Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 9. Sitzung des Deutschen Bundestages.
Vor Eintritt in die Tagesordnung
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gedenken wir der Tatsache, daß seit unserem letzten Zusammentreten zwei Abgeordnete dieses Hauses durch den Tod abgerufen worden sind.
Am 25. Dezember starb infolge eines Herzschlages plötzlich der Abgeordnete Dr. Walther Kolbe im 54. Lebensjahr. Er ist am 27. Dezember 1899 in Neheim-Hüsten geboren, hat am 1. Weltkrieg als Soldat teilgenommen, hat dann Volkswirtschaft studiert und an der Universität Wien promoviert. Er hat sich von 1925 bis 1930 insbesondere in der Arbeit des Deutschen Schutzbundes, in der Vorbereitung der deutsch-österreichischen Zollvereinbarungen und des Nationalitäten-Kongresses in Genf betätigt. Seit 1934 war er Geschäftsführer wirtschaftlicher Verbände, seit 1950 des Fachverbandes Elektroleuchten im Zentralverband der elektrotechnischen Industrie und Geschäftsführer des Arbeitskreises für industrielle Formgebung. Er wurde über die Landesergänzungsliste Nordrhein-Westfalen in den Deutschen Bundestag gewählt und war hier Mitglied des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films und des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen.
Am 8. Januar verstarb infolge Herzschlags der Bundestagsabgeordnete Franz Böhner aus Lichtenau, Kreis Büren. Er ist 1889 geboren und hat nach dem Besuch der Schule den väterlichen Hof in Lichtenau übernommen. 1930 bis 1933 hat er dem Deutschen Reichstag als Mitglied der Zentrumsfraktion angehört. Gleichzeitig war er Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Ausschusses des Paderborner Landes. Nach 1945 hat er sich als Mitglied der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe und als Vorsitzender des Finanz- und Bauausschusses dieser Kammer betätigt. Er war Mitglied des Beratenden Ausschusses der Provinzialverwaltung Münster, Kreislandwirt und Landrat des Kreises Büren. Er ist am 2. Oktober 1946 in den Landtag Nordrhein-Westfalen und über die nordrhein-westfälische Landesergänzungsliste des Zentrums am 6. September 1953 in den Deutschen Bundestag gewählt worden.
Meine Damen und Herren, ich spreche den Angehörigen der heimgegangenen Abgeordneten, ihren Fraktionen und ihren politischen Freunden das aufrichtige Beileid des Deutschen Bundestages aus. Sie haben sich zu Ehren der verstorbenen Kollegen von Ihren Plätzen erhoben; ich danke Ihnen.
Die Tatsache, daß wir einen Monat Sitzungspause gehabt haben, bedingt, daß wir auch eine Reihe von Geburtstagen von Abgeordneten über 60 Jahren gefeiert haben. Ich habe dem ältesten Abgeordneten des Bundestages, dem Herrn Bundeskanzler Dr. Adenauer, die herzlichen Glückwünsche des Bundestages zum Ausdruck gebracht und darf sie hier wiederholen.
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Ich habe zu gratulieren zum 65. Geburtstag am 8. Januar dem Herrn Abgeordneten Daum,
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zum 62. Geburtstag am 19. Dezember dem Herrn Abgeordneten Baur ({3}),
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zum 61. Geburtstag jeweils dem Herrn Abgeordneten Wagner ({5}), der ihn am 15. Dezember gefeiert hat,
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dem Herrn Abgeordneten Kühn ({7}), der ihn am 27. Dezember gefeiert hat,
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und dem Herrn Abgeordneten Dr. Lütkens, der ihn am 5. Januar gefeiert hat,
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und zum 60. Geburtstag - also den Abgeordneten, die in die Reihe der erwähnenswerten Abgeordneten 'des Bundestages eingerückt sind ({10})
darf ich gratulieren dem Herrn Abgeordneten Spies ({11}) zu seinem 60. Geburtstag am 13. Dezember
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und dem Herrn Abgeordneten Dr. Will zu seinem 60. Geburtstag am 16. Dezember.
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Ich habe weiterhin bekanntzugeben, daß der Herr Abgeordnete Dr. Veit mir unter dem 10. Dezember 1953 gemäß § 51 des Wahlgesetzes erklärt hat, daß er sein Mandat als Bundestagsabgeordneter niederlege. Der Vorstand des Bundestages hat diesen Verzicht anerkannt. Damit ist Herr Abgeordneter
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Dr. Veit aus dem Bundestag ausgeschieden. An seiner Stelle ist der Herr Abgeordnete Geiger ({15}) in den Bundestag eingerückt. Ich begrüße ihn und wünsche ihm eine erfolgreiche Arbeit in unserem Kreise.
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An Stelle des verstorbenen Herrn Abgeordneten Dr. Kolbe ist Frau Abgeordnete Welter ({17}) in den Bundestag eingezogen. Ich begrüße auch sie in unserem Kreise herzlich.
Meine Damen und Herren, ferner bitte ich, die Tagesordnung dahin zu erweitern, daß an erster Stelle die Vereidigung des bisher wegen Erkrankung noch nicht vereidigten Herrn Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, des Herrn Minister Blücher, stattfindet. Ich darf Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. -Gemäß Art. 64 in Verbindung mit Art. 56 des Grundgesetzes haben die Herren Bundesminister beim Amtsantritt den Eid zu leisten. Ich spreche Ihnen, Herr Bundesminister, die Eidesformel vor. Die Eidesformel lautet:
Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.
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Ich darf Ihnen die Glückwünsche des Bundestags aussprechen und Ihnen eine erfolgreiche Arbeit im Dienste unseres Volkes wünschen.
Ich bitte den Herrn Schriftführer, die Namen der entschuldigten Abgeordneten bekanntzugeben.
Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach wegen Krankheit die Abgeordneten Feldmann für 3 Monate, Frau Meyer-Laule für 6 Wochen, Winter für 6 Wochen, Arnholz für 5 Wochen, Onnen für 4 Wochen, Scheppmann für 4 Wochen, Dr. Löhr für 4 Wochen, Dr. Jentzsch für 4 Wochen, Dr. Greve für 3 Wochen, Rasch für 3 Wochen, Dr. Starke für 2 Wochen; wegen dienstlicher Inanspruchnahme die Abgeordneten Dr. Kopf für 2 Wochen, Altmaier für 2 Wochen, Dr. Middelhauve für 2 Wochen und Rehs für 6 Wochen.
Der Präsident hat für 2 Tage Urlaub erteilt den Abgeordneten Dr. Schöne, Dr. Pohle ({0}), Morgenthaler, Dr. Blank ({1}), Lenz ({2}), Pelster, Dr. Kreyssig, Frehsee, Dr. Dr. h. c. Pünder, Dr. Jaeger, Margulies.
Der Präsident hat für die heutige Sitzung Urlaub erteilt den Abgeordneten Koops, Leibfried, Dr. Lindenberg, Dr. Mocker, Ollenhauer, Birkelbach, Wehner, Geiger ({3}), Dr.-Ing. h. c. Schuberth, Höfler, Frau Lockmann.
Meine Damen und Herren, ich unterstelle, daß Sie mit der Erteilung des Urlaubs, soweit er über eine Woche hinausgeht, einverstanden sind. - Das ist der Fall.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung ins Stenographische Protokoll aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 1953 den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Gesetz über das Meistbegünstigungsabkommen vom 31. Oktober 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik El Salvador;
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften;
Gesetz zur Änderung des Zolltarifs;
Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Handwerksordnung;
Gesetz über den Handelsvertrag vom 18. April 1953 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay;
Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum
Internationalen Schiffssicherheitsvertrag London 1948. Auf der 35. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf vom 4. bis 28. Juni 1952 sind verschiedene Obereinkommen und Empfehlungen sozialpolitischer Art angenommen worden, die die Bundesregierung gemäß Art. 19 Ziffern 5, 6 und 7 der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation dem Bundestag unter dem 24. Dezember 1953 zur Kenntnis vorgelegt hat. Die Vorlage ist als Drucksache 163 verteilt worden.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 10. Dezember 1953 die Kleine Anfrage 4 der Fraktion der FDP betreffend Krise in der Mühlenwirtschaft - Drucksache 80 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 147 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Arbeit hat unter dem 15. Dezember 1953 die Kleine Anfrage 5 der Fraktion der FDP betreffend Aufwendungen für die Kriegsopferversorgung - Drucksache 93 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 153 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 14. Dezember 1953 die Kleine Anfrage 6 der Fraktion der DP betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Abwicklung des Reichsnährstandes - Drucksache 100 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 154 verteilt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 16. Dezember 1953 die Kleinen Anfragen 7 und 8 der Fraktion der DP betreffend Höhe der Reichsverschuldung und Entschädigung für abgelieferte Anteile an ausländischen Gesellschaften - Drucksachen 101, 102 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 157 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts hat unter dem 18. Dezember 1953 die Kleine Anfrage 9 der Fraktion der SPD betreffend Beitritt der Bundesregierung zur Vereinbarung der UNESCO vom 22. November 1950 - Drucksache 111 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 165 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts hat unter dem 23. Dezember 1953 die Kleine Anfrage 10 der Fraktion der SPD betreffend Nachforschung über den Verbleib von ausgelieferten Kriegsgefangenen und Zivilpersonen - Drucksache 116 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 166 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts hat unter dem 12. Januar 1954 die Kleine Anfrage 11 der Fraktion der SPD betreffend Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Drucksache 129 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 174 vervielfältigt.
Der Heir Bundesminister für Verkehr hat unter dem 30. Dezember 1953 die Kleine Anfrage 12 der Fraktion der SPD betreffend Deutsche Bundesbahn - Drucksache 141 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 167 verteilt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 29. Dezember 1953 die Kleine Anfrage 14 der Abgeordneten Paul und Genossen betreffend Ausbau der Autobahn zwischen Mühlhausen und Merklingen ({0}) - Drucksache 143 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 168 verteilt.
Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amts hat unter dem 12. Januar 1954 die Kleine Anfrage 18 der Fraktion der FDP betreffend Abschiebung entlassener Fremdenlegionäre polnischer, rumänischer und ungarischer Volkszugehörigkelt nach Deutschland - Drucksache 155 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 173 vervielfältigt.
Damit können wir zur heutigen Tagesordnung kommen. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes ({1});
b) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes ({2});
c) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes ({3}).
Die Regierung wünscht nicht, Erklärungen zu diesen Gesetzentwürfen abzugeben. Die Fraktionen wollen Erklärungen abgeben. Im übrigen soll auf eine Aussprache zu diesem Punkt der Tagesord({4})
nung in der heutigen ersten Beratung verzichtet werden. - Ich stelle fest, daß das die gemeinsame Auffassung der Fraktionen ist.
Zu einer Erklärung hat zunächst Herr Abgeordneter Dr. Weber ({5}) das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Vorlagen Drucksachen 124, 125 und 171 kommt schon angesichts dessen, daß das Grundgesetz ergänzt werden soll, eine besondere Bedeutung zu.
In der Wehrdebatte im Frühjahr 1952 und in der zweiten Lesung der Ratifikationsgesetze zum Deutschland-Vertrag und zu dem Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft im Dezember 1952 wurde vor allem die Frage erörtert, ob die mit dem Verteidigungsbeitrag notwendig verbundene Wiedereinführung der Wehrpflicht und deren in den Verträgen vorgesehene Verwirklichung wie auch sonstige Bestimmungen der Verträge mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Das wurde von der Koalition bejaht, von der SPD bestritten.
Mit seiner am 6. September 1953 getroffenen Entscheidung hat das deutsche Volk in seiner überwältigenden Mehrheit der Politik der europäischen Integration seine ausdrückliche Zustimmung erteilt, wie es der Herr Bundeskanzler in der Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953 betont hat. Es scheint uns deshalb eine Pflicht des vom deutschen Volke gewählten Bundestages zu sein, nunmehr auch die Zustimmung des Volkes formell in der vom Grundgesetz selbst vorgesehenen Form zu vollziehen. Dies zu verwirklichen ist der Sinn der Vorlagen. Die Koalitionsparteien als Träger dieser Politik halten sich dazu verpflichtet und haben deshalb die Initiativgesetzentwürfe vorgelegt.
Die eingangs erwähnten Debatten, der vergangene Wahlkampf wie auch die Aussprache über die Regierungserklärung haben erfreulicherweise eine Klärung dahin gebracht, daß die Fraktionen der Koalition und die SPD sich darin einig sind, daß die Bundesrepublik zur freien Welt steht, daß sie deshalb aber auch bereit sein muß, ihrerseits einen Beitrag zur Verteidigung dieser Freiheit zu leisten,
Nach wie vor besteht Streit um das Wie dieser Leistung. Koalition und SPD haben bedauerlicherweise noch keine gemeinsame Linie, die für beide Teile annehmbar wäre, gefunden. Die Koalition glaubt aber, wie ich nachdrücklich betone, auch angesichts der neuesten Entwicklung der politischen Lage an der bisher konsequent von ihr verfolgten politischen Linie festhalten zu müssen. Sie hat auch stets den Standpunkt vertreten, daß diese Linie, soweit sie in den Verträgen ihren Niederschlag gefunden hat, sich im Rahmen des Grundgesetzes halte. Die vorliegenden Gesetzentwürfe bedeuten deshalb keine Änderung des Grundgesetzes, sondern lediglich eine Verdeutlichung, eine ausdrückliche Klarstellung dieses Sachverhalts durch eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes. Es erscheint aber angebracht, diese Klarstellung nicht nur auf die zur Zeit abgeschlossenen Verträge abzustellen, sondern sie, bei aller Beschränkung auf das Notwendigste, doch ein für allemal und für jeden Fall vorzusehen.
Um aber andererseits auch jegliche verfassungsrechtlichen Zweifel an der Gültigkeit der abgeschlossenen Verträge zu beseitigen, erscheint es uns weiter notwendig, ihre Gültigkeit und Rechtmäßigkeit auf jeden Fall sicherzustellen und zu diesem Zweck eine Verfassungsbestimmung in das Grundgesetz aufzunehmen, wie sie sich auch schon in vergangener Zeit bei Regelung internationaler Beziehungen, insbesondere in Friedensverträgen, als notwendig und zweckmäßig erwiesen hat. Bei dem jetzigen Stand der Diskussion sollte man der Annahme sein können, daß wenigstens der erste Teil, die Ergänzung des Grundgesetzes, auch von der SPD gebilligt werden könne. Nachdem diese aber glaubte, in ihrer Antwort auf die Regierungserklärung vom 20. Oktober die Regelung, wie sie in den Verträgen ihren Niederschlag gefunden hat, nach wie vor ablehnen zu müssen, wird man leider nicht der Meinung sein können, daß die Bestimmung, die speziell die Rechtsgültigkeit der Verträge unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten sicherstellen soll, auch die Billigung der sozialdemokratischen Opposition finden wird. Es wäre aber sicherlich schon viel gewonnen, wenn man in der ersten Frage zu einer einheitlichen Meinung kommen könnte.
Ein gewisser Bestand von Rechtssätzen über das Wehrwesen war in den früheren deutschen Verfassungen üblich. Es erscheint deshalb zweckmäßig, bei einer ausdrücklichen Ergänzung einzelner Bestimmungen des Grundgesetzes auch ausdrückliche Bestimmungen über die allgemeine Wehrpflicht und zur Frage der Geltung der Grundrechte innerhalb der allgemeinen Wehrpflicht zu treffen wie auch die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern abzugrenzen.
Dies ist auch deshalb geboten, weil gegenüber der sich aus der Natur der Sache ergebenden Zuständigkeit des Bundes zur Verteidigung der Bundesrepublik auch den Ländern der ihnen nach der föderalistischen Struktur zuzubilligende Einfluß gegeben werden soll, andererseits aber dem Bund in dem unbedingt notwendigen Umfang Verwaltungskompetenzen zugewiesen werden müssen, sei es in Gestalt der bundeseigenen Verwaltung, sei es in Gestalt der Bundesauftragsverwaltung.
Die Einzelheiten, einschließlich der Regelung des Oberbefehls, müssen in den Ausschüssen einer eingehenden Beratung unterzogen werden.
Ich beantrage, die Vorlage an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit zur Mitberatung zu überweisen.
Zum Schluß noch einige Bemerkungen zum Zeitpunkt der Einbringung der Vorlage. Die Auffassung, daß die Einbringung im gegenwärtigen Zeitpunkt die Verhandlungen der bevorstehenden Außenministerkonferenz stören oder auch nur beeinträchtigen könnte, ist unrichtig. Unsere Politik hat überhaupt erst die Viererkonferenz ermöglicht.
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Wir alle wollen ihren Erfolg.
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Wir wissen, daß nur auf diesem Wege die Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlichem Wege erreicht werden kann.
Die Vorlagen sind keine politische Demonstration. Die politische Entscheidung für Europa und die Europäische Verteidigungsgemeinschaft ist längst gefallen.
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Es gilt lediglich, die Durchführung dieser Entscheidung sicherzustellen.
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Nur durch eine feste Verbindung zu den Völkern der freien Welt kann erreicht werden, daß die Außenministerkonferenz den Weg freigibt für eine Wiedervereinigung Deutschlands auf Grund freier Wahlen, wie sie der Deutsche Bundestag stets einmütig gefordert hat. Wir wollen keine Fortdauer der Spaltung, wir ersehnen und erflehen, daß das Jahr 1954 uns endlich wieder die Einheit in Freiheit bringen möge.
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Zu einer Erklärung namens der sozialdemokratischen Fraktion hat das Wort Herr Abgeordneter Mellies.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für meine Fraktion habe ich folgende Erklärung abzugeben:
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bedauert, daß die Regierungsparteien in der Ältestenratssitzung vom 12. Januar erneut die von uns gewünschte Verschiebung der Beratung der von den Regierungsparteien beantragten Verfassungsergänzungen bis nach der Berliner Vier-Mächte-Konferenz abgelehnt haben. Eine Vier-Mächte-Konferenz ist der einzige Weg, auf friedliche Weise zur Wiederherstellung der deutschen Einheit in Freiheit zu kommen. Voraussetzung für einen Erfolg der Berliner Konferenz ist der ernste Wille aller Beteiligten - vor allem auch der Bundesrepublik -, jede Möglichkeit einer Verständigung zu erschöpfen und alles zu vermeiden, was die Verhandlungen vorbelasten oder erschweren könnte. Eine Debatte im Deutschen Bundestag zu diesem Zeitpunkt über die Verankerung des Generalvertrags und des EVG-Vertrags im Grundgesetz kann zu einer solchen Erschwerung der Berliner Verhandlungen führen. Sie muß den Eindruck hervorrufen, daß der Bundestag ungeachtet des Verlaufs der Berliner Vier-Mächte-Konferenz für lange Zeit mit der Fortdauer der Spaltung Deutschlands rechnet.
({0})
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist weiterhin der Überzeugung, daß eine Diskussion über die mit der von den Regierungsparteien beantragten Verfassungsänderung zusammenhängenden Fragen vor oder während der Berliner Konferenz nicht ohne Gefährdung der deutschen Interessen bei den Berliner Verhandlungen durchgeführt werden kann.
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Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird daher gegen die Überweisung der Anträge an die zuständigen Ausschüsse stimmen.
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Meine Damen und Herren, es wird nicht gewünscht, weitere Erklärungen abzugeben. Eine Aussprache in der ersten Beratung soll nach übereinstimmender Meinung der Fraktionen des Hauses nicht stattfinden.
Der Abgeordnete Dr. Weber hat die Überweisung der unter Punkt 1 a, b und c der Tagesordnung eingereichten Gesetzentwürfe - Drucksachen 124,
125 und 171 - federführend an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und mitberatend an den Ausschuß für Fragen der europäischen Sicherheit beantragt. Ich bitte die Damen und Herren, die für Überweisung an die Ausschüsse stimmen, eine Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Der Überweisungsantrag ist mit Mehrheit angenommen. Damit ist die Überweisung erfolgt.
Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen ({0}) ({1}).
Zur Begründung Herr Abgeordneter Lücke; bitte
schön!
Lücke ({2}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen im Namen meiner Freunde den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Familienheimen zu begründen. Erlauben Sie mir zunächst ein Wort zur Vorgeschichte dieses Entwurfs. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf - Drucksache 5 - lag schon dem ersten Deutschen Bundestag zur Beratung vor. Am 21. Januar 1953 - also vor rund einem Jahre - reichte meine Fraktion diesen Entwurf dem Deutschen Bundestag ein. Wir sind damals im Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen mit der Beratung des Gesetzes aus Zeitgründen nicht fertig geworden. Zur gleichen Zeit standen nämlich in diesem Ausschuß und im Ausschuß für Bau- und Bodenrecht das Baulandbeschaffungsgesetz und die Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz zur Beratung an. Die Beratung dieser beiden Gesetze hatte den Vorzug vor der Beratung des Familienheimgesetzes, weil das Familienheimgesetz sich weitgehend auf diesen Gesetzen aufbaut. Deshalb war die Verabschiedung des Baulandbeschaffungsgesetzes und der Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz vor dem Familienheimgesetz notwendig.
Meine Fraktion legt Ihnen also heute den Gesetzentwurf in seiner alten, unveränderten Fassung erneut vor. Bei den Beratungen der Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz wurde auf das Familienheimgesetz Bezug genommen in der Erwartung, daß die Verabschiedung dieses Gesetzes im neuen Bundestag so bald wie möglich erfolgt. Eine Änderung des Gesetzentwurfs bzw. seine Anpassung an die veränderte Situation, die durch die Verabschiedung der Novelle entstanden ist, hätte verfahrensmäßige Verzögerungen mit sich gebracht, die wir nicht verantworten konnten. Die notwendigen Änderungen liegen in unserem Ausschuß formuliert vor und werden bei den Ausschußberatungen berücksichtigt werden.
Wenn meine Freunde und ich dem Hohen Haus als ersten materiell-rechtlichen Antrag mit Drucksache 5 das Familienheimgesetz einbrachten, so erfüllten wir damit ein Versprechen, das wir unseren Familien gegeben haben, unverzüglich mit den Beratungen dieses Gesetzentwurfs fortzufahren. Die Beratungen wurden, wie uns allen bekannt ist, durch die Wahl am 6. September lediglich unterbrochen.
Zusammengefaßt lautet unsere Forderung, daß die Familie künftighin mehr, als es bisher geschehen ist, in den Mittelpunkt der Wohnungsbaupolitik gestellt wird. Das heißt, wir wünschen, daß
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in den kommenden Jahren so gebaut wird, wie es unseren Familien dient. Das ist bisher nicht immer der Fall gewesen.
In der Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953 fordert der Herr Bundeskanzler, daß die Schaffung von Eigenheimen als sozial wertvollster und am meisten förderungswürdiger Zweck staatlicher Wohnungs- und Familienpolitik anerkannt wird. Ähnlich lautende Formulierungen zur bevorzugten Förderung des Eigentums im Wohnungsbau wurden von Herrn Kollegen Ollenhauer, dem Führer der sozialdemokratischen Fraktion, und von den übrigen Fraktionen des Hohen Hauses anläßlich der Debatte über die Regierungserklärung gebraucht. Herr Bundesminister Dr. Preusker hat seither ebenfalls wiederholt diese Forderung herausgestellt.
Warum nun ein Familienheimgesetz, warum ein Zweites Wohnungsbaugesetz, lautet die erste Frage, mit der ich mich auseinanderzusetzen habe. Auch in den offiziellen Erklärungen des ersten Bundestages bestand über die besondere Förderungswürdigkeit dieser Ziele kein Zweifel. In der Praxis mußten wir jedoch am Schluß der vier Jahre feststellen, daß trotz aller positiven Erklärungen zur Förderung des Familienheimgedankens der Siedlungs- und Eigenheimbau gegenüber dem Mietwohnungsbau hoffnungslos ins Hintertreffen geraten ist. Aus den mir vorliegenden, leider immer noch sehr unvollständigen Statistiken seien nur folgende Zahlen genannt. Von den rund 320 000 im öffentlich geförderten Wohnungsbau bewilligten Wohnungen des Jahres 1952 und von den über 190 003 bewilligten Wohnungen des ersten Halbjahres 1953 entfielen 28,4 % bzw. 28,9 % auf Kleinsiedlerstellen und Einfamilienhäuser. Nimmt man die Einliegerwohnungen heraus, die für diese Betrachtung als Mietwohnungen zu gelten haben, so verbleibt ein Eigentumsanteil im öffentlich geförderten Wohnungsbau von 16,3 % für 1952 und von 17,4 % für das erste Halbjahr 1953. Nimmt man die echte Eigentumsbildung in den Mehrfamilienhäusern, soweit sie von privaten Bauherren errichtet wurden, hinzu - das sind z. B. die Häuser, die der private Haus- und Grundbesitz gebaut hat -, so ergeben sich für die echte Eigentumsbildung für 1952 und 1953 lediglich 20 % sämtlicher öffentlich geförderter Wohnungen. Das bedeutet mit anderen Worten ausgedrückt, daß im öffentlich geförderten Wohnungsbau in den letzten vier Jahren nicht einmal jeder Fünfte, der in Auswirkung des Ersten Wohnungsbaugesetzes eine Wohnung erhielt, zugleich Eigentümer dieser Wohnung geworden ist. Es verblieben also rund 80 % der aus Steuergeldern geförderten Wohnungen im Besitz einiger weniger Wohnungsunternehmen.
