Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 19. Sitzung des Bundestages.
Ich bitte um Bekanntgabe der Namen der entschuldigten Abgeordneten.
Der Präsident hat für die heutige Sitzung Urlaub erteilt den Abgeordneten Jaksch, Jacobi, Dr. Gille, Hermsdorf, Fassbender, Dr. Bucher, Brockmann ({0}), Siebel, Kraft, Dr. Pferdmenges, Kemper, Dr. Krone, Schill ({1}), Pelster, Margulies, Wullenhaupt, Seuffert, Ruhnke, Kutschera, Neumann, Birkelbach, Richter, Pöhler, Op den Orth, Frau Nadig, Dr. Becker ({2}) und Frau Korspeter.
Esb sucht für längere Zeit um Urlaub nach der
Abgeordnete Frehsee für vier Wochen wegen Krankheit.
Ich nehme an, daß das Haus mit der Erteilung dieses Urlaubs über eine Woche hinaus einverstanden ist.
Meine Damen und Herren! Wir fahren fort in der
Fragestunde ({0}),
die gestern nach der Frage 25 abgebrochen worden ist.
Zur Frage 26 hat das Wort Frau Abgeordnete Dietz.
Wann beabsichtigt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Bestimmungen des von den alliierten Besatzungsmächten erlassenen Ehegesetzes ({0}) überprüft werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung insbesondere, den bisherigen § 48 dieses Gesetzes im Sinne einer Einschränkung der Scheidungsmöglichkeit abzuändern, und ist eventuell beabsichtigt, diese dringend notwendige Abänderung vorweg durchzuführen?
Der Herr Bundesminister der Justiz zur Beantwortung!
Die Bundesregierung hält es für notwendig, die Bestimmungen des von dem Kontrollrat erlassenen Ehegesetzes vom 20. Februar 1946 zu überprüfen. Sie
({0})
wird dem Bundestag nach Abschluß der Erörterungen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Ob die Vorlage noch in diesem Jahre erfolgen kann, läßt sich zur Zeit noch nicht abschließend beurteilen. Die Beantwortung der Frage wird wesentlich davon abhängen, ob und in welcher Zeit der Gesetzentwurf über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, der dem Bundestag bereits vorliegt, verabschiedet werden kann. Eine Änderung des § 48 hält die Bundesregierung für unbedingt notwendig. Sie hat bereits in der letzten Wahlperiode in dem Entwurf eines Familienrechtsgesetzes, Bundestagsdrucksache Nr. 3802, vorgeschlagen, den § 48 des Ehegesetzes dahin zu ändern, daß eine Scheidung der Ehe auf Antrag des schuldigen Ehegatten gegen den Willen des unschuldigen Gatten nicht mehr zulässig sein soll. Sie ist auch heute noch der Auffassung, daß § 48 des Ehegesetzes in diesem Sinne geändert werden soll.
Ich danke Ihnen.
Die Frage ist beantwortet.
Meine Damen und Herren, zu den Fragen 28 und 30 habe ich ein Schreiben des Herrn Stellvertreters des Bundeskanzlers, Herrn Bundesminister Blücher, erhalten, in dem er bittet, diese beiden Fragen abzusetzen, da sich der Herr Außenminister und sein Stellvertreter zu einem Staatsbesuch im Ausland befinden.
Ebenso ist gebeten worden, den Punkt 3 der heutigen Tagesordnung - zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Juni 1953 über den Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923 mit seinen Abänderungen - abzusetzen. Hinsichtlich dieser Absetzung ist eine interfraktionelle Vereinbarung erfolgt. Ich darf daher annehmen, daß das Haus mit der Absetzung des Punktes 3 der Tagesordnung einverstanden ist.
Zu den Fragen 28 und 30 ist Fragesteller Herr Abgeordneter Dr. Lütkens. Sind Sie damit einverstanden, Herr Abgeordneter, daß die Fragen in der nächsten Fragestunde beantwortet werden?
Damit, daß Sie mich um meine Zustimmung fragen, ob ich einverstanden sei, diese Fragen zurückzustellen, haben Sie - ich bin froh, das sagen zu können - anerkannt und festgestellt, daß das Recht der Abgeordneten nach § 111 der Geschäftsordnung, Fragen an die Bundesregierung zu richten, nicht gehemmt werden kann, wenn die in dem § 111 festgelegten formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Ich spreche mein Bedauern aus, daß gemäß dem Schreiben des Herrn Vizekanzlers das zuständige Ressort sich nicht in der Lage sieht, vor dem Bundestag Rede und Antwort zu stehen zu der Zeit, wie ein Abgeordneter es erwarten kann. Wir befinden uns nicht in einer Zeit, wo die Verwaltung von Pfalz zu Pfalz auf Reisen zieht,
({0})
sondern in unserer Zeit ist die Verwaltung eine
permanent an einen Ort gebundene Angelegenheit.
Ich bin bereit, Ihrem Wunsch und dem Wunsch des Herrn Vizekanzlers zu entsprechen, die beiden Fragen für das nächste Mal zurückzustellen, bitte aber darum, Herr Präsident, daß der Ältestenrat für die Zukunft strengere Richtlinien aufstellen möge, damit die Bundesregierung ihren Verpflichtungen gegenüber dem Bundestag und seinen Abgeordneten besser nachkommen kann als bisher.
({1})
Meine Damen und Herren, ich werde die Frage, wie man zweckmäßigerweise verfährt, wenn die Regierung durch Abwesenheit der zuständigen Minister oder ihrer Stellvertreter nicht imstande ist, in einer bestimmten Sitzung Fragen zu beantworten, im Ältestenrat zur Sprache bringen. Ich werde die Bundesregierung bitten, ihre Meinung dazu zum Ausdruck zu bringen, und bin sicher, daß wir im Ältestenrat zu einer allen Interessen gerecht werdenden Vereinbarung darüber kommen werden.
Zu Frage 29 Herr Abgeordneter Kuntscher.
Die Frage 29 wurde vom Finanzministerium bereits schriftlich zufriedenstellend beantwortet.
Ich freue mich, daß Sie ausdrücklich feststellen, daß sie zufriedenstellend beantwortet worden ist.
Zur Frage 31 Herr Abgeordneter Koenen ({0})!
Ich habe eine Frage an den Herrn Verkehrsminister:
Zum Zwecke der Unfallverhütung hat die deutsche Industrie Überholgeräte entwickelt, und zwar solche, die akustisch, und solche, die optisch wirken. Sind diese Geräte ausgereift entwickelt? Wann wird der Herr Bundesminister für Verkehr, wie mehrfach von ihm angekündigt, die Verwendung dieser Geräte zur Pflicht machen?
Der Herr Bundesminister für Verkehr, bitte.
Die akustischen und optischen Überholsignalgeräte sind technisch in den letzten Jahren unter ständiger Überprüfung so weit entwickelt worden, daß sie jetzt eingeführt werden könnten. Insbesondere hat ein impulsoptisches Gerät, das sich durch geräuschlose Signalübertragung auszeichnet, hierbei eine gewisse Aussicht gehabt. Aber es belastet die Halter der Lastkraftwagen mit relativ hohen Ausgaben für den komplizierten elektronischen Empfänger und die Halter der überholenden Fahrzeuge mit Kosten für den dazu erforderlichen besonderen Sender. Abgesehen hiervon müßten die Schwierigkeiten und Nachteile in Kauf genommen werden, die sich für den zwischenstaatlichen Verkehr daraus ergeben könnten, wenn künftig einmal international ein anderes Prinzip eingeführt werden sollte, als es für das Gebiet der Bundesrepublik dann vorgeschrieben ist. Zunächst allerdings hat sich das europäische Ausland, dessen Länder wir im einzelnen befragt haben, an der Einführung von Überholsignalgeräten im wesentlichen uninteressiert gezeigt.
Inzwischen aber haben sich die Verhältnisse grundlegend dadurch geändert, daß eine neue Einrichtung, die sogenannte Lichthupe, bekanntgeworden ist. Bei der Lichthupe handelt es sich um eine einfache, am Lenkrad anzubringende Schaltvorrich({0})
tung, die bei Einschalten des Fernlichts kurze Lichtblitze erzeugt. Die Lichtblitze sind auch bei Tageslicht deutlich wahrnehmbar und werden von den voranfahrenden Fahrzeugen mit Hilfe eines Rückblickspiegels so wahrgenommen, daß der Fahrer sein Augenmerk dabei nicht von der Fahrbahn abzuwenden braucht. Die Lichthupe besitzt gegenüber den bisher entwickelten Überholsignalgeräten mehrere Vorteile. Sie ist sehr viel billiger als alle bisher bekanntgewordenen Geräte. Ihre Einführungszeit könnte daher sehr kurz bemessen werden. Außerdem ist eine vorherige Abstimmung mit dem Ausland deshalb nicht erforderlich, weil der Rückblickspiegel ja ohnehin zur international vorgesehenen Ausrüstung der in Frage kommenden Kraftfahrzeuge gehört und die Lichtblitze mit dem vorhandenen Abblendschalter, allerdings in weniger bequemer Weise, jederzeit gegeben werden können.
Am 4. März hat sich der Technische Ausschuß des Verbandes der Automobilindustrie, der die Lichthupe eingehend geprüft hat, einheitlich für die Lichthupe ausgesprochen. Nach dieser Stellungnahme werde ich nunmehr dafür Sorge tragen, daß eine endgültige Entscheidung über die Einführung von Überholsignalgeräten im Sinne der Lichthupe in kürzester Zeit getroffen wird.
Ich danke sehr.
Die Frage ist damit erledigt.
Zur Frage 32 ebenfalls Herr Abgeordneter Koenen ({0}).
Ist es nicht möglich, eine seit 18 Monaten auf dem früheren Fliegerhorst in Lippstadt leerstehende, mit einem Millionenaufwand hergestellte und von der Besatzungsmacht jetzt freigegebene ehemalige Truppenunterkunft zur Beseitigung der Wohnungsnot zur Verfügung zu stellen?
Der Herr Bundesminister der Finanzen zur Beantwortung.
Es handelt sich um die El-Alamein-Kaserne auf dem Fliegerhorst Lippstadt. Diese für die britische Besatzung neu erbaute Kaserne ist nie voll belegt gewesen. Sie steht heute noch unter Beschlagnahme der Besatzung. Sie wurde jedoch am 15. Januar 1954 von der britischen Besatzungsmacht der Bundesvermögensverwaltung und Bundesbaudirektion bei der Oberfinanzdirektion Münster zur Verwaltung übergeben. Eine Zurverfügungstellung für Wohnzwecke ist nicht möglich, da die Liegenschaft für Zwecke der westeuropäischen Verteidigung vorgesehen ist. Dagegen wäre gegebenenfalls eine kurzfristige Überlassung für andere zivile Zwecke möglich.
Ich danke sehr.
Keine Zusatzfrage.
Zur Frage 33 Herr Abgeordneter Schneider ({0}).
Herr Präsident, ich teile höflichst mit, daß die Anfrage an den Herrn Bundesminister für Arbeit sachlich erledigt ist.
Die Frage ist sachlich erledigt.
Zur Frage 34 habe ich gestern bereits mitgeteilt, daß der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erkrankt ist und der Staatssekretär auch nicht zur Verfügung stehen kann.
Wir kommen zur Frage 35. Ebenfalls Herr Abgeordneter Schneider.
Ich möchte mir erlauben, mich den Ausführungen meines Herrn Vorredners zur Frage 34 vollinhaltlich anzuschließen.
Ich schließe mich meinen eigenen Ausführungen ebenfalls an, Herr Abgeordneter Schneider.
({0})
Zur Frage 35 Herr Abgeordneter Schneider, bitte schön!
Ich frage den Herrn Bundesminister für Arbeit:
Ist der Bundesregierung die trostlose Lage der zahlreichen älteren Angestellten bekannt, die trotz einer meist gediegenen Vorbildung oft jahrelang arbeitslos sind und kaum Aussicht auf Wiederbeschäftigung haben?
Ist die Bundesregierung bereit, geeignete steuerliche und sonstige Maßnahmen zu erwägen, um diesen Notstand zu beseitigen?
Der Herr Staatssekretär des Bundesarbeitsministeriums.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das schwere Problem der Arbeitslosigkeit der älteren Angestellten ist der Bundesregierung sehr wohl bekannt. Es ist ihr ein besonderes Anliegen, die Notlage dieses Personenkreises mit wirksamen Maßnahmen zu beseitigen.
Das Problem ist im Bundestag bereits mehrfach zur Sprache gekommen, zuletzt anläßlich der Kleinen Anfrage Nr. 261 der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache Nr. 4245. Es wurde damals zum Ausdruck gebracht, daß die Beseitigung der Arbeitslosigkeit der älteren Arbeitnehmer weitgehend davon abhängt, daß die Arbeitgeber in größerem Umfange als bisher aus freier Entschließung bei Einstellungen diese Personen zum Zuge kommen lassen. Die Arbeitgeber wurden deshalb u. a. durch den Herrn Bundeskanzler persönlich aufgefordert, ältere arbeitslose Angestellte bei Einstellungen besonders zu berücksichtigen. Die Landesarbeitsämter veranstalteten größere Werbeaktionen für ältere Angestellte, die beachtliche Erfolge zeitigten. Die Bundesanstalt führte eine Sondererhebung durch, deren Ergebnisse für die älteren Angestellten auch heute noch im wesentlichen zutreffen.
