Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die heutige, 63. Sitzung des Deutschen Bundestages. Ich bitte um die Bekanntgabe der Namen der entschuldigten Abgeordneten.
Der Präsident hat für einen Tag Urlaub erteilt den Abgeordneten Dr. Reif, Solke, Maucher, Frau Dr. Steinbiß, Glüsing, Struve, Frau Niggemeyer, Dr. Will, Ladebeck, Jahn ({0}), Brese, Böhm ({1}), Ziegler, Dr. Moerchel, Kunz ({2}), Wagner ({3}), Kurlbaum, von Bodelschwingh, Dr. Gille, Dr. Atzenroth, Euler und Hübner.
Wir treten in die Beratung der Tagesordnung ein. Punkt 1:
Fragestunde ({0}).
Ich rufe die Frage 1 auf. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Keller. - Ist der Herr Abgeordnete Dr. Keller nicht da?
({1})
Ich rufe auf die Frage 2. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ritzel.
Ich frage die Bundesregierung:
Welche Aufwendungen wurden infolge der Wahl der Stadt Bonn zur Bundeshauptstadt bis jetzt erforderlich
a) für die Errichtung von Dienstgebäuden,
b) für die Errichtung von Wohnungen?
Welche Aufwendungen gleicher Art sind nach Auffassung der Bundesregierung darüber hinaus noch weiter erforderlich?
({0})
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen!
Herr Abgeordneter, das Thema ist ja schon bei der ersten Lesung des Haushaltsgesetzes behandelt worden. Ich habe damals die von Ihnen genannten Zahlen bestätigt und darf das heute nochmals tun.
Die Zahlen sind die folgenden. Seit der Errichtung der Bundesrepublik sind - einschließlich der Bewilligungen für 1955, die also erst im Haushaltsentwurf vorliegen - bewilligt worden für Dienstgebäude rund 88,6 Millionen DM, für Wohnungen
rund 110,7 Millionen DM, zusammen 199,3 Millionen DM. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat inzwischen dem Herrn Vorsitzenden des Haushaltsausschusses eine ausführliche Aufstellung der Einzelprojekte mit den dafür bewilligten Beträgen vorgelegt. Die genauen Ausgabezahlen für die bisherige Zeit liegen noch nicht vor; sie werden aber wohl die Bewilligungen erreichen.
Zum zweiten Teil der Frage, welche Aufwendungen für die Zukunft noch erforderlich werden, kann ich leider im Augenblick keine konkreten Angaben machen. Ich darf aber sagen, der Aufbau der Bundesverwaltung ist im großen und ganzen abgeschlossen. Es besteht allerdings noch ein Restbedarf an Wohnungen.
Dieses Bild kann sich im Laufe der außenpolitischen Entwicklung durch den Aufbau der Verteidigungsverwaltung ändern. Hierüber bestehen aber keine festen Pläne.
Ich danke Ihnen.
Ich rufe die Frage 3 auf. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hübner. - Ist der Herr Abgeordnete Hübner nicht da?
({0})
Ich rufe die Frage 4 auf. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmitt. - Ist der Herr Abgeordnete Schmitt im Hause? - Bitte!
Ist der Herr Bundesminister für Wirtschaft bereit, in dem Referat Berufsausbildung seines Ministeriums auch einen Referenten für kaufmännische Berufsausbildung zu bestellen, der über die entsprechende fachliche Vorbildung verfügt?
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.
Meine Damen und Herren! Das Referat „Berufsausbildung" im Bundeswirtschaftsministerium ist zuständig für die Regelung der „betrieblichen Ausbildung" des Nachwuchses in der g e -s a m t en gewerblichen Wirtschaft. Es betreut die Berufe des Handwerks, des Handels und der Industrie; das sind rund 600 Lehr- und Anlernberufe.
Es ist nicht möglich, für jede Sparte der gewerblichen Wirtschaft einen eigenen Fachreferenten für die Berufsausbildung einzusetzen. Die Bedeutung der Ausbildung des kaufmännischen Nachwuchses wird jedoch in vollem Umfange erkannt und beachtet. Zur Zeit ist der Deutsche Verband für das kaufmännische Bildungswesen beauftragt, ein Gutachten zu erstatten, das die Nachwuchssituation in den kaufmännischen Lehrberufen und die für die Zukunft notwendig werdende Verbesserung und Intensivierung der betrieblichen Ausbildung zum Gegenstand hat.
Eine Zusatzfrage!
Eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Minister, sind Sie bereit, wenn das Gutachten die Notwendigkeit der Bestellung eines solchen Referenten für Handel ergeben sollte, einen solchen zu bestellen?
Selbstverständlich. Ich werde dann versuchen, einen solchen Referenten einzustellen.
Ich rufe auf die Frage 5. - Der Herr Abgeordnete Rademacher ist nicht im Saal.
Ich komme zur Frage 6. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Körner.
Was gedenkt die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Landesregierungen zu tun, um die sich mehrenden räuberischen Überfälle auf Kraftfahrzeuge, vor allem auf Personenkraftwagen zu bekämpfen?
({0})
Die Antwort lautet wie folgt: Nach Art. 30 des Grundgesetzes ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine anderweitige Regelung trifft oder zuläßt. Da hinsichtlich der allgemeinen Polizei das Grundgesetz eine solche abweichende Regelung nicht vorsieht, sind auch hier die Bundesländer zuständig. Die Bundesregierung hat daher verfassungsmäßig keine Möglichkeit, gegen Autoräuber vorbeugende polizeiliche Maßnahmen einzuleiten oder ein Bundesland zur Einleitung solcher Maßnahmen anzuweisen. Dies gilt insbesondere auch für das Gebiet der Kriminalpolizei. Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalamtes bleibt die vorbeugende Verbrechensbekämpfung
B Sache der Länder. Nur aus schwerwiegenden Gründen kann der Bundesminister des Innern nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes die Verfolgung eines Verbrechens durch das Bundeskriminalamt anordnen. Von dieser Ermächtigung ist im vorliegenden Falle kein Gebrauch gemacht worden, weil die vom Lande Nordrhein-Westfalen durchgeführten Maßnahmen als ausreichend erschienen und auch nach der örtlichen Begrenzung des Tatortes keine Notwendigkeit bestand, die Untersuchung von zentraler Stelle aus zu leiten.
Ist die Frage erledigt? Ich rufe auf Frage 7. Herr Abgeordneter Dr. Leiske!
Was gedenkt die Bundesregierung - im Hinblick auf die Kritik des Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks auf der öffentlichen Kundgebung des Malerhandwerks am 16. Oktober 1954 in der Kongreßhalle zu Frankfurt ({0}) an der Kreditbewilligung der Industriekreditbank AG. Düsseldorf mit nur 0,9 v. H. für das Handwerk, an der Kreditbewilligung der Kreditanstalt für Wiederaufbau Frankfurt ({1}) mit schätzungsweise nur 0,045 v. H. für das Handwerk und an den Beschlüssen des Bundeskabinetts hinsichtlich der Verwendung der Tilgungsraten und Zinserträge aus dem ERP-Sondervermögen für das Handwerk - in Zukunft gegen diese von dem Präsidenten des Zentralverbandes beklagte „grobe Vernachlässigung des Handwerks in der öffentlichen Kreditpolitik" zu tun, um eine Steigerung der Produktivität auch im Handwerk zu erzielen?
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft!
Erstens. Die Industriekreditbank hat nach ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 1953/54 für das Handwerk einen Kreditbetrag in Höhe von 7,023 Millionen DM von einem Gesamtkreditvolumen von 741 Millionen DM - das sind tatsächlich nur 0,9 % - bereitgestellt. Dieser gering erscheinende Anteil ist darauf zurückzuführen, daß die Industriekreditbank in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit vorwiegend öffentlich eingeplante und zweckgebundene Kredite gewährt hat.
Zweitens. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau Frankfurt am Main hat bis zum 30. Juni 1954 aus den verschiedensten Investitionsprogrammen 5,65 Milliarden DM bereitgestellt, wovon an das Handwerk und Kleingewerbe - beide Wirtschaftszweige werden gemeinsam ausgewiesen - 127,369 Millionen DM - das sind 21/4% - geflossen sind. Unter der Berücksichtigung, daß das Handwerk und Kleingewerbe auch an den Sparten Klein-und Mittelindustrie sowie Wohnungsbau partizipieren werden, dürfte sich eine Beteiligung von etwa 3 °/o ergeben.
Drittens. Nach den Bestimmungen der ECA-Verwaltung konnte das Handwerk an den ersten ERP-Tranchen nur unter bestimmten Voraussetzungen - z. B. Exportförderung, Flüchtlingsprogramme -beteiligt werden. Dafür ist das Handwerk an den verschiedensten Investitionsprogrammen der Bundesregierung beteiligt worden, so an dem Arbeitsbeschaffungsprogramm 1950, am Mittelstandsprogramm, am STEG-Programm, am Lehrwerkstättenprogramm, an den Sanierungsprogrammen für die Notstandsgebiete, am Produktivitätsprogramm zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Klein- und Mittelbetriebe, am Exportförderungsprogramm, am Wirtschaftsförderungsprogramm aus anlagefähigen Mitteln der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, an dem Zonengrenzprogramm und an den Investitionssonderprogrammen der Versicherungswirtschaft. Ferner hat das Handwerk an den Kredithilfen des Lastenausgleichs einen beträchtlichen Anteil; allein an Aufbaudarlehen hat es von insgesamt 750 Millionen DM bis zum 1. April 1954 272 Millionen DM - das sind rund 36% - erhalten.
Im allgemeinen dürfte der Anteil des Handwerks an den Investitionskreditvolumen bei etwa 4,5% liegen.
Bei der Beurteilung des Kreditproblems für das Handwerk darf nicht verkannt werden, daß der Grund für die unzureichende Kreditversorgung des Handwerks meist in den nicht ausreichenden Absicherungsmöglichkeiten - nur 40% verfügen über Grundbesitz - zu suchen ist. Daher wird von mir die auf der Selbsthilfe des Handwerks aufgebaute Bildung der Kreditgarantiegemeinschaften des Handwerks, die unter Beteiligung der mittelständischen Bankengruppen und unter Rückverbürgung von Bund und Ländern bereits tätig sind oder in Kürze tätig werden, begrüßt und gefördert. Dadurch wird eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, daß auch das Handwerk einen stärkeren Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt als bisher erhält.
Ich danke Ihnen, Herr Minister!
Zur Frage 8 der Herr Abgeordnete Dr. Leiske.
Welche unverzüglichen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung - im Hinblick auf die Bemerkungen eines Sachverständigen aus der Automobilindustrie in der 26. Sitzung des Ausschusses für Verkehrswesen über die zunehmend bedrohliche, weil die Gefahren im Straßenverkehr vermehrende Überladung der Lastkraftwagen und Lastwagen-Züge - selbst oder durch nachdrückliche Einwirkung auf die Länderregierungen zu ergreifen, um diese Mißstände im Straßenverkehr abzuwehren und zu unterbinden?
Der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ständig zunehmende Überladung der Lastkraftwagen und Lastkraftwagenzüge, durch die zweifellos die Gefahren im Straßenverkehr erheblich gesteigert, aber auch die Zerstörung der Straßenoberfläche ganz besonders gefördert wird, macht mir schon seit Jahren erhebliche Sorge. Ich habe deshalb die Verkehrsminister und die Innenminister der Länder immer wieder gebeten, die Einhaltung der Vorschriften über die Achslasten und Gesamtgewichte scharf zu überwachen und die Weiterfahrt überlasteter Fahrzeuge zu unterbinden. Dies geschah schon vor Verkündung des Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 19. Dezember 1952, in dem in Art. 1 erstmalig verschärfte Strafbestimmungen für das Überladen auf meinen Vorschlag hin vom Gesetzgeber aufgenommen wurden.
Die Verkündung dieses Gesetzes habe ich zum Anlaß genommen, erneut über den Herrn Bundesminister des Innern die Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Länder um die Beachtung vor allem dieser Gewichtsvorschriften zu bitten. Bei der Verkehrssicherheitskonferenz im Januar 1954 hat diese Frage wieder eine erhebliche Rolle gespielt. Sie wird auch auf der für Anfang nächsten Jahres geplanten neuen Verkehrssicherheitskonferenz wieder zur Debatte stehen. An diesen Verkehrssicherheitskonferenzen sind bekanntlich nicht nur die für den Verkehr und für die Polizei, sondern auch die für den Straßenbau und die Finanzen zuständigen Minister der Länder beteiligt.
Seit ihrem Bestehen überwacht zusätzlich die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr die Gewichtsüberschreitungen durch eigene Wiegekommandos, die eng mit der Polizei zusammenarbeiten. Die Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr unterstützt die Arbeiten der Wiegekommandos dadurch, daß sie besondere Anlagen und Plätze für die Wiegevorrichtungen bereitstellt.
Ich prüfe ferner zur Zeit, ob der straßenschädigenden Überlastung nicht auch durch Änderung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - z. B. der Vorschriften über die Höhe der möglichen und gestatteten Überladungen und über Maße und Gewichte allgemein - begegnet werden kann.
Die Durchführung der Gesetze und Verordnungen, die der Bund über den Straßenverkehr erläßt, liegt ja bekanntlich in der Hand der Länder.
Wenn die für jeden Benutzer der Autobahnen und Straßen klar erkennbare Überladung der Lastkraftwagen und Lastkraftwagenzüge - die man ja allein schon an der Stellung der Federn erkennen kann - nur so selten festgestellt und trotz der bestehenden Bestimmungen noch viel seltener bestraft wird - und dann meist noch ungenügend -, so können dafür die Dienststellen des Bundes nicht verantwortlich gemacht werden. Ich muß daher Ihre berechtigte Frage, Herr Kollege Leiske, an die Verkehrs- und Polizeiverwaltungen der Länder mit Nachdruck weitergeben und möchte wünschen, daß Ihre Fragen in allen Landtagen den zuständigen Ministern in der Fragestunde vorgelegt werden.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Eine Zusatzfrage? - Das ist nicht der Fall.
Ist es richtig, daß die Führerscheingrenze von 100 ccm auf 50 ccm Hubraum herabgesetzt werden soll?
Diese Frage hat sich inzwischen durch die Tatsachen von selbst beantwortet.
Zusatzfrage:
Ist im Interesse der Herstellerfirmen in diesem Falle daran gedacht, eine angemessene Übergangsfrist festzulegen?
Der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verkehrssicherheitskonferenz, die im Januar 1954 getagt hat und an der alle Verkehrs-, Innen- und Finanzminister der Länder teilgenommen haben, hatte vorgeschlagen, die Hubraumgrenze der Fahrerlaubnis der Klasse 4 mit sofortiger Wirkung herabzusetzen. Eine entsprechende Vorlage wurde auf Grund dieses Beschlusses dem Bundesrat zugeleitet. Sie wurde von ihm in seiner 131. Sitzung am 12. November 1954 nach eingehender Beratung verabschiedet und ist mit Wirkung vom 1. Dezember 1954 in Kraft getreten. Durch diese Verordnung ist die Hubraumgrenze der Fahrerlaubnis der Klasse 4 von 250 ccm auf 50 ccm herabgesetzt worden.
Der Geltungsbereich der Fahrerlaubnis aus der Zeit vor dem 1. Dezember 1954 bleibt von der Verordnung unberührt. Andere Übergangsbestimmungen sind nicht getroffen worden. Dadurch, daß die Verordnung nicht schon im Frühjahr, sondern erst im Herbst 1954 dem Bundesrat vorgelegt wurde, stand den beteiligten Firmen eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung, da sie seit den veröffentlichten Ergebnissen der Verkehrssicherheitskonferenz im Januar 1954 sich darüber klar sein mußten, daß eine solche Herabsetzung der Hubraumgrenze erfolgen werde. Diese Herabsetzung ist erforderlich, weil es in erster Linie das Leben und die Gesundheit der am Straßenverkehr Betei({0})
ligten zu schützen gilt. Hinter dieser Notwendigkeit mußten die Interessen der Herstellerfirmen zurücktreten. Das ist auch die Auffassung der überwiegenden Mehrheit des Bundesrates gewesen.
