Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine schmerzliche Nachricht ist eingetroffen.
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Wir beklagen den Tod unseres Kollegen Dr. Herbert Wolff ({1}), der gestern, am 15. Okber 1958, nach einer Operation verstorben ist. Unser Mitglied Herr Dr. Herbert Wolff wurde am 8. April 1904 in Oberkirch im Renchtal im Landkreis Offenburg geboren. Nach dem Studium der Landwirtschaft war er in verschiedenen landwirtschaftlichen Organisationen, dann als Redakteur und Verlagsfachmann der Agrarpresse in leitenden
Stellungen tätig. Zuletzt war er Chefredakteur und Verlagsleiter der „Bayerischen Bauern-Zeitung". Seit 1953 war der Verstorbene Direktor des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes.
Dr. Herbert Wolff trat im Jahre 1946 der Christlich-Demokratischen Union bei und wurde 1957 als Vertreter des Wahlkreises 185 ({2}) in den Bundestag der 3. Wahlperiode gewählt. Er war Mitglied des Ausschusses für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen.
Wir betrauern alle den jähen Tod unseres hingeschiedenen Kollegen. Ich spreche der Fraktion der CDU/CSU und den Angehörigen des verstorbenen Kollegen unser herzliches Beileid aus. Wir werden dem Verstorbenen stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Meine Damen und Herren, Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von den Plätzen erhoben. - Ich danke Ihnen.
Eine amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 15. Oktober 1958 gemäß § 1273 Reichsversicherungsordnung, § 50 Angestelltenversicherungsgesetz und § 71 Reichsknappschaftsgesetz den von der Bundesregierung beschlossenen
Bericht über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie die Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen und über die Finanzlage der Rentenversicherungen ({3})
mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt und mitgeteilt, daß das Gutachten des Sozialbeirates nachgereicht wird. Der Bericht wird als Drucksache 568 verteilt.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung soll der
Punkt 2, nämlich die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Deutschen Richtergesetzes - Drucksache 516 - vorweg behandelt werden. Erhebt sich Widerspruch? - Bitte, Herr Kollege Rösing!
Herr Präsident, im Namen aller Fraktionen möchte ich Sie bitten, den Punkt 1 erst nach Punkt 17 der gedruckten Tagesordnung zu behandeln.
Ist dieser Antrag so zu verstehen, daß der Punkt 18, also der von den Abgeordneten Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger und Genossen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, vor dem jetzigen Punkt 1 oder nach diesem behandelt werden soll?
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Sie haben den Antrag gehört. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Widerspruch erhebt sich gegen beide Vorschläge nicht. Dann stelle ich fest, daß Punkt 2 der gedruckten Tagesordnung vorweg behandelt wird und Punkt 1 nach dem Punkt 17 beraten wird.
Dann rufe ich nunmehr den Punkt 2 der gedruckten Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Deutschen Richtergesetz ({1}).
Wünscht die Bundesregierung das Wort zur Begründung? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Memmel hat sich gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, der ich dem Richterstand angehöre, ein kurzes Wort zu dem Richtergesetz. Ich begrüße es und mit mir sicher sämtliche Richter und Staatsanwälte des Bundesgebiets, daß die Bundesregierung nunmehr endlich diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wir haben so viele Berufsordnungsgesetze inzwischen bearbeitet oder in Arbeit - Sie brauchen sich nur die gestrige und die morgige Tagesordnung anzusehen -, daß also das Richtergesetz allmählich dran sein könnte, noch dazu, wo ein Auftrag vorliegt. Er ist in Art. 96 Abs. 2 Satz 2 und in Art. 98 Abs. 1 und 3 des Grundgesetzes erteilt. Ich will, wie es der ersten Lesung entspricht, nur ein paar Punkte kurz anführen.
Ich bin der Meinung, daß die Beteiligung der Richter bei der Berufung und Beförderung gegenüber dem Regierungsentwurf verstärkt werden muß. Weiterhin meine ich, daß zum vorsitzenden Richter oder zum Präsidenten nur ernannt werden darf, wer eine bestimmte Zeit als Richter tätig ist. Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, daß ein Mann, drei Wochen nachdem er das Assessorenexamen abgelegt hatte, zum Vorsitzenden eines Schöffengerichts bestimmt wurde. Man tut damit dem Manne keinen Gefallen und auch nicht der ganzen Rechtspflege. Drittens meine ich, es ist mit einem einheitlichen Richtertyp nicht vereinbar, für einzelne Gerichtszweige gesetzlich besondere Voraussetzungen vorzuschreiben.
Im Hinblick auf die Einheitlichkeit des Richtertyps sollten einheitliche Amtsbezeichnungen geschaffen werden. Wir haben jetzt über 50 verschiedene Bezeichnungen für Richter. Ferner sollten bestimmte Rechte und Pflichten der Richter auch für die Staatsanwälte gelten. Insbesondere sollte der Laufbahnwechsel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf allen Ebenen erleichtert werden. Gerade wir in Bayern haben diesen Wechsel zwischen Staatsanwalt und Richter schon eh und je gehabt, und er hat sich sehr bewährt. Ich kann mich erinnern, daß in früheren Jahren von den Staatsanwälten als den „Generalstäblern" der Justiz gesprochen wurde und daß niemand, der nicht Staatsanwalt war, mehr werden konnte als Oberamtsrichter. Als fünften Punkt trage ich vor, daß die Bezüge der Richter auch in eigenen Richterbesoldungsgesetzen geregelt werden sollten.
Der letzte Punkt scheint mir der schwerwiegendste zu sein; das ist die sogenannte politische Klausel. Meine Damen und Herren, in § 38 dieses Gesetzes ist bestimmt, daß sich der Richter nicht politisch betätigen darf; daß heißt über eine schlichte Mitgliedschaft bei einer Partei und über einen bloßen Versammlungsbesuch hinaus darf er sich nicht betätigen. Ich bin etwas verwundert darüber. Man müßte vielleicht noch vorschreiben, daß er sich in einer Versammlung auch nicht zur Diskussion melden und keinen Zwischenruf machen darf. Eine solche Beschränkung und Beschneidung der Rechte eines ganzen Standes halte ich für denkbar unglücklich. Zwar ist in Absatz 2 festgelegt, daß der Richter in den Landtag oder in den Bundestag gewählt werden kann. Aber ich gebe zu bedenken: Man wird doch in den Bundestag oder in den Landtag nicht hineingeboren, man wird auch nicht etwa hineingewählt, weil man Richter ist, sondern weil man sich innerhalb der Partei bewährt hat oder weil man in kommunalen Vertretungen gezeigt hat, daß man willens ist, politische Arbeit auf sich zu nehmen. Gerade diese Tätigkeit, die Mitgliedschaft im Stadtrat, im Kreistag oder im Bezirkstag ist ausdrücklich untersagt. Damit ist dem Richterstand, 11 340 Berufsrichtern, der Zugang zu den Parlamenten praktisch verschlossen.
Ich sehe nicht recht ein, warum man so etwas macht. Ich war sechs Jahre Stadtrat in Würzburg und habe das nie als einen Nachteil empfunden. Nie habe ich irgendwelche Beeinträchtigungen als Richter empfunden. Ich weiß das auch vom Vorsitzenden des Schöffengerichts in Aschaffenburg, der sechs Jahre als Stadtrat tätig ist. Man sollte nicht einen Stand, der im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt und hervorgehoben ist, der also einen qualifizierten Stand darstellt, disqualifizieren, indem man ihn von der politischen Arbeit ausschließt. Ich glaube auch, daß man damit den Vertretungskörperschaften keinen Gefallen tut. Ich habe mit dem Präsidenten des Bayerischen Städtebundes gerade über diesen Passus gesprochen, wonach kein Richter in einem Vertretungskörper der Gemeinde oder der Stadt tätig sein kann. Ich habe dort zu hören bekommen, daß das ein Schaden wäre, weil gerade die Anwesenheit des Richters in einem solchen Gremium gewiß auch Vorteile mit sich bringt.
Von 1862 bis 1866 zählte das preußische Abgeordnetenhaus insgesamt 115 Richter. Der Zustand wird nicht mehr wiederkommen, er braucht auch nicht mehr wiederzukommen. Gegenwärtig sind wir ja nur zu dritt in diesem Hohen Hause vertreten. Aber man soll nicht durch eine politische Klausel einem ganzen Stand den Zugang zu den Parlamenten versperren.
Soviel möchte ich in der ersten Lesung hierzu sagen und möchte nur den Rechtsausschuß bitten - ich kenne seine Geschäftslage -, diesen Gesetzentwurf mit der nötigen Beschleunigung in Arbeit zu nehmen.
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Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bucher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war an sich vereinbart, daß zu diesem Punkt in der ersten Lesung nicht gesprochen werden sollte. Infolgedessen hat sich auch niemand von meiner Fraktion darauf vorbereitet. Ich lege Wert darauf, das festzustellen, damit nicht der Eindruck entsteht, als ob wir dem Gesetz kein Interesse ,entgegenbrächten. Gerade wir begrüßen es sehr, daß dieser Gesetzentwurf endlich vorgelegt worden ist.
Ich möchte in der ersten Lesung nur darauf hinweisen, daß nach unserer Ansicht auch die Staatsanwälte in dieses Gesetz einbezogen werden sollten. Ich möchte daher den Rechtsausschuß bitten, sich ,insbesondere dieser Frage zuzuwenden.
({0})
Wird das Wort weiterhin gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Debatte.
Es liegt der Antrag vor, den Gesetzentwurf zu überweisen an den Rechtsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für innere Verwaltung. Werden weitere Anträge dazu gestellt? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich diejenigen, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dann ist so beschlossen.
Vizepräsident Dr. Becker
Ich rufe nunmehr Punkt 3 der gedruckten Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung umsatzsteuerrechtlicher Vorschriften ({0}).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort von Mitgliedern des Hauses gewünscht? - Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist vorgesehen, diesen Entwurf dem Finanzausschuß - federführend - und ferner dem Ausschuß für gesamtdeutsche und Berliner Fragen zu überweisen. Werden weitere Anträge dazu gestellt? - Das ist nicht der Fall. Ich bitte diejenigen, die dem Antrag zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Angenommen.
Ich rufe Punkt 4 der gedruckten Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 97 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über Wanderarbeiter ({1}) ({2}).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Wird das Wort aus dem Hause gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Es wird vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen. Werden weitere Anträge hierzu gestellt? - Das ist nicht der Fall. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Hadzeichen. - Ich bitte urn die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Die Überweisung ist beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vierten Zusatzabkommen vom 1. November 1957 zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ({3}).
Wird iseitens der Bundesregierung das Wort zur Begründung gewünscht? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Wird das Wort aus dem Hause gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Es ist vorgeschlagen, diesen Entwurfs dem Außenhandelsausschuß zu überweisen. Werden weitere Anträge hierzu gestellt? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich diejenigen, die dieser Überweisung an den Außenhandelsausschuß zuzustimmen wünschen, bitten, das Handzeichen zu geben. - Danke. - Ich bitte um die Gegenprobe. Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 14. Juni 1954 über Änderungen des Abkommens vom 7. Dezember
1944 über die Internationale Zivilluftfahrt ({4}).
Darf 'ich fragen, ob das Wort zur Begründung gewünscht wird? - Das ist anscheinend nicht der Fall. Das Wort aus dem Hause wird auch nicht gewünscht.
Es ist vorgeschlagen, diesen Entwurf an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen zu überweisen. Werden andere Anträge hierzu gestellt? - Das ist nicht der der Fall. Wer dem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dann ist die Überweisung wie vorgeschlagen beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Januar 1958 über Auslieferung und Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dein Königreich Belgien ({5}).
Wird zur Begründung das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuß zu überweisen. Werden weitere Anträge hierzu gestellt? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag auf Überweisung an den Rechtsausschuß zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Die Überweisung ist beschlossen.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 8 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 ({6}).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist vorgeschlagen, diesen Entwurf an den Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Werden weitere Anträge gestellt? - Das ist nicht der Fall,
Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 9. September 1957 zum Abkommen vom 15. Juli 1931 zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern ({7}).
Wird seitens der Regierung das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen aus dem Hause liegen nicht vor. Es ist vorgeschlagen, den Entwurf dem Finanzausschuß zu überweisen. Werden weitere Anträge gestellt? - Das ist nicht der Fall.
Vizepräsident Dr. Becker
Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Die Überweisung ist beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ({8}).
Wird von den Antragstellern das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist vorgeschlagen, den Entwurf an den Finanzausschuß - federführend - sowie an den Ausschuß für Mittelstandsfragen und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Werden hierzu weitere Anträge gestellt? - Das ist nicht der Fall.
Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Die Überweisung ist gegen 2 Stimmen beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Beratung der von der Bundesregierung eingebrachten Achtzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({9}).
Wird zur Begründung das Wort gewünscht? - Das
ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen aus dem
Hause liegen nicht vor. Es ist vorgeschlagen, den Entwurf dem Außenhandelsausschuß zu überweisen. Werden hierzu weitere Anträge gestellt? - Das ist nicht der Fall.
Ich bitte diejenigen, die der Überweisung zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltung? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe nun auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten ({10}) über die Entschließungen der 46. Konferenz der Interparlamentarischen Union ({11}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Kalbitzer. Wird das Wort vom Herrn Berichterstatter gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Es wird auf den Antrag des Ausschusses Drucksache 507 verwiesen.
Ich eröffne die Aussprache hierzu. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Ich stelle den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 507 hiermit zur Abstimmung. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Beratung des Berichts des Bundesrechnungshofs über die Prüfung der Bilanzen und des
Geschäftsbetriebs der Verwertungsstelle der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein für die Geschäftsjahre 1954/55 und 1955/56 ({12}).
Wortmeldungen liegen nicht vor. Eine Debatte entfällt damit.
Der Prüfungsbericht soll zur weiteren Prüfung an den Finanzausschuß überwiesen werden. Ich frage, ob weitere Überweisungsanträge gestellt werden. - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich diejenigen, die der Überweisung zustimmen, um das Handzeichen bitten. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Nunmehr rufe ich auf Punkt 14 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kopf, Metzger und Genossen betreffend Vereinfachung der Grenzformalitäten ({13}).
Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Es ist vorgeschlagen, diesen Antrag an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten zu überweisen. Werden weitere Überweisungsanträge gestellt? - Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich diejenigen, die der vorgeschlagenen Überweisung zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Punkt 15 der Tagesordnung:
Beratung des Entwurfs einer Verordnung des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ({14}).
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wortmeldungen aus dem Hause? - Herr Kollege Dr. Deist hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich bei den Punkten 15 und 16 offenbar um zwei Verordnungsentwürfe, die entsprechend dem Gesetz über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vorgelegt werden, in dem die Verpflichtung der Bundesregierung festgelegt war, das Parlament regelmäßig - in bestimmten Fällen vor der Beschlußfassung des Ministerrats - zu unterrichten.
Mir scheint es daher richtig zu sein, diese beiden Verordnungen auch an den Außenpolitischen Ausschuß und an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß zu überweisen. Beide Ausschüsse sollten sich mit dem Verfahren befassen, in dem diese ständige Unterrichtung des Parlaments vorgenommen wird.
Darf ich den Antrag so verstehen, daß die Überweisung nicht nur an den Ausschuß für Arbeit, wie es im Ältestenrat
Vizepräsident Dr. Becker
vorgesehen war, sondern auch an diese beiden Ausschüsse erfolgt?
({0})
Und welcher Ausschuß soll federführend sein? Der Ausschuß für Arbeit?
({1})
- Dann liegt der Antrag folgendermaßen vor: Überweisung dieses Entwurfs an den Ausschuß für Arbeit als federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik.
Werden weitere Anträge dazu gestellt? - Das ist nicht der Fall. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Die Überweisung ist wie vorgeschlagen beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Beratung des Entwurfs einer Verordnung Nr. 3 des Rats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Festlegung der Einzelheiten für die Anforderung und Überweisung der Finanzbeiträge sowie für die Haushaltsregelung und die Verwaltung des Entwicklungsfonds für die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete ({2}).
Hierzu war Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten vorgesehen. Wenn ich den Kollegen Dr. Deist eben zum vorigen Tagesordnungspunkt richtig verstanden habe, wird auch hier Überweisung an den Wirtschaftsausschuß mit gewünscht.
Herr Kollege Schoettle hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es wäre gut, diesen Verordnungsentwurf auch an den Haushaltsausschuß mit zu überweisen; denn es handelt sich auch um haushaltsrechtliche Fragen.
Wird das Wort noch weiter gewünscht? - Weitere Anträge auf Überweisung liegen nicht vor. Der Antrag lautet also folgendermaßen: Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten - offenbar federführend -, ferner an den Wirtschaftsausschuß und an den Haushaltsausschuß. Wer mit diesem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Eine Gegenstimme. Enthaltungen? --- Ohne Enthaltung bei einer Gegenstimme wie vorgeschlagen angenommen.
Ich rufe dann Punkt 17 der gedruckten Tagesordnung auf:
a) Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Maßnahmen im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes ({0}),
b) Beratung des Antrags der Fraktion der DP betreffend Wirtschaftliche Rückgliederung des
Saarlandes an die Bundesrepublik ({1}).
Wird das Wort zur Begründung der Großen Anfrage gewünscht? - Das Wort zur Begründung der Anfrage hat der Herr Abgeordnete Dr. Atzenroth.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn heute wieder eine Große Anfrage der FDP zur Aussprache steht, so kann doch, um auf eine gestrige Bemerkung des Kollegen Horn zurückzukommen, immer noch nicht von einem Übermaß an Großen Anfragen gesprochen werden. Andererseits aber haben wir den Wunsch, daß die Bundesregierung solche Anfragen mit dem Ernst behandelt und mit der Sorgfalt beantwortet, auf die das Haus einen Anspruch hat. Es sollten nicht Erklärungen abgegeben werden wie in der Berliner Woche Erklärungen zur Freihandelszone, die schon wenige Tage später von ausländischen Regierungen dementiert werden.
Die Große Anfrage, die ich heute für meine Fraktion zu begründen habe, hätte schon früher, nämlich vor der Sommerpause, auf der Tagesordnung dieses Hohen Hauses stehen sollen, und sie hätte heute auch von einem anderen als von mir begründet werden sollen, und zwar von unserem Kollegen Dr. Schneider, der als Mitglied des Hauses und Wirtschaftsminister des Saarlandes der qualifizierteste Sprecher für die Anliegen der Saarländer gewesen wäre. Er ist erkrankt, und ich muß Sie bitten, mit mir vorliebzunehmen. Ich darf Ihnen aber sagen, daß die Auffassungen, die ich Ihnen vorzutragen habe, von dem Kollegen Dr. Schneider in vollem Umfang geteilt werden.
Ich darf eine weitere Bemerkung vorausschicken. Die mehrfache Verschiebung der seit langem geplanten Bundestagsdebatte über die wirtschaftlichen Probleme des Saarlandes hatte vielleicht ihre Schattenseiten, aber, wie sich inzwischen herausgestellt hat, auch gute Gründe. Die Entwicklung ist, seitdem wir unsere Anfrage vorlegten, in einigen Punkten so erheblich vorangeschritten, daß die Aussprache auf festerem Boden als zu einem früheren Zeitpunkt stehen kann. Das gilt vor allem im Hinblick auf die Vereinbarungen, die zwischen dem Herrn Bundeskanzler und der saarländischen Regierung am 30. Juli dieses Jahres erzielt worden sind. Wir wollen denn auch unsere Anfrage keinesfalls als ein Instrument der Agitation verstanden wissen. Uns geht es um die Sache, nämlich darum, beizutragen, daß die wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes ohne wesentliche Nachteile für die Bevölkerung des jüngsten Bundeslandes vor sich gehen kann.
Erfreulicherweise ist die sogenannte Saarfrage zunehmend aus dem Bereich nationaler Erregungen in die Sphäre wirtschaftlich-praktischer Vernunft übergegangen. Eine Bundestagsdebatte über die Saar jetzt im Jahre 1958 ist etwas anderes als die Rededuelle, die wir in früheren Jahren erlebt haben. Seit der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 und dem Abschluß des deutsch-französischen Saarvertrags gibt es keine Saarfrage als nationales
Or. Atzenroth
und internationales Problem mehr. Trotzdem hat alles, was sich mit der Saar und um die Saar ereignet, nach wie vor einen besonderen Akzent.
Es ist ja schon oft gesagt worden, daß die politische und wirtschaftliche Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik einen Modellfall sowohl in gesamtdeutscher als auch in europäischer Sicht darstellt, so daß ich es nur kurz anzudeuten brauche. Aus dieser Perspektive ergibt sich aber, daß die vordergründigen, rein wirtschaftlichen Fragen, die von den Regierungen und Parlamenten in Bonn, Paris und Saarbrücken zu lösen sind, in ihrer Wirkung eminent politisch sind.
Aus diesem Grunde und angesichts der verständlichen Unruhe, die sich im Saarland wegen mannigfacher Befürchtungen für die Zukunft schon fast zum Dauerzustand entwickelt hat, fragen wir heute die Bundesregierung:
Ist die Bundesregierung bereit,
1. die ,sich im Zuge der bevorstehenden wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes mit Frankreich ergebenden Probleme in die gesamten Beziehungen zu Frankreich einzuschließen und sie im Rahmen etwaiger weiterer deutscher Leistungen für Frankreich, insbesondere auch bei Vergebung von Rüstungsaufträgen, zu regeln,
2. der von der Regierung des Saarlandes erbetenen beschränkten Währungsgarantie unverzüglich zuzustimmen, um die saarländische Bevölkerung vor weiteren Verlusten ihrer Ersparnisse zu bewahren?
Ich darf zunächst auf die Frage 2 nach der neuerdings Ersparnissicherung genannten Währungsgarantie eingehen, weil ,sie in Frage und Antwort relativ kurz behandelt werden kann. Wie Sie wissen, ist in der schon erwähnten Verhandlung zwischen dem Herrn Bundeskanzler und der saarländischen Regierung vom 30. Juli dieses Jahres vom Herrn Bundeskanzler die grundsätzliche Zustimmung zu einer Sicherung der Ersparnisse der Saarländer gegen weitere Währungsverluste gegeben worden. Es handelt sich dabei nur um solche Spareinlagen, die von natürlichen Personen angelegt wurden und nicht werbenden Charakter tragen. Immerhin erreichen sie nach zuverlässigen Berechnungen einen Gesamtbetrag von etwa 40 Milliarden französischer Francs, also nach dem jetzigen amtlichen Wechselkurs rund 400 Millionen DM.
Es ist anzuerkennen, daß die Bundesregierung dem Drängen der saarländischen Regierung nach monatelangen Verhandlungen insoweit nachgegeben hat, daß nunmehr die grundsätzliche Zusage vorhanden ist. Trotzdem bleiben hier Probleme offen, insbesondere die Frage, bis zu welchem Stichtag die Garantie des Bundes geht. Gerade in den letzten beiden Wochen ist diese Frage wieder besonders aktuell geworden, nachdem sich die Gerüchte verdichteten, daß die Regierung de Gaulle-Pinay eine erneute Abwertung des Franc für den Spätherbst plane. Diese Gerüchte sind zwar inzwischen in Paris dementiert worden; soweit uns bekannt, ist die Möglichkeit einer neuen Frankenabwertung trotzdem nicht ausgeschlossen.
Auf den offenbaren Zusammenhang mit dem Beginn des Gemeinsamen Europäischen Marktes am 1. Januar 1959 möchte ich in diesem Zusammenhang nicht eingehen, obwohl es interessant wäre, nicht nur aus unbestätigten Zeitungsberichten zu erfahren, was der Herr Bundeskanzler während seines Urlaubs in Cadenabbia mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzminister Pinay besprochen hat. Festzustellen ist jedenfalls, daß die Unruhe im Saarland, dessen Bewohner heute schon verständlicherweise in zwei Währungen denken, wieder erheblich gewachsen ist. Wir würden es begrüßen, wenn die Bundesregierung im Rahmen ihrer Antwort auf unsere Anfrage nach ,der sogenannten Währungsgarantie hierüber klare Aufschlüsse gäbe.
Unsere erste Frage, auf die ich nun eingehen möchte, berührt ein noch wesentlich weiteres Feld, das - vor allem auf lange Sicht gesehen - für das Sarland von noch größerer Bedeutung als die Frage der Ersparnissicherung ist. Es ist bekannt, daß der Abschluß des deutsch-französischen Saarvertrags vom 27. Oktober 1956 keineswegs alle Probleme gelöst hat, die sich aus der Überführung des Saarlandes von ,der französischen in die bundesrepublikanische Volkswirtschaft auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet ergeben. Soweit es sich dabei um Fragen handelt, die sozusagen im Binnenverhältnis zwischen Bonn und Saarbrücken zu regeln sind, haben wir bewußt nur den einen Punkt der Ersparnissicherung herausgegriffen. Wir hoffen und erwarten, daß die übrigen Fragen im Rahmen des am 30. September konstituierten Wirtschafts- und Sozialausschusses Saar so weit vorgeklärt werden, daß ihre Lösung zur rechten Zeit möglich wird.
Darüber hinaus aber hat sich herausgestellt, daß eine Reihe offener Probleme mit Paris besprochen und in Verhandlungen zwischen den beiderseitigen Regierungen gelöst werden müssen. Seit der politischen Eingliederung des Saarlandes hat die Bundesregierung auch formell die Verantwortung für die Vertretung der saarländischen Interessen gegenüber Frankreich übernommen. Schon im Frühjahr dieses Jahres ist dementsprechend in Paris verhandelt worden, zunächst über Fragen, die sich unmittelbar aus den Folgen der Frankenabwertung vom August 1957 für das Saarland ergeben. Neue Verhandlungen stehen bevor. Es handelt sich im wesentlichen um drei Punkte: erstens eine Reihe noch offener Einzelfragen bezüglich der sogenannten wirtschaftlichen Endregelung, also des zollfreien Warenverkehrs zwischen Frankreich und dem Saarland nach dem Ende der wirtschaftlichen Übergangszeit, zweitens den Wunsch der Regierung und der Wirtschaft des Saarlandes nach einer möglichst frühzeitigen Festlegung des Tages der Währungsumstellung, drittens möglicherweise nochmals die Ersparnissicherung, soweit hierzu das Pariser Plazet erforderlich ist.
Der wichtigste dieser drei Punkte ist ohne Frage die wirtschaftliche Endregelung, mit der bekanntDeutscher Bundestag -- 3. Wahlperiode Dr. Atzenroth
lich nach den im Juli dieses Jahres endgültig abgeschlossenen Warenlisten die Höchstgrenze für die zollbefreite Einfuhr französischer Waren in das Saarland auf 151 Milliarden Fr. jährlich und die entsprechende Höchstgrenze für die zollbefreite Ausfuhr saarländischer Waren nach Frankreich auf 84 Millarden Fr. festgelegt wurden. Aus diesen Zahlen, die selbst nach bundesrepublikanischen Außenhandelsmaßstäben recht beachtlich sind, erhellt die Bedeutung der Fortdauer des zollfreien Warenverkehrs in beiden Richtungen für das Saarland, dessen verarbeitende Industrie in weitem Umfang auch künftig auf den französischen Markt angewiesen bleibt.
Ich will auf die übrigen Fragen nicht im einzelnen eingehen; das mag sich vielleicht in der Debatte noch ergeben. Es kommt uns darauf an, daß die Bundesregierung diese Verhandlungen in Zusammenhang der französisch-deutschen Wirtschaftsbeziehungen sieht. Ich darf daran erinnern, daß Frankreich im Frühjahr dieses Jahres von der Bundesrepublik einen reichlich bemessenen Devisenkredit erhalten hat und daß neuerdings wieder Gerüchte um eine französische Auslandsanleihe umlaufen, die, wenn sie sich bestätigen sollten, sicherlich nicht zuletzt auf die angeblich vollen Kassen der Bundesrepublik abzielen. In diesen Zusammenhang gehören auch die in unserer Anfrage genannten Rüstungsaufträge.
Schließlich darf nicht übersehen werden, daß die Finanzhilfe des Bundes für den Staatshaushalt des Saarlandes und für die Saarbergwerke schon bisher einen beträchtlichen Beitrag zur Sanierung der französischen Zahlungsbilanz dargestellt hat.
