Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung spreche ich die Glückwünsche des Hauses aus dem Herrn Abgeordneten Hackethal zum 60. Geburtstag,
({0})
dem Herrn Abgeordneten Lücke ({1}) zum 60. Geburtstag,
({2})
dem Herrn Abgeordneten Oetzel zum 60. Geburtstag,
({3})
dem Herrn Abgeordneten Knobloch zum 60. Geburtstag,
({4})
dem Herrn Abgeordneten Odenthal zum 65. Geburtstag,
({5})
der Frau Abgeordneten Welter zum Geburtstag - bei Damen sage ich das Jahr nicht -,
({6})
dem Herrn Abgeordneten Ruhnke zum 70. Geburtstag
({7})
und zum heutigen 65. Geburtstag dem Herrn Abgeordneten Murr.
({8})
Meine Damen und Herren, ich gebe bekannt, daß mir der Herr Abgeordnete Kinat mit Schreiben vom 18. August mitgeteilt hat, daß er aus der Fraktion der SPD ausgetreten sei.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 1961 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zu dem Abkommen vom 20. September 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik über den Luftverkehr
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle
Drittes Gesetz. zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
Gesetz über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank
Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen
Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
Gesetz zu dem Vertrag vom 28. September 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über Leistungen zugunsten belgischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Vertulgungsmaßnahmen betroffen worden sind
Gesetz zu dem Protokoll vorn 31. Dezember 1960 über die Verlängerung des Abkommens über Allgemeine Fragen des Handels und der Seeschiffahrt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
Gesetz über die Ermächtigung des Gouverneurs für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Finanz-Corporation zur Stimmenabgabe für eine Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Erstes Gesetz zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961
({9})
Gesetz zu denn Vertrag vom 8. November 1960 zur Änderung und Ergänzung des Vertrages vom 18. Januar 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Festsetzung einer Betriebsgrenze für ostwärts der deutsch-niederländischen Landesgrenze liegende Steinkohlenfelder
Deutsches Richtergesetz. Zum
Deutschen Richtergesetz
hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die dem Sitzungsbericht als Anlage 2 beigefügt ist.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat zur Bundesärzteordnung
und zum Vierten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes
verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Seine Schreiben sind als Drecksachen 295(1 und 2951 verteilt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Juli 1961 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zur Ausführung der Verordnung Nr. 11 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Gesetz zum Übereinkommen vom 14. Dezember 1960 fiber die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ({10})
Gesetz zu dem Vertrag vom 18. März 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind
Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten ({11})
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuergesetzen an das Zollgesetz ({12})
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften ({13})
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({14})
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes
Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet der Weinwirtschaft
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes
Viertes Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Gesetz über die Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder und die Errichtung einer Kindergeldkasse ({15})
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Seemannsgesetzes
Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland
Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr
Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
Gesetz zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes Sechstes Gesetz zur Änderung des Getreidegesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch Öl, 1954
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familennamen und Vornamen
Gesetzes über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft
Elftes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes.
Zum
Gesetz über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Forderung der deutschen Eierwirtschaft
Elftes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
hat der Bundesrat Entschließungen gefaßt, die dem Sitzungsbericht als Anlagen 3, 4 und 5 beigefügt sind.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat
zum Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes
und zum Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes
verlangt, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Seine Schreiben sind als Drucksachen 2970 und 2971 verteilt.
Der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat unter dem 3. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Bericht des Bundesrechnungshofes über die Führung bundeseigener Unternehmen - Drucksache 2836 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2955 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter denn 7. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt ({16}), Bading, Margulies und Genossen betr. Erhebung des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen über Nationalparke und äquivalente Schutzgebiete - Drucksache 2856 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2965 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft hat unter dem 12. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Varelmann, Arndgen, Schmücker, Krammig, Dr. Stecker, Dr. Siemer, Hackethal, Vogt und Genossen betr. regionale Wirtschaftsförderung - Drucksache 2885 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2966 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verteidigung hat unter dem 13. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Finanzbau-Aktiengesellschaft Fibag - Drucksache 2847 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2967 verteilt.