({1})
Zur Frage 10 der Herr Abgeordnete Dewald!
Ich frage:
Wann ist mit dem Erlaß der zum Bundesevakuiertengesetz vom 14. Juli 1953 ({0}) vorgesehenen Rechtsverordnungen zu den §§ 3, 7, 9 und 20 zu rechnen, deren weitere Verzögerung der Durchführung des Gesetzes erhebliche Schwierigkeiten bereitet?
Für den Herrn Bundesminister für Vertriebene der Herr Staatssekretär bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Durchführung des Bundesevakuiertengesetzes erfordert intensive und oft langwierige Fühlungnahmen mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und den Betroffenen. Zu den erfragten Einzelmaßnahmen darf ich ausführen:
1.. Rechtsverordnung nach § 3 des Gesetzes. Der Entwurf dieser Rechtsverordnung, die eine Erweiterung des betreuungsberechtigten Personenkreises der Evakuierten bringen soll, ist nach Abklärung wichtiger und schwieriger Vorfragen mit den Ländern fertiggestellt. Er wird nach der be- reits eingeleiteten Abstimmung mit den anderen Ressorts im Januar des nächsten Jahres dem Bundeskabinett und dem Bundesrat zugeleitet werden.
2. Rechtsverordnung nach § 7 des Gesetzes. Die der Bundesregierung gemäß § 7 zustehende Ermächtigung beschränkt sich auf den Erlaß solcher Rechtsverordnungen, welche die Rückführung der Evakuierten von Land zu Land regeln sollen. Erfahrungsgemäß handelt es sich hierbei nur um ein Viertel des gesamten Personenkreises der Evakuierten. Die Rückführung aus den Hauptflüchtlingsländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein erfolgt bereits gemäß § 5 des Gesetzes im Rahmen der bereits ergangenen oder noch zu erlassenden Umsiedlungsverordnungen. Sie wird mit der Durchführung der heute dem Bundesrat zur Beschlußfassung vorliegenden Verordnung zur Umsiedlung von Vertriebenen und Flüchtlingen aus den überbelegten Ländern abgeschlossen sein.
Die Rückführung der noch aus anderen als den Hauptflüchtlingsländern zurückzuführenden rund 30 000 Evakuierten ist von der Bereitstellung der für den Wohnungsbau erforderlichen nachstelligen Förderungsmittel abhängig. Die Verpflichtung zur Rückführung einer der Höhe der jeweils bereitgestellten Mittel entsprechenden Anzahl von Evakuierten wird den Ländern mit der Bereitstellung dieser Mittel auferlegt. Von den für diesen Zweck benötigten insgesamt 60 Millionen DM sind den Ländern 20 Millionen DM bereits im September 1954 mit der Verpflichtung zur Rückführung von rund 11 000 Evakuierten zugewiesen worden. Die Rückführung der demnach noch restlichen rund 20 000 Evakuierten wird zusammen mit der Bereitstellung von 20 Millionen DM Wohnraumhilfemitteln des Rechnungsjahres 1955 und weiteren
20 Millionen DM Bundeshaushaltsmitteln des Rechnungsjahres 1956 angeordnet werden. Eine Notwendigkeit zur Aufstellung von Rückführungsplänen besteht demnach zur Zeit nicht.
3. Rechtsverordnung nach § 9 des Gesetzes. § 9 Abs. 2 des Gesetzes verpflichtet die Länder, den Evakuierten einen angemessenen Teil des vorhandenen und des neu zu schaffenden Wohnraums zuzuteilen. Die Länder haben sich von sich aus bereit erklärt, ihre Verpflichtung aus § 9 Abs. 2 zu erfüllen. Für eine Rechtsverordnung gemäß Abs. 4 ist deshalb gegenwärtig eine Voraussetzung nicht gegeben.
4. Rechtsverordnung nach § 20 des Gesetzes. Nach Abs. 2 dieser Bestimmung können für Evakuierte, die innerhalb von zwei Jahren vor Inkrafttreten des Gesetzes in ihre Ausgangsorte zurückgekehrt sind, einzelne Betreuungsmaßnahmen zugelassen werden, und zwar die Betreuungsmaßnahmen der §§ 10 und 18. Es handelt sich hierbei um die Befreiung von der Prüfung der Bedürfnisfrage bei der Errichtung konzessionspflichtiger Betriebe und um die Befreiung von gewissen Erfordernissen für die Ausübung eines Rechts oder eines Berufes. Die Länder in ihrer Mehrzahl und die kommunalen Spitzenverbände glauben auf Grund der von ihnen gemachten Erfahrungen, daß eine Notwendigkeit für den Erlaß einer Rechtsverordnung zur Sicherung dieses Zieles nicht besteht.
Bekannt ist mir allerdings, daß Evakuierte, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zurückgekehrt sind, die Erstattung von Transportkosten und die Zuteilung von Wohnraum erstreben. Ihnen kann Jedoch nicht durch eine Rechtsverordnung nach § 20 geholfen werden, sondern ihre Anliegen lassen sich nur im Rahmen des Fürsorge- und Wohnraumbewirtschaftungsrechts lösen.
Im übrigen ist die Rechtsverordnung nach § 2 in der Sitzung des Bundesrats vom 3. Dezember dieses Jahres verabschiedet worden. Die für die Meldung rückkehrwilliger Evakuierter gesetzte Frist endet am 31. März 1955. Dann wird eine zahlenmäßig exakte Grundlage für die Betreuungsund Rückführungsmaßnahmen des Gesetzes zur Verfügung stehen.
Danke sehr!
Zusatzfrage? - Zur Frage 11 Herr Abgeordneter Dewald!
Ich frage:
Ist die in § 15 des Bundesevakuiertengesetzes vorgesehene Anweisung an die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Evakuierte bevorzugt in Arbeit zu vermitteln, ergangen?
Für den Herrn Bundesminster für Vertriebene der Herr Staatssekretär!
Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat, entsprechend der für sie in § 15 des Bundesevakuiertengesetzes enthaltenen Weisung, die erforderlichen Verwaltungsvorschriften für die bevorzugte Arbeitsvermittlung der rückgeführten Evakuierten und ihre Um({0})
setzung in den erlernten oder überwiegend ausgeübten Beruf im Falle berufsfremder Beschäftigung am 12. August 1953 erlassen.
Die Bundesanstalt ist übrigens auch ihrer Verpflichtung nach § 16 des Gesetzes nachgekommen und hat die Verwaltungsvorschriften für die Beteiligung der rückgeführten jugendlichen Evakuierten bei der Besetzung von Lehrlings- und Ausbildungsstellen am 7. August 1953 erlassen.
Danke sehr!
Frage 12 entfällt.
Ich rufe auf Frage 13. Herr Abgeordneter Baur ({0}) !
Ist es richtig, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" vom 3. November 1954 berichtet hat, daß im Bundesfinanzministerium ein Beamter von seinem Vorgesetzten öffentlich eine Zurechtweisung, wie es dort heißt, „in schneidendem Ton" erfahren hat, weil er denselben nicht mit seiner Berufsbezeichnung, sondern mit seinem Namen angesprochen hat?
Für den Herrn Bundesminister der Finanzen der Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, es trifft nicht zu, daß im Bundesfinanzministerium ein Beamter von seinem Vorgesetzten öffentlich eine schneidende Zurechtweisung erfahren hat, weil er den Vorgesetzten nicht mit seiner Amtsbezeichnung, sondern mit seinem Namen angesprochen hatte. Es handelt sich vielmehr um eine längst beigelegte Meinungsverschiedenheit zweier Beamten, die sich bei einer Besprechung unter vier Augen ergeben hatte. Ich möchte annehmen, daß die Damen und Herren des Hohen Hauses hinreichend Gelegenheit hatten, Einblicke in die Arbeitsweise im Bundesfinanzministerium zu nehmen, um zu erkennen, daß im Verhältnis der Beamten untereinander hier nicht der Geist der Unterordnung, sondern der Kollegialität herrscht.
({0})
Eine Zusatzfrage bitte!
Eine Zusatzfrage!
Ich bin in der Lage, über die letzten Ausführungen berechtigte Zweifel anzumelden. Aber zunächst die Frage: Herr Staatssekretär, gehört es nicht zur selbstverständlichen Pflichtauffassung eines Beamten des höheren Dienstes in einem Bundesministerium, daß er sich nicht nur für die Besoldungsordnung interessiert, sondern auch dafür, wie der Gesetzgeber, d. h. das Parlament sich die Ausführung der Gesetze, in diesem Fall des Bundesbeamtengesetzes, gedacht hat?
Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, ich vermag den Zusammenhang mit der Hauptfrage nicht zu erkennen.
({0})
Ich werde sofort die Aufklärung geben, falls Ihnen das entgangen sein sollte. Anläßlich der zweiten und dritten Beratung des Beamtengesetzes hat der Herr Berichterstatter, Herr Dr. Kleindinst, im Auftrag des Ausschusses folgendes berichtet: -
Entschuldigen Sie, Herr Abgeordneter, - Baur ({0}) ({1}): Ja, das muß ich sagen!
Herr Abgeordneter, wir haben hier keine Aussprache. Haben Sie noch eine Zusatzfrage?
({0})
- Sie haben das Wort zu einer Zusatzfrage.
Gut, ich werde jetzt gleich fragen. Herr Dr. Kleindinst hat gesagt,
({0})
es sei klar, daß niemand einen Anspruch darauf habe, mit dem Amtstitel in der Öffentlichkeit aufzutreten oder mit ihm genannt zu werden. Niemand, der eine Behörde angeht, habe die Verpflichtung, den Amtstitel anzuwenden, auch nicht ein Beamter innerhalb der Behörde. Nun frage ich Sie, Herr Staatssekretär: Sind Sie, respektive Ihr Herr Minister, bereit, durch Runderlaß die Bundesbeamten Ihres Ministeriums von diesem Willen des Bundestages zu unterrichten und darauf hinzuweisen, daß es eines demokratischen Staates unwürdig ist, daß seine Beamten nicht loszukommen scheinen von der lächerlichen Titelsucht?
Herr Staatssekretär!
Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Herr Abgeordneter, die Auslegung des Bundesbeamtengesetzes ist Angelegenheit des Herrn Bundesministers des Innern. Ich darf anheimstellen, sich an den Herrn Bundesminister des Innern zu wenden.
({0})
Die Zusatzfragen sind erschöpft. Ich rufe auf Frage 14.
Es ist doch klar, daß das keine Antwort ist!
Sie haben zwei Zusatzfragen, und dabei muß es bleiben. Ich rufe auf die Frage 14. Frau Abgeordnete Beyer!
Ich habe noch eine dritte Frage, Herr Präsident!
Entschuldigen Sie, nein!
Es ist erlaubt, drei Zusatzfragen zu stellen.
Zwei Zusatzfragen!
Nein, drei, soviel ich weiß!
Sie haben zwei Zusatzfragen erhalten. Sie haben insgesamt drei Fragen, eine Hauptfrage und zwei Zusatzfragen.
({0})
k) Ich rufe auf Frage 14. Frau Abgeordnete Beyer!
({1})
Was ist bisher auf die Intervention des Vogelsberger Heimat-Komitees vom 22. Juli 195 von: Bundesfinanzministerium unternommen worden, um die andauernden Manöver und militärischen Übungen von Panzereinheiten auf bewirtschaftetem Gelände zu unterbinden?
Herr Staatssekretär Hartmann!
Frau Abgeordnete, ich darf die Frage im Einvernehmen mit der Dienststelle Blank wie folgt beantworten: In der Sitzung des Hessischen Landtages vom 6. Oktober 1954 hat der Herr Hessische Ministerpräsident auf eine Anfrage in der gleichen Angelegenheit dargelegt, daß die Dienststelle Blank laufend Verhandlungen mit den Alliierten führt, um zu erreichen, daß
1. Truppenübungen größerer Verbände grundsätzlich nur noch auf Truppenübungsplätzen abgehalten werden,
2. die großen Herbstmanöver erst nach der Ernte beginnen sollen und bereits bei der Auswahl des Übungsgeländes besondere Rücksicht auf die land- und forstwirtschaftlich wertvollen Kulturen genommen wird,
3. bei Festlegung des Zeitpunktes und Umfanges von Felddienstübungen den deutschen Interessen weitgehend Rechnung getragen wird und
4. alle Vorkehrungen getroffen werden, um Schäden größeren Umfanges zu vermeiden.
Diese Verhandlungen, die in verschiedenen Fällen erfolgreich waren, sind durch die Pariser Abkommen in ein neues Stadium getreten. Ihr Ausgang hängt von den Durchführungsbestimmungen zu diesen Abkommen nach deren Ratifizierung ab.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß die amerikanischen Dienststellen den deutschen Bitten, das Entstehen von Manöverschäden mit allen Mitteln einzuschränken, auch dadurch entsprochen haben, daß sie bei den diesjährigen Herbstmanövern bereits entsprechende Weisungen gegeben haben. Sie haben ihren Manövertruppen Sonderbeauftragte zugeteilt, die vorbeugend Manöverschäden verhindern und etwa eingetretene Schäden beschleunigt feststellen sollen. Außerdem haben sie einen Großteil der Schäden durch besondere Arbeitskommandos in beträchtlicher Stärke nachträglich beseitigen lassen.
Auch die Belange der Vogelsberger Bauern werden von der Dienststelle Blank weiterhin vertreten werden. Allerdings ist damit zu rechnen, daß nicht alle Truppenübungen auf die vorgesehenen Truppenübungsplätze verlegt werden können, zumal diese bereits jetzt stark belegt sind und andererseits auch manche Übung vom Standort aus durchgeführt werden muß.
Der Herr Hessische Minister der Finanzen wird durch die Dienststelle Blank über den Fortgang der Verhandlungen unterrichtet werden, um auch seinerseits das Vogelsberger Komitee benachrichtigen zu können.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe Frage 15 auf. An Stelle des nicht anwesenden Abgeordneten Schneider fragt der Abgeordnete Becker ({0}).
Ist der Herr Bundesminister für Verkehr bereit, angesichts der zahlreichen neuen Unfälle an unbeschrankten Bahnübergängen nunmehr Stopp-Schilder an diesen aufstellen zu lassen?
Der Herr Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegt durchaus nahe, an Bahnübergängen, die weder durch Blinklicht noch durch Schranken gesichert sind, ein absolutes Haltegebot durch Aufstellen eines Verkehrszeichens einzuführen. Gegen die Durchführung dieses Gedankens sprechen jedoch einige Gründe.
Das Wiederanfahren eines haltenden Fahrzeugs birgt die Gefahr in sich, daß das Kraftfahrzeug auf dem vielfach nicht ebenen 'Übergang stehenbleibt und der Fahrer, besonders wenn er ungeübt oder nervös ist, es nicht schnell genug wieder in Gang bringen kann.
Durch ein solches Stopp-Schild vor jedem Bahnübergang wird sich bei belebteren Straßen eine Fahrzeugtraube ansammeln. Beim Wiederanfahren müssen diese Fahrzeuge richtigerweise jeweils wieder vor dem Bahnübergang anhalten. Eine Fülle von Überholvorgängen ist die Folge, die zum Teil in nächster Nähe des Bahnübergangs oder auf dem Bahnübergang selbst vor sich gehen und die Gefahr vermehren werden. Es ist zu besorgen, daß der einzelne Fahrer, selbst wenn er nochmals anhält, die Verkehrslage nicht so sorgfältig prüft, wie wenn er sich dem Bahnübergang allein nähert.
Das Haltegebot an Bahnübergängen, die weder durch Schranken noch durch Blinklicht gesichert sind, bedeutet also für den Straßenverkehr eine ganze Reihe von zusätzlichen Gefahrenmomenten. Ein disziplinierter Verkehrsteilnehmer wird sich bei jedem ungesicherten Bahnübergang entsprechend den Vorschriften richtig verhalten, um so mehr, als er ja durch Warnzeichen genügend über die Kreuzung mit dem Schienenweg und ihre besondere Gefahr aufgeklärt ist. Glücklicherweise steht fest. daß sich die Mehrzahl der Kraftfahrer an den Bahnübergängen so verhält, wie es die Verkehrslage erfordert, denn sonst könnten die Unfälle an Bahnübergängen nicht nur 0,2 % aller Verkehrsunfälle ausmachen.