Das ist eine erschütternde Feststellung. Im Bundesgebiet wurden 2,3 Millionen Wohnungen zerstört. Etwa 10 Millionen Vertriebene und Ostflüchtlinge strömten in das Bundesgebiet ein. Hinzukommt die große Zahl der heimgekehrten Soldaten. Der größte Prozentsatz dieser Menschen verfügte vor dem Kriege bereits über ein persönliches Eigentum, meistens am eigenen Heim. Sie sind jetzt zum Teil als Mieter irgendwo untergebracht. Das bedeutet eine wesentliche Vermehrung der unverhältnismäßig breiten Schichten der eigentumslosen Menschen in unserem Vaterlande. Es kann und darf nicht Sinn dieser unserer Wohnungsbaupolitik sein, daß die Steuergelder dazu verwendet werden, Rieseneigentum in den Händen einiger weniger Wohnungsunternehmen zu schaffen. Vielmehr müssen künftighin die aus Steuergeldern geförderten Wohnungen in das Eigentum einzelner Bürger übergeführt werden, vor allem aber in die Hände solcher wohnungsuchenden Familien, die ihr Eigentum durch den Bombenkrieg oder die Vertreibung aus den Ostgebieten verloren haben. Ebenso muß jungen Familien die Möglichkeit gegeben werden. durch Abzahlung der Wohnung nach und nach Eigentümer derselben zu werden.
Wir sind der Meinung, daß es eben nicht genügt, daß künftighin Wohnungen irgendwelcher Art geschaffen werden. Der Wohnungsbau darf nicht nur nach wirtschaftlichen, finanziellen und technisch gegebenen Gesichtspunkten ausgerichtet werden; die erstellten Wohnungen müssen so beschaffen sein, daß sich die Familien in allen Phasen des Lebens in ihnen gesund entfalten können. Darum lautet die Grundforderung, die wir an die künftige Wohnungsbaupolitik zu stellen haben, daß überall, wo es möglich ist, Haus und Boden Eigentum der Familien werden. Deshalb soll jeder Familie, die bereit ist, zu sparen und für ihr Eigentum in Selbsthilfe und auf andere Weise etwas zu leisten, der Zugang zum Grund und Boden und zu einem eigenen Heim ermöglicht und erleichtert werden.
Darum bekennen sich meine Freunde zu dem Grundsatz eines geordneten Bodenrechts als einer wichtigen Mitvoraussetzung zur Erreichung dieses Zieles. Die Verabschiedung des Baulandbeschaffungsgesetzes im ersten Deutschen Bundestag hat bereits ein wichtiges Hindernis auf dem Wege zur Verwirklichung dieser Forderung beseitigt.
. Wir nennen das Gesetz „Familienheimgesetz" und haben in § 2 des Ihnen vorliegenden Entwurfs definiert, was wir darunter verstehen. Wir müssen auch in der Sprachregelung mehr und mehr von dem Begriff der Wohneinheit abkommen. Dieser Begriff hat zu einer verhängnisvollen Uniformierung des sozialen Wohnungsbaues geführt. Der Anteil der Ein-, Zwei- und Dreizimmerwohnungen einschließlich Küche, die für eine Familie auf die Dauer zu klein und ungeeignet sind, weil die Wohnflächen nicht reichen, beträgt auch heute noch weit über 50 %. Der Anteil der Vierzimmerwohnungen einschließlich Küche betrug z. B. 1952 lediglich 28 %. Die Ursache für diese Entwicklung liegt darin, daß die Hergabe der öffentlichen Gelder weitgehend schematisch nach Wohneinheiten ohne Berücksichtigung der Familien erfolgte, die solche Wohnungen beziehen sollten. Unser Gesetzentwurf bricht deshalb mit dieser Vorstellung und sieht in § 14 vor, daß die Höhe des zu gewährenden Darlehensbetrages im Einvernehmen mit den Ländern nach der Zahl der Quadratmeter Wohnfläche und nicht mehr nach Wohneinheiten bestimmt wird. Weiter fordern wir, daß das öffentliche Darlehen zur Schaffung von Familienheimen nach der Größe der Wohnfläche und der Zahl der im Familienheim unterzubringenden Familienangehörigen zu bemessen ist. Die Verwirklichung dieser Bestimmung wünschen wir nicht nur für das Familienheimgesetz, sondern wir fordern auch für die Mietwohnung, daß sie zur Familienwohnung wird, d. h. nach Größe und Ausstattung so beschaffen ist, daß sie Raum für die Entwicklung gesunder Familien bietet.
Man fragt uns: Benötigt man ein eigenes Gesetz, um diese Forderung zu verwirklichen, ein Gesetz, das sich überdies noch Zweites Wohnungsbaugesetz nennt? Nun, diese Frage hat in der öffentlichen
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Diskussion lebhaftes Echo hervorgerufen, und zwar mit Recht. Auch wir haben uns diese Frage bei der Novellierung des Ersten Wohnungsbaugesetzes vorgelegt. Es hat sich damals bei den Beratungen herausgestellt, daß es nicht möglich ist, diese Konzeption in das Erste Wohnungsbaugesetz einzubauen. Die besondere Problematik des Mietwohnungsbaues läßt sich mit dieser Forderung in einem Gesetz schwer, vielleicht sogar gar nicht vereinigen. Wir meinen jedoch, daß die besonders förderungswürdigen Ziele dieses Gesetzes es wert sind, in einem eigenen Gesetz übersichtlich zusammengestellt zu werden. Im Zusammenhang mit der novellierten Fassung des Ersten Wohnungsbaugesetzes, dem Baulandbeschaffungsgesetz und dem künftigen Bundesbaugesetz muß man dieses Gesetz sehen, wenn man es recht beurteilen will. Es gehört in diese Konzeption und stellt, wie ich bereits einleitend sagte, nichts Neues dar, sondern ist in den letzten vier Jahren so in diese Konzeption hineingewachsen.
Es ist jetzt nicht der Zeitpunkt, zu den Fragen eingehend Stellung zu nehmen. Ich möchte nur der allzu oft geäußerten Meinung vieler Wohnungsunternehmen entgegentreten, die heute behaupten, daß eine stärkere Eigentumsförderung im Wohnungsbau bisher nicht möglich gewesen sei. Ich könnte Ihnen eine Reihe gemeinnütziger Genossenschaften und gemeinnütziger Gesellschaften aufzählen, die auch bisher bereits unter den recht schwierigen Bedingungen bis über 80 % Kleinsiedlungen und Eigenheime geschaffen haben. Vor allem erinnere ich an die kirchlichen Siedlungsträger und Siedlungsdienste. Zweifellos gehört und gehörte dazu eine wesentlich größere Anstrengung als zur Errichtung vieler Mietwohnungen. Diese Unternehmen, die sich also bisher vornehmlich das Ziel stellten, unseren Menschen über den Wohnungsbau zu einem Eigentum zu verhelfen, sind natürlich wirtschaftlich gesehen gegenüber solchen Unternehmen im Nachteil, die fast ausschließlich Mietwohnungen bauten, um sie zu verwalten. Das Familienheimgesetz geht von der Vorstellung aus, daß es die vornehmste Aufgabe der Wohnungswirtschaft, insbesondere der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft sein muß, den Wohnungsbau immer mehr als Träger für andere durchzuführen und die Heime nach der Fertigstellung an eigentumswillige Bevölkerungskreise abzugeben. Um die Erfüllung dieser Forderungen zu erleichtern, werden die Bestimmungen zur Förderung des sogenannten Vorrats-Eigenheimbaues noch stärker ausgebaut werden.
Erlauben Sie mir hierzu noch eine Bemerkung allgemeiner Art. In Zusammenhang mit dem Gesetz wirft man der CDU/CSU-Fraktion vor, nun in den Stadtkernen - in München an der Liebfrauenkirche, in Köln am Domplatz und in Berlin am Zoo - Kleinsiedlungen und Eigenheime bauen zu wollen. Böswillige Kritiker stellen diese Behauptung auf. Um auch unseren Menschen in den Großstädten die Möglichkeit zum Erwerb des Eigentums an einer Wohnung zu geben, haben wir im ersten Bundestag einmütig das Gesetz zur Schaffung des Wohnungseigentums verabschiedet. Dieses Gesetz ermöglicht es auch in den Städten, in mehrgeschossigen Häusern nach und nach die Mietwohnung durch das Wohnungseigentum abzulösen.
Wir haben mit dem Wohnungsbauausschuß verschiedene Reisen gemacht, um zu prüfen, wie es in anderen europäischen Ländern aussieht. Ich hatte kürzlich Gelegenheit, mit einem wohnungspolitischen Team eine Fahrt durch die Vereinigten Staaten zu machen. In England ist das Familienheim, so wie es dieses Gesetz vorsieht, die Norm des Wohnungsbaus. Amerika hat seit 1950 von den jährlich 1 Million Wohnungen, die dort gebaut werden, über 90 % als Einfamilienhäuser errichtet mit dem klaren Ziel, seine Bewohner, vor allem seine Arbeiter, so mit einem persönlichen Eigentum zu versehen, ihnen aber zugleich eine Wohnmöglichkeit zu geben, die der Familie entspricht.
Es gibt noch einen Grund für unseren Gesetzentwurf. Für größere Familien, vor allem für kinderreiche, wurden in den letzten Jahren kaum geeignete Häuser gebaut. Die Bestimmungen dieses unseres Entwurfs sollen sichern, daß künftighin vor allem für kinderreiche Familien gebaut wird. Auch in den Ländern, in denen das noch nicht der Fall ist, müssen entsprechend dem Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Wege der Zahlung von Lasten und Mietbeihilfen Möglichkeiten gefunden und vervollständigt werden, für diese Familien, soweit es erforderlich ist, die größeren Wohnungen finanziell tragbar zu gestalten.
Nicht nur kinderreiche Familien brauchen solche Wohnungen, sondern auch die Großfamilie, die durch die Flucht und die Umwandlungen in unserer Bevölkerungsstruktur entstanden ist, vor allem auch die junge Familie. Wir dürfen es nicht mehr zulassen, daß über die Kleinstwohnungen, die man vornehmlich jungen Ehepaaren anbietet, unsere jungen Familien in ihrer Entwicklung gehemmt werden.
Schon allein die Aufführung dieser Gedanken wäre überzeugend genug für die Vorlage eines Familienheimgesetzes. Ich muß jedoch. noch einige Förderungsbestimmungen erwähnen, die hier enthalten sind. In einer Reihe wichtiger Bestimmungen ist sichergestellt, daß den Familienheimen die ihnen gebührende Förderung auch in finanzieller Hinsicht zuteil wird. Vor allem ist daran gedacht, für die Erreichung des Familienheimes keine größeren Eigenleistungen zu fordern als für vergleichbare Mietwohnungen. Es war doch bisher so, daß von den Wohnungsuchenden eine wesentlich höhere Eigenleistung gefordert wurde, wenn er eine Siedlerstelle oder ein eigenes Häuschen errichten wollte; sie ging bis zu 40 % und mehr der Baukosten. Bei. Mietwohnungen wurde dagegen in der Regel nur eine Eigenleistung von etwa 10 % gefordert.
Wir wollen niemand ein Eigenheim schenken. Wer ein Eigenheim haben will, muß sparen und Opfer bringen. Jedoch sollte die höhere Eigenleistung, die oft unter härtesten persönlichen Anstrengungen aufgebracht wird, vermehrt dazu dienen, das errichtete Haus schuldenfrei zu machen. Darum befaßt sich der Entwurf auch mit der Frage, der vorzeitigen Rückzahlung der Landesmittel. Wir sind der Meinung, daß derjenige eine Belohnung in Form einer Prämiierung verdient, der seine Landesmittel vorzeitig zurückzahlt. Es führt zu weit, die Einzelheiten hier zu erläutern.
Mir verbleibt zum Schluß noch die Aufgabe, mich mit den Kritikern dieses Gesetzentwurfs auseinanderzusetzen. Es gibt im Bauwesen das geflügelte Wort: „Wer am Wege baut, hat viele Meister!" Ich kann Ihnen sagen, daß gerade dieses Gesetz die Wahrheit dieses Wortes bestätigt hat. Ich will nicht die vielen lancierten Presseartikel im einzelnen diskutieren, die vornehmlich in der Fachpresse erschienen sind und die sich lediglich die formellen Mängel des Entwurfs zum Vorwand genommen haben,
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um die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzes zu diskreditieren. Ich erhielt auf der Amerikareise zwei Artikel, die sich mit dem Gesetz befaßten. Da stand etwas von einem Eigenheimkomplex oder von einer fixen Idee. Interessant bei diesen beiden Artikeln war, daß der eine von einem uns allen hier nicht unbekannten kommunistischen Journalisten stammt und der andere von dem Schreiber einer extremen Rechtsrichtung. Diese beiden Extreme waren immer bereit, eine Konzeption zu bekämpfen, wenn sie wirklich dem Wohle des sogenannten kleinen Mannes dient.
Wenn ich jedoch die Gruppe der Kritiker betrachte, ergibt das schon ein bemerkenswertes und aufschlußreiches Bild. Auf der einen Seite stehen die Millionen Familien, die stärkstens an diesem Gesetz interessiert sind. Von dort findet der Entwurf lebhafteste und ungeteilte Zustimmung. Auf der andern Seite stehen die am Wohnungsbau wirtschaftlich interessierten Kreise. Hier sind es im besonderen die großen Mietwohnungsunternehmen, die in dem Gesetz eine Gefahr für ihre Existenz sehen. Ich kann diesen ruhig sagen, daß den Initiatoren dieses Gesetzes völlig klar ist, daß wir auch künftighin einen sehr hohen Prozentsatz von Mietwohnungen für solche Menschen brauchen, die noch keinen festen Standort haben oder auch nicht am Eigenheim interessiert sind, vor allem aber auch für ledige Personen. Das aber steht alles im Gesetz. Es muß also mit der Kritik etwas anderes gemeint sein.
Darum sind die Stimmen schon ernster zu nehmen - es sind Gott sei Dank wenige -, die mit immer größerer Hartnäckigkeit behaupten, daß unser Volk und unsere Familien kein Eigentum mehr wollten. Hier dürfen wir nicht ohne Grund jene Kreise vermuten, die grundsätzlich gegen die Zielsetzung dieses Gesetzes eintreten. Ein Schreiber in einer bekannten westdeutschen Zeitung wirft mir vor, woher ich den Mut nähme, zu behaupten, daß so viele Menschen überhaupt noch bereit seien, die Last eines Eigentums auf sich zu nehmen, die damit verbundenen Kosten zu tragen usw. Nun, die Antwort darauf lautet, daß an der Bereitschaft breitester Schichten unseres Volkes, zu einem persönlichen Eigentum zu kommen, gar kein Zweifel vorhanden ist. Wäre sie nicht mehr vorhanden, so wäre es um die Entwicklung unseres Volkes und um die Sicherung unserer innenpolitischen Freiheit in der Zukunft schlecht bestellt. Diesen Kritikern muß immer und immer wieder gesagt werden, daß die persönliche Freiheit des Menschen auf die Dauer nur denkbar ist, wenn sie sich auf Eigentum in irgendeiner Form gründen kann. Haben wir ausgerechnet in Deutschland vergessen, daß der Bolschewismus zur Aufrichtung seiner Herrschaft zunächst überall das persönliche Eigentum des einzelnen vernichten mußte? Hat man vergessen, daß am 17. Juni in der Ostzone die rebellierenden Arbeiter die Staatsläden zerschlugen? Die kleine reizende Szene, wo dieselben Arbeiter den Laden mit der Aufschrift „Privates Eigentum" unversehrt ließen, soll hier nicht unerwähnt bleiben. Wenn wir die Eigentumsfreudigkeit unserer Familien nicht mehr ermutigen und fördern, werden wir auf die Dauer eben diesem Kollektivsystem, das aus dem Osten drohend vor uns steht, nicht wirkungsvoll begegnen können.
Mir war eine Bemerkung am Ende unserer Amerikareise anläßlich der Schlußbesprechung in Washington, die ein führender Gewerkschaftler machte, besonders aufschlußreich. Er führte zur
Begründung des unverhältnismäßig hohen Anteils des Eigenheimbaus am amerikanischen Wohnungsbau - über 90 % - an: Wie sollen wir Amerikaner unseren Arbeitern die Verantwortung für die Öffentlichkeit, gegenüber Staat und Gemeinden klarmachen, wenn wir ihnen nicht die Möglichkeit bieten, über Haus und Hof Eigentümer, Steuerzahler und somit echte Mitglieder der Gemeinde zu werden?
Mir wurde die Entwicklung im Bergarbeiterwohnungsbau zur Kenntnis gebracht. Der Anteil der Eigentumsmaßnahmen, die wir im Bergarbeiterwohnungsbau gefördert haben, ist dort beachtlich gestiegen. Ich kann jedoch den Kritikern, die nun immer wieder behaupten, der Eigentumswille sei geschwunden, auch noch mit einigen exakten Zahlen antworten. Im Jahre 1952 wurden erstmals seit dem Zusammenbruch zwei große Befragungen im Ruhrgebiet und im Münchener Raum durchgeführt. Bei der Befragung der wohnungsuchenden Bergleute wurde festgestellt, daß über die Hälfte aller Befragten eindeutig ein Eigenheim mit Garten wünschten. Weitere 25 % wollten ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit Garten, mit der Möglichkeit, es später als Eigentum erwerben zu können.
Zu dem gleichen Ergebnis kommt die durch Herrn Professor Rücker im Münchener Raum mit größter Sorgfalt und unter möglichster Ausscheidung aller Fehlerquellen durchgeführte Befragung von 5400 Angehörigen aller Berufsschichten. Es wurde festgestellt, daß 65 % aller Befragten das frei stehende Einzelhaus, das Reiheneinfamilienhaus oder das Zweifamilienhaus, also genau das, was wir unter Familienheim verstehen, wünschten.
Meine Damen und Herren, Sie werden danach sicher verstehen, daß die Industriegewerkschaft Bergbau Ende 1952 in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Wiederaufbauausschusses darauf hinwies, daß damals auch im Bergarbeiterwohnungsbau - von dem ich bereits sagte, daß heute erfreulicherweise der Eigentumsanteil steigt - am wirklichen Bedarf vorbeigebaut worden sei. Dieses Schreiben der Industriegewerkschaft Bergbau an mich schließt mit der Feststellung:
Sie mögen daraus ersehen, daß viele Kräfte am Werke sind, den Eigenheimgedanken des Bergarbeiters zu ersticken und statt des längst vergangenen ländlichen Großgrundbesitzes einen neuen erstehen zu lassen, der sich nicht an Hektar, sondern an Wohnungseinheiten messen läßt.
Zur Ergänzung: bei 60 Frauenorganisationen in Schleswig-Holstein haben wir eine ähnliche Befragung durchgeführt. Es entschieden sich 92 % für das Einfamilienhaus. Selbst in Berlin führte die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft eine Erhebung bei den Angestellten durch. Davon entschieden sich selbst in Berlin 36 % aller Befragten für ein Einoder Zweifamilienhaus, am Rande der Stadt Berlin. Es ist also einfach nicht wahr, daß unsere Menschen kein Eigentum wollten. Wir sollten alles tun, um die Eigentumsfreudigkeit in unserem Volk zu steigern, weil erst diese Voraussetzung die Erfüllung der staatspolitischen Aufgabe, die wir zu leisten haben, ermöglicht.
Weitere kritische Stimmen befürchten, daß der Entwurf den Aufbau unserer Städte verhindere oder vor allem in den Stadtzentren den Wohnungsbau unmöglich mache. Dieser Vorwurf ist einfach nicht berechtigt. Selbstverständlich muß der Wiederaufbau in unseren Stadtkernen in einer
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zeitgemäßen und vernünftigen Form gefördert werden. Im Rahmen der Stadtplanung besteht jedoch keinerlei Schwierigkeit, vor allem an den Stadträndern, durch Reihenbauweise im Sinne des Familienheimgesetzes zu bauen.
Schließlich sagt man, das erforderliche Land für eine derartige Eigentumspolitik stehe nicht zur Verfügung. Ich habe rein rechnerisch untersuchen lassen, wieviel Land man zum Beispiel benötige, um für 4 Millionen Familien Wohnungen zu schaffen. Das Wohnungsbauministerium erklärt, daß fast 4 Millionen Familien noch nicht ordnungsmäßig untergebracht seien, daß wir also noch fast 4 Millionen Wohnungen benötigten. Wenn ich zugrunde legte, daß für diese 4 Millionen Familien etwa 800 qm je Familie genommen würden - das kommt aber bei weitem nicht in Frage, weil wir mit weniger Fläche auskommen -, benötigte man Land von etwa 12 % des Gebietes von Schleswig-Holstein. Sie können die Rechnung fortsetzen: das ist etwas mehr oder weniger - ich habe es nicht genau durchgerechnet - als 1 % der Fläche der Bundesrepublik. Der Mehrbedarf ist also wirklich nicht so erschütternd. Auch für Mietwohnungsbauten braucht man Land. Jedoch bleibt die Aufgabe hier, den erforderlichen Landbesitz gerecht zu verteilen, ihn nicht einem einzelnen wegzunehmen. Auch hier sollten in der Zurverfügungstellung von Bauland für Familienheime der Bund mit seinem, die Länder, die Städte und Gemeinden mit ihrem Landbesitz ein Vorbild geben.
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Zum Schluß komme ich noch auf eine kritische Stimme zu sprechen, die behauptet, daß ein derartiger Gesetzentwurf die zügige Durchführung des Wohnungsbauprogramms gefährde. Diese Gefahr besteht auch nicht. Die Wohnungsunternehmen, vor allem die gemeinnützigen, sollen wie bisher bauen. Wir müssen und wollen den Wohnungsbau steigern;
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aber sie sollen nicht mehr bauen, nur um zu verwalten, sondern sollen echte Trägerfunktionen übernehmen und die fertigen Häuser nach und nach in das Eigentum von eigentumswilligen Familien überführen.
({9}) Diese Forderung wird seit Jahren gestellt.
Für den einzelnen ist es sehr schwierig, selber zu bauen, vor allem wegen des noch undurchdringlichen Formalismus. Viele Baulustige werden davon zurückgeschreckt. Darum sieht unser Gesetzentwurf vor, daß von der Möglichkeit des Baues von sogenannten Vorrats-Eigenheimen oder Häusern von der Stange in großem Umfange Gebrauch gemacht wird.
Ich darf mir in diesem Zusammenhang eine Bemerkung erlauben. In der Fülle der kritischen Stimmen wird mir zu Unrecht vorgeworfen, ich sei ein Gegner der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, insbesondere der gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften. Wer das gelesen hat, was ich über den Wohnungsbau gesagt habe - ich muß das zur Rechtfertigung dieser Genossenschaften und auch meiner Arbeit erklären -, der weiß - es liegt alles schriftlich fest -, daß ich nie etwas gegen die Genossenschaften und die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen als solche gesagt habe.
Ich kritisiere jedoch hier, wie ich es auch in der Vergangenheit getan habe, solche Unternehmen, die zum Selbstzweck geworden sind,
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die ihre Aufgabe nicht mehr darin sehen, als überschaubare Genossenschaften für den einzelnen zu bauen, sondern sie darin erblicken, zu bauen, um zu verwalten.
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- Dasselbe gilt für die privaten Wohnungsunternehmen. Selbstverständlich wird im Familienheimbesitz darin kein Unterschied gemacht. Ich betone noch einmal, es geht uns darum, daß wir ohne Verzögerung durch den Einsatz der gesamten Wohnungswirtschaft in der Form des Vorrats-Eigenheims bauen können und so der Wohnform nach die Voraussetzungen dafür schaffen, daß später eigentumswillige Kreise Besitzer solcher Wohnungen werden. Und, verehrter Herr Kollege Albers, wir beide sind uns darüber klar, daß hierbei die Genossenschaften wie bisher beispielhaft vorangehen werden.