Hiernach wurden rund 75 000 Angestellte über 45 Jahre als arbeitslos erfaßt, und zwar rund 55 000 Männer und 20 000 Frauen. Unter diesen Angestellten befinden sich zweifellos gut vorgebildete Kräfte, deren Unterbringung aber durch ihre ungünstige Wohnlage abseits von geeigneten Arbeitsplätzen erschwert wird. Zum Teil handelt es sich aber auch um berufsfremde oder einseitig vorgebildete Kräfte, die in der Zeit einer erheblichen Ausweitung der Angestelltentätigkeit in die Ange({0})
stelltenberufe hineingekommen sind und nach Normalisierung der Verhältnisse in diesen Berufen verblieben oder auch nach Verlust des Arbeitsplatzes auf ihrer Verwendung in einem Angestelltenberuf bestehen.
Die Möglichkeit, durch steuerliche Maßnahmen die Wiederbeschäftigung der älteren Angestellten zu fördern, wurde eingehend geprüft. Wir haben bereits in früherer Zeit darauf hingewiesen, daß weitere Steuervergünstigungen wegen der verwaltungsmäßigen Belastung der Finanzämter eine geordnete Veranlagung gefährden und im übrigen die Länder die Steuervergünstigung zur Förderung der Einstellung älterer Arbeitnehmer mit so schwerwiegenden Günden abgelehnt haben, daß eine Zustimmung des Bundesrates für solche Maßnahmen wohl nicht zu erreichen wäre. An dieser Sachlage hat sich bisher nichts geändert.
Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Arbeitgeber, ähnlich wie beim Schwerbeschädigtengesetz einen bestimmten Vom-Hundertsatz ihrer Angestelltenplätze mit älteren Angestellten zu besetzen, verspricht keine echte Lösung des Problems. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung älterer Angestellter kann mit den Bestimmungen über die Pflichtquoten nach dem Schwerbeschädigtengesetz nicht verglichen werden. Das Schwerbeschädigtengesetz bietet die Grundlage dafür, Menschen, die in den besten Jahren ihrer Schaffenskraft im Dienst für das Volk einen Dauerschaden erlitten haben, einen Arbeitsplatz zu verschaffen, auf dem sie ihre verbliebene Arbeitskraft nutzbar verwerten können. Alle diese Voraussetzungen, die eine Bevorzugung der Schwerbeschädigten fordern, treffen auf die arbeitslosen älteren Angestellten in diesem Umfang nicht zu.
Auch der Hinweis auf das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen geht fehl, weil dieser Bestimmung Verpflichtungen zugrunde liegen, die sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ergeben.
Angesichts der Altersgliederung der beschäftigten Angestellten dürften von der Einführung einer Beschäftigungspflicht Arbeitsplätze für ältere angestellte Kräfte nicht in nennenswertem Umfange zu erwarten sein. Die Altersgliederung der Angestellten zeigt, daß in der gewerblichen Wirtschaft bereits über 38 vom Hundert männliche Angestellte im Alter von über 45 Jahren beschäftigt werden. Eine gesetzliche Festlegung von Pflichtquoten könnte unerwünschte Folgen haben, da bei einer Reihe von Betrieben, insbesondere im Bergbau, in der Industrie der Steine und Erden und der Energiewirtschaft von Nordrhein-Westfalen mit einem Beschäftigungsgrad von bereits 55 vom Hundert älteren männlichen Angestellten gerechnet werden muß.
Was die Absichten der Bundesregierung zur Beseitigung und zur Minderung der Arbeitslosigkeit der älteren Angestellten angeht, so darf ich auf folgende Maßnahmen hinweisen, an denen zur Zeit gearbeitet wird und die sich zum Teil auch schon in der Durchführung befinden.
Erstens: Es erfolgt eine fortlaufende Einwirkung auf die Arbeitgeber, die einen grundlegenden Wandel in der Auffassung vom Wert der älteren Arbeitnehmer im Betrieb herbeiführen soll. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände hat sich auf Anregung des Bundesarbeitsministers dafür eingesetzt, daß die älteren Arbeitnehmer, vor allem die Angestellten, in frei werdenden Stellen der Wirtschaft bevorzugt untergebracht werden. Angaben über Altersbegrenzungen in Stellenangeboten sollen unterbleiben, um die älteren Kräfte nicht von der Bewerbungsmöglichkeit auszuschließen.
Zweitens: Im Zuge der Umsiedlungsmaßnahmen wird eine stärkere Berücksichtigung der älteren arbeitslosen Angestellten angestrebt.
Drittens: Um den Leistungsstand der arbeitslosen älteren Angestellten zu heben, ist die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung um die fachliche Fortbildung und Umschulung dieser Personen in besonderem Maße besorgt.
Viertens: Arbeitsweise und Personal der Vermittlungsstellen für Angestellte bei den Arbeitsämtern werden den Bedürfnissen einer individuellen Betreuung der arbeitsuchenden älteren Angestellten angepaßt. Insbesondere ist vorgesehen, beim Verwaltungsrat der Bundesanstalt und bei den Verwaltungsausschüssen der Landesarbeitsämter Sonderausschüsse für ältere Angestellte zu bilden.
Fünftens: Die im Rahmen des Soforthilfegesetzes und des Lastenausgleichs durchgeführte Kreditaktion zur Errichtung von Dauerarbeitsplätzen, durch die bisher über 2000 ältere Angestellte in Arbeit gebracht wurden, soll weiter gefördert werden. Zur Ergänzung dieser Maßnahme wird im Entwurf der Novelle zum AVAVG die Möglichkeit von Darlehen an Arbeitgeber aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen für langfristig Arbeitslose vorgesehen. Außerdem soll § 136 AVAVG in der Weise umgestaltet werden, daß Anlernzuschüsse für die Dauer der Einarbeitungszeit bis zur Erreichung der vollen Leistungsfähigkeit nicht mehr nur an Arbeitnehmer, sondern auch an Arbeitgeber gewährt werden können.
Ich danke sehr.
Die Frage ist damit erledigt.
Die Frage 36 muß ich zurückstellen, da der Anfragende, Herr Abgeordneter Ruhnke, nicht anwesend ist.
Zu Frage 37 Abgeordneter Kroll!
Sind dem Herrn Bundesfinanzminister die Verzögerungen bekannt, die zu einem großen Teil bei der Auszahlung von Entschädigungen für Aufbauten, Baumbestände, Aufwuchs u. ä. beschlagnahmter Grundstücke für die Besatzungsmacht bestehen?
Der Herr Bundesminister der Finanzen, bitte!
Es ist mir bekannt, daß sich in den Ländern der französischen Besatzungszone die Auszahlung der Entschädigungen für zerstörte Aufbauten und für vernichteten Aufwuchs auf von der Besatzungsmacht requirierten Grundstücken verzögert hat. Die Verzögerungen sind darauf zurückzuführen gewesen, daß sich die französische Besatzungsmacht bisher nicht bereit gefunden hat, Entschädigungen für
({0})
derartige Schäden zu leisten, obgleich es sich meines Erachtens um Belegungsschäden im Sinne des Gesetzes Nr. 47 der Alliierten Hohen Kommission handelt. Ich habe beim Amt des französischen Hohen Kommissars Vorstellungen erhoben mit dem Ziel, eine Änderung des französischen Standpunktes zu erreichen. Unabhängig davon habe ich mich damit einverstanden erklärt, daß die Entschädigungsbeträge zunächst vorschußweise aus allgemeinen Bundesmitteln gezahlt werden. Verzögerungen bei der Auszahlung zu Lasten der Betroffenen erscheinen daher für die Zukunft ausgeschlossen.
Eine Zusatzfrage, bitte!
Sind in diese Regelung auch die rückständigen, zum Teil noch aus der Zeit vor der Währungsreform entstandenen Schädigungen eingeschlossen?
Sie meinen wohl die Zahlungen aus Bundesmitteln?
Jawohl.
Die Zahlungen aus Bundesmitteln erstrecken sich zunächst auf laufende. Die übrigen Fragen müssen geprüft werden.
Danke sehr!
Damit ist die Fragestunde erledigt.
Ich komme zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Besatzungsschäden auf dem deutschen Wohnungsmarkt ({0}).
Zur Begründung Herr Abgeordneter Paul.
Paul ({1}), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 29. Oktober des vergangenen Jahres hat der Sprecher des amerikanischen Repräsentantenhauses, Mr. Martin, von dieser Stelle aus an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages freundliche Worte gerichtet. Der Deutsche Bundestag in allen seinen Teilen und sicher auch das deutsche Volk haben die Versicherungen dieses hervorragenden Vertreters des amerikanischen Volkes, daß die Vereinigten Staaten - ich zitiere - „nur Freundschaft und guten Willen für das deutsche Volk empfinden", mit Befriedigung vernommen.
Ich möchte diese Bemerkung vorausschicken, weil wir mit Bedauern feststellen müssen, daß diese schönen und zweifellos ernsthaft gemeinten Gedanken sich leider in der rauhen Wirklichkeit nicht immer bestätigt finden. Wir haben in unserer Großen Anfrage nachgewiesen, daß vor einiger Zeit Verfügungen der Besatzungsmacht ergangen sind, die beweisen, daß der alte Besatzungsgeist noch immer nicht überwunden ist. Fast neun Jahre nach Beendigung des Krieges, in einer Zeit, da die offizielle Politik der Vereinigten Staaten das deutsche Volk zu einem militärischen Beitrag zur Verteidigung des Westens ermuntert, sind Erlasse erschienen, die erkennen lassen, daß die Besatzungsmacht einen Teil des deutschen Volkes immer noch als Menschen minderen Rechts betrachtet. Wir haben Beispiele, die unsere Behauptung belegen.
Am 15. September 1953 erging ein Erlaß des Kommandos der amerikanischen Streitkräfte an alle Deutschen, die Mitbewohner beschlagnahmter Häuser sind, mit der Mitteilung, daß dieses Wohnen unberechtigt sei. Die betreffenden Personen wurden obendrein aufgefordert, sich bei den Wohnungsämtern um die Zuweisung anderer Wohnungen zu bemühen und die Dienststellen der Besatzungsmacht zu verständigen, wann die von diesen Deutschen innegehabten Wohnungen geräumt werden können.
({2})
Diese Verfügung haben auch jene deutschen Hausbesitzer erhalten, die bisher noch in ihren eigenen Häusern, meistens sehr eingeschränkt in Dachkammern oder in Kellerräumen, wohnen durften. Vor mir liegt ein solches Dokument, das ein Hausbesitzer in Eßlingen am Neckar erhalten hat, der mit seiner Tochter in ganz kümmerlichen Verhältnissen im Dachgeschoß wohnen darf und der nun in seinem eigenen Haus angehalten werden soll, auch noch diese Räume zur Verfügung zu stellen.
Es ist begreiflich, daß sich der betroffenen Deutschen eine starke Erregung bemächtigt hat. Diese Hauseigentümer warten ohnedies schon über Gebühr lange auf die Stunde, da sie in ihren eigenen Häusern wieder menschenwürdig wohnen dürfen. Sie empfinden auch Bitterkeit darüber, daß die beschlagnahmten Wohnungen vielfach nicht hinreichend ausgenützt werden, während sie selber zu primitivstem Wohnen veranlaßt sind. Anstatt daß sie ihre Häuser endlich zurückerhalten, werden sie nun aufgefordert, sich an die Wohnungsämter zu wenden. Abgesehen davon, daß eine solche Weisung unbillig ist und eine unzumutbare Härte darstellt, bedeutet sie auch noch eine zusätzliche Belastung des Wohnungsmarktes, die gegenwärtig völlig unerträglich ist. Die Wohnungsämter sind unter den jetzigen Umständen sowieso fast jeder Handlungsfreiheit beraubt und meist nicht einmal in der Lage, in den ärgsten Härtefällen einen Ausweg zu finden.
Nicht minder bedenklich ist eine andere Verfügung, auf die wir in unserer Großen Anfrage hingewiesen haben. Von amerikanischen Dienststellen ist zahlreichen Besatzungsverdrängten mitgeteilt worden, daß eine erneute Aufnahme des in den Wohnungen vorhandenen Inventars den Verlust vieler Gegenstände ergeben habe. Da deswegen der Nutzwert des beschlagnahmten Mobiliars geringer sei als bei der ersten Bestandsaufnahme, werde der Betrag der gezahlten Jahresvergütung entsprechend herabgesetzt. - Ich kenne einen Fall, der sich in Ludwigsburg ereignet hat, wo die Jahresvergütung von bisher 1153,- DM auf 368,69 DM herabgesetzt wurde,
({3})
also auf kaum ein Drittel. In solchen Fällen kann es sich doch nur entweder um einen vorzeitigen Verschleiß des Mobiliars durch nicht pflegliche Behandlung handeln oder darum, daß von nichtdeutscher Seite Mobiliar weggebracht worden ist. Es ergibt sich also der groteske Zustand, daß ein solcher Besitzer nicht nur einen Verlust seines Eigentums erleidet, sondern obendrein noch eine Einbuße in der Nutzungsvergütung.
