höchstbeträge für die verschiedenen Sparformen vereinheitlicht werden. Das gebietet auch die Gerechtigkeit.
Wir werden uns bei der Schlußabstimmung über das Gesetz der Stimme enthalten. Wir bedauern, daß wir nicht die Möglichkeit gefunden haben, ein Gesetz, das die Mindestanforderungen erfüllt, die gesellschaftspolitisch wie auch steuerpolitisch usw. zu stellen sind, in diesem Hause gemeinsam durchzubringen.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Atzenroth.
Meine Damen und Herren! Wir haben dieses Lieblingskind des Herrn Bundesfinanzministers schon in der ersten Lesung abgelehnt. Wir sind auch in den Ausschußberatungen konsequent bei dieser Ablehnung geblieben und werden das Gesetz ebenfalls in der dritten Lesung ablehnen.
Die Motive, die den Herrn Minister zur Vorlage des Gesetzes gebracht haben, sind grundverschieden. Zunächst bestand wohl ein wirtschaftspolitischer Grund. Herr Etzel wollte das langfristige Sparen fördern. Auch er wiederholte immer wieder die Behauptung, unser Kapitalmarkt sei nicht ausreichend fundiert. Er kann heute nicht mehr bestreiten, daß die Spartätigkeit zur Zeit ein unvermutet großes Ausmaß angenommen hat. Auch im Monat Februar war wiederum eine Steigerung der Sparguthaben sowohl gegenüber dem Vormonat als auch gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Der Pfandbriefabsatz ist nach wie vor ganz erheblich. Für eine Regierung, die in den Wirtschaftsablauf nur dann eingreifen soll, wenn dies zur Abwendung von Gefahr unbedingt notwendig ist, besteht also augenblicklich keine Veranlassung, sparfördernde Maßnahmen vorzuschlagen. Man könnte eher sagen, daß es an der Zeit wäre, ein konsumförderndes Gesetz vorzulegen.
Das zweite Motiv für die Vorlage dieses Gesetzes gehört in das Gebiet der Sozialromantik, die auch das Denken von Minister Etzel sehr stark beeinflußt.
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Die Vermögensbildung bei Beziehern von kleinen Einkommen soll gefördert werden.
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- Nein, nur die Formen, in denen Sie das vorschlagen, und dazu gehören die Pläne der Schaffung von Volksaktien, die Sie selber nicht definieren können, sowie von Gratisaktien bei großen Unternehmungen und dieses Gesetz.
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- Ach, Herr Katzer, Sie können doch nicht behaupten, dadurch, daß ich nicht zugehört habe, hätten Sie eine Definition des Begriffs der Volksaktie!
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Herr Brecht hat Ihnen doch vorhin schon gesagt, daß Sie diese Definition nicht besitzen.
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- Dann nennen Sie sie doch einmal!
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- Aber ich bitte Sie, wenn Sie diese Definition hätten, hätten Sie sie in dieses Gesetz einbezogen!
Dann wäre doch der Streit um die Aktie überhaupt nicht entstanden.
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Auch unser Bestreben geht dahin, die Eigentumsbildung in der Weise zu beeinflussen, daß die Schaffung großer Vermögen erschwert und die Vermögensbildung bei kleinen Einkommensbeziehern erleichtert wird. Dazu ist aber die Gewährung von Geschenken aus dem Staatssäckel kaum der geeignete Weg.
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Echtes Eigentum muß erworben werden. Ein solcher Erwerb kann durch persönliche Leistungen, also z. B. durch bessere und intensivere Arbeit, die besonders belohnt wird, stark gefördert werden.
Schon bei der ersten Lesung habe ich darauf hingewiesen, daß das Gesetz den von Herrn Minister Etzel erstrebten Zweck nur sehr unvollkommen erreichen wird und daß die Aufwendungen, die dem Steuerzahler zugemutet werden, in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel stehen. Mehr als die Hälfte der zu erwartenden Sparkonten wird durch Umschichtung alter, bisher schon vorhandener Sparbeträge entstehen.
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- Das ist doch selbstverständlich zu erwarten. Hören Sie sich doch einmal in der Öffentlichkeit um! Jeder, der die Chance hat, ein Konto, das er irgendwo besitzt, umzulagern, um diese 20 % zu verdienen, wird doch von dieser Chance Gebrauch machen. Dazu braucht man nicht Hellseher zu sein; das können auch Sie wissen.
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Von dem verbleibenden Rest wird wiederum mehr als die Hälfte von Personen gespart werden, denen wir alle eine Prämie aus öffentlichen Mitteln nicht gewähren wollen. Eine Begrenzung auf Grund des Einkommens ist ja leider undurchführbar. Wenn sich eine solche Möglichkeit ergeben hätte, wäre unsere Stellung zu diesem Gesetz wahrscheinlich eine andere gewesen. Aber die Bundesregierung hat erklärt, daß eine solche Begrenzung einfach nicht möglich sei. Es wird also nur ,ein Rest von weniger als einem Viertel der Sparer in die Kategorie zu rechnen sein, für die Sie sorgen wollen. Auch hier werden vor allem die Kreise in Frage kommen, die innerhalb dieser Schicht wiederum die höheren Einkommen haben. Je geringer nämlich das Einkommen ist, desto weniger Sparmöglichkeiten sind vorhanden.
Die Inkonsequenz der vom Ausschuß beschlossenen Formulierung geht noch besonders drastisch aus der Ablehnung des SPD-Antrages hervor. Sie wollen kinderreiche Familien dadurch fördern, daß Sie ihnen eine höhere Sparmöglichkeit, aber nicht eine höhere Sparprämie geben.
Wir haben uns auch gegen die Einbeziehung der Aktie in dieses Gesetz ausgesprochen. Wir sind -und, Herr Katzer, dazu noch einmal eine grundsätzliche Erklärung - überhaupt der Meinung, daß die Aktie in der Form, wie sie heute besteht, nicht geeignet ist, als Sparobjekt für den kleinen Mann zu dienen.
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Alle Chancen des Gewinnes und des Verlustes müßte er mit in Kauf nehmen, und das sollte er eigentlich nicht; denn dadurch könnte der Begriff des Eigentums und der Hang zum Eigentum bei ihm eher abgetötet als gefördert werden.