Gegen die Aufstellung besonderer Haltezeichen spricht ferner, daß ein Übermaß von Verkehrszeichen dazu führt, daß die Kraftfahrer abstumpfen. Gerade darauf ist in der öffentlichen Diskussion immer wieder hingewiesen worden.
Trotz dieser Gründe habe ich schon vor längerer Zeit bei den Ländern angeregt, vor solchen schienengleichen Übergängen, an denen es nach der örtlichen Lage erforderlich erscheint, eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km vorzuschreiben, insbesondere dann, wenn die Sicht bei diesen nicht gesicherten Bahnübergängen nach beiden Seiten der Bahnstrecke begrenzt ist. Es steht natürlich den zuständigen Straßenverkehrs({0})
Behörden frei, an den Bahnkreuzungen, die besonders unübersichtlich oder gefährlich erscheinen, Stopp-Schilder aufzustellen.
Das Aufstellen der Warnschilder und Stopp-Schilder ist nicht eine Angelegenheit des Bundes oder der Bundesbahn, sondern eine Angelegenheit der Straßenverwaltungen der Länder, denen die Ausführung der Straßenverkehrsgesetze und -verordnungen des Bundes obliegt.
Noch eine Frage? - Nicht der Fall.
Ich rufe die Frage 16 auf. In Vertretung von Herrn Abgeordneten Schneider der Abgeordnete Becker ({0}).
Ist die Bundesregierung bereit, bei den Besatzungsmächten für die Gewährung einer Weihnachtsgratifikation an die bei den alliierten Dienststellen tätigen Deutschen einzutreten?
Der Herr Staatssekretär des Finanzministeriums.
Herr Abgeordneter, die Allierte Hohe Kommission - Unterausschuß für Arbeitsfragen - hat das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 30. November 1954 unterrichtet, daß sie mit der Zahlung einer Weihnachtszuwendung in Höhe von 25 DM an die bei den Besatzungsmächten beschäftigten Arbeitnehmer einverstanden sei.
Die Zuwendung, die aus Mitteln des alliierten Besatzungskosten- und Auftragsausgabenhaushalts erfolgt, soll allen deutschen und nichtdeutschen Arbeitnehmern im Dienste der Alliierten im Gebiet der Bundesrepublik, mit Ausnahme des Hauspersonals in privaten Haushaltungen, jedoch einschließlich der Angehörigen der Deutschen Dienstgruppen, gewährt werden, sofern das Beschäftigungsverhältnis am 1. Oktober 1954 bestanden hat und der Arbeitnehmer noch auf der Novemberlohn-liste erfaßt wird. Teilbeschäftigte und Lehrlinge erhalten diese Zuwendung ebenfalls.
Es ist sichergestellt, daß die Auszahlung der Weihnachtszuwendung durch die deutschen Lohnstell en in der Zeit vom 15. bis 18. Dezember 1954 erfolgen wird.
Ich danke sehr, Herr Staatssekretär.
Frage 17. Herr Abgeordneter Dr. Vogel.
Ich verzichte auf die Beantwortung dieser Frage, da ich in der Zwischenzeit informiert worden bin, daß Mitglieder dieses Hohen Hauses ein Gesetz einbringen, das diese Angelegenheit regeln wird.
Frage 18. Herr Abgeordneter Dr. Vogel.
Welche Schritte gedenkt der Herr Bundesminister der Finanzen zu unternehmen, um
zunehmenden Klagen des Einzelhandels über den Mangel an Ein- und Zweipfennigstücken abzuhelfen?
Der Herr Staatssekretär des Finanzministeriums.
Herr Abgeordneter, die Klagen des Einzelhandels über einen örtlichen Mangel an Ein-and Zweipfennigstücken haben die Bank deutscher Länder und den Bundesminister der Finanzen veranlaßt, der Versorgung des Verkehrs mit diesen Münzen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Vom Beginn der Prägung neuer Münzen im Jahre 1948 an sind Einpfennigstücke ununterbrochen in großer Zahl geprägt und in Verkehr gegeben worden. Ende 1952 waren an Einpfennigstücken bereits 17 Stück je Kopf der Bevölkerung vorhanden. Nach allen Erfahrungen hätte diese große Anzahl von Kupfermünzen für die Befriedigung des Verkehrsbedarfs ausreichen müssen. Im Jahre 1927 waren z. B. nur etwa 7 Stück je Kopf der Bevölkerung vorhanden, 1932 etwa 10 Stück. Wir haben aber, weil sich herausstellte, daß die Prägung den Bedarf offenbar nicht deckte, laufend weitere Einpfennigstücke geprägt und haben jetzt eine Stückzahl von 26 je Kopf der Bevölkerung erreicht, also weit mehr, als je im Umlauf gewesen sind. Es laufen aber zur Zeit noch Prägeaufträge über 160 Millionen Stück. Sollte auch das noch nicht genügen, so wird das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit der Bank deutscher Länder selbstverständlich weitere Prägeaufträge erteilen.
Hinsichtlich der Zweipfennigstücke liegt eine Besonderheit vor. Diese bestehen bekanntlich aus reinem Kupfer und sind offenbar zur Zeit der Kupferknappheit von interessierter Seite aus dem Verkehr gezogen worden. Um das zu verhindern, haben wir keine Zweipfennigstücke mehr geprägt, dafür aber die Prägung von Einpfennigstücken intensiviert.
Eine Zusatzfrage? - Nein.
Ich frage:
Was gedenkt ,die Bundesregierung zu tun, um der Witwe des am 30. Juni 1934 in München ermordeten Musikkritikers Dr. Willy Schmid sowie insbesondere seinen Kindern Duscha, Thomas und Hedwig zu einer Wiedergutmachung zu verhelfen? Ist die Bundesregierung bereit, zumindest aus Billigkeitsgründen und zunächst noch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und vorbehaltlich einer endgültigen Regelung alsbald wenigstens die Zahlung einer angemessenen Rente zugunsten der Kinder zu leisten?
Der Herr Staatssekretär der Finanzen.
Herr Abgeordneter! Der Witwe und den drei Kindern des auf Grund einer Namensverwechslung am 30. Juni 1934 in München ermordeten Musikkritikers Dr. Willy Schmid hatte der ehemalige Reichsminister des Innern auf Grund des Gesetzes über den Ausgleich bürgerlich-recht({0})
licher Ansprüche vom 13. Dezember 1934 einen Rentenanspruch von monatlich 1000 RM zuerkannt. Diese Rente wurde bis zum Ende des Krieges gezahlt. Bei dem genannten Gesetz von 1934 handelt es sich um ein nationalsozialistisches Gesetz, das u. a. die Möglichkeit vorsah, durch Verfolgungsmaßnahmen des Reichs geschädigten Personen unter Ausschluß des Rechtsweges eine nur im Verwaltungsweg nach billigem Ermessen festzusetzende Rente zu gewähren. Die gesetzliche Grundlage für diese Entschädigungszahlung ist mit dem Zusammenbruch weggefallen. Schon aus diesem Grunde konnte der damals zuerkannte Rentenanspruch späterhin nicht weiterbefriedigt werden.
({1})
Ob die den unterhaltsberechtigten Angehörigen des Dr. Schmid nach bürgerlichem Recht etwa noch zustehenden Entschädigungsansprüche unter das zur Zeit in Vorbereitung befindliche Kriegsfolgenschlußgesetz fallen werden, ist fraglich. Es ist dort zwar vorgesehen, insbesondere Rentenverpflichtungen des Reiches grundsätzlich in vollem Umfange auf den Bund zu übernehmen. Das soll jedoch dann nicht gelten, wenn auf Grund anderer bundesgesetzlicher Bestimmungen wegen der den Ersatzanspruch auslösenden Tatbestände Leistungen gewährt werden. Als eine solche anderweitige bundesgesetzliche Regelung könnte hier das Bundesentschädigungsgesetz vom 18. September 1953 in Betracht kommen. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob Dr. Schmid, wie § 1 des Gesetzes es fordert, wegen seiner eigenen politischen Überzeugung getötet wurde oder auf Grund einer Namensverwechslung. Denn auch wenn das Gesetz Anwendung finden würde, ständen seiner Frau nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 Entschädigungsansprüche nur bis zur Wiederverheiratung und den Kindern nach § 14 Abs. 3 Nr. 3 nur Ansprüche zu, soweit und solange für sie nach Beamtenrecht Kinderzuschläge zu zahlen sind. Die Witwe hat sich im Jahre 1938 wiederverheiratet. Die Kinder haben das 16. Lebensjahr überschritten, befinden sich nicht mehr in der Berufsausbildung und sind, bis auf die jüngste Tochter, verheiratet. Daher stehen weder der Witwe noch den Kindern Rechtsansprüche auf Gewährung von Hinterbliebenenrenten nach dem Bundesentschädigungsgesetz zu. Sie befinden sich nach meinen Informationen auch nicht in einer Notlage, so daß für sie Leistungen aus den von den Ländern nach § 79 des Gesetzes zu errichtenden Härtefonds wohl nicht in Betracht kommen werden. Ich darf hierbei darauf aufmerksam machen, daß Entscheidungen über die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz nicht von Bundesdienststellen zu treffen sind. Die Durchführung des Gesetzes ist Aufgabe der Länder. Die Landesentschädigungsbehörden unterstehen in dieser Beziehung ausschließlich den Weisungen der Obersten Landesentschädigungsbehörden, hier also dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen in München. Der Bundesregierung stehen keine Mittel zur Verfügung, um in solchen Fällen Rentenzahlungen zu leisten.
Die allgemeine Frage, ob Entschädigungsleistungen nach dem Bundesergänzungsgesetz gewährt werden sollen, wenn durch nationalsozialistische Maßnahmen jemand irrtümlich getötet oder verletzt wurde, ist über diesen Einzelfall hinaus zur Zeit Gegenstand der Prüfung in dem Arbeitskreis zur Vorbereitung einer Novelle zum Bundesergänzungsgesetz.
Eine Zusatzfrage?
Ja. - Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß man ohne den in der von Ihnen verlesenen Schrift zum Ausdruck kommenden Bürokratismus
({0})
hier auch ein selbständiges Schuldversprechen des Deutschen Reiches annehmen könnte, das zu erfüllen doch eine Ehrenpflicht wäre, und hat das Bundesministerium der Finanzen nicht für solche Zwecke Mittel, wie sich aus der auch Herrn Ohnesorge bewilligten Rente ergibt?
({1})
Sind Sie sich bewußt, wie unbefriedigend eine solche Auskunft ist, besonders da das Land Bayern - um auf Ihre letzte Behauptung einzugehen - sich ausdrücklich für unzuständig erklärt hat?
({2})
Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, mir ist nicht bekannt, daß das Land Bayern sich ausdrücklich als unzuständig erklärt hätte. Ich will aber dem gern nachgehen. Vielleicht liegt es so, daß das Land Bayern aus den von mir dargelegten Rechtsgründen sich ebenfalls nicht in der Lage sieht, der Frau Schmid, die schon 1938 wieder geheiratet hat,
({0})
und ihren drei Kindern, die über 16 Jahre alt sind, ohne Vorliegen von Rechtsgründen Leistungen nach Billigkeitsermessen zu geben. Das Bundesfinanzministerium ist nur in der Lage, nach den bestehenden Gesetzen Leistungen zu geben. Ich glaube, wenn das Bundesfinanzministerium an diesem Grundsatz festhält, sollte man das nicht als Bürokratismus bezeichnen.
({1})
Frage 20.. Herr Abgeordneter Dr. Mommer.
Ist der Bundesregierung .bekannt, daß bestimmten Deutschen von der Saar, die dem Separatismus ablehnend gegenüberstehen, von der französisch geleiteten Paßbehörde der Paß verweigert wird, um Reisen ins Bundesgebiet unmöglich zu machen?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern.
Die Saar-Instanzen haben in einzelnen Fällen Angehörigen der Oppositionsparteien an der Saar teils die Pässe abgenommen und nicht zurückgegeben, teils die Pässe nicht verlängert. Wie die Bundesregierung weiß, sind einige dieser Fälle in der Zwischenzeit geregelt worden. Die Bundesregierung wird die Fälle, in denen dies noch nicht geschehen ist, im 'Auge behalten.
Frage 21. - Herr Abgeordneter Spies.
Weiß die Bundesregierung, daß bei Amputierten bei der Herabsetzung des Prozentsatzes der amtlich anerkannten Körperbeschädigung vielfach die Begründung „Anpassung" oder „Gewöhnung" verwendet wird?
Billigt die Bundesregierung diese Art der Begründung?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um solche Begründungen auszumerzen und bereits erfolgte Begründungen dieser Art rückgängig zu machen?
Der Bundesminister für Arbeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da der Begriff „Körperbeschädigung" nur in der, Kriegsopferversorgung gebräuchlich ist, nehme ich an, daß dieser Anfrage der Fall eines Kriegsbeschädigten zugrunde liegt, bei dem die Rente mit der Begründung herabgesetzt worden ist, durch Gewöhnung sei eine Besserung des Zustandes eingetreten. Da das Bundesversorgungsgesetz eine Schonungsrente nicht vorsieht, kann auch nach der derzeitigen Rechtslage eine Herabsetzung der Rente nur vorgenommen werden, wenn in den Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, eine wesentliche Änderung eingetreten ist. Gewöhnung und Anpassung gehören nicht zu den wesentlichen Änderungen. Im übrigen verweise P ich Sie auf die von mir herausgegebenen Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im Versorgungswesen, in denen Sie unter A Nr. 30 jederzeit nähere Ausführungen finden können.
Eine Zusatzfrage?
Ich danke.
Frage 22. - Herr Abgeordneter Brück.
Wieviel Unfälle sind in den Jahren 1952 und 1953 an beschrankten Bahnübergängen der Deutschen Bundesbahn vorgekommen?
Wieviel Personal ist zur Bedienung der Bahnschranken erforderlich, und wie hoch sind
1. die jährlichen Personalkosten,
2. die übrigen Kosten ({0})?
Welche Kosten entstehen, wenn alle Straßen und Wege, die durch Schranken gesichert sind, über- oder unterführt werden?
Der Bundesminister für Verkehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Herrn Kollegen Brück wie folgt:
Auf Ihre erste Frage habe ich zu sagen: Wie ich in meiner Antwort auf die Kleine Anfrage 112 am 8. Oktober 1954 ausgeführt habe, haben sich an beschrankten Bahnübergängen der Bundesbahn im Jahre 1952 79 und im Jahre 1953 84 Unfälle ereignet. Diese Zahlen sind nach den Richtlinien der früheren Reichsstatistik ermittelt, nach denen nur Unfälle mit schweren Folgen gezählt werden. Rechnet man die Fälle mit nur leichten Schäden hinzu, so waren es 1952 insgesamt 172 und 1953 insgesamt 143 Unfälle.
Auf Ihre zweite Frage, Herr Kollege Brück, habe ich zu sagen: Zur Bedienung der vorhandenen Bahnschranken sind rund 17 600 Menschen erforderlich. Unter Berücksichtigung der Sozialaufwendungen, der Versorgungsbezüge usw. betragen die Personalkosten pro Jahr nach Angabe der Deutschen Bundesbahn 102 Millionen DM. Die Unterhaltung der Schranken und der damit im Zusammenhang stehenden baulichen und sonstigen Anlagen kostet jährlich 16 Millionen DM, so daß insgesamt für die vorhandenen Bahnschranken 118 Millionen DM im Jahre aufzubringen sind. Die Höhe der Unterhaltungskosten wird u. a. dadurch verständlich, daß täglich vier bis fünf Schranken durch auf geschlossene Schranken auffahrende Kraftfahrzeuge beschädigt werden.
