Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Bericht an sich komme, einige einleitende Worte zum Elterngeld, weil es sozusagen für das Elterngeld Plus den Rahmen bildet.
Das Elterngeld gibt es seit nunmehr elf Jahren als Leistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es orientiert sich am Einkommen der Eltern vor der Geburt und richtet sich an beide Elternteile. Damit ermöglicht es Eltern, nach der Geburt beruflich kürzerzutreten und sich gegenseitig zu unterstützen, ohne massive finanzielle Einbußen befürchten zu müssen. 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens können Eltern im Rahmen des Elterngeldbezugs als Lohnersatzleistung erhalten. Bei niedrigeren Einkommen kann dieser Wert auf bis zu 100 Prozent anwachsen.
Durch eine Bezugsdauer von zwölf Monaten und die beiden zusätzlichen Partnermonate sollten durchaus auch Väter ermutigt werden, sich stärker in die Kindererziehung einzubringen. Das ist auch der Fall: Die Zahl der Väter, die sich über diesen Weg Zeit für ihre Familien nehmen, hat stetig zugenommen und liegt heute bei 36 Prozent, also einem guten Drittel.
Nun ist es Aufgabe der Politik, auf Lebensrealitäten und Wünsche von Eltern zu reagieren, da es für viele Eltern heute selbstverständlich ist, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren und auch gleichermaßen zu leben. Wir wissen das aus vielen Untersuchungen. Viele Väter wünschen sich, mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen, und viele Mütter wünschen sich mehr Zeit für ihren Beruf. Deshalb erfordert dies in Bezug auf familienpolitische Leistungen mehr Flexibilität.
Darauf haben wir mit dem zusätzlichen Angebot von Elterngeld Plus vor zweieinhalb Jahren reagiert. Es unterstützt vor allen Dingen Paare, die schon relativ bald nach der Geburt wieder in Teilzeit berufstätig sein wollen. Sie können bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten und erhalten das Elterngeld Plus bis zu 28 Monate lang. Man bekommt etwas weniger, dafür aber länger. Man kann sich die Leistungen individuell besser einteilen. Der zusätzliche Clou ist der Partnerschaftsbonus. Wenn beide Eltern zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche berufstätig sind und sich damit in Beruf und Familie gegenseitig unterstützen, dann erhalten beide zusätzlich je vier Monate Elterngeld Plus.
Der vorliegende Bericht zeigt, wie Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen werden und wie sie sich auswirken. Die Zahlen sind eindeutig. Das Elterngeld Plus ist ein voller Erfolg. Seit seiner Einführung hat sich die Inanspruchnahme verdoppelt. Im dritten Quartal 2017 haben sich über 286 000 Eltern für das Elterngeld Plus entschieden. Das sind gut 28 Prozent der Eltern, die Elterngeld beziehen. 77 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer bewerten es als gute Sache und nur 1 Prozent als keine gute Sache. Spannend ist vor allen Dingen, dass bei den Vätern das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus noch beliebter sind als bei Müttern.
Das Elterngeld Plus trägt dazu bei, die wirtschaftliche Lage der Familie stabil zu halten, auch wenn beide für eine gewisse Zeit ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Zugleich ermutigt es insbesondere Väter, sich mehr Zeit für die Kinder zu nehmen. 41 Prozent der Väter haben in der Befragung gesagt, sie hätten sich ohne diese Leistung weniger Zeit für die Betreuung ihres Kindes genommen. Im Bundesdurchschnitt haben sich zuletzt 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragt haben, auch für den Partnerschaftsbonus entschieden. Das ist allerdings regional recht unterschiedlich. In einigen Ländern waren es sogar bis zu 40 Prozent.
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus können auch Alleinerziehende und Getrennterziehende erhalten. Alleinerziehende bewerten das Elterngeld Plus ähnlich positiv wie Paareltern. Sie nutzen den Partnerschaftsbonus tendenziell sogar häufiger als die Paareltern. Die größere Flexibilität des Elterngeld Plus kommt auch Selbstständigen zugute, die weiterhin in Teilzeit erwerbstätig sein können.
Das alles zeigt: Mit dem Elterngeld Plus können die Eltern ihr Leben nach ihren Wünschen flexibler gestalten und ihre Vorstellungen zur Erwerbstätigkeit während der Elternzeit besser umsetzen. Mit dem Partnerschaftsbonus erfüllt sich für viele der Wunsch nach partnerschaftlicher Vereinbarkeit.
Zukünftig – noch ein kleiner Ausblick – wollen wir es Eltern noch einfacher machen, sich über Familienleistungen zu informieren und sie zu beantragen; denn gerade in dieser Lebensphase – das wissen alle Eltern – ist Zeit ein kostbares Gut und eine gute Planung die halbe Miete. Deshalb haben wir mit Elterngeld Digital einen Online-Antragsassistenten entwickelt. Man kann also am Rechner die einzelnen Einkünfte, die einzelnen Stunden hin- und herschieben und gucken, wann man wie viel Leistung bekommt. Künftig werden Eltern den Elterngeldantrag, wenn sie sich für ein Modell entschieden haben, bequem von zu Hause bearbeiten und abschicken können; sie müssen dann ihre Zeit nicht mit Behördengängen verbringen. Das ist auch ein wichtiger Beitrag, um Familien den Alltag ein Stück einfacher zu machen.
Zielgenau nach den Wünschen und Lebenssituationen der Eltern: Das macht eine erfolgreiche und wirksame Familienpolitik aus. Diesen Weg müssen wir weitergehen, um Familien zu stärken. Dazu gehören natürlich auch noch weitere Verbesserungen – das wissen Sie alle –: Kinderbetreuung, Investitionen in Schulen, zielgerichtete Bekämpfung von Kinderarmut usw. Darüber sprechen wir ein anderes Mal.
Vielen Dank.
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Vielen Dank. – Bevor ich das Wort zur ersten Frage erteile, möchte ich noch einmal an unsere bewährte Regelung erinnern, für Frage und Antwort jeweils nur eine Minute zu verwenden, damit möglichst viele Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen. Bitte beachten Sie die optische Signalgebung hier an der Wand über dem Sitzungsvorstand oder den Hammelsprungtüren in den Farben Grün, Gelb und Rot. Ein rotes Blinklicht bedeutet, dass die Redezeit abgelaufen ist.