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- Auch bei der Belegschaftsaktie, wenn Sie nicht eine andere Form dessen finden, was Sie Aktien nennen. Das ist aber nachher keine Aktie mehr. Die rechte Form zu suchen, dabei wollen wir Ihnen gern helfen.
Auch das im Gesetz verankerte Ehestandsdarlehen paßt nicht in unsere Wirtschaftsordnung. Dagegen hätte eigentlich der Bundeswirtschaftsminister seinen Einspruch einlegen müssen. Bei rund 500 000 Eheschließungen im Jahr erfordert allein die Prämie hierfür jedes Jahr 60 Millionen DM, die sofort fällig wird, ohne daß gespart wird.
Wir betrachten das Gesetz als einen Fremdkörper in unserer Wirtschaftsordnung und können ihm unsere Zustimmung nicht geben. Aber um Mißdeutungen unserer sozialen Haltung, Herr Katzer, auf jeden Fall auszuschließen, betone ich noch einmal, daß wir die Förderung der Eigentumsbildung bei kleinen Einkommensbeziehern ebenso wie Sie erstreben.
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Wir halten nur den von Ihnen vorgezeigten Weg nicht für richtig. Wir haben nicht die Verpflichtung, Ihnen bei dieser Gelegenheit konkrete Vorschläge zu machen. Ich darf nur einmal andeutungsweise aufzeichnen, daß wir mit der gewaltigen Summe von 1,2 Milliarden DM in fünf Jahren das heikle Thema der Mietfreigabe vielleicht leicht und elegant lösen können. Wenn wir den Betrag in Form von Mietbeihilfen einsetzen, können die Mieten freigegeben und kann die Wohnungswirtschaft ohne große Komplikationen in die Marktwirtschaft übergeführt werden.
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- Ich habe nicht konkrete Vorschläge gemacht, Herr Kollege Fritz, sondern ich habe nur einmal einen Gedanken aufgezeigt, um dem Vorwurf entgegenzutreten, wir seien zu positiven Vorschlägen nicht bereit.
Wenn die Bundesregierung auf unsere Mithilfe Wert legt, sind wir bereit und imstande, darüber hinaus noch weitere Anregungen zu geben und Vorschläge zu machen, die das von uns gemeinsam erstrebte Ziel besser als dieses Gesetz erreichen. Diese Bemerkung muß ich machen; denn ich erinnere daran, daß konkrete Vorschläge, die wir gemacht und sogar in der Form eines Gesetzes vorgelegt haben, von Ihnen mißachtet und in die Ecke gelegt wurden. Sie verschwanden in dem Schreibtisch des
Ausschußvorsitzenden. Wie wollen Sie denn unsere Mitarbeit erwarten können? Sie müssen- dann schon zu einer anderen Haltung gegenüber unseren positiven Vorschlägen kommen.
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Der vorliegende Gesetzentwurf gehört nach unserer Meinung in die Reihe der schlechtesten Gesetze, die wir im 3. Bundestag gemacht haben, leider einschließlich einiger Gesetze im 2. Bundestag, angefangen vom Kindergeldgesetz bis zum Ladenschlußgesetz.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Rutschke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin zwar nicht Experte auf diesem Gebiet, das besprochen wird. Aber lassen Sie mich wenigstens einen Gedanken beitragen, der in der ganzen Diskussion bedauerlicherweise noch nicht ein einziges Mal aufgetreten ist. Ich kann mich darauf beziehen, was der Kollege Atzenroth schon in der zweiten Lesung und jetzt auch in der dritten Lesung gesagt hat: daß der soziale Zweck des Gesetzes durchaus dubios ist. Die Vorteile des Gesetzes werden sicherlich nicht denjenigen zugute kommen, für die sie gedacht sind, wie man es sich vielleicht bei Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, vorstellt. Sie berücksichtigen einen Personenkreis, der immerhin schon in etwas günstigeren wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Sie geben ihm aus Staatsmitteln, aus Steuergeldern ein Geschenk, für das er zunächst einmal doch eine geringe soziale Leistung erbracht hat. Sie geben 1,2 Milliarden DM aus, ohne daß ein Einspruch kommt und ohne daß geprüft wird, ob nicht wichtigere soziale Probleme zu lösen sind. Man hat das Gefühl, daß es nach dem alten römischen Grundsatz „Brot und Spiele" geht und man hier einem Teil etwas dediziert, worauf er nicht unbedingt Anspruch hat. Aber wenn wir über Fragen der Kriegsopferversorgung sprechen, wird uns vom Finanzminister gesagt, es sei kein Geld da.
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Hier werden 1,2 Milliarden DM ausgegeben, ohne daß sie einen wirklich notwendigen sozialen Zweck erfüllen. Wir Freien Demokraten sind gegen das Gesetz, weil wir meinen, daß es viel dringendere soziale Notstände gibt, die wir zuerst zu berücksichtigen haben.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Burgbacher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was wir zu den Fragen der Kriegsopferversorgung zu sagen haben, werden wir bei der Beratung der etwaigen Gesetzesvorlagen sagen. Jetzt sind wir in der dritten Lesung des Spar-Prämiengesetzes.
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Wir sind im Gegensatz zu unseren Kollegen von der FDP allerdings der Auffassung, daß es für das gute Leben eines Volkes nicht genügt, daß es über einen - nun Gott sei Dank wieder intakten - Kapitalmarkt verfügt, sondern daß wir uns nach der Ordnung der vordringlichen wirtschaftlichen Probleme, nach dem Aufbau der Wirtschaft, bei der praktisch erreichten Vollbeschäftigung und dem wieder intakten Kapitalmarkt nun auch den gesellschaftspolitischen Aufgaben zuwenden müssen, die ein Parlament zu lösen hat.
({1})
Daß dieses Gesetz, wenn einer es aus einem Guß hätte machen können, je nachdem wo er steht, etwas anders ausgesehen hätte als das uns jetzt vorliegende Ergebnis aus den verschiedensten Meinungen in diesem Hause, das liegt auf der Hand.
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Aber man soll das Mögliche nicht deshalb unterlassen, weil Besseres noch nicht möglich ist.
