Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einleitend darauf hinweisen, dass die Bundesregierung heute drei wichtige Vorhaben im Kabinett beschlossen hat, die für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes von großer Bedeutung sind.
Dabei handelt es sich zunächst einmal um eine Verbesserung beim Wohngeld, um der anstehenden Umsetzung der Klimabeschlüsse der Bundesregierung Rechnung zu tragen. Dadurch wird das Wohngeld im Schnitt um 15 Euro pro Monat für etwa 665 000 Bezieherinnen und Bezieher steigen. Das ist ein Anstieg um rund 180 Euro im Jahr und eine wesentliche klima- wie sozialpolitische Leistung.
Zum Zweiten haben wir den Persönlichkeitsschutz bei Fotoaufnahmen sowohl für Lebende als auch für Verstorbene verstärkt und damit einem wichtigen Wunsch Betroffener Rechnung getragen.
Zum Dritten haben wir das Sondervermögen für die Ganztagsbetreuung – hier haben Familien ab 2025 einen Rechtsanspruch – in den Jahren 2020 und 2021 auf jeweils 1 Milliarde Euro festgelegt. Das ist ein wichtiger Punkt der Verlässlichkeit für die Länder, die diesen Anspruch umsetzen müssen.
Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund deraktuellen konjunkturellen Entwicklung zunächst einmal einvernehmlich mit den Instituten, mit der Europäischen Kommission und mit den internationalen Organisationen eine Beurteilung, die sagt, dass der Aufschwung nunmehr in Deutschland eine Pause macht. Das ist ein bedauerlicher, aber nicht zu bestreitender Umstand. Wir befinden uns damit in einer Phase, wo der Aufschwung unterbrochen ist. Wir befinden uns aber nicht in einer materiell tiefgehenden Rezession. Wir haben erlebt, dass sich die negativen Tendenzen in den letzten Wochen nicht verstärkt haben, sondern, im Gegenteil, in einigen Bereichen wieder positive Meldungen entstanden sind.
Trotzdem haben wir es mit einer gespaltenen Konjunktur zu tun. Wir haben im Bereich der Binnenkonjunktur, vor allen Dingen im Handwerk und im Baugewerbe, nach wie vor Wachstumsraten im hohen einstelligen Bereich, und zwar zwischen 4 und 5 Prozent. Wir haben auf der anderen Seite in allen Bereichen, wo die deutsche Wirtschaft in globale Entwicklungen integriert ist, Auftrags- und Umsatzrückgänge, die etwas mit der ungeklärten Situation des Brexits, mit den Handelskonflikten zwischen den USA und China und den USA und Europa sowie mit einigen Vorgängen auf der internationalen Ebene, die ich gerne im Einzelnen noch erläutern kann, zu tun haben.
Hier hat sich in den letzten Tagen und Wochen noch kein Licht, aber doch ein Silberstreif am Horizont insofern abgezeichnet, als dass es eine Aussicht darauf gibt, dass sich die Handelskonflikte zunächst nicht verschärfen werden. Diese Hoffnung muss mit konkreten Maßnahmen erfüllt werden. Die Bundesregierung wird dazu beitragen, dass der freie Welthandel, der Multilateralismus und der Kampf gegen Protektionismus auch in Zukunft einen wichtigen Stellenwert haben.
Ich als Bundeswirtschaftsminister glaube, dass wir gut beraten sind, anstatt die früher üblichen Konjunkturprogramme mit Strohfeuereffekt aufzulegen, die nachhaltigen Wachstumsbedingungen der deutschen Wirtschaft zu stärken. Dazu gehören für mich Entlastungen der Unternehmen bei den Rahmenbedingungen, insbesondere bei den Unternehmensteuern und den Belastungen. Darüber sind wir in der Bundesregierung noch nicht zu endgültigen Festlegungen gekommen – auch das gehört zur Wahrheit dazu –, aber wir haben mit der steuerlichen Forschungsförderung, der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung und mit anderen Maßnahmen bereits einen Beitrag dazu geleistet, dass sich die Entwicklung in die richtige Richtung bewegt.
Schließlich und endlich haben Sie alle gestern Abend und heute Morgen vernommen, dass ein großer internationaler Automobilproduzent, die Firma Tesla, entschieden hat, in Deutschland, im Raum Berlin, eine große Produktionsstätte für Elektroautos und Elektroautobatterien zu errichten. Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und sehen sie als eine Anerkennung für den Automobilstandort Deutschland. Wir sind überzeugt, dass sich darin die Anerkennung für die qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, aber auch für die Qualität des Automobilstandortes Deutschland widerspiegelt und das dazu beitragen wird, diesen Standort insgesamt zu festigen und zu stärken.
Wir sind überzeugt, dass Deutschland damit einen Riesenschritt vorankommt, auch bei alternativen Antrieben führend zu werden. Wir haben immer gesagt, dass wir technologieneutral vorgehen wollen. Das heißt, wir fördern Elektroantriebe, so wie wir das in den letzten Monaten getan haben; aber wir setzen auch auf eine Wasserstoffstrategie und investieren mehrere 100 Millionen Euro in die Entwicklung von synthetischen Kraftstoffen, mit denen Verbrennungsmotoren in Zukunft auch umwelt- und klimaneutral betrieben werden können, etwa beim hybriden Fliegen. Wir setzen darauf, dass Wasserstoff im Bereich der Energiespeicherung und auch im Bereich der Sektorenkopplung eine wichtigere Rolle spielt, und tragen dazu bei, dass wir mit einer diversifizierten Lösung unseren klima- und umweltpolitischen Verpflichtungen gerecht werden, ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Standortes zu beeinträchtigen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir beginnen mit dem ersten Teil der Regierungsbefragung zu den einleitenden Ausführungen und zum Geschäftsbereich. Das Wort hat zunächst der Kollege Steffen Kotré, AfD-Fraktion.
Vielen Dank. – Herr Minister, heute Abend soll ja die Gasmarktrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung verstößt gegen EU-Recht, gegen Grundprinzipien und entsprechende Grundsätze. Frau Merkel hatte ja noch vor einem Jahr den Standpunkt, wie er richtig ist, nämlich dass diese Projekte, zum Beispiel Nord Stream 2 oder eben Projekte von Drittstaaten mit Mitgliedstaaten, Gasleitungen dort anlanden zu lassen, die also im Binnenmarkt keine Rolle spielen und auch wirklich nur wirtschaftliche Projekte sind und die EU nichts angehen. Warum ist da die Bundesregierung umgefallen, von ihrem Rechtsstandpunkt abgewichen und sagt: „Jawohl, wir wollen diese EU-Rechte jetzt ausdehnen und nicht so belassen wie vorher, wo völlig klar war: Bei Gasleitungen aus Drittländern hat die EU nicht mitzubestimmen“?
Herr Kollege Kotré, ich muss sagen, ich habe Ihre Argumentation nicht völlig nachvollziehen können. Wir haben in der Europäischen Union seit vielen Jahren über die Frage der europäischen Regulierung von Pipelinevorhaben diskutiert. Es gab unterschiedliche Auffassungen. Ich habe die Auffassung der Bundesregierung, seit ich Bundeswirtschaftsminister bin und vorher schon als Kanzleramtsminister, in vielfachen Gesprächen und Ratssitzungen immer wieder vertreten. Es gab im letzten Jahr dann eine Abstimmung im Rat mit qualifizierter Mehrheit. Dort war es notwendig, im Kompromisswege zu einer Lösung zu kommen. Diese Lösung haben wir gemeinsam mit unseren französischen Freunden, gemeinsam mit anderen Freunden in Europa in der Europäischen Union durchgesetzt. Damit war klar, dass es eine Regulierung gibt. Aber sie wird von der Bundesregierung vorgenommen, und sie führt nicht von vornherein dazu, dass ein großes privates Pipelineprojekt, von dem Sie wahrscheinlich sprechen und das Sie im Kopf haben, nicht realisiert werden kann. Wir haben diese Lösung in einem Vorschlag an den Deutschen Bundestag eins zu eins umgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat diesen in der parlamentarischen Beratung noch einmal redaktionell verändert.
Herr Minister.
Diese Änderung führt aber nicht dazu, dass dem Geist oder dem Inhalt der Richtlinie nicht Rechnung getragen würde. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir, wenn das Parlament heute mit großer Mehrheit diesem Entwurf zustimmt, dann unseren europäischen Verpflichtungen und unseren nationalen Interessen gleichermaßen gerecht werden.
Herr Kollege Kotré, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte.
Ihre Argumentation verstehe jetzt wiederum ich nicht, weil man sich in diesem Projekt und anderen vergleichbaren Projekten ja gar nicht mit den EU-Partnern hätte auseinandersetzen müssen, weil es ein rein bilaterales Projekt zwischen einem Drittstaat und uns ist. Insofern verstehe ich diese Argumentation nicht. Wir hätten diese ganzen Probleme nicht. Wir hätten vor allen Dingen zum Beispiel nicht den Bruch des Investitionsschutzrechtes, der ja hier offenkundig ist. Es ist hier investiert worden, und im Nachhinein wird dem Investor gesagt: Moment mal, -
Herr Kollege Kotré.
– du musst jetzt hier bestimmte Auflagen einhalten. – Deswegen da noch einmal die Frage: Wie wird dieser Rechtsbruch denn von Ihnen bewertet?
({0})
Herr Kollege Kotré, noch einmal: Ich bestreite Ihre Annahmen.
({0})
Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft. Wir haben gemeinsam im Ministerrat vor einigen Monaten eine Entscheidung getroffen. Die setzen wir so um. Im Übrigen bin ich als Energieminister und Wirtschaftsminister im engen Gespräch sowohl mit unseren Nachbarn Ukraine und Polen als auch mit Russland selbst. Ich war seit meiner Amtsübernahme allein viermal in Russland. Wir reden darüber mit unseren europäischen Partnern, und wir haben eine Lösung gefunden, die den unterschiedlichen Interessen zu einem gerechten Ausgleich verhilft.
Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es weitere Nachfragen zu diesem Thema? – Der Kollege Klaus Ernst, Fraktion Die Linke.
Herr Minister, Sie wissen ja, dass im Zuge der Nord-Stream-2-Problematik beteiligte Unternehmen aus Europa von den USA massiv bedroht werden mit entsprechenden Sanktionen. Was plant die Regierung, um die Unternehmen davor zu schützen? Denn ich gehe davon aus, dass das, was die Amerikaner dort treiben, tatsächlich dazu führen kann, dass Unternehmen aus Europa, insbesondere aus Deutschland, sich überlegen, in welcher Weise sie dort noch tätig sein wollen. Was haben Sie vor?
Herr Kollege Ernst, die möglichen Maßnahmen, auf die Sie anspielen, gehen nach meiner Kenntnis dieses Mal nicht von der amerikanischen Regierung, sondern vom amerikanischen Parlament aus, wo über diese Fragen diskutiert wird. Ich habe meine Aufenthalte in den USA, zuletzt im Juli dieses Jahres, dazu genutzt, die deutschen Argumente vorzutragen: dass wir glauben, dass dieses Projekt im Rahmen einer Diversifizierung und Sicherung unserer Gasversorgung auch für die Zukunft notwendig ist. Das wird im Übrigen ergänzt dadurch, dass wir zum ersten Mal auch LNG-Terminals in Deutschland bauen. Das heißt, wir vermeiden damit selbst bei einer Steigerung der Importe aus einem Land eine dauerhafte Abhängigkeit von diesem Land. Das ist im Interesse beider Seiten, auch der USA. Deshalb setzen wir nach wie vor darauf, dass diese Sanktionen, von denen Sie sprechen, ganz verhindert werden können. Das ist die Strategie der Bundesregierung, und dafür arbeiten wir.
Vielen Dank. – Dazu gibt es eine weitere Nachfrage des Kollegen Krischer, Bündnis 90/Die Grünen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Altmaier, wir haben heute ein Schreiben des Bundestagspräsidenten, Herrn Dr. Schäuble, bekommen, der ein Gespräch mit dem ukrainischen Botschafter geführt hat. Der Botschafter hat seine große Besorgnis über die gesetzliche Regelung, die jetzt hier im Bundestag beschlossen werden soll, geäußert. Ich würde Sie bitten, dazu Stellung zu nehmen. Ich gehe einmal davon aus, dass diese Kritik aus der Ukraine und anderen osteuropäischen Staaten auch bei Ihnen angekommen ist. Ich würde Sie bitten, uns hier zu erläutern, wie die Bundesregierung diese gesetzliche Regelung, die eben gerade keine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Gasrichtlinie ist, sondern ein indirektes Unterlaufen, gegenüber den osteuropäischen Partnern rechtfertigt.
({0})
Herr Kollege Krischer, ich darf darauf hinweisen – erstens –, dass mir der Entwurf dieses Schreibens bislang nicht persönlich vorliegt, aber – zweitens – dass ich in der vergangenen Woche ein Telefonat geführt habe mit dem ukrainischen Energieminister, mit dem mich eine konstruktive und enge Zusammenarbeit verbindet. Wir setzen uns dafür ein, dass die Ukraine nach 2020 wieder Anspruch auf Transitlieferungen von Gazprom bzw. von Russland hat, die international garantiert sind. Ich habe in diesem Telefonat angeboten, dass die ukrainische Botschaft vom Bundeswirtschaftsministerium alle gewünschten Informationen erhält. Das ist heute Morgen nach meiner Kenntnis geschehen durch die Fachebene meines Hauses. Deshalb haben wir ein gutes Verhältnis zur Ukraine. Im Übrigen darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass das, was in der Presse diskutiert worden ist, aus meiner Sicht nicht in allen Punkten korrekt dargestellt ist. Das ist eine Entscheidung des Parlamentes, nicht der Regierung. Die Regierung hat schon vor längerer Zeit einen Gesetzentwurf eingebracht. Den hat das Parlament an einer Stelle redaktionell verändert. Ich habe mir das angeschaut.
Herr Minister, kommen Sie bitte zum Schluss.
Ich bin überzeugt: Wir sind jetzt näher am Text der ursprünglichen europäischen Richtlinie als vorher.
({0})
Herzlichen Dank. – Hierzu gibt es keine weitere Nachfrage. Dann ist der nächste Fragesteller der Kollege Johann Saathoff, SPD-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, am vergangenen Freitag hat der Windenergieanlagenhersteller Enercon bekannt gegeben, dass 3 000 Stellen gestrichen werden müssen. Wir wissen beide, wie niedrig die Ausbauzahlen Windenergie onshore in diesem Jahr und im letzten Jahr sind. Auf unsere Anregung hin haben Sie einen Windgipfel durchgeführt und 18 Punkte vorgelegt, unter denen durchaus auch gute Maßnahmen sind. Ich glaube, jetzt wird es aber noch enger für uns alle miteinander. Wenn jemand vielleicht keine Klimapolitik betreiben möchte und vielleicht auch noch nicht einmal richtig Energiepolitik betreiben möchte und nur ein Fan von Industriepolitik ist, dann muss er Windenergie onshore unterstützen. Meine Frage an Sie ist: Wie sieht eigentlich Ihr Notfallplan aus, um der Windenergiebranche jetzt den dringend benötigten Wind unter den Flügeln zu geben, um ihr zu helfen, den Familien in Ostfriesland und in Magdeburg wieder eine Perspektive zu bieten?
Vielen Dank für die Frage. – Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der Erhalt der großen Industriekompetenz im Bereich der modernen Windkraft im Interesse unseres Landes liegt. Dafür arbeiten wir. Ich habe bereits vor Beginn der Sommerpause, als sich abgezeichnet hat, dass der Neubau von Windparks sehr stark zurückgeht, die notwendigen Schritte eingeleitet, auch in Zusammenarbeit mit Ihnen persönlich. Wir haben dafür gesorgt, dass alle Beteiligten an einen runden Tisch kamen. Daraus ist ein Maßnahmenpaket entstanden.
Das Hauptproblem für die derzeitige Auftrags- und Fertigstellungsflaute liegt darin, dass es nicht genügend genehmigte Standorte gibt, weil die Genehmigungsverfahren teilweise bis zu sechs Jahre und länger dauern. Das hat wiederum zur Folge, dass die Ausschreibungen, die wir durch die Sonderausschreibungen erhöht haben, zu einem erheblichen Teil unterzeichnet sind. Das kann man nur ändern, wenn man gemeinsam mit den Bundesländern die Genehmigungsverfahren beschleunigt. Das ist keine Vorwegnahme des Ergebnisses. Aber es muss möglich sein, innerhalb einer angemessenen Zeit über einen solchen Antrag zu entscheiden. Wir sind der festen Überzeugung, dass dies einerseits durch die Zurverfügungstellung von genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Ebene der Länder, wo dies zu geschehen hat, und andererseits durch eine gleichmäßigere Anwendung der Bestimmungen des Naturschutzrechtes in der richtigen Weise vorangebracht werden kann. Das Maßnahmenpaket liegt vor. Wir werden mit Hochdruck daran arbeiten, es gemeinsam mit den Vertretern der Branche auch umzusetzen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich würde darum bitten, dass Sie gelegentlich die rote Ampel beachten.
Oh.
Ich muss ja darauf aufpassen, dass die Zeiten eingehalten werden. – Herr Kollege Saathoff hat eine Nachfrage. Herr Kollege Saathoff, bitte.
Herr Minister, für mich ist das mehr eine Sachzustandsbeschreibung und keine Reaktion auf die Situation, die seit Freitag für uns im politischen Raum neu ist. Deswegen fordere ich Sie auf: Kommen Sie nach Ostfriesland und erklären Sie den Menschen, was sie unmittelbar machen können, um die Nachfrage für Windenergieanlagen in Deutschland anreizen zu können! Ich werde Ihnen noch heute einen Brief überreichen, in dem ich Ihnen ganz konkrete Vorschläge mache, wie man in wenigen Monaten Windenergie wieder in vernünftiges Fahrwasser bringen kann, damit wir beide gemeinsam vermeiden, dass wir ein Strukturwandelgesetz für Windenergiezonen brauchen.
({0})
Das war jetzt mehr ein Statement. Ich kann Ihnen allerdings auch verraten, dass ich in der Vergangenheit mehrfach Termine mit den Firmen Enercon und Bögl – das sind die hauptsächlich Beteiligten beim Bau von Windrädern – durchgeführt habe. Wir waren uns immer einig in der Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen zu erhalten. Das hat nicht nur zu Sonderausschreibungen, sondern auch dazu geführt, dass wir das Ausbauziel für erneuerbare Energien im Koalitionsvertrag auf 65 Prozent festgelegt haben. Diese Maßnahmen sind umzusetzen. Aber der Dreh- und Angelpunkt ist die Genehmigungspraxis. Wenn die weiterhin so lange und noch länger dauert, dann werden wir nicht genügend Standorte haben, an denen Windräder errichtet werden können. Um das zu ermöglichen, ist es auch wichtig, die Akzeptanz zu erhöhen. Auch dazu hat die Koalition entsprechende Beschlüsse gefasst.
Vielen Dank, Herr Minister. – Dazu gibt es weitere Nachfragen. Zunächst der Kollege Lorenz Gösta Beutin, Fraktion Die Linke.
Vielen Dank. – Herr Altmaier, Sie haben gestern vom Bundesverband der Deutschen Industrie, von den Windkraftunternehmen, vom Deutschen Gewerkschaftsbund und vom Verband kommunaler Unternehmen einen Brief bekommen. Der Brief bezieht sich auf die von Ihnen im Klimapaket vorgeschlagenen Abstandsregelungen. Dieser Brief ist sehr drastisch. Er erwähnt, dass wir einen Rückbau und einen Verlust von Arbeitsplätzen in der Windkraft zu beklagen haben, letztes Beispiel Enercon. Er sagt wortwörtlich – deswegen zitiere ich ihn –:
Die geplanten Einschränkungen der Windenergie an Land stellen die Realisierbarkeit sämtlicher energie- und klimapolitischer Ziele
– ich betone noch einmal: sämtlicher energie- und klimapolitischer Ziele -
der Bundesregierung infrage. Wir fordern Sie daher auf, sich innerhalb der Bundesregierung für einen stringenten Ansatz einzusetzen, der Schritte in diese Richtung ausschließt.
Wie bewerten Sie diese Warnung von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen?
Ich weiß nur, dass ich aus Ihrer Fraktion häufiger Warnungen empfangen habe, nicht auf die Vorschläge von Wirtschaftsverbänden zu hören.
({0})
Es freut mich, dass es diesmal umgekehrt ist.
Der zweite Punkt ist, dass wir in der Koalition ein ausgewogenes Paket vereinbart haben.
({1})
In dem stehen die Abstandsregelungen auf der einen Seite und auf der anderen Seite, dass wir zusätzliche Flächen erschließen wollen,
({2})
etwa im Bereich von Funkfeuern, die nicht gebraucht werden, und dass wir Genehmigungsverfahren beschleunigen wollen. Wir sind davon überzeugt, dass wir damit die Ausbauplanung einhalten können.
Im Übrigen ist es so, dass es dann keinen Sinn macht, die Augen davor zu verschließen, dass der Widerstand gegen Windanlagen auf Land flächendeckend in Deutschland gewachsen ist.
({3})
Vor einigen Jahren haben die Bundesländer konkurriert und sich in Ausbauzielen überboten, die immer größere Ausmaße annahmen. Heute ist es so, dass es über 1 000 Bürgerinitiativen verteilt auf die Fläche gibt, im Norden wie im Süden, im Westen wie im Osten, und zwar meistens dort, wo Windräder errichtet werden sollen. Das hat möglicherweise auch dazu beigetragen, dass die Genehmigungsverfahren länger dauern.
Deshalb nutzt es nicht, die Augen zu verschließen. Wenn wir erreichen wollen, dass Windenergie eine dauerhafte Chance hat und zum Gelingen der Energiewende beiträgt – das möchte ich –, dann müssen wir uns auch mit den Kritikern in einer sachgerechten Weise auseinandersetzen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Eine weitere Nachfrage hat der Kollege Oliver Krischer, Bündnis 90/Die Grünen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Altmaier, man muss Ihnen fast ein Kompliment machen. Energiepolitik mache ich schon ein bisschen länger. Dass jemand es schafft, dass der BDEW, der BWE, der VDMA, der DGB, der BDI und der VKU innerhalb eines Tages einen gemeinsamen Brief schreiben, ist schon eine Leistung.
({0})
Herr Altmaier, es reicht nicht, wenn Sie hier Zustandsbeschreibungen machen und mit dem Finger auf andere zeigen, auf Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung verweisen. Das diskutieren und kennen wir alle seit Langem. Diese Verbände, die sonst keine gemeinsamen Stellungnahmen machen, sondern eher gegeneinander stehen, sind sich darin einig, dass das, was Sie als Referentenentwurf vorgelegt haben, nicht dazu angetan ist, Ihre energiepolitischen und klimapolitischen Ziele zu erreichen, sondern ganz im Gegenteil, dass wir sie damit krachend verfehlen würden. Deshalb frage ich Sie noch einmal klar:
Herr Kollege Krischer.
Was antworten Sie diesen Verbänden auf ihren sehr deutlichen Vorwurf, der in diesem Brief artikuliert worden ist?
Ich bitte um Verständnis, dass wir das zunächst den Verbänden mitteilen werden.
({0})
Ich bin kein Freund von öffentlichen Briefen, die man öffentlich beantwortet.
Wir haben im Augenblick einen Referentenentwurf aus meinem Hause vorliegen. Dieser Referentenentwurf ist Gegenstand einer Ressortabstimmung. Es geht um das Steinkohle- und Kohleausstiegsgesetz. Wir werden diese Ressortabstimmung zügig abschließen. Wenn der Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht ist, ist es dann auch Sache der Fraktionen des Deutschen Bundestages, sich mit seinem Inhalt auseinanderzusetzen und ihn endgültig zu beschließen.
({1})
Die nächste Nachfrage darf die Kollegin Dr. Julia Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen, stellen.
