Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 3/18/1959

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, wir haben wieder einmal den Tod eines unserer Kollegen zu beklagen, ({0}) den Tod eines unserer jüngsten Kollegen, Fritz Heinrichs, der am 7. März nach langer schwerer Krankheit gestorben ist. Fritz Heinrich wurde am 8. Februar 1921 in Feu-dingen Kreis Wittgenstein geboren. Nach der Ausbildung als Maschinenschlosser wurde er Soldat. 1943 wurde er im Osten schwer verwundet, später kam er in Kriegsgefangenschaft. Nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft hat er hauptamtlich im Deutschen Gewerkschaftsbund mitgearbeitet. Im Juni 1957 wurde er Vorsitzender und Geschäftsführer des Kreisausschusses Siegen/Wittgenstein des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Seit 1946 war Fritz Heinrich Mitglied der Stadtvertretung von Laasphe und später Vorsitzender der sozialdemokratischen Fraktion des Stadtrats in Laasphe. Er gehörte dem Bundestag in der zweiten und dritten Wahlperiode an und war Mitglied des Ausschusses für Arbeit. Er war einer unserer jungen Kollegen, der sich von der Pike an heraufgearbeitet hat, um hier in der obersten Vertretung des deutschen Volkes einen ehrenvollen Platz einzunehmen. Ich spreche der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und den Angehörigen des verstorbenen Kollegen unser herzliches Beileid aus. Der Deutsche Bundestag bewahrt ihm ein dankbares und ehrendes Gedenken. Sie haben sich zu seinen Ehren erhoben. Ich danke Ihnen. Ehe ich Herrn Kollegen Bucher das Wort zur Geschäftsordnung gebe, möchte ich noch Glückwünsche aussprechen. Am 28. Februar hat der Herr Abgeordnete Wagner seinen 65. Geburtstag gefeiert, ({1}) am 5. März der Herr Kollege Glahn den 60. Geburtstag, ({2}) am 7. März unser seit geraumer Zeit leider sehr erkrankter Kollege Dr. Baron Manteuffel-Szoege den 70. Geburtstag, ({3}) am 13. März die Frau Kollegin Döhring ihren Geburtstag - galanterweise sage ich hier nicht, den wievielten -({4}) und am 17. März die Frau Abgeordnete Dr. honoris causa Helene Weber - auch hier sage ich nicht, den wievielten -. ({5}) Ich spreche den Damen und Herren Kollegen die herzlichen Glückwünsche des Hauses aus. Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Februar 1959 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Zweites Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze Gesetz zum Übereinkommen Nr. 105 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit Gesetz zu dem Abkommen vom 25. April 1958 über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Gesetz zu dem Konsularvertrag vom 25. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Gesetz zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen zur Vereinheitlichung der Methoden zur Untersuchung und Beurteilung von Wein Gesetz zu der Vierten Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 1956 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung Gesetz zu der Fünften Zusatzvereinbarung vom 21. Dezember 1956 zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung Gesetz über die gegenseitige Auswirkung des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung und der Krankenversicherung der Rentner im Saarland und im übrigen Bundesgebiet einschließlich des Landes Berlin ({6}) In seiner Sitzung am 27. Februar 1959 hat der Bundesrat zum Gesetz über eine Betriebszählung in der Land- und Forstwirtschaft ({7}) verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache 904 verteilt. In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung verkehrsteuerrechtlicher Vorschriften nicht zugestimmt. Sein Schreiben ist als Drucksache 916 verteilt. Gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes hat die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt. Ihr Schreiben ist als Drucksache 924 verteilt. Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 24. Februar 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Förderung des Baues von Studentenwohnheimen ({8}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 897 verteilt. Präsident D. Dr. Gerstenmaier Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 27. Februar 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der DP betr. Forderungen deutscher Personen oder Firmen an die früheren Besatzungsmächte ({9}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 903 verteilt. Der Herr Bundesminister des Auswärtigen hat unter dem 28. Februar 1959 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Hubert, Dr. Leverkuehn und Genossen betr. Ratifizierung der Konvention des Europarates ({10}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 909 verteilt. Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 5. März 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Unterhaltungskosten für Bahnanlagen und Straßen ({11}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 915 verteilt. Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 4. März 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Altersversorgung für das Deutsche Handwerk ({12}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 917 verteilt. Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 5. März 1959 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bauer ({13}), Seidel ({14}), Frau Strobel und Genossen betr. Weiterer Ausbau der Groflschiffahrtsstralle Rhein-Main-Donau ({15}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 922 verteilt. Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 6. März 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Schiffbarmachung der Mosel ({16}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 925 verteilt. Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 6. März 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der DP betr. Mühlenstillegung ({17}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 926 verteilt. Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 9. März 1959 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Rehling, Kühn ({18}) und Genossen betr. Gemeinsame Förderung der Wissenschaft und Forschung in den Ländern des Europarates und der OEEC ({19}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 928 verteilt. Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 12. März 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Personalvertretungen im Bundesgrenzschutz ({20}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 932 verteilt. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 25. Februar 1959 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Besteuerung von Gratisaktien ({21}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 900 verteilt. Der Herr Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat unter dem 13. Februar 1959 ein Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit des Instituts für Angewandte Geodäsie in Frankfurt am Main mit Außenstelle Berlin erstattet, das im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt. Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben vom 9. März 1959 die Abrechnung über die Rentenzahlungen und über die Beitragszahlungen für die Rentnerkrankenversicherung in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Kalenderjahr 1956 übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus. Der Abgeordnete Gleisner ({22}) hat mit Wirkung vom 17. März 1959 sein Mandat niedergelegt. Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Bucher.

Dr. Ewald Bucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000288, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP beantragt, ihren Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Handwerker - Drucksache 634 - auf die heutige Tagesordnung zu setzen und ihn zusammen mit Punkt 13 zu beraten. Ich darf dazu bemerken, daß dieser Entwurf bereits am 7. November 1958 eingebracht worden ist und daß wir ihn schon ein- oder zweimal auf den Wunsch der CDU/CSU-Fraktion hin zurückgestellt haben, die einen eigenen Antrag zu dieser Materie vorzulegen in Aussicht stellte. Der Entwurf ist aber bis heute nicht vorgelegt worden. Man hatte ursprünglich vorgesehen und uns zugesagt, daß die Vorlage heute behandelt werde. Als Begründung dafür, daß es auch heute nicht dazu kommt, wurde von der CDU/CSU-Fraktion gesagt: erstens, der Kollege Schmücker sei krank, zweitens, der eigene Entwurf liege doch noch nicht vor. Zum ersten Teil der Begründung müssen wir unser Erstaunen darüber ausdrücken, daß Herr Kollege Schmücker gestern in der Lage war, um 16.30 Uhr im Hause eine Besprechung abzuhalten. Zum andern kann man es uns nicht übelnehmen, wenn wir darauf bestehen, daß unser Entwurf in den Geschäftsgang kommt. Aus der Sache heraus ist das dringend notwendig. Dies zeigt schon der Antrag unter Punkt 13 der Tagesordnung, den die SPD-Fraktion vorgelegt hat. Auch kann man es uns nicht übelnehmen, wenn wir Wert darauf legen, festzustellen, daß der Entwurf von der FDP vorgelegt worden ist, besonders nachdem - ich weiß nicht, durch wen veranlaßt - in der Presse gemeldet wurde, auf Grund einer Einigung zwischen der CDU/CSU-Fraktion und dem Bundesarbeitsministerium könne die Handwerkerversicherung nunmehr geregelt werden. Offenbar ist diese Einigung noch gar nicht perfekt. Wir legen also Wert darauf, unsere Urheberschaft klarzustellen. Außerdem erfordert es, wie gesagt, die Sache, daß die Handwerkerversicherung endgültig geregelt wird. Wir haben interfraktionell vereinbart, daß die Abstimmung über diesen Antrag zur Tagesordnung erst morgen, 15 Uhr, erfolgen soll. Denn wir hatten ursprünglich infolge irrtümlicher Auslegung der Tagesordnung geglaubt, daß wir diesen Antrag zur Tagesordnung erst morgen zu stellen brauchten. Da wir niemanden im Hause durch Zufallsmehrheit überfahren wollen, haben wir vereinbart, daß die Abstimmung morgen, 15 Uhr, stattfindet. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Herr Abgeordneter Horn zur Geschäftsordnung!

Peter Horn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000959, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, daß über diese Gesetzesvorlage schon sehr lange und - jedenfalls in unserer Fraktion - sehr gründlich gesprochen wird. Wir waren, wie ich bei dieser Gelegenheit hinzufügen darf, seinerzeit sehr erstaunt darüber, daß der Antrag, der uns zur Erörterung vorlag, eines Tages plötzlich als FDP-Antrag hier im Hause erschien. ({0}) Darüber wollen wir nicht weiter diskutieren; man könnte das mit sehr bezeichnenden Formulierungen belegen. Unser Kollege Schmücker, Herr Kollege Bucher, ist gestern nicht hier im Hause gewesen, sondern die Besprechung lief nur unter seinem Namen. Der Kollege Schmücker ist seit der vorigen Woche erkrankt. Er hat als einer derjenigen, die an dieser Materie seit langem maßgeblich mitgearbeitet haben, natürlich das dringende Interesse, auch bei der Einbringung und ersten Lesung dieser Vorlage dabeizusein, abgesehen davon, daß bei der Vorlage auch noch gewisse Abstimmungen und Klärungen mit ihm vorgenommen werden müssen. Es erscheint mir deshalb nicht sinnvoll, daß wir heute bzw. morgen eine erste Beratung über den FDP-Antrag haben und unmittelbar nach Ostern eventuell eine Debatte über den Antrag der CDU/ CSU-Fraktion. Aus diesem Grunde muß ich dem Antrag der FDP-Fraktion widersprechen. Wir können ihm heute und auch morgen nicht stattgeben, erklären aber, daß unser Antrag dem Hause unmittelbar nach Ostern vorliegen wird. Dann können beide Gesetzentwürfe zu gleicher Zeit beraten werden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zur Geschäftsordnung Herr Dr. Mommer!

Dr. Karl Mommer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001529, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst für die SPD-Fraktion dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen. Es ist keine gute Sache in diesem Hause - in diesem Falle und in vielen anderen -, daß Anträge, die von der Minderheit eingebracht werden, monatelang nur deswegen nicht behandelt werden, weil die Bundesregierung und die Mehrheitsfraktion mit den Problemen in ihrem Innern nicht fertig werden. ({0}) Das ist eine schlechte Praxis, und wir werden uns darüber auch unterhalten müssen, wenn wir eine neue Geschäftsordnung machen. Ich darf damit, Herr Präsident, den Antrag verbinden, den Punkt 10 der Tagesordnung - zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes - von der Tagesordnung dieser Woche abzusetzen. Wir halten es nach reiflicher Überlegung für richtiger, daß über diese Grundgesetzergänzung im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Atomgesetzes beraten wird. Es tritt keinerlei Schwierigkeit im Ablauf der Dinge ein. Von Bedeutung wird diese Ergänzung des Grundgesetzes erst, wenn das Atomgesetz in Kraft treten. soll. Es erleidet also niemand Schaden, wenn wir heute von der Beratung absehen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich frage zunächst, ob das Haus damit einverstanden ist, daß Punkt 10 abgesetzt wird. - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Ist das Haus damit etnverstanden, daß über den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Bucher morgen abgestimmt wird? - Das Haus ist damit einverstanden. Es wird also morgen über Ihren Geschäftsordnungsantrag abgestimmt, Herr Abgeordneter Dr. Bucher. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde ({0}). Frage 1 - des Herrn Abgeordneten Schneider ({1}) - betrifft die Dauer der Ermittlungen der Justizbehörden im Falle Strack: Ich bitte den Herrn Bundesjustizminister um Auskunft darüber, wie es möglich war, daß es fünfjähriger Vorbereitungen der zuständigen Justizbehörden bedurfte, um das Verfahren im Falle Strack eröffnen zu können. Ist der Herr Bundesjustizminister nicht auch der Meinung, daß es einem Staatsbürger nicht zugemutet werden kann, so lange auf die Möglichkeit zur persönlichen Rehabilitierung warten zu müssen? Zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister der Justiz das Wort.

Fritz Schäffer (Minister:in)

Politiker ID: 11001935

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Beantwortung der Frage, weshalb das Hauptverfahren in dem - mißverständlich so genannten - „Fall Strack" erst nahezu fünf Jahre nach der Anzeigenerstattung eröffnet worden ist, würde zunächst die Kenntnis der jetzt kaum verfügbaren Prozeßakten sowie der Handakten des Staatsanwalts voraussetzen. Hiervon abgesehen, kann ich den Herrn Justizminister der Landes Nordrhein-Westfalen, dem die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft und das Landgericht in Bonn zusteht, schon deshalb nicht um eine entsprechende Auskunft bitten, weil dann notwendigerweise geprüft werden müßte, ob für die Dauer des Verfahrens etwa die Art der Sachbearbeitung ursächlich war. Eine dahingehende Bitte käme einer Einmischung in die allein der Landesjustizverwaltung zustehende Dienstaufsicht so nahe, daß es mir unmöglich ist, sie zu äußern. Ich bin selbstverständlich im übrigen der Meinung, daß es niemandem zugemutet werden kann, länger als notwendig auf die Wiederherstellung seines guten Rufes zu warten, wenn dieser zu Unrecht verletzt worden ist. In dem hier erörterten Fall ergibt sich aber aus den Antworten, die der Herr Bundesminister des Auswärtigen auf entsprechende Kleine Anfragen wiederholt erteilt hat, daß ein Vorwurf nicht rechtzeitiger oder nicht ausreichender Rehabilitierung des Verletzten durch Organe des Bundes nicht begründet ist.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keime Zusatzfrage. Frage 2 - des Herrn Abgeordneten Schneider ({0}) - betreffend das Institut für Meeresforschung in Bremerhaven: Beabsichtigt die Bundesregierung, das Institut für Meeresforschung in Bremerhaven zu einer Bundesanstalt zu machen, und welche Pläne hat die Bundesregierung für diesen Fall in bezug auf die künftige Arbeit des Instituts? Zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Wort.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung beabsichtigt nicht - und hat auch nicht beabsichtigt -, das Institut für Meeresforschung in Bremerhaven, das ein staatliches Institut des Landes Bremen ist, .auf den Bund zu übernehmen, um es zu einer selbständigen Bundesanstalt zu machen. Zwischen dem Bremer Senat und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben vor einigen Jahren aus Gründen der Koordinierung der Forschung Gespräche über eine etwaige Einbeziehung dieses Instituts in die dem Bundesministerium nachgeordnete Bundesforschungsanstalt für Fischerei stattgefunden. Eine derartige Eingliederung hätte zu einer sinnvollen Ergänzung der in der Bundesforschungsanstalt betriebenen Arbeiten führen können. Inzwischen hat das Land Bremen für das Institut von der Ländergemeinschaft übergebietliche Mittel erhalten. Auch soll das Land, soweit mir bekanntgeworden ist, nunmehr beabsichtigen, die Aufgaben des Instituts zu erweitern. Damit dürften sich weitere Verhandlungen mit dem Land Bremen erübrigen, weil es ,an einer Eingliederung des Instituts in die Bundesforschungsanstalt für Fischerei nicht mehr interessiert zu sein scheint.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine Zusatzfrage. Frage 3 - des Herrn Abgeordneten Schneider ({0}) - betreffend den sogenannten Düsseldorfer Wohnheimplan: Wie beurteilt die Bundesregierung den sogenannten Düsseldorfer Wohnheimplan des Deutschen Studentenwerkes e. V. Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Anders.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Schneider deckt sich in wesentlichen mit Ziffer 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD vom 21. Januar 1959 - Drucksache 801 -. Ich darf auf deren am 24. Februar 1959 erfolgte Beantwortung - Drucksache 897 - verweisen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine Zusatzfrage. Frage 4 - des Herrn Abgeordneten Dr. Bucher - betreffend Auslegung des § 35 des AVAVG. - Ein Deutsch ist das! Herr Abgeordneter Bucher, ich weiß nicht, was AVAVG ist. Vielleicht könnten Sie es sagen? ({0}) Zur Beantwortung der Frage 4: Hält es die Bundesregierung für richtig, daß § 35 des AVAVG in der Weise schrankenlos angewendet wird, daß die gewerbliche Vermittlung auch von Betriebsleitern oder sonstigen Spitzenkräften verboten ist, und hält die Bundesregierung die genannte Bestimmung in dieser weitgehenden Interpretation mit Artikel 12 GG für vereinbar? hat der Bundesminister für Arbeit das Wort.