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Meine Herren von der SPD, es ist gar nicht so, daß all Ihre Anregungen überhaupt nicht diskutabel wären. Aber wir haben sehr lange über das Gesetz diskutiert. Wir wollen nun einmal aus dem Reden heraus zu dem Anfang einer praktischen Verwirklichung unserer gesellschaftspolitischen Ziele kommen.
({4})
Es ist nun einmal unser Anliegen - und ich habe die SPD so verstanden, daß es auch ihr Anliegen ist -, die Bildung von Eigentum in breiter Streuung zu fördern. Wir wünschen, daß die Menschen nicht nur in einer relativen Sicherheit hinsichtlich ihres Arbeitsplatzes leben; vielmehr muß zu den durch die Gesetze und das Recht gewährten Freiheiten und zu dem Einkommen jetzt auch das, wenn auch bescheidene, Vermögen hinzutreten.
({5}) Wir machen jetzt einen Anfang.
Hier ist von Geschenken aus öffentlichen Mitteln gesprochen worden. Ich bitte den Kollegen, der dieses Wort gebraucht hat, um Verzeihung, daß ich schärfsten Protest gegen dieses Wort einlege.
({6})
Wir haben seit 1948, seit der Währungsreform, in einer gewissen Systematik mit „Geschenken" dieser Art die Wirtschaft aufgebaut und sehr viel damit erreicht.
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Nunmehr muß mit staatlichen Maßnahmen nach
Möglichkeit auch die Bildung von Eigentum in jedermanns Hand - zwar durch freien Entschluß des
Bürgers, aber mit der Assistenz des Gesetzes - gefördert werden.
({8})
Es ist gesagt worden, es würden Umbuchungen vorgenommen und Gott weiß was. Was heißt denn das: Umbuchungen?
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- Ja, weil ich es weiß, will ich Ihnen sagen, was ich darunter verstehe. Sie, Herr Atzenroth, wissen auch, daß es vom Standpunkt derer, die auf den Kapitalmarkt sehen, wichtig ist, wenn jemand, der über ein laufendes Guthaben verfügt, sein Geld auf fünf Jahre fest anlegt.
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Das ist genau dasselbe, als ob er das Geld im Augenblick aus seiner Lohntüte nimmt. Das, was sowieso schon festliegt, kann er nicht umbuchen. Er kann nur das umbuchen, was liquide ist oder was fällig wird. Ohne Umbuchung wird das eben kein festgelegtes Kapital sein. Die Beträge, die bis zu fünf Jahren festgelegt sind, bleiben für den Kapitalmarkt auch dann noch von Bedeutung, wenn der Kapitalmarkt erheblich besser ist, als er in der Vergangenheit war. Wer aber geglaubt hat, die CDU würde ein gesellschaftspolitisches Ziel, das auch für den Kapitalmarkt wichtig ist, dann fallenlassen, wenn der Kapitalmarkt in Ordnung ist, der hat ihre grundsätzliche Haltung zu gesellschaftspolitischen Fragen nicht begriffen.
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Nun wird vor der Aktie gewarnt. Zweifellos ist die Aktie, weil sie mit Chancen ausgestattet ist, auch mit Risiken belastet.
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Eine erfreuliche Feststellung aus den Debatten über die Aktie in der Hand des sogenannten kleinen Mannes ist die, daß die Aktie offenbar gar nicht mehr ein so allgemein beneidenswertes Papier ist, wie es früher dargestellt wurde. Das ist schon ein Schritt zur Wahrheit hin, über den wir uns freuen. Aber wir denken gar nicht daran, demjenigen, der vom Spar-Prämiengesetz Gebrauch machen will, zu empfehlen, nur Aktien zu nehmen. Wenn uns jeman fragt, was er tun soll, dann sagen wir ihm: „Erst mußt du etwas Geld sparen, damit du in Zeiten der Not nicht etwas verkaufen mußt, und dieser Verkauf kann ein Risiko sein. Daneben kannst du noch eine Volksaktie kaufen. Wenn du ein Eigenheim hast, in deiner Existenz gesichert bist und noch etwas sparen willst, dann kannst du auch noch eine Aktie kaufen."
Meine Damen und Herren, glauben Sie denn, daß die Arbeitnehmer in den Vereinigten Staaten so viel klüger seien als unsere? Dort kann jederman Aktien besitzen. Warum haben Sie nicht das Vertrauen zu unseren Arbeitnehmern, daß sie das auch können?
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- Auch nicht Hundert-Mark-Aktien? ({14})
- Auch nicht? Dann müssen Sie das Gesetz wegen mangelnder Möglichkeiten ablehnen und dürfen sich nicht der Stimme enthalten.
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Ich hoffe, daß wir uns in einem Punkte einig sind: wir begrüßen eine - sagen wir es einmal gelinde - Auflockerung des Aktienkapitals durch eine breite Streuung auf eine lange Sicht. Eine stark gestreute Verteilung der Aktien der anonymen Gesellschaften dürfte nicht nur für das gesellschaftspolitische Programm der Eigentumsbildung sondern auch für das Programm der Machtverteilung von Interesse sein.
Wir sind gefragt worden, was wir unter Volksaktien verstehen. Wir stimmen Ihnen zu, es ist schade, daß das Gesetz über die Volksaktien noch nicht da ist. Wir wollen aber irgendwo einmal anfangen. Wir fangen jetzt mit den Sparprämien an. Ende dieses Monats beginnt die Zeichnung für die Preußag-Aktien. Das sind noch keine Volksaktien.
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Das Wesen der Volksaktie liegt nach dem jetzigen Stand unserer schwachen menschlichen Erkenntnisse erstens in der kleinen Stückelung, zweitens in der Ausstattung mit einem Sozialbonus bei der Ausgabe mit der „Gegenleistung", daß die Volksaktie für den Ersterwerber eine Zeitlang gesperrt bleibt. Drittens soll eine Stimmrechtsbegrenzung nach oben damit verbunden sein, und zwar in folgender Weise: Wenn festgelegt ist, daß von dem und dem Papier jeder nur fünf Stücke à 100 DM haben darf, dann kann einer nur bis zu fünf Stimmen haben. Wir wollen die Akkumulationsgefahr ausräumen und die Akkumulation von Volksaktien in einer Hand durch die Stimmrechtsbegrenzung uninteressant machen.