({0})
– Herr Kollege, jetzt darf die Kollegin die Frage stellen.
Herr Minister, ich bin erschüttert über die Dürftigkeit Ihrer Antwort. Ich denke, dass wir auch hier im Parlament über dieses wichtige Thema sprechen sollten und dass Sie sich nicht damit herausreden sollten, dass Sie den Verbänden direkt antworten. Diese Verbände haben nämlich aufgeschrieben, dass die Industrie dringend erneuerbaren Strom braucht, dass diese Industrie auch dringend Ökostrom aus Deutschland braucht, auch für die Sektorenkopplung im Verkehrs- und Wärmesektor, auch für Ihr Lieblingsthema Wasserstoff. Die Umweltverbände und die Industrie, die diesen Brief geschrieben haben, stehen zusammen gegen die Sabotage der Energiewende, die Sie hier veranstalten.
Ich finde, wir haben hier im Parlament eine Verantwortung, darüber zu diskutieren, was Sie mit den Arbeitsplätzen in diesem Sektor machen. Wir haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wann Sie sich endlich um Ihren Job kümmern, wann Sie endlich Ihre Aufgabe als Wirtschafts- und Energieminister machen, um zukunftsfähigen Branchen einen Rahmen zu schaffen, damit erneuerbare Energien weiter ausgebaut werden können.
Frau Kollegin.
Sie wussten das schon viel länger als seit Anfang des Sommers, dass hier der Einbruch der Windenergie bevorsteht.
Frau Kollegin.
Wir haben darauf im Jahr 2018 hingewiesen. Also: Wann fangen Sie endlich an mit Ihrem Job?
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich respektiere Ihr Recht, sich zu echauffieren, ausdrücklich. Ich will nur darauf hinweisen, dass ich seit Mai 2012 direkt als Umwelt- und Wirtschaftsminister und indirekt als Kanzleramtsminister mit dem Thema „Energiewende und erneuerbare Energien“ befasst bin. In dieser Zeit ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 22 Prozent auf jetzt 44 Prozent gestiegen. Er hat sich verdoppelt. In dieser Zeit ist die EEG-Umlage, die sich zuvor jedes Jahr deutlich erhöht hatte, auf zuletzt 6,4 Cent, kaum noch gestiegen. Wir liegen jetzt bei 6,7 Cent im nächsten Jahr, obwohl sich der Anteil verdoppelt hat. Das zeigt, dass die Energiewende dabei ist, nicht nur zu gelingen, sondern zu einem Exportschlager zu werden.
Der Rückgang beim Ausbau der Windenergie an Land – darauf möchte ich Sie gerne hinweisen – hat überhaupt nichts mit irgendwelchen Beschlüssen im Klimakabinett zur Frage von Abstandsregelungen zu tun, weil diese Abstandsregelungen noch gar nicht umgesetzt werden. Mit den vorhandenen Abstandsregelungen, die wir haben, mit allen vorhandenen Regelungen, die die Bundesregierung von früheren Gesetzen übernommen hat, ist der Ausbau von Windenergieanlagen an Land eingebrochen. Das muss uns alle beunruhigen. Wir wollen einerseits die Menschen in den bewohnten Ortslagen vor Emissionen und deren Auswirkungen schützen, -
Herr Minister, kommen Sie zum Schluss.
– worauf Sie einen Anspruch haben, und andererseits erreichen,
({0})
dass in anderen Bereichen die Windenergie ausgebaut wird. Darum ringt diese Bundesregierung und dieser Minister ganz persönlich.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich habe jetzt fast die gesamte anwesende Grünen-Fraktion als Nachfrager vermerkt.
({0})
- „Fast die gesamte“ habe ich gesagt. – Die meisten stehen auch noch als Fragesteller auf der Liste. Wir wollen nicht dazu übergehen, dass die Grünen die Befragung der Bundesregierung komplett bestreiten, da die anderen Fragesteller dann zu kurz kommen. Ich habe diese Frage jetzt zwar noch zugelassen; aber weitere werde ich zu diesem Thema nicht mehr zulassen.
Als Nächster hat das Wort der Kollege Manuel Höferlin zu einer Frage. Denn es heißt „Befragung“ und nicht „Beschimpfung“.
Danke, Herr Präsident. – Das ist eine Nachfrage zu diesem Thema. Einen Punkt habe ich noch nicht ganz verstanden, Herr Minister: Sie sagten, der Auftragseinbruch bei den Herstellern entsteht vor allen Dingen durch verzögerte Genehmigungsverfahren; so habe ich das verstanden. Sie sind leider nicht sehr konkret geworden bei der Frage, warum diese Verzögerung bei den Genehmigungsverfahren eintritt. Liegt das einerseits an Klagen, die vielleicht Bürger bzw. Bürgervereine anstreben? Plant die Bundesregierung, die Verfahren zu beschleunigen, indem sie zum Beispiel die Klagewege einschränkt? Oder liegt es an langsamen Verwaltungsverfahren, also daran, dass es – Sie haben gesagt, Sie wollen Personal aufstocken – in den Verwaltungen eine Beschleunigung braucht? Was plant die Bundesregierung konkret, um all dem entgegenzutreten?
Beim Windenergiegipfel im September haben wir uns – die betroffenen Länder, Kommunen und Ministerien – damit beschäftigt. Es gibt eine Reihe von Schwachpunkten, die wir identifiziert haben. Zum einen ist es die uneinheitliche Auslegung von Rechtsvorschriften, die die Verfahren verlängert, erschwert und verkompliziert. Wir haben ein Bundesnaturschutzrecht, das aber in 16 Bundesländern unterschiedlich ausgelegt wird. Zum Zweiten ist es in der Tat so, dass man die Rechtswege insgesamt effizienter und schneller machen könnte, ohne damit den Rechtsschutz des Einzelnen zu verkürzen. Zum Dritten ist es so, dass die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit diesen Anträgen und ihrer Genehmigung und Entscheidung beschäftigt sind, in manchen Bereichen nicht dem entspricht, was aufgrund der großen Zahl von Anträgen notwendig wäre. Zum Vierten ist es so, dass ganz sicherlich der enorm gewachsene örtliche und lokale Widerstand gegen Windenergie dazu beigetragen hat, dass die Verfahrensdauern sich verlängert haben. Das ist der Grund, warum wir über Akzeptanz reden und versuchen, einen Konsens zu finden, im Interesse aller Beteiligten.
Vielen Dank. – Nächste Fragestellerin ist die Kollegin Dr. Ingrid Nestle, Bündnis 90/Die Grünen.
Herzlichen Dank. – Herr Minister, ich finde es schon ein bisschen zynisch, dass Sie sagen, Sie hätten die notwendigen Schritte eingeleitet, um Windenergie wieder Raum zu geben, wo wir doch momentan vor Massenentlassungen stehen und nicht wenige Facharbeiter der Windindustrie schon zu Weihnachten keinen Job mehr haben werden. Offensichtlich sind es nicht die notwendigen Schritte.
Dann haben Sie weiter gesagt, das Schwierigste sei, dass Sie nicht genug genehmigte Standorte hätten. Ja, genau. Und deshalb ist es doch so schwierig, dass Sie mit dieser völlig neu erfundenen Definition von fünf Häusern, die noch nicht einmal gebaut sein müssen, mit dieser Abstandsregelung sämtliche Regionalpläne, die gerade in Erarbeitung sind, und ganz viele Genehmigungsverfahren, die schon sehr weit vorangeschritten sind, mal eben auf null setzen. Deshalb frage ich Sie: Wären Sie angesichts der dramatischen Situation in der Windindustrie – die Pro-Wind-Punkte, die Sie genannt haben, waren schon längst Ergebnisse des Windgipfels, um bestehende Probleme zu beheben – bereit, sich persönlich dafür einzusetzen, dass diese weitere Keule gegen die Windindustrie mit einer Zunichtemachung vieler Regionalpläne durch eine völlig neue Definition von Abständen nicht in Kraft tritt?
Frau Kollegin, zunächst einmal möchte ich Sie bitten, korrekt zu zitieren. Wir stellen nicht die Bestandskraft sämtlicher Regionalpläne infrage, sondern haben ausdrücklich eine Bestandsschutzregelung für Regionalpläne seit 2015 vereinbart.
Zweitens ist die Frage, wie viele Häuser relevant sind – ob das fünf oder zehn oder drei oder fünfzehn sind –, ausdrücklich Gegenstand einer Ressortabstimmung, der ich hier nicht vorgreifen möchte und kann. Dies wird im Übrigen vom Parlament endgültig entschieden.
Drittens ist es meine Aufgabe als Energieminister, dafür zu sorgen, dass der Ausbau der Windenergie an Land sozialverträglich vorangeht und dass die klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung erreicht werden. Dazu bin ich entschlossen, und dazu haben wir ein Maßnahmenpaket vorgelegt. Ich werde alles tun, um das umzusetzen.
Im Übrigen werde ich in persönlichen Gesprächen mit den betroffenen Unternehmen und anderen nach Wegen suchen, die Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten, zum Beispiel auch dadurch, dass man den Export von Windrädern in andere europäische und außereuropäische Länder unterstützt. Es gibt aktuell ein Land in Asien, das entschieden hat, aus der Kernenergie und aus der Kohle auszusteigen, und sehr stark auf deutsche Windräder setzt. Es ist keines der angesprochenen Unternehmen; aber auch das ist ein wichtiger Punkt unserer Arbeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Nachfragerin ist die Kollegin Katharina Dröge, Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Minister, Sie sind ja auch Wirtschaftsminister, und ich nehme wahr, dass die gesamte deutsche Industrie eigentlich nicht weiß, wo Sie hinmöchten. Deswegen möchte ich Ihnen einfach die Gelegenheit geben, das hier öffentlich zu erklären. Sie haben sich jetzt immer so gewunden und haben gesagt: Das ist ein Entwurf; der muss noch in die Ressortabstimmung. – Aber es ist ja Ihr Entwurf. Deswegen würde ich Sie bitten, zu erklären, warum Sie glauben, dass eine Verschärfung der Abstandsregelung nicht dazu führen wird, den Ausbau der Windenergie an Land zu reduzieren, anders als die Dachverbände aller großen Arbeitsgeber- und Arbeitnehmerverbände Ihnen diese Woche geschrieben haben. Diese sagen: Die Windenergie wird nahezu zum Erliegen kommen, und es wird nicht zu mehr Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Lande führen.
Abgesehen von der Tatsache, dass die deutsche Wirtschaft ein Interesse daran hat, irgendwie von Ihnen erklärt zu bekommen, wo der Strom in Zukunft noch herkommen soll, möchte ich Sie bitten, diese konkrete Regelung in Ihrem Entwurf uns einmal zu erklären.
Wenn der Präsident mir ausreichend Zeit gibt, gerne.
Eine Minute.
Wir haben ein Maßnahmenbündel vorgelegt. Die Frage der Abstände ist ein Element. Der zweite Punkt ist, dass wir für die Länder eine Opt-out-Regelung vorgesehen haben.
({0})
Sie können auch bei geringeren Abständen bleiben, wenn es dafür die entsprechende Akzeptanz gibt. Wir haben – das ist der dritte Punkt – vorgesehen, dass es eine Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen aus neuen Windrädern geben soll. Auch das kann dazu beitragen, die Situation vor Ort zu verbessern.
Im Übrigen ist es so, dass ich, wenn ich mit Vertretern von Bürgerinitiativen gesprochen habe, festgestellt habe, dass dort Mitglieder der Parteien aller im Bundestag vertretenen Fraktionen engagiert sind, weil es eben auf die örtliche Betroffenheit ankommt. Wenn ich in städtischen Bereichen bin, kriege ich große Zustimmung für neue Windräder, und wenn ich vor Ort bin, also da, wo sie geplant werden, gibt es auch sehr viel Widerstand. Deshalb müssen wir uns damit auseinandersetzen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich dann vor Ort auch jeweils die Unterstützung der Vertreter Ihrer Fraktion in Anspruch nehmen könnte.
({1})
Herr Minister, herzlichen Dank. – Als nächster Nachfrager hat das Wort der Kollege Lorenz Gösta Beutin, Fraktion Die Linke.
Vielen Dank. – Herr Minister, ich möchte Sie kurz darauf hinweisen, dass man nicht durch immer absurdere Abstandsregelungen Akzeptanz schafft, sondern durch konkrete Beteiligung durch Bürgerenergiegenossenschaften, durch Stadtwerke. Genau deshalb wäre da schon der Hinweis erforderlich, dass es ein Gutachten im Auftrag Ihres Hauses gibt, das Ihnen bescheinigt, dass man mit den Abstandsregelungen, die Sie jetzt konkret vorschlagen, die Windenergie an Land quasi totmacht. Sie sagen da ganz klar: Wenn es schlecht läuft, werden wir sogar einen Rückbau der Windenergie an Land haben. – Das wird Zehntausende Arbeitsplätze kosten. Wie können Sie als Wirtschaftsminister den Verlust von Zehntausenden von Arbeitsplätzen, wie es dieses Gutachten in Ihrem Auftrage vorhersagt, rechtfertigen?
Herr Kollege Beutin, ich darf nur darauf hinweisen: Seit ich als Umwelt- und Wirtschaftsminister Verantwortung für diesen Bereich trage – das ist inzwischen immerhin ein Zeitraum von achteinhalb Jahren – wurden alle energiepolitischen Ausbauziele der Energiewende erreicht, und sie wurden in den allermeisten Jahren übererfüllt.
({0})
Wir haben jetzt eine Situation, die in dieser Form von wenigen vorausgesagt wurde, nämlich dass der Ausbau von Windenergie zurückgegangen ist. Der Ursprungspunkt war übrigens, dass der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen hat, dass sich auch Bürgergenossenschaften ohne BImSchG-Genehmigung auf die Ausschreibungen bewerben können. Daraufhin bekamen die 90 Prozent der Zuschläge, aber sie bekamen keine Genehmigungen, und der Auftragseinbruch begann. Dann hat der Bundestag dies geändert und gesagt: Nur noch die, die Genehmigungen haben. – Dann ging der Einbruch weiter, weil nämlich plötzlich keine Genehmigungen mehr vorhanden waren.
Das ist die Situation, mit der wir uns auseinandersetzen müssen, und wenn wir dieses Problem nicht lösen, dann können Sie noch so viele schöne Reden halten, dann werden Sie den Arbeitnehmern vor Ort nicht helfen können. Ich möchte, dass sie bleiben. Ich möchte, dass sie weiterhin sichere Arbeitsplätze haben. Dafür werde ich mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten.
({1})
Vielen Dank. – Als nächster Fragesteller zu dem Thema der Kollege Christian Dürr, FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, zwei Dinge sind zu trennen: einerseits die Debatte oder der Dialog zwischen Ihnen und den Kollegen von Grünen und Linkspartei und andererseits die Frage, ob wir in Deutschland in Wahrheit gute Voraussetzungen für die Energiewende haben. Ich sage es einmal in aller Deutlichkeit: Wenn man mit einem planwirtschaftlichen Instrument wie dem EEG anfängt, muss man sich nicht wundern, dass man am Ende mehr Probleme hat, als man am Anfang eigentlich lösen wollte.
({0})
Zweitens. Wichtig ist – und das ist auch Teil der Debatte, aber das ist von dem zu trennen, was ich eben ausgeführt habe – auch die Frage, warum die Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien so lange dauern. Sie haben gesagt, Sie sind im Dialog mit den Betroffenen, der Industrie und den Vorhabenträgern. Der Kollege Höferlin hat Ihnen gerade eine sehr konkrete Frage gestellt: Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, plant Ihr Ressort, um die Umsetzung der Vorhaben in Zukunft zu beschleunigen? Diese Frage müssen Sie beantworten. Gibt es konkrete Maßnahmen? Dann nennen Sie sie heute. Wenn es keine gibt, dann brauchen Sie ehrlicherweise die 60 Sekunden für die Antwort nicht in Anspruch zu nehmen.
Herr Kollege, es gibt eine Reihe von konkreten Maßnahmen. Sie sind allesamt in dem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, der bereits vor drei Wochen vorgelegt worden ist, enthalten. Ich schicke Ihnen gerne eine Kopie zu, obwohl er öffentlich ist und seinerzeit, bis auf den einen Punkt der Abstandsregelung, auch von der Windenergiebranche begrüßt worden ist. Er bezieht sich auf all die Dinge, die ich angesprochen habe: vom Genehmigungsrecht über die Frage des Naturschutzrechtes und der Rechtswege.
Der zweite Punkt ist: Wenn Ihre Frage darauf abzielen sollte, ob die Bundesregierung daran denkt, durch staatliche Subventionen Arbeitsplätze zu erhalten, die andernfalls in Gefahr sind, dann möchte ich Sie an Ihre wirtschaftspolitischen Sonntagsreden erinnern, die die Vertreter Ihrer Partei bei jeder sich bietenden Gelegenheit halten.
({0})
Ich habe als Wirtschaftsminister mehrfach deutlich gemacht, dass mir der Erhalt von Arbeitsplätzen wichtig ist. Wir haben das zuletzt bei einem wichtigen Punkt wie den Arbeitsplätzen in der Luftfahrtindustrie demonstrieren können.
({1})
Ich bitte um Verständnis, dass wir hier nicht mit staatlichen Hilfsangeboten durch die Gegend wedeln,
({2})
die von unserer Wirtschaftsverfassung nicht gedeckt sind.
({3})
Herr Minister.
Aber wir verschließen uns keinem Gespräch mit den Betroffenen, der Minister nicht und seine Mitarbeiter auch nicht.
({0})
– Ja.
Herr Minister, herzlichen Dank. – Als nächster Fragesteller hat das Wort der Kollege Reinhard Houben, FDP-Fraktion.
Herr Präsident! – Herr Bundesminister, in Ihrem Namensartikel in der „Rheinischen Post“ vom 7. November haben Sie gefordert, die nächste Bundesregierung solle die Zahl der Staatssekretäre um ein Drittel reduzieren. Ihr Parlamentarischer Staatssekretär Oliver Wittke hat die Bundeskanzlerin um seine Entlassung gebeten, weil er in den ZIA wechseln möchte. Wollen Sie seine Position nachbesetzen?
Herr Kollege Houben, Ihre Frage geht von einem falschen verfassungsrechtlichen Verständnis aus; denn die Parlamentarischen Staatssekretäre werden nicht von dem jeweiligen Minister besetzt oder nachbesetzt, sondern sie werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundeskanzlerin ernannt.
Zweitens. Der Kern meines Namensartikels war die große Besorgnis – das kam im Ergebnis der Landtagswahl von Thüringen zum Ausdruck –, dass zwei Parteien, die eher dem linken und dem rechten äußeren Rand zuzuordnen sind, mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigt haben.
({0})
Ich bin der Auffassung, dass es dafür sicherlich Erklärungen in der Sache gibt, aber dadurch auch ein Vertrauensverlust in die politischen Institutionen insgesamt zum Ausdruck kommt.
({1})
Deshalb habe ich einige Vorschläge gemacht, die ich zur Diskussion stelle und von denen ich glaube, dass wir uns die Zeit nehmen sollten, darüber zu beschließen. Dann werden wir alle Änderungen über alle Ressorts so anwenden, wie es den Beschlüssen entspricht.
({2})
Herr Kollege Houben, ich ahne, Sie haben eine Nachfrage.
({0})
Aber, Herr Altmaier, Sie machen solche Vorschläge doch nicht im luftleeren Raum.
({0})
– Also, ich unterstelle dem Minister immer noch, dass er dies nicht im luftleeren Raum tut, sondern dass solche Vorschläge, wenn er sie in die Öffentlichkeit bringt, auch mit einem gewissen Hintergrundwissen speziell über sein Ministerium vorträgt.
In diesem Zusammenhang muss ich Sie fragen: Welche Positionen, egal auf welche Weise sie verfassungsrechtlich besetzt werden, halten Sie im Moment in Ihrem Ministerium für überflüssig?
({1})
Noch einmal, Herr Kollege: Ich äußere mich zu den Fragen, zu denen ich als Minister zu sprechen befugt bin. Hier handelt es sich um übergreifende Fragen, die die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin zu beantworten haben. Im Übrigen ist zu Beginn der Wahlperiode über diese Fragen entschieden worden, und die nächste Entscheidung steht nach der nächsten Bundestagswahl an.
Ich habe Vorschläge in Bezug darauf gemacht, wie wir mit der wachsenden Zahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten umgehen. Der Deutsche Bundestag hat sich mit all seinen Fraktionen bereits vor zehn Jahren darauf festgelegt, aufgrund der ständigen Zunahme der Zahl der Abgeordneten eine Verringerung auf den Weg zu bringen. Das ist damals aus unterschiedlichen Gründen gescheitert. Einmal war auch Ihre Fraktion nicht ganz unbeteiligt, ein anderes Mal waren es andere Fraktionen. Ich bin fest davon überzeugt: Wenn wir diese Fragen so aufgreifen, dass der parteipolitische Streit im Vordergrund steht und nicht das gemeinsame Bemühen um eine Lösung, dann werden wir das verlorengegangene Vertrauen so schnell nicht wiedergewinnen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Eine weitere Nachfrage hat die Kollegin Britta Haßelmann, Grüne.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Altmeier, Sie waren Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, Sie waren Kanzleramtschef, und jetzt sind Sie Wirtschaftsminister. Sie sind auch Abgeordneter.
({0})
Eigentlich haben Sie mit dem Gastbeitrag nur die Lippen gespitzt, ohne zu pfeifen. Sie haben ein bisschen erklärt, was alles notwendig ist, aber das Handeln Ihrer Fraktion oder Ihr Engagement in dieser Frage bleibt aus.
Sie schreiben in dem Beitrag, dass die Zahl der Sitze alle vier Jahre um 40 Sitze reduziert werden soll. Das ist doch wohlfeil; denn Sie sagen überhaupt nicht, wie Sie die 40 Sitze in vier Jahren reduzieren wollen. Und was glauben Sie, wozu die Maßnahme im Wahlrecht führt, wenn wir bei 760 oder 800 Abgeordneten landen? Das Gleiche gilt für die Staatssekretäre. Es gibt 35 Staatssekretäre, so viele hatten wir noch nie in einer Bundesregierung. Dafür sind auch Sie als tragende Persönlichkeit dieser Bundesregierung verantwortlich. Welchen Beitrag leisten Sie in Bezug auf Ihre sechs Staatssekretäre, wenn jetzt einer geht, um von der hohen Zahl ganz schnell herunterzukommen? Daran könnte man Sie messen.
({1})
Liebe Frau Kollegin Haßelmann, ich stelle mit Bedauern fest, dass Sie versuchen, diese Frage parteipolitisch zu diskutieren.
({0})
Ich möchte nicht wissen, wie Ihre Reaktion wäre, wenn von einer Reduzierung der Zahl der Staatssekretäre ausgerechnet der Energiestaatssekretär betroffen wäre. Es argumentiert jeder so, wie es seiner Interessenlage entspricht. Ich mache mich davon gar nicht frei.
Ich bin seit 25 Jahren Abgeordneter, und ich trage Verantwortung für vieles Gute, aber auch für manches weniger Gute, das wir gemeinsam in dieser Zeit zustande gebracht haben.
({1})
Deshalb ist es meine Hoffnung, dass die Initiative des Bundestagspräsidenten, die vor einiger Zeit bereits begonnen worden ist, gemeinsam mit den Fraktionen zu einer Lösung führt, die für alle Beteiligten akzeptabel ist und die ein klares und erkennbares Signal an die Bevölkerung, an die Wählerinnen und Wähler gibt, dass die Politik Reformen nicht nur von anderen verlangt, sondern selbst zu Reformen bereit ist, auch wenn es ihren eigenen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ich kann Ihnen versprechen: Der Bundeswirtschaftsminister wird sich davon nicht ausnehmen lassen. Er wird seinen Beitrag dazu leisten.
