Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Schuberth zu seinem 60. Geburtstag gratulieren.
({0})
Sodann darf ich auf folgendes hinweisen. Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat werden die von dem Herrn Bundesminister der Finanzen auf Grund des § 33 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung übersandten Übersichten über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben dem Haushaltsausschuß überwiesen. Inzwischen ist die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahrs 1956 - Drucksache 3325 - eingegangen. Ich darf unterstellen, daß das Haus mit der Überweisung dieser Vorlage an den Haushaltsausschuß einverstanden ist.
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Staatssekretär des Bundeskanzleramtes hat unter dem 3. April 1957 im Nachgang zu seinem Schreiben vom 1. Dezember 1956 - Drucksache 2900 - zu der nunmehr vorliegenden Fassung des Einzelplans 14 vom 1. Februar 1957 die Stellungnahme des Bundesrates und die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu übersandt. Sein Schreiben wird als zu Drucksache 2900 verteilt.
Sodann darf ich vor Beginn der Tagesordnung folgendes ausführen. Meine Damen und Herren, in der gestrigen Sitzung des Deutschen Bundestages hat sich ein Vorfall ereignet, der nach Meinung des Präsidiums unter Umständen nicht die Anwendung des § 40, sondern des § 42 der Geschäftsordnung notwendig macht. Es ist jedoch umstritten, ob diese Anwendung noch am folgenden Tage möglich ist oder nicht. Es handelt sich hier um eine grundsätzliche Auslegungsfrage, zu deren Entscheidung nach § 129 der Geschäftsordnung nur der Bundestag selbst nach Prüfung durch den Geschäftsordnungsausschuß imstande ist.
Unter diesen Umständen schlage ich Ihnen vor, die Plenarsitzung zu unterbrechen und den Geschäftsordnungsausschuß zur Prüfung dieser Frage zusammentreten zu lassen. Das Haus erwartet, daß der Geschäftsordnungsausschuß sofort zusammentritt und das Prüfungsergebnis anschließend sofort mündlich vorgetragen wird. Die Ältestenratssitzung wird dann bis nach Schluß der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses verschoben.
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist unterbrochen.
({1})
Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider wieder eröffnet.
Meine Damen und Herren! Wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort.
Ich erteile Herrn Abgeordneten Ritzel das Wort zum Bericht über die Beratungen des Geschäftsordnungsausschusses.
Ritzel ({0}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für Geschäftsordnung hatte sich gemäß § 129 mit der grundsätzlichen Auslegung der Bestimmung der Geschäftsordnung in § 42 Abs. 1 zu befassen. Ich glaube nicht, daß es notwendig ist, die Bestimmung noch einmal im Wortlaut zu verlesen.
Der Geschäftsordnungsausschuß ist einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, daß der zwingende Wortlaut des § 42 Abs. 1 der Geschäftsordnung nur eine Maßnahme ,am gleichen Sitzungstag erlaubt. Damit ist die dem Geschäftsordnungsausschuß gestellte Frage verneinend beantwortet worden.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Das Haus erhebt auch wohl keinen Einspruch gegen die authentische Auslegung des § 42 der Geschäftsordnung, wie sie der Geschäftsordnungsausschuß vorschlägt. Ich stelle das fest.
Meine Damen und Herren, bevor ich fortfahre, habe ich als Präsident, der auch gestern präsidiert hat, folgendes bekanntzugeben. Auf Grund des Sitzungsberichts über die gestrige Sitzung, der mir erst nach Schluß der Sitzung zur Verfügung stand, erteile ich Herrn Abgeordneten Schröter ({0}) und Herrn Abgeordneten Wittrock einen Ordnungsruf. Von einer Maßnahme nach § 42 der Geschäftsordnung gegen Herrn Abgeordneten Wehner sehe ich in Würdigung der von dem Geschäftsordnungsausschuß vertretenen und vom Hause gebilligten Stellungnahme ab.
({1})
Meine Damen und Herren, wir fahren nunmehr fort. Das Wort zu einer Erklärung gemäß § 36 erteile ich Herrn Abgeordneten Krone.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe namens meiner Fraktion die folgende Erklärung iab.