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Meine Freunde und ich hoffen, daß der Gesetzentwurf im Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen - ich darf bitten, ihn an diesen Ausschuß zu überweisen - so beraten wird, wie wir es im ersten Bundestag in diesen Fragen getan haben: sachlich, kritisch, um möglichst zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen.
Ich darf zum Schluß noch einmal sagen, meine Freunde und ich sind bereit, jeden Weg mitzugehen, der zu einer Verbesserung dieses Gesetzes führen kann. Wir sind jedoch nicht bereit, durch irgendwelche Maßnahmen - gleich, welcher Art - die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs zu verzögern. Wir legen ein Gesetz vor, das der Familie dienen soll. Über die Familie wird viel gesprochen. Ich glaube, das Hohe Haus tut gut daran, hier eine Tat zu setzen und den Familien Voraussetzungen zu schaffen, unter denen eine gesunde Entwicklung möglich ist. Adalbert Stifter sagt in seinem „Nachsommer" ein ernstes Wort, das hier zum Schluß angeführt sei: „Alles Gute im Staat und in der menschlichen Gesellschaft kommt von der Familie." Helfen wir alle, den Gesetzentwurf zu verwirklichen, um diesem Wort zu entsprechen.
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Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung steht in vollem Umfang hinter der Idee des von der Fraktion der CDU/CSU vorgelegten Gesetzentwurfs, „weite Kreise des Volkes zugleich mit der Förderung des Baues sozialer Wohnungen mit dem heimatlichen Boden zu verwurzeln und ihnen den Erwerb von Grundeigentum zu ermöglichen", wie es in § 1 dieses Entwurfs formuliert worden ist. Sie hat dies in ihrer Regierungserklärung vom 20. Oktober 1953 dadurch dokumentiert, daß sie in den nächsten Jahren im Interesse der Stärkung eines gesunden Familienlebens in erster Linie den Bau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Eigentumswohnungen fördern will.
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Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion lag - das hat der Vorsitzende des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen, Herr Abgeordneter Lücke, vorhin bereits betont - schon dem ersten Bundestag vor. Eine Reihe seiner Anliegen ist bereits in der Novelle zum Ersten Wohnungsbaugesetz, d. h. in der Neufassung des Ersten Wohnungsbaugesetzes vom 25. August 1953, berücksichtigt worden. Der unverändert eingebrachte Entwurf hat diesen Umstand nicht berücksichtigt, weil es ihm offenbar weniger auf die gesetzestechnischen Einzelheiten, als vielmehr auf das Prinzip der vorrangigen Förderung der Eigenheime für Familien angekommen ist.
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Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß auch das Erste Wohnungsbaugesetz in seiner Neufassung vom 25. August 1953 die Frage der Sicherung des Vorranges der Schaffung von Einzeleigentum im Wohnungsbau nur ungenügend beantwortet hat. Es wird aber sehr genau zu überlegen sein und in dem Ausschuß geprüft werden müssen, ob der in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Weg, bindend vorzuschreiben, daß Bund, Länder und Gemeinden ihre „für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Mittel überwiegend zur Schaffung von Familienheimen zu verwenden" haben - § 1 -, das gesteckte Ziel am besten zu erreichen vermag. Die Fixierung einer derartigen Verpflichtung kann örtlich oder zeitlich entweder ein Zuwenig oder ein Zuviel bedeuten, denn man kann nun einmal trotz aller Wünsche, das Eigentum und das Eigenheim zu fördern, namentlich in Großstädten die Wohnform nicht erzwingen.
Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß es dem Ziel des Gesetzentwurfs viel stärker entsprechen würde, die Eigenheimförderung unmittelbar mit der tatsächlichen örtlichen und zeitlichen Bereitschaft zur Schaffung von Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen in den Städten zu verknüpfen. Grundeigentum - das hat auch Herr Lücke in seinen Ausführungen betont - kann nur durch eigene Leistung, durch eigenen Verzicht auf manchen besonderen Wunsch, auf manche Neigung, kurz, wie er es sagte, durch Opfer und Sparen erworben werden, soll es seine volle soziale Rechtfertigung erhalten und in Zeiten ernster Belastungsproben seine politische Stabilisierungsfunktion zugunsten der Erhaltung der Freiheit und Unabhängigkeit erfüllen können.
Wird daher eine solche eigene angemessene Sparleistung, ein solches persönliches Opfer zugunsten der Eigentumsbildung für die Familie erbracht, so ist es allerdings die feste Absicht der Bundesregierung, diese Leistung auch unter allen Umständen erfolgreich zum Ergebnis des Eigenheims oder der Eigentumswohnung zu führen.
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Sie hat hierfür bereits das Instrument des Wohnungsbausparprämiengesetzes zur Verfügung, das dem Eigenheim- oder Eigentumswohnungsparer zu seiner eigenen Leistung noch zwischen 25 und 35 % als Prämie hinzugewährt. Die Bundesregierung ist gewillt, dieses Sparprämiengesetz in seiner eigentumsfördernden Wirkung noch dadurch zu verstärken, daß sie den Sparern bei Erreichung einer bestimmten, etwa zwischen 17 und 19 % der Gesamtherstellungskosten liegenden effektiven Sparleistung die Priorität in der Bewilligung nachstelliger Förderungsmittel einräumt. Sie wird durch
eine großangelegte Aktion alle Kreise der Bevölkerung, insbesondere unsere heranwachsende Jugend, aber auch die wohnungsuchenden jüngeren und älteren Ehepaare, zum selbstverantwortlichen einzelnen oder gemeinsamen Sparen für dieses schöne, in so außerordentlich weitgehendem Maße von ihr unterstützte und geförderte Ziel aufrufen.
Sie wäre sehr froh, wenn sich dabei insgesamt ein Überwiegen der durch eigene Vorleistungen gerechtfertigten Anrechte auf Eigenheime oder Eigentumswohnungen ergeben würde. Die Bundesregierung glaubt aber, daß es der Erfüllung dieses von ihr sehr ernst verfolgten Wunsches dienlicher ist, nicht von vorfixierten Majoritätsbindungen für öffentliche Förderungsmittel, sondern unmittelbar von den durch intensive Aufklärung erreichbaren Einzelleistungen und Anstrengungen auszugehen.
Das gleiche gilt für die Sicherung der erststelligen Finanzierung der Eigenheime oder Eigentumswohnungen. Der § 12 des Entwurfs sieht hier ebenfalls für die Kapitalsammelstellen und Sozialversicherungsträger feste gesetzliche absolute oder prozentuale Bindungen für die Anlage ihrer Mittel vor. Das Erste Wohnungsbaugesetz hat sich in dieser Hinsicht auf eine Ermächtigung beschränkt, weil es das notwendige Ziel einer fortlaufenden Kräftigung eines wieder voll funktionsfähigen Kapitalmarktes nicht stören wollte. Diese Ermächtigung brauchte bisher auch nicht angewandt zu werden, weil im Wege freiwilliger Vereinbarungen mit den Kapitalsammelstellen mit sehr gutem Erfolg eine noch weit höhere Finanzierungsleistung für den Wohnungsbau sichergestellt werden konnte.
Die Bundesregierung hat diese freiwillige Vereinbarung mit den Kapitalsammelstellen am 2. Dezember 1953 für das Jahr 1954 erneuert. Dabei haben die Kapitalsammelstellen auf ausdrücklichen Wunsch der Bundesregierung zugesagt, im Jahre 1954 ihre besondere Aufmerksamkeit der Förderung von Einzeleigentum zuzuwenden. Zwang - darin werden wir, glaube ich, auch mit Herrn Lücke durchaus in Übereinstimmung sein - soll man nur dort gebrauchen, wo er zum Wohle der Gesamtheit unumgänglich geboten erscheint.
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Mit der Freiwilligkeit wird man auch in allen anderen Fällen ungleich mehr erreichen können. Für die Bundesregierung liegt kein Grund vor, an diesem Prinzip zu zweifeln; es hat sich bisher, wie besonders der überwältigende Wahlerfolg des 6. September eindrucksvoll unterstrichen hat, sehr gut bewährt. Die Kapitalsammelstellen haben sich, wie eben bereits betont, für das Jahr 1954 verpflichtet, der Förderung des Einzeleigentums ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
({4}) Die Bundesregierung wird sehr wachsam die Einhaltung dieser Verpflichtung beobachten.
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Sie sieht aber auf Grund der bisherigen Finanzierungsleistungen der Kapitalsammelstellen und im Rahmen ihrer gesamten Kapitalmarktförderungspolitik keinen Grund, dirigistische Maßnahmen zu verstärken.
In der gleichen Richtung bewegen sich gewisse Bedenken, Typenpläne für die Eigenheime auf Landesbasis und im Austauschwege auf Bundesebene festzulegen. Die Absicht, auf diese Weise zu einer Verbilligung der Bauvorhaben beizutragen,
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wird aber durchaus positiv bewertet. Die Bundesregierung glaubt, durch die Förderung der allgemeinen Rationalisierung des Baugeschehens und eine vernünftige weitere Normung von Bauelementen diesem Ziel näherzukommen als durch die Inkaufnahme der Gefahr einer Uniformierung des Eigenheimbaues. Die Bundesregierung kann immerhin darauf hinweisen, daß es im Verfolg ihrer elastischen Maßnahmen gelungen ist, im abgelaufenen Jahr 1953 die Produktivität der Bauleistung um nicht weniger als 9 % in einem Jahr zu steigern. Das ist, wenn Sie die Möglichkeiten, Rationalisierungsmaßnahmen in irgendeinem Zweige der Wirtschaft durchzuführen, einmal durchdenken, eine außergewöhnliche Leistung. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Versuchs- und Vergleichsbauten im Jahre 1954 diese Bemühungen neben der Förderung des Wiederaufbaus in den zerstörten Stadtkernen in besonderem Maße auf die Verbilligung von Eigenheimbauten richten. Sie darf dabei auf die bisherigen Ergebnisse ihrer Untersuchungen verweisen, nach denen namentlich der Bau von zweigeschossigen Einfamilien-Reihenhäusern durchaus mit dem Bau mehrgeschossiger Mietwohnungsgebäude kostenmäßig zu konkurrieren vermag.
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Im Rahmen dieser ersten Lesung würde es zu weit führen, auf alle weiteren durch diesen Entwurf angesprochenen Probleme im einzelnen einzugehen, über die man im Ausschuß ausführlich sprechen muß. Ich nenne nur die verfassungsmäßig schwierigen Fragen von Eingriffen in das Verhältnis Bund-Länder-Gemeinden, die Frage des vorgeschlagenen Betreuungszwangs für Eigenheime, die Finanzierung von Erschließungsmaß, nahmen der Gemeinden aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus, die Folgerungen hinsichtlich der Steuer- und Gebührenbefreiungen, die ja eine wesentliche Bedeutung für die mehr oder weniger große Förderung von Eigenheimwohnungen haben werden.
Es soll nochmals ausdrücklich betont werden: das Ziel des Entwurfs deckt sich mit den Plänen der Bundesregierung. Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für den Wohnungsbau hat es sich daher als Aufgabe gestellt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Voraussetzungen zur Erreichung dieses Ziels in einer Weise zu schaffen, die alle Schwierigkeiten dieses Entwurfs wirklich ausräumt, die darüber hinaus im Rahmen der im ganzen abgestimmten Gesamtkonzeption der Bundesregierung zu einer Regelung aller Wohnbaufragen führt, die aus einem Guß ist, den Zwang des Dirigismus weiter abbaut, die Bewilligungs und Genehmigungsverfahren, insbesondere die sogenannte Kästchenwirtschaft, wesentlich vereinfacht und überdies verspricht, für eine längere Periode Bestand zu haben. Dieser Erfolg kann aber nach der Auffassung der Bundesregierung wohl weniger durch ein weiteres Sondergesetz erreicht werden, das ohne innere Verzahnung und Abstimmung neben und zum Teil gegen das Erste Wohnungsbaugesetz gestellt wird. Herr Lücke wies j a vorhin bereits darauf hin, daß die Realisierung des Familienheimgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode deswegen so große Schwierigkeiten gemacht habe, weil die Konzeption des Ersten Wohnungsbaugesetzes vollkommen anders gewesen sei.
Wenn man das jetzt als Sondergesetze nebeneinanderstellt, bleiben diese Unterschiedlichkeiten der Konzeption genau so bestehen, und das darf nach dem Willen der Bundesregierung nicht sein. Hier soll ein Guß und eine einheitliche Konzeption daraus werden, damit alle Bereiche der Wohnungsbaupolitik ohne Schwierigkeiten und ohne Hemmungen ineinandergreifen und ineinanderverzahnt werden.
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Es ist deshalb die Absicht der Bundesregierung, nunmehr aus dem Ersten Wohnungsbaugesetz unter Einbau der wertvollen Gedanken dieses Entwurfs
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und des Wohnbausparprämiengesetzes ein in sich geschlossenes, ein einheitliches Wohnbaugesetz, d a s Wohnungsbaugesetz, entstehen zu lassen.
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Dieses Gesetz wird also noch viel weiter gehen als der hier erneut vorgelegte Entwurf. Es soll eine Art Magna Charta des Wohnbaues in allen seinen Erscheinungsformen werden, wobei die Schaffung von Einzeleigentum, Eigenheimen oder Eigentumswohnungen für Familien im Rahmen der tatsächlichen, besonders geförderten Einzelsparleistungen nicht zu einem schematischen, sondern zu einem wohnungspolitisch viel wirksameren und sich ständig steigernden organischen Vorrang kommen soll.
Dieses Ziel einer dauerhaften Magna Charta des Wohnungsbaues, eines widerspruchslosen Ineinandergreifens aller besonders wichtigen Maßnahmen - Eigenheimbau, Wiederaufbau zerstörter Stadtkerne und Versorgung der sozial besonders schwachen Schichten unseres Volkes mit Wohnungen und seine reibungslose Einordnung in die gesamte wirtschafts- und finanzpolitische Konzeption der Bundesregierung-dürfte es doch wohl wert sein, Herr Lücke, sehr ernst genommen zu werden. Es darf nicht so sehr darauf ankommen, w i e ein wertvolles Ziel erreicht wird. - Wir werden darüber im Ausschuß miteinander reden. - Es ist entscheidend, daß es in gerechter Abwägung aller zu berücksichtigenden Notwendigkeiten überhaupt und dazu möglichst schnell erreicht wird. Dazu wird nach der Auffassung der Bundesregierung viel eher das von ihr zur Zeit vorbereitete umfassende Wohnbaugesetz führen, das durch die tragende Idee dieses Entwurfs befruchtet wird, aber auch gleichzeitig seine Realisierung im Rahmen der Gesamtkonzeption der Bundesregierung gewährleistet.
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Das Wort hat der Abgeordnete Stierle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es der Zweck des Entwurfes ist, weite Kreise des Volkes zugleich mit der Förderung des Baues sozialer Wohnungen mit dem heimatlichen Boden zu verbinden und ihnen den Erwerb von Grundeigentum zu ermöglichen, dann unterstützen wir diese Absicht. Wir fragen uns aber, ob alle die Maßnahmen, die Auflagen und die Vorschriften, die der Entwurf enthält, notwendig und zweckmäßig sind, um das gesteckte Ziel zu erreichen.
In § 19 des Wohnungsbaugesetzes in der Neufassung vom 25. August 1953 ist nachdrücklich und
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klar festgelegt: Beim Neubau von Wohnungen ist in erster Linie der Bau von Eigenheimen, Kleinsiedlungen und Kaufeigenheimen zu fördern. Der Entwurf Drucksache 5 will, ohne auf diese Neufassung des Wohnungsbaugesetzes einzugehen,
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dem Bau sogenannter Familienheime eine besonders bevorzugte. Rolle zuweisen.
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§ 2 enthält den Begriff des Familienheims. Es soll ein Wohnhaus mit Garten oder nutzbarem Land im Eigentum eines oder mehrerer Glieder der darin wohnenden Familie sein. Es ist nicht beeinträchtigend, wenn sich neben der Hauptwohnung noch eine Einliegerwohnung oder eine selbständige zweite Wohnung in diesem Hause befindet. Es soll als Einzelhaus, als Doppel- oder Reihenhaus gebaut werden können. In dem Entwurf heißt es, daß diese Einliegerwohnung von untergeordneter Bedeutung sein soll. Das legt die Vermutung nahe und enthält unter Umständen die Gefahr, daß der, der in dieser Einliegerwohnung wohnt, ein willkommenes Ausbeutungsobjekt des Eigentümers des Hauses sein wird, wenn er nicht zufällig Mitglied der Familie ist.
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Also schon hier sind Einwendungen zu machen, und es ist vorzusorgen, daß diese zweite Wohnung so gesichert wird, daß die erwähnte Möglichkeit überhaupt nicht gegeben ist.
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Es wäre am besten, anzustreben, den Bewohner dieser zweiten Wohnung gegenüber dem Hausbesitzer in eine ähnliche Eigentumsstellung zu bringen.
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Der Berber um ein solches Familienheim muß dem Entwurf nach das Haus nicht selbst bewohnen. Er kann mehrere solcher Familienheime erwerben und an mehrere Familienmitglieder weitergeben. Der Begriff Familie ist in dem Entwurf außerordentlich weit gespannt. Der Eigentümer kann sein Heim frei und ohne Bindung verwerten oder veräußern.
Nach § 9 Abs. 2 dieses Entwurfs ist es auch verboten, daß Dritte, die Familienheime auf Vorrat bauen und an zugelassene Bewerber veräußern, andere Bedingungen daran knüpfen als nur solche, die die Zahlungsweise und den Eigentumsübergang regeln. Sie können also damit keine bestimmten sozialen Bindungen - wie etwa Heimfallanspruch, Wiederkaufsrecht oder Vorkaufsrecht - verbinden. Ich darf daran erinnern, daß im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz die Wohnungsunternehmen ausdrücklich verpflichtet sind, solche Bindungen mit einzuarbeiten. Sollte also ernsthaft versucht werden, besondere Bedingungen zu untersagen, dann würde das bedeuten, daß das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden müßte.
Nach den §§ 8 und 9 können die Bewerber selbst bauen, sich betreuen lassen oder von Dritten bereits erstellte Heime erwerben. Auch hier ist auf einen Gefahrenpunkt hinzuweisen. Dem Gesetzentwurf nach muß die Betreuung von den Organisationen staatlicher Wohnungspolitik, von privaten oder gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, von den Gemeinden oder Gemeindeverbänden erfolgen. Tun sie es nicht, dann wird ihnen angedroht, daß sie dafür entsprechend bestraft werden. Es wird ihnen dann gesagt: ihr bekommt künftig keine öffentlichen Mittel mehr zugewiesen, weil ihr euch dieser Aufgabe hier entzogen habt.
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Die Folge einer solchen Maßnahme wären unzählige Streitfälle und ebenso unzählige Verwaltungsklagen, wobei gar nicht zu übersehen wäre, wie sich die Dinge im einzelnen gestalten würden.
Im § 9 ist die Errichtung solcher Familienheime durch Dritte vorgesehen. Im Abs. 2 dieses Paragraphen heißt es, daß diese Familienheime übereignet werden, wenn der Bewerber den bar zu zahlenden Teil des Erwerbspreises bezahlt hat. Gleichzeitig wird vorgesehen, daß den Bewerbern angemessene Zahlungsfristen eingeräumt werden sollen, die nicht über zehn Jahre dauern sollen. Nach unserer Meinung ist diese Frist viel zu weit gesteckt. Wir glauben, daß Mittel und Wege gesucht und gefunden werden müssen - etwa über die Zwischenfinanzierung und die Möglichkeit des Nachsparens für den Erwerber -, diese Frist etwa auf die Hälfte der Zeit - also etwa auf fünf Jahre - zu verkürzen.
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Ich darf daran erinnern, daß unser bei der Beratung des Ersten Wohnungsbaugesetzes gestellter Antrag, gerade den Bau von Eigenheimen zu fördern und dafür 200 Millionen DM extra zur Verfügung zu stellen, abgelehnt wurde. Jetzt kommen Sie zu ganz ähnlichen Vorschlägen, und wir hoffen, daß wir auf diesem Wege auch einig werden.
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In Abs. 4 des § 9 ist vorgesehen, daß die Wohnungsunternehmen verlängerte Fristen einräumen müssen, wenn dem Erwerber die Zahlung aus irgendwelchen Gründen unmöglich wird. Auch hier wäre zu prüfen, woher denn. die Wohnungsunternehmen die Mittel dafür überhaupt bekommen sollen.
Schwergewicht des Entwurfs sind die Finanzierrungsvorschläge. Hier wird deutlich, welche besondere Rolle der Bau von Familienheimen künftig einnehmen soll. Soweit möglich, sollen alle Mittel nur hierfür verfügbar sein, und alle nur möglichen Erleichterungen sollen dem Bau solcher Familienheime zugute kommen: Steuer- und Gebührenbefreiungen usw. nach den §§ 19 und 20. 7c-Mittel sollen künftig überhaupt nur dann gegeben werden können, wenn sie für den Bau solcher Familienheime verwendet werden.
Nun ist in § 1 Abs. 1 vorgesehen, daß Bund, Länder und Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet werden, die gemäß dem Ersten Wohnungsbaugesetz und dem Lastenausgleichsgesetz anfallenden Mittel für den sozialen Wohnungsbau überwiegend zur Schaffung von Familienheimen zu verwenden. Diese Bestimmung kann insbesondere in Großstädten .zu ganz erheblichen Schwierigkeiten führen. Dort liegen ganz andere Voraussetzungen als etwa in ländlichen Gebieten vor. Es wird wohl kein Zweifel darüber 'bestehen, daß in den Großstädten überwiegend der Bau mehrgeschossiger Mietwohnungen im Vordergrund stehen muß.
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- Wenn Sie, verehrter Kollege Lücke, sagen, daß darüber kein Zweifel besteht, dann erhebt sich natürlich für uns die Frage, ob dann auch noch das genügende Kapital für die Durchführung der notwendigen Aufgaben vorhanden sein wird,
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nachdem doch nach den Absichten der Verfasser dieses Entwurfs so gut wie alle Mittel für den Bau solcher Familienheime verwandt werden sollen.
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In Abs. 2 des § 1 wird noch ausdrücklich festgelegt, daß Wohnungen in Drei- und Mehrfamilienhäusern mit öffentlichen Mitteln nur gefördert werden sollen, wenn es sich um den Wiederaufbau, die Wiederherstellung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudes handelt. Beim Wiederaufbau - der hoffentlich weiterhin so intensiv vorangeht - sind wohl bald die eingeräumten Möglichkeiten ausgeschöpft. Vorsorglich ist in § 1 Abs. 2 des Entwurfs für Wohnungen in Neubauten vorgesehen, daß insbesondere diejenigen gefördert werden, die in der Rechtsform des Wohnungseigentums oder eines unbefristeten, Eigentum vertretenden Dauerwohnrechts erstellt werden. Der Bauherr, der diesen Grundsätzen nicht entspricht, mag dann sehen, wo er bleibt, bzw. er mag sehen, wo und wie er das Baukapital zusammenbekommt.
Die öffentlichen Mittel sollen also überwiegend für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Ich frage - auch in Übereinstimmung mit vielen Kritikern dieses Entwurfes -, auf Grund welcher Unterlagen wird diese Forderung eigentlich erhoben? Wollen denn wirklich mehr als die Hälfte der Wohnungsuchenden ein Familienheim? Sind es 50, 60, 70 oder 80 % der Wohnungsuchenden, die ein solches Heim wollen, oder sind es nur 10 oder 20 %?
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Darüber liegen nach übereinstimmendem Urteil aller Sachverständigen, die sich zu dieser Frage geäußert haben, keinerlei verläßliche Unterlagen vor. Sie stimmen darin überein, daß es eine der vordringlichsten Aufgaben der soziologischen Institute wäre, sich einmal daran zu machen, so schnell wie möglich zuverlässige Unterlagen hierüber zu erarbeiten.
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Aber wir müssen zugeben, bis jetzt haben alle Versuche, das zu fixieren, mehr oder weniger im Nebel herumgefischt. Ich darf daran erinnern, daß die Deutsche Angestelltengewerkschaft in Berlin eine sehr umfangreiche und sehr genau erarbeitete Umfrage veranstaltet hat. Danach äußerten sich von tausend Befragten 24,5 % dahin, im eigenen Haus wohnen zu wollen.
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- Nun, wir geben ohne weiteres zu, daß solche Befragungen örtlich oder bezirklich ein ganz verschiedenes Gesicht haben; aber um so notwendiger ist es, sie auf breitester Grundlage nun auch einmal zu erarbeiten.