Es ist keineswegs nur das Privileg einer bestimmten Besatzungsmacht, solche unerträgliche Zustände geschaffen zu haben. Seit dem Zeitpunkt, da wir unsere Große Anfrage eingebracht haben, sind uns eine Fülle neuer Fälle bekanntgeworden,
({4})
die geradezu unerträgliche Zustände aufweisen. Ich kann diese Fälle hier nicht alle im einzelnen behandeln, möchte aber doch noch auf einen besonders hinweisen. In der britischen Zone, in Munster in Niedersachsen, stehen, wie aus einer Zuschrift, die wir erhalten haben, hervorgeht, 11 Privathäuser und 60 bundeseigene Wohnungen seit fünf Monaten leer. Die Besitzer dieser Häuser, meistens kleine Leute, die das Ergebnis der Arbeit eines ganzen Lebens in diese Objekte investiert haben, können einfach nicht verstehen, daß sie nicht in ihre leerstehenden Häuser einziehen dürfen. Ich gestehe, auch mir fehlt das Verständnis für solche Zustände.
Aus der amerikanisch besetzten Zone wurden uns Fälle mitgeteilt, in denen bei Schäden an persönlichem Eigentum, die im Zusammenhang mit der Beschlagnahme entstanden sind, und bei Grundstücken, die vom 1. Juli 1947 bis zum 30. September 1952 zurückgegeben wurden, die Entschädigung im Verhältnis von 10 : 1 festgesetzt wurde. Erst nach dem 30. September 1952 gilt das Verhältnis 1 : 1. Die Betroffenen der ersten Kategorie können nicht begreifen, daß die Besatzungsmacht einen anderen Stichtag festgesetzt hat als den Tag der deutschen Währungsreform. Es wäre zu wünschen gewesen, daß sich das Bundesfinanzministerium bei solchen Entschädigungen um die Anwendung deutscher Grundsätze bemüht hätte.
({5})
Wir dürfen schließlich nicht vergessen, daß die Besatzungskosten, aus denen solche Entschädigungen gezahlt werden, den Leistungen der deutschen Steuerzahler entnommen werden.
Diese Zustände sind unhaltbar. Sie bedürfen einer Revision, und zwar sowohl im Interesse der betroffenen Deutschen als auch im Interesse, so sollte man meinen, der Besatzungsmächte, deren Ansehen schließlich durch solche Vorgänge in den Augen der deutschen Bevölkerung geschädigt wird.
({6})
Wir wollen nicht mißverstanden werden. Solange Besatzungstruppen in der Bundesrepublik stationiert sind, wünschen wir, daß ein korrektes Verhältnis zwischen ihnen und dem deutschen Volke besteht. Wir registrieren mit Befriedigung, daß wir bisher in unserem Bereiche keine Triester Situation erlebt haben. Das mag ein Verdienst beider Parteien sein, auch des deutschen Volkes. Wir wünschen auch ein Verhältnis der Freundschaft und des guten Willens - da sind wir mit Mr. Martin einig - zu dem amerikanischen Volk und zu den anderen Völkern, deren Vertreter hier bei uns sind.
Es sind viele Versuche unternommen worden, das gegenseitige Verhältnis zwischen den früheren Kriegsgegnern und dem deutschen Volke zu verbessern. In den Amerika-Häusern ist sehr viel nützliche Aufklärungsarbeit über die Verhältnisse in den Vereinigten Staaten geleistet worden. Vor einiger Zeit konnten wir lesen, daß im Rahmen des amerikanischen Austauschprogramms der zehntausendste deutsche Gast nach den Vereinigten Staaten geflogen ist. Auch nach England sind viele solche deutsche Gäste eingeladen worden. Aber, was solche Besuche an Gutem aufbauen, was durch AmerikaHäuser und ähnliche Einrichtungen an Verständnis geschaffen wird, das kann durch eine einzige unüberlegte Maßnahme der Besatzungsmacht zerstört werden.
({7})
Die Politik der Freundschaft darf nicht nur in der Theorie vertreten werden; die Praxis muß mit dieser Theorie übereinstimmen. Die Besatzungsmächte - ich darf daran erinnern - haben sich bemüht, das deutsche Volk - auch solche Deutsche, die es nicht nötig hatten - nach dem letzten Kriege demokratisch umzuerziehen. Vielleicht dürfen wir guten Demokraten alten Schlages uns mit einem kleinen Vorschlag revanchieren. Ich möchte vorschlagen, daß die Besatzungsmächte in das ausgedehnte Schulungsprogramm ihrer Armeen auch einen kurzen Lehrgang über Besatzungspsychologie aufnehmen, damit in Zukunft solche Mißgriffe nicht mehr vorkommen.
Wir wünschen, daß die deutsche Bundesregierung diesen Vorgängen in erhöhtem Maße ihr Augenmerk zuwendet. Dies ist der Zweck unserer Großen Anfrage. Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind der Bundesregierung diese Maßnahmen der Besatzungsmacht bekannt?
2. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um
a) das Wohnrecht aller Deutschen gegenüber erneuten Ansprüchen der Besatzungsmacht zu sichern und neue Belastungen des deutschen Wohnungsmarktes zu verhindern?
b) den Besatzungsgeschädigten, denen im Hinblick auf den von ihnen nicht verschuldeten Teilverlust des beschlagnahmten Mobiliars nur noch eine geringere Nutzungsvergütung gezahlt wird, zu einer Entschädigung für das in Verlust geratene Mobiliar zu verhelfen?
Wir wünschen darüber hinaus, daß die Bundesregierung gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuß des Bundestages nach Wegen sucht, die zu dem Ziel führen, eine weitere Benachteiligung und Bedrückung des deutschen Volkes zu vermeiden.
({8})
Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat das Wort der Herr Bundesminister der Finanzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD vom 10. November 1953 betreffend Besatzungsschäden auf dem deutschen Wohnungsmarkt beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt.
1. Die Inanspruchnahme von Grundstücken durch die amerikanische Besatzungsmacht richtet sich nach den Bestimmungen des Zirkulars Nr. 37 mit Anhang A. Nach Ziffer 2c des Anhangs A ist die gemeinsame Belegung des den amerikanischen Streitkräften zur Verfügung stehenden Wohnraums durch deren Angehörige und durch die deutsche Bevölkerung nicht gestattet. Bemühungen der deutschen Seite, eine Änderung dieser allgemeinen Bestimmung zu erreichen, haben bisher nicht zu einem Erfolg geführt.
({0})
Trotz des allgemeinen Verbots des Zusammenwohnens haben die örtlichen amerikanischen Dienststellen in einer Anzahl von Fällen zugelassen, daß in requirierten Grundstücken Räume von Deutschen, insbesondere von den früheren Bewohnern des Hauses benutzt wurden. Soweit sich hieraus in
({1})
einzelnen Fällen verwaltungsmäßige Schwierigkeiten ergaben, war es in der Regel möglich, diese zu überbrücken. Bei dem in der Anfrage erwähnten Erlaß vom 15. September 1953 handelt es sich um eine örtliche Maßnahme des Kommandobereichs Stuttgart-Böblingen, die ihre Ursache offenbar auch in verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten hat. An etwa 50 Personen im Raum Stuttgart, die in requirierten Grundstücken wohnen, sind Schreiben ergangen, in denen ihnen mitgeteilt wurde, daß sie nach den geltenden Bestimmungen der amerikanischen Armee nicht zum Wohnen in dem requirierten Grundstück berechtigt seien. Sie würden daher gebeten, sich mit dem örtlichen Wohnungsamt in Verbindung zu setzen, damit sie eine andere Wohnung zugewiesen erhielten. Sobald sie Vorbereitungen getroffen hätten, ihre jetzige Wohnung zu räumen, sollten sie die amerikanische Dienststelle unterrichten.
({2})
Die zuständige amerikanische Dienststelle hat dem Finanzministerium Baden-Württemberg gegenüber noch besonders zum Ausdruck gebracht, daß die Angelegenheit nicht vordringlich sei und daher keine Unruhe in die Bevölkerung getragen werden solle.
({3})
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat unter diesen Umständen seinerseits keine Veranlassung zu besonderen Maßnahmen gesehen.
Trotzdem habe ich Gelegenheit genommen, das Amt des Herrn amerikanischen Hohen Kommissars um eine Stellungnahme zu bitten. Ich darf den wesentlichen Inhalt des Antwortschreibens vom 8. Dezember 1953 hier zur Kenntnis bringen:
Das Hauptquartier USA-Europa hat Verständnis für Ihren Wunsch, nähere Angaben über die Vorgeschichte und die Ursachen zu erhalten, die zu der Anfrage der SPD geführt haben, und hat auf unsere Bitte folgendes mitgeteilt.
Es gibt in der amerikanischen Zone zahlreiche Fälle, in denen Teile von amerikanischerseits requirierten Grundstücken, z. B. Räume in Dach- und Kellergeschossen, von den deutschen Eigentümern benutzt werden sowie von anderen Personen, die nun schon seit langem dort wohnen, ohne an sich dazu berechtigt zu sein. Diese Personen benutzen diesen Wohnraum seit mehreren Jahren, und zwar auf Grund örtlicher Vereinbarungen mit zum Abschluß solcher Vereinbarungen an sich nicht befugtem Personal.
Da der Wohnraum der oben bezeichneten Art im allgemeinen von den amerikanischen Streitkräften nicht benötigt wird und um politische Reibungen zu vermeiden, beabsichtigt USA- Europa nicht, diese Personen, die die zur Zeit von ihnen benutzten Räume bereits seit längerer Zeit bewohnen, zur Räumung aufzufordern. In Einzelfällen mag die Räumung solcher Grundstücke notwendig sein, jedoch nur dann, wenn maßgebende militärische Gesichtspunkte es erfordern.
Neben den oben bezeichneten Fällen gibt es noch andere, in denen im Laufe des letzten Jahres requirierte Grundstücke, in einigen Fällen ganze Gebäude, als sie vorübergehend leer-standen, von Personen benutzt wurden, die ({4}) Die Maßnahmen der amerikanischen Besatzungsmacht sind der Bundesregierung bekannt.
2 a) Die Besatzungsmacht erhebt keine neuen Ansprüche auf privaten Wohnraum. Sie beabsichtigt nach ihrer Mitteilung, den nach den besatzungsrechtlichen Vorschriften unzulässigen Zustand des Zusammenwohnens im großen und ganzen weiterhin zu dulden. Neue Belastungen des deutschen Wohnungsmarkts werden nicht eintreten.
2 b) Die Eigentümer von Einrichtungsgegenständen, die von der amerikanischen Besatzungsmacht requiriert und im Zug der sogenannten Inventarisierungsaktion freigegeben wurden, sind darüber unterrichtet worden, daß Anträge auf Entschädigung für Belegungsschäden innerhalb von 90 Tagen gestellt werden können. Die Anträge werden von den zuständigen deutschen und amerikanischen Dienststellen in der üblichen Weise behandelt werden. Besonderer Maßnahmen, den Betroffenen zu einer Entschädigung zu verhelfen, bedarf es daher nicht. Im übrigen ist der Ausschuß für Besatzungsfolgen über die Inventarisierungsaktion und ihre Durchführung durch Übersendung des zwischen dem Amt des amerikanischen Hohen Kommissars und dem Bundesministerium der Finanzen in dieser Angelegenheit entstandenen Schriftwechsels unterrichtet worden.
Das Haus hat die Antwort des Herrn Bundesfinanzministers entgegengenommen. Ich frage das Hohe Haus, ob eine Beratung der Anfrage gewünscht wird. - Das ist offenbar nicht der Fall. Damit ist die Anfrage erledigt.
Punkt 3 der Tagesordnung ist abgesetzt worden. Ich rufe deshalb Punkt 4 auf:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes ({0}) ({1});
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Mauk, Bauknecht und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Obst- und Gemüsemarktes ({2}) ({3}).
Das Wort zur Begründung von Punkt 4 a hat Frau Abgeordnete Strobel.
({4})
Wer begründet den Punkt 4 b, Antrag der Abgeordneten Mauk, Bauknecht und Genossen? - Herr Abgeordneter Mauk, bitte!
Mauk ({5}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die wirtschaftspolitische Lage des deutschen Obst- und Gemüsebaues erfordert es, daß man eine Regelung des Absatzes findet. Schon im letzten Bundestag hat deshalb die Bundesregierung vor nahezu zwei Jahren ein Gesetz zur Regelung des Absatzes von Obst und Gemüse eingebracht. Dieses Gesetz wurde zwar im 1. Bundestag beraten, konnte aber leider nicht mehr verabschiedet werden.
Diesen Gesetzentwurf, der von einem Unterausschuß des Ernährungsausschusses beraten worden ist, hat nun die SPD, die leider ihre Vorlage noch nicht begründen konnte, zur Grundlage ihres erneuten Antrags gemacht. Ebenso hat eine Reihe von Abgeordneten der Regierungsparteien diesen Gesetzentwurf wieder zur Grundlage einer neuen Vorlage gemacht; allerdings wurden in einigen Punkten noch Ergänzungen vorgenommen.
Um Ihnen die Notwendigkeit einer solchen Regelung darzulegen, möchte ich ganz kurz auf die derzeitige wirtschaftspolitische Lage des deutschen Obst- und Gemüsebaues eingehen. Wir haben vor dem Kriege im Durchschnitt der Jahre im Reichsgebiet eine Gemüse-Anbaufläche von rund 150 000 ha gehabt, bei einem Bevölkerungsstand von rund 65 Millionen Menschen. Diese Anbaufläche war auch während des Krieges, wie Sie wissen, notwendig. Sie ist noch vergrößert worden, weil gerade der Gemüsebau eine ganz wichtige Ernährungslücke schließen mußte. Man war damals sehr dankbar, daß die Gemüseanbauer die größten Anstrengungen machten, um diese Lücke, durch den Mehranbau von Gemüse zu schließen. Auch nach dem Kriege hatten wir noch eine große Anbaufläche nötig. Sie erreichte im Bundesgebiet annähernd dieselbe Hektarzahl wie vor dem Kriege für das ganze Reichsgebiet. Sie betrug auch noch im Jahre 1948 - um Ihnen einen Vergleich zu geben - 128 000 ha.
