Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich folgendes bekanntgeben. Der Abgeordnete Dr. h. c. Blücher hat mit Wirkung vom 28. Februar 1958 sein Mandat niedergelegt. Die Niederlegung wurde durch Beschluß des Vorstandes nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 des Wahlgesetzes bestätigt.
Als sein Nachfolger ist Herr Dr. Ripken am 8. März in den Bundestag eingetreten. Ich begrüße ihn in unserer Mitte und wünsche ihm gute Mitarbeit.
Am 8. März hat der Kollege Dr. Weber ({0}) seinen 60. Geburtstag gefeiert. Ich darf ihm meine und des Hauses Glückwünsche aussprechen.
({1})
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 27. Februar 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Früherer „Oberreichsanwalt" Lautz ({2}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 243 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 27. Februar 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der DP betreffend Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung durch steuerliche Maßnahmen ({3}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 244 verteilt.
Der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat unter dem 26. Februar 1958 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josten, Dr. Weber ({4}), Becker ({5}), Schlick und Genossen betreffend Bessere Berücksichtigung der Naturwerkstein- und Natursteinindustrie ({6}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 246 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 28. Februar 1958 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Umsatzsteuerbefreiung für Rundfunkhörer- und Fernsehteilnehmergebühren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ({7}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 247 verteilt.
Der Herr Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes hat unter dem 5. März 1958 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Struve, Dr. Stoltenberg und Genossen betreffend Kredite für Ersatzlandbeschaffung ({8}) ({9}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 251 verteilt.
Der Bundesrat hat mit Schreiben vom 28. Februar 1958 zur Frage der Wahl der Mitglieder für die Delegation der Bundesrepublik Deutschland zur Versammlung der Europäischen Gemeinschaften eine Entschließung übersandt, deren Wortlaut aus dem gedruckten Sitzungsbericht seiner 189. Sitzung zu entnehmen ist. Sein Schreiben liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat mit Schreiben vom 6. März 1958 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes den Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1957 übersandt, der im Archiv zur Einsichtnahme ausliegt.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers hat mit Schreiben vom 28. Februar 1958 mitgeteilt, daß sich die Verkündung der vom Bundestag in seiner 7. Sitzung beschlossenen Vierzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({10}) erübrige. Sein Schreiben wird als Drucksache 258 verteilt.
Das Bundesversicherungsamt hat mit Schreiben vom 5. März 1958 die Abrechnung über die Rentenzahlungen und über die Beitragszahlungen für die Rentnerkrankenversicherung in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Kalenderjahr 1955 übersandt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus.
Ich komme zum Punkt 1 der Tagesordnung:
Fragestunde ({11}).
Frage i - Herr Abgeordneter Dr. Brecht - betreffend Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 39 des Bundesmietengesetzes:
Ist der Bundesregierung noch bekannt, daß in den Ausschußberatungen des Ersten Bundesmietengesetzes und anläßlich der Beratung dieses Gesetzes in der 86. Sitzung am 14. Juni 1955 alsbald die. Herausgabe einer Rechtsverordnung gemäß i 39 des Gesetzes zugesagt wurde, durch die „sofort" zahlreiche Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse zum Zwecke der Vereinfachung außer Kraft gesetzt werden sollten?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Zusage noch immer nicht erfüllt ist, obwohl bereits mehr als 21/2 Jahre vergangen sind und die Formulierung der möglichen und notwendigen Vereinfachungen nicht schwierig ist? Welches Ministerium trifft die Verantwortung für diese Verzögerung?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Vorarbeiten an der Zusammenfassung des Mietpreisrechts, die eine große Anzahl von Beratungen und eine umfassende Sichtung auch der in den Ländern bestehenden Verwaltungsbestimmungen erforderlich machte, sind durch mein Haus und den Herrn Bundesminister für Wohnungsbau jetzt so weit abgeschlossen, daß der Entwurf der Verordnung bis zum Ende dieses Monats dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden kann.
Die Auffassung, daß es sich nur um eine einfache Formulierung möglicher und notwendiger Vereinfachungen gehandelt habe, trifft schon deswegen nicht zu, weil insbesondere auch eine Reihe von schwierigen Rechtsfragen eingehend geprüft werden mußten. Gegenstand der Kodifikation sind nach dem Inhalt der Ermächtigung auch die Verfahrens- und Kostenvorschriften, die in den Ländern teilweise unterschiedlich sind und daher bis zuletzt noch mit den zuständigen Behörden der Länder zu klären waren.
Zum zeitlichen Ablauf der Vorarbeiten bemerke ich folgendes. Im Anschluß an das Inkrafttreten des Ersten Bundesmietengesetzes war zu seiner Ergänzung zunächst die Regelung der Kostenvergleichsmiete vordringlich. Ferner mußte im Zuge des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 eine zusammenfassende Mietpreisregelung für den seit
Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
dem 1. Januar 1950 bezugsfertig gewordenen Wohnraum getroffen werden. Auch diese sogenannte Neubaumietenverordnung, die am 1. November 1957 in Kraft getreten ist, beanspruchte nach übereinstimmender Auffassung der beteiligten Ressorts den Vorrang vor der Kodifikationsverordnung.
Nach dem Wortlaut der Ermächtigung des § 39 Abs. 1 darf sich die Zusammenfassung auf die Miethöhe nicht wesentlich auswirken. Nach dem von dem Hohen Hause bei der Verabschiedung des Ersten Bundesmietengesetzes entgegengenommenen Ausschußbericht hat daher auch die Opposition dem § 39 aus der Erwägung zugestimmt, daß durch die zu erlassende Rechtsverordnung im wesentlichen kein neues Recht geschaffen, sondern bestehendes, bisher in Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften enthaltenes Mietpreisrecht vereinfacht und dem Ersten Bundesmietengesetz angepaßt werden soll. Der infolge der gründlichen Vorarbeiten beanspruchte längere Zeitraum kann daher Nachteile nicht zur Folge haben.
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Dr. Brecht.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß durch die Verzögerung bei der Herausgabe dieser Kodifikationsverordnung jetzt zum 1. April gewisse Schwierigkeiten auftreten, weil die Grundsteuerbeihilfen nach der zwanzigjährigen Dauer auslaufen und preisrechtliche Maßnahmen wegen der Umlage auf die Mieter erforderlich sind?
Ich glaube, diese Frage ist zu verneinen; denn es handelt sich in erster Linie um den nach dem 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewordenen Wohnraum. Dieser ist aber nicht Gegenstand der Verordnung.
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Brecht!
Herr Minister, ist Ihnen nicht bekannt, daß die Kodifikationsverordnung sich auf die Wohnungen bezieht, die bis zum 31. Dezember 1949 fertiggestellt wurden, also nicht auf die danach erbauten? Für die bis zu diesem Termin fertiggestellten Wohnungen spielt die Frage der Arbeiterwohnstätten ab 1. April eine besondere Rolle.
Ich werde diese Frage noch mündlich oder schriftlich beantworten.
Danke schön, Herr Minister.
Wir kommen jetzt zu der Frage 2 des Abgeordneten Dr. Dahlgrün betreffend Anordnung der Bundesfinanzverwaltung zur Verpackung von Bundesmünzen:
Trifft es zu, daß das Bundesfinanzministerium oder eine sonstige obere Behörde der Bundesfinanzverwaltung die im "Hamburger Abendblatt" vom 27. Januar 1958 zitierte folgende Anordnung erlassen hat:
Zum Verpacken von Bundesmünzen ({0}) in Geldbeuteln sind nahtlose Leinen- oder Jutebeutel zu verwenden. Die Beutel sind in der Weise zu verschließen, daß der obere Teil des Beutels in einem gewissen Abstand von den Münzen in möglichst zahlreiche gleich breite Falten gelegt und an dieser Stelle mit einem nicht zu dicken, aber kräftigen Bindfaden zweimal umschnürt wird. Nach der ersten Umschnürung ist eine einfache Schlinge, nach der zweiten ein Knoten zu machen. Oberhalb und unterhalb der Verschnürung ist je ein Loch durch sämtliche Falten zu stechen. Durch diese Löcher sind die beiden Enden des Bindfadens hindurchzuführen, fest anzuziehen und zu einem Knoten zusammenzuknüpfen ..."?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es trifft zu, daß das Bundesfinanzministerium die im „Hamburger Abendblatt" zitierte Anordnung erlassen hat.
({0})
Eine Zusatzfrage?
Darf ich dann fragen, Herr Staatssekretär, ob Sie eine solche Anordnung für sinnvoll halten?
({0})
Herr Abgeordneter, ich habe Ihrer Frage nicht entnehmen können, welchem Zweck diese Frage dient.
({0})
Das nimmt wirklich wunder; aber Ihre Feststellung, daß Sie den Sinn der Frage nicht verstanden haben, genügt mir. Ich danke Ihnen.
({0})
Ich rufe auf die Frage 3 des Abgeordneten Dröscher betreffend die Ausfuhr von geschliffenen Nephritsteinen nach USA:
Ich frage den Herrn Bundeswirtschaftsminister, ob ihm bekannt ist, daß die USA seit Juli 1957 die Einfuhr von geschliffenen Nephritsteinen ({0}) aus der Bundesrepublik, obwohl ordentliche Ursprungszeugnisse der Industrie- und Handelskammer vorliegen, mit der unrichtigen Begründung verbieten, diese Steine hätten ihren Ursprung in Rotchina.
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese offensichtlich auf falschen Voraussetzungen beruhende Diskriminierung deutscher Firmen, die geeignet ist, einen ganzen Industriezweig im Raume Idar-Oberstein zum Erliegen zu bringen, zu beenden und die Wiederaufnahme der Ausfuhr nach den USA zu ermöglichen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage wie folgt: Die amerikanische Regierung bindet die Einfuhr von bestimmten Waren, die aus dem Sowjetblock stammen, im Zusammenhang mit den Embargobestimmungen an Importlizenzen. Hierunter fallen auch geschliffene Nephritsteine, sogenannte Jadesteine. Seit 1957 verlangt die amerikanische Einfuhrlizenzbehörde für geschliffene Nephritsteine ein Ursprungszeugnis besonderer Art. Dadurch soll nachBundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
gewiesen werden, daß solche Steine nicht aus der Volksrepublik China stammen oder auch dort nicht nur bearbeitet wurden.
Nach den in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen - § 1 Absatz 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 - obliegt den Industrie- und Handelskammern die Ausstellung von Ursprungszeugnissen. Das Zeugnis stützt sich auf eine Prüfung der Geschäftsunterlagen sowie auf Erklärungen des Antragstellers. Die Abgabe unrichtiger Erklärungen ist strafbar. Solche Ursprungszeugnisse erkennt aber die amerikanische Einfuhrlizenzbehörde nicht an, obwohl die deutsche Botschaft in Washington auf meinen Wunsch wiederholt darüber verhandelte. Sie verlangt, daß die Regierung der Bundesrepublik ein besonderes Abkommen mit den USA schließt. In diesem Abkommen soll genau festgelegt werden, wie die Herkunft der Steine und ihre Verarbeitung in allen Einzelheiten zu überprüfen ist, bevor die Bundesregierung selbst - nicht eine Industrie- und Handelskammer - das von amerikanischer Seite gewünschte Ursprungszeugnis ausstellt. Auch dann noch will sich die amerikanische Behörde vorbehalten, Ursprungszeugnisse abzulehnen, falls sie irgendwelche Zweifel hat.
Ich habe daher immer wieder versucht, die amerikanischen Behörden davon zu überzeugen, daß sie auch heute schon mit den Ursprungszeugnissen der deutschen Industrie- und Handelskammern alle nur möglichen Garantien hinsichtlich Ursprung und Bearbeitung haben und daß sich unabhängig davon auch jederzeit durch verhältnismäßig einfache technische Prüfungen feststellen läßt, woher das Rohmaterial kommt. Leider hat die amerikanische Einfuhrlizenzbehörde ihre Ansicht bisher nicht geändert, u. a. weil sie auch befürchtet, daß nicht chinesisches Rohmaterial doch in der Volksrepublik China geschliffen kein könnte.
Auf Grund einer in den letzten Tagen eingegangenen neuen Eingabe der Industrie- und Handelskammer Koblenz, Außenstelle Idar-Oberstein, habe ich jedoch eine erneute Prüfung der Angelegenheit veranlaßt. Ich versuche nach wie vor, bei den amerikanischen Behörden die Anerkennung der Ursprungszeugnisse deutscher Industrie- und Handelskammern zu erreichen. Auch die Bundesrepublik erkennt die Ursprungszeugnisse amerikanischer Handelskammern an, obwohl diese nicht, wie die deutschen Kammern, durch Gesetz übertragene öffentlich-rechtliche Funktionen haben.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe auf Frage 4 - des Abgeordneten Dr. Mommer - betreffend Angriff der französischen Luftstreitkräfte auf das tunesische Dorf Sakiet-SidiYoussef:
Welche Haltung hat die Bundesregierung zu dem Überfall der französischen Luftstreitkräfte auf das tunesische Dorf SakietSidi-Youssef durch ihre Sprecher in der Öffentlichkeit, im diplomatischen Verkehr mit der französischen Regierung, im Atlantikrat und in den Organen der europäischen Gemeinschaften eingenommen?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.
Auf diese Frage kann ich folgendes antworten. Die Bundesregierung hat bei jeder sich bietenden Gelegenheit zum Ausdruck gebracht, daß sie die Verluste an Menschenleben, die durch den Luftangriff auf Sakiet-Sidi-Youssef verursacht worden sind, aufs tiefste bedauert. Sie hat dabei beiden Seiten gegenüber die Hoffnung ausgedrückt, daß dieser bedauerliche Zwischenfall im Geiste der Mäßigung und der gegenseitigen Verständnisbereitschaft beigelegt werden möge; alle Maßnahmen auf französischer und tunesischer Seite, die geeignet seien, die entstandene Spannung zu beseitigen, würden von der Bundesregierung begrüßt, weil sich das Fortbestehen der Spannungen auf die Sicherheit der westlichen Welt nur ungünstig auswirken könne.