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Bucher wie folgt beantworten: Der Grundsatz des § 35 AVAVG, daß Arbeitsvermittlung abgesehen von gelegentlichen und unentgeltlichen Empfehlungen von Arbeitskräften in Einzelfällen nur von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung betrieben werden darf, gilt für alle Arbeitnehmergruppen, auch für die Vermittlung von Betriebsleitungs- und sonstigen Spitzenkräften. Ich darf darauf hinweisen, daß es der Bundestag bei der zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des AVAVG in seiner Sitzung vom 14. November 1956 mit großer Mehrheit abgelehnt hat, die Vermittlung der leitenden Angestellten von dieser Bestimmung auszunehmen. Der Gedanke, daß Arbeitsvermittlung durch eine öffentliche Arbeitsverwaltung durchzuführen ist und die gewerbsmäßige Stellenvermittlung aufhören muß, hat sich in Deutschland seit mehr als 30 Jahren durchgesetzt. Die internationale Entwicklung ist ebenso verlaufen und hat ihren Niederschlag in den Übereinkommen Nr. 88 und Nr. 96 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Organisation der Arbeitsverwaltung und über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung gefunden. Diese Übereinkommen sind von einer großen Zahl europäischer Staaten, darunter auch von der Bundesrepublik, ratifiziert worden. Nach den zur Zeit geltenden Vorschriften ist eine auf Gewinn gerichtete Arbeitsvermittlung lediglich für Konzert-, Bühnen-, Filmkünstler und Artisten im Auftrag der Bundesanstalt zugelassen, da auf diese noch nicht verzichtet werden kann. Um den Interessen der Beteiligten bei Anwendung des § 35 AVAVG an Führungskräften der Wirtschaft gerecht zu werden, wurden von der Bundesanstalt mit den in der Arbeitsgemeinschaft beratender freier Berufe zusammengeschlossenen Organisationen Grundsätze zur Abgrenzung von Personalberatung und Arbeitsvermittlung bei der Besetzung von Stellen für Führungskräfte der Wirtschaft vereinbart. Hiernach dürfen im Rahmen der Personalberatung von freiberuflich tätigen Beratern Anzeigen, die von Unternehmungen in Zeitungen und Zeitschriften aufgegeben werden, den Hinweis enthalten, daß ein namentlich benannter freiberuflich tätiger Berater bei der Auswahl der gesuchten Führungskräfte mitwirkt und die Bewerbungen auch unmittelbar an diesen gerichtet werden können. Eigene Anzeigen freiberuflich tätiger Berater, mit denen Führungskräfte der Wirtschaft gesucht werden, stehen mit dem Gesetz in Widerspruch. Diesen Grundzügen habe ich zugestimmt. Die genannte Arbeitsgemeinschaft ist mit diesen Grundsätzen zufriedengestellt. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß der in dritter Lesung am 15. November 1956 vom Bundestag beschlossene Wortlaut des § 35 AVAVG mit Art. 12 des Grundgesetzes nicht im Widerspruch steht.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine Zusatzfrage. Frage 5 - des Herrn Abgeordneten Pohle - betreffend Wochenaufbewahrungskarten für Fahrräder auf dem Bahnhof Get'torf: Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, auf die Deutsche Bundesbahn dahingehend einzuwirken, daß die Inhaber einer Zeitkarte auch auf dem Bahnhof Gettorf eine WochenAufbewahrungskarte für Fahrräder erhalten können? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr!

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann die Deutsche Bundesbahn nicht anweisen, auf dem Bahnhof Gettorf in Holstein an Zeitkarteninhaber Wochenkarten für die Aufbewahrung von Fahrrädern auszugeben, denn die Deutsche Bundesbahn ist nach dem Gesetz nur bei bestimmten Maßnahmen und Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung an meine Zustimmung oder Weisung geBundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm bunden. Im übrigen führt sie ihren Betrieb selbständig. Ich bin aber gern bereit, Ihr Anliegen, sehr geehrter Herr Kollege Pohle, der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu übermitteln und sie um eine wohlwollende Prüfung zu bitten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine Zusatzfrage. Frage 6 - des Herrn Abgeordneten Pohle - betreffend Anschlußmöglichkeiten von HamburgAltona nach Kiel an Sonnabenden: Können die Fernfahrer an Sonnabenden, die den F 33 ab Bonn 14.22 Uhr nach Kiel besteigen, auf die Unterstützung des Herrn Bundesverkehrsministers in ihrem Anliegen an die Deutsche Bundesbahn rechnen, in Hamburg-Altona eine günstigere Anschlußmöglichkeit zu erhalten, um nicht erst mit einem Personenzug um 22.54 Uhr, sonst 21.50 Uhr, in Kiel einzutreffen, da der F 33 an Sonnabenden nicht bis Kiel durchfährt? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr!

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Die Frage wird mit Ja beantwortet, denn ab Fahrplanwechsel Mai 1959 wird der F-Zug 33 täglich Kurswagen nach Kiel führen. Er trifft 19.51 Uhr in Hamburg-Altona ein. Die Kurswagen verlassen Hamburg-Altona mit D 333 um 20.04 Uhr und treffen bereits um 21.23 Uhr, also 27 Minuten früher als bisher, in Kiel ein. Die Fernfahrer nach Kiel werden also ab Mai 59 täglich einen D-Zug-Anschluß an F 33 ab Hamburg haben, ohne umsteigen zu müssen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine Zusatzfrage. Frage 7 - Herr Abgeordneter Dr. Arndt wird vertreten - betreffend Auswertung der Akten des sogenannten „Volksgerichtshofes" beim Document Centre in Berlin: Ist der Bundesregierung bekannt, daß 32 000 Akten des sogenannten „Volksgerichtshofes" beim Document Centre in Berlin verwahrt werden? Was wird die Bundesregierung tun, um der von den Ländern eingesetzten Kommission zur Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen Zugang zu diesen Akten zu verschafften? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister der Justiz!

Fritz Schäffer (Minister:in)

Politiker ID: 11001935

Soviel die Bundesregierung weiß, verwahrt die amerikanische Dokumentenzentrale in Berlin auch Schriftgut, das in Verfahren oder im Hinblick auf Verfahren des sogenannten Volksgerichtshofs oder der Reichsanwaltschaft bei diesem Gericht entstanden ist. Es handelt sich dabei aber wohl nicht um eigentliche Sachakten, sondern anscheinend vor allem um Anklageschriften und Urteilsabschriften, also wahrscheinlich um Handakten. Die Zahl dieser „Akten", die vielleicht sogar von anderen Behörden stammen, beträgt allerdings möglicherweise nur etwa 15 000 und nicht 36 000. Die Bundesregierung wird selbstverständlich versuchen, auch dieses Material zu erlangen. Erst kürzlich hat das Bundesarchiv einen Teil der Bestände der Dokumentenzentrale erhalten. Die Bundesregierung bemüht sich bekanntlich seit Jahren, wie ich als bekannt voraussetze, um die Rückgabe deutscher Akten, die nach dem Kriege in westlichen Gewahrsam gelangt waren. Bei der Inanspruchnahme der Dokumentenzentrale durch deutsche Behörden scheinen sich bisher keine Schwierigkeiten ergeben zu haben. Wenn es sich als notwendig erweisen sollte, wird die Bundesregierung sich mit Nachdruck dafür einsetzen, daß auch der Zentralstelle, die sich im Auftrage der Landesjustizverwaltungen mit der Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen befaßt, das Material der Dokumentenzentrale zur Verfügung gestellt wird. Ich habe das der Zentralstelle bereits zugesagt und habe sie -gebeten, in einem Falle, in dem sie solche Akten wünscht und nicht erhält, mich sofort zu verständigen. Es ist bis heute noch keine Bitte an mich ergangen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Gerhard Jahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001012, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Welche Bemühungen sind in der Vergangenheit gemacht worden, Herr Minister, diese Akten deutschen Dienststellen insbesondere den Justizbehörden zugänglich zu machen?

Fritz Schäffer (Minister:in)

Politiker ID: 11001935

Ich darf voraussetzen, daß diese Akten größtenteils gar nicht in das Gebiet der Justizverwaltung gehören; der größere Teil wird wahrscheinlich in andere Gebiete gehören. In den letzten Jahren ist versucht worden, sie zu erhalten. Wie ich mitgeteilt habe, sind Teile dieser Akten bereits gewissen Stellen, insbesondere dem Bundesarchiv, übergeben worden. Aber ich bin gern bereit, mich wegen des Restes der Akten jederzeit mit den Amerikanern ins Benehmen zu setzen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine zweite Zusatzfrage?

Gerhard Jahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001012, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sie haben soeben selber gesagt, Herr Minister, daß es sich dabei zu einem großen Teil um Urteilsausfertigungen, Handakten der Staatsanwaltschaften usw. handelt. Sind Sie nicht der Meinung, daß gerade diese Akten zu einem wesentlichen Teil unter Umständen bedeutsame Unterlagen für die Arbeit dieser Justizbehörde der Länder sein können?

Fritz Schäffer (Minister:in)

Politiker ID: 11001935

Ich glaube, Sie können das Vertrauen auch in die Justizverwaltung setzen, daß sie sich ernsthaft bemüht, alle Unterlagen irgendwelcher Art, die in solchen Verfahren zur Aufklärung dienen können, zu erhalten. Die Bundesjustizverwaltung wird dieses Bemühen auch fortsetzen. Ich muß aber auch mit den amerikanischen Behörden rechnen. Frühere Bemühungen, von den amerikanischen Behörden solche Aktenbestände im Ganzen zu erhalten, sind gescheitert. Die Amerikaner haben immer erklärt, sie würden bei einer Einzelanfrage wegen eines einzelnen Namens die einzelnen Unterlagen zur Verfügung stellen, 3522 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode tBundesjustizminister Schäffer aber nicht die gesamten Aktenbestände. Ich muß infolgedessen abwarten, bis ich die notwendigen Unterlagen für die Einholung der Akten bei den amerikanischen Stellen erhalte.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 8 - des Herrn Abgeordneten Logemann - betreffend Postzustellung auf dem Lande: Da der „Rheinische Merkur", Köln, eine Mitteilung veröffentlichte, nach der die Postzustellung auf dem Lande auf zwei oder drei Tage in der Woche eingeschränkt werden und dabei für die betroffenen Landbezirke geplant sein soll, im Wege sogenannter Ausweichmöglichkeiten nicht nachzuweisende Postsendungen bei leicht erreichbaren Nachbargehöften niederzulegen, also Personen mitzugeben, die ohnehin denselben Weg haben, frage ich, ob solche oder ähnliche Maßnahmen seitens der Deutschen Bundespost geplant sind, und wenn ja, oh die Bundesregierung eine derartige Regelung für vereinbar hält mit der Unantastbarkeit des Postmonopols, die sie bisher vertreten hat, und mit einer zuverlässigen und geregelten Postzustellung auf dem Lande. Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen.

Dr. h. c. Richard Stücklen (Minister:in)

Politiker ID: 11002281

Die Frage des Herrn Abgeordneten. Logemann beantworte ich wie folgt. Nach § 38 Abs. 3 der Postordnung vom 30. Januar 1929 kann die Post die Verpflichtung zur Zustellung aus besonderen Gründen beschränken. Hierzu rechnet z. B. ein hoher Aufwand an Kosten für die Zustellung, der in einem starken Mißverhältnis zu dem erreichbaren Zweck steht. Entsprechende Vorschriften enthielten auch bereits die Postordnungen vom 22. Dezember 1921 und vom 20. März 1900. Derartige seit nunmehr fast 60 Jahren zulässige und übliche Beschränkungen kommen besonders für die Zustellung nach abgelegenen, nur auf Umwegen erreichbaren Wohnstätten mit nur geringer Bewohnerzahl in Betracht. In diesen Fällen wird vielfach die Post nur an drei Tagen in der Woche unmittelbar zugestellt, an den übrigen Tagen aber im Einvernehmen mit den Bewohnern der Einzelgehöfte, Abbauten usw. günstig gelegenen Abgabestellen zur Abholung zugeführt. Hiervon sind selbstverständlich, soweit keine besondere Postvollmacht vorliegt, alle gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigenden Postsendungen, Nachnahmesendungen, Eilsendungen, Telegramme usw. ausgeschlossen. Dieses Verfahren wird aber nur in Einzelfällen angewandt und auch nur dort, wo es bei Berücksichtigung der Belange der Postbenutzer vertretbar ist. Eine Verletzung des Postmonopols vermag ich in diesem Verfahren nicht zu erkennen. Im übrigen darf ich hinzufügen, daß ich nicht daran denke, die Postzustellung auf dem flachen Land einzuschränken. Im Gegenteil, ich werde, soweit es meine finanziellen Möglichkeiten erlauben, die Postzustellung auf dem Lande verbessern. Ich habe auch auf dem Gebiete des Fernsprechwesens gerade in den ländlichen Gebieten die Automatisierung durchgeführt. Ich hoffe, daß ich 1960 sämtliche Handvermittlungsämter, die insbesondere auf dem flachen Land noch vorhanden sind, beseitigt haben werde.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage? - Keine Zusatzfrage. Frage 9 - des Herrn Abgeordneten Wittrock - betreffend Ausstattung mit Krankentransportwagen: Ist der Bundesregierung bekannt, daß Karlsruhe als erste Stadt der Bundesrepublik zehn Krankentransportwagen umgestaltet hat, um so eine wirkungsvolle und oft lebenserhaltende schnelle Behandlung Verkehrsverletzter am Unfallort zu ermöglichen? Ist die Bundesregierung bereit, die Umgestaltung von Krankentransportwagen mit dem Ziel zu fördern, daß eine möglichst große Zahl dieser Fahrzeuge mit Funksprechapparaten und mit Atmungskreislaufgeräten ausgestattet wird? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bund esinnenministeriums.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort lautet: Bei den in Absatz 1 der Frage erwähnten 10 Krankentransportwagen handelt es sich um Fahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes, deren Modernisierung von der Stadt Karlsruhe finanziert worden ist. Die Bundesregierung hält die Ausrüstung zumindest eines Teiles der zur Zeit von den verschiedensten Stellen betriebenen Krankentransportwagen mit Beatmungsgeräten und Funksprechapparaten für dringend erforderlich, damit Unfallverletzten schnelle Hilfe gebracht werden kann. Obwohl der Bund keine Zuständigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Krankentransportwesens besitzt, hat er im Rahmen des sogenannten Katastrophenschutzes bereits seit Jahren durch Bereitstellung von Mitteln an das Deutsche Pote Kreuz erheblich zur Förderung des Krankentransportwesens beigetragen. So konnte eine größere Anzahl moderner Krankentransportwagen angeschafft werden, die durchweg mit Beatmungsgeräten und zum Teil auch mit Funksprechapparaten ausgestattet sind. Auch vorhandene ältere Fahrzeuge werden zur Zeit modernisiert und entsprechend ausgestattet. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Fahrzeuge wird laufend für gewöhnliche Krankentransporte eingesetzt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage!

Karl Wittrock (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002545, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, ist der Herr Bundesminister des Innern bereit, angesichts der Bedeutung dieses Problems alle verfassungsrechtlich zuständigen Stellen, also etwa die Landesinnenminister oder auch die Gemeinden, in Ausübung einer gewissen Publizitätspflicht darauf hinzuweisen, daß hier geeignete Maßnahmen getroffen werden müssen? Ist der Herr Bundesminister des Innern zur Erfüllung einer derartigen Publizitätspflicht insbesondere auch im Hinblick darauf bereit, daß neuere Berichte zeigen, eine wie starke Bedeutung zur Erhaltung von Leben die Verbesserung dieser Krankentransportwagen hat? Dr. Anders, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern. Ich kann erklären, daß wir bereit sind, diese Frage den Ländern und Gemeinden näherzubringen, damit auf diesem Gebiet alles geschieht, was geschehen kann.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 10 - des Herrn Abgeordneten Dr. Brecht - betreffend Verbesserung der Gesetzessprache: Kann die Bundesregierung in der sprachlichen Formulierung der Gesetze und Verordnungen nicht darauf achten, daß solche, das Sprachgefühl verletzende Verbindungen mehrerer Worte in einer Gesetzesbezeichnung unterbleiben, wie sie kürzlich bei der Benennung der 23. Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz ({0}) in der kaum aussprechbaren Wortprozession „Erste Hypothekengewinnabgabevorrechts-Durchführungsverordnung" vorgekommen sind? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß einfache und klare Sachverhalte, die mit derartigen Verordnungen geregelt werden, auch in der Gesetzessprache einfach, klar und zutreffend bezeichnet werden können und sollen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die von dem Herrn Abgeordneten Dr. Brecht zitierte „23. Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz" hat entsprechend der seit Jahren geübten Praxis die Kurzbezeichnung „23. AbgabenDV-LA" erhalten. Die zweite, den wesentlichen Inhalt der Verordnung andeutende Kurzbezeichnung „1. HGAVorrechtsDV" wurde lediglich hinzugefügt, um der Praxis das Auffinden und Zitieren der Verordnung zu erleichtern. Aus diesen beiden Kurzbezeichnungen für den schriftlichen Verkehr können aber nicht neue Bezeichnungen für die mündliche Zitierung entwickelt werden. Die eigentliche Bezeichnung der Verordnung ist vielmehr nur „23. Verordnunng über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz". Ich darf .bemerken, daß die Bundesregierung selbstverständlich bemüht ist, auch bei den Bezeichnungen der Gesetze und Verordnungen dem gesunden Sprachgefühl Rechnung zu tragen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 11 - der Frau Abgeordneten Strobel - betreffend Gespräche des Bundesernährungsministers mit deutschen Agrarpolitikern des Europäischen Parlaments: Ist die Pressemeldung richtig, daß der Herr Bundesernährungsminister laufend Gespräche mit den deutschen Agrarpolitikern des Europäischen Parlaments führt? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat laufend Kontakt mit deutschen Agrarpolitikern. Unter seinen Gesprächspartnern sind auch deutsche Agrarpolitiker, die dem Europäischen Parlament 'angehören. Der Herr Bundesminister ist jederzeit bereit, mit jedem deutschen Mitglied des Europäischen Parlaments über Fragen der deutschen und europäischen Agrarpolitik eine Aussprache zu führen, soweit eine solche gewünscht wird.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Käte Strobel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002272, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, heißt das, daß diese Gespräche nicht auf Initiative des Bundesministers zustande gekommen sind?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich bin sicher, daß der Herr Bundesminister gerne bereit ist, für das Zustandekommen solcher Gespräche die Initiative zu ergreifen.