Auf Ihre dritte Frage möchte ich folgendes antworten: Wollte man sämtliche 18 000 beschrankten Überwege der Bundesbahn durch Unter- oder Überführungen ersetzen, so müßten hierfür schätzungsweise rund 8 Milliarden DM aufgewendet werden. Dabei sind die Preise des Jahres 1953 zugrunde gelegt. Heute müßten die Gesamtkosten schon wieder etwas höher angesetzt werden. Von diesen Überwegen entfallen auf verkehrsreiche Überwege rund 3000, die etwa je 800 000 bis 1 000 000 DM erfordern, auf sonstige Wegübergänge mit allgemeinem Kraftfahrzeugverkehr 4500, die etwa je 1/2 Millionen DM kosten, und auf Feld-, Wald- und Wiesenwege 10 500, die etwa je 300 000 DM zur Unterführung erfordern würden.
Eine Zusatzfrage!
Ist bekannt, daß die Dienstschichten der Schrankenwärter his zu 14 Stunden betragen, und kann man nicht durch eine stärkere Technisierung diesem unerfreulichen Zustand abhelfen?
Fs ist bekannt, daß die Dienstschichten der Schrankenwärter gelegentlich bis zu dieser Zeit ausgedehnt werden. Das hängt aber auch von der Dauer der Bereitschaftszeiten ab. Die Bemühungen, technische Verbesserungen anzubringen, gehen laufend weiter. Wir sind grundsätzlich der Auffassung, daß wir uns im wesentlichen auf Blinklichtanlagen umstellen sollten, wie das auch z. B. in den Vereinigten Staaten von Amerika der Fall ist. Das setzt natürlich eine verstärkte Verkehrsdisziplin voraus. Auf der anderen Seite bemühen wir uns auch, eine Reihe von Schranken in sogenannte Anrufschranken umzuwandeln, die dann, weil sie von den Stationen aus bedient werden können, nicht eine solche Überlastung des Schrankenwärterpersonals hervorrufen.
Danke schön!
Zu Frage 23 Frau Abgeordnete Meyer ({0}).
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Aufstellen von sogenannten Geschicklichkeitsund Glückspielautomaten ein sehr großes Ausmaß angenommen hat?
Auf welche Lockerung von Bestimmungen ist das zurückzuführen?
Der Herr Bundesminster des Innern!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Die sehr verehrte Alterspräsidentin dieses Hauses, Frau Kollegin Lüders, hat mich gerade darauf hingewiesen, daß meine Praxis, im Rahmen der Fragestunde nicht ständig zu neuen Begrüßungen zu kommen, von ihr nicht für richtig gehalten wird. Ich sage also nochmals: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!,
({0})
und wende mich nunmehr der Beantwortung der Glückspielfrage zu.
Bei den Glückspielen im Sinne der Anfrage dürfte es sich um die mechanisch betriebenen sogenannten Groschenspielgeräte handeln, bei denen nach Einwurf von 10 Pfennigen ein Gewinn bis zu einer Mark erzielt werden kann. Die Aufstellungsgenehmigung im Einzelfall wird durch die Ortspolizeibehörde erteilt. Sie darf nur versagt werden bei persönlicher Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, bei Ungeeignetheit der Aufstellplätze oder bei Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung im Hinblick auf die örtliche Lage oder die Zahl der bereits aufgestellten Spielgeräte. Diese Genehmigung kann jedoch nicht wegen fehlenden Bedürfnisses versagt werden. In letzter Zeit sind in verschiedenen Städten sogenannte Spielhallen entstanden, in denen eine größere Anzahl von Spielgeräten aufgestellt ist. Nach Auffassung des Bundesministers des Innern und des Bundesministers für Wirtschaft beeinträchtigen Spielhallen stets die öffentliche Ordnung. Es ist daher beabsichtigt, die Durchführungsverordnung zu § 33 d der Gewerbeordnung dahingehend zu ändern, daß künftig Geldspielgeräte nur noch in Gaststätten und nicht mehr als zwei oder drei Geräte an einem Platz aufgestellt werden dürfen. Der Entwurf der Änderungsverordnung liegt zur Zeit den Ländern zur Stellungnahme vor.
Nachdem das Geldspiel mit mechanisch betriebenen Spielgeräten in geschlossenen Räumen bis 1935 gestattet war, wurde es vor allem wohl mit Rücksicht auf die Sammlungen der NSDAP verboten. Durch Verordnung von 13. August 1953 wurde es mit Zustimmung des Bundesrats wieder zugelassen, weil die Gründe, die seinerzeit zum Verbot geführt hatten, nicht mehr bestanden.
Die jetzt zugelassenen Spielgeräte können an sich als harmlos angesehen werden. Sie haben keine höheren Gewinne als 1 DM und werfen im Durchschnitt 60 % der Einsätze wieder als Gewinn aus. Den durch die Massierung der Spielgeräte eingetretenen Mißständen soll durch die obengenannte Änderung der Durchführungsverordnung begegnet werden.
Eine Zusatzfrage?
Danke schön!
Zu Frage 24 Frau Abgeordnete Meyer!
Wieviel Devisen sind im letzten Jahre für die Einfuhr von Glückspielautomaten bzw. Musikautomaten zur Verfügung gestellt worden?
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft!
Spielautomaten können sowohl auf Grund der OEEC- als auch der Dollar-Freiliste im liberalisierten Verfahren eingeführt werden. Im Rahmen der Position des Statistischen Warenverzeichnisses, zu der außer Spielautomaten auch Billardtische und andere Spielmöbel sowie Brett- und Würfelspiele gehören, sind in der Zeit von Januar bis September 1954 Einfuhren im Gesamtwert von rund 1 Million DM durchgeführt worden, wobei auf die Dollar-Einfuhren ein Anteil von rund 450 000 DM entfällt. Die Ausfuhr betrug ungefähr das Vierfache.
Zweitens. Die Einfuhr von Musikautomaten mit Ursprung im EZU-Raum ist nach der OEEC-Freiliste liberalisiert. Im Rahmen dieser Einfuhrmöglichkeiten dürften 1954 Einfuhren im Werte von 3 bis 4 Millionen DM stattgefunden haben. Für die Einfuhr von Musikautomaten aus anderen Ländern sind im letzten Jahr keine Devisen aus dem allgemeinen Devisenfonds der Bank deutscher Länder zur Verfügung gestellt worden. Soweit Musikautomaten aus den USA eingeführt wurden, stammen die Devisen hierfür aus besonderen Ausfuhr-und Transithandelsgeschäften, die aus handelspolitischen Gründen durch die Koppelung mit der Einfuhr der Musikautomaten gefördert werden sollten. Diese Art von Geschäften ist aber in der zweiten Hälfte dieses Jahres im wesentlichen ausgelaufen.
Eine Zusatzfrage? - Nein.
Zu Frage 25 in Vertretung von Herrn Abgeordneten Schneider ({0}) der Herr Abgeordnete Becker ({1})!
Ist die Bundesregierung bereit, durch Verordnung oder Erlaß eine Regelung zu treffen, die sicherstellt, daß Heimkehrern, die wegen der Einberufung zur Wehrmacht und der daran anschließenden Kriegsgefangenschaft ihre Prüfungen für spätere Berufsmöglichkeiten nicht rechtzeitig ablegen konnten, in beruflicher Hinsicht und in bezug auf Beförderungsmöglichkeiten keine Nachteile entstehen?
Der Herr Bundesminister für Arbeit!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Fälle, in denen die Ablegung einer Prüfung Voraussetzung für die Berufsausübung und für den Berufsaufstieg ist, sind für die nach dem 1. Januar 1948 entlassenen Heimkehrer folgende Vergünstigungen vorgesehen. Nach § 7 a des Heim({0})
kehrergesetzeszes ist Heimkehrern, die den Bedürfnisnachweis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erbringen, die Neuzulassung vor allen anderen Bewerbern zu erteilen. Nach § 7 b des Heimkehrergesetzes sind bei der Auswahl der Bewerber um die Neuzulassung zur kassenärztlichen Tätigkeit bei sonst gleichen fachlichen Voraussetzungen Heimkehrer zu bevorzugen. Nach § 9 des Heimkehrergesetzes sind Heimkehrer beim Vorliegen entsprechender fachlicher Voraussetzungen im öffentlichen Dienst vor anderen Bewerbern bevorzugt einzustellen. Bei ihnen ist außerdem die Zeit der Kriegsgefangenschaft und Internierung angemessen zu berücksichtigen. Die Durchführung dieser Bestimmungen des Heimkehrergesetzes liegt bei den Ländern, die auch für den Erlaß eventuell erforderlicher Ausführungsvorschriften zu diesen gesetzlichen Bestimmungen zuständig sind.
Eine Zusatzfrage? - Nein.
Zu Frage 26 Herr Abgeordneter Kortmann!
Ich frage die Bundesregierung:
Wann ist mit dem Erlaß der Rechtsverordnung gemäß § 53 Abs. 7 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen in der Fassung vom 1. September 1953 ({0}) zu rechnen?
Herr Bundesminister des Innern!
Die Antwort, Herr Kollege, lautet wie folgt: Die Berücksichtigung von Beförderungen im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes war bisher in .der Ersten Durchführungsverordnung näher geregelt. Sowohl diese Erste Durchführungsverordnung als auch die Zweite bis Vierte und die Sechste Durchführungsverordnung bedürfen der Anpassung an die nunmehr geltende Fassung des Gesetzes. Hierbei werden auch die Vorschriften zur Durchführung des § 53 Abs. 7 des Gesetzes in die Erste Durchführungsverordnung aufgenommen werden. Die von den- Bundesministern des Innern und der Finanzen zu erlassende Änderungsverordnung zur Anpassung der genannten Durchführungsverordnungen ist mit den beteiligten Länder-und Bundesressorts sowie den Berufsverbänden eingehend erörtert worden. Sie wird in Kürze dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden, und zwar so, daß dieser alsbald nach der Weihnachtspause seine Entschließung treffen kann.
Eine Zusatzfrage!
Eine Zusatzfrage, bitte!
Ist der Herr Minister bereit, alles Erforderliche zu tun, daß die neue Verordnung bei den Versorgungsämtern so schnell wie möglich wirksam werden kann?
Herr Kollege, ich werde mich sicherlich in dieser Richtung bemühen.
Danke schön!
Meine Damen und Herren, bei Frage 27 verzichtet der Fragesteller auf mündliche Beantwortung und ist mit der schriftlichen Beantwortung durch die Regierung einverstanden.
Im übrigen ist die Fragestunde abgelaufen. Die dafür vorgesehene Zeit ist verstrichen. Wie üblich werden deshalb die infolge des Zeitablaufs nicht mehr erledigten Fragen schriftlich von der Bundesregierung beantwortet werden. Soweit gewünscht wird, daß die Fragen in der nächsten Fragestunde mündlich beantwortet werden, bitte ich, sie erneut einzureichen.
Die nächste Fragestunde ist nach einer interfraktionellen Vereinbarung vorgesehen für Mittwoch, den 26. Januar 1955, 14 Uhr. Sperrfrist für eingehende Fragen ist Freitag, der 21. Januar, 12 Uhr.
Ehe wir in der Tagesordnung fortfahren und dabei zunächst mit den nicht erledigten Punkten 7 bis 23 der Tagesordnung von gestern beginnen, darf ich noch folgendes bekanntgeben. Erstens: Gemäß einer interfraktionellen Vereinbarung ist der Punkt 3 der heutigen Tagesordnung, Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Artikels 106 des Grundgesetzes - Drucksache 1050 -, von der heutigen Tagesordnung abgesetzt worden.
Zweitens darf ich noch mitteilen, daß der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten gebeten hat, heute während der Plenarsitzung eine kurze Sitzung abhalten zu können. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist, und darf bekanntgeben, daß der Auswärtige Ausschuß - wenn ich recht unterrichtet bin - um 11 Uhr zusammentritt, - Herr stellvertretender Vorsitzender?
({0})
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung von gestern:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Vereinbarung vom 28. Mai 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belgien über eine gegenseitig zu gewährende Amtshilfe bei der An- und Abmusterung von Seeleuten ({1}).
Zur Begründung bzw. Einbringung wird das Wort nicht gewünscht. Ich darf das Einverständnis des Hauses annehmen, daß auf Aussprache verzichtet wird.
Ich eröffne die Beratung zur ersten Lesung. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Verkehrswesen zu überweisen. Ich darf annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist; es ist so beschlossen.
Punkt 8 der gestrigen Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes ({2}).
Auch hier ist auf Aussprache verzichtet.
({3})
- Eine Meldung? Herr Abgeordneter Kalbitzer!
({4})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann entgegen der Übung in diesem Hause auf eine Beratung in der ersten Lesung in diesem Falle nicht verzichten. Wir haben in der letzten Sitzung des Bundestages vor den Sommerferien ebenfalls eine größere Zahl von Anträgen über zollpolitische Maßnahmen ohne Diskussion an den Ausschuß verwiesen. Die Übung, die Anträge ohne Diskussion an den Ausschuß für Außenhandelsfragen zu überweisen, hat zum Ergebnis gehabt, daß sie bis heute dort nicht behandelt worden sind, sondern daß die Behandlung absichtlich verzögert worden ist. So sind bisher nicht nur die Anträge für zollpolitische Maßnahmen von seiten der Opposition, sondern sogar die 19. Verordnung über Herabsetzungen von Zöllen in mehr als 700 Positionen vom Außenhandelsausschuß dieses Hauses nicht in Angriff genommen worden. Man muß feststellen, daß dieser Ausschuß nicht in der Lage ist, selbst die Anträge der Bundesregierung zu bearbeiten. Unter den Anträgen, deren Behandlung auf diese Art hinausgezögert worden ist, befinden sich, wie erwähnt, der Antrag der Bundesregierung auf Herabsetzung von über 700 Positionen, ferner ein so umfassender Antrag wie der meiher Fraktion über eine allgemeine Zollsenkung um 20 % und schließlich ein sehr erheblicher Antrag meiner Fraktion über die Aufhebung der Zölle für Kaffee, Tee und Kakao. Wenn diese Methode, die Arbeit des Außenhandelsausschusses weiterhin zu unterbinden, nicht in allernächster Zeit aufhört, so können wir leider von einer geordneten parlamentarischen Behandlung von wichtigen handelspolitischen Maßnahmen nicht mehr sprechen. Ich möchte die Fraktion der CDU, die diese Angelegenheit nach Lage der Dinge allein in der Hand hat, inständig bitten, zu diesen Mißständen, die aus
ihrer eigenen Fraktion kommen, jetzt ein entscheidendes Wort zu sagen und der Öffentlichkeit zu erklären, woran es liegt, daß die CDU im letzten halben Jahr nicht bereit war, diese Außenhandelsangelegenheiten zu bearbeiten. Ich glaube, daß die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, zu wissen, warum das ganze Volk bei den Einfuhren in hohem Maße Zölle zu tragen hat, die selbst nach Absicht der Bundesregierung nicht erhoben werden sollten. So haben wir für diese Güter unnötig hohe Preise zu zahlen. Ich meine, hier liegt eine große Verantwortung auf seiten der führenden Regierungspartei. Es genügt nicht, sich damit herauszureden, daß personelle Differenzen eine schnelle Erledigung nicht möglich gemacht haben. Es ist die Frage zu erheben, ob hier wichtige Interessentengruppen hinter der Verzögerung stehen, die daran interessiert sind, daß die Zollermäßigungen nicht durchgeführt werden.
Dies vorausgeschickt, möchte ich zum vorliegenden Antrag nur wenige Worte sagen, da dieser Antrag nach seiner Veröffentlichung in der Fachpresse zu einem Teil mißdeutet worden ist. Es handelt sich darum, daß eingeführte Filme künftig wirksam verzollt werden sollen. Die Filmwirtschaft bekommt aus öffentlichen Mitteln seit Jahren Subventionen unter verschiedenen Bezeichnungen. Bisher sind diese Subventionen als Bürgschaften gegeben worden. von denen man von vornherein
' wußte, daß sie nicht voll zurückgezahlt werden konnten. Es ist jetzt eine andere Methode der Prämierung vorgesehen. die wahrscheinlich besser ist. Aber die logische Ergänzung dieser Methode der Subventionen an die Filmwirtschaft muß sein, daß die Einfuhr ausländischer Filme in einem gewissen Maße auch zur Finanzierung herangezogen wird.