Keine Zusatzfrage. - Dann rufe ich auf Frage 5 - des Abgeordneten Dr. Menzel - betreffend Beileid der Bundesrepublik für die Toten des genannten tunesischen Dorfes:
Warum hat die Bundesregierung noch immer nicht der tunesischen Regierung ihr Beileid und das Mitgefühl des deutschen Volkes für die Opfer von Sakiet-Sidi-Youssef übermittelt?
Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.
Der deutsche Botschafter in Tunis hat am 12. Februar 1958 die Weisung erhalten, der tunesischen Regierung das Beileid der Bundesregierung zu dem Verlust an Menschenleben auszusprechen, den der Luftangriff auf Sakiet-Sidi-Youssef verursacht hat. Auch dem tunesischen Botschafter in Bonn ist seitens des Auswärtigen Amts, und zwar von mir persönlich, das Bedauern der Bundesregierung ausgedrückt worden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Menzel.
Herr Staatssekretär, warum hat die Bundesregierung der deutschen Öffentlichkeit von diesen Beileidskundgebungen nichts mitgeteilt, und warum hat sich das Presseamt am 14. Februar darauf beschränkt, ganz allgemein zu erklären, man bedaure immer, wenn politische Vorgänge Menschenopfer forderten?
Die Bundesregierung hat diese Beileidserklärungen als eine selbstverständliche humanitäre Pflicht angesehen. Sie hat keine Veranlassung gesehen, daraus eine große politische Aktion zu machen.
Eine zweite Zusatzfrage!
Herr Abgeordneter Dr. Menzel!
Die Bundesregierung hat aber bei anderen Gelegenheiten der deutschen Öffentlichkeit mit Recht Mitteilung von Beileidsbezeugungen gemacht. Warum glaubte sie in dein vorliegenden Falle davon absehen zu können?
Ich glaube, die politische Lage damals hat es gerechtfertigt, hier nichts zu tun, was die Dinge verschärfen könnte.
({0})
Wir kommen zur Frage 6 - des Abgeordneten Meyer ({0}) - betreffend Entzug der Zusatzrente für die Kleinrentner Siehoff und Wilbring in Vreden:
Billigt der Herr Bundesarbeitsminister als Aufsichtsperson die Entscheidung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Karlsruhe, den Kleinrentnern Josef Stehoff und Johann Wilbring in Vreden ({1}) die Zusatzrente von 98,80 DM bzw. 81,80 DM zu entziehen, weil „die Stadtverwaltung von Vreden nach 1945 keine Neuzugänge anmeldete"?
Wird es für richtig gehalten, daß der dadurch entstandene Rechtsstreit wider Treu und Glauben auf dem Buckel der beiden Kleinrentner ausgetragen wird, obwohl deren Sozialrente weit unter 200 DM im Monat liegt?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.
Herr Präsident! Meine Herren! Herr Abgeordneter, die Aufsicht über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder liegt nicht bei dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, sondern wird vom Bundesminister der Finanzen ausgeübt. Ich darf daher zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen.
Die Anstalt hat nur im Januar dieses Jahres keine Renten an die beiden Versicherten gezahlt. Die Zahlung wurde eingestellt, weil die Stadtverwaltung Vreden, bei der die Genannten früher beschäftigt waren, trotz mehrfacher Mahnungen der Anstalt ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung zur zusätzlichen Versicherung ihrer Angestellten und Arbeiter nicht nachgekommen war.
Nachdem aber Anfang Februar dieses Jahres eine Einigung zwischen der Anstalt und der Stadtverwaltung erzielt werden konnte, wurden die Renten an die beiden Versicherten am 15. Februar wieder angewiesen, und zwar rückwirkend vom Zeitpunkt der Zahlungseinstellung, d. h. dem 1. Januar 1958, ab.
Die Vereinbarung mit der Stadt Vreden ist ihrem Inhalt nach ein Versicherungsvertrag zugunsten Dritter. Nach den Grundsätzen, die für derartige Verträge gelten, war die Anstalt formell berechtigt, die Rentenzahlungen zu unterbrechen. Sie war aber von Anfang an bemüht, durch weitgehendes Entgegenkommen in den Verhandlungen mit der Stadtverwaltung Vreden die Bereinigung der Angelegenheit zu erleichtern und damit auch die Unterbrechung der Rentenzahlungen abzukürzen.
Die Anstalt wird auf Grund eines Beschlusses ihres Vorstandes künftig in ähnlichen Fällen aus sozialen Erwägungen von ihren vertragsmäßigen Rechten gegenüber den Versicherten keinen Gebrauch mehr machen, sondern gegen die säumigen arbeitgebenden Verwaltungen vorgehen.
Unter diesen Umständen darf ich wohl die Angelegenheit vom Standpunkt des aufsichtführenden Ministeriums als erledigt ansehen.
Keine Zusatzfrage. - Ich rufe auf Frage 7 - des Abgeordneten Meyer ({0}) - betreffend Berechnung der Witwenrenten.
Kann der Herr Bundesarbeitsminister Auskunft darüber geben, warum die Träger der Rentenversicherungen auch dann die Witwenrenten neu berechnen, wenn bereits seit Jahren der verstorbene Ehemann eine Rente bezog, und nicht Bezug nehmen auf die Bestimmung in § 1268 Abs. 5 bzw. § 45 Abs. 5, die besagt, daß von der Rente auszugehen ist, „die dem Versicherten im Zeitpunkt seines Todes zustand"?
Ist aus der Fülle von Beispielen der Fall der Witwe Berg, Wuppertal, Schimmelsburg 27, bekannt, in dem nicht von der Höchstrente des Verstorbenen in Höhe von 562,50 DM ausgegangen und die Witwenrente auf 337,50 DM festgesetzt wurde, sondern nach einer Neuberechnung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nur 164,30 DM gewährt werden, obwohl für die 3 Monate nach dem Tode der volle Betrag von 562,50 DM gezahlt wurde?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die gestellte Frage wie folgt beantworten:
Nach dem Tode des versicherten Ehemannes erhält seine Witwe eine Witwenrente. Ist der Tod des versicherten Ehemannes nach dem 31. Dezember 1956 eingetreten, so wird der Witwe für die ersten 3 Monate an Stelle einer Witwenrente die Rente ohne Kinderzuschuß gewährt, die dem Versicherten im Zeitpunkt seines Todes zustand oder zugestanden hätte. Hat der verstorbene Ehemann also bereits eine Rente bezogen, so ist für dieses Vierteljahr diese Rente ohne Kinderzuschuß an die Witwe zu zahlen.
Bei der sich anschließenden Witwenrente ist jedoch nicht die Rente des Versicherten der Berechnung zugrunde zu legen. Nach § 1268 Abs. 1 und 2 der Reichsversicherungsordnung und § 45 Abs. 1 und 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes ist vielmehr die Witwenrente neu zu berechnen. Dies ergibt sich eindeutig aus den genannten Gesetzesvorschriften, in denen auf § 1253 Abs. 1 und 2 RVO und § 30 Abs. 1 und 2 AVG Bezug genommen wird, was bedeutet, daß der Berechnung der Witwenrente die persönliche Bemessungsgrundlage des Versicherten, nicht aber dessen Rente zugrunde zu legen ist. Eine Errechnung aus der Versichertenrente des verstorbenen Ehemannes ist schon deswegen nicht möglich, weil unter Umständen für den Versicherten während der Zeit seines Rentenbezugs Pflichtbeiträge zu leisten waren oder freiwillige Beiträge geleistet sind, die bei den Hinterbliebenenrentenansprüchen berücksichtigt werden müssen. Ferner ist die Rente für eine kinderlose berufsfähige Witwe unter 45 Jahren anders zu berechnen als diejenige für eine ältere oder eine berufsunfähige Witwe oder eine Witwe, die noch ein waisenrentenberechtigtes Kind zu erziehen hat; die letzte Rente ist höher als die erste.
Bundesarbeitsminister Blank
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen wenden daher die gesetzlichen Vorschriften zutreffend an. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat mir berichtet, daß sie diese Vorschriften auch in der Rentenangelegenheit der Witwe Berg, Wuppertal, angewendet habe.
Eine Zusatzfrage!
Wäre es, da es nach meiner Kenntnis jetzt vier verschiedene Sorten von Witwenrenten gibt, nicht richtig, einmal ein Merkblatt herauszugeben, damit wir gegen die vielen Zuschriften, die wir gerade auf dem Gebiet der Witwenrente bekommen, gewissermaßen abgeschirmt werden?
Das ist eine Anregung, die ich dankbar aufnehme, Herr Kollege.
Danke sehr.
Ich rufe auf Frage 8 des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) betreffend Flurbereinigung im Kreise Osterode:
Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die Straßenbaudirektion im Kreise Osterode versucht, die Flurbereinigung in den durch den Autobahnbau Northeim-Hannover stark zerschnittenen bäuerlichen Gemarkungen zu verhindern, obwohl diese agrarstrukturell sehr notwendig ist und von allen landwirtschaftlichen Dienststellen und Organisationen als unumgänglich bezeichnet wird?
Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, die Straßenbaudirektion anzuweisen, die individuelle Entschädigung der betroffenen Landwirte zugunsten einer Flurbereinigung nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes zurückzustellen, damit keine Strukturverschlechterung eintritt?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Autobahnbau in dem Streckenabschnitt Kalefeld-Oldenrode im Kreise Osterode werden rund 73,5 ha Grund und Boden benötigt. Der Erwerb des jeweils für den Autobahnbau erforderlichen Geländes erfolgt bekanntlich durch die Länder als Auftragsverwaltungen des Bundes, und zwar in der Regel auf gütlichem Wege, also freihändig. Nur in Ausnahmefällen wird der Erwerb im Wege der Enteignung durchgeführt.
Statt dieser Enteignung gewährt nun § 87 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 auch die Möglichkeit, den Grund und Boden im Wege eines Flurbereinigungsverfahrens zu erwerben. Für die Stellung des Antrags auf Einleitung dieses Verfahrens ist aber nach dieser Vorschrift die Enteignungsbehörde zuständig, also in diesem Fall der Herr Regierungspräsident in Hildesheim. Auf ihn amtlich einzuwirken habe ich keine Möglichkeit. Ich kann daher weder veranlassen, daß die Enteignungsbehörde einen solchen Antrag nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes stellt, noch kann ich es verhindern.
Voraussetzung für das Stellen eines solchen Antrags ist, daß ländliche Grundstücke in großem Umfange in Anspruch genommen werden und der
den Betroffenen entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden soll. An diesen beiden Voraussetzungen fehlt es hinsichtlich der Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens für die Gemarkungen Oldershausen Rüderode, Oldenrode und zum Teil auch für die Gemarkung Kalefeld; denn die Niedersächsische Straßenbaudirektion hat für die 73,5 ha, die zum Autobahnbau erforderlich sind, 77,5 ha Ersatzland für Tauschzwecke erworben; sie konnte bereits mit einer Anzahl von Grundeigentümern Kauf- und Tauschverträge abschließen.
Die überwiegende Mehrzahl der betroffenen Eigentümer ist mit dieser freihändigen Grunderwerbsregelung durch die Straßenbaudirektion einverstanden. Daher darf mit einer weiteren erfolgreichen freihändigen Grunderwerbsregelung gerechnet werden, so daß Enteignungsverfahren nicht erforderlich werden und somit auch die Voraussetzungen für eine Anwendung des Flurbereinigungsgesetzes nicht gegeben sind.
Diese Auffassung hat die Niedersächsische Straßenbaudirektion dem Regierungspräsidenten in Hildesheim am 13. September 1957 mitgeteilt. Allerdings hatte der Regierungspräsident schon vor diesem Termin für die Gemarkung Echte und zum Teil auch für die Gemarkung Kalefeld einen Antrag auf Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens gestellt. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidung der Regierungspräsident als Enteignungsbehörde hinsichtlich einer etwaigen Einbeziehung auch der anderen in Frage kommenden Gemarkungen Oldershausen, Rüderode und Oldenrode in das bereits beantragte Flurbereinigungsverfahren trifft.
Nach Auffassung der Niedersächsischen Straßenbaudirektion ergibt sich bei der freihändigen Grunderwerbsregelung eine erhebliche Kostenersparnis für den Bund. Daher ist diese Art der Durchführung des Grunderwerbs für den Bund wirtschaftlich und sparsam.
Für eine Weisung an die Niedersächsische Straßenbaudirektion, die von ihr beabsichtigte weitere freihändig vereinbarte Entschädigung der betroffenen Landwirte zurückzustellen und statt dessen den Weg einer Flurbereinigung nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes oder der Enteignung zu gehen, besteht auf Grund der gegebenen Sach- und Rechtslage weder im Interesse der betroffenen Eigentümer noch im öffentlichen Interesse Anlaß, ja nicht einmal eine Möglichkeit. Außerdem teilt auch der Bundesrechnungshof grundsätzlich diese Auffassung.
Keine Zusatzfrage.
Ich komme zu Frage 9 des Abgeordneten Dr. Stammberger betreffend Ermäßigungen für Arbeiter- und Schülerkarten im Zonengrenzgebiet:
Ist 'der Herr Bundesverkehrsminister bereit, angesichts der Erhöhung der Bundesbahntarife für Arbeiter- und Schülerkarten zumindest in solchen Fällen Erleichterungen zu gewähren, in denen im Zonengrenzgebiet durch den Wegfall von Direktverbindungen infolge der Zonengrenzziehung und der Zonengrenzsperre die dadurch notwendigen Umwegfahrten besonders hohe Belastungen mit sich bringen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den mir übermittelten Angaben der Bundesbahn gibt es keinen Fall, in dem wegen Unterbrechung einer Verbindung Umwegfahrten auf der Schiene ausgeführt werden müßten. Wo der Schienenweg nicht mehr zur Verfügung steht, sind Omnibusverbindungen eingerichtet worden.