Der Herr Bundeminister für Verteidigung hat unter dem 13. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. Überplanmäßige Ausgaben im 3. Quartal des Rechnungsjahres 1960, hier: Kap. 1415 Tit. 959 - Drucksache 2953 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2968 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 14. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Rundfunk- und Fernsehsendungen für die Sowjetzone und Rundfunksendungen für das Ausland - Drucksache 2794 -- beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2969 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Wohnungsbau hat outer dem 17. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josten, Dr. Götz, Stauch und Genossen betr. Genehmigung von Bauanträgen für den Wohnungsbau - Drucksache 2948 -- beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2973 verteilt.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 20. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kühlthau, Dr. Weber ({17}), Hübner, Brück und Genossen betr. Stellenpläne der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost für den gehobenen technischen und nichttechnischen Dienst - Drucksache 2952 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2975 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums des Auswärtigen hat unter dem 24. Juli 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Deutschland- und Berlinpolitik von Bundestag und Bundesregierung - Drucksache 2956 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2980 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 2. August 1961 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josten, Leonhard, Dr. Even ({18}) und Genossen betr. Bundesstraße 9 und Bau einer neuen Rheinbrücke im Raum zwischen Bonn und Andernach - Drucksache 2977 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2983 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern hat unter dem 1. August 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Durchführung des Bundes-Seuchengesetzes
Drucksache 2974 -- beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2984 verteilt.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat unter dem 9. August 1961 die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP betr. Aufklärung der Weltöffentlichkeit durch Rundfunksendungen über die Gründe für die Fluchtbewegung aus der Sowjetzone und die Hintergründe der sowjetischen Berlin-Drohung - Drucksache 2979 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2986 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft hat unter dem 10. August 1961 zur Kleinen Anfrage der
Abgeordneten Dr. Dollinger, Wacher, Bauereisen, Meyer ({19}), Spies ({20}), Wittmann und Genossen betr. Ubersicht über das Auftragsvolumen der öffentlichen Hand - Drucksachen 2113, 2171, 2539, 2713 - eine weitere Antwort erteilt. Sie wird als Drucksache 2988 verteilt.
Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers trat outer dem 27. Juni 1961 Vorschläge der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für Verordnungen über die Einführung einer Abschöpfungsregelung und die schrittweise Errichtung einer gemeinsamen Marktordnung für Getreide sowie für Schweinefleisch gemäß Artikel 2 Satz 2 des Gesetzes zu den Verträgen übersandt, die als Drucksache 2936 verteilt sind.
De; Herr Bundeskanzler hat unter dem 3. Juli 1961 gemäß Artikel 2 Satz 2 des Gesetzes zu den Verträgen den Entwurf einer Verordnung des Rates der EWG zur Anwendung von Wettbewerbsregeln für die Landwirtschaft ({21}) übersandt, der als Drucksache 2954 verteilt ist.
Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 5. Juli 1961 gemäß § 21 Abs. 6 in Verbindung mit § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes vom 14. Juni 1961 die Neunte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 ({22}) übersandt, die als Drucksache 2957 verteilt ist.
Der Herr Stellvertreter .des Bundeskanzlers hat unter dem 5. Juli 1961 gemäß § 21 Abs. 6 in Verbindung mit § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes vom 14. Joni 1961 die Elfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1961 ({23}) übersandt, die als Drucksache 2958 verteilt ist.
Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dein 5. Juli 1961 gemäß § 77 Abs. 5 des Zollgesetzes vom 14. Juni 1951 die Siebenundzwanzigste Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({24}) übersandt, die als Drucksache 2959 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vorn 4. Mai 1961 betr. die bundesgesetzliche Regelung des Schlichtungswesens am 5. Juli 1961 ein Schreiben übersandt, das als Drucksache 2960 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter dem 15. Juni 1961 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 8. April 1959 eine Ubersicht über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen nach dem Stand vom 1, April 1951 übersandt, die als Drucksache 2972 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat unter dem 18. Juli 1961 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages vom 4. Mai 1961 über die
Präsident D. Dr. Gerstenmaier
Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat an Deutsche aus der Sowjetzone, die nicht die Voraussetzungen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen, berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2976 verteilt.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 29. Juli 1961 gemäß Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und der EAG vom 27. Juli 1957 den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung einer zweiten Erhebung über die Arbeiterlöhne in acht Industriezweigen der Länder der Gemeinschaft nebst Anlage und eine Aufzeichnung des Herrn Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt, die als Drucksache 2981 verteilt sind.