Vielen Dank Herr Minister. – Frau Kollegin Haßelmann, ich will darauf hinweisen: Wir sind bei der Regierungsbefragung, und die Frage des Organisationsrechts des Parlaments betrifft die Regierung nicht.
Als nächste Fragestellerin hat die Kollegin Kersten Steinke, Fraktion Die Linke, das Wort.
Herr Präsident. – Herr Minister, Bezug nehmend auf Ihre Aussage, dass in Thüringen der linke und der rechte Rand 51 Prozent erreicht hätten – nur zu Ihrer Kenntnisnahme; ich hoffe, Sie wissen das –: Die Linke hat in Thüringen 10 Prozentpunkte mehr an Stimmen als die CDU erreicht. Ich frage Sie: Als was bezeichnen Sie dann die CDU in Thüringen? Ich verwahre mich ausdrücklich dagegen, dass Sie Die Linke mit der AfD gleichsetzen.
({0})
Meine Frage war: Als was bezeichnen Sie die CDU, wenn wir mit 31 Prozent der linke Rand sind?
Frau Kollegin, ich habe Ihr Statement zur Kenntnis genommen.
({0})
Mir lag es fern, irgendeinen gewählten Parlamentarier zu Unrecht zu charakterisieren. Ich habe allerdings in meiner Partei – wenn ich das sagen darf – einen Beschluss mitgetragen, dass wir auf Bundesebene mit den beiden genannten Parteien nicht koalieren. Das hat etwas zu tun mit der Haltung zu Europa, zur NATO, zur Bundeswehr
({1})
und zu anderen grundlegenden Fragen der deutschen Politik. Das ist aber keine Frage, die die Regierung betrifft. Das muss jeder Abgeordnete mit seinem persönlichen Gewissen ausmachen.
({2})
Darüber müssen Parteien und Fraktionen befinden.
Vielen Dank. – Zu dem Themenbereich gibt es jetzt keine Nachfrage mehr. Als nächster Fragesteller hat der Kollege Alexander Ulrich, Fraktion Die Linke, das Wort.
Herr Minister, Sie haben angesprochen, dass Sie mit der Entscheidung von Tesla zufrieden sind. Wir sind uns einig, dass der Strukturwandel in der Automobilindustrie enormer Anstrengungen bedarf und dass der Markt das alleine nicht regeln wird, sondern dass auch der Staat eine aktive Industriepolitik betreiben will. Sie haben vor einem Jahr angekündigt, dass man die Batteriezellforschung mit 1 Milliarde Euro unterstützen will. Fließen im Rahmen dieser Entscheidung Gelder zu Tesla? Gibt es Entscheidungen von Ihnen, der Landesregierung oder der Europäischen Kommission, dass diese Ansiedlung finanziell unterstützt wird? Und können Sie etwas zu dem Vorhaben von PSA/Opel sagen, die in Frankreich und Deutschland – möglicherweise in der Westpfalz – Batteriezellen bauen wollen und auf eine Entscheidung warten?
Ja, ganz eindeutig. Wir haben aufgrund meiner Initiative mit unseren französischen Nachbarn und mit der deutschen Automobil-, aber auch chemischen Industrie und Batterieindustrie einen großen Konsens erreicht. Wir haben zwei sogenannte IPCEIs – das sind wichtige Projekte gemeinsamen europäischen Interesses – mit Konsortien von internationalen, in Europa tätigen Unternehmen zustande gebracht. Das erste ist vor einigen Wochen in der Europäischen Kommission notifiziert worden. Das ist das sogenannte Summer-IPCEI. Dazu ist auch das Thema Opel, Peugeot, Total und Saft adressiert.
Wir erwarten eine – wie ich hoffe, positive – Entscheidung der Kommission in nächster Zeit. Ich gehe davon aus, dass wir dann ein Datum kennen werden, wann konkret in Deutschland die ersten Batteriezellen mit mehreren Tausend Arbeitsplätzen, die neu entstehen werden, industriell gebaut werden.
Wir haben ein zweites IPCEI vorbereitet, das noch vor Ende des Jahres pränotifiziert werden soll. Insgesamt sind rund 40 deutsche und europäische Unternehmen daran beteiligt, darunter sehr viele große, aber auch mittelständische deutsche Unternehmen, sodass dieses Vorhaben ein großer Erfolg ist.
Die Firma Tesla hat nicht um Beteiligung an diesen beiden IPCEIs gebeten. Deshalb ist auch keine Beteiligung vorgesehen.
Herr Minister, kommen Sie bitte zum Schluss.
Das hängt auch damit zusammen, dass das Unternehmen Tesla – nach allem, was mir auch aus Gesprächen bekannt geworden ist, die ich mit Herrn Musk und anderen geführt habe – zunächst einmal auf den Beginn einer Produktion von Elektroautos setzt und perspektivisch die Frage der Batteriezellfertigung in den Blick nehmen wird, sodass sich diese Frage konkret nicht stellt. Es gibt auch vonseiten der Bundesregierung sonst keine finanziellen Zusagen an Tesla.
Herr Minister, bitte.
Wir werden allerdings dieses Unternehmen mit allen anderen Unternehmen, die in Deutschland Automobile oder Teile davon herstellen, gleichbehandeln.
Vielen Dank. – Herr Kollege Ulrich, Sie haben eine Nachfrage. Bitte.
Herr Altmaier, ich komme aus Kaiserlautern, wo Opel ein Werk hat, und ich weiß, dass dort viele Hundert Arbeitsplätze in Gefahr sind, wie auch bei Bosch in Homburg, das auch in dieser Region liegt. Können Sie etwas dazu sagen, wie groß das Werk, das in der Westpfalz oder in der Region entstehen könnte, sein könnte, auch von den Beschäftigungszahlen her? Bis wann könnte ein Start der Produktion erfolgen? Und eine Frage, die sich generell daran anschließt: Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass überall dort, wo sie auch finanzielle Hilfe leistet, gute Arbeitsplätze entstehen? Also, wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass bei Tesla ab dem ersten Tag ein Tarifvertrag gilt und auch die Mitbestimmung ermöglicht wird?
Für die Einhaltung von Mitbestimmung gibt es in Deutschland klare gesetzliche Regelungen, sowohl zur betrieblichen als auch zur überbetrieblichen Mitbestimmung. Im Übrigen haben wir die Batteriezellfertigung ausdrücklich unter den Vorbehalt der Nachhaltigkeit gestellt; das heißt, auch Aspekte des Recyclings, des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und der Lieferkette sind dabei zu berücksichtigen.
Was Ihre Frage zu Rheinland-Pfalz und dem konkreten Standort angeht, bin ich optimistisch, dass wir Ihnen in nächster Zeit eine Antwort geben können. Aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir erst die restlichen offenen Fragen klären, gemeinsam mit der Landesregierung, und dann die Öffentlichkeit und natürlich das Parlament darüber informieren, was konkret beschlossen wurde.
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir haben einige Nachfragen. Die erste Nachfrage hat der Kollege Christian Dürr, FDP.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Debatte, ob man Ansiedlungspolitik machen muss und das mit Subventionen unterlegen müsste, müsste man vielleicht nicht so führen, wenn der Standort Deutschland insgesamt besser aufgestellt wäre. Ich frage das vor dem Hintergrund, dass Sie sich in den letzten Monaten besorgt geäußert haben, insbesondere über die Tatsache, dass Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung bedauerlicherweise mittlerweile Träger der roten Laterne ist, weil wir eine zu hohe Unternehmensbesteuerung haben, was den Standort Deutschland und auch Arbeitsplätze massiv gefährdet, wie der Kollege der Linkspartei vorhin unterstrichen hat, und dass sich die Bundeskanzlerin am gestrigen Dienstag auf dem Deutschen Arbeitgebertag geäußert und den Arbeitgebern sinngemäß gesagt hat, sie sollten sich in dieser Frage auch mal an Herrn Scholz wenden.
Ich kenne nicht die interne Kommunikation innerhalb der Bundesregierung an dieser Stelle, aber auch dazu die konkrete Frage: Plant Ihr Ressort – vielleicht in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium – eine Unternehmensteuerreform für Deutschland? Sie haben ja morgen im Rahmen eines Entschließungsantrags meiner Fraktion die Möglichkeit,
({0})
über wesentliche Punkte, die auch Sie in den letzten Monaten in die Öffentlichkeit gebracht haben – die Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes zum Beispiel –, abzustimmen. Meine Frage ist: Planen Sie an dieser Stelle Konkretes? Der Standort Deutschland braucht es.
Sie haben nach meinem Ressort gefragt, und die Frage kann ich eindeutig mit Ja beantworten. Lesen Sie meine Mittelstandsstrategie! Darin steht, dass wir eine Reform der Unternehmensbesteuerung mit geringeren Sätzen für notwendig halten.
Wir halten auch eine Verbesserung der steuerlichen Behandlung von thesaurierten, das heißt einbehaltenen Gewinnen in Personengesellschaften für dringend notwendig. Hier hat der Bundesfinanzminister bereits vor einigen Monaten Verständnis bekundet, und wir erhoffen uns, dass es auch bald umgesetzt wird.
Der dritte Punkt ist, dass ich in der Mittelstandsstrategie vorgeschlagen habe, dass es in Zukunft auch einen Steuerdeckel für Personengesellschaften geben soll, der den Betroffenen die Gewissheit gibt, dass der Staat nicht alles wieder durch Steuern wegnimmt, was sie durch unternehmerische Initiative erworben haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Dürr.
({0})
Ich habe Ihnen jetzt auch aus ganzem Herzen zugestimmt.
Keine bilateralen Gespräche, bitte. – Als nächster Fragesteller hat der Kollege Johannes Huber, AfD-Fraktion, das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich habe auch eine Nachfrage, zur Automobilindustrie. Wir haben es nämlich nach Berechnungen der Universität Duisburg in der Automobilindustrie damit zu tun, dass durch Ihre Industriepolitik bei Autobahnen und Zulieferern insgesamt 234 000 Arbeitsplätze in Gefahr sind, die in den nächsten Jahren abgebaut werden, und zwar, weil die Verbrennungsmotoren nach Ihrer Strategie überflüssig werden.
Man kann natürlich gegenrechnen, wie viele Arbeitsplätze Elektroantriebe einbringen. Das sind aber nur 109 000. Das heißt, im Saldo bleiben mindestens 125 000 Arbeitsplätze auf der Strecke. Da möchte ich von Ihnen gerne wissen: Was sagen Sie eigentlich diesen Arbeitnehmern, die durch Ihre Politik arbeitslos werden? Und insbesondere: Wer hat diese Entscheidung zu einem Transformationsprozess hin zur Elektromobilität eigentlich getroffen?
Erstens bin ich, glaube ich, der erste Wirtschaftsminister seit langer Zeit, der sich am deutlichsten für eine starke, wettbewerbsfähige Automobilindustrie mit vielen Arbeitsplätzen in Deutschland positioniert hat.
Zweitens haben wir im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung unabhängig von der konkreten parteipolitischen Zusammensetzung seit Langem einen Konsens, dass wir bestimmte Klimaziele erreichen wollen. Um diese Klimaziele zu erreichen, hat die Europäische Union in einer Richtlinie im Jahr 2013 Grenzwerte für Pkw-Flotten festgelegt, was den CO2-Ausstoß angeht. Diese Grenzwerte – das ist seit 2013 bekannt – treten im Jahr 2020 in Kraft. Die Bundesregierung hat damals – ich war Umweltminister und bin dafür hart kritisiert worden – für einen Kompromiss geworben, der dem Klimaschutz zugutekommt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie erhält.
Es zeichnet sich ab, dass diese Grenzwerte gleichwohl sehr ambitioniert sind. Aber es gibt auf europäischer Ebene keinerlei Perspektiven, dass eine Änderung irgendwo erwogen wird oder auch nur Aussicht auf Erfolg hätte. Es kommt jetzt vielmehr darauf an, so vorzugehen, dass wir möglichst viele Arbeitsplätze erhalten. Die deutsche Automobilindustrie ist gemeinsam mit allen Unternehmen der Auffassung, dass wir deshalb mehr Elektrofahrzeuge bis 2030 brauchen, etwa in der Größenordnung von 10 Millionen.
Im Übrigen investiert die Bundesregierung in die Herstellung von synthetischen Kraftstoffen und alternativen Antriebskonzepten in einer größeren Wertschöpfungstiefe wie beispielsweise Brennstoffzellen und Wasserstoff.
Herr Minister, vielen Dank. – Ich kann nur an Sie appellieren, die Zeiten einzuhalten. Ihnen kann ich das Wort leider nicht entziehen, aber den Kolleginnen und Kollegen kann ich es entziehen. Wir haben noch eine ganze Reihe von Fragestellern. – Als nächster Fragesteller zu diesem Thema hat der Kollege Dr. Eberhard Brecht das Wort.
Herr Minister, im Gegensatz zu dem Kollegen der AfD begrüße ich ausdrücklich das Bekenntnis der Bundesregierung zur Elektromobilität und freue mich auch über die Ansiedlung eines kalifornischen Unternehmens, was natürlich auch den Wettbewerb innerhalb Deutschlands bei der Elektromobilität anheizen wird. Deswegen die Frage: Gibt es vonseiten der US-Regierung neue Bewegung beim Thema Besteuerung von Automobilen aus Deutschland?
Guten Tag, liebe Kollegen! Guten Tag, Herr Minister! Wir haben gerade einen Wechsel im Präsidium gemacht. Ihnen einen schönen Tag von mir! – Und jetzt sind Sie dran.
({0})
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die Antwort wird sehr kurz ausfallen: Die amerikanische Regierung hat im September die Entscheidung auf Mitte November vertagt. Wenn Sie in den Kalender schauen, sehen Sie: Wir haben jetzt Mitte November.
({0})
Ich möchte mich jeder Spekulation enthalten, was in den nächsten Tagen dort entschieden wird.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich mich seit vielen Monaten dafür einsetze, dass wir den Handelskonflikt nicht eskalieren, sondern deeskalieren, und das wird auch in Zukunft meine Richtschnur sein.
Vielen Dank. – Der Nächste, der neugierig ist: Oliver Krischer, Bündnis 90/Die Grünen.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Altmaier, Sie haben es gestern ja nicht nur geschafft, die gesammelte Phalanx der Energie- und Wirtschaftsverbände gegen sich aufzubringen, was sich in einem Brandbrief äußerte, sondern Sie haben das am gleichen Tag auch mit den Umweltverbänden geschafft, die eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht haben. Ich darf mal den Präsidenten des Deutschen Naturschutzrings – das ist der Präsident des Dachverbandes der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände – zitieren: „Damit“ – gemeint ist der Referentenentwurf zum Neue-Kraftwerke-Gesetz, den Sie gestern vorgelegt haben – „kündigt das Wirtschaftsministerium den mühsam ausgehandelten Kohlekompromiss auf.“ Guckt man nun in diesen Referentenentwurf, stellt man das objektiv an sehr vielen Stellen fest: Erstens. Das zentrale Thema Braunkohle fehlt. Zweitens. Bei der Steinkohle entspricht es objektiv nicht dem, was die Kohlekommission vorgeschlagen hat. Da fehlen eine ganze Menge Fragestellungen.
Mein Punkt ist: Vertreten Sie weiterhin, wie bisher, die Auffassung, dass das, was Sie da vorgelegt haben, eins zu eins die Umsetzung des Kohlekompromisses der Kohlekommission ist?
Herr Minister, bitte.
Ich vertrete dezidiert die Auffassung, dass wir den Kompromiss der Kohlekommission eins zu eins in all seinen Teilen umsetzen sollten, außer dort, wo es einen großen Konsens gibt, dass man in die eine oder andere Richtung davon abweicht; aber ansonsten gilt: eins zu eins. Inwieweit das mit dem Referentenentwurf gelungen ist, wird im Augenblick diskutiert und am Ende auch politisch zu entscheiden sein. Aber wir fühlen uns dem fast einstimmigen Ergebnis dieser Kommission verpflichtet.
Ich weise allerdings auch darauf hin, dass wir von Teilen der Umweltbewegung dafür kritisiert werden, dass wir vom Ergebnis der Kohlekommission nicht nach oben abweichen. Entweder sind die Kommissionsergebnisse verbindlich – dann gilt das in all ihren Teilen, und dafür plädiere ich ausdrücklich –,
({0})
oder wir fangen wieder bei null an.
Nachfrage? – Bitte.
({0})
Herr Altmaier, ich kann Ihre Einschätzung an der Stelle überhaupt nicht teilen; denn wenn man in den Gesetzentwurf reinguckt, sieht man, dass es nicht darum geht, dass Sie mehr machen, sondern dass sich etliche in der Kommission einvernehmlich vereinbarte Regelungen darin nicht wiederfinden.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Der Kohleausstieg macht nur dann Sinn, wenn die Emissionszertifikate gelöscht werden. Das wird explizit von Ihnen an der Stelle nicht geregelt. Es wird weiterhin nicht geregelt, dass es nach 2026 weitergehen muss. Der Pfad, den die Kommission beschreitet, kommt in Ihrem Gesetzentwurf gar nicht vor. Das alles soll erst später entschieden werden. Man kann die Liste unendlich fortsetzen.
Bitte erläutern Sie mir, wie Sie auf die Idee kommen, dass dieser Referentenentwurf auch nur ansatzweise die Eins-zu-eins-Umsetzung des Ergebnisses der Kohlekommission sein kann.
Herr Minister.
Herr Kollege Krischer, Sie haben mehrere Punkte angesprochen:
Erstens. Die Frage der Löschung der Zertifikate wird im Bericht der Kommission als Empfehlung an die Bundesregierung ausgesprochen. Wir haben deutlich gemacht, dass wir darüber im Zusammenhang mit den ersten Abschaltungen entscheiden werden. Das ist auch deshalb notwendig, weil man dann die Situation im Hinblick auf die ETS-Preise und die energiepolitische Gesamtsituation am besten beurteilen kann. Das ist keine Absage daran; vielmehr haben wir deutlich gemacht: Mit den Abschaltungen wird diese Frage geklärt werden.
Zweitens. Im Hinblick auf die Reihenfolge der Abschaltungen haben wir uns darauf verständigt, dass wir spätestens 2038 aus der Steinkohle- und Braunkohleverstromung ausgestiegen sein werden. In diesem Gesetzentwurf wird deutlich, dass wir einen ersten Schritt bis 2023 vollziehen und dass wir sowohl im Einvernehmen mit den Betreibern, das heißt mit Entschädigungen, wie auch mit Ordnungsrecht dort, wo es unvermeidlich ist, operieren werden.
Es finden derzeit insbesondere Gespräche mit den wenigen Betreibern von Braunkohlekraftwerken statt. Diese Gespräche haben zum Ziel, zu klären, in welcher zeitlichen Perspektive und in welcher Reihenfolge solche Abschaltmaßnahmen geschehen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Vertraulichkeit dieser Gespräche wahren möchte. Aber Sie werden über die Ergebnisse rechtzeitig während des Gesetzgebungsverfahrens informiert.
Danke, Herr Minister. – Frau Dr. Verlinden dazu.
Herr Minister, ich kann es kaum fassen, dass Sie nach wie vor, also fast ein Jahr nach dem Ergebnis der Kohlekommission, nicht erläutern können, wie viele Kohlekraftwerke überhaupt noch in dieser Legislaturperiode, also bis zum Endes des Jahres 2021, abgeschaltet werden, geschweige denn, wie viel Gigawatt das sind, geschweige denn, wie viel Tonnen CO2 das tatsächlich sind. Das heißt, Sie können uns bis heute – Monate, fast ein Jahr später – immer noch nicht sagen, wie viele und welche Kraftwerke abgeschaltet werden, um den Beitrag zu leisten, der zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung und auf europäischer Ebene notwendig ist. Ich finde das sehr erschütternd.
Vielleicht können Sie etwas dazu sagen. Aber ich bezweifle, dass Sie uns jetzt hier Auskunft darüber geben können. Eine solche Auskunft ist aber essenziell, um das nachvollziehen zu können, was auch in der Kohlekommission Thema war und worüber sich alle einig waren, nämlich dass man zeitig anfangen muss, abzuschalten. Ich wundere mich, dass Sie das jetzt hier so mal eben – –
Die Zeit ist um. – Herr Minister.
Liebe Frau Kollegin, wir als Bundesregierung hatten von Anfang an, nachdem das Ergebnis der Kommission vorlag, gesagt, dass wir zunächst das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen ins parlamentarische Verfahren bringen werden, und zwar bis zum Ende der Sommerpause. Das haben wir eingelöst. Dieses Gesetz ist in der parlamentarischen Beratung, und das ist wichtig für die Glaubwürdigkeit insbesondere in den neuen Bundesländern im Bereich der dortigen Braunkohleproduktion.
Außerdem haben wir angekündigt, dass wir vor Ende des Jahres auch das Kohleausstiegsgesetz in den Bundestag einbringen werden. Das wird also in den nächsten Tagen bzw. Wochen der Fall sein. Wir betreiben die Ressortabstimmung mit Nachdruck. Ich habe vorhin gesagt, dass wir den Bericht der Kohlekommission eins zu eins umsetzen wollen. Das heißt, die Abschaltziele, die bis zum Jahre 2023 formuliert sind, bis zum Jahre 2030 formuliert sind und dann in Stufen bis zum Jahre 2038 formuliert sind,
({0})
wollen wir erreichen, und wir wollen dafür sorgen, dass wir nach Möglichkeit die umweltschädlichsten Anlagen als erste abschalten und am Ende dann diejenigen Anlagen, die relativ wenig CO2 emittieren.
({1})
Das ist die Politik der Bundesregierung.
Dass wir uns im Augenblick noch in Verhandlungen befinden, hat auch damit zu tun, dass wir mit den Steuergeldern sorgfältig umgehen. Deshalb muss man sich auch die Zeit nehmen, solche Verhandlungen so zu führen, dass am Ende ein vertretbares Ergebnis herauskommt.
Manchmal kann man sich aber nicht so viel Zeit nehmen, wie man sich wünscht. – Jetzt hat als Letzter in dieser Runde der Kollege Leif-Erik Holm das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, ich möchte auf die konjunkturelle Entwicklung zu sprechen kommen. Uns droht ja eine Rezession; im Industriesektor haben wir sie technisch schon. Das liegt natürlich an externen Gründen. Das liegt aber auch an vielen Dingen, die wir in unserem Land falsch machen: Wir haben eine der höchsten Steuer- und Abgabenlasten in Europa. Wir haben die höchsten Strompreise in Europa. Und das Klimapaket wird die Problematik noch verschärfen. Sie helfen leider auch dabei, den Verbrennungsmotor abzuwürgen, und beschädigen damit unsere Schlüsselindustrie.
Kollege Huber hat schon die drohenden Jobverluste angesprochen: VW, Conti, Bosch. Auch bei mir in Mecklenburg-Vorpommern wird jetzt ein Zulieferer, Magna, wohl ein Werk schließen. Das heißt, die Bremsspuren sind insgesamt sehr, sehr deutlich zu erkennen. Wir vermissen eigentlich, dass Maßnahmen ergriffen werden, um dagegen etwas zu unternehmen. Ich verweise auch auf die Ökonomen, die sagen: Jetzt müssen wir aktiv werden, um einer Rezession tatsächlich vorbeugen zu können. – Nur, wir sehen diese Maßnahmen nicht. Wann will die Regierung denn noch aktiv werden, um einer Rezession tatsächlich schon im Vorfeld irgendwie zu begegnen?
Herr Minister.
Erstens, indem wir über Rezession nicht ständig öffentlich reden und damit die Pferde scheumachen, sondern indem wir dafür sorgen, dass Rahmenbedingungen verbessert werden. Wir haben in diesem Jahr mehrere Milliarden Euro öffentliche Ausgaben, etwa durch Erhöhung des Kindergeldes, durch das Baukindergeld und andere Maßnahmen, zusätzlich in den konjunkturellen Kreislauf gegeben. Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass internationale Freihandelsabkommen zustande kommen und die Öffnung der Märkte nicht durch Protektionismus konterkariert wird.