In drei Fällen dieser Art müssen für die Benutzung der Bahnbusverbindungen schon seit längerer Zeit höhere Preise, namentlich für Zeitfahrkarten, bezahlt werden. Zwei dieser Verbindungen liegen im Lande Hessen. Hier erstattet das Land den Unterschied zwischen den Schienen- und den Omnibusfahrpreisen. Dagegen müssen im dritten Fall, der die Verbindung Pressig/Rothenkirchen-Tettau im bayerischen Kreis Kronach betrifft, die Arbeiter und Schüler den Mehrpreis aus eigener Tasche zahlen, da sich Bayern leider der hessischen Regelung bisher nicht angeschlossen hat.
Ich hoffe sehr, daß sich das Land Bayern dazu entschließt, die Differenz, die bei rund 200 Pendlern im Monat 620 DM beträgt, aus seinen Mitteln beizusteuern. Ich wäre Ihnen, Herr Kollege Stammberger, sehr dankbar, wenn Sie unsere Bemühungen bei dem Herrn bayerischen Innenminister Bezold freundlicherweise unterstützen wollten.
({0})
Der Bundesbahn, die durch den Betrieb zahlreicher 'verkehrsschwacher Grenzlandstrecken erhebliche finanzielle Opfer bringt, kann ich leider nicht nahelegen, die ohnehin unzureichenden Betriebsergebnisse noch durch tarifliche Nachlässe zu schmälern. Sie würde dies mit dem Hinweis auf die Regelung im Hessischen bestimmt ablehnen.
Eine Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Stammberger!
Herr Minister, ich meinte den bayerischen Fall. Aber sind Sie nicht gleich mir der Meinung, daß die Grenzlandförderung und die im Grenzgebiet entstandenen Schäden nicht Sache der Grenzländer sind, denen es leider sowieso finanziell nicht allzu gut geht, nach dem Grundgesetz vielmehr eine Sache der Bundesrepublik? Sind sie nicht gleich mir der Meinung, daß durch diese Belastungen wiederum ein erhöhter Anreiz zur Abwanderung geschaffen wird und dadurch wiederum die Erfolge beeinträchtigt werden, die wir durch die Bundesmittel für die Grenzlandförderung erzielt haben?
Die wirtschaftliche Förderung auch der Grenzländer ist ebensosehr eine Aufgabe der Landesregierungen wie des Bundes; keinesfalls ist sie eine Aufgabe der Bundesbahn, Herr Abgeordneter.
Ich rufe auf Frage 10 des Herrn Abgeordneten Jahn ({0}) betreffend Übersendung von Akten des Bundesernährungsministeriums für das Ermittlungsverfahren
gegen Eduard Schlanstedt an den Oberstaatsanwalt in Frankfurt:
Ist es richtig, daß der Oberstaatsanwalt in Frankfurt ({1}) seit etwa zwei Jahren darauf wartet, daß ihm aus dem Bundesernährungsministerium Akten übersandt werden, die er für ein Ermittlungsverfahren gegen Eduard Schlanstedt, Vorstandsmitglied der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel in Frankfurt, braucht?
Warum wird dem Antrage des Oberstaatsanwalts auf Übersendung dieser Akten nicht entsprochen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet.
Es trifft nicht zu, daß der Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Frankfurt ({0}) seit zwei Jahren darauf wartet, daß ihm für das Ermittlungsverfahren gegen das ordentliche Vorstandsmitglied der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel Eduard Schlanstedt erforderliche Akten vom BML übersandt werden. Richtig ist, daß der Oberstaatsanwalt erst mit Schreiben vom 19. August 1957, eingegangen am 2. September 1957, um Mitteilung gebeten hat, zu welchem Ergebnis die Überprüfung durch mein Ministerium geführt habe. Ich habe darauf geantwortet, daß die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei, weil die Stellungnahme des Verwaltungsrates nicht vorliege. Der Oberstaatsanwalt hat sich dann damit einverstanden erklärt, daß die Stellungnahme des Verwaltungsrates abgewartet werde, und gebeten, wenn der Sachverhalt danach nicht hinreichend geklärt erscheine, diesen vor Übersendung der Akten noch zu klären. Der Bericht des Verwaltungsrates ist bei mir am 4. Januar 1958 eingegangen. Es hat sich aber herausgestellt, daß noch einige Punkte zu klären sind. Diese Klärung ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluß der Ermittlungen werden die Unterlagen dem Oberstaatsanwalt zugeleitet werden.
Eine Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Jahn!
Ist abzusehen, bis wann die Feststellungen getroffen sein werden und die erforderliche Antwort an den Oberstaatsanwalt in Frankfurt gegeben werden kann?
Ich hoffe, in drei Wochen.
Wir kommen zu Frage 11 des Abgeordneten Schmitt ({0}) betreffend allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 1 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes und zu § 1 Abs. 2 des Schutzbereichgesetzes:
Wann ist mit dem Erlaß der bei den Ausschußberatungen in Aussicht gestellten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § I Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes und zu § I Abs. 2 des Schutzbereichgesetzes zu rechnen, die von den Vertretern des Bundesinnenministeriums auf Befragen während der Ausschußberatungen beider Gesetze wiederholt in Aussicht gestellt worden waren?
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort lautet wie folgt.
Bei den genannten Vorschriften handelt es sich darum, wie die Beteiligung der Bundesressorts und der Landesregierungen bei der Landbeschaffung und bei der Errichtung von Schutzbereichen zu regeln ist.
Das Bundesministerium des Innern hat schon frühzeitig eine solche Regelung ausgearbeitet. Bei der Vielfalt der zum Teil auch sich widerstreitenden Interessen - Verteidigungsinteressen, Interessen der Gemeinden, landwirtschaftliche und wirtschaftliche Interessen, Raumordnung, Städtebau und Naturschutz - war es bisher nicht möglich, eine völlige Einigung herbeizuführen und den formellen Erlaß der Verwaltungsvorschriften vorzunehmen.
Trotzdem hat sich eine Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen entwickelt, die im wesentlichen den vom Bundesminister des Innern ausgearbeiteten Grundsätzen entspricht. Ich hoffe, daß die wenigen noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten in Bälde ausgeräumt sind, so daß dann dem Erlaß formeller Verwaltungsvorschriften nichts mehr im Wege steht.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schmitt ({0}).
Was verstehen Sie, Herr Minister, unter „Bälde"?
Lieber Herr Kollege Schmitt ({0}), das beinhaltet zweierlei: meinen Wunsch, so schnell wie möglich zu Ende zu kommen, und meine Hoffnung, daß es so schnell wie möglich sein kann.
Glauben Sie, daß wir nach dieser orakelhaften Antwort nun wirklich in absehbarer Zeit mit den Richtlinien rechnen können? Die betroffenen Bevölkerungskreise und auch die Gemeinden warten natürlich dringend auf diese Vorschriften.
Ich bin der Auffassung, daß die Antwort, die ich gegeben habe, nichts Orakelhaftes enthält. Ich habe vielmehr lediglich meinen Wunsch und meine Hoffnung ausgedrückt.
Ich rufe auf Frage 12 - des Abgeordneten Wittrock - betreffend Zahlung von Grundsteuern für Grundstücke, die Angehörigen der Stationierungstruppen durch den Bund für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt werden:
Warum zahlt der Bund als Grundstückseigentümer den Gemeinden in fast allen Bundesländern keine Grundsteuern, wenn die in Betracht kommenden Grundstücke Angehörigen der Stationierungstruppen für Wohnzwecke zur Verfügung gestellt sind?
Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der schwierigen finanziellen Lage vieler Gemeinden die fälligen Grundsteuern schnellstens zu zahlen, zumal das Grundsteuergesetz für bundeseigene Grundstücke, die Wohnzwecken dienen, eine Steuerbefreiung ausdrücklich versagt?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.
Herr Abgeordneter, Sie gehen bei Ihrer Frage offenbar von der Rechtsauffassung aus, die Bundesrepublik sei verpflichtet, für bundeseigene Liegenschaften, die den ausländischen Streitkräften für Wohnzwecke überlassen sind, Grundsteuer zu bezahlen. Das Bundesfinanzministerium kann dieser Rechtsauffassung nicht uneingeschränkt beipflichten.
In der Bundesrepublik waren die ausländischen Streitkräfte während der Besatzungszeit, also bis zum 5. Mai 1955, auf Grund des Besatzungsstatuts von der Zahlung der Grundsteuer befreit. Für die Zeit ab 5. Mai 1955 gilt im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik und den Entsendestaaten die Vorschrift des Art. 7 Abs. 3 des Finanzvertrags, wonach die Bundesrepublik es übernommen hat, die nach deutschem Recht etwa bestehende Verpflichtung des Eigentümers zur Entrichtung von Grundsteuern zu erfüllen.
Mit der sich aus dem Besatzungsstatut bzw. jetzt dem Finanzvertrag ergebenden grundsteuerrechtlichen Lage haben sich verschiedentlich auch die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof befaßt. Der Bundesfinanzhof hat sich in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 30. April 1954 auf den Standpunkt gestellt, daß im Falle der entschädigungslosen Beschlagnahme von Grundeigentum einer deutschen öffentlich-rechtlichen Körperschaft durch die Besatzungsmächte die nach Besatzungsrecht erzwungene, entschädigungslose Zurverfügungstellung des Grundbesitzes von seiten der öffentlichrechtlichen Körperschaft schlechthin grundsteuerbefreienden öffentlichen Dienst im Sinne des § 4 des Grundsteuergesetzes darstellt. Auf Grund dieses Urteils stand zunächst fest, daß jedenfalls für die Zeit bis zum 5. Mai 1955 eine Zahlungspflicht der Bundesrepublik nicht gegeben war.
Der Bundesfinanzhof hat in einem späteren Urteil vom 7. Juni 1957, das im Bundessteuerblatt Seite 276 veröffentlicht ist, seine bisherige Auffassung eingeschränkt. Der Bundesfinanzhof kommt darin zu dem Ergebnis, daß im Einzelfall festgestellt werden müsse, ob der von den ehemaligen Besatzungsmächten in Anspruch genommene Grundbesitz einer deutschen Gebietskörperschaft für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch benutzt werde und somit die Befreiungsvorschrift in Anwendung komme.
Außer diesen Urteilen ist noch das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. September 1956 von besonderer Bedeutung. Danach ist die Besatzungsmacht als wirtschaftlicher Eigentümer der von ihr benutzten Wohngrundstücke anzusehen. Gegen dieses Urteil ist Rechtsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Sollte sich der Bundesfinanzhof der Auffassung des Finanzgerichts anschließen, so würde mindestens für die Zeit vor dem 5. Mai 1955 eine Zahlungspflicht der Bundesrepublik nicht bestehen.
Darüber hinaus ist noch die Frage zu klären, ob es sich bei den von den ausländischen Streitkräften benutzten bundeseigenen Wohnungen nicht um Kasernenwohnungen im Sinne von § 23 der Grundsteuerdurchführungsverordnung handelt. Rechtskräftige Entscheidungen eines Finanzgerichts oder des Bundesfinanzhofs dazu liegen noch nicht vor. Solange diese Frage noch nicht endgültig entschieden ist, sieht sich das Bundesfinanzministerium, nicht zuletzt aus haushaltsrechtlichen Gründen, nicht in der Lage, eine Zahlungsverpflichtung der Bundesrepublik für die Zeit nach dem 5. Mai 1955 anzuerkennen.
Das Bundesfinanzministerium ist jedoch bemüht, die strittigen Fragen baldmöglichst zur Entscheidung zu bringen.
Ich darf hinzufügen, daß das Bundesfinanzministerium Ihnen zu einer Besprechung über diese Rechtsfragen zur Verfügung stehen würde, wenn Sie es wünschen, und möchte andeuten, daß es sich hier um Probleme handelt, die auch mit den schwebenden Verhandlungen mit den Entsendestaaten über den Truppenvertrag in Verbindung stehen, so daß uns zur Zeit eine endgültige Stellungnahme, welche diese Verhandlungen über den Truppenvertrag beeinflussen könnten, noch nicht möglich ist.
Herr Staatssekretär, es ist Ihnen gewiß bekannt, welch erhebliche finanzielle Bedeutung dieses Problem für zahlreiche Städte hat. Sind Sie bereit, auch in Verhandlungen mit den Länderfinanzministern zu einer beschleunigten Klärung beizutragen, da es sich bei der Grundsteuer um einen wichtigen Etatposten unserer kommunalen Körperschaften handelt?
Herr Abgeordneter, das Bundesfinanzministerium ist dazu bereit.
Ich rufe auf Frage 13 - Abgeordneter Dr. Schmidt ({0}) - betreffend Enteignung von Grundstücken im Raume Hersfeld für Zwecke des „Baseballfields" der US-Streitkräfte:
Ist der Bundesregierung bekannt und hält sie es für richtig, daß im Raume Hersfeld gelegene Grundstücke für Zwecke des „Baseballfields" der US-Streitkräfte enteignet werden sollen und die Verhandlungen mit den Eigentümern abrupt abgebrochen worden sind, obwohl
a) diese Grundstücke seit Jahren für den gleichen Zweck benutzt werden und mit den Eigentümern Pachtverträge vorlagen,
b) die Bereitschaft zur gütlichen Einigung und zur weiteren Überlassung der Grundstücke gegen angemessene Entschädigung ausdrücklich erklärt worden ist,
c) in unmittelbarer Nähe Bundeseigentum in genügender Größe vorhanden ist?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen.
