Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 3/8/1956

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich dem Haus folgendes bekanntgeben. Mit Schreiben vom 5. März 1956 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die ursprünglich für den 15. März 1956 vorgesehene mündliche Verhandlung in dem Verfahren über die Beschwerde des Abgeordneten Schmidt-Wittmack gegen den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 23. Februar 1955 auf den 20. März 1956 anberaumt und den Präsidenten als Vertreter des Bundestages geladen. Ich schlage dem Hause vor, an Stelle des Präsidenten den Vorsitzenden des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität, den Herrn Vizepräsidenten Dr. Schneider ({0}), zu entsenden. - Das Haus ist damit einverstanden. Weiter darf ich dem Hause Kenntnis geben von einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft Freier Demokraten vom 7. März. Ich darf das Schreiben vorlesen: Sehr verehrter Herr Präsident! Nachdem die Fraktion der FDP in der gestrigen Plenarsitzung dagegen protestiert hat, daß wir kraft eigenen Rechts eine Fraktion bilden könnten, weil drei Mitglieder dieser Fraktion nicht mehr der gleichen Partei angehörten, bitten wir Sie, die Zustimmung des Bundestages gemäß Geschäftsordnung § 10 Abs. 1 letzter Satz dafür herbeizuführen, daß die 16 Bundestagsabgeordneten, die in dem Schreiben vom 5. März aufgeführt sind, sich zu einer Fraktion zusammenschließen können. Ich stelle fest, daß die Arbeitsgemeinschaft nicht in Anspruch nimmt, eine politische Partei zu vertreten. Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung Dr. Ludwig Schneider Ich frage, ob dazu das Wort gewünscht wird. - Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bucher.

Dr. Ewald Bucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000288, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der FDP widerspreche ich, daß dieser Punkt heute auf die Tagesordnung gesetzt wird. Ich bitte Sie, dies nicht als kleinliche Schikane aufzufassen. Aber es handelt sich doch hier um eine Frage, die wichtige Probleme aufwirft. Zum Beispiel -erklärt die Arbeitsgemeinschaft wohl, daß sie keine politische Partei vertrete; sie führt aber einen Namen, der dem Namen einer politischen Partei sehr ähnelt. Das alles sind Fragen, mit denen sich nach unserer Ansicht gemäß § 129 der Geschäftsordnung zunächst der Geschäftsordnungsausschuß befassen sollte. Er kann das auch auf Grund seines Initiativrechtes ohne weiteres tun. Aus diesen Gründen erheben wir gemäß § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung Einspruch dagegen, daß diese Frage heute behandelt wird.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Meine Damen und Herren! Sie haben diesen Widerspruch gehört. An sich war nicht vorgesehen, die Sache im Rahmen der Tagesordnung zu verhandeln. Nachdem Einspruch erfolgt ist, werde ich die Angelegenheit zunächst vor den Ältestenrat bringen. - Herr Abgeordneter Ritzel, wollten Sie dazu das Wort, oder sind Sie damit einverstanden? ({0}) Ich darf daran erinnern, meine Damen und Herren, daß wir heute um 11 Uhr 15 eine Sitzung des Altestenrats haben. Nach einer interfraktionellen Absprache soll Punkt 4 der heutigen Tagesordnung, nämlich die zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes, um die dritte Beratung ergänzt ({1}) werden. - Ich höre keinen Widerspruch; das Haus ist einverstanden. Wir werden also das Gesetz heute verabschieden. Schließlich hat die Fraktion der CDU/CSU den Antrag auf Erweiterung der heutigen Tagesordnung um die Erste Beratung des Entwurfs einer weiteren Ergänzung des Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 ({2}) gestellt. Ich frage, ob das Haus mit dieser Erweiterung einverstanden ist. - Ich höre keinen Widerspruch. ({3}) - Sie widersprechen? Meine Damen und Herren, dann werden wir darüber abstimmen. Diejenigen Damen und Herren, die dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Aufnahme des Entwurfs Drucksache 2180 in die heutige Tagesordnung zustimmen wollen, bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen. Ich setze diesen Punkt auf die Tagesordnung, und zwar unmittelbar hinter die Fragestunde, also unmittelbar hinter Punkt 1. Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 5. März 1956 die Kleine Anfrage 218 der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Müller-Hermann und Genossen betr. Befriedigung von Gläubigern der Sonderbauverwaltung Rheinland-Pfalz - Drucksache 1970 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 2194 vervielfältigt. Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zur Tagesordnung. Ich rufe auf Punkt 1: Fragestunde ({4}). Zur Beantwortung der Frage 1 des Abgeordneten Matthes betreffend die ärztliche und pflegerische Versorgung der bettlägerig erkrankten Soldaten: Beabsichtigt der Herr Bundesverteidigungsminister die Einrichtung friedensmäßiger Militärlazarette, oder soll die ärztliche und pflegerische Versorgung der bettlägerig erkrankten Soldaten der Streitkräfte durch Verträge mit den im Standort befindlichen Krankenhäusern sichergestellt werden? hat das Wort der Herr Bundesminister für Verteidigung.

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Frage des Herrn Abgeordneten Matthes antworte ich wie folgt. Es ist beabsichtigt, friedensmäßige Militärlazarette einzurichten. Bis zur endgültigen Einrichtung dieser Lazarette ist der Abschluß von Verträgen mit zivilen Krankenanstalten vorgesehen, um so den Bedarf an Krankenbetten in der Übergangszeit zu decken. Diese Verträge sollen sich auch auf Fälle erstrecken, in denen nach Aufstellung der Militärlazarette deren Bettenzahl nicht ausreicht. Gestatten Sie mir noch einen kurzen Zusatz. Die NATO-Planung sieht die Aufstellung von mobilen Truppen und damit auch von mobilen Sanitätseinheiten vor. Mobile Sanitätseinheiten sind u. a. Sanitätsbataillone, Feldlazarette, Sanitätsdepots und Untersuchungsstellen. Die kurzfristige Marschbereitschaft erfordert es, daß solche Einheiten organisatorisch zusammengefaßt bleiben. Soweit es sich um Einheiten für Kranken- und Verwundetenversorgung handelt, wie Sanitätsbataillone und Feldlazarette, können sie nicht nur die erforderliche soldatische Feldausbildung betreiben, sondern müssen in ihrer fachlichen Tätigkeit im Krankendienst ständig geschult und fortgebildet werden. Dies ist organisatorisch nur durch die friedensmäßige Aufstellung in territorialen Lazaretten möglich.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Heinz Matthes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001437, Fraktion: Deutsche Partei (DP)

Danke!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 2 - Abgeordneter Matthes - betreffend deutsche Auslandsschulen in Spanien: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den deutschen Auslandsschulen in Spanien Hilfe angedeihen zu lassen, deren Bestand - nach der Schließung zahlreicher deutscher Schulen auf alliierte Weisung bei Kriegsschluß - nicht gesichert ist? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär des Auswärtigen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident, ich darf die Frage des Herrn Abgeordneten so beantworten: Wenn auch im Jahre 1945 die deutschen Schulen in Spanien geschlossen und ihre Gebäude unter dem Druck der Alliierten beschlagnahmt worden sind, so hat doch das Auswärtige Amt seit seiner Wiedererrichtung alle Möglichkeiten der Wiedereröffnung und der Neugründung ergriffen und seither in einem ständig steigenden Maß für Weiterführung und Ausbau des deutschen Schulunterrichts Sorge getragen. Wenn nicht alle Wünsche sofort erfüllt werden konnten, so wegen der Begrenzung der Haushaltsmittel; auch haben die Bemühungen um eine Rückgabe der enteigneten Grundstücke und Schulgebäude bisher zu keinem Erfolg geführt. Die deutschen Schulen sind heute einstweilen in neu gemieteten Räumen untergebracht. Diese provisorische Unterbringung ist einigermaßen befriedigend. Eine Ausnahme hiervon macht die deutsche Schule in Madrid. Es ist deshalb vom Auswärtigen Amt eine erhebliche Summe für den Kauf eines Grundstücks in Madrid bereitgestellt worden, auf dem noch in diesem Jahr ein Schulneubau errichtet werden soll. Im einzelnen sind seit dem Jahre 1949 die folgenden Schulen wiedereröffnet oder neugegründet worden: Madrid, Vigo, Sevilla, Las Palmas de Gran Canaria, Santa Cruz de Tenerife, Barcelona, Valencia, Zaragoza, Bilbao und San Sebastian. Einige von diesen Instituten führen auch zur deutschen Reifeprüfung. An fast allen Schulen werden ferner recht gut besuchte Deutschkurse für Erwachsene abgehalten. Außerdem fördert die Bundesregierung eine private Handelsschule in Barcelona und einige Schulen, die von katholischen deutschen Orden getragen werden. Alle Schulen werden laufend entweder durch Bundesbeihilfen oder durch Lehrerentsendungen oder durch Schulausstattungen und Lehrmittel unterstützt. Eine Reihe der Schulen, die ich genannt habe, hat die Zahl der Vorkriegsbesucher fast erreicht; andere haben sie überschritten. Ich möchte abschließend nicht unterlassen, zu sagen, daß diese deutschen Schulen in Spanien mit voller Billigung der spanischen Behörden betrieben werden und daß sie in einer hervorragenden Weise zur Vertiefung der deutsch-spanischen kulturellen Beziehungen beitragen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Heinz Matthes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001437, Fraktion: Deutsche Partei (DP)

Herr Staatssekretär, ich habe noch folgende Fragen: 1. Welche Schulgattungen sind an den deutschen Auslandsschulen in Spanien vertreten, und wie ist die Zusammensetzung der Schülerschaft? 2. Welchen rechtlichen Status haben die deutschen Schulen und die deutschen Lehrer in Spanien?

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zwei Zusatzfragen. - Herr Staatssekretär!

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident, auf die erste Frage des Herrn Abgeordneten darf ich antworten: Es sind folgende vier Schulgattungen vertreten: erstens höhere Schulen mit spanischer Abschlußprüfung nach sechs Schuljahren und einer deutschen Reifeprüfung nach weiteren zwei Schuljahren; zweitens höhere Schulen mit einer nur spanischen Abschlußprüfung; drittens höhere Schulen im Aufbau, d. h. vom ersten bis zum dritten Schuljahr; viertens Volksschulen und vierstufige Grundschulen. Die zehn Schulen, die ich nannte, werden von etwa 2280 Kindern besucht, von denen 44 % deutscher, 56 % spanischer Herkunft sind. Den Unterricht erteilen 85 deutsche Lehrer - davon sind 50 vom Auswärtigen Amt entsandt - und 76 spanische Lehrer. Zur zweiten Frage, welchen rechtlichen Status die Schulen und die deutschen Lehrer in Spanien haben, ist folgendes zu sagen. Es handelt sich bei den deutschen Auslandsschulen allgemein nicht um öffentliche Schulen, sondern um Privatschulen. Sie werden in der Regel von privatrechtlichen Vereinigungen betrieben und sind aus Gründungen von deutschen Schulgemeinden, Schulvereinen, Kirchengemeinden, religiösen Orden, Kongregationen und dergleichen hervorgegangen. Sie werden dann als sogenannte deutsche Auslandsschulen anerkannt, wenn ihr Lehrplan und ihre Lehrziele denen gleichartiger deutschen Schulen entsprechen und wenn an der Schule Lehrer mit deutscher fachlicher Vorbildung unterrichten. Was den Status des Auslandslehrers anlangt, so ist er ein Angestellter eben dieser Vereine, die die Schulen tragen. Diese Vereine schließen mit ihm einen Dienstvertrag ab. Beamtenrechtlich untersteht der Auslandslehrer freilich weiter der Heimatbehörde, die ihn zu dieser Arbeit ins Ausland entsandt, ihm aber seine Planstelle belassen hat.

Heinz Matthes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001437, Fraktion: Deutsche Partei (DP)

Ich danke.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 3 - des Abgeordneten Dr. Bucher - betrifft die Reise einer sowjetischen Wirtschaftsdelegation durch das Gebiet der Bundesrepublik: Was hat die Bundesregierung veranlaßt, über die Reise einer sowjetischen Wirtschaftsdelegation unter Führung des stellvertretenden Landwirtschaftsministers der UdSSR, K. Machinia, durch das Gebiet der Bundesrepublik keine Presseverlautbarung zu geben? Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Auf die Frage des Herrn Abgeordneten, was die Bundesregierung veranlaßt habe, über die Reise einer sowjetischen Wirtschaftsdelegation keine Presseverlautbarung zu geben, darf ich sagen, daß für eine Presseverlautbarung keine Veranlassung bestand. Besichtigungen deutscher Werke durch ausländische Delegationen erfolgen laufend. Sie sind bisher niemals Gegenstand amtlicher Pressemitteilungen gewesen. An dieser Übung soll auch in Zukunft festgehalten werden.

Dr. Ewald Bucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000288, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Eine Zusatzfrage!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage!

Dr. Ewald Bucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000288, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ist es richtig, daß noch mehrere derartige sowjetische Delegationen die Bundesrepublik bereist haben, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, etwa durch Empfehlungen, der Wirtschaft Anhaltspunkte zu geben, wie solche Delegationen zu behandeln sind?

Not found (Staatssekretär:in)

Die zweite Frage darf ich zuerst, Herr Präsident, mit einem Ja, beantworten. Auf die erste Frage darf ich antworten, daß in der Tat auch andere Delegationen gleicher Art, wie sie in der ersten Anfrage des Herrn Abgeordneten erwähnt werden, nach Deutschland kommen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 4 - des Abgeordneten Dr. Keller - betrifft die Einbeziehung der notleidende Teile des inneren Spessart in das Notstandsförderungsprogramm: Welche Folgerungen hat die Bundesregierung auf Grund der Debatte und des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 22. Oktober 1954 gezogen, worin auf die Notwendigkeit der Einbeziehung der notleidenden Teile des inneren Spessart in das Notstandsförderungsprogramm hingewiesen wird? Der Herr Bundesminister für Wirtschaft!

Dr. Ludwig Erhard (Minister:in)

Politiker ID: 11000486

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat sich in seiner 52. Sitzung am 22. Oktober 1954 nicht dafür ausgesprochen, daß die gesamten Gebiete des inneren Spessart in die Sanierungsaktion der Bundesregierung aufgenommen werden sollen. Auf Grund des Berichtes und des Antrages des Ausschusses für Grenzlandfragen hat er lediglich beschlossen, den Antrag der Fraktion des GB/BHE betreffend Sanierungsmaßnahmen für Kreise im Spessartgebiet der Bundesregierung als Material zu überweisen. Dieses Material enthielt keine neuen Tatbestände, die es ermöglicht hätten, die Sanierungsaktion der Bundesregierung auf weitere Spessartkreise auszudehnen. Die Landkreise Gmünden und Hammelburg sind bereits seit 1950 Sanierungsgebiet und nehmen daher an der regionalen Förderung der Bundesregierung teil. In den übrigen Spessartgebieten lagen, wie aus den Angaben der Landesregierung Bayern und aus Ermittlungen des Instituts für Raumforschung hervorgeht, keine Notstände in einem Umfang vor, der nach der bisherigen Abgrenzungsmethodik ausgereicht hätte, die Ausdehnung der Sanierungsaktion auf diese Gebiete zu rechtfertigen. Zu berücksichtigen ist ferner, daß auch aus anderen Bereichen der Bundesrepublik nicht unerhebliche und nicht weniger dringliche Wünsche und Forderungen auf Einbeziehung in die regionale Förderung der Bundesregierung vorliegen. Daher kann die Frage, ob die Sanierungsaktion auf weitere Kreise des Spessart ausgedehnt werden kann, nur im Zusammenhang mit einer grundsätzlichen Überprüfung der Ab({0}) grenzung aller bisherigen Sanierungsgebiete beurteilt werden. Die dafür notwendigen Ermittlungen sind seit einiger Zeit unter maßgeblicher Beteiligung des Instituts für Raumforschung im Gange. Ursprünglich war geplant, bereits für die Sanierungsaktion 1956 eine Neuabgrenzung der Sanierungsgebiete mit Hilfe einer durch zusätzliche Notstandsmerkmale bereicherten Abgrenzungsmethodik vorzunehmen. Da jedoch das Institut für Raumforschung durch äußere Umstände lange Zeit in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt war, kann leider mit einem rechtzeitigen Abschluß dieser Arbeit vor Beginn der neuen Sanierungsaktion 1956 nicht mehr gerechnet werden. Im übrigen läßt sich noch keineswegs übersehen, ob auch mit Hilfe der neuen _Abgrenzungsmethodik eine Ausdehnung der Sanierungsaktion auf weitere Spessartkreise möglich ist.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 5 - Abgeordneter Wittrock - betreffend Veröffentlichung von Referentenkommentaren: Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein juristischer Verlag für eine Loseblatt-Sammiung des, Bundesrechtes u. a. mit folgendem Hinweis wirbt: „Die Erläuterungen stammen in der Regel von den Referenten der federführenden Ministerien, spiegeln also die Gedanken des Gesetzgebers wider"? Was gedenkt die Bundesregierung gegen die Veröffentlichung von sogenannten Referentenkommentaren zu tun, die oft unter Mißbrauch amtlicher Kenntnisse und Hilfsmittel verfaßt sind, nicht selten im Widerspruch zu den Erwägungen der gesetzgebenden Körperschaften stehen und sich im Ergebnis als eine Meinungslenkung auswirken? Zur Antwort der Herr Bundesminister des Innern!

Dr. Gerhard Schröder (Minister:in)

Politiker ID: 11002077

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf dem Herrn Kollegen auf seine Frage folgendes antworten; ich bedaure, daß es ein bißchen lang ist. Nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes haben auch die Angehörigen des öffentlichen Dienstes das Recht der freien Meinungsäußerung. Dieses Recht findet nach Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes seine in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, zu denen auch das Bundesbeamtengesetz gehört. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes unterliegt die schriftstellerische, wissenschaftliche oder Vortragstätigkeit der Beamten keiner Genehmigungspflicht. Dieser Grundsatz gilt gleichfalls für alle Angestellten, §§ 3, 4 ATO und ADO zu § 21 TOA. Hieraus folgt, daß den Angehörigen des öffentlichen Dienstes eine schriftstellerische Tätigkeit nicht generell untersagt werden kann. Dies gilt auch für die Kommentierung von Gesetzen durch die Referenten der Ministerien. Das Bundesbeamtengesetz bietet aber in § 66 Abs. 2 den Dienstvorgesetzten die Möglichkeit, Mißbräuchen entgegenzutreten. Ein Mißbrauch bei der Abfassung von Kommentaren würde dann vorliegen, wenn der Beamte seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit - § 61 des Bundesbeamtengesetzes - verletzte. Soweit dies nicht zutrifft, hält die Bundesregierung einen Mißbrauch amtlicher Kenntnisse nicht für gegeben. Die Kommentierung selbst enthält - auch wenn sie durch den zuständigen Referenten erfolgt - immer nur eine persönliche Meinungsäußerung des Verfassers, die grundsätzlich keinen Schranken unterworfen ist. Der Verfasser eines sogenannten Referentenkommentars wird jedoch mit Rücksicht auf seine dienstliche Stellung und die Auffassung, die von Außenstehenden einem solchen Werk vielfach entgegengebracht wird, bei der Kommentierung besondere Zurückhaltung wahren und auch den Anschein vermeiden müssen, es sei seitens der Verwaltung eine Meinungslenkung beabsichtigt. Soweit hierbei Mißbräuche bekanntwerden, wird ihnen die Bundesregierung entgegentreten. Von der schriftstellerischen Tätigkeit zu unterscheiden ist die Verbreitung des Schrifttums. Sie ist ausschließlich Sache des Verlages und des Buchhandels. Die in dem von dem Herrn Kollegen angesprochenen Fall für eine Sammlung des Bundesrechts erfolgte Werbung mit dem Hinweis, daß die Erläuterungen in der Regel von den Referenten der federführenden Ministerien stammten, also die Gedanken des Gesetzgebers widerspiegelten, ist irreführend und unseriös. Der Bundesregierung war diese Werbung bisher nicht bekannt. Die Ermittlungen haben ergeben, daß der Hinweis auch nicht von dem Verlag selbst stammt, der die betreffende Sammlung herausgibt, sondern von einem anderen Verlag, der die Sammlung buchhändlerisch vertreibt. Dieser Verlag hat den Hinweis bei der Werbung für die Gesetzessammlung in einem hektographierten Rundschreiben gebraucht, das er an Rechtsanwälte versandt hat. Die Bundesregierung wird prüfen, was veranlaßt werden kann, damit derartige Werbungen unterbleiben. Vielleicht erlauben Sie mir, Herr Präsident, einen Zusatz zu machen: im übrigen gibt es auch Kommentare von Bundestagsabgeordneten, die in derselben Weise als authentisch empfohlen werden, und das gleiche, was ich gesagt habe, gilt hier, glaube ich, cum grano salis. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 6 - Abgeordneter Arnholz - betreffend Verteilung von Urkunden mit einer Darstellung des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1941 in Schulen Schleswig-Holsteins: Trifft es zu - und billigt es gegebenenfalls die Bundesregierung -, daß in Schulen des Landkreises Steinburg in Schleswig-Holstein als Anerkennung für die besten Aufsätze über den deutschen Osten Urkunden verteilt wurden mit einer Darstellung des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1941 ({0}) und mit der Aufschrift: „Das ganze Deutschland soll es sein"? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister des Innern!