Anderswo lese ich in Untersuchungen und kritischen Stellungnahmen, daß 57 % Mietwohnungen etwa 40 % Eigentumswohnungen gegenüberstehen. Ich könnte daraus verhältnismäßig einfach schlußfolgern und sagen: wo ist denn eigentlich dieses unerträglich schlechte Verhältnis zwischen Mietwohnungen einerseits und Eigentumswohnungen andererseits? Ich erinnere mich an eine Bemerkung, die ein geschätzter Kollege aus diesem Hause mir gegenüber vor einiger Zeit machte gerade in bezug auf die Frage, wieviel Menschen, die heute in Mietwohnungen oder Genossenschaftswohnungen wohnen, in Einfamilienhäuser oder in Eigentumswohnungen wollen.
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Ich kann Ihnen sagen, das Ergebnis seiner Umfrage entsprach in keiner Weise den Zielsetzungen dieses Entwurfs, etwa dem Eigenheimgedanken. Warum also überwiegend die Mittel dafür verwenden, warum Anlagezwang für die Kapitalsammelstellen, die Hälfte ihrer Mittel für den sozialen Wohnungsbau der Finanzierung von Familienheimen zuzuwenden?
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Wenn das tatsächlich gemacht werden sollte - es spielte schon einmal bei der Beratung des Ersten Wohnungsbaugesetzes eine Rolle und wurde damals von Ihnen abgelehnt -, dann würden wir sagen: gut, wenn die eine Hälfte dieser Mittel für den Bau von Familienheimen verwendet werden soll, dann soll die andere Hälfte für den ebenso notwendigen Bau von Mietwohnungen in den Zentren der Städte dienen, wo das nun einmal notwendig ist.
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Warum die Verpflichtung der Sozialversicherungsträger, alle ihre Mittel, die sie für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen können, in Hypotheken für Familienheime anzulegen? Die Beiträge, die da zusammenkommen, sind von Arbeitern und Angestellten aufgebracht worden,
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und alle haben Anspruch darauf, daß ihre Wohnbedürfnisse gleichmäßig gefördert werden ohne Bevorzugung eines bestimmten Types oder derjenigen, die etwa in der Lage sind, sich ein Familienheim leisten zu können.
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Mit sehr massiven Mitteln wird versucht, das zu erreichen und zu sichern, was man als Ideal ansieht.
In einer kritischen Äußerung zu diesem Entwurf wurde - ich glaube, mit Recht - gesagt, die gefährlichsten Gegner des Eigenheimgedankens sind nicht seine Feinde, sondern seine sektiererischen Freunde, die den Boden der Realität unter sich verloren haben. Ich glaube, daß das gar nicht so ganz unrecht ist. Aus den Äußerungen des Herrn Wohnungsbauministers haben Sie ja entnehmen können, daß er diesem Entwurf sehr vorsichtig und mit einer gewissen Zurückhaltung gegenübersteht.
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- Er hat gesagt, man solle alle Anstrengungen machen, um das, was an guten Ideen vorhanden sei, in ein einheitliches Gesetz einzubauen, das dann auch wirklich zur rascheren und reibungsloseren Abwicklung des Ganzen führe.
Es ist zu fragen: was liegt denn überhaupt für ein Anlaß vor, etwa diejenigen, die in Mietwohnungen wohnen wollen oder wohnen müssen, zu diffamieren oder zu diskriminieren.
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({23})
- Das steckt zum Teil in diesem Entwurf.
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Man hat auch mit Recht gesagt, und der Herr Wohnungsbauminister hat es ja auch zumindest anklingen lassen,
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durch diesen Entwurf käme ein neuer Dirigismus in die Wohnungspolitik hinein, käme ein neues planwirtschaftliches Moment in die ganze Geschichte hinein,
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und wir könnten uns ja darüber freuen, daß Sie eine solche Wandlung durchgemacht haben. Wundern Sie sich aber nicht, wenn wir Ihnen dann bei kommenden Gelegenheiten in Erinnerung rufen, wie Sie sich hier zu diesem Entwurf gestellt haben! Außerdem frage ich Sie: wie paßt denn das, was Sie hierbei verfolgen, in die doch immer stärker in Erscheinung tretende Linie hinein, die Wohnungspolitik zu liberalisieren? Das ist eine Sache, die Sie dann unter sich ausmachen können.
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Ich bin jedenfalls der Auffassung, daß auch die Kapitalsammelstellen und die Institute sich zunächst an die gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Auflagen halten müssen, die ihnen gemacht werden. Es liegen bereits schriftliche Äußerungen sowohl des Verbandes privater Hypothekenbanken als auch des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes vor, die sehr davor warnen, mit solchen Zwangsmaßnahmen und Anlageverpflichtungen zu kommen, Äußerungen, die darauf hinweisen, daß es in der Vergangenheit ganz gut gelaufen sei und wohl auch zukünftig so gehen könne.
({28})
In dem Entwurf sind an vielen Stellen Formulierungen enthalten, die unklar und strittig sind. In § 13 wird von einer „angemessenen Eigenleistung" gesprochen. Was ist hier nun angemessen? Wer legt das fest? Wird hier nicht der Auslegungspraxis ein weiter Spielraum eingeräumt? Wird hier nicht den Ämtern und Behörden die Möglichkeit gegeben, die Sache entweder zu forcieren oder zurückzudämmen?
In § 14 heißt es, der Darlehnsbetrag solle nach der Größe der Wohnungen gegeben werden. Die Absicht, die dabei verfolgt wird, ist, auf diese Art und Weise den Bau möglichst großer Wohnungen zu erreichen.
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Darüber läßt sich streiten. Es ist sehr zu prüfen und durchaus fraglich, ob sich das bundeseinheitlich regeln läßt.
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In § 15 wird bezüglich der Instandhaltungskosten von Beträgen zwischen 0,75 und 1,25 DM gesprochen. Ich glaube, daß diese Beträge viel zu gering angesetzt worden sind, vielleicht in der Absicht, die Gestehungskosten und alles das möglichst günstig zu gestalten.
In § 16 ist ebenfalls eine solche dehnbare Formulierung enthalten. Da wird von der „tragbaren Gesamtbelastung" gesprochen, da wird davon gesprochen, daß die Gesamtbelastung „auf die Dauer tragbar" sein muß, ferner von „voraussichtlich dauernd gesichertem Reineinkommen". Alles das sind Formulierungen, die so unklar sind und so verschieden ausgelegt werden können, daß im Ausschuß ernsthaft darüber beraten werden muß, was damit werden soll.
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In § 17 heißt es, daß diese Darlehen, die für den Erwerb solcher Familienheime gegeben werden können auch Zuschüsse sein können. Nur muß sich dann der Bewerber bereit erklären, mit der Hälfte des gemäß § 14 möglichen Darlehens zufrieden zu sein. Wenn er diesen Weg geht, will man nach dem Entwurf sogar darauf verzichten, daß für dieses Bauobjekt eine besondere Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wird. Es sollen auch keine beschränkenden Bedingungen bezüglich des Eigenheims oder dessen Nutzung vorgesehen werden. Hier, glaube ich, liegt die Gefahr, daß Leute mit entsprechend hohem Einkommen mit Hilfe dieser Zuschüsse den Versuch machen, zu einem billigen Wohnungsbau zu kommen. Wir sind der Auffassung, daß das unter keinen Umständen ermöglicht werden sollte, daß Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln in dieser Weise nicht geleistet werden dürfen. Bei solchen Maßnahmen müssen wir in erster Linie die breite Schicht der kleinen Leute im Auge haben. Denen zu helfen, ist viel wichtiger, als denen Zuschüsse zu geben -, die sie ja nicht mehr zurückzuerstatten brauchen -, die von Haus aus so gut gestellt sind, daß sie nur mit der Hälfte des ursprünglichen Darlehensbetrages zufrieden sein können.
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Der § 18 sieht vor, daß die Baulanderschließung aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaues gefördert werden muß.
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Die Mittel der Gemeinden sind so jämmerlich gering, daß man unmöglich auch noch für diese Zwecke Geld aufwenden kann. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden bleibt dann kein anderer Weg übrig, als sich die Mittel auf dem Anleiheweg zu beschaffen.
Ich habe in der Kürze der Zeit nur Weniges andeuten können, was zu diesem Entwurf kritisch zu sagen ist. Jetzt ist nicht die Zeit gegeben, und hier ist auch nicht der rechte Ort, die Sache eingehend zu besprechen. Dazu wird in den Ausschüssen Gelegenheit sein.
Ich beantrage Überweisung dieses Entwurfs an die Ausschüsse für Wiederaufbau und Wohnungswesen, für Bau- und Bodenrecht und an den Sozialpolitischen Ausschuß. Dort werden wir anstreben, daß Einseitigkeiten und Bevorzugungen vermieden werden. Dann soll in klärender Diskussion versucht werden, zu erreichen, daß sich alle, die durch den sozialen Wohnungsbau zu einer ordentlichen Wohnung kommen wollen, soweit das überhaupt möglich ist, für diejenige Wohnform entscheiden können, die ihrem Lebensstil am besten entspricht und für die sie auch die notwendigen Opfer zu tragen
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bereit und in der Lage sind. Ich hoffe, daß wir in dieser Ausschußarbeit die reinigende Diskussion haben werden.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Engell.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist noch gar nicht lange her, vielleicht ein Menschenalter, daß wir in Deutschland von Herdstellen sprachen, von neuen Herdstellen, die bei uns im Zuge der inneren Kolonisation geschaffen worden waren. Das erdverbundene Dasein bestimmte noch unseren Sprachgebrauch. Nun sind wir von den Herdstellen über die Heimstätten zu den Wohnungseinheiten gekommen, und das auch in Abkürzung: zu den WEs.
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Hier setzt doch wohl der Gedankengang der Antragsteller ein, die dieser Entwicklung entgegentreten wollen. Was also diese ideelle Seite des Antrages betrifft, sind wir durchaus bereit, ihn ernsthaft zu würdigen und ihn weitestgehend zu unterstützen.
Aber, meine Damen und Herren, daneben erheben sich ja so viele materielle Fragen, daß wir sie hier im einzelnen, wie auch schon von den Vorrednern gesagt worden ist, nicht erörtern können. Ich möchte aber hier im Plenum einen Gesichtspunkt doch besonders erwähnen. Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat gesagt: wenn der einzelne Bürger bereit sei, Opfer zu bringen und zu sparen, dann sei der Staat gewillt, ihm zu helfen,
ihn zu unterstützen und ihn schließlich zum Besitzer eines Eigenheims werden zu lassen. Wir haben in der Bundesrepublik einen beträchtlichen Personenkreis, der schon erhebliche Opfer gebracht hat. Das sind diejenigen, die ihre Heimstätten verloren haben, sei es in Aachen oder in Allenstein. Dieser Personenkreis muß unseres Erachtens hierbei vordringlich berücksichtigt werden. Er hat neben diesen Wünschen einen so erheblichen Nachholbedarf gehabt, daß er kaum in der Lage sein wird, nun auch noch größere Mittel zur Erstellung eines Eigen- oder Familienheims aufzubringen.
Wenn hier so häufig beklagt wird, daß die Eigentumsverhältnisse in den von uns in den letzten Jahren geschaffenen Wohnungen so wenig den eigenen Absichten entsprechen, so ist zu sagen: das liegt daran, daß Bauen vor allem eine Mittelfrage ist. Wer auf der unteren staatlichen Ebene, also bei den Regierungspräsidenten, erlebt hat, wie die Zuteilung der Mittel an den letzten Antragsteller erfolgt, der wird wissen, daß die Herren, die in den Ausschüssen die Mittel vergeben, sie zähneknirschend vielfach für andere Zwecke hergeben mußten, während sie viel lieber ein Eigenheim gefördert hätten.
Wenn hier der Personenkreis der Geschädigten in größerem Umfang zum Zuge kommen soll, so wird es nicht ausreichen, den Kredit je Quadratmeter zu erhöhen. Es wird vielmehr immer so sein und bleiben, wie es in der Vergangenheit gewesen ist, daß immer die letzten 1000, 2000, 3000 DM fehlten trotz aller Finanzierungspläne. Wenn Sie hier eine ausreichende Finanzierung vorsähen, wären wir gern bereit, diesen Antrag weitestgehend mitzumachen.
Das Weitere, was uns mit großer Sorge erfüllt, ist die Landbeschaffung. Wer weiß, welche Schwierigkeiten sie macht, gibt sich auch keinen Illusionen hin. Ein Prozent ist schon sehr viel. Das Land ist zwar vorhanden, aber es da zu bekommen, wo der betreffende Antragsteller sitzt und wo er bauen will, macht eben die großen Schwierigkeiten.
Dieser Antrag, der ideell so gut fundiert ist, hat nun aber auch Konsequenzen, die Sie ziehen müssen. Sie müssen wegen der Finanzierung und der Landbeschaffung auch bereit sein, die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Personenkreis, Herr Kollege Lücke, den Sie genannt haben, zu fördern, die Wunden zu heilen, die der Krieg ihm geschlagen hat.
Wir möchten hier zu den einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs nichts sagen. Wir haben sehr viel dazu zu bemerken, wollen das aber der Ausschußarbeit überlassen und beantragen daher auch, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungsfragen zu überweisen.
({1})
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Brökelschen.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Herr Kollege Stierle hat einleitend die grundsätzliche Bereitschaft seiner Fraktion ausgesprochen, an dem Gesetzentwurf positiv mitzuarbeiten. Das möchte ich als erfreulich vorweg feststellen. Ich bedauere es aber, daß Herr Kollege Stierle in der ersten Lesung viel zuviel von dem ausgeführt hat, was an sich in die Diskussionen des Ausschusses gehört. Ich möchte deshalb den Versuch machen, die Debatte ein ganz klein wenig wieder auf grundsätzliche Fragen zurückzuführen; denn das ist der Sinn der ersten Lesung.
Herr Kollege Stierle hat das Wort von den „sektiererischen Freunden" gebraucht. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist das erste gewesen, das die CDU/CSU-Fraktion im neuen Bundestag eingebracht hat, und schon das ist ein Beweis dafür, daß es hier nicht um irgendwelche abgelegenen oder Gruppeninteressen geht, sondern daß ein ganz großes zentrales Anliegen der CDU hier seinen Niederschlag gefunden hat.
({0})
Ich möchte darüber hinaus auch gleich ein anderes sagen: Wer den Gesetzentwurf wirklich in seinem Sinn erfaßt, der kann nicht der Auffassung sein, daß damit irgendeine Diffamierung nach irgendeiner Richtung hin gemeint sein sollte.
({1})
Aber ich möchte doch hier auch ganz klar sagen, daß vielleicht mehr Mut dazu gehört, in diesem Augenblick ein solches Gesetz einzubringen, als auf die Schwierigkeiten hinzuweisen,
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die sich nun seiner Realisierung entgegenstellen. Ich stimme z. B. Herrn Kollegen Stierle in seiner Ansicht unbedingt zu, daß wir eine soziologische Untersuchung über die Eigentumsbereitschaft der breiten Massen brauchen, bin aber nicht der Meinung, daß man in dem Für oder Wider Berlin mit seiner Arbeitslosenziffer von 220 000 und den damit weit anderen Voraussetzungen als repräsentativ für die Bundesrepublik ansehen kann.
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Folgendes ist meiner Meinung nach als Ausgangspunkt zu beachten. Wir sind gezwungen und vielleicht dazu verurteilt, Gesetze zu machen in einer Zeit des Umbruchs und des Übergangs, in der die Menschen weithin in einer Krise sind und in der weithin Ordnungen schwankend geworden und ausgehöhlt worden sind. Es ist ja doch die einmütige Meinung der modernen Soziologie, daß die moderne industrialisierte Gesellschaft den Menschen mit sehr vielen Bindungen auch alle Hilfen und Stützen genommen hat,
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und ich füge hinzu: nicht nur den einzelnen Menschen, sondern auch der Familie sind alle diese Hilfen und Stützen genommen worden, die beide einmal schützten und einmal trugen. Wir wissen natürlich sehr wohl, daß der Gesetzgeber in einer solchen Zeit nur sehr bescheidene Möglichkeiten hat, hier helfend und zukunftsweisend vorzugehen, aber desto mehr entsteht daraus meines Erachtens die Verpflichtung, daß der Gesetzgeber seine Arbeit an entscheidenden Punkten unter Leitbilder stellt; und um nicht mehr und nicht weniger handelt es sich hier.
Ich möchte gerade Herrn Kollegen Stierle sagen, wie eindrucksvoll für mich eine Rede des Herrn Senatspräsidenten Kaisen auf der Tagung des Volksheimstättenwerks in Hannover - ich glaube, im Jahre 1951 - gewesen ist; und damit komme ich auf etwas Zentrales: Herr Kaisen hat sich damals in seinen Ausführungen uneingeschränkt zu dem Gedanken der Kleinsiedlung bekannt,
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und zwar aus zwei sehr wichtigen Gründen. Er hat ausgeführt, daß es seiner Meinung nach heute mehr denn je notwendig sei, dem Menschen, ehe er in die mechanisierte Arbeit hineinginge, in seinem Garten die Möglichkeit zu geben, eine halbe Stunde mit seinem Herrgott allein zu sein.
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Und er hat weiter gesagt, daß für die Kinder das Wesentliche eines Gartens darin bestehe, daß sie wieder nahe Verbindung mit der Natur und damit ein Gefühl der Ehrfurcht vor dem Wachsen und dem Gewachsenen bekämen.
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Wir stehen, wenn man es einmal überspitzt sagen will, in einem Zeitalter des Totovergnügens, der Wettleidenschaften. Deswegen, Herr Kollege Stierle, sind die Menschen weithin nicht mehr bereit, Verzicht und Verantwortung auch im Eigentum auf sich zu nehmen.
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Ich meine aber, daß das für uns nicht Anlaß sein sollte, hier nicht den Versuch zu unternehmen, den Menschen auf seine gesunde Grundlage, nämlich auf die Bereitschaft zu Verzicht und Verantwortung, zurückzuführen.
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Wir sind der Meinung, daß es heute nicht genügt, Eigentum zu propagieren. Das Eigentum in Form eines Sparkassenbuches mag gut und schön sein; aber es kann sich heute oder morgen in ein Motorrad, einen Fernsehapparat oder so etwas umsetzen. Wir möchten den Menschen auf Dinge hinweisen, die dauerhafter sind als das, was im großen Rahmen des Konsums zu erwerben möglich ist.
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Ich möchte ein Weiteres sagen. Wer es selbst er- I lebt hat, daß ein Kind im Garten groß wird, ein eigenes Beet hat und in seinem kleinen Herzen um das Schicksal einer Blume, die dem Verwelken nahe ist, oder um ein Tier, das ihm lieb ist, besorgt ist, der weiß, daß hier ganz große Grundlagen geschaffen werden können, die auch für den erwachsenen Menschen von entscheidender Bedeutung sind.
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Wir stehen gar nicht an zuzugeben, daß die Entwicklung der Wohnform im Rahmen der großen Genossenschaften, wenn wir demgegenüber an Wedding und die ganz furchtbaren Mietkasernen des 19. Jahrhunderts denken, mit Spielplätzen und all diesen Dingen weitgehend Fortschritte gemacht hat. Aber es ist etwas anderes, ob ein Kind im eigenen Garten oder im Sandkasten oder auf dem Rasenplatz irgendeiner ausgedehnten Großstadtsiedlung spielt.
Fast noch wichtiger als diese Gedanken ist für mich die Überlegung: Was bedeutet ein solches Heim für die Familie? Ich will nichts sagen von den Möglichkeiten, über ein familiengerechtes Heim das natürliche Wachstum der Familie zu begünstigen. Darüber ist oft genug gesprochen worden. Wichtiger ist mir im Augenblick der Gedanke, daß die Familie im eigenen Heim die Möglichkeit hat, gemeinsame neue Impulse und Aufgaben zu bekommen. Wir sprechen so viel von der Gefährdung der Familie. Sie ist heute zweifellos von der Überbetonung aller möglichen Rechte her gefährdet; aber der Kernpunkt ist doch, daß die Familie als Institution mit der Entwicklung der industrialisierten Gesellschaft ,ausgehöhlt worden ist, daß in dem Augenblick, in dem die Produktionsgemeinschaft zerbrochen worden ist und in Beruf und Arbeit die Glieder aus der Familie herausgenommen worden sind, wichtige Funktionen, die die Familie zusammengehalten haben, verlorengegangen sind.
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Gerade hier wird im Kernanliegen des Lückeschen Entwurfs die Möglichkeit gegeben, neue, sinnvolle Aufgaben für diese auseinandergerissene Familie zu finden.
Uns Frauen beschäftigt sehr ernsthaft das Problem der Freizeitgestaltung für die Frau, die infolge der Technisierung des Haushalts weithin ihrer Pflichten enthoben ist. Dieses Problem ist dort gelöst, wo das Eigenheim mit dem eigenen Garten vorhanden ist.
({13})
Ein Letztes! Wenn die Familie gefährdet ist, dann vor allen Dingen auch dadurch, daß Großfamilien - darunter verstehe ich nun nicht die Zugehörigkeit von Vettern und Cousinen und allen möglichen weiteren Verwandten, sondern ich verstehe darunter die elementare Zusammengehörigkeit der drei Generationen - kaum noch bestehen.
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Die Familie ist - je länger, desto mehr - zusammengedrängt worden auf die Kleinfamilie und ist damit konzentriert worden. Das sind keine Weisheiten von mir, sondern die übereinstimmenden Ergebnisse der soziologischen Forschung. Die Familien in dieser Form der Kleinfamilie sind allzuleicht beeinflußt von Gefühlsimpulsen und all diesen Dingen, die einen Zusammenhalt der Familie unendlich
({15})
labil machen und gefährden. Dadurch, daß man die Großeltern wieder mit in das Haus hineinnimmt, ist es vielleicht möglich, diese Gefahren der Kleinfamilie zu überwinden und wieder Stetigkeit und Zusammenhalt zu fördern. In diesen Familien gibt es auch manche Aufgaben - die gerade heute immer wieder gesucht werden - für alte Menschen, um ihnen das Gefühl des Überflüssigseins im Leben zu nehmen.
In diesem Zusammenhang noch ein Letztes. Die Fraktion der CDU/CSU will, daß der Mensch sich weitgehend von der Vorstellung des „Wohlfahrtsstaates" löst und daß der Familie wieder die Möglichkeit gegeben wird, Aufgaben hinsichtlich der Versorgung und andere Verpflichtungen zu übernehmen, die bislang der Staat laufend hat übernehmen müssen.
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In diesem Gesetz sehen wir einen kleinen Ansatz zu einer solchen Revidierung des Überhandnehmens des Gedankens vom Wohlfahrtsstaat.
Zum Schluß, meine Herren und Damen, möchte ich folgendes sagen. Wir sind in der Situation, in der wir uns befinden, leider Gottes gezwungen, ein Provisorium nach dem andern zu machen. Ich meine aber, wir sollten bei aller Anerkennung der Unumgänglichkeit solcher Provisorien niemals vergessen, darüber hinaus dort, wo wir es können, auch definitive Wege zu gehen.
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Ich habe die Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers begrüßt, in denen er der Hoffnung Ausdruck gab, ein Wohnungsbaugesetz aus einem Guß zu schaffen. Ich stimme dem freudig zu, wenn im Mittelpunkt dieses einheitlichen Wohnungsgesetzes der Gedanke steht: „Heraus aus der Massierung, heraus aus der Kollektivierung!", und wir keinen Utopien, aber allen Wegen folgen, auf denen dieses Anliegen einer Wiederzurückführung des Menschen und der Ordnungen auf ihre natürlichen und sittlichen Gegebenheiten und Grundlagen begünstigt und gefördert wird.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schild.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine politischen Freunde stimmen der Zielsetzung des Antrags der CDU/CSU in vollem Umfange zu. Die Schaffung von Privateigentum wird uns ja beim nächsten Punkt der Tagesordnung noch besonders befassen. Soweit hierdurch Eigenheim-Privateigentum geschaffen werden soll, kann man und muß man diesem Ziel nur zustimmen. Aber wir haben schon nach der bisherigen Wohnungsbaugesetzgebung eine ganze Reihe von Typen von Siedlerstellen, von Kleinsiedlungen, von Landarbeitersiedlungen, von Bergmannssiedlungen, - alles Siedlungen, bei denen es ja letzten Endes auf denselben Typ hinauskommt. Wenn hier ein neues Familieneigentum zur Debatte gestellt wird und auch in die Gesetzessprache eingefügt werden soll, dann sehe ich den materiellen Unterschied nach dem Entwurf des Abgeordneten Lücke nur darin, daß hier ein Eigenheim mit der Verpflichtung, einen Garten zu haben, besonders hervorgehoben werden soll. Das ist nach den bisherigen Bestimmungen der verschiedenen Gesetze, die die Wohnungsbauwirtschaft regeln, nicht unbedingt erforderlich. Am wenigsten im Wohnungsbaugesetz deckt sich der jetzige Begriff des Eigenheims mit der neuen Formulierung des Familieneigenheims, weil hierbei gewissermaßen die Verpflichtung übernommen werden soll, gleichzeitig mit dem Eigenheim einen Garten zu bewirtschaften
({0})
- es kann unter Umständen auch ein Ziergarten sein -, so stimmen wir dieser Neuformulierung, d. h. der Schaffung dieses neuen Typs zu.