Der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz hat unter dem 21. Juli 1961 auf Grund des Beschlusses des Bundestages vorn 29. Juni 1961 einen Bericht über den Stand der Sammlung des Bundesrechts übermittelt, der als Drucksache 2982 verteilt ist.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 4. August 1961 unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 6 des Postverwaltungsgesetzes den Geschäftsbericht der Deutschen Bundespost über das Rechnungsjahr 1960 zur Kenntnis vorgelegt. Er ist mit Drucksache 2985 verteilt.
Der Ausschuß für Petitionen hat die Ubersicht 3 über die gemäß § 115 der Geschäftsordnung erteilten Auskünfte der Bundesregierung zu Petitionen, die der Deutsche Bundestag der Bundesregierung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung überwiesen hat, zusammengestellt. Sie ist als Drucksache 2987 verteilt.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 18. Mai 1961 seine Stellungnahme zum Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über die Organisation der Deutschen Bundespost, erster Teil, erstes Kapitel „Die Ämter" übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat unter dem 13. .Juni 1961 seine Stellungnahme zum Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über die Organisation der Deutschen Bundespost, zweiter Teil, Teilband 1 „Das Fernmeldetechnische Zentralamt", übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Das Bundesversicherungsamt hat unter dem 21. Juli 1961 die Abrechnung fiber die Rentenzahlungen, Beitragserstattungen und Beitragszahlungen für die Krankenversicherung der Rentner in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Kalenderjahr 1960 zur Kenntnisnahme übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 31. Juli 1961 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 die Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbahn für die Geschäftsjahre 1958 und 1959 sowie die Abschlüsse der Sonderrechnung der Bundesbahndirektion Saarbrücken fur die Geschäftsjahre 1957 bis 1959 zur Kenntnisnahme übersandt. Sie liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Herr Bundeskanzler hat unter dem 2. August 1961 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1960 den Wirtschaftsplan und den Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1961 zur Kenntnisnahme übersandt. Sie liegen im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Herr Bundestagspräsident hat dem Antrag des Wehrbeauftragten des Bundestages, Staatssekretär a. D. von Grolman, vorn 14. Juli 1961, ihn mit sofortiger Wirkung aus .seinem Amt zu entlassen, entsprochen.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 20. August 1961 unter Bezug auf den Beschluß des Bundestages am 4. Mai 1961 über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung von schienengleichen Kreuzungen berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 2995 verteilt.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Tagesordnung.
Ich rufe auf Punkt 1:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({25}) zur Bundesärzteordnung ({26}).
Berichterstatter ist Herr Senator Dr. Klein. Ich frage den Herrn Senator, ob er das Wort wünscht. - Bitte sehr! Das Wort als Berichterstatter hat Herr Senator Dr. Klein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegen die vom Deutschen Bundestag am 14. Juni beschlossene Bundesärzteordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 30. Juni den Vermittlungsausschuß angerufen mit dem Ziel, eine Änderung der §§ 4 und 11 des Gesetzes zu erreichen.
Nach § 4 wird der Bundesinnenminister ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Bestallungsordnung für Ärzte zu erlassen. Nach dem Beschluß des Bundestages wird ,der Bundesminister des Innern verpflichtet, vor dem Erlaß der Bestallungsordnung den Deutschen Fakultätentag und die Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern anzuhören. Der Bundesrat begehrt die Wiederherstellung des § 4 Satz 1 in der Fassung der Regierungsvorlage und damit die Streichung dieser Anhörungsverpflichtung.
Im Zusammenhang damit steht der zweite Änderungswunsch des Bundesrates zu § 11 der Bundesärzteordnung. Hier wird die Bundesregierung ermächtigt, eine Gebührenordnung „nach Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern" zu erlassen. Der Bundesrat begehrt die Streichung der Worte „nach Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern".
