Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung wird die heutige Tagesordnung erweitert um die Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung ({0}) betreffend Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({1}) ({2}). - Widerspruch erfolgt nicht.
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Darf ich diesen Punkt gleich vorweg als ersten erledigen? - Widerspruch erfolgt nicht. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
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- Dann erhalten Sie nachher das Wort zur Tagesordnung. Ich darf aber den Punkt jetzt erledigen. Das Wort wird nicht gewünscht. - Widerspruch erfolgt nicht. Es ist im Sinne des Mündlichen Berichts auf Drucksache 3073 beschlossen.
Eine amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Die Fraktion der Deutschen Partei hat mit Schreiben vom 5. Januar 1957 ihren Antrag betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes - Drucksache 2911 - zurückgezogen.
Zur Tagesordnung hat das Wort der Abgeordnete Horn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach wiederholter Besprechung im Sozialpolitischen Ausschuß und im Einvernehmen aller Fraktionen im Ausschuß soll in unmittelbarem Anschluß an die Rentenreform und mit gleichem Zeitpunkt der Wirksamkeit die Neuordnung der Knappschaftsversicherung beraten werden. Die CDU/CSU-Fraktion hat dazu den entsprechenden Initiativantrag dieser Tage beim Hause eingebracht. Es handelt sich um die Drucksache 3065. Der Antrag ist gestern unter den Fraktionen besprochen worden, und alle Fraktionen sind damit einverstanden, daß wir ihn heute in erster Lesung auf die Tagesordnung setzen und ihn ohne Begründung und Aussprache an den Sozialpolitischen Ausschuß überweisen, damit der Ausschuß anschließend seine Arbeit dazu aufnehmen kann.
Ich darf nach dieser im Ausschuß gestern getroffenen Absprache hiermit den Antrag stellen, so zu verfahren.
Erhebt sich gegen den Vorschlag des Abgeordneten Horn Widerspruch?
- Das ist nicht der Fall; dann ist es auf die Tagesordnung gesetzt.
Liegen weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung vor? - Das ist nicht der Fall.
Dann treten wir in die Tagesordnung ein. Ich schlage Ihnen vor, den soeben auf Anregung des Abgeordneten Horn auf die Tagesordnung gesetzten Punkt vorweg zu behandeln:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der knappschaftlichen Rentenversicherung ({0}) ({1}).
- Widerspruch erfolgt nicht. - Das Wort wird nicht gewünscht.
In der ersten Beratung wird beantragt, diesen Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen. - Widerspruch erfolgt nicht. Der Antrag ist an den Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen.
Damit fahren wir fort in der Beratung der Punkte 2 a und b der gemeinsamen Tagesordnung für den 10. und 11. Januar:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ({2}),
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Vogel, Dr. Berg, Dr. Blank ({3}), Dr. Dollinger, Dr. Pohle ({4}) und Genossen betreffend Privatisierung der Volkswagenwerk GmbH ({5}).
Auf der Rednerliste steht nur noch Herr Staatssekretär Hartmann. Er hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dankbar, daß ich durch die Fortsetzung der Beratung dieses Punktes am heutigen Morgen Gelegenheit habe, zu einer Reihe von Fragen, die gestern aufgeworfen worden sind, Stellung zu nehmen. Angesichts des großen Umfangs der heutigen Tagesordnung werde ich mich selbstverständlich bemühen, mich so kurz wie möglich zu fassen, nur zu den wichtigsten Punkten Stellung zu nehmen, und darf mir vorbehalten, zu einer Reihe einzelner Punkte in den demnächst, wie ich annehme, erfolgenden Ausschußberatungen mich ausführlicher zu äußern.
Zunächst darf ich sagen, daß, wenn sich auch heute in dieser Sache der Sprecher des Finanzministeriums äußert, alle die Fragen der industriellen Bundesunternehmen von den beiden dafür hauptsächlich tätigen Ressorts, dem Bundeswirtschafts und dem Bundesfinanzministerium, in ständiger enger Zusammenarbeit bearbeitet werden, sowohl was die Ressortarbeit wie was die Zusammenarbeit in den Aufsichtsräten der großen Bundesunternehmen betrifft.
Zweitens: Es ist gestern darauf hingewiesen worden, daß haushaltsrechtlich Vorschriften über die öffentliche Kapital- und Unternehmenswirtschaft noch fehlen. Diese sind in den Haushaltsvorschriften der zwanziger Jahre nicht enthalten und konnten in ihnen wohl auch nicht enthalten sein. Es ist eine Forderung des Hohen Hauses - sie kam in dem Antrag auf Umdruck 461 im Jahre 1955 bei der abschließenden Beratung des Haushaltes 1955 zum Ausdruck -, daß derartige gesetzliche Vorschriften erlassen werden. Es wird Ihnen bekannt sein, daß solche gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Haushaltsreform beschlossen werden sollten, und zwar als ein besonders wichtiges Stück dieser Haushaltsreform, als ein so wichtiges Stück, daß es in die sogenannte Kleine Haushaltsreform aufgenommen worden ist, die zunächst verabschiedet werden soll. Die Arbeiten daran sind weitergeführt worden. Sie sind allerdings infolge der außergewöhnlichen Belastung der beteiligten Beamten nicht ganz in dem gewünschten Tempo fortgeführt worden. Vielleicht ist es auch bekannt, daß mehrere der Beamten, die besonders daran mitwirken, zur Zeit erkrankt sind. Aber auch nach Ansicht der Bundesregierung sollen die Fragen der Kapital- und Vermögenswirtschaft in der Kleinen Haushaltsreform vordringlich geregelt werden.
Dann zu dem Antrag, den der Herr Abgeordnete Dr. Atzenroth begründet hat. Ich glaube, in der ausführlichen Debatte, die gestern in dem Hohen Hause stattgefunden hat, hat sich schon gezeigt, daß diesem Gesetzentwurf ganz erhebliche Bedenken entgegenstehen. Es ist bekannt, daß die Bundesregierung sich seit Jahren bemüht, dort, wo es möglich ist, Teile des industriellen Bundesvermögens zu veräußern. Was das Prinzip betrifft, so
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möchte ich hier einen Ausdruck aufgreifen, den gestern der Herr Abgeordnete Dr. Vogel gewählt hat. Er hat gesagt: Es handelt sich hier um pragmatische Aufgaben, man soll diese Dinge nicht unnötig weltanschaulich und mit Prinzipien belasten, man soll vielmehr von Fall zu Fall sehen, was sich an derartigen Vermögen für eine Veräußerung eignet und was praktisch veräußert werden kann. Dazu sind dann allerdings einige Voraussetzungen erforderlich, und darüber möchte ich jetzt gerne ein paar Worte sagen.
Dias Bundesministerium der Finanzen hat zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft in der Vergangenheit nach den verschiedensten Seiten Verhandlungen über derartige Veräußerungen geführt. In vielen Fällen wurde die Öffentlichkeit darüber unterrichtet, in anderen Fällen unterblieb eine Unterrichtung, um den Verlauf der Verhandlungen nicht zu stören. Ausgangspunkt für sämtliche Gespräche sollte sein, 1. daß die in Aussicht genommene Veräußerung zu einem wirtschaftlich vernünftigen Ergebnis führt, insbesondere auch zu einer Sicherung 'der Arbeitsplätze, wo diese zweifelhaft sein kannte, und 2. daß ein angemessener Kaufpreis gezahlt wird. Ich glaube, daß auch in Zukunft eine Privatisierung dann in Betracht gezogen werden kann, wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, obwohl der Gesetzentwurf der FDP die von mir genannte erste Voraussetzung überhaupt nicht erwähnt, nämlich daß die Veräußerung zu einem in wirtschaftlicher Beziehung vernünftigen Ergebnis führt. Wenn bisher alle Verhandlungen über eine Privatisierung bundeseigener Gesellschaften nur in einem beschränkten Uni arg zu Ergebnissen geführt haben, z. B. bei der Ufa und bei der Rheinmetall, so deshalb, weil es bei der bekannten Lage auf dem Kapitalmarkt einfach nicht mäglich war, auch bei relativ kleinen Objekten zu einem angemessenen Kaufpreis zu gelangen.
In diesem Zusammenhang darf ich auf die Verhandlungen über die Veräußerung der Hamburger Howaldtwerke Bezug nehmen. Trotz gewisser Bedenken hatte das Bundesministerium der Finanzen in diesem Fall vor etwa zwei Jahren einen Kaufpreis akzeptiert, der damals, also etwa zu Beginn 1955, wohl noch vertretbar war. Gleichwohl hat das Hohe Haus bisher die erbetene Genehmigung des Kaufvertrags nicht gegeben, und zwar deshalb, weil der zuständige Ausschuß der Ansicht ist, daß der seinerzeit ausgehandelte Kaufpreis nicht dem Wert des zu veräußernden Unternehmens entspricht.
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Ein höherer Kaufpreis war bisher jedoch nicht zu erzielen, weil keine Stelle gefunden werden konnte, die bereit war, einen höheren Kaufpreis zu zahlen. Ich glaube, dieses Beispiel beweist, daß es nicht etwa der Ausdruck einer grundsätzlichen Ablehnung des Privatisierungsgedankens war, wenn die Privatisierung bisher zu keinen größeren Ergebnissen führte, sondern vor allem die Tatsache, daß der deutsche Kapitalmarkt zur Zeit nicht über die Mittel verfügt, die für derartige Transaktionen erforderlich wären. Schließlich stellen allein die bundeseigenen Gesellschaften einen Wert von etwa 4 Milliarden DM dar. Dazu kommen das Volkswagenwerk mit einem Wert von mindestens 1 Milliarde DM und die wirtschaftlichen Unternehmungen der Länder und der Kommunen, die nach dem
Gesetzentwurf der FDP ja auch privatisiert werden sollen. Ich habe überhaupt den Eindruck, daß die jetzige Beengung des Kapitalmarktes von einem Mangel an Nachfrage herrührt und nicht von einem Mangel an Angebot von Wertpapieren. Das nebenbei bemerkt.
Ich möchte noch zu einem Punkt des Gesetzentwurfs der FDP Stellung nehmen, der für das Bundesministerium der Finanzen von besonderer Bedeutung ist, nämlich zur Höhe des Kaufpreises, der bei Privatisierungen erzielt werden soll. Der Gesetzentwurf sieht zwar vor, daß die Veräußerung nur zu einem angemessenen Kaufpreis erfolgen soll. In § 7 wird jedoch bestimmt, daß Aktiengesellschaften zu dem im Zeitpunkt der Veräußerung notierten Börsenkurs zu veräußern sind. Daraus könnte man folgern, daß der jeweilige Börsenkurs regelmäßig als ein angemessener Kaufpreis angesehen werden müßte. Demgegenüber muß ich mit allem Nachdruck feststellen, daß ein Börsenkurs nur anzeigt, welcher Kaufpreis für eine Aktie im Zeitpunkt der Notierung an der Börse gezahlt wird, jedoch keine Gewähr dafür bietet, daß dieser Kaufpreis auch als angemessen angesehen werden kann. So hat der Bund z. B. im Juli 1956 bei der Veräußerung von Rheinmetall einen Kurs von nahezu 240 % erzielt, während die Börse gleichzeitig einen Kurs von 147 % notierte.
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Es ist schließlich ein offenes Geheimnis, daß Börsenkurse oft manipuliert sind, und endlich, daß der Börsenkurs einer jeden Aktie unter einem besonderen Druck steht, wenn bekannt ist, daß der Inhaber zum jeweiligen Börsenkurs verkaufen will oder sogar verkaufen muß.
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Ich muß noch erwähnen, daß der Bund bei einer Veräußerung zum jeweiligen Börsenkurs auf den sogenannten Paketzuschlag von vornherein verzichten würde, d. h. auf einen Betrag, der etwa bei einem Drittel dessen liegt, was als angemessener Kaufpreis für das entsprechende Aktienpaket angesehen werden muß und gegebenenfalls auch erzielbar wäre. Auch möchte ich darauf aufmerksam machen, daß bei der Veräußerung von Howaldt Hamburg der bisher vorgesehene Kaufpreis von 275 % des Aktienkapitals im Haushaltsausschuß nicht als angemessen bezeichnet worden ist. Es kann aber nicht zweifelhaft sein, daß bei einer Einführung der Howaldtaktien an der Börse und bei einer Veräußerung der Aktien zum jeweiligen Börsenkurs keineswegs 275 % erzielbar wären. Der Kurs würde mit Sicherheit erheblich niedriger sein.
Eine Veräußerung zum jeweiligen Börsenkurs würde unter diesen Umständen zu einer Minderung der Vermögenssubstanz des Bundes und damit zu einer Schädigung des Steuerzahlers führen, aus dessen Mitteln die Vermögenswerte einstmals geschaffen worden sind.
Schließlich möchte ich noch auf einen Gedanken aufmerksam machen: Die Bundesregierung hat sich in der Vergangenheit ebenso wie das Hohe Haus immer wieder darum bemüht, durch zahlreiche Maßnahmen dazu beizutragen, daß der deutsche Kapitalmarkt wieder funktionsfähig wird. Es kann wohl nicht zweifelhaft sein, daß der Versuch, Aktien von bundeseigenen Unternehmen im Werte von zunächst auch nur mehreren hundert Millionen DM in kürzerer Zeit über die deutschen Börsen zu
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verkaufen, zu einer erheblichen Störung des Kapitalmarkts führen müßte und daß die volkswirtschaftlich dringend notwendige Beschaffung von Kapital sowohl für die Wirtschaft im engeren Sinne als auch für den sozialen Wohnungsbau, für die Landwirtschaft usw. sehr erheblich gefährdet würde. Das würde besonders gelten, wenn der Verkauf der Aktien zu einem Kurs erfolgte, der nicht dem vollen Wert dieser Aktien entspräche. Vertreter von privaten Banken zumindest haben mir wiederholt bestätigt, daß der deutsche Kapitalmarkt durch derartige Transaktionen erheblich gestört würde, und haben aus diesem Grunde dringend gebeten, davon abzusehen.
Die beiden Bundesministerien werden sich unter den hier aufgezeigten Voraussetzungen selbstverständlich bemühen, die Privatisierung einzelner Teile der Bundesunternehmen weiter vorwärtszutreiben. Daß das keine leeren Worte sind, zeigen wohl die Veräußerungen von Ufa und Rheinmetall, die nach der Behandlung des Falles Howaldt Hamburg im Haushaltsausschuß vorgenommen worden sind.