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- Herr Brecht, die Einbeziehung der Genossenschaftsanteile haben wir, wie Sie gesehen haben, abgelehnt.
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- Nein, das ist nicht inkonsequent. Die Beweglichkeit von Genossenschaftsanteilen und von Aktien ist verschieden.
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- Ich nehme an, daß Sie das sie kleingeschrieben haben wollten; sonst müßte ich sagen, daß Sie mich bedeutend überschätzen. Aber, Herr Abgeordneter Brecht, ich habe Verständnis für Ihre Frage. Erlauben Sie mir jedoch eine Gegenfrage. Wenn Sie die Eigentumsbildung als einen Grundsatz der Gesellschaftspolitik bejahen, dann dürfen Sie nicht, weil das Kind auf einem Auge schielt, ablehnen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
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- Herr Abgeordneter Brecht, ich muß den Dialog leider unterbrechen, damit Herr Dr. Atzenroth eine Zwischenfrage stellen kann.
Herr Kollege Burgbacher, sind Sie der Meinung, daß ein Papier, das ohne Stimmrecht ausgegeben worden ist, noch eine Aktie ist?
Ich freue mich, daß Sie die Frage stellen und daß ich sie beantworten kann, zumal wenn dieses Mißverständnis außer bei unserem verehrten Kollegen Atzenroth sonst noch vorhanden sein sollte.
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Ich habe gerade gesagt, das Höchststimmrecht solle begrenzt werden. Wenn es z. B. beim Volkswagenwerk heißen würde, daß keiner mehr als fünf Aktien à 100 Mark erwerben darf, um die breite Streuung sicherzustellen, und er also auch nur fünf Stimmen haben kann, beschränken wir damit keineswegs das Stimmrecht des kleinen Mannes; im Gegenteil, das Stimmrecht für die fünf Aktien, die er haben darf, bleibt bestehen; es soll nur nicht durch Dritte akkumuliert werden können.
Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? - Herr Abgeordneter Atzenroth!
Herr Kollege Burgbacher, darf ich das so verstehen, daß nach Ihrer Ansicht im Aufsichtsrat dann nicht mehr der Bund allein zu bestimmen haben wird, sondern daß auch die Erwerber der Aktien einmal die Chance haben, im Aufsichtsrat über das Unternehmen mitzubestimmen?
Ja, selbstverständlich, wenn sie die nötigen Stimmen haben, wenn die Aktionäre mit bis zu fünf Stimmen die nach dem Gesetz oder nach der Satzung erforderliche Mehrheit haben! Wir wollen die Kleinaktionäre nicht in ihrem Stimmrecht beschränken, sondern ihr Stimmrecht schützen. Wir wollen nur nicht die Akkumulation in einer Hand.
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Noch eine Zwischenfrage? - Herr Abgeordneter Dr. Brecht!
Ich habe Ihre Definition der Volksaktie mit großem Interesse gehört, Herr Professor Burgbacher, und habe gefunden, daß sie nicht ganz mit der Formulierung von Herrn Lindrath übereinstimmt. Wenn all die Elemente, die Sie für die Volksaktie genannt haben, maßgebend sind, weshalb haben Sie dann dem Genossenschaftsanteil widersprochen, obwohl der Genossenschaftsanteil ganz genau das bringt, was Sie als maßgebliche Elemente anerkannt haben?
Ich kann Ihnen nur wiederholen, daß wir die Genossenschaftsanteile, wenigstens bis jetzt, ebenso wie z. B. die GmbH- Anteile und die Anteile stiller Gesellschafter ausschlossen; wir hätten sonst jedes auf die Summe begrenzte Papier in das Gesetz aufnehmen müssen, und das wollten wir nicht. Die Wertpapiere sollen gehandelt werden und veräußerlich sein.
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Zusatzfrage!
Sie wollten also, um es konkret zu sagen, das an der Börse gehandelte Spekulationspapier in die Prämiierung einbeziehen. Das Papier, das einen festen Kurs hat und bei dem das Stimmrecht festgelegt ist, wollen Sie nicht einbeziehen?!
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Zuletzt habe ich das Fragezeichen nicht gehört.
Herr Brecht hat gefragt: Warum wollen Sie das nicht? Er hat es nur nicht gesagt!
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Sie sprechen immer von Spekulation. Früher haben Sie bei der Kritik des Kapitalismus von ungeheuren Gewinnen der Wertpapierbesitzer gesprochen. Wir wollen sie auch dem kleinen Mann gönnen. Er soll auch teilnehmen können, und zwar in dem Rahmen, in dem es ihm Freude macht.
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Meine Damen und Herren! Wir werden dieses Haus noch mit einer Reihe gesellschaftspolitischer Vorlagen nicht nur beschäftigen, sondern, wie ich hoffe, auch beglücken. Das war der Anfang. Ich will zugeben, daß dieses Kind vielleicht nicht in jeder Beziehung sehr schön ist;
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aber aus diesem Kind kann noch etwas werden, und wir werden dafür sorgen, daß aus ihm etwas wird und seine Geschwister mit Ihrer Hilfe noch besser werden.
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Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Bucher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Befürworter dieses Gesetzes haben wiederholt versichert, daß sein Zweck der sei, die
Vermögensbildung beim kleinen Mann zu fördern. Es ist uns zichwierig sei, eine Abgrenzunemlich überzeugend gesagt worden, daß es technisch sg darin zu finden, wo es sich noch um einen kleinen Mann und wo es sich schon um einen großen Mann handelt; denn es kommt darauf an, zu verhindern, daß die Wohltaten dieses Gesetzes nicht unterschiedslos auch solchen zugute kommen, die ihrer nicht bedürfen. Wir halten es deshalb für erforderlich - und damit glauben wir im Sinne der Urheber des Gesetzes zu handeln -, an die Öffentlichkeit den ausdrücklichen Appell zu richten, daß diejenigen, die der Wohltaten des Gesetzes nicht bedürfen, von dem Gesetz, falls es verkündet wird, keinen Gebrauch machen mögen.