In der letzten Sitzung des Bundestages hat Herr Kollege 011enhauer zum Fall Wehner, wie er bisher bekannt war, eine Erklärung abgegeben und Herrn Wehner seines und seiner Fraktion Vertrauens versichert.
Ich habe für meine Fraktion gestern erneut erklärt, daß wir bisher in keiner Weise zu der Angelegenheit Wehner Stellung genommen haben, daß aber das Stockholmer Gerichtsurteil vom 29. 4. 1942, in dem festgestellt wird, daß Wehner für eine fremde Macht geheime Nachrichtentätigkeit in militärischer und politischer Absicht betrieben habe, bestehe und daß es von keiner Seite bestritten werden könne.
({0})
Nun hat am gleichen Tage, da diese Ehrenerklärung seitens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion abgegeben warden ist, ,Herr Wehner in seiner Rede zur Amnestievorlage den deutschen Innenminister, dem der Schutz der inneren Ordnung dieses Staates obliegt, in seiner Person und in seiner Arbeit mit einem Manne des russischen Kommunismus in Vergleich gesetzt, dessen Name wegen seiner Bluturteile nur mit Abscheu genannt werden kann.
({1})
Wyschinski war als Generalstaatsanwalt Ankläger in den sowjetischen Schauprozessen, deren Opfer dann den Weg des Henkers gehen mußten. Wyschinski hat damit jahrelang dem Unrecht, der Diktatur und der Vernichtung der Menschenwürde Vorschub geleistet. Diesen Mann setzt Herr Wehner in Vergleich mit dem Verfassungsminister unseres Staates, der nicht nur auf dem Fundament der Demokratie beruht, sondern der an seiner Grenze zum Osten hin in einem Abwehrkampf um seine Existenz und als Staat der Freiheit steht.
({2})
Wir weisen diese ungeheuerliche Beleidigung gegenüber dem deutschen Verfassungsminister auf das schärfste zurück.
({3})
Wir haben in diesem Hause schon sehr harte Auseinandersetzungen gehabt, aber eine Äußerung, wie wir sie gestern gehört haben, ist bisher aus den Reihen von Parteien, die sich zur Verfassung bekennen, hier noch nicht getan worden.
({4})
Wir bedauern es, daß die Geschäftsordnung, wie sie vorliegt, dem Präsidenten nicht die Möglichkeit gibt, dieses Vorkommnis so zu ahnden, wie es der Schwere des Falles entspricht. Der für diesen Fall notwendige Ausschluß des Abgeordneten Wehner für eine Reihe von Sitzungstagen kann leider aus formalenGründen heute nicht mehr ausgesprochen werden.
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU ist der Auffassung, daß der Abgeordnete Wehner als Vorsitzender des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen nicht mehr tragbar ist.
({5})
Die Haltung des Abgeordneten Wehner ist eine Frage an Partei und Fraktion der SPD, aber auch an das deutsche Volk selber.
({6})
Das Wort zu einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Ollenhauer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Rede des Abgeordneten Wehner in der gestrigen Sitzung des Bundestages kann nur im Zusammenhang mit der Gesamtdebatte über das Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit gesehen werden.
({0})
Insbesondere dürfen die Äußerungen des Herrn Innenministers nicht außer acht gelassen werden.
({1})
Er hat in seiner ersten Rede darauf hingewiesen, daß seit Herbst 1955 vor dem Verbot der Kommunistischen Partei die SED und KP mit allen Kräften bemüht gewesen seien, eine Amnestie für kommunistische Funktionäre zu erreichen. Diesen Bemühungen habe man im Dezember 1955 eine breitere Basis dadurch gegeben, daß in Frankfurt unter Mitwirkung von kommunistischen Hilfsorganisationen im Zentralrat zum Schutze demokratischer Rechte ein Initiativausschuß für eine Amnestie von Kommunisten gegründet worden sei. Der Herr Innenminister hat dann weiter davon gesprochen, welches Ziel diese Kräfte verfolgten.
Meine Damen und Herren, auf diese indirekte Weise sollte offensichtlich zum Ausdruck gebracht werden, daß alle diejenigen, die sich für eine Amnestie von Kommunisten einsetzen, gewollt oder ungewollt die Bundesrepublik in Mißkredit bringen
({2})
und dazu beitragen, daß die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik in Frage gestellt wird.