Ich bitte zunächst, Fragen zu dem Themenbereich zu stellen, über den soeben berichtet wurde. Die erste Frage stellt die Kollegin Sylvia Pantel von der CDU/CSU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Barley, wir alle kennen den Vorwurf, die Regelungen zum Elterngeld seien zu kompliziert gewesen. Deshalb wurde es ja auch erweitert. Die im Netz zur Verfügung gestellten Informationen sind recht gut. Meine Frage ist: Wie häufig wird das Elterngeldportal genutzt?
Vor der Erweiterung gab es auch den Vorwurf, dass der von uns für das Elterngeld vorgesehene Betrag – der komplette Betrag, den Eltern hätten beantragen können – nicht ausgeschöpft wurde. Hat sich das jetzt verbessert? Wir haben ja in der letzten Legislatur eine ganze Menge nachgebessert.
Zum ersten Teil der Frage: Ja, je flexibler und individueller man auf Bedürfnisse eingeht, desto mehr Instrumente gibt es, und dann wird es auch komplizierter. Das ist ein Vorwurf, der mit der Bereitstellung von mehr Instrumenten einhergeht und dem wir uns auch stellen. Es gibt derzeit schon die Möglichkeit, am Rechner festzustellen: Was ist für mich die ideale Lösung? – Ich kann Ihnen die Zugriffszahlen im Moment leider nicht auswendig nennen, aber ich liefere sie Ihnen gerne nach.
Im zweiten Schritt gestalten wir jetzt das Portal so, dass man darüber auch direkt den Antrag stellen kann, damit man nicht mehr – wie bisher – die Lösung, die man sich ausgesucht hat, ausdrucken, mit dem Ausdruck in der Hand zum Amt gehen und dort den Antrag ausfüllen muss – mit allen Fehlerquellen, die damit verbunden sind. Der gestellte Antrag soll zukünftig per Klick in der Behörde landen. Dafür gibt es demnächst ein Pilotprojekt mit erst einmal zwei Bundesländern; es hat noch nicht begonnen. Berlin ist auch dabei. Wir müssen dann sehen – das ist schon vereinbart –, dass weitere Bundesländer aufspringen. – Mir liegen zu dem Portal jetzt keine weiteren Zahlen vor.
Was das Ausschöpfen betrifft: Das Elterngeld Plus ist ja gerade deshalb geschaffen worden, weil man vorher, wenn man das Elterngeld bezog, aber in einem Monat nicht die volle Summe in Anspruch nahm, trotzdem den Anspruch für jeweils einen vollen Monat verloren hatte. Genau das war das Problem. Deswegen haben wir ja gesagt: Wenn man nicht den ganzen Betrag ausschöpft, weil man zum Teil dazuverdient, dann soll einem das doch nicht zum Nachteil gereichen, sondern man soll es quasi hinten drangehängt bekommen.
Frau Bundesministerin, Rot ist eine schöne Farbe.
Nicht wahr? Das finde ich auch.
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Die nächste Frage hat der Kollege Johannes Huber, AfD.
Sehr geehrte Frau Ministerin, in Deutschland gibt es ja wirklich drängende soziale Probleme, und die Bundesregierung – so scheint es mir – will sich jetzt im Rahmen der GroKo-Schaufensterpolitik für das Elterngeld Plus feiern lassen.
Auf Seite 12 Ihres Berichts steht:
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus sorgen dafür, dass eine Erwerbstätigkeit während des Bezugs von Elterngeld attraktiv ist.
Ich frage Sie: Was sagen Sie Menschen in unserem Land, die denken, dass Sie Frauen mit dem Elterngeld Plus und vor allem dem Partnerschaftsbonus nur wieder schnell in den Beruf drängen wollen, obwohl die meisten Frauen das laut einer Umfrage in Ihrem Bericht gar nicht wollen?
Vielen Dank.
Erstens ist Ihre letzte Behauptung falsch. Zweitens sage ich diesen Menschen, dass das Elterngeld Plus ein zusätzliches Angebot und kein Ersatz ist. Diejenigen, die nicht berufstätig sein wollen, haben mit dem Elterngeld nach wie vor die Möglichkeit, es anders zu regeln. Da gibt es dann die Lohnersatzleistung von bis zu 100 Prozent. Man nimmt also niemandem etwas weg, sondern man gibt jemandem etwas dazu. Ich glaube, das tut einer vielfältigen Gesellschaft sehr gut.
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Die nächste Frage hat der Kollege Felgentreu, SPD.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich sehe das Elterngeld ja immer mit ein wenig gemischten Gefühlen, weil ich immer noch etwas missvergnügt daran zurückdenke, dass das Elterngeld auf den Tag genau drei Wochen und zwei Tage nach der Geburt meines jüngsten Kindes eingeführt wurde.
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Aber ich stelle – diese persönlichen Befindlichkeiten beiseitelassend – fest: Aus Sicht der sozialdemokratischen Fraktion ist das Elterngeld natürlich ein toller Erfolg.
Das Elterngeld Plus hat ja den Sinn, partnerschaftliche Betreuungsmodelle zu unterstützen und jungen Frauen, die arbeitshungrig und gut qualifiziert sind und in ihre Arbeit zurückwollen, die Möglichkeit dazu zu geben bzw. es zu erleichtern. Daher ist es interessant, zu sehen, inwiefern das Elterngeld Plus die Nutzung des Elterngelds insgesamt erweitert. Wir wollten Sie gerne fragen, wie viele Eltern insgesamt das Elterngeld, also sowohl das Basiselterngeld als auch das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus, nutzen.