Herr Abgeordneter, es handelt sich um eine zirka 4 ha große Wiesenfläche im Hochwassergelände im Haunegrund bei Bad Hersfeld, die mit 6 GR-Schein für Zwecke der US-Streitkräfte seit dem 17. März 1947 in Anspruch genommen ist und als „Baseball-Fields" und Aufmarschgelände an amerikanischen Feiertagen genutzt wird. Entgegen Ihrer Annahme liegen privatrechtliche Pachtverträge nicht vor. Das Gelände gehört zwölf Privateigentümern; außerdem gehören einige Wegeparzellen der Gemeinde Hersfeld. Die Eigentümer erhalten die übliche Nutzungsvergütung und haben außerdem die Grasnutzung an ihren Parzellen. Auf Grund von § 64 des Landbeschaffungsgesetzes ist wegen des Ablaufs der gesetzlich festgelegten Besitzeinweisung - 31. Dezember 1957 - vorsorglich im November 1957 Antrag auf Verlängerung der Besitzeinweisung gestellt worden.
Zu Ihren Fragen im einzelnen darf ich folgendes ausführen.
Zu a: Die Bundesvermögensverwaltung versucht im Einvernehmen mit der Enteignungsbehörde, vor Entscheidung über die gestellten Anträge mit den Eigentümern freie Vereinbarungen über die weitere Nutzung zu treffen. Auf das entsprechende Angebot der Oberfinanzdirektion haben von zwölf Eigentümern bisher drei geantwortet. Zwei sind zum Abschluß von Pachtverträgen bereit. Ein Privateigentümer will seine Parzelle an den Bund verkaufen, jedoch mit Verkauf von Gelände an anderer Stelle koppeln. Neuerdings tritt als Vertreter der Eigentümer der Bauernverband in Bad Hersfeld auf.
Zu b: Daß die Verhandlungen mit den Eigentümern abgebrochen worden seien, ist unzutreffend. Die Oberfinanzdirektion hofft im Gegenteil auf Einigung auf Grund ihrer noch laufenden vertraglichen Angebote.
Zu c: Ausreichendes bundeseigenes Gelände steht in der Nähe nicht zur Verfügung. In größerer Entfernung besitzt der Bund eine bundeseigene Fläche in Größe von 0,25 ha. Dieses Gelände scheidet schon wegen der geringen Größe als Ersatzgelände für die „Baseballfields" aus. In diesen Tagen mußte deshalb Gelände in Größe von 87 ha vom Bund zur Errichtung einer Kaserne und zum Ausbau als Standortübungsplatz für den Bundesgrenzschutz neu erworben werden.
Ich komme zu Frage 14 - Abgeordneter Krüger - betreffend Hilfe für Aussiedler aus den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten:
Welche erste Hilfe wird den Aussiedlern im Grenzdurchgangslager Friedland gewährt, die seit dem 1. Februar dieses Jahres in verstärktem Umfange mit Aussiedlertransporten aus den polnisch verwalteten deutschen Ostgebieten dort eintreffen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Aussiedlern wird im Grenzdurchgangslager Friedland als Begrüßungsgabe der Bundesregierung eine einmalige Beihilfe, die zur Bestreitung dringendster persönlicher Bedürfnisse bestimmt ist, in Höhe von 100 Mark für Personen über 21 Jahre bzw. 50 Mark für Personen unter 21 Jahre überreicht. Außerdem erhält der Haushaltungsvorstand ein Überbrükkungsgeld von 20 DM, jeder mit eintreffende Familienangehörige 10 DM.
Bundesvertriebenenminister Dr. Dr. Oberländer
Nach Einweisung der Aussiedler in die Aufnahmeländer sind diese für die Durchführung der Gesetze zuständig, in denen vielfältige Hilfen zur Sicherung des Lebensbedarfs und zur Eingliederung der Aussiedler verankert sind.
Im Grenzdurchgangslager Friedland selbst wird außer den oben erwähnten Leistungen aus öffentlichen Mitteln den fast durchweg in unzureichender Bekleidung eintreffenden Aussiedlern durch die dort tätigen Verbände der freien Wohlfahrtspflege eine zusätzliche Hilfe durch Bereitstellung von Kleidern, Wäsche und Schuhwerk zuteil.
Um weiteste Kreise der Bundesrepublik auf die Notsituation der Aussiedler bei ihrem Eintreffen im Bundesgebiet aufmerksam zu machen und die Spendenmittel der karitativen Verbände zu ergänzen, wurde im Dezember 1957 zu einer Sammlung im Rahmen der von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Dezember 1957 gegründeten „Friedlandhilfe" aufgerufen. Der Aufruf fand ein gutes Echo, vor allem in den Kreisen der Wirtschaft und der Aussiedler selbst. Bis Ende Februar dieses Jahres gingen bei der Friedlandhilfe 487 244 DM an Geldspenden und Warenspenden in annähernd gleichem Wert ein. Inzwischen wurde durch die Länder die Sammelgenehmigung bis Ende Mai dieses Jahres verlängert.
Keine Zusatzfrage?
Ich rufe auf Frage 15 - des Abgeordneten Lohmar - betreffend Kauf der Publikationen „Die Bundeswehr" und „Der deutsche Soldat" durch die Bundesregierung:
Wieviel Exemplare der Publikationen „Die Bundeswehr" und „Der deutsche Soldat" werden von der Bundesregierung monatlich angekauft, und nach welchen Gesichtspunkten werden diese Exemplare von den Verlagen verteilt?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung.
Meine Damen und Herren! Ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten Lohmar wie folgt beantworten.
Aus Mitteln des Haushaltstitels „Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen", den das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung verwaltet, werden monatlich 25 000 Exemplare der Zeitschrift „Die Bundeswehr" und 7273 Exemplare der Zeitschrift „Der deutsche Soldat" angekauft. Diese Zeitschriften werden durch die Verlage unter Abstimmung mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung an solche Organisationen und Verbände verteilt, bei denen ein Interesse an wehrpolitischen Fragen in der Bundesrepublik angenommen werden kann. Hierzu gehören Landsmannschaften, Soldatenverbände, Dienstgruppen, Jugendverbände, Hochschulen und die Sektionen der Gesellschaft für Wehrkunde.
Eine Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Lohmar!
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Meinung, daß die beiden Publikationen einen so großen Wert haben, daß eine derart nennenswerte Förderung in Betracht gezogen werden kann, - einen Informationswert, der etwa gekennzeichnet ist durch eine 18-Zeilen-Meldung der Zeitschrift „Die Bundeswehr" über die Debatte dieses Hauses anläßlich der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers, die im Kern lediglich die simple Feststellung enthielt, der Kanzler habe der sozialdemokratischen Opposition die große Koalition angeboten?
Mir ist diese Notiz nicht bekannt.
Ich darf allgemein bemerken, daß es uns in den ersten Jahren des Aufbaues zweckmäßig erschien, mit dieser Zeitschrift, die sich weitgehend mit Statusfragen, Besoldungs- und Versorgungsfragen usw. beschäftigte, die Kreise anzusprechen, in denen die Fragen der Berufssoldaten besonderes Interesse fanden; das rechtfertigte diese Verteilung.
Eine weitere Zusatzfrage? - Herr Abgeordneter Lohmar!
Herr Staatssekretär, darf man die Bitte äußern, daß sich das Verteidigungsministerium einmal mit den erstaunlichen ideologischen Parallelen beschäftigt, die zwischen der Erziehung der sogenannten Nationalen Volksarmee in Mitteldeutschland und einer Reihe von Beiträgen in diesen beiden Publikationen zu erkennen sind, insbesondere im Hinblick auf einen traditionellen und aggressiven Nationalismus?
Ich habe, obwohl ich die Zeitschrift auch soweit wie möglich lese, bislang keinen Artikel gefunden, der einen Vergleich mit den Methoden in der Volksarmee rechtfertigen könnte.
Ich rufe auf die Frage 16 - des Abgeordneten Rademacher - betreffend Verkehrskontrollen:
Billigt der Herr Bundesverkehrsminister die unwürdige Methode einiger Länderpolizeien, Verkehrsdelikte aus dem Versteck festzustellen, oder ist er nicht auch der Meinung, daß alle Kontrollen offen und für den Verkehrsteilnehmer sichtbar unternommen werden sollten?
Das Wort hat der Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführung der bundesrechtlichen Normen für den Straßenverkehr ist nach Art. 83 des Grundgesetzes Sache der Länder. Das Verfahren zur Feststellung von Verkehrsdelikten ist weder durch Bundesgesetz noch durch allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes festgelegt. Der Bundesminister für Verkehr hat deshalb darauf keinen Einfluß.
Die vielfach beanstandete Überwachung der Fahrgeschwindigkeiten erfolgt entweder durch Hinterherfahren mit Streifenkraftfahrzeugen, die mit geeichten Fahrtschreibern oder Geschwindigkeitsmes738
Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm
sern ausgerüstet sind; oder durch Hinterherfahren mit Kamerawagen unter Fertigung mehrerer Aufnahmen des Kennzeichens des voranfahrenden Fahrzeugs sowie des Geschwindigkeitsmessers des Polizeifahrzeugs; oder durch eine Überwachung der Geschwindigkeit mit Hilfe von Fernmeldemitteln, also Fernsprechgeräten und Funksprechgeräten und geeichten Stoppuhren.
Diese Verfahren entsprechen den von der Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer gebilligten „Richtlinien für die Verkehrsüberwachung durch die Polizei". Die Richtlinien sehen auch eine Überwachung durch Polizeibeamte in Zivil vor. Diese Überwachungsverfahren sind auch nach meiner Auffassung nicht zu beanstanden.
Die geschilderten Überwachungsverfahren verstoßen nicht gegen rechtsstaatliche oder sittliche Grundsätze. Hinsichtlich der Messung der Geschwindigkeit mit Stoppuhren im Funksprechverkehr hat dies das Bayerische Oberste Landesgericht mit Urteil vom 27. Juni 1951 ausdrücklich festgestellt.
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Rademacher.
Herr Bundesverkehrsminister, würden Sie, da es sich ja um. die Durchführung von Bundesgesetzen handelt, die Ihrer Federführung unterstehen, es nicht für gut halten, über diese Fragen mit den Länderverkehrsministern oder mit den zuständigen Länderinnenministern zu sprechen? Dabei ist mir wohl bekannt, daß hier eine Auftragsangelegenheit der Länder vorliegt.
Es ist keine Auftragsangelegenheit der Länder, Herr Kollege Rademacher, sondern nach dem Grundgesetz handeln die Länder in eigener Zuständigkeit. Eine Besprechung mit den Herren Verkehrsministern der Länder würde keinen Zweck haben, da sie darauf keinen Einfluß haben. Einfluß haben nur die Innenminister; also müßte die Angelegenheit bei den Innenministern besprochen werden. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Arbeitsgemeinschaft der Innenministerien der Bundesländer Richtlinien für die Verkehrsüberwachung durch die Polizei herausgegeben hat, in denen sie diese Methoden ausdrücklich gebilligt und festgelegt hat.
Das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage hat der Abgeordnete Rademacher.
Herr Minister, Ihnen ist bekannt, daß außer den Methoden, die Sie geschildert haben, auch noch folgende angewandt wird: Es werden Delikte festgestellt, ohne daß der Betreffende sistiert wird; erst nach 8 bis 14 Tagen, wenn er sich an die Angelegenheit überhaupt nicht mehr erinnern kann, wird er über die örtliche Polizeibehörde benachrichtigt.
Es ist bedauerlich, daß die Herren Autofahrer ein so schlechtes Gedächtnis haben.
({0})
Im übrigen sind am vorigen Sonnabend in einer Fernsehsendung aus Stuttgart die Vorgänge bei der Friedensbrücke sehr exakt im Bild dargestellt worden. Sie konnten dabei sehen, daß es völlig unmöglich war, diejenigen, die die auf der Brücke zu Recht bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung überschritten hatten, anzuhalten, ohne daß das zu einer Gefährdung des Verkehrs an dieser Stelle geführt hätte. Infolgedessen haben die Fahrzeuge der Polizei, die mit den entsprechenden Photoapparaten ausgestattet sind und in Funksprechverbindung mit dem andern Ende der Brücke standen, diese Wagen aufgenommen. Es ist ausdrücklich gesagt worden, daß die Meldungen weitergegeben und den Betreffenden zugestellt werden. Das ist übrigens eine Methode, mit der ich schon im Jahre 1928 in Berührung gekommen bin. Damals bekam ich nach sechs Monaten einen Strafbefehl.
({1})
- Ja, ich habe mich noch erinnert.
({2})
- Ja, ich habe eben ein gutes Gedächtnis!
Ich rufe auf Frage 17 des Abgeordneten Drachsler betreffend Belastungen in revierfernen Gebieten durch Anhebung der Bundesbahntarife.
Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß im Zonenrand- und Grenzgebiet und in den übrigen revierfernen Gebieten Bayerns bereits einschneidende Belastungen durch die Anhebung der Bundesbahntarife entstanden sind?
Welche Vorkehrungen werden im Bundesverkehrsministerium getroffen, um die in Aussicht gestellten Ausnahmetarife zur Beseitigung von Härtefällen, die im Zuge der Tarifanhebung in den revierfernen Gebieten entstehen, wirksam werden zu lassen?
Wie werden diese Härtefälle geprüft, und welche Möglichkeiten der Abhilfe sind vorgesehen?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir bisher nicht bekanntgeworden, daß im Zonenrand- und Grenzgebiet zwischen Flensburg und Passau und in den Frachthilfe-Gebieten Bayerns bereits einschneidende Belastungen durch die Anhebung der Bundesbahntarife entstanden sind.
Im Gesamtgebiet Bayerns haben bislang nur fünf Firmen Anträge auf Frachtermäßigung aus Anlaß der Anhebung der Verkehrstarife zum 1. Februar 1958 bei den zuständigen Dienststellen der Bundesbahn gestellt. Dabei handelt es sich um die Beförderung von Rotschlamm, Walkerde, Quarzsand und Schwefelkies, und zwar in der Mehrzahl der Fälle auf kürzere Entfernungen. Die Anzahl solcher Anträge ist daher gering. Sie werden zur Zeit von der Deutschen Bundesbahn wohlwollend geprüft.