Dann kam die Währungsreform. Über die Grenzen war bis dahin fast kein Gemüse hereingekommen. Nun kamen aber die Importe, die vorher fast vollständig abgeschnitten waren, so stark, daß der Gemüsebau fast völlig zerschlagen worden ist. Als Beispiel führe ich die Tatsache an, daß innerhalb von drei Jahren die Anbaufläche von 128 000 ha auf etwa 56 000 ha im Jahre 1951 zurückgegangen ist. Der Anbau von Gemüse war in Deutschland einfach unrentabel geworden. Daraus ist dieser kolossale Anbaurückgang zu erklären. Man glaubte nun, den Bedarf der deutschen Bevölkerung mit Importen decken zu können, und nahm an, daß sich im freien Spiel der Kräfte die Sache von selbst regeln werde. Es hat sich aber gezeigt, daß das Gemüse infolge des Anbaurückganges in Deutschland nun trotz der hohen, ja überhöhten Importe nicht billiger geworden ist. Wie ich im Vorjahr anläßlich der Begründung einer Großen Anfrage in diesem Hohen Hause ausführte, hat infolge dieser falschen Einfuhrpolitik letzten Endes die Hausfrau, der Verbraucher die Zeche zahlen müssen. Das Gemüse ist nämlich, wie festgestellt werden muß, auf dem Markt nur noch dann preiswert zu bekommen, wenn die deutsche Ernte auf dem Markt ist, d. h. nur in den Wochen und Monaten, in denen wir deutsches Gemüse anzubieten haben. In der übrigen Zeit zahlt letzten Endes der Verbraucher die überhöhten Preise, die uns dann eben vom Ausland mehr oder weniger diktiert werden.
Ich möchte nur noch ganz kurz darauf hinweisen, daß wir dann zwei Jahre hatten, während deren die Marktverhältnisse für den deutschen Erzeuger infolge des starken Anbaurückgangs in Deutschland wieder etwas besser waren. Dazu hatten wir in verschiedenen Teilen des Bundesgebiets zwei Trockenjahre, nämlich 1951 und 1952, wo die Hektarerträge unter dem Durchschnitt lagen. Die Preise haben sich wieder etwas gebessert. Das brachte eine leichte Anbauerhöhung im Jahre 1953. In diesem Jahre war dazu noch günstigeres Wetter; wir haben wieder höhere Hektarerträge bekommen. Und schon war wieder ein Marktzusam({6})
menbruch! Für den Anbau ist das einfach unerträglich. Ein großer Teil der Erzeugnisse mußte untergepflügt, ein anderer, großer Teil konnte nur zu Preisen abgesetzt werden, die nicht entfernt die Gestehungskosten deckten.
Wenn ich Ihnen hier einmal Indexzahlen des Gemüses und die anderer landwirtschaftlicher Produkte nenne und sie dann den Preisen von Industrieerzeugnissen gegenüberstelle, werden Sie erkennen, daß die Gemüseerzeuger in den letzten Jahren im Durchschnitt nicht viel mehr bekommen haben als in den Jahren vor dem Kriege, während sich in der Zwischenzeit die Produktionskosten nahezu verdoppelt, teilweise sogar mehr als verdoppelt haben.
Beim Obst liegt der Fall ähnlich. Im früheren Reichsgebiet hatten wir hier in Westdeutschland die Hauptanbaufläche von Obst. Ohne daß die Fläche ausgedehnt worden ist, sind die Ernten infolge besserer Kulturmaßnahmen, besserer Schädlingsbekämpfung, besserer Düngung usw., in den letzten drei Jahren im Bundesgebiet durchschnittlich größer gewesen als die Ernten im früheren Reichsgebiet. Man müßte deshalb annehmen können, daß die Obsternten des Bundesgebietes den Bedarf einigermaßen decken. Das scheint aber nicht der Fall zu sein. Wenn wir die Importe in Vergleich ziehen, können wir feststellen, daß wir im Durchschnitt von zwölf Jahren, und zwar der Jahre 1927 bis 1938, 760 000 t Obst und Südfrüchte in das Reichsgebiet importiert haben. Die Menge von 760 000 t wurde bereits im Jahre 1950 wieder annähernd erreicht, 1951 überschritten, 1952 wiederum überschritten, und zwar stieg nun der Import schon auf 850 000 t. Für das Jahr 1953 sind die Zahlen noch nicht ganz genau bekannt. Wir haben sie bis November und eine geschätzte Zahl für den Monat Dezember. Nach diesen neuesten Erhebungen werden wir 1953 voraussichtlich auf 1,2 Millionen t kommen gegenüber 588 000 t im Jahre 1950. Das ist also eine Steigerung um rund das Doppelte innerhalb von knapp vier Jahren. Wenn wir diesen Zahlen die eigenen Erntemengen gegenüberstellen, so haben wir vielleicht eine Erklärung dafür, daß der Obstbau heute derjenige Zweig unserer gesamten Wirtschaft ist, der in bezug auf die Indexpreise am niedrigsten liegt. Wir haben in den letzten zwei Jahren nur wenige Obstsorten gehabt, die den Indexpreis von 1938 erreicht haben. Im Jahre 1952 war es nur eine einzige Obstart, die diesen Indexpreis überschritten hat, und zwar die Erdbeere; alle anderen Beerenobstsorten sowie Kernobst und Steinobst lagen weit darunter, teilweise bis zu 46 Punkten unter dem Indexpreis von 1938. Dieser Wirtschaftszweig ist ja nicht ganz unbedeutend. Es gibt im deutschen Bundesgebiet 125 Millionen Obstbäume, allerdings einschließlich derjenigen, die im eigenen Hausgarten, im Selbstversorgerobstbau stehen. Angesichts dieser Zahlen können Sie sich, glaube ich, einen Begriff machen, wie dieser Wirtschaftszweig Not leidet.
Ich möchte dann noch auf einen anderen Punkt hinweisen. Wir haben im Bundesgebiet rund 2 050 000 landwirtschaftliche Betriebe, davon 1,1 Millionen, also etwa 55 %, unter 5 ha Betriebsfläche. Wenn man die gesamte Betriebsfläche durch die Zahl der Betriebe dividiert, kommen im Durchschnitt genau 2 ha heraus. Das bedeutet, daß es sich im großen Durchschnitt, bei mehr als der Hälfte der deutschen Landwirtschaft, um Klein- und Kleinstbetriebe handelt und daß diese Klein-,
Kleinst- und Mittelbetriebe, um ihre Existenz zu erhalten, in erster Linie auf die Einnahmen aus Sonderkulturen, von denen der Obst- und Gemüsebau eine der wichtigsten ist, angewiesen sind. Fallen die Einnahmen aus diesen Sonderkulturen weg oder werden sie zu niedrig, so sind alle diese Betriebe mehr oder weniger bedroht. Man spricht in der letzten Zeit so viel von notwendigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen. Man spricht von Exportkartellen, von Krisenkartellen und anderen notwendigen Zusammenschlüssen. Wir haben uns dieser Tage darüber unterhalten, daß der Zusammenschluß der Mühlen erforderlich ist, um sie wieder existenzfähig zu machen. Sobald aber wir von der Landwirtschaft, insbesondere wenn es um die kleinen Obst- und Gemüsebaubetriebe geht, irgendeinen Schutz vom Staat verlangen, heißt es: Das ist in unserem Staate, im Wettbewerb der freien Wirtschaft einfach nicht möglich; das verstößt gegen das Grundgesetz. So hat man alle möglichen Ausreden, die man ja schon wiederholt gehört hat.
Ich stelle deshalb den Antrag, den Entwurf dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Ich weiß, auch einige meiner Parteifreunde haben Bedenken gegen den Wortlaut dieses Gesetzentwurfs. Der Entwurf ist aber von allen beteiligten Wirtschaftskreisen und insbesondere von den Experten des Obst- und Gemüsebaus sehr sorgfältig ausgearbeitet worden.
Das Wort zur Begründung des Antrags der SPD hat Frau Abgeordnete Strobel.
Frau Strobel ({0}), Antragstellerin: Meine Herren und Damen! Ich bitte zunächst um Entschuldigung für die durch meine Schuld vorhin eingetretene Verzögerung. Es war mir nicht bekannt, daß Punkt 3 der Tagesordnung abgesetzt ist.
Herr Kollege Mauk hat bereits die wirtschaftspolitische Situation des deutschen Obst- und Gemüsebaus, die weitgehend die Veranlassung für die Einbringung des Gesetzentwurfs seiner Parteifreunde war, dargelegt. Wir stellen uns seit Jahren sehr ernsthaft die Frage: Ist im Obst- und Gemüsebau eine Marktordnung notwendig? Da wir diese Frage mit Ja beantworten, müssen wir dafür auch die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen. Der 1. Bundestag ist einer diesbezüglichen Entscheidung leider ausgewichen. Das trifft nicht etwa den ganzen Bundestag. Vielmehr war in einem Unterausschuß des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Entwurf ausgearbeitet worden, der die Zustimmung der beteiligten Abgeordneten aller Fraktionen gefunden hatte. Dieser Entwurf war aber dort gerade verabschiedet worden, als bereits der Wahlkampf zum 2. Deutschen Bundestag seine Schatten vorauswarf, und ist leider in dieser Mühle zerrieben worden. Es fand sich weder im Ernährungsausschuß noch im Plenum eine Mehrheit für den Entwurf.
Die sozialdemokratische Fraktion hatte damals bereits den Beschluß gefaßt, diesem Entwurf zuzustimmen. Die Folge davon, daß dieser Entwurf nicht verabschiedet wurde, ist, daß nun alle Jahre wieder - leider nicht so schön wie das Christkind, sondern im Gegenteil - sehr, sehr unangenehme Auswüchse auf dem Obst- und Gemüsemarkt eintreten. Es gibt Preiszusammenbrüche, die sich leider nicht bis zum Verbraucher in Gestalt von niedrigen Preisen durchsetzen; es gibt auf der
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anderen Seite hin und wieder sehr phantastische Preiserhöhungen, die sich ebenso leider nicht bis zum Erzeuger durchsetzen, so daß gerade diese beteiligten Gruppen weder von den zu niedrigen noch von den zu hohen Preisen irgend etwas haben.
Wir wissen, daß man gerade auf dem Obst- und Gemüsesektor saisonale Schwankungen nicht beseitigen kann. Wir wissen auch, daß man die Schwierigkeiten, die es auf diesem Gebiet gibt, nicht etwa durch leere Versprechungen - etwa, die Einfuhr von heute auf morgen zu beschränken - aus der Welt schaffen kann. Wir sind aber der Auffasung, daß ordnende Maßnahmen möglich sind. Diese müssen so sein, daß die Erzeuger zu ihrem Recht kommen, daß ihre Produktion einen Sinn hat, daß durch gute Qualitätsware zu einem angemessenen Preise aber auch der Verbraucher und der Handel einen Vorteil haben. Man kann nicht nur eine Marktordnung auf dem Obst- und Gemüsesektor machen, ich bin der Meinung, man m u ß es geradezu, wenn man verantwortungsbewußt handeln will.
Nun darf ich einige wenige Bemerkungen zu unserem Gesetzentwurf machen, schon deswegen,
eine - allerdings beschränkte - Öffentlichkeit nicht sehr zustimmend darauf reagiert hat. Erreicht soll werden, was in § 1 unseres Gesetzentwurfs zum Ausdruck kommt: ein lebensfähiger deutscher Anbau und eine ausgeglichene Marktversorgung. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür finden Sie in dem sozialdemokratischen Entwurf. Ich möchte aber betonen, was mein Kollege Mauk bereits angedeutet hat: es handelt sich hier um eine Gemeinschaftsarbeit von Abgeordneten aus allen Fraktionen. Wir haben aus diesem Grunde Wert darauf gelegt, den Entwurf unverändert einzubringen, nicht etwa, weil er nun ganz besonders sozialdemokratischen Vorstellungen entspräche, sondern weil wir der Auffassung sind, so geht es. Wir sind sehr dankbar, wenn es Kollegen gibt, die uns bei der Behandlung dieses Entwurfs im Ausschuß sagen können, wie es noch besser gemacht werden könnte.
Dieser Entwurf ist aufgebaut auf der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung der Erzeuger. Die Marktordnung kann auch nur funktionieren, wenn die Erzeuger das wollen und wenn die Erzeuger einsehen, daß Rechte auch Pflichten bedeuten. Der Entwurf enthält ein Mindestmaß an bürokratischem Apparat.
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- Ich habe erwartet, daß Sie zu dieser Bemerkung lachen werden. Aber ich meine, Sie sollten über dieses Gesetz nicht nur die Bemerkungen in der ..Frankfurter Allgemeinen" lesen, sondern sich die Mühe machen, das Gesetz nun wirklich von vorn bis hinten durchzustudieren. Dann werden Sie nämlich feststellen, daß es in erster Linie ein Selbstverwaltungsgesetz ist und der bürokratische Apparat dabei sowenig wie möglich in Erscheinung tritt. Einige Dinge mußten gesagt werden, weil unser Grundgesetz dafür eben solche Voraussetzungen gibt.