Dr. Gerhard Schröder (Minister:in)

Politiker ID: 11002077

Herr Präsident! Ich darf dem Herrn Kollegen folgendes antworten. Seine Frage betrifft an sich eine ausschließliche Landesangelegenheit. Sie gehört eigentlich in den Landtag in Kiel, und, Herr Kollege, es wird Sie interessieren, daß ich eine Belehrung dieser Art auch von dem Lande Schleswig-Holstein bekommen habe. Um Sie aber, Herr Kollege, über den Sachverhalt zu unterrichten, habe ich bei dem Herrn Kultusminister von Schleswig-Holstein Rückfrage halten lassen. Nach seiner Mitteilung trifft es zu, daß der Kreisverband des Bundes vertriebener Deutscher, Steinburg, vor einigen Monaten eine Ausstellung mit Schülerarbeiten über den deutschen Osten veranstaltet hat. Die besten Leistungen sollten dabei durch Urkunden ausgezeichnet werden. Der Hintergrund dieser Urkunden wies eine Darstellung des Deutschen Reiches auf, die zeichnerisch ungenau war, so daß Zweifel über den wiedergegebenen Besitzstand auftauchten. Nach Prüfung hat der Herr Kultusminister des Landes Schleswig-Holstein festgestellt, daß es sich nicht, wie in ({0}) Ihrer Anfrage vermutet wird, um die Grenzen von 1941, sondern um diejenigen vor dem ersten Weltkrieg handelte. Der Herr Kultusminister hat, nachdem ihm dieser Sachverhalt bekanntgeworden war, sofort verfügt, daß die Urkunden nicht zur Verteilung kommen sollen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage?

Otto Arnholz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000050, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Eine Zusatzfrage, bitte: Ist der Herr Bundesminister des Innern nicht mit mir der Auffassung, daß solche irgendwie nicht ganz klaren Zeichnungen von Kreisen im Ausland, die uns übelwollen, dazu benutzt werden können, davon zu sprechen und Hinweise darauf zu geben, daß in der Bundesrepublik ein „aggressiver Nationalismus" vorhanden Sei? Ist diese Auswirkung auf das Ausland nicht auch nach Ihrer Meinung, Herr Minister, etwas, womit sich der Bundestag durchaus beschäftigen kann?

Dr. Gerhard Schröder (Minister:in)

Politiker ID: 11002077

Sehr verehrter Herr Kollege, Sie werden verstehen, daß ich mich hier sehr vorsichtig äußern möchte, nachdem mich das Land Schleswig-Holstein - natürlich unnötigerweise - darüber belehrt hat, daß das eine Landessache sei. Ich glaube schon, daß falsche Darstellungen dieser Art unter Umständen eine falsche internationale Perspektive oder, sagen wir einmal, ein falsches internationales Echo hervorrufen könnten. Insoweit ist sicherlich die Möglichkeit gegeben, solche Dinge hier vorzubringen. Bei aller Rücksicht auf die Empfindlichkeiten der Länder hinsichtlich ihrer Zuständigkeit wird das Hohe Haus sich sicherlich nicht die Freiheit nehmen lassen, seine Meinung zu Vorgängen zum Ausdruck zu bringen, die von überregionalem, allgemeinem politischem Interesse sind. Ich darf also sagen, daß ich mit Ihnen in diesem Punkte übereinstimme.

Otto Arnholz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000050, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich danke Ihnen, Herr Minister!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 7 - Abgeordnete Frau Bennemann - betreffend Anrechnung der Kriegsbeschädigtenrente bei Gewährung von Tuberkulosehilfe: Ist es statthaft. die Kriegsbeschädigtenrente bei der Verrechnung von gewährter Tuberkulosehilfe in Anrechnung zu bringen? Zur Antwort der Herr Bundesminister des Innern!

Dr. Gerhard Schröder (Minister:in)

Politiker ID: 11002077

Herr Präsident! Ich darf der Frau Kollegin folgendes antworten. Eine Versorgungsrente darf auf keinen Fall auf die Kosten des Heilverfahrens angerechnet werden, das ein Landesfürsorgeverband einem tuberkulosekranken Beschädigten im Rahmen der Tuberkulosehilfe gewährt. Dagegen ist bei der Gewährung wirtschaftlicher Tuberkulosefürsorge für den Kranken und seine Familie nach der zur Zeit noch geltenden Regelung aus dem Jahre 1942 jedes Einkommen anzurechnen, mithin auch die Versorgungsbezüge. Erhält der Beschädigte in dem Zeitpunkt, in dem er die Hilfe benötigt, keine Versorgungsbezüge, ist aber mit der Möglichkeit zu rechnen, daß ihm Versorgungsbezüge für diese Zeit nachträglich gewährt werden, so leisten die Landesfürsorgeverbände gemäß § 67 Abs. 1 Ziffer 1 des Bundesversorgungsgesetzes Vorschüsse, die aus der zu erwartenden Versorgungsrente abgedeckt werden. Hat ein Landesfürsorgeverband keinen Vorschuß auf die Versorgungsrente, sondern Leistungen der wirtschaftlichen Tuberkulosefürsorge gewährt, so kann er später zur Auszahlung gelangende Nachzahlungen auf Versorgungsbezüge zur Erstattung seiner Aufwendungen nicht in Anspruch nehmen. Eine nachträgliche Umdeutung von Leistungen, die als Leistungen der Tuberkulosehilfe gewährt worden sind, in Vorschußleistungen auf Versorgungsbezüge haben der Herr Bundesminister für Arbeit und ich wiederholt für unzulässig erklärt. Das gegenwärtige Recht regelt die Fragen der Anrechnung, insbesondere die Behandlung der Grundrente, nicht mit ausreichender Klarheit. Die Regelung dieser Fragen ist aber in dem Entwurf eines Gesetzes über die Tuberkulosehilfe vorgesehen. Der Entwurf, dem der Bundesrat grundsätzlich zugestimmt hat, wird dem Hohen Haus in Kürze zugeleitet werden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage?

Franziska Bennemann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000142, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ist Ihnen bekannt, Herr Minister, daß man so weit geht, das Krankengeld der Ehefrau bei der Berechnung der Tuberkulosehilfe anzurechnen, und daß selbst die Sozialministerien der Länder uns darauf hinweisen, daß sie den Landesfürsorgeverbänden gegenüber nichts mehr unternehmen möchten, weil sie auf die Neuregelung des Tuberkulosehilfegesetzes warten?

Dr. Gerhard Schröder (Minister:in)

Politiker ID: 11002077

Frau Kollegin, ich glaube, daß die Mißstände, die sich hier offenbar ergeben haben, bei der Behandlung des Tuberkulosehilfegesetzes zur Sprache kommen sollten und abgestellt werden können. Ich habe schon gesagt, daß der Entwurf dieses Gesetzes dem Bundesrat vorgelegen hat. Es wird also eine Frage von nur noch ganz kurzer Zeit sein, daß sich das Hohe Haus damit beschäftigen kann.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Keine Zusatzfrage? Frage 8, Abgeordneter Lotze, betreffend § 10 der Justizbeitreibungsordnung: Ist dem Herrn Bundesjustizminister bekannt, daß Gerichtskassen in zunehmendem Maße in Strafverfahren auf Grund des § 10 der Justizbeitreibungsordnung von 1937 Arreste in das Vermögen des Angeklagten zur Sicherung der möglicherweise entstehenden Gerichtskosten des Strafverfahrens ausbringen, noch bevor überhaupt eine Gerichtsverhandlung stattgefunden hat? Wurde ähnlich auch vor 1937 verfahren, oder ist die Vorschrift des, § 10 der Justizbeitreibungsordnung von 1937 erst durch den Nationalsozialismus geschaffen worden? Ist dem Herrn Bundesjustizminister bekannt, daß diese Arreste nicht von Gerichten, sondern von Gerichtskassenbeamten und Justizverwaltungsbeamten erlassen und überprüft werden und daß jede richterliche Nachprüfung ausgeschlossen ist? Hält der Herr Bundesminister dieses Verfahren nach § 10 der Justizbeitreibungsordnung mit Art. 6 des Gesetzes über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 7. August 1952 ({0}) und den Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere den Artikeln 20 und 22, für vereinbar? Das Wort zur Antwort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

Dr. h. c. Fritz Neumayer (Minister:in)

Politiker ID: 11001599

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! § 10 der Justizbeitreibungsordnung sieht vor, daß die Gerichtskasse zur Sicherung der Vollstreckung wegen der möglicherweise entstehenden Gerichtskosten einen Arrest anordnen kann. Dies gilt auch für das Strafverfahren. Von dieser Möglichkeit wird auch im Strafverfahren noch Gebrauch gemacht, wenngleich mir nicht bekanntgeworden ist, daß dies in zunehmendem Maße geschieht. Die Justiz({0}) beitreibungsordnung wurde am 11. März 1937 erlassen. Bis dahin war die Beitreibung landesrechtlich geregelt. Die Befugnis der Justizkasse, einen Arrest zur Sicherung der künftigen Gerichtskosten anzuordnen, war gegenüber den meisten Landes-rechten neu. Die Möglichkeit, daß eine Verwaltungsstelle einen Arrest anordnet, steht an sich nicht unbedingt mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit in Widerspruch. Ich darf in diesem Zusammenhang z. B. auf § 378 der Reichsabgabenordnung verweisen. Ein unverzichtbares Anliegen des Rechtsstaates ist es aber, einen umfassenden Rechtsschutz der Staatsbürger durch unabhängige Richter gegen unrechtmäßige staatliche Maßnahmen zu gewährleisten. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes eröffnet jeder Person, die durch die öffentliche Gewalt in ihren Rechten verletzt ist, den Rechtsweg. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Diesen Erfordernissen trägt § 10 der Justizbeitreibungsordnung nicht Rechnung. Zwar kann gegen die Anordnung eines Arrests durch die Gerichtskasse Beschwerde an den Landgerichtspräsidenten bzw. an den Oberlandesgerichtspräsidenten eingelegt werden. Dieser entscheidet aber nicht als Gericht, sondern ebenfalls als Verwaltungsbehörde. Eine solche Regelung ist selbst dann untunlich, wenn die Beschwerdeentscheidung des Landgerichtspräsidenten oder des Oberlandesgerichtspräsidenten auf Grund des unmittelbar anwendbaren Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes durch ein Gericht nachgeprüft werden kann. Zusammenfassend möchte ich bemerken: Ich halte die Vorschrift des § 10 der Justizbeitreibungsordnung von Grund auf für dringend reformbedürftig. Im Rahmen der in meinem Hause vorbereiteten umfassenden Reform des Kostenrechts, deren Entwurf dem Bundeskabinett in den nächsten Wochen zugehen wird, habe ich bereits eine Neufassung des § 10 der Justizbeitreibungsordnung, die rechtsstaatlichen Erfordernissen entspricht, in dem Entwurf eines Bundesgesetzes vorgesehen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage? Lotze ({0}): Danke schön!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 9 des Abgeordneten Schmitt ({0}) betreffend Vorlage des Entwurfs des Zustimmungsgesetzes für das UNESCO-Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen kulturellen Charakters vom 22. November 1950: Wann wird die Bundesregierung den Entwurf des Zustimmungsgesetzes für das UNESCO-Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters vom 22. November 1950 dem Bundestag vorlegen, nachdem der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes in der Plenarsitzung vom 23. Februar 1955 die Einbringung des Gesetzes ;,in Kürze" zugesagt hat? Das Wort hat der Herr Staatssekretär des Auswärtigen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident, ich darf dem Herrn Abgeordneten antworten. Die Einbringung des Gesetzes hat sich wider Erwarten verzögert. Es war eine nicht einfache Zollfrage eingehend zu prüfen, nämlich die Frage, ob die Bundesrepublik bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde eine Interpretationserklärung abgeben solle, um die folgenden beiden Möglichkeiten trotz des Beitritts zu dem Abkommen bestehen zu lassen: einmal Zollgebühren auf die Einfuhr von sogenannten Planobogen - nicht geschnittenen und nicht gebundenen Druckbogen -, deren Verlagsrechte in Deutschland liegen, aufrechtzuerhalten und darüber hinaus einen Zollsatz für fertige Bücher einzuführen, deren Verlagsrechte in Deutschland liegen. Die Rechtsfrage, ob ein Beitritt zu dem Abkommen diese beiden Möglichkeiten ausschloß, war nicht ganz einfach. Die Ressortberatungen stehen nunmehr unmittelbar vor dem Abschluß, so daß mit einer Einbringung, mindestens mit einer Behandlung des Entwurfs im Kabinett gerechnet werden kann.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 10 des Abgeordneten Mattick betreffend Veröffentlichung des Presse- und Informationsamtes unter dem Titel „Meilensteine zur Souveränität": Hält es die Bundesregierung im Interesse einer demokratischen Entwicklung und der Förderung der Meinungsbildung für richtig, daß in einer amtlichen Darstellung, wie sie unter dem Titel „Meilensteine zur Souveränität" veröffentlicht wurde, jedwede Stellungnahme der Opposition unterschlagen wird und dadurch eine reine Propagandaschrift des Bundeskanzlers entsteht? Hält sich die Bundesregierung für berechtigt, eine so einseitige Propagandaschrift als regierungsamtliche Mitteilung zu verteilen, so u. a. als Postwurfsendung an alle deutschen Lehrer? Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die Schülerinnen und Schüler in der Bundesrepublik von ihren Lehrern - und dazu ist ja wohl die Postwurfsendung an sie ergangen - so einseitig unterrichtet werden? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister des Innern.

Dr. Gerhard Schröder (Minister:in)

Politiker ID: 11002077

Herr Präsident, ich beantworte diese Frage in Vertretung meines verehrten Kollegen, des Herrn Bundeskanzlers. Nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung hat das Presse- und Informationsamt die Aufgabe, die Politik der Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten. Diese Politik, die sich auf eindeutige Willenskundgebungen des Deutschen Bundestages stützt, ist bis zum Zeitpunkt der Wiedergewinnung der Souveränität in der Zeittafel „Meilensteine zur Souveränität" an Hand der historischen Vorgänge sachlich dargestellt worden. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß die Zeittafel dem besonderen Interesse an einer demokratischen Entwicklung und der Förderung der Meinungsbildung dient, da die Schrift der breitesten Öffentlichkeit die Möglichkeit gibt, sich an Hand der authentischen Daten zu unterrichten. Die Zeittafel kann infolgedessen nicht, wie der Herr Kollege es formuliert hat, als reine Propagandaschrift des Bundeskanzlers bezeichnet werden. Gerade im Interesse der staatsbürgerlichen Bildung unserer Jugend und der demokratischen Aufklärung der Öffentlichkeit hält sich die Bundesregierung für berechtigt und verpflichtet, eine derartige Zeittafel herauszugeben und in größtem Umfang zu verbreiten. Wie zahlreiche Zustimmungserklärungen aus allen Kreisen der Öffentlichkeit und im besonderen der Lehrerschaft beweisen, ist die Zeittafel als Informations- und Lehrmaterial wärmstens begrüßt worden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage?

Kurt Mattick (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001440, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Darf ich den Herrn Minister fragen, ob es mit dieser Zeittafel vereinbar ist, daß jeweils eine politische Stellungnahme des Bundeskanzlers angeführt wird, ohne eine Erklärung der Opposition dabei aufzuführen. Darf ich den Herrn Minister zweitens fragen, wieso in einer solchen ({0}) Zeittafel, die also nur die Daten der bundesrepublikanischen Entwicklung darstellen soll, auch einmal ausgerechnet eine Stellungnahme des DGB verkündet wird, auf Seite 26, wonach sich nämlich der DGB, entgegen der Stellungnahme der Opposition, einstimmig für den Verteidigungsbeitrag erklärt haben soll. Ist das auch noch mit der „Zeittafel" vereinbar?

Dr. Gerhard Schröder (Minister:in)

Politiker ID: 11002077

Herr Kollege, ich freue mich, aus Ihrer Darlegung zu sehen, daß irgendein konkreter Vorwurf gegen die Sachlichkeit dieser Darstellung nicht erhoben wird. Ich habe gerade die Stellungnahme des DGB auf Seite 26 nachgesehen. Ich bin in der Tat der Meinung, daß bei der künftigen Auflage überlegt werden könnte, ob man auf diese Stellungnahme verzichten sollte. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 11 des Abgeordneten Arnholz betreffend Aufsatz eines Mitarbeiters des Bundesverteidigungsministers über Kriegsdienstverweigerung: War dem Herrn Bundesverteidigungsminister bei Beantwortung meiner Fragen am 20. Januar 1956 bekannt, daß ein Mitarbeiter seines Ministeriums in Nr. 3/55 der „Zeitwende" in einem Aufsatz über Kriegsdienstverweigerung die Auffassung vertreten hat, „auf den eigenen Vater oder Bruder schießen, Heimatboden verwüsten, Unschuldige töten. . ." seien „von Gewissensfällen" zu unterscheidende „Härtefälle", und billigt der Herr Bundesminister diese Auffassung? War dem Herrn Bundesminister ferner bekannt, daß einer der Referenten auf der Tagung der Evangelischen Akademie in Mülheim ausdrücklich sich auf diesen Aufsatz bezogen hat und dessen Auffassung - „Weigerung, auf den eigenen Bruder oder Vater zu schießen. . ", sei als bloße politische Entscheidung nicht erlaubt - entgegengetreten ist? War dem Herrn Bundesminister schließlich bekannt, daß der Verfasser dieses Aufsatzes in seinem Korreferat dem Zitat aus seinem Aufsatze nicht widersprochen hat, so daß dem Berichterstatter die Auffassung „Es gibt keine Weigerung, auf den eigenen Vater zu schießen" als die aus dem Bundesverteidigungsministerium vertretene Auffassung erscheinen mußte und zu der Presseformulierung führte? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister für Verteidigung.

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihre Fragen, Herr Kollege, wie folgt beantworten. Der Aufsatz eines Mitarbeiters des Bundesverteidigungsministeriums über Kriegsdienstverweigerung und Grundgesetz war meinem Hause bei der Beantwortung der Fragen vom 20. Januar 1956 zwar bekannt; da jene Fragen sich jedoch lediglich auf Äußerungen des Verfassers gelegentlich der Mülheimer Tagung im Juni 1955 bezogen, der Aufsatz somit nicht Gegenstand der Frage war, bin ich darauf nicht eingegangen. Zu der heute gestellten Frage erkläre ich, daß ich die in dem Aufsatz vertretene Auffassung, wonach die dort bezeichneten Härtefälle von Gewissensfällen zu unterscheiden sind, nicht billige, jedenfalls nicht in der Form, wie sie der Fragesteller verstanden hat. Der Verfasser selbst hat im übrigen jene Unterscheidung in der Schärfe, wie sie zum Ausdruck zu kommen scheint, wenn man sie aus dem Zusammenhang löst, weder damals noch später vertreten. Er wollte lediglich zum Ausdruck bringen, daß Entscheidungen in Härtefällen wie den genannten nach anderen rechtlichen Gesichtspunkten als nach dem Recht der Kriegsdienstverweigerung zu beurteilen sind. Er schreibt hierzu noch im gleichen Absatz, der Staat müsse im Einzelfall unter Würdigung aller Begleitumstände prüfen, ob durch eine Heranziehung des Betroffenen zum Wehrdienst das Maß des vernünftigerweise Zumutbaren überschritten würde, und ihn dann, wenn dies der Fall sei, vom Wehrdienst befreien; aber mit Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes habe dies nichts zu tun. Daß auch durch Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht geschützte Entscheidungen vom Gewissen diktiert sein können, hat der Verfasser an anderer Stelle mehrfach deutlich ausgesprochen. Ich darf aus seinem Manuskript des Mülheimer Referats vom 19. Juni 1955 nur einen Satz wiedergeben: Nicht grundsätzliche Gewissensentscheidungen werden daneben durchaus als möglich anerkannt .. . Sie mögen das gleiche aus einem Aufsatz im „Sonntagsblatt", Hannover, vom 30. Oktober 1955 entnehmen, wo es heißt: Der Bereich, für den Art. 4 Abs. 3 Rechtsschutz gewährt, ist enger als der Bereich der überhaupt im Hinblick auf den Wehrdienst möglichen Gewissensentscheidungen. Ob es zutrifft, daß einer der anderen Referenten der Mülheimer Tagung sich ausdrücklich auf den fraglichen Aufsatz in der „Zeitwende" bezogen hat und ihm entgegengetreten ist und daß der Verfasser in seinem Korreferat dem Zitat nicht widersprochen hat, konnte infolge der Länge der dazwischenliegenden Zeit nicht mehr festgestellt werden. Nach dem Manuskript ist aber in dem Referat des Verfassers der Satz: „Es gibt keine Weigerung, auf den eigenen Vater zu schießen" nicht gefallen. In der nachfolgenden Diskussion hat er erklärt, die Weigerung, auf den eigenen Vater zu schießen, sei zwar nicht nach Art. 4 Abs. 3, wohl aber nach anderen rechtlichen Gesichtspunkten zu würdigen. Der Leiter der Mülheimer Tagung, selbst ein entschiedener Kriegsdienstverweigerer, hat dem Verfasser unaufgefordert erklärt, der fragliche Satz sei jedenfalls nicht in dem Sinne gefallen, als sollte dadurch die Weigerung, auf den Vater zu schießen, für unzulässig erklärt werden. Lassen Sie mich noch eine kurze Bemerkung anhängen! Hierbei handelt es sich, Herr Kollege, um schwerwiegende rechtliche und sittliche Probleme. Die Bundesregierung hat zu ihnen durch die Vorlage des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes Stellung genommen und ihren Standpunkt in der Begründung erläutert. Ich bin sicher, daß das Hohe Haus in den Ausschußberatungen und bei der Behandlung dieses Gesetzentwurfs im Plenum sich mit diesem vom Rechtlichen und Sittlichen her so schwerwiegenden Problem mit der ihm gebührenden Aufmerksamkeit und mit dem gebotenen Ernst beschäftigen wird, und ich glaube nicht, daß nur im Rahmen einer Antwort auf eine Frage das Problem in seiner ganzen Tragweite erschöpfend behandelt werden kann.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Otto Arnholz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000050, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Minister, ist Ihnen nicht bekannt, daß über die Ausführungen des Hauptreferenten auf der Tagung in Mülheim eine Bandaufnahme, die mir auch zugegangen ist, vorliegt, aus der sich sehr eindeutig meine Darstellung als richtig ergibt? Und ist Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer negativen Antwort vom 20. Januar nicht mitgeteilt worden, daß ich mich - auf Befragen eines Herrn Ihres Hauses - u. a. ausdrücklich auf den Bericht der evangelischen Sonntagszeitschrift „Der Weg" berufen habe?