Wir haben in der Frage des Verbrennungsmotors, glaube ich, vor allen Dingen eine unterschiedliche strategische Ausrichtung. Wenn die deutsche Automobilindustrie sagt: Auf der Grundlage der geltenden Beschlüsse der Bundesregierung und der Europäischen Union wird es in Deutschland im Jahre 2030 etwa 10 Millionen Elektrofahrzeuge geben, heißt das umgekehrt, dass es dann noch rund 35 Millionen Autos mit Verbrennungsmotor geben wird, auch solche, die neu produziert und in Verkehr gebracht werden. Vor diesem Hintergrund das Ende des Verbrennungsmotors an die Wand zu malen, halte ich, ehrlich gesagt, für keine gute Idee, weil es dazu führt, dass die öffentliche Diskussion in eine ganz andere Richtung geht.
Herr Holm, 30 Sekunden beträgt die Zeit für die Rückfrage.
Gerne. – Ich möchte noch einmal auf die konjunkturelle Entwicklung zu sprechen kommen, konkret auf das Klimapaket. Wir haben in Deutschland jetzt schon die höchsten Strompreise in Europa. Verschiedene Dinge werden dazu führen, dass der Strompreis weiter ansteigen wird. Sie haben dieses Problem ja auch schon einmal adressiert. Wir müssten hier tatsächlich Maßnahmen finden, um endlich einmal in die Gegenrichtung zu gehen. Ich habe das selber am Beispiel einer Fitnessstudiobesitzerin erlebt, die jetzt mit dem Gedanken spielt, ihr Geschäft zuzumachen, weil die Strompreise so exorbitant gestiegen sind, dass es sich für sie einfach nicht mehr lohnt.
({0})
Dem müssen wir begegnen. Also wann sorgen Sie endlich mit Maßnahmen dafür, dass wir Strompreise bekommen, die sinken und nicht steigen?
Erstens habe ich das Thema in der Tat öffentlich angesprochen, weil es notwendig war. Wir haben in Deutschland mit die höchsten bzw. die zweithöchsten privaten und Industriestrompreise in ganz Europa. Sie sind allerdings in den letzten beiden Jahren, unter meiner Verantwortung, inflationsbereinigt nicht gestiegen, sondern leicht gesunken. Das reicht mir nicht aus. Deshalb haben wir in unserem Klimapaket beschlossen, die EEG-Umlage zu senken. Diese Absenkung ist, weil die CO2-Bepreisung nur Schritt für Schritt und vorsichtig in Kraft gesetzt wird, nicht so stark, wie ich sie mir gewünscht hätte. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass wir Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vornehmlich dafür einsetzen müssen, um die Strompreise in Deutschland für Mittelständler, für Unternehmen und für Bürgerinnen und Bürger weiter zu senken. Die Strompreise in Deutschland sind im internationalen Vergleich zu hoch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz und damit die einmalige Erhöhung der Umschichtung um 1,5 Prozentpunkte – das entspricht einer Erhöhung um 4,50 Euro pro Hektar – aus der ersten in die zweite Säule. Damit schaffen wir die dringend benötigte Rechtssicherheit für Landwirte, die an den Agrarumweltprogrammen der zweiten Säule teilnehmen. Wir erwarten jedoch, dass die 1,5-Prozentpunkte-Umschichtung ausschließlich an die landwirtschaftliche Mittelvergabe gebunden bleibt. Und wir stimmen diesem Gesetzentwurf nur unter der Maßgabe zu, dass diese Umschichtung für ein Jahr gilt und eine einmalige Maßnahme bleibt. Es darf nicht zu einem schleichenden Ausstieg aus den Direktzahlungen kommen. Es wird auch nicht funktionieren, immer mehr praktische Leistungen für Umwelt und Naturschutz von den Bauern einzufordern und im Gegenzug die finanziellen Leistungen immer mehr zu kürzen.
Ich möchte an dieser Stelle mein Wort an die Kollegen von der FDP richten: Bitte heucheln Sie heute nicht schon wieder! Im Bundesrat haben auch die Länder mit FDP-Beteiligung wie Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein ihre Zustimmung zu einem Antrag für eine Umschichtung von sogar 8,5 Prozent gegeben.
({0})
Noch im Sommer haben Mitglieder Ihrer Fraktion die komplette Abschaffung der Direktzahlungen an Landwirte gefordert.
({1})
Hier dann eine Umschichtung auf 6 Prozent abzulehnen, wie Sie es schon angekündigt haben, halten wir für geradezu unseriös.
({2})
In den Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wird eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen in Form von gekoppelten Zahlungen aus den Direktzahlungen der ersten Säule gefordert. Wir lehnen aber gekoppelte Zahlungen grundsätzlich ab, weil dadurch falsche Anreize gesetzt werden.
({3})
Den Bundesländern steht zur Förderung der Schaf- und Ziegenhalter bereits jetzt ein breites Maßnahmenspektrum zur Verfügung. Und gerade durch die heute zu beschließende Umschichtung erhalten die Bundesländer die Möglichkeit, diese Programme für Schaf- und Ziegenhalter finanziell aufzustocken und zusätzlich zu stärken.
Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erkennen in ihrem Antrag völlig richtig, dass die Schafhalter mit ihrer Arbeit zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz beitragen und uns in der Bevölkerung gleichzeitig mit hochwertigen Produkten versorgen. Aber sie ziehen halt die falschen Schlüsse daraus. Die Schäferinnen und Schäfer dürfen nicht zu bloßen Almosenempfängern degradiert werden.
({4})
Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass ihre Produkte wieder mehr Wertschätzung in der Gesellschaft erhalten und marktfähig werden.
({5})
Wenn die Gesellschaft eine solche Art der Tierhaltung will, dann muss sie es auch mit Taten belegen. Die Wolle und das Fleisch aus heimischer Schafhaltung, aus extensiver Schafhaltung sind am Markt leider Gottes so gut wie wertlos. Es kann nicht sein, dass man die extensive Weidehaltung verlangt, aber dann intensiv gemästetes Lammfleisch aus Neuseeland auf dem Teller liegen hat.
({6})
An dieser Stelle sind wir alle verantwortlich; im Übrigen auch die Gastronomie des Parlaments.
Wer Produkte aus Schafwolle verwendet, wer heimisches Lammfleisch oder ein Lammfell kauft, der ist nicht schuld am Tod eines Tieres, sondern der schafft überhaupt erst die Voraussetzungen dafür, dass Lämmer und Schafe hierzulande auf Wiesen, auf Weiden und auf Dämmen leben und die Schäferinnen und Schäfer von ihrer Arbeit leben können.
Vielen Dank.
({7})
Vielen Dank. – Zweiter Redner in der Debatte ist der Kollege Peter Felser für die Fraktion der AfD.
({0})
Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Unsere Bauern sind vor zwei Wochen auf die Straße gegangen. Sie stellen jetzt überall, auf allen Feldern, auf allen Schlägen in der ganzen Republik, grüne Kreuze auf. Sie fühlen sich seit Jahren von der Agrarpolitik im Stich gelassen.
({0})
Und in dieser Situation wollen Sie heute dieses Gesetz durchpeitschen? Was Sie heute machen, was hier in diesem Antrag gemacht wird, das ist ein weiterer Angriff auf unsere bäuerlichen Familienbetriebe.
({1})
– Doch. – How dare you? Geht's eigentlich noch?
Liebe Kollegen von CDU/CSU, Sie läuten hier zusammen mit Sozialdemokraten einen Paradigmenwechsel ein. Ich weiß gar nicht, ob Ihnen das klar ist.
({2})
Das ist eine Watschen für die Bauern, was Sie hier machen, für die Bauern, die in ganz Deutschland auf die Straße gegangen sind. Sie werden heute noch hören: 15 Prozent, 25 Prozent sollen von der ersten Säule in die zweite Säule umgeschichtet werden. Diesen Paradigmenwechsel, der heute beginnt, den tragen Sie mit, meine Kollegen von CDU/CSU, und Sie lassen sich damit auf einen gefährlichen Kuhhandel ein – auf dem Rücken unserer Bauern. Das tragen wir nicht mit.
({3})
Haben Sie doch endlich mal den Mut, sich hinter unsere Bauern zu stellen. Wir brauchen keine Umschichtung in die zweite Säule. Wir brauchen keine Umschichtung von der Säule der Vernunft in die Säule der Ideologie. Wir brauchen jetzt eine Umschichtung von den Spekulanten im Osten, von den landwirtschaftsfremden Spekulanten im Osten hin zu denen, die die Arbeit machen, den bäuerlichen Familienbetrieben.
({4})
Haben Sie doch endlich mal den Mut, die von uns geforderten Vorschläge von Kappung und Degression anzugehen. Das bräuchten wir jetzt.
Herr Kollege Färber, Sie sprechen von Fleisch aus Neuseeland, aber selber stimmen Sie Mercosur zu. Ist das besser, dass wir das Fleisch aus Argentinien importieren von Rindern, die mit gentechnisch manipuliertem Mais und Soja gefüttert wurden? Sagen Sie Nein zu Mercosur.
({5})
– Ich hoffe, dass Sie dagegenstimmen.
({6})
Sie haben im Ausschuss von der Ministerin Klöckner eine tolle Halbzeitbilanz gehört. Aber angesichts der größten Bauernproteste seit Jahren, angesichts der größten Unzufriedenheit bei den Familienbetrieben, da reden Sie von Erfolg? Das ist doch mehr als bizarr, das ist scheinheilig. Es interessiert Sie überhaupt gar nicht, dass dieses Jahr wieder 4 000 Höfe werden dichtmachen müssen, weil sie sich nicht mehr halten können. Wieder dreht sich die Spirale des Höfesterbens weiter. Mit dem heutigen Antrag senden Sie das völlig falsche Signal zur völlig falschen Zeit aus.
In zwei Wochen werden hier in Berlin wieder Hunderte, Tausende und Abertausende von Bauern protestieren. Und diesmal haben Sie Folgendes geschafft: Sie haben zuerst die Gesellschaft gespaltet, und jetzt haben Sie auch noch die geschlossene Landwirtschaft gespaltet.
({7})
Diese Politik lehnen wir ab. Diese Politik ist der Totengräber für unsere bäuerliche gute Landwirtschaft in Deutschland.
Ich danke Ihnen.
({8})
Vielen Dank. – Als Nächster spricht für die Fraktion der SPD der Kollege Rainer Spiering.
({0})
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor allen Dingen: Liebe junge Menschen auf der Tribüne! Das, was Sie da eben gehört haben, war ausgesprochen martialisch und, wie ich finde, in der Wortwahl gewaltig und bedrohlich.
({0})
Gegen wen geht die Bedrohung? Das will ich hier mal deutlich sagen, und – das wird Sie jetzt vielleicht ein bisschen überraschen – dagegen verwahre ich mich auch: Das, was FDP und AfD hier mit den Kollegen der CDU/CSU machen, ist übelstes Bashing,
({1})
und zwar in einer Art und Weise, dass jeder, der draußen zuhört, irritiert sein muss. Und dass AfD und FDP das Seitʼ an Seitʼ machen, darf einen schon irritieren.
({2})
Sie machen das nur mit einem Ziel: in der gesamten Frage Irritationen aufzuwerfen und ein völlig falsches Bild zu entwickeln.
Hermann Färber hat eben angesprochen, um wie viel Geld es geht: 4,50 Euro – pro Hektar. Wenn man das umrechnet, sind das 0,45 Cent pro Quadratmeter. Wenn ich mir die Quadratmeterpreise in Berlin angucke, dann habe ich irgendwie den Gedanken: Es kann nicht um viel Geld gehen.
Wir haben also festgestellt: Es geht in der Tat nicht um viel Geld. Es geht aber, wenn man auf größere Einheiten schaut – ich hatte die jungen Leute von „Land schafft Verbindung“ bei mir zu Hause –, auch schon um Wettbewerb. Ich finde, da sollte man kritisch und offen miteinander umgehen.
Ich kenne die Größenordnung des Hofes des Kollegen Färber. Bei mir zu Hause gibt es einen jungen Mann, der in derselben Größenordnung produziert: 25 Hektar Eigentum, 350 Muttersauen, 1 000 Mastplätze. Er muss 150 Hektar zur Verfügung stellen. Dafür muss er 125 Hektar pachten. Er sagt mir – bitte alle zuhören! –: Die 300 Euro leite ich durch; davon bleibt bei mir nichts.
In der etwas weiter entfernten Verwandtschaft gibt es einen etwas größeren Hof mit weit über 200 Hektar Eigentum. 125 Hektar Eigentum und 125 Hektar gepachtet bedeuten einen Wettbewerbsnachteil von ungefähr 35 000 Euro zugunsten dessen, der das Land hat. Das nenne ich übelste Wettbewerbsverzerrung gegenüber einem Kleinbauern. Das können wir nicht mit europäischen öffentlichen Mitteln machen. Das, Kolleginnen und Kollegen, können wir nicht machen.
({3})
Nächstes Beispiel – das haben wir heute Morgen schon gehört –: der Aufkauf von zwei etwas größeren Liegenschaften im Osten durch die Firma Aldi Nord. Wir haben anhand der Subventionen, die geflossen sind, mal gegengerechnet, wie viel Hektar das wohl gewesen sein müssen, und sind auf eine Zahl von ungefähr 1 500, 1 600 Hektar gekommen. Dann haben wir gerechnet: Was wird Aldi dafür bezahlt haben? Das ist für Aldi nicht sonderlich problematisch; sie mussten nicht mal zur nächsten Sparkasse in Köln gehen, sondern konnten das aus ihren Firmeneinlagen bezahlen. Wir haben also gerechnet und kamen auf ungefähr 15,5 Millionen Euro, Pi mal Daumen.
Jetzt stellen wir das mal den 465 000 Euro gegenüber. Dann ist das plötzlich für die Firma Aldi eine Verzinsung von 3 Prozent. Wenn mir einer erzählen will, dass die europäische Agrarordnung dafür da ist, Großeigentümer und vor allem auch den Lebensmitteleinzelhandel, über den sich die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU so beschweren, in die Lage zu versetzen, auf den Knochen der Landwirte auch noch das Geld zu generieren,
({4})
mit dem sie das Eigentum der Landwirte kaufen, dann, denke ich, wird es Zeit, darüber nachzudenken, dass dieses System grundfalsch ist.
({5})
Hier ist darüber gesprochen worden: Wo soll es hingehen? Ja, wir werden zu einer Änderung der europäischen Agrarordnung kommen. Ja, wir werden auch mehr Geld für Umweltmaßnahmen, Sozialmaßnahmen und Tierwohlstandardmaßnahmen in der ersten Säule finden, und man wird sich völlig überrascht fragen: Wer bekommt dann das Geld? Das Geld, liebe Kolleginnen und Kollegen, bekommen Landwirte und nicht Aldi Nord und Co. Und bei den Landwirten ist es auch völlig angebracht.
({6})
Was möchten wir noch? Wir stehen gerade bei „Land schafft Verbindung“ mit den jungen Leuten in einem intensiven Austausch. Ich möchte, dass meine Nachbarskinder, alle jene, die ich als Kinder habe aufwachsen sehen – anders vielleicht als der eine oder andere, der über etwas schwadroniert, was er gar nicht persönlich erlebt hat –, sozialverträglich mit meinen Kindern leben. Das können wir nach hundert Jahren Gemeinschaft – wir nennen das Nachbarschaft – immer auch unter schwierigsten Bedingungen gewährleisten. Aber ist das für die junge Landwirtin und den jungen Landwirt, wenn der nächste Nachbar drei oder vier Kilometer entfernt wohnt, auch gewährleistet, wenn man sich nur auf dem Schützenfest oder beim Lebensmitteleinzelhandel trifft? Nein.
Ich möchte meine jungen Landwirte in der Situation sehen, dass sie sozialverträglich mit jedem Berufsstand in Deutschland auf Augenhöhe argumentieren und ein Bier trinken können oder was auch immer sie trinken und konsumieren wollen – Hauptsache, einvernehmlich.
Dazu müssen wir die deutsche Landwirtschaft in die Lage versetzen, einvernehmlich mit den anderen leben zu können. Dazu gehören gemeinschaftliche gesellschaftliche Werte, und die kann man nicht einseitig definieren. Deswegen brauchen wir in der Landwirtschaft Geld für Forschung, für andere bzw. faire Wettbewerbsbedingungen. Wir müssen die Digitalisierung stärken. Wir müssen das Internet der Dinge für die deutsche Landwirtschaft nutzen, damit sie sich auch auf dem internationalen Markt wehren kann und gesellschaftliche Anerkennung in meinem Land bekommt und das bekommt, was ihr zusteht. Das können wir machen, wenn wir die GAP jetzt nur ein kleines Stückchen und in Zukunft vielleicht mit einem mutigen gesellschaftlichen Entwurf etwas stärker ändern.
Herzlichen Dank.
({7})
Vielen Dank. – Als Nächste spricht für die Fraktion der FDP die Kollegin Nicole Bauer.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte daran erinnern, dass Sie alle vor drei Wochen unseren Antrag für eine zukunftsfähige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft hier im Deutschen Bundestag abgelehnt haben.
({0})
Liebe Union, aber seither höre ich aus Ihrem Lager, dass der Antrag gar nicht so schlecht gewesen sei.
({1})
Trotz dieser Erkenntnis und trotz der Bauernproteste, die heute auch in Niederbayern stattfinden, wo sich übrigens unsere Bundesministerin gerade befindet, legen Sie so eine Gesetzesreform vor, von der nicht einmal Sie selbst überzeugt sind.
({2})
Sie unterstützen damit die rot-grünen Ökofantasien in den Bundesländern, aber eben nicht die Landwirtinnen und Landwirte.
({3})
Wer unter existenziellen Nöten leidet, braucht jetzt eines: Verlässlichkeit.
Ich möchte Sie noch mal daran erinnern, dass es die Landwirtinnen und Landwirte sind, die uns tagtäglich mit Essen versorgen. Also räumen Sie endlich der Landwirtschaft nicht nur mündlich, sondern tatsächlich im Parlament den Stellenwert ein, der ihr gebührt!
({4})
Die Erhöhung der Umschichtung bedeutet für den durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betrieb in meiner Heimat 250 Euro. Das mag wohl nicht viel Geld sein, aber es hat eine gewaltige Wirkung für die Landwirtinnen und Landwirte, weil es im Endeffekt eine Einkommenskürzung ist. Und das nehmen Sie einfach so billigend in Kauf.
({5})
Statt immer mehr Auflagen, Bürokratie und Umverteilung brauchen wir endlich Lebensmittelpreise auf einem akzeptablen Niveau. Das hat etwas mit Wertschätzung zu tun. Das sollte auch in Ihrem Interesse sein, aber daran mangelt es aktuell akut.
({6})
Mit dem Agrarpaket stärken Sie sicherlich nicht die Wettbewerbsfähigkeit. Ganz im Gegenteil: Sie lähmen die Investitionsfreudigkeit, Sie zerstören ideologiegetrieben und mutwillig den ältesten Beruf der Welt, und Sie verhöhnen die Bauern und Bäuerinnen, die tagtäglich unsere Republik mit Lebensmitteln versorgen.
({7})
Ergänzend kommt dann noch dazu, dass Sie Umweltprobleme wie Nitrat beispielsweise auf Kosten der Alterssicherung lösen wollen. Jetzt hört es tatsächlich auf. Das ist eine bodenlose Frechheit, was Sie da machen: Schuldzuweisungen auf Kosten der Landwirtschaft!
({8})
Grüner Ökopopulismus, verpflichtende Anteile an Ökolandbau, immer mehr Stilllegungsflächen und generelle Pflanzenschutzverbote nützen gar nichts, meine Damen und Herren. Deshalb appelliere ich an Sie: Geben Sie neuen Technologien eine Chance! Geben Sie der Digitalisierung eine Chance! Und geben Sie bitte den Landwirtinnen und Landwirten die Chance, mitzureden und mitzubestimmen! Nur miteinander können wir den Weg in eine zukunftsfähige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Deutschland ermöglichen.
Danke schön.
({9})
Vielen Dank. – Als Nächste spricht für die Fraktion Die Linke die Kollegin Dr. Kirsten Tackmann.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es geht in dieser Debatte darum, wie gerecht und gemeinwohlorientiert die Agrarförderung der EU verteilt wird. Die Kritik an der Lenkungswirkung, die auch von Wissenschaft und NGOs geäußert wird, teilen wir als Linke schon seit Langem. Ja, es geht um insgesamt sehr viel Geld. Das muss natürlich dringend für den Umbau zu einer naturverträglichen und tiergerechten Landwirtschaft genutzt werden, von der man am Ende aber auch leben können muss.
({0})
Das Geld landet in der Tat oft in den falschen Taschen, direkt oder indirekt. Aber die Debatte auf Groß- gegen Kleinbetriebe zu reduzieren, geht am zentralen Konflikt vorbei. Nicht die Größe ist entscheidend, sondern das Geschäftsmodell. Die wirklich existenzielle Bedrohung für die ortsansässigen Agrarbetriebe sind landwirtschaftsfremde Investorennetzwerke, und zu denen gehört unterdessen auch Aldi; das ist doch beängstigend. Dass diese Spekulationskäufe durch Flächenprämien und Steuergeschenke weiter vergoldet werden, das muss aufhören.
({1})
Aber auch die Weidetierprämie wird leider heute wieder von der Mehrheit hier im Haus abgelehnt und verweigert. Ich finde das wirklich empörend. Denn in vielen Schaf- und Ziegenhaltungen ist es unterdessen längst kurz vor zwölf – trotz ihrer extrem wichtigen Arbeit im Natur- und Klimaschutz, bei der Kulturlandschafts- oder Grünlandpflege. Nur, dafür werden sie eben nicht existenzsichernd bezahlt, weder vom Markt noch mit angemessener Förderung. Aktuell kriegen sie nicht mal ihre Lämmer los, weil die Tiere woanders billiger produziert werden. Zum Beispiel in der Kantine des Bundestages gab es vergangene Woche Lammhacksteak für 3,35 Euro. Wie soll denn die Weidetierhaltung bei solchen Preisen überleben?
({2})
Man muss doch nur das aktuelle Video von Schäfer Sven de Vries sehen. Diese tiefe Enttäuschung und Verzweiflung, die in diesem Video deutlich wird, kann man doch nicht einfach ignorieren.
Auch der Bundesverband der Berufsschäfer hat sich gerade noch mal an uns als Abgeordnete gewandt. Die Gründe für die erneute Ablehnung der Weidetierprämie sind doch Ausreden. Nein, sie öffnet eben keine Tür für Begehrlichkeiten, weil sie an Gemeinwohlleistungen gebunden ist.
({3})
Nein, sie ist auch kein Produktionsanreiz, weil die beihilfefähigen Bestände gedeckelt werden, und, ja, natürlich gibt es auch Förderung aus freiwilligen Programmen; sonst gäbe es längst keine Schäfer mehr, die noch ums Überleben kämpfen.
Aber diese Programme sind eben schwer zugänglich, und durch sie dürfen nur Kosten erstattet werden. Das Problem der unbezahlten Gemeinwohlarbeit wird genau damit nicht gelöst. Die Existenznot gibt es trotz dieser Programme. Aber wer soll denn bei dieser Armutsperspektive diese Arbeit überhaupt noch machen, diesen Beruf ergreifen oder gar ausüben? Und wer sichert dann den Natur-, Landschafts- und Deichschutz? Kommt dann als Antwort wieder „Digitalisierung“?
Nein, die Linken haben gemeinsam mit den Grünen heute erneut die Weidetierprämie beantragt. Ich finde, eine Ablehnung ist inakzeptabel.