Nun darf ich noch auf einige Bemerkungen eingehen, die der Herr Abgeordnete Dr. Atzenroth in diesem Zusammenhang gemacht hat. Er hat gesagt, daß die Bundesunternehmen in einer Art von Helldunkel blieben, daß man nicht recht wisse, welche Werte darin steckten. - Ich weiß nicht, ob ich das aus dem Kopf einigermaßen genau wiedergegeben habe. Diese Behauptung hat mich überrascht. In der ersten Zeit war die Gewinnung zuverlässiger Bilanzunterlagen tatsächlich sehr schwierig. Die ehemaligen Reichsunternehmen standen zunächst unter der Leitung von Treuhändern der Militärregierung, dann unter der Aufsicht der Länder, und dann erst hat sie der Bund nach und nach in die Hände bekommen. Dazu kam das D-Markbilanzgesetz mit seinen vielfachen Änderungen. Es war daher nicht einfach, zu einer zutreffenden Bilanzierung zu kommen. Seit mehreren Jahren sind jedoch die früheren Mängel der Publizität in ganz erheblichem Umfang aufgeholt worden. Wir haben uns bemüht, in den Vorbemerkungen zum Bundeshaushalt von Jahr zu Jahr in immer erweiterter Form die Situation der Bundesunternehmen, insbesondere der großen, darzustellen. Wir haben konsolidierte Bilanzen veröffentlicht. Aus der Wirtschaftspresse habe ich eigentlich den Eindruck, daß dort die Publizität der Bundesunternehmen einhellig als vorbildlich bezeichnet worden ist. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn Herr Dr. Atzenroth - leider ist er nicht da - gelegentlich einmal mitteilte, in welchen Punkten hier noch ein Hell-Dunkel besteht.
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- darauf komme ich gleich - und welche weiteren Punkte noch einer Aufklärung bedürfen. Auch wenn andere Mitglieder des Hohen Hauses der Ansicht sein sollten, daß die Publizität noch nicht genüge, würde ich bitten, das dem Bundesfinanzministerium mitzuteilen. Wir würden dann nicht nur in den Ausschüssen, sondern in aller Öffentlichkeit das gern nachholen. Ich glaube aber zusammenfassend sagen zu können, daß die Publizität der Bundesunternehmen keineswegs hinter der der bekannten großen Privatkonzerne zurücksteht.
Nun ist eben das Wort IVG gefallen, Industrieverwaltungsgesellschaft. Der Herr Abgeordnete Atzenroth hatte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Unsere Antwort ist sehr 1 ausführlich gewesen und auch veröffentlicht worden. Leider hat er in seiner Rede davon nicht weiter gesprochen. Die IVG ist ein typisches Beispiel dafür, wie schwierig bei einem Bundesunternehmen, das ganz überwiegend Liegenschaftsbeteiligungen zu verwalten hat, die Bilanzierung ist. Die große Bundestreuhandgesellschaft hat weit über ein Jahr gebraucht, um die ersten fest gegründeten Bilanzen überhaupt vorbereiten zu können. Wir haben nunmehr die Veröffentlichung der Bilanzen nachgeholt. Wenn Herr Dr. Atzenroth beanstandet hat, daß immer noch keine Dividende ausgeschüttet wird, dann hat er wohl unsere Antwort nicht ganz genau gelesen. Wir haben in der Antwort dargelegt, daß die Industrieverwaltungsgesellschaft in vier Jahren an Lastenausgleichsvermögensabgabe mehr als 24 Millionen DM hat zahlen müssen - das kommt von dem sehr großen Grundvermögen - und daß sie außerdem an anderen Steuern über 16 Millionen DM gezahlt hat; das sind allein über 40 Millionen DM. Daß wir uns jetzt veranlaßt gesehen haben, das Kapital der Gesellschaft von 150 Millionen auf 40 Millionen herabzusetzen, ist wohl nicht ein Beweis dafür, daß diese Gesellschaft floriert, sondern für das genaue Gegenteil. Aus der Kapitalherabsetzung wird eine große Rücklage gebildet, die zu einem sehr großen Teil für die künftige Bezahlung der Lastenausgleichsabgaben verwendet werden muß. Ob sich später einmal eine Dividende ergibt, wird man dann sehen.
Herr Dr. Atzenroth hat sich ferner mit der Zahl der Beamten des Bundes in den Aufsichtsräten der Bundesunternehmen befaßt. Er hat dazu eine Statistik zitiert, die durch die Presse gegangen ist und die auch mir vorliegt. Ich will hier auf keine Einzelheiten eingehen, immerhin ist die größte Zahl der in Aufsichtsräten tätigen Beamten bei den Ländern und bei den Gemeinden; mit denen kann ich mich hier nicht befassen. Ich glaube aber, daß eine solche Statistik, in der von ein paar Hundert Beamten die Rede ist, keinen besonders großen Erkenntniswert hat. Denn man muß dem auch gegenüberstellen, um wieviel hundert Gesellschaften es sich handelt.
Man kommt aber vielleicht der Sache näher, wenn man einmal eine einzelne Gesellschaft daraufhin betrachtet, wie dort das Verhältnis der Beamten ist. Ich will eine Bundesgesellschaft nehmen, die in einem naheliegenden Lande beheimatet ist. Den Namen brauche ich nicht zu nennen; im übrigen ist ja das alles auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat von 21 Mitgliedern. Einer der 21 ist der sogenannte elfte Mann, also der Neutrale. Von den übrigen 20 Mitgliedern entfallen 10 auf die Arbeitnehmerseite - Gewerkschaften, Betriebsrat usw. - und 10 auf die sogenannte Kapitalseite.
Nun ist hier zunächst das sogenannte Vorschaltgesetz anzuwenden, das auch gestern zitiert wurde. Es enthält eine vorläufige Regelung über das Vermögen des ehemaligen Reichs und Preußens und ist vor dem Betriebsverfassungs- und dem Mitbestimmungsgesetz ergangen. Nach dem Vorschaltgesetz stehen von den 10 Mandaten der sogenannten Kapitalseite dem Land vier Mandate und dem Bund sechs Mandate zu. Von diesen sechs Mandaten des Bundes sind zwei durch Bundesbeamte besetzt, nämlich durch einen Beamten des Wirtschaftsministeriums und einen Beamten des Finanzministeriums. Das sind also zwei Bundesbeamte in einem Aufsichtsrat von 21 Personen.
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Man kann da wohl wirklich nicht von einer Überbesetzung durch Beamte sprechen. Im Gegenteil, die zuständige Abteilung des Bundesrechnungshofs hat ihrer Sorge darüber Ausdruck gegeben, daß der Bund zu wenig Beamte in den Aufsichtsräten der großen Gesellschaften habe, so daß die Gefahr bestehe, daß die Richtlinien der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung sich nicht durchsetzen könnten. Ich glaube, ich kann den Rechnungshof darüber beruhigen. Die beiden Beamten z. B., die im Aufsichtsrat dieser Gesellschaft sind, fühlen sich Manns genug, im Rahmen der Zuständigkeit, die nach dem Aktiengesetz beim Vorstand liegt, im Rahmen der Zuständigkeit, die nach dem Aktiengesetz der Aufsichtsrat hat, die wirtschaftspolitischen Richtlinien, die ihnen ihre beiden Minister geben, durchzusetzen, und sie haben sie bisher durchzusetzen verstanden.
Die Ministerien legen keinen Wert darauf, durch mehr als zwei Beamte des Bundes in diesem 21erAufsichtsrat vertreten zu werden. Daher hat der Bund im übrigen auch vier Herren der Wirtschaft benannt, namens des Bundes in diesem Aufsichtsrat mitzuwirken. Von der Bundesregierung aus soll es dabei bleiben.
Ich würde aber doch bitten, diese Statistik über Hunderte von Beamten in Aufsichtsräten nicht derartig zu verbreiten; denn aus dieser bloßen Aufzählung lassen sich wirklich keine Schlüsse auf die tatsächliche Anzahl der Beamten in den einzelnen Aufsichtsräten ziehen. Etwas anderes ist es allerdings, ob auf die Länge eine derartige Vertretung der Länder mit den nachher erlassenen Gesetzen, nämlich dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Mitbestimmungsgesetz, noch in Übereinstimmung zu bringen ist. Ich sagte schon: das Vorschaltgesetz ist vorher ergangen und konnte diese sozialen Gesetze über die Mitbestimmung noch nicht berücksichtigen.
Ich komme nun zu dem Punkt 2 b, dem Antrag betreffend das Volkswagenwerk. Ich möchte ganz allgemein sagen, daß der Antrag über das Volkswagenwerk hinsichtlich der Privatisierungsgrundsätze mir sehr wertvolle und gesunde Grundgedanken zu enthalten scheint, insbesondere bezüglich der Beteiligung der Arbeitnehmer an dem Aktienbesitz. Die Einzelheiten - vinkulierte Namensaktien, Schutz vor Überfremdung, Anteil dieser Beteiligung am Gesamtkapital - müssen im Ausschuß besprochen werden. Aber es ist zweierlei notwendig, ehe ein solcher Gesetzentwurf verabschiedet werden kann. Das hängt mit dem zusammen, was ich soeben bezüglich des Vorschaltgesetzes sagte.
Erstens: Es ist tatsächlich so, daß zur Zeit dem Bund das Volkswagenwerk noch nicht gehört. Die Rechtslage ist, daß nach einer Verordnung der britischen Militärregierung das Volkswagenwerk durch das Land Niedersachsen im Auftrage und nach Weisung der Bundesregierung verwaltet wird. Es muß also zunächst ein Bundesgesetz in Ausführung des Art. 135 des Grundgesetzes ergehen.
Sie werden nun fragen, warum dieses Bundesgesetz nicht längst ergangen ist. Es handelt sich hier um eine Reihe von Problemen, die eng zusammenhängen, nämlich um das endgültige Bundesgesetz über das frühere Reichsvermögen nach Art. 134, das Gesetz nach Art. 135 über das frühere preußische Vermögen, das Gesetz nach demselben Artikel über das frühere nationalsozialistische Vermögen und ein Gesetz über die Schulden der früheren nationalsozialistischen Vermögensmassen. Dieses Gesetz kann erst dann ergehen, wenn die Reichsverbindlichkeiten durch das Kriegsfolgenschlußgesetz geregelt sind. Das Kriegsfolgenschlußgesetz wird schon sehr lange in diesem Hohen Hause beraten; ich habe trotzdem die Hoffnung, daß es noch in diesem Frühjahr wird verabschiedet werden können. Wenn das geschehen ist, können auch die Arbeiten an den Entwürfen betreffend die nationalsozialistischen Vermögen und die Schulden der nationalsozialistischen Körperschaften abgeschlossen und in das Kabinett geleitet werden. Zu gleicher Zeit, natürlich nicht in einem Gesetz, aber parallel damit, wären dann die Gesetzentwürfe über das frühere Reichsvermögen und über das frühere preußische Vermögen dem Bundeskabinett zuzuleiten, so daß sich das Hohe Haus alsdann mit diesen vier Gesetzen im Zusammenhang beschäftigen könnte. Vorher ist aber keine Rechtsgrundlage für eine Privatisierung des Volkswagenwerks da.
Zweitens muß, wenn Aktien ausgegeben werden sollen, ein Kaufpreis dafür bestimmbar sein. Ein solcher Kaufpreis ist so lange nicht bestimmbar, als der Wert der Aktien nicht festliegt. Ich habe eben aus dem Stegreif gesagt, daß das Volkswagenwerk einen Wert von etwa einer Milliarde habe; es können natürlich auch 50 Millionen mehr oder weniger sein. Da es aber öffentliches Vermögen ist, muß der Wert genau festgestellt werden. Solange der Prozeß der Volkswagensparer läuft, der sich zwar nicht unmittelbar gegen das Volkswagenwerk richtet, es aber mitbetrifft, ist eine zuverlässige Bewertung des Reinvermögens des Volkswagenwerks nicht möglich.
Abschließend darf ich also zu diesem Punkt in Aussicht stellen, daß die Bundesregierung, sobald das Kriegsfolgenschlußgesetz verabschiedet ist, diese vier miteinander zusammenhängenden Gesetzentwürfe dem Hohen Hause vorlegen wird. Dann ist auch die Bahn frei, in Einzelerörterungen über diesen Gegenstand einzutreten.
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Das Wort wird weiter nicht gewünscht; ich schließe die Aussprache.
Wir kommen nunmehr zur Beschlußfassung. Zu Punkt 2 a - das ist der Antrag der Fraktion der Freien Demokraten auf Drucksache 2712 - liegen Anträge auf Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, den Ausschuß für Kommunalpolitik und den Haushaltsausschuß vor. Das letzte ist, soweit ich mich der gestrigen Debatte entsinne, umstritten. Ich stelle die Frage der Federführung deshalb im Augenblick zurück. Das Haus ist einmütig in der Frage der Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Kommunalpolitik. - Widerspruch erfolgt nicht.
({0})
- Es wird beantragt, den Gesetzentwurf auch an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einmütig auch dem Haushaltsausschuß überwiesen.
Fraglich ist die Federführung. Was wird beantragt?
({1})
({2})
- Es liegen also Anträge sowohl für den Ausschuß für Wirtschaftspolitik wie für den Haushaltsausschuß vor. Im Ältestenrat war man für die Federführung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik; ich lasse darüber zuerst abstimmen. Wer für die Feder-führung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Gegenprobe!
- Das erste war die Mehrheit. Federführend ist der Ausschuß für Wirtschaftspolitik; mitberatend sind der Ausschuß für Kommunalpolitik und der Haushaltsausschuß.
Zu Punkt 2 b - Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Elbrächter, Dr. Vogel und Genossen auf Drucksache 2614 - ist Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend - vorgeschlagen.
({3})
- Es ist vorgeschlagen Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend -.
Zur Ausschußüberweisung Herr Abgeordneter Dr. Elbrächter.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich glaube, es ist unbestritten, daß hier der Haushaltsausschuß das entscheidende Votum sprechen muß. Ich sehe daher nicht ein, daß wir diese Materie auch noch im Wirtschaftspolitischen Ausschuß behandeln. Wenn sichergestellt ist, daß der immer noch existente Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" zur Bearbeitung herangezogen wird, dann wird auf diesem Wege der Wirtschaftspolitische Ausschuß dort mitbeteiligt sein. Wir würden nach meiner Überzeugung die Arbeit erschweren, wenn wir jetzt noch wieder eine größere Zahl von Ausschüssen mitbeteiligten. Auf jeden Fall wird dieser Antrag zum Haushaltsausschuß gehen. Wir haben bei den Beratungen der Frage der Howaldtswerke feststellen können, daß gerade dort das entscheidende Votum ausgesprochen wird. Ich sehe daher, obwohl ich selber Mitglied dieses Ausschusses bin, nicht ein, weshalb wir den Wirtschaftspolitischen Ausschuß noch mit heranziehen sollen.
Ich bitte deshalb das Hohe Haus, sich für den Haushaltsausschuß zu entscheiden. Damit ist sichergestellt, daß der Unterausschuß herangezogen wird.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Dr. Hellwig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zu dem Antrag des Kollegen Elbrächter etwas richtigstellen. Wenn der Unterausschuß „Bundesbeteiligungen" die Bearbeitung übernehmen soll, muß der Ausschuß für Wirtschaftspolitik federführend sein; denn dieser Unterausschuß ist ein Unterausschuß des Ausschusses für Wirtschaftspolitik. Ich glaube, diese Klarstellung erleichtert die Beschlußfassung. Ich beantrage daher, wie ursprünglich vorgesehen, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik - federführend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend - zu überweisen mit der Maßgabe, daß die Beratung im einzelnen im Unterausschuß erfolgt.