Käte Strobel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002272, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das ist eigentlich keine Beantwortung meiner Frage.

Not found (Staatssekretär:in)

Das ist aber das einzige, was ich in Abwesenheit des Herrn Bundesministers sagen kann. Ihre Frage streift nach meinem Empfinden den persönlichen Bereich. Ich kann hier nur erklären, daß mein Herr Minister in jeder Hinsicht und in jeder Lage bereit ist, mit jedem Abgeordneten Gespräche zu führen, soweit die Damen und Herren des Parlaments es für erforderlich halten.

Käte Strobel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002272, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Danke schön.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 12 - des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja - betreffend Regelung der Berechnung der Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem Vermögen der Südostdeutschen: Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung gemäß § 43 des Feststellungsgesetzes vom 14. August 1952 ({0}) die Rechtsverordnung über die Schadensberechnung bei Vertreibungsschäden an landwirtschaftlichem Vermögen der Südostdeutschen ({1}) mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen? Ist sichergestellt, daß zwecks gerechter Entschädigung dieser Vertreibungsschäden die vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten und das bereits vor dem Kriege veröffentlichte statistische und wissenschaftliche Material über die Erträge in einzelnen Heimatgebieten dieser Vertriebenen als Grundlage der Rechtsverordnung benutzt werden bzw. daß sich die mit der Vorbereitung der Rechtsverordnung beauftragten Sachbearbeiter mit den vorliegenden Gutachten in sachgerechter und nicht in wiederholt wechselnder Begründung auseinandersetzen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorarbeiten für eine Rechtsverordnung über die Ersatzeinheitswerte für landwirtschaftliches Vermögen im südosteuropäischen Raum sind vom Bundesministerium der Finanzen bereits seit längerer Zeit abgeschlossen. Es kommt bei der Festlegung der Hektarsätze im Rahmen der Ersatzeinheitsbewertung darauf an, unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in den einzelnen Gebieten die Hektarsätze nach den Grundsätzen der Einheitsbewertung, die durch das Gesetz vor3524 geschrieben sind, zu ermitteln. Hierbei ergeben sich zwangsläufig nicht unerhebliche Schwierigkeiten infolge des Umstandes, daß für einen großen Teil der Vertreibungsgebiete Unterlagen nur in beschränktem Umfange vorhanden sind. Gegen die vorn Bundesfinanzministerium für den südosteuropäischen Raum - insbesondere also für Batschka, Banat, Syrmien usw. - ermittelten Hektarsätze sind seitens eines Teils der Vertriebenenverbände Bedenken erhoben worden, dia sie höhere Sätze für gerechtfertigt halten. Das Bundesfinanzministerium, das in ständiger Verbindung mit den interessierten Vertriebenenkreisen stand und steht, hat daraufhin eine nochmalige eingehende Überprüfung zugesagt. In Verfolg dessen hat am 13. und 14. Februar 1959 eine umfassende Besprechung mit Vertretern von Vertriebenen aus dem südosteuropäischen Raum unter Beteiligung namhafter Sachverständiger, darunter zweier Hochschulprofessoren, stattgefunden. Diese Aussprache hat zu dem Ergebnis geführt, daß zunächst durch die Sachverständigen auf Grund des bereits vorliegenden und des von seiten der Vertriebenen noch beigebrachten Materials ein Repräsentativgutachten über die Ertragswerthöhe erstellt werden soll. Dieses Gutachten ist von den Sachverständigen für die nächsten Wochen in Aussicht gestellt worden. Den Vertretern der Vertriebenenverbände ist seitens des Bundesfinanzministeriums zugesagt worden, daß unmittelbar nach Vorliegen dieses Gutachtens .eine nochmalige abschließende Besprechung mit den Vertriebenenverbänden und den aus ihren Kreisen benannten Sachverständigen stattfinden soll, an die sich die unverzügliche Vorlage der Rechtsverordnung an das Bundeskabinett anschließen wird. Schon durch diese Zusage an die Vertriebenenverbände ist eine sachgerechte abschließende Auswertung des dann vorliegenden Materials gewährleistet. Ein genauer Zeitpunkt für die Vorlage der Rechtsverordnung kann wegen des noch ausstehenden Gutachtens heute nicht angegeben werden. Es ist aber damit zu rechnen, daß die Rechtsverordnung im Sommer dieses Jahres vom Bundeskabinett verabschiedet wird. Das Bundesfinanzministerium ist bemüht, mit allen Mitteln jede Verzögerung zu vermeiden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Dr. Herbert Czaja (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000344, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist sichergestellt, daß in dem Gutachten die Ertragswerte berücksichtigt werden, die in wissenschaftlichen Zeitschriften des Südostens aus der Zeit des letzten Feststellungszeitpunkts vor der Vertreibung veröffentlicht wurden? Ich stelle diese Frage im Hinblick auf § 12 Abs. 2 des Feststellungsgesetzes.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, das Gutachten wird nicht vom Bundesfinanzministerium erstattet, sondern von den von mir soeben genannten Vertriebenenverbänden. Ich kann daher keine Garantie dafür übernehmen, daß dieses Gutachten die von Ihnen genannten Zahlen berücksichtigen wird. Das Bundesfinanzministerium wird selbstverständlich jedes erreichbare und zuverlässige Material berücksichtigen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 13 - des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt, vertreten durch den Herrn Abgeordneten Jahn - betreffend Veröffentlichung der sogenannten KU-Urteile des Bundesfinanzhofs: Bestehen Weisungen, die es den Richtern der Finanzgerichtsbarkeit und den Beamten der Finanzverwaltung verbieten, bestimmte Urteile des Bundesfinanzhofs ({0}) in der sonst üblichen Form ({1}) zu veröffentlichen? Wer ist für diese Weisungen verantwortlich? Auf welches Gesetz gründen sie sich? Zur Beantwortung der Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, das Bundesfinanzministerium hat auf die Veröffentlichung der Urteile des Bundesfinanzhofs keinerlei Einfluß. Auch von dem Herrn Präsidenten des Bundesfinanzhofs sind keine Weisungen ergangen, die es den Richtern der Finanzgerichtsbarkeit oder den Beamten der Finanzverwaltung verbieten, bestimmte Urteile des Bundesfinanzhofs zu veröffentlichen. Wie mir der Herr Präsident des Bundesfinanzhofs mitgeteilt hat, pflegen allerdings die Richter des Bundesfinanzhofs, ohne daß eine besondere Weisung hierfür besteht, Urteile, die der erkennende Senat des Bundesfinanzhofs als „nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt" bezeichnet hat - dafür gibt es die Abkürzung „KU-Urteile" -, auch privat nicht zu veröffentlichen oder zu besprechen. Das ergibt sich aus dem von den Richtern des Bundesfinanzhofs anerkannten Zweck der amtlichen Veröffentlichung, die Öffentlichkeit über die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu unterrichten, soweit diese von besonderer rechtlicher Bedeutung und somit für breitere Kreise der Öffentlichkeit von Interesse ist. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung einer größeren Zahl weiterer Urteile des Bundesfinanzhofs, ohne hierbei ihre rechtliche Bedeutung zu unterscheiden, würde der Öffentlichkeit wohl auch den Überblick über die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erschweren. Wie mir der Herr Präsident des Bundesfinanzhofs vor einigen Jahren aus anderem Anlaß mitgeteilt hat, pflegen die erkennenden Senate des Bundesfinanzhofs von der amtlichen Veröffentlichung bei solchen Urteilen abzusehen, die lediglich Rechtsgründe früher amtlich veröffentlichter Entscheidungen wiederholen oder sich auf die Abweisung der Rechtsbeschwerde aus rein prozessualen Gründen beschränken oder die nicht mehr gültige gesetzliche Vorschriften behandeln. In verschiedenen Fällen hat der Bundesfinanzhof die Veröffentlichung auf besonderen Wunsch noch nachträglich angeordnet. Im übrigen wird eine Reihe von KU-Urteilen in Fachzeitschriften laufend auch von privater Seite veröffentlicht. Inwieweit die Herren Finanzminister der Länder Weisungen der fraglichen Art für ihren Bereich erlassen haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe aber die Herren Finanzminister der Länder gebeten, mich hierüber zu unterrichten, und werde mir erlauben, Sie von dem Ergebnis zu unterrichten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage.

Gerhard Jahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001012, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sind Sie der Auffassung, daß die Nichtaufnahme in die amtliche Sammlung, gegen die im Einzelfall nichts einzuwenden sein mag, es von vornherein ausschließt, daß solche Urteile den Parteien oder sonstigen Prozeßbeteiligten auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich habe mir erlaubt, einleitend zu sagen, daß das Bundesfinanzministerium auf die Veröffentlichung der Urteile keinen Einfluß nimmt. Es liegt lediglich beim Senat, zu entscheiden, inwieweit im Einzelfall derartige Urteile mitgeteilt werden können.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine zweite Zusatzfrage?

Gerhard Jahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001012, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja. Sind Sie bereit, in einem Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs diese Frage noch einmal zur Sprache zu bringen und zu klären, insbesondere auch die Frage, ob nicht veröffentlichte Urteile dritten Personen auf Anfordern zugänglich gemacht werden können?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich würde bitten, mir Ihren Wunsch schriftlich zuzuleiten. Ich bin dann gern bereit, ihn an den Herrn Präsidenten des Bundesfinanzhofs zur Erledigung weiterzuleiten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 14 - des Abgeordneten Dr. Dittrich - betrifft die Genehmigung der Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien: Läßt sich das Verfahren der Genehmigung der Fahrpreisermäßigungen für kinderreiche Familien im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbahn nicht einfacher gestalten? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien kann nach Auffassung der Deutschen Bundesbahn wie bei jeder anderen antragsgebundenen Vergünstigung auf den Nachweis, daß die Tarifbedingungen erfüllt sind, leider nicht verzichtet werden. Das Verfahren dazu ist seinerzeit mit den beteiligten Bundesministerien des Innern und für Familien- und Jugendfragen abgestimmt worden und erfordert wirklich wenig Mühe. Der Haushaltungsvorstand trägt die Angaben über Familienstand und Geburtsdaten der Kinder in den Antrag ein. Dazu wird lediglich gefordert, daß die Meldebehörde diese Angaben bescheinigt und die Lichtbilder der Berechtigten abstempelt. Die Geltungsdauer der Bescheinigungen für antragsberechtigte Kinder ist von vornherein auf ein volles Jahr befristet, während bei anderen Fahrpreisermäßigungen die Bescheinigungen schon nach einem halben Jahr ungültig werden. Die Bundesbahn kann angesichts der hohen Ermäßigung, nämlich 50 °/o des Preises für einfache Fahrt, für Rückfahrkarten und für Sonntagsrückfahrkarten, einschließlich der Zuschläge für schnellfahrende Züge, auf dieses so geforderte Mindestmaß an Kontrolle nicht verzichten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage? - Der Fragesteller ist nicht da. Ich beobachte hin und wieder, daß die Fragesteller bei der Beantwortung ihrer Frage nicht anwesend sind. Ich halte das für unhöflich und muß das bemängeln. Wenn wir von der Regierung verlangen, daß sie auf jeden Fall Antwort steht, dann muß auch der Fragesteller anwesend sein oder sich mindestens um eine Vertretung bemühen. ({0}) Herr Abgeordneter Dr. Arndt hat sich um eine Vertretung bemüht, und Herr Abgeordneter Jahn hat für ihn gesprochen. Aber hier fehlt die Vertretung. Ich muß das beanstanden. ({1}) Frage 15 - des Abgeordneten Wehr - betreffend Hochseefischerei-Reedereien und Kriegs- und Nachkriegsverluste an Fischdampfern: Trifft es zu, daß deutschen Hochseefischerei-Reedereien durch Zuweisung von Fischdampfern, die von den Westalliierten aus deren Kriegsbeute für die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Fischen zur Verfügung gestellt worden waren, ein Ausgleich ihrer Kriegs- und Nachkriegsverluste an Fischdampfern durch Maßnahmen des Bundes und seiner Rechtsvorgänger ermöglicht wurde? Ist es richtig, daß diesen Reedereien durch diese Maßnahmen unter Einschluß der ihnen nach dem Kriege verbliebenen, nicht beschlagnahmten Schiffe 40 bis 70 v. H. ihrer Vorkriegsflotte verblieben waren? Trifft es zu, daß die früher der Kriegsmarine gehörenden Schiffe des OMGUS-Komplexes den Reedereien, die sie von der im Auftrage der USA handelnden „Fischdampfer-Treuhand GmbH" gechartert hatten, zum Zwecke des Ausgleichs ihrer anderweitig nicht entschädigten Kriegs- und Nachkriegsverluste z. T. zu einem erheblich unter dem normalen Wert liegenden Preise verkauft worden sind? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um den nicht oder nicht in gleichem Maße berücksichtigten Reedereien einen Ausgleich zu verschaffen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Wehr erlaube ich mir wie folgt zu beantworten. 1. Die auf Grund des Potsdamer Abkommens als Beuteschiffe in Anspruch genommenen Fischereifahrzeuge wurden bereits im Jahre 1946 im Charterwege für einen Einsatz in der deutschen Seefischerei wieder zur Verfügung gestellt. Es handelte sich daher zunächst nicht um einen Ausgleich von Kriegs- und Nachkriegsverlusten. Bei der Verteilung der Schiffe wurden allerdings die Kriegs- und Nachkriegsverluste berücksichtigt. Der Verteilung der Fischdampfer lag ein Schlüssel zugrunde, den der Verband der deutschen Hochseefischereien aufgestellt und der die einstimmige Billigung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung gefunden hatte. Die Verteilung der Kriegsfischkutter oblag einer Kutterkommission, die sich aus Vertretern der Küstenländer und des Deutschen Fischerei-Verbandes zusammensetzte. Bei der Verteilung war zwischen solchen Schiffen zu unterscheiden, die aus Privatbesitz zum Kriegshilfsdienst herangezogen worden waren, und solchen, die sich im Besitz des ehemaligen Deutschen Reiches ({0}) befunden hatten. Die Schiffe aus Privatbesitz wurden den früheren Eignern zugeteilt. Alle übrigen Schiffe erhielten Reedereien, die besonders von Kriegsverlusten betroffen waren. Bei der Zuteilung beider Kategorien wurde aber der Verteilungsschlüssel des Verbandes der deutschen Hochseefischereien gleichmäßig angewandt. Bei der Zuteilung von Kriegsfischkuttern wurden Flüchtlingsfischer aus Ostpreußen und Pommern besonders berücksichtigt. Die Verwaltung der von den Besatzungsmächten vercharterten Schiffe oblag für die USA-Kriegsbeute der Fischdampfer-Treuhand-GmbH in Bremerhaven und für die Kriegsbeute von Großbritannien einer englischen Besatzungsdienststelle in Hamburg. 2. Die Fischdampferflotte umfaßte 1938 373 Schiffe mit 123 300 BRT. Im Juni 1945 waren rund 85 Schiffe vorhanden, die langsam wieder in Fahrt gesetzt wurden. Ende 1946 standen 142 Schiffe mit 43 900 BRT und Ende 1947 160 Schiffe mit 50 800 BRT zur Verfügung. Anfang 1948 standen somit erst wieder rund 40 °/o der Vorkriegstonnage bereit. 3. Am 20. August 1953 wurde zwischen der Regierung der USA und der Bundesregierung ein Abkommen über die Rückgabe von 382 Beuteschiffen abgeschlossen. Hierunter befanden sich u. a. 123 Fischereifahrzeuge mit insgesamt 18 163 BRT. Soweit diese Schiffe sich im Privatbesitz befunden hatten, wurden sie von der Bundesregierung an ihre früheren Eigentümer zurückgegeben. Die ehemaligen reichseigenen Schiffe wurden nach den üblichen Bewertungsgrundsätzen taxiert und an die bisherigen Charterer verkauft. In den Charterverträgen, die die Fischdampfer-Treuhand-GmbH in Bremerhaven namens der Besatzungsmacht abgeschlossen hatte, war den Charterern das Vorkaufsrecht eingeräumt worden. Von dem Vorkaufsrecht haben alle Charterer von Fischdampfern Gebrauch gemacht. Die Bundesregierung hatte daher keine Möglichkeit eines anderweitigen Verkaufs. Auch die britische Regierung erklärte sich 1953 bereit, die ihr als Beuteschiffe zugeteilten und bisher vercharterten Fischereifahrzeuge zurückzugeben. Sie bestand allerdings auf einem Verkauf. Infolgedessen mußten auch die Schiffe, die sich ursprünglich in Privatbesitz befanden und die ihre früheren Eigner inzwischen gechartert hatten, regelrecht gekauft werden. Das gleiche galt für Logger und Kriegsfischkutter. Die Verkaufsverhandlungen wurden von einer britischen Dienststelle unmittelbar geführt. Die Bundesregierung hat sich aber eingeschaltet, um eine Herabsetzung der Kaufpreise zu erreichen. Bei dem Verkauf der Kriegsfischkutter hat die Bundesregierung eine Zwischenfinanzierung vorgenommen. Durch die verschiedene Handhabung der Rückgabe der Beuteschiffe von amerikanischer und britischer Seite hat sich leider eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Reeder nicht vermeiden lassen, soweit es sich um Schiffe handelte, die sich bei Ausbruch des Krieges in Privatbesitz befanden. Alle ehemaligen reichseigenen Schiffe, gleichgültig ob es sich um amerikanische oder britische Kriegsbeute handelte, sind vor dem Verkauf nach gleichen Grundsätzen taxiert worden. Während die US-Beuteschiffe zum Taxwert verkauft wurden, war bei den britischen Beuteschiffen der Taxwert lediglich eine Grundlage für die Verhandlungen zwischen der mit dem Verkauf beauftragten Besatzungsdienststelle und den Reedern. 4. Die Kriegs- und Kriegsfolgeschäden der Seefischerei an Schiffen können im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 in der Fassung der seither ergangenen Änderungsgesetze und im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 geltend gemacht werden. Eine Berücksichtigung dieser Schäden im Rahmen des Lastenausgleichs ist möglich als Kriegssachschaden oder als Vertreibungsschaden. Als Kriegssachschaden kann ein solcher Schaden geltend gemacht werden, wenn er im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin ({1}) entstanden ist oder, sofern er außerhalb dieser Gebiete entstanden ist, wenn das Schiff zur Zeit der Entstehung des Schadens in einem Schiffsregister im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin ({2}) eingetragen war und der Schiffseigner zu dieser Zeit seine Geschäftsniederlassung oder seinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder in Berlin ({3}) hatte. Eine Geltendmachung als Vertreibungsschaden setzt voraus, daß der Geschädigte Vertriebener ist und daß das Schiff im Schiffsregister seines Vertreibungsgebietes eingetragen ist. Soweit die Schäden als Reparations- oder Restitutionsschäden anzusehen sind, können sie nur im Rahmen des Vierten Teils - Härteregelung - oder im Rahmen des Fünften Teils - Wirtschaftsfördernde Maßnahmen - des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes geltend gemacht werden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage!