({4})
Als Linke werden wir hier weiterkämpfen. Wir werden nicht aufgeben; denn sonst müssen Schaf- und Ziegenhaltung aufgegeben werden, und das geht nicht.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
({5})
Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist der Kollege Friedrich Ostendorff, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich haben auch Sie von CDU/CSU erkannt, dass bis zu 15 Prozent der Flächenbeihilfen der ersten Säule umgeschichtet werden können in die unterfinanzierte zweite Säule. Diese heutige leichte Anhebung von 4,5 Prozent auf 6 Prozent ist daher wirklich sehr wenig ambitioniert. Die notwendige, gesellschaftlich gewünschte verstärkte Förderung für Umwelt, Natur und Tierschutz ist damit nahezu unmöglich.
({0})
Der Unsinn, mit der Gießkannenförderung weiterhin leistungslos 300 Euro auf den Hektar zu schütten, ist anachronistisch.
({1})
Ihre Agrarpolitik funktioniert nach dem Motto: Wer viel hat, dem wird gegeben. – Das schreibt selbst die völlig unverdächtige „New York Times“. Sie bezeichnet das, was hier passiert, als modernen Feudalismus.
({2})
Die Flächenprämie macht es kleinen und mittleren Betrieben nahezu unmöglich, mit den großen Kapitalinvestoren – wir haben es gerade erlebt –, etwa mit Aldi, um Flächen zu konkurrieren. CSU-Kollege Straubinger machte in der letzten Debatte deutlich, dass die 4,50 Euro pro Hektar der Untergang der bäuerlichen Landwirtschaft seien. Kollege Straubinger, das konnte niemand verstehen, da ja Ministerin Kaniber im Bundesrat freudig zugestimmt hat. Also, was gilt nun? Wer soll denn das noch verstehen? Ist das bayerische Logik? Wir verstehen sie nicht.
({3})
Kollege Straubinger, gerade Bayern – das darf man auch festhalten; da dürfen Sie gerne noch mal nachlesen – ist doch der große Gewinner der zweiten Säule. Von daher: Ihre Logik ist völlig unverständlich. Aber Sie von CDU/CSU haben ja Ihre Haushaltssanitäter schon am Werk. Wir lesen ja einen Haushaltsnachtrag, mit dem schon wieder Pflaster an diejenigen, die die 4,50 Euro zu bezahlen haben, verteilt werden – sehr interessant.
Ein anderer Aspekt dessen, was wir heute vorgelegt haben, ist der Erhalt von Dauergrünland. Wenn jedes Jahr bis zu 500 Quadratmeter ohne Genehmigung umgewandelt oder umgepflügt werden dürfen, erschwert es den so dringenden Grünlanderhalt, den wir alle wollen, der besonders notwendig ist.
({4})
Aber wir haben auch über die Wanderschäferei zu reden. Diese traditionelle Betriebsform, die ohne eigene Flächen wirtschaftet – rund 900 Betriebe –, wird weiterhin von Ihnen alleingelassen und ignoriert.
({5})
Die Wanderschäfer haben kaum noch Möglichkeiten, ihre traditionelle Produktionsform, die besonders tiergerecht ist, die besonders wichtig für die Landschaftspflege ist, zu erhalten. Die Einführung einer Weidetierprämie ist daher dringend notwendig.
({6})
Beenden Sie von CDU/CSU doch endlich Ihr Vertrösten und Nichthandeln. Deshalb stellen wir heute gemeinsam mit den Linken diesen Antrag, künftig mit 30 Euro pro Muttertier zu helfen.
({7})
Ohne diese Hilfe, Kollege Stegemann, ist die Wanderschäferei dem Untergang geweiht. Bitte, sagen Sie es den Wanderschäfern dann auch, dass Sie sie im Stich lassen.
({8})
Für uns bleibt festzuhalten: Das große Agrarpaket, das verkündet worden ist – schon großes Gewürge bei der ersten kleinen Maßnahme, die wir heute beschließen. Wie soll es weitergehen? Wir sind in großer Sorge. Wir befürchten für die weitere Umsetzung das Allerschlimmste.
({9})
Vielen Dank. – Letzter Redner in der Debatte ist der Kollege Artur Auernhammer für die Fraktion der CDU/CSU.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind es in diesem Hause ja gewohnt, dass, wenn es um Agrarpolitik, wenn es um die Bäuerinnen und Bauern geht, hier sehr emotional diskutiert wird. Das haben sie auch verdient. Aber die Diskussion sollte auch immer sachlich bleiben.
({0})
Deswegen zurück zum eigentlichen Thema. Die Gemeinsame Agrarpolitik gibt uns die Möglichkeit, bis zu 15 Prozent der Direktzahlungen von der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten. Das war der Vorschlag der SPD. Der Vorschlag der Konferenz der Länderagrarminister lag bei 4 ,5 Prozent, wie bisher. Wir haben uns auf 6 Prozent geeinigt. Das ist ein Unterschied pro Hektar von 4,50 Euro. Diese 4,50 Euro, ja, tun den Landwirten, den Bäuerinnen und Bauern, vielleicht weh. Aber es sind nicht diese 4,50 Euro, die den Bäuerinnen und Bauern wehtun; es tut den Bäuerinnen und Bauern weh, wie über die Landwirtschaft zurzeit diskutiert wird und wie einzelne Parteien auch hier in diesem Haus die Interessen der Landwirtschaft zum reinen Populismus missbrauchen, wie es die FDP wieder gezeigt hat.
({1})
Meine sehr verehrten Damen und Herren, 4,50 Euro, das sind für einen 20-Hektar-Betrieb 90 Euro. 4,50 Euro sind für eine 3 000 Hektar große Kapitalgesellschaft 13 500 Euro; das ist es, worüber wir überhaupt reden. Deshalb müssen wir eine grundsätzliche Diskussion darüber führen, wie wir unsere kleinbäuerlichen und mittelbäuerlichen Strukturen besser stärken können. Es ist eine Forderung von uns, dass wir für diese Kürzung um 1,5 Prozent punkte den kleinbäuerlichen und mittelbäuerlichen Betrieben einen Ausgleich zukommen lassen, und das kann nur über die landwirtschaftliche Sozialversicherung gehen. Da bitte ich Sie, liebe Koalitionskollegen – ihr habt uns heute so gelobt –, vielleicht können wir hier eine gemeinsame Lösung finden; denn da würde es richtig ankommen.
({2})
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was passiert, wenn wir heute keinen Beschluss fassen? Dann gibt es keine Umschichtung, dann fallen auch die 4,5 Prozent weg.
({3})
In Bayern ist die Teilnahme an den Programmen der zweiten Säule sehr groß: 50 000 bayrische Betriebe nehmen diese Programme in Anspruch. Die Finanzierungsgrundlage der zweiten Säule würde hier beschnitten werden, würde hier wegfallen. Das heißt im Konnex, die Bäuerinnen und Bauern müssten die Auflagen erfüllen, weil sie sich vertraglich dazu verpflichtet haben, aber sie müssten Prämienkürzungen hinnehmen. Das können wir nicht mitmachen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
({4})
Ich finde es schon interessant, wie so manche Partei hier argumentiert. Der eine oder andere von uns hat im Sommer Interviews gegeben. Da hat der Agrarsprecher der FDP nur lautstark verkündet: Wir müssen aus der ersten Säule komplett aussteigen.
({5})
Was wir heute gehört haben – dass wir diese 4,50 Euro pro Hektar in der ersten Säule unbedingt erhalten müssen –, ist eine ganz neue Redensart. Würden Sie sich parteiintern etwas besser abstimmen,
({6})
dann wäre die Diskussion hier vielleicht auch zielorientierter.
({7})
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, dass man gerne über Landwirtschaft diskutiert. Aber wir sollten eins nicht vergessen: Tausende Bäuerinnen und Bauern – gerade junge Bäuerinnen und Bauern – sind in diesen Tagen, in diesen Wochen auf die Straße gegangen.
({8})
Es geht nicht um diese 4,50 Euro, es geht um die Wertschätzung,
({9})
die wir als Politik den Bäuerinnen und Bauern entgegenbringen. Darüber müssen wir ernsthafter diskutieren als über 1,5 Prozentpunkte Umschichtung mehr oder weniger.
Ich bedanke mich.
({10})
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache über diesen Punkt.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Deutschland und Europa brauchen einen Energiemarkt, der offen ist und Wettbewerb ermöglicht. Die Grundlagen unseres Energiemarktes müssen Versorgungssicherheit, bezahlbare Preise und Akzeptanz sein. Nord Stream 2 wird diese Voraussetzungen erfüllen.
({0})
Die zusätzlichen Gaslieferungen helfen uns, in Zeiten sinkender Gasförderung in der Europäischen Union und bei steigender Nachfrage die Energiepreise stabil zu halten. Davon profitieren nicht nur die Verbraucher und die Wirtschaft, sondern auch der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt. Zudem spielt Erdgas nach dem geplanten Ausstieg aus der Atomenergie und der Kohlenutzung eine entscheidende Rolle. Wir brauchen Erdgas als Brücke für eine ausreichende Energieversorgung, bis die erneuerbaren Energien bis 2050 entsprechend zugebaut sind.
Meine Damen und Herren, wie Sie alle wissen, ist Nord Stream 2 ein rein privatwirtschaftliches Projekt, das bereits 1997 mit einer Machbarkeitsstudie begonnen wurde und 2006 in die Planung gegangen ist. Deutsche und europäische Unternehmen haben Milliarden investiert. Im Laufe der Zeit ist allerdings eine immer größere politische Dimension entstanden, die letztlich zu einer Änderung der EU-Gasrichtlinie geführt hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir diese eins zu eins um.
Es geht im Kern um die Frage, inwieweit das europäische Regulierungsrecht auch für Gasleitungen aus Drittstaaten gilt. Hier gibt es nun endlich eine klare Abgrenzung: Das europäische Recht gilt immer dort, wo eine Pipeline über das Hoheitsgebiet oder durch das Küstenmeer eines Mitgliedstaates verläuft. Damit werden neue Gasleitungen aus dem Nicht-EU-Ausland ebenso behandelt wie andere Gasinfrastrukturen innerhalb der Europäischen Union.
Im Detail bedeutet das eine komplette Entflechtung von Pipelinebetreiber und Gaslieferant. Leitungsentgelte müssen transparent, diskriminierungsfrei und kostengerecht sein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir auch Klarheit hinsichtlich der Ausnahme- und Freistellungsverfahren. Dies gilt für neue und bestehende Pipelines. Dafür zuständig ist das Land, in dem eine Pipeline aus einem Drittstaat anlandet. In Deutschland regelt dies die zur Neutralität verpflichtete Bundesnetzagentur.
Die hart umkämpfte und erkämpfte Ausnahmeregelung für bestehende Gasleitungen ist uns besonders wichtig, um Rechtssicherheit für bereits getätigte Investitionen zu schaffen. Meine Damen und Herren, Investitions- und Vertrauensschutz sind für uns ein hohes Gut und die Grundlage jeder sozialen Marktwirtschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der gesetzlichen Umsetzung der EU-Gasrichtlinie setzen wir einen Schlussstrich unter lange und durchaus kontroverse Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern. Am Ende ist es Deutschland gelungen, einen ausgewogenen Kompromiss, der tragfähig ist, zu finden und das Pipelineprojekt Nord Stream 2 zu ermöglichen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu unseren ukrainischen Freunden sagen, weil ich stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Ukrainischen Parlamentariergruppe bin. Wir verstehen die Sorge der Ukrainer in Bezug auf ihre Energieversorgungssicherheit. Diese ist allerdings mit der Umleitung von Erdgas aus der Europäischen Union gesichert.
({1})
Wir hoffen, dass die Vermittlungsgespräche zwischen den Beteiligten zu einem Erfolg, auch für die Ukraine, werden.
Herzlichen Dank.
({2})
Vielen Dank. – Als Nächster spricht der Kollege Steffen Kotré für die Fraktion der AfD.
({0})
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu meinem Vorredner kann ich einfach nur sagen: Das ist wieder ein sehr gutes Beispiel, wie man die Dinge genau umgekehrt und auf dem Kopf darstellen kann. – Nein. Diese Richtlinie behindert Nord Stream 2. Sie macht Nord Stream 2 nicht möglich; denn Nord Stream 2 war von vornherein möglich.
({0})
Es ist ein binationales wirtschaftliches Projekt zwischen einem Drittstaat und uns, Deutschland, einem EU-Mitgliedstaat. Die EU braucht dort gar nicht mitzureden. Wenn wir jetzt sagen, die EU solle da mitreden, dann verschlechtern wir unsere Gasversorgung. Ja, wir verschlechtern sie, machen sie teurer und auch unsicherer. Es ist eben nicht so, wie mein Vorredner sagte: Wir verbessern die Versorgung. – Nein, wie gesagt, wir verschlechtern hier unsere Gasversorgung.
({1})
Es besteht aus diesen Gründen auch gar keine Notwendigkeit, hier eine EU-Richtlinie umsetzen zu müssen.
Wir kennen den Hintergrund: Die EU-Kommission wollte Nord Stream 2 komplett verhindern.
({2})
Deshalb hat sie hier den Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland die Pistole auf die Brust gesetzt. Was steht denn dahinter, hinter der EU-Kommission? Na klar, die USA. Die USA haben Mitgliedstaaten bedrängt, Nord Stream 2 zu behindern.
({3})
– Das können Sie überall nachlesen.
({4})
Warum ist das so? Die USA wollen Unternehmen sanktionieren, die am Bau beteiligt sind. Warum ist das so? Weil die USA einfach in Wildwestmanier versuchen, hier Wirtschaftspolitik zu betreiben, und eben ihr schlechteres Flüssiggas bei uns loswerden wollen. Die EU ist leider so dumm und macht da mit.
({5})
Ausfluss dessen ist dann eben, dass sich die EU und die USA geeinigt haben, dass wir mehr Flüssiggas aus den USA beziehen, das teurer ist, das unsicherer ist und das durchaus auch dreckiger sein kann, wenn es sich um verflüssigtes Fracking-Gas handelt. Die Folge dieser Gasrichtlinie mit den Auflagen, die jetzt auf uns zukommen und die vorher gar nicht da gewesen sind, ist, dass die Gasversorgung teurer wird.
Die Folge ist auch, dass unsere Gasversorgung jetzt durchaus eingeschränkt werden kann. Wir sehen das am Beispiel von OPAL, wie die Nutzung der Gasleitungen innerhalb der Europäischen Union für Nord-Stream-Gas behindert worden ist. Damit ist klar, dass eine gesicherte Gasversorgung, so wie wir es kennen, schon nicht mehr zu 100 Prozent gewährleistet werden kann. Das ist nicht in unserem Interesse, auch nicht im Interesse Europas. Deswegen lehnen wir das ab.
({6})
Nebenbei bemerkt: Nord-Stream-2-Gas hat auch einen besseren CO2-Fußabdruck.
({7})
Wenn die Bundesregierung dieses Projekt nun behindert, kann es mit ihrem Postulat, dass CO2 der Klimakiller schlechthin sei, zu 100 Prozent, nicht weit her sein. Aber, wie dem auch sei: In jedem Fall macht sich die Bundesregierung unglaubwürdig.
({8})
Vielen Dank. – Bevor wir in der Debatte fortfahren, möchte ich das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes in den genannten Drucksachen verkünden, das die Schriftführerinnen und Schriftführer ermittelt haben. Es wurden 631 Stimmkarten abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 358, mit Nein haben gestimmt 212, Enthaltungen 61. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 630;
davon
ja: 358
nein: 211
enthalten: 61
Ja
CDU/CSU
Dr. Michael von Abercron
Stephan Albani
Norbert Maria Altenkamp
Peter Altmaier
Philipp Amthor
Artur Auernhammer
Peter Aumer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Norbert Barthle
Maik Beermann
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Sybille Benning
Dr. André Berghegger
Melanie Bernstein
Peter Beyer
Marc Biadacz
Steffen Bilger
Peter Bleser
Norbert Brackmann
Michael Brand (Fulda)
Dr. Reinhard Brandl
Silvia Breher
Sebastian Brehm
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Dr. Carsten Brodesser
Gitta Connemann
Astrid Damerow
Alexander Dobrindt
Michael Donth
Marie-Luise Dött
Hansjörg Durz
Thomas Erndl
Hermann Färber
Uwe Feiler
Enak Ferlemann
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Thorsten Frei
Dr. Astrid Freudenstein
Michael Frieser
Hans-Joachim Fuchtel
Ingo Gädechens
Dr. Thomas Gebhart
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Ursula Groden-Kranich
Hermann Gröhe
Klaus-Dieter Gröhler
Michael Grosse-Brömer
Astrid Grotelüschen
Markus Grübel
Manfred Grund
Oliver Grundmann
Olav Gutting
Christian Haase
Florian Hahn
Jürgen Hardt
Matthias Hauer
Mark Hauptmann
Dr. Matthias Heider
Mechthild Heil
Thomas Heilmann
Frank Heinrich (Chemnitz)
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Marc Henrichmann
Ansgar Heveling
Christian Hirte
Dr. Heribert Hirte
Alexander Hoffmann
Karl Holmeier
Dr. Hendrik Hoppenstedt
Erich Irlstorfer
Hans-Jürgen Irmer
Thomas Jarzombek
Andreas Jung
Ingmar Jung
Alois Karl
Anja Karliczek
Torbjörn Kartes
Volker Kauder
Dr. Stefan Kaufmann
Ronja Kemmer
Roderich Kiesewetter
Michael Kießling
Dr. Georg Kippels
Volkmar Klein
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Markus Koob
Carsten Körber
Alexander Krauß
Dr. Günter Krings
Rüdiger Kruse
Michael Kuffer
Dr. Roy Kühne
Dr. Dr. h. c. Karl A. Lamers
Andreas G. Lämmel
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Dr. Silke Launert
Jens Lehmann
Paul Lehrieder
Dr. Katja Leikert
Dr. Andreas Lenz
Antje Lezius
Andrea Lindholz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Nikolas Löbel
Bernhard Loos
Dr. Jan-Marco Luczak
Daniela Ludwig
Karin Maag
Yvonne Magwas
Gisela Manderla
Dr. Astrid Mannes
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Michael Meister
Jan Metzler
Dr. h. c. (Univ Kyiv) Hans Michelbach
Dietrich Monstadt
Karsten Möring
Elisabeth Motschmann
Axel Müller
Dr. Gerd Müller
Sepp Müller
Carsten Müller (Braunschweig)
Dr. Andreas Nick
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Wilfried Oellers
Florian Oßner
Josef Oster
Henning Otte
Ingrid Pahlmann
Sylvia Pantel
Martin Patzelt
Dr. Joachim Pfeiffer
Stephan Pilsinger
Dr. Christoph Ploß
Eckhard Pols
Thomas Rachel
Kerstin Radomski
Alexander Radwan
Alois Rainer
Eckhardt Rehberg
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Stefan Rouenhoff
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht
Stefan Sauer
Anita Schäfer (Saalstadt)
Andreas Scheuer
Jana Schimke
Tankred Schipanski
Christian Schmidt (Fürth)
Dr. Claudia Schmidtke
Nadine Schön
Felix Schreiner
Dr. Klaus-Peter Schulze
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am Rhein)
Torsten Schweiger
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Thomas Silberhorn
Björn Simon
Jens Spahn
Katrin Staffler
Frank Steffel
Dr. Wolfgang Stefinger
Albert Stegemann
Andreas Steier
Peter Stein (Rostock)
Sebastian Steineke
Johannes Steiniger
Christian Frhr. von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Dr. Peter Tauber
Dr. Hermann-Josef Tebroke
Hans-Jürgen Thies
Alexander Throm
Dr. Dietlind Tiemann
Antje Tillmann
Markus Uhl
Dr. Volker Ullrich
Arnold Vaatz
Oswin Veith
Kerstin Vieregge
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Christoph de Vries
Kees de Vries
Dr. Johann David Wadephul
Marco Wanderwitz
Nina Warken
Kai Wegner
Dr. Anja Weisgerber
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Kai Whittaker
Annette Widmann-Mauz
Bettina Margarethe Wiesmann
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-Becker
Oliver Wittke
Emmi Zeulner
Dr. Matthias Zimmer
SPD
Ingrid Arndt-Brauer
Heike Baehrens
Ulrike Bahr
Nezahat Baradari
Doris Barnett
Dr. Matthias Bartke
Sören Bartol
Bärbel Bas
Lothar Binding (Heidelberg)
Dr. Eberhard Brecht
Leni Breymaier
Dr. Karl-Heinz Brunner
Katrin Budde
Dr. Lars Castellucci
Bernhard Daldrup
Dr. Karamba Diaby
Esther Dilcher
Sabine Dittmar
Dr. Wiebke Esdar
Saskia Esken
Yasmin Fahimi
Dr. Johannes Fechner
Dr. Fritz Felgentreu
Dr. Edgar Franke
Ulrich Freese
Dagmar Freitag
Martin Gerster
Angelika Glöckner
Timon Gremmels
Kerstin Griese
Michael Groß
Uli Grötsch
Bettina Hagedorn
Rita Hagl-Kehl
Metin Hakverdi
Sebastian Hartmann
Dirk Heidenblut
Gabriela Heinrich
Marcus Held
Wolfgang Hellmich
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Thomas Hitschler
Dr. Eva Högl
Frank Junge
Josip Juratovic
Thomas Jurk
Oliver Kaczmarek
Elisabeth Kaiser
Ralf Kapschack
Gabriele Katzmarek
Cansel Kiziltepe
Arno Klare
Lars Klingbeil
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe
Elvan Korkmaz-Emre
Anette Kramme
Christine Lambrecht
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Helge Lindh
Kirsten Lühmann
Isabel Mackensen
Katja Mast
Christoph Matschie
Hilde Mattheis
Dr. Matthias Miersch
Klaus Mindrup
Susanne Mittag
Falko Mohrs
Claudia Moll
Siemtje Möller
Bettina Müller
Detlef Müller (Chemnitz)
Michelle Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Dietmar Nietan
Ulli Nissen
Thomas Oppermann
Josephine Ortleb
Mahmut Özdemir (Duisburg)
Aydan Özoğuz
Markus Paschke
Christian Petry
Detlev Pilger
Florian Post
Achim Post (Minden)
Florian Pronold
Dr. Sascha Raabe
Martin Rabanus
Andreas Rimkus
Sönke Rix
Dennis Rohde
Dr. Martin Rosemann
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Susann Rüthrich
Bernd Rützel
Sarah Ryglewski
Johann Saathoff
Dr. Nina Scheer
Marianne Schieder
Udo Schiefner
Dr. Nils Schmid
Uwe Schmidt
Ulla Schmidt (Aachen)
Dagmar Schmidt (Wetzlar)
Johannes Schraps
Michael Schrodi
Dr. Manja Schüle
Ursula Schulte
Swen Schulz (Spandau)
Frank Schwabe
Andreas Schwarz
Rita Schwarzelühr-Sutter
Rainer Spiering
Svenja Stadler
Sonja Amalie Steffen
Mathias Stein
Kerstin Tack
Claudia Tausend
Michael Thews
Markus Töns
Carsten Träger
Ute Vogt
Marja-Liisa Völlers
Dirk Vöpel
Dr. Joe Weingarten
Bernd Westphal
Dirk Wiese
Gülistan Yüksel
Dagmar Ziegler
Stefan Zierke
Dr. Jens Zimmermann
Nein
CDU/CSU
Albert H. Weiler
AfD
Dr. Bernd Baumann
Marc Bernhard
Andreas Bleck
Peter Boehringer
Stephan Brandner
Jürgen Braun
Marcus Bühl
Matthias Büttner
Petr Bystron
Tino Chrupalla
Dr. Gottfried Curio
Berengar Elsner von Gronow
Dr. Michael Espendiller
Peter Felser
Dietmar Friedhoff
Dr. Anton Friesen
Markus Frohnmaier
Dr. Götz Frömming
Dr. Alexander Gauland
Albrecht Glaser
Franziska Gminder
Kay Gottschalk
Armin-Paulus Hampel
Mariana Iris Harder-Kühnel
Verena Hartmann
Dr. Roland Hartwig
Jochen Haug
Martin Hebner
Udo Theodor Hemmelgarn
Waldemar Herdt
Martin Hess
Dr. Heiko Heßenkemper
Karsten Hilse
Nicole Höchst
Martin Hohmann
Dr. Bruno Hollnagel
Leif-Erik Holm
Johannes Huber
Fabian Jacobi
Dr. Marc Jongen
Jens Kestner
Stefan Keuter
Norbert Kleinwächter
Jörn König
Steffen Kotré
Dr. Rainer Kraft
Rüdiger Lucassen
Jens Maier
Dr. Lothar Maier
Dr. Birgit Malsack-Winkemann
Corinna Miazga
Andreas Mrosek
Hansjörg Müller
Volker Münz
Sebastian Münzenmaier
Christoph Neumann
Jan Ralf Nolte
Ulrich Oehme
Gerold Otten
Frank Pasemann
Tobias Matthias Peterka
Paul Viktor Podolay
Jürgen Pohl
Stephan Protschka
Martin Reichardt
Martin Erwin Renner
Roman Johannes Reusch
Ulrike Schielke-Ziesing
Uwe Schulz
Thomas Seitz
Martin Sichert
Detlev Spangenberg
Dr. Dirk Spaniel
René Springer
Beatrix von Storch
Dr. Alice Weidel
Wolfgang Wiehle
Dr. Heiko Wildberg
Dr. Christian Wirth
FDP
Grigorios Aggelidis
Renata Alt
Christine Aschenberg-Dugnus
Nicole Bauer
Jens Beeck
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar)
Mario Brandenburg (Südpfalz)
Dr. Marco Buschmann
Karlheinz Busen
Carl-Julius Cronenberg
Britta Katharina Dassler
Bijan Djir-Sarai
Christian Dürr
Hartmut Ebbing
Dr. Marcus Faber
Daniel Föst
Otto Fricke
Thomas Hacker
Peter Heidt
Katrin Helling-Plahr
Markus Herbrand
Torsten Herbst
Katja Hessel
Dr. Christoph Hoffmann
Reinhard Houben
Ulla Ihnen
Olaf In der Beek
Thomas L. Kemmerich
Karsten Klein
Daniela Kluckert
Pascal Kober
Dr. Lukas Köhler
Konstantin Kuhle
Alexander Kulitz
Alexander Graf Lambsdorff
Christian Lindner
Michael Georg Link (Heilbronn)
Oliver Luksic
Till Mansmann
Dr. Jürgen Martens
Christoph Meyer
Alexander Müller
Roman Müller-Böhm
Frank Müller-Rosentritt
Dr. Martin Neumann (Lausitz)
Hagen Reinhold
Bernd Reuther
Dr. Stefan Ruppert
Dr. h. c. Thomas Sattelberger
Frank Schäffler
Dr. Wieland Schinnenburg
Matthias Seestern-Pauly
Frank Sitta
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Bettina Stark-Watzinger
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Benjamin Strasser
Katja Suding
Linda Teuteberg
Stephan Thomae
Manfred Todtenhausen
Dr. Florian Toncar
Dr. Andrew Ullmann
Gerald Ullrich
Johannes Vogel (Olpe)
Sandra Weeser
Nicole Westig
Katharina Willkomm
DIE LINKE
Doris Achelwilm
Gökay Akbulut
Simone Barrientos
Dr. Dietmar Bartsch
Lorenz Gösta Beutin
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm-Förster
Michel Brandt
Christine Buchholz
Dr. Birke Bull-Bischoff
Jörg Cezanne
Sevim Dağdelen
Fabio De Masi
Dr. Diether Dehm
Anke Domscheit-Berg
Klaus Ernst
Susanne Ferschl
Nicole Gohlke
Dr. André Hahn
Heike Hänsel
Matthias Höhn
Andrej Hunko
Ulla Jelpke
Kerstin Kassner
Dr. Achim Kessler
Katja Kipping
Jan Korte
Jutta Krellmann
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Pascal Meiser
Amira Mohamed Ali
Cornelia Möhring
Niema Movassat
Norbert Müller (Potsdam)
Zaklin Nastic
Dr. Alexander S. Neu
Petra Pau
Victor Perli
Tobias Pflüger
Martina Renner
Bernd Riexinger
Dr. Petra Sitte
Helin Evrim Sommer
Kersten Steinke
Friedrich Straetmanns
Dr. Kirsten Tackmann
Jessica Tatti
Alexander Ulrich
Kathrin Vogler
Harald Weinberg
Katrin Werner
Hubertus Zdebel
Pia Zimmermann
Sabine Zimmermann (Zwickau)
Fraktionslos
Marco Bülow
Mario Mieruch
Enthalten
CDU/CSU
Dr. Peter Ramsauer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Lisa Badum
Margarete Bause
Dr. Danyal Bayaz
Canan Bayram
Dr. Franziska Brantner
Agnieszka Brugger
Ekin Deligöz
Katharina Dröge
Harald Ebner
Matthias Gastel
Kai Gehring
Stefan Gelbhaar
Katrin Göring-Eckardt
Erhard Grundl
Anja Hajduk
Britta Haßelmann
Dr. Bettina Hoffmann
Dr. Anton Hofreiter
Ottmar von Holtz
Dieter Janecek
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Uwe Kekeritz
Katja Keul
Sven-Christian Kindler
Maria Klein-Schmeink
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Christian Kühn (Tübingen)
Renate Künast
Markus Kurth
Monika Lazar
Sven Lehmann
Steffi Lemke
Dr. Tobias Lindner
Dr. Irene Mihalic
Claudia Müller
Beate Müller-Gemmeke
Dr. Ingrid Nestle
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Cem Özdemir
Lisa Paus
Filiz Polat
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Dr. Manuela Rottmann
Corinna Rüffer
Ulle Schauws
Dr. Frithjof Schmidt
Stefan Schmidt
Kordula Schulz-Asche
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn
Margit Stumpp
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Dr. Julia Verlinden
Daniela Wagner
Beate Walter-Rosenheimer
Gerhard Zickenheiner
Abgeordnete, die sich wegen gesetzlichen Mutterschutzes für ihre Abwesenheit entschuldigt haben, sind in der Liste der entschuldigten Abgeordneten (Anlage 1) aufgeführt.