Meine Damen und Herren, über eine Überweisung an Unterausschüsse können wir hier nicht befinden. Das ist Sache der Vollausschüsse. Wir haben hier nur zu beschließen, an welche Vollausschüsse überwiesen wird.
Ich gehe wie vorhin vor, lasse also die Frage der Federführung offen und stelle zuerst einmal fest, welche Ausschüsse überhaupt an der Sache beteiligt werden. Einmütigkeit besteht darüber, daß sich der Haushaltsausschuß mit der Sache befassen soll. - Widerspruch erfolgt nicht.
Wer dafür ist, daß der Antrag außerdem an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die große Mehrheit.
Jetzt ist nur noch die Frage der Federführung
offen. Wer dafür ist, daß der Ausschuß für Wirtschaftspolitik federführend wird, den bitte ich um
das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe.
Das erste war die Mehrheit; es ist beschlossen,
den Antrag an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik
- federführend - und an den Haushaltsausschuß
- mitberatend - zu überweisen.
Um die Verabschiedung der heutigen Tagesordnung einigermaßen sicherzustellen, bitte ich Sie um Ihre Genehmigung, jetzt einmal vorweg alle die Punkte aufzurufen, bei denen weder eine mündliche Berichterstattung noch eine Begründung noch eine Aussprache vorgesehen ist. - Widerspruch erfolgt nicht.
Da ist erstens der Punkt 9.
({0})
- Bei Punkt 4 ist aber eine Berichterstattung vorgesehen.
({1})
- Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht ({2}) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Ergänzung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und über den Antrag der Fraktion der SPD zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Fall John - Drucksachen 3006, 94, Umdruck 171*) ).
Es ist interfraktionell Zurückverweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und an den Ausschuß für Geschäftsordnung beantragt. - Widerspruch erfolgt auch hier nicht; dann ist so beschlossen. - Federführend soll der Ausschuß für Geschäftsordnung sein. - Auch hier erfolgt kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Als nächsten Punkt rufe ich Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilgrundstücken des ehemaligen Flugplatzes Blexen, Außendeichanlagen, an die Firma Gutehoffnungshütte Sterkrade AG, Oberhausen ({3}) ({4}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
*) Siehe Anlage zur 43. Sitzung S. 2044 B.
({5})
Punkt 10 wurde bereits gestern erledigt. Wir kommen zu Punkt 11:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada vom 4. Juni 1956 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen ({6}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Körperschaftsteuergesetzes und des Gewerbesteuergesetzes ({7}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ({8}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ({9}).
Auf Begründung und Aussprache wird auch hier verzichtet. Ich schlage auch hier Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem am 16. Juli 1956 in Bonn unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Liquidation des früheren deutschschweizerischen Verrechnungsverkehr, ({10}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen - federführend - und an den Ausschuß für Geld und Kredit - mitberatend - vor. Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerliche Vergünstigungen für Vertriebene, Flüchtlinge und Verfolgte ({11}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage ihnen Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen - federführend - und an den Ausschuß für Heimatvertriebene - mitberatend - vor.
({12})
- Zur Ausschußüberweisung Herr Dr. von Buchka!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An diesem Entwurf ist sehr erheblich der Ausschuß für Kommunalpolitik interessiert. Ich bitte um Überweisung auch an den Ausschuß für Kommunalpolitik zur Mitberatung.
Meine Damen und Herren, ich stelle zuerst einmal fest, daß die Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen - federführend - und an den Ausschuß für Heimatvertriebene - mitberatend - unstreitig ist. Wer dafür ist, daß die Vorlage außerdem dem Ausschuß für Kommunalpolitik überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Ich muß die Abstimmung wiederholen. Wer auch für die Überweisung an den Ausschuß für Kommunalpolitik - mitberatend - ist, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; auch die Zusatzüberweisung ist beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Schulze-Pellengahr, Ruhnke, Dr. Mende, Elsner, Dr. Schneider ({0}), Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes ({1}).
Auf Begründung und Aussprache wird auch hier verzichtet. Ich schlage die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung - mitberatend - vor.
Herr Abgeordneter Dr. Dr. Müller!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage, diese Vorlage auch dem Rechtsausschuß zu überweisen. Mit der vorgeschlagenen Neuordnung wird eine ganze Menge komplizierter und wichtiger Rechtsfragen aufgeworfen, die meines Erachtens vom Rechtsausschuß überprüft werden müssen.
({0})
Herr Abgeordneter Dr. von Buchka zur Geschäftsordnung!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte das Hohe Haus, diesem letzten Antrag nicht stattzugeben. In dem vorliegenden Entwurf sind nicht so schwerwiegende verfassungsrechtliche und rechtspolitische Fragen enthalten, und ich darf außerdem darauf hinweisen, daß eine Mitüberweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht angesichts der Belastung, die bekanntlich beim Rechtsausschuß vorhanden ist, eine wesentliche Verzögerung bedeuten würde.
({0})
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Dr. Schneider ({0}):
({1})
- Er verzichtet. - Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Unstreitig ist die Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung als mitberatenden Ausschuß.
({2})
Wer außerdem für die Überweisung an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als mitberatenden Ausschuß ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ({3}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung vor.
- Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbaugesetzes ({4}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht als federführenden und den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen als mitberatenden Ausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Konsularvertrag vom 30. Juli 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nord-Irland ({5}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu den drei Protokollen vom 10. März 1955 über die Änderung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und zu dein Abkommen vom 10. März 1955 über die Organisation für Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels sowie zu dem Protokoll vom 3. Dezember 1955 zur Berichtigung der drei Protokolle ({6}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über die Küstenschiffahrt ({7}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Verkehrswesen vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft ({8}) ({9}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden und an den Ausschuß für Geld und Kredit als mitberatenden Ausschuß vor.
({10})
- Es wird zusätzlich die Überweisung an den Außenhandelsausschuß als mitberatenden Ausschuß beantragt. Ich nehme an, daß gegen die Überweisung an alle drei Ausschüsse kein Widerspruch erfolgt. - Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen ({11}).
Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 25 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 7. Juni 1955 über die Bedingungen für den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen ({12});
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({13}) ({14}).
({15})
Berichterstatter ist der Abgeordnete Finckh. Ein Schriftlicher Bericht liegt vor*), so daß ein mündlicher Bericht nicht erforderlich ist.
Ich rufe in zweiter Beratung die Artikel 1, -2, - 3, - Einleitung und Überschrift auf. - Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Ich schließe die zweite Beratung und komme zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das
Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen?
- Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
*) Siehe Anlage 2.
({16})
Ich rufe Punkt 26 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({17}) über den Entwurf einer Zwölften Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ({18}).
Berichterstatter ist der Abgeordnete Thieme. Es liegt ein Schriftlicher Bericht**) vor. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Ausschußantrag auf Drucksache 2981 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Ohne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Punkt 27 der Tagesordnung:
Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ({19})***).
Das Wort wird nicht gewünscht. Ich unterstelle Beschlußfassung im Sinne des Antrags. - Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Punkt 28 muß ich zurückstellen, weil hier Aussprache vorgesehen ist.
Ich rufe Punkt 29 auf:
Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 28. Juni 1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Untersuchung und Überwachung von Wein ({20});
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({21}) ({22}).
({23})
Es ist beantragt, den Gesetzentwurf sofort zurückzuverweisen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen zur Mitberatung. - Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, es wurde angeregt, auch die Punkte 5, 7 und 8 der Tagesordnung vorweg zu behandeln.
({24})
Hierzu erfolgt kein Widerspruch.
Dann rufe ich Punkt 5 auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht ({25}) über die Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Aussetzungsbeschlüsse ({26}).
Das Wort als Berichterstatterin hat Frau Abgeordnete Dr. Kuchtner.
Frau Dr. Kuchtner ({27}), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Deutsche Handwerksordnung ist im 1. Deutschen Bundestag von sämtlichen heute im Hause vertretenen Parteien gebilligt worden. Sie ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Ausbildungsstand in
**) Siehe Anlage 3. Siehe Anlage 4.
der deutschen Wirtschaft. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat es deshalb für angezeigt gehalten, daß sich der Deutsche Bundestag äußert, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Handwerksordnung zu entscheiden hat. Ich darf im Namen des Rechtsausschusses das Hohe Haus um Zustimmung zu der Äußerung bitten, die Ihnen im Ausschußbericht Drucksache 3016 schriftlich vorliegt.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 3016, auf den die Frau Berichterstatterin Bezug genommen hat, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({0}) über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofs betreffend Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofs für das Rechnungsjahr 1954 - Einzelplan 20 - ({1}).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Conring.
({2})
- Herr Abgeordneter Conring verweist auf die Drucksache. Das Hohe Haus verzichtet auf einen mündlichen Bericht.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Ohne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Nunmehr Punkt 8 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({3}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung der reichseigenen Grundstücke in Berlin, Stauffenbergstr. 27, 28, 29 ({4}) und Hitzigallee 24, an die Berliner Kraft- und Licht({5}) AG in Berlin, Stauffenbergstr. 26, im Wege des Tausches ({6}).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Klingelhöfer.
Der Bericht liegt vor! Ich verzichte auf mündliche Ergänzung.
Auch der Abgeordnete Klingelhöfer verweist auf den gedruckten Ausschußbericht, und das Haus verzichtet auf den mündlichen Bericht. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Ohne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
({0})
Es wird mir soeben mitgeteilt, daß laut interfraktioneller Vereinbarung auf eine Begründung und Aussprache zu Punkt 28 der Tagesordnung verzichtet wird. Ich rufe daher Punkt 28 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Gibbert, Kemper ({1}), Knobloch, Schlick, Dr. Weber ({2}), Lahr, Müller ({3}) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes ({4}),
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gibbert, Knobloch, Schlick, Kemper ({5}), Richarts, Lahr und Genossen betreffend Hilfsmaßnahmen für Weinbau und Weinwirtschaft ({6}).
Ich schlage Ihnen zu beiden Vorlagen Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich komme nunmehr zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Verunreinigung der Luft durch Industriebetriebe ({7}).
Wer begründet den Antrag? - Das Wort hat der Abgeordnete Putzig.
Putzig ({8}), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Behandlung des Antrags, den ich für die Fraktion der SPD zu begründen habe, steht unter schlechten Vorzeichen. Zum fünften Male nämlich steht dieser
I) Antrag heute auf der Tagesordnung. Ich hoffe, daß die versäumte Zeit durch erhöhten Eifer in den Ausschüssen demnächst aufgeholt wird.
Ich bitte nun um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit, wenn ich mich bemühe, Ihnen ein Anliegen
vorzutragen, das unser gemeinsames Anliegen sein
sollte. Der Antrag meiner Fraktion Drucksache
2598, betreffend Verunreinigung der Luft durch
Industriebetriebe, soll bewirken, daß die bereits
von mehreren Ländern eingeleiteten Bemühungen
um Reinhaltung der Luft unterstützt werden. Der
Kern dieses Antrags ist der letzte Absatz, der von
der Bundesregierung Angaben darüber verlangt,
welche Möglichkeiten die Bundesregierung
sieht, sich die Erfahrungen der privaten und
gesetzlichen Bekämpfung der Verunreinigung
im In- und Ausland zunutze zu machen, um
neue gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten.
Ich bin nicht so vermessen, als Laie von mir aus ein Problem anzugehen, das schon seit Jahrzehnten Wissenschaftler und Techniker in allen Industriestaaten der Welt beschäftigt hat. Ich beziehe mich in meiner Begründung daher im wesentlichen auf die Auswertungen von Experten, die sich - das muß lobend anerkannt werden - so uneigennützig dieser Aufgabe gewidmet haben. Dank gebührt auch der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft, die bereits wesentliche Vorarbeiten geleistet hat.
Wesentliche Forschungsergebnisse liegen bereits vor. Es sind von der Technik auch schon Abwehrmittel entwickelt worden, die der Luftverunreinigung mehr oder weniger entgegenwirken. In der Durchführung von Abwehrmaßnahmen sind zweifellos einige zum Teil beachtliche Erfolge erzielt worden. In sehr vielen Fällen sind jedoch diese Maßnahmen völlig unzureichend und geben wirklich berechtigten Anlaß zu Klagen. Das liegt meines Erachtens darin begründet, daß die gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft heute äußerst unzureichend sind.
Ich bin jedoch der Meinung, daß bei Beachtung der wenn auch unzureichenden Sicherungsvorschriften für Reinhaltung der Luft bei Produktionserhöhungen einiges erzielt werden könnte. Aus amtlichen Informationen aber ist mir bekannt, daß die Zahl der Verstöße von Jahr zu Jahr zunimmt und daß die Gewerbeaufsichtsbeamten in einigen Bezirken nur alle sieben Jahre einmal die in Frage kommenden Betriebe kontrollieren. Aber auch dann, wenn sie wirklich jährliche Kontrollen durchführten oder durchführen könnten, wäre keine Gewähr dafür gegeben, daß alle Vorschriften und Auflagen auch dauernd eingehalten oder berücksichtigt würden. Der wegen Mangels an Entstaubungsanlagen z. B. in meinem Wahlkreis Bekkum in Westfalen in die Luft abgelassene Zementstaub wurde am 13. Januar 1953 für diesen Tag auf 60 t im Wert von 3700 DM geschätzt. Das macht bei 300 Werktagen pro Jahr 18 000 t im Wert von rund 800 000 DM allein in einem Kreis. Diese Zahlen sind bei einer erheblichen Produktionssteigerung nach 31/2 Jahren weit überholt, genauso wie die Produktionsanlagen vieler Werk e mehr oder weniger überholt sind.
Die Luftverschlechterung in den Industriegebieten der Bundesrepublik, insbesondere im rheinischwestfälischen Industriegebiet, in den Räumen von Industriegroßstädten und in sonstigen Industriezentren hat nunmehr solche Ausmaße angenommen, daß sie für die Gesundheit der dortigen Bevölkerung bedenklich wird. Jedermann kennt die Dunstwolken über den Industriegebieten. Über dem Ruhrgebiet sind sie so dicht, daß sie das biologisch wirksame Licht hemmen und daß ständig ein dichter Flugascheregen auf seine Bewohner niedergeht, der infolge der Feinheit seiner Staubbestand-toile in die Lungenwege gelangt, Lungenschäden, insbesondere auch Lungenkrebs hervorruft und zu unzähligen Hornhauterkrankungen, ferner zu Herz- und Gefäßstörungen führt.