({3})
In diesem Zusammenhang hat der Abgeordnete Wehner sich gegen die vorgetragene Legende gewandt, daß das von dem Herrn Innenminister erwähnte Komitee im Hintergrunde alle Fäden ziehe. In der Tat wäre es eine totalitäre Methode, einen politischen Gegner mit seinen Argumenten dadurch zu verdächtigen, daß man ihm vorwirft, er mache sich die Argumente der Kommunisten zu eigen und sei damit nichts anderes als ein Vollstrecker kommunistischer Absichten.
({4})
Deshalb hat der Abgeordnete Wehner erwähnt, daß man beinahe an die Konstruktion des Anklägers Wyschinski denken könne, wenn man Derartiges hier sehe.
({5})
Es war nicht die Absicht des Abgeordneten Wehner, den Bundesinnenminister persönlich
({6})
mit dem früheren sowjetischen Ankläger Wyschinski zu vergleichen oder in Verbindung zu bringen.
({7})
Der Abgeordnete Wehner hat sich also nicht gegen den Innenminister persönlich,
({8})
sondern gegen dessen Methoden gewandt, weil sie politisch falsch und verhängnisvoll sind.
({9})
Wollte man diese Erklärung des Abgeordneten
Wehner beanstanden, dann müßte das gleiche ge({10})
genüber dem Innenminister hinsichtlich seiner Rede geschehen.
({11})
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht keine Veranlassung,
({12})
den Bundestagsabgeordneten Wehner von seinen Verpflichtungen als Vorsitzender des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen zu entbinden.
({13})
Das Wort zu einer Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Schneider ({0}).
Schneider ({1}) ({2}): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Partei ({3}) hat es in den letzten Wochen mit voller Absicht vermieden, sich an 'den Auseinandersetzungen über den sogenannten Fall Wehner zu beteiligen. Auch bei dieser Gelegenheit hat die Fraktion sich von dem Grundsatz leiten lassen, daß ein Herumschnüffeln in der politischen Vergangenheit heute handelnder Politiker ebensowenig der notwendigen inneren Befriedung dient wie die immer erneut vorgenommenen Versuche, ganze Gruppen unseres Volkes noch heute mit einer kollektiven Diffamierung zu belegen.
({4})
Sie hat anläßlich der Auseinandersetzungen über diesen sogenannten Fall Wehner wiederum, aber auch mit Bedauern feststellen müssen, daß im Gegensatz zu dieser Auffassung der DP({5}) die SPD auch heute noch nicht bereit ist, in ähnlicher Weise politisch Andersdenkenden gegenüber zu verfahren.
({6})
Die Fraktion der Deutschen Partei ({7}) hält es angesichts der augenblicklichen Debatte über die Vorfälle des gestrigen Abends für notwendig, diese grundsätzliche Feststellung vorauszuschicken. Sie betont ausdrücklich, idaß ihre Beurteilung der gestrigen Äußerungen des Abgeordneten Wehner nichts mit dem Versuch zu tun hat, nachträglich einen Politiker der SPD mit seiner politischen Vergangenheit zubelasten.
Die Fraktion der Deutschen Partei ({8}) hält sich aus :diesem Grunde für um so mehr berechtigt, in aller Eindeutigkeit zu erklären, daß die gestrige Äußerung des Abgeordneten Wehner die schärfste Mißbilligung in ihren Reihen hervorgerufen hat.
({9})
Nach Auffassung der Fraktion der DP ({10}) stellt die Form der Beleidigung des Herrn Bundesinnenministers durch den Abgeordneten Herrn Wehner eine Gefährdung der demokratischen Ordnung dar,
({11})
wie sie schlimmer nicht gedacht werden kann.
({12})
Aus diesem Grunde hält die Fraktion der DP ({13}) zur Wahrung der Würde und des Ansehens des Parlaments ein Vorgehen gegen den Abgeordneten Wehner für erforderlich, das der Schwere seiner Entgleisung entspricht.