Die Deutsche Bundesbahn ist nach einer mir von ihrem Vorstand gegebenen und von mir gebilligten
Bundesverkehrsminister Dr.-Ing. Seebohm
Erklärung bekanntlich bereit, in besonderen, im Zusammenhang mit der Tarifanhebung sich herausbildenden Härtefällen mit gezielten Einzelmaßnahmen, insbesondere auf dem Weg über Ausnahmetarife zu helfen. Das wird auch in diesen Fällen geschehen, soweit tatsächlich Härten eintreten, die nicht zumutbar sind. Besonderer Vorkehrungen im Bundesverkehrsministerium bedarf es dazu nicht. Die Anträge auf Einführung solcher Ausnahmetarife sind im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens zu behandeln.
Erfahrungsgemäß werden nach Tarifanhebungen bei der Bundesbahn oft Anträge auf Frachtermäßigung mit der Begründung gestellt, daß die Frachterhöhung nicht tragbar oder die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln billiger sei. Es ist daher erforderlich, daß derartige Anträge zunächst von den zuständigen Stellen der Bundesbahn sorgfältig geprüft werden, um unnötige und durch Berufungen untragbar werdende Frachtausfälle für die Eisenbahn zu vermeiden.
Die Fragen 18 und 19 sind von dem Fragesteller zurückgestellt. Ich rufe die Frage 20 - des Herrn Abgeordneten Kreitmeyer - betreffend Übergangsgehaltsempfänger der ehemaligen Wehrmacht auf:
Hat die Bundesregierung einen genauen Überblick über die vorhandenen ca. 20 000 Übergangsgehaltsempfänger aus dem Kreis der ehemaligen Berufssoldaten und Wehrmachtbeamten bzw. der noch nicht wiederverwendeten Angestellten und Arbeiter im Wehrmachtsdienst in bezug auf Lebensalter, Waffengattung bzw. Dienstverwendung, Laufbahn und Gesundheitszustand, und sieht sie keine Möglichkeit, wenigstens einen Teil der oben genannten Personen während der Aufbauzeit zur Entlastung der aktiven Truppe sowie zum beschleunigten Aufbau der Heimatverteidigung vorübergehend zu verwenden?
Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister des Innern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Statistiken nach Merkmalen wie Lebensalter, Waffengattung, Dienstverwendung, Laufbahn- und Gesundheitszustand werden nicht geführt. Aus dem Kreis der Berufssoldaten sind etwa 20 000 Unterbringungsteilnehmer vorhanden, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und Übergangsgehalt erhalten. An unterbringungsberechtigten Wehrmachtbeamten stehen noch etwa 10 000 außerhalb des öffentlichen Dienstes, von denen aber nur ein Teil Übergangsgehalt bezieht. Angestellte und Arbeiter der früheren Wehrmacht sind als solche weder unterbringungsmäßig noch versorgungsmäßig erfaßt. Sie sind in den allgemeinen Zahlen der Angestellten und Arbeiter enthalten.
Die genannten Zahlen werden durch die in der zweiten Novelle zum Gesetz nach Art. 131 des Grundgesetzes vorgesehenen Maßnahmen, besonders durch die den Unterbringungsteilnehmern auferlegte Pflicht, sich zu entscheiden, ob sie im öffentlichen Dienst wieder verwendet werden wollen, stark sinken. Von den noch verbleibenden Unterbringungsteilnehmern wird der Bundesminister für Verteidigung in der Erfüllung seines Unterbringungssolls laufend seinen Bedarf an Kräften in jedem nur eben vertretbaren Ausmaß decken. Eine
nur vorübergehende Einstellung für kurzfristige Verwendungen ist nicht geplant. Sie dürfte weder im Interesse des Personenkreises liegen noch den Aufgaben angemessen sein.
Eine Zusatzfrage?
Meine Zusatzfrage, Herr Bundesinnenminister, möchte ich zurückstellen, da ich Sie nicht überfordern möchte.
Sie haben offenbar den Eindruck, daß diese Sache in den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verteidigung gehört - dazu ließe sich einiges sagen -; ich weiß nicht, wie ich Ihr „überfordern" sonst verstehen soll.
({0})
Ich rufe die Frage 21 - des Abgeordneten Kreitmeyer - betreffend Betreuung der Wehrmacht-131er und deren Hinterbliebenen auf:
Was hindert den Herrn Bundesverteidigungsminister, die Betreuung der Wehrmacht-131er und deren Hinterbliebenen in der gleichen Weise zu übernehmen, wie das z. B. Innenminister, Post- oder Verkehrsminister für ihre 131er selbstverständlich tun?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium für Verteidigung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die derzeitige Rechtslage hindert den Bundesminister für Verteidigung, die Betreuung der Angehörigen der früheren Wehrmacht und ihrer Hinterbliebenen nach dem Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes zu übernehmen. Nach § 60 Abs.1 dieses Gesetzes und den Verwaltungsvorschriften dazu ist für die Berufssoldaten und berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes und deren Hinterbliebene oberste Dienstbehörde die in den Ländern bestimmte oberste Landesbehörde. Für die Angehörigen der Bahn ist der Bundesminister für Verkehr, für die Angehörigen der Post der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, für die Angehörigen des Auswärtigen Dienstes das Auswärtige Amt als oberste Dienstbehörde bestimmt worden. Die Zuständigkeit des Bundesministers für Verteidigung für die berufsmäßigen Angehörigen der früheren Wehrmacht und ihre Hinterbliebenen konnte beim Inkrafttreten des Gesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes am 1. April 1951 nicht entsprechend begründet werden, weil es damals keine Bundeswehr gab. Die jetzt seit sieben Jahren bestehende Zuständigkeitsregelung könnte nur durch ein Gesetz geändert werden.
Wir sind der Ansicht, daß es nicht tunlich wäre, den seit sieben Jahren bestens eingearbeiteten zuständigen Behördenapparat der Länder plötzlich zu zerreißen, um die Betreuung dieses Personenkreises dem Bundesverteidigungsministerium zu übertragen. Die Arbeit für die Wehrmacht-131er wird heute in zahlreichen Dienststellen der Länder von
einem großen Stab von Referenten und Sachbearbeitern geleistet, die seit 1950 mit der sehr schwierigen Rechtsmaterie bestens vertraut sind. Demgegenüber würde ich kaum geeignete Fachkräfte haben, die diesen Personenkreis mit der notwendigen praktischen Erfahrung betreuen könnten. Ich müßte versuchen, diese Fachkräfte aus den Dienststellen der Länder zu nehmen; sie müßten in meine Verwaltung, die ohnehin noch mit vielen Aufbauschwierigkeiten zu kämpfen hat, eingegliedert werden.
Dazu würden neue Schwierigkeiten auftreten, unter denen - zumindest übergangsweise - die Zügigkeit der Bearbeitung von 131er-Angelegenheiten leiden würde. Es kommt hinzu, daß wohl gerade die schwierigsten Fälle dieses Rechtsgebietes noch nicht gelöst sind, bei deren Lösung aber auf jahrelange Sacherfahrung nicht verzichtet werden sollte.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kreitmeyer?
Geben Sie zu, Herr Staatssekretär, daß wir demnach zwei Behörden einrichten, die sich mit Angelegenheiten von Soldaten befassen, also auch von ehemaligen Soldaten der Bundeswehr?
Das entspricht der derzeitigen Rechtslage.
Wäre es nicht auf der anderen Seite zweckmäßiger, trotz der von Ihnen angeführten technischen Schwierigkeiten die ehemaligen Berufssoldaten schon im Frieden durch die Stelle zu betreuen, der sie, wie Sie erwarten, im Ernstfall ihre Kenntnisse uneingeschränkt zur Verfügung stellen? Ist diese Maßnahme nicht schon lange ersehnt worden, und wäre sie nicht überzeugender als die bisherigen Lippenbekenntnisse in der Frage der Wiederherstellung des Ansehens der ehemaligen Berufssoldaten?
Herr Abgeordneter, die Beantwortung Ihrer Zusatzfrage hätte im Augenblick überwiegend theoretischen Wert. Ich glaube, daß es sich hier um eine Zweckmäßigkeitsfrage handelt, die zu diskutieren wäre, wenn die Novellierung des 13l er-Gesetzes durch dieses Hohe Haus erfolgt. Was sich dann als begründet erweist, kann in der Gesetzgebung berücksichtigt werden.
Ich rufe die Frage 22 des Abgeordneten Krüger auf betreffend Zurverfügungstellung von Mitteln für das Siedlungs- und Eingliederungsprogramm der Länder im Bundeshaushalt:
In welcher Höhe sollen im Haushaltsentwurf für das Rechnungsjahr 1958 Mittel für das Siedlungs- und Eingliederungsprogramm der Länder verplant werden
a) an Darlehen,
b) an Beihilfen?
Wurde bei der Bemessung des Haushaltsansatzes der Wegfall der Lastenausgleichsmittel nach § 46 Abs. 3 BVFG berücksichtigt und entsprechend den Zusicherungen der Bundesregierung ein gegenüber dem Vorjahr entsprechend erhöhter Ansatz vorgesehen?
In welchem Umfang wird die Bundesregierung Siedlungsmittel ab 1. April 1958 bis zum Erlaß des Haushaltsgesetzes zur Verfügung stellen und damit eine Unterbrechung der eingeleiteten Siedlungs- und Eingliederungsmaßnahmen verhindern?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vorgesehen, daß nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Haushaltsplans 1958 den Ländern zur Finanzierung der Neusiedlung und der Eingliederung von Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlingen auf Kauf- und Pachtstellen insgesamt 215 Millionen DM aus Bundeshaushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden, davon 2/3 als Darlehen und 1/3 als Beihilfen.
Darüber hinaus werden zur Finanzierung des Siedlungsprogramms 100 Millionen DM aus Mitteln des Kapitalmarkts aufgebracht und mit Hilfe von Zuschüssen des Bundes zu den für die ländliche Siedlung geltenden Konditionen vergeben werden.
Damit stehen insgesamt 315 Millionen DM zur Verfügung. Durch diesen Ansatz von 315 Millionen DM wird für die vom Rechnungsjahre 1958 an wegfallenden 100 Millionen DM Darlehen des Ausgleichsfonds an die Länder gemäß § 46 Abs. 3 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge Ersatz in voller Höhe vorhanden sein.
Vom 1. April 1958 an werden bereits vor Erlaß des Haushaltsgesetzes 1958 auf Grund von Art. 111 des Grundgesetzes die nach dem Siedlungsprogramm 1958 erforderlichen Mittel vom Bund zur Verfügung gestellt werden, um die eingeleiteten Siedlungs- und Eingliederungsmaßnahmen ohne Unterbrechung weiterzuführen.
Keine Zusatzfrage? - Ich rufe Frage 23 des Abgeordneten Dr. Mommer betreffend Aufnahme Minderjähriger in die Fremdenlegion auf:
Ist die Bundesregierung bereit, mit der französischen Regierung ein Abkommen zu erstreben, auf Grund dessen Minderjährige im Sinne des deutschen Rechts nicht ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten in die Fremdenlegion aufgenommen werden dürften und deutsche Legionäre, die bei ihrem Eintritt in die Legion das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, zu entlassen wären?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär im Auswärtigen Amt.
Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung strebt bereits seit langem eine Regelung mit der französischen Regierung an, nach der Minderjährige im Sinne des deutschen Rechts ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nicht in die Fremdenlegion aufgenommen werden dürfen und, falls sie vor Erreichung des 21. Lebensjahres eingetreten waren, von dort zu entlassen sind. Bisher entspricht die französische Regierung den deutschen Forderungen jedoch nur dann, wenn
die Betroffenen das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und lehnt im übrigen Entlassungen ab. Sie beruft sich dabei auf eine Verordnung aus dem Jahre 1949, nach der für Legionsbewerber die volle Geschäftsfähigkeit bereits mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Diese Regelung beruht zweifellos auf der bekannten Tatsache, daß die Fremdenlegion sich zu einem großen Teil aus Personen von unter 21 Jahren zusammensetzt. Auch im Verhältnis zu allen anderen Staaten ist die französische Regierung in dieser Frage von ihrer Haltung bisher nicht abgewichen.
Trotz dieser Sachlage fordert die Bundesregierung in jedem einzelnen ihr zur Kenntnis kommenden Falle von der französischen Regierung die unverzügliche Entlassung eines Verpflichteten, der das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Sie wird ihre Bemühungen, mit der französischen Regierung zu einer generellen Regelung in dem von uns gewünschten Sinne zu gelangen, auch in Zukunft fortsetzen.
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat der Abgeordnete Dr. Mommer.
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, in wie vielen Fällen im Jahre 1957 Minderjährige deutscher Staatsangehörigkeit - ich meine Minderjährige in unserem Sinne - in die Fremdenlegion eingetreten sind?
Das ist mir gegenwärtig nicht bekannt, Herr Abgeordneter. Ich werde aber gern Feststellungen treffen lassen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mommer.
Ist der für Jugendfragen zuständige Bundesminister für Familien- und Jugendfragen auch mit dieser Frage befaßt gewesen?
Wir sind in dieser Frage mit allen zuständigen Ressorts in laufendem Kontakt, Herr Abgeordneter.
Ich rufe auf die Frage 24 - Abgeordneter Dr. Mommer - betreffend Verbot des Überfliegens des Bundesgebietes durch eine russische Maschine TU 104:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der amerikanische Vertreter in der Alliierten Luftsicherheitszentrale in Berlin Mitte Februar das Überfliegen des Bundesgebietes durch eine russische Maschine TU 104 nicht gestattet hat?
Stand diese Haltung des amerikanischen Vertreters im Einklang mit den Bestimmungen der Pariser Verträge?
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts.