Es gibt zu diesem Komplex unheimlich viele Zahlen. Deswegen greife ich jetzt auf meinen Zettel zurück. – Wir haben in Deutschland etwa 800 000 Geburten pro Jahr. Dadurch, dass wir 12 Monate plus 2 Partnermonate Bezugszeit beim Basiselterngeld haben, werden 14 Monate abgedeckt. Wir haben angesichts der Inanspruchnahme des Elterngeldes durch 1 Million Menschen eine nahezu 100-prozentige Abdeckung. Praktisch alle Eltern nehmen also Elterngeld als Basisleistung in Anspruch. 72 Prozent nehmen das Basiselterngeld und 28 Prozent das Elterngeld Plus in Anspruch – zumindest teilweise; denn das Elterngeld Plus kann man ja sehr individuell gestalten. Es ist meistens so, dass ein Elternteil das Basiselterngeld und das andere Elternteil Elterngeld Plus in Anspruch nimmt. Der Partnerschaftsbonus wird derzeit von 5,6 Prozent der Bezieher des Elterngeldes in Anspruch genommen.
Danke sehr. – Nächste Frage hat die Kollegin Katrin Werner, Die Linke.
Frau Ministerin, danke schön für den Bericht. Wenn man Gutes tut, dann sollte man auch darüber sprechen. Es gibt mehr als 1 Million Bezieher von Elterngeld. Deshalb ist es richtig, darüber zu reden, wie wichtig es ist, Familien und Eltern zu unterstützen.
Für die Studie wurden 972 Personen befragt. Meine Frage ist: Wie viel davon sind alleinerziehend? Könnte man detaillierter darauf eingehen, wie viele Väter und wie viele Mütter befragt wurden? Kann man angesichts dieser sehr geringen Zahl von Befragten wirklich die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen? Außerdem sehe ich es kritisch, dass man den Kreis der Befragten nicht um die erweitert hat, die das Elterngeld nicht beziehen können.
Ich habe die Befragung ja geerbt, aber ich nehme die Anregung für die nächste Studie gerne auf.
Der Bericht fußt auf zwei Elementen: Das eine sind die Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes, also schlicht die Auswertung der Zahlen, und das andere ist die Befragung durch das Allensbacher Institut.
Es gibt eine Diskrepanz zwischen qualitativer und quantitativer Befragung. Wenn es um Begründungen geht, dann ist es in der Sozialwissenschaft der übliche Weg, nicht eine riesige Zahl zu befragen – knapp 1 000 Befragte ist schon eine sehr große Zahl –, sondern es geht eher um ausführliche Gespräche usw. Es gibt hier also einen grundsätzlichen Unterschied in den Methoden, aber die Aussagekraft beider Verfahren ist gleichermaßen anerkannt.
Leider – das ist tatsächlich ein wunder Punkt – ist die Zahl der Alleinerziehenden unter den Befragten sehr klein. In den Unterlagen, die mir zur Vorbereitung vorgelegt wurden, ist keine genaue Zahl genannt. Es heißt nur: Der Bericht ist an dieser Stelle wenig aussagekräftig, weil die Zahl der befragten Alleinerziehenden gering ist.
Die fachliche Einschätzung meines Hauses ist, dass in der Phase, in der die Kinder noch ganz klein sind, nur wenige Partnerschaften auseinandergehen.
Danke schön. – Die nächste Frage hat der Kollege Aggelidis, FDP.
Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrte Frau Ministerin, wir begrüßen die Flexibilisierung durch die Weiterentwicklung des Elterngeldes in Form von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonaten sehr. Allerdings sind diese Maßnahmen aus unserer Sicht noch nicht ausreichend; denn nur ein Viertel der Bezieher von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus kann die Umsetzung für ihre eigene persönliche Situation einschätzen. Es fehlt hier an Flexibilität. Beispielhaft ist der begrenzte Stundenkorridor von 25 bis 30 Stunden für beide Elternteile für die Partnerschaftsmonate genannt; denn bei geringster Abweichung wird der Bonus entzogen und er muss zurückgezahlt werden. Viele Familien verzichten deshalb auf die Partnerschaftsbonusmonate. Welche konkreten Maßnahmen sind in der Planung, um den Unwägbarkeiten für die Familien zu entgegnen?
Sehr geehrter Herr Kollege, ich bin mit den Ergebnissen des vorliegenden Berichtes extrem zufrieden, aber Sie haben einen Punkt angesprochen, der wirklich ein bisschen heikel ist. Bei den Partnerschaftsbonusmonaten gibt es tatsächlich die Vorgabe: Falls der Korridor von 25 bis 30 Stunden nicht eingehalten wird, kann die Leistung zurückverlangt werden. Das ist für Familien besonders bitter, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder von Krankheit. Manchmal muss auch aufgrund von betrieblichen Erfordernissen Mehrarbeit geleistet werden. Aus meiner Sicht besteht hier Änderungsbedarf. Man sollte Nachbesserungen vornehmen, um die Anspruchsbezieher zu entlasten, falls sich die persönliche Situation unverschuldet ändert.
Danke schön. – Die nächste Frage hat die Kollegin Katja Dörner, Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. Auch ich finde die Entwicklung bei der Inanspruchnahme von Elterngeld und Elterngeld Plus in den letzten Jahren sehr positiv.
Wir alle kennen die Ergebnisse der Umfragen unter jungen Eltern zum generellen Thema Vereinbarkeit, aber auch speziell zur partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Wir Grüne sind schon immer der Meinung, dass man über die derzeitigen Instrumente hinaus mehr Flexibilität, aber auch eine Ausweitung der Regelungen braucht. Ich finde, Ihre Studie belegt das. Ich würde Sie gerne fragen, welche Schlüsse Sie aus dieser Studie ziehen. Was muss man perspektivisch mit Blick auf die Arbeitszeit noch verändern?
Die dringendste Konsequenz sehe ich nicht im Bereich Arbeitszeit, sondern beim Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Viele Eltern beklagen, nicht die Möglichkeit zu haben, berufstätig zu sein, obwohl sie das wollen, weil die Infrastruktur für die Kinderbetreuung vor Ort nicht gegeben ist. Wie Sie wissen, haben wir seitens des Bundes diesbezüglich sehr große Anstrengungen unternommen. Ich nenne nur das entsprechende Investitionsprogramm mit einem Volumen von 4,4 Milliarden Euro und die vielen anderen zusätzlichen unterstützenden Maßnahmen. Ich finde, ein Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist am dringlichsten geboten, um diesem Wunsch zu entsprechen.