Theodor Blank (Minister:in)

Politiker ID: 11000195

Ich darf, Herr Kollege Arnholz, Ihre Frage wie folgt beantworten. Ich habe mich bisher auf das verlassen, was der Leiter der Mülheimer Tagung, an dessen Wahrhaftigkeit zu zweifeln mir nicht zusteht, erklärt hat. Ihre Zusatzfrage gibt mir Veranlassung, mir dieses Band zu erbitten, um es mir vorspielen zu lassen, und ich darf mir vorbehalten, das, was eventuell noch unklar bleibt, in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen zu behandeln. Ihre Frage fasse ich so auf, daß wir gemeinsam mit dem Ernst, der diesem Problem zukommt, diese Dinge behandeln wollen. Ich darf dann auf Sie zukommen.

Otto Arnholz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000050, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Damit bin ich durchaus einverstanden, Herr Minister.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 12 des Herrn Abgeordneten Ritzel betreffend Umwandlung der Bahnlinie Bensheim-Hofheim in eine Nebenstrecke: Sind dem Herrn Bundesverkehrsminister die nachteiligen Wirkungen der beabsichtigten Umwandlung der Bahnlinie Bensheim-Hofheim von einer Hauptstrecke in eine Nebenstrecke bekannt, und was beabsichtigt er - besonders auch im Hinblick auf die damit verbundene Verschlechterung der Verbindung nach dem Saargebiet - zu tun, um dieser wirtschaftlichen und politischen Schädigung des davon betroffenen Gebietes entgegenzuwirken? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesbahn hat aus Ersparnisgründen u. a. auch geprüft, ob die eingleisige Hauptbahn Hofheim ({0})-Bensheim in eine Nebenbahn umgewandelt werden kann. Unter dieser Voraussetzung könnte der Verkehr ebenso bedient werden wie bisher. Die jetzige Höchstgeschwindigkeit von 60 km in der Stunde könnte beibehalten werden. Auch die Dichte und die Struktur des Zugverkehrs würden unverändert bleiben. Gleichwohl wird die Bundesbahn zunächst abwarten, wie sich die Rückgliederung des Saargebietes auf den Fahrplan der Strecke auswirken wird. Ich werde dem Vorhaben jedenfalls erst dann zustimmen - vorher ist noch die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich -, wenn feststeht, daß dadurch weder verkehrliche noch politische Schädigungen eintreten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Eine Zusatzfrage?

Heinrich Georg Ritzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001860, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Darf ich diese Zusicherung, Herr Bundesverkehrsminister, auch dahin auffassen, daß Sie eine Zustimmung zur Umwandlung dieser Hauptlinie in eine Nebenstrecke nicht erteilen werden, ehe Sie nicht auch die beteiligten Kreise der Wirtschaft und die verantwortlichen Behörden dieses Bezirkes angehört haben?

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Das ist selbstverständlich, Herr Kollege Ritzel. Diese Frage muß ja in der Stellungnahme des zuständigen Landesministeriums eingehend behandelt werden, die vorliegen muß, bevor eine Entscheidung getroffen werden darf.

Heinrich Georg Ritzel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001860, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Danke!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 13 - in Vertretung des Abgeordneten Burgemeister der Abgeordnete Kortmann - betreffend Werbeversand von Lebensmitteln: Ist der Herr Bundesminister bereit. Maßnahmen zu ergreifen. um die aus hygienischen Gründen nicht zu vertretende Form des Werbeversandes von Lebensmitteln, bei denen probeweise Entnahmen gestattet sind, zu untersagen? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister des Innern..

Dr. Gerhard Schröder (Minister:in)

Politiker ID: 11002077

Herr Präsident! Ich darf dem Herrn Kollegen folgendes antworten. Ich habe mich in dieser Frage bereits mit den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden in Verbindung gesetzt. Die Stellungnahmen dieser Behörden werden mir jedoch nicht vor nächster Woche vorliegen. Wenn die Erfahrungen der Lebensmittelüberwachungsstellen ein allgemeines Bedürfnis zum Erlaß von Rechtsvorschriften zur Eindämmung von hygienischen Mißständen erkennen lassen, werde ich die nach dem Lebensmittelgesetz erforderlichen und möglichen Maßnahmen treffen.

Johannes Kortmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001184, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich danke schön!

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 14 des Abgeordneten Kalbitzer betreffend deutsche politische Häftlinge in spanischen Gefängnissen: Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel deutsche politische Häftlinge sich noch in spanischen Gefängnissen oder Zuchthäusern befinden, und ist sie bereit, sich für die Freilassung und Heimführung dieser Gefangenen in ihre Heimat einzusetzen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diesen Personen Rechts- und andere Hilfen angedeihen zu lassen? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amtes.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Ich beantworte die Frage des Herrn Abgeordneten folgendermaßen. Es ist bis jetzt nicht festgestellt worden, daß sich deutsche politische Häftlinge in spanischen Strafanstalten befinden. Dem Auswärtigen Amt ist lediglich bekannt, daß ein gewisser Paul Keller im Zentralgefängnis von Burgos eine Gefängnisstrafe von 30 Jahren wegen militärischen Aufruhrs auf Grund eines Urteils des Kriegsgerichts in Saragossa vom 28. März 1945 verbüßt. Ob Keller deutscher Staatsangehöriger ist, ist fraglich und bedarf weiterer Aufklärung. Die spanischen Behörden haben ihn nicht als Deutschen betrachtet. Bei der internationalen Flüchtlingsorganisation ist er als Pole geführt worden. Sollte sich herausstellen, daß Keller Deutscher ist, so wird geprüft werden, ob und wie ihm geholfen werden kann. Bevor die Staatsangehörigkeit von Keller geprüft ist, vermag ich auf andere Umstände des Falles nicht einzugehen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 15 - Abgeordneter Müller-Hermann - betreffend Pressebaracken beim Bundeshaus: Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit dem Land Nordrhein-Westfalen, die leichtgebauten und geräuschempfindlichen Pressebaracken am Bundeshaus durch feste Bauten zu ersetzen, damit die in- und ausländische Presse ungestört ihren Arbeiten nachgehen kann? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, bei voller Würdigung der besonderen Aufgaben der Presse für die Bundesrepublik und die Bundesregierung kann eine Verpflichtung des Bundes zum Abriß der im Jahre 1949 in Schnellbauweise errichteten Pressehäuser am Bundeshaus und eine Verpflichtung zu ihrer Ersetzung durch Massivbauten aus Haushaltsmitteln des Bundes nicht angenommen ({0}) werden. Durch die Errichtung der Pressehäuser im Jahre 1949 wurde der damaligen dringenden Notlage der Pressevertretungen Rechnung getragen. Es ist aber heute wohl Aufgabe der Presse, für ihre endgültige bessere Unterbringung selbst zu sorgen. Das Bundesfinanzministerium bleibt wie bisher bestrebt, die in- und ausländische Presse bei ihren Bemühungen um Sicherstellung von geeigneten Büroräumen in der Nähe des Bundeshauses weitgehend zu unterstützen, sieht sich aber nicht in der Lage, zu Lasten des Bundes die vorhandenen Pressehäuser durch Massivbauten zu ersetzen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage?

Dr. Ernst Müller-Hermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001569, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sehr verehrter Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Pressebaracken dem Bund bisher Mieteinnahmen in einer Höhe von etwa 700 000 DM eingebracht haben, daß die Baracken sich damit also längst amortisiert haben und für den Bund letzten Endes ein gutes Geschäft waren? Trifft es weiter zu, daß der amtierende Staatssekretär im Wohnungsbauministerium, Herr Dr. Wandersieb, als seinerzeit die Wahl der Bundeshauptstadt zur Debatte stand, der Presse die Zusicherung gegeben hat, daß für eine großzügige und gute Unterbringung durch den Bund Sorge getragen werden würde? Trifft es weiter zu, daß der letzte Bundespressechef, Herr von Eckardt, vor seinem Weggang offiziell der Presse zugesichert hat, daß bereits Vorsorge für den Bau einer festen Unterkunft für die Presse getroffen worden sei, da - nach seinen eigenen Worten - die jetzigen Unterkünfte unzumutbar und unwürdig seien, daß also der Bund damit bereits eine Verpflichtung gegenüber der Presse eingegangen ist?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, die Zusatzfragen, die Sie jetzt gestellt haben, waren mir vorher nicht bekannt, sonst hätte ich mich selbstverständlich nach den Vorgängen, die Sie jetzt dargelegt haben, erkundigt, um Ihnen heute diese Fragen beantworten zu können. Ich werde mich gern nach den von Ihnen dargelegten Tatsachen erkundigen und darf Ihnen wohl eine schriftliche Antwort darauf geben. Allgemein darf ich zusätzlich bemerken, daß Verpflichtungserklärungen zu Lasten des Haushalts nur vom Bundesfinanzminister eingegangen werden können. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 16 - Abgeordneter Kroll - betreffend Autobahnstrecke zwischen Mannheim und Heidelberg: Ist dem Herrn Bundesverkehrsminister bekannt, daß die 7 km lange Autobahnstrecke zwischen Mannheim und Heidelberg ({0}) wohl eine der gefährlichsten Autobahnstrecken des Bundesgebietes ist? Bestehen irgendwelche Pläne, um diese jetzt bereits 21 Jahre alte Doppelautobahn zu entlasten und dem heutigen Verkehr anzupassen? Das Wort zur Beantwortung hat der Herr Bundesminister für Verkehr.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Autobahnteilstrecke Mannheim-Heidelberg ist dadurch die verkehrsreichste Autobahnteilstrecke des Bundesgebietes, daß sie - gelegen im Zuge der Autobahn Frankfurt-Karlsruhe, die bereits durch den Fernverkehr stark belastet ist - in erheblichem Umfang den Nahverkehr des dicht besiedelten Rheintals und den sehr lebhaften Ortsverkehr zwischen Mannheim und Heidelberg zu bewältigen hat. An den beiden letzten Verkehren sind die amerikanischen Streitkräfte stark beteiligt. Die seit längerer Zeit angestellten Überlegungen zur Behebung der Schwierigkeiten haben zu dem Ergebnis geführt, daß die Kosten einer Erweiterung der Autobahnen um je eine zusätzliche Fahrbahn auf jeder Seite nach Lage der örtlichen Verhältnisse nicht geringer sind als die Kosten einer neuen, parallel gelagerten, kompletten Autobahnstrecke, die natürlich aber noch mehr Gelände in Anspruch nehmen würde. Daher sind Planungsmaßnahmen ergriffen worden, um das Straßennetz im Raum Mannheim-Heidelberg so zu ergänzen, daß im Ortsverkehr zwischen Mannheim und Heidelberg der Anreiz geboten wird, nicht über die Autobahn, sondern über andere Straßen zu fahren. Die zuständigen Stellen in Baden-Württemberg sind damit beschäftigt, diese Planungen baureif zu machen; bis jetzt liegen baureife Planungen noch nicht vor. Ferner ist vorgesehen, um den regionalen Verkehr abzuziehen, die Bundesstraße 3, die zwischen Frankfurt und Karlsruhe parallel zur Autobahn verläuft, zur Entlastung der Autobahn im Rahmen des Zehnjahresplans großzügig auszubauen. Können diese Maßnahmen durchgeführt werden, so wird die Autobahnstrecke Mannheim-Heidelberg sowohl vom regionalen wie vom Ortsverkehr entlastet werden können. Ferner ist anzunehmen, daß im Zuge des Ausbaus unseres Autobahnnetzes zu einer Entlastung dieser Strecke auch im Fernverkehr beigetragen werden kann, und zwar sowohl durch die Fertigstellung der Autobahn von Frankfurt über Würzburg in Richtung Nürnberg wie durch die geplante Autobahn von Fulda über Würzburg und Heilbronn nach Stuttgart. Es kann allerdings nicht gesagt werden, wann es möglich ist, diese Planungen durchzuführen, da sehr erhebliche Kosten dafür aufgewendet werden müssen. Eine umgehende Entlastung der jetzt mit rund 18 000 bis 20 000 Fahrzeugen in 24 Stunden belasteten Strecke ist also nicht zu erwarten.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage?

Ludwig Kroll (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001222, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Halten Sie, Herr Bundesminister, nicht die Möglichkeit für gegeben, daß man wenigstens die Frage der Randstreifen prüft, damit man nicht so lange, und zwar Monate hindurch, dort Beschilderungen findet: „Randstreifen auf 1200 m schadhaft"? Und glauben Sie, Herr Bundesminister, daß es nicht möglich ist, durch Parkausweichen oder durch eine gewisse Standspur eine Verbesserung zu erreichen, bis die Arbeiten, die eine grundsätzliche Verbesserung bezwecken sollen, in Angriff genommen werden können?

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Eine gewisse Verbesserung kann durch solche Sachen für den ruhenden Verkehr getroffen werden. Aber damit wird nicht eine Entlastung der Fahrbahnen erreicht.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 17 des Abgeordneten Bals betreffend Sicherstellung der Kapitalabfindung in der Kriegsopferversorgung für den Rest des Haushaltsjahres 1955: ({0}) Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die Kapitalabfindung in der Kriegsopferversorgung für den Rest des Haushaltsjahrs 1955 sicherzustellen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch das Fehlen ausreichender Haushaltsmittel Kriegsgeschädigte, welche mit Sehnsucht auf den kapitalisierten Betrag gewartet haben, gezwungen waren, teure Zwischenkredite aufzunehmen, um ihre Bauvorhaben fortsetzen zu können? Wird die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1956 ausreichende Mittel zur Verfügung stellen? Der Herr Bundesminister für Arbeit zur Beantwortung!

Anton Storch (Minister:in)

Politiker ID: 11002264

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat den Ländern für den Rest des Haushaltsjahrs 1955/56 weitere 6 Millionen DM zur Verfügung gestellt, um die dringenden Zahlungsanforderungen solcher Kapitalisierungsbewerber erfüllen zu können.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage? - Nicht gestellt. Frage 18 des Abgeordneten Bals betreffend Mangfall- und Loithal-Autobahnbrücken: Ist die Bundesregierung bereit, im Haushaltsjahr 1956 ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Mangfall- und Loithal-Autobahnbrücken an der Autobahn München-Bad Reichenhall zweibahnig ausbauen zu können? Der Herr Bundesminister für Verkehr zur Beantwortung.

Dr. - Ing. Dr. - Ing. e. h. Dr. h. c. Hans Christoph Seebohm (Minister:in)

Politiker ID: 11002137

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Mangfallbrücke ist nach ihrer Zerstörung bei Kriegsende von der bayerischen Staatsregierung als Dauerbehelfsbrücke wiederaufgebaut worden. Sie wurde jedoch leider nur als einbahniges Bauwerk erstellt. Die rund 9,20 m breite Fahrbahn muß daher im Gegenverkehr befahren werden. Die Brücke an sich befindet sich in gutem Zustand und entspricht auch in der Tragfähigkeit den heutigen Anforderungen. Im Netz der Bundesautobahnen bestehen an anderen Stellen Behelfsbrücken, deren Ersatz wegen des Erhaltungszustandes oder wegen ihrer Verkehrsgefährlichkeit vordringlicher ist. Daher konnte bisher mit dem Bau der endgültigen Mangfallbrücke noch nicht begonnen werden. Ich werde mich bemühen, die notwendigen Mittel im Haushalt 1957 einzuplanen. Für die ebenfalls kriegszerstörte Loithalbrücke steht kein Behelfsbauwerk zur Verfügung. Der Verkehr ist daher gezwungen, eine umständliche und im Winter nicht ungefährliche Umleitung zu benutzen. Daher wurde im Bundeshaushalt 1955 für den Wiederaufbau der endgültigen Brücke mit zwei Fahrbahnen eine erste Rate von 600 000 DM zur Verfügung gestellt und eine Bindungsermächtigung von ebenfalls 600 000 DM aufgenommen. Der Haushalt 1956 enthält eine weitere Rate in Höhe von 1,6 Millionen DM. Die Gesamtkosten dürften sich auf 41/2 Millionen DM belaufen. Die Lieferung des Stahlüberbaues wurde im Sommer 1955 in Auftrag gegeben. Ich rechne damit, daß die Montagearbeiten im Frühsommer 1956 anlaufen können, so daß die zweibahnige Brücke hoffentlich schon im Herbst dieses Jahres, spätestens im Frühjahr 1957 dem Verkehr übergeben werden kann.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 19 ,- Abgeordneter Müller-Hermann - betreffend Vernichtung von 8000 cbm Holz auf der Insel Helgoland: Beruht eine dpa-Meldung vom 2. Februar 1956 auf Tatsacken, daß auf der Insel Helgoland 8000 cbm aus Trümmergrundstücken geborgenen Holzes planmäßig durch Feuer vernichtet worden sind? Auf wessen Anweisung ist das geschehen? Wäre diese Menge Holz nicht für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für die Hausbrandversorgung der Bevölkerung Helgolands, zu verwenden gewesen? Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen!

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, die dpa-Meldung vom 2. Februar 1956 über die Verbrennung von Holz auf der Insel Helgoland, das aus Trümmergrundstücken geborgen war, beruht auf Tatsachen. Die Anweisung zur Verbrennung hat die Gemeindeverwaltung Helgoland gegeben, weil die Holzstapel die Wiederaufbauarbeiten behinderten und Ungezieferbrutstätten bildeten. Das Holz ist bei der Durchgrabung der Insel nach Bombenblindgängern geborgen worden und war infolge seiner jahrelangen Lagerung in der Erde nur noch zur Hälfte als Brennholz brauchbar. Seine Verwendung durch die Bevölkerung Helgolands war nicht möglich, weil die Insel vollständig elektrifiziert ist. Die Häuser werden von dem mit Rohöl betriebenen Kraftwerk geheizt. Die Einwohner kochen elektrisch. Der Transport des Holzes von der Insel auf das Festland hätte an Transportkosten das Zweieinhalbfache des zu erwartenden Erlöses aus dem Verkauf der Holzmenge erfordert. ({0})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 20 - Abgeordneter Matthes - betreffend Beteiligung des Bundesverbandes der freien Berufe bei den Verhandlungen des Bundeswirtschaftsministeriums mit Vertretern des Handels über Fragen einer besseren Kreditversorgung des Mittelstandes: Ist es richtig, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister die Beteiligung des Bundesverbandes der freien Berufe bei den Verhandlungen mit Vertretern des Handels und des Handwerks über Fragen einer besseren Kreditversorgung des Mittelstandes abgelehnt hat? Wie will der Herr Bundesminister im Bejahungsfall eine derartige Entscheidung begründen? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Wirtschaft.