Meine Damen und Herren! Die sowjetzonale Nachrichtenagentur ADN hatte eine
Meldung gebracht, nach der der amerikanische Vertreter in der Alliierten Luftsicherheitszentrale in Berlin am 14. Februar 1958 die Überflugsgenehmigung für eine sowjetische Maschine des Typs TU 104 für den Flug nach Paris verweigert hätte, obwohl die Bundesregierung die Genehmigung für den Überflug bereits erteilt hätte. Diese Meldung war falsch. Nach den im Auswärtigen Amt vorliegenden Informationen ist der Antrag bei der für die Erteilung von Überflugsgenehmigungen für sowjetische Flugzeuge zuständigen Alliierten Luft-sicherheitszentrale in Berlin so spät gestellt worden, daß im Zeitpunkt des Eintreffens des sowjetischen Flugzeuges über Berlin noch keine Entscheidung der im Berlin Air Safety Centre vertretenen drei Westmächte vorlag. Das Flugzeug drehte daraufhin nach Kopenhagen ab und erreichte von dort aus Paris.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mommer.
Darf ich fragen, Herr Staatssekretär: In welchem Sinne wirkt die Bundesregierung auf die drei Mächte ein, wenn es sich um das Überfliegen des Bundesgebietes durch zivile russische Flugzeuge handelt?
Das Verfahren ist so, daß die Bundesregierung von dem Berlin Air Safety Centre über ihre Stellungnahme konsultiert werden muß. Sie wird sich - und das hat sie ohne Zweifel auch in diesem Fall getan -, wenn keine besonderen Gründe vorliegen, positiv äußern.
Danke sehr.
Ich rufe auf die Frage 25 - Abgeordneter Corterier - betreffend Wiederaufnahme des Bahnverkehrs auf der Strecke Karlsruhe-Maximiliansau-Wörth:
Wann gedenkt der Herr Bundesverkehrsminister das zweite, seinerzeit demontierte Gleis der Pfalzbahn Karlsruhe-Maximiliansau-Wörth, das zwischen Karlsruhe und der Rheinbrücke wieder vorhanden ist, auch in die Pfalz hinein wieder einzubauen, nachdem der Berufsverkehr auf dieser Strecke immer stärker geworden ist?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hält die Wiederherstellung des zweiten Streckengleises der Pfalzbahn Karlsruhe-Wörth aus betrieblichen Gründen für erforderlich, sieht jedoch zur Zeit noch keine Möglichkeit, das Bauvorhaben zu finanzieren, dessen Kosten mit rund 500 000 DM veranschlagt sind. Bei der großen Zahl vordringlicher Aufgaben konnte mir auch die Hauptverwaltung einen genauen Zeitpunkt für den Wiederaufbau dieses zweiten Streckengleises leider noch nicht angeben.
Keine Zusatzfrage? - Ich rufe auf die Frage 26 - Abgeordneter Pöhler - betreffend Export von Textilien mit nationalsozialistischen Emblemen:
Ist dem Herrn Bundeswirtschaftsminister bekannt, daß die Firma Schniewind in Birgden Kreis Geilenkirchen/Heinsberg zur Zeit kunstseidene Tücher produziert, die auf schwarz-weiß-rotem Grund das Hakenkreuz tragen und die über eine englische Firma angeblich nach Ghana exportiert werden?
Billigt die Bundesregierung den Export von Textilien mit nationalsozialistischen Emblemen oder ist sie bereit, Herstellung und Export solcher Artikel zu unterbinden?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Bundesministerium für Wirtschaft ist auf Grund eigener Feststellungen der Tatbestand, auf den sich die Anfrage erstreckt, nicht bekannt gewesen. Auf die wegen der Kürze der Zeit nur mögliche fernmündliche Rückfrage hat die betroffene Firma erklärt, daß sie zur Zeit einen Auftrag über 7000 Kopftücher mit Hakenkreuz-Dessin zur Lief e-rung nach Ghana über eine englische Firma ausführe; von schwarz-weiß-rotem Grund kann - wie die vorgelegten Muster zeigen - nicht gesprochen werden. Aus einer dem Bundeswirtschaftsministerium eingereichten Fotokopie des Schreibens der englischen Vermittlerfirma vom 22. Oktober 1957 geht hervor, daß das sogenannte Hakenkreuz-Muster, das in der Anfrage als „Monkeys Paw", zu deutsch „Affenpfote", bezeichnet wird, nach ausdrücklichen zeichnerischen Angaben der englischen Firma gewünscht wurde.
({0})
Im übrigen ist dem Bundesministerium für Wirtschaft bekannt - und das wird auch durch Angaben und Orderbücher der hier genannten Firma, die seit vielen Jahrzehnten Exportgeschäfte mit Afrika betreibt, bestätigt -, daß jenes vermeintliche Hakenkreuz-Dessin im Afrikaexportgeschäft der deutschen Seiden -und Plüsch-Industrie mindestens bereits seit 1885 Verwendung findet.
Nach alledem liegen keine Anhaltspunkte dafür vor - nicht die allergeringsten -, daß mit der Wahl des Dessins etwa eine bewußte Herausstellung nationalsozialistischer Embleme beabsichtigt gewesen wäre. Die Wahl erklärt sich vielmehr allein aus den Geschmacksgewohnheiten des afrikanischen Marktes.
({1})
Für ein Einschreiten gegen die Durchführung dieses oder ähnlicher Exportaufträge dürfte bei solcher Sachlage kein Bedürfnis bestehen.
({2})
Keine Zusatzfrage. Wir stehen am Ende der Fragestunde. Die nächste Fragestunde ist am Freitag, dem 18. April 1958. Sperrfrist für eingehende Fragen: Freitag, der 11. April, 12 Uhr.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes ({0}); ({1})
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({2}); ({3}). ({4})
Das Wort als Berichterstatterin hat Frau Abgeordnete Wessel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik Drucksache 242 kann ich mich als Berichterstatterin sehr kurz fassen. Es handelt sich um einen Antrag, der im Sozialpolitischen Ausschuß einstimmig angenommen worden ist.
Hinsichtlich des materiellen Inhalts des Antrags ist zu sagen, daß es sich bei dem von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes Drucksache 203 um eine Übergangsregelung handelt. Es ist der gemeinsame Wunsch aller Fraktionen des Hohen Hauses, wegen der Verzögerung der Neuordnung der Sozialversicherung der Handwerker den Status quo für die Handwerker bis zum 31. März 1959 zu erhalten. Dieser Status läuft am 31. März dieses Jahres ab. Es besteht die Hoffnung, daß es in der Zwischenzeit zu einer generellen Regelung der Handwerkerversicherung kommt.
Da die Auslegung des Artikels 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Angestellten vom 23. Februar 1957 durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hinsichtlich der davon erfaßten Handwerker zu Unklarheiten geführt hat, schlägt der Ausschuß eine Neufassung dieses Artikels vor, um in der Zeit bis zur generellen Regelung der Handwerkerversicherung Unzuträglichkeiten für die Handwerker zu vermeiden.
Ich bitte das Hohe Haus, den Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik Drucksache 242 in der vorgeschlagenen Fassung anzunehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Ich rufe in zweiter Lesung auf Artikel 1, - 2, - 3, - 4, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort in der allgemeinen Aussprache hat der Abgeordnete Ruf.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung bitte ich, im Artikel 3 den Absatz 2 zu streichen. Das Gesetz soll also auch im Saargebiet Geltung haben.
Meine Damen und Herren, damit ist die allgemeine Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung. Es liegt der Antrag vor, Art. 3 Abs. 2 zu streichen. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 1. Dezember 1956 zur Änderung des Internationalen Zukkerabkommens ({0}) ;
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({1}) ({2}).
({3})
Berichterstatter ist der Abgeordnete Richarts. Es liegt ein Schriftlicher Bericht vor. Demgemäß rufe ich auf in zweiter Beratung die Artikel 1, - 2, -3, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die allgemeine Aussprache. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 31. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zollbehandlung von Müllergaze ({4}) ;
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({5}) ({6}).
({7})
Die Berichterstatterin, Frau Abgeordnete Strobel, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt. Ich komme damit zur zweiten Beratung und rufe auf Art. 1, - 2, - 3, - 4, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich komme zur Abstimmung. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit.
Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die allgemeine Aussprache. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 29. Juni 1956 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile über die zollfreie Einfuhr von Chilesalpeter in der Zeit vom 1. Juli 1956 bis 30. Juni 1957 ({8});
Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses ({9}) ({10}).
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Glüsing ({11}), hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt. Er wünscht zur Ergänzung das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich auf den Schriftlichen Bericht und auf den Antrag des Ausschusses beziehen, weise jedoch darauf hin, daß es in dem Bericht in der dritten Zeile von oben nicht „29. Juni 1958", sondern „29. Juni 1956" heißen muß.
Ich erlaube mir, bei dieser Gelegenheit noch einen Satz hinzuzufügen. Im Ausschuß wurde einmütig die Auffassung vertreten, es möge doch ermöglicht werden, daß die Republik Chile das Kontingent über die Einfuhr von 50 000 t Chilesalpeter in die Bundesrepublik nunmehr etwas stärker ausnutzt.
Im übrigen darf ich mich auf den Antrag des Ausschusses beziehen und das Hohe Haus bitten, den Antrag anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Die Berichtigung wird zur Kenntnis genommen. Ich weise ferner darauf hin, daß Artikel 2 in Drucksache 114 berichtigt ist im Sinne der Drucksache 205, nämlich des Schriftlichen Berichts.
Ich rufe nunmehr in zweiter Beratung auf Artikel 1, - 2, - 3, - 4, -- 5, - Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit.
Vizepräsident Dr. Jaeger Ich komme zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache und komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 15. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen, über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und über die Bestimmung von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen im Verkehr über die deutsch-belgische Grenze ({0}); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses ({1}) ({2});
Entschließungsantrag - Umdruck 27 -. ({3})
Der Berichterstatter, der Abgeordnete Krammig, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt.
Wir kommen zur zweiten Lesung. Ich rufe auf Artikel 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache und komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich komme zum Entschließungsantrag Umdruck 27. Das Wort hat der Abgeordnete Ramms.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen diesen Antrag vorgelegt, weil in unmittelbarer Nähe unserer Grenze auf beiden Seiten häufig die Bahnhöfe und die Abfertigungsstellen so nahe beieinander liegen, daß es bei Verlegung nur auf die eine Seite zu Schäden für die Abfertigungsstellen und für die Geschäfte auf unserer Seite kommen würde. Wir bitten Sie, unserem Antrage zuzustimmen, die Bundesregierung zu ersuchen, jeweils vor der Errichtung von nebeneinanderliegenden nationalen Grenzabfertigungsstellen sowie von Gemeinschafts- und Betriebswechselbahnhöfen die örtlich zuständigen Handelskammern zu hören, damit wirtschaftliche Schäden vermieden werden.
Wird weiter das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Umdruck 27 - zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Der Sitzungsvorstand ist sich nicht einig. Ich bitte diejenigen, die zuzustimmen wünschen, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Der Entschließungsantrag ist angenommen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes ({0}) ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung ({1}) ({2}).
({3})
Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Schmidt, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt.
Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe auf Artikel 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift.
Das Wort wünscht der Abgeordnete Probst.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die alliierten Gesetze zur Befreiung vom Nationalsozialismus und vom Militarismus haben insbesondere den Soldatenstand in das Zwielicht der nationalsozialistischen Epoche geraten lassen. Der Personalgutachterausschuß hatte daher primär die Aufgabe, den personellen Aufbau der Bundeswehr nach außen und nach innen abzuschirmen. Dieser Aufbau ist, soweit er auf einen nach dem Personalgutachterausschuß-Gesetz überprüfungsbedürftigen Personenkreis gestützt wurde, weitgehend abgeschlossen.
Der Schriftliche Bericht des Ausschusses für Verteidigung, der Ihnen auf Drucksache 256 vorliegt, stellt fest, daß Einstellungen auf Grund von Wiedergutmachungsbescheiden aus dem Kreis der einer Überprüfung unterworfenen Bewerber nicht ausgeschlossen sind. Aber selbst wenn solche Einstellungen noch erfolgen sollten, ist die Zustimmung des Ausschusses doch ohne weiteres anzunehmen; denn er machte diese de facto bisher weitgehend von der politischen Haltung der Bewerber abhängig.
Der Personalgutachterausschuß hat also effektiv keine Aufgabe mehr. In diesem Sinne äußerte sich am 29. Oktober 1957 laut Pressemeldungen dessen Vorsitzender, und am 9. Dezember 1957 leitete der Ausschuß dem Bundestag einen abschließenden Bericht über seine Tätigkeit zu. Daraus schon läßt sich entnehmen, daß der Ausschuß selbst der Meinung ist, daß er seine Tätigkeit einstellen sollte.
Nach seinem Bericht hält es der Personalgutachterausschuß für erforderlich, daß die durch die Prüfungsstellen zugelassenen ehemaligen Mitglieder der Waffen-SS nachträglich einer gesonderten Prüfung unterzogen werden, wie dies die Richtlinien des Personalgutachterausschusses fordern. Dabei
Probst ({0})
handelt es sich um den Personenkreis, den die Richtlinien des Personalgutachterausschusses - ich darf dies mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren - wie folgt umschreiben:
Bewerber, die SS-Totenkopfverbänden, der SS-Verfügungstruppe und SS-Polizei-Einheiten angehört haben, werden abgelehnt, wenn sich nicht besondere Umstände ergeben, die eine Einstellung rechtfertigen.
Und der letzte Absatz:
Bei SS-Führern und ranghöreren SS-Unterführern vom SS-Oberscharführer an aufwärts sind die Richtlinien des Personalgutachterausschusses besonders streng anzuwenden.