Was würde ich mir darüber hinaus wünschen? Da kann ich jetzt nicht für die Bundesregierung sprechen, sondern nur für das Familienministerium. Wir haben gesehen, dass diejenigen, die die Partnerschaftsmonate in Anspruch nehmen, gerne auch weiterhin partnerschaftlich erziehen würden. Dafür fehlt es aber an einem passenden Instrument. Wir nennen das Familienarbeitszeit. In der aktuellen Bundesregierung gibt es dazu aber keine geeinte Position.
Danke sehr. – Wir kommen zur nächsten Frage. Fragesteller ist der Kollege Reichardt, AfD.
Geehrte Frau Ministerin, in der Ausführung zum Elterngeld Plus ist viel von Motivationen die Rede, die dieses Geld rechtfertigen, unter anderem von der besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Elternzeit und von der Flexibilisierung von Lebensentwürfen. Was mir fehlt, ist die Verwirklichung eines legitimen und vorhandenen Kinderwunsches. Gerade in der demografischen Krise, in der sich Deutschland im Moment befindet, ist doch die Förderung von Kindern und die Förderung des legitimen Kinderwunsches ein elementares Anliegen des gesamten Staates. Warum wird ein entsprechendes Ziel nicht hineinformuliert, und wie sehen Sie die Auswirkungen des Elterngeldes Plus auf die Verwirklichung des Kinderwunsches deutscher Eltern?
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Wir wissen aus internationalen und nationalen Studien, dass die Entwicklung der Geburtenrate wesentlich davon abhängt, ob junge Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinbekommen können.
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Deswegen ist die Geburtenrate in Staaten wie Frankreich schon seit vielen Jahren sehr viel höher als bei uns. Seitdem wir damit begonnen haben, es Eltern leichter zu machen, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren, steigt auch in Deutschland die Geburtenrate deutlich. Genau das ist der Tenor des Elterngeldes Plus. Insofern haben wir die richtige Maßnahme ergriffen.
Ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten ist notwendig. Wie gesagt, viele Eltern melden da einen hohen Bedarf an. Ein solcher Ausbau würde dazu beitragen, dass die Entscheidung für Kinder leichter fällt, weil sich vor allen Dingen Frauen dann nicht mehr zwischen Beruf und Familie entscheiden müssen.
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Danke sehr. – Die nächste Frage hat die Kollegin Elisabeth Kaiser, SPD.
Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Es gibt ja überall verschiedene Traditionen, auch hinsichtlich der Frage, wie schnell junge Mütter wieder in den Beruf einsteigen. Deshalb meine Frage: Gibt es Unterschiede bei der Nutzung des Elterngeldes Plus und des Partnerschaftsbonus zwischen Müttern und Vätern, und können Sie regionale Unterschiede feststellen, insbesondere zwischen Ost und West?
Ja, es gibt Unterschiede zwischen Müttern und Vätern, und es gibt auch regionale Unterschiede. 86,2 Prozent der Väter nehmen das Basiselterngeld in Anspruch und 68,8 Prozent der Mütter. Das Elterngeld Plus nehmen 13,8 Prozent der Väter und 31,2 Prozent der Mütter in Anspruch.
Die regionalen Unterschiede sind spannend. Das Elterngeld Plus wird am häufigsten in Thüringen in Anspruch genommen, es folgen Rheinland-Pfalz und Bremen. Da fragt man sich erst einmal: Was haben diese drei Länder eigentlich gemeinsam? Dieses Thema kann man wahrscheinlich nicht mit einer einfachen Antwort erledigen, sondern das müssen wir weiter hinterfragen. Eine Antwortmöglichkeit besteht darin, dass das mit der Verfügbarkeit und der Gebührenfreiheit von Kinderbetreuungsmöglichkeiten zusammenhängt.
Beim Partnerschaftsbonus ist superspannend, dass er im Osten deutlich stärker in Anspruch genommen wird. Da muss man sagen: Das wird möglicherweise damit zusammenhängen, dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen im Osten deutlich geringer sind als im Westen und dass deswegen die Attraktivität eines partnerschaftlichen Aufteilens dort deutlich größer ist. Ich weiß nicht, ob auch die andere Tradition im Hinblick auf berufstätige Frauen dabei eine Rolle spielt; das müssen wir später herausbekommen.
Vielen Dank.
Das ist so spannend, Herr Präsident.
Ich kann nichts dafür; die Regeln sind so. Schauen Sie einmal, wie weit wir schon über der Zeit sind.
Sie haben ja recht. Ich bemühe mich.
Die nächste Frage hat die Kollegin Katja Suding, FDP.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, das Elterngeld Plus ist damals auch mit dem Ziel eingeführt worden – ich zitiere aus der damaligen Drucksache zum Gesetzentwurf –, „die Gefahr der Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen zu mindern“. Nun liegt aber – so lesen wir es im Bericht – das durchschnittliche Haushaltseinkommen der Bezieher von Elterngeld Plus bei über 3 000 Euro. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage: Wie viele Familien sind denn heute aufgrund des Bezugs von Elterngeld Plus nicht mehr auf staatliche Transferleistungen angewiesen?
Diese Zahl möchte ich infrage stellen; da müsste ich selbst noch einmal nachschauen. – Der Punkt ist, dass man das Ganze langfristig sehen muss. Es geht ja nicht nur um die momentane Situation. Elterngeld und Elterngeld Plus setzen in einer Phase auf, in der man nicht – jedenfalls nicht in vollem Umfang – berufstätig sein kann. Wir gehen erst einmal davon aus, dass jeder erwachsene Mensch seinen Lebensunterhalt sichert. Es geht darum, dass dann, wenn das erste Kind kommt, die wegfallenden Einkommen ausgeglichen werden.
Das Ziel, die Abhängigkeit von Transferleistungen zu mindern, ist langfristig gemeint. Wir wissen, dass es Frauen, die lange aus dem Berufsleben ausgestiegen sind, immer schwerer haben, wieder hineinzukommen, und dass damit natürlich auch Altersarmut vorprogrammiert ist. Insofern ist diese Aussage, was die Unabhängigkeit von Transferleistungen betrifft, durchaus langfristig gemeint.