Dr. Ludwig Erhard (Minister:in)

Politiker ID: 11000486

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Spitzenverbände des Handels, des Handwerks und des Hotel- und Gaststättengewerbes sind an mich herangetreten mit der Bitte, die sie angehenden Kreditprobleme mit ihnen gemeinsam zu erörtern. Ich habe dieser Anregung entsprochen und hierfür in meinem Ministerium einen besonderen Arbeitskreis gebildet, dem zunächst Vertreter der obengenannten Spitzenverbände sowie der Spitzenverbände der Sparkassen, Kreditgenossenschaften und Privatbanken angehören. Sobald auf Grund dieser Gespräche gewisse Erfahrungen gesammelt und Teilergebnisse erzielt worden sind, die auch für die nicht an dem Gespräch beteiligten Gruppen des mittelständischen Gewerbes und der freien Berufe von Interesse sein können, werde ich den Bundesverband der freien Berufe hierüber unterrichten. Sollte es sich dann als zweckmäßig erweisen, so bin ich selbstverständlich bereit, Gespräche in größerem Rahmen, d. h. auch unter Hinzuziehung des Bundesverbandes, fortzuführen. Dies ist der Geschäftsführung des Bundesverbandes auch bereits zugesagt worden.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Frage 21 - Dr. Blank ({0}) - betreffend Auszahlung des für Dezember 1955 zahlbaren Restbetrages an die Empfänger von Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen: Bis wann ist mit der Auszahlung des für Dezember 1955 zahlbaren Restbetrages zu rechnen, nachdem die Empfänger von Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen im Dezember 1955 nach dem Sonderzulagengesetz vom 2. Dezember 1955 nur Vorschüsse erhalten haben? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister für Arbeit.

Anton Storch (Minister:in)

Politiker ID: 11002264

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Soweit die im Dezember gezahlten Vorschüsse die Ansprüche der Rentner aus dem Sonderzulagengesetz nicht voll erfüllt haben, sollen die Restzahlungen, soweit sie nicht schon mit den Märzrenten zur Auszahlung gebracht wurden, in der Zeit vom 10. bis 20. März erfolgen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Zusatzfrage? ({0}) - Wird verzichtet! Frage 22 - Abgeordneter Reitzner - betreffend personelle Besetzung der Ostabteilung des Bundesaußenministeriums: Gedenkt der Herr Bundesminister des Auswärtigen bei der personellen Besetzung der Ostabteilung seines Hauses den besonderen Problemen des böhmisch-mährisch-schlesischen Raumes Rechnung zu tragen? Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten lautet: Die Fragen des böhmisch-mährisch-schlesischen Raums und die besonderen Probleme der sudetendeutschen Vertriebenen werden in zwei Referaten der Ost-Unterabteilung bearbeitet. Referent für die beiden genannten Fragengruppen ist Legationsrat von Meydell, der seit Jahrzehnten mit den Problemen des böhmisch-mährisch-schlesischen Raumes gut vertraut ist. Im April dieses Jahres werden die Referate durch zwei Herren verstärkt werden, die aus dem osteuropäischen Raum stammen und gleichfalls gute Kenner der Ostfragen sind. Ich glaube also, daß ich die Frage des Herrn Abgeordneten bejahen kann.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Auf Zusatzfrage wird verzichtet. - Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Schluß der Fragestunde. Die nächste Fragestunde ist am Mittwoch, dem 21. März. Die Sperrfrist für eingehende Fragen läuft morgen, Freitag, 12 Uhr, ab. Wir kommen nunmehr zu dem neu aufgenommenen Punkt der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs einer weiteren Ergänzung des Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 ({0}). Ich frage, ob das Wort zur Einbringung gewünscht wird. - Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache in der ersten Lesung. Wird das Wort dazu gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die Aussprache in der ersten Lesung. Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, daß hier Überweisung an den Haushaltsausschuß selbstverständlich ist. Wird auch Überweisung an den Verteidigungsausschuß gewünscht und beantragt? - Ja, Herr Kollege Berendsen? - Also: Überweisung an den Haushaltsausschuß und den Verteidigungsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich komme nun zu dem Punkt 2 der Tagesordnung, wie vorgesehen. Ich rufe auf: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Kredithilfe für das Land Berlin ({1}). Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? - Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache erster Lesung. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die Beratung. Beantragt ist Überweisung an den Haushaltsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. ({2}) - Sie möchten den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen mitbeteiligt sehen. Nun, wenn es nur e i n weiterer Ausschuß ist, nehme ich an, daß das Haus auch damit einverstanden ist. - Der Gesamtdeutsche Ausschuß ist also mit-beteiligt. Punkt 3 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zuckersteuergesetzes ({3}). Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? - Der Herr Staatssekretär der Finanzen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, mir zu erlauben, nur wenige Worte zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs zu sagen. Der Gesetzentwurf entspricht den Zusagen, die die Bundesregierung bei der konjunkturpolitischen Beratung im Oktober des vorigen Jahres in Berlin gegeben hat. Ich darf in die Erinnerung zurückrufen, daß die Gesetzentwürfe auf dem Gebiete der Verbrauchsteuern, die damals zugesagt wurden - a) die Senkung der Zuckersteuer, b) die Senkung der Zündholzsteuer - den ausgesprochenen Zweck haben sollten, diese Steuersenkungen uneingeschränkt dem Verbraucher zugute kommen zu lassen. Daraus ergeben sich zwei Folgerungen, die ich gern zu Beginn der Beratung dieses Gesetzentwurfs dem Hohen Haus noch einmal darlegen wollte. Die Zuckersteuersenkung war zunächst in Höhe von 16,50 DM vorgesehen. Sie findet jetzt nach dem Vorschlag der Bundesregierung nur in Höhe von 16 DM statt; die Steuer soll also von 26,50 DM je Doppelzentner auf 10,50 DM je Doppelzentner gesenkt werden. Der Grund für die um 50 Pf geringere Senkung liegt darin, daß diese 50 Pf dem Verbraucher nicht hätten weitergegeben werden können. Die Senkung um genau 16 DM je Doppelzentner bedeutet eine Senkung um 16 Pf je Kilogramm oder um 8 Pf je Pfund. Die 50 Pf könnten ({0}) dagegen dem Verbraucher nicht zugute kommen. Aus diesem Grunde ist die Senkung auf 16 DM beschränkt worden. Ich darf zusätzlich bemerken, daß die Senkung der Zuckersteuer auch eine Umsatzsteuerersparnis zur Folge hat, weil die Umsatzsteuer nach dem bestehenden Recht jeweils auch vom Betrage der Verbrauchsteuer erhoben wird. Die Umsatzsteuerersparnis in den verschiedenen Stufen macht insgesamt 1,10 DM aus. Sie kann, weil die Beträge im einzelnen zu klein sind, dem Verbraucher nicht zugute kommen, sondern bleibt in den betreffenden einzelnen Wirtschaftsstufen, wo sie eine leichte Verbesserung der Erlöse zur Folge haben wird. Ich glaube, das muß in Kauf genommen werden und wird vielleicht von der einen oder anderen Seite sogar begrüßt werden. Der zweite Punkt, der zu Auseinandersetzungen geführt hat, ist der von der Bundesregierung vorgeschlagene Zuschlag in der Süßwarenindustrie. Die Gesamtsteuersenkung, die dem Verbraucher zugute kommen soll, beträgt ungefähr 240 Millionen DM. Was den Verbrauchszucker, den Haushaltszucker, betrifft, so ist es ohne weiteres möglich, daß sich diese Senkung um 16 Pf je Kilogramm im Preis des Verbrauchers, also für die Hausfrau, voll auswirkt. Das gilt aber nicht für den Zucker, der in der Süßwarenindustrie verwendet wird, weil sich bei einer Reihe von Gegenständen so kleine Senkungen ergäben - Bruchteile von Pfennigen -, daß sie im Preis einer jeden zuckerhaltigen Ware nicht zum Ausdruck kommen könnten. Etwa ein Drittel des gesamten Zuckers läuft über die verschiedenen Gruppen der Süßwarenindustrie. Wenn hier also nicht Vorsorge getroffen wird, werden etwa 80 Millionen DM der Zuckersteuersenkung zwar dem Bundeshaushalt entgehen, aber nicht dem Verbraucher zugute kommen, sondern in den verschiedenen Arten der Süßwarenindustrie hängenbleiben. Das würde dem erklärten Zweck dieses Gesetzes widersprechen. Daher ist in Art. 3 ein Zuschlag vorgesehen, der allerdings dazu führt, daß die Zuckersteuersenkung in gewissem Umfange nicht zur Wirkung kommt. Der Bundesrat hat gegen diesen Zuschlag Stellung genommen. Ich darf auf die schriftliche Stellungnahme der Bundesregierung auf der letzten Seite der Vorlage verweisen. Wegen der besonderen Bedeutung der Frage möchte ich mir erlauben, auch noch mündlich darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung auf der Erhebung dieses Zuschlags nicht bestehen wird, wenn sich Wege finden lassen, den Zuschlag zu vermeiden. Die bis jetzt von den Verbänden der Süßwarenindustrie abgegebenen Erklärungen, daß die Zuckersteuersenkung auf irgendeinem Wege, z. B. durch Konzentrierung auf einzelne Warenarten, an die Verbraucher weitergegeben werde, genügen der Bundesregierung nicht. Es muß Wert darauf gelegt werden, daß die führenden Betriebe der Industrie sich diese Erklärungen der Verbände zu eigen machen und die von ihnen in Aussicht genommenen konkreten Maßnahmen im einzelnen darlegen. Dann könnte sich die Bundesregierung im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens damit begnügen, daß in das Fünfte Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes nur eine Ermächtigung zur Erhebung des Zuschlages zur Umsatzsteuer aufgenommen wird für den Fall, daß einzelne Zweige der Süßwarenindustrie die Zuckersteuersenkung bei der Preiserrechnung ihrer Erzeugnisse nicht berücksichtigen. Die Bundesregierung bittet dringend, den Art. 3 in der Form einer solchen Ermächtigung trotz der Bedenken, die im Bundesrat erhoben worden sind, in das Gesetz aufzunehmen. Wir möchten annehmen, daß diese Ermächtigung sozusagen wie ein Schwert an der Wand den offenbar vorhandenen Bestrebungen der Süßwarenindustrie, die Steuersenkung an den Verbraucher weiterzugeben, den erforderlichen Nachdruck geben würde.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Sie haben die Ausführungen zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs gehört. Ich eröffne die allgemeine Aussprache in der ersten Lesung. Das Wort hat Frau Abgeordnete Keilhack.

Irma Keilhack (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001076, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Meine Herren und Damen! Bei der Darlegung meiner und der Meinung meiner Parteifreunde will ich es unterlassen, die ganze Reihe durchschlagender Argumente für den vollkommenen Wegfall dieser Steuer auf ein so notwendiges Grundnahrungsmittel, wie es der Zucker ist, zu wiederholen. Mein Kollege Peters hat bereits bei der Einbringung unseres Antrags Drucksache 578 eindringlich für die Beseitigung dieser Steuer plädiert, und meine Kollegin Strobel hat in der 122. Sitzung am 12. Januar an Sie appelliert, die zweite und dritte Lesung des von uns eingebrachten Gesetzentwurfs nicht von der Tagesordnung abzusetzen, weil der Fortfall der Zuckersteuer nach der eingehenden Konjunkturdebatte dieses Hohen Hauses in Berlin und den Versprechungen auch des Herrn Bundesfinanzministers auf wirklich fühlbare Entlastung der einkommensschwachen Kreise unseres Volkes von Verbrauchsteuern und auch nach dem Beschluß der Regierung, den Milchpreis zu erhöhen, noch sehr viel dringlicher als vorher geworden war. Jetzt liegt uns der Entwurf der Bundesregierung zur Senkung der Zuckersteuer, Drucksache 2178, vor, der vorsieht, daß die zur Zeit 26,50 DM betragende Zuckersteuer um 16 DM pro 100 kg herabgesetzt wird. Das sind etwa 8 bis 9 Pf verminderter Steuer pro Pfund einschließlich der verminderten Umsatzsteuer. Es kann hier, wie Herr Staatssekretär Hartmann erwähnte und wie es auch in der Berliner Konjunkturdebatte seinerzeit versprochen worden ist, von einer absoluten Verminderung der Belastungen des Verbrauchers gar keine Rede mehr sein, denn im Laufe der vergangenen Diskussionen um dieses Zuckersteuergesetz ist selbst von der Regierung gesagt worden, daß es nur noch ein Ausgleich sein soll für die inzwischen von der Regierung verordnete Milchpreiserhöhung, die ab 1. April auf den Verbraucher zukommt. Abgesehen hiervon sind die Berechnungen, die zum Ausgleich der Milchpreiserhöhungen durch die Zuckersteuerermäßigung vorgenommen worden sind, echte Milchmädchenrechnungen. Sie werden aus den Zuschriften, die Sie bekommen haben, und aus den Leserbriefen in den Zeitungen ersehen haben - aber Sie konnten es sich auch selbst ausrechnen -, daß z. B. bei den Familien, die zu den Verbrauchern mit starkem Milchbedarf gehören, also allen Familien mit Kindern, nach diesem Zukkersteuergesetz gar kein Ausgleich stattfinden kann. Es ist hier wie bei den vielen Errechnungen für die Höhe der Lebenshaltung und den Lebenshaltungsindex, die wir von der Bundesregierung bekommen: sie stimmen nie mit den Erfahrungen der Hausfrauen überein. ({0}) Zum zweiten ist bei diesem Gesetz noch besonders zu verdeutlichen, daß diese Zuckersteuerermäßigung - Herr Staatssekretär Hartmann hat das auch ausgeführt - keine Preisverbilligung für alle Süßwaren zur Folge hat. Die Bundesregierung hat eine neue Steuer erfunden, nämlich die sogenannte Zusatzsteuer, die die Verbilligung auf Grund dieses Gesetzes bei der zuckerverarbeitenden Industrie wieder aufheben soll. In Form einer neu zu erhebenden Zusatzsteuer soll die Verbilligung mit dem gleichen Betrage aufgehoben werden. Ich will ein paar Worte zu dieser Zusatzsteuer sagen. Nach Ansicht aller Steuerfachleute geht sie gegen jede Steuersystematik. Sie steht aber auch im Gegensatz zu allem, was man in der letzten Zeit versucht hat, um das gesamte Steuersystem, speziell das Umsatzsteuersystem, zu vereinfachen. Außerdem hat diese Zusatzsteuer auch eine Ungleichheit der Steuerbelastung bei den nach Größe und Branchen verschiedenen Betrieben, zur Folge. Nach der Vorlage der Bundesregierung tritt jetzt das Kuriosum ein, daß diese Zusatzsteuer bei zuckerverarbeitenden Betrieben wohl bei Marmelade und bei Kunsthonig, also gerade für den Brotaufstrich der ärmsten Teile unseres Volkes, erhoben wird, aber nicht bei Sekt, Likör, Coca Cola, Limonaden und ähnlichen Produkten. ({1}) Das kann doch wirklich nicht ernst genommen werden, abgesehen davon, daß diese Zusatzsteuer im ganzen nur zu 42 % den Verarbeitungszucker erfaßt. Ich muß zu den vom Herrn Staatssekretär Hartmann angegebenen Zahlen über die Höhe der Rückflüsse durch diese Zusatzsteuer noch sagen, daß es nach Aussagen und ziemlich beweiskräftigen Unterlagen von Fachleuten nicht 70 bis 80 Millionen DM für den Fiskus werden, sondern allenfalls die Hälfte, d. h. zwischen 35 und 40 Millionen DM. Für diesen Rückfluß, der außerdem noch sehr unsicher ist, nimmt die Regierung in Kauf, daß die Betriebe zu enorm komplizierten Steuererrechnungen verurteilt werden und, was noch viel schlimmer ist, daß die Finanzverwaltung eine Kontrolle wird einrichten müssen, zu einem Kontrollzwang veranlaßt wird. Es muß geprüft werden, ob die Bestimmungen dieses Gesetzes, nämlich die über die Zuckersteuerfreigrenzen für Verarbeitungszucker, und über die Errechnung des zu versteuernden Zuckeranteils jedes der vielfältigen Produkte der Süßwarenindustrie innegehalten werden. Die Finanzverwaltung wird diese Kontrollen ausdehnen müssen auf etwa - so ist es geschätzt - 150- bis 200 000 Klein- und Großbetriebe, von Gaststätten, Bäckereien, Konditoreien angefangen bis zu den großen Industriebetrieben. ({2}) - Sehr richtig, Herr Kollege Gülich! Meine Damen und Herren, das alles geschieht nur, weil Herr Schäffer glaubt, daß die Zuckersteuerermäßigung bei den Verarbeitern statt zum Verbraucher in die Tasche dieser Betriebe fließt. Er hat durch Herrn Staatssekretär Hartmann hier noch einmal ausführen lassen, daß die Verbandszusagen, daß es nicht so sein werde, ihm nicht genügten, er' brauche, um sich eines Besseren belehren zu lassen, Zusagen von Firmen. Ich muß sagen, daß mir eine Anzahl von Zusagen großer, marktmaßgebender Firmen vorliegt, die versprechen, daß die Verringerung ihrer Kosten durch die Zuckersteuerermäßigung sich in der Verbilligung der Preise ihrer Produkte auswirken wird. Ich meine, daß Herr Finanzminister Schäffer - und ich möchte ihm diesen Rat geben -, sich mit diesen drei oder vier maßgebenden Firmen und vielleicht auch mit den Genossenschaften, die ja eigene Produktionsbetriebe haben, ruhig einmal darüber unterhalten sollte, wie man diese Verbilligung auf dem Markt sichtbar machen kann. Ich bin überzeugt, daß dieses Gespräch und der dann einsetzende Wettbewerb das ihre tun werden, denn gerade in der Süßwarenherstellung ist der Wettbewerb wesentlich schärfer als in vielen anderen Industriezweigen. Wenn das aber alles nichts nützen sollte, dann sind wir von der SPD durchaus bereit, mit der Regierung entsprechende Überlegungen anzustellen, wie man diesen unrechtmäßigen Gewinn, den wir natürlich auch nicht wollen, vermeidet. ({3}) - Man kann natürlich die Dinge über die Ertragsbesteuerung wegdrücken, was überall geschieht. - Aber ich muß doch noch sagen, daß die Regierung hier ein ganz erstaunliches Interesse an den Tag legt, Übergewinne nicht entstehen zu lassen, ein Interesse, das sich zufällig jetzt einmal auf einen Industriezweig erstreckt, der möglicherweise dem Verbraucher ein Verbilligung seiner Produkte zukommen lassen kann. Dieses Interesse ist in anderen Industriezweigen von der Regierung in diesem Sinne niemals demonstriert worden. Ich möchte noch einmal auf die Höhe der Steuersenkung zurückkommen. Es soll sich bei der Regierungsvorlage doch - das hat Herr Staatssekretär Hartmann noch einmal betont - um die Realisierung des Versprechens in der Konjunkturdebatte des Bundestags in Berlin handeln, nach dem eine fühlbare Ermäßigung der fiskalischen Belastungen des Verbrauchers, also eine effektive Entlastung des Konsumenten eintreten sollte. ({4}) - Ja, richtig, das war in Berlin! Inzwischen sind einige Monate ins Land gegangen, und offenbar ist das, was man da gesagt hat, nicht mehr so ernst zu nehmen. Handelt hier die Regierung nicht aber gegen ihre Verpflichtung, das Mögliche, und zwar das Größtmögliche zu tun, um die Lebenshaltung unseres Volkes zu bessern? Das war einer der Kernpunkte der damaligen Konjunkturdebatte! Gerade in letzter Zeit aber laufen die Preise langsam, aber stetig nach oben, es treten zunehmend Verteuerungen ein, ja, in den den letzten Wochen sind die Preise nicht langsam, sondern geradezu beängstigend schnell nach oben gegangen. Ich glaube, daß die Regierung die Verpflichtung hat, etwas Entscheidendes dagegen zu tun, nicht nur, weil die Verbraucherverbände das sehr laut zum Ausdruck bringen, und nicht nur, weil Herr Erhard auf der Frankfurter Messe diese Gefahr der Preissteigerung sehr schwarz gemalt hat, sondern auch, weil die Bank deutscher Länder festgestellt hat, daß der Lebenshaltungsindex bereits auf der Höhe wie zur Zeit der Koreakrise angelangt ist. ({5}) ({6}) Diese Entwicklung ist nicht nur vom freien Markt her entstanden. Vielmehr ist daran zweifellos auch die Bundesregierung mit ihrer Politik beteiligt, ({7}) nicht nur dadurch, daß sie die Mieten und den Milchpreis erhöht hat, also ganz offiziell den Lebensstandard des Volkes verteuert hat, sondern auch dadurch, daß sie zum großen Teil durch einseitige Handhabung der Marktordnungsgesetze für viele Lebensmittel - Fleisch, Eier, Butter und andere - die Verbraucherpreise in eine unvertretbare Höhe hat laufen lassen. Dann noch eins: Müssen wir nicht endlich einmal von dem hohen Anteil der indirekten Steuern an den gesamten Steuereingängen herunterkommen?! ({8}) Wir sind jetzt bereits bei einem Anteil von 65 % der indirekten Steuern am Gesamtsteueraufkommen des Bundes angelangt. ({9}) Dabei treffen die indirekten Steuern - darüber ist hier sehr oft gesprochen worden - gerade die einkommensschwachen Teile der Bevölkerung, die sich mit kleinen und kleinsten Einkommen durch Leben schlagen müssen. Man kann zum Gesicht dieses Gesetzes wohl sagen, daß aus allen Ritzen das Bemühen unseres Finanzministers herausguckt, alle Listigkeit zu entfalten, um möglichst ungeschoren von einer Zusage wegzukommen, die nun einmal schwarz auf weiß in den Bundestagsprotokollen steht und die in Berlin sehr viele gehört haben. ({10}) Eine dieser Listigkeiten ist doch zweifellos der gegen einen völligen Fortfall der Zuckersteuer vorgebrachte Grund, daß eine Senkung unter 10,50 DM pro 100 Kilogramm nicht möglich sei, weil die Zuckersteuer in dieser Höhe für die Dawes-Anleihe im Londoner Schuldenabkommen erneut verpfändet sei. Meine Herren und Damen, für den Betrag von 150 Millionen DM, der angeblich für die Dawes-Anleihe verpfändet worden ist, gibt es in der Bundesrepublik zweifellos ganz andere Sicherheiten als ausgerechnet die Zuckersteuer, ({11}) eine Steuer, die gewiß kein Gläubigerstaat des Londoner Schuldenabkommens von seiner Bevölkerung erhebt. Das dürfte also doch nur eine Frage der Verhandlung sein, und ich zweifle nicht daran, daß eine Verhandlung nach der Richtung auch den entsprechenden Erfolg hat. Darf ich zum Schluß noch einmal sagen, daß wir sehr hoffen, daß sich dieses Parlament auch einmal entschließt, wirklich eine souveräne Entscheidung, eine Entscheidung nach seiner eigenen Meinung zu treffen, und sich nicht nur als Vollstrecker der Wünsche der Bundesregierung betrachtet. ({12}) Vielleicht wird es sich doch einmal entschließen, nicht nur für die Wiederaufrüstung einen kräftigen Griff in die Kassen zu tun, sondern auch für eine sozial-, steuer- und wirtschaftspolitisch sinnvolle Maßnahme wie die völlige Streichung der Zuckersteuer. Ich hoffe, daß die Sozialdemokratische Partei bei den Ausschußarbeiten und auch in der zweiten und dritten Lesung des Parlaments hier nicht allein steht, und appelliere in dieser Beziehung vor allen Dingen auch an die FDP auf ihren alten, in Berlin eingereichten Antrag zur Aufhebung von Verbrauchsteuern zurückzukommen. Sie hat sich in der letzten Zeit so- oft eines Besseren belehren lassen, daß ich hoffen kann, daß sie es auch diesmal tut. ({13})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Miessner.