Von diesen Bestimmungen ausgehend, verlangt nun der Ausschuß eine nachträgliche Überprüfung: Dazu muß aber bemerkt werden, daß die Bestimmungen über die Handhabung der Einstellungsrichtlinien, die ich eben zitiert habe, vom Personalgutachterausschuß erst am 21. November 1957 erlassen worden sind, also etwa vier Monate, nachdem er selbst die letzte Bewerbung um Einstellung überprüft hat. Schon aus diesem Grunde erscheint eine rückwirkende Anwendung einer nachträglich erlassenen Bestimmung nicht vertretbar, ganz abgesehen von den beamtenrechtlichen Gründen, die eine nachträgliche Überprüfung als ebenso untunlich erscheinen lassen.
Eine neue Einstellungswelle, etwa durch den Aufbau der Territorialverteidigung, ist nach den Erklärungen des Bundesverteidigungsministeriums ebenfalls nicht zu erwarten. Auch daraus kann kein Anspruch auf die weitere Existenz des Ausschusses hergeleitet werden. Zumindest wird bei einem weiteren Ausbau der Bundeswehr nicht mehr auf den der Prüfung durch den Personalgutachterausschuß unterworfenen Personenkreis zurückgegriffen.
Die Erfahrungen beim personellen Aufbau der Bundeswehr geben keinen Anlaß, dem weiteren Aufbau zu mißtrauen und dieses Mißtrauen durch die Aufrechterhaltung des Personalgutachterausschusses zum Ausdruck zu bringen. Wer heute noch nicht begriffen hat, daß unsere Verteidigungsorganisation auf dem Boden des Grundgesetzes steht und ihre Angehörigen sich zur rechtsstaatlichen Demokratie bekennen, der wird dieses Mißtrauen wohl auch im Jahre 2000 noch nicht begraben können. Wir sollten daher auf diese Ressentiments zuallerletzt Rücksicht nehmen. .
Aber, meine Damen und Herren, wir sollten auch im Hinblick auf unsere rechtsstaatliche Ordnung Schluß machen mit Institutionen, die weder der Legislative noch der Exekutive noch der Rechtsprechung zugeordnet sind und dem Gedanken der Gewaltenteilung nicht entsprechen.
({1})
Das wird besonders deutlich an der noch laufenden Verwaltungsklage gegen den Ausschuß wegen Ablehnung eines Bewerbers. Der Ausschuß steht selbst auf dem Standpunkt, daß er weder als Parlamentsausschuß im eigentlichen Sinne noch als Verwaltungsausschuß gelten kann und sowohl von der
Bundesregierung wie vom Bundestag und von allen Bundesministerien in der Sache völlig unabhängig ist und daß diese Rechtsstellung - mangels der Passivlegitimation - jede unmittelbare oder mittelbare verwaltungsgerichtliche Nachprüfung seiner Entscheidungen ausschließt. Wir sollten in unserem Bestreben, unsere staatliche Ordnung ausschließlich auf das Grundgesetz zu stützen, mit einer Institution Schluß machen, deren staatsrechtliche Stellung umstritten und unserer grundgesetzlichen Ordnung nicht einzufügen ist.
({2})
Ich darf auch darauf hinweisen, daß für die Wahrung der Grundrechte in der Bundeswehr der Bundestag die Einsetzung eines Wehrbeauftragten vorgesehen hat der hoffentlich bald von diesem Hohen Haus gewählt werden wird - und daß der Bundestag damit über die Einrichtung verfügt, die eine laufende und ausreichende parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr gewährleistet. Es besteht also kein Anlaß, die Aufgaben des Personalgutachterausschusses über seine bisherige Tätigkeit hinaus auszuweiten.
({3})
Die Höhe der für den Ausschuß vorgesehenen Aufwandsentschädigung oder der Tagegelder möchte ich hier nicht zum Gegenstand einer Kritik machen. Aber wir werden uns damit abfinden müssen, daß eine Tätigkeit, die sich im Halbdunkel vertraulicher Ermittlungen und außerhalb der grundgesetzlich verankerten Ordnung bewegt, eben nicht jedermanns Sache ist und daher entsprechend honoriert werden muß.
({4})
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe. Wenn Sie dem Redner entgegnen wollen, so bitte ich, das anschließend in Form einer Wortmeldung zu tun.
Ich bin trotzdem der Meinung, daß es die Aufgabe dieses Hohen Hauses ist, jede unnötige Ausgabe zu vermeiden, und daß wir deshalb den Mut haben sollten, eine Einrichtung, die nicht mehr benötigt wird - weder sachlich noch politisch -, aufzuheben.
Ich bitte daher das Hohe Haus, den Schriftlichen Bericht des Verteidigungsausschusses abzulehnen und unserem Antrag auf Aufhebung des Personalgutachterausschusses in der ursprünglichen Form zuzustimmen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kliesing.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann auch diesmal nur mein Bedauern darüber aussprechen, daß in diese Debatte ein polemischer Zug gekommen ist.
({0})
Ich bin der Auffassung, daß man der jungen Bundeswehr keinen Dienst erweist, wenn man die Institutionen, die ihr zur Bewältigung ihrer schweren Aufgabe zur Verfügung gestellt sind, hier in eine Polemik hineinzieht.
({1})
Ich habe nicht vor, in eine Sachdebatte über den Personalgutachterausschuß einzusteigen. Das Hohe Haus hat wiederholt Gelegenheit gehabt, alles zu sagen, was vom Sachlichen her dazu zu sagen ist.
Ich lege aber Wert darauf, hier eines festzustellen: Im Personalgutachterausschuß ist niemals ein Gremium gesehen worden, in dem irgendwelche Entnazisierungsbestrebungen wieder aufleben könnten. Soweit wir in der Lage sind, die Arbeit des Personalgutachterausschusses zu beurteilen, müssen wir sagen, daß er nie auch nur eine Fortsetzung der Entnazisierungsinstanzen gewesen ist. Das wird er nach unserem Willen auch in seiner künftigen, sehr bescheidenen Arbeit nicht sein.
Zum sachlichen Gehalt des Gesetzentwurfs ist meines Erachtens alles Notwendige in dem Bericht unseres Kollegen Schmidt. ({2}) gesagt. Es erübrigt sich, noch ein Wort hinzuzufügen.
Wir möchten uns also von den Ausführungen des Kollegen Probst der Form und der Sache nach distanzieren und werden dem Beschluß zustimmen, den der Verteidigungsausschuß mit überwältigender Mehrheit gefaßt hat.
({3})
Das Wort hat der Abgeordnete Schultz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch die Freien Demokraten sind der Meinung, daß der Personalgutachterausschuß nie zur Kontrolle der eingestellten Offiziere dagewesen ist; im Gegenteil, er sollte diese Offiziere gegen die Kritik von außen abschirmen. Das hat unser Fraktionsvorsitzender Dr. Mende schon bei der ersten Beratung dieses Gesetzes zum Ausdruck gebracht.
Herr Probst hat den Vergleich mit dem Wehrbeauftragten gebracht. Es ist sehr gut, daß dieses Thema angeschnitten wird; denn wir halten es für notwendig, hier bald eine Klärung herbeizuführen. Aber immerhin besteht insofern ein Unterschied, als sich der Wehrbeauftragte wohl niemals um die Einstellung von Offizieren kümmern kann. Wie aus dem Bericht hervorgeht, wurde im Verteidigungsausschuß gesagt, daß die Tätigkeit des Personalgutachterausschusses keine bedeutende mehr sein wird. Wir waren aber der Meinung, daß man ihn sozusagen noch in Reserve halten sollte, und stimmen daher der vorliegenden Änderung des Gesetzes zu. Nach dem Zusammenbruch ist der Aufbau der Bundeswehr, über deren Notwendigkeit kein Zweifel besteht, nach all dem, was wir erlebt haben, eine derart diffizile Sache, daß man die Erörterung solcher Fragen nicht zu Demonstrationen für besondere Soldatenfreundlichkeit benutzen sollte.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Schneider ({0}).
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß die Äußerungen, die hier speziell von Herrn Kollegen Kliesing gefallen sind, doch noch eines kurzen Kommentars bedürfen. Meine Damen und Herren, in diesem Hause ist wiederholt über den Personalgutachterausschuß gesprochen worden. Ich kann für meine Fraktion - Sie werden uns ja nicht verübeln, daß wir in unserem politischen Denken und Wollen konsequent sind -({0})
nur noch einmal unterstreichen, was ich von dieser Stelle aus wiederholt zur Einrichtung des Personalgutachterausschusses gesagt habe und was mein Kollege Probst hier heute in sehr gedrängter Form so ausgezeichnet wiederholt hat. Ich will nicht mehr darüber rechten, ob der Personalgutachterausschuß ein Entnazifizierungsausschuß war oder nicht. Ich darf aber feststellen, daß diese Dinge jedenfalls eine nicht unerhebliche Rolle bei der Beurteilung vieler Fälle gespielt haben.
({1})
Der Kollege Kliesing hat außerdem hier ausgeführt, daß er sich von Form und Sache des Vortrags meines Kollegen Probst distanzieren müsse. Ich kann das nur bedauern, da sowohl die Form wie auch die Sache des Vortrags so waren, daß es einer solchen Distanzierung speziell durch unsere Koalitionspartner nicht bedarf, verehrter Herr Dr. Kliesing.
({2})
- Sie können ruhig darüber lachen, meine Damen und Herren von der SPD. Sie bringen uns deswegen nicht im entferntesten von unserer Ansicht ab.
({3})
- Herr Baur, ich warte jetzt seit über vier Jahren darauf, daß Sie einmal von diesem Pult eine Rede halten und nicht immer nur Zwischenrufe machen.
({4})
- Eben, wo sollen wir denn hinkommen, wenn jeder hier eine Rede hält!
Meine Damen und Herren, auch die Ausführungen des Sprechers der FDP, daß der Personalgutachterausschuß nicht die Aufgabe gehabt habe, die Offiziere zu kontrollieren, können nicht ohne weiteres unwidersprochen bleiben. Ich kann mich darauf beschränken, das Gegenteil zu behaupten.
Schneider ({5})
Wenn ich Ihnen sage, daß ich in einem Gespräch mit höheren Offizieren kürzlich aus dem Munde eines Generals hören mußte, daß man ja fein heraus sei, da man den Personalgutachterausschuß passiert habe und somit praktisch einen Freifahrschein habe, dann mögen Sie die Kehrseite der Medaille sehen, die Kehrseite einer Einrichtung, die Sie sicherlich von Ihrem Standpunkt aus sachlich berechtigten Gründen geschaffen haben, die aber unsere Anerkennung nie gefunden hat.
Über das Thema des Personalgutachterausschusses, den Sie immer noch nicht aufzulösen bereit sind und den Sie, wie ich bereits in der ersten Lesung des Gesetzes von diesem Platze aus behauptete, offenbar bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag bestehen lassen wollen, ließe sich noch viel sagen. Die Äußerungen speziell der sozialdemokratischen Fraktion bzw. Partei zu dem Verlangen der Deutschen Partei, den Ausschuß aufzulösen, die Äußerungen, die darauf zielten, man könne es nicht zulassen, daß die Urteile des Personalgutachterausschusses etwa nach seiner Auflösung umgestoßen werden, und man müsse darüber wachen, daß die einmal gefällten Urteile bestehenblieben und nicht solche Offiziere etwa noch in die Bundeswehr übernommen würden, die vom Personalgutachterausschuß abgelehnt worden seien, speziell also diese Äußerungen aus den Reihen der Opposition, aber auch andere Dinge machen es deutlich, daß nicht nur das alte Ressentiment speziell gegen die höheren Offiziere in ihren Reihen fortlebt, sondern daß Sie auch effektiv nicht gewillt sind, aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur aus dem abgrundtiefen Mißtrauen gegen alles, was Militär heißt, diesem Ausschuß das Lebenslicht auszublasen.
({6})
Der Gipfel aber ist es, daß der Personalgutachterausschuß sämtliche Akten vernichtet hat, die er im Laufe seiner langen Tätigkeit gesammelt hatte, ja zwecks Beurteilung der einzelnen Bewerber sammeln mußte. Ich habe damals namens der Deutschen Partei von diesem Platz aus dargelegt - und habe ein sehr drastisches Wort gebraucht, das zu wiederholen ich mich auch heute nicht scheue -, daß es sich bei dem Verfahren, das dort geübt wurde, um ein Dunkelkammerverfahren gehandelt hat. Das behaupten meine politischen Freunde auch heute noch.
({7})
Es ist einfach mit den Grundregeln des Anstands und der Demokratie und was Sie sonst wollen
({8})
nicht vereinbar, daß man sich vertrauliche Informationen von allen möglichen Stellen holt, den Bewerbern bei ihrer Ablehnung nicht sagt, warum sie abgelehnt worden sind, und daß man mit diesem Verfahren praktisch auch der Denunziation Tür und Tor geöffnet hat. Nachdem nun die Akten durch den Personalgutachterausschuß vernichtet worden sind, scheint es erst recht klar, daß niemals aufgeklärt werden wird, warum dieser oder jener Bewerber nicht in die Bundeswehr eingestellt werden konnte.
Wenn auch in diesem Fall zum Ausdruck kam, daß man offenbar speziell von seiten der Opposition, aber in erster Linie natürlich von seiten des beteiligten Personalgutachterausschusses selbst Angstzustände bekam, weil gewisse Stellen, wie in der Presse geschrieben stand, ein Interesse an der Übernahme der Akten zeigten - mit diesen „gewissen Stellen" schien übrigens das Verteidigungsministerium gemeint zu sein -, so können meine Freunde nicht umhin, von dieser Stelle aus auch diese Methode, nämlich selbstherrlich die Akten über das Schicksal von Menschen zu vernichten, auf das schärfste zu mißbilligen und zu erklären, daß das mit den herkömmlichen Regeln einfach nicht vereinbar ist und von uns nie gebilligt werden wird.