Vielen Dank. – Die nächste Frage hat die Kollegin Simone Barrientos von der Fraktion Die Linke.
Sehr geehrte Ministerin, meine Frage knüpft an dieser Stelle an. Die Tatsache, dass nur 14 Prozent der Elterngeld-Plus-Beziehenden ein monatliches Einkommen von weniger als 2 000 Euro und eben kein Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens von 3 120 Euro netto haben, macht uns Sorge. Das ist nicht erklärlich, weil die Verteilung der Geburten sich daran, glaube ich, nicht orientiert. Insofern: Was wollen Sie tun, um die Bezieher mittlerer und niedriger Einkommen in die Lage zu versetzen, das Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen? Welchen Handlungsbedarf sehen Sie da?
Erst einmal brauchen wir dazu eine genauere Datenlage. Dieser Bericht ist die Grundlage dafür, um an bestimmten Stellen genauer nachzuhaken, wo Verbesserungsbedarf besteht. Wir haben allerdings von vornherein eine soziale Komponente eingebaut: Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens; aber je niedriger das Einkommen vorher war, umso höher wird der Prozentsatz des Elterngeldes. Er kann sich, wie gesagt, auf bis zu 100 Prozent erhöhen. Ob man an die Staffelungen möglicherweise anders herangehen muss, müsste eine weitere Befragung ergeben.
Wenn man sich qualitative Studien dazu ansieht und sich fragt: „Warum nehmen manche Menschen Leistungen nicht in Anspruch?“, dann ist das Ergebnis manchmal sehr überraschend. Als Beispiel kann ich nennen: Im Hinblick auf Alleinerziehende haben wir uns gefragt, ob sie von dem Bezug des Elterngeldes Plus deswegen abgehalten werden, weil sie dann 25 Stunden arbeiten müssen. Aber die Befragung hat ergeben, dass dies nicht der Punkt ist, der sie davon abhält, was man ja vielleicht meinen könnte. Als nächsten Schritt brauchen wir also eine weitere Evaluation der Gründe.
Vielen Dank. – Die nächste Frage hat die Kollegin Brantner, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Frage im Anschluss an die Frage des Kollegen von der FDP, der ja schon den begrenzten Stundenkorridor angesprochen hat. Es hat mich gefreut, von Ihnen zu hören, dass auch Sie das als Schwierigkeit ansehen. Wenn Sie hier ein gutes Konzept brauchen: Das haben wir Grünen mit unserem Modell „KinderZeit Plus“ – mit einem wesentlich flexibleren Anspruch.
Hieran möchte ich gerne eine Frage anschließen: In den skandinavischen Ländern verändert sich die Länge des Elterngeldbezuges, wenn man in Teilzeit geht. Wenn man dort eine halbe Stelle hat, dann hat man doppelt so viele Elterngeldmonate. Wenn man auf eine Dreiviertelstelle zurückgreift, dann erhält man dafür entsprechend länger Elterngeld. Wenn man seine Stelle auf ein Fünftel reduziert, dann erhält man entsprechend kürzer Elterngeld. Deswegen die Frage: Denken auch Sie in so eine Richtung der Flexibilisierung?
Gäbe es die, würde man sich als Elternteil, wenn man vor der Entscheidung steht, vielleicht sagen: Ich gehe auf 80 Prozent. – Derzeit kriegt man aber eh nur doppelt so viele Monate Elterngeld. Das heißt, auch in diese Richtung stellt sich die Frage: Wollen wir den Skandinaviern mit einer Flexibilisierung auch hier folgen?
Ich bin grundsätzlich immer für Verbesserungen offen. Man muss nur darauf achten, dass man das nicht so verkompliziert, dass es für die Leute nicht mehr händelbar wird.
Es gibt ja schon die zwei Stufen, und innerhalb dieser zwei Stufen gibt es eine gewisse Flexibilität bei den Stundenzahlen. Der Kollege der FDP hatte ja, wie ich finde, völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass es Fälle gibt, in denen man sich vorher guten Willens auf eine bestimmte Verteilung eingestellt hat, die im Anschluss aber nicht mehr eingehalten werden konnte, weil unvorhergesehene Umstände eingetreten sind. Da müssen wir sehr schnell drangehen.
Ich persönlich bin für eine weitere Flexibilisierung durchaus offen. Ob man das dann allerdings mit einem Rechenschieber machen sollte – 71,5 Prozent könnte man auch noch nehmen –, das bedarf einer näheren Betrachtung. Grundsätzlich bin ich dafür aber sehr offen.
Danke sehr. – Das Wort zur nächsten Frage hat jetzt die Kollegin Nadine Schön, CDU/CSU.
Frau Ministerin, erst einmal will ich für die CDU/CSU-Fraktion betonen, dass auch wir mit der Entwicklung sehr zufrieden sind. Wir haben das ja gemeinsam eingeführt. Das, was wir uns damals bezüglich der Verbesserung der Flexibilität für Familien vorgestellt haben, ist glücklicherweise – das belegen Ihre Zahlen ja – tatsächlich eingetreten.
Mich würde interessieren, ob es bei der Art der Nutzung einen Unterschied gibt, je nachdem, ob man die Leistung für das erste, das zweite oder das dritte Kind beantragt. Gibt es dazu Zahlen?
Wenn wir über Weiterentwicklungen reden, dann muss man im Zeitalter der Digitalisierung ja auch über Erleichterungen bei der Antragstellung und über komplett digitalisierte Prozesse reden. Meine Frage ist hier: Bereiten Sie das in Ihrem Haus vor, und müsste das nicht eine der wichtigsten Verbesserungen beim Thema „Beantragung des Elterngeldes“ sein?
Ich muss zugeben, dass mir die Zahlen zum ersten Teil Ihrer Frage, wie sich das auf die Kinder verteilt – erstes, zweites, drittes Kind –, nicht vorliegen. Ich werde sie Ihnen aber nachreichen.
Zu dem zweiten Teil Ihrer Frage hatte ich eingangs schon gesagt, dass sich das Elterngeld Digital jetzt in der Pilotphase befindet – zunächst einmal in zwei Bundesländern; aber die nächsten sind schon in der Warteschleife. Ich glaube, das ist absolut elementar.