Wir haben es uns bei der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs nicht leicht gemacht. Wir wissen, daß man sich dabei auch eine gewisse Beschränkung auferlegen muß . So ist der Entwurf auf Hauptanbaugebiete beschränkt und schließt die Streugebiete aus. Er hat den Sinn, ein zusammengefaßtes Angebot zu erreichen und - darauf möchte ich besonders hinweisen - in diesen Hauptanbaugebieten mehrere Absatzeinrichtungen zu schaffen, die dann miteinander in Wettbewerb treten können. Es gibt keinen Zwang für einen Erzeuger, sich nur einer Absatzeinrichtung anzuschließen, sondern er hat die Wahl. Der Handel kann bei allen Absatzeinrichtungen kaufen, findet überall einen zusammengefaßten Markt, hat die Möglichkeit des Vergleichs, so daß also dem Leistungswettbewerb keinerlei Schranken gesetzt sind. Der Verbraucher hat nach wie vor die Möglichkeit, vom Erzeuger direkt zu kaufen, weil das durch das Gesetz nicht ausgeschlossen wird.
Wesentliche Beanstandung hat in der Presse die Tatsache gefunden, daß beide Gesetzentwürfe die Möglichkeit vorsehen, einen Mindestpreis für bestimmte Waren zu vereinbaren und dafür einen Stützungsfonds zu schaffen. Für den Stützungsfonds werden vom Erzeuger Beiträge erhoben. Es ist notwendig, darauf aufmerksam zu machen. Das ist das Regulativ dafür, daß die Verbraucher nicht durch zu hohe Mindestpreise belastet werden. Die Erzeuger müssen ja, wenn sie zu hohe Mindestpreise festsetzen und die Ware zu diesen Preisen nicht absetzen können, die Differenz selber bezahlen, weil sie, und nur sie allein Abgaben in den Stützungsfonds zu zahlen haben.
In dem Gesetz ist keine Beteiligung des Staates aus Steuermitteln an diesem Stützungsfonds vorgesehen. Das hat zur Folge, daß weder die Verbraucher noch der Handel bei der Verwendung dieses Fonds mitsprechen können. Das scheint uns notwendig, weil die Erzeuger für den Fonds Beiträge zahlen.
Wir haben in diesem Entwurf bewußt nicht vorgeschrieben, was mit der Ware geschehen soll, die auf dem Wege über den Stützungsfonds aus dem Markt genommen wird. Ich glaube, man kann dem Erzeuger nicht zumuten, daß er Ware, die er mit viel Mühe erzeugt hat, vernichtet, sondern man muß es ihm selbst bzw. seiner Absatzeinrichtung überlassen, was damit geschieht. Ich bin überzeugt, daß man einen Weg finden wird, diese Ware dann auch noch zu verwerten.
Das Gesetz enthält weiterhin Vorschriften, die es ermöglichen - und auch das scheint mir besonders notwendig zu sein -, den Erzeugern im gesamten Bundesgebiet einen Überblick über die gemeinsamen Anbauabsichten und auf Grund dieses Überblicks dem einzelnen Erzeuger Anbauempfehlungen zu geben. Alles das zusammen aber ist nicht etwa eine Zwangsvorschrift, sondern ausschließlich eine Angelegenheit der gegenseitigen Unterrichtung und Empfehlung. Der Gesetzentwurf sieht bewußt von einer starren Kontingentierung ab und nimmt dem Erzeuger das Risiko nicht ab.
Daß die Kosten in diesem Gesetzentwurf auf ein Mindestmaß beschränkt worden sind, ist selbstverständlich.
Noch ein paar Worte zum Einfluß der Einfuhr. Es ist meiner Ansicht nach zu billig, einfach zu sagen, unter der Einfuhr leide in besonderem Maße der deutsche Obst- und Gemüsebau, weil ihretwegen seine Ware nicht abgesetzt werden könne. Ich bin zunächst einmal der Auffassung, daß die Kaufkraft des deutschen Verbrauchers auch auf dem Obst- und Gemüsemarkt noch wesentlich gesteigert werden kann und daß mit dieser Kaufkraftsteigerung manches Absatzproblem leicht zu lösen ist. Trotzdem haben wir in diesem Gesetz({3})
entwurf den § 15 stehenlassen, der eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellt. Ich meine aber, daß über die Art und Weise, wie die Handelspolitik den deutschen volkswirtschaftlichen Interessen im Rahmen der internationalen Verpflichtungen Rechnung trägt, nichts in diesem Gesetz stehen kann. Das ist eine Angelegenheit vielfältiger Vereinbarungen, zu denen Zölle usw. gehören. Im Zusammenhang mit den Einfuhren und mit der einmal auf uns zukommenden europäischen Agrar-Union ist es vor allen Dingen notwendig, den deutschen Obst- und Gartenbau konkurrenzfähig zu machen und eine gesetzliche Grundlage für eine wirksame Selbsthilfe zu geben. Das will dieses Gesetz in erster Linie.
Im Gartenbau wie auch in der gesamten Landwirtschaft ist eine kurzfristige Umstellung auf eine andere Produktion absolut nicht möglich.
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Das hängt in erster Linie damit zusammen, daß vor allen Dingen der Obsthau auf Jahre im voraus planen bzw. seine Produktion einstellen muß.
Durch dieses Gesetz wird es möglich sein, der Hausfrau die Entscheidung für einheimisches Obst und Gemüse leichter zu machen, weil es gleichschön, Bleichgut und gleichpreiswert ist. Das ist aber nur möglich - und ich bitte das bei der Kritik des Gesetzes doch einmal genau nachzulesen -, wenn gleichzeitig mit der Verabschiedung dieses Gesetzes die Handelsklassen für Obst und Gemüse nach dem Handelsklassengesetz obligatorisch werden und wenn dieses Gesetz überhaupt nur für Handelsklassenwaren zuständig ist. Das steht auch in unserem Entwurf.
Es wäre sicher gut, wenn die Absatzeinrichtungen, die ja auf Grund verschiedener Erzeugungskosten, verschiedener Qualitäten und verschiedener Kaufkraft untereinander konkurrieren, die Preise, die sich bei diesen Einrichtungen bilden, und die Mindestpreise publizierten. Denn dadurch hätte der Verbraucher die Möglichkeit, sich einen Überblick über den Markt zu verschaffen und festzustellen, was der Handel auf dem Markt für die Ware bezahlt, so daß Situationen, wie sie durch den bekannten Kohlkopf hervorgerufen worden sind, nicht mehr möglich wären. Da der Handel bei allen Absatzeinrichtungen einkaufen kann, dort ein übersichtliches Angebot, direkte Vergleichsmöglichkeiten und zuverlässige Qualitäten findet, wird es auch wieder möglich sein, dem deutschen Obst- und Gartenbau Eingang in den Export zu verschaffen.
Wir sind der Auffassung, daß man nicht länger damit warten kann, dieses Gesetz zu beraten, sondern daß es eilt, weil es ja eine gewisse Anlauffrist braucht, um dann durchgeführt zu werden. In diesem Zusammenhang ist vielleicht eine kleine Berichtigung anzubringen. In beiden Gesetzentwürfen steht: „ab 1. März 1954". Das muß wohl „ab 1. März 1955" heißen, weil der Erzeuger ja vor Beginn des Wirtschaftsjahres wissen muß, mit welchen gesetzlichen Vorschriften er zu rechnen hat.
Zusammengefaßt möchte ich sagen: Man kann der Bundesregierung nicht die Verantwortung für die Handelspolitik abnehmen. Deshalb haben wir in unserem Entwurf auf Bestimmungen verzichtet, die einschneidende Maßnahmen in der Handelspolitik bedeuten würden und uns nicht durchführbar erscheinen. Man kann dem Erzeuger auch keine Preis- und Abnahmegarantie für unbegrenzte Mengen und für mindere Qualitäten geben. Man kann dem Verbraucher nicht bessere und preiswertere Auslandsware zwangsweise vorenthalten, und man kann den Export nicht dadurch behindern, daß man die Einfuhren unnötigerweise beschränkt. Man muß aber den Erzeuger - auch den Erzeuger von Obst und Gartenbauerzeugnissen! - in die Lage versetzen, daß er durch eigene Anstrengungen den Markt gewinnen kann. Dafür muß man ihm die gesetzlichen Voraussetzungen geben. Etwas anderes will unser Gesetzentwurf nicht, und er erscheint uns geeignet, das zu erreichen.
Nun bitte ich den Herrn Präsidenten, mir zu erlauben, gleich noch einige wenige Ausführungen zu dem Gesetzentwurf meiner Kollegen aus den Koalitionsparteien zu machen, soweit er sich von unserem unterscheidet. Ich bedaure eigentlich, in der Situation zu sein, meine Kollegen kritisieren zu müssen, weil ich der Meinung bin, daß sich gerade dieses Gebiet nicht zu parteipolitischen Auseinandersetzungen eignet. Aber es ist doch erstaunlich, daß uns ausgerechnet aus den Kreisen der Regierungsparteien so bald nach dem Parteitag der FDP, auf dem der Liberalismus ganz groß geschrieben worden ist, ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der meiner Meinung nach doch einige recht zwangswirtschaftliche Bestimmungen enthält.
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Das ist die eine Seite des Entwurfs, die mir nicht gefällt, weil ich der Meinung bin, daß jeder Berufszweig, auch der Obst- und Gartenbau, sich weitgehend selber helfen soll und man ihm das Risiko nicht restlos abnehmen kann.
Darüber hinaus bin ich erstaunt, daß in einem solchen Entwurf Bestimmungen bezüglich der Handelspolitik stehen, von denen eigentlich jeder wissen müßte, daß sie einfach nicht durchführbar sind. Das ist das Gefährliche an diesem Entwurf, daß man wieder einmal bei den Erzeugern Hoffnungen erweckt, die nicht erfüllt werden können.
Gestern ist hier von einem Kollegen freundlicherweise gesagt worden, ich hätte mein Herz für die Landwirtschaft erst bei der gestrigen Debatte entdeckt. Nun, wenn ich mir diesen Gesetzentwurf anschaue, dann bin ich der Auffassung, daß das Herz dieser Kollegen für den deutschen Obst- und Gartenbau ganz besonders laut schlägt. Das Herz ist in der Politik nicht der schlechteste Berater. Aber wenn es so laut schlägt, daß man Unmögliches verspricht, dann scheint mir dabei die Vernunft ein klein wenig zu kurz gekommen zu sein.
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Unser Gesetzentwurf hat sich weise beschränkt. Er ist von der Vernunft diktiert, und die Vernunft muß bereit sein, die Grenzen des Möglichen aufzuzeigen, auch wenn das nicht gerade populär ist.
Das gilt vor allen Dingen bezüglich der Vorschriften über die Aussetzung der Einfuhr in dem Augenblick, in dem die Preise unter den Grundpreis gesunken sind. Ich bin gespannt, wie uns unsere Kollegen im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklären wollen, wie sich das in der Praxis durchführen lassen soll; denn die Preise bewegen sich ja auf verschiedenen Absatzeinrichtungen im ganzen Bundesgebiet auf verschiedener Basis. So leicht scheint mir das nicht zu sein. Außerdem widerspricht es meiner Meinung nach auch dem GATT.
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In dem Entwurf sind ferner Bestimmungen enthalten, die nicht nur dem Bundesminister,
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sondern auch den sogenannten Gebietsstellen geradezu eine Ermächtigung geben, in den Fällen, in denen dieses Gesetz keine Regelung vorsieht, einfach auf andere Weise ähnliche Bestimmungen zu schaffen, wie sie in dem Gesetz stehen. Das scheint mir gesetzlich nicht möglich zu sein.
Eine andere Bestimmung sieht vor, den Anbau von Obst und Gartenbauerzeugnissen in Betrieben mit mehr als vier Hektar Land von einer Genehmigung abhängig zu machen. Jeder, der unser Grundgesetz einigermaßen kennt, weiß, daß man niemandem im Bundesgebiet verbieten kann, Obst oder Gemüse anzubauen, wenn er das will. Man kann ihm dann natürlich auch nicht helfen, wenn er die Konsequenzen daraus ziehen soll.
Das sind in erster Linie die Dinge - ich möchte mich auf einige wenige beschränken -, die uns bei diesem Gesetzentwurf falsch und undurchführbar erscheinen. Dazu gehören vor allem die Forderungen, auch den Handel zu den Abgaben heranzuziehen und dem Erzeuger eine Absatzeinrichtung zuzuweisen, bei der - und nur bei der - er abliefern muß. Das alles sind Zwangsvorschriften, die den Wettbewerb behindern würden. Daß das in dem Gesetz steht, bedaure ich deswegen, weil ich eigentlich der Meinung bin: wenn man beweisen will, daß eine Ordnung auf dem Sektor Obst- und Gartenbau nicht möglich ist, dann muß man genau die Vorschriften in ein Gesetz hineinschreiben, die in diesem Entwurf stehen.
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Das Wort zu einer zusätzlichen Begründung hat der Abgeordnete Mauk.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich vorhin darauf beschränkt, die wirtschaftspolitische Lage darzulegen, und darauf verzichtet, den Gesetzentwurf, den ich mit einigen Freunden eingereicht habe, noch im einzelnen zu begründen. Nun hat Frau Kollegin Strobel den Gesetzentwurf der SPD ausgiebig begründet und auch noch zu einigen Dingen, die wir zusätzlich in unserem Entwurf haben, Stellung genommen. Ich halte mich deshalb für verpflichtet, dazu diejenigen Punkte, die von ihrem Entwurf abweichen, auch noch kurz zu begründen.