Alle diese Hinweise können die Richtung andeuten, die wir mit unserer bewußt sehr zurückhaltenden Formulierung in unserer Anfrage meinen und die vor allem nach dem schon erwähnten Gespräch zwischen dem Herrn Bundeskanzler und Herrn Pinay unser Interesse verdient. Wir sind uns darüber im klaren, daß wir damit ein heikles Problem anschneiden. Nach unserer Auffassung dient es aber letzten Endes nur der Klarheit in den glücklicherweise nach wie vor guten Beziehungen zwischen Bonn und Paris, wenn man offen über diese Dinge spricht. Frankreich ist in dieser Beziehung in der Vergangenheit durchaus nicht zimperlich gewesen. Ich darf nur daran erinnern, mit welcher Kunst bei den deutsch-französischen Verhandlungen über den Saarvertrag ein Junktim zwischen diesem und der Schiffbarmachung der Mosel hergestellt wurde.
Nochmals: Uns geht es nicht um billige Agitation. Nichts wäre gefährlicher, als wenn gerade im Modellfall Saar ein parteipolitisch gefärbter Streit um die Palme des Siegers bei der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes entbrennen würde, noch bevor die Aufgabe gelöst ist. Uns kommt es darauf an, daß die Bundesregierung die politische Bedeutung der kleinen Wiedervereinigung an der Saar erkennt und danach handelt und daß dieses Hohe Haus als Vertretung des gesamten deutschen Volkes seine Auffassung kundgibt, damit die schwierigen Probleme, die sich heute noch an der Saar stellen, in guter Manier gelöst werden.
({0})
Es ist vorgeschlagen, jetzt den Antrag unter Punkt 17 b der Tagesordnung zu begründen. Darf ich fragen, wer das Wort wünscht? - Herr Kollege Schneider ({0}), bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Aufgabe ist es, zu einem Antrag zu sprechen, der von meiner Fraktion schon am 5. Dezember 1957, also vor fast einem Jahr, eingebracht worden ist. Ich möchte es ausdrücklich bedauern, daß wir erst heute zur Verhandlung dieses Antrags kommen. Der Antrag selbst zielte auf die Bewältigung einer bestimmten wirtschaftlichen Situation im politisch inzwischen in die Bundesrepublik zurückgekehrten Saarland ab.
Es ist klar, daß die seit der Einbringung des Antrags verstrichene Zeit manche der Voraussetzungen, die zu unserer Aufforderung an die Bundesregierung geführt haben, verändert hat. Trotzdem sind die Probleme, um die es sich im Kern dreht, die gleichen geblieben. Sie harren, wie Sie alle wissen, zum größten Teil immer noch der Lösung; das werden die Ausführungen der Bundesregierung zu der vorliegenden Großen Anfrage sicherlich auch dartun. Darauf muß ich aber auch in meiner Begründung zu unserem Antrag eingehen.
Im Laufe des Jahres 1957 hatte die französische Regierung eine Reihe von währungs- und devisenpolitischen Maßnahmen getroffen, die sich zum Teil sehr schwerwiegend im wirtschaftlich noch zu Frankreich gehörenden Saarland auswirkten. Die Anfang August erfolgte Teilabwertung des Franken machte dieses Bild für breite Teile der Bevölkerung an der Saar besonders deutlich, nachdem die Wirtschaft durch voraufgegangene andere Maßnahmen schon erhebliche Schwierigkeiten hatte hinnehmen müssen. Insgesamt hatten sie zur Folge, daß der Sinn der wirtschaftlichen Übergangszeit für das Saarland weitgehend ausgehöhlt wurde. Hinzu kam die Gefahr, daß die wirtschaftlichen Schwierigkeiten auch auf das politische Verhältnis zwischen Frankreich und der Bundesrepublik zurückwirkten, dessen weiterer Ausgestaltung gerade eine vernünftige Durchführung des Saarvertrags von 1956 dienen sollte.
Aus diesen Gründen schlug die Deutsche Partei Mitte August 1957 vor, umgehend Verhandlungen mit Frankreich über eine Abkürzung der wirtschaftlichen Übergangszeit für das Saarland aufzunehmen. Dieser Vorschlag wurde von der DP-Fraktion Anfang September 1957 in aller Ausführlichkeit auch dem Herrn Bundeskanzler unterbreitet. Er hat weiter seinen Niederschlag in dem heute hier zur Behandlung stehenden Antrag gefunden.
Die Aufnahme dieses unseres Vorschlags und die verfahrensmäßige Behandlung unseres Antrags sind für alle Eingeweihten ein Hinweis auf die sehr verschiedenartigen Interessenlagen im Saarland, mit
Schneider ({0})
denen auch wir uns bei der Lösung der wirtschaftlichen Probleme dieses zurückgekehrten Gebiets auseinanderzusetzen haben. Als die Deutsche Partei damals mit ihrem Vorschlag herauskam, nannte ihn ein maßgeblicher Politiker eine Scharlatanerie. Als sich dann wenige Tage später der Herr Bundeswirtschaftsminister den gleichen Vorschlag zu eigen machte, war er - es sei mir verstattet, das zu sagen - auch in den Augen des erwähnten Kollegen keine Scharlatanerie mehr. In einer Denkschrift vom November 1957 begründete dann die Regierung des Saarlandes offiziell die gleiche Forderung. Sie erklärte, sie sei nach gründlicher Prüfung aller Gesichtspunkte zu der Auffassung gelangt, daß die Bundesregierung umgehend Verhandlungen mit der französischen Regierung aufnehmen sollte, um in beiderseitigem Einvernehmen eine alsbaldige Beendigung der Übergangszeit herbeizuführen. Trotzdem wurde am 26. Februar dieses Jahres hier im Bundestag - nach Auffassung meiner Freunde unverständlicherweise - erklärt, daß es im Interesse des Saarlandes selbst liege, wenn der Bundestag von der Behandlung des Antrags absehe, mit dem wir uns heute das erstemal beschäftigen können. Der vorhin von mir schon mehrfach erwähnte Politiker aus dem Saargebiet ließ es sich im übrigen - auch das möchte ich noch vermerken - besonders angelegen sein, für eine Verschiebung der Behandlung dieses Antrags hier im Hause zu wirken.
Nun, wie dem auch sei, ich sagte schon, daß inzwischen die Zeit nicht stillgestanden hat und die Dinge sich weiter entwickelt haben. Zu dieser Weiterentwicklung zähle ich auch die Erklärung des
3) Herrn Bundeskanzlers gegenüber dem Ministerpräsidenten des Saarlandes vom 30. Juli dieses Jahres, wonach sich die Bundesregierung u. a. in Verhandlungen mit Frankreich auch für eine vorzeitige Beendigung der wirtschaftlichen Übergangszeit einsetzen wolle. Aber, meine Damen und Herren, ich frage Sie: Hat es heute noch Sinn, sich mit dieser Frage des Eintritts in Verhandlungen mit Frankreich über eine Abkürzung der wirtschaftlichen Übergangszeit generell zu beschäftigen? Wir müssen die Lage realistisch sehen und daher feststellen, daß es nicht mehr so sehr darauf ankommt, mit Frankreich über eine vorzeitige Beendigung der wirtschaftlichen Übergangszeit zu verhandeln, sondern daß man nunmehr an die Regelung aller jener vielfältigen Probleme herangehen muß, die sich mit dem vereinbarten regulären Ablauf der Übergangszeit ergeben. Denn diese Übergangszeit endet nach dem Saarvertrag bereits in wenig mehr als einem Jahr, am 31. Dezember 1959, und die Fülle der Probleme, die ihrer Regelung harren, ist in der Zwischenzeit, wie Sie alle wissen, sicherlich kaum geringer geworden.
Meine politischen Freunde befürchten, daß uns diese Tatsache auf manchen Gebieten Regelungen bringen könnte, die schon deshalb unbefriedigend wären, weil die Zeit zu einer wirklich angemessenen Behandlung nunmehr bereits knapp zu werden beginnt. Um dieses Arbeiten und Verhandeln unter Zeitdruck zu vermeiden, hatten wir in unserem Antrag vom 5. Dezember 1957 die Bundesregierung u. a. aufgefordert,
Maßnahmen vorzubereiten, um . . . der Bevölkerung und der Wirtschaft an der Saar . . . die Sicherheit einer stabilen Lebens- und Wirtschaftsführung in Anpassung an die Verhältnisse in der Bundesrepublik zu ermöglichen.
Wenn dieses Hohe Haus sich früher mit unserem Antrag beschäftigt hätte und ihm gefolgt wäre, dann hätten wir nach unseren Vorstellungen bereits vielfältige Möglichkeiten gehabt, uns im Plenum und in den Ausschüssen mit all den Aufgaben zu beschäftigen, die zwangsläufig von uns in den kommenden Monaten bis Ende des Jahres 1959 bewältigt werden müssen. Diese Gelegenheit, meine Damen und Herren, ist leider versäumt. Es ist nunmehr unsere Aufgabe, uns auf die heute gegebene Situation einzustellen und zu versuchen, das Beste aus ihr zu machen.
Meine politischen Freunde und ich verkennen dabei keinesfalls, daß es im Zusammenwirken zwischen der Bundesregierung und der Regierung des Saarlandes einerseits und auch in den Verhandlungen mit der französischen Regierung um Zwischenlösungen, um Teilhilfen andererseits gelungen ist, einige der unliebsamsten Auswirkungen der französischen Wirtschafts- und Währungspolitik auf das Saarland zu mildern. Insgesamt aber glauben wir feststellen zu müssen, daß es nicht gelungen ist, den eigentlichen Sinn der wirtschaftlichen Übergangszeit für das Saarland zum Tragen zu bringen. Ich bin davon überzeugt, daß auch der am 30. September dieses Jahres gegründete interministerielle Saarausschuß unter Vorsitz von Staatssekretär Dr. Westrick bei seinen künftigen Arbeiten von diesem Tatbestand ausgehen wird. Wir begrüßen die Bildung dieses Auschusses ausdrücklich und hoffen, daß es ihm in einer zügigen und kontinuierlichen Arbeit möglich sein wird, nunmehr die Endregelung für das Saarland so vorzubereiten, wie dieses Hohe Haus es der Bevölkerung an der Saar bei der Zustimmung zum Saarvertrag versprochen hatte.
Über zwei Gesichtspunkte waren sich seinerzeit alle Fraktionen dieses Hohen Hauses einig, nämlich daß erstens die Rückkehr des Saarlandes in den Bereich des freien deutschen Staates, der stellvertretend für Gesamtdeutschland handelt, im Gesamtergebnis der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Angleichung keine Enttäuschung hervorrufen darf und daß zweitens diese Aufgabe einen Maßstab darstellt für die Haltung, mit der der freie Teil Deutschlands in hoffentlich nicht allzu ferner Zeit an die Probleme einer Wiedervereinigung mit dem übrigen Deutschland herangehen wird. Wer die Bedeutung der Rückkehr der Saarländer und auch der Wirtschaft an der Saar richtig einschätzt, sollte sich jedenfalls nach unserer Auffassung vor dem Begriff „Opfer" hüten, wenn es sich nunmehr in den kommenden Monaten darum handelt, die Endregelung der Rückgliederung des Saarlandes vorzubereiten. Ich sage das auch ausdrücklich im Hinblick auf gewisse glücklicherweise nicht mehr zahlreiche Auffassungen, wonach es vielleicht zweckmäßiger sei, die wirtschaftliche Übergangszeit sogar noch über den 1. Januar 1960 hinaus zu verlängern, statt sie abzukürzen. Ein solSchneider ({1})
ches Verfahren würde - das sei hier ganz klar gesagt - nach unserer Auffassung im eklatanten Gegensatz zum politischen Sinn der Rückkehr des Saarlandes stehen. Ein richtig verstandenes gesamtdeutsches Interesse verlangt, daß das Saarland sobald wie möglich ein in jeder Hinsicht voll handlungsfähiges Glied der Bundesrepublik wird.
Wir hoffen - das möchte ich zum Schluß sagen
daß es in den bevorstehenden Verhandlungen mit Frankreich möglich sein wird, das Verständnis unserer französischen Partner für diese Überlegungen zu gewinnen bzw. zu erhalten. Alles, was einer möglichst reibungslosen Endlösung dieser Frage dient, dient gleichzeitig der weiteren Verbesserung des deutsch-französischen Verhältnisses. Ich glaube sagen zu können, daß die Bundesrepublik insgesamt und dieses Hohe Haus und die Bundesregierung insbesondere in den vergangenen Jahren mehr als einmal bewiesen haben, welches Verständnis wir allen berechtigten französischen Wünschen und Sorgen entgegenbringen. Wir geben uns der Erwartung hin, daß wir unsererseits bei den bevorstehenden Verhandlungen mit Frankreich das schließlich auch von der Haltung unserer französischen Partner feststellen können.
Ich glaube, meine Damen und Herren, daß es einen Ausdruck des Interesses dieses ganzen Hohen Hauses an dem hier behandelten Problem darstellt, wenn meine Freunde und ich Ihnen zum Abschluß die Annahme eines Antrags vorschlagen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Bundestag bis zum 31. Mai 1959 einen Bericht über
3) die zu treffenden wirtschaftlichen Maßnahmen für die Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik zu erstatten. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.
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Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP und, wie ich annehmen darf, auch zur Stellungnahme zum Antrag der DP hat Herr Staatssekretär Dr. Westrick.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der FDP greift aus dem mit der wirtschaftlichen Rückgliederung des Saarlandes verbundenen Gesamtkomplex zwei spezielle Fragen heraus. Ich befürchte, daß mit der Beantwortung dieser beiden Fragen allein der Problemkreis in seinem gesamten Umfange nicht deutlich genug umrissen werden kann und besonders die wirtschaftliche Situation des Saarlandes nicht mit ausreichender Deutlichkeit dargestellt würde. Ich darf deshalb um Ihr Einverständnis bitten, daß ich die Große Anfrage zunächst kurz beantworte, daß ich Ihnen aber dann den gesamten Fragenkomplex, wie ihn die Bundesregierung sieht, und die Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Förderung der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes durchgeführt hat und noch durchführt, kurz schildere.
Die Große Anfrage der FDP darf ich zunächst wie folgt beantworten:
Zur Frage 1: Die mit der Einbeziehung des Saarlandes in die Bundesrepublik zusammenhängenden Fragen sind von der Bundesregierung bisher stets im Rahmen der gesamten Beziehungen zu Frankreich betrachtet worden. Es erschien aber und erscheint auch jetzt noch im Hinblick auf den besonderen Charakter der saarländischen Wünsche nicht zweckmäßig, diese in Verhandlungen, die sich mit allgemeinen deutsch-französischen oder europäischen Problemen befassen, ausdrücklich als Forderungen vorzutragen. Die Erfahrungen, die gerade in der letzten Zeit gemacht werden konnten, bestätigen diese Auffassung. Das Verhandlungsklima zwischen Deutschland und Frankreich hat sich günstig gestaltet, so daß in freundlicher Atmosphäre viele Anliegen des Saarlandes zufriedenstellend geregelt werden konnten. Selbstverständlich wird die Bundesregierung in allen Verhandlungen, ganz gleich, mit welcher Materie sie sich befassen mögen, die Wünsche des Saarlandes im Auge behalten und seine Interessen nach Möglichkeit vertreten, wenn dies erfolgversprechend zu sein scheint.
Zur Frage 2, nämlich dem Problem der sogenannten Währungsgarantie, möchte ich kurz sagen, daß die Bundesregierung entschlossen ist, den Belangen des saarländischen Sparers in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Presseverlautbarung, die die Bundesregierung anläßlich der Unterredung zwischen dem Bundeskanzler und dem Ministerpräsidenten der Regierung des Saarlandes am 30. Juli 1958 herausgegeben hat, hinweisen. Diese Besprechung hat zu einer Übereinstimmung zwischen der Bundesregierung und der Saarregierung in der Frage der Ersparnissicherung geführt. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ,ich die Einzelheiten, in welchem Umfang und wie diese Ersparnissicherung ausgestaltet werden wird, hier und jetzt nicht darlegen kann. Die Materie erlaubt es einfach nicht, den Stand der Diskussion um diese Frage oder gar die sich im einzelnen abzeichnenden Lösungen jetzt schon bekanntzugeben. Es muß hierbei aber klargestellt werden, daß spekulativen Erwartungen natürlich nicht ,entsprochen werden kann.
Gestatten Sie, daß ich nun die wichtigsten Wirtschaftsprobleme des Saarlandes, so wie sie die Bundesregierung auf Grund ihrer ständigen engen Fühlungnahme mit der Regierung des Saarlandes sieht, darlege. Ich will dabei zum Teil auch auf die Fragen eingehen, die in dem Antrag der DP auf Drucksache 58 und dem Entschließungsantrag der SPD auf Umdruck 141, der während der dritten Lesung des Bundeshaushalts 1958 aus Zeitmangel nicht behandelt werden konnte, angeschnitten worden sind.
Die Bundesregierung mißt den wirtschaftlichen Problemen, die mit der Rückgliederung des Saarlandes verbunden sind, ganz besondere Bedeutung bei und ist bestrebt, alle Schwierigkeiten in enger Zusammenarbeit mit der Regierung des Saarlandes aus dem Wege zu räumen. Um der Bedeutung, die der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes
zukommt, gerecht zu werden, hat die Bundesregierung besondere organisatorische Maßnahmen getroffen, die eine beschleunigte zufriedenstellende Behandlung der saarländischen Anliegen sicherstellen sollen. Es wurde ein interministerieller Ausschuß, der sogenannte Wirtschafts- und Sozialausschuß Saar, gegründet, der unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums steht und in dem die zuständigen Ressorts der Bundesregierung und der Regierung des Saarlandes vertreten sind. In diesem Ausschuß werden alle wichtigen wirtschaftlichen Probleme, die mit der Eingliederung des Saarlandes verbunden sind, diskutiert und die Entscheidungen der Bundesregierung vorbereitet. Ich bitte, Ihnen die Versicherung abgeben zu dürfen, daß wir uns ernste und redliche Mühe geben werden, die Arbeiten in diesem Ausschuß zügig voranzutreiben und erfolgreich abzuschließen.
Außerdem ist im Bundeswirtschaftsministerium eine Verbindungsstelle errichtet worden, die die Aufgabe hat, die Anliegen, die die Saarregierung an die Bundesregierung heranträgt, entgegenzunehmen und für ihre beschleunigte Bearbeitung innerhalb der Bundesressorts Sorge zu tragen.
Durch diese organisatorischen Maßnahmen, wie ich sie eben geschildert habe, ist selbstverständlich eine Änderung der Zuständigkeiten innerhalb der Ressorts nicht eingetreten.
Gestatten Sie nun, daß ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Maßnahmen gebe, die die Bundesregierung zur Erleichterung der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes bisher schon durchgeführt hat.
Die Bundesregierung betrachtete es von dem Tage an, an dem feststand, daß das Saarland politisch und wirtschaftlich in die Bundesrepublik zurückgegl'iedert wird, als ‘eine wichtige Aufgabe, den Prozeß der Rückgliederung zu erleichtern. So hat sie - um mit den finanziellen Maßnahmen zu beginnen - bereits vor dem 1. Januar 1957, also vor dem Inkrafttreten des Saarvertrages, 200 Millionen DM bereitgestellt, um die Fehlbeträge des Saarhaushaltes abzudecken.
Eine grundlegende Entlastung erfährt der saarländische Haushalt seit dem Jahre 1957 außerdem dadurch, daß die Post- und die Bahnverwaltung des Saarlandes in die Bundespost bzw. die Bundesbahn eingegliedert worden ist. Damit wird der saarländische Haushalt von den Zuschüssen entlastet, die er diesen Unternehmen in früheren Jahren leisten mußte. Diese Zuschüsse sind z. B. für das Jahr 1957 auf rund 200 Millionen DM veranschlagt.
In den Jahren 1957 und 1958 wurden zusätzliche Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 450 Millionen DM im Bundeshaushalt bereitgestellt. Die Verwendungszwecke für diese Mittel sind in den Haushalten der Rechnungsjahre 1957 und 1958 im einzelnen aufgeführt. Ich will mich daher hier damit begnügen, die wichtigsten Verwendungszwecke in die Erinnerung zurückzurufen. Die Mittel dienten im wesentlichen dem allgemeinen Ausgleich des saarländischen Haushalts. Sie dienten zur Förderung von Autobahn- und Straßenbau sowie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft.
Auch im Bundeshaushalt 1959 wird die Bundesregierung die Mittel bereitstellen, soweit sie zur Erzielung des Haushaltsausgleichs des Saarlandes sowie zur Fortsetzung der genannten wichtigen Verkehrsbauten erforderlich sind. Außerdem ist jetzt schon fest vorgesehen, daß die Bundesregierung auch im Jahre 1959 den Saarbergwerken im Rahmen der Beteiligung der Bundesrepublik weitere Mittel zuführen wird. Insgesamt wendet die Bundesregierung in den Jahren 1957, 1958 und 1959 rund 300 Millionen DM allein für die Saarbergwerke auf.
Gestatten Sie mir, daß ich nach den haushalts-
und finanzwirtschaftlichen Problemen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Anliegen des Saarlandes kurz Stellung nehme und die Auffassung der Bundesregierung darlege: Zur Zeit gehört das Saarland trotz seiner politischen Eingliederung in die Bundesrepublik noch dem französischen Wirtschafts-, Zoll- und Währungsraum an. Dieser Zustand, die sogenannte Übergangszeit, wird nach Art. 3 des Saarvertrags spätestens am 31. Dezember 1959 enden. Die Bundesregierung kann eine vorzeitige Beendigung nicht ohne das Einvernehmen mit der französischen Regierung herbeiführen oder bekanntgeben. Sie bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit der Regierung des Saarlandes schon während dieser Übergangszeit, die saarländische Wirtschaft an den Markt der Bundesrepublik heranzuführen und insbesondere den Absatz der saarländischen I verarbeitenden Industrie, die rund 100 000 Menschen beschäftigt, auf dem Markt der Bundesrepublik zu steigern. Zu diesem Zweck sind die gewerblichen Lieferungen des Saarlandes nach der Bundesrepublik weitgehend von Zoll- und Ausgleichsabgaben befreit. Darüber hinaus wird für alle gewerblichen Lieferungen des Saarlandes nach dem Bundesgebiet eine Unterstützung in Höhe von 4 % des Warenwertes gezahlt, die dem Ausgleich der Grenzüberschreitungskosten dienen soll. Schließlich genießt der Absatz der saarländischen Industrie nach dem Bundesgebiet insofern eine Erleichterung, als die Umsätze, die Auslieferungslager saarländischer Firmen im Bundesgebiet tätigen, nur mit 1 % Umsatzsteuer belastet werden.
Obwohl also die Bundesrepublik nicht nur die Türen für die Einfuhr saarländischer Erzeugnisse praktisch völlig geöffnet hat, sondern auch noch einen gewissen Anreiz für die Lieferungen über die Wirtschaftsgrenze ins Bundesgebiet gegeben hat. muß dennoch festgestellt werden, daß die saarländische Wirtschaft im bisherigen Ablauf der Übergangszeit den Absatz ihrer Erzeugnisse im Bundesgebiet nicht wesentlich steigern konnte. So konnten im Jahre 1957 z. B. in das Gebiet der übrigen Bundesrepublik nur 11,8 % der Erzeugnisse der saarländischen Industrie geliefert werden, während 38 % der Erzeugnisse nach Frankreich und 8,5 % in andere Länder gingen. Die restlichen 41 bis 42 % der Erzeugnisse der saarländischen Industrie verblieben im Saarland selbst.
Es wäre aber falsch, aus diesen Zahlen auf ein Versagen der saarländischen Unternehmer oder auf nicht ausreichende Maßnahmen der Bundesregierung schließen zu wollen. Die Ursachen für die Sogwirkung des französischen Marktes liegen vielmehr ziemlich klar auf der Hand. Im Laufe der Jahre hat sich die saarländische Wirtschaft sehr stark nach dem französischen Markt orientiert, und es ist für sie nicht ganz leicht, sich auf einen anderen Markt mit zum Teil ganz anders gearteten Verbrauchswünschen umzustellen, zumal ja eine solche Umstellung wegen der Änderung der Produktionsprogramme mit erheblichen Kosten und sonstigen zusätzlichen Belastungen verbunden ist.
Entscheidender noch ist aber folgende Überlegung: Durch die Zugehörigkeit des Saarlandes zum französischen Wirtschafts- und Währungsgebiet und dadurch, daß noch ein Teil der französischen Gesetzgebung dort in Geltung ist, bleibt vorerst die saarländische Wirtschaft natürlich auch in die Entwicklung der französischen Währungsverhältnisse, der Löhne und der Preise einbezogen und ist selbstverständlich auch bei ihren außenwirtschaftlichen Beziehungen einschließlich denen zur übrigen Bundesrepublik an die Wechselkurspolitik der französischen Regierung gebunden. Die Schwierigkeiten, die dem französischen Export entgegenstehen, und die Bevorzugung des heimischen Absatzmarktes durch die französische Wirtschaft infolge der sehr starken Ausweitung der inneren Nachfrage in Frankreich sind bekannt und gelten gleichermaßen für das Saarland im Verhältnis zu Frankreich und zur übrigen Bundesrepublik. In welchem Umfang unsere Anstrengungen, die saarländische Wirtschaft an den Markt der Bundesrepublik heranzuführen, von Erfolg begleitet sein werden, hängt also nicht nur von unseren eigenen Maßnahmen und von den Anstrengungen der saarländischen Unternehmer ab, sondern zu einem sehr wesentlichen Teil von der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsentwicklung in Frankreich.
Trotzdem kann man feststellen, daß viele saarländische Firmen in kluger und weitsichtiger Vorsorge, obwohl der französische Markt im Augenblick Preisvorteile bietet, die Opfer einer Umstellung auf den deutschen Markt nicht scheuen. Die Bundesregierung wird zusammen mit der Regierung des Saarlandes diesen Umstellungsprozeß zu erleichtern versuchen und hat das in letzter Zeit gerade wieder durch die Beseitigung der sogenannten Negativlisten getan, einer Liste von gewerblichen Waren saarländischer Provenienz, die von der vierprozentigen Unterstützung geraume Zeit ausgenommen waren. Sie wird zusammen mit der Saarregierung überlegen, welche weiteren Maßnahmen zur Steigerung des saarländischen Absatzes in der Bundesrepublik jetzt schon eingeleitet werden können. Diese Frage wird in einer besonderen Arbeitsgruppe des Wirtschafts- und Sozialausschusses Saar in der nächsten Zeit ausführlich erörtert werden.
Dabei wird der Einsatz der ERP-Mittel, die dazu dienen sollen, die Leistungsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft zu stärken, und damit den Anpassungsprozeß an den deutschen Markt zu erleichtern, eine wesentliche Rolle spielen. Die Bundesregierung hat außer den eingangs erwähnten Leistungen des Bundeshaushalts bereits 300 Millionen DM ERP-Mittel bereitgestellt, die als zinsgünstige Investitionskredite und zu anderen wirtschaftsfördernden Maßnahmen verwendet werden können. Diese Mittel von 300 Millionen DM sind bereits in Höhe von 225 Millionen DM einzelnen Kreditnehmern zugesagt worden. Die Bundesregierung wird die Bereitstellung weiterer ERP-Mittel in Erwägung ziehen, wenn es sich als notwendig erweisen sollte.
Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß die Investitionen, die mit diesen Mitteln finanziert werden, die saarländische Wirtschaft in ihrer Wettbewerbskraft stärken und damit den Eingliederungsprozeß fühlbar erleichtern werden. Die Hilfen, die mit der Gewährung der ERP-Mittel verbunden sind, werden durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen der saarländischen Regierung, insbesondere Steuererleichterungen, ergänzt. Ich darf hier erwähnen, daß die saarländische Regierung diese Erleichterungen unter anderem auch deshalb gewähren kann, weil sie durch die finanziellen Bundeshilfen, die ich oben erwähnte, in ihrem Haushalt wesentlich entlastet wird.