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Aber es fragt sich, ob man diesen neuen Typ unter allen Umständen durch den Begriff „Familieneigenheim" kennzeichnen soll. Hier sind wir der Auffassung, die der Herr Bundeswohnungsbauminister dargestellt hat, daß dieser neue Typ in den Rahmen der Ergänzungen eingebaut werden muß, die die Regierung als Novelle für das neue Wohnungsbaugesetz vorsieht, ohne daß der Begriff „Familieneigenheim" besonders herausgestellt wird. Denn schließlich kann man eine Distanzierung zu den bisherigen Eigenheimsiedlungen und -wohnungen nicht durch einen besonderen Begriff „Familieneigenheim" erreichen.
Wir sind der Auffassung, die auch der Herr Bundeswohnungsbauminister zur Kenntnis gegeben hat, daß irgendwelche globalen Blockierungen der öffentlichen Mittel zugunsten dieses einen Zweckes nicht erfolgen dürfen, sondern daß sich die Förderung dieses Zweckes je nach dem örtlichen und bezirklichen Bedarf richten muß. Man kann auf keinen Fall gesetzlich die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel auf ein bestimmtes Programm, auf eine bestimmte Linie beschränken, ohne zu wissen, ob dem örtlichen Bedarf dabei Rechnung getragen wird.
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Wir sind auch nicht für die behördliche Ausarbeitung von Typen, wie sie in diesem Entwurf vorgesehen ist. Wir sind der Auffassung, daß es eine grundsätzliche Frage ist, ob man überhaupt Baubehörden mit Typen befassen soll oder ob man das lieber der Privatwirtschaft, den Architekten oder den Bauherren selbst überlassen soll, die sich ihre Architekten oder baugewerblichen Architekten aussuchen oder Betreuungsgesellschaften damit beauftragen. Von behördlichen Bautentypen halten wir nicht viel.
Nun aber zu der entscheidenden Frage! Auch bei dieser Art des Eigenheims, gleichgültig, welche Beziehung es bekommen soll, wird der größte Teil der Interessenten ohne eine Baubetreuung nicht auskommen, und die bisherige Exekutive auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft hat ja gezeigt, daß geeignete Instrumente der Baubetreuung vorhanden sind, wenn ihnen das Ziel etwas schmackhafter gemacht wird, für Fremde und nicht immer auf eigene Rechnung und in eigenem Besitz zu bauen. Wir sind der Überzeugung, daß bei der kommenden gesetzlichen Regelung über die Frage des gemeinwirtschaftlichen Eigentums und seine Zunahme und bei der Neuregelung des Gemeinnützigkeitsgesetzes - der Herr Bundeswohnungsbauminister hat seine Absichten darüber bereits in der Öffentlichkeit kundgetan - die Frage der zukünftigen Betreuungsaufgabe der gemeinnützigen Gesellschaften, aber auch privatwirtschaftlicher Wohnungsbaugesellschaften eine wesentliche Rolle für die Erreichung diese Zieles spielen wird. Denn in den letzten vier Jahren ist von dieser Be({3})
treuungsaufgabe wenig zu sehen gewesen; im Gegenteil, es wurde wesentlich mehr auf eigene Rechnung und in eigenem Besitz gebaut als im Wege der Fremdbetreuung oder im Wege der Übereignung. Das ist das, was Kollege Lücke in seinen einleitenden Worten klar und deutlich als Hauptkritik an dem Verfahren der letzten vier Jahre herausgestellt hat.
Ich bin der Auffassung, daß es genügen wird, diesen Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu überweisen, und daß sich der Sozialpolitische Ausschuß mit dieser Materie nicht zu befassen braucht.
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Das Wort hat der Abgeordnete Wirths.
Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte ist lang und ausgiebig gewesen. Es sind manche Ausführungen gemacht worden, die in den Ausschuß gehört hätten. Wenn man sich eine solche Vorlage ansieht und in der ersten Lesung darüber zu sprechen hat, dann muß man sich, glaube ich, zunächst darüber Gedanken machen, welche Voraussetzungen für ein solches Gesetz geschaffen werden müssen und welche Durchführungsmöglichkeiten überhaupt gegeben sind.
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Ich darf daran erinnern, daß das Parlament in der vergangenen Legislaturperiode eine ganze Reihe von gesetzgeberischen Maßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, den Gedanken dieser Vorlage in der Praxis durchzuführen. Ich erinnere an das Gebührenbefreiungsgesetz. Ich erinnere daran, daß wir im vorigen Jahr - Gott sei Dank in Übereinstimmung mit den Herren Kollegen des Finanzausschusses, die nicht sehr leicht zu erreichen war - den § 7 b des Einkommensteuergesetzes dahin geändert haben, daß auch der spätere Erwerber in den Genuß der Möglichkeit erhöhter Abschreibung nach § 7 b kommen soll. Ohne eine solche Voraussetzung ist dieses Gesetz nicht durchführbar. Ich erinnere daran, daß § 7 c noch bis Ende des Jahres gilt. Wenn er etwa Ende des Jahres wegfallen sollte, Herr Kollege Lücke, dann fällt auch dieses Gesetz.
({1})
Sie haben § 7 c in Ihrem Gesetzentwurf zweimal zitiert, in § 10 und in § 21, und haben ihm eine besondere Stellung eingeräumt. Wenn er also wegfällt, dann ergeben sich Schwierigkeiten, und dann halte ich die Möglichkeit, dieses Gesetz durchzuführen, nicht mehr für gegeben.
Ich erinnere weiter daran, daß eine Reihe von Ländern ihre Grunderwerbsteuergesetze in der Weise geändert und verbessert haben, daß beim Erwerb und bei der Bebauung von Grundstücken der erstmalige Übergang von beiden - Grundstück und Haus, Eigenheim oder Eigentumswohnung - von der Grunderwerbsteuer befreit werden soll. Aber diese Gesetze sind uneinheitlich und genügen nicht. Ich will hier nur ganz in Parenthese sagen, daß nach meiner persönlichen Meinung das ganze Grunderwerbsteuerrecht in den Ländern geändert werden muß.
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Wir haben für Trümmergrundstücke und für bebaute Grundstücke nicht mehr den Preisstopp. Aber wegen der 7 %igen Belastung mit der Grunderwerbsteuer stockt der Grundstücksaustausch, der dringend notwendig ist. Ich möchte den Bundeswohnungsbauminister bitten, doch einmal mit den Ländern darüber zu verhandeln, ob man hier nicht durch den Wegfall der Grunderwerbsteuer die notwendige Lockerung des Grundstücksmarktes erreichen kann. Kollege Lücke hat verschiedentlich unsere Amerikareise zitiert. Dort drüben hat man einen ganz aufgeschlossenen Grundstücksmarkt, der nicht mit irgendeiner Art von Grunderwerbsteuer belastet ist, sondern wo man bei Grundstückswechsel lediglich eine Gebühr zu zahlen hat.
Wir haben im vorigen Jahr - um noch einmal auf den § 7 c zurückzukommen - die Deutsche Bau- und Bodenbank in den Kreis der Empfänger von 7 c-Mitteln einbezogen, und zwar nur für die Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals. Meine sehr verehrten Kollegen von der CDU, der § 13 ist der springende Punkt in Ihrem Gesetzentwurf. Sie sagen selbst: es soll keiner ein Familienheim erwerben können, wenn er nicht dafür spart. Von diesem Grundsatz gehen wir aus. Aber soll er solange warten, bis er sein Eigenkapital zusammengespart hat? Nein, das geht nicht! Wir kommen also auf die Vorfinanzierung des Eigenkapitals,
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und das gilt in gleicher Weise auch für die Vorfinanzierung des Eigenkapitals für Eigentumswohnungen.
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- Ja, Vorratseigenheime! Nun wird man sich hier zu überlegen haben, wie das geschehen soll. Wir haben nicht nur im vorigen Jahr, sondern auch im Jahr davor und auch früher immer wieder versucht, 7 c-Mittel gerade für diesen Zweck einzusetzen. Das ist jetzt gelungen. Wenn aber § 7 c in diesem Jahr fällt, fällt auch dieses Gesetz. Also die Vorfinanzierung des Eigenkapitals ist das A und O, und darüber werden wir uns im Ausschuß erhebliche Gedanken machen müssen; denn es geht ja nicht an, ein Gesetz vorzulegen, es im Ausschuß zu besprechen und dann hier beschließen zu lassen, ohne daß man sich Gedanken darüber macht, wie es nun durchzuführen ist, wie der Zweck praktisch erreicht werden soll. Ich kann mir vorstellen, daß wir den Widerstand gewisser Kapitalgeber, von dem gesprochen worden ist, dadurch beseitigen, daß wir einer ordentlichen Familie, die ein solches Eigenheim erwerben will, die Hypothek durch eine Bundesbürgschaft voll verbürgen.
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Damit hätten wir dann wieder einen großen Streit beseitigt. Ich kann mir sogar vorstellen, daß es unsere Aufgabe wäre, einer solchen Familie hier deutlich eine Unterstützung zuteil werden zu lassen.
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Dann, meine Damen und Herren, ein Wort zu der Beschaffung des Landes! Ich will auf das statistische Material, das Herr Lücke vorgetragen hat, nicht eingehen. Ob das nun ein oder zwei oder wieviel Prozent sind, brauchen wir gar nicht zu überlegen. Aber was wir zu überlegen haben, ist die Notwendigkeit, die Anforderungen bei der Aufschließung neuen Baugeländes herabzumindern. Wir haben ja hier in Bonn das Beispiel. Gerade
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gestern hat mir ein Beamter des Ministeriums Preusker erzählt, daß er gezwungen war, bei einer Bundesbeamtensiedlung - oder was es gewesen ist - die Straße 6,50 m breit zu machen, statt nur eine Fahrspur vorzusehen, drüben einen Wendeplatz einzurichten und so die Kosten ungefähr auf die Hälfte zu vermindern. Wir finden es immer wieder, daß die Gemeinden - vielleicht auch die Regierungen - bei der Aufschließung von Gelände zu hohe Anforderungen stellen. Es ist nicht notwendig, daß überall verkabelt wird.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ich bewohne seit 17 oder 18 Jahren ein Eigenheim in einer Sackgasse, die nur einseitig bebaut wird. Im vorigen Jahre sind zwei weitere Häuser gebaut worden, Einfamilienhäuser. Jetzt geht die Bundespost daran, die Telefonleitungen zu verkabeln mit einem für diesen Zweck geradezu riesenhaften Kostenaufwand. Wir haben in den USA gesehen, daß hinter den Häusern die Freileitungen für Strom und Telephon vorbeigehen. Warum muß bei uns alles so teuer gemacht werden?
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Nun noch folgendes! Wir haben eben von Herrn Dr. Preusker gehört - und ich kann das aus der Praxis bestätigen -, daß der Preis pro Kubikmeter umbauten Raumes bei zweigeschossigen Einfamilienreihenhäusern nicht höher ist als der von mehrgeschossigen Häusern in der Stadt. Da aber ein Eigenheim notwendigerweise - das muß so sein! - in der Regel eine größere Wohnfläche hat als eine Mietwohnung, ist auch die Belastung des Eigenheims höher. Wenn die Belastung des Eigenheimers in den Vereinigten Staaten unter der des Mieters einer gleich großen Wohnung liegt, dann liegt das daran, daß der Preis pro Kubikmeter umbauten Raumes eines solchen amerikanischen Einfamilienheims wesentlich geringer ist als der Preis bei einem mehrgeschossigen Mietwohnhaus. Die Leute in den USA - Herr Lücke sagte, 90 Prozent aller Wohnungsbauten würden als Einfamilienhäuser gebaut - haben dann selbstverständlich den Drang zum Einfamilienhaus, weil die Belastung geringer ist. Bei uns aber ist die Belastung höher. Wir müssen in unserem Ausschuß überlegen, wie wir das zugunsten des Einfamilienhauses ändern können.
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- Nein, das hat damit nichts zu tun, Herr Kollege Jacobi. Die monatliche Belastung für denjenigen, der in USA ein Eigenheim erworben hat, ist geringer, als wenn er eine Mietwohnung derselben Größe in der Stadt mietete. Bei uns ist es gerade umgekehrt. Man würde also den Zug zum Einfamilienhaus wesentlich stärken, wenn man überlegte, ob es nicht gerechtfertigt ist, gerade in Verbindung mit der Hergabe von öffentlichen Mitteln für den Eigenheimer eine besondere Bevorzugung eintreten zu lassen.
Eine weitere Voraussetzung, ohne deren Erfüllung das Gesetz nicht durchzuführen ist - es ist schon von anderer Seite darauf hingewiesen worden -, ist das Vorhandensein geeigneter Bauträger. Wir werden hierbei alle Träger in Anspruch nehmen müssen, gleichgültig, ob sie gemeinnütziger Art oder freie Wohnungsunternehmen sind.
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Bei den freien Wohnungsunternehmen wird wahrscheinlich vorher eine Reihe von steuerlichen Fragen zu klären sein.
Herr Kollege Stierle, ich kann Ihnen aber Beispiele nennen, in denen gemeinnützige Trägergesellschaften sich nicht darum bekümmerten, ob es richtig ist, die Trägerschaft für ein kleines Objekt zu übernehmen. Hier waren fünf oder sechs Siedler, die eine Kleinsiedlung errichten wollten, hier war ein halbes oder ein ganzes Dutzend, und sie liefen herum und fanden keinen Betreuer.
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- Es gibt andere, es gibt sehr viele andere. Wir werden also auch auf diesem Gebiet versuchen, nun das Beispiel dieser einen den anderen vorzuhalten. Es muß also unbedingt überlegt werden, wie wir die Träger für diese Maßnahmen erhalten.
Dann gibt es wieder Schwierigkeiten mit einigen Paragraphen des Gesetzes, die zuviel vom Träger verlangen. Er kann nicht den Ausfall dafür übernehmen, wenn der Eigenheimer mal nicht zahlen kann. Es muß überlegt werden, wie das gestaltet werden soll. Ich bin auch der Meinung - der Herr Minister schnitt das an -, daß wir die Typenvorschriften nicht brauchen. Wir haben in der Praxis soviel ausgezeichnete Grundrißtypen, daß wir damit auskommen. Es ist nicht notwendig, nun die Hilfe der Wohnungsbau- oder der Planungsbehörden hierfür in Anspruch zu nehmen. Es wird auch zu überlegen sein, ob die festgelegten starren Zahlen hier bleiben können oder nicht. Das wird Sache des Ausschusses sein.
Ich möchte aber darum bitten, daß wir zunächst einmal gründlich die Voraussetzungen prüfen, unter denen das Gesetz wirksam werden soll; denn wenn wir sie nicht vorher klären, hat es keinen Zweck, das Gesetz zu machen.
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Ich wäre dem Herrn Minister Dr. Preusker sehr dankbar, wenn wir möglichst bald seine Vorlage bekämen, damit wir im Ausschuß genügend Material haben und überlegen können, welchen Weg wir gehen.
Dem Kollegen Stierle möchte ich aber sagen: ich glaube, es genügt durchaus, daß der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen sich mit dem Gesetz befaßt. Ich verspreche mir nichts davon, daß der Ausschuß für Bau- und Bodenrecht, der geschäftsordnungsmäßig kaum etwas damit zu tun hat, sich damit beschäftigt, und ich glaube, daß wir auf den Sozialpolitischen Ausschuß verzichten können.
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- Das können wir ja tun, aber ich möchte beantragen, daß der Sozialpolitische Ausschuß wegfällt.
Wir werden die Einzelfragen im Ausschuß zu besprechen haben, und ich hoffe, daß wir wie in der Vergangenheit zu einer guten Zusammenarbeit kommen.
({14})
Das Wort hat der Abgeordnete Leukert.
Herr Präsident! Meine Damen und meine Herren! In den letzten vier Jahren hat die deutsche Bundesregierung durch die Förderung des Wohnungsbaus viel zur Behebung der Wohnungsnot getan. Mit der Schaffung dieser Wohnungen konnten nicht nur Vertriebene aus den
({0})
Baracken und Elendsquartieren herausgenommen werden und Kriegssachgeschädigte, Spätheimkehrer und sonstige Personen wieder eine Wohnung erhalten, darüber hinaus wurde in Verbindung mit der inneren und äußeren Umsiedlung auch der Wohnungsuchende näher zum Arbeitsplatz gebracht, oder er erhielt durch die Umsiedlung überhaupt erst einen Arbeitsplatz. Die dafür aufgewendeten Kapitalsummen, die die Kapitalsammelstellen, die Versicherungsträger, der Bund, die Länder und Kommunen, ausländische Geldgeber oder auch die Arbeitgeber aufgebracht haben, zeigen die Größe dieser Aufgabe. So beachtenswert diese Leistung auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft ist - wofür man allen Beteiligten danken muß -, ist doch festzustellen, daß der Schaffung des familiengerechten Eigenheims viel zu wenig Beachtung geschenkt worden ist. Ich glaube, daß der vorliegende Gesetzentwurf zur Schaffung von Familienheimen eine Maßnahme darstellt, um der Familie die Möglichkeit zu einer natürlichen Entwicklung zu geben.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Frage zur Diskussion gestellt, wie für die Vertriebenen, Kriegssachgeschädigten und Spätheimkehrer und für die vielen Lohn- und Gehaltsempfänger eine Eigentumsbildung durch die Errichtung von Familienheimen ermöglicht werden kann. Der Weg zum Familienheim soll diesen Bevölkerungsschichten durch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Bestimmungen auf einfachste Verfahrensart ermöglicht und mit Hilfe steuerlicher Begünstigung und der Mitfinanzierung leichter als bisher gemacht werden. Nicht nur die Schaffung des Familienheims, sondern darüber hinaus die Bindung der Familie an das Heim und zum Gartenland schafft, auf die Dauer gesehen, eine befriedete Familie. Wenn der Wille einer großen Zahl von siedlungswilligen Familien aus dem Kreise der Geschädigten und Nichtgeschädigten, der Menschen aus Stadt und Land zum Familienheim in ganz starkem Maße vorhanden ist, dann wollen wir diesen Willen respektieren.
({1})
Im Mittelpunkt unserer Überlegungen steht der Mensch. Diesem gilt unsere Sorge. Ich begrüße daher, daß meine Fraktion diesen Gesetzentwurf neuerlich eingebracht hat.
Ich möchte noch ein paar Gedanken dazu aussprechen. Ich bin dafür, daß die für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Mittel überwiegend zur Schaffung von Familienheimen verwendet werden. Ich meine damit die Mittel des Bundes, des Lastenausgleichsfonds, der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Versicherungsträger und Kapitalsammelstellen und schließlich auch die Arbeitgeber und die Gewerkschaften sollten ihrerseits ebenfalls tatkräftig mithelfen; dann würde der Schaffung von Familienheimen ein starker Auftrieb gegeben werden.
Wir wissen aus der Vergangenheit, daß gerade durch die Art der Mittelzuteilung die Schaffung von Familienheimen nicht in dem Maße möglich war, wie wir es wünschten. Die Selbsthilfe der Bauherren, der Vertriebenen, der Kriegssachgeschädigten, der Spätheimkehrer, der Arbeitnehmer und der jungen Familien, hat schon bisher bei der Schaffung von familiengerechten Eigenheimen und Kleinsiedlerstellen beachtliche Leistungen gezeitigt. Durch Sparen, tätige Mithilfe am Familienheimbau und durch Einschaltung der Nachbarschaftshilfe wurden beachtliche öffentliche Mittel eingespart. Diese Selbsthilfe muß deshalb gefördert werden. Der Grundsatz „Erst Selbsthilfe, dann Staatshilfe" wird hier weitgehend respektiert. Es kann nicht Aufgabe einer Verwaltungs- oder einer Bewilligungsstelle sein, den Willen zum Familienheim zu mißachten. Deshalb wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf auch dem Willen des einzelnen Bauherrn auf Errichtung eines Familienheims Rechnung getragen.
Wir sind aber auch der Auffassung, daß Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften sich mehr als bisher der Errichtung von Familienheimen widmen sollten. Allerdings stehen wir auf dem Standpunkt, daß es Aufgabe dieser Unternehmungen nur sein kann, Familienheime zu errichten, um sie dann in das Eigentum einer bestimmten Familie zu überführen. Wir lehnen es ab, daß Kapitalgesellschaften in Zukunft noch ziemlich hohe Beträge von der öffentlichen Hand erhalten, nur um Mietwohnungen zu erstellen, und sich über diesen Umweg selber Eigentum neu schaffen.
Es soll für den Bauherrn von Familienheimen ein vereinfachtes Antrags- und Bewilligungsverfahren geschaffen werden. Ich bin dafür, daß die Mittel der öffentlichen Hand, der Kapitalsammelstellen, der Arbeitgeber usw. ,ehr rasch zur Schaffung von Familienheimen und damit zur Bildung neuen Eigentums Verwendung finden. Die Familie, die durch ein Familienheim mit einer Gartennutzung befriedet wurde, hat das Bedürfnis, die Fremdmittel sobald wie möglich zurückzuzahlen. Dadurch wird der Sparwille mehr als bisher geweckt und gefördert. Ich rege an, zu überlegen, ob man nicht diesen Sparwillen besonders belohnen sollte; denn durch eine schnelle Zurückzahlung der Fremdmittel, die wieder zur Schaffung von Familienheimen Verwendung finden sollen, können neue Bauwillige in den Genuß von Familienheimen kommen, ohne daß mehr öffentliche Mittel benötigt werden. Dieser Sparwille müßte respektiert werden.
Dadurch, daß, wie mir bekannt ist, bereits in diesem Jahre durch eine demnächst zu erlassende Anordnung des Bundesministers für den Wohnungsbau und des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes mindestens 50 °/o der Mittel des Bundes und des Ausgleichsfonds für die Eigentumsbildung im Wohnungsbau Verwendung finden sollen, ist ein erster Schritt getan. Auch dadurch, daß die Bundesmittel in diesem Jahr das erste Mal den Ländern rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden, ist für den raschen Anlauf des sozialen Wohnungs-und Eigentumsbaus gesorgt.
Es wird unsere Aufgabe bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs sein, dafür zu sorgen, daß viel mehr familiengerechte Eigenheime und Kleinsiedlungen mit Gartenland errichtet werden können. Deshalb verlangen wir die bevorzugte Förderung des Familienheims zur Schaffung von persönlichem Eigentum für alle diejenigen, die bereit sind, ein solches Eigentum zu erwerben.
({2})
Das Wort wird nicht weiter gewünscht.
Es ist beantragt, die Vorlage zu überweisen an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen. Dies ist der Antrag der Einbringer. Die sozialdemokratische Fraktion hat beantragt, die
({0})
Vorlage weiterhin an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht und in Berichtigung des mündlich gestellten Antrags an den Ausschuß für Kommunalpolitik zu überweisen. Ist das Haus einverstanden?
({1}) - Herr Abgeordneter Lücke!
Ich bitte, den Antrag des Kollegen Stierle abzulehnen. Wir beantragen Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen und - zur Mitberatung - an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht. Die Probleme kommunalpolitischer und sozialpolitischer Art werden auch künftighin, wie das bereits früher geschehen ist, durch Hinzuziehung von Mitgliedern dieser Ausschüsse in unserem Ausschuß geregelt. Wir müssen vermeiden, das Verzögerungen in der Beratung dieser schwierigen Materie eintreten. Ich bitte deshalb, dem zuzustimmen.