Dr. Herwart Miessner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001506, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, ich darf gleich an Ihren Appell anschließen und für die FDP-Fraktion sagen, daß wir in der Tat bereits am 11. Oktober 1955 gemäß Drucksache 1762 die Aufhebung der Kaffeesteuer, der Teesteuer, . der Zuckersteuer, der Salzsteuer, der Zündwarensteuer, der Leuchtmittelsteuer, der Spielkartensteuer und der Süßstoffsteuer gefordert hatten. ({0}) Abgesehen davon, daß bei einer Reihe der genannten Verbrauchsteuern der Verwaltungsaufwand in keinem rechten Verhältnis zu dem steuerlichen Aufkommen steht, sind wir der Meinung, daß diese Steuern vom sozialen Standpunkt aus gesehen eine zu große Härte für die breite Verbraucherschaft darstellen. ({1}) Das gilt insbesondere für die Belastung durch die Zuckersteuer. Zucker ist eines der wesentlichsten Volksnahrungsmittel, und die Ausgaben für den Zucker stellen für jede Hausfrau einen unvermeidbaren Posten in ihren Haushaltsausgaben dar. Ganz besonders gilt das für die größeren Familien, die dadurch stark belastet sind. Denken Sie nur an die Zeit des Sommers, wenn der Einmachzucker bereitgestellt werden soll! Man kann daher wohl - um es vielleicht etwas pointiert auszudrücken - sagen, daß man beste Familienpolitik machen würde, wenn man gerade diese Verbrauchsteuer ganz beseitigte. Hier sollte eigentlich der Familienminister Wuermeling unser Bundesgenosse sein, und ich bedaure, daß er im Augenblick nicht auf den Barrikaden der Regierungsbank anzutreffen ist. ({2}) In der Tat belastet sicher gerade diese Verbrauchsteuer breite Schichten unseres Volkes härter als manche direkte Steuer, wie z. B. die Lohnsteuer. Die Regierung schlägt nun eine Teilsenkung vor. Warum nun aber bei einer Steuer, über deren Härte gerade für kinderreiche Familien gar kein Zweifel besteht, eine halbe Maßnahme? Bedenken wir doch auch, daß die völlige Streichung ein gutes Mittel wäre, dem allgemeinen Lohn- und Preisauftrieb entgegenzuwirken! Außerdem darf ich daran erinnern, daß die Beseitigung der Zuckersteuer einen Ausgleich für den erhöhten Milchpreis darstellen soll. Das Pfund Zucker, so wie es von der Hausfrau gekauft wird, kostet zur Zeit 68 Pf. Bei völliger Streichung der Zuckersteuer würde es um 13 Pf billiger werden, der Preis würde also auf den auch sehr gut rechenbaren Betrag von 55 Pf heruntergehen. Dabei - und das würde gewissermaßen ({3}) als Nebenerfolg anfallen - bliebe dann durch die damit von selbst eintretende Senkung der Umsatzsteuer in den verschiedenen Stufen, in der Fabrikationsstufe, in der Großhandels- und in der Einzelhandelsstufe, noch ein Betrag von 2,30 DM je Doppelzentner zur Verfügung, der zur notwendigen Verbesserung der Spannen in den einzelnen Stufen dringend gebraucht wird. Ich darf auch von mir aus den Hinweis der Sprecherin der SPD aufnehmen, daß wir uns in der Tat in der Bundesrepublik mit zur Zeit 65 % Aufkommen durch indirekte Steuern sehr erheblich über dem internationalen Durchschnitt befinden. Im allgemeinen halten sich im Ausland direkte und indirekte Steuern etwa die Waage, sie stehen dort ungefähr im Verhältnis 50 zu 50 %. Wir würden also, wenn wir bei der Zuckersteuer einen kräftigen, einen totalen Abstrich machten, die ungünstige Relation zwischen direkten und indirekten Steuern in der Bundesrepublik wieder dem Normalmaß von 50 zu 50 annähern. Auch das wäre eine gute Sache, um derentwillen es sich lohnt, die völlige Streichung der Zuckersteuer ernsthaft zu erwägen. Für recht abwegig halten wir den Gedanken der Regierung, die entfallende Zuckersteuer bei der Süßwarenindustrie wieder draufzuschlagen. Man sagt: Bei. einer Tafel Schokolade etwa könnte sich ein Pfennig Zuckersteuersenkung nicht auswirken, und dann würden - wie es in der Vorlage der Bundesregierung heißt und wie es auch der Herr Staatssekretär soeben gesagt hat - Gewinne in Höhe von 70 bis 80 Millionen bei der Süßwarenindustrie ungerechter- und unbilligerweise anfallen. Herr Staatssekretär, dazu muß ich namens meiner Fraktion sagen, daß wir diese Gedankengänge der Bundesregierung sehr wenig verstehen können. Das ist doch eigentlich ein Schlag gegen die Grundthesen der sozialen Marktwirtschaft; denn schließlich muß sich in der freien Marktwirtschaft jede Kostensenkung im Preis auswirken. Dazu zwingt die Konkurrenz, die der regulierende Faktor in der sozialen oder freien Marktwirtschaft ist. Ich muß also wirklich ganz unabhängig davon, was über die angeblichen 70 oder 80 Millionen DM geredet wird, und auch unabhängig von etwaigen Zusagen einzelner Unternehmer erklären: wir halten nach unseren wirtschaftspolitischen Auffassungen diese Begründung und daher auch diesen Vorschlag der Bundesregierung für völlig indiskutabel und lehnen diesen Zuschlag aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Wir sollten aber auch bedenken, daß die Dinge in der Praxis etwas anders liegen. Bei Kunsthonig oder bei Marmeladen z. B., in denen ein sehr hoher Anteil von Zucker steckt, würde pro Pfund eine Senkung von 10 Pf eintreten - wie der Bundesrat richtig ausgeführt hat -, und das würde an sich die Maßnahme der Zuckersteuersenkung unterstützen. Oder andersherum gesagt: Die Maßnahme der Zuckersteuersenkung soll doch gerade den einfachen Verbraucherkreisen zugute kommen, die in sehr starkem Maße Kunsthonig- und Marmeladenesser sind. Durch die Zusatzsteuer würde ihnen aber der an sich mögliche Nutzen der Senkung um 10 Pf wieder entzogen werden. Noch ein letztes Wort, meine Damen und Herren! Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten den Satz aus der Begründung des Bundesrates verlesen, in dem er sich über die technische Unmöglichkeit der Durchführung der Zusatzsteuer ausspricht. Der Bundesrat sagt meines Erachtens durchaus mit Recht: Eine einigermaßen gerechte Abgrenzung der zuschlagpflichtigen Erzeugnisse von zuschlagfreien zuckerhaltigen Erzeugnissen läßt sich kaum durchführen. Der Katalog in Artikel 3 ({4}) - der ja von der Regierung vorgeschlagen ist umfaßt nur einen Teil der unter Zuckerverwendung hergestellten Waren. Darüber hinaus komme ich zum Schluß noch einmal auf unsere grundsätzlichen Bedenken gegen die Argumentation der Bundesregierung zu sprechen. Wenn es vielleicht bei einer Tafel Schokolade nicht möglich sein sollte, den Preis um einen Pfennig zu senken, wird sich die Unkostensenkung schließlich in der Qualität auswirken. So kann man doch nicht argumentieren, daß man sagt: Steuersenkungen sind nicht nötig, weil dann alles beim alten bliebe. Die Begründung der Bundesregierung ist gegenüber den Grundthesen der sozialen Marktwirtschaft, zu denen wir nun seit sieben Jahren stehen, ein Schlag ins Gesicht. Darum können wir der Zusatzsteuer auf keinen Fall zustimmen.

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller.

Dr. Dr. h. c. Karl Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001557, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will die Debatte, die sich über die Zuckersteuer entsponnen hat und die ja nicht die erste ist, nicht verlängern und hinziehen. Aber ich muß doch feststellen, daß ich die Bedenken, die von der Kollegin Keilhack erhoben worden sind, in großem Umfange teile. Wenn man sich die Art. 2, 3 und 4 dieses Entwurfs ansieht und die Dinge mit dem Bleistift nachrechnet, müssen einem allerlei Bedenken kommen, auch bezüglich der angesetzten Höhe von 80 Millionen DM, die diese Industrien einstecken sollen. ({0}) In dem Katalog ist von Kunsthonig und Marmelade die Rede. Man muß doch daran erinnern, daß es sich hier um Nahrungsmittel handelt, die von den minderbemittelten Kreisen in größtem Umfange gekauft werden. Darauf muß man Rücksicht nehmen. Ich bin der Auffassung, daß wir die Debatte hier nicht weiter vertiefen sollten, weil eine ganze Menge von Problemen auftauchen, die eingehend erörtert werden müssen. Ich bin der Überzeugung, daß wir uns in den Ausschüssen sehr eingehend und detailliert damit beschäftigen und versuchen müssen, für die Verbraucher so viel wie möglich herauszuholen. Deshalb schlage ich vor, daß wir dem grausamen Spiel hier ein Ende machen, den Entwurf dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und dem Haushaltsausschuß überweisen und sofort an die Arbeit gehen, um möglichst bald das Gesetz in einem anständigen, guten Sinne verabschieden zu können. ({1})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat der Abgeordnete Krammig.

Karl Krammig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001195, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur zwei kurze Bemerkungen Die Frau Kollegin von der SPD hat gesagt, das Aufkommen aus den direkten Steuern stehe zu ({0}) dem aus den indirekten Steuern in einem Verhältnis von 35 : 65. Wenn Sie diese Zahlen aus den Angaben über das Steueraufkommen im Bundeshaushaltsplan entnommen haben, dann stimmt das. Aber wenn Sie die direkte Besteuerung insgesamt zur indirekten Besteuerung ins Verhältnis setzen, dann ist das Verhältnis seit fünf Jahren unverändert 50 : 50. In einem ausgewogenen System indirekter und direkter Besteuerung ist nach finanzwissenschaftlicher Auffassung ein solches Verhältnis durchaus angebracht. ({1}) - Es ist Ihre grundsätzliche Meinung, daß das nicht so sei. Aber es gibt sehr ernst zu nehmende finanzwissenschaftliche Untersuchungen, die darauf hinweisen, daß man sich sehr wohl überlegen müsse, ob man die direkte Besteuerung in der derzeitigen Höhe zu ungunsten der indirekten Besteuerung noch aufrechterhalten solle, weil sich immer mehr zeigt, daß die direkten Steuern zu einem Unkostenfaktor geworden sind und auf den Verbraucher ebenso abgewälzt werden wie die indirekten Steuern. ({2}) - Ja, selbst das Wirtschaftswissenschaftliche Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes hat auf diese Umstände hingewiesen! ({3}) - Herr Professor Gülich, ich habe nicht gesagt, daß alle direkten Steuern abgewälzt werden können. Ich habe nur davon gesprochen, daß direkte Steuern als Unkostenfaktor abgewälzt werden, und da ein Lohnsteuerpflichtiger im allgemeinen keine Betriebsunkosten nachweisen kann, kann er auch keine Lohnsteuern abwälzen. Darüber sind wir uns ja wohl einig. ({4}) Meine Damen und Herren, der vorgeschlagenen Zusatzumsatzsteuer in der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Form stehen wir sehr kritisch gegenüber. Wir sind aber durchaus dafür, vielleicht als Damoklesschwert eine Ermächtigung in das Gesetz einzubauen, die garantiert, daß die Senkung der Zuckersteuer dem Verbraucher auch tatsächlich zugute kommt. ({5})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache erster Lesung. Der Ältestenrat, meine Damen und Herren, schlägt Ihnen die Überweisung dieses Entwurfes zur federführenden Behandlung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und zur Mitberatung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor. Nun ist mir hier der weitere Vorschlag gemacht worden, diese Vorlage auch an den Mittelstandsausschuß zu überweisen. ({0}) - Nicht? - Also dann muß ich darüber abstimmen lassen. Ich nehme an, daß das Haus mit der Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zur federführenden Behandlung und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung einverstanden ist. ({1}) Über den anderen Antrag muß ich also abstimmen lassen. Wer ist dafür, daß die Vorlage auch an den Mittelstandsausschuß überwiesen wird? - Gegenprobe! - Dieser Vorschlag ist abgelehnt. Dann liegt hier noch ein weiterer Antrag vor. Herr Kollege Dr. Müller, Sie haben vorgeschlagen, auch noch den Haushaltsausschuß zu beteiligen. ({2}) - Sie ziehen Ihren Antrag auf Überweisung an den Haushaltsausschuß zurück. Das ist ausgezeichnet. - Dann ist also die Überweisung der Vorlage an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgt. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu Punkt 4: Zweite Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Artikels 106 des Grundgesetzes ({3}); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen ({4}) ({5}). ({6}) Ehe ich dem Herrn . Berichterstatter das Wort gebe, darf ich das Haus darauf aufmerksam machen, daß einer interfraktionellen Vereinbarung entsprechend die Abstimmung darüber um 11 Uhr stattfinden soll. Ich nehme an, daß das einigermaßen eingehalten werden kann. Ich werde das nunmehr auch durch die Lautsprecher im Hause bekanntgeben, denn wir brauchen hier eine verfassungändernde Mehrheit. Das Wort zur Berichterstattung hat der Herr Abgeordnete Dr. Dresbach. Dr. Dresbach ({7}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Leitmotiv für diese Änderung des Grundgesetzes lautet, die Verwaltungskraft der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Bewältigung der Aufgaben zu gewährleisten, die durch die Bundesgesetzgebung und die durch sie ausgelösten Aufträge an die Gemeindeverwaltungen in zunehmendem Maße erwachsen. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen war aber auch der Meinung, daß die institutionelle Garantie des Art. 28 des Grundgesetzes zu einer solchen Gesetzgebung, wie sie in der Drucksache 1050 vorgeschlagen wird, nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet. Das Wesen der kommunalen Selbstverwaltung der Einzelgemeinde, nicht des Gemeindeverbandes, war bis zum Herauskommen des Landessteuergesetzes im Jahre 1920 durch eine volle Finanzund Steuerautonomie gekennzeichnet. Das Verlangen der heutigen Zeit nach einer Angleichung der steuerlichen Belastung und der öffentlichen Leistungen, wie es sich auch im Länderfinanzausgleich, d. h. im horizontalen Finanzausgleich, ausspricht, läßt eine Rückkehr zu diesem Zustand nicht ({8}) zu. Die Finanzverfassung der meisten Einzelgemeinden wird ein Mischsystem sein, wie es bei den Gemeindeverbänden immer schon bestand, d. h. eine Mischung aus autonomen Einnahmen, insbesondere aus Steuern, sowie aus Zuweisungen aus der zentralen Finanzmasse. Aber der autonome Beitrag muß bedeutsam sein, wenn die kommunale Selbstverantwortung als Wesenszug der kommunalen Selbstverwaltung zum Zuge kommen soll. Im einzelnen ist zu sagen, daß die in der Drucksache 1050 ausgesprochene Realsteuergarantie am gegenwärtigen Zustand nichts ändert. Grundsteuer und Gewerbesteuer sind seit dem Einführungsgesetz zur Realsteuerreform vom 1. Dezember 1936 Gemeindesteuern. Aber die geltende Fassung, des Art. 106 des Grundgesetzes gibt die Möglichkeit, daß die Länder die Realsteuern oder doch Teile davon an sich ziehen. Das gilt es aus den eingangs genannten Gründen zu verhindern. Die Realsteuern gelten seit jeher als lokale Steuern, wenn der Grundgesetzgeber es auch vermieden hat, sie bei den Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis einzuordnen. Die Drucksache 1050 bringt dann die bundesgesetzliche Aufforderung zum sogenannten Steuerverbund, d. h. zur Beteiligung der Gemeinden und Gemeindverbände an der Landeseinkommen- und Körperschaftsteuer. Das ist ein Abgehen vom System der Finanzzuweisungen, wie es zum Ende der dreißiger Jahre und vollendet im Kriege ausgebaut worden war. Das bedeutet Rückkehr zur Beteiligung an bestimmten Steuerarten, wie sie in der Weimarer Republik im System der Reichssteuerüberweisungen gegeben war. Wie diese Beteiligung aussehen soll, überläßt der Bundesgesetzgeber dem innerstaatlichen Finanzausgleich, also dem Landesgesetzgeber. Er schreibt also nicht etwa, wie es nahegelegen hätte, das örtliche Aufkommen als Zuteilungsmaßstab für die Einzelgemeinden vor. Der Ausgabenersatz als dritter Teil der Drucksache 1050 entspricht am stärksten dem eingangs genannten Motiv der Erhaltung der Verwaltungskraft für die Erfüllung . von Auftragsangelegenheiten, vornehmlich des Bundes. Der Bundestagsausschuß für Finanzen und Steuern war eine Zeitlang von tiefer Skepsis befallen, nachdem sein kühner Husarenritt unter Führung des Rittmeisters Gülich ({9}) in Sachen des Ausführungsgesetzes zu Art. 107 in eine klägliche Retraite ausgeschlagen war, weil sich der Bundesrat unter Führung des Landes Nordrhein-Westfalen versagte. Aber nun sind in Düsseldorf zwei Parteien eingezogen, die fast als unitarisch anzusprechen sind, die z. B. auch für eine vollzügige Bundesfinanzverwaltung eintreten, hoffentlich nicht nur in Bonn, sondern auch in Düsseldorf. ({10}) Jedenfalls muß im Bundesratssaale die Schlacht geschlagen werden, wenn ich ein Wort meines verblichenen Landesvaters Karl Arnold ({11}) etwas variieren darf. Wir wollen jedenfalls den Versuch, die Gemeinden als dritte Kraft im Gefüge der Bundesrepublik einzuführen, wagen, getreu dem Wort: Steter Tropfen höhlt den Stein. ({12})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht. Ich eröffne die Beratung in zweiter Lesung und rufe auf die Artikel I und II. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Willeke.