600 000 t Ruß und Staub rieseln jährlich auf das Ruhrgebiet nieder, 1 Million t auf das Bundesgebiet. Die Gefahr des Entstehens von Rauchnebelkatastrophen, wie sie in der City von London 1952 und unlängst auch im Maastal und im Coloradotal in USA vorgekommen sind und viele Menschenleben gekostet haben, besteht stellenweise auch im Ruhrgebiet. Aus den Statistiken der Straßenreinigungsämter der Industriestädte läßt sich unschwer belegen, daß die Menge des zusammengefegten Straßenkehrichts ständig wächst. Staub, Rauch, Ruß, Asche, Dampf, Abgase und nicht zuletzt die Ausscheidungen der schweren Lastzüge setzen die Bewohner der Industriegebiete Belästigungen aus, die immer unerträglicher werden und die Bewohnbarkeit einzelner Stadt- und Ortsteile erheblich beeinträchtigen, wenn nicht gar unmöglich machen. Solche Belästigungen sind zumindest menschenunwürdig. Im rheinisch-westfälischen Industriegebiet werden diese durch die industrielle Immission entstehenden Schäden noch verstärkt durch die industrielle Erosion, also die Verwendung der das Werk umgebenden Landschaft zu Tagebauten, Halden usw.
({9})
Das Ergebnis dieser Entwicklung sind gesundheitliche Schäden an Mensch und Tier, durch klimatische Veränderungen beeinflußte seelische Schäden und allen Bewohnern oder Besuchern von Industriezentren offenkundige wirtschaftliche Schäden an Bauwerken, Kleidung und Wohnung der Menschen.
Die ständig zunehmende Luftverunreinigung durch Rauch und chemische Bestandteile in den Industriegebieten beruht im einzelnen zwar auf vielen Faktoren, ist aber vor allem eine Folgeerscheinung des allgemeinen industriellen Anstiegs, der Zusammenballung von Kraftwerken, der Verwertung ballastreicher Kohle, die bis zu 50 % Asche bzw. große Mengen von Schwefel enthält. Hinzu kommt, daß in den Industriezentren oft nicht der Raum vorhanden ist, wo die industriellen Abfälle sachgemäß und ohne gesundheitliche Schädigung der Bevölkerung untergebracht werden können, und ferner, daß noch lange nicht alle Trümmerfelder beseitigt sind. Bedenklich ist, daß in zahlreichen Betrieben noch immer veraltete Kesselanlagen vorhanden sind, die die Rauch- und Rußbildung verstärken, und daß auch die technisch bereits erprobten industriellen Abluftreinigungsanlagen und Entstaubungsanlagen der hohen Kosten wegen nicht in dem Umfang eingebaut werden, wie es die Rücksicht auf das allgemeine Wohl erfordert.
Die deutsche Industrie ist zum Teil auf arme und geringwertige Rohstoffe angewiesen. Es ist daher volkswirtschaftlich durchaus zu begrüßen, daß sich, wenn möglich, die Großkraftwerke auf die Verwendung der ballastreichen und schwefelreichen Staubkohle, die Stahlwerke auf Koksfeuerung und industrielle Werke auch anderer Art auf die Verwendung billiger Kohlensorten umgestellt haben. Diese Entwicklung ist nicht aufzuhalten, so daß bei weiterem Anhalten des industriellen Anstiegs unbedingt mit einer weiteren Luftverschlechterung zu rechnen ist.
Diese Erwägungen sollten aber Veranlassung geben, der weiteren Verschlechterung der Luft und damit einer weiteren Beeinträchtigung der Gesundheit der Bewohner der Industriegebiete Einhalt zu gebieten. Wissenschaftler, Techniker und Juristen aus aller Welt haben seit langem hierzu Vorarbeit geleistet. Die technischen Möglichkeiten sind hinsichtlich verschiedener Industriezweige zum Teil bereits erforscht. Auch über die volkswirtschaftlichen Schäden, die z. B. durch Verwendung technisch überholter Kesselanlagen oder durch das Abfackeln von Gas entstehen, liegen bereits Forschungsergebnisse vor. Ebenso beschäftigen sich die Mediziner mit der Erforschung der gesundheitlichen Schäden, die Landwirte mit den Folgen für die Land- und Forstwirtschaft usf. Namhafte Stellen wie das Hygienische Staatsinstitut in Hamburg, der Fachausschuß für Staubtechnik im VDI, das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets in Gelsenkirchen und der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk befassen sich mit den gerade auf dem Gebiete der Lufthygiene sehr wichtigen Fragen der Grundlagenforschung. Die von Oberstadtdirektor Hülsmann in Gelsenkirchen 1954 gegründete „Arbeitsgemeinschaft Lufthygiene", der mehrere Städte der Ruhrgebietsmitte angehören, unterhält die zuständige Abteilung des Gelsenkirchener Hygiene-Instituts.
Es fehlt jedoch an einer Zusammenfassung der Forschungseinrichtungen verschiedenster Art und damit einer gemeinsamen Abstimmung der Forschungsergebnisse und daraus folgend der gemeinsamen Erarbeitung eines Abwehrplanes. Es ist außerdem verfehlt, mit Abwehrmaßnahmen erst dann einzusetzen, wenn man mit einer neuen industriellen Arbeitsweise bereits begonnen hat und die durch sie entstehenden Schäden, nämlich eine Verunreinigung der Luft, bereits in Erscheinung getreten sind. Es ist vielmehr notwendig, durch sorgfältige wissenschaftliche Vorausplanung die Möglichkeit des Entstehens von Schäden schon im Zuge der wissenschaftlichen und technischen Entwicklung von Arbeitsmethoden zu erforschen und damit zugleich vorsorglich Maßnahmen zur Fernhaltung solcher Schäden zu planen. Da außerdem die Verunreinigung der Luft auf vielen Faktoren beruht, deren Ausmaß und Gewicht im einzelnen festzustellen schwierig ist, muß die Erforschung der maßgeblichen Faktoren auf breite Basis gestellt, jedoch einheitlich gelenkt werden. Es müssen also alle Kreise der Wissenschaft, der Technik, der Wirtschaft, die Berufsverbände usf. zur Mitarbeit gewonnen werden, einmal, um die Ursachen zu erforschen, ferner aber auch, um die Grundlagen zur Abhilfe zu schaffen.
Der Nachholbedarf an industriellen Einrichtungen zur Abluftreinigung ist zweifellos enorm. Neben der wissenschaftlichen Untersuchung der Luftverunreiniger muß daher die Feststellung des technischen Nachholbedarfs an Abhilfevorrrichtungen einhergehen. Diese Feststellung wird die Industrie im wesentlichen selbst treffen können, außerdem müßten insoweit die Gewerbeaufsichtsämter tätig werden. Aus diesen Feststellungen muß ein Gesamtplan für die Deckung dieses Nachholbedarfs entwickelt werden, und zwar in technischer und finanzieller Hinsicht. Industrielle Neuanlagen müssen zum Schutze der Bevölkerung alle technischen Einrichtungen erhalten, die eine möglichst geringe Verunreinigung der Luft gewährleisten.
Nach den Ergebnissen der bisherigen Forschung muß davon ausgegangen werden, daß technische Abhilfemittel allein nicht ausreichen, um die Luftverschmutzung zu verhindern. Es müssen biologische Abhilfemaßnahmen hinzukommen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß industrielle Werke, die in Grün eingebettet sind, insbesondere in Waldnähe liegen, infolge dieses natürlichen Schutzgürtels keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung bilden. Von dieser Erfahrung ausgehend, müßten Maßnahmen eingeleitet und mit Energie durchgeführt werden, die der Wiederherstellung des in den Industriezentren verlorengegangenen Grüngürtels dienen. Baumanpflanzungen selbst in Großstadtstraßen, Begrünung und Bepflanzung an Halden und Schuttabladeplätzen, Baumanpflanzungen in Werkshöfen und in brachliegendem Werksgelände müßten planmäßig durchgeführt werden.
Zur Erforschung aller die Verschmutzung der Luft veranlassenden Umstände und zur Ermittlung von Abhilfemaßnahmen technischer und biologischer Art und zur Feststellung des gesamten Nachholbedarfs in technischer und finanzieller Hinsicht soll eine unabhängige Kommission von Wissenschaftlern, Hygienikern, Technikern, Juristen und Betriebswirten eingesetzt werden. Das Ziel der Arbeiten der vom Bundestag zu bildenden Kommission muß sein, aus der Erkenntnis der Schäden sowie der Möglichkeiten ihrer Beseitigung einen Gesetzentwurf vorzubereiten, der Abhilfemaßnah({10})
men an dem Bestehenden und für die Zukunft - bei Neuerrichtung von industriellen Anlagen - Vorsorgemaßnahmen vorsieht und in geeigneten Fällen zwingend vorschreibt. Die Erfahrungen des Auslandes sind hierbei nutzbar zu machen, die gesetzgeberischen Maßnahmen des Auslands zu erforschen und je nach Brauchbarkeit auszuwerten, staatliche, gemeindliche und private Forschungsinstitute, die sich mit den Fragen der Lufthygiene befassen, zu fördern, die Errichtung weiterer Institute in den bedrohten Gebietsteilen anzuregen. Ich glaube, daß es nicht allzu schwierig sein wird, einen Anfang zu machen. Ich weise darauf hin, daß in England bereits, wenn auch noch nicht vorbildliche, immerhin aber Gesetze bestehen, die die Grundlage für derartige Maßnahmen bieten, gleichfalls in verschiedenen Staaten der USA.
Nach dieser Begründung, meine sehr verehrten Damen und Herren, für eine Sache, die weite Kreise unseres Volkes interessiert, bitte ich Sie, dem Antrag der SPD-Fraktion betreffend Verunreinigung der Luft durch Industriebetriebe - Drucksache 2598 - zuzustimmen, ihn zuvor aber zur weiteren Beratung an die Ausschüsse für Kommunalpolitik und für Fragen des Gesundheitswesens zu überweisen.
({11})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Buchka.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Putzig hat schon darauf hingewiesen, daß der zur Behandlung stehende Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Juli vorigen Jahres leider stark ins Hintertreffen geraten ist. Er stand schon in Berlin am 10. Oktober 1956 auf der Tagesordnung des Plenums, wurde aber abgesetzt und hat dann noch mehrfach dasselbe Schicksal erlitten. Auch gestern konnte er nicht mehr behandelt werden. Nun kann heute vom Hohen Hause über ihn verhandelt und beschlossen werden. Bei ,der Bedeutung der Angelegenheit ist es schade, daß der Antrag nicht mit der erforderlichen Beschleunigung behandelt werden konnte. Ich glaube, daß die Öffentlichkeit ein sehr lebhaftes Interesse an dieser Sache hat. Dem Antrag dürfte große Bedeutung beizumessen sein.
Neben der Verschmutzung unserer Gewässer spielt die Verunreinigung der Luft zweifellos eine ganz entscheidende Rolle, und zwar nicht nur in Deutschland. Ich erinnere an den Smog über Los Angeles und an vielen anderen Stellen hochindustrialisierter Gegenden unserer Erde. Rauch, Abgase und Staub tun das ihre zur Verunreinigung der Luft. In allererster Linie ist es die Industrie - das ist richtig, und deshalb spricht der Antrag auch von Verunreinigung der Luft durch Industriebetriebe -, die hier die Ursache 'bildet: Hüttenwerke, Zementfabriken, chemische Großindustrie und manche anderen Industrien. Aber es ist doch nicht nur die Industrie, die zur Verunreinigung der Luft führt; bei großer Wohndichte ist auch durch den Hausbrand eine nicht unerhebliche Verunreinigung der Luft festzustellen. Und es darf nicht vergesesn werden, daß auch die Eisenbahn, die Schiffahrt und der Straßenverkehr zusätzliche Staubquellen bilden. Aber zweifellos ist die Industrie die Hauptursache.
Nun sind bisher schon verschiedene Abhilfevorschläge gemacht worden. Es ist einmal vorgeschlagen worden, ähnlich wie beim Wasser gesetzliche Zwangs-Genossenschaften zu bilden - das ist der Vorschlag von Kegel und Dr. Bergerhoff -, und es sollten dann in Selbstverwaltung Abwehrmaßnahmen getroffen werden. Es ist hier nicht der Raum, über 'diesen Vorschlag ein endgültiges Urteil abzugeben; aber ich darf soviel sagen, daß Zweifel aufgetaucht sind, ob dies bei der Luft ein richtiges Verfahren sei.
Ich darf auch auf die einschlägigen Vorschriften der Gewerbeordnung verweisen, die verbessert oder erweitert werden sollten. Ich erinnere vor allem an die §§ 16 und 24 der Gewerbeordnung und verweise auch auf landesrechtliche Vorschriften. Daß hierbei nicht immer ein voller Erfolg zu erzielen war, liegt zweifellos daran, daß die außergewöhnlich hohen Kasten sehr hemmend waren, wenn auch wahrscheinlich technisch schon genügend Erfahrungen vorliegen. Des weiteren kommt § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches 'hier in Frage. Ob man ihn ändern will, muß erwogen werden. Bisher ist darin der Begriff der Ortsüblichkeit enthalten, der begreiflicherweise auch nicht gerade sehr einheitlich ausgelegt worden ist und ausgelegt werden kann.
Alles in allem ist zu sagen, daß die bisherige Lage unbefriedigend ist. Das gilt nicht nur für uns, für die Bundesrepublik, sondern es gilt auch zum großen Teil für das Ausland. Ich erinnere daran, daß Frankreich schon 1932 das Morizet-Gesetz erlassen hat. Warum ist dieses Gesetz im wesentlichen wirkungslos geblieben? Es war die Unvollkommenheit der technischen Bestimmungen, außerdem waren nicht alle Arten der Luftverunreinigung erfaßt.
Rein wissenschaftlich-technisch gibt es wohl hinsichtlich der Verunreinigung der Luft auch bisher noch keine ganz klaren Meßmethoden. Die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft und der Verein Deutscher Ingenieure haben schon in einer Sitzung vom 5. Juli des Jahres 1955 gemeinsam ein weiteres Vorgehen in dieser wichtigen Angelegenheit verabredet. Schon seit dreißig Jahren besteht, wie dem Hohen Hause wohl bekannt ist, beim Verein Deutscher Ingenieure eine Fachgruppe Staubtechnik. Neuerdings ist dort noch ein Arasschuß „Reinhaltung der Luft" gebildet worden, an dem eine ganze Reihe von Interessenten beteiligt sind: alle Wirtschaftszweige, die Luftverunreinigungen verursachen, namhafte Wissenschaftler, wie Mediziner, Biologen, Botaniker, Chemiker, Meteorologen, nicht zu vergessen die Landwirtschaft und insbesondere die kommunalen Spitzenverbände. Die Behörden fehlen nicht dabei. Es ist keine einfache Arbeit, die hier zu leisten ist. Es ist eine umfangreiche Forschung notwendig, über deren Einzelheiten ich mir weitere Ausführungen hier wohl ersparen darf.