Philipp Wehr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002445, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, Sie erwähnten, daß die Verteilung der Schiffe auf Grund eines von dem Verband der deutschen Hochseefischereien aufgestellten Verteilungsschlüsses erfolgt sei. Ist dieser Verteilungsschlüssel auf alle Fälle innegehalten worden, oder ist Ihnen bekanntgeworden, daß von diesem Schlüssel auch abgewichen wurde? Gegebenenfalls: warum?

Not found (Staatssekretär:in)

Solche Fälle sind uns nicht bekanntgeworden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine zweite Zusatzfrage!

Philipp Wehr (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002445, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß u. a. am 8. November 1954 eines dieser Schiffe, dessen Schätzwert bei 450 000 DM lag, verkauft worden ist und am gleichen Tage wieder den Eigentümer gewechselt hat? Der Käufer erwarb das Schiff in diesem Fall für 360 000 DM, um es am selben Tag für 450 000 DM weiterzuverkaufen. Ist Ihnen weiter bekannt, Herr Staatssekretär, daß in einem ähnlichen Fall der Wechsel des Eigentümers nach einem halben Jahr den Preis von 200 000 DM auf 900 000 DM hinaufgetrieben hat, und was gedenken Sie zu tun, um dem Sachverhalt dieser Dinge nachzugehen bzw. diese Vorgänge zu erklären?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich darf um Ihr Verständnis bitten, Herr Abgeordneter, wenn ich sage, daß mir diese Einzelheiten, die ich hier zum erstenmal höre, natürlich nicht gegenwärtig sind. Ich darf Sie bitten, diese B Ihnen offenbar bekanntgewordenen Einzelheiten meinem Ministerium mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage dann schriftlich beantworten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 16 - des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer - betreffend Leibesvisitation durch Zollbeamte: Ist es mit der unantastbaren Würde des Menschen vereinbar, wenn Zollbeamte bei dem Verdacht von geringfügigen Zollübertretungen eine Leibesvisitation anordnen, wobei verlangt wird, die Kleider abzulegen? Zur Beantwortung hat das Wort der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, körperliche Durchsuchungen sind von den deutschen Zollstellen nur noch in einer sehr geringen Anzahl von Fällen durchgeführt worden. Sie finden auch in allen Nachbarstaaten statt. Ein gänzlicher Verzicht auf körperliche Durchsuchungen würde Schmuggelmöglichkeiten eröffnen, deren Ausnutzung nicht nur das Zollaufkommen schmälern, sondern auch manchen Wirtschaftszweig beeinträchtigen könnte. Da die körperliche Durchsuchung einen starken Eingriff in die Freiheit der Person bedeutet, sind die Zollstellen angewiesen, körperliche Durchsuchungen nur im Rahmen von eng begrenzten Richtlinien vorzunehmen. Diese besagen im wesentlichen folgendes. Die Anordnung der Durchsuchung ist bestimmten qualifizierten Beamten vorbehalten. Die Durchsuchung darf grundsätzlich nur ,gegenüber Personen angeordnet werden, die sich des Schmuggels verdächtig gemacht haben. Besondere Zurückhaltung sollen die Zollstellen ,bei Reisenden im großen Reiseverkehr üben. Die Durchsuchung ist in schonendster Weise durchzuführen. Das Ablegen der Kleidungsstücke darf nur verlangt werden, soweit dies der Zweck der Durchsuchung fordert. Die Durchsuchung ist in der Regel auf Abtasten zu beschränken, wenn der Betroffene damit einverstanden ist. Eine nach diesen Richtlinien durchgeführte körperliche Durchsuchung hält sich nach der Auffassung des Bundesfinanzministeriums im Rahmen des Grundgesetzes. Sie stellt ebensowenig eine Verletzung der Grundrechte dar wie z. B. die durch die Strafprozeßordnung zugelassenen Durchsuchungen. Seit langer Zeit sind dem Bundesfinanzministerium in dieser Hinsicht keine Beschwerden zugegangen. Sollte Ihrer Anfrage ein praktischer Fall zugrunde liegen, so bin ich, falls Sie das wünschen, gerne bereit, einen solchen Fall nachprüfen zu lassen. Ich bitte, mir nähere Angaben zu machen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage?

Dr. Friedrich Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001930, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, gelten Ihre Ausführungen gegenüber den Personen, die sich als im Bereich des kleinen Grenzverkehrs wohnend ausweisen, wo ja bekanntlich die Nachprüfung auch anders möglich ist?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich habe hier die außerordentlich einschränkenden Richtlinien dargestellt. Diese Richtlinien gelten generell für die gesamte Zollverwaltung.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine weitere Zusatzfrage!

Dr. Friedrich Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001930, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Vor zwei Minuten sagte mir ein Mitglied dieses Hauses, daß seine Frau vor acht Tagen von einem jungen Zollbeamten körperlich untersucht wurde. ({0})

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich bitte dringend, mir einen solchen Fall so schnell wie möglich unter Nennung von Namen mitzuteilen, damit das Bundesfinanzministerium nach dem Rechten sehen kann.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine weitere Zusatzfrage!

Dr. Friedrich Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001930, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, was meinen Sie zu einem weiteren Fall: Eine Frau, die in der Nähe wohnt und mit ihren drei- und fünfjährigen Kindern über die Grenze gehen will, wird durch einen Zollbeamten von den Kindern weggeholt, um untersucht zu werden?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich habe soeben gesagt, daß die Durchsuchung grundsätzlich nur angeordnet werden darf, wenn sich Personen des Schmuggels verdächtig gemacht haben. In allen anderen Fällen ist die Durchsuchung nach unserer Ansicht überhaupt unzulässig. Ich darf nochmals bitten, uns solche Fälle mitzuteilen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine Zusatzfrage mehr. Frage 17 - des Herrn Abgeordneten Dr. Brecht - betreffend einheitliches Bürgschaftssystem zur Förderung des Wohnungsbaus: Ist es nach der Erklärung des Herrn Bundeswohnungsbauministers in der letzten Fragestunde zu der Frage 6 wirklich völlig ausgeschlossen, daß wir noch einmal in Deutschland zu einem einheitlichen Bürgerschaftssystem zur Förderung des Wohnungsbaues kommen? Ist es nicht möglich, die sehr unterschiedlichen und in der Höhe der Bürgschaft oft nicht ausreichenden, meist auch verfahrenstechnisch sehr komplizierten Bürgschaftsbestimmungen zu vereinheitlichen, gegebenenfalls auch mit Hilfe der angekündigten Rückbürgschaften des Bundes, sofern diese überhaupt nötig sind? Zur Beantwortung der Frage der Herr Bundesminister für den Wohnungsbau.

Paul Lücke (Minister:in)

Politiker ID: 11001387

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Brecht darf ich wie folgt beantworten. Nach dem Grundgesetz ist die Durchführung des Wohnungsbaus Sache der Länder. Dazu gehört auch die Übernahme der Landesbürgschaften nach den in den Ländern geltenden Bürgschaftsbestimmungen. Ein einheitliches Bürgschaftssystem ist also nur durch eine Koordinierung der Bürgschaftsbestimmungen der Länder erreichbar. Dieses Ziel wird mit Nachdruck angestrebt. Das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz hat im Gegensatz zum Ersten Wohnungsbaugesetz rechtliche Ansatzpunkte für bundesseitige Bemühungen um eine solche Koordinierung geschaffen. Gewisse Teilerfolge wurden erzielt. Es bleibt weiterhin unverändert auch das Ziel, mit Hilfe der von den Ländern benötigten Bundesrückbürgschaften für Ausfälle aus Landesbürgschaften einer möglichst einheitlichen Bürgschaftspraxis in den Ländern nahezukommen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage?

Dr. Julius Brecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000255, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß die Bürgschaftsbestimmungen der Länder so sehr auseinandergehen, daß es angezeigt wäre, mit allem Nachdruck Verhandlungen mit den Ländern aufzunehmen, um zu einer Vereinheitlichung der Bürgschaftsbestimmungen zu kommen, und haben Sie Aussicht, eine solche Übereinkunft in absehbarer Zeit zu erzielen?

Paul Lücke (Minister:in)

Politiker ID: 11001387

Ich habe gesagt, daß dies mein Ziel ist, daß das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz einen Weg eröffnet hat und daß ich hoffe, im Laufe der Zeit zu dem angestrebten Ziel kommen zu können, einheitliche Bürgschaftsrichtlinien zu erhalten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine zweite Zusatzfrage!

Dr. Julius Brecht (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000255, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Weshalb benötigen nach Ihrer Meinung die Länder für die Übernahme von Bürgschaften ihrerseits noch die Rückbürgschaft des Bundes?

Paul Lücke (Minister:in)

Politiker ID: 11001387

Es ist Aufgabe von Bund und Ländern, den Wohnungsbau zu fördern, und so sind die Bürgschaften auf Bund und Länder verteilt worden. Das war der Sinn des Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 18 - des Abgeordneten Bading - betreffend Ausbau der Bundesstraße 254: Sind dem Herrn Bundesverkehsminister die unhaltbaren Zustände der Bundesstraße 254 zwischen Niedermöllrich Kr. Melsungen und Homberg Kr. Fritzlar-Homberg, insbesondere bei der Ortsdurchfahrt Wabern, bekannt, und wann ist damit zu rechnen, daß diese Strecke ausgebaut wird? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesstraße 254 ist nicht nur auf dem Albschnitt zwischen Homberg und Niedermöllrich, sondern auch auf der südlich anschließenden Strecke in ihrer Linienführung und ihrer Fahrbahnbeschaffenheit in erheblichem Ausmaß verbesserungsbedürftig. Besonders zwischen Homberg und Ziegenhain sind die geologischen Verhältnisse sehr ungünstig. Sie geben jährlich zu umfangreichen Frostschäden Anlaß und haben erhebliche Verkehrsbehinderungen zur Folge. Es war daher zunächst vordringlich, den südlichen Abschnitt der Bundesstraße 254 frostsicher auszubauen. Für die Strecke Homberg-Frielendorf im Braunkohlengebiet mußten in den Jahren 1953 bis 1958 rund 61/2 Millionen DM aufgewendet werden, so daß es nicht möglich war, im Rahmen der verfügbaren Mittel gleichzeitig auch die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zwischen Homberg und Niedermöllrich in Angriff zu nehmen. Zur Zeit laufen Untersuchungen über die Umgestaltung des Streckennetzes im engeren Raum Niedermöllrich-Wabern. Im Hinblick auf die schwierigen Verhältnisse werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten untersucht und zwischen den beteiligten Stellen erörtert. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Verlegung der Nebenbahn Wabern-Bad Wildungen geprüft. Wegen der besonders schwierigen Verhältnisse, die insbesondere hinsichtlich des Grunderwerbs bestehen, ist mit der Ausführung des Projektes jedoch nicht vor 1961 zu rechnen. Dieser Zeitpunkt hängt natürlich auch von der Höhe der Bundeshaushaltsmittel ab, die in den nächsten JahBundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm ren für die Bundesstraßen zur Verfügung gestellt werden können.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage? - Keine Zusatzfrage. Frage 19 --- des Herrn Abgeordneten Dr. Mommer - betreffend Veröffentlichung von Beschlüssen aller Parteien: Ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bereit, nach dem Muster der Meldung Nr. 186/59 vom 24. Februar 1959 alle wichtigen Beschlüsse aller Parteien zu veröffentlichen? Zur Beantwortung der Leiter des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. von Eckhardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist nicht bereit, Beschlüsse von Parteien zu veröffentlichen. Zu der in der Frage erwähnten Bekanntmachung Nr. 186/59 vom 24. Februar 1959 hat ein Sprecher des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung auf der Pressekonferenz vom 25. Februar 1959 erklärt, daß es sich bei dem Vorgang um ein persönliches und technisches Versehen gehandelt hat. Selbstverständlich sei weder im Kanzleramt noch vom Bundespresseamt je beabsichtigt gewesen, diese telefonisch durchgegebene Information als Pressemitteilung herauszugeben. Der betreffende Herr des Presse- und Informationsamtes hat sich für dieses Versehen vor der Pressekonferenz persönlich entschuldigt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage?

Dr. Karl Mommer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001529, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Darf ich fragen, Herr Staatssekretär: W e r hatte telefonisch durchgegeben? von Eckhardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Es handelte sich dabei um eine Mitteilung des Chefs vom Dienst des Bundeskanzleramtes, die nur zur Information des Amtes selbst dienen sollte, aber durch ein technisches Versehen - in jener Nacht war ein ausgesprochen starker telefonischer Anrufbetrieb - zur Veröffentlichung abgezeichnet worden ist.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zweite Zusatzfrage!

Dr. Karl Mommer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001529, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Handelte der Beamte im Bundeskanzleramt vielleicht auf Weisung eines Bundesministers? von Eckhardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Nein.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 20 -des Herrn Abgeordneten Schmitt ({0}) - betreffend Vereinigung für Freiheitliche Politik: Was ist der Bunderegierung über die Vereinigung für Freiheitliche Politik bekannt, und aus welchen Haushaltstiteln des Bundeshaushalts erhält die Vereinigung Mittel? Zur Beantwortung der Leiter des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. von Eckhardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Nach den vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angestellten Ermittlungen ist die Vereinigung für Freiheitliche Politik ein nicht eingetragener Verein mit dem Sitz in Berlin. Die Vereinigung hat zur Zielsetzung die Abwehr autoritäreBestrebungen, insbesondere der kommunistischen Propaganda. Sie erhält keine Mittel aus Haushaltstiteln des Bundes.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage!

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002033, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ist es richtig, daß für 200 000 DM Plakate auf Verlangen des Bundeskanzlers eingestampft werden mußten, weil ihm der Plakatkopf Ulbrichts nicht gefiel? von Eckhardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Das ist bestimmt nicht richtig.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine weitere Zusatzfrage!