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Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Atzenroth hat dieses Gesetz in der Diskussion als mein Lieblingskind angesprochen.
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Ich bin der Meinung, daß ich mich daher zu diesem Kind bekennen muß, wenn ich mich auch - das gebe ich auf den Zwischenruf, der soeben von links gekommen ist und den Sie vielleicht nicht gehört haben, zu - als Stiefvater bezeichnen kann. Ich möchte aber ausdrücklich erklären, daß dieses Gesetz, so wie es der Ausschuß vorgelegt hat, auch heute noch nicht nur von mir selbst, sondern auch von der Bundesregierung als wichtiges Teilstück unserer finanzpolitischen und gesellschaftspolitischen Bemühungen angesehen wird. Deswegen sage ich zu dem Gesetz in der nunmehr vorliegenden Form auch ein Ja.
Meine Damen und Herren! Man kann natürlich der Meinung sein - und das war der Gegenstand der Diskussion -, daß man dieses oder jenes hätte anders machen können. Manches kann zur Diskussion gestellt werden. Eins aber ist entscheidend: daß wir hier den Willen manifestiert haben, ein finanzpolitisches und gesellschaftspolitisches Bild zu realisieren, das wir als eine unserer politischen Forderungen aufgestellt haben. Es geht um die Ehrlichkeit dieses Wollens und den Beweis der Ehrlichkeit dieses Wollens, und das steckt in der Vorlage, über die Sie heute zu entscheiden haben.
Nun wird dahin argumentiert - und das war das Vorbringen von Herrn Kollegen Atzenroth -, daß das Gesetz zunächst mehr mit dem Hinweis auf seinen Nutzen für den Kapitalmarkt vorgelegt worden sei. Es wird aber zugegeben, daß später auch die gesellschaftspolitische Zielsetzung eine Rolle gespielt habe. Man will breite Bevölkerungsschichten für den Gedanken des Sparens und des Eigentumerwerbs gewinnen. Herr Kollege Atzenroth, das zweite ist kein nachgeschobener Grund, sondern beide Gründe haben von Anfang an gleichwertig nebeneinander gestanden.
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Ich kann das ausdrücklich bestätigen und könnte das auch mit der Begründung des Gesetzes belegen, die ich hier vor diesem Hause gegeben habe.
Der erste Gesichtspunkt wird hier so mit der leichten Hand abgetan, als ob er gar nicht mehr existierte, etwa in dem Sinne: Hat denn dieses Gesetz überhaupt noch einen Nutzen für den Kapitalmarkt? Dem Kapitalmarkt geht es doch so gut, daß er gar keine Förderung mehr benötigt! Herr Atzenroth, Ihre Worte in Gottes Ohr, aber ich wollte, man könnte so beruhigt über dieses Problem denken, wie Sie es soeben getan haben. Zwar sind wir alle glücklich darüber, daß der Kapitalmarkt im letzten Jahr dank der Förderung eine erfreuliche Entwicklung genommen hat. Aber wer weiß denn, ob die Konsolidierung des Kapitalmarktes bereits nachhaltig ist? Ich bin da nicht bedingungslos optimistisch.
Ein paar Beispiele. Es ist noch kein Jahr her, daß dieses Haus sich Gedanken darüber gemacht hat, wie denn die Kohleversorgung unserer Wirtschaft überhaupt möglich sei. Heute sitzen wir in einer Kohlenschwemme.
Vor einem Jahr war England an Devisen knapp und fühlte sich beengt. Heute, nach einem Jahr, ist es England gelungen, seine Lage zu bereinigen, worüber wir uns sehr freuen.
Gestern wohnte ich der Gesellschafterversammlung einer Investitionsbank bei, in der man sich Gedanken über die Ausgabe von Obligationen machte und dabei den Kurs von 97 % nannte. Auf die erstaunte Frage: „Wieso 97 %, man kann doch 98 1/2 % bekommen!", sagte der Vorstand sehr zu Recht: „Das wissen wir doch noch nicht; wir wissen noch nicht, wie der Kapitalmarkt im nächsten Jahr aussehen wird, und deshalb müssen wir eine Grundsatzermächtigung zur Ausgabe auf der Basis von 97 % haben."
Bis jetzt ist der Bundesfinanzminister noch gar nicht an den Kapitalmarkt herangegangen. Ich hatte von Ihnen im vorigen Jahr die Ermächtigung dazu. Diese Ermächtigung habe ich nicht in Anspruch zu nehmen brauchen; aber ich bin der Auffassung, daß wir im kommenden Jahr sehr bald an den Kapitalmarkt werden herantreten müssen. In kürzester Zeit werde ich Ihnen Rechenschaft über unsere Finanzlage geben. Alles Gerede von einem neuen Juliusturm stimmt nicht; aller Voraussicht nach läuft die Kasse bald leer, und dann wird der Bundesfinanzminister auf den Kapitalmarkt zurückgreifen. Wie sich das auf den Kapitalmarkt auswirken wird, ist ein Problem für sich. Jede Bundesregierung, gleichgültig, wer sie stellt, muß die Kapitalbildung für öffentliche und private Zwecke begrüßen und fördern, wo sie kann.
Wir haben mit der Umstellung der Deckung des Finanzbedarfs der öffentlichen Hand einen neuen Weg beschritten. Wir haben die Finanzierung des Haushaltsaufwands, soweit das geht, vom ordentlichen Haushalt, d. h. über Steuern, auf den außerordentlichen Haushalt, also über Anleihen, verlegt. So wie ich Ihre Grundsatzkonzeption kenne, Herr Kollege Atzenroth, werden Sie diesen Weg bejahen. Er bedeutet aber doch selbstverständlich, daß
Bundesfinanzminister Etzel
der Kapitalmarkt einem doppelten Anspruch, dem Anspruch der privaten Bedürfnisse und dem Anspruch der öffentlichen Hand, ausgesetzt sein wird, und dafür muß der Kapitalmarkt stark gemacht werden. Der Finanzminister steht vor der Alternative, entweder die alte Technik, Finanzierung über die Steuer, aufrechtzuerhalten oder den neuen Weg zu gehen, also so weit über Anleihen zu finanzieren, wie das mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist.