Dr. Friedrich Wilhelm Willeke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002516, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Vorsitzender des Ausschusses für Kommunalpolitik kann ich es mir nicht versagen, einige wenige Sätze zur zweiten Lesung und zu der schon lange erwarteten Verabschiedung dieser Vorlage zu sagen. Ein verehrtes Mitglied dieses Hauses, Professor Baade, sprach vor kurzem von dieser Stelle anläßlich der Verabschiedung des Grünen Berichts von einer Feierstunde der Agrarpolitik. Ich habe mir die heutige Sitzung eigentlich als eine Feierstunde der Kommunalpolitik vorgestellt. ({0}) - Ich meine j a auch nicht, daß wir feiern sollten, sondern meine Worte sollen gleichzeitig, Herr Kollege Mellies, ein kleiner Appell sein, daß sich die Hallen des Hohen Hauses noch weiter füllen möchten. Ich sehe, daß das in etwa auch schon geschieht. Dieser Antrag ist ein Initiativantrag aller Parteien dieses Hauses, und damit kann man die erfreuliche Feststellung machen, daß bei allen Parteien des Hauses die institutionelle Garantie des Grundgesetzes, von der der Herr Berichterstatter gesprochen hat, doch als eine zu geringe Sicherung empfunden wird. Der Herr Bundesinnenminister hat zu wiederholten Malen dazu Stellung genommen, auch auf einer Sitzung des Deutschen Gemeindetages in Hahnenklee, und sehr lebhaft und leidenschaftlich betont, daß eine solche institutionelle Garantie im Grundgesetz durch eine finanzielle Garantie ergänzt werden muß. Der Inhalt des Initiativantrags aller Parteien ist ja bekannt. Der Herr Berichterstatter hat durchaus klar und deutlich herausgestellt, daß das Grundgesetz schon um deswillen geändert werden muß, weil in ihm die Gemeindesteuern, die Realsteuern, als Landessteuern bezeichnet werden. Der Steuerverbund - das wissen wir alle - bringt in der Praxis keine wesentlichen Änderungen, aber er sichert doch wenigstens die Stellung der Gemeinden als dritten Partners, als Teilnehmers an den großen Steuern. Mehr haben wir nicht verlangt, und mehr können wir zur Zeit auch nicht erreichen. Aber es darf doch gesagt werden, daß die Gemeinden auch durchaus bereit sind, das Risiko zu tragen, das bei einer sinkenden Konjunktur in einem solchen Steuerverbund liegt. Ich wollte mir nur noch einen Satz zu einer Klarstellung erlauben. Im Laufe der Behandlung in den Ausschüssen ist diesem Initiativantrag eine sogenannte Konkordienformel eingefügt worden - im Schillerjahr 1955! -; Konkordia soll ihr Name sein. Durch diese Konkordienformel werden auch die Wünsche der Landkreise und aller Gemeindeverbände erfüllt, und ich glaube, daß uns das ein weiterer Anreiz sein sollte, die Konkordienformel als Motto zu betrachten: Seid euch alle einig, auch in diesem Hohen Hause. Wir wollen hoffen, daß diese berechtigte Grundgesetzänderung in Konkordia, in Eintracht in zweiter und dritter Lesung erfolgt. ({1})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Weitere Wortmeldungen in zweiter Lesung liegen zu den aufgerufenen Artikeln nicht vor. Ich komme zur Abstimmung in der zweiten Lesung und rufe die Art. I, II, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Artikeln I und II, Einleitung und Überschrift zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Gegen einige wenige Stimmen in zweiter Lesung angenommen. Wir kommen damit zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. von Buchka.

Dr. Karl Buchka (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000289, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier ist schon vom Kollegen Willeke der Satz geprägt worden, daß heute eine Feierstunde der Kommunen, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sein sollte. Ich darf das meinerseits insoweit nochmals besonders unterstreichen, als der vorliegende Gesetzentwurf tatsächlich ungewöhnliche Bedeutung und Wichtigkeit für alle Gemeinden und Gemeindeverbände besitzt. Der Herr Berichterstatter hat schon betont, daß Art. 28 des Grundgesetzes eine institutionelle Garantie für die Gemeinden und Gemeindeverbände gibt. Das ist richtig; aber ich möchte auch betonen, daß diese institutionelle Garantie eine sehr große Schwäche, verfassungsrechtliche Schwäche aufweist. Denn es fehlt im Grundgesetz - sehen Sie einmal die Art. 106 und 107 an - durchaus an einer hinreichenden Finanzierungssicherung die Gemeinden und Gemeindeverbände. Ich will hier nur nebenbei bemerken, daß dies nicht die einzige Schwäche des Grundgesetzes ist. Es ist eben ein Notdach, und wir haben deshalb, glaube ich, wenn sich die Notwendigkeit herausstellt, alle Veranlassung, hier nun eine Änderung zu treffen. Die bestehende Lücke muß um so mehr ausgefüllt werden, als die finanziellen Folgen der Unvollkommenheit des Grundgesetzes doch recht unangenehm und unschön für die Gemeinden sind. Es ist also außerordentlich zu begrüßen, daß der interfraktionelle Antrag unter dem 7. Dezember 1954 - es liegt schon weit zurück - eingebracht worden ist. Ich möchte auch von mir aus mit besonderer Betonung „interfraktioneller Antrag" sagen. Denn das zeigt wieder einmal, daß die Kommunalpolitik von allen Parteien betrieben werden muß, daß alle Fraktionen an ihr interessiert sind. Jeder alte Kommunalpolitiker weiß das. Wenn wir nun also den finanziellen Unterbau für die Gemeinden und Gemeindeverbände sichern wollen, dann müssen wir - das ist das Vorhaben, das ist die Absicht dieses Antrags - eine gleichberechtigte Partnerschaft der Gemeinden und Gemeindeverbände neben Bund und Ländern an der allgemeinen Finanzmasse sichern. Zur Vermeidung von Mißverständnissen möchte ich aber dabei noch betonen, daß es sich hierbei nicht etwa um die Schaffung einer dritten tragenden Säule neben Bund und Ländern handelt etwa in dem Sinne, wie es sich Popitz gedacht hatte. Nein, nur die gleichberechtigte Partnerschaft an der allgemeinen Finanzmasse ist der Zweck dieses Gesetzentwurfs. Ein zwingendes Bedürfnis zu der Verfassungsänderung ist unzweifelhaft anzuerkennen, wie das ja auch seitens des federführenden Ausschusses einwandfrei geschehen ist. ({0}) Das zu betonen ist um so wichtiger, als durch diesen Gesetzentwurf Länderinteressen tatsächlich nicht geschädigt werden; vielmehr wird den Ländern in diesem Gesetzentwurf wie bisher weitestgehende Bewegungsfreiheit im geltenden Rahmen zugestanden. Wir haben einen föderalen Aufbau unseres Bundes. Wir wollen ihn behalten. Aber gerade weil wir einen föderalen Aufbau unseres Bundes haben, deswegen wollen wir auch in der Kommunalpolitik föderal denken und in der Kommunalpolitik so wenig wie sonst einem Zentralismus huldigen. Meine Bitte, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht dahin, daß das Hohe Haus nunmehr in dritter Lesung diese Verfassungsänderung genehmigen möge. Wir haben vorgestern mit einer bemerkenswerten und beachtlichen Mehrheit Verfassungsänderungen beschlossen, die aus wehrpolitischen Gesichtspunkten notwendig geworden sind. Ich gebe der Hoffnung und der Zuversicht Ausdruck, daß die Mehrheit, mit der wir heute diese Verfassungsänderung beschließen sollen, womöglich noch größer und noch beachtlicher werden wird. ({1})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.

Werner Jacobi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001000, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beabsichtige nicht, lange Erklärungen abzugeben, zumal da es eigentlich nicht danach aussieht, als wenn hier eine wirkliche Feierstunde angebrochen sei. Wir haben es mit einer sehr nüchternen Regelung zu tun. Es ist vielleicht eine Stunde der Besinnung auf das, was die Gemeinden und Gemeindeverbände zu ihrem Teil zu unserem Wiederaufbau beigetragen haben. Es handelt sich um eine Ergänzung des Grundgesetzes, die damals unterblieben ist aus Erwägungen, die nicht immer innerdeutscher Natur gewesen sind. Die Besatzungsmächte haben eigenartige Vorstellungen über unseren Verfassungsaufbau und über Organisationsgliederung und finanzielle Konsequenzen entwickelt. Das können wir nunmehr korrigieren, und wir sollten es korrigieren. Es gibt, das möchte ich ganz kurz hier sagen, keine verfassungsrechtlichen und keine verfassungspolitischen Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf, und die Länder sollten in ihrem Widerstand, den sie bisher gezeigt haben, doch ein wenig nachlassen und sollten sich darüber im klaren sein:, Wenn diese Änderung des Grundgesetzes Wirklichkeit wird und die Konsequenzen daraus gezogen werden, dann haben wir nichts anderes als eine organische Ergänzung innerhalb unseres Staatsgefüges geschaffen, von der aus auch für die Länder und für uns alle positive Wirkungen erwartet werden dürfen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat das Anliegen, das auch die übrigen Parteien hier vorgetragen haben, von Anfang an vorbehaltlos unterstützt. Sie wird daher der Vorlage ihre Stimme geben in der Hoffnung, daß damit ein weiterer ({0}) Beitrag zur Konsolidierung einer gesunden und lebendigen Demokratie verbunden sein wird. ({1})

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; ich schließe die Aussprache in der dritten Beratung. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz schreibt in Art. 79 vor, daß Änderungen bzw. Ergänzungen des Grundgesetzes der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages bedürfen. Gemäß § 49 Abs. 2 der Geschäftsordnung komme ich deshalb zur Auszahlung. Ich bitte die Damen und Herren, den Saal zu räumen. Die Auszählung beginnt. ({0}) Abgesehen von den Berliner Abgeordneten muß ich alle Damen und Herren des Hauses bitten, den Saal zu verlassen. Meine Herren, ich darf feststellen, daß jetzt nur noch Berliner Mitglieder des Hauses sich im Saale befinden. Ich bitte, die Türen zu schließen. - Ich bitte, die Türen zu öffnen. ({1}) Ich bitte, die Türen zu schließen. Die Auszählung ist beendet. Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Auszählung bekannt. Mit Ja haben 384 Mitglieder des Hauses gestimmt; mit Nein haben 8 Mitglieder des Hauses gestimmt; enthalten haben sich 3 Mitglieder des Hauses. Ich stelle nach § 49 Abs. 2 der Geschäftsordnung fest, daß damit erstens die vorgeschriebene Mitgliederzahl anwesend war und zweitens die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages erreicht ist. Damit ist das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes vom Deutschen Bundestag angenommen. Ich komme zu Punkt 5 der Tagesordnung und rufe auf: Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Deutsche Studenten-Darlehenskasse ({2}). Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Beratung erster Lesung. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung. Der Antrag lautet auf Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich komme zu Punkt 6 der Tagesordnung und rufe auf: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1956 ({3}) ({4}). Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich komme zur Beratung erster Lesung. Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung. Es ist Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung beantragt. Das Haus ist damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich komme zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Beratung des Entwurfs eines Viehzählungsgesetzes ({5}). Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Beratung. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung. Beantragt ist Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das Haus ist damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Statistik der Wohn- und Mietverhältnisse und des Wohnungsbedarfs ({6}) ({7}). Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Beratung in erster Lesung. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung. Beantragt ist Überweisung an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen - federführend -, an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Ausschuß für Heimatvertriebene. Das Haus ist damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes ({8}); Schriftlicher Bericht*) des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen ({9}) ({10}). ({11}) Ich frage, ob das Wort zur mündlichen Berichterstattung gewünscht wird. ({12}) - Wird nicht gewünscht, auf mündliche Berichterstattung wird verzichtet. Ich eröffne die Aussprache in zweiter Lesung und rufe Art. 1 auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag betreffend § 7 a und § 7 c vor, Umdruck 535**). Ich frage, ob das Wort zur Begründung dieses Änderungsantrags gewünscht wird. - Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jacobi.

Werner Jacobi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001000, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es bedarf nur weniger Bemerkungen. An sich bedauern wir -

Dr. Eugen Gerstenmaier (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000669

Einen Augenblick, Herr Abgeordneter! - Verzeihen Sie, meine Damen und Herren, wenn ich hier unterbreche. Ich darf bitten, daß die Damen und Herren des Altestenrats sich nunmehr zur Ältestenratssitzung begeben; sie findet etwas verspätet statt. - Fahren Sie bitte fort, Herr Abgeordneter.

Werner Jacobi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001000, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

An sich bedauern wir, daß das Geschäftsraummietengesetz mit dem 31. März end- *) Siehe Anlage 2. **) Siehe Anlage 3. ({0}) gültig ausläuft, weil wir besorgt sind, daß eine ganze Anzahl von Fällen restieren, bei denen eine soziale Härte festzustellen ist. Aber wir haben uns in diesem Hause entschließen müssen, nun doch einmal einen Schlußstrich unter ein Kapitel zu ziehen, das seinen Ursprung darin hatte und bei dem die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung sich daraus ergab, daß eine Wirtschaftsnot bestand. ({1}) Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes beschränkt sich auf eine gewisse Erweiterung des Vollstreckungsschutzes. Dabei ist jedoch nicht daran gedacht worden, den Vollstreckungsschutz auch denen zugute kommen zu lassen, die in Ansehung der Beendigung der Gültigkeit der Schutzbestimmungen des Geschäftsraummietengesetzes Vergleiche abgeschlossen haben. Uns ist bekannt, daß dies vielfach unter einem gewissen Druck, unter dem Zwang der Not geschehen ist. Die von der Bundesregierung geäußerte Ansicht, man müsse solche privatrechtlichen Verträge sich auswirken lassen, sieht an dieser Tatsache leider vorbei. Wir haben deshalb die Vorschläge des Bundesrats, die Sie in der Vorlage Drucksache 1845 finden, aufgegriffen und bitten Sie, die von uns beantragten Ergänzungen zu akzeptieren, um auch in Fällen, in denen Vergleiche überprüft werden sollten, einen Vollstreckungsschutz im Sinne des Gesetzentwurfs zu erreichen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie dementsprechend unseren Änderungsanträgen zustimmten.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hesberg.

Dr. Carl Hesberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000888, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens meiner Freunde und zugleich im Namen derjenigen, die sich in der Beratung des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen eingehend mit dieser Frage der Einbeziehung der Vergleiche in den Vollstreckungsschutz befaßt haben, möchte ich bitten, diesem Antrag der SPD nicht zuzustimmen, sondern es bei der Vorlage zu belassen, ({0}) wie sie die Regierung eingebracht hat. Wir gehen dabei mit der Bundesregierung von der Auf fassung aus, daß sich die Einbeziehung der Vergleiche in diese Regelung auf die Vergleichsbereitschaft der Vertragspartner nachteilig auswirken müßte. Es darf vor allen Dingen nicht außer acht gelassen werden, daß auch bei Vorliegen eines Vergleiches dem Räumungsschuldner die Möglichkeit des Vollstreckungsschutzes nach § 765 a der Zivilprozeßordnung verbleibt. Es liegt daher keine Veranlassung vor, in diesen Fällen den weitergehenden Vollstreckungsschutz nach der Vorlage anzuwenden. Wir sind auch der Meinung, daß die Regelung, wie sie jetzt geschaffen worden ist, den Beteiligten in jedem Umfang zuzumuten ist. Wir sind bei der Verlängerung des Gesetzes im Jahre 1955 von der Tatsache ausgegangen, daß es mit den Vorschriften des Geschäftsraummietengesetzes ein Ende haben muß und ein Zwangsvollstreckungsschutz nur noch für ganz besondere Härtefälle einzuräumen ist, im übrigen aber durch Maßnahmen, wie sie inzwischen auch eingeleitet worden sind, Voraussetzungen für die Begründung selbständiger Existenzen geschaffen werden müssen. Das ist nunmehr gegeben durch die Vorschriften, die der Herr Bundeswohnungsbauminister erlassen hat. Hierzu liegt Ihnen ja der Bericht in der Drucksache 1701 vor. Es darf hinzugefügt werden, daß die Vorlage, deren unveränderte Annahme wir Ihnen empfehlen, auf eingehenden Ermittlungen beruht, die namentlich vom Bundeswirtschaftsministerium eingeleitet worden sind und über die in der Drucksache 1701 berichtet worden ist. Ganz allgemein haben die Länder diesen Tatbestand auch bestätigt. Sie haben entsprechend berichtet, daß im wesentlichen eine ausgeglichene Marktlage herbeigeführt worden ist. Auch der Deutsche Industrie- und Handelstag hat für die Gesamtheit der Wirtschaft anerkannt, daß die Vorlage den Bedürfnissen der Beteiligten in hinreichendem Umfang gerecht wird. Wir befinden uns jetzt im Jahre 1956, vier Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem das Gesetz erlassen worden ist. Seitdem hat sich erwiesen, daß der Kündigungswiderruf sich nur auf geringe Ausnahmefälle erstreckt hat und daß hier eine Regelung herbeigeführt werden konnte. Sicher werden die Parteien auch weiterhin vergleichsbereit sein, wie sie es in der Vergangenheit bewiesen haben. Weiterhin hat man festgestellt, daß sich die Mietforderungen im Rahmen der Hundertsätze gehalten haben, die in der Vorkriegszeit bei Geschäftsräumen üblich gewesen sind. Man hat sogar festgestellt, daß die Anteile an den Umsätzen durchweg unter den Prozentsätzen bleiben, die in der Vorkriegszeit üblich gewesen sind. In den Geschäftszentren haben sich auch bereits in der Vorkriegszeit immer gewisse Verknappungserscheinungen ergeben. Es ist aber nicht möglich, eine Vorlage auf derartige Fälle aufzubauen. Wir haben im übrigen einen sehr erheblichen Zuwachs an Geschäftsraum seit dem Erlaß des Geschäftsraummietengesetzes festzustellen. Die gegenwärtige Zuwachsrate an Geschäftsräumen ist nach den Berichten der Länder zwar unterschiedlich, sie geht aber in der Regel beträchtlich über eine normale Zuwachsrate, wie sie in der Vorkriegszeit zu verzeichnen war, hinaus. So wird für das Land Bayern die gegenwärtige Zuwachsrate für die Städte zwischen 5 % und 15 % angegeben. Von Nordrhein-Westfalen werden in örtlich unterschiedlichem Umfang Zuwachsraten bis zu 40 % genannt. Auch Baden-Württemberg bezeichnet den Zuwachs an Geschäftsräumen als erheblich, und aus Hessen wird mitgeteilt, daß in stark zerstörten Gebieten, z. B. in Darmstadt, seit 1.951 ein Zuwachs von 50 % vorliegt. Auch Frankfurt weist einen Zuwachs in außergewöhnlichem Umfange auf. Nach dieser Entwicklung sollte man nicht weiter in den Abschluß von Verträgen eingreifen, als es die Vorlage der Bundesregierung vorgeschlagen und als es auch der Wiederaufbauausschuß für richtig erkannt hat. Der Ausschuß konnte sich nicht dazu entschließen, die Vergleiche einzubeziehen. Ich bitte Sie daher namens meiner Freunde, den Antrag abzulehnen. ({1})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

Dr. h. c. Fritz Neumayer (Minister:in)

Politiker ID: 11001599

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Hesberg kann ich mich sehr kurz fassen. Die Bundesregierung ist ebenfalls der Auffassung, daß der Vollstreckungsschutz, wie er in der Vorlage vorgesehen ist, auf Urteile beschränkt werden, daß er aber nicht ausgedehnt werden soll auf gerichtlich abgeschlossene Vergleiche. Dazu nur ganz kurz der Hinweis: ein Vergleich, auch ein vor Gericht abgeschlossener Vergleich, ist ein Vertrag wie jeder andere, und ich glaube, der Grundsatz, von dem unser Zivilrecht beherrscht ist, daß Verträge eingehalten werden müssen, muß, nachdem die wirtschaftlichen Voraussetzungen nunmehr wieder gegeben sind, auch auf diesem Gebiete zur Geltung kommen. Wer einen Vergleich abschließt, ({0}) muß sich der Verantwortung bewußt sein; er muß sich darüber klar sein, daß das, was in diesem Vergleich vereinbart ist, auch erfüllt werden muß. Wir sehen darin nur eine Stärkung des Verantwortungsbewußtseins des einzelnen und vor allem eine Stärkung des allgemeinen Grundsatzes, daß Verträge erfüllt werden müssen. ({1})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Abgeordnete Kroll.