({0})
Schmid: Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte, dem Antrag, den meine Freunde gestellt haben, nämlich den Kommunalpolitischen Ausschuß mitberatend einzuschalten, zu entsprechen. Wofür haben wir eigentlich diesen Ausschuß gegründet? Wir haben uns wiederholt in diesem Hause mit Fragen beschäftigt, bei denen sich herausstellte, daß die Nichtbeteiligung des Kommunalpolitischen Ausschusses zu erheblichen Schwierigkeiten und zu Nachteilen bei der Gesetzgebung führte. Es genügt doch nicht, daß man gelegentlich deklamiert, man kümmere sich auch um die Interessen der Gemeinden, man sei ein Freund der Selbstverwaltung, sondern man muß in diesem Hause Konsequenzen ziehen. Bei dem Gesetzentwurf, den es zu beraten gilt, handelt es sich um eine Fülle von Fragen, die die Gemeinden und ihre Interessen sehr stark betreffen. Ich bitte deshalb aus rein sachlichen Gründen, den Kommunalpolitischen Ausschuß mitberatend zu beteiligen.
({0})
Keine weiteren Wortmeldungen. Ich stelle fest, daß das Haus einverstanden ist betreffend Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen.
({0})
- Kein Widerspruch. Weiter an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht?
({1})
- Kein Widerspruch.
Wir haben abzustimmen über den Antrag, dazuhin den Ausschuß für Kommunalpolitik als mitberatenden Ausschuß zu bestimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe! - Es bestehen Zweifel über das Ergebnis der Abstimmung. Wir müssen im Wege des Hammelsprungs entscheiden.
({2})
Ich bitte, die Türen zu schließen. - Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.
({3})
Ich bitte, die Türen zu schließen. Die Auszählung ist beendet.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 187 Mitglieder des Hauses, mit Nein 224; 3 haben sich der Stimme enthalten. Der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für Kommunalpolitik ist damit abgelehnt.
({4})
Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe auf Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der DP betreffend Vorlage eines Gesetzes zur Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum ({5}).
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Schild.
Dr. Schild ({6}) ({7}), Antragsteller: Meine sehr verehrten Damen und Herren!
({8}) - Jawohl! Die Diskussion über die Familieneigenheime hat bereits eine scharfe Kritik an der Entwicklung des gesellschaftlichen Eigentums an Wohnungen und Hausbesitz mit sich gebracht. Die Ausführungen des Abgeordneten Lücke gipfelten ja darin, eine größere Beweglichkeit, eine größere Möglichkeit zu schaffen, das Privateigentum an Hausbesitz und Wohnungen zu fördern. Die vergangenen vier Jahre der Wohnungsbaupolitik, die mit einem Saldo von etwa 1,7 Millionen Wohnungen enden, haben gezeigt, daß die Kapazität der Baufinanzierung und der Wohnungsbauwirtschaft zu diesen ungeheuren einmaligen Leistungen ausreichte. Sie haben auch gezeigt, daß eine große Anzahl von Privatleuten, derjenigen, die Trümmergrundstücke wiederaufgebaut, oder derjenigen, die völlig neu aufgebaut haben, bereitstanden. Es hat sich gezeigt, daß sich eine große Anzahl von Wohnungsgesellschaften gemeinnütziger oder privatwirtschaftlicher Art intensiv auf dieses Problem Nummer 1 des deutschen Volkes gestürzt haben. Es hat sich leider aber auch gezeigt, daß sich das Verhältnis zwischen dem privatwirtschaftlichen Wohnungsbau, zwischen dem privaten Eigentum und Hausbesitz und dem gesellschaftlichen, dem gemeinwirtschaftlichen, dem öffentlichen Eigentum sehr ungünstig entwickelt hat. Noch im Jahre 1918 betrug der gesellschaftliche Hausbesitz insbesondere in gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften etwa 1 % des gesamten Hausbesitzes in Deutschland. Noch bei der Währungsreform im Juni 1948 war nach dem Jahresbericht 1953 des Gemeinnützigen Wohnungsverbandes etwa ein Anteil von 7 bis 8 % der gesamten deutschen Wohnungen und des Hausbesitzes gemeinwirtschaftliches oder gesellschaftliches Eigentum. Ende des Jahres 1952, also nach vier Jahren Wohnungsbauwirtschaft der Bundesrepublik, betrug dieser Koeffizient bereits 20 %, d. h. von 10,2 Millionen Wohnungen in der Bundesrepublik waren Ende 1952 2 Millionen Wohnungen nicht mehr in Privatbesitz. Wenn wir die jetzt veröffentlichten Zahlen der amtlichen Statistik für Ende 1953 von etwa 490 000 zugegangenen Wohnungen hinzurechnen und dabei 190 000 Wohnungen des Gemeinnützigkeitssektors, etwa 50 000
({9})
Wohnungen des privatwirtschaftlichen gesellschaftlichen Sektors und noch einige tausend Wohnungen der öffentlichen Hand in Ansatz bringen, dann wird das prozentuale Verhältnis sich wiederum um 1 % verschlechtert haben. Mit anderen Worten, wir sind auf 21 % des gemeinwirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder des öffentlichen Besitzes gestiegen.
Meine politischen Freunde halten diese Entwicklung für abträglich, und sie ist ja auch im letzten Jahr in der Öffentlichkeit, insbesondere auf dem Bauvereinstag 1953 in Hamburg und erst vor kurzem wieder auf dem 4. Sozialen Katholischen Tag in München im November eingehend kritisiert worden. Die entsprechenden Resolutionen haben sich dafür ausgesprochen, das Privateigentum zuungunsten des gesellschaftlichen Eigentums mehr zu fördern als bisher.
Ich bin überzeugt, daß das Erste Wohnungsbaugesetz mit seinen Novellen und die im Gefolge des Ersten Wohnungsbaugesetzes verabschiedeten Spezialgesetze, insbesondere über Bergmannswohnungen, Landarbeitersiedlungen usw., dem Grundsatz nach den Tenor gehabt haben, in erster Linie den Privatbesitz, die Privatwohnungen und den Privateigentümer und Hausbesitzer zu fördern. Das kommt zwar nicht ostentativ im Gesetz zum Ausdruck, zeigt sich aber zum mindesten in der Formulierung des Gesetzes, wonach das Privateigentum mit dem gesellschaftlichen, gemeinnützigen und gemeinwirtschaftlichen Eigentum eine gleichrangige Bedeutung hat. Aber die Exekutive des Wohnungsbaues lag nicht beim Bund, sondern bei den Ländern und den Bewilligungsbehörden der Gemeinden. Diese Exekutive hat es in diesen vier Jahren nicht fertiggebracht, das ungeheure Anwachsen des gemeinwirtschaftlichen Besitzes zu verhindern.
Dieses Anwachsen des gemeinwirtschaftlichen Besitzes dokumentiert sich darin, daß weniger die Baugenossenschaften, die wir nicht zu dem gemeinwirtschaftlichen Besitz rechnen,
({10})
sondern die Gesellschaften mit beschänkter Haftung, die Aktiengesellschaften des Gemeinnützigkeitssektors und auch große privatwirtschaftliche
Wohnungsbaugesellschaften sich aus dieser Wohnungsbaufinanzierung und Wohnungsbaudurchführung einen ungeheuren neuen Besitz erobert haben.
Bei den gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei den Aktiengesellschaften ist die öffentliche Hand durch Gemeinden, Gemeindeverbände, Land und Bund entscheidend, ich
möchte sagen überwiegend beteiligt. Das Kapital
dieser Gesellschaften befindet sich fast ausschließlich in der öffentlichen Hand. Ende 1951 hatten die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach dem
Jahresbericht 1953 des Gemeinnützigen Wohnungsverbandes 185 685 000 DM Stammkapital. Daran
waren der Bund mit 13 Millionen DM, die Länder
mit 33 Millionen DM, die Gemeinden mit 71 Millionen DM, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften mit 20 Millionen DM und sonstige
juristische Personen, in der Regel Stiftungen oder
Unternehmungen, mit 36 Millionen DM beteiligt.
Bei den 73 Aktiengesellschaften betrug das Stamm und Grundkapital Ende 1951 insgesamt 167 Millionen DM, woran der Bund mit 5 Millionen DM, die
Länder mit 13 Millionen DM, die Gemeinden mit
33 Millionen DM, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften mit 15 Millionen DM und sonstige
juristische Personen - in der Hauptsache Industriegesellschaften oder Stiftungen - mit 93 Millionen DM beteiligt waren. Auch hier war eine überwiegende Beteiligung der öffentlichen Hand vorhanden. Die Beteiligung einzelner natürlicher Personen an diesen Gesellschaften steht überhaupt nicht zur Debatte; sie ist so minimal, daß ihr Stimmrecht illusorisch und ihr Einfluß in den Gesellschaften gleich Null ist.
Wir haben es also nach den neuesten finanzstatistischen Erhebungen des Gemeinnützigen Wohnungsverbandes bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den Aktiengesellschaften im wesentlichen mit solchen zu tun, in denen die öffentliche Hand den Haupteinfluß hat, mit anderen Worten, mit Gesellschaften, die von der öffentlichen Hand gesteuert werden. Hier ergibt sich für die Wohnungsbauexekutive der letzten Jahre das klassische Exempel, daß Kläger und Richter praktisch eins sind. Auf der einen Seite werden die Mittel von der öffentlichen Hand bewilligt. In den Ländern ist das verschieden: In Nordrhein-Westfalen liegt die Mittelbewilligung in der Hauptsache bei den Gemeinden, bei den Städten, in anderen Ländern sind besondere Bewilligungsbehörden errichtet worden. Dieselbe öffentliche Hand ist kapitalmäßig an Wohnungsgesellschaften so beteiligt, daß der gleiche letztverantwortliche Beamte einer Stadt - der Oberstadtdirektor oder Gemeindedirektor -, der über die Mittel mit Hilfe seiner Beamten zu verfügen hat, auch in die Lage gesetzt wird, in die eigene Gesellschaft entsprechende Mittel zu dirigieren.
({11})
- Die Verteilung erfolgt manchmal - in Nordrhein-Westfalen - durch einen kommunalpolitischen Ausschuß.
({12})
- Leider nicht immer! Ich muß Ihnen da widersprechen. Gerade diese Verteilungsausschüsse sind in den meisten Kommunalverwaltungen in den letzten Monaten und Wochen mit der Begründung beseitigt worden: weil sie überflüssig seien.
({13})
Die Verwaltung verteilt, bewilligt und baut auch praktisch selbst. Dieser Zustand in der Exekutive hat zu diesem Anwachsen des gesellschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Eigentums geführt. Diese Verkoppelung von Bewilligungsbehörde und Bauherr ist verwaltungsrechtlich, staatsrechtlich, soziologisch und politisch auf die Dauer unerträglich.
({14})
Das zweite Moment, das eine entscheidende Rolle spielt, ist die schon heute vormittag betonte Eigentumsscheu. Sie resultiert aus sehr vielen Problemen der letzten Vergangenheit, des Bombenkriegs, der Vertriebenen, der Flüchtlinge und Evakuierten. Alle diese Leute sind eigentumsscheu. Ich möchte beinahe sagen, daß sie eine Angst davor haben, Eigentum zu erwerben, weil sie sich über die staatlichen Eingriffe in dieses Eigentum, gleich welcher Art, nicht klar sind. Sie haben Angst vor dem Eigentum, weil sie zur Bildung von Eigentum an Grund und Boden, an Häusern und Wohnungen Kenntnisse besitzen müßten, die sie alle nicht haben.
({15})
({16})
Sie sind nicht ohne weiteres bereit, sich betreuen zu lassen, weil das Vertrauen zu derartigen Instituten noch bei weitem nicht so ist, wie es sein müßte. Sie haben aber auch deswegen wenig Vertrauen zu Instituten dieser Art, weil sie immer wieder erkennen müssen, daß diese lieber auf eigene als auf fremde Rechnung bauen, wie das von dieser Stelle aus heute schon betont worden ist. Es gilt, diese Eigentumsscheu zu überwinden, wenn wir in unserer Gesellschaft wieder zu dem ordnungsmäßigen Zustand kommen wollen, daß das Privateigentum an Grund und Boden, Häusern und Wohnungen dem gemeinwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Eigentum vorangeht.
Wir können es nicht gutheißen, daß allein auf dem Gemeinnützigkeitssektor - wo die Wohnungsbaugenossenschaften in den letzten Jahren eine untergeordnete Rolle
({17})
gegenüber den Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den Aktiengesellschaften gespielt haben - in den letzten vier Jahren ein neues Wohnungseigentum, ein neuer Wohnungsbesitz, ein neuer Hausbesitz in der Größenordnung von etwa 9 Milliarden DM entstanden ist und diese 9 Milliarden DM durch die Mieten und die Tilgungsquoten, die in den Mieten enthalten sind, in etwa 40, 50 oder 55 Jahren getilgt werden, so daß dann dieses Gesellschaftseigentum ein entschuldetes, ein frei verfügbares Eigentum geworden ist.
({18})
Wir sind der Auffassung, daß man den größten Teil dieses in den letzten Jahren geschaffenen gesellschaftlichen, gemeinwirtschaftlichen Eigentums, insbesondere den Direktbesitz der öffentlichen Hand, aber auch den gemeinnützigen Besitz und den Besitz privatwirtschaftlicher Wohnungsgesellschaften den Mietern oder dritten Kreisen, die daraus Kleinhausbesitz machen, anbieten kann und muß, um ihn gewissermaßen privatisieren.
Dazu sind aber die nötigen gesetzlichen .Voraussetzungen zu schaffen. Die geltenden Bestimmungen verhindern die Privatisierung selbst dann, wenn diese Gesellschaften aus soziologischen, aus Eigentumsgründen, aus Gründen einer vernünftigen Gesellschaftsordnung ihren Besitz veräußern wollten. Ich habe mich in den letzten Tagen gefreut, daß durch die Veröffentlichungen des Volksheimstättenwerks doch bekanntgeworden ist, daß die Betreuungsgesellschaften für Bergmannswohnungen im Ruhrgebiet jetzt dazu übergehen, einen Plan zu erwägen, nach dem 10 000 Eigenheime an die Bergleute verkauft werden sollen. In Schleswig-Holstein will die Schleswig-Holsteinische Wohnungsgesellschaft von rund 5 000 Wohnungen 3 000 Wohnungen in Wohnungseigentum überführen. Das ist nach den jetzigen gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen noch möglich. Ob aber die 10 000 Bergarbeiterheime nach den gesetzlichen und steuerlichen Möglichkeiten in Eigentum übergeführt werden können, ohne daß dadurch neue große Belastungen für die zukünftigen Besitzer entstehen, das ist eine sehr entscheidende Frage, die ich verneinen möchte.
Im Augenblick ist der gesetzliche Zustand so, daß die Privatisierung dieses Eigentums - sei es, daß daraus Wohnungseigentum gemacht wird, sei es, daß daraus privater Hausbesitz in kleinem Umfange gemacht wird mit Häusern von 6, 8, 10 oder
12 Wohnungen auf einer Parzelle - zunächst einmal an 'der Grunderwerbssteuer scheitert. Nur beim Wohnungseigentum und beim Kleineigenheim fällt die Grunderwerbssteuer weg. Beim Übergang von einer gemeinnützigen in eine private Hand, schon von einem Eigenheim mit Einmieterwohnung, fällt die Grunderwerbssteuer nicht wee, weil die Anzahl der Quadratmeter der Wohnungsgrößen zusammengenommen in der Regel so groß ist, daß die Grunderwerbssteuerfreiheit nicht mehr gegeben ist. Am wenigsten ist es möglich, einen Block, ein Haus mit 6, 8, 10 oder 12 Wohnungen aus dem Vermögen der gemeinnützigen Gesellschaften oder großer privatwirtschaftlicher Wohnungsgesellschaften zu verkaufen, weil darauf die volle Grunderwerbssteuer in Höhe von 7 % abgeführt werden muß. Das macht, sagen wir, bei 10 Wohnungen, also nach den heutigen Baukosten und den Grund- und Bodenkosten bei einem Objekt von etwa 150 000 DM, einen Betrag von rund 10 000 DM aus, der unter keinen Umständen dem Erwerber als zusätzliches Eigenkapital zugemutet werden kann. Infolgedessen scheitert ein guter Wille, aus dem vorhandenen gemeinwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Eigentum Privateigentum Zu schaffen, zunächst einmal an der Grunderwerbssteuerfrage.
Es ist klar, daß die Bundesregierung und das Hohe Haus an der Grunderwerbssteuerfrage gesetzlich - nach Art. 105 des Grundgesetzes - nicht sehr viel ändern können. Es kommt aber darauf an, daß der politische Wille kundgetan wird, hier eine Möglichkeit zur Änderung zu schaffen. Dieser politische Wille wird uns dahin bringen müssen, daß Bundesregierung und Länderregierungen für diesen einmaligen, notwendigen gesellschaftlichen Übergang von Gesellschaftseigentum in Privateigentum die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen auch hinsichtlich der Grunderwerbsteuer schaffen. Das soll keineswegs heißen, daß nun die Grunderwerbsteuer, so wie sie jetzt bei den Ländern und Gemeinden gelagert ist, nach den Plänen der Großen Steuerreform endgültig verschwinden soll. Ich stehe da mit dem Kollegen Wirths auf ein und demselben Standpunkt, daß die jetzige Art der Grunderwerbsteuer einfach unhaltbar ist, unhaltbar hinsichtlich der Bemessung nach dem tatsächlichen Bauwert unter Beibehaltung der Schulden und der Hypotheken, die mitgerechnet werden, so daß praktisch die Grunderwerbsteuer, soweit der Hypothekenstand sehr hoch ist, nicht vom Eigenkapital, sondern von den Schulden gezahlt wird, die der entsprechende Neuerwerber übernimmt. Die Bemessung der Grunderwerbsteuer muß grundsätzlich neu geregelt werden. Ich wäre dankbar, wenn dafür der politische Wille kundgetan würde; denn sonst ist eine Privatisierung, ein Verkauf des gesellschaftlichen Besitzes nicht durchführbar.
Ferner soll aber eine derartige Transaktion auch keineswegs, wie vielfach in der Öffentlichkeit auf Grund unseres Antrages gedeutet worden ist, eine Enteignung darstellen. Wir wollen in keinem Fall in Konflikt mit Art. 14 des Grundgesetzes kommen. Wir wollen lediglich die Verkaufsmöglichkeiten schaffen und hinter den effektiven Verkaufsmöglichkeiten den Eigentumswillen derjenigen fördern, die ihre Sparsamkeit dadurch zum Ausdruck bringen, daß sie dieses Vermögen still, aber sicher erwerben durch Tilgung der aufgenommenen Schulden, durch Tilgung eines etwaigen Eigenkapitals, welches hilfsweise dem einen oder anderen beim Erwerb eines Wohnungseigentums oder eines
({19})
Hauses als Restkaufgeld gestundet wird. Das Eigenkapital ist ja da, es ist investiert. Ob man es in jedem . Fall beim Verkauf fordert oder ob man es mittelfristig zur Tilgung stundet, .ist eine Einzelfrage; das bestimmen die Vereinbarungen zwischen dem Erwerber und dem bisherigen Besitzer.
Diese Art der, Privatisierung des vorhandenen Gesellschaftseigentums dürfte der deutschen Öffentlichkeit mindestens ebenso glaubwürdig und politisch möglich erscheinen wie die Vertröstung auf zukünftiges Privateigentum. Nach den bisherigen Möglichkeiten ' der Baufinanzierung und nach der gesamten bisherigen Diskussion seit der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers über die Eigentumsfreundlichkeit der einzelnen Fraktionen und Parteien ist doch der Tenor dieser Eigentumsfreundlichkeit auf den zukünftigen Erwerb von Privateigentum gerichtet. Es besteht aber die Möglichkeit, schon jetzt, ohne sich auf den zukünftigen Neubau zu konzentrieren, das vorhandene gemeinwirtschaftliche, gesellschaftliche Eigentum denjenigen Kreisen durch Verkauf zuzuführen, die ein Interesse daran haben, neues Eigentum zu ererben und zu besitzen: erstens in Gestalt von Wohnungseigentum; zweitens dort, wo das im Einzelfall nicht möglich ist, weil Mietergemeinschaften nicht zustande kommen oder andere Hindernisse im Weg liegen, die Übernahme durch einen privaten Hausbesitzer - eventuell aus der Mieterschaft des Hauses selbst, unter Umständen wird dies auch der Regelfall sein -, der sich besser mit 6, 8, 10 oder 12 Mietern menschlich abgeben kann als eine große anonyme Gesellschaft, die 30 000 Wohnungen besitzt. Ich möchte zum Schluß feststellen, daß meine politischen Freunde es nicht für opportun halten, daß dieser Großbesitz weiter gefördert wird. Wir haben Gesellschaften mit einem Besitz bis zu 30 000 Wohnungen, d. h. sie besitzen praktisch eine Großstadt und verwalten. einen Mieterkreis, der eine Großstadt umfaßt. Diese bisherige Eigentumsentwicklung gilt es jetzt nicht in Richtung auf die Zukunft, sondern unter den augenblicklichen und gegenwärtigen Möglichkeiten rückgängig zu machen.
Die entscheidende Frage ist die Frage der Grunderwerbsteuer sowie die Frage der Aufrechterhaltung der Hypothekendarlehen auch beim Übergang, die nach den augenblicklichen Möglichkeiten nach subjektivem Ermessen der Hypothekengläubiger gekündigt werden können. Bei einem einmaligen Eigentumsübergang muß geprüft werden, ob diese Kündigungsmöglichkeit im Interesse der zukünftigen Erwerber etwas eingeschränkt werden sollte. Dasselbe trifft zu für den Übergang der 7 c-Mittel und letzten Endes, wenn nicht anders möglich, auch für die Stundung und langsame Amortisation des in Betracht kommenden Eigenkapitals. Das wären Möglichkeiten, die im Wohnungsbauausschuß daraufhin untersucht werden müßten, ob sie wirtschaftlich, soziologisch, gesetzlich und steuerlich erreichbar sind.
Unser Petitum geht dahin, unseren Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zu überweisen und ihn zu bitten, Richtlinien dafür aufzustellen, damit diese der Bundesregierung übermittelt werden können und danach ein Gesetz aufgebaut werden kann,
({20})
welches die Privatisierung des gesellschaftlichen Eigentums nach dem Status quo praktisch durchführt.
({21})
Das Wort hat der Bundesminister Dr. Preusker.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der DP lautet:
Die Bundesregierung wird ersucht, . . ein Gesetz vorzulegen, wonach ... usw.
Im Grunde genommen kann nach meiner Auffassung der Ausschuß dazu ja oder nein sagen,
({0})
und dann wird hier das Plenum wiederum entweder der Bundesregierung den Auftrag geben, ein solches Gesetz vorzulegen, oder es wird das nicht tun. Ich hoffe, daß wir uns in der künftigen Zusammenarbeit - ich will es einmal ganz deutlich sagen - die Dinge nicht mehr so leicht machen,
({1})
sondern daß wir dann in einer solchen Vorlage auch gleich die Wege aufzeigen, die eingeschlagen werden sollen.
Da bin ich nun dem Kollegen Dr. Schild doch sehr dankbar, daß er jetzt in seinen Ausführungen vieles gesagt hat, was zunächst einmal aus dem Wortlaut dieses Antrags wirklich nicht zu ersehen war,
({2})
daß sich also das Petitum in erster Linie auf die Verschaffung von Wohnungseigentum für die derzeitigen Mieter von Wohnungsunternehmen richtet und daß gleichzeitig Schwierigkeiten rechtlichen Charakters für. den Eigentumsübergang, insbesondere die Schwierigkeiten, die durch die Grunderwerbsteuerbelastungen geschaffen sind, ausgeräumt werden möchten.
Vieles von dem wird, glaube ich, durchaus ernsthaft zu überlegen sein. Ich bin auch sehr daran interessiert, wie es der Kollege Dr. Schild hier ausdrückte, eine „politische Kundmachung" des ganzen Hauses zu erhalten, inwieweit eine Änderung der Grunderwerbsteuerbestimmungen allgemein für notwendig gehalten wird; denn es ist ohne Zweifel, daß diese Grunderwerbsteuerbestimmungen, wie sie im Augenblick noch bestehen, den Eigentumsübergang und Eigentumserwerb nicht gerade begünstigen.
Ich möchte hier aber zweierlei sagen. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht und wird sie niemals haben, etwa ein neues „Gesetz 27" für den Gesamtbereich der Wohnungswirtschaft zu erlassen.
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Es geht ihr vielmehr darum, Dinge, die in dem einen oder anderen Falle in den vergangenen Jahren etwa nicht ganz richtig gelaufen sind, die aber existieren, im Sinne ihrer Gesamtpolitik in einer absolut organischen Form weiterzuentwickeln. Das bedeutet einmal, daß das, was heute hier bei der Diskussion über das Familienheimgesetz aufgezeigt worden ist, nämlich die Belohnung der echten Sparleistung durch die dann besondere Förderung - Priorität in der Bewilligung nachstelliger Mittel - von Eigentumsmaßnahmen möglichst
({4})
schnell in gesetzliche Form gebracht wird. Denn wir haben uns ja, wie es vorhin auch in der Diskussion hervorgehoben wurde, für das Jahr 1954 damit helfen müssen, daß wir den an und für sich unerwünschten Weg einer prozentualen Festsetzung in den Richtlinien gewählt haben, um die Dinge in dieser Richtung voranzutreiben.