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- Ja, ja, ich bin dieser Meinung, wir sind da völlig einig; das habe ich ja ausdrücklich gesagt. Wenn es aber so ist, dann sind die Kosten für die Förderung des Kapitalmarktes, darunter auch die Prämien, der Preis, den man zahlen muß.
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Man kann nicht so einfach, wie es der junge Kollege Ihrer Fraktion soeben hier getan hat, sagen, diese Ausgaben seien verschleudertes Geld. Nach der jetzigen Vorlage verteilen sie sich auf fünf Jahre. Es ist die Rede von maximal einer Milliarde D-Mark, mehr sind es bestimmt nicht. Es ist auch nicht so, daß man diese Mittel einfach für die Kriegsopfer hergeben könnte, wie es hier gesagt wurde. Sie sollen ja die Möglichkeit eröffnen, einen Teil des öffentlichen Bedarfes über den außerordentlichen Haushalt zu finanzieren. Ich möchte dieses immer wiederkehrende Märchen, daß der Bundesfinanzminister kein Herz für die Kriegsopfer habe und für sie auch nichts tue, hier mit aller Energie zurückweisen. In meinem Haushalt ist für die Kriegsopfer ein Betrag von rund 3,4 Milliarden DM vorgesehen, und ich bin bereit, vom laufenden Haushaltsjahr an jährlich weitere 550 Millionen DM dazuzutun. Das sind in fünf Jahren 2,75 Milliarden DM gegenüber noch nicht einer Milliarde für den hier vorgesehenen Zweck, Voraussetzungen für einen ausreichenden Kapitalmarkt zu schaffen. Also auch mir liegen die Kriegsopfer am Herzen.
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Nun könnte man sagen: Dem Kapitalmarkt brauchst du keine besonderen Kosten zuzumessen, das ist nicht nötig; der gibt die erforderlichen Mittel für die öffentliche Hand auch ohne diese Kosten her. Auch das, meine Damen und Herren, wage ich in dieser Stunde zu bestreiten. Warum, habe ich soeben im einzelnen dargetan. Ich glaube, der Kapitalmarkt bedarf, wenn der Finanzminister mit den auf ihn zukommenden außergewöhnlichen Aufgaben an ihn herantritt, durchaus noch einer Förderung und einer Stärkung. Ich höre schon das Geschrei - und ich fürchte, Herr Atzenroth, daß Sie durchaus in diesen Ruf mit einstimmen werden -: Der Finanzminister hat vom Kapitalmarkt wegzubleiben! Das höre ich heute schon. Nein, der Finanzminister hat dafür Sorge zu tragen, daß auf dem Kapitalmarkt Platz für zwei ist. Er füttert also mit diesem Gesetz nicht sein Lieblingskind; abgesehen von dem wirtschaftspolitischen Zweck werden hier die Kosten für eine vernünftige Haushalts- und Steuerpolitik aufgebracht.
Dabei ist noch zu bedenken, daß der Aufwand ja nicht in den Verzehr geht, sondern der Kapitalaufstockung, also zusätzlich dem Kapitalmarkt dient und damit eine Politik ermöglicht, die das Zwangssparen bei der öffentlichen Hand über die Steuer ermäßigt und außerdem das Zwangssparen zu Lasten der Verbraucher über den Preis zurückdrängt.
Nun lassen Sie mich noch ein Wort zu dem gesellschaftspolitischen Zweck dieses Gesetzes sagen. Auf ihn wird bereits in der Begründung des Entwurfs vom 7. März 1958 hingewiesen. Darin heißt es wörtlich:
Entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen ist nicht eine sofortige Anreicherung des Kapitalmarktes. Entscheidend für den Erfolg ist vielmehr die langsame, aber nachhaltige Gewinnung breiter Bevölkerungsschichten für den Gedanken des Sparens und des Eigentumserwerbs - über das Ausmaß hinaus, das durch Steuervorteile oder Prämien begünstigt werden kann.
Das Entscheidende ist, daß wir unsere Gesellschaft durch die Verbreiterung des Bestandes an wirtschaftlich und geistig unabhängigen Staatsbürgern festigen. Darum geht es uns. Wir wollen die wirtschaftliche und die geistige Freiheit und damit die Freiheit überhaupt festigen.
({5})
Meine Damen und Herren, es scheint mir eine bleibende ökonomische und sozialpädagogische Aufgabe zu sein, den Sparprozeß zu fördern und die Spargewohnheit aufzubauen, d. h. die Menschen wieder zu der Einsicht zu bringen, daß es sinnvoll ist, nicht alles auszugeben, sondern sich dieses immer wieder erwähnte kleine Kapital für die Tage des Alters, für die Ausbildung der Kinder oder was man sonst will, aufzubauen. Das ist entscheidend, das ist notwendig, das wollen wir mit diesem Gesetz, und darum ringen wir.
Diese Förderung ist gleichzeitig, das wollen wir auch einmal sagen, ein Korrelat zu der neuerdings erfolgten Einengung des § 10 des Einkommensteuergesetzes. Dort haben wir beträchtliche Steuervergünstigungen eingespart, und hier müssen wir dafür weit geringere Ausgaben auf uns nehmen. Es handelt sich hier um eine sehr vernünftige, reale Größe. Ich bin ja kein Phantast, der hier aus Gründen der Romantik einen phantasievollen Weg geht. Meine Romantik, die heißt Eigentum. Zu dieser Romantik haben auch Sie sich, Herr Kollege Atzenroth, im Verlauf Ihrer späteren Ausführungen bekannt.
Ein Staat, der sich für Vollbeschäftigung und für steigenden Lebensstandard verantwortlich fühlt, muß sich auch um den Sparprozeß kümmern, und wer eine von sozialen Spannungen nicht gestörte Eigentumsgliederung will, muß die Finanzierung der volkwirtschaftlichen Sachkapitalbildung über den Preis, die Finanzierung über die Steuer zurückdrängen. Das ist aber nur möglich, wenn freiwillig weitergespart wird. Darum geht es hier auch.
Bundesfinanzminister Etzel
Daneben geht es um den Eigentumsaufbau, so wie Herr Kollege Burgbacher das hier dargestellt hat. Wir wollen eine Gesinnung, eine Haltung erzeugen; es soll zum Stil dieses Lebens gehören, daß man etwas spart, daß man etwas hinter sich hat, daß man eine eigene Verantwortung übernimmt.