Deshalb, meine ich, kann die bisherige Methode, den Film nach Gewicht bzw., wie es im deutschen Zolltarif heißt, nach Länge zu verzollen, kein Maß sein. Die bisherige Verzollung des Films war auch nur eine Formalität und hat keinen wirksamen Zollschutz gebracht.
Die Fachpresse hat zum Teil behauptet, daß dieser Vorschlag, den Zoll nach dem Wert des Produkts zu erheben, gegen internationale Abmachungen verstoße. Ehe ich diesen Antrag einbrachte, habe ich mich natürlich sowohl bei Experten als auch bei Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums vergewissert. Man hat mir allgemein gesagt, daß dieser Vorschlag durchaus in Übereinstimmung mit internationalen Abmachungen sei.
Ich bitte deshalb das Hohe Haus, diesen Antrag richtig zu würdigen. Wenn man schon dabei ist, die Filmwirtschaft zu sanieren, dann ist es besser, sie durch ein handelspolitisches Mittel - eben das Mittel der Zölle - zu sanieren, als auf das andere Mittel, das man auch empfohlen hat, nämlich die Kontingentierung der Einfuhren, zurückzugreifen. Gegen eine mögliche Kontingentierung der Einfuhren hätten wir, offen gesagt, die schwersten Bedenken, weil eine Kontingentierung der Filmeinfuhren so oder so einer Art Vorzensur gleichkäme. Deshalb ist es, wie ich glaube, sowohl im Interesse der Filmwirtschaft als auch der freien Einfuhr von Filmen, daß man einen wirksamen Zollschutz schafft.
In diesem Sinne bitte ich, den Antrag dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zu überweisen, und bitte zugleich, diesen Außenhandelsausschuß jetzt endlich wieder arbeitsfähig zu machen.
Das Wort hat der Abgeordnete Bausch.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst ein Wort zu den Bemerkungen sagen, die der Herr Kollege Kalbitzer soeben über die Situation im Ausschuß für Außenhandelsfragen gemacht hat. Ich habe keinen genauen Einblick in diese Dinge; aber nach meiner Unterrichtung liegt die Barriere, die gegen die Behandlung der vorliegenden Anträge aufgerichtet ist, lediglich darin, daß man sich nicht über die Bildung eines Unterausschusses hat verständigen können. Herr Kollege Kalbitzer, in dem Augenblick, in dem Ihre Fraktion Vertreter für den von meiner Fraktion vorgeschlagenen Unterausschuß benennt, kann die vorliegende Materie behandelt werden. Ich glaube, Sie könnten dadurch auch dazu mithelfen, daß der Ausschuß für Außenhandelsfragen arbeitsfähig wird. Nachdem man schon in der letzten Legislaturperiode einen Unterausschuß für die Behandlung dieser Zollfragen eingerichtet hat, möchte ich annehmen, daß es ganz nützlich wäre, auch jetzt einen solchen Unterausschuß einzurichten, zumal da rund 700 Zollpositionen zur Beratung stehen.
({0})
Fest steht, daß es sich jetzt um die Beratung von rund 700 Positionen des Zolltarifs handelt. Meiner Ansicht nach könnte das ein ausreichender Grund für die Einsetzung eines Unterausschusses sein.
({1})
({2})
1 Ich stimme dem Kollegen Kalbitzer durchaus zu: man sollte sich verständigen. Verständigung ist überhaupt eine gute Sache. Ich würde es für wünschenswert halten, wenn man diese Verständigung im Außenhandelsausschuß - die Angelegenheit berührt ja nicht meinen Ausschuß - sobald wie möglich zustande brächte. Nachdem nun der zur Beratung stehende Antrag auch diesem Ausschuß überwiesen wird, will ich mich meinerseits dafür einsetzen, daß diese Sache in Ordnung kommt und daß dieser Ausschuß möglichst bald an die Arbeit gehen kann.
Lassen Sie mich ein ganz kurzes Wort zu dem vorliegenden Antrag der SPD sagen. Wenn dieser Antrag realisiert wird, wird auf alle Filme - abgesehen von den in § 2 des Gesetzentwurfs genannten - ein Zoll in Höhe von rund 50 000 DM je Film gelegt werden. Der Zweck des Antrags soll nach den Erklärungen, die die Antragsteller in dem zuständigen Fachausschuß abgegeben haben, der sein, zu verhindern, daß eine Reihe von zweitklassigen oder drittklassigen Filmen, die in Amerika keinen Markt mehr haben, auf den deutschen Markt geworfen werden. Darüber ließe sich reden, und wir sind durchaus bereit, dabei mitzuhelfen, wenn dieses Ziel erreicht werden kann.
Aber der Antrag würde nicht nur diese Folge, sondern auch noch andere Folgen haben, nämlich die, wie ich schon sagte, daß a 11 e Filme, abgesehen von den in § 2 des Gesetzentwurfs genannten, mit einem solchen Zoll belegt werden. Das ist eine Frage, die sehr sorgfältig und gewissenhaft überlegt werden muß. Eine solche Maßnahme wird Auswirkungen haben, die abgewogen werden müssen. Wir sollten uns im Ausschuß daran machen, eben diese Auswirkungen zu überprüfen, damit wir nicht Maßnahmen ergreifen, die vielleicht im Ausland Folgen haben könnten, die uns nicht gefallen.
Ich schließe mich deshalb dem Antrag des Kollegen Kalbitzer an, diesen Gesetzentwurf an die zwei zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuß für Außenhandelsfragen und den Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films, zu überweisen. Der erste Ausschuß, der Ausschuß für Außenhandelsfragen, sollte wohl federführend, der Ausschuß Nr. 10 aber mitberatend sein.
Das Wort hat der Abgeordnete Kalbitzer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur eine kleine Richtigstellung eines Punktes, den Herr Abgeordneter Bausch nicht wissen konnte, weil er im Außenhandelsausschuß, wie er selber sagte, nicht tätig ist. Die CDU-Fraktion hat gefordert, daß im Außenhandelsausschuß eine Unterkommission für Zollfragen gebildet wird, weil im 1. Bundestag in diesem Ausschuß ebenfalls eine solche Unterkommission bestanden hat. Diese Unterkommission im ersten Außenhandelsausschuß hatte ihre Berechtigung darin, daß damals in diesem Ausschuß neben den Zollproblemen ganz wesentlich die Handelsverträge bzw. Handelsabkommen, die nach der Bildung der Bundesrepublik monatlich auf uns zukamen, verhandelt werden mußten. Das Ausmaß der Arbeit dieses Ausschusses war im 1. Bundestag also so erheblich, daß nicht beide Probleme, Handelsabkommen plus Zollangelegenheiten, im Ausschuß voll verhandelt werden
konnten. Man hatte sich deshalb geeinigt, für den Zoll eine Unterkommission einzusetzen. Solche Unterkommissionen waren damals durch einmütige Billigung aller Ausschußmitglieder zustande gekommen. Es ist in allen Ausschüssen in unserem Hause üblich, daß Unterkommissionen innerhalb eines Ausschusses nur dann gebildet werden können, wenn dies einmütig gebilligt wird. Wenn die Unterkommissionen nämlich nicht einmütig gebilligt werden, sind sie in der Sache schon deshalb völlig zwecklos, weil jedes Mitglied des Ausschusses hinterher das Recht hätte, die Fragen wieder von Grund auf aufzuwerfen, so daß man doppelte und dreifache Arbeit hätte. Eine solche Einmütigkeit war in diesem Ausschuß einfach deshalb nicht zu erreichen, weil die Hauptaufgabe dieses Ausschusses im Gegensatz zum 1. Bundestag jetzt nicht in Handelsabkommen, sondern in den Zollfragen besteht. Deshalb ist schon aus der Sache heraus eine solche Unterkommission nicht notwendig.
Die sozialdemokratische Fraktion - das möchte ich am Rande anmerken - hat sich übrigens am wenigsten gegen diese Unterkommission gewandt. Wir haben nur gesagt: wir sind nicht bereit, Mitglieder für eine solche Unterkommission zu benennen, solange sich die Koalitionsparteien untereinander in dieser Frage nicht einig sind. Die Koalitionsparteien waren sich in dieser Frage nicht einig. Folglich hatten wir keine Veranlassung, Mitglieder für diese Unterkommission zu benennen.
Das Wort hat der Abgeordnete Samwer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedaure sehr, daß der Herr Kollege Bausch die Frage des Unterausschusses hier angerührt hat.
({0})
- Doch, ich bedaure, daß sie hier von Ihnen angerührt worden ist, Herr Kollege Bausch, das sagte ich ja gerade. Es handelt sich um folgendes: Sie alle wissen, daß die Verteilung der Ausschußvorsitze nach dem d'Hondtschen System erfolgt. Der Außenhandelsausschuß ist nach diesem System in der Hand der Fraktion des GB/BHE. Nun ist plötzlich der Wunsch aufgetaucht - und zwar nur seitens der Fraktion der CDU/CSU -, daß ein Unterausschuß unter Führung eines ihrer Fraktionsmitglieder geschaffen werden sollte. Es ist unmöglich, diesen Wunsch zu erfüllen, weil damit der Außenhandelsausschuß in seiner Arbeit innerlich ausgehöhlt würde. Es ist auch nicht der Sinn der Arbeit in den Ausschüssen, daß Kommissionen gebildet werden, die den Vorsitz nicht nach dem d'Hondtschen System, sondern anders besetzen. Das wäre glatt ein kalter Weg, den eigentlichen Ausschuß praktisch auszuhöhlen und ihm die Arbeit unmöglich zu machen. Wir sind der Ansicht, daß die Vollausschüsse dafür da sind, die Dinge für das Plenum gut vorzubereiten. Unterausschüsse können nur dann in Frage kommen, wenn sie sachlich wirklich begründet sind.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist der Antrag gestellt, die Vorlage zu überweisen an den Ausschuß für Außenhandelsfragen als federführenden Ausschuß und den Ausschuß für Fragen der Presse,
({0})
des Rundfunks und des Films als mitberatenden Ausschuß. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 9:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Krammig, Dr. Dollinger, Maier ({1}), Schüttler und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes ({2}).
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor.
Es wird wohl der Antrag gestellt, die Vorlage zu überweisen an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung.
({3})
Das Haus ist einverstanden. Dann ist so beschlossen. Punkt 10 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 18. August 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen ({4}).
Auch hier verzichtet das Haus auf Begründung und Aussprache. Wir können die Vorlage überweisen an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen. - Das Haus ist einverstanden.
Punkt 11 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung der auf Reichsmark lautenden Wertpapiere der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden ({5});
Schriftlicher Bericht*) des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen ({6}) ({7}).
({8})
Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Seuffert. Verzichtet das Haus auf Entgegennahme eines Mündlichen Berichts? - Das ist der Fall.
Dann treten wir ein in die zweite Beratung. Ich rufe auf die §§ 1, - 2, - 3, - 4, - 5, - 6, - 6 a, - 7, - Einleitung und Überschrift. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Anträge werden nicht gestellt.
Wer für die verlesenen Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist die Mehrheit. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Anträge liegen nicht vor. Die Vorlage ist nicht abgeändert.
Wir kommen unmittelbar zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes als Ganzes ist, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
*) Siehe Anlage 2. Punkt 12 der Tagesordnung:
Beratung des Entwurfs einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen ({9}).
Auch hier ist das Haus wohl bereit, auf eine Begründung seitens der Regierung zu verzichten. Ebenso wird auf Aussprache verzichtet.
Ich schlage Ihnen vor, die Vorlage zu überweisen an den Ausschuß für Außenhandelsfragen. - Das Haus ist einverstanden; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({10}) über die Sechste Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({11}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Serres.
({12})
- Verzichtet das Haus allgemein auf die Berichterstattung? - Dann danke ich Ihnen für Ihre Bereitschaft, Herr Kollege Dr. Serres. Wird auf die Aussprache verzichtet? - Das ist ebenfalls der Fall.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag des Ausschusses beistimmen will, der dahin geht, dem Verordnungsentwurf Drucksache 772 unverändert zuzustimmen, der möge ein Handzeichen geben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 14:
Beratung des Schriftlichen Berichts*) des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({13}) über den Entwurf einer Dreiundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen ({14}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Frenzel. Auch hier wird das Haus wohl auf Entgegennahme des Berichts verzichten? - Es erhebt sich kein Widerspruch. Es wird wohl auch auf die Aussprache verzichten? - Auch hier höre ich keinen Widerspruch.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, der dahin geht, der Drucksache, d. h. dem Verordnungsentwurf unverändert nach der Vorlage zuzustimmen. Wer dafür -ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! -Enthaltungen? - Ich stelle auch hier einstimmige Annahme fest.
Punkt 15:
Beratung des Schriftlichen Berichts**) des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({15}) über den Entwurf einer Fünfzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen ({16}).
Wir sind hier wohl ebenso einig wie bisher, daß kein Mündlicher Bericht erstattet und daß auf Aussprache verzichtet wird. Der Ausschuß schlägt Ihnen vor, der Regierungsvorlage unverändert zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich stelle fest, das Haus hat einstimmig zugestimmt.
*) Siehe Anlage 3.
**) Siehe Anlage 4.
({17}) Punkt 16:
Beratung des Schriftlichen Berichts***) des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({18}) über den Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen ({19}).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Finckh. Auch hier verzichtet das Haus auf Entgegennahme eines Berichts sowie auf Aussprache? - Der Ausschuß beantragt - ich bitte um eine Sekunde Aufmerksamkeit; in die Eintönigkeit dieser Phase unserer Beratung kommt ein bißchen Abwechslung -, den Verordnungsentwurf abzulehnen. Sie müssen also hier eine antigouvernementale Entscheidung treffen. Wer für den Ausschußantrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen ? - Einstimmige Annahme des Ausschußvorschlages, d. h. einstimmige Ablehnung der Regierungsvorlage.
Punkt 17:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Todeserklärungen nach der Konvention der Vereinten Nationen vom 6. April 1950 über die Todeserklärung Verschollener ({20}).
Ich eröffne die Aussprache. Das Haus verzichtet auf eine Entgegennahme der Begründung durch die Regierung? - Niemand meldet sich zum Wort. Ich schlage Ihnen vor, den Entwurf zu überweisen an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Wer einverstanden ist, der möge ein Handzeichen geben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Der Entwurf ist überwiesen.
Punkt 18:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention der Vereinten Nationen vom 6. April 1950 über die Todeserklärung Verschollener ({21}).
Auch hier wird auf Entgegennahme einer Begründung verzichtet, ebenso auf Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor, den Entwurf an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zu überweisen. Das Haus ist einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 19:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden ({22});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht ({23}) ({24}).
({25})
Berichterstatter ist der Abgeordnete Rehs. Verzichtet das Haus auf Entgegennahme eines mündlichen Berichts? - Kein Widerspruch. Dann treten wir in die zweite Beratung ein. Ich kann noch mitteilen, daß der Ausschuß empfiehlt, zuzustimmen nach Maßgabe der Änderungen, die sich aus Drucksache 1067 ergeben. Ich rufe auf: Art. I, - Art. II, - Art. III, - Einleitung und Überschrift. - Wer
***) Siehe Anlage 5.
für die Annahme dieser Bestimmungen ist, der möge ein Handzeichen geben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf und eröffne die allgemeine Aussprache. -Keine Wortmeldungen. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Es sind keine Anträge gestellt und keine Veränderungen der Vorlage erfolgt. Wir kommen unmittelbar zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes als Ganzes ist, der möge sich von seinem Sitz erheben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 20 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 22. November 1952 über den Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ceylon betreffende allgemeine Fragen sowie zu dem Ergänzungsprotokoll vom 29. Januar 1954 zu diesem Protokoll ({26}); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({27}) ({28}).
({29})
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Wehr. Verzichtet das Haus auf Entgegennahme eines mündlichen Berichts? - Das ist der Fall. Das Haus verzichtet wohl auch auf eine Aussprache. Der Ausschuß hat empfohlen, dem Gesetzentwurf unverändert nach der Vorlage zuzustimmen. Ich rufe auf: Art. I, - Art. II, - Art. III und Art. IV - es ist ein Druckfehler in der Vorlage: es heißt hier VI statt IV - sowie Einleitung und Überschrift. - Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, der möge die Hand erheben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung.