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002033, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ist es im Hinblick, auf die aufgetretenen Schwierigkeiten nicht besser, wenn das Bundespresseamt in Zukunft Begleitbroschüren für Pfarrämter und Polizeidienststellen mitliefert, damit solche Aktionen nicht schiefgehen? ({0}) von Eckhardt, Staatssekretär, Bundespressechef: Ich glaube, daß sich die Antwort auf die Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten aus der Beantwortung einer späteren Frage ergeben wird. ({1})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Nein, nein, es ist noch eine dritte Zusatzfrage möglich. Ich muß das Wort dazu geben, wenn der Fragesteller unbedingt darauf besteht. - Er besteht nicht darauf. Frage 21 - Abgeordneter Dr. Rutschke - betreffend Bau eines Rasthauses bei der Autobahnraststätte Pforzheim-Ost: Trifft die Feststellung der „Pforzheimer Zeitung" vom 14. Februar 1959 zu, wonach bei der Autobahnraststätte Pforzheim Ost ein großes Rasthaus errichtet und eine großzügige Straßenanlage gebaut werden sollen, damit das geplante Rasthaus aus beiden Fahrtrichtungen erreichbar ist? Welche Gründe sind für das Vorhaben maßgebend, nachdem das Projekt 1953 abgelehnt worden war? Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten? Sind diese vertretbar, obgleich vor knapp einem Jahr durch Privatinitiative 300 m entfernt mit einem Kostenaufwand von ca. 1,5 Millionen DM ein Rasthaus errichtet worden ist? Hält es der Herr Bundesverkehrsminister mit den wirtschaftspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung für vereinbar, daß durch den Bau besonderer Zufahrtswege zu dem geplanten Rasthaus dem Träger der privaten Initiative unter Ausnutzung der Monopolstellung der Bundesautobahnverwaltung wirtschaftlicher Schaden zugefügt wird, obwohl dieser im Vertrauen auf die Erklärung gebaut hat, daß die Errichtung eines Rasthauses im Hinblick auf die Entscheidung von 1953 nicht in Frage komme? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm Bund ist nach § 15 des Fernstraßengesetzes gehalten, die zur Versorgung der Verkehrsteilnehmer an der Autobahn notwendigen Stützpunkte auszubauen und in einem Zustand zu erhalten, der der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit angemessen ist. Die Autobahntank- und Rastanlage Pforzheim-Ost, die 1950 mit sehr knappen Mitteln gebaut und 1953 nur behelfsmäßig erweitert worden ist, mußte ausgebaut werden, um dieser Verpflichtung zu genügen. Besonders die .straßenbaulichen Anlagen für das Parken und für das Ein- und Ausfahren waren unzureichend und führten zu häufigem verbotswidrigen Überqueren der Fahrbahn durch Verkehrsteilnehmer und damit zu Unfallgefahren. Im Bundeshaushalt waren 1958 und 1959 je 600 000 DM eingesetzt, damit ausreichende Parkplätze und eine ausreichende Fahrverbindung hergestellt werden können. Diese Verbindung ist notwendig, weil auf der Südseite der Autobahnen zwischen den Nebenbetrieben Karlsruhe-Durlach und Stuttgart auf einer Länge von rund 90 km keine Versorgungsmöglichkeit besteht. Die Kosten dieser Verbindung betragen rund 50 000 DM. Die hochbaulichen Anlagen der Tank- und Rastanlage Pforzheim-Ost sollen 1959 und 1960 in einen den heutigen Verkehrsanforderungen entsprechenden Zustand gebracht werden. Die zur Zeit als Raststätte benutzten Räumlichkeiten ,an der Tankstelle sollen künftig ganz für Zwecke der Tankstelle benutzt werden. Für die Raststätte soll ein neues Gebäude in unmittelbarer Nähe der neuen Parkplätze errichtet werden. Die Zahl der Sitzplätze der neuen Raststätte soll dabei nicht größer sein als die der bisher in den Räumlichkeiten an der Tankstelle vorhandenen behelfsmäßigen Sitzplätze für die Besucher. Das Gewerbeaufsichtsamt hat übrigens wiederholt die Unzulänglichkeit und Primitivität dieser Räumlichkeiten und der vorhandenen hygienischen Einrichtungen beanstandet. Die Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen hat am 15. Dezember 1958 in Anbetracht dieser Verhältnisse dem Neubau der Raststätte aus ihren Mitteln zugestimmt. Ein Hotelbetrieb ist nicht vorgesehen. Haushaltsmittel des Bundes werden nicht in Anspruch genommen. Die Nebenbetriebe werden bekanntlich vom Bund nicht selbst bewirtschaftet, sondern an private Unternehmer verpachtet. Dies ist auch bei der Autobahntank- und Rastanlage Pforzheim-Ost der Fall. Trotz des geplanten Bauvorhabens wird nach wie vor an dieser Stelle ein nicht befriedigtes Bedürfnis der Autobahnbenutzer nach Übernachtungs- und Erfrischungsmöglichkeiten bestehenbleiben. Deshalb dürfte für den in der Anfrage genannten benachbarten Hotelbetrieb keine wirtschaftliche Einbuße gegenüber der bisherigen Situation entstehen. Im übrigen befindet sich dieses Hotel an der verkehrsreichen Bundesstraße 10 zwischen Pforzheim und Stuttgart und hat unabhängig von der Autobahn in den Benutzern dieser Straße einen eigenen Kundenkreis. Da seit 1953 laufend an den Plänen zur Verbesserung und Neugestaltung der verkehrlichen und betrieblichen Anlagen der Autobahntank- und Rastanlage Pforzheim-Ost gearbeitet wird, erscheint es wenig wahrscheinlich, daß dem Eigentümer des genannten Hotels von der zuständigen Landesbehörde amtlich erklärt worden ist, die Errichtung eines neuen Rasthauses werde nicht in Frage kommen. Eine solche Auskunft könnte sich höchstens auf die Errichtung von Übernachtungsmöglichkeiten beziehen, und die ist, wie gesagt, nicht beabsichtigt. Übernachtungsgäste werden daher wie bisher auch in Zukunft an dieses Hotel Decker bei Niefern verwiesen werden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Dr. Wolfgang Rutschke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001909, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Bundesverkehrsminister, ist Ihnen bekannt, daß schon beim Bau der Autobahn bei Langensteinbach ein Projekt dieser Art vorgesehen worden ist? Haben Sie die Absicht, dieses Projekt zu prüfen und eventuell dort in Langensteinbach erstellen zu lassen, wenn auf diesem Streckenabschnitt ein neuer Bau notwendig sein sollte?

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Mir ist von einem Projekt bei Langensteinbach nichts bekannt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine zweite Zusatzfrage!

Dr. Wolfgang Rutschke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001909, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Bundesverkehrsminister, es liegen Pläne vor! Sind Sie bereit, diese Pläne anzufordern, um sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen?

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Es ist in erster Linie eine Angelegenheit der Gesellschaft für Nebenbetriebe. Sie hat diese Pläne zunächst zu beurteilen und dann in ihrem Aufsichtsrat die Frage zu klären, ob eine solche Anlage errichtet werden soll oder nicht.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 22 - des Herrn Abgeordneten Schmitt ({0}) betrifft Bestellung eines Referenten für kaufmännische Berufsausbildung: Glaubt der Herr Bundeswirtschaftsminister immer noch, auf die Bestellung eines fachlich vorgebildeten Referenten für kaufmännische Berufsausbildung im Bundeswirtschaftsministerium verzichten zu können? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

Dr. Ludwig Erhard (Minister:in)

Politiker ID: 11000486

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in der 63. Sitzung des 2. Bundestages am 17. Dezember 1954 habe ich eine gleiche Frage dahin beantwortet, daß es nicht möglich ist, für jede Sparte der gewerblichen Wirtschaft einen eigenen Fachreferenten für die Berufsausbildung einzusetzen. Die Regelung der betrieblichen Berufsausbildung im einzelnen sowie die Aufstellung der OrdnungsBundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard mittel für die betriebliche Ausbildung - wie Berufsbild, Berufsbildungsplan und Prüfungsanforderungen - sind Aufgabe der Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft. Aufgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft ist es, diese Ausbildungsunterlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu überprüfen und die Lehr- und Anlernberufe anzuerkennen. Die Bedeutung der Ausbildung in den kaufmännischen Berufen wird vom Wirtschaftsministerium voll erkannt. Im Zusammenhang mit der zur Zeit vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung durchgeführten Organisations-und Wirtschaftlichkeitsprüfung wird geprüft, ob das dem Referat für seine Aufgaben zur Verfügung stehende Personal ausreicht.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002033, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Minister, Sie hatten in der damaligen Antwort eine positivere Stellungnahme im Hinblick auf die große Zahl der kaufmännischen Lehrlinge abgegeben. Es ist doch sicher berechtigt, daß diese Sparte mit vielen hunderttausend jungen Menschen für die Anerkennung ihrer Berufsbilder auch einen fachlich vorgebildeten Referenten erhält. Sollten Sie diese Frage nicht doch noch einmal, und zwar wohlwollender, prüfen?

Dr. Ludwig Erhard (Minister:in)

Politiker ID: 11000486

Ich werde, sobald mir die Unterlagen der Prüfung vorliegen, Ihre Frage persönlich beantworten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 23 - Herr Abgeordneter Wehr - betrifft die „Grundsätze" des Verwaltungsrates für den seemännischen Stellennachweis: Billigt es die Bundesregierung, daß die Verwaltungsausschüsse der seemännischen Heuerstellen bei der Anwendung des § 15 der „Grundsätze für die Verfassung, Verwaltung und Geschäftsführung der seemännischen Heuerstellen" den Ausschluß von Seeleuten von der Vermittlung bei den Heuerstellen verfügen, ohne den betroffenen Seemann zu den erhobenen Anschuldigungen zu hören, ohne eine ordnungsmäßige Zustellung der Ausschlußverfügung zu gewährleisten und ohne die Verfügung mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese „Grundsätze" des Verwaltungsrates für den seemännischen Stellennachweis den heutigen Erfordernissen an Rechtsstaatlichkeit genügen? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diese Grundsätze den heutigen Erfordernissen anzupassen? Wird die Bundesregierung dabei die Empfehlungen des Bremerhavener Seeamts aus dem Jahre 1952 berücksichtigen? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten Wehr wie folgt beantworten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß § 15 der Grundsätze des Verwaltungsrats der seemännischen Heuerstellen für die Verfassung, Verwaltung und Geschäftsführung der seemännischen Heuer-stellen mit den Bestimmungen des Grundgesetzes und des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nicht in Einklang steht. Sie billigt daher nicht das in der Frage geschilderte Verhalten der Verwaltungsausschüsse der seemännischen Heuerstellen. Sie hat die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die die Aufsicht über die seemännischen Heuerstellen führt, wiederholt gebeten, für eine Änderung der Grundsätze, durch welche diese den Erfordernissen der Rechtsstaatlichkeit angepaßt werden, seitens des Verwaltungsrats der seemännischen Heuerstellen Sorge zu tragen. Nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist mit einem baldigen Erlaß neuer Grundsätze zu rechnen. In dem Entwurf der neuen Grundsätze ist eine Bestimmung wie die des § 15 der geltenden Grundsätze nicht mehr enthalten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine Zusatzfrage. Meine Damen und Herren, ich muß abbrechen; die Fragestunde ist um. Die nicht beantworteten Fragen werden schriftlich beantwortet. Ich schlage dem Hause vor, den Punkt 6 vorzuziehen. Das ist die Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin ({0}) ({1}). Ich muß so verfahren, weil es sich auf jeden Fall um eine Finanzvorlage handelt und der Haushaltsausschuß beraten muß, ehe wir in die zweite und dritte Beratung eintreten können, die morgen stattfinden sollen. - Das Haus ist damit einverstanden. Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. - Darauf wird verzichtet. Ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Die Aussprache ist geschlossen. Die Vorlage muß an den Haushaltsausschuß überwiesen werden. - Das Haus ist damit einverstanden. Wir sehen die zweite und dritte Beratung für morgen vor. ({2}) - Sie wollen auch noch an den Gesamtdeutschen Ausschuß überweisen? ({3}) - Ich hätte keine Bedenken, immer unter der Voraussetzung, daß das Gesetz morgen verabschiedet werden kann. Das Haus ist einverstanden? - Das ist der Fall. Die Vorlage wird also zuerst an den Haushaltsausschuß, dann an den Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen überwiesen. ({4}) - Auch der Finanz- und Steuerausschuß? Ich wünsche ja alles Gute; aber vor allem haben wir ein Interesse daran, daß die Sache morgen fertig wird. - Herr Abgeordneter Seuffert, der Finanz- und Präsident D. Dr. Gerstenmaier Steuerausschuß ist ohnehin mit Beratungen über die Finanzen dieses Staates überlastet. Können Sie hier nicht darauf verzichten? ({5}) - Ich kann mich für versichert halten, daß die beteiligten Ausschüsse morgen fertig sind? ({6}) - Was? Ist schon fertig? Das kann ich überhaupt nicht gehört haben. Der Finanz- und Steuerausschuß hat gar kein Initiativrecht! Was sind das für Zustände? ({7}) - Meine Damen und Herren, wir überweisen also an folgende Ausschüsse: Gesamtdeutscher Ausschuß, Ausschuß für Finanzen und Steuern und vor allem Haushaltsausschuß und an sonst keinen. Morgen ist dann die zweite und dritte Beratung. Es folgt Punkt 2 der Tagesordnung: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einer Bundesrechtsanwaltsordnung ({8}) ; Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung ({9}). ({10}) Ich frage, ob das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht wird. - Nicht. Zu § 19 liegt ein Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Arndt, Hoogen, Deringer, Dr. Bucher und Genossen auf Umdruck 227 vor. Ich eröffne die Aussprache. Wünscht keiner der Antragsteller das Wort zur Begründung? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag auf Umdruck 227 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ist das ganze Haus damit einverstanden? ({11}) - Das sehe ich noch gar nicht. Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einer ganzen Anzahl von Enthaltungen ist der Änderungsantrag angenommen. Wir stimmen nun über § 19 in der so geänderten Fassung ab. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthalturgen? - Der geänderte § 19 ist angenommen. Nun folgt ein Änderungsantrag zu § 37 auf Umdruck 245 Ziffer 1. Ich frage, ob dieser Änderungsantrag verteilt ist. - Liegt er Ihnen vor? Dann sind Sie glücklicher als ich; ich habe nur eine maschinenschriftliche Durchschrift. Es handelt sich um den Änderungsantrag der Abgeordneten Seidl ({12}), Dr. Weber ({13}), Frau Dr. Schwarzhaupt, Dr. Kanka und Genossen. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich lasse abstimmen über den Antrag auf Umdruck 245 Ziffer 1, § 37 Abs. 2 zu streichen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit; der Antrag Umdruck 245 Ziffer 1 ist angenommen; § 37 Abs. 2 wird gestrichen. Wer dem so geänderten § 37 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! -Enthaltungen? - § 37 ist in der geänderten Fas sung angenommen. Zu § 39 liegt ein Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kanka, Frau Dr. Kuchtner und Genossen auf Umdruck 244 Ziffer 1 a vor. Wird das Wort gewünscht zur Begründung oder zur Aussprache? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 244 Ziffer 1 a zu § 39 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? - Der Antrag ist einstimmig angenommen. Wer dem so geänderten § 39 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - - Enthaltungen? - Angenommen. Zu § 116 liegt der Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kanka, Frau Dr. Kuchtner, Jahn ({14}), Dr. Bucher und Genossen auf Umdruck 244 Ziffer 2 vor. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen. Wer dem Antrag Umdruck 244 Ziffer 2 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? -Der Antrag ist ebenfalls einstimmig angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den so geänderten § 116. Wer § 116 in der geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Zu § 158 liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 244 Ziffer 3 vor. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag Umdruck 244 Ziffer 3 ist angenommen. Ich lasse über den § 158 in der nunmehr geänderten Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Zu § 228a liegt ein Änderungsantrag auf Umdruck 242 vor. Wird zu diesem Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Weber ({15}), Wagner, Dr. Bucher und Genossen das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Zu § 240 liegt der Änderungsantrag Umdruck 244 Ziffer 1 b vor, § 40 Abs. 7 zu streichen. Wird Präsident D. Dr. Gerstenmaier dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 244 Ziffer 1 b zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist angenommen. Es folgt ein zweiter Änderungsantrag, der Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Dr. Bucher und Genossen auf Umdruck 246, dem § 240 Abs. 2 eine andere Fassung zu geben. Wird dazu das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Dr. Weber ({16}) hat das Wort.

Dr. Karl Weber (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002437, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen einer Reihe meiner Freunde bitte ich, den Antrag abzulehnen, da die Annahme eine nicht gerechtfertigte und meines Erachtens auch nicht vertretbare Durchlöcherung des in der Abstimmung über § 37 beschlossenen Prinzips bedeuten würde.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Wird weiter das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich lasse abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Abgeordneten Höcherl, Dr. Bucher und Genossen auf Umdruck 246 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt. Dann kommt noch ein Änderungsantrag zu § 240. Es ist der Antrag Umdruck 245 Ziffer 2, in diesem Paragraphen den Abs. 8 zu streichen. Wird dazu ,) das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag Umdruck 245 Ziffer 2 ist angenommen. Wer nunmehr dem § 240 in der mehrfach geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - § 240 ist in der geänderten Fassung angenommen. Meine Damen und Herren, das sind, soweit ich sehe, alle Änderungsanträge. Vor der Schlußabstimmung hat das Wort zu einer Erklärung Herr Abgeordneter Wagner.