Wir fahren in der Debatte fort. Nächster Redner ist für die Fraktion der SPD der Kollege Timon Gremmels.
({0})
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur einmal kurz angenommen, wir würden der Argumentation der AfD folgen: Sie würden damit Nord Stream 2 erschweren und unmöglich machen; Sie würden den Amerikanern in die Hände spielen. Das wäre der Fall. – Deswegen ist es gut, wenn wir heute diese EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Das gibt Planungssicherheit für alle Beteiligten; das ist die Wahrheit.
({0})
Ich möchte deutlich machen, dass dieses Projekt ein privatrechtliches Vorhaben ist. Im Unterschied zu den europäischen LNG-Terminals kommt es ohne Unterstützung der öffentlichen Hand aus; das muss man sagen. Das unterscheidet die Nord-Stream-2-Pipeline von den LNG-Terminals in Deutschland und Europa; das nur als Nebenbemerkung.
Mit der heutigen Umsetzung der EU-Vorgabe in nationales Recht sind wir auf der Zielgeraden. Es hat etwas länger gedauert, als nötig gewesen wäre. Aber man muss sagen: Es ist kein nationaler, kein deutscher Alleingang bei Nord Stream 2; das Gegenteil ist richtig. Es hat sich hier immer um ein privatrechtliches europäisch-russisches Projekt gehandelt. Das haben wir schon bei Nord Stream 1 gemerkt, das Teil des Transeuropäischen Netzes war. Auch Nord Stream 2 wird von Unternehmen aus fünf europäischen Ländern vorangetrieben. Neben Deutschland sind das Frankreich, Österreich, die Niederlande und Russland. Es ist ein gesamteuropäisches Projekt, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das ist auch gut so.
({1})
Anders als vielfach behauptet, geht es hier nicht ausschließlich um nationale, um deutsche Interessen, also dass wir damit unsere Erdgasversorgung sicherstellen. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Zwei Drittel des Gases sollen über ganz Europa verteilt werden. Das ist auch notwendig, weil in den Niederlanden, in Großbritannien und auch in Deutschland der Erdgasanteil zurückgeht; die Niederlande steigen komplett aus. Das Gas wird für die europäische Energiesicherheit benötigt. Insofern handeln wir hier im Interesse von ganz Europa.
({2})
Wir nehmen dabei auch die Sicherheitsinteressen unserer osteuropäischen Partner, insbesondere aus Polen und dem Baltikum, sehr ernst. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns in Europa auf gemeinsame Regeln verständigt haben und jetzt den europäischen Gasmarkt bekommen. Mit der Novelle der EU-Erdgasbinnenmarktrichtlinie haben wir einen Kompromiss gefunden, dem 27 von 28 EU-Staaten zugestimmt haben.
({3})
Das ist in der Tat sehr positiv. Dieser Beschluss zeigt, dass wir die zahlreichen Bedenken unserer osteuropäischen Partner ausgeräumt haben und das jetzt im Konsens umsetzen.
({4})
Diese Gasrichtlinie wird eins zu eins in deutsches Recht umgesetzt; das will ich an dieser Stelle deutlich machen. Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sind wir auf dem richtigen Weg. Das führt – wie Herr Altmaier es heute Mittag bei der Regierungsbefragung deutlich gemacht hat – noch ein Stück weit zu mehr Rechtssicherheit. Es ist gut, dass wir dafür eine Runde länger gebraucht haben. Das ist im Interesse von uns allen, und deswegen war das richtig so, meine sehr verehrten Damen und Herren.
({5})
Es gibt fünf Punkte, warum dieses Signal wichtig ist. Es ist erstens wichtig für Europa. Wir lassen uns von Donald Trump nicht auseinanderdividieren.
({6})
Es ist zweitens wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit und die Diversifizierung des europäischen Gasmarktes.
Es ist drittens wichtig, weil es für alle Unternehmen Planungssicherheit schafft.
Es ist viertens wichtig, weil die chemische Industrie an europäischem und russischem Gas als wichtigem Rohstoff hängt. Auch das müssen wir sagen: Wir brauchen das Gas nicht nur für die Energieversorgung, sondern auch für unsere chemische Industrie in Deutschland. Auch die braucht hier Planungs- und Versorgungssicherheit.
({7})
Fünftens ist es auch für den Klimaschutz wichtig. Wenn wir aus Atomenergie und Kohle aussteigen, brauchen wir Gas, um in Deutschland die Energiesicherheit sicherzustellen. Natürlich muss Gas perspektivisch grüner werden; das machen wir deutlich. Die Infrastruktur, die wir jetzt bauen, sei es bei den Pipelines, sei es bei den LNG-Terminals, muss später auch dafür genutzt werden, um zum Beispiel Wasserstoff zu transportieren.
({8})
Deswegen dürfen Sie, wenn wir heute über Infrastruktur reden, nicht sagen, dass Sie nur für Erdgas verwendet werden soll, sondern wir wollen sie perspektivisch auch für Wasserstoff nutzen. Das ist unser Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren.
({9})
Lassen Sie mich eines sagen: Mit der Umsetzung der EU-Gasrichtlinie nimmt ein kontroverses Kapitel ein erfreuliches Ende. Nord Stream 2 kann im Einverständnis der Europäischen Union fertiggestellt werden und, wie geplant, im kommenden Jahr in Betrieb genommen werden – wenn uns Herr Trump und die Parlamentarier aus dem US-Kongress nicht noch einen Strich durch die Rechnung machen. Ich sage Ihnen klar und deutlich: Wir als Parlament und Deutscher Bundestag sollten deutlich sagen: Wenn es um die Energiesicherheit in Deutschland geht, ist das erst einmal unser Interesse. Wir sollten uns da nicht von Herrn Trump und seinen LNG-Verkaufsplänen in die Irre führen lassen. Wir brauchen auch russisches Gas für die europäische Sicherheit in der Energiepolitik.
Ich danke Ihnen. Auf Wiedersehen!
({10})
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Dr. Martin Neumann, FDP.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum geht es bei diesem Gesetzentwurf? Es geht um die Marktregeln des dritten Binnenmarktpakets Strom und Gas, und es geht um Klarstellung. Es geht also auch darum, Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Es gibt in Europa Termine, also die Umsetzungsfrist bis Februar 2020. Ich glaube, dass das, wenn man es jetzt tatsächlich richtig anpackt, auch gelingen kann. Dass es nicht ganz so einfach ist, beweist die Feststellung, dass es aktuell die Klage des Konsortiums gibt. Das müssen wir, glaube ich, gut beobachten. Ansonsten sage ich an dieser Stelle: Die Lösung ist in der Tat pragmatisch und schafft Rechtssicherheit. Letztendlich haben wir damit auch die Möglichkeit, Vorgaben der EU zu erfüllen. Wenn man sich einmal den Aufwand, die Kosten, den Mehrwert und die Frage, wie es mit den Preisen weitergeht, anschaut, stellt man, glaube ich, fest, dass das Ganze vertretbar ist.
Aber – vor einer Woche habe ich an gleicher Stelle gesprochen und an die Bundesregierung appelliert –: Nord Stream 2 war so, wie es damals gelaufen ist, aus europäischer Sicht eine Enttäuschung. Noch enttäuschender wäre Folgendes – jetzt machen wir den Blick auf Europa wirklich einmal etwas weiter auf –: Wir haben ab Mitte nächsten Jahres die EU-Ratspräsidentschaft inne. Ich glaube schon, dass es wichtig ist, zu diesem Zeitpunkt mit wirklich klaren Vorgaben und einem klaren Konzept dort anzutreten. Von Kroatien oder Portugal als Ratsvorsitzende können wir nicht verlangen, eine europäische Energiepolitik zu gestalten; von Deutschland erwarte ich das schon. Ich appelliere an dieser Stelle noch einmal, Herr Altmaier, an die Verantwortung der Bundesregierung, hier die Hausaufgaben für eine gemeinsame europäische Energiepolitik zu machen.
({0})
Ich kann es noch einmal deutlich sagen: Wir müssen diese Chance jetzt nutzen. Vieles ist nicht optimal gelaufen; aber ich erwarte, dass bis zum Beginn der Ratspräsidentschaft diese Aufgaben erfüllt werden. Sorgen Sie dafür, dass wir endlich Rechtssicherheit beim Kohleausstieg bekommen! Sorgen Sie dafür, dass die Probleme der Windkraft endlich in den Griff bekommen werden! Versuchen Sie ganz stark – es wurde angesprochen –, das Thema Wasserstoffstrategie im Sinne der europäischen Energiepolitik anzunehmen!
({1})
Sagen Sie ganz konkret – diese Frage interessiert die Wirtschaft und die Verbraucher –, wie wir Versorgungssicherheit gewährleisten wollen. Denn das ist in Zukunft die Schlüsselfrage für den Klimaschutz. Reden Sie mit den europäischen Nachbarn! Die beste Energiepolitik, meine Damen und Herren, ist die, die von Anfang an nicht nur europäisch gedacht, sondern auch gemacht wird.
Danke schön.
({2})
Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion Die Linke der Kollege Lorenz Gösta Beutin.
({0})
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In der Linksfraktion hatten wir ein Fachgespräch über den europäischen Gasmarkt. Die Einschätzung der Experten, und zwar sowohl aus Umweltverbänden als auch aus der Gaswirtschaft, war eindeutig.
({0})
Der massive Ausbau der Gasinfrastruktur ist eine Wette auf das Scheitern der Klimaziele in Europa.
Die Internationale Energieagentur und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung haben berechnet, dass der Gasbedarf in Europa sinkt, wenn die europäischen Klimaziele ernst genommen werden. Das heißt, eine neue Gasinfrastruktur – Pipelines auf der einen, LNG- bzw. Flüssiggasterminals auf der anderen Seite – wird für einen langen Zeitraum gebaut. Dafür sind massive Investitionen nötig, die sich auch rentieren müssen. Das reicht dann eben über 2050 hinaus, also über den Zeitraum hinaus, wo Europa klimaneutral sein müsste. Die Europäische Union und Deutschland stellen, wenn sie dies realisieren, wiederholt die Klimaziele infrage. Darüber sollten wir gemeinsam reden.
({1})
Klar ist also: Es geht Ihnen nicht um Klimaschutz, es geht Ihnen um wirtschaftliche Interessen; das hat der Bundeswirtschaftsminister im Wirtschaftsausschuss auch deutlich gemacht. Er hat gesagt: Bei der Förderung der LNG-Terminals geht es uns nicht um Klimaschutz; Klimaschutz spielt da keine Rolle. – Nein, wir haben so etwas wie einen neuen Kalten Krieg ums Gas, und der wird in Europa, der wird zwischen Russland und den USA ausgetragen. Die Europäische Union hat sich da auf die Seite der USA geschlagen, und zwar im Sommer letzten Jahres. Dort gab es einen Deal zwischen Juncker und Trump, der lautete: Die USA verzichten auf der einen Seite auf Autozölle – das kann man konkret nachlesen –, und auf der anderen Seite schafft Europa eine Infrastruktur zum Import von gefracktem Flüssiggas aus den USA. Und genau da liegt das Problem; denn in diesem Jahr haben sich die Gasimporte von Fracking-Gas aus den USA verdreifacht. Studien haben gezeigt, dass gefracktes Flüssiggas sogar wesentlich klimaschädlicher ist als Braunkohle.
({2})
Das heißt, wenn wir LNG-Fracking-Gas massiv nach Europa importieren, schaffen wir uns einen Durchlauferhitzer für den Klimawandel. LNG ist eben keine Alternative zum Pipelinegas, sondern macht das Ganze noch wesentlich schlimmer. Da liegt das Problem.
({3})
Deswegen debattieren wir heute auch über die Umsetzung der EU-Richtlinie im Energiewirtschaftsgesetz. Manche Experten sagen, das sei der rechtliche Versuch, Nord Stream 2 einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Die Bundesregierung sagt, sie wolle damit Rechts- und Planungssicherheit für Nord Stream 2 schaffen. So oder so: Das Problem, vor dem wir stehen, ist, dass wir einen massiven Zubau von Gasinfrastruktur haben, und dabei könnten die Klimaziele Deutschlands und Europas auf der Strecke bleiben. Davor sollten wir uns hüten.
Vielen Dank.
({4})
Vielen Dank. – Als Nächste spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Julia Verlinden.
({0})
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wichtige Entflechtung von Netz und Vertrieb überträgt die geänderte EU-Gasrichtlinie jetzt auch auf die Gasleitungen aus Drittstaaten, die bei uns in Europa ankommen. Die Bundesregierung hat diese positive Entscheidung Europas zunächst weitestgehend in einen Gesetzentwurf übernommen. Und jetzt macht die GroKo wieder einmal inhaltlich eine Rolle rückwärts, und Sie tricksen; denn mit Ihrem geänderten Gesetzentwurf weichen Sie den 23. Mai dieses Jahres als Deadline für die Fertigstellung der Pipeline auf,
({0})
und ab diesem Zeitpunkt soll die Entflechtung eigentlich auch für alle Gasleitungen aus Drittstaaten gelten. Sie öffnen damit nun aber insbesondere Nord Stream 2 Tür und Tor; denn mit einer Ausnahmengenehmigung – die Sie sicherlich erteilen werden -
({1})
kann diese überflüssige Pipeline dann wie geplant kommen. Das ist ein Skandal!
({2})
Damit konterkarieren Sie nämlich das Grundprinzip der Entflechtung und der Vereinbarung mit der EU. Wir Grüne lehnen das deswegen ab.
({3})
Es ist festzuhalten, dass die Bundesregierung für fossile Infrastrukturprojekte alle Spielräume nutzt. Eine ähnliche Leidenschaft sollte die Bundesregierung besser einmal beim Ausbau der Erneuerbaren und der Steigerung der Energieeffizienz zeigen. Stattdessen aber kann sich die Bundesregierung nicht dazu durchringen, das Vorhaben der Europäischen Investitionsbank zu unterstützen, ihre Investitionspolitik klima- und nachhaltigkeitsgerecht zu gestalten, also insbesondere auch die Finanzierung von Erdgasprojekten bis zum Jahr 2021 zu beenden. Es ist völlig inakzeptabel, dass Deutschland die klimagerechte Erneuerung der Investitionsbank mit aller Macht verzögern will und wie so oft Bremsklotz für mehr Klimaschutz in der EU ist.
({4})
Anders als Bundesminister Altmaier das zuletzt bei einer Veranstaltung zum BMWi-Gasdialog sagte, ist Erdgas nämlich nicht „sexy“, sondern ein Klimakiller:
({5})
In Deutschland werden circa 20 Prozent der CO2-Emissionen von Erdgas verursacht. Im Sinne des Klimaschutzes muss das eingesetzte Gas deswegen schnellstmöglich deutlich effizienter genutzt und natürlich erneuerbar werden. Hierfür brauchen wir ein wirklich ambitioniertes Gebäudeenergiegesetz, das höhere Energieeffizienz und mehr Erneuerbare auch für den Wärmesektor zum Standard macht.
({6})
Und wir brauchen natürlich einen zügigen Markthochlauf von Power-to-Gas-Anlagen, die gemeinsam mit Biomethananlagen den Gasbedarf im Verkehr, in der Industrie und als Flexibilitätsoption im Strombereich decken.
Ja, auch in einem Energiesystem der Zukunft werden wir gasförmige Energieträger benötigen. Aber das wird dann kein fossiles Erdgas mehr sein, sondern grüner Wasserstoff oder Biogas.
({7})
Zusätzlich wird der Gasverbrauch sinken müssen, und zwar um 80 Prozent bis zum Jahr 2050, aber auch schon signifikant bis 2030.
({8})
Das sagt auch die Bundesnetzagentur, die von einem sinkenden Gasverbrauch ausgeht.
Eine neue fossile Pipeline wie Nord Stream 2 ist deshalb schon jetzt eine Fehlinvestition, die sich nicht amortisieren wird. Die Bundesregierung rollt diesem Erdgasprojekt dennoch den roten Teppich aus und beerdigt parallel die Windenergie. Damit nimmt Ihnen wirklich niemand mehr ab, dass die Pariser Klimaziele irgendeine Relevanz für Ihr Regierungshandeln hätten.
Vielen Dank.
({9})
Vielen Dank. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Dr. Matthias Heider für die Fraktion der CDU/CSU.
({0})
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist eben nicht so, dass die Geschichte der Energiewirtschaft seit den 1990er-Jahren ganz konsistent gewesen ist, sondern es ist so, dass wir mit der Liberalisierung der Märkte Anpassungen vornehmen. Wir haben seit den 90er-Jahren Instrumente, die es vorher nicht gab, Entflechtung zum Beispiel. Das bedeutet enorme Herausforderungen für die Regulierung.
Mit dem heute vorliegenden Gesetz, das aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig wurde, müssen wir weitere Anpassungen vornehmen. Es ist vorgesehen, dass die Vorschriften der Erdgasbinnenmarktrichtlinie der EU, um die es heute geht, künftig auch für Leitungen nach und aus Drittländern gelten, wenn sie auf dem Territorium oder im Küstengewässer eines EU-Mitgliedstaates verlaufen. Für bestehende Leitungen gilt dabei ausdrücklich ein Bestandsschutz.