Wie bereits dargelegt, setzt die Industrie des Saarlandes zur Zeit ihre Erzeugnisse zu rund 80 % in Frankreich und im Saarland ab. Aus dieser Tatsache können sich Schwierigkeiten für die Zeit nach der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes ergeben, die wir jetzt schon gemeinsam mit der Regierung des Saarlandes und der französischen Regierung erörtern müssen. Die Hauptsorge besteht darin, daß das Absatzvolumen der saarländischen verarbeitenden Industrie in der bisherigen Höhe gehalten und damit die Beschäftigung im Saarland sichergestellt werden kann. Diese Frage hat schon bei der Ausarbeitung des Saarvertrags eine Rolle gespielt, und man hat ihr damals Rechnung getragen, indem man im Saarvertrag vorsah, daß ein bestimmtes Warenvolumen, das auf dem Warenaustausch des Jahres 1955 als Referenzperiode basiert, auch nach der wirtschaftlichen Rückgliederung des Saarlandes zollfrei zwischen dem Saarland und Frankreich ausgetauscht werden kann. Nun hat sich inzwischen infolge der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung in der Zeit von 1955 bis heute der französisch-saarländische Warenaustausch verändert. Man muß also versuchen, eine Regelung zu finden, die den veränderten Verhältnissen Rechnung trägt. Diesem Ziel werden die Besprechungen dienen, die in aller Kürze zwischen der französischen Regierung und der Bundesregierung unter Hinzuziehung von Vertretern des Saarlandes aufgenommen werden. Ich darf hier betonen, daß nicht daran gedacht ist, eine Änderung des Saarvertrages anzustreben. Vielmehr soll versucht werden, im Rahmen der Möglichkeiten, die der Saarvertrag selbst bietet, eine den heutigen Verhältnissen entsprechende Lösung zu finden. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang hier erklären, daß bei der bisherigen Realisierung des Saarvertrags die französischen Verhandlungspartner durchaus verständnisvoll und loyal den Wünschen der Bundesregie-
rung und den Interessen des Saarlandes Rechnung getragen haben.
Bei den Besprechungen, die erwähnt wurden, wird auch Gelegenheit sein, die Verwaltungsmaßnahmen zu erörtern, die einer reibungslosen Abwicklung des französisch-saarländischen Warenverkehrs nach dem Tage der Rückgliederung des Saarlandes dienen können, und die technischen Vorbereitungen, soweit dies schon möglich ist, voranzutreiben. Eine Arbeitsgruppe des Wirtschafts- und Sozialausschusses Saar hat in diesen Tagen die Richtlinien, nach denen die deutsche Delegation die bevorstehenden Verhandlungen zu führen beabsichtigt, so weit festgelegt, daß die Besprechungen nunmehr beginnen können.
Zusammenfassend möchte ich Ihnen also versichern, daß die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende unternimmt, um die Wirtschaftskraft des Saarlandes und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft zu stärken und sie in die Lage zu versetzen, sich auf dem deutschen Markt zu behaupten. Gleichzeitig wird in Zusammenarbeit mit der französischen Regierung versucht werden, den Warenaustausch zwischen dem Saarland und Frankreich und damit die Absatzmöglichkeiten für die saarländische Industrie in möglichst hohem Umfang aufrechtzuerhalten. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß dies der richtige Weg ist, die, wirtschaftliche Entwicklung im Saarland zu fördern und insbesondere die Arbeitsplätze und die Verdienstmöglichkeiten
3) für die saarländische Bevölkerung zu sichern. Die Bundesregierung wird alles, was in ihren Kräften steht, tun, um diese Aufgabe zufriedenstellend zu lösen. Sie mögen den guten Willen der Bundesregierung daran erkennen, daß sie seit dem Jahre 1956 bereits rund eine Milliarde DM - das entspricht einem Wert von hundert Milliarden französischen Francs - für die Erleichterung der Situation im Saarland bereitgestellt hat.
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Meine Damen und Herren, die Beantwortung der Großen Anfrage ist erfolgt. Die Regierung hat auch zu dem Antrag der Fraktion der Deutschen Partei - Punkt 17 b der Tagesordnung - Stellung genommen. Ich muß nun an Sie die Frage richten, ob die Große Anfrage besprochen werden soll. Nach den vorliegenden Wortmeldungen nehme ich an, daß die von der Geschäftsordnung verlangten 30 Stimmen ohne weiteres gegeben sind. Ich möchte aber formell die Anfrage nicht unterlassen. Wer eine Besprechung wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Zahl ist erreicht.
Es liegt nun weiter ein soeben schriftlich eingebrachter Antrag vor, den der Kollege Schneider begründet hat. Er lautet wie folgt:
Antrag der Deutschen Partei betreffend Berichterstattung der Bundesregierung über die wirtschaftliche Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik. Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum 31. Mai 1959 dem Bundestag einen Bericht über die zu treffenden wirtschaftlichen Maßnahmen für die Eingliederung der Saarwirtschaft in die Wirtschaft der Bundesrepublik zu erstatten.
Schneider ({0}) und Fraktion
Nach § 107 der Geschäftsordnung ist, wenn dies ein Antrag im Anschluß an die Große Anfrage und nicht eine Ergänzung des Antrags der DP - Tagesordnungspunkt 17 b - sein soll - die erste Alternative hat mir der Kollege Schneider als gewünscht bestätigt -, wieder die Unterstützung von 30 anwesenden Mitgliedern notwendig. Darf ich fragen, ob diese Unterstützung vorhanden ist? - Das ist der Fall. Damit wird dieser Antrag zur Großen Anfrage mit zur Debatte gestellt.
Das Wort in der Aussprache, die ich hiermit eröffne, hat nunmehr der Abgeordnete Dr. Fritz ({1}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Atzenroth hat in der Begründung des FDP-Antrags einen Satz gebracht, mit dem ich beginnen will. Er sagte: Erfreulicherweise ist die sogenannte Saarfrage zunehmend aus dem Bereich nationaler Emotion in die Sphäre wirtschaftlich-praktischer Vernunft übergegangen. Ich kann nur sagen, sein Beitrag zu dieser Debatte ließ diese sachliche Atmospähre verspüren. Deshalb möchte ich mich ebenfalls um eine nüchterne, sachliche Würdigung bemühen.
In der Würdigung des Saarproblems, vielleicht nicht immer in der Lösung, herrscht wohl auch hier im Hause eine weitgehende Übereinstimmung. Schließlich wird die Saarpolitik von der Bundesregierung und von der Regierung des Saarlandes getragen, in welcher SPD, DPS und CDU eine Koalition sind.
An der Saar hört man nun immer wieder, die Saar sei ein Probefall für die Verwirklichung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und sie sei ein Testfall für die Wiedervereinigung Deutschlands. Wir lernen aus der Saarangliederung und wir sehen, wie schwierig es ist, ein bestimmtes Gebiet aus einer Volkswirtschaft herauszulösen und in eine andere Wirtschaft einzugliedern.
Die französische Wirtschaft ist von der Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland durchaus verschieden. Sie vollzieht sich nach anderen Ordnungsprinzipien als bei uns, sie ist auch in der Struktur anders, und schließlich gibt es Unterschiede in der Kaufkraft, in den Löhnen, in der Währung, in den Preisen und auch im Steuersystem.
Das wichtigste Kriterium bildet aber die Tatsache, daß das Wirtschaften in der französischen Wirtschaftsunion sich nach anderen Ordnungsprinzipien als bei uns in der Bundesrepublik vollzieht. Frankreich neigt wohl mehr als die Bundesrepublik einer dirigistischen Wirtschaft zu, die auch durch einen gewissen Protektionismus und durch eine stärkere Subventionspolitik gekennzeichnet ist, welche fast
Dr. Fritz ({0})
alle Bereiche des Wirtschaftslebens erfaßt. Ebenso werden die Handelspolitik, die Geld- und Kreditpolitik in der französischen Wirtschaftsunion anders, straffer wohl, als bei uns gehandhabt. Daß es unter diesen Gegebenheiten ungeheuer schwierig ist, ein industriell hochentwickeltes Gebiet, nämlich das Saarland, aus der einen Ordnung herauszunehmen und in eine andere Ordnung einzufügen, liegt wohl auf der Hand.
Am Falle Saar wird sichtbar, wie groß das Problem einmal sein wird, den wirtschaftlichen Zusammenschluß der Bundesrepublik und der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands zu vollziehen. Dort sind die Unterschiede in der Wirtschaftsordnung noch wesentlich größer als zwischen der französischen Wirtschaftsunion und der Bundesrepublik Deutschland.
Neben Unterschieden in den wirtschaftlichen Ordnungsprinzipien sind, wie gesagt, Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur zu überwinden. Die Saarwirtschaft hat sich im Zeichen des Wiederaufbaus nach dem 2. Weltkrieg weitgehend der französischen Wirtschaftsstruktur angepaßt, vielleicht mit Ausnahme der Montanunionsbereiche. Wir finden diese Anpassung z. B. in einer starken Verflechtung der weiterverarbeitenden Industrie der Saar mit dem französischen Markt.
Die Anpassung und die Verflechtung nach beiden Seiten werden auch sichtbar, wenn man einmal die Außenhandelszahlen der saarländischen Wirtschaft in den vergangenen 50 Jahren und ihre unterschiedliche Entwicklung vergleicht.
Die Unterschiede zwischen der französischen und
der deutschen Wirtschaft werden aber auch sichtbar, wenn wir z. B. im Memorandum der Saarregierung an die Bundesregierung vom 13. November 1957 lesen, daß der Preisindex für die Lebenshaltung vom Jahre 1949 bis zum Oktober des Jahres 1957 im Saarland eine Steigerung von 100 auf 171,2 Punkte erfahren hat im Gegensatz zu einer Steigerung des Index in der Bundesrepublik von 100 auf 109,3 Punkte. Das Memorandum der saarländischen Regierung sagt weiter, daß, während die Kaufkraft der D-Mark von 1949 bis September 1957 um 7,8 °/o gesunken ist, der Kaufkraftverlust des französischen Franc im gleichen Zeitraum 41 % betrug.
Im Mittelpunkt der augenblicklichen Diskussion steht das Problem der Übergangszeit. Ich habe aus einem Programm des Deutschen Gewerkschaftsbundes Saar, einem Sieben-Punkte-Programm, folgenden Satz übernommen, den ich kurz zitieren zu dürfen bitte. Es heißt dort:
Das Geld ist das wichtigste Steuerungs- und Eingliederungsmittel in jeder Wirtschaft. Solange die Saarwirtschaft vom Franken kontrolliert wird, können ihre Unternehmen weder dem deutschen Leistungsniveau angepaßt, noch kann das Saarland in den Wirtschaftsraum der Bundesrepublik eingegliedert werden.
Tatsächlich steckt darin das Problem der Übergangszeit. Die Ziele der Übergangszeit waren: die wirtschaftliche Erzeugung an der Saar zu rationalisieren und die weiterverarbeitende Industrie vor allem mit
den notwendigen Investitionsgütern auszurüsten. Das zweite Ziel war, den Absatz des Saarlandes vom französischen Markt zum Markt der Bundesrepublik und zu den Märkten in dritten Ländern zu verlagern. Wir sind uns hier wohl alle einig, daß diese Ziele bis heute kaum oder nicht erreicht worden sind.
Betrachten wir die Realität! Die Investitionen haben lediglich bei der öffentlichen Hand in etwas stärkerem Umfang zugenommen. Die privaten Investitionen sind in wesentlich geringerem Maße durchgeführt worden, aus verschiedenen Gründen, die vielleicht später noch zu erwähnen sind. Dabei kam die Großindustrie besser zum Zug als die mittelständische Wirtschaft. Es liegen Klagen vom Handel, vom Handwerk und es liegen auch Klagen von den kleineren und mittleren Industrieunternehmen vor. Deshalb schreibt der DGB in seinem Gutachten:
Trotz günstiger Kreditbedingungen im Francenraum wurde das Kreditpotential des Saarlandes offenbar zuwenig ausgenützt. Das gilt wiederum besonders für die kleineren Unternehmen.
Herr Staatssekretär Dr. Westrick hat vorhin schon auf die Absatzverhältnisse der saarländischen Wirtschaft hingewiesen. Gestatten Sie mir aber doch, daß ich noch einige Zahlen zur Ergänzung nenne, indem ich einen Vergleich der Entwicklung seit 1955 bis zum ersten Halbjahr 1958 bringe. Die Absatzstruktur der weiterverarbeitenden Industrie des Saarlandes hat sich in den genannten Zahlen nicht wesentlich geändert, wie daraus hervorgeht. 1955 entfielen auf das Saargebiet 52,2 % des Absatzes, 1956 49,2 %, 1957 48,8 % und im ersten Halbjahr 1958 48,4 %. Auf das Bundesgebiet entfielen 1955 3,8, 1956 3,8, 1957 4,9%, und lediglich im ersten Halbjahr 1958 ist der Absatz relativ etwas angestiegen auf 7,2 %. Der Absatz nach Frankreich betrug 1955 37,3 %, 1956 40,2 %, 1957 40,6 % und im ersten Halbjahr 1958 40,3% Es war also nicht möglich, den saarländischen Absatz in stärkerem Maße nach der Bundesrepublik zu verlagern, obwohl die Unternehmen französische und saarländische Exportsubventionen erhielten und auch bundesdeutsche Erleichterungen geschaffen wurden. Der geringe Anteil am deutschen Markt hat sich nicht entscheidend vergrößert. Im Gegenteil, es erfolgte - absolut betrachtet noch eine stärkere Verlagerung nach Frankreich.
Die Gründe sind heute schon mehrfach genannt worden. Einmal waren es die französischen Entliberalisierungsmaßnahmen, die zu Beginn des Jahres 1957 einsetzten, die ihren Höhepunkt in der Defacto-Abwertung des französischen Franc Mitte des Jahres 1957 hatte. Die Folge waren Preis- und Lohnbewegungen, und die Folge war, daß der französische Markt für die saarländische Wirtschaft einen immer bequemeren Verkäufermarkt darstellte und im Gegensatz dazu die Bundesrepublik einen Käufermarkt bildete als Folge des abklingenden Konjunkturbooms und in der Folge des sich damit verstärkenden Wettbewerbs. Der übersetzte FrancKurs kann durch alle Subventionen offenbar nicht ausgeglichen werden.
Nun, ich möchte im einzelnen auf die französischen Restriktionsmaßnahmen nicht eingehen. Ich möchte
Dr. Fritz ({1})
1 lediglich kurz zur Erläuterung einige Indexziffern zur Preisentwicklung im Saargebiet nennen mit dem Basisjahr 1955 = 100. Wir können dabei feststellen, daß der Preisindex für die Lebenshaltungskosten im Saarland allein von Mitte 1957 bis Mitte 1958 um rund 25 Punkte angestiegen ist. Vor den französischen Wirtschaftsmaßnahmen war die Preisentwicklung im Franc-Raum nur langsam ansteigend, und erst nach den Wirtschaftsmaßnahmen im vergangenen Sommer hat eine steile Preisentwicklung begonnen. Ich erwähne das deshalb, weil es einen Schluß auf jene Überlegungen ziehen läßt, die man sich noch vor dem Juli 1957 über den Sinn und Zweck der Übergangszeit machte, denn damals mußte man die französische Situation anders beurteilen als danach.
Im übrigen hat aber die saarländische Produktion im allgemeinen eine recht befriedigende Entwicklung genommen. Der Index der industriellen Produktion z. B. hat sich mit Basisjahr 1950 = 100 von 156 im Jahre 1956 auf 169 bis Mitte 1958 erhöht. Lediglich im Bergbau ist keine Steigerung zu verzeichnen. Der Index der weiterverarbeitenden Industrie ist sogar noch wesentlich stärker, von 179 im Jahre 1956 auf 201 Mitte 1958, angestiegen.
Etwas bedenklich scheint die Lage bei der Erzeugung von Roheisen, Rohstahl und Walzwerkprodukten zu sein. Dort konnten wir keine wesentliche Steigerung der Produktion verspüren. Aber was entscheidend ist: der Auftragseingang ging in den vergangenen 11/2 Jahren merklich zurück.
Noch kurz ein Wort zur Beschäftigungslage an der Saar im allgemeinen. Man kann nur sagen: alle bedeutenden Zweige der Saarwirtschaft sind heute gut beschäftigt. Eine Ausnahme bildet vielleicht der Bergbau. Aber der rückläufige Absatz im Bergbau wirkte sich bisher nicht auf die Beschäftigtenzahl aus. Auch die Bauwirtschaft hat gut angezogen. Insgesamt werden in der Saarwirtschaft heute 360 000 Arbeitskräfte beschäftigt. Davon sind 28 800 Pendler, vor allem aus den umliegenden deutschen Randgebieten. 5000 Saarländer finden heute Arbeit in Lothringen und in Luxemburg. Allein in der Bauwirtschaft mit 43 000 Arbeitern sind in diesem Jahr 2500 Arbeiter mehr beschäftigt als im vergangenen Jahr. Das Saarland zählt im Augenblick nur 5300 Arbeitslose. Demgegenüber gibt es über 5000 offene Stellen. Die Zunahme im Baugewerbe hängt teilweise damit zusammen, daß in diesem halben Jahr mehr Baugenehmigungen erteilt wurden als in der gleichen Zeit im vergangenen Jahr, was wiederum mit Zuwendungen des Bundes in Verbindung zu bringen ist. Z. B. ist im Nicht-Wohnungsbau die Zahl der Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 1958 im Vergleich zum vergangenen Jahr um 10 % gestiegen, im Wohnungsbau um 20 %. Innerhalb der Gebäude sollen 30 % mehr Wohnungen errichtet werden.
Ich muß natürlich auch einen Vergleich der Beschäftigung im Saargebiet mit der im übrigen Bundesgebiet anstellen, wenn ich das Problem in seiner Gesamtheit würdigen will. Ich habe leider nur die Zahlen zur Hand, die sich auf die Bevölkerung beziehen. Deswegen sieht die Arbeitslosigkeit bei meinen Zahlen etwas geringer aus als bei der üblichen Art des Vergleichs zwischen Arbeitslosigkeit und Beschäftigung. Ich habe meinen Vergleich aus den statistischen Berichten, Ländervergleiche 1955 bis 1957, entnommen; er ist also wohlgemerkt auf die Bevölkerung bezogen. Danach ergibt sich im Saargebiet eine Arbeitslosenquote von 0,6 %, in Nordrhein-Westfalen von 1,4 %, in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern von 3 % bis 3,7 %, in Berlin von 4,2 % und in der Bundesrepublik im Durchschnitt von 2,2 %. Ich will damit lediglich sagen: die Saar ist nicht strukturell hilfsbedürftig. Es gilt hier nur, ein wirtschaftlich gesundes Gebiet ohne Schaden in die deutsche Volkswirtschaft einzugliedern.
Die Diskussion um eine weitere Frankenabwertung ist ja nicht verstummt; dies kam vorhin schon bei den Begründungen zur Sprache. Aber die Meinungen darüber, ob eine Frankenabwertung erfolgt oder ob sie nicht erfolgt, sind zumindest geteilt. Der saarländische Wirtschaftsminister hat auf die Gefahr einer weiteren Francabwertung hingewiesen. Auch die saarländische Presse hat da und dort in Artikeln dazu Stellung genommen. Auf der anderen Seite hat sich das saarländische Bankgewerbe teilweise zuversichtlicher ausgesprochen, vielleicht beeindruckt durch die Tatsache, daß sich in Frankreich gegenwärtig eine gewisse Stabilisierung zeigt. Sie wissen alle: General de Gaulle erklärte, daß zumindest bis Ende des Jahres 1958 Preise, Löhne und öffentliche Ausgaben auf dem derzeitigen Stand gehalten werden sollen. Auch Finanzminister Pinay hat ähnliche Stellungnahmen abgegeben. Die amtliche Statistik verzeichnet eine gewisse Beruhigung sowohl bei den Industriepreisen wie auch bei den saisonal sich entspannenden Agrarpreisen.
Es ist natürlich schwierig, sich an dieser Stelle über die wirtschaftliche Lage Frankreichs zu äußern; es geschieht auch nur zur Beurteilung der saarländischen Situation. Von der wirtschaftlichen Entwicklung in Frankreich hängt, das wissen wir alle, wesentlich die wirtschaftliche Entwicklung auch im Saargebiet ab. Ich persönlich neige der Ansicht zu, daß es der franzöischen Regierung gelingen wird, eine allmähliche erfolgreiche Konsolidierung einzuleiten. Dies würde sich natürlich auf das Rückgliederungsproblem der Saar ungemein günstig auswirken, ebenso wie auf die Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Herr Staatssekretär Dr. Westrick hat in seiner Antwort auf das hingewiesen, was von seiten der Bundesregierung bisher für die Saar getan worden ist. Ich glaube, man kann sagen, am aktuellsten dabei ist wohl das Kanzlergespräch, das am 30. Juli dieses Jahres mit der Regierung des Saarlandes über das Saarproblem geführt wurde. Außer diesem Kanzlergespräch sind viele Gespräche geführt worden. Die saarländische Regierung hat mit vielen Ministern des Bundeskabinetts über Sonderprobleme verhandelt. Die Minister haben das Saargebiet besucht, um dort die aktuellen Fragen an Ort und Stelle zu studieren. Der Wirtschaftspolitische AusDr. Fritz ({2})
schuß des Bundestags war zu seiner Unterrichtung in Saarbrücken. Mehrere deutsch-französische Verhandlungen haben stattgefunden, und Anfang November soll erneut mit den Franzosen verhandelt werden. Der interministerielle Saarausschuß hat seine Arbeit in sechs Arbeitsgruppen aufgenommen, und das, was man bisher von dieser Arbeit sehen konnte, zeigt, daß die Vorbereitungen für die Saarrückgliederung tatsächlich mit Ernst getroffen werden.
In der Kanzlerbesprechung am 30. Juli 1958 waren die folgenden Punkte wohl am wichtigsten: Mit Frankreich sollen möglichst bald Verhandlungen wegen der rechtzeitigen Bekanntgabe des ungefähren Termins der Beendigung der Übergangszeit geführt werden. Eine Ersparnissicherung wurde zugesagt. Es wurde erklärt, daß sozialpolitische Fragen in späteren Besprechungen zu klären seien. Der Handelsverkehr Saar-Frankreich soll kontinuierlich weiterlaufen, und eine gemeinsame deutsch-französische Stelle soll für die Behandlung des Warenaustausches gebildet werden.
Ich möchte nun nur wenige aus der Vielzahl der Maßnahmen, die auf dem handelspolitischen Gebiet getroffen worden sind, herausgreifen. Zunächst eine sehr negative, die mit der Bildung der Landesauftragsstelle des Saarlandes zusammenhängt!
Im Jahre 1935 glaubte man, man könne die Umstellung dadurch begünstigen, daß zahlreiche öffentliche Aufträge vom Deutschen Reich an die Saar gegeben werden. Damals bestanden allerdings wesentlich andere wirtschaftliche Verhältnisse als heute. Das wird sichtbar, wenn wir einen sich auf die damalige Zeit beziehenden Preisvergleich zwischen dem Saarland, dem Deutschen Reich und Frankreich durchführen. Aber auch seit dem Jahre 1957 bemüht sich die Saar, öffentliche Aufträge zu erhalten. Das Ergebnis ist - ich muß es sagen - recht enttäuschend. 1957 hat die Landesauftragsstelle Saar 821 beschränkte Ausschreibungen bearbeitet. In 512 Fällen konnte keine saarländische Firma vorgeschlagen werden. In 309 Fällen wurden saarländische Lieferanten benannt; aber nur in 5 Fällen kam es zu einer Vergabe an saarländische Firmen.
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Woran liegt das? Einmal daran, daß Rohstoffe und Vormaterialien auf dem saarländisch-französischen Markt nicht bzw. nur schwerbeschafft werden konnten. Das gilt z. B. für den Textil- und Bekleidungssektor. Sie werden fragen, warum man dann nicht das Material aus der Bundesrepublik beschaffen konnte. Nun, die Ausschreibungen waren vielfach zu kurzfristig angesetzt, und selbst dann, wenn Einfuhrlizenzen zur Verfügung standen, dauerte die Einfuhr zu lange. In der Regel aber stehen diese Lizenzen nicht zur Verfügung.
Deshalb wurde auch versucht, die Materialbeschaffung auf dem Wege über das IMEX-Verfahren vorzunehmen. Aber die Bearbeitungszeit in Paris dauert in der Regel vier bis sechs Wochen, und eine Genehmigung ist auch nicht in jedem Fall sicher. Es ist die Frage zu stellen, ob nicht vielleicht auch hier deutsch-französische Gespräche helfen könnten, eine gewisse Abhilfe, eine gewisse Erleichterung zu schaffen.
Daneben steht natürlich das Preisproblem. Das übersetzte Kostenniveau in der Frankenzone gestattet es den saarländischen Firmen vielfach nicht, entsprechende Preisangebote in der Bundesrepublik zu unterbreiten. Aber vielleicht sollte man auch die Vergabestellen bei der Bundesregierung bitten, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein etwas weniger bürokratisches Verfahren anzuwenden - soweit das möglich ist.
Nun, die saarländischen Investitionen sind durch vielfältige Maßnahmen gefördert worden. Ich möchte nur kurz das Steuermaßnahmengesetz erwähnen. Ferner wurden für die Investitionen von Franc- und D-Mark-Mitteln gewisse Regelungen getroffen. Es haben mehrere Verhandlungen mit der französischen Regierung darüber stattgefunden. Zuletzt brachten die Verhandlungen das Ergebnis, daß unter der Bedingung, daß die Finanzierung der Investitionsgüter mit Hilfe 'eines Fünf-Jahres-Kredits in D-Mark erfolgt, ab Mitte 1958 saarländische Unternehmungen die in Liste 15 des Saarvertrags aufgeführten Güter zollfrei einführen können.
Weiterhin hat sich Frankreich Mitte 1958 bereit erklärt, schon Anträge für eine zollfreie Investitionsgütereinfuhr gemäß Art. 48 Abs. 4 entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Aber auch hier scheint es so zu sein, daß die größeren Firmen eine gewisse Bevorzugung vor der mittleren Industrie erfahren. Allerdings wird nach neuesten Bankberichten gesagt, daß die Investitionsfreudigkeit der Klein- und Mittelbetriebe in den letzten Monaten ebenfalls besser geworden sei.
Ich möchte mich auch hier nicht näher zum Sondereinfuhrplan äußern, zur Verfügungsteilung von EFAC-Guthaben und zur Verfügungstellung eines Kredits aus den ERP-Mitteln in Höhe von 25 Millionen DM für die Deutsche Bundesbahn zum Ankauf von Gütern aus dem Saargebiet. Auch über die Finanzsituation hat der Herr Staatssekretär bereits gesprochen.
In bezug auf die Kanzlerbesprechung am 30. Juli zur Ersparnissicherung bei künftiger Währungsänderung sei nur kurz folgendes erwähnt. Hierzu liegt ein Vorschlag der saarländischen Regierung vor, der noch geprüft werden soll. Es zeigt sich aber, wenn wir die Sparguthaben an der Saar betrachten, daß wir es zum großen Teil mit Kleinsparern zu tun haben. Die größte Zahl aller Sparguthaben an der Saar entfällt auf diejenigen Konten, die unter 100 000 fr liegen, es sind rund 350 000. Konten mit Einlagen von über 5 Millionen sind lediglich 100 vorhanden. Das Versprechen des Kanzlers hatte an der Saar eine recht günstige Wirkung. Wenn wir die Spareinlagen bei den Banken und Sparkassen vergleichen, so finden wir, daß die Spareinlagen von Mitte 1957 bis Januar 1958 abnahmen und daß seit dieser Zeit wieder eine beträchtliche Zunahme zu verzeichnen ist.
Zur Diskussion steht auch die Frage der Übergangszeit. Es wurde z. B. gefordert, daß nach dem Scheitern einer Vorverlegung des Übergangs2530
Dr. Fritz ({4})
termins die Übergangszeit Mitte 1959 beendet wird. Dieser Vorschlag verdient eine sachliche Untersuchung. Die Meinungen an der Saar gehen aber offenbar stark auseinander. Die Industrie befürchtet Absatzstockungen, wenn sie das Weihnachtsgeschäft nicht mehr vor Beendigung der Übergangszeit erledigen kann. Der Handel wünscht ein Weihnachtsgeschäft mit deutschen Waren. Der Konsument ist in seiner Meinung sicherlich gespalten, da er ja nicht nur Konsument ist, sondern auch einen Arbeitsplatz innehat, der von der Prosperität der saarländischen Wirtschaft abhängig ist. Hier sollten, glaube ich, zunächst einmal die Experten entscheiden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber auch das Problem der Bekanntgabe des Termins. Von bedeutsamer saarländischer Seite wird erklärt, es sei notwendig, den Termin rechtzeitig bekanntzugeben, damit die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden könnten. Man kann allerdings auch anderer Ansicht sein. Man kann sagen: so kurzfristig wie nur möglich, um Spekulationen weitgehend ,auszuschalten. Auch scheint es so zu sein, daß die französische Seite zu einer kurzfristigen Bekanntgabe und einer möglichst langen Hinauszögerung des Eingliederungstermins eher geneigt ist. Wahrscheinlich werden aber die Leute, die spekulieren wollen, eis so oder so tun, wenn sie mit Sicherheit wissen, daß der Tag X im Laufe von drei oder zwei Monaten kommt.