Die Bedenken des Bundesrates gegen die §§ 4 und 11 sind in der gestrigen Sitzung des Vermittlungsausschusses beraten worden. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen vor, in beiden Punkten dem Bundesrat zu folgen. Er hält es für unerwünscht, daß gerade diese beiden Organisationen im Gesetz als anhörungsberechtigt aufgeführt werden, während andere sachverständige Stellen, wie z. B. die Länderressorts, nicht benannt werden. Unter dem Gesichtspunkt der Praxis erscheint es dem Vermittlungsausschuß im übrigen selbstverständlich, daß der Bundesminister des Innern allen maßgeblichen Organisationen und sonstigen Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme geben wird, bevor die Bestallungsordnung erlassen wird. Hinzu kommt, daß es sich bei den genannten Vereinigungen nicht um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt. Außerdem gibt es nicht in allen Ländern der Bundesrepublik Ärztekammern, die bekanntlich auf Landesrecht beruhen.
Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich das Hohe Haus, dem vorgetragenen Einigungsvorschlag zuzustimmen und das Gesetz in der Ihnen auf Drucksache 2990 vorliegenden Fassung nunmehr zu verabschieden.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht.
Erklärungen werden nicht abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag ,des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 2990 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen.
Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist einstimmig angenommen.
Punkt 2 .der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts ides Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zu dem Vierten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes ({1}).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Schäfer. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in seiner 163. Sitzung am 16. Juni 1961 das Vierte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner 235. Sitzung am 30. Juni 1961 beschlossen, gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Das Anrufungsbegehren bezieht sich auf drei Punkte.
An Stelle ,des Satzes, daß die näheren Bestimmungen durch die Länder erlassen werden sollen, soll es heißen, daß ,die Landesregierungen diese Bestimmungen erlassen sollen. Damit soll die Zuständigkeit klargestellt werden. Es soll nicht die Notwendigkeit bestehen, in .den einzelnen Ländern deswegen ,das Landesparlament in Anspruch zu nehmen. Der Vermittlungsausschuß ist der Auffassung, 'daß diesem Begehren des Bundesrates gefolgt werden sollte.
Der zweite Punkt betrifft den neu eingefügten § 20 Abs. 2. Dort ist bestimmt, daß im Widerspruchsverfahren über Anträge auf Aufstellung eines Ausweises oder auf Kennzeichnung eines Ausweises die zuständige Behörde nach Anhörung eines Ausschusses entscheiden soll. Der Vermittlungsausschuß ist auch hier dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt, wonach die Anhörung des Ausschusses dann unterbleiben kann, wenn die zuständige Behörde dem Widerspruch in vollem Umfange entsprechen will. Es entspricht einem allgemeinen Verwaltungsgrundsatz, daß, wenn in einem Beschwerdeverfahren der Beschwerde in vollem Umfange stattgegeben wird, kein Anlaß für ein weiteres Verfahren besteht; .das trägt auch zur Beschleunigung des ganzen Verfahrens bei.
Als Ergebnis ,dieser Beratungen hat sich auch die Notwendigkeit ergeben, das Inkrafttreten des Gesetzes zu ändern. Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, 'daß Teile des Gesetzes wegen der für den Erlaß der Ausführungsbestimmungen und die Ernennung der Beisitzer notwendigen Zeit erst am 1. November 1961 in Kraft treten.
Als Berichterstatter des Vermittlungsausschusses darf ich Sie bitten, dem Antrag Drucksache 2991 zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Werden Erklärungen abgegeben? - Das 'ist nicht der Fall.
Ich lasse abstimmen. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses Drucksache 2991 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zu dem Gesetz zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes ({1}).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Wittrock. Herr Abgeordneter, wünschen Sie das Wort? - Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hatte auch wegen des Gesetzes zur Änderung des Bundesleistungsgesetzes den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß ist in seiner gestrigen Sitzung in den meisten Punkten dem Anrufungsbegehren des Bundesrates beigetreten und den Vorschlägen gefolgt. Im entscheidenden Punkt - wenn ich hier von einer Wertigkeit ausgehen darf - hat der Vermittlungsausschuß jedoch entgegen dem Vorschlag des Bundesrates die vom Bundestag durch einen Mehrheitsbeschluß bekundete Auffassung bestätigt. Es handelt sich dabei um § 1 Abs. 2.