Es geht uns also in aller Deutlichkeit darum, der Verschaffung von Einzeleigentum den Vorrang vor allen anderen Formen zu geben, aber eben nicht quotenmäßig, unter Umständen in einer im Luftleeren Raum bleibenden Form, sondern in einer Form, die unmittelbar an die tatsächliche und von der Bundesregierung weiterhin-aus den hier insbesondere von der Frau Kollegin Dr. Brökelschen vorgetragenen Beweggründen - vorangetriebene Förderung des Eigentums anknüpft.
Als zweites, was neben die Änderung der Förderungsbestimmungen tritt - Änderung des Vorranges, die also von der Gesetzgebung, im Wohnungsbaugesetz, geschaffen werden muß -, kommt das Problem einer Änderung oder Erweiterung des Gemcinnitzigkeitsgesetzes auf die Bundesregierung zu. Die Bundesregierung wird eine solche Erweiterung des Gemeinnützigkeitsgesetzes vorbereiten. Zum Charakter dieser Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen gehört es, daß man nicht nur, wie es einer der Sprecher der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, Professor Weißer, einmal formuliert hat,
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gewissermaßen als verlängerter Arm der Haushaltsführung des einzelnen Genossen und Mieters der gemeinnützigen Unternehmen alle Vorteile der Billigkeit, der Rationalität, weitergibt, sondern daß man auch bereit ist, wenn der einzelne Genosse und Mieter das Verlangen stellt, ihm das Eigentum zu verschaffen.
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Das ist die eine Erweiterung des Gemeinnützigkeitsgesetzes, um die es geht. Sie muß natürlich in den Bestimmungen des Wohnungsbaugesetzes in seiner neuen Formulierung noch eine Entsprechung finden. Das ist auch vorgesehen mit der Bestimmung, daß, wo nur immer möglich, auch bereits in Formen gebaut wird, die tatsächlich eine Eigentumsübertragung ermöglichen,
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wenn sie von dem Betreffenden dank auch der verstärkten Einsicht in die Bedeutung und vor allem in die soziologische Bedeutung des Eigentums späterhin gewünscht wird.
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Die gemeinnützigen Unternehmen werden ihre Rechtfertigung als notwendige Organe der Wohnungswirtschaft genau wie alle anderen Unternehmen um so mehr finden, je mehr sie bereit sind, von sich aus der Verschaffung von Eigentum zu dienen, den Eigentumsgedanken zu fördern. Das würde ja dann bedeuten, Herr Kollege Schild, daß bei dieser gesetzlichen Neuordnung die Initiative automatisch bei dem einzelnen Mieter im Gebäude eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens läge, gleichgültig, ob dieses Gebäude erst gebaut werden soll oder ob es schon gebaut worden ist.
Aber lassen Sie mich noch eines zu dem Gedanken sagen, der etwas am Rande lag, der Übertragung von Eigentum auch, sagen wir einmal, an einem einzelnen Mietwohnungsgebäude an irgendeinen - wie Sie sagten - aus der Mietergemeinschaft. Ich glaube, hier wird man wohl nur den Gedanken des freihändigen Verkaufs realisieren können. Man wird hierzu selbstverständlich auch im Gemeinnützigkeitsgesetz gewisse Voraussetzungen schaffen müssen, namentlich hinsichtlich der Bestimmungen über die Veräußerungspreise, die dann eben einen Anreiz auch für ein solches Unternehmen schaffen können, zur Verstärkung seiner eigenen Mittel und im Interesse des gemeinnützigen Wohnungsbaues dann solche Veräußerungen vorzunehmen.
Lassen Sie mich noch ein Letztes sagen. Es gehören auch noch einige weitere Voraussetzungen dazu, die nun nichts mit diesen in Vorbereitung befindlichen gesetzgeberischen Arbeiten der Bundesregierung, sondern mit anderen Problemen zu tun haben. Auch die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ist hinsichtlich ihres Altbestands an Häusern in genau der gleichen unwirtschaftlichen Lage wie der private Hausbesitz.
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Ehe Sie nicht an diese Frage der Erhaltungsmöglichkeit des Altbestands für den gesamten Hausbesitz herangegangen sind, werden Sie, glaube ich, kaum einen Käufer finden, der bereit wäre, ein solches Wohngebäude, das im Augenblick im Gesamtrahmen des Alt- und Neubestands irgendwie mit durchgezogen wird, zu übernehmen.
Ich möchte deshalb hier über dieses sehr umfangreiche Gebiet nicht weiter sprechen. Wir werden uns ohnehin, wenn die Bundesregierung von sich aus diese im Rahmen ihrer gesamten Konzeption notwendigen Vorlagen machen wird, in den Ausschüssen und im Plenum noch über alle diese Einzelfragen unterhalten. Nach Wunsch und Willen der Bundesregierung brauchen sie nicht, ich möchte einmal sagen, Gegenstand weltpolitischer oder weltanschaulicher Auseinandersetzungen zu sein, wenn nur alle beteiligten Kreise das, was sie in der letzten Zeit - ich möchte sagen: quer durch alle Fraktionen - verkündet haben, nämlich die Priorität des Eigentumsgedankens, Eigentum basierend auf eigener Sparleistung, auf eigenem Opfer, anerkennen und dann nach der zweckmäßigsten Form suchen, diesen Gedanken nun in allen bisher anders angelegten Konzeptionen zu verwirklichen.
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Das Wort hat der Abgeordnete Brönner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als wir diesen Antrag in unserer Fraktion der CDU/CSU behandelt und hier in der Einleitung gelesen haben: Überführung des kollektiven Wohnungseigentums und Hausbesitzes in Privateigentum, da haben wir uns gefragt: ja, wie soll das denn geschehen? Das Wesentliche wäre gewesen, in einem Antrag einen Weg zu zeigen, der gangbar ist, um das Ziel zu erreichen, das auch wir bejahen. Darauf habe ich mit Herrn Kollegen Dr. Schild gesprochen, und er sagte, sie dächten nicht daran, hier eine Enteignung vorzuschreiben; denn sie seien sich klar darüber, daß nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes eine solche Ent({0})
eignung zugunsten eines Privatmannes ganz und gar ausgeschlossen ist.
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Es fragt sich also, wie diese Überführung überhaupt durchgeführt werden soll, und darauf gibt es meines Erachtens nur eine Antwort: auf dem Weg des Anreizes, daß diese Gesellschaften bereit sind, ihre Wohnungen abzustoßen, das Geld zu mobilisieren und neue Wohnungen zu bauen. Nur unter diesem 'Gesichtspunkt hat der vorgelegte Antrag einen Sinn, und unter diesem Gesichtspunkt kann er meines Erachtens auch behandelt werden.
Wir dürfen aber dabei nicht außer acht lassen, daß die Wohnungsbaugesellschaften in den Jahren seit 1945 eine ganz große Aufgabe erfüllt haben. Ihnen haben wir es im wesentlichen zu verdanken, daß so viele Wohnungen - Millionen von Wohnungen! - gebaut worden sind. Diese Anerkennung kann den Wohnungsbaugesellschaften nicht versagt werden.
({2})
Weiter muß betont werden, daß sie in der Rationalisierung Vorbildliches geleistet haben und daß wir sie auch in Zukunft nicht entbehren können, gerade um den Wohnungsbau rationell durchzuführen. Unser Ziel müßte also sein, Wege ausfindig zu machen und unsere Auffassungen über die Schaffung von Privatbesitz, von Privateigentum in Verbindung mit dem Grund und Boden als Anregung an die Bundesregierung weiterzugeben, damit sie von dort aus vielleicht in dem angekündigten neuen Gesetz über den Wohnungsbau verwirklicht werden.
Wir haben aber daneben noch eine große volkspolitische Aufgabe. Wir müssen den Willen zum eigenen Hause in der Bevölkerung stärken und fördern, damit auch der einzelne bereit ist, auf überflüssigen Konsum zu verzichten und dieses Geld meinetwegen auf dem Wege über einen Bausparvertrag anzulegen, um damit sein künftiges Wohnhaus auch zu finanzieren. Wir können und wollen nicht irgend jemandem ein Haus aufzwingen, wenn er es nicht will. Derjenige, der für ein Haus gespart hat, hat ein Vorrecht, es zu bekommen. Daher müssen wir nicht nur den Willen zum Bauen fördern, sondern müssen auch dias Sparen für den künftigen Wohnungsbau fördern, und zwar vornehmlich das Sparen im Rahmen der Bausparverträge. Wir haben auch dafür ein wichtiges Gesetz geschaffen, nämlich das Wohnungsbauprämiengesetz. Auch hier gehen wir 'darauf aus, 'die Menschen durch eine Belohnung zum Sparen anzuregen, und sie bekommen dann für ihr Sparen zum zukünftigen Wohnungsbau vom Staat 400 DM im Jahr geschenkt.
Das ist der Weg, auf dem wir unser Ziel erstreben wollen. Wir haben ein in dieser Beziehung vorbildliches Land: Alt-Württemberg. Alt-Württemberg ist die klassische Heimat der Bausparkassen und der Eigenheime, und wenn es uns gelingt, diese Ideen weiter in allen anderen Ländern zu verbreiten, dann bin ich der Überzeugung, daß wir dem Streben nach dem Ziel, das in den heutigen Ausführungen immer wieder genannt worden ist, den besten Dienst erweisen.
Man kann also über diese Fragen, die angeschnitten worden sind und zu denen Herr Dr. Schild Ausführungen gemacht hat - die zwei Schwierigkeiten: Grunderwerbssteuer auf der einen Seite,
Verkauf und Eigenkapital auf der andern Seite -, lange diskutieren und kann 'darüber verschiedener Meinung sein. Eine Reihe von Gefahren wird dann auftreten, wenn es zu einem Zwang käme. Dann würde sich nämlich die Spekulation einschalten, und die ganze Preisbildung beim Verkauf von Wohnungseigentum und Eigenheimen überhaupt ginge in die Brüche. Damit wäre der Bevölkerung nicht gedient. Wir wollen diese Gefahren sehen und sie berücksichtigen.
Trotzdem wollen wir versuchen, eine Reihe von Gedanken und Ideen innerhalb des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen herauszuarbeiten, die wir der Bundesregierung zur Verfügung stellen können, wenn sie einmal ihr einheitliches Wohnungsbaugesetz ausarbeiten will. Auch in unserer Fraktion gab es starke Bedenken, ob man zu diesem Antrag ja oder nein sagen solle. Die Mehrheit ist aber zu der Auffassung gekommen, daß dieser Antrag dem Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zur Erarbeitung von Grundgedanken, die dann der Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, überwiesen werden soll. Die Fraktion hat mich beauftragt, Ausführungen in diesem Sinne zu machen, und ich glaube, wir können in unserem Ausschuß wertvolle Anregungen geben und dadurch Gedankengänge klären, die auch für die Bundesregierung und das Wohnungsbauministerium bei der Ausarbeitung des angekündigten Wohnungsbaugesetzes wertvoll sind.
({3})
Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist fürwahr schwer, keine Satire zu schreiben, wenn man sich diesen Antrag anschaut und wenn man daran denkt, daß er zum viertenmal auf der Tagesordnung steht.
({0})
Dreimal ist er abgesetzt worden, und wahrscheinlich doch nicht deshalb, weil man ihm eine besondere Güte zusprach, sondern weil jeder nüchterne Betrachter von Anfang an erkennen konnte, daß dieser Antrag unreif ist.
({1})
Der Herr Bundeswohnungsbauminister und auch der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Herr Dr. Brönner, haben schon eine sehr deutliche Kritik ausgesprochen. Aber es war, ich möchte sagen, eine „koalitionshöflich" verbrämte Kritik.
({2})
Man hat gewisse Rücksichten genommen. Man hat zwar diesen Antrag nicht offiziell unterstützt, aber man hat bei der Prüfung alsbald gemerkt, daß man so nicht verfahren kann.
Ich bedauere, nicht mit derselben Höflichkeit zu diesem Antrag Stellung nehmen zu können.
({3})
In einem Punkte, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich von vornherein restlose Klarheit herstellen.
({4})
- Was meinten Sie, Frau Kollegin?
({5})
({6})
- Warten Sie einmal ab; Höflichkeit ist ein relativer Begriff. Jedenfalls werde ich zu dem, was schwarz ist, schwarz sagen, und zu dem, was weiß ist, weiß. Das nenne ich eine ehrliche Aussage, und das braucht nicht in Widerspruch zur Höflichkeit zu stehen. Aber die Kritik, die vorhin laut geworden ist, war mir zu gedämpft. Sie war mir nicht klar genug.
Nun, wie sieht es mit diesem Antrag aus? Zunächst einmal decken sich Überschrift und Text nicht im geringsten. Bei diesem Antrag ist einiges passiert. Man ist sehr eifervoll darangegangen, aber man hat sich dabei doch sehr schlecht beraten lassen. Ich bedauere - und das ist, Frau Kollegin Dr. Weber, eine unhöfliche Bemerkung von mir -, feststellen zu müssen, daß dieser Antrag das Produkt eines beispiellosen Dilettantismus ist.
({7})
- Das kann man noch höflicher sagen? ({8})
- Na schön, ich habe es dann unhöflich gesagt. Jedenfalls ist dieser Antrag dilettantisch, und ich freue mich, daß Sie dem zustimmen, wenn Sie auch einen anderen Ausdruck dafür gebrauchen wollen.
({9})
Wie soll man denn eine Vorlage anders bezeichnen, bei der sich nicht einmal Überschrift und Text decken und in der die Verschwommenheiten und Unklarheiten der Formulierungen nur noch durch die Unbekümmertheit, ja Dreistigkeit übertroffen werden, mit denen hier Recht und Ordnung, nämlich wesentliche und jeder Abänderung entzogene Verfassungsbestimmungen mißachtet werden?
Zunächst die Überschrift. Sie spricht von kollektivem Eigentum und überläßt es der Phantasie, sich unter diesem politischen Schlagwort, das offenbar zu dem Zwecke, gruseln zu machen, gebraucht wird, etwas Greifbares vorzustellen.
({10})
In dem Antrag selbst dagegen wird von „gemeinwirtschaftlichem Haus-, Grundstücks- und Wohnungsbesitz des öffentlichen und privaten Rechts" gesprochen. Auch hier bedient man sich unscharfer Formulierungen. Was soll man denn eigentlich mit dem Begriff „gemeinwirtschaftlich" im Zusammenhang mit dem DP-Antrag verstehen? Wenn überhaupt etwas Sinnvolles darunter zu verstehen wäre, müßten dann nicht unter anderem auch die Verkehrs- und Grünflächen, die Parkanlagen darunterfallen? Das alles ist völlig unklar und gibt viele Möglichkeiten, hineinzuschieben, was man hineinschieben will.
Natürlich werden die Antragsteller erklären - und ich glaube ihnen das -, daß sie das gar nicht gewollt und gemeint haben. Aber warum haben sie es dann nicht gesagt, warum haben sie auf ihren Antrag nicht mehr Sorgfalt verwendet? Warum mußte Herr Dr. Schild hier einen Kommentar abgeben, der selbst den Herrn Bundeswohnungsbauminister, der einiges gewöhnt ist, in Erstaunen versetzte, weil Herr Dr. Schild etwas ganz anderes ausführte, als in dem Antragstext und in seiner Überschrift zu finden war?
({11})
- Natürlich weiß er Bescheid. Er weiß sogar über
die Hintergründe Bescheid, Herr Kollege Brönner!
({12})
So wie sich der Text liest, ist man jedenfalls auf Vermutungen angewiesen, was als gemeinwirtschaftlich im Sinne des Antrags verstanden werden soll.
Keine Vermutungen aber brauchen hinsichtlich der Tendenzen angestellt zu werden, die die Antragsteller bewegen. Ihr Anliegen ist offensichtlich, den Haus- und Bodenbesitz der öffentlichen Hand und der Wohnungsgesellschaften in die Hand privater Einzelpersonen zu überführen.
({13})
- Verzeihen Sie, wenn es sich um private Einzelpersonen handelte, wie sie vorhin bei der Beratung des Familienheimgesetzes angesprochen worden sind, wenn es sich um Menschen handelte, die zu echten Eigentum kommen sollen, dann hätte ich keine Bedenken. Aber es gab einige sehr interessante Randbemerkungen von Herrn Dr. Schild, als er von dem kaufwilligen und kauffähigen Mieter in den Wohnblocks sprach, der sich ja auch demnächst als Hausbesitzer präsentieren könnte. Da weiß man, was man im eigentlichen will, und da wird man dann doch sehr nachdenklich.
Der Antrag ist - ich sagte es schon - eifervoll, aber er ist sachlich nicht verständlich und er ist praktisch unbrauchbar, weil er in keiner Weise als Grundlage für eine gleich wie geartete Regelung dienen kann. Deshalb muß ich sagen, daß mir die nicht als eine sehr klare Feststellung zu bezeichnende Stellungnahme des Herrn Kollegen Dr. Brönner in keiner Weise eingeht. Was soll denn der unglückselige Wiederaufbauausschuß mit einem solchen Antrag anstellen? Dort kann man doch nur am Daumen lutschen und sich Gedanken darüber machen, was man vielleicht demnächst in dieser oder jener Richtung unternehmen sollte.
({14})
Als einer der Gründe für die Überweisung an den Ausschuß wird von Herrn Dr. Brönner angeführt, man könne ja die künftige Gesetzgebung in dieser Richtung beeinflussen. Warten wir doch die Vorlagen der Regierung ab! Warten wir doch ab, was der Herr Bundeswohnungsbauminister uns in einem neuen Wohnungsbaugesetz zu bieten hat! Dann können wir auf diesen unglückseligen Antrag zurückkommen, und vielleicht hat er dann doch noch irgendwie einen Sinn gehabt. Aber für die legislatorische Arbeit ist uns mit diesem Antrag keine brauchbare Grundlage an die Hand gegeben. Es liegt ein offenbares Unvermögen der Antragsteller vor, ein Petitum klar zum Ausdruck zu bringen.
Der Antrag ist vor allem deshalb unbrauchbar, weil er in elementarster Weise gegen das Grundgesetz und seine Grundrechte verstößt. Ich verweise auf die Artikel 14 und 19. Ich beschränke mich darauf, hierzu im einzelnen kurz folgendes auszuführen:
Nach Art. 14 des Grundgesetzes ist die Enteignung nur dann zulässig, wenn ein nachgewiesenes öffentliches, im konkreten Falle vorliegendes Interesse den Eigentumswechsel erfordert, d. h. wenn das in Rede stehende öffentliche Bedürfnis ohne den Eigentumswechsel nicht erfüllt werden kann. Es muß sich also um eine rechtliche Notwendigkeit handeln. Der Antrag der Deutschen Partei wird jedoch nicht von Gründen getragen, die die
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Voraussetzungen des Art. 14 Abs. 3 zu erfüllen vermögen. Erkennbare Grundlage des Antrags ist ein politisches Interesse. Einem politischen Interesse aber kann die Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht dienstbar gemacht werden. Dabei ist es völlig unstreitig, daß auch das Eigentum der von dem Antrag der DP betroffenen Rechtsträger dem Schutz des Art. 14 unterliegt. Bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen handelt es sich um juristische Personen des privaten Rechts, denen das Grundrecht des Eigentums niemals bestritten worden ist und denen es nicht bestritten werden kann. Auch das Eigentum der öffentlichen Hand, das ja hier berührt wird, genießt den Grundrechtsschutz. In beiden Fällen sind die Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 3 des Grundgesetzes erfüllt. Da niemals in Abrede gestellt worden ist, daß juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts die volle Eigentümerstellung einnehmen können, kann auch kein Zweifel daran bestehen, daß das Grundrecht des Eigentums seinem Wesen nach auf die genannten juristischen Personen anwendbar ist.
Sonst, meine Damen und Herren, sind gerade die Antragsteller, die Damen und Herren der DP, so sehr darauf aus, sich bei jeder Gelegenheit auf die Eigentumsgarantien der Verfassung zu berufen.
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Das geschah sogar anläßlich der Debatten über die Mitbestimmung, bei denen schon diese bescheidene Forderung der Arbeitnehmer als ein Enteignungsbegehren bezeichnet worden ist. Ist für Sie, meine Damen und Herren von der DP, eigentumsschutzwürdig nur, was Ihnen genehm erscheint? Ist die Verfassung nach Ihrer Auffassung ein Instrument, mit dem man manipulieren kann? Welch merkwürdige Auffassung von der Bedeutung der Verfassung und welch merkwürdige Auffassung vorn Rechtsstaat, welche Vorstellungswelt präsentiert sich aus diesem unmöglichen Antrag! Da wird ein Einzeleingriff, also eine unzulässige Enteignung verlangt. Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt, und es wird auch in die Koalitionsfreiheit rigoros eingegriffen.
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- Ja, Herr Dr. Schild, daß diese Feststellung für Sie unangenehm ist, ist mir klar. Daß Sie hinterher zu einer Kommentierung Ihres Antrages kommen, die mit dem Wortlaut des Textes und der Überschrift nicht übereinstimmt, damit sollten Sie sich selbst auseinandersetzen. Ich stelle nur fest, daß aus diesem Antrag ein anderes Begehren herauszulesen ist, als Sie es vor dem Plenum wahrhaben wollen.
Es ergeben sich also eine Fülle rechtlicher Bedenken. Aber auch in tatsächlicher Hinsicht sind eine ganze Reihe von kritischen Bemerkungen zu machen, und wie man die Sache auch betrachtet, es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine positve Beurteilung des Antrages.
Auch Sie, meine Damen und Herren von der Deutschen Partei, haben im Wahlkampf Wert darauf gelegt, die großen Leistungen auf dem Gebiete des Wohnungsbaues herauszustellen. Sie haben davon gesprochen, daß es der Arbeit vor allem der Bundesregierung zuzuschreiben sei, daß diese Leistungen erbracht worden seien, Leistungen, die nicht erbracht worden wären ohne die intensive Arbeit gerade der Unternehmen, denen Sie jetzt den Garaus machen wollen
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und gegen die Sie jetzt in dieser Weise zu intervenieren versuchen. Diese Unternehmen - ich nehme doch an, daß Sie das Gemeinnützigkeitsrecht kennen - sind ja gar nicht in der Lage, Kapitalien auf die Dauer kapitalistischen Zwecken zuzuführen, sondern sie müssen bekanntlich ihr gesamtes Geld ständig im Kreislauf des Wohnungsbaues arbeiten lassen.
Im übrigen: Es ist ja nicht so, daß sich hier unternehmerische Initiative an einem Objekt betätigt hat, an dem an sich Kritik zu üben wäre. Wir haben hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaues manches Kritische zu bemerken, und manche Wohnung erscheint auch uns nicht so, wie wir sie wünschen möchten. Aber jede Wohnung, die gebaut worden ist, hat doch schlimmeres Elend beseitigt!
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Erst aus der gesamten Leistung, die sich im Wohnungsbau präsentiert, ergibt sich ein Grund zu einer gewissen Freude und Genugtuung.
Sie können diese Gesellschaften - ich gebe zu, das ist ein rein moralischer Einwand - schließlich nicht behandeln wie den Mohr, der seine Schuldigkeit getan hat und der nun gehen kann und gehen soll, weil sich gewisse Kreise nunmehr etwas ausrechnen, was - ich sage das mit aller Deutlichkeit - bisher beim sozialen Wohnungsbau nicht möglich war, nämlich ein Geschäft!
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Ich bin nicht der Meinung, daß Sie bei diesem Antrag sehr stolz auf die Vaterschaft sein können. Ich halte ihn für ein mißgestaltetes Wesen, das in den Papierkorb gehört, und wir sollten diesen Antrag schon im Plenum ablehnen, weil Sie in den Ausschußberatungen von allen sachlichen Beurteilern der Materie weiß Gott nicht sehr freundlich bedient werden können. Sie sollten sich hier überstimmen lassen, und auch die Damen und Herren der CDU/ CSU sollten sich die Frage vorlegen, ob es gut ist. im Bundestag eine neue Praxis einzuführen: daß man an einen Ausschuß einen Antrag überweist, der aus sich heraus gar nicht beraten werden kann. - Ich darf mich darauf beschränken, diese Bemerkungen zu machen. Ich könnte Ihnen angesichts der vielen Zahlen, die hier genannt worden sind, noch einiges Nachdenkliche sagen; ich will darauf verzichten.