Ludwig Kroll (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001222, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung und die. Ausschußmehrheit verneinen die Notwendigkeit der Verlängerung eines Kündigungsschutzes. Ich darf - und ich bin sicher nicht der einzige hier im Hause, der erhebliche Bedenken gegen diese Auffassung hegt ({0}) sagen: Diese Auffassung wird nach meiner Kenntnis der wirklichen Lage nicht gerecht. Sicherlich - Herr Kollege Hesberg hat vorhin einige Zahlen genannt - gibt es Unterschiede. Das, was er sagte, mag für viele Städte zutreffen, im besonderen für solche, die große Zerstörungen aus der Kriegszeit her aufzuweisen hatten und bei denen die Neubautätigkeit sehr stark war. Es trifft aber für viele andere Gemeinden nicht zu. Ich könnte Ihnen allein aus meinem Bereich eine Menge von Beispielen vorführen. Im besonderen sind es Städte, die weniger von Luftangriffen betroffen waren, und kleinere Gemeinden. Ich bin der Auffassung, daß uns die neue Vorlage in die Gefahr weiterer und ungerechtfertigter Mietpreiserhöhungen bringt, die zu Lasten wirtschaftlich schwächerer Kreise und besonders mittelständischer Betriebe gehen. ({1}) Wir haben hier die Gefahr der Existenzvernichtung wirtschaftlich schwächerer Kreise zu sehen. Solange ein Ausgleich zwischen dem Angebot und der Nachfrage nicht erreicht oder so wenig erreicht ist wie zur Zeit, halte ich diese Maßnahme für verfrüht. Ich glaube, dem muß noch etwas anderes hinzugefügt werden. Es gibt ganz bestimmte Branchen, die einfach nicht die Muskulatur haben, die es ihnen erlaubt, gegen die anderen zu bestehen. Nicht umsonst ist in dem Bericht, der hier vorgelegen hat, z. B. vom Buchhandel gesprochen worden. Es ist nicht möglich, daß man eine so wichtige kulturpolitische Funktion, wie sie der Buchhandel nun einmal hat, davon abhängig macht, daß er sich sozusagen gegen die anderen finanziell starken Branchen durchsetzen muß. Ich glaube doch, daß eine Buchhandlung eine ganz bestimmte Aufgabe auch im Zentrum einer Stadt zu erfüllen hat. So etwas kann man nicht in die Nebenstraßen verlegen. ({2}) Diese Gefahren müssen wir sehen, und darauf möchte ich aufmerksam machen. Lassen Sie mich einen einzigen Fall herausgreifen! Ich denke hier an eine Buchhandlung in einer süddeutschen Universitätsstadt. Nach der Aufhebung des Mietenstopps wurde dem Vermieter von einem Mieter ein freiwilliges Angebot gemacht, auf eine Erhöhung von 60 % einzugehen. Man hat damals in der Gemeinde von 30 bis 40 % als behördlicher Norm gesprochen. Der Hausbesitzer forderte 200 %. Man hat sich dann auf 90 % geeinigt. Nun kamen auswärtige Angebote, nämlich von einer Großfirma, die unbedingt in den Laden hineinwollte. Darauf neue Forderungen: 300 %, und ab 1. Januar 1956 sollten 400 % vom ursprünglichen Mietbetrag gezahlt werden. ({3}) Es mag sein, daß dieser Vermieter juristisch im Recht ist, aber moralisch ist das Unrecht, meine Damen und Herren! ({4}) Ich weiß, daß es über diesen Einzelfall hinaus noch eine große Reihe ähnlicher Härtefälle gibt und daß im besonderen alte Leute vielfach in ihrer Existenz bedroht werden. Ich habe vorhin von Herrn Kollegen Hesberg vernommen, daß die Verständigungsbereitschaft seitens der Vermieter im allgemeinen sehr groß sei und daß man in all diesen Fällen zurechtkomme. Auch hier möchte ich meine Bedenken anmelden. Ich kann Ihnen eine ganze Reihe von Fällen zitieren, wo diese Verständigungsbereitschaft leider nicht so eindeutig dokumentiert worden ist, wie es hier vielfach dargestellt wurde. Meine Damen und Herren, durch Annahme des Ihnen jetzt vorliegenden Antrags Umdruck 535*) kann, glaube ich, wenigstens noch ein gewisser Teil der Betroffenen geschützt und können einige übergroße Härten vermieden werden. Der Herr Bundesminister hat vorhin davon gesprochen, daß man Vergleiche nicht schützen dürfe. Dazu muß ich sagen: Wer weiß, wie und unter welchem Druck in Wirklichkeit Vergleiche zustande kommen, ({5}) der wird es für notwendig halten, dem vorgelegten Änderungsantrag zuzustimmen. ({6})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi. *) Siehe Anlage 3.

Werner Jacobi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001000, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte an die Bemerkung des Kollegen Kroll anknüpfen, die er zum Schluß gemacht hat. Auch ich muß allerdings meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß der Herr Bundesjustizminister glaubt, mit seinen formalen Hinweisen den richtigen Blick für die Wirklichkeit zu haben. ({0}) Es ist in der Tat so, daß derartige Vergleiche im Laufe des letzten Jahres und besonders der letzten Monate unter einem eminenten Druck zustande gekommen sind und daß sich einfach nicht freie Vertragspartner gegenüberstanden. ({1}) Andererseits, meine Damen und Herren, muß mit allem Freimut bekannt werden: Es geht ja nicht mehr um die materiell-rechtliche Regelung. Sie haben ja in diesem Hause beschlossen, daß die Kündigungsschutzbestimmungen aufgehoben werden. Jetzt geht es nur um unseren Antrag, der den Versuch macht, wenigstens eine Nachprüfung der Vergleiche zu erreichen und auch solchen Vergleichsfällen den Vollstreckungsschutz zugute kommen zu lassen. Ich glaube, es spricht nichts dagegen, am allerwenigsten der formal-rechtliche Einwand des Herrn Bundesjustizministers, dementsprechend eine gewisse Überprüfung von geschlossenen Vergleichen zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, Sie sollten sich nicht zuletzt unter dem Eindruck der Darlegungen des Herrn Kollegen Kroll Ihren ablehnenden Standpunkt noch einmal überlegen. ({2})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

Dr. Victor Emanuel Preusker (Minister:in)

Politiker ID: 11001749

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte bei dieser Materie, die uns nun, ich möchte sagen, jedes Jahr mindestens einmal wieder beschäftigt hat, in das Gedächtnis aller Mitglieder des Hohen Hauses zurückrufen, daß es sich hier um besondere Schutzbestimmungen für alle diejenigen handelt, die vor dem 1. Dezember 1951 Inhaber von gewerblichen Räumen gewesen sind. Jetzt haben wir das Jahr 1956. Ich will gar nicht auf die inzwischen gebauten gewerblichen Räume in ihrer von Jahr zu Jahr wachsenden Zahl, sondern nur auf den einen Tatbestand eingehen, daß ja irgendwann einmal die rechtliche Gleichstellung derjenigen, die vor dem 1. Dezember 1951 Mieter eines gewerblichen Raumes waren, mit denen, die seit dieser Zeit Mieter von gewerblichen Räumen geworden sind, erfolgen muß. Zu den Vergleichen als solchen hat der Herr Bundesjustizminister das Notwendige über die Vertragsfreiheit schon gesagt. Es muß doch die Möglichkeit bestehen, den Parteien selbst zu überlassen, was sie als Inhalt eines Vergleiches vereinbaren und was sie daraus für Folgerungen ziehen. Herr Kollege Jacobi, Ihr Hauptinteresse war - so habe ich Sie verstanden -, daß auf die Fälle, in denen in der Vergangenheit Vergleiche abgeschlossen worden sind, abgestellt werden soll, indem man sie in die Schutzbestimmungen einbezieht. Es bleibt ja nach wie vor unbenommen, die besonderen Maßnahmen hinsichtlich der Vollstreckung gesondert zu beantragen und durchzuführen. Ich möchte das Hohe Haus nur bitten: Sorgen wir doch endlich dafür, daß die immer kleiner werdende Zahl von Menschen, die am 1. Dezember 1951 in einer bestimmten Besitz- und Vertragsposition waren, mit allen übrigen gleichgestellt wird, und schaffen wir nicht noch zusätzlich immer wieder Barrieren, und seien sie auch noch so klein, die diesen Angleichungsprozeß behindern! ({0})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Wird noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 535*). Ich glaube, ich kann über den Antrag im ganzen abstimmen lassen; es braucht nicht ziffernmäßig abgestimmt zu werden. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Meine Damen und Herren, das Präsidium ist sich nicht einig. Ich muß leider auszählen lassen. Ich bitte Sie, den Saal zu räumen und die Türen zu schließen. Ich bitte die Schriftführer, sich an die Türen zu begeben. ({0}) Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 535. Ich eröffne die Auszählung. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich, durch die Ja-Tür zu gehen, wer dagegen ist, durch die Nein-Tür; die übrigen enthalten sich der Stimme. ({1}) Ich bitte die Abstimmung zu beschleunigen. - Die Abstimmung ist geschlossen. Meine Damen und Herren, ich darf das Ergebnis der Abstimmung bekanntgeben. Mit Ja haben gestimmt 167 Mitglieder des Hohen Hauses, mit Nein 164; enthalten haben sich 4. Der Antrag ist angenommen. Wer dem Art. 1 des Gesetzes mit der nunmehr angenommenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich rufe auf Art. 2 sowie die Einleitung und die Überschrift. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Wir kommen zur dritten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort zur dritten Lesung gewünscht? Herr Abgeordneter Dr. Hesberg!

Dr. Carl Hesberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000888, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Namens meiner politischen Freunde stelle ich zur dritten Lesung den Antrag, die Einfügung, die soeben in zweiter Lesung beschlossen worden ist, wieder zu streichen. Ich bitte um namentliche Abstimmung über diesen Antrag. ({0}) *) Siehe Anlage 3. 1

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Meine Damen und Herren, der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Hesberg liegt im Augenblick nicht schriftlich vor. ({0}) Er ist namens der Fraktion gestellt. ({1}) - Wenn er ihn namens der Fraktion stellt, ({2}) Meine Damen und Herren, wer den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Hesberg unterstützt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind jedenfalls mehr als 50 Abgeordnete; die Sache ist geklärt. ({3}) Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, daß wir die Beratung zurückstellen, bis der Antrag schriftlich vorliegt. ({4}) Zur Geschäftsordnung der Abgeordnete Jacobi!

Werner Jacobi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001000, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Vereinfachung der Prozedur schlage ich, da ich annehme, daß der Antrag von Herrn Kollegen Dr. Hesberg hier von allen verstanden worden ist, vor, daß auf eine schriftliche Einreichung verzichtet wird, damit die Beratungen nicht unnötig verzögert werden. ({0})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Ist das Hohe Haus mit dem Vorschlag des Abgeordneten Jacobi einverstanden oder erhebt sich Widerspruch? ({0}) Da das Haus einstimmig damit einverstanden ist, können wir so verfahren. Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Dann kommen wir zu Art. 1 und damit zum Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Hesberg, der die Streichung dessen bezweckt, was soeben durch die Annahme des SPD-Antrags beschlossen worden ist: die Einfügung, die nach dem Antrag auf Umdruck 535 angenommen worden ist, soll wieder gestrichen werden. Wer der Streichung zustimmt, muß also mit Ja stimmen. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Wer den Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützt, den bitte ich um das Handzeichen; es müssen 50 Damen und Herren sein. - Es wird nicht mehr bezweifelt, daß es sich um 50 Damen und Herren handelt. - Meine Damen und Herren, ich bedauere feststellen zu müssen: es wird immer noch bestritten, daß es 50 Damen und Herren sind, die die namentliche Abstimmung beantragen. Ich bitte Sie, noch einmal die Hand zu erheben. Ich bitte die beiden Schriftführer, auszuzählen. - Es ist einwandfrei festgestellt, daß es sich um 50 Damen und Herren handelt. Damit kommen wir zur namentlichen Abstimmung. Wer dem Antrag auf Streichung der vorhin angenommenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, die Ja-Karte abzugeben, wer dagegen ist, die Nein-Karte, die übrigen Enthaltungskarten. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln. ({1}) Sind noch Damen und Herren im Saal, die ihre Stimme nicht abgegeben haben? ({2}) - Ich bitte, sofort abzustimmen. Meine Damen und Herren, ich frage noch einmal, ob noch jemand im Saal ist, der seine Stimme nicht abgegeben hat. - Das ist nicht mehr der Fall; ich schließe die namentliche Abstimmung. ({3}) Meine Damen und Herren, ich gebe das vorläufige Ergebnis *) der namentlichen Abstimmung bekannt. Es haben sich 412 stimmberechtigte Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben gestimmt 207, mit Nein 192; enthalten haben sich 13. Damit ist der Antrag angenommen. Ich darf noch das Ergebnis der Abstimmung der Berliner Abgeordneten bekanntgeben. Es haben sich 16 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben gestimmt 6, mit Nein 9; 1 Enthaltung. Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Art. 1 in der wiederhergestellten ursprünglichen Form. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich darf feststellen, daß die Überschrift lautet: „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes". In einem Teil der Vorlage ist das „Zweite" ausgefallen. Wir kommen damit zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; der Gesetzentwurf ist angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über Ziffer 2 des Antrages des Ausschusses, die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 10 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen ({4}) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Mittelvergabe im sozialen Wohnungsbau ({5}). Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Jacobi. Jacobi ({6}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe lediglich die Aufgabe, Ihnen mitzuteilen, daß der federführende Ausschuß einstimmig empfiehlt, die Vorlage in der Ihnen bekannten Form der Drucksache 2122 anzunehmen.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. *) Vgl. das endgültige Ergebnis Seite 6929. ({0}) Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Mündlichen Bericht auf Drucksache 2122 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bereinigung deutschösterreichischer Staatsangehörigkeitsfragen ({1}); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung ({2}) ({3}). ({4}) Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Kihn. Es wird auf den Schriftlichen Bericht*) verwiesen, auf mündliche Berichterstattung verzichtet. Wir kommen damit zur Beratung in zweiter Lesung. Ich rufe auf die §§ 1, - 1 a, - 2 - und 3. Hierzu wird das Wort nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe auf § 4. Das Wort hat der Abgeordnete Rehs.

Reinhold Rehs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001798, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das durch Art. 1 des Grundgesetzes gewährleistete Grundrecht auf Menschenwürde verpflichtet zur Respektierung und Sicherung des Rechts auf Selbstbestimmung einer jeden Person. Dies ist der entscheidende Gesichtspunkt, unter dem auch die durch dieses Gesetz erfolgenden Regelungen zu stehen hatten, ungeachtet ihrer diffizilen politischen Beschaffenheit und ungeachtet aller Loyalität, zu der uns schon unsere Freundschaft zu dem österreichischen Volk drängt. Hieraus ergab sich die Forderung, daß den ehemaligen Österreichern, die auch nach 1945 in Deutschland gelebt haben, eine Selbstentscheidung darüber gegeben wird, ob sie nach dem Auseinandergehen der beiden Staatsvölker österreichische oder deutsche Staatsangehörige sein wollen. Die Berechtigung dieser Forderung und die Notwendigkeit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung ist von den an der Beratung beteiligten Ausschüssen einmütig anerkannt worden. Die Frage war lediglich, wie diese Regelung aussehen mußte, um den Bedürfnissen nach der einen wie der anderen Richtung gerecht zu werden. Hierbei war die entscheidende, aber auch schwierigste Frage die des Stichtages, auf den das Erklärungsrecht und die Ansässigkeit im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 abgestellt werden sollten, d. h. ob der 27. April 1945, der Zeitpunkt der Wiederherstellung des Staates Österreich, oder der 23. Mai 1949, der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bonner Grundgesetzes, maßgebend sein sollte. Die sozialdemokratische Fraktion ist dafür eingetreten, daß der 23. Mai 1949 entscheidend sein müsse. Sie geht davon aus, daß der Personenkreis, der am 23. Mai 1949 in der Bundesrepublik ansässig war und hier ansässig geblieben ist, darauf vertrauen konnte, daß ihm der Schutz des Bonner Grundgesetzes zuteil würde und deshalb die Möglichkeit einer Beibehaltung auch der deutschen Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden würde. *) Siehe Anlage 4. Uns hat dabei der Umstand bestärkt, daß durch die Erörterungen in den Ausschüssen zahlreiche Fälle bekanntgeworden sind, die so schweres Schicksal und so viel menschliches Leid enthalten, daß darüber nicht hinweggegangen werden kann. Deshalb hatten wir bereits bei der früheren zweiten Lesung dieses Gesetzes im Hohen Hause hier den Antrag gestellt, in den §§ 2 und 4 jeweils die Worte „26. April 1945" durch die Worte „23. Mai 1949" zu ersetzen. Aus den Bedenken, die in dieser Richtung damals vorgetragen worden sind, hatte sich das Plenum auch entschlossen, die Sache nochmals an die Ausschüsse zurückzuverweisen. In den Beratungen des Rechtsausschusses haben wir deshalb diesen Antrag aufgegriffen und erneut beantragt, an dem Stichtag 23. Mai 1949 bereits im § 2 festzuhalten. Der Rechtsausschuß hat mit dem Stimmenverhältnis 11 zu 10 gegen diesen Antrag entschieden, ein Stimmenverhältnis, das dokumentiert, daß eine gewichtige Minderheit in diesem Ausschuß die von uns vorgetragenen Bedenken voll teilt. Aus dieser Lage heraus haben sich daher die Mitglieder des Ausschusses damals entschlossen, den Versuch zu machen, das als sachlich berechtigt anerkannte Anliegen in dem Gesetz in einer Form zu sichern, die auch für die Praxis als ausreichend angesehen werden kann. Schließlich ist in gemeinsamen Bemühungen die heute vorliegende Formulierung für § 4 gefunden worden. Wir erkennen an, daß eine den Kern treffende Verbesserung erzielt ist und daß bei einer dem zugrunde liegenden gesetzgeberischen Willen entsprechenden sinnvollen Handhabung dieser Formulierungen der damit erstrebte Schutzzweck erreicht werden kann. Deshalb haben wir unsere Bedenken weitgehend zurückgestellt und sehen auch heute davon ab, erneut einen Antrag nach dieser Richtung hin zu stellen. Aber frühere Erfahrungen mit der Durchführung des Willens des Gesetzgebers durch die Exekutive zwingen uns zur Vorsicht. Im vorliegenden Falle kommt hinzu, daß, wie uns berichtet worden ist, in den Ländern bereits eine Durchführungsverordnung vorliegen soll, die sich praktisch als Drahtverhau auswirken würde, an dem unzählige der beteiligten und betroffenen Personen hängenbleiben würden. ({0}) Wir wollen nicht, daß die Spurweite eines Gesetzes von der Bürokratie auf dem Wege über die Durchführung bis zu den unteren Instanzen immer weiter eingeengt wird. ({1}) Deshalb sehen wir uns genötigt, zu § 4 folgendes mit aller Eindeutigkeit und mit allem Nachdruck noch einmal festzustellen. Die Bestimmung des § 4, wonach die berechtigten Personen glaubhaft machen sollen, daß es ihnen erschwert war, ihren dauernden Aufenthalt seit dem 26. April 1945 in Deutschland zu haben, ist als eine Beweiserleichterung gedacht. Sie soll also genau das Gegenteil einer Erschwerung der Geltendmachung dieser Rechte bezwecken. ({2}) Sie soll dazu führen, daß in der Praxis von diesen Personen nicht etwa ein voller Beweis gefordert wird. Sie soll vielmehr ausdrücklich sichern, daß bereits eine gewisse, ja eine verschwindend kleine Wahrscheinlichkeit dazu ausreicht, das Recht zu ({3}) geben. Jede Erschwerung gleich welcher Art soll dabei als ausreichender Grund gelten. Wir haben mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, daß der Herr Berichterstatter in seinem Schriftlichen Bericht Drucksache 2135 diesem Gesichtspunkt im Prinzip bereits entsprochen hat. Ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren, weil es uns wichtig ist. Er hat zu § 4 gesagt: Auf Grund dieser Bestimmung ist z. B. erklärungsberechtigt, wer wegen fehlender Einreiseoder Aufenthaltserlaubnis zunächst außerhalb Deutschlands verbleiben mußte, aber auch, wem es aus persönlichen Gründen wie Krankheit oder Unmöglichkeit der Mitnahme des Hausrats erschwert war, seit dem 26. April 1945 dauernden Aufenthalt in Deutschland zu haben. Diesen Gedanken wollen wir hier noch einmal mit allem Nachdruck herausstellen. Die Vorschrift bedeutet also, daß eine Erschwerung jedweder Art darunter fällt, z. B. wenn die Großmutter krank war, wenn kein Spediteur zur Verfügung war und was an solchen Möglichkeiten das Leben in seiner Fülle noch bieten mag. Das führt praktisch dazu, daß jeder, der hier seinen Wohnsitz genommen hat, die Möglichkeit bekommt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Zur Glaubhaftmachung soll insbesondere - auch das möchte ich als den einmütigen Willen des Ausschusses bei dieser Formulierung authentisch feststellen - auch die eigene Versicherung genügen können. Wir werden darüber wachen, daß die Bürokratie nicht so verfährt, wie es in der erwähnten Durchführungsverordnung offenbar bereits beabsichtigt ist, und die Spurweite dieses Gesetzes nicht selber eigenmächtig verengt. Wir behalten uns für den Fall, daß derartige Versuche weiter praktiziert werden sollten, vor, dem Hohen Hause sofort eine entsprechende Novelle vorzulegen, die diese weitergehende Auslegung sichert. ({4})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gille.