({6})
Wenn auf diese Weise Eigentum entsteht, dann ist der Weg, den wir gehen wollen, richtig. Nennen Sie das Romantik? Wenn Sie das Romantik nennen, dann will ich mich gern in die Reihen derjenigen einreihen lassen, die man Romantiker nennt.
({7})
Ich bitte Sie, das Gesetz auch in der dritten Lesung anzunehmen.
({8})
Keine weiteren Wortmeldungen. Änderungsanträge zur dritten Lesung sind nicht gestellt.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.
({0})
Ich lasse über den Entschließungsantrag Umdruck 241 der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei
3) Deutschlands abstimmen. - Wollen Sie ihn noch begründen? Begründet ist er doch, Sie haben ihn ja begründet, Herr Abgeordneter Wehr.
({1})
- Möglichst nicht mehr als zwei Ausschüsse!
({2})
- Es ist Antrag auf Überweisung an den Wirtschaftsausschuß und den Ausschuß für Steuern und Finanzen gestellt. Wer dieser Überweisung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
- Gegenprobe! - Die Überweisung ist abgelehnt.
Ich lasse über den Entschließungsantrag als solchen abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit; der Entschließungsantrag ist abgelehnt.
Ich rufe Punkt 6 unserer Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin ({3}) ({4}).
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe in zweiter Beratung auf Art. 1, - 2, -3, - 4, - Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Dritte Beratung.
Wird in der allgemeinen Aussprache das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht! Wer zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist auch in dritter Beratung einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich, auch einem Wunsche des Ausschusses folgend und in Übereinstimmung mit allen Fraktionen des Hauses, zu diesem Gesetz einige Worte sagen.
Es ist ein Gesetz, von dem ich den Eindruck habe, daß es nicht wenige Mitglieder dieses Hauses und ganz gewiß viele außerhalb des Hauses in der ganzen Bundesrepublik Deutschland verwirklicht sehen möchten und nicht nur in Berlin-West. Indessen, glaube ich, sind wir uns darin einig, daß wir es gegenwärtig für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland im ganzen leider nicht verwirklichen können. Nichtsdestoweniger ist sich das Haus darin einig, daß diese in ihrem Ausmaß ungewöhnlichen Maßnahmen in der gegenwärtigen Situation der Reichshauptstadt für Berlin gerechtfertigt, ja, notwendig sind.
Eine entscheidende Aufgabe in diesem Augenblick ist es, daß nicht nur die freie Welt mit allem, was sie ist und hat, im Kampf um die Erhaltung der Freiheit Berlins zusammensteht, sondern daß auch wir selber immer wieder alles tun, was wir tun können, um der Bevölkerung Berlins an die Seite zu treten.
In diesem Gesetz geht es vor allem um die Erhaltung des Beschäftigungsstandes. Die Maßnahmen, die in dem Gesetz vorgesehen sind, sollen in erster Linie dazu dienen, den gegenwärtigen Beschäftigungsstand der Bevölkerung Berlins zu sichern, ja, ihn nach Möglichkeit weiter auszudehnen und zu heben. Durch die Maßnahmen dieses Berlin-Hilfe-Gesetzes wird versucht, weitere Anreize zur Errichtung neuer und zur Erweiterung bestehender Produktionsstätten zu geben. Damit soll das Gesetz - das ist sein eigentlicher Sinn --. eine weitere Initialzündung für die kraftvolle Entwicklung der Wirtschaft Westberlins sein.
Selbstverständlich muß das alles im Zusammenhang mit den übrigen Maßnahmen für Berlin und für die Einigung Deutschlands gesehen werden. Es geht dabei natürlich auch darum, Berlin als eine lebendige Hoffnung für die 17 Millionen in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands zu erhalten. Deshalb ist das Gesetz - nicht direkt, aber indirekt - auch eine Stärkung der Hoffnungen unserer Landsleute in Mitteldeutschland. Was wir für Berlin tun, soll eine Ermutigung auch für sie sein!
Diese Hilfe soll von unserer Seite aus in einer bescheidenen, aber nicht zu überhörenden Weise natürlich auch der freien Welt kundtun, daß wir Deutsche gesonnen sind, nicht nur auf das zu warten, was die anderen für uns tun, sondern auch
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
selber die Hände zu regen und es an nichts, aber auch an gar nichts fehlen zu lassen an dem, was wir selber von uns aus tun können. Das ist der eigentliche Sinn des Gesetzes, dem das Haus einmütig zugestimmt hat.
Ich glaube, man darf in dieser Übereinstimmung den Willen des Hauses sehen, in den Dingen, die uns nun wirklich an das Mark gehen, über gewiß bestehende ernste Meinungsverschiedenheiten hinweg zusammenzustehen.
Ich danke dem Haus, daß es diese Vorlage einstimmig angenommen hat, und gebe das Wort dem Herrn Regierenden Bürgermeister von Berlin.
({5})
Brandt, Regierender Bürgermeister des Landes Berlin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte namens des Landes Berlin dem Herrn Bundestagspräsidenten sehr herzlich danken für das, was er soeben für das Haus gesagt hat, und ich möchte allen Fraktionen dieses Hohen Hauses dafür Dank sagen, daß sie auf einem sehr wichtigen Gebiet so schnell und so wirksam der gegenwärtigen Lage in Berlin Rechnung getragen haben. Dieses schnelle und wirksame Verfahren schafft im Bundesrat eine gewisse Schwierigkeit, indem dort zwei Vorlagen aufeinanderstoßen, die eine, schon fertige, von hier kommend, und die andere, die noch nicht ganz so weit ist. Aber ich denke, der Bundesrat wird damit fertig werden.
Mir scheint, es war von Anfang an klar, daß es zweier Vorbedingungen bedurfte, um die dunklen und schweren Wolken zu durchstoßen, die sich vor einigen Monaten erneut über Berlin zusammengezogen haben. Einmal bedurfte und bedarf es einer würdigen, klaren und festen Haltung der Berliner selbst, damit kein Aufbrechen und kein Aufweichen der inneren Front in Berlin selber erreicht wird.