Dieser Tag X bereitet der saarländischen weiterverarbeitenden Industrie offenbar recht viel Sorge. Sie glaubt nämlich, daß folgendes eintreten wird. Die französischen Abnehmer kürzen ihre Aufträge, teils aus nationalen Gründen, teils aus Angst vor den zu erfüllenden Formalitäten und teils aus der Sorge, die Liefermöglichkeiten könnten unterbrochen werden. Man glaubt weiterhin, die deutschen Waren würden den Saarmarkt überfluten, und teilweise - so sagt man jetzt schon im Saargebiet -warteten heute bereits bestellte Waren an der Saargrenze auf deutschem Gebiet, um am Tage X ohne Zollformalitäten herübergeholt zu werden. Man vermutet, daß dadurch ein erheblicher Absatzverlust an der Saar eintreten wird. Weiterhin befürchtet die saarländische weiterverarbeitende Industrie, daß sie nicht in der Lage sein wird, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen, aus den vorhin schon erwähnten Gründen.
Sicherlich werden die Bundesregierung und die Regierung des Saarlandes wie auch der Bundestag und der saarländische Landtag alles unternehmen, um hier einen Fehlschlag zu vermeiden. Man kann sagen, daß die Saarländer offensichtlich die Situation etwas zu düster beurteilen. Vielleicht wäre es aber auch gut, wenn sich die saarländischen Unternehmer etwas mehr als bisher um den deutschen Markt bemühten, z. B. durch Beschickung von Messen, durch Kontaktaufnahmen, durch den Aufbau von Vertriebsorganisationen. Die Messe von Essen hatte ja in dieser Hinsicht bereits einen guten Erfolg. Vielleicht müssen wir aber auch die deutschen Unternehmer bitten, nach dem Tage X eine gewisse Zurückhaltung auf dem Saarmarkt zu wahren. Der Saarmarkt wird vielfach überschätzt. Der deutsche
Unternehmer denkt oft nicht daran, daß es sich dort nur um eine Bevölkerung von einer Million Menschen handelt.
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- Ja, der Unternehmer der Bundesrepublik. Ich bitte um Entschuldigung. - Vielleicht müßte man auch sagen, es wäre schön, wenn es eine Käuferdisziplin ,an der Saar gäbe. So ,absurd es klingt - wir sollten den Saarländern für den Tag X zurufen: Saarländer, kauft am Tage X saarländische und französische Waren! Es geht hier um die Erhaltung der saarländischen Arbeitsplätze. Verschiedentlich herrscht auch im Saarland der Glaube an die Wunderkraft der deutschen Erzeugnisse - der westdeutschen Erzeugnisse, entschuldigen Sie. Es ist so schwierig, einen kurzen Begriff für die „RestBundesrepublik" zu finden. - In vielen Fällen hat jedoch das Saarland an Qualität, Preis und Geschmack mindestens Gleichwertiges entgegenzusetzen. Zahlreiche Firmen konnten trotz ihrer schwierigen Situation sich inzwischen umstellen, und diese Firmen werden sicherlich am Tage X vollwertige Partner auf dem deutschen, dem saarländischen und dem französischen Markt sein.
Zur Verkehrspolitik möchte ich mich kurz fassen. Ich möchte lediglich das Problem der Elektrifizierung der Saar und der Pfalz-Strecke von Homburg nach Ludwigshafen anschneiden. Dieses Projekt, das ja vom Saargebiet gefordert worden ist, ist nun endlich in die Planung der Bundesbahn eingestellt worden. Es ist zu hoffen, daß nunmehr auch die Finanzierung sichergestellt werden kann. Das Projekt wird mit rund 120 Millionen DM veranschlagt, und man hofft, daß vielleicht im Jahre 1959 mit dem Bau begonnen werden kann. Die Elektrifizierung des Saargebiets schreitet ja planmäßig fort, so daß es dort kein besonderes Problem mehr gibt.
In der Begründung der Anträge ist auf die Problematik der Endregelung des Saarvertrags hingewiesen worden. Eine der wichtigsten Bestimmungen bezüglich der Endregelung besagt, daß der Handelsverkehr Saar-Frankreich unter Zugrundelegung des Verkehrs im Referenzjahr 1955 auf möglichst hohem Stand erhalten werden soll. Gleichermaßen gilt auch die Zusage, die der Bundeskanzler in der schon erwähnten Besprechung gegeben hat. Man hat ein Sonderregime vereinbart, um den Handel auf diesem Stand zu erhalten, und diese Vereinbarung ist wohl beispiellos im internationalen Handelsverkehr. Sie stellt auf der einen Seite einen mutigen Schritt dar, auf der anderen Seite aber - das wissen wir alle - ein Risiko. Ich brauche über den Inhalt dieser Abmachung nichts weiteres zu sagen; ich möchte lediglich einige Fragen stellen, die zu klären wären. Einmal wäre die Frage zu stellen: Ist der Lohnveredelungsverkehr aus diesem Abkommen ausgenommen? Etwa auch der Reparaturverkehr, die Dienstleistungen und die Montageleistungen? Wenn sie nicht einbezogen sind, würden sich dann nicht für die saarländische Wirtschaft Nachteile ergeben, vor allem dort, wo Maschinen und Anlagen nach Frankreich geliefert worden sind
Dr. Fritz ({6})
und ein ständiger Reparaturverkehr aufrechterhalten werden muß? Dieselbe Frage gilt für die Sukzessivlieferungsverträge und für die langfristigen Verträge. Es heißt auch, daß die französischen Waren nur zum Verbleib im Saarland bestimmt sind. Ob der saarländische Markt bei gleichzeitiger Einfuhr deutscher Waren den französischen Marktanteil halten kann, scheint vielleicht fraglich zu sein. Aber hier müssen Stockungen vermieden werden. Dann entsteht das Problem der Kontingentübertragung, die Frage, ob der Gemischte Regierungsausschuß unter bestimmten Voraussetzungen die festgesetzten Kontingente erhöhen kann. Zweck des Vertrags ist ja, eine Schrumpfung des Volumens zu vermeiden. Auch hier sind in den kommenden Verhandlungen noch konkrete Vereinbarungen zu erwarten. Die Frage nach den mit Finanzzöllen belasteten Waren muß gestellt werden, die Frage der Abwicklung der Ein- und Ausfuhrformalitäten. Es kommt einem fast das kalte Grauen bei der Überlegung, was der arme Exporteur und Importeur bei der Abwicklung des saarländisch-französischen Handels alles zu erledigen hat. Bevor die Güter fließen, fließt zunächst einmal sehr dick das Papier. Es ist gut, daß die saarländischen Unternehmen zahlreiche Vertretungen und Niederlassungen in Frankreich haben, welche den französischen Kunden die Einfuhrformalitäten weitgehend abnehmen sollen. Es ist die Bitte an die Bundesregierung zu richten, daß sie in Zusammenarbeit mit der französischen Regierung eine möglichst weitgehende Vereinfachung der Formalitäten anstrebt.
Ich muß leider noch einige Fragen kurz aufwerfen; Sie müssen es mir bitte gestatten. Wieweit können Zollkontingente von Positionen, die nicht ausgenutzt werden, auf solche Waren übertragen werden, für die ein Bedarf besteht? Ist es möglich, an Stelle einer Aufrechnung Position um Position eine gruppenmäßige Zusammenfassung zu erreichen? Können nichtausgenutzte Kontingente auf die sogenannten Finanzzollwaren übertragen werden? Wieweit werden durch Listen sogenannter sensibler Güter Austauschmöglichkeiten erschwert? Wie steht es mit der Anwendung von Rechtsvorschriften in Zusammenhang mit den bisherigen regionalen Gewohnheiten? Besteht hier nicht die Gefahr eines administrativen, den Warenverkehr hemmenden Protektionismus?
Schwierig wird auch die Frage für die saarländischen Exporteure, wenn die Kontingente des Saarvertrags nicht ausreichen, was ja der Fall ist, da die saarländische Ausfuhr nach Frankreich seit 1955 wesentlich zugenommen hat. Wieweit können diese Waren insgesamt vielleicht zu einem Mischpreis verkauft werden, der sich aus den Preisen nicht zollbelasteter und zollbelasteter Güter ergibt, eine Frage der Kalkulation und eine Frage, die nur im Zusammenhang mit der Entwicklung der ersten Phase der EWG beantwortet werden kann, wo ja bis zum Jahre 1962, vielleicht auch mit einem gewissen Verzögerungsmoment, eine 30prozentige Zollsenkung erfolgen soll? Die Zumutbarkeit der Mischpreise hängt von der Wettbewerbsfähigkeit der Preise auf dem französischen Markt ab.
Diese Aufzählung ist keineswegs erschöpfend. Sie soll lediglich darstellen, wie problematisch die Abwicklung des saarländisch-französischen Handels nach der Übergangszeit ist. Es wird Aufgabe der Bundesregierung und der saarländischen Regierung sein, hier nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die loyale Zusammenarbeit mit der französischen Regierung läßt hier auch hoffen, daß Erleichterungen geschaffen werden und daß eine Verständigung gefunden wird. Wir hoffen auch, daß es trotz der Automatik des 25prozentigen Swing gelingt, den hohen Absatz der verarbeitenden Industrie des Saarlandes in Frankreich zu halten.
Ein Problem stellt noch die sogenannte Anpassungszeit nach dem Tage X im D-Mark-Raum dar, die ja, was ich hier ausdrücklich sagen möchte, höchstens eine steuer- und kreditpolitische Anpassungszeit sein kann.
Meine Damen und Herren, in einer Atmosphäre wirtschaftlich-praktischer Vernunft wollen bzw. müssen wir gemeinsam die Endphase der saarländischen Eingliederung betreiben. Unser Ziel soll sein, die Saar in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Frankreich so in die Volkswirtschaft der Bundesrepublik einzubetten, daß Beschäftigung und Lebensstandard der saarländischen Bevölkerung gesichert bleiben.
({7})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Mommer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von meinen verehrten Vorrednern ist gesagt worden, daß wir jetzt in der glücklichen Lage seien, über die Saar sozusagen als über ein technisches, wirtschaftliches Problem zu reden. Das ist weitgehend richtig, und es ist gut, daß es so ist. Aber es ist nicht ganz richtig. Zunächst gibt, glaube ich, die gegenwärtige Situation mit ihren Problemen der wirtschaftlichen Rückgliederung auch Anlaß zu einigen politischen Bemerkungen. Und dann meine ich, daß wirklich Grund zu politischen Bemerkungen ist - es wäre sogar Grund zu sehr emotionalen Bemerkungen vorhanden -, wenn der Chef der Bundesregierung und Vorsitzende der größten Partei unseres Landes wenige Tage vor dieser Debatte über die Rückkehr einer Provinz, die verlorenzugehen drohte, gesagt hat: ,Die Sozialdemokraten haben keinen Anteil an den Erfolgen der deutschen Außenpolitik, und den Sozialdemokraten täte es gut, wenn sie etwas Liebe zum ganzen deutschen Volke entwickelten.
({0})
- Sie meinen, das hätte nichts mit diesem Thema zu tun?
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Mir scheint, es hat etwas damit zu tun.
Lassen Sie mich zunächst in aller Ruhe einige Bemerkungen zu dem ersten Kapitel sagen, nämlich
2532 Deutscher Bundestag -- 3. Wahlperiode Dr. Mommer
der Bewertung des politischen Verhaltens der Bundesregierung, seitdem das Gröbste geschafft war und wir den Rückgliederungsvertrag unter Dach und Fach gebracht hatten. Wir Sozialdemokraten hatten gehofft, daß die Versprechen, die wir damals, als es um die Entscheidungsschlacht ging, gegeben hatten, auch sehr minutiös eingehalten würden. Wir hatten, als der Abstimmungkampf tobte, gesagt, daß es später niemand bereuen solle, sich für die Wiedervereinigung ausgesprochen zu haben, und daß niemandes Liebe zu der Einheit unseres gesamten deutschen Volkes in Konflikt kommen solle mit seiner Sorge um den Arbeitsplatz und seiner Sorge um die Erhaltung seines sozialen Besitzstandes.
Wir hatten auch gehofft, daß die Bundesregierung mehr Verständnis für die 'Bedeutung dieses Modellfalles entwickeln werde, des Modellfalles der Eingliederung eines deutschen Landesteils, der durch die Kriegsereignisse eine eigene Entwicklung genommen hatte, der jetzt eingegliedert werden müßte, wenn irgend möglich ohne jeden Schaden für die betroffene Bevölkerung. An dem Fall können wir ja viele Dinge, im verkleinerten Maßstab, durchexerzieren, die wir hoffentlich bald dann in einem sehr viel größeren Maßstab unter sehr viel schwereren Verhältnissen werden üben müssen, wenn es um die Wiedervereinigung der beiden getrennten Teile Deutschlands gehen wird.
Wir hatten gehofft, daß die Bundesregierung mehr Verständnis für die besondere Lage dieser Bevölkerung aufbringen werde und daß sie in der Hilfe großzügiger sein würde, als sie es bisher gewesen ist. Trotz einer bösen Erfahrung bei der Ratifizierung des Rückgliederungsvertrags hatten wir auch gehofft, daß sie die Wichtigkeit der Erhaltung des sozialen Standards der Saarbevölkerung isehen und darauf verzichten werde, auf zentralistische Unitarität loszugehen, daß sie es für möglich halten werde, in der Zukunft, auch im Jahre 1960 und später, daß es in der föderalistischen Bundesrepublik ein Land gebe, in dem sehr wichtige Dinge wie die soziale Gesetzgebung abweichend bleiben, vielleicht noch auf lange Zeit bleiben können, weil das im Interesse der Einheit und der Wiedervereinigung unseres Volkes notwendig erscheint.
Ich will hier nicht auf die Einzelheiten eingehen. Herr Kurt Conrad wird gleich noch zu den konkreten Fragen sprechen, die mit dieser wirtschaftlichen und sozialen Situation an der Saar zusammenhängen.
Aber ich muß sagen: Nach den Beobachtungen der Stimmung an der Saar ist es keineswegs so, daß die Bundesregierung mit Eifer und unter großer Opferbereitschaft und unter Rücksichtnahme auf die Lage der Saarbevölkerung alles getan habe, was sie hätte tun können.
Wir werden über dieser Kritik, die wir im einzelnen anzubringen haben, nicht vergessen, daß das große erfreuliche Ereignis Tatsache bleibt: die politische Rückgliederung und auch die schließlich erfolgende wirtschaftliche Eingliederung.
Da hat nun - und jetzt komme ich darauf, und Sie sehen, hoffe ich, den Zusammenhang - der
Bundeskanzler in dieser Situation, da wir auch gerade wieder sprechen von diesem Erfolg, einem der größten, die die deutsche Politik in den Jahren seit 1949 zu verzeichnen hatte, der Rückgliederung des Saargebiets, da hat der Chef dieser Regierung es für nötig gehalten, in einer wirklich einzigartigen Rede uns Sozialdemokraten erstens zu bestreiten. daß wir Anteil daran hätten. Und entschuldigen Sie, ich nehme die Gelegenheit wahr, das hier, wo wir uns kennen-nicht wahr, Herr Hellwig, wir kennen uns doch, und w i e haben wir gestritten um diesen bedeutendsten Erfolg der deutschen Politik nach 1949 -, das einmal zu sagen. Ich hoffe, daß niemand von Ihnen sagen wird, das sei mal à propos und außerhalb des Themas. Das ist sehr im Thema, wenn wir über die Rückgliederung eines Landesteils sprechen, der verlorenzugehen drohte: Nicht nur das sagt dieser Bundeskanzler, daß wir keinen Anteil daran hätten und daß er das so allein und immer gegen uns geschafft habe.
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- Ich komme darauf. - Er sagt mehr, und - was viel, viel schlimmer ist - er wünscht uns etwas Liebe zum gesamten deutschen Volk.
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Meine lieben Kollegen, auch von meiner eigenen Fraktion, über dieses Wort wird man noch manchmal sprechen. Ich versuche es an dieser Stelle ganz ohne Emotion zu tun. Es war ein schlimmes Wort, das der Bundeskanzler da gesprochen hat.
Lassen Sie mich zunächst einiges darüber sagen, wie das mit dieser Liebe und mit dem Anteil am Erfolg in diesem konkreten Fall Saar bestellt war. Ich greife aus dem Verhalten des Bundeskanzlers gerade in der Saarfrage nur einen, den bekanntesten und krassesten Fall heraus. Im Herbst 1955 kämpften die Deutschen an der Saar einen schweren, aber entscheidenden Kampf um die Zugehörigkeit zum deutschen Volke. Vor ihnen lag das Saarstatut mit der Unterschrift der französischen und der bundesrepublikanischen Regierung, und es galt, dieses Saarstatut anzunehmen oder abzulehnen. Von der deutschen Bevölkerung an der Saar wurde das Statut, genauso wie im Bundestag von den Freien Demokraten und von uns Sozialdemokraten, leidenschaftlich abgelehnt. Die deutschen Parteien an der Saar, zu denen die Saar-CDU gehörte, nannten dieses Statut ein Kolonial- und Abtrennungsstatut.
Nun, die Wogen gingen hoch an der Saar; denn es ging um eine emotionsgeladene nationale Frage. Der Herr Bundeskanzler hielt unter dem Murren Ihrer Fraktion - ich weiß es doch noch - eine Rede, so wie er auch jetzt unter dem Murren Ihrer Fraktion eine Rede gehalten hat, - ({4})
- Wir reden ja manchmal miteinander, und wir kennen einander schon seit neun Jahren! - In dieser Rede, die er damals in Bochum gehalten hat, empfahl er der Saarbevölkerung, jenes Statut anzunehmen, das man an der Saar ein Kolonial- und
Abtrennungsstatut nannte. Er tat das keineswegs in Erfüllung einer vertraglichen Pflicht. Im Vertrag vom 23. Oktober 1954 stand das Gegenteil. Darin verpflichteten sich beide Vertragspartner, sich nicht in den Saarkampf einzumischen, weder für Ja, noch für Nein Propaganda zu machen. Der Bundeskanzler brach also den eigenen Vertrag, indem er die Saarbevölkerung aufforderte, das Saarstatut anzunehmen. Er hat das auch noch bei anderer Gelegenheit getan; aber ich will es kurz machen und hier keineswegs eine vollständige Geschichte dieses leidigen Kampfes geben.
Wenn die Rückgliederung gekommen ist, meine Damen und Herren, dann nicht, weil die Bevölkerung an der Saar dem Rat des Bundeskanzlers gefolgt wäre, sondern weil sie unserem Rat und, ich glaube, auch Ihrem, Herr Hellwig, gefolgt ist; und manch einer bei Ihnen war in dieser Sache, auch wenn er es nicht offen kundgeben durfte, auf unserer Seite. Also weil man uns folgte, darum kam die Saar zurück.
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Hätte die Saarbevölkerung die Parole des Bundeskanzlers befolgt, dann wäre sie weg gewesen, dann wäre sie europäisiert worden.
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-und heute hätten wir uns mit dem Problem nicht auseinanderzusetzen.
Aber in der auch in Ihrer Fraktion als etwas allzu I) perfide empfundenen Rede von Würzburg empfiehlt uns der Bundeskanzler etwas mehr Liebe und kehrt die Wahrheit, wie es gerade am Saarbeispiel sichtbar wird, um, indem er sagt, daß wir keinen Anteil an den Erfolgen der deutschen Politik hätten. Sie wissen, wie oft wir gerade in diesem Hause aus der Sorge wegen der verlorenen Einheit unserer Nation gesprochen haben. Die heutige Sorge, die wirtschaftliche Rückgliederung, ist auch ein reales nationales Anliegen. Aber wenn wir sie mit der anderen Sorge um die Einheit unseres Volkes, um die Wiedererrichtung seiner Einheit, um die Menschen jenseits der Zonengrenze vergleichen, dann müssen wir sagen: die wirtschaftliche Rückgliederung ist ein kleines, ein geringes Problem.
Zu jenem anderen Problem hat unser Kollege Herbert Wehner in Berlin vor uns allen gesprochen. Ich darf daran erinnern, daß er dort auf Ihren Vorschlag zu den Lebensfragen unseres Volkes gesprochen hat.
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Darf ,ich daran erinnern, daß er nicht nur im Namen unserer Fraktion, sondern im Namen von uns allen, man kann wirklich sagen: im Namen des deutschen Volkes gesprochen hat.
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Darf ich daran erinnern, daß er an jenem Tage den Beifall aller gefunden hat, als er sich in seiner leidenschaftlichen Art für Recht und Freiheit für alle Deutschen einsetzte.
Was geschah elf Tage später? Da spricht (in Würzburg der Chef dieser Bundesregierung, der Chef der größten deutschen Partei - und ich darf hinzufügen: der Chef, der sich in Berlin immer ein wenig unwohl fühlt und in Bonn sehr viel wohler,
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der in Berlin keinen Beitrag zu unserer Beratung zu leisten wußte!
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- Ich kann es verstehen, daß Sie das nicht lieben, aber Sie sehen doch, daß ich es für Sie so sanft wie möglich mache.
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Also dieser Mann sagt dann, Herbert Wehner spreche die Sprache der SED.
Sie wissen, daß ich es gern habe, daß wir, auch wenn wir über sehr ernste Dinge reden, zwischendurch doch einmal wieder einen heiteren Satz einflechten. Soeben kam mir folgende Meldung in die Hand. Es handelt sich um ein Zitat aus dem Zentralorgan der SED „Neues Deutschland" von heute morgen. Ich darf die Meldung verlesen:
Die Zeitung, die Wehner als einen „Paladin der psychologischen Kriegsführung" bezeichnet, nimmt die Berliner Bundestagssitzung zum Anlaß, erneut die politische Vergangenheit Wehners aus der Sicht der SED zu beleuchten. Das Blatt schreibt, Wehner war ein Kleinbürger und ist ein Kleinbürger mit allen Schwankungen, Stimmungen und Depressionen, die er ausgleichen wolle durch Geltungsbedürfnis und krankhaften Ehrgeiz. Nach Ansicht der Zeitung habe Wehner nie eine politisch-ideologische Basis besessen und zu keinem Zeitpunkt eine Ahnung vom Marxismus gehabt.
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Er habe während des Aufschwungs der KPD auch einige Funktionen dieser Partei erhaschen können, weil zu diesem Zeitpunkt die Mitglieder und Funktionäre noch nicht ernsthaft überprüft wurden.
({13})
Die Adenauer-Propaganda beliebe es, Wehner als einen „Linken" in der SPD hinzustellen. Dies sei aber nur eine bewußte Taktik mit dem Ziel, die Parteiführung der SPD immer mehr nach rechts zu drücken.
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Ich kann nur sagen: im Kampf gegen Wehner einig, in den Vorwürfen genau entgegengesetzt!
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- Nein, die Wahrheit liegt weder da noch dort, Herr Bucerius.
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Meine verehrten Damen und Herren, in solchen Reden, wie sie in Würzburg zur Eröffnung eines Wahlkampfes gehalten wurden, ist die Sorge um Wahrheit, Anstand und Respekt vor dem Gegner völlig beiseite geschoben.
({17})
Nur ein Bestreben bleibt dabei: in rücksichtsloser Anwendung der Erkenntnisse der Massenpsychologie die Wahl zu gewinnen.
Dabei ist die Gefahr groß und größer geworden. Ich möchte sie als gleich groß neben die stellen, die aus der Teilung unseres Landes kommt, die Gefahr nämlich, daß in unserem Volke und unter uns eine weitere Teilung entsteht, die die Überwindung der anderen, der territorialen und politischen Teilung an der Zonengrenze schließlich gänzlich unmöglich macht.
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Als ich von dieser perfiden Art las, wie da der politische Gegner heruntergesetzt wird, dachte ich Wo stammt das denn her, das habe ich doch einmal gelesen; ich kenne doch diese Technik!? - Ich habe gesucht und habe auch gefunden. Hören Sie einmal einen Augenblick zu:
Jede Propaganda hat volkstümlich zu sein und ihr geistiges Niveau zu richten nach der Aufnahmefähigkeit des Beschränktesten unter denen, an die isie sich zu richten gedenkt. Damit wird ihre rein geistige Höhe um so tiefer zu stellen sein, je größer die zu erfassende Masse der Menschen sein soll.
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Und noch ein Beispiel:
Alle Genialität der Aufmachung der Propaganda aber wird dennoch zu keinem Erfolge führen, wenn nicht ein fundamentaler Grundsatz immer gleich scharf berücksichtigt wird: Sie hat sich auf wenig zu beschränken und dieses ewig zu wiederholen. Die Beharrlichkeit ist hier wie bei so vielem auf der Welt die erste und wichtigste Voraussetzung zum Erfolg.
Ich lasse Sie einmal raten, wo das steht.
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Gerade in den letzten Wochen waren wir uns meine Damen und Herren, darin einig, wie sehr die schwere Lage unseres Volkes es erforderlich macht, daß es zwischen uns, die wir Gegensätze auszutragen haben, Gegensätze, die wir in aller sachlichen Schärfe austragen können, doch eine gewisse Gemeinsamkeit gibt, eine gewisse gemeinsame Operationsbasis, von der aus wir Probleme, wie sie sich früher an der Saar gestellt haben und in Zukunft in der Wiedervereinigung stellen werden, anpacken können. Wir sollten uns auch um es konkret zu sagen - in interfraktionellen Gesprächen darüber unterhalten können, was wir wohl zu tun vermöchten, um das Los der 17 Millionen drüben zu erleichtern.
Diese gemeinsame Operationsbasis brauchen wir nicht nur wegen der deutschen Wiedervereinigung, wir brauchen sie' auch wegen der Zukunft unserer Demokratie. Wir haben in unserem Nachbarlande gesehen, wie schnell eine Staatsform dem Wandel unterworfen sein kann. Bei uns ist sie ja nicht so von alt her und so gefestigt, daß wir munter draufloswirtschaften könnten. Wem also daran liegt, daß diese Demokratie nicht nur nicht untergeht, sondern sich entwickelt, der muß bei aller Propaganda, aller Härte und Großzügigkeit, die wir uns alle erlauben, doch wieder bestrebt sein, auf die gemeinsame Operationsbasis Rücksicht zu nehmen und es nicht unmöglich zu machen, Herr Barzel, daß wir uns treffen, am Tisch einander gegenübersitzen und ernst miteinander reden. Das können wir aber nur, Herr Barzel, wenn wir einander nicht sagen: Euch fehlt die Liebe zum Vaterland.
({21})
Da hört die Gemeinsamkeit auf. Wenn das ein Redner auf dem Lande sagte, dann täten wir unrecht daran, uns darüber aufzuregen. Aber der Bundeskanzler ist auch dann Bundeskanzler, wenn er den Wahlkampf in Würzburg eröffnet, und hat darauf Rücksicht zu nehmen.
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Ich glaube, wir müssen doch verlangen, daß der Respekt vor dem politischen Gegenspieler und Gegner erhalten bleibt und daß der Gegner nicht zum verächtlichen Feind gemacht wird.
Herr Kollege Mommer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Wacher?
Bitte schön!
Herr Dr. Mommer, haben Sie die Absicht, auch heute wieder wie seinerzeit vor dem Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen in diesem Hohen Hause eine Wahlkampfdebatte zu führen?
({0})
Würden Sie, Herr Dr. Mommer, bitte zur Kenntnis nehmen, daß auch wir dann bereit sind, Ihnen darauf zu antworten.
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Hier gilt das freie Wort, und Sie können nachher sagen, was Sie für richtig halten.