Ich möchte aber auf eines hinweisen. Allein die Kosten. der Forschung, die hier veranschlagt worden sind, 'sind außerordentlich hoch. Sie schwanken zwischen gut 2 Millionen und annähernd 5 Millionen DM, wobei der Löwenanteil übrigens von der beteiligten Industrie aufgebracht werden soll.
Bevor nun der Gesetzgeber in Aktion tritt, müssen meines Erachtens die lange in Gang befindlichen Vorarbeiten so weit sein, daß eine einwandfreie, zuverlässige Beurteilung der Verhältnisse in den Verschmutzungsgebieten technisch-wissenschaftlich überhaupt möglich ist. Der Verein Deutscher Ingenieure hat hierzu einen Vorbericht der
({0})
Fachgrupe Staubtechnik vom November vorigen Jahres herausgegeben. Dieser Vorbericht ist allen Mitgliedern der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft im Bundestag zugegangen. Er stellt ohne Frage eine brauchbare Unterlage für das weitere Vorgehen dar. Auch die interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft wird sich diesen Angelegenheiten weiter widmen. Es gilt, auf das sorgsamste zu forschen und zu prüfen. Selbstverständlich darf nichts überstürzt werden. Aber diese Sache ist derart wichtig, daß sie auch tunlichst zu beschleunigen ist. Bei gutem Willen aller Beteiligten, woran nicht zu zweifeln ist, muß eine geeignete Lösung zur Reinhaltung der Luft bald gefunden werden. Die Bundesregierung wird sich - darum möchte ich sie besonders bitten - hierbei führend einzuschalten haben.
Ich empfehle auch meinerseits die Annahme des Antrags, bitte aber, bei der Ausschußüberweisung auch noch den Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen, der meines Erachtens hierbei unbedingt mitbeteiligt werden muß.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Reichstein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion außerordentlich. Er greift ein Problem auf, das zweifellos wichtiger ist, als der Allgemeinheit in Deutschland bekannt ist. Die Beratung des von der Bundesregierung vorzulegenden Materials wird auch der Allgemeinheit zeigen, wie gefährdet und wie gefährlich wir leben. Wir jagen Jahr für Jahr eine solche Menge giftiger Gase in die Luft, daß die Behauptung - bei der sachlichen Unrichtigkeit, die sie sonst enthält - wohl richtig ist: Wenn das Ruhrgebiet in der Sahara stände, wären wir schon alle tot.
Die Bedeutung des Problems der Verunreinigung der Luft mögen Sie ,auch daran erkennen, daß die amerikanische Gesellschaft für Pathologie sich dieses Thema zum Kongreß des Jahres 1957 gewählt hat und daß die Vereinigung deutscher Veterinärmediziner das gleiche Thema im Jahre 1956 bei ihrem Kongreß behandelt hat.
Wir erwarten, daß der Bericht ,der Bundesregierung so umfassend, exakt und gründlich ist, daß er Material für die auf diesem Gebiet zweifellos notwendige Gesetzgebung liefert. Das Untersuchungsmaterial, das uns zur Verfügung steht, ist am umfangreichsten auf dem Gebiet der Botanik, nächst diesem auf dem Gebiet der Veterinärmedizin und erst dann auf dem Gebiet der Humanmedizin.
Die Versuche, zu einer Verminderung der Verunreinigung der Luft durch Gesetze und Verordnungen beizutragen, gehen in England und in Deutschland bis in das 13. und 14. Jahrhundert zurück; mit welch problematischer Wirksamkeit, mögen Sie daran erkennen, daß das Gesetz, welches das englische Unterhaus im Ausgang des letzten Jahres beschlossen hat, so stark im Feuer der öffentlichen Kritik liegt, daß es bereits Zweifel an seinem Erfolg gibt. Bei einer sehr interessanten Debatte in England im Anschluß an zahlreiche Todesfälle in der Stadt London selbst - etwa 4- bis 5000 nach sehr starkem Nebel in den Dezembertagen des
Jahres 1952 - hat man festgestellt, daß die Gefährdung für den Menschen so groß ist, daß eine gesetzliche Regelung noch einmal versucht werden muß. Nach den englischen Feststellungen - und insofern begrüße ich es besonders, daß die Antragsteller das Problem der Verunreinigung der Luft nicht nur durch Industriebetriebe, sondern auch durch andere Ursachen aufgeworfen haben - sind Industriebetriebe und Hausbrand an der Verunreinigung der Luft etwa zu gleichen Teilen beteiligt. In diesen Rauchgasen ist als wichtigster und in unserem Zusammenhang interessantester, weil gefährlicher Bestandteil das Schwefeldioxyd enthalten. Meine Damen und Herren, im Bundesgebiet verbrauchen wir jährlich rund 200 Millionen Tonnen Kohlen. Wenn wir einen im Durchschnitt 3%-igen Schwefelgehalt annehmen, heißt das, daß wir Jahr für Jahr etwa 10 Millionen Tonnen giftige Schwefeldioxydgase in die Luft jagen.
Jedem von Ihnen sind die sichtbaren Schäden an Gartenpflanzen und an Waldbäumen bekannt. Um auch das noch einmal zu demonstrieren: Wenn der normale Abrauch eines Fabrikschornsteins bei normaler Steinkohlenfeuerung auf junge kräftige Eichten geleitet wird, sterben diese innerhalb weniger Stunden vollkommen ab. Sie kennen die Schäden an Bauwerken; der Herr Antragsteller hat sie auch bereits erwähnt. Ich nenne als Beispiel noch einmal den Kölner Dom mit seinen fortgesetzten Schäden durch die Rauchabgase des naheliegenden Bahnhofs.
Die organischen Schäden beim Menschen, von denen der Kollege, der den Antrag begründete, schon eingehend sprach, möchte ich so formulieren: Organische Schädigungen beim Menschen durch die Verunreinigung der Luft sind noch nicht einwandfrei erwiesen, aber auch nicht - und das ist entscheidend - mit Sicherheit auszuschließen. Mit Sicherheit steht aber fest, daß das vegetative Nervensystem der Menschen durch diese Verhältnisse stark beeinflußt wird, auf deutsch: daß das allgemeine Wohlbefinden unter diesen Verhältnissen erheblich leiden kann.
Das Problem ist aber auch volkswirtschaftlich von größter Bedeutung. In England, wo man aus naheliegenden Gründen dem Problem besonders nachgegangen ist, hat man errechnet, daß durch eine unzweckmäßige Kohleverbrennung jährlich 50 Millionen Pfund Sterling in die Luft gejagt werden.
Ich möchte aber auch noch ein anderes Problem hier andeuten und die Bundesregierung bitten, in der Beantwortung diesem Problem ihre Aufmerksamkeit zu widmen. Ich meine das Problem der zusätzlichen Verunreinigung der Luft durch Kohlenoxyd, jenes farblose und geruchlose Gas, das seine besondere Bedeutung u. a. auch durch die steigende Automobilfabrikation erhält. Herr Kollege Schmidt hat vor längerer Zeit einmal - bei den Haushaltsberatungen war es wohl - darauf hingewiesen, daß unsere Automobilfabriken nicht glauben dürften, Kunden dadurch bekommen zu können, daß sie immer phantastischere Geschwindigkeiten ihrer Wagen anpreisen, Geschwindigkeiten, die längst über unser natürliches Reaktionsvermögen im Straßenverkehr hinausgehen. Es erscheint mir notwendig, bei steigender Automobilproduktion - soweit ich weiß, versuchen die Firmen es auch bereits - sehr viel mehr Sorgfalt darauf zu verwenden, die Giftigkeit der Auspuffgase herabzusetzen.
({0})
({1})
Meine Damen und Herren, in den Auspuffgasen sind etwa 7 % des sehr giftigen Kohlenoxyds enthalten. Beim Anfahren, beim vermehrten Gasgeben steigert sich das auf 15 %. Denken Sie an die Rauchschwaden, die Sie durch Ihre Heizungsvorrichtung einatmen, wenn Sie hinter Diesellastwagen herfahren, die bei Bergfahrten so richtig Gas geben! Hier ist auch eine viel stärkere Überwachung dieser gesundheitlichen Gefährdung der Menschen durch die Polizei erforderlich. Es ist nicht nötig, daß wir auf unseren Autobahnen zeitweise derart in Rauchwolken eingehüllt werden und das Gas in solchem Umfange einatmen, wie es jetzt der Fall ist. Jeder Großstädter atmet Tag für Tag sowieso schon kleinere Mengen dieses giftigen Gases ein. Es ist nicht uninteressant, daß in verkehrsreichen Straßen New Yorks, die besonders eng und hinsichtlich der Windrichtung ungünstig gelegen sind, die Konzentration dieses giftigen Gases bereits ein Zehntel der tödlichen Dosis erreicht hat. In Deutschland zeigen Polizisten an Verkehrsmittelpunkten, wo Autos häufig stehenbleiben und wieder anfahren müssen, bereits nach 8 Stunden einen sehr zu beachtenden Anstieg von Kohlenoxyd in ihrem Blut. Das ist etwas, was wir nicht einfach als unbedeutend betrachten können.
Ich darf die Kollegen aus der Landwirtschaft noch einmal darauf hinweisen, welche Bedeutung das Problem insbesondere auch für sie hat. Ich erinnere an die Vergiftung und Verunreinigung der Luft durch Blei, Arsen, Fluor und Selen. In der Veterinärmedizin hat man festgestellt, daß bei Pferden und Rindern noch in einer Entfernung von 5 km von Bleihütten Vergiftungserscheinungen eintreten. Kupfer-, Blei-, Zinkwerke, Kalk und Zementwerke haben durch den selenhaltigen Staub in großem Ausmaß Vergiftungserscheinungen hervorgerufen, wie die Untersuchungen in den Vereinigten Staaten bewiesen haben. Fluorvergiftungen durch Abgase der Aluminiumwerke sind bereits seit 30 Jahren beobachtet worden. Hier ein nicht uninteressanter Hinweis, der die Bedeutung dieser Feststellung beweist. In einer sehr exakt durchgeführten Untersuchung hat sich ergeben, daß in der Nähe von Aluminiumwerken von 170 Tieren bereits nach einem Aufenthalt von einem halben Jahr bis einem Jahr 70 und nach einem Aufenthalt von mehr als drei Jahren rund 400 von 500 Tieren die typischen Fluorvergiftungserscheinungen an Knochen und Zähnen aufgewiesen haben!
Es ist also unbedingt notwendig, daß wir zu Maßnahmen kommen, die einen ausreichenden Schutz für Mensch, Tier und Pflanzenwuchs sicherstellen. Es muß geprüft werden, ob es möglich und erfolgreich ist, die Industriebetriebe zu einer Reinigung der Abluft im selben Maße zu verpflichten, wie sie heute schon der Verpflichtung der Reinigung ihrer Abwässer unterliegen. Zweifellos gibt es hier noch viele Möglichkeiten, dabei sogar verwertbare Produkte zu gewinnen. Ich erinnere Sie an den Idealfall der Gaswerke, wo die Nebenprodukte der Gasgewinnung zumindest nicht weniger wertvoll - auch finanziell wertvoll - sind als das eigentliche Produkt Gas: u. a. Düngemittel, Benzole, Öl. Man wird von den Industriebetrieben verlangen müssen, daß sie die Unschädlichkeit ihrer Abluft nachweisen.
Meine Damen und Herren, vielleicht muß man diese Maßnahmen auch steuerlich oder in anderer Weise fördern; denn es darf nicht zu einer Regelung kommen, die, wie sich jetzt in England zeigt, an offenbar begründeten Einsprüchen der Industrie, weil die geforderten Maßnahmen finanziell angeblich nicht tragbar seien, scheitert. Man muß weiterhin der Raumplanung bei Industrieanlagen, zum mindesten bei Neuanlagen, wohl größere Aufmerksamkeit widmen. Es zeigt sich, daß allein schon durch Talanlagen von Industriebetrieben die Vergiftung und Verunreinigung der Luft wesentlich größer sind. Man muß sich überlegen, ob man nicht bei städtischer Neusiedlung an Stelle der sehr unproduktiven und auch sehr schädlichen Ofenheizung mehr zu Fernheizungen übergeht - das geschieht noch viel zuwenig -, damit nicht Hunderte von Schornsteinen ihre giftigen Gase in die Luft jagen. Die Verkehrsstraßen müßten breiter und - das wird oft übersehen - unter Ausnützung normaler Windrichtungen angelegt werden, damit es nicht zu einer Stauung von Abgasen usw. in diesen Straßen kommt.
Ein sehr wichtiges Kapitel, das auch in England von großer Bedeutung ist, ist die Verminderung von Dampflokomotiven bei den Eisenbahnen, insbesondere im Stadtverkehr. Das ist besonders in der Nähe von Rangierbahnhöfen von Bedeutung, wo etwa ein Siebentel des an die Luft abgegebenen schädlichen Rauchs von diesen Lokomotiven stammt, weil da der Rauch in großer Erdnähe abgelassen wird und also besonders stark auch den Menschen trifft.
Die Wünsche an die Autoindustrie, die mir sehr begründet erscheinen, habe ich bereits erwähnt. Ich möchte von mir und auch von meiner Fraktion aus noch einmal darauf hinweisen, daß es sehr zweckmäßig sein wird, sich bei der Abfassung des Berichts, den die Bundesregierung vorzulegen hat, auf alle Fälle der Wissenschaftler zu bedienen. Ich möchte aber auch bereits heute dem Verband der deutschen Ingenieure und auch der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft für ihre Arbeit, die sie auf diesem Gebiet vorbereitend geleistet haben, danken. Wir werden den Bericht der Bundesregierung mit großem Interesse lesen, und ich darf noch einmal sagen: Wir erwarten, daß er ausreichendes Material für eine Gesetzgebung auf diesem Gebiet enthält, die wir für sehr notwendig erachten.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Drechsel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht meine Absicht, hier noch weitere Ausführungen über den sachlichen Inhalt des Antrags der SPD zu machen. Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, daß Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die zunehmende Verunreinigung der Luft zu beseitigen. Vor mir hat uns ja der Mediziner die Schäden genügend dargelegt, und ich glaube sagen zu dürfen, daß die Industriebetriebe selbst daran interessiert und auch guten Willens sind, mitzuarbeiten.
Herr von Buchka hat aber mit Recht darauf hingewiesen, daß noch Grundlagen erarbeitet werden müssen, um überhaupt an die Dinge in objektiver wissenschaftlicher Art herangehen zu können, in der Entwicklung von Meßgeräten, in der Entwicklung und Festlegung von Meßmethoden, in der Ermittlung von Zulässigkeitsgrenzen, die sicher wieder nach den verschiedenen Abgasarten und Abgasmengen, nach den verschiedenen regionalen Verhältnissen unterschiedlich sein werden. Das muß alles erst festgelegt werden, und wenn der Antrag der SPD wenigstens den Erfolg hätte, daß die not.({0})
wendigen Mittel für die Forschungsarbeiten durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt werden, dann ist der Hauptzweck schon erreicht; denn erst auf dieser Grundlage kann eine Gesetzesarbeit getan oder können irgendwelche anderen Maßnahmen ergriffen werden. Ich bedaure außerordentlich, daß der Herr Bundesinnenminister nicht anwesend ist, in dessen Ressort die Vorarbeiten wohl fallen. Er muß die nötigen Mittel zur Verfügung stellen, um z. B. die Arbeiten des VDI, aber auch der anderen Stellen, die hier schon genannt worden sind, zu fördern.