Jeder, der Kinder hat, weiß, dass das kostbarste Gut in dieser Zeit neben dem Geld die Zeit ist und dass man keine Lust hat, sie mit dem Ausfüllen von Formularen zu verbringen. Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Wenn es nach mir ginge, dann würde ich beim Schlagwort „Entbürokratisierung“ bei den Familienleistungen anfangen. Es ist der helle Wahnsinn. Mit den Anträgen wird man von Pontius nach Pilatus – zu verschiedenen Stellen – geschickt.
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Das führt zum Beispiel dazu, dass der Kinderzuschlag nur von einem Drittel der Anspruchsberechtigten tatsächlich auch in Anspruch genommen wird. Das ist dramatisch, weil wir damit ja eigentlich die Kinderarmut bekämpfen wollen. – Das aber nur am Rande.
Ja, das Elterngeld Digital – die Lampe leuchtet schon wieder rot; Herr Schäuble guckt mich schon wieder an – ist auf dem Weg.
Das Thema ist sehr spannend, sodass es so viele Fragen dazu gibt, Frau Bundesministerin. – Wir haben jetzt 30 Minuten erreicht. Ich würde gerne noch vier Fragen zu Ihrem Bericht zulassen. Danach gibt es noch drei Fragen zu anderen Themen. Die dafür benötigte Zeit geht zulasten der Zeit für die Fragestunde. Sind Sie damit einverstanden? – Dann hat das Wort zur nächsten Frage die Kollegin Nicole Höchst von der AfD.
Sehr geehrte Frau Ministerin Barley, vorab: Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie mich bei der Fragestellung und bei der Antwort auch anschauen könnten.
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Angesichts der auffälligen Vorliebe der GroKo für die Befriedigung von Kleinstinteressengruppen, wie zum Beispiel mit der Ehe für alle, woraufhin sich bundesweit sehr wenige Paare das Jawort gegeben haben, stellt sich die Frage, wie viele Familien aus dieser ebenfalls sehr speziellen Gesetzesinitiative prognostisch Nutzen ziehen werden.
Sie feiern 27 Prozent Inanspruchnahme bereits als Erfolg. Wieso denken Sie, dass angesichts der fatalen Gesamtsituation eines sich nicht reproduzierenden Deutschlands
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eine solche Nischenpolitik Berechtigung hat?
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Wenn Sie etwas weniger tendenziöse Fragen stellen würden, würde ich Sie dabei vielleicht auch anschauen.
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Das Schöne an dieser Republik ist, dass sie so vielfältig ist.
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Das Schöne ist, das man manchen etwas geben kann, ohne anderen dadurch etwas wegzunehmen.
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So verhält es sich bei der Ehe für alle: Sie tut keinem weh. Wenn diese Paare jetzt auch noch Elterngeld oder Elterngeld Plus in Anspruch nehmen, dann bekommt dadurch kein anderer weniger Geld. Insofern verstehe ich, ehrlich gesagt, den Sinn Ihrer Frage überhaupt nicht.
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Danke sehr. – Zur nächsten Frage hat das Wort der Kollege Stefan Schwartze, SPD.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, mich interessiert ganz besonders: Wie hoch ist der durchschnittliche monatliche Auszahlungsbetrag beim Elterngeld und beim Elterngeld Plus? Und wie hoch war das durchschnittliche Einkommen von Müttern und Vätern vor der Geburt?
Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag wurde nur für die gesamten Leistungen erhoben, also Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus gemeinsam. Für alle zusammen sind es durchschnittlich 778 Euro. Das teilt sich auf auf 1 182 Euro bei den Vätern und 688 Euro bei den Müttern, was daran liegt, dass die Männer in Deutschland höhere Einkommen haben.
Beim Elterngeld Plus haben wir einen durchschnittlichen monatlichen Auszahlungsbetrag von 433 Euro. Das ist der lediglich ergänzende Betrag. Er ist für Väter und Mütter gleich. Das durchschnittliche Nettoeinkommen vor der Geburt lag bei 1 558 Euro: bei den Vätern bei 2 090 Euro und bei den Müttern bei 1 406 Euro.
Vielen Dank. – Jetzt hat das Wort zur nächsten Frage der Kollege Norbert Müller, Die Linke.
Frau Ministerin Barley, vielen Dank für Ihren Bericht. – Elterngeld und Elterngeld Plus werden auf Transferleistungen angerechnet, auch bei Alleinerziehenden. Auch wenn in dieser Hinsicht Ihre Statistik möglicherweise etwas ungenau ist, weil es nur eine sehr kleine Zahl von Befragten gab, interessiert uns dennoch, wie viele Eltern, die Elterngeld oder Elterngeld Plus bekommen und Transferleistungen bezogen haben, die dann anteilig oder vollständig angerechnet worden sind, alleinerziehend sind.
Wie bewerten Sie das? Sehen Sie da Handlungsbedarf? Möglicherweise gibt es die Situation, dass ausgerechnet Alleinerziehende und Familien mit geringen Einkommen durch die Vollanrechnung der Transferbezüge, die sie schon vor der Geburt der Kinder bekamen, gegenüber denen diskriminiert werden, die vorher in Erwerbsarbeit waren oder gar keine Transferbezüge hatten.
Die Zahl, wie viele das sind, muss ich Ihnen nachreichen. Ich muss allerdings – Sie haben es eben kurz durchscheinen lassen – Ihre Behauptung, dass das Elterngeld oder das Elterngeld Plus jederzeit angerechnet wird, korrigieren. Vollständig angerechnet wird es nur bei denjenigen, die vorher keinerlei Erwerbseinkommen hatten. Diejenigen, die vor der Geburt trotz Erwerbsarbeit im SGB-II-Bezug waren, erhalten trotzdem Elterngeld Plus. Aber die genauen Zahlen liefere ich Ihnen nach.