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- Ja, im Rahmen der Tagesordnung! Im Rahmen der Tagesordnung, Herr Hellwig, spreche ich von Rückgliederung und deutscher Einheit und von der Sorge darum, was aus unserem Volke wird.
({1})
- Ja, und dahin gehört auch das, was ich heute sage;
({2})
denn das ist doch die Basis für alles andere, daß wir so miteinander reden, daß das Tuch zwischen uns nicht ganz zerschnitten wird.
Wissen Sie denn, was in uns vorgeht, wenn uns nicht irgendein Wald- und Wiesenredner, sondern der Chef Ihrer Partei und der Chef dieser Regierung sagt, es fehle uns an Liebe zum Vaterland und an Patriotismus! Wissen Sie, wie uns das kränkt, die wir unsere Existenz, unsere Freiheit, unser Leben für die Freiheit und Einheit dieses Vaterlandes zu opfern bereit waren und bereit sind! Und wissen Sie, daß Sozialdemokraten für dieses freie und einheitliche Vaterland drüben in der kommunistischen Diktatur zu Hunderten und Tausenden in den Gefängnissen schmachten müssen!
({3})
Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?
Bitte.
Wissen Sie, Herr Mommer, in welchem Zusammenhang die Bemerkung gefallen ist, gegen die Sie hier ständig polemisieren? Wissen Sie, daß sie im Zusammenhang mit einem Vergleich der englischen Gewerkschaftshaltung zur Frage der Bewaffnung der deutschen Bundeswehr gefallen ist?
({0})
Ich kann Ihnen allerdings nur mit dpa dienen, die meines Wissens die ausgedehnteste und vollständigste Meldung gebracht hat. Darin heißt es - ich darf auch den Satz vorher zitieren, damit Sie nicht glauben, ich reiße aus dem Zusammenhang -:
Diese Politik
- die Politik der SPD werde dem Postulat der Freiheit der Deutschen nach innen und außen nicht gerecht.
Dann heißt es weiter, zunächst in Anführungszeichen:
„Ich wünsche den Sozialdemokraten etwas Mut, einen offenen Blick und etwas Liebe zum gesamten deutschen Volk,"
({0})
erklärte Adenauer mit dem Hinweis auf die Haltung der SPD in der Frage der Bewaffnung, die eine der Lebensfragen des deutschen Volkes sei.
({1}) - Bitte, ich habe nur diese Unterlage. Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Hellwig, wenn Sie mir den ganzen stenographischen Text dieser Rede einmal vorlegten. Ich kann Ihnen versprechen, daß wir dann zu gegebener Zeit darauf zurückkommen werden.
Meine Damen und Herren, ich will zum Schluß kommen. Wenn Sie sich einmal selbst ansehen, wie sich die Sprache unseres Bundeskanzlers entwickelt, schreckt Sie da nicht die Vergangenheit, das, was wir hinter uns haben? Wissen Sie, wie man uns Sozialdemokraten früher die „vaterlandslosen Gesellen" nannte, wie uns Hitler die „internationalen, jüdisch versippten Marxisten" nannte? Sehen Sie nicht die Ähnlichkeit mit der jetzigen Beschuldigung: „SPD ohne Liebe"? Erst seit ganz kurzer Zeit taucht im Wortschatz des Bundeskanzlers auch wieder das Wort „Bonze" auf,
({2})
das diffamierende Schlagwort der Rechten in der Weimarer Republik und der Nationalsozialisten.
({3})
Es fehlt auch nicht die Diffamierung der Gewerkschaften - das gehört nun einmal dazu -, und auch das wieder unbekümmert um die Wahrheit. Gerade diese Industriegewerkschaft Metall ist eine der aktivsten Gewerkschaften, die es auf dem Kontinent gibt. Aber sie ist auch eine der antikommunistischsten Gewerkschaften, die es auf dem europäischen Kontinent gibt.
({4})
Wenn die deutsche Arbeiterschaft so sauber von Kommunisten ist, meine Damen und Herren, dann verdanken Sie das nicht zuletzt dem Wirken Otto Brenners, den der Bundeskanzler beschimpft und verleumdet,
({5}) und der IG Metall.
Wohin soll das führen?, frage ich Sie. Etwa zu interfraktionellen Gesprächen über die Wiedervereinigung? Wofür halten Sie uns denn?! Denken Sie, wir werden morgen die Hand drücken, die heute dieses Gift gegen uns mischt?! So können Sie mit uns nicht verfahren!
({6})
Um der Freiheit willen, um der Einheit willen müssen wir immer wieder zusammenkommen. Wir müssen gemeinsam versuchen, die übermenschlich schweren Fragen unserer Nation zu lösen. Aber so geht es wirklich nicht!
({7})
Das Wort hat der Herr Bundesaußenminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur zu dem Teil der Ausführungen des Herrn Kollegen Mommer Stellung nehmen, in dem er sich mit dem Zustandekommen des Saar2536
Bundesaußenminister Dr. von Brentano
abkommens und mit der Rückgliederung der Saar in den deutschen Staatsverband beschäftigt hat.
Der Herr Kollege Mommer hat dieses Ereignis - ich zitiere wörtlich - als den „gewaltigsten Erfolg der Außenpolitik der vergangenen zehn Jahre" bezeichnet. Der Herr Kollege Mommer hat daraufhin an anderer Stelle gesagt, wir hätten den Tagesordnungspunkt, den wir heute behandeln, nicht auf der Tagesordnung, wenn es nach dem Bundeskanzler gegangen wäre.
({0})
Meine Damen und Herren, eine Unwahrheit wird auch durch ihre Wiederholung nicht wahrer.
({1})
Ich stelle noch einmal fest - und das wird wohl ernsthaft nicht bestritten werden können -: Die Voraussetzung der Volksabstimmung hat das Statut geschaffen, das der Bundeskanzler vereinbart hat.
({2})
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Bitte.
Herr Minister, darf ich in diesem Zusammenhang die Frage an Sie richten, was wohl geschehen wäre und worüber wir heute zu verhandeln hätten, wenn die Saarbevölkerung dem Rat des Bundeskanzlers gefolgt wäre und das Statut angenommen hätte?
Meine Damen und Herren, auch auf diese Frage eine Antwort! Ich glaube, wir sollten uns alle darum bemühen, daß die deutsche Politik glaubwürdig bleibt.
({0})
- Ich bin sehr dankbar für die Zustimmung; ich hoffe, daß sie auch weiter folgen wird. - Zu dieser Glaubwürdigkeit gehörte damals, daß, nachdem die Bundesregierung das Saarstatut unterschrieben und der Bundestag ihm zugestimmt hatte, der Vertreter der Bundesregierung dann auch zu dieser Unterschrift stand. Nur das hat den Weg frei gemacht dafür, daß die Saarabstimmung von der französischen Regierung in dieser honorigen Weise respektiert worden ist.
({1})
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Bitte.
Herr Bundesaußenminister, wollen Sie damit sagen, daß im Vertrag über die Volksabstimmung an der Saar die Bundesregierung bzw. der Bundeskanzler aufgefordert worden wäre - und das sei seine loyale Haltung -, die Bevölkerung der Saar aufzufordern, das Statut anzunehmen?
Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, daß dieser Vorgang nicht mehr in Ihrer Erinnerung ist.
(Lachen bei der SPD. - Abg. Kriedemann:
Das werden wir länger behalten, als Sie
Außenminister
Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik und der Regierung der französischen Republik über das Statut an der Saar hat in Art. 1 folgenden Wortlaut:
Ziel der ins Auge gefaßten Lösung ist es, der Saar im Rahmen der Westeuropäischen Union ein europäisches Statut zu geben.
Nachdem dieses Statut im Wege der Volksabstimmung gebilligt worden ist, kann es bis zum Abschluß eines Friedensvertrages nicht mehr in Frage gestellt werden.
({0})
Wenn man sich unterschriftlich in einer Vereinbarung dazu bekennt, daß es das gemeinsame Ziel einer gemeinsamen Politik ist, eine solche Lösung zu finden, dann wäre es wohl nicht honorig und nicht glaubwürdig, wenn man am nächsten Tage hinginge und die eigene Unterschrift verleugnete.
({1})
Außerdem, meine Damen und Herren, glaube ich, ist der Widerspruch überzeugend. Der Kollege Mommer spricht dm Zusammenhang mit der Rückgliederung der Saar von dem „gewaltigsten Erfolg der Außenpolitik". Meine Damen und Herren, es wird doch wohl nicht ernsthaft jemand bestreiten können, daß die Verträge über die Rückgliederung der Saar von der Bundesregierung und nicht von der Opposition abgeschlossen worden sind.
({2})
Der Herr Kollege Mommer -ich halte ,es für nötig, dazu ein Wort zu sagen - hat dann einen Satz über das Wesen der Propaganda zitiert und hat uns überlassen, zu raten, wo er stand. Ich habe den Eindruck, er stand in einer Propagandaschrift für die Atomtod-Kampagne!
({3})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Mommer.
Herr Bundesaußenminister, Sie durften dreimal raten, aber beim ersten Mal haben Sie schon falsch geraten. Es steht nicht in den Anweisungen über jene Kampagne, sondern es steht in einem Buch, aus dem man etwas über Massenpsychologie lernen kann.
({0})
- Gut, Sie dürfen dann gleich sagen, von wem es wirklich ist, Herr Hellwig!
Aber jetzt zur Auffrischung des Gedächtnisses des Herrn Bundesaußenministers! In Art. 6 des Vertrages über das Saargebiet vom 23. Oktober 1954 ist hier der Abs. 3 zu lesen:
Jede von außen kommende Einmischung, die zum Ziele hat, auf die öffentliche Meinung an der Saar einzuwirken, insbesondere in Form der Beihilfe oder der Unterstützung für politische Parteien, für Vereinigungen oder die Presse, wird untersagt.
„Jede von außen kommende Einmischung", sowohl die für wie die wider! Und was der Herr Bundeskanzler in Bochum und in Luxemburg später getan hat, war ein Bruch dieser Bestimmung entgegen dem deutschen Interesse, das erfordert hätte, daß er zumindest geschwiegen hätte.
({1})
Andersherum intervenieren konnte er nicht; denn auch wir halten etwas von der loyalen Durchführung eines Vertrages. Aber gerade dieser Vertrag gab ihm die Handhabe, nicht zu sagen, daß die Saarbevölkerung das Statut annehmen sollte.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Becker.
({0})
Sie brauchen keine Angst zu haben - wie damals!
({0})
Ich werde mit einer Tendenz sprechen, von der ich hoffe, daß sie uns wieder etwas näher zusammenführt.
({1})
Von der Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage sind wir im wesentlichen befriedigt. Wir werden deshalb dem Antrag der DP zustimmen. Ich möchte die Antragsteller nur um eine ganz kleine Korrektur bitten: daß der Bericht, der erwartet wird, sich nicht nur auf das erstreckt, was dann, am 1. Mai, noch geschehen soll, sondern auch auf das, was bis dahin geschehen ist. Dann hätten wir einen vollständigen Überblick, der in Zusammenhang mit der heutigen Rede des Herrn Staatssekretärs uns und allen Beteiligten einen gewissen Überblick geben wird.
Ich hätte aber nicht das Wort ergriffen, wenn mich nicht die Erinnerung an damals gereizt hätte, den Tatbestand nun doch einmal etwas zurechtzurücken. Ich glaube, die Wahrheit liegt hier wie überall in der Mitte. Die Regierung hatte damals den Vertrag über die Saar ,abgeschlossen und hatte an sich - da hat der Herr Außenminister recht - zu ihrem Wort zu stehen. Aber zu nichts mehr!
({2})
Der Vertrag enthielt - ich glaube, der Herr Kollege Mommer hat es soeben, während ich das Präsidium verließ, noch gesagt - nur die Verpflichtung, daß man sich nicht in einem Sinne einmischen solle: der Deutsche nicht für die deutsche Seite, der Franzose nicht für die französische Seite.
Von Ihrer Seite, meine Herren von der SPD, ist vorhin bemängelt worden, daß sich der Herr Bundeskanzler mit seiner Bochumer Rede und außerdem noch mit einer Erklärung, die er zusammen mit dem damaligen französischen Ministerpräsidenten in Luxemburg abgab, in die Debatte an der Saar in einem Sinne eingemischt hatte, die dieser Tendenz nicht entsprach.
Ich will's bei diesem Punkt kurz machen. Ich könnte noch vieles sagen
({3})
- ja, vieles -, und ich bin überzeugt, erst dann, wenn einmal die Geschichte jener Monate geschrieben wird, wird überhaupt bekannt werden, in welcher Weise z. B. meine Freunde für die Rückgliederung der Saar gewirkt haben.
({4})
Aber lassen wir das mal beiseite. - Meine Herren, lachen Sie doch nicht immer so. Als wenn es hier um parteipolitische Motive ginge! Ich will ja etwas ganz anderes sagen, und ich hoffe, daß Sie es beherzigen.
({5})
Es geht nicht an, daß man sich gegenseitig im Wahlkampf, insbesondere nicht von prononcierter Stelle aus, die gute Gesinnung abspricht.
({6})
Ebensowenig geht es an, daß man dann in einer Weise repliziert, die den Schaden nur größer macht, den Schaden, der darin besteht, daß man sich wieder auseinanderredet. Gerade das möchten wir vermieden sehen. Wir sind auf dem Gebiet der Wiedervereinigung sehr aneinandergerückt. Unterstellen Sie dem Antrag der SPD, den ich grundsätzlich auch nicht billige, aber doch nicht, daß er aus einer schlechten Meinung heraus gestellt worden ist! Er ist aus guten Gründen gestellt worden, und wir werden uns sachlich darüber unterhalten, ob und in welcher Weise das, was die Antragsteller wollen, durchgeführt werden kann oder nicht.
Wir haben unsererseits einen Verhandlungsvorschlag nach !der Richtung hin gemacht, weil wir hoffen und wünschen, daß auch durch unsere Mitarbeit hier vielleicht eine gemeinsame Front in der großen Frage der Wiedervereinigung im Osten und in der großen Frage der Außenpolitik zustandekom2538
Dr. Becker ({7})
men wird. Das ist unser Wunsch, und dahin wollen wir wirken.
Deshalb möchte ich Sie bitten - gerade ich, der ich damals eine große Last der Debatte über die Saar mitgetragen habe, deren ich mich nicht schäme, sondern auf die ich sehr stolz bin -,
({8})
gerade deshalb, weil ich damals scharfe Äußerungen habe tun müssen, auf die dann in einer Weise erwidert wurde, die von der Sachlichkeit sehr weit abwich, möchte ich Sie in Erinnerung an diese Dinge und in dem Wunsch, daß sich der Deutsche Bundestag zu einer gemeinsamen Außenpolitik zusammenfinden möge, bitten, jetzt das Problem Saar nur noch unter wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gesichtspunkten zu behandeln.
({9})
Meine Damen und Herren,wird noch das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Schneider ({0}).
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Fraktion der Deutschen Partei möchte ich nochmals wie schon so oft von diesem Platze erklären, daß in den wichtigsten Fragen der Außenpolitik, auch in den Fragen der Wiedervereinigung, parteipolitischer Hader zwischen den Parteien dieses Hauses nicht auftreten sollte. Ich glaube, es ist müßig, jetzt noch darüber zu streiten, wer recht hatte bei der Frage, ob und wie das Saargebiet an die Bundesrepublik zurückgegliedert werden könne. Es ist eine Tatsache, daß es inzwischen zur Bundesrepublik zurückgekehrt ist, und das allein ist entscheidend. Deswegen kann ich die Ausführungen, die der Herr Kollege Dr. Becker gemacht hat, nur nachdrücklichst unterstützen und hinzufügen, daß sich hier wieder einmal in eklatanter Weise zeigt, welch wichtige Funktion die kleineren Parteien in einer Demokratie haben.
({0})
Wenn nämlich die großen aneinander geraten sind, sind es oftmals die kleineren, die eine Brücke zwischen den Gegensätzen zu bauen vermögen. - Ja, Herr Dr. Bucerius, lachen Sie ruhig! Das ist eine staatspolitische Funktion.
({1})
- Ich danke Ihnen sehr, daß Sie zustimmen. - Das ist auch nicht parteipolitisch gemeint, sondern ist ein ehrliches Anliegen.
Das Wort hat der Abgeordnete Conrad.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach diesem Ausflug in die Politik im allgemeinen möchte ich zu unserer speziellen Frage zurückkehren, der Eingliederung meiner engeren Heimat, des Saarlandes.
In den Anträgen, die hier von den Fraktionen der FDP, der DP und der SPD anläßlich der Haushaltsberatungen vorgelegt worden sind, waren im allgemeinen nur wirtschaftliche Fragen angedeutet. In dem ersten Punkt des Antrags Umdruck 141 unserer Fraktion heißt es aber, daß die Bundesregierung beauftragt werden möge, die weiteren notwendigen Eingliederungsgesetze und Verordnungen vorzubereiten und alsbald dem Bundestag vorzulegen. Es handelt sich dabei um sehr viel mehr Gesetze und Verordnungen, als bei den verschiedenen jetzigen Anträgen zu erkennen ist. Es ist noch nicht von der Eingliederung auf dem sozialen Gebiet gesprochen warden. Ich glaube, man würde das Hohe Haus doch falsch verstehen, wenn darin zum Ausdruck käme, daß es bei der Eingliederung der Saar in erster Linie um die wirtschaftliche Eingliederung, um die Eingliederung von Unternehmungen, um die Eingliederung von Interessen gehe. Ich darf doch wohl feststellen: Es geht bei dieser Eingliederung in erster Linie um die Hereinnahme der Menschen des Saarlandes in den Bereich der Bundesrepublik.
({0})
Darüber haben wir noch nicht gesprochen. Es wurden einige Verhandlungen mit der Bundesregierung über verschiedene Maßnahmen geführt; ,aber es werden noch sehr ernsthafte zu führen sein. Es wird die Pflicht des Hauses sein müssen, der Bundesregierung und der saarländischen Bevölkerung zur Seite zu stehen und bei dieser sozialen Eingliederung der Menschen des Saarlandes mitzuhelfen.
Ich will nur einmal einige Fragen aufzeigen. Es wird die Frage an uns herankommen: Was erhalten denn der Arbeiter und der Angestellte am Tag nach der Währungsumstellung in ihren Lohntüten? Wie sehen ihre Löhne aus? Bekommen sie ihre Löhne mit einem Koeffizienten umgerechnet, der dem offiziellen Wechselkurs des französischen Franken entspricht, oder wird es einanderer Koeffizient sein? Oder haben die Gewerkschaften und die Arbeitgeber bis zu dem Tage X Tarifverträge über die neuen Löhne und Gehälter auszuarbeiten?
Da kommen wir sofort in eine Schwierigkeit hinein, zu deren Behebung der Gesetzgeber. nach meiner Ansicht tätig werden muß, und zwar nicht erst am Tage X oder nachher, sondern schon lange vorher. Die Gewerkschaften des Saarlandes und die Arbeitgeberverbände des Saarlandes werden keine Tarifverträge abschließen können, wenn sie nicht wissen, wie die Preise und die Lebensbedingungen der saarländischen Wirtschaft und der saarländischen Bevölkerung am Tage nach der wirtschaftlichen Eingliederung, nach dem Austausch des französischen Franken durch die Deutsche Mark sein werden. Da aber in dem Gesetz über die Tarifvertragsfreiheit, das auch an der Saar Gültigkeit hat, keine Ausnahme davon zugelassen wird, daß die Sozialpartner solche Verträge abzuschließen haben, muß in diesem Falle das Gesetz über die Tarifvertragsfreiheit vom Gesetzgeber durchbrochen werden, um entweder der Bundesregierung oder der saarländischen Landesregierung die Möglichkeit zu geben, diese Umstellung vorzunehmen, eine Umstellung, die den Grundsatz beachten muß, daß die Familie im Saarland in der Woche nach der wirtschaftlichen Eingliederung in die Bundesrepublik sich nicht
Deutscher Bundestag --- 3. Wahlperiode Conrad
weniger darf kaufen können, als sie vorher kaufen konnte. Ein solcher Koeffizient muß gefunden werden. Erst dann können die Gewerkschaften und die Arbeitgeber darangehen, unter Beobachtung der Preise und der wirtschaftlichen Bedingungen der Saar entsprechende Verträge miteinander auszuhandeln. Schon dies wird ein Fall sein, der lange vor dem Tage der wirtschaftlichen Eingliederung unser Haus und auch den interministeriellen Saarausschuß beschäftigen wird und in dem wir tätig werden müssen.
Bevor aber diese Umstellung überhaupt in Tarifverträgen durchgeführt werden kann, sind auch einige Probleme aus der saarländischen Innenpolitik gesetzlich zu regeln und zu bereinigen. Ich darf Sie, meine Damen und Herren, darauf aufmerksam machen, daß wir an der Saar etwas haben, was sich „weitere Lohnzulage" nennt, eine Zulage, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in seine Lohntüte bekommt und die im Schnitt etwa 6,5 % der Bruttolöhne ausmacht. Diese ,,weitere Lohnzulage" ist nun nach einer „schönen" saarländischen Erfindung an die Steuer gebunden, die der einzelne zu entrichten hat. Das heißt, derjenige, der einen großen Familienstand hat und deshalb steuerlich bevorzugt werden soll, braucht nach der auch an der Saar gültigen Steuergesetzgebung nur wenig Steuern zu zahlen; da er aber wenig Steuern zahlt und die „weitere Lohnzulage" sich nach den Steuern bemißt, bekommt er auch vom Arbeitgeber nur eine geringe weitere Lohnzulage. Sie sinkt auf 0 bzw. auf 1 % herunter, während sie in die Höhe bis l zu 9 und 10 % steigen kann. Diese „weitere Lohnzulage" muß also bereinigt werden, ehe die Tarifpartner überhaupt darangehen können, entsprechende Tarifverträge vorzubereiten, auch wenn sie in der Lage wären, unter Herbeiziehung analoger Preisverhältnisse aus der übrigen Bundesrepublik vorbereitend solche Tarifverträge abzuschließen.
Wer kann diese „weitere Lohnzulage" beseitigen? Ist die saarländische Regierung in der Lage, das auf Grund des Eingliederungsgesetzes zu tun? Wird die Bundesregierung einer solchen Beseitigung und der Einfügung in den Lohn zustimmen, oder wird sie nicht zustimmen? Erst die Bereinigung dieses kleinen Problems würde den Weg frei machen dafür, den saarländischen Arbeitnehmern, und zwar den Arbeitern, den Angestellten und den Beamten, dasselbe Einkommensteuerrecht zu geben, wie es der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik hat. Infolge der Regelung der „weiteren Lohnzulage" ist es nämlich heute so, daß, wenn wir, um nicht zweierlei Steuerrecht auf dem Einkommenssektor zu haben, das bundesdeutsche Steuerrecht einführen würden, nicht der Arbeitnehmer den Vorteil dieser neuen Steuergesetzgebung hätte, sondern nur der Arbeitgeber, der weniger „weitere Lohnzulage" zu zahlen hätte. Sie sehen an diesem Beispiel, wie verwirrt, wie kompliziert manche Verhältnisse an der Saar sind und welcher Mühe es bedarf, die notwendigen gerechten Eingliederungsmaßnahmen vorzunehmen.
Ein ganz anderes Thema ist die Frage unserer Familienzulagen. Sie wissen, wir haben an der Saar ein Familienzulagesystem, das wesentlich günstiger gestaltet ist als das in der übrigen Bundesrepublik. Bei uns an der Saar erhält die Frau des Arbeitnehmers einen Betrag von 18 D-Mark - ich rechne hier einmal mit hundert um, wenn das auch nicht der offizielle Kaufkraftkurs ist , das erste Kind 20 D-Mark, und vom zweiten Kind ab werden 32 D-Mark gezahlt. Dazu kommen immer 20 % sogenannte Teuerungszulage. Die große Familie an der Saar wird also durch unser Familienzulagesystem bedeutend günstiger gestellt als die hier in der Bundesrepublik.
Sie wissen, daß sich in der Bundesregierung zwei Gruppen um die Frage dieser Familienzulagen streiten; der Minister für Familienfragen und der Minister für Arbeit und Sozialordnung vertreten in dieser Frage sehr konträre Auffassungen. In Hinsicht auf die Frage der Regelung des Familienlohns steht die Bundesrepublik am Ende der Skala der sechs Länder, die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bilden beziehungsweise bilden wollen, denn sie ist ja noch keine Realität, sie soll gestaltet werden. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, daß wir bei den Verhandlungen mit den anderen Vertragspartnern einige Verpflichtungen übernommen haben; zwar nicht die Verpflichtung zur Gleichschaltung der sozialen Leistungen - das wäre nicht möglich, das wäre' auch nicht richtig -, aber immerhin die Verpflichtung zur Harmonisierung der Sozialleistungen in diesen sechs Ländern. Wenn sich nun die Bundesrepublik in Hinsicht auf Familienzulagen am Ende der Skala befindet, das ' Saarland aber hinsichtlich dieser Leistungen etwa in der Mitte dieser Skala, warum sollte dann der Weg gegangen werden - wie das von einigen verlangt wird -, die Familienzulagen in der Form der Saar rigoros zu beseitigen und mit der übrigen Bundesrepublik erst dann, wenn die soziale Harmonisierung 'im Verhältnis zu den anderen fünf Partnern des EWG-Vertrages kommt, wieder auf diese Stufe hinaufzugehen? Das wäre meines Erachtens ein Irrweg, und es wäre eine schwere Beeinträchtigung dessen, was heute in der gesamten saarländischen Bevölkerung als positiv anerkannt wird. Auch unser Grundgesetz, das ja seit dem 1. Januar 1957 für das Saarland genauso Gültigkeit hat wie für die übrige Bundesrepublik, sieht ja den Schutz und die Förderung der Familie vor.
Es ist doch nicht möglich, meine Damen und Herren, daß Sie diesen effektiv besseren Schutz der Familie, den wir im Saarland haben, einfach wegradieren, weil Sie die Meinung vertreten - und ich möchte etwas zu dieser These sagen -, in einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet dürfe es nur eine Sozialordnung geben. Das ist so als Prinzip herausgestellt worden. Man vergißt dabei sehr leicht, daß trotz einer solchen einheitlichen Sozialordnung z. B. auch in der Bundesrepublik durchaus keine einheitlichen sozialen Verhältnisse bestehen. Hinsichtlich der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten haben wir in der Bundesrepublik und im Saarland abgesehen vor geringen Abweichungen ein einheitliches Recht. In Verhandlungen mit dem Bundesarbeitsministerium haben wir es im vergangenen Jahr erreicht, daß, abgesehen von
gewissen Abweichungen und Übergangsbestimmungen, das saarländische Rentenrecht für die Arbeiter und Angestellten das gleiche ist wie in der übrigen Bundesrepublik. Aber, meine Damen und Herren, der Schlosser - ich darf einmal eine Berufsgruppe herausgreifen -, der 40 Jahre in einer Werft in Hamburg gearbeitet hat, und der Schlosser, der 40 Jahre z. B. in bayerischen Gebieten oder im Böhmerwald tätig war, erhalten durchaus nicht die gleichen Bezüge, wenn ihr Arbeitsleben einmal beendet ist. Sie erhalten trotz gleichen Sozialrechts sehr verschiedenartige Leistungen.
Dementsprechend wäre es auch durchaus möglich, im Saarland auf dem Gebiete des Rechts der Familienzulagen derartige unterschiedliche Verhältnisse beizubehalten.
Unsere Bundesrepublik ist föderalistisch gegliedert, und wir halten uns, wenn uns diese föderalistische Gliederung auch hin und wieder stört
({1})
- manchmal stört sie uns, Sie wissen es -, doch manches auf sie zugute. Wir freuen uns, daß die Schöpfer des Grundgesetzes das damals so organisiert haben. In Frankreich gibt es das nicht. Frankreich war schon immer ein Zentralstaat. Frankreich ist schon immer von Paris aus regiert worden und hat die Länder, wie wir sie haben, nicht gekannt. Als Elsaß und Lothringen nach 1918 zu Frankreich kamen, gab es dort auch eine deutsche Sozialordnung. Die zentralistischen Franzosen in Paris haben jedoch gar nicht daran gedacht wie man es hier
manchmal anklingen lassen möchte , einen Federstrich unter die preußische Vergangenheit von Elsaß und Lothringen zu ziehen und die deutsche Sozialordnung dort abzuschaffen. Nein, sie haben gesagt: Ihr Elsaß-Lothringer wollt diese Sozialordnung des Deutschen Reiches erhalten, wir zentralistischen Franzosen sind damit einverstanden. Noch im vergangenen Jahr gab es in der französischen Nationalversammlung ein ganzes Bündel von Ge setzen, durch die diese Sozialordnung des Reiches von vor 1918 in Elsaß und Lothringen weiterhin konserviert wurde, und zwar in einigen ihrer Bestimmungen, weil diese auch heute noch günstiger sind als entsprechende französische Bestimmungen.