Nach dieser Vorschrift hat allein die Bundesregierung die Feststellung zu treffen, ob besondere Befugnisse zur beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft in Anspruch genommen werden müssen. Um welche besonderen Befugnisse es sich handelt, ergibt sich aus diesem § 1 Abs. 2. Ich brauche das hier im einzelnen nicht zu erwähnen. Der Bundesrat und übrigens früher auch die Bundestagsminderheit waren der Auffassung, daß eine solche Feststellung allein mit Zustimmung mindestens des Bundesrates getroffen werden kann. Die Mehrheit des Vermittlungsausschusses verneinte die von der Minderheit bejahte rechtliche Zulässigkeit und politische Zweckmäßigkeit einer solchen zwingenden Einschaltung des Bundesrates.
Im Zusammenhang damit stand die Frage, ob für das Aufhebungsbegehren, das nach dem jetzigen Gesetzesbeschluß nur von Bundestag und Bundesrat zusammen erhoben werden kann, eine alternative Antragstellung zulässig ist, ob also sowohl der Bundestag als auch unabhängig davon der Bundesrat berechtigt sein soll, die Aufhebung der Feststellung der Bundesregierung im Sinne dieses § i Abs. 2 zu verlangen. Die Mehrheit des Vermittlungsausschusses schloß sich auch insoweit den Erwägungen des Bundesrates nicht an, so daß es bei der seinerzeit vom Bundestag beschlossenen Fassung des § 1 Abs. 2 verbleibt.
Ein zweiter wichtiger Punkt bezieht sich auf § 5a Abs. 2 des hier beschlossenen Gesetzes. Der Gesetzentwurf sieht hier folgendes vor: Soweit Gemeinden und Gemeindeverbände mit kollegialer Verwaltungsspitze Auftragsangelegenheiten im Sinne dieses Bundesleistungsgesetzes durchzuführen haben, soll an die Stelle des kollegialen Organs der leitende Beamte treten, und nur er soll berechtigt und verpflichtet sein, hier das Erforderliche zu tun. Der Bundesrat sah hierin eine Änderung der Kommunalverfassung und damit eine gesetzliche Regelung, welche in einen Bereich eingreift, der allein der Autonomie des Landesgesetzgebers unterworfen ist. Der Vermittlungsausschuß hat sich fast einhellig, so kann ich hier sagen, der Auffassung des Bundesrates aus Rechtsgründen - ich betone: aus Rechtsgründen - angeschlossen, wobei diese Entscheidung, sich der Auffassung des Bundesrates aus Rechtsgründen anzuschließen, bei einer Reihe von
Kollegen sicherlich dadurch erleichtert worden ist, daß von seiten der Innenminister der Länder zugesagt worden ist, die Länder würden gesetzliche Regelungen treffen, um die praktikable Durchführbarkeit des Gesetzes sicherzustellen.
Soweit die Ausführungen zu § 5 a. Das ist hier in der Anlage zu der Drucksache 2992 die Ziffer 3 b.
Meine Damen und Herren, ich glaube, ich kann darauf verzichten, auf die übrigen Punkte näher einzugehen. Ich darf mich hier wohl auf die Erläuterung der beiden wichtigsten Punkte beschränken. Die übrigen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses entprechen völlig den Wünschen und Vorschlägen des Bundesrates bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses. Es handelt sich dabei um Beschlüsse, welche sich aus verfassungsrechtlichen Vorschriften ergeben. Es sind aber Regelungen, die in erster Linie technischen Charakter haben, so daß ich das Haus bitte, von einer weiteren Erläuterung dieser Punkte Abstand nehmen zu dürfen.
Ich darf namens des Vermittlungsausschusses um die Zustimmung zu den Vorschlägen bitten. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß im Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Erklärungen werden nicht abgegeben.
Ich lasse über den Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 2992 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich muß die Abstimmung wiederholen lassen. Ich bitte diejenigen, die für den Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 2992 sind, um ein Handzeichen. - Gegenprobe! -({0})
Der Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 2992 ist bei zahlreichen Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({1}) zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes ({2}).