Frau Kollegin Strobel hat beanstandet, daß die Erzeuger an einer bestimmten Sammelstelle abliefern müssen. Ich weiß, in ihrem Entwurf ist vorgesehen, daß auch an einer bestimmten Sammelstelle abgeliefert werden muß. Dabei ist aber dem Erzeuger bei der Auswahl der Sammelstelle eine etwas größere Freiheit gegeben als in unserem Entwurf. Wir haben allerdings auch in unserem Entwurf geschlossene Anbaugebiete vorgesehen und vorgeschlagen, daß in diesem geschlossenen Gebiet im Grundsatz der Erzeuger an eine vorhandene Absatzeinrichtung, die von der Gebietsstelle dazu als berechtigt erklärt wird, abliefern muß. Wenn es aber wirtschaftlich berechtigt und erforderlich ist, so kann, genau wie im Milchgesetz vorgesehen, der Erzeuger auf Antrag jederzeit auch einer anderen, und zwar der ihm genehmeren Absatzstelle zugeteilt werden und dort seine Ware anliefern.
Nun zu den Anbauvorschriften. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe vorhin, glaube ich, ausgiebig begründet, wie gerade beim Gemüsebau der Anbau konjunkturmäßig teilweise auf- und abgeht und daß es einfach nicht möglich ist, hier eine Ordnung zu schaffen, wenn man nicht - ich komme nachher noch darauf zurück - auch im Import eine gewisse Regelung trifft. Wenn wir diesem Berufszweig helfen wollen, wenn wir ihn erhalten wollen - nicht wegen des Obst- und Gemüseanbaus, sondern wegen der künftigen Versorgung unserer Verbraucher -, dann müssen wir einige Vorschriften in das Gesetz hineinarbeiten, die nun einmal notwendig sind. Die Entscheidung, ob das dem Grundgesetz entspricht oder nicht, ist, glaube ich, eine Auffassungssache. Wir haben insbesondere im Handwerksgesetz, aber auch in verschiedenen anderen Gesetzen einige Paragraphen, die vielleicht als mit dem Grundgesetz in Konflikt stehend angesehen werden können.
Wir wollen bewußt bei den kleinen Betrieben im Obst- und Gemüsebau nur eine Meldepflicht. Diese Meldepflicht ist notwendig, damit die Bundesregierung und alle mit der Absatzeinrichtung beschäftigten Stellen, die Gebietsstellen und die Bundesstellen, wie sie hier vorgesehen sind, übersehen können, was angebaut wird. Wir müssen in den Wintermonaten schon wissen, was anzubauen für den Sommer geplant ist, und müssen dann wieder genaue Erhebungen darüber anstellen, was tatsächlich angebaut ist, denn die Witterungsverhältnisse können da noch gewaltige Veränderungen bringen. Aus diesem Grunde halten wir eine Meldepflicht für notwendig.
Wenn wir darüber hinaus für die Betriebe mit über 4 ha Betriebsfläche eine Genehmigungspflicht vorgesehen haben - unter anderem, möchte ich sagen, denn der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten soll zwar das Recht haben, eine solche Anbaubeschränkung oder Genehmigung zu verfügen, aber er muß es nicht unbedingt -, so deshalb, weil wir erkannt haben, daß gerade in den großen landwirtschaftlichen Betrieben immer wieder konjunkturmäßig angebaut wird. Gerade dieser Anbau stört den Markt so sehr, daß letzten Endes für die Gesamterzeugung der Markt zerschlagen wird und mit Marktpolitik überhaupt nichts mehr erreicht werden kann. Sie wissen, daß immer wieder große Mengen untergepflügt werden mußten und daß ein großer Teil bestimmter Erzeugnisse oft nur zu Preisen verkauft werden konnte, die die Gestehungskosten nicht mehr deckten.
Wenn wir hier beim Obst eine Genehmigungspflicht für bestimmte Fälle vorgesehen haben, dann deshalb, weil der Obstbau in weiten Teilen des deutschen Bundesgebietes traditionsgebunden gewachsen ist und heute in überholten Formen arbeitet. Unsere Nachbarländer haben einen wesentlich jüngeren, moderneren Obstbau, der den unseren zu überschatten und zu vernichten droht. Wenn wir überhaupt einen Obstbau erhalten wollen, dann ist eine Strukturwandlung im deutschen Obstbau dringend notwendig. Deshalb heißt es hier in § 3 unseres Entwurfs:
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann Neupflanzungen von Erwerbs-Obstanlagen von einer Genehmigung abhängig machen, die nur bei Eignung des Standortes erteilt werden soll.
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Wir haben in verschiedenen deutschen Bundesländern bereits jetzt eine gewisse Planung. So ist zur Zeit in meinem Heimatland Baden-Württemberg in sämtlichen wichtigen Bezirken schon eine Kartierung der Obstanbauflächen im Gange. Angesichts der kommenden Flurbereinigung und Flurzusammenlegungen wollen wir, genau wie in den Weinbaugebieten, in jeder Gemeinde bestimmte Obstbaugebiete, die dafür besonders geeignet sind, herausstellen, und darauf wollen wir den Anbau in Zukunft beschränken. Das soll nicht bedeuten, daß wir den Leuten unnötige Fesseln anlegen, sondern diese Vorschrift wird nur im Interesse der Obstanbauer selbst aufgenommen.
Was Sie, Frau Kollegin Strobel, am meisten gestört hat, ist doch wohl § 17 dieses Entwurfs, der die Importe behandelt. Hierzu darf ich Ihnen sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß wir bereits in den letzten Jahren, und zwar insbesondere im Jahre 1953, auf Grund freiwilliger Vereinbarungen mit verschiedenen Ländern, insbesondere mit einem Land, welches sehr viel Obst und Gemüse an uns liefert, mit Italien, diesen Weg gegangen sind, der hier nun von uns vorgeschlagen wird. Bis jetzt besteht bekanntlich für den Import einzelner Obst- und Gemüsearten eine sture Sperrfrist; d. h. zu gewissen Haupterntezeiten bei uns ist der Import von gewissen Gemüsearten verboten, wobei sich dieses Verbot auf etwa sechs bis acht Wochen erstreckt, teilweise ist die Frist noch länger, teilweise kürzer. Diese Sperrfristen sind stur festgelegt, weil man im Winter, wenn die Handelsvertragsverhandlungen stattfinden, nicht mit Sicherheit voraussagen kann, wie sich das Wetter im Laufe des Sommers entwickeln wird. Es ist in jedem Jahr sehr unterschiedlich. Die Ernte verfrüht oder verspätet sich manchmal um ein bis zwei, ja noch mehr Wochen. Deshalb hat man nun an Stelle dieser sturen Sperrfristen für die Zukunft eine bewegliche Sperrfrist, d. h. eine sogenannte preisgebundene Einfuhrphase, vereinbart. Es wird mit dem Lieferland ein Preis festgelegt, und wenn dieser Preis auf dem deutschen Markt unterschritten wird, dann tritt die Sperre in Kraft, die bisher automatisch an einen bestimmten Termin gebunden war.
Im vorigen Jahr haben wir bei vielen Artikeln solche preisgebundenen Einfuhrphasen vereinbart. Ich möchte von den Gemüsearten nur einen Artikel herausgreifen: die Tomaten, ein sehr wichtiger Artikel, der von Italien gekommen ist. Wir haben einen bestimmten Preis vereinbart und haben weiter vereinbart, daß, wenn dieser Preis unterschritten wird, innerhalb von zwei Tagen der Export von Italien nach Deutschland eingestellt wird. Es hat sich gezeigt, daß dadurch der deutsche Großhandel und auch der Importhandel ein bestimmtes Interesse am deutschen Markt bekommen hat, und er hat den Preis immer so gehalten, daß auf keinem deutschen Erzeugergroßmarkt der vereinbarte Mindestpreis, der auch verhältnismäßig sehr niedrig lag und gerade noch die Erzeugungskosten deckte, unterschritten wurde. Dadurch ist z. B. im vorigen Jahr eine Sperrfrist für Tomaten, die sonst vom 1. August bis 15. September automatisch in Kraft getreten wäre, überhaupt nicht notwendig geworden. Und das genügt schon; denn wir haben ja nur erreichen wollen, daß sich der Handel nicht nur für den Import, sondern auch für die deutschen Erzeugnisse in gleicher Weise interessiert.
Dasselbe ist bei Kernobst eingetreten. Auch dort haben wir eine preisgebundene Einfuhrphase vereinbart, und im vorigen Herbst ist eine Sperre für den Import von Kernobst überhaupt nicht ein einziges Mal notwendig geworden.
Sie sehen also, daß das ein ganz wesentlicher Fortschritt gegenüber den sturen, an Termine gebundenen Sperrfristen von bisher ist, und wenn ich im Ernährungsausschuß, Frau Kollegin Strobel, diese Dinge richtig aufkläre - sie waren uns damals noch nicht genügend bekannt -, so werden wir uns, glaube ich, auch über diesen Punkt einig, so wie wir uns im letzten Bundestag im Unterausschuß über die wesentlichen Punkte dieses Gesetzes geeinigt haben.
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Meine Damen und Herren, es ist zwischen den Fraktionen vereinbart, keine allgemeine Aussprache zu diesem Punkt durchzuführen. Das Wort zur Frage der Ausschußüberweisung hat Herr Abgeordneter Dr. Dr. Müller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens meiner Fraktion beantrage ich, die beiden Entwürfe dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik, federführend dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen.
Den Rechtsausschuß müssen wir nehmen, weil gegen den Gesetzentwurf, wie er im ersten Bundestag erarbeitet worden ist und jetzt von der SPD-Fraktion vorgelegt wurde, vom Bundesjustizminister schon damals in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Ernährungsausschusses die schwersten verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben worden sind, die jetzt im Ausschuß nachgeprüft werden müssen.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU ist der einzige, der zu diesem Punkt gestellt ist. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Es ist so beschlossen.
'Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({0}) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Bauknecht und Genossen betreffend Braumalz und Braugerste ({1}).
Als Berichterstatter spricht an Stelle des Abgeordneten Faßbender der Abgeordnete Mauk.
Mauk ({2}), Berichterstatter: Zu diesem Antrag kann ich mich kurz fassen. Ich beziehe mich auf den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, aus dem zu ersehen ist, daß dieser Antrag inzwischen durch die Maßnahmen, die auf dem Gebiete des Gleitzolls für Braumalz getroffen worden sind, als erledigt zu betrachten ist.
Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag im Mündlichen Bericht Drucksache 194 entsprechen wollen, die Hand zu heben. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
({0})
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({1}) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher, Dr. Dr. h. c. Müller ({2}) und Genossen betreffend Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalgs ({3}).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Schmidt ({4}).
Dr. Schmidt ({5}) ({6}), Berichterstatter: Meine Damen und Herren! Gemäß § 19 des Milchuni Fettgesetzes vom 10. Dezember 1952 ist die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Sicherung der Verwertung von Ölsaaten und Ölfrüchten sowie pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten inländischer Erzeugung, mit Ausnahme von Butter, die Betriebe der Ölmühlen-, Margarine- und Speisefettindustrie zu verpflichten, diese Erzeugnisse in einem dem Verarbeitungsbedarf entsprechenden, jeweils festzusetzenden Verhältnis zu den übrigen Rohstoffmengen zu verwenden, soweit dies möglich ist, ohne die Preisbildung wesentlich zu beeinflussen. Die Bundesregierung hatte auf Grund dieses Paragraphen eine Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalgs erlassen, die bis zum 31. Juli 1954 in Kraft ist. Der von Dr. Horlacher und Genossen gestellte Antrag - Drucksache 146 - hatte den Zweck, eine Verlängerung bis 30. Juni 1955 zu erwirken.
Im Ernährungsausschuß bestand in seiner Sitzung vom 4. Februar 1954 Einmütigkeit darüber, daß die erwähnte Verordnung verlängert werden sollte. Der Ausschuß ging sogar über den von Dr. Horlacher gestellten Antrag hinaus und beantragt, wie Sie aus dem Mündlichen Bericht - Drucksache 245 - ersehen, zu beschließen, die Regierung um eine Verlängerung bis zum 30. Juni 1957 zu ersuchen, also um eine Verlängerung von drei Jahren, damit wir zu einer größeren Stabilität in der Rapsanbaufläche kommen. In der Debatte im Ausschuß wurde hervorgehoben, daß ein Rapsmindestpreis von 750 DM je Tonne für erforderlich gehalten wird. Gleichzeitig wurde angeregt, die Regierung möge bekanntgeben, welche Fläche bei normaler Ernte für eine 5%ige Beimischung benötigt wird. Auch der Vertreter des Bundesernährungsministeriums hielt in der Ausschußsitzung eine langfristige Verlängerung der oben angegebenen Verordnung für erforderlich.
Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich Sie, dem vom Ausschuß in der vorliegenden Fassung einstimmig gebilligten Antrag Drucksache 245 zuzustimmen.
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Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich komme zur Abstimmung und bitte die Damen und Herren, die dem Antrag des Berichterstatters zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; es ist also beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({0}) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Reorganisation des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft
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Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Müller ({2}).
Dr. Dr. h. c. Müller ({3}) ({4}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP hatte mit Drucksache 79 einen umfassenden Antrag über die Reform des Agrarrechts und der Agrarwirtschaft vorgelegt. Bei der Ausschußberatung ergab sich sofort, daß dieser Antrag in einigen Punkten der föderalistischen Organisation des Bundes nicht gerecht wurde und daß man mit Schwierigkeiten im Bundesrat rechnen müßte, wenn die Sache an den Bundesrat kommen würde. Der Ausschuß hat den Antrag in eingehender Arbeit entsprechend umgeändert. Im einzelnen darf ich dazu folgendes bemerken.