An diesem Beispiel sehen Sie, daß man, wenn man es will, auch auf diesen Gebieten kluge Politik treiben kann. Alle Familien, denen man eine Familienleistung wegzunehmen beabsichtigte, würden, wenn dies geschähe ich hoffe, daß dieses Hohe Haus und die Bundesregierung es vermeiden werden -, ein Gefühl der Bitternis haben, ein Gefühl in Umkehrung des Sprichworts „Des Vaterlandes Dank ist dir gewiß". Sie werden sagen: Wir haben an der Saar eine gewisse politische Schlacht geschlagen; wir haben uns treu erwiesen zum Ganzen, und nun kehren wir zurück zu diesem Ganzen. Und was geschieht dann? Wir bekommen dann nicht nur -- ich meine, das wäre zu sagen die Selbstverständlichkeit bestätigt, sondern wir bekommen noch Prügel dazu, daß wir uns so verhalten haben. - Ich glaube, meine Damen und Herren, das darf nicht sein, und wenn man alle Begleitumstände gerecht
abwägt und berücksichtigt, ist man durchaus in der Lage, dem Saarland eine bestimmte Eigenheit zuzugestehen, auch auf diesem Gebiet der Familienzulagen.
Alle saarländischen Politiker und Parteien, auch die Gewerkschaften, sind sich darüber einig, daß wir bei Beibehaltung dieser Familienzulagen in der heutigen Form, bis die der Bundesrepublik herangezogen sind, unsere Wirtschaft deshalb nicht mehr belasten können als die entsprechende Konkurrenz in der übrigen Bundesrepublik. Denn was wir an der Saar an Familienzulagenleistungen haben, sind ja keine Leistungen, die der Staat oder der Arbeitgeber aufbringt, sondern es ist zurückgehaltener Lohn der ledigen Arbeitnehmer zugunsten der Neuverteilung an die Arbeitnehmer, die zwei und mehr Kinder haben. Bei den Arbeitnehmern mit einem Kind gleichen sich die Zahlungen an die Kasse und die Bezüge aus der Kasse etwa aus.
Sie sehen also, das wirtschaftspolitische Problem steht nicht zur Debatte, sondern es steht zur Debatte, ob das, was Minister Blank in Berlin gesagt hat, auch für die Saar Geltung haben soll. Er er- klärte dort in einem längeren Vortrag, der in vielen Tageszeitungen der deutschen Öffentlichkeit mit Recht, möchte ich sagen - bekanntgeworden ist: „Es muß eine freie Selbstverantwortung in unserer Sozialordnung geben". Ich möchte den Minister bitten, bei den Unterredungen mit der saarländischen Regierung und bei den Anweisungen, die er seinen Beamten im interministeriellen Ausschuß gibt, daran zu denken, daß diese freie Selbstverantwortung auch für die Menschen der Saar Gültigkeit haben muß.
Wir haben neben diesem Thema noch ein anderes, das uns sehr auf der Seele brennt: das Thema der saarländischen Kriegsopferversorgung. Wir sind nach dem Kriege den Weg des Reichsversorgungsgesetzes gegangen. Wir haben heute ungefähr, in ganz groben Zügen, nicht bis in alle Feinheiten, an der Saar wieder das alte Reichsversorgungsgesetz. Sie in der Bundesrepublik sind einen anderen Weg gegangen, und zugegebenermaßen: bei dem Hineinströmen der vielen Flüchtlinge aus unserem deutschen Osten mußten Sie eine gewisse Zeitlang einen anderen Weg gehen. Die Leistungen an die Kriegsopfer und Kriegshinterbliebenen sind deshalb bei uns höher als in der Bundesrepublik. Vor allen Dingen sind sie höher in bezug auf die Grundrenten, und es ist eine einheitliche Forderung aller Kriegsopferverbände des Bundesgebietes hier und des Bundesgebietes Saarland drüben, diese Grundrenten wieder auf den Stand zu bringen, wie ihn das Reichsversorgungsgesetz seinerzeit festgelegt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen Sie, weil wir an der Saar dieses Ziel schon erreicht haben, dieses Recht nun wieder verschlechtern und abwarten, bis wir gemeinsam wieder dahin kommen? Finden Sie nicht, daß eine Verschlechterung des Rechts der Kriegsopferversorgung im Saarland eine glatte Enteignung derjenigen wäre, die heute schon ihren rechtsgültigen und endgültigen Bescheid in der Tasche haben? Man kann diesen Menschen
nicht einfach durch Gesetz oder durch einen Federstrich etwas nehmen, was sie seit Jahren haben.
Auch in dieser Hinsicht möchte ich darauf aufmerksam machen, daß die Wiedervereinigung der Saar und daß insbesondere die „soziale Wiedervereinigung" der Saar ihre Rückwirkungen bei den Millionen jenseits der Zonengrenze haben wird, die sehr argwöhnisch, neugierig und vielleicht hoffnungsfreudig in die Bundesrepublik herüberschauen werden, um zu sehen, was die 50 Millionen in der Bundesrepublik mit der einen Million, die im Saarland wohnt, machen. Ich möchte zu bedenken geben, daß bei den Beobachtern da drüben kein ungünstiges Echo hervorgerufen werden darf. Wir müssen mit Behutsamkeit, mit dem richtigen Gefühl, natürlich auch mit wirtschaftlicher Vernunft an diese Probleme herangehen, und ich glaube, wenn wir so miteinander reden, wird schon ein Ergebnis zustande kommen, mit dem wir uns alle sehen lassen können. Darauf aber kommt es mir auf diesem sozialen Gebiet an.
Dazu könnte noch sehr vieles gesagt werden; aber ich möchte Ihre Zeit nicht allzulange in Anspruch nehmen. Ich möchte nur einige Bemerkungen zu den wirtschaftlichen Themen machen. Herr Staatssekretär Westrick hat heute einen gewissen Rechenschaftsbericht über das abgegeben, was die Bundesregierung getan hat. Wir an der Saar haben mit Genugtuung verzeichnet, daß damals die Bundesregierung damit einverstanden gewesen ist, die Verkehrsstraßen an der Saar in eine Stufe hereinzunehmen, die den vorrangigen Ausbau bedeutete. Man darf aber dabei nicht verschweigen, daß die Straßen, die heute an der Saar ausgebaut werden, sowieso Bundesstraßen sind, daß also diese Aufgabe auf jeden Fall - ob einen Tag früher oder später - auf den Bund zugekommen wäre. Das gilt z. B. für das Autobahnstück von der Grenze bis Saarbrücken. Ich darf Herrn Staatssekretär Westrick auch daran erinnern, daß er uns die Bundespost und die Bundesbahn an der Saar nicht allzusehr anlasten soll; denn schließlich sind das Dinge, die in der gesamten Bundesrepublik nicht mehr in die Zuständigkeit eines Landes gehören. Kreiden Sie uns bitte in der künftigen Rechnung auch nicht die 40 Milliarden Franken an, die wir Frankreich abkaufen werden und die meines Erachtens ohne Not bei Abschluß des Saarvertrags als Präsent gegeben wurden. Wenn man das alles zusammenrechnen wollte, könnte nämlich eines Tages in diesem Hause die Stimmung aufkommen: Für die Saar ist ja schon so viel gegeben worden, da müssen wir einmal langsam machen. Ich habe den Eindruck, daß unser Bundesfinanzminister heute schon dieser Ansicht ist. Im Bundesfinanzministerium ist man nämlich - Herr Staatssekretär Hartmann, ich darf Sie bitten, auch das noch einmal zu überprüfen - der Auffassung, daß man im Eingliederungsjahr der Saar, im Jahre 1959, die Zuschüsse an das Saarland gegenüber dem vergangenen Jahr kürzen müßte. Ist das nicht grotesk? Ist es nicht notwendig, sich gerade in diesem Eingliederungsjahr, in dem so schwierige Aufgaben auf uns zukommen werden, nicht so engherzig zu zeigen und nicht gleich mit Abstrichen anzufangen? Ich bitte dringend darum, die Überlegungen in dieser Hinsicht noch einmal zu überprüfen.
Aber nun zu den rein wirtschaftlichen Dingen. Das Thema, das mich und meine Freunde am meisten berührt, ist: Wie bringen wir es fertig, die 360 000 Beschäftigten des Saarlandes beschäftigt zu halten, d. h. sie während der Eingliederung in die Bundesrepublik in den Betrieben zu behalten? Ich habe keinen Zweifel, daß es uns eines Tages gelingen wird, den Grad der Vollbeschäftigung zumindest auf dem Stand zu haben, der in der übrigen Bundesrepublik zu verzeichnen ist. Sie wissen, daß wir an der Saar noch weniger Arbeitslose haben, als die Bundesrepublik aufweist. Aber ich glaube, das Kunststück, mindestens denselben Grad zu erreichen wie in der übrigen Bundesrepublik, werden wir wohl fertigbringen. Es ist nur die Frage, wann wir das fertigbringen. Herr Dr. Fritz hat eine diesbezügliche Bestandsaufnahme gemacht.
Sie wissen, daß die Maßnahmen, die die Bundesregierung und die Saarregierung bisher getroffen haben, um den Absatz von Saarprodukten in der Bundesrepublik zu fördern, auf dem wesentlichen Sektor mißlungen sind. Herr Staatssekretär Westrick sagte: Sie sehen, uns trifft kein Verschulden; wir haben alles getan. Ich muß darauf antworten: Nein, Sie haben nicht alles getan. Von der saarländischen Regierung wurde Ihnen vorgeschlagen, für den Käufer in der Bundesrepublik Anreize zu schaffen, saarländische Waren zu erwerben. Das haben Sie abgelehnt. Sie haben dafür genehmigt, daß wir über den Haushalt des Saarlandes dem Verkäufer eine Subvention geben. Die saarländische Industrie steht vor der Situation, daß von Frankreich jeden Augenblick Telefonanrufe kommen: Bitte, liefert uns Waren! Während der schrittweise immer weiter vorwärtsgehenden französischen Inflation, die den Warenhunger bedingt, erhalten alle unsere Betriebe täglich solche Anrufe aus Frankreich. Wir haben also im Augenblick keine Sorge um den Absatz unserer Produkte.
Das Groteske der heutigen Diskussion liegt darin, daß wir uns über die wirtschaftliche Situation des Saarlandes unterhalten und Hilfsmaßnahmen erwägen in einem Zeitpunkt, in dem es der saarländischen Industrie tatsächlich gut geht. Das muß man doch einmal feststellen. Die saarländischen Betriebe können alles verkaufen, was sie produzieren. Zwar gibt es einige Ausnahmen, einige Betriebe haben Schwierigkeiten, aber alle anderen könnten nach Frankreich noch viel mehr absetzen, wenn sie mehr produzieren könnten. Das gilt vor allen Dingen für die weiterverarbeitende Industrie. Ich glaube, wir alle befürchten doch, daß 40 % der Produkte der saarländischen weiterverarbeitenden Industrie-und in ihr sind 90 000 Menschen beschäftigt - am Tage nach der wirtschaftlichen Eingliederung nicht mehr in vollem Umfang auf dem jetzigen Markt verkauft werden können. Der jetzige Markt ist der französische Markt. Es ist nicht gelungen, den Absatz auf dem Markt der Bundesrepublik besser zu fundieren. Im Gegenteil, auf einem gewissen Sektor standen wir noch nie so schlecht wie zu dieser Zeit.
Ich muß eins hier einmal mit aller Deutlichkeit feststellen. Zu der Zeit, als das Saarland auch wirtschaftlich mit Frankreich verbunden war, ging unsere Kohlenproduktion zu gleichen Teilen nach der Bundesrepublik und nach Frankreich, und zu einem anderen Teil wurde dadurch der eigene Bedarf des Saarlandes gedeckt. Heute müssen wir feststellen, daß die Bundesrepublik, nachdem der Absatz im Mai auf 14 % abgesunken war, nur 15 % an saarländischer Kohle aufnimmt, während Frankreich seine Bezüge auf 26 % gehalten hat. Wir haben auf diesem Sektor die größten Schwierigkeiten. Es ist deshalb notwendig, entsprechend unserem Antrag vom 30. Juni 1958 Maßnahmen zu erwägen, wie der Absatz saarländischer Kohle zumindest gleichberechtigt mit dem Absatz der Kohle aus den übrigen deutschen Revieren gestaltet werden kann. Man kann doch die Saar nicht dafür büßen lassen, daß sie so viele Jahre außerhalb unserer Bundesrepublik leben mußte; denn dafür ist sie ja schließlich nicht verantwortlich.
Die große Sorge ist also: Wie können wir einen neuen Markt für die Saarprodukte schaffen? Wenn Sie den Erzeugern von Saarprodukten eine weitere Subvention von 4 °/o geben, so daß wir auf 8 % kommen, dann werden Sie am Ende des Jahres feststellen, daß der Anteil unserer Exporte nach der Bundesrepublik auch nicht wesentlich größer ,geworden ist. Das zeigte schon das Experiment. Wir müssen dafür sorgen, daß nicht nur M. Meunier aus Paris den Telefonhörer in die Hand nimmt und in Saarbrücken Produkte bestellt, sondern daß auch Herr Müller in München sich bemüßigt fühlt, den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und nach Saarbrücken zu telefonieren. Das ist das Kunststück, das wir fertigbringen müssen. Es ist schwierig, und ich weiß, daß dabei die Frage der Preisdiskrepanz eine Rolle spielt. Aber wenn uns das nicht gelingt, müssen wir am Tage X für ein Viertel der saarländischen Produktion - das ist 1 Milliarde DM - einen Absatzmarkt suchen. Sie werden sagen: Was spielt bei der Produktion der gesamten Bundesrepublik 1 Milliarde DM für eine Rolle?! Für die Menschen, vor allen Dingen für die 90 000 Personen, die in unserer weiterverarbeitenden Industrie beschäftigt sind, spielt es eine sehr große Rolle, wenn ein gewisser Prozentsatz davon an die Stempelschalter der Arbeitsämter geschickt werden sollte.
Meine Damen und Herren, auch Notstandsmaßnahmen, etwa die Erwägung, die Beschäftigung unserer Bauindustrie, deren Kapazität ausgenutzt mist, dadurch steigern zu wollen, daß man den Dreher, den Klempner und den Maschinenbauer aus der Fabrik herausnimmt, ihm die Schaufel in die Hand drückt und ihn an die Straße stellt, um vorrangig neue Straßen zu bauen, schaffen keine Lösung des Problems. Wir müssen jetzt und besonders in den Monaten vor dem Tage X Vorsorge treffen, daß die Menschen an der Saar in ihren Betrieben arbeiten können.
Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat in Saarbrücken seine Hilfe zugesagt, der Herr Wirtschaftsminister Erhard war in Saarbrücken und hat seine Hilfe zugesagt. Der Bundeskanzler, der gesamte Bundestag haben ihre Hilfe zugesagt. Meine Damen und Herren, halten Sie es nicht für möglich - wenn man nicht davor zurückschreckt, nach Wegen zu suchen -, eine Produktion von 1 bis 2 % der bundesdeutschen Produktion auf unserem Markt unterzubringen? Das müßte doch möglich sein, wenn geeignete Maßnahmen rechtzeitig getroffen würden.
Deshalb möchte ich zum Antrag der DP betreffend den Bericht, den die Bundesregierung geben soll, sagen: Ich bin mit ihm einverstanden, aber datieren Sie ihn etwas vor! Warten Sie nicht bis zum 31. Mai. Das könnte schon ein sehr später Termin sein. Nach meiner Auffassung muß sich der Bundestag mit diesem Eingliederungsproblem in den nächsten Wochen laufend beschäftigen. Die Bundesregierung sollte schon früher, zumindest den Ausschüssen, entsprechende Berichte geben und Gespräche hinüber und herüber führen, wie diese Probleme gemeistert werden können. Man könnte also den Antrag, was das Datum angeht, vielleicht variieren und etwas allgemeiner halten. Überlassen Sie es doch der Bundesregierung, den Termin, an dem sie Bericht erstatten wird, jeweils zu bestimmen! Sollte sie nicht reagieren, wird sich das Haus Manns genug fühlen, den Bericht zu einem bestimmten Termin zu verlangen, der aber näher liegen sollte als der 31. Mai, den Sie genannt haben. So müßten meines Erachtens die Dinge angefaßt werden.
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Ich habe im Ausschuß für Wirtschaftspolitik mit Interesse die Anregung unseres Kollegen Hellwig gehört, vielleicht, obwohl unser Präsident blaß wird, wenn man darüber redet, einen Sonderausschuß des Hauses zu bilden. Mit dieser komplexen Materie der Saarfragen werden sich in den nächsten Wochen fast alle Ausschüsse des Bundestages zu beschäftigen haben. Welche Belastungen das für das Parlament bedeutet, haben Sie selbst festgestellt, als Sie sich mit dem EWG-Vertrag und damals mit dem Saarvertrag beschäftigten. Wäre es nicht richtiger, daß sich ein Sonderausschuß oder der Unterausschuß ,eines Ausschusses, aus entsprechenden Mitgliedern anderer Ausschüsse zusammengesetzt, speziell mit diesem Thema befaßte, um zumindest koordinierend und als Gesprächspartner des interministeriellen Ausschusses auf der parlamentarischen Ebene tätig zu werden und so alle diese Probleme in Angriff zu nehmen? Denn neben den wirtschaftlichen Fakten und den sozialen Dingen, die geregelt werden müssen, gibt es ja auch solche der Verwaltung, des Rechts und der Verhandlungen, die mit Frankreich noch zu führen sein werden.
Auch bei anderen Seiten des Themas Wirtschaftspolitik ist vieles zu regeln. Geld, meine Damen und Herren, ist wichtig und notwendig; unsere Betriebe müssen liquide bleiben, das ist eine Selbstverständlichkeit. Man muß bei ,dem Umtausch unseres Franken in D-Mark bestimmte Maximen beachten. Man muß dafür sorgen, daß nicht die Schulden mancher Leute an der Saar im Verhältnis zu
Dr. Conring
ihrem künftigen Einkommen, das sie in der Bundesrepublik haben werden, ins Unerträgliche steigen. Das betrifft z. B. all die Baulustigen, die unter den Begriff „Sozialer Wohnungsbau" fallen. Bei der Betrachtung unserer Bauschulden muß man die Tatsache berücksichtigen, daß wir 35 % teurer bauen, als in der übrigen Bundesrepublik gebaut wird. Überlegen Sie, was es für die früher Bauenden bedeutet, wenn wir die Baukosten der Bundesrepublik bei uns haben! Daß wir da regelnd eingreifen müssen, ist, glaube ich, für uns alle eine Selbstverständlichkeit. Aber es bedarf sorgfältiger, genauer und tiefgründiger Überlegungen, um diese Aufgabe zu meistern. Deshalb bitte ich, zu erwägen, ob man nicht dem Vorschlag von Dr. Hellwig nähertreten kann, eine Art parlamentarischer Maschinerie zu bilden, in der alle diese Fragen zusammenströmen.
Ich möchte weiter folgendes zu erwägen geben. Der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Industrie sagte: Wir wollen euch helfen, indem wir die Angehörigen unserer Vereinigung bitten, nicht an die Saar zu liefern, keine Produkte an die Saar zu verkaufen oder den Saarmarkt nicht zu überfüllen. Das halte ich für kaum möglich. Es werden sich sehr viele Firmen finden, die nur auf den Tag X warten, um ihre Produkte an der Saar unterzubringen. Das liegt doch nun einmal im Wesen des Konkurrenzkampfes. Aber wie wäre es, wenn wir neben Aufträgen, die die Bundesregierung, unsere Bundesunternehmen und andere beeinflußbare Unternehmen geben könnten, um den Menschen ihren Arbeitsplatz zu erhalten, das großherzige Angebot der deutschen Industrie, den deutschen Einzelhandel und den deutschen Großhandel für die Beschäftigung an der Saar und den Vertrieb saarländischer Waren zu Hilfe nehmen würden? Das ist ein Gedanke, den ich in die Diskussion werfe. Denn solange die saarländische Industrie in der Bundesrepublik keine Absatzorganisation aufgebaut hat, wird es für sie schwer sein, ihre Waren zu verkaufen. Wir können aber auch nicht alle Läger über den Haushalt finanzieren, damit dort die Erzeugung gestapelt wird, bis man sie absetzen kann. Wie wäre es, wenn man dabei die Hilfe der deutschen Industrie in Anspruch nähme, wenn sie mit eingriffe, diese, gemessen an ihrer eigenen Produktion, geringe Quote für die Saar auf dem Markt der Bundesrepublik mitvertreiben würde? Es gibt Skeptiker, die sagen: Das wäre ja Idealismus. Nun, ich glaube, wenn in der Frage der Wiedervereinigung, auch wenn es nur um 1 Million Menschen geht, kein Idealismus mitspielt, wird keine gute Sache daraus werden. Ich hoffe, daß man diesen Idealismus doch ansprechen kann. Sollte es aber nicht sein, dann müßte man das schon etwas mit Gold verbrämen und auf solche Weise Anreize schaffen, wie sie auch auf anderen Gebieten geschaffen werden müssen.
Wenn ich sage, daß wir heute einen Markt in der Bundesrepublik für die Saar schaffen müssen, plädiere ich für eine ähnliche Regelung wie die Berliner Regelung, nämlich die Umsatzsteuern für denjenigen zu reduzieren, der Saarwaren aufnimmt. Wenn die mächtige Konkurrenz der Industrie der Bundesrepublik am Tage X zu uns hereinkommt, könnte man die saarländische Industrie vor diesem
Ansturm dadurch schützen, daß man ihr für eine gewisse Zeit eine Umsatzsteuerbefreiung gibt, um sie so in die Lage zu versetzen, weiter zu produzieren. Man findet viele Möglichkeiten, wenn man einmal darüber nachdenkt, wie man der saarländischen Industrie und damit den ,saarländischen Menschen helfen kann.
Zum Schluß noch eine Bemerkung zum Herrn Bundesaußenminister. Herr Außenminister, ich glaube, Sie sollten, sobald es möglich ist - ich weiß, die Verhältnisse sind schuld ,daran, daß man mit Frankreich im Augenblick nicht so verhandeln kann, wie man gern möchte -, über ,den Termin der Endregelung verhandeln. Denn davon wird die Gestaltung vieler gesetzlicher Bestimmungen abhängen. Wir müssen nun einmal wissen, wann dieser Termin sein wird. Ich möchte persönlich sagen: schlecht wäre der Dezember 1959, der Zeitpunkt, der im Vertrag als der äußerste bezeichnet ist. Im Dezember 1959 werden Sie zwar in den Saarzeitungen keine Arbeitslosenziffern zu lesen bekommen. Das bedeutet keineswegs, daß die Bauindustrie dort das geschafft hätte, was wir hier noch nicht fertiggebracht haben, nämlich das ganze Jahr hindurch zu arbeiten. Vielmehr hört bei Einbruch der kalten Jahreszeit auch bei uns die Bauindustrie auf, zu arbeiten. Nur haben wir die sogenannte Schlechtwetterregelung. Unsere Arbeitnehmer in der Bauindustrie erhalten dann 60 % ihrer Löhne von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt, der sie aus dem Landes-stock, aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung, wiedererhält. Das heißt, wir haben keine Arbeitslosen, weil sie auf anderem Wege abgefunden werden. Das bedeutet jedoch nicht, daß die betreffenden Arbeiter nicht zu Hause säßen. 30 000, vielleicht noch mehr, werden im Monat Dezember feiern. Wenn dazu diejenigen kämen, die wegen der auftretenden Schwierigkeiten arbeitslos werden könnten, wäre das eine schlechte Situation. Wir müssen erreichen, daß der Tag der endgültigen Eingliederung in den Sommer, spätestens aber in den Frühherbst 1959 fällt, damit mit der Kraft der Konjunktur auch die Schwierigkeiten des Eingliederns überwunden werden können.
Bitte sagen Sie nicht, was die SPD vorschlage, sehe nach Dirigismus aus. Sagen Sie nicht, das widerspreche den Prinzipien der Marktwirtschaft.
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- Eben! Das, was wir bisher an der Saar gemacht haben, waren lauter Sünden gegen das Prinzip. Sie vertreten wohl mit mir die Auffassung: am Prinzip darf die wirtschaftliche und soziale Eingliederung der Saar im Interesse der Menschen des Saarlandes nicht totgeritten werden.
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Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hellwig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen zu dem sachlichen Teil unserer Probleme machen es doch erforderlich, noch einmal zu einigen Dingen Stellung zu nehmen, vor allem auch um die Problematik
noch einmal herauszuarbeiten, die in der kommenden Zeit zu beachten ist.
Die Bundesregierung und der Gesetzgeber stehen vor nicht minder schwierigen Aufgaben als die Regierung des Saarlandes und der dortige Landesgesetzgeber. Aber es ist schon in den Ausführungen des Kollegen Conrad deutlich geworden, daß viele Dinge auch der gestaltenden Mitwirkung der großen Sozialverbände bedürfen. Es ist von Herrn Kollegen Conrad darauf hingewiesen worden, daß beispielsweise bezüglich der Umstellung der Löhne, der Sozialleistungen usw. die Meinungen stark auseinandergehen, ob eine entsprechende Regelung über neu abzuschließende Tarifverträge oder über eine gesetzliche Umstellung der jetzigen Preis-LohnRelationen zu erfolgen hat. Je schneller und je einheitlicher die Meinungsbildung an der Saar selbst erfolgt, um so leichter wird es für die Bundesregierung sein, ihre Maßnahmen anzusetzen.
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Das große Problem aber, vor dem wir alle stehen, ist die Tatsache, daß 1956 im Saarabkommen bestimmte Dinge fixiert worden sind, die erst, ab spätestens 1. Januar 1960 Platz greifen sollen. Es sind mengenmäßige Bestimmungen, beispielsweise über den Außenhandel der Saar, darin enthalten. Über diese Fixierung ist die Entwicklung seither längst hinweggegangen, einmal die politische Entwicklung in Frankreich, die innerfranzösischen Verhältnisse, die Entwicklung der Währung und des Staatshaushalts, zum anderen der Weg zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Abschluß des EWG-Vertrags und inzwischen auch sein Inkrafttreten. Nicht zuletzt hat auch die Dynamik der wirtschaftlichen Entwicklung gezeigt, daß sie sich nur äußerst schwierig verfrüht in bestimmte Festlegungen einfangen läßt.
Damit stellt sich die Frage: ist der Zweck der Übergangszeit erreicht worden oder nicht? Die Frage ist verneint worden; der Zweck der Übergangszeit sei nicht erreicht. Das kann man natürlich nur sagen, wenn man bereits eine pflichtmäßige Umschaltung der Saarwirtschaft auf den deutschen Markt in dieser Übergangszeit haben wollte. Wir haben damals doch hier vielfach die Auffassung vertreten, daß die Saarwirtschaft so lange wie möglich auf dem französischen Markt bleiben sollte, um ihre Position zu halten und sie nicht freiwillig aufzugeben.