({6})
Zweitens bedurfte es eines festen Zusammenhalts zwischen Berlin und dem Rechts-, dem Wirtschafts- und Währungssystem des deutschen Westens, jenem Rechts-, Wirtschafts- und Währungssystem des deutchen Westens, zu dem wir nach dem Wortlaut des Grundgesetzes und nach dem Willen der betroffenen Bevölkerung gehören und von dem wir uns nicht trennen lassen werden. Diese beiden Voraussetzungen, die Innerberliner Voraussetzung und die des festen Zusammenhalts zwischen Berlin und dem deutschen Westen, sind, davon habe ich mich in den vergangenen Wochen vielfach überzeugen können, auch erforderlich, damit diejenigen draußen, auf die es ankommt, für ein nationales deutsches Anliegen so einstehen, wie wir erwarten, daß sie es tun.
Ich darf dem Hohen Hause zu der einen Vorbedingung sagen, daß es nicht gelungen ist, Gott sei Dank nicht gelungen ist, in Berlin Panik zu erzeugen und - bisher nicht - ernste wirtschaftliche Erschütterungen hervorzurufen. Meine Mitbürgerinnen und Mitbürger sind vielmehr ruhig ihrer Arbeit nachgegangen. Es hat gewiß sorgenvolle Gespräche gegeben - und es gibt sie - über das, was noch kommen mag. Aber die Haltung der Berliner ist getragen von Selbstvertrauen und vom Vertrauen zu unseren Freunden. Zum anderen ist es nicht gelungen, Gott sei Dank nicht gelungen, durch den Berliner Fall den Graben im deutschen Westen zu vertiefen oder gar Gegensätze zwischen der Bevölkerung der Bundesrepublik und den Menschen in der bedrängten Hauptstadt zu erzeugen. Wir haben im Gegenteil viele und schöne Zeichen der Verbundenheit in den hinter uns liegenden Wochen und Monaten erlebt. Dafür sind wir dankbar, ebenso dafür, daß die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und die Bundesregierung die wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen der neuen Schwierigkeiten, die auf Berlin zugekommen sind, zu tragen bereit sind.
Bevor die letzte Krise, die noch nicht abgeschlossen ist, auf uns zukam, waren wir vielleicht etwas überoptimistisch und überlegten Pläne, was wir machen sollten, wenn die Arbeitslosigkeit in Berlin ganz überwunden sei, und wie wir dann wirtschaftlich expandieren könnten. Heute muß ich und darf ich im Anschluß an die Beschlußfassung des Bundestages von dieser Stelle aus noch einmal die herzliche Bitte an alle beteiligten Kreise der westdeutschen Wirtschaft richten, in dieser Situation mit der Vergabe von Aufträgen nach Berlin nicht nachzulassen und sich nicht - auch nicht gedanklich - zu Gefangenen bestimmter Daten machen zu lassen, die andere Leute gelegentlich nennen.
({7})
Meine Damen und Herren, ich bleibe dabei: das, was man in diesen Monaten die „Berlin-Krise" nennt, hat sich nicht aus der Existenz Berlins und aus der Haltung seiner Menschen ergeben, sondern ist ein künstliches Produkt weltpolitischer Entscheidungen in der Absicht, die Verhältnisse dort einseitig zu ändern. Nun, das können wir nicht wollen, nicht nur wegen der unmittelbar betroffenen Menschen, sondern auch wegen der schlimmen Auswirkungen, die das für alle anderen haben könnte. Aber die Menschen in Berlin sind sich wohl auch mit diesem Hohen Haus und mit den Landsleuten im deutschen Westen in dieser Zeit immer darin einig gewesen, daß sie mit dem klaren Nein zu jenen beabsichtigten einseitigen Veränderungen die starke Hoffnung verbunden haben, es möge gelingen, die Berlin-Frage mit dem Deutschlandproblem ernsthaft ins Gespräch zu bringen und aus dieser Krise heraus doch noch zu nützlichen, positiven Folgerungen zu gelangen.
Inzwischen ist es gut, zu wissen, daß wir in Berlin in das Verständnis und die Fürsorge unserer Landsleute im deutschen Westen eingebettet sind, der vertreten wird durch alle Fraktionen, alle Teile dieses Hohen Hauses. Haben Sie dafür herzlichen Dank! Dank allen, die verstanden haben, daß sie sich selbst helfen, wenn sie für Berlin mit einstehen!
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Ich danke dem Herrn Regierenden Bürgermeister von Berlin.
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Ich rufe den letzten Punkt unserer Tagesordnung auf:
Vereidigung des Wehrbeauftragten.
Der Artikel 45b des Grundgesetzes bestimmt:
Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen.
Der Bundestag hat in seiner 62. Sitzung am 19. Februar 1959 den General außer Diensten Helmuth von Grolman zum Wehrbeauftragten des Bundestages gewählt. Herr von Grolman hat die Wahl, wie dem Haus bekannt ist, angenommen. Nach § 14 Abs. 4 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages leistet der Wehrbeauftragte bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag den in Art. 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid. Ich bitte das Haus, sich zu erheben.
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Herr Wehrbeauftragter, ich spreche Ihnen den Eid gemäß Art. 56 des Grundgesetzes vor und bitte, ihn mit den Worten „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" zu bekräftigen. Der Eid lautet:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft
erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Wenn Sie bereit sind, diesen Eid zu schwören, so sprechen Sie: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe."
von Grolman, Wehrbeauftragter des Bundestages: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Ich stelle fest, daß Herr von Grolman den in § 14 Abs. 4 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Bundestages vorgeschriebenen Eid vor dem Deutschen Bundestag soeben geleistet hat. Ich spreche dem Herrn Wehrbeauftragten die Wünsche des Hauses für seine Aufgaben aus.
({0})
Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Schluß unserer Tagesordnung angelangt. Die Präsenzpflicht für morgen ist aufgehoben. Es bleibt mir nur, Ihnen in den allgemeinen Aufbruch hinein noch die Wünsche für einen guten Osterurlaub mitzugeben.
({1})
Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, dem 8. April 1959, 15 Uhr, statt.
Die Sitzung ist geschlossen.