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Ich will nur eine Abschlußbemerkung machen, damit nicht nach dieser Richtung hin uns gegenüber wieder einmal eine Unterstellung erfolgt: Dieser Antrag hat mit dem Anliegen des Familienheimgesetzes nicht das geringste zu tun.
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Dieser Antrag hat mit einer familiengerechten Wohnungsbaupolitik nicht das geringste zu tun.
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Dieser Antrag hat mit einer positiven und von uns allen bejahten Eigentumsförderung nicht das geringste zu tun. Dieser Antrag ist ein Antrag, der auf Enteignung abstellt. Wir von der sozialdemokratischen Opposition unterstützen alle Bestrebungen, die der Familie dienen können, die ihren Zusammenhalt zu fördern geeignet sind und diese als einen sittlich-ethischen Faktor in der Gemeinschaft zu stabilisieren vermögen.
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Würde der Antrag diesen Zielen dienen, er fände unsere Zustimmung. Wir haben keine Rücksicht auf Unternehmen zu nehmen, uns ist in dieser Beziehung die Möglichkeit einer absolut freien Entscheidung gegeben. Aber dieser Antrag bezweckt positive Dinge nicht. Dieser Antrag ist rechtsstaatlich bedenklich, sachlich unmöglich, und wir bitten Sie daher, ihn hier schon im Plenum abzulehnen.
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Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Becker.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Grundgedanken des Antrags, so wie er heute in den Ausführungen des Herrn Kollegen Schild zum Ausdruck gebracht worden ist - d. h. mit der Abneigung dagegen, daß aus den Taschen der privaten Steuerzahler Geld herausgeholt und dann in anonyme Körperschaften privaten oder öffentlichen Rechts hineingebracht wird -, mit diesem Grundgedanken fühle ich mich durchaus und fühlen sich meine Freunde ebenso verbunden.
Die Frage ist nur: Wie schaffen wir die Dinge richtig a) für die Zukunft oder, wie dieser Antrag auch will, b) noch für die Vergangenheit? Wenn ich mir nun die Begründung überlege: gewiß, Sie sprachen, Herr Kollege Schild, von den Körperschaften öffentlichen Rechts; Sie sprachen auch von den Aktiengesellschaften und GmbHs, bei denen der bestimmende Einfluß in der Hand der Kommunen, des Bundes oder der Länder liegt, d. h. also von den gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen. Ja, gewiß, es ist ein altes Übel, das ich als alter Kommunalpolitiker, der freilich nur in kommunalpolitischen Parlamenten gesessen hat, immer bekämpft habe, nämlich daß die Kontrollrechte dieser Kommunal- und Länderparlamente praktisch dadurch umgangen werden, daß die öffentlichen Mittel in den gemischtwirtschaftlichen Unternehmungen stecken und im Haushalt des Landes und der Kommunen nur die paar Groschen Dividende, die herauskamen, oder der MinusMinus-Verlust aufgezeigt worden sind.
({0})
An dem Punkt muß man ansetzen, Herr Kollege Schild.
Weiter: Sie haben die Grunderwerbsteuer kritisiert. Ich stimme mit Ihnen vollkommen überein. Es ist nicht zum erstenmal, daß ich heute davon spreche. Ich habe in einer Fragestunde mal folgendes Thema angeschnitten. Ich habe gesagt: Schaffen Sie den Preisstopp für unbebaute Grundstücke ab. Ich kann Ihnen auf Grund meiner Erfahrung versichern - ich bin Notar und sehe in vieles hinein -, daß in mindestens 95 % aller solchen Fälle ein unwahrer Preis angegeben wird. Wissen Sie warum? Weil es nichts mehr schadet. Seitdem nämlich Hitler das grandiose, geniale Gesetz vom 7. Juli 1942 über den Preisstopp bei Grundstücken erlassen hat, in dem es heißt: wenn in einem Vertrag eine falsche Zahl als Preis angegeben ist, sind die Leute an diese falsche Zahl gebunden, - seit dem Moment ist dem Schwindel Tür und Tor geöffnet; denn weil der Überpreis, der nicht im Vertrag steht, gleich hingegeben wird, hat der Verkäufer seinen Rebbach in der Tasche, und der, der gekauft hat, kann's nicht zurückfordern, weil sich jeder scheuen wird zu sagen: Wir haben gemeinsam den Staat betrogen. Der Grundsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach derartige Verträge dann nichtig und dreißig Jahre lang beide Parteien ' im Zweifel waren, was nun kommen würde, ist dabei viel gesünder. Wenn Sie nun diesen Preisstopp abschaffen und dann die Grunderwerbsteuer, sagen wir, mindestens auf 4 % heruntersetzen, dann bekommen die Länder sehr viel mehr Einnahmen, als sie heute haben. Ich garantiere Ihnen dafür. Aber der Herr Kollege Schild will ja mit seinem Antrag einen gesetzgeberischen Akt auslösen und muß dann hinsichtlich der Grunderwerbssteuer selbst sagen, daß er nur eine Art Willenskundgebung des Parlaments herbeiführen kann, daß aber die eigentliche gesetzgeberische Aktion nur in den Ländern und nicht hier gestartet werden kann. Also eine Begründung des vorliegenden Antrages mit diesem Punkt der Grunderwerbssteuer ist keine Begründung dafür, daß ein Bundesgesetz nach dieser Richtung kommen solle.
Die andere Frage, die zur Begründung angeführt wurde, hat mich sehr interessiert. Herr Kollege Schild hat in seinen Ausführungen darauf verwiesen, daß der Grund dafür, daß diese Bundesgesetze nicht in dem Sinne durchgeführt werden könnten, wie sie von oben geplant werden, bei der Exekutive zu suchen sei, die leider Gottes in den Händen der Länder liege. Ich stimme mit ihm vollkommen überein. Wir von der FDP freuen uns, daß wir nun auch von Ihrer Seite Unterstützung gegen den übertriebenen Föderalismus bekommen; denn ich entsinne mich noch sehr genau, Herr Kollege Schild - Sie vielleicht nicht mehr, aber ich -, wie drüben in dem anderen Saal bei der Schlußabstimmung des Parlamentarischen Rats über das Grundgesetz die Herren der DP gegen das Grundgesetz gestimmt haben, weil es ihnen nicht föderalistisch genug war.
({1})
Was steckt in dem ganzen Antrag an sachlich Möglichem drin? Eine Enteignung? - Nein! Da müssen Sie schon eine generelle Enteignung festlegen. Weil nämlich das Gesetz für alle gleichmäßig angewendet werden muß, müssen Sie für alle Fälle und alle Häuser, auch gegen die bisherigen Privatbesitzer, unter Umständen dann, wenn ein Mieter dieses Privathauses in den Besitz des Hauses zu kommen wünscht, das Enteignungsrecht spielen lassen.
Und dann bitte ich Sie: woher das Geld? Die Vorschrift des Art. 14 des Grundgesetzes betreffend Entschädigung - ich will auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Jacobi im einzelnen nicht zurückkommen - muß doch auch gelöst werden. Nein, das einzige, was möglich scheint, wäre vielleicht eine gesetzgeberische Aktion, um eine Anbietungspflicht zu konstruieren. Eine Anbietungspflicht! Aber auch da müssen Sie den verfassungsmäßigen Grundsatz beachten, daß alle gleichmäßig behandelt werden müssen. Das heißt also: Sie können die Anbietungspflicht auf einen Teil der Betroffenen, sagen wir die Genossenschaften oder GmbHs oder was Sie wollen, nur dann beschränken. wenn diese wieder eine Klasse für sich bilden, d. h. etwa in einer besonderen Form bei der Erstellung der Gebäude bevorzugt worden sind. Dann geht's; aber mit der Anbietungspflicht allein ist es ja noch nicht getan. Es gehören dann die Leute dazu, die von ihr Gebrauch machen wollen; und die, die wollen, sind schon zum Teil in Bausparkassen oder könnten vom Wohnungseigentum Gebrauch machen und von all den Möglichkeiten, die unsere Gesetzgebung bietet. Soviel zu dem vorliegenden Antrag.
({2})
Nun hätte ich gern noch eine allgemeine Berner-kung hieran geknüpft. Wir in diesem Hohen Hause haben nach dem Grundgesetz das Recht der Gesetzesinitiative. Unter der Gesetzesinitiative verstehe ich aber, daß ein durchdachter, ausgearbeiteter Vorschlag vorgelegt wird.
({3})
Ich betone das nicht, weil es sich um die DP handelt, nicht, weil es sich um die hier vorliegende Materie handelt, sondern weil dieser Antrag in einem Ramsch von über 20 Anträgen der gleichen Art in diesem Hause eingebracht worden ist.
({4})
Es handelt sich doch um folgendes: Man kann die Initiative so auffassen, daß man einen Gesetzesvorschlag, einen ausgearbeiteten, einbringt. Dann hat man alle Probleme selbst durchdacht und braucht nicht wie der Herr Kollege Schild am Schluß seiner Ausführungen zu sagen: Der Zweck dieses Antrages ist, daß der Ausschuß für Wohnungswesen sich einmal Gedanken macht und sie dann in Leitsätzen niederlegt. O nein, die Gedanken soll sich der Antragsteller machen. Er soll sich auch die Leitsätze ausarbeiten. Das soll er an Hand von Hilfsmitteln tun. Und da, sehr verehrter Herr Präsident, müssen wir die Möglichkeit der Hilfsmittel in diesem Hause allerdings noch sehr erweitern.
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Ich brauche auf die Diskussionen, die wir hierzu schon oft gehabt haben, nicht zurückzukommen; aber unterstreichen möchte ich sie noch einmal. Dann muß jedoch nach Benutzung dieser Hilfsmittel der Antrag von uns selbst kommen.
Napoleon hat einmal gesagt: Jeder Soldat trägt den Marschallstab im Tornister. Auf Ministersessel angewandt ist das etwas ungewöhnlich; denn der Tornister ist ein viel zu unbequemes Transportmittel für Ministersessel. Ich bin aber überzeugt, daß in diesem Hohen Hause mindestens eine Reihe von Ministrablen sind oder sich wenigstens dafür halten,
({6})
also von Leuten, die sozusagen in Gedanken auch den Ministersessel auf dem Buckel herumschleppen. Ja, wenn die, die auf dem Ministersessel einst sitzen, in der Lage sein sollen, auf solche Anträge, wie sie heute hier gestellt worden sind, mit einer Gesetzesvorlage zu antworten, dann müssen doch wohl auch die, die danach streben, schon als Abgeordnete in der Lage sein, einen solchen Vorschlag Paragraph für Paragraph auszuarbeiten. Das wäre sogar um so empfehlenswerter, als sie damit ihre Ministrabilität - ich bin Gott sei Dank nicht gestolpert - erweisen.
({7})
Was geschieht nun statt dessen? Wir haben hier einen Haufen Anträge liegen, die beginnen: „die Regierung möge ein Gesetz vorlegen . . ." Dann wird hier in diesem Hohen Hause über diesen Antrag verhandelt. Im vorigen Bundestag wurden dabei neunmal, in diesem Bundestag werden fünfmal - entsprechend der Zahl der Fraktionen - die Menschengattung, die vom Gesetz betroffen, und die Menschengattung, die davon beglückt werden soll, von jeder Fraktion ihres besonderen Wohlwollens versichert. Man zankt sich dann darüber, ob man in diesem oder im vorigen Jahrhundert im Kreisblatt von Obertupfenhausen, oder weiß Gott sonst in welchem „Bulletin", als erster diesen Gedanken geäußert hätte. Dann geht es in den Ausschuß, vielleicht auch in zwei oder drei Ausschüsse. Da wird geredet und dann Papier vollgedruckt, nämlich als Bericht. Sodann kommt es wieder hierher. Und was geschieht nun? Es wird ein Satz angenommen, der heißt entweder: „Der Antrag wird angenommen" oder: „Der Antrag wird abgelehnt".
({8})
- Ja, es gibt auch noch mehr; ich komme gleich darauf zurück, Herr Mellies. - Nun liest die Öffentlichkeit in der Presse davon. Die ganze Welt glaubt: Jetzt haben wir aber etwas geschafft, jetzt kommt das Gesetz. Nun, es kommt gar nichts. Und wenn nichts kommt, folgt 3 Monate darauf eine Interpellation der antragstellenden Fraktion, in der es heißt: Wir fragen die Regierung, warum sie dem Beschluß des Bundestages vom soundsovielten nicht nachgekommen ist.
({9})
- Jawohl, richtig! - Dann kommt endlich das Gesetz, und jetzt gehen die ganze Diskussion und die ganze Kommissionsverhandlung und die Berichterstattung nochmals los. Was ist das für ein unnützer Leerlauf! Wir sollten uns für die Zukunft zusammennehmen und entsprechend der Würde dieses Hauses und unserer eigenen Würde als Vertreter des souveränen Volkes verhüten, daß einfach so im Ramsch Anträge auf Erlaß eines Gesetzes gestellt werden, anstatt daß die Gesetzesvorlagen selber von uns ausgearbeitet werden.
Ich habe deshalb für die Zukunft die Bitte an den Ältestenrat - Sie wollen mir diese Ausführung noch gestatten -, bei derartigen Anträgen zu prüfen, ob sie nicht in Wirklichkeit, das heißt materiell, Kleine Anfragen in dem Sinne sind, daß darin die Regierung gefragt wird, ob sie eine Gesetzesvorlage über dieses Thema bringen wird. Ich betrachte einen derartigen Antrag als eine solche Anfrage.
Da der heutige Antrag im Sinne einer solchen Anfrage von der Bundesregierung, nämlich durch den Mund des Herrn Bundeswohnungsbauministers, schon beantwortet, und zwar erklärt worden ist, daß ein Gesetz, auch ein solches vorbereitet wird, in dem etwa in Änderung des Gemeinnützigkeitsgesetzes die Frage der Anbietungspflicht irgendwie zu regeln versucht wird, so bin ich der Auffassung, daß dieser Antrag - juristisch ausgedrückt - nunmehr in der Hauptsache erledigt ist. Deswegen stelle ich den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung, der geschäftsordnungsmäßig allen anderen vorgeht.
({10})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gille.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! - Ich spreche nicht lange, Sie können unbesorgt sein! - Ich möchte nur erklären, daß auch meine politischen Freunde, als sie den Antrag zu Gesicht bekamen, beim besten Willen nichts Rechtes damit anzufangen wußten. Wir haben natürlich auch versucht, uns eine Vorstellung zu machen. Ich erwartete eigentlich heute einen Husarenritt gegen das gesamte genossenschaftliche Wirken auf diesem Gebiet. Ich möchte meinen, daß Herr Kollege Jacobi vielleicht aus dieser
({0})
Stimmung, die auch bei ihm erzeugt war, mit einigen Breitseiten heraufgekommen ist, die er dann abgefeuert hat.
Es ist aber auch von dem Grundgedanken gesprochen worden, der diesem Antrag zugrunde liegen könnte. Nur deshalb bin ich jetzt heraufgekommen. Ich glaube, Herr Dr. Schild, Ihnen kam es doch auf folgendes an. Sie wandten sich gegen die Situation, die Sie heute im Wohnungsbau vor sich sehen und die sich so beschreiben läßt, daß verhältnismäßig wenig Einzeleigentum und sehr viel Eigentum anonymer Gremien - Gesellschaften, Genossenschaften oder in irgendeiner versteckten Form der öffentlichen Hand - vorhanden ist. Meine Herren, auch ich halte das für einen wenig erfreulichen Zustand. Ich wundere mich nur, daß Sie nicht auf den Gedanken gekommen sind, zu fragen, woran das eigentlich liegen mag. Es ist doch für einen Bundestag, der vor etwa Jahresfrist ein Lastenausgleichsgesetz verabschiedet hat, etwas verwunderlich, .daß man bei der Behandlung einer solchen Materie vergißt, daß Sie aus dem Soforthilfe- und Lastenausgleichstopf bisher eine Summe von etwa 21/2 Milliarden mit Zustimmung des Hauses entnommen und global dem sozialen Wohnungsbau zugeführt haben.
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- Ich komme gleich darauf, Herr Kunze! Wir haben uns darüber ja schon einmal unterhalten. - Wenn es Ihnen wirklich darauf ankommt, Einzeleigentum zu schaffen, - was liegt da näher, als diese 2 1/2 Milliarden für die Vergangenheit und die künftigen Hunderte Millionen für die Zukunft den Geschädigten in die Hand zu drücken, meinetwegen mit der Zweckbestimmung, dafür Wohnungen zu schaffen. Dann haben Sie doch sofort, und zwar ohne große Schwierigkeiten und ohne daß Sie irgendeine Apparatur zu ändern brauchen, soundso viel echtes Einzeleigentum geschaffen. Das wird sich nicht immer in Form eines Wohnungseigentums oder eines Eigenheims darstellen; aber der echte Anspruch auf die Mittel, die Sie dem Mann in die Hand gegeben haben und die er weitergereicht hat, ist dann doch in der Hand des wirklich Geschädigten.
Ich bin nur heraufgekommen, um den Herrn Wohnungsbauminister, der ja auch dem Grundgedanken, der in den Ausführungen hier angeklungen ist, zugestimmt hat, zu bitten, noch einmal zu überlegen, ob wir wirklich so weiter wie bisher Hunderte Millionen aus diesem Topf nehmen, global in die Länder stecken und dann zur anonymen Eigentumsbildung führen sollen. Weshalb sollte auch nur eine Wohnung weniger gebaut werden, wenn Sie die Mittel aus dem Lastenausgleichstopf an die Entschädigungsberechtigten mit der Zweckbestimmung verteilen, dafür Wohnungen zu bauen? Sie werden dann schon die Genossenschaft oder die Stelle finden, die ihnen dafür die Wohnungen baut. Sie können auch noch einen Schritt weiter gehen. Sie können aus den 2 1/2 Milliarden DM, die Sie auf diese Weise anonym haben verschwinden lassen, sofort wieder echtes Privateigentum zaubern. Ich will Ihr Beispiel mit dem 10-Wohnungen-Haus auch einmal anführen.
({2})
- Entschuldigen Sie, das gehört ganz genau dazu!
- In ein 10-Wohnungen-Haus sind etwa 70 000 DM öffentliche Mittel zinsfrei hineingeflossen, von denen ein Großteil zweifellos Lastenausgleichsmittel sind. Stellen Sie das fest und führen Sie den Anspruch auf diese 70 000 Mark sofort einem geschädigten Hausbesitzer zu, dann hat er den Preis, um tatsächlich echtes Eigentum in Gestalt eines Hauses in die Hand zu bekommen, von dem er früher gelebt hat. Also, meine Damen und Herren, es lohnt sich schon, diesem Grundgedanken einmal nachzugehen. Dann muß man allerdings den Mut haben, von der insoweit verkehrten Konstruktion des Lastenausgleichs einmal abzugehen, dann können Sie wohl sogar die Schraube zurückdrehen und diese 21/2 Milliarden DM in schnellster Zeit in Hausbesitz für die Geschädigten umwandeln.
Meine Fraktion möchte auch der Anregung des Herrn Kollegen Becker zustimmen und empfehlen, über den Antrag selbst, der in dieser Form ja nicht verhandlungsfähig ist, zur Tagesordnung überzugehen.
({3})
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zu Punkt 3 der heutigen Tagesordnung.
Es liegen bezüglich der weiteren Behandlung
zwei Anträge vor, der eine auf Überweisung ({0})
- Ist das Haus damit einverstanden?
({1})
- Ich hatte die Wortmeldung zum Schlußwort nicht vorliegen; deshalb mußte ich annehmen, daß das Wort nicht gewünscht wird.
({2})
Zur Geschäftsordnung Herr Abg. Dr. Schild!
Ich möchte zur Geschäftsordnung und zu dem von mir gestellten Antrag folgendes bemerken. Die Ausführungen des Herrn Bundeswohnungsbauministers zu dem sachlichen Begehren dieses Antrags haben klar und eindeutig gezeigt, daß die kommende Gesetzgebung auch die Frage der Anbietungspflicht, der Privatisierungsmöglichkeit des vorhandenen, allzugroß gewordenen gesellschaftlichen Eigentums lösen soll. Meine politischen Freunde sind deshalb der Ansicht, daß sich durch diese Erklärungen des Bundeswohnungsbauministers
({0})
eine Abstimmung über diesen Antrag erübrigt. Wir ziehen demgemäß diesen Antrag zurück.
({1})
Meine Damen und Herren, da der Antragsteller nach der Geschäftsordnung die Möglichkeit hat, jederzeit seinen Antrag zurückzuziehen, und das jetzt geschehen ist, erübrigt sich die weitere Behandlung. Der Punkt 3 der Tagesordnung ist erledigt.
({0})
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Vier({1})
ten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({2});
b) Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({3});
c) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({4});
d) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({5}).
In Übereinstimmung der Fraktionen ist für diesen Punkt der Tagesordnung eine Vereinbarung dahin getroffen, daß sowohl auf die Begründung wie auf eine Debatte verzichtet werden soll. Ich frage: Ist das Haus damit einverstanden? - Das ist der Fall.
Ich schlage Ihnen vor, sämtliche Gesetzentwürfe an den Ausschuß für den Lastenausgleich zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall; die Überweisung ist beschlossen.
Herr Abgeordneter Dr. Atzenroth übergibt eine schriftliche Erklärung zur Abstimmung *). Wir können sie zu Protokoll nehmen, wie die Geschäftsordnung es vorschreibt. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Damit wären wir eigentlich am Ende der heutigen Tagesordnung. Da aber durch die Entwicklung der Dinge - durch Streichung verschiedener größerer Punkte - die Tagesordnung, die wir morgen abzuwickeln hätten, sich auf einige kleine Punkte zusammengezogen hat, ist interfraktionell vereinbart worden, diese an und für sich morgen abzuwickelnde Tagesordnung jetzt noch zu erledigen. Sie wird nicht viel Zeit erfordern. Aber ich muß der Geschäftsordnung gemäß fragen: erhebt sich Widerspruch, daß so verfahren wird? - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe also Punkt 1 der ursprünglich für morgen vorgesehenen Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der DP betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum Schutz industrieller Geheimnisse ({6}).
Wer wünscht das Wort zur Begründung? - Auf Begründung wird anscheinend verzichtet. Es soll auch keine Debatte stattfinden. Ich schließe daher die Beratung und schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht vor. Ist das Haus damit einverstanden? - Das ist ,der Fall; die Überweisung ist beschlossen.
Ich rufe den zweiten Punkt der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Konvention vom 5. April 1946 der Internationalen Überfischungskonferenz ({7}).
*) Siehe Anlage 1 Seite 273
Hier wird ebenfalls auf Einbringung und Debatte verzichtet. Ich schließe die Beratung und schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Ist das Haus damit einverstanden?
({8})
- Hier wird weiter der Antrag auf Überweisung an den Ausschuß für 'auswärtige Angelegenheiten gestellt, wobei der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend sein soll. Ist das Haus damit einverstanden? - Das ist der Fall; der Gesetzentwurf ist an diese beiden Ausschüsse überwiesen, Damit ist auch dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 3 auf:
Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ({9}).
Die Damen und Herren haben die Drucksache vorliegen *). Wer diesem Antrage zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Überweisung ist erfolgt.
Damit sind wir am Schluß der heutigen Tagesordnung. Bevor ich aber schließe, darf ich Ihre Aufmerksamkeit für folgende Bekanntmachungen erbitten.
Der Ausschuß für Lastenausgleich tagt Dienstag, den 19. Januar 1954, von morgens 9 Uhr 30 bis 18 Uhr. Einladung und Tagesordnung kommen heute noch in die Fächer im Tagungsbüro.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse für Finanz- und Steuerfragen und für Geld und Kredit bitten, dem Plenum bekanntzugeben, daß die für Freitag nachmittags 15 Uhr anberaumte Sitzung bereits Freitag vormittags 9 Uhr beginnt.
Und schließlich habe ich folgenden Brief, der an den Herrn Präsidenten des Bundestages gerichtet ist, zu verlesen und damit bekanntzugeben. Es ist ein Brief der FDP-Fraktion.
Dem Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Dr. Hermann Ehlers.
Sehr verehrter Herr Präsident!
Der Bundestagsabgeordnete Stegner hat heute seinen Austritt aus der Partei und aus der Bundestagsfraktion erklärt. Ich erlaube mir, Ihnen dies hiermit bekanntzugeben.
Ergebenst
gez. Dr. Dehler.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir am Ende. Ich berufe die nächste, die 10. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 21. Januar 1954, 9 Uhr 30, und schließe die heutige 9. Sitzung.