Danke sehr. – Die letzte Frage zu Ihrem Bericht hat die Kollegin Dr. Kappert-Gonther von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. – Insgesamt haben wir die Entwicklung, dass immer mehr Männer in Elternzeit gehen; das finden wir sehr positiv. Aber auf die Gesamtmenge gerechnet sind es immer noch relativ wenig Männer. Planen Sie etwas, um die Attraktivität von Elternzeit für Männer zu erhöhen?
Ja, der Befund ist richtig. Es werden immer mehr Männer, die das tun und auch wirklich sagen: Wir freuen uns über dieses Instrument. – Aber weitere Anreize dafür, dass mehr Väter dies tun, können meines Erachtens tatsächlich nur auf dem Arbeitsmarkt und in den Unternehmen – Stichwort „Unternehmenskultur“ – gesetzt werden. Da haben wir zwar schon große Verbesserungen erreicht; aber noch heute ist es so, dass viele Väter sagen, dass sie, wenn sie Elternzeit anmeldeten, Nachteile befürchten müssten, sei es im Hinblick auf die Karriereplanung oder sei es im Zwischenmenschlichen.
Wir tun schon sehr viel auf diesem Gebiet. Wir arbeiten eng mit der Wirtschaft zusammen, weil die Wirtschaft natürlich ebenfalls weiß, dass sie die Arbeitskräfte braucht und dass es besser ist, wenn sich Männer und Frauen, Väter und Mütter oder Eltern generell die Elternzeit teilen. Aber da ist noch ein weiter Weg zu gehen.
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Danke sehr. – Jetzt würde ich gerne noch drei Fragen zu anderen Zuständigkeiten Ihres Geschäftsbereiches, wenn auch nicht zu Ihrem Bericht, und danach noch zwei weitere vorliegende Fragen zu anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung zulassen.
Die erste Frage hat die Kollegin Nicole Höchst, AfD.
Frau Ministerin, bezogen auf die amtlichen Kriminalitätsstatistiken und vor dem Hintergrund des aktuellen Verbrechens in Kandel frage ich: Welche konkreten Bildungsmaßnahmen und Gefahrenpräventionen plant Ihr Ministerium, um langfristig Frauen und Mädchen über die seit 2015 überproportional angestiegenen Angriffe auf die körperliche und sexuelle Unversehrtheit und das Leben durch sogenannte Schutzsuchende effektiv zu informieren und sie davor zu schützen?
Vielen Dank.
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Im Gegensatz zu Ihnen ist mein Ministerium und bin auch ich darauf bedacht, alle Frauen und Mädchen vor allen sexuellen Übergriffen zu schützen.
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Deswegen geht es nicht nur in die eine Richtung.
Wir wissen aus sehr vielen Untersuchungen und leider auch zuletzt wieder aus dem furchtbaren Fall in Freiburg, dass zum weit überwiegenden Teil die Täter sexueller Übergriffe aus dem sozialen Nahbereich kommen. Das soll nicht diejenigen Fälle verschweigen oder verniedlichen, auf die das nicht zutrifft, und auch nicht die Übergriffe von Geflüchteten, die es tatsächlich gibt.
Wir müssen da an verschiedenen Stellen ansetzen. Das betrifft zum einen die Unterkünfte, in denen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge leben. Es ist völlig klar, dass man die Machokultur, aus der sie häufig kommen, nicht verschweigen darf, das Gespräch mit ihnen darüber suchen und natürlich auch entsprechend auf sie einwirken sollte.
Ich weiß nicht genau, worauf Sie mit Ihrer Frage zu Bildungsmaßnahmen hinauswollten. Ich weiß nicht, ob Ihnen da vorschwebt, dass man sagen soll, wem man alles nicht in die Augen schaut oder nicht die Hand gibt oder so.
Uns liegt das Gutachten von Professor Pfeiffer vor, das sehr genaue Anknüpfungspunkte gibt. Er sagt erstens – –
Sie müssen zum Ende kommen.
Geben Sie mir in diesem einen Fall bitte noch zwei Sätze.
Ja.
Wir müssen mit den Jugendlichen arbeiten. Wir wissen aber auch, dass der Familiennachzug wichtig ist, weil die Jugendlichen – –
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– Wissen Sie, auch wenn Sie ein Gutachten nur zur Hälfte richtig finden – Sie haben ja der Hälfte des Gutachtens von Herrn Professor Pfeiffer zugejubelt –, müssen Sie es ganz lesen. Er sagt, es sei bei jungen Männern, die von irgendwo anders herkommen, genauso wie bei jungen Männern hier: Sie sind eben besser aufgehoben, wenn sie ihre Mütter und Schwestern dabei haben.
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Jetzt haben wir das Doppelte. – Das Wort zur nächsten Frage hat die Kollegin Suding, FDP.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, der Anteil von Männern unter den Erzieherinnen und Erziehern steigt nur sehr langsam. Wenn ich das richtig sehe, so liegt der Anteil jetzt aktuell bei 5,2 Prozent; vor fünf Jahren waren es 3,6 Prozent. Nun gibt es einige Programme und Maßnahmen, die Ihr Ministerium selber unternimmt oder die von Ihnen gefördert werden. Wenn man sich die Zahlen anguckt, so verpuffen diese Aktivitäten im Prinzip wirkungslos. Ich möchte jetzt gerne wissen, welche Konsequenzen Sie daraus ziehen und was Sie da in nächster Zeit vorhaben.
Die Gründe dafür, warum so wenige Männer in den Kindertagesstätten arbeiten, liegen auf der Hand. Erstens ist es eine lange Ausbildung über fünf Jahre, in denen sie vier Jahre lang keine Ausbildungsvergütung bekommen. In manchen Bundesländern müssen sie noch Geld mitbringen. Zweitens ist auch die Bezahlung nicht so richtig toll. Von daher bin ich fest davon überzeugt, dass wir nur dann mehr Männer in die Kindertagesstätten bekommen, wenn wir die Arbeits- und Lohnbedingungen verbessern,
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und zwar nicht nur im Interesse der Männer, sondern auch der Frauen.
Ich habe im vergangenen Jahr auch schon eine Initiative dazu gestartet. Das ist ein dickes Brett. Wir haben das im vergangenen Jahr schon für die Pflegeberufe, also die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege, gemacht, zumindest im Ausbildungsbereich, indem wir die kostenfreie Ausbildung und eine angemessene Ausbildungsvergütung geregelt haben.