({9})
Das Wort hat der Abgeordnete Merten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie notwendig das Weiterbestehen des Personalgutachterausschusses ist, ist mir eigentlich erst jetzt, nach den beiden Rednern, den Herren Kollegen Probst und Schneider, klargeworden.
({0})
Wie notwendig es ist, die in den Dienst der Bundeswehr berufenen Soldaten gerade vor Politikern
zu schützen, wie sie eben hier gesprochen haben,
({1})
das haben wir nirgendwo so klar gesehen wie eben hier.
({2})
- Lieber Herr Schneider, nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Meine Freunde und ich haben kein Mißtrauen gegen Soldaten, aber wir haben ein Mißtrauen gegen die Politiker, von denen wir befürchten müssen, daß sie die Soldaten eines schönen Tages mißbrauchen könnten.
({3})
Dieses Mißtrauen haben wir aus der Vergangenheit mitgebracht. Und wenn hier von Ressentiments die Rede ist: Herr Kollege Schneider, wir bewundern Sie, wie konservativ - das ist wohl die Grundrichtung Ihrer Partei - auch bei Ihnen die Ressentiments bewahrt und, wie es scheint, auch kultiviert werden. Sie haben, obwohl die Tätigkeit des Personalgutachterausschusses Ihnen das Gegenteil hätte beweisen müssen, aus der Tätigkeit dieses Ausschusses offenbar nichts gelernt, und zwar deshalb nicht, weil Sie auf Grund Ihrer konservativen Einstellung wahrscheinlich oft daran gehindert werden, etwas lernen zu können selbst dann, wenn Sie es gern möchten.
({4})
Der Personalgutachterausschuß hat sich nicht nur in seiner Arbeit im einzelnen bewährt. Er hat sich auch deshalb bewährt, weil er, wie ich glaube, im Inland und, nicht zu vergessen, auch im Ausland ein Ausdruck des Selbstbewußtseins unserer parlamentarischen Demokratie beim Aufbau ihrer bewaffneten Streitkräfte gewesen ist.
({5})
Diese seine Aufgabe hat er in vollem Umfang erfüllt, und deswegen stellen wir uns voll und ganz vor den Personalgutachterausschuß.
({6})
Aber ich glaube, daß wohl das schlimmste, was zu diesem Gesetzentwurf gesagt werden konnte, von dem Kollegen Probst gesagt wurde, als er erklärte: Ja, wir geben den Leuten nur deswegen so viel Geld, weil wir sie zwingen, eine anrüchige Tätigkeit auszuüben, und die müßt ihr anständig honorieren, sonst findet ihr eben niemanden, der das tut! - Wenn das keine Diffamierung von Menschen ist, die sich unter großen persönlichen Opfern für eine außerordentlich undankbare Aufgabe hergegeben haben, dann weiß ich überhaupt nicht mehr, was Diffamierung ist.
({7})
Die Rechtsprobleme, die hier aufgeworfen worden sind, sind völlig gegenstandslos. Es ist längst nachgeprüft, daß das alles in Ordnung ist und daß der Gewaltenteilung keine Gewalt angetan wird, wenn eine derartige Einrichtung wie der Personalgutachterausschuß existiert.
Zu Ihrer Beruhigung, Herr Schneider, will ich Ihnen noch sagen, daß es nicht das Bundesministerium für Verteidigung gewesen ist, das Interesse an Akten hatte, sondern daß es eine andere Stelle, ich möchte fast sagen, eine höhere Stelle war,
({8})
die das Interesse so auffällig bekundete, daß es in der Zeit zwischen den beiden Bundestagen gegenüber denen, die Auskunft erteilt haben, und denen, über die Auskunft erteilt worden war, geradezu eine Pflicht des Personalgutachterausschusses gewesen ist, diese Menschen vor allen Weiterungen zu schützen, die aus Auskunftserteilungen entstehen könnten.
Das „Dunkelkammerverfahren" wurde von Ihnen beanstandet. Ich habe es noch nie erlebt, daß über die Einstellung von Beamten, mit Ausnahme vielleicht der politischen Beamten, öffentlich diskutiert worden ist. Seit wann gibt es für diejenigen, die irgendwo neu eingestellt werden, einen Rechtsanspruch, der öffentlich verfochten werden könnte? Es ist bis jetzt noch immer so gewesen, daß diese Dinge unter Ausschluß der Öffentlichkeit entschieden werden und, wie ich glaube, entschieden werden müssen, weil ja sonst eine unbefangene und unabhängig erfolgende Einstellung von öffentlichen Bediensteten praktisch kaum noch durchführbar wäre.
Herr Abgeordneter Merten, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schneider ({0})?
Nein, ich gestatte sie nicht; er kann ja nachher reden.
({0})
Ich glaube daher, daß man dem Personalgutachterausschuß wegen der Arbeit, die er geleistet hat, und wegen der Aufgaben, die noch vor ihm liegen und liegen können, von hier aus sagen muß, daß der Deutsche Bundestag auch in Zukunft hinter seiner Arbeit und vor den Männern stehen wird, die diese Arbeit tun. Das sind wir diesem Gremium schuldig.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Rasner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Begründung dafür, daß unsere Fraktion dem Ausschußantrag zustimmt, hat der Kollege Kliesing schon gegeben. Aber zwei Bemerkungen! In diesem Ausschuß sind Zivilisten, Soldaten, Offiziere, auch ehemalige Generale, tätig gewesen. Auch ich verwahre mit dagegen, daß diesen Herren mit dem Hinweis auf ihre Besoldung irgendein Vorwurf gemacht wird.
({0})
Zweitens. Auch unsere Fraktion mißbilligt es - das möchte ich ausdrücklich feststellen -, daß Akten vernichtet worden sind. In diesem Staat sollten keine Akten vernichtet werden, insbesondere dann nicht, wenn Prozesse schweben.
({1})
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich kann daher die Aussprache schließen.
Ich komme zur Abstimmung in zweiter Lesung über Art. 1, - Art. 2 entfällt, Art. 3, - Einleitung und Überschrift. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung mit großer Mehrheit angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Da die allgemeine Aussprache tatsächlich schon stattgefunden hat, nehme ich an, daß auf eine neuerliche kein Wert mehr gelegt wird. - Es ist so.
Ich komme damit zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Gegen die Stimmen der Deutschen Partei angenommen.
Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung abgeschlossen.
Deutscher Bundestag -- 3. Wahlperiode Vizepräsident Dr. Jaeger
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag vom 15. Juni 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen ({0}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Finanzausschuß - federführend - und an den Rechtsausschuß - mitberatend - vor. - Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer ({1}) ({2}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Wirtschaftsausschuß - federführend - und an den Finanzausschuß und den Rechtsausschuß - mitberatend - vor. - Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Berufsordnung der vereidigten Buchprüfer ({3}) ({4}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Wirtschaftsausschuß - federführend - und an den Finanzausschuß und den Rechtsausschuß zur Mitberatung vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts ({5}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Rechtsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es is so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr ({6}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 13:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Mai 1957 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund über den Luftverkehr ({7}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 14:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 14. April 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Untersuchung und Überwachung von Wein ({8}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Außenhandelsausschuß - federführend - sowie an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Punkt 15 wird im interfraktionellen Einvernehmen abgesetzt.
Ich rufe auf Punkt 16:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ({9}).
Die Begründung wird im allgemeinen Einverständnis schriftlich zu Protokoll gegeben. Auf Aussprache wird verzichtet. Gemäß § 96 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Wohnungswesen, Bau- und Bodenrecht - federführend - sowie an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 17:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung landwirtschaftlicher Investitionsvorhaben zum Zwecke der Vorbereitung auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ({10}) ({11}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Gemäß § 96 der Geschäftsordnung schlage ich Überweisung an den Wirtschaftsausschuß - federführend - sowie an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Haushaltsausschuß zur Mitberatung vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.*)
Ich rufe auf Punkt 18 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Personenbeförderungsgesetzes ({12}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen - federführend -*) Beschluß berichtigt. Vgl. S. 752 C
Vizepräsident Dr. Jaeger
und an den Ausschuß für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge zur Mitberatung vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 19 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({13}) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP betreffend Ernteschäden in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern ({14}).
Der Berichterstatter, Abgeordneter Diekmann, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt. Ich danke ihm.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 209. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 20:
Beratung der Sechzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({15}) ({16}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Außenhandelsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 21:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Außenhandelsausschusses ({17}) über den Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({18}).
Der Berichterstatter, Abgeordneter Diekmann, hat einen Schriftlichen Bericht vorgelegt. Ich danke ihm.
Das Wort wird nicht gewünscht.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 239. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 22 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({19}) über die nachträgliche Mitteilung des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung des kriegszerstörten Grundstücks in Berlin,
Kurfürstenstraße 63/69 Ecke von-Einem-Str. 15/23, an das Land Berlin ({20}).
Die Berichterstatterin Frau Abgeordnete Krappe verzichtet auf die Berichterstattung. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Eine Enthaltung; im übrigen einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 23 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({21}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehem. Muna Espelkamp an das Land Nordrhein-Westfalen ({22}).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Brand. - Ich nehme an, daß das Hohe Haus auf den Bericht verzichtet. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache 189. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 24 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({23}) - Immunitätsangelegenheiten - betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Schneider ({24}) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 18. Dezember 195.7 ({25}).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Ritzel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Schneider hat während des letzten Wahlkampfes eine Äußerung über den heutigen Abgeordneten Herrn Wolfgang D o ring getan, die als Beleidigung angesehen wurde. Der Bundesminister der Justiz ersuchte, die Frage der Aufhebung der Immunität zu klären und zur Entscheidung zu bringen. Der zuständige Ausschuß hat sich mit der Sache befaßt und festgestellt, daß es sich um eine Beleidigung politischen Charakters handelte. Er schlägt vor, die Immunität nicht aufzuheben.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne zu beschließen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht?
- Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 213 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen; im übrigen ohne Gegenstimmen angenommen.
Ich rufe Punkt 25 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({0}) - Immunitätsangelegenheiten - betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Preiß gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Januar 1958 ({1}).
An Stelle des verhinderten Berichterstatters, des Abgeordneten Dr. Dittrich, übernimmt der Abgeordnete Ritzel die Berichterstattung. Ich erteile ihm das Wort.
Ritzel ({2}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier handelt es sich um eine dem Herrn Abgeordneten D r. Preiß zur Last gelegte Äußerung, die eine Beleidigung des Professors Abendroth in Marburg darstellt. Auch hier hat der Ausschuß festgestellt, daß es sich um eine Beleidigung politischen Charakters handelt. Er schlägt deshalb vor, die Immunität des Abgeordneten Dr. Preiß nicht aufzuheben.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht?
- Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 26 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({0}) - ImmuniGeschäftsordnung ({1}) - Immunitätsangelegenheiten - betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Behrisch gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 31. Januar 1958 ({2}) .
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Wahl. - Herr Dr. Wahl ist im Augenblick nicht anwesend. Verzichtet das Hohe Haus auf den Bericht?
({3})
- Es wird auf den Bericht verzichtet. Wird das Wort gewünscht? - Es ist nicht der Fall.
Wer dem Ausschußantrag auf Drucksache 249 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Eine Gegenstimme. Enthaltungen? - Eine Enthaltung; bei einer Enthaltung und gegen eine Stimme angenommen.
Ich rufe Punkt 27 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({4}) - Immunitätsangelegenheiten - betreffend Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Wolff ({5}) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 13. Dezember 1957 ({6}).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Bucher.
Dr. Bucher ({7}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Linus Kather, der dem 2. Deutschen Bundestag angehörte, hat sich im Jahre 1955 ein landwirtschaftliches Anwesen gekauft. Der Herr Abgeordnete Dr. Wolff, der damals noch nicht dem Bundestag angehörte, hat in der „Bauernzeitung" diesen Kauf kritisiert; er hat nebenbei bemerkt, Herr Dr. Kather habe sein politisches Hemd gewechselt; er habe, während andere Vertriebene diese Möglichkeit nicht gehabt hätten, für sich ein landwirtschaftliches Anwesen unter der Versicherung gekauft, er werde es künftig einmal selbst bewirtschaften.
Da diese Äußerungen, wenn sie überhaupt als Beleidigung zu werten sind, jedenfalls nicht verleumderischen Charakter haben und der politischen Tätigkeit der beiden Beteiligten entsprungen sind, war der Ausschuß einstimmig der Ansicht, es sei hier kein Anlaß gegeben, die Immunität des Abgeordneten Dr. Wolff aufzuheben.
Der Ausschuß schlägt Ihnen vor, entsprechend zu beschließen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Ausschußantrag Drucksache 250 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 28 auf:
Beratung der Ersten Übersicht des Rechtsausschusses ({0}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht ({1}).
Vizepräsident Dr. Jaeger
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, ich muß Ihre Aufmerksamkeit noch für kurze Zeit erbitten. Vorhin ist eine Verwechslung vorgekommen. Punkt 15, von dem ich bekanntgegeben habe, er sei von der Tagesordnung abgesetzt, soll doch behandelt werden. Ich darf deshalb den Tagesordnungspunkt aufrufen:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anwendung der mit den Gesetzen über das Zweite bis Fünfte Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens ({2}) veröffentlichten Listen XXXIII ({3}) ({4}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet.
Ich schlage Ihnen Überweisung an den Außenhandelsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; das Haus ist hiermit einstimmig einverstanden.
Meine Damen und Herren, was dagegen den Tagesordnungspunkt 17 anlangt, den Entwurf eines landwirtschaftlichen Investitionsgesetzes, Drucksache 193, so äußerten die Antragsteller Bedenken gegen die Überweisung ohne Aussprache; sie wünschen, daß die Überweisung als nicht erfolgt gilt und daß der Punkt von der heutigen Tagesordnung abgesetzt wird. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. - Das Haus schließt sich dem einstimmig an.
Damit, meine Damen und Herren, ist die heutige Tagesordnung erledigt.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 13. März 1958, 14 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.