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Seidl ({3}). Er hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes hat der Bundesrat am 14. Juli 1961 den Vermittlungsausschuß angerufen. Er will den Gesetzesbeschluß des Bundestages vom 29. Juni 1961 in zwei Punkten geändert haben.
Im einzelnen darf ich dazu folgendes ausführen.
Erstens. Der Bundestag hatte in § 9 einen neuen Abs. 3 eingefügt, der bestimmt, daß die Unterbringung aller Evakuierten durch Auflagen des Bundeswohnungsbauministers nach § 19 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sicherzustellen ist. Das würde bedeuten, daß die vom Bund den Ländern für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellenden Mittel, die bekanntlich ohnehin einer gewissen Degression unterliegen, durch zusätzliche Auflagen gebunden werden, mit anderen Worten, daß diese Mittel noch weiter als seither in einzelne „Töpfchen" aufgeteilt werden.
Der Bundesrat wünschte die Streichung dieser Vorschrift, um eine weitere Bindung der Landesbehörden in dem dargelegten Sinne zu vermeiden, da sich eine weitere Bindung naturgemäß als erhebliche Einschränkung der Handlungsfreiheit der Länder auswirken muß.
Der Vermittlungsausschuß konnte sich den vom Bundesrat geäußerten Bedenken nicht verschließen. Er schlägt deshalb vor, den seither in Art. 1 Nr. 4 Buchstabe b vorgesehenen neuen § 9 Abs. 3 zu streichen.
Zweitens. Der Bundesrat schlug ferner die Einfügung eines neuen § 9 a in das Gesetz vor, durch welchen bestimmt werden sollte, daß sich der Bund vom Jahre 1962 an auch an der Wohnungsbaufinanzierung für die sogenannten Binnenevakuierten - das sind die Evakuierten, die innerhalb eines Landes evakuiert wurden; den Gegensatz stellen die sogenannten Außenevakuierten dar, die von Land zu Land oder außerhalb des Bundesgebietes evakuiert wurden - in angemessener Höhe beteiligt. Der Bundesrat wünschte also, daß insoweit eine Verpflichtung des Bundes dem Grunde nach festgelegt wird, wogegen die Höhe der Bundesbeteiligung künftigen Verhandlungen und Beratungen, insbesondere der Beratung des Bundeshaushalts, überlassen bleiben sollte. Der Bund beteiligt sich seither finanziell auf Grund des § 9 Abs. 6 des Bundesevakuiertengesetzes lediglich an der Wohnraumversorgung derjenigen Evakuierten, die von Land zu Land oder von außerhalb des Bundesgebietes zurückgeführt wurden, also der sogenannten Außenevakuierten.
Die Unterscheidung zwischen sogenannten Außen- und Binnenevakuierten erschien den Ländern schon seit langem als sachlich nicht 'gerechtfertigt. Hinzu kommt, daß die vorliegende Novelle eine wesentliche sachliche Änderung insofern bringt, als nunmehr auch an den Zufluchtsorten eine wohnraummäßige Versorgung sichergestellt werden soll, woraus für die Länder eine weitere finanzielle Belastung erwachsen kann.
Der Vermittlungsausschuß konnte sich nach eingehenden Erörterungen nicht dazu entschließen, dem Anliegen des Bundesrates in vollem Umfang zu entsprechen. Er sah von einem Vorschlag auf Einfügung eines neuen § 9 a ab, schlägt aber statt dessen als Kompromißlösung eine Neufassung des § 9 Abs. 6 vor, die ich der vorliegenden Bundestagsdrucksache 2993 zu entnehmen bitte.
Seidl ({0})
Das Wesentliche an dieser Neufassung ist, daß die Beschränkung auf Evakuierungen von Land zu Land und außerhalb ,des Bundesgebietes gestrichen wird, so daß die vom Bund zur Verfügung zu stellenden 98 Millionen DM nun sowohl für Außen- als auch für Binnenevakuierte Verwendung finden können, beide Personenkreise also gleichgestellt werden. Ferner wurde im seitherigen Text die Zeitbestimmung „in den Jahren 1958 bis 1960" gestrichen, da sie durch Zeitablauf überholt ist.