({14})
Die Fraktion bedauert es, daß sieh Geschäftsordnungsausschuß und Ältestenrat nicht zu einer Maßnahme nach § 42 der Geschäftsordnung entschließen konnten. Sie unterstützt in dieser Situation die Auffassung der CDU/CSU-Fraktion, daß es Mitgliedern der übrigen Fraktionen dieses Hauses nicht zugemutet werden kann, in Zukunft im Gesamtdeutschen Ausschuß unter dem Vorsitz des Abgeordneten Wehner zu arbeiten.
({15})
Nach § 36 der Geschäftsordnung - diesmal in Verbindung mit § 26 Abs. 4 - gebe ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Becker das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere, der Freien Demokraten, Vorlage über die Amnestie für politische Häftlinge hatte zum Ziel, das Schicksal ihrer Freiheit beraubter Menschen in der sowjetisch besetzten Zone zum Besseren zu wenden. In der Sitzung dieses Hohen Hauses vom 30. Mai 1956 ist bereits eine solche Vorlage von Rednern der Parteien dieses Hauses - darunter auch dem heutigen Herrn Bundesminister Lemmer- angeregt worden.
Der Herr Bundesminister des Innern hat nun in der gestrigen Sitzung eine Darstellung versucht, die wir nur so verstehen konnten, als wenn diese unsere Vorlage einem Vorgehen kommunistischer Organisationen gegen strafrechtliche Bestimmungen der Bundesrepublik förderlich sei.
({0})
Die Fraktion der Freien Demokraten betont erneut, daß weder eine allgemeine Amnestie noch einzelne Gnadenakte - z. B. der sicherlich auf Vorschlag des Herrn Bundesjustizministers letzthin durch den Herrn Bundespräsidenten ausgesprochene Gnadenakt - mit dem Vorgehen kommunistischer Organisationen irgend etwas zu tun haben.
({1})
Alsdann hat der Herr Abgeordnete Wehner durch seine Äußerungen, die hier zitiert worden sind, den Anlaß zu turbulenten Szenen gegeben. Die Freien Demokraten legen Wert auf die Feststellung, daß sie sich - im Gegensatz zu anderen Fraktionen dieses Hauses - an diesen Szenen nicht beteiligt haben und sich von diesen Vorgängen, die der Würde des Hauses nicht entsprechen, mit Nachdruck distanzieren.
({2})
Das Schicksal der Amnestievorlage, die den Deutschen in der Sowjetzone zu nützen bestimmt ist, sollte in einer Atmosphäre ruhiger und menschlicher Überlegung, aber nicht im Anschluß an erregte Szenen entschieden werden. Wir beantragen daher, die Fortsetzung der zweiten Lesung und
({3})
die dritte Lesung der Vorlage auf die Tagesordnung vom 10. April 1957 zu setzen.
({4})
Meine Damen und Herren, weitere Erklärungen nach § 36 liegen nicht vor. Sie haben den Antrag der Fraktion der FDP gehört. Er ist nach § 26 Abs. 4 der Geschäftsordnung zulässig. Wird dazu das Wort gewünscht?
({0})
- Das Datum soll freibleiben. Herr Abgeordneter Becker, würden Sie Ihren Antrag entsprechend abwandeln, so daß - was ich empfehlen würde - der Ältestenrat frei ist, nach der Geschäftslage des Hauses darüber zu befinden, wann die Debatte fortgeführt wird.
({1})
- Die Fraktionen sind also einverstanden, daß die Vorlage noch in dieser Legislaturperiode zur Verhandlung kommt. Das wollten Sie sagen, Herr Abgeordneter Becker.
Meine Damen und Herren, ich darf also annehmen, daß das Haus damit einverstanden ist, daß wir diesen Punkt heute absetzen. - Ich höre keinen Widerspruch; das Haus ist damit einverstanden. Punkt 10 ist abgesetzt.
Wir sind in einer Situation, die mit den Vorschlägen des Ältestenrats nicht ganz übereinstimmt. Wir haben jetzt 14 Uhr 20; um 14 Uhr wollten wir Schluß machen. Ich schlage dem Hause vor, jetzt nicht einfach aufzubrechen, sondern mindestens die Tagesordnungspunkte 3 bis 9, für die eine Aussprache nicht vorgesehen ist, zu erledigen. Vielleicht kann dann in der Zwischenzeit eine Meinung darüber gebildet werden, ob wir in der Erledigung der Tagesordnung noch weiter fortfahren.