Friedrich Wilhelm Wagner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002405, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das Haus hat diese Abstimmung mit einer gewissen Erleichterung aufgenommen. Nach der etwas beunruhigenden Wirkung der zweiten Lesung kann man nicht umhin, seiner Befriedigung darüber Ausdruck zu verleihen, wie die dritte Lesung verlaufen ist. Gerade für uns, die wir mit der Rechtsanwaltsordnung schon seit vielen, vielen Jahren beschäftigt sind, ist das eine sehr angenehme Feststellung. Ich hoffe, daß wir, die wir beauftragt waren, an diesem Gesetz mitzuarbeiten, bei unseren übrigen Kollegen und Kolleginnen wieder eine bessere Note haben, als wir sie in der zweiten Lesung erhielten. Der Gesetzentwurf hat in der dritten Lesung eine befriedigende Fassung bekommen. Diese Fassung wird es der sozialdemokratischen Fraktion ermöglichen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. In dem Streit um die Simultanzulassung und die Singularzulassung wird dieses Gesetz - zum erstenmal in der deutschen Rechtsgeschichte - den Anfang für ein bundeseinheitliches Anwaltsrecht setzen. Keiner von uns verkennt, daß es sich dabei um eine schwierige und in ihren Folgen weittragende Entscheidung handelt. Es kann daher nicht erhofft werden, daß die in langjährigen und ernstlichen Beratungen gefundene Lösung jeden heute praktizierenden Anwalt voll befriedigt. Insbesondere im süddeutschen Raum und in den Hansestädten muß eine Tradition verlassen werden. Wir sind jedoch überzeugt, daß die Rechtseinheit den Vorrang verdient und daß diese Frage nicht in erster Linie aus dem Gesichtskreis der Anwälte, sondern in erster Linie aus dem Interesse der Rechtspflege gesehen werden muß. ({0}) Von diesem Gesichtspunkt, von den Interessen der Rechtspflege haben wir Mitglieder des Rechtsausschusses und seiner verschiedenen Unterausschüsse uns in den letzten Jahren immer und immer wieder und ausschließlich leiten lassen. Ich darf zum Abschluß dieser Diskussion noch einmal darauf hinweisen, daß eine Instanz, von der ich glaube sagen zu dürfen, daß sie eine sachverständige und objektive Instanz ist, nämlich die Oberlandesgerichtspräsidenten und der Präsident des Bundesgerichtshofes, sich dahin geäußert hat, daß allein das Prinzip der Singularzulassung den Interessen der Rechtspflege entspricht, weil ein Wechsel auch des Anwaltes mit dem Wechsel der gerichtlichen Instanz einen Fortschritt für die Gerichtsbarkeit bedeutet. Nicht versäumen möchte ich, am Schlusse dieser Aussprache darauf aufmerksam zu machen, daß die Bundesrechtsanwaltsordnung, die heute beschlossen werden wird, keine Berufsordnung und kein Standesrecht für Rechtsanwälte darstellt. Sie kann nicht Vorbild für andere Berufsgruppen sein, sondern sie ist ausschließlich ein Stück Rechtspflegeverfassung, zu der sie wie das künftige Gesetz über die Rechtsstellung der Richter und Staatsanwälte gehört. Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist eine freiberufliche Tätigkeit; aber sie unterscheidet sich von der aller übrigen freien Berufe dadurch, daß der Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes zugleich als Organ der Rechtspflege handelt. In seiner Eigenschaft als Organ der Rechtspflege steht der Rechtsanwalt nicht unter, sondern neben dem Gericht. In der Strafrechtspflege bilden erst Richter, Staatsanwalt und der Rechtsanwalt als Verteidiger zusammen die Organisation der Rechtspflege. ({1}) Die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und seine freie Wahl als Verteidiger oder als Prozeßbevollmächtigter sind ein wesentlicher Teil des im Grundgesetz verfassungskräftig verbürgten Rechts auf Gehör vor Gericht. Die Freiheit der Advokatur folgt daher zwingend und unmittelbar aus der Verfassung. Sie ist ein maßgebliches und unverzichtbares Unterscheidungsmerkmal des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates gegenüber autoritären und totalitären Herrschaftsformen. ({2}) Die Freiheit der Advokatur ist ein notwendiges Erfordernis für die Freiheitlichkeit der Rechtspflege und ein Unterpfand für die Freiheit des Staatsbürgers überhaupt. Ich sage deshalb, um diesen Gedankengang abzuschließen, das vorliegende Gesetz ist kein Gesetz, das Anwaltsinteressen verfolgt, sondenrn es ist ein Gesetz zum Schutze der Freiheit des Bürgers und zum Schutze der Recht suchenden. Die Freiheit der Rechtsanwaltschaft entspricht ungefähr dem, was wir die Unabhängigkeit der Richter nennen. In der letzten Justizdebatte dieses Hauses wurden beunruhigende Beispiele von Übergriffen von Regierungen oder Verwaltungen auf die Unabhängigkeit der Richter angeführt. Es liegen auch in bezug auf die Anwälte Einzelfälle vor, die uns Veranlassung geben, vor Übergriffen der Verwaltungen und der Gerichte auf die Freiheit der Rechtsanwaltschaft auf der Wache zu sein. Gestatten Sie mir, daß ich dafür ein Beispiel anführe. In einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof glaubten Rechtsanwälte als Verteidiger Anlaß zu haben, durch Verzicht auf ihr Schlußplädoyer zu dokumentieren, daß sie zu einem bestimmten Gericht kein Vertrauen haben. ({3}) Dem Vernehmen nach hat daraufhin der Staatsanwalt nach seiner Anklagerede zusätzlich eine Art Verteidigungsrede gehalten, gewissermaßen in Vertretung der schweigenden Verteidiger. Der Staatsanwalt war zu dieser Maßnahme sicherlich berechtigt; denn er ist nach dem Gesetz dazu berufen und verpflichtet, nicht nur das Belastende vorzutragen, sondern auch auf die entlastenden Gesichtspunkte hinzuweisen, die zugunsten eines Angeklagten sprechen. Ich enthalte mich völlig eines Urteils darüber, ob für das Schweigen der Verteidiger ein stichhaltiger Grund bestand oder nicht. Wenn es keinen hinreichenden Grund dafür gab, bedeutete die Verteidigungsrede des Staatsanwalts eine zulässige Kritik, ja, möglicherweise sogar eine Art moralischer Ohrfeige. Es muß aber Bedenken erwecken, meine Damen und Herren - die Verabschiedung der Bundesrechtsanwaltsordnung scheint uns der richtige Anlaß zu sein, ihnen Ausdruck zu verleihen -, daß der Generalbundesanwalt das Schweigen der Verteidiger zum Anlaß nahm, in einem Schreiben an die zuständigen Generalstaatsanwälte eine ehrengerichtliche Verfolgung der Verteidiger wegen ihres Schweigens anzuregen. ({4}) Nach dem Geiste, den die Bundesrechtsanwaltsordnung ausstrahlt, muß betont werden, daß weder der Staatsanwalt noch das Gericht Vorgesetzte des Verteidigers sind. ({5}) Der Verteidiger handelt selbstverantwortlich und unabhängig nach seinem eigenen Gewissen und nach seinem eigenen Ermessen. Kommt es dabei zu einem Konflikt zwischen dem Anwalt und seinem Klienten, so ist der Klient jederzeit befugt, dem Anwalt das Mandat zu entziehen, wenn er glaubt, daß seine Rechte nicht angemessen wahrgenommen werden. Kommt es aber zu einem Konflikt zwischen dem Verteidiger und dem Gericht oder dem Verteidiger und dem Staatsanwalt, so darf die Verteidigung nicht dadurch beschränkt werden, daß das Gericht oder der Staatsanwalt den Rechtsanwalt mit ehrengerichtlicher Verfolgung bedroht. Denn, meine Damen und Herren, auch ein Schweigen kann beredt sein. Der Rechtsanwalt muß als Verteidiger selber und unabhängig entscheiden, ob er sprechen oder schweigen will. Es gibt keine Berufspflicht, die den Rechtsanwalt in einem bestimmten Verfahren zum Vertrauen gegenüber einem Gericht zwingt. ({6}) Meine Damen und Herren, ich habe so etwa in den Jahren von 1924 bis 1933 in zahllosen politischen Prozessen vor Gerichten gestanden, denen gegenüber ich von größtem Mißtrauen erfüllt war. Wenn man dort Demokraten, Reichsbannerleute verteidigte, dann merkte man vom ersten Augenblick an: dieses Gericht steht den Angeklagten mit ausgesprochener Feindseligkeit gegenüber. Das war ja überhaupt einer der vielen Gründe des Zusammenbruchs der Weimarer Republik. Kein Mensch kann von dem Verteidiger verlangen, daß er solchen Gerichten besonderes Vertrauen entgegenbringt. Ich bemerke aber: wie er sich dem Gericht gegenüber verhält, das ist eine Frage des Taktes, und sein Verhalten kann in den verschiedenen Fällen völlig verschieden sein. Der Rechtsausschuß hat sich mit der Frage eines Konflikts im Straf- oder Zivilprozeß beschäftigt. Ich halte es für nötig, das, was hierzu zu sagen ist, wörtlich zu verlesen. Der Rechtsausschuß des Bundestages ist sich darüber einig, daß es gesetzlicher Regelung bedarf, ob und unter welchen besonderen Voraussetzungen ein Rechtsanwalt im Einzelfall als Verteidiger im Strafprozeß ausnahmsweise zurückgewiesen werden darf. Hierbei wird gesetzlich festzulegen sein, welche Instanz für eine solche Entscheidung zuständig ist. Der Rechtsausschuß wird dieses Problem im Auge behalten und die Ergebnisse berücksichtigen, die in mehreren bereits schwebenden Verfahren von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu erwarten sind. Der Rechtsausschuß ist sich einstimmig dahin schlüssig geworden, daß, vom Strafprozeß abgesehen, im übrigen kein Gericht befugt ist, einen vertretungsberechtigten Rechtsanwalt aus welchem Grund auch immer zurückzuweisen. Es steht vielmehr in der eigenen Verantwortung eines Rechtsanwalts, selber zu entscheiden, ob er im Einzelfall nach Maßgabe des Gesetzes gehindert ist, seine Berufstätigkeit auszuüben. Ob der Rechtsanwalt hierbei seine Pflichten verletzt, kann nur nachträglich von den Ehrengerichten und notfalls von den zur Strafjustiz berufenen ordentlichen Gerichten überprüft werden. Die Einigung, die hierüber im Rechtsausschuß erzielt worden ist, hat wesentlich dazu beigetragen, der sozialdemokratischen Fraktion die Zustimmung zum Gesetz zu ermöglichen. Wegen dieser Einigung konnte meine Fraktion davon absehen, ihren Antrag aus der zweiten' Lesung zu wiederholen, der darauf abzielte, das Problem schon jetzt in der, Rechtsanwaltsordnung zu regeln. Die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts . und der Umstand, daß er als Organ der Rechtspflege den gleichen Rang wie das Gericht einnimmt, erfordern es, daß er nicht der Jurisdiktion desjenigen Gerichts unterliegen kann, vor dem er in einem schwebenden Verfahren auftritt. Die neue Bundesrechtsanwaltsordnung verspricht die Unabhängigkeit des Anwalts in hohem Grade zu .verbürgen und die Rechtspflege zu fördern. Das Gesetz wird noch nicht in jeder Hinsicht als ideal angesehen werden können. Beispielsweise beruht die Entscheidung, in welchem Verhältnis in der Ehrengerichtsbarkeit Berufsrichter und Rechtsanwälte zusammen die Richterbank bilden, auf einem Kompromiß. Eine noch stärkere Beteiligung der Rechtsanwaltschaft an dieser Gerichtsbarkeit wäre wünschenswert und zulässig gewesen. Der Einwand, daß nach dem Grundgesetz die Staatlichkeit eines Gerichts nur gewahrt sei, wenn es mit einer Mehrheit von Berufsrichtern und mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem besetzt wird, kann nicht als zutreffend anerkannt werden. Immerhin ist man jetzt nicht mehr hinter dem Rechtsstand von 1878 zurückgeblieben. Die in der Ehrengerichtsbarkeit zur Mitwirkung berufenen Rechtsanwälte sind in diesem Amt mit vollem Rang und mit derselben Stimmbefugnis gleichberechtigte Richter. Im Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof sind diese von der Rechtsanwaltschaft vorgeschlagenen Mitglieder des Bundesgerichtshofes Bundesrichter. Zu Richtern am Bundesgerichtshof kann deshalb nicht der Bundesminister der Justiz allein, sondern nur der Bundesminister der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuß die dafür benannten Rechtsanwälte berufen. Das ergibt sich nach unserer Meinung unmittelbar aus dem Grundgesetz, ohne daß es noch einer besonderen Vorschrift in der Bundesrechtsanwaltsordnung bedürfte. Wir werden mit diesem Gesetz eine Grundlage geschaffen haben, auf der man eine gute Beratung für die Rechtsuchenden aufbauen kann, eine mutige und kraftvolle Verteidigung der Freiheit, der Ehre und der Würde der Menschen unseres Landes und eine saubere Vertretung der Interessen des einzelnen, gegen wen sie sich auch immer richten. Aber das Gesetz allein ist nur die Voraussetzung. Erforderlich ist Vor allem der Mensch, der gerade in diesem Beruf erfüllt sein muß von dem Geist der Gerechtigkeit für alle, von dem Willen zur Bekämpfung des Unrechts, wo und in welcher Form auch immer es sich zeigt. Meine Damen und Herren! Die Rechtsanwälte werden zusammen mit dem Richter und im Strafprozeß zusammen mit dem Staatsanwalt als Garanten des rechtsstaatlichen Denkens in unserer staaatlichen Gemeinschaft tätig sein. Mögen die, auf die dieses Gesetz Anwendung findet, sich jetzt und in Zukunft dieser hohen Aufgabe gewachsen zeigen. Wir stimmen dem Gesetz zu. ({7})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich sehe die Wortmeldungen einiger sehr gewichtiger juristischer Mitglieder des Hauses. Aber weil es sich urn Juristen und um eine so wichtige Materie handelt, möchte ich daran erinnern, daß ich als Nichtjurist über die Einhaltung der Verfahrensordnung dieses Hauses .zu wachen habe. Nach § 85 der Geschäftsordnung soll die allgemeine Beratung über die Grundzüge eines Gesetzentwurfs am Anfang der dritten Lesung .stehen. ({0}) Nach § 59 der Geschäftsordnung müssen Erklärungen zur Abstimmung kurz sein. - Verzeihen Sie, Herr Kollege, ich appelliere an das Ethos, an das Sie appelliert haben. § 36 der Geschäftsordnung sieht vor, daß Erklärungen außerhalb der Tagesordnung abgegeben werden können; aber das ist hier nicht gemeint. Ich bitte Sie deshalb, meine Damen und Herren, sich auf kurze Erklärungen zu beschränken. Zunächst hat das Wort der Herr Abgeordnete Bucher.

Dr. Ewald Bucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000288, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind mit der Fassung, die die Rechtsanwaltsordnung jetzt in dritter Lesung gefunden hat, bis auf einen Punkt einverstanden. Wir begrüßen insbesondere die neue Formulierung der politischen Klausel, die allen hier vom Standpunkt der Rechtsstaatlichkeit vorgetragenen Bedenken Rechnung trägt. Nicht einverstanden sind wir nach wie vor lediglich mit dem Prinzip der Singularzulassung. Wir halten als Prinzip die Simultanzulassung für richtig, und zwar - das nehmen wir für uns in Anspruch - ebenfalls vom Standpunkt der Rechtspflege aus, nicht von einem Interessenstandpunkt aus. Wir hätten es begrüßt, wenn man zumindest auf die traditionell .gewachsene Entwicklung gerade der süddeutschen Länder und Hamburgs Rücksicht genommen hätte. Andererseits halten wir diesen Punkt natürlich nicht für den Kern des Gesetzes, wenn er auch in der Debatte den größten Raum eingenommen hat. Deshalb stimmen wir der Rechtsanwaltsordnung zu.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Weber ({0}).