Zu den wichtigsten Elementen der EU-Erdgasrichtlinie zählen die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse von Energienetzen und Energieerzeugung, der Netzzugang Dritter – das heißt, Netze können gegen Gebühr von den Wettbewerbern genutzt werden –, nichtdiskriminierende Tarife und auch Transparenzanforderungen. Für bestehende Leitungen, also die, die vor dem 23. Mai 2019 fertiggestellt worden sind, gilt, wie gesagt, der Bestandsschutz. Übrigens ist dieser Passus, anders als in einigen Medien und auch von Ihnen gerade berichtet, weiterhin deutlich im Gesetzentwurf enthalten. Diese Frist der Fertigstellung gilt nach wie vor.
Lassen Sie uns noch einmal auf den wichtigen Aspekt der Versorgungssicherheit schauen. Jetzt ist es eben auch so, dass der Artikel 49a dieser Richtlinie auf Versorgungssicherheit abzielt. Das bleibt für uns in Europa ein enorm wichtiger Umstand. Sie wissen: Auf den internationalen Märkten wird mit harten Bandagen gekämpft. Deshalb sind wir gut beraten, mit der Regulierung diesem Spiel etwas entgegenzusetzen. Deshalb steht in der Richtlinie und auch im Energiewirtschaftsgesetz ausdrücklich, dass wir uns für ein effektives Funktionieren des Binnenmarktes einsetzen müssen. Effektivität, meine Damen und Herren, ist das Gebot der Stunde.
Was Nord Stream 2 betrifft, werden diesbezüglich vor allen Dingen die Umstände des Einzelfalls in Betracht zu ziehen sein. Ein solches Infrastrukturprojekt ist nicht von heute auf morgen umzusetzen; das dauert einige Jahre. Darauf werden die Regulierungsbehörden bei entsprechender Gelegenheit zu reagieren haben.
Wir haben in Deutschland einen Verbrauch von 88 Milliarden Kubikmetern Erdgas; das ist der Industrie- und Privatverbrauch. Gas trägt zu 23 Prozent zur Deckung des deutschen Primärenergiebedarfs bei, 13 Prozent sind es bei der Stromerzeugung. Wir brauchen diese Sicherheit, und deshalb sind wir wiederum gut beraten, etwas für den Wettbewerb zu tun. Wir haben allerdings im Moment eine recht komfortable Situation. Lediglich knapp 40 Prozent des Erdgases, das in Deutschland verbraucht wird, stammt aus Russland, 20 Prozent aus Norwegen, circa 30 Prozent aus dem Rest von Europa und nur 7 Prozent aus Deutschland selbst.
({0})
Herr Heider, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Herr Präsident, wir wollen fertig werden. Ich verzichte auf die Zwischenfrage.
({0})
Zudem planen Unternehmen den Bau von drei größeren LNG-Terminals in Deutschland. Wir brauchen den Wettbewerb und die Möglichkeit, uns aus verschiedenen Quellen der Ressource Erdgas zu bedienen. Global betrachtet werden derzeit zahlreiche neue Gasquellen erschlossen. Ich nenne nur die Stichworte „EastMed“ oder „südlicher Gaskorridor“. Ein Mehr an Angebot, auch durch Nord Stream 2, wird deshalb nicht zu mehr Abhängigkeit führen, sondern im Gegenteil: Es wird zu mehr Wettbewerb führen und zu mehr Flexibilität. Daran müssen wir im Interesse einer guten Versorgung unseres Wirtschaftsstandortes denken.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die EU-Gasrichtlinie um. Damit schaffen wir mehr Transparenz auf dem EU-Gasmarkt. Wir werden die Energieunion einen erfolgreichen Schritt weiterführen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, also allen Parteien dieses Hauses, die Zustimmung zu diesem Gesetz.
Herzlichen Dank.
({1})
Vielen Dank. – Ich gebe dem Kollegen Oliver Krischer Gelegenheit für eine kurze Kurzintervention.
({0})
Herzlichen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit. – Ich finde sehr wohl, dass das sein muss; denn was die Koalition hier macht, ist, ehrlich gesagt, völlig inakzeptabel. Das, was Sie heute hier beschließen, ist ein Bruch des Pariser Klimaabkommens. Sie schaffen hier die Rechtsgrundlage für eine Pipeline, die am Ende dazu führen wird, dass wir die Pariser Klimaschutzziele nicht mehr einhalten können, weil Sie an dieser Stelle eine Investition in eine fossile Technologie für Jahrzehnte machen.
({0})
Das Zweite – das hatte auch Herr Altmaier heute in der Regierungsbefragung nicht korrekt beantwortet – ist, dass es bei der Frage der Gaslieferungen an unsere osteuropäischen Partner, insbesondere die Ukraine, nach wie vor keinen Konsens gibt. Das ist nach wie vor nicht geregelt, und das ist, ehrlich gesagt, ein Bruch aller Vereinbarungen und Versprechen, die es in diese Richtung gibt.
({1})
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klar darauf hinweisen – das in der Debatte hier jetzt mehrfach betont worden ist; Herr Heider, ich staune darüber, dass Sie dazu nichts gesagt haben –,
({2})
dass es noch heute eine Intervention des Parlamentspräsidenten der Ukraine bei Herrn Schäuble gegeben hat, der sich besorgt gezeigt und empört darüber geäußert hat, was wir an dieser Stelle eigentlich für ein Gesetz verabschieden. Ich finde es ein Unding, dass das in Ihren Debattenbeiträgen keine Rolle spielt.
({3})
Der Kollege hat für eine Kurzintervention zwei Minuten. Davon hat er anderthalb verbraucht. – Sie haben die Gelegenheit, zu erwidern, Herr Heider, und Sie, Herr Krischer, möchten bitte aufstehen. Das gebietet die Höflichkeit.
Herr Präsident! Herr Kollege Krischer, ich will nur zwei Sachen festhalten. Erstens. Sie sind Sie als Grüne immer Anhänger des Vorsorgeprinzips. Warum nicht auch bei dieser Angelegenheit? Warum nicht für etwas Sicherheit und Wettbewerb auf den Märkten sorgen, wenn man das durch eine zusätzliche Quelle tun kann? Zweitens. Es ist nicht Sache des Parlamentes, exekutive Entscheidungen zu treffen. Das ist Sache der Regulierungsbehörden. Ich bin der festen Ansicht, dass das Ganze da gut aufgehoben ist.
Vielen Dank.
({0})
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine sind im Verlauf der letzten Jahrzehnte sehr vielschichtig gewesen. Aktuell sind wir mit der Ukraine durch eine enge und starke Partnerschaft verbunden. Dies war aber leider nicht immer so. Weltkriege und die Zeiten des Kalten Krieges markierten Tiefpunkte in der Geschichte zwischen den beiden Ländern, und sie haben in beiden Ländern Spuren hinterlassen. So befand sich zum Beispiel in meinem Wahlkreis, in Wetzlar-Büblingshausen, im Ersten Weltkrieg ein Kriegsgefangenenlager, wo circa 15 000 ukrainische Kriegsgefangene inhaftiert waren. Um diesen Menschen zu gedenken, konnte in Zusammenarbeit mit dem Förderverein und der Stadt Wetzlar das 1919 errichtete Denkmal für die Kriegsgefangenen dieses Jahr passend zum Jahrestag saniert werden, und ich bin hierfür allen Beteiligten sehr dankbar.
({0})
Deutschland hat ein großes Interesse an einer stabilen demokratischen und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine. Die Bundesregierung unterstützt daher die Ukraine nicht nur in ihrer marktwirtschaftlichen Transformation und Annährung an die europäischen Strukturen, sie unterstützt die Ukraine auch politisch nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim durch Russland und angesichts des militärischen Konflikts in der Ostukraine. Deutschland bemüht sich seit Jahren in enger Abstimmung mit seinen europäischen und internationalen Partnern um eine friedliche Beilegung des Konflikts, insbesondere im Rahmen des sogenannten Normandie-Formats.
Aber auch im Kleinen gibt es enge Partnerschaften und Kontakte in die Ukraine. So unterstützt zum Beispiel ein Verein aus meinem Wahlkreis die Ukraine nach besten Kräften. Die Ukrainehilfe Breitscheid liefert seit 27 Jahren Hilfsgüter, unterstützt Krankenhäuser, Kinderheime und macht vieles mehr. Auch dieses Jahr ist wieder ein Transport mit Weihnachtspäckchen für arme Kinder und Waisenkinder unterwegs, und ich bin allen Beteiligten für ihr Engagement, das sie jetzt seit Jahrzehnten aufrechterhalten, zu großem Dank verpflichtet.
({1})
Die Ukraine und Deutschland haben auch gute Handelsbeziehungen. Geschätzt sind mehr als 1 000 deutsche Firmen in der Ukraine vertreten. Deutschland gehört zu den wichtigsten Handels- und Investitionspartnern. Wir sind das zweitwichtigste Herkunftsland ukrainischer Importe und ein wesentlicher Absatzmarkt für ukrainische Exporte. Mit dem uns nun vorliegenden Gesetzentwurf leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der sozialen Beziehungen. Wir sichern mit dem Gesetz die Rentenzeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in dem jeweils anderen Staat erarbeitet wurden, und stellen sicher, dass die Renten in das jeweils andere Land exportiert werden können. Damit orientieren wir uns mit dem Gesetz an anderen Sozialabkommen, die wir mit Staaten außerhalb der Europäischen Union haben, und ermöglichen eine einfache Organisation von Arbeit und von einem Leben, das beide Länder betrifft.
({2})
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Frau Weber hat in jungen Jahren ihren ukrainischen Mann in Deutschland geheiratet und ist mit ihm nach Kiew gezogen. Sie hat daraufhin 30 Jahre in der Ukraine gearbeitet. Nachdem ihr ukrainischer Mann verstorben ist, geht sie zurück nach Deutschland, wo sie weitere 16 Jahre arbeitet. Frau Weber bekommt nun eine ukrainische Rente und eine deutsche Rente. Bei der Frage, ob sie in Deutschland die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt, eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu haben, werden nun die ukrainischen Versicherungszeiten mitberücksichtigt, und das ist gut so.
({3})
Das zweite Beispiel: Andrij aus Odessa arbeitet als Pfleger in Haiger. Nach 30 Jahren harter Arbeit im örtlichen Pflegeheim geht er in Rente und möchte zurück in die Ukraine ziehen. Dieses Abkommen ermöglicht ihm, seine in Deutschland erworbenen Rentenansprüche ohne Probleme in die Ukraine zu exportieren. Und auch das ist gut.
({4})
Zusätzlich wird im Abkommen sichergestellt, dass vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sozialversicherungssystem ihres Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Was bedeutet das konkret? Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Wer aber nur vorübergehend, also bis zu 24 Monate, im jeweils anderen Land arbeitet, kann in seinem alten Versicherungssystem bleiben.
Beispiel: Frau Müller aus Dillenburg wird von ihrem mittelständischen Unternehmen für anderthalb Jahre in die Ukraine geschickt, um den Aufbau einer Maschinenanlage zu überwachen. In diesen anderthalb Jahren zahlen sie und ihr Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur deutschen Rentenversicherung, und es erhöht sich die Rentenanwartschaft von Frau Müller in der deutschen Rentenversicherung. Und auch das ist gut so.
({5})
Diese Regelung erleichtert es deutschen Unternehmen, Fachpersonal für ein Arbeitsverhältnis in der Ukraine zu gewinnen. Mit diesem Fachpersonal können Investitionen getätigt und zugleich das Personal vor Ort ausgebildet werden.
Solche Abkommen sind gute Abkommen; denn sie erleichtern den Menschen und der Wirtschaft Leben und Arbeiten. Ich hoffe, dass wir damit einen Beitrag zu noch engeren und besseren deutsch-ukrainischen Beziehungen leisten. Ich wünsche der Ukraine eine friedliche und demokratische Zukunft in Wohlstand.
({6})
Der nächste Redner ist der Abgeordnete Norbert Kleinwächter für die AfD-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Heute sollen wir ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine ratifizieren, und das ist keine gute Idee.
({0})
Ich gebe zu, erst mal klingt es gut: Doppelversicherungen sollen vermieden werden, Arbeitnehmerentsendungen sollen leichter werden. – Aber es gibt drei große Problemkomplexe, die hier auftreten. Einer ist außenpolitischer Natur, der zweite betrifft die Entsendung und der dritte den Leistungsexport in das andere Land. Ich will im Folgenden ausführen.
Die erste Frage stellt sich: Wer ist Ukrainer? Nach Artikel 1 des Abkommens gilt ukrainisches Recht – in Ordnung; juristisch ist das klar. Aber es wird praktische Anwendungsprobleme geben bei der Frage, wer ukrainischer Staatsbürger ist, wer sich im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats aufhält, zum Beispiel wenn jemand auf die Krim entsendet wird. Der Status der Krim wird in der Tat Kopfzerbrechen bereiten.
({1})
Der zweite Problemkomplex betrifft die Regeln des Abkommens zur Entsendung. Sie erhöhen die Gefahr des Lohndumpings und der sozialen Ausbeutung. Die Entsenderichtlinie in der EU funktioniert ja schon nicht. 24 Kalendermonate lang sollen die Rechtsvorschriften des ersten Vertragsstaats gelten. Das heißt zum Beispiel, Ukrainer arbeiten bis zu 24 Monate in Deutschland mit ukrainischer Sozialversicherung, und die ist, wie wir wissen, desolat und billig. In der Ukraine beträgt der Arbeitgeberanteil 22 Prozent, dazu kommen noch 3 Prozent Arbeitnehmeranteil. Vergleichen Sie das mal mit den fast 50 Prozent, die man in Deutschland berappt.
({2})
Ich sage Ihnen etwas: Ein Arbeitgeber, der hier potenziell entsenden kann, wird entsenden und nicht regulär bei uns anstellen. Damit leisten wir der Wirtschaft, der Sozialversicherung und vor allem den Menschen einen absoluten Bärendienst.
({3})
Der dritte Problemkomplex betrifft die Rente. Versicherungszeiten sollen zusammengerechnet, Versicherungsleistungen auch ins andere Land gezahlt werden. Das ist so lange unproblematisch, solange reine Versicherungsleistungen gezahlt werden. Aber dies ist ja nun mal Deutschland, und die deutsche Rente ist von der Union, der SPD und anderen mit versicherungsfremder Wahlwerbung so überfrachtet worden, dass wir mittlerweile haben: Mindestentgeltpunkte mit Aufwertung der Leistungen, Mütterrente, demnächst die Grundrente.
({4})
Ich bin mir sicher: Für 2021 fällt Ihnen auch noch ein Bonbon ein.
({5})
Das sind alles Pull-Faktoren, die natürlich zum Missbrauch einladen.
Deutschland und die Ukraine sind sehr ungleich. Der Durchschnittslohn in der Ukraine beträgt 275 Euro im Monat. Das sind nach deutscher Versicherungslogik 0,07 Entgeltpunkte im Jahr. Sie erinnern sich sicher noch an die Mindestentgeltpunktegrenze aus SGB VI von 0,0625 im Monat. So unterschiedlich ist das. Da entstehen Renten, die wir Deutsche massiv werden aufwerten müssen.
Ein Problem entwickelt sich auch bei der Kinderentgeltpunkteauszahlung. Kindererziehungszeiten werden nach Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens berücksichtigt. Nach § 56 SGB VI gibt es drei Rentenpunkte für Kinder, die in den ersten drei Lebensjahren in Deutschland erzogen worden sind, auch wenn sie danach nicht mehr in Deutschland leben. Diese Renten und die versicherungsfremden Leistungen werden auch in Zukunft in die Ukraine gezahlt, und aus ukrainischer Sicht bedeutet das: Ein drei Jahre lang in Deutschland erzogenes Kind ist so viel wert wie der Rentenanspruch aus 43 ukrainischen Arbeitsjahren.
({6})
Das zeigt Ihnen deutlich: Dieses deutsch-ukrainische Sozialversicherungsabkommen ist nicht sinnvoll. Es verringert den sozialen Schutz aller.
({7})
Es fördert den sinnlosen Export von Leistungen ins Ausland. Und deswegen bitte ich Sie: -
Herr Kleinwächter, kommen Sie bitte zum Schluss.
– Sie sollten dieses Abkommen wirklich nachbessern, statt es heute ratifizieren zu lassen.
Vielen Dank.
({0})
Das Wort hat der Kollege Dr. Matthias Zimmer für die CDU/CSU-Fraktion.
Danke sehr. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben den Gesetzentwurf bereits in der letzten Woche auf der Tagesordnung gehabt und hätten ihn zu später Nachtstunde auch verabschiedet, wenn die AfD damals nicht einen Abbruch der Sitzung erzwungen hätte.
({0})
Das finde ich völlig legitim, Herr Kleinwächter. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass in der parlamentarischen Hast und Hetze auch der unermüdlichste Teutone einmal schwächelt.
({1})
Aber meine Hoffnung, Herr Kleinwächter, dass dann ein Erkenntnisprozess bei Ihnen einsetzt, der vielleicht zu einer besseren Rede führt, hat sich leider nicht erfüllt.
({2})
Ich will nur zwei Dinge aufgreifen.
({3})
Ich habe großes Verständnis dafür, dass Sie die Krim anführen. Wer ein so nahes Verhältnis zu Russland hat – der ein oder andere soll ja auch von Russland bezahlt werden –,
({4})
der hat sicherlich auch allen Grund dafür, die Frage nach der Krim zu stellen und hier zu problematisieren. Aber es geht hier um Staatsangehörigkeit, und die Frage der Territorialität der Krim spielt überhaupt keine Rolle.
({5})
Das hat im Übrigen auch die Staatssekretärin im Ausschuss gesagt.
({6})
Ich habe schon den Verdacht, dass Stoffbefestigung durch Wiederholung bei Ihnen überhaupt nicht greift.
({7})
Den zweiten Punkt, Herr Kleinwächter, finde ich wirklich seltsam. Sie haben mehrfach gesagt, dass wir dieses Abkommen heute ratifizieren. Vielleicht mal eine kleine Nachhilfestunde in Sozialkunde:
({8})
Die Ratifikation unternimmt das Staatsoberhaupt und nicht das Parlament. Das sollte man vielleicht als Parlamentarier wissen, sonst verwechselt man die Zuständigkeiten, die man an der einen oder anderen Stelle hat.
({9})
Meine Damen und Herren, ich bin in der glücklichen Situation, dass die Kollegin Dagmar Schmidt die wesentlichen Argumente dieses Abkommens, die für das Abkommen sprechen, bereits ausführlich dargelegt hat. Ich habe manchmal den Eindruck gehabt, wir haben den gleichen Redenschreiber.
Karl Valentin hat einmal gesagt: Es ist alles gesagt, aber noch nicht von jedem. – Diesem Vorbild möchte ich nicht folgen. Ich kann die Annahme hier nur empfehlen und meine Rede beenden.
({10})
Herzlichen Dank.
({11})
Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Till Mansmann das Wort.
({0})
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das hier zur Beratung stehende Gesetz ist dazu geeignet, die guten Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine weiter zu verbessern.
Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel, dass das geplante Abkommen nach den Prinzipien ausgestaltet wurde, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Es ist nur folgerichtig, dass wir diese Maßstäbe auch in Zusammenarbeit mit anderen Drittstatten ansetzen. Insbesondere gilt das, wenn es sich, wie im Fall der Ukraine, um einen Staat handelt, in dem sich ein großer Teil der Bevölkerung eine engere Bindung an die Europäische Union wünscht.
Die Vereinfachung der Rahmenbedingungen findet auch dadurch statt, dass sie künftig allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats – in der Regel sind das die Rechtsvorschriften des Heimatlandes – unterliegen. Auch das sorgt dafür, dass lästige Bürokratie vermieden werden kann, vor allen Dingen für viele Unternehmen.
({0})
Mich persönlich freut besonders, dass dieses Gesetz auf einer höheren Ebene ein gutes, ein richtiges und ein wichtiges Signal sendet. Im Laufe der Debatte haben Sie, Frau Staatssekretärin Griese, deutlich gemacht, dass die Bundesregierung bestrebt sei, den Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu erreichen. Das sei die beste Lösung, haben Sie damals gesagt, und das sehen wir auch so.
({1})
Ich möchte noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Deutschland hat seit den 1990er-Jahren über 200 000 sogenannte jüdische Kontingentflüchtlinge aufgenommen, die bislang juristisch wesentlich anders behandelt werden als die deutschen Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion. Dieses Abkommen ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jüdische Kontingentflüchtlinge können wie andere Personen auch auf zweierlei Weise vom Abkommen profitieren: Es ermöglicht den Export von ukrainischen Renten nach Deutschland, und es ermöglicht die Berücksichtigung von ukrainischen Rentenversicherungszeiten bei der Feststellung von deutschen Ansprüchen. Das freut uns sehr, da wir gemeinsam mit den Linken und den Grünen einen entsprechenden Antrag eingebracht haben, um dieser Gruppe zu helfen.
({2})
Es ist ein Fortschritt, dass wir hier eine gewisse Verbesserung erreichen. Wir fordern die Bundesregierung aber auf, weitere Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere für die jüdischen Kontingentflüchtlinge aus anderen Sowjet-Nachfolgestaaten.
({3})
Ein weiterer Punkt. Saisonkräfte, die bei der Ernte, insbesondere von Spargel und Birnen, in Deutschland helfen könnten und vor allem auch wollen, aber nicht dürfen, können von diesem Gesetz leider nicht profitieren. Da sehen wir noch deutlichen Handlungsbedarf. Das ist ein Querschnittsthema, davon profitieren die deutsche Landwirtschaft, die ukrainische Entwicklung und die gemeinsamen internationalen Beziehungen. Da wünschen wir uns eine weitere Regelung. Aber im Grundsatz stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.
Vielen Dank.
({4})
Für die Fraktion Die Linke hat nun die Kollegin Kathrin Vogler das Wort.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich im Mai, kurz nach der Präsidentschaftswahl, mit einer Delegation des Bundestags in der Ukraine war, haben wir ein Land erlebt, in dem wenige Superreiche einer großen Zahl von armen und sehr armen Menschen gegenüberstehen. Die Oligarchie hat sich das Land zur Beute gemacht, mit korrupten Strukturen durchzogen, die politische Elite war eng verflochten mit der wirtschaftlichen Macht und die Beschäftigten weitgehend entrechtet und oft auch ausgebeutet. Freie Gewerkschaften sind leider unterentwickelt, und das Sozialsystem in der Ukraine ist entsprechend schwach ausgeprägt. Hohe Arbeitslosigkeit und niedrige Löhne bieten keine Perspektive für die oft gut ausgebildeten Jugendlichen. Daher haben wir leider immer wieder gehört, dass viele sich eine Karriere im Ausland, am liebsten in Deutschland wünschen.
Die schwierige Aufgabe für Präsident Selenskyj ist jetzt nicht nur, die korrupten Strukturen in seinem Land zu zerschlagen und den Friedensprozess für die Ostukraine weiter voranzubringen. Mit dem beginnenden Truppenrückzug in der Region Luhansk, dem Bekenntnis zur Steinmeier-Formel und dem Bestreben der ukrainischen Regierung, ein Gipfeltreffen im Normandie-Format durchzuführen, stehen die Chancen für eine allmähliche Lösung dieses schlimmen Konflikts so gut wie nie, und das gibt Hoffnung.
({0})
Hoffnung brauchen die Menschen aber auch in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung. Gerade die jungen Menschen – das haben wir immer wieder gehört – brauchen gute und attraktive Arbeitsplätze, damit sie sich nicht zur Auswanderung gezwungen sehen. Dabei sollten wir der Ukraine helfen.
({1})
Wenn sie aber doch in Deutschland arbeiten wollen, dann brauchen sie Klarheit über ihre Rechte. Das Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine, das wir hier heute beschließen wollen, schafft Arbeitskräften Rechtssicherheit in Bezug auf Leistungen der Unfall- und der Rentenversicherung. Es sichert ihnen Ansprüche, die sie – und das muss die AfD erst noch einmal verstehen lernen – durch ihre eigenen Beiträge erworben haben.