Ich rufe zunächst den Tagesordnungspunkt 3 auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Fünften Berichtigungs- und Änderungsprotokoll vom 3. Dezember 1955 zum Wortlaut der dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen beigefügten Zollzugeständnislisten ({2});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen*) ({3}) ({4}).
({5})
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort dazu nehmen möchte. - Herr Dr. Kather, als Berichterstatter?
({6})
- Das bringen Sie bitte nachher noch an. Ich rufe auf Art. 1, - 2. - Änderungsanträge liegen nicht vor. Wird das Wort dazu gewünscht?
- Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den auf*) Siehe Anlage 2.
gerufenen Artikeln 1 und 2 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Angenommen.
Es liegt ein Änderungsantrag*) auf Einschub eines Art. 2 a vor:
Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
Wird zur Begründung des Änderungsantrags des
Herrn Abgeordneten Bender das Wort gewünscht?
- Herr Abgeordneter Bender verzichtet. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Änderungsantrag ist angenommen.
Ich rufe auf Art. 3, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
- Es wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz in der in der zweiten Lesung erweiterten Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Punkt 4 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den drei Protokollen vom 10. März 1955 über die Änderung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und zu dem Abkommen vom 10. März 1955 über die Organisation für Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels sowie zu dem Protokoll vom 3. Dezember 1955 zur Berichtigung der drei Protokolle ({7});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen**) ({8}) ({9}).
({10})
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. - Der Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe in zweiter Lesung auf Art. 1, - Art. 2.
- Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Angenommen.
Es liegt ein Änderungsantrag***) auf Einschiebung eines Art. 2 a vor. Es ist das gleiche wie in der vorherigen Vorlage:
Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Änderungsantrag ist angenommen.
Ich rufe auf Art. 3, - Art. 4, - Einleitung und Überschrift. - Wortmeldungen? - Keine Wortmeldungen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Angenommen.
*) Siehe Anlage 3. **) Siehe Anlage 4. ***) Siehe Anlage 5.
({11})
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
- Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz in der in der zweiten Lesung erweiterten Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist angenommen.
Punkt 5:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen ({12});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht*) ({13}) ({14}).
({15})
Der Herr Berichterstatter verzichtet. Ich rufe auf §§ 1,-2,-3,-4,-5,-6,-7,-8,9, - 10, - 11, - 12, - 13, - 14, - 15, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Es wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Angenommen.
Dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht?
- Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Angenommen.
Punkt 6:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 14. September 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik osterreich über die Beförderung von Exekutivorganen im Straßen- und EisenbahnDurchgangsverkehr ({16});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung ({17}) ({18}).
Berichterstatter: Abgeordneter Scheuren. ({19})
Der Herr Berichterstatter verzichtet.
Ich rufe auf Art. 1, - 2, - 3, - Einleitung und Überschrift. - Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - In zweiter Lesung angenommen.
Dritte Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen.
Wer dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Das Gesetz ist angenommen.
Meine Damen und Herren, ich bedaure, Ihnen dieses Aufstehen und Hinsetzen zumuten zu müssen. Aber das schreibt die Geschäftsordnung vor; der Präsident ist nicht frei, es anders zu machen.
*) Siehe Anlage 6.
Punkt 7:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Bundesgesetzes zur Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des Deutschen Reichs und gleichgestellter Rechtsträger ({20}) ({21});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der Wiedergutmachung*) ({22}) ({23}).
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Greve. ({24})
Der Herr Berichterstatter verzichtet. ({25})
- Aber Herr Kollege Dr. Greve, das ist im Fahrplan ja gar nicht vorgesehen!
({26})
- Wenn Sie das tun, wird das Haus Ihnen dankbar sein. Einverstanden? - Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wir nehmen seinen Bericht zu Protokoll**).
Ich rufe auf im Ersten Abschnitt die §§ 1, - 2, -3,-3a,-3b,-4,-5,-5a,-5b, - 5c, -6. - Wird zu den aufgerufenen Paragraphen das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das Haus hat die Paragraphen angenommen.