In der praktischen finanziellen Auswirkung bedeutet die Neufassung des § 9 Abs. 6 folgendes. Von den vom Bund bereitzustellenden 98 Millionen DM wurden an die Länder seither 33 Millionen DM ausgezahlt; bis zu 60 Millionen DM ist der genannte Globalbetrag durch Verplanung in Anspruch genommen. Die restlichen 38 Millionen DM, die für die Außenevakuierung allein möglicherweise nicht mehr verbraucht würden, können nunmehr auch für die Binnenevakuierung und die Unterbringung am Zufluchtsort nutzbar gemacht werden, so daß der Beitrag des Bundes auf alle Fälle in voller Höhe ausgeschöpft wird.
Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, den Änderungsvorschlägen zuzustimmen, Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß über die Änderungsvorschläge gemeinsam ,abgestimmt werden soll.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Werden Erklärungen abgegeben? - Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 2993 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Damit sind ,die Vorlagen des Vermittlungsausschusses erledigt.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts ides Haushaltsausschusses ({0}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Panzerabwehrkaserne an die Stadt Schweinfurt ({1}).
Ich frage den Berichterstatter, den Herrn Abgeordneten Windelen, ob er das Wort wünscht. - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 6 der Tagesordnung:
Beratung der Sammelübersicht 38 des Ausschusses für Petitionen ({2}) über
Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht 'über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 6. Oktober 1957 bis 31. Juli 1961 eingegangenen Petitionen ({3}).
Wird das Wort zu diesem Antrag gewünscht? - Das ist nicht ,der Fall.
Wer dem Antrag des Petitionsausschusses auf Drucksache 2978 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Antrag des Petitionsausschusses ist angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung. Wird noch das Wort gewünscht? - Frau Abgeordneter Dr. Lüders hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Ich beabsichtige nicht, eine Rede zu halten, sondern ich habe nur den rein menschlichen, den rein kollegialen Wunsch, mich, nachdem ich acht Jahre Ihre Alterspräsidentin gewesen bin, von Ihnen mit allen guten Wünschen, die es für den einzelnen von uns, für Ihre Familien, für Ihre sonstige Gemeinschaft und für Ihre Parteien gibt, zu verabschieden. Ich wünsche Ihnen allen von Herzen alles Gute. Vergessen Sie, wenn ich vielleicht dem einen oder anderen einmal auf die Füße getreten bin. Sie mir auch!
({0})
Das war nicht böse gemeint, von Ihnen auch nicht.
Nun lassen Sie uns auseinandergehen und lassen Sie uns die neuen Kollegen in dem gemeinsamen Wunsche empfangen und ihnen dabei behilflich sein, daß wir alle weiter leben dürfen nicht nur unter der Parole „Frieden und Freiheit", sondern unter der Tatsache Frieden und Freiheit! Gute Reise, alles Gute!
({1})
Meine Damen und Herren, namens des Hauses spreche ich nicht nur der Frau Abgeordneten Dr. Lüders den Dank des Hauses aus - auch den Dank des Hauses für ihre Abschiedsworte -, sondern ich verbinde mit diesem Dank den Dank an alle ausscheidenden Mitglieder dieses Hauses, die dem deutschen Volk durch die treue Wahrnehmung ihres Mandates in den letzten Legislaturperioden redlich gedient haben.
Ich bedanke mich namens des Hauses bei Ihnen allen für die Mitarbeit. Ich wünsche den Wiederkehrenden eine gute Rückkehr in Frieden und bei voller Gesundheit. Im Gedenken an unsere Landsleute in Berlin, im Gedenken an unsere Landsleute in der schwer leidenden Zone und in der Hoffnung, daß uns der Friede erhalten werde, wünsche ich uns allen, ,daß wir uns im neuen Bundestag wiedersehen.
Präsident D. Dr. Gerstenmaler
Dem seitherigen Bundestagspräsidenten liegt, wie ich bereits einmal gesagt habe, die Pflicht ob, den 4. Bundestag einzuberufen. Ich habe dafür den 17. Oktober, 15 Uhr, vorgesehen.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. Die Sitzung ist geschlossen.
({0})