In der Frage: Was ist seither geschehen? mögen die Auffassungen von Opposition und Regierungsparteien etwas auseinandergehen. Es ist eine Geschmacksfrage, ob man nur herausstellt, daß es zuwenig ist, und ob man sagt, bestimmte Aufrechnungen, insbesondere soweit sie finanzieller Art sind, dürften hier nicht erwähnt werden. Für den Empfänger an der Saar, den öffentlichen Haushalt oder die Wirtschaft, mag es richtig sein, zu sagen: der Etat der Länder sei ja auch im Bundesgebiet nicht mit dem Defizit von Post oder Bahn belastet. Es mag richtig sein, zu sagen: die 40 Milliarden Fr. bei der Währungsumstellung seien ja nicht eine Hilfe für die Saar. Völlig zugegeben! Aber Sie müssen auch die andere Seite sehen, und auch unsere Landsleute an der Saar müssen sie sehen: daß für den Bund, und zwar in diesem Falle für den Bundeshaushalt, diese Dinge in ihrer Gesamtheit als eine Belastung des Haushalts zu sehen sind und daß auch die Aufbringung gesichert sein muß. Die Frage der Bedienung all dieser Verpflichtungen ist uns nicht abzunehmen, gleichgültig ob die Regelung den Charakter einer Hilfe für die Saar hat oder nicht. Daher bitte ich an der Saar um Verständnis dafür, daß wir hier auch immer wieder die haushaltsmäßige Betrachtung anknüpfen.
Nun einiges zu dem Problem der handelspolitischen Eingliederung, insbesondere der Orientierung der Saar auf den Markt im Bundesgebiet. Durch die Ausführungen des Kollegen Conrad ging eine große Frage hindurch, auf die er uns allerdings keine Antwort gegeben hat. Er hat sich im ersten Teil seiner Ausführungen sehr betont für die Aufrechterhaltung des sozialen Leistungsstandes an der Saar ausgesprochen, und er hat gesagt, auch dort, wo andere Regelungen, d. h. doch sicher günstigere Regelungen, als im Bundesgebiet vorlägen, sollten sie an der Saar bestehenbleiben. Kollege Mommer hat ähnlich gesprochen und gesagt, daß man hier nicht unbedingt einen sozialpolitischen Unitarismus entwickeln müsse. Aber dann hat Kollege Conrad in seinem zweiten Teil darauf hingewiesen, der Absatz der Saarindustrie mache sehr große Sorge, weil sie in vieler Hinsicht auf dem deutschen Markt nicht richtig zum Zuge gekommen sei, sie sei nicht konkurrenzfähig wegen der Kosten- und Preissituation, und gewisse zusätzliche Vergünstigungen oder Anreize für deutsche Käufer müßten noch entwickelt werden.
Aber diese beiden Teile des Problems gehören doch wohl zusammen. Man kann nicht sagen - so gern es jeder möchte -: die Saar soll ein höheres soziales Leistungsniveau als das Bundesgebiet haben - wenn sie es zur Zeit hat -, auf der anderen Seite aber bedauern, daß sie durch ihre höheren Kosten in bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit schlechter gestellt sei, so daß Bundeshilfen in irgendeiner Form dafür notwendig wären. - Herr Kollege Conrad, ich mache nur darauf aufmerksam, daß diese Frage gestellt ist, und sie wird wohl der rote Faden durch die Diskussion in den nächsten Monaten und insbesondere vor und nach dem Tage X und beim Tage X in der Umstellungsgesetzgebung sein.
Ich möchte nun hier nicht unken und sagen, die Wettbewerbsfähigkeit der Saar verbietet es überhaupt, abweichende soziale Regelungen aufrechtzuerhalten. Das möchte ich gar nicht sagen, sondern ich glaube, wir sollten sehr genau überprüfen, ob die Saar und die Saarbevölkerung, um die es ja hier geht, bei dem jetzigen Gefüge sozialer Leistungen plus Lohn wirklich bessersteht als die vergleichbaren Bevölkerungsschichten und Arbeitnehmerkategorien im Bundesgebiet. Das ist eine Frage, die einfach noch nicht zu Ende durchgedacht ist und auf die auch weder Ihnen noch mir eine klare Antwort möglich ist.
Ich weise zunächst einmal auf die allgemeine Entwicklung der Löhne und ihrer Kaufkraft im Saargebiet hin. Herr Kollege Conrad hat - mein Kollege Dr. Fritz hat ebenfalls davon gesprochen -auf Untersuchungen der saarländischen Gewerkschaften und der Arbeitskammer verwiesen, wo das Zurückbleiben der Industriearbeiter der Saar gegenüber dem Bundesgebiet im Reallohnniveau nachgewiesen wird. Das Ergebnis dieser Untersuchungen galt für Februar dieses Jahres. Es war das Ergebnis des Vergleichs mit Nordrhein-Westfalen und mit Baden-Württemberg, daß tatsächlich die Saarlöhne nach Einbeziehung sämtlicher Zulagen, also auch der Familienzulage und der sogenannten weiteren Lohnzulage, über die Kollege Conrad gesprochen hat, in den untersuchten Wirtschaftszweigen zwischen 7 und 16 % niedriger als in NordrheinWestfalen und zwischen 1 und 11 % niedriger als in Baden-Württemberg waren. Lediglich in der Papierverarbeitung und zum Teil in der chemischen Industrie überwogen die saarländischen Löhne - wohlgemerkt: bereits einschließlich der sogenannten weiteren Lohnzulage und einschließlich der Familienzulage.
Das ist inzwischen überholt; denn seither hat im Saargebiet eine bemerkenswerte Lohnbewegung eingesetzt. Die nominelle Erhöhung der Löhne war recht kräftig. Da die Preisentwicklung dahinter zurückblieb, also die Lohnentwicklung nicht voll aufzehrte, dürften in der Zwischenzeit auch die industriellen Reallöhne an der Saar zugenommen haben, so daß sich der Abstand gegenüber dem Bundesgebiet doch um eine erhebliche Anzahl von Punkten wieder verringert hat.
An dieser Bewegung wird deutlich, daß wir im Augenblick keine sozialpolitischen Schlußfolgerungen ziehen können, weder für die Frage der Umstellung der Löhne und der Tarifverträge noch für die Umstellung der anderen öffentlichen oder halböffentlichen Sozialleistungen, weil das ständige Nebeneinander der Entwicklung mal der einen, mal der anderen Seite dieses Vergleichs eine andere Stellung gibt und wir noch nicht sagen können, wie das Bild am Tage X und unmittelbar danach denn nun wirklich aussehen wird. Ich glaube daher, es ist gut, die Erkenntnis dieser Frage so weit wie möglich durch Vergleiche voranzutreiben, es ist aber verfrüht, daraus bereits bestimmte Schlußfolgerungen zu ziehen.
Was hat nun der Reallohnvergleich weiterhin ergeben? Er war für männliche Verheiratete mit einem Kind durchgeführt. Das Bild wird sofort etwas anders, wenn man die Familie mit zwei und mehr Kindern heranzieht. Dann macht sich bemerkbar, auf was Kollege Conrad schon hinwies, daß insbesondere vom dritten Kinde ab der saarländische Arbeitnehmer in seinem Realeinkommen besser steht. Aber daraus jetzt schon die Schlußfolgerung zu ziehen, daß etwas Derartiges ein Besitzstand sei, der am 1. Januar 1960 noch unverändert gegeben sei und dann unverändert zu übernehmen sei, erscheint mir verfrüht.
Wir müssen - und so ist die Formel von der Erhaltung des sozialen Besitzstandes doch auch gemeint - die Gesamtheit des realen Einkommens des saarländischen Einkommensbeziehers sehen, gleichgültig wie es sich im einzelnen zusammensetzt, aus Lohn, Familienzulagen und sogenannter weiterer Lohnzulage, die ihre Herkunft aus einer Art von Steuerabgeltung hat. Wir sollten einstweilen bemüht sein, den realen Wert des Einkommens zu erhalten, gleichgültig wie es sich im einzelnen zusammensetzt.
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- Das ist völlig richtig, Herr Kollege Wuermeling, das darf nicht zu Lasten von irgend jemand erfolgen, womit gemeint ist, daß der Betreffende nicht weniger an realem Einkommen erhalten soll.
Ich halte es - insofern widerspreche ich dem Kollegen Conrad - für verfrüht, etwa jetzt schon die weitere Lohnzulage an der Saar durch eine einseitige Regelung der Saar abzuschaffen, weil damit das Gefälle zwischen Familienzulageempfängern und Kinderlosen oder Unverheirateten vergrößert würde, also gerade damit die Divergenz in der gesamten Einkommensgestaltung gegenüber dem Bundesgebiet größer würde. Die Saar sollte in dieser Zeit eines vermeiden. Sie sollte nicht weitere Divergenzen in der Schichtung des Einkommens und seiner Zusammensetzung gegenüber dem Bundesgebiet entwickeln, sondern diese Divergenzen soweit wie möglich schon im jetzigen Entwicklungsstadium überwinden.
Wissen Sie, Herr Kollege Hellwig, wenn Sie an der Frage der weiteren Lohnzulage vorbeigehen, daß Sie einfach verlangen, daß der saarländische Arbeitnehmer wie bisher höhere Steuern zahlt als der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik, und wollen Sie das?
Ich glaube, daß auch hier eine Korrektur der bisherigen Vorstellungen notwendig ist.
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In alle diese Vergleiche ist nämlich noch nicht die Wirkung der Einkommensteuerreform vom Sommer dieses Jahres eingearbeitet, die insbesondere die steuerliche Belastung der Ehegatten und der Familien wesentlich verändert hat. Das muß man sehen.
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Diesem Vergleich folge ich also noch nicht. Vor allem ist er seit der Einkommensteuerreform noch nicht weitergeführt worden.
Ich möchte zu weiteren Ausführungen von Herrn Kollegen Conrad etwas Grundsätzliches sagen. Wir wollen die soziale Harmonisierung -- und das gilt auch für den europäischen Gemeinsamen Markt - nicht so verstanden wissen, daß alle einzelnen Teile der Einkommen der niedrigsten Länder auf das Niveau des Spitzenreiters angehoben werden, sondern wollen, daß das Gesamteinkommen, gleichgültig wie es sich zusammensetzt, bei diesen Ver2546
r gleichen zugrunde gelegt wird. Dann sehen die Dinge wesentlich anders aus, verehrter Kollege Conrad, vor allen Dingen beim Vergleich der Nettoeinkommen und der Berücksichtigung des Familienstandes im Steuertarif und anderes mehr. Die Formel der „sozialen Harmonisierung nach vorn" kann ich nur so verstehen, daß die Gesamteinnahmen gemeint sind, nicht aber so, daß gewissermaßen der soziale Besitzstand jedes einzelnen Ressorts auf die Ebene des Spitzenreiters gehoben wird und man von der Bundesrepublik nur die günstigeren Regelungen übernimmt, die schlechteren Regelungen jedoch dadurch ausmerzt, daß man sagt: Wir behalten unsere bessere Regelung. Ich bin persänlich nach allen Beobachtungen, die ich in den letzten Jahren über die Entwicklung der Einkommen an der Saar und im Bundesgebiet angestellt habe, überzeugt, daß wir die Formel „Erhaltung des sozialen Besitzstandes" ohne Schwierigkeiten realisieren können, wenn wir auf das reale Gesamteinkommen abstellen und nicht auf einzelne, ressortgebundene Teile des Einkommens. Hier ist ja wohl auch noch eine entscheidende Frage, zu der sich die Tarifpartner zu äußern haben. Immerhin wird die saarländische Familienzulage durch einen Zuschlag zur Lohnsumme in Höhe von 9,5 % gespeist. Die erste Frage richtet sich doch an die Tarifpartner, ob sie bereit sind, von dem Gesamtarbeitnehmereinkommen einen so hohen Prozentsatz der Regelung durch den Gesetzgeber und die Familienausgleichskassen zu überlassen oder ob sie einen so großen Einfluß auf das Arbeitnehmereinkommen nicht aus ihrer Kompetenz abgeben wollen.
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Das ist eine Frage, die die Tarifpartner in dieser Zeit irgendwann beantworten müssen, und ich glaube, meinen Appell am Anfang zu einer baldigen Meinungserklärung hier wiederholen zu sollen.
Ein Zweites zu der Frage der sozialen Leistungen im ganzen! Wir sollten auch nicht vergessen, daß die Übernahme des französischen Sozialrechts in mancher Hinsicht eine Forderung der französischen Wirtschaft bei der Begründung des wirtschaftlichen Anschlusses der Saar an Frankreich war, um die Konkurrenzfähigkeit der Saar auf dem französischen Markt ungünstig zu beeinflussen. An diese Begründung, als damals viele französische sozialrechtliche und steuerrechtliche Dinge übernommen werden mußten, sei hier erinnert.
In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Conrad, eine historische Erinnerung bezüglich Elsaß-Lothringens! Sie haben darauf hingewiesen, daß Elsaß-Lothringen, als es 1919 im Versailler Vertrag wieder mit Frankreich vereinigt wurde, sein von Frankreich abweichendes Sozialrecht, (insbesondere die deutsche Sozialversicherung, behielt und immer eine Provinz eigenen Sozialrechtes in Frankreich war. Sie müßten dabei aber auch sehen, daß das von seiten Frankreichs, nicht zuletzt unter Zustimmung der französischen Konkurrenz in Altfrankreich, begrüßt wurde, weil die lothringische und die elsässische Wirtschaft dadurch auf dem französischen Markt mit wesentlich höheren Sozialkosten belastet war. Das Ergebnis dieser höheren Sozialbelastung war eine Abwanderung von Betrieben und Bevölkerung nach Altfrankreich. Nachzulesen in einer ausgezeichneten Darstellung über die wirtschaftliche Eingliederung Elsaß-Lothringens, 1932 in Straßburg erschienen. Hier wird sehr deutlich, wie ein regionales Sonderniveau sozialer Lasten entscheidend die Wettbewerbsfähigkeit gefährden kann.
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Und dann muß ich die Frage stellen: Was ist wichtiger, die Aufrechterhaltung eines im ganzen minimalen Vorsprungs mit der einen oder anderen Regelung oder die Erhaltung des Arbeitsplatzes, die Erhaltung des Wohnsitzes, die Verwurzelung mit der Heimat? Ich glaube, man soll diese Frage doch leidenschaftslos anfügen, gerade nach der Erfahrung, die Elsaß-Lothringen mit dem sogenannten Industriesterben der zwanziger Jahre gemacht hat.
Eine weitere Erinnerung an die jüngere Vergangenheit! Wir sollten auch dort, wo abweichende Regelungen der Saar noch bejaht werden und ihre Aufrechterhaltung gewünscht wird, uns sehr genau die Frage vorlegen, ob es sich dabei nicht um Erbschaften einer, Politik handelt, die bewußt auf die Abtrennung des Saarlandes und der Saarwirtschaft vom deutschen Verband ausgerichtet war. Ich glaube, daß hier eine bestimmte Grenze für einen im ganzen zu bejahenden föderalistischen Grundcharakter besteht.
Ich habe schon gesagt, daß bestimmte Belastungen wirtschaftlicher, finanzieller und sozialer Art der Gesetzgebung aus der Zeit vor 1957 bewußt eine solche Zielsetzung hatten. Daher ist auch, glaube ich, die Frage ihres Abbaues und der Harmonisierung mit der bundesdeutschen Regelung ein Politikum, aber auch, wie ich schon sagte, eine Existenzfrage für die Wirtschaft und die Bevölkerung im ganzen.
Damit stelle ich auch eine andere Frage, mit der ich ein sehr heißes Eisen berühre. Wir wissen, daß eine Reihe von Industriebetrieben an der Saar in den vergangenen Jahren auch mit Regierungshilfe künstlich am Leben gehalten worden sind. Gerade in der jüngeren Diskussion sind hierüber recht unerwünschte Dinge zur Sprache gekommen. Da wird deutlich, daß dort offenbar mit Staatsgeldern vor 1957 unter einem anderen System ein bestimmter Beschäftigungsstand und Industrieapparat entwickelt worden ist, ohne daß in jedem Falle genau geprüft war, ob wirklich die Konkurrenzfähigkeit und die Existenzfähigkeit gegeben war. Man wird diese Dinge, selbstverständlich sehr behutsam, überprüfen müssen. Mit „behutsam" meine ich, daß das innerhalb der Gesamtindustriekapazität und Beschäftigungskapazität der Saar durch Umschichtungen geregelt werden müsse, nicht, wie vielleicht gedacht werden könnte, einfach durch Verkümmerung.
Damit komme ich zu einem weiteren Problemkreis, der vom Kollegen Conrad angesprochen worden ist. Ich meine die Grundstoffindustrie, Kohle und Stahl. Er hat vom Stahl nicht gesprochen; aber es hängt natürlich auf das engste damit zusammen. Ich glaube, wir können zunächst einmal eines feststellen: daß Kohle und Stahl heute an der Saar nicht d a s Rückgliederungsproblem schlechthin sind, wie
sie es 1935 waren. Das Hauptproblem der Rückgliederung der Saar 1935 war die Umschaltung des Kohle- und Stahlabsatzes, weil Kohle und Stahl damals noch das Schwergewicht der gesamten Saarindustrie waren. Seither ist eine stärkere verarbeitende Industrie entstanden. Aber Kohle und Stahl, die Grundstoffindustrie dieses Landes, haben ihr Absatzproblem, ihr Umstellungsproblem lösen können; und diese Lösung, meine Damen und Herren, ist allerdings durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung und der Bundestagsmehrheit gegen den Widerstand der Opposition herbeigeführt worden, nämlich die Gründung der Montanunion, die Schaffung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Durch die Schaffung des Gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl ist das Absatzproblem, das Problem zweiseitiger Verflechtung von Kohle und Stahl an der Saar gelöst worden, und damit ist ein entscheidendes Hindernis der Lösung der Saarfrage aus dem Wege geräumt worden.
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Trotzdem kommen die Klagen, daß der Saarkohlenabsatz nicht so floriert, wie man das im ganzen haben möchte. Nun, das Ruhrgebiet und Aachen klagen auch. Bezogen auf die Förderung und die Kapazität des Bergbezirks ist der Haldenbestand an der Saar geringer als im Ruhrgebiet. Wenn wir die Haldenbestände als Gradmesser der Absatzstockung ansehen, stellen wir fest, daß die Absatzstockung, bezogen auf die gesamte bisherige Förderung, im Bundesgebiet selbst offenbar schon stärker spürbar geworden ist als an der Saar. Ein Eingreifen mit bestimmten Maßnahmen wird sich immer an den Bestimmungen des Montanvertrages orientieren müssen, die uns zur Vorsicht mahnen; denn es handelt sich hier ja wohl um Begünstigungen oder Diskriminierungen oder was man nun uns vorwerfen könnte. Im ganzen aber ist, glaube ich, das Problem der Saarkohle in Süddeutschland ein Problem ähnlich dem der Ruhrkohle: daß sie sich der Konkurrenz anderer Energieträger, nämlich anderer Auslandskohle und des Öls, gegenübersieht. Es handelt sich also nicht um ein spezifisches Saar-Umstellungsproblem, sondern um das Problem der deutschen Kohlenwirtschaft und ihrer künftigen Absatzentwicklung.
Abschließend darf ich noch einige Bemerkungen zu der Gesamtdiskussion und insbesondere zu den Untertönen machen, die vorhin in einem Zwischenspiel durch den Kollegen Mommer hineingebracht worden sind. Herr Kollege Mommer, ich glaube, wir kennen uns aus der gemeinsamen Behandlung der Saarfrage genug, daß ich nicht Gefahr laufe, mißverstanden zu werden, wenn ich herausstelle: Wer heute über die Saarfrage und ihre Lösung spricht, der sollte nicht nur das Saarabkommen von 1955 hier zur Diskussion stellen, sondern der sollte auch erkennen, daß alles, was sich an der Saar seither getan hat, nur auf dem Boden der Aussöhnung mit Frankreich vor sich gehen konnte.
({5})
Und daß hier das Verdienst an erster Stelle der Politik des Herrn Bundeskanzlers zukommt, dürfte doch wohl nicht zu bestreiten sein.
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Erinnern Sie sich, Herr Hellwig, daß wir auch daran Anteil gehabt haben und daß wir immer auf die Notwendigkeit dieser Aussöhnung hingewiesen haben, daß wir immer, auch aus der Opposition heraus, darauf hingewiesen haben, daß wir bereit sein müßten, Frankreich gegenüber Opfer zu bringen, um diese Aussöhnung zustande bringen zu können?
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Herr Kollege Mommer, Sie haben hier selbstverständlich auch die These vertreten, daß eine Versöhnung mit Frankreich stattfinden muß. Aber es kommt darauf an, was geschah, um diese Aussöhnung zustande zu bringen.
({0})
Viele Handlungen, die die Bundesregierung und die Mehrheit dieses Hauses zu verantworten hatten, sind zum Teil nicht nur gegen Ihren leidenschaftlichen Widerstand, sondern auch gegen die persönliche Diffamierung erfolgt.
({1})
Der erste entscheidende Schritt, nämlich der Eintritt in den Europarat, der gegen Ihren Widerstand erfolgt ist, hat den Weg freigemacht,
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die Frage der Herstellung der politischen Rechte und Freiheiten für die Saarbevölkerung vor ein internationales Forum zu bringen. Ich erkenne gern an, daß der zweite Schritt, diese Frage dann vor dieses Forum zu bringen, wesentlich Ihrer Mitwirkung zu verdanken war. Beim ersten Schritt haben Sie jedoch die Entscheidung dieses Hauses leidenschaftlich bekämpft.
({3})
Ein weiterer Schritt, der die Eingliederung der Saar, überhaupt das Finden einer Lösung dieser Frage vorbereitet hat, war der Abschluß des Montanunion-Vertrags, von dessen wirtschaftlicher Bedeutung für die Regelung des wichtigsten saarländischen Absatzproblems ich schon gesprochen habe. Für diesen Abschluß hatten wir noch nicht Ihre Zustimmung. Ich erkenne dankbar an, daß wir beim nächsten Schritt, als wir nämlich auch für die übrige wirtschaftliche Orientierung der Saar den Weg des Gemeinsamen Marktes gehen wollten, also bei der Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, schließlich trotz mancher Bedenken - die auch wir hatten - Ihre Zustimmung fanden.
Ich glaube, man sollte gerade die Beiträge der Außenpolitik in diesen frühen Jahren nicht gering achten, wenn man von der Herbeiführung der Lösung in der Saarfrage spricht.
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Und nun, meine Damen und Herren: Modellfall für die Wiedervereinigung! Muß ich Sie daran erinnern, wie in allen Phasen der Saarverhandlungen dieses Problem und diese Aufgabe immer vor unseren Augen gestanden haben und wie man schon
froh und glücklich war, wenn auch um den Kaufpreis eines hohen Risikos die Freiheit der Bevölkerung, die Freiheit der politischen Parteien, die freie Wahl unter internationaler Kontrolle zu erreichen?
({5})
Ich glaube, bei der Ausgestaltung gerade dieser Bestimmungen ist im vertrauten Kämmerlein immer wieder gemahnt worden: Hier muß beachtet werden, daß es sich um einen Modellfall für das gesamte deutsche Problem handelt. Ein Risiko war allerdings nicht auszuschalten, daß diese Entscheidung bei freier Wahl nämlich auch anders ausfallen konnte. Aber es war dann noch nicht eine unwiderrufliche Entscheidung, es war dann noch nicht eine Endlösung, sondern eine Konstruktion, die im Rahmen eines frei zu vereinbarenden Friedensvertrages erneut zu beraten war. Wenn Sie bei der Wiedervereinigungsfrage im großen immer wieder daran erinnern und mahnen, daß man auch Risiken eingehen müsse: an der Saar sind wir ein Risiko eingegangen, und wir haben mit diesem Wege recht behalten. Der Kollege Conrad würde heute als Führer der Deutschen Sozialdemokratischen Partei im Saargebiet voraussichtlich nicht hier eine Rede haben halten können, wenn nicht in diesem Hause durch das erste Saar-Abkommen und unsere Zustimmung dazu die Möglichkeit für freie Wahlen im Saargebiet geschaffen worden wäre.
({6})
Eine letzte Bemerkung noch. Verehrter Kollege Mommer, ich glaube, der Vorwurf über die Einmischung des Bundeskanzlers bei dem Wahlkampf vor der Abstimmung im Oktober 1955 sollte in diesem Hause nicht mehr erhoben werden.
({7})
Sie wissen genau, daß die Gefahr bestand, wegen der unserer Regierung vorgeworfenen Einmischung den gesamten Prozeß an der Saar anzufechten,
({8})
und Sie wissen genau, worauf ich anspiele: Auf die Hilfe der Bundesregierung, die auch Ihre Freunde hatten.
({9})
Ich darf es mir wohl ersparen, weiter auf dieses Thema einzugehen. Vielleicht wird verständlich, daß gegenüber dem Vorwurf, der an der Saar von den Gegnern der deutschen Sache erhoben wurde, daß nämlich hier eine Einmischung in anderem Sinne erfolgt sei, der Bundeskanzler eine beruhigende Erklärung abgegeben hat. Wir sollten darüber nicht mehr diskutieren, denn es ist, wie Sie sich wohl selbst erinnern werden, durchaus nicht so, wie es hier immer dargestellt wurde.
({10})
Damit, meine Damen und Herren, darf ich meine Ausführungen schließen. Das Problem ist so schwierig und die Versuchung, mit billigen Ausführungen und Versprechungen irgendwie politisches Kapital herausschlagen zu wollen, ist so groß, daß wir uns gewissermaßen verpflichten sollten, das ganze Thema sine ira et studio aus der parteipolitischen
Betrachtung herauszunehmen - und diesem Anliegen hat auch mein Vorschlag gegolten -,
({11})
die Zusammenarbeit mit dem interministeriellen Ausschuß der Regierung, der ein unerhört schwieriges Gebiet zu bearbeiten hat, so zu gestalten, daß sich von vornherein parteipolitischer Zündstoff nicht ansammeln kann.
In diesem Sinne möchte ich auch den Antrag der Fraktion der Deutschen Partei auffassen, wobei ich darauf aufmerksam machen darf: Der Wirtschaftsausschuß hat in seiner Beratung bereits den Wunsch geäußert, laufend unterrichtet zu werden. Meine Damen und Herren, ein bestimmter Stichtag, bis zu dem berichtet wird, ist bei einem solchen komplexen Bündel von Gesetzgebungsvorlagen, die sehr frühzeitig beraten werden müssen, einfach irreal, sondern hier ist eine laufende Berichterstattung, eine laufende Tuchfühlung nötig, und ich hoffe, daß auch das Haus den Weg findet, organisatorisch für diese Zusammenarbeit die Voraussetzungen zu schaffen.
({12})
Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Umdruck 168 Antrag der Fraktion der Deutschen Partei. Der Herr Abgeordnete Schneider ({0}) hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß das Datum „bis zum 31. Mai 1959" ersetzt ist durch das Datum „bis zum 31. März 1959".
Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt. Ich komme nun zum 1. Punkt der heutigen Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Huth, Stiller, Dr. Preusker und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes ({1}) ({2}).
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Stiller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen den Antrag auf Drucksache 513 zu begründen. 1952 wurde das Geschäftsraummietengesetz für die Bundesrepublik erlassen. Die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse damals in Berlin ließen eine Ausdehnung dieses Gesetzes auch auf Berlin nicht zu.
({0})
Inzwischen haben sich aber die Verhältnisse so gebessert, daß die Zeit gekommen ist, das Geschäftsraummietengesetz auch auf Berlin zu erstrecken. Es gibt in Berlin jetzt einen Geschäftsraummarkt, wie man ihn vor Jahren dort noch nicht hatte. Wenn
Sie an die letzte Sitzungswoche in Berlin zurückdenken, so werden Sie sich erinnern, daß Sie sehr oft in Ladenräumen und auch in den Stockwerken die bekannten Plakate Zu vermieten gesehen haben. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in Berlin haben sich so gebessert, daß man diese Rechtsangleichung nun durchführen kann.
In der Bundesrepublik hat sich das Geschäftsraummietengesetz bewährt. Der Übergang zur freien Marktwirtschaft hat sich ohne Schwierigkeiten vollzogen. Der vorliegende Entwurf auf Drucksache 513 soll für Berlin vorerst keine volle Freigabe bewirken. Für eine bestimmte Übergangszeit bleibt vielmehr das Kündigungswiderrufsverfahren des Geschäftsraummietengesetzes, das in der Bundesrepublik bereits ausgelaufen ist, weiterhin vorgesehen. Darüber hinaus wird ein Vollstreckungsschutz eingeführt, wie wir ihn auch in der Bundesrepublik hatten.