Da es sich um die Zustimmung zu einem internationalen Vertrag handelt, braucht es keine Schlußabstimmung. Ich muß lediglich in der
dritten Beratung
wieder Art. I bis IV, Einleitung und Überschrift aufrufen und Sie um ein Handzeichen bitten. - Ich stelle wiederum einstimmige Annahme fest. Punkt 20 ist erledigt.
Punkt 21:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien vom 21. Juli 1954 über gewisse Rechte auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts ({30}); Schriftlicher Bericht *) des Ausschusses für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ({31}) ({32}). ({33})
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Marx. Auch hier verzichtet das Haus wohl auf Entgegennahme des mündlichen Berichts? - Der Ausschuß empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert nach der Vorlage zuzustimmen. Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf: Art. 1, - 2, -
*) Siehe Anlage 6.
({34})
3, - 4, - Einleitung und Überschrift. - Wer einverstanden ist, möge ein Handzeichen geben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung und rufe zur
dritten Beratung
auf. -- Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich rufe auf Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift. -Wer einverstanden ist, der möge ein `Handzeichen geben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist Punkt 21 erledigt.
Punkt 22:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 62 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1937 über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten ({35});
Schriftlicher Bericht**) des Ausschusses für Arbeit ({36}) ({37}). ({38})
Berichterstatter ist der Abgeordnete Franzen. Auch hier verzichtet das Haus auf Entgegennahme einer mündlichen Begründung, ebenso wohl auf die Aussprache?
Wir treten in die Einzelberatung ein.
Ich möchte noch vorausschicken, daß der Ausschuß empfiehlt, der Vorlage ohne Veränderung zuzustimmen. - Art. 1, - 2, - 3, - 4, - 5, -Einleitung und Überschrift. - Wer einverstanden ist, der möge ein Handzeichen geben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer mit dem
Gesetz einverstanden ist, der möge sich erheben.
- Ich stelle einstimmige Annahme fest. Punkt 23 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 17 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 10. Juni 1925 über die Entschädigung bei Betriebsunfällen ({39});
Schriftlicher Bericht*) des Ausschusses für Arbeit ({40}) ({41}). ({42})
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Ludwig. Auch hier verzichtet das Haus auf Entgegennahme eines Mündlichen Berichts.
({43})
Der Ausschuß empfiehlt Annahme nach der Vorlage. Ich rufe auf Art. 1, - 2, - 3, - 4, - 5, - Einleitung und Überschrift. - Wer zustimmen will, möge die Hand erheben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Wir kommen unmittelbar zur Schlußabstimmung.
Wer dem Gesetz als Ganzem zustimmen will, der
**) Siehe Anlage 7. *) Siehe Anlage 8.
möge sich von seinem Sitz erheben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Damit, meine Damen und Herren, ist die Tagesordnung von gestern erledigt. Wir kommen zu Punkt 2 der heutigen Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Bannmeilengesetzes ({44}).
Verzichtet das Haus auf Entgegennahme einer Begründung?
({45})
Sie haben die Vorlage vor sich einschließlich der Kartenskizze, auf der der Raum eingezeichnet ist, der von der Bannmeile umschlossen sein soll.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schlage vor, den Entwurf zu überweisen an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Ist das Haus einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Punkt 3 der Tageordnung - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes - ist abgesetzt.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Besoldungsrechts ({46}).
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht ({47}) ({48}).
({49})
Berichterstatter ist Abgeordneter Dr. Kleindinst. Verzichtet das Haus auf die Entgegennahme eines Mündlichen Berichts?
({50})
Herr Abgeordneter Menzel, verzichtet auch Ihre Fraktion auf die Entgegennahme eines Mündlichen Berichts?
({51})
Ich rufe auf Art. I, - Wer für Art. I ist, der möge die Hand erheben. - Das ist die Mehrheit.
Es ist ein Änderungsantrag Umdruck 282 angekündigt, der ,darauf ausgeht, den Art. I a einzufügen. Genügt es, wenn ich ihn verlese? - Er braucht vielleicht nicht begründet zu werden.
Der Art. I a, der eingefügt werden soll, hat folgenden Wortlaut:
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 ({52}) auch im Lande Berlin.
Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich abstimmen. Wer dem Änderungsantrag Umdruck 282 zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Einstimmige Annahme.
Ich rufe auf Art. II der Vorlage, - Einleitung und Überschrift. - Wer zustimmen will, der möge ein Handzeichen geben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest, Damit ist die zweite Beratung erledigt.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allge({53})
meine Aussprache. Ich rufe auf Art. I, -I a - II, - Einleitung und Überschrift. - Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Das ist die
Mehrheit.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 5 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht ({54}) über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Führung der Bezeichnung „Frau" durch unverheiratete weibliche Personen ({55}).
Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Dr. Lüders. Verzichtet das Haus auch hier auf Entgegennahme eines mündlichen Berichts?
({56})
- Ich höre einige Widersprüche im Sopran.
({57})
Aber ich weiß nicht, ob es nur Widersprüche waren oder Widerspruch war.
({58})
Ich glaube, es waren nur Widersprüche. Das Haus verzichtet auf die Entgegennahme des Berichts.
({59})
- Es wird nicht verzichtet? Gut; dann bitte, Frau Berichterstatterin.
Ab Kunze [Bethel]: Gnädige Frau einen
Satz nur!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es tut mir leid, Ihre Weihnachtsfreizeit etwas zu verkürzen. Ich werde mich ganz kurz fassen, wenn ich mich auch nicht, wie ein Kollege aus der CDU vorschlägt, auf einen Satz beschränken kann.
Die Angelegenheit steht seit etwa hundert Jahren in der Öffentlichkeit auf der Tagesordnung,
({0})
eine Tatsache, die offenbar von den widersprechenden Herren bis heute noch nicht bemerkt worden ist.
({1})
- Nein, es haben auch Herren widersprochen. Entschuldigen Sie! Wir sind ja immer einig.
Es bestehen zu dieser Frage eine große Anzahl von ministeriellen Verfügungen. Die erste ist aus dem Jahr 1869. Die Forderungen der Frauen dazu flogen, wie es damals üblich war - auch heute noch vorkommen soll -, in die ministeriellen Papierkörbe. Damals wurde unsere Forderung auf Genehmigung der Führung des Titels „Frau" für erwachsene weibliche Personen mit der Begründung abgelehnt, eine solche Genehmigung könne nur als „königliche Gunstbezeichnung" gegeben werden,
({2})
und zwar als „Titel".
Eine zweite Verfügung vom Juni 1919, also aus der Weimarer Zeit, erklärt, daß die Bezeichnung
„Frau" nicht identisch sei mit der Bezeichnung „Ehefrau", daß der Titel „Frau" auch keine Personenstandsbezeichnung, auch kein Teil des Namens und kein besonderer Titel sei. Die Schlußfolgerung, die 1919 in dem Ministerialerlaß gezogen worden ist, ist die gleiche, die auch heute zu ziehen verlangt wird: Es kann einer ledigen Frau nicht verwehrt werden, sich als „Frau" zu bezeichnen.
Die dritte Verfügung stammt vom Mai 1937. Danach ist die Führung der Bezeichnung „Frau" ohne amtliche Genehmigung nicht zulässig, und auch dann kann sie nur „im täglichen Leben" benutzt werden. Diese Genehmigung erstreckte sich also nicht auf den behördlichen Verkehr, auch nicht auf den Beurkundungsvorgang usw.
Die Möglichkeit, sich „Frau" zu nennen, wurde dann auf die uneheliche Mutter ausgedehnt. Die Voraussetzung hierfür war die Erklärung, vor einer öffentlichen Stelle als Frau bezeichnet werden zu wollen. Wenn die uneheliche Mutter unter 21 Jahren war, bedurfte sie zu dieser Erklärung der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Merkwürdigerweise konnte man die Erklärung, daß man sich ,,Frau" nennen wollte, wieder zurückziehen. Den Sinn hiervon hat niemand jemals verstanden.
Die Ausdehnung erfolgte dann in einer vierten Verfügung vom Dezember 1937 auch auf ledige Adoptivmütter. Diese Gleichstellung von unehelichen Müttern und Adoptivmüttern wurde von den Frauen lebhaft beanstandet.
Ein fünfter Erlaß vom Juni 1940 hat die Gleichstellung beider Kategorien von Frauen beibehalten. Es ist damals noch wiederholt worden, daß die Angabe des Familienstandes für amtliche Erhebungen selbstverständlich durch die Genehmigung, sich „Frau" nennen zu dürfen, nicht berührt würde. Dementsprechend sind auch die Länderbestimmungen in Kraft geblieben.
In einem sechsten Erlaß von 1941 wurde die Genehmigung, sich als „Frau" zu bezeichnen, auch auf „Kriegsbräute" ausgedehnt, einerlei ob sie ein Kind aus dieser Brautzeit hatten oder nicht, wenn der Braut vorher der Name des verstorbenen Bräutigams zuerkannt worden war.
Die letzte amtliche Stellungnahme erfolgte durch den Bundesminister des Innern auf eine Anfrage des Abgeordneten Becker von der Deutschen Partei. Der Antrag Becker wollte den Erlaß von 1937 auf die Genehmigung, sich im amtlichen Verkehr „Frau" zu nennen, ausweiten. Er wollte außerdem das 35. Lebensjahr als Grenze beibehalten. Dieser Gedanke der Begrenzung auf das 35. Lebensjahr ist nationalsozialistischer Herkunft. Die Anwesenden werden wissen, daß eine Frau nach nationalsozialistischer Anordnung erst vom 35. Lebensjahr an Beamtin werden konnte. Der Minister des Innern antwortete seinerzeit auf die Anfrage des Abgeordneten Becker, daß er in der Sache positiv zu dem Wunsche stehe. Er hielt eine gesetzliche Regelung für nicht notwendig, sondern Verwaltungsvorschriften- für ausreichend, und er erklärte, daß die Ausarbeitung eines Vorschlages dazu durch die „Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Länder" in Vorbereitung sei. Schließlich teilte er mit, daß die Bundesregierung hinsichtlich einer Ausweitung der Zulassung des Titels „Frau" auch im amtlichen Verkehr der Bundesbehörden keine Bedenken habe. Dem Herrn Minister des Innern und der Bundesregierung scheint das 35. Lebensjahr ebenfalls willkürlich gegriffen zu sein. Das ist
({3})
auch die Ansicht der Länderminister. Gegen eine Verschleierung des Personenstandes, die natürlich verhindert werden muß, gibt es nach Ansicht der Regierung ausreichende Mittel.
Im Ausschuß wurde eine Überweisung des Antrags der DP als Material an die Bundesregierung vorgeschlagen, aber mit der zusätzlichen Bitte, die Altersgrenze von 21 Jahren entsprechend der Wahlmündigkeit an Stelle der von 35 Jahren einzuführen, die Genehmigung, sich „Frau" nennen zu dürfen, auf den Behördenverkehr und den Beurkundungsverkehr auzudehnen und die gesonderten Bedingungen für die Genehmigung für eine uneheliche Mutter, eine Adoptivmutter oder eine Kriegsbraut abzuschaffen. Außerdem soll die früher verlangte polizeiliche Bescheinigung wegfallen. Für statistische Zwecke muß die Angabe des Personenstandes: ledig, verwitwet usw., natürlich beibehalten werden. Der allgemeine Wunsch des Ausschusses ging dahin, die Regierung möge neue Vorschriften so fassen, daß kein Zweifel darüber bestehen könne, daß die Bestimmungen, die in den nationalsozialistischen Erlassen enthalten gewesen sind, unter allen Umständen verschwinden,
({4})
damit sich in Zukunft niemand mehr auf diese nationalsozialistischen Erlasse und ihren etwas merkwürdigen Inhalt berufen kann.
({5})
Ich darf persönlich hinzufügen, daß die Frauen diese Forderungen - wie erwähnt - seit ungezählten Jahrzehnten vertreten haben und wir sehr dankbar sind, daß wir uns nunmehr alle gemeinsam darin gefunden haben. Ich darf allerdings sagen, daß es immer Frauen gegeben hat und wahrscheinlich ebenso in Zukunft geben wird, die auch in vorgeschrittenem Alter wünschen, „Fräulein" genannt zu werden. Dieser Wunsch wird jedenfalls für viele Frauen, die sich durch ihre Arbeit und ihre Leistung für ihre eigene Person einen anerkannten Titel erworben haben, so lange bestehenbleiben, wie es immer noch Ehefrauen gibt, die es für zweckmäßig und für notwendig halten, sich mit dem Titel ihres Mannes, den sie sich nicht durch eigene Arbeit erworben haben, zu schmücken.
({6})
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Becker ({0}).
Meine Damen und Herren! Frau Dr. Lüders sprach eben von der „königlichen Gunst", die früher einmal gewährt worden ist, und ich glaube, die Herren in diesem Hause sollten so charmant sein, auch wenn es kurz vor Weihnachten ist, den Wunsch des Ausschusses durch eine vielleicht doch etwas längere Aussprache zu unterstützen, damit die Bundesregierung oder die Länderregierungen veranlaßt werden, diese „königliche Gunst" den Frauen in möglichst kurzer Zeit zu erweisen. Denn es ist ja nicht so, daß etwa Uneinigkeit darüber bestände, daß es wünschenswert wäre, die Bezeichnung „Frau" denjenigen Frauen zu geben, die diese Bezeichnung zu tragen wünschen, sondern es ist doch so, daß in der Zeit nach 1945 und seit dem Bestehen des Grundgesetzes diese Regelung meines Erachtens deswegen noch nicht durchgeführt worden ist, weil es sich wiederum um ein Streitobjekt über die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern handelte. Die
Antwort, die der Herr Bundesminister des Innern auf meine Frage in der Fragestunde schriftlich erteilt hat - Frau Dr. Lüders hat schon davon gesprochen -, besagte unter anderem:
Die Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Länder beschäftigt sich demnächst mit diesem Problem, und ich rechne damit, daß sie einen bestimmten Vorschlag ausarbeiten wird.
Diese Antwort war vom 7. Mai 1954. In der Zwischenzeit ist nichts in dieser Angelegenheit geschehen, und deshalb hat die Deutsche Partei die Frage, die ich gestellt hatte, in einen Antrag umgewandelt, der jetzt im Rechtsausschuß behandelt worden ist.
Aber der Herr Bundesinnenminister hatte dieser Antwort noch einen Satz angefügt, und das ist der Grund, weswegen ich noch einmal auf die Rednertribüne gekommen bin. Herr Innenminister Dr. Schröder schrieb damals:
Bei der Bundesregierung werden voraussichtlich keine Bedenken bestehen, eine entsprechende Regelung für den amtlichen Verkehr der Bundesbehörden zu erlassen.
Er hat damit also zum Ausdruck gebracht, daß für die Bundesbehörden schon in der Zwischenzeit ein entsprechender Erlaß gegeben werden sollte.
Nun darf ich Ihnen, um die Sache nicht zu lang zu machen, nur noch einige Zeilen aus einer der unzähligen Zuschriften vorlesen, die ich von Damen, die bei einer Bonner Dienststelle beschäftigt sind, erhalten habe. Eine Dame schreibt da:
Seit Wochen bemühen meine Kollegin und ich uns, auf unserer Behörde durchzubringen, daß wir den Frauentitel führen können, der uns unserer Meinung nach laut Runderlaß ... zusteht.
Der Runderlaß ist schon in dem Bericht der Frau Berichterstatterin angegeben worden. Die Dame schreibt, sie sei über 50 Jahre alt, ihre Kollegin auch; sie habe keine unehelichen Kinder. Und dann heißt es wörtlich:
Wir führen diesen Titel außerhalb der Behörde seit Jahren und legen aus Gründen, die sich hier im Dienst ergeben haben, Wert darauf, auch hier so angesprochen zu werden.