Dr. Karl Weber (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002437, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bereits in der zweiten Lesung für meine Fraktion ausgeführt, daß die Bundesrechtsanwaltsordnung eine leidvolle Geschichte hat. Bereits 1949/50 haben wir die Gesetze zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts verabschiedet. Diese sind seit 1. Oktober 1950 in Kraft. Der 1. Bundestag hat es aber ebensowenig 3536 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode - 66. Sitzung. Bonn,. Mittwoch, den 18. März 1959 Dr. Weber ({0}) `1 wie der 2. Bundestag geschafft, eine einheitliche, zur Gerichtsverfassung gehörende Bundesrechtsanwaltsordnung und das ergänzende Gesetz über Änderungen auf dem Gebiete des Notarrechts zu verabschieden. Wir freuen uns, daß der 3. Bundestag nunmehr im Begriff ist, diese Aufgabe zu erfüllen. Wir begrüßen vor allen Dingen, daß durch dieses Gesetz die Rechtseinheit für das Anwaltsrecht wiederhergestellt wird, die nach dein Jahre 1945 zerstört worden war, so daß eine Vielfalt von Rechtsanwaltsordnungen in der Bundesrepublik galt. Wir begrüßen ferner, daß im Gesetz ausdrücklich anerkannt worden ist, daß der Anwalt als gleichberechtigtes Organ der Rechtspflege neben die Richter und neben die Staatsanwaltschaft tritt. Gewiß sind manche Wünsche, auch solche, die wir gehabt haben, unerfüllt geblieben. Mancher mag auch mit bestimmten Lösungen unzufrieden sein. Aber ich glaube, das große Gut, die Wiederherstellung der Rechtseinheit, und ferner die Tatsache, daß wir die freie Advokatur in die Zeit eines freiheitlichen Denkens und zum Schutze der Freiheit des einzeln hinübergerettet haben, sollten uns von kleinlichen Bedenken Abstand nehmen lassen. Die CDU-Fraktion wird infolgedessen dem Gesetz zustimmen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Entwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung in der dritten Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich, zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Bundesrechtsanwaltsordnung ist gegen wenige Stimmen angenommen. Punkt 3 der Tagesordnung: a) Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen ({0}) über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung; b) Beratung der Sammelübersicht 10 des Ausschusses für Petitionen ({1}) über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen ({2}). Das Wort hat als Berichterstatter der Herr Abordnete Funk. Funk ({3}) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der folgende Bericht umfaßt den Zeitraum vom Beginn der Wahlperiode bis zum 2. Februar 1959. In dieser Zeit waren beim Büro für Petitionen insgesamt 19 235 Eingänge zu verzeichnen, darunter rund 10 000 Petitionen, 4400 Nachträge, 3100 Stellungnahmen und 1570 Schreiben von Behörden, Abgeordneten, Ministerien usw. Allein aus diesen Zahlen können Sie entnehmen, daß das lange Schweigen des Ausschusses nicht auf mangelnde Arbeit zurückzuführen ist. Organisatorische und technische Aufgaben, auch Terminschwierigkeiten sind der Grund dafür, daß ich Ihnen erst heute über die Tätigkeit des Ausschusses berichten kann. Die gleichbleibend starke Inanspruchnahme des Ausschusses, seiner Mitglieder und seiner Verwaltungsangehörigen, wird durch . die dem Hohen Hause vorgelegte systematische Übersicht verdeutlicht. Gestatten Sie mir dazu einige ergänzende Bemerkungen. Den in der Berichtszeit eingegangenen rund 10 000 Petitionen stehen 7100 abschließend behandelte Eingaben gegenüber. Die Zahl von 2980 zur Zeit noch nicht erledigten Petitionen werden Sie auf den ersten Blick möglicherweise als sehr hoch ansehen. Ich bitte jedoch zu bedenken, daß es sich hierbei vornehmlich um Petitionen handelt, die eine Aufklärung des Sachverhalts durch Einholung von Stellungnahmen der Bundesregierung oder der zuständigen Fachausschüsse erforderlich machten, daß eine endgültige Stellungnahme wegen der Überlastung der zuständigen Stellen auch auf Grund der ständig größer werdenden Zahl von Eingaben durchschnittlich zwei bis drei Monate erfordert, daß bis zur abschließenden Behandlung einer solchen Eingabe durchschnittlich fünf bis sechs Schreiben des Büros notwendig sind und daß das Petitionsverfahren bei diesen Eingaben mit Beratung und Beschlußfassung in den Ausschüssen und im Plenum bis zur Bescheiderteilung an den Petenten in der Regel vier bis fünf Monate in Anspruch nimmt. Rechnet man diese vier bis fünf Monate zurück, so ergibt sich, daß der damalige Stand der Petitionen der am 2. Februar 1959 erledigten Zahl der Eingaben in etwa entspricht. In der Berichtszeit konnte auf Veranlassung des Ausschusses dem Anliegen von 293 Einsendern voll und ganz entsprochen werden. Diese Zahl mag Ihnen im Vergleich zur Gesamtzahl der erledigten Petitionen klein erscheinen. Bitte berücksichtigen Sie aber, meine . Damen und Herren, daß rund 58% der Eingaben zur Beratung im Bundestag ungeeignet oder nicht behandelbar waren, daß der Ausschuß also nur rund 42 % der Petitionen sachlich behandeln konnte. Wenn man das berücksichtigt. und außerdem die Tatsache in Rechnung stellt, daß hier nur Eingaben aufgeführt worden sind, deren Anliegen in vollem Umfang erfüllt wurde, erscheint die Zahl von 293 positiv erledigten Petitionen im Verhältnis zur Gesamtzahl der sachlich abschließend behandelten Eingaben - 2957 - mit rund einem Zehntel nicht mehr so klein. Man kann vielmehr von einer recht befriedigenden, ersprießlichen und erfolgreichen Arbeit des Ausschusses sprechen. Darüber hinaus konnte ein beachtlicher weiterer Teil der Eingaben den zuständigen Fachausschüssen als Gesetzesmaterial und der Bundesregierung zur Berücksichtigung, zur Erwägung, als Material oder zur Kenntnisnahme zugeleitet werden. Bei der Aufgliederung der Petitionen ist interessant, daß der größte Teil der Bittsteller und Beschwerdeführer aus dem Land Nordrhein-Westfalen stammt - nämlich fast 29 % -, daß die Zahl der Eingaben aus dem Saargebiet und aus dem Ausland gegenüber dem entsprechenden Zeitabschnitt der 2. Wahlperiode um etwa 1 % zugenommen hat und daß sich etwa nur halb so viele Frauen wie Männer an den Ausschuß wandten. Das ist doch wohl ein Zeichen dafür, daß sich die Gleichberechtigung der Frau hier noch nicht ganz ausgewirkt hat! Funk Die Aufgliederung nach Sachgebieten zeigt im Vergleich zur zweiten Wahlperiode keine wesentlichen Verschiebungen. Nach wie vor werden die meisten Petitionen aus den Gebieten der Sozialversicherung, des Lastenausgleichs und der Kriegsopferversorgung eingereicht, also mit anderen Worten von den sozial schwächeren Schichten. Ich deutete schon an, daß der Ausschuß organisatorische und technische Aufgaben zu lösen hatte und daß er Überlegungen darüber anstellte, wie das Petitionsverfahren vom Eingang der Petition bis zur abschließenden Mitteilung an den Einsender angesichts der ständig wachsenden Zahl der Petitionen zu vereinfachen, abzukürzen und zu beschleunigen ist. Der Ausschuß hat in seiner 26. Sitzung das von einer Unterkommission erarbeitete und vorgeschlagene Verfahren gebilligt. Nach den §§ 112, 113 der Geschäftsordnung des Bundestages in Verbindung mit Art. 17 des Grundgesetzes werden die offensichtlich unzulässigen, insbesondere die zur Bearbeitung im Bundestag nicht geeigneten Eingaben vom Ausschuß nicht behandelt. Sie werden vom Büro für Petitionen im Auftrage des Präsidenten erledigt, und zwar auf folgende Weise: Erstens. Beleidigende, erpresserische, herausfordende Eingaben und solche, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen das Sittengesetz verstoßen, anonyme oder verworrene Zuschriften werden ohne weitere Behandlung und Mitteilung an die Einsender zu den Akten gelegt. Zweitens. Zuschriften, die offensichtlich keine Petitionen im Sinne des Art. 17 des Grundgesetzes darstellen, wie Mitteilungen, Anfragen, Auskunftsersuchen, unklare Schreiben, sinnwidrige Schreiben, tadelnde Urteile, kritische Äußerungen oder sonstige Ausführungen ohne materielles Verlangen werden ebenfalls sachlich nicht behandelt und nach entsprechender Unterrichtung der Einsender zu den Akten des Büros genommen. Drittens. Bei wiederholten Eingaben in gleicher Sache ohne neue Tatsachen oder Beweismittel und bei allen Eingaben, die ein schwebendes oder abgeschlossenes Gerichtsverfahren zum Gegenstand haben oder für die der Bundestag auf Grund der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht zuständig ist oder bei denen der Rechtsweg, der Instanzenweg nicht betreten oder nicht erschöpft ist, werden die Einsender ohne sachliche Behandlung vom Büro im Auftrage des Präsidenten entsprechend benachrichtigt. Die wegen Unzuständigkeit des Bundestages nicht geeigneten Eingaben werden den Volksvertretungen der zuständigen Länder überwiesen. Viertens. Alle Eingaben, bei denen zweifelhaft ist, ob sie im Rechtssinn „zulässig" sind oder eine Petition darstellen, werden dem Ausschußvorsitzenden oder einem Beauftragten, in schwierigen Fällen dem Ausschuß zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Alle übrigen Eingaben werden im Ausschuß nach Einholung einer Stellungnahme der Bundesregierung, soweit eine Stellungnahme insbesondere bei Beschwerden notwendig ist, beraten. Die gleich oder ähnlich gelagerten Fälle mit übereinstimmenden Anträgen der Berichterstatter werden hierbei in einem abgekürzten Verfahren behandelt. Ich darf Ihnen berichten, daß die bisherigen Erfahrungen des Ausschusses und Büros mit dieser Art der Behandlung der Eingaben zufriedenstellend sind. Eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens und eine schnellere Bescheiderteilung an die Petenten ist daher zu erwarten. Gestatten Sie mir nun, auf zwei Einzelfälle einzugehen, die Ihnen besser als Zahlen einen Einblick in die Arbeit des Ausschusses ermöglichen. Zum Informationsrecht des Abgeordneten in Petitionssachen hatte Herr Abgeordneter Ritzel unter Berufung auf die Ansicht des Abgeordneten Dr. Arndt in der Zeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift" die Meinung vertreten, daß das Petitionsrecht die Befugnis einschließt, sich an das Parlament und daher an jedes Mitglied dieses Parlaments zu wenden, und daß sich daraus das Recht des Parlaments und jedes Abgeordneten ergebe, sich - gegebenenfalls auf Grund Vollmacht - zu informieren; seiner Meinung nach könne dieses Recht nicht unter Hinweis auf das Rechtsberatungsmißbrauchgesetz vom 13. Dezember 1935 eingeengt werden. Das Amtsgericht in Michelstadt/Odenwald hatte Herrn Kollegen Ritzel bei der Verfolgung eines Sprechstundenfalles auf das Gesetz hingewiesen und ihn gebeten, Personen, die in gerichtlichen Angelegenheiten oder in Rechtsfragen vorsprechen, an die Auskunftsstellen der Gerichte oder die zugelassenen Anwälte zu verweisen. Herr Kollege Ritzel hatte deshalb die Frage aufgeworfen, in welchem Umfang er als Abgeordneter rechtsberatend tätig sein könne. Das Rechtsberatungsmißbrauchgesetz ist nach übereinstimmender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum als Ganzes fortgeltendes Recht. Lediglich einzelne Vorschriften gelten als aufgehoben. Der Abgeordnete nimmt nach Auffassung des Ausschusses in Übereinstimmung mit der Meinung des Herrn Bundesministers der Justiz ein öffentliches Amt wahr. Zu seinem Aufgabenbereich gehören Rechtsberatung und Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, wenn er in seiner Eigenschaft als Abgeordneter von jemandem auf Grund des Art. 17 des Grundgesetzes angegangen wird. Die Betreuung eines Ratsuchenden gehört dann zur Tätigkeit eines Abgeordneten, auf die sich das Rechtsberatungsmißbrauchgesetz nicht bezieht. Nur wenn Rechtsberatung und Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nicht zum Aufgabenkreis des Abgeordneten gehören und wenn sie geschäftsmäßig ausgeübt werden, unterliegen sie dem Erlaubniszwang dieses Gesetzes. Meine Damen und Herren, ich könnte Ihnen eine ganze Reihe von Fällen vortragen. Einen Teil mögen Sie selbst der Übersicht entnehmen. Wie beliebt der Bundestag ist, möchte ich Ihnen an einem Beispiel zeigen. Eine alte Frau hat sich an den Ausschuß gewendet und dein „sehr geehrten Funk Reichstag" ihre sehr wertvolle Angorakatzenzucht als Geschenk angeboten. ({4}) - Sie hat uns ihre sehr wertvolle Angorakatzenzucht als Geschenk angeboten. ({5}) - Es handelte sich um eine Petentin aus der Oberpfalz. Wohin sie die Katzen gebracht hat, weiß ich nicht. Da es hier keine Mäuse und keine Ratten gibt, konnten wir die Katzen hier auch nicht gebrauchen. Dem Bericht mögen Sie, meine Damen und Herren, entnommen haben, wie segensreich sich die Tätigkeit des Ausschusses auswirken kann, wie vielseitig sie ist und wie sehr sie die Mitglieder trotz ihrer ständig großen Arbeitsbelastung befriedigt. Abschließend bitte ich Sie im Namen des Ausschusses, die in der Ihnen vorliegenden Sammelübersicht 10 Drucksache 921 enthaltenen Anträge zu Petitionen anzunehmen. ({6})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Mit dem Dank an den Herrn Berichterstatter verbinde ich den Dank an die Mitglieder des Petitionsausschusses, die sich einer in der Tat sehr wichtigen Aufgabe, deren Erfüllung zur Wahrung der Grundrechte dieses Staates nötig ist - Art. 17 des Grundgesetzes -, pflichtbewußt und gewissenhaft annehmen. Ich verbinde mit diesem Dank auch den Dank an die Mitarbeiter unseres Hauses, die Mitarbeiter im Büro. Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag des Ausschusses gehört, die in der Sammelübersicht enthaltenen Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen anzunehmen. Ich unterstelle, daß das Haus damit einverstanden ist. - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Punkt 4 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland über eine Devisenhilfe an Großbritannien ({0}) ({1}); Mündlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten ({2}) ({3}). ({4}) Das Wort hat der Berichterstatter, Abgeordneter Graf Adelmann. Graf Adelmann ({5}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland über eine Devisenhilfe an Großbritannien gemäß Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages - Drucksache 857 - liegt heute entsprechend Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Ratifizierung vor. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. Februar 1959 beschlossen, keine Einwendungen zu erheben. Der Bundestag hat den Entwurf in erster Lesung am 18. Februar 1959 dem Auswärtigen Ausschuß als federführendem Ausschuß überwiesen, der am 26. Februar 1959 mit Mehrheit beschloß, die unveränderte Annahme der Vorlage zu empfehlen. In gleicher Weise stimmten der mitberatende Haushalts- und der Verteidigungsausschuß zu. Die am 3. Oktober 1958 unterzeichnete Vereinbarung sieht eine vom NATO-Sonderausschuß empfohlene Hilfe an Großbritannien zur Erleichterung der mit der Stationierung britischer Streitkräfte in der Bundesrepublik entstandenen Devisenschwierigkeiten vor. Grundlage der freiwillig übernommenen Verpflichtung ist der Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages, der auch schon Vertragsformel für die Abmachungen mit verschiedenen verbündeten Regierungen im Jahre 1957 war und der besagt, daß die Vertragspartner zu gegenseitiger Hilfe im Interesse der Erhaltung und Fortentwicklung der gemeinsamen Widerstandskraft gegen einen möglichen Angriff angehalten werden. Inhalt der Vereinbarung sind folgende Leistungen. In den Haushaltsjahren 1958, 1959 und 1960 werden jährlich 12 Millionen Pfund, also rund 141 Millionen DM, an die englische Regierung als Devisenhilfe entrichtet. Weiter hinterlegt die Bundesregierung 50 Millionen Pfund, also rund 600 Millionen DM, bei der englischen Regierung, die dann in den nächsten Jahren als Treuhänder aus diesem Guthaben Rechnungen britischer Firmen an das deutsche Verteidigungsressort bezahlen wird. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, drei Raten der Nachkriegsschulden, nämlich jährlich 7,5 Millionen Pfund, d. h. 22,5 Millionen Pfund gleich zirka 260 Millionen DM, die erst ,am 1. August 1962, 1963 und 1964 fällig geworden wären, vorzeitig zu tilgen. Die der Vorlage angefügte Denkschrift erklärt im einzelnen Ursache und Inhalt der Vereinbarung. In den Ausschußberatungen wurde mit Befriedigung festgestellt, daß die vorliegende Vereinbarung nicht allein nur einen Bruchteil der im Jahre 1957 noch an mehrere Verbündete konzedierten Zahlungen von 1,2 Milliarden DM beinhalte, sondern vor allem auch so rechtzeitig eingebracht worden sei, daß die mißliche Praxis der Vorausbewilligung von Leistungen vor vollzogener Ratifizierung diesesmal nicht notwendig geworden sei. Es wurde festgestellt, daß die Bundesrepublik gegenüber der NATO nicht planmäßig erfüllt habe; daraus folge, daß die Bundesrepublik sich angesichts des Zurückbleibens im Aufbau der Bundeswehr einer Ausgleichsleistung nicht entziehen könne. Begrüßt wurde die Tatsache, daß die Vereinbarung die leiGraf Adelmann dige Kostenfrage für einen Zeitraum von drei Jahren geregelt und damit die zwischenstaatlichen Beziehungen beruhigt habe. Seitens der sozialdemokratischen Opposition wurde zum Ausdruck gebracht, daß man zwar die Verabschiedung der Vorlage nicht verzögern wolle, ihr aber aus schon früher geäußerten Gründen die Zustimmung verweigern müsse. Die Militärausgaben der Bundesrepublik könnten mit denen Frankreichs und Englands nicht verglichen werden, da das eine Land Krieg in Algier führe und das andere ein großes Imperium zu betreuen habe. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt den Antrag, der Bundestag möge beschließen, den Gesetzentwurf Drucksache 857 unverändert nach der Vorlage anzunehmen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die zweite Lesung ein. Ich rufe auf Art. 1, - 2, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich lasse abstimmen. Wer den aufgerufenen Artikeln, sowie der Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer Anzahl Enthaltungen angenommen. Dritte Beratung. Allgemeine Aussprache. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich lasse abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - 5 Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Das Gesetz ist angenommen. Punkt 5a der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wahl der Bundesversammlung und des Bundespräsidenten ({0}); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres ({1}) ({2}) ({3}) Das Wort als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Dr. Kempfler!