Wenn wir nun davon ausgehen, daß der Bericht der Bundesregierung die Zusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse im In- und Ausland bringen soll, so frage ich mich eigentlich: Was wollen Sie, meine Damen und Herren, mit einer Überweisung dieses Antrags der SPD an die verschiedenen Ausschüsse? Der Antrag der SPD kann so, wie er vorliegt, von dem Hohen Haus angenommen werden, nachdem alle einverstanden sind, daß etwas geschehen muß und ein Bericht der Bundesregierung vorgelegt werden soll. Dazu braucht man keine Überweisung an die verschiedenen Ausschüsse mehr. Was sollen denn eigentlich die Ausschüsse? Die Ausschüsse können erst in Funktion treten, wenn der Bericht der Bundesregierung vorliegt und dann irgendwelche Maßnahmen oder gesetzliche Vorlagen erarbeitet werden sollen.
({1})
Der Herr Antragsteller hat, wenn ich ihn recht verstanden habe, gefordert, daß eine Kommission aus dem Bundestag gebildet werden soll, die solche Gesetze vorbereiten solle. Das steht allerdings nicht im Antrag, und das würde auch meiner Auffassung nach erst das Zweite sein, nachdem der Bericht der Bundesregierung vorliegt.
Ich würde also - um abzuschließen und die Dinge nicht noch unnötig zu verlängern; man könnte sehr viel darüber sagen - folgenden Vorschlag machen. Zunächst muß über den geschäftsordnungsmäßigen Antrag, der hier vorliegt, auf Überweisung an den Kommunalpolitischen Ausschuß und an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens abgestimmt werden. Ich unterstütze auch die Ausdehnung der Überweisung an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß, weil es sich in erster Linie um Industriebetriebe handelt. Ich würde aber bitten, den Alternativvorschlag zu prüfen - ich stelle einen solchen Antrag -, im gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt keine Ausschußüberweisung vorzunehmen, sondern den Antrag der SPD anzunehmen, in dem nichts weiter drinsteht, als daß die Bundesregierung ersucht wird, einen Bericht über die Verunreinigung zu geben und das darzulegen, was von den verschiedenen Vorrednern auch als notwendig anerkannt worden ist, damit man für die weitere Arbeit überhaupt eine Basis hat.
({2})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schulze-Pellengahr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach der ausgezeichneten Begründung des Herrn Abgeordneten Putzig und meiner verehrten Herren Vorredner kann ich mich zu den einzelnen Problemen außerordentlich kurz fassen. Die beiden Redner haben allerdings in erster Linie die direkten Schädigungen der Menschen behandelt, und sie haben nur sehr kurz die Schäden besprochen, die sich indirekt für die Menschen ergeben.
Ich möchte in dem Bericht der Bundesregierung auch Untersuchungen darüber angestellt sehen, ob es nicht durch den dauernden Fall von Asche auf die landwirtschaftlichen Produkte beim Genuß dieser Produkte zu gewissen Schädigungen des Menschen kommt. Es ist nicht klar zum Ausdruck gekommen, daß zweifelsohne große Schäden durch den dauernden Anfall von Chemikalien auf die landwirtschaftliche Produktion entstehen. Einer meiner Bekannten hat festgestellt, daß bei ihm auf den Quadratmeter pro Jahr 15 kg Asche gefallen sind. Daß das nicht ohne Einwirkung auf die Produktion bleiben kann, ist doch wohl selbstverständlich.
Auf die Schäden, die durch Verschmutzung und Beschädigungen entstehen, ist hingewiesen worden; ich brauche mich darüber nicht zu verbreiten.
Aber eines möchte ich noch erwähnen, nämlich die Schäden in der Forstwirtschaft. Sie sind in großem Maße zu verzeichnen. Dem Außenstehenden werden sie nur wenig klar; er weiß davon nichts. Deshalb müßte man darauf in dem Bericht der Bundesregierung besonders hinweisen. Noch kilometerweit vom Ruhrgebiet entfernt, an Stellen, die im Windschatten des Reviers liegen, ist es unmöglich, Nadelholz anzubauen. Auch verschiedene Laubholzarten, wie die Eiche, sind in diesen Gebieten krank; man spricht direkt von „kranken Revieren". Die ganze Forstwirtschaft muß sich bei ihrem Aufbau weitestgehend nach den Gegebenheiten der Rauchentwicklung richten. Die Zahl der für die Auswahl in Frage kommenden Hölzer wird durch die dauernde Verschmutzung und durch die chemischen Einwirkungen immer kleiner. Die Schäden sind sehr bemerkenswert.
Über die Zuständigkeit brauche ich nicht zu sprechen. Zweifelsohne ist der Bund zuständig. Bestimmt zuständig ist er aber .auch für gewisse Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Diese Paragraphen sind immerhin schon über fünfzig Jahre alt; sie sind, was die Erfassung und Entschädigung der entstandenen Schäden anlangt, absolut nicht mehr modern und entsprechen nicht der heutigen Zeit. Wir müssen daran denken, eventuell auch diese Entschädigungs- und Erfassungsparagraphen neu zu fassen, damit sie der Zeit entsprechen.
Mein Vorredner, Herr Dr. Drechsel, hat eben darüber gesprochen, ob man diesen Antrag nicht direkt annehmen sollte, weil man doch der Regierung in den Ausschüssen nur Bekanntes an die Hand geben könne und weil die Regierung selbstverständlich auch wisse, wo die Schäden im allgemeinen lägen. Ich glaube, daß wir dieser Anregung folgen könnten. Ich bin überzeugt, daß sich z. B. der Herr Landwirtschaftsminister den hier angeführten Aufgaben recht gern unterziehen wird.
({0})
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Meine Damen und Herren, es ist Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens
({0})
als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik beantragt.
({1})
- Es wird also keine Ausschußüberweisung beantragt.
({2})
Zuerst war ja von einem Herrn auch die Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik beantragt worden. Demnach wird über den Antrag selbst abgestimmt. Wer dem Antrag auf Drucksache 2598 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Da die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung erledigt sind, rufe ich Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({3}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1952 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs ({4}).
Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Ohlig.
Ohlig ({5}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushaltsausschuß hat mich beauftragt, trotz des vorliegenden Berichts auf der Drucksache 2896 einige ergänzende Ausführungen über den Inhalt dieses Berichts vorzutragen. Ich will mich dieses Auftrags in aller Kürze entledigen.
Auf Seite 4 des Berichts finden Sie ein Zahlenbild, das veranschaulicht, daß der Bund in immer zunehmendem Maße Aufgaben außerhalb der Bundesverwaltung erfüllen läßt. Das ist an und für sich nicht zu 'bedauern; aber allein im Einzelplan des Bundesministers des Innern gibt es gegenwärtig 800 Zahlungsempfänger. 1950 betrugen die Aufwendungen rund 30 Millionen DM, 1955 betrugen die ausgeworfenen Mittel bereits rund 122 Millionen DM. In diesen fünf Jahren hat sich die Summe also vervierfacht, und diese Mittel betrugen rund 30 0/o der Gesamtausgaben des Einzelplans 06.
Alle diese Ausgaben wurden durch das Parlament bewiligt. Der Haushaltsausschuß hält aber eine zweckmäßige Kontrolle über die Verwendung dieser Mittel für dringend erforderlich, zumal festgestellt wurde, daß einzelne Zahlungsempfänger aus mehreren Titeln des Haushaltsplans 06 und darüber hinaus auch noch aus weiteren Haushaltsplänen anderer Bundesministerien oft für den gleichen Zweck Zuwendungen erhalten. Deshalb empfiehlt der Haushaltsauschuß die Einrichtung einer zentralen Auskunfts- und Meldestelle. Diese Stelle soll vor der Mittelbewilligung gehört werden. Nach Ablauf eines Jahres hat diese Zentralstelle dem Bundestag zu berichten.
Der Bundesrechnungshof hat ferner im Jahre 1952 in einem größeren Umfang eine mißbräuchliche Anwendung der Bestimmungen des § 131 der Abgabenordnung festgestellt. Nach diesem Paragraphen können im Einzelfall Steuern ganz oder zum Teil erlassen, erstattet oder angerechnet werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre. Einige Oberfinanzdirektionen und Finanzminister der Länder haben auf Grund der Bestimmung dieses Paragraphen der Abgabenordnung hohe Steuerbeträge erlassen oder Sondervergünstigungen gewährt.
Dafür soll heute nur ein Beispiel angeführt werden. Der Finanzminister eines Landes hat auf Vorschlag einer Oberfinanzdirektion einer Kommanditgesellschaft Steuervergünstigungen für vier Jahre unter der Bedingung gewährt, daß diese Kommanditgesellschaft 3 bis 4 Millionen DM in eine neue Fabrik investierte. Das Endergebnis dieser Sondervergünstigung war, daß den Gesellschaftern Steuerbeträge erlassen wurden, die über das Doppelte der investierten Beträge hinausgingen. Der Rechnungsprüfungsausschuß hat von dem Finanzministerium dieses Landes eine Auskunft erbeten. Diese Auskunft ist eingegangen. Ich will daraus nur einige Sätze vorlesen:
So wirkte sich der zugesagte Steuernachlaß so aus, daß er die Höhe der Investitionen ungefähr errichte. Wenn man die gesetzlich zugelassenen Steuervergünstigungen berücksichtigt, welche die Firma infolge des Steuernachlasses nicht ausgenutzt hat, die sie jedoch ohne diesen Nachlaß hätte in Anspruch nehmen können, wird sich nach vorsichtiger Schätzung immer noch eine Begünstigung von 5 bis 6 Millionen DM ergeben.
Der Bundesrechnungshof ist der Auffassung, daß durch die hier gewährten Sondervergünstigungen der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt würde. Der Haushaltsausschuß hat sich dieser Auffassung einstimmig angeschlossen.
Das Zweite Gesetz über die Finanzverwaltung vom Mai 1952 sieht ein Zusammenwirken des Bundesministers der Finanzen mit den für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden vor. Auf eine Frage im Rechnungsprüfungsausschuß wurde geantwortet, daß der Bundesminister der Finanzen von diesem Recht zunächst keinen Gebrauch gemacht habe. Erst in letzter Zeit seien Abmachungen mit den Ländern getroffen worden. Man hofft, daß solche Dinge in Zukunft ohne Kenntnis und ohne Zustimmung des Bundesfinanzministers nicht mehr vorkommen werden.
Auf Seite 18 der Drucksache 2896 finden Sie dann eine Zusammenstellung über die finanziellen Ergebnisse der Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofes. Der Haushaltsausschuß empfiehlt die Annahme seines Antrags auf Drucksache 2896.
({6})
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Lindrath.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen von vier Mitgliedem des Hohen Hauses, und zwar der Abgeordneten Corterier, Dr. Kather und Wiedeck sowie im eigenen Namen habe ich die Ehre, eine tatsächliche Erklärung zu den Bemerkungen des Bundesrech({0})
nungshofs zur Bundeshaushaltsrechnung für das Jahr 1952 nach der Bundestagsdrucksache 1892 abzugeben. Die Erklärung bezieht sich auf die Ziffern 91 und 92 sowie 240 bis 242 und betrifft die Lastenausgleichsbank.
Auf Grund des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank vom 28. Oktober 1954 hat der Bundestag fünf sachverständige Mitglieder in das Überwachungsorgan dieses Kreditinstituts, [den Verwaltungsrat, gewählt, darunter außer mir die beiden Abgeordneten Corterier und Wiedeck, in deren Namen ich diese Ausführungen mache. Das gleiche gilt aber auch für den Abgeordneten Dr. Kather, der aus anderen Gründen ebenfalls Mitglied dieses Verwaltungsrats ist.
Die bankmäßige Durchführung wirtschaftlicher Förderungsmaßnahmen des Bundes für Vertriebenen-, Flüchtlings- und Sachgeschädigtenbetriebe ist in weitem Umfang der Lastenausgleichsbank übertragen worden. Die Lastenausgleichsbank ist ein Kreditinstitut und auch als solches gegründet. Sie hat sich in ihrer bisherigen Arbeit bewährt, da sie sich als Bank den wechselnden Anforderungen aus den ihr übertragenen Aufgaben leichter anpassen konnte, als dies etwa eine Verwaltungsbehörde hätte tun können. Es erscheint daher im Interesse einer schnellen, reibungslosen und wirtschaftsnahen Durchführung künftiger wirtschaftlicher Förderungsmaßnahmen für Geschädigtenbetriebe sehr bedenklich, wenn der Charakter der Bank als Kreditinstitut dadurch verwischt wird, daß sie in ein fiskalisch-wirtschaftliches Schema hineingepreßt wird, das den Erfordernissen einer bankmäßig-kaufmännischen Geschäftsführung widerspricht, und daß ihre finanzielle Beweglichkeit unbillig eingeengt wird. Um die Gesamtheit der ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben erfüllen zu können, muß die Lastenausgleichsbank wie alle Kreditinstitute die Möglichkeit haben, erstens auf Grund ihrer allgemeinen Ertragslage im übergeordneten Geschäftsinteresse auch solche Geschäfte zu übernehmen, deren Erträge aus sachlichen Gründen die entstehenden Kosten nicht decken; zweitens muß sie die Möglichkeit haben, zur Erfüllung auf sie zukommender Aufgaben aus ihren Erträgen gewisse Reserven anzusammeln, und drittens muß sie die Möglichkeit haben, Einnahmen und Ausgaben in längerer Vorausschau in Übereinstimmung zu halten. Diese Erfordernisse für eine auch in Zukunft erfolgreiche Arbeit der Lastenausgleichsbank werden vor allem vom Bundesrechnungshof nicht berücksichtigt.
In den Bemerkungen zur Bundeshaushaltsrechnung 1952 nach der Bundestagsdrucksache 1892 sind Ausführungen über die Lastenausgleichsbank enthalten, die in der mit den tatsächlichen Zusammenhängen nicht vertrauten Öffentlichkeit zu einer unberechtigten Kritik an der Geschäftsführung der Bank geführt haben. In namhaften Zeitungen sind auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs Ausführungen erschienen, die das Ansehen der Lastenausgleichsbank stark in Mitleidenschaft zu ziehen geeignet waren. Die Ausführungen des Bundesrechnungshofs können schon deshalb kein vollständiges Bild geben, weil sich seine diesem Bericht zugrunde liegende Prüfung nur auf die Tätigkeit der Lastenausgleichs-. bank für das Bundesausgleichsamt, nicht aber auf die zahlreichen anderen Geschäfte der Bank bezogen. Der Bundesrechnungshof führt in Ziffer 241 aus:
Die Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Dezember 1953 hat ergeben, daß die der Bank vom Bundesausgleichsamt eingeräumten Bedingungen nicht immer in angemessenem Verhältnis zu dem Umfang ihrer Tätigkeit und der hiermit verbundenen Verantwortung standen. Anlaß zu Beanstandungen hat insbesondere die Höhe der Gebühren gegeben, die das Bundesausgleichsamt der Bank für die Verwaltung der Eingliederungsdarlehen zugebilligt hatte. Diese Gebühren überschritten die persönlichen und sächlichen Aufwendungen in erheblichem Umfange. Der der Bank verbleibende Nutzen war unangemessen hoch.