Dr. Alfred Gille (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000681, Fraktion: Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (GB/BHE)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Funktionieren dieses Gesetzes aus der Sicht der davon Betroffenen wird, daran kann kein Zweifel sein, davon abhängen, wie die Praxis den § 4, der die Ausnahmen von dem Grundsatz festlegt, handhaben wird. Da ist es auch das Bedürfnis meiner politischen Freunde, vor der Öffentlichkeit des Plenums noch einmal nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß nach dem Willen aller in den Ausschüssen beteiligten Fraktionen die Ausnahme die Regel sein soll, ({0}) daß lediglich besondere Umstände, die mit unserem freundschaftlichen Verhältnis zur Regierung in Wien zusammenhängen, uns Veranlassung gegeben haben, gesetzestechnisch die Dinge auf den Kopf zu stellen. Wenn der Wille aller beteiligten Parteien gesetzestechnisch richtig zum Ausdruck gekommen wäre, dann hätte der Stichtag 23. Mai 1949 in den Grundsatzparagraphen, in den § 1 hineingehört. Es ist notwendig, das hier zum Ausdruck zu bringen, damit nicht eine verengende Auslegung, die bei Ausnahmebestimmungen sonst möglich ist, des § 4 Platz greift, die dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufen würde. Deshalb haben auch wir das Bedürfnis, das hier in aller Öffentlichkeit festzustellen, und werden ebenfalls sehr aufmerksam beobachten, ob den betroffenen Menschen wirklich ihr Recht zukommt. Noch eine zweite ganz kurze Bemerkung möchte ich anfügen. Es ist eigentlich eine etwas grausige Zumutung an den Bundesgesetzgeber, daß er in diesem Gesetz die Feststellung treffen soll, am 27. April 1945 - ich bitte das Datum richtig zu hören - sei der Anschluß Österreichs an Deutschland rückgängig gemacht worden, also fast zwei Wochen vor dem 8. Mai 1945, an einem Tag und zu einer Stunde, als deutsche Soldaten, zweifellos auch aus österreichischen Landen, gegen die bolschewistischen Armeen dort in Osterreich gekämpft haben. Es ist, meine ich, für den Bundesgesetzgeber eine etwas starke Zumutung. Wir möchten nicht - stillschweigend darüber hinweggehen, und zwar aus folgender Besorgnis und Befürchtung. Die auf den verschiedensten Gebieten chaotischen Verhältnisse in den Zusammenbruchstagen des Jahres 1945 lassen befürchten, daß, wenn hier der Bundesgesetzgeber bei diesem Vorgang, ohne ein Wort zu sagen einfach diesen geschichtlich nicht zutreffenden Tatbestand hinnimmt, Rechtspositionen anderer Glieder unseres Volkes unter Umständen in Gefahr geraten können. ({1}) Ich möchte mich nicht weiter darüber verbreiten. Es war nur der Wunsch meiner Freunde, diesem Gesetz nicht ohne ein Wort des Vorbehalts gegen diese geschichtlich nicht zutreffende Feststellung darin zuzustimmen. ({2})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Czermak.

Dr. Fritz Czermak (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000346, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte im Namen meiner politischen Freunde erklären, daß wir dem Gesetze zustimmen werden, weil uns eine gesetzliche Regelung zehn Jahre nach Kriegsschluß unbedingt notwendig erscheint, allerdings nicht ohne ernsthafte Bedenken, insbesondere, wie es bereits von meinem Herrn Vorredner gesagt wurde, wegen des Stichtags und wegen § 4. Ich bin wohl der Letzte, der dadurch die freundnachbarlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Österreich stören will; denn ich stamme j a noch aus dem alten Österreich, und Wien ist in so manchen Fragen immer noch meine geistige Heimat. Aber es handelt sich hier nicht nur um verfassungsrechtliche und außenpolitische Fragen, sondern es handelt sich vor allem anderen um zirka 70 000 Menschen, die früher Österreicher waren, dann nach Deutschland gekommen sind und alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers haben wollen. Diesen Menschen sollte man doch wirklich keine unnützen und bürokratischen Schwierigkeiten machen. Deshalb müssen, wie das die beiden Herren Vorredner bereits getan haben, auch wir verlangen, daß bei der Durchführung dieses Gesetzes alle zuständigen Verwaltungsstellen angewiesen werden, möglichst großzügig und wohlwollend vorzugehen. Ich hätte es begrüßt, wenn analog der Regelung der Frage der Staatsbürgerschaft bei den Heimatvertriebenen auch den Österreichern, die nach Deutschland gekommen sind, die Staatsbürger({0}) schaft automatisch und kollektiv zuerkannt worden wäre mit Ausnahme derjenigen, die das selbst nicht wünschen und vom Ausschlagsrecht Gebrauch machen. Nach dem Gesetz aber muß jetzt jeder eine Erklärung abgeben, die daraufhin überprüft werden muß, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Daraus ergeben sich natürlich in den meisten Fällen große Schwierigkeiten, besonders wegen des Stichtags des 27. April 1945. Man möge doch bedenken, welche außerordentlichen Zustände gerade im April 1945 kurz vor Kriegsschluß, in der schlimmsten Zeit der größten Binnenwanderung aller Zeiten herrschten, wo Millionen von Familien zerrissen waren: die Männer waren noch im Krieg, waren noch eingerückt, in Gefangenschaft, in Internierung, die Frauen mit den Kindern zogen draußen auf der Straße umher, alles war in Bewegung. Gerade dieser Termin ist daher denkbar unglücklich gewählt, und auch ich hätte es sehr begrüßt, wenn hier der Termin des Inkrafttretens des Grundgesetzes, der 23. Mai 1949, eingesetzt worden wäre. Gewiß sind durch die Neufassung des § 4 die schlimmsten Härten beseitigt worden, die durch die Flucht, durch Internierung, durch Gefangenschaft, durch Kriegs- und Nachkriegsfolgen entstanden sind. Aber es gibt, wie wir aus der Praxis wissen, noch sehr viele Fälle, in denen es nicht nur um Schwierigkeiten, sondern um Existenzfragen geht. Und -da müssen - und das wollen auch wir ganz klar verlangen - Verordnungen und Weisungen ergehen, die möglichst alle diese Härten beseitigen. Das scheint mir ganz abgesehen von allen politischen und verfassungsrechtlichen Fragen ein Gebot der Menschlichkeit zu sein. In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich auch unsere Erklärung zur Kenntnis zu nehmen.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Wird weiter das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über § 4. Wer dem § 4 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe auf §§ 5, - 5 a, - 6, - 7, - 7 a, - 8, - 9, - Einleitung und Überschrift. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Damit kommen wir zur dritten Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen. Ich lasse über Ziffer 2 des Ausschußantrags, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären, abstimmen. Wer dieser Ziffer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge ({0}) ({1}); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik ({2}) ({3}). ({4}) Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Freidhof. Freidhof ({5}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner 81. Sitzung vom 6. Mai 1955 einen von den Regierungsparteien eingebrachten Gesetzentwurf über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge - Bundesversicherungsamtsgesetz, Drucksache 1178 - dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen. Bis zum Jahre 1945 bestand das Reichsversicherungsamt in Berlin als oberste Instanz. Als Aufsichts- und Spruchbehörden für die Sozialversicherung bestanden örtliche Versicherungsämter und bezirkliche Oberversicherungsämter. Das Reichsversicherungsamt war oberste Aufsichts-, Spruch-und Beschlußbehörde der Sozialversicherung. Im Jahre 1945 wurde dieser Verwaltungsaufbau durch die Stillegung des Reichsversicherungsamts hinfällig. An seine Stelle traten dann Zonen- und Länderregelungen. Nach der Gründung der Bundesrepublik unterschied das Grundgesetz in Art. 87 Abs. 2 die Sozialversicherungsträger in solche, deren Geschäftsbereich über das Gebiet eines Landes hinausging - also bundesunmittelbare Versicherungsträger, die Bundesbehörden unterstellt waren -, und andere Versicherungsträger, die der Aufsicht einer Kommune oder einer Landesbehörde unterstellt waren. Mit der Schaffung der Bundessozialgerichtsbarkeit im Jahre 1953 wurde auf dem Gebiet der Rechtsprechung die Einheitlichkeit verwirklicht. Der Sozialpolitische Ausschuß hat in mehreren Sitzungen zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Zu Anfang der Beratungen wurden die Sachverständigen folgender Organisationen gehört: von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, dem Verband der Rentenversicherungsträger, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Verband der Ersatzkassen für Angestellte, dem Verband der Betriebskrankenkassen, dem Verband der Innungskrankenkassen und dem Verband der Ortskrankenkassen. Sämtliche Sachverständige waren der Auffassung, daß keine Notwendigkeit zur Errichtung eines Bundesversicherungsamts besteht. Sollte jedoch die Regierung und die Mehrheit des Bundestages darauf beharren, für die bundesunmittelbaren Versicherungsträger eine Aufsichtsinstanz zu schaffen, so würde nach ihrer Auffassung eine Abteilung im Bundesarbeitsministerium für diese Aufgabe vollauf genügen. Auf Grund der Äußerungen der Sachverständigen stellten die sozialdemokratischen Vertreter im Ausschuß den Antrag, den Gesetzentwurf nicht zu beraten, sondern ihn sofort abzulehnen. Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen der SPD und ({6}) des BHE abgelehnt. Die Vertreterin des BHE zog ihre Unterschrift, die unter dem Gesetzentwurf stand, zurück mit der Begründung, die Ausführungen der Sachverständigen hätten sie davon überzeugt, daß eine Notwendigkeit für die Errichtung des Bundesversicherungsamts nicht bestehe. Bei der Beratung im Sozialpolitischen Ausschuß wurde von der Regierung die Notwendigkeit der baldigen Verabschiedung des Gesetzes betont, da das Bundessozialgericht nach einem Urteil den Standpunkt vertrete, daß eine oberste Bundesbehörde, wenn sie nach Art. 129 Abs. 1 des Grundgesetzes als zuständige Stelle zur Vornahme von Verwaltungsakten ermächtigt sei, diese Ermächtigung ohne gesetzliche Grundlage nicht im Verwaltungsweg auf Länderbehörden übertragen könne. Da der Erlaß vom 6. Dezember 1940 keine Rechtsgrundlage habe, müsse damit gerechnet werden, daß die Länder die von ihnen seither durchgeführten Arbeiten einstellten, wobei dem Bundesministerium für Arbeit zusätzliche Arbeit erwachsen werde. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, ob auch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes unterstellt werden sollen. Nach eingehender Beratung wurde jedoch davon Abstand genommen und das Bundesministerium für Arbeit ersucht, die Auswirkung einer eventuellen Einbeziehung beider Anstalten zu überprüfen. Ebenso wurde die Auffassung abgelehnt, daß dem Bundesversicherungsamt die Aufgabe nach § 5 - Unfallversicherung - zugewiesen werden solle. Die Aufsicht über die Berufsgenossenschaften verbleibt beim Bundesarbeitsministerium. Nach § 9 Ziffer 8 der Regierungsvorlage sollte eine Änderung des § 933 der RVO erfolgen, der die Bestimmungen über die Zusammensetzung des Ausschusses für die Festsetzung des durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienstes in der Landwirtschaft enthält. Die bisherige paritätische Zusammensetzung der Festsetzungsausschüsse aus Arbeitgebern und Versicherten sollte beseitigt und durch eine Drittelung der Ausschußmitglieder aus Vertretern der Arbeitgeber, der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte und der Versicherten ersetzt werden. Da sich eine solche Regelung bei einer Festsetzung niedriger Jahresarbeitsverdienste auch bei landwirtschaftlichen Unfallrenten als eine materielle Verschlechterung des geltenden Rechts für land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer auswirken würde, waren sowohl die Mitglieder des Ausschusses als auch die Vertreter der Regierung einmütig der Auffassung, daß die Ziffer 8 des § 9 zu streichen sei, zumal der § 933 der RVO ohnehin verbesserungsbedürftig sei. Neu beschlossen wurde ein § 9 a, der bestimmt, daß nach § 172 des Angestelltenversicherungsgesetzes ein § 173 eingefügt wird, der besagt: Das Bundesversicherungsamt führt die Abrechnung zwischen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der Deutschen Bundespost und dem Bunde durch. In dem Gesetzentwurf, der uns vorgelegt war, war nichts über den Sitz des Bundesversicherungsamtes vorgesehen. Die Vertreter der Sozialdemokratischen Partei beantragten, wenn dieser Gesetzentwurf angenommen würde, Berlin im Gesetz als Sitz zu bestimmen. Von dem Vertreter der Deutschen Partei war Bonn als Sitz beantragt worden. Die Vertreter der FDP und des GB/BHE befürworteten ebenfalls Berlin als Sitz des Bundesversicherungsamtes. Die Vertreter der CDU/CSU sowie der Bundesarbeitsminister traten dafür ein, es der Regierung selbst zu überlassen, den Sitz des Bundesversicherungsamtes zu bestimmen. Gegen diese Auffassung sprachen die Vertreter der übrigen Parteien und verlangten, daß der Sitz des Bundesversicherungsamtes im Gesetz festgelegt werde. Nach einer längeren Aussprache und einer Unterbrechung der Sitzung wurde dann einstimmig beschlossen, in § 1 einen Abs. 2 mit folgendem Wortlaut einzufügen: Das Bundesversicherungsamt hat seinen Sitz in Berlin. Im Auftrage des Sozialpolitischen Ausschusses habe ich dem Hohen Hause folgenden Antrag zu unterbreiten: Der Bundestag wolle beschließen: 1. den Gesetzentwurf - Drucksache 1178 - in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen - jetzt in Drucksache 2084 -, 2. den Antrag der Fraktion der DP betr. Vorlage eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes - Drucksache 9 - durch die Beschlußfassung zu 1. für erledigt zu erklären, 3. den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung - Drucksache 65 - als durch die Beschlußfassung zu 1. erledigt abzulehnen. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrag seine Zustimmung zu geben.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich rufe auf in der zweiten Beratung, also in der Einzelberatung, § 1. Wird das Wort dazu gewünscht? - Das ist nicht der Fall, Dann rufe ich weiter auf §-2,-§ 3, - § 4, - § 5, - § 6entfällt - § 7, - § 8, - § 9, - § 9 a, - § 9 b, - § 10, - § 11, - § 12, - § 13, - Einleitung und Überschrift. Wird das Wort gewünscht? - Es wird gewünscht, über den § 1 gesondert abzustimmen und dabei auch noch absatzweise. Dann stimmen wir also zuerst einmal ab über § 1. Wer dem Abs. 1 dieses § 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen. Dann Abs. 2 des § 1! Wer dem Abs. 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung angenommen. Dann kann ich aber wohl über die §§ 2 bis 13 mit Einleitung und Überschrift zusammen abstimmen lassen? ({0}) Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. ({1}) Ich bitte um die Gegenprobe. - Das erste war die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich komme damit zur dritten Beratung und eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Mit Mehrheit angenommen. Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses; den Antrag der Fraktion der DP auf Drucksache 9 für erledigt zu erklären. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich komme zur Abstimmung über den dritten Antrag des Ausschusses, den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesversicherungsamtes, die Aufsicht über die Versicherungsträger und Regelung der Zuständigkeiten der Behörden des Bundes und der Länder in der Sozialversicherung, Drucksache 65, für erledigt zu erklären. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 13 der Tagesordnung: Übersicht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht ({2}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht ({3}). Der Ausschuß beantragt: Der Bundestag wolle beschließen, von einer Äußerung zu den nachstehend aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. - Das Wort wird nicht gewünscht. - Widerspruch erfolgt nicht. Es ist im Sinne des Ausschusses beschlossen. Ich rufe auf Punkt 14 der Tagesordnung: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht ({4}) über die Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf Feststellung, daß das Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken vom 13. Januar 1953 ({5}) und das Zweite Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken ({6}) vom 23. Dezember 1955 ({7}) mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und daher nichtig seien ({8}). Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Dr. Wahl. Dr. Wahl ({9}), Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat mit Schreiben vom 1. März 1956 den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages zur mündlichen Verhandlung des Normenkontrollverfahrens Bayern gegen Bund wegen Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Apothekenstoppgesetze vom 13. Januar 1953 und vom 23. Dezember 1955 auf den 15. März nach Karlsruhe geladen. Der Rechtsausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 5. März damit befaßt, ob der Bundestag von der ihm zustehenden Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze vor dem höchsten Gericht mündlich oder wenigstens schriftlich zu verteidigen, Gebrauch machen solle. Er schlägt Ihnen vor, von einer Äußerung abzusehen. Bei dem Ersten Apothekenstoppgesetz von 1953 war der Rechtsausschuß überhaupt nicht gefragt worden, wie er die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes beurteile. Bei dessen Verlängerung, dem sogenannten Zweiten Apothekenstoppgesetz, hat er sich mit allen Stimmen bei einer Stimmenthaltung dahin geäußert, daß das Gesetz mit der Verfassung nicht vereinbar sei. Dabei möchte ich betonen, daß die Gründe, aus denen die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit hergeleitet wurden, nicht bei allen Mitgliedern des Rechtsausschusses die gleichen waren. Unter diesen Umständen bleibt dem Bundestag nach Ansicht des Rechtsausschusses nichts anderes übrig, als auf eine Stellungnahme vor dem höchsten Verfassungsgericht zu verzichten.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Jochmus, Frau Strobel, Frau Dr. Dr. h. c. Lüders und Genossen betreffend Lebensmittelrecht ({0}). Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet. Ich schlage Ihnen Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 16: Beratung des Schriftlichen Berichts*) des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({1}) über den Entwurf einer Fünfundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen ({2}) ({3}). Der Herr Berichterstatter, Abgeordneter Brand ({4}), verzichtet auf mündliche Berichterstattung. Der Ausschuß schlägt vor, der Verordnung unverändert nach der Vorlage zuzustimmen. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 17: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen ({5}) über den Entwurf einer Sechsundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen ({6}). *) Siehe Anlage 5. **) Siehe Anlage 6. ({7}) Der Antrag des Ausschusses lautet, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen. Wird Widerspruch laut? - Das ist nicht der Fall; dann ist die Zustimmung durch Beschluß erteilt. Ich rufe auf Punkt 18: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen ({8}) über den Antrag der Fraktion des GB/BHE betreffend Spende für den Aufbau des Reichstagsgebäudes ({9}). Berichterstatter ist der Abgeordnete Dr. Dr. h. c Prinz zu Löwenstein. Ich erteile ihm das Wort. ({10}) - Er verzichtet. Der Antrag des Ausschusses geht dahin, den Antrag des GB/BHE für erledigt zu erklären. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 19: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({11}) über den Antrag der Abgeordneten Kemper ({12}), Jacobs, Dr. Weber ({13}), Bettgenhäuser, Dr. Atzenroth und Genossen betreffend Weiterbau der Bundesautobahnstrecke Koblenz-Trier-Landstuhl ({14}). Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Ritzel. ({15}) Das Haus verzichtet auf Entgegennahme eines Mündlichen Berichts. Wer dem Antrag auf Drucksache 2171 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Mehrheit; es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 20: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({16}) über den Antrag der Abgeordneten Hilbert, Rümmele, Maier ({17}), Stahl, Samwer, Dr. Brühler und Genossen betreffend Autobahnstrecke Offenburg-Schliengen ({18}). Das Haus verzichtet auf die Entgegennahme eines mündlichen Berichts. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 2172 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 21: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({19}) über den Antrag der Abgeordneten Maucher, Bauknecht, Kiesinger, Finckh und Genossen betreffend Ausbau der Bundesstraßen 30, 312 und 10 ({20}). Berichterstatter: Abgeordneter Ritzel. Auf Berichterstattung wird verzichtet. Wer dem Antrag auf Drucksache 2173 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe auf Punkt 22: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({21}) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Atzenroth, Dr. Weber ({22}), Odenthal und Genossen betreffend Bau einer Rheinbrücke bei Bendorf ({23}). Berichterstatter: Abgeordneter Ritzel. Auf mündliche Berichterstattung wird verzichtet. Wer dem Antrag auf Drucksache 2174 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt 23 auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({24}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung bundeseigener Grundstücke auf Markung Zuffenhausen ({25}) an die Stadt Stuttgart im Wege eines Tausches gegen stadteigene Grundstücke auf Markung Bad Cannstatt und Markung Sillenbuch ({26}). Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Wacker ({27}). ({28}) - Das Haus verzichtet auf Berichterstattung. Wer dem Antrag auf Drucksache 2175 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt 24 auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({29}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Verkauf des ehemaligen Wehrmachtlagerhauses I in Deggendorf an die Firma Autohaus Deggendorf, Lesser KG ({30}). Berichterstatter: Abgeordneter Wacker ({31}). Auf Entgegennahme eines mündlichen Berichts wird verzichtet. Wer dem Antrag auf Drucksache 2176 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt 25 auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({32}) über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betreffend Veräußerung des bebauten Grundstücks in Berlin-Lankwitz, Mühlenstraße 46-54, an den Filmkaufmann Ernst Wolff, Berlin-Lichterfelde, Boothstr. 19, im Tausch gegen dessen Grundstücke in Berlin-Charlottenburg, Kaiser-Friedrich-Str. 17 a, und in Berlin SO 36, Köpenicker Str. 11/12 ({33}). Berichterstatter: Abgeordneter Wacker ({34}). Auf mündliche Berichterstattung wird verzichtet. Wer dem Antrag des Ausschusses auf Drucksache 2177 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. ({35}) Ich rufe Punkt 26 auf: Beratung des. interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse ({36}) ) Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Es ist so beschlossen. Meine Damen und Herren, wir stehen schon am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich muß einiges bekanntmachen. Die Sitzung der Mitglieder der deutschen Delegation bei der Beratenden Versammlung des Europarats findet um 16 Uhr auf Zimmer 214 Süd statt. *) Siehe Anlage 7. Der Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen tagt um 15 Uhr 30 im Sitzungszimmer des Ausschusses. Der Finanz- und Steuerausschuß tagt eine Stunde nach Plenumsende, frühestens um 14 Uhr 45, um das Fünfte Zusatzsteueränderungsgesetz zu beraten. Meine Damen und. Herren, ich berufe die nächste, die 134. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 15. März, 9 Uhr, und schließe die Sitzung.