Dr. Friedrich Kempfler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001085, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf im wesentlichen auf den Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Inneres Bezug nehmen und lediglich dessen Ziffer 6 - auf Seite 2 - dahin korrigieren, daß statt der Worte „sowohl im Jahre 1949 als auch 1957" zu setzen ist „im Jahre 1954". Im übrigen empfiehlt Ihnen der Ausschuß für Inneres einmütig, den Gesetzentwurf in der aus der Drucksache 885, Seiten 3 und 4, ersichtlichen Fassung zur Annahme. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wir treten in die zweite Lesung ein. Ich rufe die §§ 1 bis 14, Einleitung und Überschrift auf. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? -Einstimmig angenommen. Dritte Beratung. Allgemeine Aussprache. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist angenommen. Punkt 5 b der Tagesordnung: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten ({0}). Erste Lesung. - Allgemeine Aussprache. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Vorgesehen ist Überweisung an den Ausschuß für Inneres und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung, Finanzvorlage. Das Haus ist mit dieser Überweisung einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Punkt 6 wird in zweiter und dritter Beratung morgen weiterverhandelt. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Tuberkulosehilfe ({1}) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge ({2}) ({3}). ({4}) Wünscht die Frau Berichterstatterin das Wort zur mündlichen Berichterstattung? ({5}) - Sie verweisen auf den Schriftlichen Bericht. Ich bedanke mich. Ich rufe § 1 auf. Hierzu liegt der Änderungsantrag Umdruck 236 Ziffer 1 vor. Zur Begründung Frau Abgeordnete Niggemeyer!

Maria Niggemeyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001613, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Erlauben Sie mir, kurz zu dem Änderungsantrag Umdruck 236 - einem Antrag sämtlicher Fraktionen - Stellung zu nehmen, weil die Änderung des § 1 in einem engen Zusammenhang mit dem Kernstück der Änderungen, nämlich mit dem § 32, steht. Ich darf mich also zunächst dem § 32 zuwenden. Wie schon in dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses vermerkt worden ist, wird auch nach dem Änderungsvorschlag den Versicherten und Rentnern ein Rechtsanspruch auf Heilbehandlung, Berufsförderung und soziale Betreuung gewährt. Es wird klargestellt, daß Art und Höhe der Leistungen durch das pflichtgemäße Ermessen des Rentenversicherungsträgers bestimmt werden. Die allgemeinen Vorschriften im Änderungsvorschlag zu § 32 gelten, wenn die für den Rechtsanspruch normierten Voraussetzungen nicht vorliegen. Das heißt, der Rentenversicherungsträger kann Regelleistungen nach §§ 1236 bis 1244 RVO oder Maßnahmen nach § 1305 RVO gewähren, wenn ein Tuberkulosekranker die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, also z. B. weniger als sechs Pflichtbeiträge in der im Gesetz vorgeschriebenen Zeit aufzuweisen hat, oder wenn er Leistungen benötigt, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht, etwa die Hilfe zur Verbesserung der Wohnverhältnisse. Die Heilbehandlung ist vorgesehen für die Versicherten und die Rentner selbst, aber auch für ihre Ehegatten und ihre Kinder, und zwar ohne Rücksicht auf die in § 1236 Abs. 1 RVO erwähnten Besserungsaussichten. Die Berufsförderung soll nunmehr auch nur noch den Versicherten und den Rentnern selbst gewährt werden, und zwar bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Wegen der engen Beziehungen zwischen nachgehenden Maßnahmen und Berufsförderung ist aber auch für die Versicherten die gleiche Beschränkung vorgesehen. Auch Ehegatten und Kinder sollen während der stationären Behandlung ein Übergangsgeld erhalten, nämlich in Höhe eines Taschengeldes. Als Ehegatte soll hierbei nur derjenige gelten, der von dem Versicherten oder Rentner überwiegend unterhalten wird. Die Begriffe des Versicherten und des Kindes sollen gegenüber dem Ausschußbericht unverändert bleiben. Ein Teil der Versicherten und der Rentner hat neben dem neubegründeten Anspruch gegen den Rentenversicherungsträger noch einen Anspruch gegen den Träger der Krankenversicherung. Entsprechend der zwischen beiden Gruppen der Sozialversicherungsträger abgesprochenen Regelung ruht der Anspruch auf Heilbehandlung gegen den Rentenversicherungsträger für die Dauer der ambulanten Behandlung. Dabei bleibt der Rentenversicherungsträger allerdings nach § 1238 RVO gegenüber dem Betreuten verantwortlich. Er kann auch die Behandlung übernehmen, wie sich aus den letzten Worten des Änderungsantrags zu § 32 Abs. 6 ergibt. Für die Dauer der stationären Behandlung ruht nach § 1239 RVO hingegen der Anspruch gegen den Krankenversicherungsträger auf Krankenpflege. Nach der gleichen Vorschrift hat der Träger der Rentenversicherung einen Ersatzanspruch gegen den Träger der Krankenversicherung in Höhe des Krankengeldes. Wenn bei ambulanter Behandlung der Anspruch des Kranken auf Krankengeld erschöpft ist, was im allgemeinen nach § 26 ff. der Fall ist, soll der Kranke, solange er arbeitsunfähig ist, den Anspruch auf Übergangsgeld gegen den Rentenversicherungsträger unter der Voraussetzung haben, daß zuvor stationäre Behandlung gewährt worden ist. Durch diese Regelung wird erreicht, daß der Betreute während der gesamten Dauer des Heilverfahrens von einem Träger der Sozialversicherung Barleistungen für den Lebensunterhalt erhält, solange er arbeitsunfähig ist. Ist die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt, wird er entweder Arbeitsentgelt erhalten oder Arbeitslosengeld bzw. Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe beziehen. Aus der Vorschrift über den Ermessensrahmen der Rentenversicherungsträger ergibt sich die Notwendigkeit, ein Gleiches für den Ermessensrahmen der Träger der Tuberkulosehilfe zu bestimmen. Das bedingt die Änderung des § 1 des Gesetzes. Die Änderungsanträge zu §§ 2 und 4 haben rein redaktionelle Bedeutung. Der Änderungsantrag zu § 38 beinhaltet, daß die Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes auf drei Monate nach Veröffentlichung festgesetzt wird.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Damit ist der Änderungsantrag Umdruck 236 insgesamt begründet. Wird das Wort zum Änderungsantrag Umdruck 236 gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 236 Ziffer 1 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Wer § 1 in der so geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Ich rufe auf die §§ 2 bis 7; soweit liegen Änderungsanträge nicht vor. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer den §§ 2 bis 7 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Angenommen. Ich höre, daß der Änderungsantrag Umdruck 239 zu § 8 zurückgezogen ist. ({0}) - Ich kann den Antrag in der zweiten Lesung nicht als zurückgezogen ansehen, wenn einer der Unterzeichner oder wenn jemand für die Unterzeichner widerspricht. Wenn keine Einmütigkeit darüber besteht, ob er zurückgezogen ist, muß ich abstimmen lassen. Wer. dem Änderungsantrag Umdruck 239 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Für den Antrag hat sich niemand gefunden; der Antrag ist erledigt. Zu den §§ 8 bis 18 liegen keine Änderungsanträge vor. ({1}) Wird zu den §§ 8 bis 10 das Wort gewünscht? -Das ist nicht der Fall. Wer den §§ 8 bis 10 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Präsident D. Dr. Gerstenmaier Bei § 11 stimmen wir über die einzelnen Ziffern getrennt ab. Wer § 11 Nr. 1 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; § 11 Nr. 1 ist angenommen. § 11 Nr. 2. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Einstimmig angenommen. Nr. 3. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Auch einstimmig angenommen. Nr. 4 ist unverändert. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Einstimmig angenommen. - § 11 ist angenommen. §§ 12, - 13, - 14, - 15, - 16, - 17 und 18. - Keine Änderungsanträge. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. § 19. Der Änderungsantrag Umdruck 236 Ziffer 2 ist bereits begründet worden. Wird das Wort dazu gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. -- Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist angenommen. Wer dem § 19 in der geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! -- Enthaltungen? - Angenommen. §§ 20 bis 31. Keine Änderungsanträge. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den §§ 20 bis 31 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. § 32, dazu der Änderungsantrag Umdruck 236 Ziffer 3. Wird das Wort dazu gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen! - Dieser Änderungsantrag ist einstimmig angenommen. Wer dem § 32 in der so geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. §§ 33 und 34. ({2}) - Gut, stimmen wir zunächst über § 33 ab. Wer dem § 33 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist die Minderheit. § 33 ist in der vorliegenden Fassung angenommen. §§ 34, 35; keine Änderungsanträge. Wortmeldungen? - Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Paragraphen sind angenommen. § 36. Hier ist eine redaktionelle Änderung beantragt, wenn ich recht verstanden habe. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 236 Ziffer 4 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Wer § 36 in der so geänderten Fassung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. §§ 36 a und 37. Wortmeldungen? - Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. § 38, dazu der Änderungsantrag Umdruck 236 Ziffer 5. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. § 38 in der so geänderten Fassung, Einleitung und Überschrift. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Dritte Lesung, allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Bitte sehr, Herr Abgeordneter Könen, Sie haben das Wort zu einer Erklärung zur Schlußabstimmung.

Willy Könen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001156, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage meiner Fraktion habe ich zur Schlußabstimmung folgende Erklärung abzugeben. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat seit Jahren ein Gesetz über die Tuberkulosehilfe gefordert. Sie begrüßt es deshalb, daß nunmehr dieses Gesetz verabschiedet werden kann. Wegen der schlechten Erfahrungen, die in der zweiten Wahlperiode des Deutschen Bundestages in bezug auf die Verabschiedung dieses dringend notwendigen und wichtigen Gesetzes gemacht werden mußten, sprechen wir die Erwartung aus, daß dieses Gesetz jetzt recht bald wirksam wird. Die SPD-Fraktion hat deshalb auch Bedenken gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfs zurückgestellt. Die Beratungen des in der Vorbereitung befindlichen Sozialhilfegesetzes werden uns Gelegenheit geben, etwaige Änderungswünsche zum Tuberkulosehilfegesetz vorzubringen. Mit Bedauern muß festgestellt werden, daß die Schwierigkeiten bei der Beratung des Tuberkulosehilfegesetzes nicht zuletzt dadurch hervorgerufen wurden, daß die Bundesregierung nicht bereit war, aus diesem Gesetz erwachsende finanzielle Verpflichtungen in dem Umfange zu übernehmen, wie es von der Sache her gerechtfertigt ist. Die in dem Gesetz genannten Träger der Tuberkulosehilfe werden erhebliche Mittel einsetzen müssen, um die Hilfeleistungen für die Tuberkulosekranken durchführen zu können. Wir werden es als unsere Aufgabe ansehen, nach Vorliegen von Erfahrungen, die bei der Durchführung des Gesetzes gesammelt werden konnten, die Bundesregierung auf ihre Verpflichtungen hinzuweisen, und wir werden dann entsprechende Änderungen des Gesetzes fordern. ({0}) ,)

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Die Abgabe weiterer Erklärungen wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen! Punkt 7 der Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe Punkt 8 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({0}) ({1}), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich ({2}) ({3}) ({4}) Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Er verweist auf den Schriftlichen Bericht; ich bedanke mich. Ich rufe in der zweiten Lesung die §§ 1, - 2, - 3, - 4, - die Einleitung und die Überschrift auf. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht, Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung ist das Gesetz in zweiter Lesung angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wer dem Gesetz in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Punkt 9 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kostenstrukturstatistik ({5}) ({6}); a) Bericht des Haushaltsausschusses ({7}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung ({8}); b) Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses ({9}) ({10}). ({11}) Ich frage, ob zur Berichterstattung das Wort gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall. Ich rufe auf die §§ 1, - 2, - 3, - 4, - 5, - 5a, - 6, - 7, - 8, - 9, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Lesung angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem Gesetz in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. ({12})

Dr. Victor Emanuel Preusker (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001749

Das Gesetz ist angenommen. Damit kommen wir, da der Punkt 10 abgesetzt ist, zu Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Errichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie ({0}); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft ({1}) ({2}). ({3}) Wird vom Berichterstatter das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Der Antrag des Ausschusses geht dahin, den Gesetzentwurf - Drucksache 599 - unverändert anzunehmen. Ich rufe in zweiter Beratung auf: Art. 1, Art. 2, - Art. 3, - Einleitung und Überschrift. -Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Offenbar einstimmig in zweiter Beratung angenommen. (1 Ich rufe die dritte Beratung auf. Wer dem Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Errichtung einer Sicherheitskontrolle auf dem Gebiet der Kernenergie zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich darf um die Gegenprobe bitten. - Enthaltungen? - Soweit ich sehe, einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 12 auf, über den nach der Vereinbarung keine Diskussion erfolgen soll: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem bereinkommen vom 20. Dezember 1957 über die Gründung der Europäischen Gesellschaft für die Chemische Aufarbeitung Bestrahlter Kernbrennstoffe ({4}) ({5}); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft ({6}) ({7}) ({8}) Der Antrag des Ausschusses geht dahin, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Ich rufe auf: Art. 1, - Art. 2, - Art. 3, - Art. 4, - Einleitung und Überschrift. Wer in zweiter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Vizepräsident Dr. Preusker Enthaltungen? - Soweit ich sehe, in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Ich rufe die dritte Beratung des Gesetzentwurfs auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Offenbar einstimmig in dritter Lesung angenommen. Ich rufe gemäß interfraktioneller Vereinbarung Punkt 20 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ({9}) Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall, Es ist Überweisung an den Rechtsausschuß vorgesehen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt 21 auf: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anmeldung von Anteilscheinen der Deutschen Reichsbank ({10}) Wird das Wort dazu gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Es ist die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Nun rufe ich Punkt 22 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem mehrseitigen Abkommen vom 30. April 1956 über gewerbliche Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa ({11}) Die Bundesregierung hat auf die mündliche Begründung verzichtet. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen beantragt. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung des Bundesrecht gewordenen ehemaligen bayerischen Landesrechts ({12}). Die Bundesregierung hat auch hier auf Begründung verzichtet. Es ist Überweisung an den Rechtsausschuß vorgeschlagen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 24: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Kaiserreich Äthiopien über den Luftverkehr ({13}). Auf Begründung wird ebenfalls verzichtet. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post-und Fernmeldewesen vorgeschlagen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 25: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. März 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Portugal über den Luftverkehr ({14}). Hier ist ebenfalls Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen vorgeschlagen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Punkt 26: Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes ({15}). Die Antragsteller haben auf die Begründung verzichtet. Es ist Überweisung an den Finanzausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen - mitberatend -beantragt. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Punkt 27: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 8. März 1958 zu dem Handelsabkommen vom 7. Mai 1926 zwischen dem Deutschen Reiche und dem Königreiche Spanien ({16}). Hier ist Überweisung an den Außenhandelsausschuß beantragt. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Punkt 28: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 21. November 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik ({17}). Hier ist Überweisung an den Außenhandelsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten - mitberatend - beantragt. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Punkt 29: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 23. Dezember 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Dominikanischen Republik ({18}). Vizepräsident Dr. Preusker Auch hier ist Überweisung an den Außenhandelsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten - mitberatend -vorgeschlagen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Punkt 30: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen ({19}). Hier ist Überweisung an den Rechtsausschuß vorgeschlagen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Punkt 31: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil-und Handelssachen ({20}). Auch hier ist Überweisung an den Rechtsausschuß vorgeschlagen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Dann rufe ich auf Punkt 32: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Änderungsgesetzes über das Bundesverfassungsgericht ({21}) Hier ist Überweisung an den Rechtsausschuß vorgeschlagen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ebenfalls beschlossen. Ich rufe auf Punkt 33: Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({22}) über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf einer Neunzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({23}) Der Schriftliche Bericht liegt Ihnen vor. Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Bundestag wolle beschließen, dem Verordnungsentwurf - Drucksache 796 - unverändert zuzustimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Der Antrag ist angenommen. Ich rufe auf Punkt 34: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehemaligen Luftwaffengerätesammelstelle in Lübeck-Kaninchenborn an die Hansestadt Lübeck ({24}) Es ist Überweisung an den Haushaltsausschuß beantragt. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 35: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen ({25}) über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1958; hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr ({26}) Der Antrag des Ausschusses geht dahin, den Entschließungsantrag Umdruck 136 für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Einstimmig beschlossen. Dann rufe ich auf Punkt 36: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten ({27}) über die Verordnung Nr. 6 zur vorläufigen Regelung der Verantwortung der Anweisungsbefugten und Rechnungsführer der Mittel des Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete ({28}) Der Antrag des Ausschusses geht dahin, die Verordnung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Wer 'D) diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe dann noch Punkt 37 auf: Beratung des Entwurfs der Verordnung Nr. 3 der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Art und des Umfanges der in Artikel 79 des Vertrages vorgesehenen Verpflichtungen und des Entwurfs einer Verordnung des Rates der Europäischen Atomgemeinschaft zur Bestimmung der Konzentrierungen der in Artikel 197 Nr. 4 des Vertrages erwähnten Erze ({29}) Hier ist Überweisung an den Ausschuß für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft - federführend - und an den Außenhandelsausschuß - mitberatend - vorgeschlagen. Wer diesen Überweisungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Es ist so beschlossen. Zum Schluß darf ich noch nachtragen, daß die nächste Fragestunde im Ältestenrat für Mittwoch, den 8. April, vereinbart worden ist. Die Sperrfrist für eingehende Fragen ist auf Donnerstag, den 2. April, 12 Uhr, festgesetzt worden. Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angekommen. Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 19. März, 15 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.