Soweit der Bundesrechnungshof.
Hierzu ist festzustellen: Die beanstandeten Vergütungssätze beruhten auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Hauptamt für Soforthilfe bzw. später dem Bundesausgleichsamt und der Lastenausgleichsbank. Ihre Höhe liegt mit 0,375 % vom jeweiligen Darlehensbestand wesentlich unter den üblichen Entgelten für vergleichbare Bankleistungen. Da die Gebühren auf den jeweiligen, durch Tilgung laufend absinkenden Darlehensstand berechnet werden, fallen bei zehnjähriger Laufzeit eines Darlehens rund 75 % der Gesamtgebühren in der ersten nur nur 25 % in der zweiten Hälfte der Laufzeit an. Die Kosten der Darlehensverwaltung bleiben demgegenüber während der gesamten Laufzeit etwa gleich. Während der ersten Hälfte der Laufzeit eines Darlehens ergeben sich daher gewisse Gebührenüberschüsse, die aber zur Deckung der Fehlbeträge während der zweiten Hälfte der Laufzeit benötigt werden. Auf den Ursprungsbetrag des Darlehens berechnet, entspricht die vereinbarte Gebühr von 0,375 % des durch Tilgung fallenden jeweiligen Darlehensstandes einem Durchschnittssatz von 0,22 %, den der Bundesrechnungshof auch für angemessen erklärt hat.
Im Grunde ist die Beanstandung des Bundesrechnungshofes also darauf zurückzuführen, daß die Lastenausgleichsbank und das Bundesausgleichsamt bei ihren Vereinbarungen in banküblicher Weise die gesamte Laufzeit der Darlehen im Auge hatten, während der Bundesrechnungshof die Festsetzung der Gebühren auf der Basis einer Kostenrechnung für ein einzelnes Jahr nach Art der Etatrechnung einer Verwaltungsbehörde verlangt. Ein solches Verfahren, das sich nur auf ein einzelnes Jahr und darüber hinaus nur auf eine einzelne Geschäftssparte bezieht, entspricht für ein Kreditinstitut, das auch auf längere Sicht rentabel arbeiten muß, nicht den bankmäßigen Erfordernissen sorgfältiger Geschäftsführung.
Weiter führt der Bundesrechnungshof in der gleichen Ziffer dann aus:
Hinzu kam, daß das Hauptamt für Soforthilfe und später das Bundesausgleichsamt der Lastenausgleichsbank laufend höhere Beträge zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewiesen haben, als sie tatsächlich benötigte ({1}). Die auf diesen Zuweisungen beruhende Geldflüssigkeit der Bank hat es ihr zeitweilig gestattet, etwa 80 Millionen DM zu günstigen Bedingungen zinsbringend anzulegen.
Hierzu ist festzustellen: Die an sich richtige Bemerkung hat zu falschen Schlüssen in der Öffentlichkeitgeführt, da der Bericht des Bundesrech({2})
nungshofes einige wichtige Zusammenhänge und Tatsachen nicht erwähnt. Die Lastenausgleichsbank ist vom Bundesausgleichsamt nur während der Zeit mit Mitteln bevorratet worden, in der der Ausgleichsfonds wegen des langsamen Anlaufens der Ausgleichsleistungen über große Guthaben bei der Bank deutscher Länder verfügte, die mit 3 % verzinst wurden. Die Lastenausgleichsbank konnte für den Fonds einen höheren Zinssatz erwirtschaften. Dem Bundesausgleichsamt ist aus dieser zwischenzeitlichen Anlage daher kein Schaden, sondern gerade ein zusätzlicher Gewinn von 1,7 Millionen DM entstanden. Die Bank hat die zwischenzeitliche Anlage der Gelder darüber hinaus nach Richtlinien vorgenommen, die eine Förderung der Geschädigtenbetriebe zum Ziel hatten. Seit 1954 wird die Lastenausgleichsbank wegen der veränderten Kassenlage des Bundesausgleichsamts nicht mehr bevorratet.
Schließlich und letztlich führt der Bundesrechnungshof in Ziffer 242 aus:
Der Bundesrechnungshof hat den Präsidenten des Bundesausgleichsamts gebeten, die Geschäftsbeziehungen zur Lastenausgleichsbank neu zu regeln. Er hat insbesondere verlangt, daß die Gebühren ermäßigt und auf der Grundlage einer Kostenrechnung festgesetzt werden. Dabei hat er darauf hingewiesen, daß bei Zahlung von Gebühren aus dem Ausgleichsfonds eine besonders sorgfältige Prüfung erforderlich ist, da jeder Betrag, der über das angemessene Maß hinaus hierfür verwendet wird, dem Ausgleichsfonds für Leistungen an Geschädigte verlorengeht.
({3})
Zu diesen Ausführungen des Bundesrechnungshofes muß folgendes gesagt werden. Das Kapital der Bank ist voll im Besitz des Bundes und gehört zu 22/25 dem Sondervermögen Ausgleichsfonds. Ihre Aufgaben erstrecken sich im wesentlichen auf den gleichen Personenkreis wie die des Ausgleichsfonds. Die zeitweilige Ansammlung gewisser Überschüsse bei der Bank, wie sie sich aus dem vereinbarten Verfahren der Gebührenberechnung zwangsläufig ergab, war daher völlig unbedenklich, um so mehr, als die vom Bundesrechnungshof verlangten Maßnahmen ja zu keiner Verminderung der Gebührenzahlungen des Ausgleichsfonds, sondern lediglich zu einer anderen zeitlichen Verteilung führten.
Die Ansammlung gewisser freier Mittel bei der Bank ist aber nicht nur in ihrem Gründungsgesetz verankert, sondern hat sich z. B. auch im Zusammenhang mit den Problemen der Kurspflege für die Anleihen als unbedingt erforderlich erwiesen.
Da die Lastenausgleichsbank auf Drängen des Bundesrechnungshofs trotz erheblicher Bedenken ihrer Organe dem Bundesausgleichsamt für 1953 den Betrag von 1 Million DM erstatten und für 1954 auf ihr vertraglich zustehende Gebührenforderungen in Höhe von 2 Millionen DM verzichten mußte, verfügt sie nicht über genügend freie Mittel, da die Einzahlung des Kapitalanteils des Ausgleichsfonds seinerzeit auch nicht in Form liquider Mittel, sondern durch Umwandlung von Liquiditätskrediten, die bereits längere Zeit für von ihr verbürgte Betriebsmittelkredite ausgeliehen waren, erfolgte.
Schon an diesem Beispiel ist ersichtlich, welche Auswirkungen die Mißachtung des Charakters der Lastenausgleichsbank als Kreditinstitut für ihre Möglichkeit zur Erfüllung der ihr vom Parlament gestellten Aufgaben haben muß.
Der Bundesrechnungshof hat ohne Zweifel die Aufgabe und damit auch die Pflicht, im Rahmen seines Aufgabengebietes formelle und materielle Prüfungen, Ordnungsprüfungen sowie Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchzuführen und dazu Bemerkungen zu machen, Beanstandungen zu erheben und unseres Erachtens auch Empfehlungen zu geben. Mitgestaltend in die Aufgaben der Verwaltungsbehörden und anderer Verwaltungsstellen privater und öffentlicher Art einzugreifen, steht ihm indessen nicht zu. Hierfür kann er auch eine echte Verantwortung nicht übernehmen.
Es ist daher nicht zu billigen, wenn der Bundesrechnungshof gemäß Ziffer 242 insbesondere „verlangt" - also fordert -, „daß die Gebühren ermäßigt und auf der Grundlage einer Kostenrechnung festgesetzt werden".
Der Bundesrechnungshof überschreitet auch seine Befugnisse, wenn autorisierte Vertreter dieser Behörde vor einem Ausschuß dieses Parlaments, wie protokollarisch nachweisbar, erklärt haben:
Die Höhe der Gebühren wird der Bundesrechnungshof
- der Bundesrechnungshof! künftig in der Weise regeln lassen, daß die Lastenausgleichsbank entsprechend der allgemeinen Übung eine ordnungsgemäße Kostenrechnung aufzustellen hat. Diese Berechnung hat die Grundlage für die Festsetzung der Verwaltungskostenentschädigung zu bilden.
Diese Erklärung, die ich namens der vier Mitglieder des Verwaltungsrats abgegeben habe, bezweckt:
Erstens. Die ungünstigen Auswirkungen der mißverständlichen Bemerkungen in der Drucksache 1892 sollen im Interesse der Lastenausgleichsbank nach Möglichkeit paralysiert werden.
Zweitens. Die Mitglieder des Bundestages im Verwaltungsrat der Lastenausgleichsbank fordern im Bereich ihrer gesetzmäßigen Verantwortung die Anerkennung der Lastenausgleichsbank auch im Rahmen einer Prüfung als echtes Kreditinstitut mit allen sich hieraus ergebenden Folgen.
Drittens und letztens. Der Bundesrechnungshof möge sich im Rahmen seiner Prüfungsaufgaben halten und Eingriffe exekutiver Art in die gesetzlichen Zuständigkeiten anderer Institutionen unterlassen.
({4})
Präsident . D. Dr. Gerstenmaier: Herr Staatssekretär Hartmann, würden Sie so freundlich sein, erst den Abgeordneten Ohlig sprechen zu lassen? Ich nehme an, daß Ihnen das erwünscht ist.
Herr Abgeordneter Ohlig, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich jetzt in der Diskussion zu einigen Punkten Stellung nehmen.
({0})
Punkt 1 ist mehr eine Ergänzung zu meinen Ausführungen über die Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Es handelt sich hier um einen Überblick über die Steuerrückstände bei der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Lohnsteuer. Diese Aufstellung stammt vom 31. Mai 1956. Ich erinnere an die Feststellung des Bundesrechnungshofs, nach der einzelne Oberfinanzdirektionen bei der Gewährung von Steuerstundungen und Sondervergünstigungen recht großzügig gewesen sind. Damit dieser Hinweis des Bundesrechnungshofs auch gewürdigt wird, halten wir uns verpflichtet, über die Steuerrückstände hier dem Hohen Hause von uns aus zu berichten.
Sie betrugen bei der veranlagten Einkommensteuer am 31. Mai 1956 rund 728 Millionen DM. Davon waren gestundet rund 364 Millionen DM, wegen eines schwebenden Verfahrens ausgesetzt rund 122 Millionen DM und noch nicht beigetriebene Steuern rund 240 Millionen DM. Bei der Körperschaftsteuer betrugen die Rückstände rund 222 Millionen DM. Davon waren gestundet 121 Millionen DM, wegen eines schwebenden Verfahrens ausgesetzt rund 78 Millionen DM, noch nicht beigetriebene Steuern rund 22 Millionen DM. Bei der Lohnsteuer aber betrugen die Rückstände nur 31 Millionen DM. Davon waren gestundet rund 4 Millionen DM, ausgesetzt rund 5 Millionen DM und noch nicht beigetrieben rund 22 Millionen DM. Wir möchten diesen Tatbestand hervorheben, weil aus dieser Tabelle ganz eindeutig hervorgeht, daß die Lohnsteuerpflichtigen die pünktlichsten Steuerzahler des Bundes sind.
({1})
Allerdings möchte ich nicht verschweigen, daß
die Steuerrückstände in den letzten zwei Jahren geringer geworden sind. Am 1. Mai 1954 betrugen sie 1275 Millionen, am 1. Mai 1956 rund 950 Millionen DM. Aber im Jahre 1956 betrugen die gesamten Steuerrückstände bei der veranlagten Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer rund 920 Millionen, bei der Lohnsteuer nur rund 31 Millionen DM. Mit der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist es also, wenn wir uns diese Zahlen vor Augen halten, tatsächlich recht problematisch.
Der zweite Punkt betrifft die Dinge um die Lastenausgleichsbank. Das ist eine Angelegenheit, bei der wir geglaubt haben, die strittigen Fragen könnten im Rechnungsprüfungsausschuß geklärt werden. Es gäbe zu der Erklärung meines Vorredners manches zu sagen. Wir im Rechnungsprüfungsausschuß waren der Auffassung, daß die Beanstandungen des Bundesrechnungshofes sachlich in Ordnung waren; aber die Dinge wurden in einer Aussprache im Rechnungsprüfungsausschuß geklärt. Nach anfänglichem Sträuben wurden vom Herrn Vertreter des Bundesvertriebenenministeriums die von Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses gestellten Fragen beantwortet; bitte, erst nach anfänglichem Sträuben, weil man sich auf formelle Dinge zurückzog und die Lastenausgleichsbank in die gleiche Linie mit anderen öffentlichen Bankinstituten stellte. Vielleicht ist das formell richtig; aber alle Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben erklärt, daß es ihnen nicht darum gehe, die Lastenausgleichsbank nun besonders scharf unter die Lupe zu nehmen. Wir sagten, daß wir uns verpflichtet fühlten, durch eine wahrheitsgemäße Darstellung draußen in der Öffentlichkeit die Lastenausgleichsbank zu verteidigen. Deshalb bedauern wir, daß einige Sachen wieder zur Sprache gebracht werden, von denen wir alle angenommen haben, sie seien durch die Aussprache im Rechnungsprüfungsausschuß bereinigt.
Ich wollte also zur Lastenausgleichsbank nichts sagen, vielmehr nur auf folgenden Tatbestand hinweisen und den zuständigen Minister um eine Auskunft dazu bitten. Es wurde uns jetzt mitgeteilt, der Vertreter des Bundesvertriebenenministeriums habe nach der Aussprache im Rechnungsprüfungsausschuß angedeutet, daß disziplinarische Untersuchungen gegen Personen eingeleitet würden, die Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses Informationen gegeben hätten.
({2})
Darin erblicken wir eine Beschneidung der Rechte des Rechnungsprüfungsausschusses und richten deshalb an den Herrn Bundesminister für Vertriebene die Frage, ob er den Vertreter seines Ministeriums zu diesen Äußerungen beauftragt hat. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erfüllen ihre Aufgaben im Auftrage des Parlaments. Die Kontrolle der Bundeshaushaltsrechnung wird unmöglich gemacht, wenn durch Androhung disziplinarer Maßnahmen versucht wird, eine Auskunftserteilung zu verhindern. Der Bundesrechnungshof und auch der Rechnungsprüfungsausschuß haben in allen ihren Berichten in den vergangenen Jahren das notwendige Verständnis für die vorhandenen Anlaufschwierigkeiten bei der Rechnungslegung gezeigt. Die Erfüllung der Kontrollaufgaben des Parlaments würde aber unmöglich, wenn auch nur die Absicht vorhanden wäre, die Auskunftserteilung zu erschweren. Deshalb bitten wir darum, daß eventuell auch die Bundesregierung hierzu Stellung nimmt.