({2})
Es ist auch für die jüdischen Kontingentflüchtlinge gut, dass es dieses Abkommen gibt; denn ihre Renten können damit rückwirkend ausgeglichen werden. Dafür haben wir Linke uns eingesetzt.
({3})
Das alles ist notwendig, und es ist gerecht. Deswegen stimmen wir heute dem Abkommen und der Ratifizierung gerne zu.
Dennoch sehen wir auch einiges kritisch. Zum einen fehlt uns die Einbeziehung der Kranken- und der Pflegeversicherung in das Abkommen. Zum anderen bezweifeln wir, dass die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Beschäftigte einvernehmlich auf die Sozialversicherung verzichten, im Interesse der Beschäftigten sein kann. Die Macht, dieses sogenannte Einvernehmen mit Druck und Drohungen durchzusetzen, sehen wir sehr einseitig auf der Seite der Unternehmen. Insofern ist zu befürchten, dass diese Regelung als Einfallstor für Sozial- und Lohndumping genutzt werden kann; denn Sozialversicherungsabgaben sind Lohnbestandteile, auf die die Beschäftigten in Deutschland ein Recht haben.
({4})
Dennoch ist das Abkommen insgesamt ein wichtiger Beitrag zur sozialen Sicherheit von ukrainischen Arbeiterinnen und Arbeitern in Deutschland und umgekehrt. Das unterstützen wir gerne.
({5})
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Markus Kurth das Wort.
({0})
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir – dies gleich vorweg – werden diesem Gesetzentwurf und diesem Abkommen als Bündnis 90/Die Grünen zustimmen. Ich bin meiner Vorrednerin dankbar, dass sie auch Schattenseiten in den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen in der Ukraine angesprochen hat. Es war beispielsweise erst heute wieder zu lesen, dass ukrainische Oligarchen gerade im Agrarbereich interne Verrechnungspreise innerhalb ihrer Konzerne nutzen, um Hunderte von Millionen, wenn nicht Milliarden Euro Steuergelder zu hinterziehen. Das ist angesichts der Tatsache, dass die Europäische Union in den letzten Jahren 11 Milliarden Euro an Unterstützungsleistungen an die Ukraine gezahlt hat, natürlich ein Problem, das wir dringend abstellen müssen.
({0})
Man könnte angesichts der großen sozialen Ungleichheit und vieler Schwierigkeiten sagen: Wir kehren diesem Land den Rücken zu. – Ich sage ausdrücklich: Das ist nicht die Antwort von Bündnis 90/Die Grünen.
({1})
Die Ukraine gehört zu Europa, und wir wenden uns der Ukraine zu. Wir wollen diese Probleme lösen. Es gibt intensive Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine. Im Jahr 2017 beliefen sich die Direktinvestitionen aus Deutschland auf 1,8 Milliarden US-Dollar. Es besteht seit 2014 ein Assoziierungsabkommen. Die Ukraine selbst hat zwischenzeitlich sogar den EU-Beitritt in ihre Verfassung geschrieben. Es kann doch nur gut sein, auch für die Stabilität in Europa, wenn wir Sozialstandards, rechtsstaatliche Standards und gute Arbeitsbedingungen auch mithilfe solcher Abkommen in Europa verbreiten und in der Ukraine etablieren.
({2})
Das ist – und das begreift die AfD ganz offensichtlich nicht,
({3})
wenn sie immer nur von Missbrauch, Pullfaktoren und anderem spricht – im wohlverstandenen Eigeninteresse der Bundesrepublik Deutschland. Das müssen Sie einmal lernen.
({4})
Dass Sie bei der Außenpolitik Probleme haben, kann ich verstehen, wenn man weiß, dass der Kreml selbst davon spricht, dass einer Ihrer Kollegen 100 Prozent unter seiner Kontrolle stünde. Sie haben doch auch einen Kollegen in Ihren Reihen, der mit deutschen Steuergeldern in Moskau ein Wahlkreisbüro aufmachen wollte,
({5})
vielleicht damit der KGB es nicht so weit hat. Ich weiß es nicht. Das wirft ein bezeichnendes Licht darauf, wie Sie die Interessen Deutschlands gegenüber Russland formulieren.
({6})
Aber das steht gar nicht im Mittelpunkt der Geschichte.
Ich will abschließend sagen: Die Versicherungsstatistik weist 111 000 Ukrainerinnen und Ukrainer aus, die hier arbeiten, die sich die Rentenansprüche, die wir hier wechselseitig sichern, redlich verdienen, und die natürlich einen Anspruch haben, weil sie Beiträge zahlen, dass sie ihnen auch ausgezahlt werden. Wir stimmen diesem zu. Das ist ein vernünftiges Abkommen, und es folgen hoffentlich noch weitere vernünftige Schritte in der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Staaten.
Danke schön.
({7})
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Max Straubinger für die CDU/CSU-Fraktion.
({0})
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine ist ein weiterer Meilenstein in der sozialen Sicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sei es der deutschen in der Ukraine oder umgekehrt der ukrainischen Arbeitnehmer in Deutschland. Das gegenseitige Anerkennen von Rentenversicherungszeiten und Unfallversicherungsregularien wird damit in einem guten sozialen Rahmen geregelt. Deshalb gibt es insgesamt eine breite Zustimmung für dieses Sozialversicherungsabkommen, außer von den Kleingeistern der AfD, die letztendlich von ihrer Nähe zu Russland geleitet sind,
({0})
wie es der Kollege Kurth bereits zum Ausdruck gebracht hat. Unter diesen Gesichtspunkten wissen wir Ihren Redebeitrag zu werten, Herr Kleinwächter; denn er war von Sachkenntnis nicht großartig geprägt und geleitet. Das muss man auch sehen.
({1})
Die Frau Kollegin Schmidt hat viele und eindrucksvolle Beispiele dargelegt. Vor allen Dingen geht es darum, entsprechende Zeiten gegenseitig verrechnen zu können und damit letztendlich entsprechende Grundlagen in den jeweiligen Sozialversicherungen anzuerkennen. Das ist ein großer Fortschritt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Um großartige Zustimmung bitte ich.
({2})
Herzlichen Dank. – Ich schließe die Aussprache.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Das Artikelgesetz, das wir hier behandeln, regelt eine ganze Reihe von kleinen Maßnahmen, die eigentlich überwiegend selbstverständlich sind. Wir müssen sie aber eben einmal beschließen.
Ich gehe ein paar Punkte der Reihe nach durch: Zunächst geht es darum, dass die Gutachter, die in Umweltverfahren eingesetzt werden, zukünftig nur in festangestellten Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden sollen, weil wir bei freiberuflichen Gutachtern nicht sichergehen können, dass es nicht zu einer Interessenkollision zwischen ihrer Beratungstätigkeit und ihrer Gutachterfunktion kommt. Hier soll gelebte Praxis jetzt gesetzlich kodifiziert werden. Es gibt in dieser Frage einen Rechtsstreit gegen diese Regelung. Diesen werden wir mit diesem Gesetz beseitigen; aber das Gesetz wird nur den Zustand formulieren, den es vorher schon gegeben hat.
Mit den Änderungen im Atomgesetz werden wir ein Verfahren möglich machen, das auch im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erlaubt, Kosten für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen zu erheben, statt jährliche Kostenbescheide zu erlassen. Wir legen gleichzeitig fest, dass der Ablieferort für Atommüll nicht nur das Endlager, sondern auch das Zentrale Bereitstellungslager, das wir für den Schacht Konrad noch festlegen müssen, sein kann. Auch das ist eine Notwendigkeit. Als das Gesetz ursprünglich geschrieben wurde, bestand diese Regelungsmöglichkeit noch nicht, weil wir die Idee für ein Zentrales Bereitstellungslager noch nicht hatten.
Weiterhin soll es die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens gegen Kostenbescheide geben. Diese Möglichkeit bestand zwischenzeitlich nicht, weil es keine oberste Bundesbehörde mehr gab, die solche Kostenbescheide erließ. Diese haben wir jetzt mit der Neuorganisation der Zuständigkeit wiederhergestellt.
Außerdem wollen wir das BfE, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit, in Zukunft in BASE umbenennen, damit es keine Verwechselung mit dem BGE, der Bundesgesellschaft für Endlagerung, gibt.
Beim letzten Punkt – das wird in Artikel 17 geregelt – geht es darum, die Übergangsregelungen des Chemikaliengesetzes an neuere Rechtentwicklungen anzupassen. Wir haben die Regelungen des Chemikaliengesetzes an die europäische Chemikalienverordnung zwar bereits 2017 angepasst. Die Wirksamkeit dieser Verordnung verzögert sich aber um ein Jahr. Deswegen müssen wir eine Regelung treffen, die keine Informationslücke in dieser Zeit erlaubt. Das geschieht mit diesem Gesetz.
Hier hatte Hessen einen Änderungsvorschlag gemacht, den die Bundesregierung zu Recht zurückgewiesen hat; denn das, was Hessen sich vorgestellt hat, hätte ein Notifizierungsverfahren bei der EU und eine Verzögerung von drei Monaten zur Folge gehabt. Wir wollen aber sicherstellen, dass die Regelung zum 1. Januar in Kraft tritt, damit es eine solche Lücke bei der Information über giftige Chemikalien nicht gibt.
Das alles ist in diesem Gesetzentwurf zusammengefasst. Ich bitte um Zustimmung.
({0})
Das Wort hat Dr. Rainer Kraft für die AfD-Fraktion.
({0})
Sehr geehrte Frau Präsident! Wir hätten diesen Gesetzentwurf in der letzten Woche zu nachtschlafender Zeit diskutieren sollen. Jetzt tun wir es halt eine Woche später am Abend; aber sehr viel mehr Kollegen sind jetzt auch nicht anwesend.
({0})
Wir diskutieren hier jetzt über ein Paket mit vier Änderungen. Es werden insgesamt 17 Verordnungen und Gesetze angepasst. Eine Änderung – das wurde erwähnt – betrifft das Atomgesetz. Mit dieser Änderung kann nun durch öffentlich-rechtliche Verträge die Ablieferung von nuklearem Material geregelt und die Kosten dafür erhoben werden.
Mit einer der weiteren Änderungen beschließen wir, dass die EU-Verordnung 1272/2008 erst ein Jahr später im Chemikaliengesetz verankert werden wird, allerdings nur für bestimmte Gemische, die im Anhang VIII ebendieser Verordnung genannt werden.
Ein Großteil der Änderungen wird aber notwendig, weil die Regierung beschlossen hat, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit einen neuen Namen zu geben. Es heißt jetzt Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Die judäische Volksfront heißt jetzt Volksfront von Judäa. Das ist das Niveau, auf dem sich diese Änderung abspielt.
({1})
– Dass Sie ihn überhaupt kennen, überrascht mich.
({2})
Meine Damen und Herren, was soll das? Was hat der Steuerzahler davon, wenn einem Amt ein neuer Name verpasst wird, der genau das Gleiche besagt wie der alte, nur mit anderen Worten. Ich sage Ihnen, was er davon hat: Er muss es am Ende bezahlen.
Die letzte Änderung betrifft das Umweltauditgesetz. Jetzt kommen wir dem Thema ein bisschen näher. Dieses Gesetz regelt die Durchführung von Umweltaudits, die im EU-Sprech als EMAS bezeichnet werden. Diese Audits sind heute noch freiwillig. Aber wie lange noch? Es gibt bereits Handreichungen des Umweltbundesamtes, die diese Freiwilligkeit untergraben sollen. Konkret heißt es dort zum Beispiel: „Bei Direktaufträgen können EMAS-Unternehmen gezielt beauftragt werden.“ Auf gut Deutsch heißt das: Liebe Unternehmer, ihr habt zwar die freie Entscheidung, ob ihr diese Audits durchführen wollt; aber wenn ihr nicht mitspielt, gibt es eben keine Aufträge mehr. – Das mögen Sie als Lenkungswirkung framen, aber ich nenne das Zwang.
({3})
Mit nachhaltiger Entwicklung und mit nachhaltiger Unternehmensführung werden nun zwei neue Kampfbegriffe in ebendieses Gesetz aufgenommen. Die Definition, was das genau bedeutet, wurde aber in diesem Gesetz vergessen. Wie soll jetzt aber ein Zustand überprüft werden, der gar nicht messbar ist, weil es gar keine Definition dafür gibt? Für Willkür und ungleiche Behandlung stehen die Türen damit weit offen.
Meine Damen und Herren, es ist eine Zumutung, wie hier unzählige Gesetze aus völlig unterschiedlichen Bereichen in einem einzigen Gesetzentwurf zusammengewürfelt werden.
({4})
Für mich zeigt das eine unsägliche Geringschätzung des Parlaments durch die derzeit herrschende Regierung. Von der Zeit, zu der es in der letzten Woche ursprünglich hätte beschlossen werden sollen, wollen wir gar nicht reden.
({5})
Aber ein paar Monate halten wir das auch noch aus. Die SPD wird im Dezember wahrscheinlich eine Bundesvorsitzende bekommen, die öffentlich vom Sozialismus träumt. Für Frau Merkel mag dies eine Rückkehr zu ihren Wurzeln sein, aber ich glaube nicht, dass die Wähler die Union mehrheitlich in einer Koalition mit der spätestens dann offen linksradikalen SPD sehen wollen.
Auf Wiederschauen.
({6})
Für die SPD-Fraktion nehmen wir den Beitrag der Kollegin Dr. Nina Scheer zu Protokoll.
({0})
Das Wort hat die Kollegin Judith Skudelny für die FDP-Fraktion.
({1})
Meine Damen und Herren! Wir haben hier ein Sammelsurium von Gesetzen vorliegen, die zum Großteil sehr sinnvoll sind. Das betrifft den Bereich der Finanzierung der Entsorgung kerntechnischer Abfälle. Hier sollen öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen werden können. Das halten wir als Flexibilisierungsmaßnahme für sehr sinnvoll. Auch die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, die die Etablierung eines Bereitstellungslagers zulassen, ist wichtig, da wir offensichtlich mit dem Endlager so in Verzug geraten, dass wir irgendetwas mit den hochradioaktiven Abfällen machen müssen. So weit, so gut. Dieser Teil – den betrifft ja ein Großteil der Gesetze – ist absolut nicht zu beanstanden. Das wäre für uns auch zustimmungsfähig, gäbe es nicht zwei weitere Teile, vor denen wir ein Fragezeichen setzen würden.
Das erste Fragezeichen setzen wir an dem Punkt, dass das BfE, weil es nicht mit dem BGE verwechselt werden will, lieber BASE heißen möchte. Übersetzt heißt das: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit möchte nicht mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung verwechselt werden und deswegen lieber Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung heißen. Meine Damen und Herren, es ist ja schön und gut, etwas zu unternehmen, wenn angeblich eine Verwechslungsgefahr besteht. Aber ganz im Ernst: Wer sich mit der Thematik auseinandersetzt, hält die Ämter auseinander. Wer sich nicht damit auseinandersetzt, versteht auch nach der Umfirmierung nicht, was eigentlich hinter diesen Begriffen steht.
({0})
Da wir es hier mit Steuergeldern zu tun haben, sollten wir gerade mit diesen sehr sorgfältig umgehen. In Baden-Württemberg sagen wir: Kleinvieh macht auch Mist. – Dieses Kleinvieh hätten wir uns einfach sparen können.
Ein weiterer – und das ist ein für uns sehr essenzieller Punkt – ist die Reglementierung und die Einschränkung der selbstständigen Tätigkeit von Gutachtern hier in Deutschland. Im Moment ist es gängige Praxis, wie Herr Möring schon gesagt hat, dass du als selbstständiger Gutachter überhaupt nicht zum Zuge kommst. Deswegen hat eine selbstständige Gutachterin dagegen geklagt. Natürlich hat die Frage, ob ich objektiv, sachlich angemessen und unabhängig ein Gutachten erstelle, überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob ich das in einem Angestelltenverhältnis oder als Selbstständige mache.
({1})
Dass meine Rechtsauffassung gar nicht so weit weg von der Welt ist, hat auch das Verwaltungsgericht Köln gesagt. Es hat in einer Urteilsbegründung geschrieben, dass durch die Nichtzulassung gerade dieser Selbstständigen die Freiheit der Berufsausübung, Artikel 12 Absatz 1 GG, eingeschränkt ist.
({2})
Wir von den Freien Demokraten sind dafür, dass alle Menschen hier in Deutschland ihren Beruf frei wählen können. Das Gericht hat seine Rechtsauffassung schon statuiert. Der Gesetzgeber aber möchte da jetzt reingrätschen und sagen: Nein, nein, nein, wir sehen das anders. – Wir glauben, dass das Grundgesetz über den Möglichkeiten des Gesetzgebers stehen sollte. Wir stehen für die Freiheit der Berufsausübung. Wir stehen für die Selbstständigen und Freiberuflichen hier in Deutschland. Dass das nicht einmal im Gesetzestext erwähnt wurde, ist übrigens, wie ich finde, ein massives Versagen des Umweltministeriums, das hier für Klarheit hätte sorgen müssen.
({3})
Aber nicht wegen der mangelnden Transparenz, sondern wegen der Sache an sich lehnen wir das Gesetz insgesamt ab.
Danke.
({4})
Das Wort hat der Kollege Hubertus Zdebel für die Fraktion Die Linke.
({0})
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es um den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes“ – ich lese es mal eben vor – „zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen“. Der Titel, der auf der Anzeigetafel steht, ist eigentlich prägnant: „Entsorgung radioaktiver Abfälle“. Darum geht es eigentlich im Wesentlichen. Aber darauf komme ich gleich noch einmal zurück.
Mit dem Gesetzentwurf nimmt die Bundesregierung eine unzulässige Vermengung mehrerer wesensfremder Gesetze vor, zwischen denen kein Sachzusammenhang besteht.
({0})
Alles wird in einem Artikelgesetz geregelt. Wir sind der Meinung, dass jede einzelne Regelung gesonderter parlamentarischer Behandlung bedurft hätte. Das ist hier nachweislich nicht der Fall. Das finden wir schlecht.
({1})
Zu den Details:
Zum Umweltauditgesetz hat Frau Skudelny gerade schon einiges ausgeführt. In dem jetzt vorliegenden Artikelgesetz wird der Eindruck vermittelt, dass es um eine inhaltsgleiche Anpassung an EU-Normen geht. Das behauptet die Bundesregierung, das ist aber definitiv nicht der Fall. Es geht weit darüber hinaus. Das betrifft die freien Mitarbeiter von Gutachterunternehmen, die zukünftig nicht mehr gutachterlich tätig werden können. Damit greift die Bundesregierung offenbar in einen Rechtsstreit ein. Es wird im Gesetzentwurf nicht erwähnt, dass sie das tut. Auch das ist meines Erachtens sehr stark zu kritisieren.
({2})
Kommen wir jetzt zu den Änderungen im Atomgesetz. Die angestrebte Änderung im Atomgesetz sieht die Einführung von öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Regelung der Entsorgungsfinanzierung vor. Bereits 2016 hatten Grüne, SPD und CDU/CSU den AKW-Betreibern per Bundestagsbeschluss die enormen Kostenrisiken für die langfristige Atommülllagerung gegen eine Einmalzahlung abgenommen und auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler übertragen. Jetzt will die Bundesregierung weiteren Atommüllkonzernen, wie zum Beispiel Siemens, ebenfalls ermöglichen, sich von der finanziellen Verantwortung für den erzeugten Atommüll zu befreien. Natürlich lehnen wir Linken das weiterhin ab. Die Konzerne müssen in der Haftung bleiben.
({3})
Ferner will die Bundesregierung das Atommülldesaster bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen nun neu regeln. Als Ablieferungsort für den Schacht Konrad in Salzgitter soll neben dem Endlager auch ein sogenanntes Zentrales Bereitstellungslager atomrechtlich festgelegt werden. Dabei hat sich der Ausbau der Schachtanlage Konrad zur Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in den vergangenen Jahren immer weiter verzögert, was zu weiteren Kostenrisiken geführt hat. Wir Linken lehnen das Zentrale Bereitstellungslager ab, weil die Schachtanlage Konrad nicht als Endlager geeignet ist.
({4})
Bei dem Ort, wo die Fässer in der Asse vor sich hinrosten, handelt es sich um ein Bergwerk. Auch bei Schacht Konrad handelt es sich um ein ehemaliges Bergwerk. Es gibt erhebliche Zweifel am Langzeitsicherungsnachweis.
Kollege Zdebel, kommen Sie bitte zum Schluss.
Nach unserer Auffassung wäre die Anlage aus heutiger Sicht auch nicht mehr genehmigungsfähig. Deswegen fordern wir statt des Schachtes Konrad einen Neustart bei der Suche nach einem Endlager für derartige Abfälle.
({0})
Setzen Sie bitte den Punkt.
Ich komme zum Schluss. – Letzter Satz: Aus den genannten Gründen lehnen wir Linken den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
({0})
Das Wort hat Dr. Bettina Hoffmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, das Gesetz enthält einige nachvollziehbare und auch sinnvolle Regelungen. Die Umbenennung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit ist notwendig, um Verwechselungen zu vermeiden. Auch die Anpassungen an das Europarecht in den Artikeln 1 und 17 sind stimmig.
Darüber hinaus wirft dieser Gesetzentwurf aber einige Fragen auf:
Kosten, Beiträge und Umlagen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle können nun auch durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erhoben werden. Die Atomfinanzkommission hatte in der vergangenen Wahlperiode diesen Kompromiss gefunden, weil die Gefahr bestand, dass die AKW-Betreiber sich komplett aus der Kostenverantwortung stehlen. Der damalige Kompromiss umfasste auch, dass es auf Grundlage unabhängiger Untersuchungen eine Ausweitung der Regelung auf andere Abfallbesitzer geben könne. Untersuchungsergebnisse hätten dafür bis Ende Dezember 2017 vorliegen müssen. Die gibt es aber bis heute nicht. Dennoch eröffnet die geplante Neuregelung genau diese Hintertür – ohne Handlungsbedarf und ohne neue Erkenntnisse. Das lehnen wir ab.
({0})
Mit Blick auf das Umweltauditgesetz und das Chemikaliengesetz ist vor allen Dingen interessant, was nicht in dem Gesetzentwurf steht. Um Umweltmanagementsysteme wie EMAS stärker zu fördern, braucht es nicht nur ein paar europarechtliche Anpassungen, sondern klare politische Anreize und Hilfestellungen für Unternehmen. Hier muss zwingend mehr passieren. Die Bundesregierung ist weit davon entfernt, ihr eigenes Ziel aus der Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. Bis 2030 sollen insgesamt 5 000 Organisationsstandorte für EMAS ausgewiesen sein. Derzeit ist dieses Ziel nicht mal zur Hälfte erreicht.
Auch beim Chemikaliengesetz arbeiten Sie minimalistisch. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme auf den illegalen Handel mit Fluorkohlenwasserstoffen hingewiesen. Der Bundesrat schlägt vor, Mitteilungspflichten und Bußgeldvorschriften einzuführen, um den Vollzug zu stärken und den illegalen Handel einzudämmen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung diese Änderung ablehnt.
({1})
Eine Notifizierung wäre nämlich nicht nötig gewesen. Die EU-Kommission hat selber wiederholt darauf hingewiesen, dass nationale Regelungen notwendig seien. Mit einer fadenscheinigen Begründung verhindern Sie, dass die Vollzugsbehörden der Länder konsequent gegen den illegalen Handel mit Fluorkohlenwasserstoffen vorgehen können.
Und Sie bremsen damit auch den Klimaschutz aus! Daten der EU zeigen, dass 2018 Fluorkohlenwasserstoffe im Umfang von mindestens 16 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten illegal importiert wurden. Verweigern Sie nicht solchen wirklich wirksamen Umweltschutz!
({2})
Den Gesetzentwurf lehnen wir ab.
({3})
Ich schließe die Aussprache.