Die Personalabteilung weigert sich, unseren Wunsch zu erfüllen und konstruiert unter anderem einen Gegensatz zwischen „amtlichem Verkehr" und „täglichem Leben", wobei das erstere so interpretiert wird, als ob er für Behördenangestellte in der Behörde Geltung habe.
Mit anderen Worten: Die Damen werden innerhalb der Behörde von ihren Chefs usw. weiterhin als „Fräulein" angesprochen, weil man sich darauf bezieht, daß sie im amtlichen Verkehr nicht die Bezeichnung „Frau" führen dürfen.
Ich möchte also hier den Wunsch an die Bundesregierung richten, wenigstens in den ihr unterstellten Dienststellen dafür Sorge zu tragen, daß diese Mißhelligkeiten ausgemerzt werden. Im übrigen glaube ich, daß der Antrag des Ausschusses, der ja, wie ich hoffe, von Ihnen einstimmig angenommen werden wird, dazu führen wird, daß grundsätzlich für alle Frauen die Anrede als „Frau" im Jahre 1955 kein Problem mehr ist, sondern eine Tatsache, wie es der allgemeinen Anschauung des 20. Jahrhunderts und unseres Volkes entspricht.
Das Wort hat der Herr Innenminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da hier von „königlicher Gunst" die Rede gewesen ist, kann die Bundesregierung natürlich nicht fehlen. Ich kann aber dazu etwas Neues mitteilen. Die Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Länder hat gerade am 15. dieses Monats Übereinstimmung dahin erzielt, daß alle Länder eine dem vorliegenden Entwurf - das war der hessische Entwurf - entsprechende Regelung durchführen wollen. Von allen Ländern ist die Festsetzung einer Altersgrenze abgelehnt worden. Niedersachsen hat sich inzwischen schon entschlossen, einen solchen Erlaß herauszugeben. Für die Bundesregierung darf ich erklären, daß sie ebenfalls zu ihrer alten Ankündigung steht, einen der Regelung der Länder entsprechenden Runderlaß für die Bundesbehörden herauszugeben.
({0})
Herr Abgeordneter Kunze, Sie verzichten auf Ihre Wortmeldung?
({0})
Wir kommen dann zur Abstimmung über die Drucksache 965. Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Fünf Enthaltungen, vier Gegenstimmen; es scheint also doch noch so etwas wie ein Patriarchat zu herrschen.
({1})
Aber trotzdem: mit Mannesstimmen dagegen ist der Antrag angenommen.
({2}) Punkt 6 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge ({3}) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Erhöhung der Leistungen der öffentlichen Fürsorge ({4}).
Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Welter. Verzichtet das Haus auf Entgegennahme des Berichts?*)
({5})
Auch Ihre Fraktion, Herr Kollege Menzel?
({6})
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen.
Der Ausschuß beantragt:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Bemühungen um einen den Zeitverhältnissen angepaßten Aufbau der Richtsätze der . öffentlichen Fürsorge fortzusetzen und dabei sicher- zustellen, daß die Sicherung des notwendigen laufenden Lebensbedarfs gewährleistet wird.
Wer diesem Antrag des Ausschusses zustimmen will, der möge die Hand erheben. -Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
*) Schriftlicher Bericht Anlage 9.
Punkt 7:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 ({7});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik ({8}) ({9}).
({10})
Berichterstatter ist Abgeordneter Könen. Der Antrag des Ausschusses geht dahin, dem Gesetzentwurf „in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung zuzustimmen". Verzichtet das Haus auch hier auf Entgegennahme des Mündlichen Berichts? - Ich höre keinen Widerspruch.
Dann rufe ich auf zur zweiten Beratung Art. I, - Art. II, - Art. III, - Einleitung und Oberschrift. - Wer zustimmen will, der möge ein Handzeichen geben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung und rufe auf zur
dritten Beratung.
Wortmeldungen liegen nicht vor, Anträge liegen nicht vor.
Wir schreiten unmittelbar zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zustimmen will, der möge sich von seinem Sitz erheben. - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Punkt 8 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ({11}) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Bildung eines Ausschusses zur Beratung von Vorschlägen gemäß Artikel 96 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({12}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Pohle. Verzichtet das Haus auf Entgegennahme des Berichts?
({13})
- Sie verzichten nicht? - Es wird nicht verzichtet.
Ich bitte Sie, das Wort zu dem Bericht zu ergreifen, Herr Dr. Pohle.
Dr. Pohle ({14}) ({15}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es liegt ein Schriftlicher Bericht*) vor, den ich dem Herrn Präsidenten überreichen darf. In Ergänzung dieses Schriftlichen Berichts darf ich nur ganz kurz folgendes ausführen. Die sozialdemokratische Fraktion hat mit der Drucksache 459 den Antrag gestellt, der Ihnen vorliegt. Nach längerer Aussprache hat der Deutsche Bundestag in seiner 27. Sitzung vom 30. April 1954 beschlossen, diesen Antrag dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur weiteren Bearbeitung zu überweisen. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik hat sich in seiner 26. Sitzung vom 12. Oktober und in seiner 31. Sitzung vom 19. November mit dem Antrag befaßt und die Schaffung eines Unterausschusses des Wirtschaftspolitischen
*) Siehe Anlage 10.
({16})
Ausschusses beschlossen. Ich will darauf verzichten, im einzelnen darauf einzugehen, aus welchen Gründen eine vorbereitende Arbeit auf Grund des Art. 96 des Montan-Union-Vertrages notwendig erscheint.
Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hat die Aufgaben des Unterausschusses wie folgt umrissen - es ist ein etwas längerer Satz; aber ich glaube, ich muß ihn hier meinem mündlichen Bericht hinzufügen, damit das Hohe Haus darüber im Bilde ist, welche Arbeiten der Unterausschuß vorzunehmen hat -:
Zur Vorbereitung der der Regierung gemäß Art. 96 des Montan-Vertrages vorzuschlagenden Maßnahmen wird der Unterausschuß die Aufgabe haben,
1. durch Gedankenaustausch mit den zuständigen Bundesministerien und
2. durch Beratung der jeweils anstehenden Probleme der Montan-Union
sich ein Bild darüber zu machen, inwieweit die Erfahrungen, die aus der Tätigkeit und mit der Organisation der Gemeinschaft gemacht wurden und werden, Schlußfolgerungen im Hinblick auf die der Gemeinschaft durch den Vertrag gesteckten Ziele zulassen ({17}). Dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik ist regelmäßig zu berichten.
Durch diese Umreißung der Aufgaben ist sichergestellt, daß der Unterausschuß kein unzulässiges Initiativrecht entwickelt, sich andererseits aber zur nutzbringenden Vorbereitung und Durchführung seiner Arbeiten mit den Zielen der Gemeinschaft, mit deren Aufgaben und mit dem Wesen des Gemeinsamen Marktes vertraut zu machen hat.
Der Wirtschaftspolitische Ausschuß ist in diesem Hause für alle Fragen der Montan-Union federführend. Er hält es deshalb für richtig, die im Antrag gewünschte und nunmehr neu formulierte Behandlung der Fragen selbst vorzunehmen und damit von der Schaffung eines neuen Ausschusses im Bundestage zunächst Abstand zu nehmen. Sollte sich die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Bildung eines solchen Ausschusses später herausstellen, würde erneut darüber beraten werden müssen. Derartige Wünsche sind zur Begründung der Drucksache 459 im Wirtschaftspolitischen Ausschuß unter Hinweis darauf vorgetragen worden, daß bei der Mehrheit der Parlamente der übrigen Mitgliedstaaten besondere Ausschüsse bestünden, die die Fragen der Montan-Union laufend Die Basis eines Unterausschusses sei zu eng, um alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Montan-Union ergäben und die nicht nur wirtschafts-, sondern auch sozialpolitischer und verfassungsrechtlicher Natur seien, mit der notwendigen Gründlichkeit zu behandeln. Demgegenüber hat die Mehrheit des Ausschusses darauf verwiesen, daß die wirtschaftspolitischen Probleme zunächst im Vordergrund stünden und daß es deshalb zweckmäßig sei, den Ausschuß zunächst einmal als Unterausschuß des Wirtschaftspolitischen Ausschusses ins Leben zu rufen.
Demgemäß habe ich die Ehre, namens des Wirtschaftspolitischen Ausschusses den Ihnen vorliegenden, aus Drucksache 1006 ersichtlichen Antrag zu stellen: Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag der SPD-Fraktion - Drucksache 459 - mit
Rücksicht auf die Bestellung eines Unterausschusses Montan-Union des Wirtschaftspolitischen Ausschusses für erledigt zu erklären.
Ich danke dem Herrr Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kreyssig.
Herr Präsident! Mein€ Damen und Herren! Ich danke Herrn Kolleger. Pohle für seinen Bericht, den er zu unserem Antrag gegeben hat. Er hat freundlicherweise die Drucksachen-Nummer erwähnt - 459 -, hat aber vergessen, zu sagen, daß unser Antrag bereits am 9. April dieses Jahres gestellt worden ist und schor Ende April, nachdem ich ihn hier in der 26. Sitzung begründet hatte, in den Ausschuß verwiesen worden ist. Wir bedauern, daß es fast neun Monate gedauert hat, bis dieser unser Antrag im Ausschuß erledigt worden ist und nun im Plenum behandelt wird. Wir bedauern noch mehr, daß trotz dieser fast neun Monate langen Zeit nun doch nur ein recht bescheidener kleiner Unterausschuß dabei herauskommen soll.
Ich habe, als ich das Protokoll der 26. Sitzung gestern abend noch einmal durchgeblättert habe, festgestellt, daß Herr Kollege Pohle nach dem Protokoll zunächst als „Dr. Pohle ({0})" begonnen hat. Auf der nächsten und übernächsten Seite des Protokolls ist er dann aber als Herr „Pohle ({1})" bezeichnet. Wir wissen alle, daß Herr Pohle ({2}) im letzten Bundestag der Vorsitzende des Kriegsopferausschusses war. Ich hoffe, daß dieser Unfall im Protokoll nicht gleichbedeutend damit ist, daß der Unterausschuß auch zum Opfer für den freien Markt in der Montan-Union wird.
Ich möchte aber noch ein paar Sätze mehr sagen, weshalb wir bedauern, daß wir neun Monate Zeit verloren haben. Wir bedauern es deshalb, weil sich inzwischen in der Montan-Union und auch im Montanparlament einige Dinge ereignet haben, die nachdrücklich beweisen und unterstreichen, wie richtig und dringlich unser Antrag damals im April gewesen ist. Sie haben alle in der Zeitung gelesen und wissen, daß der Präsident der Hohen Behörde, Jean Monnet, erklärt hat, daß er am 10. Februar 1955 sein Amt als Präsident der Hohen Behörde zur Verfügung stellt und auch aus der Hohen Behörde ausscheidet. Wir kennen Jean Monnet aus seiner Tätigkeit. Er ist ein sehr bekannter Europäer, dem man für seine spätere Tätigkeit nur Glück wünschen kann, wobei ich rein persönlich diese Gelegenheit auch benutzen möchte, ihm für das zu danken, was er bisher für Europa getan hat.
({3})
Er ist der große Kommodore dieses stolzen Schiffes, das vor zwei Jahren vom Stapel lief; damals hatte man einige Hoffnungen mehr, als erfüllt worden sind. Jetzt wissen wir nicht, wer Kapitän auf dieser Kommandobrücke werden wird. Es kann sein, daß wir möglicherweise nur einen Steuermann bekommen, der immerhin wenigstens soviel gelernt haben sollte, daß er dem „Unterwasserschießen" und auch den Torpedos ausweichen kann, ohne deshalb im Zickzackkurs zu fahren. Denn ein Zickzackkurs wäre für die Montangemeinschaft wahrscheinlich das Schlimmste, was ihr passieren könnte.
({4})
Nun hat sich außerdem inzwischen die Tatsache ereignet, daß das ganze Montanparlament zu der Überzeugung gekommen ist, die Aufgaben und die Entwicklung der Montan-Union besonders aufmerksam verfolgen zu müssen. Ich möchte daran erinnern, daß die Kollegen Pohle und Kopf in der letzten Sitzung Ende November/Anfang Dezember dieses Jahres in Straßburg dem Antrag zugestimmt haben, der von Herrn Teitgen im Namen des Ausschusses für politische Anlegenheiten und die Außenbeziehungen der Gemeinschaft vorgelegt worden ist. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, welche große Bedeutung die Artikel 95 und 96 .des Montanvertrages haben.
Wir sind aber immerhin schon zufrieden, daß wir nach neun Monaten Wartezeit jetzt wenigstens mit dem Unterausschuß beginnen können. Wenn wir uns mit dieser Teillösung einverstanden erklären, dann tun wir das in der Überzeugung, daß auch die anderen Kollegen in diesem Ausschuß sehr bald merken werden, daß ein Hauptausschuß nötig_ ist, um die Arbeit zu leisten. Die Fraktion der SPD stimmt also dem Antrag, den der Ausschuß vorgelegt hat, zu. Wir bitten aber, darauf zu achten, daß wir zwar unseren Antrag auf Drucksache 459 für erledigt halten, nicht aber unser Anliegen, das auf dieser Drucksache ursprünglich gestellt war. - Ich danke Ihnen.
({5})
Wird das Wort weiter gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag auf Drucksache 1006 zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ({0}).
Es handelt sich nur um einen Antrag, der auf Umdruck 273*) zu finden ist. Das Wort wird wohl nicht gewünscht. Wer zustimmen will, der möge die Hand erheben. - Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Meine Damen und Herren! Ich bin unterrichtet worden, daß der Bundesrat soeben den Beschluß gefaßt hat, den Vorschlag des Vermittlungsausschusses in Sachen der Altersgrenze der Bundesrichter nicht anzunehmen. Sie erinnern sich, daß der Bundestag beschlossen hat, die Altersgrenze der Richter auf 70 Jahre festzusetzen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuß angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat ebenfalls beschlossen, 70 Jahre als Altersgrenze festzusetzen. In der heutigen Sitzung des Bundesrats wurde nun, wie mir mitgeteilt wurde, beschlossen, diesem Vermittlungsvorschlag nicht zuzustimmen, sondern es bei 68 Jahren bewenden zu lassen.
Die Frage ist nun, ob der Bundestag heute auf die Tagesordnung einen weiteren Punkt setzen will:
Beratung des Einspruchs des Bundesrates gegen den Gesetzesbeschluß des Bundestages über die Altersgrenze der Bundesrichter.
1 Siehe Anlage 1.
Das Datum kann ich Ihnen leider nicht aus dem Kopf zitieren. Ich frage das Haus, ob es damit einverstanden ist, daß die Tagesordnung um diesen Punkt - den ich ein bißchen roh formulieren mußte - ergänzt wird?
({1})
- Kein Widerspruch. Das Haus ist damit einverstanden.
Ich eröffne die Aussprache und bitte um Wortmeldungen. - Ich darf vielleicht noch folgendes bekanntgeben: Mir wurde mitgeteilt, daß es unmöglich sei, eine Urkunde mit der Unterschrift des Herrn Präsidenten des Bundesrats über den Beschluß zu bekommen, den der Bundesrat soeben gefaßt hat. Doch da dieser Beschluß öffentlich gefaßt worden ist, ist er in mundo; wir sind also auch offiziell. unterrichtet.
({2})
Das liegt in der Natur der Öffentlichkeit einer Sitzung.
Das Wort hat der Abgeordnete Krone.
Meine Damen und Herren! Ich stelle hiermit den Antrag, daß wir uns mit diesem Beschluß des Bundesrates befassen und unseren Willen zu dieser Abstimmung des Bundesrates durch eine Abstimmung unsererseits bekunden.
Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man konnte in einem früheren Stadium in der Sache verschiedener Meinung sein. Aber es scheint so, als ob der Bundesrat in dieser Lage die Zeitnot, unter der der Bundestag steht, auszunützen gedenkt, um eine gesetzgeberische Entscheidung in seinem Sinne zu erzwingen. Es scheint mir ein Gebot der Selbstachtung dieses Hauses zu sein, daß es dem Bundesrat auf diesem Wege unter keinen Umständen folgt;
({0})
wie man ja überhaupt sagen muß, daß sich der Bundesrat in der letzten Zeit gelegentlich weniger als ein Bundesorgan betrachtet hat denn als ein Organ der Länder, und das ist er - auch nach dem Grundgesetz - nicht!