Ich rufe auf die Paragraphen des Zweiten, - Dritten, - Vierten, - Fünften, - Sechsten und Siebenten Abschnitts, - Einleitung und Überschrift. - Änderungsanträge liegen nicht vor. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer den aufgerufenen Abschnitten, Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
- Angenommen.
Dritte Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Keine Wortmeldungen.
Wer dem Gesetz in der vorliegenden Fassung in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist angenommen.
Wir stimmen ab über Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses auf Seite 5 der Drucksache 3247, „die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären". Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Punkt 8:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Greve, Dr. Böhm ({27}), Dr. Strosche und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesgesetzes zur Entschädigung für
*) Siehe Anlage 7. **) Siehe Anlage 8.
({28})
Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung ({29}) ({30}).
Es ist Überweisung an den Ausschuß für Fragen der Wiedergutmachung - und nur an ihn - beantragt. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Punkt 9:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Greve, Dr. Böhm ({31}), Dr. Reif, Dr. Strosche und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit ({32}).
Auf die Begründung wird, wie ich annehmen darf, auch hier verzichtet?
({33})
- Ausgezeichnet, Herr Kollege! Wir nehmen das zu Protokoll*).
Wer der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung - federführend - und an den Ausschuß für Fragen der Wiedergutmachung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! -Es ist so beschlossen.
Punkt 10 haben wir abgesetzt.
Ich nehme an, daß das Haus noch etwas geduldig ist, so daß wir die Punkte 11 und 12, die unstrittig sind und zu denen eine Debatte nicht vorgesehen ist, noch mit erledigen können. - Sie sind einverstanden.
Punkt 11:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
zum Schutze der arbeitenden Jugend
({34}) ({35}).
Auf die mündliche Einbringung wird verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache der ersten Lesung. - Das Wort wird nicht gewünscht. Vorgesehen ist Überweisung an den Ausschuß für Arbeit als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Jugendfragen zur Mitberatung. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Punkt 12:
a) Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes ({36});
b) Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes ({37}).
Herr Abgeordneter Kather, Sie hatten sich vorhin gemeldet. Wollten Sie dazu etwas sagen?
({38})
- Sie beantragen Überweisung an den Ausschuß für Heimatvertriebene als federführenden Ausschuß; der Haushaltsausschuß ist ohnehin nach
s) Siehe Anlage 9 § 96 zu beteiligen. Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich darf unterstellen, daß das Haus mit der vorgeschlagenen Überweisung einverstanden ist. - Es ist so beschlossen.
Punkt 13 muß heute wohl abgesetzt werden; das wäre die Fortführung der für heute vorgesehenen Atomdebatte. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist, daß wir auch diesen Punkt heute absetzen.
Punkt 14, eine Große Anfrage, zu der Debatte vorgesehen ist. Ich nehme an, daß das Haus mit der Absetzung auch hier einverstanden ist.
Ich komme zu dem Punkt 15:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen ({39}) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vorbereitung hauptstädtischer Funktionen Berlins ({40}).
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucerius.
Der Herr Berichterstatter hat mir mitgeteilt, daß er auf mündliche Berichterstattung verzichtet. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die dem Antrag des Ausschusses zustimmen wollen, um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Punkt 16:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({41}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung eines Teilstücks von 13 000 qm mit Aufbauten des reichseigenen Grundstücks in Berlin-Reinickendorf ({42}), Wittestr. 47/48, an die Berliner Maschinenbau AG vormals L. Schwartzkopff ({43}).
Der Herr Berichterstatter Dr. Vogel verzichtet. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Punkt 17:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({44}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Grundstückstausch mit Stadt Bonn; hier: Bundeseigene Grundstücke an der Walter-Flex-Straße gegen städtische Grundstücke an der Görres-Siebengebirgsstraße ({45}).
Der Herr Abgeordnete Dr. Vogel, der Berichterstatter, verzichtet. Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Antrag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Punkt 18:
Beratung der Dreizehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({46}).
({47})
Wird zur Einbringung das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wird das Wort in der ersten Lesung gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht.
Vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen. Wird dieser Überweisung zugestimmt? - Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung - mit Ausnahme der abgesetzten Gegenstände - angelangt.
Ich berufe die nächste, die 203. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 10. April 1957, 14 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.