Zum Schluß möchte ich namens der sozialdemokratischen Fraktion den Herrn Bundesminister der Finanzen ersuchen, gerade auch den Bemerkungen Beachtung zu schenken, die der Bundesrechnungshof über die Unternehmen des Privatrechts und Unternehmen in der Form von juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf den Seiten 45 bis 76 der Drucksache 1892 gemacht hat. Gerade im Anschluß an die gestrige Debatte über die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand gewinnen diese Bemerkungen eine aktuelle Bedeutung. § 48 der Reichshaushaltsordnung enthält bestimmte Vorschriften über die Rechtsform der Unternehmungen. § 60 der Wirtschaftsbestimmungen für die Reichsbehörden enthält die Voraussetzungen für die Beteiligung des Bundes und schreibt die Zustimmung des Bundesministers der Finanzen für die Übernahme von Beteiligungen vor. Die Bildung eines Aufsichtsrats und die Sicherung des Bundeseinflusses in den Aufsichtsräten sind erforderlich. Nach § 48 der Reichshaushaltsordnung hat die Bundesregierung auch ein Weisungsrecht gegenüber den Vertretern des Bundes.
Wir erwähnen das alles, weil der Rechnungsprüfungsausschuß die gründliche Prüfung dieser Bemerkungen des Bundesrechnungshofs in der Hauptsache dem Unterausschuß „Bundesvermögen und Bundesbeteiligungen" überlassen hat. Aber da wir heute hier im Parlament über die Entlastung insgesamt abzustimmen haben, erscheint es uns notwendig, die Bedeutung dieser Ausführungen in
der Drucksache des Bundesrechnungshofs herauszustellen. Eine gründliche Durcharbeitung gerade dieser Bemerkungen erscheint uns außerordentlich
({3})
wichtig. Wir richten deshalb an den Herrn Bundesminister der Finanzen die dringende Bitte, daß er immer wieder auf die Pflicht zur strengsten Einhaltung der Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung hinweist und die Einhaltung auch überwacht. Wenn wir uns allerdings der Stellungnahme des Herrn Bundesfinanzminister zur Frage des „Wirtschaftsbilds" und des Volkswagenwerks erinnern, müssen wir sagen, er ist in einer sehr peinlichen Lage. Wenn solche Dinge am grünen Holz geschehen, was soll es dann erst am dürren geben! Da es aber im Augenblick keine andere Stelle gibt, an die wir unseren Appell richten können, richten wir ihn an die Adresse des Herrn Bundesfinanzministers.
Im übrigen bittet die sozialdemokratische Fraktion, über den Antrag des Haushaltsausschusses getrennt nach den einzelnen Ziffern abstimmen zu lassen. Die Ziffern 1 und 2 werden wir aus politischen Gründen ablehnen, den Ziffern 3 und 4 werden wir zustimmen.
Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Bericht, den der Herr Abgeordnete Ohlig erstattet hat, und zu seinen Ausführungen eben in der Debatte darf ich für das Bundesfinanzministerium folgendes erklären:
Erstens: Er hat in seinen letzten Ausführungen auf die Wichtigkeit der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs über die Unternehmen des Bundes auf den Seiten 45 ff. des Berichts hingewiesen. Ich kann sagen, daß das Bundesfinanzministerium, das hier in erster Linie angesprochen worden ist, diesen Bemerkungen nicht nur Beachtung schenken wird, sondern daß es ihnen vollauf Beachtung geschenkt hat. Der Bericht bezieht sich ja auf das Rechnungsjahr 1952, also auf Vorgänge, die vier Jahre zurückliegen, und befaßt sich zum Teil mit Fragen, die noch aus der Zeit der Länderverwaltung herstammen. Gerade wenn Sie in die Vorbemerkungen zum Bundeshaushalt hineinschauen, die von Jahr zu Jahr umfangreicher und eingehender geworden sind, werden Sie daraus entnehmen, in wie großem Umfang der Bundesfinanzminister diese sehr wichtigen und dankenswerten Anregungen des Bundesrechnungshofs in die Praxis umgesetzt hat.
Ein Teil der Fragen ist heute früh schon von mir mit erwähnt worden, insbesondere die Fragen der Aufsichtsräte. Wir haben bei den großen GmbH, wie der Industrieverwaltungsgesellschaft und dem Volkswagenwerk, Aufsichtsräte gebildet, die nach dem GmbH-Gesetz nicht notwendig sind. Wir haben die Bilanzen dieser GmbH veröffentlicht, wozu auch keine Verpflichtung bestand. Es sind Bundesvertreter in den Aufsichtsrat geschickt worden. Ich habe heute morgen das Beispiel genannt, daß in einem sehr wichtigen Aufsichtsrat von 21 Mitgliedern der Bund nur zwei Vertreter hat. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht auf Drucksache 1892, Seite 49, gerade darauf hingewiesen, daß infolge des Vorschaltgesetzes und unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. des Mitbestimmungsrechtes die Vertretung des Bundes in diesen Aufsichtsräten sehr gering sei, daß der Bund in keinem dieser Aufsichtsräte eine Mehrheit habe. Ich ,glaube trotzdem sagen zu können, daß im Rahmen der aktienrechtlichen Zuständigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat für die laufenden Geschäfte der Gesellschaft die Bundesvertreter immer bemüht gewesen sind, die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung, die sich insbesondere in den Weisungen der zuständigen Minister äußern, durchzusetzen.
Zweitens zu der Frage der Steuern: Zur Vermeidung von Mißverständnissen darf ich darauf hinweisen, daß die Beanstandungen des Berichtes sich ja nicht auf die Bundes finanzverwaltung beziehen, die praktisch einerseits aus der Verwaltung der Zölle und Verbrauchsteuern durch die Zollämter, dann aber nur aus der Verwaltung der Umsatz- und der Beförderungssteuer besteht, die auch nur in der Mittelstufe durch Bundesbeamte wahrgenommen wird. Es handelt sich hier um Handlungen der Länder finanzverwaltungen. Die Einteilung der Zuständigkeiten durch das Grundgesetz ist ja in der Öffentlichkeit noch nicht überall genügend bekannt. Es passiert sogar gelegentlich, daß auch Mitglieder des Hohen Hauses Beschwerden über Handlungen von Finanzämtern in Einkommen- oder Körperschaftsteuersachen an den Bundesfinanzminister richten. Wir fühlen uns durch diese Zuschriften sehr geehrt, aber wir sind dabei weitaus überschätzt. Wir sind für die Verwaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer nur in sehr geringem Umfange zuständig; in welchem Umfange, kann ich nachher gleich sagen.
Ich möchte zunächst auf eine Bemerkung in dem Bericht des Herrn Abgeordneten Ohlig zurückkommen. Er sagte, daß der Bundesfinanzminister sich erst in der letzten Zeit mit den Beanstandungen befaßt habe. Dem ist nicht so. Eine Einwirkungsmöglichkeit, und zwar eine beschränkte, hat der Bundesfinanzminister erst seit dem Zweiten Finanzverwaltungsgesetz vom 15. Mai 1952. Die Ausführungsverordnung dazu, die auch der Zustimmung des Bundesrates bedurfte, ist am 12. August 1952 ergangen, also weniger als drei Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Ich glaube, schneller kann gar nicht gearbeitet werden. Seit dem August 1952 ist das Bundesfinanzministerium bei größeren Fällen der Einkommen- und Körperschaftsteuer in gewissem Umfange mit zuständig. Es hat von diesen Zuständigkeiten Gebrauch gemacht. Allerdings tendieren die Länder dahin, beim Fristablauf dieser Verordnung die Befugnisse des Bundesfinanzministers noch über das geringe Maß, das ihm zusteht, einzuschränken. Ich glaube der Zustimmung des Hohen Hauses sicher zu sein, wenn ich sage, daß eine noch stärkere Einschränkung der Befugnisse des Bundesfinanzministers auf diesem wichtigen Gebiet nicht in Frage kommen kann. Es muß doch wohl sichergestellt werden, daß im einheitlichen Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik die von diesem Hohen Hause erlassenen Bundessteuergesetze auch einheitlich durchgeführt werden.
Nun zur Frage der Steuerrückstände. Die Steuerrückstände sind auch unsere Sorge. Aber Herr Abgeordneter Ohlig hat eben schon bemerkt, daß sie in der letzten Zeit zurückgegangen sind. Wir halten alle paar Monate regelmäßige Konferenzen der Oberfinanzpräsidenten im Bundesfinanzministerium ab und beschäftigen uns regelmäßig auch mit der Höhe der Steuerrückstände und mit ihrer Verminderung. Natürlich hängt ihre Höhe einerseits mit der allgemeinen Wirtschaftslage zusammen,
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andererseits aber auch mit der Komplizierung des Steuerrechts. Ich möchte diesen Punkt im Augenblick hier nicht weiter vertiefen. Wenn jedoch die Steuergesetze so kompliziert sind und die Steuerpflichtigen häufig erst bis zum Bundesfinanzhof gehen müssen, bleiben eben viele Rechtsfragen offen, und während dieser Zeit ist es sehr schwierig - das soll ja auch im allgemeinen nicht geschehen -, in erheblich streitigen Fällen die Steuerbeträge schon vorweg einzuziehen.
Nun ist hier auf das Beispiel der Lohnsteuer lobend verwiesen worden. Dabei ist aber wohl der Unterschied zwischen der Lohnsteuer und der Einkommensteuer verkannt worden. Es ist kein Verdienst der Lohnsteuerpflichtigen, daß die Lohnsteuer so pünktlich abgeführt wird; denn die Lohnsteuerpflichtigen - dazu gehören ja alle Unselbständigen, auch die Beamten - sind daran nicht beteiligt. Die Lohnsteuer wird durch die Arbeitgeber an die Finanzämter abgeführt. Die Arbeitgeber haben dabei allerdings die Steuerschuld eines anderen, nämlich des Arbeitnehmers, dem Finanzamt gegenüber zu erfüllen. Diese Steuer wird in monatlichen Teilbeträgen laufend an das Finanzamt abgeführt.
Man könnte aber bei der Einkommensteuer vielleicht zu einer Verbesserung kommen, wenn man es nämlich nach einem ausländischen Vorbild so machte wie bei der Umsatzsteuer, daß jeder Steuerpflichtige bei Abgabe seiner Steuererklärung den ungefähren Betrag dessen, was sich als Steuer daraus ergibt, falls das seine vier Vorauszahlungen überschreitet, sofort an das Finanzamt abführt; denn das ist ja das, was er sicher an das Finanzamt zu zahlen hat. Dann braucht sich nachher die Einziehung nur noch auf die Differenz zwischen der Erklärung des Steuerpflichtigen und der veranlagten Steuer zu beschränken. Wir würden einmal anregen, im Finanzausschuß, in dem zur Zeit Vereinfachungsvorschläge beraten werden, auch diesen Punkt zu erörtern.
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Das Wort hat der Herr Bundesminister für Vertriebene.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Sie, Herr Abgeordneter Ohlig, auf die Vorwürfe und materiellen Anschuldigungen, die Sie in der Sitzung vom 1. Oktober 1956 erhoben haben, hier nicht eingegangen sind, nehme ich an, daß ich dazu auch nicht mehr Stellung zu nehmen brauche. Ich hätte mich sonst - das allerdings möchte ich hier ganz klar sagen - vor die Beamten meines Hauses und ebenso auch vor die Beamten der Ausgleichsbank gestellt. Ich habe sehr genau nachgeprüft, ob diese Vorwürfe berechtigt sind, und es ist mir bis heute nicht gelungen, irgendeinen Anhaltspunkt für ihre Richtigkeit zu finden. Ich wollte das nur feststellen.
Ich möchte zu dem Thema: „nach anfänglichem Sträuben", so sagten Sie hier, kurz etwas sagen. Es ist völlig richtig, daß ich damals dagegen war, in die Satzung der Bundesausgleichsbank Verpflichtungen aufzunehmen, die für andere Kreditanstalten des öffentlichen Rechts nicht gegeben waren. Ich wollte nur gleiches Recht für alle. Ich habe selbstverständlich nichts dagegen, daß der Vertreter meines Ministeriums jede Auskunft gibt, und ich glaube, auch die anwesenden Mitglieder des Verwaltungsrats werden bestätigen, daß wir jede Auskunft gegeben haben. Im übrigen sind ja diese Dinge erledigt.
Ich möchte nur dieses „anfängliche Sträuben" hier noch einmal begründen. Ich selbst habe damals die genannte These vertreten. Ich habe niemals einem Vertreter meines Hauses etwas von disziplinarischen Maßnahmen gesagt, und der Vertreter des Hauses selbst hat nicht von disziplinarischen Maßnahmen gesprochen, sondern das Protokoll enthält hier folgendes - ich bitte, diesen einen Satz verlesen zu dürfen - bei Herrn von Aulock:
Dieser teilte mit, er sehe sich aus gegebenem Anlaß zu dem Hinweis genötigt, daß die Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse vertraulich seien.
Nachdem nun nach Ihrer Aussage diese Vorwürfe damals aus der Sitzung vom 1. Oktober von einem Mitglied des Verwaltungsrats stammen sollen, war, glaube ich, diese Äußerung berechtigt. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich in keinem Fall einem Vertreter des Hauses das Recht gegeben habe, solche Erklärungen abzugeben, und daß auch der Vertreter des Hauses - und ich glaube, die vier Verwaltungsratsmitglieder sind Zeugen, daß das nicht gesagt worden ist - eine solche Erklärung nicht abgegeben hat.
({0}) - Danke!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist getrennte Abstimmung beantragt. Ich rufe deshalb den Antrag des Ausschusses - Drucksache 2896 - unter Ziffer 1 auf. Wer dieser Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Meine Damen und Herren, das ist nicht auszumachen. Wer der Ziffer 1 des Antrags des Ausschusses auf Drucksache 2896 zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; Ziffer 1 ist angenommen.
Wer der Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. -Gegenprobe! - Das ist das gleiche Stärkeverhältnis; Ziffer 2 ist angenommen.
Ich rufe auf die Ziffern 3 und 4. Wer diesen Ziffern zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Damit, meine Damen und Herren, ist die Tagesordnung erschöpft.
Ich gebe noch bekannt, daß die Sitzung des Ausschusses für den Lastenausgleich heute um 14 Uhr stattfindet.
Die nächste, die 184. Sitzung des Deutschen Bundestages berufe ich ein auf Mittwoch, den 16. Januar 1957, 9 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.