Sie werden sich sicherlich - ich habe bereits darauf hingewiesen - anläßlich der letzten Sitzungswoche in Berlin selbst davon überzeugt haben, daß die wirtschaftliche Lage in Berlin es jetzt erlaubt, diesen schon längst notwendigen Schritt zu tun. Auch der Bausenator von Berlin, Herr Schwedler, hat sich in der Sitzungswoche in Berlin im Gespräch über diese Frage dahingehend geäußert, daß die Zeit nun da sei, das Geschäftsraummietengesetz nun auch auf Berlin zu erstrecken.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meine Damen und Herren, der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuß für Wohnungswesen zuzustimmen.
({1})
Das Wort hat Frau Abgeordnete Berger-Heise.
Meine Herren und Damen! Herr Abgeordneter Stiller hat Ihnen soeben die Begründung für den Antrag Drucksache 513 vorgetragen. Nur hat er etwas ausgelassen. Es heißt da nämlich nicht nur, daß sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in Berlin so gebessert hätten, sondern auch, die politischen Verhältnisse hätten sich so gebessert, daß man dieses Gesetz heute auch in Berlin anwenden könne. Ich möchte darauf nachher noch einmal zurückkommen.
Daß die CDU-Abgeordneten - es sind 26 -- und ein DP-Abgeordneter - Herr Präsident Preusker - ausgerechnet jetzt den Mieterschutz und die Preisbindung für Geschäftsräume in Berlin aufheben wollen, kam für uns Sozialdemokraten einigermaßen überraschend. Erstaunlich aber an diesem Antrag ist außerdem die von der Bundesregelung abweichende Art, wie Sie das Gesetz angewendet wissen wollen. Im Bund haben Sie gegen unsere Stimmen die Rechte der Mieter von Geschäftsräumen in den letzten sechs Jahren Zug um Zug abgebaut; im gleichen Maße haben Sie den Vermietern mehr Rechte eingeräumt. Nun wollen Sie in Berlin folgen. Ich weiß nicht, ob Sie den Geschäftsraummietern in Berlin damit ein Weihnachtsgeschenk machen wollen; denn Ihr Antrag sieht ja eine Kündigungsmöglichkeit zum 1. Januar 1959 vor.
Im Bund haben Sie, wie ich eben schon sagte, das Kündigungswiderrufsverfahren durch Einbau der §§ 8 bis 22 stufenweise abgebaut. Zuerst hatte der Mieter einen Anspruch auf Widerruf der Kündigung, wenn diese erhebliche wirtschaftliche Nachteile für ihn mit sich brachte. Später hatte er diesen Anspruch auf Widerruf der Kündigung nur noch, wenn sie eine erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage für ihn zur Folge hatte. Das galt für Kündigungen, die vor dem 31. März 1956 erfolgten. Die Kündigungen galten dann als nicht erfolgt, und das Mietverhältnis war fortzusetzen. Im Jahre 1956, also vier Jahre nach Erlaß des Geschäftsraummietengesetzes für den Bund, ließen Sie den Anspruch auf Widerruf der Kündigung auslaufen und ersetzten ihn durch einen Vollstreckungsschutz; dieser ist erst im September 1958 ausgelaufen.
Sie haben also den Geschäftsleuten im Bundesgebiet fast sechs Jahre Zeit gegeben, sich nach einem geeigneten Geschäftslokal und nach einem vernünftigen Hauswirt umzusehen, mit dem sie einen normalen Vertrag schließen konnten. Leider sind die meisten Verträge keine langfristigen geworden, wie eine Untersuchung des Lebensmitteleinzelhandels in Hamburg neulich ergeben hat. Die Geschäftsleute wissen also bei den sehr kurzfristigen Verträgen nie, ob sie nicht nach einem Jahr wieder räumen müssen. Den Berliner Geschäftsleuten wollen Sie nun die völlige Aufhebung des Mieterschutzes und der Preisbindung bereits nach einem Jahr zumuten.
({0}) Das scheint mir nicht tragbar zu sein.
Nach der von Ihnen vorgeschlagenen Änderung des § 22 würde es ab 31. Dezember 1959 keinerlei Schutz vor einer Kündigung mehr geben. Anders als im Bundesgebiet würde damit der bisher in Berlin uneingeschränkt geltende Mieterschutz für Geschäftsräume aufgehoben, und das ist einfach unmöglich. Berlin würde bei der Anwendung des Gesetzes schlechtergestellt als das Bundesgebiet.
Nun zu den Preisbindungen. Es ist ja nicht so, daß in Berlin die Preisstoppmiete von 1936 gilt und daß die Leute immer noch zu diesen niedrigen Mieten in den Geschäftslokalen wohnen. Das ist eine Utopie. In Berlin gibt es bisher schon Befreiungen von dieser Preisbindung, nämlich dann, wenn es sich um Verträge handelt, die nach dem 13. Juni 1953 abgeschlossen worden sind.
Sie sagten, Herr Stiller, daß einzelne Geschäftslokale in Berlin leerstehen. Ich möchte das nicht bestreiten. Aber das sind zumeist Geschäftslokale in Neubauten, die wegen der überhöhten Miete nicht von Inhabern anderer Geschäftsräume bezogen werden können.
({1})
Einen Neuzugang in unserer mit Geschäften eigentlich überbesetzten Stadt können wir uns außerdem auch nicht leisten.
({2})
Die anderen Geschäfte aber haben auf die Preisstoppmiete von 1936 einmal einen Aufschlag von 10% gehabt - er erfolgte gemäß §§ 5 und 24 des Bundesmietengesetzes -, dann einen Aufschlag von 3 bzw. 3,5 %- das war 1953 - und seit dem 1. Januar 1958 einen Aufschlag von 3% - das war die Abwälzung der erhöhten Grundsteuern und der öffentlichen Abgaben -. Außerdem bot die Verordnung vom 8. Juni 1953 den Mietparteien die Möglichkeit, die Mieten frei zu vereinbaren. Das gab es also in Berlin bisher auch. Die vereinbarte Miete war zwar von der Preisbindung eingefangen, konnte also nicht willkürlich erhöht werden, aber immerhin bestand die Möglichkeit der Übereinkunft. Sie galt als preisrechtlich zulässig. Diese freie Vereinbarung war kein so einseitiges Mietdiktat, wie Sie es jetzt auch in Berlin den Hausbesitzern ermöglichen wollen. Aber für unsere Stadt ist die freie Vereinbarung das Gegebene gewesen.
Wie begründen nun die CDU/CSU und die DP ihren Antrag? Ich muß sagen, wirtschaftlich begründen Sie ihn eigentlich recht matt, Herr Stiller. In der Schriftlichen Begründung heißt es:
Bei Erlaß des Geschäftsraummietengesetzes im Jahre 1952 ließen es die besonderen wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in Berlin nicht zu,
,) und so weiter. Und jetzt lassen sie es nach Ihrer Meinung eben zu. Die wirtschaftlichen Verhältnisse in Berlin haben sich in der Tat gebessert - das gebe ich Ihnen aus ganzem Herzen und voller Freude zu -, dank Bundeshilfe und dank der fleißigen Berliner und Berlinerinnen in allen Schichten.
Ich habe mich übrigens gewundert, daß zu den 27, die den Antrag unterschrieben haben, nur ein einziger Berliner gehört. Dazu kommt dann, daß wir nachher über dieses Gesetz zwar nicht mit abstimmen dürfen, daß wir es aber in Berlin übernehmen müssen. Nun, damit kommen wir in der Beratung noch zu Rande.
Wir haben heute in Berlin trotz der wirtschaftlichen Besserung noch ungefähr 60 000 Arbeitslose, zumeist ältere Menschen, und wenig Aussicht, sie unterzubringen. Dazu haben wir. ebenso wie Sie hier auch einen Konjunkturrückgang. Sie sagen dazu Bremse; wir sagen: das ist ein Auftragsrückgang, und damit haben wir zu kämpfen. Aber auf Grund welcher Untersuchungen bringen Sie jetzt eigentlich diesen Antrag ein? Nur so: es hat sich in Berlin gebessert? Das reicht ja doch wohl nicht hin. Ich meine, Sie hätten sich mindestens an die Industrie- und Handelskammer in Berlin wenden sollen, die schon im Mai dieses Jahres sagte: Wir sind mit der Übernahme des Geschäftsraummietengesetzes auf Berlin nicht einverstanden, wir werden wirtschaftliche Untersuchungen anstellen. Haben Sie sich vielleicht an die Berliner Handwerkerinnungen gewandt? Schließlich sind ja eine Unmenge kleiner
Handwerksbetriebe davon betroffen, alle kleinen Handwerker, die Werkstätten haben. Haben Sie den Berliner Senat gefragt, um Gutachten oder um Untersuchungen gebeten? Auch das ist nicht der Fall. Herr Stiller, ich war mit Herrn Senator Schwedler vor einer Woche in einer Baukonferenz, in der er Ihren Antrag als unmöglich und als für die Berliner Verhältnisse nicht tragbar bezeichnete. Wir sind da wohl verschiedener Meinung; in der Sitzung, die Sie meinen, war auch ich.
Am 8. Dezember 1954, also zwei Jahre nach der Verkündung des Geschäftsraummietengesetzes im Bund, hat an dieser Stelle der heutige Wohnungsbauminister und damalige Abgeordnete Lücke im Namen des Ausschusses für Bau- und Bodenwesen die Bundesregierung ersucht, bis zum 30. Juni 1958 - ich zitiere jetzt - „die Lage auf dem Geschäftsraummarkt erneut zu überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zu machen, welche Schutzbestimmungen zu treffen seien, um soziale Härten zu vermeiden". So ernst nahm man das damals; heute mach r man das ohne jede Untersuchung. Für Berlin ist das anscheinend nicht nötig. Aber das können die Abgeordneten, die das unterschrieben haben, glaube ich, nicht beurteilen. Ich möchte es wenigstens bestreiten, daß es heute so geht.
Die Berliner Wirtschaftsstruktur ist eine besondere. Ich möchte es an einem Beispiel klarmachen. Denken Sie zum Beispiel an den § 2 Abs. 2 des Gesetzes. Da heißt es:
Wohnungen, bei denen mehr als die Hälfte der Wohnfläche anderen als Wohnzwecken dient, stehen bei Anwendung dieses Gesetzes Geschäftsräumen gleich.
Das heißt, daß jede Wohnung, die je zur Hälfte Wohnung und Geschäftsraum ist, unter dieses Gesetz fällt, also ohne Mieterschutz und Preisbindung sein wird. Das sind in Berlin Tausende kleiner Handwerker, aber auch Heimarbeiter und vor allem eine Gruppe, die es hier längst nicht in dem Maße, ja fast gar nicht gibt: Zwischenmeister aus der Konfektion. Sie wissen, wir sind die Stadt der Damenoberbekleidung. Wir haben 2500 Zwischenmeisterbetriebe, eine Form der Konfektion, wie isie nur in Berlin üblich ist. Hier im Westen macht man so etwas in Bandarbeit in Fabriken. Gerade diese Zwischenmeister sind der Konjunktur unterworfen und sind wirtschaftlich immer besonders gefährdet. 500 solcher Zwischenmeisterbetriebe sind Kleinstbetriebe mit nicht mehr als zwei Beschäftigten. Sie haben sehr schwer zu kämpfen, einmal gegen die aufkommenden großen Versandhäuser und zum anderen gegen die Bandanfertigung im Bundesgebiet.
Dazu kommt - und da möchte ich Ihnen ein paar Zahlen sagen - die saisonbedingte Arbeitslosigkeit in diesen Betrieben. Die Beschäftigtenzahl in dieser Industrie ist immerhin 71 500. Das ist für Konfektion, finde ich, ganz beachtlich. Ich will Ihnen einmal sagen, wie die Beschäftigung schwankt und wie gefährlich es ist, solche Leute einer dauernden Unsicherheit in ihrem Vertragssystem mit dem Vermieter auszusetzen. Im September 1957 hatten wir 1083 Arbeitslose, im Oktober 6200, im Dezember
10 800, im Januar 1958 2400, im Februar 1700, dm April 5100, im Mai 9400, im Juni 11 300, im Juli 5000, im August 2400, im September 2300. Da sehen Sie, daß zweimal im Jahr, nämlich in den Monaten November /Dezember und Mai/ Juni, 11 000 Menschen plötzlich auf der Straße liegen. Wenn die Heimarbeiter feiern, hat der Zwischenmeister in der Konfektion keinen Verdienst, er hat aber die Geschäftsunkosten zu tragen. Diese Gruppe bei uns soll jetzt nach Ihrem Willen ebenfalls unter die freien Mieten fallen und ohne Mieterschutz bleiben. Man muß bei solchen Anträgen doch einigermaßen überlegen, wem man die Belastung zumutet. Man hat, meine ich, auf die wirtschaftliche Struktur in Berlin Rücksicht zu nehmen.
Nun zu dem einen Satz, Herr Stiller, den Sie vergessen haben, der aber in Ihrer Schriftlichen Begründung steht: „Damals ließen es die politischen Verhältnisse nicht zu, dieses Gesetz auch auf Berlin auszudehnen." Was hat sich eigentlich politisch für Berlin so grundlegend geändert? Leider nichts. Heute haben wir in Berlin genauso wie damals kein Hinterland. Unsere politische Sicherheit ist wohl nicht sehr viel anders als damals.
Wir sind wirtschaftlich von der Politik der anderen Stadthälfte nicht unbedingt zu beeinflussen. Aber die Geschäfte am Sektorenrand und am Zonenrand spüren sehr wohl jede politische Veränderung drüben in ihrer Ladenkasse. Ich will Sie nur an die plötzliche Umtauschaktion in der DDR erinnern, die unseren kleinen Geschäftsinhabern sehr schwer zugesetzt hat. Ich erinnere Sie an die 30 000 Grenzgänger, die es damals gab und die auch heute da sind und die je nach politischer Laune erschwert oder erleichtert im Westsektor einkaufen können. Ich weiß, daß es sehr viele Menschen gibt, die von Berlin, wenn sie einmal hineinkommen, nicht sehr viel mehr sehen als eben den Kurfürstendamm, den Tauentzien und eben die großen Geschäfte. Die sind von dem angekündigten Gesetz nicht betroffen; denn ihre Inhaber sind zumeist Hauseigentümer und setzen ihre Mieten selbst fest. Betroffen sind die kleinen Betriebe, und ich glaube, daß dieses Gesetz ihnen großen Schaden zufügt. Ich glaube also, wir werden uns im Ausschuß sehr eingehend darüber unterhalten müssen.
Ich habe vorhin gehört, wie mein Kollege Conrad in der großen Saardebatte sagte, am Prinzip der freien Marktwirtschaft dürften die Menschen nicht zugrunde gehen. Ich glaube, die Besonderheiten in der Entwicklung im Saargebiet und in Berlin bedingen, daß wir in beiden Gebieten darauf achten, daß die Menschen am Prinzip der freien Marktwirtschaft nicht zugrunde gehen. Deshalb wollen wir diesen Gesetzentwurf sehr eingehend prüfen, und er wird ja nun wohl dem Ausschuß für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht überwiesen werden.
({3})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Will.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den letzten Satz aufgreifen, den die hochverehrte Kollegin Frau BergerHeise gerade gesagt hat, daß wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuß sorgfältig prüfen müssen. Kein Zweifel, daß das geschehen muß. Ich möchte glauben, es läßt sich vermeiden, daß wir im Zusammenhang mit der Übernahme dieses Gesetzes auf Berlin jetzt etwa einen Nachhall des Kampfeslärms erleben, den wir vor sechs Jahren schon einmal gehabt haben, als wir damals die Freigabe der Geschäftsräume von der Mieterschutzgesetzgebung und von der Preisbindung für das Bundesgebiet hier beraten und beschlossen haben. Wir entsinnen uns ja noch, welch düstere Voraussagen damals gemacht worden sind. Ich entsinne mich noch der Ankündigung von 300 000 Prozessen und zahlloser Zusammenbrüche, die alle Folge dieser Freigabe sein würden. Das ist erfreulicherweise nicht eingetreten. Wir wissen auch, daß weder die Bäume der Hauseigentümer in den Himmel gewachsen noch die der Ladenmieter verdorrt sind, nachdem die Freigabe erfolgt ist. Wir sehen wieder einmal, daß man auch in der Marktwirtschaft nicht das verlangen kann, was man gerne haben möchte, sondern das nehmen muß, was man bekommen kann. Das hat sich auch hier gezeigt.
Nun handelt es sich bei diesem Gesetz um einen massiven Interessenkonflikt zwischen denen, die Miete zahlen sollen, und denen, die sie vereinnahmen. Infolgedessen werden wir hier einen billigen Ausgleich suchen müssen.
Berlin ist - Sie haben das mit Recht gesagt - auf Grund der nach wie vor bestehenden wirtschaftlichen Abschnürung immer noch in einer sehr ungünstigen Lage. Das wird man auch bei diesem Gesetz berücksichtigen müssen. Bisher hat man aber in Berlin, das möchte ich einmal klar aufzeigen, die Interessen der produzierenden und der händlerischen Wirtschaft immer über diejenigen der Hausbesitzer gestellt. Wir sind uns darüber einig, daß es sich beim Berliner Hausbesitz nicht um Latifundien, nicht um immobiles Kapital übermäßiger Größeneinheiten handelt, sondern daß es um eine große Zahl kleinerer Existenzen geht. Frau Kollegin Heise, wir kennen uns aus Berlin; Sie haben mit mir an vielen Sitzungen von Haus- und Grundbesitzervereinigungen in Berlin teilgenommen, und Sie werden zugeben müssen, daß sie sich nicht viel von Sitzungen der Mietervereinigungen unterscheiden. Also auch dieser Kreis von überwiegend älteren Personen, die im Wege des Erbgangs in den Besitz dieser Häuser gekommen sind, ist durchaus schutzwürdig. Diesen Gesichtspunkt müssen wir auch in Berlin gelten lassen. Denn es ist ja nicht immer so, daß ein in ungünstiger wirtschaftlicher Lage befindlicher Ladenmieter einem besonders vermögenden Hausbesitzer gegenüberstände. Vielmehr liegen die wirtschaftlichen Verhältnisse oft umgekehrt.
Nun hat, wie ich weiß, die Berliner Handelskammer bei einer Anzahl von Firmen eine Umfrage veranstaltet, wie sie sich dazu stellten. Das Ergebnis liegt wohl noch nicht vor, aber wir können uns vorstellen, wie es sein wird. Ein wesentlicher Teil der Ladenmieter, der Mieter gewerblicher Räume
wird sagen, seine Handelsspannen seien so gering, daß er eine Mieterhöhung unter gar keinen Umständen tragen könne, und die Hausbesitzer werden sagen, die zur Verfügung gestellten Bundesmittel eichten für die Reparaturen bei weitem nicht aus, wenn man ihren Belangen nicht Rechnung trage, werde der Althausbesitz verfallen, es könnten gar nicht so viel Häuser neu gebaut werden, wie Althäuser verfielen, und das gelte auch für die Läden in diesen Häusern. Das Ergebnis der Umfrage ist also in etwa vorauszusehen. Wir werden das Ergebnis zwar noch vorgelegt bekommen, aber wir würden nicht gut beraten sein, davon allein unser Urteil in dieser Frage abhängig zu machen.
Auch in Berlin kommt eine schrankenlose Freigate gar nicht in Frage. Vielmehr sieht das Gesetz als Bremse zum Schutz des betroffenen Mieters die Möglichkeit vor, den Widerruf der Kündigung zu verlangen. Die Ausschußberatung wird uns Gelegenheit geben, die wahre Lage der Kontrahenten auf diesem Gebiet zu untersuchen. Diese Untersuchung ist natürlich eine Voraussetzung für die beabsichtigte gesetzliche Regelung. Wo die größere soziale Hilfsbedürftigkeit liegt, kann man wahrscheinlich erst feststellen, wenn man die statistischen Unterlagen in den Details hat. Jedenfalls kann man von keiner Partei aus von vornherein sagen, die größere soziale Schutzbedürftigkeit liege auf dieser oder jener Seite.
Ich komme also auf das zurück, was ich eingangs gesagt habe und was auch Sie ausgeführt haben: wir werden Gelegenheit nehmen, uns dieser Fragen in der betont sachlichen Atmosphäre, die wir im Ausschuß immer haben, anzunehmen. Da es sich um ein Problem handelt, das zwei gleichwertigen Bevölkerungsgruppen am Herzen liegt, möchte ich meinen, daß wir einen Ausweg finden, der wahrscheinlich nicht alle Seiten befriedigen wird, aber als gerecht anerkannt wird.
Ich stimme im Namen meiner Fraktion der Überweisung an den Ausschuß zu.
({0})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen. Es liegt der Antrag vor, den Entwurf an den Ausschuß für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht - federführend - und an den Wirtschaftsausschuß zu überweisen. Werden weitere Anträge dazu gestellt? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den Überweisungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dann ist die Überweisung an die beiden genannten Ausschüsse beschlossen.
Ich komme auf einen schon als erledigt geltenden Punkt der Tagesordnung zurück, die Anfrage und die Anträge wegen der Saar unter Punkt 17 der Tagesordnung.
Wir haben über den in der Debatte zur Großen Anfrage gestellten Antrag der DP abgestimmt. Der Antrag ist angenommen worden. Aber es ist wohl übersehen worden, den Antrag unter b, Drucksache 58, zu bescheiden, für den vom Altestenrat Ausschußüberweisung vorgesehen war. Ich gestatte mir die Frage, ob nicht durch die Annahme des in der Debatte gestellten Antrags beide Anträge als überholt gelten dürfen. Sonst müßten wir - ohne daß die Debatte wieder aufgenommen wird - jetzt noch über die Überweisung an die Ausschüsse abstimmen. -- Herr Kollege Hellwig hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Wirtschaftsausschuß hat die Beratung über einen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der sich mit der gleichen Materie befaßt, bereits eingeleitet, hat aber die Sachberatung bis nach der heutigen Plenarsitzung unterbrochen. Es wäre daher, glaube ich, sinngemäß, wenn der DP-Antrag auch noch dem Wirtschaftsausschuß - federführend - und dem Auswärtigen Ausschuß zur Mitberatung überwiesen würde, weil der Antrag bei den Beratungen, die im Wirtschaftsausschuß auf Grund des SPD-Entschließungsantrags begonnen worden sind, bereits mit berücksichtigt worden ist.
Ich darf also beantragen, ihn dem Wirtschaftsausschuß als dem federführenden Ausschuß und dem Auswärtigen Ausschuß zur Mitberatung zu überweisen.
Der Ältestenrat hatte Überweisung an den Wirtschaftsausschuß - federführend -, im übrigen aber an den Außenhandelsausschuß vorgesehen. Sie hatten beantragt: an den Auswärtigen Ausschuß.
({0})
- Nicht Außenhandelsausschuß! - Werden zur Frage der Überweisung noch weitere Anträge gestellt?
({1})
Dann lasse ich getrennt abstimmen. Wer für die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß - federführend - ist, den bitte ich um das Handzeichen.
- Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen?
- Angenommen.
Wer ist für Überweisung an den Außenhandelsausschuß, wie sie der Ältestenrat vorgesehen hatte? Ich bitte um das Handzeichen.
({2})
- Nein, ich frage nur! - Dann die Gegenprobe! - Abgelehnt.
Wer ist für die Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß und an den Auswärtigen Ausschuß erfolgt.
ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten
Dr. Kreyssig, Seuffert, Marx, Folger und GePräsident D. Dr. Gerstenmaier
nossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ({0}).
Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Folger.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine sehr geehrten Herren! Ich habe jetzt die große Ehre, zum erstenmal in diesem Hause sprechen zu dürfen.
({0})
Präsident D Dr. Gerstenmaier: Dann halten Sie also eine Jungfernrede!
Ich bitte Sie aus diesem Anlaß um Ihr besonderes Wohlwollen für den von mir im Auftrag meiner Fraktionskollegen kurz zu begründenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes auf Drucksache 511.
Der Entwurf bezweckt die Einbeziehung der Landeshauptstadt München in die Reihe der Millionenstädte, deren Beamte - und auch die Angestellten auf dem Umweg über die TO. A - von alters her einen sogenannten örtlichen Sonderzuschlag in Höhe von 3 % des Grundgehalts erhalten. Nachdem München nun auch eine Millionenstadt geworden ist, möchten wir etwas mehr Geld haben,
({0})
d. h. München soll dadurch unter den § 41 des Bundesbesoldungsgesetzes fallen, daß dieser Paragraph durch die Worte oder München ergänzt wird. § 41 steht zwar unter den Übergangsvorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes, was bedeuten soll, daß er nur temporäre Bedeutung hat; nachdem aber die Beamten in Berlin und Hamburg - vorübergehend auch in anderen Städten - mindestens seit 1927 diese örtliche Sonderzulage erhalten, ist nicht damit zu rechnen, daß dieses Recht in absehbarer Zeit wegfällt. Es entspricht deshalb Recht und Gerechtigkeit, wenn nun auch idie Beamten in. München in den Genuß dieser Wohltat gelangen. Helfen Sie bitte mit, daß der kleine Kaminkehrer, der München zur Millionenstadt gemacht hat; auch etwas Glück für die Beamten in München bedeutet.
({1})
Es ist jetzt nicht die Gelegenheit, über andere notwendige Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes zu sprechen. Die SPD-Fraktion möchte aber die Gelegenheit benützen, nochmals darauf hinzuweisen - wie dies der leider verstorbene Abgeordnete Mellies bei der Verabschiedung des Bundesbesoldungsgesetzes in eindrücklicher Form getan hat -, daß das Bundesbesoldungsgesetz nicht unseren Wünschen und Erwartungen entspricht. Inzwischen haben sich auch noch andere Mängel herausgestellt, die damals nicht erwähnt wurden oder auch nicht bekannt waren. Wir werden deshalb bei nächster Gelegenheit über diese notwendigen Änderungen zu sprechen haben.
({2})
Ehe ich das Wort weitergebe, gratuliere ich dem Herrn Abgeordneten zur Jungfernrede,
({0})
mache das Haus darauf aufmerksam, daß er die Bestimmungen der Geschäftsordnung besonders strikt eingehalten hat: § 37, „Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag", und § 39, „Der einzelne Redner soll nicht länger als eine Stunde sprechen."
({1})
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Brück.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Ausführungen unseres Kollegen Folger gehört. Wir haben durchaus Verständnis für den von ihm vorgetragenen Wunsch, man möchte mehr Geld haben. Wer hätte diesen Wunsch nicht! Er verband dann mit diesem Wunsch den Wunsch für den Bürger, mit dem München die Millionengrenze überschritten hat. Auch wir wünschen diesem Bürger selbstverständlich viel Glück, nicht nur nach der finanziellen Seite.
Herr Kollege Folger, zu der Zeit, als wir das Bundesbesoldungsgesetz im Beamtenrechtsausschuß berieten, kamen bekanntlich Einsprüche der Länder. Auch Ihr Parteifreund, Herr Finanzminister Zietsch, hat damals ganz erhebliche Bedenken angemeldet, wenn sie nachher auch ausgeräumt worden sind. Das Bundesbesoldungsgesetz soll hier geändert werden. Wenn das Bundesbesoldungsgesetz geändert wird und die Bundesbeamten davon einen Vorteil haben, wollen natürlich andere Beamte - ich denke an die Landes- und die Kommunalbeamten - das gleiche haben. Das hätte also nicht nur auf der Bundesebene, sondern auch auf der Landes- und Kommunalebene Auswirkungen für die Hauptstadt München.
Diese Fragen, Herr Kollege Folger, müssen wir sehr ruhig, sachlich und wohlwollend überlegen. Direkt dazu Stellung nehmen kann man nicht. Sie haben zwar noch nicht formell beantragt, daß dieser Entwurf in einen Ausschuß überwiesen wird. Aber ich nehme an, daß der Herr Präsident das sagen wird und daß dieses Thema wahrscheinlich demnächst im Ausschuß für Inneres behandelt wird. Sie werden wahrscheinlich formell den Antrag stellen. Wir sind bereit, einer Ausschußüberweisung zuzustimmen, damit wir im Ausschuß in aller Ruhe diesen Fragenkomplex besprechen können.
({0})
- Ja, das sind Bundesbeamte, Herr Kollege Schröter.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuß für Inneres und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Haushaltsvorlage -. Wird dieser Überweisung zugestimmt? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 19 unserer gedruckt vorliegenden Tagesordnung ist schon gestern erledigt worden. Damit sind wir am Schluß der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung für morgen vormittag 9 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.