Das sind alles Schritte, die wir ergreifen müssen. Wir haben dazu in Baden-Württemberg ein Modellprojekt, das auch sehr gut läuft und das zeigt: Wenn wir die Arbeitsbedingungen verbessern und auch das Gehalt attraktiv machen, dann kommen die Männer sehr wohl.
Vielen Dank. – Die letzte Frage zum Geschäftsbereich der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der Kollege Frömming, AfD.
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Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie müssen mich nicht ansehen, aber ich hoffe, Sie haben nichts dagegen, wenn ich Sie anschaue.
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Ich habe eine Frage zu einer breiten öffentlichen Debatte über einen Film, der im Kinderkanal KiKA ausgestrahlt worden ist. Der Film heißt „Malvina, Diaa und die Liebe“. Ich nehme an, Sie haben von dieser Debatte Kenntnis, und würde gerne von Ihnen wissen, wie Sie diesen Film beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die darin dargestellten Rollenvorbilder für die Geschlechter und auch im Hinblick auf den Islamismus des Protagonisten.
Vielen Dank.
Ich habe von dem Vorgang gehört. Ich habe den Film allerdings nicht gesehen. Wir haben hier einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der das in eigener Verantwortung macht, und es gibt Instanzen, die sich damit beschäftigen.
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Danke sehr. – Das waren alle Fragen aus diesem Geschäftsbereich. Damit kommen wir jetzt zu den sonstigen Fragen an die Bundesregierung. Da gibt es noch zwei Fragen, und zwar zunächst des Kollegen Dr. Hocker, FDP. – Das richtet sich jetzt, glaube ich, nicht mehr an Sie, Frau Barley. Wir werden es gleich hören.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage richtet sich ausdrücklich an die Bundesregierung und nicht an das Ressort, das eben gesprochen hat.
Kollege, es hat nicht ein Ressort gesprochen, sondern die Bundesministerin Dr. Barley.
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Vielen Dank für den Hinweis. Weil das von meiner Redezeit abgeht, komme ich jetzt schnell zu meiner Frage.
Ich frage die Bundesregierung, welche Gefahr ihrer Meinung nach von einem potenziellen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest für unsere landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland, insbesondere für die Schweinefleischproduktion und alle mit ihr verbundenen Wertschöpfungselemente, ausgeht, welche Maßnahmen sie gegen dieses Risiko und diese Gefahren zu ergreifen gedenkt, und vor allem auch, ob für sie eine intensivere Bejagung von Schwarzwild eine Möglichkeit darstellt, dieser Gefahren, insbesondere entlang der Fernstraßen wie der Autobahn A 2, Herr zu werden.
Vielen Dank.
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Flachsbarth, bitte.
Herr Kollege, von einem potenziellen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest hier in Deutschland gehen erhebliche Gefahren für die Schweinebestände und insbesondere auch für den Handel mit Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten aus. Die meisten unserer Handelspartner im Ausland würden Fleisch aus Deutschland, sollte denn ein solcher Seuchenausbruch festgestellt werden, nicht mehr akzeptieren. Von daher ist mit erheblichen Verwerfungen im Rahmen des internationalen Handels zu rechnen.
Deshalb hat insbesondere das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits seit 2014 im Rahmen von Informationskampagnen in erheblichem Umfang insbesondere im Verlauf der Autobahn A 2, also der Ost-West-Verbindungen, Informationen insbesondere an Fernfahrer, aber auch an Jäger herausgegeben, um besondere Vorsicht beim Verbringen von Schweinefleisch oder Schweinefleischprodukten in die Bundesrepublik Deutschland walten zu lassen. Denn wir gehen davon aus, dass bei der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, die in osteuropäischen Ländern schon seit geraumer Zeit vorkommt, insbesondere das Verbringen von solchen Produkten eine gravierende Rolle spielt.
Wir sind dabei, die Schweinepest-Verordnung zu überarbeiten. Es gab ein Planspiel zwischen Bund und Ländern, um eine solche Krisensituation entsprechend vorzubereiten. Morgen wird sich die Agrarministerkonferenz mit dieser Sachlage beschäftigen.
Danke sehr. – Die letzte Frage an die Bundesregierung stellt der Kollege Dr. Dürr, FDP.
Verehrter Herr Präsident, der Doktortitel ist nicht vorhanden. Das will ich nur klarstellen, weil das ansonsten zu Schwierigkeiten führen kann.
Es wird Ihnen auf die Redezeit nicht angerechnet.
In Ordnung. Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Meine Frage richtet sich an das BMF. CDU/CSU und SPD haben im Rahmen ihrer Sondierungsgespräche vereinbart, dass mutmaßlich ab dem Jahr 2021 der Solidaritätszuschlag teilweise nicht mehr erhoben werden soll, was zu Mindereinnahmen in Höhe von 50 Prozent führen wird. Das soll durch die Einführung einer Freigrenze erreicht werden. In den vergangenen Tagen gab es eine öffentliche Debatte insbesondere über Verwerfungen durch eine solche Freigrenze. Meine Frage lautet: Wo wird nach Einschätzung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Halbierung des Aufkommens ab dem Jahr 2021 diese Freigrenze liegen, und wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Verwerfungen durch die Einführung einer solchen Freigrenze?
Danke sehr, Herr Kollege Dürr. – Herr Parlamentarischer Staatssekretär Spahn.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, grundsätzlich kommentieren wir Sondierungsgespräche nicht. Aber in diesem klar nachrechenbaren Fall und angesichts dieser Konstellation kann ich Ihnen sagen, dass eine solche Freigrenze, bezogen auf das Jahr 2021 – das scheint ins Visier genommen –, für Singles bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von etwa 60 000 Euro und für Ehepartner in Höhe von etwa 120 000 Euro liegen wird. Mögliche Verwerfungen hinsichtlich des Grenzsteuersatzes könnte man durch eine Gleitzone – eine solche gibt es schon –, die sich direkt an die Freigrenze anschließt, abmildern.
Danke sehr. – Damit beende ich die Regierungsbefragung.