({1})
Ich bin also der Meinung, daß das Haus seine Ansicht in dieser Frage durch einen entsprechenden Beschluß klar zum Ausdruck bringen sollte.
({2})
Meine Damen und Herren, nach § 92 der Geschäftsordnung erfolgt bei der Behandlung eines Einspruchs des Bundesrates keine eigentliche Beratung. Es werden nur Erklärungen abgegeben. Was wir gehört haben, sind Erklärungen gewesen. Der Artikel des Grundgesetzes, der für uns jetzt das Gesetz des Handelns gibt, ist Art. 77 Abs. 4. Ich lese ihn vor:
Wird der Einspruch mit der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates beschlossen, so kann er durch Beschluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden. Hat der Bundesrat den Einspruch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner
({0})
Stimmen beschlossen, so bedarf die Zurückweisung durch den Bundestag einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
Ich glaube nicht, daß wir jetzt schon wissen müssen, mit welcher Mehrheit der Bundesrat den Einspruch eingelegt hat.
({1})
- Das ließe sich auch nachher noch feststellen. Wir können unseren Beschluß ohne Rücksicht darauf fassen.
Ich habe das große Alarmsignal geben lassen. Wir müssen die Abstimmung durch Hammelsprung durchführen, weil wir auszählen müssen. Ich bitte, den Saal zu räumen, und die Herren Schriftführer bitte ich, sich an die Saaltüren zu begeben.
Es muß mit Ja gestimmt werden, wenn man den Einspruch des Bundesrates zurückweisen will.
({2})
Meine Damen und Herren, damit keine Unklarheit entsteht: Wer den Einspruch des Bundesrates zurückgewiesen wissen will, der möge durch die Ja-Tür in den Saal zurückkommen, die anderen Mitglieder des Hauses dann durch die Nein-Tür oder durch die Enthaltungstür.
Ich bitte, die Türen zu schließen.
Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen. ({3})
Meine Damen und Herren, ich bitte, die Auszählung zu beschleunigen. Es werden nachher noch einige Ausschüsse zusammenberufen, und einige Fraktionen wollen noch tagen.
Ich bitte, die Türen zu schließen.
Meine Damen und Herren, dies ist das Ergebnis der Auszählung: An der Abstimmung haben sich 372 Mitglieder des Hauses beteiligt. Die absolute Mehrheit wäre 244 gewesen. Mehr als die Hälfte der Mitglieder des Hauses sind also anwesend und haben sich an der Abstimmung beteiligt.
Mit Ja haben gestimmt 356 Mitglieder des Hauses, mit Nein 16 Mitglieder, Enthaltungen liegen keine vor. Damit ist die von Art. 77 Abs. 4 des Grundgesetzes vorgeschriebene Mehrheit für die Zurückweisung eines Einspruchs des Bundesrats gegen einen Gesetzesbeschluß des Bundestags erreicht.
Dieser Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
Ich habe nunmehr noch das Wort für persönliche Bemerkungen zu erteilen. Zunächst erteile ich das Wort dem Abgeordneten von Manteuffel zur Abgabe einer persönlichen Erklärung.
({4})
- Ist er nicht anwesend? Es liegt hier eine schriftliche Meldung von ihm vor: . . . „wünscht nach Schluß der Tagesordnung und den Bestimmungen der Geschäftsordnung das Wort zu einer persönlichen Erklärung".
Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Mommer zur Abgabe einer persönlichen Erklärung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat gestern an dieser Stelle einen Artikel zitiert, den ich am 9. Oktober in der „Stuttgarter Zeitung" veröffentlicht habe. Ich habe inzwischen das Stenogramm mit dem Originaltext verglichen, und ich habe festgestellt, daß der Herr Bundeskanzler drei Stellen des Artikels herausgenommen und aneinandergereiht hat, ohne die Auslassungen zu kennzeichnen, und dadurch den politischen Sinn ins Gegenteil verkehrt hat.
({0})
Ich will Ihnen nur an einem Beispiel zeigen, wie so etwas gemacht wird. In dem Original-Artikel heißt es:
Wenn im Friedensvertrag von Frankreich die Anerkennung der Abtrennung von uns verlangt würde, dann könnte und sollte nach un-unserer Überzeugung die gesamtdeutsche Regierung sich auf das Selbstbestimmungsrecht berufen und die Entscheidung
- so hat der Herr Bundeskanzler zitiert - einer neuen Volksabstimmung überlassen.
Zwischen „Volksabstimmung" und „überlassen" ist ausgelassen:
mit Alternativfragen, nicht wie im NatersPlan mit einer Ja-Nein-Suggestivfrage, und allen demokratischen Garantien.
({1})
Ich stelle fest, daß die Zitierungskünste des Herrn Bundeskanzlers seinen Interpretierungskünsten gleichwertig sind.
({2})
Das Wort hat der Bundesminister des Innern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedaure im Namen der Bundesregierung, daß der Herr Kollege Mommer die von ihm vorbereitete Erklärung uns nicht vorher gegeben hat, damit die Bundesregierung in der Lage gewesen wäre, sofort dazu Stellung zu nehmen. Mir scheint, daß damit ein Gebot der Fairneß verletzt wird.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Brentano.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was Herr Mommer hier ausgeführt hat, war keine persönliche Erklärung.
({0})
Herr Mommer hat eine Erklärung abgegeben, aber eine politische Erklärung, und das veranlaßt mich, darauf zu antworten. Meine Damen und Herren, ich unterstreiche, was der Herr Minister Schröder gesagt hat, und ich stelle zunächst einmal fest, daß ich es für unfair halte, am Schluß einer Sitzung in Abwesenheit dessen, mit dem man zu sprechen beabsichtigt, eine solche Erklärung ab({1})
zugeben, um sie damit unwidersprochen in der Welt stehenzulassen.
({2})
Meine Damen und Herren, ich hatte nicht die Absicht, auf die gestrige Debatte einzugehen. Herr Kollege Mommer hat es getan, und das veranlaßt mich, hier zu sagen, daß das, was der Kollege Mommer eben getan hat, sich - ich bedaure, das feststellen zu müssen - würdig an das anreiht, was eine Reihe seiner Kollegen in der gestrigen Sitzung getan haben.
({3})
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe! Ich bitte, den Redner ruhig anzuhören. Nachdem jetzt eine Aussprache begonnen hat, wird von mir das Wort erteilt werden, falls das Wort gewünscht werden sollte.
({0})
Meine Damen und Herren, es ist eben - ich darf diese Bemerkung aufnehmen, der Herr Präsident hat sie offenbar nicht gehört - drüben gesprochen worden von den „Fälschungen des Herrn Bundeskanzlers". Meine Damen und Herren, ich verwahre mich dagegen, und zwar verwahre ich mich mit Leidenschaft dagegen,
({0})
daß hier der Versuch unternommen wird, eine solche Tonart in dieses Haus zu bringen.
({1})
Gestern hat einer der Sprecher der SPD auch eine Erklärung abgegeben, die, wie ich meine, nicht in der richtigen Weise gerügt worden ist. Meine Damen und Herren, wenn wir eine sachliche Diskussion führen über Fragen von solcher Bedeutung,
({2})
dann sollten wir uns nicht dazu hinreißen lassen, in dieser Weise persönlich zu diffamieren.
({3})
Und ich stelle hier fest, meine Damen und Herren, daß das, was der Herr Kollege Mommer erklärt hat, auch in keiner Weise die Feststellung verdient, die er gemacht hat, denn der Herr Bundeskanzler hat einen Artikel zitiert, den Herr Mommer geschrieben hat.
({4})
- Er hat ihn nicht vollständig vorgelesen, meine Damen und Herren.
({5})
Meine Damen und Herren, ich wiederhole meine Bitte um Ruhe.
Und es kommt nicht darauf an, ob ich einen Artikel völlig vorlese oder ob ich ihn zitiere, und zwar so zitiere, wie er auch geschrieben ist; und das hat Herr Kollege Mommer ja selbst nicht bestreiten können, daß er diese Erklärung abgegeben hat, zu der er heute offenbar nicht mehr stehen will, weil das, was damals von ihm verlangt worden ist, de facto in Paris erreicht worden ist.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Mommer.
Herr Dr. von Brentano, ich stehe zu jedem Wort meines Artikels, sofern man jedes Wort nimmt und nicht die Worte auswählt, wie das der Herr Bundeskanzler getan hat.
({0})
Wenn diese Diskussion dazu führt, meinen Artikel mit dem Abkommen zu vergleichen, dann bin ich sehr glücklich darüber.
Sie bestreiten mir das Recht zu einer solchen Erklärung. Ich habe das Stenogramm soeben, heute früh, bekommen. Ich glaube, eine persönliche Erklärung kann man abgeben, ohne den zu fragen, der da zitiert hat.
({1})
Das habe ich getan. Ich habe die beiden Texte verglichen und festgestellt, daß ich in meinem politischen Ansehen dadurch gekränkt werde, daß man mich so zitiert, daß meine politischen Absichten ins Gegenteil verkehrt werden. Das hat der Bundeskanzler getan; und dagegen wehre ich mich.
({2})
Ich betrachte damit diese Sache als erledigt. Aber damit sich das Haus die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung ins Gedächtnis zurückrufen kann, lese ich § 35 vor:
Zur persönlichen Bemerkung wird das Wort erst nach Schluß oder Vertagung der Beratung erteilt. Der Redner darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache in bezug auf seine Person vorgekommen sind, zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen.
Das ist der Wortlaut der Geschäftsordnung.
Ich erteile nunmehr dem Herrn Abgeordneten von Manteuffel das Wort zu einer persönlichen Erklärung.
von Manteuffel ({0}) ({1}): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Herrn Präsidenten sehr dankbar, daß er mir die Gelegenheit gibt, eine Erklärung abzugeben, und wäre den Damen und Herren dieses Hauses besonders dankbar, wenn sie mir zwei Minuten Aufmerksamkeit schenkten.
Ich ersah nämlich erst aus der stenographischen Niederschrift meiner gestrigen Ausführungen, daß nach dem Zwischenruf „Rührt euch" von einem Kollegen einer Seite des Hauses der Zwischenruf „Abtreten" gekommen ist.
({2})
({3})
Ich habe ihn nicht gehört. Schon der erste Zwischenruf, meine Damen und Herren, ist ja weder witzig noch geistvoll, im Gegenteil, er läßt erkennen, mit wie wenig Ernsthaftigkeit jedenfalls dieser eine Kollege um die Probleme ringt, um die wir gemeinsam ringen wollen; denn ich sprach davon, daß ein Bekenntnis zu den Verträgen ein Bekenntnis zum Freiheitsmut, so wie wir ihn westlich verstanden wissen wollen, und ein Anliegen des gesamten deutschen Volkes in seiner ganzen Breite ist. Diese Taktlosigkeit habe ich, so scheint es mir jedenfalls, maßvoll beantwortet. Nun ist man nicht besonders empfindlich, wenn man elf Jahre Krieg hinter sich hat und siebenmal verwundet ist. Aber dieser Zwischenruf, meine sehr verehrten Damen und Herren, scheint mir mehr als eine Taktlosigkeit zu sein.
({4})
Wir haben in Deutschland oder auch in Deutschland, darf ich sagen, mit Generalen in der Politik Pech gehabt; gar kein Zweifel! Ich meine jedoch, man sollte einen Mann nicht nur wegen seiner Vergangenheit diffamieren.
({5})
Dieser Zwischenruf erscheint mir einem Mann gegenüber ungehörig, der das ihm angebotene Mandat seiner politischen Freunde zum Deutschen Bundestag angenommen hat, weil er damit zum Ausdruck bringen wollte und will, daß er durch Übernahme dieser besonderen Pflichten und Verpflichtungen auch seinem Volke dienen will.
Meine Damen und Herren, hier sitzt ein großer Teil, ich möchte fast sagen, die überwiegende Anzahl der Damen und Herren, die geradezu mit aufgekrempelten Ärmeln gearbeitet haben, um den Karren aus dem Dreck zu ziehen - dieser Ausdruck darf doch einmal erlaubt sein -, und die sich nach dem Zusammenbruch mit aller Kraft für den Zusammenstand des deutschen Volkes eingesetzt haben. Diese verdienstvollen Männer und Frauen, die auch hier sitzen, werden mir doch vielleicht zugestehen - diejenigen, die mich kennen -, daß auch ich sofort nach Rückkehr aus der Gefangenschaft angepackt und mitgeholfen habe. Ich habe nicht gewartet, bis vielleicht der Staat beispringt, um mir aus meinen wohlerworbenen Rechten mit klingender Münze zu zahlen.
Ich darf doch wohl erwarten, daß man zumindest in diesem Hause einem General keinen Anwurf wegen seiner Zugehörigkeit zur aktiven Armee macht. Jede allgemeine Unterstellung muß nur die Atmosphäre und die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit vergiften. Solange jedenfalls kein Grund vorliegt, anders zu verfahren, soll man auch diesem Manne in diesem Hause mit Vertrauen und gegenseitigem Verstehen und Verständnis entgegenkommen, das auch ich allen Damen und Herren dieses Hauses entgegenbringe.
Das deutsche Volk hat doch bekanntlich in seiner überwältigenden Mehrheit gar kein Verständnis für irgendein Parteiengezänk. Es erwartet von uns in seiner ganzen Breite eine gemeinsame vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dieses Parteiengezänk ist ein Grund der mangelnden Bereitschaft zum Wehrdienst.
({6})
Denn wie soll denn ein Staatsbewußtsein aufkommen, wenn diese Zusammenarbeit von den Volksvertretern nicht eingehalten wird! In dem Maße,
wie auch ich mich dieser vertrauensvollen Zusammenarbeit ein- und unterordne, bitte ich um Verständnis und Sachlichkeit, obwohl oder gerade weil ich General bin,
({7})
- General außer Dienst, mögen Sie sagen -, weil es auch mein Wunsch ist zu helfen,
({8})
daß das noch sehr schwächliche Pflänzlein von Bonn einmal zu einem Baum wird, unter dem wir alle, alle Deutschen, gemeinsam Schutz suchen können.
({9})
Meine Damen und Herren, das Wort zur Abgabe einer persönlichen Erklärung hat der Abgeordnete Ritzel.
Meine Damen und Herren! Ich bin derjenige, der gestern gerufen hat: „Rührt euch!", und ich will Ihnen auch sagen, warum.
({0})
Der Herr General, der hier gesprochen hat, hat mehr als General denn als Abgeordneter gesprochen.
({1})
Ich war auch einmal Soldat, und den Ton, mit dem hier ein Abgeordneter die Rednertribüne mit dem Kommandostand eines Generals verwechselt hat,
({2}) vertrage ich nicht.
({3})
Aus dem Grunde: „Rührt euch!".
Ich glaube, meine Damen und Herren, daß nunmehr die Phase der persönlichen Erklärungen abgeschlossen ist.
Ich habe noch einige Mitteilungen zu verlesen.
Der Haushaltsausschuß versammelt sich um 14 Uhr.
Die SPD-Fraktion bittet die Mitglieder der Fraktionen in den Ausschüssen für auswärtige Angelegenheiten, für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und für Fragen der europäischen Sicherheit, um 12 Uhr im kleinen Sitzungssaal der Fraktion zusammenzukommen.
Damit, meine Damen und Herren, ist die Tagesordnung erledigt. Es bleibt mir nur übrig, Ihnen frohe Festtage, möglichst erholsame Ferien und ein gutes neues Jahr zu wünschen.
({0})
Ich hoffe, wir werden das neue Jahr beginnen können mit persönlichen Erklärungen, in denen wir uns gegenseitig das Gute zu diesem Jahre wünschen.
({1})
Damit, meine Damen und Herren, berufe ich die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 20. Januar 1955, vormittags 9 Uhr, ein und schließe die heutige Sitzung des Deutschen Bundestages.