Das Programm zur Verbesserung der Agrarstruktur soll dem Bundestag bis spätestens zum 1. Juni 1954 vorgelegt werden. Da die von der Regierung zu ergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur nicht nur gesetzlicher Natur zu sein brauchen, wurde das im FDP-Antrag aufgeführte Wort „gesetzlich" gestrichen.
Während in Ziffer 1 a des FDP-Antrages gefordert wird, die Flurbereinigung in einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren durchzuführen, wählte der Ausschuß die Formulierung „in einem möglichst kurzen Zeitraum", da eine zeitliche Begrenzung wegen der Unübersehbarkeit der Verhältnisse nicht möglich erschien. Der Ausschuß nahm in diesem Zusammenhang davon Kenntnis, daß der Etatposten für die Flurbereinigung, der bisher nur einen Erinnerungsposten von 1 Million DM darstellte, auf 50 Millionen DM erhöht wurde, allerdings aus Abschöpfungsmitteln, deren Aufkommen aber wohl keinem Risiko ausgesetzt ist, zumal gestern auch noch der Haushaltsausschuß einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat. Im Ausschuß war klar, daß wir beim Etat für die Flurbereinigung auf die Dauer auch mit 50 Millionen DM nicht auskommen und daß er auf jährlich 100 bis 150 Millionen DM erhöht werden muß.
Im Ausschuß wurde weiter darauf hingewiesen, daß mit der Flurbereinigung auch die Dorfauflokkerung in Angriff genommen werden muß. Eine zwangsweise Koppelung von Flurbereinigung und Dorfauflockerung ist aber vom Ausschuß abgelehnt worden. Eine besondere Schwierigkeit bei der Flurbereinigung bereitet der Mangel an entsprechend vorgebildeten Spezialisten, so daß mit Beschleunigung an die Ausbildung dieser Spezialisten herangegangen werden muß.
Die in Ziffer 1 b des Antrages geforderte Aufstockung der zu kleinen bäuerlichen Betriebe muß durch frei werdendes Bodenreformland, Ödland oder Land, das der öffentlichen Hand gehört, durch Kauf oder Pacht erfolgen, weil sie für diese Betriebe lebensnotwendig ist. Zur Durchführung dieser Aufstockungen sind aber Darlehen und damit Zinsverbilligungen notwendig.
Nach Ziffer 1 d) legt der Ausschuß Wert darauf, daß der Bund neben der Weiterentwicklung des ländlichen Bauwesens auch fördernd eingreifen soll. Da die Bauämter bekanntlich in der Hand der Länder liegen, kann er hier nur mit Hilfen eingreifen und bei der Dorfauflockerung entsprechend mitwirken.
Bezüglich der in Ziffer 1 e) erwähnten Agrarkredite wird vom Ausschuß hervorgehoben, daß eine Senkung des derzeitigen Zinsfußes unbedingt
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erforderlich ist. Deshalb sollen auch Mittel für die Zinsverbilligung bereitgestellt werden.
Das ländliche Bildungswesen wird in dem Ausschußantrag zwar auch angesprochen, aber der Ausschuß betont und unterstreicht, daß für das Bildungswesen die Länder zuständig sind, daß eine größere Einflußnahme des Bundes zu Schwierigkeiten führen würde; es muß nur erstrebt werden, daß die vom Bund gegebenen Mittel nach einheitlichen Richtlinien verwandt werden.
Die in Ziffer 1 g) angesprochene wasserwirtschaftliche Frage hat zu längeren Auseinandersetzungen geführt. Zur Zeit wird die Wasserwirtschaft im Bund folgendermaßen bearbeitet: vom Innenminister die Hygiene, vom Verkehrsminister die Wasserstraßen, vom Wirtschaftsministerium die Industriewasserversorgung und vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die landwirtschaftliche Wasserversorgung. Die Federführung geht in jedem Jahr auf eines dieser vier Ministerien über. Der Ausschuß hat beschlossen, zu empfehlen, die Federführung für die Wasserwirtschaft dauernd in die Hand des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu legen.
Ich bitte Sie, diese Beschlüsse, die in der Drucksache 251 niedergelegt sind, anzunehmen.
Zu diesem Punkt der Tagesordnung sind zwei Änderungsanträge gestellt. Wird zu ihrer Begründung das Wort gewünscht? - Herr Abgeordneter Eickhoff zum Umdruck 15!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Dr. Müller hat eben schon darauf hingewiesen, daß im Ausschuß gerade über die wasserwirtschaftlichen Fragen lange gesprochen worden ist. Er hat betont, es solle eine dauernde Regelung dahin getroffen werden, daß der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend für wasserwirtschaftliche Fragen eingesetzt wird.
Der Antrag der FDP fordert unter Punkt 3, „die Wasserwirtschaft bundeseinheitlich zu regeln unter Berücksichtigung auch der landwirtschaftlichen Belange". Das ist von uns unbedingt zu unterstützen. Wenn aber der Ausschuß dann über diese Forderung hinausgeht und beantragt, die wasserwirtschaftlichen Fragen im Bund beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammenzufassen, ihm die Federführung zu geben und den Verwaltungsaufbau betreffend Wasserwirtschaft in den Ländern zu koordinieren, dann geht das unseres Erachtens zu weit, weil eben die anderen interessierten Ausschüsse, insbesondere der Ausschuß für Wirtschaftspolitik und der Ausschuß für Verkehr, zu diesen Fragen bisher nicht gehört worden sind.
Aus diesem Grunde haben wir den Änderungsantrag gestellt, Ziffer 1 Buchstabe g) des Ausschußantrages auszuklammern und diese Sache noch einmal an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik zu überweisen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß diese beiden Ausschüsse unbedingt gehört werden müssen und mitberaten müssen, weil wasserwirtschaftliche Aufgaben sehr stark in das Aufgabengebiet dieser Ausschüsse fallen. Aus dem Grunde bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben.
Das Wort zur Begründung des Antrags auf Umdruck 14 hat der Abgeordnete Elsner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie zunächst einmal auf einige Druckfehler in unserem Änderungsantrag hinweisen. Unter Buchstabe h) Zeile 1 muß es heißen „die heimatvertriebenen Bauern" und nicht „die heimatertriebenen Bauern". In Zeile 2 muß es heißen „in weitestgehendem Umfange einzugliedern" und nicht „anzugliedern".
Das Ziel jeder Agrarpolitik ist die Erhaltung und Stärkung des Bauerntums. Zum deutschen Bauerntum gehören auch die heimatvertriebenen Bauern. Die Substanz dieser heimatvertriebenen Bauern muß weitgehend erhalten bleiben, wenn nicht das deutsche Bauerntum in seiner Gesamtheit nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden soll. Deshalb darf diese vordringliche Aufgabe bei der Neuordnung der deutschen Agrarwirtschaft nicht vergessen werden, und keine agrarpolitische Maßnahme darf der Erfüllung dieser bedeutsamen Aufgabe hinderlich sein. Auch der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung die Erhaltung der Lebenskraft des ost- und mitteldeutschen Bauern als eine Hauptvoraussetzung für den Erfolg seiner auf Einheit und Freiheit Deutschlands gerichteten Politik bezeichnet.
Um die Tragweite und Bedeutung dieser Aufgabe klar herauszustellen, ist es notwendig, sie in ein paar knappen Zahlen zusammenzufassen. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes befinden sich in der Bundesrepublik 320 000 ehemals selbständige ostvertriebene Bauern und Landwirte mit ihren Familien. Diese Zahl hat sich durch den Zustrom der Bauern aus der Sowjetzone auf 400 000 Familien erhöht. Sie repräsentieren rund 2 Millionen Menschen. Hierbei sind die unselbständigen Landwirte, Landarbeiter und Landhandwerker noch nicht erfaßt. Die Kopfzahl dieser weiteren Gruppe dürfte sich auf schätzungsweise 2 Millionen belaufen. Insgesamt also umfaßt das ostvertriebene Landvolk über 4 Millionen Menschen, das sind rund 40% aller Vertriebenen.
Hieraus ergibt sich die außerordentliche Tragweite und Bedeutung der anstehenden Aufgaben und zugleich auch die Verantwortung von Regierung und Parlament. Diese bäuerliche Substanz, soweit ihre Träger noch nicht berufsfremd geworden und noch eingliederungswillig sind, zu erhalten und einzugliedern, muß vordringliche Aufgabe in einem Programm zur Neuordnung der Agrarwirtschaft sein.
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Aus staatspolitischen Erwägungen kann es nicht hingenommen werden, daß noch weitere wertvolle Teile der heimatvertriebenen Bauern berufsfremd werden.
Von den rund 400 000 ehemals selbständigen Bauern- und Landwirtsfamilien wurden bisher insgesamt nur 45000 Familien eingegliedert. davon ein Drittel auf Vollerwerbsstellen und zwei Drittel auf landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. Landarbeiterstellen und Landhandwerkerstellen, und zwar auf dem Kauf- und Pachtwege. Die durchschnittliche Eingliederungszahl beträgt nach den bisherigen Ergebnissen etwa rund l0 000 pro Jahr. Nach den Erhebungen der Siedlerberatungsstellen in den Ländern sind noch etwa 160 000 Familien
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eingliederungswillig; 190- bis 200 000 Familien sind entweder berufsfremd geworden, überaltert oder nicht mehr eingliederungsfähig. Um 160 000 Familien einzugliedern, würden wir bei dem bisherigen Tempo 16 Jahre benötigen. Das hätte zur Folge, daß der größte Teil der Eingliederungswilligen in seinem Nachwuchs berufsfremd würde.
Daraus geht hervor, daß diese Aufgabe unter einem gefährlichen Zeitdruck steht. Es muß daher versucht werden, das Tempo der bäuerlichen Eingliederung so zu verstärken, daß diese Aufgabe in sechs bis acht Jahren gelöst werden kann. Eine Verzögerung über den genannten Zeitraum hinaus würde allerschwerste Verluste an bäuerlicher Substanz mit sich bringen. Was nützt uns dann, meine Damen und Herren, die Rückgewinnung des deutschen Ostens, wenn das Landvolk fehlt, wenn es berufsfremd geworden ist und niemand mehr dort den Pflug führen will! Bauer zu sein ist nicht ein Beruf wie irgendein anderer, sondern das Bauerntum ist eine Lebensform, in die man hineinwächst. Geht sie infolge Berufsentfremdung verloren, so ist sie meist endgültig dahin. Deshalb müssen die Aufgaben rasch und durchgreifend angepackt werden.
Der Herr Bundesminister für Vertriebene hat einen Zweijahresplan zur Eingliederung der heimatvertriebenen Bauern aufgestellt, der ganz im Sinne der Erklärung des Herrn Bundeskanzlers liegt und die Zustimmung des Kabinetts gefunden hat. Nach diesem Plan sollen jährlich 20 000 Bauernfamilien eingegliedert werden.
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Das ist das Doppelte der bisherigen Eingliederung. Der Plan kann nach Auffassung der einschlägigen Fachleute bei gutem Willen aller Beteiligten verwirklicht werden. Wenn dieses Tempo gehalten oder womöglich noch verstärkt wird, so ist die Aufgabe, die heimatvertriebenen Bauern einzugliedern, in sechs bis acht Jahren zu lösen. Zum Gelingen dieser entscheidenden Aufgabe sollten alle Kräfte aus Politik, Verwaltung und berufsständischen Organisationen sinnvoll zusammengefaßt werden und zum Einsatz kommen. Im besonderen geht hierbei mein Appell an die einheimische Landwirtschaft; ohne ihre positive Mitarbeit und ihren guten Willen ist diese Frage nicht zu lösen.
Im Hinblick auf die Bedeutung und Tragweite der anstehenden Aufgabe und aus der Erkenntnis, daß zur Beschleunigung der Durchführung nicht nur erhöhte Haushaltsmittel, sondern auch die Landbeschaffung und die Vereinfachung der verwaltungsmäßigen Durchführung gehören, vertritt meine Fraktion den Standpunkt, daß diese Aufgabe in einem Programm, das der Neuordnung der Agrarwirtschaft dienen soll, unter keinen Umständen fehlen darf.
Die Punkte a bis g bzw. 1-7 der Drucksachen 251 und 79 sind ausführlich behandelt worden, so daß ich darauf verzichten kann, erneut darauf einzugehen. Meine Fraktion stimmt den Punkten von a bis f uneingeschränkt zu, während sie dem Punkt g ihre Zustimmung nicht geben kann, weil sie den Standpunkt vertritt, daß die Frage der Federführung für die Wasserwirtschaft zumindest im Verkehrsausschuß und im Wirtschaftsausschuß mitberaten werden sollte; ja, meine Fraktion vertritt die Auffassung, daß es sachlich richtig wäre, die Federführung bei dem Bundesverkehrsministerium zu belassen.
Ich stelle daher den Antrag, über die einzelnen Buchstaben und Ziffern getrennt abzustimmen.
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Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin zwar weder für den Antrag der FDP verantwortlich noch für die Siedlungspolitik der Bundesregierung, aber ich würde es bedauern, wenn aus dem, was wir eben gehört haben, der Eindruck entstünde, wir hätten bis auf den heutigen Tag, also bis zum Zeitpunkt der Vorlage dieses Antrags gewartet, uns mit der Eingliederung der heimatvertriebenen Bauern zu beschäftigen.
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- Es könnte aber der Eindruck entstehen. Deshalb gestatten Sie mir den Hinweis, daß sich schon der erste Bundestag sehr ausgiebig mit diesem Problem befaßt hat und daß im Flüchtlingssiedlungsgesetz, im Zusammenhang mit dem Lastenausgleichsgesetz sehr wirkungsvolle Maßnahmen dafür vorgesehen sind. Wem die dort zur Verfügung gestellten Mittel nicht genügen, der kann nicht solche Anträge stellen, sondern sollte sich einmal überlegen, ob er nicht vielleicht die Bodenreformgesetzgebung ändern sollte; denn zur Eingliederung gehört auch Land, und zu verstärkter Eingliederung gehört eben mehr Land. Man sollte sich dann insbesondere klarmachen, daß man im Haushalt - und das gilt für eine Regierungskoalitionspartei natürlich in hervorragendem Maße - mehr Mittel für die Eingliederung zur Verfügung stellen müßte.
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Darauf kommt es nämlich an und nicht auf irgendwelche Appelle an die einheimische Landwirtschaft.
Der Ausschuß hat meiner Ansicht nach gar keine Veranlassung gehabt, in dem Programm, das die FDP vorgelegt hat, auch noch die Heimatvertriebenen zu erwähnen. Meine Fraktion hat jedoch keine Bedenken, der unter Buchstaben h vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen. Aber ich glaube, es sollte doch vor diesem Hause und vor der Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht werden, daß wir uns heute nicht zum erstenmal mit dieser Angelegenheit befaßt haben. Hoffentlich haben wir hier Gelegenheit, von Ihnen eine wirkungsvollere Ergänzung zu hören, als wir sie hierin sehen können, z. B. einen Antrag auf mehr Geld!
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Das Wort hat der Abgeordnete Drechsel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion schließt sich dem Änderungsantrag des BHE, nach dem die Vorlage durch den Punkt h ergänzt werden soll, an. Im übrigen möchte ich aber noch einmal auf den Änderungsantrag der DP zurückkommen, den Punkt g auch an den Ausschuß für Verkehrswesen und den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu überweisen. Es besteht gar kein Zweifel, daß in naher und fernerer Zukunft der Frage des Wasserhaushalts der Bundesrepublik eine überragende Bedeutung zukommen wird. Dabei überschneiden sich die gesetzgeberischen Zuständigkeiten des Bundes
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und der Länder, die hinsichtlich des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft unbedingt einmal ausgeglichen werden sollten. Es erscheint notwendig, daß der Bundestag Rahmenvorschriften beschließt. Wir beantragen deshalb zur Klärung dieser Frage gleichzeitig auch die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht.
Das Wort hat der Abgeordnete Hepp.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf der Tagesordnung steht eine Reihe wichtiger landwirtschaftlicher Fragen, auch Dinge, die die Interessen eines wichtigen Berufsstandes, des Obst- und Gartenbaues, berühren. Immerhin handelt es sich um Lebensfragen für unser Volk, ja, wenn Sie sich die Menschen ansehen, die dort arbeiten, dann muß man sogar sagen: um die Substanz unseres Volkes. Wenn ich mir bei dieser Gelegenheit einen Blick auf die Regierungsbank erlauben darf, so muß ich zu meinem Bedauern feststellen, daß sich diese schließlich nicht ganz unwichtige Erörterung in Abwesenheit sämtlicher Minister vollzieht,
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und das muß man doch mit einem leisen Kopfschütteln ansehen. Wir wissen ja, daß der Herr Staatssekretär in Urlaub ist, und wir gönnen ihm den Urlaub. Es ist auch bekannt, daß der Herr Bundesernährungsminister krank geworden ist. Wir möchten wünschen, daß er recht bald wieder gesund wird. Denn wir wissen ja, wie eine Agrarpolitik unter dem Zustand leiden kann, der im ersten Kabinett Adenauer bedauerlicherweise zu verzeichnen gewesen ist, daß nämlich der Bundesminister beinahe chronisch krank war. Wir haben also den dringenden Wunsch, daß der Herr Bundesernährungsminister recht bald wiederhergestellt wird und im Plenum seine Agrarpolitik vertreten kann bzw. das anzuhören vermag, was wir ihm zu sagen haben.
Der hier vorliegende Mündliche Bericht des Ernährungsausschusses geht auf einen Antrag der Freien Demokraten zurück. Ich muß eigentlich zu unserer Freude feststellen, daß der Ausschuß in weitestgehendem Maße den Inhalt dieses Antrags gebilligt hat. Es sind einige Punkte vorhanden, bei denen wir unser Bedauern ausdrücken müssen, daß man nicht unseren Spuren gefolgt ist. Das betrifft die Behandlung der wasserwirtschaftlichen Fragen. Dazu möchte ich etwas sagen. Ich glaube, daß diese Fragen in der kommenden Zeit eine außerordentlich wichtige Rolle spielen werden, und zwar gilt das nicht nur im Hinblick auf die Bedürfnisse der Industrie, sondern auch der Landwirtschaft und anderer wichtiger Gruppen unseres Wirtschaftslebens. Wir sind aber der Meinung, daß so wichtige Fragen doch einer zentralen Behandlung unterworfen werden sollen, daß hier föderative Bedenken wirklich nicht am Platze sind und daß man in diesen wirtschaftlichen Fragen die Dinge mit einer starken Betonung des Bundescharakters anpacken sollte. Insofern können wir den Überlegungen des Kollegen Dr. Müller nicht zustimmen. Wir bedauern, daß in diesem Sinne der Ausschuß eine Änderung vorgenommen hat.
Der Antrag verweist in seinem letzten Punkt auch auf die Mittel, die erforderlich sind, um die verlangten Maßnahmen durchzuführen. Wir haben im Ernährungsausschuß bei der Behandlung des
Etats des Bundesernährungsministeriums feststellen müssen, daß dort vorgesehen war, nicht unerhebliche Mittel für die Bewältigung dieser Aufgaben - vor allen Dingen der Flurbereinigung und anderer technischer Dinge - aus den Abschöpfungsmitteln zu nehmen. Wir sind der Meinung, daß das grundsätzlich falsch ist und daß zumindest im kommenden Etat derartige Mittel aus dem ordentlichen Etat genommen werden sollten. Denn es handelt sich doch schließlich nicht nur um vorübergehende Maßnahmen, die aus nun einmal zeitweilig vorhandenen Mitteln, Abschöpfungsmitteln, finanziert werden können, sondern es handelt sich um eine Aufgabe, deren Bewältigung eine ganze Reihe von Jahren in Anspruch nehmen wird und die auch von einer so eminenten Bedeutung ist, daß man die Mittel hierfür aus dem ordentlichen Haushalt nehmen sollte.
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- Ich muß trotzdem bei dieser Gelegenheit, Herr Kollege Kriedemann, da der Ausschußbericht die Frage der Mittel behandelt hat, darauf aufmerksam machen; wir kommen im übrigen bei der Behandlung des Haushalts auf diese Frage zurück.
Ich möchte aber zum Schluß nicht verfehlen, auf eines hinzuweisen. Wir sind uns völlig darüber im klaren - ich habe das auch schon im Ausschuß zum Ausdruck gebracht -, daß es sich hier um Maßnahmen handelt, die nur auf lange Sicht geplant sind und nur in einer ganzen Reihe von Jahren wirksam werden können. Wir wissen, daß die Durchführung der Flurbereinigung - neben all dem anderen - mindestens ihre 15 bis 20 Jahre braucht. Ich habe vor kurzem eine Äußerung des Bundeswirtschaftsministers zu diesen Fragen der Agrarpolitik gehört. Wenn der Bundeswirtschaftsminister es ablehnt, auf dem Gebiet der Preispolitik über Indizes usw. die Dinge in der Landwirtschaft in Ordnung zu bringen, und etwa glauben sollte, daß diese Fragen auf dem Wege über die Flurbereinigung und mit ähnlichen Mitteln zu lösen seien, so ist das wohl ein Irrtum, auf den ich schon jetzt aufmerksam machen will.
({2}): Zur Sache!
- Das hat nichts mit den Anträgen zu tun!)
- Verzeihung, darf ich das zu Ende führen! Es handelt sich um eine ganz akute Gefahr in der Landwirtschaft, die beseitigt werden muß. In diesem Hause ist vor kurzem noch über die Disparität gesprochen worden, die sich bedauerlicherweise nicht vermindert, sondern noch weiter verstärkt hat.
Ich komme zum Schluß. Durch dieses Programm kann der derzeitige Zustand einer offenen Agrarkrise nicht beseitigt werden. Der Bundesernährungsminister muß es sich angelegen sein lassen, auch auf dem Gebiete der Preispolitik die Dinge so zu ordnen, daß man von wirklich gesunden Verhältnissen in diesem Berufsstand sprechen kann.
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Das Wort hat der Abgeordnete Naegel.
Meine Damen und Herren, nur ganz kurz. Es ist beantragt worden, die Frage der Wasserwirtschaft noch einmal zur Beratung an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft
({0})
und Forsten, für Wirtschaftspolitik und für Verkehr zurückzuverweisen. Ich bin der Meinung, wir sollten in Anbetracht der Tatsache, daß vier Ministerien daran beteiligt waren, entsprechend der bisherigen Übung auch noch den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung heranziehen. Ich glaube, das wäre der Gerechtigkeit wegen wichtig. Ich bitte, den Antrag so zu verstehen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dr. Müller ({0}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will die Debatte nicht noch verlängern. Aber ich möchte dem Herrn Kollegen Hepp eine kleine Belehrung geben. Herr Kollege Hepp hat gesagt, daß er meinen Ausführungen nicht zustimmen könne. Herr Kollege Hepp, ich darf ergebenst bemerken, daß ich zu diesen Dingen nicht meine persönliche Meinung ausgesprochen, sondern das berichtet habe, was der Ausschuß beschlossen hat.
({0})
Und dann: Sie packen hier den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, weil er zufällig nicht da ist, und versuchen, im Zusammenhang mit diesen Dingen plötzlich eine große agrarpolitische Debatte heraufzubeschwören. Das hätten Sie früher machen sollen; oder machen Sie es nächstens, wenn der Etat des Herrn Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgetragen wird, aber nicht bei dieser Gelegenheit. Hiermit hat diese Sache gar nichts zu tun.
({1})
Gestatten Sie mir, Herr Präsident, zu beantragen, daß der Antrag, der vom BHE gestellt worden ist, ebenfalls dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen und dann in diese ganze Sache eingearbeitet wird.
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Meine Damen und Herren, die Rednerliste ist erschöpft. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 251. Von Herrn Abgeordneten Elsner und - schätzungsweise - seiner Fraktion ist beantragt worden, über die einzelnen Ziffern getrennt abzustimmen. Ich möchte das doch so verstanden wissen, daß wir über Ziffer 1 Buchstaben a bis f zusammen abstimmen und das folgende getrennt vornehmen. Einverstanden?
({0})
- Dann darf ich also über die Drucksache 251 Ziffer 1 Buchstaben a, - b, - c, - d, - e und f abstimmen lassen. Wer zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich komme zu Buchstabe g. Hierzu liegt auf Umdruck 15 ein Änderungsantrag der Fraktion der Deutschen Partei vor, der lautet:
Nr. 1 Buchst. g des Ausschußantrags ... wird ausgeklammert und dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend -, den Ausschüssen für Verkehrswesen und für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung überwiesen.
Es ist weiter beantragt worden, diesen Antrag dem Rechtsausschuß und dem Ausschuß für innere Verwaltung zu überweisen. Gegen sämtliche Überweisungsanträge erhebt sich kein Widerspruch. - Dann ist also so beschlossen.
Weiter liegt ein Änderungsantrag der Fraktion des Gesamtdeutschen Blocks/BHE auf Umdruck 14 vor:
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Nr. 1 des Ausschußantrags ... wird der folgende Buchstabe h angefügt:
die heimatvertriebenen Bauern beschleunigt und in weitestgehendem Umfange einzugliedern und damit auch diesen Teil des deutschen Bauerntums in seiner Substanz zu erhalten.
Der Abgeordnete Dr. Dr. Müller beantragt, diesen Änderungsantrag dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Dieser Antrag geht vor. Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die dem Antrag auf Ausschußüberweisung zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Dann habe ich noch über die Ziffer 2 der Drucksache 251 abzustimmen. Wer ihr zustimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Das ist die Mehrheit.
Ich darf über den Gesamtantrag auf Drucksache 251 abstimmen. Wer dem Antrag insgesamt zustimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich darf Sie jedoch noch einige Augenblicke um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten tagt bereits um 11.30 Uhr, nicht erst um 15 Uhr. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaftspolitik bittet, bei Schluß der Plenarsitzung bekanntzugeben, daß die für 15 Uhr vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik mit Rücksicht auf den vorzeitigen Schluß der Plenarsitzung bereits um 14 Uhr beginnt. Auch die Sitzung des Haushaltsausschusses beginnt um 14 Uhr.
Die nächste Fragestunde ist am Donnerstag, dem 8. April, 9 Uhr. Sperrfrist für eingehende Fragen: Donnerstag, der 1. April, 12 Uhr.
Meine Damen und Herren, ich berufe die nächste, die 20. Sitzung des Deutschen Bundestags auf Freitag, den 19. März 1954, 9 Uhr, ein und schließe die 19. Sitzung des Deutschen Bundestags.